Vom 14. Oktober 2014
Deutscher Bundestag Drucksache 18/2866
18. Wahlperiode 14.10.2014
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)
a) zu dem EU-Jahresbericht 2012 über Menschenrechte und Demokratie in
der Welt (Themenspezifische Berichte)
Ratsdok. 9431/13*
– Drucksache 18/419 Nr. A.156 –
b) zu dem Entwurf des EU-Jahresberichts 2013 über Menschenrechte und
Demokratie in der Welt
Ratsdok. 10848/14*
– Drucksache 18/2533 Nr. A.60 –
A. Problem
Die jährlich vorgelegten EU-Berichte über Menschenrechte und Demokratie in der
Welt geben einen Überblick über die Aktivitäten der EU.
a) Der Jahresbericht 2012 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt befasst
sich mit den Aktivitäten der EU im Berichtszeitraum im Rahmen der Beziehungen
zu anderen Ländern, in multilateralen Foren sowie mit praktischen Maßnahmen vor
Ort. Zugleich soll er als Richtschnur für die zukünftige Arbeit der EU dienen. Die
Struktur des Berichts ist an den Aktionsplan zur EU-Menschenrechtspolitik vom
25. Juni 2012 angelehnt.
b) Der Jahresbericht 2013 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt behan-
delt die Beziehungen der EU zu anderen Ländern, in multilateralen Foren sowie
praktische Maßnahmen vor Ort. Die Struktur des Berichts ist ebenfalls an den Akti-
onsplan zur EU-Menschenrechtspolitik vom 25. Juni 2012 angelehnt.
B. Lösung
Zu den Buchstaben a und b
Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN.
* Von einer Drucklegung der Anlagen der Ratsdokumente wird abgesehen; diese sind in der bundestagsinternen
EU-Datenbank EuDoX unter Ratsdok. 9431/13 und 10848/14 abrufbar.
Drucksache 18/2866 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
C. Alternativen
Annahme einer Entschließung der Fraktion DIE LINKE.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2866
Beschlussempfehlung
In Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 18/419 Nr. A.156 und Drucksache
18/2533 Nr. A.60 wolle der Bundestag folgende Entschließung annehmen:
„Der Deutsche Bundestag wertet die beiden Jahresberichte als umfassenden Über-
blick über die vielfältigen internen und externen Aktivitäten der Europäischen Union
im Bereich der Menschenrechtspolitik. Der Berichtszeitraum war durch die Umset-
zung des am 25. Juni 2012 erstmals angenommenen Strategischen Rahmens und Ak-
tionsplans für Menschenrechte und Demokratie geprägt. Beide Schlüsseldokumente
zielen darauf ab, die Menschenrechtspolitik der EU kohärenter und effizienter zu
gestalten und Menschenrechte und Demokratie in den Mittelpunkt ihrer Außenpoli-
tik und ihres auswärtigen Handelns zu stellen – auch in den Politikbereichen wie
Handel, Investitionen und Entwicklung sowie in der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik (GSVP) und bei den externen Dimensionen von Justiz und In-
neres und der Beschäftigungs- und Sozialpolitik. Der Deutsche Bundestag unter-
stützt die EU bei der Umsetzung der Maßnahmen des Strategischen Rahmens und
des Aktionsplans und empfiehlt, für die Zeit ab 2015 einen Folgeaktionsplan aufzu-
stellen. Er würde dazu beitragen, die Konturen der Menschenrechtspolitik im aus-
wärtigen Handeln der Europäischen Union weiter zu schärfen.
Der Deutsche Bundestag würdigt das Engagement der Hohen Vertreterin der EU für
Außen- und Sicherheitspolitik Catherine Ashton, die Menschenrechtsfragen mit den
strategischen Partnern der EU sowie mit Nachbar- und Transformationsländern er-
örtert hat. So hat sie unter anderem die Aufnahme eines Menschenrechtsdialogs mit
Myanmar/ Birma erreicht und von der ägyptischen Regierung wiederholt die Einhal-
tung der Menschenrechte eingefordert. 2013 war darüber hinaus das erste ganze Jahr
des Mandats des EU-Sonderbeauftragten (EUSR) für Menschenrechte, Stavros
Lambrinidis. Seine Aufgabe besteht darin, Kohärenz, Wirksamkeit und Sichtbarkeit
der EU-Menschenrechtspolitik zu gewährleisten. Seine ursprünglich bis zum Juni
2014 befristete Amtszeit wurde bis zum 28. Februar 2015 verlängert. Durch das Amt
des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte hat dieses Politikfeld eine deutliche
institutionelle Aufwertung erfahren. Der Deutsche Bundestag befürwortet daher aus-
drücklich die Erteilung eines Folgemandates.
2012 und 2013 hat die EU mit jeweils 30 Partnerländern und regionalen Zusammen-
schlüssen Menschenrechtsdialoge und -konsultationen geführt. Wichtig ist dabei ein
konsequentes Monitoring der Ergebnisse. Darüber hinaus konnte die Annahme län-
derspezifischer Menschenrechtsstrategien 2013 fast abgeschlossen werden. 146
Strategien wurden entworfen und 123 Strategien vom Politischen und Sicherheits-
politischen Komitee endgültig gebilligt. In diesen Strategien werden die menschen-
rechtlichen Prioritäten für jedes einzelne Drittland festgelegt. Dies ist nur durch eine
enge Kooperation zwischen den EU-Missionen und der Zivilgesellschaft der Länder
möglich. Der Deutsche Bundestag sorgt sich insbesondere um die weltweit schwie-
riger gewordene Lage von Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsver-
teidigern. Er fordert daher dringend die konsequente Umsetzung der EU-Leitlinien
zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern.
2012 und 2013 war das Menschenrecht auf Freiheit der Religion oder Weltanschau-
ung weiterhin besonders bedroht. So zeigte sich die EU vor allem 2012 sehr besorgt
über Versuche, den Begriff der Religionsdiffamierung zu etablieren, der sowohl die
Religions- als auch die Meinungsfreiheit einschränken würde und einer systemati-
schen Misshandlung von religiösen Minderheiten den Weg ebnen könnte. Der Deut-
sche Bundestag begrüßt die im Juli 2013 verabschiedeten Leitlinien zur Freiheit der
Religion und Weltanschauung. Darin verweist die EU auf die internationalen Men-
schenrechtsstandards in diesem Bereich und unterstreicht ihre Entschlossenheit, das
Recht auf Religionsfreiheit zu verteidigen. Besondere Aufmerksamkeit galt dabei
der Lage der Menschen, die in Syrien, Ägypten, Pakistan, im Irak, Iran, in Kenia,
Drucksache 18/2866 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Libyen, auf den Malediven, in Tansania und der Zentralafrikanischen Republik we-
gen ihres Glaubens schwerer Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt waren. Der
Deutsche Bundestag unterstützt den Vorschlag, das Engagement der EU für das
Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit durch die Benennung
eines Beauftragten für Religionsfreiheit durch die EU-Kommission weiter auszu-
bauen und so auch personell bzw. institutionell zu verankern.
Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die EU auch in den beiden Berichtsjahren die
Zivilgesellschaft großzügig mit Mitteln aus dem Europäischen Instrument für De-
mokratie und Menschenrechte (EIDHR) gefördert hat und somit dessen wichtige
Rolle als unabhängiges Finanzierungsinstrument weiter ausbauen konnte. Allein
2013 wurden über die 2 500 laufenden EIDHR-Projekte hinaus mehr als 530 neue
Initiativen eingeleitet. Außerdem kam 2012 in mehr als 300 Fällen in über 20 Län-
dern und 2013 in über 50 Fällen die EIDHR-Regelung für kleine Zuschüsse zum
Einsatz, mit der zahlreichen gefährdeten Menschenrechtsverteidigern Soforthilfe ge-
leistet werden konnte. In diesem Jahr fanden Verhandlungen zwischen dem EU-Par-
lament und dem Rat über das neue EIDHR statt, das die Kommission für den Zeit-
raum von 2014 bis 2020 vorgeschlagen hatte. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass
der Haushalt des EIDHR auf 1,33 Mrd. Euro aufgestockt werden konnte. Dadurch
wird die Fähigkeit der EU gesteigert, auf Notfälle im Menschenrechtsbereich rasch
zu reagieren und internationale und regionale Mechanismen zum Schutz der Men-
schenrechte besser zu unterstützen. Dabei sind die Abschaffung der Todesstrafe
weltweit sowie die Abschaffung von Folter und Misshandlung Hauptziele europäi-
scher Menschenrechtspolitik mit höchsten Prioritäten im Rahmen des EIDHR. Der
Deutsche Bundestag würdigt die Aktualisierung der Leitlinien der EU zur Todes-
strafe, die bei ihrer Annahme 1998 die ersten ihrer Art waren. Sie dienen als Grund-
lage für das Handeln der EU in diesem Bereich und konsolidieren ihre Erfahrungen
als weltweiter Vorreiter für die Abschaffung der Todesstrafe. Darüber hinaus können
auch die Durchführung von weiteren Wahlbeobachtungsmissionen, die Überwa-
chung ihrer Empfehlungen und die Verbesserung des demokratischen Prozesses und
der Abhaltung von Wahlen unterstützt werden. Im Laufe des Jahres 2013 hat die EU
insgesamt elf Wahlbeobachtungsmissionen und acht Wahlexpertenmissionen ent-
sandt.
Durch offensive öffentliche Erklärungen und in ihren bilateralen Beziehungen zu
Drittstaaten hat die EU Einschränkungen der Meinungsfreiheit und des Zugangs zum
Internet sowie die Inhaftierung von Journalisten und Bloggern verurteilt. Der Deut-
sche Bundestag begrüßt die Entschlossenheit der EU, sich künftig noch mehr für die
Meinungsfreiheit, einschließlich der Medienfreiheit einzusetzen.
Mit Blick auf den Aspekt „Menschenrechte und Konfliktprävention bzw. -bewälti-
gung“ hat die EU ihre Menschenrechts- und Gleichstellungspolitik im Rahmen der
Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ausgebaut. So wurden
im Juni 2013 neue Krisenbewältigungsverfahren angenommen, nach denen bei der
Planung neuer Missionen und Operationen stets auch eine Analyse geschlechterspe-
zifischer Aspekte und der Menschenrechtslage zu erfolgen hat. Der Deutsche Bun-
destag begrüßt, dass die EU in diesem Zusammenhang auch weitere Schritte zur
Umsetzung der Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrates betreffend Frauen, Frieden
und Sicherheit unternommen hat – insbesondere durch die Berücksichtigung der
Gleichstellung der Geschlechter bei allen GSVP-Missionen und -Operationen. Bei
über 70 Prozent der zivilen Missionen und bei allen militärischen Missionen gehört
ein Menschenrechts- und/oder Gleichstellungsbeauftragter zum Personal. Darüber
hinaus setzte die EU auch weiterhin den EU-Aktionsplan über Gleichstellung und
Teilhabe von Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit um.
Entsprechend der Vorgaben des Aktionsplanes hat der Europäische Auswärtige
Dienst EAD 2012 mit der Entwicklung eines Konfliktfrühwarnsystems begonnen, in
das Menschenrechtsverletzungen als ein Indikator aufgenommen wurden. Das Sys-
tem wurde 2013 als Pilotprojekt erstmals in acht Ländern der Sahel-Zone eingesetzt
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2866
und soll allmählich auf andere Regionen ausgeweitet werden. Das Frühwarnsystem
könnte zukünftig den Institutionen der EU und den Mitgliedstaaten dabei helfen,
neue Handlungsoptionen in der Krisenprävention zu eröffnen.
Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass sich die EU weiter für die Umsetzung der
VN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte eingesetzt hat. Die Auf-
forderung der Kommission an die Mitgliedstaaten, Nationale Aktionspläne zu erstel-
len, hat Dynamik in den Prozess gebracht. Sie selbst veröffentlichte Menschen-
rechtsleitlinien für drei Unternehmens- bzw. Wirtschaftsbereiche: Beschäftigung
und Einstellung, Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Erdöl und
Erdgas. Hilfreich ist auch der Leitfaden zum Thema Menschenrechte für kleine und
mittlere Unternehmen.
Ferner unterstützt der Deutsche Bundestag die EU weiterhin bei der Umsetzung ihrer
Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012 bis 2016. Im April 2013 hat
die Kommission den ersten Bericht mit statistischen Daten über den Menschenhan-
del in der EU in den Jahren 2008 bis 2010 veröffentlicht und damit einen wichtigen
Beitrag zur Erstellung eines globalen Lagebildes geleistet. Der Bericht hat gezeigt,
dass mehr als die Hälfte der Opfer (61 Prozent) aus Ländern innerhalb der EU
stammten. Die große Mehrheit der Betroffenen (80 Prozent) waren Frauen und Mäd-
chen.
Der Deutsche Bundestag fordert die EU auf, die Menschenrechtslage bei allen Bei-
trittskandidaten und potentiellen Beitrittskandidaten fortgesetzt mit größter Auf-
merksamkeit zu verfolgen und mit Nachdruck auf die Einhaltung der Menschen-
rechte zu drängen.
Menschenrechte haben in der Politik der Europäischen Union ein immer größeres
Gewicht erhalten. Der Deutsche Bundestag begrüßt diese positive Entwicklung, die
durch die Verleihung des Friedensnobelpreises an die Europäische Union im De-
zember 2012 eine besondere internationale Anerkennung erfahren hat. Der Preis ist
aber auch eine Verpflichtung, diesen Weg entschlossen weiter zu beschreiten. Auch
vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf,
gemeinsam mit den menschenrechtlich relevanten Akteuren und Gremien der EU
weiterhin für eine an den Menschenrechten orientierte kohärente und glaubwürdige
Politik einzutreten.“
Berlin, den 8. Oktober 2014
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Michael Brand
Vorsitzender
Erika Steinbach
Berichterstatterin
Frank Schwabe
Berichterstatter
Annette Groth
Berichterstatterin
Tom Koenigs
Berichterstatter
Drucksache 18/2866 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Erika Steinbach, Frank Schwabe, Annette Groth und
Tom Koenigs
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den EU-Bericht auf Ratsdok. 9431/13 mit Drucksache 18/419 Nr. A.156 am
3. Februar 2014 an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung und
an den Auswärtigen Ausschuss, den Innenausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, den Ausschuss für Tourismus und den
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.
Den EU-Bericht auf Ratsdok. 10848/14 hat der Deutsche Bundestag mit Drucksache 18/2533 Nr. A.60 am
12. September 2014 an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung
und an den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Fa-
milie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, den
Ausschuss Digitale Agenda und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitbera-
tung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Die EU- Berichte über Menschenrechtspolitik und Demokratie in der Welt werden jährlich vorgelegt.
Zu Buchstabe a
Der Bericht zur EU-Menschenrechtspolitik 2012 gibt einen Überblick über die Aktivitäten der EU im Berichts-
zeitraum im Rahmen der Beziehungen zu anderen Ländern, in multilateralen Foren sowie über praktische Maß-
nahmen vor Ort. Zugleich soll er als Richtschnur für die zukünftige Arbeit der EU dienen. Die Struktur des
Berichts ist an den Aktionsplan zur EU-Menschenrechtspolitik vom 25. Juni 2012 angelehnt.
In der Einleitung wird ein zusammenfassender Überblick über die Gesamtaktivitäten der EU auf dem Gebiet
der Menschenrechte und Demokratie gegeben. Hierbei wird auf den Strategischen Rahmen für Menschenrechte
und Demokratie und den ihn ergänzenden Aktionsplan von 2012 eingegangen. Hervorgehoben wird die Ernen-
nung des ersten EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte (EUSR), die Bedeutung des Europäischen Instru-
ments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) sowie die Einrichtung des Europäischen Fonds für De-
mokratie. Geschildert werden u. a. die Maßnahmen zur Effektivierung der Arbeitsmethoden im Bereich Men-
schenrechte, die Partnerschaft der EU mit den Ländern der südlichen und der östlichen Partnerschaft, die Maß-
nahmen zum Schutz der Menschenrechte bei bewaffneten Konflikten, die Förderung der Universalität der Men-
schenrechte, die Gewährleistung der bürgerlichen und politischen Rechte, die Bekämpfung der Diskriminie-
rung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechteridentität, die Initiativen zur Abschaffung der To-
desstrafe und der Folter, die Begleitung von Wahlprozessen weltweit, die Förderung der Menschenrechte im
Rahmen der EU-Entwicklungs- und Handelspolitik sowie die Menschenrechtsinitiativen der EU auf bilateraler
und multilateraler Ebene.
Teil I des Berichts widmet sich der Bedeutung, die den Menschenrechten und der Demokratie in allen Politik-
feldern der EU beigemessen wurde. Teil II gibt einen Überblick über die Förderung der Universalität der Men-
schenrechte durch die EU, Teil III bilanziert die Verfolgung kohärenter Politikziele auf interner und internati-
onaler Ebene. In Teil IV wird die Rolle der Menschenrechte in den Bereichen und Instrumenten der EU-Au-
ßenpolitik dargestellt. Der umfassendste Teil V enthält eine Darstellung der Umsetzung der Prioritäten der EU
auf dem Gebiet der Menschenrechte. Teil VI schildert die bilaterale Zusammenarbeit mit Partnern und Teil VII
bildet die Zusammenarbeit in multilateralen Institutionen ab. Abschließend wird ein Überblick über den Beitrag
des EP zum Jahresbericht gegeben. Im Anhang I zum Bericht sind in englischer Sprache die Zusagen der EU
enthalten, die sie auf der Tagung auf hoher Ebene über Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler
Ebene im Rahmen der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 24. September 2012 abgegeben hat.
Der Bericht 2012 verzichtet auf zusammenfassende Schlussfolgerungen. Die länderspezifischen Berichte sind
in einem Addendum enthalten (Rats-Dok-Nr. 9431/13 ADD 1 REV 1).
Der EU-Menschenrechtsbericht 2012 wurde durch den Rat am 21. Oktober 2013 als A-Punkt ohne Aussprache
angenommen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2866
Zu Buchstabe b
Der Bericht über die EU-Menschenrechtspolitik 2013 gibt einen Überblick über die Aktivitäten der EU im
Berichtszeitraum. Er behandelt die Beziehungen zu anderen Ländern, in multilateralen Foren sowie praktische
Maßnahmen vor Ort. Die Struktur des Berichts ist an den Aktionsplan zur EU-Menschenrechtspolitik vom 25.
Juni 2012 angelehnt.
Die Einleitung zum Bericht gibt einen zusammenfassenden Überblick über die Gesamtaktivitäten der EU auf
dem Gebiet der Menschenrechte und Demokratie. Hierbei wird auf den Strategischen Rahmen für Menschen-
rechte und Demokratie und den ihn ergänzenden Aktionsplan von 2012 eingegangen. Hervorgehoben werden
u. a. die Aktivitäten aus dem ersten ganzen Jahr des Mandats des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte
(EUSR), die Annahme von länderspezifischen Menschenrechtsstrategien sowie die Benennung von Anlauf-
stellen für Menschenrechte und Demokratie durch die EU-Delegationen und GSVP-Missionen und -Operatio-
nen. Auf Projekte, die durch das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) geför-
dert wurden, sowie auf den auf 1,33 Mrd. EUR aufgestockten EIDHR-Haushalt für 2014-2020 wird ebenfalls
eingegangen. Geschildert werden u.a. die Maßnahmen gegen Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit sowie
der Arbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Menschenrechtsverteidigern, die Maßnahmen zum
Schutz der Menschenrechte von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen (LGBTI), die
Leitlinien zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit, die Initiativen zur Abschaffung der Todesstrafe, die
Verteidigung der Frauenrechte, die Förderung der Kinderrechte, die Achtung der Rechte von Menschen mit
Behinderungen und der Einsatz für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Des Weiteren werden
die Durchführung der Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels, die weltweite Begleitung von Wahl-
prozessen, die Förderung der Menschenrechte im Rahmen der EU-Entwicklungs- und Handelspolitik, die spe-
zielle Menschenrechtspolitik im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheit- und Verteidigungspolitik und die Men-
schenrechtsinitiativen der EU auf bilateraler und multilateraler Ebene dargestellt.
Teil I des Berichts widmet sich der Bedeutung, die den Menschenrechten und der Demokratie in allen Politik-
feldern der EU beigemessen werden. Teil II gibt einen Überblick über die Förderung der Universalität der
Menschenrechte durch die EU, Teil III bilanziert die Verfolgung kohärenter Politikziele auf interner und inter-
nationaler Ebene. In Teil IV wird die Rolle der Menschenrechte in den Bereichen und Instrumenten der EU-
Außenpolitik dargestellt. Der Teil V enthält eine Darstellung der Umsetzung der Prioritäten der EU auf dem
Gebiet der Menschenrechte. Teil VI schildert die bilaterale Zusammenarbeit mit Partnern und Teil VII bildet
die Zusammenarbeit in multilateralen Institutionen ab. Nach einem Überblick über den Beitrag des EP zum
Jahresbericht folgen abschließende länder-und regionenspezifische Themen.
Der EU-Jahresbericht 2013 wurde durch den Rat am 23. Juni 2014 als A-Punkt ohne Aussprache angenommen.
Die endgültige Fassung findet sich in Ratsdok. 11107/14, welches durch Korrigendum auf Ratsdok. 11107/14
COR2 dazu erklärt wurde. Der Ausschuss hat Ratsdok. 11107/14 und Ratsdok. 11107/14 COR2 zur Grundlage
seiner Beratung gemacht.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Auswärtige Ausschuss hat den EU-Bericht auf Ratsdok. 9431/13 in seiner 25. Sitzung am 8. Oktober
2014, der Innenausschuss in seiner 19. Sitzung am 2. Juli 2014, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend in seiner 15. Sitzung am 8. Oktober 2014, der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung in seiner 16. Sitzung am 2. Juli 2014, der Ausschuss für Tourismus in seiner 13. Sitzung
am 2. Juli 2014 und der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union in seiner 14. Sitzung
am 24. September 2014 beraten. Alle mitberatenden Ausschüsse empfehlen Kenntnisnahme.
Den Entwurf des EU-Berichts auf Ratsdok. 10848/14 hat der Auswärtige Ausschuss in seiner 25. Sitzung am
8. Oktober 2014, der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner 25. Sitzung am 24. September
2014, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in seiner 15. Sitzung am 8. Oktober 2014,
der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in seiner 17. Sitzung am 24. Septem-
ber 2014, der Ausschuss Digitale Agenda in seiner 16. Sitzung am 8. Oktober 2014 und der Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union in seiner 14. Sitzung am 24. September 2014 beraten. Alle
mitberatenden Ausschüsse empfehlen Kenntnisnahme.
Drucksache 18/2866 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den EU-Jahresbericht 2012 über Menschen-
rechte und Demokratie in der Welt auf Ratsdok. 9431/13 und den Entwurf des EU-Jahresberichts 2013 über
Menschenrechte und Demokratie in der Welt auf Ratsdok. 10848/14 in seiner 19. Sitzung am 8. Oktober 2014
beraten. Die endgültige Fassung des Jahresberichts 2013 findet sich in Ratsdok. 11107/14, welches durch Kor-
rigendum auf Ratsdok. 11107/14 COR2 dazu erklärt wurde. Der Ausschuss hat Ratsdok. 11107/14 und Rats-
dok. 11107/14 COR2 zur Grundlage seiner Beratung gemacht.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fol-
gende Entschließung auf Ausschussdrucksache 17(18)46 anzunehmen:
„In Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 18/419 Nr. A.156 und Drucksache 18/2533 Nr. A60 wolle der
Bundestag folgende Entschließung annehmen:
Der Deutsche Bundestag wertet die beiden Jahresberichte als umfassenden Überblick über die vielfältigen in-
ternen und externen Aktivitäten der Europäischen Union im Bereich der Menschenrechtspolitik. Der Berichts-
zeitraum war durch die Umsetzung des am 25. Juni 2012 erstmals angenommenen Strategischen Rahmens und
Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie geprägt. Beide Schlüsseldokumente zielen darauf ab, die
Menschenrechtspolitik der EU kohärenter und effizienter zu gestalten und Menschenrechte und Demokratie in
den Mittelpunkt ihrer Außenpolitik und ihres auswärtigen Handelns zu stellen – auch in den Politikbereichen
wie Handel, Investitionen und Entwicklung sowie in der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
(GSVP) und bei den externen Dimensionen von Justiz und Inneres und der Beschäftigungs- und Sozialpolitik.
Der Deutsche Bundestag unterstützt die EU bei der Umsetzung der Maßnahmen des Strategischen Rahmens
und des Aktionsplans und empfiehlt, für die Zeit ab 2015 einen Folgeaktionsplan aufzustellen. Er würde dazu
beitragen, die Konturen der Menschenrechtspolitik im auswärtigen Handeln der Europäischen Union weiter zu
schärfen.
Der Deutsche Bundestag würdigt das Engagement der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheits-
politik Catherine Ashton, die Menschenrechtsfragen mit den strategischen Partnern der EU sowie mit Nachbar-
und Transformationsländern erörtert hat. So hat sie unter anderem die Aufnahme eines Menschenrechtsdialogs
mit Myanmar/ Birma erreicht und von der ägyptischen Regierung wiederholt die Einhaltung der Menschen-
rechte eingefordert. 2013 war darüber hinaus das erste ganze Jahr des Mandats des EU-Sonderbeauftragten
(EUSR) für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis. Seine Aufgabe besteht darin, Kohärenz, Wirksamkeit und
Sichtbarkeit der EU-Menschenrechtspolitik zu gewährleisten. Seine ursprünglich bis zum Juni 2014 befristete
Amtszeit wurde bis zum 28. Februar 2015 verlängert. Durch das Amt des EU-Sonderbeauftragten für Men-
schenrechte hat dieses Politikfeld eine deutliche institutionelle Aufwertung erfahren. Der Deutsche Bundestag
befürwortet daher ausdrücklich die Erteilung eines Folgemandates.
2012 und 2013 hat die EU mit jeweils 30 Partnerländern und regionalen Zusammenschlüssen Menschenrechts-
dialoge und -konsultationen geführt. Wichtig ist dabei ein konsequentes Monitoring der Ergebnisse. Darüber
hinaus konnte die Annahme länderspezifischer Menschenrechtsstrategien 2013 fast abgeschlossen werden. 146
Strategien wurden entworfen und 123 Strategien vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee endgül-
tig gebilligt. In diesen Strategien werden die menschenrechtlichen Prioritäten für jedes einzelne Drittland fest-
gelegt. Dies ist nur durch eine enge Kooperation zwischen den EU-Missionen und der Zivilgesellschaft der
Länder möglich. Der Deutsche Bundestag sorgt sich insbesondere um die weltweit schwieriger gewordene
Lage von Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsverteidigern. Er fordert daher dringend die kon-
sequente Umsetzung der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern.
2012 und 2013 war das Menschenrecht auf Freiheit der Religion oder Weltanschauung weiterhin besonders
bedroht. So zeigte sich die EU vor allem 2012 sehr besorgt über Versuche, den Begriff der Religionsdiffamie-
rung zu etablieren, der sowohl die Religions- als auch die Meinungsfreiheit einschränken würde und einer
systematischen Misshandlung von religiösen Minderheiten den Weg ebnen könnte. Der Deutsche Bundestag
begrüßt die im Juli 2013 verabschiedeten Leitlinien zur Freiheit der Religion und Weltanschauung. Darin ver-
weist die EU auf die internationalen Menschenrechtsstandards in diesem Bereich und unterstreicht ihre Ent-
schlossenheit, das Recht auf Religionsfreiheit zu verteidigen. Besondere Aufmerksamkeit galt dabei der Lage
der Menschen, die in Syrien, Ägypten, Pakistan, Irak, Iran, Kenia, Libyen, auf den Malediven, in Tansania und
der Zentralafrikanischen Republik wegen ihres Glaubens schwerer Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt
waren. Der Deutsche Bundestag unterstützt den Vorschlag, das Engagement der EU für das Menschenrecht auf
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2866
Religions- und Weltanschauungsfreiheit durch die Benennung eines Beauftragten für Religionsfreiheit durch
die EU-Kommission weiter auszubauen und so auch personell bzw. institutionell zu verankern.
Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die EU auch in den beiden Berichtsjahren die Zivilgesellschaft großzü-
gig mit Mitteln aus dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) gefördert hat
und somit dessen wichtige Rolle als unabhängiges Finanzierungsinstrument weiter ausbauen konnte. Allein
2013 wurden über die 2 500 laufenden EIDHR-Projekte hinaus mehr als 530 neue Initiativen eingeleitet. Au-
ßerdem kam 2012 in mehr als 300 Fällen in über 20 Ländern und 2013 in über 50 Fällen die EIDHR-Regelung
für kleine Zuschüsse zum Einsatz, mit der zahlreichen gefährdeten Menschenrechtsverteidigern Soforthilfe
geleistet werden konnte. In diesem Jahr fanden Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament und dem Rat über
das neue EIDHR statt, das die Kommission für den Zeitraum von 2014 bis 2020 vorgeschlagen hatte. Der
Deutsche Bundestag begrüßt, dass der Haushalt des EIDHR auf 1,33 Mrd. Euro aufgestockt werden konnte.
Dadurch wird die Fähigkeit der EU gesteigert, auf Notfälle im Menschenrechtsbereich rasch zu reagieren und
internationale und regionale Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte besser zu unterstützen. Dabei sind
die Abschaffung der Todesstrafe weltweit sowie die Abschaffung von Folter und Misshandlung Hauptziele
europäischer Menschenrechtspolitik mit höchsten Prioritäten im Rahmen des EIDHR. Der Deutsche Bundestag
würdigt die Aktualisierung der Leitlinien der EU zur Todesstrafe, die bei ihrer Annahme 1998 die ersten ihrer
Art waren. Sie dienen als Grundlage für das Handeln der EU in diesem Bereich und konsolidieren ihre Erfah-
rungen als weltweiter Vorreiter für die Abschaffung der Todesstrafe. Darüber hinaus können auch die Durch-
führung von weiteren Wahlbeobachtungsmissionen, die Überwachung ihrer Empfehlungen und die Verbesse-
rung des demokratischen Prozesses und der Abhaltung von Wahlen unterstützt werden. Im Laufe des Jahres
2013 hat die EU insgesamt elf Wahlbeobachtungsmissionen und acht Wahlexpertenmissionen entsandt.
Durch offensive öffentliche Erklärungen und in ihren bilateralen Beziehungen zu Drittstaaten hat die EU Ein-
schränkungen der Meinungsfreiheit und des Zugangs zum Internet sowie die Inhaftierung von Journalisten und
Bloggern verurteilt. Der Deutsche Bundestag begrüßt die Entschlossenheit der EU, sich künftig noch mehr für
die Meinungsfreiheit, einschließlich der Medienfreiheit einzusetzen.
Mit Blick auf den Aspekt „Menschenrechte und Konfliktprävention bzw. -bewältigung“ hat die EU ihre Men-
schenrechts- und Gleichstellungspolitik im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
(GSVP) ausgebaut. So wurden im Juni 2013 neue Krisenbewältigungsverfahren angenommen, nach denen bei
der Planung neuer Missionen und Operationen stets auch eine Analyse geschlechterspezifischer Aspekte und
der Menschenrechtslage zu erfolgen hat. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die EU in diesem Zusammen-
hang auch weitere Schritte zur Umsetzung der Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrates betreffend Frauen,
Frieden und Sicherheit unternommen hat – insbesondere durch die Berücksichtigung der Gleichstellung der
Geschlechter bei allen GSVP-Missionen und -Operationen. Bei über 70 Prozent der zivilen Missionen und bei
allen militärischen Missionen gehört ein Menschenrechts- und/oder Gleichstellungsbeauftragter zum Personal.
Darüber hinaus setzte die EU auch weiterhin den EU-Aktionsplan über Gleichstellung und Teilhabe von Frauen
in der Entwicklungszusammenarbeit um.
Entsprechend der Vorgaben des Aktionsplanes hat der Europäische Auswärtige Dienst EAD 2012 mit der Ent-
wicklung eines Konfliktfrühwarnsystems begonnen, in das Menschenrechtsverletzungen als ein Indikator auf-
genommen wurden. Das System wurde 2013 als Pilotprojekt erstmals in acht Ländern der Sahel-Zone einge-
setzt und soll allmählich auf andere Regionen ausgeweitet werden. Das Frühwarnsystem könnte zukünftig den
Institutionen der EU und den Mitgliedstaaten dabei helfen, neue Handlungsoptionen in der Krisenprävention
zu eröffnen.
Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass sich die EU weiter für die Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Unter-
nehmen und Menschenrechte eingesetzt hat. Die Aufforderung der Kommission an die Mitgliedsstaaten, Nati-
onale Aktionspläne zu erstellen, hat Dynamik in den Prozess gebracht. Sie selbst veröffentlichte Menschen-
rechtsleitlinien für drei Unternehmens- bzw. Wirtschaftsbereiche: Beschäftigung und Einstellung, Informa-
tions- und Kommunikationstechnologie sowie Erdöl und Erdgas. Hilfreich ist auch der Leitfaden zum Thema
Menschenrechte für kleine und mittlere Unternehmen.
Ferner unterstützt der Deutsche Bundestag die EU weiterhin bei der Umsetzung ihrer Strategie zur Beseitigung
des Menschenhandels 2012-2016. Im April 2013 hat die Kommission den ersten Bericht mit statistischen Daten
über den Menschenhandel in der EU in den Jahren 2008 bis 2010 veröffentlicht und damit einen wichtigen
Beitrag zur Erstellung eines globalen Lagebildes geleistet. Der Bericht hat gezeigt, dass mehr als die Hälfte der
Opfer (61 Prozent) aus Ländern innerhalb der EU stammten. Die große Mehrheit der Betroffenen (80 Prozent)
waren Frauen und Mädchen.
Drucksache 18/2866 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Der Deutsche Bundestag fordert die EU auf, die Menschenrechtslage bei allen Beitrittskandidaten und poten-
tiellen Beitrittskandidaten fortgesetzt mit größter Aufmerksamkeit zu verfolgen und mit Nachdruck auf die
Einhaltung der Menschenrechte zu drängen.
Menschenrechte haben in der Politik der Europäischen Union ein immer größeres Gewicht erhalten. Der Deut-
sche Bundestag begrüßt diese positive Entwicklung, die durch die Verleihung des Friedensnobelpreises an die
Europäische Union im Dezember 2012 eine besondere internationale Anerkennung erfahren hat. Der Preis ist
aber auch eine Verpflichtung, diesen Weg entschlossen weiter zu beschreiten. Auch vor diesem Hintergrund
fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den menschenrechtlich relevanten
Akteuren und Gremien der EU weiterhin für eine an den Menschenrechten orientierte kohärente und glaub-
würdige Politik einzutreten.“
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, beim EU-Jahresbericht über Menschenrechte und De-
mokratie 2013 werde zweierlei Maß angelegt. Fast sämtliche Länder der Welt würden behandelt, nicht aber die
EU-Mitgliedsstaaten. Im ganzen Bericht werde kein Wort über die Menschenrechtsperformance beispielsweise
eines Landes wie Ungarn verloren, das mit der Kommission im Streit gelegen habe. Solches dürfe aber nicht
unerwähnt bleiben.
Der Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD beschränke sich jedoch auf eine reine Belo-
bigung der EU, deren Handeln so oft, wie an kaum einer anderen Stelle, begrüßt werde. Dies irritiere.
Die Fraktion DIE LINKE. hat auf Ausschussdrucksache 18(17)47 einen Entschließungsantrag zum EU-Jahres-
bericht 2013 mit folgendem Wortlaut vorgelegt:
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Der Deutsche Bundestag bedauert, dass der EU-Jahresbericht 2013 über Menschenrechte und Demokratie
genau wie die EU-Jahresberichte der vergangenen Jahre die Situation der Menschenrechte in den Staaten der
EU nur unzureichend beleuchtet und in seinen Vorschlägen für eine konkrete Verbesserung der Lage der Men-
schenrechte in der EU weit hinter den Notwendigkeiten zurückbleibt. Der Bericht geht genau wie die Berichte
der Vorjahre davon aus, dass die grundsätzliche Ausrichtung der EU-Politik den Menschenrechten diene und
nimmt in keiner Weise zur Kenntnis, dass massive Menschenrechtsverletzungen Folge der verfehlten Migrati-
ons-, Handels- und Finanzpolitik innerhalb der EU sind.
2. Das Kapitel “Menschenrechts- und Demokratiekultur beim auswärtigen Handeln der EU“ klammert in wei-
ten Teilen die Menschenrechtsverletzungen in Folge der Militarisierung der EU-Außenpolitik aus. In dem Ka-
pitel wird in keiner Weise auf die Problematik der geopolitischen Ausrichtung der Menschenrechtspolitik der
EU hingewiesen. Mit großer Sorge nimmt der Deutsche Bundestag zur Kenntnis, dass auch dieser Menschen-
rechtsbericht durch eine einseitige Rücksichtnahme auf Außenhandelsinteressen und geostrategische Interes-
sen der EU geprägt ist. So werden zwar für einzelne Länder zum Teil schwerste Menschenrechtsverletzungen
aufgeführt, trotzdem werden im Menschenrechtsbericht daraus keinerlei Konsequenzen wie zum Beispiel ein
Verbot des Ausführens von Ausrüstungsgegenständen für die dortige Polizei und paramilitärische Einheiten
oder ein Verbot, Rüstungsgüter zu liefern, gezogen.
3. Der Deutsche Bundestag kritisiert, dass der Menschenrechtsbericht eine völlige Beschönigung der Militär-
missionen und Auslandseinsätze der EU vornimmt. Eine kritische Evaluierung von Menschenrechtsverletzun-
gen durch solche Einsätze und eine Benennung, wie diese in Zukunft abgestellt werden sollen, fehlen völlig.
4. Der Deutsche Bundestag erwartet vom nächsten EU-Menschenrechtsbericht, dass er sich kritischer mit den
Auswirkungen von Freihandelsabkommen und Partnerschaftsabkommen der EU auseinandersetzt. Dabei
nimmt der Deutsche Bundestag mit Interesse zur Kenntnis, dass der Menschenrechtsbericht mit dem „Hinweis
auf Folgenabschätzungen bei Verordnungen und zur Eröffnung von Handelsverhandlungen“ beginnt, nimmt
aber gleichzeitig mit Sorge zur Kenntnis, dass der Eindruck erweckt wird, bei Außenhandelsabkommen und im
internationalen Handel würden bereits ausreichend die Folgen für die Menschenrechte berücksichtigt. Das
Gegenteil ist jedoch der Fall: Durch viele internationale Handelsverträge werden das Recht auf Nahrung, das
Recht auf Gesundheit, das Recht auf Wohnen und das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser eingeschränkt.
Hier erwartet der Deutsche Bundestag, dass in zukünftigen Menschenrechtsberichten die Folgen auf die Men-
schenrechtssituation in Ländern, mit denen die EU Freihandelsabkommen oder Partnerschaftsabkommen ab-
geschlossen hat, konkret benannt werden. Für den nächsten Menschenrechtsbericht erwartet der Bundestag
eine Evaluierung der Menschenrechtssituation aufgrund der Freihandelsabkommen EU-Kolumbien.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2866
5. Der Deutsche Bundestag erwartet vom Rat der Europäischen Union, dass bei zukünftigen Menschenrechts-
berichten konkrete Menschenrechtsverletzungen durch Regierungen und Staaten der EU konkreter benannt
werden und die Verursacher von Menschenrechtsverletzungen konkret zu einer Veränderung aufgefordert wer-
den. Der Deutsche Bundestag erwartet auch, dass international agierende Unternehmen, die für Menschen-
rechtsverletzungen verantwortlich sind, im Menschenrechtsbericht konkret benannt werden.
6. Nicht nachvollziehbar ist die positive Bewertung des aktualisierten Leitfadens „Environmental and Social
Handbook“ der Europäischen Investitionsbank. Die dort aufgeführten ökologischen und sozialen Standards
für Kreditvergaben durch die EIB sind bei weitem nicht ausreichend und auch die Prüfungen vor der Vergabe
von Krediten und die spätere Evaluation von Projekten, die mit Krediten der EIB gefördert wurden, müssen
deutlich weiterentwickelt werden.
7. Für die Zukunft erwartet der Deutsche Bundestag, dass sich der Menschenrechtsbericht konkreter mit Men-
schenrechtsverletzungen durch Gesetze, Verordnungen und Einrichtungen der EU beschäftigt und die Politik-
bereiche, die für die Beeinträchtigung der sozialen und bürgerlichen Menschenrechte verantwortlich sind,
konkreter benennt.
8. In vielen Staaten der EU ist eine Einschüchterung, Kriminalisierung und Behinderung von kritischen Strö-
mungen und Bewegungen feststellbar. Bei den großen Demonstrationen in Spanien, Italien und Griechenland
ist die Polizei mit unverantwortlicher Härte gegen die Demonstrierenden vorgegangen, hat durch Überwa-
chungs- und Verbotsmaßnahmen die Bewegungen eingeschüchtert und behindert und durch eine Welle der
Kriminalisierung eine demokratische Meinungsäußerung behindert. Auch in Deutschland ist mit der ständig
zunehmenden Repression gegen kritische Bewegungen, z.B. gegen den antifaschistischen Widerstand, die
Blockupy-Bewegung oder die Menschenrechts- und Sozialproteste, das Recht auf freie Meinungsäußerung im-
mer stärker gefährdet. Hier erwartet der Deutsche Bundestag, dass sich zukünftige Menschenrechtsberichte
mit den konkreten Folgen dieser Repression für bürgerliche und demokratische Rechte in der EU auseinan-
dersetzt.
9. Mit großer Sorge nimmt der Deutsche Bundestag zur Kenntnis, dass im Bereich der sozialen Menschenrechte
und konkret bezüglich der Verletzung von sozialen Menschenrechten in der EU der Menschenrechtsbericht
erhebliche Defizite aufweist. Dies lässt auf ein fehlendes Problembewusstsein der Institutionen der Europäi-
schen Union und auf ein politisch gewolltes Verschweigen von Menschenrechtsverletzungen in den Staaten der
EU schließen. Durch die verfehlte Krisenpolitik der EU und ihrer Mitgliedsstaaten hat die soziale Ausgrenzung
immer größerer Teile der europäischen Gesellschaft zugenommen. Armut, Ausgrenzung, Perspektivlosigkeit,
Wohnungsnot, Arbeitslosigkeit und fehlender Zugang zu einer menschenwürdigen Gesundheitsversorgung sind
für Millionen von Menschen an der Tagesordnung. Der Menschenrechtsbericht beleuchtet diese Fragen jedoch
völlig unzureichend.
10. Der Deutsche Bundestag sieht die Aufgabe eines Menschenrechtsberichts auch darin, die Situation der
Menschenrechte in den eigenen Verantwortungsbereichen eingehend zu untersuchen und da wo konkrete Än-
derungsmöglichkeiten durch eigene Politik bestehen, Vorschläge für die Verbesserung der Lage der Menschen-
rechte vorzunehmen. In Bezug auf die Lage der Menschenrechte in der EU fehlt dies im Bericht fast vollständig.
11. In der Europäischen Union haben immer mehr Menschen keinen Zugang zu Bildung, zu angemessenem
Wohnen, angemessener Nahrung, Gesundheit und zur sozialen und politischen Teilhabe. Dies ist eine Folge
der fehlgeleiteten Austeritäts- und Sozialpolitik der letzten Jahre. Die Zunahme von Armutsmigration ohne eine
tarifliche oder gesetzliche Absicherung von Lohnhöhen und ohne eine strenge Überwachung der Arbeitsbedin-
gungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fördert den Niedriglohnsektor. Renten- und Lohnkürzun-
gen führen zu mehr Armut. Während sich gesellschaftlicher Reichtum in wenigen privaten Händen konzentriert
ist, die öffentliche Daseinsvorsorge immer weniger in der Lage, allen Menschen den gleichen Zugang zu ele-
mentarer Versorgung zu gewährleisten.
12. Die verfehlte Finanz- und Wirtschaftspolitik der EU hat zu einer skandalösen Ausgrenzung immer größerer
Teile der Bevölkerung in Ländern wie Griechenland geführt. Mehr als 3,5 Millionen Griechinnen und Griechen
in 902 000 Haushalten droht Armut und gesellschaftlicher Ausschluss. Die Caritas weist darauf hin, dass durch
die erzwungenen Sparprogramme heute 21 Prozent der griechischen Bevölkerung von einem Einkommen lebt,
das weniger als den Mindestlohn von 470 Euro im Monat beträgt. Jede/r dritte Grieche/in kann seine Miete
oder Hypothek nicht mehr bezahlen und sich nicht einmal mehr alle zwei Tage eine Mahlzeit mit Fleisch, Fisch
oder frischem Gemüse leisten. Ein Drittel aller Haushalte hat nicht genug Geld, seine Wohnung im Winter zu
heizen. Der Deutsche Bundestag nimmt diese Entwicklung mit großer Sorge zur Kenntnis und erwartet von der
Drucksache 18/2866 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bundesregierung, dass sie die falsche Wirtschafts- und Finanzpolitik sofort beendet. Die durch die Austeritäts-
politik verursachten Lebensbedingungen der Betroffenen verstoßen gegen die Menschenrechte und sind mit
der Grundrechtecharta der EU nicht vereinbar.
13. Mit großer Sorge nimmt der Deutsche Bundestag zur Kenntnis, dass in Folge der Austeritätspolitik in vielen
Ländern der EU der Alltagsrassismus, die Fremdenfeindlichkeit und der Antiziganismus deutlich zugenommen
haben. Rassistische Angriffe gegen Minderheiten und Flüchtlinge sind in vielen Ländern der EU inzwischen
an der Tagesordnung.
14. Armut ist eine Menschenrechtsverletzung. Vor allem Familien mit Kindern, ältere Menschen, Erwerbslose
und Beschäftigte in den Niedriglohnbereichen sind von einer selbstbestimmten Ernährung zunehmend ausge-
schlossen. In Griechenland müssen über 23 Prozent der Kinder und älteren Menschen unterhalb der Armuts-
grenze leben. In Deutschland sind fast 3 Millionen Kinder von Armut bedroht. Der Deutsche Bundestag kriti-
siert, dass im EU-Jahresbericht grundlegende Menschenrechtsverletzungen in Europa, wie die zunehmende
Armut eines immer größeren Teils der Bevölkerung, die Auswirkungen von Arbeitslosigkeit und der Hartz-
Gesetze, die Ausgrenzung von Armen, Älteren und Menschen mit Migrationshintergrund, nur unzureichend
aufgezeigt werden.
15. Der Deutsche Bundestag bedauert, dass im Menschenrechtsbericht keine Evaluierung der bisherigen Ar-
beit der Botschaften der Mitgliedstaaten zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschen-
rechtsverteidigern vorgenommen wurde. Der Deutsche Bundestag erwartet, dass in Zukunft alle Mitgliedstaa-
ten der EU ihre Programme zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern
ausbauen und alle Botschaften der EU-Staaten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Menschen-
rechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger in den Botschaften ernennen.
16. Der Deutsche Bundestag bedauert, dass die täglichen Menschenrechtsverletzungen gegen Roma und Sinti
in den Staaten der EU im Bericht völlig unzureichend beleuchtet werden. Der Deutsche Bundestag kritisiert,
dass im Kapitel „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ die Einschränkung des Rechts auf Frei-
zügigkeit für Roma und Sinti durch einige Mitgliedstaaten keine Erwähnung findet. Rassistische Vorurteile und
Stereotype gegenüber den Mitgliedern der Roma-Gemeinschaften sind an der Tagesordnung. Die Lage der
Menschenrechte für die Roma und Sinti hat sich in den letzten Jahren immer weiter verschlechtert. Rassistische
Angriffe, Ausgrenzung, fehlender Zugang zu Bildung, Gesundheitsvorsorge, Arbeit und sozialen Sicherungs-
system sind für viele Roma an der Tagesordnung. Der Deutsche Bundestag erwartet deshalb von der EU-
Kommission, dass in künftigen Menschenrechtsberichten die konkrete Lage der Roma-Gemeinschaften in den
einzelnen Mitgliedsstaaten der EU ausführlich beleuchtet und die Ausgrenzungspolitik der Regierungen in den
Staaten der EU konkret benannt wird. Völlig inakzeptabel ist die Einschränkung der in der EU geltenden
Grundrechte für diese Volksgruppe. Mitgliedern der Roma-Gemeinschaften wird in Staaten wie Italien, Frank-
reich, Spanien und Großbritannien das Recht auf Freizügigkeit und freie Berufswahl vorenthalten. Der Deut-
sche Bundestag erwartet, dass der Menschenrechtsbericht die konkreten Maßnahmen der EU und ihrer Mit-
gliedstaaten für die Lage der Menschenrechte für Roma durch die Nationalen Aktionspläne untersucht und
konkrete Änderungsnotwendigkeiten aufzeigt.
17. Der Deutsche Bundestag begrüßt die klare Positionierung des Berichts zur weltweiten Abschaffung der
Todesstrafe. Der Deutsche Bundestag bedauert jedoch, dass die Europäische Grundrechtecharta die Tötung
von Personen zur „rechtmäßigen Niederschlagung eines Aufruhrs oder Aufstands“ nicht ausschließt. Damit
ist auch in den Ländern der Europäischen Union in Ausnahmesituationen die Tötung von Menschen weiterhin
möglich. Hier erwartet der Deutsche Bundestag, dass im nächsten Menschenrechtsbericht konkrete Vorschläge
für eine Präzisierung der Europäischen Grundrechtecharta vorgeschlagen werden, um solche Ausnahmen
grundsätzlich abzuschaffen.
18. Der Deutsche Bundestag verurteilt die EU-Flüchtlingspolitik, die dafür verantwortlich ist, dass allein in
diesem Jahr bereits mindestens 3 000 Menschen im Mittelmeer ertrunken sind. Jeder tote Flüchtling ist eine
Schande für die EU-Flüchtlingspolitik, die mit einer Strategie der Abschottung und des Baus von Zäunen in
Griechenland und Bulgarien die betroffenen Menschen dazu zwingt, immer größere Risiken auf sich zu neh-
men. Das Ergebnis ist ein Massensterben an den EU-Außengrenzen, das von der EU-Politik einfach hinge-
nommen wird. Wie die Internationale Organisation für Migration (IOM) im September 2014 mitteilte, wurde
mit 3072 Todesopfern seit Jahresbeginn der bisherige Höchststand von 2011 deutlich übertroffen. Die IOM
verwies in ihrem 216 Seiten starken Bericht darauf, dass von den weltweit 4077 Todesopfern unter den Mig-
ranten mehr als 75 Prozent auf die Mittelmeer-Region entfielen. In diesem Gebiet seien seit dem Jahr 2 000
bereits rund 22 000 Einwanderer und damit mehr als die Hälfte der weltweit 40 000 Todesopfer gestorben.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2866
Dabei warnt die IOM, die tatsächlichen Zahlen könnten mehr als doppelt so hoch liegen, da viele Opfer in den
Statistiken nicht erfasst würden.
19. Im Oktober 2013 startete die italienische Marine die Seenotrettung „Mare Nostrum“. Trotz wiederholter
Appelle der Regierung in Rom lehnten aber die anderen EU-Staaten eine Beteiligung daran ab. Auch wenn
Italiens Premierminister Matteo Renzi Anfang Oktober anlässlich einer Gedenkfeier ein Jahr nach der Flücht-
lingstragödie vor der italienischen Insel Lampedusa versichert hat, dass Italien „Mare Nostrum“ fortführen
wird, ist es dringend erforderlich, dass die europäischen Länder und Deutschland endlich auch Verantwortung
übernehmen.
Der Deutsche Bundestag kritisiert die Aussagen von Bundesinnenminister Thomas De Maizière, die Seenotret-
tungsmission Mare Nostrum durch eine Mission zu ersetzen, die vornehmlich der Rückführung von Flüchtlin-
gen diene. Auch die Positionierung von Bundesinnenminister de Maizère, die die Seenotrettung urch einen
deutlich kleineren Einsatz der EU-Grenzschutzagentur Frontex und eine Zusammenfassung der Operationen
Hermes und Aeneas durchzuführen, wird das Sterben im Mittelmeer nicht beenden, da es sich bei "Hermes"
und "Aeneas" um Missionen mit dem Schwerpunkt Flüchtlingsabwehr an den EU-Außengrenzen handelt. Der
Deutsche Bundestag verurteilt dieses Vorgehen von Bundesregierung und EU und erwartet von den Verant-
wortlichen, endlich eine wirksame Flüchtlingsrettung für das Mittelmeer zu entwickeln, damit das tägliche
Sterben endlich beendet wird. Der Deutsche Bundestag erwartet von der Bundesregierung, sich innerhalb der
EU kurzfristig für die Unterstützung einer Seenotrettungsmission mit dem Engagement aller EU-Staaten und
langfristig für eine menschenrechtskonforme Reform der Asylgesetze in der EU einzusetzen.
20. Zukünftige Menschenrechtsberichte der Europäischen Union sollten eine adäquate Analyse der realen
Menschenrechtslage in allen EU-Ländern enthalten. Die Analyse der EU-Länder sollte die Empfehlungen der
aktuellen nationalen UN-Staatenberichte zu den Internationalen Pakten über bürgerliche und politische Rechte
(Zivilpakt) und über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) ebenso berücksichtigen wie die
Länderberichte des Europäischen Ausschusses für Soziale Rechte. Zukünftige Berichte sollten auch auf aus-
stehende Ratifizierungen von Menschenrechtspakten sowohl auf Europarats- und EU-Ebene als auch auf UN-
Ebene genauso eingehen wie auch auf die mangelnde Umsetzung von EU-Leitlinien wie z.B. der EU-Leitlinie
zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern
21. Der Deutsche Bundestag nimmt zur Kenntnis, dass auch im Menschenrechtsbericht 2013 der Zusammen-
hang zwischen Menschenrechtsverletzungen und der EU-Handelspolitik in keinster Weise dargestellt wird.
Diese mangelnde Kohärenz von Menschenrechtsfragen und EU-Handelspolitik ist nicht akzeptabel und muss
dringend korrigiert werden.
22. Der Bericht geht auf das Thema Menschenhandel nur völlig unzureichend ein. In den Industriestaaten,
einschließlich der EU, leben insgesamt 1,5 Millionen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter. 75 Prozent
der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sind laut UNDOC Mädchen und Frauen, die meisten von ihnen
stammen aus Asien. Menschenhandel wird in der Mehrzahl der Fälle zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
durchgeführt, wobei Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung eine immer größere Rolle spielt. In 6
Prozent der Fälle geht es um Organhandel. Diese extremen Menschenrechtsverletzungen müssen im nächsten
Menschenrechtsbericht der Bundesregierung adäquat berücksichtigt werden.
23. Kritisch ist zu sehen, dass im Menschenrechtsbericht eine Beschreibung der Menschenrechtsverletzungen
in den Justizsystem völlig fehlt. Während im Menschenrechtsbericht die Auswirkungen von Folter und anderer
grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe in Ländern außerhalb der EU sehr
deutlich kritisiert werden, fehlt eine klare Positionierung zu Problemen im Justizsystem vieler Länder der EU.
Der Bundestag erwartet, dass in den nächsten Menschenrechtsbericht ein eigenes Kapital zur Situation in den
Gefängnissen und geschlossenen Einrichtungen in den Mitgliedstaaten der EU aufgenommen wird und hier
die Ergebnisse der Nationalen Stellen zur Verhütung von Folter aufgegriffen und berücksichtigt werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich im Rat der Europäischen Union dafür ein-
zusetzen, dass im EU-Jahresbericht 2014 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt
a. jeweils eigene Kapitel zur Menschenrechtslage in den verschiedenen Ländern der Europäischen Union auf-
genommen werden, die detailliert auf die Situation in den jeweiligen Ländern eingehen;
b. ein eigenes Kapitel zu durch die Austeritätspolitik und die die Folgen der Krisenpolitik von IWF, EU-Kom-
mission und den nationalen Regierungen im Rahmen der Wirtschafts- und Finanzkrise verursachte Menschen-
rechtsverletzungen und aufgenommen wird;
Drucksache 18/2866 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
c. die Themenbereiche Rassismus und strukturelle Benachteiligung von Migrantinnen und Migranten sowie
deren Ursachen in den Bereichen wirtschaftliche und soziale Integration, politische Partizipation und gesell-
schaftliche Teilhabe detailliert herausgearbeitet und Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung dieser strukturel-
len Benachteiligung aufgezeigt werden;
d. die humanitäre und menschenrechtliche Lage von Asylsuchenden, Flüchtlingen, insbesondere ehemaligen
Kindersoldaten und Menschen ohne Papiere, in den Ländern der EU dargestellt und Maßnahmen zur Abschaf-
fung der menschenrechtsverletzenden Praktiken benannt werden, mit denen die Situation der Betroffenen deut-
lich verbessert werden kann;
e. die unterschiedlichen Formen und Auswirkungen von Armut auf besonders betroffene gesellschaftliche
Gruppen und Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung dieser Armut als Teil des Menschenrechtsberichts auf-
genommen werden;
f. das Verhältnis von Armut und Behinderung analysiert wird; die Fortschritte bei der Inklusion und der Schaf-
fung von Barrierefreiheit dargestellt werden; die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der internatio-
nalen Zusammenarbeit und in Entwicklungsprogrammen angemessen analysiert und die Benachteiligung in
den Ländern der EU aufgezeigt und konkrete Forderungen zur Veränderung dieser Situation aufgenommen
werden;
g. in einem eigenen Unterkapitel auf die Ursachen von Sklaven- und Menschenhandel, die Profiteure in
Deutschland und Europa eingegangen wird, die Hintergründe und regionale Schwerpunktregionen wie z. B.
der Organ- und Menschenhandel im Sinai aufgezeigt und konkrete Handlungsmöglichkeiten zur effektiven Be-
kämpfung des Menschenhandels vorgeschlagen werden;
h. „Menschenrechte in der europäischen Handels- und Wirtschaftspolitik“ in einem eigenen Kapitel analysiert
werden, wobei die Rolle von international tätigen Unternehmen bei Menschenrechtsverletzungen besondere
Beachtung finden muss; die extraterritorialen Staatenpflichten der europäischen Länder bezüglich ihrer Un-
ternehmen ebenso wie die Umsetzung von Transparenz und Offenlegung in den Zulieferketten der Unternehmen
dargestellt werden;
i. die Lage von Flüchtlingen an den EU-Außengrenzen, die Situation in den Abschiebelagern innerhalb der EU
und die Rolle von FRONTEX untersucht und dabei Maßnahmen zur Beendigung der Verletzung von Menschen-
rechten von Migrantinnen und Migranten sowie Asylsuchenden in Folge der Dublin-II-Verordnung aufgezeigt
werden; die Situation der ankommenden Flüchtlinge an den Außengrenzen der EU von Spanien und Griechen-
land dabei besonders analysiert wird;
j. im Kapitel „Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“
a. auch die Aspekte rassistisch motivierter Islamophobie und des Antiziganismus näher behandelt werden;
b. die Situation der Roma in den europäischen Staaten eingehend untersucht und eine Bewertung der Maßnah-
men im Rahmen der nationalen Strategie zur Integration der Roma unter Berücksichtigung des Europaratsdo-
kumentes 12950 (2012) des Ausschusses für Wanderbewegungen, Flüchtlinge und Vertriebene vorgenommen
werden;
c. konkrete Maßnahmen für eine Verbesserung der sozialen Situation der Roma vorgeschlagen werden;
k. ein eigenes Kapitel zu den Auswirkungen auf die Menschenrechte durch Freihandelsabkommen und Part-
nerschaftsabkommen in den Menschenrechtsbericht aufgenommen wird;
l. ein Kapitel zur zunehmenden Repression und Behinderung kritischer Bewegungen und Demonstrierender
durch Polizei und Justiz aufgenommen und die diesbezügliche Situation in den Staaten der EU analysiert wird
und konkrete Veränderungen vorgeschlagen werden.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in getrennter Abstimmung über Ziffer I. und
Ziffer II. des Entschließungsantrags der Fraktion DIE LINKE. auf Ausschussdrucksache 18(17)47 abgestimmt
und diesen abgelehnt:
Ziffer I. wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.
Ziffer II. wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. sei
im Forderungsteil zu Ziffer II. durchaus berechtigt. Allerdings sei der Antrag der Fraktion DIE LINKE. unter
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/2866
Ziffer I. mit einem programmatischen Vorspann versehen, der deren Parteiprogram im Wandel der Zeiten ab-
bilde. Dem könne man nicht zustimmen.
Berlin, den 8. Oktober 2014
Erika Steinbach
Berichterstatterin
Frank Schwabe
Berichterstatter
Annette Groth
Berichterstatterin
Tom Koenigs
Berichterstatter
9431/13 db/hm//HBA/mh 1
DE
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
Brüssel, den 13. Mai 2013
(OR. en)
9431/13
COHOM 82
PESC 505
COSDP 419
FREMP 54
INF 80
JAI 362
RELEX 387
ÜBERMITTLUNGSVERMERK
des Generalsekretariats des Rates
für die Delegationen
Betr.: EU-Jahresbericht 2012 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt
(Themenspezifische Berichte)
Die Delegationen erhalten in der Anlage den Bericht mit dem Titel "EU-Jahresbericht 2012 über
Menschenrechte und Demokratie in der Welt (Themenspezifische Berichte)".
________________________
9431/13 db/hm//HBA/mh 2
ANLAGE DE
ANLAGE
EU-JAHREBERICHT 2012 ÜBER MENSCHENRECHTE
UND DEMOKRATIE IN DER WELT
9431/13 db/hm//HBA/mh 3
ANLAGE DE
INHALT
Inhalt ................................................................................................................................................... 3
Vorwort der Hohen Vertreterin ....................................................................................................... 5
Einleitung............................................................................................................................................ 7
Ein Strategischer Rahmen der EU für Menschenrechte und Demokratie ................................... 9
Überblick .................................................................................................................................... 9
1 Einbeziehung der Menschenrechte in alle Folgenabschätzungen................................... 25
2 Echte Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft – auch auf lokaler Ebene......................... 32
3 Regelmäßige Bewertung der Umsetzung........................................................................ 36
II Förderung der Universalität der Menschenrechte .............................................................. 38
4 Universelle Achtung der Menschenrechte ...................................................................... 38
5 Menschenrechts- und Demokratiekultur im auswärtigen Handeln der EU .................... 40
III Verfolgung kohärenter Politikziele auf interner und auf internationaler Ebene............. 42
6 Wirksame Unterstützung der Demokratie....................................................................... 42
7 Eine ständige Kapazität für Menschenrechtsfragen und Demokratie im Rat der EU..... 51
8 Erzielung einer größeren Politikkohärenz....................................................................... 53
9 Achtung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte...................................... 53
IV Menschenrechte in allen Bereichen und Instrumenten der EU-Aussenpolitik ................ 56
10 Streben nach einem rechtebasierten Ansatz in der Entwicklungszusammenarbeit ........ 56
11 Ausgestaltung des Handels in einer den Menschenrechten förderlichen Weise............. 58
12 Einbeziehung der Menschenrechte in Konfliktprävention und Krisenmanagement....... 60
13 Verankerung der Menschenrechte in Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung........... 64
14 Gewährleistung einer auf die Menschenrechte gestützten externen Dimension der
Arbeit im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR) ............................ 67
15 Gewährleistung einer Förderung der Menschenrechte in der externen Dimension
der Beschäftigungs- und Sozialpolitik ............................................................................ 68
V Umsetzung der Prioritäten der EU auf dem Gebiet der Menschenrechte ........................ 71
16 Abschaffung der Todesstrafe .......................................................................................... 71
17 Abschaffung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung oder Strafe .......................................................................... 74
18 Wirksame Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern ........................................... 77
19 Förderung und Schutz der Rechte des Kindes ................................................................ 81
Kinder .................................................................................................................... 81
Kinder in bewaffneten Konflikten......................................................................... 83
Kinderarbeit ........................................................................................................... 84
20 Schutz der Rechte von Frauen und Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt ............ 85
21 Einhaltung des humanitären Völkerrechts ...................................................................... 89
22 Ausübung der Menschenrechte durch Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender-
Personen und Intersexuelle ............................................................................................. 89
23 Religions- und Weltanschauungsfreiheit ........................................................................ 92
24 Meinungsfreiheit online und offline................................................................................ 96
24a Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ...................................................................... 99
25 Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte ................. 101
26 Verwaltung und Justiz................................................................................................... 108
27 Reaktion auf Verstöße: Gewährleistung der Ahndung ................................................. 109
28 Förderung der Wahrung der Rechte der Angehörigen von Minderheiten .................... 112
28a Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Nichtdiskriminierung und Achtung der Vielfalt.... 114
29. Wirksamere Politik in Bezug auf indigene Völker ....................................................... 117
30 Menschenrechte für Personen mit Behinderungen ....................................................... 120
Einhaltung des humanitären Völkerrechts ................................................................................. 122
9431/13 db/hm//HBA/mh 4
ANLAGE DE
VI Bilaterale Zusammenarbeit mit Partnern.......................................................................... 129
Die EU wird die Menschenrechte in den Mittelpunkt ihrer Beziehungen zu sämtlichen
Drittländern einschließlich ihrer strategischen Partner stellen. .............................................. 129
31 Einfluss vor Ort durch maßgeschneiderte Herangehensweisen .................................... 130
32 Einfluss durch Dialog.................................................................................................... 131
33 Wirksame Nutzung und Zusammenspiel der Instrumente der EU-Außenpolitik ......... 133
VII Zusammenarbeit in multilateralen Institutionen .............................................................. 134
34. Förderung eines effektiven Multilateralismus – 35. Effektive Lastenteilung im
Rahmen der VN ............................................................................................................ 134
67. Tagung der VN-Generalversammlung.................................................................... 134
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen .................................................................. 137
36 Verbesserte regionale Menschenrechtsmechanismen ................................................... 139
Europarat ....................................................................................................................... 141
OSZE............................................................................................................................. 142
Beitrag des Europäischen Parlaments (EP) zum EU-Jahrebericht 2012 über
Menschenrechte und Demokratie in der Welt ................................................................... 145
Annex I - High-level meeting on the rule of law at the national and international levels –
EU pledges ............................................................................................................................. 174
Annex II – Table of abbreviations ................................................................................................ 186
9431/13 db/hm//HBA/mh 5
ANLAGE DE
VORWORT DER HOHEN VERTRETERIN
Die Veröffentlichung des EU-Jahresberichts 2012 über Menschenrechte und Demokratie in der
Welt erfüllt uns mit großer Freude. Dieser Bericht gibt einen Überblick über unsere Arbeit im
Bereich Menschenrechte im gesamten Spektrum der Außenbeziehungen der EU und stellt unsere
wichtigsten Ergebnisse heraus. Er dient überdies als Richtschnur für unsere künftige Arbeit und
zeigt Bereiche auf, in denen dringend Fortschritte erzielt werden müssen.
Die Menschenrechte sind der rote Faden, der sich durch unser gesamtes auswärtiges Handeln zieht.
Die Verpflichtung, diese Werte innerhalb unserer Union und auch weltweit zu schützen ist ein
Grundpfeiler der EU. Wohin mich meine Reisen auch führen, die Menschenrechte sind immer ein
Teil der Besprechungen – sei es im Rahmen offizieller Kontakte mit Regierungen oder bei Gesprä-
chen mit der Zivilgesellschaft und NRO.
2012 war ein entscheidendes Jahr für die Menschenrechte in den Außenbeziehungen der EU. Die
Union hat am 25. Juni 2012 den Strategischen Rahmen für Menschenrechte und Demokratie ange-
nommen, in dem erstmals Grundsätze und Ziele als Richtschnur für die Förderung der Menschen-
rechte in der ganzen Welt zusammengefasst sind.
Der Strategische Rahmen für Menschenrechte und Demokratie ist mit einem Aktionsplan verknüpft,
damit unsere guten Absichten in greifbare Ergebnisse münden. Dieses Konzept hat bereits zu
großen Fortschritten geführt. Mit der Festlegung der Todesstrafe als vorrangiges Thema und durch
die fortwährende Lobbyarbeit der EU haben wir beispielsweise die Annahme einer Resolution der
Generalversammlung der Vereinten Nationen für ein weltweites Moratorium erreicht.
Die EU hat im letzten Jahr im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Men-
schenrechte Hunderte von Projekten zur Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft,
die sich der Förderung der Demokratie verschrieben haben, finanziert. Wir haben überdies den
Europäischen Fonds für Demokratie ins Leben gerufen, um kleine NRO flexibel und rasch unter-
stützen zu können. Dadurch sind mehr Menschen in der Lage, wirksam auf die Wahrung der Grund-
rechte und der Grundfreiheiten weltweit hinzuwirken.
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Wir aktualisieren und verbessern unser Wirken zur Förderung der Demokratie kontinuierlich, damit
wir greifbarere Ergebnisse erzielen. Ein systematischeres Vorgehen im Anschluss an Wahlbeob-
achtungsmissionen hilft uns sicherzustellen, dass unsere Empfehlungen zu echten Reformen führen.
Die weltweiten Fortschritte in vielen Ländern im letzten Jahr beflügeln die Menschen in der ganzen
Welt, für ihre Rechte einzustehen und den Kampf fortzusetzen. Es freut mich sehr, dass die EU sie
unterstützen konnte.
Wir dürfen uns jedoch nicht auf unseren Lorbeeren ausruhen. Täglich führen uns Nachrichten und
Bilder von großem Leid vor Augen, dass weiter dringender Handlungsbedarf besteht. Der Aktions-
plan wird uns helfen, für stetige Fortschritte zu sorgen.
Als Zeichen des dauerhaften Engagements der EU habe ich letztes Jahr Stavros Lambridinis zum
Sonderbeauftragten für Menschenrechte ernannt. Er hat unermüdlich die Botschaft der EU in die
Welt getragen, zu Fortschritten angetrieben und denjenigen, die sich für Menschenrechte einsetzen,
weltweit mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Zudem konnten wir glücklicherweise zur Unterstüt-
zung unserer Arbeit auf das Wissen und die Landeskenntnisse der NRO, der Organisationen der
Zivilgesellschaft sowie engagierter Einzelpersonen zurückgreifen. Bei den Menschenrechten geht es
um die Freiheiten des Einzelnen und auf diese Einzelnen kommt es letztendlich an.
Die Union hat 2012 den Friedensnobelpreis für ihren Einsatz für Frieden, Aussöhnung, Demokratie
und Menschenrechte in Europa erhalten. Diese Anerkennung ist für uns alle eine große Ehre. Ich
bin der Auffassung, dass uns dies Ansporn sein sollte, unsere Anstrengungen zu intensivieren und
hilfsbedürftigen Völkern weltweit zu helfen.
Auf der Grundlage des Jahresberichts können wir uns dieser Verantwortung stellen. Er ermöglicht
uns, die Fortschritte klar, einfach und systematisch zu erfassen und aufzuzeigen, wo weitere Fort-
schritte am dringendsten erforderlich sind. Er ist uns Ansporn, unsere wichtige Arbeit fortzusetzen
und darauf hinzuwirken, dass Menschenrechte, Grundfreiheiten und Demokratie nicht nur ein Pri-
vileg für wenige, sondern – unabhängig vom Geburtsort – für alle Wirklichkeit werden.
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EINLEITUNG
Die grundsätzliche Stärke der Menschenrecht liegt in ihrer Universalität – eine Grundwahrheit, die
sich durch diesen neuesten EU-Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt
zieht.
Die Menschenrechte sind das, was uns alle miteinander verbindet und auf die gleiche Ebene stellt.
Sie erinnern uns daran, dass der Kampf eines einzelnen weit entfernt lebenden Menschen auch
unser eigener Kampf ist. Die Menschenrechtsbewegung liefert uns den rechtlichen Unterbau und
die Sprache, mit denen wir den Kampf für jeden Einzelnen führen können. Es ist eine Sprache, die
es uns erlaubt, den Mächtigen in einer Art und Weise die Wahrheit zu sagen, die bei allen Men-
schen auf Resonanz stößt, so dass sich Menschen – Männer wie Frauen – aller Glaubensrichtungen
über Parteien- und Ländergrenzen hinweg dieser Sache anschließen können.
Der eigentliche Kampf um die Rechte wird nicht zwischen verschiedenen Kulturen ausgetragen. In
jeder Gesellschaft stehen die Menschenrechte für "das universelle Interesse der Machtlosen" gegen-
über dem "Relativismus der Mächtigen": das Interesse einer misshandelten Ehefrau gegenüber der
Berufung ihres sie misshandelnden Ehemannes auf "traditionelle Familienwerte"; das Interesse
eines verfolgten Aktivisten gegenüber der Berufung eines repressiven Staats auf "besondere Sicher-
heitsinteressen". Vielleicht wird deshalb die Universalität der Menschenrechte so selten von den
Opfern von Menschenrechtsverletzungen und so häufig von denjenigen, die für diese Menschen-
rechtsverletzungen verantwortlich sind, in Frage gestellt.
In Europa wurde diese Debatte vor über 60 Jahren angestoßen durch die traumatische Erfahrung
von zwei Weltkriegen innerhalb einer Generation und den schlimmsten Genozid der Welt, dies hat
die Menschen aufgerüttelt. Europa – und die internationale Gemeinschaft – gelobten, dass "nie wie-
der" ein Teil der Welt ähnliche Gräueltaten erleben müssen sollte.
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Heute gilt in Europa, dass die Universalität der Menschenrechte im eigenen Haus beginnt; deshalb
werden die Herausforderungen im Bereich Menschenrechte in Europa aufmerksam überwacht und
Europa ist bereit, sie durch ein breites Spektrum von Mechanismen zu bewältigen, wobei für Selbst-
gefälligkeit kein Platz ist. Dies rückt die Erkenntnis in den Vordergrund, dass die Verpflichtung der
EU, die Menschenrechte zu fördern und zu schützen, über ihre Grenzen hinweg reicht und deshalb
im gesamten Spektrum der außenpolitischen Instrumente und Maßnahmen zum Tragen kommen
muss.
Zur Verwirklichung dieses Ziels werden die Organe der EU im Rahmen des neuen Strategischen
Rahmens für Menschenrechte und Demokratie und des entsprechenden Aktionsplans zu noch enge-
rer Zusammenarbeit angehalten, um so die größtmögliche Kohärenz und Konsequenz unserer Poli-
tik zu erreichen. Wir verpflichten uns, alle unsere außenpolitischen Instrumente zu nutzen und ihre
Auswirkungen abzuschätzen, um die Menschenrechte im größtmöglichen Maße zu fördern und zu
schützen. Gemeinsam mit unseren bilateralen Partnern in der ganzen Welt versprechen wir, danach
zu streben, Menschenrechte und Demokratie in den Mittelpunkt unserer Interaktionen zu stellen.
Wir tun dies nicht nur, indem wir "mit dem Finger auf andere zeigen" – was wir bei schweren Men-
schenrechtsverletzungen allerdings müssen – sondern "reichen anderen die Hand", um sie bei der
Umsetzung von Menschenrechtsverpflichtungen konkret zu unterstützen und zu beraten. Wir ver-
pflichten uns überdies, in allen regionalen und multilateralen Organisationen, die mit der Förderung
und dem Schutz der Menschenrechte betraut sind, ein aktiver konstruktiver Partner zu sein. Und uns
ist bewusst, dass im Mittelpunkt unserer Menschenrechtspolitik – auf nationaler, europäischer und
multilateraler Ebene – eine lebendige Zivilgesellschaft steht, der die unverzichtbare Aufgabe eines
Gegengewichts zu den öffentlichen Behörden zukommt, die Menschen über ihre Rechte und deren
Einforderung aufklärt und deren Spielraum, in dem sie ohne Angst, Verdächtigung und Verfolgung
agieren kann, zu schützen ist.
Dieser Jahresbericht enthält einen Überblick über die Außenpolitik der EU auf dem weiten Feld der
Menschenrechte im Jahr 2012. Was noch wichtiger ist, er dient uns als Richtschnur für die Arbeit in
den kommenden Jahren. Er soll uns aufzeigen, was zu schützen, was zu verbessern und was zu
ändern ist, damit wir einen Beitrag dazu leisten, dass die Achtung der Menschenrechte weltweit
Realität wird.
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EIN STRATEGISCHER RAHMEN DER EU FÜR MENSCHENRECHTE UND DEMOKRATIE
Überblick
Die EU hat am 25. Juni 2012 erstmals einen Strategischen Rahmen und einen Aktionsplan für Men-
schenrechte und Demokratie angenommen. In diesen Dokumenten wird die Vision der EU für ihre
globale Menschenrechtspolitik in den kommenden Jahren dargelegt und eine ausführliche Liste der
Aktionen aufgestellt, die die EU zur Verwirklichung dieser Ziele durchführen wird. Von besonderer
Bedeutung ist die Annahme des Strategischen Rahmens und des Aktionsplans im Hinblick auf die
Partner in der Welt– Regierungen wie auch NRO– , da in diesen Dokumenten die Standards, zu
deren Förderung die EU entschlossen ist, eindeutig festgelegt sind.
In dem Strategischen Rahmen wird die Entschlossenheit der EU bekräftigt, dafür Sorge zu tragen,
dass die Menschenrechte - sei es in ihrer zivilen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder kultu-
rellen Dimension - allen Menschen zuteil werden, indem sie ihr volles Gewicht in die Waagschale
wirft, um die Verfechter von Freiheit, Demokratie und Menschenrechten weltweit zu unterstützen.
Im Strategischen Rahmen wird das Bestreben der EU hervorgehoben, die Menschenrechte in allen
Bereichen ihres auswärtigen Handelns ohne Ausnahme zu fördern, insbesondere in den Bereichen
Handel, Investitionen, Technologie, Internet und andere Medien der elektronischen Telekommuni-
kation, Energie, Umwelt, soziale Verantwortung der Unternehmen und Entwicklungspolitik sowie
in der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, im Rahmen der externen Dimension der
Beschäftigungs- und Sozialpolitik wie auch des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts,
einschließlich Terrorismusbekämpfung.
Im Strategischen Rahmen werden die wichtigsten Prioritäten, Ziele und Methoden der EU umrissen,
die alle mit dem Ziel konzipiert wurden, die Wirksamkeit und die Kohärenz der Menschenrechts-
politik der EU in den nächsten zehn Jahren zu verbessern. Überdies wird hervorgehoben, wie wich-
tig die Zusammenarbeit bei der Förderung der Menschenrechte ist, an der die Mitgliedstaaten, das
Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Rat beteiligt werden müssen. Ferner
wird hervorgehoben, welche Bedeutung die EU dem Dialog mit einer dynamischen und unabhängi-
gen Zivilgesellschaft sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU beimisst.
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Der Strategische Rahmen wird durch einen Aktionsplan mit 97 Aktionen ergänzt, die die EU bis
zum 31. Dezember 2014 umsetzen wird. Diese Aktionen erfassen alle Aspekte der Menschenrechte
- von der Abschaffung der Folter über die Bekämpfung von Zwangsehen bis zur Verteidigung der
Meinungsfreiheit. Neben der Fortsetzung der bereits seit Jahren laufenden Projekte, darunter die
Bekämpfung der Todesstrafe und die Kampagne zur Abschaffung der Folter, sind im Rahmen des
Aktionsplans EU-Initiativen in neuen Bereichen geplant; so sollen die Förderung der Menschen-
rechte in der Entwicklungszusammenarbeit, die Förderung der Meinungsfreiheit im Internet und die
Vermeidung der Staatenlosigkeit stärker in den Mittelpunkt gestellt werden.
Der Aktionsplan sieht vor, dass die EU im Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in
der Welt über ihre Fortschritte bei der Umsetzung seiner Bestimmungen Bericht erstattet1. Dem-
entsprechend wurde der Aufbau des vorliegenden Berichts an die Struktur des Aktionsplans ange-
glichen; jeder Abschnitt von Teil A des Berichts über den Strategischen Rahmen und Aktionsplan
umfasst eine Zusammenfassung der bisherigen Umsetzung des entsprechenden Teils des Aktions-
plans. Neun Aktionen des Aktionsplans waren bis Ende 2012 umzusetzen2. Bei der Erfüllung nahe-
zu all dieser Ziele wurden erhebliche Fortschritte erzielt (weitere Informationen zu Aktion 3 siehe
unten).
1 Aktion 3: Berichterstattung über den Erfolg der EU bei der Erfüllung der Ziele ihrer Menschenrechts-
strategie im Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt.
2 Aktionen 6a, 6d, 7, 14a, 16a, 18c, 23a, 25b und 30b.
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Der Rat hat am 25. Juni 2012 außerdem das Mandat des EU-Sonderbeauftragten (EUSR) für
Menschenrechte angenommen. Stavros Lambrinidis, früherer Außenminister Griechenlands und
Vizepräsident des Europäischen Parlaments, hat seine Tätigkeit im September 2012 aufgenommen.
Die Aufgabe des EUSR für Menschenrechte (des ersten EUSR mit einem thematischen Mandat seit
Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon) besteht darin, die Kohärenz, Wirksamkeit und Sichtbarkeit
der EU-Menschenrechtspolitik zu gewährleisten. Intern wird er im Interesse der politischen Kohä-
renz zur Umsetzung des Strategierahmens und des Aktionsplans für Menschenrechte sowie anderer
Instrumente wie den EU-Leitlinien zu den Menschenrechten beitragen. Der EUSR wird den Men-
schenrechtsdialog mit den Regierungen von Drittstaaten, internationalen und regionalen Organisa-
tionen sowie der Zivilgesellschaft intensivieren, um die Wirksamkeit und Sichtbarkeit der Men-
schenrechtspolitik der EU zu verbessern. In den letzten vier Monaten des Jahres 2012 hat Stavros
Lambrinidis die EU bei einer Reihe von wichtigen internationalen Menschenrechtskonferenzen
vertreten, unter anderem bei der OSZE-Jahreskonferenz über die Umsetzung der menschlichen
Dimension im September, bei der 67. Tagung des Dritten Ausschusses der VN-Generalversamm-
lung sowie bei dem VN-Forum für Wirtschaft und Menschenrechte im Dezember 2012. Der Son-
derbeauftragte ist mit den Leitern einer Reihe multilateraler und regionaler Organisationen (VN,
Europarat, OSZE, LAS, OIC, AU) und seinen Amtskollegen in diesen Organisationen zusammen-
getroffen, um sich für eine engere Zusammenarbeit und die Menschenrechtsziele der EU einzuset-
zen. Zudem leitete er die EU-Delegation zum 3. Menschenrechtsdialog EU-Mexiko im Oktober und
zum 9. Menschenrechtsdialog Afrikanische Union-EU. Stavros Lambrinidis stattete einer Reihe von
Ländern einen offiziellen Besuch ab, so besuchte er die Russische Föderation, wo er das EU-Russ-
land-Forum für Zivilgesellschaft im Oktober in St. Petersburg eröffnete; ferner übernahm er eine
führende Rolle beim ersten Treffen der Task Force EU-Ägypten am 14. November 2012. Überdies
pflegte er ausgedehnte Kontakte mit lokalen und internationalen NRO sowie mit Menschenrechts-
verteidigern in Brüssel und der ganzen Welt.
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2011 haben die EU-Delegationen in enger Zusammenarbeit mit den Vertretungen der EU-Mitglied-
staaten weltweit mit der Ausarbeitung von landesspezifischen Menschenrechtsstrategien begon-
nen. Der Rat hat 2012 48 dieser Strategien gebilligt und weitere 90 Strategien stehen kurz vor der
Annahme. Diese Strategien umfassen eine Analyse der Menschenrechtslage in dem betreffenden
Land und legen bestimmte Themen als Prioritäten für das Handeln der EU fest. Die Strategien wur-
den in Abstimmung mit der Zivilgesellschaft erarbeitet und stellen einen Orientierungsrahmen
sowohl für das politische Handeln der EU als auch für ihre Finanzhilfe an Drittstaaten dar. Die
Aufstellung von Menschenrechtsstrategien für alle Länder stellt somit einen großen Schritt zur
Verwirklichung des Ziels dar, dafür zu sorgen, dass die Menschenrechte praktisch und gezielt in
den Mittelpunkt der auswärtigen Beziehungen der EU gestellt werden. Die Umsetzung der Strate-
gien hat bereits begonnen und die ersten Umsetzungsberichte werden Anfang 2013 erwartet.
In Einklang mit der Annahme des Strategischen Rahmens hat die EU eine Reihe von Maßnahmen
ergriffen, um ihre Arbeitsmethoden im Bereich Menschenrechte effizienter und systematischer
zu gestalten. Alle 140 EU-Delegationen und -Büros sowie die 15 GSVP-Missionen und -Operatio-
nen verfügen nunmehr über Anlaufstellen für Menschenrechte und Demokratie vor Ort. Zudem
wurden in 101 Land Verbindungsbeamte für Menschenrechtsverteidiger benannt. Die Ratsgruppe
"Menschenrechte" (COHOM) hat die Häufigkeit ihrer Sitzungen erhöht. Die interdirektionale
Gruppe "Menschenrechte" der Kommission, der Vertreter des EAD und der Dienststellen der
Kommission angehören, ist mehrmals zur Überwachung der Durchführung des Aktionsplans
zusammengetreten. Im April 2012 haben das Europäische Parlament und der EAD eine hochrangige
Kontaktgruppe "Menschenrechte" als Forum für den regelmäßigen Austausch über Menschen-
rechtsfragen zwischen EP-Abgeordneten und höheren EAD-Beamten ins Leben gerufen.
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Betrachtet man die Ereignisse in der übrigen Welt, so bestand ein besonders besorgniserregender
Trend 2012 darin, dass in vielen Drittländern der Spielraum für die Zivilgesellschaft weiter einge-
schränkt wurde, was häufig der entschlossenen Absicht geschuldet war, die Ausbreitung von
Revolutionen nach dem Vorbild des Arabischen Frühlings zu verhindern, sowie der Wahrnehmung
der wachsenden Macht des Internets, repressive Regime herauszufordern. Organisationen der Zivil-
gesellschaft waren immer häufiger mit strengen Beschränkungen der Meinungs- und Versamm-
lungsfreiheit konfrontiert, wie z.B. äußerst aufwendigen Registrierungs- und Berichterstattungsauf-
lagen, sehr strengen Vorschriften für die Kontrolle ausländischer Finanzmittel, Verboten für NRO,
sich an politischen Aktivitäten zu beteiligen oder Kontakte zu Ausländern zu unterhalten, aggressi-
ver Anwendung von Verleumdungsgesetzen gegen NRO oder dem vollständigen Verbot der Arbeit
von NRO äußerte. Die EU ist über den Trend zutiefst besorgt. Sie hat in einer beträchtlichen Anzahl
von Einzelfällen, in denen Aktivisten der Zivilgesellschaft oder Menschenrechtsverteidiger einge-
schüchtert oder bestraft wurden, entweder über vertrauliche diplomatische Kanäle oder durch
öffentliche Erklärungen interveniert. Die EU setzte sich weiterhin weltweit für die Herausbildung
einer aktiven und unabhängigen Zivilgesellschaft ein, insbesondere über das Europäische Instru-
ment für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR), mit dem 2012 Menschenrechtsverteidiger
und Aktivisten der Zivilgesellschaft in mehr als 100 Ländern finanziell unterstützt wurden. Die
Kommission hat im Oktober 2012 eine Mitteilung mit dem Titel "Die Wurzeln der Demokratie und
der nachhaltigen Entwicklung: Europas Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Bereich der
Außenbeziehungen"1 angenommen, in der sich die EU verpflichtet, zivilgesellschaftlichen Organisa-
tionen in Partnerländern stärker zu unterstützen, damit sie ihrer Rolle in Bezug auf soziale Dienst-
leistungen, Transparenz, verantwortungsvolle Staatsführung und Interessensvertretung voll und
ganz gerecht werden und einen Beitrag zur Politikgestaltung leisten können. Die stärkere Unterstüt-
zung der Zivilgesellschaft ist auch ein Schlüsselelement der neuen Nachbarschaftspolitik der EU.
Daher hat die EU die Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft eingerichtet, über die 2012 und
2013 insgesamt 22 Millionen Euro zur Unterstützung der Zivilgesellschaft in der südlichen Nach-
barschaft bereitgestellt werden.
1 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2012:0492:FIN:DE:PDF
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Im Oktober wurde überdies der Europäische Fonds für Demokratie eingerichtet. Er wurde als
autonome privatrechtliche Stiftung gegründet und soll Aktivisten von Demokratiebewegungen in
ihrem Kampf für den Übergang zur Demokratie in der europäischen Nachbarschaft und darüber
hinaus unterstützen. Dieser Fonds ist kein Instrument der EU, er wird vielmehr bestehende Instru-
mente der EU einschließlich des EIDHR ergänzen, indem er Akteuren wie nicht registrierten NRO
und neu entstehenden Demokratiebewegungen, die gegenwärtig nur einschränkten Zugang zu EU-
Unterstützung haben, rasche und flexible Hilfe leistet.
Nach dem bedeutsamen Durchbruch für Demokratie und Menschenrechte in der südlichen Nach-
barschaft im Jahr 2011 wurden 2012 in mehreren Ländern Wahlen nach demokratischen Standards
abgehalten, Hindernisse für die Konsolidierung des demokratischen Übergangs blieben allerdings
noch bestehen. Wiederholte Massendemonstrationen, die oft von brutalem Vorgehen der Polizei
begleitet wurden, verdeutlichen die anhaltende Enttäuschung der Bürger angesichts der nach wie
vor unvollständigen Verwirklichung der bürgerlichen und zivilen Rechte und des geringen Zugangs
zu wirtschaftlichen und sozialen Rechten, der sich in hohen Arbeitslosen- und Armutszahlen wider-
spiegelt. Zur Stärkung der Partnerschaft zwischen der EU sowie den Ländern und Gesellschaften
der südlichen Nachbarschaft hat die EU 2011 den Grundsatz "mehr für mehr" angenommen, der
besagt, dass Partnerländer, die sich für den Aufbau einer vertieften und tragfähigen Demokratie
engagieren, stärker unterstützt werden. Die EU hat diesen Grundsatz 2012 durch die Einrichtung
des Programms zur Förderung von Partnerschaft, Reformen und breitenwirksamem Wachstum mit
einer Mittelausstattung von 390 Millionen Euro für 2011-2012 in die Tat umgesetzt. Die EU und
der Europarat haben zudem ein gemeinsames Programm zur Stärkung demokratischer Reformen in
den südlichen Nachbarländern aufgelegt, das es den südlichen Nachbarländern ermöglichen wird,
auf den Sachverstand des Europarats im Bereich des Schutzes von Menschenrechten und Demokra-
tie zurückzugreifen. Mit Tunesien, Jordanien und Ägypten wurden hochrangige EU Task Forces
eingerichtet, um den Übergang zur Demokratie politisch zu unterstützen und engere Kontakte mit
der Bevölkerung, den Regierungen und den Akteuren im Entwicklungsbereich in diesen Ländern
herzustellen. Die Rechte der Frau stellen in der Region nach wie vor eine Herausforderung dar; die
EU hat deshalb ein regionales Programm mit einer Mittelausstattung von 7 Millionen Euro für das
politische und wirtschaftliche Empowerment von Frauen eingerichtet, das von UN Women umge-
setzt wird.
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Der Grundsatz "mehr für mehr" wurde auch in der östlichen Nachbarschaft angewendet, so wurde
im Juni das Programm der Östlichen Partnerschaft für Integration und Zusammenarbeit eingerichtet,
in dessen Rahmen mehr finanzielle Unterstützung für Länder bereitgestellt wird, die Maßnahmen
zum Aufbau einer vertieften und tragfähigen Demokratie ergreifen.
Die EU hat Schritte unternommen, um zu versuchen, bei bewaffneten Konflikten den Schutz der
Menschenrechte zu gewährleisten und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu verhindern.
Zwei herausragende Beispiele waren Syrien und Mali. Die Lage in Syrien hat sich 2012 zu einem
immer gewaltsameren Konflikt zugespitzt, der mit einer humanitären Krise einhergeht, während in
Mali ein Staatsstreich und die Aktivitäten von bewaffneten extremistischen Gruppen zu groben
Menschenrechtsverstößen geführt haben. Als Reaktion auf die weit verbreiteten und systematischen
Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht in Syrien hat die EU die bila-
terale Zusammenarbeit ausgesetzt, Sanktionen verhängt – unter anderem die Aussetzung aller
bestehenden EIB-Operationen –, den Flüchtlingen und den von der Krise betroffenen Menschen in
Syrien umfangreiche humanitäre Hilfe geleistet und sich in den Vereinten Nationen maßgeblich für
die Verurteilung der Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht seitens
des syrischen Regimes eingesetzt. Die EU betonte, dass sie eine internationale Untersuchung der
mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen sowie die Befassung
des Internationalen Strafgerichtshofs unterstützt, falls diese Taten auf nationaler Ebene nicht ord-
nungsgemäß verfolgt werden. In Mali hat sich die EU bemüht, ihre Unterstützung der Zivilgesell-
schaft auszubauen und die Entwicklungshilfe so umzuverteilen, dass Friedensbemühungen unter-
stützt werden. Die EU hat überdies eine Reihe von Erklärungen abgegeben, in denen sie auf die
Bedeutung des ununterbrochenen Zugangs humanitärer Helfer zum gesamten Land und der Wah-
rung der Menschenrechte durch alle Parteien hervorhebt.
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Die EU hat sich weiterhin für die Förderung der Universalität der Menschenrechte eingesetzt und
im Rahmen des Menschenrechtsrates die Einführung von Konzepten in Frage gestellt, die die Wah-
rung der Universalität untergraben. Die EU bestärkt Drittstaaten darin, internationale Menschen-
rechtsverträge, internationale Verträge des humanitären Völkerrechts sowie das Römische Statut
des Internationalen Strafgerichtshofs zu ratifizieren. Auf der hochrangigen VN-Konferenz über
Rechtsstaatlichkeit 2012 haben die EU-Mitgliedstaaten ihr Engagement für die Universalität der
Menschenrechte bekräftigt, indem sie zusagten, den Beitritt zu einer Reihe von wesentlichen Men-
schenrechtsinstrumenten wie dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor
dem Verschwindenlassen und dem Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter zu prüfen
und das Recht auf Individualbeschwerden im Rahmen einer Reihe von VN-Menschenrechtsüber-
einkommen zu akzeptieren. Im Bereich des humanitären Völkerrechts sind nunmehr alle Mitglied-
staaten Vertragsparteien des Ottawa-Übereinkommens über das Verbot von Anti-Personenminen,
nachdem dieses 2012 von zwei Mitgliedstaaten ratifiziert wurde.
Die weltweite Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern war auch 2012 ein zentrales
Thema. Die EU hat 37 öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen sie ihre Unterstützung für ein-
zelne Menschenrechtsverteidiger zum Ausdruck bringt, die Gewaltanwendung, Einschüchterungen
oder Schikanen ausgesetzt waren; zudem hat sie elf vertrauliche Demarchen unternommen. Die EU-
Delegationen haben Menschenrechtsverteidigern praktische Hilfe geleistet, indem sie bei nationalen
Behörden intervenierten, um sich im Falle einer ungerechtfertigten Inhaftierung um deren Freilas-
sung zu bemühen, und indem sie deren Gerichtsverfahren beobachteten. In einigen Ländern wurde
den EU-Beobachtern wiederholt der Zugang zu den Gerichten verweigert. Im Jahr 2012 wurde mit
dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) über 300 gefährdeten
Menschenrechtsverteidigern in über 20 Ländern direkte Hilfe geleistet. Die EU hat sich ferner
regelmäßig bemüht, Menschenrechtsverteidiger sowohl in Brüssel als auch in Drittstaaten zur Lage
in bestimmten Ländern und zur Gestaltung der EU-Menschenrechtspolitik zu konsultieren.
Die EU hat 2012 mit Maßnahmen und Aktionen im Bereich der Menschenrechte auf unterschied-
liche Herausforderungen in Bezug auf zivile und politische Rechte reagiert.
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Die EU hat in einigen Drittstaaten und in multilateralen Foren wiederholt Einschränkungen der
Meinungsfreiheit und des Zugangs zum Internet sowie die Inhaftierung von Bloggern verurteilt.
Im Juni spielte sie eine wichtig Rolle bei der einstimmigen Annahme der ersten Resolution zur
Freiheit der Meinungsäußerung im Internet1 durch den Menschenrechtsrat, die unter der Federfüh-
rung Schwedens eingebracht worden war. Die EU hat Internet-Nutzer, Blogger und Cyber-Aktivis-
ten, die in autoritären Regimen leben, mit ihrer Strategie "No Disconnect" weiter kontinuierlich
dabei unterstützt, willkürliche Restriktionen bezüglich des Internets und anderer elektronischer
Kommunikationstechnologien zu umgehen.
2012 war die Universalität der Menschenrechte auch im Bereich der Freiheit der Religion oder
Weltanschauung bedroht. Die EU war besorgt über zahlreiche Fälle von Intoleranz und Diskrimi-
nierung, sei es in Form physischer Gewalt gegen Mitglieder bestimmter religiöser Gemeinschaften
oder diskriminierender Praktiken bzw. Gesetze. Besonders besorgt war die EU über Versuche, den
Begriff der Religionsdiffamierung zu etablieren, der sowohl die Religions- als auch die Meinungs-
freiheit einschränken würde und einer systematischen Misshandlung von Angehörigen religiöser
Minderheiten den Weg ebnen könnte. Vor diesem Hintergrund hat die EU entweder allein oder in
Partnerschaft mit anderen internationalen Organisationen eine Reihe von Erklärungen abgegeben, in
denen sie unter Hinweis auf die Notwendigkeit, die Menschenrechte im Allgemeinen und die Frei-
heit der Religion oder Weltanschauung im Besonderen zu achten, zu Frieden und Toleranz aufruft
und religiös motivierte Gewalt durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure sowie das Schüren von
religiösem Hass und die Anstachelung zu Gewalt verurteil. Im VN-Menschenrechtsrat hat die EU
eine Resolution über die Freiheit der Religion oder Weltanschauung vorgeschlagen, und sie hat über
diplomatische Kanäle eine Reihe von Ländern zu diesem Thema kontaktiert. In intensiven Ver-
handlungen mit der OIC hat die EU dafür gesorgt, dass weder in ihrer eigenen noch in der entspre-
chenden Resolution der OIC der Begriff der Religionsdiffamierung in irgendeiner Weise gebilligt
wird und somit beide Resolutionen einvernehmlich angenommen wurden. Als Beweis für die
Bedeutung, die sie diesem Thema beimisst, wird die EU Anfang 2013 Leitlinien des Rates zur Frei-
heit der Religion oder Weltanschauung annehmen.
1 A/HRC/20/L.13 The promotion, protection and enjoyment of human rights on the Internet
http://ap.ohchr.org/documents/alldocs.aspx?doc_id=20280
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Die EU hat sich weiterhin aktiv für die Förderung der Rechte der Frau eingesetzt. Sie hat die Um-
setzung ihres Aktionsplans für die Gleichstellung der Geschlechter und die Machtgleichstellung der
Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit weiter vorangetrieben und einen Bericht über die bis-
herigen Fortschritte vorgelegt. Am Rande der VN-Generalversammlung im September hat die EU
zusammen mit zwölf weiteren Gründungsmitgliedern die Partnerschaft für gleichberechtigte Zu-
kunft ins Leben gerufen, die sich für die politische Teilhabe und das wirtschaftliche Empowerment
von Frauen einsetzt. Die EU spielte nach wie vor eine führende Rolle bei der Umsetzung der Reso-
lution 1325 des VN-Sicherheitsrates betreffend Frauen, Frieden und Sicherheit, insbesondere durch
die Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter bei allen GSVP-Missionen und -Opera-
tionen. Überdies hat die EU in mehr als 70 Ländern das Thema Frauen, Frieden und Sicherheit pro-
pagiert und dabei ca. 200 Millionen Euro für die Entwicklung und Umsetzung von nationalen
Aktionsplänen, die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen und die Schulung von Vertre-
tern staatlicher Stellen ausgegeben. 2012 wurde im EAD ein Berater für Gleichstellungsfragen
benannt, um die Koordinierung und die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherzustellen. Gleichstel-
lungsfragen wird nunmehr in 109 länderspezifischen Menschenrechtsstrategien Priorität einge-
räumt.
Die EU tritt überdies für den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung ein. Sie hat außer-
dem das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderun-
gen und das Fakultativprotokoll unterzeichnet und ratifiziert. Sie ist die einzige regionale Organisa-
tion, die dies getan hat. Sie hat neben den Anlaufstellen und unabhängigen Mechanismen ihrer Mit-
gliedstaaten, von denen die meisten bislang sowohl das Übereinkommen als auch das Protokoll rati-
fiziert haben, ihre eigene Anlaufstelle und ihren eigenen unabhängigen Mechanismus zur Umset-
zung dieses Übereinkommens eingerichtet.
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Die EU hat bei ihren Anstrengungen zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund der sexuellen
Orientierung oder Geschlechteridentität hervorgehoben, dass sie dafür sorgen wolle, dass die
gleichen Menschenrechte weltweit für jeden ohne Diskriminierung gelten. Die EU hat einen Maß-
nahmenkatalog angenommen, in dem ihre Prioritäten in diesem Bereich festgelegt sind und der
2013 zu Menschenrechtsleitlinien ausgebaut werden soll. Die EU hat die Rechte von lesbischen,
schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen in verschiedenen Beiträgen in internationalen
Foren sowie im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen gegenüber bestimmten Drittstaaten zur
Sprache gebracht. Ferner hat sie in diesem Bereich engagierten Gruppen der Zivilgesellschaft über
das EIDHR finanziell unterstützt.
Die EU hat in verschiedenen Foren, insbesondere auf zwei großen internationalen Konferenzen
über Menschenrechte und Terrorismus, betont, welche Bedeutung sie der uneingeschränkten Wah-
rung der Menschenrechte bei der Bekämpfung des Terrorismus beimisst. Sie hat eine Liste von
Ländern und Regionen angenommen, mit denen die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des
Menschenhandels ausgebaut werden sollte.
Die EU hat die Umsetzung bestehender Leitlinien des Rates wie der Leitlinien betreffend die
Todesstrafe und Folter, Menschenrechtsverteidiger und Kinderrechte weiter vorangebracht.
Die EU war bemüht, die zunehmende internationale Ächtung der Todesstrafe durch zahlreiche
öffentliche Erklärungen und Interventionen in internationalen Foren zu unterstützen. Die EU hat
umfangreiche Lobbyarbeit für die Resolution 67/176 der Generalversammlung der VN betrieben, in
der die Forderung nach einem Moratorium für die Todesstrafe bekräftigt wird und die mit einer nie
dagewesenen Zahl von Ja-Stimmen angenommen wurde. Diese Resolution war entscheidend für die
Verstärkung des weltweiten Trends zur Abschaffung der Todesstrafe. Die EU hat weltweit zahl-
reiche Projekte und Veranstaltungen der Zivilgesellschaft gefördert, damit die Abschaffung der
Todesstrafe in der Öffentlichkeit noch größere Unterstützung findet. Die EU nahm 2012 überarbei-
tete Leitlinien betreffend Folter an. In den geänderten Leitlinien wird hervorgehoben, dass die für
ordnungsgemäße Umsetzung der Empfehlungen von internationalen Überwachungsmechanismen
wie dem VN-Ausschuss gegen Folter gesorgt werden muss und dass Folter oder Misshandlung bei
der Terrorismusbekämpfung verboten sind. Die EU hat einzelne Fälle von Folter direkt gegenüber
Drittstaaten zur Sprache gebracht und 16 Millionen Euro für NRO zur Unterstützung von Kampag-
nen gegen Folter bereitgestellt.
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Die EU hat 2012 eine weltweite Lobbying-Kampagne durchgeführt, um für die Ratifizierung von
zwei Fakultativprotokollen zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes sowie zum Überein-
kommen 182 der IAO zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu werben. Wei-
tere 18 Ratifizierungen dieses Instruments wurden zugesagt. Die EU hat in über 50 Ländern Pro-
jekte zur Förderung der Rechte des Kindes, einschließlich 15 Projektes gegen Kinderarbeit, mit
insgesamt ca. 11,1 Millionen Euro finanziert.
Auch im Jahr 2012 hat die EU weltweit Wahlprozesse begleitet, indem sie Wahlbeobachtungsmis-
sionen (EOM) und Wahlexpertenmissionen (EEM) entsendet, Wahlhilfe geleistet und inländische
Beobachter unterstützt hat. Im Laufe des Jahres 2012 hat die EU insgesamt 13 Wahlbeobachtungs-
missionen und Wahlexpertenmissionen entsendet. Diese Missionen haben einen Beitrag zur Förde-
rung des demokratischen Übergangs in der Nachbarschaft der EU geleistet (Wahlbeobachtungsmis-
sion in Algerien, Wahlbewertungsteam in Libyen, Wahlexpertenmission in Ägypten) sowie die
Übergabe der Macht an die Opposition (Wahlbeobachtungs- und Wahlexpertenmission in Senegal,
Wahlexpertenmission in Mexiko) und die Konsolidierung der Demokratie nach einem Konflikt
(Wahlbeobachtungsmission Timor-Leste und Sierra Leone) beobachtet. Zudem hat die EU ihre
Bemühungen zur systematischen Überprüfung der Befolgung der Empfehlungen der EU-Wahlmis-
sionen ausgebaut. Im Rahmen dieser Bemühungen hat die EU im Dezember eine erste Wahl-
Folgemission nach Malawi entsendet, deren Mandat darin besteht, die Fortschritte bei der Wahl-
reform und die Auswirkungen der Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmission zu unter-
suchen. Die EU hat sich im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2009
darum bemüht, ihre Arbeit zur Unterstützung der Demokratie zu intensivieren1. Sie hat über die
Umsetzung der Aktionspläne im Rahmen der Unterstützung der Demokratie in neun Pilotländern
Bericht erstattet und wird die gewonnenen Erfahrungen nutzen, um Anfang 2013 die Arbeit mit
einer zweiten Generation von Ländern einzuleiten.
1 Schlussfolgerungen des Rates zur Unterstützung der Demokratie in den Außenbeziehungen der EU –
Auf dem Weg zu mehr Kohärenz und Effizienz (16081/09)
http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/09/st16/st16081.de09.pdf
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Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sind ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil der
externen Menschenrechtspolitik der EU. Es liegt auf der Hand, dass die Verwirklichung der Men-
schenrechte (sowohl der bürgerlichen und politischen als auch der wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen), eine nachhaltige Entwicklung und die Bekämpfung der Armut eng miteinander ver-
knüpft sind. Deshalb hat die EU konsequent darauf hingewiesen, dass Menschenrechte, Gover-
nance, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den Rahmen der Millenniums-Entwicklungsziele für
die Zeit nach 2015 einbezogen werden müssen. Die EU hat wirtschaftliche und soziale Rechte in
den Menschenrechtsdialogen mit Drittländern zur Sprache gebracht, mit den Vereinten Nationen
und den Vereinigten Staaten eine Veranstaltung auf hoher Ebene zur sicheren Wasserversorgung
organisiert, eng mit den VN- Sonderberichterstattern über wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte zusammengearbeitet und eine Erklärung zum Weltwassertag unter Bezugnahme auf das
Recht auf Wasser abgegeben. Gegenüber Drittländern wurde regelmäßig darauf hingewiesen, dass
Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ratifiziert und umgesetzt werden müssen;
gleichzeitig hat die EU erhebliche bilaterale Finanzhilfe für Projekte zur Förderung von Arbeits-
normen, z.B. zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Bergbau, bereitgestellt. Der EAD
erkennt aber an, dass die Tätigkeit in diesem Bereich noch ausgebaut werden kann; er hat im Ein-
klang mit dem Aktionsplan mit Beratungen darüber begonnen, wie eine umfassendere Berücksich-
tigung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sichergestellt werden kann.
Die EU hat weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente genutzt, um Menschenrechts-
fragen gegenüber Drittländern zur Sprache zu bringen. Sie hat 2012 die Agenda für den Wandel
angenommen, in der die Förderung der Menschenrechte, der verantwortungsvollen Staatsführung
und der Demokratie in den Mittelpunkt der Entwicklungszusammenarbeit der EU stellt werden1.
Die Entwicklungzuschüsse und -darlehen der EU sollen nunmehr eng mit der Förderung der Men-
schenrechte - einschließlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte - und der Demo-
kratie verknüpft werden. Nach den 2012 angenommenen Programmplanungsleitlinien sollte die
Entwicklungshilfe der EU an die Fortschritte der Drittländer bezüglich ihres Bekenntnisses zu Men-
schenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit angepasst werden2. Eine allgemeine Budgethilfe
wird gewährt, wenn darauf vertraut werden kann, dass die Hilfe im Interesse der Grundwerte, zu
denen sich die EU und die Partnerländer bekennen, verwendet wird; die EU hat eine Methode zur
Beurteilung der Grundwerte entwickelt.
1 Schlussfolgerungen des Rates "Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den
Wandel" (3166. Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) am 14. Mai 2012 in Brüssel).
2 Schlussfolgerungen des Rates "Der künftige Ansatz für die EU-Budgethilfe an Drittstaaten
(3166. Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) am 14. Mai 2012 in Brüssel).
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Im Bereich der Handelspolitik so wurde der Mechanismus zur Überwachung der Umsetzung der
Menschenrechtsverpflichtungen von Drittstaaten, die von dem Handelsanreizsystem "APS+" profi-
tieren, durch die Annahme der überarbeiteten ASP-Verordnung im Oktober 2012 gestärkt. Die Ver-
ordnung über den Handel mit Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zu Folter verwen-
det werden könnten, wurde dahin gehend überarbeitet, dass bestimmte Stoffe, die für eine Hinrich-
tung durch tödliche Injektion verwendet werden könnten, in das Verbot aufgenommen wurden.
Die EU hat auch 2012 weiterhin dafür gesorgt, dass Menschenrechtsklauseln in politische Rahmen-
abkommen mit Industriestaaten und nichtindustrialisierten Ländern aufgenommen werden, auch
wenn es nicht immer leicht war, eine Einigung mit dem Partnerland zu erzielen. Abkommen mit
Menschenrechtsklauseln wurden 2012 mit Irak, Vietnam, Mittelamerika und den Philippinen
geschlossen. Im Laufe des Jahres wurden 30 Menschenrechtsdialoge und -konsultationen geführt,
bei denen kritische Punkte gegenüber den Partnerländern zur Sprache gebracht wurden. Alle Dia-
loge beruhten auf Gegenseitigkeit, wobei die Partnerländer die Gelegenheit nutzten, um problemati-
sche Menschenrechtsfragen innerhalb der Europäischen Union ausführlich zur Sprache zu bringen.
Eine steigende Zahl von Drittländern hat Interesse an der Einrichtung von Menschenrechtsdialogen
oder -konsultationen mit der EU bekundet. So wurde ein Menschenrechtsdialog mit Südafrika auf-
genommen, der bestehende lokale Menschenrechtsdialog mit Kolumbien wurde zu einem Treffen in
den Hauptstädten aufgewertet und mit Südkorea wurden Menschenrechtskonsultationen vereinbart,
deren erste Runde 2013 stattfinden wird. Angesichts der steigenden Zahl der Menschenrechtsdia-
loge stellt die EU Überlegungen an, wie dieses Instrument am besten zu nutzen ist. Parallel zu den
Menschenrechtsdialogen fanden zwölf Seminare mit der Zivilgesellschaft statt. Die Hohe Vertrete-
rin oder ihr Sprecher hat 2012 insgesamt 151 Erklärungen zu den Menschenrechten abgegeben,
während in einigen Fällen vertrauliche Demarchen erfolgten.
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Auf multilateraler Ebene hat die EU weiterhin eine führende Rolle bei der Verteidigung der Men-
schenrechte im Rahmen der Vereinten Nationen gespielt. Auf den drei Tagungen des Menschen-
rechtsrates 2012 hat die EU Resolutionen zur Lage in bestimmten Ländern (Syrien, Myanmar/
Birma, Demokratische Volksrepublik Korea und Belarus) sowie thematische Resolutionen zur Frei-
heit der Religion oder Weltanschauung und zu den Rechten des Kindes eingebracht. Sie hat zahl-
reiche weitere Resolutionen unterstützt, darunter Resolutionen zu Sri Lanka, Iran, Eritrea, Côte
d'Ivoire und Somalia. Ferner hat die EU die Einrichtung eines neuen Ländermandats für Belarus
initiiert und den neuen Sonderberichterstatter für Eritrea unterstützt. Sie EU hat die Arbeit der
Untersuchungskommission für Syrien entschlossen unterstützt und mit für die Verlängerung ihres
Mandats gesorgt.
Auf der 67. Tagung der VN-Generalversammlung fanden alle Initiativen der EU breite Unterstüt-
zung und wurden gebilligt. Die EU hat begrüßt, dass ein Konsens über eine Resolution zu Myanmar
erzielt werden konnte, in der Fortschritte anerkannt werden, aber auch noch verbleibende Bereiche
mit Menschenrechtsproblemen genannt werden. Sie begrüßte zudem, dass die Resolution zu DVRK
ohne Abstimmung angenommen wurde und dass eine Initiative zu Syrien, die von einer breiten
Koalition von Ländern unter arabischer Federführung eingebracht worden war, eine Rekordunter-
stützung erhielt. Ferner wurde mit Unterstützung der EU eine umfassende Resolution zu den Men-
schenrechten in Iran eingebracht. Die jährliche, von der EU eingebrachte VN-Resolution zur Frei-
heit der Religion oder Weltanschauung wurde erneut einvernehmlich angenommen. Die VN-Gene-
ralversammlung verabschiedete eine Resolution über die Rechte des Kindes mit Schwerpunkt auf
indigenen Kindern sowie erstmals eine Resolution, in der die Beendigung der Genitalverstümme-
lung von Frauen gefordert wird - eine afrikanische Initiative, die von der EU nachdrücklich unter-
stützt wurde.
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Die EU hat ihre enge Zusammenarbeit mit regionalen Partnern wie der Organisation für Sicher-
heit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Afrikanischen Union, dem Sekretariat des Forums
der pazifischen Inseln sowie der Arabischen Liga fortgesetzt. Sie hat ihre engen Beziehungen zum
Europarat weiter ausgebaut und Prioritäten für die Zusammenarbeit festgelegt; die EU und der
Europarat haben weiter eine beträchtliche Anzahl von gemeinsamen Programmen in den Bereichen
Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte im Wert von etwa 101 Million Euro durchge-
führt. Die EU hat ferner im Rahmen der Generalversammlung und des Menschenrechtsrates mit
einer thematischen Organisation wie der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) Kon-
takte gepflegt.
Im November 2012 verkündete das norwegische Nobelkomitee die Verleihung des Friedensnobel-
preises an die EU als Anerkennung ihres Wirkens im Interesse der Aussöhnung, der Demokratie,
der Förderung der Menschenrechte und der Ausdehnung des Raums des Friedens und der Stabilität
über den Kontinent. Der Preis wurde am 10. Dezember 2012 von den drei Präsidenten – Martin
Schultz (Europäisches Parlament), Herman Van Rompuy (Europäischer Rat) und Jose Manuel Bar-
roso (Europäische Kommission) – entgegengenommen. Die EU kündigte an, dass das Preisgeld zur
Unterstützung von Bildungsprojekten für von Krieg und Konflikten betroffene Kinder verwendet
wird.
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I Menschenrechte und Demokratie in allen Politikfeldern der EU
1 Einbeziehung der Menschenrechte in alle Folgenabschätzungen
Europäische Kommission
Seit 2006 führt die Europäische Kommission Folgeabschätzungen für Initiativen der EU durch, um
deren potenzielle Auswirkungen in sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht aufzuzei-
gen. Folgeabschätzungen werden durchgeführt für Gesetzgebungsvorschläge und Vorschläge ohne
Gesetzescharakter mit eindeutigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen
sowie nichtlegislative Initiativen zur Festlegung künftiger Politiken, einschließlich Verhandlungs-
richtlinien für internationale Übereinkünfte.
Obwohl die Kommission die Auswirkungen einer Initiative auf die Menschenrechte ursprünglich
nicht als Kriterium für ihre Folgeabschätzungen heranzog, kündigte sie 2010 an, dass sie die Folgen
ihrer Gesetzgebungsvorschläge – auch derjenigen mit einer externen Dimension wie Handelsab-
kommen oder Beihilfeverordnungen – für die Grundrechte bewerten werde, um die Einhaltung der
Grundrechtecharta sicherzustellen. Die Kommission hat zudem bestätigt, dass die Charta für die
externen Politikbereiche der EU gilt1. Sie hat 2011 operative Leitlinien zu den Grundrechten2 ange-
nommen, in denen festgelegt ist, welche Schritte die Dienststellen der Kommission zur Berücksich-
tigung der Grundrechte bei ihren Folgeabschätzungen unternehmen sollten.
1 http://ec.europa.eu/justice/fundamental-rights/charter/application/index_en.htm.
2 Operative Leitlinien zur Berücksichtigung der Grundrechte bei Folgenabschätzungen der Kommission,
SEC(2011) 567 endg.
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Der jährliche Bericht der Kommission über die Anwendung der Grundrechtecharta der EU1 hebt
hervor, dass die Charta nach wie vor als Bezugspunkt für die Einbeziehung der Grundrechte in alle
Rechtsakte der EU sowie die Anwendung dieser Rechtsvorschriften durch die Mitgliedstaaten dient.
Er veranschaulicht auch, wie sich durch den Erlass neuer Rechtsvorschriften in Bereichen, in denen
die EU handlungsbefugt ist, und durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen
Union eine Kultur der Grundrechte in der EU entwickelt. Der Bericht deckt jedes Jahr das gesamte
Spektrum der Bestimmungen der EU-Charta ab in dem Bestreben aufzuzeigen, wo Fortschritte
erzielt werden und wo neue Besorgnisse auftreten.
Die Menschenrechtsdimension der bei Handelsabkommen durchgeführten Folgabschätzungen
wurde 2012 gestärkt (siehe Abschnitt 11).
Europäisches Parlament
2012 war das erste Tätigkeitsjahr der Direktion für Folgenabschätzung und Europäischen Mehrwert
des Europäischen Parlaments, die als Reaktion auf den am 8. Juni 2011 angenommenen Niebler-
Bericht über die Gewährleistung unabhängiger Folgeabschätzungen eingerichtet worden war.
1 http://ec.europa.eu/justice/fundamental-rights/charter/application/index_en.htm.
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Die Direktion für Folgenabschätzung soll zur Stärkung der institutionellen Unabhängigkeit und
Kompetenz des Parlaments beitragen, indem sie die Ermittlung, Quantifizierung und Begründung
seiner allgemeinen politischen Prioritäten unterstützt und seine Fähigkeit zur vorwärts gerichteten
Politikbewertung verbessert, und somit dem übergeordneten Ziel der besseren Rechtssetzung die-
nen. Bei dieser Arbeit hat das Parlament die Folgenabschätzungen der Kommission berücksichtigt
und Folgenabschätzungen für seine eigenen inhaltlichen Abänderungen in Einklang mit seinem
2008 angenommenen Handbuch zur Folgenabschätzung durchgeführt. Die Direktion für Folgenab-
schätzung hat 2012 eine Reihe von Bewertungen durchgeführt, die für das auswärtige Handeln der
EU von Bedeutung sind1.
Obgleich die Menschenrechte im Handbuch von 2008 nicht genannt werden, zählt die Berücksich-
tigung der Auswirkungen auf gefährdete soziale Gruppen (soziales Benchmarking) und auf die
Gleichstellung der Geschlechter zu den vom Parlament festgelegten Kriterien. Die Direktion für
Folgenabschätzung hat zudem die Bedeutung bekräftigt, die sie den Menschenrechten beimisst, und
sie wird dieses Thema im Auge behalten.
1 – Erstbewertung der Folgenabschätzung der Kommission zum Vorschlag über die Ermächtigung zur Auf-
nahme von Verhandlungen mit Japan über ein Freihandelsabkommen; Erstbewertung der Folgenab-
schätzung der Kommission zur Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziel-
len Interessen der Union gerichtetem Betrug;
– Erstbewertung der Folgenabschätzung der Kommission zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates
über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union; Erstbewertung
der Folgenabschätzung der Kommission zum Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung des Euro-
päischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe; Erstbewertung der Folgenabschätzung der Kommis-
sion zum Vorschlag für eine Verordnung zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut
betroffenen Personen.
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Rat der Europäischen Union
In Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates zur Folgenabschätzung von 2011 hat der Vorsitz
dem AStV über den aktuellen Stand der Behandlung von Folgenabschätzungen im Rat Bericht
erstattet1. Der Bericht enthält die Ergebnisse einer Befragung zu Folgeabschätzungen in allen Rats-
formationen; es wurde festgestellt, dass "in zwei Ratsformationen – "Allgemeine Angelegenheiten"
und "Auswärtige Angelegenheiten"– normalerweise keine Folgenabschätzungen behandelt werden".
Restriktive Maßnahmen
Nach den Leitlinien zur Umsetzung und Evaluierung restriktiver Maßnahmen (Sanktionen) im
Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU müssen die Auswirkungen von im
Rahmen der GASP erlassenen restriktiven Maßnahmen auf die Menschenrechte vor der Annahme
der Maßnahmen und danach jährlich einer Bewertung unterzogen werden2.
Nummer 9 der Leitlinien lautet wie folgt: "Die Einführung und Durchführung restriktiver Maßnah-
men muss stets im Einklang mit dem Völkerrecht stehen. Die Achtung der Menschenrechte und der
Grundfreiheiten, insbesondere das Recht auf ein ordentliches Verfahren sowie das Recht auf wirk-
same Beschwerde, muss sichergestellt sein. Die verhängten Maßnahmen müssen in einem angemes-
senen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen."
Die Leitlinien wurden 2012 bei den jährlichen Überprüfungen und der Annahme neuer Maßnahmen
in Bezug auf Belarus, Myanmar/Birma, Iran, Syrien und Simbabwe angewendet.
1 Bericht des Vorsitzes und des Ratssekretariats über die Folgenabschätzung vom 21. November 2012
(16569/12).
2 11205/12
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Budgethilfe
Entsprechend den Schlussfolgerungen des Rates "Der künftige Ansatz für die EU-Budgethilfe an
Drittstaaten" vom Mai 2012 wird eine Evaluierung bezüglich der Werte Menschenrechte, Demo-
kratie und Rechtsstaatlichkeit durchgeführt, um zu entscheiden, ob eine Budgethilfe für ein Part-
nerland angebracht ist. Die EU prüft, ob die Voraussetzungen für den Abschluss von Good-Gover-
nance- und Entwicklungsvereinbarungen mit einem Partnerland gegeben sind, d.h., ob die Grund-
werte Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geachtet werden und ob eine solche
Vereinbarung weitreichenden Reformen zuträglich ist, die zu Armutsbekämpfung und besserer
Governance führen, und gleichzeitig ein gegenseitiges und gemeinsames Bekenntnis zu den univer-
sellen Grundwerten besteht.
Im April 2012 hat die Kommission einen Lenkungsausschuss für Budgethilfe eingesetzt, der solche
Prüfungen durchführen wird; der EAD ist Mitglied dieses Ausschusses. Der Ausschuss wird den
Rahmen für die Risikobewertung verwenden, der unter anderem auf der politischen Berichterstat-
tung der EU-Delegationen und dem laufenden politischen Dialog beruht. Im September 2012 wur-
den förmliche Leitlinien für die Planung, Gestaltung und Verwaltung von Budgethilfen festgelegt.
Kapitel 4 dieser Leitlinien ist den "Grundwerten" gewidmet. Darin werden die zu befolgenden
Grundsätze, der Bewertungsumfang, die Verknüpfung der Grundwerte mit den verschiedenen
Aspekten der Good-Governance- und Entwicklungsvereinbarungen und anderen Formen der Bud-
gethilfe (Sektorreformvereinbarungen und Staatsentwicklungsvereinbarungen) sowie der Prozess
der Bewertung und Überwachung der Grundwerte erläutert.
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Europäische Investitionsbank (EIB)
Als Bank der EU ist die EIB rechtlich an die Bestimmungen der Grundrechtecharta der Europäi-
schen Union gebunden. Die Bank orientiert sich an ihren Umwelt- und Sozialprinzipien und -stan-
dards, und ihre Sorgfaltspflicht richtet sich bezüglich einer Reihe von Auswirkungen an einem
menschenrechtsorientierten Ansatz aus1. In Einklang mit den Umwelt- und Sozialprinzipien und -
standards der EIB fließen Menschenrechtserwägungen in die Beurteilung der sozialen Auswirkun-
gen eines Projekts ein. Die Bank "beschränkt ihre Finanzierungen auf Projekte, die die Menschen-
rechte achten", Projekte oder Tätigkeiten, die dem nicht entsprechen, werden explizit von der
Finanzierung der EIB ausgeschlossen2.
In Einklang mit ihren rechtsverbindlichen Verpflichtungen (EUV) hat die EIB im Laufe des Jahres
2012 im Anschluss an die Billigung der Leitprinzipien der VN für Unternehmenstätigkeit und Men-
schenrechte eine Lückenanalyse im Bereich Menschenrechte durchgeführt, um ihre bestehenden
Standards zur Beurteilung der sozialen Auswirkungen auf Übereinstimmung mit den Bestimmun-
gen der EU-Charta und den Leitprinzipien der VN für Unternehmenstätigkeit und Menschenrechte
zu überprüfen. Das Ergebnis dieser Bewertung ist 2012/13 in die Überarbeitung der Standards der
sozialen Sorgfaltspflicht der Bank eingeflossen, und es wird davon ausgegangen, dass die Neufor-
mulierung dieser Standards einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer stärkeren Berücksichti-
gung von Menschenrechtserwägungen bei der Finanzierungstätigkeit der EIB aus operativer Sicht
darstellt. Dieses Ziel wurde im Oktober 2012 weiter verfolgt, als die EIB Gastgeber des jährlichen
internationalen Treffens der Sozialexperten (ISEM) war, auf dem geprüft wurde, wie die Menschen-
rechte am besten in die soziale Sorgfaltspflicht internationaler Finanzinstitute, insbesondere in die
Folgenabschätzung, einbezogen werden können.
1 Diese sind: Zwangsumsiedlungen/Umsiedlung aufgrund des Verlustes der wirtschaftlichen Existenz-
grundlage, Rechte und Interessen schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen, Arbeitsnormen, Gesundheit
und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie öffentliche Gesundheit, Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung.
Je nach Kontext der Operation können weitere Aspekte herangezogen werden in Bezug auf Unterneh-
mensführung, Transparenz und Kapazitätsfragen, Konfliktpotenzial und Sensitivität in Bezug auf
Zugang zu Ressourcen oder Verteilung der Profite aus einem Projekt, verschärfte Ungleichheiten und
ein komplexes institutionelles Umfeld und soziale Dynamik.
2 Liste der ausgeschlossenen Tätigkeiten siehe
http://www.eib.org/attachments/documents/excluded_activities_2012_de.pdf.
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Die gleichzeitig betriebene Entwicklung des Rahmens für die Ergebnismessung (REM) gilt als
wesentliches Element der verstärkten Sorgfaltspflicht der Bank in Bezug auf soziale Aspekte, Men-
schenrechtserwägungen, die soziale Verantwortung der Unternehmen, menschenwürdige Arbeit,
ökologische Prinzipien und gute Governance bei den von ihr finanzierten Projekten sowie der
Überwachung dieser Faktoren.
Die EIB erstattet schließlich im Rahmen ihrer alljährlichen Verpflichtungen bezüglich ihrer sozia-
len Verantwortung Bericht über ihre Ergebnisse in ökologischer, sozialer und unternehmerischer
Hinsicht, insbesondere über eine Reihe von Sozial- und Menschenrechtsindikatoren im Rahmen der
"Global Reporting Initiative".
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2 Echte Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft – auch auf lokaler Ebene
Die EU hat 2012 ihre Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft weiter ausgebaut, denn sie ist zum
einen ein wichtiger Partner, dessen Meinung in die Gestaltung der EU-Menschenrechtspolitik ein-
fließt, und zum anderen ein besonderer Empfänger von politischer und finanzieller Unterstützung
angesichts ihrer unverzichtbaren Rolle bei der Aufklärung der Menschen über ihre Rechte und
deren Einforderung sowie bei der Kontrolle der Arbeit der Behörden.
Die Beamten der EU führen vor einem Menschenrechtsdialog systematisch Konsultationen mit der
Zivilgesellschaft in Brüssel und in dem betreffenden Land durch und informieren sie im Anschluss
daran.
Zudem wurden 2012 im Rahmen der offiziellen Menschenrechtsdialoge mit Argentinien, Bangla-
desch, Brasilien, Chile, Kolumbien, Georgien, Indonesien, Kirgisistan, der Republik Moldau,
Mexiko, der Palästinensischen Behörde und Tadschikistan formelle Seminare für Organisationen
der Zivilgesellschaft veranstaltet, bei denen europäische und internationale NRO mit den entspre-
chenden Organisationen der betreffenden Länder zusammenkamen. In Galway fand im November
2012 ein Menschenrechtsseminar statt, an dem Juristen und Vertreter zivilgesellschaftlicher Organi-
sationen aus der EU und China teilnahmen.
Die Empfehlungen dieser Seminare der Organisationen der Zivilgesellschaft fließen in den offi-
ziellen Menschenrechtsdialog der EU mit diesen Ländern ein. Vertreter der Zivilgesellschaft nah-
men am offiziellen Menschenrechtsdialog mit der Afrikanischen Union, Mexiko und der Republik
Moldau teil, um diese Empfehlungen vorzutragen, was ein vorbildliches Verfahren darstellt.
Desgleichen wurden vor Ort und/oder am Sitz der EU Beiträge der Zivilgesellschaft zur Ausarbei-
tung der länderspezifischen Menschenrechtsstrategien eingeholt.
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Die Zivilgesellschaft wurde 2012 zu mehreren politischen Entwicklungen konsultiert - zuerst zur
Erarbeitung des Menschenrechtspakets, das am 25. Juni vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten)
angenommen und danach vom Europäischen Rat gebilligt wurde. Ferner leistete die Zivilgesell-
schaft Beiträge zu Projekten wie der Abfassung der EU-Leitlinien zur Freiheit der Religion und
Weltanschauung und zu lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen, die beide
noch in Arbeit sind.
Auch im Gesamtansatz der EU für Migration und Mobilität (GAMM), dem übergeordneten Rah-
men der Migrations- und Mobilitätspolitik der EU, wird die Rolle der Zivilgesellschaft für dessen
Umsetzung hervorgehoben. Die Zivilgesellschaft wird deshalb systematisch in alle Migrationsdia-
loge und die spezifischen Kooperationsrahmen und Mobilitätspartnerschaften einbezogen und wird
auch an der künftigen Gemeinsamen Agenda für Migration und Mobilität beteiligt werden. Außer-
dem wird in der Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-20161 ausdrücklich
auf die Rolle der Zivilgesellschaft bei ihrer Umsetzung, unter anderem ihre Beteiligung an nationa-
len und länderübergreifenden Verweismechanismen, hingewiesen. Ganz konkret sieht die Strategie
eine EU-Plattform vor, bestehend aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und Diensteanbietern,
die in den Mitgliedstaaten sowie ausgewählten Drittländern im Bereich Opferschutz und -unterstüt-
zung tätig sind.
Vertreter der Zivilgesellschaft stehen in regelmäßigem Kontakt mit der Ratsgruppe "Menschen-
rechte" (COHOM) und werden über deren Schlussfolgerungen unterrichtet.
1 http://ec.europa.eu/home-affairs/doc_centre/crime/docs/trafficking_in_human_beings_eradication-
2012_2016_de.pdf
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Die Hilfe aus dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte floss weiter-
hin hauptsächlich an die Zivilgesellschaft1. Im Jahr 2012 wurden nahezu 500 neue Projekte in vier
Arbeitsbereichen finanziert, so dass sich die Zahl derzeit weltweit auf 2500 Projekte beläuft:
• Stärkung der Fähigkeit der EU, besonders schwierige Situationen anzugehen, rasch auf Men-
schenrechtskrisen zu reagieren und einen umfassenden EU-Mechanismus für Menschenrechts-
verteidiger einzurichten;
• Entwicklung dynamischer Zivilgesellschaften, Befähigung zum Streben nach und Verteidigen
von Demokratie und Menschenrechten sowie deren besondere Rolle als Akteure für einen posi-
tiven Wandel;
• Themenbezogene Kampagnen, mit denen bei zentralen Anliegen Advocacy-Arbeit mit Einsät-
zen vor Ort kombiniert wird. 2012 standen folgende Themen im Mittelpunkt: Todesstrafe, Straf-
freiheit, Zugang zur Justiz, Folter und Misshandlung, Rechte des Kindes, Rechte der Frau,
sozioökonomische und kulturelle Rechte, Grundfreiheiten, Nichtdiskriminierung und Behinde-
rungen;
• Förderung und Unterstützung der Demokratie durch Begünstigung und Stärkung der partizipa-
torischen und repräsentativen Demokratie sowie Aufwertung der Rolle der Zivilgesellschaft und
ihres Zusammenwirkens mit universellen, internationalen und regionalen Demokratiemecha-
nismen, einschließlich Überwachung und Umsetzung internationaler Demokratieverpflichtun-
gen. Die EU hat 2012 vier Wahlbeobachtungsmissionen sowie eine Wahlbewertungsmission in
Libyen und eine Reihe von Wahlexpertenmissionen durchgeführt.
1 http://www.eidhr.eu/
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Die EU hat zudem 2012 mit der Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates "Die Wurzeln der
Demokratie und der nachhaltigen Entwicklung: Europas Zusammenarbeit mit der Zivil-
gesellschaft im Bereich der Außenbeziehungen" und der gleichnamigen Mitteilung der Kommis-
sion1 begonnen. Die EU wird darin unter anderem aufgefordert, Fahrpläne für die Beziehungen zu
den Organisationen der Zivilgesellschaft in den Partnerländern auszuarbeiten. Die Fahrpläne ent-
sprechen der Notwendigkeit, kohärente Kontakte zwischen der EU und der Zivilgesellschaft aufzu-
bauen. Die Fahrpläne werden die Umsetzung der neuen Politik auf Landesebene mit langfristigen
Zielen für die Zusammenarbeit der EU mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen, den Dialog
und die operative Unterstützung gewährleisten. Dieses Vorhaben wird mit der Programmplanung
der EU-Außenhilfe, d.h. der bilateralen, regionalen und thematischen Zusammenarbeit, verknüpft
werden und somit für politische Kohärenz und Komplementarität zwischen den Instrumenten sor-
gen. Die länderspezifischen Menschenrechtsstrategien werden ebenfalls einen wichtigen Bezugs-
rahmen für die Programmplanung darstellen.
Der Erfolg des 14. jährlichen Menschenrechtsforums EU-NRO am 6. und 7. Dezember in Brüssel
war mehr denn je das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen der EU (Europäischer Auswärtiger
Dienst und Europäische Kommission) und der Zivilgesellschaft (NGO-Netzwerk für Menschenrechte
und Demokratie und Dag Hammarksjöld Foundation). An diesem Forum nahmen über 200 Vertreter
der Zivilgesellschaft aus allen Teilen der Welt sowie Vertreter von internationalen und regionalen
Menschenrechtsmechanismen, der EU-Organe und der Mitgliedstaaten teil, um das Thema "Förde-
rung der Universalität der Menschenrechte: die Rolle der regionalen Menschenrechtsmechanismen
und ihre Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft" zu erörtern. Überdies nahmen auch die Leiter der
Menschenrechtsabteilungen regionaler Organisationen teil.
Das politische Forum und der Dialog werden durch eine ganze Reihe von Fachsitzungen ergänzt, die
sich an Organisationen der Zivilgesellschaft wenden; sie bieten Informationen, erleichterten Zugang,
Mittel und Unterstützung an, wozu Strukturierter Dialog, EIDHR-Forum und Seminare zur Vorberei-
tung von Ausschreibungen zählen.
1 COM(2012) 492 final; Schlussfolgerungen des Rates "Die Wurzeln der Demokratie und der nach-
haltigen Entwicklung: Europas Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Bereich der Außen-
beziehungen", 3191. Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) am 15. Oktober 2012 in
Luxemburg.
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3 Regelmäßige Bewertung der Umsetzung
Der Aktionsplan sieht vor, dass die EU im Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in
der Welt über ihre Fortschritte bei der Umsetzung seiner Bestimmungen Bericht erstattet. Dem-
entsprechend wurde der Aufbau des vorliegenden Berichts an die Struktur des Aktionsplans ange-
glichen; jeder Abschnitt von Teil A des Berichts über den Strategischen Rahmen und Aktionsplan
umfasst eine Zusammenfassung der bisherigen Umsetzung des entsprechenden Teils des Aktions-
plans. Durch diesen Aufbau soll das Dokument klarer, einfacher, besser lesbar und verständlicher
werden.
Neun Aktionen des Aktionsplans waren bis Ende 2012 umzusetzen1. Bei der Verwirklichung der
meisten dieser Ziele wurden erhebliche Fortschritte erzielt.
1. Im Oktober 2012 wurden Zwischenberichte über die Demokratie in neun Pilotländern angenom-
men; die Abschlussberichte sollen Anfang 2013 vorliegen; gleichzeitig werden für die meisten
Pilotländer Aktionspläne zur Förderung der Demokratie erstellt.
2. Es wurden Maßnahmen ergriffen, um die Folgemaßnahmen nach EU-Wahlbeobachtungsmissio-
nen durch die bessere Nutzung der Berichte der Missionsleiter, eine bessere Programmplanung
der EU-Hilfe sowie die Ausarbeitung neuer Leitlinien für Wahlbeobachtungsmissionen und
Delegationen zu systematisieren.
3. Im November 2012 wurde eine Brüsseler Formation der Ratsgruppe "Menschenrechte" gebildet.
4. Im Dezember 2012 wurde eine Liste mit Ländern und Regionen verabschiedet, die vorrangig für
Partnerschaften zur Bekämpfung des Menschenhandels in Frage kommen.
1 Aktionen 6a, 6d, 7, 14a, 16a, 18c, 23a, 25b und 30b.
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5. Die EU hat umfangreiche Lobbyarbeit für die Resolution 67/206 der Generalversammlung der
VN betrieben, in der die Forderung nach einem Moratorium für die Todesstrafe bekräftigt wird
und die mit einer nie dagewesenen Zahl von Ja-Stimmen angenommen wurde.
6. Bei allen EU-Missionen wurden Ansprechpartner für Menschenrechtsfragen und EU-Verbin-
dungsbeamte für Menschenrechtsverteidiger benannt. Es wurden erhebliche Anstrengungen
unternommen, um die Veröffentlichung ihrer Kontaktdaten zu erleichtern.
7. Es wurde mit der Ausarbeitung von Leitlinien zur Freiheit der Religion und Weltanschauung
begonnen. Zivilgesellschaft wurde konsultiert, und die EU wird die die Leitlinien voraussicht-
lich Anfang 2013 annehmen.
8. Die Veröffentlichung des Berichts über die Prioritäten der EU bei der Umsetzung der Leitprin-
zipien der Vereinten Nationen für Unternehmenstätigkeit und Menschenrechte wurde auf 2013
verschoben, damit die Beratungen des VN-Forums für Wirtschaft und Menschenrechte im
Dezember 2012 berücksichtigt werden können.
9. Die Europäische Kommission hat im August 2012 die Anpassung des Leitfadens über Behinde-
rung und Entwicklung an das VN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinde-
rungen abgeschlossen.
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II Förderung der Universalität der Menschenrechte
4 Universelle Achtung der Menschenrechte
Im Einklang mit Artikel 21 EUV und dem Strategischen Rahmen und Aktionsplan der EU für Men-
schenrechte und Demokratie bildeten die universellen Menschenrechtsstandards 2012 verstärkt die
Grundlage für die Kontakte der EU mit Drittstaaten und regionalen Organisationen.
Die EU hat auf der Tagung des VN-Menschenrechtsrates 2012 den Inhalt von Initiativen, die die
Universalität der Menschenrechte unterminieren könnten, darunter die Initiativen zu traditionellen
Werten, Multikulturalismus und Menschenrechten, aufmerksam geprüft – und gelegentlich auch
abgelehnt. Sie hat ihren Standpunkt in Erklärungen und Begründungen zur Stimmabgabe deutlich
zum Ausdruck gebracht.
Die EU hat die Entstehung einer neuen Menschenrechtserklärung der ASEAN-Staaten im Jahr 2012
unterstützt und aufmerksam verfolgt, wobei sie hervorhob, dass diese einen wichtigen Schritt zur
Stärkung des Schutzes der Menschenrechte in Asien darstellt. Die Hohe Vertreterin hat aber auch
betont, dass bei der Umsetzung für eine angemessene Regelung etwaiger Probleme mit der Verein-
barkeit mit internationalen Standards, insbesondere der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
und den einschlägigen VN-Menschenrechtsverträgen, gesorgt werden muss.
Vor dem Hintergrund der in der jeweiligen länderspezifischen Menschenrechtsstrategie dargestell-
ten Lage eines Drittstaats wurde die Ratifizierung der VN-Menschenrechtsinstrumente 2012 vor
allem im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zu einem Standardelement der Kontakte mit dem
betreffenden Land.
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Überdies hat die EU 2012 ihre Kampagne für die universelle Ratifizierung der beiden Fakultativ-
protokollen zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes und dem damit verbundenen Über-
einkommen 182 der IAO zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit abgeschlossen.
Die Kampagne stand in Verbindung mit dem 10. Jahrestag des Inkrafttretens dieser Instrumente
Anfang 2012. Mit der EU-Kampagne wurde eine positive Wirkung erzielt, denn sie hat dazu beige-
tragen, dass das Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Kon-
flikten von sieben Staaten ratifiziert wurde, das Fakultativprotokoll betreffend den Verkauf von
Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie von einem Staat unterzeichnet und von
zehn weiteren ratifiziert wurde, während ein Staat das Übereinkommen 182 der IAO ratifiziert hat.
Kurz- bzw. mittelfristig ist die Ratifizierung durch ca. 12 Staaten zu erwarten, da sie positiv auf die
Lobbykampagne der EU reagiert haben. In einigen Fällen kann dies von der Bereitstellung von
Hilfe abhängen.
Im Rahmen eines EIDHR-Projekts zur Förderung der Ratifizierung der VN-Menschenrechtsinstru-
mente durch die Mitgliedstaaten des Forums der pazifischen Inseln wurde die Zusammenarbeit mit
dem Sekretariat dieses Forums aufgenommen.
Desgleichen ist die Umsetzung von Empfehlungen von VN-Vertragsorganen und Sonderbericht-
erstattern sowie der von den Staaten im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung einge-
gangenen eigenen Verpflichtungen nunmehr ein Standardelement der bilateralen Beziehungen zu
Drittstaaten im Bereich der Menschenrechte. In ihren bilateralen Kontakten hat die EU sich routi-
nemäßig für eine Ausweitung der ständigen Einladungen an VN-Sonderberichterstatter eingesetzt.
Die EU hat 2012 ihre Gespräche mit Partnerländern und -organisationen über die Freiheit der Reli-
gion und Weltanschauung fortgesetzt und den Weg für einen anhaltenden Konsens über die Reso-
lutionen geebnet, die die EU beim Menschenrechtsrat und in der Generalversammlung eingebracht
hat. Die EU hat überdies Gespräche mit Partnern, insbesondere mit der OIC, über die Bekämpfung
von religiöser Intoleranz und die Annahme entsprechender VN-Resolutionen mit dem Ziel geführt,
universelle Standards für die Freiheit der Religion und der Weltanschauung in den Fokus der Men-
schenrechtsdebatte zu stellen.
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5 Menschenrechts- und Demokratiekultur im auswärtigen Handeln der EU
In Einklang mit dem Aktionsplan der EU für Menschenrechte und Demokratie hat der EAD wäh-
rend des gesamten Jahres 2012 Schulungen zum Thema Menschenrechte und Demokratie
abgehalten, insbesondere im Rahmen der "Menschenrechtsreihe", die dreimal jährlich jeweils eine
Woche lang stattfindet (März, Juni und Oktober 2012).
Im Anschluss an drei allgemeine Arbeitssitzungen zur Menschenrechts- und Demokratiepolitik in
den Außenbeziehungen der EU fanden Fachmodule zu folgenden Themen statt: Nichtdiskriminie-
rung (Freiheit der Religion und Weltanschauung, Behinderung, LGBT), Gleichstellung der
Geschlechter, Rechte des Kindes, Internationale Strafrechtspflege, Unterstützung von Demokratie
und Wahlbeobachtung, Menschenrechte im VN-Kontext, Europarat und Menschenrechte. Bei eini-
gen dieser Lehrgänge griff der EAD auf das Fachwissen von Akademikern, NRO aus dem Netz-
werk für Menschenrechte und Demokratie, VN-Einrichtungen und des Europarates zurück.
An diesen Schulungsmodulen nahmen Bedienstete des EAD und der Europäischen Kommission
(sowohl vom Sitz als auch aus den Delegationen), Personal von GSVP-Missionen und -Operatio-
nen, Diplomaten der Mitgliedstaaten und Bedienstete des EP teil. Mit einer durchschnittlichen Teil-
nahme von 35 Personalmitgliedern pro Tag stellten sie ein wichtiges Element der durchgehenden
Berücksichtigung von Menschenrechten und Demokratie in allen Politikbereichen der EU dar. Für
die Lehrgänge wurde über das Netz der Ansprechpartner für Menschenrechtsfragen in den Delega-
tionen geworben, so dass sich eine beträchtliche Zahl von Delegationsbediensteten (52 Personen
aus 48 unterschiedlichen Ländern) angemeldet und über bewährte Verfahren in Bezug auf aktuelle
Menschenrechtsfragen ausgetauscht hat.
Um der Personalschulung neue Impulse zu geben, hat der EAD im September 2012 eine Bestands-
aufnahme der Lehrgänge zu Menschenrechten und Demokratie in den Mitgliedstaaten eingeleitet,
um bewährte Verfahren zu vergleichen und die Kräfte zu bündeln. Sieben Mitgliedstaaten haben
einen Erfahrungsaustausch geführt.
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Eine Reihe von weiteren Lehrgängen zu Menschenrechten und Demokratie fand statt als Teil von
einsatzvorbereitenden Veranstaltungen für Delegationsleiter, politische Beamte und leitende
Beamte im Bereich Zusammenarbeit, von Seminaren für Diplomaten der Mitgliedstaaten, von Ein-
führungsveranstaltungen des EAD und von regionalen Seminaren der Generaldirektion Entwick-
lungszusammenarbeit oder ad hoc auf Anfrage. Alle Schulungen vor einer Entsendung enthalten
nunmehr systematisch eine Präsentation über Menschenrechte und Demokratie.
Die EU hat auch 2012 die Menschenrechtserziehung weltweit durch eine Vielzahl von Finanzie-
rungsinstrumenten, darunter das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte,
unterstützt. Die von akademischen Einrichtungen und NRO in verschiedenen Regionen geförderten
Projekte richteten sich an ein breit gefächertes Publikum - angefangen bei Schulkindern bis hin zu
kommunalen Entscheidungsträgern und Polizeibehörden, wobei auch besonders schutzbedürftige
Bevölkerungsgruppen eingeschlossen wurden. Das Europäische interuniversitäre Zentrum für Men-
schenrechte und Demokratisierung (EIUC) und sein Netzwerk regionaler Masterstudiengänge in
Afrika, dem asiatisch-pazifischen Raum, auf dem Balkan, im Kaukasus und in Lateinamerika sind
Beispiele für erfolgreiche Projekte in diesem Bereich. Dieses Netzwerk mit mehr als 81 angeschlos-
senen Universitäten weltweit stellt ein interdisziplinäres Exzellenzzentrum dar, das eine nachaka-
demische Ausbildung im Bereich Menschenrechte für Hunderte Studenten, künftige Führungs-
kräfte, den privaten Sektor, Organisationen der Zivilgesellschaft, den öffentlichen Dienst und die
Bediensteten der EU-Delegationen anbietet. Das EIUC-Netzwerk hat 2012 Verhandlungen über die
Einrichtung eines weiteren regionalen Masterstudiengangs im südlichen Mittelmeerraum
eingeleitet.
In Einklang mit dem Aktionsplan der EU für Menschenrechte und Demokratie wurden alle EU-
Delegationen und GSVP-Missionen ersucht, Ansprechpartner für Menschenrechtsfragen zu
benennen und deren Kontaktdaten auf ihren Websites zu veröffentlichen. Dem waren bis Ende
2012 alle 140 Delegationen und alle 15 GSVP-Missionen bzw. -Operationen nachgekommen. In
vielen Fällen wurden zwei Ansprechpartner benannt - einer im politischen und einer im operativen
Bereich (insgesamt 215 Ansprechpartner). Spezielle Verbindungsbeamte für Menschenrechtsvertei-
diger wurden in 101 Ländern benannt. 67 Delegationen haben bereits die Kontaktdaten ihrer
Ansprechpartner für Menschenrechtsfragen auf ihren Websites veröffentlicht. Sechs Delegationen
haben sich aus Sicherheitsgründen dagegen entschieden.
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Die Ansprechpartner für Menschenrechtsfragen spielen eine zentrale Rolle bei der Koordinierung
der Umsetzung der länderspezifischen Menschenrechtsstrategien vor Ort. Sie unterstützen zudem
die Hauptquartiere mit Kenntnissen über lokale Entwicklungen, betreuen einzelne Fälle, überbrin-
gen Demarchen und führen bei Tagungen des Dritten Ausschusses der VN-Vollversammlung und
des Menschenrechtsrates Outreach-Maßnahmen zu den Prioritäten der EU durch. Die Ansprech-
partner sind angehalten, sich in all diesen Bereichen über bewährte Verfahren auszutauschen. Gele-
genheit dazu bietet die erste Tagung der Ansprechpartner für Menschenrechtsfragen am 28. Februar
2013 in Brüssel.
Durch den Prozess der Vorbereitung und der Umsetzung der länderspezifischen Menschenrechts-
strategien hat die Zusammenarbeit der EU-Delegationen und der Botschaften der Mitgliedstaa-
ten im Bereich der Menschenrechte eine neue Dynamik erhalten. Dies führte 2012 vielerorts zur
Einrichtung von Arbeitsgruppen für Menschenrechtsfragen auf Ebene der politischen Berater und
zur Mitarbeit von Menschenrechtsexperten in den für die Zusammenarbeit zuständigen Abteilungen
der EU-Delegationen und der Botschaften der Mitgliedstaaten. Viele dieser Arbeitsgruppen ermög-
lichten zudem eine bessere Koordinierung von Informationen und Maßnahmen in Bezug auf Men-
schenrechtsverteidiger und führten zu einer effektiven Arbeitsteilung zwischen den lokalen EU-
Partnern. Der EAD wird solche lokalen Menschenrechtsarbeitgruppen weiter als bewährtes Verfah-
ren fördern.
III VERFOLGUNG KOHÄRENTER POLITIKZIELE AUF INTERNER UND AUF
INTERNATIONALER EBENE
6 Wirksame Unterstützung der Demokratie
Im Rahmen der Verfolgung kohärenter Ziele und auf der Grundlage ihrer Verpflichtungen nach
Artikel 21 EUV hat sich die EU 2012 weiterhin weltweit für die Stärkung der Demokratie und die
Förderung der Demokratisierung eingesetzt.
Zu den wichtigsten Instrumenten gehörte ein politischer Dialog mit konsistenten Botschaften, unter-
stützt durch Wahlbeobachtungsmissionen und Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit.
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Kohärenzförderung lässt sich am wirksamsten auf Länderebene bewerkstelligen und beginnt damit,
dass Kohärenz zwischen den EU-Instrumenten, einschließlich des politischen Dialogs, hergestellt
werden muss. Sie geschieht ferner in der Zusammenarbeit zwischen der EU und den Mitgliedstaa-
ten, wo Botschaften und Maßnahmen abgeglichen und aufeinander abgestimmt werden müssen; sie
hat ihren Zweck erfüllt, wenn Unterstützungsmaßnahmen gemeinsam mit dem Partnerland verein-
bart und durchgeführt werden. Derzeit wird an einer stärkeren Ausrichtung auf nachhaltige Ergeb-
nisse, einschließlich Unterstützung der Demokratie, gearbeitet.
Neben den Wahlbeobachtungsmissionen, die ein gut sichtbares Instrument zur Unterstützung
glaubwürdiger Wahlprozesse darstellen, werden in den Partnerländern in Zusammenarbeit mit
zivilgesellschaftlichen Organisationen Maßnahmen durchgeführt, die aus dem Europäischen
Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) finanziert werden und die Weiter-
entwicklung der bürgerlichen und politischen Rechte sowie der wirtschaftlichen, sozialen und kultu-
rellen Rechte unterstützen sollen.
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Unterstützung für die Demokratie erfolgt auch in größerem Maßstab in Form von Unterstützung
verschiedener öffentlicher Einrichtungen, die darauf abstellt, die Bürgerdienste auszubauen und die
Umsetzung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte zu fördern. Ebenso werden Parlamente und
Bürgerorganisationen unterstützt und Dezentralisierungsmaßnahmen gefördert, um den politischen
Raum zu erweitern und dafür zu sorgen, dass sich die Bürger Gehör verschaffen können und reprä-
sentiert sind. Der Aufbau von Kapazitäten und die institutionelle Unterstützung erfolgen hauptsäch-
lich über das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI), das Europäische
Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) und den Europäischen Entwicklungsfonds
(EEF).
Die Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates vom November 2009 und Dezember 2010 ist nun
Teil der Verpflichtungen im Bereich Demokratie und Menschenrechte innerhalb des Strategischen
Rahmens und des Aktionsplans.
2012 haben die EU-Delegationen zusammen mit den Mitgliedstaaten in den neun verbleiben-
den Pilotländern für die Unterstützung der Demokratie (Benin, Bolivien, Ghana, Indonesien,
Kirgisistan, Libanon, Malediven, Mongolei und Salomonen, die in den Schlussfolgerungen des
Rates vom Dezember 2010 genannt sind) weiter daran gearbeitet, die Demokratieprofile fertigzu-
stellen und Demokratie-Aktionspläne zu erstellen. Im Oktober 2012 wurde ein Zwischenbericht
angenommen. Der Endjahresbericht und der Abschluss der ersten Pilotphase werden Anfang 2013
erwartet.
Alle Pilotdelegationen haben Zustandsberichte, d.h. eine Kartierung der Maßnahmen der Geber-
gemeinschaft zur Unterstützung der Demokratie in dem jeweiligen Pilotland, vorgelegt. Die meisten
von ihnen haben zudem eine Bedarfsanalyse durchgeführt und entwickeln nun Aktionspläne zur
Unterstützung der Demokratie.
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Die Arbeit wird 2013 fortgesetzt und die Musterentwürfe werden im Lichte der eingehenden
Berichte überarbeitet. Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass die auf Fragen der Demokratie fokus-
sierten Berichte zusätzliche Informationen zu den politischen Strukturen und zur Qualität der Insti-
tutionen erbringen und politische Prozesse , die die Demokratie stärken oder schwächen, einer
Bewertung unterziehen Ebenso verdeutlichen sie, dass die Instrumente sowohl in Bezug auf die
Personalentwicklung und -schulung als auch im Hinblick auf Leitlinien und Mustervorlagen für die
Analyse, die Festlegung von Aktionen und die Durchführung und Bewertung von Maßnahmen zur
Unterstützung der Demokratie weiter entwickelt werden müssen.
Die Erfahrungen im Zusammenhang mit der ersten Generation von Pilotländern werden bei der
Bildung einer zweiten Generation von Pilotländern als Grundlage dienen.
Zweck der Demokratieprofile ist es, den Stand der Demokratie in einem bestimmten Land für die
EU zu bewerten, Informationen über zentrale Aspekte zu systematisieren und die Aussichten auf
Veränderungen zu beurteilen. Im Idealfall sollte dies in Zusammenarbeit sowohl mit lokalen Akteu-
ren (amtliche Stellen und Zivilgesellschaft) als auch mit internationalen Akteuren geschehen. Aus
dem Inhalt der Profile der ersten Generation lässt sich das vorläufige Fazit ziehen, dass die gesam-
melten Informationen relativ beständig sind und eine nützliche Grundlage für politische Dialoge,
Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit und Wahlbeobachtung/Wahlhilfe bilden.
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Die Demokratie-Aktionspläne sollen eine einvernehmliche Bewertung jener Bereiche zum Aus-
druck bringen, in denen eine Unterstützung durch die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie anderwei-
tige Unterstützung zur Stärkung der Demokratie erforderlich ist. Im Idealfall werden diese Bereiche
gemeinsam zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten (und anderen Gebern) und dem Partnerland
vereinbart. Auf diese Weise sollen Kohärenz und Eigenverantwortlichkeit für die Maßnahmen
gestärkt und nachhaltige Ergebnisse erreicht werden. Die Demokratieprofile und -Aktionspläne
werden dem Rat vorgelegt und zur Weiterentwicklung der Methodik genutzt. Das oberste Ziel
besteht darin, global anwendbare Instrumente zu entwickeln.
Echte Wahlen sind eine wesentliche Grundlage für eine funktionierende Demokratie und
ein Schlüsselelement nachhaltiger Entwicklung. Die EU ist der Auffassung, dass
Maßnahmen zum Schutz des Rechts, an echten Wahlen teilzunehmen, einen wichtigen
Beitrag zu Frieden, Sicherheit und Konfliktverhütung leisten können. 2012 hat die EU
weiterhin Wahlprozesse auf der ganzen Welt nachdrücklich unterstützt, indem sie auf
Einladung der Regierungen Wahlbeobachtungsmissionen (EOM) und
Wahlexpertenmissionen (EEM) der EU entsandte, auf Anfrage Wahlunterstützung
leistete und inländische Beobachter unterstützte.
Im Juni wurde eine Halbzeitüberprüfung durchgeführt, um die Arbeitsweise von EOM und EEM
und die Verwendung von Mitteln für diese Missionen zu verbessern.
2012 wurden EOM nach Senegal, Algerien, Timor-Leste und Sierra Leone entsandt. Aufgrund der
besonderen Sicherheitsbedingungen wurde ein Wahlbewertungsteam (EAT) nach Libyen entsandt.
Zudem wurden Wahlexpertenmissionen nach Ägypten, Jemen, El Salvador, Guinea-Bissau, Sene-
gal, Mexiko, Angola und Ghana entsandt.
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Die EU hat ihren langfristigen Ansatz für Wahlprozesse weiter verstärkt, indem sie damit begonnen
hat, möglichst viele Aspekte des Wahlzyklus vor den Wahlen (z.B. die Wählerregistrierung) und im
Anschluss daran (Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen der EOM) zu beurteilen. Um die Ver-
pflichtung aus dem Strategischen Rahmen und dem Aktionsplan der EU zu Menschenrechten und
Demokratie zu erfüllen, haben die EU-Organe Schritte unternommen, um die Folgemaßnahmen zu
EU EOM durch eine bessere Nutzung bestehender Instrumente, wie z.B. regelmäßige Berichterstat-
tung der Missionschefs und Programmplanung der EU-Hilfe, und durch die Entwicklung neuer
Instrumente wie Leitlinien und Weisungen für die Delegationen im Hinblick auf Follow-up-Missio-
nen zu systematisieren. Damit die EOM eine größere Wirkung erzielen, hat die EU eine erste Runde
von Follow-up-Missionen in der Mitte des Wahlzyklus eingeleitet, die die Empfehlungen aus den
vorherigen Wahlen verstärkt umsetzen und so die Bedingungen für die nächsten Wahlen verbessern
sollen. Im Dezember 2012 hat die EU eine Follow-up-Mission in Malawi durchgeführt, um die
Erfolge bei der Wahlreform zu untersuchen und zur Vorbereitung der nächsten Wahlen 2014 bei-
zutragen. Für 2013 werden weitere Missionen vorbereitet.
In dem Bewusstsein, dass die Art und die Form der Empfehlungen ausschlaggebend für deren
erfolgreiche Umsetzung sind, hat die EU die methodologischen Leitlinien für ihre Beobachtungs-
missionen zu diesem und anderen Themen speziell im Rahmen des NEEDS-Projekts verbessert.
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NEEDS-Projekt 2008-2012
Das Netzwerk für verbesserte Unterstützung im Bereich Wahlen und Demokratie (NEEDS) 2008-
2012 war das dritte Projekt, das von der EU in diesem Bereich finanziert wurde. Dieses Projekt
diente folgenden Zielen:
1. Beitrag zur Konsolidierung einer einheitlichen Methodik, die von EU EOM im Einklang mit den
internationalen und regionalen Standards für demokratische Wahlen (einschließlich Verknüpfung
mit Wahlunterstützung) angewendet wird;
2. Verbesserung der Fähigkeiten der EU-Beobachter durch die Entwicklung eines gemeinsamen
EU-Konzepts für die Einstellung und Schulung von Beobachtern;
3. Unterstützung des demokratischen Prozesses in Drittländern durch gezielte Unterstützung von
inländischen Beobachtergruppen und anderen einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft
durch regionale Partner; in diesem Kontext Entwicklung und Förderung von Strategien zur Umset-
zung der Empfehlungen der EU EOM, einschließlich Kapazitätsaufbau.
Im Ergebnis dieses (um ein weiteres Jahr verlängerte) Dreijahresprojekts entstanden mehrere nütz-
liche Instrumente und Leitlinien zur Methodik von EU EOM; es wurden Schulungen für Hunderte
von Langzeit- und Kurzzeitwahlbeobachtern sowie Kernteam-Mitgliedern durchgeführt und die
Kapazitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen und regionaler Netze ausgebaut.
Diese Ziele werden auch im Mittelpunkt der Unterstützung durch das für Wahlbeobachtung und
Demokratie-Unterstützung (2013-2017) stehen, das unter der Leitung von GIZ und ERIS mit Hilfe
ihrer regionalen Partner in Afrika, Asien und Lateinamerika realisiert wird.
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Die EU hat weiterhin die Koordinierung der Bemühungen der verschiedenen Wahlbeobachtungs-
missionen vor Ort geleitet und die Stärkung der Kapazitäten anderer regionaler Organisationen (z.B.
der Afrikanischen Union und der Liga der Arabischen Staaten) mit unterstützt. Die EU-Delegatio-
nen wurden angehalten, den Wahlbeobachtungsempfehlungen von OSZE/BDIMR nachzukommen.
Zusammenarbeit zwischen der Liga der Arabischen Staaten (LAS) und der EU
2012 wurde durch das NEEDS-Projekt ein zehntätiges Austausch- und Tätigkeitsprogramm unter-
stützt, in dessen Rahmen die Liga der Arabischen Staaten (LAS) und die Europäische Union (EU)
zusammenkamen, um die Herausforderungen von Wahlbeobachtungsmissionen zu erörtern. Das
Treffen fand vom 7. bis 17. Oktober 2012 statt; es begann mit Sitzungen in Brüssel, gefolgt von
einer Reise der LAS-Delegation zur Beobachtung der Parlamentswahlen in Litauen am 14. Oktober.
Die LAS-Delegation bestand aus 14 professionellen Mitgliedern ihres Hauptbüros, die bei Wahl-
beobachtungsmissionen der LAS mitwirken, und einem Vertreter des EU-LAS-Verbindungsbüros
in Malta.
Das Seminar bot den Beamten der LAS und der EU die Möglichkeit, sich über aktuelle Verfahren
und Konzepte im Bereich der Wahlbeobachtungs- und Wahlunterstützungsmethoden auszutau-
schen. So erfuhren sie mehr über die jeweiligen Beobachtungserfahrungen und gewannen einen
vergleichenden Überblick über die Methoden und Strategien verschiedener anderer internationaler
und regionaler Gruppen, die Wahlbeobachtungsteams unterstützen.
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Die EU hat in vielen Ländern glaubwürdige nationale Beobachternetzwerke finanziell und durch
den Aufbau von Kapazitäten unterstützt. Sie hat auch weiterhin technische und materielle Unter-
stützung für Wahlprozesse geleistet, insbesondere für Wahlverwaltungsorgane (EMB), materielle
Unterstützung für Stimmabgabe- und Registrierungsvorgänge sowie zunehmend auch für andere
wichtige Akteure, um den inklusiven Charakter und die Akzeptanz des Prozesses zu fördern. Hierzu
zählten die Begleitung von zivilgesellschaftlichen Organisationen in Bereichen wie Wählerschu-
lung/politische Bildung; die Förderung eines unparteiischen und professionellen Mediensektors, u.a.
durch die Schulung von Journalisten; Schulungen für die Mitglieder und Kandidaten politischer
Parteien, u.a. in Fragen des innerparteilichen Dialogs und Gleichstellungsfragen; die Förderung von
soliden Mechanismen zur Schlichtung von Wahlstreitigkeiten und die Stärkung des Justizwesens.
2012 hat die EU Wahlhilfe in einer Reihe von Ländern geleistet, darunter Burkina Faso, El
Salvador, Nigeria, Pakistan und Togo. Ohne ihre weltweiten Anstrengungen
einzuschränken oder andere Regionen der Welt aus dem Blick zu verlieren, hat die EU
ihre Unterstützung für die Welle der Demokratisierung im südlichen Mittelmeerraum und
im Nahen Osten verstärkt. So wurden die demokratischen Reformprozesse in Jordanien
und Libyen unterstützt. Derzeit wird Unterstützung für Länder vorbereitet, die wie Nepal
und Tansania an der Konsolidierung ihrer demokratischen Institutionen arbeiten oder wie
Madagaskar eine Krise durchlebt haben und wo die Übergangsinstitutionen nun durch
demokratisch gewählte Institutionen zu ersetzen sind.
Die Prioritäten der EU bleiben weiterhin der Wissensaufbau, der Aufbau politischer
Strukturen und die Zusammenarbeit mit den wichtigsten Akteuren im Bereich der
Wahlhilfe. Im März 2012 fand in Mombasa (Kenia) ein Workshop zum Thema "Wahlen und
IKT" mit über 200 Teilnehmern, darunter Vertreter von Wahlkommissionen aus zahlreichen
Entwicklungsländern, statt. Dieser Workshop wurde in Zusammenarbeit mit dem UNDP
organisiert. Er war Gegenstand eines ausführlichen zusammenfassenden Berichts und
bildete die Grundlage für einen E-Learning-Kurs.
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7 Eine ständige Kapazität für Menschenrechtsfragen und Demokratie im Rat der EU
In der Arbeitsgruppe des Rates, die sich mit allen Menschenrechtsaspekten der Außenbezie-
hungen der EU befasst (Gruppe "Menschenrechte"), sind die EU-Mitgliedstaaten, die Europäi-
sche Union und der Europäische Auswärtige Dienst vertreten. Diese Gruppe ist für die strategische
Entwicklung und Umsetzung der EU-Politik im Bereich Menschenrechte und Demokratie verant-
wortlich; hierzu zählen die verschiedenen Leitlinien der EU zu den Menschenrechten, die Men-
schenrechtsdialoge und -konsultationen mit Drittländern und die durchgehende Berücksichtigung
der Menschenrechte im auswärtigen Handeln der EU.
Eine der Hauptaufgaben besteht in der Bestimmung der strategischen Prioritäten der EU in multi-
lateralen Menschenrechtsgremien, insbesondere im VN-Menschenrechtsrat und im Dritten Aus-
schuss der VN-Vollversammlung. Die Gruppe "Menschenrechte" wirkte als treibende Kraft bei der
Ausarbeitung des Strategischen Rahmens und des Aktionsplans der EU zu Menschenrechten und
Demokratie und sie überwacht dessen gesamte Umsetzung.
Sie führt einen regelmäßigen Gedankenaustausch mit dem Vorsitzenden des Unterausschusses für
Menschenrechte des Europäischen Parlaments und mit Vertretern der Zivilgesellschaft. In der
Gruppe äußern sich auch verschiedene andere hochrangige Gastredner, wie z.B. die VN-Sonder-
berichterstatter, regelmäßig zu speziellen Themen.
Aufgrund der Ausweitung der Menschenrechtspolitik der EU haben die Arbeitsbelastung und die
Sitzungszeit der Arbeitsgruppe in den letzten Jahren erheblich zugenommen. So hat sich beispiels-
weise die Gesamtsitzungszeit im ersten Halbjahr 2012 gegenüber 2010 nahezu verdoppelt. Diese
neue Lage erforderte eine Änderung der Arbeitsmethoden.
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Die üblichen Sitzungen in den Hauptstädten, an denen die für Menschenrechte zuständigen
Direktoren der EU-Mitgliedstaaten teilnehmen, werden nun durch regelmäßige Sitzungen der
"Brüsseler Formation" ergänzt, die im November 2012 eingesetzt worden war. Vorrangiges Ziel
ist dabei nicht nur, die zunehmende Arbeitsbelastung der Gruppe zu bewältigen, sondern auch eine
schnellere Reaktion auf Entwicklungen zu ermöglichen und ein enges Zusammenwirken mit dem
Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee und anderen Gremien, insbesondere den geografi-
schen Arbeitsgruppen, zu gewährleisten. Dies ist ein anschauliches Beispiel für die Entschlossen-
heit der EU, Menschenrechte und Demokratie in allen Bereichen ihres auswärtigen Handelns zu
fördern.
Ausgehend von der bestehenden Praxis der turnusmäßig wechselnden Vorsitze hat die Gruppe
"Menschenrechte" Task Forces gebildet, die ihre Arbeit in bestimmten prioritären Bereichen durch
eine gründliche Vorbereitung und Erörterung verschiedener Themen, vor allem in Bezug auf die
Umsetzung der EU-Leitlinien im Bereich der Menschenrechte (z.B. Todesstrafe, Folter, Kinder und
bewaffnete Konflikte, Menschenrechtsverteidiger, Rechte des Kindes, Gewalt gegen Frauen und
Kinder), unterstützen sollen. Diese Task Forces sind ein praktisches Mittel, um die einschlägigen
Experten des EAD, der Kommissionsdienststellen und der Mitgliedstaaten zusammenzuführen und
die Lasten informell zu teilen.
Derzeit bestehen auch informelle Vereinbarungen über die Lastenteilung mit den Menschen-
rechtsgremien der VN (Dritter Ausschuss der Generalversammlung und Menschenrechtsrat) und
anderen multilateralen Organisationen wie dem Europarat und der OSZE.
Wirksame Vereinbarungen über die Lastenteilung sichern eine breite politische Unterstützung und
ermöglichen eine optimale Nutzung von Expertise und Fähigkeiten. Die Gespräche über einen wei-
teren Ausbau der Lastenteilung werden 2013 fortgesetzt.
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8 Erzielung einer größeren Politikkohärenz
Die EU engagiert sich für die Menschenrechte in allen Bereichen. Die EU und ihre Mitgliedstaa-
ten setzen sich dafür ein, dass die Achtung der Menschenrechte innerhalb der Grenzen der EU
gewährleistet ist. Sie ist entschlossen, Menschenrechte und Demokratie außerhalb ihres Hoheits-
gebiets im Rahmen ihres gesamten auswärtigen Handelns im Einklang mit Artikel 21 des Vertrags
über die Europäische Union zu fördern. 2012 wurden Anstrengungen unternommen, um Probleme
der Kohärenz und Konsistenz zwischen inneren und äußeren Aspekten der EU-Menschenrechts-
politik anzugehen. Die Zusammenarbeit zwischen den Ratsgruppen "Grundrechte, Bürgerrechte und
Freizügigkeit" (FREMP) und "Menschenrechte" (COHOM) wird 2013 intensiviert werden.
9 Achtung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte
Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sind fester Bestandteil der externen Men-
schenrechtspolitik der EU und bringen ihr entschiedenes Engagement für die universelle Gültigkeit
und Unteilbarkeit aller Menschenrechte zum Ausdruck. 2012 wurden verschiedene Instrumente zur
Förderung, zum Schutz und zur Achtung dieser Rechte genutzt, darunter Interessenvertretung auf
hoher Ebene und öffentliche diplomatische Bemühungen.
In zwischenstaatlichen Verhandlungen hat sich die EU für die Anerkennung der Verknüpfungen
zwischen der Umsetzung von Menschenrechtsstandards, nachhaltiger Entwicklung und Beseitigung
der Armut eingesetzt. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wurden 2012 auch mit einigen
Partnern im Rahmen der EU-Menschenrechtsdialoge erörtert. So wurden diese Rechte 2012 im
Menschenrechtsdialog mit Kolumbien, Georgien, der Ukraine und Vietnam unter verschiedenen
Gesichtspunkten, darunter Arbeitnehmerrechte und Bodenrechte, behandelt. Wie im Aktionsplan zu
Menschenrechten und Demokratie gefordert, wird dies nun systematischer geschehen.
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Das ganze Jahr über hat die EU mehrere VN-Sonderberichterstatter, die auf dem Gebiet der
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte tätig sind, , wie z.B. die Sonderberichterstatter
über das Recht auf Nahrung und das Recht auf Wasser, aktiv unterstützt und mit ihnen zusammen-
gearbeitet.
Während der "Ministerwoche" der VN-Generalversammlung 2012 hat die EU gemeinsam mit den
Vereinigten Staaten und UN-Wasser eine Veranstaltung auf hoher Ebene zur sicheren Wasser-
versorgung und deren Bedeutung für die Nahrungsmittel- und Energieversorgung sowie für die
wirtschaftliche und soziale Entwicklung organisiert. Die Hohe Vertreterin Ashton und US-Außen-
ministerin Clinton sprachen zu den Teilnehmern der Rundtischsitzung. Die Teilnehmer forderten
nachdrücklich Zusammenarbeit und rasches Handeln, um Wasserknappheit zu verhindern, und
empfahlen, das Wassermanagement durch Partnerschaften zwischen Regierung, Unternehmen und
Bildungseinrichtungen zu verbessern. Die sichere Wasserversorgung war auch Gegenstand einer
informellen Tagung der EU-Außenminister im September in Zypern.
Als weltweit größter Geber von Entwicklungshilfe hat die EU konkrete Maßnahmen eingeleitet, um
ihre Partner bei der Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu unter-
stützen. Im Rahmen der Umsetzungsstrategie des EIDHR hat sich die EU verpflichtet, ihre Unter-
stützung für Initiativen zugunsten der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu verstär-
ken, u.a. indem sie sich für die Unterzeichnung und Ratifizierung des Sozialpakts (IPWSKR) und
seines Fakultativprotokolls einsetzt.
In Aktion 9 "Achtung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte" des Strategischen
Rahmens und des Aktionsplans der EU zu Menschenrechten und Demokratie ist festgelegt, dass die
EU a) an der Gestaltung der Agenda für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte unter beson-
derer Fokussierung auf den VN-Menschenrechtsrat und in enger Zusammenarbeit mit den Sonder-
berichterstattern, die mit den jeweiligen Rechten befasst sind, mitwirken sollte und b) bestimmte
Fragen betreffend wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in den Dialogen mit Drittländern
thematisieren sollte.
Zu diesem Zweck wird bis Mitte 2013 ein Arbeitsplan aufgestellt. Die diesbezüglichen Beratungen
wurden in der Gruppe "Menschenrechte" im November 2012 auf der Grundlage eines portugiesi-
schen Non-Papers eingeleitet und werden Anfang 2013 fortgesetzt.
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Mit Aktion 10 wird die EU verpflichtet, sich für die Förderung der Menschenrechte in der Ent-
wicklungszusammenarbeit einzusetzen und (Aktion 10 c) Menschenrechtsfragen in das Engagement
der EU betreffend die globale Entwicklungsagenda und andere globale Fragen, insbesondere den
Prozess im Anschluss an die Millenniums-Entwicklungsziele, einzubeziehen. Es wird bereits daran
gearbeitet, Menschenrechte, Demokratie und verantwortungsvolle Staatsführung als Schwer-
punkt in die Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 aufzunehmen.
2012 hat die EU ihre enge Zusammenarbeit mit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) fort-
gesetzt. Sie setzte die Mitteilung der Kommission "Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer
Wirkung: Agenda für den Wandel" (Oktober 2011) um, in der hervorgehoben wird, wie wichtig
Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit für einen Rahmen für inklusives Wachstum ist, der
den Menschen ermöglicht, an der Schaffung von Wohlstand und Arbeitsplätzen teilzuhaben und
davon zu profitieren.
Im Juli 2012 hatte das European Inter-University Centre for Human Rights and Democratisation
(EIUC) - mit finanzieller Unterstützung des EIDHR - in Venedig (Italien) zu einer diplomatischen
Konferenz zum Thema "Die EU und wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" eingeladen. Zu
dieser Konferenz kamen einschlägige Akteure (wie Wissenschaftler und Experten für Menschen-
rechte und Demokratisierung von den EU-Organen und aus den Mitgliedstaaten) zu Diskussionen
darüber zusammen, wie die EU-Politik zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten
gestärkt werden kann.
Im März 2012 hat der EAD eine Personalschulung zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Rechten durchgeführt. An ihr nahm Personal des EAD, der Europäischen Kommission und der
Außenministerien der Mitgliedstaaten teil.
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IV MENSCHENRECHTE IN ALLEN BEREICHEN UND INSTRUMENTEN DER EU-
AUSSENPOLITIK
10 Streben nach einem rechtebasierten Ansatz in der Entwicklungszusammenarbeit
2012 wurde eine Reihe von Strategien und Maßnahmen zur Verbesserung des rechtebasierten
Ansatzes in der Entwicklungszusammenarbeit eingeleitet. In der "Agenda für den Wandel"1 und
den "Leitlinien für die Budgethilfe"2 sind Menschenrechte, verantwortungsvolle Staatsführung und
Demokratie als Prioritäten der Entwicklungszusammenarbeit der EU festgelegt. In seiner Ent-
schließung vom 23. Oktober 2012 über eine Agenda für den Wandel: die Zukunft der EU-Ent-
wicklungspolitik3 hat das Europäische Parlament die Kommission und den EAD aufgefordert, "ihr
Versprechen einzulösen, den gesamten Prozess der Entwicklungszusammenarbeit auf einen auf
Menschenrechten basierenden Ansatz zu stützen".
Inklusives Wachstum und sozialer und wirtschaftlicher Wohlstand sind untrennbar mit den Men-
schenrechten sowie den bürgerlichen und politischen Rechten verknüpft. Nach den neuen Pro-
grammplanungsanweisungen4 sollte die EU zunehmend Kontakte mit den Partnerländern knüp-
fen, um Demokratie, Menschenrechte und Rechtstaatlichkeit zu fördern. Außerdem sollte die EU
ihre Unterstützung (Kombination und Umfang der Hilfe, Methoden und Modalitäten) anpassen an
das eigene Engagement des jeweiligen Landes für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaat-
lichkeit und an seine Fähigkeit, Reformen durchzuführen und den Forderungen und Bedürfnissen
seiner Bevölkerung zu entsprechen. Nach den neuen Leitlinien für die Budgethilfe5 sollte allge-
meine Budgethilfe dann bereitgestellt werden, wenn man darauf vertrauen kann, dass die Hilfe für
die Verfolgung der grundlegenden Werte und Ziele ausgegeben wird, auf die sich die EU und die
Partnerländer verpflichtet haben. In diesem Zusammenhang hat die EU die "Bewertung von grund-
legenden Werten" (Kapitel 4 und Anhang 12 der Leitlinien für die Budgethilfe) entwickelt, die für
verschiedene Arten von Verträgen durchgeführt werden sollte. Bei Good-Governance- und Ent-
wicklungsvereinbarungen ist die Verpflichtung auf die Grundwerte nun eine Vorbedingung.
1 Schlussfolgerungen des Rates "Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: eine Agenda
für den Wandel" (3166. Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) am 14. Mai 2012 in Brüssel).
2 Als Ausdruck der neuen Politik, die in den Schlussfolgerungen des Rates "Der künftige Ansatz für die
EU-Budgethilfe an Drittstaaten" formuliert ist (3166. Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten)
am 14. Mai 2012 in Brüssel).
3 2012/2002 (INI).
4 Instructions for the programming of the 11th European Development Fund (EDF) and the Development
Cooperation Instrument (DCI) – 2014-2020, angenommen am 15. Mai 2012.
5 Angenommen im September 2012.
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Außerdem zeigen die im Dezember 2011 vorgelegten Vorschläge für den mehrjährigen Finanzrah-
men 2014-2020, dass man davon abgeht, Menschenrechte und Demokratie als Querschnittsthema
(das sehr häufig lediglich mit thematischen Instrumenten angegangen wird) zu behandeln, und statt
dessen einen sektorbezogenen Ansatz wählt. Menschenrechte und Demokratie werden also nicht
länger als "Zugabe", sondern stärker als Grundlage für eine kohärentere und wirksamere Pro-
grammplanung betrachtet. Das Handeln der EU wird daher verschiedene Formen annehmen: Men-
schenrechte als Vorbedingung für allgemeine Budgethilfe, ein flexibleres und verstärktes Europäi-
sches Instrument für Demokratie und Menschenrechte, verstärkte Zusammenarbeit und Kontakt-
pflege mit der Zivilgesellschaft, aber vor allem durchgängige Berücksichtigung von Menschen-
rechten, Demokratie und verantwortungsvoller Staatsführung bei allen geografischen Instrumenten.
Auf diese Weise wird die EU dafür sorgen, dass Projekte in Verbindung mit Demokratie, Men-
schenrechten und Rechtsstaatlichkeit nicht allein auf Justizreformen oder den Aufbau von Institu-
tionen abzielen, sondern auch auf Infrastruktur- und Umweltprojekte. So wird die EU beispiels-
weise sicherstellen, dass die betroffenen Menschen ihre Ansichten und Bedürfnisse äußern, d.h. ihre
Menschenrechte ausüben können. In diesem Sinne wird die EU 2013 ein "Instrumentarium zur
Ausarbeitung eines rechtebasierten Ansatzes in der Entwicklungszusammenarbeit"1 entwickeln. Die
länderspezifischen Menschenrechtsstrategien sollten ein zentrales Element der Programmplanung
bilden.
Neben der Programmplanung arbeitet die EU derzeit an der Verbesserung der Kohärenz und der
Koordinierung zwischen den Folgemaßnahmen zu Rio+20 und der Entwicklungsagenda für die
Zeit nach 2015, wobei herausgestellt wird, dass das Ziel für die Zeit nach 2015 darin bestehen
sollte, bis 2030 "ein menschenwürdiges Leben für alle" zu erreichen. Fragen in Verbindung mit
demokratischer Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und der vollen Verwirklichung der Men-
schenrechte sind wichtig, um eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Die EU wird sich daher
dafür einsetzen, dass diese Schlüsselfragen in die globale Entwicklungsagenda für die Zeit nach
2015 einbezogen werden.
1 Aktion 10 a des Aktionsplans zum Strategischen Rahmen der EU für Menschenrechte und Demokratie.
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11 Ausgestaltung des Handels in einer den Menschenrechten förderlichen Weise
Anfang 2012 hat die Kommission eine Mitteilung zum Thema "Handel, Wachstum und Entwick-
lung: Eine maßgeschneiderte Handels- und Investitionspolitik für die bedürftigsten Länder"1 ange-
nommen, in der erneut bekräftigt wird, dass sich die EU im Einklang mit Artikel 3 Absatz 5 EUV
und Artikel 207 AEUV in ihrer Handelspolitik von den Grundwerten leiten lässt, auf denen ihre
eigene Existenz aufbaut, wozu auch die Achtung und Förderung der Menschenrechte und die nach-
haltige Entwicklung zählen.
Der Rat hat am 25. Oktober 2012 die Verordnung (EU) Nr. 978/2012 über ein Schema allgemeiner
Zollpräferenzen erlassen, die die vorherige Verordnung über ein Schema allgemeiner Zollpräfe-
renzen (APS) ersetzt. Die neue APS-Verordnung verstärkt die Mechanismen zur Überwachung der
Einhaltung internationaler Übereinkünfte, einschließlich der wichtigsten Menschenrechtsüberein-
kommen, durch die APS+-Begünstigten. Die Kommission wird die Berichterstattung über die Um-
setzungsergebnisse der APS+-Begünstigten ausbauen, indem sie dem Rat und dem Europäischen
Parlament alle zwei Jahre Bericht erstattet. Diese verbesserten Bestimmungen gelten, sobald das
neue Präferenzsystem zum 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist.
1 COM(2012) 22.
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Die Freihandelsabkommen der EU sind durch Überleitungsklauseln mit den entsprechenden poli-
tischen Rahmenübereinkommen verbunden, die auch Menschenrechtsklauseln umfassen. Gibt es
kein Assoziierungs- oder Rahmenabkommen, wird eine gesonderte Menschenrechtsklausel in die
Freihandelsabkommen aufgenommen. Dieser Ansatz wurde bei dem Freihandelsabkommen mit
Kolumbien/Peru verfolgt, das im Juni 2012 unterzeichnet wurde und im Dezember die Zustimmung
des Europäischen Parlaments erhielt. Bevor die Kommission einen Vorschlag zur Aufnahme von
Handelsgesprächen vorlegt, erfolgt eine Folgenabschätzung, während im Laufe der Verhandlungen
durchgeführte Nachhaltigkeitsprüfungen eine gründlichere Analyse ermöglichen. Seit der Annahme
der Operativen Leitlinien zur Berücksichtigung der Grundrechte bei Folgenabschätzungen der
Kommission im Jahr 2011 wurde die Menschenrechtsdimension dieser beiden Prozesse weiter ver-
stärkt. 2012 gelangte dieser Ansatz vor der Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsab-
kommen mit Japan und über ein eigenständiges bilaterales Investitionsabkommen (eine neue Kom-
petenz der EU im Rahmen des Vertrags von Lissabon) mit China sowie bei den Nachhaltigkeitsprü-
fungen zu den tiefgreifenden und umfassenden Freihandelsabkommen mit Georgien und der Repu-
blik Moldau zur Anwendung.
Im Hinblick auf die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 betreffend den Handel mit bestimmten
Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zu Folter verwendet werden könnten, hat die
Europäische Kommission im Dezember 2011 Thiopental-Natrium und ähnliche Stoffe, die für töd-
liche Injektionen verwendet werden, in die Liste der Güter aufgenommen, die Ausfuhrkontrollen
unterliegen1. Insbesondere als Reaktion auf Forderungen des Europäischen Parlaments hat die
Kommission, unterstützt von einer Expertengruppe, mit einer generellen Überprüfung der Verord-
nung (EG) Nr. 1236/2005 begonnen, die 2013 abgeschlossen werden soll. In diesem Zusammen-
hang wird geprüft, ob die Liste der kontrollierten Güter weiter geändert werden soll und ob zusätz-
liche Maßnahmen vorgeschlagen werden sollten.
Die Kommission hat Konsultationen zu der Möglichkeit eingeleitet, die Anwendung einiger
Bestimmungen der geltenden Ausfuhrkontrollverordnung (EG) Nr. 428/2009 auf die Kontrolle der
Ausfuhr bestimmter sensibler Technologien auszudehnen, die unter Verletzung von Menschen-
rechten in Konfliktgebieten oder unter autoritären Regimes eingesetzt werden könnten.
1 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1352/2011 der Kommission vom 20. Dezember 2011.
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So wurde beispielsweise infolge der sich verschlechternden Lage in Syrien in der Verordnung (EU)
Nr. 36/2012 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien ein Ausfuhrverbot
für Ausrüstung oder Software verhängt, die in erster Linie für die Überwachung oder das Abhören
des Internets oder des Telefonverkehrs durch die syrische Regierung bestimmt ist; das Verbot ist in
der EU am 18. Januar 2012 in Kraft getreten.
Während der VN-Konferenz über einen Vertrag über den Waffenhandel haben die Europäische
Union und ihre Mitgliedstaaten deutlich ihre Überzeugung zum Ausdruck gebracht, dass die
Verbringung von Waffen verweigert werden muss, wenn eindeutig die Gefahr besteht, dass die
Waffen für schwere Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen oder das humani-
täre Völkerrecht eingesetzt werden.
12 Einbeziehung der Menschenrechte in Konfliktprävention und Krisenmanagement
Die EU hat ihre spezielle Menschenrechts- und Gleichstellungspolitik im Rahmen der Gemein-
samen Sicherheits- und Verteidigungspolitik weiterverfolgt und konsolidiert. Menschenrechts-
und Gleichstellungsfragen waren weiterhin in den Prozess der Planung, Durchführung und Beur-
teilung von GSVP-Missionen und -Operationen integriert. Der EAD hat eine interne Task Force zu
Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen in der GSVP eingesetzt, in der regelmäßig Akteure aus
allen relevanten Dienststellen zusammentreffen. Die Empfehlungen aus dem Bericht des Rates
"Erfahrungen und bewährte Verfahren zur durchgängigen Berücksichtigung von Menschenrechts-
und Gleichstellungsfragen bei militärischen Operationen und zivilen Missionen im Rahmen der
GSVP"1 von 2010 bildeten neben den speziellen Verpflichtungen aus dem EU-Aktionsplan zu Men-
schenrechten und Demokratie weiter einen Bezugspunkt für das Handeln der EU in diesem Bereich.
1 Umfassende Angaben sind dem Dokument 17138/1/10 REV 1 zu entnehmen.
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Im Juni 2012 trafen sich die Menschenrechts- und Gleichstellungsberater von GSVP-Missionen und
-Operationen zu ihrer jährlichen Tagung, die diesmal unmittelbar im Anschluss an die jährliche
Tagung der EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung der Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrates
stattfand. Diese Tagung bot ihnen die Gelegenheit, sich über bewährte Verfahren auszutauschen
und praktische Empfehlungen dazu abzugeben, wie ihre Arbeit besser unterstützt werden könnte.
2012 gehörte bei 60 % der zivilen Missionen und bei allen Operationen ein Menschenrechts-
und/oder Gleichstellungsberater oder -ausbilder (EUTM Somalia) zum Personal.
Die Ausbildungsmodule für Menschenrechte, Kinderschutz und Gleichstellung wurden in Zusam-
menarbeit mit Ausbildungseinrichtungen der EU-Mitgliedstaaten und zivilgesellschaftlichen Grup-
pen weiterentwickelt und sollten 2013 zur Verfügung stehen. Diese einsatzvorbereitenden Ausbil-
dungsmodule, die auf den von den Mitgliedstaaten 2010 vereinbarten Standard-Ausbildungskom-
ponenten beruhen, stellen auf das Personal von Missionen und Operationen ab. Insbesondere als
Teil der Ausbildungsprogramme des ESVK und des EAD wurden weiterhin spezielle Schulungen
organisiert, um das Personal der EU und der Mitgliedstaaten mit den Menschenrechtsverpflichtun-
gen der EU im Bereich der GSVP vertraut zu machen,
Entsprechend dem Aktionsplan hat der EAD 2012 mit der Entwicklung eines Konfliktfrühwarn-
systems begonnen, in das Menschenrechtsverletzungen als ein Indikator aufgenommen wurden. Mit
diesem System wird der EAD besser in der Lage sein, die Risiken gewaltsamer Konflikte sowie
Optionen für ein frühzeitiges Handeln der EU zu bestimmen. Anfang 2013 wird es als Pilotprojekt
in acht Ländern der Sahelregion eingeführt.
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Im Rahmen der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen hat der EU/VN-Lenkungsaus-
schuss in seiner Sitzung vom November 2012 einen Gedankenaustausch über bewährte Verfahren
zur durchgängigen Berücksichtigung der Menschenrechte bei der Krisenbewältigung geführt.
Auch der Dialog EU-AU im November 2012 bot die Möglichkeit zu einem Gedankenaustausch
über dieses Thema.
Ebenso wurde die Zivilgesellschaft eng in die Arbeit der EU in diesem Bereich einbezogen, insbe-
sondere durch ihre Teilnahme an der Jahrestagung der Berater für Menschenrechts- und Gleich-
stellungsfragen und durch einen regelmäßigen Gedankenaustausch auf Arbeitsebene in Brüssel und
in den Einsatzgebieten der Missionen und Operationen.
Im März 2012 hat der Rat die Überarbeitung seines Arbeitspapiers "Umsetzung der Resolutionen
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen betreffend Frauen und Frieden und Sicherheit im Rah-
men von GSVP-Missionen und -Operationen"1 abgeschlossen, das 2008 angenommen worden war.
1 7109/12. Bezieht sich auf die Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrates und deren Folgeresolutionen
1820, 1888, 1889 und 1960.
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EUTM Somalia ist eine EU-Ausbildungsmission für somalische Soldaten als Teil der in
Somalia eingeleiteten Reform des Sicherheitssektors. Die Mission ist in Uganda stationiert
und verfügt über ein Hauptquartier in Kampala und ein Ausbildungslager in Bihanga. Seit
ihrer Einleitung 2010 wurden im Rahmen der EUTM Somalia etwa 3 000 Soldaten ausgebil-
det, die nun die Basis für die neuen somalischen nationalen Streitkräfte bilden.
Neben der Unterweisung in den Pflichten der Soldaten zählt auch ein Modul über Menschen-
rechte und Demokratie zum ständigen Ausbildungsprogramm. Dieses Modul umfasst u.a.
folgende Themen: Menschenrechte im Zusammenhang mit den Pflichten eines Soldaten, Kin-
derrechte, Frauenrechte, das Konzept der Familie (insbesondere in Bezug auf Binnenvertrie-
bene), das demokratische System und die Rolle der somalischen Streitkräfte in einem demo-
kratischen Somalia. Zu diesen Themen fanden insgesamt 12 Veranstaltungen statt. Dieses
Modul ist obligatorisch für alle Auszubildenden, unabhängig von ihrem Rang oder ihrer Spe-
zialisierung. Zur Bestätigung der Ausbildung wurden Szenarien von Menschenrechtsverlet-
zungen in die Abschlussübung aufgenommen.
Die Ausbildung im Bereich Menschenrechte und Demokratie stellt nicht nur auf die Vermitt-
lung von Grundprinzipien ab, sondern bezweckt auch, Ehrgefühl und Kameradschaftsgeist
unter den Soldaten zu wecken, die nun den Schutz ihrer somalischen Mitbürger als ihren
Hauptauftrag ansehen. Diese Ausbildung hat auch dazu beigetragen, den Zusammenhalt
zwischen den verschiedenen Einheiten zu stärken, deren Angehörige oft aus verschiedenen
Klans stammen. Die EUTM Somalia will auch weiterhin somalische Auszubildende in Fragen
der Menschenrechte und der Demokratie schulen, und wird sich bemühen, ihr Ausbildungs-
programm auf dem Stand der neuesten Entwicklungen, insbesondere in Verbindung mit
Somalia, zu halten. Als nächster Schritt soll die Achtung der Menschenrechte in die Strategien
der somalischen nationalen Streitkräfte aufgenommen und eine eigene Ausbildungskapazität
in den somalischen Streitkräften aufgebaut werden. Alle diese Elemente sind in dem überar-
beiteten Mandat der EUTM Somalia enthalten.
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13 Verankerung der Menschenrechte in Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung
Bei der Terrorismusbekämpfung misst die EU der Gewährleistung eines umfassenden und wirk-
samen Schutzes der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowohl in Europa als auch in der übrigen
Welt große Bedeutung bei. Das strategische Engagement der Europäischen Union, das in ihrer
Strategie zur Terrorismusbekämpfung definiert ist, ist diesbezüglich sehr klar formuliert: "Terro-
rismus weltweit bekämpfen und dabei die Menschenrechte achten, Europa sicherer machen und es
seinen Bürgern ermöglichen, in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu leben."
Die EU-Organe und eine Reihe von Mitgliedstaaten haben an einer Konferenz zum Thema "Faire
und ordnungsgemäße Verfahren im Kontext der Terrorismusbekämpfung" teilgenommen, die
der Arbeitsstab Terrorismusbekämpfung der VN und das VN-Menschenrechtsbüro im Juli 2012 in
Brüssel ausgerichtet hatten. Die EU bekräftigte erneut, dass bei der Terrorismusbekämpfung die
Achtung der Menschenrechte gewährleistet sein muss.
Der dänische Vorsitz hat im März 2012 in Kopenhagen einen Workshop über Terrorismusbekämp-
fung und Menschenrechte organisiert, in dessen Mittelpunkt die Unterstützung beim Kapazitäts-
aufbau stand. Begleitend zu diesem Workshop veröffentlichten der dänische Außenminister, der
EU-Koordinator für Terrorismusbekämpfung (CTC) und der VN-Sonderberichterstatter über Terro-
rismusbekämpfung und Menschenrechte einen Presseartikel mit dem Titel "Terrorismus und Men-
schenrechte - das eine geht nicht ohne das andere". Einige Mitgliedstaaten stellten ihre bewährten
Verfahren vor, so den Praxisleitfaden des dänischen Instituts für Menschenrechte "Practical
Guidance Paper on Counter-Terrorism and Human Rights" und den Leitfaden des Vereinigten
Königreichs "Overseas Security and Justice Assistance Human Rights Guidance" 1.
1 Diese Dokumente sind zu finden unter:
http://eu2012.dk/en/Meetings/Conferences/Mar/~/media/Files/Conferences/Jan_Mar/countering%20terr
orism/Draft%20Practical%20Guidance%20Paper%20on%20Counter-
Terrorism%20and%20Human%20Rights.pdf; bzw.
https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/35447/osja-guidance-
151211.pdf.
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ANLAGE DE
Die EU hat weiterhin den Nutzung des Strafrechtssystems zur Terrorismusbekämpfung geför-
dert und verschiedene Länder, darunter Pakistan und Länder der Sahelregion, bei der Stärkung ihres
Strafrechtssystems unterstützt, um die wirksame Ermittlung und Verfolgung von Terrorverdächti-
gen im Einklang mit den Menschenrechten und den Rechtsstaatsprinzipien zu ermöglichen.
Die EU hat die Arbeitsgruppe Strafrecht/Rechtsstaatlichkeit des Globalen Forums zur Bekämp-
fung des Terrorismus (GCTF) unterstützt Auf der Ministertagung des GCTF im Juni 2012 in
Istanbul wurde das "Rabat Memorandum on Good Practices for Effective Counterterrorism Practice
in the Criminal Justice Sector" angenommen. Außerdem hat die Hohe Vertreterin den Vorschlag
begrüßt, ein Ausbildungsinstitut für Recht und Rechtstaatlichkeit zu errichten, das Ausbildungspro-
gramme für die Übergangsländer, besonders in der Mittelmeerregion, entwickeln würde, welche
vermitteln, wie das Strafrechtssystem genutzt werden kann, um den Terrorismus im Einklang mit
den Menschenrechten zu bekämpfen.
Im Einklang mit der Gemeinsamen Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin zur Süd-
lichen Nachbarschaft von 2011, in der die Wichtigkeit von EU-Unterstützung für eine tiefgehen-
de Demokratie, einschließlich Rechtsstaatlichkeit und Reformen des Sicherheitssektors, hervorge-
hoben wird, hat die EU den Ländern im südlichen Mittelmeerraum 2012 Unterstützung für eine
umfassende Reform des Sicherheitssektors angeboten. Ferner hat die EU untersucht, wie bei der
Terrorismusbekämpfung die Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen wie der Liga der Ara-
bischen Staaten ausgebaut werden kann.
Die EU hat ihren ausführlichen halbjährlichen Dialog mit dem Rechtsberater des US-Außen-
ministeriums über die völkerrechtlichen Aspekte der Terrorismusbekämpfung fortgesetzt.
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Die Annahme des National Defense Authorization Act (NDAA) durch den US-Kongress im
Dezember 2011 hatte in der EU Zweifel geweckt, ob dieses Gesetz, insbesondere seine Bestim-
mungen zum obligatorischen Militärgewahrsam bestimmter ausländischer Terrorverdächtiger und
zur unbegrenzten Internierung von Terrorverdächtigen ohne ein Gerichtsverfahren, mit dem Völ-
kerrecht zu vereinbaren sind. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben während der Ausarbeitung
von Durchführungsverordnungen zum NDAA Anfang 2012 Bemerkungen an die US-Regierung
übermittelt.
Das Europäische Parlament hat am 11. September 2012 eine Entschließung zu der behaupteten
Beförderung und dem rechtswidrigen Festhalten von Gefangenen in europäischen Staaten
durch die CIA angenommen. Die Europäische Kommission betonte in ihrer Antwort, dass die
sogenannten Überstellungen einen schweren Verstoß gegen mehrere Grundrechte darstellten und
derartige unannehmbare Praktiken nicht mit der Bekämpfung des Terrorismus gerechtfertigt wer-
den könnten. Sie unterstrich ferner, dass es Aufgabe der betroffenen Mitgliedstaaten sei, gründ-
liche, unabhängige und objektive Untersuchungen einzuleiten oder fortzusetzen, um die Wahrheit
festzustellen.
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14 Gewährleistung einer auf die Menschenrechte gestützten externen Dimension der Arbeit
im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR)
Ergänzend zu der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels hat
die Kommission am 19. Juni 2012 eine Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels
2012-20161 angenommen. Die Umsetzung der Strategie wird von der Europäischen Kommission,
genauer gesagt vom Büro der EU-Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels, über-
wacht. In der Strategie wird besonders Augenmerk auf die externe Dimension des Menschenhan-
dels und auf die Bedeutung der Zusammenarbeit mit Drittländern gerichtet. Ebenso wird die zen-
trale Rolle der Zivilgesellschaft, einschließlich der Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisatio-
nen an nationalen und länderübergreifenden Verweismechanismen, hervorgehoben. Darüber hinaus
sieht die Strategie die Errichtung einer EU-Plattform von Organisationen der Zivilgesellschaft vor,
die in den Mitgliedstaaten und in ausgewählten Drittländern im Bereich Opferschutz und -unterstüt-
zung tätig sind.
Der Rat hat im Oktober 2012 Schlussfolgerungen2 angenommen, in denen er die Strategie begrüßt
und die Entschlossenheit der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Ausdruck
bringt.
Ferner hat der Rat (Justiz und Inneres) am 6. Dezember 2012 den zweiten Bericht über die Umset-
zung des maßnahmenorientierten Papiers von 2009 zur Stärkung der externen Dimension der EU in
Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels angenommen. Dieser Bericht ent-
hält eine Liste von Ländern und Regionen, mit denen die EU konkretere Partnerschaften entwickeln
und spezifische Bereiche der Zusammenarbeit bestimmen sollte. Die Zusammenarbeit mit den vor-
rangigen Ländern wird auf den Kapazitätsaufbau, einschließlich Bildung und Ausbildung, abstellen
und der Menschenrechtslage in dem betreffenden vorrangigen Land Rechnung tragen. Die Liste der
vorrangigen Länder und Regionen wird regelmäßig aktualisiert.
1 http://ec.europa.eu/home-affairs/doc_centre/crime/docs/trafficking_in_human_beings_eradication-
2012_2016_en.pdf
2 http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/jha/133202.pdf
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15 Gewährleistung einer Förderung der Menschenrechte in der externen Dimension der
Beschäftigungs- und Sozialpolitik
Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sind in ihren acht Basisüber-
einkommen enthalten. Die EU fördert die Ratifizierung und wirksame Umsetzung dieser Über-
einkommen, indem sie mit der IAO zusammenarbeitet, was die Beteiligung an einer laufenden
Beratung über die Arbeitsnormen und an der Arbeit der IAO-Aufsichtsorgane einschließt. Gleich-
zeitig unterstützt die EU im Rahmen der externen Dimension ihrer Beschäftigungs- und Sozialpoli-
tik die Grundsätze der menschenwürdigen Arbeit, einschließlich der Achtung der IAO-Basisüber-
einkommen, in ihren Beziehungen zu den Partnerländern durch bilaterale und regionale Dialoge
über Grundsatzfragen und die Durchführung von Entwicklungshilfeprojekten.
Die konzertierten Anstrengungen, die von der IAO und der internationalen Gemeinschaft ein-
schließlich der EU in den letzten Jahren unternommen wurden, haben zu Veränderungen im Hin-
blick auf die Umsetzung des IAO-Übereinkommens (Nr. 29) über Zwangsarbeit in Myanmar/Birma
beigetragen. Die Fortschritte des Landes wurden auf der Internationalen Arbeitskonferenz im Juni
2012 anerkannt.
Auf globaler Ebene haben die Staats- und Regierungschefs der G20 auf ihrer Tagung im Juni
2012 in Los Cabos (Mexiko) hervorgehoben, dass Strukturreformen, bei denen die grundlegenden
Prinzipien und Rechte bei der Arbeit im vollen Umfang geachtet werden, eine wichtige Rolle bei
der Förderung von Wirtschaftswachstum, Beschäftigungsmöglichkeiten und Mobilität spielen
können.
Auf regionaler Ebene wurden die IAI-Kernarbeitsnormen auf dem EU-CELAC (lateinamerikani-
sche und karibische Staaten) Forum über sozialen Zusammenhalt am 15./16. Oktober 2012 in
Argentinien und bei dem 4. ASEM-Treffen der Minister für Arbeit und Beschäftigung am 25./26.
Oktober 2012 in Hanoi (Vietnam) erörtert.
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2012 hat die EU die Arbeitnehmerrechte und die wirksame Umsetzung der bereits ratifizierten IAO-
Basisübereinkommen mit Ländern wie Kolumbien, Georgien (in beiden Fällen ging es um die
Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und Nr. 98 über das Recht auf Kollektivver-
handlungen) und Usbekistan (Übereinkommen Nr. 182 zur Beseitigung der schlimmsten Formen
der Kinderarbeit) erörtert.
Im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) wurde unterstrichen, dass weitere
Anstrengungen zur Ratifizierung und/oder effektiven Umsetzung der IAO-Basisübereinkommen
unternommen werden müssen. Dies kommt in den 2012 vereinbarten ENP-Aktionsplänen der neuen
Generation, z.B. mit Marokko, Tunesien und Jordanien (dessen Aktionsplan ist im Oktober 2012 in
Kraft getreten), zum Ausdruck.
Ebenso beteiligt sich die EU aktiv am Rio+20-Prozess und seinen Folgemaßnahmen, indem sie
menschenwürdige Arbeit für alle unterstützt, u.a. die Schaffung von Arbeitsplätzen, Garantien für
die Rechte bei der Arbeit, sozialen Schutz und sozialen Dialog. So hat sie geprüft, wie der soziale
Schutz - ein wichtiges Element der Entwicklungspolitik der EU - in die Entwicklungsagenda für die
Zeit nach 2015 integriert werden kann.
Außerdem wurde der Dialog über Grundsatzfragen in den Entwicklungsländern in Bezug auf Indi-
katoren für menschenwürdige Arbeit sowie auf sozialen Schutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz
am Arbeitsplatz und die Auswirkungen des Handels auf die Beschäftigung durch vier Projekte in
gemeinsamer Verwaltung unterstützt, die Ende 2012/Anfang 2013 abgeschlossen wurden. Hierzu
zählten die Unterstützung von Plattformen für den Dialog über Grundsatzfragen sowie die Verbes-
serung der Kapazitäten von staatlichen Akteuren und Sozialpartnern.
Die wirksame Umsetzung der IAO-Basisübereinkommen wurde auch im Rahmen der Entwick-
lungshilfe gefördert. In diesem Zusammenhang wurde 2010 ein Aufruf zur Einreichung von Vor-
schlägen zum Thema "Bekämpfung von Kinderarbeit" innerhalb des thematischen Programms "In
die Menschen investieren" des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) veröffent-
licht, über den Mittel beispielsweise für folgende Maßnahmen bereitgestellt werden:
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- Förderung eines wirksamen Dialogs über Grundsatzfragen mit dem Ziel, Kinderarbeit zu besei-
tigen sowie die Opfer wieder in die Vollzeitschule zurückzuführen und in die Gesellschaft zu
integrieren;
- Unterstützung von Partnerschaften und Netzwerken zwischen den Hauptakteuren, insbesondere
nichtstaatlichen Akteuren und dem privaten Sektor; es wurden 15 Projekte in zwölf verschie-
denen Partnerländern ausgewählt, für die Finanzmittel in Höhe von insgesamt 11 Millionen
EUR bereitgestellt werden. Außerdem erhielten im Rahmen der Unterstützung für die Bildung
und die Beseitigung der Kinderarbeit zwei bilaterale Länderprogramme in Bangladesh
insgesamt 20 Millionen EUR.
Auch andere bilaterale Hilfsprojekte, die im Rahmen verschiedener Finanzinstrumente eingeleitet
wurden, stellen auf die Förderung der IAO-Kernarbeitsnormen ab:
- ein Projekt mit einem Budget von 10 Millionen EUR aus dem Instrument für Entwicklungszu-
sammenarbeit (DCI) zur Finanzierung von sozialen Initiativen im Bergbausektor Boliviens. Die
entsprechenden Maßnahmen dienen u.a. dazu, die Arbeitsbedingungen von Frauen zu
verbessern, diesen zu helfen, Möglichkeiten zur Unterstützung ihrer Familien zu finden, und
Kinderarbeit im Bergbau zu verhindern. Das Projekt umfasst auch die Entwicklung von
Kapazitäten und Schulung in Bezug auf den Rechtsrahmen und die Arbeitsnormen.
- ein Projekt, das durch Budgethilfe aus dem Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschafts-
instrument (ENPI) in Höhe von 35 Millionen EUR finanziert wird und mit dem die
Gleichstellung der Geschlechter in Marokko gefördert werden soll. Eine spezielle Komponente
ist gerechten Einstellungsverfahren für Frauen und der Integration von Frauen in ein
Beschäftigungsverhältnis durch öffentliche Einrichtungen gewidmet.
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V UMSETZUNG DER PRIORITÄTEN DER EU AUF DEM GEBIET DER
MENSCHENRECHTE
16 Abschaffung der Todesstrafe
Die EU lehnt die Todesstrafe entschieden und grundsätzlich ab und ist einer der wichtigsten Akteure,
die sich für ihre weltweite Abschaffung einsetzen. Die EU ist der Überzeugung, dass die Abschaffung
der Todesstrafe der Wahrung der menschlichen Würde und der fortschreitenden Entwicklung der
Menschenrechte förderlich wäre. Die Leitlinien für die Politik der EU betreffend die Todesstrafe,
die 2008 überarbeitet wurden, bilden weiterhin das wichtigste Instrument für systematische
Maßnahmen in Drittländern; sie werden 2013 aktualisiert.
Auch 2012 hat die EU im gesamten Jahresverlauf ihre ablehnende Haltung zur Todesstrafe bekundet
und sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden diplomatischen Instrumenten für die Abschaffung
dieser Strafe eingesetzt. Der Einsatz für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe gehört zu den
vorrangigen Zielen des Strategischen Rahmens für Menschenrechte und Demokratie und des
entsprechenden Aktionsplans.
Anlässlich des Europäischen Tages gegen die Todesstrafe und des Welttages gegen die Todesstrafe
gaben die Europäische Union und der Europarat am 10. Oktober 2012 eine gemeinsame Erklärung ab,
in der sie bekräftigten, dass sie die Todesstrafe unter allen Umständen ablehnen und für ihre weltweite
Abschaffung eintreten. Die Hohe Vertreterin äußerte sich in einer Pressemitteilung wie folgt: "Die
Todesstrafe kann weder das Verbrechen, das sie ahnden soll, ungeschehen machen noch den Verlust
eines Opfers mildern. Sie sollte der Vergangenheit angehören." Die EU-Delegationen in der ganzen
Welt führten aus diesem Anlass zahlreiche Seminare, Pressekonferenzen, Ausstellungen und
Veranstaltungen durch (u.a. in Genf, Indien, Japan, Taiwan, Guatemala, Kenia, Jordanien, Gambia,
Hongkong, Kasachstan, der Republik Kongo, Belarus und Äthiopien).
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Die EU begrüßte die am 25. April 2012 bekanntgegebene Abschaffung der Todesstrafe im US-
Bundesstaat Connecticut. Damit haben nun 17 US-Bundesstaaten die Todesstrafe abgeschafft. Die EU
begrüßte ferner die Ratifizierung des Zweiten Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über
bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) durch das mongolische Parlament (13. Januar 2012) sowie
den Beitritt der Regierung von Benin zu diesem Protokoll (12. Juli 2012). Hingegen missbilligte die EU
die weitere Anwendung der Todesstrafe in anderen US-Bundessstaaten und anderen Teilen der Welt.
Iran, Irak, China und die USA standen dabei besonders im Fokus, doch wurden auch gegenüber vielen
anderen Ländern auf Grundlage der im Völkerrecht und in den EU-Leitlinien zur Todesstrafe
festgelegten Mindeststandards Erklärungen abgegeben und Demarchen unternommen. Die EU
missbilligte ferner die Wiederaufnahme von Hinrichtungen in Japan, Indien und Taiwan.
Die EU hat in allen relevanten Gremien, insbesondere in den VN, der OSZE und im Europarat,
weiterhin gegen die Todesstrafe Stellung bezogen. Durch umfassende Lobbyarbeit und Outreach-
Maßnahmen beteiligte sich die EU zusammen mit ihren Mitgliedstaaten und gleichgesinnten Ländern
aktiv an der regionenübergreifenden Allianz zur Förderung der Resolution 67/176 der VN-
Generalversammlung (20. Dezember 2012), in der ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe
gefordert wird. Die Resolution wurde mit einer bisher unerreichten Zahl von 111 Stimmen (bei 41
Gegenstimmen und 34 Enthaltungen) verabschiedet, d.h. die Zahl der bei ähnlichen Resolutionen in
den Jahren 2007, 2008 und 2010 abgegebenen Ja-Stimmen wurde übertroffen. Das Ziel der Aktion 16
Buchstabe a des Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie wurde damit verwirklicht.
Im Laufe des Jahres 2012 hat die EU insgesamt acht Erklärungen im Ständigen Rat der OSZE
abgegeben. In fünf dieser Erklärungen, die einzelne Todesurteile in den USA betrafen, brachte die EU
zum Ausdruck, dass sie die geplante bzw. bereits vollstreckte Hinrichtung zutiefst beklage. Die EU rief
ferner alle Teilnehmerstaaten der OSZE dazu auf, die Resolution der VN-Generalversammlung, in der
ein weltweites Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe gefordert wird, mitzutragen. Außerdem
gab die EU am 10. Oktober 2012 anlässlich des Europäischen Tages gegen die Todesstrafe und des
Welttages gegen die Todesstrafe eine Erklärung ab, in der sie auch zwei geplante Hinrichtungen in den
USA zur Sprache brachte.
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ANLAGE DE
Über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) ist die EU der
wichtigste Förderer der Organisationen der Zivilgesellschaft, die weltweit auf die Abschaffung der
Todesstrafe hinwirken. Die Abschaffung der Todesstrafe ist eine der thematischen Prioritäten im
Rahmen von Ziel 3 des Instruments. Seit 2007 sind über das EIDHR fast 20 Mio. EUR für 35 Projekte
bereitgestellt worden, mit denen die Einschränkung der Anwendung der Todesstrafe, die Verhängung
eines Moratoriums zu dieser Strafe sowie ihre Abschaffung erreicht werden sollen. Im Rahmen des
EIDHR werden weltweit derzeit 16 Projekte unterstützt, die auf die Abschaffung der Todesstrafe
abzielen. Bei der Auswahl dieser Projekte wurde danach gestrebt, die Aktivitäten gleichmäßig auf die
Regionen zu verteilen, in denen die Todesstrafe weiterhin angewandt wird, wie etwa die USA, einige
afrikanische Staaten, China, Indien und Taiwan. Der Bericht “Delivering on Death Penalty”, der unter
www.eidhr.eu/library abrufbar ist, gibt einen umfassenden Überblick über aus dem EIDHR finanzierte
Maßnahmen zur Unterstützung des Kampfes gegen die Todesstrafe auf der ganzen Welt.
Die Liste der Güter, die nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 (Handel mit
bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zu Folter verwendet werden könn-
ten) Ausfuhrkontrollen unterliegen, wurde im Dezember 2011 von der Europäischen Kommission
dahin gehend erweitert, dass sie nun auch Thiopental-Natrium und ähnliche Stoffe, die für tödliche
Injektionen verwendet werden, erfasst. Ferner wird die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 derzeit im
Hinblick darauf überprüft, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein könnten, um dafür zu sor-
gen, dass die Wirtschaftsakteure der EU keinen Handel treiben, durch den die Todesstrafe in Dritt-
staaten gefördert oder anderweitig erleichtert wird.
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ANLAGE DE
Die EU hat den Fall Daniel Cook, eines US-Bürgers, der 1988 in Arizona zum Tode verurteilt wurde,
aufmerksam verfolgt. Daniel Cook war des Mordes an seinen Kollegen Kevin Swaney und Carlos Cruz-
Ramos für schuldig befunden worden. Die EU hat am 6. Juli 2012 interveniert und die Behörden von
Arizona aufgefordert, das gegen Cook verhängte Urteil umzuwandeln, weil bei ihm eine
Geisteskrankheit diagnostiziert wurde.
Cook wurde am 8. August 2012 hingerichtet. Die Hohe Vertreterin Catherine Ashton gab eine
Erklärung ab, in der sie die Hinrichtung zutiefst beklagte und darauf hinwies, dass die EU die Um-
wandlung der Strafe gefordert hatte, weil Daniel Cook nachweislich an einer schweren Geistes-
krankheit litt.
17 Abschaffung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe
Im Einklang mit den Leitlinien der EU betreffend Folter setzt sich die Europäische Union nach-
drücklich dafür ein, dass das absolute Verbot von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und
erniedrigender Behandlung aufrechterhalten wird. Die EU nutzt alle denkbaren Formen der Diplomatie
und der Entwicklungshilfe, um auf die Abschaffung der Folter hinzuwirken, und leistet Organisationen
der Zivilgesellschaft in allen Teilen der Welt, die sich für die Verhinderung von Folterungen einsetzen
und Folteropfern helfen, finanzielle Unterstützung. Die EU ist auch 2012 in mehreren Ländern in
Einzelfällen tätig geworden, wobei sie sowohl offen als auch vertraulich intervenierte. Sie brachte das
Thema Folter und Misshandlung in ihren regelmäßigen Menschenrechtsdialogen mit Drittländern
immer wieder zur Sprache. Ferner gab sie u.a. in multilateralen Gremien wie den VN und der OSZE
eine Reihe von Erklärungen zu Folter ab und prüfte Mittel und Wege für eine bessere Koordination
mit dem VN-Ausschuss gegen Folter (UN CAT) und dem VN-Unterausschuss zur Verhinderung von
Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (SPT).
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In ihrer Erklärung anlässlich des Internationalen Tags zur Unterstützung der Opfer der Folter
am 26. Juni 2012 hat die EU alle Staaten aufgerufen, ein absolutes und bedingungsloses Folterver-
bot einzuführen, und herausgestellt, dass im Kampf gegen Folter und andere grausame, unmensch-
liche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ein geschlechterdifferenzierter Ansatz verfolgt
werden muss, wobei geschlechtsspezifischer Gewalt besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. Die
EU forderte alle Staaten nachdrücklich auf, dem VN-Übereinkommen gegen Folter und dem dazu-
gehörigen Fakultativprotokoll beizutreten. 2012 haben Laos, Nauru und die Vereinigten Arabischen
Emirate das Fakultativprotokoll unterzeichnet. In der Erklärung betonte die EU ferner, welch wich-
tige Rolle den VN, dem Europarat und der OSZE im Kampf gegen Folter und bei der Unterstützung
der Opfer zukommt, und sie sprach den zahlreichen Nichtregierungsorganisationen und Einzelper-
sonen, die sich unermüdlich für die Verhinderung von Folter einsetzen und versuchen, das Leid der
Opfer zu mildern, ihre Anerkennung aus.
Auf der 67. Tagung der VN-Generalversammlung haben die EU-Mitgliedstaaten eine Resolution
mitgetragen, mit der alle Formen von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung oder Strafe – einschließlich der Einschüchterung – verurteilt werden.
Die von Dänemark vorgelegte Resolution wurde einvernehmlich gebilligt. Die VN-General-
versammlung verurteilte damit alle Versuche zur Legalisierung, Zulassung oder stillschweigenden
Duldung von Folter, gleichviel unter welchen Umständen, einschließlich aus Gründen der nationalen
Sicherheit oder auf Grund gerichtlicher Entscheidungen, und forderte die Staaten nachdrücklich auf,
dafür zu sorgen, dass die Verantwortlichen für alle derartigen Handlungen zur Rechenschaft gezogen
werden.
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Im März 2012 hat der Rat die Leitlinien der EU betreffend Folter und andere grausame,
unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe aktualisiert. In der überarbeiteten
Fassung wird auf den Zusammenhang zwischen diesen Leitlinien und den übrigen Menschen-
rechtsleitlinien der EU hingewiesen. Die Unterstützung der einschlägigen internationalen und
regionalen Handlungsträger wird wiederholt zum Ausdruck gebracht; dazu gehört auch, dass ihren
Empfehlungen mit geeigneten Folgemaßnahmen entsprochen wird, die alle wesentlichen Aspekte –
Vorbeugung, Rehabilitation und Bekämpfung von Straflosigkeit – berücksichtigen. Darüber hinaus
sollen das Verbot von Folter und Misshandlung bei der Terrorismusbekämpfung größere Beachtung
finden und verstärkt Anstrengungen unternommen werden, um im Rahmen der Bekämpfung von
Folter und Misshandlung das Problem der Diskriminierung anzugehen.
Das Engagement der EU im Kampf gegen Folter schließt auch die Finanzierung von Projekten zur
Bekämpfung von Folter ein, die weltweit von zivilgesellschaftlichen Gruppen durchgeführt werden.
Im Juni 2012 erging eine weltweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Thema
"Kampf gegen Straflosigkeit" ("Fighting Impunity") im Rahmen des EIDHR. Durch dieses
Vorhaben, das mit einem Budget von 16,2 Mio. EUR ausgestattet ist, sollen Maßnahmen der Zivil-
gesellschaft gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder
Strafe auf Grundlage eines Konzepts unterstützt werden, das die Aspekte der Vorbeugung, der
Rehabilitation und der Rechenschaft miteinander verknüpft. Mit den für weltweite Aufforderungen
zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Themen wird das Ziel verfolgt, die Politik der EU
zu stärken und insbesondere die Umsetzung der EU-Leitlinien betreffend Folter, die der Rat der EU
2001 verabschiedet und in den Jahren 2008 und 2012 überarbeitet hat, zu fördern. Mit den erheb-
lichen finanziellen Mitteln, die 2012 für Projekte bereitgestellt wurden, konnten die allgemeine
Sensibilisierung für die Ursachen von Folter verstärkt, die Fähigkeit der Staatsbeamten, Folter und
Misshandlung zu verhindern und zu bekämpfen, verbessert und die Rehabilitation von Folteropfern
unterstützt werden.
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18 Wirksame Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern
Menschenrechtsverteidiger sind zentrale Partner der EU, wenn es darum geht, weltweit die Men-
schenrechte zu schützen und zu fördern. Wie die im Jahr 2004 verabschiedeten EU-Leitlinien
betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern verdeutlichen, unterstützt die EU mit
Entschiedenheit alle Personen, die sich mutig für die Einhaltung der Menschrechte einsetzen und sich
nicht scheuen, Verletzungen dieser Rechte zu thematisieren.
Angesichts der Tatsache, dass denjenigen, die sich für die Förderung der Menschenrechte einsetzen,
vielerorts zunehmend Feindseligkeit entgegenschlägt, gewinnt die Arbeit dieser Aktivisten umso mehr
an Bedeutung. Verleumdungskampagnen gegen NRO, Beschränkungen des Zugangs zu Finanzmitteln
aus dem Ausland sowie Drohungen und Gewalt gegen Vertreter der Zivilgesellschaft durch
nichtstaatliche Akteure oder staatliche Überwachung sind nur einige Beispiele für die Probleme, mit
denen Menschenrechtsverteidiger bei ihrer täglichen Arbeit konfrontiert sind. Angriffe auf Verteidiger
von Landrechten und auf Menschenrechtsaktivisten, die sich Umweltproblemen widmen, sowie die
Schikanierung dieser Personen stellen eine sehr beunruhigende Entwicklung dar.
Im Jahr 2012 bildeten die Leitlinien betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern weiter-
hin einen zentralen Bezugspunkt für die Beziehungen zu Partnerländern auf allen Ebenen sowie für
das Tätigwerden der EU in multilateralen Menschenrechtsgremien. Insbesondere wurden 2012 im
Rahmen von 25 Menschenrechtsdialogen Fälle zur Sprache gebracht, die einzelne Menschenrechts-
verteidiger betreffen. Die EU gab ferner 19 Erklärungen vor Ort ab, hinzu kamen 17 Erklärungen
der Hohen Vertreterin; zudem unternahm die EU 11 Demarchen, die konkret auf die Lage von
Menschenrechtsverteidigern abstellten, unter anderem auf die prominenten Fälle Malala Yousafzai
in Pakistan, Nabeel Rajab und Abdulhadi al-Khawaja in Bahrain sowie Ales Bialatski in Belarus.
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Die EU-Missionen in Drittstaaten spielten weiterhin eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der
Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern in konkrete Maßnahmen. EU-Diplomaten
ergriffen verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern; dazu zähl-
ten die Beobachtung von Gerichtsverfahren (im Fall Hilal Mammadov in Aserbaidschan) und Besu-
che vor Ort (Besuch der EU-Botschafter in San Luis Potosí (Mexiko) und Besuch der politischen
Referenten der EU in den mexikanischen Bundesstaaten Baja California und Michoacán). Jährliche
Treffen zwischen Menschenrechtsverteidigern und EU-Diplomaten sind zur festen Praxis gewor-
den. Es wurden 97 EU-Verbindungsbeamte für Menschenrechtsverteidiger benannt; 92 dieser
Beamten sind in EU-Delegationen tätig.
Was die multilaterale Dimension betrifft, so beteiligte sich die EU an Koordinierungssitzungen
mit anderen internationalen Organisationen und Mandatsträgern (darunter der Europarat, die VN
und die OSZE), die sich mit dem Thema Menschenrechtsverteidiger befassen.
2012 haben die Bemühungen um die Entwicklung einer EU-Initiative mit dem Ziel, dringend
schutzbedürftige Menschenrechtsverteidiger vorübergehend an sicheren Orten unterzubrin-
gen, an Dynamik gewonnen. Im Februar 2012 veröffentlichte die Kommission eine Studie, in der
die inner- und außerhalb Europas bestehenden Initiativen erfasst und Empfehlungen hinsichtlich des
potenziellen Zusatznutzens eines Systems der EU für die vorübergehende Unterbringung gefährde-
ter Menschenrechtsverteidiger formuliert werden. Demnach bestünde das Hauptziel darin, eine
flexible, zugleich jedoch stabile Schnittstelle zwischen bestehenden Initiativen, Menschenrechts-
verteidigern, den Mitgliedstaaten, der Kommission und dem EAD zu schaffen, um die Unterstüt-
zung zu koordinieren, die Ressourcen zu erfassen, Rechtsberatung anzubieten, den Austausch
bewährter Verfahren zu erleichtern und etwaige Schutzlücken zu schließen. Im Jahresaktionspro-
gramm des EIDHR wurde für die Pilotphase im Zeitraum 2012-2013 ein Betrag von 1 Mio. EUR
vorgesehen. Das System dürfte 2013 einsatzfähig sein.
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Über das EIDHR werden beträchtliche Finanzmittel für die Unterstützung von Menschenrechts-
verteidigern bereitgestellt. Der größte Teil dieser Unterstützung wird über einschlägige NRO an die
Menschenrechtsverteidiger weitergeleitet; dies gilt auch für Notfälle. Der Bericht "Delivering on
Human Rights Defenders", der unter www.eidhr.eu/library abrufbar ist, vermittelt einen umfassen-
den Eindruck von den Maßnahmen, die weltweit über das EIDHR finanziert werden. Durch
EIDHR-Projekte wird eine ganze Bandbreite von Projekten unterstützt, die eine weitreichende
Erfassung gefährdeter Menschenrechtsverteidiger gewährleisten; diese Projekte sind entweder auf
bestimmte Regionen ausgerichtet oder auf bestimmte gefährdete Gruppen von Verteidigern wie
Journalisten, Anwälte, Frauen, Umweltschützer, indigene Völker, LGBTI oder Menschenrechts-
verteidiger im wirtschaftlichen und sozialen Bereich. Außerdem verfügt die Europäische Kommis-
sion über einen Fonds, der es ihr ermöglicht, in dringenden Fällen auf direktem Wege Ad-hoc-Zu-
schüsse von bis zu 10 000 EUR für Menschenrechtsverteidiger bereitzustellen. Bis Ende 2012 sind
über 80 Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von 655 500 EUR ausgezahlt worden. Sie ermög-
lichten die direkte Unterstützung von über 300 gefährdeten Menschenrechtsverteidigern in mehr als
20 Ländern. Mit diesen Finanzmitteln können Menschenrechtsverteidiger (Einzelpersonen und/oder
Organisationen) auf verschiedene Weise unterstützt werden, etwa durch medizinische Betreuung,
die Deckung von Gerichtskosten, den Erwerb von Sicherheitsausrüstung für Büro- oder Wohn-
räume, die rasche Unterbringung gefährdeter Aktivisten an sicheren Orten und die Unterstützung
der Familien von inhaftierten oder verstorbenen Menschenrechtsverteidigern.
Auch vom Europäischen Parlament werden Menschenrechtsverteidiger nachdrücklich unterstützt.
Insbesondere der Unterausschuss Menschenrechte (DROI) lädt häufig Menschenrechtsverteidiger
zu Vorträgen ein. Seit 1988 werden herausragende Persönlichkeiten, die sich unter schwierigsten
Bedingungen gegen Intoleranz, Fanatismus und Unterdrückung einsetzen, vom Europäischen Par-
lament mit dem Sacharow-Preis für geistige Freiheit ausgezeichnet. Im Dezember 2012 wurde diese
Auszeichnung den Iranern Nasrin Sotoudeh, einem inhaftierten Menschenrechtsverteidiger und
Anwalt, und Jafar Panahi, einem Filmregisseur, der in seinen Werken auf das Elend der Armen in
Iran aufmerksam macht, verliehen.
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Nothilfezuschuss für Menschenrechtsverteidiger:
Die Democratic Voice of Burma (DVB; deutsch: demokratische Stimme Birmas), eines der weni-
gen unabhängigen Mediennetze, die in Myanmar/Birma betrieben werden, verbreitet seit über zehn
Jahren unzensierte Nachrichten in diesem Land. Die Journalisten der DVB spielten eine entschei-
dende Rolle bei der Aufdeckung der Rechtsverletzungen und Repressionen, unter denen die Bevöl-
kerung ihres Landes zu leiden hatte. Viele Journalisten in Myanmar/Birma haben ihr Engagement
teuer bezahlt und viele Jahre hinter Gittern verbracht. Im März 2012 haben neun DVB-Journalisten,
die im Zuge der im Januar verkündeten Amnestie freigelassen wurden, aus EIDHR-Mitteln einen
Notfallzuschuss in Höhe von 10 000 EUR erhalten. Mit diesen Mitteln konnte die ärztliche Versor-
gung geleistet werden, die die Betroffenen wegen ihrer schlechten Haftbedingungen dringend
benötigten. Ferner konnten die Journalisten dank der bereitgestellten Mittel in der entscheidenden
Übergangsphase ihres Landes ihre Arbeit wiederaufnehmen.
Fallbeispiel: Philippinen: Beobachtung des Gerichtsverfahrens gegen einen Menschenrechts-
verteidiger
Temogen Tulawie war früher Provinzvorsitzender des Consortium of Bangsamoro Civil Society
(CBCS), eines Zusammenschlusses von Organisationen der Zivilgesellschaft in der Provinz Sulu.
Er hatte an der Errichtung einer lokalen Organisation mitgewirkt, die die Rechte der von Militär-
operationen betroffenen muslimischen Gemeinschaften verteidigt.
Am 22. Juli 2009 wurde Tulawie vor dem Regionalgerichtshof in Jolo des "mehrfachen vereitelten
Mordes" und des "versuchten Mordes" angeklagt. Die gegen ihn erhobene Anklage steht im
Zusammenhang mit einem Bombenanschlag, der am 13. Mai 2009 in Patikul (Provinz Sulu) verübt
wurde; bei diesem Anschlag wurden 12 Menschen verletzt, darunter der Gouverneur von Sulu,
Abdusakur Tan. Laut Informationen von NRO beruhen die gegen Tulawie vorliegenden Beweise
auf erzwungenen Geständnissen zweier seiner angeblichen Mitverschwörer. Am 13. Januar 2012
wurde Tulawie, der sich versteckt hielt, in Davao City festgenommen. Am 23. August 2012 ent-
schied der Oberste Gerichtshof, dass das Verfahren an den Regionalgerichtshof (Regional Trial
Court) in Manila verwiesen wird.
Der Verbindungsbeamte der EU-Delegation auf den Philippinen besuchte Temogen Tulawie im
Gefängnis von Davao City, nahm an einer dem Fall gewidmeten Konferenz mit den Verteidigern,
Vertretern von Menschenrechts-NRO und Familienangehörigen teil und führte ein Gespräch mit
dem Richter am Regionalgerichtshof von Davao, um sich nach dem weiteren Vorgehen zu erkundi-
gen und deutlich zu machen, dass die EU einen Menschenrechtsverteidiger unterstützt, ohne sich
dabei in irgendeiner Weise in das philippinische Justizsystem einzumischen.
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19 Förderung und Schutz der Rechte des Kindes
Kinder
Die Förderung und der Schutz der Rechte des Kindes haben für die EU weiterhin Priorität. 2012 hat
die EU eine weltweite Lobbykampagne unternommen, um für die Ratifizierung von zwei
Fakultativprotokollen zum VN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes sowie zum IAO-
Übereinkommen 182 zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu werben.
Im Februar 2012 hat die EU eine Überprüfung der Leitlinien der EU für die Förderung und den
Schutz der Rechte des Kindes eingeleitet. Vertreter der Mitgliedstaaten, der EU-Organe, interna-
tionaler und regionaler Organisationen sowie von NRO nahmen an einer Konferenz zu diesem
Thema teil. Die Überprüfung soll 2013 abgeschlossen werden.
Außerdem hat die EU im Oktober 2012 zusammen mit UNICEF und dem Kinderhilfswerk Save the
Children eine zweitägige Schulung zum Thema "Rechte des Kindes" durchgeführt, an der ca. 30
Vertreter der EU-Organe und der Mitgliedstaaten teilnahmen.
Im Rahmen des EIDHR hat die Europäische Kommission für den Zeitraum 2007-2013 einen
Richtbetrag von 11 Mio. EUR für die Unterstützung von Kinderrechtsprojekten der Zivilgesell-
schaft vorgesehen. In allen Teilen der Welt werden Projekte umgesetzt, die auf den Schutz und die
Förderung der Rechte des Kindes abstellen.
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ANLAGE DE
Die Europäische Kommission hat im Rahmen des thematischen Programms ''In Menschen investie-
ren'' ihre Unterstützung für Programme der Zivilgesellschaft in allen Teilen der Welt fortgesetzt.
Über dieses Instrument haben die EU und UNICEF auch ein Projekt zur Verbesserung der Gebur-
tenregistrierungsquoten in Nigeria, Burkina Faso, Myanmar, Mosambik, Uganda, Kiribati, Vanuatu
und auf den Salomonen finanziert. Durch die Sicherstellung der Geburtenregistrierung werden die
Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wesentlich mehr Kinder Zugang zur Gesundheitsversor-
gung erhalten, eine Schule besuchen können und an Wahlen teilnehmen dürfen, wenn sie das ent-
sprechende Alter erreichen.
2012 haben die EU und UNICEF ferner ihre Kräfte gebündelt, um in fünf asiatischen und vier
afrikanischen Ländern gegen die Unterernährung anzugehen und um Notschulprogramme in Jorda-
nien zu betreiben, die sowohl syrischen Flüchtlingen als auch Kindern in den aufnehmenden
Gemeinschaften zugute kamen.
Im Rahmen des Programms "In Menschen investieren" wurden zudem Finanzmittel in Höhe von
41 Mio. EUR für eine weltweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bereitgestellt, die
Ende 2012 erging und dem Ziel gewidmet ist, Gewalt gegen Kinder zu beseitigen. Außerdem hat
die EU im Einklang mit ihrem Strategischen Rahmen und Aktionsplan für Menschenrechte und
Demokratie damit begonnen, eine gezielte Kampagne zur Problematik der Gewalt gegen Kinder
vorzubereiten.
Ferner erörterte die EU das Thema Kinderrechte im Rahmen der politischen Dialoge mit Drittlän-
dern (u.a. Russland, Israel/Palästina, Republik Moldau, Brasilien), wobei insbesondere auf das
Jugendstrafrecht eingegangen wurde. Gemeinsam mit der Gruppe der lateinamerikanischen Staaten
handelte die EU im VN-Menschenrechtsrat und auf der 67. Tagung der VN-Generalversammlung
die jährliche Resolution über die Rechte des Kindes aus, deren Schwerpunkt auf indigenen Kindern
lag.
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Die EU hat den Rechten des Kindes weltweit in über 60 länderspezifischen Menschenrechtsstrate-
gien Priorität eingeräumt.
Kinder in bewaffneten Konflikten
Eine 2012 durchgeführte Erhebung über Hilfe für von bewaffneten Konflikten betroffene Kinder
ergab, dass sich die Beiträge der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Zeitraum 2008-2012 insgesamt
auf nahezu 300 Mio. EUR beliefen. In diesem Betrag war auch die Unterstützung enthalten, die auf
die Rehabilitation und Wiedereingliederung von Kindern in den vom VN-Generalsekretär bezeich-
neten problematischen Ländern abstellt. Die EU hat beispielsweise mit UNICEF und der IAO
zusammengearbeitet, um ehemalige Kindersoldaten in Myanmar/Birma wieder in die Gesellschaft
einzugliedern.
2012 wurde eine neue mehrjährige Finanzierungslinie der EU eingerichtet, die ganz konkret für
von Konflikten betroffene Kinder bestimmt ist. Nachdem ihr für ihren über sechs Jahrzehnte wäh-
renden Beitrag zur Förderung von Frieden und Versöhnung, Demokratie und Menschenrechten in
Europa der Nobelpreis verliehen wurde, hat die EU beschlossen, dass das Preisgeld für Maßnahmen
verwendet wird, die von Konflikten betroffenen Kindern zugute kommen. Die Europäische Kom-
mission hat das Preisgeld verdoppelt, so dass nun insgesamt 2 Mio. EUR an humanitäre Projekte
fließen werden, mit denen Bildungsmaßnahmen in Notsituationen finanziert werden. Im Rahmen
des Stabilitätsinstruments und des Programms "In Menschen investieren" ergingen 2012 zwei wei-
tere Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen.
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ANLAGE DE
Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee erörterte im Juli 2012 im Beisein des damaligen
Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs, Coomaraswamy, wie mit Personen umgegangen
werden soll, die ständig gegen Kinderrechte verstoßen, und wie es um den Schutz von Kindern in
Syrien bestellt ist.
Die EU hat weitere Maßnahmen ergriffen, um den Schutz von Kindern im Rahmen ihrer Kri-
senbewältigungsoperationen durchgängig zu berücksichtigen. So hat sie beispielsweise der
Problematik des Schutzes von Kindern in anhaltenden bewaffneten Konflikten, darunter die Kon-
flikte in Syrien und in Mali, gebührende Aufmerksamkeit gewidmet. Im Falle Syriens rief die EU in
den Schlussfolgerungen des Rates von Oktober bzw. Dezember 2012 dazu auf, gefährdete Gruppen,
zu denen auch Kinder zählen, ausreichend zu schützen.
Im Dezember 2012 führte die EU Expertengespräche mit Vertretern von UNICEF, der Hauptabtei-
lung Friedenssicherungseinsätze (DPKO) der VN, des Büros des VN-Sonderbeauftragten für Kin-
der und bewaffnete Konflikte sowie Vertretern der NATO über das vorgeschlagene einsatzvorbe-
reitende Ausbildungsmodul "Schutz von Kindern", das in Zusammenarbeit mit dem Kinderhilfs-
werk Save the Children entwickelt worden war. Die abschließende Überarbeitung des Moduls soll
2013 erfolgen.
Im Europäischen Parlament fanden im November 2012 zwei Veranstaltungen statt: ein Seminar
des Unterausschusses Menschenrechte (DROI) zum Thema Kinderrechte anlässlich des 2012 in
Polen ausgerufenen Korczak-Jahres sowie ein vom EP-Abgeordneten Cashman ausgerichteter
Workshop über Kinder in bewaffneten Konflikten.
Kinderarbeit
2012 hat die EU 15 Projekte zur Verhinderung von Kinderarbeit durchgeführt, für die 11,1 Mio.
EUR aus dem Programm "In Menschen investieren" bereitgestellt wurden.
Im Einklang mit dem Aktionsplan (Aktion 19 Buchstabe c) hat die EU im Vorfeld der im Oktober
2013 stattfindenden Globalen Konferenz über Kinderarbeit Beratungen mit der IAO und Brasi-
lien aufgenommen, um insbesondere zu ermitteln, welche zusätzlichen Anstrengungen im Hinblick
auf die Umsetzung des Haager Fahrplans zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit
bis 2016 geleistet werden müssen.
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Die EU hat eine Erhebung eingeleitet, um zu ermitteln, wie die in Artikel 8 des Cotonou-Abkom-
mens vorgesehenen Dialoge mit AKP-Staaten genutzt werden, um die auf ein weltweites Verbot
der Kinderarbeit gerichteten Anstrengungen voranzubringen. Die Kommission (GD Handel) hat
ferner eine Studie über Handel und schlimmste Formen der Kinderarbeit erstellt, die auf den Erfah-
rungen der einschlägigen internationalen Organisationen beruht. Die Studie wird 2013 veröffent-
licht. Die EU hat auch 2012 mit verschiedenen Ländern, darunter Usbekistan, die Frage erörtert,
wie Kinderarbeit beseitigt werden kann; als Leitfaden für die Gespräche diente insbesondere die
Menschenrechtsstrategie der EU.
20 Schutz der Rechte von Frauen und Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt
Im Februar 2012 fand die 56. Tagung der Kommission für die Rechtsstellung der Frau (FRK)
statt. Die FRK ist das wichtigste politikgestaltende Organ der VN in Fragen der Gleichstellung und
der Förderung von Frauen. Vorrangiges Thema der FRK im Jahr 2012 war die Ermächtigung der
Frauen in ländlichen Gebieten und die Rolle dieser Frauen bei der Bekämpfung von Armut und
Hunger, den Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung und der Bewältigung der gegenwärti-
gen Herausforderungen. Auf der Februar-Tagung, die durch schwierige Diskussionen gekennzeich-
net war, konnte kein Einvernehmen über den Entwurf der FRK-Schlussfolgerungen erzielt werden.
Die EU hat mit den Vorbereitungen auf die 57. Tagung der FRK begonnen, deren vorrangiges
Thema die Beseitigung und Verhütung aller Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen sein
wird. Zu diesen Vorbereitungen gehören auch frühzeitig durchgeführte Outreach-Maßnahmen
gegenüber gleichgesinnten und potenziell gleichgesinnten Ländern und zivilgesellschaftlichen
Gruppen.
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ANLAGE DE
Die EU (EAD und Europäische Kommission) und die Einheit der Vereinten Nationen für die
Gleichstellung und Ermächtigung der Frauen (UN Women) haben im April 2012 eine neue Ver-
einbarung (Memorandum of Understanding) unterzeichnet. Die Vereinbarung bildet die Grundlage
für eine Partnerschaft, deren Ziel darin besteht, internationale Kernverpflichtungen im Bereich der
Gleichstellung und Ermächtigung der Frauen durchzusetzen. Die Partnerschaft soll ferner zu Fort-
schritten auf dem Weg zu einer Welt beitragen, in der die Gesellschaften frei von geschlechts-
bedingter Diskriminierung sind, Frauen und Männer die gleichen Chancen haben, eine umfassende
wirtschaftliche und soziale Entwicklung von Frauen und Mädchen gewährleistet ist, die Gleichstel-
lung der Geschlechter und die Ermächtigung der Frauen verwirklicht sind und die Rechte der Frau
bei allen Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung, der Menscherechte, des Friedens und der
Sicherheit gewahrt werden.
Die EU engagiert sich in über 70 Ländern für das Thema "Frauen, Frieden und Sicherheit". Sie
wendet jährlich etwa 200 Mio. EUR auf, um die Entwicklung und Umsetzung nationaler Aktions-
pläne, die Finanzierung von nichtstaatlichen Organisationen und Ausbildungsmaßnahmen für staat-
liche Stellen zu unterstützen. Der EAD hat zwei Tagungen der informellen Task Force zur Resolu-
tion 1325 des VN-Sicherheitsrats betreffend Frauen, Frieden und Sicherheit abgehalten. Die Zu-
sammenarbeit mit internationalen und regionalen Organisationen (insbesondere mit den VN, der
NATO, der OSZE, der LAS und der AU) wurde intensiviert, damit greifbare Ergebnisse erzielt
werden. Die enge Zusammenarbeit im Rahmen der G8-Partnerschaft wurde fortgesetzt. Die EU hat
sich verpflichtet, die gleichberechtigte und uneingeschränkte Teilnahme von Frauen an Friedens-
verhandlungen und an der Friedenskonsolidierung zu fördern.
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ANLAGE DE
Im Mai 2012 haben die Kommission und die Hohe Vertreterin das Paket zur Europäischen Nach-
barschaftspolitik angenommen. Darin werden die politischen Leistungen bilanziert, die von den
östlichen und den südlichen Partnerländern erbracht wurden. Im Strategiepapier der Kommission
wird hervorgehoben, dass der Aufbau einer nachhaltigen Demokratie auch die Sicherstellung der
Gleichstellung der Geschlechter und eine stärkere Beteiligung der Frauen am politischen und wirt-
schaftlichen Leben bedeutet. In einigen Ländern stießen neue Rechtsvorschriften, die für eine aus-
gewogenere Präsenz von Frauen und Männern im Parlament sorgen sollten, auf Widerstand und
entfalteten somit nicht die gewünschte Wirkung. Im Strategiepapier wird ferner betont, dass Frauen
im Arabischen Frühling eine wichtige Rolle gespielt haben und in den weiteren Transformations-
prozessen nicht außen vor gelassen werden sollten. Die EU wird ihre Bemühungen zur Unterstüt-
zung der Frauenrechte in der gesamten Region weiter verstärken; sie wird gleichzeitig sicherstellen,
dass die Gleichstellung der Geschlechter in alle relevanten Kooperationsmaßnahmen einbezogen
wird, und ein wirksames Vorgehen gegen Menschenhandel fördern.
Am Rande der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom September 2012 wurde die
"Equal Futures Partnership" ("Partnerschaft für gleichberechtigte Zukunft") ins Leben geru-
fen. Als Gründungsmitglied der Partnerschaft hat sich die EU dazu verpflichtet, konkrete Initiativen
zur Förderung der politischen Teilhabe und der wirtschaftlichen Emanzipation von Frauen zu
ergreifen.
Die Kommission hat im Oktober 2012 ihr jährliches Erweiterungspaket angenommen. Im ein-
schlägigen Strategiepapier wird darauf hingewiesen, dass die Strafverfolgungsbehörden bei der
Behandlung von Problemen wie etwa der geschlechtsspezifischen Gewalt, deren Beseitigung für die
meisten Erweiterungsländer eine zentrale Herausforderung darstellt, bessere Ergebnisse erzielt
haben. In den länderspezifischen Fortschrittsberichten wird beurteilt, welche Fortschritte die einzel-
nen Länder bei der Angleichung an den rechtlichen Besitzstand im Bereich der Geschlechtergleich-
stellung und bei dessen Umsetzung erzielt haben. Schwerpunktthemen der Berichte sind diesbezüg-
lich die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt, die ausgewogene Beteiligung von Frauen und Män-
nern an der Entscheidungsfindung in Wirtschaft und Politik, die geschlechtsspezifische Gewalt
sowie die Verwaltungskapazitäten.
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ANLAGE DE
Die schwedische Stiftung "Kvinna till Kvinna" ("Von Frau zu Frau") hat im Oktober 2012 im Euro-
päischen Parlament während der Abschlussveranstaltung zu einem Projekt über Frauen und Kon-
fliktbewältigung, das durch das Instrument der EU für Stabilität unterstützt wurde, den Bericht
"Equal Power – Lasting Peace" ("Gleiche Rechte – dauerhafter Frieden") vorgelegt. In dem
Bericht werden die größten Hindernisse benannt, die der Beteiligung von Frauen an Friedenspro-
zessen im Wege stehen.
Im November 2012 wurden Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen auf die Tagesordnung des
EU/VN-Lenkungsausschusses für Krisenbewältigung gesetzt und in den gemeinsamen Schlussfol-
gerungen dieses Ausschusses berücksichtigt (zum ersten Mal seit 2009).
Im Rahmen ihrer Entwicklungspolitik hat sich die EU weiterhin für Fortschritte bei der Geschlech-
tergleichstellung und der Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht der Frauen eingesetzt.
Im EU-Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter und Teilhabe von Frauen in der Ent-
wicklungszusammenarbeit (2010-2015) haben sich die Kommission, der EAD und die Mitglied-
staaten dazu verpflichtet, die Entwicklungsländer in ihren Bemühungen um Verbesserungen bei der
Gleichberechtigung und der Mitgestaltungsmacht der Frauen zu unterstützen. Im November 2012
wurde der zweite Bericht über die Umsetzung des EU-Aktionsplans veröffentlicht. Sein Fazit lautet,
dass weitere Fortschritte erzielt wurden, z.B. bei der Verfügbarkeit von nach dem Geschlecht aufge-
schlüsselten Indikatoren und der Ausweitung des mit den Partnerländern geführten politischen Dia-
logs und des Dialogs über Grundsatzfragen betreffend die Gleichstellung der Geschlechter, dass aber
noch einige Probleme bestehen, z.B. bei der Verfügbarkeit von technischen Kapazitäten und Wissen
auf Länderebene. Ebenso bedarf es weiterer Fortschritte, um das ehrgeizige Ziel zu verwirklichen,
dass 75 % der Hilfe hauptsächlich oder in bedeutendem Maße zur Gleichstellung der Geschlechter
und zur Ermächtigung von Frauen beitragen.
Der nächste Umsetzungsbericht ist 2013 vorzulegen; dann wird auch eine Halbzeitbewertung der
durchgängigen Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts erfolgen.
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ANLAGE DE
Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer humanitären Einsätze weiter Hilfe für die Über-
lebenden von geschlechtsspezifischer Gewalt geleistet.
2012 wurden zusätzliche Anstrengungen unternommen, um den Frauenanteil im EAD zu erhöhen.
Insgesamt sind 29,0 % der am Hauptsitz tätigen Bediensteten und 19,2 % der Leiter von EU-Dele-
gationen (u.a. in Jemen, Jordanien und Senegal) weiblichen Geschlechts. Zwei der insgesamt elf
EU-Sonderbeauftragten sind Frauen. Im April 2012 wurde im EAD ein Berater für Gleichstellungs-
fragen benannt.
21 Einhaltung des humanitären Völkerrechts
Siehe Seite 121.
22 Ausübung der Menschenrechte durch Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender-Perso-
nen und Intersexuelle
Überall in der Welt erfahren Menschen Diskriminierung und Gewalt aufgrund ihrer sexuellen Aus-
richtung oder Geschlechteridentität. In 76 Ländern werden einvernehmliche gleichgeschlechtliche
Beziehungen zwischen Erwachsenen immer noch als Straftat eingestuft und können in mindestens
fünf Staaten sogar mit der Todesstrafe geahndet werden.
Die EU hält entschieden daran fest, dass alle Menschen das Recht haben, ohne Diskriminierung das
gesamte Spektrum der Menschenrechte zu genießen. Als Zeichen dieses Bekenntnisses und um den
Bediensteten der EU die Förderung und den Schutz der Menschenrechte aller Menschen ungeachtet
der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechteridentität zu ermöglichen, hat die EU im Juni 2010
einen Maßnahmenkatalog zur Förderung und zum Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch
Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen (LGBT) angenommen. Im Rahmen des neuen
EU-Aktionsplans für Menschenrechte, den der Rat am 25. Juni 2012 angenommen hat, soll der
LGBT-Maßnahmenkatalog bis Mitte 2013 zu öffentlichen EU-Leitlinien ausgearbeitet werden.
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In einer Erklärung im Namen der EU anlässlich des Internationalen Tags gegen Homophobie am
17. Mai 2012 betonte die Hohe Vertreterin Catherine Ashton: "Wenn wir über die Rechte von Les-
ben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender-Personen und Intersexuellen reden, geht es nicht um die
Einführung neuer Rechte für eine bestimmte Personengruppe. Sondern darum, dass dieselben Men-
schenrechte ohne Diskriminierung überall und für jeden gelten sollen."
Die EU hat sich auch 2012 aktiv an multilateralen Maßnahmen insbesondere im Rahmen der VN
zur Bekämpfung von Diskriminierung unter anderem aufgrund der sexuellen Ausrichtung oder der
Geschlechteridentität beteiligt. Die EU beteiligte sich aktiv an der Tagung des VN-Menschenrechtsrats
unter dem Titel "Ein Ende von Gewalt und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und
der Geschlechteridentität", die am 7. März 2012 stattfand. Auf der Tagung wurde ein Bericht zu diesem
Thema erörtert, den der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte gemäß der
bahnbrechenden Resolution des Menschenrechtsrats von 2011 in Auftrag gegeben hatte. Ferner hat
sich die EU dafür eingesetzt, dass Gruppen, die für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und
Transsexuellen eintreten, im NRO-Ausschuss des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen
ein Beraterstatus eingeräumt wird. Am 11. Dezember 2012 organisierte die regionenübergreifende
LGBTI-Kerngruppe, der die EU und einige ihrer Mitgliedstaaten angehören, bei den VN eine
Veranstaltung zur "Führungsrolle bei der Bekämpfung von Homophobie", an der neben drei
Menschenrechtsverteidigern der VN-Generalsekretär, Desmond Tutu, und zwei Prominente, Yvonne
Chaka Chaka und Ricky Martin, teilnahmen. Es war die vierte und erfolgreichste Veranstaltung ihrer
Art. Die eindeutige Botschaft lautete, dass LGBTI-Personen die gleichen Rechte zustehen wie jedem
anderen. Am Vortag hatte die EU-Delegation zu einer Veranstaltung mit afrikanischen LGBTI-
Menschenrechtsverteidigern eingeladen, die der Arbeit der EU in Afrika und dem Wert der "stillen
Diplomatie" in LGBTI-Fragen Anerkennung zollten.
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ANLAGE DE
Auf regionaler Ebene hat die EU weiter die Arbeit des Europarats zu den Menschenrechten von LGBT
unterstützt, und zwar insbesondere über die Empfehlung des Europarats für Maßnahmen zur
Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechteridentität,
die am 31. März 2010 angenommen wurde. Die EU beteiligte sich aktiv an der Organisation einer
Veranstaltung mit dem Titel "Beobachtung von Erscheinungsformen von Intoleranz und Diskriminierung
gegen LGBT-Personen", die im September 2012 am Rande der OSZE-Jahreskonferenz über die
Umsetzung der menschlichen Dimension stattfand.
Auf bilateraler Ebene hat sich die EU in ihren Menschenrechtsdialogen mit Drittländern weiter-
hin dafür eingesetzt, dass LGBTI-Personen nicht diskriminiert werden, und in mehreren öffent-
lichen Erklärungen und Demarchen ihren Standpunkt zu LGBTI-Fragen dargelegt, unter anderem
ihre Haltung gegenüber homophoben Maßnahmen und ihr Eintreten für die Entkriminalisierung
homosexueller Beziehungen. In diesem Zusammenhang hat die EU beunruhigende homophobe
Tendenzen beispielsweise in einigen afrikanischen Ländern und in Russland beobachtet und zur
Sprache gebracht.
Im Rahmen des EIDHR hat die EU mehreren Organisationen, die sich für die Rechte von LGBTI-
Personen einsetzen, weiterhin Unterstützung zukommen lassen, indem sie sie in die Lage versetzt
hat, homophobe Gesetze und Diskriminierung gegen LGBTI-Personen anzugehen, die Öffentlich-
keit stärker für die von Menschen mit anderen sexuellen Ausrichtungen erlebte Diskriminierung
und Gewalt zu sensibilisieren, diese zu bekämpfen und Nothilfe an Betroffene zu leisten (von psy-
chosozialer und medizinischer Betreuung bis zu Unterstützung durch Meditation und Reintegra-
tion). Ferner wurden 2012 Mittel aus dem Notfonds des EIDHR für gefährdete Menschenrechts-
verteidiger eingesetzt, beispielsweise um LGBTI-Personen verteidigende Anwälte in Kamerun zu
schützen. Seit September 2012 wurden Verteidiger von LGBTI-Rechten im frankophonen Afrika
durch ein regionales EIDHR-Projekt unterstützt, und ein neues panafrikanisches Projekt für Men-
schenrechtsverteidiger widmet sich speziell den als gefährdete Gruppe geltenden LGBTI-Personen.
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ANLAGE DE
23 Religions- und Weltanschauungsfreiheit
Im Einklang mit den Zusagen des Vorjahres und den Schlussfolgerungen, die der Rat 2009 und
2011 speziell zu dieser Frage angenommen hat, bekennt sich die EU nach wie vor zur Förderung
und Verteidigung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit überall in der Welt.
Intoleranz und Diskriminierung aus religiösen Gründen, ebenso wie religiös motivierte Gewalt,
wurden von den EU-Delegationen und in den Zentralen aufmerksam verfolgt. Gewalttätige Angriffe
auf eine Reihe religiöser Gemeinschaften innerhalb und außerhalb Europas wurden auf höchster
Ebene verurteilt. In einer gemeinsamen Erklärung, die sie am 20. März 2012 abgaben, zeitgleich
mit dem tödlichen Vorfall in Toulouse und Terrorangriffen in Irak, betonten der Präsident des
Europäischen Rates und der Präsident der Europäischen Kommission, dass für Verfolgung und
Gewalt gegen Glaubensgemeinschaften, in welcher Form auch immer, kein Platz sei in Europa –
und ebenso wenig in der Welt. Sie hoben hervor, Europa habe "einen langen und schmerzhaften
Kampf" durchgestanden, "um Gedankenfreiheit, Religions- und Weltanschauungsfreiheit und die
Achtung des Einzelnen zu erreichen. Diese Menschenrechte und Grundfreiheiten gehören zur
Charta der Grundrechte, die im Kern unserer europäischen Werte steht". Zugleich bekundeten sie
die Bereitschaft der EU, die Achtung dieser Rechte weiter zu fördern.
Diskriminierungen aufgrund der Religion oder Weltanschauung bereiten nach wie vor in allen
Erdteilen Anlass zu Sorge, und Personen, die bestimmten Religionsgemeinschaften oder weltan-
schaulichen Gruppen angehören, werden noch immer in vielen Ländern benachteiligt. Außerdem
werden Gesetze über die Diffamierung von Religionen oft dazu benutzt, Angehörige religiöser
Minderheiten zu misshandeln und das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung
sowie die Freiheit der Religion oder Weltanschauung für die Gesellschaft insgesamt einzuschrän-
ken. Die EU weist darauf hin, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung ebenfalls eine wichtige
Rolle für die Bekämpfung der Intoleranz spielt, und dass die Freiheit der Religion oder Weltan-
schauung und die Freiheit der Meinungsäußerung sich gegenseitig verstärkende Rechte sind.
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ANLAGE DE
Mit der Annahme des Strategischen Rahmens der EU für Menschenrechte und des dazugehörigen
Aktionsplans einschließlich der Annahme der neuen EU-Leitlinien zur Religions- und Weltan-
schauungsfreiheit1 durch den Rat (Auswärtige Angelegenheiten) am 25. Juni 2012 hat die EU ihrer
Zusage, sich dieser Frage anzunehmen, Nachdruck verliehen. Die genannten Leitlinien werden
nicht rechtsverbindlich sein, jedoch politisch untermauern, dass die Religions- und Weltanschau-
ungsfreiheit für die EU hohe Priorität hat. In Form von politischen Botschaften, praktischen Anwei-
sungen und Leitlinien sollten sie den Bediensteten der EU und der Mitgliedstaaten in diplomati-
schen Außenstellen und in den Zentralen helfen, Situationen zu beurteilen und möglichst pragma-
tisch anzugehen. Seit Mitte 2012 wird an den Leitlinien gearbeitet; eine erste Konsultationsrunde
mit der Zivilgesellschaft (einschließlich religiöser, nicht religiöser und weltanschaulicher Gruppen)
fand am 19. Oktober 2012 in Brüssel statt. Geplant ist, dass die EU die Leitlinien 2013 annimmt.
Die EU hat sich bilateral mit verschiedenen Ländern über die entscheidende Bedeutung der Reli-
gions- und Weltanschauungsfreiheit ausgetauscht. Was Nichtmitgliedstaaten betrifft, so wurden das
Recht auf Gedanken- und Gewissensfreiheit sowie auf die Freiheit der Religion oder Weltanschau-
ung gegenüber zahlreichen Partnern auf verschiedenen Ebenen des politischen Dialogs – nicht
zuletzt im Rahmen von Menschenrechtsdialogen und Konsultationen – systematisch zur Sprache
gebracht; dabei wurden die Umsetzung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit und die Situa-
tion von Angehörigen bestimmter religiöser Minderheiten oder Gruppen erörtert.
Wann immer schwere Verletzungen der Religionsfreiheit und entsprechende Intoleranz und Dis-
kriminierungen stattfanden und Anlass zur Sorge bestand, hat die EU ihre Auffassung über diplo-
matische Kanäle, durch öffentliche Erklärungen und in Schlussfolgerungen des Rates zum Aus-
druck gebracht, so im Fall Ägyptens, Irans, Iraks, Libyen, Malis, Nigerias, Pakistans und Tunesiens.
Sie setzte sich systematisch für die umfassende Achtung des Rechts auf Gedanken- und Gewissens-
freiheit sowie für das Verbot der Anstachelung zu Hass und Gewalt aus religiösen Gründen durch
Einschreiten einer unabhängigen Justiz nach internationalen Standards ein und rief dazu auf, den
Dialog zu suchen und die Meinungsfreiheit zu nutzen, um auf als anstößig empfundene Reden oder
Inhalte zu reagieren.
1 Punkt 23.a) des Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie.
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ANLAGE DE
Angesichts der Verschlechterung der Lage in Syrien bekräftigte die EU ihren Aufruf, die Grund-
sätze der Freiheit der Religion oder Weltanschauung aufrechtzuerhalten und es nicht zu einer reli-
giös motivierten und ethnischen Spaltung kommen zu lassen. Sie hat die syrische Opposition wie-
derholt aufgefordert, einer Reihe von Grundsätzen zuzustimmen, um auf ein Syrien hinzuarbeiten,
in dem alle Bürger ungeachtet ihrer Zugehörigkeit, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder
Weltanschauung gleiche Rechte genießen, und bekräftigte ihre Unterstützung für das syrische Volk
und sein Streben nach einem demokratischen Syrien, das die Rechte all seiner Gemeinschaften
wahrt. Die Hohe Vertreterin der EU gab Erklärungen ab, in denen sie alle Handlungen verurteilte,
die Konflikte zwischen den Volksgruppen und zwischen den Glaubensgemeinschaften schüren
sollen.
Ferner sondierte die EU Möglichkeiten einer weiteren Zusammenarbeit mit Organisationen wie der
Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) oder der Liga der Arabischen Staaten (LAS),
insbesondere nach Gewalttaten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines umstrittenen
Films im Internet, den viele Muslime als anstößig empfanden. Am 20. September 2012 gaben die
Hohe Vertreterin der EU, der Generalsekretär der OIC, der Generalsekretär der LAS und der Vor-
sitzende der AU-Kommission eine gemeinsame Erklärung ab, in der sie zu Frieden und Toleranz
aufriefen, jegliche Befürwortung religiösen Hasses, die zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder
Gewalt anstachelt, verurteilten und alle politischen, säkularen und religiösen Führer aufriefen, den
Dialog und gegenseitiges Verständnis zu fördern. Am 13. November 2012 nahmen die Außen-
minister der EU und der LAS in Kairo eine gemeinsame Erklärung an, in der sie sich unter anderem
zur "Förderung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Freiheit der Religion oder Weltan-
schauung" verpflichteten und "jegliche Form der Anstachelung zu Gewalt und Intoleranz im Sinne
der internationalen Menschenrechtsvereinbarungen" verurteilten. Ferner betonten sie, dass für die
Gleichstellung der Geschlechter und die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte aller Men-
schen gesorgt werden müsse, und verurteilten „jegliche Befürwortung religiösen Hasses im Sinne
der Resolution 16/18 des Menschenrechtsrates“.
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ANLAGE DE
Die Hohe Vertreterin nahm zum ersten Mal an einem Ministertreffen der OIC teil, das am 16.
November 2012 in Dschibuti stattfand. In ihrer Rede beschrieb die Hohe Vertreterin der EU die
Freiheit der Religion oder Weltanschauung als einen "Grundpfeiler sicherer und prosperierender
Gesellschaften" und die Freiheit, den eigenen Glauben zu praktizieren, als "einen Schlüssel zur
Förderung von Entwicklung und demokratischer Stabilität". Ferner wies sie darauf hin, vor welcher
Herausforderung die Länder im Übergang zur Demokratie stehen, wenn sie ihre jeweilige Gesell-
schaft neu gestalten, gleichzeitig aber auch die religiöse Freiheit schützen und gewährleisten müs-
sen.. Dabei verlieh sie ihrer Überzeugung Ausdruck, dass es in der Verantwortung der politischen
Führung liegt, "zu gewährleisten, dass jeder seinen Glauben frei und gleichberechtigt ausüben
kann", wodurch "wir der uns gemeinsamen Menschlichkeit Respekt bezeugen".
Die Frage wurde auch auf multilateraler Ebene thematisiert. Im VN-Menschenrechtsrat sowie in der
VN-Generalversammlung wurde der 2011 mit der Resolution des VN-Menschenrechtsrats 16/18
erzielte Konsens darüber, dass religiöse Intoleranz bekämpft werden muss, ohne dass das Konzept
der Bekämpfung der Diffamierung von Religionen zu einer Menschenrechtsnorm erhoben wurde,
aufrechterhalten (siehe den Bericht von 2011). Auf der 19. Tagung des VN-Menschenrechtsrats, die
im März 2012 stattfand, wurde die traditionelle Resolution der EU zur "Freiheit der Religion oder
Weltanschauung" ohne Abstimmung angenommen (Resolution 19/8), zusammen mit der Resolution
der OIC zur "Bekämpfung von Intoleranz, negativen Stereotypen, Stigmatisierung und Diskriminie-
rung, Anstachelung zu und Ausübung von Gewalt gegen Personen aufgrund der Religion oder der
Weltanschauung" (Resolution 19/25). Auf der 67. VN-Generalversammlung im Dezember 2012
wurden die von der EU eingebrachte Resolution 67/1791 und die von der OIC eingebrachte Resolu-
tion 67/178 zum gleichen Thema einvernehmlich angenommen.
1 http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/RES/67/179
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ANLAGE DE
Was die Finanzinstrumente der EU betrifft, so wurden der Schutz von Angehörigen von Minder-
heiten und die Bekämpfung von Diskriminierung, auch aus religiösen Gründen, als eine Finanzie-
rungspriorität im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte
(EIDHR) angenommen. Projekte zum Schutz einzelner Verfolgter und Angehöriger religiöser Min-
derheiten in Ländern, in denen sie besonders gefährdet sind, werden mit Mitteln aus dem EIDHR
unterstützt und diese Unterstützung auch künftig erhalten. Konkret bildet das Recht auf Gedanken-
und Gewissensfreiheit sowie die Freiheit der Religion oder Weltanschauung eine der wichtigsten
Prioritäten beim Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für die Strategie "EIDHR Ziel 1", mit der
Maßnahmen in "schwierigen" Ländern in allen Teilen der Welt finanziert werden.
Schließlich war die Freiheit der Religion oder Weltanschauung eine der drei sensiblen Menschen-
rechtsfragen, die im Rahmen des jährlichen EU-NRO-Forums erörtert wurden, das am 7. und 8.
Dezember 2012 unter dem Titel "Förderung der Universalität der Menschenrechte: die Rolle regio-
naler Mechanismen und ihre Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft" stattfand.
24 Meinungsfreiheit online und offline
Die EU setzt sich in ausnahmslos allen Bereichen ihres auswärtigen Handelns für die Förderung der
Menschenrechte ein, insbesondere indem sie die Verbindung zwischen neuen Informations- und
Kommunikationstechnologien und Menschenrechten als ein wichtiges Instrument zur Förderung der
Demokratie nutzt.
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ANLAGE DE
Die EU hat in ihren bilateralen Beziehungen zu Drittstaaten und durch diverse öffentliche Erklärun-
gen wiederholt Einschränkungen der Meinungsfreiheit und des Zugangs zum Internet sowie die
Inhaftierung von Bloggern und Angriffe auf Journalisten und Medien verurteilt. Beispielsweise hat
die Hohe Vertreterin im Juni 2012 ihrer Besorgnis über eine immer striktere Zensur und zuneh-
mende Einschränkungen der Medien und der politischen Opposition in Sudan Ausdruck verliehen
und die Regierung Sudans nachdrücklich aufgefordert, die Rechte ihrer Bürger auf Meinungs- und
Medienfreiheit zu achten. Die EU ist besorgt über die zunehmenden Beschränkungen der Freiheit
des Internets; dies hat sie sowohl im Rahmen bilateraler Menschenrechtsdialoge in Ländern wie
Vietnam und China als auch öffentlich in entsprechenden Erklärungen zum Ausdruck gebracht.
2012 hat sich die EU im Rahmen internationaler Foren wie der UNESCO, dem Europarat und der
OSZE noch stärker für die Sicherheit von Journalisten einsetzt. Als eine ihrer Prioritäten für den
VN-Menschenrechtsrat hat die EU hervorgehoben, dass der Freiheit der Meinungsäußerung, auch
im Internet, weiterhin die Aufmerksamkeit des Menschenrechtsrats gelten muss. Beispielsweise
beklagte die EU auf der Tagung des Dritten Ausschusses (Menschenrechte) der VN vom 6. Dezem-
ber 2012 in New York die Tendenz zu einer stärkeren Zensur und verurteilte Einschränkungen der
Nutzung des Internets. Ferner begrüßte sie die Resolution des VN-Menschenrechtsrats zur Freiheit
des Internets, die am 5. Juli 2012 einvernehmlich verabschiedet wurde. Die EU unterstützt die Bot-
schaft der Resolution, dass kein Unterschied zwischen der Wahrnehmung von Menschenrechten
online oder offline gemacht und nicht mit zweierlei Maß gemessen werden darf.
Die EU hat Zensurmaßnahmen entschieden verurteilt; so hat die Hohe Vertreterin in jüngster Zeit
eine Erklärung abgegeben, in der sie ihrer Besorgnis über das vorsätzliche Stören von Fernseh- und
Rundfunkübertragungen über Satellit Ausdruck verliehen hat, mit dem iranischen Bürgern der
Zugang zu freier Information verwehrt wird.
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ANLAGE DE
Im Aktionsplan des Strategischen Rahmens für Menschenrechte, den die EU im Juni 2012 ange-
nommen hat, ist vorgesehen, dass die EU Leitsätze für die Meinungsfreiheit online und offline
entwickelt und dabei auch die Sicherheit von Bloggern und Journalisten berücksichtigt. Zudem hat
die EU bei der Zusammenarbeit im Bereich der Förderung der Meinungsfreiheit und der Unterstüt-
zung der Medien einen selbstbewussteren Ansatz gewählt.
Als geplante Maßnahmen zur Förderung der Meinungsfreiheit hat die EU unter anderem die Ent-
wicklung von Maßnahmen und Instrumenten mit dem Ziel zugesagt, willkürlicher Zensur oder mas-
siver Überwachung bei der Nutzung von IKT entgegenzuwirken. Diese Maßnahmen schließen an
die bereits geleistete Arbeit im Rahmen der Strategie "No Disconnect"1 an, mit der sich die EU wei-
terhin dafür einsetzt, dass das Internet und andere Informations- und Kommunikationstechnologien
(IKT) Triebkräfte für politische Freiheit, demokratische Entwicklung und Wirtschaftswachstum
bleiben können.
Die wichtigsten Säulen der Strategie “No Disconnect” sind Instrumente zur Stärkung der Kommu-
nikationsfreiheit; Unterweisung und Schulung in der Nutzung von Internet-Technologien in risiko-
reichen Umgebungen; bessere technologische Kapazitäten, um in Echtzeitinformationen über das,
was „vor Ort“ geschieht, zu erhalten; und verstärkte Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten.
2012 hat die EU eine Reihe von Initiativen in diesem Bereich unternommen, insbesondere durch die
Bereitstellung von finanzieller Unterstützung aus Mitteln des Europäischen Instruments für
Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) für Journalisten und NRO, die sich für die Unabhän-
gigkeit der Medien und die Freiheit der Meinungsäußerung einsetzen. Eines der besten Beispiele ist
ein aus Mitteln des EIDHR finanziertes, von "Reporter ohne Grenzen" durchgeführtes Projekt mit
dem Ziel, Zensur im Internet zu bekämpfen und für den freien Fluss digitaler Informationen zu sor-
gen. Zu den wichtigsten Maßnahmen des Projekts gehören die Einrichtung und der Unterhalt eines
virtuellen Schutzraums: eines gesicherten Raums, in dem unabhängige Journalisten arbeiten und
Nachrichten veröffentlichen können, die sonst zensiert würden.
1 http://europa.eu/rapid/press-release_IP-11-1525_en.htm
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ANLAGE DE
Darüber hinaus enthielt die 2012 ergangene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im
Rahmen des EIDHR mit einem Gesamtvolumen von 20 Mio. EUR erstmals eine spezielle Rubrik
für Maßnahmen zur Bekämpfung von Zensur im Internet und zur Förderung der digitalen Freiheit
und Sicherheit, aus der Projekte zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen, die mittels
Informations- und Kommunikationstechnologien begangen werden, sowie zum Schutz der Privat-
sphäre und der Meinungsfreiheit in den Regionen unterstützt werden sollen, in denen Aktivisten,
Journalisten und Menschenrechtsverteidiger sehr stark gefährdet sind.
24a Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
Das Recht auf Vereinigungs- und das Recht auf Versammlungsfreiheit sind Grundrechte des Men-
schen und fester Bestandteil der Menschenwürde. Die EU ist der Überzeugung, dass eine lebendige
Zivilgesellschaft und eine funktionierende Demokratie vom Recht der Bürger abhängen, sich unge-
hindert und friedlich mit anderen zu versammeln und zu vereinigen.
Da sie in der Gesellschaft einen offenen Dialog und eine offene Auseinandersetzung fördern, sind
die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit selbst Schutzgarantien gegen Konflikte und Instabili-
tät. In mehreren öffentlichen Erklärungen verlieh die Hohe Vertreterin ihrer Besorgnis über die
Verschlechterung der Versammlungsfreiheit Ausdruck. Zuletzt bekundete sie im Juni 2012 ihre
Besorgnis über das gewaltsame Vorgehen gegen Demonstrationen, die in Khartum und anderen
Städten stattgefunden hatten, forderte die unverzügliche Freilassung der aufgrund friedlicher Pro-
teste Festgenommenen und appellierte an die Sicherheitskräfte, zurückhaltend vorzugehen und auf
friedliche Demonstrationen nicht mit Gewalt zu reagieren; die Regierung Sudans forderte sie nach-
drücklich auf, die Rechte ihrer Bürger auf Versammlungsfreiheit zu achten.
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ANLAGE DE
Die EU äußerte ihre Besorgnis über die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit im Rahmen poli-
tischer Dialoge mit Drittstaaten. Beispielsweise verständigten sich während des 9. Menschen-
rechtsdialogs AU-EU, der am 22. November 2012 in Addis Abeba stattfand, beide Seiten darauf,
einen intensiveren Dialog zur Vereinigungsfreiheit zu führen.
Eine der EU-Prioritäten für den VN-Menschenrechtsrat bestand darin, dass der Menschenrechtsrat
sich auch weiterhin auf die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit konzentrieren und Menschen-
rechtsaktivisten und Organisationen der Zivilgesellschaft, die eine wesentliche Rolle für die Stär-
kung der Demokratie spielen, konkrete Unterstützung gewähren muss. Die EU begrüßte die von den
USA eingebrachte und auf der 21. Tagung des Menschenrechtsrats im Konsens verabschiedete
Resolution über das Recht, sich friedlich mit anderen zu versammeln und zusammenzuschließen.
Im digitalen Zeitalter gelten die Grundfreiheiten auch online. Die neuen Technologien verändern
auch die Art und Weise, wie die Bürger ihr Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
ausüben. Die Staaten tragen Verantwortung dafür, die freie Ausübung des Rechts auf Versamm-
lungsfreiheit zu gewährleisten, auch durch die Nutzung von Online-Kommunikation. Die EU ist
bereit, Menschenrechte online und offline zu unterstützen.
Die Hohe Vertreterin ist äußerst besorgt über die in jüngster Zeit zu beobachtenden Versuche, den
Handlungsraum der Zivilgesellschaft einzuschränken. Im Juli 2012 zeigte sich die Hohe Vertreterin
tief besorgt über Änderungen des Gesetzes über die NRO in Russland; eine von mehreren Ent-
wicklungen, die dazu führen, dass eine sehr lebendige Zivilgesellschaft in Russland immer weniger
Spielraum bleibt, und zu denen auch die Festnahme von Persönlichkeiten der Opposition sowie ein
neues Gesetz gehören, nach dem Verwaltungsvergehen bei genehmigten Demonstrationen mit
unverhältnismäßig hohen Geldstrafen geahndet werden.
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Die EU hat 2012 mehrere Maßnahmen eingeleitet, um das Recht auf Vereinigungsfreiheit zu för-
dern. So wurde am 7. Dezember 2012 im Rahmen des Menschenrechtsforums EU-NRO ein run-
der Tisch (mit mehr als 50 NRO aus wichtigen Regionen) organisiert, um von den teilnehmenden
Menschenrechtsverteidigern zu erfahren, welchen Beschränkungen zivilgesellschaftliche Organisa-
tionen bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind, und um Vorschläge zu sammeln, wie die EU sich hier stär-
ker engagieren kann.
Ferner stellt die EU im Rahmen des EIDHR finanzielle Unterstützung für eine Reihe von Projekten
bereit, um die Vereinigungsfreiheit zu unterstützen. Die von der EU geförderten Projekte zielten
darauf ab, Systeme zur Überwachung der Vereinigungsfreiheit zu entwickeln, rechtliche Standards
für das Recht auf Versammlungsfreiheit zu fördern, die Öffentlichkeit für das Recht auf Vereini-
gungsfreiheit zu sensibilisieren und das Networking im Hinblick auf eine wirksamere Förderung
und einen wirksameren Schutz dieser Rechte zu intensivieren. So stellt die EU beispielsweise Mittel
in Höhe von 88 000 EUR für ein Projekt in Algerien zur Verfügung, mit dem das Recht auf Verei-
nigungsfreiheit durch den Aufbau eines Ressourcenzentrums für Vereinigungen gefördert wird.
25 Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte
2012 war das erste volle Jahr seit Annahme der VN-Leitprinzipien für Unternehmen und Men-
schenrechte, die der VN-Menschenrechtsrat am 16. Juni 2011 einstimmig gebilligt hatte. Die Leit-
prinzipien bilden eine Grundlage für die Umsetzung des Rahmens nach den Vorgaben des VN-Son-
derbeauftragten Prof. John Ruggie und umfassen die Pflicht des Staates, die Menschenrechte zu
schützen, die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen, die Menschenrechte zu achten
sowie Zugangsmöglichkeiten zu wirksamen Abhilfemaßnahmen.
2012 war ebenfalls das erste volle Jahr seit der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 25.
Oktober 2011 "Eine neue Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen
(CSR)" 1.
1 KOM(2011) 681.
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Einer der Höhepunkte 2012 war zweifellos das erste VN-Forum für Wirtschaft und Menschen-
rechte, das am 4. und 5. Dezember 2012 in Genf unter der Schirmherrschaft einer Arbeitsgruppe
stattfand, die von den VN eingerichtet worden war, um die Umsetzung der VN-Leitprinzipien
voranzubringen. Die Veranstaltung bot die Gelegenheit, anderthalb Jahre nach Annahme der VN-
Leitprinzipien Bilanz über ihre Umsetzung zu ziehen.
Das Forum übertraf die Erwartungen; unter den 1000 Teilnehmern (drei Mal so viele wie erwartet)
aus 85 Ländern, die aus allen Teilen der Welt kamen, waren Vertreter von NRO, Gewerkschaften
und Hochschulen ebenso wie von Unternehmen und Unternehmensorganisationen.
Das Forum bot an zwei Tagen einen Ort für Workshops und Diskussionen zu den Herausforderun-
gen im Zusammenhang mit der Umsetzung der VN-Leitprinzipien. In seiner Ansprache an die Teil-
nehmer des Forums stellte Prof. John Ruggie, ehemaliger Sonderbeauftragter des VN-General-
sekretärs für die Frage der Menschenrechte und transnationaler Unternehmen sowie anderer Wirt-
schaftsunternehmen fest, dass in relativ kurzer Zeit bereits gute Fortschritte erzielt worden seien,
und hob hervor, dass "die soziale Nachhaltigkeit der Globalisierung auf dem Spiel steht".
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Auf dem Forum war die EU gut vertreten: der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte Stavros
Lambrinidis, hielt bei der Eröffnung der Tagung auf hoher Ebene die Grundsatzrede und die EIB
stellte in einer Sitzung zur Rolle der öffentlichen Finanzen im Hinblick auf eine zügigere Umset-
zung der Leitprinzipien ihre anhaltenden Bemühungen um die durchgängige Einbeziehung der
Menschenrechte in ihre soziale Sorgfaltspflicht vor. Auch das Schlusswort wurde im Namen der EU
gesprochen, die zusagte, eine aktive Rolle in den unter der Federführung der Arbeitsgruppe einzu-
richtenden regionalen Foren zu spielen.
Das VN-Forum gab zudem einen Ausblick auf eine künftige Ankündigung der Europäischen Kom-
mission über die Offenlegung nicht-finanzieller Informationen durch Unternehmen. Sie ist in
der Mitteilung der Kommission vom 3. Oktober 2012 mit dem Titel "Binnenmarktakte II – Gemein-
sam für neues Wachstum" vorgesehen; der Legislativvorschlag wurde inzwischen veröffentlicht.
Das Thema kam auch in der Mitteilung zur sozialen Verantwortung der Unternehmen von 2011 zur
Sprache. Darin wurde festgestellt, dass bereits eine Reihe von Initiativen zur Berichterstattung über
soziale und umweltpolitische Informationen – unter anderem Menschenrechtsaspekte – bestehen,
und der Blick darauf gerichtet, gleiche Ausgangsbedingungen in diesem Bereich zu gewährleisten.
Dieses Bestreben gehört zu den allgemeinen Bemühungen, europäische Unternehmen wettbewerbs-
fähiger und moderner zu machen und stärker in die Pflicht zu nehmen, Rechenschaft abzulegen.
Die Kommission hatte in der Mitteilung zur sozialen Verantwortung der Unternehmen zugesagt, bis
Ende 2012 einen Bericht über die Prioritäten der EU für die effektive Umsetzung der VN-Leit-
prinzipien zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung des Berichts wurde jedoch verschoben, um das
Ergebnis des VN-Forums besser aufzubereiten und eine gründliche Darstellung aller Aspekte zu
gewährleisten.
Zu dem Thema wurde bereits einige Vorarbeit geleistet, nicht zuletzt auf einer vom dänischen Vor-
sitz organisierten Konferenz, die im Mai 2012 in Kopenhagen unter dem Titel "Von Prinzipien zur
Praxis: wie die Europäische Union die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unterneh-
menstätigkeit und Menschenrechte praktisch umsetzt" stattfand. Die Kommission hatte im Vor-
feld der Konferenz ein erstes Diskussionspapier beigetragen und nahm aktiv an den Beratungen teil.
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Zu den wichtigsten Themen, die auf der Konferenz behandelt wurden, gehörten die politische und
legislative Kohärenz innerhalb der EU, das Erreichen größerer globaler Schlagkraft, der Aufbau von
Kapazitäten und die Prioritäten bei der Entwicklung. Sonstige Punkte auf der Tagesordnung waren:
EU-Leitlinien für Unternehmen, Rechenschaftspflicht: Zugang zur Justiz und angemessene Abhil-
femaßnahmen, Transparenz: nicht-finanzielle Berichterstattung und Offenlegung, öffentlich-private
Partnerschaften und Initiativen mehrerer Interessenträger.
Zeitgleich mit dem VN-Forum in Genf veröffentlichte die Kommission "Mein Unternehmen und
die Menschenrechte: ein Leitfaden zum Thema Menschenrechte für kleine und mittlere
Unternehmen". Die Veröffentlichung wurde von den verschiedenen Teilnehmern des Forums
durchweg überaus positiv aufgenommen.
Seitdem hat die Kommission bei der Ausarbeitung sektorspezifischer Leitlinien in Zusammenarbeit
mit ihren Partnern "Shift" und dem "Institute for Human Rights and Business" bereits eine neue
Phase erreicht. Im Dezember 2012 wurde ein Entwurf von Leitlinien zur unternehmerischen Ver-
antwortung, die Menschenrechte zu achten, für drei Branchen zur öffentlichen Konsultation vorge-
legt. Die betreffenden Branchen sind Öl und Gas, IKT und Arbeitsvermittlungsdienste.
http://www.ihrb.org/project/eu-sector-guidance/draft-guidance-consultation.html
Die genannten Branchen wurden nach objektiven und öffentlich einsehbaren Kriterien ausgewählt,
zu denen gehörte, wie gravierend sich ihre Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte auswirkt, und
ob für die Branche bereits mit den VN-Leitprinzipien im Einklang stehende Leitlinien o.ä. vorlagen.
Die Leitlinien sollen so weit wie möglich international relevant sein und zugleich den besonderen
Umständen der EU-Unternehmen Rechnung tragen. Ende April 2013 sollen sie für alle drei Bran-
chen abgeschlossen sein. Die EIB hat die Entwicklung dieses Arbeitsschwerpunkts aufmerksam
verfolgt; sie nahm an allen drei Rundtischgesprächen teil und prüfte den Spielraum für Anpas-
sungen.
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Der EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie enthält eine Zusage der EU-Mitglied-
staaten, nationale Pläne für die Umsetzung der VN-Leitprinzipien zu erarbeiten. Bis Ende 2012
haben folgende Mitgliedstaaten bestätigt, dass sie einen solchen Plan ausarbeiten werden: Belgien,
Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Litauen, Niederlande,
Österreich, Polen, Rumänien, Slowenien, Schweden, Tschechische Republik, Vereinigtes König-
reich und Zypern.
Im Rahmen des EIDHR werden von zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführte Maß-
nahmen unterstützt, die darauf abzielen, die Achtung der Menschenrechte durch europäische Unter-
nehmen außerhalb der EU zu fördern. 2012 hat die EU die "Kampagne für Saubere Kleidung (Clean
Clothes Campaign)", einen Zusammenschluss von Organisationen aus 15 europäischen Ländern,
weiterhin bei der Durchführung von Projekten unterstützt, durch die erreicht werden soll, dass in
den globalen Lieferketten internationaler Unternehmen der Bekleidungsindustrie in über 30 Län-
dern die wirtschaftlichen und sozialen Rechte besser geachtet werden
Zwei weitere aus dem EIDHR geförderte Projekte beschäftigen sich mit dem Thema Unterneh-
menstätigkeit und Menschenrechte. Ein umfassendes, 70 Länder einbeziehendes Projekt zielt darauf
ab, die Kapazitäten lokaler Bodenrechtsaktivisten zur Verteidigung ihrer Rechte in Bezug auf
natürliche Ressourcen zu stärken, die fehlende Transparenz bei Verträgen zwischen Staaten und
Privatunternehmen anzugehen und in Ländern, in denen Konflikte im Zusammenhang mit dem
Abbau von Ressourcen bestehen, den Dialog mit den Regierungen und der mineralgewinnenden
Industrie zu suchen. In diese Richtung geht auch ein Projekt zu Verteidigern der Rechte indigener
Völker in Südostasien, das eine Studie über die soziale Verantwortung von Unternehmen, Men-
schenrechte und indigene Bevölkerungsgruppen vorsieht.
Ein weiteres aus Mitteln des EIDHR gefördertes Projekt, das sich auch mit der Frage "Unterneh-
menstätigkeit und Menschenrechte" befasst, ist das "Latin American Mining Monitoring Pro-
gramme", das indigene Frauen in ländlichen Gebieten dabei unterstützt, ihre Rechte gegenüber der
Bergbauindustrie geltend zu machen.
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Im Rahmen des Programms "In Menschen investieren" erhielten 2011 15 Projekte finanzielle
Unterstützung für die Bekämpfung von Kinderarbeit (EuropeAid/129339/C/ACT/Multi). Sie wur-
den 2012 fortgesetzt.
Schließlich wurde aus Mitteln für die Krisenvorsorge im Rahmen des Stabilitätsinstruments der
EU für 2013 ein Betrag von 1 Mio. EUR zur "Förderung der Transparenz der Mineralienlieferketten
in Gebieten mit Konflikten und hohem Risiko" bereitgestellt.
Die EU brachte das Thema Unternehmenstätigkeit und Menschenrechte auch weiterhin in ihren
bilateralen Dialogen zur Sprache, etwa im Rahmen des Menschenrechtsdialogs mit der Afrikani-
schen Union, der am 22. November in Addis Abeba stattfand. Über den Gedankenaustausch über
die Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte hinaus vereinbarten
die EU und die AU, die Möglichkeit ins Auge zu fassen, 2013 ein gemeinsames Seminar zum
Thema Menschenrechte und Unternehmenstätigkeit mit afrikanischen und europäischen Unterneh-
men sowie Vertretern der Zivilgesellschaft abzuhalten.
Die EU unterstützte auch weiterhin aktiv die Agenda der VN im Bereich Unternehmenstätigkeit
und Menschenrechte, wo sie weiterhin einhellige Unterstützung erfuhr. Die Resolution 21/5 des
VN-Menschenrechtsrats zum "Beitrag des gesamten Systems der Vereinten Nationen zur Förderung
der Agenda im Bereich Unternehmenstätigkeit und Menschenrechte sowie der Verbreitung und
Umsetzung der Leitprinzipien für Unternehmenstätigkeit und Menschenrechte" wurde am 27. Sep-
tember 2012 ohne Abstimmung angenommen.
Mitglieder der VN-Arbeitsgruppe "Unternehmenstätigkeit und Menschenrechte" wurden eng in die
Arbeit der Europäischen Kommission an der Entwicklung von Orientierungshilfen in Menschen-
rechtsfragen für drei Branchen und für KMU einbezogen. Auf der von der Kommission veranstal-
teten CSR-Jahresüberprüfungstagung vom November 2012, auf der die EU-Mitgliedstaaten, Inte-
ressengruppen und einschlägige internationale Organisationen zusammenkamen, war das Amt der
Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) mit einem Beitrag
vertreten. MdEP Richard Howitt sprach das Schlusswort.
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2012 beauftragte das Europäische Parlament die Universität Exeter mit einer Studie über "Die
Rolle nationaler Menschenrechtsinstitutionen bei der Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten
Nationen für Unternehmenstätigkeit und Menschenrechte, insbesondere in den Ländern der Öst-
lichen Partnerschaft". In der Studie wird der Geltungsbereich der Mandate nationaler Institutionen
im Rahmen der Pariser Grundsätze im Hinblick auf Anliegen im Bereich Menschenrechte und
Unternehmenstätigkeit untersucht und ein Überblick über bewährte Praktiken aus allen Teilen der
Welt gegeben. Einzelne nationale Menschenrechtsinstitutionen in Armenien, Aserbaidschan, Geor-
gien, der Republik Moldau und der Ukraine stehen bei der Analyse im Mittelpunkt, die mit Emp-
fehlungen einhergeht, wie die EU ihnen Unterstützung zukommen lassen kann.
Im Laufe des Jahres 2012 beschäftigte sich das Parlament mit zwei Entschließungsentwürfen zum
Thema CSR:
– zur sozialen Verantwortung der Unternehmen: redlichem, transparentem und verantwortlichem
unternehmerischem Verhalten und nachhaltigem Wachstum, vorgelegt von MdEP Baldasarre
über den Rechtsausschuss (JURI);
– zur sozialen Verantwortung der Unternehmen: Förderung gesellschaftlicher Interessen und
eines Weges zu nachhaltiger und inklusiver wirtschaftlicher Erholung, vorgelegt von MdEP
Howitt über den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL).
Verschiedene von den MdEP aufgeworfene Fragen betrafen Themen wie das Konzept der Sorg-
faltspflicht in Bezug auf die Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte in europäischen Lieferketten
sowie die Ausfuhr von Technologie, die von Nicht-EU-Unternehmen oder -Regierungen zur Über-
wachung oder Unterdrückung genutzt werden könnte.
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26 Verwaltung und Justiz
Die EU hat an der ersten Tagung auf hoher Ebene über Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und inter-
nationaler Ebene teilgenommen, die am 24. September 2012 im Rahmen der VN-Generalversamm-
lung stattfand. Sie hat einen aktiven Beitrag zu der auf dieser Tagung verabschiedeten politischen
Erklärung (Resolution 67/1 der VN-Generalversammlung) über die Rechtsstaatlichkeit
geleistet. Diese Erklärung enthält ein umfassende Vision der Rechtsstaatlichkeit in Verbindung mit
den drei Hauptsäulen der Vereinten Nationen – Frieden und Sicherheit, Entwicklung und Men-
schenrechte. In ihr wird zudem die Bedeutung der Gleichheit vor dem Gesetz, des Rechts auf Zu-
gang zur Justiz und eines uneingeschränkten Engagements für Menschenrechte und Grundfreiheiten
für alle hervorgehoben. Der VN-Generalsekretär wurde ersucht, die Arbeiten in diesem Bereich
voranzutreiben, wobei er die volle Unterstützung der EU erhalten wird.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten wie auch 21 EU-Mitgliedstaaten auf individueller Basis haben auf
der Tagung über Rechtsstaatlichkeit auf internationaler und nationaler Ebene Zusagen abgegeben.
Die EU-Mitgliedstaaten verpflichteten sich, einen Beitritt u.a. zum VN-Übereinkommen gegen
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, zum VN-
Übereinkommen von 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen und zum VN-Übereinkommen
von 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit zu prüfen und das Recht auf Individualbeschwer-
den im Rahmen mehrerer VN-Menschenrechtsübereinkommen zu akzeptieren. Weitere Zusagen der
EU umfassen die Verpflichtung, eine weltweite Kampagne zur Justiz durchzuführen, Frieden und
Sicherheit in Konflikt- und Postkonfliktsituationen mittels einer Strategie für die Unrechtsaufarbei-
tung und einer verstärkten Unterstützung für VN-Friedensmissionen zu fördern, und einen Rahmen
zu entwickeln, in dem Fragen im Zusammenhang mit der Staatenlosigkeit gegenüber Drittstaaten
zur Sprache gebracht werden können. Der volle Wortlaut der Zusagen ist diesem Bericht als Anlage
beigefügt.
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Die EU hat im Rahmen ihrer Menschenrechtsdialoge und politischen Dialoge, die sie 2012 mit
Partnern in der ganzen Welt geführt hat, regelmäßig alle Staaten dringend aufgefordert, Maßnah-
men zur Stärkung der Unabhängigkeit der Gerichte und der Angehörigen der Rechtsberufe zu
ergreifen, und sie hat alle Versuche, Strafverteidiger zu bedrohen oder anzugreifen, verurteilt. Die
EU hat zudem entweder über die EU-Delegation vor Ort oder über ihre Mitgliedstaaten eine konti-
nuierliche Beobachtung sensibler Gerichtsverfahren in zahlreichen Ländern, darunter Algerien,
Aserbaidschan, Kasachstan, Thailand und Vietnam, gewährleistet, insbesondere in Fällen, in denen
Menschenrechtsverteidigern nach oberflächlichen Verfahren oder aufgrund voreingenommener
Richter ein Strafurteil drohte. Leider erwies sich dies in einigen Ländern als unmöglich, beispiels-
weise in China, wo Prozessbeobachter der EU der Urteilsverkündung der Menschenrechtsverteidi-
gerin Ni Yulan beizuwohnen versuchten, aber keinen Zugang zum Gerichtssaal erhielten. Die EU
unterstützte auch nachdrücklich die Arbeit der VN-Sonderberichterstatterin über die Unabhän-
gigkeit von Richtern und Anwälten, und ermutigte alle Staaten, die eine Besuchsanfrage der Son-
derberichterstatterin erhalten haben, ihr eine Einladung zu übermitteln.
27 Reaktion auf Verstöße: Gewährleistung der Ahndung
Die Verhütung schwerster Verbrechen ist Teil der EU-Außenpolitik. Die Verantwortung für den
Schutz der Bevölkerung vor Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, ethnischen Säube-
rungen und Kriegsverbrechen zählt zu den Grundprinzipien, auf denen politische Prioritäten wie der
Schutz von Personen, die einer Minderheit angehören, und die Achtung der Vielfalt beruhen. Wenn
jedoch schwere, die gesamte Staatengemeinschaft betreffende Verbrechen geschehen, so tritt die
EU von jeher für die Bekämpfung der Straflosigkeit bei schwersten Verbrechen ein. Hierfür hat sie
in den letzten zehn Jahren einen Beitrag von nahezu 30 Mio. EUR im Rahmen des EIDHR bereitge-
stellt, und damit andere Instrumente flexibler Weise ergänzt. Unterstützt werden Aktionen zur
Bekämpfung der Straflosigkeit, wie sie zivilgesellschaftliche Organisationen im Bereich der An-
waltschaft, Sensibilisierung und Beaufsichtigung durchzuführen. Personen, die für Völkermord,
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verantwortlich sind, sollten nirgendwo
einen sicheren Unterschlupf finden können. Zudem kann die Strafverfolgung als abschreckendes
Mittel zur Verhütung derartiger Verbrechen beitragen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten leisten
weiterhin umfangreiche Unterstützung für eine effiziente Arbeit des Internationalen Strafgerichts-
hofs (IStGH) und anderer Ad-hoc-Strafgerichtshöfe – beispielsweise der Internationalen Strafge-
richtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda, des Sondergerichtshofs für Sierra Leone,
der Außerordentlichen Kammern in den Gerichten Kambodschas und des Sondergerichtshofs für
Libanon. Die Nichtregierungsorganisationen sind weiterhin wertvolle Mitstreiter bei diesen Bemü-
hungen, indem sie die Öffentlichkeitsarbeit erleichtern, die Beteiligung von Opfern verstärken und
ergänzende Verbindungen zu den Bemühungen anderer Geber knüpfen.
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Durch die Umsetzung des Beschlusses 2011/168/GASP über den IStGH und des als Folgemaß-
nahme zu diesem Beschluss angenommenen EU-Aktionsplans haben die EU und ihre Mitglied-
staaten ihre Bemühungen um die weitere Stärkung des IStGH fortgesetzt, um diesem die Erfüllung
seines Mandats zu erleichtern. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben zu einer
möglichst breiten Beteiligung am Römischen Statut ermutigt. Die Ratifizierung des bzw. der Beitritt
zum Römischen Statut sowie gegebenenfalls dessen Anwendung waren nach wie vor fester
Bestandteil der Tagesordnungen der meisten Menschenrechtsdialoge, einschließlich der Menschen-
rechtsdialoge mit der Afrikanischen Union. Des weiteren hat die EU ihre systematischen Demar-
chenkampagnen weltweit fortgesetzt, ebenso wie ihre Politik der Aufnahme von IStGH-Klauseln in
Abkommen mit Drittstaaten (z.B. das am 30. März 2012 paraphierte Assoziierungsabkommen EU-
Ukraine ) und die finanzielle Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft. Die EU rea-
gierte auf Verweigerungen der Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof und erinnerte daran, wie
wichtig es ist, dass alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen die Resolutionen einhalten und
umsetzen, die vom Sicherheitsrat nach Kapitel VII der VN-Charta zur Unterbreitung von Situatio-
nen an den Gerichtshof verabschiedet werden. Die EU hat mit großer Besorgnis die Festnahme und
Inhaftierung von vier IStGH-Mitarbeitern in Libyen im Juni und Juli 2012 verfolgt und einen
erhebliche Beitrag zur Bewältigung der Krise geleistet. Sie verfolgte weiterhin ihr Ziel, durch ver-
stärkte Initiativen für den Kapazitätsaufbau auf nationaler Ebene einen ganzheitlichen und inte-
grierten Ansatz für Komplementarität zu entwickeln. Damit der Grundsatz der Komplementarität in
der Praxis angewandt werden kann, haben die EU und ihre Mitgliedstaaten im Rahmen der Ent-
wicklungszusammenarbeit und der technischen Unterstützungsprogramme die Bekämpfung der
Straffreiheit gefördert. Allgemein standen Justiz und Rechstaatlichkeit im Mittelpunkt der Ziele und
Operationen der EU, die kontinuierlich im Rahmen ihrer geografischen Instrumente ausgebaut wur-
den, welche vorrangig auf die Konsolidierung der nationalen Justizsysteme, die Vollstreckung von
Urteilen, die Haftbedingungen und die Fähigkeit der nationalen Regierungen zur Durchführung von
Zeugenschutzprogrammen abzielten. Zudem übernahm sie eine Schlüsselrolle bei der Friedenskon-
solidierung nach Konflikten, indem sie länderspezifische Bedürfnisse ermittelte und nach geeigne-
ten Modalitäten Hilfe leistete. Auf der Tagung auf hoher Ebene über Rechtsstaatlichkeit, die
anlässlich der VN-Generalversammlung am 24. September 2012 stattfand, hat sich die EU u.a. ver-
pflichtet, die Arbeit des IStGH kontinuierlich zu unterstützen. Der Europäische Auswärtige Dienst
veranstaltete einen eintägigen Lehrgang zum Thema internationale Strafjustiz. An ihm nahmen
Bedienstete des EAD, der Europäischen Kommission und der Außenministerien von EU-Mitglied-
staaten teil.
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ANLAGE DE
Die EU-Mitgliedstaaten, die sich für die Wahrung der Integrität des Römischen Statuts sowie für
die Unterstützung der Unabhängigkeit des Gerichtshofs engagieren, zählten auch weiterhin zu des-
sen bedeutendsten Gebern. Die EU leistete dem Gerichtshof zusätzliche direkte und indirekte
Finanzhilfe, indem sie die Zusammenarbeit im justiziellen Bereich und den Austausch bewährter
Verfahren zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Vertragsparteien und der Rechtsgemeinschaft
fördert.
2012 führte die Europäische Kommission über das EIDHR einen Aufruf zur Einreichung von Vor-
schlägen zur Bekämpfung der Straffreiheit durch, der das effiziente Funktionieren des Internatio-
nalen Strafgerichtshofs und der Regelung des Römischen Statuts durch Aktionen der Zivilgesell-
schaft fördern wird. Der Richtbetrag für die Mittelzuweisung beläuft sich auf 6 Millionen Euro,
wobei der Gesamtbeitrag der Europäische Kommission maximal 80 % beträgt. Die Beihilfen betra-
gen mindestens 500 000 EUR und höchstens 1 500 000 EUR. Zudem hat ein von der EU finanzier-
tes Projekt zur Entwicklung des juristischen Sachverstands und zur Zusammenarbeit mehr als 200
Personen, die als Rechtsbeistand für staatliche und nichtstaatliche Vertragsparteien des Römischen
Statuts wirken, in Den Haag zusammengeführt. Ferner hat die Europäische Kommission im Rah-
men des EIDHR 1 000 000 EUR aus dem Jahresaktionsprogramm 2011 für das Jahr 2012 bereit-
gestellt, und weitere 1 000 000 EUR aus dem Jahresaktionsprogramm 2012 für das Jahr 2013 vor-
gesehen. hat sie in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Organen intensiv an einem Bericht über die
Komplementarität gearbeitet, der im Jahr 2013 vorliegen soll. Dieser Bericht soll dazu beitragen,
der Straflosigkeit von Personen ein Ende zu setzen, die schwerste Verbrechen wie Völkermord,
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begangen haben, die den Frieden, die
Sicherheit und das Wohl der Welt bedrohen.
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28 Förderung der Wahrung der Rechte der Angehörigen von Minderheiten
In allen Teilen der Welt sind Personen, die Minderheiten angehören, nach wie vor ernsten Bedro-
hungen, Diskriminierung und Rassismus ausgesetzt und häufig von der uneingeschränkten Teil-
nahme am wirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben ausgeschlossen,
das der Mehrheit der Bevölkerung des Landes oder der Gesellschaft, in dem/der sie leben,
offensteht. Im Vertrag über die Europäische Union ist ausdrücklich festgelegt, dass die Rechte der
Personen, die Minderheiten angehören, zu den Werten gehören, auf denen die EU gründet und zu
deren Förderung sie sich in ihren Beziehungen zur übrigen Welt verpflichtet hat. Auf internationaler
Ebene ist die Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiö-
sen und sprachlichen Minderheiten angehören1, das wichtigste Referenzdokument über die
Rechte von Personen, die Minderheiten angehören. Auf europäischer Ebene hat der Europarat das
Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten2 und die Europäische Charta der
Regional- oder Minderheitensprachen3 angenommen.
Der Schutz von Personen, die einer Minderheit angehören, ist einer der wichtigsten Aspekte der
Kopenhagener Kriterien für einen EU-Beitritt. Aus diesem Grund werden die Ergebnisse der
Bewerberländer und potenziellen Bewerberländer in Minderheitenfragen weiterhin in den Fort-
schrittsberichten der Europäischen Kommission bewertet. Im Gegenzug hat die EU den Bewerber-
ländern und potenziellen Bewerberländern eine gezielte Heranführungsfinanzhilfe gewährt, um sie
bei der Durchführung der erforderlichen politischen, wirtschaftlichen und institutionellen Reformen
im Einklang mit den EU-Normen zu unterstützen. Die von der EU geförderten Projekte für Minder-
heitenangehörige zielen vorrangig darauf ab, die sozialen Unterschiede zu verringern und die
Lebensqualität zu verbessern. Maßnahmen zur Verbesserung des sozialen Zusammenhalts in diesen
Ländern erstrecken sich auf die Eingliederung benachteiligter Personen, die Bekämpfung der Dis-
kriminierung und die Stärkung des Humankapitals, insbesondere durch eine Reform der Bildungs-
systeme.
1 http://www.ohchr.org/Documents/Publications/GuideMinoritiesDeclarationen.pdf
2 http://conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/Html/157.htm.
3 http://conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/Html/148.htm.
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ANLAGE DE
Minderheitenfragen waren außerdem nach wie vor ein wichtiges Thema in den Beziehungen der EU
zu anderen Teilen der Welt, und die EU bringt Minderheitenfragen in ihren politischen Dialogen
mit Drittländern regelmäßig zur Sprache. Diese Fragen wurden auch in die Kooperationsstrategien
und Aktionspläne integriert.
Die EU arbeitet zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Personen, die Minderheiten angehö-
ren, auch engagiert mit den Partnern in den VN-Foren zusammen. Zu den Prozessen im Rahmen
der VN gehören die Arbeiten des Forums für Minderheitenfragen und der Unabhängigen Expertin
für Minderheitenfragen. Ferner schloss sich die EU mit anderen in diesem Bereich tätigen interna-
tionalen Organisationen und multilateralen Gremien zusammen, darunter die OSZE und ihr Hoher
Kommissar für nationale Minderheiten und der Europarat.
Zu diesem Zweck hat die EU durch bilaterale Zusammenarbeit Regierungsprogramme und Politi-
ken unterstützt, die auf Angehörige von Minderheiten abzielen oder zumindest potenzielle Auswir-
kungen in diesem Bereich haben. Die EU unterstützte ferner – insbesondere über das EIDHR –
Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für den Schutz und die Förderung der Rechte von
Minderheitenangehörigen einsetzen, und verfolgte damit vorrangig das Ziel, die Bekämpfung der
Diskriminierung zu unterstützen sowie den Schutz und eine ausgewogene Beteiligung von Männern
und Frauen aus Minderheitengemeinschaften am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politi-
schen Leben im umfassenderen Kontext der Stärkung der Menschenrechte, des politischen Plura-
lismus und der demokratischen politischen Beteiligung zu fördern. Das EIDHR finanziert bei-
spielsweise gegenwärtig mit einem Beitrag von über 90 000 EUR ein Projekt, mit dem die politi-
sche Teilhabe und Vertretung der Roma und anderer Minderheiten in Bosnien und Herzegowina
verbessert werden soll und dadurch ihre Inklusion, ihre Interessen und ihre Rechte gestärkt werden
sollen.
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28a Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Nichtdiskriminierung und Achtung der Vielfalt
Die EU hat auch 2012 entscheidend zur weltweiten Bekämpfung aller Formen von Rassismus, Ras-
sendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und ähnlicher Arten von Intoleranz beigetragen.
Innerhalb der EU ging dieses Engagement weiter mit einer Politik konkreter Maßnahmen einher,
zu denen Rechtsvorschriften, wirksame Durchsetzung1, Aufklärung, Datenerhebung2 und finan-
zielle Unterstützung für nationale Behörden und die Zivilgesellschaft gehörten3. Das wohl repräsen-
tativste Beispiel ist die besondere Situation der Roma: Am 5. April 2011 legte die Kommission eine
Mitteilung über einen EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020
vor, in der die Mitgliedstaaten dazu angehalten werden, einen umfassenden Ansatz zur Integration
der Roma anzunehmen oder weiterzuentwickeln und Ziele in den Bereichen Zugang zu Bildung,
Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Wohnraum zu erreichen.
Alle Mitgliedstaaten - mit Ausnahme Maltas, wo es keine Roma-Bevölkerung gibt - haben der
Europäischen Kommission eine Strategie vorgelegt, obwohl keine rechtliche Verpflichtung hierfür
besteht; dies belegt ihr entschiedenes politisches Engagement.
1 Siehe einschlägige Rechtsvorschriften der EU in http://ec.europa.eu/justice/fundamental-rights/racism-
xenophobia/index_de.htm und http://ec.europa.eu/justice/discrimination/law/index_de.htm.
3 NRO-Netze auf EU-Ebene – z.B. ENAR, ERIO oder EQUINET –, die Diskriminierung aufgrund der
ethnischen Abstammung bekämpfen, erhalten über das PROGRESS-Programm Betriebskosten-
zuschüsse. Informationen über andere einschlägige Finanzierungsprogramme sind hier zu finden:
http://ec.europa.eu/justice/fundamental-rights/racism-xenophobia/index_de.htm.
2 Im November 2012 wurde ein Eurobarometer zum Thema Diskriminierung veröffentlicht. Diskrimi-
nierung aufgrund der ethnischen Abstammung ist nach Meinung von 56% der Befragten nach wie vor
als die am meisten verbreitete Form der Diskriminierung in der EU zu betrachten. Siehe Berichte und
Studien über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auf der Website der EU-Agentur für Grundrechte
http://fra.europa.eu/de/publication/2013/uberblick-aller-veroffentlichungen-der-fra-im-jahr-2012.
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ANLAGE DE
Die Europäische Kommission hat im Mai 2012 ihren ersten Bewertungsbericht „Nationale Strate-
gien zur Integration der Roma - ein erster Schritt zur Umsetzung des EU-Rahmens“ vorgelegt, in
dem sie betont, dass noch viel mehr getan werden muss, um ausreichende Mittel für die Inklusion
der Roma sicherzustellen, Überwachungsmechanismen zu schaffen, Diskriminierung und
Ausgrenzung zu bekämpfen sowie die wichtigen Fragen des Zugangs zu angemessenem Wohn-
raum und Gesundheitsversorgung zu behandeln. Die Europäische Kommission erwartet von den
Regierungen, dass sie die in dem Bericht genannten Prioritäten angehen; sie wird die Umsetzung
der nationalen Strategien zur Integration der Roma alljährlich überprüfen und dem Europäischen
Parlament und dem Rat Bericht erstatten.
Am 21. März 2012, dem Internationalen Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung,
hat die Hohe Vertreterin Catherine Ashton eine Erklärung im Namen der EU abgegeben, in der sie
„das unerschütterliche Engagement der Europäischen Union für die Bekämpfung aller Formen von
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ unterstrich. “Rassismus steht im Widerspruch zu den
Grundwerten der EU […]."
Im Rahmen ihres auswärtigen Handelns brachte die EU weiterhin die Themen Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit in ihren politischen Dialogen mit Drittländern, beispielsweise mit afrikani-
schen Staaten, zur Sprache. Diese Themen werden auch in den Kooperationsstrategien weiter
berücksichtigt; so verpflichten sich die Partnerländer etwa im Rahmen der Aktionspläne der Euro-
päischen Nachbarschaftspolitik dazu, alle Formen von Diskriminierung, religiöser Intoleranz, Ras-
sismus und Fremdenfeindlichkeit zu bekämpfen.
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Die EU hat weiter mit regionalen Gremien wie der Europäischen Kommission gegen Rassismus
und Intoleranz (ECRI) des Europarats zusammengearbeitet. Im Rahmen der OSZE setzte sich die
EU in enger Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedern dafür ein, dass die 56 OSZE-Mitgliedstaaten
ihre Verpflichtungen im Bereich Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskrimi-
nierung zügiger erfüllen.
Auf multilateraler Ebene arbeitete die EU bei der Bekämpfung von Rassismus und Diskriminie-
rung auch aktiv mit den VN zusammen. Sie unterstützte das Mandat des Sonderberichterstatters der
VN für moderne Formen von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender
Intoleranz Mutama Ruteere und seines Vorgängers Githu Muigai. Elf Jahre nach der Weltkonferenz
gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende
Intoleranz von 2001 engagiert sich die EU weiterhin voll und ganz für das Hauptziel der Konferenz
von Durban (2001), nämlich die vollständige Beseitigung von Rassismus, Rassendiskriminierung,
Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz.
Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung
bildet die universelle Grundlage der Bemühungen um die Prävention, Bekämpfung und Beseitigung
von Rassismus. Die Europäische Union hat weiterhin an alle Staaten appelliert, die dieses Überein-
kommen noch nicht ratifiziert oder vollständig umgesetzt haben, dies zu tun; allerdings konnten
2012 keine Ratifizierungen sichergestellt werden.
Die EU hat die Bekämpfung von Diskriminierung bei ihrer internationalen Zusammenarbeit weiter-
hin systematisch berücksichtigt. Über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschen-
rechte (EIDHR) unterstützte sie ein breites Spektrum von zivilgesellschaftlichen Organisationen
bei rund 120 neuen Projekten im Gesamtwert von etwa 24 Millionen Euro. Darüber hinaus unter-
stützte sie über das EIDHR auch die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschen-
rechte (OHCHR) bei der Umsetzung bestehender internationaler Standards für Gleichstellung und
Nichtdiskriminierung, insbesondere des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder
Form von Rassendiskriminierung.
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Entsprechend der Grundsatzpolitik der EU in diesem Bereich billigte das Politische und Sicher-
heitspolitische Komitee am 24. Juli 2012 ein Strategiepapier mit dem Titel " The EU in the follow-
up of the Durban Declaration and Programme of Action".
Im Rahmen der strategischen Partnerschaft zwischen der EU und der Afrikanischen Union für
demokratischer Staatsführung und Menschenrechte wurde 2012 von beiden Seiten bestätigt, dass sie
der Bekämpfung von Rassismus, Rassendiskriminierung und Fremdenfeindlichkeit sowie ähnlichen
Formen der Intoleranz eine hohe Bedeutung beimessen.
Am 5. Juni 2012 veranstalteten die Delegationen der Europäischen Union und der Afrikanischen
Union in Genf einen gemeinsamen Workshop für die Mitgliedstaaten ihrer jeweiligen Organisatio-
nen, um sich über bewährte Verfahren auf lokaler, nationaler und regionaler Ebene a) bei der
Bekämpfung von zu Rassendiskriminierung führenden Handlungen und b) bei dem Vorgehen gegen
die Anstiftung zum Rassenhass auszutauschen.
29. Wirksamere Politik in Bezug auf indigene Völker
Die Grundsätze des Eintretens der EU für indigene Völker werden im Rahmen der VN-Erklärung
über die Rechte der indigenen Völker von 2007 angewandt, die die Rechte der indigenen Völker
stärkt und deren kontinuierliche Entwicklung weltweit gewährleistet.
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Die EU ist bestrebt, Menschenrechte, einschließlich der Rechte indigener Völker, in alle Aspekte
ihres außenpolitischen Handels, auch in ihre politischen Dialoge mit Drittländern und regionalen
Organisationen, sowie in ihre Arbeit in multilateralen Gremien wie den Vereinten Nationen einzu-
beziehen und finanzielle Unterstützung zu leisten.
Seit der Einführung des internationalen Tags der indigenen Bevölkerungen der Welt im Jahr
1994 haben zunächst das für Außenbeziehungen und die Europäische Nachbarschaftspolitik zustän-
dige Kommissionsmitglied und nun die Hohe Vertreterin nahezu jedes Jahr anlässlich dieses Tags
am 9. August eine Erklärung abgegeben. In ihrer Erklärung von 2012 hat sich die Hohe Vertreterin
den indigenen Völkern bei der feierlichen Würdigung ihres reichen kulturellen Erbes und ihres
Beitrags für die Welt angeschlossen. Darüber hinaus organisierten EU-Delegationen auf der ganzen
Welt am oder um den 9. August Veranstaltungen, darunter Treffen mit indigenen Führern, Presse-
konferenzen, Presseartikel, Teilnahme an Seminaren und Besichtigungen von EU-finanzierten Pro-
jekten.
Die EU hat sich weiterhin aktiv an den VN-Foren, die sich mit indigenen Fragen befassen, beteiligt
und mit den für indigene Völker zuständigen VN-Organisationen zusammengearbeitet. 2011 hatte
sie sich einem Konsens über die regelmäßige Resolution des Dritten Ausschusses der VN-Gene-
ralversammlung über die Rechte indigener Völker angeschlossen; diese Resolution war von etwa
der Hälfte der Mitgliedstaaten der EU mitgetragen worden. Sie enthielt den Beschluss, im Jahr 2014
eine hochrangige Plenartagung der Generalversammlung mit dem Titel "Weltkonferenz über indi-
gene Völker" abzuhalten. Die EU gab ferner im Dritten Ausschuss und auf der Tagung des Jahres
2012 des Expertenmechanismus für die Rechte der indigenen Völker (EMRIP) eine Erklärung ab
und nahm an dem interaktiven Dialog mit dem Sonderberichterstatter für die Rechte indigener Völ-
ker, James Anaya, teil. Die EU leistete einen aktiven Beitrag zu dem thematischen Bericht der VN-
Arbeitsgruppe für Menschenrechte und transnationale Unternehmen sowie andere Wirtschaftsunter-
nehmen, der auf der 68. VN-Generalversammlung vorgelegt werden soll, in deren Mittelpunkt die
Lage der indigenen Völker stehen wird, um negativen Auswirkungen von wirtschaftlichen Tätig-
keiten auf die Rechte der indigenen Völker vorzubeugen.
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Die Rechte indigener Völker wurden in den Strategien der EU für Entwicklungszusammen-
arbeit weiterhin durchgängig berücksichtigt. So werden in dem Länderstrategiepapier der EU für
Kolumbien 2007-2013 die humanitäre Situation und die Menschenrechtssituation der indigenen
Völker in diesem Land behandelt und als wichtige Prioritäten die Friedenskonsolidierung durch die
Beteiligung von marginalisierten Bevölkerungsgruppen an der lokalen Regierungsführung, die Mit-
bestimmung des Wirtschaftslebens sowie die Förderung der Menschenrechte, die verantwortungs-
volle Staatsführung und die Bekämpfung der Straflosigkeit genannt. Ein weiteres Beispiel ist die
explizite Einbeziehung der Belange indigener Völker in die Unterstützung für die Modernisierung
des Staates, die Stärkung der verantwortungsvollen Staatsführung und die soziale Inklusion im
Länderstrategiepapier für Peru (2007-2013).
Die EU ist sich der besonderen Gefährdung und scharfen Repression bewusst, der die Verteidiger
der Rechte indigener Völker in vielen Ländern der Welt ausgesetzt sind, wie zahlreiche internatio-
nale Berichte, darunter die Berichte der VN-Sonderberichterstatterin über die Lage von Menschen-
rechtsverteidigern, belegen.
Vor allem über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) leistet
die EU auch direkte Unterstützung für Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich mit Angele-
genheiten indigener Völker befassen. So finanziert das EIDHR seit ein Projekt im Wert von 1,2
Millionen Euro, mit dem das Netz der Verteidiger der Menschenrechte indigener Völker gestärkt
werden soll, das Verletzungen der Menschenrechte indigener Völker in Asien beobachtet und
dokumentiert, um auf lokaler und internationaler Ebene das Bewusstsein für die Rechte indigener
Völker zu schärfen und die Personen und Gruppen zu schützen, die die Rechte indigener Völker in
Asien fördern und schützen. Mit diesem Projekt, das auf Nepal, Bangladesch, Indien, Kambodscha,
Indonesien, Malaysia, die Philippinen und Thailand ausgerichtet ist, soll der fehlenden rechtlichen
Anerkennung indigener Völker und dem Mangel an geeigneten politischen Maßnahmen zum Schutz
der Menschenrechte indigener Völker in Asien entgegengewirkt werden, wo etwa 200 Millionen
der schätzungsweise weltweit insgesamt 350 Millionen Angehörigen indigener Völker leben.
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In diesen Ländern lebt die Mehrheit der indigenen Völker unterhalb der Armutsgrenze, ist Diskri-
minierung in jeder Form ausgesetzt und hat kaum Zugang zu Prozessen der politischen Beschluss-
fassung und zu Justizsystemen; nicht nur ihre individuellen Rechte, sondern auch ihre kollektiven
Rechte werden verletzt. Die Verletzung des Rechts indigener Völker auf Beteiligung an der Ent-
scheidungsfindung in Angelegenheiten, die ihre Rechte betreffen, ist oft auf die Missachtung des
Grundsatzes der freiwilligen und in Kenntnis der Sachlage erteilten vorherigen Zustimmung und
seiner praktischen Dimensionen zurückzuführen. Die Nichtanerkennung der Bodenrechte indigener
Völker hat zu weit verbreiteter Landaneignung und Vertreibung im Zusammenhang mit Plantagen,
umfangreichen Bergbauprojekten, Dämmen, Infrastrukturprojekten und Schutzgebieten geführt.
Viele Fälle von Verletzungen der Menschenrechte indigener Völker werden nicht dokumentiert und
angezeigt, da sich indigene Völker nur selten ihrer Rechte bewusst sind und Beratungsmaßnahmen
insbesondere in Konfliktgebieten sehr begrenzt sind; die Arbeit der Verteidiger der Rechte indige-
ner Völker ist daher unerlässlich.
Der neue EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie enthält einen Aktionsbereich indi-
gene Völker: "Überprüfung und Weiterentwicklung der EU-Politik im Zusammenhang mit der VN-
Erklärung über die Rechte der indigenen Völker im Hinblick auf die Weltkonferenz über indigene
Völker im Jahr 2014".
30 Menschenrechte für Personen mit Behinderungen
Die Europäische Union ist am 22. Januar 2011 dem VN-Übereinkommen über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen (CRPD) beigetreten. Dies war ein historischer Schritt, da das
CRPD das erste umfassende Menschenrechtsübereinkommen ist, das die EU als eine "Organisation
der regionalen Integration" ratifiziert hat. Die EU hat im September 2011 erstmals als Vertragspar-
tei aktiv an der CRPD-Vertragsstaatenkonferenz teilgenommen. Im Oktober 2012 hat nach Maß-
gabe von Artikel 33 Absatz2 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen die Schaffung einer Struktur auf EU-Ebene beschlossen. Diese EU-
Struktur wird die Durchführung dieses VN-Übereinkommens fördern, schützen und überwachen,
und zwar sowohl im Rahmen der Rechtsvorschriften und in der Politik der EU als auch im Hinblick
auf die "interne" Durchführung dieses Übereinkommens durch die EU-Organe, d.h. wenn diese als
öffentliche Verwaltung auftreten.
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Mit dem CRPD soll gewährleistet werden, dass Menschen mit Behinderungen ihre Rechte gleich-
berechtigt mit allen anderen Bürgern wahrnehmen können. Es enthält Mindeststandards für den
Schutz eines ganzen Spektrums von Menschenrechten und Grundfreiheiten für Menschen mit
Behinderungen. Dies bedeutet für die EU, dass sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten dafür sorgt,
dass ihre politischen und legislativen Maßnahmen und ihre Pogrammplanung mit den Bestimmun-
gen des CRPD über Rechte für Menschen mit Behinderungen im Einklang steht. In der im Novem-
ber 2010 angenommenen Strategie der EU zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-
2020, mit der dazu beigetragen werden soll, das CPRD auf EU-Ebene und auf Ebene der Mitglied-
staaten durchzuführen, sind "Maßnahmen im Außenbereich" als einer der acht wesentlichen
Aktionsbereiche genannt. Die Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die in erster Linie für Maßnahmen
zugunsten von Menschen mit Behinderungen zuständig sind, sollen durch diese Strategie ergänzt
und unterstützt werden. Auch in dem unlängst verabschiedeten EU-Aktionsplan für Menschen-
rechte und Demokratie wurden die Rechte von Menschen mit Behinderungen als Tätigkeitsbereich
herausgestellt.
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurden in den politischen Dialogen und den spe-
zialisierten Dialogen der EU (einschließlich Menschenrechtsdialogen) mit Drittländern vermehrt
zur Sprache gebracht. 2012 wurde das Thema Behinderungen als Menschenrechtsfrage in den Men-
schenrechtsdialogen mit der Afrikanischen Union, Chile, Mexiko, Neuseeland, der Palästinensi-
schen Behörde, Russland und den Vereinigten Staaten zur Sprache gebracht. Die Ratifizierung des
CRPD durch die EU war ein weiterer Anlass, auf diese Weise vorzugehen. Insbesondere hat die EU
zur Ratifizierung und uneingeschränkten Umsetzung des CRPD durch alle Staaten aufgerufen.
Die EU hat auch 2012 die Achtung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in den
einschlägigen regionalen und internationalen Gremien gefördert und propagiert.
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Die EU setzte außerdem den Schutz und die Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderun-
gen außerhalb der EU fort, indem sie diese Frage systematisch in ihre Entwicklungszusammen-
arbeit einbezog. Finanzmittel für das Thema Menschen mit Behinderungen werden im Rahmen
mehrerer Finanzierungsinstrumente der EU, beispielsweise des Finanzierungsinstruments für die
Entwicklungszusammenarbeit (DCI), des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), des Europäi-
schen Nachbarschaftsinstruments (ENPI) und des Europäischen Instruments für Demokratie und
Menschenrechte (EIDHR) bereitgestellt. 2012 hat die EU über 80 Projekte in mehr als 50 Partner-
ländern finanziert (mit einem auf über 30 Mio. EUR geschätzten Budget).
Im Einklang mit der Aktion 30b das Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie hat die
Europäische Kommission im August 2012 die Anpassung des Leitfadens über Behinderung und
Entwicklung an das VN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
abgeschlossen.
EINHALTUNG DES HUMANITÄREN VÖLKERRECHTS
Im Einklang mit den Leitlinien des Rates von 2005 zur Förderung der Einhaltung des humanitären
Völkerrechts hat die EU 2012 eine Vielzahl von Initiativen unternommen, um weltweit für das
humanitäre Völkerrecht zu werben. Das humanitäre Völkerrecht unterscheidet sich von den inter-
nationalen Menschenrechtsnormen. Es besteht aus den vier Genfer Konventionen von 1949, ihren
Zusatzprotokollen, anderen internationalen Übereinkommen und dem Völkergewohnheitsrecht,
deren gemeinsames Ziel darin besteht, nicht oder nicht mehr an Feindseligkeiten beteiligte Personen
(wie Zivilpersonen, Kriegsgefangene und andere Inhaftierte , Kranke und Verwundete) zu schützen
und die Mittel und Methoden der Kriegsführung (einschließlich Taktiken und Waffen) einzuschrän-
ken, um unnötiges Leid und unnötige Zerstörung zu vermeiden 1.
1 Ein umfassende Liste der Übereinkünfte im Bereich des humanitären Völkerrechts ist in der Anlage zu
den Leitlinien des Rates zum humanitären Völkerrecht wiedergegeben.
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Die Mitgliedstaaten haben Fortschritte bei der Umsetzung ihrer auf der 31. Internationalen Konfe-
renz des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds im Jahr 2011 getroffenen Zusagen gemacht;
auf der hochrangigen Tagung der Vereinten Nationen zur Rechtsstaatlichkeit, die im September
2012 stattfand, haben sie ihre Zusagen betreffend die Ratifizierung von Verträgen bekräftigt. Am 7.
Juni 2012 hat Österreich das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem
Verschwindenlassen von 2006 ratifiziert; Finnland und Polen haben das Ottawa-Übereinkommen
über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antiperso-
nenminen und über deren Vernichtung von 1997 ratifiziert (am 9. Januar 2012 bzw. am 27. Dezem-
ber 2012). Somit sind nun alle EU-Mitgliedstaaten Vertragsparteien des Ottawa-Übereinkommens.
In einer Reihe von Mitgliedstaaten wird daran gearbeitet, das Übereinkommen gegen das Ver-
schwindenlassen sowie andere Übereinkünfte des humanitären Völkerrechts zu ratifizieren, die
unter die Zusagen gegenüber dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) fallen.
In einer Reihe von Erklärungen, die sie 2012 vor den Vereinten Nationen abgab, betonte die EU
erneut, wie wichtig die Umsetzung des humanitären Völkerrechts ist. In einer Erklärung, die sie
am 25. Juni 2012 vor dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zum Schutz von Zivilpersonen in
bewaffneten Konflikten abgegeben hat, hat die EU ihrem Bedauern darüber Ausdruck verliehen,
dass die an bewaffneten Konflikten beteiligten Parteien ihren Verpflichtungen zur Achtung und
zum Schutz von Zivilpersonen nach Maßgabe des geltenden humanitären Völkerrechts, der interna-
tionalen Menschenrechtsnormen und des internationalen Flüchtlingsrechts häufig nicht nachkom-
men. Die EU teilte die tiefe Besorgnis des Generalsekretärs der VN über Situationen – wie u. a. in
Afghanistan, Südsudan, Sudan, der Demokratischen Republik Kongo und Somalia –, in denen die
Zivilbevölkerung, insbesondere Frauen und Kinder, immer wieder verschiedenen Formen extremer
Gewalt zum Opfer fallen. Die EU war tief besorgt über die humanitären Auswirkungen des Einsat-
zes von Waffen in dicht besiedelten Gebieten; sie nahm die vom IKRK zum Ausdruck gebrachte
Auffassung zur Kenntnis, dass der Einsatz von Explosionswaffen mit größerer Reichweite in dicht
besiedelten Gebieten vermieden werden sollte, und rief dazu auf, diese Frage systematischer und
proaktiver anzugehen. Die EU wies darauf hin, dass eine erhöhte Rechenschaftspflicht vonnöten
sei, wenn man die Konfliktparteien verstärkt zur Einhaltung ihrer internationalen Verpflichtungen
bewegen wolle, und betonte, dass es in erster Linie in der Verantwortung der nationalen Behörden
liege, für Rechenschaftspflicht zu sorgen. Sie hielt es für sinnvoll, vermehrt Untersuchungs- und
Erkundungsmissionen einzusetzen und den Internationalen Strafgerichtshof mit solchen Fällen zu
befassen. Nach Auffassung der EU müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass alle
Personen, Institutionen und Organisationen nach Gesetzen und Verfahren zur Rechenschaft gezo-
gen werden, die mit dem geltenden humanitären Völkerrecht in Einklang stehen; sie befürwortete
daher die aktive Beteiligung aller Staaten an den laufenden Anstrengungen, die das IKRK unter-
nimmt, um die Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu verbessern.
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In einer Erklärung vor dem Sechsten Ausschuss der VN-Generalversammlung vom 22. Oktober
2012 zum Stand der Zusatzprotokolle zu den Genfer Konventionen hob die EU hervor, dass die
Förderung und Achtung des humanitären Völkerrechts von entscheidender Bedeutung dafür ist, den
Schutz von Opfern bewaffneter Konflikte zu gewährleisten. Die EU appellierte eindringlich an die
Staaten, die noch nicht allen Zusatzprotokollen zu den Genfer Konventionen beigetreten sind, dies
zu tun. Soweit angebracht und erforderlich, ermutigt die EU alle Vertragsparteien, die Inanspruch-
nahme der Dienste der Internationalen Ermittlungskommission, die gemäß Artikel 90 des ersten
Zusatzprotokolls von 1977 zu den Genfer Konventionen eingesetzt wurde, in Erwägung zu ziehen.
In einer Erklärung vom 9. November 2012 vor dem Vierten Ausschuss zu israelischen Praktiken,
die die Menschenrechte des palästinensischen Volkes beeinträchtigen, verwies die EU erneut auf
die Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts in Palästina, einschließlich der Anwendbarkeit
des Vierten Genfer Abkommens zum Schutze von Zivilpersonen, und rief in diesem Zusammen-
hang dazu auf, das humanitäre Völkerrecht in vollem Umfang zu achten. In einer Stellungnahme
zur verstärkten Koordinierung der humanitären und der Katastrophenhilfe der Vereinten Nationen,
die sie am 13. Dezember 2012 vor der Generalversammlung abgab, forderte die EU alle Staaten und
Parteien nachdrücklich auf, ihren Verpflichtungen im Rahmen des humanitären Völkerrechts nach-
zukommen, und rief die Konfliktparteien dazu auf, das für die medizinische Versorgung abgestellte
Personal und dessen Transportmittel, Eigentum und Einrichtungen im Einklang mit allen einschlä-
gigen Vorschriften des Völkerrechts, einschließlich des humanitären Völkerrechts, zu schützen.
Während der VN-Konferenz über einen Vertrag über den Waffenhandel brachten die Europäi-
sche Union und ihre Mitgliedstaaten deutlich ihre Überzeugung zum Ausdruck, dass die Verbrin-
gung von Waffen verweigert werden muss, wenn offensichtlich die Gefahr besteht, dass die Waffen
für schwere Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen oder das humanitäre Völ-
kerrecht eingesetzt werden.
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Die EU hat wiederholt alle Konfliktparteien in Syrien dazu aufgefordert, das humanitäre Völker-
recht zu achten. In seinen Schlussfolgerungen vom 23. Januar 2012 verurteilte der Rat die Gewalt
gegen Zivilpersonen und forderte die syrischen Behörden auf, die Sicherheit der Journalisten in
ihrem Land zu gewährleisten. In seinen Schlussfolgerungen vom 27. Februar 2012 begrüßte der Rat
die Resolution der VN-Generalversammlung zu Syrien und bedauerte die vielen Opfer unter der
Zivilbevölkerung; er forderte Präsident Assad auf, das Töten von Zivilpersonen sofort einzustellen.
Die EU rief alle Parteien auf, die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der humanitären
Organisationen uneingeschränkt zu respektieren, und verurteilte die rechtswidrigen Angriffe
auf medizinisches Personal, das mit dem Emblem des Roten Halbmonds gekennzeichnet war.
Am 15. März 2012, dem Jahrestag des Aufstands, verurteilte die Hohe Vertreterin die Tötung von
Zivilpersonen und forderte den unverzüglichen Zugang humanitärer Helfer sowie eine Unter-
suchung der Erkenntnisse der Unabhängigen internationalen Untersuchungskommission, die darauf
hinweisen, dass das Regime Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere schwere Menschen-
rechtsverletzungen begangen hat. In seinen Schlussfolgerungen vom 23. März 2012 äußerte der Rat
seine tiefe Besorgnis über die sich verschlechternde humanitäre Lage der syrischen Zivilbevölke-
rung und forderte die syrischen Behörden nachdrücklich auf, humanitären Organisationen unver-
züglichen und ungehinderten Zugang zu allen Gebieten Syriens zu gewähren. Die EU begrüßte die
Annahme der Resolution des Menschenrechtsrats zur Menschenrechtslage in Syrien sowie die Ver-
längerung des Mandats der Unabhängigen internationalen Untersuchungskommission und hob her-
vor, dass die Täter von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen schweren Menschen-
rechtsverletzungen nicht ungestraft bleiben dürfen.
Am 27. Mai 2012 gab die Hohe Vertreterin eine Erklärung ab, in der sie das vom syrischen Regime
gegen seine eigene Zivilbevölkerung verübte Massaker, dem mehr als neunzig Menschen zum
Opfer fielen, aufs Schärfste verurteilte. In seinen Schlussfolgerungen vom 23. Juli 2012 verlieh der
Rat seiner tiefen Besorgnis über die Menschenrechtslage und die Verstöße gegen das humanitäre
Völkerrecht in Syrien Ausdruck. Die EU rief alle Parteien auf, das humanitäre Völkerrecht zu ach-
ten und den uneingeschränkten und sicheren Zugang der humanitären Helfer zu gestatten. In seinen
Schlussfolgerungen vom 15. Oktober 2012 forderte der Rat alle Konfliktparteien nachdrücklich auf,
ihrer rechtlichen und moralischen Pflicht zum Schutz der Zivilbevölkerung uneingeschränkt nach-
zukommen, und bekräftigte die Unterstützung der EU für die Ermittlungen der Unabhängigen inter-
nationalen Untersuchungskommission, einschließlich in mutmaßlichen Kriegsverbrechen und
Verbrechen gegen die Menschlichkeit. In Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Dezember 2012
begrüßte die EU die Annahme der Resolution des Dritten Ausschusses der VN-Generalversamm-
lung zu Syrien und forderte den VN-Sicherheitsrat auf, die Lage in Syrien in allen Aspekten, ein-
schließlich einer möglichen Befassung des Internationalen Strafgerichtshofs, anzugehen.
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In Bezug auf die Demokratische Republik Kongo gab die Hohe Vertreterin am 14. März 2012
eine Erklärung ab, in der sie das Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs im Fall Lubanga Dyilo
begrüßte. Am 7. Juni 2012 verurteilte die Hohe Vertreterin die Tötung von Zivilisten durch Streit-
kräfte in der Region Kivu und erinnerte daran, dass die EU fest entschlossen ist, Straflosigkeit zu
bekämpfen und Straftäter vor Gericht zu bringen. In seinen Schlussfolgerungen vom 25. Juni 2012
nahm der Rat mit Besorgnis die Verschlechterung der Sicherheitslage und der humanitären Lage im
Osten der Demokratischen Republik Kongo (DRK) zur Kenntnis und appellierte an alle Akteure,
den Zugang für humanitäre Hilfe zu ermöglichen. Im November bekräftigte er seinen Aufruf erneut
in Schlussfolgerungen und betonte, dass alle, die für Gewalt gegen Zivilpersonen, insbesondere
gegen Frauen und Kinder, verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden müssen.
Am 14. Mai 2012 verwies der Rat in Schlussfolgerungen zum Nahost-Friedensprozess erneut auf
die Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts einschließlich des IV. Genfer Abkommens zum
Schutze von Zivilpersonen in den palästinensischen Gebieten. In seinen Schlussfolgerungen zum
Nahost-Friedensprozess vom 9. November 2012 verlieh der Rat seiner tiefen Besorgnis über die
Lage in Gaza und Israel Ausdruck, verurteilte vorsätzliche Angriffe auf unschuldige Zivilpersonen
und rief alle Seiten auf, das humanitäre Völkerrecht uneingeschränkt zu achten.
In seinen Schlussfolgerungen vom 23. Januar 2012 erinnerte der Rat an die Verantwortung der
Regierung Sudans für den Schutz aller Zivilpersonen in ihrem Hoheitsgebiet, forderte sie auf,
uneingeschränkt mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammenzuarbeiten, und betonte, dass
Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht geahndet werden müssen. Am
3. März 2012 gab die Hohe Vertreterin eine Erklärung ab, in der sie die Entscheidung des Interna-
tionalen Strafgerichtshofs zur Kenntnis nahm, Haftbefehl gegen den sudanesischen Verteidigungs-
minister Abdelrahim Mohamed Hussein wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegs-
verbrechen zu erlassen, und erinnerte daran, dass die schwersten, die gesamte Staatengemeinschaft
betreffenden Verbrechen nicht ungestraft bleiben dürfen. In seinen Schlussfolgerungen vom 23. Juli
2012 äußerte der Rat seine Besorgnis über die sich verschlechternde humanitäre Lage in Süd-Kur-
dufan und im Bundesstaat Blauer Nil und forderte die sudanesischen Behörden nachdrücklich auf,
internationalen humanitären Organisationen unverzüglich ungehinderten Zugang zu gewähren. Am
18. Oktober 2012 verurteilte die Hohe Vertreterin einen Angriff auf einen Konvoi von Friedens-
sicherungskräften der UNAMID und forderte die Regierung Sudans auf, zu gewährleisten, dass die
Verantwortlichen vor Gericht gebracht werden.
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In seinen Schlussfolgerungen vom 23. April 2012 appellierte der Rat an alle Konfliktparteien in
Mali, das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen uneingeschränkt
zu achten und unverzüglichen und ungehinderten Zugang für humanitärer Helfer zu gewährleisten.
Dabei sprach der Rat den Nachbarstaaten seine Anerkennung für die Hilfe aus, die sie in Erfüllung
ihrer Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht geleistet hatten. Am 17. Mai 2012 verlieh
die Hohe Vertreterin ihrer Besorgnis darüber Ausdruck, dass die Kontrolle der nördlichen Regionen
Malis durch Rebellengruppen die Gewährung grundlegender humanitärer Hilfe verhinderte, und rief
alle Beteiligten auf, humanitäre Korridore einzurichten. In seinen Schlussfolgerungen vom 15.
Oktober 2012 bekräftigte der Rat die Zusage der EU, Mali durch anhaltende humanitäre Anstren-
gungen bei der Lösung der Krise zu unterstützen, und erinnerte an die Verpflichtung, allen huma-
nitären Akteuren freien und ungehinderten Zugang zu gefährdeten Gruppen zu gewähren.
Die EU hat sich weiterhin aktiv mit der Frage der privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen
befasst, und sie setzt sich nach wie vor dafür ein, Menschenrechtsverletzungen oder Missbrauch
von Menschenrechten, die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten privater Militär- und Sicher-
heitsunternehmen stehen könnten, zu verhindern oder abzustellen. Hohen Wert misst die EU einer
offenen und alle Seiten einschließenden Debatte bei, die es ermöglicht, die Komplexität der Bera-
tungen über die Regelung, Kontrolle und Beaufsichtigung der Tätigkeiten von privaten Militär- und
Sicherheitsunternehmen besser zu verstehen. In dieser Hinsicht betrachtet die EU das Montreux-
Dokument als äußerst wichtig, da es die einschlägigen völkerrechtlichen Verpflichtungen und guten
Praktiken für Staaten im Zusammenhang mit dem Einsatz von privaten Militär- und Sicherheits-
unternehmen in bewaffneten Konflikten enthält. Die EU hat am 26. Juli 2012 als erste internationale
Organisation öffentlich ihre Unterstützung für das Montreux-Dokument bekundet.
Ferner engagierte sie sich auch weiterhin aktiv in der vom VN-Menschenrechtsrat eingesetzten
offenen zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe zu privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen, die
vom 13.-17. August 2012 ihre zweite Sitzung abhielt. In diesem Kontext hat sie andere Drittländer
aufgerufen, ihre Unterstützung für das Montreux-Dokument zu bekunden, da es einen konkreten
Beitrag zur Erfüllung bestehender internationaler Verpflichtungen darstellt.
Als Auftraggeber bestimmter Dienstleistungen, die von privaten Militär- und Sicherheitsunterneh-
men bereitgestellt werden, hat der EAD begonnen, die mit diesen Unternehmen geschlossenen Ver-
träge auf ihre uneingeschränkte Vereinbarkeit mit dem humanitären Völkerrecht und anderen gel-
tenden Rechtsnormen zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass etwaige Verletzungen geahndet
werden.
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Die EU hat ihren Aufrufen, das humanitäre Völkerrecht bei humanitären Hilfseinsätzen zu res-
pektieren, größeren Nachdruck verliehen. Kommissionsmitglied Kristalina Georgieva hat Verlet-
zungen des humanitären Völkerrechts in Situationen bewaffneter Konflikte wie in Syrien und Mali
angeprangert und die Konfliktparteien aufgefordert, sich an das Recht zu halten und diejenigen, die
nicht an den Feindseligkeiten beteiligt sind, zu schützen, indem sie insbesondere dafür sorgen, dass
unparteiische humanitäre Organisationen unbehelligt und sicher Zugang erhalten. Am 6. November
2012 betonte Kommissionsmitglied Georgieva in ihrer Rede über die humanitäre Antwort auf die
Krise in Syrien, dass das humanitäre Völkerrecht eine Verpflichtung für alle Konfliktparteien dar-
stellt. In ihrer Rede auf der norwegischen Flüchtlingskonferenz zum Thema "Grundsätze in der
Praxis: Humanitäre Hilfe sicherstellen" vom 4. Dezember 2012 hob Kommissionsmitglied Geor-
gieva hervor, dass in Anbetracht der vielen neuen Akteure in der humanitären Hilfe die humanitären
Grundsätze der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit heute gültiger
denn je seien.
2012 hat die EU Finanzmittel für ein Projekt des norwegischen Flüchtlingsrates und des briti-
schen Overseas Development Institute bereitgestellt, in dessen Rahmen untersucht wird, wie die
humanitären Grundsätze in der Praxis angewandt werden, um für ihre konsequentere Anwendung
zu sorgen. In diesem Zusammenhang fand im Dezember 2012 in Brüssel eine hochrangige Konfe-
renz über humanitäre Grundsätze statt. Ferner stellte die Kommission finanzielle Unterstützung für
ein weiteres Projekt der Swiss Foundation for Mine Action und des Geneva Call für die Schulung
bewaffneter nichtstaatlicher Akteure in humanitärem Völkerrecht und den sich daraus ergebenden
humanitären Normen bereit.
Schließlich finanzierte die Kommission ein Projekt des finnischen Roten Kreuzes, das die europäi-
schen humanitären Organisationen und ihre Projektpartner, die in Ländern tätig sind, die konflikt-
anfällig sind oder gerade einen Konflikt überstanden haben, verstärkt für das humanitäre Völker-
recht und die humanitären Grundsätze sensibilisieren soll.
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ANLAGE DE
Die EU hatte weiterhin die Befürchtung, dass ihre humanitären Hilfeleistungen durch Antiterror-
gesetze mit extraterritorialer Wirkung, die u.a. die materielle Unterstützung von einschlägig
gelisteten Organisationen unter Strafe stellen, behindert werden könnten, auch wenn es sich um rein
humanitäre Aktionen handelt und keineswegs die Absicht besteht, Terrorakte zu unterstützen. Auf-
grund der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten in der Rechtssache
"Holder v Human Law Project" (Bestätigung der Verfassungsmäßigkeit der amerikanischen Geset-
zesbestimmungen, nach denen es untersagt ist, bestimmte einschlägig gelistete Einrichtungen in den
Regeln des humanitären Völkerrechts zu unterweisen) hat die Kommission diese Frage weiterhin
gegenüber der US-Regierung auf verschiedenen Ebenen wie dem Außen- und dem Justizministe-
rium zur Sprache gebracht.
VI. BILATERALE ZUSAMMENARBEIT MIT PARTNERN
Die EU wird die Menschenrechte in den Mittelpunkt ihrer Beziehungen zu sämtlichen Dritt-
ländern einschließlich ihrer strategischen Partner stellen.
Erste Europäische Woche der Menschenrechte (3.-14. Dezember 2012) in Brasilien
Anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember, an dem der Europäi-
schen Union auch der Friedensnobelpreis 2012 verliehen wurde, hat die EU-Delegation in Brasilia
eine Reihe kultureller Veranstaltungen organisiert, darunter ein Seminar für Menschenrechtsverteidi-
ger, Filmvorführungen, Diskussionen, die Vorstellung einer Publikation von Menschenrechtsverteidi-
gern und ein Galakonzert. Die Veranstaltungen wurden in Abstimmung und Zusammenarbeit mit
den nationalen Kulturinstituten der EU (EUNIC) und den EU-Mitgliedstaaten in Brasilia sowie dem
brasilianischen Staatssekretariat für Menschenrechte (SDH), den Vereinten Nationen (einschließlich
der VN-Organisationen UNAIDS, UNFPA und UN Women), der brasilianischen Staatsanwaltschaft
und der Universität Brasilia organisiert. Die Veranstaltungen waren schwerpunktmäßig auf
Menschrechte ausgerichtet und hatten feierlichen Charakter.
Eine der wichtigsten Veranstaltungen der Woche war das Seminar für Menschenrechtsverteidi-
ger, das im Rahmen der Fazilität zur Unterstützung sektoraler Dialoge EU-Brasilien (EU-Brazil
Sectoral Dialogues Support Facility) finanziert wurde. Das Seminar führte die repräsentativsten und
bekanntesten Menschenrechtsverteidiger des Landes (die alle bedroht werden, unter Schutz stehen
und verschiedene Problembereiche vertreten), Organisationen, die sich für ihre Verteidigung einset-
zen, und Vertreter des nationalen und des bundesstaatlichen Schutzprogramms für Menschenrechts-
verteidiger zusammen. Es war ein weiter Teilnehmerkreis vertreten, der äußerst kritisch darüber
berichtete, was es bedeutet, unter Bedrohung zu leben.
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31 Einfluss vor Ort durch maßgeschneiderte Herangehensweisen
Abschnitt 31 "Einfluss vor Ort durch maßgeschneiderte Herangehensweisen" des EU-Aktionsplans
für Menschenrechte und Demokratie, der im Juni 2012 angenommen wurde, enthält die Verpflich-
tung zu einem umfassenden "Follow-up zu den länderspezifischen Menschenrechtsstrategien in
Form von jährlichen Sachstandsberichten und Überprüfungen".
Die länderspezifischen Menschenrechtsstrategien der EU wurden eingeführt, um einen gezielte-
ren und kohärenteren Ansatz für Menschenrechtsfragen in Drittländern zu erreichen. Mit ihnen soll
ein besserer Einblick in die wichtigsten Menschenrechtsprobleme gewonnen und das Handeln der
EU, sowohl in politischer Hinsicht als auch in Bezug auf die finanzielle Hilfe, auf die Hauptpriori-
täten ausgerichtet werden, um es so besser auf seinen Zweck zuzuschneiden und seine Wirksamkeit
zu erhöhen.
Seit Beginn dieser Aufgabe wurden mehr als 140 länderspezifische Menschenrechtsstrategien aus-
gearbeitet, von denen 48 im Jahr 2012 die endgültige Zustimmung des Politischen und Sicherheits-
politischen Komitees (PSK) erhielten. Im Dezember 2012 wurde ein Verfahren zur Überwachung
und Kontrolle der Durchführung der länderspezifischen Menschenrechtsstrategien eingeleitet.
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32 Einfluss durch Dialog
Die EU schätzt die Menschenrechtsdialoge mit Drittländern als effizientes Instrument für bilaterales
Engagement und Zusammenarbeit bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte, und sie
hat 2012 weiter daran gearbeitet, ihre Wirksamkeit insbesondere durch folgende Maßnahmen zu
verbessern:
• engere Verknüpfungen zwischen den Menschenrechtsdialogen und anderen politischen Instru-
menten, insbesondere den neuen länderspezifischen Menschenrechtsstrategien, und auch ande-
ren politischen Bereichen; so soll der lokale Dialog mit Kolumbien im Rahmen des neuen Frei-
handelsabkommens zu einem in den Hauptstädten angesiedelten Dialog umgestaltet werden;
• Stärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit den strategischen Partnern der EU auf dem
Gebiet der Menschenrechte; 2012 wurden der Inhalt und das Format der Dialoge mit Brasilien
und Mexiko verbessert, und es fanden erstmals Sitzungen auf hoher Ebene in Brüssel statt. Mit
Südafrika wurde ein neuer Menschenrechtsdialog formalisiert, und mit der Republik Korea
wurden Menschenrechtskonsultationen aufgenommen;
• Einführung vorbildlicher Verfahren in allen Formaten der Menschenrechtsdialoge einschließlich
der Gipfeltreffen, und zwar durch eine bessere Einbettung in sämtliche Beziehungen zu dem
betreffenden Drittland und durch Verlagerung des Schwerpunkts auf Maßnahmen, die sich an
die Dialoge anschließen, nämlich auf konkrete Aktionspläne, Gesetzesreformen und Projekte,
die die EU mit ihren Instrumenten, einschließlich der Entwicklungshilfe, unterstützen kann. Die
Menschenrechtsdialoge im Kontext der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) stellten
diesbezüglich nach wie vor das vorbildlichste Verfahren dar;
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• besondere Beachtung, dass bei den Menschenrechtsdialogen vor allem die Menschenrechtslage
in dem betreffenden Land, einschließlich einzelner Fälle, erörtert wird, und eine offene Haltung,
wenn Partnerländer EU-interne Menschenrechtsfragen erörtern möchten, wobei die EU eng mit
ihren Mitgliedstaaten zusammenarbeitet. Überdies werden nun multilaterale Fragen, die die
Vereinten Nationen und einschlägigen regionalen Organisationen betreffen, als Standardpunkte
auf die Tagesordnung der Dialoge gesetzt.
Im Rahmen dieser vorbildlichen Verfahren wurden Konsultationen mit der Zivilgesellschaft, die
sowohl am Sitz der jeweiligen Organisation als auch in dem betreffenden Land stattfanden, sowie
Abschlussbesprechungen nach den Dialogen in allen Fachbereichen durchgeführt. Außerdem haben
2012 zwölf Seminare mit Vertretern der Zivilgesellschaft zur Vorbereitung der offiziellen Men-
schenrechtsdialoge stattgefunden.
2012 wurden förmliche Menschenrechtsdialoge oder Treffen von Unterausschüssen mit den folgen-
den Partnern veranstaltet: Afrikanische Union, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus,
Brasilien, Chile, China, Georgien, Indonesien, Jordanien, Kambodscha, Kirgisische Republik,
Kolumbien, Laos, Libanon, Marokko, Mexiko, Pakistan, Palästinensische Behörde, Republik Mol-
dau, Ukraine, Usbekistan und Vietnam. Außerdem fanden Menschenrechtskonsultationen mit
Japan, Russland, den Vereinigten Staaten und den Bewerberländern (ehemalige jugoslawische
Republik Mazedonien, Island, Montenegro und Türkei) statt.
Im Rahmen der bestehenden Menschenrechtsdialoge mit Ägypten, Sri Lanka und Tunesien sind
2012 hingegen keine Treffen zustande kommen. Die Treffen mit Algerien, Indien, Israel, Laos,
Tadschikistan und Turkmenistan wurden auf Anfang 2013 verschoben. Der Menschenrechtsdialog
mit Iran ist seit 2006 ausgesetzt.
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Mit einer zunehmenden Zahl von Partnern wurden im Laufe des Jahres informelle Treffen zu mul-
tilateralen Menschenrechtsfragen und -prioritäten durchgeführt, die insbesondere in Form von
Videokonferenzen oder in New York und Genf stattfanden.
Darüber hinaus haben nahezu alle 79 Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen
Ozean, die Vertragsparteien des Cotonou-Abkommens sind, auf der Grundlage von Artikel 8 des
Abkommens einen Dialog mit der EU geführt, wobei auch die Entwicklungen bei der Achtung der
Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und des Rechtsstaatsprinzips sowie der verant-
wortungsvollen Staatsführung regelmäßig bewertet wurden. In Artikel 9 des Cotonou-Abkommens
werden die Menschenrechte, die demokratischen Grundsätze und das Rechtsstaatsprinzip als
wesentliche Elemente bezeichnet; sie unterliegen somit dem Streitbeilegungsverfahren nach Artikel
96, wonach Konsultationen eingeleitet und geeignete Maßnahmen, darunter (als letztes Mittel) auch
die Aussetzung des Abkommens mit dem betreffenden Land, ergriffen werden können. 2012
behielten die gegen fünf Länder – Simbabwe, Fidschi, Guinea, Guinea-Bissau und Madagaskar –
ergriffenen geeigneten Maßnahmen, einschließlich Bezugnahmen auf EIB-Darlehen, ihre
Gültigkeit.
Außerdem haben 2012 mehrere Mitgliedstaaten bilaterale Dialoge mit Drittländern geführt. Diese
bilateralen Dialoge stützen den EU-Rahmen der Menschenrechtsdialoge, indem sie ihn um Ele-
mente der Erfahrungen und Sachkenntnisse der Mitgliedstaaten, z.B. in Bezug auf erfolgreiche Pro-
zesse des demokratischen Übergangs, ergänzen.
33 Wirksame Nutzung und Zusammenspiel der Instrumente der EU-Außenpolitik
Die Menschenrechtsklausel wurde 2012 nicht als Grundlage für neue restriktive Maßnahmen
gegen ein Drittland herangezogen. Es wurde eine Debatte über die Erarbeitung von Kriterien für die
Anwendung der Menschenrechtsklausel eingeleitet, in der die Forderungen des Europäischen Par-
laments und der Zivilgesellschaft nach einer einheitlicheren und kohärenteren Anwendung der
Klausel in Bezug auf alle Partnerländer berücksichtigt werden.
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VII ZUSAMMENARBEIT IN MULTILATERALEN INSTITUTIONEN
34. Förderung eines effektiven Multilateralismus – 35. Effektive Lastenteilung im Rahmen
der VN
Die EU setzt sich uneingeschränkt für ein starkes und wirksames multilaterales Menschenrechts-
system ein, das die weitere Entwicklung und allgemeine Anwendung der universellen Menschen-
rechtsstandards begünstigt. Sie trägt ihre Menschenrechtsprioritäten im Dritten Ausschuss der VN-
Generalversammlung wie auch im VN-Menschenrechtsrat aktiv vor und kontaktiert zunehmend
Länder aller Regionen zu Initiativen, die tatsächlich zum Schutz und zur Förderung der Menschen-
rechte beitragen. In Aktion 34 des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie für 2012
verpflichtete sich die EU, ihre Beteiligung an diesen Foren durch ein jährliches Konzept und syste-
matische Outreach-Maßnahmen zu den Prioritäten der EU bei den VN und durch die Stärkung des
bestehenden Systems der Lastenverteilung zwischen den Mitgliedstaaten noch wirksamer zu
gestalten.
67. Tagung der VN-Generalversammlung
Der Dritte Ausschuss (soziale, humanitäre und kulturelle Fragen) der Generalversammlung
(67. Tagung) dauerte offiziell vom 8. Oktober bis zum 28. November, und die Ergebnisse der
Tagung wurden auf der VN-Plenartagung im Dezember 2012 bestätigt.
Am Ende der Tagung hatte der Ausschuss 61 Resolutionen verabschiedet – davon 15 nach einer
Abstimmung.
The EU was successful in achieving its main objectives for the session: all five EU initiatives were
adopted by the Third Committee, with important results.
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Eine Resolution über ein Moratorium für die Todesstrafe, die von einer breiten regionenübergrei-
fenden Koalition und der bislang höchsten Zahl von Miteinbringern eingebracht worden war, wurde
mit mehr Ja-Stimmen als in den vergangenen Jahren verabschiedet, was den Trend zur Abschaffung
der Todesstrafe bestätigt.
Eine Resolution zur Menschenrechtslage in Myanmar/Birma wurde angesichts der Reformen in
dem Land und nach der Kontaktaufnahme der EU mit Myanmar/Birma zum ersten Mal seit 2005
einvernehmlich verabschiedet. Darin werden die erreichten Fortschritte begrüßt, während gleich-
zeitig auf die noch bestehenden Menschenrechtsprobleme, darunter die noch verbleibenden politi-
schen Gefangenen, Gewalt und Diskriminierung gegen die Rohingya-Bevölkerung sowie die Lage
in den ethnischen Gebieten, hingewiesen wird.
Ein umfassender Text zu den anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen
Volksrepublik Korea (DVRK) wurde gemeinsam mit Japan eingebracht und - als eine über-
raschende, aber begrüßenswerte Entwicklung - ebenfalls ohne Abstimmung angenommen.
Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit wurde von der EU erneut im Ausschuss zur Sprache
gebracht, und ein umfassender, menschenrechtsorientierter Text wurde einvernehmlich verabschie-
det. Eine OIC-Resolution zur Bekämpfung von Intoleranz, negativen Klischees, Stigmatisierung,
Diskriminierung, des Aufrufs zu Gewalt und von Gewalt konnte konsolidiert werden, auch wenn –
infolge der Reaktionen auf ein Video und Karikaturen, die kurz vor Beginn der Tagung im Internet
veröffentlicht worden waren – umfangreiche Verhandlungen erforderlich waren, um einen akzep-
tablen Wortlaut zu finden.
Die EU und die GRULAC konnten eine Einigung über die Resolution zu den Rechten des Kindes
mit Schwerpunkt auf indigenen Kindern erreichen, mit der auch das Mandat des Sonderbeauftragten
des Generalsekretärs für Gewalt gegen Kinder verlängert wurde, so dass die Finanzierung seines
Amts aus dem ordentlichen VN-Haushalt erfolgt.
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Die EU hat auch nachdrücklich Länderresolutionen zu Iran und Syrien unterstützt, die in einer
Abstimmung verabschiedet wurden, wenngleich in diesem Jahr kein Nichtbefassungsantrag gestellt
wurde. Die von Kanada eingebrachte und von der EU unterstützte Resolution zu Iran wurde mit
über 80 Stimmen angenommen, was die anhaltende Unterstützung für die Initiative widergespiegelt.
Die Resolution zu den Menschenrechten in Syrien wurde von einer großen regionenübergreifenden
Gruppe unter Führung arabischer Staaten eingebracht und mit der bislang größten Unterstützung für
eine (zur Abstimmung gebrachte) Länderresolution im Dritten Ausschuss verabschiedet.
Der Ausschuss hat Fortschritte bei anderen Prioritäten der EU erzielt, beispielsweise in Bezug auf
die Gleichstellung und Förderung von Frauen, indem er eine Resolution zur Beseitigung aller For-
men der Gewalt gegen Frauen1 sowie die allererste Resolution der VN-Generalversammlung, in der
die Praxis der Genitalverstümmelung bei Frauen verurteilt und deren Beendigung angestrebt wird,
ohne Abstimmung angenommen hat.
Die EU ist bei der überwiegenden Mehrheit der Abstimmungen zu Resolutionen (13 von insgesamt
15) geschlossen aufgetreten und hat im Vorfeld der Tagung des Ausschusses mit Drittländern zu-
sammengearbeitet, um Texte – wie die Resolution zum Rassismus – zu verbessern. Die von der EU
auf der 67. Tagung des Dritten Ausschusses der VN-Generalversammlung erzielten Ergebnisse sind
Ausdruck einer bedeutenden Teamarbeit, bei der sich nahezu alle Mitgliedstaaten an der Lastentei-
lung beteiligt und viele von ihnen (12 Mitgliedstaaten) nationale Initiativen eingebracht haben2. Die
EU hat zudem ihre Kräfte für Outreach-Maßnahmen und Lobbying gebündelt.
Die Bemühungen der EU, Unterstützung für die Angelegenheiten von lesbischen, schwulen, bi- und
transsexuellen Personen (LGBT) zu gewinnen, wurden im Rahmen einer regionenübergreifenden
Nebenveranstaltung auf hoher Ebene über die Bedeutung einer Führungsfunktion im Kampf gegen
Homophobie fortgesetzt, der auch der VN-Generalsekretär beiwohnte.
1 Unterstützt von mehr als 100 Miteinbringern aus allen Regionen.
2 Verstärkung der Bemühungen zur Beseitigung aller Formen der Gewalt gegen Frauen (NL + FR),
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (DK), Aus-
schuss gegen Folter (DK), Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassen-
diskriminierung (SI + BE), Menschenrechte in der Rechtspflege (AT), außergerichtliche, summarische
oder willkürliche Hinrichtungen (SE), Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor
dem Verschwindenlassen (ARG, FR und MO), Stärkung des Programms der Vereinten Nationen auf
dem Gebiet der Verbrechensverhütung und der Strafrechtspflege (IT), Rückgabe oder Rückerstattung
von Kulturgut an die Ursprungsländer (EL), Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen und das dazugehörige Fakultativprotokoll (SE, MX, &NZ), Ausschuss für die Rechte
des Kindes (SI & Costa Rica), Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen
(Nordische Länder).
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Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Die EU hat sich 2012 erneut sehr aktiv an den drei ordentlichen Tagungen des Menschenrechtsrats
sowie an seiner Sondertagung zur Lage in Syrien beteiligt. Dieses Land blieb im gesamten Jahres-
verlauf ein wichtiger Tagesordnungspunkt des Menschenrechtsrats, der auf jeder Tagung Resolu-
tionen zu Syrien verabschiedete, wovon zwei von der EU eingebracht wurden. Das Mandat der
Untersuchungskommission für Syrien wurde bis März 2013 verlängert.
Auf der Tagung des Menschenrechtsrats vom März hat die EU auch Resolutionen zu Myanmar/
Birma und zur Demokratischen Volksrepublik Korea (gemeinsam mit Japan) eingebracht, mit
denen die Mandate der jeweiligen Sonderberichterstatter verlängert wurden, ebenso wie Initiativen
zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit und zu den Rechten des Kindes (gemeinsam mit
GRULAC), die alle einvernehmlich angenommen wurden. Außerdem hat sie eine Resolution zur
Verlängerung des Mandats des Sonderberichterstatters für Iran unterstützt.
Im Juni brachte die EU erfolgreich einen Vorschlag zur Einrichtung eines neuen Ländermandats
ein, der regionenübergreifende Unterstützung erhielt, und im September wurde ein
Sonderberichterstatter über die Lage in Belarus ernannt. Des Weiteren ernannte der Rat mit
Unterstützung der EU einen Sonderberichterstatter über Eritrea und verlängerte die Mandate der
Unabhängigen Experten für Haiti, Côte d'Ivoire und Somalia.
Zudem befasste sich der Rat mit der Lage in weiteren Ländern, darunter Tunesien, dessen positive
Entwicklungen in der Erklärung der EU zur technischen Zusammenarbeit (Punkt 10) hervorgeho-
ben wurden. In Bezug auf Bahrain unterstützten die meisten EU-Mitgliedstaaten eine von der
Schweiz initiierte gemeinsame regionenübergreifende Erklärung (Punkt 4), in der Besorgnis über
die Menschenrechtssituation zum Ausdruck gebracht und zur Umsetzung der Empfehlungen der
Unabhängigen Untersuchungskommission zu Bahrain und zur Zusammenarbeit mit dem Amt des
Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) aufgerufen wurde. Ent-
sendung einer Erkundungsmission zu den israelischen Siedlungen zu finden.
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Zu den Besonderheiten der Tagungen des VN-Menschenrechtsrats im Jahr 2012 zählen die Diver-
sifizierung der Initiatoren der länderspezifischen Initiativen, die nun auch von der Gruppe der afri-
kanischen Staaten oder einer Gruppe afrikanischer Länder eingebracht wurden, und die Tatsache,
dass die Syrien-Initiative seit September von einer Gruppe unter arabischer Führung geleitet wird.
Die EU hat auch die umfangreiche thematische Arbeit des VN-Menschenrechtsrats unterstützt. Sie
unterstützte aktiv eine Podiumsdiskussion zur Sensibilisierung für Gewalt und Diskriminierung
aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität, die erfolgreich veranstaltet wurde,
obwohl einige Teilnehmer die Diskussion auf Initiative der OIC verlassen haben. Die EU hat
außerdem einen konstruktiven Beitrag zu den Resolutionen über die Gewalt gegen Frauen und die
Diskriminierung der Frau geleistet. Sie verteidigte weiterhin die Teilnahme von
Nichtregierungsorganisationen an den VN-Sitzungen und wandte sich gegen
Vergeltungsmaßnahmen gegen Menschenrechtsverteidiger, einschließlich derjenigen, die mit den
VN-Menschenrechtsmechanismen zusammenarbeiten.
Darüber hinaus haben mehrere EU-Mitgliedstaaten, allein oder in Zusammenarbeit mit Drittländern,
thematische Initiativen (z.B. zu den Themen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit,
Menschenhandel, willkürliche Verhaftungen, Recht auf Bildung, Meinungsfreiheit und Zugang zum
Internet, Binnenvertriebene sowie Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen) erfolgreich
vorangebracht.
Die EU hat außerdem darauf hingewirkt, dass sich der Rat auf Initiativen konzentriert, die tatsäch-
lich zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte beitragen. Zu diesem Zweck hat sie sich
mit Drittländern über potenziell problematische Initiativen ausgetauscht (z.B. die von Kuba einge-
brachte Resolution zum Recht auf Frieden) und die allgemeine Gültigkeit und Anwendung der
Menschenrechte im Zusammenhang mit einer Resolution über traditionelle Werten verteidigt, auch
wenn die Abstimmungsergebnisse weiterhin entmutigend waren.
Des Weiteren hat die EU ihre Tätigkeiten im Bereich der öffentlichen Diplomatie ausgeweitet und
mehr Treffen mitorganisiert, z.B. zusammen mit Brasilien eine gut besuchte Nebenveranstaltung zu
Menschenrechtsverteidigerinnen.
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Während der drei Tagungen war die EU in der Lage, Einigkeit zu wahren, mit Ausnahme einer
getrennten Abstimmung über israelische Siedlungen und über die Änderungsanträge Russlands zur
Resolution zu Libyen. Gleichwohl hat die EU keine Mühe gescheut, Israel gemeinsam oder bilateral
zu ermutigen, wieder Kontakt mit dem VN-Menschenrechtsrat und dem OHCHR aufzunehmen,
nachdem die Beziehungen nach der Einsetzung einer Erkundungsmission zu den israelischen Sied-
lungen auf der Tagung vom März ausgesetzt worden waren. Die EU sprach sich auch für die Uni-
versalität der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung aus und appellierte an Israel, mit dem
Mechanismus zusammenzuarbeiten.
Zwar enthält der EU-Haushalt einen jährlichen Beitrag zum Haushalt des OHCHR, um gezielte
Aktionen des Amtes zu unterstützen, doch ist die Unterstützung für 2012 Teil eines außerordent-
lichen Ad-hoc-Beitrags zum Haushalt des Amtes in Höhe von 10 Mio. EUR. Dank dieser Ad-hoc-
Unterstützung konnte das Amt einen unvorhergesehenen Anstieg seiner Arbeitsbelastung in Nord-
afrika und Asien bewältigen und den Rückgang der finanziellen Beiträge der VN-Mitglieder zu
einem wichtigen Zeitpunkt abfedern.
36 Verbesserte regionale Menschenrechtsmechanismen
Die EU hat 2012 Maßnahmen zur Unterstützung der regionalen Menschenrechtsmechanismen aus-
gearbeitet.
Der Menschenrechtsdialog mit der Afrikanischen Union (AU) hat dank einer Tagung auf hoher
Ebene, die im November unter der Leitung der neuen AU-Kommissarin für politische Angelegen-
heiten Aisha Abdullahi für die AU und des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte Stavros
Lambrinidis für die EU stattfand, neue Impulse erhalten. Es wurden Zielvorgaben vereinbart, um
die Zusammenarbeit im Hinblick auf die Abschaffung der Todesstrafe, die Umsetzung der Resolu-
tion 1325 des VN-Sicherheitsrats (zu Frauen, Frieden und Sicherheit) und die gemeinsame Nutzung
von Ausbildungsmodulen über Gleichstellung, die Rechte des Kindes und Menschenrechte für Frie-
densmissionen zu verbessern.
Die Zusammenarbeit mit der Liga der Arabischen Staaten (LAS) auf dem Gebiet der Menschen-
rechte wurde auf der Grundlage der EU-LAS Erklärung von Kairo vom 13. November 2012 einge-
leitet. Das gleichzeitig angenommene gemeinsame Arbeitsprogramm umfasst die Zusammenarbeit
auf dem Gebiet der Menschenrechte, mit Schwerpunkt auf dem Dialog und Austausch von Fach-
wissen über die Umsetzung internationaler Menschenrechtsstandards, die Entwicklung der LAS-
Menschenrechtsmechanismen und die durchgängige Berücksichtigung der Menschenrechte bei
LAS-Tätigkeiten.
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In ihren bilateralen Dialogen mit lateinamerikanischen Staaten hat die EU bekräftigt, wie wichtig
unabhängige regionale Mechanismen und die Sicherung des Besitzstands und der Integrität des
Interamerikanischen Menschenrechtssystems sind.
Der Dialog mit der OIC wurde fortgesetzt, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung der
Resolution 16/18 des Menschenrechtsrats und anderer einvernehmlicher Resolutionen zur Bekämp-
fung religiöser Intoleranz und zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit.
Mit dem Forum der pazifischen Inseln wurde eine konkrete Zusammenarbeit bei der Ratifizierung
internationaler Menschenrechtsinstrumente im Rahmen eines durch das EIDHR finanzierten Pro-
jekts entwickelt.
Die EU hat die Annahme einer Menschenrechtscharta der ASEAN-Staaten gefördert und aufmerk-
sam verfolgt und die Achtung internationaler Menschenrechtsstandards gefordert.
Im Rahmen des 14. jährlichen EU-NRO-Forums zur Rolle regionaler Mechanismen und ihrer
Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Dezember in Brüssel hat ein nützlicher Erfahrungs-
austausch über die Umsetzung der universellen Menschenrechtsstandards durch regionale Mecha-
nismen stattgefunden, zu der nachdrücklich ermutigt wurde. Diese Gelegenheit wurde von den zahl-
reichen anwesenden regionalen Mechanismen genutzt. vom EU-Sonderbeauftragten Lambrinidis
eröffneten Forums zählten die Hohe Menschenrechtskommissarin der Vereinten Nationen Navi
Pillay, der Menschenrechtskommissar des Europarats Niels Muiznieks, die Vorsitzende der Afrika-
nischen Menschen- und Völkerrechtskommission Dupe Atoki, die Vorsitzende des Unterausschus-
ses des Europäischen Parlaments für Menschenrechte Barbara Lochbihler, der Vizepräsident der
Internationalen Föderation für Menschenrechte Arnold Tsunga sowie viele Vertreter der Zivilge-
sellschaft und von regionalen Mechanismen wie OAS, OSZE, ASEAN, der Liga der Arabischen
Staaten und der Organisation für Islamische Zusammenarbeit.
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Europarat
Die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Europarat wurde 2012 weiter vertieft. Seit der 2007
unterzeichneten Vereinbarung unterhalten die beiden Organisationen sowohl auf politischer als auch
auf Arbeitsebene regelmäßige Kontakte, wobei der Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit bei
Menschenrechts-, Rechtstaatlichkeits- und Demokratisierungsfragen liegt.
Um den Schutz der Grundrechte innerhalb der EU zu verbessern, bestimmt der Vertrag von Lissa-
bon, dass die EU der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beitritt. Der 2011 auf
Expertenebene erzielte Entwurf einer Übereinkunft war Gegenstand weiterer Beratungen innerhalb
der EU und der Gruppe "Grundrechte", da bei einigen schwierigen Aspekten des Beitritts das
besondere institutionelle Gefüge der Union berücksichtigt werden muss. Im Juni 2012 wurden die
Verhandlungen auf der Grundlage der von der EU vorgeschlagenen Änderungen wieder aufge-
nommen.
Der Kommissionspräsident, die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin und andere zuständige Kommis-
sionsmitglieder führten weiterhin regelmäßig Gespräche mit leitenden Beamten des Europarats,
darunter der Generalsekretär und der Kommissar für Menschenrechte. Die EU begrüßte insbeson-
dere die Arbeit der Expertengremien des Europarats zur Beobachtung und Beratung seiner Mit-
gliedstaaten im Hinblick auf die Menschenrechtsstandards.
Wie üblich hat die EU auch 2012 ihre jährlichen Konsultationen mit dem Europarat über ihr
Erweiterungspaket abgehalten. Weitere Konsultationen mit dem Europarat und seinen Beobach-
tungsgremien fanden im November 2012 während der Ausarbeitung der jährlichen ENP-Fort-
schrittsberichte statt. Die Zusammenarbeit mit dem Kommissar für Menschenrechte des Europarats
hat weiterhin gut funktioniert, und es wurden direkte und regelmäßige Kontakte mit dem kürzlich
ernannten EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte aufgenommen.
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Die EU leistet nach wie vor einen umfangreichen Beitrag zu den Tätigkeiten des Europarats, indem
sie gemeinsame Programme und Aktivitäten finanziert. Die EU und der Europarat haben eine
zunehmende Anzahl von gemeinsamen Programmen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Demo-
kratie und Menschenrechte umgesetzt, die 2012 mit Mitteln in Höhe von 101 Millionen Euro aus-
gestattet waren (von der EU zu durchschnittlich 89 % kofinanziert). Nach den vielversprechenden
Ergebnissen der gemeinsamen Fazilität der EU und des Europarats für die östlichen Partnerländer
hat die EU 2012 das gemeinsame Programm der EU und des Europarats zur "Stärkung demokrati-
scher Reformen in den südlichen Mittelmeerländern" ins Leben gerufen (ausgestattet mit
4,8 Millionen Euro für 30 Monate), über das im Geiste der neugestalteten Europäischen Nachbar-
schaftspolitik der EU Fortschritte bei Menschenrechten, Rechtstaatlichkeit und Demokratisierung in
den Ländern des südlichen Mittelmeerraums gefördert werden. Ein ähnlicher auf verstärkte
Zusammenarbeit ausgerichteter Ansatz wurde im Hinblick auf die Länder Zentralasiens verfolgt,
um Fortschritte auf dem Weg zu einer pluralistischen Demokratie und einer verantwortungsvollen
Staatsführung zu fördern. Im Rahmen der "Rechtsstaatlichkeitsinitiative EU-Zentralasien" werden
derzeit Folgemaßnahmen zu einem gemeinsamen regionalen Programm mit der Venedig-Kommis-
sion ausgearbeitet, das auf die Entwicklung von Rechtsvorschriften und Verfahren für das Justiz-
wesen abstellt. In der Überprüfung der EU-Strategie für Zentralasien wird die Nachbarschaftspolitik
des Europarats als wichtiger Beitrag zu Sicherheit und Stabilität in der Region besonders hervor-
gehoben.
OSZE
Die EU hat die Arbeit der OSZE 2012 weiter stark unterstützt und mit Nachdruck dazu beigetragen.
Mit beinahe der Hälfte der Mitgliedstaaten der OSZE, die 2012 mit dem Beitritt der Mongolei als
57. Teilnehmerstaat erweitert wurde, hat die EU die Bemühungen der OSZE um Erhöhung der
Sicherheit in allen ihren drei Dimensionen weiter unterstützt, nämlich
• der politisch-militärischen Dimension,
• der ökonomischen und der ökologischen Dimension und
• der menschlichen Dimension.
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In Bezug auf die menschliche Dimension fielen die Ergebnisse 2012 unter irischem OSZE-Vorsitz
gemischt aus. So konnte sich der Ministerrat auf seiner Tagung im Dezember 2012 in Dublin trotz
großer Anstrengungen des OSZE-Vorsitzes und der EU im zweiten Jahr in Folge nicht darauf ver-
ständigen, Beschlüsse zu Fragen der menschlichen Dimension zu fassen, was vor allem darauf
zurückzuführen war, dass bestimmte Teilnehmerstaaten es ablehnten, bestehende Verpflichtungen
zu bekräftigen oder die Arbeit der OSZE in den Bereichen Medienfreiheit, Vereinigungs- und Ver-
sammlungsfreiheit zu verstärken. Trotz fehlender Fortschritte wird sich die EU in den OSZE-Foren
weiterhin für die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Medien - online wie offline - sowie für die
Sicherheit von Journalisten und die Verstärkung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein-
setzen.
Aufgrund der unterschiedlichen Standpunkte der Teilnehmerstaaten war es ebenso wenig möglich,
die vom schweizerischen Vorsitz des Ausschusses für die menschliche Dimension eingeleitete und
vom OSZE-Vorsitz mit großer Unterstützung der EU weiterverfolgte Überprüfung der Veranstal-
tungen zur menschlichen Dimension abzuschließen, durch die deren Planung und Weiterverfolgung
verbessert werden soll. Gleichwohl ist die EU der Auffassung, dass die gegenwärtige Methode zur
Überprüfung der Erfüllung der OSZE-Verpflichtungen zufriedenstellend ist, solange der politische
Wille vorhanden ist; die Form ist nicht das wirkliche Problem.
Die EU hat weiterhin anlässlich der wöchentlichen Tagungen des Ständigen Rates der OSZE und
der monatlichen Sitzungen des OSZE-Ausschusses für die menschliche Dimension überprüft,
inwieweit die 57 Teilnehmerstaaten der OSZE ihren Verpflichtungen auf dem Gebiet der Men-
schenrechte nachkommen, und offene und freimütige Diskussionen über deren Verwirklichung
angestoßen. In diesen Foren wurde eine Reihe von Bedenken der EU in Bezug auf die Menschen-
rechte und Grundfreiheiten, darunter die Sicherheit von Journalisten, die Rechte von lesbischen,
schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen sowie die Rechte der Zivilgesellschaft im Allge-
meinen, hervorgehoben.
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Die EU hat auch an dem OSZE-Seminar zur menschlichen Dimension (Warschau, 14.-16. Mai)
teilgenommen, das der Bekämpfung des Menschenhandels im Rahmen der Rechtstaatlichkeit
gewidmet war, ebenso wie an den drei zusätzlichen Treffen zur menschlichen Dimension betreffend
die Bekämpfung von Rassismus, Intoleranz und Diskriminierung in der Gesellschaft durch Sport
(Wien, 19./20. April), Wahlen (Wien, 12. Juli) sowie die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
(Wien, 8./9. November) und an der Konferenz des amtierenden Vorsitzenden über die Freiheit des
Internet (Dublin, 18./19. Juni). Außerdem haben die EU-Vertretung in Wien und die EU-Agentur
für Grundrechte ein Symposium zum Thema Verbesserung der Lage der Roma und Sinti in der EU
veranstaltet. Auf diese Weise konnte die EU Themen unterstützen und prägen, die sie innerhalb der
OSZE für prioritär erachtet, darunter die Medienfreiheit, einschließlich im Internet, die Vereini-
gungs- und Versammlungsfreiheit sowie alle Formen von Toleranz und Nichtdiskriminierung.
Im Mai 2012 hat die EU dazu beigetragen, Einigung über die Rolle der OSZE bei der Unterstützung
der serbischen Wahlen im Kosovo zu erzielen.
Das jährliche Implementierungstreffen zur menschlichen Dimension fand vom 24. September bis
zum 6. Oktober in Warschau statt. Der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte Stavros Lambri-
nidis hat die Erklärung der EU in der Eröffnungssitzung abgegeben und Konsultationen mit seinen
jeweiligen Amtskollegen und den Organisationen der Zivilgesellschaft geführt, durch deren Anwe-
senheit dieses Forum einzigartigen Charakter erhielt. Die EU nahm aktiv an den Arbeitssitzungen
teil, die es den Teilnehmerstaaten und der Zivilgesellschaft ermöglichten, ihre Verpflichtungen auf
dem Gebiet der menschlichen Dimension zu überprüfen und Empfehlungen auszusprechen. Bei
dieser Gelegenheit hat der Europäische Auswärtige Dienst auch gemeinsam mit einigen Mitglied-
staaten eine Nebenveranstaltung über die Bekämpfung von Hassverbrechen gegen LGBTI-Personen
erfolgreich mitgetragen.
Die EU hat über ihre Vertretung in Wien weiter eng mit den OSZE-Strukturen zusammengewirkt
und auf Ebene der Zentrale einen speziellen Austausch mit dem BDIMR, dem OSZE-Sekretariat
und dem Beauftragten für Medienfreiheit insbesondere über Fragen der Wahlbeobachtung geführt.
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BEITRAG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS (EP) ZUM EU-JAHREBERICHT 2012 ÜBER
MENSCHENRECHTE UND DEMOKRATIE IN DER WELT
Das Europäische Parlament (EP) bekennt sich weiterhin zur Förderung der Menschenrechte und der
demokratischen Grundsätze. So hat das Parlament 2012 im Plenum Menschenrechtsverletzungen
debattiert und mehrere Entschließungen dazu verabschiedet. Menschenrechtsthemen sind auch ein
fester Bestandteil der Arbeit des Präsidenten des Europäischen Parlaments, der im Laufe des Jahres
2012 einschlägige Probleme sowohl in öffentlichen Erklärungen als auch in seinen Treffen mit
hochrangigen Gesprächspartnern zur Sprache gebracht hat. Auf der Ebene der Ausschüsse des
Europäischen Parlaments werden Fragen der Menschenrechte in der Welt speziell im Unteraus-
schuss Menschenrechte (DROI) des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten behandelt. Der
Unterausschuss unterhält enge Arbeitsbeziehungen zum Europäischen Auswärtigen Dienst, anderen
EU-Organen und Menschenrechts-NROs. Der Unterausschuss Menschenrechte kam 2012 mehrfach
zu einem formellen Gedankenaustausch mit dem neu eingesetzten EU-Sonderbeauftragten für Men-
schenrechte zusammen; darauf aufbauend werden regelmäßige Konsultationen zur EU-Menschen-
rechtspolitik eingerichtet. In Vor- und Nachbesprechungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat
der Unterausschuss Menschenrechte auch die vom EAD mit Drittländern geführten Menschen-
rechtsdialoge und -konsultationen verfolgt. Aufgrund der erweiterten prozessualen Befugnisse
konnte der Unterausschuss Menschenrechte 2012 mehr parlamentarische Berichte übernehmen, zu
denen unter anderem der Jahresbericht über Menschenrechte und Berichte über andere belangreiche
Themen, wie beispielsweise die EU-Menschenrechtsstrategie und die Auswirkungen der Wirt-
schaftskrise auf die Menschenrechte, zählen. Im Laufe des Jahres 2012 wurden mehrere VN-
Sonderberichterstatter über Menschenrechtsfragen sowie prominente Menschenrechtsverteidiger zu
Anhörungen des Unterausschusses Menschenrechte eingeladen, die oftmals in Zusammenarbeit
oder in Absprache mit anderen einschlägigen Ausschüssen oder interparlamentarischen Delegatio-
nen organisiert wurden.
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Das Europäische Parlament ist im Übrigen bemüht, das Thema Menschenrechte in seiner Arbeit –
im Einklang mit den Verträgen, in denen die universellen Menschenrechte und die Demokratie zu
Grundwerten der Union und zu Kernprinzipien und -zielen ihres auswärtigen Handelns erklärt wer-
den – durchgängig zu berücksichtigen. Diese vorrangige Aufgabe gestaltet sich äußerst vielfältig.
Menschenrechtsfragen werden im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) behandelt,
wenn sich dieser mit parlamentarischen Berichten über das auswärtige Handeln der EU oder inter-
nationalen Übereinkünften unterschiedlicher Art, die Menschenrechtsklauseln einschließen, befasst.
Für Markt- und Handelsabkommen, die Menschenrechtsklauseln beinhalten, ist der Ausschuss für
internationalen Handel (INTA) zuständig. Auch der Ausschuss für Entwicklung (DEVE) und der
Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) befassen sich
im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten ebenfalls regelmäßig mit den Menschenrechtsaspekten
der EU-Außenbeziehungen. Der Vorsitzende des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und
der Vorsitzende des Ausschusses für Entwicklung führen gemeinsam den Vorsitz in der Koordinie-
rungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen (DEG), die ihr Mandat erweitert hat, um sich über
die Wahlbeobachtung hinaus nun auch mit Wahlnachbearbeitung und Maßnahmen zur Demokratie-
förderung im allgemeinen zu befassen. Zentraler Akteur, was die Grundrechte innerhalb der Euro-
päischen Union angeht, ist der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE), der
über weitreichende Zuständigkeiten hinsichtlich der externen Aspekte der internen Politikbereiche
der EU verfügt, beispielsweise in den Bereichen der Einwanderungs- und Asylpolitik. Für recht-
liche und verfassungsrechtliche Fragen sind der Ausschuss für konstitutionelle Fragen (AFCO) und
der Ausschuss für Recht (JURI) zuständig, etwa für den Beitritt der EU zur Europäischen Men-
schenrechtskonvention, der auch Konsequenzen für die Außenbeziehungen der EU haben und sich
auf sie auswirken wird. Und schließlich bringen auch die interparlamentarischen Delegationen des
Europäischen Parlaments selbst ihren Gesprächspartnern gegenüber regelmäßig Menschenrechts-
fragen zur Sprache.
Bei den verschiedenen politischen Fragen, mit denen sich das Europäische Parlament 2012 befasst
hat, lassen sich die folgenden Schwerpunktthemen ausmachen:
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Menschenrechtspolitik der EU
Das Europäische Parlament hat anerkannt und begrüßt, dass 2012 mit der Annahme des Strategi-
schen Rahmens und des Aktionsplans der EU für Menschenrechte und Demokratie ein neues Kapi-
tel in der EU-Menschenrechtspolitik aufgeschlagen wurde. Die Überprüfung erfolgte auf der
Grundlage der Gemeinsamen Mitteilung der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin
vom Dezember 2011 mit dem Titel "Menschenrechte und Demokratie im Mittelpunkt des auswärti-
gen Handelns der EU - ein wirksamerer Ansatz". Das Europäische Parlament begrüßte die Mittei-
lung und beschloss, seinen Standpunkt zu der Überprüfung in einem Initiativbericht darzulegen.
Das Parlament befürwortete eine umfassende Überprüfung der Menschenrechtspolitik der EU und
schloss sich dem auf drei Säulen basierenden Ansatz des Rates an, der die Ausarbeitung eines stra-
tegischen Dokuments, die Erstellung eines Aktionsplans und die Ernennung eines EU-Sonderbeauf-
tragten für Menschenrechte vorsah. Das EP fordert schon seit langem ein effizienteres und kohären-
teres Handeln im Rahmen der EU-Menschenrechtspolitik, das auch von der Öffentlichkeit besser
wahrgenommen werden kann, und hat bereits in früheren Jahresberichten die Ernennung eines EU-
Sonderbeauftragten für Menschenrechte gefordert.
EU-Sonderbeauftragter für Menschenrechte
Der Jahresbericht 2010 des Parlaments über Menschenrechte und Demokratie in der Welt, der im
April 2012 angenommen wurden, enthielt bereits einige Überlegungen hinsichtlich der Überprü-
fung; außerdem wurde in ihm erneut die Forderung nach der Ernennung eines EU-Sonderbeauftrag-
ten erhoben. Nachdem das Menschenrechtspaket im Juni vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten)
angenommen worden war, wurde im Jahresbericht 2011 des Parlaments über Menschenrechte und
Demokratie in der Welt, der im Dezember 2012 angenommen wurde, die Notwendigkeit hervor-
gehoben, die Dynamik durch eine effiziente Umsetzung und durch ehrgeizige Maßnahmen beizu-
behalten, und enthielt unter anderem die Empfehlung, einen EU-Sonderbeauftragten für Tibet zu
ernennen, eine Halbzeitbewertung des neuen Menschenrechtspakets und insbesondere des Aktions-
plans durchzuführen, das Parlament umfassend zu konsultieren und regelmäßig zu informieren und
die Zivilgesellschaft in die Durchführung des Maßnahmenpakets einzubeziehen.
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Zur Darlegung seines Standpunkts in der Angelegenheit hat das EP am 13. Juni 2012 eine Empfeh-
lung an den Rat zu dem EU-Sonderbeauftragten angenommen, in der es sich für ein starkes, unab-
hängiges und flexibles Mandat ausgesprochen und betont hat, dass das Mandat für die Grundsätze
der Universalität und der Unteilbarkeit der Menschenrechte und der Grundfreiheiten gelten sollte.
Der Standpunkt des Parlaments stand weitestgehend im Einklang mit dem Vorschlag des Rates, im
Zusammenhang mit dem Mandat jedoch hat das Parlament die Aufnahme einiger Neuerungen im
Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag des Rates empfohlen. Einige der vorgeschlagenen Neue-
rungen sind in das abschließend vereinbarte Mandat, das vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten)
angenommen wurde, eingeflossen. Das EP hatte insbesondere eine Mandatslaufzeit von zwei Jahren
vorgeschlagen und angemessene finanzielle und personelle Ressourcen gefordert, um sicherzustel-
len, dass der EU-Sonderbeauftragte erfolgreich arbeiten kann. Die Empfehlung stellte auch auf die
vom EP erhobene Forderung ab, die Rechenschaftspflicht für die Politik der EU in diesem Bereich
zu verbessern. Das EP unterstrich seinen Wunsch, eine angemessene Rolle bei dem Ernennungsver-
fahren und bei der Beaufsichtigung des Mandats während der gesamten Laufzeit zu spielen, und lud
den EU-Sonderbeauftragten nach seiner Ernennung zu einem Gedankenaustausch ein. Dieser fand
am 3. September 2012, dem ersten Tag der Amtszeit des EU-Sonderbeauftragten, statt und bot die-
sem die Möglichkeit, seine Vorstellungen und Prioritäten für seine Amtszeit öffentlich vorzustellen.
In der Empfehlung wurde ebenfalls nachdrücklich gefordert, dass der EU-Sonderbeauftragte für
Menschenrechte regelmäßig dem zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments über die
Lage der Menschenrechte in der Welt und den Sachstand bei der Umsetzung des Mandats Bericht
erstatten solle.
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Überprüfung der Menschenrechtsstrategie der EU
In dem Wunsch, einen eigenen Beitrag zu dem Überprüfungsprozess zu leisten, hat das EP 2012
einen Initiativbericht dazu angenommen. In diesem Bericht hat es sich für eine gründliche, syste-
matische Überprüfung stark gemacht, damit im Ergebnis eine umfassende Strategie für die Maß-
nahmen der EU im Bereich der Menschenrechte, wie es der Titel besagt, erreicht wird.
Während des Überprüfungsprozesses hat das EP die gemeinsame und unteilbare Verantwortung
aller EU-Organe und Mitgliedstaaten, für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der
ganzen Welt einzutreten, herausgestellt und dem Wunsch Ausdruck verliehen, in den neugefassten
politischen Rahmen und die Beaufsichtigung seiner Umsetzung umfassend einbezogen zu werden.
Auf dieser Grundlage hat es sich für eine gemeinsame interinstitutionelle Erklärung über Men-
schenrechte eingesetzt, die alle Organe auf die gemeinsamen Grundsätze und Ziele verpflichtet.
Eine solche gemeinsame Erklärung kam bedauerlicherweise nicht zustande.
Es wurde eine informelle Kontaktgruppe eingerichtet, in der die laufende Arbeit im Zusammenhang
mit der Überprüfung und der Ausarbeitung des strategischen Rahmens und des Aktionsplans erör-
tert wurde. Wie im Bericht des EP dargelegt, hat sich die Kontaktgruppe als ein nützliches Forum
erwiesen und ihre Arbeit auch nach der Annahme des Menschenrechtspakets im Juni 2012 fortge-
setzt, wobei sie mit den Folgemaßnahmen zum Aktionsplan betraut wurde.
Das Parlament hat besonders die Notwendigkeit herausgestellt, für mehr Kohärenz und Konsistenz
zwischen den unterschiedlichen Bereichen des auswärtigen Handelns der EU und zwischen diesen
und anderen Politikbereichen zu sorgen. Das EP rief die EU auf, auf Worte Taten folgen zu lassen
und ihre Zusagen auf schnelle und transparente Art und Weise umzusetzen; ferner betonte das EP,
dass der Strategische Rahmen und der Aktionsplan keine Ober-, sondern eine Untergrenze für die
EU-Menschenrechtspolitik darstellten. Außerdem forderte es die Kommission und den EAD nach-
drücklich auf, ihr Versprechen, den gesamten Prozess der Entwicklungszusammenarbeit auf einen
menschenrechtspolitischen Ansatz zu stützen, zu erfüllen.
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Das EP hat sich in dem Bericht auch mit der Thematik der Menschenrechtsklauseln in internatio-
nalen Übereinkünften befasst und eine Folgenabschätzung in Bezug auf die Menschenrechte vor
dem Beginn von Verhandlungen zu allen bilateralen oder multilateralen Übereinkünften mit Dritt-
staaten gefordert. Das EP hat zudem für die EU-Menschenrechtspolitik ein verbessertes Bench-
marking und eine verbesserte Bewertung gefordert.
Das Parlament forderte die Kommission auf, ergänzend zu den in dem neuen Strategischen Rahmen
und dem Aktionsplan enthaltenen Zusicherungen Gesetzgebung vorzuschlagen, nach der Unter-
nehmen in der EU sicherstellen müssen, dass durch ihren Einkauf keine für kämpferische Ausein-
andersetzungen oder schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlichen Straftäter unterstützt
werden, und zwar anhand der Durchführung von Prüfungen und Audits ihrer Mineralien-Wert-
schöpfungskette. Das Parlament forderte die Kommission ebenfalls auf, eine Liste von Unterneh-
men der Union, die sich direkt an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig gemacht haben, indem
sie mit autoritären Systemen Handel betrieben haben, zu erstellen und zu veröffentlichen;
Im vollen Bewusstsein der eigenen Verantwortung und des eigenen Potenzials ersuchte das Parla-
ment darum, gebührend in die Umsetzungsphase des Aktionsplans einbezogen zu werden, und emp-
fahl eine systematischere Weiterverfolgung und eine engere Zusammenarbeit mit den EU-Organen
und den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten.
Es betonte die Notwendigkeit der Überarbeitung des Modells für die Plenardebatten zu Fällen von
Verletzungen der Menschenrechte, Demokratie und Rechtstaatlichkeit, um häufigere Debatten mit
mehr Abgeordneten, Konsultationen mit der Zivilgesellschaft während des Entwurfsprozesses, eine
größere Empfindlichkeit gegenüber Menschenrechtsverletzungen und anderen unvorhergesehenen
Ereignissen vor Ort zu ermöglichen. Außerdem betonte es die Notwendigkeit einer systematische-
ren Weiterverfolgung seiner Debatten und Entschließungen zu Menschenrechtsfragen. Es erkannte
an, dass Menschenrechtsfragen wirksamer in die eigenen Maßnahmen eingebunden werden müssen,
was auch ein systematisches Herangehen der ständigen Delegationen des EP an diese Fragen ein-
schließt. In dem Bericht wurde zudem hervorgehoben, dass das Potenzial des Netzwerks der Sacha-
row-Preisträger besser genutzt werden müsse, und es wurde die Empfehlung ausgesprochen, eine
jährlich stattfindende Veranstaltung über Menschenrechtsaktivisten zu organisieren.
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Der vom Ausschuss für Entwicklung erstellte Bericht über die Politikkohärenz im Interesse der
Entwicklung, der im Oktober 2012 angenommen wurde, enthält ebenfalls einige wichtige politische
Empfehlungen für die Menschenrechtspolitik der EU, insbesondere im Hinblick auf ihre Verknüp-
fung mit der Entwicklungspolitik der EU. Dem Bericht zufolge muss in jeder Diskussion über die
Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung die gegenseitige Abhängigkeit von Entwicklung,
Demokratie, Menschenrechten, verantwortungsvollem Regierungshandeln und Sicherheit in
Betracht gezogen werden. Das Parlament weist darauf hin, dass der allgemeine Rahmen der guten
Regierungsführung und der Achtung der Menschenrechte eine Katalysatorfunktion für die Ent-
wicklung in Partnerländern hat, warnt aber gleichzeitig davor, dass die Relevanz der Zusicherungen
der EU hinsichtlich Demokratie und Menschenrechte und ihre Politik der Konditionalität "nur
gewährleistet werden kann, wenn kein anderer Politikbereich und keine Interaktionen mit Partner-
ländern den Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, menschlicher Sicherheit und Demokratie
in Partnerländern entgegenwirken". Das Parlament betont außerdem die Bedeutung der Förderung
der Menschenrechte der Frauen in den zivilgesellschaftlichen, politischen, sozialen, wirtschaftlichen
und kulturellen Bereichen sowie in der nationale Gesetzgebung. In Bezug auf speziellere Politik-
bereiche unterstützt das Parlament einen auf Migranten ausgerichteten und auf Menschenrechten
basierenden Ansatz zur Migrationspolitik der EU und fordert die Aufnahme von Menschenrechts-
verpflichtungen in alle partnerschaftlichen Fischereiabkommen.
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Unterstützung der Demokratie
Das Europäische Parlament als das einzige direkt gewählte Organ der EU engagiert sich, wie es
schon in dem Bericht und der Entschließung mit dem Titel "Außenpolitische Maßnahmen der EU
zur Förderung der Demokratisierung" vom Juli 2011 zum Ausdruck gebracht wurde, in großem
Maße für die Weiterentwicklung der Maßnahmen der EU zur weltweiten Förderung der
Demokratie.
Im März 2012 verabschiedete das EP eine Empfehlung zu den Modalitäten der Einrichtung eines
Europäischen Fonds für Demokratie (EFD), in der die Initiative unterstützt wird, sofern sicher-
gestellt ist, dass dadurch nicht bestehende Instrumente dupliziert oder in ihrem finanziellen Verfü-
gungsrahmen beeinträchtigt werden. Auf der Grundlage dieser Empfehlung nahm das EP, vertreten
durch den für die Empfehlung zuständigen Berichterstatter, an den Verhandlungen über die Satzung
des Europäischen Fonds für Demokratie und an der Einrichtung dieses Fonds teil. Neun EP-Abge-
ordnete sind Mitglieder des Verwaltungsrats des Europäischen Entwicklungsfonds. Im November
2012 wurde der Vorsitzende des EP-Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten zum Vorsitzen-
den des Verwaltungsrates gewählt, außerdem führt ein Vertreter des Parlaments den Vorsitz im
Exekutivausschuss des Fonds.
2012 wurden Vorschläge für neue Finanzinstrumente zur Finanzierung des auswärtigen Handelns
für den Zeitraum von 2014 bis 2020 vorgelegt, wozu auch der Vorschlag für das neue Europäische
Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) gehört. Im Juli 2012 hat der Ausschuss
für auswärtige Angelegenheiten (AFET) die Verhandlungsposition gebilligt und den Berichterstat-
ter bevollmächtigt, die Verhandlungen einzuleiten. Die Verhandlungen begannen im November
2012 und waren zum Ende des Jahres noch nicht abgeschlossen.
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Einsetzung der Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen
Die Koordinierungsgruppe Wahlen des Europäischen Parlaments hat in diesem Zusammenhang im
Mai 2012 ihr Mandat erweitert, so dass es nun über die Wahlbeobachtung hinaus auch Folgemaß-
nahmen im Anschluss an Wahlen und generelle Maßnahmen zur Förderung der Demokratie
umfasst; die Bezeichnung der Koordinierungsgruppe wurde dementsprechend in Koordinierungs-
gruppe Demokratieförderung und Wahlen (DEG) geändert1. Auch die Zusammensetzung der Koor-
dinierungsgruppe wurde angepasst, so dass ihr nun auch der für Menschenrechte und Demokratie
zuständige Vizepräsident und der für das Netzwerk der Sacharow-Preisträger zuständige Vizepräsi-
dent sowie der Vorsitz des Unterausschusses Menschenrechte von Amts wegen als ständige Mit-
glieder angehören.
Entsprechend ihrem erweiterten Mandat liefert die Koordinierungsgruppe politische Leitlinien in
folgenden Bereichen und überwacht entsprechende Maßnahmen:
• Beobachtung von Wahlen und deren Nachbearbeitung;
• Förderung der parlamentarischen Demokratie, einschließlich der Schulung von Mitarbeitern von
Parlamenten und Parlamentariern aus Demokratien im Aufbau, vorzugsweise aus der europäi-
schen Nachbarschaft, sowie neuer Formen der e-Demokratie, Unterstützung der Ausarbeitung
von Rechtsvorschriften sowie Aufbau und Betreuung von Programmen wie Euromedscola oder
ähnlichen Programmen;
• Verwaltung von Aktivitäten in Zusammenhang mit dem Sacharow-Netzwerk und von Maßnah-
men im Bereich der Menschenrechte;
• Verwaltung von Projekten zur Unterstützung der Parlamente in den westlichen Balkanländern,
einschließlich Schulungen.
1 Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 16. Mai 2012.
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Wahlbeobachtungsmaßnahmen des EP im Jahr 2012
2012 war das Europäische Parlament weiterhin umfassend auf dem Gebiet der Wahlbeobachtungs-
maßnahmen tätig. Es entsandte sieben Delegationen zur Beobachtung von Wahlen in verschiedene
Ländern auf drei Kontinenten (in den Senegal, nach Armenien, Algerien, Osttimor und Georgien, in
die Ukraine und nach Sierra Leone sowie zur Beobachtung des zweiten Wahlgangs in den Senegal;
außerdem war eine Vorbereitungsmission in die Ukraine entsandt worden). Vorrangiges Ziel dabei
war, zu bewerten, ob das Wahlverfahren gemäß den nationalen Rechtsvorschriften des Gastlandes
und im Einklang mit dessen internationalen Verpflichtungen in Bezug auf demokratische Wahlen
durchgeführt wurde. Die Delegationen des EP waren Teil von EU-Wahlbeobachtungsmissionen
(EU EOM) oder von gemeinsam mit dem Büro für demokratische Institutionen und Menschen-
rechte (BDIMR) der OSZE durchgeführten internationalen Wahlbeobachtungsmissionen (IEOM),
bei denen es sich um längerfristige Missionen handelte.
Die Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen hatte zwei Studien in Auftrag gege-
ben; die erste mit dem Titel "Towards EU support for peaceful post-election transitions of power"
wurde in der Sitzung der Koordinierungsgruppe vom 6. November 2012 vorgestellt. Angesichts
ihres Erfolgs wurde die Studie ebenfalls im November 2012 in Washington in der Folgesitzung zur
Annahme der Grundsatzerklärung vorgestellt. Die zweite Studie mit dem Titel "Enhancing the
Follow-up to Election Observation Mission Recommendations" hat die Analyse der aktuellen Ver-
fahren für die Ausarbeitung, Umsetzung und Weiterverfolgung von Empfehlungen, die von Wahl-
beobachtungsmissionen ausgesprochen werden, zum Gegenstand; die Studie könnte als Hinter-
grunddokument dafür dienen, die Methodik, nach der EU-EOM-Empfehlungen zielgruppengerecht
ausgearbeitet werden, zu verbessern, um sicherzustellen, dass mit ihnen ein dauerhafter Beitrag zur
Demokratieförderung geleistet wird.
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Die Koordinierungsgruppe veranstaltete außerdem am 20. Juni 2012 eine Sitzung im EP, bei der es
um die Empfehlungen von Wahlbeobachtungsmissionen ging ("From Drafting to Implementation").
Gestützt auf die in dieser Sitzung verabschiedeten Schlussfolgerungen wurde der wichtige
Beschluss gefasst, die Empfehlungen der EOM als Bestandteil des "Fahrplans für den Übergang zur
Demokratie" in dem betreffenden Land zu befürworten und den Chefbeobachter, der als eine Art
Sonderbeauftragter betrachtet werden kann, mit der Aufgabe zu betrauen, mit Unterstützung durch
die ständigen Gremien des EP die Umsetzung der Empfehlungen zu gewährleisten.
Gleichzeitig hat die Koordinierungsgruppe die Zusammenarbeit mit anderen Organen und Institu-
tionen, die auf dem Gebiet der Wahlbeobachtung tätig sind und bei ihren Missionen Seite an Seite
mit dem Europäischen Parlament arbeiten, weiter ausgebaut.
Büro des Europäischen Parlaments zur Förderung der parlamentarischen Demokratie
Starke Parlamente bilden das Zentrum aller demokratischen Systeme, die die Achtung der Men-
schenrechte sicherstellen. Die im Jahr 2012 innerhalb des Generalsekretariats des Europäischen
Parlaments eingerichtete Direktion für Demokratieförderung (Directorate for Democracy Support)
umfasst auch das Büro zur Förderung der parlamentarischen Demokratie (OPPD). Aufgaben-
schwerpunkt des OPPD ist nach wie vor die Stärkung der parlamentarischen Institutionen und die
Unterstützung gewählter Parlamentarier und Parlamentsmitarbeiter in neuen und aufstrebenden
Demokratien. Zur Erreichung dieses Ziels werden insbesondere Studienbesuche veranstaltet und
Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt sowie für nationale und grenzüberschreitend tätige Parlament
und paritätische parlamentarische Versammlungen Peer-to-Peer-Beratungen und der Austausch
bewährter Verfahren angeboten. 2012 hat das OPPD verschiedene Veranstaltungen zum Aufbau
von Kapazitäten für das Panafrikanische Parlament, die Parlamentarische Versammlung EURO-
NEST, die Parlamente von Tansania, Südafrika, Tunesien, Libyen, Kenia, Uganda, Südsudan,
Pakistan, Indien, Afghanistan und Armenien sowie für das Parlament der Wirtschaftsgemeinschaft
der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) durchgeführt. Für Stipendiaten des Stipendienpro-
gramms "Demokratie" des OPPD (Democracy Fellowship Programme) aus Ländern der Östlichen
Partnerschaft wurden längere Programme, die sich über mehrere Wochen erstreckten, durchgeführt.
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Die Maßnahmen des OPPD richten sich immer stärker an die südlichen Nachbarstaaten der EU. Es
kam zu einer engeren Zusammenarbeit mit den EU-Delegationen vor Ort, und EP-Abgeordnete
waren unmittelbarer an den Unterstützungsmaßnahmen beteiligt. Für das tunesische Parlament
wurde ein Unterstützungsprogramm ausgearbeitet, in dem bilaterale Maßnahmen mit der Teilnahme
an einem vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) durchgeführten Projekt für
parlamentarische Assistenz gekoppelt wurden. Dieses Programm wurde in enger Zusammenarbeit
mit der EU-Delegation in Tunesien und dem UNDP ausgearbeitet, und das EP war hier erstmals
direkt an einem umfassenden Projekt des UNDP beteiligt. Ein EP-Abgeordneter hat einen Sitz im
Projekt-Lenkungsausschuss. Zum Programmauftakt wurden Studienbesuche für Parlamentarier,
Parlamentsmitarbeiter und Parteiaktivisten durchgeführt. In der Region werden Maßnahmen zur
Zusammenarbeit auch mit Libyen, Marokko, Libanon, Jordanien und Algerien sowie mit Parla-
mentarierinnen durchgeführt.
Internationale Übereinkommen, Handelspräferenzen und Menschenrechte
Durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat das EP mehr Befugnisse im Zusammenhang
mit internationalen Übereinkünften der EU, wozu unter anderem auch gehört, dass das EP seine
Zustimmung zum Abschluss von Abkommen mit Drittländern geben muss. Sowohl dem Ausschuss
für auswärtige Angelegenheiten (AFET) als auch dem Ausschuss für internationalen Handel
(INTA) kommt eine wichtige Rolle beim Abschluss von Übereinkünften in ihren jeweiligen Zu-
ständigkeitsbereichen zu.
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Im Fall des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (PKA) mit Turkmenistan hat das Parla-
ment aufgrund seiner Besorgnis über die Menschenrechtslage in Turkmenistan dem Abschluss des
Abkommens nicht zugestimmt. Das EP hat gefordert, einen umfassenden Beobachtungsmechanis-
mus zwischen Parlament und EAD einzurichten, damit eine umfassende und regelmäßige Unter-
richtung über die Umsetzung des PKA, vor allem in Bezug auf die Ziele, und über die Umsetzung
von Artikel 2 des Abkommens, möglich ist, wozu es auch gehört, dass konkrete Vorgaben festge-
legt werden, mit denen der Fortschritt bei den von der EU und von Turkmenistan im Zusammen-
hang mit Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in dem Land getroffenen Maßnah-
men gemessen wird; diesem Mechanismus ist schließlich zugestimmt worden.
In zahlreichen Debatten, die das Europäische Parlament über Handelsfragen führte, kam – insbeson-
dere im Zusammenhang mit mehreren internationalen Handelsabkommen – Menschenrechtsfragen
eine sehr große Bedeutung zu. Auf Betreiben des Europäischen Parlaments beinhalten die Doku-
mente, die die Grundlage für den Abschluss eines Freihandelsabkommens mit Kolumbien und Peru
bildeten, erstmals einen transparenten und verbindlichen Fahrplan für die Verbesserung der Einhal-
tung der Menschenrechte, der Rechte der Arbeitnehmer und für die Verbesserung der Einhaltung
von Umweltstandards. Das Parlament konnte sich weiter durchsetzen, indem es erfolgreich darauf
bestand, dass verschärfte Überwachungs- und Berichterstattungsanforderungen insbesondere in
Bezug auf die Nachhaltigkeitskapitel in die begleitenden Schutzmaßnahmen zu den beiden bilatera-
len Abkommen mit Lateinamerika (mit Kolumbien und Peru sowie mit Mittelamerika), zu denen
das Europäische Parlament seine Zustimmung gab, aufgenommen wurden.
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Fragen wie Kinderarbeit und Zwangarbeit kam in den Beratungen darüber, ob dem Internationalen
Kakao-Übereinkommen von 2010 oder dem Textilprotokoll zu dem Partnerschafts- und Koopera-
tionsabkommen zwischen der EU und Usbekistan zugestimmt werden sollte, ebenfalls entschei-
dende Bedeutung zu. Letzterem hat das Europäische Parlament aufgrund seiner Bedenken ange-
sichts des Einsatzes von Zwangsarbeitern bei der Baumwollernte die Zustimmung verweigert. Das
Europäische Parlament ist erstmals auch als Mitgesetzgeber bei der neuen APS-Verordnung tätig
geworden. Im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) werden auf einige oder sämtliche
Erzeugnisse, die Entwicklungsländer in die EU verkaufen, geringere Zollsätze erhoben, um diesen
Ländern Wirtschaftswachstum zu ermöglichen. Durch die Sonderregelung für nachhaltige Entwick-
lung und verantwortungsvolle Staatsführung (APS+) werden Ländern, die 27 wichtige Übereinkom-
men in den Bereichen Arbeitnehmerrechte, Menschenrechte, Umweltvorschriften und Regeln für
das verantwortungsvolle Regierungshandeln effizient umsetzen, weitere Vorteile gewährt. Das
Europäische Parlament hat sich den Ansatz zu Eigen gemacht, dass das APS zielorientierter ein-
gesetzt und gleichzeitig dem APS+ mehr Gewicht verliehen werden soll: Da einige Einschränkun-
gen für Präferenzen aufgehoben wurden, haben nun mehr Länder die Möglichkeit, sich dem System
anzuschließen, und es bestehen stärkere Anreize dafür.
Arabischer Frühling und Menschenrechte
Das Europäische Parlament hat weiterhin aufmerksam verfolgt, welche Entwicklung die Lage der
Menschenrechte angesichts der derzeitigen Umbrüche in der arabischen Welt nimmt. Der Unteraus-
schuss Menschenrechte (DROI) hat im April 2012 eine umfangreiche Anhörung zur Justiz in den
Ländern des Arabischen Frühlings durchgeführt. Die Menschenrechtslage im Nahen und Mittleren
Osten und in Nordafrika wurde auch in mehreren weiteren Sitzungen des Unterausschusses Men-
schenrechte behandelt, wobei insbesondere der großen Besorgnis über die Menschenrechte im Kon-
flikt in Syrien Ausdruck verliehen wurde.
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Im Oktober 2012 kamen in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für auswärtige Angelegen-
heiten (AFET) und des Unterausschusses Menschenrechte (DROI) die Sacharow-Preisträger des
Jahres 2011 Asmaa Mahfouz (Ägypten), Ahmed El-Senussi (Libyen) und Ali Ferzat (Syrien)
zusammen, um die Lage in Ägypten, Libyen und Syrien zu erörtern und über die Bausteine für
Demokratie in diesen Ländern zu beraten. Parlamentspräsident Schulz hat in seinen im Jahre 2012
abgegebenen Erklärungen auf die Menschenrechtsbelange in der Region hingewiesen. In Bezug auf
Ägypten stellte er die Arbeit der Organisationen der Zivilgesellschaft und die Freiheit der Mei-
nungsäußerung als wesentliche Voraussetzungen für einen erfolgreichen Übergang zur Demokratie
heraus. In mehreren zur Lage in Syrien abgegebenen Erklärungen unterstrich der Parlamentspräsi-
dent den Ernst der Lage und machte deutlich, wie wichtig es ist, eine Rechenschaftspflicht für Men-
schenrechtsverletzungen einzufordern.
DROI-Delegation trifft bei Besuch im Jemen Gefangene im Todestrakt
Während des Besuches einer Delegation des Unterausschusses Menschenrechte (DROI) im Mai
2012 im Jemen trafen drei EP-Abgeordnete innerhalb von zwei Tagen mit einer Reihe von Akteu-
ren zusammen, zu denen unter anderem Vertreter der jemenitischen Regierung und des jemeniti-
schen Parlaments, Vertreter der politischen Parteien und der Zivilgesellschaft sowie Vertreter von
Jugendgruppen zählten. Bei diesen Treffen brachte die Delegation Fragen wie die Rechenschafts-
pflicht für Menschenrechtsverletzungen, die während der Unruhen im Jahr 2011 verübt wurden, die
Todesstrafe, die Rechte der Frau und die Eheschließung im Kindesalter zur Sprache. Die Delegation
erörterte außerdem mit dem Minister für Menschenrechte und dem Minister für Rechtsfragen des
Jemen sowie mit dem Sonderberater des VN-Generalsekretärs für den Jemen, Jamal Benomar, das
Gesetz über nationale Aussöhnung und Übergangsjustiz, das sich zum damaligen Zeitpunkt in der
Ausarbeitungsphase befand. Die DROI-Delegation bekundete ihre Unterstützung für die Bemühun-
gen der EU, die darauf abzielen, die Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen in den nationalen
Dialog sicherzustellen. In ihrer Presseerklärung hob die Delegation hervor, dass die Übergangsjus-
tiz nicht nur die Bestimmungen vorsehen muss, die notwendig sind, um die Wahrheit zu etablieren
und für eine echte Aussöhnung zu sorgen, sondern auch eine angemessene Entschädigung der Opfer
sicherstellen muss.
9431/13 db/hm//HBA/mh 160
ANLAGE DE
Die EP-Abgeordneten besuchten das Zentralgefängnis von Sanaa, um Gefangene zu treffen, die als
Minderjährige zur Todesstrafe verurteilt worden waren. Im Anschluss an diesen Besuch im Gefäng-
nis traf die Delegation mit dem Präsidenten des Obersten Justizrats zusammen, was den Abgeord-
neten die Möglichkeit gab, diese Problematik direkt zur Sprache zu bringen. Die Behauptung, dass
im Jemen keine Hinrichtungen von Minderjährigen stattfinden, wurde zu einem späteren Zeitpunkt
in einem Treffen mit Menschenrechts-NROs widerlegt.
DROI-Delegation besucht ein Flüchtlingscamp an der syrischen Grenze
Im Rahmen des vom Unterausschuss Menschenrechte (DROI) im Dezember 2012 organisierten
Besuchs in der Türkei begab sich die EP-Delegation in das Flüchtlingslager Kilis, das sich im
Grenzgebiet zu Syrien befindet. Der Besuch war der rasch wachsenden Zahl von Flüchtlingen bei-
derseits der Grenze geschuldet und erfolgte im Zusammenhang mit der Ausweitung der von der EU
geleisteten humanitären Hilfe. Die beiden EP-Abgeordneten der Delegation erörterten die Lage der
syrischen Flüchtlinge mit Menschen im Flüchtlingslager Kilis sowie mit Vertretern syrischer Bür-
ger, die außerhalb der eingerichteten Flüchtlingslager leben. Diese Gespräche – zusammen mit den
Gesprächen mit türkischen Regierungsbeamten – vermittelten der Delegation einen umfassenden
Einblick in die Lage der Flüchtlinge und die Herausforderungen, die sich daraus für die Türkei und
die internationale Gemeinschaft ergeben.
9431/13 db/hm//HBA/mh 161
ANLAGE DE
DROI-Delegation in Bahrain
Nachdem das EP 2011 zahlreiche Entschließungen zu Bahrain verabschiedet hatte, hat der Unter-
ausschuss Menschenrechte die Lage der Menschenrechte in Bahrain weiterhin aufmerksam verfolgt.
Im April 2012 hörte der Unterausschuss den Bericht der Tochter von Abdulhadi al-Khawaja, der
sich zu dem Zeitpunkt in einem kritischen Zustand in einem bahrainischen Gefängnis befand. Im
Dezember 2012 besuchte eine vier EP-Abgeordnete umfassende Delegation des Unterausschusses
Bahrain. Treffen mit Gesprächspartnern, die ein breites Spektrum der bahrainischen Gesellschaft
widerspiegelten und zu denen unter anderem Regierungsbeamte, Vertreter von zivilgesellschaft-
lichen Organisationen und Opfer von Menschenrechtsverletzungen zählten, vermittelten der Dele-
gation Einsicht in die Menschenrechtslage im Land und versetzten sie in die Lage, die Entwicklun-
gen im Land seit dem Beginn des Arabischen Frühlings nachzuvollziehen.
Die EP-Abgeordneten konnten das Gefängnis von Jau besuchen und kamen dort mit Abdulhadi al-
Khawaja, Nabeel Rajab und Ibrahim Sharif zusammen, bei denen es sich nach Ansicht von interna-
tionalen Menschenrechtsorganisationen um Gefangene aus Gewissensgründen handelt. Durch ihren
Besuch im Gefängnis von Jau konnten sich die EP-Abgeordneten aus der Nähe ein Bild vom Zu-
stand der drei Männer machen, von denen zwei bereits in früheren Entschließungen des EP nament-
lich erwähnt worden waren. Bei Treffen mit bahrainischen Regierungsvertretern, zu denen unter
anderem der Justizminister und Parlamentarier zählten, brachte die Delegation eine Reihe von
Anliegen betreffend die Menschenrechtslage zur Sprache. Die EP-Abgeordneten ergriffen insbe-
sondere die Gelegenheit, um die von der unabhängigen Untersuchungskommission zu Bahrain
(BICI) und im Rahmen der universellen, regelmäßigen Überprüfung des Landes durch die VN aus-
gesprochenen Empfehlungen zu erörtern und sich für die Umsetzung dieser Empfehlungen einzu-
setzen.
9431/13 db/hm//HBA/mh 162
ANLAGE DE
Soziale Verantwortung der Unternehmen
Das Europäische Parlament hat 2012 der sozialen Verantwortung der Unternehmen (SVU) aktives
Interesse entgegengebracht. Im Zusammenhang mit den außenpolitischen Aspekten der sozialen
Verantwortung der Unternehmen hat der Unterausschuss Menschenrechte eine (auf der Plenar-
tagung im Februar 2013 angenommene) Stellungnahme zu zwei Initiativberichten von Parlaments-
ausschüssen abgegeben, die in Reaktion auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Eine
neue EU-Strategie für die soziale Verantwortung der Unternehmen" vorgelegt worden waren. Im
Entwicklungsausschuss, im Ausschuss für internationalen Handel und im Unterausschuss Men-
schenrechte fanden mehrere Expertenanhörungen statt, bei denen die externen Aspekte der sozialen
Verantwortung der Unternehmen behandelt wurden; die Ergebnisse dieser Anhörungen wurden bei
der Ausarbeitung der Entschließungen berücksichtigt.
Die Empfehlungen sahen unter anderem Folgendes vor: mit Blick auf mehr Inklusion eine intensi-
vere und transparentere Überwachung der SVU-Prinzipien in der EU-Handelspolitik, mit klaren
Parametern, an denen sich die Verbesserungen messen lassen, und die Einführung eines Systems
der länderübergreifenden Zusammenarbeit in Rechtsfragen zwischen der EU und Drittstaaten, wenn
sie bilaterale Abkommen unterzeichnen, damit die Opfer gegebenenfalls effektiven Zugang zur
Justiz in dem Land haben, in dem Unternehmen ihren Verpflichtungen der sozialen Verantwortung
der Unternehmen nicht nachkommen. Die EP-Ausschüsse sprachen sich zudem dafür aus, dass
internationale Rechtsverfahren eingeführt werden, mit denen die Verstöße von Unternehmen gegen
geltendes Recht bestraft werden können. Sie betrauten die Kommission mit einer Reihe von Maß-
nahmen, zu denen unter anderem gehört, dass die Kommission in ihren Beziehungen zu Drittstaaten
für die Herausbildung eines entsprechenden Bewusstseins und für den Aufbau entsprechender
Kapazitäten auf der Ebene der Regierung des jeweiligen Aufnahmestaates sorgen muss, um sicher-
zustellen, dass die SVU-Rechte wirksam umgesetzt werden, und zu denen des weiteren gehört, dass
EU-Hilfe für Regierungen von Drittländern bereitgestellt wird, die der Umsetzung von Vorschriften
über den Sozial- und Umweltschutz und zur Einführung von wirksamen Kontrollsystemen dient.
9431/13 db/hm//HBA/mh 163
ANLAGE DE
Ein starkes Zeichen gegen Diskriminierung
Mit seinen Entschließungen hat das Parlament ein starkes Zeichen gegen Diskriminierung gesetzt.
Es hat in seinem Jahresbericht 2010 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt (der im
April 2012 verabschiedet wurde) und in dem entsprechenden Bericht für das Jahr 2011 (der im
Dezember 2012 angenommen wurde) mit Nachdruck gefordert, dass die EU dafür sorgen muss,
dass sich der zwischen der EU und Drittstaaten geführte politische Dialog über die Menschenrechte
auf eine integrativere und umfassendere Definition von Nichtdiskriminierung – unter anderem auf
der Grundlage der Religion oder der Weltanschauung, des Geschlechts, der rassischen oder ethni-
schen Herkunft, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung und der Geschlechts-
identität – stützt.
Das Parlament hat seiner Besorgnis über Fälle von Diskriminierung auf der Grundlage der ethni-
schen Herkunft oder der Religion in mehreren Dringlichkeitsentschließungen Ausdruck verliehen.
2012 wurden die Verfolgung von Rohingya-Moslems in Myanmar/Birma und die Diskriminierung
von Angehörigen von Minderheiten im Iran sowie die Diskriminierung von Mädchen in Pakistan in
Entschließungen des Parlaments thematisiert. In dem im Dezember 2012 verabschiedeten Jahres-
bericht wurden verstärkt proaktive und wirksamere Maßnahmen gegen die Diskriminierung auf-
grund der Kastenzugehörigkeit gefordert. Zu diesem Thema wurde im Dezember 2012 eine spe-
zielle Dringlichkeitsentschließung verabschiedet.
9431/13 db/hm//HBA/mh 164
ANLAGE DE
Das Parlament verurteilt in diesem Jahresbericht jegliche Intoleranz, Diskriminierung oder Gewalt
aufgrund von Religion oder Weltanschauung, ohne Ansehen des Ortes, an dem sie geschieht oder
der Person, die betroffen ist, und ohne Ansehen der Tatsache, ob es sich um religiöse Personen,
Apostaten oder um Personen handelt, die nicht gläubig sind. In dem Bericht wird zudem die tiefe
Besorgnis über die zunehmende Anzahl derartiger Handlungen in verschiedenen Ländern, die an
Vertretern von religiösen Minderheiten begangen wurden, zum Ausdruck gebracht. Im Einzelnen
fordert das Parlament den EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, die Kommission sowie den
EAD auf, in den Menschenrechtsdialogen der EU mit Drittländern diskriminierende und hetzerische
Inhalte, z. B. in den Medien, sowie Hindernisse anzusprechen, die dem freien Glaubensbekenntnis
entgegenstehen.
In den genannten Jahresberichten wird auch der Standpunkt des Parlaments zu den Rechten lesbi-
scher, schwuler, bi-, trans- und intersexueller Personen dargelegt. In einer speziellen Dringlich-
keitsentschließung setzte sich das Parlament im Juli 2012 außerdem mit der Gewalt gegen Lesben
und den Verstößen gegen die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgenderpersonen
in Afrika auseinander. In seinem im Dezember 2012 vorgelegten Jahresbericht forderte das Parla-
ment die Hohe Vertreterin der EU und den EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte auf, syste-
matisch auf diese Belange hinzuweisen, und sprach sich für die Ausarbeitung von verbindlichen
Leitlinien der EU in diesem Bereich aus.
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ANLAGE DE
Sacharow-Preis für geistige Freiheit
Mit dem Sacharow-Preis für geistige Freiheit werden besondere Persönlichkeiten geehrt, die sich
gegen Intoleranz, Fanatismus und Unterdrückung einsetzen, um die Menschenrechte und die Frei-
heit der Meinungsäußerung zu verteidigen. Mit dem Preis, der nach dem sowjetischen Physiker und
politischen Dissidenten Andrej Sacharow benannt ist, werden vom Europäischen Parlament seit
1988 Personen oder Organisationen ausgezeichnet, die einen bedeutenden Beitrag zum Kampf für
die Menschenrechte oder für Demokratie geleistet haben. 2013 wird das Europäische Parlament das
25jährige Bestehen des Sacharow-Preises begehen.
Die Preisträger des Sacharow-Preises für geistige Freiheit im Jahr 2012 sind zwei iranische Akti-
visten: die Rechtsanwältin Nasrin Sotoudeh und der Filmregisseur Jafar Panahi. Nasrin Sotoudeh ist
eine bekannte iranische Menschenrechtsanwältin, die Oppositionelle, Frauen, Gefangene aus
Gewissensgründen und Jugendliche verteidigt hat, denen die Todesstrafe droht. Sie wurde im Sep-
tember 2010 im Zusammenhang mit dem Vorwurf der "Verbreitung von Propaganda" und der Ver-
schwörung gegen die nationale Sicherheit verhaftet und verbüßt derzeit eine sechsjährige Haftstrafe
im Evin-Gefängnis in Teheran. Sie beendete einen ihre Gesundheit gefährdenden Hungerstreik nach
49 Tagen erst, nachdem die iranische Regierung das gegen ihre zwölfjährige Tochter verhängte
Ausreiseverbot aufgehoben hatte.
Der international renommierte Filmregisseur Jafar Panahi hat mit seinen Filmen oftmals ein Schlag-
licht auf die Lage und die Nöte von Frauen, Kindern und verarmten Bevölkerungsgruppen in Iran
geworfen. 2010 wurde er verhaftet und zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt, die er bislang
noch nicht antreten musste, was sich jedoch jederzeit ändern kann; ferner wurde er für die Dauer
von 20 Jahren mit einem Berufs- und einem Ausreiseverbot belegt und ihm wurde der Kontakt zu
Medien untersagt. Dennoch ist es ihm 2011 gelungen, seinen Film "Dies ist kein Film" außer
Landes zu schmuggeln.
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ANLAGE DE
Da es Jafar Panahi und Nasrin Sotoudeh nicht gestattet war, Iran zu verlassen, um an der Preisver-
leihungszeremonie, die am 12. Dezember 2012 in Strassburg stattfand, teilzunehmen, wurden die
beiden Preisträger durch Dr. Shirin Ebadi, Nobelpreisträgerin 2003, Karim Lahidji, Gründer der
Gesellschaft der iranischen Juristen, Solmaz Panahi, Tochter von Jafar Panahi, Herrn Costa-Gavras,
Präsident der Cinémathèque Française, und Serge Toubiana, Generaldirektor der Cinémathèque
Française, vertreten.
"Wir im Europäischen Parlament unterstützen uneingeschränkt den Ruf unserer Preisträger nach
Gerechtigkeit und Freiheit im Iran, und nach Achtung der Grundrechte. Wir ehren heute diese Men-
schen, die sich für einen besseren Iran einsetzen," erklärte Präsident Martin Schulz bei der Verlei-
hung des Sacharow-Preises, und forderte zum Abschluss die sofortige Freilassung von Nasrin
Sotoudeh.
Die beiden Kandidaten, die 2012 in die engere Auswahl gekommen waren, waren der belarussische
Menschenrechtsverteidiger Ales Bialiatski und die russische Punkband Pussy Riot. Nominiert
waren 2012 außerdem Joseph Francis, Gründer und Leiter des Center for Legal Aid, Assistance and
Settlement, das Opfer der pakistanischen Blasphemiegesetze unterstützt, sowie Victoire Ingabire
Umuhoza, Déogratias Mushayidi und Bernard Ntaganda, drei inhaftierte ruandische Oppositions-
politiker.
Das Sacharow-Netz ist eine Initiative des Europäischen Parlaments, die darauf abzielt, zum wech-
selseitigen Vorteil engen Kontakt zu den früheren Preisträgern zu halten. Im Oktober 2012 war Prä-
sident Martin Schulz Gastgeber der jährlichen Veranstaltung des Sacharow-Netzwerks, einer
Debatte unter dem Titel "Voices for Democracy: Citizenship in the Making", an der die drei Preis-
träger des Jahres 2011, Asmaa Mahfouz (Ägypten), Ahmed El-Senussi (Libyen) und Ali Ferzat
(Syrien), teilnahmen. Für Ali Ferzat war es der erste Besuch beim Europäischen Parlament, da er
zum Zeitpunkt der Preisverleihung 2011 noch davon genesen musste, dass er in Damaskus von
Unterstützern des Regimes brutal verprügelt worden war. Ihm wurde von den EP-Abgeordneten,
dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte und Vertretern der Zivilgesellschaft ein herzlicher
Empfang bereitet.
9431/13 db/hm//HBA/mh 167
ANLAGE DE
Menschenrechte im interparlamentarischen Kontext
Das Europäische Parlament setzt sich im Rahmen seiner interparlamentarischen Zusammenarbeit
und der paritätischen parlamentarischen Versammlungen mit Parlamenten weltweit ins Benehmen.
Die interparlamentarischen Delegationen, die für die Beziehungen zu Drittländern zuständig sind,
setzen sich - gestützt auf die 2011 erlassenen Leitlinien - auf vielfältige Weise für die Menschen-
rechte ein. Menschenrechtsbelange sind oftmals ein fester Bestandteil von Reisen in Drittländer: So
wird angestrebt, dass in den Programmen Treffen mit den jeweiligen nationalen Menschenrechts-
kommissionen sowie mit Vertretern von NRO und Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für
Menschenrechte einsetzen, vorgesehen sind. Menschenrechtsfragen stehen jedoch auch auf der
Tagesordnung von offiziellen Treffen in Brüssel oder Strassburg.
Interparlamentarische Treffen können die Gelegenheit zum Follow-up zu Resolutionen und
Berichten des Parlaments bieten. Dies war beispielsweise bei dem Treffen des Parlamentarischen
Kooperationsausschusses EU-Aserbaidschan im Juni 2012 der Fall, das im Nachgang zu einer im
Mai 2012 angenommenen Dringlichkeitsentschließung stattfand. Als weiteres Beispiel sei die Art
und Weise angeführt, in der der vom Parlament nachdrücklich vertretene Standpunkt zur Todes-
strafe bei den Treffen der zuständigen EP-Delegationen mit ihren hochrangigen Gesprächspartnern
in Singapur und Japan zum Ausdruck gebracht wurde. In einem vergleichbaren Fall erfolgte im
Kontext der Treffen des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Mexiko ein Follow-up zu
den Berichten des Parlaments über die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern, indem
Unterstützung für die Gesetzgebungsinitiativen Mexikos signalisiert wurde, die 2012 zu Gesetzen
zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern und Journalisten führten.
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ANLAGE DE
Bei dem interparlamentarischen Treffen in Pakistan im Juli 2012 wurde sowohl mit Parlamentsab-
geordneten als auch mit Regierungsvertretern des Gastgeberlandes die Frage erörtert, ob Pakistan
für eine Begünstigung durch das APS+-Handelssystem in Frage kommt, wobei ein besonderer
Schwerpunkt auf die Auflagen im Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte gelegt
wurde. Die EP-Delegation hob hervor, dass die Rechtsinstrumente im Bereich der Menschenrechte
(VN-Übereinkünfte einschließlich des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte
(IPBPR) und des Übereinkommens gegen Folter) wirksam angewendet werden müssen, wenn die
Anwendung der APS+-Regelung in den Bereich des Möglichen rücken soll.
Die interparlamentarischen Delegationen des EP legen außerdem großen Wert auf den Kontakt zu
den Preisträgern des Sacharow-Preises. 2012 konnte die für den südostasiatischen Raum und den
ASEAN zuständige EP-Delegation während ihres Besuchs in Myanmar/Birma im Februar mit der
Sacharow-Preisträgerin und Oppositonsführerin Aung San Suu Kyi zusammentreffen.
In den paritätischen parlamentarischen Versammlungen kommen EP-Abgeordnete und Parlamenta-
rier aus Drittländern zusammen, um gemeinsame Herausforderungen, unter anderem in den Berei-
chen Menschenrechte und Demokratie, zu erörtern. Beispiele hierfür sind die Paritätische Parla-
mentarische Versammlung AKP-EU, die Paritätische Parlamentarische Versammlung der Union für
den Mittelmeerraum, die Parlamentarische Versammlung Europa-Lateinamerika und die Parla-
mentarische Versammlung Euronest.
Die Parlamentarische Versammlung Euronest hat 2012 zwei wichtige Entschließungen angenom-
men, und zwar die Entschließung über die Herausforderungen der Zukunft der Demokratie, und die
Entschließung zur Situation von Julia Timoschenko. Der Ausschuss der Parlamentarischen Ver-
sammlung Euronest für politische Angelegenheiten, Menschenrechte und Demokratie hat diese Ent-
schließungen durch eingehende Beratungen über die darin angesprochenen Themen, zu denen unter
anderem die Demokratisierungsprozesse, Wahlen, die Medienfreiheit und die Rolle der Zivilgesell-
schaft zählen, begleitet.
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ANLAGE DE
Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU hat 2012 mehrere Entschließungen zu
verschiedenen Themen mit dem Ziel der durchgängigen Berücksichtigung der Menschenrechts-
dimension angenommen; bei einigen der Entschließungen stehen in AKP-Ländern verübte Men-
schenrechtsverletzungen im Mittelpunkt. So hat die Versammlung insbesondere Menschenrechts-
verstöße zur Sprache gebracht, die in Libyen, Somalia, Mali und im Osten der Demokratischen
Republik Kongo verübt wurden. Die Versammlung hat ferner die sozialen und ökologischen Aus-
wirkungen des Bergbaus in den AKP-Ländern unter dem Aspekt der Menschenrechte der Arbeiter
und der in den Bergbaugebieten lebenden Menschen untersucht und den Standpunkt vertreten, "dass
der Zugang zu angemessenen Nahrungsmitteln ein allgemeines Menschenrecht ist". Im Präsidium
der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung wurden die Situation von Isaac David und ande-
ren politischen Gefangenen in Eritrea sowie der Fall Eskinder Nega, eines bekannten äthiopischen
Journalisten, zur Sprache gebracht.
***
Die beschriebenen Tätigkeiten bekunden insgesamt das Bestreben des Europäischen Parlaments,
konstruktiv dazu beizutragen, dass die Menschenrechte durchgängig in den Außenbeziehungen und
im auswärtigen Handeln der EU berücksichtigt werden, wie es in den grundlegenden Verträgen der
Europäischen Union gefordert wird. Alle Organe der EU stehen gemeinsam vor der Herausforde-
rung, die neu geschaffenen institutionellen Vereinbarungen und politischen Instrumente zu nutzen,
um die Politik der EU in diesem Bereich noch effizienter zu gestalten.
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ANLAGE DE
Berichte des Parlaments zu Menschenrechten und Demokratie
• Die Lage der Frauen in Nordafrika, 12. März 2012
• Menschenrechte in der Welt und Politik der Europäischen Union in diesem Bereich,
einschließlich der Auswirkungen für die strategische Menschenrechtspolitik der EU, 18. April
2012
• Behauptete Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das
rechtswidrige Festhalten von Gefangenen, 11. September 2012
• Eine Strategie für digitale Freiheiten in der Außenpolitik der EU, 11. Dezember 2012
• EU-Menschenrechtsstrategie. Entschließung des Europäischen Parlaments zur Überprüfung der
EU-Menschenrechtsstrategie, 13. Dezember 2012
• Jahresbericht 2011 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt und die Politik der EU zu
diesem Thema, 13. Dezember 2012
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ANLAGE DE
Entschließungen zu Fällen von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der
Rechtsstaatlichkeit (Dringlichkeitsentschließungen)
• Todesstrafe in Belarus, insbesondere die Todesurteile gegen Dmitrij Konowalow und
Wladsislaw Kowaljow, Februar 2012
• Jüngste Entwicklungen in Ägypten, Februar 2012
• Todesstrafe in Japan, Februar 2012
• Menschenhandel in Sinai und der Fall Solomon W., März 2012
• Palästina: Razzien bei palästinensischen Fernsehsendern durch israelische Streitkräfte,
März 2012
• Menschenrechtsverletzungen in Bahrain, März 2012
• Möglicher Austritt Venezuelas aus der Interamerikanischen Menschenrechtskommission,
Mai 2012
• Lage der Menschenrechte in Aserbaidschan, Mai 2012
• Lage der nordkoreanischen Flüchtlinge, Mai 2012
• Menschenrechte und Sicherheitslage in der Sahelzone, Juni 2012
• Fälle von Straffreiheit auf den Philippinen, Juni 2012
• Lage ethnischer Minderheiten im Iran, Juni 2012
• Gewalt gegen Lesben und LGBT-Rechte in Afrika, Juli 2012
• Meinungsfreiheit in Belarus, insbesondere der Fall Andrzej Poczobut, Juli 2012
• Skandal um Zwangsabtreibung in China, Juli 2012
• Südafrika: Massaker an streikenden Bergarbeitern, September 2012
• Verfolgung von Rohingya-Moslems in Birma/Myanmar, September 2012
• Aserbaidschan: Der Fall Ramil Safarow, September 2012
• Lage der Menschenrechte in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Oktober 2012
• Diskriminierung von Mädchen in Pakistan, insbesondere der Fall Malala Yousafzai,
Oktober 2012
• Lage in Kambodscha, Oktober 2012
• Menschenrechtslage in Iran, insbesondere die Massenhinrichtungen und der Tod des Bloggers
Sattar Behesthi, November 2012
• Lage in Birma, insbesondere die anhaltenden Gewalt im Rakhaing-Staat
• Lage der Migranten in Libyen, November 2012
• Lage in der Demokratischen Republik Kongo, Dezember 2012
• Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit in Indien, Dezember 2012
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Weitere Entschließungen zu Menschenrechten und Demokratie
• Position des Europäischen Parlaments zur 19. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten
Nationen, 16. Februar 2012
• Empfehlung an den Rat zu den Modalitäten der möglichen Errichtung eines Europäischen Fonds
für Demokratie, 29. März 2012
• Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem EU-Sonderbeauftragten für
Menschenrechte, 13. Juni 2012
• Lage in Syrien, 16. Februar 2012
• Die Lage in der Ukraine und der Fall Julia Timoschenko, 24. Mai 2012
• Lage der Frauen in Kriegen, 18. April 2012
• Lage in Birma/Myanmar, 20. April 2012
• Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen, 14. Juni 2012
• Maßnahmen im Anschluss an die Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo,
18. Juni 2012
• Politjustiz in Russland, 13. September 2012
• Lage in Syrien, 13. September 2012
• Wahlen in Belarus, 26. Oktober 2012
• Wahlen in Georgien, 26. Oktober 2012
• Lage in der Ukraine, 13. Dezember 2012
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ANLAGE DE
Delegationen des Unterausschusses Menschenrechte
• Genf/Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, 5.-7. März 2012
• Jemen, 1.-4. Mai 2012
• New York/VN-Generalversammlung (gemeinsam mit dem Ausschuss für auswärtige
Angelegenheiten), 28.-31. Oktober 2012
• Bahrain, 18.-21. Dezember 2012
• Türkei (einschließlich Grenzgebiet zu Syrien), 19.-21. Dezember 2012
Anhörungen im Unterausschuss Menschenrechte
• Interamerikanischer Menschenrechtsmechanismus
• Menschenrechte in Russland, mit Schwerpunkt auf Diskriminierung, Vereinigungsfreiheit und
Rechtsstaatlichkeit
• Geheime Praktiken bei Überstellung und Haft. Schutz der Menschenrechte im Kontext der
Terrorismusbekämpfung
• Justiz in den Ländern des Arabischen Frühlings. Rechenschaftspflicht für Verstöße gegen die
Menschenrechte, Übergangsjustiz und Justizreform
• Menschenrechte in China
• Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf die Menschenrechte
• Menschenrechte und Klimawandel
• Unternehmen und Menschenrechte: Förderung der Interessen der Gesellschaft und rechen-
schaftspflichtiges, transparentes und verantwortungsvolles Geschäftsgebaren
• Menschenrechte in Iran
• Lage der Menschenrechte in Mali
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ANHANG I DE
ANNEX I - HIGH-LEVEL MEETING ON THE RULE OF LAW AT THE NATIONAL AND INTERNATIONAL
LEVELS – EU PLEDGES
The rule of law belongs to the fundamental principles on which the European Union is founded.
The European Union strives to strengthen the rule of law in its Member States and promote of the
rule of law in the third countries. Therefore, the European Union and its Member States (Austria,
Belgium, Bulgaria, Cyprus, the Czech Republic, Denmark, Estonia, Finland, France, Germany,
Greece, Hungary, Ireland, Italy, Latvia, Lithuania, Luxembourg, Malta, the Netherlands, Poland,
Portugal, Romania, Slovakia, Slovenia, Spain, Sweden, United Kingdom of Great Britain and
Northern Ireland) hereby pledge:
A. Strengthening the rule of law at the international level
1. The EU Member States reiterate their pledges made at the 31st Conference of the Red Cross
and Red Crescent (Geneva, 28 November – 1 December 2011) to consider ratification of the 2006
Convention for the Protection of All Persons from Enforced Disappearance and the principal
international humanitarian law instruments and other relevant legal instruments which have an
impact on international humanitarian law to which they are not yet all party, namely:
- Additional Protocol III to the Geneva Conventions;
- The Hague Convention for the Protection of Cultural Property in the Event of Armed Conflict
and its First and Second Protocols;
- The Optional Protocol to the UN Convention on the Rights of the Child on the involvement of
children in armed conflict;
- The Ottawa Convention on the Prohibition of the Use, Stockpiling, Production and Transfer of
Anti-Personnel Mines;
- Protocol II, as amended on 3 May 1996, and Protocol V to the 1980 Convention on
Prohibitions or Restrictions on the Use of Certain Conventional Weapons which May Be
Deemed to Be Excessively Injurious or to Have Indiscriminate Effects;
- The Convention on the prohibition of military use of environmental modification techniques.
9431/13 db/hm//HBA/mh 175
ANHANG I DE
2. The EU Member States which have not yet done so will consider ratifying or acceding to the
Optional Protocol to the Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading
Treatment or Punishment.
3. The EU Member States which have not yet done so will consider accepting the right of
individual complaint under the UN Convention against Torture, the Convention on the Elimination
of All Forms of Discrimination against Women, the Convention on the Elimination of All Forms of
Racial Discrimination, the International Covenant on Civil and Political Rights and the UN
Convention on the Rights of Persons with Disabilities.
4. The EU Member States which have not yet done so pledge to address the issue of
statelessness by ratifying the 1954 UN Convention relating to the Status of Stateless Persons and by
considering the ratification of the 1961 UN Convention on the Reduction of Statelessness.
B. Strengthening the rule of law at the national level
1. Improving delivery of justice
5. The EU will conduct a worldwide campaign on justice, focusing on the right to a fair trial,
with a view to achieving results by 2014.
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ANHANG I DE
6. As demonstrated in the EU Strategic Framework and Action Plan of 25 June 2012 covering
the period until 31 December 2014, the EU and its Member States seek to be exemplary in ensuring
respect for human rights within their respective competency areas, as well as seeking to promote
human rights and the Rule of Law worldwide. With a view to ensuring full coherence and
consistency between the EU's internal and external human rights policies, the EU and its Member
States are committed to raising recommendations of the Human Rights Council’s Universal
Periodic Review which have been accepted, as well as observations and comments of treaty
monitoring bodies and UN Special Procedures, in their relations with all third countries; the EU
Member States are equally determined to implement or consider seriously such recommendations,
observations and comments within their own borders.
7. By 2014, the EU will develop specific actions to improve access to justice, to strengthen
judicial cooperation, to ensure the free circulation of judicial decisions within the EU and to
enhance legal certainty. The EU will fast-track growth enhancing measures which aim at removing
barriers to cross border trade, cutting unnecessary administrative burden and bringing business the
legal certainty they need.
2. Supporting peace and security in conflict and post-conflict situations
8. The EU will develop a policy on transitional justice, so as to help societies to deal with abuses
of the past and to fight impunity, covering issues such as truth and reconciliation commissions,
reparations and the criminal justice system, ensuring that such policy allows for tailored approaches
to specific circumstances, by 2014.
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ANHANG I DE
9. The EU will enhance its support to the UN engagement in conflict and post-conflict situations
in the rule of law area, in particular it will:
- define a list of civilian capacities, including rule of law capacities, the EU Member States can
potentially put at UN disposal for peacekeeping operations by the end of 2012;
- provide political support for operation of a "One UN approach" to rule of law assistance at the
country level;
- create a policy framework on EU providing a component to a UN peacekeeping operation and
establish modalities for coordination between the EU and UN during planning and conduct of
EU civilian missions deployed in support of UN operations by 2013;
- strengthen the EU-UN coordination on assistance to the African Union and other regional
organizations in respect of peacekeeping operations by 2013;
- establish technical arrangements on cooperation in training and in the area of Lessons
Learned, including rule of law missions, by 2013;
- develop a General Framework between the EU and the UN on operational aspects of
cooperation in peacekeeping/crisis management by 2014.
3. Fostering an enabling environment for sustainable human development
3.1 Fighting corruption
10. Starting in 2013, the European Commission will publish every two years the EU Anti-
Corruption Report, accompanied by country analyses for each Member State including tailor-made
recommendations. It will also facilitate the exchange of best practices, identify trends and stimulate
peer learning among Member States. The report will make use of all available sources, including
the existing monitoring mechanisms (GRECO in the Council of Europe, OECD, UNCAC)
independent experts and researchers, stakeholders and civil society. At the same time, it will ensure
that the existing gaps of the international and European monitoring tools are being addressed and
will allow the EU meet its legal obligation of self-assessment as a party to the UN Convention
against Corruption.
9431/13 db/hm//HBA/mh 178
ANHANG I DE
3.2 Birth registration and civic records
11. The EU will develop a framework for raising issues of statelessness with third countries by
2014.
C. Strengthening the nexus between the national and international levels
The International Criminal Court
12. The European Union and its Member States refer to the pledges concerning the International
Criminal Court made at the Review conference of the Rome Statute of the International Criminal
Court (Kampala, 31 May – 11 June 2010) and at the 31st International Conference of the Red Cross
and Red Crescent (Geneva, 28 November – 1 December 2011) and they pledge to promote the
greatest possible participation in and implementation of the Rome Statute of the International
Criminal Court, the development and maintenance of an effective court and the realization of the
principle of complementarity. To these ends, the EU and its Member States will particularly
emphasize the ratification and acceptance of the Statute in negotiations and political dialogues with
third countries, regional organisations and other regional groups, include provisions concerning the
ICC and the international justice into EU agreements with third countries, promote dissemination of
the values expressed in the Statute and cooperation with other states, international organizations and
representatives of civil society. The EU and its Member States will facilitate technical assistance to
interested states by supporting legislative work for the accession to the Statute, supporting their
participation in the ICC and their access to the instruments of the ICC.
2. Addressing transnational threats
2.1 Counter-terrorism
13. The EU pursues a civilian approach addressing counter-terrorism globally on the basis of
criminal justice and the rule of law while protecting human rights. The EU promotes confidence
building through regular counter-terrorism and security political dialogues and assists countries in
need in their efforts via capacity building measures.
9431/13 db/hm//HBA/mh 179
ANHANG I DE
In the field of prevention and fight against terrorism, the EU will continue to support an overall rule
of law approach, the development of effective institutional and legal frameworks, national and
regional counter-terrorism strategies and to strengthen the capacities of law enforcement and
judicial institutions in partner countries in the Sahel, Horn of Africa and South Asia, including
Pakistan. Furthermore, the EU will continue its effort in promoting the UN conventions and
resolutions related to terrorism, in particular the UN Global Counter-Terrorism Strategy, and will
engage actively in multilateral initiatives, such as the Global Counter-Terrorism Forum.
The EU pledges to increase its support for counter-terrorism capacity building measures, and by
2014, to support the enhancement of partner countries' capacity to:
• promote the criminal justice systems based on the full respect for rule of law and human rights;
• ratify and implement all the UN conventions on terrorism;
• support resolutions related to terrorism, especially the UN Global Counter-Terrorism Strategy
with all the overall approach it embodies;
• exchange information, also at regional and international levels;
• anticipate a terrorist act;
• formulate appropriate response measures;
• conduct policies on countering violent extremism;
• conduct investigation and prosecution of terrorist cases based on the full respect for rule of law
and human rights, while enhancing inter-agency and regional collaboration.
9431/13 db/hm//HBA/mh 180
ANHANG I DE
14. The EU also pledges to implement measures on countering violent extremism, as well as on
countering terrorist finance and illicit financial flows by promoting anti-money laundering
framework, especially FATF recommendations, by 2014.
15. By 2014, the EU will develop operational guidance to ensure the consideration of human
rights, and where applicable international humanitarian law, in the planning and implementation of
counter-terrorism assistance projects with third countries, in particular as regards the respect of due
process requirements (presumption of innocence, fair trial, rights of the defence).
9431/13 db/hm//HBA/mh 181
ANHANG I DE
2.2 Organised crime
16. The EU pledges to fight against the manufacture of drugs and its trafficking by assisting
partner countries in their efforts against this scourge.
By 2015, the EU pledges to support partner countries mainly by providing training and capacity
building to allow local law enforcement, judicial and prosecuting authorities to:
· ratify and implement international conventions, in particular the UN conventions on drugs, the
UN Convention against Transnational Organised Crime and its protocols;
· adopt an intelligence-led approach to countering drug trafficking and other forms of trafficking
(human beings, small arms, etc.);
· carry out complex investigations at regional and trans-regional levels;
· improve the collection and analysis of data related to drug trafficking;
· improve information sharing and exchange also through the establishment of adequate databases
and communication networks;
· develop inter-agency cooperation;
· strengthen existing capacities and procedures in asset laundering investigation and confiscation;
· increase regional and international cooperation.
9431/13 db/hm//HBA/mh 182
ANHANG I DE
17. With particular reference to small arms, the EU pledges to continue countering illicit
transnational trafficking in firearms by strengthening the international normative framework. To
this end, it will promote the ratification and implementation of the Protocol against the Illicit
Manufacturing of and Trafficking in Firearms, their Parts and Components and Ammunition,
supplementing the United Nations Convention against Transnational Organized Crime, in third
countries.
18. By 2014, the EU pledges to support the creation of an international database as a tool to
register, trace and track stolen and lost firearms and to identify related trafficking routes. This will
allow countries to have access to, insert, update and query a centralized international database for
lost and stolen firearms.
9431/13 db/hm//HBA/mh 183
ANHANG I DE
2.3 Maritime piracy
19. The EU pledges to support efforts to counter piracy and armed robbery at sea by paying
particular attention to two of the most concerned regions in the world, namely the Horn of Africa
and the Gulf of Guinea.
By 2015 (and beyond), the EU pledges to support partner countries by providing training and
capacity building to allow local law enforcement, judicial and prosecuting authorities to:
· better respond to piracy and armed robbery attacks;
· improve information sharing and exchange at the regional level with a view to ultimately
enhancing regional maritime domain awareness;
· conduct effective investigation and prosecution of piracy cases and related financial crime, with
a special focus on the high level suspects;
· set-up and train a land-based coastal police force (in Somalia).
9431/13 db/hm//HBA/mh 184
ANHANG I DE
2.4 Trafficking in human beings
20. EU Member States will establish national referral mechanisms to better identify, refer, protect
and assist victims of trafficking by the end of 2012. By 2015 the European Commission will
develop a model for an EU Transnational Referral Mechanism which links national referral
mechanisms to better identify, refer, protect and assist victims.
21. The EU will fund in 2012 a pilot project to strengthen regional cooperation on trafficking in
human beings along routes from the East to the EU. In addition, under the Heroin Route
programme, the EU will improve the collection and sharing of harmonized data on the actual
numbers of people trafficked and improve the Criminal Justice Response on the trafficking in
human beings cases.
3. Empowering women and children
22. By 2015, 80% of the EU Delegations will introduce specific measures on the role of external
assistance and development co-operation in their local strategies for the implementation of the EU
Guidelines on Violence against Women and Girls and Combating All Forms of Discrimination
against them. The EU thematic programmes and instruments will support non-state actors to
implement the EU Guidelines on Violence against Women and Girls and Combating All Forms of
Discrimination against them.
4. Accession and association process
23. The EU will intensify its rule of law dialogue with countries of the Western Balkans, with the
aim to strengthen preparations at earlier stages of the accession process. For Bosnia and
Herzegovina a structured dialogue on justice was launched in 2011, a structured dialogue on the
rule of law with Kosovo was launched on 30 May 2012. The EU will continue to support the rule of
law projects in countries of the Western Balkans.
9431/13 db/hm//HBA/mh 185
ANHANG I DE
5. European Neighbourhood Policy
24. The rule of law is one of the key priorities of the European Neighbourhood Policy.
- As regards the Eastern neighbourhood of the EU, the Roadmap to the 2013 Eastern Partnership
Summit includes several measures in the area of the rule of law, notably improved functioning
of the judiciary, cooperation among law enforcement agencies, fight against corruption and
fight against cybercrime.
- In the South Mediterranean, the EU is stepping up its technical and financial support for the
rule of law, overseen by an efficient, impartial and independent judiciary, with guarantees for
equal access to justice and respect for due process and fair trial standards, as well as reform of
the security sector for sustainable democratisation.
- The EU pledges to share with its neighbours the lessons learned and the best practices of its
Member States which initiated processes of democratic transition and of building of the rule of
law before they joined the EU.
6. Central Asia
25. The EU will further intensify the Rule of Law Initiative for Central Asia, notably it will
promote independent judiciaries, increased institutional capacities and modernising professional
qualifications including through contributing to the implementation of the Council of Europe
Neighbourhood Policy for Central Asia in these areas as well as modernisation of penal systems,
with a special focus on the eradication of torture. The EU is ready to support the accession of
Central Asian countries to the Group of States against Corruption (GRECO) of the Council of
Europe and assist Central Asian efforts to accede to and to implement international anti-corruption
and human rights conventions. The EU is also ready to strengthen counter-terrorism co-operation,
including for follow-up to the agreed Joint Plan of Action for the implementation of the United
Nations Global Counter-Terrorism Strategy in Central Asia.
9431/13 db/hm//HBA/mh 186
ANHANG II DE
ANNEX II – TABLE OF ABBREVIATIONS
AAP Annual Action Programme
ACP African, Caribbean and Pacific Group of States
AFCO Committee on Constitutional Affairs
AFET Committee on Foreign Affairs
ASEAN Association of Southeast Asian Nations
ASEM Asia Europe Meeting
AU African Union
BICI Bahraini Independent Commission of Inquiry
BSSC Budget Support Steering Committee
CAAC Children in Armed Conflict
CELAC Latin America and Caribbean
CFSP Common Foreign and Security Policy
CIA Central Intelligence Agency
CiO Chairmanship in Office
CoE Council of Europe
COHOM Council working party on human rights
COREPER Committee of Permanent Representatives
CRPD Convention on the Rights of Persons with Disabilities
CSDP Common Security and Defence Policy
CSO Civil Society Organisation
CSR Corporate Social Responsibility
CSW Commission on the Status of Women
CTC Counter-Terrorism Coordinator
DCI Development Cooperation Instrument
DEG Democracy Support and Election Coordination Group
DEVCO EU Commission Directorate General for Development and Cooperation
DEVE Committee on Development
DPRK Democratic People's Republic of Korea
DROI Subcommittee for Human Rights
DVB Democratic Voice of Burma
EAT Electoral Assessment Team
9431/13 db/hm//HBA/mh 187
ANHANG II DE
EC European Commission
ECG Election Coordination Group
ECOWAS Economic Community of West African States
EDF European Development Fund
EEAS European External Action Service
EED European Endowment for Democracy
EEM Electoral Expert Mission
EIB European Investment Bank
EIDHR European Instrument for Democracy and Human Rights
EIUC European Inter-University Centre for Human Rights and Democratisation
EMB Electoral Management Body
EMPL European Parliament Committee on Employment and Social Affairs
ENP European Neighbourhood Policy
ENPI European Neighbourhood and Partnership Instrument
EOM Election Observation Mission
EP European Parliament
ESC Economic, social and cultural (rights)
ESCR Economic, social and cultural rights
ESDC European Security and Defence College
ESG Environmental, social and governance
EU European Union
EUMS European Union Member States
EUNIC European Union National Institutes for Culture
EURONEST Euronest Parliamentary Assembly (Eastern Partnership)
EUSR European Union Special Representative
EUTM European Union Training Mission
FEMM Committee on Women's Rights and Gender Equality
FFM Fact-Finding Mission
FoRB Freedom of Religion or Belief
FREMP Council Working Party on Fundamental Rights, Citizens' Rights and Free Movement
of Persons within the EU
FSJ Freedom, security and justice
FTA Free Trade Agreement
9431/13 db/hm//HBA/mh 188
ANHANG II DE
FYROM former Yugoslav Republic of Macedonia
GAMM Global Approach to Migration and Mobility
GCTF Global Counter-Terrorism Forum
GGDC Good Governance and Development Contracts
GRI Global Reporting Initiative
GRULAC Latin American and Caribbean Group
GSP Generalised Scheme of Preferences
HDIM Human Dimension Implementation Meeting
HQ Headquarters
HR human rights
HR/VP High representative / Vice-president
HRC Human Rights Council
HRD Human rights defender
ICC International Criminal Court
ICCPR International Covenant on Civil and Political Rights
ICERD International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination
ICRC International Committee of the Red Cross
ICT Information and communications technology
IDP Internally Displaced People
IEOM International Election Observation Missions
IHL International humanitarian law
ILO International Labour Organisation
INTA Committee on International Trade
JURI Committee on Legal Affairs
LAS League of Arab States
LGBT Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender
LGBTI Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender and Intersex
LIBE Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs
MEP Member of Parliament
MoU Memorandum of Understanding
MS Member States
NDAA National Defense Authorization Act
NEEDS Network for Enhanced Electoral and Democratic Support
9431/13 db/hm//HBA/mh 189
ANHANG II DE
NGO Non-governmental organizations
NHRI National Human Rights Institute
OAS Organization of American States,
ODIHR Office for Democratic Institutions and Human Rights
OHCHR Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights
OIC Organisation of Islamic Co-operation
OPPD Office for Promotion of Parliamentary Democracy
OSCE Organisation for Security and Cooperation in Europe
PA Parliamentary Assembly
PCA Partnership and Cooperation Agreement
PIF Pacific Island Forum
PMSC Private military and security companies
PSC Political and Security Committee
REM Results Measurement Framework
SDH Brazilian Human Rights Secretariat
SIA Sustainable Impact Assessments
TEU Treaty on European Union
TFEU Treaty on the functioning of the European Union
U.S. United States of America
UK United Kingdom
UN CAT United Nations Committee against torture
UN United Nations
UNAIDS Joint United Nations Programme on HIV/AIDS
UNCRPD United Nations Convention on the Rights of Persons with Disabilities
UNDP United Nations Development Programme
UNFPA United Nations Population Fund
UNGA United Nations General Assembly
UNHRC United Nations Human Rights Council
UNICEF United Nations Children's Fund
UNSCR United Nations Security Council Resolution
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 1
DG C DE
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
Brüssel, den 21. Mai 2013 (09.09)
(OR. en)
9431/13
ADD 1 REV 1
COHOM 82
PESC 505
COSDP 419
FREMP 54
INF 80
JAI 362
RELEX 387
ÜBERMITTLUNGSVERMERK
des Generalsekretariats des Rates
für die Delegationen
Betr.: EU-Jahresbericht 2012 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt
(Länderspezifische Berichte)
Die Delegationen erhalten als Anlage den Bericht mit dem Titel "EU-Jahresbericht 2012 über
Menschenrechte und Demokratie in der Welt (Länderspezifische Berichte)".
________________________
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 2
DG C DE
EU-Jahresbericht 2012 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt
Länderspezifische Berichte
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis .............................................................................................................................. 2
Länder- und regionenspezifische Themen ....................................................................................... 6
I Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer ....................................................................... 6
Albanien ...................................................................................................................................... 7
Bosnien und Herzegowina .......................................................................................................... 7
Kroatien ....................................................................................................................................... 8
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ....................................................................... 8
Island ........................................................................................................................................... 9
Das Kosovo ................................................................................................................................. 9
Montenegro ................................................................................................................................. 9
Serbien ...................................................................................................................................... 10
Türkei ........................................................................................................................................ 10
II EWR- und EFTA-Länder .......................................................................................................... 11
Island ......................................................................................................................................... 11
Norwegen .................................................................................................................................. 11
Schweiz ..................................................................................................................................... 11
III Europäische Nachbarschaftspolitik ........................................................................................... 12
Östliche Partnerschaft ............................................................................................................... 12
Armenien ................................................................................................................................... 13
Aserbaidschan ........................................................................................................................... 16
Georgien .................................................................................................................................... 19
Belarus ...................................................................................................................................... 22
Republik Moldau....................................................................................................................... 25
Ukraine ...................................................................................................................................... 28
Südlicher Mittelmeerraum ........................................................................................................ 31
Ägypten ..................................................................................................................................... 34
Israel .......................................................................................................................................... 38
Palästina .................................................................................................................................... 41
Jordanien ................................................................................................................................... 44
Libanon ..................................................................................................................................... 46
Syrien ........................................................................................................................................ 48
Tunesien .................................................................................................................................... 51
Algerien ..................................................................................................................................... 53
Marokko .................................................................................................................................... 55
Westsahara ................................................................................................................................ 58
Bahrain ...................................................................................................................................... 60
Libyen ....................................................................................................................................... 61
IV Russland und Zentralasien ........................................................................................................ 64
Russland .................................................................................................................................... 64
Zentralasien (Region) ................................................................................................................ 67
Kasachstan ................................................................................................................................ 70
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 3
DG C DE
Kirgisische Republik ................................................................................................................. 72
Tadschikistan ............................................................................................................................ 74
Turkmenistan ............................................................................................................................ 75
Usbekistan ................................................................................................................................. 77
V Afrika ........................................................................................................................................ 79
Afrikanische Union ................................................................................................................... 79
Angola ....................................................................................................................................... 80
Benin ......................................................................................................................................... 82
Botsuana .................................................................................................................................... 82
Burkina Faso ............................................................................................................................. 84
Burundi ..................................................................................................................................... 86
Kamerun .................................................................................................................................... 87
Kap Verde ................................................................................................................................. 89
Zentralafrikanische Republik .................................................................................................... 91
Tschad ....................................................................................................................................... 92
Komoren.................................................................................................................................... 94
Kongo (Brazzaville) .................................................................................................................. 94
Côte d'Ivoire .............................................................................................................................. 96
Demokratische Republik Kongo ............................................................................................... 98
Dschibuti ................................................................................................................................. 101
Äquatorialguinea ..................................................................................................................... 101
Eritrea ...................................................................................................................................... 102
Äthiopien ................................................................................................................................. 103
Gabun ...................................................................................................................................... 104
Gambia .................................................................................................................................... 105
Ghana ...................................................................................................................................... 107
Guinea ..................................................................................................................................... 109
Guinea-Bissau ......................................................................................................................... 110
Kenia ....................................................................................................................................... 112
Lesotho .................................................................................................................................... 114
Liberia ..................................................................................................................................... 115
Madagaskar ............................................................................................................................. 116
Malawi .................................................................................................................................... 117
Mali ......................................................................................................................................... 120
Mauretanien ............................................................................................................................ 122
Mauritius ................................................................................................................................. 124
Mosambik ............................................................................................................................... 125
Namibia ................................................................................................................................... 127
Niger........................................................................................................................................ 129
Nigeria ..................................................................................................................................... 130
Ruanda .................................................................................................................................... 134
São Tomé und Príncipe ........................................................................................................... 136
Senegal .................................................................................................................................... 137
Seychellen ............................................................................................................................... 139
Sierra Leone ............................................................................................................................ 140
Somalia.................................................................................................................................... 142
Südafrika ................................................................................................................................. 144
Südsudan ................................................................................................................................. 146
Sudan ....................................................................................................................................... 148
Swasiland ................................................................................................................................ 151
Tansania .................................................................................................................................. 152
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 4
DG C DE
Togo ........................................................................................................................................ 154
Uganda .................................................................................................................................... 155
Sambia ..................................................................................................................................... 157
Simbabwe ................................................................................................................................ 158
VI Naher und Mittlerer Osten und Arabische Halbinsel .............................................................. 160
Bahrain .................................................................................................................................... 160
Iran .......................................................................................................................................... 163
Irak .......................................................................................................................................... 165
Kuwait ..................................................................................................................................... 167
Oman ....................................................................................................................................... 169
Katar ........................................................................................................................................ 169
Saudi-Arabien ......................................................................................................................... 170
Vereinigte Arabische Emirate ................................................................................................. 171
Jemen ...................................................................................................................................... 173
VII Asien ....................................................................................................................................... 174
Afghanistan ............................................................................................................................. 174
Bangladesch ............................................................................................................................ 176
Bhutan ..................................................................................................................................... 178
Brunei ...................................................................................................................................... 179
Myanmar/Birma ...................................................................................................................... 181
Kambodscha ............................................................................................................................ 182
China ....................................................................................................................................... 184
Taiwan ..................................................................................................................................... 188
Indien ...................................................................................................................................... 190
Indonesien ............................................................................................................................... 194
Japan........................................................................................................................................ 196
Republik Korea ....................................................................................................................... 198
Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) ....................................................................... 200
Laos ......................................................................................................................................... 201
Malaysia .................................................................................................................................. 202
Malediven................................................................................................................................ 204
Mongolei ................................................................................................................................. 206
Nepal ....................................................................................................................................... 207
Pakistan ................................................................................................................................... 209
Philippinen .............................................................................................................................. 213
Singapur .................................................................................................................................. 214
Sri Lanka ................................................................................................................................. 215
Thailand .................................................................................................................................. 216
Timor-Leste ............................................................................................................................. 218
Vietnam ................................................................................................................................... 219
VIII Ozeanien.................................................................................................................................. 220
Australien ................................................................................................................................ 220
Fidschi ..................................................................................................................................... 221
Kleine pazifische Inselstaaten – Kiribati, Republik Marschallinseln, die Föderierten Staaten
von Mikronesien, Nauru, Palau, Tonga, Tuvalu ..................................................................... 223
Neuseeland .............................................................................................................................. 224
Papua-Neuguinea .................................................................................................................... 224
Samoa ...................................................................................................................................... 225
Salomonen ............................................................................................................................... 226
Vanuatu ................................................................................................................................... 228
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 5
DG C DE
IX Amerika ................................................................................................................................... 229
Kanada .................................................................................................................................... 229
USA ......................................................................................................................................... 229
Lateinamerika und Karibik ..................................................................................................... 231
Argentinien.............................................................................................................................. 231
Belize ...................................................................................................................................... 232
Bolivien ................................................................................................................................... 233
Brasilien .................................................................................................................................. 234
Chile ........................................................................................................................................ 237
Kolumbien ............................................................................................................................... 238
Costa Rica ............................................................................................................................... 240
Ecuador ................................................................................................................................... 240
El Salvador .............................................................................................................................. 241
Guatemala ............................................................................................................................... 243
Guyana .................................................................................................................................... 244
Honduras ................................................................................................................................. 245
Mexiko .................................................................................................................................... 247
Nicaragua ................................................................................................................................ 249
Panama .................................................................................................................................... 250
Paraguay .................................................................................................................................. 250
Peru ......................................................................................................................................... 252
Suriname ................................................................................................................................. 253
Uruguay ................................................................................................................................... 254
Venezuela ................................................................................................................................ 255
X Karibik .................................................................................................................................... 257
Antigua und Barbuda .............................................................................................................. 257
Bahamas .................................................................................................................................. 258
Barbados.................................................................................................................................. 259
Kuba ........................................................................................................................................ 260
Dominica ................................................................................................................................. 262
Dominikanische Republik ....................................................................................................... 263
Grenada ................................................................................................................................... 264
Haiti ......................................................................................................................................... 265
Jamaika.................................................................................................................................... 267
St. Kitts und Nevis .................................................................................................................. 268
St. Lucia .................................................................................................................................. 269
St. Vincent und die Grenadinen .............................................................................................. 270
Trinidad und Tobago ............................................................................................................... 271
Anlage I - Abkürzungsverzeichnis................................................................................................ 274
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 6
DG C DE
Länder- und regionenspezifische Themen
I Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer
Die institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die
Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und der Schutz von Minderheiten sind wesent-
liche Aspekte der Kopenhagener Kriterien für einen Beitritt zur Europäischen Union und werden
aus diesem Grund im Erweiterungsprozess ausführlich behandelt. Die Bewerberländer und poten-
ziellen Bewerberländer haben diesbezüglich den erforderlichen rechtlichen Rahmen im wesent-
lichen geschaffen, es bestehen jedoch nach wie vor gewisse Lücken, so beispielsweise in Bezug auf
den Anwendungsbereich der Nichtdiskriminierungsgesetze. In vielen Fällen gibt es noch
Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Gesetzen. Die nationalen Menschenrechtsinstitutionen sind
oftmals stark verbesserungswürdig, ebenso wie die Handhabung bestimmter Problematiken wie
Hassverbrechen und geschlechtsspezifische Gewalt durch die Strafverfolgungsbehörden. Ein weit
verbreitetes Problem ist noch immer der allgemeine Umgang der Gesellschaft mit besonders
schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen wie ethnischen Minderheiten, Menschen mit Behinderung,
Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgenderpersonen.
In Anbetracht ihrer Bedeutung für den Beitritt zur Europäischen Union beinhaltet das jährliche
Erweiterungspaket der Kommission ausführliche Bewertungen der Situation der Menschenrechte
und der Demokratie in den Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern. Dies spiegelt sich
auch in den Schlussfolgerungen des Rates zum Thema Erweiterung wider1. Angesichts der Fülle
der vorliegenden Informationen wird in diesem Bericht auf die entsprechenden Dokumente aus dem
Jahr 2012 verwiesen. Wo dies von Bedeutung ist, werden ergänzende Informationen zu den
Aktivitäten im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) und des Europäischen
Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) geliefert.
2012 wurde die auf nationaler Ebene geleistete finanzielle Unterstützung durch Regionalprogramme
ergänzt, wenn durch solche Programme ein Mehrwert bewirkt werden konnte und die Notwendig-
keit für ein Handeln auf regionaler Ebene gegeben war. Ein Handlungsschwerpunkt lag auf der
Unterstützung marginalisierter und am stärksten schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen.
1 http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/genaff/134234.pdf
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/genaff/134234.pdf
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 7
DG C DE
Albanien
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/al_rapport_2012_en.pdf
Die Europäische Union hat im Juli 2012 ein mit 1,5 Mio. EUR dotiertes Projekt (im Rahmen des
Programms 2011 des Instruments für Heranführungshilfe (IPA)) auf den Weg gebracht, durch das
die soziale Inklusion der Roma und der ägyptischen Bevölkerungsgruppe in Albanien gefördert
werden soll. 2012 hat die Europäische Union im Rahmen des Europäischen Instruments für Demo-
kratie und Menschenrechte (EIDHR) zehn Projekte finanziell unterstützt, die von zivilgesellschaft-
lichen Organisationen durchgeführt wurden; die Unterstützung belief sich insgesamt auf nahezu
1,2 Mio. EUR. Im Mittelpunkt standen dabei der Schutz von Minderheiten, der Zugang der Bürger
zur Justiz, die Rechte des Kindes, die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Stärkung der
Position der Frau in der Gesellschaft.
Bosnien und Herzegowina
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/ba_rapport_2012_en.pdf
Bei der aus dem IPA geleisteten Hilfe lag der Schwerpunkt auf dem Sozialschutz und der sozialen
Inklusion von Kindern (1,4 Mio. EUR), der dauerhaften Rückkehr (0,5 Mio. EUR) und der Unter-
stützung der Durchführung der Aktionspläne im Rahmen der Roma-Strategie (0,5 Mio. EUR). Die
vertraglichen Vereinbarungen für die 2012 im Rahmen des EIDHR laufenden Vorhaben wurden
hauptsächlich im Jahr 2009 getroffen, die Gesamtmittelausstattung belief sich auf 1,1 Mio. EUR.
Zu den Projektprioritäten gehören die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Rechte. Die 2012 im Rahmen des EIDHR durchgeführten Finanzhilfeverträge hatten die
Bekämpfung der Diskriminierung von Frauen, den Schutz des Kindes, die Verbesserung des
Zugangs zum Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung und anderes zum Gegenstand. Im
Juni 2012 wurde das mit 485 000 EUR dotierte Projekt "Youth Peace Advocates in Eastern Bosnia
and Herzegovina - Jugendliche als Friedensstifter in Bosnien und Herzegowina" zum Abschluss
gebracht.
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/al_rapport_2012_en.pdf
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/ba_rapport_2012_en.pdf
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 8
DG C DE
Kroatien
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/hr_rapport_2012_en.pdf
Im Jahr 2012 wurden acht IPA-Projekte mit einer Finanzausstattung von 2,6 Mio. EUR durch-
geführt, bei denen die Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs von
Kindern, der Schutz von Kindern in Kinderheimen und die Verbesserung der Unterbringung von
Kindern in einer Familie im Vordergrund standen. Im Rahmen der Fazilität zur Förderung der
Zivilgesellschaft wurden drei Projekte mit einer Gesamtmittelausstattung von 7,7 Mio. EUR durch-
geführt, bei denen der Schwerpunkt auf der Stärkung der zivilgesellschaftlichen Organisationen lag.
Im Berichtszeitraum befanden sich rund 25 EIDHR-Projekte mit einer Gesamtmittelausstattung von
2,3 Mio. EUR in der Durchführung (von denen zehn im Dezember 2012 angelaufen sind); diese
Projekte zielten darauf ab, besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen die Möglichkeit zu
geben, sich in Selbsthilfegruppen zu organisieren, freiwillige Helfer und Mitarbeiter von Nicht-
regierungsorganisationen (NRO) sowie Mitarbeiter von lokalen Behörden und von Medien zu
schulen, die Anforderungen an die institutionelle Reform und die Gesetzesreform zu überwachen
und die Öffentlichkeit zu sensibilisieren.
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/mk_rapport_2012_en.pdf
Bei den 2012 im Rahmen des IPA durchgeführten Projekten lag der Schwerpunkt auf der Unter-
stützung des Amtes des Bürgerbeauftragten und der Direktion zum Schutz personenbezogener
Daten, der Durchführung der Roma-Strategie und der Förderung der Reform des Jugendstrafrechts
(Gesamtmittelausstattung der Projekte: 3,1 Mio. EUR). Im Rahmen der Fazilität zur Förderung der
Zivilgesellschaft wurden 14 Projekte (Mittelausstattung 0,7 Mio. EUR) abgeschlossen, die die
Gleichstellungspolitik, die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung, die interethnischen
Beziehungen und die Stärkung zivilgesellschaftlicher Organisationen zur Bekämpfung des
Menschenhandels zum Gegenstand hatten. Aus dem EIDHR wurden (mit 0,6 Mio. EUR) beispiels-
weise der Austausch zwischen den zuständigen Institutionen und der Zivilgesellschaft über
bewährte Vorgehensweisen der EU bei der Durchsetzung der Nichtdiskriminierungsgesetzgebung,
die multikulturelle Erziehung, die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung der
Geschlechter bei der Landbevölkerung, die Verbesserung der sozialen Inklusion im Bereich der
Wohnraumbeschaffung für marginalisierte Gruppen (hauptsächlich Roma) und die Rechte
ethnischer Gemeinschaften, die weniger als 20 % der Gesamtbevölkerung ausmachen, gefördert.
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/hr_rapport_2012_en.pdf
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/mk_rapport_2012_en.pdf
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 9
DG C DE
Island
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/is_rapport_2012_en.pdf
Island hat bezüglich der Grundrechte, einschließlich der wirtschaftlichen und sozialen Rechte,
weiterhin für ein hohes Maß an Schutz gesorgt. Die Europäische Union hat in diesem Bereich keine
Unterstützung geleistet.
Das Kosovo2
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/ks_analytical_2012_en.pdf
Die Europäische Union hat aus dem IPA-Programm 2010 im Jahr 2012 ein mit 1 Mio. EUR aus-
gestattetes Projekt zur Verbesserung des rechtlichen und des institutionellen Rahmens für
Menschenrechte und zum Aufbau der Kapazitäten der Institution des Bürgerbeauftragten und der
lokalen Zivilgesellschaft finanziert. Sie hat 2012 fünf von zivilgesellschaftlichen Organisationen im
Kosovo durchgeführte Projekte mit nahezu 0,9 Mio. EUR aus dem EIDHR unterstützt. Die Projekte
hatten die Stärkung der Position der Frau in der Gesellschaft, die Rechte von Lesben, Schwulen,
Bisexuellen und Transgenderpersonen, Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und Hilfe für
Menschen mit Behinderung, einschließlich Hilfe für Blinde, zum Gegenstand.
Montenegro
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/mn_rapport_2012_en.pdf
Derzeit werden im Rahmen des IPA drei Projekte durchgeführt, für die insgesamt 6,2 Mio. EUR
bereitgestellt werden; sie betreffen die Rechte des Kindes, Gleichstellungsfragen und nachhaltige
Lösungen für binnenvertriebene Roma. Aus dem EIDHR hat die EU 2012 vier Projekte mit
0,6 Mio. EUR gefördert. Diese Projekte zielten darauf ab, den Schutz vor Folter und vor
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung besser durchzusetzen, für eine stärkere Einbe-
ziehung von Frauen in die Entscheidungsprozesse auf lokaler Ebene zu sorgen, für die Menschen-
rechte zu sensibilisieren und die Umsetzung der Menschenrechtspolitik zu überwachen.
2 Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der
Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur
Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/is_rapport_2012_en.pdf
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/ks_analytical_2012_en.pdf
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/mn_rapport_2012_en.pdf
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 10
DG C DE
Serbien
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/sr_rapport_2012_en.pdf
Die Europäische Union hat 2012 im Rahmen des IPA drei Projekte mit einer Gesamtmittel-
ausstattung von 10,25 Mio. EUR durchgeführt, die schutzbedürftige Kinder und andere schutz-
bedürftige Bevölkerungsgruppen sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung
betrafen; für drei weitere Projekte zur Unterstützung von Flüchtlingen, Binnenflüchtlingen und
Rückkehrern wurden 7,12 Mio. EUR bereitgestellt. Die aus dem Programm der Fazilität zur Förde-
rung der Zivilgesellschaft geleistete finanzielle Unterstützung in einer Höhe von insgesamt
1,8 Mio. EUR kam 19 Projekten zugute, bei denen der Schwerpunkt auf der Stärkung der Rechts-
staatlichkeit und auf Maßnahmen zum Aufbau der Kapazitäten von zivilgesellschaftlichen Orga-
nisationen auf lokaler und auf nationaler Ebene lag. Die Europäische Union hat außerdem 20 von
zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführte Projekte mit 1 Mio. EUR aus dem EIDHR
gefördert, die im wesentlichen den Schutz von Minderheiten, die Rechte des Kindes, die Gleich-
stellung von Frauen und Männern, die Stärkung der Position der Frau in der Gesellschaft und die
Rechte von Menschen mit Behinderung zum Gegenstand hatten.
Türkei
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/tr_rapport_2012_en.pdf
Aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) wurden Projekte für den Aufbau von Kapazitäten
in den Bereichen Menschenrechte und Grundfreiheiten, Justiz/Recht, Gleichstellungsfragen,
Sicherheit und in Bezug auf andere Aspekte im Zusammenhang mit der Anwendung der politischen
Kriterien gefördert. Im Berichtszeitraum wurden etwa 15 Projekte durchgeführt, unter anderem
auch im Bereich der freien Meinungsäußerung. Aus dem EIDHR wurden Projekte gefördert, die
hauptsächlich darauf abzielten, die Maßnahmen der Zivilgesellschaft zu zahlreichen Aspekten der
Menschenrechte wie Menschenrechtsverteidiger, die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen
und Transgenderpersonen, die Rechte der Frau (einschließlich der politischen Einbeziehung der
Frauen und der Gewalt gegen Frauen), Flüchtlinge und Asylbewerber, Minderheiten, Religions-
freiheit und kulturelle Rechte zu unterstützen.
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/sr_rapport_2012_en.pdf
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/tr_rapport_2012_en.pdf
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 11
DG C DE
II EWR- und EFTA-Länder
Island
(Siehe Kapitel Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer).
Norwegen
Da die Europäische Union und Norwegen ähnliche Menschenrechtsstandards anwenden, legt die
Europäische Union bei ihrer Menschenrechtstrategie den Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit und
den engen Dialog mit Norwegen im Hinblick auf Menschenrechtsfragen in internationalen Orga-
nisationen (VN, Europarat, OSZE usw.) und in bestimmten Ländern rund um die Welt. Am
15. Oktober 2012 fand im Vorfeld der 67. Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Tele-
konferenz über Menschenrechtsfragen zwischen Brüssel und Oslo statt.
Die Menschenrechte sind in Norwegen Bestandteil der von der Europäischen Union unter-
nommenen Öffentlichkeits-Diplomatie und Informationstätigkeit, die darauf abzielen, die weltweit
führende Rolle der EU hervorzuheben.
Schweiz
Die Schweiz war 2012 Gegenstand einer allgemeinen regelmäßigen Überprüfung. Anlässlich dieser
Überprüfung wurden 140 Empfehlungen an die Schweiz gerichtet, von denen sie 50 sofort akzep-
tierte und vier sofort ablehnte. Die Schweiz wird die verbleibenden 86 Empfehlungen prüfen und
sich spätestens im März 2013 abschließend dazu äußern. Die von der Schweiz abgelehnten
Empfehlungen betrafen die Ratifizierung der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte
aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, die Annahme von Rechtsvorschriften
zum Verbot von Organisationen, die Rassismus fördern oder dazu aufstacheln, die Gewährleistung
von Rechtsmitteln gegen die Verletzung sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Rechte und die
Aufhebung des Verbots der Errichtung von Minaretten. Bei den anderen Empfehlungen ging es im
wesentlichen um die Gleichstellung der Geschlechter, den Missbrauch der Polizeigewalt, Migration
(einschließlich Menschenhandel) und Asyl sowie häusliche Gewalt. Bei der Umsetzung der
Empfehlungen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung besteht eine der größten Heraus-
forderungen in der Koordinierung zwischen den Behörden auf der Ebene der Eidgenossenschaft,
der Kantone und der Gemeinden, da alle drei Ebenen über Umsetzungskompetenzen verfügen.
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/is_rapport_2012_en.pdf
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 12
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Da die Schweiz und die Europäische Union ähnliche Ansichten und Werte vertreten, arbeiten sie in
verschiedenen internationalen Foren (VN, Europarat, OSZE usw.) und in bestimmten Ländern rund
um die Welt eng zusammen. Es finden regelmäßig Menschenrechtskonsultationen statt.
III Europäische Nachbarschaftspolitik
Östliche Partnerschaft
Östliche Partnerschaft
2012 intensivierte die EU ihren Dialog und die Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte
mit allen Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien,
Republik Moldau und Ukraine) sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene. Die
Grundlage der Östlichen Partnerschaft, die entsprechend der auf dem letzten Gipfeltreffen 2011 in
Warschau getroffenen Festlegung durch die gemeinsamen Werte und Grundsätze der Freiheit, der
Demokratie und der Achtung der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit
gebildet wird, wurde weiter ausgebaut.
Die multilaterale Dimension der Östlichen Partnerschaft unterstützt die Heranführung der Partner
an die EU-Normen und -Standards. Die Partnerschaft endet nicht bei den Regierungen, sondern
bindet auch die Zivilgesellschaft und andere wichtige Akteure, einschließlich der nationalen Parla-
mente, der Geschäftswelt, der regionalen und lokalen Behörden, ein, wodurch sichergestellt wird,
dass Demokratie- und Menschenrechtsfragen auch weiterhin weit oben auf der Agenda der
Östlichen Partnerschaft stehen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 13
DG C DE
Plattform 1 der multilateralen Komponente der Östlichen Partnerschaft zielt darauf ab, die Grund-
sätze der Demokratie zu propagieren und verantwortliches Regierungshandeln und Stabilität zu
fördern, indem Verbesserungen in Schlüsselbereichen der Governance vorgenommen werden. Die
Tätigkeiten in diesen Bereichen wurden vom Europarat aus einer Europaratsfazilitäten unterstützt,
die Maßnahmen in Bezug auf Wahlstandards, die Reform der Justiz, verantwortungsvolles
Regierungshandeln, die Korruptionsbekämpfung und die gemeinsame Bekämpfung der Cyber-
kriminalität abdeckt.
Die Europäische Union hat außerdem ein polnisch-französisches Projekt zur Zusammenarbeit von
Bürgerbeauftragten (2009-2013) unterstützt, das darauf abzielt, der Institution des Bürger-
beauftragten in den Ländern der Östlichen Partnerschaft mehr Gewicht zu verleihen. 2012 wurden
im Rahmen dieses Projekts zwei Veranstaltungen durchgeführt, die Diskriminierung, die Förderung
der Gleichberechtigung insbesondere im Bereich des Schutzes der Rechte des Kindes, die Tätigkeit
der Bürgerbeauftragten, das Justizsystem und die Arbeitsrechte von älteren Menschen und
Menschen mit Behinderung zum Gegenstand hatten.
Armenien
http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_armenia_en.pdf
Die Europäische Union hat in den Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten)
zum Südkaukasus vom 27. Februar 2012 die armenische Regierung öffentlich auf die Notwendig-
keit hingewiesen, eine Reihe von Empfehlungen in den Bereichen demokratische Staatsführung und
Menschenrechte umzusetzen.
http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_armenia_en.pdf
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 14
DG C DE
Nach Auffassung des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR)
waren bei der Parlamentswahl vom 6. Mai 2012 zwar Fortschritte zu verzeichnen, bis zur Präsident-
schaftswahl im Februar 2013 seien jedoch noch etliche Mängel zu beseitigen. Die Europäische
Union teilte diese Auffassung, was in der Erklärung der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin Ashton
und des Kommissionsmitglieds Füle vom 8. Mai 2012 zum Ausdruck kam, und setzte gleichzeitig
die Förderung der technischen und fachlichen Kapazitäten der armenischen Behörden in Wahl-
belangen weiter fort. Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom 18. April 2012 zu
den Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen EU-Armenien hervorgehoben, welche
Bedeutung den Kernfragen im Zusammenhang mit den Menschenrechten, einschließlich der
ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlen, zukommt. Die EU hat weiter an die armenische
Regierung appelliert, zusätzliche Schritte zu unternehmen, damit ein Schlussstrich unter die Ereig-
nisse nach den Präsidentschaftswahlen vom 1./2. März 2008 gezogen werden kann. Die armenische
Regierung muss noch die Todesfälle während der Zusammenstöße vom März 2008 sowie die
Vorwürfe von Misshandlungen von in Polizeigewahrsam befindlichen Personen und von Verstößen
gegen ordnungsgemäße Gerichtsverfahren umfassend untersuchen.
Bei der jährlichen Überprüfung der von den Partnerländern im Kontext der Europäischen Nachbar-
schaftspolitik erzielten Fortschritte hat die Europäische Union gegenüber den Partnerländern, die
auf der Grundlage der gegenseitigen Rechenschaftspflicht und der gemeinsamen Verpflichtung zur
Achtung universeller Werte wie Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit die größten
Fortschritte bei den internen Reformen vorzuweisen haben, den Grundsatz "mehr Hilfe für mehr
Engagement" angewandt. Auf dieser Grundlage hat die Europäische Kommission im Jahr 2012
zusätzlich 15 Mio. EUR für Armenien bereitgestellt. Diese zusätzlichen Gelder wurden schwer-
punktmäßig für zwei vorrangige Ziele eingesetzt: die Förderung der Reform des Justizwesens und
die Förderung der beruflichen Bildung.
Die EU hat die armenische Regierung weiterhin dazu aufgerufen, die Lage in Bezug auf die Freiheit
der Meinungsäußerung und die Freiheit der Medien, insbesondere was das Rundfunk- und Fernseh-
gesetz und unverhältnismäßige Entschädigungen bei Klagen wegen Beleidigung und Verleumdung
betrifft, zu verbessern.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 15
DG C DE
In Bezug auf die Religions- und Weltanschauungsfreiheit hat die Europäische Union an die
armenische Regierung appelliert, der Empfehlung der Venedig-Kommission des Europarates nach-
zukommen und für einen wirkliche Alternative zum Wehrdienst zu sorgen.
Im Rahmen ihrer Politik der Diskriminierungsbekämpfung hat die Europäische Union im Mai 2012
nach einem Brandbombenanschlag auf ein LGBT-freundliches Lokal in Jerewan und die darauf
folgende Unterbrechung des "Marsches der Vielfalt" eine lokale Erklärung abgegeben.
Das vierte Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs der EU mit Armenien fand im
Dezember 2012 in Brüssel statt.
Die EU trug weiterhin zur Stärkung des Büros für Menschenrechtsverteidigung bei, das nach wie
vor eine wichtige Rolle bei der Überwachung der Menschenrechtslage und der Grundfreiheiten in
Armenien spielt.
Ferner hat die EU-Beratergruppe für die Republik Armenien deren Reformanstrengungen, unter
anderem in den Bereichen Menschenrechte und verantwortungsvolle Staatsführung, weiter unter-
stützt.
Die Achtung der Menschenrechte bildet die Grundlage der Mobilitätspartnerschaft zwischen der EU
und Armenien, in deren Rahmen alle Aspekte der Migration und der Mobilität, unter anderem auch
die Ausmerzung des Menschenhandels sowie die Integration und der Schutz von Flüchtlingen,
behandelt werden.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 16
DG C DE
Aserbaidschan
http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_azerbaijan_en.pdf
Die Europäische Union hat Menschenrechte und Demokratie anlässlich mehrerer Besuche auf hoher
Ebene (einschließlich der Besuche des Präsidenten des Europäischen Rates van Rompuy, der Vize-
präsidentin der Europäischen Kommission Kroes, und des Kommissionsmitglieds Füle) sowie bei
Besuchen und Treffen auf Arbeitsebene aktiv zur Sprache gebracht. Über diesen Themenkreis
wurde in der Sitzung des Unterausschusses EU-Aserbaidschan für Justiz, Freiheit, Sicherheit,
Menschenrechte und Demokratie, die am 19./20. November 2012 in Baku stattfand, ausführlich
beraten. Die wichtigsten Fragen wurden darüber hinaus sowohl bei den Tagungen des Koope-
rationsausschusses und des Kooperationsrats, die am 22. November bzw. am 17. Dezember 2012 in
Brüssel stattfanden, als auch bei den direkten Kontakten auf hoher Ebene zwischen der EU-Dele-
gation in Baku und der aserbaidschanischen Regierung zur Sprache gebracht.
Bei der jährlichen Überprüfung der von den Partnerländern im Kontext der Europäischen Nachbar-
schaftspolitik erzielten Fortschritte hat die Europäische Union ihre Besorgnis angesichts der
mangelnden Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit, von der insbesondere Organi-
sationen der Zivilgesellschaft betroffen sind, zum Ausdruck gebracht.
Im Vorfeld des Eurovision Song Contest hat in erster Linie die Europäische Union Kritik an der
Politik Aserbaidschans geübt, mit der Proteste im Zusammenhang mit der Veranstaltung ebenso
unterbunden werden sollten wie die "Koalition Eurovision 2012 - Singt für die Demokratie", die
von einer Reihe lokaler Menschenrechtsaktivisten ins Leben gerufen worden war. Die Achtung von
Eigentumsrechten und die Umsetzung von Gerichtsentscheidungen in einer Reihe von Rechts-
sachen, in denen es um Eigentumsfragen ging, waren eines der zentralen Themen des Dialogs
zwischen der EU und Aserbaidschan.
http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_azerbaijan_en.pdf
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 17
DG C DE
Die Europäische Union und die EU-Delegation haben 2012 fünf Erklärungen zur Lage der
Menschenrechte im Land abgegeben. Die Hohe Vertreterin begrüßte am 26. Juni 2012 die Frei-
lassung der letzten noch inhaftierten Teilnehmer der friedlichen Protestkundgebung vom 2. April
2011.
Die Europäische Union hat die aserbaidschanische Regierung weiter bestärkt, für Verbesserungen
bei der Meinungs- und Medienfreiheit und bei der Untersuchung von Fällen von Druckausübung
auf Journalisten zu sorgen und sich sachgemäß mit Problemen wie Verleumdungen oder der
gerechten Verbreitung unabhängiger Zeitungen auseinanderzusetzen. Bei dem regelmäßigen Dialog
der EU mit Aserbaidschan wurden insbesondere im Hinblick auf die für 2013 angesetzte Präsident-
schaftswahl auch Bedenken hinsichtlich eventueller Nebenwirkungen, die von den vom Parlament
am 2. November 2012 verabschiedeten Änderungen des Strafgesetzes und des Ordnungswidrig-
keitengesetzes im Hinblick auf die Versammlungsfreiheit ausgehen könnten, förmlich zur Sprache
gebracht.
Die EU-Delegation hat die Fälle inhaftierter Menschenrechtsverteidiger aktiv verfolgt, indem sie
einige von ihnen im Gefängnis besucht oder zu besuchen versucht hat (Shahin Hasanli, Vidadi
Isganderov), deren Familien besucht hat (Hilal Mammadov) sowie die Gerichtsverfahren verfolgt
und öffentliche Protestaktionen beobachtet hat. Es wurden mehrere Treffen mit zivilgesellschaft-
lichen Gruppen und Oppositionsgruppen durchgeführt, die vor allem in den Räumlichkeiten der
EU-Delegation (in einigen Fällen unter Teilnahme von Vertretern aus EU-Mitgliedstaaten) statt-
fanden; zudem hat die Europäische Union zahlreiche von der Zivilgesellschaft durchgeführte
Veranstaltungen aktiv unterstützt (indem EU-Vertreter als Redner auftraten oder Räumlichkeiten
bereitgestellt wurden) und so die Öffentlichkeitswirkung dieser Veranstaltungen verbessert und für
eine Verbesserung des Images der Organisationen/Aktivisten gesorgt. Ferner hat die Europäische
Union ein Zusammentreffen zivilgesellschaftlicher Organisationen mit Regierungskreisen orga-
nisiert, um die bestehenden Missverständnisse über die Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen
in einer modernen Gesellschaft zu verringern und Impulse für einen Dialog zwischen beiden Seiten
zu bestimmten Fragen (Registrierung von Nichtregierungsorganisationen, Versammlungsfreiheit,
Medien- und Internet-Freiheit) zu geben. Die EU-Delegation hat nachdrücklich zu einem struktu-
rierten Dialog zwischen Regierung und Zivilgesellschaft aufgerufen, bei dem der
aserbaidschanischen nationalen Plattform des Zivilgesellschafts-Forums im Rahmen der Östlichen
Partnerschaft eine größere Rolle zukommen soll; dies ist von den zuständigen staatlichen Stellen
mit Interesse aufgenommen worden.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 18
DG C DE
Im Februar 2012 hat die EU-Delegation einen ersten Besuch der EU-Delegationsleiter in der Auto-
nomen Republik Nachitschewan initiiert; in diesem Rahmen fanden Treffen mit Vertretern lokaler
Behörden (unter anderem mit der Bürgerbeauftragten Nachitschewans) und lokalen Menschen-
rechtsverteidigern statt. Angesichts der positiven Erfahrungen, die bei den 2011 auf Initiative der
EU-Delegation in Ganja und Baku veranstalteten Treffen mit lokalen Menschenrechtsverteidigern
gewonnen wurden, fand 2012 ein weiteres Treffen in Quba statt.
Die Europäische Union hat aus dem EIDHR&NSA rund 1,5 Mio. EUR für Projektaktivitäten im
Zusammenhang mit Menschenrechten und Demokratie bereitgestellt (der genaue Betrag kann nicht
ermittelt werden, da zahlreiche Projekte eine Laufzeit von mehreren Jahren haben).
Die EU-Delegation ist in einen aktiven Dialog mit dem Amt der Bürgerbeauftragten eingetreten,
von dem sie insbesondere nähere Erläuterungen zur Lage und zur Achtung der Rechte von
Gefangenen, einschließlich solcher, denen Verbrechen mit angeblich politischem Hintergrund zur
Last gelegt werden, forderte. Im Nachgang zur Sitzung des Unterausschusses EU-Aserbaidschan für
Justiz, Freiheit, Sicherheit, Menschenrechte und Demokratie beantragte das Amt der Bürger-
beauftragten finanzielle Unterstützung aus dem Instrument für technische Hilfe und Infor-
mationsaustausch (TAIEX), um gemeinsam mit der EU einen Workshop über die wirksamere
Wahrnehmung des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren und die Vollstreckung von Gerichts-
entscheidungen zu veranstalten.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 19
DG C DE
Georgien
http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_georgia_en.pdf
Im Jahr 2012, das für Georgien ein Jahr des Umbruchs war, haben die Europäische Union und
Georgien ihre Beziehungen noch weiter vertieft. Bei den Verhandlungen über ein Assoziierungs-
abkommen zwischen der EU und Georgien wurden weitere Fortschritte erzielt, und auch bei den
Verhandlungen über ein tiefgreifendes und umfassendes Freihandelsabkommen waren gute Fort-
schritte zu verzeichnen.
Das fünfte Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs EU-Georgien wurde im Juni 2012 in
Tbilisi abgehalten. Der Dialog fand in einer freundlichen, offenen und konstruktiven Atmosphäre
statt und er ermöglichte einen Austausch über ein breites Spektrum von Fragen, die für beide Seiten
von Interesse sind oder beiden Seiten Sorgen bereiten; zudem konnten Möglichkeiten für eine
konkrete Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte erörtert werden. Im Mittelpunkt der
Gespräche standen neben den Problemen, mit denen sich das Strafrechts- und das Strafverfolgungs-
system in Georgien konfrontiert sieht, auch die Wahlen und die wahlrechtlichen Bestimmungen, die
Meinungs- und Informationsfreiheit, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, der Schutz von
Minderheiten und Binnenflüchtlingen sowie die Lage der Menschenrechte in den georgischen
Regionen Abchasien und Zchinwali/Südossetien.
Im Dialog mit Georgien betonte die Europäische Union außerdem, dass Georgien seine Gesetz-
gebung, insbesondere das Arbeitsgesetz, und seine Praxis an die Übereinkommen Nr. 87 und 98 der
Internationalen Arbeitsorganisation über die Vereinigungsfreiheit und über das Recht zu Kollektiv-
verhandlungen angleichen muss.
2012 leistete die EU weiterhin im Rahmen des umfassenden Programms zum Aufbau der Insti-
tutionen Unterstützung für das Büro des Ombudsmanns. Das Büro des Ombudsmanns hat als unab-
hängiges Gremium weiterhin Menschenrechtsverletzungen verfolgt und konkrete Empfehlungen an
die georgische Regierung gerichtet, wobei es insbesondere auf die Misshandlung von Gefangenen
durch die georgischen Strafverfolgungsbehörden aufmerksam machte. Der Leiter der EU-Dele-
gation gab eine Erklärung ab, in der er die im Dezember 2012 erfolgte Ernennung eines neuen
Ombudsmannes begrüßte.
http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_georgia_en.pdf
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 20
DG C DE
Die Misshandlung von Gefangenen wurde eines der dominierenden Themen im Wahlkampf für die
Parlamentswahl im Oktober 2012, die zu einem Regierungswechsel führte. Die EU-Botschafter in
Tbilissi gaben am 20. September 2012 eine Erklärung zur Misshandlung von Gefangenen ab; die
Hohe Vertreterin Ashton gab an diesem Tag ebenfalls eine Erklärung zu diesem Thema ab. Die
Europäische Union hat die Reform des Strafvollzugs auch schon bei früheren Gelegenheiten, so
auch bei dem jährlichen Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs und bei den Treffen im
Rahmen des Kooperationsrates EU-Georgien, zur Sprache gebracht. Auch das Europäische Parla-
ment thematisierte diese Reform in seiner Entschließung vom 17. November 2012 zu Georgien.
In den Monaten vor der Wahl wurde eine Reihe sehr wichtiger politischer Reformen durchgeführt,
so wurde unter anderem im Januar 2012 ein neues Wahlgesetz erlassen, an dem im März und Juni
2012 rechtliche Änderungen vorgenommen wurden, um Wahlbeteiligung, Parteienfinanzierung und
Zugang zu den Medien zu regeln. Die Umsetzung einiger dieser Änderungen rief - unter anderem
auch seitens des Büros des Ombudsmanns - Kritik wegen Selektivität und Unverhältnismäßigkeit
hervor. Der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) der EU nahm im März 2012 Schlussfolgerungen an,
in denen Georgien dazu aufgerufen wurde, dafür zu sorgen, dass die Wahlen nach international
anerkannten demokratischen Standards durchgeführt werden, und der Präsident des Europäischen
Rates, Herman van Rompuy, begrüßte in einer im Juli 2012 abgegebenen Erklärung die von
Georgien bei den Reformen erzielten Fortschritte. Die Europäische Union hat im Juni 2012, unter-
stützt durch einen Beitrag aus dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), eine
neue Initiative zur Unterstützung glaubwürdiger und zukunftsfähiger Wahlinstitutionen in Georgien
eingeleitet. Die Hohe Vertreterin Ashton und Kommissionsmitglied Füle gaben am 3. September
2012 eine weitere Presseerklärung ab, in der sie alle Seiten aufriefen, die Parlamentswahlen in
einem friedlichen Umfeld unter günstigen, die Wahlteilnahme Aller zulassenden Rahmen-
bedingungen durchzuführen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 21
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Der friedliche Regierungswechsel im Anschluss an die Wahl, die nach dem Urteil der internatio-
nalen Gemeinschaft internationalen demokratischen Standards entsprochen hat, ist als ein großer
Erfolg der Demokratie in Georgien zu werten. Die internationale Wahlbeobachtungsmission, bei
der auch eine Delegation des Europäischen Parlaments mitwirkte, beurteilte das Wahlergebnis als
ein Ergebnis, das den Willen des georgischen Volkes exakt widerspiegelt, auch wenn gewisse
Bedenken hinsichtlich der Durchführung des Wahlkampfes bestanden. Die Wahldurchführung, der
Umgang mit dem Wahlergebnis und der Übergang wurden vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten)
der EU im Oktober 2012, vom Europäischen Parlament in einer Entschließung vom 17. November
2012 und von der Hohen Vertreterin Ashton und dem Kommissionsmitglied Füle in ihrer Erklärung
vom 2. Oktober 2012 begrüßt; zudem äußerten sich hochrangige Persönlichkeiten der EU, so unter
anderem der Präsident des Europäischen Rates van Rompuy, der Präsident der Europäischen
Kommission Barroso, der Präsident des Europäischen Parlamentes Schulz, die Hohe Vertreterin
Ashton und Kommissionsmitglied Füle, in einer Reihe von Gesprächen, die sie sowohl in Brüssel
als auch in Georgien mit dem Premierminister und dem Präsidenten Georgiens und anderen
georgischen Regierungsministern führten, positiv dazu.
Seitdem die neue Regierung im Amt ist, wurde die strafrechtliche Verfolgung bestimmter Amts-
träger der vorherigen Regierung eingeleitet, denen Amtsmissbrauch vorgeworfen wird. Auch in
diesem Zusammenhang wurde der Vorwurf der Selektivität und der Unverhältnismäßigkeit
erhoben. Diese Fragen wurden von hochrangigen Persönlichkeiten der EU, so unter anderem vom
Präsidenten des Europäischen Rates van Rompuy, dem Präsidenten der Europäischen Kommission
Barroso, dem Präsidenten des Europäischen Parlaments Schulz, der Hohen Vertreterin Ashton und
dem Kommissionsmitglied Füle anlässlich der Besuche des Premierministers und des Präsidenten
Georgiens in Brüssel im November 2012 zur Sprache gebracht. Die Hohe Vertreterin Ashton
brachte diese Fragen bei ihrem Besuch in Georgien im November 2012 ebenfalls zur Sprache. Auch
bei dem Treffen des Kooperationsrates EU-Georgien, das am 18. Dezember 2012 stattfand, wurden
sie erörtert.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 22
DG C DE
Die EU und Georgien setzen die Mobilitätspartnerschaft, in deren Rahmen alle Aspekte der Migra-
tion und der Mobilität, unter anderem auch die Ausmerzung des Menschenhandels sowie die
Integration und der Schutz von Flüchtlingen, behandelt werden, weiter um. Im Juni 2012 wurde der
Visadialog EU-Georgien aufgenommen, in dessen Rahmen die Voraussetzungen für die Befreiung
von der Visumspflicht für georgische Staatsbürger bei Reisen in die EU geprüft werden, wobei zu
den Voraussetzungen unter anderem die Wahrung der Menschenrechtsstandards zählt.
Bei der jährlichen Überprüfung der von den Partnerländern im Kontext der Europäischen Nachbar-
schaftspolitik erzielten Fortschritte hat die Europäische Union gegenüber den Partnerländern, die
auf der Grundlage der gegenseitigen Rechenschaftspflicht und der gemeinsamen Verpflichtung zur
Achtung universeller Werte wie Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit die größten
Fortschritte bei den internen Reformen vorzuweisen haben, den Grundsatz "mehr Hilfe für mehr
Engagement" angewandt. Auf dieser Grundlage hat die Europäische Kommission im Jahr 2012
zusätzlich 22 Mio. EUR für Georgien bereitgestellt. Diese zusätzlichen Mittel wurden schwer-
punktmäßig für zwei vorrangige Ziele eingesetzt: für die Stärkung eines laufenden Programms zur
Unterstützung der Strafrechtsreform, die speziell eine Reform des Strafvollzugs einschließt, sowie
für ein neues Programm zur Verbesserung des Grenzmanagements und der Migrationssteuerung.
Belarus
2012 blieb die Lage in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der
demokratischen Grundsätze in Belarus besorgniserregend, und die Europäische Union, die ihre
Politik des kritischen Engagements gegenüber der belarussischen Regierung fortsetzt, forderte
nachdrücklich einen Wandel zum Besseren.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 23
DG C DE
Angesichts der allgemeinen Lage der Menschenrechte beschloss der Rat (Auswärtige Angelegen-
heiten) am 23. Januar 2012 eine Ausweitung der Kriterien für die Verhängung restriktiver Maß-
nahmen. Am 28. Februar sowie am 23. März 2012 verschärfte der Rat diese Maßnahmen noch,
sodass insgesamt 243 Personen mit einem Visumverbot und dem Einfrieren ihrer Vermögenswerte
belegt wurden und ein Embargo für Waffen und Ausrüstungen, die zur internen Repression benutzt
werden können, verhängt wurde; ferner wurde beschlossen, bei der Kreditvergabe durch die
EIB3/EBWE restriktiv vorzugehen und die Vermögenswerte von 32 Unternehmen einzufrieren. Im
Anschluss an diese Maßnahmen beorderte die belarussische Seite ihren Botschafter bei der EU und
ihren Botschafter in Polen für Konsultationen zurück und verwies den Botschafter der EU und den
Botschafter Polens des Landes. Dieses einseitige Vorgehen Belarus führte im Gegenzug dazu, dass
die Botschafter aller EU-Mitgliedstaaten das Land für einen Zeitraum von beinahe zwei Monaten
verließen.
Belarus ist das einzige Land in Europa, das nach wie vor die Todesstrafe anwendet. Im Februar
2012 forderte die Europäische Union die belarussische Regierung mehrfach auf, die gegen die
mutmaßlichen U-Bahn-Bombenleger Dzmitry Kanavalaw and Uladzislaw Kavalyow verhängte
Todesstrafe nicht zu vollstrecken, und das Europäische Parlament nahm eine Entschließung an, in
der es die Todesurteile verurteilte. Die Hohe Vertreterin Ashton verurteilte am 17. März 2012 die
Hinrichtungen auf das Schärfste unter Hinweis darauf, dass beiden Männern kein faires Gerichts-
verfahren zuteil geworden war. Die EU forderte Belarus auf, im Hinblick auf die endgültige
Abschaffung der Todesstrafe ein Moratorium für die Todesstrafe zu erlassen.
2012 forderte die Europäische Union die sofortige Freilassung und Rehabilitierung aller verblei-
benden politischen Gefangenen; außerdem forderte sie Belarus auf, seinen internationalen Ver-
pflichtungen hinsichtlich des Verbots von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und
erniedrigender Behandlungen nachzukommen. Am 14. und 15. April 2012 wurden zwei prominente
politische Gefangene, der ehemalige Präsidentschaftskandidat Andrei Sannikaw und sein Wahl-
kampfhelfer Dzimitry Bandarenka, freigelassen, nachdem Druck auf sie ausgeübt worden war, ein
Begnadigungsgesuch an den belarussischen Präsidenten zu richten. Ein dritter politischer
Gefangener, Syarhei Kavalenka, wurde am 26. September 2012 unter denselben Bedingungen frei-
gelassen. Kommissionsmitglied Füle und Vertreter des Europäischen Parlaments trafen mit
Verwandten politischer Gefangener zusammen, um der Unterstützung durch die Europäische Union
Ausdruck zu verleihen.
3 Die EIB vergibt keine Kredite an Belarus, obwohl das Land gemäß dem EIB-Mandat für die
Darlehenstätigkeit in Drittländern "potenziell" für eine Kreditvergabe in Frage käme. In früheren
Schlussfolgerungen des Rates (vom Juni 2011) hieß es bereits, dass die EIB nur dann tätig werden
sollte, "wenn die EU in der Lage ist, die Lage der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in dem
Land hinreichend positiv zu bewerten."
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 24
DG C DE
Die Europäische Union appellierte mehrfach an die belarussischen Behörden, jegliche Schikanen
gegen Mitglieder der Opposition, Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und die Zivilgesellschaft
einzustellen und ihre Bewegungsfreiheit nicht einzuschränken. Die Organe der Europäischen Union
brachten ihre Unterstützung für Menschenrechtsverteidiger und die Zivilgesellschaft dadurch zum
Ausdruck, dass sie im Laufe des Jahres bei zahlreichen Anlässen mit deren Vertretern zusammen-
traf. Diese Treffen ermöglichten es der EU außerdem, aus erster Hand Informationen über die Lage
vor Ort zu erhalten. Der Sprecher der Hohen Vertreterin Ashton brachte in einer am 28. Juni 2012
abgegebenen Erklärung die starke Besorgnis der Hohen Vertreterin über die Schikanierung von
Vertretern der Zivilgesellschaft, der Opposition und der unabhängigen Medien sowie über weitere
gegen diese verhängte restriktive Maßnahmen zum Ausdruck und forderte die belarussische Regie-
rung auf, ihre entsprechende Politik und Praxis grundlegend zu ändern. Der Rat und das Euro-
päische Parlament verurteilten zudem die Unterdrückung friedlicher Proteste und den syste-
matischen Einsatz des Justizsystems als Mittel zur Repression, auch gegen friedliche Demon-
stranten.
Mit dem Ziel, den inhaltlichen Dialog mit der Zivilgesellschaft zu verstärken, leitete
Kommissionsmitglied Füle am 29. März 2012 in Brüssel den "Europäischen Dialog über
Modernisierung" mit der belarussischen Gesellschaft ein, in dessen Rahmen mögliche Reformen
zur Modernisierung von Belarus, der damit verbundene potenzielle Ausbau der Beziehungen zur
EU und eine mögliche diesbezügliche Unterstützung durch die EU erörtert werden soll.
Der VN-Menschenrechtsrat verabschiedete am 5. Juli 2012 auf seiner 20. Tagung die Resolution
20/13, die von der Europäischen Union vorgelegt worden war; darin wird der ernsten Besorgnis
angesichts der schwerwiegenden Verstöße gegen die Menschenrechte und der Einschränkungen der
Grundfreiheiten Ausdruck verliehen, Belarus eindringlich zur Freilassung der politischen Häftlinge
aufgefordert und ein Sonderberichterstatter über die Menschenrechtssituation in Belarus ernannt.
Belarus ist bislang entschlossen, das in der Resolution festgelegte Mandat des Sonderbericht-
erstatters nicht anzuerkennen und nicht mit diesem zusammenzuarbeiten.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 25
DG C DE
In einer gemeinsamen Erklärung vom 24. September 2012 äußerten die Hohe Vertreterin Ashton
und Kommissionsmitglied Füle ihr Bedauern darüber, dass die Parlamentswahl vom 23. September
2012 in einer Atmosphäre von Repressalien und der Einschüchterung politisch Andersdenkender
stattfanden; ferner stellten sie darin fest, dass bei den Wahlen erneut eine Chance vertan worden sei,
den Wahlvorgang in Belarus den OSZE-Standards und den internationalen Standards anzupassen.
Der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) forderte die belarussische Regierung am 15. Oktober 2012
erneut auf, die politischen Gefangenen freizulassen und zu rehabilitieren, die Schikanierung der
Zivilgesellschaft, der politischen Opposition und der unabhängigen Medien zu beenden und der
Resolution 20/13 des Menschenrechtsrats nachzukommen; vor diesem negativen Hintergrund
beschloss er ferner, die geltenden restriktiven Maßnahmen unverändert um ein weiteres Jahr zu
verlängern.
Die Unterstützung der EU für Belarus ist nach wie von begrenztem Umfang, ihr Schwerpunkt liegt
auf der unmittelbaren und mittelbaren Unterstützung der Belange der Bevölkerung und der Förde-
rung der Demokratisierung. Die Unterstützung der Zivilbevölkerung wurde seit Anfang 2011 um
das Sechsfache gesteigert, sie belief sich 2012 auf 12,7 Mio. EUR. Sie umfasst Projekte, die darauf
abzielen, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit in Belarus zu garantieren, den Schutz
und die Rechte von Frauen und Kindern zu verbessern, die Initiativen verschiedener Bürger-
vereinigungen zu unterstützen, die Kapazitäten der Gewerkschaften zu verbessern, die soziale
Inklusion und die Gestaltungs- und Entscheidungsmacht benachteiligter Personengruppen zu ver-
bessern und ehemalige Häftlinge in die Gesellschaft zu integrieren.
Republik Moldau
http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_moldova_en.pdf
Die Europäische Union hat mit der Republik Moldau Gespräche über Menschenrechtsfragen in
einer Reihe unterschiedlicher Formate geführt, zu denen der förmliche Menschenrechtsdialog
ebenso zählt wie Ad-hoc-Expertentreffen unter Teilnahme von Vertretern der VN, der OSZE und
des Europarates, der Visumdialog und Besuche auf hoher Ebene.
http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_moldova_en.pdf
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 26
DG C DE
Zu den wichtigsten Zielen, die die Europäische Union 2012 auf dem Gebiet der Menschenrechte in
der Republik Moldau verfolgt hat, zählten die Reform des Justizwesens, die Umsetzung der anläss-
lich der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung der VN ausgesprochenen Empfehlungen, die
Bekämpfung von Diskriminierung und die Medienfreiheit.
In den Bereichen Justiz und Strafverfolgung wurden ehrgeizige Reformen, einschließlich der
Bekämpfung der Korruption, eingeleitet, die durch Hilfsprogramme der Europäischen Union unter-
stützt wurden. Der nationale Aktionsplan zur Durchführung der Reformstrategie für den Justiz-
sektor 2011-2016 wurde im Februar 2012 verabschiedet. Im Einklang mit dem Grundsatz der öst-
lichen Dimension der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der "mehr Hilfe für mehr Engagement"
zusagt, hat die Europäische Union 70 Mio. EUR zur Unterstützung dieser grundlegenden Reform
bereitgestellt, von denen 8 Mio. EUR speziell für Menschenrechtsaspekte zweckgebunden waren.
Somit hat sich aufgrund der bei den Reformen erzielten Fortschritte die Unterstützung der Republik
Moldau aus dem Integrations- und Kooperationsprogramm der Östlichen Partnerschaft (EaPIC) im
Jahr 2012 um 28 Mio. EUR erhöht.
Im März 2012 hat die Republik Moldau die Mehrzahl der noch offenen 17 Empfehlungen (von 122
insgesamt) aus der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung akzeptiert und ihren 2011 aufgestellten
nationalen Menschenrechtsaktionsplan entsprechend geändert. Die EU-Delegation hat aktiv in der
von der Republik Moldau im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung eingesetzten
Task Force mitgewirkt.
Der Zugang der Bürger zur Justiz wurde verbessert. In der Rechtsprechung wurde auf das neue
Gesetz zur Freiheit der Meinungsäußerung Bezug genommen, wodurch ermutigende Präzedenzfälle
entstanden. Im Mai 2012 wurde ein Gesetz gegen Diskriminierung (das Gesetz zur Sicherstellung
der Gleichberechtigung) erlassen, was in der Region ohne Beispiel ist. Die Regierung der Republik
Moldau hat der Europäischen Union zugesichert, dass das Gesetz eine umfassende Regelung
schaffe und sich insbesondere mit der Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und
Transgenderpersonen befasse, entsprechend den sich aus den internationalen Verpflichtungen
Moldaus ergebenden Erfordernissen.
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DG C DE
Die Durchsetzung des Rechts von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgenderpersonen auf
Versammlungsfreiheit sowie anderer Grundrechte blieb problematisch, obwohl die Regierung ver-
stärkte Anstrengungen zum Schutz der Rechte dieser Personengruppe unternommen hat. So konnte
beispielsweise die "Gay Pride"-Konferenz im Mai 2012 in Chisinau friedlich vonstatten gehen. Das
Fortbestehen homophober Gefühle in einigen Teilen der moldauischen Gesellschaft ist jedoch nach
wie vor ein Problem. Von Homophobie geprägte Entscheidungen der lokalen Behörden in Bălti und
einigen anderen Gemeinden, mit denen "aggressive Propaganda für unübliche sexuelle Orien-
tierungen" verboten wurde, waren ebenfalls problematisch und wurden von der Europäischen Union
im Rahmen der OSZE und auch im Rahmen des bilateralen Dialogs mit der Republik Moldau zur
Sprache gebracht. Die Regierung traf Maßnahmen, um diese Entscheidungen nach den gebotenen
rechtmäßigen Verfahren für nichtig erklären, außer Kraft setzen oder aufheben zu lassen;
diese Verfahren laufen in einigen Fällen noch.
Der Rat zur Koordinierung der audiovisuellen Medien (Audiovisual Coordination Council - ACC)
hat dem oppositionellen Fernsehsender NIT im April 2012 die Sendelizenz entzogen, da der Sender
gegen den Grundsatz des Pluralismus verstoßen habe. Das von NIT eingeleitete Berufungsverfahren
wurde mehrfach verschoben und war Ende 2012 noch immer beim Berufungsgericht von Chisinau
anhängig. Die Europäische Union brachte ihre Besorgnis über das zum Lizenzentzug durch den
ACC führende Verfahren und das langwierige Verfahren vor dem Berufungsgericht zur Sprache.
Sie gab eine lokale Erklärung zu dem Lizenzentzug ab und nahm in dieser Rechtssache an mehreren
Anhörungen vor Gericht teil. Ferner brachte sie dieses Problem auf allen Ebenen ihres bilateralen
Dialogs mit der Republik Moldau zur Sprache.
Die Europäische Union hat die Menschenrechtslage in Transnistrien weiterhin aufmerksam verfolgt
und die De-facto-Behörden weiterhin ermutigt, sich für die Förderung demokratischer Reformen
und die Achtung der Menschenrechte einzusetzen, unter anderem auch im Rahmen der Arbeit der
kürzlich eingesetzten Arbeitsgruppe "Menschenrechte".
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 28
DG C DE
Die EU und Moldau setzen die Mobilitätspartnerschaft, in deren Rahmen alle Aspekte der Migra-
tion und der Mobilität, unter anderem auch die Ausmerzung des Menschenhandels sowie die
Integration und der Schutz von Flüchtlingen, behandelt werden, weiter um. Im Juni 2010 wurde der
Visumdialog EU-Moldau aufgenommen, in dessen Rahmen die Voraussetzungen für die Befreiung
von der Visumpflicht für moldauische Staatsbürger bei Reisen in die EU geprüft werden, wobei zu
den Voraussetzungen unter anderem die Wahrung von Menschenrechtsstandards zählt. Die zweite
Phase des Visumdialogs wurde am 19. November 2012 eingeleitet, der Schwerpunkt liegt hier unter
anderem auf der wirksamen Umsetzungen der internationalen Schutzverfahren durch die Republik
Moldau und auf einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels im Einklang
mit den EU-Standards.
Ukraine
http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_ukraine_en.pdf
Die Europäische Union hat die Menschenrechtslage in der Ukraine 2012 sehr aufmerksam verfolgt.
Sie hat bei zahlreichen Anlässen ihrer Besorgnis hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte, der
Rechtsstaatlichkeit, der Unabhängigkeit der Justiz, des Rechts auf ein faires Verfahren sowie der
gesamten demokratischen Grundsätze Ausdruck verliehen. Hierfür nutzte sie Erklärungen,
Demarchen und andere öffentliche Reaktionen im Wege von Interviews, jeweils auch auf höchster
Ebene.
Menschenrechtsfragen wurden bei Dialogtreffen auf allen Ebenen zur Sprache gebracht, so unter
anderem auch auf der Tagung des Kooperationsrates im Mai 2012, auf der Tagung des Unter-
ausschusses für Recht, Freiheit und Sicherheit im Juni 2012, bei der den Menschenrechtsfragen ein
ganzer Sitzungstag gewidmet wurde, und auf der Tagung des Kooperationsausschusses im Oktober
2012.
In der den Menschenrechtsfragen gewidmeten Sitzung des Unterausschusses für Recht, Freiheit und
Sicherheit im Juni 2012 bekräftigte die Europäische Union die Bedeutung, die sie der Zusammen-
arbeit mit der Ukraine hinsichtlich des Informationsaustausches über besorgniserregende Einzelfälle
beimisst. Sie übergab eine Liste besorgniserregender Einzelfälle, die mit politisch motivierten
Gerichtsverfahren und Fällen selektiver Rechtsprechung, mit Misshandlungen durch die Straf-
verfolgungsbehörden, Gewaltanwendung gegen Vertreter der Zivilgesellschaft und Journalisten und
der Versammlungsfreiheit in Zusammenhang stehen. Die Reaktion der Ukraine steht noch aus.
http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_ukraine_en.pdf
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 29
DG C DE
Die Europäische Union hat wiederholt ihrer Besorgnis darüber Ausdruck verliehen, dass sich
mehrere ehemalige hochrangige Beamte und führende Persönlichkeiten der Opposition, darunter die
ehemalige Premierministerin Timoschenko, der ehemalige Innenministers Lutsenko und der ehe-
malige geschäftsführende Verteidigungsminister Ivaschenko, einem selektiven Vorgehen der Justiz
ausgesetzt sahen, das durch nicht transparente und fehlerhafte Gerichtsverfahren gekennzeichnet
war. Die Mission des Europäischen Parlaments unter der Leitung der ehemaligen Präsidenten Cox
und Kwasniewski, die im Mai 2012 eingerichtet wurde, unterstützte in erheblichem Maß die
Bemühungen der EU, die Fälle selektiver Rechtsprechung zu verfolgen und eine angemessene
medizinische Versorgung sicherzustellen.
Die Europäische Union äußerte bei zahlreichen Anlässen ihre Sorge angesichts der im Justizsystem,
insbesondere im Strafrechtsbereich, systematisch auftretenden Probleme und hob hervor, wie wich-
tig die Unabhängigkeit der Justiz ist.
Im Zusammenhang mit der Parlamentswahl im Oktober 2012 brachte die Europäische Union ihre
Besorgnis hinsichtlich des ausgewogenen Zugangs der Kandidaten zu den Medien und angesichts
der Fälle von Einschüchterung von Journalisten zum Ausdruck. Die Europäische Union bekundete
mehrfach ihr Bedauern darüber, dass Vertreter der Opposition durch die Folgen von Gerichts-
verfahren, bei denen die internationalen Standards in Bezug auf ein freies, faires und transparentes
rechtmäßiges Verfahren missachtet wurden, davon abgehalten wurden, als Kandidaten für die
Parlamentswahl zur Verfügung zu stehen. Die Europäische Union stellte mit Besorgnis fest, dass
die Parlamentswahlen vom 28. Oktober 2012 aufgrund mehrerer Mängel ein gemischtes Bild
ergeben haben und in mehreren Bereichen ein Rückschritt gegenüber den bei früheren Wahlen
erzielten Standards zu verzeichnen war.
Im Hinblick auf die Förderung einer aktiven Zivilgesellschaft in der Ukraine begrüßte die Euro-
päische Union das neue Gesetz über Bürger-Organisationen, das 2012 verabschiedet wurde und im
Januar 2013 in Kraft getreten ist.
Durch den Mechanismus des Aktionsplans für eine Visaliberalisierung wurde ein neues Gesetz zur
Bekämpfung von Diskriminierung erlassen; zudem wurde ein Aktionsplan für eine Anti-Diskri-
minierungspolitik ausgearbeitet. Die Ukraine hat sich verpflichtet, weiter an der Verbesserung der
Rechtsvorschriften in diesem Bereich im Einklang mit dem Besitzstand der Europäischen Union
und den Empfehlungen internationaler Organisationen zu arbeiten.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 30
DG C DE
Der Menschenhandel gibt Anlass zu besonderer Besorgnis. Vor diesem Hintergrund hat die EU die
Ukraine in die Liste der Länder aufgenommen, mit denen in diesem Bereich vorrangig zusammen-
gearbeitet wird. Eine regelmäßige Bewertung der in diesem Bereich erzielten Fortschritte erfolgt im
Rahmen der Durchführung des Aktionsplans für eine Visaliberalisierung sowie bei der jährlichen
Bewertung der Durchführung des EU-Ukraine-Aktionsplans im Rahmen der Europäischen Nach-
barschaftspolitik.
Die Europäische Union und die Ukraine tauschen sich ebenfalls im Zusammenhang mit der Aus-
arbeitung der neuen Roma-Strategie der Ukraine aus, um die Probleme anzugehen, mit denen die
Gemeinschaft der Roma konfrontiert ist.
Die Europäische Union gab mehrere öffentliche Erklärungen zur Förderung des Rechts auf Ver-
sammlungsfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung für alle Ukrainer, einschließlich der
LGBT-Gruppe (Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgenderpersonen), ab. Weitere Probleme im
Zusammenhang mit Diskriminierung wurden in den verschiedenen Foren des bilateralen Dialogs
erörtert.
Die Europäische Union äußerte sich besorgt darüber, dass eine Person aus der Russischen Föde-
ration, die nach internationalem Recht als Flüchtling anerkannt ist, am 15. August 2012 von der
Ukraine ausgewiesen wurde. Die EU forderte die Ukraine in diesem Zusammenhang auf, den Ver-
pflichtungen nachzukommen, die sich aus der Annahme eines Asylgesetzes im Einklang mit den
internationalen Standards und den EU-Standards ergeben. Sie forderte die Ukraine auf, dafür zu
sorgen, dass das Verschwinden des russischen Oppositionsaktivisten Leonid Razvozhaev in Kiew
ausführlich untersucht und die Sachlage geklärt wird.
Generell hat die Europäische Union Menschenrechtsverteidiger aktiv unterstützt. Es bestanden
regelmäßige Kontakte auf Arbeitsebene zu Menschenrechts-NRO. 2012 hat die Europäische Union
fünf Projekte mit über 1 Mio. EUR unterstützt, durch die Menschenrechtsverteidiger die Möglich-
keit erhielten, ihre Arbeit in Bezug auf die Bekämpfung von Folter und Diskriminierung und die
Sicherstellung des Zugangs zur Justiz für besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen in der
Ukraine auszuweiten.
Die Europäische Union hat außerdem Menschenrechtsorganisationen in der Ukraine mit einem
Jahresbetrag von 1,2 Mio. EUR aus dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschen-
rechte unterstützt. 2012 hat die Europäische Union zehn neue Projekte vergeben, in deren Rahmen
in der gesamten Ukraine Maßnahmen zu folgenden Themen durchgeführt werden: Wahlbeobach-
tung und Wählerrechte, Aufklärungskampagnen über Menschenrechte für Jugendliche, Bekämp-
fung von Misshandlung und Folter, Achtung der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und
Transgenderpersonen, Rechtsberatung und strategische Rechtsstreitigkeiten in Sachen Menschen-
rechte.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 31
DG C DE
Bei der jährlichen Überprüfung der von den Partnerländern im Kontext der Europäischen Nachbar-
schaftspolitik und insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts erzielten Fortschritte stellte die EU
fest, dass hinsichtlich der Verabschiedung des lange erwarteten geänderten Arbeitsgesetzes keiner-
lei Fortschritt zu verzeichnen war.
2012 wurde die Arbeit im Rahmen des gemeinsamen Regionalprogramms der EU und des Europa-
rates zur Verstärkung der Bekämpfung von Misshandlung und Straflosigkeit in der Ukraine fortge-
setzt; dabei ging es um den Ausbau der nationalen Kapazitäten für die Bekämpfung von Misshand-
lung durch die Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden und um die Unterstützung des weiteren
Ausbaus des Beschwerdesystems im Einklang mit internationalen Standards.
Südlicher Mittelmeerraum
Über zwei Jahre nach Anbruch des "Arabischen Frühlings", der mit den Volkserhebungen in
Tunesien und Ägypten begann, ist die Lage in der arabischen Welt nach wie vor sehr ungewiss.
Zwischen den Ländern sind jedoch deutliche Unterschiede zu Tage getreten. Zwar wurden insge-
samt bedeutende Fortschritte dabei erzielt, demokratische Reformen voranzubringen (z.B. Durch-
führung von Wahlen gemäß demokratischen Standards, Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft,
größere Meinungs- und Versammlungsfreiheit), jedoch waren auch Schwierigkeiten und Rück-
schläge zu verzeichnen, und es gilt noch zahlreiche Hindernisse zu überwinden, damit der Über-
gang der jeweiligen Länder zur Demokratie erfolgreich konsolidiert werden kann.
Die EU hat mit den neuen demokratisch gewählten Regierungen in Beziehungen aufgenommen und
ihre Hilfe vor dem Hintergrund ausgeweitet, dass ihre Beziehungen zu diesen Regierungen nicht
nur deren offiziellen Programmen und deren offizieller Politik Rechnung tragen dürfen, sondern
ganz besonders auf die Erfolge ausgerichtet sein müssen, die diese Regierungen während ihrer
Amtszeit erzielen. Im Einklang mit ihrer überarbeiteten Nachbarschaftspolitik basiert das Engage-
ment der EU in allen Nachbarländern weiterhin auf Anreizen (gemäß dem Grundsatz "mehr Hilfe
für mehr Engagement") und gegenseitiger Rechenschaftspflicht.
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DG C DE
Der Konflikt in Syrien machte ein anderes Vorgehen seitens der Europäischen Union erforderlich.
Die EU fand sich mit einer Situation konfrontiert, die im Anschluss an die gewaltsame Reaktion des
Assad-Regimes auf friedliche Demonstrationen in Daraa von einer Menschenrechtskrise in einen
immer blutigeren Konflikt und eine humanitäre Krise eskalierte. Die Tatsache, dass dieser Konflikt
das Potenzial hat, auf die Nachbarländer Syriens überzugreifen und tatsächlich die gesamte Region
zu destabilisieren, gibt der Europäischen Union und der internationalen Gemeinschaft Anlass zu
großer Sorge. Seit dem Beginn des Konflikts hat sich die EU an mehreren Fronten um seine Bei-
legung bemüht. Hierzu gehörten politischer und diplomatischer Druck auf das Assad-Regime, die
Aussetzung sämtlicher finanzieller und technischer Hilfe, die Verhängung harter Wirtschafts-
sanktionen und harter politischer Sanktionen gegen das Regime und diejenigen, die es wirtschaft-
lich unterstützen, sowie diplomatische Unterstützung des Gemeinsamen Sonderbeauftragten der
Vereinten Nationen und der Liga der arabischen Staaten für Syrien sowie Anstrengungen, die
darauf abzielen, die verschiedenen Oppositionsgruppen zum Schulterschluss zu bewegen. Außer-
dem leistet die Europäische Union in großem Umfang humanitäre Hilfe für die syrische Bevölke-
rung und die Nachbarländer, die syrische Flüchtlinge aufnehmen.
Gleichzeitig hat die Europäische Union ihre Kontakte zu den regionalen Organisationen wieder mit
Leben erfüllt. 2012 hat die Europäische Union den nördlichen Ko-Vorsitz der 2008 gegründeten
Union für den Mittelmeerraum mit der Verpflichtung übernommen, Demokratie und politischen
Pluralismus dadurch zu fördern, dass die Teilhabe am politischen Leben ausgeweitet wird und alle
Menschenrechte und Grundfreiheiten geachtet werden. Während die Union für den Mittelmeerraum
den politischen Dialog zwischen ihren 43 Mitgliedstaaten fortführt, liegt einer ihrer Handlungs-
schwerpunkte auf der Förderung von Projekten in prioritären Bereichen von allerseitigem Interesse.
Hierbei wird wichtigen Menschenrechtsaspekten Rechnung getragen. So wurden beispielsweise drei
Projekte eingeleitet, die die Stärkung der Position der Frau in der Wirtschaft zum Ziel haben. Durch
diese Projekte sollen Existenzgründerinnen gefördert und die berufliche Qualifikation junger Frauen
verbessert werden.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 33
DG C DE
Im Zuge der Libyen-Krise hat die Europäische Union ihre Zusammenarbeit mit der Liga der
Arabischen Staaten (LAS) vertieft. Ein wichtiger Meilenstein hierbei war das Treffen der Außen-
minister der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten der Arabischen Liga am 13. November
2012 in Kairo. Bei diesem Treffen, bei dem die Hohe Vertreterin den Ko-Vorsitz innehatte, führten
die Minister einen politischen Dialog über ein breites Spektrum von Fragen von gemeinsamem
Interesse und vereinbarten eine gemeinsame Erklärung. Wie aus der gemeinsamen Erklärung her-
vorgeht, haben die Minister unter anderem hervorgehoben, dass sie sich zur Förderung und zum
Schutz der Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf wirtschaftliche und soziale Entwicklung,
des Rechts auf freie Meinungsäußerung und des Rechts auf Religions- und Weltanschauungs-
freiheit, verpflichten und jegliche Formen des Anstachelung zu Hass und Intoleranz im Sinne der
internationalen Menschenrechtsvereinbarungen verurteilen. Die Minister betonten, dass für die
Gleichstellung der Geschlechter und die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte aller
Menschen gesorgt werden müsse. Ferner verurteilten sie jegliche Befürwortung religiösen Hasses
im Sinne der Resolution des VN-Menschenrechtsrats 16/18. Ergänzend zu dem politischen Dialog
billigten die Minister ein gemeinsames Arbeitsprogramm, das konkrete Zusammenarbeit in ver-
schiedenen Bereichen, einschließlich Menschenrechtsfragen und Stärkung der Stellung der Frau in
der Gesellschaft, vorsieht. Auf dem Gebiet der Menschenrechte sind ein Dialog und ein Austausch
von Fachwissen über die Umsetzung internationaler Menschenrechtsstandards vorgesehen, die im
Rahmen einer Zusammenarbeit des Arabischen Regionalen Menschenrechtsmechanismus mit der
Sektion für Menschenrechte der Liga der Arabischen Staaten, dem EU-Sonderbeauftragten für
Menschenrechte und dem EAD erfolgen sollen. Auf dem Gebiet der Stärkung der Stellung der Frau
in der Gesellschaft ist eine Zusammenarbeit zwischen der für Frauenfragen zuständigen Sektion der
Liga der Arabischen Staaten, arabischen Frauenorganisationen, der Europäischen Kommission
(DEVCO), dem EAD und der Einheit der VN für Gleichstellung und Ermächtigung der Frauen
(VN-Frauen) mit dem Ziel der Förderung der politischen und wirtschaftlichen Teilhabe von Frauen
vorgesehen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 34
DG C DE
Ägypten
http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_egypt_en.pdf
In Ägypten wurde 2012 der Übergang von einer Militärregierung zu einer Zivilregierung fort-
gesetzt. Die Europäische Union hat diesen Prozess nachdrücklich unterstützt und gleichzeitig
wiederholt die Aspekte hervorgehoben, die ihrer Auffassung nach für einen erfolgreichen demo-
kratischen Übergang von grundlegender Bedeutung sind. Die Hohe Vertreterin bekräftige bei ver-
schiedenen Gelegenheiten, insbesondere in öffentlichen Erklärungen, die Notwendigkeit, die
Machtübertragung auf die Zivilregierung unverzüglich zum Abschluss zu bringen, und hob die
grundlegende Bedeutung hervor, die bei der Ausarbeitung einer neuen Verfassung der Einbe-
ziehung aller Seiten und der Achtung der Grundrechte zukommt. Die Hohe Vertreterin gab zum
ersten Jahrestag der ägyptischen Revolution am 25. Februar 2012 eine Erklärung ab, in der sie
bekräftigte, dass die EU die Weiterführung des demokratischen Übergangs in Ägypten mit dem Ziel
einer Machtübertragung auf eine Zivilregierung zum frühestmöglichen Zeitpunkt unterstützt.
Die politische Unterstützung des Übergangs in Ägypten durch die EU wurde zudem durch eine
Reihe von Besuchen auf hoher Ebene verdeutlicht. Die Hohe Vertreterin begab sich im Juli 2012
nach Kairo, Präsident Morsi besuchte am 13. September 2012 Brüssel; zudem führte die Hohe Ver-
treterin den Ko-Vorsitz bei der Tagung der Taskforce EU-Ägypten, die am 13. und 14. November
2012 in Kairo stattfand. Während dieses Treffens auf hoher Ebene war das Thema Menschenrechte,
das eine gemeinsame Priorität der bilateralen Beziehungen zwischen der EU und Ägypten ist, stets
präsent.
Die EU begrüßte die Aufhebung des Ausnahmezustands im Mai 2012. In den Schlussfolgerungen
des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 25. Juni 2012 äußerte die EU jedoch ihre Besorgnis
über das Dekret vom 13. Juni, durch das dem Militär umfassende Befugnisse zur Festnahme und
Inhaftierung von Zivilpersonen für ein breites Spektrum von Straftaten übertragen werden; dieses
Dekret gestattet es, strafrechtliche Verfolgungen, die unter dem Ausnahmezustand eingeleitet
wurden und vor Sondergerichten verhandelt werden, auch nach der Aufhebung des Ausnahme-
zustands fortzusetzen. Fälle illegaler Inhaftierung und die angebliche Folterung von Teilnehmern an
den Protesten vom 5. Dezember vor dem Präsidentenpalast, die den Tod von Demonstranten zur
Folge hatten, gaben ebenfalls Anlass zu Sorge.
http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_egypt_en.pdf
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 35
DG C DE
Die EU ist der Auffassung, dass die Arbeitsbedingungen für zivilgesellschaftliche Organisationen in
Ägypten, die durch das geltende Gesetz über Nichtregierungsorganisation nach wie vor in ihrer
Arbeit behindert werden, verbessert werden müssen. Die Hohe Vertreterin gab im Februar 2012
eine Erklärung ab, in der sie an die ägyptischen Behörden appellierte, die Vereinigungsfreiheit zu
achten und ein Gesetz über Vereinigungen und Stiftungen zu erlassen, das in Einklang mit den
internationalen Standards steht. Im Dezember 2012 fand ein Dialogtreffen der EU-Missionsleiter
mit lokalen Menschenrechtsverteidigern statt. Der kontinuierliche Dialog zwischen der EU und der
ägyptischen Zivilgesellschaft wurde durch eine beispiellose Finanzhilfe in Höhe von 35 Mio. EUR
unterstützt; dieser Betrag wurde seit den Erhebungen im Januar 2011 von der EU für zivilgesell-
schaftliche Organisationen bereitgestellt.
Nach Auffassung der EU muss den Rechten der Arbeitnehmer und der Gewerkschaften im Zusam-
menhang mit der Versammlungs- und der Vereinigungsfreiheit verstärkt Aufmerksamkeit gewidmet
werden.
Die Hohe Vertreterin gab am 13. November 2012 eine Erklärung ab, in der sie Ägypten aufforderte,
die Menschenrechte aller Menschen, und nicht zuletzt der Frauen, die eine so wichtige Rolle bei
den Ereignissen im Frühjahr 2011 gespielt haben, uneingeschränkt zu achten. Die Rechte der Frau
in Ägypten wurden während des politischen Übergangs starken Anfechtungen ausgesetzt. Die im
Dezember 2012 verabschiedete neue Verfassung verpflichtet den Staat, für Chancengleichheit zu
sorgen, die früheren Bestimmungen über die Gleichstellung der Geschlechter wurden jedoch in dem
neuen Text nicht beibehalten. In Ägypten gibt es nach wie vor keinen rechtlichen Rahmen zum
Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt. Die Europäische Union unterstützt gegenwärtig mit
einem Betrag von 3,2 Mio. EUR zwölf laufende Projekte, die von zivilgesellschaftlichen Organi-
sationen, die die Rechte von Frauen unterstützen und schützen, durchgeführt werden. Diese Pro-
jekte decken ein breites Spektrum von Themen ab, wie beispielsweise die Förderung der Teilhabe
von Frauen am öffentlichen Leben, die Beobachtung der Wahlbeteiligung von Frauen, die Förde-
rung des Zugangs von Frauen zu Mikro-Krediten, die Unterstützung von Frauen, die Opfer von
Gewalt wurden, oder die Förderung der Mitgestaltungsmöglichkeiten von Frauen auf lokaler Ebene.
Die EU-Delegation veranstaltete am 19. Juli 2012 unter dem Vorsitz der Hohen Vertreterin ein
Seminar für Frauen mit dem Titel "Egyptian Women - the Way Forward", in dessen Verlauf ein
Vertrag über 4 Mio. EUR unterzeichnet wurde, mit dem die Maßnahme der Einheit der VN für
Gleichstellung und Ermächtigung der Frauen (UN-Frauen) unterstützt werden soll, in deren
Rahmen ägyptische Frauen einen Personalausweis erhalten sollen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 36
DG C DE
Die Europäische Union hat ihr besonderes Augenmerk auf die Freiheit der Meinungsäußerung
gelegt, die eine wesentliche Komponente der Demokratie ist. Zwar herrscht seit dem Rücktritt von
Präsident Mubarak eine größere Meinungsfreiheit, jedoch wurde unter Präsident Morsi ein Anstieg
der Zahl der Verleumdungsfälle dokumentiert, einschließlich Fällen von Strafverfolgung aufgrund
kritischer Äußerungen über den Präsidenten und die Regierungspartei und von Verhaftung und
Strafverfolgung aufgrund des Blasphemie-Gesetzes, das schon vor dem Amtsantritt der neuen
Regierung bestand. Beispielhaft sei erwähnt, dass die Maßnahmen der EU unter anderem die
Bereitstellung von Finanzmitteln aus dem EIDHR für ein Programm einschlossen, das von
Reporters sans Frontières (Reporter ohne Grenzen) durchgeführt wird und darauf abzielt,
Journalisten und Blogger zu schützen und ihnen erforderlichenfalls administrative, materielle oder
finanzielle Hilfe zu gewähren, damit sie ihre Arbeit fortsetzen können, wozu in ganz extremen
Fällen auch gehört, dass sie an einen sicheren Ort gebracht werden.
Es ist der Europäischen Union ein Anliegen, sich überall und für jedermann für die Religions- und
Weltanschauungsfreiheit einzusetzen und sie zu schützen. Der Rat (Auswärtige Angelegenheiten)
hat in seinen Schlussfolgerungen vom 27. Februar 2012 zu Ägypten hervorgehoben, wie wichtig
der Schutz der Grundfreiheiten ist, und wie wichtig es ist, Verstöße dagegen zu untersuchen, ein-
schließlich solcher Verstöße, die sich gegen Religionsgemeinschaften richten. In den Entschließun-
gen des Europäischen Parlaments vom 16. Februar 2012 zu Ägypten wird darauf hingewiesen, dass
die Europäische Union für Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit eintritt, und betont, dass es
überall in der Welt Aufgabe der Regierungen ist, diese Freiheiten zu garantieren.
Ägypten hat zwar die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 unterzeichnet, tat dies jedoch unter
starken Vorbehalten; ferner bestehen in dem Land keine Gesetzes- oder Verwaltungsvorschriften
auf dem Gebiet des Asyls. 2012 wurde in von zivilgesellschaftlichen Organisationen vorgelegten
Berichten die Lage von Flüchtlingen und Migranten in Ägypten, vor allem in der Sinai-Region,
kritisiert. Das Europäische Parlament forderte in seiner Entschließung vom 15. März 2012 zu
Menschenhandel auf der Sinai-Halbinsel die ägyptischen Behörden auf, die Maßnahmen zu ergrei-
fen, die erforderlich sind, damit eritreische Flüchtlinge und andere Flüchtlinge im Land nicht mehr
gefoltert und erpresst werden und mit ihnen kein Menschenhandel mehr getrieben wird, und jene
strafrechtlich zu verfolgen, die Flüchtlinge in ihren Menschenrechten beschneiden, sowie jene, die
Formen der Sklaverei betreiben. Die Europäische Union hat 2012 die Arbeit im Rahmen des regio-
nalen Schutzprogramms fortgesetzt, das darauf abzielt, dass in Ägypten ankommende Flüchtlinge
besser aufgenommen und behandelt werden. Sie stellte Finanzmittel für ein mit 2 Mio. EUR
dotiertes Projekt der Internationalen Organisation für Migration (IOM) bereit, das die Rechte von
Migranten betrifft, und bezuschusste ein Projekt mit Schwerpunkt auf Migrantenkindern.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 37
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Im Dezember 2012 wurde die neue Verfassung durch ein Referendum gebilligt, das in einem
Umfeld tiefgehender politischer Kontroversen stattfand, die sich unter anderem in dem offenen
Machtkampf zwischen dem Vorsitz und Vertretern des Justizsektors offenbarten; die Billigung
erfolgte zudem im Anschluss an richterliche Entscheidungen und eine Verfassungserklärung von
Präsident Morsi vom 22. November 2012, durch die seine Dekrete, die Verfassungsgebende
Versammlung (aus der sich sekuläre Vertreter und Kirchenvertreter zurückgezogen hatten) und der
Schura-Rat für unanfechtbar durch die Justiz erklärt wurden. Die Verfassung enthält einige
Bestimmungen, die der Gemeinschaft der Menschenrechtler Anlass zu Sorge geben, so beispiels-
weise das Verbot der Beleidung einzelner Personen und der Propheten und Gesandten, die
Beschränkung der Freiheit der Religionsausübung und des Baus von Kultstätten auf die drei
abrahamitischen Religionen, die Rolle des Staates (und der Polizei) beim Schutz der öffentlichen
Moral und dabei, die Vereinbarkeit der familiären und beruflichen Pflichten der Frau sicher-
zustellen, oder die für Militärgerichte fortbestehende Möglichkeit, bei Straftaten zum Schaden des
Militärs über Zivilpersonen zu richten.
Am 13. und 14. November 2012 fand als konkretes Beispiel für die vertiefte Zusammenarbeit
zwischen Ägypten und der Europäischen Union die erste Sitzung der Taskforce EU-Ägypten statt.
Die Hohe Vertreterin und der ägyptische Außenminister Kamel Amr führten den gemeinsamen
Vorsitz. Der Ko-Vorsitz EU-Ägypten gab gemeinsame Schlussfolgerungen heraus, in denen von
einem "Neuanfang in den Beziehungen zwischen der EU und Ägypten" die Rede ist, durch den eine
"engere Partnerschaft ermöglicht [wird], die auf dem gemeinsamen Ziel der Förderung von Frieden,
Stabilität und Wohlstand sowie auf den zentralen Grundwerten soziale Gerechtigkeit, sozio-
ökonomische Entwicklung, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und gute Regierungsführung
beruht."
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 38
DG C DE
Israel
http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_israel_en.pdf
Die Europäische Union führt mit Israel einen regelmäßigen Dialog über Menschenrechtsfragen
sowohl den Staat Israel als auch Palästina betreffend. Als ein Staat, der seit seiner Gründung ein
demokratischer Staat war, bildet Israel die Ausnahme unter den Staaten in der europäischen Nach-
barschaft. In dem Bestreben, die Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie
und gemeinsamen Wohlstand uneingeschränkt umzusetzen, ist es für die Europäische Union jedoch
ein zentrales Anliegen ihrer Partnerschaft mit Israel, die demokratischen Werte, die Bedeutung
einer dynamischen Zivilgesellschaft und die Achtung der Menschenrechte und die Achtung der
Rechte der Minderheiten angehörenden Personen zu stärken. Angesichts der demokratischen Tradi-
tion Israels und vor dem Hintergrund des fortdauernden Stillstands im Nahost-Friedensprozess steht
eine Vielzahl der Menschenrechtsfragen, die die Europäische Union Israel gegenüber zur Sprache
bringt, mit der andauernden Besetzung Palästinas in Zusammenhang. Diese Fragen werden in dem
Palästina gewidmeten Teil dieses Berichts ausführlich behandelt und schließen auch die Fragen ein,
die mit Israels Verantwortung im Rahmen des humanitären Völkerrechts und der geltenden inter-
nationalen Menschenrechtsnormen in Zusammenhang stehen. Hierzu gehören unter anderem
konfliktbezogene Gewalt, die Internierung von Kindern, Verwaltungshaft und Einschränkung der
Vereinigungsfreiheit in Palästina durch Israel.
Diese Fragen beeinflussen außerdem nach wie vor die Beziehungen zwischen der Europäischen
Union und Israel. 2012 bekräftigte die Europäische Union ihren Standpunkt, die ursprünglich im
Jahr 2008 vorgeschlagene Vertiefung der bilateralen Beziehungen nicht fortzusetzen, sondern den
Ausbau der Beziehungen unter anderem danach zu bemessen, wieweit die Menschenrechte, Rechts-
staatlichkeit, die Grundfreiheiten und das humanitäre Völkerrecht geachtet werden und inwieweit -
im Kontext unseres beiderseitigen Interesses an der Lösung des israelisch-palästinensischen
Konflikts - die Zweistaatenlösung vorangetrieben wird.
In den weitreichenden Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 14. Mai
2012 zum Nahost-Friedensprozess stellte die Europäische Union fest, dass die Beendung des
Konflikts im fundamentalen Interesse der EU sowie der Parteien selbst liegt. Ferner wies sie darin
erneut auf die Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts im besetzten palästinensischen Gebiet
hin, einschließlich der Anwendbarkeit des Vierten Genfer Abkommens zum Schutze von Zivil-
personen. Sie verurteilte alle Angriffe auf Zivilpersonen, seien es Palästinenser oder Israeli. Im
November 2012 verurteilte die Europäische Union auf das Schärfste die vom Gazastreifen ausge-
henden Raketenangriffe auf Israel und stellte fest, dass Israel das Recht habe, seine Bevölkerung
vor Angriffen dieser Art zu schützen, dass es dabei jedoch unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit
vorgehen und den Schutz der Zivilbevölkerung zu jeder Zeit sicherstellen müsse. Die Hohe Ver-
treterin verurteilte ebenfalls den Terroranschlag auf einen Bus, der am 21. November 2012 in Tel
Aviv verübt wurde.
http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_israel_en.pdf
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Besondere Sorge bereitete der EU im Laufe des Jahres 2012 der fortgesetzte Bau israelischer
Siedlungen im Westjordanland, einschließlich in Ost-Jerusalem, die sich negativ auf die Menschen-
rechtslage in Palästina auswirken. Während des Jahres wurden in dieser Angelegenheit zahlreiche
Erklärungen abgegeben, die letztendlich zu den Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Ange-
legenheiten) vom Dezember 2012 führten, in denen die Europäische Union erklärte, dass sie die
Lage und ihre Weiterungen aufmerksam verfolgen und entsprechend handeln wird. Die EU verur-
teilte außerdem die fortdauernde Gewalt und die vorsätzlichen Provokationen, die von Zivil-
personen (settler violence - von Siedlern ausgehende Gewalt) und von den israelischen Sicherheits-
kräften ausgehen und gegen palästinensische Zivilpersonen gerichtet sind. Sie begrüßte, dass in
einigen Fällen gerichtliche Verfahren eingeleitet wurden, und forderte Israel auf, in allen Fällen
dafür zu sorgen, dass die Urheber solcher Handlungen vor Gericht gestellt werden.
Die Europäische Union und Israel treffen normalerweise einmal jährlich zu einem Dialog über
Menschenrechtsfragen in Israel und in der EU in einer informellen Arbeitsgruppe zusammen.
Bedauerlicherweise ist das Jahrestreffen 2012 dieser Arbeitsgruppe auf Januar 2013 verschoben
worden. Die EU hält an ihrer Auffassung fest, dass die informelle Arbeitsgruppe zu Menschen-
rechtsfragen in einen vollwertigen Unterausschuss über Menschenrechte und demokratische Staats-
führung im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel umgewandelt
werden sollte. Menschenrechtsfragen, die sowohl Israel als auch die israelisch besetzten Gebiete
Palästinas betreffen, werden auch im europäisch-israelischen Unterausschuss für politischen Dialog
sowie im Assoziationsausschuss und im Assoziationsrat, die alle im Laufe des Jahres 2012
zusammenkamen, erörtert. Die EU würdigt außerdem die fruchtbringende Zusammenarbeit mit
Israel bei der Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung und Antisemitismus; diese
Zusammenarbeit erfolgt unter anderem im Rahmen von einmal jährlich gemeinsam veranstalteten
Seminaren, wie dies beispielsweise im Juni 2012 der Fall war. Bestandteil der diesjährigen Veran-
staltung waren unter anderem spezielle Konferenzen zur Bekämpfung von Hasspredigten sowie
über den Zugang der Bürger zur Justiz, um für wirksame Wiedergutmachung im Falle rassistisch
motivierter Diskriminierung zu sorgen. Israel gibt weiterhin starke Garantien bezüglich der
Wahrung der Rechte von Frauen und Kindern und der Rechte der LGBT-Gemeinschaft.
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Die Europäische Union hat Israel im Laufe des Jahres im Rahmen des Dialogs ermutigt, vermehrt
Anstrengungen zu unternehmen, um die wirtschaftliche und soziale Lage der arabischen Minderheit
zu verbessern, wobei sie sich der Komplexität der Lage und der Anstrengungen durchaus bewusst
ist, die sowohl seitens der Regierung als auch seitens der Führung der arabischen Minderheit unter-
nommen werden müssen. In der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juli 2012 zur
EU-Politik für das Westjordanland und Ostjerusalem werden zum einen Fragen behandelt, die das
Westjordanland betreffen, und wird zum anderen die Forderung erhoben, die im Negev lebenden
Beduinen-Gemeinschaften zu schützen; ferner wird die Regierung aufgefordert, den sogenannten
Prawer-Plan zurückzuziehen, der Lösungsvorschläge für die Probleme enthält, mit denen die
Beduinen und nicht anerkannte Gemeinschaften konfrontiert sind. Die Europäische Union ermutigte
Israel, in enger Abstimmung mit den betroffenen Gemeinschaften gerechte Lösungen in Bezug auf
die nicht anerkannten Beduinen-Dörfer anzustreben.
Die EU war weiter besorgt angesichts einiger von Israel zur Bekämpfung der illegalen Migration
ergriffenen Maßnahmen, da die Gefahr besteht, dass durch diese Maßnahmen die Möglichkeiten
eritreischer oder sudanesischer Migranten, in Israel internationalen Schutz oder humanitäre Hilfe zu
erhalten, eingeschränkt werden. Die EU hat in diesem Zusammenhang angeboten, Erfahrungen aus-
zutauschen und, sofern darum nachgesucht wird, bei der Entwicklung einer umfassenden Einwan-
derungspolitik Unterstützung zu leisten.
Israel und die EU haben im ENP-Aktionsplan vereinbart, einen regelmäßigen Dialog über zivil-
gesellschaftliche Fragen aufzunehmen und europäisch-israelische Kontakte zwischen zivilgesell-
schaftlichen Organisationen und NRO zu fördern. Die Europäische Union rief Israel weiter auf,
seinen aktiven NRO-Sektor zu fördern und von Maßnahmen abzusehen, die die Handlungsfähigkeit
von Organisationen der Zivilgesellschaft einschränken könnten. Im ENP-Fortschrittsbericht für das
Jahr 2013 stellte sie fest, dass die bereits bestehenden Tendenzen zur Einschränkung dieser Hand-
lungsfähigkeit fortbestehen.
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Palästina
http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_opt_en.pdf
Die Menschenrechtslage in Palästina und folglich auch die Menschenrechtsstrategie der Euro-
päischen Union für Palästina können nicht losgelöst vom politischen Gesamtkontext gesehen
werden, der i) von der fortdauernden Besetzung durch Israel und ii) der internen Spaltung zwischen
Fatah und Hamas gekennzeichnet ist. Dies wurde auch in der Entschließung des Europäischen
Parlaments vom 5. Juli 2012 zur EU-Politik für das Westjordanland und Ostjerusalem anerkannt.
2012 hat die Europäische Union sowohl die israelische als auch die palästinensische Seite zur
Rückkehr an den Verhandlungstisch ermutigt. Bedauerlicherweise ist es nicht zu einer Wieder-
aufnahme der Verhandlungen gekommen. Die Europäische Union bekräftigte in den Schlussfolge-
rungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom Mai und Dezember 2012 ihr Engagement für
eine Zweistaatenlösung, äußerte jedoch gleichzeitig ihre tiefe Besorgnis über Entwicklungen vor
Ort, die die Gefahr bergen, dass eine Zweistaatenlösung unmöglich würde.
Im November 2012 kam es zu einer starken Eskalation der Gewalttätigkeiten zwischen Israel und
bewaffneten Gruppen im Gazastreifen, bei der etwa 158 Palästinenser und sechs Israeli zu Tode
kamen. Die Hohe Vertreterin hat sich aktiv für eine Waffenruhe eingesetzt, die einen wichtigen
Schritt in Richtung auf eine längerfristig tragfähige Lösung für die Isolierung Gazas darstellen
würde. Der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) hat in seinen Schlussfolgerungen zu Gaza ebenfalls
die dringende Einstellung der Feindseligkeiten gefordert und zutiefst bedauert, dass auf beiden
Seiten Zivilpersonen zu Tode gekommen sind.
Die Palästinensische Behörde bleibt verantwortlich für die Wahrung der Menschenrechte in den
Gebieten, die sie kontrollieren kann. Die fortdauernde interne politische Spaltung der Palästinenser
zwischen Gaza und Westjordanland ist für die Europäische Union problematisch, wenn es darum
geht, in Palästina Menschenrechtsfragen anzugehen und sich für die Menschenrechte einzusetzen.
http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_opt_en.pdf
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Es ist eines der grundlegenden Ziele der EU, auch weiterhin mit der Palästinensischen Behörde
einen tragfähigen Dialog über Menschenrechtsfragen zu führen und sicherzustellen, dass sowohl
beim Staatsbildungsprozess Palästinas als auch bei der inner-palästinensischen Wiederaussöhnung
Menschenrechtsbelangen uneingeschränkt Rechnung getragen wird. Die EU setzt bedeutende Mittel
zur Verwirklichung dieses Ziels ein, so das umfangreiche Programm zur finanziellen Unterstützung
der Palästinensischen Behörde und die Entsendung der Polizeimission für die palästinensischen
Gebiete, EUPOL COPPS, im Rahmen der GSVP. Die Rechtsstaatlichkeit blieb auch 2012 einer der
Bereiche, auf den die Europäische Union ihre Entwicklungshilfe für die Palästinensische Behörde
konzentriert hat, wohingegen die EUPOL COPPS als Bestandteil ihrer Tätigkeit zur Förderung der
Rechtsstaatlichkeit auch Menschenrechtsschulungen umfasst. Auf diese Weise fördert die Euro-
päische Union weiterhin den Aufbau einer unabhängigen, unparteiischen und uneingeschränkt
funktionsfähigen Justiz und den Aufbau eines verstärkt rechenschaftspflichtigen Sicherheitsdienstes
der Palästinensischen Behörde. Die Europäische Union hat zudem weiterhin unparteiische
Menschenrechtsorganisationen und Menschenrechtsverteidiger unterstützt, wobei diese Unter-
stützung 2012 insbesondere in einer EU-Präsenz bei ausgewählten Gerichtsverfahren bestand, ent-
sprechend den Kriterien, die in einer lokal festgelegten in Bezug auf Menschenrechtsverteidiger zu
verfolgenden Strategie vorgegeben sind.
Die Europäische Union führt im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik mit der Paläs-
tinensischen Behörde einen jährlichen Dialog über Menschenrechtsfragen. Die vierte Sitzung des
europäisch-palästinensischen Unterausschusses für Menschenrechte, verantwortungsvolle Staats-
führung und Rechtsstaatlichkeit fand am 8. Mai 2012 in Brüssel statt. Dabei wurden unter anderem
folgende Themen behandelt: Gefangenenangelegenheiten, die Haftbedingungen in Hafteinrich-
tungen der Palästinensischen Behörde, die Vereinigungs-, Versammlungs-, Presse- und Religions-
freiheit, die Praxis bezüglich der Sicherheitsüberprüfung von Bediensteten der Palästinensischen
Behörde, das Strafgesetzbuch, die Rechte der Frau, die Rechte des Kindes, die Rechte von Personen
mit Behinderung, Maßnahmen zur Bekämpfung von Aufwiegelung sowie umfassendere Fragen der
Staatsführung und der Rechtsstaatlichkeit. Im Einklang mit ihrer vorherigen empfehlenswerten
Praxis gehörte die palästinensische Unabhängige Kommission für Menschenrechte der palästinen-
sischen Delegation an.
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2012 begannen über tausend palästinensische Häftlinge einen Hungerstreik, mit dem sie gegen die
Anwendung der Verwaltungshaft durch Israel protestierten. Die EU hat wiederholt ihrer Besorgnis
angesichts der unangemessen häufigen Anwendung der Verwaltungshaft durch Israel Ausdruck
verliehen und dies auch im Verlauf des Jahres in zahlreichen Foren deutlich gemacht, so auch im
EU-Israel-Assoziationsrat im Juli 2012 sowie im Menschenrechtsrat. Die Hohe Vertreterin machte
in den Erläuterungen, die sie im Mai 2012 im Anschluss an die Tagung des Rates (Auswärtige
Angelegenheiten) der Presse gab, deutlich, dass sie dringend eine Lösung für den breit angelegten
Hungerstreik der palästinensischen Häftlinge fordert. Ihr Sprecher gab zudem bei anderen Gelegen-
heiten während des Jahres Erklärungen zu einer Reihe von spezifischen Fällen von im Hungerstreik
befindlichen Verwaltungshäftlingen ab, so auch zu Khader Adnan im Februar 2012 und zu Samer
al-Barq und Hassan Safadi im September 2012. Die Haftbedingungen in palästinensischen Gefäng-
nissen sowohl im Westjordanland als auch im Gazastreifen gaben der Europäischen Union weiter-
hin Anlass zu Besorgnis, da Hinweise auf Misshandlung und Folter vorlagen. In einer am 8. Mai
2012 abgegebenen lokalen Erklärung forderte die EU die uneingeschränkte Achtung der internatio-
nalen Menschenrechtsverpflichtungen in Bezug auf Häftlinge.
Die EU beobachtete ebenfalls aufmerksam die Entwicklungen in Bezug auf die Meinungsfreiheit in
den besetzten palästinensischen Gebieten. In den Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Ange-
legenheiten) vom 14. Mai 2012 verlieh sie ihrer Besorgnis über Verhaftungen von Journalisten
Ausdruck und begrüßte, nachdem sie in der Frage des Verbots bestimmter Websites auf die Paläs-
tinensische Behörde eingewirkt hatte, in denselben Schlussfolgerungen die Entscheidung von Präsi-
dent Abbas, dieses Verbot aufzuheben. Die EU bleibt besonders besorgt in Bezug auf das Recht auf
Vereinigungsfreiheit sowohl in Gaza, wo nach wie vor Organisationen durch die De-facto-Regie-
rung geschlossen werden, als auch im Westjordanland, wo weiterhin über Fälle der Ablehnung der
Registrierung von NRO berichtet wird. Die Vereinigungsfreiheit der Palästinenser wird auch durch
die von Israel in Ostjerusalem verfolgte Politik beeinträchtigt. Die Europäische Union forderte im
Mai 2012 die Wiedereröffnung der dortigen palästinensischen Institutionen, und nachdem am
30. Juli 2012 die Schließungsanweisungen verlängert worden war, forderte sie Israel erneut auf,
diese Anweisungen aufzuheben. In einer lokalen Erklärung würdigte die EU den ersten demo-
kratischen Akt in Palästina seit 2006 (die Durchführung lokaler Wahlen in einigen Distrikten des
Westjordanlands am 20. Oktober 2012). Die EU fordert weiterhin die Durchführung von Präsident-
schafts- und Parlamentswahlen.
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In einer Reihe lokaler Erklärungen verurteilte die Europäische Union die Verhängung und Voll-
streckung der Todesstrafe im Gazastreifen durch die De-facto-Regierung, einschließlich der Hin-
richtung von drei Personen am 17. Juli 2012. In einer vor dem Plenum des Europäischen Parlaments
am 21. November 2012 im eigenen Namen abgegebenen Erklärung bedauerte die Hohe Vertreterin
ebenfalls die standrechtliche Hinrichtung von sieben Palästinensern durch bewaffnete Gruppen im
Gazastreifen. Die Europäische Union würdigte weiterhin das De-facto-Moratorium der Todesstrafe
im Westjordanland, fordert aber gleichzeitig ein De-jure-Moratorium.
Jordanien
http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_jordan_en.pdf
Der Dialog über Menschenrechtsfragen zwischen der Europäischen Union und Jordanien fand seine
Fortsetzung in der siebten Tagung des Unterausschusses für Menschenrechte, Staatsführung und
Demokratie, die im Mai 2012 in Amman vor dem Hintergrund des im Land laufenden Reform-
prozesses und der Syrien-Krise stattfand. Auf dieser Tagung wurde ein breites Spektrum von
Fragen erörtert, so unter anderem die Reform der wahlrechtlichen Bestimmungen, die Ver-
einigungs- und Medienfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung, die Religions- und Welt-
anschauungsfreiheit, die Rechte der Frau, die Beseitigung der Folter usw.
Wie in anderen Ländern der Region kam es auch 2012 in Jordanien zu Demonstrationen, bei denen
die Forderung nach politischen und wirtschaftlichen Reformen erhoben wurde. Das Parlament hat
im Frühjahr 2012 vier wichtige reformorientierte Gesetze erlassen: ein neues Wahlgesetz, ein neues
Gesetz über politische Parteien, sowie Gesetze zur Einsetzung einer unabhängigen Wahl-
kommission und eines Verfassungsgerichts. Bemerkenswert hierbei ist, dass die Verabschiedung
der drei erstgenannten Gesetze den Prioritäten entspricht, die in dem 2010 ausgehandelten gemein-
samen ENP-Aktionsplan EU-Jordanien festgelegt wurden.
http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_jordan_en.pdf
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Das Wahlgesetz ist von den meisten Oppositionsparteien heftig kritisiert worden, da es nicht für
eine faire Verteilung der Sitze sorgt und nicht sicherstellt, dass die dicht bevölkerten urbanen
Gebiete gegenüber den übermäßig vertretenen ländlichen Gebieten gerecht vertreten sind. Im Mai
2012 wurde eine Unabhängige Wahlkommission eingesetzt, und Jordanien erklärte sich damit ein-
verstanden, dass zu den Parlamentswahlen am 23. Januar 2012 eine vollwertige EU-Wahl-
beobachtungsmission entsandt wird. In der Erklärung der Europäischen Union anlässlich der
Tagung des Assoziationsrates EU-Jordanien im Dezember 2012 hieß es, dass das Wahlrecht für die
EU ein wesentlicher Bestandteil eines integrativen und dauerhaften Prozesses ist, dessen Ziel eine
bessere Vertretung, Staatsführung und demokratische Rechenschaftspflicht sein sollte.
Die Europäische Union unterstützt den laufenden Reformprozess in Jordanien sowohl politisch als
auch finanziell. Ein konkretes Beispiel für diese Unterstützung ist die Bereitstellung zusätzlicher
Finanzmittel aus dem Programm zur Förderung von Partnerschaft, Reformen und breiten-
wirksamem Wachstum (SPRING), aus dem unter anderem institutionelle Unterstützung für die neue
Unabhängige Wahlkommission, Sensibilisierungskampagnen usw. geleistet wird.
Im September 2012 verabschiedete das Parlament einige umstrittene Änderungen an dem Gesetz
über Presse und Publikationen, das eine Regierungsstelle (das Referat für Presse und Publikationen)
ermächtigt, Websites als "elektronische Publikation" zu definieren und so zur Registrierung zu
zwingen, woraus sich für den Eigentümer der Website neue Verpflichtungen ergeben. In der vorge-
nannten Erklärung der Europäischen Union wird Jordanien zudem aufgerufen, die uneingeschränkte
Achtung der freien Meinungsäußerung - auch in den Medien und im Internet - zu wahren, die eine
der Hauptprioritäten des gemeinsamen ENP-Aktionsplan ist. Die EU wies darauf hin, dass der neue
Rechtsrahmen nicht das übergeordnete Ziel, diese Grundfreiheit zu garantieren, untergraben sollte.
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Jordanien wendete seit Mai 2006 weiterhin ein De-facto-Moratorium bei der Anwendung der
Todesstrafe an. Im Anschluss an die 2011 durchgeführte Verfassungsänderung, durch die Folter für
ungesetzlich erklärt wurde, forderte die Europäische Union Jordanien auf, das Fakultativprotokoll
zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende
Behandlung oder Strafe zu unterzeichnen, einen wirksamen nationalen Präventionsmechanismus
sowie ein Inspektionssystem, das unangekündigte Besuche vorsieht, einzurichten und systematisch
Daten zu Folter zu veröffentlichen.
Das weitverbreitete Auftreten von Korruption in der jordanischen Gesellschaft gibt nach wie vor
Anlass zu großer Sorge.
Auf dem Gebiet der Arbeitsnormen hat Jordanien keine Fortschritte im Hinblick auf die Ratifi-
zierung des Übereinkommens Nr. 87 der IAO über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des
Vereinigungsrechts erzielt.
Im März 2012 empfahl der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Diskrimi-
nierung der Frau, dass Jordanien den gegen Artikel 15 Absatz 4 des Übereinkommens zur Besei-
tigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Frauenrechtskonvention) eingelegten Vorbehalt
aufheben und sein Staatsbürgerschaftsrecht novellieren sollte.
Libanon
http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_lebanon_en.pdf
Auch 2012 wurde Libanon durch die Auswirkungen der Krise im benachbarten Syrien beein-
trächtigt. Die steigende Zahl der Flüchtlinge, die in den Libanon einreisen, die instabile Sicher-
heitslage und das sporadische Aufflammen von Gewalt stellten ernsthafte Bedrohungen für die
interne Stabilität des Landes dar. Das Ende des Jahres 2012 stand ganz im Zeichen einer Lähmung
der nationalen Institutionen, nachdem im Oktober ein hochrangiger Sicherheitsbeamter ermordet
worden war. Ungeachtet dieser Umstände hat sich die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen
Union und Libanon intensiv weiterentwickelt, was durch wichtige Fortschritte beim ENP-Dialog,
bei den Verhandlungen über einen neuen ENP-Aktionsplan und bei der Programmplanung für die
Finanzhilfe der EU für die Jahre 2014 bis 2016 gekennzeichnet war.
http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_lebanon_en.pdf
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 47
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Die Wahlrechtsreform ist eines der vorrangigen Ziele des neuen, 2012 vereinbarten ENP-Aktions-
plans EU-Libanon. Im Rahmen des Assoziationsrates, des Assoziationsausschusses und der 2012
durchgeführten politischen Dialoge setzte die Europäische Union sich weiterhin aktiv dafür ein,
dass die Wahlrechtsreform rechtzeitig vor der Parlamentswahl 2013 voranschreitet und dabei den
von den Wahlbeobachtungsmissionen von 2009 und 2005 ausgesprochenen Empfehlungen Rech-
nung getragen wird. So forderte die Europäische Union beispielsweise die Einsetzung einer unab-
hängigen Wahlkommission und die Verwendung vorgedruckter Stimmzettel. Das Kabinett nahm im
August 2012 einen Entwurf eines Wahlgesetzes an und legte ihn dem Parlament vor. Die Mehr-
parteiengespräche über die wahlrechtlichen Bestimmungen wurden jedoch erst im Januar 2013 auf-
genommen, die dabei von den politischen Führern vertretenen Standpunkte sind sehr unterschied-
lich. Die EU unterstützt die zur Reform des Wahlrechts unternommenen Anstrengungen in Libanon,
wobei sie mit der Zivilgesellschaft, der libanesischen Regierung und dem Geberforum für Wahlen
unter Federführung der Vereinten Nationen zusammenarbeitet. Im letzten Jahr wurde die Wahl-
rechtsreform durch Projekte unterstützt, die mit 14 Mio. EUR dotiert waren.
Der Reform im Justizbereich wurde in dem 2012 erstellten neuen ENP-Aktionsplan erste Priorität
eingeräumt. Die Europäische Union setzte sich weiter aktiv dafür ein, die Lage in Bezug auf Straf-
losigkeit zu verbessern, wozu unter anderem auch gehört, die Effizienz und die Unabhängigkeit des
Justizsystems ebenso zu verbessern wie die Lage in den Gefängnissen und die Fälle willkürlicher
Verhaftung und die Fälle der Anwendung von Folter und des Rückgriffs auf Militärgerichte bei
Zivilklagen zu verringern. Am Welttag gegen die Todesstrafe ist die Europäische Union in eine
öffentliche Debatte über die Abschaffung der Todesstrafe eingetreten. Libanon ist seinen internatio-
nalen Verpflichtungen im Hinblick auf den Sondergerichtshof für Libanon und seine Finanzierung
nachgekommen. Darüber hinaus wurde das Mandat des Sondergerichtshofs im Januar 2012 um drei
weitere Jahre verlängert.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 48
DG C DE
Zwar ist Libanon nicht Partei des Genfer Abkommens über die Rechtsstellung von Flüchtlingen von
1951 und lehnt es nach wie vor ab, mit dem Hohen Flüchtlingskommissariat der Vereinten Natio-
nen eine Vereinbarung zu unterzeichnen, die die Schutzlücke füllen würde, dennoch leistete das
Land Hilfe für die großen Zahl der Flüchtlinge, die vor der Gewalt in Syrien geflohen sind. Die
Zahl der Flüchtlinge stieg Ende 2012 drastisch an und erreichte über 180 000. Die Regierung verab-
schiedete Ende 2012 einen Reaktionsplan für Hilfeleistungen an die Flüchtlinge, was von der EU
aktiv gefördert worden war; die Europäische Union stellte ihrerseits 44,8 Mio. EUR zur Unter-
stützung der syrischen Flüchtlinge im Libanon bereit, was humanitäre Hilfe, Bildungsleistungen
und den Ausbau der Krisenreaktionskapazitäten der libanesischen Regierung einschließt.
Die Europäische Union setzte sich weiterhin durch Bereitstellung von Finanzhilfe (20 Mio. EUR im
Jahr 2012 für Infrastruktur, Bildungsmaßnahmen und Beschäftigung in den Flüchtlingslagern) und
im Wege des politischen Dialogs dafür ein, die Lebensbedingungen der palästinensischen Flücht-
linge im Libanon zu verbessern. In einer im März 2012 abgegebenen lokalen Erklärung verurteilte
die Europäische Union öffentlich, dass sich an der Lage der einheimischen Wanderarbeiter nichts
geändert hat.
Die Freiheit der Meinungsäußerung bleibt nach wie vor ein wichtiger Punkt auf der Agenda der EU
für Libanon; in diesem Bereich arbeitet sie aktiv mit der Zivilgesellschaft und mit Menschenrechts-
verteidigern zusammen, verfolgt bekannt gewordene Fälle von Einschüchterung und organisiert
jährlich die Verleihung des Samir-Kassir-Preises für Pressefreiheit.
Syrien
Die Menschenrechtskrise in Syrien hat sich 2012 noch weiter verschlimmert und das Land befindet
sich nun in einem Dauerkonflikt. Im Verlauf des Jahres wurde in den Medien und von Beobachtern,
einschließlich VN-Beobachtern, vielfach über vermehrt auftretende umfangreiche und schwere Ver-
stöße gegen die Menschenrechte berichtet. Hierzu zählen willkürliche Tötungen, Folter, willkür-
liche Verhaftungen und verschiedene Formen der Verfolgung. Die im August 2011 durch eine
Resolution des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen während einer von der Europäischen
Union beantragten Sondertagung über Syrien eingesetzte unabhängige Untersuchungskommission
hat mehrfach erklärt, dass die umfangreichen Verstöße gegen die Menschenrechte in Syrien mit
Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichzusetzen sind. Sowohl die Zahl der zivilen Todesopfer
als auch die Zahl der willkürlich inhaftierten Personen belaufen sich auf Zehntausende.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 49
DG C DE
Die EU hat stets ihrer äußersten Besorgnis über die Verschlechterung der Lage in Syrien und insbe-
sondere über die weit verbreitete und systematische Verletzung der Menschenrechte, des humani-
tären Völkerrechts und der Grundfreiheiten durch die syrischen Behörden Ausdruck verliehen. Im
Einklang mit der Resolution des VN-Menschenrechtsrats zu Syrien vom 28. September forderte die
EU alle Parteien auf, alle Formen der Gewalt zu beenden und spezielle Maßnahmen zum Schutz
gefährdeter Bevölkerungsgruppen wie Kinder sowie Frauen und Mädchen, die geschlechts-
bezogener Gewalt ausgesetzt sind, zu ergreifen.
Die EU hat als Reaktion auf die Repression des Regimes gegen das syrische Volk und die weiteren
von beiden Konfliktparteien begangenen Gräueltaten eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Die
bilaterale Zusammenarbeit mit der syrischen Regierung ist nun bereits seit 2011 ausgesetzt, und es
wurden umfangreiche Sanktionen gegen das Regime verhängt. In der Zeit von Mai 2011 bis zum
Ende des Jahres 2012 hat die Europäische Union 20 Mal restriktive Maßnahmen gegen Syrien
erlassen und 180 Personen und 54 Organisationen in die Listen aufgenommen. Am 30. November
2012 beschloss der Rat, sämtliche restriktiven Maßnahmen gegen Syrien um drei Monate zu
verlängern. Das Europäische Parlament hat am 16. Februar 2012 eine Entschließung zur Lage in
Syrien angenommen (P7_TA-PROV(2012)0057), auf die am 11. September 2012 eine weitere Ent-
schließung folgte (P7_TA-PROV(2012)0351).
Die Europäische Union war der wichtigste Geldgeber für die syrischen Flüchtlinge und die bedürf-
tigen Personenkreise in Syrien selbst: Die von der EU in Reaktion auf die Syrien-Krise geleistete
humanitäre Hilfe belief sich 2012 auf über 310 Mio. EUR; diese Mittel wurden aus dem EU-Haus-
halt und von den Mitgliedstaaten bereitgestellt. Die aus dem Haushalt der EU für humanitäre Hilfe
bereitgestellten Finanzmittel wurden insbesondere zur Förderung des Schutzes für Kinder und
Frauen (geschlechtsbezogene Gewalt) im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht und anderen
geltenden internationalen Standards sowohl in Syrien als auch in den Nachbarländern eingesetzt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 50
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Aus dem EU-Haushalt wurden zudem 85 Mio. EUR aus nicht für humanitäre Hilfe bestimmten
Instrumenten bereitgestellt. Im Juni 2012 wurde eine Sondermaßnahme zugunsten Syriens und der
syrischen Flüchtlinge angenommen, die mit Mitteln in Höhe von 27,6 Mio. EUR ausgestattet war
und zur Unterstützung der Zivilgesellschaft in Syrien und der in Nachbarländer geflohenen
syrischen Flüchtlinge diente. Im Dezember 2012 wurde eine weitere mit 20,8 Mio. EUR dotierte
Sondermaßnahme zugunsten syrischer Flüchtlinge angenommen, um dem starken Anstieg des
Flüchtlingsstroms Rechnung zu tragen. Im Rahmen des Stabilitätsinstruments wurde Ende 2012 ein
Beschluss über Regionalprogramme zur Unterstützung der von der Krise in Syrien betroffenen
Bevölkerungsgruppen gefasst; die Mittelausstattung dieser Programme belief sich auf 20 Mio.
EUR.
Die Europäische Union hat sich im Rahmen des EIDHR aktiv für Menschenrechtsverteidiger in
Syrien eingesetzt und Hilfe für die syrische Zivilgesellschaft bereitgestellt. Hierdurch konnte Not-
hilfe für Menschenrechtsverteidiger geleistet und die Dokumentierung von Menschenrechts-
verletzungen unterstützt werden; ferner konnten die digitale Sicherheit, die Medien sowie
Networking-Tätigkeiten gefördert und syrischen Bloggern und unabhängigen syrischen Medien
Unterstützung gewährt werden.
Auf der internationalen Bühne hat die Europäische Union eine Vorreiterrolle im Menschenrechtsrat
übernommen und drei Sondersitzungen zu Syrien initiiert, die für die Einsetzung der unabhängigen
Untersuchungskommission ausschlaggebend waren. Die vom VN-Menschenrechtsrat und der Gene-
ralversammlung angenommenen Resolutionen zu Syrien sind wichtige Schritte, die auf die Initia-
tive der EU zurückzuführen sind. Die EU begrüßte die 2012 erfolgte Verlängerung des Mandats der
unabhängigen internationalen Untersuchungskommission zu Syrien und deren Verstärkung durch
die Ernennung der beiden neuen Mitglieder Carla del Ponte und Vitit Muntarbhorn. Die EU bekräf-
tigte ihre Unterstützung für die Untersuchungen von mutmaßlichen Verstößen gegen die internatio-
nalen Menschenrechtsnormen durch die Kommission, damit die Verantwortlichen für diese Ver-
stöße – einschließlich der Verstöße, die möglicherweise Verbrechen gegen die Menschlichkeit und
Kriegsverbrechen im Sinne des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs darstellen –
zur Rechenschaft gezogen werden. Die EU hat wiederholt erklärt, dass in dem Falle, dass den
Anliegen in Bezug auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf nationaler
Ebene nicht angemessen Rechnung getragen wird, der Internationale Strafgerichtshof hiermit
befasst werden sollte. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen kann jederzeit den Internationalen
Strafgerichtshof mit der Lage in Syrien befassen. Die EU forderte den Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen in Schlussfolgerungen des Rates auf, die Lage in Syrien in allen ihren Aspekten, ein-
schließlich dieser Frage, vordringlich anzugehen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 51
DG C DE
Die EU hob hervor, wie wichtig eine Dokumentierung der weit verbreiteten, systematischen und
groben Menschenrechtsverletzungen ist, und erinnert daran, dass diejenigen, die für diese Ver-
letzungen verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Sie forderte die syrischen
Behörden erneut auf, uneingeschränkt mit der Untersuchungskommission zusammenzuarbeiten und
ihr unter anderem den vollen, sofortigen und ungehinderten Zugang zum gesamten syrischen Gebiet
zu gewähren. Die Anstrengungen, die gegenwärtig im Hinblick auf Gerechtigkeit und Rechen-
schaftpflicht unternommen werden, sei es von der Kommission oder von Nichtregierungsgremien,
werden von der Europäischen Union uneingeschränkt unterstützt.
Die EU hat kontinuierlich hervorgehoben, dass die auf internationaler und regionaler Ebene unter-
nommenen Anstrengungen darauf konzentriert werden müssen, die Krise in Syrien im Wege einer
politischen Lösung beizulegen, und hat alle wichtigen Akteure in der Region und alle Mitglieder
des VN-Sicherheitsrats aufgerufen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und den Gemeinsamen
Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen und der Liga der arabischen Staaten für Syrien,
Lakhdar Brahimi, in seinen Anstrengungen zu unterstützen.
Die Hohe Vertreterin hat in ihren Erklärungen mehrfach die entsetzlichen Verstöße gegen die
Menschenrechte verurteilt, sowohl generell als auch in Bezug auf Einzelfälle von verfolgten
Menschenrechtsverteidigern. Die Europäische Union hat in allen Foren und durch alle verfügbaren
Arten der Kommunikation deutlich gemacht, dass die massiven Menschenrechtsverletzungen aller
Parteien beendet werden müssen, und dass eine Lösung für den Konflikt gefunden werden muss, bei
der die Menschenrechte aller syrischen Bürger ungeachtet ihres ethnischen oder religiösen Hinter-
grunds geachtet und garantiert werden.
Tunesien
http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_tunisia_fr.pdf
Tunesien hat sich im Mai 2012 dem Verfahren der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung unter-
zogen. Von den 125 Empfehlungen, die von den gleichrangigen Prüfern ausgesprochen wurden,
akzeptierte die tunesische Regierung 110 (96 Empfehlungen wurden akzeptiert, ergänzend dazu
wurde zu 14 erklärt, dass sie umgesetzt würden). Tunesien verpflichtete sich, elf weitere Empfeh-
lungen (die insbesondere Gleichstellungsfragen und die Todesstrafe zum Gegenstand hatten) zu
prüfen, konnte diese jedoch aufgrund der in der nationalen verfassungsgebenden Versammlung
laufenden Debatte über den Verfassungsentwurf nicht akzeptieren. Drei Empfehlungen wurden
abgelehnt (betreffend die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgenderpersonen und
die Gesetze, mit denen Verunglimpfung zu einem Straftatbestand gemacht wird). Der Menschen-
rechtsrat verabschiedete auf seiner 21. Tagung am 19. September 2012 einen Bericht über Tunesien.
http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_tunisia_fr.pdf
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 52
DG C DE
Auf der Tagung des Assoziationsrates vom 19. November 2012 erzielten die Europäische Union
und Tunesien politisches Einvernehmen über einen neuen Aktionsplan, in dem eine privilegierte
Partnerschaft verankert wurde. Das gemeinsame Dokument enthält ehrgeizige Verpflichtungen im
Hinblick auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Governance (Titel II des Abschnitts über die
politische Zusammenarbeit), ferner sind darin ein Dialog und eine Zusammenarbeit in Fragen im
Zusammenhang mit den Menschenrechten und Grundfreiheiten (Titel III) sowie eine Zusammen-
arbeit in den Bereichen Justiz und Sicherheit (Titel V) vorgesehen.
Dieser Rahmen für eine verstärkte politische Zusammenarbeit sollte die Europäische Union in die
Lage versetzen, den Dialog mit der tunesischen Regierung zu verschiedenen vorrangigen Themen
zu intensivieren, zu denen unter anderem die Bekämpfung der Folter, die Justizreform, die Freiheit
der Meinungsäußerung, die Abschaffung der Todesstrafe und die Umstrukturierung des tunesischen
Comité Supérieur des Droits de l'Homme et des Libertés Fondamentales (Oberstes Komitee für
Menschenrechte und Grundfreiheiten) zählen. Die EU wies in einer auf der Tagung des Asso-
ziationsrates vom 19. November 2012 angenommenen Erklärung auf die Bedeutung mehrerer dieser
vorrangigen Themen hin.
Auf dem Gebiet der Zusammenarbeit erging nach einem 2011 im Rahmen des Europäischen
Instruments für Demokratie und Menschenrechte erfolgten ersten Aufruf zur Einreichung von Vor-
schlägen für Wahlbeobachtung durch einheimische Beobachter, Schulungen für politische Parteien
und Maßnahmen zur Verbesserung der Freiheit der Meinungsäußerung und zur Förderung demo-
kratischer Werte im April 2012 ein zweiter Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen, für den ein
Budget von 1 Mio. EUR zur Verfügung stand. Im Juli 2012 wurde ein Finanzierungsabkommen
über 7 Mio. EUR zur Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft unterzeichnet. Außerdem wurde 2012
eine Vereinbarung mit der tunesischen Vereinigung für die Integrität und Demokratie der Wahlen
(ATIDE) geschlossen, durch die ATIDE eine Beihilfe in Höhe von 334 834 EUR gewährt wird, um
zu Transparenz und Glaubwürdigkeit des Verfassungsprozesses beizutragen.
Im Januar 2012 wurde ein GSVP-Beschluss, mit dem Sanktionen (Einfrieren von Vermögens-
gegenständen und Visumssperre) gegen 48 Personen, die dem Regime des ehemaligen Präsidenten
Ben Ali eng verbunden waren, verhängt werden, um ein weiteres Jahr verlängert.
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DG C DE
Algerien
Algerien hat die Europäische Union ausdrücklich darum ersucht, strukturierte Dialoge mit der
Zivilgesellschaft zu erleichtern und bei der Entwicklung einer besseren Kommunikation zu unter-
stützen (dies wurde bei den jüngsten Gesprächen über die Programmplanung für die Zusammen-
arbeit zwischen der EU und Algerien für die Jahre 2014-2017 deutlich). Nach Auffassung der
Europäische Union ist dies eine wichtige Gelegenheit, die nicht verpasst werden darf, kann hier
doch ebenfalls dazu beigetragen werden, der Teilhabe der Zivilgesellschaft in Algerien mehr
Glaubwürdigkeit zu verleihen.
Im Januar 2012 wurde ein neues Vereinigungsgesetz angenommen; es ist Bestandteil eines Reform-
pakets, das der Regierung umfangreiche Befugnisse verleiht, die unter anderem die Registrierung,
die Vereinnahmung von Geldern aus dem Ausland und die Verfolgung von Zielen, die gegen die
"nationalen Werte" verstoßen, betreffen. Kommissionsmitglied Füle hat anlässlich seines Besuchs
in Algier im März 2012 der Besorgnis der Europäischen Union über dieses Gesetz auf höchster
Ebene Ausdruck verliehen, zudem hat die EU auf politischer Ebene und auf Sektorebene ihre
Besorgnis zum Ausdruck gebracht.
In ihrem regelmäßigen Dialog mit der algerischen Regierung, unter anderem auch im institutio-
nellen Rahmen des Assoziierungsabkommens, brachte die EU die Einhaltung internationaler Über-
einkommen und Standards durch Algerien in Bezug auf die Versammlungs- und Religionsfreiheit
und die Freiheit der Meinungsäußerung zur Sprache. Die Europäische Union rief die algerische
Regierung außerdem dazu auf, für die Gleichstellung der Geschlechter zu sorgen und sicher-
zustellen, dass Fälle sexueller Belästigung von Frauen sofort untersucht werden.
Menschenrechtsverteidiger sehen ihre Freiheit der Meinungsäußerung sowie ihre Vereinigungs-
uind Vereinigungsfreiheit eingeschränkt, werden eingeschüchtert und sind gerichtlichen Schikanen
ausgesetzt. 2012 waren mehrere solcher Einzelfälle zu verzeichnen: Ahmed Kerroumi wurde im
April 2012 ermordet in seinem Büro aufgefunden. Der Sprecher der Hohen Vertreterin brachte in
einer Erklärung die Erschütterung und die Trauer über den Tod von Ahmed Kerroumi zum Aus-
druck und forderte die Einleitung einer Untersuchung. 2012 sah sich eine Reihe von Menschen-
rechtsverteidigern gerichtlichen Schikanen ausgesetzt, die mit Artikel 100 des Strafgesetzbuchs
(Aufstachelung zu waffenlosen Zusammenrottungen) begründet wurden. Die Europäische Union
entsandte einen Beobachter zu dem Gerichtsverfahren gegen vier Menschenrechtsverteidiger, die
der "Aufstachelung zur waffenlosen Zusammenrottung" beschuldigt wurden; dieses Verfahren fand
im September 2012 statt. Es wurde ein aufschlussreicher Kurzbericht erstellt und sowohl dem EAD
als auch den Leitern der Missionen der Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 54
DG C DE
Im Mai 2012 wurde Algerien einer allgemeinen regelmäßigen Überprüfung unterzogen. Im
September 2012 akzeptierte Algerien 63 der 112 dabei ausgesprochenen Empfehlungen, die rest-
lichen Empfehlungen wurden mit den Vermerken "Umsetzung läuft" oder "zur Kenntnis
genommen" versehen. Auf die Empfehlungen zur Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und zur
Freiheit der Meinungsäußerung reagierte Algerien negativ. Die Regierung verteidigte die im Januar
2012 verkündeten neuen Gesetze.
Auf Wunsch von Algerien entsandte die Europäische Union zum ersten Mal eine Wahlbeobach-
tungsmission zur Beobachtung der Parlamentswahlen, die im Mai 2012 durchgeführt wurden. Die
vom Mitglied des Europäischen Parlaments Salafranca geleitete EU-Wahlbeobachtungsmission
erstellte einen Bericht, in dem hervorgehoben wird, dass weitere Maßnahmen zur Verbesserung der
Transparenz, einschließlich des systematischen Zugangs der politischen Parteien zur nationalen
Wahlliste, notwendig sind. Auf der Tagung des Assoziationsrates, die im Dezember 2012 stattfand,
teilte die algerische Regierung mit, dass eine Reihe der in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen
umgesetzt worden seien. Die Europäische Union machte deutlich, dass sie bereit sei, die algerische
Regierung bei der Umsetzung sämtlicher Empfehlungen zu unterstützen.
Die erste Runde von Verhandlungen über einen Aktionsplan im Rahmen der neuen Europäischen
Nachbarschaftspolitik, einschließlich der Menschenrechtskapitel, fand am 17. Oktober 2012 in
Brüssel statt. Die Verhandlungen werden in den nächsten Jahren weitergeführt.
In Bezug auf Algerien wurden - ergänzend zu den themen- und regionenspezifischen Programmen
(z.B. EIDHR und Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft) - in die bilateralen Kooperations-
programme der EU Komponenten zur Unterstützung von Maßnahmen der Zivilgesellschaft aufge-
nommen, insbesondere zu Gleichstellungsfragen, zum kulturellen Erbe (21,5 Mio. EUR) und für
Jugendbeschäftigungsprogramme (23,5 Mio. EUR); die entsprechenden Vereinbarungen wurden im
November 2012 unterzeichnet.
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DG C DE
Darüber hinaus ergriff die EU im Rahmen des Programms zur Förderung von Partnerschaft, Refor-
men und breitenwirksamem Wachstum (SPRING) Maßnahmen zur Förderung der Beziehungen
zwischen Zivilgesellschaft und Regierung. Die erste Mittelzuweisung aus dem Programm SPRING
in Höhe von 10 Mio. EUR an Algerien wird zur Förderung eines Programms zur Regierungs-
führung eingesetzt, mit dem Bereiche angegangen werden sollen, in denen bisher eine Zusammen-
arbeit schwierig war (einschließlich des Parlaments). Vertreter der Zivilgesellschaft, wie beispiels-
weise bekannte Anwaltsverbände, sind konsultiert worden.
Die EU-Delegation lotet derzeit aus, welche weiteren Bereiche für eine Unterstützung in Frage
kämen, so unter anderem die Verbesserung des Zugangs der Bürger zur Justiz, die Bekämpfung der
Korruption sowie verbesserte Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwaltung der öffent-
lichen Finanzen. Die Bereitstellung weiterer Mittel aus dem Programm SPRING hängt nach wie vor
davon ab, wieweit Algerien Maßnahmen ergreift, um Vertreter der Zivilgesellschaft im Rahmen der
Ausarbeitung des ENP-Aktionsplans zu konsultieren. Der Conseil National Economique et Social
(CNES - Nationaler Wirtschafts- und Sozialrat) und die EU-Delegation werden hier die Feder-
führung übernehmen. Algerien hat die Europäische Union ausdrücklich darum nachgesucht, struk-
turierte Dialoge mit der Zivilgesellschaft zu erleichtern und bei der Entwicklung einer besseren
Kommunikation zu unterstützen (dies wurde bei den jüngsten Gesprächen über die Programm-
planung für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Algerien für die Jahre 2014-2017 deutlich).
Zudem wurde um nähere Angaben zur Verwendung von EU-Finanzmitteln für Nichtregierungs-
organisationen im Rahmen des neuen Gesetzes ersucht, bevor zusätzliche Mittel bereitgestellt
werden können.
Marokko
http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_maroc_fr.pdf
Die Europäische Union und Marokko haben ihren Dialog über Menschenrechte insbesondere in der
siebten Sitzung des Unterausschusses für Menschenrechte, Demokratisierung und Staatsführung
fortgesetzt, die am 16. und 17. Oktober 2012 in Rabat stattfand.
Bei diesem Dialog hat die Europäische Union Marokko eindringlich aufgefordert, die Umsetzung
der neuen Verfassung von 2011 voranzubringen, wofür die Verabschiedung von
19 Verfassungsgesetzen und weiteren Verordnungen sowie die Stärkung neuer Gremien und Insti-
tutionen erforderlich wäre. Zur Zeit sind 16 der Verfassungsgesetze, die zur ordnungsgemäßen
Umsetzung der neuen Verfassung erforderlich wären, noch immer nicht fertiggestellt.
http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_maroc_fr.pdf
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 56
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In dem Dialog mit der marokkanischen Regierung wies die Europäische Union darauf hin, wie
wichtig es ist, dass die Vereinigungsfreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung garantiert
werden, nachdem festgestellt worden war, dass auf dem Gebiet der Vereinigungsfreiheit nach wie
vor praktische Schwierigkeiten bestehen (Registrierung und Ausstellung von Eingangs-
bestätigungen) und einige Berichte über gewaltsames Vorgehen der Polizei und willkürliche Ver-
haftungen von Demonstranten bei friedlichen Demonstrationen vorlagen. In Bezug auf die Reform
des Pressegesetzes bekräftigte die EU die Notwendigkeit, so rasch wie möglich ein mit der neuen
Verfassung in Einklang stehendes neues Pressegesetz zu verabschieden und die Haftstrafen abzu-
schaffen, die nach wie vor gegen bestimmte Journalisten und Blogger verhängt werden.
Die Europäische Union hat aus dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte
(EIDHR) eine Reihe von Programmen finanziert, die darauf ausgelegt sind, die Freiheit der
Meinungsäußerung in Marokko zu fördern. Aus diesem Instrument wurden 2012 zudem 1,2 Mio.
EUR bereitgestellt, um eine große Anzahl von Projekten zu Demokratie und Menschenrechten in
Marokko finanziell zu unterstützen.
Marokko wurde im Rahmen der 13. allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (Mai 2012) überprüft
und akzeptierte 141 der 148 vom Menschenrechtsrat ausgesprochenen Empfehlungen. Die von
Marokko nicht akzeptierten Empfehlungen betrafen die Rücknahme von Erklärungen zum Über-
einkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau und die Überprüfung des
Familiengesetzbuchs in Bezug auf Polygamie, die Eheschließung Minderjähriger, die Gleich-
stellung von Frau und Mann in Erbrechtsangelegenheiten, die Überwachung der Menschenrechte in
der Sahara durch MINURSO und die Abschaffung der Todesstrafe bzw. die Einführung eines De-
jure-Moratoriums. Marokko kündigte zudem an, dass es beabsichtigt, mit den besonderen Verfahren
des VN-Menschenrechtsrats zu kooperieren. Auf dringendes Nachsuchen durch die Europäische
Union erließ der marokkanische Ministerrat im November 2012 drei Gesetze, mit denen das Fakul-
tativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder ernied-
rigende Behandlung oder Strafe, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung
jeder Form von Diskriminierung der Frau und das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt
über bürgerliche und politische Rechte gebilligt wurden. Marokko muss jedoch noch die Beitritts-
urkunden zu diesen Mechanismen hinterlegen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 57
DG C DE
Das institutionelle Menschenrechtssystem, das die interministerielle Delegation für Menschenrechte
(DIDH), den Nationalen Menschenrechtsrat (CNDH) und das Amt des Ombudsmanns umfasst,
erhielt durch die Schaffung von13 regionalen Ausschüssen des Nationalen Menschenrechtsrats
starken Auftrieb. Im Anschluss an eine Prüfung der Organisation unterzeichnete die EU ein
Abkommen mit der marokkanischen Regierung über Unterstützung in Form von Zuschüssen aus
dem Programm SPRING in Höhe von 3 Mio. EUR zum Ausbau der Kapazität des nationalen
Menschenrechtsrats. Diese Zuschüsse sind ebenfalls dafür vorgesehen, die interministerielle
Delegation für Menschenrechte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
In Bezug auf die Menschenrechte von Migranten wurde sowohl von der Zivilgesellschaft als auch
vom VN-Menschenrechtsrat und der Internationalen Organisation für Migration herausgestellt, dass
es zu zahlreichen Fällen von Gewaltanwendung seitens der Sicherheitskräfte kam. Diese Proble-
matik wurde bei dem Dialogtreffen zwischen der EU und der marokkanischen Regierung zur
Sprache gebracht.
Marokko war aufgrund seines Sitzes als nichtständiges Mitglied im VN-Sicherheitsrat in der Lage,
in wichtigen internationalen politischen Fragen und bei der Krisenbewältigung eine konstruktive
Rolle zu spielen; dabei widmete Marokko dem Syrien-Konflikt besondere Aufmerksamkeit und
arbeitete diesbezüglich in Menschenrechtsfragen mit der EU zusammen.
Marokko hat seine Zusammenarbeit mit dem Europarat in mehreren Bereichen intensiviert, hierzu
gehört unter anderem der Beitritt zu mehreren Übereinkommen des Europarates und der Beginn der
Durchführung des von der EU finanzierten Programms des Europarats zur "Stärkung demo-
kratischer Reformen in den südlichen Nachbarländern".
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 58
DG C DE
Westsahara
Die Frage des Rechtsstatus des Gebiets Westsahara und die Frage der Souveränität sind nach wie
vor ungelöst; das Gebiet ist zwischen Marokko und der Frente Polisario (Volksfront zur Befreiung
von Westsahara) umstritten. Die Vereinten Nationen betrachten Westsahara als ein Gebiet ohne
Selbstregierung.
Die von Marokko kontrollierten Teile Westsaharas sind in mehrere Provinzen untergliedert, die
behandelt werden, als seien sie Bestandteil des Königreichs. Die Frente Polisario hat gegenwärtig
ihre Basis in den Flüchtlingslagern in Tindouf (Algerien), die sie kontrolliert. Sie kontrolliert zudem
den Teil Westsaharas östlich des Berm (Anm. d.Ü. aus dem Arabischen stammender Eigenname des
marokkanischen Walls).
Das Mandat der VN-Mission für das Referendum in Westsahara (MINURSO) läuft am 30. April
2013 aus.
Der Konflikt in Westsahara hat zu schweren Verstößen gegen die Menschenrechte geführt, über die
kontinuierlich von externen Reportern und Menschenrechtsaktivisten berichtet wird. Marokko und
die Polisario beschuldigen sich gegenseitig, gegen die Menschenrechte der Bevölkerung unter ihrer
Kontrolle in den marokkanisch kontrollierten Teilen von Westsahara bzw. in den Flüchtlingslagern
in Tindouf in Algerien zu verstoßen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 59
DG C DE
Die Europäische Union hat sowohl in ihren Kontakten mit beiden direkt beteiligten Parteien
(Marokko, Frente Polisario) auch unter Nutzung des politischen Dialogs zwischen der EU und
Marokko, als auch in ihrer Erklärung vor der VN-Generalversammlung vom 15. Oktober 2012 und
bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen wiederholt i) ihrer Besorgnis über die lange
Dauer des Westsahara-Konflikts und dessen Auswirkungen auf Sicherheit und Zusammenarbeit in
der Region Ausdruck verliehen; ii) bekräftigt, dass sie die Bemühungen des VN-Generalsekretärs
um eine gerechte, dauerhafte und für beide Seiten annehmbare politische Lösung, die die Selbst-
bestimmung der Menschen in Westsahara im Rahmen von Regelungen nach Maßgabe der in der
Charta der Vereinten Nationen verankerten Ziele und Grundsätze ermöglicht, uneingeschränkt
unterstützt; iii) die Arbeit von Botschafter Christopher Ross als Persönlicher Gesandter des VN-
Generalsekretärs gewürdigt und dringend an die Parteien und die Nachbarstaaten appelliert, die
Arbeit mit ihm fortzusetzen, um den politischen Prozess voranzubringen; iv) alle Parteien aufge-
fordert, von gewalttätigen Handlungen abzusehen; v) die Resolution 2044(2012) des VN-Sicher-
heitsrats unterstützt, in der betont wird, "wie wichtig es ist, die Menschenrechtssituation in West-
sahara und in den Lagern in Tindouf zu verbessern" und den Parteien nahegelegt wird, "in Zusam-
menarbeit mit der internationalen Gemeinschaft unabhängige und glaubwürdige Maßnahmen zur
Gewährleistung der vollen Achtung der Menschenrechte zu erarbeiten und durchzuführen, einge-
denk ihrer diesbezüglichen völkerrechtlichen Verpflichtungen"; vi) begrüßt, dass die Kommis-
sionen des Nationalen Rates für Menschenrechte in Dakhla und Laayoune die Arbeit aufgenommen
haben; vii) ihre Besorgnis über die Lage der 24 in Salé inhaftierten saharauischen Aktivisten
geäußert und viiii) für den Fall, dass sich eine politische Lösung abzeichnet, ihre Bereitschaft
bekundet, Unterstützungsmaßnahmen zu prüfen, um die Durchführung einer solchen Lösung zu
erleichtern.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 60
DG C DE
Auf der 22. Tagung des Menschenrechtsrats berichtete der VN-Sonderberichterstatter über Folter
und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe über die
Anwendung von Folter und Misshandlung, einschließlich Vergewaltigung, schwerer Prügel und
Isolierung, durch marokkanische Strafverfolgungsbeamte insbesondere gegenüber Häftlingen,
denen die Teilnahme an Aktivitäten des Unabhängigkeitskampfs zur Last gelegt wird. Es wurde
ebenfalls über die Anwendung unverhältnismäßiger Gewalt bei der Repression von
Demonstrationen und bei der Verhaftung von Personen, die in dem Verdacht stehen, an
Demonstrationen für das Recht auf Selbstbestimmung des saharauischen Volkes teilgenommen zu
haben, berichtet. Die Europäische Union brachte im politischen Dialog der EU mit Marokko ihre
Besorgnis über mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen durch die marokkanischen
Sicherheitskräfte und angesichts der Berichte über schlechte Haftbedingungen in den Gefängnissen
in Salé zum Ausdruck.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 61
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Libyen
Seit der Revolution von 2011 steht Libyen vor mehreren wichtigen Herausforderungen, einschließ-
lich was den Aufbau eines funktionierenden Verwaltungsapparats, die Wiederherstellung der
öffentlichen Ordnung sowie die Übergangsjustiz, Rechtsstaatlichkeit und wirtschaftliche Entwick-
lung anbelangt. Die Sicherheit stellt das dringlichste Problem dar. Die Sicherheitsprobleme
umfassen u.a. Aspekte wie die ausbaubedürftigen Sicherheitsvorkehrungen, opportunistische Ent-
führungen, Rachemord, Angriffe und Sprengstoffanschläge zu Provokationszwecken, Gewalt
zwischen Volksgruppen und ein drastischer Anstieg gemeiner Straftaten.
Die EU finanziert derzeit 19 Projekte in den Bereichen Sicherheit, Justiz und Rechtsstaatlichkeit.
Die Reform von Polizei und Justiz, wirksamere Ermittlungen in Strafsachen, Aufbau einer Risiko-
analysekapazität der libyschen Polizeikräfte und Förderung einer effizienten Übergangsjustiz zählen
mit zu den Zielen, die mit einigen der laufenden Programme verfolgt werden.
Zudem bereitet die EU die Entsendung einer zivilen GSVP-Mission zur Unterstützung des Fähig-
keitenaufbaus für Grenzschutz- und Grenzverwaltung in Libyen vor. Europäische Experten werden
libysches Personal beraten, betreuen und ausbilden, um Libyens Fähigkeiten zum Schutz seiner
Land-, See- und Luftgrenzen auszubauen. Die Steuerung der Migrationsströme und die Achtung der
Menschenrechte zählen ebenfalls zu den Aufgabenfeldern der Mission.
Im Jahr 2012 gaben mehrere Menschenrechtsverletzungen Anlass zu Sorge. Ungeachtet der
öffentlichen Zusagen der Regierung, die Haftanstalten unter zentrale Verwaltung zu stellen, wurden
nur geringe Fortschritte erzielt. Von Seiten der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen
wurden kontinuierlich Fälle von Folter, illegaler Inhaftierung und Misshandlung von Migranten,
insbesondere aus Ländern südlich der Sahara, gemeldet. (Amnesty International, International
Federation for Human Rights und Human Rights Watch). Nach Schätzungen der Libyan
Humanitarian Relief Agency gibt es landesweit 72 000 Binnenvertriebene. Das UNHCR hat Miss-
handlungen von Binnenvertriebenen gemeldet.
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DG C DE
Am 31. Januar 2012 reagierte die EU auf erste Meldungen über die Misshandlung von Häftlingen in
Libyen. Die Hohe Vertreterin forderte in einer Erklärung, dass die Rechte aller in Libyen inhaf-
tierten Personen im Einklang mit den internationalen Standards geachtet werden. In dieser
Erklärung wurde die Regierung zudem aufgefordert, die Unterordnung sämtlicher Haftanstalten
unter staatliche Kontrolle zu beschleunigen und gründliche, unparteiische und wirksame Ermitt-
lungen zu mutmaßlichen Verletzungen der Rechte von Häftlingen durchzuführen.
Im Anschluss an Berichte über bewaffnete Zusammenstöße in Sebha im März 2012 forderte die EU
zur Zurückhaltung auf und ersuchte die Regierung nachdrücklich, sich mit verstärkten Anstrengun-
gen um eine Normalisierung der Lage zu bemühen.
Die Hohe Vertreterin verurteilte den Angriff auf die US-Botschaft in Benghazi vom 11. September
2012 aufs Schärfste. Sie sprach den Angehörigen der Opfer und der US-Regierung ihr tiefstes Mit-
gefühl aus und forderte die libysche Regierung auf, unermüdlich darauf hinzuarbeiten, dass die
Verantwortlichen vor Gericht gebracht werden.
Im November 2012 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung zur Lage der
Migranten in Libyen. Dem ging eine Debatte voraus, in deren Verlauf die Teilnehmer betonten,
dass die EU auch weiterhin die Regierung auffordern werde, die Einhaltung der internationalen
Menschenrechtsstandards zu gewährleisten; zugleich werde die EU die Regierung nach wie vor bei
der Einhaltung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen unterstützen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 63
DG C DE
Aus dem ENPI, dem IfS und dem EIDHR wurden Gelder bereitgestellt, um ein Hilfspaket (20 Mio.
EUR) zu schnüren, das einen besseren Schutz gefährdeter Gruppen vor Menschenrechts-
verletzungen erzielen soll. Die betreffenden Projekte zielen u.a. auf Folgendes ab: Ausbau der auf
den Menschenrechten beruhenden Reformen im libyschen Strafvollzug, Verstärkung der Fähig-
keiten für eine wirksame und schutzorientierte Steuerung gemischter Migrationsbewegungen in
Libyen, Betreuung und Unterstützung von Opfern von Folter oder erzwungenem Verschwinden
sowie Unterstützung für Aussöhnungsprozesse und den demokratischen Übergang in Libyen.
Was den demokratischen Übergang anbelangt, so bilden die Wahlen vom 7. Juli 2012 zweifels-
ohne als Höhepunkt des Jahres, da die Libyer zum ersten Mal seit vier Jahrzehnten ihre
verfassungsgebende Versammlung wählen konnten.
Das nach Libyen entsandte EU-Wahlbeurteilungsteam (EU EAT) unter der Leitung des Mitglieds
des Europäischen Parlaments, Alexander Graf Lambsdorff, bescheinigte den Wahlen eine
ordnungsgemäße Abwicklung, pluralistische Ausgestaltung und einen insgesamt friedlichen
Verlauf. Der am 21. Oktober veröffentlichte Schlussbericht enthält die Feststellungen des EU EAT
nebst 39 Empfehlungen für eine bessere Durchführung der nächsten Wahlen in Libyen.
Die Zusammenarbeit der libyschen Behörden mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH)
in Bezug auf Saif al-Islam Qadhafi und Abdullah al-Senussi, gegen die der IStGH nach der Verab-
schiedung der Resolution 1970 des VN-Sicherheitsrates einen Haftbefehl erlassen hat, ist weiterhin
problematisch.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 64
DG C DE
Die Hohe Vertreterin gab am 19. Juni 2012 nach der Festnahme und Inhaftierung von vier
Personalmitgliedern des IStGH eine Erklärung ab. Darin wird hervorgehoben, dass Libyen nach der
Resolution 1970 (2010) des VN-Sicherheitsrates Resolution 1970 (2010) des VN-Sicherheitsrates
gemäß dieser Resolution zur uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem Internationalen
Strafgerichtshof verpflichtet ist und die Vorrechte und Immunitäten der IStGH-Mitarbeiter
anerkennen muss. Am 2. Juli 2012 begrüßte die Hohe Vertreterin die Freilassung der vier IStGH-
Mitarbeiter und würdigte den Einsatz all jener, die dieses Ergebnis ermöglicht haben.
IV Russland und Zentralasien
Russland
Die Menschenrechtssituation in Russland stand wie zuvor im Mittelpunkt der Beziehungen EU-
Russland während des Jahres 2012, das als Wahljahr in seinen ersten fünf Monaten von zahlreichen
Kundgebungen der Opposition und von Forderungen nach einer wirksamen heimischen
Wahlbeobachtung geprägt war. Im Laufe des Jahres wurden neue Gesetze erlassen, die Demon-
strationen neu regeln und russische Nichtregierungsorganisationen, die Gelder aus dem Ausland
erhalten, zur Registrierung als "ausländische Agenten" verpflichten; zudem wurde Verleumdung
erneut als Straftatbestand eingestuft und die Kontrolle über das Internet verstärkt. Besonders
besorgt zeigte sich die EU darüber, dass die neuen Rechtsvorschriften den Druck auf die Zivil-
gesellschaft erhöhen und zu einer verminderten Aktivität von Nichtregierungsorganisationen in
Russland führen. Die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin brachte ihre Anliegen anhand mehrerer
Erklärungen zu den gesetzlichen Änderungen sowie über spezifische Maßnahmen gegen Mitglieder
der Opposition zur Sprache. Die Verfolgung, einschließlich durch Festnahmen und Gerichts-
verfahren, von Oppositionellen und Anführern von Protestbewegungen während der Wahlperiode
und danach, insbesondere im Zusammenhang mit den Protesten am Bolotnaya-Platz, bereiteten der
EU Sorge.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 65
DG C DE
In diesem Kontext nahmen Menschenrechtsfragen auch weiterhin einen wichtigen Platz beim
politischen Dialog zwischen EU und Russland ein, so auch auf den beiden Gipfeltreffen EU-
Russland im Berichtszeitraum, die im Juni in St. Petersburg und im Dezember in Brüssel
stattfanden, sowie im Oktober auf dem der Tagung des Ständigen Partnerschaftsrates EU-Russland
(Justiz, Freiheit und Sicherheit) in Nicosia. Die EU brachte in diesen Foren ihre Anliegen in Bezug
auf die Menschenrechtslage und die einschränkenden Rechtsvorschriften in Russland zum
Ausdruck.
Der Sonderbeauftragte der EU für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, reiste im Oktober nach
Russland, um an dem Zivilgesellschafts-Forum EU-Russland in St. Petersburg teilzunehmen. Er
knüpfte Kontakte zum russischen Botschafter für Menschenrechte, Konstantin Dolgow, und traf
sich mit dem Vorsitzenden des Präsidentenbeirats für Zivilgesellschaft und Menschenrechte,
Michail Fedotow, und mit Russlands Ombudsman für Kinderrechte, Pavel Asthakow. Zudem
veranstaltete der thematische Sitzungen mit der russischen Zivilgesellschaft innerhalb und
außerhalb Russlands.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 66
DG C DE
Die EU und Russland setzen 2012 ihre regelmäßigen, zweimal jährlich stattfindenden Menschen-
rechtskonsultationen fort. Die 15. und 16. Runde dieser Konsultationen fanden im Juli und im
Dezember in Brüssel statt. Um diese Konsultationen wirksamer zu gestalten und um sicherzustellen,
dass ein echter Dialog stattfindet, forderte die EU Russland auf, die Modalitäten der Menschen-
rechtskonsultationen anzupassen, insbesondere durch Einbeziehung anderer Ministerien und
Agenturen als dem Außenministerium, durch Begegnungen mit russischen und internationalen
NRO am Rande der Konsultationen und durch die Veranstaltung der Konsultationen an alternieren-
den Orten. Beide Seiten hatten die Gelegenheit, insbesondere Entwicklungen im Bereich der
Rechtsstaatlichkeit (Gerichtswesen, Strafverfolgungsbehörden, Haftanstalten) zu erörtern und sich
durch den Austausch schriftlicher Listen von Einzelfällen, zu denen Anliegen vorlagen, Klarheit
über die jeweiligen Sachverhalte zu verschaffen. Die EU brachte ihre Besorgnis über die sich ver-
schlechternde Lage der Zivilgesellschaft zum Ausdruck, einschließlich hinsichtlich der Medienfrei-
heit, der Situation von Nichtregierungsorganisationen in Russland und der neuen Rechtslage, die die
NRO-Arbeit beeinträchtigt, sowie der Lage im Nordkaukasus. Die Rechte des Kindes und Fragen
der Diskriminierung und des Rassismus wurden ebenfalls angesprochen, insbesondere von der
Russischen Föderation, die ihre Besorgnis über bestimmte Praktiken in EU-Mitgliedstaaten zum
Ausdruck brachte. Die EU nutzte die Gelegenheit, die diese Konsultationen boten, um Fragen zu
konkreten Einzelfällen zu stellen, und begrüßte die Tatsache, dass Russland im Dezember 2012 in
schriftlicher Form zu mehreren dieser Fälle klärende Stellungnahmen abgegeben hat. Schließlich,
wie auch bei früheren Gelegenheiten, loteten die EU und Russland Möglichkeiten aus, ihre
Zusammenarbeit in internationalen Foren (VN-Generalversammlung und Menschenrechtsrat, OSZE
und Europarat) zu verbessern.
Die EU traf vor und nach jeder Konsultationsrunde mit Vertretern russischer und internationaler
NRO in Brüssel, Moskau und St. Petersburg zusammen. In St. Petersburg veranstaltete die EU eine
Reihe von Tagungen zu den Rechten des Kindes und zur Lage von LGBTI-Personen, die von der
Verabschiedung eines regionalen Gesetzes über "anti-homosexuelle Propaganda" beeinträchtigt
wurden.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 67
DG C DE
Im Jahresverlauf verfolgte das Europäische Parlament mit verstärkter Aufmerksamkeit die Lage-
entwicklungen in der Russischen Föderation und ersuchte die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin
mehrfach, vor dem Parlament die Position der EU gegenüber der politischen und Menschenrechts-
lage in Russland darzulegen. Die parlamentarischen Sitzungen EU-Russland waren spezifisch der
Rolle der Zivilgesellschaft gewidmet.
Die EU verfolgte den Fall Sergeij Magnitsky mit besonders großem Interesse. Die Bemühungen des
Präsidentenbeirats für die Entwicklung der Menschenrechte und der Zivilgesellschaft um Aufklä-
rung der Umstände des Todes des Anwalts Sergej Magnitsky wurden im Laufe der offiziellen
Ermittlungen weitgehend ignoriert. Der Rat verzeichnete einige Entwicklungen im Fall Michail
Chodorkowski, deren Umsetzung er aufmerksam verfolgen wird. Beide Fälle bleiben hoch auf der
Agenda der EU.
Im August 2012 gab die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin eine Erklärung ab, in der sie ihre tiefe
Enttäuschung über das unverhältnismäßig harte Urteil gegen Mitglieder der Punk-Band "Pussy
Riot" zum Ausdruck brachte. Die Hohe Vertreterin erinnerte Russlands an seine Zusagen, seinen
internationalen Verpflichtungen zur Gewährleistung eines fairen, transparenten und unabhängigen
Gerichtsverfahrens nachzukommen.
Im Rahmen des Dialogs über Visumfragen setzten die EU und Russland die Umsetzung der
"gemeinsamen Maßnahmen" fort. Hierbei erfolgte ein umfassender Informationsaustausch über die
Achtung der Menschenrechte und über den Menschenhandel, entsprechend den Vorgaben der
gemeinsamen Maßnahmen.
Zentralasien (Region)
Die 2007 angenommene EU-Strategie für eine neue Partnerschaft mit Zentralasien bietet den
politischen Rahmen für die Beziehungen der EU zu Ländern Zentralasiens. Sie setzt, was die
Zusammenarbeit mit der Region anbelangt, den Schwerpunkt auf Menschenrechte und Rechtsstaat-
lichkeit. Am 25. Juni 2012 nahm der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) den dritten Fortschritts-
bericht über die Umsetzung der EU-Strategie für Zentralasien an und umriss die Grundzüge der
künftigen Ausrichtungen. In dem Bericht werden die prioritären Bereiche bestätigt und die Unter-
stützung betont, die die EU im Hinblick auf Förderung und Schutz der Menschenrechte, demo-
kratische Reformen und Entwicklung der Zivilgesellschaft leistet, auch durch Stärkung der Rechts-
staatlichkeit und Kapazitätsaufbau bei zivilgesellschaftlichen Organisationen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 68
DG C DE
2012 brachte die EU auch weiterhin Menschenrechtsfragen und Einzelfälle im Rahmen bilateraler
Menschenrechtsdialoge und politischer Kontakte mit führenden Politikern Zentralasiens zur
Sprache, so auch beim Besuch der Hohen Vertreterin Ashton in der Kirgisischen Republik,
Usbekistan, Tadschikistan und Kasachstan im Anschluss an das Ministertreffen EU-Zentralasien,
das am 27. November 2012 in Bishtek abgehalten wurde. Die Themen Menschenrechte und Zivil-
gesellschaft standen bei den Treffen der Hohen Vertreterin weit oben auf der der Tagesordnung. Sie
ermutigte ihre Gesprächspartner, die Liberalisierung und Demokratisierung durch weitere Reformen
weiter voranzutreiben. In jedem Ziel ihrer Vier-Länder-Reise traf sich die Hohe Vertreterin mit
Vertretern der Zivilgesellschaft.
In den fünf Jahren seit dem Beginn der EU-Zentralasien-Strategie erreichte der strukturierte Dialog,
der mit allen Ländern der Region aufgebaut worden war, eine gewisse Reife. Diese Dialoge ermög-
lichen nunmehr offene Gespräche über Anliegen, so auch über Einzelfälle, die Menschenrechts-
verteidiger betreffen. Die Dialoge werden in enger Zusammenarbeit mit lokalen Organisationen der
Zivilgesellschaft und internationalen Nichtregierungsorganisationen, die sich für die Menschen-
rechte einsetzen, vorbereitet. Mit Unterstützung des Europäischen Instruments für Demokratie und
Menschenrechte (EIDHR) wurden mehrere Zivilgesellschafts-Seminare veranstaltet. Diese
Seminare boten Vertretern der Zivilgesellschaft aus Europa und Zentralasien, Akademikern und
Staatsbediensteten Gelegenheit zu einem Meinungsaustausch. Aus diesen Seminaren sind
detaillierte Empfehlungen darüber hervorgegangen, welche rechtlichen und praktischen Ände-
rungen vorzunehmen sind, um eine uneingeschränkte Einhaltung der internationalen und nationalen
Standards zu gewährleisten.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 69
DG C DE
Im Rahmen der EU-Zentralasien-Strategie hat die seit 2008 bestehende Rechtsstaatlichkeits-
initiative die Länder Zentralasiens dabei unterstützt, ihre innerstaatlichen Rechtspraktiken und -
normen den internationalen Standards anzupassen. Auf der dritten Justizministerkonferenz, die am
6./7. Dezember in Brüssel abgehalten wurde, wurden die Empfehlungen der regionalen Seminare
zur Rechtsstaatlichkeit, die am 2./3. November 2012 in Astana und am 12./13. November 2012 in
Brüssel veranstaltet wurden, gebilligt. Die Justizminister legten zudem künftige Prioritäten für die
Rechtsstaatlichkeitsinitiative vor. Überdies hat die EU mit den zentralasiatischen Staaten auf natio-
naler Ebene bilaterale Kooperationsprogramme und -vorhaben mit direkter Bedeutung für die
Menschenrechte entwickelt. Die EU unterstützte insbesondere Reformen der Strafverfolgungs-
systeme und stellte Mittel für die Sensibilisierung für die Menschenrechte und für Kapazitäts-
aufbaumaßnahmen bereit. Im Wege des Dialogs und gemeinsamer Projekte arbeitete die EU eng
mit ihren internationalen Partnern zusammen: dem Europarat und seinen Fachgremien, insbe-
sondere der Venedig-Kommission, den VN und dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten
Nationen für Menschenrechte, und der OSZE.
Einen Beitrag zur Umsetzung der EU-Menschenrechtspolitik zu leisten, ist Teil des Auftrags des
Sonderbeauftragten der EU für Zentralasien; dieses Amt wurde bis zur Ernennung von Patricia Flor
im Juni 2012 von Pierre Morel wahrgenommen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 70
DG C DE
Kasachstan
2012 war die Menschenrechtslage in Kasachstan weiterhin erheblich von den Folgen der gewalt-
samen Zusammenstöße zwischen Ölarbeitern und der Polizei geprägt, die sich im Dezember 2011
in der westlichen Stadt Zhanaozen zugetragen hatten. Diese führten zu mehreren Gerichtsverfahren,
in denen rechtskräftige Urteile gegen Ölarbeiter, gegen Polizisten wegen übermäßiger Gewalt-
anwendung, gegen den Gouverneur der Stadt, gegen den Leiter einer Haftanstalt [in der ein inhaf-
tierter Ölarbeiter wegen Misshandlung und Vernachlässigung gestorben war], sowie gegen den
bekannten Oppositionsführer Vladimir Kozlow ergingen. Die EU beobachtete einen Teil der
Gerichtsverhandlungen und brachte ihre tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass das Gericht
den Angeklagten kein Recht auf ein faires Verfahren gewährte, sowie darüber, dass keine Ermitt-
lungen zu den mutmaßlichen unmenschlichen Behandlungen (Folter) in Haftanstalten eingeleitet
wurden. Die EU äußerte sich in einer Erklärung des Sprechers der Hohen Vertreterin Ashton vom 9.
Oktober 2012 zudem ihre Besorgnis über die politischen Untertöne des Gerichtsverfahren gegen
den Oppositionsführer Kozlow und über mehrere Mängel des Verfahrens, die von der EU festge-
stellt worden waren.
Im Jahresverlauf brachte die EU in bilateralen Treffen mit den kasachischen Behörden zudem
ernste Bedenken bezüglich der Einschränkungen der Medienfreiheit in Kasachstan zur Sprache4.
Diese Bedenken wurden durch eine gerichtliche Entscheidung zur vorläufigen Schließung mehrerer
Medien der Opposition aufgrund von Anklagepunkten im Zusammenhang mit den Zwischenfällen
von Zhanaozen im Jahre 2011 verstärkt.
4 http://eeas.europa.eu/delegations/vienna/documents/eu_osce/permanent_council/2012/pc_935_eu_on_taj-
and_kazakhstan.pdf
http://eeas.europa.eu/delegations/vienna/documents/eu_osce/permanent_council/2012/pc_935_eu_on_taj-and_kazakhstan.pdf
http://eeas.europa.eu/delegations/vienna/documents/eu_osce/permanent_council/2012/pc_935_eu_on_taj-and_kazakhstan.pdf
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 71
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Die Achtung der Religions- und Glaubensfreiheit in Kasachstan stand 2012 im Mittelpunkt der
Aufmerksamkeit, sowohl als Priorität der EU als auch aufgrund wichtiger innerstaatlicher Ent-
wicklungen, einschließlich der Verabschiedung eines neuen Religionsgesetzes, welches die erneute
Registrierung aller Glaubensgemeinschaften bedingte.
Im Jahr 2012 wurde Kasachstan zum Mitglied des VN-Menschenrechtsrats für den Zeitraum 2013-
2015 gewählt. Im Anschluss hieran wurde in diesem Land eine Arbeitsgruppe für die menschliche
Dimension eingesetzt, an der Regierungsbeamte und prominente NRO und Menschenrechts-
verteidiger teilnehmen. Zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten die Behörden zudem einen das Jahr
2011 erfassenden Bericht über die Menschenrechtslage in Kasachstan.
Am 8-9. November veranstaltete die EU in Astana ihr regelmäßiges Zivilgesellschafts-Seminar, an
dem Experten aus der Region teilnahmen und auf dem das Thema "Beitrag der Zivilgesellschaft zu
Rechts- und Justizreformen in Kasachstan" erörtert wurde. Das Seminar hatte 100 Teilnehmer, ein-
schließlich Vertreter der Zivilgesellschaft aus Kasachstan, Zentralasien und Europa, Vertreter der
Regierung und des Parlaments Kasachstans, Akademiker, Vertreter internationaler Organisationen,
Vertreter diplomatischer Missionen der EU-Mitgliedstaaten in Kasachstan, sowie Rechts-
sachverständige. Es wurden eine Reihe von Empfehlungen formuliert, die an die Regierung
Kasachstans und staatliche Bedienstete, die Zivilgesellschaft, die Europäische Union und die inter-
nationale Staatengemeinschaft gerichtet waren.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 72
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Kirgisische Republik
Die Kirgisische Republik war wie zuvor Vorreiter des Demokratisierungsprozesses in Zentralasien.
Die neuen verfassungsrechtlichen Grundsätze wurden im September 2012, als die parlamentarische
Dynamik eine neue Regierung an die Macht brachte, gewahrt. Das Land ergriff auch weiterhin
wichtige Schritte für die Justizreform; die neue Regierung erklärte die Bekämpfung der Korruption
zu ihren wichtigsten Prioritäten und erklärte sich bereit, diesbezüglich mit der EU zusammen zu
arbeiten. In der Region ist die Kirgisische Republik ist ein Pilotland für die Unterstützung der
Demokratie im Rahmen der außenpolitischen Maßnahmen der EU.
2012 setzte die EU den politischen Dialog mit der Regierung über Menschenrechtsfragen und die
Rechtsstaatlichkeitsreform im Lande fort und arbeitete eng mit der Zivilgesellschaft und internatio-
nalen Organisationen zusammen. Insbesondere im Rahmen der vierten Runde des Menschenrechts-
dialogs vom 19. September 2012 brachte die EU den Zugang zur Justiz und das Recht auf ein faires
Gerichtsverfahren zur Sprache, ebenso wie den Schutz der Rechte von Angehörigen von Minder-
heiten, die Einrichtung eines rechtlichen und administrativen Rahmens zum Schutz der Menschen-
rechte und die Umsetzung von Empfehlungen von internationalen Organisationen und Einrich-
tungen. Die Beratungen über Menschenrechtsfragen wurden auf der Tagung des Kooperations-
ausschusses EU-Kirgisische Republik am 23./24. Oktober 2012 fortgesetzt, wobei auch die Bedeu-
tung einer umfassenden Justizreform hervorgehoben wurde. Während ihres ersten Besuchs in der
Kirgisischen Republik im November 2012 begrüßte die Hohe Vertreterin Ashton die Entschlossen-
heit der kirgisischen Bevölkerung, demokratische Reformen durchzusetzen, sowie die erzielten
Fortschritte, und sie beriet über die Bedeutung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit für
Wohlstand und nachhaltige Entwicklung. Sie hatte einen Gedankenaustausch mit Vertretern der
Zivilgesellschaft über die bedeutendsten Herausforderungen, so auch die Beschleunigung der
Justizreform und eine zügigere Rechtspflege, den inter-ethnischen Dialog und die Integration, und
über die maßgebende Rolle der NRO beim Reformprozess.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 73
DG C DE
Ein Zivilgesellschafts-Seminar EU-Kirgisische Republik über die Rolle von NRO bei der Gewähr-
leistung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten wurde am 8.-9. Februar 2012 unter aktiver
Beteiligung der kirgisischen Seite abgehalten. Auf diesem Seminar wurden Empfehlungen zu
folgenden Bereichen angenommen: Korruptionsbekämpfung, Justizreform, Strafverfolgungs-
behörden, Polizeireform und Folterprävention. Diese Empfehlungen wurden allen bedeutenden
öffentlichen Stellen vorgelegt und in den Menschenrechtsdialog einbezogen; sie werden im weite-
ren Verlauf in den allgemeinen politischen Dialog und in die Programmierung der EU-Hilfen ein-
fließen. Einigen wichtigen Empfehlungen zur Verhinderung von Folter wurde mittlerweile teilweise
nachgekommen, vor allem die Verabschiedung des Gesetzes "über das nationale Zentrum der
Kirgisischen Republik zur Verhinderung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlungen".
Die Kirgisische Republik befindet sich in einer Übergangsphase; die Angleichung der Rechts-
normen an die neue Verfassung und die internationalen Standards wird vorangebracht, und die EU
ist entschlossen, die Konsolidierung der Demokratie, die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und die
Umsetzung der Justizreform weiter zu unterstützen. "Justizreform und Rechtsstaatlichkeit" ist einer
der drei prioritären Bereiche für Fördermaßnahmen der EU im Rahmen des Finanzierungs-
instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI) für den Zeitraum 2011-2013. Im Rahmen des
Stabilitätsinstruments, des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte
(EIDHR), werden nichtstaatliche Akteure unterstützt, um die inter-ethnische Aussöhnung und den
Schutz von Minderheiten, jungen Menschen, Frauen, Menschen mit Behinderungen zu fördern und
die Zivilgesellschaft zu unterstützen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 74
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Tadschikistan
2012 verfolgte die EU weiterhin mit großer Aufmerksamkeit verschiedene Menschenrechts-
entwicklungen in Tadschikistan, wobei sie einen politischen Dialog mit der Regierung führte und
zudem aktiv mit der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen zusammenarbeitete. Die
EU setzte sich vor allem für die Verhütung von Folter ein, forderte Freiheit der Meinungsäußerung
und ungehinderten Zugang zu Informationen, ermutigte zur Entradikalisierung in verschiedenen
Schichten der Gesellschaft, insbesondere der Jugend, und bemühte sich, die Aufrechterhaltung einer
dynamischen Zivilgesellschaft zu erleichtern, im Einklang mit Tadschikistans internationalen Ver-
pflichtungen im Bereich der Vereinigungsfreiheit. Mehrere EIDHR-Projekte zielten auf die Förde-
rung der Rechte von Frauen, Kindern und Menschen mit Behinderungen ab, wodurch Nicht-
diskriminierung und die Chancengleichheit größere Aufmerkamkeit zuteil wurde.
Im Juli 2012 kam es in der Provinz Gorno-Badakshan (GBAO) zu gewaltsamen Zusammenstößen
zwischen Regierungstruppen und bewaffneten lokalen Gruppen. Die EU forderte eine transparente
Untersuchung der Zwischenfälle sowie Garantien für eine ordnungsgemäße Anwendung der rechts-
staatlichen Grundsätze. Zudem brachte die EU ihre Besorgnis über Einschränkungen des Zugangs
zu Informationen, einschließlich der Sperrung mehrerer Internet-Websites, zum Ausdruck.
Für Tadschikistan stand das Jahr 2012 im Zeichen wichtiger Menschenrechtsdebatten in internatio-
nalen Foren. Nach Abschluss der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (Universal Periodic
Review – UPR) im Oktober 2011 aktzeptierte die Regierung Tadschikistans im März 2012 die
Mehrheit der Empfehlungen (von insgesamt 131 Empfehlungen wurden 104 akzeptiert und 7 abge-
lehnt). Im Mai 2012 besuchten zwei Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen Tadschikistan –
der Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Be-
handlung oder Strafe und der Sonderberichterstatter über das Recht eines jeden Menschen auf ein
Höchstmaß an physischer und psychischer Gesundheit. Im Oktober 2012 legte Tadschikistan dem
VN-Ausschuss gegen Folter die zweite regelmäßige Überprüfung vor. Die EU begrüßte die Offen-
heit und die große Einsatzbereitschaft der Regierung Tadschikistans in Bezug auf diese Über-
prüfungen. Andere positive Entwicklungen, die von der EU im Jahr 2012 begrüßt wurden, waren
die (teilweise) Entkriminalisierung von Verleumdungsstraftaten und die Verabschiedung der
Gesetzes über häusliche Gewalt.
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DG C DE
Im Juni 2012 prüfte ein zweitägiges Zivilgesellschafts-Forum EU-Tadschikistan Aspekte der
Folterverhütung unter reger Teilnahme von Vertretern der Zivilgesellschaft sowie Experten der
Regierung und internationalen Sachverständigen (z.B.: Amnesty International, Vereinigung für die
Verhütung der Folter - APT), Ärzte für Menschenrechte – PHR). Hierbei wurden umfassende
Empfehlungen ausgearbeitet, die der tadschikischen Regierung vorgelegt wurden und die bei der
nächsten Runde des Menschenrechtsdialogs EU-Tadschikistan weiter erörtert werden.
Die Menschenrechte wurden zudem im November im Kooperationsausschuss EU-Tadschikistan
thematisiert. Die wichtigsten Diskussionspunkte betrafen die Meinungs-, Religions- und
Vereinigungsfreiheit. Die Hohe Vertreterin Ashton hob während ihres ersten Besuchs in
Tadschikistan im November 2012 die Bedeutung einer starken und dynamischen Zivilgesellschaft
für das Land hervor. Eine Delegation von Mitgliedern des Europäischen Parlaments knüpfte
während ihres Aufenthalts in Duschanbe im Mai 2012 Kontakte zu Vertretern der tadschikischen
Zivilgesellschaft. Andere hochrangige Besucher, beispielsweise die Sonderbeauftragte der EU für
Zentralasien, Botschafterin Patricia Flor, und ihr Vorgänger, Botschafter Pierre Morel, trafen sich
2012 ebenfalls mit Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsverteidigern.
Turkmenistan
Turkmenistan ist weiterhin ein abgekapseltes Land mit wenig Kontakt zur Außenwelt, in dem
weitere Reformen dringend notwendig sind. Nach seine Wiederwahl im Februar 2012 leitete
Präsident Berdimuhamedow einige Reformen in die Wege, die eine gewisse Öffnung ermöglicht
haben; veranschaulicht wird dies durch die Verabschiedung eines Gesetzes über politische Parteien,
mit dem (zumindest theoretisch) erstmals ein politischer Pluralismus eingeführt wird, sowie durch
die Freilassung von politischen Gefangenen und durch eine erstmalige Zusammenarbeit mit dem
Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK).
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 76
DG C DE
Allerdings ist die Menschenrechtslage weiterhin besorgniserregend. Erhebliche Ausreisebeschrän-
kungen sowie die Existenz "schwarzer Listen" bereiten nach wie vor Sorge. Auch wenn eine
Registrierung als Nichtregierungsorganisation rechtlich möglich ist, stellen sich in der Praxis
erhebliche Hürden. Dies hat zur Folge, dass in Turkmenistan fast keine unabhängigen turkmeni-
schen NRO tätig sind, wohingegen internationale NRO sich nicht registrieren lassen können.
Außerdem liegen gut dokumentierte Berichte über Folter in turkmenischen Gefängnissen vor.
Der gemeinsame Ausschuss EU-Turkmenistan tagte im Juni 2012. Die EU hat im Rahmen ihres
politischen Dialogs mit Turkmenistan beharrlich ihre Bedenken hinsichtlich Menschenrechtsfragen
in mehreren Bereichen zur Sprache gebracht, in denen noch viel getan werden muss: demo-
kratischer Übergang und öffentliche Rechenschaftspflicht, Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und
Gewährleistung des Schutzes der Menschenrechte und der Medienfreiheit. Erwähnenswert sind
Turkmenistans Anstrengungen beim Ausbau seiner Beziehungen zu anderen Staaten und zur
Verstärkung der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, einschließlich solcher, zur
deren Aufgabenbereichen die menschliche Dimension zählt, beispielsweise die OSZE und die VN.
Aber die Fortschritte sind begrenzt, und die aktuelle Führung ist weiterhin darauf bedacht, ihre
Macht zu konsolidieren.
Die EU ist entschlossen, die Menschenrechtslage in Turkmenistan auch weiterhin zu beobachten
und ihre Anliegen zur Sprache zu bringen, einschließlich im Rahmen des Menschenrechtsdialogs
EU-Turkmenistan. Die fünfte Runde des Dialogs wurde 2012 vertagt und findet nunmehr am 15.
Mai 2013 in Ashgabat statt.
Die EU leistet gegenwärtig Unterstützung durch Finanzierung eines gemeinsamen Projekts
"Stärkung der innerstaatlichen Fähigkeit Turkmenistans zur Förderung und zum Schutz der
Menschenrechte", das vom UNDP/OHCHR in Ashgabat durchgeführt wird. Dieses Projekt ist die
erste geberübergreifende Intervention in Menschenrechtsfragen und die erste gemeinsame Aktion
von EU und UNDP in Turkmenistan. Dieses im Jahr 2011 aufgenommene Projet hat zwei Haupt-
ziele: i) Verbesserung der Fähigkeit der Regierung Turkmenistans zur Einhaltung der internatio-
nalen Menschenrechtsstandards; und ii) Ausarbeitung einer umfassenden Strategie zur Sensibili-
sierung der Öffentlichkeit für die Menschenrechte, die auf verschiedene soziale Gruppen und
Amtsträger ausgerichtet ist: Studenten, Lehrkräfte, Richter und Polizisten.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 77
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Usbekistan
Als Teil der EU-Politik der bedingten Wiederaufnahme des Engagements mit Usbekistan wurden
menschenrechtsbezogene Themen regelmäßig in jeder Sitzung, die die EU und Usbekistan im
Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens abgehalten haben, zu Sprache gebracht.
Dies trifft insbesondere auf Sitzungen des Unterausschusses für Wirtschaft, Handel und Investi-
tionen (Februar), des Kooperationsausschusses (Juli) und in besonderem Maße auf den Menschen-
rechtsdialog (November) zu. Während dieses Dialogs hob die EU insbesondere folgende Themen
hervor: Haftbedingungen, Grundfreiheiten wie Meinungs-, Informations-, Religions-, Welt-
anschauungs-, Vereinigungs und Versammlungsfreiheit, und Recht auf Unterkunft, insbesondere im
Hinblick auf den Schutz besonders gefährdeter Gruppen. Die EU nahm Kenntnis von den von
Usbekistan mitgeteilten Reformzielen in mehreren Bereichen, und bestand auf bestimmte Aspekte
ihrer Umsetzung, wobei sie anbot, erforderlichenfalls Hilfe zur Verwirklichung der Ziele zu leisten.
Der Besuch der Hohen Vertreterin Ashton in Usbekistan (November) bot eine weitere Gelegenheit,
die Botschaft der EU zu den Menschenrechten auf höchster politischer Ebene zu übermitteln, und
wurde auch für Treffen mit einem repräsentativen Querschnitt der in Usbekistan tätigen Zivilgesell-
schaftsorganisationen genutzt.
2012 wandte sich die EU vorrangig der langjährigen Problematik der Kinderarbeit zu, um insbe-
sondere den Bedenken Rechnung zu tragen, die das Europäische Parlament Ende 2011 bei der
Prüfung des Textilprotokolls zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen geäußert hatte. Im
Mai 2012 fand in Taschkent ein Seminar über die Umsetzung der von Usbekistan ratifizierten
Abkommen mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unter aktiver Beteiligung sowohl der
ILO als auch der EU statt. Die EU stellt fest, dass im Jahr 2012 weniger Kinder an der Baum-
wollernte teilgenommen haben (internationaler Beobachter verzeichneten in den meisten Regionen
einen erheblichen Rückgang der Zahl der Kinder unter 15 Jahren, die Feldarbeiten verrichteten) und
hofft, dass sich dieser Trend fortsetzen wird. Um dies zu gewährleisten, hat sich die EU für eine
Wiederaufnahme einer umfassenden Kooperationsagenda zwischen Usbekistan und der ILO einge-
setzt, auch im Hinblick auf die Überwachung der Umsetzung einschlägiger ILO-Übereinkommen.
Dennoch bereitet das Thema Kinderarbeit weiterhin Sorge.
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Entsprechend ihrer Politik des bedingten Engagements mit Usbekistan hat sich die EU bemüht, der
Kooperationsbereitschaft dieses Landes in Bezug auf grundlegende Menschenrechtsfragen auszu-
bauen. Zu diesem Zweck wurde Anfang 2012 ein mit 10 Mio. EUR dotiertes Programm zur Straf-
rechtsreform eingeleitet, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Zudem
wurde weiter an der Ausgestaltung einen Hilfsprojekts gegen erniedrigende Behandlungen in Haft-
anstalten gearbeitet. Mitte 2012 wurde ein mit 10 Mio. EUR ausgestattetes Programm zur Ent-
wicklung des ländlichen Raums unterzeichnet, das die Modernisierung und Diversifizierung der
Landwirtschaft fördern und die Abhängigkeit des Landes von Baumwoll-Monokulturen verringern
soll. Andere einschlägige EU-Kooperationsaktivitäten erstrecken sich auf die Unterstützung von
NRO mittels EU-EIDHR-Programmen. Zusätzlich zur bilateralen Zusammenarbeit hat sich die EU
nachdrücklich für die Teilnahme Usbekistans an der regionalen Rechtsstaatlichkeitsinitiative einge-
setzt, die im Rahmen der EU-Zentralasien-Strategie umgesetzt wird.
Im Verlauf des Jahres 2012 ist ein politischer Dialog über Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit
zwischen der neu eröffneten EU-Delegation und den usbekischen Behörden in Gang gekommen;
dieser Dialog sollte sich im Zuge der Konsolidierung der institutionelle Präsenz der EU in
Usbekistan und der Zusammenarbeit mit ihr weiter vertiefen.
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DG C DE
V Afrika
Afrikanische Union
Der 2008 eingeleitete Menschenrechtsdialog AU-EU war weiterhin ein wichtiges Forum für den
Austausch über die Bemühungen zur Förderung von Demokratie und Menschenrechten. Der EU-
Sonderbeauftragte für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, vertrat 2012 die EU bei den Sitzungen
des Menschenrechtsdialogs, die in Addis Abeba abgehalten wurden. Vorrangige Diskussionspunkte
waren die Zusammenarbeit AU-EU in Angelegenheiten von gemeinsamem Belang, darunter
Rassismus, Recht auf Entwicklung, Todesstrafe und Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Unter-
nehmen und Menschenrechte. Zudem stimmten beide Seiten zu, ihre Zusammenarbeit in Bereichen
wie dem Schutz von Frauen vor Gewalt sowie der Vereinigungsfreiheit auszubauen. Im Verlauf des
Dialogs legten Vertreter der Zivilgesellschaft die Empfehlungen des dritten Zivilgesellschafts-
Seminars AU-EU (2011) zum Thema Wahlen und Recht auf Unterkunft vor.
Im Rahmen der Partnerschaft Afrika-EU in den Bereichen demokratische Governance und
Menschenrechte veranstalteten die Delegationen der AU und der EU in Genf einen gemeinsamen
Workshop (Juni 2012) zum Thema Rassismus mit den Schwerpunkten Rassendiskriminierung und
Aufwiegelung zum Rassenhass. Dieses Treffen war ein erster Schritt zur Verstärkung der
Zusammenarbeit im Menschenrechtsrat. Beide Seiten identifizierten Maßnahmen zur Verstärkung
der Zusammenarbeit, beispielsweise Veranstaltungen am Rande, aus denen gemeinsame Entschlie-
ßungen hervorgehen könnten. Zusätzlich zum Rassismus wurden auf der Sitzung auch künftige
Diskussionspunkte bestimmt, einschließlich Rechte von Frauen und Kindern, die allgemeine regel-
mäßige Überprüfung, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Religions- bzw. Welt-
anschauungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Recht auf freie Meinungsäußerung.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 80
DG C DE
Angola
2012 konzentrierte sich die EU hauptsächlich auf die Fertigstellung und Unterzeichnung des
umfassenden Partnerschaftsabkommens über das weitere Vorgehen "Angola-EU Joint Way
Forward (JWF)", die allgemeinen Wahlen von 2012 und die Folgemaßnahmen im Hinblick auf die
Menschenrechtslage in den angolanischen Provinzen Cabinda, Lunda Norte und Lunda Sul. Der
Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, reiste im April nach Angola, wo er
neben Treffen auf höchster Ebene auch die Gelegenheit nutzte für Gespräche mit Vertretern
angolanischer Oppositionsparteien, der katholischen Kirche und von Zivilgesellschafts-
organisationen, die sich für Menschenrechte einsetzen.
Angola-EU Joint Way Forward (JWF)
Angola und die EU kamen überein, ihren politischen Dialog zu vertiefen und eine aktivere poli-
tische Zusammenarbeit in die Wege zu leiten. Das auf der Cotonou-Partnerschaftaufbauende und
auf die Grundwerte Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Souveränität, Wahrung der territorialen
Unversehrtheit, Menschenrechte und verantwortungsvolle Staatsführung gestützte JWF-Abkommen
über das weitere Vorgehen wurde im Juli 2012 in Brüssel unterzeichnet. Das JWF ist als ständiger
und alle Seiten einbeziehender Prozess des Dialogs und der Zusammenarbeit in verschiedenen
Bereichen, beispielsweise Frieden und Sicherheit, verantwortungsvolle Staatsführung und
Menschenrechte, konzipiert.
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DG C DE
Allgemeine Wahlen vom 31. August 2012
Die EU leistete Wahlhilfe für die PALOP5-Gruppe und stellte eine spezielle EIDHR-Finanzierung
für NRO-Projekte bereit; darüber hinaus entsandte sie auf Einladung der angolanischen Behörden
eine Wahlexpertenmission (Election Expert Mission –EEM) nach Angola. Die EU erkannte die
erheblichen Anstrengungen der angolanischen Wahlbehörden zur Durchführung des Urnengangs an
und begrüßte den gut organisierten Wahlprozess, nahm jedoch auch Kenntnis von der Kritik einiger
politischer Parteien und Zivilgesellschaftsorganisationen gegenüber bestimmten Mängeln des
Wahlprozesses. Zur Steigerung des Vertrauens in den Wahlprozess bekräftigte die Hohe Vertreterin
am 21. September 2012 in einer Erklärung die Bereitschaft der EU, die angolanischen Behörden zu
unterstützen, damit gewährleistet wird, dass diese Bedenken bei künftigen Wahlen wirksam ange-
gangen werden.
Schutz der Menschenrechte
2012 unternahmen die EU-Missionsleiter eine viel beachtete Reise in die ölreiche nordangolanische
Provinz Cabinda sowie in zwei Provinzen mit Diamantenvorkommen, Lunda Norte und Lunda Sul,
infolge von Meldungen über mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen. Sie erörterten diese Fragen
mit lokalen Behörden, Menschenrechtsorganisationen, Kirchen und Einzelpersonen und
beschlossen, die Lage weiter zu beobachten und die Präsenz internationaler Entwicklungspartner in
den besagten Provinzen zu verstärken.
5 Portugiesischsprachige Länder Afrikas
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 82
DG C DE
Benin
Im Oktober 2012 unternahm Benin einen wichtigen Schritt für seine Menschenrechtsbilanz, indem
es die Todesstrafe abschaffte, nachdem das 2011 ratifizierte zweite Fakultativprotokoll des Inter-
nationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) in Kraft getreten ist. Benin wurde
Ende 2011 in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gewählt und nahm in den Beratungen
des Jahres 2012 eine konstruktive Rolle ein. Im Oktober unterzog es sich seiner zweiten allge-
meinen regelmäßigen Überprüfung, an der es offen und kooperativ mitwirkte. Im Dezember 2012
verabschiedete Benin ein Gesetz, mit dem der Menschenrechtsausschuss Benins im Einklang mit
den Pariser Grundsätzen eingerichtet wurde.
Allerdings muss noch viel verbessert werden, insbesondere was das Gerichtswesen, die Haft-
bedingungen und die Rechte von Frauen und Kindern anbelangt. Im Jahr 2012 war das Wirken der
EU vorrangig auf diese Bereiche ausgerichtet. Die EU unterstützte Verbesserungen der Gesetz-
gebungsverfahren und des Zugangs zur Justiz durch Bereitstellung von 4,5 Mio. EUR im Rahmen
des 10. EEF-Programms zur Unterstützung der Justizreform (PARJ) (2010 bis 2014) und anhand
eines regelmäßigen Dialogs mit der Regierung und Mitgliedern der Nationalversammlung. Um eine
Verbesserung der Haftbedingungen zu erzielen, unterstützte das PARJ-Projekt die Festlegung eines
Notfallplans für den Strafvollzug, durch den – als erster Schritt – ein System zur Erfassung der Zahl
der Haftinsassen dauerhaft eingerichtet wurde. Die EU unterstützte Schritte zur Beendigung der
Diskriminierung gegen Frauen und zur Förderung der Frauenrechte anhand von Projekten wie
ETODE (EIDHR), das der Sensibilisierung dient, die Wiedereingliederung von Opfern von Gewalt
fördert und die lokalen Nichtregierungsorganisationen in ihrem Vorgehen gegen Diskriminierung
und Gewalt gegen Frauen unterstützt. Die Wahrung der Rechte des Kindes und die Bekämpfung des
Kinderhandels, die nach wie vor zu den wichtigen Fragen zählen, wurden durch mehrere Projekte
im Rahmen des Programms zur Unterstützung der Zivilgesellschaft (10. EEF) unterstützt.
Präsident Barroso ermutigte die Regierung Benins bei seinem Besuch in Cotonou im Oktober 2012,
auch weiterhin darauf hinzuarbeiten, dass die Achtung der Menschenrechte gefördert wird.
Botsuana
Im Rahmen des politischen Dialogs sprach die EU im Jahresverlauf die Regierung Botsuanas auf
Menschenrechtsthemen wie die Todesstrafe, die Geschlechtergleichstellung oder die Lage der San
im Central Kalahari Wildreservat an.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 83
DG C DE
Zudem organisierte die EU anlässlich des Internationalen und Europäischen Tages gegen die
Todesstrafe eine Kunstausstellung mit anschließender Diskussionsrunde. Wie auch am Tag der
Menschenrechte 2012 wurden im Ergebnis dieser Veranstaltung mehrere Presseberichte in natio-
nalen Zeitungen veröffentlicht. Der Tag der Menschenrechte war Teil eines doppelten Festakts, bei
dem auch die Verleihung des Friedensnobelpreises an die EU gewürdigt wurde und eine öffentliche
Spende an die NRO "SOS Kinderdörfer" übergeben wurde.
Ende 2012 hat die Regierung Botsuanas - nachdrücklich bestärkt durch die EU-Delegation -
schließlich eine aktualisierte NRO-Politik angenommen und beschlossen, einen NRO-Rat einzu-
richten, in dem die Regierung und die Zivilgesellschaft ihre Ansichten austauschen und koor-
dinieren sollen. Dieser Rat ist eine notwendige Voraussetzung, damit EU-Mittel in Höhe von 8
Millionen Euro aus dem gegenwärtigen 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für nicht-
staatliche Akteure in Bostuana verwendet werden können - ein Teil davon zur Unterstützung von
Menschenrechtsverteidigern. Hinzu kommt ein lokaler Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen in
Höhe von zunächst 0,6 Millionen Euro, der derzeit im Rahmen des EIDHR vorbereitet wird.
Da der Großteil der Finanzausstattung für Botsuana aus dem 10. EEF für die Verbesserung des
Bildungswesens bestimmt ist, werden durch das wichtigste Programm der EU in diesem Land auch
die Rechte des Kindes - Artikel 28 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (Recht auf
Bildung) - behandelt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 84
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Burkina Faso
2012 hat sich die EU in Burkina Faso in erster Linie auf folgende Schwerpunkte konzentriert: a)
institutioneller Rahmen, b) Todesstrafe, c) Haftbedingungen und Dauer von Gerichtsverfahren, d)
Justiz, e) Freiheit der Meinungsäußerung, f) Menschenrechtsverteidiger und Zivilgesellschaft, g)
Frauenrechte, h) Kinderrechte.
Die allgemeine Menschenrechtslage in Burkina Faso gilt als recht gut, wenngleich es einige
Beispiele für Menschenrechtsverletzungen gibt, wie z.B. Folter in Polizeigewahrsam oder willkür-
liche Verhaftungen von Demonstranten. Die Religions- und Meinungsfreiheit, insbesondere die
Pressefreiheit, sind durch die Verfassung garantiert und werden weitgehend geachtet.
Jedoch mangelt es insgesamt an Vertrauen in das Justizwesen, da der Großteil der Bevölkerung
keinen Zugang dazu hat. Außerdem hat die Exekutive großen Einfluss auf die Judikative. Korrup-
tion und Straflosigkeit gelten ungeachtet der jüngsten Regierungskampagnen zur Korruptions-
bekämpfung als weitverbreitet. 2012 wurde das Berufungsgericht durch gemeinsame Projekte der
EU und Frankreichs unterstützt.
Damit verbundene Bereiche waren die Ernährungssicherheit, die ländliche Entwicklung und die
Infrastruktur im Kontext einer Nahrungsmittelkrise und hoher Arbeitslosigkeit.
Die politische Debatte wird weiter offen geführt und es gibt aktive Oppositionsparteien. Im Parla-
ment (Nationalversammlung) behielt die Regierungspartei die absolute Mehrheit. Das demo-
kratische System in Burkina Faso befindet sich noch im Konsolidierungsprozess und benötigt
Unterstützung, da der Staat nur über begrenzte Finanzmittel verfügt. Die EU hat im Rahmen eines
gemeinsamen Projekts mit den EU-Mitgliedstaaten und dem UNDP zur Durchführung der Parla-
mentswahlen vom 2. Dezember 2012 beigetragen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 85
DG C DE
Nach Einschätzung der internationalen Gemeinschaft sind die Wahlen frei, glaubwürdig und fried-
lich verlaufen und hatten eine hohe Wahlbeteiligung. Die Anhänger von Präsident Compaore
errangen 97 der 127 Parlamentssitze, davon 70 allein seine Partei CDP, die somit die absolute
Mehrheit hält.
Einige EU-Mitgliedstaaten (Dänemark, Deutschland, die Niederlande und Schweden) engagierten
sich 2012 besonders aktiv im Bereich der Frauen- und Kinderrechte. Die Rechte der Frauen und
Kinder sind gesetzlich verankert, aber in der Praxis erweist sich ihre Achtung aus sozialen und
kulturellen Gründen als schwierig. Die Zahl der Vergewaltigungen ist hoch und es finden nach wie
vor Genitalverstümmelungen bei Frauen und Mädchen statt, wenngleich deren Zahl nach staatlich
finanzierten Kampagnen gegen Beschneidungen rückläufig ist. Viele Menschen, besonders auf dem
Land, haben keinen Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung, Bildung und sanitären
Einrichtungen. Nach neuesten Angaben des UNDP beträgt die Alphabetisierungsrate bei Männern
29 % und bei Frauen 22%. Entsprechend wurden Gleichstellungsfragen in die von der EU unter-
stützte nationale Entwicklungsstrategie der Regierung (SCADD) aufgenommen.
In Burkina Faso gilt formal nach wie vor die Todesstrafe, auch wenn selten Todesurteile verhängt
werden und seit 1988 keines vollstreckt wurde. Das Land hat sich auch in vielen internationalen
Gremien für die Abschaffung der Todesstrafe eingesetzt. Die EU-Delegation hat 2012 erfolgreich
Demarchen unternommen, um die Unterstützung Burkina Fasos für von der EU mitgetragene VN-
Resolutionen zu den Menschenrechten zu gewinnen. 2010 und 2011 fanden Jahrestagungen zu den
Menschenrechten zwischen der EU und Menschenrechtsorganisationen statt. Die Missionsleiter der
EU-Mitgliedstaaten kamen überein, jährlich einen Ansprechpartner für die Verfolgung dieser Frage
zu bestimmen; 2010 und 2011 hat Dänemark, unterstützt von der EU-Delegation, diese Funktion
wahrgenommen. 2012 wurde jedoch keine derartige Tagung abgehalten. Damit diese Tagungen in
den kommenden Jahren erneut stattfinden können, hat die EU-Delegation am Ende des Jahres ihren
eigenen Ansprechpartner für Menschenrechte benannt, während Dänemark weiter die Verbindung
zu den örtlichen Menschenrechtsverteidigern gewährleistet.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 86
DG C DE
Burundi
Obwohl sich die Menschenrechtslage in Burundi seit dem Ende des Krieges (1993-2005) gebessert
hat, kam es nach den Wahlen 2010 zu einer Verschlechterung des politischen Klimas und der
Sicherheitslage. 2012 waren nach VN-Angaben außergerichtliche Hinrichtungen, 16 Fälle von
Folter und 59 Fälle von Misshandlung zu verzeichnen. Straflosigkeit, mangelnde Unabhängigkeit
der Justiz, Machtmissbrauch durch lokale Behörden und Korruption waren weitverbreitet. Nach
Angaben des VN-Büros in Burundi wurden 2012 insgesamt 854 Personen im Zusammenhang mit
der Sicherheitslage ermordet.
Ferner leiden die Volksgruppe der Batwa (eine Minderheit, die weniger als 1 % der Bevölkerung
ausmacht) und Albinos weiter unter Diskriminierung und Gewalt. Die EU hat ein EIDHR-Projekt
zum Schutz der Rechte von Albinos finanziert.
Die Ermordung einiger führender Vertreter der Zivilgesellschaft und willkürliche Inhaftierungen
haben die Öffentlichkeit erschüttert. Die EU-Delegation hat zusammen mit den vor Ort vertretenen
Mitgliedstaaten einige lokale Erklärungen zu einigen Rechtssachen abgegeben.
Vor Kurzem hat die Regierung Burundis die Unabhängige Nationale Menschenrechtskommission
eingerichtet, wozu die EU einen Beitrag von 400.000 Euro geleistet hat.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 87
DG C DE
Das neue Strafgesetzbuch, das 2009 gebilligt worden war, hat einige positive Veränderungen mit
sich gebracht, wie z.B. die Abschaffung der Todesstrafe, die Anhebung des Alters der Strafmündig-
keit von 13 auf 15 Jahre und das Verbot von Folter und sexueller Gewalt. Hingegen gilt Homo-
sexualität weiter als Straftatbestand.
Es gibt keinen eigenen EU-Menschenrechtsdialog; dieser ist Teil des politischen Dialogs nach
Artikel 8. Im Vorfeld des politischen Dialogs mit der Regierung finden regelmäßig Treffen mit
Menschenrechtsverteidigern statt. Politische Berater der EU sowie die EU-Missionsleiter haben sich
bei verschiedenen Gelegenheiten mit einzelnen Menschenrechtsverteidigern getroffen und weiter
Informationen über Menschenrechtsverletzungen zusammengetragen.
Kamerun
2012 hat sich die EU im Rahmen des politischen Dialogs und der Anwaltschaft einerseits sowie
durch finanzielle Unterstützung andererseits weiter sehr intensiv für Fragen der Menschenrechte
und der Demokratisierung in Kamerun eingesetzt.
Durch die kontinuierliche Unterstützung des nationalen Netzes für den Schutz von Menschen-
rechtsverteidigern (RENAPDDHO) waren die EU-Missionen in Kamerun eingebunden in die
gezielte Unterstützung von bedrohten Menschenrechtsverteidigern, insbesondere von Anwälten, die
der Homosexualität angeklagte Klienten vertreten (Homosexualität ist in Kamerun ein Straftat-
bestand).
Außerdem ist die EU nach wie vor der größte Geber im Bereich Justiz und Haftbedingungen. EU-
Unterstützung hat entscheidend dazu beigetragen, die Zahl der Untersuchungshäftlinge zu begren-
zen, Rechtsbeistand für Gefängnisinsassen bereitzustellen sowie die Gesundheitsversorgung (ein-
schließlich HIV-Prävention) und die Hygienebedingungen der Häftlinge zu verbessern. Im Rahmen
des politischen Dialogs der EU mit der Regierung wurden auch mit zunehmender Deutlichkeit
Probleme in Verbindung mit der (mangelhaften) Arbeitsweise des Justizwesens, vor allem in
prominenten Fällen, zur Sprache gebracht.
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DG C DE
Ferner unterstützte die EU eine Serie von Zeitungsartikeln über die Haftbedingungen, die von
mehreren führenden privaten Zeitungen kostenlos abgedruckt wurde. Dies trägt dazu bei, dass die
schlechten Haftbedingungen sowie die Tatsache, dass Gefängnisinsassen Rechte haben, die regel-
mäßig verletzt werden, stärker wahrgenommen werden.
2012 kamen die Rechte von LGBT-Personen regelmäßig im politischen Dialog der EU mit den
Behörden zur Sprache, wobei letztendlich angestrebt wird, dass Homosexualität in Kamerun als
Straftatbestand abgeschafft wird. Die EU hat weiter ihre große Besorgnis über Gerichts-
entscheidungen, mit denen Homosexuelle zu Haftstrafen verurteilt werden, sowie über das offen-
kundige Fehlen staatlichen Handelns als Reaktion auf anonyme Drohungen gegen LGBT-Personen
und deren Anwälte zum Ausdruck gebracht. Der Sprecher der Hohen Vertreterin hat am 20.
Dezember 2012 eine Erklärung abgegeben, nachdem ein Berufungsgericht in Kamerun eine drei-
jährige Haftstrafe für Roger Mbédé wegen homosexuellen Verhaltens bestätigt hatte.
Auch die Pressefreiheit wird regelmäßig im Rahmen des politischen Dialogs zur Sprache gebracht.
Mit einer durch das thematisches EU-Programm "nichtstaatliche Akteure" gewährten und von
Radio France International verwalteten Finanzhilfe wird derzeit eine Journalistengewerkschaft bei
der Ausarbeitung von Änderungsvorschlägen für das Gesetz über die gesellschaftliche Kommu-
nikation und des Entwurfs eines Verhaltenskodex gegen Korruption in den Medien unterstützt.
http://www.guardian.co.uk/world/cameroon
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Eine zentrale Rolle im politischen Dialog spielt die Frage der Demokratisierung des Landes, zu der
die EU-Missionsleiter eine Reihe von Empfehlungen abgegeben haben, um den Wahlprozess in
Kamerun gerechter, glaubwürdiger und transparenter zu gestalten. Außerdem hat die EU unter-
strichen, wie wichtig die Errichtung der verschiedenen, in der Verfassung von 1996 vorgesehenen
Institutionen, insbesondere des Senats und des Verfassungsrates, ist. In diesem Zusammenhang
wurden Finanzhilfen für verschiedene NRO bereitgestellt, um eine unabhängige Wahlbeobachtung
zu unterstützen, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die bestehenden Probleme zu schärfen und
eine objektive Medienberichterstattung über die Wahlen zu fördern.
In Verbindung mit der Demokratisierung bildete die Korruptionsbekämpfung einen weiteren
Handlungsbereich, in dem die EU die Nationale Kommission für Korruptionsbekämpfung
(CONAC) sowie in diesem Bereich tätige NRO unterstützt hat.
2012 hat die EU-Delegation einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des EIDHR
zum Thema Menschenhandel veröffentlicht. Anfang 2013 werden voraussichtlich Verträge über bis
zu vier Projekte zu diesem Thema abgeschlossen.
Kap Verde
2012 haben die EU und die Republik Kap Verde das fünfjährige Bestehen ihrer besonderen Partner-
schaft begangen, die weit über die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit im Rahmen des
Cotonou-Abkommens hinausgeht. Eine ihrer Säulen bildet die verantwortungsvolle Staatsführung,
wobei die Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die Beteiligung der Zivilgesellschaft
am politischen Leben des Landes sowie der Ausbau des politischen Dialogs und der Zusammen-
arbeit, insbesondere im Bereich Demokratie und Menschenrechte, im Vordergrund stehen. Im
Rahmen der Partnerschaft EU-Kap Verde wird besonderes Augenmerk auf die Frauen- und Kinder-
rechte, die Lage der Migranten, die Bekämpfung von häuslicher Gewalt, die Dringlichkeit einer
Reform des kap-verdischen Justizwesens, die Korruptionsbekämpfung, die Reform der öffentlichen
Finanzen und den Ausbau der Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung im Hinblick auf statistische
Daten und eine verantwortungsvolle Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen gerichtet. Außer-
dem haben sich beide Seiten im Rahmen der Säule "Stabilität/Sicherheit" verpflichtet, die Achtung
der Menschenrechte zu fördern und gleichzeitig die Migrationsströme zu steuern und den
Menschenhandel zu bekämpfen.
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DG C DE
2008 wurde eine neue Mobiliätspartnerschaft eingeleitet, um die Kapazitäten der Migrations-
steuerung zu verbessern. In diesem Zusammenhang wurde während des offiziellen Besuchs des
Präsidenten der Europäischen Kommission in Kap Verde am 26. Oktober 2012 ein bilaterales
Visaerleichterungsabkommen unterzeichnet. Dieses wird voraussichtlich zusammen mit dem Rück-
übernahmeabkommen 2013 in Kraft treten.
Im Dezember 2012 haben die Behörden und die EU-Delegation in Praia ein Dreijahresprojekt zur
Verbesserung der Rechte von Menschen mit Behinderungen abgeschlossen. Die EU leistete einen
Beitrag von 127.500 Euro (75 % des Gesamtbetrags). Das Projekt wurde von Handicap Inter-
national zusammen mit drei kap-verdischen Partnern entwickelt. Es war insbesondere auf den Aus-
bau des Dialogs zwischen der wichtigsten Behindertenorganisation, der Zivilgesellschaft und der
Regierung durch die Erleichterung des Informationsaustauschs und die Sensibilisierung für Behin-
derungen im Land ausgerichtet. Im Durchführungszeitraum des Projekts hat Kap Verde das VN-
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert.
2012 kam das Land ferner in den Genuss eines von der EU finanziertes Programms für afrikanische
Staaten mit der Amtssprache Portugiesisch (PALOP) zur Unterstützung der Wahlen, das auf die
Aufklärung der Wähler über ihre Rechte abstellte und sich besonders an Frauen richtete.
Insgesamt stellte die EU für diesen Zeitraum ein Budget von etwa 300.000 Euro für Menschen-
rechtsprojekte in Kap Verde bereit, aus dem das Projekt von Handicap International sowie ein Pro-
jekt der kap-verdischen Frauenorganisation OMCV- Associação Organização das Mulheres de
Cabo Verde zur Stärkung ihrer institutionellen Kapazität zur Bekämpfung von geschlechts-
bezogener Gewalt finanziert wurden.
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DG C DE
Zentralafrikanische Republik
Das Handeln der EU in der Zentralafrikanischen Republik war 2012 weiter durch ihr Engagement
für Menschenrechte und Demokratie sowohl im Rahmen des politischen Dialogs und der Sensibili-
sierung als auch im Rahmen ihrer Finanzhilfe geprägt.
2012 kam es zu einer Verschlechterung der politischen wie auch der Sicherheitslage in der Zentral-
afrikanischen Republik, die im Dezember zum Ausbruch einer weiteren politischen und mili-
tärischen Krise führte. Der Sprecher der Hohen Vertreterin hat am 21. Dezember 2012 eine
Erklärung zu diesem Thema abgegeben, in der er die Angriffe bewaffneter Gruppen verurteilte, alle
Seiten zum Dialog aufrief und auf die vollständige Umsetzung des bestehenden Friedens-
abkommens drängte.
Zu den Schwerpunkten im Bereich der Menschenrechte zählte die Bekämpfung von Straflosigkeit,
willkürliche Verhaftungen, die Haftbedingungen und Misshandlungen, die Frauenrechte und die
Verletzung von Kinderrechten.
Auf lokaler Ebene hat die Europäische Union gegenüber den zentralafrikanischen Behörden die
willkürlichen Verhaftungen und die Todesstrafe thematisiert. Die Delegation informierte die Regie-
rung ferner über ihre Besorgnis hinsichtlich der Achtung des humanitären Völkerrechts durch die
zentralafrikanischen Sicherheitskräfte bei Ausbruch der Krise Ende 2012. Außerdem brachte sie bei
den regelmäßig alle zwei Monate stattfindenden Treffen des verstärkten politischen Dialogs einige
Menschenrechtsfragen, wie z.B. Hexerei, zur Sprache.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 92
DG C DE
Es gab einige positive Entwicklungen bezüglich der Todesstrafe, so die Ausarbeitung eines Geset-
zesentwurfs zur Abschaffung der Todesstrafe, nachdem seit etwa 30 Jahren ein Memorandum gilt.
Zuvor hatte die Europäische Union zusammen mit Frankreich und dem BINUCA eine Sensibilisie-
rungsveranstaltung zum Welttag gegen die Todesstrafe (10. Oktober 2012) organisiert. Es sei darauf
hingewiesen, dass die gesamte politische Klasse Zentralafrikas (Präsidentenmehrheit, außer-
parlamentarische demokratische Opposition und Zivilgesellschaft) einvernehmlich eine Reform des
Wahlrechts angenommen hatte, über die das zentralafrikanische Parlament 2013 zu entscheiden hat.
Die Europäische Union unterstützte diesen Prozess, indem sie an der Durchführung von Workshops
mitwirkte, in denen alle politischen Akteure Zentralafrikas über die Änderungen berieten, die am
Entwurf der Wahlrechtsreform vorzunehmen sind.
Die Delegation der Europäischen Union organisierte regelmäßige Treffen mit Vertretern von
Menschenrechtsorganisationen.
Darüber hinaus war die humanitäre Situation in der Zentralafrikanischen Republik im Laufe des
vergangenen Jahres Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage.
Tschad
2012 fanden erstmals in der Geschichte Tschads lokale Wahlen statt. Sie bildeten den Abschluss
eines Wahlprozesses, den die EU aufmerksam verfolgt hatte, insbesondere indem sie sich an den
Beratungen der Gruppe zur Überwachung des inter-tschadischen politischen Abkommens beteiligte,
das mit der Durchführung der Wahlen endete. Die EU hat daher bei verschiedenen Gelegenheiten
und auf verschiedenen Ebenen bekräftigt, dass es einen Mechanismus für Konsultationen zwischen
der Opposition und der Mehrheit geben muss, um den Geist des politischen Abkommens von 2007
zu bewahren und so den laufenden Demokratisierungsprozess zu konsolidieren.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 93
DG C DE
Ferner war das Jahr gekennzeichnet durch einige Rückschläge bei den Grundfreiheiten, da mehrere
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, darunter Minister und Journalisten, im Rahmen einer
sogenannten Säuberungskampagne zur Bekämpfung der Korruption in der Verwaltung willkürlich
festgenommen und inhaftiert worden waren. Die EU hat aktiv Anteil an diesem Problem
genommen, insbesondere an einem der prominentesten Fälle, in dem das Mitglied der National-
versammlung Gali Gata N'Gothé am 4. März 2012 unter Verletzung seiner parlamentarischen
Immunität verhaftet und am 7. März 2012 vom Gericht erster Instanz zu einem Jahr Haft verurteilt
worden war, weil er bei einem Akt der Bestechung in Verbindung mit Wilderei ertappt worden war.
In diesem Fall hat die EU eine Demarche gegenüber den Behörden unternommen. Gali Gata
N'Gothé wurde am 24. April freigelassen, nachdem in einem Berufungsverfahren das Verfahren für
ungültig erklärt worden war.
Verschiedene Menschenrechtsfragen wurden 2012 im Rahmen des strukturierten politischen
Dialogs zwischen der EU und den tschadischen Behörden erörtert, darunter insbesondere die Fest-
nahme- und Haftbedingungen, die Zusammenarbeit Tschads mit dem IStGH und die Weiter-
verfolgung der Empfehlungen der Untersuchungskommission zu den Ereignissen vom 28. Januar
und 8. Februar 2008. Diese Frage wurde bei einer Reihe von Treffen in N'Djamena und Brüssel u.a.
mit dem tschadischen Minister für Menschenrechte weiter erörtert, nachdem im Februar ein
Zwischenbericht veröffentlicht worden war. Nach Einschätzung der EU wurden bei den 13
Empfehlungen der Untersuchungskommission kaum Fortschritte erzielt, da die Empfehlungen zum
Justizwesen noch nicht umgesetzt wurden. Die EU hat mehrfach geltend gemacht, dass der Folge-
ausschuss zu der Untersuchungskommission eine wichtige Arbeit leistet und dass er zusammen-
treten und seine Beratungen über die Weiterverfolgung der Empfehlungen wiederaufnehmen sollte.
Ebenso hat die EU weiter darauf gedrängt, dass die 1050 anhängigen Fälle, u.a. das Verschwinden
des Oppositionspolitikers Ibni Oumar Saleh, aufgeklärt und gerichtlich entschieden werden.
Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit fördert die EU die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit
und unterstützt eine Vielzahl von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Zu ihren strategischen
Prioritäten bei der Förderung der Menschenrechte zählen die Bekämpfung der Straflosigkeit, die
Förderung der Rechte der am stärksten schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen (Frauen, Kinder
und Menschen mit Behinderungen), die Reform der Sicherheitskräfte und die Gewährleistung der
Achtung der demokratischen Grundsätze (Wahlen, verantwortungsvolle Staatsführung und Unter-
stützung der Zivilgesellschaft). Das Handeln der EU beruht hauptsächlich auf Kooperations-
programmen und -projekten, insbesondere in den Bereichen Justiz und Sicherheitskräfte, und auf
dem politischen Dialog nach Artikel 8 des Cotonou-Abkommens.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 94
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Komoren
2012 hat die Europäische Union ausgehend von den ermittelten Prioritäten Maßnahmen für die
Union der Komoren entwickelt. Die Delegation hat verschiedene Erklärungen abgegeben, u.a. zur
Todesstrafe anlässlich des Welttags gegen die Todesstrafe und zur Religionsfreiheit.
Zur Stärkung der Demokratie (insbesondere des Wahlprozesses) wurden Finanzmittel für Tätig-
keiten des UNDP bereitgestellt, die insbesondere darauf abstellen, das Wahlregister zu moderni-
sieren und sicher zu gestalten. Ebenso leistete die EU Unterstützung für das Justizwesen, vor allem
für die Neufassung und Aktualisierung geltender Rechtstexte sowie für Maßnahmen, um den
Obersten Gerichtshof arbeitsfähig zu machen.
Das 2011 geschaffene zivilgesellschaftliche Netzwerk ermöglicht einen regelmäßigen Dialog über
die in der EU-Strategie benannten prioritären Bereiche. Es wurde darüber informiert, aus welchen
Haushaltslinien die EU Hilfe bereitstellen würde, und es wurden Leitlinien für einen lokalen Aufruf
zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Haushaltslinie "nichtstaatliche Akteure und
lokale Behörden" ausgearbeitet.
Die EU stellte Ausrüstung für die neue Nationale Kommission für Menschenrechte und Freiheiten
bereit, die im September 2012 zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte in den Komoren
eingerichtet werden sollte.
Kongo (Brazzaville)
Die EU hat ihre Menschenrechtsziele in Kongo im Rahmen von Kooperationsprogrammen (Maß-
nahmen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Vereinigungen (PAREDA), Finanzhilfe für
NRO) und durch den politischen Dialog mit den kongolesischen Behörden, einen regelmäßigen
Dialog mit Menschenrechtsverteidigern sowie Informations- und Kommunikationsmaßnahmen zur
Förderung der Werte der EU im Bereich der Menschenrechte verfolgt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 95
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Als Teil eines von der EU finanzierten und von der kongolesischen Beobachtungsstelle für Men-
schenrechte (Observatoire Congolais des Droits de l'Homme - OCDH) realisierten Projekts mit dem
Titel "Beitrag zur Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit durch die Förderung, die Überwachung und
den Schutz der Menschenrechte" veröffentlichte die OCDH am 31. Oktober 2012 einen Bericht
über Folter, um die Öffentlichkeit für das Ausmaß des Problems zu sensibilisieren und die Behör-
den zu veranlassen, Maßnahmen zu dessen Bekämpfung einzuleiten.
Im Rahmen des gleichen Projekts wurde am 22. Dezember 2012 ein Bericht veröffentlicht, in dem
die Haftbedingungen in der Republik Kongo angeprangert werden. Die Tätigkeit der EU in diesem
Bereich wird 2013 mit der Finanzierung der Renovierung der Haftanstalten in Brazzaville, Pointe-
Noire (zusammen mit der zentralen Polizeistation) und Dolisie sowie mit der Ausbildung von
Gefängnisbeamten konkrete Ergebnisse zeigen.
Das PAREDA-Projekt umfasst vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise des
Justizwesens. 2012 wurde aus diesem Projekt eine Expertenstudie über den Bedarf der General-
inspektion der Gerichte und Justizdienste (Inspection Générale des Juridictions et Services
Judiciaires - IGJSJ) finanziert. Drei kongolesische Inspektoren reisten zu einem Studienaufenthalt
nach Senegal, um das dortige Inspektionssystem kennenzulernen, das als besonders effizient gilt.
Die Unterstützung der EU hat sich als entscheidend für die Tätigkeiten der OCDH, der wichtigsten
Menschenrechtsorganisation in der Republik Kongo, erwiesen, die über Finanzhilfe im Rahmen des
Projekts "Beitrag zur Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit durch die Förderung, die Überwachung
und den Schutz der Menschenrechte" finanziert wurden. Die EU hat vom 25. bis 27. Juli 2012 in
Brazzaville ein Seminar für Menschenrechtsverteidiger über Methoden der Anwaltschaft orga-
nisiert.
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DG C DE
Die meisten Empfehlungen der Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union (EU EOM) für
2012 wurden bei den Parlamentswahlen im Juli und August 2012 nicht befolgt. Im Rahmen eines
von mehreren Gebern (EU, Frankreich, USA, UNDP) unterstützten Projekts mit dem Titel "Aufbau
von Kapazitäten für staatliche und nichtstaatliche Akteure im Wahlprozess" hat die EU 2012 die
folgenden Maßnahmen finanziert: Wahlunterstützung für die Gremien, die für die Vorbereitung und
Durchführung der Wahlen zuständig sind (Nationale Wahlkommission und Generaldirektion für
Wahlangelegenheiten).
Côte d'Ivoire
Côte d'Ivoire ist nach wie vor ein fragiler Staat, der noch die Folgen einer Krise zu bewältigen hat.
Auch wenn sich die allgemeine Menschenrechtslage gegenüber der extremeren Krisenzeiten nach
den Wahlen deutlich verbessert hat, besteht noch eine Reihe schwerwiegender Defizite, deren
Existenz die Regierung anerkennt. Insbesondere gab es schwere Menschenrechtsverletzungen durch
paramilitärische Kräfte gegenüber Anhängern des früheren Präsidenten und anderen Bürgern. Auch
die Straflosigkeit von Verbrechen, die von einigen Ouattara-treuen Kräften während des Konflikts
begangen worden sein sollen, gibt nach wie vor Anlass zu großer Besorgnis. Die Zusammenarbeit
der Behörden mit dem IStGH war sehr zurückhaltend und muss reaktiviert werden.
Die Europäische Union und Côte d'Ivoire haben 2012 ihren politischen Dialog wieder-
aufgenommen, in dessen Rahmen zwei Treffen der EU-Botschafter mit dem Außenminister (März
und Oktober) und eines mit dem Präsidenten (April) stattfanden. Die EU verfügt somit über einen
Kanal für Dialog und politischen Austausch über Menschenrechtsfragen.
Nach einer Welle von scharfen politischen Reden, in denen zur Gewalt aufgehetzt wurde, hat die
EU im Juni 2012 eine lokale Erklärung abgegeben, in der sie die ivorischen Politiker und Medien
zur Mäßigung ihrer öffentlichen Äußerungen ermahnte. Die EU hat ihren regelmäßigen Dialog mit
den Menschenrechtsorganisationen fortgeführt. Ende 2012 wurden viele frühere Anhänger von
Präsident Gbagbo, die seit April 2011 inhaftiert waren, bedingt entlassen. Unter ihnen befand sich
der Gewerkschafter Basile Mahan Gahé, für den sich mehrere europäische Gewerkschaftsverbände
eingesetzt hatten.
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DG C DE
Die EU führte ihre Politik der restriktiven Maßnahmen fort, indem sie im Dezember 2012 die
restriktiven Maßnahmen gegen 15 zentrale Persönlichkeiten von Côte d'Ivoire verlängerte.
2012 hat die EU 5,5 Millionen Euro für nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden als Beitrag zur
Versöhnung aufgewandt sowie 2 Millionen Euro (Europäisches Instrument für Demokratie und
Menschenrechte), um zur Bekämpfung der Straflosigkeit, zur Unterstützung von Missbrauchs-
opfern, zur Stärkung der Nationalversammlung und zur politischen Bildung beizutragen.
Im Rahmen des Programms zur Unterstützung des Justizwesens (18 Millionen Euro) wurden Maß-
nahmen eingeleitet, um eine Reformstrategie für den Sektor festzulegen, den Zugang zur Justiz zu
fördern, die Korruption im Justizwesen zu bekämpfen und die Professionalität der Richter zu
erhöhen. Es wurden ein sektorales Strategiepapier für das Justizwesen ausgearbeitet, die Kontrolle
der Gerichte und Haftanstalten verstärkt und sechs Rechtshilfebüros ("legal clinics") finanziert, die
Rechtsbeistand für Frauen und Minderjährige leisten. Außerdem erhielten in den am stärksten von
der Krise betroffenen Regionen 70 Frauen, die Opfer sexueller Übergriffe geworden waren, recht-
lichen und psychologischen Beistand und es wurden drei beschädigte Gerichtsgebäude instand
gesetzt; diese sind nun wieder funktionsfähig, wodurch sich die Zugang zur Justiz verbessert.
Ferner wurde 2012 eine Aktion zur nationalen Aussöhnung eingeleitet, um ein Übergangs-
justizsystem zu schaffen, in den Eigentumskonflikten im Westen des Landes zu vermitteln sowie
die Professionalität und das Verantwortungsbewusstsein der Medien zur erhöhen (Stabilitäts-
instrument, 2,6 Millionen Euro). Als Teil dessen wurden Maßnahmen eingeleitet (2,1 Millionen
Euro), um die Aussöhnung zwischen der Polizei und der Bevölkerung in drei Gemeinden von
Abidjan zu fördern - mit dem Ziel, den Sozialvertrag zwischen der Polizei und den Gemeinschaften
wiederherzustellen sowie die Professionalität und das Ansehen der Polizei zu verbessern. Im
November 2012 wurde eine Budgethilfe in Höhe von 115 Millionen Euro für die Staatsbildung
gebilligt, die auch Indikatoren für die innere Sicherheit und das Justizwesen umfasst.
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DG C DE
Demokratische Republik Kongo
2012 hat die Europäische Union den Wahlprozess im Ergebnis der Parlaments- und Präsident-
schaftswahlen 2011 aufmerksam verfolgt. Nach der Veröffentlichung des vorläufigen Ergebnisses
der Parlamentswahlen hat die EU am 3. Februar 2012 eine lokale Erklärung abgegeben, in der sie
betonte, dass alle Anstrengungen unternommen werden müssten, um die Transparenz und die
Glaubwürdigkeit des Wahlprozesses zur gewährleisten. Am 16. Februar brachte die EU ihre
Besorgnis über das Verbot einer für diesen Tag geplanten friedlichen Demonstration zum Aus-
druck. Ferner äußerte sie gegenüber den Behörden mehrfach ihre Sorge angesichts der Meldungen
über Gewalt in Verbindung mit den Wahlen, die in dem Bericht des Gemeinsamen Menschen-
rechtsbüros der VN vom März 2012 enthalten waren. In dem Abschlussbericht der Wahl-
beobachtungsmission der Europäischen Union vom 29. März 2012 werden ernsthafte Zweifel an
der Qualität des Wahlprozesses geäußert, wofür zahlreiche Beispiele für Betrug und Unregel-
mäßigkeiten angeführt werden. Der Bericht umfasst eine Liste mit ausführlichen Empfehlungen,
wie die Qualität des Wahlprozesses bei den Provinz- und Kommunalwahlen verbessert werden
kann. Im Juni 2012 nahm das Europäische Parlament eine dringliche Entschließung zur Wahl-
beobachtung in der Demokratischen Republik Kongo an, in der es die Verstöße gegen die Grund-
rechte während der Wahlen vom 28. November 2011 verurteilte und die Kommission und die
Mitgliedstaaten aufforderte, die finanzielle Unterstützung der EU für die Wahlen in der Demo-
kratischen Republik Kongo von der tatsächlichen Umsetzung der Empfehlungen der Wahl-
beobachtungsmission der EU abhängig zu machen.
Besonders verurteilt wurde das Klima der Straflosigkeit, das den Verantwortlichen von Menschen-
rechtsverletzungen zugute kommt. Die EU hat daher im Juni 2012 anlässlich der Eröffnung des
Berufungsverfahrens gegen die mutmaßlichen Mörder der Menschenrechtsverteidiger Floribert
Chebeya und Fidèle Bazana eine lokale Erklärung abgegeben.
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DG C DE
Die EU spielte eine aktive Rolle bei den Beratungen des Menschenrechtsrates in Genf. Als vor-
rangig wurden die Schaffung eines Rechtsrahmens und die Errichtung von Menschenrechts-
institutionen bewertet. In diesem Zusammenhang nahm die EU mit Befriedigung die Annahme
eines Gesetzesentwurfs zur Einsetzung einer unabhängigen nationalen Menschenrechtskommission
zur Kenntnis. Am 4. Dezember 2012 verurteilte die EU die Entscheidung der Obersten Rates für
audiovisuelle Medien und Kommunikation (Conseil supérieur de l'audiovisuel et de la
communication - CSAC), das Übertragungssignal des Senders Radio Okapi in Kinshasa zu unter-
brechen. Diese Verurteilung erzielte die erwünschte Wirkung, da der Sendebetrieb noch am
gleichen Tag wieder aufgenommen wurde.
Seit Mitte 2012 richtete die EU ihre Aufmerksamkeit insbesondere auf die Lage im Osten der
Demokratischen Republik Kongo und die dortigen Menschenrechtsverletzungen. Am 3. Juni 2012
hat die Hohe Vertreterin eine Erklärung im Namen der Europäischen Union abgegeben, in der sie
ihre Sorge angesichts der Lage in den Kivu-Provinzen zum Ausdruck brachte. In dieser Erklärung
verurteilte die EU die Tötungen und sonstigen Menschenrechtsverletzungen, die von der Rebellen-
bewegung M23 und der FDLR begangen wurden. Am 12. Juni 2012 hielt die Hohe Vertreterin eine
Rede vor dem Europäischen Parlament, in der sie die Situation nach den Wahlen und die Lage im
Osten Kongos erörterte. Sie bekräftigte ihre Empörung über das Morden bewaffneter Gruppen. Der
Rat (Auswärtige Angelegenheiten) nahm am 25. Juni 2012 Schlussfolgerungen zur Lage im Osten
der Demokratischen Republik Kongo an, in denen er alle beteiligten Akteure aufrief, die Zivil-
bevölkerung zu schützen, und forderte, dass die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen
vor Gericht gestellt werden. Die Hohe Vertreterin gab am 10. Juli 2012 eine Erklärung ab, in der sie
ein sofortiges Ende aller Gewalt durch bewaffnete Gruppen forderte und ihre Besorgnis über die
externe Unterstützung der Bewegung M23 zum Ausdruck brachte.
Als Reaktion auf den Vorstoß der Rebellen im Osten der DR Kongo gab die Europäische Union im
November 2012 zwei Erklärungen ab und der Rat nahm im November und Dezember 2012 Schluss-
folgerungen an. Im Dezember 2012 nahm das Europäische Parlament eine dringende Entschließung
zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo an, in der insbesondere die Lage im Osten der DR
Kongo und die Menschenrechtsverletzungen behandelt wurden.
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DG C DE
Seit 2003 gilt für die DR Kongo eine Sanktionsregelung mit dem Ziel, den Frieden zu konsoli-
dieren. Sie umfasst ein Waffenembargo gegen alle bewaffneten Gruppen auf dem Hoheitsgebiet der
DR Kongo, ein Reiseverbot für Einzelpersonen und das Einfrieren der Vermögenswerte von
Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden. Diese
Maßnahmen wurden von der Europäischen Union im vollen Umfang umgesetzt.
Im Rahmen des politischen Dialogs und der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die EU die
Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und die Bekämpfung der Straflosigkeit in der DR Kongo. Diese
Unterstützung erfolgt insbesondere in Form von ehrgeizigen Programmen im Justizwesen, deren
Ziel es ist, den Zugang zur Justiz zu fördern und diejenigen zu unterstützen, die Rechtsbeistand
suchen. Ebenso sollen die Menschenrechtskomponenten der Missionen EUSEC und EUPOL unter-
stützt werden.
Die Europäische Union unterstützt zahlreiche kongolesische Organisationen der Zivilgesellschaft.
Derzeit finanziert sie mehr als 30 Projekte aus verschiedenen Haushaltslinien, wofür über 20
Millionen Euro bereitgestellt werden. Diese Projekte betreffen Bereiche wie sexuelle Gewalt,
geschlechtsspezifische Fragen, Medien, Schutz von Menschenrechtsverteidigern, Schutz von
Minderjährigen, Verhinderung von Folter und Unterstützung des Wahlprozesses.
Die EU beteiligt sich im Rahmen von humanitären und Kooperationsprogrammen zur Unter-
stützung der Opfer besonders aktiv an der Kampagne gegen sexuelle und geschlechtsspezifische
Gewalt. 2012 hat die Kommission eine spezielle Initiative zur Problematik der geschlechts-
spezifischen Gewalt mit einem Budget von 20 Millionen Euro eingeleitet, mit der die Stärkung der
Rolle der Frauen auf nationaler Ebene unterstützt werden soll.
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DG C DE
Dschibuti
2012 hat die Europäische Union ihre Tätigkeit speziell auf besonders schutzbedürftige Gruppen wie
Kinder, Frauen und Migranten ausgerichtet. Ebenfalls als vorrangig eingestuft wurde die Unter-
stützung für die Korruptionsbekämpfung, für die Reform der Jugendgerichtsbarkeit und für die
Schaffung eines Raums für die öffentliche Meinungsäußerung. Die Europäische Union bemühte
sich, dem von dschibutischen Verbänden geäußerten dringendsten Bedürfnissen zu entsprechen, in
dem sie in Dschibuti Unterstützung für Frauen in extremer sozialer Notlage, d.h. für Frauen mit
Behinderungen, Flüchtlinge, AIDS-Kranke, Frauen in Gefängnissen usw., bereitstellte. Diese Maß-
nahmen zur Bekämpfung der Verletzung der Rechte von besonders schutzbedürftigen Frauen
werden von der dschibutischen Vereinigung für das Gleichgewicht und die Förderung der Familie
(Association for the Equilibrium and Promotion of the Family) durchgeführt und dienen dazu, die
am stärksten benachteiligten Frauen über ihre Rechte und die verfügbaren Rechtsmittel aufzuklären
und das Bewusstsein für geschlechtsspezifische Gewalt zu schärfen.
Äquatorialguinea
2012 ergriff die Europäische Union Maßnahmen in Verbindung mit dem Fall von Dr Wenceslao
Mansogo Alo. Dieser für die Menschenrechte in der Oppositionspartei Convergencia Para la
Democracia Social (CPDS) verantwortliche Arzt war im Februar wegen eines Behandlungsfehlers
verhaftet worden. Er wurde im Gefängnis besucht, und die EU forderte, dass sein Verfahren ord-
nungsgemäß und innerhalb einer angemessenen Frist stattfindet. Dies ist geschehen; dennoch wurde
er am 7. Mai 2012 zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt, aber von Präsident Obiang am 5. Juni
2012 begnadigt. Gleichwohl weist das Justizsystem in Äquatorialguinea Mängel auf, insbesondere
im Hinblick auf seine Unabhängigkeit.
Die Europäische Union brachte diese allgemeineren Fragen gegenüber den Behörden zur Sprache -
ebenso wie die Frage, wie die durch die neue Verfassung bewirkten Änderungen umzusetzen sind,
die allgemeine regelmäßige Überprüfung und der nächste Wahlzyklus. Dies geschah im Rahmen
von Dialogen, die auf hoher Ebene, aber informell geführt wurden, da der strukturierte politische
Dialog seit 2009 ausgesetzt ist.
Das Land erhält keine Mittel aus dem 10. EEF, da es das überarbeitete Cotonou-Abkommen nicht
ratifiziert hat (Vorbehalt gegen die Klausel betreffend den IStGH). Derzeit läuft nur ein Projekt, das
kurz vor dem Abschluss steht: die Errichtung eines Zentrums für die Zivilgesellschaft.
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DG C DE
Eritrea
Die EU hat weiter ihre große Besorgnis über den Verstoß Eritreas gegen seine Menschenrechts-
verpflichtungen geäußert und die Regierung mehrfach nachdrücklich aufgefordert, deutliche
Schritte zur Verbesserung der Situation zu unternehmen. Im September 2012 hat die Hohe Ver-
treterin eine Erklärung im Namen der EU zu politischen Gefangenen in Eritrea anlässlich des elften
Jahrestags ihrer Inhaftierung abgegeben. Darin rief die EU die Regierung zur bedingungslosen
Freilassung der Gruppe von hohen Regierungsbeamten auf, die seit 2001 willkürlich inhaftiert und
ihrer Rechte beraubt sind, nachdem sie Präsident Isaias Afwerki offen kritisiert hatten.
Ferner äußerte die EU ihre Besorgnis über das Schicksal der inhaftierten Journalisten und Gefan-
genen aus Gewissensgründen, die aufgrund ihrer politischen und religiösen Überzeugungen gefan-
gen gehalten werden. Sie forderte die eritreischen Behörden unter anderem auf, Dawit Isaak – einen
Journalisten mit eritreisch-schwedischer Staatsangehörigkeit, der seit 2001 ohne jeden Kontakt zur
Außenwelt festgehalten wird – sowie alle anderen inhaftierten Journalisten freizulassen. Die EU hat
erneut gefordert, dass Eritrea Informationen über diese Gefangenen zur Verfügung stellt und
Zugang zu ihnen gewährt.
Auch in den Bereichen Freiheit der Meinungsäußerung, Religionsfreiheit und Anwendung des
Rechtsstaatsprinzips, einschließlich der Eigentumsrechte, besteht weiterhin Anlass zu Sorge. Die
EU hat immer wieder ihre Besorgnis über die Verletzung dieser Rechte zum Ausdruck gebracht.
2012 äußerte die EU gegenüber den Behörden zudem ihre Sorge über das Problem der Migration
und des Menschenhandels am Horn von Afrika. Dieses Thema wurde auch in einer Entschließung
des Europäischen Parlaments herausgestellt. Die EU hat ferner die eritreischen Behörden nach-
drücklich aufgefordert, ihre Zusammenarbeit mit dem Menschenrechtssystem der Vereinten Natio-
nen, auch mit dem neuen VN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtslage in Eritrea, zu
verbessern und ihren Verpflichtungen im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung der
VN nachzukommen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 103
DG C DE
Äthiopien
Die Achtung der Menschenrechte und speziell der politischen und bürgerlichen Rechte in Äthiopien
gibt der EU weiter Anlass zur Sorge. Auf der Grundlage des Antiterrorgesetzes haben die äthio-
pischen Behörden 2012 weitere Journalisten, Mitglieder von Oppositionsparteien und religiöse
Führer verhaftet und Verfahren gegen sie eingeleitet. Viele dieser Verfahren sind bereits abge-
schlossen oder es laufen Berufungsverfahren. Im Ergebnis wurden oft lange Haftstrafen verhängt.
Die EU stellt hat Zweifel an der Qualität der Zeugenaussagen und der ordnungsgemäßen Einhaltung
der Verfahren in diesen Fällen. Sie führt mit der äthiopischen Regierung einen regelmäßigen Dialog
über diese Fragen. Die EU gewährleistet auch eine systematische Beobachtung der Verfahren durch
eine wirksame Koordinierung und Lastenteilung zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der EU-
Delegation.
Im Oktober 2012 brachte die EU gegenüber der Regierung ihre Sorge über die Todesstrafe in
Äthiopien zur Sprache. Außerdem organisierte ein Mitgliedstaat eine Veranstaltung vor Ort, um für
die Abschaffung der Todesstrafe auf dem afrikanischen Kontinent zu werben.
Die neuen Leitlinien in Verbindung mit dem Gesetz über gemeinnützige Organisationen und
Verbände (Charities and Societies Proclamation), das 2011 in Kraft getreten ist, hat sich gravierend
auf die Tätigkeit der zivilgesellschaftlichen Organisationen ausgewirkt. Es wurde ein Trilog
zwischen der Regierung Äthiopiens, der Zivilgesellschaft und den Gebern eingerichtet mit dem
Ziel, einige der Probleme, mit denen die zivilgesellschaftlichen Organisationen konfrontiert sind, zu
mildern. Die EU führt den Mitvorsitz in diesem Gesprächsmechanismus. Der EU-Fonds für die
Zivilgesellschaft, der als ein lokaler Fonds gilt, leistet Unterstützung für die zivilgesellschaftlichen
Organisationen, die sich mit Fragen der Governance und der Menschenrechte befassen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 104
DG C DE
Mehrere EU-Mitgliedstaaten und die EU-Delegation haben sich auch an Beobachtungsmissionen
betreffend die Umsetzung des Regierungsprogramms zur Umsiedlung in neu errichtete Dörfer
("villagisation programme") in den entlegenen Gebieten Äthiopiens beteiligt. In einer Reihe von
Berichten von Menschenrechtsorganisationen wurden gravierende Menschenrechtsverletzungen in
Verbindung mit diesem Programm gemeldet. Die Missionen vor Ort haben zwar keine Beweise für
systematische Menschenrechtsverletzungen gefunden, jedoch bestehen nach wie vor Bedenken im
Hinblick auf Tempo und Ausmaß des Programms. Darüber hinaus muss die äthiopische Menschen-
rechtskommission, deren immer größere Rolle die EU begrüßt, zu einem von der Regierung unab-
hängigen Gremium werden.
Gabun
Die Ziele der Europäischen Union im Bereich Menschenrechte und Demokratie in der Gabunischen
Republik sind auf die wichtigsten Bedenken und Probleme in diesem Bereich ausgerichtet. Insbe-
sondere betreffen sie die Haftbedingungen, das Fortbestehen von Ritualverbrechen und deren
Straflosigkeit, die Frauenrechte, den Menschenhandel sowie die Transparenz und Inklusivität des
Wahlprozesses. In geringerem Maße bestehen auch Probleme in Bezug auf Verzögerungen im
Justizwesen, die große Zahl der Untersuchungshäftlinge, der auf Medien und Journalisten ausgeübte
Druck, die Korruption sowie die Diskriminierung von afrikanischen Einwanderern und indigenen
Gemeinschaften. Dennoch ist die Menschenrechtslage in Gabun viel besser als in vielen anderen
Ländern der Region.
Im Oktober 2012 erfolgte in der Gabunischen Republik eine allgemeine regelmäßige Überprüfung
durch den VN-Menschenrechtsrat. Die daraus resultierenden Empfehlungen decken sich mit den
oben aufgeführten Bedenken der EU, d.h. sie betreffen die Haftbedingungen, die Kinderrechte,
Ritualverbrechen, die Frauenrechte, den Menschenhandel, die Nichtdiskriminierung und die Frei-
heit der Meinungsäußerung.
Diese Fragen wurden auch mit den nationalen Behörden bei den Treffen des politischen Dialogs
zwischen der Europäischen Union und der Gabunischen Republik erörtert.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 105
DG C DE
Auf lokaler Ebene hat die EU-Delegation einen strukturierten Dialog mit zivilgesellschaftlichen
Organisationen und Menschenrechtsorganisationen eingerichtet. Außerdem fanden regelmäßige
Treffen mit Vertretern der zuständigen Gremien (nationale Menschenrechtskommission,
Ministerien) statt.
Ferner konnte die Gabunische Republik 2012 erstmals ein thematisches Programm für nichtstaat-
liche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess in Höhe von 2,5 Millionen Euro
nutzen. Mit diesem Programm wird u.a. das Ziel verfolgt, Kapazitäten aufzubauen und zum Aufbau
von nichtstaatlichen Akteuren und zivilgesellschaftlichen Organisationen in Gabun beizutragen.
2012 bezog sich nur eine parlamentarische Anfrage zu Gabun auf die Menschenrechte; diese betraf
das Andauern von Ritualverbrechen und die von den gabunischen Behörden eingeleiteten Maß-
nahmen, um die Tatverdächtigen zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen.
Gambia
Die EU hat Menschenrechtsprobleme in Gambia weiterhin in ihrem politischen Dialog mit den
Behörden sowie im Rahmen konkreter Entwicklungsprojekte behandelt; dabei bemühte sie sich um
die Unterstützung von regionalen Akteuren wie der Afrikanischen Union. Zu den prioritären
Themen der EU in diesem Land zählten die Todesstrafe, die Medienfreiheit, die Unterstützung der
Zivilgesellschaft und von Menschenrechtsverteidigern, die Bedingungen in Gefängnissen und
Hafteinrichtungen, Gewalt gegen Frauen sowie die Rechte von LGBT-Personen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 106
DG C DE
Die EU unterstützte in diesem Jahr die Organisationen der Zivilgesellschaft, die im Bereich
Governance und Menschenrechte tätig waren und sich insbesondere mit den Frauenrechten
befassten. Sie finanzierte eine Reihe von Projekten, u.a. zur Abschaffung der
Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen (45.000 Euro), zur Förderung der
Geschlechtergleichstellung und für eine stärkere Repräsentation von Frauen in lokalen Räten
(90.000 Euro) sowie zur Verbesserung der Existenzbedingungen von Frauen (45.000 Euro). Im
Rahmen des Programms des 10. EEF zur Unterstützung der Governance und dessen
Medienkomponente hat die EU Gleichstellungsfragen in die Entwicklung von Lehrplänen und
Materialien für Fachleute des Mediensektors aufgenommen und Frauen als Zielgruppe für die
Ausbildung von Fachleuten/neuen Journalisten ausgewählt.
Als Reaktion auf die Hinrichtung von neun zum Tode verurteilten Häftlingen nach einem De-facto-
Moratorium für die Todesstrafe von 27 Jahren hat die Hohe Vertreterin im August eine Erklärung
abgegeben, in der sie die Hinrichtungen verurteilte, ihre unverzügliche Einstellung forderte und
Gambia an seine internationalen Verpflichtungen erinnerte. Nachdem es zu einer gravierenden Ver-
schlechterung der Lage im Bereich der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, u.a. mit zahl-
reichen Fällen der Einschüchterung von Journalisten und der rechtswidrigen Schließung von
Zeitungen und Rundfunksendern, gekommen war, hat die EU beschlossen, einen intensivierten
politischen Dialog nach Artikel 8 des Cotonou-Abkommens zu führen. Die Gespräche sollten
Anfang 2013 stattfinden.
Bei einem Treffen mit den Behörden im Mai und im Rahmen ihres regelmäßigen politischen
Dialogs im Juni hat die EU ihr Bedauern über die Diskriminierung von LGBT-Personen geäußert.
In einer lokalen Erklärung vom Dezember äußerte sich die EU sehr besorgt über die Bedingungen
der willkürlichen Haft von Imam Baba Leigh, eines prominenten religiösen Führers, dessen Ver-
bleib Ende des Jahres weiter unbekannt war.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 107
DG C DE
Ghana
Die EU hat gemeinsam mit EU-Mitgliedstaaten (Dänemark und Vereinigtes Königreich) den von
der Kommission für die Überarbeitung der Verfassung durchgeführten Prozess zur Verfassungs-
überarbeitung (Studien, Konsultationen auf Bezirks- und nationaler Ebene, Konsolidierung des
Abschlussberichts) über einen gemeinsamen Geberfonds (Basket Fund) unterstützt. Im Weißbuch
der Regierung vom Juni 2012 zur Überarbeitung der Verfassung finden sich einige der von der
Kommission für die Überarbeitung der Verfassung ausgesprochenen Empfehlungen für den Bereich
Menschenrechte wieder; wie beispielsweise die rechtliche Abschaffung der Todesstrafe, die wirk-
same Umsetzung von Fördermaßnahmen für Frauen, Kinder, ältere Menschen und Menschen mit
Behinderungen, die Umsetzung wirtschaftlicher und sozialer Rechte sowie der bessere Zugang zur
Justiz. Im Gegensatz zum Vorschlag der Kommission für die Überarbeitung der Verfassung sah das
Weißbuch jedoch weder eine eindeutige Stärkung der Legislative noch eine Stärkung der regionalen
Befugnisse vor.
Die Überprüfung Ghanas fand am 23. Oktober 2012 im Rahmen des zweiten Zyklus der allge-
meinen regelmäßigen Überprüfung statt. Der VN-Menschenrechtsrat konnte mehrere positive
Ergebnisse seit der Überprüfung von 2008 verzeichnen, so zum Beispiel die Einsetzung der
Kommission für die Überarbeitung der Verfassung, die Ratifizierung des Übereinkommens über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie die Einrichtung eines Sekretariats gegen häusliche
Gewalt. Er brachte jedoch auch seine Besorgnis zum Ausdruck und sprach Empfehlungen über den
Zugang zu Bildung, insbesondere für Mädchen, Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher
Gewalt und Genitalverstümmelungen bei Frauen, sowie Diskriminierung von Lesben, Schwulen,
Bisexuellen und Transgender-Personen aus. Ghana akzeptierte 123 der 148 an das Land gerichteten
Empfehlungen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 108
DG C DE
Die EU organisierte im Mai ein Treffen, um den Internationalen Tag gegen Homophobie zu
begehen. An dem Treffen nahmen ghanaische Menschenrechtsverteidiger und Entwicklungspartner
teil. Die Menschenrechtsverteidiger tauschten ihre Erfahrungen mit der Verteidigung von Lesben,
Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen in Ghana aus. Das Treffen fiel günstig in eine
Zeit, in der eine öffentliche Debatte über die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans-
gender-Personen geführt wurde, nachdem eine geplante Konferenz über diesen Personenkreis in
Ghana von religiösen Gruppen und vielen Mitgliedern der Öffentlichkeit allgemein verurteilt
worden war, die ihre Intoleranz zum Ausdruck brachten und die Regierung aufforderten, dieses
Verhalten unter Strafe zu stellen. Angeblich seien einige Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans-
gender-Personen offen verfolgt worden. Auf dem Treffen wurden die Menschenrechtsverteidiger
der Unterstützung durch die EU und andere Entwicklungspartner versichert.
Im Juni stattete die EU-Delegation anlässlich des Internationalen Tages des Kindes einer Jugend-
vollzugsanstalt einen Arbeitsbesuch ab. Sowohl der Leiter der EU-Delegation als auch der
Botschafter der Niederlande gaben Erklärungen ab, in denen sie auf die Notlage von Kindern in
Ghana eingingen und den Jugendlichen in der Vollzugsanstalt Mut zusprachen. Dieses Ereignis
fand entsprechendes Echo in den Medien.
Aufgrund der Kontakte mit Menschenrechtsverteidigern stellte die EU-Delegation 600 000 EUR
aus dem Budget des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (2012
und 2013) zur Unterstützung der Rechte von Kindern zur Verfügung.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 109
DG C DE
Bei den Wahlen in Ghana vom 7. Dezember 2012 wurden die international anerkannten Wähler-
rechte gewahrt; internationale Beobachter bewerteten die Wahl generell positiv. Die EU entsandte
vom 23. November bis zum 24. Dezember 2012 eine Wahlexpertenmission nach Ghana. Die allge-
meine Stabilität des Landes blieb gewahrt und es waren keine größeren Gewaltausbrüche zu ver-
zeichnen, obwohl die Partei, die die Wahl verloren hatte, am Jahresende das Wahlergebnis vor dem
höchsten Gerichtshof angefochten hat. Während des Berichtszeitraums hatte der Gerichtshof noch
nicht über die Petition der Opposition befunden. Die Regierung Ghanas würdigte die Wahlunter-
stützung durch die EU. Diese umfasste die Finanzierung der drei am Wahlprozess beteiligten unab-
hängigen Gremien (Wahlkommission, Nationale Kommission für politische Bildung und Nationale
Medienkommission). Die EU unterstützte überdies von Organisationen der Zivilgesellschaft durch-
geführte Projekte zur stärkeren Beteiligung von Frauen in der Politik, die trotz des vielver-
sprechenden Anstiegs der Zahl von ins neue Parlament gewählten Frauen von 19 auf 30 immer
noch zu gering ausfällt.
Guinea
Nach dem Militärputsch vom 23. Dezember 2008 hat die EU die Zusammenarbeit mit Guinea aus-
gesetzt und einen Fahrplan für die Rückkehr zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit angenommen.
Diese Maßnahmen bleiben weiterhin in Kraft, obgleich einige Fortschritte erzielt wurden – insbe-
sondere bezüglich des Verfahrens zur Vorbereitung der Parlamentswahlen, die erheblich
verschoben wurden. Im Rahmen des politischen Dialogs nach Artikel 96 des AKP-EU-Partner-
schaftsabkommens drängte die EU auf freie und transparente Parlamentswahlen, die den Übergang
zur Demokratie vollenden und die uneingeschränkte Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit
Guinea ermöglichen würden. Da die Parlamentswahlen für den 12. Mai 2013 angesetzt waren, sah
sich die EU in der Lage, die Kooperationsdokumente im Rahmen des 10. EEF zu unterzeichnen und
Programme zur direkten Unterstützung der Bevölkerung, einschließlich eines Programms zur
Unterstützung der Zivilgesellschaft mit einer Mittelausstattung von 6 Mio. EUR, durchzuführen. 80
% der Mittel aus dem 10. EEF unterliegen allerdings nach wie vor dem Vorbehalt, dass freie und
transparente Wahlen abgehalten werden, deren Termin indes abermals verschoben wurde. Die EU
hat Mittel zur Unterstützung der Wahlen freigegeben, um den Wahlprozess sicherzustellen und so
zu einem ruhigen politischen Umfeld beizutragen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 110
DG C DE
Anlass zu großer Besorgnis gibt weiterhin die Straflosigkeit. Die EU hat Menschenrechtsverteidiger
juristisch weiter unterstützt, damit sie den Opfern von Menschenrechtsverstößen bei der Vorbe-
reitung und Einreichung einer Zivilklage helfen und ihnen während der Ermittlungen bis zur
Gerichtsverhandlung beistehen können. Diese Hilfe konzentrierte sich ursprünglich auf die Ereig-
nisse vom September 2009, sie wurde 2012 jedoch auf die weiteren groben Menschenrechts-
verletzungen der Jahre 2007 und 2010 ausgedehnt. Die sonstigen Maßnahmen, die die EU als
Antwort auf das Massaker vom September 2009 ergriffen hat, bleiben in Kraft, nämlich individuelle
Sanktionen gegen fünf mutmaßliche Verantwortliche, die von einer VN-Untersuchungskommission
ermittelt wurden – zwei von ihnen haben nach wie vor hohe Positionen in der Verwaltung Guineas
inne – sowie ein Waffenembargo. Das Embargo wurde angesichts der Fortschritte bei der Reform
des Sicherheitssektors und der Wiederherstellung der demokratischen Kontrolle über die Sicher-
heitskräfte teilweise gelockert.
Ende 2012 leistete die EU technische Unterstützung bei der Übernahme des Römischen Statuts in
das nationale Recht. Überdies drängte die EU auf eine Änderung des Rechtsrahmens für die
Militärjustiz, der derzeit noch vorsieht, dass Militärangehörige, die allgemeine Vergehen begehen,
zivilrechtlich nicht verfolgt werden können.
Die EU und Unicef haben Guinea gemeinsam nahe gelegt, die beiden Fakultativprotokolle zum
Übereinkommen über die Rechte des Kindes zu ratifizieren; das erste Protokoll bezieht sich auf die
Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, das zweite auf den Verkauf von Kindern, die
Kinderprostitution und die Kinderpornografie. Die Ratifikationsurkunden wurden im April 2012
den Vereinten Nationen übermittelt.
Guinea-Bissau
Die Menschenrechtslage in Guinea-Bissau hat sich 2012 aufgrund der Spannungen durch die vorge-
zogenen Präsidentschaftswahlen, des Militärputsches vom 12. April und der bewaffneten Angriffe
auf Kasernen vom 21. Oktober verschlechtert.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 111
DG C DE
Nach der ersten Runde der Präsidentschaftswahlen forderte die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin
die Behörden zweimal nachdrücklich auf, ihrer Verantwortung nachzukommen und die Sicherheit
aller Bürger zu gewährleisten; dabei wies sie darauf hin, wie wichtig es ist, dass die Streitkräfte
loyal zur Verfassung und zu der gewählten Regierung stehen.
Die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin verurteilte den Putsch umgehend und forderte die Rückkehr
der rechtmäßigen Regierung und den Abschluss des Wahlprozesses. Sie bekräftigte die laufende
Aussetzung des größten Teils der EU-Hilfe und die Umverteilung der restlichen Hilfe, so dass sie
direkt der Bevölkerung zugute kommt; und schloss jegliche Unterstützung der unrechtmäßigen
Regierung aus.
In den Schlussfolgerungen des Rates vom 23. April 2012 wurde klargestellt, dass weder selbst-
ernannte Übergangsinstitutionen noch Vorkehrungen, die es den Streitkräften erlauben würden, die
zivilen Organe weiterhin zu bedrohen oder zu kontrollieren, anerkannt würden. Am 3. Mai 2012
wurden restriktive Maßnahmen gegen Personen, die weiter an Handlungen teilnehmen oder Hand-
lungen unterstützen, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in Guinea-Bissau gefährden,
angenommen; damit wurden die Vermögenswerte von sechs Personen eingefroren und ihnen die
Einreise in die EU untersagt. Später wurden 15 weitere Personen in die Liste aufgenommen und die
einschlägigen Bestimmungen der Resolution 2048 des Sicherheitsrates wurden in die Rechts-
vorschriften der EU übernommen.
Am 12. Juni 2012 verurteilte das Europäische Parlament den Putsch nachdrücklich und forderte die
bedingungslose Freilassung der unrechtmäßig inhaftierten Personen, ein Ende der Gewalt und Ein-
schüchterung sowie die uneingeschränkte Wiederherstellung und Gewährleistung der Grund-
freiheiten.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 112
DG C DE
Am 16. Juli 2012 weitete die EU die Anwendung der Maßnahmen nach Artikel 96 des Cotonou-
Abkommens aus, da nach wie vor gegen die wesentlichen Elemente dieses Abkommens verstoßen
wurde und die sich verschlechternde Lage im Land die Achtung der Menschenrechte, der Demo-
kratiegrundsätze und der Rechtsstaatlichkeit behinderte.
Die Menschenrechtsklausel des Protokolls zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen wurde
nicht geltend gemacht, da das Protokoll am 15. Juni 2012 abgelaufen ist. Die Verhandlungen über
die Annahme eines neuen Protokolls wurden bis zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen
Ordnung ausgesetzt.
Im Jahr 2012 wurden vier Projekte über das EIDHR mit insgesamt 1 200 000 EUR finanziert, die
eine stärkere Achtung der Menschenrechte bedrohter Gruppen (Frauen, Kinder, Häftlinge) zum Ziel
hatten. Die EU hat die Zivilgesellschaft Guinea-Bissaus in Anerkennung von deren zentraler Rolle
im Hinblick auf eine funktionierende Demokratie über den Europäischen Entwicklungsfonds wei-
terhin unterstützt. Infolge der Gewalttätigkeiten nach dem Putsch vom 12. April 2012 und den
bewaffneten Angriffen vom 21. Oktober 2012 hat die EU-Delegation in Bissau einer Reihe von
Mitgliedern der gestürzten rechtmäßigen Regierung und Oppositionellen, die um ihre körperliche
Unversehrtheit und um ihr Leben fürchteten, Schutz gewährt.
Kenia
Zu den wichtigsten Prioritäten der EU in Kenia zählte 2012 weiterhin die Unterstützung der
Umsetzung der neuen, im August 2010 in Kraft getretenen Verfassung, nicht zuletzt im Hinblick
auf den Schutz und die Förderung der Menschenrechte. Die Verfassung umfasst eine progressive
Grundrechtecharta und verleiht ferner der Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit neuen
Schwung. Bei allen politischen Kontakten mit den kenianischen Behörden spielte die Umsetzung
der Verfassung eine wichtige Rolle. So betonte die EU, wie wichtig es ist, dass im Jahr 2013
glaubwürdige, transparente und friedliche Wahlen durchgeführt werden. Die EU beteiligte sich
aktiv an den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft zur Unterstützung der Wahl-
vorbereitungen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 113
DG C DE
Die Straflosigkeit war nach wie vor Anlass zu großer Besorgnis und wurde regelmäßig von der EU
gegenüber der Regierung Kenias und in öffentlichen Botschaften zur Sprache gebracht. Als ent-
schiedene Befürworterin des IStGH forderte die EU die Regierung Kenias auf, bei den kenianischen
Fällen uneingeschränkt mit dem Gerichtshof zusammenzuarbeiten. Die EU erhielt ferner den poli-
tischen Druck auf die kenianische Regierung aufrecht, damit sie die Polizeireform mit Blick auf
eine friedliche Abhaltung der allgemeinen Wahlen und eine Beendigung der außergerichtlichen
Hinrichtungen weiter vorantreibt. Wichtige Schritte dabei waren die Einrichtung einer unab-
hängigen Polizeiaufsichtsbehörde und einer Nationalen Polizeidienstkommission sowie die
Ernennung eines Generalinspekteurs. Auch bei der Justizreform waren beträchtliche Fortschritte zu
verzeichnen.
Die EU und die EU-Mitgliedstaaten unterstützten ferner nachdrücklich die Menschenrechts-
verteidiger. Die EU unternahm aktive Schritte zur Umsetzung der aktualisierten Leitlinien betref-
fend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern, indem sie Kontakte zu Menschenrechts-
verteidigern unterhielt, sich für deren öffentliche Anerkennung einsetzte, EU-Maßnahmen koor-
dinierte und einen regelmäßigen Informationsaustausch förderte. Die EU-Missionsleiter gaben eine
öffentliche Erklärung zur Gewalt und zu den Morden im Tana-Delta ab und führten eine
Erkundungsmission durch. Außerdem wurde auch 2012 weiter ein ständiger Dialog mit Organi-
sationen der Zivilgesellschaft, dem Parlament und unabhängigen Kommissionen geführt. Am Tag
der Menschenrechte veröffentlichte die EU einen Kommentar und die EU-Missionsleiter hatten am
"Tag gegen die Todesstrafe" einen Besuch in einem Gefängnis geplant. Allerdings verweigerten
ihnen die Gefängnisbehörden in letzter Minute den Zutritt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 114
DG C DE
Lesotho
In Lesotho herrscht ein stabiles politisches Umfeld. Im Mai 2012 wurde ein neues Parlament
gewählt. Die Wahlen verliefen ordnungsgemäß, effizient und friedlich. Die Delegation der Euro-
päischen Union in Maseru koordinierte die Beobachtung dieser Wahlen durch ein Team von 35
Personen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten.
Die Staatsführung, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechtslage in Lesotho sind für den
Kontinent und die regionalen Verhältnisse relativ zufriedenstellend. In einer Reihe von Bereichen,
wie Diskriminierung von Frauen oder Zugang zur Justiz für gefährdete Gruppen, bestehen jedoch
nach wie vor Herausforderungen.
Die EU leistete 2012 Unterstützung im Justizsektor, insbesondere bei der Verbesserung des Fall-
bearbeitungssystems. Ein Expertenteam für technische Hilfe wurde rekrutiert und vor dessen Ein-
treffen fanden zahlreiche Koordinierungstreffen zwischen dem Amt des Kanzlers des Gerichts-
hofs/Obersten Richters, dem nationalen Rechnungshof und der EU-Delegation statt.
Außerdem unterstützte die EU 2012 die Dezentralisierung des Staates. Dazu wurde im Oktober
2012 eine Beitragsvereinbarung über 8 Mio. EUR zur Unterstützung des Kapazitätsaufbaus auf
zentraler und lokaler Ebene und zur Einrichtung eines Fonds zur Unterstützung der Regierung bei
der Erbringung von Dienstleistungen unterzeichnet. Gleichzeitig erging eine Aufforderung an die
Organisationen der Zivilgesellschaft, Vorschläge für die Erbringung von Dienstleistungen und den
Kapazitätsaufbau auf lokaler Ebene einzureichen; hierfür wurden rund 3 Mio. EUR bereitgestellt.
Im Bereich der wirtschaftlichen und sozialen Rechte unterstützte die EU den sozialen Schutz, insbe-
sondere für Waisen und gefährdete Kinder. Im Januar 2012 unterzeichnete die EU eine Verein-
barung über eine zweite Phase von Maßnahmen des Sozialschutzes zugunsten von Waisen und
gefährdeten Kindern. Eine Beitragsvereinbarung (9,8 Mio. EUR) wurde mit UNICEF unterzeichnet,
die eine enge Zusammenarbeit beim Kapazitätsaufbau im Ministerium für soziale Entwicklung und
bei der besseren Gestaltung des Programms zur Gewährung von Barzuschüssen vorsieht.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 115
DG C DE
Liberia
Der regelmäßige politische Dialog zwischen der EU und Liberia gemäß Artikel 8 des Cotonou-
Abkommens wurde 2012 bei einem hochrangigen Treffen zwischen dem leitenden Direktor des
Fachbereichs Afrika des EAD, Nicholas Westcott, und der Präsidentin Liberias, Ellen Johnson
Sirleaf, offiziell aufgenommen. Während des politischen Dialogs wurden die nationale
Aussöhnung, die Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Übereinkommens über den Internatio-
nalen Strafgerichtshof in nationales Recht und die Todesstrafe zur Sprache gebracht.
Die EU unterstützte auch 2012 den Wahlzyklus in Liberia mit technischer Hilfe im Interesse der
Stärkung der Kapazitäten der nationalen Wahlgremien; dazu konnte sie auf die 2010 zur Verfügung
gestellten 7 Mio. EUR zurückgreifen.
Die EU beobachtete aufmerksam die aufkommende Anti-Homosexuellenbewegung, die sich für
Gesetzesänderungen ausspricht, die gleichgeschlechtliche Ehen und homosexuelle Handlungen ver-
bieten. Vor diesem Hintergrund nahm die EU den Dialog mit Menschenrechtsverteidigern auf, die
sich für die Rechte von Homosexuellen einsetzen.
Mit dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) wurden zwei
Initiativen finanziert, mit denen die Kapazitäten der Zivilgesellschaft Liberias zur Förderung und
zum Schutz der Menschenrechte verbessert werden. Im Rahmen eines Projekts mit einer Mittel-
ausstattung von 300 000 EUR sollen Maßnahmen der Zivilgesellschaft zur Förderung der natio-
nalen Aussöhnung und des sozialen Zusammenhalts sowie zur Ermittlung lokal getragener Maß-
nahmen zur Konfliktentschärfung und -beilegung unterstützt werden. Weitere 300 000 EUR wurden
bereitgestellt, um den Dialog zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren im Bereich
Menschenrechte zu unterstützen, die Kapazität der unabhängigen nationalen Menschenrechts-
kommission zur Koordinierung des Schutzes der Menschenrechte auf Landesebene auszubauen und
die Möglichkeiten der Zivilgesellschaft zur Berichterstattung über die Menschenrechtslage zu
fördern.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 116
DG C DE
Um die Bemühungen der EU zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Rechte
der Frauen in Liberia besser zu koordinieren wurde Schweden in Einklang mit dem EU-Aktionsplan
zur Gleichstellung der Geschlechter als federführender Geber in diesem Bereich benannt.
Die EU unterstützte weiterhin die Bildung (2 000 000 EUR bereitgestellt), so dass sich der positive
Trend bei den Schulanmeldungen fortsetzen und Fortschritte bei der Verwirklichung des
Milleniumsziels "Geschlechterparität in der Grundschule" erzielt werden konnten.
Wegen der sehr hohen Müttersterblichkeitsrate in Liberia hat die EU im Rahmen ihrer Hilfe für den
Gesundheitsbereich 57 Mio. EUR bereitgestellt, damit weiterhin technische Hilfe geleistet werden
kann und Schulungen in den Bereichen Familienplanung und Notversorgung bei Geburten sowie
Kurse für Geburtshelfer durchgeführt werden können.
Madagaskar
Wegen einer verfassungswidrigen Machtübernahme im März 2009 und Verstößen gegen wesent-
liche Elemente des Cotonou-Abkommens (Menschenrechte, demokratische Grundsätze und Rechts-
staatlichkeit) unterliegt Madagaskar seit Juni 2010 Maßnahmen nach Artikel 96 des Cotonou-
Abkommens . Die Wiederaufnahme der Zusammenarbeit hängt von der Durchführung transpa-
renter, freier und glaubwürdiger Wahlen ab. Präsidentschafts- und Parlamentswahlen sind für Juli
2013 vorgesehen. Um die Krise zu beenden, unterstützt die EU den Wahlprozess politisch und
finanziell. Der politische Dialog zwischen den madagassischen Behörden und der EU wurde im
November 2012 wiederaufgenommen und 17. Mio. EUR wurden zur Unterstützung des Wahl-
prozesses zur Verfügung gestellt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 117
DG C DE
In Madagaskar wurde 2010 eine regelmäßige Überprüfung durch den VN-Menschenrechtsrat
durchgeführt. Die Behörden Madagaskars akzeptierten 65 der 84 von den Mitgliedstaaten des
Menschenrechtsrats abgegebenen Empfehlungen. Die Behörden nahmen im März 2012 einen Plan
zur Umsetzung der Empfehlungen an, dabei geht es um Themen wie Beitritt zu internationalen
Instrumenten, Gesetzesreform und Stärkung des nationalen Systems zum Schutz der Menschen-
rechte. Im Mittelpunkt des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Europäischen
Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) von 2012 standen drei Prioritäten:
Förderung der Achtung der Menschenrechte in der Justizverwaltung, Förderung der Rechte des
Kindes und Förderung der Rechte von Frauen.
Die Rechte des Kindes wurden hauptsächlich auf bilateraler Ebene von den im Bildungssektor
aktiven Mitgliedstaaten zur Sprache gebracht. Die Rechte des Kindes waren auch eines der Ziele
des obengenannten Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des länderspezifischen
Förderprogramms (CBSS) des EIDHR vom Oktober. Im Rahmen des Programms für demo-
kratische Staatsführung förderte die EU zudem die Übersetzung des Übereinkommens über die
Rechte des Kindes in drei lokale Landessprachen und führte Sensibilisierungsmaßnahmen durch.
Malawi
Mit dem Amtsantritt von Präsidentin Joyce Banda kam es 2012 in Malawi zu einem Wandel in
Bezug auf Demokratie und Menschenrechte. So wurden beispielsweise einige restriktive Gesetze
aufgehoben und es gab Initiativen zur Überprüfung von Gesetzen, die Homosexualität unter Strafe
stellen. Die derzeitige politische Führung hat überdies den Dialog mit der Zivilgesellschaft aus-
gebaut.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 118
DG C DE
Die Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Malawi stand auch 2012 oben auf
der Tagesordnung der EU. Die EU führte einen politischen Dialog mit der Regierung und brachte
ihre Anliegen vor; sie trat im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit für die Menschenrechte
ein.
Die EU und die in Malawi vertretenen Mitgliedstaaten haben die Themen Meinungs- und Medien-
freiheit in ihrem politischen Dialog mit der Regierung nachdrücklich zur Sprache gebracht. Zudem
war die Meinungsfreiheit mit dem Schwerpunkt Medien eines der Ziele des länderspezifischen
Förderprogramms des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR-
CBSS), das im Oktober 2012 in Malawi eingeleitet wurde.
Ferner organisierte die EU-Delegation anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte
2012 Gespräche am runden Tisch, die sich der Frage der politischen Teilhabe widmeten.
Malawi war das erste Land, in dem im Dezember 2012 eine Folgemission der EU nach einer Wahl-
beobachtung durchgeführt wurde. Die Mission bot eine günstige Gelegenheit für den Dialog mit
den Akteuren über die Vorbereitung glaubwürdiger Wahlen im Jahr 2014. Um das Land bei der
Vorbereitung der Wahlen 2014 zu unterstützen, stellte die EU im Rahmen des Programms für
demokratische Staatsführung der malawischen Wahlkommission (Malawi Electoral Commission
(MEC)) technische und finanzielle Hilfe zur Verfügung.
Während des politischen Dialogs und in den bilateralen Gesprächen mit Präsidentin Joyce Banda
und dem Justizminister kamen auch Minderheitenfragen zur Sprache, insbesondere die Rechte von
Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 119
DG C DE
Im Bereich der Gleichstellung unterzeichnete die EU im Mai 2012 eine Beitragsvereinbarung
bezüglich des Bevölkerungsfonds der VN zur Durchführung eines Programms, mit dem die
malawische Regierung dabei unterstützt werden soll, die Ungleichheit der Geschlechter beim
Zugang zu Produktivressourcen und Entwicklungschancen zu verringern. Der Beitrag der EU zu
diesem Programm beträgt 10,9 Mio. EUR. Zudem nahmen Vertreter der EU an Sitzungen des Aus-
schusses für Entwicklungshilfe "Geschlechterfragen" teil, dies ist ein Forum für den Dialog über die
Gleichstellung der Geschlechter, an dem sich Entwicklungspartner, die Zivilgesellschaft und die
Regierung Malawis beteiligen.
Die Rechte des Kindes wurden hauptsächlich auf bilateraler Ebene von den im Bildungssektor
aktiven Mitgliedstaaten zur Sprache gebracht. Die Förderung der Rechte des Kindes war auch eines
der Ziele des obengenannten Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des länder-
spezifischen Förderprogramms (CBSS) des EIDHR vom Oktober. Im Rahmen des Programms für
demokratische Staatsführung förderte die EU zudem die Übersetzung des Übereinkommens über
die Rechte des Kindes in drei lokale Landessprachen und führte Sensibilisierungsmaßnahmen
durch.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 120
DG C DE
Mali
Der Staatsstreich vom 22. März 2012 setzte allen institutionellen Reformen, dem Wahlprozess
und dem seit 1992 bestehenden demokratischen "Modell" Malis ein abruptes Ende. Er führte zu der
Einsetzung einer Regierung der nationalen Einheit nach Artikel 36 der Verfassung Malis6 und Arti-
kel 6 des von den maßgeblichen Akteuren unterzeichneten Rahmenabkommens7. Es sei darauf
hingewiesen, dass die Ereignisse von 2012 das Ergebnis vielschichtiger Probleme des malischen
demokratischen "Modells" waren und dass sie den dringenden Reformbedarf der Führungkultur auf
politischer, verwaltungstechnischer und wirtschaftlicher Ebene unterstreichen. Die seit Januar 2012
herrschende Krisensituation in Mali hat direkte und erhebliche Auswirkungen auf die Bewahrung
und die Konsolidierung der Errungenschaften in Bezug auf die Achtung und die Ausübung der
Menschenrechte in Mali sowie auf Malis Fähigkeit, die Menschenrechte zu fördern und zu
schützen. Nach dem Staatsstreich vom 22. März und dem gescheiterten Gegenputsch vom 30. April
2012 wurden zahlreiche Verstöße gegen die grundlegenden Menschenrechte begangen. Im Norden
hat die strikte Anwendung der Scharia durch die bewaffneten Gruppen zu zahlreichen Gewalttaten
geführt.
Die Besetzung des Norden des Landes durch bewaffnete Gruppen hat jegliche Intervention und
jegliche Unterstützung von Menschenrechts-NRO unmöglich gemacht, dies liegt größtenteils daran,
dass es nicht möglich ist, die Sicherheit der in diesem Bereich tätigen Personen zu garantieren.
Die Delegation hat jedoch die Menschenrechtslage in Mali aufmerksam verfolgt. So fanden
beispielsweise Treffen mit Organisationen der Zivilgesellschaft aus dem Norden statt. Die lokale
Menschenrechtsstrategie müsste zwar aktualisiert werden, doch die ermittelten Prioritäten sind nach
wie vor relevant, und es war möglich, die im Rahmen der Strategie getroffenen Maßnahmen fortzu-
setzen.
6 "Sollte das Amt des Präsidenten der Republik aus irgendeinem Grund oder infolge einer absoluten
und dauerhaften Verhinderung freiwerden,... so wird das Amt des Präsidenten der Republik vom
Präsidenten der Nationalversammlung ausgeübt."
7 "Einrichtung von Übergangsgremien, die für die Leitung des Übergangsprozesses verantwortlich sind,
bis auf der Grundlage eines ordnungsgemäß überarbeiteten und von allen akzeptierten Wahlregisters
Präsidentschaftswahlen abgehalten werden."
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 121
DG C DE
Im Laufe des gesamten Jahres 2012 wurden ernsthaft Maßnahmen geprüft, die eingeleitet oder
unterstützt werden können, sobald der Norden zugänglich wird. Im Rahmen des EIDHR wurden
Leitlinien mit den folgenden Prioritäten erarbeitet: (i) Schutz der Menschenrechte und Reaktion auf
Menschenrechtsverstöße im gesamten Hoheitsgebiet Malis und (ii) Reaktion auf den Konflikt im
Norden Malis. Gespräche mit Organisationen der Zivilgesellschaft, die in der Lage sind, Maß-
nahmen zu ergreifen, wurden oder werden derzeit geführt.
Im Rahmen des Programms zur Unterstützung der Zivilgesellschaft (PASOC) wurde eingehend
geprüft, ob malische Organisationen der Zivilgesellschaft bei Maßnahmen, die insbesondere die
Förderung und die Achtung der Menschenrechte betreffen, unterstützt werden können und ob das
Finanzierungsabkommen an die Bedürfnisse und Anforderungen angepasst werden kann.
Im Vorfeld der Umsetzung des Programms zur Unterstützung des Wahlprozesses hatte die EU eine
Prüfung der beiden Register finanziert, die als Wahlregister verwendet werden können. Diese Maß-
nahme war von größter Bedeutung und stellte eine wesentliche Voraussetzung für die Einleitung
des Wahlprozesses auf der Grundlage von Konsens und Glaubwürdigkeit dar.
Im Zusammenhang mit der Endüberprüfung und der Neuzuteilung der Mittel für Mali aus dem 10.
EEF wurde umfassend geprüft, welche Maßnahmen eingeleitet oder fortgesetzt werden könnten,
sobald der Norden zugänglich wird und die Regierung einen Fahrplan für den Übergang verab-
schiedet. Ein Programm für Vermittlung und Konfliktbeilegung wird gerade im Hinblick auf einen
Beitrag zur Schaffung dauerhaften Friedens in Mali sondiert.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 122
DG C DE
Programme zur Unterstützung der Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung und zur Stärkung
der Rechtsstaatlichkeit befinden sich ebenfalls in Vorbereitung: ein Programm zur Unterstützung
des Wahlprozesses und eines zur Ausarbeitung eines Vertrags über den Staatsaufbau.
Die politischen Beratungen der EU-Delegation mit allen malischen Behörden dürfen natürlich nicht
außer Acht gelassen werden.
Mauretanien
Die wichtigsten Themen im Bereich Menschenrechte sind die nach wie bestehenden versteckten
Formen der Sklaverei, häusliche und sexuelle Gewalt gegen Frauen sowie unannehmbare Haft-
bedingungen und einzelne Fälle von Folter. Die Todesstrafe ist legal und wird auch verhängt.
Mauretanien wendet jedoch de facto seit 1987 das Moratorium an. Besonderen Anlass zu Besorgnis
gibt die Tatsache, dass eine ganze Reihe von Verbrechen mit dem Tode bestraft wird, darunter auch
Aktivitäten im Zusammenhang mit den Rechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans-
gender-Personen. Diese Probleme werden noch verstärkt durch ein ineffizientes und unzu-
verlässiges Justizsystem und einen schwach ausgeprägten Willen, ernsthafe Reformen anzustoßen.
Zwei Häftlinge starben 2012 im Gefängnis, nachdem sie offensichtlich von den Wachen geschlagen
wurden. Diese Fälle werden derzeit untersucht, doch bisher liegen noch keine offiziellen Infor-
mationen vor. Mauretanien hat vor Kurzem (Oktober 2012) das Fakultativprotokoll zum Über-
einkommen gegen Folter (CAT-OP) ratifiziert.
Die Sicherstellung glaubwürdiger Wahlen bleibt trotz der Einrichtung einer unabhängigen natio-
nalen Wahlkommission (CENI) nach wie vor eine Herausforderung. Im Herbst 2011 hätten Parla-
ments- und Kommunalwahlen stattfinden sollen. Bisher wurde noch kein Termin genannt, doch es
gibt Anzeichen dafür, dass sie eventuell 2013 abgehalten werden. Die derzeitige Personalausweis-
reform und die Prozesse zur Registrierung der Wahlberechtigten wurden zunächst als nachteilig für
die schwarze Bevölkerung kritisiert, doch die Lage scheint sich 2012 gebessert zu haben.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 123
DG C DE
Die Anfragen an das Europäische Parlament des Jahres 2012 haben diese Bedenken untermauert, im
Mittelpunkt standen dabei die für die schwarzen Mauretanier diskriminierenden Aspekte der Auf-
nahme ins Wahlregister und die Lage der Menschenrechtsverteidiger. Der Fall des früheren
Menschenrechtsbeauftragten Dadde, der wegen angeblicher Korruptionsvorwürfe ohne Verur-
teilung inhaftiert ist, und der Fall des Sklavereigegners Biram, dem vorgeworfen wird, die staatliche
Sicherheit zu bedrohen, nachdem er religiöse Bücher verbrannt hatte, in denen seiner Ansicht nach
Sklaverei gebilligt wird, sind anschauliche Beispiele des Versagens der Behörden bezüglich der
Wahrung der grundlegenden Rechte dieser Häftlinge. Beide wurden jedoch vorläufig freigelassen.
Das Europäische Parlament verabschiedete 2012 keine Entschließungen zu Mauretanien. Das vom
Parlament noch nicht ratifizierte Fischereiabkommen EU-Mauretanien lässt die Möglichkeit einer
Aussetzung im Falle von Menschenrechtsverletzungen zu.
Die EU-Delegation hat 2012 zwei maßgebliche NRO (Empfänger von EIDHR-Mitteln), deren
Engagement in einem Gesetzesentwurf zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen
mündete, nachdrücklich unterstützt. Dieser Vorschlag wird nun den zuständigen Behörden zur
Beratung und späteren Annahme durch das Parlament vorgelegt.
Nach der Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter unterstützten
die EU-Delegation und die französische Botschaft die nationale Menschenrechtskommission finan-
ziell und logistisch bei der Organisation einer Konferenz über die Umsetzung des Fakultativ-
protokolls in Nouakchott im Dezember.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 124
DG C DE
Auf operativer Ebene wurden mehrere Tätigkeiten im Justizsektor aus dem 9. EEF finanziert. So
unterstützte die EU beispielsweise eine nationale Untersuchung über die Wahrnehmung der Justiz,
die Einrichtung von sechs Kommissionen zur Verbesserung und Modernisierung der Rechts-
vorschriften in sechs Bereichen und die Schaffung einer öffentlichen Datenbank, die alle im
Gesetzesblatt veröffentlichten Gesetze enthält. Überdies wurden eine Datenbank für die Gefängnis-
verwaltung, ein Film für Justizvollzugsbeamte und Häftlinge zur Verbesserung der Behandlung und
der Bedingungen sowie eine Reihe von Schulungen für alle Akteure im Justizsektor (Richter,
Justizbeamte, Zivilgesellschaft, Medien, Parlamentsabgeordnete) finanziert.
Die politischen Bemühungen der EU, die mauretanischen Behörden dazu zu bewegen, in der Gene-
ralversammlung der VN nicht gegen ein Moratorium der Todesstrafe zu stimmen, waren erfolg-
reich, denn Mauretanien hat sich – nachdem es im Dritten Ausschuss zunächst mit nein stimmte –
im Dezember 2012 auf der Plenartagung der Stimme enthalten. Zudem wurden mehrere Schreiben
an die Behörden gerichtet, um darauf aufmerksam zu machen, dass die Dynamik der Reformen zu
wünschen übrig lässt. Bei den regelmäßigen Treffen im Rahmen des politischen Dialogs wurde
ferner die Frage der Wahlen zur Sprache gebracht. Außerdem stehen Menschenrechtsfragen regel-
mäßig auf der Tagesordnung des offiziellen politischen Dialogs mit der Regierung und anderer
bilateraler Anlässe.
Mauritius
Der politische Dialog mit der Regierung von Mauritius und Treffen mit dem Außenminister, dem
Sprecher des Parlaments, Oppositionsführern, Vertretern des privaten Sektors und Menschenrechts-
verteidigern waren 2012 die wichtigsten Foren für die EU zur Förderung von Menschenrechten,
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 125
DG C DE
Es fand ein hochrangiger Dialog statt, um Mauritius in seinem Kampf gegen die Seeräuberei und
insbesondere bei der Strafverfolgung mutmaßlicher Seeräuber in Mauritius zu unterstützen. Die EU
leistete Mauritius außerdem finanzielle Hilfe nach dem Erlass des Gesetzes gegen Seeräuberei und
Gewalt auf See und der Vereinbarung zwischen der EU und Mauritius über die Bedingungen für die
Überstellung mutmaßlicher Piraten durch die GSVP-Mission der EU (EUNAVFOR ATALANTA)
an Mauritius.
In Einklang mit ihrer Priorität bei den Menschenrechten, nämlich der Verbesserung von Haft-
bedingungen, hat die EU über das UNODC die Renovierungsarbeiten in einem Gebäudeflügel eines
Gefängnisses finanziert und Mauritius bei der Vorbereitung seines Rechts- und Justizsystems auf
die Gerichtsverfahren und die Inhaftierung von mutmaßlichen Seeräubern geholfen. Außerdem hat
die EU im September 2012 einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Maßnahmen
zugunsten von Frauen und Kindern in Notlagen eingeleitet.
Mosambik
Die wichtigsten Prioritäten der EU 2012 waren: bessere Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit,
Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen, Menschenrechtsverteidiger, Römisches Statut,
Empfehlungen im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung und Pariser Grundsätze.
Die EU engagierte sich für ein Justizsystem in Mozambik, das frei ist von politischer Einfluss-
nahme und Korruption, für bessere Haftbedingungen und ein Ende der Straffreiheit bei Menschen-
rechtsverletzungen durch Strafverfolgungsbehörden und Justizvollzugsbeamte. Der politische
Dialog und die finanzielle Unterstützung des Justiz- und des Innenministeriums im Bereich Infra-
struktur zeitigten einige konkrete Ergebnisse und leisteten einen Beitrag zur Annahme wichtiger
Reformen (Strafvollzug, Statut der Justizvollzugsbeamten).
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 126
DG C DE
Während des Besuchs des Präsidenten der Europäischen Kommission Barroso im Juli 2012 wurde
von beiden Seiten ein Programm zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit unterzeichnet (9 Mio. EUR).
Im Rahmen des EIDHR wurde unter Federführung der Konrad-Adenauer-Stiftung und der natio-
nalen Wahlbeobachtung (NRO-Plattform) ein Projekt über die Beteiligung der Zivilgesellschaft an
der Wahlreform finanziert. Ein Beitrag der Zivilgesellschaft wurde entworfen und dem Parlament
übermittelt. Die EU setzte sich ferner auf politischer Ebene (Parlament und einschlägige Aus-
schüsse) für eine umfassende Wahlreform ein.
Die EU forderte nach wie vor die Verabschiedung eines Gesetzes über den Zugang zu Infor-
mationen und appellierte nachdrücklich an die Behörden, die Transparenz der Wirtschaftspolitik zu
verbessern. Der Beitritt Mozambiks zur Initiative für die Transparenz in der Rohstoffwirtschaft als
ordnungsgemäßes Mitglied war einer der größten Fortschritte des Jahres 2012.
Die EU setzte sich weiterhin auf hoher Ebene für die Registrierung der Organisation LAMBDA
(seit 2008 blockiert) ein, die sich für die Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans-
gender-Personen engagiert. Es wurden Projekte zur Stärkung der Kapazitäten von Journalisten und
zu deren Schutz finanziert, außerdem Projekte, die Gemeinschaften dabei helfen, sich Gehör zu
verschaffen (EIDHR).
Zudem hat die EU einen Verbindungsbeamten für Menschenrechtsverteidiger benannt. Am 10.
Dezember 2012 wurde ein Dialog mit Menschenrechtsverteidigern zu den Themen Transparenz und
Zugang zu Informationen geführt.
Zahlreiche Organisationen der Zivilgesellschaft und Plattformen, die sich mit unterschiedlichen
Aspekten der Menschenrechte befassen, erhielten finanzielle, technische und politische Unter-
stützung. Neben der Basisfinanzierung durch die Mitgliedstaaten nutzte die EU-Delegation das
länderspezifische Förderprogramm des EIDHR zur Unterstützung von neun Projekten in verschie-
denen Bereichen. Die EU forderte die Regierung Mosambiks nachdrücklich auf, eine ständige Ein-
ladung an den UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte auszusprechen und auf eine Anfrage
des Sonderberichterstatters der VN für außergerichtliche Hinrichtungen zu antworten.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 127
DG C DE
Die EU legte der Regierung und dem Parlament weiterhin nahe, die Bemühungen der Anwalts-
kammer um die Ratifizierung des Römischen Statuts zu unterstützen; sie drängte darauf, die
Gelegenheit der laufenden Verfassungsüberprüfung (2012) zu nutzen, um rechtliche Hindernisse zu
beseitigen.
Die EU-Delegation nahm 2012 an den maßgeblichen Ereignissen im Zusammenhang mit der
Umsetzung der Empfehlungen im Rahmen der regelmäßigen VN-Überprüfung (2011) teil und
unterstützte sie. Das Vereinigte Königreich war dem Justizministerium bei der Erstellung eines
Aktionsplans und eines Fortschrittsberichts behilflich.
Namibia
Die wichtigsten Prioritäten der Delegation im Bereich Menschenrechte in Namibia sind die
Konsolidierung der demokratischen Prozesse und der demokratischen Institutionen sowie die
Förderung der politischen Teilhabe und des Pluralismus. Im Interesse dieser Priorität leitete die EU-
Delegation 2012 ein Programm zur Unterstützung des Parlaments im Rahmen des EEF ein und
organisierte regelmäßige Treffen zwischen der Gruppe "Menschenrechte" der EU und namibischen
Menschenrechtsverteidigern.
Das Amt des Bürgerbeauftragten gab 2012 mit Unterstützung der EU eine umfassende Grund-
lagenerhebung zu den Menschenrechten in Namibia in Auftrag. Das Ziel der Grundlagenerhebung
besteht in erster Linie darin, einen Beitrag zur Formulierung des nationalen Menschenrechts-
aktionsplans, der Ende 2013 veröffentlicht werden dürfte, zu leisten.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 128
DG C DE
Aufgrund der zahlreichen Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt in Namibia ist die Förderung der
Rechte von Frauen für die EU ein wichtiges Ziel in diesem Land. Die EU unterstützt derzeit ein
Projekt, das von der Gruppierung "Women's Action for Development" und der Konrad-Adenauer-
Stiftung zur Sensibilisierung für die Themen Gleichstellung und Rechte der Frauen durchgeführt
wird. Die EU-Delegation hat 2012 gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und unter aktiver Beteili-
gung des namibischen Ministeriums für Gleichstellung und Kindeswohl einen Gleich-
stellungsworkshop veranstaltet, in dessen Mittelpunkt der Informationsaustausch im Interesse einer
Stärkung der Partnerschaften und die bessere Umsetzung der nationalen Gleichstellungspolitik
standen.
Die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Vernachlässigung als Folge der hohen Zahl
HIV/AIDS-Erkrankter im Land ist ein vorrangiges Ziel der EU. Die EU finanzierte 2012 Initiativen
zur Förderung von Kindern durch Bildung und zur Unterstützung von hörbehinderten Kindern,
ihren Familien und Gemeinschaften. Die EU unterstützte außerdem ein Projekt für die Rechte des
Kindes von Terres des Hommes, einer Organisation, die sich für die Verbesserung der Lebens-
bedingungen marginalisierter und gefährdeter Kinder und Heranwachsender in informellen Sied-
lungen in Katutura engagiert.
Die EU ist bestrebt, den Schutz von Minderheiten in Namibia, wie indigenen Völkern beispiels-
weise der San, zu fördern. Die EU unterstützt ein Projekt, das den Zugang zu Bildung für San-
Kinder erleichtern soll und von der Gruppe "Indigene Minderheiten im südlichen Afrika" durch-
geführt wird.
Der Caprivi-Verratsprozess ist nach wie vor ein Makel in Namibias Menschenrechtsbilanz. Seit
2003 sind 108 Menschen weiterhin inhaftiert und werden des Verrats und der Verschwörung zur
Abspaltung der Caprivi-Region beschuldigt. Eine weitere Person starb im Gefängnis, so dass
nunmehr 22 Menschen in Haft umgekommen sind. Die EU gab 2012 vor Ort eine Erklärung ab, in
der sie ein rasches Ende des Prozesses forderte.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 129
DG C DE
Anlässlich des Treffens zum politischen Dialog EU-Namibia und bei den regelmäßigen Treffen mit
der Regierung brachte die EU mehrere Punkte zur Sprache, die der EU Sorge bereiten, so zum
Beispiel die Verzögerung beim Erlass des Gesetzes über Kinderfürsorge und Kinderschutz und des
Gesetzes zur Umsetzung von Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs.
Niger
Seit dem Amtsantritt der neu gewählten Regierung im April 2011 war Niger konsequent bestrebt,
die Achtung der demokratischen Grundsätze und der Grundrechte sicherzustellen. Deshalb ist Niger
in der Rangliste zur Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen von Rang 104 auf Rang 29 vorge-
rückt. Während des Berichtszeitraums wurden keine systematischen Verstöße gegen die Grund-
rechte der Bürger verzeichnet. Die Maßnahmen der EU zur Förderung der Achtung der Menschen-
rechte wurden in einem insgesamt günstigen Umfeld durchgeführt.
Eine der Prioritäten der EU bei ihren Maßnahmen im Bereich der Menschenrechte war die Förde-
rung der Wahrung der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit. Im Rahmen des
Programms zur Unterstützung der Zivilgesellschaft (PASOC II) wurde im Oktober 2012 ein Aufruf
zur Einreichung von Vorschlägen für die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der grund-
legenden Menschen- und Bürgerrechte in den Regionen Agadez, Maradi, Tahoua und Zinder ver-
öffentlicht. Dieser Aufruf richtet sich vorrangig an lokale Gemeinschaften.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 130
DG C DE
Die Umsetzung der 14 aus dem thematischen Programm "Nichtstaatliche Akteure und lokale
Behörden" finanzierten Finanzhilfeverträge begann ebenfalls im Januar 2012. Ziel dieser Projekte,
die von Organisationen der Zivilgesellschaft sowie nigrischen und europäischen lokalen Stellen
durchgeführt werden, sind die Verbesserung der Regierungsführung (Rechenschaftspflicht bei
öffentlichen Maßnahmen, Kapazitätenbildung der Zivilgesellschaft) und/oder Konfliktprävention
und -bewältigung.
In Bezug auf die Verbesserung der Funktionsweise des Justizsystems war die Konferenz der
Akteure im Justizwesen im November 2012 ein wichtiger Meilenstein; sie bot die Gelegenheit,
Bilanz zu ziehen und einen Konsens über die in diesem Bereich durchzuführenden Reformen
herbeizuführen. Die Beratungen verliefen sehr offen und frei. Die EU wird einige der geplanten
Reformen aus dem Förderprogramm für Justiz und Rechtsstaatlichkeit (PAJED II) unterstützen.
Der Schutz von Frauen und Kindern bildete den dritten Bereich der Hilfe für Niger im Jahr 2012;
Unicef begann mit der Umsetzung des den Personenstand betreffenden Teils des Programm zur
Unterstützung des Aufbaus eines nationalen Statistiksystem im Interesse einer besseren Verwaltung
und zur Erfassung/Bewertung von Armut. Eines der erwarteten Ergebnisse ist ein Anstieg des
Anteils registrierter Geburten, der derzeit lediglich 30% beträgt. Die Instrumente, die zur Zeit zur
Aufklärung der Bevölkerung entwickelt werden, werden zur höheren Nachfrage nach Registrie-
rungsdiensten beitragen.
Nigeria
Angesichts schwerer Menschenrechtsverletzungen, unter anderem außergerichtliche Hinrichtungen
und die weit verbreitete Anwendung von Folter, Fälle von Verschwindenlassen, Terrorangriffe und
Verstöße gegen die Rechte von Frauen und Kindern, bleibt die Menschenrechtslage in Nigeria nach
wie vor besorgniserregend. Die EU und Nigeria arbeiten partnerschaftlich an der Bewältigung
dieser schwerwiegenden Probleme.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 131
DG C DE
Die dritte Tagung des lokalen informellen Menschenrechtsdialogs EU-Nigeria fand im Februar
2012 statt. Ihr folgte ein Treffen hoher Beamter und die Ministertagung EU-Nigeria, zu beiden
Anlässen wurden ebenfalls Menschenrechtsthemen angesprochen. Die Menschenrechte kamen
zudem während der beiden Besuche des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung im
Februar und im Dezember 2012 zur Sprache. Im November fand ein Treffen mit dem Vorsitzenden
des Menschenrechtsausschusses des Abgeordnetenhauses statt, um über die Prioritäten der EU im
Bereich der Menschenrechte zu sprechen und den Standpunkt der EU über das Gesetz über die Ehe
zwischen Partnern desselben Geschlechts vorzutragen. Im März 2012 wurde ein Treffen mit dem
Vorsitzenden des Verwaltungsrates der nationalen Menschenrechtskommission organisiert. Er
wurde überdies ersucht, zu der lokalen EU-Gruppe "Menschenrechte" zu sprechen, um seine Prio-
ritäten darzulegen. Die Kontakte wurden während des gesamten Jahres aufrecht erhalten.
Im Berichtszeitraum fanden sieben Sitzungen der lokalen EU-Gruppe "Menschenrechte" statt. Es
wurden drei Ad-hoc-Sitzungen der politischen Referenten der EU zu Themen mit Menschenrechts-
bezug einberufen ( internationale Justiz, Recht auf angemessenen Wohnraum, Menschenrechte und
Terrorismusbekämpfung). Es wurden Treffen zwischen den Missionsleitern der EU und dem
Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs und dem Generalsekretär von Amnesty International
im Juli bzw. Oktober 2012 organisiert.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 132
DG C DE
Acht verschiedene Menschenrechtsorganisationen wurden eingeladen, um vor lokalen EU-Gruppen
zu sprechen. Eine jährliche Konsultationstagung mit Menschenrechtsorganisationen wurde im
Februar 2012 veranstaltet (ausgerichtet von Schweden). Im August 2012 besuchte die Anlaufstelle
für Menschenrechte der EU-Delegation Lagos, wo Treffen mit Organisationen der Zivilgesellschaft
stattfanden, darunter auch Organisationen, die sich vorrangig mit der Polizeireform, Frauenrechten
sowie sozialen und wirtschaftlichen Rechten befassen. Besuche vor Ort fanden in Makoko (Lagos)
und Mpape (Abuja) statt, in beiden Gebieten war die Räumung von Häusern geplant gewesen. Ver-
treter der Anlaufstellen nahmen ferner im November 2012 an einer Ad-hoc-Konsultationssitzung
(ausgerichtet von UK) mit Aktivisten teil, die sich für die Belange von Lesben, Schwulen,
Bisexuellen und Transgender-Personen einsetzen, nachdem das Abgeordnetenhaus in zweiter
Lesung ein Gesetz über die Ehe zwischen Partnern desselben Geschlechts verabschiedet hatte.
Nach Besuchen der EU-Delegation in Kaduna und Jos wurde eine Schulung in Mediation in Abuja
für Vertreter der Zivilgesellschaft veranstaltet. Das interreligiöse Mediationszentrum (Kaduna)
wurde später ersucht, mit Vertretern der diplomatischen Gemeinschaft in Abuja in Kontakt zu
treten. Während des gesamten Jahres kam es zu weiteren Kontakten mit religiösen Führern.
Es wurden Erklärungen der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin veröffentlicht, in denen sie Terror-
angriffe, unter anderem auf Gebetsstätten, verurteilte. Eine lokale Erklärung wurde im Oktober
2012 zum Risiko von Exekutionen im Bundesstaat Edo abgegeben. Die EU-Delegation nahm an
mehreren öffentlichen Veranstaltungen anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte
teil, unter anderem einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der nationalen Menschenrechts-
kommission und am Dialog mit dem Vorsitzenden des Senatsausschusses für Justiz und Menschen-
rechte und dem Justizminister. Ein gemeinsam mit gleichgesinnten diplomatischen Vertretungen
gesponsortes Radiojingle wurde produziert und von Nigerias größtem Radiosender ausgestrahlt (47
Sendungen).
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 133
DG C DE
Im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) wurden
2012 in Nigeria acht Projekte verwirklicht, die sich unter anderem auf die Bekämpfung von Folter
und Misshandlung, die Abschaffung der Todesstrafe, die Bekämpfung außergerichtlicher Hinrich-
tungen, Friedenskonsolidierung und Konfliktprävention sowie Bekämpfung von Menschenhandel
erstreckten. Außerdem führte ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des länder-
spezifischen Förderprogramms des EIDHR (lokal eingeleitet) zum Abschluss von sieben weiteren
Finanzhilfeverträgen für die Umsetzung von Projekten in Bereichen wie Friedenskonsolidierung
und Konfliktprävention, Bekämpfung von Folter und Misshandlung, Rechte von Frauen und
Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau sowie
Bekämpfung von Kinderhandel.
Ein Projekt zur Förderung von Frieden und Stabilität im Niger-Delta wurde im Rahmen des
Stabilitätsinstruments verwirklicht. Ein Aufruf zur Interessenbekundung wurde im Rahmen des
gleichen Instruments für den Middle Belt eingeleitet.
Im Rahmen der Beitragsvereinbarung mit dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Ver-
brechensbekämpfung (UNODC) wurde ein EU-Programm zur Unterstützung des Justizsektors mit
einer Mittelausstattung von 28 Mio. EUR eingeleitet.
Die EU und Nigeria setzten 2012 ihre Zusammenarbeit in den Bereichen Migration und entwick-
lungsbezogene Fragen im Rahmen des 2008 ins Leben gerufenen Dialogs über Migration und Ent-
wicklung fort. Der Menschenhandel gibt Anlass zu besonderer Besorgnis. Vor diesem Hintergrund
wurde Nigeria in die Liste der Länder aufgenommen, bei denen die Zusammenarbeit in diesem
Bereich Vorrang hat. Die EU und Nigeria arbeiteten überdies bei der Datenerhebung, Schulungen
und Aufklärung zusammen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 134
DG C DE
Ruanda
Der Einsatz für Menschenrechte und Demokratisierung in Ruanda stand weiterhin auf der Tages-
ordnung der EU ganz oben, dies gilt sowohl für den politischen Dialog und das Engagement als
auch für die finanzielle Unterstützung.
Für die Europäische Union hatte 2012 die Unterstützung und die Überwachung der Erfüllung der
Verpflichtungen Vorrang, die Ruanda zur Umsetzung der Empfehlungen im Rahmen der regel-
mäßige Überprüfung durch den VN-Menschenrechtsrat vom Januar 2011 eingegangen war.
Besonders wichtig waren hier die Verpflichtungen, die die derzeitigen Zwänge betreffen, die den
politischen Handlungsspielraum durch die Verhinderung politischer Debatten und die Behinderung
von Meinungsfreiheit und politischen Organisationen einschränken. Die Unabhängigkeit der Justiz
und die lebendige Medienlandschaft sind in diesem Zusammenhang sehr wichtige Aspekte.
Die EU verfolgte 2012 die Medienreform, die Reform des Strafgesetzes und die Reformen im
Zusammenhang mit Wahlen, u.a. politische Parteien, sowie das Gesetz über die Ideologie des
Genozids und unterstützte die Regierung Ruandas bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen. Ange-
sichts der sehr konkreten Verpflichtungen, die die Regierung Ruandas anlässlich der Überprüfung
durch den VN-Menschenrechtsrat eingegangen war, bestand die Aufgabe der EU-Delegation haupt-
sächlich darin, für einen regelmäßigen Dialog in den verschiedenen Foren zu sorgen, um die Fort-
schritte des Reformprozesses zu beurteilen.
Im Rahmen des politischen Dialogs (nach Artikel 8) führte die EU einen Gedankenaustausch mit
den ruandischen Behörden über politische, rechtliche und humanitäre Fragen. Außerdem kamen die
Genozidideologie, Gaçaça, das Strafgesetz, die Mediengesetze sowie Fragen der Auslieferung und
die universelle Gerichtsbarkeit zur Sprache.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 135
DG C DE
Die Regierung Ruandas trieb die Gemeinsame Regierungsbewertung voran (seit Januar 2011
gemeinsamer Vorsitz mit der EU-Delegation), in deren Rahmen die Regierung mit Entwicklungs-
partnern regelmäßig die Fortschritte und die noch bestehenden Herausforderungen ermittelt und
Empfehlungen zur Verbesserung der politischen und wirtschaftlichen Staatsführung ausspricht.
2012 fanden regelmäßige Sitzungen des Lenkungsausschusses statt, auf denen über Fragen der
Staatsführung beraten wurde. In den Bereich "Gerechtes Regieren" fielen u.a. Rechtsstaatlichkeit,
Menschenrechte und bürgerliche Freiheiten.
Die EU-Delegation und die Mitgliedstaaten organisierten sowohl formelle als auch informelle
Treffen mit Menschenrechtsorganisationen.
Zur Unterstützung der Regierung bei der Umsetzung der verschiedenen Reformen und der
Wahrung der Rechtsstaatlichkeit half die EU-Delegation der Regierung Ruandas hauptsächlich
mit einer allgemeinen Budgethilfe und sektorspezifischer Budgethilfe in den Bereichen Justiz, Aus-
söhnung und öffentliche Ordnung. Im Zusammenhang mit diesen Programmen findet ein regel-
mäßiger sektorspezifischer Dialog statt, bei dem über Indikatoren mit Menschenrechtsbezug
gesprochen wird (z.B. Verringerung des Rückstaus bei der Bearbeitung von Fällen durch die
Gerichte, durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Minderjährigen in Gefängnissen, überfüllte
Gefängnisse). Maßnahmen zur Unterstützung der Organisationen der Zivilgesellschaft werden im
Rahmen der thematischen Haushaltslinien durchgeführt (EIDHR, nichtstaatliche Akteure und lokale
Behörden sowie EEF). Die EU-Delegation war zudem bei der Koordinierung des Informations-
austauschs über die Finanzierung und die Unterstützung der Zivilgesellschaft mit den Mitglied-
staaten und anderen Entwicklungspartnern behilflich.
Seit Mitte des Jahres 2012 standen insbesondere die Lage im östlichen Kongo und die daraus
resultierenden Menschenrechtsverletzungen im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der Euro-
päischen Union.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 136
DG C DE
Die EU nahm die Anschuldigungen im Berichtsentwurf der Expertengruppe des Sanktions-
ausschusses der Vereinten Nationen, dass Ruanda den Aufstand der M23 im Osten der Demo-
kratischen Republik Kongo (DRK) unterstützt habe, sehr ernst. Am 25. Juni 2012 nahm der Rat
(Auswärtige Angelegenheiten) Schlussfolgerungen an, in denen alle Parteien zum Schutz der
Zivilisten und alle Behörden zur strafrechtlichen Verfolgung der für die Menschenrechts-
verletzungen Verantwortlichen aufgefordert wurden. Die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin gab am
10. Juli 2012 eine Erklärung ab, in der ein unverzügliches Ende aller Formen von Gewalt durch die
bewaffneten Gruppen gefordert und Besorgnis über die externe Unterstützung der Bewegung M23
zum Ausdruck gebracht wurde. Angesichts des Vordringens der Rebellen im Osten Kongos nahm
das PSK im September 2012 Schlussfolgerungen zu DRK/Ruanda an. Das PSK war sich darin
einig, dass es politisch angemessen sei, neue Beschlüsse über Budgethilfen für Ruanda unter den
Vorbehalt der weiteren Entwicklungen und des konstruktiveren Verhaltens Ruandas zu stellen.
Anfragen an das Europäische Parlament des Jahres 2012 betrafen eine Bewertung der Ruanda
geleisteten Hilfe im Justizbereich, die Unterstützung der Gaçaça-Gerichte, Foltervorwürfe in
Ruanda, den Bericht von Amnesty International und der Prozess von Victoire Ingabire.
São Tomé und Príncipe
Obwohl São Tomé und Príncipe noch nicht alle internationalen Übereinkommen (einschließlich des
Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs) ratifiziert haben, werden die Menschen-
rechte im Allgemeinen geachtet. Probleme entstehen im Wesentlichen durch Mängel im Bereich
des Sozialschutzes, weit verbreitete Armut und Schwächen bei den institutionellen Kapazitäten.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 137
DG C DE
Deshalb haben sich die Maßnahmen der EU vorrangig auf den Ausbau der Entwicklungs-
zusammenarbeit (einschließlich Instandhaltung ländlicher Straßen und Initiativen für die sexuelle
und reproduktive Gesundheit) und der Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren konzentriert.
Bei dem letzten Treffen im Rahmen des politischen Dialogs am 27. November 2012 äußerte die EU
ihre Besorgnis angesichts der aktuellen politischen Störungen und eventuell damit verbundenen
negativen Auswirkungen auf die Stabilität im Land selbst und gegenüber internationalen Gebern.
Senegal
Senegal stand 2012 nach den Präsidentschaftswahlen vom Februar/März unter dem Zeichen der
Machtübergabe von Abdoulaye Wade, der seit 2000 an der Macht war, an Macky Sall. Die EU ent-
sandte eine Wahlbeobachtungsmission (EOM) mit über 90 Beobachtern unter der Leitung von Thijs
Berman (MdEP). Die EOM begrüßte den friedlichen Ablauf und die insgesamt gesehen gute Orga-
nisation der Wahlen, was auch die Hohen Vertreterin in ihrer Erklärung vom 26. März anerkannte,
und gab Empfehlungen ab, um einige während des Verfahrens aufgetretene Unregelmäßigkeiten zu
korrigieren. Zur Überprüfung der Parlamentswahlen am 1. Juli entsandte die EU eine Wahl-
expertenmission.
Menschenrechtsfragen nahmen im Rahmen des politischen Dialogs nach Artikel 8 des Cotonou-
Abkommens und im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zwischen der EU und Senegal wei-
terhin einen wichtigen Platz ein. Auch 2012 lag der Schwerpunkt der EU auf den Rechten der Frau
und des Kindes, der Nichtdiskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung, der Unterstützung
des Friedensprozesses in Casamance, der Verbesserung des Justizwesens im Hinblick auf die
Bekämpfung von Straflosigkeit und Korruption und auf der weiteren Stärkung der Zivilgesellschaft.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 138
DG C DE
2012 fanden mit den neuen Behörden zwei Treffen nach Artikel 8 statt. Dabei wurden Gewalt
gegen Frauen, die Situation von Kindern, insbesondere Zwingen von Kindern zum Betteln und
Kindesmisshandlung, sowie Diskriminierung von LGBT angesprochen. Nachdem gegen einen
Journalisten wegen "unnatürlicher Handlungen" Anklage erhoben und homophobe Artikel in der
senegalesischen Presse erschienen waren, bestand die EU im Oktober 2012 auf einem gesonderten
Treffen mit den Behörden, bei dem es um die Unteilbarkeit der Menschenrechte ging und die EU
Senegal aufforderte, seine Rechtsvorschriften zu ändern, um Diskriminierung aus Gründen der
sexuellen Ausrichtung zu beenden.
2012 wurden mehrere Projekte zur Förderung der Menschenrechte in Senegal umgesetzt bzw.
wurden neue Projekten begonnen. Im Hinblick auf die Bekämpfung der Straflosigkeit und die
Verbesserung des Zugangs zur Justiz hat die EU mit Mitteln des 10. EEF (7,9 Mio. EUR) ein
Justiz-Projekt unterstützt, das zum Kapazitätsaufbau des Justizwesens beigeträgt. Ferner wurden
Projekte umgesetzt, die darauf abzielen bei Journalisten, lokalen Behörden, Organisationen der
Zivilgesellschaft und Führern lokaler Gemeinschaften das Bewusstsein für zum Betteln
gezwungene Kinder und Menschenhandel zu schärfen. Projekte zur Sensibilisierung von Frauen
und lokalen Gemeinschaften für die nach nationalem und internationalem Recht bestehenden
Rechte der Frau, insbesondere die Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der
Frau (CEDAW), wurden von der EU und ihren Mitgliedstaaten weitergeführt. Fortgeführt wurden
auch Projekte, die zur Diskussion über die Abschaffung der Verstümmelung weiblicher Genitalien,
anderer für Mädchen schädliche Praktiken sowie über frühe Schwangerschaften beitragen. In Bezug
auf die Gleichstellung der Geschlechter bei der Inanspruchnahme der politischen, wirtschaftlichen
und sozialen Rechte wurden zwölf Projekte mit einem Gesamtbetrag von 1.365.000 EUR durchge-
führt. Mit dem Kapazitätsaufbauprogramm für nichtstaatliche Akteure im Rahmen des 10. EEF
unterstützte die EU mehrere kleine Projekte zur Stärkung der sozio-politischen Rechte von Frauen
im Friedensprozess in Casamance.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 139
DG C DE
Die EU bestätigte 2012 erneut, dass sie die neue senegalesische Regierung in ihrem Vorhaben
unterstützen werde, das Gerichtsverfahren gegen den (im Senegal lebenden) ehemaligen
Präsidenten des Tschad, Hissène Habré, der der Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt ist,
in Senegal durchzuführen. Verhandlungen mit der Afrikanischen Union führten im August zu einer
Vereinbarung, wonach im Rahmen des senegalesischen Justizsystems Sonderkammern eingerichtet
werden. Gegen Ende des Jahres traf die EU Vorbereitungen für ein Darlehen im Rahmen des EU-
Stabilitätsinstruments, das der senegalesischen Regierung zur Unterstützung der ersten Phase des
Gerichtsverfahrens gewährt werden soll.
Seychellen
Im Einklang mit den landesspezifischen Prioritäten bei den Menschenrechten hat die Europäische
Union im Jahr 2012 Fragen im Zusammenhang mit der Reform des Wahlverfahrens (rechtliche und
institutionelle Reformen) sowie der Versammlungs- und der Medienfreiheit angesprochen. Als
Folge wurde dem Parlament der Entwurf eines Gesetzes über öffentliche Versammlungen vorge-
legt, das den Ermessensspielraum des Polizeipräsidenten einschränkt. Ferner organisierte die EU im
Oktober 2012 die erste Sitzung der Menschenrechtsverteidiger über den Stand von Menschenrechts-
fragen. 2012 ermutigte der lokale EU-Vorsitz (Frankreich) die Regierung, das Fakultativprotokoll
zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinder-
prostitution und die Kinderpornografie zu ratifizieren.
Darüber hinaus leistete die EU in Zusammenarbeit mit dem Commonwealth-Sekretariat 2012 tech-
nische Unterstützung bei der Ausarbeitung eines nationalen Aktionsplans für Menschenrechte. Die
aus EU-Mitteln finanzierte technische Hilfe, mit der sichergestellt werden soll, dass nationale
Rechtsvorschriften im Bereich der Menschenrechte den Verpflichtungen im Rahmen internationaler
Übereinkommen entsprechen, führte dazu, dass die Seychellen im Oktober 2012 einen Ausschuss
für Berichterstattung über die vertraglich verbürgten Menschenrechte einsetzten, dessen Aufgabe es
ist, die Umsetzung der entsprechenden Übereinkommen zu überwachen und den nationalen
Aktionsplan für Menschenrechte auszuarbeiten und umzusetzen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 140
DG C DE
Sierra Leone
Am 17. November 2012 wurden mit einer hohen Wahlbeteiligung von 87,3 % Präsidentschafts-,
Parlaments- und Kommunalwahlen abgehalten, die friedlich verliefen. Der amtierende Präsident,
Ernest Bai Koroma, wurde mit 58,7 % der gültigen Stimmen wiedergewählt. Die EU unterstützte
die Vorbereitung und die Durchführung der Wahlen sowie auf Frauen und junge Menschen ausge-
richtete Kampagnen im Zusammenhang mit den Wahlen. Sie entsandte eine Wahlbeobachtungs-
mission von 100 Personen, die – wie die nationalen Interessenvertreter anerkannten – dazu beige-
tragen hat, das Selbstvertrauen und das Vertrauen in den Wahlprozess zu stärken und Spannungen
abzuschwächen. Die Mission stellte fest, dass die Wahlen gut organisiert, glaubhaft und der Demo-
kratie förderlich waren; sie identifizierte jedoch eine Reihe von Mängeln, wie die missbräuchliche
Nutzung der mit einem Amt verbundenen Vorteile, unzureichende Aufklärung der Wähler und das
Fehlen von Kandidatinnen. Die Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmission wurden mit allen
Interessenträgern als Beitrag zu einer integrativen und partizipativen Demokratie erörtert. Die Hohe
Vertreterin, Catherine Ashton, gab im November zwei Erklärungen ab, in denen sie den Wahl-
prozess unterstützte.
Im Dezember begrüßte die EU die Unterstützung Sierra Leones für die Resolution der VN-General-
versammlung über das Moratorium für die Todesstrafe (die rein rechtlich dort noch immer besteht,
de facto jedoch ausgesetzt ist).
Mit der Ausbildung von Polizisten und der Unterstützung von Menschenrechtsvereinigungen, ver-
antwortungsvoller Staatsführung, Nichtdiskriminierung und Zugang zur Justiz hat die EU auch
weiterhin zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission für Wahrheit und Aussöhnung und
des (von Sierra Leone 2011 eingeleiteten) allgemeinen Überprüfungsprozesses beigetragen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 141
DG C DE
Die EU und ihre Mitgliedstaaten setzten 2012 die Programme und Projekte unter anderem zuguns-
ten von Personen mit Behinderungen (Kapazitätsaufbau, psychische Gesundheit), der Rechte der
Frau (beispielsweise Stärkung der Position der Frau in der Gesellschaft, Bekämpfung der
geschlechtsspezifischen Gewalt einschließlich der Geschlechtsverstümmelung bei Frauen) und der
Rechte des Kindes (Kinderarbeit) fort; sie arbeiteten für einen verbesserten Zugang zur Justiz, ein-
schließlich der Ausbildung für Angehörige der Rechtsberufe und juristische Hilfskräfte, Infor-
mationsfreiheit und bessere Gesundheitsdienstleistungen, einschließlich der Verbesserung der
sexuellen und reproduktiven Gesundheit. Auch die Menschenrechtskommission in Sierra Leone
wurde unterstützt. Im Hinblick auf die Förderung der Menschenrechte, insbesondere die Unter-
stützung der Kommission für Wahrheit und Aussöhnung, wurde im Dezember ein landesweiter
Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen lanciert, der über das EIDHR mit 0,9 Mio. EUR finanziert
wird.
Mit dem vor Ort erarbeiteten Enciss-Programm unterstützte die EU die Zivilgesellschaft auch
weiterhin beim Kapazitätsaufbau, wozu auch Darlehen an Organisationen zählen, die sich für
verantwortungsvolle Staatsführung, die Rechte der Frau, den Zugang zur Justiz und Rechte der
Jugendlichen einsetzen.
Die EU finanzierte auch weiterhin die Arbeit des Sondergerichtshofs für Sierre Leone zur
Vergangenheitsaufarbeitung und Versöhnung, vor dem Anklagen wegen während des Bürgerkriegs
begangener Kriegsverbrechen verhandelt werden. Im Mai verurteilte der Gerichtshof den ehe-
maligen liberianischen Präsidenten Charles Taylor zu 50 Jahren Haft.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 142
DG C DE
Somalia
Konfliktbezogene Vergehen, einschließlich der Tötung von Menschen, Vertreibungen und die
Behinderung humanitärer Hilfe hatten weiterhin ernstzunehmende Auswirkungen auf die Zivilbe-
völkerung in Somalia und sind für die EU nach wie vor Anlass zu großer Sorge. Zudem befanden
sich große Gebiete Süd- und Zentralsomalias nicht unter der Kontrolle der Zentralregierung,
wodurch die Rechtsstaatlichkeit landesweit stark eingeschränkt war und massive Menschenrechts-
verstöße auftraten.
Angaben der Vereinten Nationen zufolge belief sich die Zahl der Vertriebenen in Somalia 2012 auf
1,3 Mio. und bis zum Juli 2012 befanden sich mehr als eine Million Flüchtlinge am Horn von
Afrika. Der Mehrheit der Binnenvertriebenen fehlte es an einer angemessenen Unterkunft sowie
Zugang zu Nahrung, Gesundheitsversorgung und Bildung und angemessenen sanitären Installa-
tionen. In den ungeschützten und überfüllten Lagern der Binnenvertriebenen sind insbesondere
Frauen und Mädchen sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt. Führer der Binnen-
vertriebenenkomitees verweigern ihnen oft den Zugang zu Hilfe oder zu angemessenem Rechts-
schutz.
In den von der Al-Shabaab-Miliz kontrollierten Gebieten gab es Meldungen über Tötungen, Folter,
Behinderung der humanitären Hilfe und Erpressung. Um diesen Missständen abzuhelfen, unterstützt
die EU den Aufbau somalischer Sicherheitskräfte, die einer politischen Instanz gegenüber rechen-
schaftspflichtig sind, sowie den Ausbau von Rechtsstaatlichkeitskapazitäten im ganzen Land zum
Schutz der Bevölkerung und zur Einhaltung der Menschenrechte. Die EU ist ferner besorgt über
Fälle von Machtsmissbrauch und Menschenrechtsverstöße durch Angehörige der Sicherheits- und
Streitkräfte.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 143
DG C DE
Andere schwerwiegende Menschenrechtsverstöße, die die EU oft gegenüber den somalischen
Behörden anspricht, sind schlechte und lebensbedrohende Zustände in den Gefängnissen, willkü-
rliche Verhaftungen und Inhaftierungen, Verweigerung eines fairen Gerichtsverfahrens, Anwerbung
von Kindersoldaten, Menschenhandel, Misshandlung von Clanmitgliedern und Mitgliedern reli-
giöser Minderheiten und ihre Diskriminierung, Zwangsarbeit und Kinderarbeit. Die neue politische
Führung Somalias hat sich verpflichtet, die noch ausstehenden Aufgaben des Fahrplans, insbe-
sondere den Schutz der Menschenrechte, in Angriff zu nehmen. Der Schutz der Zivilbevölkerung
und die Achtung des humanitären Völkerrechts durch alle Parteien sind die wichtigsten Anliegen
der EU.
Die Annahme einer "vorläufigen" föderalen Verfassung bietet die Gelegenheit, demokratische
Grundsätze und Menschenrechte zu verankern, um eine Gesellschaft aufzubauen, in der alle
vertreten sind und auch die Rechte der Frau geachtet werden.
Die Rechte von Kindern in bewaffneten Konflikten sind ein weiteres wichtiges Anliegen der EU.
Kinder wurden zwangsrekrutiert, misshandelt, verstümmelt und zur Arbeit gezwungen. Die
Annahme eines Aktionsplans gegen die Rekrutierung von Kindern stellt einen wichtigen Schritt dar,
für den die EU eine Finanzierung im Rahmen des EIDHR beantragt hat.
Auch die Medienfreiheit bereitete der EU Sorge. Es kam regelmäßig vor, dass Journalisten verhaftet
oder in gezielten Angriffen getötet oder verletzt wurden. In solchen Fällen wurde die EU unverzüg-
lich tätig, indem sie bei Verhaftungen die Rechtshilfestellen einschaltete oder zur Klärung der
Umstände den Polizeipräsidenten oder den Generalstaatsanwalt anrief oder Erklärungen abgab. Die
EU koppelte ihre Prioritäten im Bereich der Menschenrecht an den Aufruf des EIDHR zur Ein-
reichung von Vorschlägen. Darüber hinaus sieht der Schutz von Menschenrechtsverteidigern einen
Umsiedlungsfonds im Rahmen des EIDHR vor. Der Zugang zur Justiz für die am stärksten gefähr-
deten Personengruppen ist im Rahmen des EU-Programms für Rechtstaatlichkeit angesiedelt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 144
DG C DE
2012 hat die neu eingerichtete Arbeitsgruppe der EU-Mitgliedstaaten (die auch Norwegen, der
Schweiz und den Vereinigten Staaten offensteht) eine solide Beziehung zu anderen im Bereich der
Menschenrechte tätigen Stellen aufgebaut, beispielweise zu Stellen im Rahmen der VN, zu Human
Rights Watch oder dem Netzwerk der Menschenrechtsverteidiger. Ferner überwachte sie die
Medienfreiheit, finanzierte technische Missionen vor Ort und traf Menschenrechtsverteidiger.
Südafrika
Am 18. September 2012 fand in Val Duchesse, Brüssel, das fünfte Gipfeltreffen zwischen der EU
und Südafrika statt, auf dem die Fortschritte bei der Umsetzung der Strategischen Partnerschaft EU-
Südafrika, die auf gemeinsamen Werten beruht, einschließlich Menschenrechten, Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit, gewürdigt wurden. Die politischen Führer sowohl der EU als auch Südafrikas
bekräftigten erneut, dass sie die engen und frühzeitigen Konsultationen im Bereich der Menschen-
rechte über eine Vielzahl von Fragen, einschließlich Diskriminierung, Gleichstellung der
Geschlechter, Rechte des Kindes und private Militärfirmen, in den einschlägigen Foren fortsetzen
wollen.
Die Gipfelteilnehmer begrüßten darüber hinaus die Formalisierung des Menschenrechtsdialogs EU-
Südafrika. Am 19. November fasste der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) den förmlichen
Beschluss über die Einrichtung eines solchen Dialogs, der einmal pro Jahr stattfinden und
einschlägige Fragen aus den Bereichen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
umfassen soll. Durch eine solche verstärkte Zusammenarbeit wollen die EU und Südafrika die
innerstaatliche und internationale Menschenrechtsdimension weiter voranbringen, indem sie die
laufenden Bemühungen zur Achtung, Förderung und Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der
Menschenrechte konsolidieren.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 145
DG C DE
Im Juli 2012 fand der fünfte informelle Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Südafrika statt;
dieser baute auf den seit Dezember 2009 geführten Dialogen auf. Die Diskussionen umfassten die
Zusammenarbeit in multilateralen Foren und ein breites Spektrum von den gesamten Kontinent
betreffenden und nationalen Fragen. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zwischen
Südafrika und der EU wurden die Menschenrechte auch weiterhin durch unterschiedliche
Programme gefördert, darunter das Programm für den Zugang zur Justiz und die Förderung der
Verfassungsrechte; darüber hinaus wurde die Zivilgesellschaft über das Europäische Instrument für
Demokratie und Menschenrechte unterstützt.
Das gesamte Jahr hindurch verfolgte die EU die Entwicklungen und brachte Südafrika gegenüber
Menschenrechtsaspekte zur Sprache; dabei lag der Schwerpunkt unter anderem auf den Arbeit-
nehmerrechten/der Anwendung von Gewalt durch die Polizei gegenüber Demonstranten, die Rechte
von Zuwanderern und Fremdenfeindlichkeit, die laufende Debatte über die Verabschiedung des
Mediengesetzes ("Protection of State Information Bill") und über das Gesetz zur Anerkennung
traditioneller Instanzen ("Traditional Authorities Bill") sowie der Lage von LGBT in Südafrika. Das
EP richtete seine besondere Aufmerksamkeit auf den Arbeitskampf in der Lonmin-Mine in
Marikana und nahm hierzu nach der Tragödie im September eine Entschließung an.
Im September 2012 nahm der VN-Menschenrechtsrat den Bericht über das Ergebnis seiner allge-
meinen regelmäßigen Überprüfung Südafrikas an. Von den 152 an das Land gerichteten Empfeh-
lungen akzeptierte Südafrika u.a. jene in Bezug auf das Erreichen der Millenniums-Entwicklungs-
ziele, die Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht und den Schutz gefährdeter Gruppen,
die Beseitigung von Rassismus, Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie die Kriminali-
sierung von Folter und anderer grausamer und unmenschlicher Behandlung. Südafrika wurde
gelobt für die Fortschritte, die es in Bezug auf die sozio-ökonomische Entwicklung, den sozialen
Zusammenhalt und die nationale Aussöhnung erzielt hat. Es wurde jedoch nachdrücklich aufge-
fordert, seine gegenwärtige Politik zu überprüfen, um die Bildung im Land zu verbessern, den
Kreislauf der sexuellen und der fremdenfeindlichen Gewalt zu durchbrechen sowie die Rechte von
Asylsuchenden und Flüchtlingen zu schützen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 146
DG C DE
Südsudan
Nach Jahrzehnten des Bürgerkriegs und der Straflosigkeit stand Südsudan 2011 mit Erreichen
seiner Unabhängigkeit vor der Herausforderung, aus dem Nichts Institutionen aufzubauen, die
Rechenschaft ablegen müssen und transparent sind. Der laufende Verfassungsprozess und die
bevorstehenden Wahlen können als Test für den gegenwärtigen Status und die künftige Ausrichtung
des Landes dienen. Ein unzureichender rechtlicher Rahmen – viele internationale Menschenrechts-
abkommen müssen noch ratifiziert werden – macht es schwer, die Regierung zur Rechenschaft zu
ziehen, und Straflosigkeit ist ein weit verbreitetes Übel. Darüber hinaus hat die Regierung die Frei-
heit der Meinungsäußerung und die Pressefreiheit häufig eingeschränkt und politische Gegner
schikaniert und willkürlich verhaften lassen.
Aktivitäten von Rebellenmilizen sowie Konflikte zwischen den Ethnien, beispielsweise im Bundes-
staat Jonglei, haben die Menschenrechtslage noch weiter verschlechtert. Die humanitäre Krise ver-
schärfte sich zudem durch die Ankunft von Rückkehrern und Flüchtlingen aus dem Sudan, durch
Dürre und die Überinanspruchnahme von Ressourcen.
In einem Klima der extremen Armut und Unterentwicklung werden die wirtschaftlichen und
sozialen Rechte im Großen und Ganzen nicht geachtet, etwa das Recht auf Nahrung, Gesundheit,
Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitäranlagen, zu Bildung und angemessenem Wohnraum.
2012 konzentrierten sich die Bemühungen in Südsudan in erster Linie auf die Entwicklung eines
Kontaktnetzes, die Einrichtung von Koordinierungsmechanismen auf EU-Ebene und die Aus-
arbeitung eines gemeinsamen strategischen Rahmens für Menschenrechte. Die neue EU-Delegation
in Juba hat in enger Zusammenarbeit mit den vor Ort vertretenen EU-Mitgliedstaaten damit
begonnen, einen umfassenden Ansatz auszuarbeiten, der sowohl auf den Kapazitätsaufbau von
Regierungsinstitutionen als auch auf den anderer Akteure, wie der Zivilgesellschaft, des privaten
Sektors, religiöser Organisationen und der Medien, abzielt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 147
DG C DE
2012 initiierte die EU über den Notfonds des EIDHR eine direkte Hilfe für drei Menschenrechts-
verteidiger und ihre jeweiligen Familien. Die EU setzte sich auch weiterhin für die Beseitigung der
Gewalt gegen Frauen ein, indem sie Mitgestaltungsmacht und Zugang zu gesetzlich verbürgten
Rechten erhalten und Lesen und Schreiben lernen. In Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt trug
die EU vor Ort zur Förderung von Prävention, Schutz und Reaktion bei, indem die Gemeinschaften
für dieses Problem sensibilisiert und die lokalen Reaktionskapazitäten in sieben Bundesstaaten
verbessert wurden. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Steigerung der Leistungsfähigkeit des
Verwaltungspersonals der Gesetzgebenden Versammlung und der Mitglieder des Parlaments.
Zweimal, nämlich im Oktober und im Dezember 2012, gab die Hohe Vertreterin eine Erklärung zur
Ausweisung eines Menschenrechtsbeauftragten der VN ab und erklärte ihre Besorgnis angesichts
der Tötung eines Menschenrechtsaktivists in Juba und eines unbewaffneten Protestierers in Wau.
Diese Menschenrechtsvorfälle sind ein Hinweis auf die besorgniserregende Verengung des poli-
tischen Handlungsspielraums in Südsudan.
Die EU hielt regelmäßigen Kontakt zur südsudanesischen Zivilgesellschaft und unterstützte sie bei
der Überarbeitung der Verfassung in ihrem Engagement für eine umfassende Grundrechtecharta.
Darüber hinaus bot sie nationalen Organisationen, Basisorganisationen der Zivilgesellschaft und
lokalen Gemeinschaften Ausbildungsmaßnahmen zu den Themen Menschenrechte und Rechts-
staatlichkeit an. Die EU leistete ferner der Menschrechtskommission Südsudans technische und
materielle Hilfe. Nicht zuletzt ist der Erfolg der EU-Delegation und der Botschaft Norwegens zu
erwähnen, die sich im Dezember 2012 gemeinsam beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheit
um die Unterstützung des Landes für die Resolution über das Moratorium für die Todesstrafe bei
der Abstimmung in der VN-Generalversammlung bemüht hatten.
http://www.cc.cec/EUROPEAID/cris/saisie/contrat/contratsv.cfm?action=ShowFromList&fct=&key=309233
http://www.cc.cec/EUROPEAID/cris/saisie/contrat/contratsv.cfm?action=ShowFromList&fct=&key=309233
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 148
DG C DE
Sudan
Schutz und Förderung von Menschenrechten und Demokratie in Sudan verschlechterten sich gene-
rell im Jahr 2012, mit besonderen Tiefpunkten in den Sommermonaten, als es zu verstärkten öffent-
lichen Protesten kam. Hauptanlass zu Sorge ist nach wie vor die systematische Verfolgung von Ein-
zelpersonen und Gruppen, die Kritik am Regime üben. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies über
Massen- oder soziale Medien erfolgt, ob es sich um Bürgerprotest oder um politische Opposition im
traditionellen Sinne handelt. Schikane, willkürliche Festnahmen, Misshandlung und Folter kommen
häufig vor und sind weit verbreitet, werden zumeist vom Nationalen Sicherheitsdienst (NISS)
verübt und nicht geahndet. Junge Aktivisten sind besonders betroffen, da viele öffentliche Proteste
ihren Ursprung in den Universitäten haben.
Auf die allgemeine Lage reagierten die EU-Delegation und das Büro des EU-Sonderbeauftragten
für Sudan mit der Veranlassung öffentlicher Erklärungen, die in den meisten Fällen von der Hohen
Vertreterin abgegeben wurden, und bei wichtigen Fällen mit einer parallel geführten umfassenden
stillen Diplomatie. Die Überwachung von Gerichtsverfahren erfolgte in Absprache mit EU-Mit-
gliedstaaten und Gleichgesinnten.
Eine weitere besonders schutzbedürftige Gruppe stellen die in Sudan lebenden Südsudanesen da,
deren rechtlicher Status seit der Unabhängigkeit Südsudans unklar ist. Die neue religiöse Zusam-
mensetzung des Sudans, das jetzt ein vorwiegend muslimisches Land ist, hat auch nichtmuslimische
Minderheiten zu schutzbedürftigen Gruppen gemacht. Christliche Führer warnen vor einer Ein-
engung des Freiraums für die christliche Minderheit, was mit dem Niederbrennen einer Kirche in
Khartum sichtbar wurde und international Empörung auslöste.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 149
DG C DE
Die EU traf sich das ganze Jahr über im Rahmen der EU-Arbeitsgruppen für sowohl politische
Angelegenheiten als auch Menschenrechte mit den wichtigsten Vertretern der Kirche. Die EU hat
dieses Thema ferner gegenüber der nationalen Menschenrechtskommission und dem Konsultativrat
für Menschenrechte, der wichtigsten Regierungsstelle für Menschenrechte, angesprochen.
Die Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger äußerten ihre Besorgnis über eine zunehmend
konservative Auslegung von Teilen des Strafrechts durch bestimmte Richter. Dies äußerte sich
darin, dass in zwei Fällen Steinigung sowie einem Fall Amputation als Strafe verhängt wurde.
Keines dieser Urteile wurde vollstreckt, die Verfahren wurden schließlich eingestellt.
In beiden Einzelfällen traf sich die EU mit den Anwälten der Angeklagten und kontaktierte auf
ihren Rat hin im Wege einer umfassenden stillen Diplomatie Regierungsvertreter auf höchster
Ebene. Besorgnis angesichts des zunehmenden Konservatismus wird auch regelmäßig im Zusam-
menhang mit der Überarbeitung der Verfassung geäußert.
Die Todesstrafe wird für verschiedene Verbrechen verhängt, insbesondere im Zusammenhang mit
Apostasie oder Hochverrat. Wie viele Todesurteile vollstreckt wurden, ist nicht bekannt. Die Kon-
flikte in den drei Regionen Abyei, Blauer Nil und Südkordofan sowie in Darfur gaben weiterhin
Anlass zu großer Besorgnis, da angenommen wird, dass dort vielfach Menschenrechtsverstöße vor-
kommen; eine internationale Überwachung war jedoch in Ermangelung eines Zugangs, von der nur
die Menschenrechtssektion der UNAMID ausgenommen war, nicht möglich. Trotz der Einrichtung
einer nationalen Menschenrechtskommission gab es de facto auf Regierungsseite keine Über-
wachung der Menschenrechte.
Am 8. März 2012 gab der Sprecher der Hohen Vertreterin eine Erklärung zur Zunahme von Grenz-
konflikten und Menschenrechtsverletzungen sowohl in Sudan als auch in Südsudan ab.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 150
DG C DE
Angesichts der beunruhigenden Menschenrechtslage in Sudan und der Tatsache, dass die Möglich-
keiten des auswärtigen Handels, kurzfristig eine Verbesserung der Lage herbeizuführen, begrenzt
sind, gelten für die politischen Ziele der EU in Bezug auf die Menschenrechte langfristige Ziel-
setzungen: Es gilt die rechtliche und institutionelle Grundlage für den Schutz der Menschenrechte
in diesem Land zu schaffen. Dazu zählen die Ratifizierung und Umsetzung zentraler Menschen-
rechtsübereinkommen und die durchgängige Berücksichtigung der Menschenrechte in nationalem
Recht und Governance-Strukturen. Eine wichtige Komponente hierbei ist die Stärkung unab-
hängiger Menschenrechtsakteure und -institutionen in Sudan, insbesondere durch die Unterstützung
von Menschenrechtsverteidigern und der Zivilgesellschaft. Die Einführung eines regelmäßigen
politischen Dialogs über Menschenrechtsfragen mit der Regierung Sudans war 2012 daher eines der
Hauptziele, das in einem gewissen Umfang zum einen durch regelmäßige Treffen der EU-Arbeits-
gruppe "Menschenrechte" und des Konsultativrates für Menschenrechte und zum anderen durch das
sogenannte Menschenrechtsforum der internationalen Partner, das neben der EU verschiedene afri-
kanische, arabische und asiatische Partner umfasst, erreicht wurde. Abgesehen von den förmlichen
Sitzungen bestand das wichtigste Ergebnis des Dialogs in dem Informationsaustausch und der Ver-
trauensbildung, ausgehend von der Maxime, dass ein Dialog erst bestehen muss, ehe er solide
werden kann.
Im Mai 2011 wurde Sudan der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung unterzogen. Im Sommer
2012 legte der Konsultativrat für Menschenrechte mit Unterstützung des UNDP einen Plan zur
Umsetzung der aus dieser Überprüfung hervorgegangenen Empfehlungen vor, der sich im Wesent-
lichen auf den Kapazitätsaufbau im Justizbereich konzentriert.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 151
DG C DE
Swasiland
Swasiland ist das letzte als absolute Monarchie regierte Land Afrikas, in dem alle endgültigen Ent-
scheidungsbefugnisse beim König liegen. Politische Parteien können weder legal arbeiten noch sich
allgemeinen Wahlen stellen. Auf Arbeitnehmerdemonstrationen wird oftmals mit brutalem Vor-
gehen der Polizei reagiert, es grassiert Korruption, und Gewalt gegen Frauen ist weit verbreitet.
Eines der Ziele, die die Europäische Union mit ihrem auswärtigen Handeln verfolgt, ist die Unter-
stützung und Konsolidierung der Demokratie sowie die Förderung der Menschenrechte und der
Rechtsstaatlichkeit. 2012 hat die Europäische Union bei ihren Maßnahmen im Bereich Demokratie
und Menschenrechte verschiedene Instrumente eingesetzt. Im Rahmen des politischen Dialogs
nach Artikel 8 hat die Europäische Union bei der Regierung darauf gedrungen, ihren Zusagen
bezüglich der Förderung der demokratischen Grundsätze und der Legalisierung politischer Parteien
nachzukommen. Bei einer Audienz beim König am 18. November 2012 erhob die EU dieselben
Forderungen.
Im Mai 2012 gab die EU eine lokale Erklärung ab, in der sie ihre Besorgnis über die Verstöße
gegen die Rechte der Arbeitnehmer äußerte und an die Regierung von Swasiland appellierte, das in
der Verfassung des Landes verankerte Recht aller Bürger auf Versammlungs- und Vereinigungs-
freiheit und auf freie Meinungsäußerung zu garantieren.
Die Europäische Union nutzte auch die Zusammenarbeit, um Demokratie und Menschenrechte
in Swasiland zu fördern. Zusätzlich zu den 2,2 Mio. EUR, die sie bereitstellte, um Waisenkindern
und besonderes schutzbedürftigen Kindern den Schulbesuch zu ermöglichen, bezuschusste sie drei
Vorhaben (mit insgesamt 900 000 EUR aus dem EIDHR), die die Förderung einer demokratischen
Gesellschaft, eine stärkere Teilhabe und bessere Vertretung von Frauen in der Gesellschaft und die
Verbesserung der Lebensbedingungen für Kinder mit Behinderung in Swasiland zum Ziel haben.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 152
DG C DE
Tansania
Obwohl Tansania eine eher positive Menschenrechtsbilanz vorweisen kann, besteht beträchtlicher
Raum für Verbesserungen. 2012 haben die Europäische Union und die Mitgliedstaaten ihre gemein-
same Aktion auf dem Gebiet der Menschenrechte intensiviert und sich auf gemeinsame Prioritäten
und Strategien verständigt, um der Problematik besser gerecht zu werden. Zu den von der Euro-
päischen Union in Tansania vorrangig verfolgten Zielen gehört unter anderem die Abschaffung der
Todesstrafe, der Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die Bekämpfung von Diskriminierung
aufgrund des Geschlechts sowie von Gewalt gegen Frauen und Kinder, die Förderung/der Schutz
der Rechte des Kindes sowie der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-
personen (LGBT), von Personen mit Behinderung und von indigenen Bevölkerungsgruppen.
2012 fanden mehrere ernste Zwischenfälle statt, so beispielsweise die Tötung und Verstümmelung
von Albinos, die Ermordung älterer Frauen im Zusammenhang mit Hexerei, die Schikanierung von
LGBT-Aktivisten und der verdachterregende Tod eines dieser Aktivisten. Die Behörden organi-
sierten zudem die Vertreibung von Hirten-Gemeinschaften von ihrem Land, ferner ordneten sie zur
Auflösung von Menschenansammlungen bei Demonstrationen ein Vorgehen an, das dazu führte,
dass einige Personen verletzt wurden und mehrere Personen zu Tode kamen. Der Anführer eines
Ärztestreiks wurde verprügelt und gefoltert. Nach seinen Aussagen waren Staatsbeamte daran
beteiligt. Die EU ist in allen diesen Fällen bei der Regierung vorstellig geworden.
Die Medienfreiheit und der Zugang zu Informationen werden durch nicht mehr zeitgemäße Gesetze
(von 1976) geregelt, in denen beispielsweise Exekutivbefugnisse vorgesehen sind, die es gestatten,
kritische Zeitungen zu verbieten. Selbstzensur ist - insbesondere in Sansibar - weit verbreitet. Ein
Journalist wurde von der Polizei getötet, als er über eine Oppositionsveranstaltung berichtete. Die
Europäische Union hat die Regierung Tansanias aufgefordert, nach Kräften die Pressefreiheit zu
fördern und die Freiheit der Meinungsäußerung zu schützen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 153
DG C DE
Zur Unterstützung der Förderung und der Durchführung der Menschenrechtsagenda hat die Euro-
päische Union auf eine breite Palette von Maßnahmen zurückgegriffen, die vom politischen Dialog
durch öffentliche Diplomatie bis hin zur gezielten technischen Zusammenarbeit reicht. Die Men-
schenrechtslage wurde von den Leitern der Missionen der EU-Mitgliedstaaten dem Außenminister
gegenüber im Kontext des politischen Dialogs nach Artikel 8 des Cotonou-Abkommens zur
Sprache gebracht. Die EU und die Mitgliedstaaten haben der Sache der Hirten-Gemeinschaften eine
Fotoausstellung gewidmet. Die Europäische Union ist außerdem der Regierung gegenüber für die
Abschaffung der Todesstrafe und für die Religions- und Weltanschauungsfreiheit eingetreten. Die
EU und die Mitgliedstaaten waren die treibende Kraft hinter der Gründung einer nationalen
Koalition der Menschenrechtsverteidiger, mit der sie nach wie vor in Kontakt stehen, wenn es um
Verstöße gegen die Menschenrechte geht.
Positiv ist herauszustellen, dass 2012 auch einige günstige Entwicklungen zu verzeichnen waren,
wie beispielsweise die Tatsache, dass die nationalen Behörden zugestimmt haben, die anlässlich der
(im Oktober 2011 durchgeführten) allgemeinen regelmäßigen Überprüfung ausgesprochenen
Empfehlungen, die (unter anderem) die Abschaffung der Todesstrafe und die Ratifizierung des
Übereinkommens gegen Folter betreffen, zu prüfen.
2012 finanzierten die EU und die EU-Mitgliedstaaten mehrere Programme, die auf die Stärkung des
institutionellen Rahmens für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit abzielen. Die Finanzhilfe und
die gezielte Zusammenarbeit seitens der EU dienten weiterhin der Förderung gemeindeorientierter
Programme, der Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Menschenrechts-
aktivisten in ihren Bemühungen, Gewalt gegen Frauen und Kinder und Kinderarbeit zu bekämpfen,
der Verbesserung der Systeme zum Schutz des Kindes, der Förderung der wirtschaftlichen, sozialen
und politischen Rechte und der Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht von Rand-
gruppen wie beispielsweise Frauen in ländlichen Gemeinden, indigene Gemeinschaften und
Menschen mit Behinderung. Beispielhaft sei angeführt, dass die EU und mehrere Mitgliedstaaten
unter anderem ca. 10 Mio. EUR für die Förderung der demokratischen Mitgestaltungsmacht und die
Förderung von echten und glaubwürdigen Wahlverfahren vorgesehen haben. Außerdem hat die EU-
Delegation 2 Mio. EUR für die Unterstützung der Reform des Justizsektors und des Jugend-
strafrechts in Sansibar vorgesehen; hierdurch werden die langjährige Unterstützung seitens der
Mitgliedstaaten und ihr Engagement für Prozesskostenhilfe und eine faire, zügig arbeitende und
zugängliche Justiz für alle Bürger ergänzt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 154
DG C DE
Togo
In Togo waren 2012 einige Fortschritte im Bereich der Rechtsvorschriften zu verzeichnen, so wurde
beispielsweise ein überarbeitetes Personen- und Familienrecht verabschiedet. An wichtigen Ereig-
nissen sind die Vorlage des Berichts der Kommission für Wahrheit, Gerechtigkeit und Aussöhnung
(TJRC) (Unterstützung seitens der EU in Höhe von 1,6 Mio. EUR) und die Vorlage des Berichts
der Nationalen Menschenrechtskommission über Fälle von Folter in Sicherheitseinrichtungen zu
erwähnen, bei denen sich die Regierung um eine Änderung der darin enthaltenen Schlussfolge-
rungen bemühte. Die in den beiden Berichten enthaltenen Empfehlungen gaben Anlass zu Zusagen
bezüglich deren Umsetzung; die Umsetzung jedoch ist nur teilweise abgeschlossen.
Bei den beiden Treffen im Rahmen des politischen Dialogs, die am 13. April und am 14. September
2012 stattfanden, und bei regelmäßigen Treffen mit den politischen Parteien und den Menschen-
rechtsorganisationen wurde die Menschenrechtssituation behandelt. Bei den Treffen im Rahmen des
politischen Dialogs wurden die politische Lage, Demonstrationen, die Menschenrechtssituation,
Berichte von Fällen von Folter, die Reform des Justizsystems, die nationale Aussöhnung sowie
Fragen der nationalen und regionalen Sicherheit erörtert. Mehrere lokale Erklärungen der EU
wurden veröffentlicht, in denen sie sich für die Achtung der Menschenrechte und der Grundrechte,
insbesondere des Rechts auf Freiheit der Meinungsäußerung, einsetzte.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 155
DG C DE
Die wichtigsten Prioritäten für die EU sind die Reform des Justizwesens und des Justizvollzugs-
systems, wozu unter anderem auch gehört, die Achtung der Rechte der Gefangenen, die nationale
Aussöhnung, die Förderung der Grundfreiheiten, die Verhütung von Gewalt während und im
Anschluss an Wahlen und den Aufbau von Kapazitäten für Menschenrechtsverteidiger sicher-
zustellen. Die Kooperationsmaßnahmen der Europäischen Union umfassten 2012 ein Projekt zur
Unterstützung der Zivilgesellschaft und der nationalen Aussöhnung, das mit 4,4 Mio. EUR dotiert
war und die Aussöhnung sowie den Schutz der Menschenrechte zum Ziel hatte; ferner umfassten
die Kooperationsmaßnahmen einen an nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden gerichteten
Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen (mit 2,3 Mio. EUR ausgestattet), bei dem einer der
Aktionsbereiche die Menschenrechte und den Zugang der Bürger zur Justiz betraf. Im Rahmen des
Projektes zur Unterstützung des Wahlprozesses wurden von der Zivilgesellschaft sechs Mikro-
projekte zur politischen Bildung durchgeführt, ferner umfasste das Projekt Schulungskurse für die
Sicherheitskräfte zum Thema Achtung der demokratischen Grundsätze sowie Schulungen für
Frauen in Führungspositionen in politischen Parteien, den Wahlbehörden, der Zivilgesellschaft und
den Medien. 1 Mio. EUR wurde für die Beobachtung der nächsten Wahlen durch die togoische
Zivilgesellschaft und für den Kapazitätsaufbau bereitgestellt. Das aus dem Europäischen Instrument
für Demokratie und Menschenrechte geförderte Projekt "Atlas der Folter" hat die Regierung dazu
veranlasst, erhebliche Verpflichtungen in Bezug auf die Gefängnisse einzugehen; zudem hat ein
von der Weltorganisation gegen Folter (OMCT) durchgeführtes Projekt eine Verbesserung der
Kapazitäten der Zivilgesellschaft bewirkt und für eine verstärkte Teilhabe der Zivilgesellschaft im
Ausschuss gegen Folter gesorgt.
Der Dialog der EU-Delegation mit Togo und mit Menschenrechtsorganisationen wurde 2012
sowohl im Hinblick auf die Programmplanung als auch im Hinblick auf die Kooperation ausgebaut.
Uganda
In Uganda stand das Jahr 2012 ganz im Zeichen einer Debatte über die Freiheit der Meinungs-
äußerung und die Versammlungsfreiheit und einer wahrnehmbaren Einschränkung des Handlungs-
spielraums für Organisationen der Zivilgesellschaft, die in politisch brisanten Bereichen tätig sind,
zu denen die bürgerlichen und politischen Menschenrechte, das Bodenrecht, verantwortliches
Handeln im Ölsektor, die Rechenschaftspflicht und insbesondere die Rechte der Lesben, Schwulen,
Bisexuellen und Transgenderpersonen zählen. Die EU-Delegation war 2012 sehr aktiv in diesen
Bereichen und sowie in anderen Bereichen der Menschenrechte und der Demokratie tätig.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 156
DG C DE
Im Oktober 2011 hatte sich Uganda zum ersten Mal einer allgemeinen regelmäßigen Überprüfung
unterzogen und eine große Zahl der dabei ausgesprochenen Empfehlungen akzeptiert. Es bestehen
jedoch Bedenken hinsichtlich der Entschlossenheit zur Umsetzung der Empfehlungen, die von der
Regierung akzeptiert worden waren.
Die Freiheit der Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit gaben das ganze Jahr 2012
Anlass zu Sorge, da Demonstrationen fortlaufend mit Beschränkungen belegt wurden, es zu Fällen
gewaltsamer Unterdrückung durch die Sicherheitskräfte kam und zudem über die Schikanierung
von in politisch brisanten Bereichen tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft und Medien
berichtet wurde. Die EU und die Mitgliedstaaten setzten den politischen Dialog über diese
kritischen Punkte auf der höchsten politischen Ebene (mit dem Präsidenten und mit Ministern) fort
und brachten außerdem Einzelfälle willkürlicher Festnahmen zur Sprache. Die EU und die Mit-
gliedstaaten kamen außerdem regelmäßig und auch ad-hoc mit Menschenrechtsverteidigern
zusammen, um bedrohten oder in Notsituationen befindlichen Menschenrechtsverteidigern zu
helfen. Der erste von der EU an Menschenrechtsverteidiger vergebene Preis wurde im Mai 2012
einer ländlichen Organisation zuerkannt, die in Fort Portal (Westuganda) auf dem Gebiet der
Korruptionsbekämpfung und der Demokratieförderung tätig ist.
Der aus dem Jahr 2009 stammende Entwurf für ein Gesetz gegen Homosexualität wurde dem
Parlament erneut vorgelegt, nachdem er während des ersten Halbjahrs 2012 zurückgestellt worden
war. Die Europäische Union reagierte darauf, indem sie den Gesetzesentwurf regelmäßig gegenüber
dem Präsidenten, dem Außenminister und dem Innenminister sowie gegenüber Polizeibeamten und
Parlamentsmitgliedern zur Sprache brachte. Die EU und die Mitgliedstaaten trafen außerdem mit
mehreren LGBTI-Aktivisten und -Organisationen zusammen, um Unterstützung zu gewähren und
sie in Bezug auf Notfallhilfe zu beraten.
In Zusammenarbeit mit einer bekannten lokalen zivilgesellschaftlichen Organisation (FHRI) führte
die EU eine Veranstaltung durch, die für die Bekämpfung der Todesstrafe sensibilisieren sollte (in
Uganda wird die Todesstrafe noch angewendet). Die Europäische Union brachte außerdem weiter-
hin der Regierung und dem Parlament gegenüber Gleichstellungsfragen zur Sprache. Die EU und
die Mitgliedstaaten haben den EU-Gleichstellungs-Aktionsplan 2010-2015 als Instrument einge-
setzt, um Kontakte zu zivilgesellschaftlichen Organisationen mit dem Ziel herzustellen, dass
konzertierte Anstrengungen in Bezug auf die Unzulänglichkeiten und die wichtigsten Probleme der
nationalen Gleichstellungsagenda unternommen werden.
Die Europäische Union hat außerdem ein Projekt mit der Zielstellung durchgeführt, den Kinder-
handel zu bekämpfen und Opfern des Kinderhandels in Ostuganda in angemessener und umfassen-
der Weise Rechtshilfe zu leisten; dieses Projekt ist das erste seiner Art in Uganda. Außerdem hat
die EU eine zivilgesellschaftliche Organisation bei der Veranstaltung von zwei Expertentreffen über
die Umsetzung des VN-Übereinkommens gegen Folter in nationale Rechtsvorschriften in Uganda
unterstützt. Die Europäische Union hat das Gesetz gegen Folter weiter unterstützt, das 2012 verab-
schiedet wurde.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 157
DG C DE
Die EU und die Mitgliedstaaten haben im Zusammenhang mit der Förderung der Demokratisierung
zahlreiche Treffen sowohl mit der Exekutive als auch mit der Legislative durchgeführt, bei denen
sie deutlich gemacht haben, welche Bedeutung einem wirksamen System von Kontrolle und
Gegenkontrolle in einer demokratischen Gesellschaft zukommt; gleichzeitig wurde dieser Rahmen
genutzt, um die Notwendigkeit einer Reform des Wahlrechts in Uganda und die Notwendigkeit der
Öffnung des politischen Raums deutlich zu machen. Die EU traf zudem mit der Wahlkommission,
dem Obersten Rat für das Justizwesen (Judicial Service Commission) und dem Generalstaatsanwalt
zusammen, um die Umsetzung der anlässlich der vorigen EU-Wahlbeobachtungsmission ausge-
sprochenen Empfehlungen zu verfolgen. Der diesbezügliche Dialog läuft noch immer und wird
2013 bei den Beratungen über eine Wahlrechtsreform im Nationalen Beratenden Forum hoffentlich
zu ersten Ergebnissen führen.
Sambia
Die Europäische Union hat 2012 mit ihrer Politik im Bereich der Menschenrechte und der
Demokratie in Sambia die folgenden fünf vorrangigen Ziele verfolgt: i) die Abschaffung der
Todesstrafe, ii) die Verbesserung der Haftbedingungen einschließlich der Bekämpfung von Folter
und Gewaltanwendung durch die Polizei, iii) die Unterstützung und Förderung der Rechte von
lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen (LGBTI), iv) die Bekämpfung von
geschlechtsspezifischer Gewalt und die Förderung der Rechte von Frauen und Mädchen und v) die
Förderung der Freiheit der Meinungsäußerung.
2012 hat die Europäische Union ihre Unterstützung für Projekte fortgesetzt, die darauf abzielen, die
demokratischen Prozesse und Institutionen zu festigen: dabei handelt es sich um das Programm zur
Unterstützung des Wahlzyklus (gemeinsam mit FI und NL), das Programm für den Zugang der
Bürger zur Justiz (mit DE und DK) sowie um ein Projekt zur Bekämpfung des Menschenhandels.
Dänemark, Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich haben zudem maßgeblich bei der
Schaffung der Zambian Governance Foundation (ZGF - sambische Stiftung für Governance-
Fragen) mitgewirkt, durch die im Wege einer gemeinschaftlichen Korbfinanzierung eine bessere
Staatsführung und eine verbesserte Rechenschaftspflicht gefördert werden sollen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 158
DG C DE
Die Europäische Union hat anlässlich des Internationalen Tags für die Beseitigung der Rassen-
diskriminierung, des Tags der Menschenrechte und des Welttags/des Europäischen Tags gegen die
Todesstrafe Medienerklärungen abgegeben. Außerdem hat sie eine Radiosendung zur Todesstrafe
gestaltet, die von lokalen Radiosendern in lokalen Landessprachen gesendet wurde, während FR
eine Debatte zu dem Thema durchführte.
Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten haben 2012 offizielle Demarchen im Zusammen-
hang mit dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes, der Ratifizierung des IAO-Über-
einkommens zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit und dem Moratorium für
die Anwendung der Todesstrafe sowie im Zusammenhang mit der Religions- und Welt-
anschauungsfreiheit unternommen.
Sambia wurde im Oktober 2012 im VN-Menschenrechtsrat einer allgemeinen regelmäßigen Über-
prüfung unterzogen. Zu den dabei behandelten Themen gehörten die Todesstrafe, die Rechte der
Frau, die Rechte des Kindes, Nichtdiskriminierung, Folter und Haftbedingungen, NRO und
Menschenrechtsverteidiger, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie die Freiheit der
Meinungsäußerung. Es wurden 125 Empfehlungen ausgesprochen, zu denen Sambia am
2. November 2012 erklärte, dass 70 davon seine Unterstützung fänden und dass es 54 weitere einer
näheren Prüfung unterziehen und spätestens zur 22. Tagung des VN-Menschenrechtsrats dazu
Stellung nehmen würde. Eine Empfehlung wurde abgelehnt. Im Vorfeld der Tagung zur allge-
meinen regelmäßigen Überprüfung erstellten die Missionen der EU-Mitgliedstaaten in Sambia
einen gemeinsamen aktualisierten Bericht zur Situation der Menschenrechte im Land. 13 EU-Mit-
gliedstaaten nahmen an dem Dialogtreffen in Genf teil.
Simbabwe
Seit 2009 hat das Umfassende Politische Abkommen für ein gewisses Maß an Stabilität und wirt-
schaftlicher Erholung gesorgt und eine Öffnung des politischen Raums bewirkt. Die Tatsache,
gemeinsam Regierungsverantwortung zu tragen, hat dafür gesorgt, dass das Zusammenwirken
weniger konfliktbeladen war; und die Zusammenarbeit und das tagtägliche Interagieren haben
bewirkt, dass ein gewisses Vertrauen entstanden ist, wodurch ein offenerer Gedankenaustausch
möglich wurde und offener Denkanstöße zur Politikgestaltung gegeben werden. Insgesamt hat die
sich Situation der Menschenrechte in Simbabwe verbessert. Die Hohe Kommissarin der VN für
Menschenrechte würdigte diese Verbesserungen im Anschluss an ihren Besuch im Mai 2012, der
auf Einladung der simbabwischen Regierung erfolgte; gleichzeitig betonte sie jedoch, dass weitere
Fortschritte unerlässlich seien.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 159
DG C DE
Die politische Situation in Simbabwe ist nach wie vor weit davon entfernt, völlig geklärt zu sein,
und das Land sieht sich nach wie vor mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Die Kultur
der Straflosigkeit der Täter ist eines der Probleme, die weiterhin Sorge bereiten. Gegen Ende des
Jahres 2012 kam es zu beunruhigenden Fällen der Schikanierung von Organisationen, die auf dem
Gebiet der Interessensvertretung tätig sind, was als ein Hinweis auf eine Verengung des politischen
und wahlpolitischen Raums zu werten ist. Das Näherrücken des Wahltermins im Jahr 2013 bewirkt,
dass die politischen Spannungen wieder zunehmen.
Für die EU-Delegation blieben die Förderung und der Schutz der Menschenrechte in Simbabwe
weiterhin eines der Hauptanliegen, das sie nicht nur in der Entwicklungspolitik im Rahmen
spezieller Projekte, sondern auch auf politischer Ebene durch den Dialog mit der Regierung im
Kontext der Wiederaufnahme der Zusammenarbeit verfolgte. Die Europäische Union führt zudem
innerhalb der EU-Foren (Treffen der politischen Referenten, Treffen der Missionsleiter) regelmäßig
Besprechungen und Briefings zur aktuellen Lage durch; ferner führt sie einen offenen Dialog mit
Organisationen der Zivilgesellschaft, verfolgt Verhaftungen und beobachtet Gerichtsverfahren.
2012 leistete die EU Unterstützung für die Verfassungsgebende Kommission Simbabwes und für
das Justizwesen; ihr Hauptanliegen war es dabei, den demokratischen Übergang und die wirksame
Umsetzung der in dem Umfassenden Politischen Abkommen vorgesehenen Reformen zu fördern.
Gleichzeitig hat die Europäische Union 2012 aus verschiedenen Finanzierungsinstrumenten
5,5 Mio. EUR für die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen bereitgestellt. In diesem
Zusammenhang war der kontinuierliche strategische Einsatz des EIDHR und der für nichtstaatliche
Akteure bereitstehenden Fonds von grundlegender Bedeutung für die Unterstützung der Bemühun-
gen der Zivilgesellschaft um Konsolidierung des demokratischen Übergangs und um Schutz und
Förderung der Menschenrechte. Die länderspezifischen Förderprogramme des EIDHR wurden
sowohl 2011 als auch 2012 in ihrer Gesamtheit für die Bekämpfung der Straflosigkeit, die
Beobachtung von Verstößen gegen die Menschenrechte, den Schutz von Menschenrechts-
verteidigern und für Hilfeleistungen für die Opfer politischer Gewalt eingesetzt.
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DG C DE
Im Mai 2012 kam es während des Besuchs der Hohen Kommissarin der VN für Menschenrechte in
Simbabwe zu einem Treffen zwischen ihr und den Botschaftern der EU-Mitgliedstaaten. Bei diesem
Treffen wurden die Menschenrechtssituation und insbesondere das Problem der willkürlichen Ver-
haftungen erörtert.
Die Europäische Union hat 2012 außerdem ein spezielles Projekt zur Bekämpfung von Folter unter-
stützt, in dessen Rahmen die Ratifizierung des VN-Übereinkommens gegen Folter befürwortet
wird. Die Ratifizierung dieses Übereinkommens ist eine der wichtigen Empfehlungen, die bei der
allgemeinen regelmäßigen Überprüfung 2011 ausgesprochen und von Simbabwe akzeptiert worden
war.
Die Europäische Union unterstützte zudem die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung
der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht der Frauen in Simbabwe; hier war sie im wesentlichen
im Rahmen des Programms zur Förderung der Gleichstellung tätig, das von der Einheit der VN für
Gleichstellung und Ermächtigung der Frauen (UN-Frauen) durchgeführt wird. Durch dieses
Programm soll die Mitgestaltungsmacht von Frauen bei der Friedenskonsolidierung vergrößert und
für die Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrats sensibilisiert werden.
VI Naher und Mittlerer Osten und Arabische Halbinsel
Bahrain
In Bahrain herrschen seit Februar 2011 kontinuierlich Unruhen; der Golfstaat ist seitdem das am
stärksten vom Arabischen Frühling betroffene Land; allerdings kam es seit der Unabhängigkeit des
Landes im Jahr 1971 immer wieder mehr oder weniger regelmäßig zu Unruhen. Die gegenwärtige
Krise ist somit tief in der Geschichte des Landes, die von zyklisch auftretenden Perioden der
Unruhe gekennzeichnet ist, verwurzelt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 161
DG C DE
Seit dem Wiederaufflammen der Unruhen hat die Europäische Union alle ihr zu Gebote stehenden
Möglichkeiten genutzt, um allen Seiten in Bahrain gleichermaßen zu verdeutlichen, dass es
unerlässlich ist, auf Gewalt zu verzichten und einen konstruktiven, friedlichen Dialog aufzunehmen;
diese Botschaft hat sie öffentlich durch regelmäßige Erklärungen (anlässlich des ersten Jahrestages
der Unruhen, wobei sie ihrer Besorgnis angesichts der Situation von Abdulhadi Al-Khawaja und
Nabeel Rajab Ausdruck verlieh und gleichzeitig die Anwendung von Gewalt verurteilte, sowie
anlässlich des ersten Jahrestages der Veröffentlichung des Berichts der unabhängigen Unter-
suchungskommission von Bahrain)8 und in ihren Kontakten mit der Regierung, auch auf höchster
Ebene, übermittelt. Zudem wurde in enger Zusammenarbeit mit den vor Ort vertretenen Mitglied-
staaten dafür gesorgt, dass Beobachter bei verschiedenen Gerichtsverhandlungen im Zusammen-
hang mit den Unruhen zugegen waren. Außerdem begaben sich hochrangige EU-Beamte nach
Bahrain und besuchten unter anderem einen inhaftierten Menschenrechtsverteidiger im Gefängnis.
Die Hohe Vertreterin Ashton gab mehrere Erklärungen ab, in denen sie die Anwendung von Gewalt
auf allen Seiten und die umfassend dokumentierten Menschenrechtsverstöße verurteilte und ein-
dringlich dazu aufrief, unverzüglich einen sinnvollen nationalen Dialog einzuleiten, der zu einer
wirklichen Versöhnung führt.
Die EU hat auf alle Seiten Druck im Hinblick auf eine nationale Aussöhnung ausgeübt und konse-
quent dazu aufgerufen, die angeblichen Fälle von Verstößen gegen die Menschenrechte durch die
Sicherheitskräfte zu untersuchen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Hohe
Vertreterin hat in ihren Erklärungen deutlich gemacht, dass die uneingeschränkte und rasche
Umsetzung der Empfehlungen der unabhängigen Untersuchungskommission von Bahrain, die in
dem am 23. November 2011 von der Kommission vorgelegten Bericht enthalten sind, ebenso eine
Handlungspriorität sein muss wie die Wiederherstellung von Vertrauen durch einen nationalen
Dialog ohne Vorbedingungen, um die sozioökonomischen Missstände, von denen die Bevölkerung
Bahrains betroffen ist, zu beheben.
8 Abrufbar unter http://eeas.europa.eu/gulf_cooperation/news/index_en.htm
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 162
DG C DE
Parallel dazu hat die Europäische Union ihre Bereitschaft bekundet, hierbei durch Bereitstellung
von Hilfe und Fachwissen konkrete Unterstützung zu leisten. Die Vorbereitungen für ein aus dem
Stabilitätsinstrument finanziertes Projekt der EU stehen kurz vor dem Abschluss. Bei diesem Pro-
jekt wird der Schwerpunkt - in vollem Einklang mit den Empfehlungen der unabhängigen Unter-
suchungskommission von Bahrain - im wesentlichen auf der Konzeption und Vorlage eines
umfassenden Schulungsplans liegen, der das Verbot von Folter und Misshandlung gemäß den
Grundsätzen von Istanbul zum Gegenstand hat und für die Richter und Staatsanwälte bestimmt ist,
die der Einheit für Sonderermittlungen angehören (die am 27. Februar 2012 eingesetzt wurde, um
die mutmaßlichen Fälle von Folter und Misshandlung zu untersuchen).
Das Europäische Parlament verabschiedete am 15. März 2012 eine Entschließung zur Situation der
Menschenrechte in Bahrain9, in der es die anhaltenden Verletzungen der Menschenrechte verurteilte
und die vollständige Umsetzung des Berichts der unabhängigen Untersuchungskommission von
Bahrain (BICI) sowie die Freilassung der politischen Aktivisten forderte. Eine Delegation des
Unterausschusses Menschenrechte des Europäischen Parlaments besuchte Bahrain vom 18. bis zum
21. Dezember 2012; sie wurde dabei vom Leiter der EU-Delegation in Riyadh begleitet, der in
Bahrain akkreditiert ist. Die Delegation bildete sich ein Urteil über die Situation der Menschen-
rechte im Land, indem sie mit Gesprächspartnern aus allen Gesellschaftsschichten zusammenkam10.
Bahrain wurde im Mai und im September 2012 im VN-Menschenrechtsrat einer allgemeinen
regelmäßigen Prüfung unterzogen. Von den insgesamt 176 dabei ausgesprochenen Empfehlungen
akzeptierte Bahrain 145 uneingeschränkt und 13 teilweise. Die von Bahrain eingegangenen Ver-
pflichtungen zur Umsetzung der bei der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung ausgesprochenen
Empfehlungen betrafen vorrangig die Strafgerichtsbarkeit, die Verhinderung von Folter, die Rechte
der Frau, den Schutz von Kindern und Minderheiten, die Ratifizierung internationaler Verträge, die
Verhinderung des Menschenhandels und die uneingeschränkte Umsetzung der Empfehlungen der
unabhängigen Untersuchungskommission von Bahrain. Bahrain äußerte Vorbehalte zu mehreren
Empfehlungen, die es als unvereinbar mit der islamischen Scharia oder als unvereinbar mit der Ver-
fassung erachtet oder für politisch motiviert hält und als Eingriff in die Souveränität des Landes
betrachtet. Bahrein hat zugestimmt, dem Rat Ende 2016 vor der nächsten allgemeinen regelmäßigen
Überprüfung freiwillig einen Zwischenbericht vorzulegen.
9 Abrufbar unter http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&language=DE&reference=P7-TA-
2012-94
10 Der Abschlussbericht über diesen Besuch ist abrufbar unter
http://www.europarl.europa.eu/document/activities/cont/201301/20130129ATT59957/20130129ATT59957EN.p
df
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 163
DG C DE
Iran
Die Todesstrafe war auch 2012 eines der wichtigsten Themen (292 Hinrichtungen wurden bekannt-
gegeben, es steht jedoch zu befürchten, dass die tatsächliche Zahl bei 523 liegt). Mehrere dieser
Hinrichtungen waren offensichtlich politisch motiviert und waren gezielt gegen ethnische oder reli-
giöse Minderheiten gerichtet. Die willkürliche Verhaftung von Menschenrechtsaktivisten und
Bloggern wurde vom Regime weiterhin als "politisches Instrument" eingesetzt. Es kam vermehrt zu
Einschränkungen der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit, unter anderem
durch Online-Überwachung und die absichtliche Störung von Satelliten.
Die EU reagierte darauf mit öffentlichen Erklärungen. Die Todesstrafe stand dabei besonders im
Mittelpunkt, und zwar sowohl die Massenhinrichtungen als auch Todesstrafen, die im Anschluss an
äußerst unfaire Gerichtsverfahren verhängt wurden und offensichtlich politisch motiviert waren.
Die Europäische Union hat Iran weiterhin aufgefordert, internationale Mindeststandards einzu-
halten, und das Land in mehreren Erklärungen der Hohen Vertreterin eindringlich ersucht, ein
Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe zu erlassen.
In den Erklärungen der Hohen Vertreterin wurden außerdem die Verhaftung von Oppositions-
führern und Aktivisten, unfaire Gerichtsverhandlungen und die Verhängung harter Strafen gegen
Internet-Aktivisten, die absichtliche Störung des internationalen Satellitenrundfunks und der Tod
des Bloggers Sattar Beheshti in Haft thematisiert; der Tod des inhaftierten Bloggers stand auch im
Mittelpunkt der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. November 2012. Zu diesem
letztgenannten Fall sei angemerkt, dass die iranische Regierung im Zusammenhang mit Beheshtis
Tod den Leiter der iranischen Cyber-Polizei entlassen und mehrere Personen verhaftet hat.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 164
DG C DE
Die Unterstützung von Menschenrechtsanwälten bildete auch weiterhin einen der Handlungs-
schwerpunkte der EU. In diesem Zusammenhang wurden im Laufe des Jahres mehrere Erklärungen
zu inhaftierten oder auf andere Weise bestraften Menschenrechtsanwälten abgegeben. Außerdem
hat das Europäische Parlament den Sacharow-Preis für geistige Freiheit 2012 zu gleichen Teilen
dem inhaftierten iranischen Menschenrechtsanwalt Nasrin Sotoudeh und dem Filmemacher Jafar
Panahi verliehen.
2012 hat sich trotz der Verfassungsgarantien die negative Entwicklung im Hinblick auf die
Repression und die Diskriminierung zahlreicher Personen, die ethnischen und religiösen Minder-
heiten angehören, fortgesetzt. Zur üblichen Praxis gehörten die Inhaftierung aufgrund von
Gewissensgründen, unfaire Gerichtsverfahren für politische Gefangene, körperliche Züchtigung und
die Anwendung der Todesstrafe sowie die systematische Einschränkung der Bewegungsfreiheit und
die Aberkennung bestimmter bürgerlicher Rechte. Die EU reagierte hierauf durch eine Erklärung
der Hohen Vertreterin, die sie im Fall der Hinrichtung von drei arabischen Männern aus der Region
Ahwaz abgab, und verfolgte die Entwicklung aufmerksam, indem sie die offenen Dialoge mit
sowohl in Iran selbst als auch im Exil lebenden Minderheiten fortführte. Das Europäische Parlament
verabschiedete am 14. Juni 2012 eine Entschließung, in der es seine Besorgnis angesichts der Lage
ethnischer Minderheiten in Iran bekundet.
Die Europäische Union aktualisierte am 23. März 2012 die Sanktionsliste, in der Personen erfasst
sind, die für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran verantwortlich sind, die sie entweder
selbst begangen oder angeordnet haben. Die Vermögenswerte der 78 iranischen Personen, die nun
in dieser Liste erfasst sind, wurden eingefroren, und die Personen wurden mit einem Einreiseverbot
in die EU belegt.
Die EU unterhielt weiterhin Verbindungen mit der iranischen Zivilgesellschaft in Iran und im Exil,
um den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Iran zu unterstützen. Dies wurde insbe-
sondere anhand einer Reihe von Projekten bewerkstelligt, die durch einschlägige Instrumente – ein-
schließlich des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) – finan-
ziert wurden. Diese Projekte sind aus Sicherheitsgründen als "EU Restricted" eingestuft.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 165
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Irak
Die Situation der Menschenrechte in Irak bereitet weiterhin Sorge. Zwar hat die Regierung 2012
einige positive Maßnahmen ergriffen, das Strafjustizwesen bleibt jedoch eine wesentliche Schwach-
stelle, und das Verhalten der Sicherheitskräfte bereitet ebenso ernste Probleme wie die Behandlung
von Inhaftierten.
Terroristische Gewalttaten sind nach wie vor weit verbreitet und zeitigen starke Auswirkungen auf
das Leben der irakischen Bevölkerung. Während des Jahres kam es häufig zu willkürlichen
Angriffen auf Zivilpersonen und Sicherheitskräfte. Viele Hundert unschuldige Zivilpersonen kamen
2012 bei solchen Angriffen ums Leben, und Tausende wurden verletzt.
Im Laufe des Jahres war ein stetiger Anstieg der Anwendung der Todesstrafe festzustellen: 2012
kam es zu 129 Hinrichtungen, wohingegen 2011 nur 67 und 2010 nur 18 Hinrichtungen zu ver-
zeichnen waren. Die Europäische Union hat mehrfach an Irak appelliert, alle Hinrichtungen einzu-
stellen und hinsichtlich der Anwendung der Todesstrafe die internationalen Mindeststandards zu
befolgen. Zu dem Thema wurde eine Reihe von Erklärungen abgegeben, sowohl von der Hohen
Vertreterin als auch auf lokaler Ebene von der EU-Delegation (Erklärung der Hohen Vertreterin
vom 27. Januar 2012, lokale Erklärung anlässlich des Welttags gegen die Todesstrafe am
10. Oktober 2012). Die Todesstrafe wurde wiederholt gegenüber Regierungskreisen in Bagdad zur
Sprache gebracht, und zwar sowohl auf Regierungsebene, auf der Ebenen des Präsidenten und auf
der Ebene des Parlaments. Die Region Kurdistan Irak führt das inoffizielle Moratorium für die
Anwendung der Todesstrafe fort.
Die Europäische Union brachte ihre Besorgnis über Menschenrechtsverstöße, einschließlich der
Verstöße gegen die Rechte der Frau, regelmäßig gegenüber der irakischen Regierung zur Sprache.
Sowohl in Bagdad als auch in Erbil pflegte die EU-Delegation regelmäßige Kontakte mit staat-
lichen Stellen und kam mit Vertretern der Zivilgesellschaft und Vertretern von Minderheiten
zusammen. Die diplomatischen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten koordinierten ihre Tätigkeiten
weiterhin im Wege monatlicher Sitzungen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 166
DG C DE
Menschenrechtsfragen, einschließlich der Freiheit der Meinungsäußerung, der Rechte der Frau, der
Rechte von Minderheiten angehörenden Personen, der Todesstrafe, der Folter und des Rechts auf
ein faires Verfahren, waren auch weiterhin prioritär bei der Gewährung von Hilfe für Irak durch die
EU.
Die EU hat die Bereiche Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in ihrem Entwicklungsplan für
den Zeitraum 2011-2013 unterstützt (mit 22 Mio. EUR). Außerdem entschied die EU, die neu ein-
gerichtete Unabhängige Menschenrechtskommission zu unterstützen (mit 7,5 Mio. EUR). Die EU
hat zwei Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen an irakische Nichtregierungsorganisationen
gerichtet. Der erste (mit 3,5 Mio. EUR dotierte) Aufruf zielt auf Projekte ab, durch die eine Kultur
der Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft und Regierung gefördert werden soll, bei dem
zweiten (für den 6,595 Mio. EUR bereitstehen) stehen Themen wie die Sensibilisierung für
Menschenrechtsfragen, der Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die Förderung der Rechte von
besonders schutzbedürftigen Gruppen einschließlich Frauen und Kinder, die Freiheit der Meinungs-
äußerung und die Förderung der Unabhängigkeit der Medien im Mittelpunkt. Im Rahmen der EU-
Rechtsstaatlichkeitsmission für Irak (EUJUST LEX) wurden weiterhin Anleitungs- und
Schulungsmaßnahmen für Polizei-, Gerichts- und Strafvollzugsbehörden in Bagdad, Erbil und
Basra durchgeführt. Durch EUJUST LEX wurden 963 Beamte ausgebildet: 350 Polizeibeamte, 330
Justizbeamte und 283 Strafvollzugsbeamte. Die wesentlichen Elemente der Ausbildung waren ins-
besondere die Ausarbeitung von Lehrplänen für den Federal Investigation Training Course (Aus-
bildung in Ermittlungsarbeit) der Polizei, die Einsetzung von Ausschüssen für Rechtsstaatlichkeit,
die Ausarbeitung von Handbüchern zur internationalen justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen
und bei Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und das International Standards Audit Programme
(Programm zur Prüfung der Einhaltung internationaler Standards) im Strafvollzug.
Im Mai 2012 wurde das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) mit Irak unterzeichnet.
Ein wesentlicher Bestandteil dieses Abkommens ist eine Menschenrechtsklausel, ferner ist darin
eine intensivere Zusammenarbeit zwischen der EU und Irak in Menschenrechtsfragen vorgesehen,
unter anderem durch einen formellen Dialog in einem entsprechend eingerichteten Unterausschuss
für Menschenrechte, der einmal im Jahr zu einer Sitzung zusammentreten wird. Die wichtigsten
Teile des Abkommens (einschließlich der Menschenrechtsbestimmungen) werden seit August 2012
vorläufig angewandt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 167
DG C DE
Die Hohe Vertreterin begrüßte die im April 2012 erfolgte Ernennung der Mitglieder der Unab-
hängigen Hohen Kommission für Menschenrechte, bei der es sich um das erste unabhängige
Menschenrechtsgremium Iraks handelt. Am Jahresende galt es noch einige Punkte zu klären, bevor
die Unabhängige Hohe Kommission uneingeschränkt arbeitsfähig sein wird, dazu zählen beispiels-
weise die Wahl des Vorsitzenden, der Umzug in ein eigenes Gebäude oder der Beginn der Durch-
führung der Aufgaben entsprechend dem rechtlich verankerten Auftrag der Hohen Kommission.
Im Januar 2012 hat das irakische Parlament ein Gesetz zur Ratifizierung des VN-Übereinkommens
über die Rechte von Menschen mit Behinderung erlassen. Das Ministerium für Menschenrechte
koordiniert die Arbeit eines interministeriellen Ausschusses, der mit der Durchführung des natio-
nalen Aktionsplans für Menschenrechte betraut ist; dieser Aktionsplan umfasst viele der 136
Empfehlungen, die bei der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung im VN-Menschenrechtsrat 2010
von Irak akzeptiert wurden. Die EU plant die Bereitstellung von technischer Hilfe in diesen Berei-
chen.
Sie hat die Lage der Menschen, die im ehemaligen Lager Ashraf lebten, aufmerksam weiterverfolgt
und zudem politische und finanzielle Unterstützung (in Höhe von 12 Mio. EUR) für den von den
VN geförderten Prozess bereitgestellt.
Kuwait
Kuwait hat Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Situation der Menschenrechte ergriffen
und gibt - insbesondere in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung, die Pressefreiheit und das
Vorhandensein starker demokratischer Institutionen - verhältnismäßig umfangreichere Menschen-
rechtsgarantien als die benachbarten Golfstaaten.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 168
DG C DE
Das wichtigste Problem im Bereich der Menschenrechte ist das der staatenlosen Menschen, der
sogenannten Bidun, deren Zahl sich möglicherweise auf über 100 000 beläuft; sie leben im Land,
ohne dass ihnen die bürgerlichen Rechte zuerkannt würden und ohne dass sie einen Anspruch auf
staatliche Hilfe hätten. Die Regierung hat mitgeteilt, dass den Bidun nun einige grundlegende
Rechte gewährt würden, wie der Zugang zu Dokumenten sowie zu Gesundheitsversorgung,
Beschäftigung und Bildung. Angehörige der Bidun-Gemeinschaft stellten fest, dass diese
Bestimmung nur Flickwerk ist. Anträge auf die kuwaitische Staatsbürgerschaft blieben ohne
Antwort.
Zu den weiteren Menschenrechtsfragen, die kontinuierlich zur Sprache gebracht wurden, gehörten
unter anderem das Problem des Menschenhandels (von dem insbesondere Hausangestellte betroffen
sind) und die Einschränkungen der Rechte der Arbeitnehmer. Anlass zu Besorgnis besteht außer-
dem nach wie vor in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit,
wobei diese Besorgnis durch die Zahl der seit November 2012 festgenommenen Personen geschürt
wird. Die Europäische Union verfolgte außerdem aufmerksam die Entwicklungen im kuwaitischen
Parlament, einschließlich der Demonstrationen für weitere politische Reformen. Die Verurteilung
von Aktivisten, die Kritik an der Regierung übten, und von Personen, die regierungskritische
Tweets ins Internet stellten, gibt der EU nach wie vor Anlass zu Sorge.
Die Todesstrafe besteht in Kuwait, seit 2007 allerdings wird ein de-facto-Moratorium befolgt. Vor
diesem Hintergrund stand die Europäische Union kontinuierlich in Kontakte mit der kuwaitischen
Regierung und setzte sich dafür ein, dass das Moratorium für die Todesstrafe fortgesetzt und
Anwendung der Todesstrafe in einem ersten Schritt - wenn sie schon nicht ganz abgeschafft wird -
auf die schwersten Fälle beschränkt wird11.
11 2013, nach dem Ende des Berichtszeitraums, kam es erneut zu Hinrichtungen .
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 169
DG C DE
Oman
Oman war eines der beiden dem Golf-Kooperationsrat angehörenden Länder, in dem im Zusam-
menhang mit dem Arabischen Frühling gewisse Unruhen zu verzeichnen waren. Aus diesem Grund
hat Sultan Qabus Maßnahmen ergriffen, die unter anderem auf eine größere politische Teilhabe
abzielten. Die Verurteilung von Bloggern und Aktivisten, die an Demonstrationen beteiligt waren,
geben der EU nach wie vor Anlass zu Sorge.
Ein weiteres Problem, dass der Europäischen Union Anlass zu Sorge gibt, ist - wie in anderen
Golfstaaten auch - die rechtliche und faktische Diskriminierung von ausländischen Arbeitnehmern
sowie deren allgemeiner Status und generelle Situation.
Die im Land vertretenen EU-Mitgliedstaaten sind auf verschiedenen Gebieten durch die Veran-
staltung von Seminaren und Fortbildungsmaßnahmen aktiv tätig gewesen, so unter anderem zu den
Themen Rechte der Frau, Menschenhandel und Freiheit der Meinungsäußerung.
Katar
Katar hat in den letzten Jahren mehrere Maßnahmen ergriffen, um die allgemeine Situation der
Menschenrechte zu verbessern.
Die Europäische Union hat bei der katarischen Regierung auch weiterhin das Problem des
Menschenhandels, von dem insbesondere Hausangestellte betroffen sind, zur Sprache gebracht.
Wanderarbeiternehmer bilden beinahe 80 Prozent der Bevölkerung Katars und sind nach wie vor
missbräuchlicher Ausnutzung ausgesetzt.
Die Europäische Union hat während des Jahres der Regierung gegenüber auch die Problematik der
Todesstrafe zur Sprache gebracht und sich dabei für ein Moratorium für Hinrichtungen eingesetzt,
als einen ersten Schritt in Richtung auf die Abschaffung der Todesstrafe. Seit 2003 wurden keine
Hinrichtungen mehr vorgenommen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 170
DG C DE
Die kontinuierliche Verbesserung der Menschenrechtslage insgesamt ist unübersehbar, die Lage der
Wanderarbeitnehmer und insbesondere der Hausangestellten bedarf jedoch noch weiterer Aufmerk-
samkeit. Die derzeit laufenden Beratungen über ein neues Mediengesetz werden von der Euro-
päischen Union sehr aufmerksam verfolgt.
Saudi-Arabien
Saudi-Arabien hat in den letzten Jahren unter der Führung von König Abdullah einen vorsichtigen
Reformkurs verfolgt.
Bei den Menschenrechtsfragen, die der Europäischen Union in Saudi-Arabien Anlass zu Besorgnis
geben, handelt es sich hauptsächlich um die weit verbreitete Anwendung der Todesstrafe, die Ein-
schränkungen der Freiheit der Meinungsäußerung und der Religions- und Weltanschauungsfreiheit,
die angeblichen Fälle von Folter sowie um den Zugang der Bürger zur Justiz, und hier insbesondere
um die langfristigen Inhaftierungen ohne Gerichtsverfahren.
Saudi-Arabien zählt zu den Ländern mit den höchsten Zahlen an Hinrichtungen pro Jahr. Es ist
schwierig, sich ein genaues Bild darüber zu verschaffen, da die Regierung keine Zahlen zu Hin-
richtungen veröffentlicht. Die saudische Regierung vertritt den grundsätzlich Standpunkt, jede
ernsthafte Diskussion über dieses Thema abzulehnen, da die Todesstrafe in der Scharia vorgesehen
ist, die nicht angefochten werden kann, da es sich um eine von der Religion herrührende Rechts-
quelle handelt. Die Europäische Union hat diese Problematik weiterhin in den verschiedenen for-
mellen und informellen Treffen und Kontakten mit der saudischen Regierung zur Sprache gebracht.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 171
DG C DE
Saudi-Arabien übt eine strenge Kontrolle über alle Mittel der Meinungsäußerung aus. Es wurden
Verhaftungen im Anschluss an die Veröffentlichung von Tweets und andere Arten der Nutzung
sozialer Medien vorgenommen. Außerdem befinden sich die Anhänger anderer Religionen oder
Weltanschauungen als des Islam in Saudi-Arabien nach wie vor in einer schwierigen Situation und
sehen sich Diskriminierungen ausgesetzt. Die Europäische Union hat bei ihren Kontakten mit den
Behörden immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Grundfreiheiten angemessen zu
schützen, einschließlich in Bezug auf die Anwendung internationaler Übereinkommen, die Situation
der Frau und die Pressefreiheit.
Zwar gibt die Situation der Frau in Saudi-Arabien nach wie vor Anlass zu Besorgnis, dennoch
begrüßte die Europäische Union den Beschluss des saudischen Königs, im Jahr 2013 dreißig Frauen
(das entspricht 20 %) in den Schura-Rat zu berufen und Frauen ab 2015 bei Kommunalwahlen das
aktive und das passive Wahlrecht zuzuerkennen. Der König beschloss außerdem, weiblichen Recht-
anwälten demnächst das Recht zuzugestehen, ihre Klienten im Gerichtssaal zu verteidigen.
Vereinigte Arabische Emirate
Der Arabische Frühling hat sich bisher in den Vereinigten Arabischen Emirate nicht bemerkbar
gemacht, was sicherlich mit darauf zurückzuführen ist, dass eine zahlenmäßig sehr geringe lokale
Bevölkerung über eines der weltweit höchsten Bruttoinlandsprodukte pro Kopf verfügt. Dennoch
waren Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsverteidiger fortwährend Einschrän-
kungen unterworfen. 2011 wurde das Gulf Research Centre (Golf-Forschungszentrum) (das ein von
der EU finanziertes Projekt durchführt, das auf eine Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU
und dem Golf-Kooperationsrat abzielt) zur Schließung seines Büros in Dubai gezwungen, und im
Anschluss daran wurden die deutsche Konrad-Adenauer-Stiftung und US-amerikanische Organi-
sationen ebenfalls des Landes verwiesen, eine Tatsache, die die Europäische Union in ihren Kon-
takten mit der Regierung bedauerte. Die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate fasste den
Beschluss, dass alle Kontakte zwischen ausländischen Botschaften und lokalen Nichtregierungs-
organisationen vorab genehmigt werden müssen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 172
DG C DE
Ein weiteres Thema, das Anlass zu Sorge gibt, ist die Todesstrafe, die auch für Vergehen verhängt
wird, die nicht den Kriterien eines "schwersten Verbrechens" entsprechen. Die Vereinigten
Arabischen Emirate haben anlässlich der Besuche des VN-Sonderberichterstatters über Rassismus,
des VN-Sonderberichterstatters über den Verkauf von Kindern und des VN-Sonderberichterstatters
über Menschenhandel, die in den Jahren von 2009 bis 2012 stattfanden, mit den Sonderbericht-
erstattern zusammengearbeitet und Anstrengungen zur Bekämpfung des Menschenhandels unter-
nommen (das Land ist ein Logistikknotenpunkt und ein Knotenpunkt für den Personenverkehr in
der Region), wozu unter anderem die Einsetzung eines Komitees zur Bekämpfung von Menschen-
handelsdelikten und die Tätigkeiten des nationalen Komitees zur Bekämpfung des Menschen-
handels zählen.
Eine Delegation des Europäischen Parlaments hat sich 2012 zu einem Besuch in die Vereinigten
Arabischen Emirate begeben; bei diesem Besuch stand die Situation der Menschenrechte sehr weit
oben auf der Tagesordnung und wurde bei Treffen auf hoher Ebene mit den lokalen Behörden
erörtert. Die Europäische Union hatte zudem Gelegenheit, ihrer Besorgnis in diesen Fragen anläss-
lich der Tagung des Gemeinsamen Rates für die Zusammenarbeit GCC/EU und der Minister-
konferenz, die am 25. Juni 2012 in Luxemburg stattfanden, Ausdruck zu verleihen.
Im Oktober 2012 verabschiedete das Europäische Parlament eine kritische Entschließung zu den
Menschenrechten in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Im Anschluss daran kam es zum Aus-
tausch mehrerer Noten, in dessen Verlauf die Vereinigten Arabischen Emirate bedauerten, nicht die
Möglichkeit zur Darlegung ihres Standpunkts gehabt zu haben, und ferner feststellten, dass in der
Entschließung zahlreichen positiven Aspekten in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte keine
Rechnung getragen würde (z.B. der Religions- und Weltanschauungsfreiheit, der Gleichstellung der
Geschlechter usw.).
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 173
DG C DE
Jemen
Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Jemen werden derzeit von dem 1988
unterzeichneten Kooperationsabkommen bestimmt. Die EU hat sich - im Einklang mit den anderen
wichtigen internationalen Akteuren - im wesentlichen auf die Notwendigkeit konzentriert, gegen die
im Zusammenhang mit den Unruhen weit verbreiteten Verstöße gegen die Menschenrechte anzu-
gehen, gegen die Todesstrafe vorzugehen und sich mit der Lage der Frau zu befassen (Jemen belegt
den letzten Platz im globalen Index zur Gleichstellung der Geschlechter (Global Gender Gap
Index)).
Die EU geht bei den regelmäßigen Treffen mit der jemenitischen Regierung die Frage der Todes-
strafe - insbesondere in Bezug auf Jugendliche - aktiv an. Sie arbeitet mit UNICEF und dem
Justizministerium zusammen, um die institutionellen Kapazitäten dahingehend auszubauen, dass ein
kinderfreundliches Jugendstrafrecht entsteht, und arbeitet auch auf andere Weise in dieser Ange-
legenheit mit den Behörden zusammen, wobei sie insbesondere den Aufbau eines formellen Zivil-
registers im Jemen fördert, um den Altersnachweis zu erleichtern. Da die Mehrheit der Bevölkerung
Jemens nicht über Ausweispapiere verfügt, ist eine Überprüfung des Alters sehr schwierig.
Der EAD führt einen kontinuierlichen Dialog mit der jemenitischen Regierung über alle Fragen im
Zusammenhang mit den Menschenrechten, und insbesondere mit den Rechten der Frau und des
Kindes; dieser Dialog wird auf allen Ebenen sowohl im Land selbst durch die EU-Delegation als
auch bei offiziellen Gesprächen und Dialogtreffen geführt. 2012 fand angesichts der Lage im Land
keine Tagung des Gemischten Kooperationsausschusses statt, es fanden jedoch regelmäßige Treffen
mit der Regierung statt, und zwar sowohl mit hochrangigen Beamte aus dem Hauptquartier als auch
mit der EU-Delegation. Bei der jemenitischen Regierung und bei jemenitischen Parlaments-
abgeordneten wurden regelmäßig Demarchen unternommen.
Der Unterausschuss Menschenrechte des Europäischen Parlaments stattete dem Jemen im Mai 2012
einen Besuch ab.
Im Februar, Mai und November 2012 nahm der Rat Schlussfolgerungen zu Jemen an. In den
Schlussfolgerungen vom Februar wird ausdrücklich Unterstützung für "die Bestrebungen des
jemenitischen Volkes zur Schaffung eines demokratischen und zivilen Staates, der keine Aus-
grenzung zulässt und die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit gewährleistet"
zugesagt.
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DG C DE
Die Hohe Vertreterin und ihr Sprecher gaben im Laufe des Jahres zahlreiche Erklärungen ab, von
denen sowohl die Erklärung, die im Anschluss an die Wahl abgegeben wurde, als auch diejenige,
die nach den Beratungen mit Präsident Hadi abgegeben wurde, eine ausdrückliche Bezugnahme auf
die Menschenrechte enthalten.
VII Asien
Afghanistan
Beim politischen Dialog der EU mit den afghanischen Behörden standen die erforderliche Ver-
besserung der Menschenrechtspolitik und deren Umsetzung im Mittelpunkt. Besonderen Anlass zur
Sorge gaben unter anderem die Rechte von Frauen und Kindern, die Todesstrafe, Gefahren, denen
Menschenrechtsverteidiger ausgesetzt sind, Folter und Misshandlung, willkürliche Inhaftierung,
Meinungsfreiheit, Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Übergangsjustiz und Straflosigkeit. Die
EU hat immer wieder ihre Besorgnis über die hohe Anzahl ziviler Opfer infolge von Terror-
anschlägen, des bewaffneten Konflikts und der labilen Sicherheitslage zum Ausdruck gebracht.
Diese Fragen wurden auf politischer Ebene und auf der Ebene hoher Beamter regelmäßig erörtert.
Darüber hinaus unterhielt die EU regelmäßige Kontakte mit der Zivilgesellschaft und Nicht-
regierungsorganisationen in Form von Konsultationen und Gesprächsrunden.
Die EU unterstützte weiterhin die Stärkung der internationalen, regionalen und nationalen Rahmen
zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte in Afghanistan. Maßgeblich trug sie dazu bei,
dass für eine angemessene Berücksichtigung von Menschenrechts- und Genderfragen in der
Rahmenvereinbarung von Tokio über gegenseitige Rechenschaft (TMAF) gesorgt wurde. So wurde
eine eindeutige Konditionalität festgelegt und der Empfang weitreichender Unterstützung an
Reformen der afghanischen Regierung in Schlüsselbereichen wie Governance, Rechtsstaatlichkeit
und Menschenrechte, einschließlich der Förderung der Rechte von Frauen, der Bekämpfung der
Korruption sowie Reformen in den Bereichen Justiz und Wahlen, geknüpft. Konkret wurden zwei
Indikatoren in die Rahmenvereinbarung (TMAF) aufgenommen; erstens zur Verbesserung des
Zugangs aller und insbesondere von Frauen zur Justiz – indem sichergestellt wird, dass die
Verfassung und andere grundlegende Gesetze zügig und in gerechter und transparenter Weise zur
Anwendung kommen – und zweitens zur Gewährleistung, dass Frauen ihre wirtschaftlichen,
sozialen, zivilen, politischen und kulturellen Rechte umfassend wahrnehmen können. Dazu gehören
greifbare Fortschritte bei der Umsetzung des Gesetzes zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen
und des nationalen Aktionsplans für Frauen in Afghanistan. In ähnlicher Weise haben sich die
afghanischen Behörden verpflichtet, der Afghanischen Unabhängigen Menschenrechtskommission
ebenso wie zivilgesellschaftlichen Organisationen zu ermöglichen, die ihnen zustehenden Aufgaben
zu erfüllen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 175
DG C DE
Vor diesem Hintergrund bedauerte die EU, dass die Regierung Fortschritte bei der Ernennung quali-
fizierter Mitglieder der Afghanischen Unabhängigen Menschenrechtskommission vermissen ließ,
und hat Präsident Karzai in einem gemeinsamen Schreiben der EU und der Mitgliedstaaten mit-
geteilt, dass die Mitglieder in Kürze und auf der Grundlage eines Konsultationsprozesses ernannt
werden müssen. Ebenso bedauerte die EU die ausbleibenden Fortschritte bei der Umsetzung des
nationalen Prioritätenplans "Justiz". Als Reaktion darauf stellte die EU die Auszahlung von EU-
Mitteln in Höhe von 20 Mio. EUR zur Unterstützung des Justizwesens zurück, bilden "Justiz und
Rechtsstaatlichkeit" doch eine der fünf Säulen der Rahmenvereinbarung von Tokio (TMAF) und
damit einen der Bereiche, in denen die Regierung Ergebnisse zugesagt hat.
2012 hat die EU anlässlich schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen öffentliche Erklärungen
abgegeben. Dazu gehörten die Ermordung der Frauenrechtlerin Hanifa Safi und des Abgeordneten
Ahmad Khan Samangani (im Juli), die Enthauptung von 17 Zivilisten in der Provinz Helmand (im
August), der Selbstmordanschlag in Kabul vom 8. September, bei dem mindestens sechs
afghanische Zivilisten, darunter Kinder, ums Leben kamen, sowie die Erklärung und Demarche im
Anschluss an die Hinrichtung von 14 verurteilten Straftätern (im November). Im Dezember verur-
teilte die Hohe Beauftragte scharf die Ermordung der Frauenrechtlerin Nadia Seddiqi. Die EU
verlieh ihrer tiefen Besorgnis über die Berichte der Hilfsmission der Vereinten Nationen in
Afghanistan (UNAMA) Ausdruck, denen zufolge 2012 mehr als die Hälfte der im Konflikt-
zusammenhang Festgenommenen gefoltert oder misshandelt wurden.
Die EU blieb einer der wichtigsten Geber in Afghanistan. Neben der anhaltenden Unterstützung im
Rahmen des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) (Jahresaktions-
programm 2012 zum Sozialschutz), wurden im Rahmen des Europäischen Instruments für Demo-
kratie und Menschenrechte (EIDHR), des Programms "Nichtstaatliche Akteure und lokale Behör-
den im Entwicklungsprozess" und des Stabilitätsinstruments zivilgesellschaftliche Initiativen und
Projekte finanziert. 13 Projekte wurden neu aufgenommen (EIDHR, NSA), sechs davon mit einem
deutlichen Bezug auf Genderfragen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 176
DG C DE
Mit diesen Unterstützungsmaßnahmen – konkret durch die Gewährleistung, dass sie am Friedens-
und Versöhnungsprozess mitwirken, und indem sichergestellt wird, dass sie im öffentlichen Leben
und in den Medien eine aktive Rolle spielen – werden die Rechte von Frauen durch Kapazitäts-
aufbau und Menschenrechtsbildung gefördert. Zu den Maßnahmen gehören auch die Bereitstellung
von rechtlicher Unterstützung, Schutz, Beratung und Mediation für von häuslicher Gewalt
betroffene Frauen und Mädchen; die Förderung von Frauenrechten durch zivilgesellschaftliche
Strukturen vor Ort; Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und zur Sensibilisierung für Justizbeamte
und Verantwortliche auf kommunaler Ebene sowie die Befähigung zivilgesellschaftlicher Organi-
sationen und lokaler Gemeinden auf Provinzebene, dem Gesetz zur Beseitigung von Gewalt gegen
Frauen und der Resolution des VN-Sicherheitsrats 1325 Folge zu leisten.
In die gleiche Richtung gingen die Zusammenarbeit der Polizeimission der EU in Afghanistan
(EUPOL AFGHANISTAN) mit dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) bei der
Organisation spezieller, an Polizeibeamte und Staatsanwälte gerichteter Schulungen zum Gesetz zur
Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und die Kooperation u.a. mit der Internationalen Organi-
sation für Migration (IOM) und dem UNFPA bei der Durchführung einer vielbeachteten
Sensibilisierungskampagne. Ferner hat die EU die mit häuslichen Problemen betrauten Stellen
("Family Response Units") des Innenministerium durch Schulungen zum Vorgehen bei Ermitt-
lungen in Strafsachen und bei Befragungen von Frauen und Mädchen unterstützt.
Schließlich wurden Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen über Partnerschaft und
Entwicklung eingeleitet, in denen Menschenrechtsbestimmungen als wesentliche Elemente eines
künftigen Abkommens einen großen Stellenwert einnehmen werden.
Bangladesch
Die EU hat sich – im Einklang mit ihrem Kooperationsabkommen mit Bangladesch – weiterhin für
dessen nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung eingesetzt; in dem Abkommen wird die
Achtung der Menschenrechte und demokratischen Grundsätze als ein wesentliches Element
genannt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 177
DG C DE
In ihrem Dialog mit den Behörden des Landes hat die EU problematische Themen zur Sprache
gebracht; dazu gehörten die Todesstrafe, Arbeitnehmerrechte, außergerichtliche Hinrichtungen und
Fälle von Verschwindenlassen, Meinungsfreiheit, die Umsetzung des CHT-Friedensabkommens
("Chittagong Hill Tracts Peace Accord"), die Rolle unabhängiger Aufsichtsgremien, das harmo-
nische Zusammenleben auf kommunaler Ebene, die Rechte von Personen, die Minderheiten ange-
hören, sowie die Rechte von Frauen und Kindern.
Angesichts des Anstiegs parteipolitisch motivierter Gewalt in den Straßen rief die EU zu einer
friedlichen Lösung politischer Auseinandersetzungen und zum Dialog über die Rahmen-
bedingungen für Wahlen auf. Nach der Entführung und Ermordung des Arbeitnehmerrechtlers
Aminul Islam trafen Vertreter der EU mit Arbeitnehmerorganisationen zusammen und riefen die
Regierung auf, eine unvoreingenommene Untersuchung dieses und anderer Fälle von Verschwin-
denlassen einzuleiten.
Die EU unterstützt registrierte Flüchtlinge ebenso wie staatenlose Personen unter UNHCR-Mandat,
die – ohne rechtliche Anerkennung als Flüchtlinge – als illegal aufhältige Ausländer gelten.
Als Reaktion auf den Strom von Rohingya-Flüchtlingen nach Bangladesch, der auf den Ausbruch
örtlicher Gewalt im Bundesstaat Rakhine (Myanmar) folgte, setzte sich die EU für eine Behandlung
der Flüchtlinge nach humanitären Standards ein. In diesem Zusammenhang bemühte sie sich, eine
ungehinderte Bereitstellung ihrer humanitären Hilfe vor Ort zu gewährleisten. Parallel dazu setzte
sich die EU bei der Regierung Myanmars auf diplomatischem und entwicklungspolitischem Wege
weiterhin für eine langfristige Lösung im Hinblick auf die Lage der Rohingya-Bevölkerung ein.
Nach dem tragischen Brand in einer Bekleidungsfabrik in Ashulia reagierte die Europäische Union
unverzüglich, um den Betroffenen zu helfen. Ein von der EU und Deutschland gemeinsam finan-
ziertes Projekt zur Verbesserung der Sozial- und Unweltstandards in der Industrie trug dazu bei, den
Opfern medizinische Versorgung und den betroffenen Familien Lebensmittel und weitere materielle
Hilfe zukommen zu lassen. Daneben bildete ein Treffen von Vertretern der EU mit Vertretern des
Verbands der Textilhersteller und Exporteure (Bangladesh Garments Manufacturers and Exporters
Association) den ersten Schritt einer Reihe von Bemühungen zur Verbesserung der Gesundheits-
und Sicherheitsbedingungen in den Fabriken.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 178
DG C DE
2012 nahm die EU zwei Programme auf, die darauf abzielen, den sozialen Zusammenhalt zu
stärken und die wirtschaftlichen Chancen der Armen zu verbessern. Die Projekte sollen die Lebens-
bedingungen und die Nahrungsmittelsicherheit der ärmsten Bevölkerungsschicht verbessern und die
Wettbewerbsfähigkeit von Baumwollfabriken und kleinen Unternehmen stärken.
Im April organisierte die EU eine Konferenz der Zivilgesellschaft zum Thema nachhaltige Ent-
wicklung in Bangladesch. Die Teilnehmer hoben die Bedeutung des sozialen Zusammenhalts und
der Rechenschaftspflicht der Institutionen für die Förderung der Menschenrechte in Bangladesch
hervor.
Bhutan
Bhutan bereitet sich auf die Parlamentswahlen im Juni 2014 vor.
Im Laufe des Jahres 2012 konzentrierte sich die EU bei ihrer finanziellen Unterstützung des Demo-
kratisierungsprozesses in erster Linie auf die Einrichtung eines Systems jährlicher Kapitalbeihilfen
zur Unterstützung der fiskalischen Dezentralisierung und stärkeren Verlagerung auf Distrikt- und
Bezirksebene.
Nepal und Bhutan haben eine Wiederaufnahme von Ministergesprächen zur Lage bhutanischer
Flüchtlinge vereinbart, die sich angeblich im Osten Nepals aufhalten.
Die EU-Delegation in Bhutan hat Menschenrechtsfragen zur Sprache gebracht, die Anlass zur
Sorge geben, insbesondere die Frage der Flüchtlinge.
Die EU hat ferner ihre Unterstützung für ein Projekt fortgesetzt, das auf vier ausgewählte Gruppen
ausgerichtet ist und darauf abzielt, der Kultur und den Traditionen von Minderheitengruppen in drei
Distrikten Bhutans Geltung zu verschaffen und zu ihrer Erhaltung beizutragen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 179
DG C DE
Brunei
Brunei ist eine absolute Monarchie. Seit 1962 hat der Sultan im Ausnahmezustand und dadurch mit
nahezu unbeschränkten Befugnissen regiert. Die Demokratisierung schreitet voran, allerdings nur
sehr langsam. Einer der wenigen Schritte in Richtung politischer Reformen bestand in der Wieder-
einsetzung eines 2004 ins Amt gerufenen Parlaments (Legislativrat). In der Verfassung ist ein
erweitertes Haus mit derzeit 30 vom Sultan ernannten Mitgliedern und bis zu 15 gewählten Abge-
ordneten vorgesehen. Bislang wurde jedoch noch kein Termin für Wahlen anberaumt (die letzten
Wahlen fanden 1962 statt), und im Hinblick auf politische Reformen waren keine weiteren Fort-
schritte zu verzeichnen.
Für LGBT sind gesetzliche Strafen vorgesehen, die jedoch nicht angewandt werden. Für zahlreiche
Vergehen sind Stockschläge als Strafe vorgesehen. Brunei hält ein De-facto-Moratorium der Todes-
strafe aufrecht; die letzte Hinrichtung fand 1996 statt. Die Todesstrafe wurde zuletzt 2010 verhängt.
Derzeit befinden sich 10 bis 15 Menschen im Todestrakt. Berichten zufolge gab es folgende
Menschenrechtsprobleme: fehlende Einflussnahme der Bürger auf ihre Regierung, willkürliche
Inhaftierung, eingeschränkte Meinungs-, Presse-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit;
Beschränkungen der Religionsfreiheit, Diskriminierung von Frauen, eingeschränkte Arbeitnehmer-
rechte und Ausbeutung ausländischer Arbeitskräfte. 2012 hat Brunei keine neuen Menschenrechts-
instrumente ratifiziert.
Die EU unterhält keine Delegation in Brunei. Ortsansässige Missionsleiter der Mitgliedstaaten
führen daher nach Bedarf informelle Dialoge zu Menschenrechtsfragen. Im April 2012 wurden
Verhandlungen über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) förmlich eingeleitet.
Die erste Verhandlungsrunde fand im Dezember 2012 statt, die zweite im März 2013 in Bandar Seri
Begawan.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 180
DG C DE
Eine Demarche der EU zum Beitritt Bruneis zum Römischen Statut des Internationalen Straf-
gerichtshofs (IStGH) befindet sich derzeit in Vorbereitung. Die Regierung von Brunei Darussalam
hat keine Einwände in Bezug auf einzelne Bestimmungen des Römischen Statuts oder den Beitritt
im Allgemeinen geäußert; dieser könnte jedoch mit der Immunität des Sultans von Brunei, die ihm
verfassungsgemäß bei allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten zusteht, kollidieren.
Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN)
Am 18. November nahmen die Staats- und Regierungschefs des Verbands der Südostasiatischen
Nationen (ASEAN) eine Menschenrechtserklärung an ("ASEAN Human Rights Declaration"); sie
bildet das erste umfassende regionale Menschenrechtsinstrument in Asien und damit – zusammen
mit der Tätigkeit der zwischenstaatlichen Menschenrechtskommission ("ASEAN Intergovernmental
Commission on Human Rights") – eine gute Grundlage für die weitere Zusammenarbeit mit den
asiatischen Partnern. Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Catherine
Ashton begrüßte die Annahme der Erklärung als eine wichtige Bestätigung des Bekenntnisses des
ASEAN zu den Menschenrechten; zugleich unterstrich sie die Erwartung der EU, dass bei ihrer
Umsetzung etwaige Probleme der Unvereinbarkeit mit internationalen Standards, etwa der Allge-
meinen Erklärung der Menschenrechte oder anderen einschlägigen Menschenrechtsverträgen der
VN gelöst werden.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 181
DG C DE
Myanmar/Birma
Im April 2012 eröffnete die EU mit der Aussetzung der gegen die Regierung verhängten restrik-
tiven Maßnahmen (mit Ausnahme des Waffenembargos) ein neues Kapitel ihrer Beziehungen zu
Myanmar/Birma. Am 28. April eröffnete die Hohe Vertreterin Catherine Ashton ein EU-Büro in
Yangon.
Die EU begrüßte die Nachwahlen vom 1. April, die zur Wahl von Daw Aung San Suu Kyi und von
Mitgliedern der Nationalen Liga für Demokratie geführt haben und einen transparenten und glaub-
würdigen Verlauf nahmen. Die EU begrüßte ferner den Beschluss der Regierung, weitere legislative
Änderungen vorzunehmen, um Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu ermöglichen und die
Kontrolle über die Medien zu lockern. Präsident U Thein Sein nutzte sein in der Verfassung veran-
kertes Recht, im Laufe des Jahres 2012 die Entlassung einer Reihe von Häftlingen zu veranlassen,
sodass die überwiegende Mehrheit der politischen Gefangenen nunmehr ihre Freiheit wiedererlangt
hat. Die ILO hat ihre Zusammenarbeit mit der Regierung im Hinblick auf die Beseitigung der
Zwangsarbeit wieder aufgenommen.
Die EU hat die Einrichtung einer nationalen Menschenrechtskommission unterstützt und Hilfe beim
Umgang mit einer steigenden Zahl von Fällen geleistet. Daneben unterstützte die EU die Stärkung
der Rolle der Zivilgesellschaft und der Medien. Zu den Maßnahmen in diesem Bereich gehörten die
finanzielle Unterstützung bestehender zivilgesellschaftlicher Netze und Ressourcenzentren ebenso
wie die Einrichtung neuer Mechanismen für Konsultationen und den Austausch von Informationen,
die Schulung zivilgesellschaftlicher Organisationen aus den ethnischen Regionen sowie politischer
Parteien zu Menschenrechten, verantwortungsvoller Staatsführung und öffentlicher Verwaltung,
sowie die Weiterbildung von Journalisten im Hinblick auf die Berichterstattung über wirtschaftliche
und politische Themen und eine professionelle Wahlberichterstattung. Die EU finanzierte Projekte
zur Unterstützung des Arbeitsprogramms der ILO im Land.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 182
DG C DE
Wie in den Vorjahren war die EU einer der Hauptinitiatoren der Resolution der VN-General-
versammlung zur Menschenrechtslage in Myanmar, die 2012 erstmals im Konsens angenommen
wurde. In der Resolution wurden die beträchtlichen Fortschritte auf dem Weg zu politischen
Reformen, Demokratisierung und nationaler Versöhnung sowie Verbesserungen der Menschen-
rechtslage begrüßt. Zugleich wurde festgehalten, welche Herausforderungen noch bevorstehen;
darunter die Freilassung noch inhaftierter Gefangener, Menschenrechtsverletzungen gegenüber
Angehörigen ethnischer Minderheiten und die Bewältigung der tieferen Ursachen der Gewalt im
Bundesstaat Rakhine.
Sorgen bereiten nach wie vor Menschenrechtsverletzungen insbesondere in den ethnischen
Gebieten; dort wurden mit den meisten bewaffneten Gruppen bereits Vereinbarungen über Waffen-
ruhen unterzeichnet. Bei seinem Besuch im November 2012 eröffnete Präsident Barroso das
"Myanmar Peace Centre", dem eine entscheidende Rolle Friedensprozess zur Überwindung
ethnischer Spannungen spielen soll.
Kambodscha
Die EU hat die Menschenrechtslage in Kambodscha 2012 aufmerksam verfolgt. Besondere Auf-
merksamkeit galt den Verfahren, in denen Menschenrechtsverteidiger vor Gericht standen. In einer
Erklärung prangerte ein Sprecher der Hohen Beauftragten die Verurteilung von Mam Sonando zu
zwanzig Jahren Haft an; am 26. Oktober verurteilte das Europäische Parlament in einer Entschlie-
ßung zur Menschenrechtslage im Kambodscha die zunehmenden Menschenrechtsverletzungen im
Land und forderte die Regierung zu mehr Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und einer nachdrück-
licheren Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 183
DG C DE
Im Vorfeld der Tagung des gemeinsamen Ausschusses EU-Kambodscha (19.-21. Juni) fand ein
Treffen der Untergruppe über den Aufbau von Institutionen, die Verwaltungsreform, die Reform
von Recht und Justiz, die Staatsführung und die Menschenrechte statt, bei dem die Meinungs-
freiheit, die Lage der Menschenrechtsverteidiger und der Zivilgesellschaft sowie der Schutz von
Landrechten und Landrechteinhabern im Mittelpunkt standen.
Der Bereich Raumplanung/Landbewirtschaftung, einschließlich der Frage der Landrechte und der Ver-
treibung von in Land-Konzessionen wirtschaftlicher Natur ("Economic Land Concessions") ansässigen
Bevölkerungsgruppen, stand – in Zusammenarbeit mit den VN, der Zivilgesellschaft und anderen, ihre
Besorgnis teilenden Partnern – unter stetiger, aufmerksamer Beobachtung der EU.
Mit großer Aufmerksamkeit verfolgte die EU die Arbeit des VN-Sonderberichterstatters zur
Menschenrechtslage in Kambodscha, Professor Subedi; am 26. September, anlässlich der
Veröffentlichung seines jüngsten Berichts, verlieh sie im Rahmen des Menschenrechtsrats ihrer
Besorgnis Ausdruck.
Die EU setzte sich weiterhin für Rechts- und Justizreformen ein, insbesondere, indem sie dem
kambodschanischen Menschenrechtsrat ("Cambodian Human Rights Committee") und dem Justiz-
ministerium über die Kooperationsstelle für Governance und Menschenrechte ("EU-Cambodia Co-
operation Facility for Governance and Human Rights") fachliche Unterstützung für Straf-
verfolgungsbeamte zu den Rechten von Kindern zur Verfügung stellte. Im Rahmen des EIDHR
unterstützte die EU weiterhin eine Reihe laufender Projekte mit dem Ziel, den Zugang zur Justiz
und die Rechtsstaatlichkeit zu verbessern. Als Zeichen ihres Bekenntnisses zu Gerechtigkeit und
nationaler Aussöhnung gewährte die EU der nationalen Seite der Außerordentlichen Kammern in
den Gerichten Kambodschas (ECCC) finanzielle Hilfe in Höhe von 1,3 Mio. EUR.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 184
DG C DE
China
Das Jahr 2012 stand im Zeichen des 18. Parteikongresses und Führungswechsels. Im Vorfeld des
Kongresses verstärkten die chinesischen Behörden den Druck auf Petitionsführer und Menschen-
rechtsverteidiger.
Beim Menschenrechtsdialog EU-China, der am 29. Mai in Brüssel stattfand, standen aktuelle Ent-
wicklungen auf der Tagesordnung; thematisiert wurden unter anderem die Rechte von Personen, die
Minderheiten angehören, die Behandlung von Flüchtlingen aus Nordkorea, die Durchführung von
Lokalwahlen, der Bereich Rechtsstaatlichkeit und Rechtsberufe, die Meinungsfreiheit – auch im
Internet –, die Rolle der Zivilgesellschaft, das Recht auf Unterkunft und Räumungen, die Ein-Kind-
Politik Chinas, die Ratifizierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte
(IPBPR) und der nationale Menschenrechtsaktionsplan. Ganz oben auf der Tagesordnng standen die
Punkte Strafrecht und Freiheitsentzug sowie Fremdenfeindlichkeit und Rassendiskriminierung. Die
EU und China erörterten ferner die Zusammenarbeit in internationalen Foren und Institutionen.
Eine zweite Runde des Dialogs wurde von der chinesischen Regierung abgelehnt und fand 2012
deshalb nicht statt. Auf den Gipfeltreffen EU-China vom 14. Februar und vom 20. September,
ebenso wie am Rande des Menschenrechtsdialogs, wurden der chinesischen Regierung Listen von
Einzelfällen übergeben.
Vom 29.-31. Oktober fand in Galway, Irland, das Menschenrechtsseminar EU-China statt. Erörtert
wurden erstens die Rechte der Wanderarbeiter und zweitens das Thema Umwelt und Recht auf
Entwicklung.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 185
DG C DE
Im Rahmen der Tagungen des VN-Menschenrechtsrats vom März, Juni und September, ebenso wie
auf der Tagung des Dritten Ausschusses der VN-Generalversammlung vom 6. November in New
York, gab die EU Erklärungen zu Menschenrechtsverletzungen in China ab. In ihren Erklärungen
verlieh die EU ihrer Besorgnis über die Reihe von Selbstverbrennungen in Tibet Ausdruck und
forderte China nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass die Rechte von Angehörigen der tibetischen
und anderer Minderheiten, etwa der uigurischen, geachtet werden. Darüber hinaus äußerte sich die
EU besorgt über willkürliche Verhaftungen und Fälle des Verschwindenlassens sowie Verletzungen
des Rechts auf ein faires Verfahren, der Meinungsfreiheit, der Versammlungsfreiheit und der
Religions- und Weltanschauungsfreiheit.
Sorgen bereiteten der EU nach wie vor die Beschränkungen, die Einzelpersonen bei ihren
Bestrebungen auferlegt wurden, ihr Recht auf Meinungsfreiheit wahrzunehmen oder sich für die
Menschenrechte einzusetzen, und sie gab eine Reihe von Erklärungen zu besonders gravierenden
Fällen ab. Am 4. Januar bedauerte die Hohe Vertreterin die Verurteilung der Menschenrechts-
aktivisten Chen Wei and Chen Xi zu Gefängnisstrafen von neun bzw. zehn Jahren; das Urteil
erging, nachdem die Haftstrafe des Menschenrechtsanwalts Gao Zhisheng um weitere drei Jahre
verlängert worden war. Am 16. April erklärte die EU-Delegation in China die tiefe Besorgnis der
EU über die Verurteilung der Menschenrechtsverteidigerin Ni Yulan und ihres Ehemannes Dong
Jiqin zu Gefängnisstrafen. Die EU bedauerte das Urteil insbesondere angesichts des schlechten
Gesundheitszustands von Frau Ni und forderte ihre unverzügliche Freilassung. Am 30. April, kurz
nachdem Chen Guangcheng Zuflucht in der Botschaft der Vereinigten Staaten in Beijing gefunden
hatte, gab die EU-Delegation vor Ort eine Erklärung ab, in der sie betonte, dass die EU wiederholt
dazu aufgerufen hatte, Chen Guangcheng von seinem Hausarrest zu befreien, und die chinesischen
Behörden nachdrücklich aufforderte, beim Umgang mit ihm größte Zurückhaltung zu üben und
nicht zuletzt darauf zu verzichten, seine Familienanghörigen oder andere ihm nahestende Personen
zu bedrängen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 186
DG C DE
Die EU teilte den chinesischen Behörden ihre Besorgnis über die Umsetzung bestimmter, 2012 ein-
geführter Änderungen des Strafrechtsverfahrens mit, insbesondere mit Blick auf dessen Artikel 73,
der eine Rechtsgrundlage für erzwungenes Verschwindenlassen bilden könnte.
Da die mangelnde Achtung der Minderheitenrechte weiterhin ein Problem darstellte, äußerte sich
die Hohe Vertreterin am 12. Juni vor dem Europäischen Parlament ausführlich zur Lage in Tibet
und gab am 14. Dezember 2012 eine Erklärung ab. In den beiden Erklärungen verlieh die Hohe
Vertreterin der tiefen Betrübnis der EU über die wachsende Zahl von Tibetern Ausdruck. die sich
zum Freitod durch Selbstverbrennung entschlossen haben. Die EU äußerte sich besorgt über die
beschränkten Möglichkeiten der Tibeter, ihrer Identität Ausdruck zu verleihen, wodurch eine Welle
der Unzufriedenheit in der Region ausgelöst wurde, und rief die chinesischen Behörden auf, die
Ursachen der tief sitzenden Frustration der tibetischen Bevölkerung anzugehen und zu gewähr-
leisten, dass deren bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte geachtet
werden, nicht zuletzt auch das Recht, ihre eigene Kultur zu pflegen, ihre eigene Religion auszuüben
und ihre eigene Sprache zu sprechen. Die EU rief die chinesischen Behörden auf, das Recht der
Tibeter, sich friedlich zu versammeln und frei ihre Meinung zu äußern, zu achten, zurückhaltend
vorzugehen und alle wegen ihrer Teilnahme an friedlichen Demonstrationen inhaftierten Personen
freizulassen. Die EU rief die chinesischen Behörden ferner auf, Diplomaten sowie internationalen
Journalisten freien Zugang zu allen autonomen tibetischen Gebieten zu gewähren. Die EU unter-
stützte uneingeschränkt die diesbezügliche Erklärung der Hohen Kommissarin der VN für
Menschenrechte vom 2. November 2012.
Besorgt blieb die EU auch über die Menschenrechtslage im Uigurischen Autonomen Gebiet
Xinjiang, insbesondere über umfassende Beschränkungen des Ausdrucks der kulturellen und
religiösen Identität.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 187
DG C DE
Der Druck auf Anhänger der Falun-Gong-Bewegung, die von den chinesischen Behörden als illegal
betrachtet wird, blieb unverändert hoch und hinderte die Bewegung daran, sich neu zu organisieren,
seit sie 1999 einer repressiven Kampagne ausgesetzt war. Die EU sprach die Situation gegenüber
der chinesischen Regierung einerseits mit Blick auf die Achtung der Meinungsfreiheit und der
Religions- und Weltanschauungsfreiheit an, andererseits mit Blick auf das Recht auf ein faires
Verfahren, menschenwürdige Haftbedingungen, das Konzept der Umerziehung durch Arbeit sowie
Vorwürfe der erzwungenen Organentnahme. Einige der Einzelfälle, die die EU zur Sprache brachte,
betrafen Falun-Gong-Anhänger.
Im Laufe des Jahres zogen mehrere Einzelfälle die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf das
System der Umerziehung durch Arbeit. Gegenüber den chinesischen Behörden hob die EU erneut
die Unvereinbarkeit des Systems der Umerziehung durch Arbeit mit den internationalen Verpflich-
tungen des Landes hervor.
Die EU war weiterhin besorgt über die häufige Anwendung der Todesstrafe in China, die Geheim-
haltung im Umfeld der Hinrichtungen und die anhaltenden Vorwürfe der Entnahme von Organen
hingerichteter Gefangener. Die EU nahm eine Erklärung des chinesischen Vizeministers für
Gesundheit zur Kenntnis, die dieser im März abgab und in der er Chinas Absicht bekundete, Organ-
spenden von zum Tode verurteilten Gefangenen abzuschaffen; die EU wird Bemühungen Chinas
unterstützen, freiwillige Organspenden zu fördern.
Das Jahr 2012 war ferner von wachsender sozialer Unzufriedenheit über die mangelnde Einbe-
ziehung der Zivilgesellschaft in Entscheidungen – insbesondere in Umweltfragen – und schlechte
Arbeitsbedingungen geprägt. In dieser Hinsicht war die EU besorgt über Maßnahmen, die Berichten
zufolge insbesondere in Shenzhen gegen Organisationen von Wanderarbeitnehmern ergriffen
worden waren. Der Menschenhandel gibt Anlass zu besonderer Besorgnis. Vor diesem Hintergrund
wurde China in die Liste der Länder aufgenommen, bei denen die Zusammenarbeit in diesem
Bereich Vorrang hat. Mit einer Reihe von Projekten unterstützt die EU China durch technische
Hilfe und Kapazitätsaufbau. So wurden 2012 durch ein von der Europäischen Kommission finan-
ziertes, mit 2 Mio. EUR ausgestattetes Projekt zur Migrationssteuerung weitere Anstrengungen im
Bereich Kapazitätsaufbau unternommen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 188
DG C DE
Die EU forderte China erneut auf, das IPBPR zu ratifizieren, dem China 1998 beigetreten ist.
In Hongkong beobachtete die EU wie in den Vorjahren die Umsetzung des Grundsatzes "Ein Land,
zwei Systeme" und des Grundgesetzes, wobei sie baldige und spürbare Fortschritte im Hinblick auf
das Ziel eines echten, mit allen im IPBPR festgeschriebenen Rechten – insbesondere dem gleichen
Recht aller, Kandidaten aufzustellen – im Einklang stehenden allgemeinen Wahlrechts nachdrück-
lich unterstützte. Die Kommission für Chancengleichheit ermittelte drei Gruppen, denen vorrangig
besondere Aufmerksamkeit zukommen soll: Menschen mit Behinderungen, Angehörige ethnischer
Minderheiten und LGBT. Besorgt blieb die EU über Eingriffe in Hongkongs unabhängige Justiz
und Rechtsstaatlichkeit und die stetig voranschreitende Aushöhlung der Pressefreiheit. Schließlich
organisierte das EU-Büro mehrere Veranstaltungen, darunter den Europäischen Tag gegen die
Todesstrafe und ein Seminar zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (CSR).
Taiwan
Nachdem Taiwan 2009 die Bestimmungen des IPBPR und des IPWSKR in sein innerstaatliches
Recht übernommen hatte, wurde 2010 ein beratender Ausschuss für Menschenrechtsfragen einge-
richtet, der im April 2012 seinen ersten Menschenrechtsbericht vorlegte; darin wird die Verein-
barkeit des taiwanesischen Rechtsrahmens mit den Bestimmungen der beiden Pakte geprüft. Der
Prozess verlief insgesamt sehr positiv, und der Bericht enthält nützliche politische Empfehlungen.
Die größte Sorge mit Blick auf die Menschenrechtslage in Taiwan bereitet nach wie vor die Todes-
strafe.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 189
DG C DE
Die EU bedauerte die Hinrichtungen, die im Dezember 2012 stattfanden und sich an die Hinrich-
tungen der Jahre 2010 und 2011 anschlossen, mit denen ein fünfjähriges De-facto-Moratorium
abgebrochen worden war. Die Hohe Beauftragte rief die taiwanesische Regierung auf, konkrete
Schritte in Richtung des Ziels einzuleiten, die Anwendung der Todesstrafe zu verringern und darauf
hinzuarbeiten, das Moratorium wieder aufzunehmen. In Kontakten mit den taiwanesischen Behör-
den haben Vertreter der EU wiederholt ihre diesbezügliche Besorgnis zum Ausdruck gebracht.
Durch eine Reihe von Veranstaltungen in den Bereichen Erfahrungsaustausch, Fürsprache und
Outreach pflegte die EU bestehende Kontakte mit den Behörden und der Zivilgesellschaft vor Ort
und konzentrierte sich auf Maßnahmen mit dem Ziel, die Abschaffung der Todesstrafe zu fördern
(nicht zuletzt durch die Organisation von Seminaren und Schulungsmaßnahmen für Justiz-
angestellte und Jurastudenten und die Unterstützung der NRO "Taiwan Alliance to End the Death
Penalty").
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 190
DG C DE
Indien
Indien hat sich im Mai 2012 der zweiten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung unterworfen; im
Vorfeld fand ein wichtiger Konsultationsprozess statt, insbesondere seitens der nationalen
Menschenrechtskommission. Im September 2012 akzeptierte die Regierung 67 von 169 Empfeh-
lungen und verpflichtete sich damit, in wichtigen Bereichen wie den Rechten von Frauen und
Kindern, der sozioökonomischen Entwicklung und der Armutsminderung Maßnahmen zu ergreifen.
Die Empfehlungen in einigen entscheidenden Bereichen (betreffend Menschenrechtsverletzungen
unter Sondergesetzen, die Todesstrafe und die Lage von Menschenrechtsverteidigern) wurden
jedoch nicht akzeptiert. Die EU bemühte sich weiterhin, die Regierung Indiens dazu zu bewegen,
ihren im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung eingegangenen Verpflichtungen
nachzukommen.
Der Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen
stattete Indien im März 2012 einen Besuch ab. Zum Abschluss seines Besuches rief er die Regie-
rung Indiens auf, Maßnahmen zur Bekämpfung der Straflosigkeit bei außergerichtlichen Hinrich-
tungen einzuleiten und gegen Gemeinschaftsmorde und durch Traditionen begründete Tötungen
vorzugehen. Die EU hat ihren Dialog mit der Regierung Indiens über die Empfehlungen des
Sonderberichterstatters zu vorgetäuschten Zusammenstößen mit der Polizei, sogenannten "fake
encounters", bei denen Sicherheitskräfte mit tödlicher Gewalt gegen Unbewaffnete vorgehen, und
die Frage der Straflosigkeit von Sicherheitskräften fortgesetzt.
Im November 2012 führte Indien zum ersten Mal seit 8 Jahren wieder eine Hinrichtung durch, als
Ajmal Kasab, der einzige überlebende Attentäter des Terroranschlags auf Mumbai vom 26.11.2008,
erhängt wurde. Die Hohe Vertreterin Ashton gab eine Erklärung ab12, in der sie daran erinnerte,
dass die EU die Anwendung der Todesstrafe in allen Fällen und unter allen Umständen ablehnt, und
rief die indischen Behörden auf, als ersten Schritt auf dem Weg zu einer endgültigen Abschaffung
der Todesstrafe das Moratorium für Hinrichtungen wieder einzuführen .
Die Lage der Frauen in Indien und insbesondere die Gewalt, der sie ausgesetzt sind, wurde nach
der Gruppenvergewaltigung vom 16. Dezember in Delhi erneut zu einem beherrschenden Thema.
Nach der öffentlichen Empörung ernannte die Regierung eine dreiköpfige Kommission unter Vor-
sitz des ehemaligen Obersten Richters J. S. Verma mit dem Auftrag, mögliche Änderungen des
Strafrechts zu prüfen, um eine schnellere Verurteilung und härtere Strafen für Sexualstraftäter vor-
zusehen, die sich auf besonders brutale Weise an Frauen vergangen haben.
12 http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/133681.pdf
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/133681.pdf
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 191
DG C DE
Was die Rechte der Kinder betrifft, so unternahm Indien wichtige Schritte zur Umsetzung der
ILO-Übereinkommen Nr. 138 (Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur
Beschäftigung, 1973) und Nr. 182 (Übereinkommen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der
Kinderarbeit, 1999), indem Ende 2012 ein Gesetzesantrag zur Änderung des Gesetzes gegen
Kinderarbeit ("Child Labour Act") eingebracht wurde, mit dem die Beschäftigung von Kindern in
allen Bereichen und in jeder Form verboten und ihre Einschulung nach dem Gesetz über das Recht
auf Bildung ("Right to Education Act") erleichtert und die Beschäftigung von Jugendlichen (im
Alter von 14-18 Jahren) in gefährlichen Tätigkeiten verboten werden soll. Darüber hinaus wurde
der Schutz von Kindern vor sexuellen Übergriffen durch ein neues Gesetz erhöht, das im November
2012 in Kraft getreten ist und in dem eine der Schwere der Straftat entsprechende harte Bestrafung
bis hin zu lebenslänglicher Haft vorgesehen ist.
Die Meinungsfreiheit im Internet ist nach wie vor problematisch; hier finden weiterhin die
Bestimmungen des Informationstechnologie-Gesetzes ("Information Technology Act") von 2008
Anwendung, die als strikter beurteilt werden als vergleichbare, für das Versenden von schweren
Beleidigungen oder Bedrohungen über einen Computer oder ein Kommunikationsgerät geltende
Bestimmungen des indischen Strafgesetzbuches. Die eingangs genannten Bestimmungen wurden in
einer Reihe von Fällen dazu missbraucht, Unschuldige aus politischen oder persönlichen Gründen
festnehmen zu lassen.
Im Laufe des gesamten Jahres hat die EU die Menschenrechtslage weiterhin aufmerksam beobach-
tet, nicht zuletzt durch intensivere Kontakte mit Aktivisten aus der Zivilgesellschaft und ein ver-
stärktes Zugehen auf zivilgesellschaftliche Organisationen in den einzelnen indischen Bundes-
staaten, deren sehr unterschiedliche Lage ein solches Vorgehen erforderlich macht. Der jährliche
Menschenrechtsdialog EU-Indien fand – nach mehrfachen Verschiebungen – 2012 jedoch nicht
statt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 192
DG C DE
Die EU brachte insbesondere folgende Fragen zur Sprache:
- die notwendige Ratifizierung des 1995 von Indien unterzeichneten VN-Übereinkommens gegen
Folter durch Annahme der Gesetzesvorlage zur Verhütung von Folter ("Prevention of Torture
Bill"). Bei einer Veranstaltung der EU-Delegation in Neu-Delhi anlässlich des Internationalen Tags
zur Unterstützung der Opfer der Folter sagte der Justizminister in einer öffentlichen Erklärung zu,
die Gesetzesvorlage gemeinsam mit seinen für innere und parlamentarische Angelegenheiten
zuständigen Kollegen wieder aufzunehmen. Bei einem laufenden, aus dem EIDHR finanzierten
Projekt geht es um die Aufgabe der Justiz, Folteropfern im Bundesstaat Uttar Pradesh Gerechtigkeit
widerfahren zu lassen.
- die Todesstrafe, und zwar durch diplomatisches Vorgehen auf hoher Ebene und die vorstehend
genannte Erklärung anlässlich der Wiederaufnahme von Hinrichtungen in Indien im November
2012. Die EU begann ferner, verstärkt proaktiv zur öffentlichen Auseinandersetzung in Indien bei-
zutragen; so organisierte die EU-Delegation anlässlich des Internationalen und Europäischen Tages
gegen die Todesstrafe am 10. Oktober eine öffentliche Veranstaltung in Delhi und nahm in
Zeitungsbeiträgen Stellung.
Mit Blick auf die Lage der Menschenrechtsverteidiger legte die EU der nationalen Menschen-
rechtskommission eine Reihe von Mitteilungen zu konkreten Fällen vor. Als Teil ihrer lokalen
Strategie in diesem Bereich legt die EU im Rahmen des jährlichen Menschenrechtsdialogs regel-
mäßig Anfragen zu einer bestimmten Zahl von Einzelfällen vor.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 193
DG C DE
EU-Vertreter nahmen an Konferenzen und Diskussionsrunden zu Frauenrechten teil und hielten
regelmäßige Konsultationen mit Frauenrechtlerinnnen ab. Regelmäßige Kontakte wurden auch mit
Mitgliedern der beratenden Gremien wie der indischen Kommission für Frauenrechte ("National
Commission for Women") unterhalten. Darüber hinaus hat die EU-Delegation regelmäßig über
frauenspezifische Anliegen berichtet. Die EU hat ferner die Rechte der Frauen als eine zentrale
Frage der jüngsten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung Indiens herausgestellt, bei der EU-Mit-
gliedstaaten die Lage der Frauen, die Vorbehalte Indiens gegenüber einigen Artikeln des Über-
einkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) und den Beitritt
zum CEDAW-Fakultativprotokoll thematisierten und diesbezügliche Empfehlungen abgaben. Die
Delegation ist am Gleichstellungs-Koordinierungsmechanismus unter der Leitung von UN Women
beteiligt, bei dem es um die Erörterung von Gleichstellungsfragen im Rahmen eines sektor-
spezifischen und allgemeinen politischen Dialogs geht.
Für die Rechte der Kinder setzte sich die EU in erster Linie über ihre Zusammenarbeit mit NRO
ein. Die EU gehört zu der vom Ministerium für die Entwicklung von Frauen und Kindern einge-
richteten Kerngruppe mit dem Auftrag, die Frage der Kinderehen zu beleuchten. Bei einem Projekt,
das die EU gemeinsam mit UNICEF und dem Ministerium für die Entwicklung von Frauen und
Kindern durchführt, steht die Verhütung von Kinderehen im Mittelpunkt. Ferner unterstützt die EU
NRO, die sich für die Rechte der Kinder einsetzen, um ein wirksames zivilgesellschaftliches Netz in
Südasien aufzubauen. Weitere Projekte beschäftigen sich schwerpunktmäßig mit von Aufständen
betroffenen und mit dem Gesetz in Konflikt geratenen Kindern, dem innerhalb des Landes statt-
findenden und grenzüberschreitenden Kinderhandel, Kinderarbeit in familiären handwerklichen
Betrieben und einer inklusiven, kinderfreundlichen Governance durch die Beteiligung von Kindern
in zwei der ärmsten Bundesstaaten.
Was die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen betrifft, so war die EU über NRO-Partner-
schaften vor Ort an der Überwachung der Umsetzung des Waldrechtegesetzes ("Forest Rights Act")
sowie von Rechtsvorschriften zur Garantie und Wahrung der traditionellen Rechte angestammter
Bevölkerungsgruppen beteiligt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 194
DG C DE
In einer Resolution vom 13. Dezember 2012 brachte das Europäische Parlament brachte die Frage
der Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit zur Sprache.
Die EU verfolgte weiterhin mit großer Aufmerksamkeit die Umsetzung von Sondergesetzen wie
dem Gesetz zu Sonderbefugnissen der Streitkräfte in aufständischen Gebieten, in denen es Berich-
ten zufolge immer wieder zu weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen durch Streitkräfte und
Sicherheitskräfte kommt.
Schließlich leitete die EU im Rahmen des EIDHR neue Projekte in verschiedenen Bereichen ein,
dazu gehörten die Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels, angestammte Rechte indigener
Bevölkerungsgruppen, der Zugang schwächer gestellter Bevölkerungsgruppen zur Justiz in von
Konflikten betroffenen Bundesstaaten, die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Gleich-
berechtigung von Frauen und Männern in der lokalen Verwaltung sowie Menschen- und soziale
Rechte im Zusammenhang mit Handelsabkommen.
Indonesien
Im Mai wurde zur Menschenrechtslage in Indonesien eine allgemeine regelmäßige Überprüfung im
VN-Menschenrechtsrat durchgeführt. Indonesien akzeptierte 150 der insgesamt 186 hierbei abge-
gebenen Empfehlungen.
Das dritte Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs EU-Indonesien fand im Mai 2012 in
Jakarta statt. Es bot die Gelegenheit für einen offenen und konstruktiven Austausch über ein weites
Spektrum von Themen, so auch Nichtdiskriminierung, Religionsfreiheit, Rechte von Häftlingen,
Frauenrechte, Pressefreiheit und Zusammenarbeit in multilateralen Foren. Die EU begrüßte zudem
den in Indonesiens nationalen Aktionsplan für Menschenrechte aufgenommenen Verweis, dass auf
die Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hinzu-
arbeiten ist.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 195
DG C DE
Im Verlauf des Jahres widmete die EU der Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie den
Minderheitengruppen besondere Aufmerksamkeit. Die EU-Delegation in Jakarta veranstaltete
regelmäßige Treffen mit Minderheitengruppen und Menschenrechtsorganisationen, die sich mit
diesem Thema befassen. Die Zusammenarbeit der EU mit Nahdlatul Ulama, der größten
islamischen Organisation des Landes, zur Förderung des Dialog und des Verständnisses zwischen
den verschiedenen Glaubensgemeinschaften, wurde weiter ausgebaut.
Im Oktober veranstaltet die EU in Jakarta eine Konferenz zum Thema "Nichtdiskriminierung: von
Grundsätzen zur Praxis", auf der Vertreter der Zivilgesellschaft aus Europa und Indonesien ihre
Erfahrungen in in verschiedenen Bereichen, beispielsweise religiöse Diskriminierung, Rechte von
Menschen mit Behinderungen und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, aus-
tauschten. Die Teilnehmer formulierten Empfehlungen, die in die 2013 stattfindende Tagung des
Menschenrechtsdialogs EU-Indonesien einfließen werden.
Im Jahr 2012 wurden über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte
(EIDHR) 14 Projekte gefördert, die eine Vielzahl von Sachbereichen erfassen, darunter Rechen-
schaftspflicht, Rechte des Kindes, Religionsfreiheit und Schutz besonders gefährdeter Gruppen. Die
EU-Menschenrechtsleitlinien wurden ins Indonesische übersetzt und sind auf der Website der EU-
Delegation abrufbar.
Die EU begrüßte die Entscheidung Indonesiens zur Stimmenthaltung bei der Abstimmung im
Dritten Ausschuss der Vereinten Nationen über die Resolution über ein Moratorium bei der
Anwendung der Todesstrafe.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 196
DG C DE
Die EU beobachtete auch weiterhin anhand regelmäßiger Treffen sowie Missionen vor Ort die
Menschenrechtslage in problematischen Gebieten wie Papua; ihre Sorge gilt hier spezifischen
Herausforderungen wie der Wahrheitsfindung und Aussöhnung sowie Fragen im Zusammenhang
mit der Sonderautonomie.
Japan
Im Bereich der Menschenrechte gilt Japan als langjähriger Partner in internationalen Foren, mit dem
die EU einen konstruktiven Dialog führt.
Was die Menschenrechtsfragen in Japan anbelangt, so befasste sich die EU 2012 vor allem mit dem
Thema Todesstrafe, da Japan nach nahezu 20-monatiger Unterbrechung erneut Todesstrafen voll-
streckte (sieben Hinrichtungen im Verlauf des Jahres). 2012 gab es in Japan drei Hinrichtungs-
runden (März, August und September), eine Kehrtwende gegenüber dem Vorjahr 2011, in dem erst-
mals seit Anfang der neunziger Jahre keine einzige Hinrichtung durchgeführt worden war. Insge-
samt wurden unter der regierenden Demokratischen Partei Japans (DPJ) acht Menschen hingerichtet
(sieben Hinrichtungen in 2012).
Die Hohe Vertreterin gab eine Erklärung ab, nachdem Japan am 29. März drei Haftinsassen hinge-
richtet hatte. Zudem führte der Delegationsleiter eine Demarche beim Justizminister in Tokio durch.
Der Sprecher der Hohen Vertreterin gab nach zwei weiteren Hinrichtungen am 3. August eine
Erklärung ab, woraufhin sich die EU-Delegation in dieser Angelegenheit direkt an den Justiz-
minister Taki wendete. Im Anschluss an zwei weitere Hinrichtungen am 27. September gab die
Hohe Vertreterin eine weitere Erklärung ab. Des Weiteren wurde von den EU-Botschaftern in
Tokio anlässlich des Internationalen Tages gegen die Todesstrafe eine Erklärung abgegeben.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 197
DG C DE
Die EU trat einen aktiven Dialog mit der Regierung und der Zivilgesellschaft Japans zum Thema
Todesstrafe ein. Es wurden regelmäßig Treffen mit Mitgliedern der Parlamentarischen Liga für die
Abschaffung der Todesstrafe veranstaltet. Die EU-Delegation in Tokio organisierte im April ein
internationales Symposium "Hin zur Abschaffung der Todesstrafe: Europäische Erfahrung und
Perspektiven für Asien" als Beitrag zur innerstaatlichen Debatte über die Todesstrafe in Japan.
Zusätzlich hierzu veröffentlichte die Delegation in Tokio im Benehmen mit Mitgliedstaaten einen
offenen Brief anlässlich des Europäischen/Internationalen Tages gegen die Todesstrafe am 10.
Oktober.
Im Rahmen des gemeinsamen Engagements Japans und der EU zur Förderung der Achtung der
Menschenrechte weltweit wurden im Oktober Menschenrechtskonsultationen durchgeführt. Es gab
eine gute Zusammenarbeit mit Japan bezüglich der Resolutionen über die Demokratische Volks-
republik Korea (Verweis auf die Problematik der Entführungen) sowie Myanmar/Birma (Forderung
nach einer weniger strengen Resolution) im Rahmen der VN-Generalversammlung. Aufgrund der
politischen Blockade im japanischen Parlament konnte Japan im Jahr 2012 zwar nicht dem Haager
Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung beitreten,
bekräftigte aber erneut seine Entschlossenheit, das Übereinkommen "in vollem Umfang" umzu-
setzen.
In Strafprozessen – diese Bereich hängt auch mit der Problematik der Todesstrafe zusammen–
stützen sich die gerichtlichen Verfahren auch weiterhin weitgehend auf das Geständnis des
Angeklagten. Die Haftbedingungen bereiten nach wie von Sorge (insbesondere der Zugang zu
Gesundheitsdiensten). Die EU sollte einen Austausch von Fachwissen und die Bestimmung
bewährter Praktiken in diesen Bereichen anstreben.
Ein Überprüfung Japans im Rahmen des zweiten Zyklus der regelmäßigen VN-Überprüfung fand
im Oktober 2012 statt. An Japan wurden insgesamt 174 Empfehlungen gerichtet, zu denen es auf
der 22. Tagung des Menschenrechtsrates im März 2013 eine Antwort vorgelegt hat.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 198
DG C DE
Republik Korea
Die Einhaltung der universellen Grundsätze der Menschenrechte ist ein unerlässliches Element des
Rahmenabkommens EU-Korea, welches zeitgleich mit dem Freihandelsabkommen und der
Erklärung über ein Strategische Partnerschaft im Jahr 2010 vereinbart worden war.
Auf dem Gipfeltreffen EU - Republik Korea im März 2012 bestätigten die politischen Führer der
EU und der Präsident der Republik Korea, dass es bilaterale Konsultationen geben werde, um die
Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte zu verstärken.
Dieser auf höchster Ebene eingegangenen Verpflichtung folgten im Verlauf des Jahres konkrete
Maßnahmen. Die Republik Korea schloss sich bei Abstimmungen über wichtige Resolutionen im
VN-Menschenrechtsrat und im Dritten Ausschuss der VN-Generalversammlung der EU an (ausge-
nommen bei der Resolution über das Moratorium für die Todesstrafe, wo Korea sich seiner Stimme
enthielt). Es wurde ein Einvernehmen über die Modalitäten für Menschenrechtskonsultationen
zwischen der EU und Korea erzielt, die eine noch wirksamere Zusammenarbeit in den VN sowie in
anderen Rahmen als den gegenwärtigen informellen Kanälen ermöglichen wird. Hochrangige EU-
Beamte des Arbeitsbereichs Menschenrechte nahmen an dem informellen ASEM-Seminar über
Menschenrechte und Informationstechnologie teil, das im Juni 2012 in Seoul veranstaltet wurde.
Zudem hat die EU-Seite, einschließlich Sozialpartner und andere Vertreter der Zivilgesellschaft, im
Juni im Rahmen der Umsetzung des Kapitels "Handel und nachhaltige Entwicklung" des Frei-
handelsabkommens EU-Korea mit der koreanischen Seite die Aussichten für eine künftigen Rati-
fizierung der verbleibenden ILO-Kernübereinkommen erörtert (Nrn. 29 und 105 über Zwangsarbeit
sowie Nrn. 87 und 98 über die Vereinigungsfreiheit und über das Recht zu Kollektivverhand-
lungen). Diese Sitzung bot eine Gelegenheit zur Erörterung der Situation von Gewerkschaften in
der Republik Korea.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 199
DG C DE
Die EU-Delegation und die Botschaften der EU-Mitgliedstaaten in Seoul führten im Vorfeld der
zweiten regelmäßigen VN-Überprüfung der Republik Korea im Oktober 2012 Konsultationen mit
Ministerien, dem Nationalen Menschenrechtsausschuss Koreas und einer Vielfalt zivilgesellschaft-
licher Gruppen. Im Anschluss an diese Konsultationen wurde von EU-Mitgliedstaaten empfohlen,
dass in mehreren Angelegenheiten Maßnahmen ergriffen werden. So wurde auf die Notwendigkeit
verwiesen, das seit 14 Jahren geltende Moratorium für Hinrichtungen in eine gesetzlich verankerte
Abschaffung der Todesstrafe umzuwandeln, die gegenwärtige Inhaftierung von 600 Wehrdienst-
verweigerern zu beenden und die Geschlechtergleichstellung sowie die Maßnahmen zur Gewähr-
leistung der Rechte unverheirateter Mütter und ihrer Kinder zu verbessern.
Die EU-Delegation und die EU-Mitgliedstaaten unternahmen gezielte Aktionen, um die Fortschritte
zu diesen und anderen Frage im Verlauf des Jahres 2012 zu verbessern.
Der Leiter der EU-Delegation hat zudem die Problematik der Todesstrafe gegenüber dem Justiz-
minister zur Sprache gebracht. In einer Sitzung zur Einbringung eines Gesetzesvorschlags zur
Abschaffung der Todesstrafe vor der Nationalversammlung legte der Delegationsleiter die wich-
tigsten Gründe dafür dar, weshalb die Todesstrafe nicht als wirksamere Abschreckung vor Straf-
taten als andere Strafen betrachtet werden könne. Diese Argumente wurden in einem Kommentar
wiederholt, die die Delegation in einer der auflagenstärksten Zeitungen des Landes anlässlich des
Welttages gegen die Todesstrafe veröffentlichte.
Es gab auch weiterhin eingehende Konsultationen mit Vertretern religiöser Gruppen in Bezug auf
Gerichtsverfahren, in denen inhaftierte Wehrdienstverweigerer geltend machen, dass die Regierung
den Empfehlungen des VN-Menschenrechtsrats nachkommen und einen Zivildienst als Alternative
zum Wehrdienst anbieten muss.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 200
DG C DE
Die EU begrüßte die politische Priorisierung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte durch poli-
tische Parteien Koreas im Jahr 2012 sowie das Interesse an sozialen Modellen in Europa. Das EU-
Zentrum in der Universität Hankuk organisierte ein Forum über Geschlechtergleichstellung. Die
Botschaften der EU-Mitgliedstaaten nutzten ihre Besuche auf hoher Ebene, um die Probleme
lediger Mütter und ihrer Kinder hervorzuheben. Zudem wurden im Berichtszeitraum die Probleme
mit dem Verfahren zur Registrierung der Geburten angesprochen.
Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK)
Die Förderung der Verbesserung der Menschenrechtslage in der DVRK ist nach wie vor ein
Schwerpunkt der EU-Politik gegenüber diesem Land. Die EU ist äußerst besorgt über die anhalten-
den systematischen, allgegenwärtigen und schwerwiegenden Verletzungen der zivilen, politischen,
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in dem Land. Die EU hat diese Situation kate-
gorisch verurteilt. Die EU nutzt jede Gelegenheit, um ihre Anliegen gegenüber den Vertretern
Nordkoreas und im Kontext des jährlichen politischen Dialogs mit der DVRK zur Sprache zu
bringen, der allerdings 2012 ausnahmsweise nicht stattfand.
Die EU lenkte auch weiterhin die Aufmerksamkeit des VN-Menschenrechtsrats und der VN-Gene-
ralversammlung auf die anhaltend kritische Menschenrechtslage in der DVRK. Am 19. März 2012
brachte die EU eine (von Japan mitgetragene) Resolution des VN-Menschenrechtsrates ein, in der
sie ihre schwerwiegenden Bedenken über die anhaltenden schweren, weit verbreiteten und syste-
matischen Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Volksrepublik Korea zum Ausdruck
brachte. Entsprechend wurde am 29. März 2012 eine Resolution der VN-Generalversammlung ver-
abschiedet. Die einvernehmliche Annahme der letzten Resolutionen des Menschenrechtsrates und
der VN-Generalversammlung setzte ein deutliches Zeichen. Die EU unterstützte ferner die Verl-
ängerung des Mandats des VN-Berichterstatters über die Lage der Menschenrechte in der DVRK.
Aufgrund der aktiven Rolle der EU in den VN verweigert die DVRK seit 2003 die Teilnahme an
dem 2001 aufgenommenen speziellen Menschenrechtsdialog EU-DVRK.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 201
DG C DE
Am 23. Mai 2012 nahm das Europäische Parlament eine Gemeinsame Entschließung über die Lage
nordkoreanischer Flüchtlinge an, in der sie ihre Besorgnis über deren Lage hervorhob. Die EU
forderte die DVRK nachdrücklich auf, die Ursachen der Flüchtlingsproblematik anzugehen und
dafür zu sorgen, dass etwaige in die DVRK zurückkehrende Flüchtlinge in Sicherheit und Würde
zurückkehren können. Parallel zu dem oben dargelegten Ansatz leistet die EU auch weiterhin
humanitäre Hilfe für die nordkoreanische Bevölkerung, unabhängig von politischen Überlegungen
bezüglich der Führung in Pyongyang. Im September 2012 stellte die Europäische Kommission den
Opfern der schweren Überschwemmungen im Lande Direkthilfen in Höhe von 350 000 EUR bereit.
Soweit möglich versucht die EU, sich für die schutzbedürftigsten Gruppen der nordkoreanischen
Gesellschaft, beispielsweise Personen mit Behinderungen und junge Kinder, zu engagieren.
Laos
Die EU arbeitete mit Laos bei unterschiedlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Asien-
Europa-Treffen (ASEM) zusammen, vom Medientraining hin bis zur Teilnahme von Vertretern der
Zivilgesellschaft am Asien-Europa-Bürgerforum (AEPF) im Oktober 2012.
Im Rahmen des anhaltenden Menschenrechtsdialogs organisierte die EU im März 2012 mit dem
UNDP ein Seminar zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen mit insgesamt 200
Teilnehmern aus der laotischen Verwaltung, dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft.
2012 wurden acht Projekte mit Menschenrechtsbezug umgesetzt, von denen sechs mit EIDHR-
Mitteln und zwei im Wege einer Beitragsvereinbarung zwischen der EU und dem UNDP finanziert
wurden. Die EIDHR-Projekte zielten vorrangig auf die Umsetzung der Menschenrechtsstrategie ab;
sie beinhalteten eine Unterstützung der im Entstehen begriffenen Zivilgesellschaft und sind vor
allem auf Aktivitäten ausgerichtet, die mit den Rechten des Kindes, der Geschlechtergleichstellung,
den Rechten von Menschen mit Behinderungen und benachteiligten Minderheiten in Verbindung
stehen. Die EU hat gemeinsam mit dem UNDP dazu beigetragen, dass die Nationalversammlung
mit stärkerer Stimme ein Gesetz über internationale Menschenrechte fordert, und dass die Regie-
rung für ihre Politik zur Rechenschaft gezogen werden kann.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 202
DG C DE
Die EU unterstützte zudem die Regierung bei der Verbreitung von Informationen über Menschen-
rechte und beim Aufbau von Kapazitäten für die Umwandlung völkerrechtlicher Verpflichtungen in
innerstaatliche Gesetze, mit dem übergeordneten Ziel einer Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit.
Zwei Demarchen wurden 2012 durchgeführt, die der Ratifizierung des IStGH-Statuts (Juni) und der
Resolution über die Todesstrafe in der VN-Generalversammlung galten.
Die Situation der Menschenrechtsverteidiger wurde im Jahresverlauf aufmerksam beobachtet,
wobei die EU in besonderem Maße auf Beeinträchtigungen der Pressefreiheit achtete, insbesondere
nach der im Januar erfolgten Schließung einer beliebten Radiosendung, deren Moderatoren die
Hörer aufgefordert hatten, im Rahmen einer Live-Übertragung ihre Meinungen kundzutun.
Das Jahresende brachte leider einen harten Rückschlag für die Menschenrechte, als der Vertreter
einer internationalen Nichtregierungsorganisation des Landes verwiesen wurde und ein bekannter
Zivilgesellschaftsaktivist, Herr Sombath Somphone, spurlos verschwand. Die EU war maßgeblich
daran beteiligt, die internationale Aufmerksamkeit auf diesen Fall zu lenken. In einer Erklärung des
Sprechers der Hohen Vertreterin vom 21. Dezember 2012 wurde die Besorgnis hierüber zum Aus-
druck gebracht, wobei die laotischen Behörden auch ermutigt wurden, ihre Ermittlungen voran-
zutreiben.
Malaysia
Bei den Verhandlungen über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen der
EU und Malaysia wurden im Jahr 2012 Fortschritte erzielt. Der Abkommensentwurf enthält eine
Menschenrechtsklausel.
EU-Prioritäten für den Bereich der Menschenrechte in Malaysia waren die Förderung der
Abschaffung der Todesstrafe und die Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen
Strafgerichtshofs. Die EU setzte sich auch weiterhin für die in Malaysia in Todestrakten einsitzen-
den EU-Bürger ein. Zudem verstärkte die EU ihre Engagement mit Malaysia als Mitglied des VN-
Menschenrechtsrates.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 203
DG C DE
In 2012 traf sich die EU-Arbeitsgruppe "Menschenrechte" mit mehreren Organisationen der Zivil-
gesellschaft, die sich mit den Rechten des Kindes, dem Menschenhandel, der Meinungsfreiheit und
der Wahlreform befassen.
Im Januar 2012 unternahm die EU-Delegation in Kuala Lumpur eine Demarche, die auf die Rati-
fizierung der Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes abzielte. Im
April ratifizierte Malaysia die Protokolle über den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und
die Kinderpornografie sowie über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten. Im
Dezember brachte die EU ihre Besorgnis über die Vorbehalte Malaysias zum Ausdruck.
Am 21. Februar 2012 unternahm der Leiter der EU-Delegation eine Demarche, um die Auslieferung
des saudi-arabischen Journalisten Hamsa Kaschgari, der eine Twitter-Nachricht über den Propheten
Mohammed veröffentlicht hatte, an Saudi-Arabien aufzuschieben. Da Herrn Kaschgari die Todes-
strafe wegen Glaubensabfall (Apostasie) drohte, erinnerte die EU Malaysia an ihre Position in
Sachen Meinungsfreiheit, Todesstrafe und Rechtsstaatlichkeit. Herr Kaschgari wurde am 12.
Februar nach Saudi-Arabien ausgeliefert.
Im März organisierte die EU-Organisation gemeinsam mit der Anwaltskammer und der Nationalen
Menschenrechtskommission (SUHAKAM) eine öffentliche Veranstaltung zur Förderung der
Abschaffung der Todesstrafe sowie einen Debattierwettbewerb für Hochschulstudenten, an dem
sieben Universitäten teilnahmen. Diese mit Unterstützung des malaysischen Ministers für Recht und
parlamentarische Angelegenheiten durchgeführte Kampagne endete am 10. Dezember, dem Tag der
Menschenrechte, mit einem Grand Finale im malaysischen Parlament.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 204
DG C DE
2012 wurden mit dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)
sechs Projekte gefördert, die sich auf das VN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit
Behinderung, die Ausbildung staatenloser Kinder und die Rechte indigener Völker beziehen. Die
EU-Delegation organisierte ein Treffen mit malaysischen Menschenrechts-NROs, um die Prio-
ritäten für den nächsten EIDHR-Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen zu bestimmen, dessen
Veröffentlichung für Anfang 2013 geplant war.
Malediven
2012 erlebten die Malediven eine schwere politische Krise, die zum Rücktritt des ersten demo-
kratisch gewählten Präsidenten, Mohammed Nasheed, im Februar 2012 führte. Die Machtübergabe
unter strittigen Umständen löste wochenlange politische Unruhen mit zahlreichen Menschen-
rechtsverletzungen aus. Im August 2012 gelangte die nationale Untersuchungskommission
(CoNI) – unterstützt vom Commonwealth und den Vereinten Nationen – zu dem Schluss, dass die
Machtübergabe kein "Staatsstreich" war, wobei sie Empfehlungen im Hinblick auf das brutale Vor-
gehen der Polizei und andere Menschenrechtsaspekte abgab. Die Menschenrechtslage auf den
Malediven wurde im Juli 2012 im VN-Menschenrechtsausschuss erörtert. Im Oktober erhob der
Generalstaatsanwalt Anklage gegen den ehemaligen Präsidenten Nasheed wegen unrechtmäßiger
Festnahme und Inhaftierung des Richters Abdulla im Januar 2012. Im Falle einer Verurteilung
könnte Nasheed von einer Kandidatur bei den Präsidentschaftswahlen ausgeschlossen werden.
Die Europäische Union und die Malediven haben keinen formalen Rahmen für einen politischen
und einen Menschenrechtsdialog geschaffen; zudem hat weder die EU noch ein EU-Mitgliedstaat
eine ständige Vertretung in den Malediven. Die diplomatische Reaktion der EU stützt sich auf ihre
Interaktion mit maledivischen Akteuren aus Politik und Zivilgesellschaft in Colombo (Sri Lanka),
in Verbindung mit 2 bis 3 hochrangigen Missionen im Jahr in die Malediven. Strategische Dis-
kussionen mit internationalen Organisationen, beispielsweise dem Commonwealth, finden auch in
Brüssel statt. Die Delegation des Europäischen Parlaments hat den Malediven im April 2012
einen Besuch abgestattet.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 205
DG C DE
Die Malediven zählen zu den Demokratie-Pilotländern der EU; dies bedeutet, dass die Union eine
kohärente Analyse und Vorgehensweise zur Unterstützung der demokratischen Prozesse im Land
anstrebt. Das strategische Ziel der EU ist die Unterstützung der demokratischen Prozesse auf den
Malediven. Die EU möchte die Glaubwürdigkeit und Transparenz der für September 2013 geplan-
ten Präsidentschaftswahlen in den Malediven sicherstellen. Die EU hat eine Wahlexpertenmission
vorgesehen.
Derzeit gibt es sehr wenige Interventionen mit Menschenrechtsbezug, da die Malediven nicht Teil
des länderspezifischen Förderprogramms des Europäischen Instruments für Demokratie und
Menschenrechte sind. Allerdings gibt es zwei Projekte – für die lokale Friedensarbeit und die
Finanzierung von Wahlkampagnen –, die über Globale Fonds finanziert werden. Das landes-
spezifische Programm des Finanzierungsinstruments für Entwicklungszusammenarbeit unter-
stützt Aktionen, mit denen die gravierenden drogenbedingten sozialen Probleme und die Heraus-
forderungen im Bereich des Klimawandels angegangen werden.
Während der politischen Krise im Jahr 2012 hat die EU mehrere Erklärungen zur Lage auf den
Malediven abgegeben, und im Januar brachten die EU-Missionsleiter ihre Besorgnis über die Fest-
nahme des Richters Abdulla zum Ausdruck. Die EU gab zudem mehrere Erklärungen über die
Machtübergabe (Februar) und über die Notwendigkeit einer politischen Aussöhnung auf den
Malediven im Hinblick auf die andauernden politischen Unruhen auf den Malediven ab. Im Juli gab
die EU eine Erklärung über die eskalierenden politischen Spannungen auf den Malediven ab, der im
August eine Erklärung über die Veröffentlichung des Berichts der nationalen Untersuchungs-
kommission (CoNI) folgte. Im Oktober wurde eine Erklärung über die Festnahme des früheren
Präsidenten Nasheed veröffentlicht. Die EU brachte zudem das Problem der Todesstrafe gegenüber
den Behörden zur Sprache.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 206
DG C DE
Mongolei
Die letzten Parlamentswahlen fanden am 28. Juni 2012 statt. Sie brachten die größte Oppositions-
partei (Democratic Party - DP) an die Macht. Derzeit wird die Mongolei von einer Koalition regiert
(DP und Justice Coalition). Die Hohe Vertreterin gab eine Erklärung ab, in der Parlamentswahlen
als weiterer wichtiger Schritt zur Konsolidierung der Demokratie bezeichnet wurden. Die Wahl
verlief reibungslos, auch wenn es im Vorfeld politische Spannungen gab, u.a. die Festnahme und
Verurteilung des früheren Präsidenten Enkhbayar wegen Korruption. Der Sprecher der Hohen Ver-
treterin gab zu diesem Fall eine Erklärung ab, in der die Behörden aufgefordert wurden, völlig
transparent und unter uneingeschränkter Wahrung der demokratischen Grundsätze, der Rechtsstaat-
lichkeit und der Menschenrechte vorzugehen, und in der zugleich das Vertrauen der EU in die
mongolischen Institutionen erneut bekräftigt wurde.
Das neue Wahlgesetz wurde im Dezember 2011 mit dem Ziel verabschiedet, Bedenken hinsichtlich
der Transparenz der Stimmabgabe und der Ausgewogenheit der Repräsentation zu beseitigen. Es
wurde eine Quote festgelegt, wonach 20% der sich zur Wahl stellenden Personen Frauen sein
müssen, woraufhin der Anteil weiblicher Volksvertreter anstieg (von 3 auf 9 Abgeordnete).
Erstmals wurden elektronische Wahlgeräte eingeführt, und zwar kurz vor der Wahl. Diese
Ausrüstung verursachte einige Unregelmäßigkeiten, die in bestimmten Fällen eine Kontroll-
auszählung erforderten.
Im Januar 2012 ratifizierte die Mongolei das zweite Fakultativprotokoll des Internationalen Pakts
über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), das auf die Abschaffung der Todesstrafe abzielt.
Die Korruption ist weiterhin ein erhebliches Problem in allen staatlichen Organen und auf allen
Regierungsebenen, insbesondere im Kreise der Justiz, des Zolls und der Strafverfolgungsbehörden.
Die Haftbedingungen sind schlecht und es liegen Meldungen über Folter, Nötigung und Drohungen
durch Strafverfolgungsbehörden vor. Die Regierung hat Pläne zur Änderung des Strafgesetzbuchs
und zur Einstufung der Folter als Straftat entsprechend dem VN-Übereinkommen gegen Folter
bekannt gegeben. Um diesen Anliegen zu begegnen, wurden im Jahr 2012 Verträge für drei über
das EIDHR finanzierte Projekte geschlossen: Unterstützung für und Förderung der Achtung der
Menschenrechte in mongolischen Haftanstalten mit Schwerpunkt Prävention von Folter und andere
grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung; Unterstützung zur Verstärkung der
Rechte von Personen mit anderer sexueller Orientierung und ihrer Familien in der Mongolei; Förde-
rung der Menschenrechte durch Aufführung von Dokumentarfilmen vor Schülern und Lehrkräften
der Sekundar- und Berufsbildung. Die Mongolei hat ferner eine EU-Aktion bei der 67. VN-Gene-
ralversammlung mitgetragen, mit der ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe gefordert
wurde, und sie hat gemeinsam mit der EU eine hochrangige VN-Arbeitsgruppe über die
Abschaffung der Todesstrafe veranstaltet.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 207
DG C DE
2012 wurde die Mongolei Mitglied der OSZE. Im Zeitraum 2012-2013 führte die Mongolei zudem
den Vorsitz der Gemeinschaft der Demokratien ("Community of Democracies – CD)", wobei sie
sich vorrangig für die Erziehung zur Demokratie und die Förderung der regionalen CD-Zusammen-
arbeit, den Ausbau der Zivilgesellschaft, den Erfahrungsaustausch und die Null-Toleranz gegenüber
Korruption einsetzte.
Die Mongolei ist auch ein Pilotland für die Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates zur Unter-
stützung der Demokratie in den Außenbeziehungen der EU, und mehrere Projekte mit Menschen-
rechtsbezug werden über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte unter-
stützt.
Nepal
Auf dem Index der menschlichen Entwicklung (HDI) von 2011 liegt Nepal auf Platz 157 der 187
aufgeführten Länder. Nach Afghanistan ist es das zweitärmste Land Asiens. Allerdings hat Nepal in
den letzten 14 Jahren erhebliche Fortschritte bei der Verringerung der Einkommensarmut erzielt.
Was das Recht auf einen einen angemessenen Lebensstandard anbelangt, so weisen neuere Zahlen
darauf hin, dass die Armutsrate von 42 % im Jahr 1996 auf 24,8 % im Jahr 2010 zurückgegangen
ist. Im letzten Jahrzehnt wurden erhebliche Fortschritte bei den Rechten auf Gesundheit und
Bildung erzielt, und der Prozentsatz der geimpften Kleinkinder (Alter 1-2 Jahre) stieg von 83 % im
Jahr 2006 auf 87 % im Jahr 2011 an. Trotz dieser positiven Trends schüren jüngste politische Ent-
wicklungen noch mehr Unsicherheit im Bereich der sozialen und wirtschaftlichen Rechte.
Trotz der Verpflichtungen, die im Rahmen des Umfassenden Friedensabkommens von 2006 einge-
gangen wurden, haben die aufeinander folgenden Regierungen in Nepal noch stets keine Mecha-
nismen der Übergangsjustiz eingerichtet, und Ende 2012 war noch keine einzige Person wegen
schwerer konfliktbezogener Vergehen vor ein ordentliches Gericht gestellt worden. Die Regierung
Nepals und die Sicherheitskräfte schützen und befördern weiterhin Personen, die an konflikt-
bezogenen Vergehen beteiligt waren; 2012 machten mehrere umstrittene Beförderungen Schlag-
zeilen gerieten, obgleich der Oberste Gerichtshof in einem Urteil von August 2012 angeordnet
hatte, dass Verfahren zur Regelung der Beförderungen festgelegt werden. Im Jahr 2012 wurde dem
Büro des Präsidenten ein Erlass zur Errichtung eines gemeinsamen Ausschusses für Wahrheit, Aus-
söhnung und Verschleppungen ("Commission for Truth, Reconciliation and Disappearances")
übermittelt. Der Inhalt dieses Erlasses stieß bei Menschenrechtsorganisationen, in Diplomaten-
kreisen und den VN auf Bedenken. Die EU machte beim Dialog mit der nepalesischen Regierung
geltend, dass schwere Menschenrechtsverletzungen, die gegen internationale Menschenrechts-
standards und das humanitäre Völkerrecht verstoßen, keiner Amnestie oder erzwungenen Aus-
söhnung unterliegen dürfen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 208
DG C DE
Der Nationale Menschenrechtsausschuss (NHRC) wurde durch ein neues Gesetz vom Januar 2012
erheblich in seiner Unabhängigkeit und Autonomie eingeschränkt. Die Kapazitäten des Obersten
Gerichtshofs wurde seit der Auflösung der verfassungsgebenden Versammlung im Mai 2012
erheblich eingeschränkt, da die Ernennung neuer Richter dadurch verhindert wurde, dass es kein
legislatives Gremium gab, dass die vorgeschriebenen parlamentarischen Anhörungen hätte durch-
führen können. Die EU hat wiederholt beklagt, dass die Erosion der nationalen Institutionen und die
unbesetzten Stellen in mehreren Verfassungsgremien die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in
Nepal geschwächt haben.
Im Verlauf des Jahres setzte die EU ihre aufmerksame Beobachtung der Menschenrechtslage in
Nepal fort, einschließlich im Wege einer verstärkten Zusammenarbeit mit Menschenrechtsaktivisten
sowie durch politischen Dialog und Öffentlichkeitsarbeit.
Die EU ging insbesondere folgende Aspekte an:
- Straffreiheit und Übergangsjustiz, wobei die Verpflichtung der Regierung Nepals herausgestellt
wurde, völkerrechtskonforme Mechanismen der Übergangsjustiz zu schaffen und die verbreitete
Kultur der Straffreiheit zu bekämpfen; diesbezüglich wurden mehrere Erklärungen veröffentlicht.
- Die Lage der Menschenrechtsverteidiger in Nepal, durch Treffen mit Menschenrechtsaktivisten
und zweijährliche Sitzungen der EU-Arbeitsgruppe für den Schutz und von Menschenrechts-
verteidigern, deren Vorsitz die EU-Delegation führt.
- Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit, sowie geschlechtsbezogene Gewalt und
Diskriminierung durch anhaltende Unterstützung von Zivilgesellschaftsprojekten sowie eine
Zusammenarbeit mit der Regierung Nepals in Hinblick auf ihre Zusagen im Rahmen der allge-
meinen regelmäßigen Überprüfung von 2011.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 209
DG C DE
Zudem leistete die EU vorausgreifend einen Beitrag zur Menschenrechtsdebatte in Nepal, indem sie
ein halbtägiges Event mit Organisationen der Zivilgesellschaft veranstaltete, um den Tag der Men-
schenrechte am 10. Dezember 2012 zu begehen. Am diesem Tag veröffentlichten die EU-Missionen
auch einen gemeinsamen Kommentar in einer führenden nationalen Zeitung, in dem sie den
nepalesischen Menschenrechtsverteidigern ihre Anerkennung aussprachen und ihr Engagement für
Teilhabe, Wahrheit, Gerechtigkeit und Aussöhnung bekräftigten.
Zudem lancierte die EU im Jahr 2012 acht neue EIDHR-Projekte, die auf Themen wie Bekämpfung
des Frauen- und Kinderhandels, Geschlechtergleichstellung, Rechte junger Menschen, Diskrimi-
nierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit und andere Problematiken der sozialen Benachteiligung
abzielen. Politische Teilhabe, Transparenz, Rechenschaftspflicht und Recht auf freie Meinungs-
äußerung zählen ebenfalls zu den Fragen, die mit diesen Projekten angegangen werden.
Pakistan
Pakistan hat seine Rechtsvorschriften im Bereich der Menschenrechte verbessert. Eine wichtiger
Aspekt der neuen Rechtsnormen, der von Pakistan in die Praxis umgesetzt worden ist, ist die im
Mai 2012 erfolgte Errichtung einer unabhängigen nationalen Menschenrechtskommission gemäß
den Pariser Grundsätzen. Bei der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung Pakistans durch den VN-
Menschenrechtsrat im Oktober 2012 wurde die Haltung von Pakistan im Rahmen dieser Über-
prüfung als konstruktiv gewertet. Delegationen gaben positive Kommentare über die Errichtung
einer unabhängigen nationalen Menschenrechtskommission, die Ratifizierung einiger internatio-
naler Menschenrechtsübereinkommen und das De-facto-Moratorium für die Anwendung der Todes-
strafe ab. Die Delegationen gaben 165 Empfehlungen zu unterschiedlichsten Themen ab, von den
Blasphemie-Gesetzen bis hin zur Behandlung von Minderheiten, der Lage der Menschenrechts-
verteidiger und der Diskriminierung von Frauen. Pakistan erklärte sich bereit, 164 dieser Empfeh-
lungen zu prüfen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 210
DG C DE
Die die Umsetzungs- und Durchsetzungskapazität der ordentlichen Gerichte und Menschenrechts-
organe Pakistans hat sich zwar verbessert, befindet sich aber weiterhin auf schwachem Niveau.
2012 verstärkte sich die die sektiererische Gewalt, die vor allem gegen die shiitische Minderheit der
Hazara in Quetta gerichtet war. Ein hohes Niveau extremistischer Gewalt hält vor allem im Nord-
westen, in Balutschistan und in Karatschi an. Nur in wenigen Fällen wurden die Täter bislang vor
Gericht gebracht.
Am 6. Februar 2012 kam die Untergruppe "Staatsführung, Menschenrechte und Migration" des
Gemischten Ausschusses EU-Pakistan für einen Gedankenaustausch über Bürgerrechte, politische
Rechte und Menschenrechte zusammen. Erörtert wurden u.a. folgende Themen: Religions- und
Weltanschauungsfreiheit, Rechte der Frau, Zugang zur Justiz, Todesstrafe, Unterzeichnung und
Ratifizierung internationaler Menschenrechtsübereinkommen und Zusammenarbeit im Bereich der
Menschenrechte im VN-Rahmen.
Die Menschenrechte sind ein wichtiger Bestandteil des Strategischen Dialogs EU-Pakistan, den die
Hohe Vertreterin Ashton gemeinsam mit dem Außenminister Khar im Juni 2012 in die Wege
geleitet hat. Im Rahmen des strategischen Dialogs wird die Umsetzung des fünfjährigen Maß-
nahmenplans EU-Pakistan, zu dessen Prioritäten die Menschenrechte zählen, beaufsichtigt werden.
Die Hohe Vertreterin hob während ihres Besuchs in Pakistan die Notwendigkeit einer Stärkung der
demokratischen Institutionen, einer verantwortungsvollen Staatsführung und der Achtung der
Menschenrechte und Grundfreiheiten hervor, und brachte die Besorgnis der EU hinsichtlich der
Freiheit der Religion und Weltanschauung, der Rechte der Angehörigen von Minderheiten, der
Rechte der Frau und der Todesstrafe zum Ausdruck.
Im gesamten Verlauf des Jahres 2012 forderte die EU Pakistan nachdrücklich dazu auf, weitere
Fortschritte bei den Menschenrechten zu erzielen; zudem ermutigte sie Pakistan zur Umsetzung der
internationalen Menschenrechtsübereinkommen, denen Pakistan beigetreten ist, und zur Aufhebung
seine Vorbehalte. Im Rahmen ihrer neuen APS-Verordnung gewährt die EU Präferenzen für Ent-
wicklungsländer ("APS+"), um dieses Ziel zu erreichen. Das Bewusstsein für die "APS+"-Kriterien
wurde von der EU in Sitzungen, anhand von Pressemitteilungen und auf einer Handelsnetz-Ver-
anstaltung in Karatschi geschärft.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 211
DG C DE
Für einen weltweiten Aufschrei sorgte der Blasphemieprozess gegen Rimsha Masih, einer geistig
beeinträchtigten 14-jährigen Christin, die im August von ihrem Nachbarn der Verbrennung von
Koranblättern beschuldigt worden war, sowie der Mordversuch gegen die 14-jährige Bildungs-
aktivistin Malala Yousafzai durch Taliban im Oktober. Das Gerichtsverfahren gegen Rimsha wurde
in der Folge eingestellt, da sich die Anschuldigung als unwahr herausstellte. Die Hohe Vertreterin
verurteilte den Mordversuch an Malala, den sie als Anschlag sowohl gegen grundlegende mensch-
liche Werte als auch gegen alle Menschenrechtsverteidiger in Pakistan wertete, scharf und bekräf-
tigte, dass sich die EU dem Grundsatz "Bildung für alle" verschrieben hat und entschlossen hinter
jenen steht, die sich für dieses unerlässliche Ziel einsetzen. Am 26. Oktober verabschiedete das
Europäische Parlament eine Entschließung über die Diskriminierung gegen Mädchen in Pakistan, in
der insbesondere auf den Fall Malala Yousafzai eingegangen wurde.
Diese und andere Fälle, einschließlich jener der infolge einer Anklage wegen Blasphemie seit 2010
inhaftierten Christin Asia Bibi, wurden von der EU beobachtet und gegenüber den Behörden regel-
mäßig zur Sprache gebracht. Im November 2012 wurde ein Event für Menschenrechtsverteidiger
veranstaltet, um einen Gedankenaustausch über die aktuelle Menschenrechtslage in Pakistan sowie
über die Frage zu führen, wie die EU die Arbeit und die Bemühungen der Menschenrechts-
verteidiger besser unterstützten könnte. Aktivisten aus allen Landesteilen nahmen an dieser Ver-
anstaltung teil. Zu den am häufigsten ausgesprochenen Anliegen zählten die Kluft zwischen den
relativen Fortschritten im Bereich der Rechtsvorschriften und ihrer konkreten praktischen Umset-
zung, der schwindende Raum für Toleranz und Meinungsfreiheit, die Rechte von Frauen, von
Angehörigen religiöser Minderheiten und von Kindern (einschließlich des Anstiegs der Fälle
sexuellen Missbrauchs von Kindern, und der lehrplangestützten Verbreitung von Hass in Schulen)
sowie die sozialen und wirtschaftlichen Rechte.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 212
DG C DE
2012 unternahm die EU mehrere Demarchen, um die Problematik der Todesstrafe zur Sprache zu
bringen. Die Mitgliedstaaten und die EU-Delegation in Pakistan unternahmen gemeinsam und
bilateral mehrerer nachdrückliche Demarchen bezüglich der Todesstrafe in Pakistan, um zu
erreichen, dass verkündete Beschlüsse zur Hinrichtung mehrerer pakistanischer Bürger im Juni und
September rückgängig gemacht werden. Die Hinrichtungen wurden aufgeschoben, anscheinend für
immer. Allerdings wurde ein pakistanischer Soldat am 15. November 2012 in Punjab erhängt,
womit das in Pakistan seit 2008 geltende inoffizelle Moratorium für die Anwendung der Todes-
strafe endete. Nach Aussagen der Regierung wurde die Hinrichtung unter Druck der Militär-
behörden durchgeführt und sollte als Ausnahme betrachtet werden. In einer Erklärung sprach die
Hohe Vertreterin ihr tiefes Bedauern über die Hinrichtung aus, wobei sie hervorhob, dass Exeku-
tionen dem weltweiten Trend der Abschaffung der Todesstrafe und der jüngsten Ankündigung der
Regierung zuwiderlaufen, in der ein Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe in Aussicht gestellt
worden war. Sie forderte die Regierung auf, als ersten Schritt das Moratorium wieder einzuführen.
In der Entwicklungspolitik setzte die EU ihre Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden fort
und baute durch Schulungen Fähigkeiten auf, einschließlich was den wirksamen Schutz der
Menschenrechte anbelangt. Im Jahr 2012 leitete die EU zudem eine Zusammenarbeit ein, die darauf
abzielte, die Leistungsfähigkeit des Parlaments zu verbessern (Unterstützung der National-
versammlung und des Senats) und die Demokratie in Pakistan durch Unterstützung glaubwürdiger,
niemanden ausgrenzender und transparenter Wahlen, an denen nationale und internationale Organi-
sationen und Netzwerke mitwirken, zu konsolidieren. Ein im November 2012 durchgeführte
Erkundungsmission sollte die Machbarkeit der Entsendung einer Wahlbeobachtungsmission im Jahr
2013 abschätzen. Zudem wurde 2012 eine neues Programm zur "Unterstützung demokratischer
Institutionen" ausgearbeitet, das auch eine Menschenrechtskomponenten umfasst. Gesamtziel dieses
Programms ist die Förderung der Konsolidierung demokratischer Prozesse im Lande durch eine
Verstärkung der demokratischen Institutionen Pakistans. Die Menschenrechtskomponente soll die
Förderung und den Schutz der Menschenrechte dadurch verbessern, dass die Regierung und die
Menschenrechtsinstitutionen auf föderaler Ebene und auf Provinzebene beim Kapazitätsaufbau und
bei der Erfüllung ihrer internationalen Menschenrechtsverpflichtungen unterstützt werden.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 213
DG C DE
Philippinen
Die EU hat die Menschenrechtsverteidiger und die Strafrechtsreform weiterhin unterstützt. Die EU-
Delegation in Manila hat gemeinsam mit der Regierung der Philippinen und Organisationen der
Zivilgesellschaft mehrere Fälle von Menschenrechtsverletzungen verfolgt. Sie veranstaltete ein
hochrangiges Jahrestreffen mit Menschenrechtsverteidigern und initiierte ein neues "Justice for
All"-Programm (10 Mio. EUR), das dazu dienen soll, den Zugang zur Justiz zu stärken und die
Bekämpfung der Straflosigkeit zu unterstützen. Das EP hat am 14. Juni 2012 eine Entschließung zu
außergerichtlichen Hinrichtungen und dem Verschwindenlassen auf den Philippinen verabschiedet.
Die EU und die Philippinen haben am 11. Juli 2012 ein neues Partnerschafts- und Kooperations-
abkommen (PKA) unterzeichnet, in dem beide Seiten sich verpflichten, den Dialog und die
Zusammenarbeit in den Bereichen Menschenrechte, verantwortungsvolle Staatsführung und
Rechtsstaatlichkeit zu verstärken.
2012 haben die Philippinen eine Reihe internationaler Menschenrechtsinstrumente, darunter das
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder
erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) und das IAO-Übereinkommen Nr. 189 über
menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte, ratifiziert. Ferner hat die Regierung ein Gesetz gegen
Verschleppungen angenommen, mit dem die Philippinen das erste asiatische Land wurden, das
Verschleppungen unter Strafe stellt. Im Mai 2012 haben die Philippinen die allgemeine regelmäßige
Überprüfung durchgeführt und dabei ein besonderes Augenmerk auf außergerichtliche Hinrich-
tungen, Menschenrechtsverteidiger sowie die Rechte von Frauen und Kindern gerichtet. Im
November 2012 haben die Philippinen den VN-Sonderberichterstatter über Menschenhandel sowie
den Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau empfangen.
http://www2.ohchr.org/english/bodies/cedaw/index.htm
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 214
DG C DE
Singapur
Bei den Verhandlungen über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen der
EU und Singapur wurden 2012 Fortschritte erzielt. Der Abkommensentwurf enthält eine Menschen-
rechtsklausel.
Die für die ASEAN zuständige Delegation des Europäischen Parlaments hat Singapur im Mai 2012
einen Besuch abgestattet. Bei den Treffen mit den singapurischen Gesprächspartnern ging es vor
allem um Menschenrechtsfragen und die Todesstrafe. Das Thema Abschaffung der Todesstrafe ist
für die EU in ihren Beziehungen zu Singapur nach wie vor von höchster Priorität. Die EU-Dele-
gation in Singapur veranstaltete informelle Dialogtreffen mit lokalen NRO über Menschenrechts-
fragen.
Die EU unternahm in Singapur eine Demarche zur Todesstrafe, und zwar speziell im Fall des am 4.
Juli 2012 wegen eines Drogendelikts verurteilten und im Todestrakt einsitzenden malaysischen
Häftlings Yong Vui Kong. Mit dieser Demarche wurde unterstrichen, dass die näheren Umstände
dieses Falles die für von der Hinrichtung bedrohte Personen geltenden Mindeststandards unmittel-
bar verletzen, da die EU das Delikt unter spezifischer Berufung auf die singapurischen Rechts-
vorschriften keinesfalls zu den schweren Verbrechen zählt.
Im Anschluss an eine einjährige Überprüfung der Todesstrafe hat die singapurische Regierung vor-
geschlagen, im Zusammenhang mit der obligatorischen Verhängung der Todesstrafe bei Drogen-
handel und Mord Änderungen einzuführen und diese Art der Strafe für kleine Drogenkuriere, die
mit der Polizei zusammenarbeiten, und bei Tötungsdelikten ohne Tötungsabsicht abzuschaffen..
Seit Juli 2011 gab es keine Hinrichtungen mehr.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 215
DG C DE
Die EU-Delegation hat am 10. Dezember 2012, dem Tag der Menschenrechte, ein Seminar zum
Thema "Regional Approaches to Human Rights in Europe and Southeast Asia" veranstaltet. Haupt-
redner war Rafendi DJAMIN, Vertreter Indonesiens in der zwischenstaatlichen Menschenrechts-
kommission der ASEAN (AICHR). Der neu ernannte Vertreter Singapurs in der AICHR, Bot-
schafter CHAN Heng Chee, hielt die Schlussansprache. An dem Seminar nahmen Wissenschaftler
aus Asien und Europa, Beamte, Diplomaten sowie zahlreiche Vertreter der Zivilgesellschaft teil,
und es gab eine ungewöhnlich freimütige Diskussion.
Sri Lanka
Die Lage im Zusammenhang mit den Menschenrechten und der Regierungsführung hat sich 2012 in
Sri Lanka im Zuge schwerer Angriffe auf den Rechtsstaat und die Unabhängigkeit der Justiz ver-
schlechtert. Menschenrechtsverteidiger und unabhängige Journalisten waren Schikanen ausgesetzt
und Verschleppungen waren immer noch an der Tagesordnung. Trotz einiger Fortschritte beim
wirtschaftlichen Wiederaufbau und der Rückkehr von Binnenflüchtlingen in den Norden des
Landes ist bisher für die Wiederaussöhnung und die Bekämpfung der Ursachen des Konflikts sehr
wenig getan worden. Auf der Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen im März
2012 haben die Vereinigten Staaten eine Resolution eingebracht, die von den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union mitgetragen und in der die Regierung nachdrücklich aufgefordert wurde, auf
Fortschritte bei der Wiederaussöhnung hinzuwirken.
Im Zuge der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung wurde im November 2012 auch die
Menschenrechtslage in Sri Lanka überprüft. Die Regierung Sri Lankas wies etwa die Hälfte der
nach der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung ausgesprochenen kritischen Empfehlungen
zurück.
Das 1995 unterzeichnete Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung liefert
die Grundlage für die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Sri Lanka. 2012 gab es jedoch
kein formelles Forum für den politischen Dialog mit Sri Lanka, da seit 2008 keine Sitzung des
Gemischten Ausschusses stattgefunden hat. Die Politik der EU gegenüber Sri Lanka ist gekenn-
zeichnet durch eine "vorsichtige Wiederaufnahme des Engagements", wobei die EU auch ihre
Bedenken angesichts der besorgniserregenden Menschenrechtslage zum Ausdruck bringt.
Die EU-Arbeitsgruppe "Menschenrechte" hat Kontakte zu Menschenrechtsverteidigern und der
Zivilgesellschaft geknüpft und in diesem Rahmen unter anderem ein jährliches Treffen und regel-
mäßige Informationsveranstaltungen zu spezifischen Fragen veranstaltet, Gerichtsverfahren
beobachtet und sich um den Schutz von Menschenrechtsverteidigern und Journalisten gekümmert.
Die Europäische Union hat zudem das Problem der Todesstrafe gegenüber den Behörden zur
Sprache gebracht. Die Delegation des Europäischen Parlaments hat Sri Lanka im Mai 2012 einen
Besuch abgestattet.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 216
DG C DE
Über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte und die Haushaltslinie
"Nichtstaatliche Akeure" sind mehrere Projekte in Sri Lanka finanziert worden. Das landes-
spezifische Programm des Finanzierungsinstruments für Entwicklungszusammenarbeit zielte
auf Rehabilitations- und Existenzsicherungsprogramme für besonders gefährdete Gruppen, ein-
schließlich Frauen und Kinder, in den Konfliktgebieten im Norden und Osten des Landes.
2012 hat die EU mehrere Erklärungen abgegeben. Dazu gehörten die EU-Erklärung vom Februar
2012, in der die Regierung dringend aufgefordert wurde, die Empfehlungen des Berichts der
Versöhnungskommission (Lessons Learnt and Reconciliation Commission) umzusetzen, die
Erklärung der EU-Missionsleiter vom Juli 2012 zu den Angriffen auf die Freiheit der Meinungs-
äußerung (nach der Schließung von Websites) sowie die Erklärung der EU-Missionsleiter vom
Dezember 2012 zur Rechtsstaatlichkeit und zum Justizwesen und daran anschließend eine
Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU vom Januar 2013 zur Amtsenthebung der
Obersten Richterin.
Thailand
Im Einklang mit den EU-Leitlinien betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern und der
lokalen Umsetzungsstrategie der EU-Delegation hat die EU-Delegation in Thailand zwei getrennte
Anhörungen der Zivilgesellschaft veranstaltet, die erste mit Menschenrechtsverteidigern und Orga-
nisationen der Zivilgesellschaft, wobei es um allgemeine Menschenrechtsfragen ging (31. Januar),
die zweite mit Menschenrechtsverteidigern und Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich den
Schutz der Menschenrechte im äußersten Süden (3. Februar) auf die Fahne geschrieben haben. Ins-
gesamt haben Vertreter von mehr als 20 hauptsächlich in Bangkok stationierten Organisationen der
Zivilgesellschaft teilgenommen. Der Meinungsaustausch wurde positiv aufgenommen.
Das Engagement der EU wurde allgemein zur Kenntnis genommen und gewürdigt. Die Teilnehmer
betonten, dass die Wahrnehmung, die Menschenrechtsverteidigern, die Gerichtsverfahren beobach-
tet haben, zuteil wurde, für die Beklagten eine moralische Unterstützung bedeutet und in entschei-
dendem Maße dafür gesorgt hat, dass diese ein faires Verfahren erhalten. Ferner hat die EU-Dele-
gation den Kontakt zu Menschenrechtsverteidigern gesucht, die in Gemeinschaften in abgelegenen
Gebieten Thailands tätig sind. Menschenrechtsverteidiger haben von juristischen Einschüchte-
rungen im Zusammenhang mit Streitigkeiten über den Landbesitz und von mangelnder Konsul-
tation bei Infrastrukturprojekten berichtet, die indigene und lokale Gemeinschaften betreffen; die
EU hat diese Problematik gegenüber der Regierung zur Sprache gebracht. Während des Besuchs
einer Delegation von Mitgliedern des Europäischen Parlaments am 30./31. August im Norden
Thailands knüpften die Parlamentarier auch Kontakte zu in Gemeinschaften tätigen Menschen-
rechtsverteidigern.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 217
DG C DE
Darüber hinaus nahmen Vertreter der EU-Delegation und der Botschaften von Mitgliedstaaten an
Gerichtsverhandlungen gegen zwei bekannte Persönlichkeiten teil, die wegen Majestätsbeleidigung
angeklagt waren, und zwar gegen den mehrfach ausgezeichneten Online-Herausgeber Chiranuch
Premchaiporn, der wegen Verstoßes gegen das Gesetz über Computerkriminalität zu einer ein-
jährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde, die jedoch ausgesetzt worden ist, und gegen Somyot
Pruksakasemsuk, der wegen Majestätsbeleidigung und Verleumdung am 23. Januar 2013 zu 11
Jahren verurteilt wurde. Die EU gab eine Erklärung der Missionschefs vor Ort ab, in der sie ihre
tiefe Besorgnis über die negativen Auswirkungen des Schuldspruchs auf die Freiheit der Meinungs-
äußerung in Thailand zum Ausdruck brachte, da dritte Personen für Inhalte bestraft würden, die von
anderen Internet-Nutzern auf Websites veröffentlicht werden.
Die EU-Delegation veranstaltete zusammen mit dem thailändischen Ministerium für auswärtige
Angelegenheiten am 13./14. Juni 2012 einen zweitägigen Workshop zum Thema Migrations-
steuerung, auf dem die Parteien ihre Erfahrungen im Zusammenhang mit bewährten Praktiken und
ihren jeweiligen Migrationsproblemen ausgetauscht haben. Behandelt wurden unter anderem die
Themen Asyl- und Flüchtlingspolitik, Menschenhandel sowie Grenzmanagement und -kontrollen.
In konstruktiven Debatten waren die Regierung und die EU einer Meinung darüber, dass das
Grenzmanagement und der Menschenhandel potenzielle Bereiche für die weitere Zusammenarbeit
darstellen.
Im Einklang mit der EU-Politik betreffend die Todesstrafe unterstützte die EU-Delegation ein von
der Union für bürgerliche Freiheiten am 12. Dezember organisiertes Seminar, auf dem ein Ver-
gleich der bei der Abschaffung der Todesstrafe im ASEAN-Raum erzielten Fortschritte vorge-
nommen werden sollte, und setzte damit ein Zeichen dafür, dass sie dieser Frage in ihren Bezie-
hungen zu Thailand prioritäre Bedeutung beimisst. Trotz eines seit 2009 geltenden De-facto-
Moratoriums hinsichtlich der Verhängung der Todesstrafe ist Thailand nach Malaysia das Land mit
der höchsten Zahl von zum Tode verurteilten Häftlingen (ca. 600 gegenüber 900 in Malaysia). Die
Haltung der Öffentlichkeit gilt als eines der größten Hindernisse für die Abschaffung.
Am 10. September hat die Hohe Vertreterin der EU, Catherine Ashton, in einer Erklärung die Ent-
scheidung Thailands begrüßt, die Todesstrafe für minderjährige Straftäter abzuschaffen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 218
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Timor-Leste
10 Jahre nach der Unabhängigkeit fanden 2012 zwei Wahlen (Präsidentschafts- und Parlaments-
wahlen) statt, die von den Behörden von Timor-Leste erfolgreich durchgeführt wurden und einen
Meilenstein auf dem Weg des Landes hin zu einer stabilen Demokratie bildeten. Im Juli entsandte
die EU eine Wahlbeobachtungsmission und das Europäische Parlament schickte eine Delegation,
die die Aufgabe hatte, die Parlamentswahlen zu beobachten. Beide Wahlen nahmen einen fried-
lichen und transparenten Verlauf und standen allen offen, was die Hohe Vertreterin in einer
Erklärung vom 9. Juli 2012 auch anerkannte.
2012 unterstützte die EU in erheblichem Maße die Bemühungen der VN und leistete Timor-Leste
weiterhin Hilfe bei der Bewältigung seiner Menschenrechtsprobleme. Am 19. Dezember verab-
schiedete der Sicherheitsrat eine Erklärung des Präsidenten zu Timor-Leste, in der der Abschluss
des Mandats der Integrierten Mission der Vereinten Nationen in Timor-Leste (UNMIT) zum 31.
Dezember 2012 verkündet, die erheblichen Fortschritte in Timor-Leste begrüßt und die Bereitschaft
der VN und anderer Partner unterstrichen wurde, das Land auch künftig zu unterstützen. Auch wenn
es im Sicherheitsrat keine regelmäßigen Debatten und auch keine Berichterstattung über Timor-
Leste geben dürfte, wird das Land während eines Versuchszeitraums von 3 Jahren, in dem der
Sicherheitsrat das Problem Timor-Leste bei Bedarf unmittelbar erörtern könnte; weiterhin auf der
Tagesordnung des Sicherheitsrates stehen.
Am 31. Dezember 2012 hat die UNMIT ihren Rückzug abgeschlossen. Derzeit wird eine innovative
Form der Zusammenarbeit zwischen den VN-Agenturen und der Regierung von Timor-Leste im
Rahmen des "New Deal" festgelegt. Eine Frage, die geklärt werden muss, betrifft die Untersuchung
der schweren Verbrechen, die 1999 (im Rahmen der Gewalttaten vor der Unabhängigkeit)
begangen wurden. Die VN werden nach Beendigung ihrer Mission im April 2013 nicht in der Lage
sein, diese Untersuchung zu finanzieren. Bei mehreren Gelegenheiten, so auch während der regel-
mäßigen Debatten im VN-Sicherheitsrat, hat die EU ihre Bereitschaft bekundet, Timor-Leste bei
der Konsolidierung seiner Errungenschaften und im Hinblick auf Fortschritte bei der Schaffung
einer stabilen Demokratie zu unterstützen. Fortschritte bei Menschenrechtsfragen, einschließlich der
Gleichstellung von Frauen und Männern, werden genau überwacht und nehmen nach wie vor einen
sehr wichtigen Platz auf der Prioritätenliste der EU ein. Die Unterstützung durch die EU umfasst
auch Ziele wie die demokratische Staatsführung sowie die Entwicklung der ländlichen Gebiete und
der Rolle der Zivilgesellschaft. Diese Unterstützung ist weiterhin von großer Bedeutung, um Timor-
Leste in die Lage zu versetzen, im Rahmen seiner begrenzten Fähigkeiten die Menschenrechts-
agenda umzusetzen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 219
DG C DE
Die EU war an den Maßnahmen der VN eng beteiligt, wozu auch die Teilnahme an den Tagen der
offenen Tür zum Thema "Frauen, Frieden und Sicherheit" gehörte.
Vietnam
Das im Juni 2012 unterzeichnete Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und
Vietnam bot die Gelegenheit zur Vertiefung der Zusammenarbeit im Bereich Menschenrechte. Im
Rahmen einer im Vorgriff erfolgenden Anwendung des Abkommens haben die EU und Vietnam
Anfang 2012 die Einzelheiten ihres regelmäßigen Dialogs über Menschenrechte geprüft. Zunächst
fand ein von den EU-Missionsleitern in Hanoi geleiteter Dialog vor Ort statt, an den sich ein von
Menschenrechtsexperten geleiteter erweiterter Dialog in den Hauptstädten anschloss. Die erste
Runde dieses neuen, erweiterten Menschenrechtsdialogs fand am 12. Januar 2012 in Hanoi, die
zweite Runde am 25. Oktober 2012 in Brüssel statt.
Mittels dieses regelmäßigen Menschenrechtsdialogs sowie durch öffentliche Erklärungen und
diplomatische Demarchen hat die EU die vietnamesische Regierung veranlasst, die Einschrän-
kungen der freien Meinungsäußerung und der Medien aufzuheben. In einer Erklärung des Sprechers
der Hohen Vertreterin Catherine Ashton hat die EU ernste Bedenken angesichts der hohen Strafen
für drei bekannte Internet-Blogger in Ho-Chi-Minh-Stadt zum Ausdruck gebracht. Ferner hat die
EU ihre Besorgnis über die Anwendung der Todesstrafe geäußert und die Entwicklungen auf dem
Gebiet der Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie die Rechts- und Justizreformen verfolgt.
Vertreter der EU-Delegation in Hanoi haben Haftanstalten besucht und einer Reihe von Gerichts-
verhandlungen gegen Menschenrechtsverteidiger beigewohnt. Ferner nahmen sie Kontakt mit
lokalen Menschenrechtsaktivisten und Vertretern der Zivilgesellschaft auf, um mit ihnen einen
Meinungsaustausch über die Entwicklungen im Bereich der Menschenrechte zu führen. Die EU
unterstützte weiterhin die Modernisierung des Justizsystems mit einem Beitrag in Höhe von 8 Mio.
Euro zu dem Programm für justizielle Zusammenarbeit ("Justice Partnership Programme"), das eine
gemeinsame Geberinitiative der EU, Dänemarks und Schwedens darstellt. Mit dem Projekt werden
wichtige Institutionen wie das Justizministerium, der Oberste Volksgerichtshof, die Oberste Volks-
staatsanwaltschaft und die Anwaltskammer unterstützt; ferner umfasst es die Schulung von Rich-
tern, Rechtsanwälten und anderen Rechtspraktikern.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 220
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Im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) wurden
2012 elf Projekte gefördert, die eine breite Palette von Themen abdeckten, unter anderem die
Rechte des Kindes, die Arbeitnehmerrechte, die Rechte von Personen mit Behinderungen, der
Schutz von Frauen vor Gewalt, die Bekämpfung des Menschenhandels und die Nichtdiskrimi-
nierung. Zudem wurden neue Projekte zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte und der Vertretung der
Arbeitnehmer, zur Weiterentwicklung der Rechtsstaatlichkeit, der Sozialpartnerschaften in den
Arbeitsbeziehungen und der Rechte von Angehörigen ethnischer Minderheiten sowie zur Förderung
der Rechte von Menschen mit HIV/Aids und von Bevölkerungsgruppen mit einem erhöhten Risiko
einer HIV-Infektion in die Wege geleitet.
Im Rahmen des Strategischen Dialogprojekts hat die EU ferner Maßnahmen in den Bereichen
Staatsführung, Migration, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung unterstützt.
VIII Ozeanien
Australien
Australien fördert nach wie vor in starkem Maße die Menschenrechte. Allerdings hat das Asyl-
bewerberproblem das Thema Menschenrechte im zweiten Halbjahr 2012 auf die politische Agenda
des Landes gesetzt. Im August hat das Parlament eine Änderung der Migrationsgesetzgebung
(Behandlung auf hoher See und andere Maßnahmen) verabschiedet, mit der die Empfehlungen einer
Expertengruppe "Asylbewerber" umgesetzt wurden, die zu dem heiklen Thema der wachsenden
Zahl von Asylbewerbern, die in Booten ankommen, Stellung nehmen sollte. Mit dem Änderungs-
rechtsakt wird die Behandlung von Asylanträgen vor Ort in Nauru und Papua-Neuguinea wieder
eingeführt. Die angekündigten Maßnahmen führten nicht nur zu hitzigen Debatten im Land selbst,
sondern darüber hinaus auch zu negativen Reaktionen von Amnesty International. Der Hohe
Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge hat der Ministerin für Immigration im Oktober
Fragen zu den Plänen für die Verlegung nach Papua-Neuguinea vorgelegt, das nach wie vor erheb-
liche Vorbehalte gegen die Flüchtlingskonvention von 1951 geltend macht und andere internatio-
nale Übereinkünfte, die für den Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen in Papua-Neuguinea
relevant sind, bisher nicht unterzeichnet hat. Im Dezember hat der UNHCR einen kritischen Bericht
über die Haftanstalt in Nauru vorgelegt und darin auf die schlechten Unterbringungsbedingungen,
den nicht korrekt funktionierenden Rechtsrahmen und die ungenügenden Kapazitäten zur Prüfung
von Beschwerden der Flüchtlinge hingewiesen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 221
DG C DE
Die Menschenrechtskonsultationen mit Australien fanden im Rahmen des politischen Dialogs EU-
Australien im Oktober 2012 statt. Ein Austausch über die eingeführten regionalen Bearbeitungs-
verfahren für Asylanträge erfolgte auch bei dem jährlichen Dialog hoher Beamter der EU und
Australiens über Fragen der Migration, der am 8. Oktober 2012 in Brüssel stattfand. Australien hob
hervor, dass es sich hierbei um eine sensible Frage handele und wies auf die wachsenden Probleme
hin, mit denen sich das Land durch den Zustrom von Wirtschaftsmigranten konfrontiert sieht. Das
umfassende bilaterale Rahmenabkommen, über das gegenwärtig verhandelt wird, wird zusätzliche
Möglichkeiten schaffen, den Dialog und die Zusammenarbeit mit Australien auf dem Gebiet der
Menschenrechte weiter auszubauen.
Fidschi
Fidschi fiel 2012 weiterhin unter Artikel 96 des Cotonou-Abkommens, da das Land gegen darin
vorgesehene wesentliche Elemente wie die Achtung der demokratischen Grundsätze, der
Menschenrechte und des Rechtsstaatsprinzips verstoßen hat. Im Laufe des Jahres waren jedoch
auch einige ermutigende Entwicklungen zu verzeichnen, wie die Aufhebung der Notstandsgesetze,
die Durchführung der elektronischen Wählerregistrierung und die Einleitung einer Verfassungs-
überprüfung. In Anerkennung dieser positiven Entwicklungen änderte der Rat der Europäischen
Union die entsprechenden Maßnahmen durch seinen Beschluss vom 24. September 2012, so dass
Beratungen über die Programmierung künftiger Entwicklungshilfe aus dem 11. EEF mit der der-
zeitigen Regierung anlaufen können.
Die Menschenrechte und der Demokratisierungsprozess standen 2012 im Mittelpunkt der Maß-
nahmen der Europäischen Union in Fidschi. Sie begrüßte die Aufhebung der Notstandsgesetze
Anfang Januar 2012. Gemeinsam mit anderen Gebern unterstützte die EU die Verfassungs-
kommission, die umfangreiche öffentliche Konsultationen durchführte und den Entwurf einer neuen
Verfassung vorlegte, der einen umfangreichen Katalog von Rechten, einschließlich sozio-
ökonomischer Rechte, umfasst und bei den Wahlen eine Frauenquote vorsieht.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 222
DG C DE
Außerdem unterstützte die EU weiterhin Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechts-
verteidiger durch Finanzhilfe aus dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschen-
rechte (EIDHR). Bei dem länderspezifischen Förderprogramm standen die Demokratisierung und
die Rechte der Frau im Mittelpunkt. Die EU gab im Mai 2012 eine lokale Erklärung ab, in der sie
ihr Bedauern darüber äußerte, dass die Polizei die Genehmigung für den Marsch gegen Homo-
phobie, der in Suva stattfinden sollte, in letzter Minute zurückgezogen hat.
Im Juli 2012 führte die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU eine Informations-
reise nach Fidschi durch, um sich ein Bild von den Fortschritten im Demokratisierungsprozess zu
machen.
Die Europäische Union gab im September 2012 eine weitere lokale Erklärung ab, die dadurch ver-
anlasst wurde, dass eine hochrangig besetzte Delegation der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO), die auf Einladung der Regierung zu einem Informationsbesuch im Land war, um die angeb-
liche Missachtung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit zu untersuchen, das Land früher als geplant
verlassen musste, da Differenzen mit der Regierung über das Mandat der Delegation bestanden. Im
November 2012 stellte der Verwaltungsrat der ILO Fidschi als eines der fünf Länder heraus, in
denen die schwerwiegendsten und vordringlichsten Probleme im Hinblick auf die Vereinigungs-
freiheit zu verzeichnen sind.
Die genannten Probleme und weitere relevante Fragen wurden systematisch im politischen Dialog
mit der Regierung Fidschis zur Sprache gebracht.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 223
DG C DE
Kleine pazifische Inselstaaten - Kiribati, Republik Marschallinseln, die föderierten Staaten
von Mikronesien, Nauru, Palau, Tonga, Tuvalu
Da in den kleinen pazifischen Inselstaaten keine EU-Delegationen bestehen, führt die Europäische
Union mit den Regierungen dieser Staaten Ad-hoc-Dialoge über politische Fragen und über Grund-
satzfragen, in deren Rahmen sie sich für die Menschenrechte und die Gleichstellung der
Geschlechter einsetzt. Außerdem arbeitet die EU mit regionalen Organisationen und der Zivilgesell-
schaft in der Region zusammen, um die Achtung und den Schutz der Menschenrechte zu fördern.
Die Pazifikregion gehört zu den Regionen der Welt, in denen geschlechtsspezifische Gewalt und die
Diskriminierung von Frauen am weitesten verbreitet sind. Auf der Tagung des Forums der pazi-
fischen Inseln 2012 gaben die politischen Führer der Pazifikstaaten eine Erklärung über die Gleich-
stellung der Geschlechter ab, in der sie sich verpflichteten, Maßnahmen zur Verbesserung der Lage
zu treffen. Die Europäische Union begrüßte die Erklärung und die vorgestellten Initiativen. Auf
derselben Tagung nahm die EU an einer Podiumsdiskussion über die Gleichstellung der
Geschlechter teil, bei der sie ihre Bereitschaft bekundete, die Länder in ihren Gleichstellungs-
bemühungen zu unterstützen und diesbezüglich mit anderen Gebern zusammenzuarbeiten.
Die Europäische Union ermutigt die Staaten, die internationalen Menschenrechtsübereinkommen
und das Römische Statut zu ratifizieren und umzusetzen, daher hat sie 1 Mio. EUR speziell für das
Forum der pazifischen Inseln bereitgestellt, um die pazifischen Inselstaaten bei der Ratifizierung
und der Umsetzung, die nach internationalen Standards gering ausfällt, zu unterstützen. Durch das
Projekt sollte zudem mehr Gleichheit zwischen den Geschlechtern bewirkt und das Ausmaß der
geschlechtsspezifischen Gewalt verringert werden.
Die Europäische Union gab 2012 Erklärungen ab, in denen sie die insgesamt freien und fairen
Präsidentschaftswahlen in Kiribati, auf den Marschallinseln und in Palau würdigte.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 224
DG C DE
Neuseeland
Im Bereich der Menschenrechte ist Neuseeland ein langjähriger Partner in internationalen Foren,
mit dem die EU einen konstruktiven Dialog führt.
Im politischen Dialog zwischen der EU und Neuseeland wurden Menschenrechtsfragen im
Zusammenhang mit einem breit angelegten Austausch über die Entwicklungen in der Region
erörtert, so beispielsweise auch im Rahmen der Sicherheitsgespräche EU-Neuseeland, die im
November 2012 in Wellington stattfanden. Das umfassende bilaterale Rahmenabkommen, über das
gegenwärtig verhandelt wird, wird zusätzliche Möglichkeiten schaffen, den Dialog mit Neuseeland
zu intensivieren und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Menschenrechte weiter auszubauen.
Papua-Neuguinea
Das Land durchlebte 2012 eine tiefe politische Krise, die eine Folge der Unsicherheit war, die aus
der ungeklärten Nachfolge für den krankheitsbedingt angeschlagenen Premierminister Somare und
dem Beschluss des Obersten Gerichtshofs, Somare durch den derzeitigen Premierminister O'Neill
zu ersetzen, entstanden war. Dieser Gerichtsbeschluss ermöglichte einen Generationswechsel in der
politischen Führung des Landes und trug dazu bei, die politische Lage im Land wieder zu stabili-
sieren.
In der Zivilgesellschaft finden die Menschenrechte extrem wenig Fürsprache, was zum einen auf
die Fragmentierung der bestehenden Organisationen zurückzuführen und zum anderen darin
begründet ist, dass bei großen Teilen der Öffentlichkeit eine passive Akzeptanz auch schwerster
Verstöße gegen die Menschenrechte gegeben ist. Um die Entwicklung einer Zivilgesellschaft zu
fördern, die den Schutz der Menschenrechte fördert und sich vernehmlich dafür einsetzt, hat die
Europäische Union ein Projekt zur Unterstützung nichtstaatlicher Akteure finanziert, das die
Schaffung einer Plattform für einen regelmäßigen und beständigen Dialog zum Ziel hat.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 225
DG C DE
Um Frauenvereinigungen dabei zu unterstützen, ihre Forderungen gegenüber der Regierung und der
Gesellschaft hörbar und kohärent geltend zu machen, wurden zwei EIDHR-Projekte, die von Trans-
parency International Papua-Neuguinea (TIPNG) und World Vision mitfinanziert werden, mit dem
Ziel auf den Weg gebracht, für die Rechte der Frau zu sensibilisieren. Anlässlich des Europatages
veranstaltete die EU-Delegation eine Gemäldeausstellung, die die Wahrnehmung der Frau in der
Kultur Papuas zum Thema hatte.
Durch fünf laufende EIDHR-Projekte wird dazu beigetragen, die Auswirkungen der Entwicklungen
des Rohstoffabbaus auf die Eingeborenen-Gemeinschaften abzumildern. Durch diese Projekte soll
bewirkt werden, dass verstärkt Mediation und ausgleichorientierte Justiz angewendet werden, um
die Beziehungen zwischen Gemeinschaften wieder zu normalisieren und in von Stammeskonflikten
betroffenen Gebieten in 31 Zielgemeinden die Sicherheitsprobleme zu minimieren.
Die öffentliche Meinung in Papua-Neuguinea ist nach wie vor mehrheitlich für die Todesstrafe.
Dennoch hat das Land auf der VN-Generalversammlung vom 20. Dezember 2012 bei der
Abstimmung über ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe (Resolution 67/176) nach
intensiver Lobbyarbeit seitens der EU sein Abstimmungsverhalten geändert und nicht gegen das
Moratorium gestimmt, sondern sich der Stimme enthalten.
Samoa
Wie in mehreren anderen Pazifikstaaten auch geben die geschlechtsspezifische Gewalt und die
Diskriminierung von Frauen in Samoa weiterhin Anlass zu großer Besorgnis. Die Regierung legte
einen umstrittenen Gesetzesvorschlag vor, in dem vorgesehen ist, nach der nächsten Wahl 2015 zu
garantieren, dass zehn Prozent der Parlamentssitze an Frauen gehen. Gegenwärtig muss ein Kandi-
dat für ein politisches Amt den Titel "Matai" (Titel des Oberhaupts eines samoanischen Familien-
verbands) führen. In zahlreichen Dörfern in Samoa ist es Frauen gegenwärtig noch immer verboten,
den Titel eines "Matai" zu führen, so dass die politische Vertretung im wesentlichen in der Hand
der Männer liegt. Auf der Tagung des Forums der pazifischen Inseln 2012 gab der samoanische
Premierminister gemeinsam mit den politischen Führern anderer Pazifikstaaten eine Erklärung über
die Gleichstellung der Geschlechter ab, in der sie sich verpflichteten, Maßnahmen zur Verbesserung
der Lage zu treffen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 226
DG C DE
Die Europäische Union setzt sich gegenüber dem Land im Wege des Dialogs für die Menschen-
rechte und die Gleichstellung der Geschlechter ein, wobei dieser Dialog mit finanzieller Unter-
stützung aus verschiedenen Instrumenten (EEF, FPI, EIDHR) kombiniert wird. Aus dem EIDHR-
Programm "Medien für Demokratie und Menschenrechte" wurde für den Bericht der Internatio-
nalen Journalistenvereinigung (IJF) mit dem Titel "Press Freedom in the Pacific" (Pressefreiheit im
pazifischen Raum) die Erstellung eines Kapitels über die Pressefreiheit in Samoa finanziert. Aus
einem regionalen EIDHR-Projekt zur Unterstützung der pazifischen Inselstaaten wurde Samoa
Unterstützung für die Ratifizierung der internationalen Menschenrechtsübereinkommen und des
Römischen Statuts und für deren Umsetzung, die nach internationalen Standards gering ist,
gewährt. Im Rahmen dieses Projekts erhielt die Regierung technische Hilfe für die Arbeit an legis-
lativen Indikatoren in Bezug auf das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinde-
rung, ferner wurde aus dem Projekt ein Seminar zu diesem Übereinkommen gefördert.
Die Maßnahmen der Europäischen Union zielen darauf ab, die Rolle der Zivilgesellschaft auch auf
dem Gebiet der Menschenrechte zu stärken; so wurden aus dem EEF die Rehabilitierung mehrerer
"Fales" für Frauen (Anm. d. Ü.: Fale bedeutet primär Hütte oder Haus, gemeint sind hier Orte, an
denen ausschließlich Frauen zusammenkommen) sowie Projekte zur Erzeugung von Einkommen
für Frauen finanziert. Die EU hat außerdem Mittel für Selbstverteidigungskurse und Kurse in
Aggressionsbewältigung bereitgestellt.
Salomonen
Die Salomonen befinden sich derzeit in einer verhältnismäßig friedlichen und stabilen Situation,
was zu einer verstärkten sozioökonomischen Entwicklung beiträgt. Die Mitglieder der Kommission
für Wahrheit und Aussöhnung legten dem Premierminister im Februar 2012 den Bericht über die
Zeit der Spannungen (1998 bis 2003) vor, der Empfehlungen zum Umgang mit den Spätfolgen der
in der Zeit der Spannungen verübten Gewalttaten und für eine dauerhafte Aussöhnung enthält. Der
Bericht muss noch dem Parlament vorgelegt werden.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 227
DG C DE
Die Europäische Union hat sich 2012 im Wege des politischen Dialogs und durch finanzielle Unter-
stützung aktiv für die Menschenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter auf den Salomonen
eingesetzt. Bei dem förmlichen politischen Dialog im September 2012 wurde die Ratifizierung des
Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs zur Sprache gebracht. Es scheinen keine
grundsätzlichen Einwände gegen die Ratifizierung des Statuts zu bestehen, die Verzögerungen bei
der Ratifizierung scheinen eher auf einen Rückstand bei der Gesetzgebung zurückzuführen zu sein.
Die Salomonen sind eines der Pilotländer für die Durchführung der EU-Agenda für Maßnahmen zur
Demokratieförderung, was einen weiteren Anreiz dafür bietet, weiterhin Fortschritte bei den demo-
kratischen Reformen zu erzielen. Im Hinblick auf die Parlamentswahl im Jahr 2014 konzentrierte
die EU ihre Unterstützungsmaßnahmen auf die Verbesserung der Transparenz und der Integrität des
Wahlverfahrens, die Förderung der politischen Teilhabe und der politischen Vertretung von Frauen
und die Stärkung der Fähigkeiten der nichtstaatlichen Akteure und der Bürger, ihre Rechte wahr-
zunehmen und auf allen Ebenen konstruktiv bei der politischen Debatte mitzuwirken. Ein weiteres
vorrangiges Ziel der EU ist die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und die Bekämpfung
der Gewalt gegen Frauen. Gemeinsam mit anderen Gebern und in enger Abstimmung mit der
Regierung wurden Projekte eingeleitet, die die Stärkung des Wahlzyklus, eine bessere Umsetzung
des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung von Frauen, die Stärkung
der Rolle der Zivilgesellschaft bei der Förderung der Gleichstellung und eine stärkere Sensibili-
sierung für Gewalt gegen Frauen (unter anderem durch Theaterveranstaltungen in Gemeinden) zum
Ziel haben.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 228
DG C DE
Vanuatu
Am 30. Oktober 2012 fanden in Vanuatu allgemeine Wahlen statt; Mitglieder der EU-Delegation
waren als Wahlbeobachter in einige Wahllokale eingeladen. Die Wahlen verlief im großen und
ganzen problemlos, auch wenn im Anschluss daran mehrere Eingaben gemacht wurden, in denen
"Geisterwähler" und das unethische Verhalten einiger Kandidaten angeprangert wurden.
Im Kontext der 2012 geleisteten Budgethilfe und im Zusammenhang mit der Fertigstellung einer
Good-Governance- und Entwicklungsvereinbarung mit Vanuatu wurde bewertet, wieweit die
Grundwerte der EU geachtet werden. Das wesentliche Fazit dieser Bewertung war, dass Vanuatu
für den Abschluss einer Good-Governance- und Entwicklungsvereinbarung infrage kommt, dass
jedoch noch weitere Anstrengungen erforderlich sind, insbesondere im Hinblick auf die Bekämp-
fung der Gewalt gegen Frauen und Kinder, die Teilhabe von Frauen am politischen Leben und die
Behandlung von Gefangenen. In der Durchführungsphase der Good-Governance- und Entwick-
lungsvereinbarung (durch die 3 % des Gesamtjahreshaushalts beigesteuert werden) wird es erfor-
derlich sein, durch geeignete Indikatoren nachzuweisen, welche Verbesserungen auf dem Gebiet
der Menschenrechte (insbesondere in Gleichstellungsfragen) erzielt wurden, damit der flexible
Teilbetrag der Beihilfe ausgezahlt werden kann.
Nichtregierungsorganisationen, die sich mit der Korruptionsbekämpfung und der Bekämpfung der
Gewalt gegen Frauen befassen, wurde besondere Unterstützung zuteil: für sie wurden Mittel aus der
Haushaltslinie "Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden" (250 000 EUR) bereitgestellt, unter
anderem, um durch Kunst und Theater für die Problematik zu sensibilisieren; dies erfolgte als
Ergänzung zu der im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds geleisteten Unterstützung
für nichtstaatliche Akteure, die sich für den Zeitraum von 2008 bis 2013 auf 1,6 Mio. EUR. beläuft.
Zwar hat Vanuatu 2011 das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshof ratifiziert, es
wurde jedoch noch nicht vollständig in den Rechtsrahmen des Landes umgesetzt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 229
DG C DE
IX Amerika
Kanada
Als Partner, die sich sich gemeinsam für die Menschenrechte einsetzen, teilen die EU und Kanada
gemeinsame Werte und arbeiten bei der Förderung der Achtung der Menschenrechte, der Demo-
kratie und der Rechtsstaatlichkeit eng zusammen. Dieser gemeinsame Ansatz kommt in regel-
mäßigen Menschenrechtskonsultationen und einer engen Zusammenarbeit in Menschenrechtsfragen
im Rahmen der VN (New York und Genf) und der OSZE (Wien) zum Ausdruck.
Auch 2012 haben die EU und Kanada im Rahmen des VN-Menschenrechtsrats und des dritten
Ausschusses der VN-Generalversammlung in Bezug auf Länder, die unter dem Gesichtspunkt der
Menschenrechte besonderen Anlass zur Sorge bieten, nicht zuletzt Iran und Syrien, eng zusammen-
gearbeitet.
USA
Die EU und die USA haben 2012 zwei bilaterale Menschenrechtskonsultationen abgehalten (im
Februar in Washington, DC, und im Juli in Brüssel). Auch im Rahmen ihres Dialogs mit dem
Außenministerium über Terrorismusbekämpfung und Völkerrecht hat die EU sich für Menschen-
rechtsfragen eingesetzt. Ergänzt wurden die institutionalisierten Dialoge durch regelmäßigen Aus-
tausch und Zusammenarbeit in Themenbereichen wie die wirtschaftliche und politische Selbst-
befähigung, Frauen, Frieden und Sicherheit, Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Freiheit des
Internets, die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgenderpersonen und Menschen-
rechte in China, Russland, Myanmar/Birma und den Ländern des Asiatischen und Arabischen
Frühlings.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 230
DG C DE
Anlässlich des Menschenrechtstags 2012 hat die EU in Zusammenarbeit mit einer Reihe von EU-
Mitgliedstaaten und den USA eine hochrangige Veranstaltung über Menschenrechte und Trans-
atlantische Partnerschaft: Förderung des Rechts der freien Meinungsäußerung, der Vereinigungs-
freiheit und der politischen Mitwirkung abgehalten. Die Partnerschaft zwischen der EU und den
USA in multilateralen Foren hat maßgeblich dazu beigetragen, Menschenrechtsfragen wie die Frei-
heit des Internets (im Rahmen der durch die „No disconnect“-Strategie geleisteten Arbeiten), die
Religions- und Weltanschauungsfreiheit oder die Lage in speziellen Ländern (Querverweis) voran-
zubringen.
Die Todesstrafe in den USA ist für die EU nach wie großer Anlass zur Sorge. In den letzten Jahren
hat sich jedoch in den USA bei der Vollstreckung und der Unterstützung dieser Strafe ein erheb-
licher Wandel vollzogen. Wie 2011 belief sich auch 2012 die Anzahl der Hinrichtungen auf 43.
Dies stellt gegenüber dem Jahr 2000 mit 78 Hinrichtungen einen Rückgang um fast 50% dar.
Außerdem wurden 2012 von den Gerichten landesweit nur 78 Todesurteile ausgesprochen, was im
Vergleich zum Höchstrekord von 1996 (315 Todesurteile) den niedrigsten Wert darstellt. 2012 hat
die EU auf Bundesstaatenebene in sechs Fällen interveniert, die die in den EU-Leitlinien festge-
legten Interventionskriterien erfüllen. 2012 hat die Hohe Vertreterin und Vizepräsidentin
Connecticut in einer Erklärung zur Abschaffung der Todesstrafe beglückwünscht. Außerdem hat die
EU weiterhin NRO unterstützt, die sich für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen.
Im dritten Jahr nacheinander hat der US-Kongress Rechtsvorschriften verabschiedet, die die Ver-
wendung von Mitteln zum Bau oder Umbau von Hafteinrichtungen in den USA oder zur Über-
führung von Häftlingen aus Guantánamo in die USA oder in Drittländer untersagen (National
Defence Authorization Act (Ermächtigungsgesetz zur Landesverteidigung) 2013). Aufgrund der
Rechtsvorschriften über das Lager von Guantánamo konnte die Regierung in dieser Angelegenheit
keine Fortschritte erzielen, obwohl Präsident Obama wiederholt geäußert hat, dass dessen
Schließung für seine Regierung nach wie vor eine Priorität darstellt. Die EU hat mit der US-Regie-
rung weiterhin Gespräche über die anhaltenden Beschränkungen für die Überführung von Häft-
lingen geführt, durch die die Schließung von Guantánamo verhindert wird.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 231
DG C DE
2012 hat das Europäische Parlament einen Follow-up-Bericht über die angebliche Verbringung von
Gefangenen in europäische Ländern und deren dortige illegale Inhaftierung durch die CIA ange-
nommen und gegenüber der Hohen Vertreterin und Vizepräsidentin auf die Todesstrafe in den
USA, die Schließung von Guantánamo und die rechtliche Aspekte des Rückgriffs auf Drohnen-
Angriffe zur Terrorismusbekämpfung zur Sprache gebracht.
Durch die gemeinsame Gründung der Partnerschaft für gleichberechtigte Zukunft, deren Ziel es ist,
dass Frauen voll und ganz am öffentlichen Leben teilnehmen, eine Führungsrolle bei einem inklu-
siven Wirtschaftswachstum übernehmen und Nutzen daraus ziehen, hat die EU mit den USA im
Hinblick auf die wirtschaftliche und politische Selbstbefähigung von Frauen zusammengearbeitet.
Bei der Eröffnungsveranstaltung zur dieser Initiative hat die EU folgende Zusagen abgegeben: auf
die politische und wirtschaftliche Teilhabe von Frauen in Ländern im Übergang gerichtete
Kampagnen, in denen Gewalt gegen Frauen als Hindernis für eine derartige Teilhabe thematisiert
wird, die Förderung der Vertretung von Frauen in Friedensverhandlungen und Vermittlungs-
prozessen sowie Fortschritte bei der Beteiligung von Frauen und ihrer Selbstbefähigung zur
Mitgestaltung in der EU.
Lateinamerika und Karibik
Argentinien
Auch 2012 stand die Förderung der Menschenrechte ganz oben auf der Tagesordnung der argen-
tinischen Regierung. Dennoch - und obwohl Argentinien die meisten VN- und regionalen
Menschenrechtsübereinkünfte sowie das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs rati-
fiziert hat - wurden bei der 2012 vorgenommenen allgemeinen regelmäßigen Überprüfung eine
Reihe von Problembereichen festgestellt. Dazu zählen a) die Überfüllung der Gefängnisse und
Berichte über Folter in den Gefängnissen, b) Menschenhandel, häusliche Gewalt und Gewalt gegen
Frauen und c) die Rechte der Angehörigen von Minderheiten.
Wie in der Gemeinsamen Erklärung zu den Menschenrechten von 2008 vorgesehen, fand im April
2012 ein Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Argentinien statt.
Außerdem wurde im Dezember 2012 zwischen der EU und Argentinien ein Seminar über soziale
Inklusion abgehalten.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 232
DG C DE
Bei der Zusammenarbeit zwischen der EU und Argentinien in Menschenrechtsfragen stellten
soziale Gerechtigkeit, die Rechte von Angehörigen von Minderheiten und der indigenen Bevöl-
kerungsgruppen Schlüsselfragen und Kernbereiche für den Einsatz des Europäischen Instruments
für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) und die thematischen Linien für nichtstaatliche
Akteure dar. Die EU hat mit dem argentinischen Menschenrechtssekretariat zusammengearbeitet,
das die Arbeit der acht Beobachtungsstellen für Menschenrechte unterstützt. Außerdem hat die EU
das Ziel verfolgt, die Rolle der Organisationen der Zivilgesellschaft bei der Förderung der
Menschenrechte, der Menschenrechtsverteidiger, der Justiz und der Bekämpfung der Straflosigkeit
zu verstärken.
Belize
Belize ist eine konstitutionelle parlamentarische Demokratie. Am 7. März 2012 wurde die UDP mit
erheblichen Stimmenverlusten für eine zweite Amtszeit wiedergewählt. Während die UDP zuvor
eine überwältigende Mehrheit im Parlament besaß, verfügt sie nunmehr nur noch über eine dünne
Mehrheit von 17 zu 14 Sitzen im Abgeordnetenhaus.
In Bezug auf die Menschenrechten in Belize befasst sich die EU vorrangig mit der unverhältnis-
mäßigen Gewaltanwendung seitens der Sicherheitskräfte, der langen Untersuchungshaft, der häus-
lichen Gewalt, der Diskriminierung von Frauen, dem sexuellen Missbrauch von Kindern, dem
Menschenhandel und der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung.
In Belize gibt es nur wenige Nichtregierungsorganisationen, die sich mit verschiedenen Aspekten
der Menschenrechte wie beispielsweise der Verteidigung, der öffentlichen Bildung und Sensibili-
sierung und der Umsetzung von Programmen befassen.
Nach wie vor besorgniserregend ist die Gewalt gegenüber Frauen und Kindern sowie die Kinder-
arbeit in der Landwirtschaft. Die ungleiche Behandlung der Geschlechter ist sehr weit verbreitet; im
Bericht des Weltwirtschaftsforums von 2011 zur Gleichstellung der Geschlechter steht Belize auf
Rang 100 der 135 Länder. Belize ist Herkunfts-, Transit- und Bestimmungsland für Frauen und
Kinder, die zur Prostitution und Zwangsarbeit verkauft werden. Im Menschenhandelsbericht des
US-amerikanischen Außenministeriums von 2011 stand Belize nicht mehr auf Stufe 2 "Watch List",
es wurde jedoch weiterhin als ein Stufe 2-Land geführt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 233
DG C DE
Obwohl in Belize nach wie vor für Mord und Militärverbrechen die Todesstrafe gilt, wird sie de
facto als abgeschafft betrachtet, da seit 1985 keine Hinrichtungen mehr vollstreckt wurden. Am 20.
Dezember 2012 hat Belize in der VN-Generalversammlung erneut gegen eine Resolution über ein
Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe gestimmt. Zwar ist Belize 1996 dem Internatio-
nalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) beigetreten, es hat jedoch weder das
zweite Fakultativprotokoll zum IPBPR (1989), das auf die Abschaffung der Todesstrafe abzielt,
noch die Amerikanische Menschenrechtskonvention und deren Protokoll über die Abschaffung der
Todesstrafe (1990) unterzeichnet oder ratifiziert.
Die nächste allgemeine regelmäßige Überprüfung Belizes wird im Juli 2013 stattfinden.
Bolivien
Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit zwischen Bolivien und der EU in Menschenrechtsfragen
stehen der Ausbau der Rechtsstaatlichkeit und die Verbesserung des Zugangs zum Justizwesen, die
Verstärkung des Schutzes und der Ausübung der Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen und
die Unterbindung der Gewalt gegen Frauen, Mädchen und Jungen.
2012 hat die EU ein Programm im Rahmen des Stabilitätsinstruments (4 Mio. Euro) eingeleitet, mit
dem sozialpolitischen Konflikten begegnet und die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die
Demokratie gestärkt werden sollen. Es beinhaltete die Unterstützung der Konsultation der indigenen
Bevölkerungsgruppen, Konfliktmanagement und -vermeidung sowie Maßnahmen im Hinblick auf
eine größere Unabhängigkeit der Justiz.
Die EU hat eine lokale Strategie zur Umsetzung der EU-Leitlinien in Bezug auf Gewalt gegen
Frauen und Mädchen angenommen, und es wurde eine beratende Gruppe eingesetzt. Des Weiteren
arbeitet die EU gemeinsam mit den VN auf den Ausbau des Rechtsrahmens gegen die Gewalt
gegen Frauen hin.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 234
DG C DE
Bolivien spielt eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung des EU-Aktionsplans zur Unterstützung der
Demokratie. Dies hat die EU und die Mitgliedstaaten ermutigt, auf stärkere Kohärenz hinzuwirken.
Außerdem stellt es für Bolivien einen Anreiz dar, Fortschritte bei der demokratischen Reform zu
erzielen. Beim zweiten hochrangigen Dialog mit Bolivien (2012) wurde vereinbart, eine gemein-
same Arbeitsgruppe EU-Bolivien über Demokratie einzusetzen.
Die EU hat die Fälle bestimmter des Terrorismus beschuldigter EU-Bürger (Toaso und Dwyer) ver-
folgt und auf höchster Ebene zur Sprache gebracht.
Brasilien
In Brasilien stand auch 2012 der Schutz der gefährdeten Gruppen wie Kinder, Frauen, indigene
Bevölkerungsgruppen, Menschenrechtsverteidiger und Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans-
genderpersonen insbesondere durch die Bekämpfung der Gewalt gegen Homosexuelle an oberster
Stelle. Des Weiteren konzentrierte sich die EU auf die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung und
vollständige Umsetzung der Menschenrechtsbestimmungen.
Das Jahr war von Brasiliens unablässigem Kampf gegen die extreme Armut gekennzeichnet; im
Bereich Kinder, Jugendliche und Behinderte fanden zwei große nationale Konferenzen statt, die
durch öffentliche Diskussionen betreffend die indigene Bevölkerung und die Schaffung großer
Entwicklungsvorhaben sowie die Vorbereitung der Großereignisse wie des Welt-Cups und der
Olympischen Spiele begleitet wurden.
2012 fand in Genf die zweite allgemeine regelmäßige Überprüfung Brasiliens statt, bei der es sich
mit 169 (davon 10 teilweise) der 170 Empfehlungen einverstanden erklärte, die von 70 Ländern
ausgesprochen wurden. Die meisten Empfehlungen konzentrierten sich auf Fragen wie den Zugang
zur Justiz, Tötungen ohne Gerichtsverfahren, die Haftbedingungen, Gewalt gegen Frauen, die Lage
der Menschenrechtsverteidiger und der indigenen Bevölkerungsgruppen. Im November wurde
Brasilien erneut für drei Jahre (2013 - 2015) in den VN-Menschenrechtsrat gewählt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 235
DG C DE
Der Dialog und die enge Zusammenarbeit mit Brasilien im Bereich der Menschenrechte wurden
auch 2012 fortgesetzt. Wie im gemeinsamen Bewertungspapier vorgesehen, haben die EU und
Brasilien einen institutionellen Rahmen geschaffen, der regelmäßige Konsultationen über
Menschenrechtsfragen ermöglicht. Im März 2012 hat die EU einen Strategischen Rahmen für
Menschenrechte und Demokratie und einen Aktionsplan angenommen.
Beim Besuch der Hohen Vertreterin und Vizepräsidentin Ashton in Brasilien (Februar 2012) wurde
vereinbart, in Bezug auf Menschenrechtsverteidiger, Frauen und Sicherheit sowie Menschenrechte
und Entwicklung gemeinsame Initiativen zu ergreifen. Des Weiteren wurde vereinbart, interessier-
ten Drittländern durch dreiseitige Zusammenarbeit technische Unterstützung und Kapazitätsaufbau
zu leisten, um sie bei der Umsetzung der im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung
ausgesprochenen Empfehlungen zu unterstützen.
Als konkretes Ergebnis dieser Zusammenarbeit haben die EU und Brasilien am 19. Juni 2012
gemeinsam eine Veranstaltung am Rande der 20. Tagung des Menschenrechtsrats über Menschen-
rechtsverteidigerinnen abgehalten. Außerdem wurden die Rechte der indigenen Bevölkerungs-
gruppen im Rahmen der Rio + 20-Konferenz über nachhaltige Entwicklung erörtert.
Das dritte Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Brasilien fand am
12. September 2012 in Brüssel statt. Im Mittelpunkt der Gespräche standen die Koordinierung in
multilateralen Foren, Menschenrechtsverteidiger, Kinder, Menschenhandel und bilaterale Koope-
rationsprojekte. Es wurde vereinbart, konkrete Modalitäten für technische Unterstützung und den
Kapazitätsaufbau in interessierten Drittländern im Rahmen einer dreiseitigen Zusammenarbeit fest-
zulegen.
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Im November fand in Brüssel das II. Menschenrechtsseminar mit Vertretern der Zivilgesellschaft
zwischen der EU und Brasilien statt. Das Seminar wurde im Rahmen der sektorspezifischen Dia-
loge zwischen der EU und Brasilien veranstaltet, mit dem Organisationen der Zivilgesellschaft in
der EU und Brasilien veranlasst werden sollen, sich für Fragen und Themen einzusetzen , die unter-
schiedliche Aspekte des politischen Menschenrechtsdialogs betreffen. Die Tagesordnung hatte drei
Schwerpunkte: die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgenderpersonen,
Menschenhandel und Menschenrechtsverteidiger. Die auf dem II. Seminar ausgesprochenen
Empfehlungen werden bei den Treffen im Rahmen des politischen Dialogs im Jahr 2013 vorgelegt.
Die EU hat die Rechte der indigenen Bevölkerung in Brasilien im Rahmen der Haushaltslinie für
NRO, des EIDHR und der Haushaltslinie für tropischen Regenwald nach wie vor aktiv gefördert.
Auch die EU-Mitgliedstaaten setzen sich aktiv für die Förderung der Rechte der indigenen Bevölke-
rung und die Finanzierung mehrerer Kooperationsprojekte ein. Indigene Gemeinschaften waren in
den letzten Jahren Ziel zunehmender Gewalt, und daher wurden die Kontakte mit den Bundes-
behörden für Fragen der indigenen Bevölkerung (einschließlich FUNAI, der brasilianischen
Behörde für die indigenen Bevölkerungsgruppen) intensiviert. Die EU-Delegation und die EU-Mit-
gliedstaaten in Brasilia unterhalten regelmäßige Kontakte zum Menschenrechtssekretariat und dem
Menschenrechtsverteidigerprogramm.
Die Fazilität zur Unterstützung sektoraler EU-Dialoge hat zwei Haupttätigkeiten finanziert: ein
Seminar über Menschenhandel (Mai 2012) und ein Seminar über Menschenrechtsverteidiger
(Dezember 2012), die beide in Brasilia stattfanden. Im November 2011 erging im Rahmen des
CBSS/EIDHR eine Ausschreibung, die auf Gewalt gegen Frauen, Kinder, indigene Bevölkerungs-
gruppen und Menschenrechtsverteidiger abzielte. 2012 und 2013 wurden elf Vorhaben zur Finan-
zierung ausgewählt.
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2012 stellte das Europäische Parlament Anfragen zu den Lebensbedingungen in brasilianischen
Gefängnissen, den Arbeitsnormen und den Tötungen ohne Gerichtsverfahren, vor allem jedoch zur
Lage bei den Rechten der indigenen Bevölkerung. Es sei darauf hingewiesen, dass Präsident
Barroso im Dezember 2012 in Strassburg mit dem Häuptling des Kayapo-Stamms aus dem brasilia-
nischen Amazonasgebiet, Cacique Raoni, während dessen Kampagne durch Europa zusammen-
getroffen ist, mit der dieser auf die Lage seines Volkes und die Notwendigkeit aufmerksam machen
wollte, ihr Territorium zu erhalten. (711 Worte)
Chile
Der Dialog und die enge Zusammenarbeit mit Chile über Menschenrechtsfragen wurde 2012 fortge-
setzt. Diese Zusammenarbeit verfolgt im Wesentlichen drei Prioritäten: die Rechte der indigenen
Bevölkerung, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen und Maßnahmen zur Aussöhnung
und zur Bewahrung der Erinnerungen an die Militärdiktatur der Jahre 1973 - 1990. Über das Euro-
päische Instrument für Demokratie und Menschenrechte hat die EU 1,1 Mio. EUR bereitgestellt, um
acht Organisationen der chilenischen Zivilgesellschaft zu unterstützen, die sich die Verteidigung der
Menschenrechte in diesen Bereichen zur Aufgabe gemacht haben. Im Anschluss an das unter Betei-
ligung der Zivilgesellschaft von der EU im Oktober 2011 abgehaltene Seminar über institutionelle
Bestimmungen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte wurden 2012 Rechts-
vorschriften zur Schaffung einer Hauptabteilung für Menschenrechte im Justizministerium verab-
schiedet. Die EU trägt zur Finanzierung des quasi unabhängigen Nationalen Instituts für Menschen-
rechte bei, zu dem sie enge Beziehungen pflegt; das Institut hat 2012 seine Besorgnis über das
gewalttätige Vorgehen der Polizei gegen protestierende Studenten und andere Bürgergruppen sowie
den Einsatz der Antiterror-Gesetz zur Verfolgung indigener Mapuche-Aktivisten bekundet. Vorur-
teile und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung sind nach wie vor weit verbreitet,
aber der homophobe Mord an dem jungen Homosexuellen Daniel Zamudio hat eine nationale
Debatte entzündet und den Kongress veranlasst, Chiles erstes Antidiskriminierungsgesetz zu verab-
schieden, das Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung sowie aus vielen anderen
Gründen untersagt. Während des dritten lokalen Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Chile
im Mai hat die EU dieses bahnbrechende Gesetz begrüßt und betont, dass es durch Aufklärungs-
und Präventionsmaßnahmen ergänzt werden muss. Die EU und Chile haben außerdem die Rechte
von Frauen, Behinderten, indigener Bevölkerungsgruppen, Migranten und Kindern sowie die
Zusammearbeit in den UN-Gremien erörtert.
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Kolumbien
Der interne bewaffnete Konflikt, der Drogenhandel und die organisierte Kriminalität in Kolumbien
stellen nach wie vor große Probleme dar, aber die Regierung Santos hat Menschenrechtsfragen zur
Priorität erhoben, und in diesem Jahr waren erhebliche positive Entwicklungen zu verzeichnen,
darunter wichtige gesetzgeberische und politsche Maßnahmen, mit denen gegen die Ursachen des
Konflikts vorgegangen werden soll. Es wurde mit der Umsetzung des Gesetzes über die Opfer-
entschädigung und die Rückgabe von Land begonnen, und die Beziehungen zwischen der aus-
führenden und der rechtsprechenden Gewalt haben sich verbessert; auch im Hinblick auf die
Schaffung einer nationalen Menschenrechtspolitik wurden weitere Fortschritte erzielt. Im Dezember
wurde unter breiter Beteiligung der Regierung, der Zivilgesellschaft und der internationalen
Gemeinschaft eine nationale Konferenz über Menschenrechte abgehalten.
Die Reformen haben den Weg für Friedensverhandlungen mit der FARC geebnet und schließlich zu
deren Aufnahme geführt; Berichten zufolge finden diese Verhandlungen in einem Klima gegen-
seitigen Vertrauens statt und schreiten gut voran. Dennoch ist der Friedensprozess voller Schwie-
rigkeiten und Gefahren. Die Regierung hat weiterhin erhebliche Bemühungen unternommen, um
insbesondere durch die Verstärkung der staatlichen Präsenz in zuvor von illegalen bewaffneten
Gruppen kontrollierten Gegenden die Rechtsstaatlichkeit zu stärken; jedoch kommt es noch stets in
besorgniserregendem Maße zu Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völker-
rechts. Die Bedrohungen der internen Sicherheit gingen von den Guerilla-Kämpfern, jedoch auch in
steigendem Maße von großen bewaffneten Gruppen aus, die nach der paramilitärischen Demobili-
sierung in Erscheinung getreten und zur größten Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit geworden sind.
Die hohe Anzahl von Binnenvertriebenen (3,8 Mio.) stellt eine permanente humanitäre Krise
großen Ausmaßes dar. In diesem Zusammenhang steht die Durchführung der fortschrittlichen
Rechtsvorschriften der Regierung weiterhin erheblichen Herausforderungen gegenüber.
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Die EU hat Santos' Reformen unterstützt. Außer ihrer langjährigen, beständigen Unterstützung des
Justizwesens hat sie erste Maßnahmen zur Unterstützung des Gesetzes über die Opferentschädigung
und die Rückgabe von Land eingeleitet. Die Landreform und die ländliche Entwicklung werden
auch in den kommenden Jahren einen Schwerpunktbereich der Zusammenarbeit mit der EU dar-
stellen Des Weiteren hat die EU durch eine Reihe von Erklärungen der Hohen Vertreterin und
Vizepräsidentin ihre Unterstützung für die Friedensverhandlungen bekundet und Hilfe bei der
Umsetzung einer möglichen Friedensvereinbarung angeboten. ECHO hat 12 Mio. EUR für huma-
nitäre Hilfe für die Binnenvertriebenen in Kolumbien oder in den Nachbarländern bereitgestellt.
Allgemein verfolgt die EU im Menschenrechtsbereich in Kolumbien folgende Prioritäten:
Menschenrechtsverteidiger und Gewerkschaftler, Kinder im bewaffneten Konflikt, Frauen, Frieden
und Sicherheit, Straflosigkeit sowie Angehörige ethnischer Minderheiten. Diese stehen im Mittel-
punkt der Zusammenarbeit mit der EU im Rahmen des EIDHR, aber auch der bilateralen Zusam-
menarbeit, und wurden im bilateralen Menschenrechtsdialog erörtert, der 2012 in Kapitel (statt geo-
grafisch) gegliedert wurde. Die Menschenrechte und die Bekämpfung der Straflosigkeit stellen
einen wichtigen Schwerpunkt der Zusammenarbeit mit der EU dar, und Menschenrechtsfragen
fließen in alle Aspekte der EU-Hilfe ein.
Die Menschenrechtslage in Kolumbien war für das Europäische Parlament eine wichtige Priorität,
nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Billigung des Handelsübereinkommens zwischen der EU
und Kolumbien/Peru. Als Reaktion auf eine Entschließung des EP vom Juni, in der ein Zeitplan für
Menschen- und Arbeitsrechte gefordert wurde, hat Kolumbien eine ausführliche Liste diesbezüg-
licher Ziele und Maßnahmen vorgelegt, die bereits existieren oder in Planung sind, so dass das EP
im Dezember das Übereinkommen annehmen konnte. – Das EP hat mehrere Aussprachen und
Anhörungen abgehalten, und seine Abgeordneten haben zahlreiche Anfragen über Menschenrechte
in Kolumbien gestellt.
Am Ende des Jahres 2012 hat die EU des Weiteren ihrer Besorgnis über eine Verfassungsänderung
Ausdruck verliehen, durch die der Zuständigkeitsbereich der Militärgerichtsbarkeit ausgeweitet
wird, und die Erwartung geäußert, dass dies nicht zu einer Zunahme der Straflosigkeit führen wird,
nicht zuletzt bei den Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren, die angeblich von Angehörigen der
Streitkräfte vorgenommen werden.
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Costa Rica
Die EU hält Konsultationen mit der Regierung von Costa Rica über den Inhalt und die Durch-
führung der Menschenrechtspolitik des Landes ab.
Im Oktober hat die EU das "Emprende"-Projekt eingeleitet, mit dem eine größere wirtschaftliche
Unabhängigkeit von in prekären Verhältnissen lebenden Frauen mit Geschäftsmöglichkeiten im
ländlichen Raum und am Stadtrand gefördert werden soll.
Ecuador
Die ecuadorianische Verfassung bietet einen umfassenden Rahmen für den Schutz der Menschen-
rechte. 2012 hat die Regierung weitere Schritte zur Bekämpfung der Armut, zur Förderung der
sozialen und wirtschaftlichen Rechte und zur Verbesserung des Zugangs zu Bildung und Gesund-
heitsversorgung unternommen. Der effiziente Schutz der Menschenrechte, die Konsolidierung der
demokratischen Institutionen und der Ausbau ihrer Kapazität (insbesondere des Justizwesens und
dessen Unabhängigkeit) stellen jedoch nach wie vor ein Problem dar.
Einige Entscheidungen der Regierung von Präsident Correa über die privaten Medien und die
Berichterstattung über die Wahlen haben Besorgnis geweckt, da sie das Recht der freien Meinungs-
äußerung, die Pressefreiheit und den Zugang zu Informationen einschränken. Die EU hat diese
Frage in ihren Kontakten mit der ecuadorianischen Regierung zur Sprache gebracht.
Menschenrechtsverteidiger üben außerdem Kritik an der Regierung wegen der Kriminalisierung
sozialer Proteste, die sich insbesondere gegen die Anführer indigener Bevölkerungsgruppen richtet,
die das Wasser, die Umwelt und ihr Territorium verteidigen und ihr Recht auf eine angemessene
Anhörung einfordern. Diese Fragen wurden bei der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung
Ecuadors im Jahre 2012 zur Sprache gebracht.
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Ecuador leidet weiterhin unter den Folgen des internen Konflikts in Kolumbien, nämlich der Gewalt
im Zusammenhang mit den Aktivitäten illegaler Gruppen, dem Drogen- und Menschenhandel und
der Anwesenheit von kolumbianischen Flüchtlingen / Personen, die internationalen Schutz benöti-
gen, die hinsichtlich humanitärer Maßnahmen und der Sicherheit ein Problem darstellen. 2012
wurde die Flüchtlingspolitik restriktiver.
Zusätzlich zu dem Dialog mit der Regierung hat die EU weiterhin enge Kontakte zur Zivilgesell-
schaft und zu Menschenrechtsverteidigern unterhalten. Die EU unterstützt Maßnahmen zum Schutz
der Rechte gefährdeter Bevölkerungsteile (indigene Bevölkerungsgruppen, Frauen, Kinder und
umherziehende Menschen) sowie Maßnahmen zur Krisenprävention und zur Konfliktbewältigung
an der ecuadorianischen Nordgrenze.
Andere Kernbereiche der EU-Demarchen in Ecuador sind die Förderung der politischen Rechte, der
freien Meinungsäußerung und der Pressefreiheit, die Justizreform, die Lage der Menschenrechts-
verteidiger, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die Rechte der Angehörigen von
Minderheiten sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtslage an der Grenze zu
Kolumbien.
El Salvador
Die Mehrausgaben der Regierung im Jahre 2012 für Sozialprogramme richteten sich an die
schwächsten Bevölkerungsschichten und haben Erfolge erzielt. Hinsichtlich der Übergangsjustiz hat
Präsident Funes die vom Staat in der Vergangenheit verübten Verbrechen eingeräumt, indem er für
mehrere symbolische Fälle wie die Ermordung des Bischofs Romero und das Massaker von El
Mozote öffentlich um Vergebung gebeten hat. Dadurch hat die Regierung die Empfehlungen der
Interamerikanischen Kommission teilweise erfüllt.
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Die Waffenruhe, die zwischen den beiden größten Banden des Landes vereinbart wurde, die für die
meisten Morde in El Salvador verantwortlich sind, stellt eine wichtige Entwicklung dar. Die Regie-
rung hat einen Pakt für Sicherheit und Beschäftigung ausgearbeitet, der die Waffenruhe im Hinblick
auf einen Wandel in den am stärksten von Banden betroffenen Gegenden nutzen soll. Aufgrund
dieser Entwicklungen hat die EU durch die Friedenskonsolidierungskomponente des Stabilitäts-
instruments 1 Mio. EUR bereitgestellt, mit der Organisationen der Zivilgesellschaft unterstützt
werden sollen, die sich mit der Gewaltprävention und der Schaffung günstiger sozialer Bedin-
gungen auf lokaler Ebene befassen. Damit diese Waffenruhe von Dauer ist, bedarf es eines
umfassenden Ansatzes mit Prävention, Wiedereingliederung und Initiativen zur Schaffung von
Arbeitsplätzen.
Die EU hat 2012 in den Fällen zweier Menschenrechtsverteidiger interveniert. Der erste war ein
Angriff auf einen Umweltschützer, dem durch eine spezialisierte NRO Rechtsbeistand zur Ver-
fügung gestellt wurde. Der zweite Fall hat sich im Dezember zugetragen, als eine Familie aufgrund
des Eintretens der Mutter für die Frauenrechte von Bandenmitgliedern bedroht wurde. Die Dele-
gation konnte sie in Sicherheit bringen, und die spanische Botschaft unterstützte sie bei den Ver-
fahren und dem weiteren Fortgang des Falls. 2012 wurden im Bereich der stärkeren Beteiligung der
Bürger an der lokalen Verwaltung und der Achtung der Menschenrechte auf lokaler Ebene vier
EIDHR–Projekte (1 Mio. EUR) gebilligt.
Aufgrund der teilweise von der EU finanzierten Wahlreformen gibt es nunmehr im gesamten Land
mehr Wahlbüros, wodurch sich die zurückzulegenden Wege für die meisten Bürger bei den Parla-
ments- und den Kommunalwahlen erheblich verkürzt haben. Durch diese Verbesserung wurde die
Wahlbeteiligung gefördert und haben die Versuche der politischen Parteien, Wähler mit dem Bus zu
befördern und dabei ihre Wahlentscheidung zu beeinflussen, stark abgenommen. Eine weitere
wichtige Änderung bestand darin, dass die Wähler für einen bestimmten Kandidaten stimmen
konnten (Vorzugswahl). Bis zu den Wahlen von 2012 konnte nur für eine politische Partei gestimmt
werden und haben sich alle Parteien mit geschlossenen Listen zur Wahl gestellt. Außerdem hat die
EU eine Mission von Wahlexperten entsandt, die die Wahlen beobachtet und eine Reihe von
Empfehlungen ausarbeitet haben, die mit den zuständigen Behörden erörtert wurden.
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Guatemala
Die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin beglückwünschte Guatemala im April zu dessen Beschluss,
dem Internationalen Strafgerichtshof beizutreten. Seit vielen Jahren hatte die EU immer wieder
darauf hingewiesen, wie wichtig dieser Schritt sei, und mehrere Demarchen in dieser Frage unter-
nommen. Nach dem Beitritt Guatemalas billigte die EU ein Projekt im Rahmen des Europäischen
Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR), mit dem die Umsetzung des Römischen
Statuts und damit verbundener Änderungen in den nationalen Rechtsrahmen unterstützt werden soll.
Im Jahr 2012 wurden Verträge für insgesamt sechs neue Projekte im Rahmen des EIDHR
geschlossen (776 000 EUR).
Ein anderes Thema, mit dem die EU sich näher zu befassen hatte, betrifft die Gespräche mit den
guatemaltekischen Behörden in Bezug auf die IAO-Kernübereinkommen zu Arbeitnehmerrechten.
Seit vielen Jahren finden im Rahmen der IAO Erörterungen zu Guatemala in Verbindung mit der
Vereinigungsfreiheit statt. Die EU-Delegation und die Mitgliedstaaten vor Ort verständigten sich
auf einen gemeinsamen Ansatz bezüglich der Beschwerde, die Gewerkschaftsorganisationen im
Juni 2012 bei der IAO eingereicht hatten. Die Einhaltung der IAO-Übereinkommen stellt für die
Handelsbeziehungen der EU zu Drittländern einen wichtigen Maßstab dar; dies gilt auch weiterhin
im Rahmen des unlängst gebilligten Assoziationsabkommens zwischen der EU und Zentralamerika.
Die EU-Delegation und die Mitgliedstaaten sorgten ferner für eine enge Abstimmung zu der allge-
meinen regelmäßigen Überprüfung durch den VN-Menschenrechtsrat, der das Land im Oktober
2012 unterzogen wurde.
Die EU brachte ihre Besorgnis angesichts des im Mai in Barillas ausgerufenen Ausnahmezustands
sowie angesichts der tragischen Ereignisse in Totonicapán vom Oktober, bei denen sieben
Demonstranten vom Militär getötet wurden, zum Ausdruck. In der Folge schränkte der Präsident
den Einsatz der Streitkräfte bei Demonstrationen ein und die Regierung gestattete die Durchführung
einer unabhängigen Untersuchung, die zur Verhaftung mehrerer Mitglieder der Armee führte.
Dieser Vorfall unterstreicht die Notwendigkeit zu einer Stärkung der Konfliktlösungsmechanismen
des Landes, eine Frage, mit der sich die EU in den kommenden Jahren vorrangig befassen wird.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 244
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Im Jahr 2012 wurden 305 Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger verzeichnet. Die EU-Delegation
sorgte über regelmäßige Treffen der "Filtergruppe" der EU und enge Kontakte zu den einschlägigen
staatlichen Behörden für die Weiterverfolgung einiger prominenter Fälle. Im November führten die
EU-Delegation und die Botschaften der Mitgliedstaaten das Jahrestreffen der Menschenrechts-
verteidiger durch, in dessen Mittelpunkt die Herausforderungen standen, denen sich jene gegen-
übersehen, die die Rechte indigener Völker und das Recht auf Land sowie die Rechte im Zusam-
menhang mit dem Zugang zur Justiz verteidigen.
Außerdem unterstützte die EU das gesamte Jahr 2012 hindurch politisch und finanziell nachdrück-
lich das Mandat der Internationalen Kommission gegen die Straflosigkeit in Guatemala (CICIG).
Im Bereich Demokratie wurden ungeachtet erster Beratungen im Parlament zur Wahlrechtsreform
keine Vorschläge angenommen. Dies bedeutet, dass die Empfehlungen der Wahlexperten der EU zu
den Wahlen von 2011 unberücksichtigt blieben.
Guyana
Die Entwicklung Guyanas auf dem Weg zur Festigung der Demokratie kann als positiv angesehen
werden. Insbesondere die Ergebnisse der Parlamentswahlen vom November 2011, die das politische
Umfeld für das Jahr 2012 prägten, boten die Chance zu mehr Transparenz und einer größeren
Rechenschaftspflicht bei der Regierungsführung.
Die EU setzt ihr Länderprogramm zur Unterstützung nichtstaatlicher Akteure über die thematische
Haushaltslinie des EIDHR weiterhin erfolgreich fort; die zur Verfügung stehenden Mittel wurden
zu nahezu 100 % absorbiert.
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Die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Guyana betreffen außergerichtliche Hinrichtungen,
polizeiliche Gewalt, häusliche Gewalt, die Landverteilung und die Rechte von Schwulen, Lesben,
Bi- und Transsexuellen. Die Todesstrafe ist im Recht vorgesehen, wird aber nicht angewandt.
Mit dem UNDP wurden 2012 ausführliche Gespräche über die Bereitstellung eines Beitrags der EU
zu dem laufenden Programm der VN zur Unterstützung demokratischer Einrichtungen, einschließ-
lich des nationalen Menschenrechtsausschusses, geführt.
Honduras
Nationale und internationale Menschenrechtsorganisationen haben auch 2012 weiter über
Menschenrechtsverstöße in Honduras (insbesondere gegen Journalisten, Lesben, Schwule,
Bisexuelle und Transgenderpersonen, Frauen, Menschenrechtsverteidiger sowie die Landbevölke-
rung) berichtet. Die Menschenrechtslage in der Region Bajo Aguan – in der ein lange andauernder
Agrarkonflikt besteht – ist nach wie vor angespannt, obwohl die Regierung vereinbart hat, die
Umverteilung von Land an einige ländliche Gruppen vorzunehmen.
Justiz, Menschenrechte und Sicherheit blieben die wichtigsten Themen auf der Agenda für den
politischen Dialog der EU mit den honduranischen Behörden und bildeten weiterhin einen vorran-
gigen Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Die Bemühungen der EU und ihrer Mitglied-
staaten sind beständig auf die Menschenrechte und den Schutz von Menschenrechtsverteidigern
gerichtet. Dies erfolgte 2012 über einen offenen Dialog mit Menschenrechtsorganisationen, Treffen
mit gefährdeten Menschenrechtsverteidigern und Besuche in deren Räumlichkeiten. Darüber hinaus
gab die EU 2012 mehrere öffentliche Erklärungen heraus, in denen sie ihre Besorgnis angesichts
der Menschenrechtslage im Land äußerte und die honduranischen Behörden aufforderte, Verstöße
zu untersuchen und den Einzelnen zu schützen. Im Februar veröffentlichte die EU eine Erklärung,
nachdem bei einem Brand im Gefängnis von Comayagua 360 Insassen umgekommen waren; im
Mai hielten die EU-Missionsleiter in Tegucigalpa eine gemeinsame Pressekonferenz als Antwort
auf die zunehmende Welle der Schikanierung und Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern ab.
Im September 2012 verurteilte die EU in einer Erklärung die Ermordung eines Rechtsanwalts, der
Menschenrechtsverteidiger vertrat, und eines Staatsanwalts für Menschenrechte.
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Die Europäische Union ist sich bewusst, wie wichtig es ist, dass ein ganzheitlicher Ansatz in Bezug
auf Sicherheit, Justiz und Menschenrechte verfolgt wird, bei dem der Stärkung des Systems zum
Schutz der Menschenrechte entscheidende Bedeutung zukommt. In diesem Sinne bilden die
Menschenrechte das Kernstück der bilateralen Kooperationsprojekte. Mit einem Projekt der EU im
Umfang von 5 Mio. EUR zur Unterstützung des neuen Ministeriums für Justiz und Menschen-
rechte, mit dessen Durchführung 2012 begonnen wurde, dürfte voraussichtlich zu den Bemühungen
um die Entwicklung und Umsetzung einer nationalen Menschenrechtspolitik beigetragen werden.
Um die Untersuchungskapaziäten in Fällen von Menschenrechtsverletzungen zu stärken; wird auch
das Amt des Sonderstaatsanwalts aus dem Projekt unterstützt. Ferner ist vorgesehen, den nationalen
Präventionsmechanismus – CONAPREV – im Rahmen des Fakultativprotokolls zum Überein-
kommen gegen Folter mit dem Ziel zu unterstützen, die Menschenrechtsbedingungen für inhaftierte
Personen zu verbessern.
Außer der bilateralen Zusammenarbeit mit der honduranischen Regierung bilden auch der laufende
Dialog der EU mit der Zivilgesellschaft und die Finanzierung von honduranischen NRO durch die
EU einen Grundpfeiler der Unterstützung der EU für die Menschenrechte in Honduras.
Im Jahre 2012 wurden Zuschüsse in Höhe von 1,5 Mio. EUR im Rahmen des Europäischen
Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) gewährt. Mit den Projekten werden
gezielt Maßnahmen zur Unterstützung der Menschenrechte der am stärkten gefährdeten Gruppen
(Kinder und junge Menschen, Frauen, Menschenrechtsverteidiger sowie Lesben, Schwule,
Bisexuelle und Transgenderpersonen).
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Mexiko
Die EU unterhält mit Mexiko einen konstruktiven Dialog und eine konstruktive Zusammenarbeit
auf dem Gebiet der Menschenrechte sowohl in nationalen als auch in internationalen Fragen. Im
Jahre 2012 wurde durch die Kooperationsmaßnahmen der EU in erster Linie die Umsetzung der
2011 und 2012 in Mexiko eingeführten Reformen mit Blick auf die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit
und den Schutz und die Förderung der Menschenrechte unterstützt. Die Beiträge der EU kon-
zentrierten sich im Besonderen auf die Stärkung der Strafrechtspflege, die Bekämpfung von
geschlechtsbezogener Diskrimierung und Gewalt sowie den Schutz von Menschenrechts-
verteidigern, Journalisten und gefährdeten Gruppen wie beispielsweise indigene Völker und
Migranten.
Diese Fragen wurden auf der dritten Tagung des Dialogs auf hoher Ebene zu bilateralen Ange-
legenheiten erörtert, die im Oktober in Mexiko stattfand und die auf EU-Seite von dem neu
ernannten EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, mit geleitet wurde. In
Mexiko ging dem Seminar erstmals ein zivilgesellschaftliches Seminar zum Thema Menschen-
rechte voran, auf dem Organisationen der Zivilgesellschaft Empfehlungen für den bilateralen
Dialog unterbreiten konnten. Die Ergebnisse dieser Veranstaltungen werden unter anderem in die
Formulierung für das Labor "Soziale Kohäsion" II (Social Cohesion Laboratory II) einfließen,
dessen Konzept die EU Ende des Jahres gebilligt hatte; dieses Projekt umfasst eine wichtige
Komponente zum Bereich Justiz und Menschenrechte.
Bei der Zusammenarbeit mit Mexiko im Jahre 2012 lag der Akzent auf der Kohärenz und
Komplementarität der einerseits von den Behörden und andererseits von Organisationen der Zivil-
gesellschaft durchgeführten Projekte. Im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie
und Menschenrechte (EIDHR) wurde eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
veröffentlicht und bewertet; Ziel war es, NRO in ihrem Beitrag zur Politikformulierung und -
umsetzung auf nationaler und lokaler Ebene zu unterstützen. Aufgrund dessen wurde beschlossen,
fünf neue Projekte mit Schwerpunkt auf Menschenrechtsrechtsverteidigern, Migranten und Frauen
im Umfang von 1,5 Mio. EUR zu finanzieren.
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Die EU unterstützte ferner über die thematischen Programme des Instruments für die Entwicklungs-
zusammenarbeit (DCI) zivilgesellschaftliche Initiativen in Mexiko. Im zweiten Halbjahr wurde im
Rahmen des Programms "Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess"
eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht; die Mittelausstattung für die
entsprechenden Projekte mit Schwerpunkt auf dem Beitrag der NRO zur Umsetzung der Reform
der Strafrechtspflege, auf der Kriminalitätsprävention, der öffentlichen Sicherheit und der Straf-
verfolgung beträgt 1,9 Mio. EUR. Überdies beschloss die EU, im Rahmen des Programms
"Migration und Asyl" die Menschenrechtskommission in Mexico-Stadt bei ihren Bemühungen zum
Schutz der Menschenrechte von Transitmigranten zu unterstützen, indem insbesondere die Zusam-
menarbeit zwischen Organisationen der Zivilgesellschaft und den Behörden in Mexiko, Guatemala,
Honduras und El Salvador gestärkt wird.
Die EU organisierte im Rahmen ihrer lokalen Strategie zur Umsetzung der EU-Leitlinien betreffend
den Schutz von Menschenrechtsverteidigern Treffen mit verschiedenen Organisationen der Zivil-
gesellschaft, Menschenrechtsverteidigern, dem Amt des Hohen Kommissars der VN für Menschen-
rechte und den einschlägigen mexikanischen Behörden. Die Probleme, denen sich lokale
Menschenrechtsverteidiger gegenübersehen, wurden auch von den EU-Botschaftern bei ihrem
Besuch in San Luis Potosi und von den politischen Referenten der EU bei ihren Besuchen in den
mexikanischen Bundesstaaten Baja California und Michoacán gegenüber den lokalen Behörden zur
Sprache gebracht. Außerdem veröffentlichte die EU im Mai eine lokale Erklärung, in der sie das
vom mexikanischen Kongress angenommene Gesetz zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern
und Journalisten begrüßte und Unterstützung für dessen wirksame Umsetzung anbot.
Das Europäische Parlament interessierte sich insbesondere am Rande der Tagung der Parlamen-
tarischen Versammlung Europa-Lateinamerika (EuroLAT) im Februar in Mexiko-Stadt sowie bei
einem Besuch der Fraktion Die Grünen des Europäischen Parlaments im September in Mexiko für
die Menschenrechtslage in Mexiko.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 249
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Anlässlich der mexikanischen Föderalwahlen im Juli führte die EU eine Wahlexpertenmission
durch. In ihrem Abschlussbericht würdigten die beiden Experten die Qualität des Rechtsrahmens
und die Kompetenz der föderalen Wahlbehörden in Mexiko. Außerdem unterbreiteten sie darin der
mexikanischen Regierung eine Reihe von Empfehlungen zur Prüfung, die darauf abzielen, den
Gesetzes- und Verordnungsrahmen für den Wahlprozess noch weiter zu verbessern.
Nicaragua
Der Kontext nach den Wahlen war 2012 immer noch das bestimmende Thema der Menschenrechts-
und Demokratieagenda der EU in Nicaragua. Die zu den allgemeinen Wahlen im November 2011
entsandte umfassende Wahlbeobachtungsmission der EU legte ihren Abschlussbericht Anfang 2012
vor. Darin wurden die vorläufigen Schlussfolgerungen bestätigt, wonach die wesentlichen Maßstäbe
für demokratische Wahlen, insbesondere hinsichtlich der Abwicklung der Wahlen durch einen
Obersten Wahlrat, bei dem Wahlprozess nicht erreicht wurden. Die Empfehlungen der Wahl-
beobachtungsmission waren 2012 eines der Hauptthemen der Gespräche zwischen der EU und den
Behörden von Nicaragua.
Die EU unterstützte auch 2012 die nicaraguanische Zivilgesellschaft weiter mit Zuschüssen
(1,54 Mio. EUR), die im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschen-
rechte (EIDHR) gewährt wurden. Im Jahre 2012 zielte die im Rahmen des EIDHR geleistete Unter-
stützung darauf ab, die demokratische Teilhabe an öffentlichen Entscheidungsprozessen zu stärken,
und konzentrierte sich vor allem auf Menschen mit Behinderungen und auf Frauen, insbesondere
indigener oder afrostämmiger Herkunft. Unterstützt wurden ferner Maßnahmen zum besseren
Schutz der Menschenrechte der am stärksten gefährdeten Gruppen (straffällige Kinder, Frauen,
afro-indigene Gemeinschaften sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen).
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 250
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Panama
In Panama ist die Hauptpriorität der EU im Menschenrechtsbereich auf die indigenen Völker ausge-
richtet. Die vorhandenen Mechanismen zur Anhörung von indigenen Gemeinschaften auf der
Grundlage demokratisch festgelegter Regeln für die rechtliche Vertretung und Verfahren müssen
weiter gestärkt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kultur und die Traditionen der
indigenen Völker berücksichtigt werden und es so zu weniger Konflikten und zu einer besseren
Vertretung der Interessen der indigenen Gemeinschaften kommt.
Was die Haftbedingungen anbelangt, so bedarf es einer wirksamen Umsetzung des Fakultativ-
protokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder ernie-
drigende Behandlung oder Strafe, die zu einer systematischen Haftüberwachung und besseren Haft-
bedingungen führt.
Die EU unterstützte 2012 das Ziel von Organisationen der Zivilgesellschaft, Menschenrechts-
verteidiger stärker ins Blickfeld zu heben, um so in Panama die Sensibilisierung für demokratische
Werte voranzubringen und für Bürgerbeteiligung und Achtung der Menschenrechte zu werben.
Paraguay
Aufgrund der politischen Ereignisse war 2012 ein bedeutungsvolles Jahr für die Menschenrechte in
Paraguay.
Bei tödlichen Zusammenstößen zwischen der Polizei und landlosen Bauern im Zuge einer Land-
räumung kamen 18 Menschen ums Leben. Dieses tragische Ereignis führte am 22. Juni zur Amts-
enthebung von Präsident Lugo durch den paraguayanischen Kongress. Präsident Lugo wurde aus
dem Amt entfernt und Vize-Präsident Franco übernahm das Amt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 251
DG C DE
Die Reaktionen der lateinamerikanischen Regionalorganisationen waren gespalten. Der Mercosur
und die UNASUR warfen Paraguay vor, gegen die demokratische Ordnung verstoßen zu haben, und
setzten die Mitgliedschaft Paraguays unverzüglich aus. In der OAS und der CELAC hingegen
votierte die Mehrheit der Mitglieder gegen die Aussetzung. Die meisten südamerikanischen Länder
riefen ihren Botschafter zurück und nur ein paar Botschafter kehrten seitdem wieder auf ihren
Posten zurück. Die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin erklärte daraufhin, dass sie die regionale
Reaktion zur Kenntnis genommen habe, und rief dazu auf, den demokratischen Willen des para-
guayanischen Volkes zu achten. Das Europäische Parlament entsandte eine Erkundungsmission, die
sich vom 16. bis zum 18. Juli 2012 vor Ort aufhielt, und schlug die Entsendung einer EU-Wahl-
beobachtungsmission vor.
Seither sind die internen Bemühungen der Regierung darauf gerichtet, die Durchführung der allge-
meinen Wahlen zu organisieren, die gemäß den Verfassungsbestimmungen am 21. April 2013 statt-
finden sollen. In den Außenbeziehungen konzentrierte sich die Regierung darauf, die Rechtmäßig-
keit des Prozesses, der zur Amtsenthebung von Lugo führte, zu verteidigen und die internationale
Gemeinschaft zu versichern, dass niemals gegen die demokratische Ordnung verstoßen wurde. Die
Lage in der Region bleibt angespannt und instabil, und ihre Normalisierung ist wegen möglicher
Auswirkungen auf die interne Stabilität von größter Bedeutung.
Das gesamte Jahr 2012 hindurch beobachtete die EU weiterhin die Menschenrechtslage; die Ein-
ladung der paraguayanischen Regierung, die Wahlen zu beobachten, beantwortete sie positiv.
Anfang März 2013 soll eine entsprechende Mission entsandt werden.
Die Unterstützung der EU für Organisationen der Zivilgesellschaft über das Europäische Instrument
für Demokratie und Menschenrechte wurde das ganze Jahr über unvermindert fortgesetzt. Derzeit
werden drei Projekte mit einer Mittelausstattung von insgesamt 572 000 EUR durchgeführt, die der
Förderung und dem Schutz der Menschenrechte von älteren Menschen, der Förderung gleicher
Rechte für Menschen mit Behinderungen und der Unterstützung von bürgerschaftlichen Maß-
nahmen gegen Hunger dienen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 252
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Im Zuge der Erstellung des jährlichen Aktionsplans für 2012 und 2013 hörte die Delegation in
Asuncion die führenden Menschenrechtsorganisationen an. Als wichtigste Priorität wurde die
Stärkung von Organisationen der Zivilgesellschaft zur Förderung von Menschenrechten und Demo-
kratie ermittelt.
Peru
Präsident Humala hat soziale Inklusion und Menschenrechte ganz oben auf die Agenda gesetzt;
2012 waren positive Entwicklungen zu verzeichnen. Die Regierung entwickelte Sozialprogramme
und verabschiedetet das Gesetz über die vorherige Anhörung der indigenen Bevölkerung sowie die
entsprechende Verordnung; diese dürften dazu beitragen, dass soziale Konflikte über Projekte im
Bereich der mineralgewinnenden Industrie abnehmen. Der rechtliche und institutionelle Rahmen für
die Förderung und Achtung der Menschenrechte wurde (durch die Schaffung eines Vize-
ministeriums für Menschenrechte innerhalb des Justizministeriums und die Annahme des Natio-
nalen Plans für Menschenrechte) gestärkt.
Als Antwort auf die Entschließung des Europäischen Parlaments zum Handelsabkommen der EU
mit Peru/Kolumbien unterbreitete Peru ein umfassendes Dokument, in dem laufende oder geplante
Maßnahmen in den Bereichen Menschen-, Arbeitnehmer- und Umweltrechte im Einzelnen aufge-
führt waren. Das Europäische Parlament führte mehrere Debatten und Anhörungen durch, und die
Mitglieder des Parlaments stellten Fragen insbesondere zu Menschen- und Umweltrechten und zu
sozialen Konflikten über Projekte im Bereich der mineralgewinnenden Industrie in Peru.
Im Jahr 2012 wurde Peru zum zweiten Mal der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung unterzogen.
Die meisten Empfehlungen betrafen hauptsächlich Fragen wie die Bekämpfung von Armut und
Ungleichheit, den Schutz der Rechte von gefährdeten Gruppen (insbesondere Mitglieder der indi-
genen Bevölkerung, Frauen und Kinder), die Haftbedingungen, die Todesstrafe, den Schutz von
Menschenrechtsverteidigern, Verletzungen der Menschenrechte durch die Streitkräfte und die Poli-
zei bei Konflikten und die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission für Wahrheit und Aus-
söhnung, um die Rechenschaftspflicht für Menschenrechtsverletzungen zu verbessern und die Opfer
zu entschädigen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 253
DG C DE
Die EU unterstützte durch Kooperation und bilateralen Dialog die Förderung der Menschenrechte,
die gute Staatsführung und die Bekämpfung von Armut und der Unterernährung von Kindern. Bei
einem politischen Dialog auf hoher Ebene, der im November stattfand, wurde das Thema soziale
Konflikte und Mineralgewinnung erörtert. Zusätzlich zu dem Dialog mit der Regierung unterhielt
die EU weiterhin enge Kontakte mit der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidigern. Die
Maßnahmen der EU in Peru betrafen hauptsächlich Folgendes: die Rechte von Frauen, Kindern und
indigenen Völkern, Versöhnung und Justiz, wirtschaftliche und soziale Rechte, Zivilgesellschaft
und Menschenrechtsverteidiger. Die EU unterstützte die Umsetzung der Kommission für Wahrheit
und Aussöhnung und kofinanzierte das Projekt "Platz der Erinnerung" (2 Mio. EUR), mit dem nach
der Phase der politisch motivierten Gewalt der 1980er und 1990er Jahre Raum für den Dialog
geschaffen und die Aussöhnung gefördert werden sollen.
Suriname
Am 4. April 2012 billigte die surinamische Nationalversammlung mit den Stimmen der Vertreter
der regierenden Koalition eine Änderung des Amnestiegesetzes von 1992, um diejenigen zu
schützen, die im Zusammenhang mit der Verteidigung des Staates und/oder dem Umsturz der
rechtmäßigen Gewalt im Zuge der Ereignisse vom Dezember 1982 und des internen Konfliks – der
sogenannten "Dezember-Morde", bei denen 15 bekannte Gegner des Militärregimes gefoltert und
hingerichtet wurden – Straftaten begangen hatten und/oder der Begehung von Straftaten verdächtigt
wurden.
Ziel des Gesetzgebungsakts der Nationalversammlung war es, den laufenden Prozess gegen die
"Mörder vom Dezember 1982", der 24 Verdächtige betraf (wozu auch der amtierende Präsident
Desi D. Bouters und den Botschafter der Französischen Republik Harvey Narendorp) unverzüglich
auszusetzen. Die Aussetzung trat effektiv nur wenige Wochen nach dem endgültigen Urteil in
Kraft; das Gericht erklärt seitdem, dass es nicht entscheiden könne, ob das Amnestiegesetz gegen
die surinamische Verfassung verstößt, da nur das noch zu schaffende Verfassungsgericht hierzu
rechtmäßig befugt sei.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 254
DG C DE
Nach der Änderung betonte die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin in einer Erklärung, wie wichtig es
sei, dass alle Surinamer – Behörden und Staatsbürger – ungeachtet der politischen Zugehörigkeit
sich zusammenschließen und daran arbeiten, den laufenden Heilungs- und Aussöhnungsprozess im
Land zu festigen.
Uruguay
Uruguay beendete im Dezember 2012 seinen erfolgreichen achtzehnmonatigen Vorsitz im VN-
Menschenrechtsrat. Während seiner Amtszeit stellte Uruguay unter Beweis, dass es sich im eigenen
Land wie auf internationaler Ebene entschlossen für den Schutz der Menschenrechte einsetzt.
Im Rahmen der VN setzten die EU und Uruguay ihre Zusammenarbeit im Bereich der Förderung
der Rechte des Kindes und der Bekämpfung der Todesstrafe, die 1907 in Uruguay abgeschafft
wurde, weiter fort.
Im Mittelpunkt der Maßnahmen der EU in Uruguay standen die Reform der Strafrechtspflege und
des Strafvollzugswesens. Wie der VN-Sonderberichter über Folter Manfred Nowak in einem
Bericht von 2009 hervorhob, sind die Haftanstalten stark überbelegt und die Strafgefangenen sind
oft unter harten oder selbst unmenschlichen Bedingungen inhaftiert. Durch ein im Oktober 2011
initiiertes recht umfangreiches Kooperationsprojekt, dessen Tätigkeiten 2012 anliefen, trägt die EU
zur Umsetzung der Empfehlungen des Nowak-Berichts bei. Sowohl der frühere als auch der der-
zeitige VN-Sonderberichterstatter über Folter statteten Uruguay 2012 einen Besuch ab, um die Lage
mit Unterstützung der EU und der VN zu überprüfen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 255
DG C DE
Andere wichtige Bereiche für Maßnahmen der EU betreffen die Rechte von Frauen und Kindern
sowie die Sicherheit der Bürger. Die EU-Delegation veröffentlichte 2012 einen auch an Organi-
sationen der Zivilgesellschaft gerichteten Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im Bereich der
Menschenrechte und der Sicherheit der Bürger, die aufgrund des Anstiegs der Gewaltkriminalität
ein wichtiges Anliegen der uruguayischen Gesellschaft ist. Vier Zuschüsse für Projekte wurden
gewährt, die auf die Verhütung sexueller Gewalt, die Verhütung von Gewalt an Schulen, die Arbeit
mit den Familien und Kindern von Häftlingen sowie die Entwaffnung von Zivilisten gerichtet sind.
Andere Projekte im Zusammenhang mit den Rechten von Frauen und Kindern befanden sich in der
Durchführung, z.B. zur Bekämpfung des Kinderhandels und der häuslichen Gewalt gegen Frauen.
Als Ergebnis eines dieser Projekte richtete die uruguayische Regierung einen neuen nationalen
Dienst ein, der Opfern von Menschenhandel Unterstützung anbietet.
Venezuela
In den im März 2012 angenommenen Ergebnissen der 2011 durchgeführten allgemeinen regel-
mäßigen Überprüfung von Venezuela wird hervorgehoben, dass zwar Fortschritte hinsichtlich der
wirtschaftlichen und sozialen Rechte zu verzeichnen waren, jedoch weiterhin ernste Probleme in
Bezug auf die bürgerlichen und politischen Rechte bestehen. Hierzu gehören: starke Überbelegung
der Gefängnisse, übermäßige Anwendung von Gewalt durch die Polizei einschließlich außer-
gerichtlicher Hinrichtungen, Ineffizienz und Parteilichkeit der Gerichte, Verletzungen der
Meinungsfreiheit, gewaltsam verursachtes Verschwinden von Personen sowie unzureichender
Schutz und Schikanierung von Menschenrechtsverteidigern.
Am 24. Mai 2012 nahm das Europäische Parlament eine Entschließung an, in der es seine Besorg-
nis angesichts des möglichen Rückzugs von Venezuela aus der Interamerikanischen Menschen-
rechtskommission zum Ausdruck brachte. Im September 2012 kündigte die venezolanische Regie-
rung dann tatsächlich förmlich die Amerikanische Menschenrechtskonvention. Der Beschluss wird
nach einem Übergangszeitraum von einem Jahr wirksam werden. Infolgedessen unterliegt das Land
nicht mehr den Entscheidungen des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der
Venezuela im Lauf der Jahre in einer Reihe von Fällen verurteilt hat. Die Interamerikanische
Menschenrechtskommission wird für das Land zuständig bleiben.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 256
DG C DE
Im November 2012 wurde Venezuela für drei Jahre in den VN-Menschenrechtsrat gewählt. Zwar
erfolgt innerhalb der EU keine Koordinierung zu den Wahlen zum Menschenrechtsrat, da dies eine
Zuständigkeit der Mitgliedstaaten ist, jedoch misst die EU den in der grundlegenden Resolution
zum Menschenrechtsrat niedergelegten Grundsätzen große Bedeutung bei; darin heißt es dass "die
in den Rat gewählten Mitglieder den höchsten Ansprüchen auf dem Gebiet der Förderung und des
Schutzes der Menschenrechte gerecht werden müssen, dass sie mit dem Rat uneingeschränkt
zusammenarbeiten werden".
Die EU führt keinen strukturierten politischen Dialog mit der venezolanischen Regierung. Die
Erörterung von Menschenrechtsfragen beschränkte sich so auf Ad-hoc-Gelegenheiten, die sich für
die EU-Delegation oder die Botschaften der EU-Mitgliedstaaten ergaben.
Örtliche Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen für eine Finanzierung über das Europäische
Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) bilden einen wichtigen Bezugspunkt für
die Zivilgesellschaft, insbesondere Menschenrechtsverteidiger. Die von der EU kofinanzierten
Projekte in Venezuela zielen unter anderem ab auf die Förderung der Beobachtung und Bericht-
erstattung im Bereich der Menschenrechte, die Förderung der Pressefreiheit und der Transparenz,
die Verhütung von Gewalt, die Unterstützung der opferorientierten Justiz und den Schutz der
Rechte indigener Völker. Im März 2012 führte die EU-Delegation das jährliche Treffen mit
Menschenrechtsverteidigern durch und im Juni 2012 wurde eine reguläre Arbeitsgruppe Menschen-
rechte zusammen mit den in Caracas präsenten EU-Mitgliedstaaten eingerichtet.
In ihrer Erklärung nach den Präsidentschaftswahlen vom 8. Oktober 2012 in Venezuela führte die
Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Euro-
päischen Kommission Catherine Ashton aus, dass Präsident Chavez auf alle Teile der vene-
zolanischen Gesellschaft zugehen sollte, um die Institutionen des Landes zu stärken sowie die
Grundfreiheiten, die Inklusion und eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. (478
words)
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 257
DG C DE
X Karibik
Antigua und Barbuda
Die Maßnahmen der EU in Bezug auf Menschenrechte haben in engem Zusammenhang mit den
Prioritäten der Interessengruppen in dem Land gestanden. Die wichtigste Unterstützung der
Menschenrechte ist durch die technische Zusammenarbeit mit dem nationalen Anweisungsbefugten
geleistet worden. Der Beratenden Gruppe für nichtstaatliche Akteure (NSA-Gruppe) als Teil des
nichtzentralen Sektors für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) wurden 400 000 EUR
für die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Bekanntmachung der Anwesenheit des
NRO-Sektors in dem Land gewährt.
In dem Land, in dem die letzte Hinrichtung im Februar 1991 stattfand, gilt ein De-facto-Moratorium
für die Anwendung der Todesstrafe. Die EU hat über ihre Delegation in Barbados bei den örtlichen
Behörden Demarchen zur Aufhebung der Todesstrafe unternommen; dies erfolgte parallel zur
Verstärkung der Berichtsmechanismen der internationalen Menschenrechtsübereinkommen.
Es gab wenige offenkundige Fälle von Gewaltanwendung gegen Minderheiten. Häusliche Gewalt
und Kindesmisshandlung sind jedoch dringliche Probleme geworden, die sich auf die soziale Ent-
wicklung des Landes auswirken. In Berichten des Ministeriums für Nationale Sicherheit ist die Zahl
der Fälle von sexueller Gewalt gegen Minderjährige im Zeitraum Januar bis Juni 2012 bei 60 ange-
setzt worden.
Die Minderheitengruppen sind in Organisationen der Zivilgesellschaft landesweit vertreten und
repräsentieren die Jugendlichen, die Frauen und andere schutzbedürftige Gruppen. Die Bürger
treten für die Vereinigungsfreiheit ein, denn über 75 % der erwerbstätigen Bevölkerung sind
gewerkschaftlich organisiert. Die Gruppen treten nun vierteljährlich als Teil der NSA-Gruppe, der
ersten Gruppe in der östlichen Karibik, zusammen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 258
DG C DE
Bahamas
Im Anschluss an die Parlamentswahlen, bei denen die Progessive Liberal Party ("progessive liberale
Partei") über die amtierende Partei, Free National Movement ("freie nationale Bewegung"), siegte,
hat im Mai 2012 eine neue Regierung ihr Amt angetreten. Die im Programm der Regierung ent-
haltenen Menschenrechtsfragen wurden während der Eröffnung des Parlaments am 23. Mai 2012
vorgestellt. Die Regierung wird rasch handeln, um alle Formen von Diskriminierung, insbesondere
gegen Menschen mit Behinderungen, zu beenden. Entsprechend dieser Zusage sollen die notwen-
digen Rechtsvorschriften erlassen werden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen soll ebenfalls unterzeichnet und ratifiziert werden. Die
Regierung wird für die umfassende Umsetzung des Kinderschutzgesetzes 200713sorgen. Die "Swift
Justice Initiative" zur Gewährleistung der zügigen strafrechtlichen Verfolgung von Fällen und zur
Verringerung der Zahl der Personen, die bei schweren Straftaten auf Kaution freigelassen wurden,
soll erneut eingebracht werden. Das Zeugenschutzprogramm soll vorrangig wiedereingeführt
werden. Das Gesetz zur Rehabilitation von Straftätern soll geändert werden, damit junge und erst-
mals straffällig gewordene Personen dabei unterstützt werden können, ein Leben zu führen, das auf
den Werten Ehrlichkeit, harte Arbeit und Achtung des Lebens und des Eigentums der anderen
beruht.
Die wichtigsten Prioritäten der EU hinsichtlich der Menschenrechte für die Bahamas sind die Tode-
strafe, Haftbedingungen, Frauenrechte und Diskriminierung von Haitianern. Die Delegation der EU
in Jamaika, die auch bei den Bahamas akkreditiert ist, versucht ständig, hinsichtlich dieser Prio-
ritäten wie auch den umfassenderen Menschenrechtsfragen mit den Behörden in Kontakt zu treten.
13 http://www.oas.org/dil/The_Child_Protection_Act_Bahamas.pdf
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 259
DG C DE
Barbados
Obwohl Barbados ein Unterzeichnerstaat des Interamerikanischen Menschengerichtshofs ist, hat es
die Todesstrafe in seinem Strafgesetzbuch beibehalten. Das letzte Urteil wurde im Oktober 1984
vollstreckt, als drei Männer gehenkt wurden.
Als Teil des Mandats der EU sind bei den barbadischen Amtsträgern Demarchen bezüglich der
Todesstrafe unternommen worden. Der Dialog wird fortgesetzt, da die Regierung zugesagt hat, das
Gesetz über strafbare Handlungen gegen Personen durch Abschaffung des zwingenden Todesurteils
bei Mord abzuändern.
Die EU hat Demarchen in Bezug auf länderspezifische Menschenrechtsresolutionen in den
Vereinten Nationen unternommen, die von Barbados erstmals im Jahr 2012 bei der jüngsten
Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNGA67) unterstützt wurden.
Die Frage der häuslichen Gewalt, die weniger sichtbar ist, kommt immer wieder zur Sprache und
und betrifft hauptsächlich Frauen und Jugendliche.
Die Reaktion der EU hierauf ist durch die Unterstützung nichtstaatlicher Akteure wie der National
Organisation of Womenr ("Nationale Frauenorganisation") und der Men's Educational Support
Association ("Vereinigung für die bildungsspezifische Unterstützung von Männern") als Teil des
Aktionsplans der nichtstaatlichen Akteure erfolgt.
Die Regierung hat Strategien zum Schutz der Rechte von Kindern, Behinderten, Zuwanderern und
an HIV/AIDS erkrankten Personen ausgearbeitet. Insbesondere ist Frau Kerry Ann Ifill, die
sehbehindert ist, im März 2012 zur Senatspräsidentin ernannt worden. Frau Ifill ist die erste Frau
mit einer Behinderung, die eine solche hochrangige Position einnimmt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 260
DG C DE
Die EU hat über ihre Regelung für kleinere Zuschüsse in Höhe von mehr als 100 000 EUR für die
NRO bereitgestellt. Durch die Universität der Westindischen Inseln wurde ein Programm betreffend
die NRO-Verwaltung aufgelegt, mit dem die technischen Fähigkeiten der örtlichen Rechtsanwälte
verbessert werden sollen.
Wie andere Staaten in der Region verfügt Barbados über eine Gesetzgebung, welche die Rechte der
Gruppe der Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgenderpersonen (LGBT) untergräbt. Nach
dem Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten sind Beziehungen zwischen gleichgeschlecht-
lichen Personen illegal und werden mit lebenslanger Gefängnishaft bestraft.
Die EU ist in enger Zusammenarbeit mit dem Hochkommissariat des Vereinigten Königreichs mit
örtlichen Medien in Kontakt getreten, um den Vorurteilen, welche die Menschenrechte dieser
Personen untergraben, entgegenzuwirken.
Kuba
Im Juli des Jahres 2012 ereignete sich ein tragischer Autounfall, bei dem der prominente Oppo-
sitionsführer Oswaldo Payá zusammen mit einem anderen Menschenrechtsaktivisten ums Leben
kam. Der Sprecher der Hohen Vertreterin hat in einer Erklärung auf diesen tragischen Verlust
Bezug genommen und darauf hingewiesen, dass Payá für seine Arbeit im Zusammenhang mit dem
Varela-Projekt 2002 den Sacharow-Preis erhalten hat.
Positiv zu bewerten ist, dass die kubanische Regierung im Oktober einen Beschluss von besonderer
Tragweite im Hinblick auf den freien Personenverkehr fasste, wonach die Reise- und Migrations-
regelungen gelockert werden sollen. Die Hohe Vertreterin begrüßte diese Ankündigung und
wünschte eine umfassende Umsetzung der neuen Gesetzgebung, die am 14. Januar 2013 in Kraft
getreten ist. Das Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe wurde im Jahr 2012 weiterhin
angewandt, es wurden keine neuen Todesurteile ausgesprochen und Kuba hat sich bei Abstimmun-
gen im Rahmen der VN weiterhin der Stimme enthalten.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 261
DG C DE
Während sich bei der Freilassung von langjährigen politischen Gefangenen in den Jahren 2010-
2011 ein deutlicher Fortschritt bei der Menschenrechtslage in Kuba abzeichnete, blieben die Zahlen
der zeitweiligen Verhaftungen und kurzen Haftaufenthalte während des Jahres 2012 hoch und
erreichten ihre Höchststände im März zum Zeitpunkt des Papstbesuchs sowie Anfang November.
Die Schikanierung von Menschenrechtsverteidigern und anderen friedlichen Oppositions-
mitgliedern wurde fortgesetzt. Die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieb eingeschränkt,
auch wenn einige Menschenrechtsvereinigungen weiterhin tätig waren, die geduldet wurden, wenn
auch nicht gänzlich die Erlaubnis hatten, sich rechtmäßig niederzulassen. Bei der Meinungsfreiheit
sind leichte Verbesserungen zu verzeichnen, wobei die Veröffentlichung auf Pfarreiebene "Espacio
Laical" und die Zeitschrift "Temas" mehr Raum erhielten und die Regierung bei der Information der
Bürger proaktiver wurde (z.B. über die Folgen des Hurrikans Sandy) und auf öffentlichen Fernseh-
kanälen die Rolle der Menschenrechtsverteidiger zur Sprache brachte, auch wenn dies mit
abwertenden Formulierungen geschah.
Bei der Religions- und Weltanschauungsfreiheit haben sich 2012 insofern einige Verbesserungen
ergeben, als religiöse Prozessionen zugelassen wurden, der katholischen Kirche einige Gebäude
zurückgegeben wurden und ein weiterer katholischer Feiertag wiedereingeführt wurde. Ferner
waren Fortschritte bei den Rechten für die Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-
personen zu verzeichnen, da ein größerer öffentlicher Marsch genehmigt wurde und öffentliche
Diskussionen über einen künftigen Vorschlag für die Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe
stattfinden konnten.
Bei den Zielen der EU im Bereich der Menschenrechte für Kuba stand die Ratifizierung der Pakte
der Vereinten Nationen betreffend Menschenrechte, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit und freier
Personenverkehr im Mittelplunkt. Die EU hat den kubanischen Behörden bei verschiedenen
Gelegenheiten in Brüssel und in Havana ihre Besorgnis angesichts der zeitweiligen Verhaftungen
und des Fehlens von bürgerlichen Freiheitsrechten mitgeteilt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 262
DG C DE
Das Europäische Parlament hat mit 27 einschlägigen parlamentarischen Anfragen weiterhin sein
Interesse an Kuba bekundet; diese Anfragen waren vor allem an die Hohe Vertreterin gerichtet und
betrafen insbesondere die kurzfristige Schikanierung und Inhaftierungen von einzelnen Menschen-
rechtsverteidigern, Aktivisten und unabhängigen Journalisten sowie die Abschaffung der Ausreise-
erlaubnis. Weitere Fragen hatten das Embargo der USA und die humanitäre Hilfe der EU für Kuba
in der Zeit nach dem Hurrikan Sandy zum Gegenstand.
Dominica
Die EU ist weiterhin der wichtigste internationale Geber für das Commonwealth Dominica. Bei
zahlreichen Initiativen wurde im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) in unter-
schiedlichem Umfang Unterstützung mit Schwerpunkt auf dem wirtschaftlichen und dem sozialen
Sektor gewährt. Spezifische Beiträge für Menschenrechte und Demokratisierung für 2012 erfolgten
über das Amt des nationalen Anweisungsbefugten im Rahmen der Fazilität für technische Zusam-
menarbeit für nichtstaatliche Akteure. Diese Unterstützung diente zur Verbesserung der Fähigkeit
der NRO im Bereich der Sensibilisierung für spezifische Fragen. Die öffentliche Sensibilisierung
für bestimmte Fragen betreffend HIV/AIDS-positive Bürger, Frauenrechte, Lesben, Schwule,
Bisexuelle und Transgenderpersonen sowie andere schutzbedürftige Gruppen wurde als erwartetes
Ergebnis der NRO-Unterstützung behandelt. Die EU hat insbesondere empfohlen, dass Vertreter
des Kalinago-Volks als indigene Bevölkerungsgruppe zum Schutz der Interessen dieser besonders
schutzbedürftigen Gruppe nicht nur auf lokaler, sondern auch auf regionaler Ebene benannt werden
sollen. Dominica ist die einzige Insel in der östlichen Karibik, in der es heute noch eine indigene
Bevölkerungsgruppe gibt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 263
DG C DE
Dominikanische Republik
Die Dominikanische Republik ist eine funktionierende Demokratie mit einem starken Präsidialamt
und seine Parlamentswahlen wurden in jüngster Zeit als frei und fair erklärt. Die EU hat die Reform
der öffentlichen Verwaltung unterstützt und im Jahr 2012 zu einer gut funktionierenden Wahl-
beobachtung durch die Zivilgesellschaft beigetragen.
Die Menschenrechte werden formal geachtet, nachdem alle einschlägigen Übereinkommen mit
Ausnahme der Konvention betreffend Wanderarbeitnehmer und deren Familienangehörige unter-
zeichnet und ratifiziert worden sind. Im Jahr 2012 hat die Dominikanische Republik das Protokoll
zur Amerikanischen Konvention für Menschenrechte zur Abschaffung der Todesstrafe und das
Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
oder Strafe ratifiziert und seinen Standpunkt zur Todesstrafe bekräftigt. Jedoch geben außergericht-
liche Hinrichtungen durch die Polizei (290 im Jahr 2012) weiterhin Anlass zur Beunruhigung und
sind 2012 von Amnesty International hervorgehoben worden. Die EU führt einen regelmäßigen
politischen Dialog mit der Dominikanischen Republik, bei dem unter anderen die Fragen der
Menschenrechte zur Sprache kommen.
Die Frauenrechte sind zwar in der Verfassung verankert, sind aber wegen der Zunahme der
geschlechtsspezifischen Gewalt in Bedrängnis geraten. 2002 ist das Amt eines Ombudsmanns
geschaffen worden, doch ist noch keine Ernennung erfolgt.
Die dominikanische Zivilgesellschaft hat 2012 ambitioniertere Ziele entwickelt und an Einfluss
gewonnen und unter anderem eine Mobilisierung bei der Frage der geschlechtsspezifischen Gewalt
bewirkt. Die EU unterstützt die meisten der wichtigsten Organisationen und Initiativen zur Förde-
rung der Frauenrechte und der Teilhabe von Frauen in der Gesellschaft sowie zur Bekämpfung von
geschlechtsspezifischer Gewalt und hat deren Tätigkeiten mit dem politischen Dialog und der
Lobbyarbeit mit der Regierung, dem Parlament und den politischen Parteien begleitet.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 264
DG C DE
Eine schwierige Frage betrifft die mehreren Hunderttausenden haitianischen Migranten und deren
im Land geborene Nachkommen, von denen die meisten keine gültigen Ausweispapiere und keinen
geregelten Aufenthaltsstatus haben. Die EU hat im Rahmen des Stabilitätsinstruments die Arbeit im
Zusammenhang mit der Lage der haitianischen Migranten und der Nationalitätenrechte von Domi-
nikanern haitianischen Ursprungs unterstützt. Ferner hat die EU die wichtigste Organisation betref-
fend die Rechte von Behinderten unterstützt und damit einen Durchbruch bei der einschlägigen
Gesetzgebung erleichtert.
Grenada
Die Unterstützung der EU für Grenada ist durch die Unterstützung beim Aufbau nach dem Hurrikan
Ivan vorangekommen. Dessen Verwüstungen waren gewaltig, doch haben die gemeinsamen
Anstrengungen positive Ergebnisse erbracht. Bei der unmittelbaren Unterstützung für die
Menschenrechte stand die Aufrechterhaltung des De-facto-Moratoriums für die Anwendung der
Todesstrafe und des Dialogs über andere Fragen einschließlich Frauenrechte sowie Diskriminierung
von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgenderpersonen wie auch von HIV/AIDS-positiven
Einzelpersonen im Mittelpunkt.
Der nationale Anweisungsbefugte hat EU-Mittel an nichtstaatliche Akteure verteilt, um den natio-
nalen Dialog über die wichtigsten Fragen – Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans-
genderpersonen, Stärkung der Position der Frau in der Gesellschaft und Kinderrechte – weiter-
zuentwickeln. Die Regierung hat sich weiterhin verpflichtet, die Budgethilfe zur Weiterentwicklung
des Humankapitals und zur Verbesserung der Lebensqualität zu verwenden. Gesundheit und
Bildung sind Schwerpunkte bei den Staatsausgaben geworden, da das Land ein neues Programm zur
Armutsbekämpfung verabschiedet.
Die Delegation der EU hat thematische Demarchen in Bezug auf die Ratifizierung der Fakultativ-
protokolle 11b und 11c zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes und des IAO-Über-
einkommens 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit unternommen, auf welche die
örtlichen Behörden positiv reagiert haben.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 265
DG C DE
Haiti
Die Lage in Haiti ist im Jahr 2012 während mehrerer Monate durch politische Instabilität und das
Fehlen einer effektiven Regierung gekennzeichnet gewesen. Die Regierungsführung ist nach wie
vor schwach und immer noch durch die Folgen des Erdbebens vom Januar 2010 beeinträchtigt.
Die Durchführung verfassungsrechtlicher Änderungen im Jahr 2012 hat die Ernennung und Ein-
setzung der Mitglieder des Obersten Rates des Justizwesens und erstmals in der jüngsten
Geschichte Haitis die Schaffung eines Ständigen Rates für die Wahlen ermöglicht. Es wurde ein
Minister für Menschenrechte und die Bekämpfung extremer Armut ernannt. Es wurden soziale
Programme zur Verbesserung der Lebensbedingungen und des Zugangs zur Grundbildung für die
besonders benachteiligten sozialen Gruppen aufgelegt. Die Zahl der durch das Erdbeben vertrie-
benen und in Unterkünften lebenden Personen ist von 1,5 Mio. auf 350 000 zurückgegangen. Das
Justizwesen steht immer noch vor beträchtlichen Herausforderungen und es gibt kumulierte Ver-
zögerungen bei der Reform der haitianischen nationalen Polizei einschließlich der Strafverfolgungs-
und Ermittlungsfähigkeiten. Die Haftbedingungen waren wegen Überbelegung, die weitgehend mit
willkürlichen Verhaftungen und zahlreichen Fällen einer länger andauernden Untersuchungshaft
zusammenhing, nach wie vor schlecht.
Im Januar 2012 erklärte ein Gericht erster Instanz, dass die angeblichen Menschenrechts-
verletzungen, die vom ehemaligen Diktator Jean-Claude Duvalier während der Dauer seiner Präsi-
dentschaft begangen worden sein sollen, verjährt seien und dass er nur wegen Korruption und
Unterschlagung öffentlicher Gelder strafrechtlich verfolgt werden könne. Bezüglich des Berufungs-
verfahrens, das von mehreren Opferfamilien gegen dieses Urteil angestrengt wurde, erging 2012
keine Entscheidung.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 266
DG C DE
Haiti stimmte im März 2012 122 der 136 Empfehlungen der allgemeinen regelmäßigen Über-
prüfung zu. Zu den 14 Empfehlungen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung, die Haiti nicht
akzeptiert hat, gehören diejenigen betreffend die Hausarbeit von Kindern und die Weigerung Haitis,
einen Kodex für Kinderarbeit anzunehmen. Die Regierung hat erstmals einen nationalen Bericht
zum Pakt über bürgerliche und politische Rechte ausgearbeitet. Das haitianische Parlament hat den
Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und das Haager Über-
einkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der internationalen Adoption ratifiziert. Im November 2012 hat der vom Generalsekretär der
Vereinten Nationen ernannte Unabhängige Experte für Menschenrechte in Haiti seine 11. Mission
in dem Land durchgeführt.
Die EU hat im Jahre 2012 im Wege des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit mehrere Pro-
jekte in den Bereichen Gewalt gegen Frauen und Kinder einschließlich häuslicher Gewalt, Rechte
der haitianischen Migranten in der Dominikanischen Republik und zum Zwecke der Stärkung der
Organisationen der Zivilgesellschaft im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), des
Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte
(EIDHR) und des Fonds für die innere Sicherheit unterstützt. 6 Mio. EUR wurden für die Unter-
stützung der Organisation der nächsten Wahlrunden zur Ersetzung eines Drittels der Mitglieder des
Senats und aller örtlichen Verwaltungen sowie für die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus des
Ständigen Rates für die Wahlen zugewiesen. Allerdings konnte aufgrund von Spannungen zwischen
der Legislativ- und der Exekutivgewalt keine Einigung über die Zusammensetzung des Ständigen
Rates für die Wahlen erzielt werden, was zu weiteren Verzögerungen bei der Abhaltung der lange
überfälligen Wahlrunde geführt hat.
Die Zusammenarbeit mit der EU ist auch bei der Unterstützung der Anstrengungen der Regierung
um eine Verbesserung der Einhaltung der sozialen und wirtschaftlichen Rechte, einschließlich
Unterkunft, Gesundheit und Bildung, fortgesetzt worden.
Die Prioritäten bei den Menschenrechten im Bereich der Zusammenarbeit zwischen der EU und
Haiti sind Frauenrechte, inbesondere in Bezug auf Gewalt gegen Frauen, Kinderrechte, einschließ-
lich der Rechte von Kindern, die in Leibeigenschaft gehalten werden; Rechtspflege und Haft-
bedingungen sowie Stärkung der Organsationen der Zivilgesellschaft, die sich für Menschenrechte
einsetzen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 267
DG C DE
Jamaika
Jamaika hat die meisten Instrumente zum Schutz des humanitären Völkerrechts und der Menschen-
rechtsnormen ratifiziert. Jamaika ist Vertragspartei der meisten der wichtigsten internationalen
Menschenrechtsinstrumente. Zu den Hauptprioritäten der EU im Bereich der Menschenrechte für
Jamaika gehören die Verhängung der Todesstrafe, das angebliche Fehlverhalten der Sicherheits-
kräfte, der Umgang mit Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen, die Haft-
bedingungen sowie die Rechte von Frauen und Kindern.
Jamaika hält auch in jüngerer Zeit an der Todesstrafe für Mord fest, doch gilt seit 1998 ein De-
facto-Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe. Am 20. Dezember 2012 hat Jamaika in der
Generalversammlung der Vereinten Nationen erneut gegen die Resolution über ein Moratorium für
die Vollstreckung der Todesstrafe gestimmt. Es gibt anhaltende Berichte über übermäßige Gewalt-
anwendung seitens der Sicherheitskräfte und angebliche außergerichtliche Hinrichtungen. 2012
waren 219 Tötungen durch die Polizei zu verzeichnen, was einer Zunahme um 4 % gegenüber 2011
entspricht.
Die jamaikanischen Nichtregierungsorganisationen haben die Regierung seit Jahren eindringlich
ersucht, das Gesetz über das Verbot des Analverkehrs aufzuheben und ein Gesetz zur Bekämpfung
der Nichtdiskriminierung zum Schutz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-
Personen zu erlassen. Nach dem jamaikanischen Gesetz über strafbare Handlungen gegen Personen
darf bei Begehen der Straftat des Analverkehrs eine Höchststrafe von 10 Jahren verhängt werden.
2012 hat die Delegation sich durch eine Reihe verschiedener Tätigkeiten, die sich insbesondere auf
drei Hauptbereiche konzentrierten, d.h. Fragen betreffend Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans-
gender-Personen, inhaftierte Kinder und Geschlechtergleichstellung, verstärkt für die Förderung der
Menschenrechte eingesetzt. Im Lauf des Jahres 2012 wurden bei mehreren Projekten, die im
Rahmen des Programms der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)
finanziert werden, Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Bedingungen an Orten der Freiheits-
entziehung, dem Fehlverhalten der Polizei sowie den Rechten von Kindern und Frauen durchge-
führt. Im Rahmen des von der EU finanzierten Programms zur Reform des Sicherheitssektors
wurden 2012 in der Polizeiausbildungsschule die Menschenrechtsschulungen weiterhin durchge-
führt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 268
DG C DE
St. Kitts und Nevis
Die Unterstützung der EU für St. Kitts and Nevis hat sich auf die von der Regierung ausgewählte
Frage der Inneren Sicherheit als der zentralen Frage im Rahmen des 10. Europäischen Entwick-
lungsfonds konzentriert. Bei der Kriminalität war in den letzten Jahren eine zunehmende Tendenz
zu verzeichnen, welche die sozialen Strukturen der Gesellschaft bedroht. Diese Entwicklung voll-
zieht sich, trotzdem die Todesstrafe noch im Strafrecht verankert ist und 2008 ein Todesurteil voll-
streckt wurde; dies war der jüngste Fall einer Hinrichtung in der Karibik. Bei den Behörden sind
Demarchen in Bezug auf ein Moratorium bei der Todesstrafe unternommen worden und die
Gespräche mit den örtlichen Behörden und den NRO werden über die Fazilität für technische
Zusammenarbeit fortgesetzt.
Im Jahr der Olympischen Spiele in London fand in St. Kitts and Nevis im Rahmen der Initiative zur
olympischen Waffenruhe eine Veranstaltung zum Aufbau des Gemeinwesens statt, mit der der Ein-
fluss der Bandengewalt bekämpft werden soll.
Im Rahmen der nationalen Armutsbekämpfungsstrategie ist auf Sozialschutz und Entwicklung der
Humanressourcen als prioritäre Bereiche abgestellt worden. Die Stärkung der Postion des Gemein-
wesens und das Sicherheitsmanagement sind die zentralen Ansatzpunkte zur Verringerung der
Auswirkungen der Kriminalität auf die Gesellschaft.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 269
DG C DE
St. Lucia
St. Lucia hat wie viele andere Inseln in der Region mit dem zunehmenden Vorkommen von häus-
licher Gewalt, sexuellem Missbrauch von Kindern, brutalem Vorgehen der Polizei und Diskrimi-
nierung einiger Minderheitsgruppen, insbesondere der Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans-
genderpersonen zu kämpfen.
Das Land hält an einem De-facto-Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe fest, das von der
EU beobachtet wird.
Die EU hat ihr Handeln ungeachtet der Bedeutung dieser Fragen auf die Prioritäten der örtlichen
Interessengruppen ausgerichtet. Als Teil der Millenniums-Entwicklungsziele ist die allgemeine
Gesundheitsversorgung eine Priorität für die Amtsträger gewesen. Der Großteil der Hilfe der Euro-
päischen Union ist dem lucianischen Gesundheitswesen zugewiesen worden. Mehr als 23 Mio.
EUR sind dem Bau des nationalen Krankenhauses zugeflossen, das für einen breiten Querschnitt
der Bevölkerung gedacht ist. Diese Hilfe bei der Reform des schutzbedürftigen Gesundheitssektors
wird einen größeren Zugang zu einer bezahlbaren Gesundheitsversorgung für die ortsansässige
Bevölkerung ermöglichen und zu einer verbesserten Lebensqualität führen.
Als Teil der Initiative betreffend die Millenniums-Entwicklungsziele wurden weitere Mittel in Höhe
von 810 000 EUR gewährt, um das Land bei seiner sozialen Weiterentwicklung zu unterstützen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 270
DG C DE
St. Vincent und die Grenadinen
St. Vincent und die Grenadinen haben viele internationale Menschenrechtskonventionen unter-
zeichnet. Die Mittelknappheit hat dazu geführt, dass die Insel bei der Berichterstattung und der
Umsetzung bestimmter Anforderungen in Rückstand geraten ist. Das Land hat ein De-facto-
Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe aufrechterhalten; in der Justizvollzugsanstalt der
Insel gibt es jedoch noch Häftlinge, die auf ihre Hinrichtung warten. Seit 1998 wurde keine Hin-
richtung mehr vorgenommen.
Ungeachtet der Aktivitäten nichtstaatlicher Akteure im Bereich der Menschenrechte mangelt es bei
Menschenrechtsfragen in beträchtlichem Ausmaß an der Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Die
EU hat über die Fazilität für technische Zusammenarbeit Unterstützung in Höhe von 780 000 EUR
zur Förderung der Aktivitäten der NRO bereitgestellt. Die nichtstaatlichen Akteure konnten die
Kluft überbrücken und sind mit der Regierung in Bezug auf Strategien und Maßnahmen, die nicht
nur die Menschenrechte, sondern auch die Stärkung der wirtschaftlichen Selbstbestimmung
berühren, in Kontakt getreten.
Es ist eine weit verbreitete Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-
personen zu verzeichnen. Die Menschenrechtsvereinigung von St. Vincent und die Grenadinen hat
sich für die Sache vieler Minderheitengruppen eingesetzt und die Regierung und die Amtsträger zur
Durchführung einer Reform aufgefordert, wobei sie insbesondere als Interessengruppe für angeb-
liche Opfer von brutalem Vorgehen der Polizei handelte. Diese Vereinigung handelt als Teil der
NSA-Gruppe, da es in dem Land keine etablierte und anerkannte Menschenrechtsinstitution gibt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 271
DG C DE
Trinidad und Tobago
Die Abschaffung der Todesstrafe gehört in dem Land weiterhin zu den schwierigsten Menschen-
rechtsfragen, gefolgt von Gewalt gegen Frauen und Kinder und Rechten von Lesben, Schwulen,
Bisexuellen und Transgenderpersonen. Die Delegation der EU hat am 21.September 2012 an dem
vierten Regionalen Forum zur Stärkung der Inter-Amerikanischen Menschenrechtskommission teil-
genommen. Auf dem Forum wurde hervorgehoben, dass die Sensibilisierung für Menschenrechte
an der Basis verbessert und die Menschenrechtsverteidiger gestärkt werden müssen. Zu diesem
Zweck hat die Delegation der EU die Menschenrechtsverteidiger unterstützt, indem über das Pro-
gramm für die Fazilität für technische Zusammenarbeit im Rahmen des 10.EEF Finanzhilfe (40 000
EUR) für die Verbesserung der Sensibilisierung und des Kapazitätsaufbaus für Menschenrechts-
fragen, wie die Rechte von Jugendlichen, häusliche Gewalt, Menschenhandel und das Recht auf
einen angemessenen Lebensstandard, bereitgestellt wurde.
In den Entwicklungshilfeprogrammen der EU wird auf Menschenrechtsfragen eingegangen, indem
unter anderem Hilfe in Höhe von 2,1 Mio. EUR bei der Umsetzung der Initiative für Transparenz in
der Rohstoffwirtschaft und von 1,2 Mio. EUR an technischer Unterstützung für die Einrichtung von
Überwachungs- und Evaluierungsabteilungen in den Fachministerien bereitgestellt wurde. Die EU
hat ferner technische Unterstützung in Höhe von 140 000 EUR zur Unterstützung der demo-
kratischen Strukturen durch Stärkung der Unabhängigkeit, der Rechenschaftspflicht und der Trans-
parenz des Parlaments bereitgestellt.
Am 11. Dezember 2012 ist die EU in Zusammenarbeit mit allen in Trinidad und Tobago vertretenen
Missionen im Rahmen eines Dialogtreffens mit Menschenrechtsverteidigern zusammengetroffen.
Im Kontext des Welttags gegen die Todesstrafe hat die EU mit den Mitgliedstaaten bei der Förde-
rung einer Reihe von Sensibilisierungsmaßnahmen, wie beispielsweise der Ausstrahlung des Videos
der EU "Death has no Appeal", zusammengearbeitet und an Konferenzen teilgenommen, die von
den Mitgliedstaaten der EU anlässlich des Tags der Menschenrechte veranstaltet wurden.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 272
DG C DE
Article I. Annex I – Table of abbreviations
ACC Audiovisual Coordination Council
ACP African, Caribbean and Pacific Group of States
AHB Anti-Homosexuality Bill
ASEAN Association of Southeast Asian Nations
ASEM Asia Europe Meeting
ATIDE Association Tunisienne pour l'Intégrité et la Démocratie des Elections
AU African Union
BICI Bahrain Independent Commission of Inquiry
CAT Convention against Torture
CBSS Country Based Support Scheme
CD Community of Democracies
CEDAW Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women
CENI Independent National Election Commission
CFSP Common foreign and security policy
CIA Central Intelligence Agency
CICIG International Commission against Impunity in Guatemala
CNDH National Human Rights Commission
CNES Conseil National Economique et Social
CoE Council of Europe
CONAC National Anti-Corruption Commission
CoNI Commission of National Inquiry
CRC Convention on the Rights of the Child
CRC Convention on the Rights of the Child
CRDP Convention of the Rights of Disabled Persons
CRPD Convention of the rights of persons with disabilities
CSDP Common Security and Defence Policy
CSO Civil Society Organisation
CV Cape Verde
CVJR Commission Vérité Justice et Réconciliation
DCFTA Deep and Comprehensive Free Trade Area
DCI Development Cooperation Instrument
DE Germany
DEVCO EU Commission Directorate General for Development and Cooperation
DIDH Délégation interministérielle aux droits de l'homme
DK Denmark
DP Democratic Party
DPRK Democratic People's Republic of Korea
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 273
DG C DE
DRC Democratic Republic of Congo
EaPIC Eastern Partnership Integration and Cooperation programme
EAT Election Assessment Team
EBRD European Bank for Reconstruction and Development
EDF European Development Fund
EEA European Economic Area
EEM Election Expert Mission
EFTA European Free Trade Association
EIB European Investment Bank
EIDHR European Instrument for Democracy and Human Rights
EITI Extractive Industries Transparency Initiative
ENP European Neighbourhood Policy
ENPI European Neighbourhood and Partnership Instrument
EOM Election Observation Mission
EP European Parliament
EU European Union
EUJUST LEX EU Rule of Law Mission for Iraq
EUPOL AFGHANISTAN European Union Police Mission in Afghanistan
EUPOL COPPS EU Coordination Office for Palestinian Office Support
EVAW Elimination of Violence Against Women Law
FGM Female Genital Mutilation
FM Foreign minister
FoRB Freedom of Religion or Belief
FPI Foreign Policy Instruments
GBAO Gorno-Badakshan Province
GBV Gender-based violence
GCC Gulf Cooperation Council
GCS Gender Co-ordination mechanism
GGDC Good Governance and Development Contract
GoI Government of India
GPA Global Political Agreement
GSP Generalized System of Preferences
HIV Human immunodeficiency virus
HoM Head of mission
HR/VP High representative / Vice-president
HRC Human Rights Council
HRD Human rights defenders
HRDO Human Rights Defender's Office
ICC International Criminal Court
ICCPR International Covenant on Civil and Political Rights
ICESCR International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights
ICHR Independent Commission for Human Rights
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 274
DG C DE
ICJ International Court of Justice
IDP Internally Displaced People
IEC Independent electoral commission
IfS Instrument for Stability
IHCHR Independent High Commission for Human Rights
IHL International humanitarian law
IHRL International human rights law
ILO International Labour Organisation
IOM International Organization for Migration
IPA Instrument for Pre-Accession Assistance
JLS Justice, Freedom and Security
JPA Joint Parliamentary Assembly
JWF Joint Way Forward
LAS League of Arab States
LGBT Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender
LGBTI Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender and Intersex
MDG Millennium development goals
MEC Malawi Electoral Commission
MEP Member of Parliament
MEPP Middle East Peace Process
MERCOSUR Mercado Común del Sur
MINURSO United Nations Mission for the Referendum in Western Sahara
NAPWA National Action Plan for Women
NGO Non-governmental organizations
NHRAP National Human Rights Action Plan
NHRC National Human Rights Commission
NSA Non State Actors Advisory panel
ODIHR Office for Democratic Institutions and Human Rights
OMCV Associação Organização das Mulheres de Cabo Verde
OPCAT Optional Protocol to the convention against Torture
OSCE Organisation for Security and Cooperation in Europe
PA Palestinian Authority
PAJED Projet d'Appui à la Justice et à l'Etat de Droit
PALOP Portuguese-speaking African countries
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 275
DG C DE
PAREDA Projet d'Actions pour le Renforcement de l'Etat de Droit et des Associations
PASTAGEP Programme d’appui au développement du système statistique national pour la
promotion de la gouvernance et le suivi/évaluation de la pauvreté
PCA Partnership and Cooperation Agreement
PDO Public Defender’s Office
PEC Permanent Electoral Council
PIDCP Pacte International relatif aux Droits Civils et Politiques
PM Prime Minister
PNG Papua New Guinea
PSC Political and Security Committee
RENAPDDHO National network for the protection of human rights defenders
RTL Re-education Through Labour
SGBV Sexual and gender-based violence
SPRING Support for Partnership, Reform and Inclusive Growth
SR Special Rapporteur
SSMB Same Sex Marriage Bill
TAIEX Technical Assistance and Information Exchange instrument
TMAF Tokyo Mutual Accountability Framework
TRC Truth and Reconciliation Commission
UAE United Arab Emirates
UDP United Democratic Party
UK United Kingdom
UN United Nations
UNAMA United Nations Assistance Mission to Afghanistan
UNASUR Union of South American Nations
UNDP United Nations Development Programme
UNFPA United Nations Population Fund
UNGA United Nations General Assembly
UNICEF United Nations Children's Fund
UNMIT United Nations Integrated Mission in Timor-Leste
UNODC United Nations Office on Drugs and Crime
UNSC United Nations Security Council
UNSCR United Nations Security Council Resolution
UNSG Secretary-General of the United Nations
UPR Universal Periodic Review
WIMSA Working Group on Indigenous Minorities of Southern Africa
ZGF Zambian Governance Foundation
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
Brüssel, den 11. Juni 2014
(OR. en)
10848/14
LIMITE
COHOM 97
PESC 596
CSDP/PSDC 352
FREMP 119
INF 213
JAI 506
RELEX 493
VERMERK
Absender: Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee
Empfänger: Ausschuss der Ständigen Vertreter
Betr.: Entwurf des EU-Jahresberichts 2013 über Menschenrechte und Demokratie in
der Welt
Die Delegationen erhalten in der Anlage den Entwurf des EU-Jahresberichts 2013 über
Menschenrechte und Demokratie in der Welt, wie er vom Politischen und Sicherheitspolitischen
Komitee am 11. Juni 2014 mit Ausnahme der Verwendung des Begriffs "Palästina", was vom AStV
weiter geprüft werden muss, vereinbart wurde.
10848/14 ds/DK/cat 1
DG C 2B LIMITE DE
ANLAGE
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ............................................................................................................................................. 10
Überblick .......................................................................................................................................... 12
I Menschenrechte und Demokratie in allen Politikfeldern der EU ....................................... 26
1. Einbeziehung der Menschenrechte in alle Folgenabschätzungen ........................................... 26
2. Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft (einschließlich der Vereinigungs- und
Versammlungsfreiheit)................................................................................................................... 28
3. Regelmäßige Bewertung der Umsetzung ................................................................................ 32
II Förderung der Universalität der Menschenrechte ............................................................... 33
4. Universelle Achtung der Menschenrechte .............................................................................. 33
5. Menschenrechts- und Demokratiekultur beim auswärtigen Handeln der EU ......................... 35
III Verfolgung kohärenter Politikziele auf interner und auf internationaler Ebene ........... 37
6. Wirksame Unterstützung der Demokratie............................................................................... 37
7. Eine ständige Kapazität für Menschenrechtsfragen und Demokratie im Rat der EU ............. 40
8. Gewährleistung einer umfassenderen Politikkohärenz ........................................................... 42
9. Achtung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ............................................. 43
IV. Menschenrechte in allen Bereichen und Instrumenten der EU-Außenpolitik ............... 44
10. Streben nach einem rechtebasierten Ansatz in der Entwicklungszusammenarbeit ............. 44
11. Ausgestaltung des Handels in einer den Menschenrechten förderlichen Weise ................. 46
12. Einbeziehung der Menschenrechte in Konfliktprävention und Krisenmanagement ........... 49
13. Verankerung der Menschenrechte in Tätigkeiten zur Terrorismusbekämpfung ................. 51
14. Gewährleistung einer auf die Menschenrechte gestützten externen Dimension der Arbeit
im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR) ...................................................... 53
15. Höherer Stellenwert der Menschenrechte in der externen Dimension der Beschäftigungs-
und Sozialpolitik ............................................................................................................................ 55
V. Umsetzung der Prioritäten der EU auf dem Gebiet der Menschenrechte .......................... 59
16. Abschaffung der Todesstrafe ............................................................................................... 59
17. Abschaffung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe .................................................................................................................. 62
18. Wirksame Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern ................................................ 65
19. Förderung und Schutz der Rechte des Kindes ..................................................................... 67
20. Schutz der Rechte von Frauen und Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt ................ 70
21. Einhaltung des humanitären Völkerrechts .......................................................................... 75
22. Ausübung der Menschenrechte durch Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und
Intersexuelle (LGBTI).................................................................................................................... 78
10848/14 ds/DK/cat 2
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
23. Religions- und Weltanschauungsfreiheit ............................................................................. 81
24. Meinungsfreiheit online und offline .................................................................................... 84
25. Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte ....................... 86
26. Justiz .................................................................................................................................... 89
27. Reaktion auf Verstöße: Gewährleistung der Ahndung ........................................................ 91
28. Förderung der Wahrung der Rechte der Angehörigen von Minderheiten ........................... 93
29. Wirksamere Politik in Bezug auf indigene Völker ............................................................. 96
30. Menschenrechte für Personen mit Behinderungen ............................................................ 100
VI. Bilaterale Zusammenarbeit mit Partnern ........................................................................ 102
31. Einfluss vor Ort durch maßgeschneiderte Herangehensweisen ........................................ 102
32. Einfluss durch Dialog ........................................................................................................ 103
33. Wirksame Nutzung und Zusammenspiel der Instrumente der EU-Außenpolitik ............. 105
VII. Zusammenarbeit in multilateralen Institutionen ............................................................. 106
34. Voranbringen eines effektiven Multilateralismus ............................................................. 106
35. Effektive Lastenteilung im Rahmen der VN ..................................................................... 107
36. Verbesserte regionale Menschenrechtsmechanismen ....................................................... 113
Beitrag des Europäischen Parlaments (EP) zum EU-Jahresbericht 2013 über Menschenrechte
und Demokratie in der Welt ......................................................................................................... 119
Länder- und regionenspezifische Themen ................................................................................... 153
I Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer .............................................................. 153
Albanien ....................................................................................................................................... 154
Bosnien und Herzegowina ........................................................................................................... 154
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ........................................................................ 155
Island ............................................................................................................................................ 155
Das Kosovo .................................................................................................................................. 156
Montenegro .................................................................................................................................. 156
Serbien ......................................................................................................................................... 156
Türkei ........................................................................................................................................... 157
II EWR- und EFTA-Länder ..................................................................................................... 158
Norwegen ..................................................................................................................................... 158
Schweiz ........................................................................................................................................ 158
III Europäische Nachbarschaftspolitik .................................................................................. 160
Östliche Partnerschaft .................................................................................................................. 160
10848/14 ds/DK/cat 3
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Armenien ...................................................................................................................................... 161
Aserbaidschan .............................................................................................................................. 163
Georgien ....................................................................................................................................... 165
Belarus ......................................................................................................................................... 167
Republik Moldau.......................................................................................................................... 170
Ukraine ......................................................................................................................................... 172
Südlicher Mittelmeerraum ........................................................................................................... 175
Ägypten ........................................................................................................................................ 177
Israel ............................................................................................................................................. 179
[Palästina]..................................................................................................................................... 182
Jordanien ...................................................................................................................................... 184
Libanon ........................................................................................................................................ 186
Syrien ........................................................................................................................................... 188
Tunesien ....................................................................................................................................... 190
Algerien ........................................................................................................................................ 192
Marokko ....................................................................................................................................... 194
Westsahara ................................................................................................................................... 197
Libyen .......................................................................................................................................... 198
IV Russland und Zentralasien ................................................................................................. 201
Russland ....................................................................................................................................... 201
Zentralasien (Region) ................................................................................................................... 204
Kasachstan ................................................................................................................................... 205
Kirgisische Republik .................................................................................................................... 206
Tadschikistan ............................................................................................................................... 207
Turkmenistan ............................................................................................................................... 209
Usbekistan .................................................................................................................................... 210
V Afrika ...................................................................................................................................... 211
Afrikanische Union – Gemeinsame Strategie Afrika-EU ............................................................ 211
Angola .......................................................................................................................................... 212
Benin ............................................................................................................................................ 213
Botsuana ....................................................................................................................................... 214
Burkina Faso ................................................................................................................................ 215
Burundi ........................................................................................................................................ 216
Kamerun ....................................................................................................................................... 218
Kap Verde .................................................................................................................................... 220
10848/14 ds/DK/cat 4
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Zentralafrikanische Republik ....................................................................................................... 221
Tschad .......................................................................................................................................... 222
Komoren....................................................................................................................................... 224
Republik Kongo (Brazzaville) ..................................................................................................... 225
Côte d'Ivoire ................................................................................................................................. 227
Demokratische Republik Kongo .................................................................................................. 229
Dschibuti ...................................................................................................................................... 231
Äquatorialguinea .......................................................................................................................... 231
Eritrea ........................................................................................................................................... 232
Äthiopien ...................................................................................................................................... 233
Gabun ........................................................................................................................................... 235
Gambia ......................................................................................................................................... 236
Ghana ........................................................................................................................................... 237
Guinea .......................................................................................................................................... 238
Guinea-Bissau .............................................................................................................................. 239
Kenia ............................................................................................................................................ 241
Lesotho ......................................................................................................................................... 241
Liberia .......................................................................................................................................... 243
Madagaskar .................................................................................................................................. 244
Malawi ......................................................................................................................................... 245
Mali .............................................................................................................................................. 246
Mauretanien ................................................................................................................................. 247
Mauritius ...................................................................................................................................... 248
Mosambik .................................................................................................................................... 249
Namibia ........................................................................................................................................ 251
Niger............................................................................................................................................. 252
Nigeria .......................................................................................................................................... 253
Ruanda ......................................................................................................................................... 255
São Tomé und Príncipe ................................................................................................................ 256
Senegal ......................................................................................................................................... 257
Seychellen .................................................................................................................................... 258
Sierra Leone ................................................................................................................................. 259
Somalia......................................................................................................................................... 260
Südafrika ...................................................................................................................................... 262
Südsudan ...................................................................................................................................... 264
10848/14 ds/DK/cat 5
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Sudan ............................................................................................................................................ 265
Swasiland ..................................................................................................................................... 266
Tansania ....................................................................................................................................... 267
Togo ............................................................................................................................................. 268
Uganda ......................................................................................................................................... 269
Sambia .......................................................................................................................................... 271
Simbabwe ..................................................................................................................................... 273
VI Naher und Mittlerer Osten und Arabische Halbinsel ..................................................... 274
Bahrain ......................................................................................................................................... 274
Iran ............................................................................................................................................... 275
Irak ............................................................................................................................................... 276
Kuwait .......................................................................................................................................... 278
Oman ............................................................................................................................................ 279
Katar ............................................................................................................................................. 279
Saudi-Arabien .............................................................................................................................. 280
Vereinigte Arabische Emirate ...................................................................................................... 281
Jemen ........................................................................................................................................... 281
VII Asien ..................................................................................................................................... 283
Afghanistan .................................................................................................................................. 283
Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN) .......................................................................... 286
Bangladesch ................................................................................................................................. 287
Bhutan .......................................................................................................................................... 289
Brunei ........................................................................................................................................... 290
Myanmar/Birma ........................................................................................................................... 290
Kambodscha ................................................................................................................................. 294
China ............................................................................................................................................ 296
Taiwan .......................................................................................................................................... 299
Indien ........................................................................................................................................... 300
Indonesien .................................................................................................................................... 302
Japan............................................................................................................................................. 303
Republik Korea ............................................................................................................................ 304
Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) ............................................................................ 306
Laos .............................................................................................................................................. 307
Malaysia ....................................................................................................................................... 308
Malediven..................................................................................................................................... 310
10848/14 ds/DK/cat 6
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Mongolei ...................................................................................................................................... 312
Nepal ............................................................................................................................................ 313
Pakistan ........................................................................................................................................ 314
Philippinen ................................................................................................................................... 316
Singapur ....................................................................................................................................... 317
Sri Lanka ...................................................................................................................................... 318
Thailand ....................................................................................................................................... 319
Timor-Leste .................................................................................................................................. 321
Vietnam ........................................................................................................................................ 322
VIII Ozeanien ........................................................................................................................... 324
Australien ..................................................................................................................................... 324
Fidschi .......................................................................................................................................... 324
Kleine pazifische Inselstaaten – Kiribati, Republik Marschallinseln, die föderierten Staaten von
Mikronesien, Nauru, Palau, Tonga, Tuvalu ................................................................................. 325
Neuseeland ................................................................................................................................... 327
Papua-Neuguinea ......................................................................................................................... 327
Samoa ........................................................................................................................................... 329
Salomonen .................................................................................................................................... 329
Vanuatu ........................................................................................................................................ 330
IX Amerika................................................................................................................................ 331
Kanada ......................................................................................................................................... 331
USA .............................................................................................................................................. 331
X Lateinamerika ........................................................................................................................ 334
Argentinien................................................................................................................................... 334
Bolivien ........................................................................................................................................ 334
Brasilien ....................................................................................................................................... 335
Chile ............................................................................................................................................. 337
Kolumbien .................................................................................................................................... 338
Costa Rica .................................................................................................................................... 339
Ecuador ........................................................................................................................................ 339
El Salvador ................................................................................................................................... 340
Guatemala .................................................................................................................................... 341
Honduras ...................................................................................................................................... 342
Mexiko ......................................................................................................................................... 343
Nicaragua ..................................................................................................................................... 345
10848/14 ds/DK/cat 7
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Panama ......................................................................................................................................... 346
Paraguay ....................................................................................................................................... 347
Peru .............................................................................................................................................. 348
Uruguay ........................................................................................................................................ 349
Venezuela ..................................................................................................................................... 350
XI Karibik ................................................................................................................................. 351
Antigua und Barbuda ................................................................................................................... 351
Bahamas ....................................................................................................................................... 351
Barbados....................................................................................................................................... 352
Belize ........................................................................................................................................... 353
Kuba ............................................................................................................................................. 354
Dominica ...................................................................................................................................... 355
Dominikanische Republik ............................................................................................................ 356
Grenada ........................................................................................................................................ 357
Guyana ......................................................................................................................................... 357
Haiti .............................................................................................................................................. 358
Jamaika......................................................................................................................................... 359
St. Kitts und Nevis ....................................................................................................................... 359
St. Lucia ....................................................................................................................................... 360
St. Vincent und die Grenadinen ................................................................................................... 360
Suriname ...................................................................................................................................... 361
Trinidad und Tobago .................................................................................................................... 361
10848/14 ds/DK/cat 8
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Ein Strategischer Rahmen der EU
für Menschenrechte und Demokratie
THEMENSPEZIFISCHER BERICHT
10848/14 ds/DK/cat 9
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Vorwort
Bei der Vorlage des ersten Jahresberichts über Demokratie und Menschenrechte im Jahre 2009 habe
ich mir zum Ziel gesetzt, mich noch stärker und effizienter für die Förderung und den Schutz der
Menschenrechte überall auf der Welt einzusetzen. Seitdem haben wir uns unablässig darum bemüht,
dass die Menschen auf der ganzen Welt dieselbe Würde und Freiheiten in Anspruch nehmen kön-
nen, die wir oftmals für selbstverständlich halten. Die Verpflichtung, diese Werte innerhalb unserer
Union und auch weltweit zu schützen, ist ein Grundpfeiler der EU. Ich glaube, dass die Bürger der
Europäischen Union genau dies von uns erwarten.
In einer Zeit, in der die demokratischen Werte in vielen Teilen der Welt in Frage gestellt werden, ist
die Verteidigung der Menschenrechte keine leichte Aufgabe. In den letzten Jahren waren wir Zeuge
bedeutsamere Entwicklungen im Nahen Osten, in Nordafrika und erst vor kurzem in unserer östli-
chen Nachbarschaft, als die Menschen sich erhoben, um ihre Rechte einzufordern. Es war nicht ein-
fach, strategisch auf dieses sich rasch wandelnde Umfeld zu reagieren. Doch hat die EU nicht nach-
gelassen, diejenigen, die für ihre Rechte, ihre Würde und für friedliche demokratische Reformen
kämpfen, in erheblichem Maße zu unterstützen. Wir haben Rückschläge erlitten, und in einigen der
betreffenden Länder sind die Fortschritte zum Stillstand gekommen, es sind jedoch auch bemer-
kenswerte Erfolge zu verzeichnen.
Wir sind heute entschlossener denn je, die Menschenrechtsagenda in unserer Nachbarschaft und
weltweit voranzubringen. Wir haben die Politiken, Verfahren und Instrumente der EU reformiert
und verstärkt, um die Menschenrechte zu fördern und sicherzustellen, dass sie sich vor Ort positiv
auswirken. Sicherlich sind wir schon weit gekommen. Die Annahme des Strategischen Rahmens
und des Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie im Juni 2012 stellt einen Meilenstein
dar. Bei der Umsetzung des Aktionsplans haben wir unsere Arbeitsmethoden verbessert, ein Netz
von Ansprechpartnern für Menschenrechtsfragen in den EU-Delegationen und Hauptquartieren
geschaffen und Leitlinien zur Förderung der EU-Politiken in den wichtigsten Menschenrechts-
bereichen angenommen. Wir haben fast 150 länderspezifische Menschenrechtsstrategien ausgear-
beitet und führen nach wie vor mit zahlreichen Ländern Menschenrechtskonsultationen.
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2013 haben wir eine Reihe wichtiger Ziele erreicht. Wir haben EU-Leitlinien in den Bereichen
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit sowie zur Förderung der Menschenrechte von Lesben,
Schwulen, Bisexuellen, Transgender-Personen und Intersexuellen angenommen. Außerdem haben
wir viel für die vollständige Einbeziehung der Menschenrechte in unsere gesamte Außenpolitik,
einschließlich der Handels-, der Entwicklungs- und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidi-
gungspolitik getan. Dadurch ist gewährleistet, dass die Menschenrechte der rote Faden sind, der
sich durch unser gesamtes Handeln zieht.
Die Achtung der Menschenrechte stellt für die EU ein Grundprinzip dar. Überall und gegenüber
allen Gesprächspartnern stellen die Menschenrechte für mich einen integralen Bestandteil der
Gespräche dar. Stavros Lambrinidis, den ich zum EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte
ernannt habe, hat sich auch sehr dafür eingesetzt, die Kontakte zu unseren wichtigsten Partnern zu
pflegen und überall auf der Welt für unsere Werte zu werben.
In diesem Jahresbericht ist aufgezeichnet, was wir 2013 im gesamten Spektrum der Außen-
beziehungen der EU für die Menschenrechte getan haben. Er beschreibt unsere unablässigen
Bemühungen, die zentralen Werte und Prinzipien, auf denen die Union beruht, auf internationaler
Ebene zu fördern.
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Überblick
Auch 2013 hat die EU sich wieder aktiv für die weltweite Achtung der Menschenrechte eingesetzt.
In öffentlichen Erklärungen und diskreten diplomatischen Kontakten, bei bilateralen Gesprächen
und multilateralen Treffen sowie in ihren Entwicklungshilfeprogrammen hat die EU die Menschen-
rechte generell berücksichtigt und zu einer Priorität gemacht. Maßgeblich für alle diese Arbeiten
sind nach wie vor der Strategische Rahmen und der Aktionsplan für Menschenrechte und Demo-
kratie1, die im Juni 2012 angenommen worden waren und darauf abzielen, die Menschenrechts-
politik der EU noch effizienter und kohärenter zu gestalten und Menschenrechte und Demokratie in
den Mittelpunkt ihrer Außenpolitik und ihres auswärtigen Handelns zu stellen, und zwar auch in
Politikbereichen wie Handel, Investitionen und Entwicklung sowie in der Gemeinsamen Sicher-
heits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und bei den externen Dimensionen von Justiz und Inneres
und der Beschäftigungs- und Sozialpolitik.
Der Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt hat die Tätigkeiten und Erfolge
der EU im Jahre 2013 zum Gegenstand, einschließlich der Fortschritte bei der Ausführung der 97
spezifischen Aufgaben des Aktionsplans. Der Klarheit halber ist der Bericht wie der Aktionsplan
aufgebaut: In jedem Abschnitt von Teil A des Berichts wird zusammengefasst, inwieweit der
entsprechende Teil des Aktionsplans bisher durchgeführt ist.
2013 standen die Menschenrechte stets ganz oben auf der Tagesordnung der Hohen Vertreterin der
EU für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Catherine
Ashton. Während des gesamten Jahres 2013 hat die Hohe Vertreterin die Tätigkeit der EU zur
Förderung der Menschenrechte geleitet, wobei die wirkliche Einbeziehung von Menschenrechts-
fragen in alle außenpolitischen Bereiche im Mittelpunkt stand.
1 http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/131181.pdf
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http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/131181.pdf
Das Thema der Menschenrechte bietet sich für politische Dialoge und hochrangige Besuche an. Die
Hohe Vertreterin erörtert Menschenrechtsfragen mit den strategischen Partnern der EU sowie auf
ihren umfangreichen Reisen in die Nachbarschaft der EU und in Länder, die sich im Übergang
befinden. 2013 hat sie beispielsweise während des Treffens der Task Force EU-Myanmar mit den
Behörden in Myanmar/Birma vereinbart, einen Menschenrechtsdialog zwischen der EU und
Myanmar/Birma aufzunehmen, dessen erstes Treffen Mitte 2014 stattfinden soll. In Bahrain hat sie
die Freilassung der Personen gefordert, die wegen friedlicher politischer Betätigung festgenommen
worden waren. In Ägypten hat sie wiederholt dazu aufgerufen, die Menschenrechte zu achten, was
eine unerlässliche Voraussetzung für den Übergang zur Demokratie darstellt. Die Hohe Vertreterin
und ihr Sprecher haben zahlreiche Erklärungen abgegeben, denen zufolge die EU bereit ist, die
Menschenrechte und Menschenrechtsverteidiger entschlossen zu unterstützen.
2013 war auch das erste ganze Jahr des Mandats des EU-Sonderbeauftragten (EUSR) für Men-
schenrechte, Stavros Lambrinidis. EURS Lambrinidis hat sich in erster Linie darauf konzentriert,
das Menschenrechtsengagement der EU mit den strategischen Partnerländern der EU zu verstärken,
Menschenrechtsprobleme gegenüber Ländern im Übergang in zentralen Regionen zur Sprache zu
bringen, die Außenwirkung und das Engagement der EU für multilaterale und regionale Menschen-
rechtsmechanismen (Vereinte Nationen, Europarat, OSZE, ASEAN, Afrikanische Union, OIC) zu
steigern und die Zusammenarbeit der EU mit der Zivilgesellschaft und deren Förderung weltweit zu
intensivieren. Thematisch hat sich der EUSR weiterhin auf den Schutz von NRO und Menschen-
rechtsverteidigern und die Erweiterung ihres Spielraums, die Förderung der Universalität der
Menschenrechte, die Steigerung der Effizienz der Menschenrechtsdialoge der EU und die Förde-
rung der thematischen Hauptprioritäten der EU, auch derjenigen, die in den kürzlich angenom-
menen Menschenrechtsleitlinien enthalten sind, konzentriert.
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Durch diese Arbeit und Besuche in mehr als zwölf Ländern (u.a. China, Russland, den Vereinigten
Staaten, Ägypten, Bahrain, Myanmar/Birma, Indonesien und Südafrika) und das prinzipientreue
Engagement mit Hunderten wichtiger Akteure hat der EUSR die Menschenrechtspolitik der EU
wesentlich kohärenter, effizienter und außenwirksamer gestaltet; des Weiteren hat er sich bemüht,
die wichtige Arbeit bestehender Menschenrechtsstrukturen der EU und der Mitgliedstaaten zu
unterstützen, und die Voraussetzungen für einen vertieften Dialog und ein ergebnisorientiertes
Engagement mit ausländischen Regierungen, internationalen Organisationen und der Zivilgesell-
schaft auf der ganzen Welt geschaffen. Der EUSR untersteht der Hohen Vertreterin und arbeitet
unter der Leitung der Botschafter im PSK des Rates und in Absprache mit dem EAD, der Europäi-
schen Kommission und dem Europäischen Parlament.
Die Annahme der länderspezifischen Menschenrechtsstrategien, in denen die vorrangigen
Menschenrechtsfragen festgelegt sind, in denen die EU in den einzelnen Ländern, in denen sie
vertreten ist, tätig wird, wurde 2013 fast abgeschlossen. 146 Strategien wurden entworfen, während
123 Strategien vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee endgültig gebilligt wurden.
Alle EU-Delegationen und GSVP-Missionen und -Operationen haben bis Ende 2012 eine Anlauf-
stelle für Menschenrechte und Demokratie benannt. Die Anlaufstellen für Menschenrechte spielen
eine wesentliche Rolle bei der Durchführung der länderspezifischen Menschenrechtsstrategien,
indem sie Verbindungen zu lokalen Organisationen der Zivilgesellschaft herstellen und die Arbeit
der EU-Missionen in Menschenrechtsfragen koordinieren. Die Schulung von EU-Personal über
Menschenrechts- und Demokratiepolitik wurde das ganze Jahr lang fortgesetzt.
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Die Arbeitsgruppe des Rates, die sich mit den Menschenrechtsaspekten der Außenbeziehungen
befasst, hat ihre Leistungen 2013 weiter gesteigert, da sie begann, regelmäßige Sitzungen ihrer vor
kurzem eingesetzten ergänzenden Formation (die aus nach Brüssel entsandten Diplomaten der EU-
Mitgliedstaaten besteht) abzuhalten. Im Hinblick auf eine stärkere Kohärenz zwischen der Innen-
und Außenpolitik der EU im Menschenrechtsbereich hat die Ratsgruppe den Austausch und die
Zusammenarbeit mit der Gruppe "Grundrechte, Bürgerrechte und Freizügigkeit" intensiviert. Die
interdirektionale Gruppe "Menschenrechte" der Kommission, der Vertreter des EAD und der
Dienststellen der Kommission angehören, ist regelmäßig zur Erörterung der Durchführung des
Aktionsplans zusammengetreten. Auch die 2012 eingesetzte Kontaktgruppe zwischen dem EAD
und dem Europäischen Parlament über Menschenrechte ist im Laufe des Jahres zur Überprüfung
der Durchführung des Aktionsplans zusammengetreten.
2013 hat die EU mit 30 Partnerländern und regionalen Zusammenschlüssen Menschenrechtsdialoge
und -konsultationen geführt. Zum ersten Mal fanden ein Menschenrechtsdialog mit Südafrika und
Konsultationen mit der Republik Korea statt; die EU und Myanmar/Birma haben vereinbart, 2014
einen Menschenrechtsdialog aufzunehmen. Außerdem sind viele der 79 dem Cotonou-Abkommen
angehörenden afrikanischen, karibischen und pazifischen Länder in einen Dialog mit der EU einge-
treten. Meistens gehen dem Menschenrechtsdialog Konsultationssitzungen mit Organisationen der
Zivilgesellschaft in Brüssel und in den jeweiligen Ländern voraus, und im Anschluss an den Dialog
finden Informationssitzungen für diese Organisationen statt. Angestrebt wurde eine Verbesserung
der Auswirkungen und der Effizienz der Dialoge, u.a. durch die Verknüpfung der Dialoge mit ande-
ren Politikinstrumenten, die Schaffung von Kontrollmechanismen und die Behandlung einzelner
Fälle in den Gesprächen. Zusätzlich zu den öffentlichen Erklärungen der Hohen Vertreterin und
ihres Sprechers zu Menschenrechtsfragen wurden in zahlreichen Fällen vertrauliche Demarchen
unternommen.
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Das ganze Jahr über hat die EU wiederholt ihre Besorgnis über die zunehmenden Einschränkungen
der Vereinigungsfreiheit und der Tätigkeiten von Organisationen der Zivilgesellschaft bekundet.
Schmutzkampagnen, Einschränkungen des Zugangs zu ausländischen Finanzmitteln sowie Ein-
schüchterungsversuche und Gewalt gegenüber Aktivisten stellen nur einige Beispiele der großen
Schwierigkeiten dar, mit denen viele Menschenrechtsverteidiger bei ihrer täglichen Arbeit konfron-
tiert sind. In ihren Kontakten mit zahlreichen Drittländern brachte die EU Fälle von Menschen-
rechtsverteidigern zur Sprache und gab Erklärungen zur Unterstützung von deren Arbeit ab, auch in
Fällen, in denen Aktivisten inhaftiert, schikaniert oder ermordet wurden. EU-Diplomaten vor Ort
nahmen an den Prozessen gegen Menschenrechtsverteidigern teil und setzten sich für deren Frei-
lassung ein.
Auch 2013 hat die EU die Zivilgesellschaft weiterhin unterstützt. Die Mittel aus dem Europäischen
Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) flossen weiterhin hauptsächlich an die
Zivilgesellschaft. Zusätzlich zu den über 2500 laufenden EIDHR-Projekten, die bereits vor Ort
durchgeführt werden, wurden mehr als 530 neue EIDHR-Initiativen eingeleitet. Außerdem kam in
über 50 Fällen die EIDHR-Regelung für kleine Zuschüsse zum Einsatz, mit der Hunderten gefähr-
deter Menschenrechtsverteidigern Soforthilfe geleistet wurde. EU-Delegationen in 107 Ländern
leiteten Auswahlverfahren für Projekte von zivilgesellschaftlichen Basisorganisationen in den
Bereichen Menschenrechte und Demokratisierung, Konfliktlösung und politische Teilhabe ein.
In diesem Jahr fanden Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über das
neue EIDHR statt, das die Kommission für den Zeitraum vom 2014 bis 2020 vorgeschlagen hatte.
Der Haushalt des EIDHR wurde auf 1,33 Mrd. EUR aufgestockt und wird der EU ermöglichen, die
Entwicklung erfolgreicher Zivilgesellschaften und ihre besondere Rolle als wesentliche Akteure für
einen positiven Wandel zur Förderung der Menschenrechte und der Demokratie stärker zu unter-
stützen. Dadurch wird die Fähigkeit der EU gesteigert, auf Notfälle im Menschenrechtsbereich
rasch zu reagieren und internationale und regionale Mechanismen für den Schutz der Menschen-
rechte besser zu unterstützen. Unterstützt wird auch die Durchführung von Wahlbeobachtungs-
missionen, die Überwachung ihrer Empfehlungen und die Verbesserung des demokratischen
Prozesses und der Abhaltung von Wahlen. Das Instrument wird sich stärker auf die problema-
tischsten Länder und Krisensituationen konzentrieren, in denen die Menschenrechte und Grundfrei-
heiten am meisten gefährdet sind.
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2013 hat die EU die Achtung der Bürgerrechte und der politischen Rechte weiter gefördert, und in
etlichen Bereichen von grundlegender Bedeutung wurden Menschenrechtsleitlinien angenommen.
Der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) hat im Juni 2013 Leitlinien für die Förderung und den
Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle
Personen (LGBTI) angenommen. Die Leitlinien enthalten das Konzept der EU für das gezielte
Vorgehen gegen diskriminierende Gesetze und politische Maßnahmen, für die Förderung der
Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung und die Bekämpfung von Gewalt gegen lesbische,
schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen. Zugleich beteiligte die EU sich aktiv an regionalen
und multilateralen Maßnahmen insbesondere im Rahmen der VN zur Bekämpfung von Diskrimi-
nierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung oder der Geschlechteridentität. In öffentlichen Erklä-
rungen und in privaten diplomatischen Kontakten brachte die EU ihre Haltung zu Fragen im
Zusammenhang mit lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen bilateral zum
Ausdruck, einschließlich ihrer Ablehnung der Homophobie und ihrer Befürwortung der Entkrimi-
nalisierung homosexueller Beziehungen. Die EU hat die besorgniserregenden Tendenzen bei den
Rechten lesbischer, schwuler, bi-, trans- und intersexueller Personen, die in einigen afrikanischen
Ländern und in Russland am deutlichsten sind, aufmerksam verfolgt und zur Sprache gebracht.
Ebenfalls im Juni hat die EU im Anschluss an Konsultationen mit einem breiten Spektrum von
Beteiligten, zu denen Organisationen der Zivilgesellschaft, die Kirchen, religiöse Vereinigungen
oder Gemeinschaften und weltanschauliche Gemeinschaften gehören, Leitlinien zur Freiheit der
Religion und Weltanschauung angenommen. In den Leitlinien verweist die EU auf die internatio-
nalen Menschenrechtsstandards in diesem Bereich und bekräftigt ihre Entschlossenheit, das Recht
auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit beruhend auf den Grundsätzen der Gleichheit, der
Nichtdiskriminierung und der Allgemeingültigkeit auszuüben, zu verteidigen. Diese Leitlinien
werden der EU bei den Schritten, die sie angesichts einer besorgniserregenden weltweiten Tendenz
von Verletzungen des Rechts auf Religionsfreiheit zu dessen Gunsten unternimmt, künftig von
Nutzen sein. Besondere Aufmerksamkeit galt der Lage von Menschen, die in Syrien, Ägypten,
Pakistan, Irak, Iran, Kenia, Libyen, auf den Malediven, in Tansania und in der Zentralafrikanischen
Republik schwerer Diskriminierung oder Gewalt ausgesetzt sind. Die EU brachte ihre Besorgnis in
bilateralen diplomatischen Demarchen, öffentlichen Erklärungen, Schlussfolgerungen des Rates
(Auswärtige Angelegenheiten) und in multilateralen und regionalen Menschenrechtsforen zur
Sprache.
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Während des gesamten Jahres 2013 hat die EU wiederholt die Einschränkungen des Rechts der
freien Meinungsäußerung und des Internetzugangs sowie die Verhaftungen von Journalisten und
Bloggern verurteilt. In den Leitlinien zur Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit stellte die EU
einen besonderen Zusammenhang zwischen dieser Freiheit und der freien Meinungsäußerung her,
da beide Rechte von einander abhängig sind und sich gegenseitig verstärken. Die EU vertrat außer-
dem den Standpunkt, dass Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Internet gemäß
denselben Normen, Prinzipien und Werten, die die EU offline anwendet, geschützt werden müssen.
Dementsprechend setzte die EU die Ausarbeitung von Leitlinien zur freien Meinungsäußerung
online und offline, die 2014 fertiggestellt werden sollen, fort. In diesem Zusammenhang hat der
EAD im Juni eine öffentliche Internetbefragung der Zivilgesellschaft auf der ganzen Welt zu der
Frage durchgeführt, wie Journalisten und Blogger besser beteiligt und geschützt werden können.
Aufbauend auf der Dynamik im Anschluss an die Annahme der Resolution der VN-General-
versammlung im Dezember 2012, in der ein globales Moratorium für die Todesstrafe gefordert
wurde, hat die EU weiter auf deren Abschaffung gedrängt. Auf bi- und multilateraler Ebene sprach
sie gezielt an der Todesstrafe festhaltende Länder und Territorien an, wobei Iran, Irak, Saudi-
Arabien, Jemen, Japan, Indien, Taiwan und den USA besondere Aufmerksamkeit galt. Die 1998
angenommenen Leitlinien zur Todesstrafe wurden 2013 aktualisiert, und in den neuen Text sind die
Erfahrungen der EU bei ihren Bemühungen um deren Abschaffung eingeflossen. Die EU hat ihre
Ablehnung der Todesstrafe weiterhin in allen einschlägigen Foren, insbesondere den VN, der OSZE
und dem Europarat bekundet, und der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte hat das Engage-
ment der EU auf dem Weltkongress gegen die Todesstrafe vom Juni 2013 in Madrid zum Ausdruck
gebracht.
Die EU trieb die Umsetzung der Leitlinien betreffend Folter und andere grausame, unmenschliche
oder erniedrigende Behandlung oder Strafe voran und brachte weiterhin in ihren Menschenrechts-
dialogen mit Drittländern einzelne Fälle von Folter und Misshandlungen zur Sprache. Ferner gab sie
u.a. in multilateralen Gremien wie den VN und der OSZE eine Reihe von Erklärungen ab und prüfte
Mittel und Wege für eine bessere Koordination mit dem VN-Übereinkommen gegen Folter (CAT)
und dem VN-Unterausschuss zur Verhinderung von Folter. Schließlich wurden Organisationen der
Zivilgesellschaft weltweit von der EU in erheblichem Maße finanziell unterstützt. Im Rahmen des
EIDHR-Programms zur Bekämpfung der Straflosigkeit wurden 25 neue Initiativen zur Unter-
stützung gefährdeter Menschenrechtsverteidiger in Höhe von insgesamt 20 Mio. EUR eingeleitet.
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Auf der 57. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau im
März 2013 ist die EU aktiv für die Verteidigung der Frauenrechte eingetreten. Die EU und VN
Women setzten ihre Partnerschaftsvereinbarung weiter um, indem sie u.a. gemeinsam in Zusam-
menarbeit mit dem Sahel-Sonderbeauftragen der VN im April 2013 die hochrangige Konferenz zu
dem Thema „Frauen als Führungskräfte in der Sahelzone" veranstalteten. Die EU unternahm
weitere Schritte zur Umsetzung der Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrates betreffend Frauen,
Frieden und Sicherheit, insbesondere durch die Berücksichtigung der Gleichstellung der
Geschlechter bei allen GSVP-Missionen und -Operationen. Über die Hälfte der derzeit im Einsatz
befindlichen GSVP-Missionen und -Operationen verfügen über mindestens einen Gleichstellungs-
beauftragten, und die EU setzte die Durchführung des EU-Aktionsplans über Gleichstellung und
Teilhabe – die Rolle der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit fort.
2013 hat die EU ihre Bemühungen zur Förderung der Kinderrechte auf der ganzen Welt fortgesetzt.
Im Anschluss an gemeinsame Bemühungen der EU und von UNICEF wurde ein Instrumentarium
für die Einbeziehung der Kinderrechte in die Entwicklungszusammenarbeit fertiggestellt und durch
regionale Schulungen für EU-Delegationen und andere Geber zur Anwendung gebracht. Im Herbst
2013 veranstaltete die EU in Partnerschaft mit der Afrikanischen Union in Addis Abeba einen
Workshop über von bewaffneten Konflikten betroffene Kinder. Über die im Anschluss an die Ver-
leihung des Nobelpreises an die EU eingeleitete EU-Initiative "Kinder des Friedens" wurden wei-
tere 4 Mio. EUR für die Grundbildung von Kindern in Krisensituationen bereitgestellt. Die endgül-
tige elektronische Fassung wird im ersten Halbjahr 2014 offiziell zum Einsatz kommen. Zum
Thema Kinderarbeit brachte die Kommission ein Arbeitsdokument über Handel und schlimmste
Formen der Kinderarbeit2 heraus. Im Oktober 2013 nahm die EU an der Dritten Weltkonferenz zu
Kinderarbeit in Brasilia teil und beteiligte sich aktiv an der Aushandlung einer Dreiparteien-
erklärung zu Kinderarbeit.
2 Dokument SWD(2013)/173
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Die EU hat sich aktiv für die Achtung der Rechte von Menschen mit Behinderungen eingesetzt,
indem sie u.a. anhaltend für die Ratifizierung des von der EU 2011 ratifizierten Übereinkommens
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingetreten ist und in Menschenrechtsdialogen
mit Partnerländern Fragen der Behindertenrechte zur Sprache gebracht hat. Der erhebliche Beitrag
der EU zum hochrangigen Treffen zu Behinderung und Entwicklung im Rahmen der VN-General-
versammlung, das im September 2013 in New York stattfand, bestand darin, dass die Europäische
Kommission im April ein europäisches Treffen im Rahmen von Regionalkonsultationen über dieses
hochrangige Treffen ausgerichtet hatte. Durch die systematische Berücksichtigung von Fragen der
Behindertenrechte in Entwicklungszusammenarbeitsprogrammen und die Durchführung von
Projekten zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen schützte und förderte die EU
auch weiterhin die Rechte von Menschen mit Behinderungen außerhalb der EU.
Das ganze Jahr über legte die EU wiederholt ihren Standpunkt dar, dass bei der Bekämpfung des
Terrorismus die Rechtsstaatlichkeit und das geltende Völkerrecht in vollem Umfang gewahrt
werden müssen. Im Oktober 2013 nahmen die EU und viele Mitgliedstaaten an der Internationalen
Konferenz über die nationale und internationale Koordinierung der Terrorismusbekämpfung in
Istanbul teil. Die EU setzte die Durchführung ihrer Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels
2012-2016 fort, wobei die EU-Delegationen in den vorrangigen Ländern eine aktive Rolle spielten,
und es wurde mit der Ausarbeitung eines Verzeichnisses der Finanzierungsinstrumente und Projekte
zur Bekämpfung des Menschenhandels begonnen, die von der EU und ihren Mitgliedstaaten in vor-
rangigen Ländern und Regionen eingesetzt bzw. durchgeführt werden.
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2013 hat die EU weltweit Wahlprozesse begleitet, indem sie Wahlbeobachtungsmissionen (EOM)
und Wahlexpertenmissionen (EEM) entsendet, Wahlgremien technische Hilfe geleistet und inländi-
sche Beobachter finanziell unterstützt hat. Im Laufe des Jahres 2013 hat die EU insgesamt 11
Wahlbeobachtungsmissionen und 8 Wahlexpertenmissionen entsendet. Mit diesen Missionen wurde
der demokratische Übergang in der Nachbarschaft der EU (Jordanien und Kosovo3) unterstützt, die
Konsolidierung instabiler demokratischer Institutionen überwacht (Kenia und Pakistan), die Über-
tragung der Macht an die Opposition verfolgt (Nepal) und ein Beitrag zur Konsolidierung der
Demokratie in Ländern im Anschluss an Konflikte geleistet (Mali und Madagaskar). Da bei Emp-
fehlungen von Wahlbeobachtungsmissionen das Monitoring eine Priorität darstellt, begannen die
Delegationsleiter außerdem mit regelmäßigen Berichten über die Umsetzung der Empfehlungen,
und es wurde mit den Arbeiten an der Erstellung entsprechender Leitlinien für die Wahlbeobach-
tungsmissionen und die Delegationen begonnen. Erste Monitoringmissionen wurden nach Malawi,
Bolivien und Mosambik entsandt. Außerdem bemühte sich die EU um eine stärkere Unterstützung
der Demokratie. Die EU erstattete über die Umsetzung der Aktionspläne im Rahmen der Unterstüt-
zung der Demokratie in neun Pilotländern Bericht und schlug eine vorläufige Liste von neun Pilot-
ländern der zweiten Generation für die Unterstützung der Demokratie vor.
2013 hat der Europäische Demokratiefonds als private Stiftung nach belgischem Recht seine Tätig-
keit aufgenommen. Die Finanzmittel werden von der EU und ungefähr der Hälfte der Mitglied-
staaten des Europäischen Demokratiefonds bereitgestellt. Bis Ende 2013 gingen insgesamt 425
Vorschläge ein, von denen 28 zu Finanzierungsbeschlüssen wurden. Der Europäische Demokratie-
fonds hat die Aufgabe, Akteure zu unterstützen, die derzeit nur beschränkt Zugang zu EU-Unter-
stützung haben.
3 Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der
Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen
Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
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Die EU hat in Zusammenarbeit mit den VN-Sonderberichterstattern die wirtschaftlichen, sozialen
und kulturellen Rechte weiterhin gefördert, und Verstöße gegen diese Rechte wurden in Menschen-
rechtsdialogen mit Drittländern regelmäßig zur Sprache gebracht. Anlässlich des Weltwassertags
am 22. März hat die Hohe Vertreterin betont, dass der Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitä-
ren Einrichtungen ein Menschenrecht ist, das sich aus dem Recht auf einen angemessenen Lebens-
standard herleitet. Gegenstand des jährlichen NRO-Forums (5.-6. Dezember 2013) war im wesentli-
chen, sicherzustellen, dass für die Einhaltung und volle Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozia-
len und kulturellen Rechte Rechenschaft abgelegt wird. Die EU hat die Partnerländer immer wieder
aufgefordert, die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation zu ratifizieren und umzu-
setzen, und ihre Zusammenarbeit mit der ILO zur Förderung von Arbeitsstandards intensiviert.
Die EU setzte ihre Arbeit an der Einbeziehung der Menschenrechte in ihre Handels- und Entwick-
lungspolitik und ihre sonstigen außenpolitischen Maßnahmen fort. Es wurden weitere Schritte im
Hinblick auf die Einbeziehung eines rechteorientierten Ansatzes in die Entwicklungszusammen-
arbeit unternommen, u.a. durch die Ausarbeitung eines Instrumentariums. Im vom Europäischen
Parlament im Dezember 2013 angenommene Legislativpaket über die außenpolitischen Instrumente
der EU standen Menschenrechte, Demokratie und verantwortungsvolle Staatsführung noch stärker
im Mittelpunkt, und die EU folgte bei der Ausarbeitung der ersten Konzepte der Strategiepapiere,
der mehrjährigen Richtprogramme und der Budgethilfeprogramme 2014-2020 einem auf die Men-
schenrechte ausgerichteten Ansatz. Parallel zu der Programmplanung arbeitete die EU intensiv an
den Maßnahmen im Anschluss an Rio+20 und der Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015, und
betonte immer wieder, dass Menschenrechte, Staatsführung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in
den Rahmen für die Zeit nach 2015 einbezogen werden müssten.
In der Handelspolitik hat die EU die ursprünglich 1997 verhängte Aussetzung der APS-Präferenzen
für Myanmar/Birma aufgehoben, da sich in diesem Land die Lage in Bezug auf die Menschen- und
Arbeitnehmerrechte erheblich verbessert hat. Die Vorbereitungen für die Anwendung der neuen
APS-Verordnung wurden fortgesetzt, wozu auch eine Überprüfung der ersten Gruppe von Anträgen
für den APS+-Status gehörte. Bei allen 2013 aufgenommenen Verhandlungen über Handel wurden
Folgeabschätzungen sowie Einschätzungen der Menschenrechtslage durchgeführt.
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Die EU hat ihre spezielle Menschenrechts- und Gleichstellungspolitik im Rahmen der Gemeinsa-
men Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) weiterverfolgt und konsolidiert. Im Juni 2013
wurden neue Krisenbewältigungsverfahren angenommen, denen zufolge bei der Planung neuer
Missionen und Operationen stets eine Analyse der Gleichstellungs- und Menschenrechtslage zu
erfolgen hat. Das Frühwarnsystem für Konflikte, das zahlreiche Menschenrechtsindikatoren
beinhaltet, wurde 2013 erstmals in der Sahel-Zone eingesetzt und wird allmählich auf andere
Regionen ausgeweitet.
2013 hat die EU sich weiter für die Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Unternehmen und
Menschenrechte eingesetzt, die der VN-Menschenrechtsrat im Juni 2011 einstimmig gebilligt hatte.
Die EU arbeitete darauf hin, dass die europäischen Unternehmen sich voll und ganz an die Leit-
prinzipien halten, und förderte zugleich ihre Umsetzung in anderen Ländern. 2013 veröffentlichte
die Kommission Menschenrechtsleitlinien für drei Unternehmens- bzw. Wirtschaftsbereiche:
Beschäftigung und Einstellung, Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Erdöl und
Erdgas. Die Leitlinien sind für Unternehmen bestimmt, die in den drei ausgewählten Bereichen
inner- und außerhalb der EU tätig sind.
2013 hat die Europäische Investitionsbank Vorgaben im Hinblick auf ein noch stärkeres Engage-
ment für Menschenrechte erteilt und ihre überarbeiteten Umwelt- und Sozialstandards veröffent-
licht, die die Menschenrechte wirklich einbeziehen und solide und umfassende Sorgfaltsprüfungen
in Bezug auf Menschenrechte fördern.
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Die EU hat sich weiterhin für die Förderung der Universalität der Menschenrechte eingesetzt und
u.a. im Rahmen des Menschenrechtsrates, des Dritten Ausschusses der VN und der Kommission für
die Rechtsstellung der Frau die Einführung von Konzepten in Frage gestellt, die die Wahrung der
Universalität untergraben. Bilateral, und zwar meistens in den Menschenrechtsdialogen, legte die
EU Drittländern regelmäßig nahe, die VN-Menschenrechtsübereinkünfte zu ratifizieren und wirk-
lich umzusetzen und Vorbehalte zu überprüfen oder zurückzuziehen. Insbesondere wirkte die EU
weiter auf die Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH)
hin und forderte die Länder, die das Statut ratifiziert haben, auf, ihren rechtlichen Verpflichtungen
nachzukommen. Die EU setzte sich u.a. auf der Versammlung der IStGH-Vertragsstaaten vom 20.-
28. November 2013 in Den Haag weiter für die Erhaltung der Integrität des Römischen Statuts ein.
Die EU trat weiterhin entschieden für das humanitäre Völkerrecht ein, das in ihre Außenpolitik,
einschließlich der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe, eingebunden ist. Alle
EU-Mitgliedstaaten haben den richtungsweisenden Vertrag über den Waffenhandel (ATT) unter-
zeichnet, mit dem der internationale Handel mit konventionellen Waffen reguliert wird und der von
der VN-Generalversammlung im April 2013 angenommen wurde.
2013 hat sich die EU weiterhin aktiv in Genf, New York und weltweit im Rahmen der Vereinten
Nationen, dem zentralen Forum für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte, engagiert.
2013 konnte die EU im Menschenrechtsrat in Genf alle ihre Ziele erreichen, u.a. die Verlängerung
der Mandate für die Sonderberichterstatter für Myanmar/Birma, die Demokratische Volksrepublik
Korea (DVRK), Belarus, Iran und die Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit; des Weiteren
unterstützte sie die Verlängerung des Mandats der Untersuchungskommission zu Syrien. Auch in
New York, im Dritten Ausschuss der VN-Generalversammlung, wurden alle vier EU-Initiativen
angenommen. Die EU-Resolutionen zu Myanmar/Birma und der DVRK wurden ohne Abstimmung
angenommen und fanden breite, überregionale Unterstützung. Auch die Resolutionen zu Iran und
Syrien wurden, ebenfalls mit starker europäischer und überregionale Unterstützung, angenommen.
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Die EU setzte ihre umfassende Zusammenarbeit mit einem breiten Spektrum regionaler Partner fort.
Nach wie vor unterstützte sie nachdrücklich die Arbeit der OSZE, zu der sie einen wesentlichen
Beitrag leistete, und förderte deren Arbeit in Bezug auf die menschliche Dimension. Menschen-
rechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratisierung standen auch im Mittelpunkt der Zusammenarbeit
der EU mit dem Europarat, und beim Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention
(EMRK) wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Die EU setzte die Finanzierung gemeinsam mit
dem Europarat durchgeführter Programme und Tätigkeiten in den Bereichen Recht, Demokratie und
Menschenrechte fort, die sich auf über 100 Mio. EUR pro Jahr belief.
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I Menschenrechte und Demokratie in allen Politikfeldern der EU
1. Einbeziehung der Menschenrechte in alle Folgenabschätzungen
Bevor die Kommission eine wichtige politische Initiative vorschlägt, wird eine Folgenabschätzung
durchgeführt; dies gilt auch für Verordnungen oder Vorschläge zur Eröffnung von Handelsver-
handlungen. Eine ausführlichere Nachhaltigkeitsprüfung wird während des Verhandlungsprozesses
vorgenommen. Die Menschenrechtsdimension ist Teil dieser Folgeabschätzungen bzw. Nachhaltig-
keitsprüfungen; sie kommt beispielsweise bei der Folgenabschätzung für die 2013 eingeleiteten
Handelsverhandlungen - einschließlich der Verhandlungen zwischen der EU und den USA - zum
Tragen. Die operativen Leitlinien zur Berücksichtigung der Grundrechte bei Folgenabschätzungen
der Kommission von 2011 werden sinngemäß auch auf die Menschenrechte angewendet.
Der Rat hat im Frühjahr 2013 mehrere Maßnahmen erarbeitet, mit denen die Nutzung von Folgen-
abschätzungen bei der Arbeit des Rates gefestigt und verbessert werden soll. Die Vorsitzenden der
Arbeitsgruppen haben dazu eine überarbeitete Checkliste erhalten. Die Checkliste enthält unter
anderem einen Abschnitt über Folgenabschätzungen für Kommissionsvorschläge im Bereich der
Grundrechte und des Schutzes bestimmter Gruppen. Die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen des
Rates werden voraussichtlich 2014 ein aktualisiertes Handbuch für Folgenabschätzungen erhalten.
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Die Europäische Investitionsbank hat 2013 den überarbeiteten und aktualisierten Leitfaden
"Environmental and Social Handbook" veröffentlicht. Er umfasst ökologische und soziale Stan-
dards. Diese Überarbeitung ist auf das Bestreben der Bank zurückzuführen, bei allen Kreditverga-
ben auch Menschenrechtserwägungen in ihre Sorgfaltspflicht einzubeziehen, was im Vertrag von
Lissabon vorgeschrieben ist und auch den weltweiten Entwicklungen im Bereich Wirtschaft und
Menschenrechte entspricht. Diese Entwicklung ist ein Beleg dafür, dass die Bank die Wahrung der
Menschenrechte als wesentlichen Bestandteil des Eintretens für eine nachhaltige Entwicklung
erachtet. Im Leitfaden wird umrissen, wie die Bank die ökologischen und sozialen Auswirkungen
sowie die Risiken und Chancen im Verhältnis zu ihrer Bedeutung bewertet, handhabt und über-
wacht. Es werden die Schritte beschrieben, mit denen die Tragweite der Tätigkeiten der EIB in den
Bereichen Umwelt, Soziales und Überwachung während des Projektzyklus im Rahmen aller Opera-
tionen und in allen Regionen erfasst wird. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, je nach
Abhilfemöglichkeiten eine gewisse Hierarchie zu erstellen, sich auf die tatsächliche Gefährdung der
betroffenen Personen zu konzentrieren sowie Überlegungen zur Wahrscheinlichkeit, Schwere und
Häufigkeit der zu erwartenden Auswirkungen auf die Menschenrechte anzustellen und dement-
sprechend den Abhilfemaßnahmen eine entsprechende Priorität zuzuordnen.
Die Direktion für Folgenabschätzung und Europäischen Mehrwert des Europäischen Parlaments
wurde 2012 als Reaktion auf den Niebler-Bericht über die Gewährleistung unabhängiger Folge-
abschätzungen eingerichtet. Sie soll die institutionelle Unabhängigkeit und Kompetenz des Parla-
ments stärken, indem sie die Ermittlung, Quantifizierung und Begründung seiner allgemeinen poli-
tischen Prioritäten unterstützt und seine Fähigkeit zur vorwärts gerichteten Politikbewertung ver-
bessert, und somit dem übergeordneten Ziel der besseren Rechtssetzung dienen. Das Parlament
berücksichtigt bei seinen Stellungnahmen die Folgenabschätzungen der Kommission, es führt
jedoch auch ergänzende und alternative Folgenabschätzungen durch oder erstellt in Einklang mit
dem Handbuch für Folgenabschätzungen bei substantiellen Abänderungen selbst eine Folgen-
abschätzung. Das Parlament hat 2013 sein Handbuch für Folgenabschätzungen überarbeitet. Nun-
mehr wird ausdrücklich vorgeschrieben, dass alle Folgenabschätzungen den Anforderungen des
Vertrags in Bezug auf die Grundrechte, die Nichtdiskriminierung, einen angemessenen Sozial-
schutz, die Bekämpfung sozialer Ausgrenzung und ein hohes Bildungsniveau entsprechen müssen.
Folgenabschätzungen müssen zudem die Auswirkungen vorgeschlagener Rechtsvorschriften auf
Entwicklungsländer sowie die Auswirkungen außerhalb der Union, einschließlich des internationa-
len Handels, umfassen. Die Direktion für Folgenabschätzung hat 2013 überdies eine Reihe von
Abschätzungen erstellt, die für das auswärtige Handeln der EU von Belang sind.
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2. Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft (einschließlich der Vereinigungs-
und Versammlungsfreiheit)
Der Zivilgesellschaft und auch den Sozialpartnern kommt eine unverzichtbare Rolle bei der Aufklä-
rung der Menschen über ihre Rechte und deren Einforderung sowie bei der Kontrolle der Arbeit der
Behörden zu. Die EU hat 2013 ihre Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft weiter ausgebaut,
denn sie ist zum einen ein wichtiger Partner, der zur EU-Menschenrechtspolitik konsultiert wird,
und zum anderen ein besonderer Empfänger von politischer und finanzieller Unterstützung.
Die EU ist zudem der Überzeugung, dass eine funktionierende Demokratie vom Recht der Bürger
abhängt, sich ungehindert und friedlich mit anderen zu versammeln und zu vereinigen. Anlässlich
der Tagung des Dritten Ausschusses der VN-Vollversammlung im Oktober brachte die EU ihre
Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass Akteure der Zivilgesellschaft, einschließlich der Sozialpart-
ner, in vielen Ländern Einschüchterung, Schikanierung und selbst gewaltsamen Angriffen ausge-
setzt sind. Die EU verurteilte nachdrücklich die Einschränkung des Spielraums der Zivilgesellschaft
und die Versuche, die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern zu behindern.
Die EU führt vor einem Menschenrechtsdialog systematisch Konsultationen mit der Zivilgesell-
schaft in Brüssel und in dem betreffenden Land durch und informiert sie im Anschluss daran.
Zudem wurden 2013 im Rahmen der offiziellen Menschenrechtsdialoge mit Kasachstan, Kirgisis-
tan, Libanon, Moldau, der Palästinensischen Behörde, Tadschikistan, der Ukraine und der Afrikani-
schen Union formelle Seminare für Organisationen der Zivilgesellschaft veranstaltet, bei denen
europäische und internationale NRO mit den entsprechenden Organisationen der betreffenden
Länder zusammenkamen. Die Empfehlungen dieser Seminare für Organisationen der Zivilgesell-
schaft fließen in den offiziellen Menschenrechtsdialog der EU mit diesen Ländern ein. Desgleichen
wurden vor Ort und/oder am Sitz der EU Beiträge der Zivilgesellschaft zur Ausarbeitung der län-
derspezifischen Menschenrechtsstrategien eingeholt. Die Zivilgesellschaft wurde 2013 zu mehreren
politischen Entwicklungen konsultiert, unter anderem zur Erstellung und Überarbeitung von Leit-
linien. Vertreter der Zivilgesellschaft stehen in regelmäßigem Kontakt mit der Ratsgruppe
"Menschenrechte" (COHOM) und werden systematisch über deren Schlussfolgerungen unterrichtet.
Die EU hat die Zivilgesellschaft in Myanmar/Birma gefördert, indem sie dafür gesorgt hat, dass
Vertreter der Zivilgesellschaft umfassend und gleichberechtigt an der Tagung der Task Force EU-
Myanmar/Birma teilnehmen konnten, die im November 2013 in Myanmar/Birma stattfand.
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Im Gesamtansatz der EU für Migration und Mobilität (GAMM), dem übergeordneten Rahmen der
Migrations- und Mobilitätspolitik der EU, wird die Rolle der Zivilgesellschaft für dessen Umset-
zung hervorgehoben. Organisationen der Zivilgesellschaft werden systematisch in alle Migrations-
dialoge und die spezifischen Kooperationsrahmen und Mobilitätspartnerschaften einbezogen und
auch an der künftigen Gemeinsamen Agenda für Migration und Mobilität beteiligt werden. Desglei-
chen wird in der Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016[1] ausdrücklich
auf die Rolle der Organisationen der Zivilgesellschaft bei ihrer Umsetzung und auf ihre Beteiligung
an nationalen und länderübergreifenden Verweismechanismen hingewiesen. Ganz konkret sieht die
Strategie eine EU-Plattform vor, bestehend aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und Dienste-
anbietern, die in den Mitgliedstaaten sowie ausgewählten Drittländern im Bereich Opferschutz und
-unterstützung tätig sind.
Die Hilfe aus dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte floss auch 2013
hauptsächlich an Organisationen der Zivilgesellschaft. Die Hauptstärke des EIDHR besteht darin,
dass er auch ohne das Einverständnis der Regierung des betreffenden Landes funktioniert; so kön-
nen im Rahmen dieses Instruments sensible Fragen und innovative Ansätze den Schwerpunkt bilden
und die Zusammenarbeit mit isolierten oder marginalisierten Organisationen der Zivilgesellschaft
kann direkt erfolgen.
[1] http://ec.europa.eu/home-
affairs/doc_centre/crime/docs/trafficking_in_human_beings_eradication-2012_2016_de.pdf
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http://ec.europa.eu/home-affairs/doc_centre/crime/docs/trafficking_in_human_beings_eradication-2012_2016_de.pdf
http://ec.europa.eu/home-affairs/doc_centre/crime/docs/trafficking_in_human_beings_eradication-2012_2016_de.pdf
Im Jahr 2013 wurden über 530 neue EIDHR-Initiativen mit einem Budget von über 150 Mio. EUR
in mehr als 135 Ländern eingeleitet. Sie kommen zu den über 2500 laufenden EIDHR-Projekten
hinzu; mit vielen dieser laufenden Projekte werden Menschenrechtsverteidiger unterstützt (siehe
Abschnitt 18). Das EIDHR ist als flexibles und anpassungsfähiges Instrument konzipiert und stellt
einen spezialisierten Bestandteil der Krisenreaktion der EU dar. Das EIDHR kam 2013 bei Initiati-
ven der EU in Ländern wie Mali, Myanmar/Birma, Somalia und Syrien zum Einsatz. Eine
weltweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Thema "Kampf gegen
Straflosigkeit" mit einer Mittelausstattung von 20 Mio. EUR resultierte in 20 neuen wichtigen
Initiativen für einen umfassenden und ganzheitlichen Ansatz bei der Bekämpfung von Folter und
anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen oder Strafen. Die EU-
Delegationen führten in 107 Ländern lokale Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
durch; ihnen steht ein Gesamtbudget von ca. 70 Mio. EUR zur Verfügung. Mit diesen Projekten
wurde die Arbeit der Zivilgesellschaft vor Ort zur Förderung der Menschenrechte und
demokratischer Reformen unterstützt, indem ein friedlicher Interessensausgleich der Gruppen
erleichtert und die politische Beteiligung und Repräsentation gefestigt wurden. Das EIDHR hat
2013 überdies die Unterstützung wichtiger Menschenrechtsprozesse ermöglicht, insbesondere die
Förderung des Beitrags der Zivilgesellschaft zu mehr als 20 Menschenrechtsdialogen der EU mit
Drittländern.
Im Rahmen der neuen Politik der EU gegenüber der Zivilgesellschaft und auf der Grundlage der
Mitteilung "Europas Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Bereich der Außenbeziehungen"
nahm der Europäische Rat Anfang 2013 Schlussfolgerungen zur EU-Unterstützung für einen nach-
haltigen Wandel in Übergangsgesellschaften an, in denen er die wesentliche Rolle der Zivilgesell-
schaft hervorhob4.
4 http://ec.europa.eu/europeaid/what/development-
policies/documents/communication_transition_en.pdf
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http://ec.europa.eu/europeaid/what/development-policies/documents/communication_transition_en.pdf
http://ec.europa.eu/europeaid/what/development-policies/documents/communication_transition_en.pdf
Im Mittelpunkt des 15. jährlichen Menschenrechtsforums EU-NRO am 5. und 6. Dezember 2013 in
Brüssel stand die Frage der Rechenschaftspflicht bei der Bekämpfung der Straflosigkeit und die
Rolle der Menschenrechtsverteidiger bei dem Eintreten für wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte. Das Forum wurde vom EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte Stavros Lambrinidis
eröffnet; es nahmen über 200 Vertreter der Zivilgesellschaft aus aller Welt, Vertreter internationaler
und regionaler Menschenrechtsmechanismen sowie Beamte der EU-Institutionen und der
Mitgliedstaaten teil. Das Forum bot der Zivilgesellschaft eine wichtige Gelegenheit, über die
einschlägige Politik der EU zu beraten und einen Beitrag dazu zu leisten, hierzu zählen auch das
Bestreben der EU sicherzustellen, dass die Opfer von Menschenrechtsverletzungen Zugang zu Justiz
und Wiedergutmachung erlangen, und die Unterstützung regionaler Mechanismen zur Bekämpfung
von Straflosigkeit.
Der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte hat wiederholt besonders darauf hingewiesen, dass
die EU sich für eine lebendige Zivilgesellschaft einsetzt, so zum Beispiel als Hauptredner des
OSZE-Implementierungstreffens zur menschlichen Dimension im September in Warschau, auf dem
Kongress der Internationalen Föderation für Menschenrechte im Mai in Istanbul, auf der
Jahreskonferenz der Organisation Front Line Defenders im Oktober in Dublin, auf der
Jahreskonferenz des ILGA Europa in Zagreb und anlässlich zahlreicher weiterer Seminare,
Vorlesungen und Gespräche am runden Tisch im Laufe des Jahres. Der EU-Sonderbeauftragte ist
zudem sowohl in Brüssel als auch auf seinen Reisen mit Hunderten von Vertretern internationaler
und regionaler NRO und Menschenrechtsverteidigern zusammengetroffen. Der Sonderbeauftragte
hat unter anderem in Ägypten, Bahrain und Myanmar/Birma die Bedenken wegen
Gesetzesentwürfen über NRO zur Sprache gebracht und mit Regierungsbeamten, Parlamentariern
sowie Vertretern von Zivilgesellschaft und Menschenrechtsinstitutionen umfangreiche Kontakte
unterhalten.
Die politischen Foren und die Dialoge wurden während des gesamten Jahres durch zahlreiche
Fachtagungen mit Organisationen der Zivilgesellschaft ergänzt, auf denen die EU über Aktivitäten
und politische Maßnahmen informiert und den Zugang zu Mitteln und Unterstützung erleichtert hat.
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Die EU bezieht weiterhin eindeutig Position gegen ungerechtfertigte Einschränkungen der Vereini-
gungs- und Versammlungsfreiheit und hat Einschränkungen dieser Rechte in mehreren öffentlichen
Erklärungen verurteilt. Zuletzt hat die EU die Ukraine am 30. November 2013 in einer Erklärung
aufgefordert, ihren internationalen Verpflichtungen zur Wahrung der Versammlungsfreiheit voll
und ganz nachzukommen. Als weiteres Beispiel sei die Tagung des Ständigen Rates der OSZE vom
Juli 2013 genannt; bei diesem Anlass hat die EU Russland zur Erfüllung seiner Verpflichtungen in
Bezug auf die Versammlungsfreiheit aufgerufen. Die Besorgnis der EU bezüglich der Versamm-
lungsfreiheit in Ägypten wurde 2013 wiederholt in Schlussfolgerungen des Rates und Erklärungen
der Hohen Vertreterin zur Sprache gebracht.
Die EU hat weiterhin Vorschläge gesammelt und sich für internationale Kohärenz und multilaterale
Kooperation eingesetzt, um zu eruieren, wie dieses Problem am besten anzugehen ist. Im Dezember
2012 hat der EAD Konsultationen mit den Leitern der Delegationen in den Ländern geführt, in
denen die Zivilgesellschaft gefährdet ist; hauptsächlich ging es dabei um die Vereinigungs- und
Versammlungsfreiheit. Außerdem wurden bei den Gesprächen am runden Tisch im Rahmen des
EU-NRO-Forums vom Dezember 2012 über drohende Einschränkungen der Organisationen der
Zivilgesellschaft Empfehlungen ausgearbeitet.
3. Regelmäßige Bewertung der Umsetzung
Die EU informiert weiterhin im Rahmen des Jahresberichts über Menschenrechte und Demokratie
über ihre Fortschritte und die wichtigsten Ergebnisse bezüglich der Umsetzung der Bestimmungen
des Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie. Der Aufbau des vorliegenden themen-
spezifischen Berichts folgt den Bestimmungen des Aktionsplans. Mit dem Aktionsplan, der die
Einbeziehung der Menschenrechte in alle Aspekte der EU-Außenpolitik, einschließlich Entwick-
lung und Handel, vorsieht, sollen die Menschenrechte und die Demokratie in den Mittelpunkt der
Außenpolitik gerückt werden.
Der Aktionsplan wird vom EAD, der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten
gemeinsam umgesetzt; das Europäische Parlament und die Zivilgesellschaft verfolgen dies auf-
merksam. Seit der Annahme des Strategischen Rahmens und des Aktionsplans der EU zu
Menschenrechten und Demokratie5 im Juni 2012 wurden bei der Umsetzung der 97 Maßnahmen
des Aktionsplans erhebliche Fortschritte erzielt.
5 http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/131173.pdf
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http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/131173.pdf
II Förderung der Universalität der Menschenrechte
4. Universelle Achtung der Menschenrechte
In Einklang mit Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union sowie dem Strategischen
Rahmen und Aktionsplan der EU für Menschenrechte und Demokratie bildeten die universellen
Menschenrechtsstandards 2013 verstärkt die Grundlage für die Kontakte der EU mit Drittstaaten
und regionalen Organisationen. Da 2013 der 20. Jahrestag der Erklärung und des Aktions-
programms von Wien begangen wurde, widmete die EU der Förderung der Universalität der Men-
schenrechte in ihren Erklärungen und Begründungen zur Stimmabgabe, bei öffentlichen Veranstal-
tungen und Konferenzen sowie in Veröffentlichungen besondere Aufmerksamkeit. Die universelle
Geltung der Menschenrechtsinstrumente ist nach wie vor ein wichtiges Ziel des Handelns der EU.
Im Rahmen ihrer bilateralen Kontakte, vor allem in den Menschenrechtsdialogen, hat die EU
regelmäßig nachdrücklich darauf hingewirkt, dass die Menschenrechtsinstrumente der VN ratifiziert
und wirksam umgesetzt werden und dass Vorbehalte überdacht bzw. zurückgezogen werden.
Was den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) anbelangt, so setzt die EU in Einklang mit dem
Beschluss 2011/168/GASP des Rates und des im Anschluss an diesen Beschluss aufgestellten Akti-
onsplans ihre Bemühungen fort und macht ihren Einfluss geltend, um weitere Länder zur Ratifizie-
rung des Römischen Statuts zu ermutigen. Die EU hat ihre systematischen Demarchenkampagnen
zur Unterstützung des IStGH fortgesetzt, ebenso wie ihre Politik der Aufnahme von IStGH-
Klauseln in Abkommen mit Drittstaaten (z.B. das am 14. Oktober 2013 paraphierte Partnerschafts-
und Kooperationsabkommen EU-Singapur und das am 7. November 2013 paraphierte Partner-
schafts- und Kooperationsabkommen EU-Thailand). Seit 2003, nachdem das Römische Statut in
Kraft getreten war, sind mehr als 30 Mio. EUR in weltweite Ratifizierungskampagnen von Organi-
sationen der Zivilgesellschaft und in IStGH-Projekte geflossen (siehe Abschnitt 27).
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Desgleichen sind die Zusammenarbeit mit VN-Mechanismen und die Umsetzung von Empfehlun-
gen von VN-Vertragsorganen und Sonderberichterstattern sowie der von den Staaten im Rahmen
der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung eingegangenen eigenen Verpflichtungen nunmehr
Standardelemente der bilateralen Beziehungen der EU zu Drittstaaten im Bereich der Menschen-
rechte. In ihren bilateralen Kontakten hat die EU sich routinemäßig für eine Ausweitung der ständi-
gen Einladungen an VN-Sonderberichterstatter eingesetzt.
Die EU hat 2013 ihre Gespräche mit Partnerländern und -organisationen über die Freiheit der Reli-
gion und Weltanschauung fortgesetzt. Die EU war bestrebt, bei der Vorlage von Resolutionen im
VN-Menschenrechtsrat und in der VN-Generalversammlung universelle Standards in den Fokus der
Menschenrechtsdebatte zu stellen, die in Einklang mit den Leitlinien der EU zur Freiheit der Reli-
gion oder Weltanschauung stehen. Die EU beteiligte sich zudem an der Bekämpfung aller Formen
von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund von Religion oder Weltanschauung und der Umset-
zung der einschlägigen VN-Resolutionen sowie an Initiativen im Bereich des interkulturellen und
interreligiösen Dialogs.
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5. Menschenrechts- und Demokratiekultur beim auswärtigen Handeln der EU
Wie im vorangegangenen Jahr hat der EAD auch 2013 Schulungen in den Bereichen Menschen-
rechte und Demokratie durchgeführt; diese fanden hauptsächlich im Rahmen einer Reihe von Lehr-
gängen im Bereich Menschenrechte statt, die im Laufe des Jahres dreimal jeweils eine Woche lang
veranstaltet wurden (März, Juni und November 2013). Im Anschluss an die drei allgemeinen Schu-
lungen in Menschenrechts- und Demokratiepolitik und -operationen in den Außenbeziehungen der
EU fanden Fachmodule zu folgenden Themen statt: Nichtdiskriminierung (Freiheit der Religion
und der Weltanschauung, Rechte von Menschen mit Behinderungen, LGBTI-Rechte), Gleich-
stellung der Geschlechter, Rechte des Kindes, Unterstützung von Demokratie und Wahlbeobach-
tung, Menschenrechte im VN-Kontext und Europarat. Bei einigen dieser Lehrgänge griff der EAD
auf das Fachwissen von Akademikern, von Vertretern von NRO aus dem Netzwerk für Menschen-
rechte und Demokratie sowie von Beamten der VN-Einrichtungen und des Europarates zurück. An
diesen Schulungsmodulen nahmen Bedienstete der europäischen Organe, Personal von GSVP-
Missionen und -Operationen sowie Diplomaten der Mitgliedstaaten teil. Die Bestandsaufnahme der
Lehrgänge zu Menschenrechten und Demokratie in den Mitgliedstaaten dauert noch an.
Eine Reihe von weiteren Lehrgängen zu Menschenrechten und Demokratie fand statt als Teil von
einsatzvorbereitenden Veranstaltungen für das Personal von Delegationen, von Seminaren für
Diplomaten der Mitgliedstaaten, von Einführungsveranstaltungen des EAD, von regionalen Semi-
naren der Generaldirektion Entwicklungszusammenarbeit und der jährlichen Konferenz über
Demokratie und Wahlhilfe im Rahmen des Entwicklungsprogramms der VN. Alle Schulungen vor
einer Entsendung enthalten nunmehr systematisch eine Präsentation über Menschenrechte und
Demokratie.
Zusätzlich zur regelmäßigen Unterrichtung des PSK, der Gruppe "Menschenrechte" und anderer
geografischer Arbeitsgruppen sowie des Europäischen Parlaments hat der EU-Sonderbeauftragte für
Menschenrechte alle Leiter von EU-Delegationen sowie alle Berater für Menschenrechts- und
Gleichstellungsfragen in GSVP-Missionen über bewährte Verfahren zur durchgängigen Berück-
sichtigung der Menschenrechte im auswärtigen Handeln der EU informiert. Er nahm am jährlichen
regionalen Treffen der Delegationsleiter der EU im Nahen Osten und Nordafrika in Beirut teil, um
ausführlicher über die durchgängige Berücksichtigung der Menschenrechte im Rahmen der EU-
Diplomatie in der Region zu sprechen; zudem gab es mehrere Treffen mit einzelnen Delegations-
leitern, um über die Menschenrechtslage im jeweiligen Land und das koordinierte Vorgehen der EU
zu beraten.
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Die EU hat auch 2013 die Menschenrechtserziehung weltweit durch eine Vielzahl von Finanzie-
rungsinstrumenten, darunter das EIDHR, unterstützt. Die von akademischen Einrichtungen und
NRO in verschiedenen Regionen geförderten Projekte richteten sich an ein breit gefächertes Publi-
kum - angefangen bei Schulkindern bis hin zu kommunalen Entscheidungsträgern und Polizei-
behörden, wobei auch besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen eingeschlossen wurden.
Das Europäische interuniversitäre Zentrum für Menschenrechte und Demokratisierung (EIUC) und
sein Netzwerk regionaler Masterstudiengänge in Afrika, dem asiatisch-pazifischen Raum, auf dem
Balkan, im Kaukasus und in Lateinamerika sind Beispiele für erfolgreiche Projekte in diesem
Bereich. Dieses Netzwerk mit mehr als 80 angeschlossenen Universitäten weltweit stellt ein inter-
disziplinäres Exzellenzzentrum dar, das eine nachakademische Ausbildung im Bereich Menschen-
rechte für Hunderte Studenten und künftige Führungskräfte anbietet. Der Hintergrund der Ausbilder
ist sehr unterschiedlich (unter anderem Privatsektor, Organisationen der Zivilgesellschaft, öffentli-
cher Dienst, EU-Delegationen). Das EIUC-Netzwerk hat 2013 die Verhandlungen über die Ein-
richtung eines weiteren regionalen Masterstudiengangs im südlichen Mittelmeerraum fortgeführt.
• Bis Ende 2013 hatten alle EU-Delegationen und alle GSVP-Missionen und -operationen einen
Ansprechpartner für Menschenrechtsfragen benannt. In den meisten Delegationen wurden
bereits spezielle Verbindungsbeamte für Menschenrechtsverteidiger benannt und deren
Kontaktdaten auf der Website veröffentlicht. Die Ansprechpartner für Menschenrechtsfragen
spielen eine zentrale Rolle bei der Koordinierung der Umsetzung der länderspezifischen
Menschenrechtsstrategien vor Ort. Sie hatten auf der ersten Jahrestagung der Ansprechpartner
für Menschenrechtsfragen vom 28. Februar 2013 in Brüssel die Gelegenheit zum Austausch
bewährter Verfahren.
• Die Wahrung der Menschenrechte ist ein wichtiger Grundsatz bei der Vergabe von Darlehen
der EIB. Dies findet seinen Niederschlag in den Standards, die der Bank als Orientierung für
ihre soziale Sorgfaltspflicht dienen. Die Umsetzung dieser Standards durch die Bank erfolgt
in enger Abstimmung mit den Ansprechpartnern des EAD für Menschenrechtsfragen in den
EU-Delegationen.
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III Verfolgung kohärenter Politikziele auf interner und auf
internationaler Ebene
6. Wirksame Unterstützung der Demokratie
Die EU hat sich 2013 weiterhin weltweit für die Stärkung der Demokratie und die Förderung der
Demokratisierung eingesetzt. Zu den wichtigsten Instrumenten gehörte der politische Dialog, unter-
stützt durch Wahlbeobachtungsmissionen und Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit.
Neun EU-Delegationen haben bereits die Pilotarbeiten für mehr Kohärenz bei der Unterstützung der
Demokratie in den Außenbeziehungen der EU abgeschlossen, die mit den Schlussfolgerungen des
Rates von 2009 und 20106 eingeleitet und im Strategischen Rahmen und dem Aktionsplan der EU
zu Menschenrechten und Demokratie (2012) verankert wurden. Ein konsolidierter Abschlussbericht
wurde den Ratsgruppen im März 2013 vorgelegt. Die Delegationen erstellten "Demokratieprofile"
und "Aktionspläne zur Unterstützung der Demokratie". Die gewonnenen Erfahrungen fließen in die
Erstellung einer stärker strukturierten zweiten Generation von Pilotprojekten ein. Die im EU-Akti-
onsplan zur Unterstützung der Demokratie dargelegten Grundsätze (länderspezifischer Ansatz,
Dialog und Partnerschaft, Kohärenz und Koordinierung, durchgängige Berücksichtigung, internati-
onale Zusammenarbeit und Außenwirkung) dienten als Grundlage für die Umsetzung. Der Prozess
verdeutlichte, dass die Instrumente sowohl in Bezug auf die Personalentwicklung und -schulung als
auch im Hinblick auf Leitlinien und Mustervorlagen für die Analyse, die Festlegung von Aktionen
und die Durchführung und Bewertung von Maßnahmen zur Unterstützung der Demokratie weiter-
entwickelt werden müssen.
6 http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/gena/111250.pdf und
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/118433.pdf
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http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/gena/111250.pdf
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/118433.pdf
Die praktische Arbeit wurde in einigen Ländern fortgesetzt, insbesondere in Bolivien, wo eine
hochrangige Gruppe zwischen der EU und der Regierung eingerichtet wurde, um die Bemühungen
um eine intensivere Demokratisierung fortzuführen. Ebenfalls in Bolivien wurde im Februar/März
ein Pilotprojekt für eine Folgemission zu einer Wahlbeobachtung durchgeführt, mit dem die weiter-
gehenden Verbindungen zur Demokratieunterstützung untersucht werden sollen. Ende 2013 wurden
die Beratungen über eine zweite Generation von Pilotprojekten für die Demokratieunterstützung
eingeleitet, in die die Erfahrungen aus der ersten Generation eingeflossen sind. Im Laufe des Jahres
2013 wurden Schulungseinheiten entwickelt, die entweder in reguläre Lehrgänge integriert oder
eigenständig durchgeführt wurden. Das oberste Ziel besteht darin, global anwendbare Instrumente
zu entwickeln.
Auch im Jahr 2013 hat die EU weltweit Wahlprozesse begleitet, indem sie Wahlbeobachtungs-
missionen (EOM) und Wahlexpertenmissionen (EEM) entsandt hat. Wahlbeobachtungsmissionen
wurden in die folgenden Länder entsandt: Jordanien (Parlamentswahlen am 23. Januar), Kenia (all-
gemeine Wahlen am 4. März), Paraguay (allgemeine Wahlen am 21. April), Pakistan (Parlaments-
und Provinzwahlen am 11. Mai), Mali (Präsidentschaftswahlen am 28. Juli und am 11. August
sowie eine weitere Entsendung für die Parlamentswahlen am 24. November und am 15. Dezember),
Guinea Conakry (Parlamentswahlen am 28. September), Madagaskar (Präsidentschafts- und Parla-
mentswahlen am 25. Oktober und 20. Dezember), Kosovo7 (Kommunalwahlen am 3. November),
Nepal (Wahlen für die verfassunggebende Versammlung sowie Parlamentswahlen am
19. November) und Honduras (Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 24. November). Wahl-
expertenmissionen wurden nach Bhutan, Kambodscha, Togo, Swasiland, Ruanda, Malediven,
Simbabwe und Mauretanien entsandt. Zudem wird der Reaktion auf die Empfehlungen der EU-
Wahlbeobachtungsmission hohe Priorität eingeräumt (entsprechend dem Aktionsplan für
Menschenrechte): Die regelmäßige Berichterstattung durch die Missionsleiter ist angelaufen, die
Leitlinien für Wahlbeobachtungsmissionen und Delegationen werden derzeit erstellt und Folge-
missionen wurden nach Malawi (Dezember 2012), Bolivien (März 2013) und Mosambik (Mai
2013) entsandt.
7 Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der
Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen
Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
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Neben den Wahlbeobachtungsmissionen, die ein gut sichtbares Instrument zur Unterstützung
glaubwürdiger Wahlprozesse darstellen, werden in den Partnerländern in Zusammenarbeit mit
zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführte Maßnahmen zur Unterstützung der Demokra-
tie durch das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) finanziert8.
Die Unterstützung für die Demokratie erfolgt auch in größerem Maßstab in Form von Unterstüt-
zung verschiedener öffentlicher Einrichtungen; sie stellt darauf ab, die Bürgerdienste auszubauen
und die Umsetzung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte zu fördern. Parlamente und Bürger-
organisationen werden unterstützt und Dezentralisierungsmaßnahmen gefördert, um den politischen
Raum zu erweitern und dafür zu sorgen, dass sich die Bürger Gehör verschaffen können und reprä-
sentiert sind. Der Aufbau von Kapazitäten und die institutionelle Unterstützung erfolgen hauptsäch-
lich über das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI), das Europäische
Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) und den Europäischen Entwicklungsfonds
(EEF). Im Laufe des Jahres wurden neue Leitlinien für die Budgethilfe erarbeitet, in denen die
Achtung von Grundwerten herausgestellt wird; außerdem wurde eine neue Politik zur Unterstüt-
zung von nichtstaatlichen Akteuren/Akteuren der Zivilgesellschaft und lokalen Behörden ange-
nommen9. Dies alles wirkt sich auf den Demokratisierungsprozess aus.
8 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2012:0492:FIN:DE:PDF
9 http://ec.europa.eu/europeaid/what/civil-
society/documents/com_2013_280_local_authorities_in_partner_countries_en.pdf
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http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2012:0492:FIN:DE:PDF
http://ec.europa.eu/europeaid/what/civil-society/documents/com_2013_280_local_authorities_in_partner_countries_en.pdf
http://ec.europa.eu/europeaid/what/civil-society/documents/com_2013_280_local_authorities_in_partner_countries_en.pdf
7. Eine ständige Kapazität für Menschenrechtsfragen und Demokratie im Rat
der EU
In der Arbeitsgruppe des Rates, die sich mit allen Menschenrechtsaspekten der Außenbeziehungen
der EU befasst (Gruppe "Menschenrechte"), sind die EU-Mitgliedstaaten, die Europäische Kom-
mission und der Europäische Auswärtige Dienst vertreten. Diese Gruppe ist für die strategische
Entwicklung und Umsetzung der EU-Politik im Bereich Menschenrechte und Demokratie verant-
wortlich; hierzu zählen die verschiedenen Leitlinien der EU zu den Menschenrechten, die
Menschenrechtsdialoge und -konsultationen mit Drittländern und die durchgehende Berücksichti-
gung der Menschenrechte im auswärtigen Handeln der EU. Eine der Hauptaufgaben besteht in der
Bestimmung der strategischen Prioritäten der EU in multilateralen Menschenrechtsgremien, insbe-
sondere im VN-Menschenrechtsrat und im Dritten Ausschuss der VN-Vollversammlung. Die
Gruppe überwacht die gesamte Umsetzung des Strategischen Rahmens und des Aktionsplans der
EU zu Menschenrechten und Demokratie.
Sie führte auch 2013 einen regelmäßigen Gedankenaustausch mit dem Vorsitzenden des Unter-
ausschusses für Menschenrechte des Europäischen Parlaments und mit Vertretern der Zivilgesell-
schaft. Auch mehrere andere hochrangige Gastredner, wie Sonderberichterstatter der VN und der
Menschenrechtskommissar des Europarats, sprachen vor der Gruppe über bestimmte Themen.
Die üblichen Sitzungen in der "Hauptstadt-Formation", an denen die für Menschenrechte zuständi-
gen Direktoren der Außenministerien der EU-Mitgliedstaaten teilnehmen, werden nun durch regel-
mäßige Sitzungen der in Brüssel ansässigen Vertreter ergänzt; diese Sitzungen wurden im Novem-
ber 2012 ins Leben gerufen. Vorrangiges Ziel ist dabei nicht nur, die durch den Ausbau der EU-
Menschenrechtspolitik zunehmende Arbeitsbelastung der Gruppe zu bewältigen, sondern auch eine
schnellere Reaktion auf Entwicklungen zu ermöglichen und ein enges Zusammenwirken mit dem
Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee und anderen Gremien, insbesondere den geografi-
schen Arbeitsgruppen, zu gewährleisten. Dies ist ein anschauliches Beispiel für die Entschlossen-
heit der EU, Menschenrechte und Demokratie in ihrem gesamten auswärtigen Handeln zu fördern.
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Die Gruppe "Menschenrechte" hat Task Forces gebildet, die ihre Arbeit in bestimmten prioritären
Bereichen durch eine gründliche Vorbereitung und Erörterung verschiedener Themen, vor allem in
Bezug auf die Umsetzung der EU-Leitlinien im Bereich der Menschenrechte unterstützen sollen.
Diese Task Forces sind ein praktisches Mittel, um die einschlägigen Experten des EAD, der
Kommissionsdienststellen und der Mitgliedstaaten zusammenzuführen und die Lasten informell zu
teilen. Die verschiedenen Task Forces befassten sich 2013 mit den folgenden Themen: Todesstrafe,
Folter, Rechte des Kindes, Kinder und bewaffnete Konflikte, Menschenrechtsverteidiger, Gewalt
gegen Frauen und Mädchen, Unterstützung der Demokratie, Freiheit der Religion und der Welt-
anschauung, Rechte von LGBTI-Personen sowie Meinungsfreiheit.
Informelle Vereinbarungen über die Lastenteilung haben sich als wirksames Mittel zur Gewähr-
leistung einer breiten politischen Unterstützung erwiesen, sie ermöglichen die sinnvolle Nutzung
des Fachwissens und der Kapazitäten der EU-Mitgliedstaaten, des EAD und der Europäischen
Kommission. Es bestehen informelle Vereinbarungen mit den Menschenrechtsgremien der VN
(Dritter Ausschuss der Generalversammlung und Menschenrechtsrat) und anderen multilateralen
Organisationen wie dem Europarat und der OSZE sowie im bilateralen Rahmen.
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8. Gewährleistung einer umfassenderen Politikkohärenz
Die EU und ihre Mitgliedstaaten setzen sich dafür ein, dass die Achtung der Menschenrechte inner-
halb der Grenzen der EU gewährleistet ist. Sie ist entschlossen, Menschenrechte und Demokratie
außerhalb ihres Hoheitsgebiets im Rahmen ihres gesamten auswärtigen Handelns im Einklang mit
Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union zu fördern.
2013 wurden weitere Anstrengungen unternommen, um Probleme der Kohärenz und Konsistenz
zwischen inneren und äußeren Aspekten der EU-Menschenrechtspolitik anzugehen. Die Zusam-
menarbeit zwischen den Ratsgruppen "Grundrechte, Bürgerrechte und Freizügigkeit" (FREMP) und
"Menschenrechte" (COHOM) wurde 2013 durch einen regelmäßigen Austausch intensiviert. Die
Gruppe "Menschenrechte" führte außerdem einen Gedankenaustausch über die Umsetzung von
Menschenrechtsverträgen, in deren Mittelpunkt das Vorgehen im Anschluss an die Schlussbemer-
kungen der VN-Vertragsorgane stand.
Das Zusammenspiel zwischen internationalen Standards und den Rechtsvorschriften und politi-
schen Maßnahmen der EU im Bereich der wirtschaftlichen und sozialen Rechte wurde 2013 im
Rahmen der Zusammenarbeit mit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und dem Europarat
behandelt.
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9. Achtung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte
Die EU bekennt sich zur Unterstützung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, auch
indem er für die Unterzeichnung und Ratifizierung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte und seines Fakultativprotokolls eintritt und Organisationen, deren
Arbeit auf die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte abzielt, einschließ-
lich des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard und auf Kernarbeitsnormen, praktische
Unterstützung gewährt. 2013 wurden verschiedene Instrumente wiederum zur Förderung, zum
Schutz und zur Achtung dieser Rechte genutzt, darunter Interessenvertretung auf hoher Ebene,
Finanzierung durch das EIDHR und öffentliche Diplomatie.
Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sind weiterhin ein Bereich von wesentlicher
Bedeutung für die Finanzierung im Rahmen des länderspezifischen Förderprogramms des EIDHR,
mit dem die Menschenrechte in erster Linie durch die Unterstützung lokaler Organisationen der
Zivilgesellschaft gefördert werden.
In zwischenstaatlichen Verhandlungen hat sich die EU für die Anerkennung der Verknüpfungen
zwischen der Umsetzung von Menschenrechtsstandards, nachhaltiger Entwicklung und Beseitigung
der Armut eingesetzt. Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates der EU zum übergreifen-
den Konzept für den Rahmen für die Zeit nach 2015 hat die EU einen rechtebasierten Ansatz, der
alle Menschenrechte umfasst, gefordert. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wurden 2013
auch mit einer Reihe von Partnern im Rahmen der EU-Menschenrechtsdialoge erörtert. Fragen im
Zusammenhang mit wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten, einschließlich Arbeitneh-
merrechten, Bodenrechten, Unternehmenstätigkeit und Menschenrechten sowie Transparenz in der
Rohstoffwirtschaft, wurden in zahlreichen Menschenrechtsdialogen erörtert. In dem durch das
EIDHR finanzierten Zivilgesellschafts-Seminar, das kurz vor dem förmlichen Dialog zwischen der
EU und der Afrikanischen Union 2013 stattfand und dessen Empfehlung direkt in diesen Dialog
einfloss, gehörten die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu den wenigen ausgewähl-
ten Schwerpunkten mit Sitzungen über Bodenfragen und die Lage von Hausangestellten.
Das ganze Jahr über hat die EU mehrere VN-Sonderberichterstatter, die auf dem Gebiet der wirt-
schaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte tätig sind, wie z.B. die Sonderberichterstatter über das
Recht auf Nahrung und das Recht auf Wasser und Sanitärversorgung, aktiv unterstützt und mit
ihnen zusammengearbeitet.
Die EU hat weiterhin darüber diskutiert, wie sie ihre Maßnahmen im Bereich wirtschaftliche, sozi-
ale und kulturelle Rechte verstärken kann. Das jährliche Menschenrechtsforum EU-NRO beschäf-
tigte sich in Teilen auch mit der Frage, wie die Rechenschaftspflicht im Hinblick auf die Achtung,
den Schutz und die Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte gestärkt
werden könnte.
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IV. Menschenrechte in allen Bereichen und Instrumenten der
EU-Außenpolitik
10. Streben nach einem rechtebasierten Ansatz in der Entwicklungszusammen-
arbeit
In der Agenda für den Wandel, dem Strategischen Rahmen der EU für Menschenrechte und Demo-
kratie und der Mitteilung "Auf dem Weg zu einem Entwicklungsrahmen für die Zeit nach 2015"
wurde der Übergang hin zu einem rechtebasierten Ansatz gefordert. Die Verhandlungen über das
Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI) haben deutlich gemacht, dass ein rechtebasier-
ter Ansatz als eines der Hauptziele der Verordnung für den Zeitraum 2014-2020 angesehen wird.
Zu diesem Zweck hat die EU das Mandat erhalten, ein Instrumentarium zur Ausarbeitung eines
rechtebasierten Ansatzes in der Entwicklungszusammenarbeit, der alle Menschenrechte umfasst, zu
entwickeln.
Die EU hat mit der Vorbereitung der ersten Entwürfe der Strategiepapiere für den Zeitraum 2014-
2020, der Mehrjahresrichtprogramme und der Budgethilfeprogramme begonnen. Mit einem auf
Menschenrechten basierenden Ansatz soll sichergestellt werden, dass die EU ihre Bemühungen zur
Unterstützung der Partnerländer bei der Umsetzung ihrer jeweiligen Entwicklungspolitiken im Ein-
klang mit den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen, zu denen sie sich bekannt haben,
verstärkt. Darüber hinaus wird in dem vom Europäischen Parlament am 11. Dezember 2013 verab-
schiedeten Legislativpaket zu den außenpolitischen Instrumenten der EU die stärkere Fokussierung
auf den Bereich Menschenrechte, Demokratie und verantwortungsvolle Staatsführung bestätigt.
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2013 hat die Europäische Kommission mehrere Konsultationsrunden mit Gebern, darunter interna-
tionale Organisationen wie UNHCHR, UNESCO und UNICEF, sowie Akademikern und Organisa-
tionen der Zivilgesellschaft durchgeführt. Unter anderem hat die Europäische Kommission im No-
vember 2013 ein Brainstorming-Seminar über das Streben nach einem rechtebasierten Ansatz in der
EU-Entwicklungszusammenarbeit, der alle Menschenrechte umfasst, abgehalten und zusammen mit
dem OHCHR anlässlich der Europäischen Entwicklungshilfetage am 27. November 2013 eine
spezielle Podiumsdiskussion über das Thema Wird ein rechtebasierter Ansatz zu einer humaneren
Entwicklung führen? veranstaltet.
Neben der Programmplanung hat die EU zur Festlegung des Standpunkts und der Strategie der EU
zu den Folgemaßnahmen zu Rio+20 und der Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 beigetra-
gen. In den Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2013 zur übergeordneten Agenda für den Zeit-
raum nach 2015 sowie der Mitteilung der Europäischen Kommission mit dem Titel Ein menschen-
würdiges Leben für alle: Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die
Welt (Februar 2013) wird die vorrangige Bedeutung von Recht und Gleichheit, Menschenrechten,
Demokratie und anderer Aspekte verantwortungsvoller Staatsführung sowie menschenwürdiger
Arbeit einschließlich der Rechte am Arbeitsplatz, des Sozialschutzes und des sozialen Dialogs in
dem neuen Rahmen für die Zeit nach 2015 bekräftigt.
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11. Ausgestaltung des Handels in einer den Menschenrechten förderlichen
Weise
Die Freihandelsabkommen der EU sind durch Überleitungsklauseln mit den entsprechenden politi-
schen Rahmenübereinkommen verbunden, die auch Menschenrechtsklauseln umfassen. Gibt es kein
Assoziierungs- oder Rahmenabkommen, wird eine gesonderte Menschenrechtsklausel in die
Freihandelsabkommen aufgenommen. Der zentrale Wert einer Menschenrechtsklausel besteht
darin, dass das gemeinsame Bekenntnis der Parteien zu den Menschenrechten deutlich gemacht
wird, während sie gleichzeitig die Rechtsgrundlage für geeignete Maßnahmen bildet, einschließlich
der Aussetzung der Abkommen bei schweren Menschenrechtsverletzungen.
Ein liberalisierter Handel trägt zusammen mit einer verantwortungsvollen Staatsführung und einer
soliden Innenpolitik in erheblichem Maße zu inklusivem Wachstum und nachhaltiger Entwicklung
und somit zu besseren Menschenrechtsbedingungen bei. Im Einklang mit der Mitteilung zum
Thema Handel, Wachstum und Entwicklung: eine maßgeschneiderte Handels- und Investitions-
politik für die bedürftigsten Länder (COM(2012)22) hat die EU 2013 den Entwicklungsländern,
insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) sowie anderen besonders bedürftigen
Ländern, weiterhin dabei geholfen, sich in das globale Handelssystem einzugliedern und möglichst
umfassend vom Handel zu profitieren. Grundlage hierfür ist in erster Linie die EU-Politik der Hilfe
für Handel, ihre einseitigen Handelspräferenzen und ihre bilateralen und regionalen Handels-
abkommen.
In dem von der Kommission im April 2013 veröffentlichten Arbeitsdokument über Handel und
schlimmste Formen der Kinderarbeit (SWD(2013)173) wird anerkannt, dass der Handel generell
dem Wachstum und der Entwicklung zugutekommt und indirekt die Menschenrechtslage verbessern
kann. Des Weiteren wird in dem Dokument abschließend festgestellt, dass nur ein kleiner Teil des
internationalen Handels mit Kinderarbeit verknüpft ist und die Beseitigung der schlimmsten
Formen der Kinderarbeit am ehesten über einen ganzheitlichen Ansatz unter Nutzung eines breiten
Spektrums von Instrumenten erreicht werden kann.
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Der EU-Aktionsplan für Menschenrechte deckt Tätigkeitsbereiche in Verbindung mit der Gestal-
tung der Handelspolitik ab, in denen der Beitrag zum Schutz der Menschenrechte von besonderer
Bedeutung sein kann, wie das Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS) der EU. 2013 hat die EU
die 1997 verhängte Aussetzung der APS-Präferenzen für Myanmar/Birma aufgrund substanzieller
Verbesserungen im Bereich Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte in dem Land aufgehoben.
Im Laufe des Jahres 2013 sind die Vorbereitungen für die Anwendung der neuen APS-Verordnung,
die am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist, fortgesetzt worden, wozu auch eine Überprüfung der
ersten Gruppe von APS+-Anträgen gehörte. Die neue APS-Verordnung verstärkt die Mechanismen
zur Überwachung der Einhaltung internationaler Übereinkünfte (einschließlich der wichtigsten
Menschenrechtsübereinkommen) durch die APS+-Begünstigten; zudem wird die Kommission dem
Rat und dem Europäischen Parlament alle zwei Jahre über die Umsetzungsergebnisse der APS+-
Begünstigten Bericht erstatten.
2011 hat die Europäische Kommission Thiopental-Natrium und ähnliche Stoffe, die für tödliche
Injektionen verwendet werden, zusätzlich in die Liste der Güter aufgenommen, die gemäß der
Verordnung 1236/2005 über den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todes-
strafe oder zu Folter verwendet werden könnten, Ausfuhrkontrollen unterliegen10. 2012 und 2013
haben US-Medien berichtet, dass ein US-Bundesstaat damit beginnen möchte, Propofol - ein
Arzneimittel, das nicht auf der Kontrollliste steht - für Hinrichtungen zu verwenden. Die EU-Her-
steller, die den US-Markt versorgen, haben daraufhin proaktive Maßnahmen ergriffen, um sicherzu-
stellen, dass ihr Produkt nicht für die Vollstreckung der Todesstrafe verwendet wird, und bis Ende
des Jahres lagen keine Meldungen über Hinrichtungen mit Propofol vor. Insbesondere als Reaktion
auf Ersuchen des Europäischen Parlaments hat die Kommission mit Unterstützung durch eine
Expertengruppe eine allgemeine Überprüfung der Verordnung 1236/2005 vorgenommen und beab-
sichtigt sie, dem Rat und dem Europäischen Parlament im Frühjahr 2014 einen Vorschlag zur
Änderung der Verordnung vorzulegen.
10 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1352/2011 der Kommission vom 20. Dezember 2011.
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Die Kommission hat Konsultationen zu der Möglichkeit geführt, einige Bestimmungen der gelten-
den Ausfuhrkontrollverordnung 428/2009 auf die Kontrolle der Ausfuhr bestimmter sensibler
Technologien auszudehnen, die unter Verletzung von Menschenrechten in Konfliktgebieten oder
durch autoritäre Regime eingesetzt werden könnten. Die Kommission hat mit der Erstellung einer
Mitteilung über die Überprüfung der Ausfuhrkontrollpolitik begonnen, die im Frühjahr 2014 veröf-
fentlicht werden sollte. Aufgrund der sich stetig verschlechternden Lage in Syrien hat der Rat im
Mai 2013 beschlossen, das ursprünglich mit der Verordnung Nr. 36 von 2012 verhängte Ausfuhr-
verbot für Ausrüstung oder Software, die in erster Linie für die Überwachung oder das Abhören des
Internets und des Telefonverkehrs durch die syrische Regierung bestimmt ist, zu verlängern.
Der Vertrag über den Waffenhandel, der von der EU und ihren Mitgliedstaaten unterstützt wird,
wurde von der VN-Generalversammlung im April 2013 verabschiedet. Nach Artikel 7 des Vertrags
ist das Risiko, dass die Waffen eingesetzt werden, um schwere Verletzungen der Menschenrechts-
normen oder des humanitären Völkerrechts, einschließlich Handlungen geschlechtsspezifischer
Gewalt, zu begehen oder zu erleichtern, in Beschlüssen über Waffenausfuhren zu prüfen. Diese
Risikobewertung erfolgt zusätzlich zu dem Verbot von Waffenausfuhren gemäß Artikel 6, wenn die
Waffen bei der Begehung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schweren Ver-
letzungen des Genfer Abkommens, Angriffen auf Zivilpersonen oder anderen Kriegsverbrechen im
Sinne der einschlägigen völkerrechtlichen Übereinkünfte verwendet werden könnten.
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12. Einbeziehung der Menschenrechte in Konfliktprävention und Krisen-
management
Die EU hat ihre Menschenrechts- und Gleichstellungspolitik im Einklang mit den Empfehlungen
aus dem Bericht des Rates "Erfahrungen und bewährte Verfahren zur durchgängigen Berücksichti-
gung von Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen bei militärischen Operationen und zivilen
Missionen im Rahmen der GSVP" von 2010 und den Verpflichtungen aus dem EU-Aktionsplan zu
Menschenrechten und Demokratie weiterhin in die GSVP eingebunden.
Überlegungen betreffend die Menschenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter werden bei
der Planung, Durchführung und Beurteilung von GSVP-Missionen und -Operationen berücksich-
tigt. Neue Verfahren für das Krisenmanagement wurden im Juni 2013 verabschiedet, wonach eine
Analyse geschlechterspezifischer Aspekte und der Menschenrechtslage stets in der Phase der
Planung neuer Missionen und Operationen durchgeführt und in die zentralen Planungsdokumente
aufgenommen werden sollte. Im Juli 2013 trafen sich die Berater für Menschenrechts- und Gleich-
stellungsfragen von GSVP-Missionen und -Operationen zu ihrer Jahrestagung. Auf der Tagung
wurden Probleme und beste Vorgehensweisen erörtert, in erster Linie mit Blick auf die Start- und
Abschlussphase einer Mission, und der Umsetzung der Menschenrechts- und Gleichstellungspolitik
der EU in vorwiegend islamisch geprägten Gesellschaften besondere Beachtung geschenkt. 2013
gehörte bei 70 % der zivilen Missionen und bei allen militärischen Operationen ein Menschen-
rechts- und/oder Gleichstellungsberater oder -ausbilder zum Personal.
Ausbildungsmodule über Menschenrechte, Kinderschutz und Gleichstellung, die den Mindestaus-
bildungsstandards der EU entsprachen, wurden im Laufe des Jahres in Zusammenarbeit mit Ausbil-
dungsinstituten aus den EU-Mitgliedstaaten und Gruppen der Zivilgesellschaft als Pilotprojekte
eingeführt. Diese Ausbildungsmodule sollen von den Mitgliedstaaten im Rahmen der einsatzvor-
bereitenden Ausbildung für das gesamte Personal von Missionen und Operationen in Anspruch
genommen werden. Insbesondere als Teil der Ausbildungsprogramme des Europäisches Sicher-
heits- und Verteidigungskollegs und des EAD wurden spezielle Schulungen organisiert, um das
Personal der EU und der Mitgliedstaaten mit den Menschenrechts- und Gleichstellungsverpflich-
tungen der EU im Bereich der GSVP vertraut zu machen.
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Das EIDHR ist als flexibles und anpassungsfähiges Instrument konzipiert und spielt bei der
Krisenreaktion der EU eine spezifische Rolle. Das EIDHR wurde 2013 im Rahmen von EU-
Initiativen in mehreren Ländern wie Mali, Myanmar/Birma, Somalia oder Syrien genutzt. So
wurden etwa in Myanmar/Birma zusätzlich 1,65 Mio. EUR für die Finanzierung von Initiativen für
Wahlhilfe, die Unterstützung des Friedensprozesses, die Abschaffung der Zwangsarbeit und den
Aufbau von Kapazitäten unabhängiger Medien bereitgestellt. In Mali hat die EU während des
Konflikts von 2013 eine Initiative der Zivilgesellschaft finanziert, die darauf abzielte, die von den
bewaffneten Gruppen begangenen Menschenrechtsverletzungen zu melden.
Im ersten Halbjahr 2013 wurde das neue Frühwarnsystem für Konflikte erstmals in der Sahelzone
eingesetzt und wird nun allmählich auf andere Regionen ausgeweitet. Die für das Frühwarnsystem
entwickelten Instrumente und Vorgehensweisen beinhalten zahlreiche Menschenrechtsindikatoren,
so etwa die Achtung des internationalen Rechtsrahmens für die Menschenrechte, die Pressefreiheit
und die Wahrung der bürgerlichen und politischen Freiheiten.
Die Arbeiten an dem umfassenden Ansatz der EU für die Umsetzung der Resolutionen 1325 und
1820 des VN-Sicherheitsrates betreffend Frauen, Frieden und Sicherheit wurden fortgesetzt. Im
Mittelpunkt des jährlichen Seminars der EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Resolution 1325,
das am 27. Mai 2013 stattfand, standen die Verringerung der Straflosigkeit und die Unterstützung
für die Teilnahme von Frauen an geschlechterrelevanten Verfahren der Übergangsjustiz. Auf dem
Seminar sprach Frau Zainab Hawa Bangura, die Sonderbeauftragte des VN-Generalsekretärs für
sexuelle Gewalt in Konflikten. Der zweite Bericht über die Indikatoren für einen umfassenden
Ansatz der EU für die Umsetzung der beiden Resolutionen wurde im Laufe des Jahres erstellt und
sollte 2014 veröffentlicht werden.
Was die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen anbelangt, so hat der
EU/VN-Lenkungsausschuss für Krisenbewältigung Gleichstellungs- und Menschenrechtsfragen -
einschließlich Schulungen in Gleichstellungsfragen - in seiner Sitzung im April 2013 sowie in den
anschließenden Arbeitsgesprächen erörtert. Ferner gab es regelmäßige Arbeitskontakte mit der
NATO und der OSZE über Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen. Ebenso wurden Organisa-
tionen der Zivilgesellschaft eng in die Arbeit der EU auf diesem Gebiet einbezogen, auch durch ihre
Teilnahme an der Jahrestagung der Berater für Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen und
durch einen regelmäßigen Dialog in Brüssel und auf der Ebene der Missionen und Operationen.
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13. Verankerung der Menschenrechte in Tätigkeiten zur Terrorismus-
bekämpfung
Die EU bekennt sich im Kontext der Terrorismusbekämpfung umfassend zum Schutz der
Menschenrechte im Einklang mit ihrer Strategie zur Terrorismusbekämpfung von 2005 und dem
aktualisierten Aktionsplan zur Bekämpfung des Terrorismus. Die EU verfolgt den Ansatz, die
Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der Grundrechte und der Grundfreiheiten sowie die Nutzung des
Strafrechtssystems zu fördern, um den Terrorismus zu bekämpfen und zu verhindern. Effiziente
Strategien zur Terrorismusbekämpfung sowie die Förderung und der Schutz der Menschenrechte
verstärken sich gegenseitig.
Die EU unterstützt voll und ganz die zentrale Rolle der VN im Zusammenhang mit der multilatera-
len Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung und arbeitet mit Drittländern bei ihren Bemü-
hungen zur Umsetzung der Weltweiten Strategie der VN zur Bekämpfung des Terrorismus, die von
der Generalversammlung der Vereinten Nationen 2006 verabschiedet wurde, zusammen. Der
Schutz und die Förderung der Menschenrechte sind ein Eckpfeiler dieser Strategie. Die EU hat in
einer Reihe zentralasiatischer Länder ein Hilfsprojekt zur Unterstützung dieser Länder bei der
Umsetzung der VN-Strategie durchgeführt und regionale Aktionspläne für die Umsetzung mit
einem spezifischen Schwerpunkt auf dem Schutz der Menschenrechte bei der Terrorismus-
bekämpfung aufgestellt. Ein zweites Hilfsprojekt wurde Ende 2013 in die Wege geleitet.
Die EU und viele Mitgliedstaaten nahmen an der Internationalen Konferenz über die nationale und
internationale Koordinierung der Terrorismusbekämpfung teil (Istanbul, 24./25. Oktober). Die Kon-
ferenz führte Experten und politische Entscheidungsträger aus den Mitgliedsländern und Beobacht-
erstaaten des Europarates, den Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der Organisation
für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zusammen. Sie erörterten rechtliche und politische
Fragen im Zusammenhang mit der Koordinierung der Terrorismusbekämpfung und prüften die
Rolle der Koordinierungsstellen bei der Vorbereitung und Umsetzung der nationalen Strategien zur
Terrorismusbekämpfung. Auf der Konferenz sollten bewährte Verfahren zur Koordinierung der
Terrorismusbekämpfung auf nationaler und internationaler Ebene aufgezeigt werden und wurden
Mittel und Wege sondiert, wie die Koordinierung zwischen zwischenstaatlichen, regionalen und
supranationalen Organisationen auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung verbessert werden
könnte.
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Hochrangige VN- und EU-Beamte, leitende Rechts-, Politik- und Militärberater sowie führende
Akademiker auf den Gebieten humanitäres Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen
kamen am 22. Februar 2013 am Europäischen Hochschulinstitut (EHI) unter der Schirmherrschaft
des „Global Governance Programme“ der EU zusammen, um die Ausrichtung und die Entwicklung
der EU-Politik gegenüber der Praxis der gezielten Tötungen unter Verwendung von Drohnen zu
erörtern. Auf dem im Rahmen des „Global Governance Programme“ veranstalteten hochrangigen
politischen Seminar wurde die kontroverse Praxis der gezielten Tötungen unter Verwendung von
Drohnen aus verschiedenen rechtlichen und politischen Blickwinkeln betrachtet.
Die EU unterstützt Drittländer in ihren Strafrechtsreformen, insbesondere ihren Bemühungen, von
einem auf Geständnisse gestützten Ansatz zu einem beweisgestützten Ansatz überzugehen. Die EU-
Projekte bieten Richtern, Staatsanwälten und Strafverfolgungsbeamten Schulungen. So hat die EU
2013 3 Mio. EUR an Hilfe für die globale VN-Initiative zur effizienten strafrechtlichen Ermittlung
und Ahndung bei der Terrorismusbekämpfung im Maghreb, bei der die Menschenrechte und die
Rechtsstaatlichkeit geachtet werden, bereitgestellt. Pakistan hat für seine Bemühungen zur Reform
des Strafrechts im Hinblick auf die Terrorismusbekämpfung eine vergleichbare Hilfe erhalten.
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14. Gewährleistung einer auf die Menschenrechte gestützten externen
Dimension der Arbeit im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
(RFSR)
Die EU hat die Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016 und das maßnahmen-
orientierte Papier von 2009 zur Stärkung der externen Dimension in Bezug auf Maßnahmen zur
Bekämpfung des Menschenhandels weiterhin umgesetzt, wobei die EU-Delegationen in vorrangi-
gen Ländern eine aktive Rolle gespielt haben. Es wurde mit der Ausarbeitung eines Verzeichnisses
der Finanzierungsinstrumente und Projekte begonnen, die von der EU und ihren Mitgliedstaaten in
vorrangigen Ländern und Regionen eingesetzt bzw. durchgeführt werden. Im März 2013 hat die
EU-Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels anlässlich der 57. Tagung der VN-
Kommission für die Rechtsstellung der Frau (FRK) eine Nebenveranstaltung organisiert, auf der die
FRK erstmals anerkannt hat, dass der Frauen- und Mädchenhandel eine Form der Gewalt gegen
Frauen darstellt.
Im April 2013 hat die Kommission den ersten Bericht mit statistischen Daten über den Menschen-
handel in der EU in den Jahren 2008-2010 veröffentlicht. Der Bericht hat gezeigt, dass mehr als die
Hälfte der Opfer (61%) aus Ländern innerhalb der EU stammten, während Nigeria und China in den
meisten Fällen die Herkunftsländer außerhalb der Union waren. Die große Mehrheit der Opfer
(80%) waren Frauen und Mädchen. Ebenfalls im April 2013 hat die Kommission eine Übersicht
über die Rechte von Opfern des Menschenhandels in der EU veröffentlicht. Damit sollen die Opfer,
auch die aus Drittländern, über ihre Rechte informiert und die Behörden und die Organisationen der
Zivilgesellschaft in den Mitgliedstaaten in ihrer täglichen Arbeit im Bereich Opferschutz und -hilfe
unterstützt werden. Am 6. April 2013 ist die Frist für die Umsetzung der Richtlinie von 2011 zur
Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (2011/36/EU)
abgelaufen, die Bestimmungen über die Behandlung von Opfern aus Drittländern und die Verfol-
gung von am Menschenhandel außerhalb der EU beteiligten kriminellen Gruppen enthält.
Im Einklang mit dem Gesamtansatz für Migration und Mobilität (GAMM) wurden die Menschen-
rechte systematisch in die bilateralen und regionalen Dialoge und die Kooperationsrahmen für
Migration und Asyl mit Drittländern sowie die Mobilitätspartnerschaften aufgenommen. Darüber
hinaus wurden migrations- und mobilitätsbezogene Aspekte in den Menschenrechtsdialogen mit
Drittländern häufig erörtert.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
http://ec.europa.eu/anti-trafficking/Legislation+and+Case+Law/EU+Legislation/Criminal+Law/EU_Directive
http://ec.europa.eu/anti-trafficking/Legislation+and+Case+Law/EU+Legislation/Criminal+Law/EU_Directive
Im Rahmen des GAMM wurden zahlreiche Projekte durchgeführt, die auf den Schutz von Migran-
ten, einschließlich Asylbewerbern, vor Missbrauch und Verletzungen der Menschenrechte abzielen;
die EU hat weiterhin Projekte über das thematische Programm zu Migration und Asyl finanziert,
das ursprünglich für einen Zeitraum von 7 Jahren (2007-2013) aufgelegt worden war. Die im
Rahmen dieses Programms für 2013 bereitgestellten Mittel beliefen sich auf insgesamt 60,89 Mio.
EUR, mit denen 22 Projekte in Drittländern unterstützt worden, darunter die zivilgesellschaftliche
Aktion für die Förderung der Rechte von Migranten, die besonders auf schutzbedürftige Bevölke-
rungsgruppen wie ausländische Hausangestellte (Migranten) und Opfer von Menschenhandel aus-
gerichtet ist. Alles in allem wurden 187 Projekte über das Programm finanziert, wobei die EU einen
Gesamtbeitrag in Höhe von 296 Mio. EUR geleistet hat. Der Schwerpunkt des Programms lag auf
der Förderung der Verknüpfungen zwischen Migration und Entwicklung und der Förderung einer
gut organisierten Steuerung der Arbeitskräftemigration, ferner auf der Bekämpfung der illegalen
Migration, der Ausländerschleusung und des Menschenhandels, dem Schutz von Migranten vor
Ausbeutung und Ausgrenzung und der Förderung von Asyl und internationalem Schutz. Das
thematische Programm zu Migration und Asyl ist nach wie vor eine der Schlüsselkomponenten des
thematischen Gesamtprogramms "Globale öffentliche Güter und Herausforderungen" im Rahmen
des Haushaltszyklus 2014-2020.
1 http://ec.europa.eu/anti-
trafficking/Legislation+and+Case+Law/EU+Legislation/Criminal+Law/EU_Directive
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
http://ec.europa.eu/anti-trafficking/Legislation+and+Case+Law/EU+Legislation/Criminal+Law/EU_Directive
http://ec.europa.eu/anti-trafficking/Legislation+and+Case+Law/EU+Legislation/Criminal+Law/EU_Directive
15. Höherer Stellenwert der Menschenrechte in der externen Dimension der
Beschäftigungs- und Sozialpolitik
Die zentralen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sind in ihren acht
Basisübereinkommen verankert. Die EU fördert die Ratifizierung und wirksame Umsetzung dieser
Übereinkommen, indem sie mit der IAO zusammenarbeitet, was die Beteiligung an einer laufenden
Beratung über die Arbeitsnormen und an der Arbeit der IAO-Aufsichtsorgane einschließt. Gleich-
zeitig unterstützt die EU in der externen Dimension ihrer Beschäftigungs- und Sozialpolitik die
Grundsätze der menschenwürdigen Arbeit, einschließlich der Achtung der IAO-Basisüber-
einkommen, in ihren Beziehungen zu den Partnerländern durch bilaterale und regionale
Politikdialoge und die Durchführung von Entwicklungshilfeprojekten.
2013 hat die IAO eine Diskussion über die Festlegung einer neuen Norm zur Ergänzung des Über-
einkommens (Nr. 29) über Zwangsarbeit initiiert, das eines der acht IAO-Basisüberkommen ist. Die
neue Norm, die auf der Internationalen Arbeitskonferenz (dem obersten Beschlussfassungsorgan
der IAO) im Juni 2014 erörtert und angenommen werden soll, wird die Form eines Protokolls
und/oder einer Empfehlung haben und sollte Umsetzungslücken dadurch beseitigen, dass ein
Beitrag dazu geleistet wird, Zwangsarbeit wirkungsvoller zu verhindern, Opfer besser zu schützen,
den Zugang zur Justiz und Ausgleichsmaßnahmen sowie die Durchsetzung auch im Wege internati-
onaler Zusammenarbeit und/oder Unterstützung zu erleichtern. Die EU und ihre Mitgliedstaaten
nehmen an den Vorbereitungsarbeiten für die neue Norm teil. Die Mitgliedstaaten der EU wurden
wie alle IAO-Mitglieder ersucht, bis Ende 2013 einen Fragebogen zu beantworten und damit die
Grundlage für einen im März 2014 vorzulegenden umfassenden IAO-Bericht und die nachfolgen-
den Diskussionen auf der Internationalen Arbeitskonferenz im Juni 2014 zu schaffen.
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Die EU hat im Kontext des Inkrafttretens des IAO-Übereinkommens über menschenwürdige Arbeit
für Hausangestellte und des Seearbeitsübereinkommens einen Beitrag zur Förderung menschen-
würdiger Arbeit für Hausangestellte und Seeleute geleistet, indem sie Projekte betreffend ausländi-
sche Hausangestellte (Migranten) finanzierte und Vorschläge und Rechtsvorschriften zur einfache-
ren Umsetzung dieser Übereinkommen durch die EU-Mitgliedstaaten annahm. Die Kommission hat
einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten zur Ratifizie-
rung des IAO-Übereinkommens (Nr. 189) über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte vor-
gelegt, das am 5. September 2013 in Kraft getreten ist. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten
dringend ersucht, das Übereinkommen als Teil der EU-Strategie gegen den Menschenhandel zu
ratifizieren.
Auf regionaler Ebene haben die Teilnehmerstaaten am Gipfeltreffen EU-CELAC (lateinamerikani-
sche und karibische Staaten), das am 26./27. Januar 2013 in Santiago de Chile stattgefunden hat, ihr
Eintreten für die Achtung der in den internationalen Übereinkommen verankerten Menschenrechte
bekräftigt. Sie räumten ein, dass die praktische Anwendung der Arbeitsnormen und die Arbeits-
bedingungen, einschließlich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, im Einklang mit
den Grundsätzen der IAO-Übereinkommen verbessert werden müssen. Sie bekannten sich dazu,
den Menschenhandel verhindern und bekämpfen zu wollen, und betonten, dass der sozialen Ent-
wicklung, der Gesundheit und der Bildung Vorrang eingeräumt und ein nachhaltiges und inklusives
Wirtschaftswachstum in einer alle umfassenden, fairen und gerechten Gesellschaft mit gesundem
Lebensumfeld gefördert werden muss.
Das gemeinsam von China, der EU und Polen organisierte ASEM-Seminar über die Förderung der
Jugendbeschäftigung, das am 20./21. November 2013 in Chongqing (China) stattfand, bot eine
Plattform für den Austausch von bewährten Praktiken und Erfahrungen beim Umgang mit der
Jugendarbeitslosigkeit.
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Was die bilateralen Beziehungen betrifft, so waren die Arbeitnehmerrechte und die tatsächliche
Umsetzung der ratifizierten IAO-Basisübereinkommen 2013 Gegenstand von Gesprächen der EU
mit Drittländern wie Bolivien (IAO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182 über die Beseitigung der
Kinderarbeit) und Peru (Zwangsarbeit sowie Versammlungsfreiheit und das Recht auf Kollektiv-
verhandlungen). In den Beziehungen zu Georgien führte ein Dialog über die Übereinkommen Nr.
87 über die Versammlungsfreiheit und Nr. 98 über das Recht auf Kollektivverhandlungen infolge
von Empfehlungen der IAO-Aufsichtsorgane zu den lang erwarteten Änderungen des Arbeits-
gesetzes. Im Rahmen eines Dialogs mit Usbekistan über das Übereinkommen Nr. 182 über die
schlimmsten Formen der Kinderarbeit wurden die Arbeiten der IAO zur Überwachung der Baum-
wollernte und Maßnahmen für eine bessere Umsetzung des Übereinkommens unterstützt.
Hinsichtlich der Beziehungen zu Bangladesch hat die EU am 8. Juli 2013 in Zusammenarbeit mit
der IAO und der Regierung des Landes die gemeinsame Erklärung "Nicht nachlassen: ein Nach-
haltigkeitspakt für ständige Verbesserungen der Arbeitnehmerrechte und der Sicherheit in den
Fabriken des Konfektionskleidungssektors und der Wirkwarenindustrie in Bangladesch" ("Staying
engaged: A Sustainability Compact for continuous improvements in labour rights and factory safety
in the Ready-Made Garment and Knitwear Industry in Bangladesh") abgegeben. Die Erklärung ist
eine Initiative mit genau terminierten konkreten Maßnahmen zur besseren Achtung von Arbeits-
normen wie Versammlungsfreiheit und Arbeitsbedingungen sowie zur Verbesserung der Sicherheit
in den Fabriken. Die Vereinigten Staaten haben sich dem Pakt am 19. Juli 2013 angeschlossen.
Im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) wurde unterstrichen, dass weitere
Anstrengungen zur Ratifizierung und/oder effektiven Umsetzung der IAO-Basisübereinkommen
unternommen werden müssen. Auf dem zweiten Euromed-Forum für den sozialen Dialog, das im
Rahmen der Union für den Mittelmeerraum am 13. November 2013 in Barcelona stattfand, wurde
betont, dass das Phänomen der Schattenwirtschaft bekämpft und der Aufbau von Kapazitäten der
Sozialpartner in der Region weiter vorangetrieben werden muss. In ihrem regelmäßigen Dialog mit
Marokko hat die EU das Land nachdrücklich dazu angehalten, das IAO-Basisübereinkommen Nr.
87 möglichst bald zu ratifizieren. Was die Beziehungen zu Georgien und zur Republik Moldau
betrifft, so wurden im November 2013 Assoziierungsabkommen, einschließlich der Bestimmungen
über eine weitreichende und umfassende Freihandelszone, paraphiert. Sie umfassen die Verpflich-
tung zur wirksamen Umsetzung der ratifizierten IAO-Basisübereinkommen.
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Ebenso hat sich die EU aktiv an den Folgemaßnahmen zu der Entwicklungsagenda für die Zeit nach
2015 und am Rio+20-Prozess und seinen Folgemaßnahmen beteiligt und dadurch gezeigt, dass sie
produktive Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle, unter anderem die Schaffung von
Arbeitsplätzen, Garantien für die Rechte bei der Arbeit, sozialen Schutz und sozialen Dialog, und
die Beseitigung von Ungleichheiten unterstützt.
Die wirksame Umsetzung der IAO-Basisübereinkommen wurde auch im Rahmen der Entwick-
lungshilfe gefördert. 2013 hat die EU das Projekt BEST mit einem Gesamtbudget in Höhe von
15 Mio. EUR, die unter anderem für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im
Konfektionskleidungs- und Textilwarensektor in Bangladesch verwendet werden, weiter umgesetzt.
Der Aufbau politischer Strukturen und der Dialog über Grundsatzfragen in den Entwicklungslän-
dern in Bezug auf Indikatoren für menschenwürdige Arbeit sowie auf sozialen Schutz, Sicherheit
und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Auswirkungen des Handels auf die Beschäftigung
wurde durch vier Projekte in gemeinsamer Verwaltung mit einer Mittelausstattung von 8,5 Mio.
EUR unterstützt, die 2012/2013 abgeschlossen wurden. Hierzu zählten die Unterstützung von Platt-
formen für den Dialog über politische Grundsatzfragen sowie der Aufbau von Kapazitäten für staat-
liche Akteure und Sozialpartner.
Die soziale Sorgfaltspflicht der Europäischen Investitionsbank stützt sich auf die IAO-Kernarbeits-
normen. Die Normen der Bank schließen Praktiken wie Kinderarbeit, Arbeit wie in Knechtschaft
oder Zwangsarbeit ausdrücklich aus. Schützt das Gastland nicht das Recht der Arbeitnehmer auf
Versammlungsfreiheit und auf Kollektivverhandlungen, so wird von den Dienstleistern dennoch
erwartet, dass sie sich darum bemühen, dass akzeptable Alternativmechanismen für Beschwerden
und den Schutz der Arbeitnehmerrechte in Bezug auf das Arbeitsumfeld und die Beschäftigungs-
bedingungen zugelassen werden. In beiden Fällen oder wenn die Gesetze sich dazu nicht äußern,
wird von den Dienstleistern verlangt, dass sie Arbeitnehmern, die sich Arbeitnehmerorganisationen
anschließen oder an Kollektivverhandlungen teilnehmen möchten, keine Beschränkungen auferle-
gen oder sie diskriminieren oder Repressalien gegen sie verhängen. Die Dienstleister haben in ihren
Versorgungsketten die Kernarbeitsnormen zu beachten und sicherzustellen, dass ihre Hauptauftrag-
nehmer/-vertragsparteien und direkten Lieferanten diese Normen gleichermaßen anwenden, die in
ihren Ausschreibungsunterlagen, Verträgen und Überwachungsregelungen in gebührender Weise
zum Ausdruck kommen müssen.
Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich dafür einsetzen, dass Arbeitsnormen zum Tragen
kommen und menschenwürdige Arbeit gefördert wird, wurden über das Europäische Instrument für
Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) unterstützt.
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V. Umsetzung der Prioritäten der EU auf dem Gebiet der
Menschenrechte
16. Abschaffung der Todesstrafe
Die EU ist entschieden und grundsätzlich gegen die Todesstrafe und ist weltweit einer der wich-
tigsten Akteure im Kampf gegen die Todesstrafe. Auch 2013 hat die EU ihre Ablehnung der Todes-
strafe bekräftigt und alle ihr zur Verfügung stehenden diplomatischen Instrumente eingesetzt, um
dem Ziel der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe näher zu kommen. Dieses Ziel ist eine der
Prioritäten des Strategischen Rahmens und Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie.
Die Leitlinien der EU zur Todesstrafe, die bei ihrer Annahme 1998 die ersten ihrer Art waren, wur-
den 2013 aktualisiert. Mit dem neuen Text, der als Grundlage für das Handeln der EU in diesem
Bereich dient, werden die Erfahrungen der EU als weltweiter Vorreiter für die Abschaffung der
Todesstrafe konsolidiert.
In der überarbeiteten Fassung wird der Standpunkt der EU zur Abschaffung der Todesstrafe in den
Vordergrund gerückt und werden einschlägige Formulierungen des 2012 angenommenen Strategi-
schen Rahmens und des Aktionsplans der EU zu Menschenrechten und Demokratie übernommen.
Die Leitlinien enthalten Bezugnahmen auf alle jüngeren Resolutionen der Generalversammlung der
VN über ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe, einschließlich der Resolution der 67.
Tagung der Generalversammlung, die am 21. Dezember 2012 mit einer nie dagewesenen Zahl von
Stimmen angenommen wurde. Ferner wird Bezug genommen auf die Finanzierung von Projekten
zur Abschaffung der Todesstrafe durch das EIDHR sowie die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005, die
die Ausfuhrkontrollen bestimmter Güter, die zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden
könnten, regelt. Mit dem neuen Text werden die Missionsleiter der EU angehalten, regelmäßig über
die Anwendung der Todesstrafe in Drittländern zu berichten und die länderspezifische Menschen-
rechtsstrategie entsprechend zu aktualisieren. Schließlich enthalten sie eine Aktualisierung des
Dokuments über die Mindeststandards, die den jüngsten VN-Resolutionen, Berichten und Gutach-
ten Rechnung trägt.
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Anlässlich des Europäischen Tags und des Welttags gegen die Todesstrafe gaben die Europäische
Union und der Europarat am 10. Oktober eine gemeinsame Erklärung ab, in der sie bekräftigten,
dass sie die Todesstrafe unter allen Umständen ablehnen und für ihre weltweite Abschaffung ein-
treten. Die EU hat die Ankündigung der Abschaffung der Todesstrafe im US-Bundesstaat Maryland
vom 2. Mai 2013 begrüßt. Die EU würdigte überdies den Beitritt Boliviens zum Zweiten Fakulta-
tivprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) am
12. Juli 2013. Hingegen missbilligte die EU die nach wie vor häufige Anwendung der Todesstrafe
in anderen Teilen der Welt. Iran, Irak, Saudi-Arabien, Jemen, Japan, Indien, Taiwan und die USA
standen dabei besonders im Fokus, doch wurden auch gegenüber vielen anderen Län-
dern/Territorien auf der Grundlage der im Völkerrecht und in den EU-Leitlinien zur Todesstrafe
festgelegten Mindeststandards Erklärungen abgegeben und Demarchen unternommen.
Die EU hat in allen relevanten Gremien, insbesondere in den VN, der OSZE und im Europarat,
weiterhin gegen die Todesstrafe Stellung bezogen. Die Hohe Vertreterin hat die EU auf der Minis-
tertagung der Generalversammlung der VN vertreten und sich aktiv eingebracht; die Tagung wurde
von Frankreich, Benin, Costa Rica und der Mongolei gemeinsam veranstaltet und hatte die Rolle
regionaler Organisationen bei der Bekämpfung der Todesstrafe zum Thema.
Die EU hat sich nach Vorgabe des Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie aktiv am
Weltkongress gegen die Todesstrafe im Juni 2013 in Madrid beteiligt. Der Kongress wurde von der
Organisation ECPM (Ensemble contre la peine de mort) unter der Schirmherrschaft Spaniens,
Norwegens, der Schweiz und Frankreichs in Partnerschaft mit der Initiative "Weltweite Koalition
gegen die Todesstrafe" sowie mit der Unterstützung Deutschlands, Schwedens, Luxemburgs und
der EU veranstaltet. Der Kongress hat sich als einzigartiger Beitrag zum Erreichen des Ziels der
Abschaffung der Todesstrafe erwiesen, denn er hat Vertreter von staatlichen Organisationen, die
Zivilgesellschaft, Akademiker, Juristen und in diesem Bereich tätige Einzelpersonen zusammen-
geführt. Die EU war auf hoher Ebene durch den Sonderbeauftragten für Menschenrechte Stavros
Lambrinidis vertreten, der auf der Abschlussveranstaltung am 15. Juni eine Ansprache hielt.
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Im Laufe des Jahres 2013 hat die EU im Ständigen Rat der OSZE fünf Erklärungen zur Todesstrafe
abgegeben. In drei dieser Erklärungen wurden Todesurteile kritisiert, die in Teilnehmerstaaten
(Belarus und die USA) verhängt wurden. In einer der Erklärungen wurde die Abschaffung der
Todesstrafe in Maryland/USA gewürdigt. Zudem gab die EU am 10. Oktober anlässlich des Euro-
päischen Tags und des Welttags gegen die Todesstrafe eine Erklärung ab. Sie begrüßte den wach-
senden Trend zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe, einschließlich der Annahme der Reso-
lution der Generalversammlung der VN von 2012, in der ein weltweites Moratorium für die
Anwendung der Todesstrafe gefordert wird, bedauerte jedoch, dass in der Praxis Hinrichtungen
weiterhin stattfinden. Schließlich organisierte die EU gemeinsam mit Andorra, Norwegen, San
Marino, Serbien und der Schweiz am 2. Oktober in Warschau während der Jahreskonferenz über die
Umsetzung der menschlichen Dimension eine Nebenveranstaltung über die Abschaffung der
Todesstrafe.
Das EIDHR ist ein maßgebliches Instrument für die Bemühungen der EU um die Abschaffung der
Todesstrafe. Die EU, die mit dem EIDHR der wichtigste Geber ist, unterstützt die Anstrengungen
von Organisationen der Zivilgesellschaft zur Abschaffung der Todesstrafe in Ländern, die noch
daran festhalten. Seit 2007 wurden im Rahmen des EIDHR nahezu 20 Mio. EUR zur Unterstützung
solcher Maßnahmen zur Verfügung gestellt, darunter neun wichtige mehrjährige Initiativen, die
2012 eingeleitet wurden und darauf abzielen, die Todesstrafe restriktiv anzuwenden, ein Morato-
rium einzurichten und sie ganz abzuschaffen. Die Aktivitäten umfassen die Unterstützung der
Reform der Strafgesetzgebung, den Einsatz für die Unterzeichnung, Ratifizierung und tatsächliche
Umsetzung einschlägiger internationaler und regionaler Instrumente, die Förderung eines für die
Abschaffung günstigen Umfelds durch Fürsprache, Lobbyarbeit und Sensibilisierungskampagnen
sowie die Überwachung der derzeitigen Bedingungen für die Anwendung der Todesstrafe. Mit dem
EIDHR ist die weitgehende Erfassung der Länder/Territorien sichergestellt, in denen die Todes-
strafe noch nicht abgeschafft wurde, wie die USA, afrikanische Länder, China, Indien und
Taiwan11.
11 Der Bericht “Delivering on Death Penalty” gibt einen umfassenden Überblick über aus dem
EIDHR finanzierte Maßnahmen zur Unterstützung des Kampfes gegen die Todesstrafe auf der
ganzen Welt. http://www.eidhr.eu/files/dmfile/EIDHRDeliveringonDeathPenalty.pdf.
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http://www.eidhr.eu/files/dmfile/EIDHRDeliveringonDeathPenalty.pdf
17. Abschaffung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung oder Strafe
Im Einklang mit den Leitlinien der EU zur Folter (2012 überarbeitet) setzte die Europäische Union
ihre Politik im Interesse der Aufrechterhaltung des absoluten Verbots von Folter und anderer grau-
samer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung fort. Die EU hat alle verfügbaren Instru-
mente der Diplomatie und der Entwicklungshilfe genutzt, um auf die Abschaffung der Folter hin-
zuwirken, und hat Organisationen der Zivilgesellschaft in allen Teilen der Welt, die sich für die
Verhinderung von Folterungen einsetzen und Folteropfern helfen, sehr umfangreiche finanzielle
Unterstützung geleistet. Auch 2013 hat die EU, insbesondere im Rahmen von Menschenrechts-
dialogen, vertraulich ihre Bedenken wegen einzelner Fälle von Folter geäußert und mehrere öffent-
liche Erklärungen abgegeben, in denen sie die Anwendung von Folter verurteilt bzw. die Unter-
zeichnung einschlägiger internationaler Instrumente begrüßt. Die EU kritisierte öffentlich die Ver-
urteilung eines minderjährigen Opfers sexuellen Missbrauchs zu körperlicher Züchtigung auf den
Malediven, forderte eine umfassende Untersuchung eines im Internet veröffentlichten Videos mit
drastischen Belegen für Folter auf Fidschi, begrüßte die Unterzeichnung des Übereinkommens der
Vereinten Nationen gegen Folter (CAT) durch Vietnam und sprach sich weiterhin in multilateralen
Foren wie den VN und der OSZE gegen Folter aus. Die EU-Delegationen haben sich aktiv für den
Beitritt zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und zum Fakultativprotokoll
zum Übereinkommen gegen Folter eingesetzt und die Entwicklung nationaler Mechanismen gegen
Folter gefördert.
So haben beispielsweise die EU-Delegation in Indonesien, die nationale indonesische
Menschenrechtskommission und die Vereinigung für die Verhütung der Folter am 9. Dezember
2013 gemeinsam ein Seminar über das Fakultativprotokoll zum VN-Übereinkommen gegen Folter
und die Einrichtung eines nationalen Präventionsmechanismus veranstaltet.
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In ihrer jährlichen Erklärung anlässlich des Internationalen Tags zur Unterstützung der Opfer der
Folter am 26. Juni 2013 hat die EU alle Staaten aufgerufen, ein absolutes und bedingungsloses
Folterverbot einzuführen, und hat herausgestellt, dass im Kampf gegen Folter und andere grausame,
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ein geschlechterdifferenzierter Ansatz
verfolgt werden muss, wobei geschlechtsspezifischer Gewalt besondere Aufmerksamkeit zu wid-
men ist. Die EU forderte alle Staaten nachdrücklich auf, dem VN-Übereinkommen gegen Folter
und dem dazugehörigen Fakultativprotokoll beizutreten. In der Erklärung wies die EU ferner auf die
wichtige Rolle hin, die den VN, dem Europarat und der OSZE im Kampf gegen Folter und bei der
Unterstützung der Opfer zukommt, und sie sprach den zahlreichen Nichtregierungsorganisationen
und Einzelpersonen, die sich unermüdlich für die Verhinderung von Folter einsetzen und versuchen,
das Leid der Opfer zu mildern, ihre Anerkennung aus.
Auf der 22. Tagung des VN-Menschenrechtsrats haben die EU-Mitgliedstaaten sich gemeinsam mit
anderen für eine Resolution eingesetzt, in der unter anderem alle Formen von Folter und anderer
grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verurteilt werden und
betont wird, wie wichtig es ist, dass Folteropfer Wiedergutmachung erhalten, wobei dem Recht auf
Rehabilitierung besondere Aufmerksamkeit zukommt. In der Resolution werden die Staaten dazu
aufgerufen, dafür zu sorgen, dass die Rehabilitierungsmaßnahmen auf die Bedürfnisse der Opfer
zugeschnitten werden und auch medizinische und psychologische Behandlung, die Betreuung durch
die Familie und die Gemeinschaft sowie Sozial-, Bildungs- und Berufsdienste umfassen.
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Das Engagement der EU für die Bekämpfung von Folter und Misshandlung wird durch die welt-
weite Finanzierung von Projekten zur Bekämpfung von Folter, die von Akteuren der Zivilgesell-
schaft getragen werden, ergänzt. Die Abschaffung von Folter und Misshandlung ist eines der
Hauptziele der europäischen Menschenrechtspolitik und eine der höchsten Prioritäten im Rahmen
des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte. Im Einklang mit der EIDHR-
Strategie wurde 2012 eine weltweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstüt-
zung von Maßnahmen der Zivilgesellschaft durchgeführt, mit denen ein absolutes Folterverbot für
alle Menschen Wirklichkeit werden soll. Damit soll letztendlich die Rechenschaftspflicht für Folter
und Misshandlung in Drittländern gewährleistet werden. Die für diese Aufforderung gewählten
Prioritäten belegen die Weiterentwicklung unserer Methodik und dienen der Förderung eines inte-
grierten Ansatzes, der alle Faktoren der Bekämpfung wie Prävention, Anprangerung, Ermittlung,
Strafverfolgung, Bestrafung der Täter sowie die Rehabilitierung von Opfern und ihren Familien
umfasst. Diese auf die Opfer ausgerichtete Perspektive ermöglicht ein umfassenderes Vorgehen im
Interesse der Abschaffung von Folter und Misshandlung, wobei kein Bereich, in dem es der Hilfe
bedarf, ausgelassen wird. Dieser Prozess führte zur Auswahl von neunzehn globalen und regionalen
Projekten, deren Maßnahmen im Laufe des Jahres 2013 anliefen (Mittelausstattung insgesamt
20 Mio. EUR).
Parallel dazu konnten wir auf nationaler Ebene feststellen, dass immer mehr Vertretungen der EU in
Drittländern die Bekämpfung von Folter und Misshandlung als Priorität in ihre lokalen Aufforde-
rungen zur Einreichung von Vorschlägen aufnehmen. Diese Tendenz, die in den Ländern des Euro-
päischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments am stärksten ausgeprägt ist, verstärkt nicht
nur die Arbeit auf regionaler und globaler Ebene, sondern trägt auch zur besseren Umsetzung der
Leitlinien der EU zu Folter und Misshandlung auf einer nationalen Ebene bei.
Dank der umfangreichen Finanzierung von Projekten durch das EIDHR konnten auch dieses Jahr
die Erkenntnisse über die Ursachen von Folter weltweit erweitert werden, die Verpflichtungen aus
dem Übereinkommen gegen Folter (CAT) auf Landesebene eingeführt, eine Rechenschaftspflicht
aufgebaut und der Zugang von Opfern zu Wiedergutmachung und Entschädigung, einschließlich
umfassender Rehabilitierung der Folteropfer und ihrer Familien, verbessert werden. Neben anderen
Maßnahmen hat das EIDHR auch dazu beigetragen, die Kapazitäten von Organisationen der Zivil-
gesellschaft oder Netzwerken von NRO in Drittländern, die die Maßnahmen zur Bekämpfung von
Folter und Straflosigkeit tragen, aufzubauen und die Kapazitäten und die Motivation nationaler
Menschenrechtsinstitutionen in Afrika und im asiatisch-pazifischen Raum zur Verhütung von Folter
zu stärken.
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18. Wirksame Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern
Menschenrechtsverteidiger sind wichtige Partner der EU in Bezug auf ihre Politik zum weltweiten
Schutz der Menschenrechte und deren Förderung. Im Einklang mit den 2004 verabschiedeten EU-
Leitlinien für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern unterstützt die EU mit Entschiedenheit
alle Personen, die sich mutig für die Einhaltung der Menschrechte einsetzen und sich nicht scheuen,
Verletzungen dieser Rechte zu thematisieren. In einer Zeit, in der denjenigen, die sich für die Förde-
rung der Menschenrechte einsetzen, vielerorts zunehmend Feindseligkeit entgegenschlägt, gewinnt
die Arbeit dieser Aktivisten umso mehr an Bedeutung. Verleumdungskampagnen gegen NRO,
Einschränkungen des Zugangs zu ausländischen Finanzmitteln sowie Einschüchterungsversuche
und Gewalt gegenüber Aktivisten stellen nur einige Beispiele der Schwierigkeiten dar, mit denen
viele Menschenrechtsverteidiger bei ihrer täglichen Arbeit konfrontiert werden.
Die Leitlinien der EU sind deshalb nach wie vor ein zentraler Bezugspunkt in den Kontakten mit
den Partnerländern auf allen Ebenen, vor allem in den Menschenrechtsdialogen, sowie in multilate-
ralen Menschenrechtsforen. Während des gesamten Jahres brachte die EU in ihren Kontakten mit
Drittländern konsequent Fälle, in denen es um Menschenrechtsverteidiger ging, zur Sprache und
gab Erklärungen zur Unterstützung von deren Arbeit ab, und zwar auch in Fällen, in denen
Menschenrechtsverteidiger inhaftiert, schikaniert oder ermordet wurden. Es gab zahlreiche lokale
Erklärungen der EU, Erklärungen der Hohen Vertreterin und Demarchen, in deren Mittelpunkt
insbesondere die Lage von Menschenrechtsverteidigern stand.
Von Brüssel aus und durch die EU-Delegationen vor Ort hat die EU auf die Freilassung von Akti-
visten hingewirkt, die ungerechtfertigt inhaftiert wurden; sie hat die Gerichtsverfahren gegen
Menschenrechtsverteidiger beobachtet und mit ihnen darüber beraten, wie die EU zur Verbesserung
der Menschenrechtslage im Land beitragen kann; sie hat die Bevölkerung vor Ort und die breite
Öffentlichkeit für die Arbeit der Menschenrechtsverteidiger sensibilisiert, finanzielle Unterstützung
für deren Tätigkeiten geleistet und Wege gefunden, um die gegen Menschenrechtsverteidiger
gerichtete Zensur zu umgehen. Regelmäßige, jährliche Treffen zwischen Menschenrechts-
verteidigern und EU-Diplomaten sind zur festen Praxis geworden. Während des gesamten Jahres
hat die EU eng mit strategischen Partnern, internationalen Organisationen und VN-Mandatsträgern,
die sich mit Menschenrechtsverteidigern befassen, zusammengearbeitet. Die EU hat insbesondere
zu der Erstellung der Empfehlungen zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern in der OSZE-
Region beigetragen, die vom Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE
ausgearbeitet wurden.
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Über das EIDHR werden beträchtliche Finanzmittel für die Unterstützung von Menschenrechts-
verteidigern bereitgestellt. Der größte Teil dieser Unterstützung wird über einschlägige NRO an die
Menschenrechtsverteidiger weitergeleitet; dies gilt auch für Notfälle. Im Jahr 2013 wurden 25 neue
Projekte zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern mit einer Mittelausstattung von
20 Mio. EUR initiiert. Diese neuen Maßnahmen kommen zu den 130 bereits laufenden konkreten
Projekten zum Schutz der Menschenrechte und ihrer Verteidiger in Regionen, wo die größte
Gefährdung herrscht, noch hinzu (Mittelausstattung bereits 100 Mio. EUR). Sie wurden im Rahmen
von neun Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die der Hauptsitz seit 2007 durchge-
führt hat, ausgewählt und von Organisationen der Zivilgesellschaft umgesetzt; bei mindestens 14
lokalen Aufforderungen wurde Menschenrechtsverteidigern Priorität eingeräumt. Des Weiteren
wurde 2013 eine neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eingeleitet, für die Mittel in
Höhe von 15 Mio. EUR zur Verfügung stehen (das entsprechende Auswahlverfahren läuft derzeit).
Im Frühjahr 2014 entsteht so eine neue Reihe von Projekten. Deren Prioritäten sind: (i) bürgerliche
und politische Rechte angesichts eines eingeschränkten Spielraums für NRO und Kriminalisierung
von Menschenrechtsverteidigern, (ii) wirtschaftliche und soziale Rechte, einschließlich Umwelt,
natürliche Ressourcen und Landfragen, (iii) Herausforderungen für Menschenrechtsverteidiger in
entlegenen Gebieten und (iv) Rechte der Frau und Gleichstellungsfragen. Außerdem verfügt die
Europäische Kommission über einen Fonds, der es ihr ermöglicht, in dringenden Fällen auf direk-
tem Wege Ad-hoc-Zuschüsse von bis zu 10 000 EUR für Menschenrechtsverteidiger bereitzustel-
len. Bis Ende 2013 sind über 140 Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von 1,1 Mio. EUR ausge-
zahlt worden. Diese Art der Unterstützung kann verschiedene Hilfen für Menschenrechtsverteidiger
(Einzelpersonen und/oder Organisationen) umfassen, unter anderem medizinische Betreuung, die
Deckung von Gerichtskosten, den Erwerb von Sicherheitsausrüstung für Büro- oder Wohnräume,
die rasche Unterbringung gefährdeter Aktivisten an sicheren Orten und die Unterstützung der
Familien von inhaftierten oder verstorbenen Menschenrechtsverteidigern usw. Der Bericht
"Delivering on Human Rights Defenders", der unter www.eidhr.eu/library abrufbar ist, vermittelt
einen umfassenden Eindruck von den Maßnahmen, die weltweit über das EIDHR zur Unterstützung
von Menschenrechtsverteidigern finanziert werden.
Auch vom Europäischen Parlament werden Menschenrechtsverteidiger nachdrücklich unterstützt.
Der Unterausschuss Menschenrechte (DROI) hat häufig Menschenrechtsverteidiger zu seinen
Sitzungen eingeladen. Der Sacharow-Preis für geistige Freiheit wurde 1988 ins Leben gerufen; mit
ihm werden herausragende Persönlichkeiten, die sich unter schwierigsten Bedingungen gegen
Intoleranz, Fanatismus und Unterdrückung einsetzen, vom Europäischen Parlament ausgezeichnet.
Im Oktober 2013 wurde der Preis Malala Yousafzai, einer Pakistanerin, die sich für die Schul-
bildung von Mädchen einsetzt, verliehen.
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http://www.eidhr.eu/library
19. Förderung und Schutz der Rechte des Kindes
Auch 2013 hat die EU sich für die Förderung der Kinderrechte auf der ganzen Welt eingesetzt. Im
Anschluss an gemeinsame Bemühungen von EU und UNICEF wurde ein Instrumentarium für die
Einbeziehung der Kinderrechte in die Entwicklungszusammenarbeit fertiggestellt und durch regio-
nale Schulungen für EU-Delegationen und andere Geber in Gebrauch genommen. Es soll haupt-
sächlich erreicht werden, dass nicht nur die EU, sondern alle Geber die Kinderrechte in die Ent-
wicklungszusammenarbeit einbeziehen.
Die EU unterstützt das UNICEF-Programm "Breaking with Broken Systems: Partnership for the
Legal Identity of African and Asian Children (Investing In People)" und stellt für den Zeitraum
2012-2014 insgesamt 5,4 Mio. EUR zur Verfügung. Das übergeordnete Ziel des Programms besteht
darin, in acht ausgewählten Ländern in Afrika, Asien und im pazifischen Raum eine Änderung der
Personenregistrierung anzustoßen und so sicherzustellen, dass allen Bürgern ein unmittelbarer
universeller Registrierungsdienst zur Verfügung steht.
Die EU hat 2013 eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte zur Bekämpfung
der Tötung weiblicher Neugeborener aufgelegt (Mittelausstattung 5 Mio. EUR).
Im Dezember 2012 wurde im Rahmen des Programms "In Menschen investieren" eine globale Auf-
forderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder durchge-
führt (Mittelausstattung 41 Mio. EUR). So wurden 38 Projekte ausgewählt, die direkt oder indirekt
das Problem der Kinderarbeit angehen. Einige Projekte betreffen Länder, in denen Konflikte herr-
schen (Demokratische Republik Kongo, Republik Kongo und Afghanistan).
Über 28 000 Kinder in bewaffneten Konflikten konnten von der Ende 2012 getroffenen Entschei-
dung, das Preisgeld des der EU verliehenen Friedensnobelpreises zur Unterstützung von Kindern in
Konfliktsituationen zu verwenden, profitieren. Die EU-Initiative "Kinder des Friedens" wurde in
ein mehrjähriges Hilfsprogramm für Bildungsmaßnahmen in Notsituationen umgewandelt (die EU
stellte 2012 2 Mio. EUR und 2013 4 Mio. EUR zur Verfügung). Das Kommissionsmitglied Georgi-
eva hat am Weltkindertag, dem 20. November 2013, bei einer öffentlichen Veranstaltung neun neue
Projekte im Rahmen der EU-Initiative "Kinder des Friedens" bekannt gegeben, die weiteren 80 000
Kindern zugutekommt.
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Am 12. Februar 2013 gaben die Hohe Vertreterin und die neu ernannte VN-Sonderbeauftragte Leila
Zerrougui anlässlich des Internationalen Tages gegen den Einsatz von Kindersoldaten eine gemein-
same Erklärung ab, in der sie ihre Bedenken angesichts einer wachsenden Zahl von kontinuierlichen
schweren Menschenrechtsverletzungen gegen Kinder während Konflikten zum Ausdruck brachten.
Frau Zerrougui besuchte am 26. und 27. Juni 2013 Brüssel und traf auf einer Reihe von Tagungen
mit Vertretern der EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten zusammen.
Die EU veranstaltete im Rahmen eines umfassenderen Programms zur Schulung in Menschenrech-
ten und humanitärem Völkerrecht gemeinsam mit der Afrikanischen Union, der Weltbank und den
VN ein Seminar über Kinder und bewaffnete Konflikte (Addis Abeba, September 2013). Die Semi-
narteilnehmer sprachen eine Reihe von Empfehlungen für die weitere Zusammenarbeit aus.
Die EU hat weitere Maßnahmen ergriffen, um den Schutz von Kindern im Rahmen ihrer Krisen-
bewältigungsoperationen durchgängig zu berücksichtigen. Im Rahmen der Ausbildungsmission der
EU in Mali fanden Schulungen der Sicherheitskräfte in Fragen des Kinderschutzes statt. Die EU
und Belgien haben gemeinsam mit dem Kinderhilfswerk Save the Children das einsatzvorberei-
tende Ausbildungsmodul "Schutz von Kindern" getestet, das 2014 in die Einsatzvorbereitung aller
neuen GSVP-Missionen und des entsprechenden Personals aufgenommen werden sollte.
In dem von den Kommissiondienststellen Anfang 2013 veröffentlichten Arbeitsdokument über
Handel und schlimmste Formen der Kinderarbeit (SWD(2013)173) wird anerkannt, dass der Han-
del generell dem Wachstum und der Entwicklung zugutekommt und indirekt die Menschenrechts-
lage verbessern kann. Des Weiteren wird in dem Arbeitsdokument der Kommissiondienststellen
abschließend festgestellt, dass nur ein kleiner Teil des internationalen Handels mit Kinderarbeit
verknüpft ist und die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit am ehesten über einen
ganzheitlichen Ansatz unter Nutzung eines breiten Spektrums von Instrumenten erreicht werden
kann.
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Die EU nahm aktiv an der dritten Weltkonferenz über Kinderarbeit in Brasilia (8.-10. Oktober
2013) teil. Das Hauptziel der Konferenz bestand darin zu bewerten, welche Fortschritte weltweit
seit der Annahme des IAO-Übereinkommens Nr. 182 erzielt wurden und inwieweit der 2010 auf
der zweiten Weltkonferenz über Kinderarbeit in Den Haag verabschiedete Fahrplan zur Beseitigung
der schlimmsten Formen der Kinderarbeit bis 2016 bereits umgesetzt wurde. Die Erklärung von
Brasilia zur Kinderarbeit wurde angenommen. Darin werden die bisherigen Anstrengungen gewür-
digt und Maßnahmen umrissen, die die Länder zur Beseitigung von Kinderarbeit ergreifen sollten.
Das Ziel, die schlimmsten Formen der Kinderarbeit bis 2016 zu beseitigen, wird zwar nicht erreicht
werden können, aber die EU hält nach wie vor uneingeschränkt an der Umsetzung des 2010 in Den
Haag verabschiedeten Fahrplans fest.
Die Europäische Kommission stellt im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und
Menschenrechte (EIDHR) weltweit 13,2 Mio. EUR für den Zeitraum 2007-2013 für die Unterstüt-
zung der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung von Kinderprojekten bereit.
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20. Schutz der Rechte von Frauen und Schutz vor geschlechtsspezifischer
Gewalt12
Auch 2013 gehörte die Förderung der Gleichstellung und der Machtgleichstellung von Frauen zu
den zentralen Themen der Außenbeziehungen der EU. Die behandelten Themen reichten von der
politischen Teilhabe von Frauen und wirtschaftlicher Emanzipation bis zu verschiedenen Initiativen
gegen geschlechtsspezifische Gewalt und schädliche traditionelle Praktiken. Gleichstellungsfragen
werden in alle EU-Programme einbezogen und in öffentlichen Mitteilungen, im politischen Dialog
mit Regierungen und im Dialog mit der Zivilgesellschaft zur Sprache gebracht. Die EU hat weiter-
hin Diplomaten speziell darin geschult, wie sie Frauenfragen während ihrer Entsendung in ein
Drittland in ihre tägliche Arbeit einbinden können.
Die EU hat sich aktiv an der 57. Tagung der Kommission für die Rechtsstellung der Frau (FRK) im
März 2013 beteiligt. Die FRK ist das wichtigste politikgestaltende Organ der VN in Fragen der
Gleichstellung und der Förderung von Frauen. Das vorrangige Thema war 2013 die Beseitigung
und Verhütung aller Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Die EU hat mit den Vorbe-
reitungen für die 58. Tagung der FRK begonnen, deren vorrangiges Thema die Herausforderungen
und Erfolge bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele für Frauen und Mädchen
sein wird.
Die EU war aktiv an der Initiative zur Prävention der sexuellen Gewalt beteiligt, einer vorrangigen
Initiative der G8, die sich gegen die Straflosigkeit bei sexueller Gewalt in Konflikten wendet. Im
November 2013 hat die EU eine Mitteilung zum Thema "Null Toleranz gegenüber Genital-
verstümmelungen bei Frauen" angenommen. Die Mitteilung enthält eine Reihe von Maßnahmen im
Hinblick auf die Abschaffung der weiblichen Genitalverstümmelung, dazu gehören unter anderem
bessere Kenntnisse über das Phänomen, die Prävention der Verstümmelung und die Unterstützung
von Opfern, wirksamere Strafverfolgung durch die Mitgliedstaaten, Schutz von gefährdeten Frauen
im Hoheitsgebiet der EU und Einsatz für die globale Abschaffung der weiblichen Genital-
verstümmelung.
In der Mitteilung über die Europäische Nachbarschaftspolitik von 2013 haben die Kommission und
die Hohe Vertreterin nochmals bekräftigt, dass es weiterer Anstrengungen zur Förderung der
Rechte der Frauen bedarf. Die EU fordert insbesondere ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen
den Geschlechtern in den Institutionen angesichts der Tatsache, dass eine stärkere gesellschaftliche
Vertretung von Frauen sich in Bezug auf Demokratie und Frieden positiv auswirkt. Im Rahmen der
Union für den Mittelmeerraum fand im September 2013 in Paris eine Ministerkonferenz zur
Stärkung der Rolle der Frau in der Gesellschaft statt.
12 In diesem Abschnitt wird auch auf die Gleichstellung der Geschlechter eingegangen.
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Im Dezember 2013 wurde der dritte Bericht über die Umsetzung des EU-Aktionsplans zur Gleich-
stellung der Geschlechter und Machtgleichstellung der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit
(2010-2015) veröffentlicht. Der Bericht erstreckt sich über den Zeitraum von Juli 2012 bis Juni
2013 und behandelt insbesondere die Umsetzung der Indikatoren während dieses Zeitraums.
Im November 2013 veranstaltete die EU in Brüssel die Europäischen Entwicklungstage. Ein spezi-
elles Gremium widmete sich der Frage, wie nach 2015 sichergestellt werden kann, dass Fortschritte
bei der Gleichstellung, den Rechten der Frauen und der Machtgleichstellung erreicht werden, und
welche Rolle Frauen bei der Förderung der nachhaltigen Entwicklung zukommt.
Die VN sind nach wie vor die Plattform, auf der die EU ihre strategischen Prioritäten vorantreibt.
Die EU unterstützte die Arbeit von UN Women, der Sonderberichterstatterin der VN über Gewalt
gegen Frauen, ihre Ursachen und Folgen sowie der Sonderbeauftragten für sexuelle Gewalt in Kon-
flikten. Die EU und UN Women haben auch 2013 die Umsetzung der im April 2012 unterzeichne-
ten Vereinbarung weiter fortgesetzt. Ein Arbeitsprogramm wurde aufgestellt und umgesetzt. Die
Vereinbarung bildet die Grundlage für eine Partnerschaft, deren Ziel darin besteht, internationale
Kernverpflichtungen im Bereich der Gleichstellung und Ermächtigung der Frauen durchzusetzen.
Wesentliche Ergebnisse wurden in den Bereichen Kommunikation, politischer Dialog und gemein-
same Fürsprache, Schulung und Planung gemeinsamer Programme der EU und von UN Women
erzielt. Derzeit laufen acht gemeinsame Programme der EU und von UN Women in verschiedenen
Bereichen und Ländern, dabei geht es um Themen wie politische Führung, Gewalt gegen Frauen,
wirtschaftliche Gleichstellung, gleichstellungsorientierte Haushaltsplanung und -aufstellung sowie
Beteiligung von Frauen an der Friedenskonsolidierung. So organisierten die EU und UN Women
beispielsweise im April 2013 gemeinsam unter Einbeziehung des Sondergesandten der VN für die
Sahelzone eine Veranstaltung über Frauen als Führungspersönlichkeiten in der Sahelzone. Bei
dieser Veranstaltung trafen führende Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft, Regierungsbeamte und
Vertreter von internationalen Organisationen zusammen; im Mittelpunkt stand die Bedeutung der
Förderung der Gleichstellung und von Frauen in Führungspositionen im Interesse der Bewältigung
der Krise in der Region.
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Der EAD hielt regelmäßig Tagungen der informellen Task Force zur Resolution 1325 des
VN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit ab. Auf der jährlichen Tagung der EU-Mit-
gliedstaaten zur Resolution 1325 des Sicherheitsrats der VN (Mai 2013) wurden die Themen Über-
gangsjustiz und Gleichstellung sowie Verringerung der Straflosigkeit behandelt. Der zweite Bericht
über die Indikatoren der EU für einen umfassenden Ansatz für die Umsetzung der Resolutionen
1325 und 1820 des Sicherheitsrats der VN zu Frauen, Frieden und Sicherheit durch die EU wurde
2013 erstellt; er erstreckt sich über den Zeitraum von Oktober 2010 bis Dezember 2012. Der
Bericht stützt sich auf die von der EU im Rahmen des umfassenden Ansatzes eingegangene Ver-
pflichtung und die 17 Indikatoren, die der Rat 2008 festgelegt hat. Darin werden viele positive
Entwicklungen herausgestellt, unter anderem die Fortschritte bei der Annahme und Umsetzung der
nationalen Aktionspläne der EU-Mitgliedstaaten und die Entsendung von Beratern für Gleich-
stellungsfragen bei mehr als der Hälfte der GSVP-Missionen und -Operationen.
Im Einklang mit ihrem Eintreten für die konsequente und systematische Entsendung von Beratern
zum Schutz von Frauen im Rahmen von friedenserhaltenden und politischen Missionen unterstützte
die EU die rasche Entsendung von Menschenrechtsbeobachtern nach Mali durch die Afrikanische
Union und die Vereinten Nationen. Die Europäische Union stellte finanzielle Hilfe für die Entsen-
dung unabhängiger Menschenrechtsbeobachter aus Organisationen der Zivilgesellschaft zur Verfü-
gung. Die Ausbildungsmission der Europäischen Union in Mali umfasste auch Schulungen in den
Bereichen Gleichstellung und Menschenrechte, die vom einzigen zivilen Ausbilder der Mission
durchgeführt wurden, der im Rahmen der Initiative des Vereinigten Königreichs zur Verhütung
sexueller Gewalt entsendet worden war.
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Die EU hat die Einbeziehung von Experten für Gleichstellungsfragen in Vermittlungsbemühungen
neben der Beteiligung von Frauen an derartigen Prozessen unterstützt. Die EU hat bereits eine
Reihe von Maßnahmen zur Förderung der gleichberechtigten und umfassenden Beteiligung von
Frauen an der Verhütung und Beilegung von Konflikten, an Friedensverhandlungen, Friedenskon-
solidierung, Friedenserhaltung, humanitären Maßnahmen sowie am Wiederaufbau nach Konflikten
ergriffen. Im April 2013 organisierte die EU den zweiten Pilotkurs der Gruppe für Vermittlungs-
unterstützung der VN zu Gleichstellung und inklusiven Vermittlungsprozessen, bei dem es sich um
ein Seminar auf hoher Ebene für Gesandte, Mediatoren und Mediationsexperten handelte. In Cote
d'Ivoire leistete die EU einen Beitrag in Höhe von 1 Mio. EUR zur informellen Arbeit bezüglich
Friedensverhandlungen, dazu gehörten Sensibilisierungskampagnen von Frauenorganisationen zur
Förderung der Rolle der Frau beim Friedensprozess und der Aussöhnung. Das Frauennetzwerk im
Rahmen des westafrikanischen Friedens- und Sicherheitsnetzes erhielt von der EU Hilfe zur Förde-
rung von Dialog und Austausch. In Guatemala unterstützte die EU ein Projekt, bei dem 386 indi-
gene Frauen in Mediation und Verhandlungsführung geschult wurden; dadurch konnten 100
Grundbesitzkonflikte beigelegt werden. Insgesamt nahmen 4181 Frauen an diesem Prozess teil. Die
EU-Delegation in Guinea Bissau begann vor Kurzem im Rahmen des Friedenskonsolidierungs-
progamms mit der Unterstützung von Mediatorinnen bei lokalen Konflikten. Auf den Malediven
unterstützt die EU über die VN ein lokales Konfliktmediationsprojekt, bei dem 23 der 37 Teil-
nehmer Frauen sind (62%).
Im Juli 2013 nahm die EU ein Arbeitsdokument der Kommissiondienststellen mit dem Titel
"Gender in Humanitarian Aid: Different Needs, Adapted Assistance (SWD (2013) 290 final)" an, in
dem der Ansatz der Kommission in Bezug auf Gleichstellung und geschlechtsspezifische Gewalt im
Rahmen der humanitären Hilfe umrissen wird. Mit Maßnahmen, die auf die spezifischen Bedürf-
nisse von Frauen, Mädchen, Jungen und Männern zugeschnitten sind, soll die Qualität der humani-
tären Hilfe verbessert werden. Dies wird durch die Einbeziehung von geschlechterspezifischen
Fragen, durch Teilhabe und durch Schutz erreicht. Im Interesse der Umsetzung der Maßnahmen und
der Kohärenz wurde ein Geschlechts-/Altersmarker geschaffen, um eine geschlechts- und alters-
bezogene Programmplanung zu fördern und zu überwachen; der Marker soll ab 2014 auf alle
geförderten Maßnahmen angewendet werden.
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Die EU ist nach wie vor ein aktiver Partner der im September 2012 ins Leben gerufenen Initiative
"Partnerschaft für gleichberechtigte Zukunft", deren Ziel darin besteht, die Hindernisse für die Teil-
habe der Frauen am politischen und wirtschaftlichen Leben abzubauen.
Gleichstellungsfragen haben in den Beziehungen zwischen der EU und anderen internationalen
Partnern an Bedeutung gewonnen. Der Dialog zwischen der EU und den Ländern Lateinamerikas
und der Karibik (LAK) über Gleichstellungsfragen wurde als eine Plattform ins Leben gerufen, auf
der geschlechtsspezifische Fragen im Rahmen der Partnerschaft zwischen der EU und diesen Län-
dern behandelt und thematisiert werden können. Gleichstellungsfragen wurde außerdem im
Arbeitsprogramm der EU und des Sekretariats der Liga der Arabischen Staaten Vorrang einge-
räumt.
2013 wurden zusätzliche Anstrengungen unternommen, um den Frauenanteil im EAD zu erhöhen.
Insgesamt sind 29,0 % der am Hauptsitz tätigen Bediensteten und 19,2 % der Leiter von EU-Dele-
gationen Frauen. Zwei der insgesamt elf EU-Sonderbeauftragten sind Frauen. Der am 26. Juli 2013
herausgegebene Jahresbericht des EAD über den Personalstand bestätigt eine eindeutige Verbesse-
rung beim Anteil der Frauen in Führungspositionen in den Delegationen sowie ein ausgewogeneres
Verhältnis zwischen den Geschlechtern am Hauptsitz in Brüssel. 2013 wurde unter der Feder-
führung der stellvertretenden Generalsekretärin für politische Angelegenheiten das EAD-Frauen-
Netzwerk gegründet. Im Mittelpunkt der Arbeit des Netzwerks standen eine Reihe von Aktivitäten,
die von informellen Gesprächen mit Botschafterinnen, Sonderbeauftragten der VN und anderen
Frauen, die als Vorbild dienen können, bis zu Coaching und einem Mentoringprogramm reichen,
damit alle von den Erfahrungen und den Ratschlägen von Diplomatinnen in Führungspositionen
profitieren können.
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21. Einhaltung des humanitären Völkerrechts
Die Europäische Union ist ein entschiedener Befürworter des humanitären Völkerrechts und huma-
nitärer Grundsätze. Sie verfolgt beim humanitären Völkerrecht einen zweigleisigen Ansatz: einen
innenpolitischen und einen außenpolitischen Ansatz. Im Rahmen ihres auswärtigen Handelns hat
die EU auch weiterhin die Verbreitung des humanitären Völkerrechts bei allen Konfliktparteien,
einschließlich der bewaffneten nichtstaatlichen Akteure, unterstützt und systematischer den politi-
schen Dialog und Demarchenkampagnen angewendet, um Drittländer dazu zu ermutigen, die
grundlegenden humanitären Völkerrechtsinstrumente zu ratifizieren und die hieraus erwachsenden
Verpflichtungen umzusetzen. Die EU hat die 2005 angenommenen und 2009 aktualisierten Leit-
linien zum humanitären Völkerrecht, mit denen die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch
Drittstaaten und nichtstaatliche Akteure gefördert wird, weiter umgesetzt.
Sie hat ihre Bereitschaft signalisiert, an dem Beratungsgremium für die Teilnehmerstaaten des
Montreux-Dokuments über die Vereinigung des Internationalen Verhaltenskodex für private
Sicherheitsdienstleister (ICoCA) teilzunehmen. Hierbei handelt es sich um einen unabhängigen
Überwachungsmechanismus, der im September 2013 in Genf gegründet wurde. Die Europäische
Union hat außerdem an der Internationalen Konferenz zum Montreux-Dokument teilgenommen, die
von der Schweiz und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) vom 11. bis
13. Dezember 2013 veranstaltet wurde.
2013 hat die EU ihr Eintreten für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts bei humanitären
Hilfseinsätzen mit noch größerem Nachdruck fortgesetzt. Kommissionsmitglied Kristalina Georgi-
eva hat die Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten, insbesondere in
Syrien, angeprangert. In ihrer Rede auf der Syrien-Geberkonferenz in Kuwait am 30. Januar 2013
forderte sie nachdrücklich, dass alle Konfliktparteien das humanitäre Völkerrecht achten und die
wichtigsten humanitären Grundsätze aufrechterhalten und schützen müssen. Das Leben unschuldi-
ger Zivilisten und vor Ort eingesetzter Mitarbeiter von Hilfsorganisationen sei zu schützen.
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Im Dezember 2013 zollte die Hohe Vertreterin Catherine Ashton in ihrer Erklärung anlässlich des
150. Jahrestags der Gründung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) diesem ihre
Anerkennung für seine unermüdlichen und unschätzbaren Bemühungen, das Leben und die Würde
von Opfern bewaffneter Konflikte in aller Welt zu schützen. Die EU nahm an vielen Gedenkver-
anstaltungen des IKRK teil, und Kommissionsmitglied Georgieva hob die unverzichtbare Rolle der
Organisation für die humanitäre Welt, ihre stolze Geschichte und ihre Erfolgsbilanz hervor. 2013
hat die EU zusammen mit den Mitgliedstaaten den größten Finanzbeitrag zum IKRK geleistet. Die
Europäische Kommission unterstützte das vom IKRK geleitete Projekt "Health Care in Danger"
(medizinische Versorgung in Gefahrensituationen), mit dem die Effizienz und die Bereitstellung
wirksamer und unparteiischer medizinischer Leistungen in bewaffneten Konflikten und anderen
Notsituationen verbessert werden sollen, und finanzierte 2013 auch eine mit dem IKRK gemeinsam
veranstaltete Informationskampagne mit Maßnahmen in sieben europäischen Hauptstädten. Die EU
setzte die Finanzierung eines Projekts des finnischen Roten Kreuzes zur Sensibilisierung für das
humanitäre Völkerrecht weiter fort. Die verschiedenen Einrichtungen der EU stehen mit dem IKRK
häufig in Kontakt bei aktuellen schwierigen humanitären Herausforderungen in zahlreichen operati-
ven Kontexten. Schwerpunkt des Dialogs ist u. a. die Reaktion des IKRK auf zahlreiche Krisen,
wobei die Umsetzung der EU-Leitlinien zur Förderung der Einhaltung des humanitären Völker-
rechts einen wichtigen Bereich der Zusammenarbeit darstellt.
2013 stellte die Europäische Union für ein Projekt des IKRK finanzielle Unterstützung bereit, mit
dem die Fähigkeit des IKRK, Armee- und Sicherheitskräfte sowie bewaffnete nichtstaatliche
Akteure im humanitären Völkerrecht auszubilden und entsprechende Kenntnisse an diese weiterzu-
geben, in Ländern verbessert werden soll, die von gravierenden Krisen betroffen sind, wie Irak,
Kolumbien und die Demokratische Republik Kongo. Außerdem stellte die EU Mittel für ein Projekt
der "Swiss Foundation for Mine Action" und des "Geneva Call" für die Schulung bewaffneter
nichtstaatlicher Akteure in humanitärem Völkerrecht in Sudan bereit, mit der auch eine Tagung der
Unterzeichner der Verpflichtungserklärungen unterstützt wurde, damit die Umsetzung der Zusagen
überprüft und gefördert werden kann. Die EU setzte die Finanzierung eines Projekts des finnischen
Roten Kreuzes fort, mit dem europäische humanitäre Organisationen und ihre Projektpartner, die in
konfliktanfälligen Ländern oder in Ländern tätig sind, die gerade einen Konflikt überstanden haben,
verstärkt für das humanitäre Völkerrecht und die humanitären Grundsätze sensibilisiert werden
sollen.
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Die Mitgliedstaaten haben Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Zusagen gemacht, die sie auf der
31. Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds im Jahr 2011 gegeben
hatten. Am 14. August 2013 hat Litauen das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Per-
sonen vor dem Verschwindenlassen aus dem Jahre 2006 ratifiziert; Polen hat das Übereinkommen
am 25. Juni 2013 unterzeichnet. Am 2. April 2013 hat die Generalversammlung der Vereinten Nati-
onen den richtungsweisenden Vertrag über den Waffenhandel (ATT) verabschiedet, mit dem der
internationale Handel mit konventionellen Waffen reguliert wird und der bereits von allen EU-Mit-
gliedstaaten unterzeichnet wurde.
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22. Ausübung der Menschenrechte durch Lesben, Schwule, Bisexuelle,
Transgender und Intersexuelle (LGBTI)
Die EU hält entschieden daran fest, dass alle Menschen das Recht haben, ohne Diskriminierung das
gesamte Spektrum der Menschenrechte zu genießen. Als Zeichen dieses Bekenntnisses hat der Rat
(Auswärtige Angelegenheiten) im Juni 2013 "Leitlinien für die Förderung und den Schutz der Aus-
übung aller Menschenrechte durch Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle
(LGBTI)" angenommen.13
Mit diesen Leitlinien sollen die Beamten der EU-Organe und der Mitgliedstaaten von Fall zu Fall
Vorgaben für Kontakte mit Drittstaaten und mit internationalen und zivilgesellschaftlichen Organi-
sationen erhalten, damit sie sich im Rahmen des auswärtigen Handelns für die Förderung und den
Schutz der Menschenrechte von LGBTI einsetzen. Die EU soll in die Lage versetzt werden, proak-
tiv für die Menschenrechte von LGBTI einzutreten, die Diskriminierungen, mit denen dieser Perso-
nenkreis konfrontiert sein kann, besser zu erkennen und zu bekämpfen und auf entsprechende Men-
schenrechtsverletzungen zu reagieren. Damit tragen diese Leitlinien auch zum Ausbau und zur
Unterstützung der Menschenrechtspolitik der EU insgesamt bei.
Am 17. Mai 2013, dem Internationalen Tag gegen Homophobie und Transphobie, hat die Hohe
Vertreterin eine Erklärung im Namen der EU abgegeben, in der sie feststellte, dass die "EU uner-
müdlich dafür [wirbt], dass die Menschenrechte unabhängig von der sexuellen Ausrichtung und der
Geschlechtsidentität geachtet werden. Wir bringen die Rechte von LGBTI in unseren Menschen-
rechtsdialogen zur Sprache, wir geben Stellungnahmen im Rahmen öffentlicher Erklärungen ab und
wir werden hinter den Kulissen über unsere Delegationen tätig, um für Gerechtigkeit und Men-
schenrechte einzutreten. Mit Hilfe des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschen-
rechte unterstützt die EU weltweit Personen, die sich für die Menschenrechte von LGBTI
einsetzen."
Im Oktober wurde der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte zur Jahreskonferenz von ILGA in
Zagreb eingeladen, um die neuen Leitlinien für die Rechte der LGBTI vorzustellen. Außerdem
besuchte er Nürnberg, um den von dieser Stadt alle zwei Jahre verliehenen internationalen
Menschenrechtspreis an die ugandische LGBTI-Menschenrechtsaktivistin Kasha Nabagesera zu
überreichen. In speziellen Sitzungen vor und während seines Besuches in Russland legte der EU-
Sonderbeauftragte besonderen Wert darauf, dass angesichts des in der Russischen Föderation
unlängst verabschiedeten Gesetzes über das Verbot der Propaganda für Homosexualität in Anwe-
senheit von Minderjährigen LGBTI-Personen und Menschenrechtsverteidiger verteidigt werden
müssen.
13 http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/137584.pdf
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http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/137584.pdf
Die EU hat sich auch 2013 insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen aktiv an multilateralen
Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung unter anderem aufgrund der sexuellen Ausrich-
tung oder der Geschlechteridentität beteiligt. In verschiedenen Gremien der Vereinten Nationen
setzt sich die EU dafür ein, dass alle Menschen, einschließlich der LGBTI, alle Menschenrechte
ohne Diskriminierung genießen.
Am 26. September veranstaltete die regionenübergreifende LGBTI-Kerngruppe, an der die EU und
einige ihrer Mitgliedstaaten beteiligt sind, das erste Treffen auf Ministerebene zur Rolle der Ver-
einten Nationen bei der Bekämpfung von Gewalt gegenüber Lesben, Schwule, Bisexueller und
Transgender und deren Diskriminierung. Alle Mitglieder dieser Gruppe, einschließlich der Hohen
Vertreterin, haben hierzu eine Ministererklärung unterzeichnet, deren Botschaft klar und deutlich
ist: LGBTI stehen die gleichen Rechte zu wie allen anderen Menschen; es werden für sie keine
neuen Menschenrechte geschaffen, und keine der bestehenden Menschenrechte sollten ihnen
verweigert werden.
Anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte 2013 haben eine Gruppe von Mitglied-
staaten der Vereinten Nationen und der EU, das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Natio-
nen für Menschenrechte (OHCHR), die Einheit der Vereinten Nationenfür die Gleichstellung und
Ermächtigung der Frauen (UN-Women), die NRO Human Rights Watch, die International Gay and
Lesbian Human Rights Commission (IGLHRC), "United For Equality in Sports and Entertainment"
sowie Global Action Initiatives (GAI) die fünfte der bereits traditionellen LGBTI-Veranstaltungen
bei den VN dieses Jahr unter dem Motto "Der Sport engagiert sich gegen Homophobie" organisiert.
An dieser Veranstaltung nahmen auch einige berühmte Sportler teil.
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Auf regionaler Ebene hat die EU weiterhin die Arbeit des Europarats zu den Menschenrechten von
LGBTI unterstützt, und zwar insbesondere über die Empfehlung des Europarats für Maßnahmen zur
Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechter-
identität, die am 31. März 2010 angenommen wurde.
Auf bilateraler Ebene hat die EU die Menschenrechtsdialoge mit Drittländern weiterhin dazu
genutzt, sich gegen die Diskriminierung von LGBTI einzusetzen, und hat in mehreren öffentlichen
Erklärungen und Demarchen ihren Standpunkt zu LGBTI-Fragen dargelegt, unter anderem ihre
Ablehnung der Homophobie und ihr Eintreten für die Entkriminalisierung homosexueller Bezie-
hungen. In diesem Zusammenhang hat die EU beunruhigende homophobe Tendenzen beispiels-
weise in einigen afrikanischen Ländern, in Russland und der Republik Moldau beobachtet und zur
Sprache gebracht.
Im Rahmen des EIDHR hat die EU mehreren Organisationen, die sich für die Rechte von LGBTI
einsetzen, weiterhin Unterstützung zukommen lassen, indem sie sie in die Lage versetzt hat, homo-
phobe Gesetze und Diskriminierung gegen LGBTI anzugehen, die Öffentlichkeit stärker für die von
Menschen mit anderen sexuellen Ausrichtungen erlebte Diskriminierung und Gewalt zu sensibili-
sieren, diese zu bekämpfen und Nothilfe an Betroffene zu leisten (von psychosozialer und medizini-
scher Betreuung bis hin zur Unterstützung durch Mediation und Reintegration). Im August 2013
wurde im Rahmen des EIDHR eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Finanzie-
rung von Maßnahmen für die Förderung und den Schutz der Rechte von LGBTI veröffentlicht.
Hierfür sind 5 Millionen EUR bereitgestellt worden; das Verfahren zur Auswahl der Projekte läuft
noch und wird im Laufe des Jahres 2014 abgeschlossen.
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23. Religions- und Weltanschauungsfreiheit
Nach breiter Konsultation mit spezialisierten Organisationen der Zivilgesellschaft, Kirchen, religiö-
sen Verbänden und Religionsgemeinschaften sowie weltanschaulichen und konfessionslosen Orga-
nisationen hat sich der EAD auf der Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) im Juni 2013
aktiv an der Ausarbeitung neuer Leitlinien zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit beteiligt.
In diesen Leitlinien bekräftigt die EU ihre Entschlossenheit, das Recht auf Religions- und Welt-
anschauungsfreiheit als ein Recht, das von allen Menschen überall auf der Welt beruhend auf den
Grundsätzen der Gleichheit, der Nichtdiskriminierung und der Allgemeingültigkeit ausgeübt
werden kann, zu verteidigen. In den Leitlinien wird insbesondere erläutert, worin die internationa-
len Menschenrechtsstandards in Bezug auf die Religions- und Weltanschauungsfreiheit bestehen;
ferner enthalten sie klare politische Vorgaben für die Beamten der EU-Organe und der EU-Mit-
gliedstaaten, die bei Kontakten mit Drittstaaten, internationalen Organisationen und Organisationen
der Zivilgesellschaft zu befolgen sind. Darüber hinaus werden den Beamten praktische Orientie-
rungshilfen an die Hand gegeben, wie Verstößen gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit
vorgebeugt werden kann, wie konkrete Fälle zu analysieren sind und wie wirksam auf Verstöße
unabhängig vom jeweiligen Ort reagiert werden kann, damit im Rahmen des auswärtigen Handelns
der EU die Religions- und Weltanschauungsfreiheit gefördert und geschützt wird.
Die Leitlinien stützen sich auf die universelle Definition der Religions- und Weltanschauungs-
freiheit und stellen acht gleichermaßen wichtige Schwerpunktbereiche in den Mittelpunkt: Gewalt,
Meinungsfreiheit, Förderung der Achtung von Vielfalt und Toleranz, Diskriminierung, das Wech-
seln oder Aufgeben einer Religion oder Weltanschauung, das Bekennen einer Religion oder Welt-
anschauung, Unterstützung und Schutz für Menschenrechtsverteidiger einschließlich einzelner Fälle
sowie Unterstützung der Zivilgesellschaft und die Zusammenarbeit mit ihr. Es wurde als besonders
wichtig erachtet, die freie Meinungsäußerung im Kontext der Religions- und Weltanschauungsfrei-
heit hervorzuheben, da diese beiden Grundrechte miteinander verwoben sind und sich gegenseitig
verstärken, denn sie schützen alle Menschen – nicht die Religion oder die Weltanschauung an sich –
und das Recht dieser Menschen auf die freie Äußerung ihrer Meinungen zu allen Religionen und
Weltanschauungen. Darüber hinaus wird in den Leitlinien auf die Instrumente verwiesen, die die
EU bei der Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit in bilateralen oder multilateralen
Gremien anwenden kann.
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Die Leitlinien wurden zur rechten Zeit angenommen, denn weltweit wird immer häufiger gegen die
Freiheit der Religion oder Weltanschauung verstoßen. In zahlreichen Ländern kam es aus Gründen
der Religion oder Weltanschauung zu gewalttätigen Zwischenfällen und terroristischen Anschlägen
gegen Personen und Örtlichkeiten, was von der EU durch diplomatische Demarchen, Erklärungen
und Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) verurteilt wurde. Wie bereits in
den Jahren zuvor wurde die Religions- und Weltanschauungsfreiheit mit vielen Partnern auf ver-
schiedenen Ebenen des politischen Dialogs – auch im Rahmen der Menschenrechtsdialoge – syste-
matisch erörtert und die Religions- und Weltanschauungsfreiheit und die Situation von Personen,
die aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung schweren Diskriminierungen oder Gewalt ausge-
setzt sind, angesprochen.
In multilateralen Foren – sowohl im Menschenrechtsrat als auch in der Generalversammlung der
Vereinten Nationen – war die EU besonders aktiv bei der inhaltlichen Konkretisierung von Resolu-
tionen zur Freiheit der Religion oder Weltanschauung. Auf der 22. Tagung des VN-Menschen-
rechtsrates im März 2013 wurde die unter Führung der EU ausgearbeitete Resolution zur Freiheit
der Religion und Weltanschauung erneut einvernehmlich angenommen. Mit der Resolution wird
das Mandat des Sonderberichterstatters für Religions- und Weltanschauungsfreiheit ausgeweitet
und zum ersten Mal ausdrücklich das Recht, keiner Religion anzugehören, festgehalten. Auf der
68. Tagung der VN-Generalversammlung konnte die EU im Dritten Ausschuss die Menschen-
rechtsaspekte der VN-Resolution über die Religions- und Weltanschauungsfreiheit erfolgreich
stärken. Diese Resolution enthält zum ersten Mal einen Hinweis auf das Recht, seine Religion oder
Weltanschauung zu wechseln. Sie wurde einvernehmlich angenommen. Die EU setzte sich aktiv
mit der Organisation der Islamischen Kooperation (OIC) für die Umsetzung der Resolution 16/18
des VN-Menschenrechtsrates zur “Bekämpfung von Intoleranz, negativen Stereotypen, Stigmatisie-
rung und Diskriminierung, Anstachelung zu und Ausübung von Gewalt gegen Personen aufgrund
der Religion oder Weltanschauung” ein. Die Europäische Union nahm im Juni 2013 in Genf an
einem diesbezüglichen Expertentreffen teil, dessen Schwerpunkt auf der Umsetzung von drei
Punkten lag, darunter auch einer zur Verabschiedung von Maßnahmen, um die Anstachelung zu
Gewalt aus Gründen der Religion oder Weltanschauung unter Strafe zu stellen. Die EU betonte die
praxisorientierte Ausrichtung der Resolution 16/18 und rief alle Teilnehmer dazu auf, über beson-
dere Erfolge mit Vorbildfunktion zu berichten, sich weiterhin für ein Umdenken einzusetzen und
Missverständnisse zu überwinden.
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Was nun die Finanzierungsinstrumente der EU angeht, so ist die Förderung der Religions- und
Weltanschauungsfreiheit für das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte
(EIDHR) weiterhin ein Schwerpunktbereich. 2013 erging ein weltweiter Aufruf zur Einreichung
von Vorschlägen zur Bekämpfung von Diskriminierung mit einer Mittelausstattung von insgesamt
20 Millionen EU; davon waren 5 Mio. EUR speziell für die Unterstützung von Projekten zur Förde-
rung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit und zur Bekämpfung von Diskriminierungen
aufgrund der Religion oder Weltanschauung eingeplant. Auf dem EIDHR-Forum – eine jährlich
stattfindende Veranstaltung für die konkrete Umsetzung des Europäischen Instruments für Demo-
kratie und Menschenrechte – bildete 2013 die Religions- und Weltanschauungsfreiheit eines der in
den parallel organisierten Sitzungen erörterten Schlüsselthemen. Bei dieser Veranstaltung kamen
Organisationen der Zivilgesellschaft zusammen, die Mittel aus diesem Instrument erhalten oder
erhalten können, und tauschten Erfahrungen und bewährte Verfahren aus, um die operative Unter-
stützung durch das EIDHR für die in diesem Bereich tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft
und Menschenrechtsverteidiger zu verbessern.
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24. Meinungsfreiheit online und offline
Die Europäische Union ist entschlossen, sich künftig noch mehr für die Meinungsfreiheit, ein-
schließlich der Medienfreiheit, online und offline einzusetzen. 2013 hat die EU in ihren bilateralen
Beziehungen zu Drittstaaten und durch diverse öffentliche Erklärungen wiederholt Einschränkun-
gen der Meinungsfreiheit und des Zugangs zum Internet sowie die Inhaftierung von Journalisten
und Bloggern verurteilt.
Die EU setzt sich dafür ein, dass die Verknüpfung der neuen Technologien und der Menschenrechte
als ein wichtiges Instrument zur Förderung der Demokratie unterstützt wird. Bei der Einführung der
Europäischen Strategie für Internet-Sicherheit im Februar 2013 betonte die Hohe Vertreterin die
Bedeutung der Meinungsfreiheit im Internet: "Damit der Cyberspace auch künftig durch Offenheit
und Freiheit geprägt bleibt, sollten „online“ dieselben Normen, Grundsätze und Werte gelten, für
die die EU auch „offline“ eintritt. Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit müssen auch im
Cyberraum geschützt werden. Die EU bemüht sich gemeinsam mit ihren internationalen Partnern
sowie mit der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor darum, dass diese Rechte weltweit geachtet
werden."
Hierbei knüpft die EU an Maßnahmen an, die sie bereits im Rahmen der 2011 geschaffenen
"No disconnect"-Strategie durchgeführt hat und mit denen Aktivisten, politisch Andersdenkende,
Blogger, Journalisten und Bürger, die in einem undemokratischen System leben und arbeiten, durch
eine Vielzahl von Instrumenten zur Umgehung willkürlicher Zensur und zur Bekämpfung wahlloser
Überwachung kontinuierlich bei der Organisation, der Mobilisierung und bei der Ausübung ihrer
Rechte unterstützt werden sollen.
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Im Einklang mit dem Aktionsplan hat der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) mit der Kommis-
sion und den Mitgliedstaaten informelle Gespräche zur Ausarbeitung von Leitsätzen für die
Meinungsfreiheit online und offline geführt, die 2014 verabschiedet werden sollen. Zweck dieser
Leitsätze ist die Bekämpfung ungerechtfertigter Einschränkungen der Meinungsfreiheit. Mit der
Zivilgesellschaft wurden außerdem Konsultationen dazu geführt, wie besser auf die Bedürfnisse
von Journalisten und Blogger eingegangen werden kann und wie diese Personen besser geschützt
werden können. Im Juni 2013 eröffnete der EAD im Internet eine Konsultation der Öffentlichkeit.
Das Europäische Parlament nahm im Juni 2013 eine Entschließung über die Presse- und Medien-
freiheit in der Welt an.
Die EU setzte sich weiter dafür ein, dass die freie Meinungsäußerung oben auf der Tagesordnung
der Vereinten Nationen steht, und arbeitete aktiv in multilateralen Gremien mit, um die Förderung
und die Verteidigung der Meinungsfreiheit überregional entschlossen zu unterstützen. So sprach
sich die EU auf der 24. Tagung des VN-Menschenrechtsrates gegen stärkere Einschränkungen der
Meinungsfreiheit aus.
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25. Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte
Die VN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte wurden vom VN-Menschenrechtsrat
am 16. Juni 2011 gebilligt und umfassen die Pflicht des Staates, die Menschenrechte zu schützen,
die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen, die Menschenrechte zu achten, sowie
Zugangsmöglichkeiten zu wirksamen Abhilfemaßnahmen. Auch 2013 setzte sich die EU für die
Umsetzung dieser Leitprinzipien ein und sorgte dafür, dass erstens diese in der EU vollständig
verstanden werden und sich alle Unternehmen zu ihnen bekennen, und dass zweitens deren
Umsetzung über das auswärtige Handeln der EU gefördert wird.
Um die Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte innerhalb der EU
zu unterstützen, veröffentlichte die Kommission 2013 einen Leitfaden zum Thema Menschenrechte
für kleine und mittlere Unternehmen. Darin werden die Gründe für die Achtung der Menschen-
rechte durch Unternehmen erläutert und Beispiele für deren potenzielle Auswirkungen auf den
Betrieb kleiner und mittlerer Unternehmen gegeben. Es werden Kategorien von Menschenrechten
aufgeführt, die aus Sicht eines Unternehmens von Bedeutung sind (wie das Recht auf Nichtdiskri-
minierung, das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, das Recht auf Privatsphäre oder das
Recht auf Versammlungsfreiheit), und Erläuterungen zu deren Achtung gegeben. Abschließend
wird erläutert, wie mögliche Risiken abzuwenden sind.
2013 veröffentlichte die Kommission Menschenrechtsleitlinien für drei Wirtschaftsbereiche
(Arbeitsvermittlungsdienste, Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) sowie Öl und
Gas). Die Leitlinien sind für Unternehmen bestimmt, die in diesen Bereichen inner- und außerhalb
der EU tätig sind. In den Leitlinien werden die Kategorien von Menschenrechten erläutert, die beim
Umgang mit verschiedenen Zielgruppen wichtig sind (beispielsweise die eigenen Mitarbeiter,
Kunden), und Empfehlungen dafür gegeben, wie die Achtung dieser Rechte in die Unternehmens-
politik und den laufenden Betrieb einbezogen werden kann.
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Die Kommission setzt gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine gegenseitige Begutachtung der
Tätigkeiten im Bereich der sozialen Verantwortung von Unternehmen um, einschließlich des
Bereichs "Unternehmen und Menschenrechte". Im Anschluss an die gegenseitige Begutachtung
fanden sieben Treffen von jeweils vier Mitgliedstaaten statt, auf dem diese ihre Erfahrungen mit der
sozialen Verantwortung von Unternehmen austauschten und im Frage-Antwort-Verfahren vorei-
nander Rechenschaft ablegten. Die Ergebnisse werden von der Gruppe hochrangiger, für die soziale
Verantwortung von Unternehmen zuständiger Vertreter der Mitgliedstaaten durchgesehen. Gegen-
wärtig wird eine Übersicht über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich der sozialen
Verantwortung von Unternehmen erstellt.
In dem Aktionsplan für Demokratie und Menschenrechte einigten sich die EU-Mitgliedstaaten
darauf, nationale Aktionspläne über Unternehmen und Menschenrechte zu erstellen. 2013 haben die
meisten Mitgliedstaaten an derartigen Aktionsplänen gearbeitet.
Im April 2013 stellte die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung der
Transparenz bestimmter großer Unternehmen in Bezug auf sozial- und umweltpolitische Fragen
vor. Die betroffenen Unternehmen werden Informationen über ihre Strategien, Risiken und Ergeb-
nisse in Bezug auf ökologische Fragen, soziale und arbeitnehmerrelevante Aspekte, die Achtung der
Menschenrechte, Fragen in Bezug auf Bekämpfung der Korruption und Bestechung sowie die Viel-
falt in den Aufsichtsräten offenlegen. Mit dem Vorschlag sollen bestehende Rechtsvorschriften der
EU noch verschärft werden, in denen die Aufnahme umweltpolitischer und arbeitnehmerrelevanter
Informationen in die Jahresberichte der Unternehmen bereits verlangt wird. Zur Vermeidung eines
unnötigen Verwaltungsaufwands werden von Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten keine
umwelt- und sozialpolitischen Informationen verlangt.
Im Dezember 2013 fand in Genf das zweite VN-Forum für Wirtschaft und Menschenrechte unter
der Schirmherrschaft einer Arbeitsgruppe statt, die von den VN zur Unterstützung und Förderung
der Umsetzung der VN-Leitprinzipien eingerichtet worden war. 1800 Vertreter von Regierungs-
organisationen, NRO, Gewerkschaften und Unternehmensorganisationen nahmen an diesem Forum
teil. Die Teilnahme seitens der Geschäftswelt fiel allerdings etwas geringer aus als im Jahr zuvor.
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Die EU war dort ebenfalls vertreten (durch den EAD, die Kommission und die EIB). In der Plenar-
sitzung betonte sie ihr Eintreten für die Umsetzung der Leitprinzipien. In einem Mehrparteien-
gremium stellte der Vertreter der Kommission die Menschenrechtsleitlinien der Kommission für
den IKT-Sektor vor. Die EIB stellte ihr Engagement für die VN-Leitprinzipien im Gremium
"Anwendung der VN-Leitprinzipien auf staatseigene Finanzinstitute" vor, das sich mit öffentlichen
Finanzen befasst.
Während seiner Reise nach China im September 2013 organisierte der EU-Sonderbeauftragte für
Menschenrechte das erste Rundtischgespräch der EU mit China zum Thema "Unternehmenstätig-
keit und Menschenrechte", an dem über 50 Vertreter von Regierungsstellen, Hochschulen, Unter-
nehmen und anderen Bereichen teilnahmen, um über die Umsetzung der VN-Leitprinzipien für
Unternehmen und Menschenrechte zu sprechen, bewährte Verfahren auszutauschen und die Mög-
lichkeiten für die künftige Zusammenarbeit in diesem Bereich zwischen China und der EU zu
erkunden.
Im Anschluss an eine Erklärung auf der Gipfeltagung EU-CELAC (Gemeinschaft der Latein-
amerikanischen und Karibischen Staaten) in Santiago fand im Oktober 2013 in Brüssel das erste
EU-CELAC-Seminar zur sozialen Verantwortung von Unternehmen statt. Sachverständige aus der
Privatwirtschaft und Beamte der EU, aus EU-Mitgliedstaaten, CELAC-Ländern und der einschlägi-
gen internationalen Organisationen besprachen den aktuellen Stand und die neuesten Entwicklun-
gen bei internationalen Instrumenten zur sozialen Verantwortung von Unternehmen. Es wurden
außerdem die bestehenden nationalen Pläne für die soziale Verantwortung von Unternehmen
geprüft, die Herausforderungen, auf die der öffentliche und der private Sektor in den Ländern
Lateinamerikas und der Karibik bei der Umsetzung dieser Instrumente stoßen, vorgestellt und die
Besonderheiten kleiner und mittlerer Unternehmen im Rahmen der sozialen Verantwortung von
Unternehmen betrachtet. Darüber hinaus wurden Vorträge über innovative Beschwerdeverfahren
für Konflikte zwischen lokalen Gemeinschaften und Unternehmen gehalten.
Die EU setzte die Förderung der Verfahren für soziale Verantwortung von Unternehmen im
Rahmen der Kapitel "Handel" und "nachhaltige Entwicklung" ihres Freihandelsabkommens fort,
darunter auch diejenigen, die sie mit der Republik Korea sowie Kolumbien und Peru abgeschlossen
hat.
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26. Justiz
Im gesamten Jahr 2013 hat die EU bei der Arbeit der Vereinten Nationen zum Thema Rechtsstaat-
lichkeit kontinuierlich einen umfassenden Ansatz verfolgt und dem VN-Sekretariat ihre Ansichten
darüber vorgelegt, wie die Verknüpfung von Rechtsstaatlichkeit mit den drei Hauptsäulen der Ver-
einten Nationen (Frieden und Sicherheit, Entwicklung sowie Menschenrechte) auf der VN-General-
versammlung weiter vorangebracht werden kann.
Die Ratsarbeitsgruppen "Vereinte Nationen" und "Menschenrechte" haben über die Umsetzung der
Zusagen beraten, die die EU auf der Tagung auf hoher Ebene über Rechtsstaatlichkeit auf nationaler
und internationaler Ebene am 24. September 2012 im Rahmen der VN-Generalversammlung gege-
ben hat, insbesondere die weitere Ratifizierung und der Beitritt zu internationalen Instrumenten und
verstärkte Kontakte mit der Ratsarbeitsgruppe "Grundrechte", um Kohärenz und Stimmigkeit
zwischen den innenpolitischen und den außenpolitischen Aspekten der EU-Menschenrechtspolitik
weiter zu verbessern.
Die EU-Mitgliedstaaten haben auch die von Österreich initiierte Resolution des VN-Menschen-
rechtsrats zu "Menschenrechten in der Justiz" unterstützt. Darüber hinaus unterstützte die EU die
Arbeit des VN-Sonderberichterstatters über die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten.
Im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen mit Drittländern hat die EU die Rechtsstaatlichkeit
gefördert und Fragen zur Justiz angesprochen, darunter die Arbeitsweise und die Mittelausstattung
des Justizsystems, die Organisation und die Unabhängigkeit der Justiz, das Recht auf ein faires Ver-
fahren und die Rechte der Angeklagten. Die EU hat gegebenenfalls legislative und institutionelle
Reformen (z. B. im Strafrecht und Strafvollzugssystem) sowie den Kapazitätsaufbau und Maßnah-
men zur Verbesserung des Zugangs zur Justiz – auch für Frauen – gefördert und unterstützt.
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Die Unterstützung des Justizwesens und der Rechtsstaatlichkeit im Allgemeinen ist auch in
vielen Ländern, die EU-Hilfen erhalten, ein wichtiger Bereich der Zusammenarbeit, dessen Bedeu-
tung noch zunimmt. Sie ist eng mit der Förderung der demokratischer Regierungsführung, der Men-
schenrechte, der Geschlechtergleichstellung, der Sicherheit der Bürger und der sozio-ökonomischen
Entwicklung verknüpft.
Im Einklang mit den EU-Leitlinien betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern sind
EU-Diplomaten weltweit auch an der Prozessbeobachtung beteiligt, um den Behörden oder der
Regierung eines Partnerlandes und der allgemeinen Öffentlichkeit ein klares und sichtbares Zeichen
zu geben, dass die Justiz in dem betreffenden Land von der internationalen Gemeinschaft beobach-
tet wird. 2013 haben EU-Diplomaten u. a. Gerichtsverfahren gegen vier Mitglieder eines Men-
schenrechtsvereins in der Türkei, gegen einen Menschenrechtsverteidiger in den Philippinen und
gegen einen Journalisten und Verteidiger der Rechte der talischen Minderheit in Aserbaidschan
beobachtet. Manchmal wurde der Zugang zum Gerichtssaal verweigert, die Anwesenheit in der
Nähe zum Gerichtsgebäude allerdings gewährleistet. Die Prozessbeobachtung durch EU-Diploma-
ten erfolgte üblicherweise nach dem Grundsatz der Lastenteilung, d. h. es sind Vertreter der EU-
Delegationen und der Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten beteiligt.
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27. Reaktion auf Verstöße: Gewährleistung der Ahndung
Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben ihre bewährte gemeinsame Politik zur Unterstützung des
Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) fortgesetzt; dazu gehören die Wahrung seiner Unabhän-
gigkeit sowie die Universalität und die Integrität des Römischen Statuts. Dank seines Mandats,
Personen zu bestrafen, die die unmenschlichsten Verbrechen begangen haben, die man sich vor-
stellen kann, leistet der Gerichtshof in den Fällen, in denen kein anderer Rechtsweg möglich ist,
einen wesentlichen Beitrag zu Frieden und Sicherheit weltweit.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben sich unter anderem auf der Versammlung der IStGH-
Vertragsstaaten vom 20. bis 28. November 2013 in Den Haag weiter für die Erhaltung der Integrität
des Römischen Statuts eingesetzt. Die EU trat insbesondere für den Grundsatz ein, dass das Römi-
sche Statut für alle Menschen ungeachtet der Ausübung eines öffentlichen Amtes gleichermaßen
gilt. Dieses grundlegende Prinzip untermauert die Arbeit des Gerichtshofs, auf ein Ende der Straf-
losigkeit für die Personen hinzuwirken, die schwerste Verbrechen begangen haben.
Die EU hat ihre systematischen Demarchenkampagnen zur Unterstützung des IStGH fortgesetzt
(siehe Abschnitt 4).
Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben weiter nachdrücklich darauf hingewiesen, dass der IStGH
ein unabhängiges und unparteiisches Justizorgan darstellt, das keinerlei politische Ziele verfolgt; die
EU-Mitgliedstaaten zählen nach wie vor zu seinen wichtigsten Gebern. Die EU leistete dem
Gerichtshof zusätzliche direkte und indirekte Finanzhilfe, indem sie die Zusammenarbeit im justizi-
ellen Bereich und den Austausch bewährter Verfahren zwischen staatlichen und nichtstaatlichen
Vertragsparteien und der Rechtsgemeinschaft förderte.
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Die EU reagierte auf Verweigerungen der Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof und erinnerte
daran, wie wichtig es ist, dass alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen die Resolutionen einhal-
ten und umsetzen, die vom Sicherheitsrat nach Kapitel VII der VN-Charta zur Unterbreitung von
Situationen an den Gerichtshof verabschiedet werden. Die EU betonte, dass die Verweigerung der
Zusammenarbeit eine der größten Herausforderungen für die wirksame Arbeit des IStGH darstellt.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten setzten sich weiterhin für einen ganzheitlichen und integrierten
Ansatz für Komplementarität ein, der auf mehr Initiativen zum Kapazitätenaufbau auf nationaler
Ebene und nicht zuletzt auf dem Engagement für die Bekämpfung der Straflosigkeit im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit und der Programme für technische Hilfe beruht. Der EAD und die
Europäische Kommission haben deshalb ein gemeinsames internes Arbeitsdokument zur Förderung
des Grundsatzes der Komplementarität erstellt, mit dem die Lücke zwischen internationaler und
nationaler Justiz geschlossen werden soll. Das Dokument enthält operative Leitlinien für das EU-
Personal in den EU-Delegationen und am Hauptsitz, aus denen hervorgeht, wie der Grundsatz der
Komplementarität unter Wahrung des Römischen Statuts auf nationaler Ebene angewendet werden
kann. Es enthält zudem Anregungen dazu, wo man in den Bereichen Strafrecht und Rechtsstaat-
lichkeit ansetzen kann, um den Grundsatz der Komplementarität in einem landesspezifischen
Kontext zu fördern.
Die EU unternahm erste Schritte zur Ausarbeitung einer Strategie in Bezug auf die Übergangsjustiz.
In der Gruppe "Menschenrechte" fanden Beratungen über die Übergangsjustiz statt, an denen auch
Pablo de Greiff, der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über die Förderung der Wahr-
heit, der Gerechtigkeit, der Wiedergutmachung und der Garantien der Nichtwiederholung, teilnahm.
Ferner waren 2013 mehrere Tagungen des jährlichen Forums EU-NRO über die Gewährleistung der
Ahndung dem Thema Übergangsjustiz gewidmet, auf denen wertvolle Erfahrungen und Erkennt-
nisse über die noch bestehenden Probleme in diesem Politikbereich gewonnen wurden.
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28. Förderung der Wahrung der Rechte der Angehörigen von Minderheiten14
Im Vertrag über die Europäische Union ist ausdrücklich festgelegt, dass die Wahrung der Rechte
der Personen, die Minderheiten angehören, zu den Werten gehört, auf denen die EU gründet und zu
deren Förderung sie sich in ihren Beziehungen zur übrigen Welt verpflichtet hat. Auf internationaler
Ebene ist die Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen
und sprachlichen Minderheiten angehören, das wichtigste Referenzdokument über die Rechte von
Personen, die Minderheiten angehören. Auf europäischer Ebene hat der Europarat das Rahmen-
übereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten15 und die Europäische Charta der Regional-
oder Minderheitensprachen16 angenommen.
Minderheitenfragen waren auch 2013 ein wichtiges Thema in den Außenbeziehungen der EU, und
die EU bringt Minderheitenfragen in ihren politischen Dialogen mit Drittländern regelmäßig zur
Sprache.
Die EU hat in enger Zusammenarbeit mit den Erweiterungsländern geprüft, welche Fortschritte bei
der Erfüllung der wichtigsten Verpflichtungen erzielt wurden, die zur weiteren Inklusion der Roma
eingegangen wurden.
Die EU arbeitete zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Personen, die Minderheiten ange-
hören, auch aktiv mit den Partnern in den VN-Foren zusammen. Zu den Prozessen im Rahmen der
VN gehören die Arbeiten des Forums für Minderheitenfragen und der Unabhängigen Expertin für
Minderheitenfragen. Ferner schloss sich die EU mit anderen in diesem Bereich tätigen internatio-
nalen Organisationen und multilateralen Gremien zusammen, darunter die OSZE und ihre erst
kürzlich ernannte Hohe Kommissarin für nationale Minderheiten (HKNM) Astrid Thors und der
Europarat.
14 Dieser Abschnitt umfasst die Strategien in Bezug auf Rassismus, Fremdenfeindlichkeit,
Nichtdiskriminierung und Achtung der Vielfalt.
15 http://conventions.coe.int/Treaty/EN/Treaties/Html/157.htm
16 http://conventions.coe.int/Treaty/EN/Treaties/Html/148.htm
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http://conventions.coe.int/Treaty/EN/Treaties/Html/157.htm
http://conventions.coe.int/Treaty/EN/Treaties/Html/148.htm
Die Hohe Vertreterin Ashton hat am 21. März 2013, dem internationalen Tag für die Beseitigung
der Rassendiskriminierung, in einer Erklärung im Namen der EU darauf hingewiesen, dass "wir
noch energischer gegen alle Formen von Intoleranz, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und andere
Arten von Diskriminierung vorgehen müssen. In Zeiten von Wirtschaftskrisen sind zunehmender
Rassismus und wachsende Fremdenfeindlichkeit, zuweilen angefacht von steigender Arbeitslosig-
keit und Zukunftsangst, sehr reale Gefahren. Gerade in diesen schwierigen Zeiten darf unser Enga-
gement für die Bekämpfung von Rassismus nicht nachlassen."
Die EU hat im Rahmen ihrer Außenbeziehungen in den politischen Dialogen mit Nicht-EU-Ländern
weiterhin Themen in Bezug auf Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zur Sprache gebracht. Diese
Themen werden nach wie vor in den Kooperationsstrategien berücksichtigt. So verpflichten sich die
Partnerländer etwa im Rahmen der Aktionspläne der Europäischen Nachbarschaftspolitik dazu, alle
Formen von Diskriminierung, religiöser Intoleranz, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu
bekämpfen.
Im Rahmen ihrer multilateralen Beziehungen arbeitete die EU bei der Bekämpfung von Rassismus
und Diskriminierung auch aktiv mit den VN zusammen. Das Internationale Übereinkommen zur
Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung bildet die universelle Grundlage der Bemühun-
gen um die Prävention, Bekämpfung und Beseitigung von Rassismus. Die Europäische Union hat
weiterhin an alle Staaten appelliert, die dieses Übereinkommen noch nicht ratifiziert oder vollstän-
dig umgesetzt haben, dies zu tun. Die EU hat auf der Tagung des Dritten Ausschusses der VN-Ge-
neralversammlung im November 2013 den Bericht des Sonderberichterstatters der VN für moderne
Formen von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz Mutama
Ruteere begrüßt.
Die EU hat weiter mit regionalen Gremien wie der Europäischen Kommission gegen Rassismus
und Intoleranz (ECRI) des Europarats zusammengearbeitet. Im Rahmen der OSZE setzte sich die
EU in enger Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedern dafür ein, dass die 57 OSZE-Mitgliedstaaten
ihre Verpflichtungen im Bereich Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskrimi-
nierung zügiger erfüllen.
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Die EU hat bei ihrer internationalen Zusammenarbeit Regierungsprogramme und Politiken unter-
stützt, die auf Angehörige von Minderheiten und die Bekämpfung von Diskriminierung abzielen.
Die EU hat ein weites Spektrum von Akteuren der Zivilgesellschaft, die sich in Antidiskriminie-
rungsprojekten engagieren, aus dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte
(EIDHR) gefördert. Im Jahr 2013 wurde ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt
(Mittelausstattung 20 Mio. EUR), um die aus dem EIDHR finanzierte Bekämpfung von Diskrimi-
nierung zu intensivieren.
Darüber hinaus unterstützte die EU über das EIDHR auch das Amt der Hohen Kommissarin der
Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) bei der Umsetzung bestehender internationaler
Standards für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, insbesondere des Internationalen Überein-
kommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung. In einer Erklärung vom 8. Mai
2013 bekräftigten die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin Ashton und das Kommissionsmitglied
Piebalgs die Unterstützung der EU für das OHCHR mit den folgenden Worten: "Wir haben uns zu
diesem Beitrag entschlossen, da das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für
Menschenrechte das weltweite Bekenntnis zu den allgemein gültigen Idealen der Menschenwürde
repräsentiert. Menschenrechte, Grundfreiheiten, Friede und verantwortungsvolle Staatsführung sind
gemeinsame Werte und der rote Faden, der sich durch die gesamte Außen- und Entwicklungspolitik
der EU zieht. Wir haben sowohl die moralische Verpflichtung als auch den politischen Willen,
diese Werte zu schützen."
Im Rahmen der Standards für ihre soziale Sorgfaltspflicht hat die EIB 2013 einen Standard dem
Schutz der Rechte und Interessen gefährdeter Bevölkerungsgruppen gewidmet. In diesem Standard
werden Minderheiten unter Wahrung der Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Gleich-
behandlung ausdrücklich insofern als potenziell gefährdete Gruppe anerkannt, als sie mehreren
Risiken und negativen Auswirkungen gleichzeitig ausgesetzt sein können, angesichts bestehender
Diskriminierung, finanzieller, sozioökonomischer, kultureller und/oder geschlechtsspezifischer
Ungleichbehandlung und/oder des eingeschränkten oder fehlenden Zugangs zu Justiz und Entschei-
dungsprozessen anfälliger für diese Risiken und Auswirkungen sind und aufgrund des einge-
schränkten Zugangs zu den notwendigen finanziellen Mitteln und/oder Ressourcen eine geringere
Anpassungsfähigkeit zur Bewältigung dieser Risiken und zur Erholung von diesen Auswirkungen
haben.
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29. Wirksamere Politik in Bezug auf indigene Völker
Die Grundsätze, die das Engagement der EU gegenüber indigenen Völkern leiten, sind in der Erklä-
rung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker (2007) verankert, mit der die
Rechte indigener Völker gefördert werden und ihr Zugang zur Weiterentwicklung weltweit
gewährleistet wird.
Die EU ist bestrebt, die Menschenrechte, einschließlich der Rechte indigener Völker, in alle
Aspekte ihrer Außenpolitik einzubeziehen. Dies kommt in ihren politischen Dialogen mit Dritt-
ländern und regionalen Organisationen, in multilateralen Foren wie den Vereinten Nationen und in
der Gewährung finanzieller Unterstützung zum Ausdruck.
Anlässlich des internationalen Tages der indigenen Völker der Welt gab die Hohe Vertreterin am 9.
August 2013 folgende Erklärung ab: "Wir schließen uns der feierlichen Anerkennung ihres reichen
Kulturerbes an und würdigen den außerordentlichen Beitrag, den ihre Traditionen und ihr Wissen
zum Weltkulturerbe geleistet haben." Darüber hinaus haben viele EU-Delegationen auf der ganzen
Welt am oder um den 9. August herum Veranstaltungen, darunter Treffen mit indigenen Führern,
Pressekonferenzen, Presseartikel, Teilnahme an Seminaren und Besichtigungen von EU-finanzier-
ten Projekten, organisiert.
Die EU hat sich weiterhin aktiv an den VN-Foren, die sich mit den Rechten indigener Völker befas-
sen, beteiligt und mit den für indigene Völker zuständigen VN-Agenturen zusammengearbeitet. Die
EU gab ferner auf der 68. Tagung des Dritten Ausschusses der VN-Generalversammlung und auf
der Tagung 2013 des Expertenmechanismus für die Rechte der indigenen Völker (EMRIP) eine
Erklärung ab und nahm an dem interaktiven Dialog mit dem Sonderberichterstatter für die Rechte
indigener Völker James Anaya teil. Die EU hat zudem ihre Unterstützung für das Technische
Sekretariat der Vertreter der indigenen Völker in den mit den Menschenrechten befassten Organen,
Gremien und Tagungen der Vereinten Nationen nochmals bekräftigt. Über das Dokumentations-,
Forschungs- und Informationszentrum für indigene Völker (doCIP) wurden den Delegierten indige-
ner Völker verschiedene Dienste wie Schulungen, Dokumentationen und Informationen angeboten,
damit sie sich wirksam an allen einschlägigen Prozessen der Vereinten Nationen beteiligen können.
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Die Rechte indigener Völker wurden in den Strategien der EU für Entwicklungszusammenarbeit
weiterhin durchgängig berücksichtigt. So werden in dem Länderstrategiepapier der EU für Kolum-
bien 2007-2013 die humanitäre Situation und die Menschenrechtssituation der indigenen Völker in
diesem Land behandelt. Zu den wichtigsten Prioritäten zählen die Friedenskonsolidierung durch die
Beteiligung von marginalisierten Bevölkerungsgruppen an der lokalen Regierungsführung, die Mit-
bestimmung des Wirtschaftslebens sowie die Förderung der Menschenrechte, die verantwortungs-
volle Staatsführung und die Bekämpfung der Straflosigkeit. Ein weiteres Beispiel ist die explizite
Einbeziehung der Belange indigener Völker in die Unterstützung für die Modernisierung des
Staates, die Stärkung der verantwortungsvollen Staatsführung und die soziale Inklusion im Länder-
strategiepapier für Peru (2007-2013).
Die EU ist sich der besonderen Gefährdung und scharfen Repression bewusst, der die Verteidiger
der Rechte indigener Völker in vielen Ländern der Welt ausgesetzt sind, wie zahlreiche internatio-
nale Berichte, darunter die Berichte der VN-Sonderberichterstatterin über die Lage von Menschen-
rechtsverteidigern, belegen. Die Hohe Vertreterin hat in ihrer obengenannten Erklärung vom
9. August 2013 ebenfalls nachdrücklich darauf hingewiesen.
Vor allem über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) leistet
die EU direkte Unterstützung für Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich mit Angelegenheiten
indigener Völker befassen. Im Rahmen dieses Finanzierungsinstruments besteht ein beträchtlicher
Spielraum für spezielle Maßnahmen zugunsten indigener Völker auf einzelstaatlicher, grenzüber-
schreitender und regionaler Ebene. Aus dem EIDHR wurden der IAO 2013 Mittel zur Verfügung
gestellt, um die Umsetzung des IAO-Übereinkommens Nr. 169 über eingeborene und in Stämmen
lebende Völker in drei Regionen der Welt voranzutreiben: Afrika, Asien und Lateinamerika.
Außerdem war die Rubrik Nr. 1 des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen zur Bekämpfung von
Diskriminierung im Rahmen des EIDHR 2013 indigenen Völkern gewidmet.
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Seit 2011 wird aus dem EIDHR ein Projekt im Wert von 1,2 Millionen Euro zur Stärkung des
Netzes der Verteidiger der Menschenrechte indigener Völker finanziert, das Verletzungen der
Menschenrechte indigener Völker in Asien beobachtet und dokumentiert, um auf lokaler und inter-
nationaler Ebene das Bewusstsein für die Rechte indigener Völker zu schärfen und die Personen
und Gruppen zu schützen, die die Rechte indigener Völker in Asien fördern und schützen. Mit
diesem Projekt, das auf Nepal, Bangladesch, Indien, Kambodscha, Indonesien, Malaysia, die
Philippinen und Thailand ausgerichtet ist, soll der fehlenden rechtlichen Anerkennung indigener
Völker und dem Mangel an geeigneten politischen Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte
indigener Völker in Asien entgegengewirkt werden, wo etwa 200 Millionen der weltweit
schätzungsweise insgesamt 350 Millionen Angehörigen indigener Völker leben.
Im Rahmen des EIDHR wurde ein Projekt zum Schutz indigener Frauen im ländlichen Raum in
Lateinamerika vor den Auswirkungen des Bergbaus und anderer mineralgewinnender Industrie-
zweige und zur Unterstützung dieser Frauen unterzeichnet. Dieses Projekt betrifft Ecuador, Peru,
Bolivien und Venezuela in Südamerika, Guatemala und El Salvador in Mittelamerika sowie
Mexiko. Es werden rechtliche und therapeutische Hilfe sowie Workshops zu Themen wie
Menschenrechte, Mittelbeschaffung, Computersysteme usw. angeboten. Gleichzeitig bietet es Leit-
linien für die Ausarbeitung von Schutzplänen für gefährdete Aktivistinnen. Eine Gruppe von Akti-
vistinnen besuchte die Institutionen der Europäischen Union im Rahmen des Projekts, um das
Thema Wirtschaft und Menschenrechte ins Blickfeld zu rücken.
Der EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie enthält einen Aktionsbereich indigene
Völker: "Überprüfung und Weiterentwicklung der EU-Politik im Zusammenhang mit der VN-Er-
klärung über die Rechte der indigenen Völker im Hinblick auf die Weltkonferenz über indigene
Völker im Jahr 2014". Die Vorbereitungen haben im zweiten Halbjahr 2013 begonnen, in deren
Rahmen unter anderem dienststellenübergreifende Konsultationen durchgeführt und Vertreter der
Partnerschaft zwischen den Vereinten Nationen und den indigenen Völkern (UNIPP) zu einem
Vortrag vor der Gruppe "Menschenrechte" eingeladen wurden.
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Die Überarbeitung der Standards der sozialen Sorgfaltspflicht der EIB untermauert das Bekenntnis
der Bank zu den Rechten und Interessen indigener Völker gemäß Standard Nr. 7, der die Rechte
und Interessen gefährdeter Bevölkerungsgruppen betrifft. Indigene Völker werden darin ausdrück-
lich als eigene soziale und kulturelle Gruppe genannt. Wenn EIB-Operationen die Gewohnheits-
rechte und die Interessen indigener Völker tangieren, beeinträchtigen oder gefährden und konkrete
Maßnahmen und Leistungen vom Darlehensnehmer verlangt werden, muss der sozialen Sorgfalts-
pflicht besondere Beachtung geschenkt werden. Hierbei dient die Erklärung der VN über die Rechte
der indigenen Völker (UNDRIP) der EIB als Maßstab. Ein geschlechterdifferenzierter Ansatz zur
Förderung der Rechte und Interessen von Frauen und Mädchen in indigenen Gemeinschaften ist ein
weiterer Aspekt der sozialen Sorgfaltspflicht. Bei allen Darlehen der EIB, die indigene Völker
berühren, muss unter Einhaltung des Grundsatzes der freiwilligen und in Kenntnis der Sachlage
erteilten vorherigen Zustimmung ein Entwicklungsplan für indigene Völker erstellt werden. Einzel-
heiten zu den Anforderungen und Verfahren, mit denen die freiwillige und in Kenntnis der Sachlage
erteilte vorherige Zustimmung untermauert wird, sind dem EIB-Standard Nr. 10 zu entnehmen.
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30. Menschenrechte für Personen mit Behinderungen
Die EU engagiert sich in Einklang mit dem VN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen
mit Behinderungen (CRPD), dem sie 2011 beigetreten ist, in ihrem außenpolitischen Handeln für
die Förderung der Rechte von Personen mit Behinderungen. Zu den Maßnahmen der EU gehört die
durchgehende Berücksichtigung der Rechte von Personen mit Behinderungen im gesamten Spekt-
rum ihrer Außenpolitik, unter anderem im Dialog mit Partnerländern, in multilateralen Foren, in der
Entwicklungszusammenarbeit, der Erweiterung, der Nachbarschaftspolitik sowie der Soforthilfe
und der humanitären Hilfe. Die Behindertenpolitik der EU im Rahmen ihrer Außenbeziehungen ist
sowohl in der von der Europäischen Kommission 2010 angenommenen Strategie zugunsten von
Menschen mit Behinderungen 2010-2020 als auch als Maßnahmenbereich im Strategischen Rah-
men und im Aktionsplan der EU zu Menschenrechten und Demokratie verankert.
Die Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch
die EU gab einen zusätzlichen Anstoß, Themen im Zusammenhang mit den Rechten von Menschen
mit Behinderungen in den politischen Dialogen bzw. den Menschenrechtsdialogen mit Drittstaaten
anzusprechen. 2013 wurden Fragen betreffend das Thema Rechte von Menschen mit Behinderun-
gen in den Menschenrechtsdialogen mit der Afrikanischen Union, Chile, Mexiko, Neuseeland, der
Palästinensischen Behörde, Russland, Tadschikistan und den Vereinigten Staaten zur Sprache
gebracht. Insbesondere hat die EU zur Ratifizierung und uneingeschränkten Umsetzung des CRPD
durch alle Staaten aufgerufen. Die EU hat zudem die Achtung der Menschenrechte von Menschen
mit Behinderungen in den einschlägigen regionalen und internationalen Gremien vertreten und
propagiert.
Die EU hat die Rechte von Menschen mit Behinderungen außerhalb der EU weiterhin geschützt und
gefördert, indem sie dieses Thema systematisch in ihre Entwicklungszusammenarbeit einbezogen
hat. Gemäß der Mitteilung der Kommission "Ein menschenwürdiges Leben für alle" werden die
soziale Inklusion und die Rechte von Menschen mit Behinderungen durchgängig im Vorschlag der
Kommission für einen gemeinsamen Ansatz der EU für die Zeit nach 2015 berücksichtigt, mit dem
den universellen Herausforderungen der Beseitigung der Armut und der nachhaltigen Entwicklung
begegnet werden soll.
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Die EU hat sich 2013 aktiv an der Vorbereitung des hochrangigen Treffens zu Behinderung und
Entwicklung im Rahmen der VN-Generalversammlung beteiligt, das am 23. September 2013 in
New York stattgefunden hat. Insbesondere hat die Europäische Kommission im April 2013 eine
regionale europäische Konsultationstagung zur Vorbereitung des Treffens veranstaltet. Dank der
regionalen Konsultation konnte ein Beitrag zum maßnahmenorientierten Abschlussdokument des
hochrangigen Treffens geleistet werden, in dem unterstrichen wurde, wie wichtig es ist sicherzu-
stellen, dass Menschen mit Behinderungen zu allen Facetten der Entwicklung Zugang haben, einge-
bunden werden und in der Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 gebührende Berücksichti-
gung finden.
Im Mittelpunkt des Jahresberichts der Gruppe hochrangiger Beamter für Behinderungsfragen über
die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen standen
2013 die internationale Zusammenarbeit und die Entwicklung (Artikel 32 des Übereinkommens).
Der Bericht gibt einen Überblick über die Konzepte, Maßnahmen und Instrumente, die auf Ebene
der EU und der Mitgliedstaaten zur Förderung der tatsächlichen Berücksichtigung des Faktors
Behinderung in den Maßnahmen und Programmen der Entwicklungszusammenarbeit zur Verfü-
gung stehen.
Im Rahmen mehrerer Instrumente der EU werden Mittel zugunsten von Menschen mit Behinderun-
gen bereitgestellt. Als Beispiele seien hier das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI),
der Europäische Entwicklungsfonds (EEF), das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschafts-
instrument (ENI) und das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)
genannt. 2012 hat die EU über 80 Projekte in mehr als 50 Partnerländern finanziert (mit einem auf
über 30 Mio. EUR geschätzten Budget).
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VI. Bilaterale Zusammenarbeit mit Partnern
31. Einfluss vor Ort durch maßgeschneiderte Herangehensweisen
Die länderspezifischen Menschenrechtsstrategien der EU wurden eingeführt, um einen gezielteren
und kohärenteren Ansatz für Menschenrechtsfragen in Drittländern zu erreichen. In diesen Strate-
gien, die die EU-Delegationen in enger Zusammenarbeit mit den Botschaften der Mitgliedstaaten
erarbeiten, werden die Prioritäten für Maßnahmen der EU im Bereich Menschenrechte für jedes
Drittland festgelegt. Dank konzertierter Anstrengungen der EU-Delegationen, der EU-Organe, der
Missionsleiter und der Mitgliedstaaten wurden 146 länderspezifische Menschenrechtsstrategien für
alle Regionen der Welt ausgearbeitet, über die in der Gruppe "Menschenrechte" und den jeweils
zuständigen geografischen Gruppen in Brüssel beraten wurde. Ende 2013 hatte das Politische und
Sicherheitspolitische Komitee 123 länderspezifische Menschenrechtsstrategien gebilligt. Lediglich
vier Strategien müssen noch fertiggestellt werden.
Die Ausarbeitung und die Umsetzung der länderspezifischen Menschenrechtsstrategien hat zu einer
engeren Zusammenarbeit zwischen den EU-Delegationen und den Botschaften der Mitgliedstaaten
bei den Menschenrechten geführt.
Im Zuge des Konsultationsprozesses wurden die Kontakte mit der Zivilgesellschaft gefördert, und
mehrere Delegationen konnten ihr Netzwerk von Kontakten im Bereich Menschenrechte erweitern,
da der Prozess zum Abgleich der Kontaktlisten der Mitgliedstaaten und der EU-Delegationen in
diesem Bereich beigetragen hat.
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32. Einfluss durch Dialog
Die EU schätzt die Menschenrechtsdialoge mit Drittländern als effizientes Instrument für bilaterales
Engagement und Zusammenarbeit bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte. 2013
wurden förmliche Menschenrechtsdialoge, Treffen von Unterausschüssen oder Konsultationen mit
33 Partnern veranstaltet17. Da die Menschenrechte ein Kernstück der Kopenhagener Kriterien
darstellen, steht die Europäische Kommission mit den Bewerberländern und potenziellen Bewer-
berländern bezüglich der Menschenrechtslage in engem Kontakt.
Zudem stand die EU weiterhin mit vielen der 79 dem Cotonou-Abkommen angehörenden afrikani-
schen, karibischen und pazifischen Länder gemäß Artikel 8 des Abkommens oder auf einer anderen
Grundlage im Dialog über die Wahrung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze, der
Rechtstaatlichkeit und der verantwortungsvollen Staatführung.
Auch 2013 hat die EU auf eine größere Wirksamkeit der Dialoge hingewirkt, vor allem durch
– die Schaffung enger Verknüpfungen zwischen den Menschenrechtsdialogen und anderen
politischen Instrumenten, insbesondere den länderspezifischen Menschenrechtsstrategien, und
auch in anderen politischen Bereichen; so wurden z.B. 2013 der Inhalt und das Format des
Dialogs mit Kolumbien erweitert;
17 Menschenrechtsdialoge bzw. Treffen von Unterausschüssen fanden statt mit der
Afrikanischen Union, Algerien, Armenien, Chile, China, Kolumbien, Georgien, Indonesien,
Irak, Jordanien, Kasachstan, Laos, Libanon, Mexiko, der Republik Moldau, Neuseeland, der
Palästinensischen Behörde, Südafrika, Tadschikistan, Turkmenistan, der Ukraine,
Usbekistan und Vietnam. Menschenrechtskonsultationen fanden statt mit Kanada, Japan,
Russland, Südkorea, den Vereinigten Staaten und Bewerberländern (ehemalige
jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Montenegro, Serbien und Türkei). Im Rahmen
der bestehenden Menschenrechtsdialoge mit Ägypten, Sri Lanka und Tunesien sind 2013
hingegen keine Treffen zustande kommen. Die Treffen mit Argentinien, Aserbaidschan,
Bangladesch, Brasilien, Kambodscha, Indien, Israel, der Kirgisischen Republik, Mexiko,
Marokko und Pakistan wurden auf 2014 verschoben. Der Menschenrechtsdialog mit Iran ist
seit 2006 ausgesetzt.
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– die uneingeschränkte Nutzung der Empfehlungen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung
bei den Tagungen des VN-Menschenrechtsrates und der Vertragsüberwachungsgremien und
den Sonderverfahren;
– die Stärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit den Partnern der EU auf dem Gebiet
der Menschenrechte. 2013 fanden zum ersten Mal ein Menschenrechtsdialog mit Südafrika
sowie Menschenrechtskonsultationen mit Südkorea statt. Im Rahmen des mit der EU
getroffenen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens ist nunmehr die Einrichtung eines
offiziellen Menschenrechtsdialogs mit der Mongolei, Singapur und den Philippinen möglich.
Außerdem haben die EU und Myanmar/Birma sich auf die Aufnahme eines
Menschenrechtsdialogs Anfang 2014 verständigt;
– die weitere Einführung vorbildlicher Verfahren in allen Formaten der Menschenrechtsdialoge
und zwar in erster Linie durch eine bessere Einbettung in sämtliche Beziehungen zu dem
betreffenden Drittland und durch Verlagerung des Schwerpunkts auf Maßnahmen, die sich an
die Dialoge anschließen, nämlich auf konkrete Aktionspläne, Gesetzesreformen und Projekte,
die die EU mit ihren Instrumenten, einschließlich der Entwicklungshilfe, unterstützen kann.
Die Menschenrechtsdialoge im Kontext der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP)
stellten diesbezüglich nach wie vor das vorbildlichste Verfahren dar;
– die besondere Berücksichtigung bei den Menschenrechtsdialogen gerade der Menschenrechts-
lage in dem betreffenden Land, einschließlich einzelner Fälle, und durch eine offene Haltung,
wenn Partnerländer EU-interne Menschenrechtsfragen erörtern möchten, wobei die EU eng
mit ihren Mitgliedstaaten zusammenarbeitet. Überdies werden nun multilaterale Fragen, die
die Vereinten Nationen und einschlägigen regionalen Organisationen betreffen, als
Standardpunkte auf die Tagesordnung der Dialoge gesetzt;
– das stärkere Engagement der EU und der lokalen Organisationen der Zivilgesellschaft in den
Menschenrechtsdialogen: 2013 wurden sieben Seminare mit Vertretern der Zivilgesellschaft
zur Vorbereitung der offiziellen Menschenrechtsdialoge durchgeführt.
Im Rahmen dieser vorbildlichen Verfahren wurden Konsultationen mit der Zivilgesellschaft, die
sowohl am Sitz der jeweiligen Organisation als auch in dem betreffenden Land stattfanden, sowie
Abschlussbesprechungen nach den Dialogen in allen Bereichen durchgeführt.
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33. Wirksame Nutzung und Zusammenspiel der Instrumente der EU-Außen-
politik
Mit der Aufnahme einer Menschenrechts-, Demokratie- und Rechtsstaatlichkeitsklausel (Klausel
über wesentliche Elemente) in Abkommen der EU mit Drittländern wird bezweckt, den Werten und
politischen Grundsätzen der EU, die die Grundlage für ihre Außenbeziehungen bilden, mehr
Geltung zu verschaffen. Diese Klausel steht für die Grundwerte der EU und gilt als ein wesentliches
Element der Abkommen. Die grobe Verletzung eines wesentlichen Elements gestattet es einer Ver-
tragspartei, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich - als letztes Mittel - der Ausset-
zung eines Abkommens oder von Teilen eines Abkommens.
Die EU hat 2013 den Dialog mit vielen der 79 Länder Afrikas, der Karibik und des pazifischen
Raums, die Vertragsparteien des Cotonou-Abkommens sind, weitergeführt (siehe Abschnitt 32).
Artikel 96 enthält eine Streitbeilegungsklausel, nach der Konsultationen und geeignete Maßnahmen,
einschließlich (als letztes Mittel) der Aussetzung der Zusammenarbeit, in Bezug auf das in Frage
stehende Land zum Tragen kommen können. Im Jahr 2013 haben derartige geeignete Maßnahmen
weiterhin für Fidschi, Guinea-Bissau und Madagaskar gegolten. Geeignete Maßnahmen nach Arti-
kel 96 sind in Bezug auf die Republik Guinea aufgehoben worden, und die EU hat die uneinge-
schränkte Zusammenarbeit mit dem Land nach den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen 2010
bzw. 2013 wieder aufgenommen. Im Fall von Simbabwe sind die geeigneten Maßnahmen
ausgeweitet worden, aber ihre Anwendung wurde ausgesetzt.
Die Menschenrechtsklausel wurde 2013 nicht als Grundlage für neue restriktive Maßnahmen gegen
ein Drittland herangezogen.
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VII. Zusammenarbeit in multilateralen Institutionen
34. Voranbringen eines effektiven Multilateralismus
Die EU hat sich weiter sehr für ein starkes und wirksames multilaterales Menschenrechtssystem
eingesetzt, das die weitere Entwicklung und allgemeine Anwendung der universellen Menschen-
rechtsstandards begünstigt. Die EU hat ihre Menschenrechtsprioritäten im Dritten Ausschuss der
Generalversammlung der Vereinten Nationen, im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und in
den VN-Fachorganisationen wie der ILO in die Tat umgesetzt. Die EU hat außerdem aktiv Länder
aus allen Regionen in Initiativen eingebunden, die tatsächlich zum Schutz und zur Förderung der
Menschenrechte beigetragen haben. Die EU hat weiter auf einen jährlichen strategischen Arbeits-
plan und regelmäßige Beratungen in Hauptstadttreffen der Gruppe "Menschenrechte", Verein-
barungen über eine verstärkte Lastenteilung und intensive Koordinierung der EU in Genf und New
York sowie regelmäßige Beratungen in bilateralen Dialogen und verstärkte Outreach-Maßnahmen
zu EU-Prioritäten gesetzt, damit ihre Beteiligung in diesen Gremien noch wirksamer wird (siehe
Aktion 34 des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie von 2012).
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35. Effektive Lastenteilung im Rahmen der VN
68. Tagung der VN-Generalversammlung (Dritter Ausschuss)
Der Dritte Ausschuss (soziale, humanitäre und kulturelle Fragen) der Generalversammlung
(68. Tagung) ist vom 7. Oktober bis zum 27. November zusammengetreten, und die Ergebnisse der
Tagung wurden auf der VN-Plenartagung im Dezember 2013 bestätigt.
Am Ende der Tagung hatte der Ausschuss 63 Resolutionen verabschiedet – davon 14 nach einer
Abstimmung. Die EU hat ihre Hauptziele für diese Tagung erreicht: Alle vier EU-Initiativen
wurden vom Dritten Ausschuss verabschiedet, und es wurden positive Ergebnisse erzielt.
Die Resolution zur Menschenrechtslage in Myanmar/Birma wurde angesichts der Reformen in dem
Land und nach engen Kontakten der EU mit Myanmar/Birma im zweiten Jahr in Folge einver-
nehmlich verabschiedet. Darin werden die erreichten Fortschritte begrüßt, während gleichzeitig auf
die noch bestehenden Menschenrechtsprobleme, darunter die noch verbleibenden politischen
Gefangenen, Gewalt und Diskriminierung gegen muslimische Minderheiten einschließlich der
Rohingya-Bevölkerung sowie die Lage in den ethnischen Gebieten, hingewiesen wird.
Myanmar/Birma wurde aufgerufen, Fortschritte bei der Eröffnung eines OHCHR-Länderbüros mit
vollständigem Mandat zu erzielen.
Ein umfassender Text über die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen
Volksrepublik Korea wurde zusammen mit Japan auf den Weg gebracht. In der Resolution wurde
die Arbeit der Unabhängigen Internationalen Kommission, die der Menschenrechtsrat im März
eingesetzt und die ihre Arbeit im Juli 2013 aufgenommen hat, begrüßt und auf die alarmierende
Lage in den Haftlagern verwiesen. Sie wurde wie 2012 ohne Abstimmung angenommen, obwohl
sich das betreffende Land und sieben andere Länder von der Resolution distanziert haben.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit wurde von der EU erneut im Ausschuss zur Sprache
gebracht, und ein umfassender, menschenrechtsorientierter Text wurde einvernehmlich verabschie-
det. Darin wurde auf das Recht hingewiesen, die Religion zu wechseln.
Die EU und die Gruppe der lateinamerikanischen Staaten (GRULAC) konnten sich auf einen um-
fassenden Resolutionsentwurf zu den Rechten des Kindes einigen, in dem dieses Jahr das gesamte
Spektrum der Fragen zu diesem Thema behandelt wurde. Dies führte zu einem fortschrittlichen
Text, der einvernehmlich verabschiedet wurde und mehrere neue Elemente zu den Themen Kinder
und bewaffneter Konflikt, Verwaltung von Justiz und Gesundheit sowie explizite Bezüge zum
IStGH, zur Todesstrafe und zum Recht, sich friedlich zu versammeln, enthielt. Die EU und Uru-
guay richteten eine gut besuchte Nebenveranstaltung aus, bei der alle Mandatsträger im Bereich des
Kinderschutzes zusammenkamen.
Die EU hat auch nachdrücklich Länderresolutionen zu Iran und Syrien unterstützt, die in einer
Abstimmung verabschiedet wurden, wenngleich in diesem Jahr kein Nichtbefassungsantrag gestellt
wurde. Die von Kanada eingebrachte und von der EU unterstützte Resolution zu Iran wurde mit
über 80 Stimmen angenommen, was die anhaltende Unterstützung für die Initiative widergespiegelt.
Die Resolution zu den Menschenrechten in Syrien wurde von einer regionenübergreifenden Gruppe,
die von Saudi-Arabien angeführt wurde, eingebracht und mit großer Unterstützung angenommen.
Der Ausschuss hat Fortschritte bei anderen Prioritäten der EU erzielt, beispielsweise in Bezug auf
die Gleichstellung und Förderung von Frauen und die Lage von Mädchen, indem er ohne Abstim-
mung eine Resolution gegen Kinder-, Früh- und Zwangsheirat angenommen hat, ein Thema, das
auch Gegenstand einer gemeinsamen Initiative der Afrikagruppe und der EU auf einer früheren
Tagung des Menschenrechtsrates war.
Die EU ist bei der überwiegenden Mehrheit der Abstimmungen zu Resolutionen geschlossen auf-
getreten und hat im Vorfeld der Tagung des Ausschusses mit Drittländern zusammengearbeitet, um
Texte – wie die Resolution zum Rassismus – zu verbessern. Die von der EU auf der 68. Tagung des
Dritten Ausschusses der VN-Generalversammlung erzielten Ergebnisse sind erneut Ausdruck einer
bedeutenden Teamarbeit, bei der sich nahezu alle Mitgliedstaaten an der Lastenteilung beteiligt und
viele von ihnen nationale Initiativen eingebracht haben. Die EU-Missionen haben zudem ihre
Kräfte für Outreach-Maßnahmen und Lobbying gebündelt und in New York intensives Lobbying
betrieben, das von Demarchen der Hauptstädte, Folgekontakten und Outreach-Maßnahmen in Genf
unterstützt wurde.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Die Bemühungen der EU, Unterstützung für die Angelegenheiten von lesbischen, schwulen, bi- und
transsexuellen Personen (LGBT) zu gewinnen, wurden zusammen mit Partnern der LGBT-Kern-
gruppe im Rahmen einer regionenübergreifenden Nebenveranstaltung auf hoher Ebene, auf der sich
bekannte Persönlichkeiten des Sports für die Kampagne der Vereinten Nationen gegen homophobe
Gewalt und Diskriminierung ausgesprochen haben, fortgesetzt.
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Die EU hat sich im Jahr 2013, das für den Menschenrechtsrat das arbeitsreichste Jahr seit seiner
Gründung war, sehr aktiv an dessen drei ordentlichen Tagungen (auf denen mit 107 verabschiedeten
Resolutionen und Entscheidungen sowie Erklärungen des Präsidenten eine Rekordzahl erreicht
wurde), zudem an einer Reihe von Arbeitsgruppen und Foren für Menschenrechte (unter anderem
zu den Themen Wirtschaft und Menschenrechte, Recht auf Entwicklung und Rassismus) sowie an
den drei Tagungen im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfungen beteiligt, um deren
Beibehaltung als universeller Mechanismus mit kooperativem Charakter sie sich bemühte. Während
der drei Tagungen vertrat die EU zu der Mehrzahl der Resolutionen einen gemeinsamen Stand-
punkt.
Die sich verschlechternde Lage in Syrien war während des ganzen Jahres eines der vorrangigen
Anliegen des Menschenrechtsrats, der auf jeder seiner Tagungen Resolutionen zu Syrien verab-
schiedete, unter anderem zwei auf seiner 23. Tagung, auf der außerdem nach den tödlichen Vorfäl-
len in Al Qusayr eine Dringlichkeitsdebatte geführt wurde. Das Mandat der Untersuchungs-
kommission für Syrien wurde bis März 2014 verlängert.
Auf der März-Tagung des Menschenrechtsrats brachte die EU Resolutionen zu Myanmar/Birma
und zur Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK) (gemeinsam mit Japan) ein, um die Verlän-
gerung des Mandats des jeweiligen Sonderberichterstatters und - im Falle der DVRK - die Einset-
zung einer unabhängigen internationalen Untersuchungskommission zu bewirken. Die EU verfolgte
außerdem Initiativen zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit (mit denen das Mandat des Son-
derberichterstatters im Konsens verlängert wurde) und zu den Rechten des Kindes (gemeinsam mit
der Gruppe der lateinamerikanischen und karibischen Staaten); hier ging es im Wesentlichen
darum, höchstmögliche Gesundheitsstandards zu erreichen. Wie auch in den vergangenen Jahren
hat sie außerdem eine Resolution zur Verlängerung des Mandats des Sonderberichterstatters für Iran
unterstützt.
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Der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte nahm an den Beratungen einer hochrangigen
Gruppe anlässlich des 20. Jahrestags der Erklärung und des Aktionsprogramms von Wien sowie an
einer Nebenveranstaltung teil, auf der Strategien gegen die Todesstrafe erörtert wurden. Die EU war
Mitorganisatorin einer regionenübergreifenden hochrangigen Nebenveranstaltung zum Thema
"Teilhabe von Frauen an der Macht (power of empowered women)" und richtete eine Nebenveran-
staltung über Religions- und Weltanschauungsfreiheit aus. Des Weiteren hat die EU generell ihre
Tätigkeiten im Bereich der öffentlichen Diplomatie ausgeweitet und verstärkt die sozialen Medien
genutzt.
2013 kam der EU-Sonderbeauftragte zu offiziellen Treffen mit dem VN-Generalsekretär Ban Ki
Moon und dem Stellvertretenden Generalsekretär Jan Eliason zusammen, traf sich mehrfach mit der
Hohen Kommissarin für Menschenrechte Navi Pillay und kam außerdem mit einigen Sonder-
berichterstattern und Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen zusammen, um sich über Hand-
lungsprioritäten auszutauschen und auf eine noch engere Zusammenarbeit zwischen der EU und den
VN auf dem Gebiet der Menschenrechte hinzuwirken.
Im Juni 2013 setzte sich die EU erfolgreich für die Verlängerung des Mandats des Sonderbericht-
erstatters über die Menschenrechtssituation in Belarus ein, für die sie verstärkt regionenübergrei-
fende Unterstützung erhielt. Dieser Mandatsträger und der Sonderberichterstatter über Eritrea führ-
ten erste interaktive Dialoge mit dem Menschenrechtsrat und erstatteten dem Dritten Ausschuss der
VN-Generalversammlung im Oktober 2013 Bericht. Der Menschenrechtsrat hielt sich außerdem
über die Lage in bestimmten Ländern auf dem Laufenden und verlängerte mit Unterstützung der EU
die Mandate der Unabhängigen Experten für Haiti, Côte d'Ivoire und Somalia. Ferner nahm er eine
erste Resolution zur Lage in der Zentralafrikanischen Republik an und ebnete so den Weg dafür,
dass auf der September-Tagung das Mandat eines Sonderberichterstatters geschaffen wurde.
Die EU hat auch die umfangreiche thematische Arbeit des VN-Menschenrechtsrats unterstützt. Sie
setzte sich aktiv für Resolutionen zu Gleichstellungsfragen ein (Resolutionen zur Beseitigung der
Gewalt gegen Frauen, zur Diskriminierung von Frauen und zur Rolle der Freiheit der Meinungs-
äußerung und der Meinungsfreiheit bei der Ermächtigung der Frauen). Ferner haben die EU und die
Gruppe der afrikanischen Staaten eine gemeinsame Erklärung betreffend Kinder-, Früh- und
Zwangsheirat vorgelegt, die von mehr als 100 Ländern mitgetragen wurde. Die EU unterstützte
außerdem eine von den afrikanischen Staaten initiierte Erklärung zur Genitalverstümmelung bei
Frauen und Mädchen sowie eine von Norwegen vorgelegte regionenübergreifende Erklärung zum
Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung oder der Geschlechtsidentität.
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Die EU nahm an Beratungen mit dem Sonderberichterstatter über die Menschenrechte von Migran-
ten teil, dessen Bericht sich auf das Grenzmanagement an den Außengrenzen der EU und die Aus-
wirkungen auf die Menschenrechte von Migranten konzentrierte. Vertreter der Europäischen Kom-
mission und der Agentur für Grundrechte beteiligten sich konstruktiv an einer Diskussion auf einer
vom Amt der Hohen Kommissarin der VN für Menschenrechte organisierten Nebenveranstaltung
über die Umsetzung der von dem Sonderberichterstatter in seinem jüngsten Bericht ausgesproche-
nen Empfehlungen.
Im September 2013 verabschiedete der Menschenrechtsrat auf seiner 24. Tagung mit Unterstützung
der EU eine Resolution zu Syrien, in der sehr nachdrücklich eine Rechenschaftspflicht gefordert
wird, die Massaker und der Einsatz chemischer Waffen scharf verurteilt und das Recht auf Zugang
für die Untersuchungskommission und ein sicherer Zugang für humanitäre Organisationen verlangt
werden. Die Lage in bestimmten afrikanischen Ländern, darunter die Zentralafrikanische Republik,
die Demokratische Republik Kongo, Somalia und Sudan, war erneut ein wichtiger Tagesordnungs-
punkt; außerdem standen Resolutionen zu Kambodscha und Jemen auf der Tagesordnung.
Auf Initiative mehrerer EU-Mitgliedstaaten, die entweder allein oder in Zusammenarbeit mit Dritt-
staaten tätig waren, konnten die politischen Prioritäten der EU - wie etwa der Schutz von Journalis-
ten und Menschenrechtsverteidigern, der Schutz des Raums für die Zivilgesellschaft, die Abschaf-
fung der Todesstrafe und das Recht auf Privatsphäre - erfolgreich angegangen werden. Die EU
verteidigte außerdem weiterhin die Teilnahme von Nichtregierungsorganisationen an den
VN-Tagungen und verurteilte die Einschüchterung und Schikanierung von Personen, die mit den
VN-Menschenrechtsmechanismen zusammenarbeiten.
Die EU führte Gespräche mit Drittländern über potenziell problematische Initiativen, um auf diese
Weise dafür zu sorgen, dass der Menschenrechtsrat sich weiter auf Menschenrechtsfragen
konzentriert und das in anderen Foren Erreichte durch seine Arbeit nicht aushöhlt. Die EU interve-
nierte aktiv im Zusammenhang mit der Resolution über die Auswirkungen von Waffentransfers auf
die Menschenrechte, um sicherzustellen, dass hierdurch nicht der vor kurzem angenommene Ver-
trag über den Waffenhandel unterminiert würde, für den sich die EU und viele andere Partner regi-
onenübergreifend mit großen Nachdruck eingesetzt hatten und der aussagekräftige Parameter zum
humanitären Völkerrecht und zu den internationalen Menschenrechtsnormen enthält.
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Die EU leistet jährlich einen freiwilligen, nicht zweckgebundenen finanziellen Beitrag zur Arbeit
des Amts der Hohen Kommissarin für Menschenrechte zur Durchführung gezielter Maßnahmen;
dieser Beitrag belief sich 2013 auf 10 Mio. EUR. Dieser Ad-Hoc-Beitrag, der höher als gewöhnlich
ausfiel, ermöglichte es dem Amt, die unvorhergesehene Mehrbelastung aufgrund der Entwicklun-
gen im nördlichen Afrika und in Asien zu bewältigen und den Rückgang der Finanzbeiträge der
VN-Mitglieder zu einem entscheidenden Zeitpunkt aufzufangen.
Internationale Arbeitsorganisation (IAO)
Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO), eine 1919 eingesetzte VN-Agentur mit dreigliedriger
Struktur, nimmt eine wichtige Rolle bei der Überwachung der Einhaltung der wirtschaftlichen und
sozialen Rechte wahr. Die Kernarbeitsnormen der IAO sind in ihren acht Basisübereinkommen ent-
halten. Die EU fördert die Ratifizierung und wirksame Umsetzung dieser Übereinkommen, indem
sie mit der IAO zusammenarbeitet, was die Beteiligung an einer laufenden Beratung über die
Arbeitsnormen und an der Arbeit der IAO-Aufsichtsorgane einschließt. Gleichzeitig unterstützt die
EU im Rahmen der externen Dimension ihrer Beschäftigungs- und Sozialpolitik in ihren Beziehun-
gen zu den Partnerländern durch bilaterale und regionale Dialoge über Grundsatzfragen und die
Durchführung von Entwicklungshilfeprojekten die Grundsätze der menschenwürdigen Arbeit, ein-
schließlich der Achtung der IAO-Basisübereinkommen.. Nähere Einzelheiten sind Kapitel 15
"Höherer Stellenwert der Menschenrechte in der externen Dimension der Beschäftigungs- und
Sozialpolitik" zu entnehmen.
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36. Verbesserte regionale Menschenrechtsmechanismen
Die zehnte Tagung im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zwischen der Afrikanischen Union
(AU) und der Europäischen Union (EU) fand im November 2013 in Brüssel statt. Beide Seiten
kamen überein, ihre Zusammenarbeit in Bereichen wie Abschaffung der Todesstrafe, Rechte von
Migranten, Wirtschaft und Menschenrechte sowie Schutz der Rechte von Personen mit Behinde-
rungen zu intensivieren. Zudem begrüßten beide Seiten die von Vertretern der afrikanischen und der
europäischen Zivilgesellschaft vorgetragenen Empfehlungen und nahmen diese zur Kenntnis; die
Empfehlungen waren das Ergebnis des vierten Seminars mit Vertretern der Zivilgesellschaft von
AU und EU, das im Vorfeld des Dialogtreffens stattfand.
Die Zusammenarbeit mit der Liga der Arabischen Staaten (LAS) auf dem Gebiet der Menschen-
rechte wurde auf der Grundlage der EU-LAS Erklärung von Kairo vom 13. November 2012 einge-
leitet. Das am selben Tag angenommene gemeinsame Arbeitsprogramm legt den Schwerpunkt auf
den Dialog, den Austausch von Fachwissen über die Umsetzung internationaler Menschenrechts-
standards, die Entwicklung der LAS-Menschenrechtsmechanismen und die durchgängige Berück-
sichtigung der Menschenrechte bei LAS-Tätigkeiten. Auf der Tagung hochrangiger Beamter im
November 2013 wurde eine förmliche Einigung über eine Vereinbarung über konkrete Zusammen-
arbeit auf dem Gebiet der Menschenrechte für den Zeitraum von 2013 bis 2015 erzielt; einige
Komponenten dieser Vereinbarung werden bereits umgesetzt.
In ihren bilateralen Dialogen mit lateinamerikanischen Staaten hat die EU bekräftigt, wie wichtig
unabhängige regionale Mechanismen und die Sicherung des Besitzstands und der Integrität des
Interamerikanischen Menschenrechtssystems sind.
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Die EU arbeitete mit Menschenrechtsgremien und -ausschüssen des ASEAN zusammen, um den
Austausch von Fachwissen zu fördern, bewährte Verfahren zu bestimmten Menschenrechts-
verträgen und zur allgemeinen regelmäßigen Überprüfung zu propagieren, die Umsetzung von
internationalen Menschenrechtsverträgen, bestimmte themenbezogenen Prioritäten und die Rolle
regionaler Menschenrechtsmechanismen zu verbessern und um durch technische Hilfe den Ausbau
von Institutionen und den Aufbau von Kapazitäten zu ermöglichen; dies soll unter anderem durch
das ASEAN-EU-Menschenrechtsprogramm erfolgen (das Kooperationsmaßnahmen auf dem Gebiet
der Menschenrechte im Rahmen der READI-Fazilität 2014-2015 umfassen wird). Der EU-Sonder-
beauftragte für Menschenrechte wurde zu offiziellen Gesprächen mit der Zwischenstaatlichen
Kommission für Menschenrechte des ASEAN (AICHR) eingeladen; diese Gespräche fanden
während der Jahrestagung der AICHR im Mai 2013 in Jakarta statt. Während dieses Besuchs hob
der EU-Sonderbeauftragte hervor, wie wichtig es ist, im Hinblick auf die Verbesserung der univer-
sellen Anwendung der Menschenrechte und den Ausbau der Kooperation mit der Zivilgesellschaft
zusammenzuarbeiten.
Mit dem Sekretariat des Forums der pazifischen Inseln wurde die konkrete Zusammenarbeit bei der
Ratifizierung internationaler Menschenrechtsinstrumente im Rahmen eines durch das EIDHR
finanzierten Projekts fortgesetzt.
Schließlich hat im Rahmen des 15. jährlichen EU-NRO-Forums, das im Dezember 2013 in Brüssel
stattfand (siehe Abschnitt 2), ein nützlicher Erfahrungsaustausch über die Umsetzung der univer-
sellen Menschenrechtsstandards durch regionale Mechanismen stattgefunden, zu der nachdrücklich
ermutigt wurde. Die Rolle regionaler Mechanismen bei der Bekämpfung der Straflosigkeit wurde
erörtert, wobei ein besonderes Augenmerk auf das Zusammenwirken und die Stärkung von Instru-
menten/Mechanismen gerichtet wurde, durch die für die Opfer von gravierenden Menschenrechts-
verletzungen der Zugang zur Justiz und zu Entschädigungen erleichtert und ihr Recht auf Wahrheit
durchgesetzt werden soll. An dem Forum nahmen Vertreter einer Reihe regionaler Menschen-
rechtsmechanismen teil, darunter die Vereinten Nationen, das Amt der Hohen Kommissarin für
Menschenrechte, der Europarat und die OSZE.
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Europarat
Die EU hat 2013 ihre enge Zusammenarbeit mit dem Europarat fortgesetzt. Gemäß der 2007 unter-
zeichneten Vereinbarung unterhalten die beiden Organisationen sowohl auf politischer als auch auf
Arbeitsebene regelmäßige Kontakte, wobei der Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit bei Men-
schenrechts-, Rechtstaatlichkeits- und Demokratisierungsfragen liegt. Der Kommissionspräsident,
die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin und Kommissionsmitglieder kamen zu Treffen mit leitenden
Beamten des Europarates zusammen, darunter der Generalsekretär und der Präsident der Parlamen-
tarischen Versammlung. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Kommissar für Men-
schenrechte des Europarats hat weiterhin gut funktioniert, und der EU-Sonderbeauftragte für Men-
schenrechte stand weiterhin regelmäßig in direktem Kontakt mit dem Europarat.
Die EU verfolgte aufmerksam die Arbeit der Expertengremien des Europarats zur Beobachtung und
Beratung seiner Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Menschenrechtsstandards. Die EU hielt ihre
jährlichen Konsultationen mit dem Europarat über ihr Erweiterungspaket ab. Weitere Konsultatio-
nen mit dem Europarat und seinen Beobachtungsgremien fanden im Oktober 2013 während der
Ausarbeitung der jährlichen ENP-Fortschrittsberichte statt.
Um den Schutz der Grundrechte innerhalb der EU zu verbessern, bestimmt der Vertrag von
Lissabon, dass die EU der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beitritt. Bei den Ver-
handlungen über den Beitritt der EU wurde im April 2013 ein wichtiger Schritt getan, da auf der
Ebene der Verhandlungsführer Einvernehmen über den Entwurf eines Pakets von Rechtsinstru-
menten, in denen die Modalitäten des Beitritts der EU zur EMRK geregelt werden, erzielt wurde.
Der Gerichtshof der Europäischen Union prüft nun, ob dieser Entwurf einer Beitrittsübereinkunft
mit den EU-Verträgen vereinbar ist.
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Die EU leistet nach wie vor einen umfangreichen Beitrag zu den Tätigkeiten des Europarats, indem
sie gemeinsame Programme und Aktivitäten finanziert. Die EU und der Europarat setzen weiterhin
eine große Anzahl von gemeinsamen Programmen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Demokra-
tie und Menschenrechte um, die mit Mitteln in Höhe von jährlich über 100 Mio. EUR ausgestattet
sind. Durch die Fazilität des Europarats für die östlichen Partnerländer, die 2011 auf den Weg
gebracht wurde, konnten positive Ergebnisse in den Bereichen Justizreform, Wahlen, Cyberkrimi-
nalität und Korruptionsbekämpfung erzielt werden; eine Verlängerung des Programms ist in Vorbe-
reitung. Die EU hat 2012 das gemeinsame Programm der EU und des Europarats zur "Stärkung
demokratischer Reformen in den südlichen Mittelmeerländern" ins Leben gerufen (ausgestattet mit
4,8 Mio. Euro für 30 Monate), über das im Geiste der neugestalteten Europäischen Nachbarschafts-
politik der EU Fortschritte bei Menschenrechten, Rechtstaatlichkeit und Demokratisierung in den
Ländern des südlichen Mittelmeerraums gefördert werden. Auch wenn Tunesien und Marokko nach
wie vor im Mittelpunkt dieses Programms stehen, waren 2013 verstärkte Kontakte und eine intensi-
vierte Zusammenarbeit mit anderen Partnerländern in der Region, insbesondere mit Jordanien,
Ägypten und Algerien, zu verzeichnen.
OSZE
Die EU hat die Arbeit der OSZE 2013 weiter stark unterstützt und mit Nachdruck zu dieser Arbeit
beigetragen. Die EU hat die Bemühungen der OSZE um Erhöhung der Sicherheit in allen ihren drei
Dimensionen weiter unterstützt, nämlich der politisch-militärischen, der ökonomischen und ökolo-
gischen und der menschlichen Dimension.
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In Bezug auf die menschliche Dimension fielen die Ergebnisse 2013 unter ukrainischem OSZE-
Vorsitz bescheiden aus. Nachdem zwei Jahre lang keinerlei Beschluss zur menschlichen Dimension
gefasst worden war, gelang es dem Ministerrat der OSZE im Dezember 2013 in Kiew, einen Kon-
sens über einen Beschluss des Ministerrats zur Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Welt-
anschauungsfreiheit, einen Beschluss des Ministerrats in Hinblick auf verstärkte Anstrengungen zur
Durchführung des OSZE-Aktionsplans zur Verbesserung der Lage der Sinti und Roma im OSZE-
Raum mit besonderem Schwerpunkt auf Sinti- und Roma-Frauen, -Jugendlichen und -Kindern
sowie über ein Addendum zum OSZE-Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels herzu-
stellen. Trotz dieser Fortschritte und erheblicher Anstrengungen seitens des OSZE-Vorsitzes und
der EU erwies es sich als unmöglich, einen Konsens über einen Beschluss über den Schutz von
Journalisten herbeizuführen, was hauptsächlich daran lag, dass bestimmte teilnehmende Staaten
sich einer Bestätigung bestehender Zusagen oder einer Intensivierung der Arbeit der OSZE auf dem
Gebiet der Medienfreiheit widersetzten. Trotz der konstruktiven Rolle der EU erwies es sich als
äußerst schwierig, Einvernehmen über den Entwurf eines Beschlusses über die Freizügigkeit herzu-
stellen.
Die EU hat weiterhin anlässlich der wöchentlichen Tagungen des Ständigen Rates der OSZE und
der monatlichen Sitzungen des OSZE-Ausschusses für die menschliche Dimension überprüft,
inwieweit die 57 Teilnehmerstaaten der OSZE ihren Verpflichtungen auf dem Gebiet der
Menschenrechte nachkommen, und offene und freimütige Diskussionen über deren Verwirklichung
angestoßen. In diesen Foren wurde eine Reihe von Bedenken der EU in Bezug auf die Menschen-
rechte und Grundfreiheiten, darunter die Freiheit der Meinungsäußerung einschließlich der Sicher-
heit von Journalisten, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie Toleranz und Nicht-
diskriminierung, einschließlich der Rechte von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen
Personen, hervorgehoben. Mehrere EU-Mitgliedstaaten nahmen 2013 an der freiwilligen Berichter-
stattung über die Implementierung der Zusagen im Bereich der menschlichen Dimension an den
OSZE-Ausschuss für die menschliche Dimension teil. Am 5. November 2013 stellte ein Experte des
EAD dem OSZE-Ausschuss für die menschliche Dimension die EU-Leitlinien zur Religions- und
Weltanschauungsfreiheit vor.
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Die EU nahm ebenfalls an dem im Mai von der OSZE veranstalteten Seminar zur menschlichen
Dimension, das den rechtlichen Rahmen für die Medienfreiheit zum Gegenstand hatte (13.-15. Mai
2013 in Warschau), sowie an den drei zusätzlichen Tagungen zur menschlichen Dimension teil, auf
denen folgende Themen behandelt wurden: Freizügigkeit und menschliche Kontakte (25./26. April
2013 in Wien), Rechtstaatlichkeit bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte
(11./12. Juli 2013 in Wien) und Durchführung des Aktionsplans zur Verbesserung der Lage der
Sinti und Roma (7./8. November 2013 in Wien). Ferner nahm die EU an der vom OSZE-Vorsitz
veranstalteten Konferenz zur Stärkung der Maßnahmen der OSZE gegen den Menschenhandel
(10./11. Juni 2013 in Kiew) und an der Konferenz auf hoher Ebene zu Toleranz und Nichtdiskrimi-
nierung (21./22. Mai 2013 in Tirana) teil. Dies gab der EU die Möglichkeit, bestimmte Themen, die
zu den Handlungsprioritäten der EU im Rahmen der OSZE für das Jahr 2013 gehörten, zu unter-
stützen und mitzugestalten, darunter Fragen der Medienfreiheit, der Rechtsstaatlichkeit sowie der
Toleranz und der Nichtdiskriminierung.
Das jährliche Implementierungstreffen zur menschlichen Dimension fand vom 24. September bis
zum 4. Oktober 2013 in Warschau statt. Der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte hielt in der
Eröffnungssitzung eine Grundsatzrede und nutzte die Gelegenheit, um die Kontakte zu seinen
Amtskollegen sowie zu einer Reihe von Organisationen der Zivilgesellschaft, durch deren Anwe-
senheit dieses Forum einzigartigen Charakter erhält, zu pflegen. Die EU nahm aktiv an den Arbeits-
sitzungen teil, die es den Teilnehmerstaaten und der Zivilgesellschaft ermöglichten, ihre Verpflich-
tungen auf dem Gebiet der menschlichen Dimension zu überprüfen und Empfehlungen auszuspre-
chen. Darüber hinaus hat die EU zwei Nebenveranstaltungen (zur Abschaffung der Todesstrafe und
zu den Rechten von LGBTI-Personen) mitgetragen.
Schließlich hat die EU über ihre Vertretung in Wien und durch den themenspezifischen Austausch
auf der Ebene der Zentralen weiter eng mit den OSZE-Gremien und anderen Exekutivstrukturen
zusammengewirkt, und zwar - insbesondere in Wahlangelegenheiten - mit dem BDIMR, der
Beauftragten für Medienfreiheit, dem Hohen Kommissar bzw. der Hohen Kommissarin für
nationale Minderheiten und dem OSZE-Sekretariat.
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Beitrag des Europäischen Parlaments (EP) zum EU-Jahres-
bericht 2013 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt
Das Europäische Parlament (EP) bekennt sich weiterhin zur Förderung der Menschenrechte und der
demokratischen Grundsätze. 2013 wurden Verstöße gegen die Menschenrechte, gegen die Rechts-
staatlichkeit und gegen die demokratischen Grundsätze vom EP regelmäßig auf seinen Plenartagun-
gen erörtert, in zahlreichen Entschließungen gezielt behandelt und in den Sitzungen von Ausschüs-
sen und interparlamentarischen Delegationen zur Sprache gebracht. Menschenrechtsthemen sind
auch ein fester Bestandteil der Arbeit des Präsidenten des Europäischen Parlaments, der einschlä-
gige Probleme sowohl in öffentlichen Erklärungen als auch in seinen Treffen mit hochrangigen
Gesprächspartnern zur Sprache gebracht hat.
Prüfung der EU-Menschenrechtspolitik durch das Parlament
Auf der Ebene der Ausschüsse des Europäischen Parlaments werden Fragen der Menschenrechte in
der Welt speziell im Unterausschuss Menschenrechte (DROI) des Ausschusses für auswärtige
Angelegenheiten behandelt. Der Unterausschuss unterhält enge Arbeitsbeziehungen zum Europäi-
schen Auswärtigen Dienst (EAD), anderen EU-Organen und Menschenrechts-NROs sowie zu
multilateralen Menschenrechtsgremien. In Vor- und Nachbesprechungen unter Ausschluss der
Öffentlichkeit hat der Unterausschuss Menschenrechte auch die vom EAD mit Drittländern geführ-
ten Menschenrechtsdialoge und -konsultationen weiterverfolgt. Der Unterausschuss Menschen-
rechte hat 2013 mehrere parlamentarische Berichte verfasst, zu denen unter anderem der Jahres-
bericht über Menschenrechte und Berichte über andere belangreiche Themen wie die Auswirkungen
der Wirtschaftskrise auf die Menschenrechte, die Lage der Menschenrechte in der Sahelzone und
die Auswirkungen der Korruption auf die Menschenrechte zählen. Die Arbeit zu dem parlamentari-
schen Bericht über Folter ist ebenfalls 2013 aufgenommen worden. Im Laufe des Jahres 2013 wur-
den mehrere VN-Sonderberichterstatter über Menschenrechtsfragen und sonstige Vertreter der VN-
Menschenrechtsgremien sowie prominente Menschenrechtsverteidiger zu Anhörungen des Unter-
ausschusses Menschenrechte eingeladen, die oftmals in Zusammenarbeit oder in Absprache mit
anderen einschlägigen Ausschüssen oder interparlamentarischen Delegationen organisiert wurden.
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Das Europäische Parlament hat 2013 erneut den Strategischen Rahmen und Aktionsplan der EU zu
Menschenrechten und Demokratie als einen wichtigen Meilenstein für die Einbeziehung der
Menschenrechte und ihre durchgängige Berücksichtigung in allen Bereichen der Außenpolitik der
EU gewürdigt. Jedoch hat das Parlament in seinem Jahresbericht zu den Menschenrechten auch
hervorgehoben, dass es eines allgemeinen Konsenses und einer verstärkten Koordinierung der EU-
Menschenrechtspolitik zwischen den Organen der EU und den Mitgliedstaaten bedarf, und hat den
EAD aufgerufen, intensiver darauf hinzuwirken, dass bei den Mitgliedstaaten das Bewusstsein der
Eigenverantwortung für den Aktionsplan gestärkt wird. Die entscheidende Bedeutung einer effi-
zienten und glaubwürdigen Umsetzung der erklärten Zusagen des Strategischen Rahmens und des
Aktionsplans ist hervorgehoben worden. In dem Bericht ist darauf hingewiesen worden, dass der
gegenwärtige Aktionsplan Ende 2014 endet, und ist die Hohe Vertreterin und der EAD aufgerufen
worden, rechtzeitig eine Überprüfung und Konsultationen mit den Mitgliedstaaten, der Kommis-
sion, dem Parlament und der Zivilgesellschaft durchzuführen, damit ein neuer Aktionsplan, der ab
Januar 2015 gilt, angenommen wird.
Der Unterausschuss Menschenrechte hat 2013 solide Arbeitsbeziehungen zu dem neuen EU-Son-
derbeauftragten (EUSR) für Menschenrechte aufgebaut, unter anderem durch einen regelmäßigen
öffentlichen Gedankenaustausch über die EU-Menschenrechtspolitik. Das Parlament hat in seinem
Jahresbericht die Bedeutung des Mandats gewürdigt, das dem ersten EU-Sonderbeauftragten für
Menschenrechte übertragen wurde, und hat den Sonderbeauftragten insbesondere aufgerufen, die
Außenwirkung, die durchgängige Berücksichtigung, die Kohärenz, die Schlüssigkeit und die Wirk-
samkeit der EU-Menschenrechtspolitik zu verbessern und bei der Ausführung seines Mandats für
das richtige Gleichgewicht zwischen stiller und öffentlicher Diplomatie zu sorgen. Das Parlament
hat darüber hinaus seine frühere Empfehlung wiederholt, dass der Sonderbeauftragte dem Parlament
regelmäßig einen Bericht über seine Tätigkeit und über thematische und geografische Prioritäten
vorlegt. Das Parlament hat begrüßt, dass die Zusammenarbeit mit dem EU-Sonderbeauftragten für
Menschenrechte in das Mandat des geografischen EU-Sonderbeauftragten für die Sahelzone aufge-
nommen wurde, und der Rat und die Hohe Vertreterin wurden aufgerufen, dies als Beispiel für eine
optimale Vorgehensweise in die Mandate künftiger geografischer Sonderbeauftragter der EU
einfließen zu lassen.
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In dem Jahresbericht des Parlaments wird betont, wie wichtig eine glaubwürdige durchgängige
Berücksichtigung ist, und wird der Rat der EU (Auswärtige Angelegenheiten) aufgerufen, die
Praxis einzuführen, dass er Schlussfolgerungen zu den Menschenrechten einschließlich strategi-
scher Partner annimmt. Zu den Tätigkeiten der EU im Bereich Entwicklungszusammenarbeit hat
das Parlament in dem Bericht seinen Standpunkt bekräftigt, dass die Kommission und der EAD für
die Einführung eines rechtegestützten Konzepts in künftige Programmplanungstätigkeiten verant-
wortlich sein sollten. Das Parlament hat darüber hinaus betont, dass die Busan-Partnerschaft für
wirksame Entwicklungszusammenarbeit die internationale Gemeinschaft aufgerufen hat, einen
menschenrechtsgestützten Ansatz für die internationale Entwicklungszusammenarbeit einzuführen,
um die Wirksamkeit der Entwicklungsanstrengungen zu steigern. Die Kommission ist in diesem
Zusammenhang aufgerufen worden, eingehende Folgenabschätzungen der Projekte der EU zur
Entwicklungszusammenarbeit durchzuführen, zu denen eine Bewertung ihrer Folgen für die
Menschenrechtslage gehören sollte.
Das Parlament hat im April 2013 eine Entschließung auf der Grundlage eines Berichts über die
Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Menschenrechte angenommen. Es hat
betont, dass die Regierungen auch in Zeiten einer Wirtschaftskrise zu den Menschenrechts-
verpflichtungen, die sie eingegangen sind, stehen müssen. Da Entwicklungsländer und die am
wenigsten entwickelten Länder von der Krise überproportional betroffen sind, hat das Parlament
dazu aufgerufen, dass die EU tätig wird, damit ein Globaler Fonds für Sozialschutz eingerichtet
wird, und hat sich für eine Finanztransaktionssteuer, einen Finanzierungsmechanismus für
Entwicklung, ausgesprochen. Im Einklang mit dem einschlägigen Standpunkt der VN ist in der
Entschließung außerdem dazu aufgerufen worden, dass in die Entwicklungsagenda für die Zeit nach
2015 wirkungsvolle Menschenrechtsstandards einbezogen werden.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Das Parlament hat in seinem Bericht und in seiner Entschließung zu den Auswirkungen der
Korruption im öffentlichen und privaten Sektor auf die Menschenrechte in Drittländern vom
Oktober 2013 den Bezug zwischen Korruption und Verletzung der Menschenrechte aufgezeigt und
zu einer ehrgeizigen Politik der EU in diesem Bereich aufgerufen. In dem Bericht wird betont, dass
das Geld, das jährlich durch Korruption verloren geht, ausreichen würde, um die Hungernden der
Welt achtzigfach zu ernähren. Das Parlament hat in dieser Hinsicht zwar verschiedene Initiativen
auf europäischer Ebene, einschließlich der Überprüfung der Richtlinie über die Besteuerung von
Zinserträgen, mit der das Bankgeheimnis stark eingeschränkt würde, begrüßt, war aber der Auffas-
sung, dass diese Maßnahmen nicht ehrgeizig genug sind. Im dem Bericht wird die Kommission
aufgefordert, einen Aktionsplan zur Schaffung eines Mechanismus zu erstellen, durch den ähnliche
gezielte Sanktionen gegen Amtsträger aus Drittstaaten (u. a. Polizeibeamte, Staatsanwälte und
Richter) aufgelistet und verhängt werden, wenn diese Amtsträger in schwerwiegende Verletzungen
der Menschenrechte und juristische "Manipulationen" gegen Informanten, Journalisten und
Menschenrechtsaktivisten in Drittstaaten, die über Korruption berichten, verwickelt sind.
Was die Politikinstrumente der EU betrifft, so hat das Parlament in seinem Bericht über die
Menschenrechtslage in der Sahelzone begrüßt, dass die Europäische Kommission sich für die
Entsendung von speziellen Menschenrechtsbeobachtern, die durch das Europäische Instrument für
Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) finanziert werden soll und mit der die Menschenrechts-
lage und etwaige Menschenrechtsverletzungen in dem Konflikt in Mali überwacht werden sollen,
einsetzt. Das Parlament hat die EU aufgefordert, aus diesen Erfahrungen Lehren zu ziehen und zu
sondieren, wie in geeigneter Weise Pools aus geschulten Experten zur Verfügung gestellt werden
können, die in Dringlichkeitsfällen unverzüglich entsandt werden können, um vor Ort Sachverhalte
zu prüfen und erforderlichenfalls den politischen Entscheidungsträgern professionelle Beratung zu
erteilen. Das Parlament hat außerdem darauf hingewiesen, dass die internationalen Menschen-
rechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht in Situationen eines bewaffneten Konflikts besser
eingehalten werden müssen, und hat die Hohe Vertreterin aufgerufen, die Lehren aus den tragischen
Ereignissen in Mali und anderen Konflikten der jüngsten Vergangenheit zu ziehen, um die EU-
Leitlinien zum humanitären Völkerrecht zu überprüfen. Das Parlament hat hinsichtlich der
Menschenrechtsdialoge in seinem Jahresbericht davor gewarnt, dass die Menschenrechtsberatungen
von den politischen Dialogen auf hoher Ebene wegverlagert werden, und hat die EU aufgefordert,
deutliche politische Schlussfolgerungen zu ziehen, wenn ein Menschenrechtsdialog nicht konstruk-
tiv ist; in solchen Fällen oder in Fällen anhaltender Menschenrechtsverletzungen sollte sie den
Schwerpunkt auf den politischen Dialog, Demarchen und öffentliche Diplomatie legen.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Durchgängige Berücksichtigung der Menschenrechte in den Parlamentsausschüssen
Neben der Arbeit des Unterausschusses Menschenrechte ist das Europäische Parlament im Übrigen
bemüht, das Thema Menschenrechte in seiner Arbeit – im Einklang mit den Artikeln der grund-
legenden Verträge der EU, in denen die universellen Menschenrechte und die Demokratie zu
Grundwerten der Union und zu Kernprinzipien und -zielen ihres auswärtigen Handelns erklärt
werden – durchgängig zu berücksichtigen. Im Einklang mit den Menschenrechtsresolutionen des
Parlaments gehört zur durchgängigen Berücksichtigung der Menschenrechte die interne/externe
Kohärenz der Menschenrechtspolitik und die Gewährleistung, dass sich die Einhaltung der
Menschenrechte beispielsweise in vorrangigen Bereichen wie Handel, Migration und Zusammen-
wirken mit strategischen Partnern widerspiegelt. Diese vorrangige Aufgabe hat im Europäischen
Parlament viele Dimensionen und erstreckt sich auf die Arbeit von Parlamentsausschüssen und
interparlamentarischen Delegationen.
Menschenrechtsfragen werden im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) in seinen
parlamentarischen Berichten über das auswärtige Handeln der EU oder internationale Überein-
künfte unterschiedlicher Art, die Menschenrechtsklauseln einschließen, behandelt. Für Markt- und
Handelsabkommen, die Menschenrechtsklauseln beinhalten, ist der Ausschuss für internationalen
Handel (INTA) zuständig. Auch der Ausschuss für Entwicklung (DEVE) und der Ausschuss für die
Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) befassen sich im Rahmen ihrer
jeweiligen Zuständigkeiten regelmäßig mit den Menschenrechtsaspekten der EU-Außenbeziehun-
gen und haben regelmäßig förmliche Stellungnahmen ausgearbeitet, um die Erstellung menschen-
rechtsbezogener parlamentarischer Berichte im Unterausschuss Menschenrechte zu unterstützen.
Darüber hinaus hat der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
als federführender Ausschuss die Arbeit zu zwei wichtigen Berichten über Frauen mit Behinderun-
gen und über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die entsprechenden Rechte abgeschlossen.
Der Vorsitzende des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und der Vorsitzende des Aus-
schusses für Entwicklung führen gemeinsam den Vorsitz in der Koordinierungsgruppe Demokra-
tieförderung und Wahlen (DEG), die ihr Mandat erweitert hat, um sich über die Wahlbeobachtung
hinaus nun auch mit Wahlnachbearbeitung und Maßnahmen zur Demokratieförderung im Allgemei-
nen zu befassen.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Zentraler Akteur, was die Grundrechte innerhalb der Europäischen Union angeht, ist der Ausschuss
für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE), der über weitreichende Zuständigkeiten hin-
sichtlich der externen Aspekte der internen Politikbereiche der EU verfügt, beispielsweise in den
Bereichen der Einwanderungs- und Asylpolitik. Für rechtliche und verfassungsrechtliche Fragen
sind der Ausschuss für konstitutionelle Fragen (AFCO) und der Ausschuss für Recht (JURI)
zuständig, unter anderem für den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention, der
auch Konsequenzen für die Außenbeziehungen der EU haben und sich auf sie auswirken wird.
Menschenrechte in dem GASP-, dem Erweiterungs- und dem Nachbarschaftspolitikbericht
Das Parlament hat in seinem (im Oktober angenommenen) Bericht, der vom AFET ausgearbeitet
wurde und sich auf den Jahresbericht der Hohen Vertreterin über die Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik stützt, seine Bedenken wegen des mangelnden Einsatzes Russlands für Rechts-
staatlichkeit, pluralistische Demokratie und Menschenrechte zum Ausdruck gebracht. Es wies dar-
über hinaus erneut darauf hin, dass der Menschenrechtsdialog EU-China vertieft werden müsse und
äußerte seine Besorgnis über die Menschenrechtslage und die Demokratisierung sowohl in der süd-
lichen als auch in der östlichen Nachbarschaft.
Im Bereich der Erweiterung nahm der AFET seinen Jahresfortschrittsbericht an, der sich auf die
Fortschrittsberichte der Kommission stützt; darin werden verschiedenen Fragen im Zusammenhang
mit dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte angesprochen, einschließlich Rechtsstaat-
lichkeit, Justiz, Medienfreiheit, Rechten von Personen, die Minderheiten angehören, und Freiheit
der Meinungsäußerung. Darüber hinaus reiste eine Ad-hoc-Delegation aus Mitgliedern des Europäi-
schen Parlaments während der Wahlen im Mai 2013 nach Albanien und beobachtete im November
2013 die lokalen Wahlen im Kosovo (einschließlich des nördlichen Kosovo). Zur Arbeit des AFET
im Bereich der Europäischen Nachbarschaftspolitik zählt auch eine Entschließung des Parlaments,
die im Oktober angenommen wurde und sich auf die Fortschritte in der östlichen und südlichen
Nachbarschaft bezieht; darin werden die Länder aufgerufen, ihrem Bekenntnis zu den Werten der
Demokratie, zu Rechtsstaatlichkeit und zur Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten mehr
Nachdruck zu verleihen.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Menschenrechte und Finanzhilfeinstrumente der EU
2013 führte das Europäische Parlament Verhandlungen über die Instrumente für externe Finanzhilfe
für den Zeitraum 2014-2020, was zur Annahme der entsprechenden Gesetzgebungsakte im Dezem-
ber führte. Ungeachtet des spezifischen Instruments für die Förderung der Menschenrechte
(EIDHR) gelang es dem EP-Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) sicherzustellen,
dass die meisten Instrumente einen nachdrücklichen Verweis auf die Menschenrechte als bereichs-
übergreifendes Thema enthielten; dies gilt insbesondere für die gemeinsame Durchführungsverord-
nung. In der Durchführungsverordnung, die auf alle Instrumente für externe Finanzhilfe anwendbar
ist, ist eindeutig festgelegt, dass die Werte Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Achtung der
Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Umsetzung aller Finanzinstrumente zu berücksichti-
gen sind. Darüber hinaus sieht sie vor, dass eine Bewertung des Einsatzes, der bisherigen Ergeb-
nisse und der Fortschritte der Partnerländer hinsichtlich Demokratie, Menschenrechte und Rechts-
staatlichkeit ein zentraler Faktor eines jeden Beschlusses über die Gewährung von Budgethilfe sein
muss.
Die Verhandlungen über das nächste Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte
(EIDHR) (2014-2020) wurden während des Jahres 2013 fortgeführt und im Dezember mit einer
neuen Verordnung abgeschlossen; wie vom Parlament gewünscht, kann mit diesem Instrument
nicht nur in Bezug auf etablierte Organisationen, sondern auch in Bezug auf einzelne Menschen-
rechtsverteidiger, die der Hilfe bedürfen, in neu auftretenden Situationen flexibler und direkter rea-
giert werden. Das Parlament konnte ferner dafür sorgen, dass die Mittelausstattung des neuen
EIDHR für den Zeitraum 2014-2020 aufgestockt wurde, automatisch eine Halbzeitüberprüfung des
EIDHR durchgeführt wird und der Anhang, in dem die Prioritäten für die Hilfe aufgeführt sind,
mittels delegiertem Rechtsakt geändert werden kann. Sowohl in Bezug auf die (mehrjährige und
jährliche) Programmierung des EIDHR als auch in Bezug auf die Durchführung der Arbeit des
EIDHR baute das Parlament die ihm obliegende Kontrollfunktion aus. Die EIDHR-Arbeitsgruppe
des Parlaments trat unter der Leitung des Vorsitzenden des Unterausschusses für Menschenrechte
zusammen, um Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung der EIDHR-Verordnung für den
Zeitraum 2007-2013 zu erörtern und Ausführungen der Europäischen Kommission zu vertraulichen
EIDHR-Darlehen zu hören.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Bei den Verhandlungen über das Instrument für Stabilität und Frieden setzte der AFET sich dafür
ein, dass ein spezifischer Menschenrechtsmechanismus aufgenommen wird. Es ist Aufgabe der
Kommission, operative Leitlinien auszuarbeiten, um zu gewährleisten, dass die Menschenrechte bei
der Ausgestaltung und Durchführung der Maßnahmen in Bezug auf die Bekämpfung des Terroris-
mus und der organisierten Kriminalität berücksichtigt werden; desgleichen müssen bei Maßnahmen
zur Computer- und Netzsicherheit und zur Bekämpfung der Cyberkriminalität Menschenrechts-
aspekte berücksichtigt werden. Ferner zählen – im Rahmen des Mechanismus – Überwachung und
jährliche Berichterstattung über die Durchführung dieser Maßnahmen zu den Aufgaben der Kom-
mission, um die Einhaltung der Menschenrechtsverpflichtungen zu gewährleisten. Die Verordnung
ermöglicht darüber hinaus, dass in einer Notsituation Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung
ergriffen werden, um die Menschenrechte zu schützen.
Bei den Verhandlungen über das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) (2014-2020) achtete
der AFET darauf, dass bei seiner Durchführung die Menschenrechtsdimension stärkeres Gewicht
erhielt. Es wurde insbesondere ein neuer Artikel aufgenommen, wonach die Finanzierung im Rah-
men des ENI nach Maßgabe der in Artikel 21 EUV verankerten Werte und Grundsätze zu erfolgen
hat. Und es wurden die Durchführungsmechanismen für das "mehr für mehr"-Konzept mit einer
starken Betonung auf den Menschenrechten definiert (über die Vergabe zusätzlicher Mittel an Part-
nerländer wird in erster Linie in Abhängigkeit von den Fortschritten entschieden, die beim Aufbau
einer vertieften und tragfähigen Demokratie erreicht wurden, was die Achtung der Menschenrechte
und Grundfreiheiten einschließt).
Bei dem Instrument für Heranführungshilfe (2014-2020) sind Schutz und Förderung der Menschen-
rechte und Grundfreiheiten sowohl als Ziel als auch als einer der Indikatoren festgelegt worden,
denen bei der Überwachung und Bewertung der Fortschritte Rechnung zu tragen ist. Darüber hinaus
ist das Herstellen und die Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte eine der
thematischen Prioritäten für die Hilfe.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Internationale Übereinkommen, Handelspräferenzen und Menschenrechte
Durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat das Europäische Parlament mehr Befugnisse
im Zusammenhang mit internationalen Übereinkünften der EU, wozu unter anderem auch gehört,
dass es seine Zustimmung zum Abschluss von Abkommen mit Drittländern geben muss. Sowohl
dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) als auch dem Ausschuss für internationa-
len Handel (INTA) kommt eine wichtige Rolle beim Abschluss von Übereinkünften in ihren jewei-
ligen Zuständigkeitsbereichen zu.
Auch im Jahr 2013 überwachte der AFET die Verhandlungen über internationale Abkommen
zwischen der EU und Drittländern und achtete darauf, dass die Menschenrechte angemessen
berücksichtigt wurden. Die EU steht kurz davor, ein Dutzend internationaler Abkommen mit
Ländern in Zentral-, Süd-, Südost- und Ostasien abzuschließen. Das Rahmenabkommen über
umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit mit der Republik Indonesien ist wahrscheinlich das
erste dieser Abkommen, das abgeschlossen wird. Für dieses Abkommen wurde Ende 2013 im
Parlament das Verfahren der Zustimmung eingeleitet. Mit der Zustimmung des Parlaments wird im
März 2014 gerechnet, kurz danach müsste das Abkommen in Kraft treten.
Darüber hinaus nahm der AFET eine Empfehlung zu einem Abkommen über eine strategische Part-
nerschaft mit Kanada an, in der er ausdrücklich darauf hinweist, dass das Abkommen im Einklang
mit der diesbezüglichen Politik der EU eine Menschenrechtsklausel enthalten sollte, wonach eine
Aussetzung bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Menschenrechte möglich ist. Er hob erneut
hervor, dass diese Vorgehensweise in allen Verhandlungen der EU über internationale Abkommen
zur Anwendung kommen sollte.
Die Menschenrechte bildeten auch einen wichtigen Punkt in vielen der Debatten über Handels-
fragen, die im INTA geführt wurden, und zwar sowohl in Bezug auf autonome Handelsinstrumente
als auch in Bezug auf verschiedene internationale Handelsabkommen.
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Nach der Annahme der neuen Verordnung über ein Allgemeines Präferenzsystem (APS) hat das
Parlament die Umsetzung der Verordnung aufmerksam verfolgt. Im Rahmen des Allgemeinen
Präferenzsystems werden auf einige oder sämtliche Erzeugnisse, die Entwicklungsländer in die EU
verkaufen, geringere Zollsätze erhoben; damit wird das Ziel verfolgt, zum Wirtschaftswachstum in
diesen Ländern beizutragen. Durch die Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verant-
wortungsvolle Staatsführung (APS+) werden Ländern, die glaubhaft an der Umsetzung von
27 wichtigen Übereinkommen in den Bereichen Arbeitnehmerrechte, Menschenrechte, Umweltvor-
schriften und Regeln für das verantwortungsvolle Regierungshandeln arbeiten, weitere Vorteile
gewährt. Nach Prüfung durch das Parlament ist 2013 zehn Ländern der APS+-Status verliehen wor-
den, nachdem sie sich dazu verpflichtet hatten, die Einhaltung der 27 internationalen Übereinkom-
men zu verbessern. Das Parlament wird nunmehr daran mitwirken, die Einhaltung dieser Ver-
pflichtung zu überwachen. Der Unterausschuss für Menschenrechte hält das APS+ für eines der
zentralen Instrumente im Handelsbereich, um die Achtung der Menschenrechte durch Anreize für
die Partnerländer zu verbessern, und will sich zusammen mit dem Ausschuss für Internationalen
Handel verstärkt bei der Kontrolle delegierter Rechtsakte zur Gewährung des APS+-Status im
Rahmen der neuen Verordnung engagieren.
Im Rahmen des Mitentscheidungsverfahren beschlossen Parlament und Rat angesichts der von der
Regierung in Myanmar/Birma eingeleiteten bedeutsamen Schritte, Myanmar/Birma als Zeichen der
Ermutigung erneut Zugang zum APS zu gewähren, damit der eingeschlagene Weg weiter verfolgt
wird und umfassende Demokratisierung, Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit und Achtung aller
Menschenrechte und Grundfreiheiten Bestand haben und unumkehrbar werden; das Parlament rief
die Kommission ferner auf, die Einhaltung der Verpflichtungen im Rahmen der länderspezifischen
Empfehlungen durch die europäischen Unternehmen genau zu überwachen und die mit der APS+-
Verordnung einhergehende Auflagengebundenheit in vollem Umfang zu nutzen.
Bei der Aktualisierung der Verordnung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck rief das
Europäische Parlament unter anderem zu einer erhöhten Wachsamkeit in Bezug auf die Ausfuhr
bestimmter Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) auf, die im Zusammenhang mit
Verstößen gegen die Menschenrechte zum Einsatz kommen können.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Die Beseitigung von Kinder- und Zwangsarbeit war auch weiterhin ein wichtiges Thema für das
Parlament. Bereits 2011 beschloss das Parlament, seine Zustimmung zu dem zwischen der EU und
Usbekistan ausgehandelten Textilprotokoll zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU-
Usbekistan zu verweigern, und bestand darauf, dass eine Beobachtermission der IAO in das Land
gesandt wird, um Berichten über Zwangs- und Kinderarbeit während der Baumwollernte nachzu-
gehen. Während des Jahres 2013 hat das Parlament den Druck aufrechterhalten, und die usbekische
Regierung hat der Entsendung einer solchen Mission während der Erntezeit im Herbst schließlich
zugestimmt. Darüber hinaus hat das Parlament in verschiedenen Entschließungen, so auch in der
Entschließung über Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette von Baumwolle, darauf gedrängt,
dass ein Gesetzgebungsvorschlag über einen wirksamen Rückverfolgungsmechanismus für Erzeug-
nisse, die durch Kinder- oder Zwangsarbeit hergestellt werden, vorgelegt wird. Als Reaktion darauf
nahm die Kommission ein Arbeitsdokument über Handel und die schlimmsten Formen der Kinder-
arbeit an.
Folgemaßnahmen des Parlaments hinsichtlich der Beförderung und des rechtswidrigen Fest-
haltens von Gefangenen durch die CIA in europäischen Ländern
Das Europäische Parlament hat am 10. Oktober 2013 eine Entschließung zu der behaupteten Beför-
derung und dem rechtswidrigen Festhalten von Gefangenen durch die CIA in europäischen Staaten
angenommen. Die Entschließung geht auf zwei mündliche Anfragen des Parlaments (eine an die
Kommission und eine an den Rat) zurück, in denen die Kommission bzw. der Rat vom
Europäischen Parlament nachdrücklich aufgefordert wurden, früheren Entschließungen zum selben
Thema Rechnung zu tragen.
In der neuen Entschließung bedauert das Europäische Parlament zutiefst, dass insbesondere ange-
sichts der schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte, die die Opfer der CIA-Überstel-
lungsprogramme erleiden mussten, vor allem der Rat, die Kommission, die Regierungen der Mit-
gliedstaaten, Bewerberländer und assoziierten Länder, die NATO und die Behörden der Vereinigten
Staaten die in seiner Entschließung vom 11. September 2012 enthaltenen Empfehlungen nicht
umgesetzt haben. Die Parlamentarier waren der Auffassung, dass das Klima der Straffreiheit in
Bezug auf diese Programme die Fortsetzung der Grundrechtsverletzungen im Rahmen der Anti-
Terror-Politik der EU und der Vereinigten Staaten ermöglicht hat, wie durch die gegenwärtig vom
Parlament untersuchten Massenüberwachungsprogramme der Nationalen Sicherheitsagentur der
Vereinigten Staaten (NSA) und der Überwachungsbehörden mehrerer Mitgliedstaaten noch
deutlicher geworden ist.
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Das Parlament äußerte seine große Enttäuschung angesichts der Weigerung der Kommission,
inhaltlich auf die Empfehlungen des Parlaments zu reagieren, und wiederholte seine speziell an die
Kommission gerichteten Empfehlungen aus seiner früheren Entschließung. Es wiederholte auch
seine spezifischen Empfehlungen an den Rat und forderte beide Organe auf, in ihre jeweiligen
Mehrjahresprogramme, die auf das Programm von Stockholm folgen, spezifische Maßnahmen
aufzunehmen, durch die Rechtsstaatlichkeit und Rechenschaftspflicht in Bezug auf Grundrechts-
verletzungen, insbesondere durch Nachrichtendienste und Strafverfolgungsbehörden, sichergestellt
werden.
Die Parlamentarier forderten das nächste Europäische Parlament (2014-2019) auf, das vom Nicht-
ständigen Ausschuss erteilte Mandat weiterhin umzusetzen und dementsprechend dafür Sorge zu
tragen, dass seine Empfehlungen weiterverfolgt werden.
Ferner erklärte das Parlament, dass es erwarte, dass im Rahmen seiner Untersuchung im Zusam-
menhang mit dem Überwachungsprogramm der Nationalen Sicherheitsagentur (NSA) der VS und
den Überwachungsbehörden in mehreren Mitgliedstaaten Maßnahmen für eine wirksame demokra-
tische parlamentarische Überwachung der Nachrichtendienste vorgeschlagen werden, da es der
Auffassung ist, dass eine demokratische Überwachung dieser Einrichtungen und ihrer Aktivitäten
durch eine angemessene interne, exekutive, unabhängige gerichtliche und parlamentarische
Kontrolle unbedingt erforderlich ist.
Das Parlament forderte die Regierung der Vereinigten Staaten auch zur Zusammenarbeit bei allen
Auskunftsersuchen und Auslieferungsanträgen von EU-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem
CIA-Programm auf. Es appellierte nachdrücklich an die Vereinigten Staaten, die strengen Schutz-
bestimmungen aufzuheben, die Anwälte von Gefangenen in Guantánamo davon abhalten, Informa-
tionen über Einzelheiten zur geheimen Inhaftierung dieser Gefangenen in Europa offenzulegen. Die
Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, ihre Anstrengungen zu verstärken, Aufnahmeländer für nicht-
europäische, aus Guantánamo entlassene Häftlinge zu finden, die nicht in ihre Heimatländer
zurückkehren können, da ihnen dort Tod, Folter oder grausame und unmenschliche Behandlung
drohen.
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Unternehmen und Menschenrechte
Das Europäische Parlament hat auch im Jahr 2013 der sozialen Verantwortung der Unternehmen
aktives Interesse entgegengebracht. Der Unterausschuss für Menschenrechte legte dem Rechtsaus-
schuss eine Stellungnahme über den Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung der Richtlinie über die
Offenlegung nichtfinanzieller Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Konzerne
vor. Der Unterausschuss für Menschenrechte lud zu einer Anhörung zum Thema "Indigene Völker
und mineralgewinnende Industrie" sowie zu einer Anhörung über die Auswirkungen der
Freihandelsabkommen der EU mit Drittstaaten mit Schwerpunkt auf Kolumbien. Das Thema
"Unternehmen und Menschenrechte" war ebenfalls Gegenstand eines Meinungsaustauschs mit den
Bürgerbeauftragten aus den Ländern der Östlichen Partnerschaft, der vom Unterausschuss für
Menschenrechte im Februar 2013 veranstaltet wurde.
Beobachtermission des Europäischen Parlaments in der Ukraine
Die Beobachtermission des Europäischen Parlaments in der Ukraine wurde in einer am 16. Mai
2012 zwischen dem Präsidenten des Europäischen Parlaments und dem Ministerpräsidenten der
Ukraine getroffenen Übereinkunft und deren anschließenden Schriftwechsel vereinbart. Ihr Mandat
umfasste u. a. die Beobachtung des anstehenden Berufungsverfahrens sowie künftiger Gerichtsver-
fahren gegen Julia Tymoschenko und den vollständigen Zugang zu allen Unterlagen und Sitzungen
des Gerichts unter Mithilfe von Mitarbeitern des Europäischen Parlaments. Später wurde es auf die
Beobachtung der Strafverfahren gegen die ehemaligen Minister Jurij Luzenko und Walerij
Iwaschtschenko, auf deren humanitäre Haftbedingungen und allgemeiner auf die Bewertung der
laufenden Reformen des Justizwesens in der Ukraine ausgeweitet.
Im Rahmen der Mission wurden in 18 Monaten insgesamt 27 offizielle Besuche durchgeführt, und
das Mandat wurde von der Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments viermal (im
Oktober 2012, Februar 2013, April 2013 und Oktober 2013) verlängert. Die Besuche umfassten für
gewöhnlich auch Treffen mit Präsident Janukowytsch, Ministerpräsident Asarow, Julia
Tymoschenko und führenden Politikern sowohl der regierenden Partei als auch der Opposition.
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War die Mission ursprünglich auf die Beobachtung der Strafverfahren ausgerichtet, verlagerte sich
ihr Schwerpunkt immer mehr auf die Ausarbeitung möglicher Lösungen für die größten Probleme
in den Beziehungen zwischen der Ukraine und der EU. Dies war insbesondere der Fall, nachdem
bei der Behandlung des Themas "selektive Justiz" Erfolge erzielt wurden und das Verhindern
erneuter Fälle von selektiver Justiz zu einer der drei wichtigsten Voraussetzungen für die Unter-
zeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten
und der Ukraine erklärt wurde.
Der Mission gelang es, das erforderliche Vertrauen aller Seiten zu gewinnen: von den höchsten
politischen Stellen bis zu den Häftlingen selbst sowie deren Familien und Anwälten. Dadurch
konnte die Mission Kommunikationskanäle zwischen verschiedenen Parteien in der Ukraine eröff-
nen und somit günstige Bedingungen für wesentliche Fortschritte bei den im Laufe der Mission
beobachteten Strafverfahren und Justizreformen schaffen.
Entwicklung der beobachteten Fälle
Der ehemalige Verteidigungsminister Walerij Iwaschtschenko wurde am 14. August 2012 aus der
Haft entlassen und das gegen ihn verhängte Reiseverbot aufgehoben. Er hält sich gegenwärtig in
Dänemark auf.
Der ehemalige Innenminister Jurij Luzenko wurde von Präsident Janukowytsch am 7. April 2013
begnadigt und unmittelbar aus der Haft entlassen. Dies geschah auf Drängen des Bürger-
beauftragten und mit Hilfe unserer Mission.
Für die ehemalige Ministerpräsidentin Julia Tymoschenko wurden zahlreiche Verbesserungen der
Haftbedingungen erreicht. Sie konnte insbesondere ohne Videoüberwachung im Krankenhaus
bleiben und wurde ausschließlich von weiblichen Aufsichtskräften bewacht. Ihr Gesundheitszustand
und die entsprechende Behandlung wird von einem Ärzteteam der Charité (Berlin) überwacht. Am
1. Juli 2013 wurde bei der Beurteilung ihres Gesundheitszustands festgestellt, dass sie sich dringend
einer Operation unterziehen müsse. Sie gab am 4. Oktober 2013 öffentlich bekannt, dass sie hierzu
im Ausland bereit wäre.
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Entwicklung der beobachteten Justizreformen
Eine neue, durch die Venedig-Kommission gebilligte Strafprozessordnung trat am 20. November
2012 in Kraft.
Das neue Gesetz über die Anwalts- und Rechtspraxis, mit dem Beklagte Zugang zu einem
professionellen und wirksamen Rechtsbeistand erhalten dürften, trat am 15. August 2012 in Kraft.
Am 10. Oktober 2013 verabschiedete die Werchowna Rada (das ukrainische Parlament) in erster
Lesung die Änderungen der Verfassung, mit denen die Unabhängigkeit der Richter gefestigt werden
soll. Die zweite Lesung ist noch nicht abgeschlossen.
Das neue Gesetz über die Staatsanwaltschaft wurde der Werchowna Rada am 30. Oktober 2013
vorgelegt und in erster Lesung am 8. November 2013 gebilligt. Die zweite Lesung ist noch nicht
abgeschlossen. Dieses Gesetz würde einen erheblichen Fortschritt bedeuten, da es die vehement
kritisierte allgemeine Aufsichtsfunktion der Strafverfolgung abschaffen und weitere Garantien für
die Unabhängigkeit dieser Institution geben soll.
Das Gesetz über die Wahlreform wurde am 21. November verabschiedet, und am 15. Dezember
2013 wurden in den fünf umstrittenen Wahlkreisen Nachwahlen veranstaltet, die allerdings durch
Berichte über Unregelmäßigkeiten getrübt wurden.
Unterstützung der Demokratie
Das Europäische Parlament als das einzige direkt gewählte Organ der EU engagiert sich, wie es
schon in dem Bericht und der Entschließung mit dem Titel "Außenpolitische Maßnahmen der EU
zur Förderung der Demokratisierung" vom Juli 2011 zum Ausdruck gebracht wurde, in hohem
Maße für die Weiterentwicklung der Maßnahmen der EU zur weltweiten Förderung der Demokra-
tie.
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2012 erweiterte das Parlament das Mandat der Koordinierungsgruppe Wahlen, das nun über die
Wahlbeobachtung hinaus auch Maßnahmen zur Förderung der Demokratie im Allgemeinen
umfasst. Hierdurch entstand die Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen (DEG).
Unter Anleitung und auf Initiative der beiden Vorsitzenden der DEG hat sich die Gruppe 2013 aktiv
dafür eingesetzt, die Rolle des Europäischen Parlaments im Bereich der Wahlbeobachtung sowohl
bei den EU-Wahlbeobachtungsmissionen als auch bei den internationalen Wahlbeobachtungs-
missionen innerhalb der OSZE auszubauen. Ein weiterer Schwerpunkt bestand in der besseren
Verknüpfung von Wahlbeobachtung mit der Nachbearbeitung, mit Maßnahmen zur Demokratie-
förderung und mit Maßnahmen für die Menschenrechte.
Darüber hinaus sind neun Mitglieder des Europäischen Parlaments Mitglieder des Verwaltungsrats
des Europäischen Demokratiefonds, dessen Vorsitz ebenfalls vom Vorsitzenden des Ausschusses
für Auswärtige Angelegenheiten geführt wird. Sie haben aktiv zur Gründung und Einrichtung des
Europäischen Demokratiefonds beigetragen. Der Aufbau des Europäischen Demokratiefonds ist
abgeschlossen und die ersten Finanzierungsbeiträge für ausgewählte Projekte wurden im
September 2013 ausgezahlt.
Wahlbeobachtungsmaßnahmen des EP im Jahr 2013
2013 war das Europäische Parlament weiterhin umfassend an Wahlbeobachtungsmaßnahmen betei-
ligt. Elf Delegationen wurden zur Wahlbeobachtung in verschiedene Länder auf vier Kontinenten
gesandt: Jordanien, Armenien, Kenia, Paraguay, Pakistan, Mali, Aserbaidschan, Georgien, Nepal,
Honduras und Madagaskar. Vorrangiges Ziel dabei war, zu bewerten, ob das Wahlverfahren gemäß
den nationalen Rechtsvorschriften des Gastlandes und im Einklang mit dessen internationalen
Verpflichtungen in Bezug auf demokratische Wahlen durchgeführt wurde.
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Lange Zeit hat sich die EU – und auch das Europäische Parlament – bei der Wahlbeobachtung auf
die Zeit im Vorfeld der Wahlen und die Wahlen selbst konzentriert und die Wahlbeobachtungs-
missionen und -delegationen als einmalige Maßnahmen und isolierte Instrumente zur Demokra-
tieförderung betrachtet. Die Entschließung des Parlaments mit dem Titel "Außenpolitische Maß-
nahmen der EU zur Förderung der Demokratisierung" sowie verschiedene Veranstaltungen, die
vom Parlament in den letzten Jahren im Anschluss an Wahlen organisiert wurden, haben verdeut-
licht, dass die Phase nach der Wahlbeobachtung und die Umsetzung der Empfehlungen genau wie
die Vorbereitung und die Durchführung der Wahlen in den Mittelpunkt gerückt werden müssen, um
den Beitrag der Wahlbeobachtung am weiteren Ausbau der Demokratie zu maximieren.
2013 hat der EAD zum ersten Mal besondere Besuche organisiert, um zu verfolgen, ob die Emp-
fehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmissionen eingehalten werden, so auch eine Reise nach
Mosambik im Mai 2013 unter Anleitung des vorherigen Chefbeobachters im Land.
Die Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen hat eine Debatte veranstaltet, auf der
die Umsetzung der Empfehlungen der in den letzten Jahren durchgeführten EU-Wahlbeobach-
tungsmissionen überprüft wurde, und beschlossen, diese Überprüfung jedes Jahr vorzunehmen.
Darüber hinaus hat die Koordinierungsgruppe Debatten über die Wahlbeobachtungsmissionen des
Europäischen Parlaments im Rahmen der OSZE sowie über die Komplementarität von EU-Wahl-
beobachtung und Wahlhilfe als integraler Bestandteil der Demokratieförderung der EU in Partner-
ländern veranstaltet.
Büro des Europäischen Parlaments zur Förderung der parlamentarischen Demokratie
2013 lag der Schwerpunkt des Büros des Europäischen Parlaments zur Förderung der parlamentari-
schen Demokratie (OPPD) weiterhin auf der Stärkung der parlamentarischen Institutionen durch
Unterstützung der Abgeordneten und Parlamentsmitarbeiter in aufstrebenden Demokratien. Dies
wurde mit Hilfe einer Vielzahl von Maßnahmen erreicht, insbesondere durch Schulungs-
maßnahmen. Das OPPD arbeitete innerhalb der größeren Direktion für Demokratieförderung, die
im vergangenen Jahr im Sekretariat GD EXPO (Außenpolitik) eingerichtet wurde.
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2013 erreichte das OPPD mit den von ihm durchgeführten Schulungsmaßnahmen rund
200 Teilnehmer aus 33 Ländern. Im Mittelpunkt der Arbeit des OPPD standen die EU-Nachbar-
schaftsländer. Trotz der schwierigen politischen Situation in Tunesien wurde ein bedeutendes
Förderprogramm für das tunesische Parlament durchgeführt. Das Europäische Parlament war maß-
geblich an dem von der EU unterstützten Förderprogramm des Lenkungsausschusses der UNDP für
das tunesische Parlament beteiligt. 13 Führungskräfte und leitende Mitarbeiter aus fünf verschiede-
nen Dienststellen des tunesischen Parlaments nahmen an Schulungen in Brüssel teil. Der Protokoll-
dienst des Europäischen Parlaments bot dem tunesischen Parlament ebenfalls seine Hilfe an, und in
Tunis wurde ein Workshop über parlamentarische Kommunikation veranstaltet. Schulungsmaß-
nahmen wurden auch für die Parlamente Marokkos und anderer arabischer Länder oder Organisati-
onen veranstaltet.
Ein weiteres Schwerpunktthema des OPPD war 2013 der Kapazitätsaufbau für das Parlament von
Myanmar/Birma. Zwei Abgeordnete (je einer aus der unteren und der oberen Kammer) des
birmanischen Parlaments unternahmen eine Studienreise zum Europäischen Parlament, um die
Bereiche festzulegen, in denen die Unterstützung durch das Europäische Parlament am effektivsten
wäre. Anschließend empfing das Europäische Parlament bzw. das OPPD eine Gruppe von zehn
Parlamentariern aus Myanmar/Birma zu einem Studienaufenthalt.
Menschenrechte bei Delegationsbesuchen zur Sprache bringen
Die Ausschüsse des Europäischen Parlaments sowie die ständigen interparlamentarischen Delegati-
onen führen offizielle Delegationsbesuche in Drittstaaten durch. 2011 wurden auf der Konferenz
der Delegationsvorsitze des Parlaments besondere Leitlinien für die Einbeziehung des Themas
"Menschenrechte" in die Delegationsbesuche angenommen.
2013 organisierte der Unterausschuss für Menschenrechte (DROI) Delegationsbesuche in die ehe-
malige jugoslawische Republik Mazedonien, nach Myanmar/Birma, Äthiopien (einschließlich der
Afrikanischen Union), Pakistan und Serbien. Die DROI-Delegationen reisten auch zum Menschen-
rechtsrat der Vereinten Nationen in Genf und zur VN-Generalversammlung in New York. Im
November besuchte der Vorsitzende dieses Ausschusses im Namen des Parlamentspräsidenten
Saudi- Arabien.
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DROI-Delegation besucht die Afrikanische Union und Äthiopien
Im Juli 2013 besuchte eine Delegation von drei EP-Abgeordneten und dem Vorsitzenden des DROI
Addis Abeba und die Kommission der Afrikanischen Union (AU). Die DROI-Delegation räumte
zwar die im Bereich Frieden und Sicherheit erzielten Erfolge ein, betonte jedoch, dass die Regie-
rungen für ihre Zusagen zur Rechenschaft gezogen werden müssten, die sie auf der Ebene der AU
unterzeichnet haben, und eine ordnungsmäßige Umsetzung der Menschenrechtsmechanismen auf
nationaler Ebene gewährleisten sollten, damit diese sich tatsächlich auf die Rechte Bürger
auswirken.
Ein weiterer wunder Punkt, der von der Delegation sowohl auf AU-Ebene als auch gegenüber
äthiopischen Gesprächspartnern angesprochen wurde, bezog sich auf die Notwendigkeit, zivil-
gesellschaftlichen Organisationen ein förderliches Umfeld zu gewährleisten, insbesondere wenn
Regierungen in zahlreichen afrikanischen Ländern die Tätigkeiten von zivilgesellschaftlichen
Organisationen mit übermäßigen Vorschriften behindern bzw. ihren Zugang zu nationalen und
ausländischen Fördermitteln beschränken.
DROI-Delegation in Pakistan
Im August 2013 besuchte eine Delegation des Unterausschusses für Menschenrechte Pakistan, um
die dortige Lage der Menschenrechte zu begutachten. Der Besuch bot auch die Gelegenheit, der
neuen Regierung die wichtigsten Ziele und Bedenken des Europäischen Parlaments insbesondere in
Bezug auf die geschlechtsspezifische Diskriminierung, die Rechte von Kindern und Minderheiten,
die freie Meinungsäußerung, die Religionsfreiheit und die Bekämpfung von Radikalismus zu
erläutern. Es fanden ausführliche Gespräche über die Todesstrafe statt, und die parlamentarische
Delegation ersuchte die Regierung dringend um eine Verlängerung des Moratoriums für die Todes-
strafe. Mehrfach wurde die schreckliche Lage von Frauen und Mädchen angesprochen und die
Regierung aufgefordert, entschlossen zu handeln, um alle Formen der Diskriminierung, Einschüch-
terung und Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und zu beseitigen und den Frauen eine aktive Teil-
habe am öffentlichen Leben des Landes zu ermöglichen. Gewaltsamer Extremismus, der auch
gegen Mädchen, die nach Bildung streben, wie im Fall der Sacharow-Preisträgerin Malala
Yousafzai, zum Ausdruck kommt, bedroht die Zukunft des Landes, und so hat das Parlament eine
umfassende Strategie für die Bekämpfung der Straflosigkeit gefordert.
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In jüngster Vergangenheit hat Pakistan Erfolge in Bezug auf bessere Regierungsführung und
Rechtsstaatlichkeit erzielt. Es hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte
der Vereinten Nationen ratifiziert und den Beschluss gefasst, eine nationale Menschenrechts-
kommission einzurichten. Die Parlamentswahlen am 11. Mai 2013 stellten nicht nur einen friedli-
chen Machtwechsel zwischen zwei Zivilregierungen, sondern zugleich ein Vertrauensvotum für die
Demokratie dar. Es besteht jedoch nach wie vor erheblicher Handlungsbedarf bei der Beseitigung
von enormen Defiziten, die noch immer bezüglich der Menschenrechte vorhanden sind, und bei der
weiteren Vertiefung des demokratischen Prozesses, insbesondere bei der Frage der Teilhabe von
Frauen.
Das Parlament und vor allem der Unterausschuss für Menschenrechte haben den Prozess der
Demokratisierung und die Lage der Menschenrechte in Pakistan aufmerksam verfolgt. Das Parla-
ment hat wiederholt davor gewarnt, Menschenrechtsverletzungen im Namen der Bekämpfung des
Terrorismus oder aus religiösen Gründen zu begehen und hat 2013 zwei wichtige Dringlichkeitsent-
schließungen gegen die Angriffe auf Mitarbeiter medizinischer Hilfsorganisationen und gegen die
Gewalt gegenüber Christen und gegen deren Verfolgung angenommen.
Interparlamentarische Delegationen
Über ihre ständigen Delegationen, die für die interparlamentarische Zusammenarbeit mit Drittstaa-
ten zuständig sind, und durch die Teilnahme an paritätischen parlamentarischen Versammlungen
steht das Europäische Parlament weltweit mit anderen Parlamenten in Kontakt. Menschenrechts-
fragen stellen oft einen integralen Bestandteil der Missionen in Drittstaaten dar: Die Programme
umfassen gewöhnlich Treffen mit den jeweiligen nationalen Menschenrechtskommissionen sowie
NRO und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich für Menschenrechtsfragen einsetzen.
Menschenrechtsfragen stehen jedoch auch auf der Tagesordnung von offiziellen Treffen der ständi-
gen Delegationen in Brüssel oder Straßburg.
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Interparlamentarische Treffen können die Gelegenheit zum Follow-up zu Entschließungen und
Berichten des Parlaments bieten. Dies war der Fall beim Delegationsbesuch in Laos (November),
der von dem Fall Sombath Somphone geprägt war und dessen Verschwinden Gegenstand einer
Dringlichkeitsentschließung des Europäischen Parlaments im Februar 2013 war. Die von der
Delegation gegebenen Erklärungen fanden große Beachtung in den Medien und darüber hinaus. In
ähnlicher Weise besuchte die Delegation für die Beziehungen zur Arabischen Halbinsel nach einer
Dringlichkeitsentschließung im Januar im April Bahrain und wiederholte in ihrer Erklärung die
Forderungen des Europäischen Parlaments an die Regierung, sich gegenüber friedlichen Aktivisten
nachsichtig zu zeigen und alle politischen Gefangenen und Gefangene aus Gewissensgründen
freizulassen.
Von besonderer Besorgnis ist die Lage der Träger des vom Europäischen Parlament verliehenen
Sacharow-Preises. Die Delegation für die Beziehungen zu Iran traf sich während ihres Besuches in
Teheran im Dezember 2013 mit den Sacharow-Preisträgern des Jahres 2012. Eine von ihnen, Nasrin
Sotoudeh, war kurz zuvor aus der Haft entlassen worden. Vor ihrer Reise nach Iran veranstaltete die
Delegation eine gemeinsame Anhörung mit dem Unterausschuss für Menschenrechte sowie Treffen
mit Vertretern ethnischer und religiöser Minderheiten und dem internationalen Netz von NRO, die
in Brüssel zum Thema Menschenrechte tätig sind.
Die ständigen Delegationen haben auch Themen aufgegriffen, die im Zusammenhang mit Wahlen
stehen, obwohl ihre Arbeit in diesem Bereich von der Rolle der offiziellen, vom Parlament durchge-
führten Wahlbeobachtungsmissionen zu unterscheiden ist. Die Delegation für die Beziehungen zu
den Ländern Südasiens konzentrierte ihre Arbeit auf die ernsten Wahlkrisen auf den Malediven und
in Bangladesch sowie auf die Wahlen in Nepal und Bhutan.
Während eines gemeinsamen Besuchs des Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung und
der ständigen interparlamentarischen Delegation für die Beziehungen zu Afghanistan wurden die
Menschenrechte in Konflikt- und Postkonfliktsituationen hervorgehoben, vor allem die Lage der
Frauen und Mädchen. Es wurde außerdem betont, dass es von grundlegender Bedeutung ist, die
Präsidentschafts- und Provinzwahlen im April 2014 auf inklusive, transparente und glaubwürdige
Weise durchzuführen. Während der interparlamentarischen Mission nach Sri Lanka wurden die
Themen Rechenschaftspflicht und Versöhnung nach einem Konflikt erörtert.
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Bei einem Besuch in Indien (April/Mai) legte die Delegation für die Beziehungen zu Indien den
Schwerpunkt auf die Lage der Frauen, nachdem im Dezember 2012 in Delhi eine Studentin auf-
grund einer Gruppenvergewaltigung gestorben war und dies in der Presse große Beachtung gefun-
den hatte. Das Thema wurde mit dem Minister für soziale Gerechtigkeit und Gleichstellung sowie
mit Vertretern der Zivilgesellschaft erörtert. Die Delegation äußerte auch ihr tiefes Bedauern über
die Wiederaufnahme von Hinrichtungen, nachdem es diesbezüglich de facto ein Moratorium gege-
ben hatte. Die Todesstrafe wurde auch des Öfteren bei Treffen der Delegation mit japanischen
Amtskollegen angesprochen.
Die Delegation für die Beziehungen zu China brachte das Thema Menschenrechte und Tibet bei
ihrem Besuch im Juli bei einem Treffen mit dem Direktor für Tibet und ethnische Minderheiten der
Parteischule der chinesischen kommunistischen Partei zur Sprache. Einige Delegationsmitglieder
trafen Ende Mai den chinesischen Bürgerrechtsaktivisten Chen Guangcheng.
Die ständige Delegation in den Ausschüssen für parlamentarische Kooperation EU-Aserbaidschan
und die Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Russland stellten 2013 in
den jeweiligen Partnerländern eine zunehmend besorgniserregende Menschenrechtssituation fest.
Aufgrund mangelnder bilateraler Treffen oder fehlenden gegenseitigen Verständnisses wurden
jedoch keine gemeinsame Erklärung oder Empfehlungen zu Menschenrechtsfragen angenommen.
Die parlamentarische Delegation für die Beziehungen zu Belarus versuchte 2013 zweimal erfolglos
nach Belarus zu reisen, um sich dort mit Menschenrechtsaktivisten und Vertretern der Opposition
und der Zivilgesellschaft zu treffen.
In den paritätischen parlamentarischen Versammlungen kommen EP-Abgeordnete und Parlamenta-
rier aus Drittstaaten zusammen, um gemeinsame Probleme, unter anderem in den Bereichen Men-
schenrechte und Demokratie, zu diskutieren. Gegenwärtig handelt es sich hierbei um die Paritäti-
sche Parlamentarische Versammlung AKP-EU, die Paritätische Parlamentarische Versammlung der
Union für den Mittelmeerraum, die Parlamentarische Versammlung Europa-Lateinamerika und die
Parlamentarische Versammlung Euronest.
In ihrer Entschließung vom 29. Mai 2013 forderte die Parlamentarische Versammlung Euronest zur
Annahme umfassender Rechtsvorschriften für die Bekämpfung von Diskriminierung in den Län-
dern der Region auf und vertrat die Auffassung, dass der Schutz der Menschen- und Minderheiten-
rechte einen grundlegenden europäischen Wert darstellt und jegliche Bedrohung oder Verletzung
dieser Rechte verhindert werden sollte, da dies ebenfalls zu Destabilisierung beitragen könnte.
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Sacharow-Preis für geistige Freiheit und das Netzwerk der Sacharow-Preisträger
Mit dem Sacharow-Preis für geistige Freiheit werden besondere Persönlichkeiten geehrt, die sich
gegen Intoleranz, Fanatismus und Unterdrückung einsetzen, um die Menschenrechte und die Frei-
heit der Meinungsäußerung zu verteidigen. Der Preis, der nach dem sowjetischen Physiker und
politischen Dissidenten Andrej Sacharow benannt ist, wird vom Europäischen Parlament seit 1988
an Personen oder Organisationen verliehen, die einen bedeutenden Beitrag zum Kampf für die
Menschenrechte oder für Demokratie geleistet haben.
Der Sacharow-Preis 2013 wurde am 20. November in einer Plenarsitzung des Europäischen
Parlaments an Malala Yousafzai in Anwesenheit der anderen Preisträger verliehen.
Bei Malala Yousafzai handelt es sich um eine 16-jährige Schülerin aus Pakistan, die 2012 von
einem Taliban durch einen Schuss ins Gesicht verletzt wurde, um sie und andere Mädchen am
Schulbesuch zu hindern. Sie erholte sich jedoch von ihren Verletzungen und setzte ihre Kampagne
für das Recht von Kindern auf Bildung weltweit fort. Der Präsident des Europäischen Parlaments
betonte, dass ihr Eintreten daran erinnere, dass der Zugang zu Bildung und Wissen die beste Inves-
tition ist, die eine Gesellschaft beim Kampf gegen Intoleranz, Isolation, Gewalt und Armut tätigen
kann.
2008 wurde der Sacharow-Preis um das Netzwerk der Sacharow-Preisträger ergänzt. 2013 kam das
Netzwerk im Europäischen Parlament in Straßburg zusammen, um den 25. Jahrestag der Verleihung
des Sacharow-Preises zu begehen. Sechszehn Preisträger und vier Vertreter von Preisträgern disku-
tierten mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, mit zwei seiner ehemaligen Präsidenten
und anderen Abgeordneten sowie mit dem für humanitäre Hilfe zuständigen Mitglied der Kommis-
sion, dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, mit Vertretern des EAD, von UNICEF, des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Europarates, der EU-Grundrechteagentur und
der Zivilgesellschaft.
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Alle Mitglieder des Netzwerkes engagieren sich dafür, gemeinsam weltweit auf Menschenrechts-
verletzungen aufmerksam zu machen. Die EU wird dringend ersucht, sich diplomatisch über ihre
weltweiten Vertretungen vehement für die Mitglieder dieses Netzwerkes einzusetzen, insbesondere
für den Schutz bedrohter Sacharow-Preisträger und Menschenrechtsaktivisten. Die Mitglieder des
Netzwerkes sagten internationalen Kampagnen zur Förderung der Grundrechte, einschließlich
Kampagnen zur Beendigung der Gewalt gegen Kinder und für das Recht von Kindern auf Bildung,
ihre Unterstützung zu. Die dreitägige Konferenz führte schließlich zu einer Erklärung, in der die
Durchführung konkreter Maßnahmen zu Gunsten der Menschenrechte zugesagt wurde.
Das Europäische Parlament bleibt mit den Preisträgern in engem Kontakt, überwacht ständig deren
politische Lage und verfolgt aufmerksam die politischen Entwicklungen in den jeweiligen Ländern.
Mit einer vom Netzwerk der Sacharow-Preisträger neu eingerichteten Website werden das Europäi-
sche Parlament und die Preisträger zu aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten. 2013
wurde von den Sacharow-Preisträgern außerdem eine Vortragsreihe geschaffen, um die Öffentlich-
keit in den Mitgliedstaaten für Menschenrechtsfragen zu sensibilisieren.
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ABKÜRZUNGEN
AAP Annual Action Programme
ACC Audiovisual Coordination Council
ACP African, Caribbean and Pacific Group of States
AFCO Committee on Constitutional Affairs
AFET Committee on Foreign Affairs
AHB Anti-Homosexuality Bill
ASEAN Association of Southeast Asian Nations
ASEM Asia Europe Meeting
ATIDE Association Tunisienne pour l'Intégrité et la Démocratie des Elections
AU African Union
BICI Bahrain Independent Commission of Inquiry
BSSC Budget Support Steering Committee
CAAC Children and Armed Conflict
CAT Convention against Torture
CBSS Country Based Support Scheme
CD Community of Democracies
CEDAW Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against
Women
CELAC Latin America and Caribbean
CENI Independent National Election Commission
CFSP Common Foreign and Security Policy
CIA Central Intelligence Agency
CICIG International Commission against Impunity in Guatemala
CiO Chairmanship in Office
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
CoE Council of Europe
CNDH National Human Rights Commission
CNES Conseil National Economique et Social
COHOM Council working party on human rights
CONAC National Anti-Corruption Commission
CoNI Commission of National Inquiry
COREPER Committee of Permanent Representatives
CRPD Convention on the Rights of Persons with Disabilities
CSDP Common Security and Defence Policy
CSO Civil Society Organisation
CSR Corporate Social Responsibility
CSW Commission on the Status of Women
CTC Counter-Terrorism Coordinator
CRC Convention on the Rights of the Child
CV Cape Verde
CVJR Commission Vérité Justice et Réconciliation
DCFTA Deep and Comprehensive Free Trade Area
DCI Development Cooperation Instrument
DE Germany
DEG Democracy Support and Election Coordination Group
DEVCO European Commission Directorate General for Development and
Cooperation
DEVE Committee on Development
DIDH Délégation interministérielle aux droits de l'homme
DK Denmark
DP Democratic Party
DPRK Democratic People's Republic of Korea
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DRC Democratic Republic of Congo
DROI Subcommittee for Human Rights
DVB Democratic Voice of Burma
EaPIC Eastern Partnership Integration and Cooperation programme
EAT Election Assessment Team
EBRD European Bank for Reconstruction and Development
EC European Commission
ECG Election Coordination Group
ECOWAS Economic Community of West African States
EDF European Development Fund
EEA European Economic Area
EEAS European External Action Service
EED European Endowment for Democracy
EEM Election Expert Mission
EFTA European Free Trade Association
EIB European Investment Bank
EIDHR European Instrument for Democracy and Human Rights
EITI Extractive Industries Transparency Initiative
EIUC European Inter-University Centre for Human Rights and
Democratisation
EMB Electoral Management Body
EMPL European Parliament Committee on Employment and Social Affairs
ENP European Neighbourhood Policy
ENPI European Neighbourhood and Partnership Instrument
EOM Election Observation Mission
EP European Parliament
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
ESC Economic, social and cultural (rights)
ESCR Economic, social and cultural rights
ESDC European Security and Defence College
ESG Environmental, social and governance
EU European Union
EUJUST LEX EU Rule of Law Mission for Iraq
EUMS European Union Member States
EUNIC European Union National Institutes for Culture
EUPOL AFGHANISTAN European Union Police Mission in Afghanistan
EUPOL COPPS EU Coordination Office for Palestinian Office Support
EURONEST Euronest Parliamentary Assembly (Eastern Partnership)
EUSR European Union Special Representative
EUTM European Union Training Mission
EVAW Elimination of Violence against Women Law
FGM Female Genital Mutilation
FEMM Committee on Women's Rights and Gender Equality
FFM Fact-Finding Mission
FM Foreign minister
FoRB Freedom of Religion or Belief
FPI Foreign Policy Instruments
FREMP Council Working Party on Fundamental Rights, Citizens' Rights and
Free Movement of Persons within the EU
FSJ Freedom, security and justice
FTA Free Trade Agreement
GAMM Global Approach to Migration and Mobility
GBAO Gorno-Badakshan Province
GBV Gender-based violence
GCC Gulf Cooperation Council
10848/14 ds/DK/cat 146
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
GCS Gender Co-ordination mechanism
GCTF Global Counter-Terrorism Forum
GGDC Good Governance and Development Contract
GoI Government of India
GPA Global Political Agreement
GRI Global Reporting Initiative
GRULAC Latin American and Caribbean Group
GSP Generalised Scheme of Preferences
HDIM Human Dimension Implementation Meeting
HIV Human immunodeficiency virus
HoM Head of mission
HQ Headquarters
HR Human rights
HR/VP High representative / Vice-president
HRC Human Rights Council
HRD Human rights defenders
HRDO Human Rights Defender's Office
ICC International Criminal Court
ICCPR International Covenant on Civil and Political Rights
ICERD International Convention on the Elimination of All Forms of Racial
Discrimination
ICESCR International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights
ICHR Independent Commission for Human Rights
ICJ International Court of Justice
ICRC International Committee of the Red Cross
ICT Information and communications technology
IDP Internally Displaced People
10848/14 ds/DK/cat 147
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
IEC Independent electoral commission
IEOM International Election Observation Missions
IfS Instrument for Stability
IHCHR Independent High Commission for Human Rights
IHL International humanitarian law
IHRL International human rights law
ILO International Labour Organisation
INTA Committee on International Trade
IOM International Organization for Migration
IPA Instrument for Pre-Accession Assistance
JLS Justice, Freedom and Security
JPA Joint Parliamentary Assembly
JURI Committee on Legal Affairs
JWF Joint Way Forward
LAS League of Arab States
LGBT Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender
LGBTI Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender and Intersex
LIBE Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs
MDG Millennium development goals
MEC Malawi Electoral Commission
MEP Member of the European Parliament
MEPP Middle East Peace Process
MERCOSUR Mercado Común del Sur
MINURSO United Nations Mission for the Referendum in Western Sahara
MoU Memorandum of Understanding
MS Member States
NAPWA National Action Plan for Women
10848/14 ds/DK/cat 148
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
NDAA National Defense Authorization Act
NEEDS Network for Enhanced Electoral and Democratic Support
NHRAP National Human Rights Action Plan
NHRC National Human Rights Commission
NSA Non State Actors Advisory panel
NGO Non-governmental organisation
NHRI National Human Rights Institute
OAS Organization of American States,
ODIHR Office for Democratic Institutions and Human Rights
OHCHR Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights
OIC Organisation of Islamic Co-operation
OMCV Associação Organização das Mulheres de Cabo Verde
OPCAT Optional Protocol to the convention against Torture
OPPD Office for Promotion of Parliamentary Democracy
OSCE Organisation for Security and Cooperation in Europe
PA Palestinian Authority
PAJED Projet d'Appui à la Justice et à l'Etat de Droit
PALOP Portuguese-speaking African countries
PAREDA Projet d'Actions pour le Renforcement de l'Etat de Droit et des
Associations
PASTAGEP Programme d’appui au développement du système statistique national
pour la promotion de la gouvernance et le suivi/évaluation de la
pauvreté
PA Parliamentary Assembly
PCA Partnership and Cooperation Agreement
PDO Public Defender’s Office
PEC Permanent Electoral Council
10848/14 ds/DK/cat 149
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
PIDCP Pacte International relatif aux Droits Civils et Politiques
PIF Pacific Island Forum
PM Prime Minister
PMSC Private military and security companies
PNG Papua New Guinea
PSC Political and Security Committee
REM Results Measurement Framework
RENAPDDHO National network for the protection of human rights defenders
RTL Re-education Through Labour
SDH Brazilian Human Rights Secretariat
SGBV Sexual and gender-based violence
SIA Sustainable Impact Assessments
SPRING Support for Partnership, Reform and Inclusive Growth
SR Special Rapporteur
SSMB Same Sex Marriage Bill
TAIEX Technical Assistance and Information Exchange instrument
TEU Treaty on European Union
TFEU Treaty on the Functioning of the European Union
TMAF Tokyo Mutual Accountability Framework
TRC Truth and Reconciliation Commission
UAE United Arab Emirates
UDP United Democratic Party
UK United Kingdom
UN United Nations
UNAIDS Joint United Nations Programme on HIV/AIDS
UNAMA United Nations Assistance Mission to Afghanistan
10848/14 ds/DK/cat 150
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
UNASUR Union of South American Nations
UN CAT United Nations Committee against torture
UNCRPD United Nations Convention on the Rights of Persons with Disabilities
UNDP United Nations Development Programme
UNFPA United Nations Population Fund
UNGA United Nations General Assembly
UNHRC United Nations Human Rights Council
UNICEF United Nations Children's Fund
UNMIT United Nations Integrated Mission in Timor-Leste
UNODC United Nations Office on Drugs and Crime
UNSC United Nations Security Council
UNSCR United Nations Security Council Resolution
UNSG Secretary-General of the United Nations
UPR Universal Periodic Review
US United States of America
WIMSA Working Group on Indigenous Minorities of Southern Africa
ZGF Zambian Governance Foundation
10848/14 ds/DK/cat 151
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Länder- und regionenspezifische Themen
10848/14 ds/DK/cat 152
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Länder- und regionenspezifische Themen
I Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer
Die Kopenhagener Kriterien spiegeln die Werte wider, auf die sich die EU gründet, nämlich Demo-
kratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Grundrechte sowie die Bedeutung einer funktionieren-
den Marktwirtschaft. Wie in der EU-Erweiterungsstrategie für die Jahre 2013-2014 18 dargelegt,
besteht eine zentrale Erkenntnis aus der Vergangenheit darin, dass zuerst die Grundprinzipien ein-
geführt werden müssen, darunter der Schutz der Grundrechte, der eine wichtige Rolle spielt. In den
Schlussfolgerungen des Rates von Dezember 2013 19 wird ebenfalls herausgestellt, wie wichtig dies
ist.
In einer ganzen Reihe von Erweiterungsländern zählen eine reibungslos funktionierende Rechts-
staatlichkeit und das Funktionieren der die Demokratie tragenden Institutionen, politische Inklusion,
Grundrechte und Menschenrechte einschließlich Meinungsfreiheit und die Rechte Angehöriger von
Minderheiten sowie die Bekämpfung der Diskriminierung schutzbedürftiger Gruppen wie der Roma
sowie von lesbischen, schwulen und bi-, trans- und intersexuellen Personen zu den größten Heraus-
forderungen. Diese schutzbedürftigen Gruppen sehen sich zudem Anfeindungen ausgesetzt, die in
Hasspredigten, Gewalt und Einschüchterung münden können. Es ist wichtig, dass in Bereichen wie
audiovisuelle Medien, Sport, Politik, Bildung und Internet ein kohärenter Rahmen für die Bekämp-
fung rassistischer und fremdenfeindlicher Verhaltensweisen und Ausdrucksformen fest etabliert
wird.
In der diesjährigen Erweiterungsstrategie legt die Kommission besonderes Gewicht auf die Freiheit
der Meinungsäußerung, die Lage der Roma und die Stellung von lesbischen, schwulen und bi-,
trans- und intersexuellen Personen ("LGBTI-Personen"). Die Kommission arbeitet in diesen Fragen
eng mit einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen, vor allem mit dem Europarat
und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), zusammen. Die
Kommission schlägt vor, dass Bewerberländer als Beobachter in der Agentur der Europäischen
Union für Grundrechte ("Grundrechteagentur") mitwirken, um ihre Bemühungen zur Gewährleis-
tung der uneingeschränkten Achtung der Grundrechte zu unterstützen.
18 http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/strategy_paper_2013_en.pdf.
19 http://register.consilium.europa.eu/doc/srv?l=DE&f=ST%2017952%202013%20INIT.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/strategy_paper_2013_en.pdf.
http://register.consilium.europa.eu/doc/srv?l=DE&f=ST%2017952%202013%20INIT
Albanien
Die EU hat 2013 zehn Projekte finanziell unterstützt und im Rahmen des Europäischen Instruments
für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) Vergabeverfahren für sieben weitere Projekte auf
den Weg gebracht; das Finanzvolumen für alle diese Projekte beläuft sich auf 2,4 Mio. EUR. Bei
diesen Projekten, die landesweit von zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführt werden,
stehen die Rechte Angehöriger von Minderheiten, die Überwachung des Strafvollzugssystems und
die Förderung einer opferorientierten Justiz, die Rechte des Kindes, Gleichstellungsfragen, die
Rechte von Menschen mit Behinderung, die Rechte von lesbischen schwulen, bi-, trans- und inter-
sexuellen Personen sowie die Stärkung der Position der Frau in der Gesellschaft und die Bekämp-
fung häuslicher Gewalt im Mittelpunkt. Die EU hat außerdem im Rahmen des EIDHR das
Internationale Filmfestival der Menschenrechte 2013 in Tirana unterstützt, das von einer lokalen
gemeinnützigen Organisation veranstaltet wurde.
Im November 2013 hat die EU aus der Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft (im Rahmen
des Programms 2012 des Instruments für Heranführungshilfe (IPA)) Aufträge für zehn Projekte in
einem Gesamtwert von 1,5 Mio. EUR. vergeben; diese Projekte sollen von Organisationen der
Zivilgesellschaft durchgeführt werden und zielen darauf ab, den Zugang zur Justiz, die Achtung der
Menschenrechte in Haftanstalten, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Medienfreiheit und
die soziale Inklusion von Kindern, die der Bevölkerungsgruppe der Roma und der ägyptischen
Bevölkerungsgruppe angehören, in fünf Regionen Albaniens zu verbessern. Außerdem wurde ein
mit 1,5 Mio. EUR dotiertes Projekt, dessen Durchführung im Rahmen des Programms 2011 des
IPA im Juli 2012 von der EU eingeleitet wurde, auch 2013 weiter durchgeführt; es zielt darauf ab,
die soziale Inklusion der Roma und der ägyptischen Bevölkerungsgruppe in Albanien zu fördern.
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/albania_2013.pdf
Bosnien und Herzegowina
Bei der im Jahr 2013 aus dem IPA-Programm geleisteten Hilfe lag der Schwerpunkt auf dem Sozi-
alschutz und der sozialen Inklusion von Kindern (1,9 Mio. EUR), der dauerhaften Rückkehr von
Migranten (im Dezember 2013 wurde ein mit 7 Mio. EUR dotiertes Projekt zur Durchführung von
Anhang VII zum Dayton-Friedensübereinkommen zu Flüchtlingen und Vertriebenen eingeleitet)
und auf der Unterstützung der Durchführung der Aktionspläne im Rahmen der Roma-Strategie (im
Mai 2013 wurde ein mit 2,5 Mio. EUR ausgestattetes Projekt zur sozioökonomischen Inklusion von
Roma auf den Weg gebracht).
10848/14 ds/DK/cat 154
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/albania_2013.pdf
Die 2013 im Rahmen des EIDHR (mit einer Mittelausstattung in Höhe von 6,1 Mio. EUR) durchge-
führten Projekte hatten den Schutz von Minderheiten einschließlich Roma, die Unterstützung und
den Schutz von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen, Frauen, Kindern und
Menschen mit Behinderung, die sozialen Rechte sowie die Rehabilitierung und Wiedereingliede-
rung von Opfern von Folter und Gewalt zum Gegenstand.
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/bosnia_and_herzego-
vina_2013.pdf
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
2013 wurden die aus dem EIDHR bereitgestellten Mittel (0,6 Mio. EUR) eingesetzt, um acht Pro-
jekte zu unterstützen, die die stärkere Einbeziehung von Minderheitengruppen auf lokaler Ebene,
Aktivitäten für die Jugend zur Förderung der Akzeptanz der Vielfalt, die Verbesserung der lokalen
Lobbyarbeit und der Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Politikgestaltung, die Gleichbehandlung
von Menschen mit Behinderung, die Einbeziehung von inoffiziellen, der Bevölkerungsgruppe der
Roma angehörenden Müllsammlern in die offiziellen Müllsammelsysteme, den Ausbau der
Zusammenarbeit zwischen Organisationen der Zivilgesellschaft und Medien auf dem Gebiet der
Menschenrechte und der Freiheit der Meinungsäußerung, die Förderung der Demokratie und die
Förderung des Einsatzes Jugendlicher für die Freiheit der Meinungsäußerung zum Gegenstand
haben.
Aus dem IPA-Programm wurden 0,3 Mio. EUR für technische Hilfe im Rahmen von Projekten zur
Verbesserung der Strafrechtspflege bereitgestellt; ferner hat die ehemalige jugoslawische Republik
Mazedonien mit dem Europarat zusammengearbeitet, um eine angemessene Behandlung inhaftierter
und verurteilter Personen durch die Strafverfolgungsbehörden sicherzustellen (Projektkosten:
2,1 Mio. EUR).
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/the_former_yugoslav
_republic_of_macedonia_2013.pdf
Island
Island hat weiterhin durch Rechtsmittel und Gesetzgebung und entsprechende Durchführungs-
maßnahmen die Grundrechte und Grundfreiheiten, einschließlich der wirtschaftlichen und sozialen
Rechte und Freiheiten, garantiert. Von der Europäischen Union wurde in diesem Bereich keine
Unterstützung geleistet.
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/iceland_2013.pdf
10848/14 ds/DK/cat 155
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/bosnia_and_herzegovina_2013.pdf
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/bosnia_and_herzegovina_2013.pdf
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/the_former_yugoslav_republic_of_macedonia_2013.pdf
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/the_former_yugoslav_republic_of_macedonia_2013.pdf
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/iceland_2013.pdf
Das Kosovo20
Die EU hat 2013 fünf von zivilgesellschaftlichen Organisationen im Kosovo durchgeführte Projekte
mit nahezu 0,9 Mio. EUR aus dem EIDHR-Programm 2011 unterstützt. Die Projekte hatten die
Stärkung der Position der Frau in der Gesellschaft, die Rechte von lesbischen, schwulen, bi-, trans-
und intersexuellen Personen, Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und Hilfe für Menschen mit
Behinderung, einschließlich Hilfe für Blinde, zum Gegenstand. Das EU-Büro im Kosovo hat 2013
aus dem IPA-Programm ein mit 1 Mio. EUR ausgestattetes Projekt zur Verbesserung des rechtli-
chen und des institutionellen Rahmens für Menschenrechte und zum Aufbau der Kapazitäten der
Institution des Bürgerbeauftragten und der lokalen Zivilgesellschaft finanziert.
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/kosovo_2013.pdf
Montenegro
Derzeit werden im Rahmen des IPA drei Projekte durchgeführt, für die in einem Zeitraum von drei
Jahren insgesamt 6,2 Mio. EUR bereitgestellt werden; sie betreffen die Rechte des Kindes, Gleich-
stellungsfragen und nachhaltige Lösungen für binnenvertriebene Roma. Aus dem EIDHR hat die
EU 2013 im Rahmen des länderspezifischen Förderprogramms sieben Projekte mit insgesamt
0,9 Mio. EUR gefördert.
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/montenegro_2013.pdf
Serbien
Die EU hat 2013 aus dem IPA-Programm 16,5 Mio. EUR für vier Projekte bereitgestellt, die Maß-
nahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung sowie die Verbesserung der Lage von schutzbedürf-
tigen Personen, einschließlich Roma, Flüchtlinge und Binnenflüchtlinge, betrafen. Die EU hat
außerdem in Serbien 17 von zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführte Projekte mit ins-
gesamt 1 Mio. EUR aus dem EIDHR-Haushalt für 2012 gefördert. Diese Projekte hatten im
wesentlichen den Schutz von Minderheiten, die Rechte des Kindes, Gleichstellungsfragen,
20 Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der
Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen
Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
10848/14 ds/DK/cat 156
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/kosovo_2013.pdf
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/montenegro_2013.pdf
die Stärkung der Position von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen in der
Gesellschaft, die Rechte von Asylbewerbern, die Stärkung der Position der Frau in der Gesellschaft
und die Rechte von Personen mit Behinderung zum Gegenstand. Aus der Fazilität zur Förderung
der Zivilgesellschaft leistete die EU Finanzhilfe in Höhe von insgesamt 2 Mio. EUR für rund
20 Projekte, bei denen der Schwerpunkt auf der Reform der öffentlichen Verwaltung, der
kulturellen Vielfalt und der Entwicklung von Organisationen der Zivilgesellschaft auf lokaler Ebene
lag.
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/serbia_2013.pdf
Türkei
Aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) wurden Projekte für den Aufbau von Kapazitäten
in den Bereichen Menschenrechte und Grundfreiheiten, Justiz, Gleichstellungsfragen und Sicherheit
sowie in Bezug auf andere Aspekte im Zusammenhang mit der Anwendung der politischen Krite-
rien gefördert. Im Berichtszeitraum wurden sieben Projekte weiter durchgeführt, bei denen die
Unparteilichkeit der Justiz, die partizipative Demokratie und die Rechenschaftspflicht der Polizei
im Mittelpunkt standen. 2013 wurden aus dem EIDHR 51 laufende Projekte gefördert, die darauf
abzielten, die Arbeit der Zivilgesellschaft auf dem Gebiet der Menschenrechte zu unterstützen, die
unter anderem folgende Aspekte betraf: den Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die Rechte
lesbischer, schwuler, bi-, trans- und intersexueller Personen, die Rechte der Frau (einschließlich der
politischen Teilhabe von Frauen und der Verhütung von Gewalt gegen Frauen), Flüchtlinge und
Asylbewerber, Minderheiten, Religionsfreiheit und kulturelle Rechte.
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/turkey_2013.pdf
10848/14 ds/DK/cat 157
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/serbia_2013.pdf
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/turkey_2013.pdf
II EWR- und EFTA-Länder
Norwegen
Da die Europäische Union und Norwegen ähnliche Menschenrechtsstandards anwenden, legt die
Europäische Union bei ihrer Menschenrechtstrategie den Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit und
den engen Dialog mit Norwegen im Hinblick auf Menschenrechtsfragen in internationalen Organi-
sationen (VN, Europarat, OSZE usw.) und in bestimmten Ländern rund um die Welt. Die Men-
schenrechte sind in Norwegen Bestandteil der von der Europäischen Union unternommenen
Öffentlichkeits-Diplomatie und Informationstätigkeit, die darauf abzielen, die weltweit führende
Rolle der EU hervorzuheben.
Schweiz
Wie bei Norwegen auch legt die Europäische Union bei ihrer mit der Schweiz verfolgten Men-
schenrechtstrategie den Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit und den engen Dialog im Hinblick
auf Menschenrechtsfragen in internationalen Organisationen (VN, Europarat, OSZE usw.) und in
bestimmten Ländern rund um die Welt. Eine der drei Prioritäten, die sich die Schweiz für den Ko-
Vorsitz der OSZE 2014 gesetzt hat, nämlich die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern,
trägt der menschlichen Dimension der Aufgaben der OSZE Rechnung und rückt die Menschen-
rechte verstärkt in den Mittelpunkt.
Die Menschenrechte sind in der Schweiz Bestandteil der von der Europäischen Union unternomme-
nen Öffentlichkeits-Diplomatie und Informationstätigkeit, die darauf abzielen, die weltweit füh-
rende Rolle der EU hervorzuheben.
Die Schweiz war 2012 Gegenstand einer allgemeinen regelmäßigen Überprüfung. Anlässlich dieser
Überprüfung wurden 140 Empfehlungen an die Schweiz gerichtet, von denen sie letztendlich 99
akzeptiert hat. Am 14. März 2013 hat die Schweiz dem Menschenrechtsrat ihr Positionspapier zu
den noch verbleibenden Empfehlungen vorgelegt.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Die von der Schweiz abgelehnten Empfehlungen betrafen die Ratifizierung der Internationalen
Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, die
Annahme von Rechtsvorschriften zum Verbot von Organisationen, die Rassismus fördern oder dazu
aufstacheln, die Gewährleistung von Rechtsmitteln gegen die Verletzung sozialer, wirtschaftlicher
und kultureller Rechte und die Aufhebung des Verbots der Errichtung von Minaretten. Bei den von
der Schweiz akzeptierten Empfehlungen ging es im wesentlichen um die Gleichstellung der
Geschlechter, den Missbrauch der Polizeigewalt, Migration (einschließlich Menschenhandel) und
Asyl sowie häusliche Gewalt. Bei der Umsetzung der Empfehlungen der allgemeinen regelmäßigen
Überprüfung besteht eine der größten Herausforderungen in der Koordinierung zwischen den
Behörden auf der Ebene der Eidgenossenschaft, der Kantone und der Gemeinden, da alle drei Ebe-
nen über Umsetzungskompetenzen verfügen.
10848/14 ds/DK/cat 159
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
III Europäische Nachbarschaftspolitik
Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP), die 2011 einer Überprüfung unterzogen wurde, bil-
det die Grundlage für die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit ihren südlichen und östli-
chen Nachbarn, bei der eine weitestmögliche politische Anbindung und wirtschaftliche Integration
angestrebt wird. Hierbei wird auf eine gemeinsame Verantwortung und auf gemeinsame Interessen
und Grundwerte, nämlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und sozi-
aler Zusammenhalt, abgestellt. Jedes Partnerland vereinbart mit der EU einen Aktionsplan im Rah-
men der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP-Aktionsplan), in dem es sein Engagement für
Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, demokratische Staatsführung, die Grundsätze der
Marktwirtschaft und eine nachhaltige Entwicklung festschreibt. Die EU unterstützt bei der Ver-
wirklichung dieser Ziele.
Einige Partnerländer der Nachbarschaftspolitik waren 2013 weiterhin mit Konflikten, politischer
Instabilität und einer schwierigen sozioökonomischen Lage konfrontiert. Dennoch wurde der bilate-
rale politische Dialog mit den meisten Partnerländern fortgeführt, so auch im Rahmen der Sitzungen
der Unterausschüsse für Menschenrechte, die mit neun der zwölf ENP-Partnerländer durchgeführt
wurden. Die EU hat an der zugesagten Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, den nationalen
Parlamenten und anderen wichtigen Interessenträgern wie Sozialpartnern und Unternehmen weiter
festgehalten, um sicherzustellen, dass die mit den Partnerländern vereinbarten Reformziele tatsäch-
lich den Anliegen und Erwartungen ihrer Bürger entsprechen.
Östliche Partnerschaft
Das Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft, das am 28./29. November 2013 in Vilnius stattfand,
war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum weiteren Ausbau der Partnerschaft. Die EU, ihre Mit-
gliedstaaten und die Partnerländer bekräftigten ihr Bekenntnis zu den Grundsätzen des Völkerrechts
und den Grundwerten, zu denen neben Demokratie unter anderem auch Rechtsstaatlichkeit, Ach-
tung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Marktwirtschaft, nachhaltige Entwicklung und ver-
antwortliches Regierungshandeln zählen. 2013 fanden Sitzungen der Unterausschüsse für Men-
schenrechte mit Armenien, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine statt. Der Menschen-
rechtsdialog mit Belarus hingegen war weiterhin eingefroren.
10848/14 ds/DK/cat 160
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Die Schaffung des Zivilgesellschaftlichen Forums der Östlichen Partnerschaft, einschließlich der
Schaffung der nationalen Plattformen in den Partnerländern, ist ein gutes Beispiel für die Stärkung
der Rolle der Zivilgesellschaft im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik.
Die EU hat die Zivilgesellschaft weiterhin aus einer Reihe von Finanzierungsinstrumenten unter-
stützt.
Armenien
Die EU hat ihre Unterstützung für Armenien weiterhin auf Maßnahmen des Landes konzentriert,
durch die - insbesondere durch die Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, die Beseitigung von
Mängeln im Wahlprozess, die Förderung der Medienfreiheit, die Verbesserung der Haftbedingun-
gen und die Bekämpfung von Diskriminierung - verantwortliches Regierungshandeln und die Men-
schenrechte gefördert werden sollen. Das fünfte Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs der
EU mit Armenien fand im Dezember 2013 in Eriwan statt.
Am 18. Februar 2013 fand in Armenien die Präsidentschaftswahl statt. Die Wahlbeobachtungsmis-
sion des BDIMR/OSZE 21 gab am 19. Februar 2013 eine Erklärung über vorläufige Erkenntnisse
und Schlussfolgerungen ab. Darin hieß es, dass die Wahl unter Achtung der Grundfreiheiten
generell ordnungsgemäß abgewickelt worden sei; gemäß dem Abschlussbericht des BDIMR/OSZE
jedoch kam es zu schwerwiegenden Problemen bei der Stimmabgabe und der Stimmauszählung, die
zu Bedenken hinsichtlich der Integrität des Wahlverfahrens Anlass gaben. Die EU ermutigte die
armenische Regierung, weiter an der Beseitigung der vom BDIMR/OSZE sowohl bei der
Parlamentswahl im Mai 2012 als auch bei der Präsidentschaftswahl im Februar 2013 festgestellten
Mängel zu arbeiten, und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Notwendigkeit zu richten, gleiche
Voraussetzungen für alle Kandidaten zu schaffen und die Verwendung administrativer Ressourcen
für Wahlzwecke zu verhindern. Die EU hat zudem die armenische Regierung weiter nachdrücklich
aufgefordert, die Todesfälle, zu denen es während der Zusammenstöße vom März 2008 im
Anschluss an die Präsidentschaftswahl kam, sowie die damit im Zusammenhang stehenden Vor-
würfe von Misshandlungen von in Polizeigewahrsam befindlichen Personen und von Verstößen
gegen ordnungsgemäße Gerichtsverfahren umfassend zu untersuchen. Außerdem appellierte die EU
an die armenische Regierung, die Lage in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung und die
Medienfreiheit insbesondere im Hinblick auf den Pluralismus im Rundfunksektor zu verbessern und
Medienorgane angemessen gegen missbräuchliche zivile Verleumdungsklagen zu schützen.
21 Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit
und Zusammenarbeit in Europa.
10848/14 ds/DK/cat 161
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Die Nationalversammlung hat im Mai 2013 ein Gesetz zur Gleichstellung und Chancengleichheit
von Männern und Frauen verabschiedet. Im August und September 2013 kam es jedoch zu Protes-
ten bestimmter Gruppen gegen das in diesem Gesetz definierte Geschlechterkonzept, die mit Ein-
schüchterungsversuchen gegenüber Frauenrechtsaktivisten einhergingen.
Die EU war besorgt angesichts des Fehlens jeglicher offizieller Verurteilung dieser Einschüchte-
rungsversuche und des Eindrucks unzureichender Ermittlungen. Die Regierung hat außerdem einen
Gesetzesentwurf über häusliche Gewalt abgelehnt. Stattdessen schlug sie vor, die vorgeschlagenen
Maßnahmen im Wege von Abänderungen in andere Gesetze aufzunehmen, ein Vorschlag, der von
der lokalen Zivilgesellschaft kritisiert wurde. Der von Menschenrechtsverteidigern (mit beratender
Unterstützung seitens der EU) unternommene Versuch, einen Entwurf für ein Antidiskriminie-
rungsgesetz auszuarbeiten, traf auf heftigen Widerstand seitens mehrerer zivilgesellschaftlicher und
religiöser Organisationen. Einschränkungen des Streikrechts und des Rechts, einer Gewerkschaft
beizutreten, wurden festgestellt.
Die EU leistete auf unterschiedliche Arten Unterstützung für die Reformen des Justizsektors, um
den Aufbau eines transparenteren und besser zugänglichen Justizwesens voranzubringen. Unter
anderem unterstützte sie durch die EU-Beratungsgruppe, Partnerschaftsprojekte und durch umfang-
reiche Budgethilfe (29 Mio. EUR). Reformen hinsichtlich des Zugangs zur Justiz sind unumgäng-
lich, wobei diese Reformen auch die Verbesserung der Qualität der Gerichtsverfahren und den
Kapazitätsaufbau beim Personal einschließen müssen.
Durch aus dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) finanzierte
Maßnahmen wurde weiterhin zum Ausbau der Demokratie und zur Verbesserung der Achtung der
Menschenrechte und Grundfreiheiten beigetragen. So wurden Maßnahmen hinsichtlich des Stimm-
rechts, der Rechte des Kindes, der Arbeitnehmerrechte und der Rechte der Frau, Maßnahmen zur
Beendigung von Folter und der Erzwingung von Geständnissen sowie weitere Projekte unterstützt.
Die EU hat ihre Unterstützung für demokratische Wahlen im Rahmen eines gemeinsamen Projektes
mit der OSZE fortgesetzt und im Vorfeld der Präsidentschafts- und Kommunalwahlen Hilfe bei der
Schulung von Beamten, Personen der Zivilgesellschaft und Journalisten geleistet und Maßnahmen
unterstützt, durch die die Kontrolle verbessert und verstärkt sensibilisiert werden sollte. Außerdem
hat die EU Unterstützung zur Stärkung des Büros für Menschenrechtsverteidigung geleistet. Ferner
hat die EU-Beratergruppe für die Republik Armenien deren Reformanstrengungen, insbesondere in
den Bereichen Menschenrechte und verantwortungsvolle Staatsführung, weiter unterstützt.
http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
10848/14 ds/DK/cat 162
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Aserbaidschan
Die EU hat 2013 Menschenrechtsfragen anlässlich mehrerer offizieller Treffen auf hoher Ebenen
zwischen der EU und Aserbaidschan (Besuch des für Erweiterung und Europäische Nachbarschafts-
politik zuständigen Kommissionsmitglieds in Baku, Treffen von Präsident Ilham Aliyev mit dem
Präsidenten der Europäischen Kommission in Brüssel) zur Sprache gebracht. Über diesen Themen-
kreis wurde auch bei regelmäßigen Treffen mit aserbaidschanischen Beamten in Baku und Brüssel
(Sitzung des Kooperationsausschusses im Oktober 2013, Tagung des Kooperationsrates im Dezem-
ber 2013) beraten. Das für 2013 vorgesehene Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs wurde
auf Bitten Aserbaidschans auf Februar 2014 verschoben.
Die EU hat Aserbaidschan weiter darin bestärkt, den freiwillig in internationalen Organisationen
eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen. Dies galt insbesondere hinsichtlich des nicht stän-
digen Sitzes Aserbaidschans im VN-Sicherheitsrat und der 2014 anstehenden Übernahme des Vor-
sitzes des Ministerkomitees des Europarates.
Im Vorfeld der Präsidentschaftswahl hat die EU-Delegation die Lage der Menschenrechte und der
Grundfreiheiten im Land aktiv verfolgt und gemeinsame Aktionen mit den diplomatischen Missio-
nen der EU-Mitgliedstaaten koordiniert. In diesem Zusammenhang beobachteten die EU-Delegation
und einige Missionen der EU-Mitgliedstaaten Wahlkampfveranstaltungen in Baku und nahmen
regelmäßig an den Arbeitssitzungen des zentralen Wahlausschusses teil. Am Tag der Wahl stellte
die EU-Delegation im Rahmen der Wahlbeobachtungsmission des BDIMR/OSZE zwei Wahlbe-
obachterteams ab.
Die EU intensivierte in diesem Jahr außerdem ihren regelmäßigen Dialog mit Organisationen der
Zivilgesellschaft, indem sie ihnen die Möglichkeit gab, in einer alle Seiten einbeziehenden vertrau-
lichen Runde ihre Standpunkte auszutauschen. Es fanden - vornehmlich in den Räumlichkeiten der
EU-Delegation - regelmäßige monatliche Treffen mit Vertretern der Zivilgesellschaft und Vertre-
tern von Oppositionsgruppen statt; die EU hat zudem zahlreiche Veranstaltungen aktiv unterstützt,
durch die der Bekanntheitsgrad unabhängiger zivilgesellschaftlicher Organisationen gesteigert
wurde. Die EU-Delegation nutzte außerdem ihre regelmäßigen Medienaktivitäten und die Outreach-
Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Europatag und dem Gipfeltreffen der Östlichen Partner-
schaft in Vilnius, um hervorzuheben, welchen Stellenwert die demokratischen Werte und die Men-
schenrechte in der Politikagenda der EU für Aserbaidschan haben.
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Im Zusammenhang mit der Anwendung der lokalen Leitlinien für Menschenrechtsverteidiger in
Aserbaidschan hat die EU-Delegation regelmäßig mit aktiven Menschenrechtsverteidigern in Kon-
takt gestanden, allerdings konnte 2013 keine Veranstaltung zu diesem Thema in der Region durch-
geführt werden.
Im Laufe des Jahres hat die EU weiterhin Fälle verfolgt, die Eigentumsrechte zum Gegenstand hat-
ten, hierzu gehörte auch, dass sie zu regelmäßigen Treffen mit betroffenen Bürgern zusammenkam.
Die EU und ihre Delegation in Aserbaidschan sowie ihre Delegation bei der OSZE gaben insgesamt
sieben Erklärungen zur Menschenrechtslage im Land und zur Durchführung der Wahlen ab. Diese
Erklärungen hatten die Verhaftung des Vorsitzenden der Bewegung "Republikanische Alternative",
die Gesetzesänderungen zur Kriminalisierung von Online-Diffamierung, die Lage im Vorfeld der
Wahlen und die Durchführung der Wahlen im Land zum Thema. Das Europäische Parlament nahm
2013 zwei Entschließungen zu Aserbaidschan an, eine zum Fall Ilgar Mammadov (13. Juni 2013)
und eine thematisch weiter gefasste zu den Fortschrittsberichten 2012 zur Europäischen Nachbar-
schaftspolitik (23. Oktober 2013).
2013 wurde Aserbaidschan der zweiten allgemeinen, regelmäßigen Überprüfung durch den VN-
Menschenrechtsrat unterzogen, bei der 162 Empfehlungen ausgesprochen wurden, von denen einige
auf EU-Mitgliedstaaten zurückgingen. Im Rahmen des EU-Aktionsplans für die Gleichstellung ver-
anstaltete die EU-Delegation ein Treffen mit Vertreterinnen bekannter Frauenorganisationen und
erörterte die auf dem Gebiet der Rechte der Frau bestehenden Probleme, einschließlich häuslicher
Gewalt und Diskriminierung. Die EU-Delegation hat die Fälle inhaftierter politischer Aktivisten
und Menschenrechtsverteidiger aktiv verfolgt und gemeinsam mit anderen diplomatischen Missio-
nen Gerichtsverfahren beobachtet. Die EU-Delegation hatte außerdem die Möglichkeit, inhaftierte
Aktivisten zu besuchen, und sie stand in regelmäßigem Kontakt zu deren Familien und Anwälten.
2013 legte die EU-Delegation dem Amt des Bürgerbeauftragten schriftliche Anträge auf Informati-
onen über Fälle von Gefangenen mit politischem Hintergrund vor.
Zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens und zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen
der Regierung und den Organisationen der Zivilgesellschaft hat sich die EU weiterhin für die Wie-
deraufnahme des Dialogs eingesetzt. Außerdem machte sie sich dafür stark, dass der aserbaidscha-
nischen nationalen Plattform des Zivilgesellschaftlichen Forums der Östlichen Partnerschaft mehr
Bedeutung beigemessen wird.
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Die EU-Delegation veranstaltete außerdem eine Pressekonferenz anlässlich der Veröffentlichung
der Fortschrittsberichte 2012 zur Europäischen Nachbarschaftspolitik und erörterte den Bericht mit
Vertretern der Zivilgesellschaft.
Als Folgemaßnahme zu dem Besuch der Missionsleiter in der Autonomen Republik Nachitschewan,
der 2012 stattgefunden hatte, führte die EU-Delegation im Februar 2013 gemeinsam mit Vertretern
des diplomatischen Dienstes von EU-Mitgliedstaaten einen Besuch auf Arbeitsebene in der Autono-
men Republik durch, um mit Vertretern der lokalen Behörden, dem Bürgerbeauftragten und Akti-
visten der Zivilgesellschaft zusammenzukommen. Der Leiter der EU-Delegation besuchte im April
2013 zudem gemeinsam mit Vertretern der EU-Mitgliedstaaten Ganja, Barda und Goranboy. Au-
ßerdem fand in Ganja ein Treffen mit jungen Aktivisten und Menschenrechtsverteidigern statt.
Die EU stellte Finanzmittel in Höhe von 2 Mio. EUR für Projekte im Zusammenhang mit Men-
schenrechten und Demokratie bereit. Im April 2013 endete ein Aufruf zur Einreichung von Vor-
schlägen in Höhe von 2,2 Mio. EUR im Rahmen des EIDHR. Die ausgewählten Projekte dienen der
Förderung und Sicherstellung des Zugangs zu Informationen, der Medienfreiheit und der Freiheit
der Meinungsäußerung, der Versammlungsfreiheit, der Gewissens- und Religionsfreiheit, der
Bekämpfung von Folter und Misshandlung und der Bekämpfung von Straflosigkeit, des Zugangs
zur Justiz, der Rechtsstaatlichkeit, der Nichtdiskriminierung und der Gleichstellung der
Geschlechter.
http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Georgien
Die EU und Georgien brachten die Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen der EU mit
Georgien zu einem erfolgreichen Abschluss. Das Abkommen wurde auf dem Gipfeltreffen der Öst-
lichen Partnerschaft im November 2013 in Vilnius paraphiert.
Das sechste Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs EU-Georgien wurde im Juni 2013 in
Brüssel abgehalten. Im Mittelpunkt der Gespräche standen neben den Problemen, mit denen sich
das Justiz- und das Strafverfolgungssystem konfrontiert sehen, und der Reform der beiden Systeme
die Wahlen und die wahlrechtlichen Bestimmungen, die Meinungsfreiheit, die Versammlungs- und
Vereinigungsfreiheit, die Rechte Angehöriger von Minderheiten, einschließlich religiöser Minder-
heiten, und Fragen der Nichtdiskriminierung.
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http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Die Regierung hat eine nationale Menschenrechtsstrategie und einen Aktionsplan für Menschen-
rechte ausgearbeitet und dem Parlament zur Annahme vorgelegt.
Eine Delegation des Europäischen Parlaments besuchte Georgien anlässlich der Präsidentschafts-
wahl im Oktober 2013 und würdigte die Glaubwürdigkeit des Wahlprozesses. Die Hohe Vertreterin
Ashton und Kommissionsmitglied Füle gaben eine gemeinsame Erklärung ab.
Im Juni 2013 verabschiedete Georgien ein neues Arbeitsgesetz, das im Einklang mit den Überein-
kommen Nr. 87 und Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Vereinigungsfreiheit
und über das Recht zu Kollektivverhandlungen steht. Hiermit wurde einer seit langem bestehenden
Forderung der EU entsprochen. 2013 wurden wichtige Schritte in Richtung auf eine größere Unab-
hängigkeit der Justiz unternommen, so wurden ein Gesetz über die allgemeinen Gerichte und neue
Modalitäten für die Auswahl der Mitglieder des Hohen Justizrats erlassen und zudem dafür gesorgt,
dass Journalisten Zugang zu den Gerichten haben. Ein weiterer wichtiger Schritt war die Heraus-
lösung der Staatsanwaltschaft aus dem Justizministerium. Die Hohe Vertreterin Ashton und Kom-
missionsmitglied Füle gaben eine gemeinsame Erklärung über die strafrechtliche Verfolgung von
35 wichtigen Mitarbeitern der vorherigen Regierung ab, in der sie zur strengen Achtung des Grund-
satzes eines fairen und ordnungsgemäßen Gerichtsverfahrens unter Ausschluss jeglicher politischer
Motivation aufrufen.
Die EU hat die Reformen mit umfangreichen Finanzmitteln unterstützt, so leistete sie unter anderem
Haushaltszuschüsse und führte gemeinsame Aktionen mit internationalen Organisationen wie dem
Europarat, dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) und UNICEF durch,
wobei ihren Maßnahmen durch die Ernennung von Thomas Hammarberg zum Sonderberater der
EU für Verfassungs- und Rechtsreformen und Menschenrechte in Georgien noch mehr Gewicht
verliehen wurde. Im September 2013 veröffentlichte Hammarberg seinen Bericht "Georgia in Tran-
sition", in dem er eine Analyse der relevanten Fortschritte und Defizite vornimmt und Empfehlun-
gen für prioritäre Maßnahmen ausspricht.
Die EU leistete weiterhin im Rahmen des umfassenden Programms zum Aufbau der Institutionen
Unterstützung für das Büro des Ombudsmanns. 2013 kam Georgien das im Rahmen des Programms
der Östlichen Partnerschaft für Integration und Zusammenarbeit angewendete anreizbasierte Kon-
zept zugute, aufgrund dessen zusätzliche 27 Mio. EUR für das Land bereitgestellt wurden.
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Im Juni 2013 wurde im Rahmen des EIDHR ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für ein
Volumen von 1 Mio. EUR veröffentlicht. Mit den Mitteln aus dem EIDHR soll ein Beitrag geleistet
werden zur Förderung der Rechte schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen einschließlich ihrer
Rechte auf dem Gebiet der Gesundheit, ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, ihrer
Arbeitnehmerrechte und ihres Rechts auf Gleichbehandlung und auf Eingliederung in die Gesell-
schaft, zur Bekämpfung jeglicher Formen von Diskriminierung, zur Bekämpfung häuslicher
Gewalt, zur Sicherstellung von Transparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit, des freien Zugangs
zu öffentlichen Informationen und zur Justiz sowie zur Unterstützung von Maßnahmen, die von
Menschenrechtsverteidigern und Organisationen der Zivilgesellschaft durchgeführt werden und auf
die Stärkung der demokratischen Reformen und des Dialogs abzielen.
http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Belarus
2013 blieb die Lage in Belarus in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlich-
keit und der demokratischen Grundsätze besorgniserregend. Die EU hat mehrfach ihren Willen
bekräftigt, ihre Politik des kritischen Engagements gegenüber der belarussischen Regierung fort-
zusetzen. Verstöße gegen die Menschenrechte blieben weit verbreitet. Hierzu zählten die Ein-
schränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit und des Rechts, sich
friedlich mit anderen zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen, die konti-
nuierliche Schikanierung, Einschüchterung und Inhaftierung von politischen Gegnern, Menschen-
rechtsverteidigern, Journalisten und Aktivisten sowie Vorwürfe von Folter und Misshandlung in
Haft. 2013 wurden Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgenderpersonen vermehrt schikaniert.
Die EU bekundete 2013 bei zahlreichen Gelegenheiten ihre ernsthafte Besorgnis angesichts der
mangelnden Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Grunds-
ätze. Die EU-Delegation und die Mitgliedstaaten der EU haben bei ihren Kontakten mit ihren
Gegenübern in der belarussischen Regierung immer wieder hervorgehoben, dass es wichtig ist, alle
politischen Gefangenen sofort freizulassen und zu rehabilitieren, und wiederholt ihre Besorgnis
über Fälle der Schikanierung von Menschenrechtsverteidigern, Aktivisten von Organisationen der
Zivilgesellschaft und der Opposition sowie angesichts weiterer restriktiver Rechtsvorschriften zum
Ausdruck gebracht.
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http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Im November 2013 veröffentlichte die EU-Delegation die Menschenrechtsstrategie der EU auf ihrer
Website veröffentlicht und hob deren besondere Bedeutung für die Menschenrechtslage insgesamt
in Belarus hervor, was die Lage der Zivilgesellschaft, Demokratisierung, Wahlen, Medienfreiheit,
das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ebenso
einschließt wie die Beibehaltung der Todesstrafe, das weitere Vorhandensein politischer Gefange-
ner und die Anwendung von Folter. Der Schutz der Rechte von Lesben, Homosexuellen Bisexuel-
len und Transgenderpersonen, und der Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit zählen
ebenfalls zu den prioritären Maßnahmen der EU.
In belarussischen Gefängnissen sind noch immer einige politische Gefangene inhaftiert. 2013 wur-
den drei politische Gefangene freigelassen, nachdem sie ihre gesamte Strafe verbüßt hatten
(Sevyarinets, Dashkevich und Frantskevich), eine Rehabilitierung der drei ist nicht erfolgt.
2013 wurden einige neue Fälle gemeldet, die von Menschenrechtsorganisationen als politisch moti-
viert betrachtet werden (die Fälle Lazar, Yaromenak, Pastnau und Parfenkow). Die EU-Delegation
und die Leiter der EU-Missionen verfolgen die Lage aufmerksam. Die EU-Delegation gab am
20. August 2013 eine Erklärung zur Berufungsverhandlung von Andrey Haydukow ab; hierbei
könnte es sich um einen politisch motivierten Fall handeln. In dieser Erklärung wurde an Belarus
appelliert, für ein gerechtes, faires und transparentes Verfahren zu sorgen, bei dem sämtliche inter-
nationalen Standards und Verpflichtungen eingehalten werden. Dr. Pastnau wurde Ende September
2013 aus der stationären psychiatrischen Behandlung entlassen. Anfang Dezember 2013 wurde der
katholische Priester Uladzislaw Lazar nach einem Schuldanerkenntnis entlassen.
In einem herausgeschmuggelten Brief des politischen Gefangenen Mikalay Awtukhovich, der von
unabhängigen belarussischen Medien veröffentlicht wurde, werden schockierende Haftbedingungen
und zahlreiche Verstöße gegen die Menschenrechte beschrieben. Die Leiter der EU-Missionen
übersandten dem prominenten politischen Gefangenen Ales Bialiatski am 25. September 2013 -
seinem Geburtstag - ein Schreiben, in dem sie ihre Unterstützung für ihn zum Ausdruck bringen.
Bereits am 13. August 2013 war einem anderen politischen Gefangenen, Mykola Statkevich, ein
vergleichbares Schreiben übersandt worden.
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Ein Sprecher der Hohen Vertreterin gab im Mai und im Juni 2013 Erklärungen ab, in denen dem
Bedauern darüber Ausdruck verliehen wird, dass in Belarus drei weitere Todesurteile verhängt
wurden. Belarus ist das einzige Land in Europa, das nach wie vor die Todesstrafe anwendet. Von
den vier Todesurteilen, die 2013 ergangen sind, hat das Oberste Gericht zwei der Urteile nicht
widerrufen. Zum ersten Mal seit 2003 wurde ein Todesurteil vom Obersten Gericht kassiert und der
Fall zur neuen Verhandlung zurückverwiesen. Am 25. Oktober 2013 gab die EU-Delegation im
Einvernehmen mit den EU-Missionsleitern in Minsk eine Erklärung ab, in der dieser Entscheid
begrüßt wurde. In dem neuen Verfahren wurde allerdings wieder ein Todesurteil verhängt.
Die Sprecher der Hohen Vertreterin Ashton und des Kommissionsmitglieds Füle gaben am 14. Juni
2013 eine Erklärung ab, in der sie die Annahme einer Resolution (23/15) zur Lage der Menschen-
rechte in Belarus durch den VN-Menschenrechtsrat befürworteten. In der Erklärung wurde begrüßt,
dass das Mandat von Miklos Haraszti als VN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtssitua-
tion in Belarus um ein Jahr verlängert wurden, außerdem wurde eindringlich an die belarussische
Regierung appelliert, uneingeschränkt mit Haraszti zusammenzuarbeiten. Die belarussische Regie-
rung erkennt das Mandat Harasztis nach wie vor nicht an und verweigert ihm die Einreise nach
Belarus.
Mehrere Gewerkschaftsaktivisten und Arbeiter, die Mitglieder unabhängiger Gewerkschaften sind,
wurden grundlos entlassen; zu solchen Vorkommnissen kam es insbesondere in der Mozyr-Erdöl-
raffinerie. Zahlreiche Gewerkschaften der EU brachten ihre Solidarität zum Ausdruck und forderten
die Wiedereinstellung der entlassenen Arbeiter.
Der Rat verlängerte am 29. Oktober 2013 die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus um ein weite-
res Jahr. Im Anschluss an die jährliche Überprüfung der restriktiven Maßnahmen wurde die Liste
der Personen aktualisiert, für die ein Einreiseverbot gilt und deren Vermögenswerte in der EU ein-
gefroren wurden. Es sind nach wie vor 232 Personen und 25 Einrichtungen und Organisationen von
den Sanktionen der EU betroffen, da noch nicht alle politischen Gefangenen freigelassen wurden,
die freigelassenen Häftlinge nicht rehabilitiert wurden und hinsichtlich der Achtung der Menschen-
rechte, der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Grundsätze keine Fortschritte zu verzeich-
nen sind.
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Am 12. September 2013 nahm das Europäische Parlament Empfehlungen zur Politik der EU gegen-
über Belarus an. In den Empfehlungen heißt es, "dass die allgemeine Lage der Menschenrechte und
Grundfreiheiten [...] beklagenswert ist und nach wie vor Anlass zu großer Besorgnis gibt".
Die Unterstützung der EU für Belarus ist nach wie von begrenztem Umfang, ihr Schwerpunkt liegt
auf der unmittelbaren und mittelbaren Unterstützung der Belange der Bevölkerung und der Förde-
rung der Demokratisierung. Die Unterstützung für die Zivilgesellschaft wurde seit Anfang 2011
erheblich gesteigert, sie belief sich für den Zeitraum von 2011 bis 2013 auf insgesamt 19 Mio. EUR
(von denen 7,9 Mio. EUR auf 2013 entfallen). Im Juni 2013 wurde im Rahmen des EIDHR ein Auf-
ruf zur Einreichung von Vorschlägen für ein Volumen von 565 000,00 EUR veröffentlicht. Die
ausgewählten Projekte zielen darauf ab, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit in
Belarus zu fördern, die Frauenrechte und den Schutz des Kindes zu verbessern, die Initiativen ver-
schiedener Bürgervereinigungen zu unterstützen, die Kapazitäten der zivilgesellschaftlichen Orga-
nisationen und der Menschenrechtsverteidiger zu verbessern, die soziale Inklusion und die Gestal-
tungs- und Entscheidungsmacht benachteiligter Personengruppen zu verbessern, die Todesstrafe
abzuschaffen und ehemalige Häftlinge wieder in die Gesellschaft zu integrieren.
http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Republik Moldau
Die Europäische Union hat mit der Republik Moldau weiterhin Gespräche über Menschenrechts-
fragen in unterschiedlichen Formaten geführt, zu denen der strukturierte Menschenrechtsdialog
zwischen der EU und der Republik Moldau ebenso zählt wie Expertentreffen zu Menschenrechts-
fragen unter Teilnahme der VN, der OSZE und des Europarats, Treffen im Rahmen des Aktions-
plans für die Visaliberalisierung und Besuche auf hoher Ebene.
Zu den wichtigsten von der EU 2013 verfolgten Zielen zählten die Reform des Justizwesens und der
Strafverfolgung, die Bekämpfung von Diskriminierung , die Medienfreiheit und die Verbesserung
der Menschenrechtssituation in Transnistrien.
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http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Im Laufe des Jahres wurden zehn aus der Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft im Rahmen
der Nachbarschaftspolitik und aus dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschen-
rechte (EIDHR) finanzierte Menschenrechtsprojekte eingeleitet oder durchgeführt. Bei diesen
Projekten standen die Bekämpfung von Diskriminierung, die Rechte der am stärksten
schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen auf beiden Ufern des Dnister, die Versammlungsfreiheit,
die Rechte von Menschen mit Behinderung, die Überwachung der Reform des Justizwesens, die
Teilnahme der Jugend und die Bekämpfung der Misshandlung älterer Menschen im Mittelpunkt.
Die EU hat die ehrgeizigen Reformen der Republik Moldau in den Bereichen Justiz und Strafver-
folgung durch die Umsetzung der Reformstrategie für den Justizsektor 2011-2016 und den zugehö-
rigen Aktionsplan sowie durch umfangreiche Budgethilfe und Maßnahmen zur technischen Unter-
stützung (in einem Umfang von 70 Mio. EUR) weiter unterstützt. Sie hat insbesondere die Bemü-
hungen um die Reform des Amtes des Generalstaatsanwalts unterstützt, um die institutionelle
Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Professionalität dieses Amts sicherzustellen.
Die EU begrüßte die Fortschritte, die von der Republik Moldau bei der Umsetzung ihrer im Bereich
der Bekämpfung der Diskriminierung gemachten Zusagen erzielt wurden; insbesondere begrüßte sie
die Schaffung einer Stelle zur Förderung der Gleichbehandlung (Rat zur Bekämpfung der Diskrimi-
nierung) im zweiten Halbjahr 2013, auch wenn es dabei zu einem mehrmonatigen Terminverzug
kam. Kommissionsmitglied Füle nahm an dem von der Gemeinschaft der lesbischen, schwulen, bi-,
trans- und intersexuellen Personen am 19. Mai 2013 veranstalteten "Marsch für traditionelle Werte"
teil, um deutlich zu machen, wie wichtig Toleranz in der von Vielfalt geprägten Gesellschaft der
Republik Moldau ist.
Bei dem Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs, das im April 2013 stattfand, ermutigte die
EU die Republik Moldau, sich verstärkt um die Durchführung ihres nationalen Aktionsplans zur
Unterstützung der Roma zu bemühen. Die EU setzte sich dafür ein, dass hierin eingeschlossen die
staatliche Finanzierung von 15 Mediatoren für die Roma-Gemeinschaft im Jahr 2013 sein sollte - in
Anbetracht der Auswirkungen, die Initiative beispielsweise auf den Unterrichtsbesuch von Roma-
Kindern haben könnte.
Angesichts der Zweifel, die 2012 hinsichtlich der Unabhängigkeit des Rates zur Koordinierung der
audiovisuellen Medien (Audio-Visual Coordination Council - ACC) aufgekommen waren, hat die
EU dieses Thema in die Agenda für das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Repub-
lik Moldau aufgenommen, das am Rande des Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft in Vilnius
paraphiert wurde.
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Die EU äußerte ihr Bedauern darüber, dass bisher kaum jemand für die Menschenrechtsverletzun-
gen, zu denen es während der Ereignisse im April 2009 kam, zur Verantwortung gezogen wurde,
auch wenn sie anerkannte, dass die Republik Moldau wichtige Maßnahmen getroffen hat, um Folter
und Misshandlungen künftig zu verhindern (z.B. die neue Strafprozessordnung, den Entwurf eines
Gesetzes über einen Bürgerbeauftragten, die Nichtigerklärung des Gesetzes über die chemische
Kastration).
http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Ukraine
Die EU und die Ukraine haben 2013 gemeinsam weiter an der Verbesserung des rechtlichen und
institutionellen Rahmens für den Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten gearbeitet,
dem angesichts der tiefen und lang andauernden politischen Krise, in die die Ukraine im November
2013 gestürzt ist, ganz besondere Bedeutung zukommt. Die von der EU im Kontext der Vorberei-
tungsarbeiten für die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens und im Rahmen des Aktions-
plans für die Visaliberalisierung unterstützten Reformen standen in direktem Zusammenhang mit
einigen der Hauptprioritäten der EU im Bereich der Menschenrechte und der Grundfreiheiten.
Hierzu gehörte unter anderem die Wahrung des Rechts auf ein faires Verfahren, die Bekämpfung
von willkürlichen Verhaftungen und Folter, die Bekämpfung von Diskriminierung, der Schutz der
Rechte von Asylbewerbern und Flüchtlingen sowie die Schaffung eines besseren Rahmens für die
Ausübung des Rechts, sich friedlich mit anderen zu versammeln.
Die EU hat weiterhin im Rahmen des regelmäßigen politischen Dialogs mit Vertretern der Ukraine
Menschenrechtsfragen erörtert und blieb weiterhin in engem Kontakt mit der Zivilgesellschaft. Im
Anschluss an die Sitzung des Unterausschusses für Recht, Freiheit und Sicherheit im Mai 2013
übermittelte die Ukraine der EU ihre Antwort auf die von der EU schriftlich vorgelegte Liste von
Fällen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen.
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http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Bei dem Gipfeltreffen EU-Ukraine am 25. Februar 2013 in Brüssel bekräftigten beide Seiten ihren
Willen, die politischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Assoziierungsabkommen zwi-
schen der EU und der Ukraine in Vilnius unterzeichnet werden kann. In diesem Zusammenhang hat
sich die Ukraine verpflichtet, einige der auf der Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten)
vom 10. Dezember 2012 hervorgehobenen Problempunkte anzugehen. Hierzu gehörten unter
anderem die Besorgnis der EU angesichts der selektiven Rechtsprechung gegen Oppositionsführer
und die umfassende Reform des Justizwesens, um eine Wiederholung solcher Fälle zu verhindern,
die Reform des Wahlgesetzes im Einklang mit den Empfehlungen des Europarates und des
BDIMR/OSZE sowie Fortschritte bei den Reformen, die in der vorgeschlagenen
Assoziierungsagenda EU-Ukraine dargelegt sind.
Der Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, und der ukrainische Ministerpräsident,
Mykola Azarov, setzen eine Mission unter der Leitung von Alexander Kwasniewski, dem ehemali-
gen polnischen Präsidenten, und Pat Cox, dem ehemaligen Präsidenten des Europäischen Parla-
ments, ein. Im Rahmen dieser Mission wurden 27 Besuche in der Ukraine durchgeführt, um die
ukrainischen Interessensträger insbesondere bezüglich der Benchmark zur selektiven Rechtspre-
chung zu unterstützen. Darüber hinaus hat die EU ihre Unterstützung in Bezug auf die Umsetzung
der Empfehlungen der Venedig-Kommission und des BDIMR/OSZE zur Reform der Wahlgesetz-
gebung in der Ukraine fortgesetzt. Aufgrund dessen wurde im Oktober 2013 das Gesetz über die
Parlamentswahl angenommen. Die EU forderte konsequent die Fortsetzung dieses Reformprozes-
ses, um Mängel in den gesetzlichen Vorschriften zu den Kommunal- und den Präsidentschaftswah-
len auszuräumen.
Da der Reform des Strafjustizwesens große Bedeutung beigemessen wurde, hatten die EU und
andere wichtige internationale Partner sich hier sehr stark engagiert. So hat die EU der Reform des
Justizwesens ihre volle politische Unterstützung zuteil werden lassen, diese Reform erfolgte im
Rahmen einer Initiative, die unter der Leitung der ukrainischen Behörden in enger Zusammenarbeit
mit dem Europarat durchgeführt wurde. Infolge dieser Initiative wurden im September 2013 Abän-
derungen an Kapitel VIII der Verfassung in erster Lesung angenommen. Im Oktober 2013 wurde
ein ehrgeiziges Gesetz über das Amt des Generalstaatsanwalts ebenfalls in erster Lesung angenom-
men.
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Der plötzliche Entschluss der politischen Führung der Ukraine, das Assoziierungsabkommen mit
dem vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen auf dem Gipfeltreffen in Vilnius nicht zu
unterzeichnen, führte zu friedlichen pro-europäischen Demonstrationen in Kiew und anderen ukrai-
nischen Städten. Die gewaltsame Auflösung dieser Demonstrationen am 30. November 2013 stellte
einen Verstoß gegen die internationalen Verpflichtungen der Ukraine hinsichtlich der Versamm-
lungsfreiheit dar, und auch andere Menschenrechte wurden verletzt. Die EU hat während der fort-
dauernden Demonstrationen auf dem Maidan die Lage der Menschenrechte in der Ukraine weiter
verfolgt und darüber Bericht erstattet. Sie hat die regelmäßigen Kontakte mit Vertretern der Zivilge-
sellschaft fortgesetzt, als sich die Lage vor Ort zuspitzte. Während der Vermittlungsgespräche, die
von hochrangigen Vertretern der EU mit der ukrainischen Regierung, ukrainischen Parteiführern
und Interessensträgern der Zivilgesellschaft geführt wurden, wurde herausgestellt, welche herausra-
gende Bedeutung der Achtung der Menschenrechte durch beide Seiten zukommt. Die EU setzt sich
aus diesem Grund dafür ein, dass diejenigen, die während der Massenunruhen in der Ukraine
Verstöße gegen die Menschenrechte begangen haben, rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Die EU und die Ukraine haben außerdem dabei zusammengearbeitet, die Voraussetzungen für die
Einführung einer Regelung für visumfreies Reisen zu schaffen, indem die in dem Aktionsplans der
EU und der Ukraine für eine Visaliberalisierung dargelegten Rechtsvorschriften verabschiedet wur-
den. In diesem Zusammenhang wurde weiterhin darüber beraten, ob die Notwendigkeit besteht,
Änderungen am Rechtsrahmen der Ukraine vorzunehmen, um auf umfassende Weise gegen Diskri-
minierung vorgehen zu können. Die EU sprach eine Reihe von Empfehlungen zu der verabschie-
deten Strategie für die Rechte der Bevölkerungsgruppe der Roma und dem zugehörigen Aktions-
plan aus.
Im Rahmen des kontinuierlichen Engagements der EU für die Rechte der Krimtartaren hob das für
Erweiterung und Nachbarschaftspolitik zuständige Mitglied der Europäischen Kommission die
Notwendigkeit eines Dialogs hervor, um die offenen Fragen hinsichtlich der Integration und der
Wiedereinsetzung von vormals deportierten Bevölkerungsgruppen in ihre Rechte zu behandeln. Das
Kommissionsmitglied bekräftigte außerdem den Willen der EU, eine ethnisch vielfältige Krim
weiterhin in ihrer politischen und wirtschaftlichen Entwicklung zu unterstützen.
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Im April 2013 wurde im Rahmen des EIDHR ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für ein
Volumen von 1 144 100 EUR veröffentlicht. Die ausgewählten Projekte werden die Bekämpfung
von Folter und anderen Formen der Misshandlung, die Förderung der freien Meinungsäußerung, der
Medienfreiheit und des Medienpluralismus, die Freiheit, sich friedlich mit anderen zu versammeln,
die Vereinigungsfreiheit, die Gedanken-, Gewissens- und Religions- bzw. Weltanschauungsfreiheit,
die Sicherstellung des Zugangs zur Justiz, einschließlich des Rechts auf ein faires ordnungsgemäßes
Gerichtsverfahren, die Beobachtung des Wahlprozesses, die verstärkte Bekämpfung von Diskrimi-
nierung und die Förderung der Gleichstellung zum Ziel haben.
http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Südlicher Mittelmeerraum
Die Lage im südlichen Mittelmeerraum hat sich im Laufe des Jahres 2013 weiterentwickelt, wobei
noch größere Unterschiede zwischen den Entwicklungsverläufen einzelner Länder der Region
zutage traten. In einigen Ländern wurden weitere Fortschritte beim Aufbau und bei der Festigung
der institutionellen Grundlage für eine Vertiefung von Demokratie und Menschenrechten erzielt; in
anderen Ländern und ist der Prozess infolge politischer Polarisierungen und Konflikte fast zum
Erliegen gekommen oder hat sich gar rückläufig entwickelt. Die mit den Übergangsprozessen ver-
knüpften Herausforderungen betreffen verfassungsrechtliche Entwicklungen, die Übergangsjustiz,
institutionelle Reformen, die Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft und die Sicherstellung der
Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungs-
freiheit sowie der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Sie betreffen jedoch auch Fragen
der Sicherheit und der Stabilität.
Bei den Entwicklungen in den im Übergang befindlichen Ländern hat sich die frühere Einschätzung
bestätigt, dass diese Prozesse strategische Geduld und diversifizierte Konzepte erfordern, wobei
gleichzeitig die universelle Gültigkeit der Menschenrechte und die demokratischen Werte zu achten
sind. Dies war die Kernbotschaft, welche die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission im
Rahmen ihrer ständigen Kontakte mit Regierungen, Parlamentariern und Zivilgesellschaftsaktivis-
ten in der Region sowie in ihren Erklärungen übermittelt hat. Auf technischer Ebene hat die EU im
kontinuierlichen Reformdialog mit den Partnerländern im Rahmen der Assoziierungsabkommen,
unter anderem in den Unterausschüssen für Menschenrechte und Demokratie, sowie hinsichtlich der
Umsetzung der bei der jährlichen ENP-Fortschrittberichterstattung ausgesprochenen Empfehlungen
einen umfassenden Ansatz verfolgt.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Die EU hat die Intensivierung ihrer Beziehungen zur Liga der Arabischen Staaten (LAS) fortge-
setzt. 2013 haben EU und LAS mit der Umsetzung des gemeinsamen Arbeitsprogramms begonnen,
das die Außenminister auf ihrer Tagung im November 2012 vereinbart hatten. Im Bereich der Men-
schenrechte, der Ermächtigung der Frauen und der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft haben
die Menschenrechtsgremien beider Organisationen eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt. Dazu
zählen ein Studienaufenthalt des LAS-Sekretariats und des arabischen Menschenrechtsausschusses
beim Europarat und den EU-Organen in Brüssel sowie mehrere themenbezogene Workshops.
Außerdem werden derzeit Tagungen und themenbezogene Seminare zu den Rechten der Frau und
ihrer Ermächtigung vorbereitet, die in Zusammenarbeit mit UN Women ausgerichtet werden.
Ein von der EU, der LAS und der Zivilgesellschaft veranstaltetes regionales Seminar fand im Juni
2013 auf Malta statt. Im Rahmen der Unterstützung der EU für die Demokratisierung wurden
Wahlbeobachter der LAS geschult, die anschließend an Wahlbeobachtungsmissionen teilnahmen,
unter anderem anlässlich der Parlamentswahlen in Jordanien im Januar 2013.
Die EU hat auch ihr Engagement im Rahmen der Union für den Mittelmeerraum (UfM) weiter
intensiviert. Die UfM ist der organisatorische Rahmen für kontinuierliche sektorbezogene politische
Dialoge zwischen der EU und ihren südlichen Nachbarstaaten auf Ministerebene geworden. Nach-
dem diese Ministertreffen eine Zeit lang nicht stattgefunden hatten, gelang im Jahr 2013 ein erfolg-
reicher Neustart in Gestalt der Ministerkonferenz zur Stärkung der Rolle der Frau in der Gesell-
schaft, die am 11. und 12. September in Paris ausgerichtet wurde. In der auf der Konferenz abgege-
benen Erklärung bekräftigten die Minister ihre früheren Zusagen und Verpflichtungen in Frauen-
rechtsfragen und sagten zu, konkrete Maßnahmen zur Verwirklichung spezifischer Ziele durchzu-
führen. Ferner vereinbarten die Minister einen speziellen Follow-up-Mechanismus, der eine regel-
mäßige Bestandsaufnahme der bei der Durchführung der Maßnahmen erzielten Fortschritte vor-
sieht. Die EU hat am 13. November 2013 in Barcelona das zweite Euromed/UfM-Forum für den
sozialen Dialog veranstaltet. Das Forum bietet den UfM-Sozialpartnern Gelegenheit, zur Beschäfti-
gungssituation und zur sozialen Lage in der Region Europa-Mittelmeer gehört zu werden.
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Ägypten
2013 hat die EU die Menschenrechtslage in Ägypten eingehend verfolgt und mit den Behörden vor
und nach der Amtsenthebung von Präsident Morsi, die Anfang Juli erfolgte, in Kontakt gestanden.
Im Allgemeinen hat sich das Menschenrechtsumfeld seit Juli 2013 verschlechtert; dies gilt insbe-
sondere für die Versammlungs-, Meinungs- und Medienfreiheit. Laut Erklärung der Übergangs-
regierung ist dies eine Reaktion auf die zunehmende Bedrohung der Sicherheit und die wachsende
Terrorgefahr.
Die Amtsenthebung von Präsident Morsi führte zu Massendemonstrationen, Sit-ins von Morsi-
Anhängern und Gewalttaten. Am 14. Juli gab die Hohe Vertreterin eine Erklärung im Namen der
EU ab, in der sie tiefe Besorgnis über die Lage äußerte und feststellte, dass das Militär die verfas-
sungsmäßige Autorität der zivilen Macht als grundlegendes Prinzip der demokratischen Staatsfüh-
rung akzeptieren und achten müsse. Im weiteren Verlauf des Monats nahm der Rat Schlussfolge-
rungen an, in der er erneut Besorgnis über die Lage äußerte und einen integrativen Prozess forderte,
der eine demokratisch gewählte Regierung hervorbringt, die den legitimen Bestrebungen der
gesamten ägyptischen Bevölkerung gerecht wird. Nach der gewaltsamen Auflösung der von der
Muslimbruderschaft organisierten Sit-ins berief die Hohe Vertreterin für den 21. August 2013 eine
außerordentliche Tagung des Rates "Auswärtige Angelegenheiten" ein. Der Rat nahm Schlussfolge-
rungen an, in denen er sich mit klaren Worten an Ägypten wandte: Er verurteilte alle Gewalttaten –
von der unverhältnismäßigen Anwendung von Gewalt durch die Sicherheitskräfte bis hin zu Terror-
anschlägen – und rief dazu auf, den Ausnahmezustand aufzuheben, die politischen Gefangenen
freizulassen, den Demokratieprozess wiederherzustellen und die Menschenrechte zu achten.
2013 ist die Hohe Vertreterin fünf Mal nach Ägypten gereist; sie traf dort mit Vertretern des gesam-
ten politischen Spektrums sowie mit führenden Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen
und aktivistischer Bewegungen zusammen. Bei allen Besuchen wies sie darauf hin, wie wichtig ein
alle Seiten einbeziehender politischer Prozess für einen stabilen Übergang zur Demokratie bei
gleichzeitiger Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist.
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Der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte ist 2013 drei Mal nach Ägypten gereist; er traf dort
mit hochrangigen Beamten und Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen zusammen, um die
Menschenrechtslage zu erörtern und Anliegen vorzutragen. Im Frühjahr 2013 ermöglichte der EU-
Sonderbeauftragte die Entsendung von Experten, die den nationalen Frauenrat bei der der Ausarbei-
tung eines Gesetzes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen unterstützten. Er sorgte ferner
dafür, dass die Venedig-Kommission nach entsprechender Vereinbarung mit der ägyptischen Regie-
rung in die Ausarbeitung des Vereinigungsgesetzes einbezogen wurde. Hinsichtlich der Änderung
mehrerer sehr umstrittener Bestimmungen in früheren Entwürfen konnten Fortschritte verzeichnet
werden. Dennoch äußerte die EU am 2. Juni die Befürchtung, dass der Gesetzesentwurf weiterhin
Bestimmungen enthalte, welche die Arbeit von NRO in Ägypten unnötig beschränken und die
Fähigkeit der EU zur Unterstützung dieser Arbeit beeinträchtigen könnten.
Nach dem Regierungswechsel im Juli 2013 hat die EU die Menschenrechtslage in Ägypten weiter-
hin eingehend beobachtet. Während ihres Besuchs im Juli, bei dem sie vom EU-Sonderbeauftragten
begleitet wurde, legte die Hohe Vertreterin den Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit mit zivilge-
sellschaftlichen Organisationen und die Bereitstellung von öffentlicher Unterstützung für diese
Organisationen; gleichzeitig rief sie dazu auf, nach dem Regierungswechsel niemanden auszugren-
zen und die Menschenrechte zu achten. Die EU reagierte mit deutlichen Worten auf den im
November erfolgten Erlass des neuen Gesetzes über das Versammlungsrecht, als sie erklärte, dass
die betreffenden Maßnahmen die Rechte des ägyptischen Volkes verletzten, seine Anliegen miss-
achteten und den Ägyptern niemals wirkliche und dauerhafte Sicherheit brächten.
Zu Beginn des Jahres 2012 war ein Verfahren gegen zehn NRO eingeleitet worden, denen zur Last
gelegt wurde, sie hätten ohne Genehmigung gearbeitet und seien rechtswidrig aus dem Ausland
finanziert worden. Am 4. Juni 2013 wurden alle 43 ausländischen und ägyptischen Angeklagten
schuldig gesprochen. Das Strafmaß beinhaltete bis zu fünf Jahren Haft, Geldbußen, die dauerhafte
Einstellung der Tätigkeit der betroffenen NRO sowie die Beschlagnahme von Vermögenswerten.
Dieses Grundsatzurteil trug zu der Unsicherheit und den Risiken bei, mit denen ausländische NRO,
die in Ägypten arbeiten, und ägyptische NRO, die Mittel aus dem Ausland erhalten, konfrontiert
sind. Die Hohe Vertreterin und das Kommissionsmitglied Füle gaben eine gemeinsame Erklärung
ab, in der sie ihre Besorgnis über das Gerichtsurteil in Ägypten zum Ausdruck brachten.
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Das ganze Jahr hindurch hat die EU im Rahmen zahlreicher Treffen und Erklärungen sexuelle
Übergriffe gegen weibliche Demonstranten verurteilt und darauf gedrängt, dass die Täter rasch zur
Rechenschaft gezogen werden.
http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Israel
Die EU führt mit Israel einen regelmäßigen Dialog über Menschenrechtsfragen sowohl den Staat
Israel als auch das besetzte palästinensische Gebiet betreffend.
Ein zentrales Anliegen der Partnerschaft zwischen der EU und Israel besteht darin, die uneinge-
schränkte Achtung der Menschenrechte aller im Verantwortungsbereich Israels lebenden Menschen
sowie der Rechte von Angehörigen von Minderheiten zu gewährleisten, demokratische Werte zu
entwickeln und eine dynamische Zivilgesellschaft zu fördern. Jede Vertiefung der bilateralen
Beziehungen muss unter anderem danach bemessen werden, wieweit die Menschenrechte, die
Rechtsstaatlichkeit, die Grundfreiheiten und das humanitäre Völkerrecht geachtet werden und
inwieweit - im Kontext unseres beiderseitigen Interesses an der Lösung des israelisch-palästinen-
sischen Konflikts - die Zweistaatenlösung vorangetrieben wird.
Die EU und Israel haben im Januar 2013 eine Sitzung ihrer informellen Arbeitsgruppe zu
Menschenrechtsfragen abgehalten. Menschenrechtsfragen wurden auch im Rahmen der
regelmäßigen diplomatischen Kontakte mit Israel sowie in multilateralen Foren aufgeworfen.
Die EU hat ihre Anliegen in einer Reihe von Fragen vorgetragen, insbesondere in Bezug auf die
Rechtsstellung und die wirtschaftlichen und sozialen Rechte von Minderheiten in Israel sowie in
Bezug auf die Diskriminierung von arabischen Israelis, einschließlich der Negev-Beduinen. Hin-
sichtlich des Prawer-Begin-Plans für die Negev-Beduinen, dessen Ziel darin besteht, die Gebietsan-
sprüche der Beduinen zu regeln und ihre Ansiedlung in der Negev-Wüste im Rahmen des Wirt-
schaftsentwicklungsplans der Regierung für dieses Gebiet zu "regulieren", wies die EU insbeson-
dere darauf hin, dass die betroffenen Gemeinschaften gebührend konsultiert werden müssen und
dass Offenheit herrschen muss, was die Prüfung alternativer Pläne betrifft.
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http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Im Unterausschuss für Soziales und Migration äußerte die EU Bedenken hinsichtlich einiger Men-
schenrechtsaspekte der israelischen Einwanderungsgesetzgebung und -politik. In einem strafrechts-
bezogenen Zusatzprotokoll zum Antiinfiltrationsgesetz wurde die Definition der Straftaten, die mit
Inhaftierung geahndet werden können, um Handlungen erweitert. die "die öffentliche Ordnung stö-
ren". Asylbewerber können selbst dann rechtmäßig in Haft genommen werden, wenn nicht genü-
gend Beweise für eine Anklageerhebung vorliegen.
Die EU kann auf eine fruchtbringende Zusammenarbeit mit Israel bei der Bekämpfung von Frem-
denfeindlichkeit, Diskriminierung und Antisemitismus zurückblicken; diese Zusammenarbeit
erfolgt unter anderem im Rahmen von einmal jährlich gemeinsam veranstalteten Seminaren, wie
dies beispielsweise im Dezember 2013 der Fall war. Bestandteil der genannten Veranstaltung waren
unter anderem spezielle Konferenzen zur Bekämpfung von Hasspredigten sowie zur Gewährleis-
tung des Zugangs der Bürger zur Justiz, um für wirksame Wiedergutmachung im Falle rassistisch
motivierter Diskriminierung zu sorgen. Israel gibt weiterhin starke Garantien bezüglich der Wah-
rung der Rechte von Frauen und Kindern und der Rechte der LGBTI-Gemeinschaft und hat
zugleich nützliche Diskussionsbeiträge zu der Frage geleistet, wie innerhalb der EU auf Menschen-
rechtsfragen eingegangen werden kann, die diese Gemeinschaften betreffen.
Die EU hat den Dialog mit Israel über Menschenrechtsfragen und das humanitäre Völkerrecht im
Zusammenhang mit der Besetzung palästinensischer Gebiete durch Israel fortgesetzt. Themen die-
ses Dialogs sind unter anderem konfliktbezogene Gewalt, Internierung von Kindern, Verwaltungs-
haft und Einschränkung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte und der Vereinigungsfreiheit in
Palästina durch Israel.
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Besondere Sorge bereitete der EU im Laufe des Jahres 2013 der fortgesetzte und ausgeweitete Bau
israelischer Siedlungen sowie der Abriss von Häusern im Westjordanland, einschließlich in Ost-
Jerusalem, wodurch die Achtung der Menschenrechte beeinträchtigt wurde. Hierzu wurden mehrere
Erklärungen abgegeben, und die dabei geäußerte Besorgnis wurde in den Schlussfolgerungen des
Rates vom Dezember 2013 bekräftigt. Im Einklang mit dem Standpunkt der EU zur Unrechtmäßig-
keit der israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten hat die Europäische
Kommission im Juni Leitlinien angenommen, um dafür zu sorgen, dass israelische Einrichtungen
und Tätigkeiten in Siedlungen nicht in den Genuss von EU-Programmen kommen. Die EU verur-
teilte ferner die Gewalttaten, die israelische Siedler und in einigen Fällen auch israelische Sicher-
heitskräfte gegen palästinensische Zivilisten verübt haben. Die EU begrüßte zwar, dass in einigen
Fällen Gerichtsverfahren eingeleitet wurden, forderte Israel jedoch auf, die Täter in allen Fällen vor
Gericht zu bringen.
Der Beschluss Israels, die Beziehungen zum Menschenrechtsrat der VN und dem Amt des Hohen
Kommissars für Menschenrechte auszusetzen, war Gegenstand der obengenannten Sitzung der
informellen Arbeitsgruppe, in deren Rahmen die EU Israel zur Wiederaufnahme der vollständigen
Zusammenarbeit aufforderte. Die EU begrüßte den Beschluss Israels, sich an der allgemeinen
regelmäßigen Überprüfung am 29. Oktober zu beteiligen, und die von Israel angekündigte Wieder-
aufnahme der Beziehungen zu den VN-Gremien in Genf.
Im Zeitraum Januar/Oktober 2013 liefen 30 Vorhaben, die durch das EIDHR und die Fazilität zur
Förderung der Zivilgesellschaft im Rahmen der Nachbarschaftspolitik (CSF) unterstützt wurden;
acht dieser Vorhaben wurden im genannten Zeitraum eingeleitet. Diese Vorhaben trugen zu folgen-
den im Aktionsplan genannten Prioritäten bei: Achtung und Förderung der Rechte von Angehörigen
von Minderheiten, Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts sowie Bekämp-
fung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. Der jährliche Aufruf der EU-Dele-
gation zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von EIDHR und CSF erging im März 2013,
und die Evaluierungen wurden im Oktober 2013 abgeschlossen. Mindestens acht Vorhaben wurden
ausgewählt. Im Bereich der Frauenrechte wurde mit der Durchführung von drei neuen EU-finan-
zierten Vorhaben begonnen; diese betrafen die Arbeitsrechte von israelischen Frauen arabischer und
äthiopischer Abstammung, die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltspla-
nung auf kommunaler Ebene und das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen. An dem zuletzt
genannten Vorhaben ist die Kommission für gleiche Beschäftigungschancen beteiligt.
http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
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http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
[Palästina]
Ziel des zwischen der EU und der Palästinensischen Behörde vereinbarten ENP-Aktionsplans, der
2013 angenommen wurde, ist ein palästinensischer Staat, dessen Grundlagen Rechtsstaatlichkeit,
die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte, die weitere Entfaltung der demokratischen
Werte und die Förderung einer lebendigen Zivilgesellschaft sind.22
Die Menschenrechtsstrategie der EU für [Palästina] ist mit dem politischen Gesamtkontext
verknüpft, d.h. mit der fortdauernden Besetzung durch Israel, der anhaltenden internen Spaltung
zwischen Fatah und Hamas und der Wiederaufnahme der Friedensgespräche zwischen Israelis und
Palästinensern im August 2013. Die EU hat betont, dass sie den Prozess voll und ganz unterstützt,
und sie hat erneut ihr Konzept einer Zweistaatenlösung dargelegt, die zu einer Vereinbarung über
alle den endgültigen Status betreffenden Fragen führen würde. Die EU hat jedoch auch das
Geschehen weiter beobachtet und ihre tiefe Besorgnis über störende Entwicklungen vor Ort
geäußert, welche die Verhandlungen unterminieren könnten. Unter anderem kam es zu einem
Anstieg der gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Israelis und Palästinensern im
Westjordanland, bei denen vier Israelis und 27 Palästinenser zu Tode kamen. Ferner äußerte der Rat
der EU in seinen Schlussfolgerungen vom Dezember 2013 tiefe Besorgnis über die rapide
Verschlechterung der humanitären Lage im Gazastreifen. Die fortdauernde interne politische
Spaltung der Palästinenser zwischen Gaza und Westjordanland sowie die Tatsache, dass die EU
keine Beziehungen zu den De-facto-Behörden im Gazastreifen unterhält, waren ausschlaggebend
dafür, dass die EU die signifikanten Menschenrechtsfragen im Gazastreifen nicht wirksam zur
Sprache bringen konnte. Neben der Unterdrückung der Menschenrechte, einschließlich des Rechts
auf freie Meinungsäußerung, sowie der Frauenrechte und der Rechte der Angehörigen von
Minderheiten sind diesbezüglich das sporadische Abfeuern von Raketen auf Israel durch militante
Gazabewohner und die Vergeltungsmaßnahmen in Gestalt israelischer Luftangriffen zu nennen.
Die EU ist bei der Verwirklichung ihrer Menschenrechtsziele vorangekommen; die Grundlage dafür
bildeten ein umfangreiches Programm zur finanziellen Unterstützung der Palästinensischen
Behörde und die Entsendung der Polizeimission für die palästinensischen Gebiete, des Koordinie-
rungsbüros der Europäischen Union für die Unterstützung der palästinensischen Polizei (EUPOL
COPPS) im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Die Rechtsstaatlich-
keit blieb auch 2013 einer der Bereiche, auf den die EU ihre Entwicklungshilfe für die Palästinensi-
sche Behörde konzentriert hat, wohingegen die EUPOL COPPS als Bestandteil ihrer Tätigkeit zur
Förderung der Rechtsstaatlichkeit auch Menschenrechtsschulungen umfasst. Auf diese Weise för-
dert die EU weiterhin den Aufbau einer unabhängigen, unparteiischen und uneingeschränkt
22 http://eeas.europa.eu/enp/pdf/docs/2013_enp_pack/2013_progress_report_palestine_en.pdf.
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http://eeas.europa.eu/enp/pdf/docs/2013_enp_pack/2013_progress_report_palestine_en.pdf
funktionsfähigen Justiz und einen verstärkt rechenschaftspflichtigen Sicherheitsdienst der
Palästinensischen Behörde. Die EU hat zudem weiterhin unparteiische
Menschenrechtsorganisationen und Menschenrechtsverteidiger unterstützt, wobei diese
Unterstützung 2013 insbesondere in einer EU-Präsenz bei ausgewählten Gerichtsverfahren bestand,
entsprechend den Kriterien, die in einer lokal festgelegten in Bezug auf Menschenrechtsverteidiger
zu verfolgenden Strategie vorgegeben sind.
Die fünfte Sitzung des europäisch-[palästinensischen] Unterausschusses für Menschenrechte, ver-
antwortungsvolle Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit fand am 26. November 2013 in Ramallah
statt. Dabei wurden unter anderem folgende Themen behandelt: Versammlungs- und Meinungs-
freiheit, Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen, Haftbedingungen in palästinensischen
Gefängnissen, behauptete und tatsächliche Aufwiegelungen, humanitäres Völkerrecht und internati-
onale Menschenrechtsnormen sowie Entwurf des Strafgesetzbuchs. Die Unabhängige Kommission
für Menschenrechte wirkte als Teil der palästinensischen Delegation an den Arbeiten des Unteraus-
schusses für Menschenrechte mit und lieferte damit ein Beispiel für eine vorbildliche Verfahrens-
weise in der Region.
Die EU hat in diesem Zusammenhang mehrere Fragen aufgeworfen. Hinsichtlich der Grundfreihei-
ten äußerte die EU Besorgnis über Verletzungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit, insbe-
sondere im Bereich der Online- und sozialen Medien.
Die EU würdigte das De-facto-Moratorium der Todesstrafe im Westjordanland und forderte gleich-
zeitig ein De-jure-Moratorium. Sie forderte ferner die rasche Annahme des Entwurfs des Strafge-
setzbuchs, mit der die Todesstrafe abgeschafft würde. In ihren vor Ort abgegebenen Erklärungen
verurteilte die EU konsequent die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe im Gazastreifen.
Was den Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen betrifft, ist die Zahl der Ehrenmorde und der
Gewalttaten gegen Frauen im Allgemeinen besorgniserregend gestiegen. Hinsichtlich des Entwurfs
eines Gesetzes zum Schutz von Familien vor Gewalt äußerte die EU Besorgnis über das Fehlen
einer Bezugnahme auf internationale Standards.
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Hinsichtlich der Haftbedingungen in palästinensischen Gefängnissen begrüßte die EU das im Mai
2013 erlassene Präsidialdekret über das Verbot der Folter. Da jedoch weiterhin Beschwerden über
mutmaßliche Fälle von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behand-
lung durch palästinensische Sicherheitskräfte registriert werden, betonte die EU, dass die einschlä-
gigen Ermittlungen verbessert und die Täter vor Gericht gestellt werden müssen.
Die EU würdigte ferner, dass dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz ein besserer Zugang
zu den Internierungslagern und Gefängnissen gewährt wird.
Die EU begrüßte die angekündigte Ausarbeitung eines Nationalen Aktionsplans für Menschen-
rechte und betonte, dass es wichtig sei, einen menschenrechtsorientierten Ansatz in den Palästinen-
sischen nationalen Entwicklungsplan aufzunehmen.
Die Zusammenarbeit zwischen der EU und Palästina in multilateralen Foren (sowohl in Genf als
auch in New York) ist positiv und konstruktiv.
Das Vertretungsbüro der EU hat eine lokale Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im
Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) und der
Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft veröffentlicht, die speziell an lokale zivilgesellschaftli-
che Organisationen im Westjordanland und im Gazastreifen gerichtet ist. Schwerpunktziele der
Ausschreibung sind der Schutz gefährdeter Gruppen, die Vereinigungs- und Meinungsfreiheit, der
Zugang der Bürger zu Informationen über ihre Rechte, das verantwortungsvolle Regierungshandeln
sowie die zivile Kontrolle.
http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Jordanien
Jordanien war weiterhin von der Syrien-Krise und dem Zustrom syrischer Flüchtlinge betroffen, der
das Bildungssystem, das Gesundheitswesen und den informellen Arbeitsmarkt in Jordanien belas-
tete. 2013 stellte die EU weiterhin in erheblichem Umfang humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe
für Jordanien bereit, um die Flüchtlinge und die sie aufnehmenden Gemeinschaften zu unterstützen.
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http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Die EU und Jordanien führen einen regelmäßigen Dialog über Menschenrechte und Demokratie.
Die achte Sitzung des Unterausschusses für Menschenrechte, Regierungsführung und Demokratie
fand am 9. September 2013 in Brüssel statt. In dieser Sitzung wurden mehrere Kernfragen aufge-
worfen, unter anderem die Reform der wahlrechtlichen Bestimmungen, die Vereinigungs- und Ver-
sammlungsfreiheit, die Medienfreiheit, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit, die Rechte der
Frau, die Todesstrafe sowie die Folter. Bezüglich der Freiheit der Meinungsäußerung wurde weiter-
hin Besorgnis geäußert, vor allem wegen der im Juni erfolgten Umsetzung des Gesetzes über Presse
und Publikationen.
Anlässlich der Parlamentswahlen vom 23. Januar 2013 hat die EU auf Einladung der unabhängigen
jordanischen Wahlkommission eine Wahlbeobachtungsmission (EU EOM) mit über 80 Beobach-
tern zur Beurteilung des gesamten Wahlprozesses entsandt. Gemäß dem Abschlussbericht der EU
EOM wurden die Wahlen in technischer Hinsicht ordnungsgemäß abgewickelt und überwiegend in
transparenter Weise durchgeführt. Das Wahlgesetz weist jedoch mehrere Mängel auf, die den
Schutz allgemein anerkannter Prinzipien, wie etwa der Stimmengleichheit und des allgemeines
Wahlrechts, untergraben.
Die EU widmete einen erheblichen Teil (7 Mio. EUR) ihrer anreizbasierten Mittel (SPRING-Pro-
gramm) der Unterstützung des Wahlprozesses in Jordanien. Folgende drei Komponenten werden
derzeit umgesetzt: 1) Unterstützung der unabhängigen Wahlkommission in Jordanien durch das
UNDP; 2) Schärfung des Bürgerbewusstseins, Förderung aufstrebender politischer Akteure und
Durchführung der Wahlreform sowie 3) Förderung einer professionellen und korrekten Berichter-
stattung der Medien über den Wahlprozess durch die UNESCO.
2013 umfasste das Jahresprogramm des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstru-
ments eine Komponente "Zivilgesellschaft und Medien" (10 Mio. EUR) mit dem Hauptziel, durch
eine verbesserte Teilnahme der Bürger am politischen Leben zur Stärkung der Demokratie in
Jordanien beizutragen und Kapazitäten für einen unabhängigen, qualitätsbasierten Mediensektor
aufzubauen.
Die EU-Delegation in Jordanien hat einen lokalen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im
Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) veröffent-
licht, der speziell an lokale zivilgesellschaftliche Organisationen gerichtet ist und auf die Verhütung
von Folter und sonstigen Formen von Misshandlung sowie auf die Verbesserung der Rechte und
Lebensbedingungen von Kindern abzielt.
http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Libanon
In einem Kontext, der durch die Lähmung der nationalen libanesischen Institutionen und die Aus-
wirkungen der Krise im benachbarten Syrien gekennzeichnet war, hat die EU die Gespräche mit
Libanon im Bereich der Menschenrechte fortgesetzt. Im Rahmen der Europäischen Nachbarschafts-
politik fanden Treffen auf Ebene des Unterausschusses für Menschenrechte, Demokratie und
Regierungsführung sowie auf Ebene des Assoziationsausschusses (zwei Tagungen) statt. Im
Rahmen mehrerer Besuche auf hoher Ebene wurden wichtige Menschenrechtsfragen mit Libanon
erörtert.
Die EU hat wiederholt baldige Präsidentschafts- und Parlamentswahlen gefordert. Im Einklang mit
dem neuen ENP-Aktionsplan EU-Libanon hat die EU auch weiterhin zu einer Wahlreform aufgeru-
fen und dabei insbesondere ein neues Wahlgesetz gefordert, das den Empfehlungen früherer EU-
Wahlbeobachtungsmissionen Rechnung trägt. Die EU hat weiterhin einen zweigleisigen Ansatz
verfolgt, indem sie i) die Regierung bei der Durchführung technischer Reformen unterstützte und ii)
die Zivilgesellschaft ermutigte, sich für bessere wahlrechtliche Bestimmungen einzusetzen, wobei
sich die EU-Wahlhilfe in den vergangenen Jahren auf insgesamt acht Mio. EUR belief.
Hinsichtlich des sehr starken Zustroms syrischer Flüchtlinge hat die EU auch 2013 Libanons Politik
der offenen Tür, die Libanon während des gesamten Jahres aufrecht erhielt, gewürdigt und das Land
in dieser Haltung bestärkt. Libanon gewährte den Flüchtlingen Schutz und Hilfe und wurde dabei
von der EU sowie vor Ort von VN-Organisationen und humanitären Partnern unterstützt. Die Zahl
der aus Syrien Geflüchteten ist 2013 dramatisch gestiegen; während zu Beginn des Jahres erst
180 000 Flüchtlinge registriert waren, belief sich diese Zahl am Jahresende auf über 910 000. Die
EU war weiterhin größter Geldgeber; sie stellte insgesamt 232,8 Mio. EUR bereit, um Libanon bei
der Milderung der Krisenauswirkungen zu helfen 23.
23 http://eeas.europa.eu/enp/pdf/docs/2013_enp_pack/2013_progress_report_lebanon_en.pdf.
10848/14 ds/DK/cat 186
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
http://eeas.europa.eu/enp/pdf/docs/2013_enp_pack/2013_progress_report_lebanon_en.pdf
Im Einklang mit der ersten Priorität des neuen ENP-Aktionsplans hat sich die EU weiterhin im
Justizsektor engagiert. Ihre Anstrengungen waren darauf gerichtet, die Straflosigkeit zu bekämpfen
(d.h. die Nichtsanktionierung begangener Straftaten), die Effizienz und Unabhängigkeit des
Justizsystems zu stärken, die Lage in den Gefängnissen zu verbessern, die Fälle willkürlicher
Verhaftung zu verringern, die Praxis der Folter auszumerzen und die Anrufung von Militärgerichten
einzuschränken. Was die Todesstrafe betrifft, so wurde 2013 die Bewegung für ihre Abschaffung
mit Unterstützung der EU neubelebt; gleichwohl wurden von den Gerichten weiterhin Todesurteile
verhängt.
Wie im neuen ENP-Aktionsplan vorgesehen, waren der Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen
und die Bekämpfung der Diskriminierung auch während des gesamten Jahres 2013 ein vorrangiges
Tätigkeitsfeld der EU. Die EU setzte sich durch Bereitstellung von Finanzhilfe und im Wege des
politischen Dialogs weiterhin dafür ein, die Lebensbedingungen der palästinensischen Flüchtlinge
im Libanon zu verbessern. Ferner setzte sich die EU in zentralen Unterausschuss-Sitzungen weiter-
hin für die Rechte der Frau (u.a. Verhütung häuslicher Gewalt und Recht auf Übertragung der
Staatsangehörigkeit auf die Kinder) und für die Verbesserung der Lage der einheimischen Wander-
arbeiter ein.
Hinsichtlich der Freiheit der Meinungsäußerung hat die EU aktiv mit der Zivilgesellschaft und
Menschenrechtsverteidigern zusammengearbeitet, und sie ist mit den zuständigen Behörden den
bekannt gewordenen Fällen von Einschüchterung nachgegangen. 2013 wurden drei Journalisten mit
dem Samir-Kassir-Preis für Pressefreiheit ausgezeichnet, der von der EU finanziert und seit 2006
jährlich verliehen wird. Die EU erörterte ferner mit Tausenden von Studenten aus Universitäten
aller Landesteile das Thema Menschenrechte und Demokratie; sie führte zu diesem Zweck Podi-
umsveranstaltungen mit Vertretern libanesischer staatlicher Stellen, zivilgesellschaftlichen Organi-
sationen, Wissenschaftlern und EU-Missionsleitern durch.
Die Delegation veröffentlichte im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Men-
schenrechte (EIDHR) eine lokale Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, die hauptsäch-
lich an lokale zivilgesellschaftliche Organisationen gerichtet war. Schwerpunktziele der Aufforde-
rung waren der Schutz gefährdeter Gruppen, das Recht auf faire Gerichtsverfahren, die Verbesse-
rung des Umfelds für rechtebasierte Organisationen sowie Unterstützungsmaßnahmen, um die liba-
nesischen Behörden darin zu bestärken, ihre menschenrechtsspezifischen Verpflichtungen im Rah-
men der ENP und der VN-Instrumente uneingeschränkt zu erfüllen.
http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
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Syrien
Die Menschenrechtskrise in Syrien hat sich 2013 weiter verschlimmert und das Land befindet sich
nun in einem Dauerkonflikt. Im Verlauf des Jahres wurde in den Medien und von Beobachtern,
einschließlich VN-Beobachtern, vielfach über vermehrt auftretende umfangreiche und schwere Ver-
stöße gegen die Menschenrechte berichtet. Hierzu zählen willkürliche Tötungen und Verhaftungen,
Folter, Entführungen und verschiedene Formen der Verfolgung. Die im August 2011 durch eine
Resolution des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen eingesetzte unabhängige
Untersuchungskommission hat in ihren Berichten vom 5. Februar, 4. Juni und 11. September
wiederholt erklärt, dass die umfangreichen Verstöße gegen die Menschenrechte in Syrien mit
Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichzusetzen sind. Sowohl die Zahl der zivilen Todesopfer
als auch die Zahl der willkürlich inhaftierten Personen belaufen sich auf Zehntausende.
Die EU hat stets ihrer äußersten Besorgnis über die Verschlechterung der Lage in Syrien Ausdruck
verliehen. Sie hat in den Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom Februar,
Mai und Oktober 2013 insbesondere auf die weit verbreitete und systematische Verletzung der
Menschenrechte, des humanitären Völkerrechts und der Grundfreiheiten durch die syrischen Be-
hörden hingewiesen. Ausdrückliche Erwähnung fand die steigende Zahl von Angriffen auf religiöse
und ethnische Gemeinschaften; zugleich wurde die Freilassung von zwei entführten Bischöfen der
orthodoxen Kirche gefordert. Am 27. Mai verurteilte der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) insbe-
sondere die von der syrischen Armee und ihren Milizen in Bayda und Baniyas begangenen Massa-
ker, bei denen mehr als 140 Menschen, einschließlich Frauen und Kinder, zu Tode kamen. Auch der
Sprecher der Hohen Vertreterin veröffentlichte eine Erklärung, mit der auf die Massaker reagiert
wurde.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Die EU hat den schrecklichen Angriff mit chemischen Kampfstoffen vom 21. August 2013
geschlossen auf das Schärfste verurteilt. Dieser Angriff stellte einen eklatanten Verstoß gegen das
Völkerrecht dar, der nach dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) ei-
nem Verbrechen gegen die Menschlichkeit und einem Kriegsverbrechen gleichkommt. Die EU
wiederholte ihren festen Standpunkt, dass diese Verbrechen sowie andere Gräueltaten, Menschen-
rechtsverstöße und Übergriffe untersucht werden müssen und dass die Verantwortlichen dafür zur
Rechenschaft gezogen werden müssen. Die EU bekräftigte, dass derartige Verstöße, die mit chemi-
schen oder konventionellen Waffen oder auf andere Weise begangen werden, nicht ungestraft blei-
ben dürfen. Sie erinnerte ferner daran, dass der VN-Sicherheitsrat jederzeit den IStGH mit der Lage
in Syrien befassen kann, wie es die Schweiz in ihrem Schreiben vom 14. Januar 2013 an den
Sicherheitsrat gefordert hatte.
Auf der internationalen Bühne hat die EU auf der 22., 23. und 24. Tagung des Menschenrechtsrats
an der Verabschiedung von vier Resolutionen zur Menschenrechtslage in Syrien mitgewirkt. Sie
spielte eine besonders aktive Rolle bei der Erarbeitung der im März verabschiedeten Resolution, mit
der das Mandat der Untersuchungskommission um ein weiteres Jahr verlängert wurde und
gleichzeitig die Forderung erhoben wurde, der Untersuchungskommission sofortigen und ungehin-
derten Zugang nach Syrien zu gewähren. Der Appell der EU an den VN-Sicherheitsrat, nach den
Angriffen vom 21. August 2013 eindeutig Stellung zu beziehen, fand am 29. September Gehör, als
der Sicherheitsrat eine Resolution zu den syrischen Chemiewaffen verabschiedete, die den Weg zur
Beseitigung dieser Waffen ebnen sollte. In dieser rechtsverbindlichen und durchsetzbaren Resolu-
tion, die von der EU begrüßt wurde, wird Rechenschaftspflicht für den Einsatz solcher Waffen
gefordert und eine energische internationale Reaktion erwogen, falls dieser Forderung nicht ent-
sprochen wird. Die EU hat ferner die Resolution zu Syrien mitgetragen, die im November im Drit-
ten Ausschuss der VN-Generalversammlung verabschiedet wurde. In der Resolution werden die
Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durch die syrischen Behörden
sowie der Einsatz chemischer Waffen mit deutlichen Worten erneut verurteilt; zugleich wird die
Rolle der internationalen Strafjustiz ins Blickfeld gerückt.
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Ferner hat die EU als Reaktion auf die Repression des Regimes gegen das syrische Volk und die
weiteren von allen Konfliktparteien begangenen Gräueltaten eine Reihe von Maßnahmen ergriffen.
Die bilaterale Zusammenarbeit mit der syrischen Regierung ist nun bereits seit 2011 ausgesetzt, und
es wurden zusätzliche Sanktionen gegen das Regime verhängt.
Die Europäische Union war weiterhin der wichtigste Geldgeber für die syrischen Flüchtlinge und
die bedürftigen Personenkreise in Syrien selbst. Die von der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise
geleistete humanitäre und nichthumanitäre Hilfe, die Beiträge aus dem EU-Haushalt und seitens der
Mitgliedstaaten umfasste, erreichte 2013 einen Gesamtbetrag von über zwei Mrd. EUR. Die aus
dem Haushalt der EU für humanitäre Hilfe bereitgestellten Finanzmittel wurden sowohl in Syrien
als auch in den Nachbarländern eingesetzt und insbesondere zur Förderung des Schutzes für Kinder
und Frauen (geschlechtsbezogene Gewalt) im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht und
anderen geltenden internationalen Standards verwendet. Über das EIDHR werden einige Organisa-
tionen der Zivilgesellschaft finanziert, die sich für die Förderung der Menschenrechte und die Stär-
kung der Menschenrechtsverteidiger einsetzen.
http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Tunesien
Bei den Zielen in Bezug auf Menschenrechte und Demokratie, die von der EU im Rahmen der
Beziehungen zu Tunesien verfolgt werden, liegt der Schwerpunkt auf der Bekämpfung von Folter,
der Reform im Justizbereich, der Gewährleistung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, den
Rechten der Frau sowie auf der Abschaffung der Todesstrafe. Diese Themen werden im Rahmen
des politischen Dialogs mit Tunesien fortlaufend angesprochen und bilden einen wichtigen Teil des
2012 vereinbarten Aktionsplans.
Nach der Ermordung der Politiker Chokri Belaïd (im Februar) und Mohamed Brahmi (im Juli) gab
die Hohe Vertreterin zwei Erklärungen ab, in denen sie auf die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit
hinwies. Wie wichtig es ist, die Menschenrechte zu gewährleisten, wurde unter anderem während
der Besuche des Präsidenten des Europäischen Rates (im Januar) und des für Erweiterung und
Nachbarschaftspolitik zuständigen Kommissionsmitglieds (im Juli) hervorgehoben und auf der
Tagung des Assoziationsausschusses im Juni bekräftigt. In seinen Schlussfolgerungen vom Oktober
2013 wies der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) der EU ferner erneut darauf hin, wie wichtig es
ist, die Verfassung fertigzustellen und glaubwürdige und transparente Wahlen vorzubereiten, bei
denen niemand ausgegrenzt wird.
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http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Wann immer die Meinungsfreiheit durch Urteile oder repressive Maßnahmen eingeschränkt wurde,
hat die EU die tunesische Regierung darauf aufmerksam gemacht und die Überarbeitung der – vom
Ben-Ali-Regime geerbten – Gesetze gefordert, die zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ver-
wendet werden können. Ebenso misst die EU den Rechtsvorschriften, mit denen diese Freiheit
gefestigt und garantiert wird, große Bedeutung bei. Im Rahmen ihres regelmäßigen politischen
Dialogs mit der tunesischen Regierung rief die EU wiederholt zur Konsolidierung der Meinungs-
freiheit auf. Ferner finanzierte die EU ein Seminar in Tunesien, das zur Annahme des Code
Déontologique de la Presse Ecrite (Verhaltenskodex für Printmedien) führte. Die EU hat extensiv
für die Verbreitung dieses Kodex geworben und außerdem die Weiterbildung von Journalisten
unterstützt. Was die menschenrechtsspezifischen Tätigkeiten des Dritten Ausschusses der VN-
Generalversammlung betrifft, so führte die EU Gespräche mit der tunesischen Regierung über deren
Prioritäten und geplante Aktivitäten.
Im November wurde eine politische Einigung über die "Mobilitätspartnerschaft" erzielt, die auch
die Förderung der Rechte von Flüchtlingen umfasst. Bei den auf allen Ebenen mit den tunesischen
Behörden geführten Gesprächen wies die EU wiederholt darauf hin, dass es wichtig ist, im Einklang
mit den Genfer Abkommen und der Flüchtlingscharta der Afrikanischen Union einen Rechtsrahmen
für Asylbewerber zu schaffen.
Das Europäische Parlament hat 2013 zwei Entschließungen angenommen. Im Mittelpunkt der
ersten, im Mai angenommenen Entschließung stand die Rückführung von Vermögenswerten an im
Übergang befindliche Länder des Arabischen Frühlings (einschließlich Tunesiens). Die zweite, im
Oktober angenommene Entschließung zielte auf die Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspo-
litik ab, wobei ausdrücklich – für Tunesien – darauf hingewiesen wurde, wie wichtig Meinungsfrei-
heit und Nichtdiskriminierung, die Stärkung der Demokratie durch die Unabhängigkeit der Justiz,
Medienfreiheit und eine angemessene Vorbereitung der nächsten Parlamentswahlen sind.
Bei der Zusammenarbeit kommt Tunesien in den Genuss des Europäischen Nachbarschafts- und
Partnerschaftsinstruments und des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte
(EIDHR).
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Im Rahmen des EIDHR wurde im ersten Halbjahr 2013 ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlä-
gen veröffentlicht, für den ein Budget von 1 Mio. EUR zur Verfügung stand. Ziele des Aufrufs
waren die Förderung der Einbeziehung der Zivilgesellschaft in den Übergang zur Demokratie und
die Förderung der Rechte der Frau in Randgebieten. Schwerpunkte der ausgewählten Vorhaben sind
die inländische Wahlbeobachtung und entsprechende Schulungen sowie Sensibilisierungs-
maßnahmen in Bezug auf Wahlen, politische Debatten und politische Bildung.
Außerdem unterstützt die EU die Präsenz des Europarats in Tunesien und seinen dortigen Dialog
durch das Programm der südlichen Nachbarschaft, das auf die Stärkung demokratischer Reformen
abzielt und mit einem Budget von 4,8 Mio. EUR für den Zeitraum 2012-2014 ausgestattet ist.
Wichtigste Tätigkeitsbereiche sind das Justizwesen, die verantwortungsvolle Staatsführung (mit den
Schwerpunkten Korruptions- und Geldwäschebekämpfung), der Schutz der Menschenrechte und
das gemeinsame Einstehen für demokratische Werte in der Region.
Die Geltungsdauer des Beschlusses 2011/72/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen
bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien wurde im Januar 2013 um
ein weiteres Jahr verlängert.
http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Algerien
Der regelmäßige Dialog mit der algerischen Regierung über die Menschenrechte wurde 2013 fort-
gesetzt; dies erfolgte insbesondere im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und
Algerien. Hautziele der EU sind die Meinungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, die Rechte der
Frau, das Justizwesen, die Abschaffung der Todesstrafe sowie die Beendigung der Praxis des Ver-
schwindenlassens von Personen. In der Sitzung des Unterausschusses für politischen Dialog,
Sicherheit und Menschenrechte im Mai 2013 bekundete die EU unter anderem ihre Besorgnis über
das Vereinigungsgesetz aus dem Jahr 2012, über Gleichstellungsprobleme und über die Umsetzung
der Empfehlungen der Wahlbeobachtungsmission der EU (EU EOM) vom Mai 2012. Außerdem
boten Treffen auf hoher Ebene in Algier, wie etwa anlässlich des Besuchs des Präsidenten der
Kommission (6./7. Juli) und der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu
den Maghreb-Ländern (28.-30. Oktober), Gelegenheit zur Übermittlung wichtiger Botschaften in
Bezug auf die Menschenrechte und die Zivilgesellschaft.
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http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Am Europäischen und Internationalen Tag gegen die Todesstrafe (10. Oktober 2013) organisierte
die EU in Zusammenarbeit mit Italien ein Gespräch am runden Tisch. Ein breiter Konsens
hinsichtlich des seit 1993 geltenden Moratoriums bekräftigte die von der Regierung verfolgte
Politik.
Hinsichtlich der wahlrechtlichen Bestimmungen vertritt die algerische Regierung die Auffassung,
dass 17 von 31 Empfehlungen der EU EOM umgesetzt werden konnten und dass die übrigen Emp-
fehlungen nicht mit dem nationalen Recht oder der Verfassung zu vereinbaren sind. Eine wesentli-
che Empfehlung, die Veröffentlichung des Wahlregisters, ist bislang nicht umgesetzt worden, und
hinsichtlich der Regelungen für die Organisation und Überwachung der Präsidentschaftswahlen im
April 2014 sowie hinsichtlich der Arbeitsweise der dafür zuständigen Kommissionen besteht
weiterhin Unklarheit.
Im November 2013 wurde Algerien ab Januar 2014 für drei Jahre in den VN-Menschenrechtsrat
gewählt. Bezüglich der Folgemaßnahmen zu den Besuchen des VN-Sonderberichterstatters forderte
die EU Algerien auf, die 2011 abgegebenen Empfehlungen des Sonderberichterstatters zum Recht
auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung (insbesondere zu den Regelungen für die
Medien) umzusetzen und Besuche weiterer VN-Sonderberichterstatter zuzulassen (u.a. im Zusam-
menhang mit der Achtung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung und mit der Folter-
Problematik).
2013 hat die EU 1,5 Mio. EUR an bilateraler Hilfe im Rahmen des ENPI für den Bereich Men-
schenrechte und Unterstützung der Zivilgesellschaft bereitgestellt; umgesetzt wurden die Hilfsmaß-
nahmen im Wege spezieller Projekte, einschließlich spezifischer regionaler und themenbezogener
Programme (z.B. des EIDHR), durch nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden sowie im Rah-
men der Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft im Rahmen der Nachbarschaftspolitik. In den
themenbezogenen Programmen des EIDHR und der nichtstaatlichen Akteure werden Gleichstel-
lungsprioritäten systematisch berücksichtigt, und bei einigen Programmen stehen geschlechtsspezi-
fische Gewalt und die Ermächtigung der Frauen im Vordergrund. Während der Vorbereitung eines
neuen einheitlichen Unterstützungsrahmens für den Zeitraum 2014-2017 kamen beide Seiten über-
ein, dass die Justizreform und die stärkere Beteiligung der Bürger zu den drei Prioritäten zählen
werden.
http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
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http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Marokko
Die menschenrechtsspezifischen Tätigkeiten der EU in Marokko waren 2013 auf fünf zentrale
Themen ausgerichtet: Straflosigkeit, Transparenz, Recht auf körperliche und moralische Unver-
sehrtheit und auf Achtung der Würde, Rechte der Frau sowie Rechte des Kindes. 24 Die EU hat ihre
institutionelle Zusammenarbeit verstärkt und ist weiterhin ein zentraler Partner für die Zivilgesell-
schaft, was auch für die Bereiche gilt, in denen die nationalen Behörden derzeit neue politische
Maßnahmen konzipieren, d.h. Rechte von Migranten, Rechte der Frau sowie Justizwesen. Die
Europäische Union hat Marokko mehrmals eindringlich aufgefordert, die Umsetzung der neuen
Verfassung von 2011 voranzubringen, wofür die Verabschiedung von 19 grundlegenden Gesetzen
und weiteren Verordnungen sowie die Stärkung neuer Gremien und Institutionen erforderlich wäre.
Zur Zeit sind 14 grundlegende Gesetze, die zur ordnungsgemäßen Umsetzung der neuen Verfas-
sung erforderlich wären, noch immer nicht fertiggestellt.
Die EU ist im Bereich der Vereinigungsfreiheit und der Meinungsfreiheit tätig geworden, insbeson-
dere im Fall eines Redakteurs der Website Lakome, der aufgrund des Gesetzes zur Terrorismusbe-
kämpfung angeklagt wurde, weil er einen regimekritischen Artikel versandt und darin ein Link zu
einem Video aufgenommen hatte, das Al-Qaida im Islamischen Maghreb zugeschrieben wird. Die
ergriffenen Maßnahmen bestanden in einem informellen Austausch auf hoher Ebene und in
technischen Sitzungen mit Experten für marokkanisches Straf- und Medienrecht.
Bezüglich der Menschenrechte von Migranten haben sich 2013 mehrere Entwicklungen vollzogen.
Im März haben die Missionen der EU in Rabat, das Hohe Flüchtlingskommissariat der VN und die
Internationale Organisation für Migration eine Task Force für Migranten aus Gebieten südlich der
Sahara eingerichtet. Im Wege des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit strebten sie eine
bessere Koordinierung der Maßnahmen vor Ort an; hierzu fanden 2013 drei Treffen statt. Im Juni
wurde eine politische Erklärung zur "Mobilitätspartnerschaft" unterzeichnet, in der betont wurde,
dass die Rechte und die Würde illegaler Migranten anerkannt und geschützt werden müssen. In der
politischen Erklärung werden auch Maßnahmen umrissen, mit denen die EU und die Mitgliedstaa-
ten die marokkanische Regierung bei der Umsetzung ihrer neuen Migrationspolitik unterstützen
sollen. Im Verlauf des Jahres hatte der Leiter der EU-Delegation mehrere Treffen mit Vertretern der
Zivilgesellschaft; anschließend wurden jeweils Medienerklärungen abgegeben, in denen nach-
drücklich darauf hingewiesen wurde, das die Menschenrechte von Migranten bei der Bekämpfung
der illegalen Einwanderung geachtet werden müssen.
24 http://eeas.europa.eu/enp/pdf/docs/2013_enp_pack/2013_progress_report_maroc_fr.pdf.
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http://eeas.europa.eu/enp/pdf/docs/2013_enp_pack/2013_progress_report_maroc_fr.pdf
Die EU hat Marokko ferner aufgefordert, das IAO-Basisübereinkommen Nr. 87 über die Vereini-
gungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts möglichst bald zu ratifizieren.
2013 hat die EU ihre Unterstützung für mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen fortgesetzt,
die schutzbedürftigen Migranten dabei helfen, Zugang zu sozialen Basisdiensten zu erhalten.
Außerdem wurde ein mit 5 Mio. EUR ausgestattetes Programm zur Umsetzung der Bestimmungen
der Mobilitätspartnerschaft gebilligt. Die EU kündigte zudem an, dass aus den Mitteln des Pro-
gramms zur Förderung von Partnerschaft, Reformen und breitenwirksamem Wachstum (SPRING)
ein zusätzlicher Betrag von 6 Mio. EUR zurückbehalten wird, um die marokkanische Regierung
dabei zu unterstützen, ihre politischen Konzepte und rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich
der Asylpolitik und bei der Bekämpfung des Menschenhandels zu verbessern.
Im Juni hat die EU-Delegation an der Nachbesprechung teilgenommen, welche die VN Sonderbe-
richterstatterin über Menschenhandel, Joy Ngozi Ezeilo, einberufen hatte. Im Bereich der Bekämp-
fung des Menschenhandels wurde eine institutionelle Zusammenarbeit eingeleitet; diese erfolgt
vornehmlich im Rahmen der Programme MIEUX ("Migration EU Expertise") und SPRING. Zu den
in diesem Zusammenhang ergriffenen Initiativen gehörten ein im November veranstaltetes Seminar
in Rabat zur Bekämpfung des Menschenhandels (Austausch über internationalen Standards und
Verpflichtungen sowie bewährte Verfahren auf nationaler Ebene) und eine Reihe bilateraler Treffen
im Dezember mit allen Akteuren, die an der Gewährung von Unterstützung für die Opfer von Men-
schenhandel beteiligt sind.
Als Folgemaßnahme zu dem Bericht des VN-Sonderberichterstatters über Folter wurde während
des jährlichen Treffens der EU-Missionsleiter mit Menschenrechtsverteidigern im Juni hauptsäch-
lich das Thema Folter erörtert.
In der im Oktober angenommenen Entschließung des Europäischen Parlaments zur Europäischen
Nachbarschaftspolitik wird Marokko aufgefordert, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern.
Durch ein mit 45 Mio. EUR ausgestattetes EU-Programm wird der Regierungsplan zur Förderung
der Gleichstellung von Frauen und Männern unterstützt; 2013 erfolgte die zweite Auszahlung von
Mitteln im Rahmen dieses Programms. In seiner vorstehend genannten Entschließung nimmt das
Parlament auch die Arbeit des Marokkanischen Nationalrats für Menschenrechte zur Kenntnis und
fordert die personelle und finanzielle Stärkung der Regionalbüros, damit diese ihre Funktionen aus-
üben und weitere Aufgaben übernehmen können.
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2013 hat die EU bei der Unterstützung des institutionellen Menschenrechtssystems, das die intermi-
nisterielle Delegation für Menschenrechte (DIDH), den Nationalen Menschenrechtsrat (CNDH) und
das Amt des Ombudsmanns umfasst, große Fortschritte erzielt. Mit der Umsetzung des bilateralen
Projekts "Förderung und Schutz der Menschenrechte in Marokko", das Ende 2012 unterzeichnet
worden war, wurde die Umstrukturierung und die interne Organisation des CNDH unterstützt. Im
Rahmen dieses Projekts wurde auch eine institutionelle Partnerschaft zugunsten der DIDH einge-
richtet; die diesbezüglichen Tätigkeiten sollen 2014 durchgeführt werden.
Die EU hat ein neues Programm zur Unterstützung der im September veröffentlichten "Nationalen
Charta für die Reform des Rechtsystems" eingeleitet. Es wurde ein erstes Programm für den Kapa-
zitätsaufbau beim marokkanischen Parlament erstellt, das auf den neuen Vorrechten dieser Institu-
tion und auf den Bestimmungen der Verfassung von 2011 aufbaut.
Durch sechs neue EIDHR-Projekte (zusätzlich zu den 15 bereits laufenden Projekten) werden die
Zivilgesellschaft in Bereichen wie bürgerliche Freiheitsrechte und Rechte des Kindes sowie kon-
krete Maßnahmen zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Anerkennung der Tamazight-Sprache
unterstützt. Die Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft, die mit 1,3 Mio. EUR ausgestattet ist
und auf den Kapazitätsaufbau bei marokkanischen zivilgesellschaftlichen Organisationen abzielt,
wurde im Februar 2013 auf den Weg gebracht. Der Dialog mit der Zivilgesellschaft spielte
weiterhin eine wichtige Rolle bei den Tätigkeiten, die mit den neuen verfassungsrechtlichen
Bestimmungen über Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zusammenhängen, und bei der
Erstellung von Kooperationsprogrammen, mit denen beispielsweise die Gleichstellung der
Geschlechter oder die Reform des Justizsystems gefördert werden soll.
http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
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http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Westsahara
Westsahara ist ein zwischen Marokko und der Frente Polisario (Volksfront zur Befreiung von
Westsahara) umstrittenes Gebiet. Westsahara wird von den Vereinten Nationen als ein Gebiet ohne
Selbstregierung betrachtet. Das Mandat der VN-Mission für das Referendum in Westsahara
(MINURSO) wurde bis zum 30. April 2014 verlängert. 2013 hat die EU wiederholt ihrer Besorgnis
über die lange Dauer des Westsahara-Konflikts und dessen Auswirkungen auf Sicherheit, Achtung
der Menschenrechte und Zusammenarbeit in der Region Ausdruck verliehen.
Die EU hat in den Sitzungen der aufgrund des Assoziierungsabkommens EU-Marokko eingerich-
teten gemeinsamen Gremien kritische Fragen aufgeworfen. Sie rief alle Parteien dazu auf, keine
Gewalt mehr auszuüben und die Menschenrechte zu achten: So hat sie beispielsweise am 16. Januar
2013 ihre Besorgnis über die Lage der 24 in Salé inhaftierten saharauischen Aktivisten geäußert,
gegen die im Zusammenhang mit den Vorfällen in Laayoune vom 8./9. November 2010 Anklage
erhoben worden war. Die EU hat das Gerichtsverfahren, das im Februar 2013 mit der Verhängung
schwerer Strafen abgeschlossen wurde, aufmerksam verfolgt. Sie hat auch die Resolution 2099
(2013) des VN-Sicherheitsrats konsequent unterstützt, in der betont wird, "wie wichtig es ist, die
Menschenrechtssituation in Westsahara und in den Lagern von Tindouf zu verbessern", und sie
begrüßte die Verstärkung der in Dakhla und Laayoune tätigen Kommissionen des Nationalen Men-
schenrechtsrats.
Auf Wunsch des Vorsitzenden des Ausschusses des Europäischen Parlaments für auswärtige Ange-
legenheiten legte der EAD am 12. März 2013 einen Bericht über den Gdeim-Izik-Prozess vor. Im
September 2013 nahm das Parlament den Tannock-Bericht über die Menschenrechtslage in der
Sahelzone an. Der Bericht, in dem sich das Europäische Parlament zum ersten Mal mit dieser Prob-
lematik befasst hatte, wurde wegen der Herangehensweise an das heikle Thema quer durch alle
politischen Lager begrüßt.
Die EU hat ein bilaterales Kooperationsprogramm zum Thema "Schutz und Förderung der Men-
schenrechte in Marokko" unterzeichnet, das mit 2,9 Mio. EUR ausgestattet ist. In den kommenden
drei Jahren wird dieses Programm insbesondere die institutionellen Kapazitäten des Nationalen
Menschenrechtsrats (CNDH) und seiner regionalen Kommissionen stärken, darunter auch die in
Dakhla und Laayoune tätigen Kommissionen. Der CNDH wird im Hinblick auf seine Fachkompe-
tenz und seine Fähigkeit zur Beobachtung der Menschenrechtslage gestärkt. Weitere Projekte wer-
den in Westsahara nicht finanziert.
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Libyen
Nach der Revolution von 2011 war der politische Übergang in Libyen auch im Jahr 2013 mit
erheblichen Herausforderungen konfrontiert. Die schlechtere Sicherheitslage und die größere politi-
sche Instabilität haben sich auf die Menschenrechtslage ausgewirkt, und so wurde 2013 über zahl-
reiche Menschenrechtsverletzungen berichtet. Die politischen Morde erreichten 2013 vor allem im
Osten einen Höchststand. Libysche Strafverfolgungsbeamte haben zu beinahe keinem dieser Ver-
brechen Ermittlungen aufgenommen, und die Verantwortlichen wurden selten vor Gericht gestellt.
Nach den gewalttätigen Vorfällen vom Juli in Benghazi – darunter auch die Ermordung eines politi-
schen Aktivisten – rief die Hohe Vertreterin die Regierung dazu auf, die für die Gewalt gegen die
libysche Bevölkerung Verantwortlichen für ihre Verbrechen vor Gericht zur Verantwortung zu zie-
hen. Am 15. November reagierte die Hohe Vertreterin dann auf die ersten Berichte über die Ereig-
nisse in Tripoli, bei denen demonstrierende Zivilpersonen vom Militär heftig beschossen und über
40 Personen getötet worden waren. Sie bedauerte die Todesfälle, zu denen es bei einer friedlichen
Demonstration gekommen war, und betonte, dass alle Parteien Grundwerte wie die Meinungs- und
Versammlungsfreiheit, die auch Anlass für die Revolution vom 17. Februar waren, achten müssen.
Am 18. November nahm der Rat Schlussfolgerungen zu Libyen an. Die EU forderte die libyschen
Behörden auf, Berichten über Menschenrechtsverletzungen, einschließlich gegen Migranten, nach-
zugehen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Sie würdigte zwar die beträchtlichen Fort-
schritte in dieser Frage, forderte die libysche Regierung aber auf, alle Haftanstalten nun endgültig
unter ihre vollständige Kontrolle zu bringen.
Im Hinblick auf die Lage von Migranten hat die EU nach den tragischen Ereignissen im Mittelmeer
(beispielsweise am 3. Oktober in Lampedusa) ihr Bedauern über die Todesfälle zum Ausdruck
gebracht und bekräftigt, dass sichere und stabile Grenzen für gut gesteuerte Migrationsströme und
für den Schutz der Grundrechte von Migranten von grundlegender Bedeutung sind. Darüber hinaus
erklärte sie ihre Entschlossenheit, die Zusammenarbeit mit Libyen und die Unterstützung der liby-
schen Regierung zu intensivieren, um Libyens Kapazitäten zur Sicherung all seiner Grenzen, zur
Bekämpfung des Menschenschmuggels, des Menschenhandels und des illegalen Schmuggels von
Waren und Waffen sowie zur Terrorismusbekämpfung zu verbessern. Die EU rief die libysche Füh-
rung außerdem dazu auf, weiterhin gemäß der Resolution 1970 (2011) des Sicherheitsrats der Ver-
einten Nationen, in der dieser die Situation in Libyen an den Internationalen Strafgerichtshof über-
wiesen hat, mit dem Strafgerichtshof zu kooperieren.
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Die Sonderberichterstatterin für Libyen des Europäischen Parlaments stattete dem Land 2013 mehr-
fach einen Besuch ab und übermittelte der Regierung und anderen Akteuren wichtige Botschaften.
Dabei wies sie darauf hin, dass die Rechtsstaatlichkeit eingehalten und die Menschenrechte und
Grundfreiheiten, insbesondere von gefährdeten Gruppen, geachtet werden müssen, wobei sie
besonders die Internierung von Migranten in Auffangzentren erwähnte.
Nachdem im März in Benghazi zwei wegen des Vorwurfs des Proselytismus Inhaftierte verstorben
waren, gab die EU-Delegation vor Ort eine Erklärung heraus, worin sie ihre Besorgnis über die
fortdauernde Inhaftierung und Behandlung von aufgrund ähnlicher Vorwürfe festgesetzten Perso-
nen zum Ausdruck brachte. Die EU-Delegation betonte, dass die Religions- und Weltanschauungs-
freiheit ein universelles Menschenrecht ist, das überall und für jedermann zu schützen ist.
2013 hat die EU weiterhin verschiedene Programme zu den Themen Menschenrechte und Rechts-
staatlichkeit umgesetzt. Beim Programm für Sicherheit und Unterstützung der Justiz lag der
Schwerpunkt auf der Polizeireform. Dabei besteht das Ziel in der Stärkung des Demokratisierungs-
prozesses der internen Sicherheits- und Justizorgane im Einklang mit den Bedürfnissen der Bevöl-
kerung und gemäß den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit. Zum Thema Migration werden derzeit
mehrere Programme zum Kapazitätsaufbau für eine ordnungsgemäße Steuerung einer gemischten
Migration in Libyen umgesetzt. Die EU setzte auch Programme für den Schutz gefährdeter Gruppen
vor Menschenrechtsverletzungen fort, insbesondere zugunsten von Inhaftierten, Opfern von Folter
oder erzwungenem Verschwinden, Menschen mit Behinderungen und Binnenvertriebenen. Mit
anderen Projekten wurden der Schutz und die Förderung der Informationsfreiheit angegangen.
Programme für den Aussöhnungsprozess und den Übergang zur Demokratie trugen ebenfalls zur
Förderung der Menschenrechte in diesem Zeitraum bei.
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Im November bewilligte die Europäische Kommission ein zusätzliches mit 5 Mio. EUR ausgestat-
tetes Programm für den Schutz gefährdeter Personen in Libyen. Mit der ersten Komponente des
Programms wird für eine bessere Behandlung von Inhaftierten, einschließlich der Achtung ihrer
justiziellen Grundrechte, im Einklang mit international anerkannten Standards Sorge getragen. Die
zweite Komponente stellt darauf ab, schutzbedürftigen und gefährdeten Bevölkerungsgruppen, ein-
schließlich ökonomisch und sozial benachteiligter Personen, Binnenvertriebener und Minderheiten,
Unterstützung zu gewähren (psychosoziale Rehabilitation, kommunale psychische Gesundheits-
dienste und sozioökonomische Integration).
Im Mai entsandte die EU im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik eine
zivile Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes nach Libyen (EUBAM). Damit sollen die
Managementkapazitäten der libyschen Behörden im Bereich der Migration (kurzfristige Sicherung
der Land-, See- und Luftgrenzen und mittel- bis langfristige Entwicklung einer integrierten Grenz-
managementstrategie) verstärkt werden. EUBAM trägt mit ihrer Tätigkeit zur guten Regierungsfüh-
rung in Libyen bei, so dass Migranten unter voller Achtung ihrer Grundrechte und im Einklang mit
internationalen Standards behandelt werden.
http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm (en)
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IV Russland und Zentralasien
Russland
Die Einhaltung der mit den Vereinten Nationen, der OSZE und dem Europarat eingegangenen Ver-
pflichtungen Russlands bleibt die Bezugsgröße, an der die Europäische Union ihre Vorgehensweise
im Hinblick auf die Menschenrechte in Russland ausrichtet. Die Prioritäten dabei sind eine funktio-
nierende Zivilgesellschaft, freie und unabhängige Medien, solide Maßnahmen zur Bekämpfung von
Diskriminierung sowie die Achtung der demokratischen Werte und die Rechtsstaatlichkeit.
Die Menschenrechte sind daher nach wie vor ein wesentliches Element des politischen Dialogs zwi-
schen der EU und Russland und wurden auf allen Ebenen der Beziehung erörtert, auch auf dem
Gipfeltreffen EU-Russland, das im Juni in Jekatarinburg stattfand. Die beiden Runden der halbjähr-
lich stattfindenden Menschenrechtskonsultationen wurden im Mai und im November 2013 in
Brüssel veranstaltet, da Russland nicht damit einverstanden war, sie in der Russischen Föderation
abzuhalten. Die EU drängte Russland weiter dazu, diese Konsultationen zu verbessern und deren
Modalitäten zu überprüfen. Am Rande der Menschenrechtskonsultationen im Mai fand auf Initia-
tive des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte Stavros Lambrinidis zum ersten Mal ein
Seminar über die Universalität der Menschenrechte statt. Die EU nutzte die Gelegenheit, um nach
spezifischen Einzelfällen zu fragen. Gemäß der etablierten Praxis traf sich die EU vor jeder Kon-
sultationsrunde in Brüssel, Moskau und Nischni Nowgorod mit russischen und europäischen Orga-
nisationen der Zivilgesellschaft. Die EU setzte ihre Unterstützung für das Forum der Zivilgesell-
schaft EU-Russland fort und nahm im Oktober an deren vierter Generalversammlung in Den Haag
teil.
Der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte Stavros Lambrinidis stattete Russland Ende Okto-
ber 2013 seinen zweiten Besuch ab. Die wichtigsten Ziele dieser Reise bestanden darin, umfangrei-
che Kontakte zu Akteuren der Zivilgesellschaft zu knüpfen, ein starkes und sichtbares Zeichen für
die Präsenz und die Unterstützung der EU zu geben und mit den mit Menschenrechten befassten
russischen Institutionen und Mechanismen zusammenzuarbeiten. Der Sonderbeauftragte traf sich
mit einer Reihe von zivilgesellschaftlichen Organisationen und u. a. mit dem Vorsitzenden des Prä-
sidentenbeirats für Zivilgesellschaft und Menschenrechte, Russlands Bürgerbeauftragten und dem
Präsidenten des Moskauer Stadtgerichts.
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2013 begann Russland mit der Umsetzung seiner geänderten Rechtsvorschriften zu Nichtregie-
rungsorganisationen, dem sogenannten "Gesetz über ausländische Agenten". Seit März 2013 wur-
den Hunderte von Organisationen überprüft. Dutzende von Nichtregierungsorganisationen waren
von verwaltungs- und zivilrechtlichen Verfahren betroffen oder erhielten Bescheide und Warnun-
gen wegen eines Verstoßes. Über diese Entwicklungen war die EU besonders besorgt und reagierte
öffentlich gegen die Gerichtsverfahren, mit denen mehrere Nichtregierungsorganisationen gezwun-
gen werden sollten, sich als "ausländische Agenten" registrieren zu lassen, sowie gegen den erhöh-
ten Druck gegenüber anderen. In diesem Zusammenhang setzte die EU die finanzielle
Unterstützung für die russische Zivilgesellschaft und für das Forum der Zivilgesellschaft EU-
Russland insbesondere über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (mit
3 Mio. EUR) und das Programm für nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden (mit 2 Mio. EUR)
fort.
Im Juni wurden auf föderaler Ebene zwei neue Gesetze verabschiedet – eines über Blasphemie und
eines zum "Schutz von Kindern vor für ihre Gesundheit und Entwicklung schädlichen Informatio-
nen" –, die die Versammlungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung noch weiter ein-
schränken könnten. Die EU erklärte öffentlich ihre Ablehnung dieses Gesetzes, das zur Stigmatisie-
rung von LGBTI-Gruppen und -Personen und zu diskriminierenden Praktiken und Äußerungen
gegen sie beigetragen hat.
In Russland kam eine zunehmend nationalistische und fremdenfeindliche Stimmung auf, die durch
den populistischen politischen Diskurs noch geschürt wurde. Die EU verfolgte die ethnischen
Unruhen vom 12./13. Oktober 2013 in Moskau und beobachtete die Entwicklungen in diesem
Bereich sehr aufmerksam, darunter die Festnahme und Inhaftierung mehrerer Hundert Migranten
wegen des mutmaßlichen Verstoßes gegen die Einwanderungsgesetze sowie Berichte über Hassver-
brechen gegen sie. Beschwerden über die Ausbeutung von Wanderarbeitnehmern, die an den Bau-
arbeiten für die Olympischen Spiele in Sotschi beteiligt waren, geben weiterhin Anlass zur Sorge.
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Der verfrühte Abschluss der Ermittlungen wegen des Todes von Sergei Magnitski im März – trotz
zweier unabhängiger Untersuchungen, die ergaben, dass er inhumanen Bedingungen, vorsätzlicher
Vernachlässigung und Folter ausgesetzt war –, war für die EU ein weiterer Anlass zur Sorge in
Bezug auf die Ordnungsmäßigkeit der Gerichtsverfahren in der Russischen Föderation. Bedauerli-
cherweise wurde Sergei Magnitski posthum im Juli 2013 aufgrund unfairer Verfahren und nicht
stichhaltiger Beweise der Steuervermeidung für schuldig gesprochen. Ein Schreiben von Präsident
Van Rompuy, das dieser im April 2013 an seinen damaligen Amtskollegen Präsident Medwedjew
sandte und in dem er die Besorgnis der EU zum Ausdruck brachte und um einen glaubwürdigen und
gründlichen Abschluss des Falles ersuchte, blieb unbeantwortet.
Oppositionelle wie Alexei Nawalny wurden 2013 weiterhin verfolgt, auch durch Festnahmen und
Gerichtsverfahren. Alexei Nawalny wurde im Juli wegen Untreue, die nach Ansicht der EU wäh-
rend seines Verfahrens nicht nachgewiesen werden konnte, zu einer fünfjährigen Haftstrafe verur-
teilt, die später zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Lage der Angeklagten in den Verfahren
wegen der Proteste auf dem Bolotnaja-Platz, insbesondere von Michail Kossenko, fand die Beach-
tung der EU, die Beobachter zu den Gerichtsverfahren entsandte, und brachte die schwierigen
Bedingungen der Untersuchungshaft sowie die unausgewogene Durchführung dieser Verfahren
durch die russischen Behörden an die Öffentlichkeit. Die EU ersuchte um eine systematische
Verbesserung der Haftbedingungen in der Russischen Föderation, die in dem offenen Brief von
Nadeschda Tolokonnikowa über ihre eigenen Haftbedingungen angeprangert worden waren, und
forderte Russland auf, seine Haftanstalten und -verfahren an seine völkerrechtlichen Verpflichtun-
gen anzupassen.
Die EU begrüßte die Begnadigung von Michail Chodorkowski und dessen Entlassung aus der Haft.
Sie begrüßte auch das Amnestiegesetz vom 20. Dezember anlässlich des 20. Jahrestages der russi-
schen Verfassung, das die Freilassung einiger wegen der Demonstrationen auf dem Bolotnaja-Platz
Angeklagter ermöglichte (die meisten von ihnen befanden sich seit mehr als einem Jahr in Untersu-
chungshaft); sie begrüßte ferner die Freilassung der Mitglieder von "Pussy Riot" und die Einstel-
lung des Verfahrens gegen die "Arctic Sunrise" zusammen mit der Freilassung der Greenpeace-
Aktivisten. Die EU betonte jedoch, dass zuallererst systematische Änderungen vorgenommen wer-
den müssten, und ersuchte Russland, seine Reformen zur Schaffung eines transparenten, unabhän-
gigen und verlässlichen Justizsystems weiterzuverfolgen und seine Verpflichtungen zu Menschen-
rechten, Rechtsstaatlichkeit und Nichtdiskriminierung zu erfüllen. Im Nordkaukasus wurden wei-
terhin die meisten der Menschenrechtsverletzungen in Russland begangen, darunter mutmaßlich
Folter und andere Misshandlungen wie erzwungenes Verschwinden und außergerichtliche
Tötungen.
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In internationalen Menschenrechtsforen, insbesondere dem Europarat, der OSZE sowie der Gene-
ralversammlung und dem Menschenrechtsrat (in den Russland wiedergewählt worden war) der
Vereinten Nationen suchten die EU und Russland weiterhin nach einer gemeinsamen Basis für
besorgniserregende Menschenrechtsfragen. Die EU ermutigte Russland auch zur Umsetzung aller
einschlägigen Empfehlungen, die es während seiner Teilnahme an der allgemeinen regelmäßigen
Überprüfung im April 2013 erhielt.
Im Rahmen des Dialogs EU-Russland über Visumfragen wurden die Arbeiten intensiv fortgesetzt,
der Austausch von Expertenmissionen wurde abgeschlossen und im Dezember 2013 veröffentlichte
die Europäische Kommission ihren ersten Fortschrittsbericht über die Umsetzung durch Russland
der gemeinsamen Maßnahmen im Hinblick auf visumfreie Kurzaufenthalte. In diesem Kontext
wurden Fragen wie Menschenhandel, Antidiskriminierungsmaßnahmen und Achtung der Men-
schenrechte im Zusammenhang mit der Freizügigkeit erörtert.
Das Europäische Parlament widmete der Menschenrechtslage in Russland weiterhin sehr große
Aufmerksamkeit. Im Juni nahm es eine Entschließung zur Rechtsstaatlichkeit in Russland an. Die
Hohe Vertreterin erläuterte dem Parlament regelmäßig den Standpunkt der EU Russland.
Zentralasien (Region)
2013 war das sechste Jahr der EU-Strategie für eine neue Partnerschaft mit Zentralasien. Diese
Strategie ist das wichtigste Instrument der EU für die Förderung der Menschenrechte, der demokra-
tischen Reformen und der Entwicklung der Zivilgesellschaft in den zentralasiatischen Ländern. Die
EU setzte ihre strukturierten Menschenrechtsdialoge und die begleitenden Seminare für die Zivil-
gesellschaft mit jedem der fünf zentralasiatischen Länder – Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan,
Turkmenistan und Usbekistan – fort.
Als fester Bestandteil der Strategie wurde im Juni in Brüssel der erste Sicherheitsdialog auf hoher
Ebene zwischen der EU und Zentralasien aufgenommen. Das Thema Menschenrechte gehört als
solches zwar nicht zum Dialog, die Beratungen über Terrorismusbekämpfung, Völkerrecht und
andere sicherheitsrelevante Themen betrafen jedoch auch ein Menschenrechtskonzept.
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Im Rahmen der Rechtsstaatlichkeitsinitiative der EU für Zentralasien, in der die Förderung und der
Schutz der Menschenrechte direkt behandelt werden, hat die EU eine Reihe von Seminaren und
Schulungen zu Themen veranstaltet, die für alle zentralasiatischen Länder Vorrang genießen:
Zugang zur Justiz, Grundsätze eines fairen Gerichtsverfahrens, Unabhängigkeit der Justiz, Ent-
wicklung der Rechtsberufe im Justizwesen und Ausbildung von Richtern. Im April wurde auf hoher
Ebene ein regionales Seminar über das Recht auf ein faires Verfahren in der kirgisischen Hauptstadt
Bischkek veranstaltet. Im Juni reiste eine Expertengruppe aus den zentralasiatischen Ländern nach
Deutschland und Frankreich, um sich mit dem jeweiligen Verwaltungsrecht und den bewährten
Verfahren vertraut zu machen. In Deutschland besuchte die Gruppe das Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe und das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in
Heidelberg; in Frankreich besuchte sie in Straßburg die Venedig-Kommission des Europarates, den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und die Ecole Nationale d'Administration.
Wenn die Sonderbeauftragte der EU für Zentralasien, Patricia Flor, die Region besuchte, plante sie
jedes Mal auch Treffen mit Vertretern der Zivilgesellschaft ein; dasselbe taten andere hochrangige
Beamte des EAD.
Kasachstan
2013 hat die EU das Thema Menschenrechte konsequent und auf allen Ebenen ihres politischen
Dialogs mit Kasachstan angesprochen. Im Laufe des Menschenrechtsdialogs, der im November in
der Hauptstadt Astana stattfand, hat die EU ihre Besorgnis über die Meinungsfreiheit, die Religi-
ons- und Weltanschauungsfreiheit und die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit geäußert. Bei
seinem Besuch in Kasachstan Anfang Juni ermutigte der Präsident der Europäischen Kommission,
José Manuel Barroso, die kasachische Regierung zu Reformen und Modernisierung und traf sich
mit zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Die EU verfolgte aufmerksam eine Reihe von Einzelfällen und forderte Kasachstan sowohl formell
als auch informell zur Einhaltung seiner internationalen Verpflichtungen auf. Sie entsandte
Beobachter zu mehreren Gerichtsverfahren, u. a. zu den Berufungsverfahren gegen die Menschen-
rechtsaktivisten Wladimir Kozlow, Wadim Kuramschin und Rosa Tuletajewa vor dem Obersten
Gericht.
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An dem regelmäßig von der EU veranstalteten Seminar für die Zivilgesellschaft, das im November
in Astana stattfand, nahmen die unterschiedlichsten Aktivisten der Zivilgesellschaft und Vertreter
offizieller Einrichtungen teil. 2013 war das Thema die "Verbesserung der Wirksamkeit des Men-
schenrechtsdialogs in Kasachstan auf nationaler und lokaler Ebene". Das Seminar endete mit eini-
gen spezifischen Empfehlungen für die kasachische Regierung, die EU und die zivilgesellschaftli-
chen Organisationen.
Die EU förderte die Menschenrechte aktiv mittels einiger über das Europäische Instrument für
Demokratie und Menschenrechte finanzierter Projekte, mit denen eine Vielzahl von Themen ange-
gangen wird, u. a. Zugang zu öffentlichen Informationen, Fähigkeit der Zivilgesellschaft zur Ver-
teidigung der Menschenrechte, Förderung der Menschenrechtsbildung, Umsetzung des kasachi-
schen Menschenrechtsaktionsplan, Hilfe für Opfer von Menschenhandel, Bekämpfung von Gewalt
gegen Kinder in geschlossenen Einrichtungen, Zugang zur Justiz für benachteiligte Gruppen und
Abschaffung der Todesstrafe. Kasachstan werden hierfür jährlich 600 000 EUR zugewiesen.
Kirgisische Republik
Auch 2013 förderte die EU weiter den demokratischen Wandel in Kirgisistan, die Aussöhnung zwi-
schen den unterschiedlichen Ethnien, die Rechtsstaatlichkeit und ein verantwortliches Regierungs-
handeln. Die Menschenrechte standen im Mittelpunkt des Dialogs und der Zusammenarbeit zwi-
schen der EU und Kirgisistan, sowohl im Rahmen der EU-Strategie für Zentralasien als auch im
Rahmen des bilateralen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens.
Die EU forderte Kirgisistan auf, seine Anstrengungen zur Beseitigung von Folter und Misshandlun-
gen von Häftlingen zu verstärken, und verwies dabei auf die Empfehlungen des VN-Ausschusses
gegen Folter, die dieser nach der Vorlage des zweiten regelmäßigen Berichts von Kirgisistan im
November ausgesprochen hatte. Die Rechte ethnischer Minderheiten wurden in bilateralen Gesprä-
chen auf allen Ebenen erörtert. Die EU begrüßte, dass Kirgisistan im April eine Strategie für die
nationale Einheit und interethnische Beziehungen angenommen hat, und forderte die Regierung auf,
praktische Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie folgen zu lassen. Sie brachte weiterhin Fragen
in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit, die Rechtspflege und faire Verfahren zur Sprache und ersuchte
um eine ordnungsgemäße Untersuchung im Rahmen der mit den Ereignissen vom Juni 2000
zusammenhängenden Verfahren. Im Oktober gab die EU-Delegation in der Hauptstadt Bischkek
eine Erklärung zum Fall des Menschenrechtsaktivisten Asimschan Askarow heraus, der behauptet,
während seiner Haft gefoltert worden zu sein. In der Erklärung bedauerte die EU die Entscheidung
des Obersten Gerichts, keine Untersuchung anzuordnen, und ersuchte um eine erneute Prüfung des
Falles.
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Die EU hat die lebendige Zivilgesellschaft Kirgisistans über eine Reihe thematischer Programme
wie dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte, Nichtstaatliche Akteure
und lokale Behörden im Entwicklungsprozess und dem Instrument für Stabilität (IfS) unterstützt.
Sämtliche im Rahmen des IfS finanzierten Projekte haben eine Menschenrechtskomponente. Eines
hiervon ist das Projekt für Konfliktentschärfung und Friedenskonsolidierung, das von einem Kon-
sortium aus 16 internationalen und lokalen NRO durchgeführt wird. Das Forum der Zivilgesell-
schaft, das im September mit Hilfe von EU-Mitteln stattfand, befasste sich schwerpunktmäßig mit
Methoden zur Einhaltung des Rechts auf ein faires Verfahren. Mit Menschenrechtsprojekten wur-
den Minderjährige, Frauen und ältere Menschen in Haft sowie entlassene Straftäter unterstützt. In
der nationalen Strategie für nachhaltige Entwicklung 2013-2017 wird der Schwerpunkt auf die
Rechtsstaatlichkeit gelegt. Bei dem Besuch von Präsident Atambajew in Brüssel im September
wurde ein Rahmenabkommen für ein neues Programm zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit unter-
zeichnet. Mit dem Abkommen sollen die Reformen im Justizwesen und Kontrollmechanismen ver-
stärkt werden. Das Programm wird mit insgesamt 13,5 Mio. EUR ausgestattet.
Tadschikistan
2013 bestanden die Prioritäten der EU für Tadschikistan in der Förderung freier und fairer Wahlen,
der Verteidigung der Meinungs- und Pressefreiheit, der Förderung sozialer Gerechtigkeit, der Ein-
dämmung der Radikalisierung von Jugendlichen, dem Schutz der Rechte von Wanderarbeitnehmern
und der Förderung der Weiterentwicklung der Zivilgesellschaft. Diese Fragen wurden alle bei dem
jährlichen Menschenrechtsdialog mit Tadschikistan angesprochen, der im März in der Hauptstadt
Duschanbe abgehalten wurde.
Die EU verfolgte aufmerksam die Menschenrechtslage in Tadschikistan, insbesondere während der
Präsidentschaftswahlen, die im November stattfanden. Eine Delegation des Europäischen Parla-
ments nahm an einer gemeinsamen Wahlbeobachtungsmission mit der OSZE teil.
Als Präsident Rachmon im April Brüssel besuchte, brachte die EU ihre Besorgnis angesichts der
Presse- und Vereinigungsfreiheit zum Ausdruck. Bei ihren politischen Kontakten mit Tadschikistan
forderte die EU die tadschikischen Behörden wiederholt auf, freie und faire Wahlen abzuhalten und
mehr für die Garantie der Presse- und Meinungsfreiheit zu tun. Das Thema Menschenrechte wurde
außerdem im Oktober beim Kooperationsrat EU-Tadschikistan und im November mit dem tadschi-
kischen Außenminister am Rande des Ministertreffens EU-Zentralasien erörtert.
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Nach den Präsidentschaftswahlen forderte die Hohe Vertreterin der EU, Catherine Ashton, die Re-
gierung auf, die von der OSZE festgestellten Einschränkungen und Unregelmäßigkeiten zu beseiti-
gen, und bekräftigte die Bereitschaft der EU, Tadschikistan bei seinen Anstrengungen zu helfen,
den Wahlprozess in Einklang mit den OSZE-Verpflichtungen und anderen internationalen Stan-
dards zu bringen.
Die EU hat sich aktiv für die Zivilgesellschaft eingesetzt und eine Reihe von Maßnahmen für die
Rechte des Kindes, die Rechte von Wanderarbeitnehmer, die Abschaffung der Todesstrafe und die
Stärkung der Zivilgesellschaft organisiert. In Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisa-
tionen finanzierte sie eine Reihe von Projekten für die Verbesserung der Qualität von Sozialdienst-
leistungen für illegale Wanderarbeitnehmer und Opfer von Menschenhandel und für einen besseren
Zugang zu diesen Leistungen.
Das im September von der EU und Tadschikistan gemeinsam veranstaltete Seminar für die Zivilge-
sellschaft wurde von mehr als 60 Teilnehmern besucht. Vertreter von lokalen zivilgesellschaftlichen
Organisationen trafen mit Vertretern von Regierungsstellen und internationalen Experten zusam-
men, um über die Zusammenarbeit von nationalen Menschenrechtseinrichtungen und Zivilgesell-
schaft zu beraten. Aus dem Seminar ging eine Reihe von Empfehlungen hervor, in denen zur Ver-
besserung der Zusammenarbeit zwischen der tadschikischen Zivilgesellschaft und dem nationalen
Menschenrechtsbeauftragten aufgefordert wurde. Hierüber wird bei der nächsten Runde des Men-
schenrechtsdialogs EU-Tadschikistan 2014 weiter beraten.
Als Reaktion auf die Ereignisse in der Stadt Khorog im Jahr 2012 nahm die EU ein Programm an,
mit dem die Lage stabilisiert und der lokalen Bevölkerung bei der Wiederaufnahme ihrer wirt-
schaftlichen und sozialen Tätigkeiten geholfen werden soll.
Tadschikistan beteiligte sich aktiv an dem regionalen Seminar über das Recht auf ein faires Verfah-
ren, das im April in Bischkek (Kirgisistan) stattfand, sowie an anderen regionalen Maßnahmen, die
im Rahmen der Rechtsstaatlichkeitsinitiative der EU für Zentralasien organisiert wurden.
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Turkmenistan
Die fünfte Runde des Menschenrechtsdialogs EU-Turkmenistan fand im Mai 2013 in der Haupt-
stadt Aschgabat statt. Während des Treffens hat die EU ihre Besorgnis hinsichtlich der strengen
Einschränkungen der Meinungs-, der Bewegungs- und der Vereinigungsfreiheit zur Sprache
gebracht. Die EU ermutigte die turkmenischen Behörden, die Ausbildung für Bedienstete in Justiz
und Polizei zu verbessern, um eine ordnungsgemäße Durchsetzung des Rechts zu gewährleisten.
Sie leistete einen Beitrag in Höhe von 2,2 Mio. EUR für ein Programm, mit dem die Kapazitäten
Turkmenistans zum Schutze der Menschenrechte gestärkt werden sollen. Das Programm wird
gemeinsam mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) und dem Amt des
Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) durchgeführt. Mit dem
Programm konnten in jeder der fünf Provinzen Turkmenistans offizielle Ressourcenzentren für
Menschenrechte eröffnet und die Verfahren der Berichterstattung und die Einhaltung internationaler
Menschenrechtsstandards durch die Regierung verbessert werden.
Die EU stellte einen Beitrag in Höhe von 1,4 Mio. EUR für ein Projekt zum Kapazitätsaufbau im
Justizwesen bereit, das 2013 abgeschlossen wurde. Durch das Projekt erhielten das Justizministe-
rium und das Außenministerium Turkmenistans sowie sonstige Ministerien und öffentliche Einrich-
tungen eine Grundausbildung im Bereich des Völkerrechts und dessen Anwendung und die Kapa-
zitäten in diesem Bereich wurden ausgebaut. Das Projekt umfasste außerdem ein Schulungsressour-
cenzentrum, mit dessen Hilfe das Fachwissen in den Bereichen internationales Recht und internati-
onale Verfahren leichter verbreitet werden soll.
Im Rahmen des Interim-Handelsabkommens mit Turkmenistan fand im Dezember 2013 die drei-
zehnte Tagung des gemeinsamen Ausschusses statt, auf der die EU erneut eine Reihe von Bedenken
in Bezug auf Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zur Sprache brachte. Mit der Unterzeichnung
des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens EU-Turkmenistan wird der institutionelle Rah-
men für den politischen Dialog gestärkt und inhaltlich ausgeweitet werden.
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Usbekistan
2013 setzte die EU ihre Bemühungen um die Förderung der Menschenrechte in Usbekistan im
Wege des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit fort. Die Themen Menschenrechte und
Rechtsstaatlichkeit wurden im Juli auf der Tagung des Kooperationsrates, im November im Rah-
men des Menschenrechtsdialogs und bei sonstigen offiziellen Kontakten auf allen Ebenen ange-
sprochen. Die EU brachte ihre Besorgnis zu einer Reihe von Themen zur Sprache, darunter Folter
und Misshandlung von Häftlingen, unverhältnismäßige Einschränkungen der Meinungs-, Vereini-
gungs- und Religions- bzw. Weltanschauungsfreiheit und der restriktive Rechtsrahmen für unab-
hängige Gruppen der Zivilgesellschaft.
Mit Unterstützung der EU nahm Usbekistan seine Zusammenarbeit mit der Internationalen Arbeits-
organisation (ILO) wieder auf, deren größtes Anliegen das Thema Kinderarbeit war, und so über-
wachten 2013 Vertreter der ILO die Baumwollernte. Die EU nahm die Vorbereitung eines umfang-
reichen Programms für die ländliche Entwicklung in Angriff, mit dem der Agrarsektor Usbekistans
modernisiert, dessen Abhängigkeit von Kinder- und Zwangsarbeit verringert und eine Anbaudiver-
sifizierung – weg von der derzeitigen Baumwollmonokultur – gefördert werden soll.
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen untersuchte die Lage in Usbekistan im Rahmen
seiner allgemeinen regelmäßigen Überprüfung. Das Ergebnis waren einige Empfehlungen, die
Usbekistan im Einklang mit den Zielen der EU in einen Aktionsplan für Menschenrechte aufnahm.
Im November nahm die EU aktiv an Konsultationen mit der Regierung und mit Gebern, die im
Bereich Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit tätig sind, teil. Im Rahmen des Menschenrechtsdi-
alogs forderte die EU Usbekistan auf, ein System zur Kontrolle der Bedingungen im Strafvollzugs-
system einzurichten. Sie ersuchte die Regierung, die ihr zu diesem Zweck bereits zur Verfügung
stehenden Kooperationsinstrumente besser zu nutzen, die Umsetzung des von der EU finanzierten
Programms für die Strafjustizreform zu intensivieren und aktiv an der regionalen Rechtsstaatlich-
keitsinitiative der EU teilzunehmen.
Nach der Ankündigung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) im April, dass es
sein Programm für Häftlingsbesuche nicht weiter fortsetzt, forderte die EU die usbekischen Behör-
den auf, ihre Haltung zu überdenken und zusammen mit dem IKRK auf die Wiederaufnahme des
Programms für Häftlingsbesuche hinzuarbeiten.
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V Afrika
Afrikanische Union – Gemeinsame Strategie Afrika-EU
2013 waren die Themen demokratische Staatsführung und Menschenrechte weiterhin Schwerpunkte
der Gemeinsamen Strategie Afrika-EU. Für die EU sind die uneingeschränkte Achtung und der
Schutz der Menschenrechte eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Verwirklichung einer
inklusiven und nachhaltigen Entwicklung sowie eines inklusiven und nachhaltigen Wachstums; sie
werden daher ein Schwerpunktthema auf dem 2014 in Brüssel stattfindenden vierten Gipfeltreffen
Afrika-EU sein.
Menschenrechte in Afrika können allein durch starke und verantwortliche demokratische Institutio-
nen garantiert werden. 2013 setzte die EU die Unterstützung des erweiterten Mandats der Afrikani-
schen Union (AU) im Bereich der demokratischen Staatsführung fort, insbesondere durch die afri-
kanische Governance-Architektur und deren Plattform, die 2011 und 2012 eingerichtet wurde, um
die Umsetzung afrikanischer Menschenrechtsinstrumente durch alle AU-Mitgliedstaaten, die Um-
setzung der Bestimmungen der 2011 angenommenen afrikanischen Menschenrechtsstrategie sowie
die Ratifizierung und Umsetzung der im Februar 2012 in Kraft getretenen Afrikanischen Charta für
Demokratie, Wahlen und Staatsführung zu koordinieren und zu überwachen. Darüber hinaus unter-
stützte die EU weiterhin die unabhängige Arbeit der Instrumente des afrikanischen Menschen-
rechtssystems, insbesondere die Afrikanische Kommission der Menschenrechte und Rechte der
Völker (ACHPR) und deren Mechanismen – wie z.B. den Sonderberichterstatter für Menschen-
rechtsverteidiger – und den Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker.
2013 wurde die Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union hinsichtlich besonderer Menschen-
rechtsfragen wie Kinder in bewaffneten Konflikten, Frauen, Frieden und Sicherheit weiter vertieft.
Zum letzten Thema wurde im September 2013 in Addis Abeba ein Seminar veranstaltet. Im Okto-
ber 2013 wurde mit der AU-Kommission außerdem ein Workshop über sexuelle Gewalt gegen
Frauen organisiert. Ein weiterer Bereich, in dem die EU und die AU ihre Zusammenarbeit 2013
intensivierten, ist die Wahlbeobachtung: die EU stellte der AU-Kommission 0,4 Mio. EUR für die
Unterstützung der Organisation und Entsendung von AU-Wahlbeobachtungsmissionen zur
Verfügung.
In Ländern, in denen eklatant gegen Menschenrechte verstoßen wurde, hat die EU weiterhin rechtli-
che Maßnahmen angewandt. Mit Guinea wurde die Zusammenarbeit nach den Parlamentswahlen
vom September 2013 wieder aufgenommen, bei vier anderen Ländern – Guinea-Bissau, Fidschi,
Madagaskar und Simbabwe – kam allerdings weiterhin Artikel 96 des Abkommens von Cotonou
zur Anwendung.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Darüber hinaus führt die EU einen regelmäßigen Menschenrechtsdialog mit der AU. Das letzte
Treffen in diesem Rahmen fand am 20. November 2013 in Brüssel unter dem Ko-Vorsitz des
EU-Sonderberichterstatters Lambrinidis statt. Bei dem Dialog wurden Fragen von gemeinsamen
Interesse für die AU und die EU behandelt, darunter die Bekämpfung der Todesstrafe, die Rechte
von Migranten, das Thema Frauen, Frieden und Sicherheit, Kinder in bewaffneten Konflikten, Ver-
einigungsfreiheit und das Recht von Menschen mit Behinderungen. Die Zusammenarbeit bei diesen
und anderen Fragen – beispielsweise Unternehmen und Menschenrechte – wird u.a. durch eine ver-
tiefte Koordinierung in internationalen Foren wie dem Menschenrechtsrat auf der Tagesordnung der
Kooperation zwischen Afrika und der EU 2014 weit oben stehen. Im Rahmen dieses Dialogs wurde
zudem ein Zivilgesellschafts-Seminar AU-EU veranstaltet.
Angola
2013 hat die EU die politische und die Menschenrechtslage in Angola, einschließlich der Achtung
der Pressefreiheit und des Rechts auf ein faires Verfahren, aufmerksam verfolgt und diese Themen
im laufenden politischen Dialog mit der Regierung zur Sprache gebracht. Die EU beobachtet wei-
terhin aufmerksam Angolas Fortschritte im Rahmen der 2014 anstehenden allgemeinen regelmäßi-
gen Überprüfung durch die Vereinten Nationen. In dem 2012 unterzeichneten Plan für das weitere
Vorgehen – "Angola-EU Joint Way Forward (JWF)" – kamen Angola und die EU überein, ihren
politischen Dialog zu vertiefen und eine aktivere politische Zusammenarbeit in die Wege zu leiten.
In dem JWF ist ein ständiger und alle Seiten einbeziehender Prozess des Dialogs und der Zusam-
menarbeit in verschiedenen Bereichen, beispielsweise Frieden und Sicherheit, verantwortungsvolle
Staatsführung und Menschenrechte, vorgesehen.
2013 wurden mehrere friedliche Demonstrationen, darunter kleinere Proteste gegen die Politik der
Regierung, von der Regierung vehement unterdrückt. Probleme gab es in Bezug auf den Inhalt, die
Auslegung und die Umsetzung von Gesetzen zur Meinungs- und Vereinigungsfreiheit in Angola.
Diese Freiheiten wurden durch Drohungen, Einschüchterung, übermäßige Gewaltanwendung, will-
kürliche Festnahmen und andere Maßnahmen seitens der Behörden beeinträchtigt.
Im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) hat die
EU eine Informationskampagne zu Menschenrechten in Luanda (0,29 Mio. EUR), die Förderung
der aktiven Teilhabe der Bürger in der nördlichen Region (0,86 Mio. EUR), die Demokratisierung
und die Entwicklung von Medien (0,3 Mio. EUR), Landrechte in städtischen Gebieten
(0,28 Mio. EUR) sowie eine besondere Unterstützung für Straßenkinder (0,3 Mio. EUR) finanziert.
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Benin
2013 richtete die EU ihre Maßnahmen auf die Schwerpunkte Haftbedingungen, Schwäche des Jus-
tizsystems, systematische Verwendung unbegrenzter Sicherungsverwahrung sowie die Rechte von
Frauen und Kindern. Ein weiteres wichtiges Problem sind Verstöße gegen sozio-ökonomische
Rechte.
Die EU unterstützte Verbesserungen der Gesetzgebungsverfahren und des Zugangs zur Justiz durch
die Bereitstellung von 4,5 Mio. EUR im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)
zur Unterstützung der Justizreform, einschließlich des Ausbaus der Kapazitäten im Justizwesen und
der Modernisierung von Kodizes und Gesetzen. Die Regierung und die Verfassungsorgane führten
einen regelmäßigen Dialog und waren 2013 mit der Sektorpolitik befasst. Zur Verbesserung der
Haftbedingungen wurde mit dem "Programme d'appui à la réforme de la justice" (Programm zur
Unterstützung der Justizreform) die Festlegung eines Notfallplans für den Strafvollzug unterstützt.
Benin ist für den Zeitraum 2012-2015 Mitglied des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen
und nahm 2013 aktiv an dessen Beratungen teil.
2013 finanzierte die EU außerdem Maßnahmen zur Förderung der Achtung der Frauenrechte mit
Projekten, die der Sensibilisierung für Frauenrechte dienten, die Wiedereingliederung von Opfern
geschlechtsspezifischer Gewalt unterstützten und die lokalen Nichtregierungsorganisationen bei
ihren Bemühungen um Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen förderten. Der
Schutz der Kinderrechte, die Bekämpfung des Kinderhandels und die soziale Integration von Men-
schen mit Behinderungen wurden mit sechs Projekten im Rahmen des EEF und dem thematischen
Programm 'Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden' unterstützt.
2013 erging seitens der EIDHR eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte
zum Thema Menschenrechte mit besonderem Schwerpunkt auf Haftbedingungen und den Rechten
von Frauen und Kindern. Es wurden drei Projekte mit einer Gesamtmittelausstattung von
600 000 EUR ausgewählt, bei denen der Schwerpunkt auf der Wiedereingliederung von ehemaligen
Häftlingen und auf der Suche nach alternativen Lösungen für jugendliche Straftäter liegt.
10848/14 ds/DK/cat 213
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Botsuana
Die wichtigsten Ziele der EU in Botsuana umfassen: i) Abschaffung der Todesstrafe, ii) Förderung
der Gleichberechtigung von Minderheiten mit besonderem Augenmerk für das Volk der San oder
Basarwa (Jäger und Sammler) und den Rechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender
und Intersexuellen (LGBTI), iii) Förderung der Rechte von Frauen, iv) Verwirklichung einer allge-
meinen Grundbildung sowie höhere Schulbesuchsquoten im Primar- und Sekundarbereich 25. Als
roten Faden bei der Umsetzung aller dieser Ziele setzt sich die EU für die Unterstützung des Kapa-
zitätsaufbaus einschlägiger lokaler Organisationen der Zivilgesellschaft ein.
Am 10. Oktober unterstützten die EU-Delegation und die Vertretungen der Mitgliedstaaten in
Botsuana zur Begehung des Internationalen und Europäischen Tags gegen die Todesstrafe ein The-
aterstück und ein Diskussionspanel in Gaborone.
Das Thema der Minderheitenrechte lässt sich in Botsuana derzeit am besten an der Lage des Volkes
der San oder Basarwa beobachten. Die EU-Delegation und Vertretungen der Mitgliedstaaten haben
ihre Kontakte zu verschiedenen interessierten Gruppen im Hinblick auf ein besseres Verständnis
und für eine bessere Unterstützung dieser Gemeinschaft ausgebaut.
Zum Thema allgemeine Grundbildung und Senkung der Schulabbrecherquoten in Grund- und wei-
terführenden Schulen sei daran erinnert, dass der größte Teil des Nationalen Richtprogramms für
Botsuana im Rahmen des 10. EEF der Verbesserung des Bildungswesens auf allen Ebenen gewid-
met ist.
2013 wurden Botsuana im Rahmen des EIDHR insgesamt 300 000 EUR zugewiesen. Die NRO, an
die diese Mittel gehen, sollen sich für Themen wie allgemeine Menschenrechte, Rechte von Men-
schen mit Behinderungen, Frauenrechte, geschlechtsspezifische Gewalt und Kinderschutz
einsetzen.
25 Der Großteil des Nationalen Richtprogramms für Botsuana im Rahmen des 10. EEF ist der
Verbesserung des Bildungswesens auf allen Ebenen gewidmet.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Botsuana wurde während der 15. Tagung der Arbeitsgruppe für die allgemeine regelmäßige Über-
prüfung im Januar und während der 23. Tagung des Menschenrechtsrates im Juni 2013 überprüft.
Bezüglich einiger der dabei gegebenen Empfehlungen könnte die EU – wenn die Regierung dies
wünscht – technische Hilfe im Rahmen von Folgemaßnahmen anbieten.
Burkina Faso
Die Schwerpunkte der EU im Bereich Menschenrechte in Burkina Faso haben sich 2013 nicht
geändert und stellten auf folgende Themen ab: a) institutioneller Rahmen für den Schutz der Men-
schenrechte, b) Todesstrafe, c) Folter, Haftbedingungen und Dauer von Gerichtsverfahren,
d) Justizwesen, e) Freiheit der Meinungsäußerung, f) Menschenrechtsverteidiger und Zivilgesell-
schaft, g) Frauenrechte und h) Kinderrechte.
Die Durchsetzung einiger Menschenrechte ist zwar noch immer unzureichend, doch scheint die
Regierung zur Zusammenarbeit bereit zu sein, und so bessert sich die Lage langsam. Die wichtigs-
ten Mängel bestehen in Bezug auf Fragen der Regierungsführung und Demokratisierung, Zugang
zur Justiz und geschlechtsspezifische Diskriminierung sowie soziale und ökonomische Rechte. Die
EU-Delegation hat wiederholt auf eine rasche Verabschiedung eines Gesetzes zur Korruptionsbe-
kämpfung gedrungen; Ende November 2013 wurde dem Parlament endlich ein Gesetzentwurf vor-
gelegt.
2013 wurde ein Programm für die Unterstützung der nationalen Justizpolitik in Burkina Faso aus-
gearbeitet, das 2014 von der EU umgesetzt wird. Durch eine allgemeine Verbesserung der Kapazi-
täten des Justizministeriums und durch die Unterstützung bei der Umsetzung der nationalen Jus-
tizpolitik dürften in Bezug auf die wichtigsten Probleme in diesem Bereich Verbesserungen erzielt
werden. Der Zugang zur Justiz stellt nach wie vor das drängendste Problem dar.
Menschenrechte, insbesondere die Rechte von Frauen und Kindern, wurden auf dem letzten Treffen
im Rahmen des politischen Dialogs der EU mit Burkina Faso erörtert. Gleichstellungsfragen wur-
den in die von der EU unterstützte Nationale Entwicklungsstrategie (SCADD) aufgenommen. Dar-
über hinaus wurden geschlechtsspezifische Fragen in die von der EU im Rahmen der Entwick-
lungszusammenarbeit finanzierten Projekte aufgenommen.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Im Rahmen der Programmplanung für den 11. Europäischen Entwicklungsfonds hat die
EU-Delegation in Burkina Faso eine gründliche Analyse der Lage der Menschenrechte im Land
vorgenommen.
Burkina Faso wurde am 22. April 2013 zum zweiten Mal einer allgemeinen regelmäßigen Überprü-
fung unterzogen. Dabei wurden einige Verbesserungen festgestellt und Empfehlungen für weitere
Anstrengungen gegeben; so verpflichtete sich Burkina Faso, dem Menschenrechtsrat 2015 einen
vorläufigen Fortschrittsbericht vorzulegen. Das Land hat sich in vielen internationalen Foren für die
Abschaffung der Todesstrafe ausgesprochen, ist jedoch seiner Zusage, die Todesstrafe vor der all-
gemeinen regelmäßigen Überprüfung 2013 abzuschaffen, nicht nachgekommen.
Burundi
In Bezug auf die Menschenrechte in Burundi plant die EU, die Regierung dabei zu unterstützen,
Fälle von außergerichtlichen Hinrichtungen und Folter zu untersuchen, die Straflosigkeit durch eine
Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und des Justizsystems zu bekämpfen, Menschenrechtsverteidiger
zu fördern, gegen Diskriminierungen vorzugehen und die Freiheit der Meinungsäußerung zu
gewährleisten. Im Februar 2013 wurden Menschenrechtsfragen mit der burundischen Regierung im
Rahmen des politischen Dialogs erörtert. Die Frage der außergerichtlichen Hinrichtungen wurde
mehrfach gegenüber der Regierung und der Regierungspartei zur Sprache gebracht.
Im Rahmen des Programms für eine verantwortungsvolle Staatsführung (28 Mio. EUR) unterstützte
die EU die Einrichtung lokaler Gerichte, die Ausbildung von Gerichtspersonal und Richtern sowie
die Leistung von Rechtsbeistand auf kommunaler Ebene. Des Weiteren unterstützte die EU die
Vorbereitung der 'Etats Généraux de la Justice', einer nationalen Konsultation zu justiziellen
Angelegenheiten, die im August 2013 stattfand. Daraus ging hervor, dass das Justizwesen noch
immer von der Politik beeinflusst wird und seine Unabhängigkeit unzureichend ist.
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Minderheiten wie die Volksgruppe der Batwa und Albinos erleiden weiterhin Diskriminierungen
und Gewalt. Mit Mitteln des EIDHR in Höhe von 300 000 EUR führt die EU Maßnahmen zur
Bekämpfung von Diskriminierungen gegenüber Minderheitengruppen durch. Die EU leistete
gefährdeten Kindern und Minderjährigen in Haft Rechtsbeistand sowie medizinische und psycho-
soziale Unterstützung. Durch ein mit Mitteln in Höhe von 660 000 EUR ausgestattetes Projekt
unterstützte sie außerdem Vereinigungen für sexuelle Minderheiten in den Ländern der Großen
Seen, darunter Burundi. Zusätzlich wurden 270 000 EUR für Maßnahmen zugewiesen, mit denen
die sexuelle und reproduktive Gesundheit gefördert werden soll.
2013 wurde in Burundi ein Mediengesetz erlassen, das das Recht auf Freiheit der Meinungsäuße-
rung gefährdet. Anlässlich seiner Verabschiedung äußerten die EU und die internationale Gemein-
schaft ihr Bedauern und die Sprecher der Hohen Vertreterin und des für Entwicklung zuständigen
Kommissionsmitglieds veröffentlichten eine Erklärung. Darüber hinaus verfolgte die EU die
Debatte über zwei weitere wichtige Gesetzentwürfe über öffentliche Demonstrationen und zivilge-
sellschaftliche Organisationen.
Sie stellte Mittel in Höhe von über 400 000 EUR für Maßnahmen im journalistischen Kontext
bereit, darunter die Unterstützung für die Gestaltung und Verbreitung von Programmen zur Sensi-
bilisierung der Bevölkerung für Fragen der Demokratie im Vorfeld der für 2015 geplanten Wahlen.
Außerdem unterstützte die EU weiterhin die burundische Zivilgesellschaft mit einem Projekt des
Europäischen Entwicklungsfonds zur "Stärkung zivilgesellschaftlicher Organisationen", das mit
Mitteln in Höhe von 5,5 Mio. EUR ausgestattet ist.
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Kamerun
Die EU hat ihren Einsatz für Menschenrechte und Demokratisierung in Kamerun fortgesetzt, was
sich an dem hohen Niveau des politischen Dialogs und der Fürsprache einerseits und der finanziel-
len Unterstützung andererseits ablesen lässt.
Die EU-Missionsleiter haben eine Reihe von Empfehlungen abgegeben, um den Wahlprozess
gerechter, glaubwürdiger und transparenter zu gestalten, insbesondere nach der Annahme eines
konsolidierten Wahlgesetzes und der Einführung biometrischer Daten, und im Hinblick auf die
Parlaments- und Kommunalwahlen am 30. September 2013. Darüber hinaus hat die EU Finanzhil-
fen für verschiedene NRO bereitgestellt, um eine unabhängige Wahlbeobachtung zu unterstützen,
das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die bestehenden Probleme zu schärfen und eine objektive
Medienberichterstattung über die Wahlen zu fördern. Die Korruptionsbekämpfung, die mit der
Demokratisierung verknüpft ist, bildete einen weiteren Handlungsschwerpunkt, und so hat die EU
die Nationale Kommission für Korruptionsbekämpfung (CONAC) und in diesem Bereich tätige
NRO unterstützt.
Zusätzlich zur kontinuierlichen Unterstützung des nationalen Netzes für den Schutz von Menschen-
rechtsverteidigern waren die EU-Missionen in Kamerun eingebunden in die gezielte Unterstützung
von bedrohten Menschenrechtsverteidigern, insbesondere von Anwälten, die der Homosexualität
angeklagte Klienten vertreten (Homosexualität ist in Kamerun ein Straftatbestand).
Die Rechte von LGBTI-Personen wurden von der EU weiterhin im Rahmen des politischen Dialogs
mit den Behörden zur Sprache gebracht und die EU-Delegation traf sich regelmäßig mit LGBTI-
Aktivisten, um deren Anliegen zu hören. In einer am 17. Juli veröffentlichten Erklärung verurteilte
die Hohe Vertreterin nachdrücklich die Ermordung eines Journalisten und LGBTI-Aktivisten, Eric
Lembembe, und rief die Behörden Kameruns auf, Ermittlungen aufzunehmen und die Verantwortli-
chen vor Gericht zu stellen.
10848/14 ds/DK/cat 218
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Die EU ist nach wie vor der größte Geber im Bereich Justiz und Strafvollzug. Ihre Unterstützung
hat entscheidend dazu beigetragen, die Zahl der Menschen, die sich in Untersuchungshaft befinden,
zu verringern und die Gesundheitsfürsorge (einschließlich der HIV-Prävention), die sanitären
Bedingungen und die Rechtsberatung für Gefangene zu verbessern. Außerdem wurden im Rahmen
des politischen Dialogs – vor allem in prominenten Fällen – verstärkt die aus der (mangelhaften)
Arbeit des Justizwesens resultierenden Probleme zur Sprache gebracht.
Mit einem Zuschuss für die von Journalisten gegründete NRO JADE (Journalistes en Afrique pour
le développement – Für Entwicklung eintretende Journalisten in Afrika) unterstützte die EU ferner
eine Serie von Zeitungsartikeln über die Haftbedingungen, die kostenlos durch einige der führenden
privaten Zeitungen verbreitet wurden. Dies hat dazu beigetragen, dass die schlechten Haftbedin-
gungen sowie die Tatsache, dass die Rechte der Gefängnisinsassen regelmäßig verletzt werden,
stärker wahrgenommen werden.
Fragen in Bezug auf die Pressefreiheit werden regelmäßig im Rahmen des politischen Dialogs mit
der Absicht einer Entkriminalisierung zur Sprache gebracht. Die EU unterstützte ferner eine Jour-
nalistengewerkschaft mit einem Zuschuss für deren Ausarbeitung von Änderungsvorschlägen für
das Gesetz über die gesellschaftliche Kommunikation und für einen Entwurf eines Verhaltenskodex
gegen Korruption in den Medien.
Im Mai 2013 wurde Kamerun zum zweiten Mal der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung unter-
zogen und erhielt 171 Empfehlungen, von denen es 121 akzeptierte. Das Land wies 14 Empfeh-
lungen in Bezug auf die Todesstrafe, weitere 14 bezüglich der Abschaffung von Homosexualität als
Straftatbestand und 9 über Pressestraftaten zurück. Die Ergebnisse der allgemeinen regelmäßigen
Überprüfung wurden im Rahmen des politischen Dialogs erörtert, und die EU setzte ihre Unter-
stützung für Maßnahmen zur Förderung der Umsetzung der Empfehlungen fort.
Das Auswahlverfahren für die im Rahmen des EIDHR 2012 von der Delegation eingeleitete Auf-
forderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Bekämpfung des Menschenhandels wurde
abgeschlossen. Mit PASC (Programme d’Appui à la Société Civile – Programm zur Unterstützung
der Zivilgesellschaft im Rahmen des 10. EEF) sollen u. a. Projekte zur Förderung der Rechte von
Minderheiten unterstützt werden.
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Kap Verde
Kap Verde ist nach wie vor ein Land mit einer guten Bilanz hinsichtlich der Menschenrechte und
Grundfreiheiten. Die größten Menschenrechtsdefizite stehen im Zusammenhang mit geschlechts-
spezifischer Gewalt, Diskriminierung von Frauen und Jugendkriminalität.
Zur besonderen Partnerschaft zwischen der EU und Kap Verde gehört eine Säule bezüglich der ver-
antwortungsvollen Staatsführung, wobei die Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die
Beteiligung der Zivilgesellschaft am politischen Leben des Landes sowie der Ausbau des politi-
schen Dialogs und der Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Demokratie und Menschenrechte,
im Vordergrund stehen. Im Rahmen der besonderen Partnerschaft wird besonderes Augenmerk auf
die Frauen- und Kinderrechte, die Lage der Migranten, die Bekämpfung von häuslicher Gewalt, die
Dringlichkeit einer Reform des kap-verdischen Justizwesens, die Korruptionsbekämpfung, die
Reform der öffentlichen Finanzen und den Ausbau der Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung im
Hinblick auf die Bereitstellung statistischer Daten und eine verantwortungsvolle Bewirtschaftung
der natürlichen Ressourcen gerichtet.
Im Jahr 2013 wurden zwei neue Projekte auf den Weg gebracht, um die Rechte von Menschen mit
Behinderungen in Kap Verde zu stärken. Das erste Projekt wurde zusammen mit Handicap Interna-
tional entwickelt und zielt auf den Schutz der Rechte von Verbrauchern mit Behinderungen ab (204
750 EUR). Das zweite Projekt mit dem Titel "Cape Verde will see the blind better" wurde mit der
Vereinigung "Association of The Visually Impaired of Cape Verde" entwickelt und zielt darauf ab,
die Rechte von Bürgern mit Sehbehinderungen in ihrer Eigenschaft als Verbraucher zu fördern und
zu stärken (349 977 EUR).
2013 kam das Land weiter in den Genuss eines von der EU finanzierten Programms für afrikanische
Staaten mit der Amtssprache Portugiesisch (PALOP) zur Unterstützung von Wahlen, das auf die
Aufklärung der Wähler über ihre Rechte abstellte und sich besonders an Frauen richtete.
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Zentralafrikanische Republik
Die Initiativen der EU hinsichtlich der Menschenrechtslage in der Zentralafrikanischen Republik
standen 2013 sehr im Zeichen der sich weiter verschlechternden Sicherheitslage und konzentrierten
sich daher auf die Bekämpfung der weit verbreiteten Straflosigkeit, auf die Achtung des humanitä-
ren Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen und auf die massiven Vertreibun-
gen der Bevölkerung. Für die Initiativen wurden verschiedene Kanäle benutzt.
Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen aufgrund des Stillstands des politischen Prozesses
Anfang 2013 und des unrechtmäßigen Regierungswechsels Ende März 2013 fanden am 26. Juni
2013 und 31. Juli 2013 zwei Treffen des politischen Dialogs gemäß Artikel 8 des Cotonou-Abkom-
mens statt. Ergebnis des ersten Treffens war die Wiederaufnahme des politischen Dialogs, der aus-
gesetzt worden war, nachdem Gruppen der Seleka-Rebellen im Dezember 2012 nach Bangui mar-
schiert sind. Das zweite Treffen diente dazu, Menschenrechtsverletzungen zur Sprache zu bringen.
Vor dem Hintergrund der zahlreichen Straftaten und Übergriffe, die vor und nach der gewaltsamen
Machtergreifung durch die Seleka-Rebellen begangen wurden, standen dabei die Wiederherstellung
eines funktionsfähigen Strafjustizsystems (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte und Justizvollzugs-
anstalten) und die gemeinsame nationale Untersuchungskommission, die von der Übergangsregie-
rung der Zentralafrikanischen Republik im Mai 2013 eingesetzt worden war, im Mittelpunkt. Die
EU hat betont, dass die oberste Verantwortung für den Schutz der Zivilbevölkerung bei den Behör-
den der Zentralafrikanischen Republik liegt.
In lokalen Erklärungen, die zusammen mit anderen, im Rahmen des Begleitausschusses zu den
Vereinbarungen von Libreville im Land vertretenen internationalen Partnern abgegeben wurden,
wurden Bedenken hinsichtlich der sich verschlechternden politischen Lage, Sicherheitslage, huma-
nitären Lage und Menschenrechtslage zum Ausdruck gebracht. Darüber hinaus wurden Erklärungen
der Hohen Vertreterin und Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) weithin
bekanntgemacht, um den Standpunkt der EU zu bekräftigen und die Straf- und Gräueltaten, die vor
und nach der gewaltsamen Machtergreifung durch Seleka-Rebellen am 24. März 2013 begangen
wurden, zu verurteilen.
Die Delegation hat eine Reihe informeller Kontakte hergestellt, entweder bilateral mit der Über-
gangsregierung der Zentralafrikanischen Republik oder zusammen mit anderen internationalen
Vertretern im technischen Begleitausschuss zu den Vereinbarungen von Libreville.
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Die EU hat trotz der Krise ihre Entwicklungszusammenarbeit mit der Zentralafrikanischen Regie-
rung nicht ausgesetzt. Laufende Tätigkeiten im Bereich der Menschenrechte sind daher fortgesetzt
worden, und es erging sogar ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der themati-
schen Haushaltslinien, um lokale Initiativen in dieser kritischen Zeit zu unterstützen. Die
Europäische Kommission hat darüber hinaus im August 2013 im Rahmen des Stabilitätsinstruments
ein Stabilisierungsprogramm für die Krise nach dem Staatsstreich (10 Mio. EUR) aufgelegt, mit
dem der Dialog zwischen den Glaubensgemeinschaften und die Vermittlung und Aussöhnung zwi-
schen den Gemeinschaften, die Wiedereinsetzung unabhängiger Medien, zu dazu beitragen, dass
objektive und konfliktsensible Informationen in Bangui und der Provinz verfügbar sind, und die
Entsendung von Menschenrechtsbeobachtern zum Integrierten Büro der Vereinten Nationen in der
Zentralafrikanischen Republik (BINUCA) unterstützt werden.
Die EU hat dazu aufgerufen, dass sich der Menschenrechtsrat intensiver mit der Krise in der
Zentralafrikanischen Republik befasst, und ist für die in der Resolution 2127(2013) des VN-Sicher-
heitsrats vorgesehene Einsetzung der internationalen Untersuchungskommission eingetreten.
Tschad
Die wichtigsten Ziele der EU bei der Förderung der Menschenrechte in Tschad waren 2013 wei-
terhin die Reform des Justizsystems und der Sicherheitskräfte, die Förderung der Rechte des Kindes
und der Frauen und die Demokratieförderung. Die EU und ihre Mitgliedstaaten hatten im Juni 2013
eine Sitzung des politischen Dialogs mit der tschadischen Regierung, in der verschiedene
Menschenrechtsfragen thematisiert wurden, insbesondere die Freiheit der Meinungsäußerung und
die Festnahmen von Journalisten, die Haftbedingungen und die Justizreform, das Vorgehen nach
den Ereignissen von 2008 und das Gerichtsverfahren gegen den früheren Präsidenten Tschads
Hissène Habré. Die wirksame Zusammenarbeit mit dem IStGH und dessen Unterstützung wurden
mehrfach bei verschiedenen Behörden zur Sprache gebracht.
10848/14 ds/DK/cat 222
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Hinsichtlich der Justizreform war 2013 das letzte Jahr des fünfjährigen EEF-Programms zur Unter-
stützung der Reform des Justizsektors, mit dem die Ausarbeitung eines neuen Strafgesetzbuches
einschließlich Bestimmungen im Einklang mit den von Tschad ratifizierten internationalen Über-
einkünften gefördert wird. Der Entwurf sieht die Abschaffung der Todesstrafe vor und soll 2014 im
Parlament erörtert werden. Die EU hat im Hinblick auf die Verbesserung der Festnahme- und Haft-
bedingungen die Schulung neu eingestellter Sicherheitsbediensteter unterstützt und 5 neue Haft-
zentren wurden im Einklang mit internationalen Mindeststandards erbaut. Zum Welttag gegen die
Todesstrafe ist die Delegation der EU mit dem tschadischen Justizminister zusammengetroffen, um
für die Annahme des neuen Strafgesetzbuches zu werben. Im Hinblick auf die Reform der Sicher-
heitskräfte hat im März 2013 ein Demobilisierungs- und Reintegrationsprojekt mit einer Mittel-
ausstattung in Höhe von 5 Mio. EUR aus dem Stabilitätsinstrument begonnen.
Die EU hat weiterhin eng mit Menschenrechtsorganisationen zusammengearbeitet, unter anderem
indem sie die Ausarbeitung eines alternativen Berichts der Zivilgesellschaft für die allgemeine
regelmäßige Überprüfung Tschads im Oktober 2013 unterstützt hat und die Teilnahme von zwei
Menschenrechtsverteidigern an der Vorbereitungssitzung für die allgemeine regelmäßige Überprü-
fung im September 2013 in Genf finanziert hat. Die EU hat im Laufe des Jahres 2013 etwa 2 Mio.
EUR für Organisationen der Zivilgesellschaft, die an Menschenrechtsprojekten arbeiten, bereitge-
stellt. Sie hat über das EIDHR zwei neue Projekte zum Ausbau von Kinderbetreuungszentren in der
Hauptstadt Tschads, N'Dschamena, und zur Aufklärung über die Rechte von Frauen in ländlichen
Gebieten Tschads unterstützt. Fünf neue Projekte sind über das Stabilitätsinstrument der EU finan-
ziert worden, um Mediationen in ganz Tschad zu finanzieren. Menschenrechtsverteidiger und Jour-
nalisten sind im Rahmen regelmäßiger Treffen und Besuche bei inhaftierten Journalisten unterstützt
worden. Der Entwicklungsausschuss des Europäischen Parlaments hatte am 28. August 2013 eine
Anhörung mit dem tschadischen Journalisten und Blogger Makaila.
Demokratieunterstützung wurde außerdem über laufende Projekte für den Kapazitätsaufbau bei den
Medien, die politische Bildung und die Einrichtung von Registerstellen geleistet.
10848/14 ds/DK/cat 223
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Komoren
Die EU hat nach den Versuchen vom April 2013, die verfassungsgemäße Ordnung in der Union der
Komoren zu destabilisieren, eine lokale Erklärung abgegeben, in der diese Destabilisierungsversu-
che verurteilt wurden und die EU bekräftigt hat, dass sie entschlossen für demokratische Werte und
die Rechtsstaatlichkeit eintritt, und der Regierung der Union der Komoren ihre vollständige Unter-
stützung zugesichert hat. Zur weiteren Stärkung der Demokratie wird technische Hilfe bereitge-
stellt, damit ein Programm zur Unterstützung der Parlamentswahlen im Jahr 2014, das über das EU-
Stabilitätsinstrument finanziert werden soll, entwickelt wird.
Die EU hat darüber hinaus Ausrüstung für die neu geschaffenen Menschenrechts- und Korruptions-
bekämpfungskommissionen bereitgestellt, ebenso wie Unterstützung für die Entwicklung eines
Schulungsprogramms für die Korruptionsbekämpfung, das 2014 aufgenommen werden soll. Im
Rahmen des regelmäßigen politischen Dialogs mit der Regierung hat die EU Bedenken gegen die
im Januar 2013 angenommenen Rechtsvorschriften geäußert, mit der andere muslimische Religi-
onspraktiken als die der traditionellen sunnitischen Lehre verboten werden.
In den Komoren soll im Januar 2014 eine zweite allgemeine regelmäßige Überprüfung stattfinden.
In dem nationalen Bericht werden die positiven Entwicklungen hervorgehoben, die auf den 52
Empfehlungen beruhen, die die Komoren während der ersten allgemeinen regelmäßigen Überprü-
fung von 2009 akzeptiert haben.
Ein lokaler Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen ist ergangen, damit Initiativen für eine gute
Regierungsführung und die Verringerung der Armut finanziert werden, und eine Gesamtmittel-
ausstattung von 1 Mio. EUR für fünf Projekte ist gebilligt worden. Das 2011 geschaffene
zivilgesellschaftliche Netzwerk ermöglicht einen regelmäßigen Dialog über die in der EU-Strategie
benannten prioritären Bereiche. Auf dieser Grundlage wurden Konzeptpapiere für eine künftige
Finanzierung aus den Haushaltslinien "Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden" und EIDHR
verfasst.
10848/14 ds/DK/cat 224
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Republik Kongo (Brazzaville)
Die EU hat 2013 ihre Arbeit in der Republik Kongo zum großen Teil auf die Förderung der Men-
schenrechte ausgerichtet, da sich die Menschenrechtslage seit 2012 nicht wesentlich verbessert hat.
Einige der wichtigsten Herausforderungen im Land sind in der allgemeinen regelmäßigen Überprü-
fung skizziert worden. Die Prioritäten der EU waren demgemäß die Bekämpfung von Folter, die
Verbesserung der Haftbedingungen, die Rechtspflege und die Förderung der Rechte indigener Völ-
ker, der Frauen, der Menschen mit Behinderungen und der Menschenrechtsverteidiger.
Der politische Dialog mit der kongolesischen Führung, der seit Anfang 2011 nicht mehr stattge-
funden hatte, ist im Dezember 2013 wiederaufgenommen worden und erstreckte sich auch auf die
Menschenrechte. Neben diesem Dialog mit der Regierung hatte die EU im April und im Dezember
2013 zwei Treffen mit Menschenrechtsverteidigern. Die Treffen fanden im Rahmen einer weitange-
legten Kommunikationskampagne zur Förderung der Menschenrechte statt.
Die EU ist kontinuierlich über Fälle von Misshandlung und Folter in Haftanstalten unterrichtet
worden. Sie hat im Jahr 2013 eine große Zahl von Tätigkeiten zur Verbesserung der Haftanstalten
in Brazzaville, Dolisie und Pointe-Noire (die drei größten Städte des Landes) und der Zellen in der
Polizeistation in Pointe-Noire finanziert. Den Haftanstalten wurden Medizinprodukte für die
Behandlung häufiger Krankheiten geliefert.
Die EU hat in den Haftanstalten in Brazzaville und Pointe-Noire außerdem die Umgestaltung von
Unterrichtsräumen zu Einrichtungen finanziert, die dafür geeignet sind, Häftlinge im Hinblick auf
ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu schulen. Bis zum Abschluss dieser Umgestaltung
ist 2013 eine Reihe von Lehrgängen durchgeführt worden, und Ausrüstung wurde bereits für Unter-
richtsräume für 70 Häftlinge (von denen mindestens 20 % Frauen waren) zur Verfügung gestellt. In
einem Fünfmonatszeitraum erhielten Häftlinge in Brazzaville eine spezifische Schulung in Garten-
arbeit sowie Hygiene und Gesundheitsvorsorge.
Die EU hat im Oktober 2013 mit der Unterstützung von Maßnahmen begonnen, mit denen der
Zugang von Häftlingen in der Haftanstalt in Pointe-Noire zu medizinischer Behandlung verbessert
werden soll; dazu gehören Sprechstunden und die Behandlung tödlicher Krankheiten, die Förderung
eines verantwortungsvollen Sexualverhaltens und der Voraussetzungen für regelmäßige Vorsorge
sowie Schulungen, durch die Häftlinge in die Lage versetzt werden sollen, ihr eigenes Einkommen
zu erzielen.
10848/14 ds/DK/cat 225
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Das Justizsystem in der Republik Kongo arbeitet äußerst langsam. Seine Funktionsweise wird durch
fehlende personelle und materielle Ressourcen und sogar noch mehr durch Korruption behindert.
Die EU hat im Jahr 2013 die Generalinspektion der Gerichte und Justizdienste (Inspection Générale
des Juridictions et Services Judiciaires - IGJSJ), der sie Ausrüstung bereitgestellt hat, weiter unter-
stützt, damit sie ihre Aufgaben im ganzen Land erfüllen kann. Ein Verfahrenshandbuch für das
IGJSJ wurde erarbeitet und validiert, nachdem zur Unterstützung der IGJSJ ein Experte zur Verfü-
gung gestellt wurde. Die EU hat außerdem Prozesskostenhilfe für Bedürftige finanziert, damit die
Dauer der Untersuchungshaft und die Überbelegung der Haftanstalten verringert werden.
Hinsichtlich der Geschlechtergleichstellung hat die EU im Jahr 2013 das Engagement von Organi-
sationen der Zivilgesellschaft zur Förderung der Rechte von Mädchen und Frauen unterstützt. In
einer Großstadt ist eine einmonatige Kampagne gegen sexuelle Gewalt durchgeführt worden.
400 Frauen erhielten ein Darlehen, damit sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können, und etwa
70 obdachlose Mädchen im Alter von 14 bis 21 Jahren erhielten Unterstützung für ihre soziale und
berufliche Integration.
Die Verringerung der Fälle von Diskriminierung gegen indigene Völker hängt zum Teil von der
Annahme der Dekrete zur Umsetzung des Gesetzes von 2011 zur Förderung und zum Schutz indi-
gener Völker ab, noch mehr jedoch von einem Wandel der Einstellung gegenüber indigenen Völ-
kern. Die EU unterstützte die Validierung des nationalen Aktionsplans für die Verbesserung der
Lebensbedingungen indigener Völker für den Zeitraum von 2014 bis 2018 und hat außerdem ein
Netz von Schulen für indigene Jugendliche unterstützt.
Die Republik Kongo hat 2013 beschlossen, dem Übereinkommen der Vereinten Nationen und dem
Fakultativprotokoll über die Rechte behinderter Menschen beizutreten. Menschen mit Behinderun-
gen werden zwar nicht stigmatisiert, aber sie sind in ihrem Alltagsleben größten Schwierigkeiten
ausgesetzt, da es an familiärer und öffentlicher Unterstützung mangelt. Die berufliche Integration
junger Menschen mit Behinderungen ist von der EU, die 15 Workshops zur beruflichen Bildung
und die Gründung von 24 Kooperativen unterstützt hat, gefördert worden.
Ein Zensus der kongolesischen Bürger im Alter der Wahlfähigkeit wird durchgeführt, damit die
Wählerliste glaubwürdiger wird. Die EU hat den jüngsten Wahlprozess unterstützt, indem sie
Unterstützung für die Nationale Wahlkommission und Generaldirektion für Wahlangelegenheiten,
für Wahlbeobachtung und Wähleraufklärung durch NRO und für eine Erhebung zur Haltung der
kongolesischen Bevölkerung zu Wahlen geleistet hat. Die für 2013 angesetzten lokalen Wahlen
sind verschoben worden, ohne dass ein konkretes neues Datum festgelegt wurde. Die EU
beobachtet die Vorbereitungen aufmerksam.
10848/14 ds/DK/cat 226
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Côte d'Ivoire
Zu den Menschenrechtsprioritäten der EU gehören das Recht auf Sicherheit, Justiz und Rechtsstaat-
lichkeit, die Bekämpfung der Straflosigkeit und die Aussöhnung, die Stärkung der Demokratie und
der Zivilgesellschaft, der Schutz der Menschenrechtsverteidiger, sozioökonomische Rechte ein-
schließlich der Rechte der Kinder, der Frauen und der Angehörigen von Minderheiten sowie die
Bekämpfung von Diskriminierung. Die Regierung hat im August 2013 14 Anhänger von Laurent
Gbagbo, die seit 2011 in Haft waren, bedingt freigelassen. Die EU hat im März 2013 ihre
restriktiven Maßnahmen gegen 15 Ivorer, die in die ivorische Krise verwickelt waren, verlängert.
Die EU verfügt aufgrund ihrer ständigen politischen Kontakte und ihres offiziellen politischen
Dialogs über einen Kanal für den Dialog und den politischen Austausch mit der Regierung über
Menschenrechtsthemen. Die letzte offizielle Sitzung des politischen Dialogs fand im Juni 2013 zwi-
schen EU-Botschaftern und dem Außenminister statt. Die EU hat außerdem ihren ständigen Dialog
mit politischen Parteien des gesamten Spektrums und mit zivilgesellschaftlichen Menschenrechts-
organisationen fortgesetzt.
Côte d'Ivoire ist Vertragspartei des Römischen Statuts, das es im Februar 2013 ratifiziert hat. Die
Zusammenarbeit mit dem IStGH war anfänglich gut und ermöglichte im Dezember 2011 die Über-
stellung des ehemaligen Präsidenten Laurent Gbagbo nach Den Haag, hat sich aber seither verschl-
echtert. Der IStGH hat Côte d'Ivoire im Dezember 2013 öffentlich aufgefordert, Charles Blé Goudé
nach Den Haag zu überstellen, nachdem der internationale Haftbefehl gegen ihn im September 2013
veröffentlicht wurde. Die ivorische Regierung hatte bis Januar 2014 Zeit für eine Antwort.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Hinsichtlich der operativen Tätigkeiten hat die Budgethilfe der EU (115 Mio. EUR) eine wichtige
Hebelwirkung für die Eröffnung von drei Gerichten in der westlichen Region (Guiglo, Issia und
Man) und für die Annahme des Strategiepapiers über die Justizreform und des dazugehörigen Akti-
onsplans im Juni 2013 entfaltet. In Côte d'Ivoire gibt es gegenwärtig 36 Gerichte erster Instanz, die
sich mit Zivil- und Strafsachen befassen.
Die Indikatoren der Budgethilfe 2013 hinsichtlich des Vertrags über den Staatsaufbau im Justizbe-
reich (8 Mio. EUR) wurden erfüllt und neue Indikatoren für Statistiken und unparteiische Justiz
sind für 2014 vorgeschlagen worden. Die EU-Delegation wird die Fortschritte bei der Einrichtung
der Cours d’assises-Gerichte, die ihre Arbeit noch immer nicht aufgenommen haben, aufmerksam
beobachten.
Im Rahmen des Justizprojekts der EU (18 Mio. EUR) sind Aus- und Fortbildungslehrgänge für
Richter und Justizbeamte im Jahr 2013 umfassend überarbeitet worden. Über 100 Personen nutzten
eine kostenfreie Rechtsvertretung und über 2 600 Personen (darunter 40 % Frauen) erhielten im
ganzen Land Rechtsberatung und Beistand von den sechs Rechtshilfebüros ("legal clinics"), die im
Rahmen eines gemeinsamen Projekts der EU und der VN eingerichtet wurden.
Etwa 50 Frauen, die Opfer sexueller Gewalt wurden, erhielten im Rahmen des EIDHR rechtlichen
und medizinischen Beistand. In Abidjan wurden Lehrgänge zu Gleichstellungsfragen und guter
Regierungsführung veranstaltet, bei denen etwa 30 ivorische Journalisten Informationen erhielten.
Mehrere Verträge (mit einem Wert von 2 Mio. EUR), die auf die Bekämpfung der Straflosigkeit,
Landfragen und die Rechte der Frauen - einschließlich eines Engagements gegen die Genitalver-
stümmelung von Frauen - abzielen, werden ausgearbeitet beziehungsweise wurden Ende 2013
unterzeichnet.
Die EU finanziert mit Mitteln des Stabilitätsinstruments (2 Mio. EUR) ein Aussöhnungsprojekt, mit
dem Vertrauen und die friedliche Zusammenarbeit zwischen der nationalen Polizei und der lokalen
Bevölkerung aufgebaut und zugleich die legitime Autorität der Polizeikräfte gestärkt werden soll.
Das Projekt konzentriert sich auf drei Gemeinden in Abidjan - Marcory, Treichville und Yopougon
-, die nach der Krise allesamt eine von Gewalt gekennzeichnete soziale Instabilität und eine Miss-
achtung der staatlichen Behörden durchlebt haben. Die EU hat ferner beschlossen, Côte d'Ivoire bei
seinem Prozess der Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration zu unterstützen, und wird 10
Mio. EUR im Rahmen des Stabilitätsinstruments und 4 Mio. EUR im Rahmen des EEF bereitstel-
len, um die Regierung bei der sozialen Reintegration von 7 500 ehemaligen Kämpfern zu unter-
stützen.
10848/14 ds/DK/cat 228
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Demokratische Republik Kongo
Die EU hat auch 2013 die Achtung der Menschenrechte und die Verankerung der Demokratie und
der Rechtsstaatlichkeit in der Demokratischen Republik Kongo durch eine Kombination aus politi-
schem Dialog und Engagement in Verbindung mit finanzieller Unterstützung einer Reihe von
Kooperationsprogrammen gefördert.
Sie hat in mehreren formellen oder informellen Konsultationen mit der Führung der DR Kongo die
folgenden Prioritäten für das Justiz- und Rechtssystem hervorgehoben: die Einsetzung einer natio-
nalen Menschenrechtskommission, eine tiefgreifende Reform des Familiengesetzes, die Umsetzung
des Römischen Statuts in nationales Recht, die Abschaffung der Todesstrafe, die Einsetzung eines
Verfassungsgerichts und von Fachkammern für Kriegsverbrechen und schwere Menschenrechts-
verletzungen und ein neues Wahlrecht.
Die EU hat 2013 mehrere Erklärungen abgegeben, in denen sie bekräftigt hat, welche Bedeutung sie
der Justiz beimisst, und in denen sie Straflosigkeit verurteilt hat. Die Hohe Vertreterin hat im März
2013 die Überstellung von Bosco Ntaganda, der beschuldigt wird, im Osten der DR Kongo Kriegs-
verbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, begrüßt. Im April 2013
hat die EU eine lokale Erklärung abgegeben, in der sie ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck
gebracht hat, dass das Gerichtsverfahren gegen die Personen, die der Ermordung von zwei Men-
schenrechtsverteidigern beschuldigt werden, nur schleppend vorankommt. Im Mai und im Novem-
ber 2013 hat die EU lokale Erklärungen zu Menschenrechtsverletzungen in den Kivu-Provinzen, die
von den kongolesischen Streitkräften und der Rebellenbewegung M23 begangen wurden, abgege-
ben. Zu diesen Menschenrechtsverletzungen gehörten Vergewaltigungen und sonstige sexuelle
Gewalt gegen Frauen. Die EU hat außerdem die Reform des Justizsystems mit mehreren Program-
men, die von einigen Mitgliedstaaten der EU mitfinanziert wurden, weiter unterstützt. Was die bür-
gerlichen und politischen Rechte anbelangt, so hat die EU hinsichtlich des Vorgehens gegen politi-
sche Oppositionelle und politische Aktivisten im Land mehrere öffentliche Erklärungen abgegeben
und sich an die kongolesische Führung gewandt. Die Delegation der EU in der DR Kongo hat sol-
che Fälle aufmerksam beobachtet und hat Gerichtsverfahren und inhaftierte Oppositionelle in der
Haftanstalt besucht.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben am 11./12. Dezember 2013 einen zweitätigen Workshop
und Konsultationen mit 30 Menschenrechtsverteidigern, die verschiedene kongolesische Organisa-
tionen vertreten, abgehalten, um zu erörtern, wie die EU die Arbeit der Menschenrechtsverteidiger
besser unterstützen könnte. Sie hat einem Dutzend gefährdeter Menschenrechtsverteidiger, die drin-
gend Unterstützung benötigten, kleine Direktbeihilfen gewährt. Die EU unterstützt darüber hinaus
ein Projekt der Menschenrechtsvereinigung Agir Ensemble pour les Droits de l'Homme, mit dem
die Kapazitäten von Menschenrechtsverteidigern in den Kivu-Provinzen gestärkt werden sollen.
Im Juli 2013 hat die EU ferner ein Programm (20 Mio. EUR) zur Bekämpfung geschlechtsspezifi-
scher Gewalt in mehreren Provinzen der DR Kongo gebilligt. Geschlechtsspezifische Diskriminie-
rung und Gewalt im Land werden durch mehrere Programme mit einem bereichsübergreifenden
Konzept (Gesundheit, Justiz, Polizei, humanitäre Hilfe usw.) bekämpft. Die Bekämpfung
geschlechtsspezifischer Gewalt gehört außerdem zum Mandat der Missionen zur Reform des
Sicherheitssektors EUPOL und EUSEC.
Die EU hat 2012 für die Annahme eines Aktionsplans der Regierung der DR Kongo zur Beendi-
gung der Rekrutierung von Kindern durch die nationalen Streitkräfte und Sicherheitskräfte gewor-
ben. 2013 hat sie in enger Zusammenarbeit mit MONUSCO, UNICEF und anderen Partnern die
Umsetzung des Aktionsplans weiter überwacht. Die EU hat 2013 verschiedene Projekte zu den
Rechten des Kindes wie das Projekt von War Child UK zur Prävention und zur Hilfe für Mädchen
in Streitkräften und bewaffneten Gruppen, mit dem Straßenkinder und insbesondere Mädchen, die
zu Streitkräften und bewaffneten Gruppen gehört haben, gerettet und nachhaltig in ihre Familien
und in die Gemeinschaft eingegliedert werden sollen. Die Arbeit der EU im Hinblick auf die Ein-
führung eines Identifizierungssystems für Angehörige des Militärs und Polizeibeamte (durch die
Einführung von Militärausweisen und biometrischen Ausweisen für Polizeibeamte) hat außerdem
dazu beigetragen, dass eine große Zahl von Kindern aus den kongolesischen Sicherheitskräften ent-
fernt wurden und eine Rekrutierung von Minderjährigen verhindert wird.
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Dschibuti
Im Februar 2013 haben in Dschibuti Parlamentswahlen stattgefunden, an denen das Oppositions-
bündnis Union pour le Salut National (USN) teilgenommen hat. Die EU hat eine Wahlexpertenmis-
sion entsandt, deren Empfehlungen der Regierung später mitgeteilt wurden. Nach den Wahlen hat
der Sprecher der Hohen Vertreterin am 12. März 2013 eine Erklärung abgegeben, in der zur Ach-
tung der Rechtsstaatlichkeit aufgerufen und an alle Akteure appelliert wurde, von Gewaltanwen-
dung abzusehen.
Die Lage nach den Wahlen und Menschenrechtsfragen wurden in der Sitzung des politischen Dia-
logs zwischen der EU und Dschibuti nach Artikel 8 am 15. Juni 2013 erörtert. Das Europäische
Parlament hat am 4. Juli 2013 eine Entschließung zur Lage in Dschibuti verabschiedet, in der es die
fehlende Achtung demokratischer Grundsätze und der Menschenrechte scharf kritisiert hat. Diese
Entschließung ist von der Regierung zurückgewiesen worden.
Die EU hat sich 2013 weiter für die Verbesserung der Frauenrechte und der allgemeinen Lage der
Frauen in Dschibuti eingesetzt. Sie hat außerdem die Zivilgesellschaft unterstützt und im Rahmen
der Programmplanung des 11. EEF im September 2013 Organisationen der Zivilgesellschaft getrof-
fen, um deren Bedürfnisse zu erörtern.
Äquatorialguinea
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Verletzungen aller Menschenrechte mit Ausnahme der Reli-
gionsfreiheit durch die autokratische Regierung Äquatorialguineas und der besonderen Bedenken
der internationalen Gemeinschaft angesichts der jüngsten Fälle von Hinrichtungen umfassen die
wichtigsten Prioritäten der EU in Äquatorialguinea das Erreichen eines offiziellen Moratoriums zur
Todesstrafe, die Verbesserung der Voraussetzungen für die Freiheit der Meinungsäußerung, wirk-
samen politischen Pluralismus, Unterstützung der Zivilgesellschaft und die Wiederaufnahme der
Kontakte zur Regierung hinsichtlich des politischen Dialogs.
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Lokale Wahlen und Parlamentswahlen fanden am 26. Mai 2013 statt. Nach der Bildung der neuen
Regierung fand am 15. Oktober 2013 zum ersten Mal seit 2009 eine förmliche Sitzung des politi-
schen Dialogs zwischen der EU und Äquatorialguinea statt. Dabei wurden Fragen der Menschen-
rechte und der Demokratisierung erörtert. Die EU und die Führung Äquatorialguineas erörterten die
Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der Veränderungen, die die neue Verfassung und
die Wahlen mit sich gebracht haben, und die Vorbereitungen für die allgemeine regelmäßige Über-
prüfung Äquatorialguineas im Jahr 2014. Die Mitgliedstaaten der EU werden die Ausarbeitung
eines Berichts der Zivilgesellschaft für die allgemeine regelmäßige Überprüfung unterstützen.
Eritrea
Die Menschenrechtslage in Eritrea ist nach wie vor sehr kritisch, da zahlreiche schwere Menschen-
rechtsverletzungen stattgefunden haben. Die EU hat bei Treffen mit der Regierung Eritreas, ein-
schließlich Sitzungen im Rahmen des förmlichen Dialogs nach Artikel 8, immer wieder ihre große
Besorgnis über die Verletzungen der Menschenrechtsverpflichtungen Eritreas geäußert und die
Behörden aufgefordert, die allgemeine Lage zu verbessern. Sie hat außerdem Bedenken hinsichtlich
Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Religionsfreiheit, willkürliche Inhaf-
tierungen ohne Gerichtsverfahren und die schlechte Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit, unter ande-
rem in Bezug auf Eigentumsrechte, geäußert. Die EU hat die eritreischen Behörden nachdrücklich
aufgefordert, ihre Zusammenarbeit mit dem Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen, auch
mit dem VN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtslage in Eritrea, zu verbessern und ihren
Verpflichtungen im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung der VN nachzukommen.
Die EU ist nach wie vor besonders besorgt über das Schicksal der inhaftierten Journalisten und
Gefangenen aus Gewissensgründen, die aufgrund ihrer politischen und religiösen Überzeugungen
gefangen gehalten werden. Einige Journalisten und Medienverantwortliche wurden 2013 zwar frei-
gelassen, aber es wurde über neue Festnahmen und Inhaftierungen ohne Gerichtsverfahren berich-
tet, einschließlich nach den Ereignissen vom 21. Januar 2013. Die EU hat wiederholt Informationen
über die Inhaftierten und Zugang zu ihnen gefordert. Sie hat generell immer wieder gefordert, dass
die Inhaftierten unverzüglich und bedingungslos freigelassen werden. Sie hat die eritreischen
Behörden unter anderem aufgefordert, Dawit Isaak – einen eritreisch-europäischen Journalisten,
der seit 2001 ohne jeden Kontakt zur Außenwelt festgehalten wird – freizulassen. Die Hohe Vertre-
terin hat am 18. September 2013 eine Erklärung zur Lage der politischen Gefangenen in Eritrea
abgegeben. Die Europäische Union hat außerdem ihre Besorgnis über Meldungen geäußert, wonach
einige der politischen Gefangenen nicht mehr am Leben sein sollen und der Gesundheitszustand
anderer sich zunehmend verschlechtert haben soll.
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2013 äußerte die EU gegenüber den Behörden zudem ihre Sorge über das Problem der Migration
und des Menschenhandels am Horn von Afrika. Die EU hat Eritrea aufgefordert, Reformen durch-
zuführen, um die Ursachen der Migration, beispielsweise den zeitlich unbefristeten Militärdienst,
anzugehen und mit internationalen Organisationen und regionalen Partnern zusammenzuarbeiten.
Die Tragödie vor Lampedusa im Oktober 2013, als hunderte eritreischer Flüchtlinge bei dem Ver-
such starben, die europäische Küste zu erreichen, hat das Problem und seinen regionalen Charakter
noch mehr hervorgehoben. Der EU-Sonderbeauftragte für Sudan und Südsudan hat im Juli 2013
Eritrea besucht und die Frage der Migration mit der Führung des Landes erörtert.
Äthiopien
Die EU hat insbesondere im Rahmen des politischen Dialogs gemäß Artikel 8 den regelmäßigen
Dialog mit der äthiopischen Regierung gesucht, um ihren Bedenken Ausdruck zu geben, ein-
schließlich hinsichtlich der Verringerung des politischen Spielraums und der Einschränkungen der
Medienfreiheit, der Zwänge, denen sich Organisationen der Zivilgesellschaft ausgesetzt sehen, reli-
giöser Angelegenheiten und der Lage in Gefängnissen. Eine Delegation von Mitgliedern des
Europäischen Parlaments hat vom 15. bis 17. Juli 2013 Äthiopien besucht und ebenfalls ihre
Besorgnis hinsichtlich einer Reihe bürgerlicher und politischer Rechte geäußert.
In Äthiopien war 2013 eine Reihe ermutigender Entwicklungen zu verzeichnen, einschließlich der
Annahme des nationalen Menschenrechts-Aktionsplans und des konstruktiven Engagements im
Dreiparteiendialog mit Organisationen der Zivilgesellschaft, bei dem die EU und das Ministerium
für föderale Angelegenheiten gemeinsam den Vorsitz führten. Eine begrüßenswerte Entwicklung ist
außerdem, dass die Regierung darin eingewilligt hat, dem Internationalen Komitee vom Roten
Kreuz (IKRK) Zugang zu allen Gefängnissen des Landes zu gewähren, da der Zugang zu Gefäng-
nissen eine problematische Frage ist. Im Juli 2013 wurde Mitgliedern des Europäischen Parlaments
ein Besuch des Gefängnisses von Kaliti in letzter Minute verweigert, aber EP-Mitglied Louis
Michel hat das Gefängnis im November 2013 am Rande der Tagung der Paritätischen Parlamentari-
schen Versammlung AKP-EU besucht. Die Delegation der EU führt mit den Behörden Gespräche
über etwaige Gefängnisbesuche, um zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Gefangenen
beizutragen. Eine Reihe von Mitgliedstaaten der EU hat 2013 außerdem Projekte finanziert, mit
denen die Haftbedingungen verbessert werden sollen.
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Die EU ist indes nach wie vor besorgt über einige Aspekte des Menschenrechtsansatzes in
Äthiopien, insbesondere hinsichtlich der bürgerlichen und politischen Rechte. Das Gesetz über
gemeinnützige Organisationen und Verbände (Charities and Societies Proclamation) von 2009 gibt
weiterhin Anlass zur Sorge. Das Antiterrorgesetz wurde benutzt, um 2013 weitere Festnahmen von
Journalisten und Oppositionellen und Gerichtsverfahren gegen sie zu rechtfertigen.
Die vierten landesweiten lokalen Wahlen haben am 14. und 21. April stattgefunden. Die Wahltage
verliefen zwar friedlich, aber die Wahlen waren für den Demokratisierungsprozess in Äthiopien
kein Fortschritt. Daher wurde eine Wahlkoordinierungsgruppe von Geberpartnerländern eingesetzt,
die gemeinsame Botschaften für den politischen Dialog vereinbaren und künftige Tätigkeiten zur
Unterstützung von Wahlen und der Demokratisierung in Äthiopien koordinieren soll. Die EU führt
zusammen mit den Vereinigten Staaten den Vorsitz der Gruppe.
Was die Entwicklungshilfe der EU anbelangt, so haben 2013 zwei für die Menschenrechte in
Äthiopien wichtige Institutionen finanzielle Unterstützung der EU und von Mitgliedstaaten aus dem
von mehreren Gebern geförderten Programm zur Unterstützung demokratischer Institutionen
erhalten: der Menschenrechtsausschuss und der Bürgerbeauftragte. Die EU hat über das EIDHR
Maßnahmen von Organisationen der Zivilgesellschaft unterstützt, mit denen beispielsweise die
Genitalverstümmelung von Frauen, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt, Diskriminierung
von Menschen mit Behinderungen und Kindesmissbrauch bekämpft werden sollen. Der Fonds EU-
Äthiopien zur Unterstützung der Zivilgesellschaft, der als lokaler Fonds gilt, hat 2013 im Rahmen
seines Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen äthiopische Nichtregierungsorganisationen
ausgewählt, die sich mit Fragen der guten Regierungsführung und der Menschenrechte befassen
werden.
Anlässlich des Internationalen und Europäischen Tages gegen die Todesstrafe im Oktober hat die
EU zusammen mit dem Menschenrechtszentrum an der Universität von Addis Abeba und zwei
Mitgliedstaaten der EU eine Diskussionsgruppe zur Todesstrafe veranstaltet. Die gut besuchte Ver-
anstaltung führte zu einer angeregten und tiefgründigen Debatte mit Vertretern der Regierung und
der Zivilgesellschaft sowie akademischen Kreisen.
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Gabun
Die größten Menschenrechtsprobleme und -herausforderungen in Gabun betreffen die Haftbedin-
gungen, die Frage der Ritualverbrechen, die Rechte der Frauen, den Menschenhandel einschließlich
des Kinderhandels sowie die Transparenz und Inklusivität des Wahlprozesses. Probleme bestehen
auch in Bezug auf Verzögerungen im Justizwesen, die große Zahl der Untersuchungshäftlinge und
die Diskriminierung von Einwanderern und indigenen Gemeinschaften. Die Wirksamkeit des
Justizsystems wird durch unzureichende finanzielle und personelle Ressourcen (beispielsweise im
Bereich der forensischen Medizin) und die Auswirkungen der Korruption geschmälert.
Diese Fragen müssen mit der Führung des Landes in Sitzungen des politischen Dialogs zwischen
der Europäischen Union und der Gabunischen Republik auf der Grundlage von Artikel 8 des
Cotonou-Abkommens erörtert werden. Die letzte Sitzung des politischen Dialogs fand indes im
Oktober 2012 statt. Es sind Anstrengungen unternommen worden, um diese politische Plattform,
die den Rahmen der Partnerschaft zwischen der EU und Gabun bildet, neu zu beleben. Die Delega-
tion der EU hat auf lokaler Ebene den Dialog mit Organisationen der Zivilgesellschaft und Men-
schenrechtsorganisationen aufrechterhalten und es fanden außerdem regelmäßig Treffen mit Ver-
tretern einschlägiger offizieller Stellen statt.
Gabun wurde für den Zeitraum 2013-2015 zum Mitglied des VN-Menschenrechtsrats gewählt. Die
letzte allgemeine regelmäßige Überprüfung durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
fand 2012 statt. Die Behörden haben 2013 an der Umsetzung der Empfehlungen zu den oben aufge-
führten größten Bedenken der EU gearbeitet, d.h. zu den Haftbedingungen, den Rechten des Kin-
des, Ritualverbrechen, den Rechten der Frauen, zum Menschenhandel einschließlich des Kinder-
handels von Westafrika aus sowie zu Nichtdiskriminierung und zur Freiheit der Meinungsäußerung.
Ferner konnte die Gabunische Republik ein thematisches Programm für nichtstaatliche Akteure und
lokale Behörden im Entwicklungsprozess in Höhe von 2,45 Millionen Euro nutzen. Mit diesem
Programm wird u.a. das Ziel verfolgt, Kapazitäten aufzubauen und zum Aufbau von nichtstaatli-
chen Akteuren und zivilgesellschaftlichen Organisationen in Gabun beizutragen. Der letzte Aufruf
zur Einreichung von Vorschlägen, der 2013 erging, bezog sich auch auf zentrale Menschenrechts-
themen.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Gambia
Der politische Dialog zwischen der EU und Gambia im Rahmen des Artikels 8 des Cotonou-
Abkommens hat am 11. Juli 2013 stattgefunden; dabei sind Menschenrechtsfragen zur Sprache
gebracht worden. Prioritäten der EU waren nach wie vor die Todesstrafe, Fälle willkürlicher Fest-
nahmen und Inhaftierungen, die Haftbedingungen, die Rechtsstaatlichkeit, die Freiheit der Mei-
nungsäußerung und die Medienfreiheit, die Unterstützung der Zivilgesellschaft und von Menschen-
rechtsverteidigern, Gewalt gegen Frauen sowie die Rechte von LGBTI-Personen.
Die EU hat in ihrem politischen Dialog mit den Behörden im Rahmen konkreter Entwicklungspro-
jekte und der Unterstützung für Menschenrechtsverteidiger weiterhin problematische Fragen erör-
tert. Die EU hat 2013 die Zivilgesellschaft unterstützt und hat sich mit einem Aufruf zur Einrei-
chung von Vorschlägen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung, die im Rahmen des themati-
schen Programms für nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess finan-
ziert wird, besonders auf die Rechte der Frauen konzentriert. Ein zusätzlicher Betrag in Höhe von
415 000 EUR wurde zur Finanzierung von zwei weiteren Vorschlägen, die im Rahmen des Aufrufs
zur Einreichung von Vorschlägen vorgelegt wurden, bereitgestellt. Die EU hat 2013 über das Pro-
gramm für kleinere Zuschüsse, das durch das EIDHR finanziert wird, Menschenrechtsverteidiger
unterstützt. Sie hat über das 10. EEF-Programm für Staatsführung (10 Mio. EUR) den Zugang zur
Justiz insbesondere für die schwächsten Bevölkerungsgruppen und die Aufklärung über Rechtsfra-
gen weiter gefördert und hat über die Medienkomponente des Programms zur Pressefreiheit beige-
tragen.
In einer lokalen Erklärung vom Mai haben sich die diplomatischen Missionen der EU, des Verei-
nigten Königreichs und der Vereinigten Staaten sehr besorgt über die willkürliche Haft von Imam
Baba Leigh, eines prominenten religiösen Führers und Menschenrechtsverteidigers, geäußert, des-
sen Verbleib seit seiner Festnahme im Dezember 2012 unbekannt war.
Imam Baba Leigh ist drei Tage nach der Mitteilung an die Presse freigelassen worden. Die Delega-
tion der EU hat außerdem ihr Eintreten für Menschenrechte und Demokratie über Maßnahmen der
Öffentlichkeits-Diplomatie in sozialen Medien und in örtlichen Printmedien sowie im Rahmen
internationaler Tage wie des Welttags gegen die Todesstrafe im Oktober 2013 und des Internatio-
nalen Tags zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen im November 2013 verstärkt.
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Die Delegation der EU hat bei Zusammentreffen mit Kabinettsmitgliedern Aspekte weiterverfolgt,
die im Rahmen des politischen Dialogs zur Sprache gebracht wurden, einschließlich der Achtung
der Rechtsstaatlichkeit (Festnahmen und Inhaftierungen), der Pressefreiheit und der Einsetzung
einer Medienkommission.
Ghana
Die Hauptziele, die die Europäische Union bei den Menschenrechten verfolgt, bestehen in der För-
derung des Zugangs zur Justiz, der guten Staatsführung, den Kinderrechten und der echten Umset-
zung diskriminierungsfreier Maßnahmen. Dazu gehören auch die größten Herausforderungen wie
die Verbesserung der harten Haftbedingungen, die Gewährleistung der sozialen und wirtschaftli-
chen Rechte und die Unterbindung des Kinderhandels und -missbrauchs.
Die Wahlen vom Dezember 2012 wurden als im Allgemeinen den internationalen und regionalen
Standards entsprechend betrachtet. Im Anschluss an das Urteil des Obersten Gerichts vom August
2013 über die Anerkennung der Wahlergebnisse bekräftigte die EU, dass sie die Verbesserung des
Wahlprozesses unterstützt, die eines der Hauptziele des EU-Aktionsplans zur Unterstützung der
Demokratie darstellt. Für das laufende Wahlunterstützungsprogramm wurden zusätzlich 4,5 Mio.
EUR zugewiesen, so dass insgesamt 11,5 Mio. EUR bereitgestellt wurden. Die EU ist nach wie vor
der wichtigste Entwicklungspartner, der den für die Überarbeitung der Verfassung durchgeführten
Prozess unterstützt.
Im Einklang mit den VN-Milleniums-Entwicklungszielen und den Menschenrechtsprioritäten der
EU veranstaltete die EU am 9. Mai 2013 ein Seminar über die Zusammenarbeit zwischen der EU
und Ghana bei der Förderung der Geschlechtergleichstellung. Es wurde in Zusammenarbeit mit der
ghanaischen Regierung veranstaltet, die durch das Ministerium für Geschlechtergleichstellung,
Kinder und Sozialschutz vertreten war.
Anlässlich des Welttags gegen die Todesstrafe veranstalteten die EU und Frankreich am
10. Oktober 2013 in Akkra Gespräche am runden Tisch, in deren Mittelpunkt die rechtliche
Abschaffung der Todesstrafe in Ghana stand. Diese Frage wird vielleicht in das Referendum über
die Verfassung aufgenommen.
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Im Rahmen des EIDHR hielt die EU ein Informationsseminar über die Förderung der Kinderrechte
als Teil der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ab. Mit dieser Aufforderung zur Ein-
reichung von Vorschlägen sollte die Durchführung des (ghanaischen) Kindergesetzes unterstützt
werden, mit dem die Pflichten und die Verantwortung der Eltern gegenüber ihren Kindern insbeson-
dere hinsichtlich der Recht der Kinder auf Bildung, Wohlbefinden, Schutz vor ausbeuterischer
Arbeit und Schutz vor Folter und erniedrigender Behandlung gefördert werden sollen. Die EU
unterstützte drei zivilgesellschaftliche Organisationen finanziell, die sich mit Kinderarbeit in den
Fischergemeinschaften in Zentral- und Nordghana befassen.
Guinea
Die EU hat ihre Entwicklungszusammenarbeit mit Guinea, die seit dem Staatsstreich der Militärs
im Jahre 2008 teilweise ausgesetzt worden war, wieder aufgenommen, nachdem im September
2013 friedliche und alle Seiten einbeziehende Parlamentswahlen stattgefunden hatten. Die von der
EU 2009 angenommenen restriktiven Maßnahmen, insbesondere die individuellen Sanktionen (Rei-
sebeschränkungen und das Einfrieren von Vermögenswerten) gegen fünf Personen, die mutmaßlich
für das Massaker vom September 2009 verantwortlich sind, und das Waffenembargo blieben in
Kraft.
In einer sehr angespannten politischen Lage, in der mehrere Demonstrationen der Oppositionspar-
teien zu Gewalt, Opfern und erheblichen Sachschäden geführt haben, setzte die EU sich weiterhin
sehr aktiv für die internationale Vermittlung zur Unterstützung des Wahlprozesses und zur
Gewährleistung freier, transparenter und friedlicher Wahlen, die allen offen stehen, ein. Die Hohe
Vertreterin/Vizepräsidentin rief alle politischen Parteien öffentlich dazu auf, sich zurückzuhalten,
keine Gewalt anzuwenden und die Gespräche fortzusetzen. Die Paritätische Parlamentarische Ver-
sammlung AKP-EU nahm eine Entschließung an, in der Guinea aufgefordert wurde, auf einen
Kompromiss für alle Seiten einbeziehende Wahlen hinzuarbeiten, so dass die EU und die internati-
onale Gemeinschaft den Wahlprozess auch weiterhin unterstützen können.
Zur Unterstützung der Durchführung der Wahlen stellte die EU 6 Mio. EUR einschließlich tech-
nischer Hilfe bereit. Im Rahmen einer EU-Wahlbeobachtermission wurden vor Ort über
70 Beobachter eingesetzt.
10848/14 ds/DK/cat 238
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Neben dem Wahlprozess gehören zu den Menschenrechtsprioritäten der EU die Reform des Justiz-
wesens und des Sicherheitssektors, die Bekämpfung der Straflosigkeit sowie die Verbesserung der
Haftbedingungen.
Nach diesen Wahlen nahm die EU die Entwicklungszusammenarbeit mit Guinea in vollem Umfang
wieder auf, und die ausgesetzten Mittel von insgesamt 139,9 Mio. EUR sind wieder verfügbar. Die
EU arbeitete mehrere Projekte zur Unterstützung der Reform des Justizwesens und des Sicher-
heitssektors aus und unterstützte weiterhin die Zivilgesellschaft und die Menschenrechtsverteidiger
bei deren Kampf gegen Straflosigkeit sowie die Opfer unterschiedlicher Formen politischer Unter-
drückung. Die EU setzte ihre Unterstützung bei der Umsetzung des Römischen Statuts und der
internationalen Menschenrechtsübereinkünfte in innerstaatliches Recht fort. Die EU brachte bei den
guineischen Behörden Fälle von Menschenrechtsverletzungen einschließlich der Inhaftierung ohne
die gebotene Sorgfalt und Einhaltung der rechtlichen Verfahren zur Sprache. Zuletzt wurde ein Pro-
gramm zur Unterstützung der Zivilgesellschaft (6 Mio. EUR) ausgearbeitet, und es wurden zwei
Notprogramme im Rahmen des Stabilitätsinstruments eingeleitet, in denen Mittel in Höhe von
5 Mio. EUR für die Reform der Polizeikräfte und von 10 Mio. EUR für die Stabilisierung und die
Vermeidung weiterer Konflikte in der Waldregion bestimmt sind, wo sich ethnische Spannungen im
Juli 2013 gewaltsam entladen haben.
Guinea-Bissau
Vor dem Staatsstreich vom 12. April 2012 befasste sich die EU vorrangig mit der Achtung der
demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit, der Folter und den Haftbedingungen, der
Bekämpfung der Straflosigkeit sowie dem Schutz der Menschenrechte gefährdeter Gruppen. Als
sich nach dem Staatsstreich die Menschenrechtslage verschlechterte, setzte sich die EU als weitere
Prioritäten das Ende der willkürlichen Tötungen und Inhaftierungen sowie den Schutz von
Menschenrechtsverteidigern.
Es wurden zahlreiche Fälle von Menschenrechtsverletzungen gemeldet, einschließlich willkürlicher
Tötungen, Inhaftierungen und Folter, Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger und Einschränkungen
des Rechts der freien Meinungsäußerung und der Freiheit der Medien. Die Gewalt und Einschüch-
terung seitens der Sicherheitskräfte hielt an. Die Regierung unternahm nichts, um Beamte oder
Angehörige des Militärs, die Menschenrechtsverletzungen begangen hatten, zu verfolgen oder zu
bestrafen. Andere Menschenrechtsverletzungen waren auf die mangelnde Unabhängigkeit der
Gerichte und das Fehlen eines fairen Prozesses zurückzuführen, oder es handelte sich dabei um
Gewalt gegen Frauen und um Menschenhandel, von dem auch Kinder betroffen waren.
10848/14 ds/DK/cat 239
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Die EU führt keinen Dialog mit der Regierung von Guinea-Bissau, da sie sie nicht als rechtmäßig
anerkennt, allerdings brachte sie Menschenrechtsfragen gegenüber der ECOWAS (politischer Dia-
log auf Ministerebene), den VN, der AU und anderen internationalen Partnern zur Sprache und for-
derte, die Übergangsregierung und die Sicherheitskräfte stärker unter Druck zu setzen, damit sie die
Menschenrechte achten, gegen die Straflosigkeit vorgehen und gute Voraussetzungen für freie und
glaubwürdige Wahlen schaffen. Außer den zahlreichen lokalen Erklärungen (häufig gemeinsam mit
anderen internationalen Partnern) gab die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin am 14. Oktober 2013
eine Erklärung ab, in der sie die Menschenrechtsverletzungen verurteilte und die Achtung der
Rechtsstaatlichkeit sowie die möglichst baldige Durchführung glaubwürdiger Wahlen forderte.
Die Anwendung geeigneter Maßnahmen nach Artikel 96 des Cotonou-Abkommens (Beschluss
2011/492/EU des Rates) wurde im Juli 2013 um ein weiteres Jahr verlängert, ebenso die restriktiven
Maßnahmen der EU gegen 21 Militäroffiziere, die im Mai 2013 verlängert wurden.
Auch 2013 hat die EU Menschenrechtsverletzungen genau verfolgt und darüber Bericht erstattet.
Durch das EIDHR wurden fünf Projekte von insgesamt 1,5 Mio. EUR finanziert, mit denen die
Beobachtung der Menschenrechtslage durch die Zivilgesellschaft und die Achtung der Rechte von
Frauen, Kindern und Häftlingen gefördert werden sollen. Über den Notfonds des EIDHR stellte die
EU 10.000 EUR für die dringende Evakuierung von Menschenrechtsverteidigern bereit. Auch das
Stabilitätsinstrument wurde eingesetzt, um die Rolle der Frau als Akteurin in Friedensprozessen zu
stärken (360.000 EUR) und die Demokratie durch die Finanzierung der für den 13. April angesetz-
ten Wahlen zu unterstützen (2 Mio. EUR). Es wurde eine EU-Beobachtermission empfohlen. Die
EU-Delegation in Guinea-Bissau bietet noch immer einer Person Zuflucht, die im vergangenen Jahr
Opfer von Gewalt wurde, da diese um ihre körperliche Unversehrtheit und ihr Leben fürchtet.
10848/14 ds/DK/cat 240
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Kenia
Wenn auch die Achtung der Menschenrechte in der Verfassung von 2010 stark gefördert wird, so
bleibt die Umsetzung der diesbezüglichen Bestimmungen jedoch schwierig, insbesondere hinsicht-
lich der Aufsicht über die Polizei, der Unabhängigkeit der Justiz und freier Medien.
2013 konzentrierten sich die Bemühungen der EU in Kenia auf die Stärkung des demokratischen
Prozesses und die Beobachtung der allgemeinen Wahlen vom 4. März. Die EU unterstützte den
Wahlprozess durch den Einsatz einer EU-Wahlbeobachtermission während der allgemeinen Wahlen
im März 2013. Die EU-Wahlbeobachtermission würdigte die friedliche und erfolgreiche Durch-
führung der Wahlen, stellte jedoch einige Probleme fest, die künftig angegangen werden müssen.
Das politische Klima wurde auch dadurch beeinträchtigt, dass der Internationale Strafgerichtshof
sowohl gegen den Präsidenten als auch gegen den Vizepräsidenten Anklage erhoben hat. Die EU
stellte klar, dass sie den IStGH unterstützt und Kenia als Vertragspartei des Römischen Statuts und
alle Kläger mit ihm zusammenarbeiten müssen. Außerdem betonte die EU sowohl in öffentlichen
als auch in persönlichen Mitteilungen ihre Unterstützung für die Rechtsstaatlichkeit einschließlich
des IStGH.
Die neu gewählte Regierung hat Rechtsvorschriften über die Medien und NRO vorgeschlagen,
durch die einige Rechte, u.a. die Rede- und Vereinigungsfreiheit eingeschränkt werden. Die EU hat
Menschenrechtsverteidiger die ganze Zeit über durch das EIDHR unterstützt. Durch einen Aufruf
der EU-Delegation zur Einreichung von Vorschlägen, für die ein Fixbetrag von 600.000 EUR bereit
steht, werden Aktivisten unterstützt, die den Schutz der Menschenrechte durch die Strafverfol-
gungsbehörden beobachten. Es finden laufend Treffen mit Menschenrechtsverteidigern und regel-
mäßig besondere Treffen zwischen Organisationen der Zivilgesellschaft und den Leitern der EU-
Missionen statt.
Lesotho
In Lesotho ist das politische Klima im Anschluss an die Bildung einer Dreiparteienregierung nach
den allgemeinen Wahlen vom Mai 2012 stabil geblieben. Die Staatsführung und die Menschen-
rechtslage in Lesotho sind recht zufriedenstellend. Dennoch gibt es nach wie vor Probleme, ein-
schließlich der Diskriminierung von Frauen, der Unabhängigkeit der Justiz und des Zugangs zur
Justiz für gefährdete Gruppen.
10848/14 ds/DK/cat 241
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Im Mai 2013 fand das erste Treffen im Rahmen des Dialogs zwischen der EU und Lesotho über
Staatsführung statt. Erörtert wurden u.a. die Einsetzung einer Menschenrechtskommission, die
Umsetzung der internationalen Übereinkünfte in nationales Recht, die Verpflichtung der Regierung
von Lesotho zur Berichterstattung über die von ihm unterzeichneten internationalen Übereinkünfte
und entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft.
Durch das EIDHR unterstützt die Europäische Union das Engagement örtlicher NRO für die Schaf-
fung einer funktionierenden nationalen Menschenrechtskommission im Einklang mit den Pariser
Grundsätzen. Außerdem finanziert die EU ein Programm zur Sensibilisierung für das Gesetz von
2011 gegen den Menschenhandel. 2013 hat die EU den Justizsektor erneut unterstützt, und zwar
durch ein verbessertes Fallverwaltungssystem und die Unterstützung der Direktion für Korruption
und Wirtschaftsstraftaten.
Die Durchführung des Dezentralisierungsprogramms in Höhe von 8 Mio. EUR mittels einer Bei-
tragsvereinbarung mit dem UNDP verläuft reibungslos. Im Oktober 2013 wurden mit Organisatio-
nen der Zivilgesellschaft Vereinbarungen über vier Finanzhilfen in Höhe von insgesamt
3 Mio. EUR zur Unterstützung des Kapazitätsaufbaus vor Ort im Hinblick auf eine bessere Erbrin-
gung von Dienstleistungen unterzeichnet. In Bezug auf wirtschaftliche und soziale Rechte unter-
stützte die Europäische Union durch ein nunmehr in seiner zweiten Phase befindliches Projekt von
9,8 Mio. EUR Sozialschutzmaßnahmen, die insbesondere gefährdeten Kindern zugute kommen. Mit
dem von UNICEF durchgeführten Programm sollen die Kapazitäten im Ministerium für soziale
Entwicklung ausgebaut, ein Programm zur Gewährung von Barzuschüssen konzipiert und auf ein
ganzheitliches Sozialschutzsystem hingearbeitet werden.
10848/14 ds/DK/cat 242
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Liberia
Obwohl Liberia seit dem Bürgerkrieg bemerkenswerte Fortschritte erzielt hat, steht es noch stets
erheblichen Menschenrechtsproblemen und -verletzungen gegenüber. Die Abschaffung der Todes-
strafe, die Sensibilisierung für die Frauen- und Kinderrechte und deren Einhaltung sowie die Unter-
stützung der Zivilgesellschaft bei der Förderung der Menschenrechte stellen die wichtigste Priori-
täten der EU für das Land dar. Zu den besonderen Ziele gehören die Förderung des Zugangs von
Frauen und Kindern zu Gesundheitsversorgung und Bildung, einen erheblichen Abbau und die
letztendliche Beseitigung aller Formen der Ausbeutung, eine signifikante Zurückdrängung der
geschlechtsspezifischen Gewalt und der Müttersterblichkeit, die Stärkung der Gestaltungs- und Ent-
scheidungsmacht von Frauen und ein stärkeres Mitwirken der Zivilgesellschaft bei Menschenrechts-
fragen.
Die EU veranstaltete öffentliche Diskussionen über die Abschaffung der Todesstrafe, an denen sich
der Gesetzgeber, die unabhängige nationale Menschenrechtskommission, die Zivilgesellschaft und
die Medien beteiligten. Bei jungen Menschen wurden die Menschenrechte durch Musikveranstal-
tungen gefördert.
Es fand erneut ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen betreffend den Zugang zu Justiz und
die Geschlechtergleichstellung statt. Damit sollen zwei laufende Projekte (mit einer Mittelausstat-
tung von 600.000 EUR) ergänzt werden, die sich auf die nationale Aussöhnung und den Schutz der
Menschenrechte konzentrieren und durch das EIDHR finanziert werden. Die EU hat neue Projekte
über die Geschlechtergleichstellung und Frauenrechte einschließlich der Bekämpfung der Genital-
verstümmelung von Frauen für einen Gesamtbetrag von 860.000 EUR ausgearbeitet. Außerdem
wird durch zwei laufende, durch das Stabilitätsinstrument finanzierte Projekte (670.000 EUR) die
Beteiligung junger Menschen an Friedensprozessen unterstützt. Die EU unterstützt die Arbeit von
Zivilorganisationen für die am stärksten marginalisierten Menschen, einschließlich der Behinderten,
mit 660.000 EUR.
Im Bereich der Konsolidierung der Demokratie führte die EU Gespräche mit den nationalen Behör-
den über die Überarbeitung der Verfassung und die Vorbereitungen der Senatswahlen von 2014.
Die Unterstützung für den Wahlzyklus wurde fortgesetzt, und es wurde ein neues Programm mit
einer Mittelausstattung von 5,5 Mio. EUR zur Unterstützung der Dezentralisierung gebilligt. Dieser
Bereich bleibt problematisch, und es ist ein deutlicher politischer Wille erforderlich, um Fortschritte
bei den miteinander verknüpften Zielen der Verfassungsreform und der Dezentralisierung zu
erzielen.
Zur Unterstützung einer verantwortlichen Staatsführung hat die EU umfangreiche Gespräche mit
den nationalen Behörden über die Bewirtschaftung der nationalen Ressourcen, insbesondere im
Forstsektor, geführt.
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Madagaskar
Infolge einer verfassungswidrigen Machtübernahme im März 2009 unterliegt Madagaskar seit Juni
2010 Maßnahmen nach Artikel 96 des Cotonou-Abkommens. Die Wiederaufnahme der Zusam-
menarbeit hängt von der Durchführung transparenter, freier und glaubwürdiger Wahlen ab. Die
erste Runde der Präsidentschaftswahlen am 25. Oktober 2013 war nach Ansicht der nationalen und
internationalen Beobachter zufriedenstellend verlaufen. Eine zweite Runde fand zusammen mit den
Parlamentswahlen am 20. Dezember 2013 statt. Um die Krise zu beenden, unterstützt die EU den
Wahlprozess politisch und finanziell. Eigens zur Unterstützung des Wahlprozesses wurden 17 Mio.
EUR bereitgestellt.
Der politische Dialog zwischen der madagassischen Regierung und der EU wurde im November
2012 wieder aufgenommen, während des Wahljahrs 2013 fand jedoch kein offizielles Treffen statt.
Eine Wahlbeobachtungsmission kam zum Einsatz.
In Madagaskar konzentriert sich das EIDHR auf drei Prioritäten: Förderung der Achtung der Men-
schenrechte in der Rechtspflege, Förderung der Rechte des Kindes und Förderung der Rechte von
Frauen. Es wurden sechs Projekte mit einem Gesamtbetrag vom 1,25 Mio. EUR ausgewählt. Sie
haben die Unterstützung der Strafvollzugsbehörden bei der Verbesserung der Lebensbedingungen
der Häftlinge, die Bekämpfung des Menschenhandels im Bereich der Beschäftigung, einen besseren
Zugang zur Justiz, die Unterstützung von Frauen, die bei den lokalen Wahlen kandidieren, sowie
die Bekämpfung häuslicher Gewalt zum Gegenstand. Eine kleine Mittelzuweisung aus dem Haus-
halt des länderspezifischen Förderprogramms wird zur Finanzierung der Veröffentlichung von Bro-
schüren über kostenlose Beratung von Frauen und Minderjährigen durch Rechtsanwälte anlässlich
des internationalen Menschenrechtstags am 10. Dezember 2013 verwendet werden.
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Malawi
Der Einsatz für die Menschenrechte und die Demokratisierung in Malawi stand auch 2013 oben auf
der Tagesordnung der EU. Vierteljährlich fanden Treffen im Rahmen des politischen Dialogs statt.
Die EU-Delegation hat eine Arbeitsgruppe von Menschenrechtsverteidigern eingesetzt, die den
Mitgliedstaaten und Vertretern der Zivilgesellschaft offensteht und alle zweimal monatlich zusam-
mentritt. Die EU-Delegation hat aktiv am Tag der Menschenrechte 2013, der von der malawischen
Menschenrechtskommission veranstaltet wurde, mitgewirkt und diesen Tag der Menschenrechte
mitfinanziert. Der Tag der Menschenrechte 2013 war dem Thema freie und faire Präsidentschafts-,
Parlaments- und Kommunalwahlen im Jahre 2014 gewidmet. Zur Unterstützung des Landes bei der
Vorbereitungen der Wahlen von 2014 leistete die EU der malawischen Wahlkommission durch den
vom UNDP verwalteten gemeinsamen Geberfonds und das Programm für demokratische Staatsfüh-
rung, das z.B. den Zugang zu einer gut funktionierenden Justiz, die demokratische Rechenschafts-
pflicht, die Beachtung der Menschenrechte, die Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht
der Zivilgesellschaft und die Vermittlung von staatsbürgerlichem Kenntnissen unterstützt, finan-
zielle und technische Unterstützung. Im politischen Dialog mit den Behörden betonte die EU, wie
wichtig es ist, dass den politischen Parteien im Vorfeld der Wahlen gleiche Sendezeit in den staat-
lichen Medien eingeräumt wird, und welche Bedeutung einer größeren Freiheit der Meinungs-
äußerung und der Medien zukommt.
In der öffentlichen Diskussion dieses Jahres spielten Kinderrechte eine wichtige Rolle. Gewalt
gegen Kinder und die Verheiratung von Kindern waren die am meisten erörterten Themen in den
Medien. Gegen die Gewalt gegen Kinder wird die EU durch ein kürzlich unterzeichnetes Projekt
mit der Organisation Save the Children vorgehen, die in zwei malawischen Distrikten Kinder-
schutzsysteme aufbauen wird. Das von der EU, Deutschland und Irland unterstützte Geldtransfer-
Sozialprogramm kommt u.a. von Kindern geführten Haushalten zugute.
Im Rahmen des Programms für demokratische Staatsführung hielt die EU Schulungen in
Menschenrechtefragen für Polizei- und Strafvollzugsbeamte ab.
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Was die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter anbelangt, so befindet sich das von der EU
und dem UNFPA finanzierte Programm zur Gleichstellung von Frauen und Männern und zur Stär-
kung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht von Frauen im zweiten Jahr seiner Durchführung.
Einige der wichtigsten Errungenschaften des Jahres 2013 war die Annahme einer Gemeinsamen
Strategie für Gleichstellungsfragen, die Jugend und den Sportsektor, die Errichtung von zentralen
Anlaufstellen für die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt in drei malawischen Distrikten und die
Schulung des Strafverfolgungspersonals und der Stellen für Opferhilfe in gleichstellungsorientierter
Strafverfolgung. Ferner unterstützte das Programm die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt direkt
durch technische und berufliche Ausbildung sowie die Errichtung von einkommensschaffenden
Gruppen für die Überlebenden geschlechtsspezifischer Gewalt. Auch zwei vom EIDHR ausge-
wählte Projekte werden sich mit Geschlechterfragen befassen. Eines wird sich auf die geschlechts-
spezifischer Gewalt und das andere auf das Erb- und Eigentumsrecht von Frauen und Mädchen
konzentrieren.
Mali
Zu den Prioritäten der EU gehörten die nationale Aussöhnung und Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit
und Demokratie, die Justizreform und der Zugang zur Justiz, Kinder, Frauenrechte und Gleichstel-
lung, die Bekämpfung der Korruption, sozio-ökonomische Rechte und grundlegende Dienstleistun-
gen. Es bedarf größerer Anstrengungen, um weitere Verletzungen zu verhindern und die Sicherheit,
den Schutz und die Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten.
Die EU-Delegation leistete 2013 einen Beitrag zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ord-
nung in Mali, und die EU unterstützte den Einsatz von Menschenrechtsbeobachtern im Norden. Die
Menschenrechtsbeobachter standen weiterhin Sicherheits- und Kapazitätsproblemen gegenüber. Die
Stabilisierungsbemühungen haben zu ersten Erfolgen geführt, aber es ist noch viel zu tun, um die
Menschenrechte im ganzen Land zu schützen. In der Mitte und im Norden des Landes finden
Berichten zufolge weiterhin Übergriffe auf Zivilisten, einschließlich der Inhaftierung von Kindern
und rechtswidriger Tötungen statt. Nach wie vor werden Menschen ohne Gerichtsurteil in Haft
gehalten, insbesondere beim Sicherheitsdienst, der den Zugang zu den Gefangenen verweigert.
Mit den Präsidentschafts- und den Parlamentswahlen wurde die Übergangszeit abgeschlossen und
wieder eine demokratisch gewählte Regierung im Land eingesetzt. Zur Unterstützung des Wahl-
prozesses wurden drei verschiedene Maßnahmen durchgeführt: ein wesentlicher Beitrag zum
gemeinsamen Geberfonds, aus dem das von mehreren Gebern geförderte Wahlunterstützungs-
programm PAPEM (Projet d’Appui au Processus Electoral au Mali) finanziert wird,
Wahlunterstützung durch technische Unterstützung der drei Wahlinstitutionen in Mali und EU-
Wahlbeobachtungsmissionen für die Präsidentschafts- und die Parlamentswahlen.
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Eines der Ziele des Vertrags über die Unterstützung der Konsolidierung des Staates (Unterstützung
aus dem EU-Haushalt für Mali für den Zeitraum 2013 und 2014) zur Finanzierung der malischen
Regierung ist ein engagierter Kampf gegen die Straflosigkeit. Die EU erkennt an, dass die nationale
Aussöhnung sich auf ein faires und funktionierendes Justizwesen stützen muss, das diejenigen, die
Menschenrechtsverletzungen begangen haben, unterschiedslos vor Gericht stellt.
Durch ein vom EIDHR finanziertes Projekt wurde die Beobachtung der Menschenrechtslage als
Teil der umfassenden Reaktion der EU auf die Krise in Mali unterstützt. Mit dem Projekt soll die
lokale und subregionale Zivilgesellschaft angeleitet und mobilisiert werden, Menschenrechtsverlet-
zungen seitens bewaffneter Gruppen zu dokumentieren und zu melden, und es soll ein Beitrag zur
Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit geleistet werden.
Die Maßnahme ergänzt die Beobachtungsmission der Afrikanischen Union, die im Rahmen der
Friedensfazilität für Afrika (AFP) finanziert wird.
Es wurden zwei Programme zur Verbesserung der Haftbedingungen eingeleitet: eines leistet Gefan-
genen Rechtshilfe und schult die am Strafvollzug beteiligten Akteure, und ein zweites unterstützt
die Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für das Wohlbefinden von Gefangenen einsetzen.
Alle malischen Soldaten, die vor ihrem Einsatz die erste EU-Ausbildungsmission (EUTM) durch-
liefen, erhielten eine Menschenrechtsschulung. Diese Schulung wird auch im Rahmen einer verlän-
gerten Mission als Teil der umfassenderen Bemühungen um die Reform des Sicherheitssektors fort-
gesetzt.
Mauretanien
Mauretanien hat in den letzten Jahren sowohl in rechtlicher als auch in institutioneller Hinsicht
Fortschritte beim Schutz der Menschenrechte erzielt. In etlichen Bereichen gibt es jedoch noch
große Probleme. Die EU verfolgte 2013 das Ziel, zu einer effizienten Förderung und Verteidigung
der Menschenrechtsprioritäten beizutragen, die Staatsführung und die Rechtsstaatlichkeit durch
einen verstärkten Dialog und eine engere Zusammenarbeit mit den mauretanischen Behörden zu
verbessern und zum Schutz lokaler Menschenrechtsverteidiger und anderer einschlägiger Akteure
beizutragen. Zu den Menschenrechtsprioritäten der EU für Mauretanien gehörten das Justizsystem,
die Bekämpfung der Sklaverei, die Diskriminierung ethnischer Minderheiten, die Diskriminierung
aufgrund des Geschlechts, der Status der NRO, die Todesstrafe, die Bekämpfung der Folter und des
Verschwindenlassens.
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Die Parlaments- und die Kommunalwahlen, die 2011 hätten stattfinden sollen, wurden Ende 2013
abgehalten. Die EU setzte eine Wahlexpertenmission zur Unterstützung der Beobachtung und
Analyse des Wahlprozesses ein. Für 2014 sind Präsidentschaftswahlen angesetzt.
2013 fanden zwei offizielle Treffen der EU mit Menschenrechtsverteidigern und ein Treffen mit der
Regierung im Rahmen des politischen Dialogs statt, bei dem u.a. auch Menschenrechtsfragen erör-
tert wurden. Die EU forderte und unterstützte die Ausarbeitung eines neuen Gesetzes zur Unter-
bindung der Gewalt gegen Frauen.
Nach seiner Ratifizierung durch das Europäische Parlament ist das Fischereiabkommen zwischen
der EU und Mauretanien, das spezielle Menschenrechtsklauseln enthält, am 15. November 2013 in
Kraft getreten.
Die EU unterstützte eine Reihe von NRO, die sich in Mauretanien mit Menschenrechtsfragen wie
den Frauenrechten und der Sklaverei befassen, und wird dies auch 2014 tun. 2013 wurde ein neues
Projekt zur Stärkung des Justizwesens mit besonderem Schwerpunkt auf NRO bestimmt.
Mauritius
Durch den jährlichen politischen Dialog mit der Regierung von Mauritius und Treffen mit dem
Außenminister, dem Sprecher des Parlaments, Oppositionsführern, Vertretern des privaten Sektors
und Menschenrechtsverteidigern hat die EU 2013 die Achtung der Menschenrechte, der Demokratie
und der Rechtsstaatlichkeit aktiv gefördert. Das jährliche Treffen mit den Menschenrechtsverteidi-
gern fand am 6. Juni 2013 statt.
Mauritius' zweite allgemeine regelmäßige Überprüfung fand am 23. September 2013 statt. Die
Empfehlungen umfassten die offizielle Abschaffung der Todesstrafe, eine ständige Einladung zu
allen Sonderverfahren des HRC, eine engere Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, das Vorge-
hen gegen geschlechtsspezifische Gewalt, die Fertigstellung des Kindergesetzes und die Ratifizie-
rung der Menschenrechtsinstrumente parallel zum eigenen Aktionsplan des Landes.
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2013 hat die EU gemeinsam mit NRO öffentliche Veranstaltungen zur Sensibilisierung für
geschlechtsspezifische Gewalt organisiert. Im Vordergrund der bilateralen Programme zur Ent-
wicklungszusammenarbeit standen Maßnahmen zur Förderung der Rechte von Frauen und Kindern.
Verbesserungen bei zwei gesundheitsbezogenen Milleniums-Entwicklungszielen (Gesundheit der
Mütter und Kindersterblichkeit) für gefährdete Gruppen stellen ein wichtiges Ziel im derzeitigen
Unterstützungsprogramm der EU in Höhe von 86 Mio. EUR dar, das in Mauritius von 2013 bis
2015 durchgeführt wird.
Mosambik
2013 hat die EU sich insbesondere für die bürgerlichen und politischen Rechte und glaubwürdige
Wahlprozesse eingesetzt, sich aber auch vorrangig mit dem Recht der freien Meinungsäußerung
und dem Zugang zu Informationen, der Rechtsstaatlichkeit und den Pariser Grundsätzen befasst.
Durch eine multidimensionale Strategie, bei der die Unterstützung der die Wahl organisierenden
Gremien und der Zivilgesellschaft mit dem politischen Dialog mit der Regierung und den politi-
schen Parteien verbunden wurde, rückte die EU die Wahlprozesse in den Vordergrund. Sie forderte
einen offeneren politischen Raum für die Opposition und transparentere und glaubwürdigere Wahl-
zyklen. Vor Ort wurde eine Erklärung der EU abgegeben, in der ein friedlicher Wahlprozess gefor-
dert wurde. Die EU rief alle Beteiligten nachdrücklich dazu auf, einander zu respektieren und den
vor kurzem angenommen Verhaltenskodex für Wahlen einzuhalten.
Sie führte eine Mission im Anschluss an die Wahlen durch, um die Lage 4 Jahre nach der EU-
Wahlbeobachtungsmission von 2009 zu beurteilen. Im Rahmen dieser Mission fanden Treffen mit
allen Beteiligten statt und wurden auf einem Seminar weitere Diskussionen geführt, bevor eine
Reihe von Empfehlungen für den bevorstehenden Wahlzyklus ausgesprochen wurden. Außerdem
veranstaltete die EU für die Kommunalwahlen vom 20. November eine Übung für die Wahlbe-
obachtung durch Diplomaten und übermittelte der nationalen Wahlkommission einen entsprechen-
den Bericht.
Des Weiteren gab die EU eine öffentliche Erklärung ab, in der sie nachdrücklich darauf hinwies,
dass alle die Rechtsstaatlichkeit und das Verfassungssystem respektieren müssen und der konstruk-
tive Dialog gefördert werden muss, um politische Meinungsverschiedenheiten zu überwinden und
die Demokratie zu festigen. In dieser Hinsicht wurde betont, dass die Rechtsstaatlichkeit in Anbe-
tracht der zunehmenden Anzahl von Entführungen, von denen die Bevölkerung betroffen ist, wirk-
lich gestärkt werden müsse.
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Hinsichtlich der Unterstützung der Zivilgesellschaft wurden Verhandlungen mit dem Nationalen
Forum für Gemeinschaftsradios (FORCOM) über eine Direktvergabe aufgenommen. Die Finanz-
hilfe, die voraussichtlich im Januar 2014 unterzeichnet wird, ist für Maßnahmen zur stärkeren poli-
tischen Sensibilisierung und zur Wähleraufklärung durch lokale Gemeinschaftsradios bestimmt.
Des Weiteren unterstützte die EU ein regionales Projekt, mit dem die Gewalt bei Wahlen in der
Region der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika unterbunden werden soll. In
Mosambik fanden 2013 mehrere mit diesem Projekt verbundene Tätigkeiten, darunter eine Bedarfs-
bewertung und Schulungskurse (für Ausbilder) über Führungsverhalten und Konfliktmanagement
und -verhütung statt. Mit Hilfe des länderspezifischen Förderprogramms des EIDHR nahmen drei
Projekte über Frauenrechte und den Zugang zu Informationen ihre Tätigkeit auf. Organisationen der
Zivilgesellschaft, die im Rahmen des EIDHR durch Unterstützungsmaßnahmen finanziert werden,
erhielten technische Unterstützung. Im diesem Zusammenhang leistete ein Experte Hilfe beim
Projektmanagement und im Hinblick auf eine bessere Beobachtung der Menschenrechtslage in
Mosambik.
Zur Einschätzung des Hilfsbedarfs intensivierte die EU ihre Kontakte zur nationalen Menschen-
rechtskommission und forderte weiterhin hochrangige Unterstützung für die Billigung des
Personalorganigramms, damit die Kommission ihre Tätigkeit in vollem Umfang aufnehmen kann.
Die EU forderte die Einhaltung der Menschenrechte durch die Strafverfolgungsstellen und die
Annahme von Antikorruptionsgesetzen. Mosambik hat am 5. Februar 2013 das Fakultativprotokoll
zum Übereinkommen gegen Folter ratifiziert. Die EU-Missionsleiter besuchten im Rahmen eines
von der EU finanzierten Projekts Gefängnisse in Nampula und in der Provinz Maputo, wo zwei
Haftanstalten (das Zentralgefängnis von Maputo und die Frauenhaftanstalt von Ndlava) im Rahmen
der Veranstaltungen zum Tag der Menschenrechte besucht wurden.
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Namibia
Namibia ist ein stabiles und sicheres Land und steht hinsichtlich der Medienfreiheit in Afrika an
erster Stelle. Es weist nach wie vor eine allgemein positive Menschenrechtsbilanz auf. In Bezug auf
Menschenrechte und Demokratie verfolgt die EU in Namibia vor allem das Ziel, die politische
Teilhabe und den Pluralismus, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, die Rechte von
Frauen und Kindern und die Rechte der Angehörigen von Minderheiten zu fördern.
2013 wurden Namibia im Rahmen des EIDHR 600.000 EUR zugewiesen. Damit wurden Projekte
zur Förderung der Teilhabe, der Menschenrechte und der Wähleraufklärung in den lokalen Gemein-
schaften Namibias und zur Stärkung der Interaktion zwischen der Zivilgesellschaft und der regio-
nalen und lokalen Regierung finanziert. Außerdem soll durch die Projekte eine Kultur der Nulltole-
ranz gegen geschlechtsspezifische Gewalt gefördert werden.
2013 wurde das namibische Programm zur Unterstützung der Zivilgesellschaft eingeleitet und die
neu gegründete Stiftung der Zivilgesellschaft von Namibia unterstützt, die die von der EU finan-
zierten Mikro-Finanzhilfen für NRO verwalten wird. Damit soll der Beitrag der Zivilgesellschaft
zur nachhaltigen Entwicklung und sozio-ökonomischen Gerechtigkeit gefördert werden.
Einige zentrale Empfehlungen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung wurden nicht befolgt,
darunter Empfehlungen zum Schutz der Kinderrechte und der Eingeborenen, zu LGBTI-Fragen und
zur Lage in den Gefängnissen. Bei den Treffen im Rahmen des politischen Dialogs zwischen der
EU und Namibia legte die EU der namibischen Regierung erneut nahe, diese Empfehlungen umzu-
setzen.
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Niger
Zu den Zielen der EU hinsichtlich der Menschenrechte in Niger gehören die Achtung der demokra-
tischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit, die Stärkung des Justizwesens und der Schutz der
Frauen- und Kinderrechte.
Im Rahmen ihrer Bemühungen um eine stärkere Achtung der demokratischen Grundsätze und der
Rechtsstaatlichkeit unterstützte die EU ca. 160 gemeindenahe Organisationen in den Regionen
Tahoua, Agadez, Maradi und Zinder. Diese Projekte, die aus dem Programm zur Unterstützung der
Zivilgesellschaft (PASOC II) finanziert werden, zielten auf die Förderung der Menschenrechte und
des verantwortungsvollen demokratischen Staatsbürgertums ab.
Im zweiten Halbjahr 2013 wurden im Rahmen des thematischen Programms "Nichtstaatliche
Akteure und kommunale Behörden" zehn neue Finanzhilfeverträge unterzeichnet. Weitere sechs
Verträge erhielten Mittel aus dem EIDHR. Diese Projekte werden von zivilgesellschaftlichen Orga-
nisationen oder Kommunalbehörden durchgeführt und sollen Verbesserungen bei der Staatsführung
und insbesondere bei der Kontrolle der staatlichen Tätigkeiten durch die Bürger sowie den Kapa-
zitätsaufbau bei den zivilgesellschaftlichen Akteuren, die Konfliktverhütung und -bewältigung und
das Recht auf Bildung und Meinungsfreiheit fördern.
Durch ihr Förderprogramm für Justiz und Rechtsstaatlichkeit (PAJED II) leistete die EU einen Bei-
trag zu einem besseren Funktionieren des Justizwesens. Hinsichtlich des Gefängnissystems wurden
2013 durch PAJED II die Aktualisierung des rechtlichen und institutionellen Rahmens finanziert
und eine Reihe von Infrastrukturprojekten, Ausbildungsmaßnahmen und Schulungsprogrammen zur
Verbesserung der Lebensbedingungen in den Gefängnissen eingeleitet. Des Weiteren wurden Maß-
nahmen zur Erleichterung der sozialen Wiedereingliederung ehemaliger Häftlinge durchgeführt. Bei
der Rechtshilfe und dem Beistand vor Gericht wurde durch PAJED II die Errichtung einer natio-
nalen Agentur und von Büros unterstützt, die den schwächsten Bevölkerungsgruppen einschließlich
Frauen kostenlos Rechtshilfe und Beistand vor Gericht bieten.
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Hinsichtlich des Schutzes von Frauen und Kindern konnte das von UNICEF durchgeführte EU-Pro-
gramm zur Unterstützung des Aufbaus eines nationalen Statistiksystems im Interesse einer besseren
Verwaltung und zur Erfassung/Bewertung von Armut (PASTAGEP) beachtliche Ergebnisse erzie-
len. Die Registrierung von Geburten ist von 32% im Jahre 2006 auf derzeit 64% gestiegen.
2013 fand ein lokaler Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des EIDHR mit einem
Gesamtbudget von 600.000 EUR statt. Im Einklang mit der Sahel-Strategie und den von den EU-
Delegationen gewählten Menschenrechtsprioritäten sollen mit diesem Aufruf spezielle Maßnahmen
zur Verbesserung des Strafvollzugssystems und der Haftbedingungen finanziert und das Recht auf
Bildung und Meinungsfreiheit gefördert werden.
Nigeria
Auch 2013 gaben die Menschenrechtsverletzungen in Nigeria Anlass zu großer Sorge. Zu den
Menschenrechtsprioritäten der EU zählen die Reform des Justiz- und des Sicherheitssystems mit
besonderem Schwerpunkt auf der Bekämpfung von Folter und Misshandlungen, außergerichtlichen
Tötungen und Straflosigkeit, der Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie der Todesstrafe.
Boko Haram und anderer Terrorgruppen haben ihre Terrorkampagne im Nordosten des Landes ver-
stärkt und zahlreiche Anschläge von beispielloser Brutalität verübt. Die EU hat diese Gewalt in
mehreren Erklärungen verurteilt und ein sofortiges Ende aller Terroranschläge gefordert, ihre
uneingeschränkte Solidarität mit den Opfern sowie ihre entschlossene Unterstützung der nigeriani-
schen Bürger und Behörden bei ihren Bemühungen bekundet, im Land Frieden und Rechtsstaat-
lichkeit herzustellen. Zugleich hat die EU ein sofortiges Ende der Menschenrechtsverletzungen
seitens der Sicherheitskräfte gefordert und nachdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Vorfälle
untersucht werden und Menschenrechtsinstitutionen ungehinderten Zugang zu den Haftanstalten
erhalten müssen und eine Strafverfolgung und Wiedergutmachung erfolgen muss.
Diese Fragen wurden gegenüber den nigerianischen Behörden während des Menschenrechtsdialogs
im März 2013 und bei dem Treffen der hochrangigen Beamten und beim Ministerdialog, die beide
im Mai in Brüssel stattfanden, zur Sprache gebracht. Hinsichtlich der Diskriminierung aus Gründen
der sexuellen Ausrichtung ließ sich keine gemeinsame Grundlage finden.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von Antiterroreinsätzen im Nordosten wurden erneut im
lokalen Dialog über Frieden und Sicherheit, der erstmals ebenfalls im März stattfand, und bei dem
Treffen zwischen dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee der EU und dem nigeriani-
schen nationalen Sicherheitsberater im November zur Sprache gebracht. Vor dem Menschenrechts-
dialog fand ein Konsultationstreffen mit der Zivilgesellschaft (und VN-Agenturen) statt, und Orga-
nisationen der Zivilgesellschaft wurden sowohl zu der Tagesordnung als auch zu den wichtigsten
Aspekten konsultiert, die mit den Behörden erörtert werden sollten.
Im lokalen Dialog über Migration und Entwicklung wurden Themen wie Menschenhandel und der
Schutz der Menschenrechte von Migranten erörtert. Am Tag der Menschenrechte, dem
10. Dezember, nahm der Leiter der EU-Delegation in Nigeria an einer öffentlichen Veranstaltung
des nationalen Menschenrechtsrats teil und hielt vor nigerianischen Ministern und anderen Wür-
denträgern eine Ansprache.
2013 wurden mehrere Erklärungen abgegeben: zum Gesetz, mit dem gleichgeschlechtliche Ehen
und Partnerschaften zu Straftaten erklärt wurden (Juni), zu den Hinrichtungen aufgrund der Todes-
strafe (Juni), zu dem von Terroristen verübten Massaker an Schulkindern (Juli), zum Verstoß gegen
die vom IStGH auferlegten Verpflichtungen, als dem vom IStGH angeklagten sudanesischen Präsi-
denten zur Teilnahme an einer von der AU veranstalteten Konferenz die Einreise nach Nigeria
gestattet wurde (Juli) und zu Terroranschlägen auf Studenten und Kinder (September). In Bezug auf
die Hinrichtungen und die vom IStGH auferlegten Verpflichtungen wurden gegenüber den zustän-
digen nigerianischen Behörden inoffizielle und offizielle Stellungnahmen abgegeben.
Im Juli war Nigeria Gegenstand der Dringlichkeitsdebatte im Plenum des Europäischen Parlaments,
und es wurde eine EP-Entschließung zur Menschenrechtslage in dem Land verabschiedet.
Bei seiner zweiten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung am 22. Oktober in Genf akzeptierte
Nigeria 175 der 219 Empfehlungen, u.a. diejenigen zu Folter und außergerichtlichen Tötungen
durch Angehörige der Sicherheitskräfte. Zwar verwarf Nigeria 10 Empfehlungen - und zwar alle im
Zusammenhang mit Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung - , es sagte jedoch zu,
34 Empfehlungen betreffend ein Moratorium für die Todesstrafe im Hinblick auf deren vollständige
Abschaffung zu prüfen. Die EU wird ihr Engagement und ihre Unterstützung für Nigeria fortsetzen,
um zur Verbesserung der Menschenrechtslage in den bedenklichsten Bereichen beizutragen.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Die EU setzte ihre Unterstützung mehrerer Projekte in Nigeria fort, die Themen wie die Bekämp-
fung der Straflosigkeit, die Verhütung der Misshandlung von Frauen, außergerichtliche Tötungen
und die Verhinderung von Folter zum Gegenstand haben. Der Europäische Entwicklungsfonds
leistete weiterhin einen Beitrag zur laufenden Reform des Justizsektors in Nigeria, zur Unterstüt-
zung des Wahlzyklus 2012 - 2015 und zur Förderung der Beteiligung der Frauen am Friedenspro-
zess und am Aufbau der Sicherheit im Norden Nigerias.
Ruanda
Durch die Unterstützung der Gemeinsamen Regierungsbewertung, die Beobachtung der Wahlen,
die Koordinierung der Wahlbeobachtung durch Diplomaten, den Einsatz einer EU-Wahlexperten-
mission und die Unterstützung der Reform der Medien hat die Europäische Union 2013 einen
besonderen Schwerpunkt auf die Staatsführung gelegt. Außerdem hat sich die EU durch politische
Fürsprache in Verbindung mit dem Treffen nach Artikel 8 des Cotonou-Abkommens und der weite-
ren Unterstützung von NRO weiterhin für die Menschenrechte eingesetzt.
Die Gemeinsame Regierungsbewertung (seit Januar 2011 gemeinsamer Vorsitz mit der EU-Dele-
gation), durch die die Regierung und die Entwicklungspartner regelmäßig die Fortschritte bei der
politischen und wirtschaftlichen Staatsführung bewerten, erhielt starke Impulse von der EU, die
einen Beitrag zu einem überarbeiteten Beobachtungsrahmen mit soliden Indikatoren leistete. Die
nächste Bewertung sollte 2014 stattfinden, und zwar zusammen mit einem hochrangigen Forum
über Staatsführung.
Der Wahlkodex wurde unter Berücksichtigung einiger Empfehlungen aktualisiert, die EU-Wahl-
beobachtungsmissionen in der Vergangenheit ausgesprochen hatten.
Die Beendigungsklausel ist am 31. Juni 2013 vollständig in Kraft getreten, so dass der Flüchtlings-
status aller Personen, die zwischen 1959 und 1998 aus Ruanda geflohen sind, effektiv aufgehoben
wird. 2011 gab es in 40 Aufnahmeländern ca. 100.000 ruandische Flüchtlinge, von denen 65.500 in
Zentralafrika und der Region der Großen Seen leben. Was die Flüchtlingsfrage anbelangt, so
veranstaltete die EU-Delegation gemeinsame Besuche in Flüchtlingslagern und im Lager der
ehemaligen M23-Kämpfer.
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Im Rahmen des politischen Dialogs (Artikel 8 des Cotonou-Abkommens) und des Menschenrechts-
dialogs tauschte die EU Gedanken mit den ruandischen Behörden über politische und rechtliche
Fragen sowie die Menschenrechte aus. Erörtert wurden die Krise im Osten der DRK, das Justiz-
wesen, die Wahlen und Menschenrechtsfälle.
Durch das EIDHR räumte die EU-Delegation gemäß der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung
einigen Themen Vorrang ein, insbesondere der Stärkung der Medien, den Arbeitsrechten, den Kin-
derrechten, der Aussöhnung oder der Unterstützung schwacher Gruppen, Landfragen und der Kor-
ruptionsbekämpfung. Beispielsweise unterstützte die Delegation die Finanzierung einer Studie über
die Arbeitsbedingungen und die Löhne der Arbeiter auf den Teeplantagen, die schließlich zur
Unterzeichnung eines Tarifvertrags für diese Arbeiter führte.
Die Regierung leitete am 3. Juni 2013 die Strategie betreffend wirtschaftliche Entwicklung und
Armut (EDPRS II) 2013-2017 ein, die den Schwerpunkt auf eine verantwortliche Staatsführung als
vorrangigen Tätigkeitsbereich legt. Die Strategie bildet die Grundlage für die Tätigkeiten aller in
Ruanda beteiligten Geber einschließlich der EU, die die Strategie voll und ganz unterstützen wird.
Die EU leitete fünf von NRO und internationalen Organisationen durchgeführte Projekte zur Förde-
rung der Menschenrechte, zur Verbesserung des Zugangs zur Justiz und zur Beobachtung der
Rechtspflege ein.
São Tomé und Príncipe
Zu den Hauptprioritäten der EU gehören die Ratifizierung der wichtigsten internationalen
Menschenrechtsübereinkünfte, Maßnahmen zur Unterstützung des Justizwesens, die Unterbindung
von Misshandlungen durch die Polizei, die Ermutigung von Bemühungen um die Korruptions-
bekämpfung und die Sensibilisierung für die Notwendigkeit, die Diskriminierung zu bekämpfen.
Obwohl São Tomé und Príncipe noch nicht alle internationalen Übereinkommen (einschließlich des
Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs) ratifiziert haben, werden die Menschen-
rechte im Allgemeinen geachtet. Probleme entstehen im Wesentlichen durch Mängel im Bereich
des Sozialschutzes, weit verbreitete Armut und Schwächen bei den institutionellen Kapazitäten.
Während des letzten Treffens im Rahmen des politischen Dialogs (9. Juli 2013) brachte die EU ihre
Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die für 2013 angesetzten Kommunalwahlen auf 2014 ver-
schoben wurden.
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Infolgedessen konzentrierte sich die EU auf die Intensivierung der Entwicklungszusammenarbeit
und der Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren. Ferner konnte das Land ein thematisches
Programm für nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess in Höhe von
3,6 Millionen Euro für die Jahre 2012 und 2013 nutzen.
Senegal
2013 legten die EU und ihre Mitgliedstaaten im Rahmen des politischen Dialogs nach Artikel 8 des
Cotonou-Abkommens und in der Zusammenarbeit zwischen der EU und Senegal den Schwerpunkt
auf die Rechte der Frau und des Kindes, die Bekämpfung der Straflosigkeit und die Bekämpfung
der Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung. Senegal wurde im Oktober 2013 der
zweiten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung unterzogen. Die EU-Mitgliedstaaten forderten die
senegalesische Regierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Zwangsarbeit von Kindern ein-
schließlich der Zwangsbettelei zu beseitigen, die laufenden Anstrengungen zur Sicherstellung der
Gleichstellung der Geschlechter fortzusetzen, gegen häusliche Gewalt, sexuellen Missbrauch, Ver-
gewaltigung und Zwangsverheiratung vorzugehen, die Wahrung der Rechte von lesbischen, homo-
sexuellen, bi-, trans- und intersexuellen Personen sicherzustellen und Homosexualität, die nach
senegalesischem Recht nach wie vor strafbar ist, zu entkriminalisieren.
Generell würdigte die EU den bestehenden Rechtsrahmen, der den Schutz von Kindern, Frauen und
Minderheiten garantiert, machte jedoch weiterhin darauf aufmerksam, wie wichtig konkrete Durch-
führungsmaßnahmen sind, bei denen oftmals ein Rückstand besteht. Die EU und ihre Mitgliedstaa-
ten führten mehrere Maßnahmen durch, die der Förderung des Meinungsaustauschs und der Förde-
rung der Forschung dienten und zahlreichen Menschenrechtsorganisationen, der Zivilgesellschaft
und Regierungsbediensteten eine Plattform boten. Es wurden Rundtischgespräche zu den Themen
religiöser Extremismus, Rechte des Kindes und Rechte von lesbischen, homosexuellen, bi-, trans-
und intersexuellen Personen veranstaltet. Dies gab der EU die Möglichkeit, senegalesische Interes-
senträger für den von der EU hierbei verfolgten Ansatz zu sensibilisieren und den Handlungsbedarf
zu ermitteln.
Die EU stellte Mittel aus dem Stabilitätsinstrument bereit, mit denen die senegalesischen Behörden
bei der Durchführung des Gerichtsverfahrens gegen Hissène Habré, der Verbrechen gegen die
Menschlichkeit beschuldigt wird, unterstützt werden und die Normalisierung der Lage in der
Casamance gefördert wird.
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Am Tag der Menschenrechte, dem 10. Dezember, besuchten die Missionsleiter der EU gemeinsam
mit Studenten eine Zufluchtsstätte für Kinder, in der Straßenkinder eine Schulausbildung und ab
dem sechzehnten Lebensjahr eine handwerkliche Ausbildung erhalten. Ein von der EU finanziertes
Übersetzungssystem, das es den Abgeordneten des senegalesischen Parlaments, von denen 43 %
Frauen sind, ermöglicht, in jeder der sechs lokalen Sprachen zu arbeiten, ist im Dezember 2013 in
Betrieb genommen worden.
Die EU hat das senegalesische Justizwesens weiterhin mit Mitteln des 10. EEF (7,9 Mio. EUR)
unterstützt, mit besonderem Schwerpunkt auf der Verbesserung des Zugangs zur Justiz und der
Bekämpfung der Straflosigkeit. 2013 wurde auch das EU-Kapazitätsaufbauprogramm für nicht-
staatliche Akteure im Rahmen des 10. EEF (6,5 Mio. EUR) weiter umgesetzt, es zielte auf die Stär-
kung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Governance auf nationaler und auf lokaler
Ebene und auf die Minderung der Armut ab. 2013 finanzierten die EU und ihre Mitgliedstaaten
etwa 25 einander ergänzende Programme, bei denen Frauen in ländlichen Gebieten, Gleichstel-
lungsfragen und Bildung, die Bekämpfung der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen,
Information über die Rechte des Kindes und Sensibilisierung für diese Rechte, die Verhütung von
Folter, die Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderung und andere Menschenrechtsfragen
im Mittelpunkt standen.
Seychellen
Eines der Hauptziele der von der EU 2013 verfolgten Politik war die Reform des Wahlverfahrens
(insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung der Versammlungs-und der Medienfreiheit). Der
nationale Aktionsplan für Menschenrechte, der in Partnerschaft mit dem Commenwealth-Sekretariat
und dem Programm der EU für den Aufbau von Governance-Fähigkeiten (Governance Capacity
Building Programme) ausgearbeitet worden war, wurde von den Interessenträgern im Juni 2013
validiert, von der Regierung wurde er jedoch nicht gebilligt. Im Rahmen des Governance Capacity
Building Programme der EU, das im Oktober 2013 auslief, wurden staatlichen und nichtstaatlichen
Akteuren Kleinbeihilfen mit einer Gesamtsumme von 282 000 EUR gewährt, um Menschenrechts-
fragen auf den Seychellen zu behandeln.
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Die Seychellen ratifizierten das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kin-
des betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie. Im
September 2013 ratifizierten sie ebenfalls die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte
aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen. Im Oktober 2013 erstatteten die
Seychellen dem Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) Bericht.
Sierra Leone
Seit dem Ende des Bürgerkriegs wurden beachtliche Fortschritte erzielt, es sind jedoch nach wie vor
beträchtliche Probleme und Verstöße auf dem Gebiet der Menschenrechte zu verzeichnen. Zu den
Menschenrechtszielen der EU zählen unter anderem die Abschaffung der Todesstrafe, die Gleich-
stellung der Geschlechter, die Stärkung der Position der Frau in der Gesellschaft, die Durchsetzung
der Rechtsvorschriften gegen Kinderarbeit und -ausbeutung, die Armutsbekämpfung und die Ver-
besserung des Zugangs zur Justiz und zu Bildung und Gesundheitsvorsorge. Die Rechte von Perso-
nen, die von Landverpachtung in großem Umfang und durch die Rohstoffindustrie betroffen sind,
fordern ebenfalls anhaltende Aufmerksamkeit. Die EU hat internationale Menschenrechtsfragen
gegenüber der Regierung von Sierra Leone im Kontext der Mitgliedschaft des Landes im
Menschenrechtsrat zur Sprache gebracht und ihre Unterstützung für Projekte fortgesetzt, die auf die
Förderung der Grundrechte in Sierra Leone abzielen.
Die Menschenrechte sind - in Verbindung mit speziellen Maßnahmen zur Förderung der Gleich-
stellung der Geschlechter und zur Förderung der Bildung als wichtiger Beitrag zur Armuts-
bekämpfung - Bestandteil der nationalen Agenda für Wohlstand (2013-2018), die im Juli 2013 von
der Regierung mit Unterstützung der EU auf den Weg gebracht wurde. Die EU unterstützt
außerdem den Prozess zur Verfassungsüberarbeitung im Hinblick darauf, die Verfassung an die
internationalen Menschenrechtsverpflichtungen des Landes anzupassen, ebenso wie das Gesetz über
die Informationsfreiheit, das im Oktober 2013 verabschiedet wurde und den Zugang zu
Informationen von staatlichen Stellen garantiert.
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Bei den von der EU finanzierten Projekten lag der Schwerpunkt hauptsächlich auf den Rechten von
Menschen mit Behinderung (Kapazitätsaufbau und psychische Gesundheit), Gleichstellungsfragen
(z.B. Stärkung der Stellung der Frau in der Gesellschaft und Bekämpfung der geschlechtsspezifi-
schen Gewalt einschließlich der Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen) und den Rechten
des Kindes (Kinderarbeit). Außerdem wurden die Verbesserung des Zugangs zur Justiz, einschließ-
lich der Ausbildung für Angehörige der Rechtsberufe und juristische Hilfskräfte, und die Förderung
der Informationsfreiheit und besserer Gesundheitsdienstleistungen, einschließlich der Verbesserung
der reproduktiven und der sexuellen Gesundheit, unterstützt. Auch die Menschenrechtskommission
in Sierra Leone wurde unterstützt. Insbesondere unterstützte die EU die Durchführung eines Projek-
tes mit dem Titel ‘A National Conversation on Human Rights, Governance and Democracy’ in
Sierra Leone. Das Projekt zielt darauf ab, dass durch Selbstbemächtigung und Stärkung der Medien
und der Zivilgesellschaft des Landes Menschenrechtsfragen in Sierra Leone durchgängig berück-
sichtigt werden.
Die EU veröffentlichte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Menschenrechts-
projekte mit einem Gesamtvolumen von 5,7 Mio. EUR. Die ausgewählten Projekte sollten dazu
beitragen, die Empfehlungen der Kommission für Wahrheit und Aussöhnung umzusetzen (eines der
Hauptziele der Menschenrechtsaktivitäten der EU in Sierra Leone) und gleichzeitig dabei helfen,
Entwicklungsziele zu erreichen und die Kapazitäten der lokalen Behörden aufzubauen.
Somalia
Auch 2013 kam es in Somalia wieder zu umfangreichen Verstößen gegen die Menschenrechte, so
unter anderem zu willkürlichen Tötungen, Verfolgung, Gewalt und Vertreibung. Zahlreiche dieser
Verstöße standen mit dem Konflikt in Zusammenhang, der noch immer zwischen der Koalition der
von der föderalen Regierung unterstützten Kräfte und der Al-Shabaab-Miliz besteht. Nach wie vor
gibt es in Somalia Hunderttausende Vertriebene, hinzu kommt etwa eine Million somalischer
Flüchtlinge in den Nachbarländern. Die EU unterstützte nachdrücklich die Anstrengungen der
neuen Regierung, institutionelle Strukturen aufzubauen und Gesetzesvorschriften zu erlassen, die
den Menschenrechten Rechnung tragen, indem verstärkt darauf geachtet wird, dass die Menschen-
rechte als Querschnittsthema in verschiedene Leitlinien- und Strategiepapiere, die von der neuen
Regierung erstellt werden, aufgenommen werden. Menschenrechte und Gleichstellungsfragen sind
den Prioritäten zugehörig, die in dem auf der EU-Somalia-Konferenz am 16. September 2013 in
Brüssel von der internationalen Gemeinschaft gebilligten Pakt für einen Neuanfang ("New Deal
Compact") festgelegt wurden und auf den Wiederaufbau der Institutionen und des sozialen Gefüges
Somalias bis 2016 abzielen.
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Um die Menschenrechtslage in Somalia zu verbessern, war Unterstützung bei der Ausarbeitung
einer Strategie für Polizei und Justiz, die den Menschenrechten Rechnung trägt, Bestandteil des von
der EU finanzierten Programms für Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit (Rule of Law and Security
(ROLS)). Als einer der Hauptgeber des UNDP-ROLS-Programms (54 Mio. EUR aus dem 10. EEF)
hob die EU hervor, dass die Grundsätze einer zivilen Aufsicht, einer angemessenen Sicherheits-
überprüfung, einer den Menschenrechten Rechnung tragenden Ausbildung des neu eingestellten
Personals und der Bekämpfung der Straflosigkeit wesentliche Ecksteine für die gesamte Entwick-
lung des Sicherheitssektors darstellen. In ihren Gesprächen mit den somalischen Behörden wies die
EU kontinuierlich auf die Notwendigkeit hin, gegen Menschenrechtsverletzungen und sexuelle und
geschlechtsspezifische Gewalt durch Angehörige der Sicherheitskräfte vorzugehen und die Unter-
suchung solcher Fälle nach ordnungsgemäßen Rechtsverfahren durchzuführen. Die EU unterstützte
außerdem Programme, durch die dafür gesorgt wurde, dass Opfer von sexueller und geschlechts-
spezifischer Gewalt Schutz, Rechtsbeistand und psycho-soziale Unterstützung erhielten. Zudem
finanzierte die EU Maßnahmen, mit denen die politische Teilhabe von Frauen, die Ausbildung, der
Zugang zur Justiz, die wirtschaftliche Emanzipation sowie Ernährungssicherheit, Unternehmertum
und der Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit gefördert wurden. Die Gleichstellung
der Geschlechter und die Rechte der Frau wurden außerdem vielfach bei Gesprächen mit Vertretern
der Regierung und der Zivilgesellschaft zur Sprache gebracht.
Weitere wichtige Anliegen waren der EU die Lage im Hinblick auf die Freiheit der Meinungsäuße-
rung und die Sicherheitslage von Journalisten und Beschäftigten in der Medienbranche. Die EU hat
in einzelnen, Journalisten betreffenden Menschenrechtsfällen umgehend reagiert, indem sie Erklä-
rungen abgab, in Fällen der Inhaftierung Rechtsbeistände einschaltete oder die Behörden zur Unter-
suchung der Umstände aufrief. Zudem hat die EU ihre Menschenrechtsprioritäten in die Aufforde-
rung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des EIDHR und des NSA-LA einfließen lassen,
in deren Rahmen mehrere Projekte finanziert wurden, die auf die Förderung der Freiheit der Mei-
nungsäußerung abzielten und unter anderem auch Sicherheitstrainings für Journalisten einschlossen.
Die Rechte von Kindern in bewaffneten Konflikten und die Verhütung von Kinderarbeit waren
weitere Hauptanliegen der EU. Durch ihre Programme zum Schutz des Kindes förderte die EU den
Schutz und die soziale Integration von Kindern, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind,
indem sie neben psycho-sozialer Unterstützung auch Schul- und Berufsbildungsangebote schuf.
Außerdem war es durch ein von der EU finanziertes Projekt in Somaliland möglich, den Bedürf-
nissen von Kindern mit Behinderung oder spezifischen Bedürfnissen nachzukommen, indem ihnen
psycho-soziale Unterstützung gewährt wurde und die Kinder bei der Ausbildung unterstützt
wurden.
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Anfang 2013 wurde in Mogadischu ein von der EU finanziertes Programm eingeleitet, das von
Menschenrechtsverteidigern in Ostafrika und am Horn von Afrika durchgeführt wurde und aus dem
Menschenrechtsverteidiger, einschließlich Menschenrechtsanwälten, und bedrohte Journalisten
sowie in einigen Fällen auch Opfer von Verfolgung und Opfer von sexueller und geschlechtsspezi-
fischer Gewalt Unterstützung erhielten. Weitere wesentliche Menschenrechtsanliegen, die von der
EU gegenüber der somalischen Regierung häufig zur Sprache gebracht wurden, waren unter
anderem willkürliche Verhaftungen und die Verweigerung einer ordnungsgemäßen Untersuchung
oder eines fairen Gerichtsverfahrens, die Notwendigkeit eines Moratoriums für die Todesstrafe,
Zwangsarbeit sowie Missbrauch und Diskriminierung von Minderheiten-Clans und religiösen
Minderheiten. Aus dem ROLS-Programm förderte die EU außerdem den Zugang zur Justiz für die
am stärksten schutzbedürftigen Gruppen.
Im Jahr 2013 führte die EU die Sekretariatsgeschäfte der Arbeitsgruppe Menschenrechte und führte
außerdem dem Mitvorsitz in der neu eingesetzten Arbeitsgruppe für Gleichstellungsfragen; diese
beiden Arbeitsgruppen bilden den Hauptmechanismus, der es Gebern erlaubt, die Menschenrechts-
lage in Somalia zu beobachten und mit den zuständigen somalischen Behörden und der somalischen
Zivilgesellschaft konstruktive Dialoge über Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen zu unter-
halten. Bei mehreren Anlässen gaben die EU und die Arbeitsgruppen Presseerklärungen ab oder
übersandten den zuständigen Behörden Schreiben, in denen es um Fälle sexueller oder geschlechts-
spezifischer Gewalt, die Rechenschaftspflicht der Streitkräfte und die Freiheit der Meinungsäuße-
rung ging. Im Oktober und November 2013 führte die Arbeitsgruppe Menschenrechte auch Missio-
nen in Mogadischu durch und kam mit Vertretern der Bundesbehörden sowie mit Akteuren der
Zivilgesellschaft zusammen.
Südafrika
Anlässlich des sechsten Gipfeltreffens zwischen der EU und Südafrika, das im Juli 2013 in Pretoria
stattfand, bekräftigten die politischen Führer sowohl der EU als auch Südafrikas erneut, dass sie die
engen und frühzeitigen Konsultationen im Bereich der Menschenrechte über eine Vielzahl von Fra-
gen, einschließlich Diskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter, Rechte des Kindes und pri-
vate Militärfirmen, in den einschlägigen Foren fortsetzen wollen. Auf dem Gipfeltreffen wurde die
Durchführung des ersten strukturierten Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Südafrika am
27. Mai 2013 in Pretoria unter Ko-Vorsitz des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, Stavros
Lambrinidis, gewürdigt. Zwar wurde dieser Dialog erst 2013 formalisiert, es konnte jedoch auf den
seit 2009 regelmäßigen stattfindenden eingehenden Konsultationen und auf den Konsultationen mit
Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für den Schutz der Menschenrechte in Europa und
Südafrika einsetzen, aufgebaut werden.
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Bei dem ersten Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs im Mai 2013 erörterten die EU und
Südafrika Fragen, die von beiderseitigem Interesse sind oder beiden Seiten Anlass zu Besorgnis
geben, so unter anderem auch die Frage der Zusammenarbeit in multilateralen Foren sowie regio-
nale und innenpolitische Fragen. Im Mittelpunkt standen die Themen Rassismus (im Kontext der
Erklärung und des Aktionsprogramms von Durban), die Millenniums-Entwicklungsziele und die
Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015, die Rechte von LGBTI-Personen sowie Wirtschaft und
Menschenrechte. Mehrere der Themen wurden als Gebiete für eine weitere Zusammenarbeit
ermittelt. Als weitere wichtige Themen wurden der Internationale Strafgerichtshof, die Todesstrafe
und die trilaterale Zusammenarbeit behandelt. Ausführlich wurde außerdem die Frage der
länderspezifischen Resolutionen der VN erörtert. Die Gespräche hatten die allgemeine Lage der
Menschenrechte in Europa und in Südafrika mit Schwerpunkt auf dem Themenkreis Polizeiarbeit
und Menschenrechte, Gewalt gegen Frauen sowie Migration, Flüchtlinge und Asyl zum Gegenstand
- Probleme, mit denen sich gegenwärtig sowohl Europa als auch Südafrika konfrontiert sehen. Der
EU-Sonderbeauftragte Lambrinidis führte bei seinem Besuch nicht nur den Ko-Vorsitz bei dem
Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs, sondern stand auch in engem Kontakt zu
Nichtregierungsorganisationen und der Zivilgesellschaft und kam mit den zuständigen Ministern
und dem Vorsitzenden der Südafrikanischen Menschenrechtskommission zusammen.
2013 beobachtete die EU weiterhin die Entwicklungen und befasste sich weiterhin damit, Südafrika
auf dem Gebiet der Menschenrechte in Gespräche einzubinden, bei denen die Rechte der Arbeit-
nehmer, die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung, die
Rechten von Einwanderern und Fremdenfeindlichkeit im Mittelpunkt standen. In diesem Kontext
verfolgte die EU aufmerksam die Entwicklungen und die Debatte über die Verabschiedung des
Mediengesetzes ("Protection of State Information Bill") und über das Gesetz zur Anerkennung tra-
ditioneller Instanzen ("Traditional Authorities Bill") in Südafrika.
Das Europäische Parlament hat im Nachgang zu der Entschließung, die es 2012 nach der Tragödie,
die sich in der Nähe des Bergwerks Marikana ereignete, angenommen hatte, insbesondere durch
seine Delegation für die Beziehungen zu Südafrika die Arbeit der Marikana-Untersuchungskom-
mission weiterhin besonders aufmerksam verfolgt.
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit hat die EU sich weiterhin für die Menschenrechte
eingesetzt, insbesondere durch die Ausarbeitung einer Anschlussmaßnahme, mit der an das Pro-
gramm für den Zugang zur Justiz und die Förderung der Verfassungsrechte angeknüpft werden soll,
sowie dadurch, dass bei den aus dem EIDHR geförderten Maßnahmen der Schwerpunkt auf die
sozioökonomischen Rechte und die Zivilgesellschaft gelegt wurde.
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Südsudan
Im dritten Jahr seiner Unabhängigkeit steht Südsudan bei dem Staats- und Nationsbildungsprozess,
den das Land gegenwärtig durchläuft, noch immer vor bedeutenden Herausforderungen. Die Versu-
che, die unternommen wurden, um die nationale Aussöhnung voranzubringen, verliefen weitgehend
erfolglos und wurden zusätzlich noch durch den Konflikt untergraben, der am 15. Dezember 2013
ausbrach und zu ethnisch motivierten Tötungen führte. Hinsichtlich des Schutzes und der Förderung
der Menschenrechte steht das Land vor schwerwiegenden Problemen. Die Zahl der Fälle von Ein-
schüchterung und Schikanierung durch nicht identifizierte Personen und die Zahl der willkürlichen
Verhaftungen blieben aufgrund des harten Vorgehens der Sicherheitskräfte unverändert. Bei dem
nationalen Prozess zur Überarbeitung der Verfassung sind nur wenige Fortschritte zu verzeichnen,
die Freiheit der Meinungsäußerung und die Pressefreiheit sind mehrfach eingeschränkt worden. In
einem Klima der extremen Armut und Unterentwicklung wurden die wirtschaftlichen und sozialen
Rechte im Großen und Ganzen weiterhin vernachlässigt, insbesondere das Recht auf Nahrung,
Gesundheit, Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitäranlagen, zu Bildung und angemessenem
Wohnraum.
Die EU stand weiterhin regelmäßig in Kontakt zur südsudanesischen Zivilgesellschaft und veran-
staltete für alle interessierten Kreise Ad-hoc-Rundtischgespräche zu spezifischen Themen. Das von
zivilgesellschaftlichen Organisationen im Rahmen des nationalen Prozesses zur Überarbeitung der
Verfassung durchgeführte Lobbying für einen umfassenden Katalog der Grundrechte wurde konti-
nuierlich unterstützt und gab dem Prozess die dringend benötigten Impulse.
Zweimal, nämlich im Mai und im Oktober 2013 gab die EU-Delegation lokale Erklärungen zur
Beendigung des Konflikts im Bundesstaat Jonglei ab. Die EU appellierte an alle Seiten, auf eine
dauerhafte politische Lösung für Jonglei hinzuarbeiten und forderte die Regierung auf, alle Perso-
nen, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben, einschließlich der Angehörigen der Sicher-
heitskräfte, im Wege eines transparenten Gerichtsverfahrens zur Rechenschaft zu ziehen.
Die EU-Delegation bekräftige bei Kontakten mit der Regierung, dass die EU die Todesstrafe unter
allen Umständen entschieden ablehnt, ungeachtet der zu ahndenden Verbrechen. Sie wurde außer-
dem im November 2013 gemeinsam mit interessierten Kreisen beim Präsidenten der Nationalen
Gesetzgebenden Versammlung vorstellig und trug Bedenken bezüglich bestimmter Klauseln im
Gesetz über Nichtregierungsorganisationen vor, die als zu restriktiv gelten. Zudem trug die EU in
Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt vor Ort zur Förderung von Prävention, Schutz und
Reaktion bei, indem die Gemeinschaften für dieses Problem sensibilisiert und die lokalen
Reaktionskapazitäten in sieben Bundesstaaten verbessert wurden.
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Die EU war gemeinsam mit wichtigen internationalen Partnern an den Bemühungen beteiligt, mit
der Regierung durch einen Pakt für einen Neuanfang ("New Deal Compact") eine neue Partner-
schaft aufzubauen, die auf gegenseitiger Rechenschaftspflicht basiert und durch die Verpflichtung
zu einer inklusiveren Governance, einer effizienteren und gerechteren Verwaltung und Verteilung
der natürlichen Ressourcen und zu größerer Transparenz untermauert wird. Die EU hat durch das
Rechtsstaatlichkeitsprogramm weiter beim Ausbau der Fähigkeiten des Justizwesens mitgewirkt.
Ein weiterer besonderer Schwerpunkt lag auf der Steigerung der Leistungsfähigkeit des
Verwaltungspersonals der Gesetzgebenden Versammlung und der Mitglieder des Parlaments.
2013 veröffentlichte die EU die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen
des EIDHR und der thematischen Programme "nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden" und
schuf auf diese Weise Anreize, indem die Rolle der Zivilgesellschaft bei der Förderung von Men-
schenrechten und demokratischen Reformen gestärkt wurde, während gleichzeitig durch Förderung
der eigenen Initiativen der Zivilgesellschaft auf eine gerechtere, offenere und demokratischere
Gesellschaft hingewirkt wurde.
Sudan
Auch 2013 kam es im Sudan zu schweren Menschenrechtsverletzungen, die von staatlichen Akteu-
ren, nichtstaatlichen Akteuren und Rebellengruppen verübt und nicht geahndet wurden. Hierzu
gehörten Massenvertreibungen von Zivilpersonen und Angriffe auf Zivilpersonen in den Provinzen
Darfur, Südkordofan und Blauer Nil, die Anwendung übermäßiger und todbringender Gewalt gegen
Personen, die versuchten, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung auszuüben, Folter und Misshand-
lung durch Sicherheitskräfte, Einschränkungen für Medien, die Zivilgesellschaft und religiöse Min-
derheiten sowie weitverbreitete Gewalt gegen Frauen und Kinder. Einige VN-Blauhelme wurden
getötet.
Die EU gab 2013 eine Reihe öffentlicher Erklärungen zu Menschenrechtsfragen im Sudan ab. Diese
Erklärungen betrafen unter anderem die Auflösung zivilgesellschaftlicher Organisationen, den
10. Jahrestag des Darfur-Konflikts, Besuche von Staatspräsident Bashir in Vertragsstaaten des
Römischen Statuts sowie die gewaltsame Niederschlagung der Proteste im September 2013. Die EU
forderte außerdem die durchgängige Berücksichtigung der Menschenrechte in dem laufenden Pro-
zess zur Überprüfung der Verfassung und die Stärkung der nationalen Menschenrechtskommission.
Die Verstöße gegen die Menschenrechte wurden auch regelmäßig in bilateralen Kontakten mit der
sudanesischen Regierung zur Sprache gebracht. In Abstimmung mit EU-Mitgliedstaaten beteiligten
sich Vertreter der EU an der Beobachtung von Gerichtsverfahren gegen Journalisten, Menschen-
rechtsverteidiger und Frauenrechtsaktivistinnen in Khartum.
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Die Beziehungen der EU zu Sudan werden nach wie vor von dem ausstehenden Haftbefehl des
Internationalen Strafgerichtshofs gegen Staatspräsident Bashir und von dem Beschluss Sudans, das
überarbeitete Cotonou-Abkommen nicht zu ratifizieren, überschattet. Entwicklungshilfe wird wei-
terhin aus neu gebundenen Mitteln sowie aus einer Sonderzuweisung, die auf einem Ratsbeschluss
aus dem Jahr 2010 über die Verwendung von Mitteln für die Bedürfnisse der am stärksten gefähr-
deten Bevölkerungsgruppen in Konfliktgebieten basiert, geleistet (insgesamt 93 Mio. EUR für Pro-
jekte in den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen und Landwirtschaft in Darfur sowie im östlichen
und südlichen Sudan). Finanzmittel für Maßnahmen auf dem Gebiet der Menschenrechte wurden
außerdem aus dem EIDHR (0,8 Mio. EUR im Jahr 2013), dem Programm für nichtstaatliche
Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess (2,5 Mio. EUR), dem thematischen Pro-
gramm für Ernährungssicherheit (10 Mio. EUR), dem Instrument für Stabilität und im Rahmen der
humanitären Hilfe bereitgestellt. Zu den Schwerpunktbereichen der Unterstützungsprojekte zählten
unter anderem die Förderung günstiger Rahmenbedingungen und des Kapazitätsaufbaus für Nicht-
regierungsorganisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger
sowie die Förderung der Rechte der Frau und des Kindes sowie der Rechte von marginalisierten
Gruppen.
Swasiland
Die EU setzte 2013 mehrere Instrumente zur Förderung und Konsolidierung der Demokratie und
zur Förderung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in Swasiland ein. Im Rahmen des
politischen Dialogs nach Artikel 8 hat die Europäische Union bei der Regierung darauf gedrungen,
ihren Zusagen bezüglich der Förderung der demokratischen Grundsätze und der Legalisierung poli-
tischer Parteien nachzukommen. Bei einer Akkreditierungszeremonie beim König für den kürzlich
ernannten Botschafter 26 erhob die EU dieselbe Forderung.
Die Europäische Union nutzte auch die Kooperationsprogramme, um Demokratie und Menschen-
rechte in Swasiland zu fördern. Zusätzlich zu den 5,5 Mio. EUR, die sie 2007-2011 bereitstellte, um
Waisenkindern und besonders schutzbedürftigen Kindern den Schulbesuch zu ermöglichen, bezu-
schusste sie drei Vorhaben (mit insgesamt 900 000 EUR aus dem EIDHR), die die Förderung einer
demokratischen Gesellschaft, eine stärkere Teilhabe und bessere Vertretung von Frauen in der
Gesellschaft und die Verbesserung der Lebensbedingungen für Kinder mit Behinderung in
Swasiland zum Ziel haben.
26 Im Oktober 2013 wurde die ehemalige Regionaldelegation der EU in eine vollwertige EU-
Delegation umgewandelt, um auf politischer Ebene wirksamer tätig werden zu können.
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Tansania
Tansania kann erneut eine eher stabile Menschenrechtsbilanz vorweisen. Dennoch kam es 2013 in
der traditionell durch starken Zusammenhalt geprägten tansanischen Gesellschaft zu verstärkten
Spannungen zwischen den Religionsgemeinschaften, die sich vermehrt in gewalttätigen Zwischen-
fällen entluden. Die EU verurteilte in einer lokalen Erklärung jedwede religiös begründete Gewalt,
appellierte an die tansanische Regierung, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit für jedermann
zu schützen und forderte eindringlich einen offenen Dialog zwischen den Religionsgemeinschaften.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten nahmen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit in die priori-
tären Ziele für Tansania auf dem Gebiet der Menschenrechte auf; auch das Europäische Parlament
befasste sich mit der Angelegenheit.
In vielen Teilen des Landes wurden Vorwürfe wegen Menschenrechtsverletzungen durch Vertreter
des Staates und staatliche Agenturen sowie wegen brutalen Vorgehens der Polizei erhoben.
Gewalttätige Ausschreitungen und Gewalttätigkeit im Zusammenhang mit Hexerei sowie andere
Formen außergerichtlicher Hinrichtungen scheinen 2013 in Tansania Hunderte von Menschenleben
gekostet zu haben, und in der Mehrheit der Fälle wurden die Täter nicht vor Gericht gestellt. Die
EU hat weiterhin dazu aufgerufen, die Rechtsstaatlichkeit zu schützen und für ihre wirksame
Durchsetzung zu sorgen.
Geschlechtsspezifische Gewalt ist weit verbreitet. Die EU hat Projekte gefördert, durch die Gewalt
gegen Frauen bekämpft werden soll und die darauf abzielen, die sozialen und wirtschaftlichen
Rechte von Frauen im Land zu stärken. Tansania hat eingestanden, dass im Land Probleme hin-
sichtlich der Rechte des Kindes, einschließlich Kinderarbeit, bestehen, bei denen es sich um
Schwerpunktbereiche für EU-Maßnahmen handelt. Die EU hat die Rechte des Kindes nicht nur
kontinuierlich bei allen einschlägigen Politikdialogen thematisiert, sondern auch mehrere Projekte
zur Bekämpfung der Kinderarbeit in Tansania durchgeführt, bei denen sie mit lokalen und inter-
nationalen Menschenrechtsorganisationen, lokalen Behörden, Gemeinden, Schulen und Eltern
zusammenarbeitete.
Die EU gab in Reaktion auf das Verbot von Zeitungen eine lokale Erklärung ab, in der sie dazu auf-
rief, die Freiheit der Meinungsäußerung zu wahren und das Recht auf Information zu schützen.
Anlässlich des Welttags gegen die Todesstrafe am 10. Oktober kamen die EU-Missionsleiter mit
Vertretern der Regierung, der Zivilgesellschaft und der Medien zusammen und besuchten das
größte Gefängnis des Landes, dabei sprachen sie über die Abschaffung der Todesstrafe.
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Die EU rief alle an den Streitigkeiten im Zusammenhang mit Landeigentum im Loliondo-Gebiet
Beteiligten auf, unter Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte eine friedliche
Lösung im Wege eines ordnungsgemäßen Konsultationsverfahrens anzustreben. Die EU forderte
eine ordnungsgemäße und gerechte Behandlung von irregulären Migranten und forderte dazu auf,
ihre Menschenrechte und ihre humanitären Rechte unter allen Umständen zu schützen. Auf Initia-
tive der EU hin lud die Regierung die Internationale Organisation für Migration ein, bei der Regist-
rierung irregulärer Migranten zu helfen; die EU leistete finanzielle Unterstützung.
2013 finanzierten die EU und ihre Mitgliedstaaten Programme, die in Bezug auf Menschenrechte
und Rechtsstaatlichkeit eine Vielzahl prioritärer Bereiche abdecken. Hierzu gehörten unter anderem
Finanzhilfe für Organisationen der Zivilgesellschaft, die sowohl auf dem tansanischen Festland als
auch auf Sansibar für Rechtsbeistand und Interessensvertretung sorgen, Programme zur Förderung
der Rechtsreform und der Kapazitätsaufbau der Medien. Die Hilfe der EU für schutzbedürftige
Gruppen war im wesentlichen an Kinder und Frauen, jedoch auch an Hirten-Gemeinschaften, indi-
gene Bevölkerungsgruppen, Menschen mit Behinderung und an lesbische, schwule, bi-, trans- und
intersexuelle Personen gerichtet. Außerdem wurden Sensibilisierungsmaßnahmen zu verschiedenen
Themen durchgeführt, so wurde unter anderem für den Schutz von Personen, die unter Albinismus
leiden, sowie für eine verantwortungsvolle Polizeiarbeit und soziale Verantwortung sensibilisiert.
Togo
Die wichtigsten Prioritäten der EU für dieses Land spiegelten die größten Menschenrechtsprobleme
und -defizite wider und umfassten unter anderem die Reform des Justizwesens und des Strafvoll-
zugssystems mit dem Ziel der Bekämpfung von Straflosigkeit und willkürlicher Verhaftung und der
Verbesserung der Behandlung von Gefangenen, die Abschaffung von Folter und unmenschlicher
Behandlung, die Unterbindung von Gewalt bei Wahlen, die Förderung des Rechts auf freie Mei-
nungsäußerung sowie die Stärkung der Zivilgesellschaft, was unter anderem auch den Schutz von
Menschenrechtsverteidigern und die Aussöhnung einschließt.
Die EU war eng in den langwierigen und schwierigen Vermittlungsprozess eingebunden, an dessen
Ende die Parlamentswahl vom 25. Juli 2013 stand. Trotz der Kritik seitens der Teilen der Oppo-
sition und einiger Defizite wurden die Ergebnisse der Wahl generell als getreues Abbild der
Abstimmung anerkannt. Die neue Regierung, die seit September 2013 im Amt ist, umfasst nun
einen Minister für Menschenrechtsfragen, der offiziell für die Umsetzung der Empfehlungen der
Kommission für Wahrheit, Gerechtigkeit und Aussöhnung (TJRC) zuständig ist.
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Auf dem letzten Treffen im Rahmen des politischen Dialogs zwischen der EU und Togo, das am
26. November 2013 stattfand, wurde die Notwendigkeit erörtert, die Reform des Justizwesens und
des Sicherheitssektors in Togo wieder in Gang zu bringen, nachdem mit dem ersten Programm zur
Modernisierung des Justizwesens nur spärliche Ergebnisse erzielt wurden. Es wurde mit der Ausar-
beitung eines Unterstützungsprogramms für den Justizbereich im Rahmen des 11. EEF (2014-2020)
begonnen, parallel dazu wurde technische Hilfe bei der Ausarbeitung einer neuen Politik für den
Justizbereich geleistet.
Togo hat im Juli 2010 das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter ratifiziert. Im
Rahmen des Projekts "Atlas der Folter" unterstützte die EU bei der Ausarbeitung von Rechtsvor-
schriften für die Einführung eines nationalen Präventionsmechanismus gegen Folter.
Im Rahmen von Menschenrechtsprojekten der EU wurde ein Finanzbeitrag zur Wahlbeobachtung
durch die Zivilgesellschaft (1 Mio. EUR) geleistet, die die Beobachtung des gesamten Wahl-
prozesses - einschließlich der Wählererfassung - im Vorfeld der Parlamentswahl vom Juli 2013
beinhaltete. Im Justiz- und Strafvollzugssektor hat das Projekt "Atlas der Folter" die Schaffung von
fünf Rechtsbeistandsgruppen in Gefängnissen ermöglicht und gleichzeitig zum Kapazitätsaufbau
bei Menschenrechtsorganisationen beigetragen. Die Europäische Union hat den
Aussöhnungsprozess mit 6 Mio. EUR weiter finanziell unterstützt, wobei sich ihre Unterstützung
auf Maßnahmen richtete, die zum Ziel hatten, sowohl auf institutioneller Ebene als auch auf der
Ebene der Zivilgesellschaft über die von der TJRC geleistete Arbeit zu informieren und dafür zu
sensibilisieren.
Uganda
Die Freiheit der Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit gaben das ganze Jahr 2013
Anlass zu Sorge, da Demonstrationen fortlaufend mit Beschränkungen belegt wurden, es zu Fällen
von Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte kam und zudem über die Schikanierung von in
politisch brisanten Bereichen tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft und Medien berichtet
wurde. Die EU und die Mitgliedstaaten setzten den politischen Dialog über diese Punkte auf der
höchsten politischen Ebene (mit dem Präsidenten, mit Ministern, dem Parlament und Vertretern der
Polizeiverwaltung) fort.
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2013 verabschiedete das ugandische Parlament ein umstrittenes Gesetz zum Schutz der öffentlichen
Ordnung. Zwar wurde das Gesetz im Parlament noch erheblich verbessert, dennoch bleiben einige
zentrale Anliegen bestehen, da wichtige Begriffsbestimmungen fehlen und einige Begriffsbestim-
mungen übermäßig weit gefasst sind. Es bestehen Bedenken hinsichtlich der Entschlossenheit zur
Umsetzung der Empfehlungen, die anlässlich der 2011 durchgeführten allgemeinen regelmäßigen
Überprüfung ausgesprochen worden waren.
Am 20. Dezember 2013 verabschiedete das ugandische Parlament ein Gesetz gegen Homosexu-
alität, das alle Formen homosexuellen Verhaltens - bis hin zur Berührung einer Person in der
Absicht, homosexuelle Handlungen zu begehen - verbietet und mit lebenslanger Freiheitsstrafe
ahndet. Das Gesetz sieht außerdem strafrechtliche Folgen für Personen, die homosexuelle Hand-
lungen auf ihrem Grundstück dulden, sowie für Personen vor, die Homosexualität "fördern". Die
Hohe Vertreterin gab eine Erklärung ab, in der sie Bedauern über die Verabschiedung des Gesetzes
äußert, da es im Widerspruch zu dem im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische
Rechte und in der afrikanischen Charta der Rechte der Menschen und der Völker (African Charter
of Human and People's Rights) niedergelegten Grundsatz der Nichtdiskriminierung steht, und die
ugandische Regierung aufruft, ein Klima der Toleranz allen Minderheiten gegenüber zu bewahren.
Es liegen einige gut dokumentierte Fälle der Schikanierung sowie Fälle willkürlicher Verhaftung
vor, die Oppositionspolitiker und Organisationen der Zivilgesellschaft betreffen. Außerdem liegen
Berichte vor, dass Medien dahingehend unter Druck gesetzt werden, dass sie Interviews mit Oppo-
sitionspolitikern ablehnen. Zwei Medienunternehmen wurden für mehrere Wochen geschlossen, die
dabei obwaltenden Umstände riefen starke Proteste seitens der Zivilgesellschaft und der Entwick-
lungspartner hervor. Die EU behielt einen intensiven Dialog mit allen Seiten bei, äußerte Bedenken
und unterstützte beim Abbau von Spannungen. Insgesamt bleibt die Lage hinsichtlich der bürger-
lichen und politischen Menschenrechte, der Bodenrechte, des verantwortungsvollen Handelns im
Ölsekttor, der Rechenschaftspflicht und der Rechte der LGBTI-Personen besorgniserregend.
Im Jahr 2013 unterstützte die EU zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Menschenrechte
und Governance einsetzen, und sie hat vor, diese Unterstützung fortzusetzen. Der Handlungsspiel-
raum für Organisationen der Zivilgesellschaft hat sich 2013 kontinuierlich verringert, insbesondere
für Organisationen, die in politisch brisanten Bereichen tätig sind und sich mit Fragen der Rechen-
schaftspflicht befassen.
10848/14 ds/DK/cat 270
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Die EU-Delegation brachte bei allen sich bietenden Gelegenheiten das noch immer ausstehende
Gesetz zur Wahlrechtsreform zur Sprache. Im Mai 2013 veröffentlichte sie eine Aufforderung zur
Einreichung von Vorschlägen zur Förderung der Menschenrechte in Uganda mit besonderem
Schwerpunkt darauf, Vertrauen in den Wahlprozess aufzubauen und die Zuverlässigkeit und Trans-
parenz des Wahlprozesses zu verbessern.
Die EU führt den Vorsitz der lokalen Menschenrechtsverteidiger-Gruppe und ist aktives Mitglied
der Gruppe der Entwicklungspartner für Demokratie und Menschenrechte. Der zweite EU-Preis für
Menschenrechtsverteidiger wurde im Mai 2013 Herrn Geoffrey Wokulira Ssebaggala zuerkannt;
der Preisträger ist Programmkoordinator und Gründungsmitglied des ugandischen Menschenrechts-
netzwerks für Journalisten (HRNJ-Uganda).
Sambia
Menschenrechte sind ein wichtiger Bereich im Dialog der EU mit Sambia. Da unzureichende
Kapazitäten zu den größten Herausforderungen bei der Wahrung der Menschenrechte in Sambia
gehören, steht Armutsbekämpfung im Mittelpunkt der Arbeit der EU. Zu den Zielen, die die EU im
Bereich der Menschenrechte verfolgt, gehören unter anderem die Abschaffung der Todesstrafe, die
Verbesserung der Haftbedingungen, das Verbot der Diskriminierung von Bürgern aufgrund der
sexuellen Ausrichtung, die Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Gewalt und die Förderung der
Freiheit der Meinungsäußerung. Diese Prioritäten wurden von der EU und Mitgliedstaaten der EU
im Rahmen des Dialogs mit Vertretern der Regierung, der Opposition und der Zivilgesellschaft
immer wieder zur Sprache gebracht.
10848/14 ds/DK/cat 271
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Die EU-Delegation besuchte Gefängnisse in Choma, Mumbwa und Lusaka und unterstützte im
Rahmen des Programms für den Zugang der Bürger zur Justiz eine Initiative zur Durchführung von
Polizei- und Gefängniszelleninspektionen in zehn Provinzen. Das Child Justice Forum erhielt
Unterstützung, um Inspektionen in Gefängnissen vorzunehmen. Die EU ist in einen intensiven
Dialog mit Menschenrechtsverteidigern eingetreten. Die EU-Delegation erörterte in Sitzungen die
Vereinigungsfreiheit und das Gesetz über Nichtregierungsorganisationen. Die EU gab anlässlich
des Welttags gegen die Todesstrafe eine gemeinsame Pressemitteilung ab.
2013 hatten die Hilfsprojekte der EU im Zusammenhang mit den Menschenrechten unter anderem
den Schutz von Migrantenkindern vor Menschenhandel und Ausbeutung, Lebensmittelsicherheit
und Ernährungshilfe, die Verbesserung des Zugangs der Bürger zur Justiz, die Unterstützung von
Medien für Interessensvertretung und Selbstbemächtigung sowie die Förderung der reproduktiven
Gesundheit und der HIV/AIDS-Prävention zum Gegenstand. Für diese Projekte wurde ein Gesamt-
betrag von ca. 10 000 000 EUR bereitgestellt, wobei dieser Betrag nicht allein für das Jahr 2013,
sondern für die Gesamtlaufzeit der Projekte zur Verfügung steht. Die EU hat 2013 zudem weiterhin
Projekte unterstützt, die auf die Konsolidierung der demokratischen Prozesse und der demokrati-
schen Institutionen abzielen, namentlich das Programm zur Unterstützung des Wahlzyklus und das
Programm für den Zugang der Bürger zur Justiz. Die EU und die Mitgliedstaaten unterstützten
außerdem eine Reihe von Akteuren und Initiativen, die sich für die Menschenrechte, verantwort-
liches Regierungshandeln und die Zivilgesellschaft einsetzen. Es wurden drei EIDHR-Zuschüsse
bereitgestellt, um die Rechte schwacher Gesellschaftsgruppen zu fördern.
10848/14 ds/DK/cat 272
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Simbabwe
Die EU begrüßte den generell friedlichen Verlauf der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen von
2013. Allerdings äußerte sie ebenfalls ihre große Besorgnis angesichts der erheblichen Mängel, die
beim Wahlprozess zutage getreten sind, und der von der SADC, der AU und einheimischen
Beobachtermissionen festgestellten Transparenzdefizite, die Zweifel an der Glaubwürdigkeit der
Wahlen aufkommen ließen.
2013 waren deutliche Fortschritte hinsichtlich der restriktiven Maßnahmen der EU gegen
Simbabwe zu verzeichnen. Im Februar 2013 setzte die EU für sechs weitere Mitglieder der Regie-
rung Simbabwes das Reiseverbot aus und strich 21 Personen und eine Organisation von der Liste.
Im März 2013 setzte die EU im Anschluss an die Durchführung eines friedlichen und glaubwür-
digen Verfassungsreferendums die Mehrzahl der verbleibenden restriktiven Maßnahmen (gegen 81
Personen und acht Organisationen) aus und strich im September 2013 die Zimbabwe Mining
Development Company von der Liste. Diese Änderungen und die Beibehaltung des Systems der
gezielten Maßnahmen der EU spiegeln die Fortschritte wider, die erzielt wurden, geben jedoch auch
Aufschluss über die noch bestehenden Probleme.
Für die EU blieb die Menschenrechtsagenda in Simbabwe weiterhin eines der Hauptanliegen, das
sie durch regelmäßige Besprechungen und Briefings zur aktuellen Lage innerhalb der EU-Foren
und durch Unterstützung der regionalen Beobachtungsmissionen der AU und der SADAC verfolgte.
2013 vertiefte die EU-Delegation ihre Kontakte und den Dialog mit der Menschenrechtskommis-
sion. Besondere Aufmerksamkeit galt dem Stand der Vorbereitung auf die Wahlen sowie
Menschenrechtsverteidigern und dem Mandat der Kommission zur Durchsetzung der Förderung
und des Schutzes der Menschenrechte. Die Gesamtzuweisung aus dem EIDHR für 2013 in Höhe
von 1,2 Mio. EUR wurde in Maßnahmen investiert, bei denen die Wahlbeobachtung, die
Menschenrechtskommission und der Schutz der Rechte von Migranten und Binnenflüchtlingen
durch Verbesserung der Fähigkeit lokaler und zentraler Behörden zur Steuerung der Migration im
Mittelpunkt standen.
10848/14 ds/DK/cat 273
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VI Naher und Mittlerer Osten und Arabische Halbinsel
Bahrain
Die EU hat die Entwicklungen in Bahrain weiter aufmerksam verfolgt und hat, wo es angezeigt
war, über verschiedene Kanäle Bedenken hinsichtlich der Menschenrechtslage im Land zum Aus-
druck gebracht. Neben einer Reihe öffentlicher Erklärungen stand die Hohe Vertreterin auch in
direktem Kontakt zu ihren Amtskollegen und zu politischen Entscheidungsträgern in Bahrain. Ver-
treter der EU haben dem Land mehrfach Besuche abgestattet: das Europäische Parlament im April,
die Hohe Vertreterin Catherine Ashton und der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte, Stavros
Lambrinidis, im Juni und der Verwaltungsdirektor für den Nahen und Mittleren Osten und die Süd-
liche Nachbarschaft, Hugues Mingarelli, im März und im Dezember.
Der EU-Sonderbeauftragte pflegte bei seinem Besuch im Juni ausgedehnte Kontakte zu Ministern,
führenden Vertretern der politischen Parteien, Parlamentariern, Nichtregierungsorganisationen und
nationalen Menschenrechtseinrichtungen. Diskutiert wurde dabei über die Unterstützung der EU für
die Umsetzung der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung und der Empfehlungen der Unabhän-
gigen Untersuchungskommission von Bahrain, und es wurden mögliche Folgemaßnahmen heraus-
gearbeitet. Der EU-Sonderbeauftragte stattete auch dem Jaw-Gefängnis einen Besuch ab, wo er ein
Gespräch mit zwei Häftlingen führte, die angeblich aufgrund ihrer politischen Aktivitäten verurteilt
worden waren. Er forderte öffentlich die Freilassung der politischen Gefangenen; eine entspre-
chende Forderung wurde wenige Tage später auch von der Hohen Vertreterin am Rande des
Ministertreffens des EU-Golf-Kooperationsrats in Manama erhoben.
Die EU appellierte an alle Seiten, konstruktiv am Prozess einer wirklichen nationalen Wieder-
aussöhnung und eines echten Dialogs – ohne Vorbedingungen und auf friedlichem Wege –
mitzuwirken. Sie begrüßte die von der Regierung Bahrains eingeleiteten Initiativen – unter anderem
die Einrichtung des Nationalen Dialogs für Konsens und die Umsetzung des Berichts der
Unabhängigen Untersuchungskommission von Bahrain –, die zu einigen positiven Ergebnissen
geführt haben, etwa zur offiziellen Einsetzung eines Ombudsmanns für Polizeiangelegenheiten im
Innenministerium und einer Kommission für die Rechte Gefangener und Festgehaltener. Die
Bedingungen, die für eine echte und nachhaltige Wiederaussöhnung erforderlich sind, sind dennoch
bislang nicht erfüllt. Die EU rief dazu auf, 2013 erneute Anstrengungen zu unternehmen, um den im
Land noch bestehenden Problemen entgegenzuwirken; konkret unterstützte sie diesen Prozess durch
ein Projekt des Erfahrungsaustauschs, bei dem sie mit dem Nationalen Institut für Menschenrechte,
dem Büro des Ombudsmanns für Polizeiangelegenheiten, dem Innen- und Justizministerium und
der Generalstaatsanwaltschaft zusammenarbeitete. Die EU wird ihr Engagement im Jahr 2014
fortsetzen, indem sie die beiden Kammern des Parlaments und Juristen in ähnlicher Weise
unterstützen wird. Des Weiteren waren Diplomaten aus den EU-Mitgliedstaaten bei
Gerichtsverhandlungen gegen politische Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger zugegen.
10848/14 ds/DK/cat 274
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Iran
Nach einer langen Phase der anhaltenden Verschlechterung der Menschenrechtslage in Iran hat die
Wahl eines neuen Präsidenten und einer neuen Regierung Mitte 2013 zu neuer Hoffnung Anlass
gegeben, dass sich die Dinge zum Besseren wenden würden. Im September – kurz vor der Tagung
der VN-Generalversammlung in New York – wurde eine größere Zahl politischer Gefangener frei-
gelassen, darunter Nasrin Soutoude, eine bekannte Anwältin und Menschenrechtsverteidigerin, der
das Europäische Parlament 2012 den Sacharow-Preis für geistige Freiheit verliehen hatte. Seither
haben keine Freilassungen größeren Ausmaßes mehr stattgefunden.
Bis Dezember waren keine erkennbaren Fortschritte bei der Menschenrechtslage in Iran zu ver-
zeichnen, und die internationale Gemeinschaft wartet nach wie vor darauf, dass die neue Regierung
die während des Wahlkampfs gegebenen Zusicherungen hinsichtlich der Menschenrechte auch
umsetzt. Wie bereits im Jahr 2012 war ein zentraler Problempunkt die sehr hohe Zahl von Hinrich-
tungen in Iran. Bis Ende 2013 waren knapp über 400 Hinrichtungen gemeldet worden; dies sind
über 100 mehr als im Jahr 2012, in dem 292 Menschen hingerichtet worden waren. Allerdings steht
zu befürchten, dass die tatsächliche Zahl der Hinrichtungen in den Jahren 2012 und 2013 höher
liegt, da nicht alle Fälle öffentlich gemacht werden. Die meisten der 2013 vollstreckten Todesurteile
sollen aufgrund von Drogenstraftaten verhängt worden sein. Mehrere waren gegen Minderheiten-
gruppen gerichtet.
Die EU reagierte mit öffentlichen Erklärungen, in denen sie die Regierung dazu aufrief, den von ihr
eingegangenen internationalen rechtlichen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte nach-
zukommen, internationale Mindeststandards für die Anwendung der Todesstrafe einzuhalten, alle
anstehenden Hinrichtungen auszusetzen und ein Moratorium für die Todesstrafe zu verhängen.
Angesichts der gravierenden Menschenrechtslage in Iran hat die EU weitere neun Personen und
eine Organisation in ihre Liste der für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran verantwort-
lichen Personen und Einrichtungen aufgenommen. Die Vermögenswerte der 87 Iraner, die derzeit
auf dieser Liste stehen, werden eingefroren; für diese Personen gilt ferner ein Einreiseverbot in die
bzw. ein Reiseverbot innerhalb der EU; was die in die Liste aufgenommene Organisation angeht, so
werden auch ihre Vermögensgegenstände eingefroren. Verhängt wurde ferner ein Embargo für
Ausrüstung zur Überwachung und zum Abhören des Telekommunikationsverkehrs sowie für zur
internen Repression verwendbare Ausrüstung.
10848/14 ds/DK/cat 275
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Am 19. Januar hat Kanada im Dritten Ausschuss der Vereinten Nationen eine Resolution zur
Menschenrechtslage in Iran eingebracht. Diese wurde mit 83 Ja-Stimmen bei 36 Gegenstimmen und
62 Enthaltungen angenommen (im Jahr 2012 war das Abstimmungsergebnis 88-31-68 im Dritten
Ausschuss und 86-32-65 in der Generalversammlung). Die jüngste – präziser gefasste – Resolution
ist stärker auf den "Aufruf zum Handeln" zur Verbesserung der Situation ausgerichtet; sie schließt
an die Zusicherungen des neuen iranischen Präsidenten an. Die EU-Mitgliedstaaten haben die
Resolution wie in den Vorjahren mitgetragen, und ihre Vorschläge zur Aktualisierung und Straf-
fung wurden berücksichtigt. Das Werben der EU um Zustimmung zu dem Text in den nationalen
Hauptstädten und in New York hat nach wie vor eine wichtige Rolle dabei gespielt, Sinn und
Zweck der Resolution und der Änderungen deutlich zu machen.
Während des gesamten Jahres 2013 stand die EU weiterhin in Verbindung zu der iranischen Zivil-
gesellschaft in Iran und im Exil, um den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Iran zu
unterstützen.
Irak
Trotz bestehender demokratischer Einrichtungen war die Menschenrechtslage nach wie vor proble-
matisch. Die anhaltenden Terrorangriffe haben sich negativ auf die Menschenrechte ausgewirkt;
2013 ist die Zahl der Ermordeten signifikant gestiegen (bis zu 1000 pro Monat). Am 10. Oktober
hat das Europäische Parlament eine Entschließung verabschiedet, in der es Terrorakte und religiös
motivierte Gewalt in Irak verurteilt und die Regierung und alle politischen Führungskräfte aufge-
fordert hat, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um allen Menschen in Irak Sicherheit und
Schutz zu bieten, insbesondere den Angehörigen der schutzbedürftigen Minderheiten. Ferner hat es
die Regierung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheitskräfte die Rechtsstaatlichkeit
und die internationalen Normen beachten.
Den Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Irak bildet das Partnerschafts- und
Kooperationsabkommen, zu dessen wesentlichen Elementen die Achtung der demokratischen
Grundsätze, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit zählen. Vorgesehen ist ein förmlicher
Dialog über Menschenrechtsfragen in einem eigens eingerichteten Unterausschuss, der erstmals im
November in Bagdad zusammengetreten ist.
10848/14 ds/DK/cat 276
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Was den institutionellen Rahmen Iraks für den Schutz der Menschenrechte anbelangt, so unterstützt
die EU die Unabhängige Hohe Kommission für Menschenrechte (Independent High Commission
for Human Rights, IHCHR) und den Ausschuss für Menschenrechte im Repräsentantenrat durch ein
Programm zum Kapazitätsaufbau mit Mitteln in Höhe von 7,5 Mio. Euro. Mit diesem Projekt wird
auch die Umsetzung des irakischen nationalen Aktionsplans für Menschenrechte gefördert. Dieser
berücksichtigt viele der Empfehlungen, die das Land im Zuge der allgemeinen regelmäßigen Über-
prüfung im VN-Menschenrechtsrat 2010 akzeptiert hat, von denen etwa zwei Drittel vollständig
oder teilweise umgesetzt worden sind. Irak ist derzeit dabei, sich auf seine nächste allgemeine
regelmäßige Überprüfung im Jahr 2014 vorzubereiten.
Die EU hat irakischen und internationalen NRO Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 6,6 Mio. EUR
für Sensibilisierungsmaßnahmen, den Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die Förderung der
Rechte besonders schutzbedürftiger Gruppen, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Förde-
rung der Unabhängigkeit der Medien gewährt. Ferner hat sie irakischen NRO Finanzhilfen in Höhe
von insgesamt 3,5 Mio. EUR für Projekte zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Zivil-
gesellschaft und der Regierung zur Verfügung gestellt.
Die EU hat Irak immer wieder dazu aufgerufen, ein Moratorium für die Todesstrafe zu erlassen,
Mindeststandards für deren Anwendung einzuhalten und die Zahl der Straftatbestände, auf die die
Todesstrafe steht, zu verringern. Sie ist mit irakischen Regierungskreisen – unter anderem durch
Erklärungen der Hohen Vertreterin und über die EU-Delegation in Bagdad – in Kontakt getreten.
Bedauerlicherweise ist die Zahl der Todesurteile in Irak im Jahr 2013 gestiegen; mindestens
177 Menschen wurden hingerichtet (gegenüber 129 im Jahr 2012). Die Region Kurdistan-Irak
führte das inoffizielle Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe fort. Am 22. April wurde in
der Zeitung "Zaman" ein Meinungsbeitrag der EU-Missionsleiter in Bagdad veröffentlicht, in dem
ein Ende der Hinrichtungen in Irak gefordert wurde.
Die EU hat sich um Zusicherungen bemüht, dass sämtlichen Hinweisen auf Angriffe auf Minder-
heiten nachgegangen wird und dass Schritte eingeleitet werden, um die Sicherheit der Minderhei-
tengemeinschaften zu verbessern. Sie hat Minderheitenfragen den staatlichen Stellen gegenüber zur
Sprache gebracht und ist regelmäßig mit Vertretern der Zivilgesellschaft und der Minderheiten-
gruppen zusammengekommen.
10848/14 ds/DK/cat 277
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Die EU hat sich für eine Reform des Strafrechts eingesetzt, damit bei Mord der Begriff der "Ehre"
nicht mehr als mildernder Umstand gilt, und hat auf den Beitritt Iraks zum Fakultativprotokoll zum
Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau hingewirkt. Ferner hat
sie an die irakische Staatsführung appelliert, sich homophober Äußerungen zu enthalten und
Angriffen auf Mitglieder der Gemeinschaft der Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen nach-
zugehen und diesbezügliche Ermittlungen einzuleiten.
Die EU hat die politische Führung aufgefordert, keine inoffiziellen oder geheimen Haftanstalten zu
betreiben und bei allen Hinweisen auf Misshandlungen von Häftlingen umfassende Untersuchungen
einzuleiten, und sie hat sich für den Beitritt Iraks zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen
gegen Folter eingesetzt. Die EU-Rechtsstaatlichkeitsmission für Irak (EUJUST LEX) hat mit
Schulungs- und Mentoringprogrammen für 1590 Beamte der Polizei-, Gerichts- und Strafvollzugs-
behörden weiter zur Verbesserung des irakischen Strafrechtssystems beigetragen. Das Mandat der
EUJUST LEX-Mission endete am 31. Dezember, und die EU hat ein neues, mit 8,5 Mio. EUR
dotiertes Programm aufgelegt, das ab 2014 auf der Arbeit der Mission aufbauen wird.
Die EU hat die Durchführung der Provinzwahlen begrüßt und hat die Anstrengungen der Unabhän-
gigen Hohen Wahlkommission (Independent High Electoral Commission, IHEC), ihren Aufgaben
gerecht zu werden, unterstützt. Zu den Kommunalwahlen im April wurde eine EU-Wahlexperten-
mission entsandt. Die EU-Delegation hat am Wahltag Wahlüberwachungsmaßnahmen der diploma-
tischen Missionen in Bagdad koordiniert.
Kuwait
Zu den wichtigsten Punkten, die die EU der kuwaitischen Staatsführung gegenüber zur Sprache
gebracht hat, gehören die Lage der staatenlosen Einwohner (der sogenannten Bidun), die Todes-
strafe, die freie Meinungsäußerung und die Lage der Fremdarbeiter und der Hausangestellten.
Im April hat die Hohe Vertreterin eine Erklärung abgegeben, in der sie ihr tiefes Bedauern darüber
zum Ausdruck brachte, dass es nach einer Unterbrechung von sechs Jahren in Kuwait erneut zu
Hinrichtungen gekommen ist; sie rief die kuwaitische Regierung nachdrücklich dazu auf, wieder ein
De-facto-Moratorium einzuführen.
10848/14 ds/DK/cat 278
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Die EU hat die erste Konferenz zur Problematik der Bidun in Kuwait im April unterstützt und selbst
daran teilgenommen. Auch hat sie Kuwait aktiv darin bestärkt, die Lage der Hausangestellten wei-
ter zu verbessern. Die EU-Delegation in Riad, die in Kuwait akkreditiert ist, hat weiter den Kontakt
zu der "Social Work Society of Kuwait" gepflegt, einer NRO, die maßgeblich daran beteiligt war,
die Bedingungen für die Hausangestellten, unter anderem durch eine Gesetzesreform, zu verbes-
sern. (Der "Social Work Society of Kuwait" wurde 2012 den Chaillot-Preis der EU-Delegation
verliehen.)
Oman
Besorgt zeigte sich die EU über verschiedene Gerichtsverfahren gegen Personen, die in sozialen
Medien protestiert oder Meinungen zum Ausdruck gebracht hatten, wobei allerdings auch festzu-
stellen war, dass in den meisten dieser Fälle Begnadigungen gewährt wurden. Anlass zur Sorge
geben ferner die Diskriminierung ausländischer Arbeitskräfte bei der Anwendung der arbeitsrechtli-
chen Bestimmungen sowie in der Praxis und der allgemeine Status und die generelle Situation der
Betroffenen. Die EU hat mit der omanischen Staatsführung in der Frage der Situation der ausländi-
schen Arbeitskräfte und des Menschenhandels Verbindung aufgenommen.
Katar
Die Aufmerksamkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten richtete sich insbesondere auf die freie Mei-
nungsäußerung und die Entwicklung unabhängiger Medien, die Bemühungen zur Stärkung der
Zivilgesellschaft durch liberalere Gesetze zur Vereinigungsfreiheit und Initiativen der Zivilgesell-
schaft, die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern, die Rechte der Frauen und die Verbes-
serung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Wanderarbeitnehmer.
Nach Berichten über nicht gezahlte Löhne, Gesundheits- und Sicherheitsmängel, unangemessene
Wohnbedingungen und skrupellose Arbeitsvermittler in den Herkunftsländern der Arbeitskräfte
haben die Bedingungen der Wanderarbeitnehmer in Katar weltweite Beachtung gefunden.
In diesem Zusammenhang ist die EU auf verschiedenen Verwaltungsebenen mit den Regierungs-
behörden und mit dem Vorsitzenden des Nationalen Menschenrechtsausschusses Katars zusam-
mengetroffen und hat Fachwissen und Unterstützung angeboten, besonders in den Bereichen
Arbeitsrecht sowie Gesundheit und Sicherheit.
10848/14 ds/DK/cat 279
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Das Europäische Parlament hat im November eine Entschließung zur Lage der Wanderarbeitneh-
mer in Katar angenommen, in der es die Anwendung der Arbeitsnormen auf alle Arbeitnehmer, den
Erlass von Gesetzen für Hausangestellte, die Abschaffung des "Bürgschaftssystems", die Errichtung
zusätzlicher Unterkünfte für Wanderarbeitnehmer und die Ratifizierung der einschlägigen internati-
onalen Übereinkünfte forderte. Die EU wird auch weiterhin aktiv in dieser Angelegenheit tätig
werden.
Saudi-Arabien
In einem kontinuierlichen Dialog hat sich die EU mit der saudischen Staatsführung immer wieder
über Menschenrechtsfragen im Königreich ins Benehmen gesetzt und hat die laufenden Reform-
maßnahmen gewürdigt und befürwortet. Zu den Problembereichen zählen das System männlicher
Vormundschaft und die Frauenrechte, die Todesstrafe, die Justizreform, die freie Meinungsäuße-
rung, religiöse Toleranz, Diskriminierung und die Rechte der ausländischen Arbeitskräfte.
Die EU-Delegation in Riad hat 2013 in Zusammenarbeit mit den Botschaften der EU-Mitgliedstaa-
ten den Chaillot-Preis zur Förderung der Menschenrechte in der Region des Golf-Kooperationsrats
der König-Khalid-Stiftung verliehen, einer Organisation, die eine öffentlichkeitswirksame Kam-
pagne gegen häusliche Gewalt durchgeführt hat und die wesentlichen Anteil daran hatte, dass von
der Regierung ein wichtiges Gesetz zur Verhinderung von Missbrauch erlassen wurde.
Die EU hat ferner ihre Kontakte zu Organisationen der Zivilgesellschaft und zu Menschenrechts-
verteidigern intensiviert und Problemfälle gegenüber den zuständigen staatlichen Stellen zur Spra-
che gebracht. Erstmals hat die EU-Delegation den Zugang von Diplomaten zu öffentlichen
Gerichtsverhandlungen beantragt, was auch bewilligt wurde, und sie hat der saudischen Staatsfüh-
rung immer wieder nahegelegt, zügig ein seit langem erwartetes und dringend erforderliches Gesetz
für Nichtregierungsorganisationen zu erlassen.
Die EU hat Saudi-Arabien nachdrücklich aufgefordert, das Todesurteil gegen Rizana Nafeeq, eine
Staatsbürgerin Sri Lankas, die zum Tatzeitpunkt aller Wahrscheinlichkeit nach noch minderjährig
war, in eine Freiheitsstrafe umzuwandeln. Die EU hat im Januar öffentlich zu der Hinrichtung von
Frau Nafeeq Stellung genommen und hat auch Erklärungen zu anderen Hinrichtungen abgegeben,
bei denen ihres Erachtens die VN-Mindeststandards nicht eingehalten worden waren.
10848/14 ds/DK/cat 280
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Delegation in Genf waren aktiv an der allgemeinen regelmäßi-
gen Überprüfung Saudi-Arabiens durch die VN beteiligt.
Im November statteten Abgeordnete des Europäischen Parlaments dem Land zwei wichtige Besu-
che im Zusammenhang mit Menschenrechtsfragen ab, bei denen Vertreter der saudischen Führung
und der Zivilgesellschaft einen offenen und umfassenden Dialog über die Menschenrechtslage
führten.
Vereinigte Arabische Emirate
Die EU hat die Menschenrechtslage in den Vereinigten Arabischen Emiraten weiter aufmerksam
beobachtet und festgestellt, dass in jüngster Zeit eine positive Entwicklung bei den Rechten der
Wanderarbeitnehmer, den Frauenrechten und der Gleichstellung der Geschlechter sowie bei der
Bekämpfung des Menschenhandels zu verzeichnen war.
Einen Meilenstein in den Beziehungen zwischen der EU und den VAE stellte die Einsetzung einer
bilateralen technischen Menschenrechts-Arbeitsgruppe dar. Die Gruppe trat erstmals am
14. November in Brüssel zusammen und befasste sich mit der gesamten Bandbreite der Anliegen
der EU einschließlich der Todesstrafe, der Rechte der Wanderarbeitnehmer, der Rechtsstaatlichkeit
und der Governance. Die EU hat die VAE auch weiterhin darin bestärkt, für entsprechende Folge-
maßnahmen im Anschluss an die allgemeine regelmäßige Überprüfung durch die VN im Jahr 2012
Sorge zu tragen.
Jemen
Zu den problematischsten Menschenrechtsfragen im Jemen zählten die Verhängung der Todesstrafe
gegen Jugendliche und die Lage der Frauen unter besonderer Berücksichtigung der Kinderehen
(Jemen belegt den letzten Platz im globalen Index zur Gleichstellung der Geschlechter).
Die EU hat bei den regelmäßigen Treffen mit der jemenitischen Staatsführung die Frage der Todes-
strafe – insbesondere in Bezug auf Jugendliche – aktiv zur Sprache gebracht. Sie hat mit UNICEF
und dem Justizministerium zusammengearbeitet, um die institutionellen Kapazitäten dahingehend
auszubauen, dass ein kinderfreundliches Jugendstrafrecht entsteht, und sie arbeitet auch auf andere
Weise in dieser Angelegenheit aktiv mit den Behörden zusammen.
10848/14 ds/DK/cat 281
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Durch die gemeinsamen Bemühungen von EU und UNICEF ist die jemenitische Regierung auf
individuelle Fälle von Jugendlichen aufmerksam geworden, gegen die die Todesstrafe verhängt
worden war. Daraufhin wurden in mehreren Fällen Hinrichtungen aufgeschoben oder aufgehoben.
Des Weiteren wurde durch unser Kooperationsprogramm der Aufbau eines offiziellen Zivilregisters
im Jemen gefördert. Die einfache Erbringung eines Altersnachweises ist ein wesentliches Element
der Jugendgerichtsbarkeit. Auch für viele andere Bereiche einer ordnungsgemäßen Verwaltung und
des Institutionenaufbaus, wozu auch die Wahlen zählen, ist ein zuverlässiges Zivilregister von zent-
raler Bedeutung.
Der kontinuierliche Dialog mit der jemenitischen Staatsführung über alle Fragen im Zusammen-
hang mit den Menschenrechten und insbesondere mit den Rechten von Frauen und Kindern wurde
auf verschiedenen Ebenen fortgesetzt, sowohl im Land selbst durch die EU-Delegation als auch bei
offiziellen Zusammenkünften und Dialogtreffen, etwa im Rahmen des Gemischten Kooperations-
ausschusses, der im Mai 2013 zusammengetreten ist, nachdem seine letzte Sitzung im Jahr 2010
stattgefunden hatte. Bei der jemenitischen Regierung und bei jemenitischen Parlamentsabgeordne-
ten wurden regelmäßig Demarchen im Zusammenhang mit Menschenrechtsfragen unternommen.
Die Hohe Vertreterin gab Erklärungen zu Kinderehen und zu Hinrichtungen von Jugendlichen
sowie allgemeine Erklärungen zur Unterstützung des nationalen Dialogs und des Reformprozesses
ab.
Die Unterstützung der EU im Bereich der Reform des zivilen Sicherheitssektors beinhaltet einen
wichtigen Menschenrechtsaspekt, indem sie darauf drängt, dass die polizeilichen Methoden inter-
national vereinbarten Regeln und Vorgehensweisen folgen und "der Bevölkerung dienen" sollen.
Im Rahmen des nationalen Dialogs, der durch das vom Golf-Kooperationsrat vermittelte Über-
gangsabkommen eingeleitet wurde und der von der internationalen Gemeinschaft auf breiter Basis
unterstützt wird, werden Fragen – unter anderem in Bezug auf eine neue Verfassung und Wahlen –
zur Sprache gebracht, die die Grundlage für einen neuen Jemen bilden. Bei der Unterstützung dieses
Prozesses durch die EU kommt Menschenrechtsfragen ein großer Stellenwert zu.
Die Delegation veröffentlichte im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Men-
schenrechte (EIDHR) eine lokale Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. Es ging dabei
um die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Bezug auf den Schutz besonders schutzbedürftiger
Gruppen und um die Förderung einer gleichberechtigten Bürgerschaft.
10848/14 ds/DK/cat 282
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
VII Asien
Afghanistan
Aufgrund der Verzögerungen im politischen Prozess Afghanistans wurden kaum Fortschritte bei
den Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung erzielt, in
dem Menschenrechtsbestimmungen eine wichtige Rolle spielen sollen. Beim politischen Dialog der
EU mit der afghanischen Staatsführung standen dennoch weiterhin auch die erforderliche Verbes-
serung der Menschenrechtspolitik und deren Umsetzung im Mittelpunkt. Besonderen Anlass zur
Sorge geben weiterhin die Aspekte Frauen- und Kinderrechte, Zivilgesellschaft und Menschen-
rechtsverteidiger, Folter und Misshandlung, Meinungsfreiheit, Religions- und Weltanschauungs-
freiheit, Todesstrafe und Zugang zur Justiz.
Die EU hat die Stärkung der internationalen, regionalen und nationalen Rahmen zum Schutz und
zur Förderung der Menschenrechte in Afghanistan weiter unterstützt. Sie spielt eine führende Rolle
in der Rahmenvereinbarung von Tokio über gegenseitige Rechenschaft (Tokyo Mutual Accounta-
bility Framework, TMAF) und setzt sich unter anderem für die Umsetzung von Reformen in
Bereichen wie Governance, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte einschließlich der Frauen-
rechte ein. Sie hat dazu beigetragen, dass auf der Tagung hoher Beamter vom 3. Juli ein deutlicher
Schwerpunkt auf Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen gelegt wurde, und hat die Notwen-
digkeit hervorgehoben, angesichts der Menschenrechtslage in Afghanistan weitere Fortschritte zu
erzielen.
Sie hat weiterhin nachdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Justizreform erforderlich ist, damit
die gesetzlichen Maßnahmen betreffend die Frauenrechte, einschließlich des Gesetzes zur Bekämp-
fung der Gewalt gegen Frauen, besser angewandt werden und Frauen leichter Zugang zur Justiz
erhalten (eine der Vorgaben der Rahmenvereinbarung von Tokio). Sie hat wiederholt an die Regie-
rung appelliert, im Einklang mit der Verfassung einen neuen obersten Richter und Mitglieder des
Obersten Gerichtshofs als Nachfolger derjenigen Mitglieder, deren Mandat abgelaufen ist, zu
ernennen.
In ihrem Dialog mit der afghanischen Regierung hat die EU die Notwendigkeit hervorgehoben,
politisches Engagement und Unterstützung für die Afghanische Unabhängige Menschenrechts-
kommission (Afghanistan Independent Human Rights Commission, AIHRC) zum Ausdruck zu
bringen, und hat betont, wie wichtig ein konstruktiver Ansatz der Regierung ist, damit die Kom-
mission ihren A-Status erhalten oder zumindest wiedergewinnen kann.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Es wurde ein Nationaler Lenkungsausschuss auf Ebene der stellvertretenden Minister wie auch eine
technische Arbeitsgruppe (unter Beteiligung der EU) eingesetzt, um die Umsetzung der Resolution
1325 des VN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit zu fördern.
Die EU hat anlässlich schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen verschiedentlich öffentliche
Erklärungen abgegeben; unter anderem äußerte sie ihre tiefe Besorgnis angesichts eines Berichts
der UNAMA 27 über Inhaftierungen im Zusammenhang mit Konflikten (20. Januar). Immer wieder
hat sie ihre Besorgnis über die hohe Anzahl ziviler Opfer infolge von Terroranschlägen, des
bewaffneten Konflikts und der labilen Sicherheitslage zum Ausdruck gebracht. Am 12. Juni hat die
Hohe Vertreterin eine Erklärung abgegeben, in der sie ihr Bedauern darüber zum Ausdruck brachte,
dass bei dem Anschlag auf das Oberste Gericht in Kabul gezielt und menschenverachtend zivile
Opfer in Kauf genommen wurden. Außerdem gab die EU eine Presseerklärung ab, in der sie deut-
lich machte, dass sie sich entschieden und grundsätzlich gegen die Todesstrafe in Afghanistan stellt.
Weitere Erklärungen, insbesondere zu den Frauenrechten, wurden anlässlich des Internationalen
Tags der Frau (8. März), bei den Entwicklungskonsultationen auf hoher Ebene (23. Oktober) und
am Internationalen Tag für die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen (25. November) abgegeben.
Die EU hat mehrfach die Bedeutung der Teilnahme der Frauen an den Wahlen hervorgehoben.
Die EU hat auch weiterhin öffentliche Veranstaltungen zur Förderung der Menschen- und der
Frauenrechte unterstützt. Sie unterstützte zusammen mit Frankreich, Norwegen und der Schweiz
das erste Frauenfilmfestival in Afghanistan am 6. März. Am 10. März organisierte sie eine
Gemäldeausstellung zur Feier des Internationalen Tags der Frau. Des Weiteren führte sie weiter den
Vorsitz in der EU+-Arbeitsgruppe für Menschenrechte auf der Ebene politischer Berater. Auf der
Menschenrechtswoche im Dezember hielt der EU-Sonderbeauftragte/Delegationsleiter eine
Abschlussrede, und es wurde eine Presseerklärung herausgegeben.
27 Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan.
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Die EU war weiterhin einer der wichtigsten Geber in Afghanistan und hat sich im Rahmen ihrer
verschiedenen Instrumente und thematischen Programme für die Menschenrechte eingesetzt. Neben
der Unterstützung im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit
(elf laufende Projekte im Rahmen des Programms "Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden"
und drei neue Projekte im Rahmen des Programms "Unterstützung des sozialen Schutzes von
Frauen") wurden im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte
und des Stabilitätsinstruments zivilgesellschaftliche Initiativen und sieben Projekte durchgeführt.
Dies umfasste auch Unterstützung für Tätigkeiten von Nichtregierungsorganisationen, darunter
Maßnahmen zur Sensibilisierung für Menschen- und Frauenrechte und zur Verteidigung dieser
Rechte, rechtlichen Beistand für Menschenrechtsverteidiger und Journalisten, Unterstützung der
Rechte von Angehörigen von Minderheiten und Flüchtlingen, Beratung und Mediation für von
häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Mädchen, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und zur
Sensibilisierung für Justizbeamte und Verantwortungsträger auf kommunaler Ebene, die Beobach-
tung der Frauenrechte im Übergangsprozess, von Opfern geschaffene Schuras sowie die Befähigung
zivilgesellschaftlicher Organisationen und lokaler Gemeinden auf Provinzebene, dem Gesetz zur
Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und der Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrats Folge zu
leisten.
Die EU-Polizeimission EUPOL Afghanistan hat das Innenministerium in Sachen Menschen-,
Frauen- und Kinderrechte unterstützt. Sie hat verschiedene Schulungen für Polizeibeamte und
Staatsanwälte im Zusammenhang mit der Gewalt gegen Frauen und sexuelle Gewalt (in Zusam-
menarbeit mit der International Development Law Organisation) durchgeführt und eine Schulung
zur Fortbildung weiblicher Polizeibeamter entwickelt. EUPOL berät die mit der Reform des Straf-
rechts betraute Arbeitsgruppe (Criminal Law Reform Working Group, CLRWG), die derzeit mit der
Ausarbeitung des afghanischen Strafgesetzbuchs befasst ist. Als Problempunkt erwies sich die
weibliche Polizeiarbeit, da deutlich wurde, dass sexuelle Belästigung und Übergriffe auf Polizei-
beamtinnen an der Tagesordnung waren. Das Innenministerium arbeitet derzeit eine Strategie für
weibliche Polizeiarbeit (die 2014 fertiggestellt sein soll) aus, um die Situation zu verbessern; es
wird dabei von EUPOL und UNAMA beraten.
Bei der wichtigen Reform des Justizsektors kommt die Regierung zwar bislang nur langsam voran,
doch wurde im Juni endlich die Priorität 5 des nationalen Prioritätenplans (Zugang zur Justiz für
alle) im Rahmen des Governance-Clusters verabschiedet. Die EU konnte somit 20 Mio. EUR an die
Weltbank freigeben, und im Sommer wurde mit der Umsetzung des "Justice Services Delivery
Project" (JSDP) begonnen.
10848/14 ds/DK/cat 285
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN)
Im Anschluss an die Annahme einer Menschenrechtserklärung durch die Staats- und Regierungs-
chefs des Verbands Südostasiatischer Nationen (ASEAN) im Jahr 2012 wurde die Tätigkeit der
zwischenstaatlichen Menschenrechtskommission (ASEAN Intergovernmental Commission on
Human Rights, AICHR) – des zentralen Menschenrechtsgremiums des ASEAN – intensiviert. Auf
der Grundlage des "Bandar Seri Begawan Aktionsplans zur Stärkung der vertieften EU-ASEAN
Partnerschaft (2013-2017)" haben der Dialog zwischen EU und ASEAN und ihre Zusammenarbeit
in Menschenrechtsfragen eine wesentliche Verbesserung erfahren.
Der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, wurde zu offiziellen Gesprä-
chen mit dem Ausschuss der Ständigen Vertreter des ASEAN und mit dem zentralen ASEAN-
Menschenrechtsgremium, der zwischenstaatlichen Menschenrechtskommission, auf deren
Jahrestagung in Jakarta im Mai eingeladen. Während seines Besuchs betonte er, wie wichtig die
Zusammenarbeit ist, um die universale Achtung der Menschenrechte zu stärken; er stimmte mit den
Mitgliedern der Menschenrechtskommission darin überein, dass die Zivilgesellschaft in der Region
stärker eingebunden werden muss. Im Rahmen des regionalen Dialoginstruments READI (Regional
EU-ASEAN Dialogue Instrument) verhandeln EU und ASEAN derzeit über ein breitgefächertes
Arbeitsprogramm für Menschenrechte.
Mitglieder des ASEAN-Ausschusses zur Förderung und zum Schutz der Rechte von Frauen und
Kindern (Commission on the Promotion and Protection of the Rights of Women and Children,
ACWC) sind im Februar nach Brüssel gereist, um Erfahrungen, die in Europa und in Südostasien in
diesem Themenbereich gemacht wurden, auszutauschen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit in
Bereichen von gegenseitigem Interesse auszuloten.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Bangladesch
Die EU hat sich entsprechend ihrem Kooperationsabkommen mit Bangladesch weiterhin für die
nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Landes eingesetzt; ein wesentliches Ele-
ment dieses Abkommens ist die Achtung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze.
In ihrem Dialog mit der Staatsführung hat die EU Problempunkte zur Sprache gebracht, unter ande-
rem die Todesstrafe, die freie Meinungsäußerung, die Rolle unabhängiger Aufsichtsgremien, das
harmonische Zusammenleben auf kommunaler Ebene und die Rechte von Flüchtlingen und Ange-
hörigen von Minderheiten, die Umsetzung des CHT-Friedensabkommens ("Chittagong Hill Tracts
Peace Accord") sowie die Rechte von Frauen und Kindern. Sie war an den Vorarbeiten für die all-
gemeine regelmäßige Überprüfung Bangladeschs beteiligt; im Vorfeld der Überprüfung, die im
April in Genf stattfand, erörterte sie mit Regierungskreisen ihre Prioritäten im Bereich der Men-
schenrechte. Die EU, die entschlossen ist, Rahmenbedingungen zu gewährleisten, unter denen
Menschenrechtsverteidiger ohne Nachteile und ungehindert arbeiten können, ist mehrfach mit
Menschenrechtsverteidigern aus Bangladesch zusammengetroffen und hat den staatlichen Stellen
gegenüber ihre Besorgnis angesichts der Inhaftierung und Strafverfolgung von Adilur Rahman
Khan, dem Geschäftsführer einer Beobachtungsorganisation für Menschenrechte in Bangladesch,
zum Ausdruck gebracht.
Die politische Lage in Bangladesch hat sich im Vorfeld der Parlamentswahlen im Januar 2014 ver-
schlechtert, und auf den Straßen ist es vermehrt zu Gewalttaten gekommen. Die EU ist ver-
schiedentlich mit führenden Politikern zusammengekommen und hat immer wieder zum Dialog und
zu einer friedlichen Beilegung der politischen Auseinandersetzungen aufgerufen. Als entschiedene
Verfechterin der Demokratie in Bangladesch hat sie die nationale Wahlkommission beim Kapa-
zitätsaufbau unterstützt und hat ihre Bereitschaft zur Entsendung einer Wahlbeobachtungsmission
erklärt, sofern die politischen Bedingungen und die Sicherheitslage dies zuließen. Eine EU-Wahl-
erkundungsmission ist im September nach Bangladesch gereist und ist mit den zuständigen staat-
lichen Stellen und mit Vertretern der Zivilgesellschaft zusammengekommen. Die geplante Wahl-
beobachtungsmission wurde nur wenige Wochen vor der Wahl abgesagt, da die zentralen politi-
schen Kräfte in Bangladesch nicht in der Lage gewesen waren, die erforderlichen Voraussetzungen
für transparente, alle Seiten einbeziehende und glaubwürdige Wahlen zu schaffen.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Nach dem tragischen Brand in einer Bekleidungsfabrik in Ashulia (November 2012) und dem
Einsturz einer Textilfabrik in Savar (April 2013) machte die EU ganz besonders die Rechte der
Arbeiter im Konfektionskleidungssektor in Bangladesch zum Thema. Sie reagierte rasch, um den
Betroffenen im Rahmen ihres Programms für bessere Arbeitsbedingungen und Standards (Better
Work and Standards, BEST) medizinische und sonstige Hilfe zukommen zu lassen, und sie organi-
sierte eine spezielle Schulung für die Opfer im Rahmen ihres Reformprogramms für fachliche und
berufliche Aus- und Weiterbildung (Technical and Vocational Education and Training, TVET). Des
Weiteren leitete und unterstützte sie Initiativen, mit denen die Arbeitsbedingungen für die Arbeits-
kräfte in Bangladesch nachhaltig verbessert werden sollen. Am 8. Juli haben die EU, die Internatio-
nale Arbeitsorganisation (ILO) und die Regierung Bangladeschs in Genf einen Nachhaltigkeitspakt
unterzeichnet, bei dem in drei großen Bereichen Einvernehmen erzielt worden war: Einhaltung der
arbeitsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektiv-
verhandlungen), Standsicherheit von Gebäuden und Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeits-
platz sowie verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln sämtlicher Akteure im Konfektions-
kleidungssektor; dem Pakt haben sich in der Folge auch die Vereinigten Staaten angeschlossen. Die
EU hat die Anwendung des Nachhaltigkeitspakts in Abstimmung mit der ILO und der Regierung
Bangladeschs aufmerksam verfolgt.
Für eine Reihe neuer Projekte im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Men-
schenrechte, bei denen es um die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern und die Förderung
der politischen Ziele der EU wie die Bekämpfung der Folter und den Schutz der Rechte der indige-
nen Bevölkerung geht, wurde der öffentliche Startschuss gegeben. Der Einsatz der EU und ihrer an
der Durchführung beteiligten Partner hat zu deutlichen politischen Erfolgen im Bereich Demokratie
und Menschenrechte geführt, etwa zur Überarbeitung des Dorfgerichtsgesetzes (Village Court Act)
zur Steigerung der Effizienz des Justizsystems in ländlichen Gebieten und zur Annahme des
Kinder- und Jugendfürsorgegesetzes (Children Act) von 2013, mit dem das Alter der Volljährigkeit
im Einklang mit internationalen Übereinkünften auf 18 Jahre heraufgesetzt wurde.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Bhutan
Bhutan hat im Mai/Juli seine zweiten Parlamentswahlen, die zu einem unumstrittenen Regierungs-
wechsel geführt haben, erfolgreich durchgeführt. Von der EU wurde eine Wahlexpertenmission
entsandt, und der Sprecher der Hohen Vertreterin hat am 16. Juli eine Erklärung abgegeben, in der
die Beteiligung der Bevölkerung am demokratischen Prozess begrüßt wurde. Die Wahlmission hat
Empfehlungen zur Verbesserung und Vereinfachung des Regelungsrahmens für die Wahlen ausge-
sprochen.
Auch der neuen Regierung gegenüber hat die EU Menschenrechtsfragen weiter zur Sprache
gebracht, insbesondere was die Flüchtlinge im Osten Nepals angeht. Thematisiert wurden auch die
zivilen und politischen Rechte, die Nichtdiskriminierung und die Rechte der Frauen, in erster Linie
im Rahmen des lokalen Dialogs, der fünften zweijährlichen Konsultationen zwischen der EU und
Bhutan (am 29. November in Brüssel) und eines Besuchs der Delegation des Europäischen Parla-
ments für die Beziehungen zu Südasien (Oktober).
Die EU hat den Demokratisierungsprozess in Bhutan weiter unterstützt, vor allem indem sie – im
Rahmen des mit 2,8 Mio. EUR ausgestatteten Programms zur Unterstützung der lokalen Selbst-
verwaltung, das im April ausgelaufen ist – zum System jährlicher Kapitalbeihilfen zur Unterstüt-
zung der fiskalischen Dezentralisierung und stärkeren Verlagerung auf die Distrikt- und Bezirks-
ebene beigetragen hat. Mit der neuen Regierung und verschiedenen Gebern wurden Gespräche über
eine Fortsetzung und Ausweitung der Unterstützung des Dezentralisierungsprozesses und über die
künftige Unterstützung der Zivilgesellschaft durch die EU geführt. Die EU hat ferner ihre Unter-
stützung für ein Projekt fortgesetzt, das auf vier ausgewählte Gemeinschaften ausgerichtet ist und
das darauf abzielt, der Kultur und den Traditionen von Minderheitengruppen in drei Distrikten
Bhutans Geltung zu verschaffen und zu ihrer Erhaltung beizutragen.
10848/14 ds/DK/cat 289
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Brunei
Die Verhandlungen über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und
Brunei wurden im Jahr 2013 fortgesetzt.
Am 22. Oktober hat Brunei ein neues Scharia-Strafgesetzbuch verabschiedet, das parallel zu dem
bestehenden Rechtssystem zur Anwendung kommen soll. Es wurde angekündigt, dass die neue
Gesetzessammlung schrittweise in drei Stufen angewandt werden soll; die erste Stufe ist für April
2014 vorgesehen, und die letzte soll 24 Monate nach der Veröffentlichung der Bestimmungen in
Kraft treten. Vorgesehen sind unter anderem Strafen wie der Tod durch Steinigung bei Ehebruch
und Amputationen der Hände bei Diebstahl. Die EU hat Informationen über die geplante Anwen-
dung eingeholt, da die Leitlinien derzeit noch in Vorbereitung sind.
Die EU-Mitgliedstaaten wollen den Prozess der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung im VN-
Menschenrechtsrat nutzen, um dieses strittige Thema weiterzuverfolgen. Die nächste Überprüfung
Bruneis soll im Mai 2014 stattfinden.
Myanmar/Birma
Das Jahr 2013 stellte mit dem Beginn einer neuen Partnerschaft einen Meilenstein in den Beziehun-
gen zwischen der EU und Myanmar/Birma dar. In Anerkennung der signifikanten Fortschritte beim
demokratischen Übergang, den wirtschaftlichen und sozialen Reformen und der nationalen Aussöh-
nung hat die EU im April die restriktiven Maßnahmen mit Ausnahme des Waffenembargos aufge-
hoben.
Der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, hat Myanmar/Birma kurz
nach Aufhebung der EU-Sanktionen im Mai einen Besuch abgestattet. Mit diesem Besuch sollten
die von der Aufhebung der Sanktionen ausgehenden positiven Signale verstärkt werden, und
gleichzeitig sollte den nach wie vor bestehenden Bedenken der EU im Zusammenhang mit den
Menschenrechten – unter anderem der dringenden Notwendigkeit, Diskriminierung und Gewalt-
tätigkeiten zwischen den Gemeinschaften zu beenden – mehr Nachdruck verliehen werden; des
Weiteren sollten Wege sondiert werden, um diese Problempunkte durch eine wechselseitige
Zusammenarbeit anzugehen. Der EU-Sonderbeauftragte leitete ferner Diskussionen über einen
möglichen künftigen Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Myanmar/Birma ein, forderte
eine rasche Eröffnung eines OHCHR 28-Büros mit einem zielgerechten Mandat in Myanmar/Birma
und bot EU-Fachwissen mit Blick auf die Ratifizierung zentraler internationaler Menschenrechts-
instrumente an.
28 Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (Amt des Hohen
Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte).
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Am 22. Juli hat die EU einen umfassenden Rahmen für ihre Politik und Unterstützung gegenüber
bzw. für Myanmar/Birma angenommen, in dem ihre Ziele und Prioritäten bis 2015 festgelegt und
die zentralen Wirkungsbereiche, darunter Frieden und Demokratie, definiert werden.
Im September hat die EU als Zeichen der Ausdehnung und der Bedeutung der bilateralen Bezie-
hungen in Yangon eine eigenständige Delegation eröffnet. Präsident Thein Sein stattete der EU im
März einen historischen Besuch ab. In einer gemeinsamen Erklärung mit Präsident Van Rompuy
und Präsident Barroso wurde unter anderem die Partnerschaft bei der Förderung der Menschen-
rechte und der Rechtsstaatlichkeit hervorgehoben. Im Oktober konnten die Einrichtungen der EU
die Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi begrüßen, die den ihr bereits 1990 verliehenen
Sacharow-Preis für geistige Freiheit nunmehr persönlich entgegennahm.
Die Einsetzung der Task Force EU-Myanmar (13.-15. November) war der sichtbarste Ausdruck der
Entwicklung enger Beziehungen zwischen der EU und Myanmar/Birma. Der Task Force, deren
Mitvorsitzende die Hohe Vertreterin Ashton ist, gehören Kommissionsvizepräsident Tajani, die
Mitglieder der Kommission Piebalgs und Ciolos, der EU-Sonderbeauftragte Lambrinidis, eine
Delegation des Europäischen Parlaments unter Leitung von Vizepräsidentin Isabelle Durant und
Vertreter von etwa 100 europäischen Unternehmen an. Im Rahmen der Eröffnung, an der rund
600 Personen teilnahmen, traten – neben einer interparlamentarischen Sitzung, einem Wirtschafts-
treffen und einer politischen Sitzung in Nay Pyi Taw – auch ein demokratisches Forum der Zivilge-
sellschaft, ein Entwicklungsforum und ein Wirtschaftsforum in Yangon zusammen. Das demokrati-
sche Forum der Zivilgesellschaft, an dem als ranghohe Politiker die Hohe Vertreterin und Aung San
Suu Kyi teilnahmen, versammelte mehr als 60 Teilnehmer aus dem gesamten Spektrum der zivilge-
sellschaftlichen Gruppen des Landes. Der EU bot sich dabei die Gelegenheit, hervorzuheben, wie
wichtig ihr die Interaktion mit der Zivilgesellschaft ist, und mit einem breiten Spektrum von Grup-
pen der Zivilgesellschaft die zentralen Herausforderungen, denen sich Myanmar/Birma gegenüber-
sieht – unter anderem die Fragen des demokratischen Übergangs, der Menschenrechte und des Frie-
dens – zu erörtern. Vertreter der Zivilgesellschaft waren auch an Diskussionen im Entwicklungs-
und im Wirtschaftsforum beteiligt und nahmen aktiv an der politischen Sitzung der Task Force teil.
Zum Abschluss der Veranstaltungen kündigten die Hohe Vertreterin und ihr birmanischer Amts-
kollege eine Vereinbarung zur Einrichtung eines Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und
Myanmar/Birma an, dessen erste Runde 2014 stattfinden soll. Ein weiteres wichtiges Ergebnis war
die Unterzeichnung einer Vereinbarung über parlamentarische Zusammenarbeit zwischen dem
Europäischen Parlament und dem Parlament von Myanmar/Birma.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Die EU hat darauf hingewiesen, dass ein dauerhafter Frieden in Myanmar/Birma die Vorbedingung
für die Festigung der Demokratie, die Förderung der Entwicklung und den Schutz der Menschen-
rechte ist. Im Januar hat sich die Hohe Vertreterin tief besorgt über die Kämpfe im Kachin State
gezeigt und hat alle Seiten aufgefordert, die Kampfhandlungen einzustellen. Im März ist es erneut
zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Gemeinschaften gekommen; sie erstreckten
sich nunmehr bis nach Meiktila (Region Mandalay), und auch im Rakhine State waren weitere Zwi-
schenfälle zu verzeichnen. Die EU zeigte sich angesichts der Situation tief besorgt und rief die
Regierung auf, unabhängige Ermittlungen durchzuführen, stärker aktiv darauf hinzuwirken, dass
Gewalttätigkeiten zwischen den Gemeinschaften verhindert werden, und die tieferliegenden Ursa-
chen für die Spannungen anzugehen. Besorgnis äußerte die EU insbesondere angesichts der Lage
der Rohingya. Des Weiteren hat sie sich nachdrücklich für Entwicklungsinitiativen und die Förde-
rung der religiösen und ethnischen Toleranz eingesetzt. Am 13. Juni hat das Europäische Parlament
eine Entschließung zur Lage der Rohingya verabschiedet.
Im Dritten Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen hat die EU eine Resolution
zur Menschenrechtslage in Myanmar/Birma eingebracht, die zum zweiten Mal in Folge einver-
nehmlich angenommen wurde. Die Regierung hat beim Entwurf der Resolution eng mit der EU
zusammengearbeitet. In der Resolution werden die positiven Entwicklungen und die Bereitschaft
der Regierung, sich für den laufenden demokratischen Übergangsprozess und für Reformen zu
engagieren, begrüßt; gleichzeitig bringt sie jedoch auch die Besorgnis der internationalen Gemein-
schaft angesichts der wiederkehrenden Menschenrechtsverletzungen, insbesondere im Rakhine und
im Kachin State, zum Ausdruck; gefordert wird ferner eine Verfassungsreform, um 2015 glaub-
würdige, alle Seiten einbeziehende und transparente Wahlen zu ermöglichen. Entsprechend äußerte
sich auch die Hohe Vertreterin in ihrer Erklärung vom 21. November.
Auf der Tagung des Menschenrechtsrats im März brachte die EU eine Resolution zu
Myanmar/Birma ein, um das Mandat des Sonderberichterstatters zu verlängern.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Im Februar hat das EU-Büro in Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft von
Myanmar/Birma ein erfolgreiches Seminar zum Thema "Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma:
Perspektiven und Aussichten" organisiert. Die Regierung und Aung San Suu Kyi (in ihrer Eigen-
schaft als Vorsitzende des Ausschusses für Rechtsstaatlichkeit des birmanischen Parlaments)
ersuchten die EU um technische Hilfe bei der Reform der Polizeikräfte von Myanmar/Birma auf
den Gebieten der bürgernahen Polizeiarbeit und der Steuerung von Menschenmengen mit besonde-
rem Schwerpunkt auf der Achtung der Menschenrechte und auf bewährter internationaler Praxis für
die Polizeiarbeit. Im November startete die EU ein Projekt zur Förderung der polizeilichen
Verantwortlichkeit unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft und des Parlaments und zum Schutz
der Menschenrechte und der Grundfreiheiten der Bevölkerung.
Die EU-Delegation hat zu verschiedenen Zusammenkünften mit Parlamentsabgeordneten aller
politischen Parteien eingeladen, um über Grundfreiheiten, Wahlsysteme und andere Bausteine der
Demokratie zu diskutieren. Die EU hat sich immer wieder für die unverzügliche Freilassung der
verbliebenen politischen Gefangenen eingesetzt. Der Ankündigung von Präsident Thein Sein im
Juli in London, wonach sämtliche noch festgehaltenen Gefangenen bis Ende des Jahres freigelassen
würden, folgte die Freilassung von 70 Häftlingen aus Gewissensgründen im Juli, von 56 im Okto-
ber, weiteren 69 im November und 41 im Dezember. Mehrere Personen, deren Status umstritten ist,
befinden sich allerdings weiterhin in Haft.
2013 hat die EU-Delegation Projekte im Wert von 2 Mio. EUR zu folgenden prioritären Bereichen
ausgewählt: Nichtdiskriminierung, Teilnahme zivilgesellschaftlicher Organisationen am demokra-
tischen Reformprozess und Vorbereitung der Wahlen 2015. Gezielte Hilfe wurde darüber hinaus
der Wahlkommission der Union von Myanmar/Birma im Bereich Wahlhilfe sowie für die Abschaf-
fung der Zwangsarbeit in Myanmar/Birma durch die Internationale Arbeitsorganisation zur Verfü-
gung gestellt.
Die EU ist der größte Zuschussgeber zu Friedensprojekten und ein aktives Mitglied der "Peace
Donor Support Group" (PDSG) in Yangon. Diese unterstützt das "Peace Centre" in
Myanmar/Birma und auch nichtstaatliche Akteure in Konfliktgebieten mit dem Ziel, die
Menschenrechte zu schützen, die Lebensverhältnisse zu verbessern und die Aussöhnung
voranzubringen.
10848/14 ds/DK/cat 293
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Kambodscha
Bei der Überwachung der Menschenrechtslage in Kambodscha durch die EU wurde den Maßnah-
men im Anschluss an die Parlamentswahlen im Juli besondere Beachtung geschenkt. Die EU betei-
ligte sich an der "diplomatischen Beobachtung" am Wahltag und gab im Anschluss an die Wahlen
Erklärungen ab. Die Wahlen waren von mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten überschattet, und die
Bildung der Nationalversammlung wurde von der Opposition boykottiert. Nach den Wahlen wurden
im Bemühen um einen Dialog und die Wiederherstellung des Vertrauens zwischen den Parteien
Treffen mit lokalen Behörden und Vereinigungen organisiert.
Die EU appellierte weiterhin an beide Seiten, im Interesse aller Kambodschaner einen produktiven
Dialog aufzunehmen und zusammenzuarbeiten.
Die EU ersuchte die kambodschanische Regierung, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu
stärken und eine nationale Menschenrechtsinstitution nach den Pariser Grundsätzen einzurichten.
Die EU unterstützte die Förderung der Grundfreiheiten wie etwa der Meinungs- und Versamm-
lungsfreiheit. Sie widmete der Meinungsfreiheit im Wahlkampf – der als frei galt – besondere Auf-
merksamkeit. Der andauernde Dialog mit der Regierung konzentrierte sich vor allem auf den
gleichberechtigten Zugang aller politischer Parteien zu den Medien. Im Juni gab die EU vor Ort
eine Erklärung ab, in der sie Bedeutung der nationalen Wahlkommission bei der Umsetzung der
Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmission von 2008, einschließlich des erforderlichen
gleichberechtigten Zugangs zu den Medien, hervorhob. Im Anschluss an die Wahlen bedauerte die
Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin, dass die Behörden nicht alle notwendigen Maßnahmen getroffen
hatten, um einige wesentliche Defizite, wie etwa den fehlenden gleichberechtigten Zugang zu den
Medien, zu beseitigen. Die EU-Delegation organisierte anlässlich des internationalen Menschen-
rechtstags am 10. Dezember eine Veranstaltung, die zum Teil der Meinungsfreiheit gewidmet war.
Die EU setzte sich weiter für eine Justizreform ein, insbesondere was den Zugang zur Justiz und die
Stärkung der Rechtsstaatlichkeit angeht. Vor den Wahlen unterstützte sie die Vorlage von drei
Gesetzesentwürfen an die Nationalversammlung, die auf die Förderung der Unabhängigkeit, der
Unparteilichkeit, der Transparenz und der Effizienz des kambodschanischen Justizsystems abziel-
ten; sie betrafen den Status von Richtern und Staatsanwälten, die Organisation und Arbeitsweise der
Gerichte sowie den Obersten Rat der Richterschaft ("Supreme Council of Magistracy"). Nach den
Wahlen verpflichtete sich die Regierung zur Prüfung der Gesetzesentwürfe in den ersten Sitzungen
der neu gebildeten Nationalversammlung.
10848/14 ds/DK/cat 294
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Die EU leistete weiterhin finanzielle Unterstützung für die internationale und die nationale Kompo-
nente der Außerordentlichen Kammern in den Gerichten Kambodschas. Der Sprecher der Hohen
Vertreterin/Vizepräsidentin gab im März eine Erklärung zum Beschluss des Berufungsgerichts über
die Freilassung von Mam Sonando, Leiter der kambodschanischen "Association of Democrats" und
Direktor von Beehive Radio, ab. Die EU beobachtete die Verfahren gegen Menschenrechtsverteidi-
ger aufmerksam und wohnte der Verhandlung gegen Yorm Bopha bei, eine Landrechtsaktivistin,
die für ihren Widerstand gegen das Bauprojekt am Boeung-Kak-See in Phnom Penh bekannt ist.
Landrechte nahmen im Dialog zwischen der EU und der königlichen Regierung Kambodschas nach
wie vor eine zentrale Rolle ein. Die Regierung verpflichtete sich, diese Problematik mit einem
Moratorium für die Vergabe von Land-Konzessionen wirtschaftlicher Natur und der Beschleuni-
gung der Vergabe von Landtiteln anzugehen. Die EU legte der Regierung mehrfach nahe, die not-
wendigen Schritte einzuleiten, um die Probleme im Zusammenhang mit der illegalen Landnahme
("land grabbing") und der Vergabe von Land-Konzessionen wirtschaftlicher Natur zu lösen. Die
EU-Delegation beteiligte sich verstärkt an den Treffen der Entwicklungspartner zur Landproblema-
tik. Sie nutzte bei Gesprächen auf hoher Ebene die Gelegenheit, um ihrer Besorgnis über den Man-
gel an Transparenz und Rechenschaftspflicht der Behörden im Zusammenhang mit der Landprob-
lematik Ausdruck zu verleihen, der es schwierig macht, sich ein klares Bild über die Umsetzung
und die Auswirkungen der neuen Landpolitik zu verschaffen. Die EU unterstützte die Bemühungen
der Zivilgesellschaft um die Förderung der politischen und finanziellen Dezentralisierung auf sub-
nationaler Ebene, um eine verantwortungsvolle Verwaltung auf lokaler Ebene zu stärken.
Die EU-Delegation widmete den Fortschritten von Projekten ihrer zivilgesellschaftlichen Partner –
insbesondere Vereinigungen und nichtstaatliche Organisationen – große Aufmerksamkeit. Im Laufe
des Jahres fanden regelmäßig Treffen und Workshops mit den wichtigsten Gruppen statt. Im Zuge
eines Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen wurden Darlehen in Höhe von 1,9 Mio. EUR an in
vorrangigen Bereichen der Menschenrechte tätige NRO vergeben. Während des gesamten Jahres
wurden regelmäßige Kontakte mit Vereinigungen, NRO, der Regierung und Botschaften gepflegt.
10848/14 ds/DK/cat 295
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter arbeitete die EU Seite an Seite mit "Gender and
Development for Cambodia" (GADC), um lokale Behörden, NRO, die Zivilgesellschaft und
Jugendgruppen zu schulen. Sie unterstützte den strategischen Plan zur Gleichstellung der
Geschlechter 2009-2013 (Neary Rattanak III) und seine fünf Hauptpunkte (wirtschaftliche Teil-
habe, Bildung, Gesundheit, Gewalt gegen Frauen und öffentliche Entscheidungsfindung und Poli-
tik) in ihrem Dialog mit lokalen Behörden und Vereinigungen. Einen besonderen Schwerpunkt
bildete der Zugang aller zur Justiz und die Vielfalt, insbesondere in der Politik. Die Förderung der
Gleichstellung der Geschlechter und der Teilhabe der Frauen wurde in einem Artikel des EU-
Botschafters, der im März auf der Website der Delegation veröffentlicht wurde, besonders
hervorgehoben.
China
Auf dem Gipfeltreffen EU-China vom 21. November wurde eine umfassende strategische
Kooperationsagenda angenommen, die anlässlich des zehnten Jahrestags der bilateralen
strategischen Partnerschaft ein neues Kapitel in den Beziehungen zwischen der EU und China in
den kommenden Jahren eröffnen soll. In dieser Agenda wird anerkannt, dass der bilaterale und
internationale Austausch über die Menschenrechte vertieft und der Menschenrechtsdialog durch
konstruktive Debatten über gemeinsam vereinbarte vorrangige Bereiche intensiviert werden muss.
China wurde im Oktober zum zweiten Mal der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung unterzogen,
die allerdings ohne Beteiligung der Zivilgesellschaft erfolgte, und wurde mit überwältigender
Unterstützung der VN-Mitglieder (176 Stimmen) in den Menschenrechtsrat wiedergewählt. Gleich-
zeitig bietet die Menschenrechtslage angesichts des harten Vorgehens gegen Menschenrechts-
verteidiger und der strengeren Kontrollen in bestimmten Regionen nach wie vor Anlass zur
Besorgnis. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Amtsantritt der neuen Führungsriege im März auf die
Menschenrechtslage auswirken wird, doch im ersten Jahr hat sich die Lage deutlich verschärft.
10848/14 ds/DK/cat 296
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Am 25. Juni fand in Guiyang (Guizhou) die 32. Runde des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU
und China statt, nachdem die Teilnehmer vor Ort einem ethnischen Modelldorf einen Besuch abge-
stattet und kurz eine christliche Kirche und ein EU-Projekt zur Umweltgerechtigkeit besichtigt hat-
ten. Trotz Simultandolmetschen konnten bei dem achtstündigen Treffen nur zwei Tagesordnungs-
punkte behandelt werden, nämlich "Jüngste Entwicklungen in der EU und in China" und "Koopera-
tion in internationalen Gremien". Die Aussprachen konzentrierten sich in erster Linie auf die ver-
schiedenen Aspekte der Reform des Strafprozessrechts und die Rechte von Angehörigen von Min-
derheiten, insbesondere Tibetern. Auf chinesischer Seite waren sieben Regierungsstellen vertreten;
nach dem Dialog wurde eine Pressemitteilung herausgegeben. Am 26. Juni wurde in einer Reihe
eher technischer Sitzungen mit Fachministerien die Möglichkeit erörtert, gemeinsame Koopera-
tionsvorhaben unter anderem zur Registrierung von NRO und zum Petitionssystem (Bürgerbeauf-
tragter) durchzuführen. Weder konnte für eine zweite Dialogrunde ein Termin gefunden werden,
noch konnte man sich auf einen Termin oder eine Agenda für das Menschenrechtsseminar EU-
China einigen, das in der zweiten Jahreshälfte hätte stattfinden sollen.
Im September besuchte der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte Stavros Lambrinidis erst-
mals China und verbrachte unter anderem fünf Tage in Qinghai und dem Autonomen Gebiet Tibet.
Hauptziel des Besuchs war es, einen neuen Kommunikationskanal auf hoher Ebene zwischen der
EU und China für eingehende Debatten über die Menschenrechte zu schaffen, alle wesentlichen
Bedenken der EU in Bezug auf die Menschenrechte anzusprechen und konkrete Fortschritte zu
erzielen, neue Bereiche und Instrumente für ein Engagement zu bestimmen und eine ergebnisorien-
tierte Zusammenarbeit einschließlich des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und China anzu-
streben sowie Beziehungen zu den zivilgesellschaftlichen Akteuren vor Ort anzuknüpfen und diese
zu unterstützen.
Von chinesischer Seite wurde in bisher ungekanntem Ausmaß Zugang sowohl zu den tibetischen
Gebieten als auch zu Einrichtungen in Beijing gewährt. Abgesehen von zahlreichen Treffen mit
Parteifunktionären und Regierungsbeamten einschließlich des stellvertretenden Ministers für aus-
wärtige Angelegenheiten Li Baodong fand unter dem Vorsitz des EU-Sonderbeauftragten
Lambrinidis der erste Runde Tisch EU-China zu Unternehmen und Menschenrechten statt; ferner
hielt der EU-Sonderbeauftragte eine Ansprache vor der Zentralen Parteischule und einen Vortrag an
der Chinesischen Universität für Politik und Recht. Neben dem offiziellen Programm traf er in Bei-
jing mit unterschiedlichsten Vertretern der Zivilgesellschaft und in Tibet und Qinghai mit Bauern,
Mönchen und Universitätsstudenten zusammen. Nach dem Besuch wurde eine Pressemitteilung
herausgegeben, in der besonders auf die Bedenken der EU in Bezug auf die Menschenrechte und
die potenziellen Bereiche einer künftigen Zusammenarbeit hingewiesen wurde.
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Die Hohe Vertreterin gab am 14. Dezember 2012 eine Erklärung ab, in der sie die tiefe Bestürzung
der EU angesichts der wachsenden Zahl von Tibetern, die den Freitod durch Selbstverbrennung
wählen, und ihre Besorgnis aufgrund der Beschränkungen des Ausdrucks der tibetischen Identität
formulierte. Eine Erklärung zur Todesstrafe wurde am 2. März veröffentlicht. In einer weiteren
Erklärung vom 28. August wurde Besorgnis über die Festnahme von Dr. Xu Zhiyong und die kurz
zuvor erfolgte Inhaftierung mehrerer anderer chinesischer Aktivisten der Zivilgesellschaft geäußert,
die sich öffentlich für Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und soziale Gerechtigkeit eingesetzt und
gegen Korruption protestiert hatten. Und schließlich zeigte sich die Hohe Vertreterin in einer
Erklärung vom 20. Oktober zutiefst besorgt über das Verschwinden von Cao Shunli, die sich dafür
eingesetzt hatte, dass die Regierung unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen in die
chinesische Delegationen aufnimmt, und beabsichtigt hatte, zwei Tage später am Interaktiven
Dialog der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung Chinas in Genf teilzunehmen.
Die EU-Delegation veröffentlichte ferner einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen zur Mit-
gestaltung der Entwicklung und Konsolidierung der verantwortungsvollen Regierungsführung in
China, insbesondere im Bereich des Zugangs zu sozialen und wirtschaftlichen Vorteilen und Rech-
ten für Wanderarbeitnehmer innerhalb Chinas und deren schwächste Gruppen.
Die EU gab auf drei Tagungen des Menschenrechtsrats EU-China (im März, Juni und September)
Erklärungen zur Menschenrechtslage in China ab und forderte China wiederholt auf, die Achtung
der Rechte von Angehörigen von Minderheiten zu gewährleisten, insbesondere hinsichtlich ihrer
Sprache, Kultur und Religion, ferner die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
umfassend zu achten, eine gerechte wirtschaftliche und soziale Entwicklung sicherzustellen, die
Ursachen ethnischer Spannungen anzugehen, vor allem in der Inneren Mongolei, in Xinjiang und in
den von Tibetern bewohnten Gebieten, Liu Xiaobo und andere politische Gefangene wie z. B. Xu
Zhiyong, freizulassen, ein Moratorium für die Todesstrafe anzunehmen und seine Bemühungen zur
Ratifizierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte fortzusetzen.
Auf der 68. Generalversammlung der VN legte die EU China nahe, die Zahl der Todesurteile noch
weiter zu verringern und die Transparenz zu erhöhen, die Menschenrechte aller Angehörigen von
ethnischen und religiösen Minderheiten, insbesondere in den von Tibetern bewohnten Gebieten und
in Xinjiang, besser zu schützen und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte
(IPBPR) zu ratifizieren.
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In Hongkong beobachtete die EU – wie in den Vorjahren – die Umsetzung des Grundsatzes "Ein
Land, zwei Systeme" und des Grundgesetzes, wobei sie baldige und spürbare Fortschritte im Hin-
blick auf ein echtes allgemeines Wahlrecht nachdrücklich unterstützte, das mit allen im IPBPR fest-
geschriebenen Rechten – insbesondere dem gleichen Recht für alle, Kandidaten aufzustellen – im
Einklang steht. Am 4. Dezember wurden im Legislativrat öffentliche Konsultationen eingeleitet,
wobei der Öffentlichkeit fünf Monate eingeräumt wurden, um ihre Ansichten zum Verfahren für die
Wahl des Regierungschefs im Jahr 2017 und die Bildung des Legislativrats im Jahr 2016 zu äußern.
Die EU vertritt die Ansicht, dass der Grundsatz "Ein Land, zwei Systeme" nach wie vor gut
funktioniert, da die Menschenrechte und Grundfreiheiten der Bevölkerung Hongkongs weiterhin
geachtet werden und die Rechtsstaatlichkeit, das marktwirtschaftliche System und das
Geschäftsumfeld erhalten wurden, obgleich einige Bedenken im Zusammenhang mit dem
allmählichen Abbau der Pressefreiheit, der Unabhängigkeit der Justiz und den Rechten von LGBTI
bestehen. Das EU-Büro organisierte einige Veranstaltungen wie den Europäischen Tag gegen die
Todesstrafe sowie Filmvorführungen gegen die Todesstrafe und geschlechtsspezifische Gewalt;
ferner hielt sie ein Treffen mit Menschenrechtsverteidigern ab und stellte bei der Asiatischen
Justizkonferenz die neue EU-Strategie zur Ausmerzung des Menschenhandels vor.
Taiwan
Die Vollstreckung der Todesstrafe in Taiwan ist nach wie vor der Bereich, der am meisten Anlass
zur Besorgnis gibt. Die EU gab eine Erklärung ab, in der sie die sechs Hinrichtungen bedauerte, die
am 19. April in Taiwan stattgefunden hatten, nachdem bereits am 21. Dezember 2012 mehrere Per-
sonen hingerichtet worden waren, und in der sie darauf hinwies, dass dies einen Verstoß gegen das
De-Facto-Moratorium darstellte, das seit 2005 eingehalten worden war. In ihrer Erklärung bedau-
erte die EU die Entscheidung Taiwans, der Empfehlung, ein sofortiges Moratorium einzuführen,
nicht Folge zu leisten. Die EU arbeitete mit lokalen Behörden und der Zivilgesellschaft (z. B. indem
sie die NRO "Taiwan Alliance to End the Death Penalty" unterstützte) und ermutigte sie, im Hin-
blick auf die förmliche Abschaffung der Todesstrafe Veranstaltungen in den Bereichen Erfahrungs-
austausch, Fürsprache und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zu organisieren und auf diese
Weise konkret auf die Wiedereinführung eines Moratoriums für die Todesstrafe hinzuwirken.
Taiwan verfolgt eine Politik der freiwilligen Anwendung des Internationalen Pakts über bürgerliche
und politische Rechte (IPBPR) und des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kul-
turelle Rechte (IPWSKR).
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Indien
In Indien lag der Schwerpunkt der Arbeit der EU auf den Kernthemen Gewalt gegen Frauen, Todes-
strafe und Bekämpfung der verschiedenen Formen von Diskriminierung. Der 8. lokale Menschen-
rechtsdialog EU-Indien fand am 27. November in Delhi statt und bot Gelegenheit zum Austausch
mit den indischen Regierungsstellen über eine Reihe wichtiger Themen (Menschenrechts-
verteidiger, Minderheiten, Todesstrafe und Rechte von Frauen und Kindern).
Das Europäische Parlament nahm am 17. Januar – nach der Gruppenvergewaltigung vom
16. Dezember 2012 – eine Entschließung zur Gewalt gegen Frauen in Indien an. Im April tauschte
sich eine Delegation des Europäischen Parlaments, die Indien besuchte, in Delhi mit Sachverstän-
digen für Frauenfragen aus (Frauen in Konflikten, Rechte von Frauen). Besondere Bemühungen
wurden unternommen, um Kontakt zu Menschenrechtsorganisationen und einzelnen Menschen-
rechtsverteidigern in mehreren Staaten der Indischen Union aufzunehmen und sich mit staatlichen
Stellen außerhalb der Hauptstadt über die jüngsten Entwicklungen und Maßnahmen im Bereich der
Rechte von Frauen und Kindern (Gesundheit, Bildung, sexuelle und reproduktive Gesundheit, Men-
schenhandel und Zugang zur Justiz) auszutauschen. Diese Bemühungen wurden durch Projekte im
Rahmen des EIDHR unterstützt.
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Was die Todesstrafe angeht, so reagierte die EU auf höchster Ebene auf die vor kurzem erfolgte
Wiederaufnahme von Hinrichtungen nach einer Unterbrechung von acht Jahren. Die Hohe Vertrete-
rin /Vizepräsidentin Ashton gab am 22. November 2012 im Anschluss an die Hinrichtung von
Ajmal Kasab und am 9. Februar nach der Hinrichtung von Afzal Mohammad Guru Erklärungen ab.
Am 23. Mai nahm das Europäische Parlament eine Entschließung zur Hinrichtung von Afzal Guru
und deren Auswirkungen an. Am 9. Oktober organisierte die EU-Delegation anlässlich des Welttags
gegen die Todesstrafe im Rahmen ihrer Kampagne für deren Abschaffung einen Debattierwettbe-
werb für Studenten der O. P. Jindal Global University. Im Rahmen des EIDHR wird ein Dreijahre-
sprojekt zur Erhebung von Daten über zum Tode Verurteilte und die Rechtsetzung im Zusammen-
hang mit der Todesstrafe durchgeführt. Equality in aid ist ein von der EU finanzierter Bericht des
Internationalen Netzwerks für die Solidarität mit Dalits, der im November vorgelegt wurde und sich
mit der Gleichbehandlung und nichtdiskriminierenden Verfahren bei der Vergabe von humanitärer
Hilfe beschäftigt. Am 10. Oktober nahm das Europäische Parlament eine Entschließung zu den ver-
schiedenen Formen der Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit an. Die Bekämpfung
von Diskriminierung in all ihren Formen ist Gegenstand einer Reihe von Projekten im Rahmen des
EU-Programms zur Entwicklungszusammenarbeit und von themengebundenen Instrumenten wie
dem EIDHR und dem Instrument für nichtstaatliche Akteure, die auf die wichtigsten Randgruppen
und die schutzbedürftigsten Gruppen abstellen, einschließlich der Personen, die aufgrund der
Kastenzugehörigkeit, einer Behinderung, ihres Geschlechts oder ihrer ethnischen Zugehörigkeit
diskriminiert werden. Diese Initiativen deckten Bereiche wie Rechtsberatung, Zugang zur Justiz,
Aufbau von Kapazitäten und Stärkung der Position von Zielgruppen ab.
Die EU leistete zwei Menschenrechtsverteidigern in Indien Finanzhilfe für die rechtliche, sicher-
heitstechnische und sonstige Unterstützung. In einem dreijährigen EIDHR-Projekt wurden Folte-
rungen von Angehörigen von muslimischen Minderheitengemeinschaften in Uttar Pradesh in Indien
durch Polizisten untersucht; ein anderes Projekt befasst sich mit umfassenderen Polizeireformen in
Indien und anderen südasiatischen Ländern.
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Indonesien
Die vierte Runde des Menschenrechtsdialogs EU-Indonesien im November in Brüssel bot Gelegen-
heit für einen Gedankenaustausch zu vielfältigen Themen wie Nichtdiskriminierung, Justiz und
Rechtsstaatlichkeit, Presse- und Meinungsfreiheit, Unternehmen und Menschenrechte und Todes-
strafe. Die EU legte besonderes Augenmerk auf die Religions- und Glaubensfreiheit und den Schutz
von Angehörigen von Minderheiten. Die EU-Delegation in Jakarta veranstaltete regelmäßige Tref-
fen mit Minderheitengruppen und Menschenrechtsorganisationen, die sich mit diesem Thema
befassen.
Auf Einladung der Zwischenstaatlichen Kommission für Menschenrechte des ASEAN besuchte der
EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte Stavros Lambrinidis im Mai Indonesien und traf mit
dem Außenminister, der nationalen Menschenrechtskommission und zivilgesellschaftlichen Grup-
pen zusammen.
Die EU erstellte ein Demokratieprofil und nahm eine Bestandsaufnahme der Maßnahmen zur
Unterstützung der Demokratie in Indonesien vor, das im Zuge der Umsetzung des Aktionsplans zur
Unterstützung der Demokratie in den Außenbeziehungen der EU als Pilotland ausgewählt wurde.
Gemeinsam mit der nationalen Menschenrechtskommission und der Vereinigung zur Verhütung
von Folter organisierte die EU-Delegation ein Seminar zur Einrichtung eines nationalen Präven-
tionsmechanismus gemäß dem Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter (OPCAT), zu
dessen Unterzeichnung sich Indonesien verpflichtet hat.
Im März wurde in Indonesien erstmals nach über vier Jahren die Todesstrafe vollstreckt: Ein mala-
wischer Staatsangehöriger, der wegen Drogenhandels verurteilt worden war, wurde hingerichtet.
Dieser Verstoß gegen das De-facto-Moratorium war Gegenstand einer Erklärung der Hohen Ver-
treterin/Vizepräsidentin vom 22. März. In den darauf folgenden Monaten wurden vier weitere Per-
sonen (ein Pakistani und drei Indonesier) hingerichtet, und die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin
gab am 24. November eine weitere Erklärung ab, in der sie Indonesien aufforderte, zu seiner frühe-
ren Politik der Aussetzung der Todesstrafe zurückzukehren. Die EU-Delegation sprach die Wieder-
aufnahme der Hinrichtungen im Laufe des Jahres in ihren Kontakten mit der Regierung immer wie-
der an. In Verbindung mit dem Welttag gegen die Todesstrafe am 10. Oktober startete sie zudem
eine Kampagne in den sozialen Medien und beteiligte sich an einer von der italienischen Botschaft
organisierten Veranstaltung.
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Im Juli prüfte die Menschenrechtskommission den Bericht Indonesiens über die Umsetzung des
Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und gab 26 Empfehlungen ab, ein-
schließlich der Überprüfung der Politik, wonach die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions-
gemeinschaft eine obligatorische Voraussetzung für die Beschäftigung im öffentlichen Sektor ist,
und der Verfolgung von Fällen früherer Menschenrechtsverstöße unter angemessener Entschädi-
gung der Opfer.
Das EIDHR unterstützte 2013 elf Projekte in den unterschiedlichsten Bereichen wie etwa Wahlen,
Religionsfreiheit, Rechenschaftspflicht und Schutz schwacher Bevölkerungsgruppen.
Japan
2013 setzten die EU und Japan ihre regelmäßige enge Zusammenarbeit in Menschenrechtsfragen -
sowohl in Asien als auch weltweit - fort. Sie engagierten sich weiterhin in den VN für die Men-
schenrechte, indem sie sich aktiv an den Arbeiten des Menschenrechtsrats und der VN-Generalver-
sammlung beteiligten (unter anderem im Zusammenhang mit den Resolutionen zur Demokratischen
Volksrepublik Korea und zu Myanmar/Birma). Die letzte Runde der Menschenrechtskonsultationen
EU-Japan fand im Oktober statt (mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit im
Menschenrechtsrat und im Dritten Ausschuss der VN-Generalversammlung).
Die EU forderte Japan nachdrücklich auf, in der sehr wichtigen Frage der Todesstrafe Maßnahmen
zu ergreifen, und legte der Regierung ein Moratorium für Hinrichtungen nahe, das letztendlich zur
(von der EU nach wie vor entschieden geforderten) Abschaffung der Todesstrafe führen sollte;
zudem forderte sie eine eingehende öffentliche Debatte. In diesem Jahr gab es unter der Regierung
von Premierminister Abe vier Hinrichtungsrunden mit insgesamt acht Hinrichtungen. In öffentli-
chen Erklärungen der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin verurteilte die EU insbesondere die hohe
Zahl an Hinrichtungen und eine besorgniserregende Entwicklung nach einem Zeitraum von fast
zwei Jahren ohne Hinrichtungen. Die EU äußerte ihre Besorgnis sowohl öffentlich als auch im
politischen Dialog, auch auf höchster Ebene. Die Wiederaufnahme von Hinrichtungen in Japan
nach einer längeren Unterbrechung erforderte eine Neubewertung der aktuellen Strategie der EU für
die Kampagne vor Ort für die Abschaffung der Todesstrafe. Die EU-Delegation gab eine Reihe von
- mittlerweile umgesetzten - Empfehlungen zu der Frage ab, wie von den Aktivitäten der EU gegen
die Todesstrafe in Japan stärkere politische Auswirkungen ausgehen könnten.
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Republik Korea
Die Einhaltung der universellen Menschenrechtsgrundsätze ist ein wesentliches Element des
Rahmenabkommens EU-Korea, das zeitgleich mit dem Freihandelsabkommen und der Erklärung
über eine Strategische Partnerschaft im Jahr 2010 vereinbart worden war.
Die ersten Menschenrechtskonsultationen EU-Republik Korea fanden am 7. Oktober in Brüssel
statt, womit der Verpflichtung der beiden Seiten zu einer Verstärkung der Konsultationen in diesem
wichtigen Bereich von gemeinsamem Interesse entsprochen wurde. Beide Seiten stimmten hin-
sichtlich der Universalität der Menschenrechte und der Notwendigkeit einer Stärkung des internati-
onalen Menschenrechtssystems überein. Im Mittelpunkt der Gespräche stand – neben einem Blick
auf Drittländer unter besonderer Berücksichtigung Asiens – die Verbesserung der Zusammenarbeit
in den Menschenrechtsgremien der VN (d. h. dem Dritten Ausschuss der VN-Generalversammlung
und dem Menschrechtsrat). Das Treffen diente auch dem Informationsaustausch über die
Menschenrechtspolitiken und die entsprechenden Instrumente der beiden Seiten und der
Behandlung anderer Menschenrechtsfragen von gemeinsamem Interesse.
Im Juni 2012 hat die EU-Seite, einschließlich Sozialpartnern und anderen Vertretern der Zivil-
gesellschaft, im Rahmen der Umsetzung des Kapitels "Handel und nachhaltige Entwicklung" des
Freihandelsabkommens EU-Korea mit der koreanischen Seite die Aussichten für eine künftige Rati-
fizierung der verbleibenden ILO-Kernübereinkommen durch die Republik Korea erörtert (Nrn. 29
und 105 über Zwangsarbeit sowie Nrn. 87 und 98 über die Vereinigungsfreiheit und über das Recht
auf Kollektivverhandlungen). Dieses Treffen bot auch Gelegenheit zur Erörterung der Situation von
Gewerkschaften in der Republik Korea und in der EU.
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Die EU-Delegation in Seoul hielt Konsultationen mit Ministerien und vielen verschiedenen zivil-
gesellschaftlichen Gruppen über die Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen ab, die im Rahmen
der zweiten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung der Republik Korea abgegeben worden waren.
In diesen Konsultationen wurde eine Reihe von Fragen geprüft, unter anderem die Notwendigkeit,
das seit 16 Jahren geltende Moratorium für Hinrichtungen in eine gesetzlich verankerte Abschaf-
fung der Todesstrafe umzuwandeln, die gegenwärtige Inhaftierung von 600 Wehrdienstverweige-
rern aus Gewissensgründen zu beenden und die Geschlechtergleichstellung sowie die Maßnahmen
zur Gewährleistung der Rechte unverheirateter Mütter und ihrer Kinder zu verbessern. Im Januar
organisierte die EU-Delegation gemeinsam mit den Botschaften Deutschlands, Frankreichs, Italiens
und des Vereinigten Königreichs ein Seminar für koreanische Strafverfolgungsbeamte und
Anwälte, in dem aufgezeigt werden sollte, dass sich die Todesstrafe nicht als wirksame Abschre-
ckung vor Gewaltverbrechen erwiesen hat. Anlässlich des Welttags gegen die Todesstrafe veran-
staltete die Delegation mit der britischen und der italienischen Botschaft ein Seminar für koreani-
sche zivilgesellschaftliche Organisationen über die Erfolge in anderen Ländern, in denen es gelun-
gen ist, die Öffentlichkeit und die Politiker davon zu überzeugen, die gesetzliche Abschaffung der
Todesstrafe zu unterstützen. Die Delegation und die italienische Botschaft beteiligten sich ferner am
30. November an der Seite von hochrangigen Politikern und Aktivisten der Zivilgesellschaft an der
von der Gemeinschaft Sant'Egidio organisierten Veranstaltung zur Abschaffung der Todesstrafe
"Cities for Life".
Es gab auch weiterhin eingehende Konsultationen mit Vertretern religiöser Gruppen in Bezug auf
Gerichtsverfahren, in denen inhaftierte Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen fordern, dass
die Regierung den Empfehlungen des VN-Menschenrechtsausschusses nachkommt und einen
Zivildienst als Alternative zum Wehrdienst anbietet.
Anlässlich des Internationalen Menschenrechtstags nahm die EU-Delegation an einem vom Justiz-
ministerium veranstalteten Seminar zum Thema Medien und Menschenrechte teil. Sachverständige
aus Europa und anderen Regionen diskutierten mit ihren südkoreanischen Partnern darüber, wie das
Recht auf freie Meinungsäußerung gewährleistet und gleichzeitig Hasspredigten, auch im Internet,
unterbunden werden können.
Die Menschenrechtserziehung war ein wichtiger Aspekt der Arbeit der EU während dieses Jahres,
und die Mitglieder der Delegation gaben häufig Präsentationen zu diesem Thema an Universitäten,
um für eine stärkere Beteiligung der EU und Koreas an dieser Aufgabe zu sensibilisieren und
Unterstützung dafür zu gewinnen.
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Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK)
Die Verbesserung der Menschenrechtslage in der DVRK steht nach wie vor im Mittelpunkt der EU-
Politik gegenüber diesem Land. Die EU war nach wie vor äußerst besorgt über die anhaltenden
Berichte und Zeugenaussagen, in denen systematische, weit verbreitete und schwere Verletzungen
der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte beschrieben werden.
Sie hat diese Situation kategorisch verurteilt und bei jeder Gelegenheit ihrer Besorgnis gegenüber
Vertretern der DVRK Ausdruck verliehen.
Aufgrund der aktiven Rolle der EU in den VN (siehe unten) verweigert die DVRK seit 2003 die
Teilnahme an dem 2001 aufgenommenen Menschenrechtsdialog EU-DVRK. Die EU unterhält
weiterhin diplomatische Kontakte zu den Behörden der DVRK und hat die DVRK aufgefordert, den
Dialog wieder aufzunehmen.
Die EU wies den VN-Menschenrechtsrat mehrfach auf die anhaltende kritische Situation in der
DVRK hin und brachte mit anderen eine (am 21. März angenommene) Resolution ein, in der die
schweren, weit verbreiteten und systematischen Menschenrechtsverletzungen im Land verurteilt
wurden und mit der eine Untersuchungskommission eingesetzt wurde, die diesen Missbräuchen
nachgehen soll. Die EU hat die Arbeit dieser Kommission und ihre Vorgehensweise konsequent
und nachdrücklich unterstützt.
Ferner unterstützte die EU die Annahme von Resolutionen zu den Menschenrechten in der DVRK
im Dritten Ausschuss der VN-Generalversammlung (zuletzt am 19. November) und in der VN-
Generalversammlung (im Dezember) und wirkte aktiv auf eine reibungslose Annahme dieser
Resolutionen hin.
Sie überwachte zudem die Situation von Flüchtlingen aus der DVRK im Ausland und forderte bei
Bedarf die umfassende Achtung aller maßgeblichen internationalen Verpflichtungen ein.
Am 14. März nahm das Europäische Parlament eine Entschließung zur atomaren Bedrohung und zu
den Menschenrechten in der DRVK an, in der es seine Besorgnis über die Verschlechterung der
Menschenrechtslage im Land äußerte und die DRVK aufforderte, seine internationalen Verpflich-
tungen im Bereich der Menschenrechte einzuhalten.
Die EU leistete unabhängig von politischen Bedenken nach wie vor humanitäre Hilfe für einige der
schwächsten Bevölkerungsgruppen in der DVRK.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Laos
Im Februar organisierte die EU, die entschlossen war, weiterhin an einem echten Menschenrechts-
dialog mitzuwirken, den Menschenrechtsdialog EU-Laos mit einer umfassenden Agenda und
besonderem Schwerpunkt auf Einzelfällen von Personen, die nach unseren Informationen Opfer
schwerer Menschenrechtsverletzungen wurden.
Im Anschluss an das ungeklärte Verschwinden des prominenten Sozialrechtsaktivisten Sombath
Somphone am 15. Dezember 2012 trat die EU in einen systematischen Dialog mit den Behörden auf
höchster Ebene ein, in dessen Rahmen sie während des gesamten Jahres 2013 ernsthafte Bedenken
im Zusammenhang mit diesem Fall äußerte und die Behörden bei der Klärung der Umstände unter-
stützte. Die EU-Vertreter in Vientiane hielten zahlreiche Treffen und Konsultationen mit den laoti-
schen Behörden auf höchster Ebene ab und gingen dem Fall gemeinsam mit Mitgliedern des
Europäischen Parlaments und internationalen zivilgesellschaftlichen Aktivisten weiter nach. Im
Februar nahm das Europäische Parlament dazu eine Entschließung an, in der es seiner tiefen
Besorgnis Ausdruck verlieh und die laotischen Behörden aufforderte, zügig transparente und
gründliche Ermittlungen durchzuführen. Die Tatsache, dass nach wie vor keine glaubwürdigen
Informationen zum Verschwinden von Sombath Somphone vorliegen, führte zu zunehmender
Empörung in den internationalen Medien und wirkte sich auch auf die bilateralen Beziehungen aus.
Die EU führte eine Reihe von Gesprächen mit lokalen Behörden, in denen sie diese aufforderte, das
IStGH-Statut zu ratifizieren und eine rasche Ratifizierung des Übereinkommens zum Schutz aller
Personen vor dem Verschwindenlassen voranzutreiben sowie die Erklärung zu Artikel 1 des Über-
einkommens gegen Folter zu überarbeiten.
Im Mai nahm die EU gemeinsam mit Australien nach der Annahme eines Dekrets des Ministerprä-
sidenten über internationale NRO, mit dem die Kontrollen über das Personal, die Finanzmittel und
die Tätigkeiten internationaler NRO verschärft wurden, einen Dialog mit den Behörden auf, der
dazu diente, auf die notwendige Lockerung des eher restriktiven Umfelds für zivilgesellschaftliche
Organisationen in Laos hinzuarbeiten. "Leitlinien zur Umsetzung des Dekrets des Ministerpräsi-
denten über internationale NRO" wurden an andere wichtige Akteure im Entwicklungsbereich ver-
teilt und mit ihnen diskutiert.
10848/14 ds/DK/cat 307
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Im Juni wurde die EU über die Ausweisung von neun jungen nordkoreanischen Flüchtlingen nach
China informiert, woraufhin in Vientiane Treffen auf hoher Ebene abgehalten wurden, auf denen
die EU ihrer Besorgnis über diesen Vorfall Ausdruck verlieh, der das Leben der jungen Flüchtlinge
in ihrem Herkunftsland gefährdet.
Mit fünf Projekten im Bereich der Menschenrechte wurden folgende Ziele angestrebt:
(1) Stärkung der Rolle und der Kapazitäten der Laotischen Vereinigung für Menschen mit Behin-
derungen bei der Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen;
(2) Aufbau zivilgesellschaftlicher Kapazitäten zur Förderung der Teilhabe, der Rechte und der
Gleichstellung der Geschlechter in Bezug auf jugendliche Angehörige ethnischer Gruppen;
(3) Aufbau zivilgesellschaftlicher Kapazitäten zur Förderung und zum Schutz der Rechte von
Kindern;
(4) Wahrung des Rechts ethnischer Minderheiten auf Nahrung und
(5) Stärkung der Kapazitäten der Zivilgesellschaft im Hinblick auf die Beteiligung an der
Entscheidungsfindung der Regierung.
Ein neuer Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Tätigkeiten im Bereich der Menschenrechte
wurde veröffentlicht.
Malaysia
EU-Prioritäten für den Bereich der Menschenrechte in Malaysia waren die Abschaffung der Todes-
strafe und die Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH).
Die EU setzte sich auch weiterhin für die in Todestrakten einsitzenden EU-Bürger ein. Die Ver-
handlungen über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen der EU und
Malaysia gerieten aufgrund der im Mai abgehaltenen allgemeinen Wahlen ins Stocken, werden aber
voraussichtlich Anfang 2014 weitergeführt werden. Der Abkommensentwurf enthält eine Klausel
über Menschenrechte und grundlegende Rechte bei der Arbeit.
Die Lage illegaler Migranten, die Religionsfreiheit (im Berichtszeitraum nahmen religiöse Span-
nungen erheblich zu) und die Redefreiheit waren weitere wichtige Themen auf der Agenda.
Die EU-Arbeitsgruppe "Menschenrechte" traf sich mit mehreren Organisationen der Zivilgesell-
schaft, die sich mit Frauenrechtsfragen, der Beseitigung der Rassendiskriminierung und der Freiheit
der Meinungsäußerung befassen.
10848/14 ds/DK/cat 308
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Seit 2011 hat kein Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Malaysia stattgefunden.
Eine Überprüfung Malaysias im Rahmen des zweiten Zyklus der regelmäßigen VN-Überprüfung
fand im Oktober 2012 statt. Seitens der Delegationen wurden positive Entwicklungen hervorgeho-
ben, beispielsweise die Fortschritte im Hinblick auf das Erreichen der Millenniums-Entwicklungs-
ziele und auf die Verbesserung der Stellung von Frauen sowie bei der Gesundheitsversorgung und
der Bildung. Sie brachten allerdings auch ihre Besorgnis über das Fehlen von Rechtsnormen, die
Folter eindeutig definieren und verbieten, sowie über die anhaltende Misshandlung von Personen,
die sich in Gewahrsam befinden, zum Ausdruck. Die EU-Delegation in Kuala Lumpur veranstaltete
ein Treffen mit Vertretern der COMANGO (Coalition of Malaysian NGOs in the UPR Process), die
die EU und Mitgliedstaaten im Vorfeld des Verfahrens der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung
(UPR Process) unterrichteten.
Da Malaysia während des gesamten Jahres 2013 Mitglied des VN-Menschenrechtsrats war, unter-
nahm die EU auf dessen 22. und 23. Tagung mehrere Demarchen im Hinblick auf die Prioritäten
und Initiativen des Menschenrechtsrats. Im März unternahm die EU eine Demarche im Zusammen-
hang mit Vorbereitungen betreffend die VN-Kommission für die Rechtsstellung der Frau (dieses
Organ ist mit Fragen der Gleichstellung und der Förderung von Frauen befasst).
Die EU-Delegation setzte ihre Zusammenarbeit mit der malaysischen Anwaltsvereinigung, der
Nationalen Menschenrechtskommission (SUHAKAM) und dem britischen Ministerium für auswär-
tige Angelegenheiten und Commonwealth im Rahmen der Kampagne zur Abschaffung der Todes-
strafe in Malaysia, einschließlich anhand einer Fotoausstellung, fort. Am 14. November fand ein
von ihr mitorganisierter Dialog auf Ebene des nationalen Parlaments über die Wiedereinführung des
Ermessensspielraums in Verfahren, die ein Todesurteil vorsehen, statt. An dieser Veranstaltung
nahmen Mitglieder des Parlaments und Vertreter aller Behörden mit Zuständigkeiten in diesem
Bereich teil.
Im Dezember organisierte die EU-Delegation gemeinsam mit SUHAKAM und UNICEF ein Semi-
nar über die Rechte von Migrantenkindern im östlichen Bundesstaat Sabah.
Mit dem EIDHR wurden sechs Projekte gefördert, die sich auf das VN-Übereinkommen über die
Rechte von Menschen mit Behinderung, die Ausbildung staatenloser Kinder und die Rechte indige-
ner Völker beziehen.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Malediven
Die Malediven zählen zu den Pilotländern für Unterstützung der Demokratie durch die EU. Die EU
verfolgt die politische Krise in den Malediven seit dem umstrittenen Machtwechsel im Februar
2012 mit verschärfter Aufmerksamkeit. Die Hohe Vertreterin Ashton gab mehrere Erklärungen im
Namen der EU ab, in denen die Sorge über den Machtwechsel und die darauf folgende politische
Krise zum Ausdruck gebracht wurde. Eine Delegation des Europäischen Parlaments stattete den
Malediven im Juli einen Besuch ab. Auch die EU-Missionsleiter organisieren regelmäßig gemein-
same Besuche.
Ungeachtet ernsthafter Bedrohungen gelang es der Wahlkommission schließlich, die zweite demo-
kratische Präsidentenwahl im November abzuschließen. Der zeitlich gestreckte Wahlvorgang wurde
von EU-Wahlexperten beurteilt und von einem EU-Team ("diplomatic watch"), das sich aus
Mitgliedern der EU-Delegation sowie in Colombo und Delhi tätigen Diplomaten von Mitglied-
staaten zusammensetzte, beobachtet. Obwohl es Beweise für Stimmenkauf und andere erhebliche
Verzerrungen gab, wurde der Wahlprozess als glaubwürdig und ausreichend transparent gewertet,
und das Wahlergebnis wurde letztendlich von den wichtigsten Kandidaten und der Bevölkerung
anerkannt. Während des zeitlich gestreckten Wahlprozesses (September bis November) gab die EU
mehrere Erklärungen ab.
In enger Abstimmung mit anderen internationalen Akteuren forderte die EU wiederholt, dass die
Rechtsstaatlichkeit gewahrt und ein unabhängiges Funktionieren der Exekutive, des Parlaments und
der Justiz garantiert wird. Sie ist zutiefst besorgt über das Lagebild bei der Justiz, deren Unabhän-
gigkeit erheblich beeinträchtigt ist. Trotz ihrer Appelle an die Regierung, mutmaßlichen gewaltsa-
men Übergriffen der Polizei nachzugehen, wurden bislang keine Fortschritte verzeichnet; einige der
beteiligten Polizeibeamten wurden sogar befördert. Die EU ist ganz besonders besorgt über Mel-
dungen, wonach oppositionelle Abgeordnete politisch motivierten Angriffen und Drohungen ausge-
setzt sind.
10848/14 ds/DK/cat 310
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Die EU-Delegation, die Botschaften der Mitgliedstaaten und die Hochkommissariate pflegten
regelmäßige Kontakte mit der maledivischen Zivilgesellschaft, die eine wichtige Rolle bei der
Überwachung der Präsidentenwahl spielte und die nach kritischen Äußerungen über die Einmi-
schung der Justiz in die Wahlen schikaniert und bedroht wurde. Die Malediven werden durch zwei
Projekte (Finanzierung von Wahlkampagnen, Polizeireform) aus der EIDHR-Dotation unterstützt.
Die EU-Missionsleiter brachten ihre Sorge über die Verschlechterung der Lage bei den Rechten von
Frauen und Kindern in einem zunehmend von religiösem Konservatismus geprägten Umfeld zum
Ausdruck. Im März gab der Sprecher der Hohen Vertreterin eine Erklärung zu einem Gerichtsurteil
ab, mit dem eine Prügelstrafe gegen ein 15-jähriges Vergewaltigungsopfer verhängt worden war;
dieses Urteil wurde im weiteren Verlauf aufgehoben. Über die VN unterstützt die EU ein lokales
Konfliktmediationsprojekt, in dessen Rahmen auch die die Mediationsfähigkeiten von Frauen
gefördert werden (23 von 37 ausgebildeten Vermittlern sind Frauen).
Verteidiger der politischen und bürgerlichen Rechte können auf den Malediven relativ unbehelligt
vorgehen, wohingegen Aktivisten, die sich für Religionsfreiheit oder für die Rechte von Lesben,
Schwulen, Bisexuellen und Transgender einsetzen, harten Strafen seitens der Behörden und allge-
meinen Schikanen seitens konservativer sozialer Kräfte ausgesetzt sind. Die EU-Gruppe "Men-
schenrechte" überwacht die Menschenrechtslage auf den Malediven, organisiert regelmäßig Brie-
fings und Treffen mit Menschenrechtsverteidigern während der Besuche auf den Malediven und
koordiniert Beratungstätigkeiten.
Bei Besuchen auf den Malediven brachten die EU-Missionsleiter Anliegen in Bezug auf die Freiheit
der Religion oder der Weltanschauung zur Sprache. Die maledivische Verfassung verpflichtet alle
Bürger zum islamischen Glauben und legt den Islam als Staatsreligion fest. Die Religionsfreiheit ist
ein politisch extrem brisantes Thema, das während der Kampagne zur Präsidentschaftswahl zu den
strittigsten Fragen zählte.
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Die EU-Missionsleiter brachten regelmäßig und nachdrücklich ihre Bedenken hinsichtlich Plänen
zur Einführung von Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Todesstrafe zum Ausdruck. Die
Malediven gehören zu den Staaten, die die Todesstrafe in der Praxis abgeschafft haben (seit 1953
wurde kein Todesurteil vollstreckt), aber im November 2012 wurde ein Gesetzesentwurf für die
Vollstreckung der Todesstrafe durch tödliche Injektion vorgelegt. Das Parlament lehnte den
Gesetzesentwurf schließlich im Jahr 2013 ab. Die Gerichte verhängen bei schweren Straftaten auch
weiterhin Todesurteile, die bislang aber stets in lebenslängliche Freiheitsstrafen umgewandelt
wurden.
Mongolei
Das im April unterzeichnete Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU
und der Mongolei enthält Menschenrechtsklauseln und sieht eine verstärkte Zusammenarbeit im
Menschenrechtsbereich vor.
Die Mongolei ist eines der Pilotländer für die EU-Maßnahmen zur Unterstützung der Demokratie.
2013 stellte die Mongolei einen Antrag im Hinblick auf das neue APS+; diese Regelung schafft
einen nützlichen Mechanismus, um Probleme anzugehen, die sich in Bezug auf den Rechtsrahmen
und die Umsetzung der grundlegenden internationalen Menschenrechtskonventionen und -proto-
kolle, denen die Mongolei beigetreten ist, stellen.
EIDHR-finanzierte Projekte der Zivilgesellschaft betreffen vorrangig die Unterstützung und Förde-
rung der Achtung der Menschenrechte in mongolischen Haftanstalten, den Schutz der Rechte von
Frauen und Opfern des Menschenhandels, der Stärkung der Rechte sexueller Minderheiten und
ihrer Familien in der Mongolei, und die Förderung der Menschenrechte bei jungen Menschen
anhand von Dokumentarfilmen.
Es gibt eine aktive Zivilgesellschaft, die die Politik mitgestaltet; zudem befassen sich Nicht-
regierungsorganisationen sich zunehmend mit dem Umweltschutz.
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Nepal
Wahlen, Rechtsstaatlichkeit, das vorherrschende Klima der Straffreiheit, die erforderliche Einrich-
tung von Mechanismen der Übergangsjustiz gemäß dem Umfassenden Friedensabkommen von
2006 und die Diskriminierungsbekämpfung waren nach wie vor die wichtigsten Fragen, denen die
EU Aufmerksamkeit widmete und die ihr Engagement in Nepal prägten.
Für die Wahlen vom 19. November entsandte die EU eine Wahlbeobachtungsmission, die unter
anderem das Wahlrecht sowie die Registrierung und die Unterrichtung der Wähler überprüfte und
beobachtete. Die Wahlen verliefen erfolgreich.
Im Rahmen ihres Dialogs mit der Regierung betonte die EU, dass schwere Menschenrechtsverlet-
zungen keiner Amnestie oder erzwungenen Aussöhnung unterliegen dürfen, und sie teilte ihre
Besorgnis über die Erosion der nationalen Institutionen und die Schwächung der Demokratie und
der Rechtsstaatlichkeit in Nepal mit. Das gesamte Jahr hindurch verwies die EU nachdrücklich auf
die Notwendigkeit internationalen Standards genügender Mechanismen der Übergangsjustiz. Dies-
bezüglich gab die EU mehrere Erklärungen ab.
Gegen Diskriminierung aufgrund der Kastenangehörigkeit sowie gegen geschlechtsspezifische
Gewalt wurde anhand einer Zusammenarbeit mit der Regierung hinsichtlich der Verpflichtungen
Nepals im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung von 2011 sowie durch die anhal-
tende Unterstützung von Zivilgesellschaftsprojekten vorgegangen. Es wurden Beihilfen für Zivil-
gesellschaftsprojekte gewährt, die Menschen mit Behinderungen sowie anderen marginalisierten
Gruppen und Gemeinschaften den Zugang zu Ressourcen und Möglichkeiten erleichtern und ihre
Teilhabe verstärken. Die EU befasste sich mit der Lage der Menschenrechtsverteidiger durch Tref-
fen mit Aktivisten und durch zweijährliche Sitzungen der EU-Arbeitsgruppe für den Schutz und
von Menschenrechtsverteidigern, deren Vorsitz die EU-Delegation führte; zudem unterstützte sie
Zivilgesellschaftsprojekte in diesem Bereich.
Die EU unterstützte auch weiterhin die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zu den Resolutio-
nen 1325 ("Frauen, Frieden und Sicherheit") und 1820 ("Gewalt gegen Frauen") des VN-Sicher-
heitsrats, indem sie über den "Nepal Peace Trust Fund" Mittel bereitstellte. Die Arbeitsgruppe für
die Friedensförderung, zu deren Mitgliedern die EU zählt, arbeitete darauf hin, dass die Regierung
auch Opfer sexueller oder geschlechtsspezifischer Gewalt in ihre Definition der vom Konflikt
betroffenen Person einbezieht, damit auch sie Anspruch auf Leistungen im Bereich der Soforthilfe,
Rehabilitation und Wiedergutmachung haben.
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Pakistan
Vor dem Hintergrund anhaltender terroristischer Anschläge in ganz Pakistan beobachtete die EU
die Situation und brachte Aspekte im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit, Straffreiheit und
dem Zugang zur Justiz zur Sprache, insbesondere in Anbetracht der von der Regierung im Oktober
verkündeten neuen Anti-Terror-Erlasse, die Strafverfolgungsbehörden weitreichende Befugnisse
zur Festnahme, Durchsuchung und Festhaltung von Verdächtigen im Rahmen von Ermittlungen mit
Sicherheitsbezug geben und die Civilian Armed Forces zum sofortigen Schusswaffengebrauch
ermächtigen.
Ungeachtet eskalierender Angriffe von militanten Aktivisten und einiger Verfahrensmängel fanden
die Wahlen statt, wobei ein hohes Maß an Wettbewerb, ein signifikanter Anstieg der Wahlbeteili-
gung und eine allgemeine Anerkennung des Wahlergebnisses festzustellen war. Die Wahlbeteili-
gung bei den Frauen und die Diskriminierung der Ahmadi-Gemeinschaft bereitete der EU nach wie
vor Sorge. Die EU entsandte eine Wahlbeobachtungsmission, die 50 Empfehlungen für eine Wahl-
reform aussprach.
In den Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom März wurden alle Gewalt-
handlungen gegen schutzbedürftige religiöse Minderheiten in Pakistan verurteilt, und sowohl die
Hohe Vertreterin als auch das Europäische Parlament verurteilten den Anschlag auf die Kirche in
Peschawar und andere Gewalttaten gegen religiöse Minderheiten und forderten, dass die Täter vor
Gericht gestellt werden. Das Europäische Parlament nahm zudem eine Entschließung zur Diskri-
minierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit an, einem Thema, das in Pakistan oftmals Parallelen
zur Diskriminierung aufgrund des Glaubens aufweist. Die EU arbeitet mit der gewählten Regierung
in prioritären Angelegenheiten zusammen, so auch bei Menschenrechtsfragen und dem Schutz von
Minderheiten.
Pakistan ist zwar den meisten grundlegenden internationalen Menschenrechtsinstrumenten beige-
treten, kommt jedoch bei deren Umsetzung in nationales Recht und bei der Durchsetzung der Maß-
nahmen zur Erfüllung der Ziele dieser Instrumente nur langsam voran. Im Jahresverlauf wurde es
von der EU aufgefordert, Abhilfe zu schaffen. Das Unterausschuss für Menschenrechte des Euro-
päischen Parlaments besuchte Pakistan im August, um die Menschenrechtssituation zu beurteilen,
insbesondere im Hinblick auf die Rechte der Frauen und Kinder. Die EP-Delegation traf Vertreter
der Regierung und des Parlaments sowie von politischen Parteien, VN-Agenturen, den Medien und
der Zivilgesellschaft. Sie erörterte die Zusammenlegung des früheren Ministeriums für Menschen-
rechte mit dem Ministerium für Justiz und Menschenrechte und die wünschenswerte Verlängerung
des Moratoriums für die Todesstrafe. Die Menschenrechte spielten eine wichtige Rolle bei der vom
EP im Herbst vorgenommenen Überprüfung des delegierten Rechtsakts zum APS+ (das auch
Pakistan begünstigt).
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Die neue Regierung erwog, im Zuge der Terrorismusbekämpfung ihre Politik in Bezug auf die
Todesstrafe zu ändern, was in Pakistans Medien umfassend debattiert wurde. Dennoch versicherte
Pakistan der EU, es werde an dem seit fünf Jahren bestehenden Moratorium für Hinrichtungen fest-
halten, wobei eine offizielle Bekanntgabe dieser Entscheidung allerdings noch aussteht. Dieser
Punkt wurde von der EU unter anderem während des Besuchs des EP-Unterausschusses für Men-
schenrechte (siehe oben) zur Sprache gebracht.
Im Jahresverlauf beobachtete die EU die Lage und brachte gegenüber den Behörden in spezifische
Fällen, so auch die Blasphemie-Anklagen gegen die Christinnen Asia Bibi und Rimsha Masih, ihre
Bedenken zum Ausdruck. Bei einem Festakt am 20. November wurde Malala Yousafzai, die einen
Anschlag der Taliban überlebt hat, der Sacharow-Preis 2013 des Europäischen Parlaments für ihren
mutigen Einsatz für das Recht aller Kinder auf Bildung verliehen. Im April veranstaltete die EU-
Delegation ein Treffen für Menschenrechtsverteidiger, um ihnen einen Gedankenaustausch über die
Menschenrechtslage sowie über die Frage, wie die EU ihre Anstrengungen besser unterstützen
könnte, zu ermöglichen.
In der Entwicklungspolitik setzte die EU ihre Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden fort
und baute durch Schulungen Fähigkeiten auf, einschließlich was den wirksamen Schutz der Men-
schenrechte anbelangt. Es wurde eine neuer Finanzierungsbeschluss zur Förderung der Rechtsstaat-
lichkeit und der bürgernahen Polizeiarbeit in der Provinz Khyber Pakhtunkhwa angenommen. Die
EU führte ein Projekt fort, das darauf abzielt, die Leistungsfähigkeit des Parlaments zu verbessern
(Unterstützung der Nationalversammlung und des Senats) und die Demokratie in Pakistan durch
Unterstützung glaubwürdiger, niemanden ausgrenzender und transparenter Wahlen, an denen natio-
nale und internationale Organisationen und Netzwerke mitwirken, zu konsolidieren. Dieses Projekt
ergänzte die Wahlbeobachtungsmission der EU. Das Programm "Unterstützung der demokratischen
Institutionen und Förderung der Menschenrechte" wurde mit dem Ziel aufgelegt, die
Provinzversammlungen zu stärken und eine Zusammenarbeit mit der Regierung und unabhängigen
nationalen Menschenrechtsinstitutionen in die Wege zu leiten. Die EU-Delegation überwachte die
Umsetzung des länderspezifischen Förderprogramms des EIDHR, das mehrere
Kinderschutzprojekte und eine Veranstaltung zur Begehung des Internationalen Tages der Frauen in
ländlichen Gebieten umfasste.
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Philippinen
Die Menschenrechtssituation in den Philippinen blieb gegenüber 2012 weitgehend unverändert.
Ungeachtet der Zusagen der Regierung, die Menschenrechte zu schützen, war die Kultur der Straf-
freiheit weiterhin präsent und schwere Fälle von Menschenrechtsverletzungen bleiben ungelöst. Die
EU führte wie zuvor mit verschiedenen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren, einschließlich
Zivilgesellschaftsorganisationen, Gespräche über die Menschenrechtslage im Land. Im Juni wurde
bei dem 8. Treffen hochrangiger Beamten der EU und der Philippinen eine Bestandsaufnahme zu
mehreren Menschenrechtsfragen vorgenommen, so auch in Bezug auf die Bekämpfung des Men-
schenhandels, die Rechte von Wanderarbeitnehmern, das Massaker von Ampatuan und das Zeugen-
schutzprogramm.
Die EU setzte ihre Unterstützung für Menschenrechtsverteidiger und für die Strafrechtsreform fort
und organisierte den zweiten Dialog mit der philippinischen Menschenrechtskommission, ein-
schließlich ihrer Regionalbüros, sowie mehrere Treffen auf hoher Ebene mit Menschenrechtsvertei-
digern. Die Regierung wird bei ihrem Vorgehen gegen die Straflosigkeit durch das EU-Programm
mit dem Titel "Justice for All" unterstützt, das im Juli lanciert wurde und einen gleichberechtigten
Zugang armer und benachteiligter Menschen zur Justiz und zu den Menschenrechten fördern soll.
Die EU beobachtete mehrere Fälle von Menschenrechtsverletzungen (willkürliche Inhaftierungen),
so auch die Fälle Temogen Tulawie und Zara Alavarez. Die Ermordung des Radiojournalisten Joas
Dignos im November war ein weiterer Beleg dafür, wie wichtig es ist, sich für den Schutz der
Medien und der Redefreiheit einzusetzen. Seit 1992 wurden 72 Journalisten ermordet.
Durch ihre Teilnahme am internationalen Beobachtungsteam (International Monitoring Team) in
Mindanao konnte die EU ihre Beobachtung der Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der
Menschenrechte in der Region fortsetzen, wobei sie dem Schutz der Rechte der von bewaffneten
Konflikten betroffenen Kinder besondere Aufmerksamkeit widmete.
Die Philippinen haben mehrere internationale Instrumente mit Menschenrechtsbezug unterzeichnet
und ratifiziert, so auch ein Gesetz gegen das Verschwindenlassen von Personen (Progressive Anti-
Enforced Disappearance Act), ein Gesetz über Hausangestellte und ein Gesetz über das Recht der
Opfer von Menschenrechtsverletzungen auf Wiedergutmachung und Anerkennung. Diese Unter-
zeichnungen und Ratifizierungen sind von grundlegender Bedeutung für die Philippinen, da es zu
den Ländern zählt, aus dem der VN-Arbeitsgruppe zur Frage des Verschwindenlassens von Perso-
nen mehr Fälle von erzwungenem oder unfreiwilligem Verschwinden gemeldet werden.
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Es laufen neun EIDHR-Projekte, die mit Mitteln in Höhe von insgesamt 3 Mio. EUR ausgestattet
sind und die vorrangig auf folgende Aufgabenbereiche ausgerichtet sind: Schutz der Rechte von
Kindern, Rechte von Menschen mit Behinderungen, Schutz der Opfer von Menschenrechtsverlet-
zungen, Schutz der Menschenrechtsverteidiger und Bekämpfung der Straflosigkeit.
Singapur
Die Verhandlungen über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und
Singapur wurden im Jahr 2013 förmlich abgeschlossen. Das in Singapur am 14. Oktober para-
phierte Abkommen enthält eine Klausel über Menschenrechte und grundlegende Rechte bei der
Arbeit.
Die EU-Delegation veranstaltete eine informellen Dialog über Menschenrechte mit örtlichen Nicht-
regierungsorganisationen, sowie eine den neue Regelungen in Bezug auf die Todesstrafe gewidmete
Sondersitzung mit Beiträgen örtlicher Strafverteidiger. Mit den Ende 2012 eingeführten Änderun-
gen des Strafrechts wurde die obligatorische Verhängung der Todesstrafe für kleine Drogenkuriere,
die mit der Polizei zusammenarbeiten, und bei Tötungsdelikten ohne Tötungsabsicht abgeschafft.
2013 wurden erstmals die Urteile gegen mehrere ehemalige Insassen der Todeszellen in lebenslange
Haft umgewandelt.
Fragen in Zusammenhang mit den Menschenrechten und mit der Todesstrafe wurden in einer Sit-
zung am 9. September, an der Außenminister Shanmugan und der Ausschuss des Europäischen
Parlaments für auswärtige Angelegenheiten teilnahmen, angegangen. Am 18. Juli ratifizierte
Singapur das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Anlass zu großer Besorgnis geben die zunehmenden Einschränkungen der Nutzung des Internet, die
damit zusammenhängenden Einschränkungen der Meinungsfreiheit – Herr Nizam Ismail und Herr
Chew sind Beispiele hierfür – und die neue Regelung, mit der Bedingungen für Online-Publikatio-
nen mit mehr als 50 000 Besuchern festgelegt wurden.
Am 8. Dezember beteiligte sich die EU-Delegation an dem Kunstfestival "We Can!", welches
örtliche Nichtregierungsorganisationen zur Unterstützung der weltweiten Kampagne "Gewalt gegen
Frauen ein Ende bereiten" veranstaltet hatten. Das Kunstfestival bildete den Höhepunkt der einjäh-
rigen Anstrengungen und umfasste Filmvorführungen, Theatervorstellungen sowie Aussagen von
Sozialarbeitern, Aktivisten und Opfern von Gewalt.
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Am 10. Dezember organisierte die EU-Delegation ein Menschenrechtsseminar zum Thema
"Contemporary Perspectives on Economic and Social Rights", bei dem Akademiker, Beamte, Dip-
lomaten, der regionale VN-Vertreter und zahlreiche Vertreter der Zivilgesellschaft ganz allgemein
frei über Aspekte des Arbeitsrechts, der Gesundheit, des Alterns, der Behinderung und der Partner-
schaft zwischen Staat und Zivilgesellschaft nachdachten.
Sri Lanka
Das 1995 unterzeichnete Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung liefert die
Grundlage für die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Sri Lanka. Eine Sitzung des
Gemeinsamen Ausschusses fand schließlich erstmals seit 2008 statt; hierbei wurden mehrere
Aspekte der Zusammenarbeit, einschließlich Menschenrechtsbelange, erörtert. Auch wenn der
Krieg im Jahr 2009 beendet wurde, ist die Staatssicherheit nach wie vor das zentrale Anliegen der
Regierung, oftmals auf Kosten der bürgerlichen Freiheiten. Problembereiche sind insbesondere die
anhaltende Straffreiheit bei Menschenrechtsverletzungen, die Sicherheit von Menschenrechts-
verteidigern und Journalisten, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Recht auf friedliche
Demonstrationen, die Religionsfreiheit, Landrechte und generell Fragen in Zusammenhang mit der
Rechtsstaatlichkeit (einschließlich der Unabhängigkeit der Justiz) und der anhaltenden Militarisie-
rung im Norden.
Die EU gab 2013 mehrere Erklärungen ab, so unter anderem im Januar eine Erklärung zur Amts-
enthebung der Obersten Richterin, im August eine Erklärung zum Recht auf friedlichen Protest und
auf Religionsfreiheit, ebenfalls im August eine Erklärung zum Internationalen Tag der Verschwun-
denen und im Dezember eine Erklärung zum Internationalen Tag der Menschenrechte.
Die EU-Arbeitsgruppe "Menschenrechte" pflegte ihre Kontakte zu Menschenrechtsverteidigern und
der Zivilgesellschaft und veranstaltete in diesem Rahmen ein jährliches Treffen und regelmäßige
Informationsveranstaltungen zu spezifischen Fragen; zudem beobachtete sie Gerichtsverfahren und
kümmerte sich um den Schutz von Menschenrechtsverteidigern und Journalisten. Besondere
Aufmerksamkeit galt den Konsultationen zu geschlechtsspezifischen Fragen, zu den Rechten von
Frauen, zur Rechtsstaatlichkeit und zur Justiz. Mit örtlichen Organisationen, die an der
Beobachtung der Wahlen zu den Provinzräten im September beteiligt waren, wurden mehrere Tref-
fen abgehalten. Auch 2013 brachte die EU das Problem der Todesstrafe mehrfach gegenüber den
Behörden zur Sprache. Eine Delegation des Europäischen Parlaments stattete den Sri Lanka im Juli
einen Besuch ab.
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Auf der Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen im März haben EU-Mitgliedstaa-
ten gemeinsam mit den Vereinigten Staaten eine Resolution mitgetragen, in der die Regierung
nachdrücklich aufgefordert wurde, weitere Fortschritte bei der Aussöhnung zu erzielen und eine
unabhängige und eine Untersuchung der angeblichen Verstöße gegen die internationalen Menschen-
rechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht durchzuführen.
Über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) und die Haus-
haltslinie "Nichtstaatliche Akteure" wurden auch 2013 mehrere Projekte in Sri Lanka finanziert.
Das landesspezifische Programm des Finanzierungsinstruments für Entwicklungszusammenarbeit
(DCI) zielte auf Rehabilitations- und Existenzsicherungsprogramme für besonders gefährdete
Gruppen, einschließlich Frauen und Kinder, in den Konfliktgebieten im Norden und Osten des
Landes ab.
Thailand
Die Verhandlungen über das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen der EU
und Thailand, das eine Klausel über Menschenrechte und grundlegende Rechte bei der Arbeit ent-
hält, wurden mit der Paraphierung des Textes am 7. November abgeschlossen.
Am 30.-31. Januar veranstaltete die EU ein öffentliches Forum zum Thema "Aussöhnung und Frei-
heit der Meinungsäußerung in Thailand", an dem thailändische und europäische Experten für freie
Meinungsäußerung, Vertreter der Regierung, der nationalen Menschenrechtskommission und der
Zivilgesellschaft sowie Akademiker und an diesem Thema interessierte Bürger teilnahmen. Diese
zweitägige Veranstaltung führte zu konstruktiven Diskussionen über die Freiheit der Meinungsäu-
ßerung in Thailand, wobei auch die Probleme erörtert wurden, die sich aus der Durchsetzung des
Gesetzes über Majestätsbeleidigung und des Gesetzes über Computerkriminalität ergeben.
Im Benehmen mit den Botschaften der Mitgliedstaaten verfolgte die EU-Delegation mit großer
Aufmerksamkeit die Rechtsverfahren gegen Menschenrechtsverteidiger und beobachtete in den
bekanntesten Fällen, bei denen es oftmals um Majestätsbeleidigung ging, die Gerichtsverfahren. Es
wurde ein geringfügiger EIDHR-Zuschuss zur Deckung der Anwaltskosten eines thailändischen
Menschenrechtsverteidigers bereitgestellt. Darüber hinaus organisierte die EU Besuche bei wegen
Majestätsbeleidigung inhaftierten Menschenrechtsverteidigern. Am 24. Januar führte die EU-Dele-
gation Konsultationen mit Vertretern lokaler Menschenrechtsstrukturen, die sich für Umweltschutz,
Landrechte und die Rechte indigener Völker einsetzen.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Die EU finanzierte ein öffentliches Forum zum Thema "Schutz der Menschenrechtsverteidiger,
neue Medien und Sicherheit im Internet", das dazu diente, die in lokalen Gemeinschaften tätigen
Aktivisten über die Rechtsrahmen und internationalen Mechanismen zum Schutz von Menschen-
rechtsverteidigern zu informieren. Die EU-Delegation traf sich mit Vertretern der thailändischen
Regierung, der nationalen Menschenrechtskommission und von Organisationen der Zivilgesell-
schaft, um die EU-Leitlinien betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern und die
Finanzinstrumente der EU zur Unterstützung ihrer Tätigkeit vorzustellen.
Die EU-Delegation führte ihre Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft beim Eintreten für die
Abschaffung der Todesstrafe in Thailand fort, wobei sie den Schwerpunkt auf Sensibilisierungs-
kampagnen legte, um das von der Regierung – entsprechend ihrem nationalen Menschenrechts-
aktionsplan – angestrebte Ziel der Abschaffung der Todesstrafe zu unterstützen. Die EU stellte der
"Union for Civil Liberty" Finanzmittel bereit, um sie bei der Einrichtung der ersten Website, die in
lokalen Sprachen umfassend über die Todesstrafe informiert, zu unterstützen. Diese Website ist
dazu bestimmt, die landesweiten öffentlichen Anhörungen, die die Regierung für 2014 plant, zu
ergänzen.
Am 10.-11. Oktober veranstaltete die EU-Delegation in Zusammenarbeit mit der Generalstaats-
anwaltschaft eine Rundtischgespräch mit Experten aus Thailand und der EU zum Thema
Menschenhandel. Insgesamt elf Regierungsagenturen und EU-Einrichtungen, darunter EUPOL und
EUROJUST, führten zweitägige Beratungen, bei denen auch die Bereiche für eine künftige
Zusammenarbeit EU-Thailand herausgestellt wurden.
Zudem verfolgt die EU seit Anfang Dezember äußerst aufmerksam die Entwicklung der Menschen-
rechtslage während der Demonstrationen und Proteste, die im Lande, vor allem jedoch in der
Hauptstadt stattfinden.
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Timor-Leste
Timor-Leste wird in seinem bemerkenswerten Streben zur Schaffung einer stabilen Demokratie von
der EU uneingeschränkt unterstützt. Die EU und die Regierung führten im Februar in Dili ihren
ersten politischen Dialog nach Artikel 8 des Cotonou-Abkommens. Auf der Tagesordnung standen
unter anderem die Themen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Staatsführung
sowie regionale Integration und auswärtige Angelegenheiten. Der Dialog stieß bei den Medien auf
großes Interesse und führte zu gemeinsamen Verpflichtungserklärungen im Hinblick auf
Folgemaßnahmen zu bestimmten Punkten.
Das Projekt "Learning from our past, preventing conflict in our future" verbesserte das Verständnis
der Feststellungen und Empfehlungen der beiden Wahrheitskommissionen und ermöglichte den
Opfern eine wirksamere Zusammenarbeit, insbesondere beim Eintreten für ihre Interessen im Rah-
men parlamentarischer Debatten. Der mit der Durchführung betraute Partner bemühte sich, aller-
dings ohne Erfolg, das Parlament zur Wiederaufnahme der Debatte über zwei Gesetzesentwürfe zu
bewegen.
Das Projekt "Democracy and Development in Action, through Media and Empowerment" zielt
darauf ab, den Demokratisierungsprozess in Timor-Leste zu festigen und durch einen Kompe-
tenzaufbau bei den nichtstaatlichen Akteuren sowie durch Schaffung besserer Kommunikations-
wege zwischen den Bürgern und den Entscheidungsträgern das Land weiter zu stabilisieren.
Die Projekte ‘Strengthening institutional capacity of the National Parliament in Timor-Leste’,
‘Prgrama de Apoio à Governação Democrática em Timor-Leste — Programa de Justiça’ un ‘Apoio
à Governação Democrática em Timor-Leste — Componente de apoio à Comunicação Social’ haben
zum Ziel, die demokratischen Grundlagen Aufsicht/Rechenschaftspflicht und Transparenz durch
institutionelle Entwicklung und Kapazitätsaufbau im Parlament, bei der Justiz und den Medien zu
verstärken, indem unter anderem Kräfte gebündelt werden und insbesondere der das Land schwä-
chende Fachkräftemangel angegangen wird, sowie durch die Verbreitung besserer Informationen
über die Rechtslage, die Justiz und die Tätigkeiten des Sicherheitssektors.
Für diese Projekte wurden insgesamt zirka 10,8 Mio. EUR für den Zeitraum 2011 bis Frühjahr 2015
bereitgestellt.
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Vietnam
Die Achtung und Förderung der demokratischen Grundsätze sowie der Menschenrechte und
grundlegenden Rechte bei der Arbeit sind ein wesentliches Element des im Juni 2012 unterzeich-
neten Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Vietnam. Im Rahmen der
vorzeitigen Umsetzung des Abkommens hielten die EU und Vietnam im September ihre dritte
Runde ihres erweiterten Menschenrechtsdialogs ab. Im gesamten Jahresverlauf fanden bilaterale
Besuche auf hoher Ebene statt, bei denen die Menschenrechte durchgängig berücksichtigt wurden.
Insbesondere wurden Menschenrechtsfragen auf höchster Ebene angesprochen, als die Präsidenten
van Rompuy und Barroso den Generalsekretär der Kommunistischen Partei Vietnams im Januar
empfingen. Der Sprecher der Hohen Vertreterin begrüßte die von Vietnam am 7. November vorge-
nommene Unterzeichnung des VN-Übereinkommens gegen Folter als positive Reaktion auf eine
seit langem von der EU vorgetragene Forderung.
Im Wege des Menschenrechtsdialogs sowie durch öffentliche Erklärungen und diskrete Diplomatie
ersuchte die EU die vietnamesische Regierung nachdrücklich, die Einschränkungen der freien Mei-
nungsäußerung und der Medien aufzuheben. In öffentlichen Mitteilungen brachte sie mehrfach ihre
Besorgnis über die – meistens auf die im Strafrecht verankerten nationalen Sicherheitsvorschriften
gestützte – Festnahme und Verurteilung mehrerer Aktivisten, Blogger und Studenten zum Aus-
druck, und forderte erneut die Freilassung aller inhaftierten friedfertigen Menschenrechtsaktivisten
im Lande ((in diesem Zusammenhang wurde die EU-Liste besonders gefährdeter Menschen
("Persons of Concern") regelmäßig aktualisiert und den Behörden übermittelt)). Am 18. April nahm
das Europäische Parlament eine Entschließung zu Vietnam, insbesondere im Hinblick auf die Mei-
nungsfreiheit, an. Seine ASEAN-Delegation besuchte Vietnam Ende Oktober und brachte dort
Menschenrechtsbelange, insbesondere die Meinungsfreiheit und die Todesstrafe, als Teil einer
umfassenden Agenda zur Sprache.
Die EU brachte die Problematik der Todesstrafe auch gegenüber der Regierung zur Sprache und
reagierte mit einer öffentlichen Mitteilung, die auf der Website der EU-Delegation in Hanoi veröf-
fentlicht wurde, auf die im August erfolgte Wiederaufnahme der Hinrichtungen. Sie beobachtete
zudem die Entwicklungen im Bereich der Freiheit des Glaubens und der Weltanschauung, die wei-
terhin Anlass zu Besorgnis gibt, trotz der bei der Registrierung von Kirchen festgestellten schritt-
weisen Verbesserung. Vertreter der EU besuchten eine besonders gefährdete Person im Gefängnis,
wohnten den gegen zwei Menschenrechtsverteidiger geführten Prozessen bei und besuchten ein
Umerziehungslager. Ferner nahmen sie Kontakt mit lokalen Menschenrechtsaktivisten und Vertre-
tern der Zivilgesellschaft auf, um mit ihnen einen Meinungsaustausch über die Entwicklungen im
Bereich der Menschenrechte zu führen.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Die EU unterstützte weiterhin die Modernisierung des Justizsystems mit einem Beitrag in Höhe von
8 Mio. EUR zu dem Programm für justizielle Zusammenarbeit ("Justice Partnership Programme"),
das eine gemeinsame Geberinitiative der EU, Dänemarks und Schwedens darstellt. Mit dem Projekt
werden wichtige Institutionen wie das Justizministerium, der Oberste Volksgerichtshof, die Oberste
Volksstaatsanwaltschaft und die Anwaltskammer unterstützt; ferner umfasst es die Schulung von
Richtern, Rechtsanwälten und anderen Rechtspraktikern.
Über das EIDHR wurden sieben Projekte unterstützt, die ein breites Spektrum an Themen abde-
cken, so auch die Förderung der Rechte von Menschen mit HIV/Aids und von Bevölkerungsgrup-
pen mit einem erhöhten Risiko einer HIV-Infektion, Schutz von Frauen vor Gewalt, Bekämpfung
des Menschenhandels, Nichtdiskriminierung, Rechte von Menschen mit Behinderungen, Rechte der
Kinder, Unterstützung für Netze zivilgesellschaftlicher Organisationen, Rechte von Angehörigen
ethnischer Minderheiten, Rechte der Arbeitnehmer sowie Arbeitsbeziehungen. Im Rahmen der
Fazilität für den Strategischen Dialog unterstützte die EU zudem Tätigkeiten in den Bereichen Kor-
ruptionsbekämpfung, Rechte von Angehörigen ethnischer Minderheiten, Freiheit des Glaubens und
der Weltanschauung, Staatsführung und Migration.
Vietnam wurde für den Zeitraum 2014-2016 in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
gewählt und bereitete sich seine für Januar 2014 vorgesehene zweite allgemeine regelmäßige Über-
prüfung vor.
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VIII Ozeanien
Australien
Australien tritt nach wie vor im Inland und im Ausland, wo es für die EU ein verlässlicher Partner
ist, wenn es darum geht, die multilaterale Menschenrechtsagenda voranzubringen, entschieden für
die Menschenrechte ein.
Die Frage, wie mit Asylbewerbern umzugehen ist, vor allem mit denjenigen, die in Booten
ankommen, ist in Australien nach wie vor ein zentrales und sensibles Thema. Das UNHCR hat im
November festgestellt, dass Asylbewerber, die von Australien zu Antragsbearbeitungszentren in
Nauru und auf die Insel Manus in Papua-Neuguinea gebracht wurden, in willkürlicher Haft unter
Bedingungen leben, die internationalen Standards nicht entsprechen.
Ein Austausch über die regionalen Bearbeitungsverfahren für Asylanträge erfolgte bei dem
jährlichen Dialog hoher Beamter der EU und Australiens über Fragen der Migration, der am
9. Dezember 2013 in Brüssel stattfand.
Das umfassende bilaterale Rahmenabkommen, über das gegenwärtig verhandelt wird, wird Mög-
lichkeiten schaffen, den Dialog und die Zusammenarbeit mit Australien auf dem Gebiet der Men-
schenrechte weiter auszubauen.
Fidschi
Der Rat der EU hat im September beschlossen, die gegen Fidschi gemäß Artikel 96 des Cotonou-
Partnerschaftsabkommens verhängten Maßnahmen um 18 Monate zu verlängern, da gegen zentrale
Teile des Abkommens in Bezug auf demokratische Werte, Menschenrechte und die Rechtsstaat-
lichkeit verstoßen wurde. Aufgrund des Beschlusses über die Verlängerung musste die EU außer-
dem den politischen Dialog mit Fidschi verstärken, um gemeinsam auf die Aufhebung der Maß-
nahmen nach Artikel 96 hinzuwirken.
Fidschi hat am 6. September 2013 eine neue Verfassung mit einem umfassenden Katalog von
Rechten verkündet, zu denen viele sozioökonomische Rechte gehören; allerdings sind auch Rechte-
beschränkungen möglich, die mit einfacher Mehrheit im Parlament verabschiedet werden können.
Vollständige und unwiderrufliche Immunität wurde allen gewährt, die an der im Wege des Staats-
streichs eingesetzten Regierung beteiligt sind.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
http://unhcr.org.au/unhcr/images/2013-11-26%20Report%20of%20UNHCR%20Visit%20to%20Nauru%20of%207-9%20October%202013.pdf
http://unhcr.org.au/unhcr/images/2013-11-26%20Report%20of%20UNHCR%20Visit%20to%20Manus%20Island%20PNG%2023-25%20October%202013.pdf
Der Premierminister Fidschis hat seine Zusage bekräftigt, bis September 2014 demokratische
Wahlen durchführen zu lassen. Die EU, Neuseeland und das Commonwealth-Sekretariat haben im
Juli einen Bericht über die Bewertung von Wahlungereimtheiten ausgearbeitet, der die Grundlage
für die künftige Hilfe von Gebern für den Wahlprozess bildet. Die EU hat im Herbst Experten zur
rechtlichen und administrativen Unterstützung des Wahlbüros Fidschis entsandt. Für 2014 ist im
Vorfeld der Wahlen ein weiterer Kapazitätsaufbau geplant. Die EU hat durch Zuschüsse im Rah-
men des EIDHR weiterhin Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger
unterstützt. Bei dem länderspezifischen Förderprogramm standen die Demokratisierung und die
Rechte der Frau im Mittelpunkt.
Die EU hat im März zwei lokale Erklärungen abgegeben, in denen sie ihr Bedauern darüber
äußerte, dass die Polizei die Genehmigung für den Marsch anlässlich des Tags der Frau in letzter
Minute zurückgezogen hat, beziehungsweise auf die Veröffentlichung von Videoaufnahmen rea-
gierte, die Bildbelege für die Folter von zwei Männern enthielten, die verdächtigt wurden, geflo-
hene Häftlinge zu sein. In der letztgenannten lokalen Erklärung wurde dazu aufgerufen, dass
Fidschi das VN-Übereinkommen gegen Folter bald unterzeichnet.
Die EU hat Fidschi aufgefordert, mit der IAO wieder Gespräche über die Organisation der Mission
für direkte Kontakte zu führen, die 2012 wegen unterschiedlicher Auffassungen über die Bedin-
gungen unterblieben waren.
Diese und andere einschlägige Menschenrechtsfragen sind mit der Regierung Fidschis in der Sit-
zung des verstärkten politischen Dialogs auf hoher Ebene, die im Oktober stattgefunden hat, zur
Sprache gebracht worden.
Kleine pazifische Inselstaaten – Kiribati, Republik Marschallinseln, die
föderierten Staaten von Mikronesien, Nauru, Palau, Tonga, Tuvalu
Die EU hat sich in Ländern der Pazifikregion, in denen sie keine Delegation hat, in Ad-hoc-Dia-
logen über politische Fragen und über Grundsatzfragen weiterhin für die Menschenrechte und die
Gleichstellung der Geschlechter eingesetzt. Außerdem arbeitet sie mit regionalen Organisationen,
der Zivilgesellschaft und anderen Gebern in der Region zusammen, um die Achtung und den Schutz
der Menschenrechte zu fördern.
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Die Pazifikregion gehört zu den Regionen der Welt, in denen geschlechtsspezifische Gewalt und die
Diskriminierung von Frauen am weitesten verbreitet sind, auch wenn es von Land zu Land Unter-
schiede gibt. Die EU unterstützt durch Dialog und Entwicklungshilfe die Anstrengungen der
Region, rascher nachhaltige Fortschritte in diesen Fragen zu erzielen, die wirtschaftliche Position
der Frauen stärken, die Mitwirkung von Frauen an Beschlussfassungsgremien zu erhöhen und den
Aspekt der Geschlechtergleichstellung bei der Politikgestaltung zu berücksichtigen. Gleich-
stellungsfragen werden als horizontales Thema in vielen Projekten und Programmen berücksichtigt.
Beispielsweise wird sich die Verbesserung des Zugangs zu nachhaltiger Energie und sauberem
Wasser in diesen Ländern positiv auf die Lage der Frauen auswirken.
Die EU hat für das Forum der pazifischen Inseln 1 Mio. EUR bereitgestellt, um Inselstaaten des
Pazifiks bei der Ratifizierung und Umsetzung des Römischen Statuts und internationaler Menschen-
rechtsübereinkommen zu unterstützen. Durch das Projekt wird mehr Gleichheit zwischen den
Geschlechtern bewirkt und das Ausmaß der geschlechtsspezifischen Gewalt verringert. Niue war
das dritte Land, das 2013 nationale Konsultationen mit dem Forumsekretariat geführt hat; entspre-
chende Konsultationen mit Vanuatu und Palau sind bereits abgeschlossen worden. Wichtige
Menschenrechtsthemen in Niue sind die Rechte des Kindes, die Rechte der Frau und Beschäftigung.
Die Achtung der Menschenrechte lesbischer, schwuler und bi-, trans- und intersexueller Personen
(LGBTI-Personen) ist in der gesamten Pazifikregion nach wie vor problematisch. In allen Ländern
außer Mikronesien sind homosexuelle Handlungen zwischen Männern illegal. Gleichgeschlecht-
liche Beziehungen sind nicht anerkannt und es gibt kein gesetzliches Verbot der Diskriminierung
aufgrund der sexuellen Orientierung.
Die EU hat mit der VN-ESCAP, der IAO und dem UNDP zusammengearbeitet, um das dreijährige
Projekt zu Klimawandel und Migration in der Pazifikregion zu finanzieren; mit dem Projekt soll die
Kapazität der Inselstaaten des Pazifiks verbessert werden, die Menschenrechts- und Migrationsaus-
wirkungen des Klimawandels in der Region anzugehen.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Neuseeland
Die EU und Neuseeland arbeiten gegenwärtig im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung von 2007
über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zusammen, einem übergeordneten politischen Rah-
men, der die gemeinsamen Tätigkeiten, einschließlich auf dem Gebiet der Menschenrechte, regelt.
Ein bilaterales Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit, über das
gegenwärtig verhandelt wird, wird Möglichkeiten für die weitere Verbesserung des Dialogs und die
Intensivierung der Zusammenarbeit in Menschenrechtsfragen bieten.
Da die EU und Neuseeland gleichgelagerte Menschenrechtsstandards haben, konzentriert sich die
EU vor allem auf die weitere Verbesserung der Zusammenarbeit. Sie führt mit Neuseeland regel-
mäßig Menschenrechtskonsultationen in internationalen Gremien, einschließlich bei den VN in
New York und Genf, und in spezifischen Ländern der Asien-Pazifik-Region und der ganzen Welt.
Neuseeland wird 2014 zum zweiten Mal einer allgemeinen regelmäßigen Überprüfung vor dem
VN-Menschenrechtsrat unterzogen. Die EU hatte im Vorfeld einen intensiven Austausch mit der
Menschenrechtskommission Neuseelands über die gegenwärtige Menschenrechtslage im Land.
Papua-Neuguinea
Die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ist eine der obersten Prioritäten der EU in Papua-
Neuguinea. Die EU hat die Behörden aufgerufen, Misshandlungen zu bekämpfen und Bildungs-
und Aufklärungsmaßnahmen sowie gesetzgeberische und politische Initiativen zu ergreifen.
Die EU hat 2013 auf verschiedene Weise dazu beigetragen, Gewalt gegen Frauen in Papua-
Neuguinea zu bekämpfen. Im Rahmen des EIDHR waren die EU und Médecins Sans Frontières am
21./22 November in Port Moresby gemeinsam Schirmherren einer Konferenz zu familiärer und
sexueller Gewalt in Papua-Neuguinea. Auf der Konferenz wurde die Annahme und Durchführung
umfassender Maßnahmen zur Bekämpfung familiärer und sexueller Gewalt propagiert, insbeson-
dere die Annahme eines Aktionsplans für 10 ausgewählte Provinzen.
Das ECHO hat im Oktober beschlossen, für den Zeitraum 2014-2015 1,5 Mio. EUR zur
Unterstützung der Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt in Papua-Neuguinea bereitzustellen. Die
EU unterstützt die Initiative "Offenes Parlament" des Amts des Präsidenten des Parlaments, mit der
erreicht werden soll, dass sich die Bürger demokratischen Grundsätzen stärker verpflichtet fühlen,
indem das Parlament für die Bürger geöffnet wird.
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Den Rechten der Frau und der Stärkung ihrer Gestaltungs- und Entscheidungsmacht wurde bei der
Durchführung der EU-Entwicklungsprogramme vorrangig Rechnung getragen. Insbesondere mit
der zweiten Phase des Programms der EU für die wirtschaftliche Entwicklung des ländlichen
Raums ist die Gestaltungs- und Entscheidungsmacht der Frauen in entlegenen ländlichen Gebieten
gefördert worden.
Die vom Parlament im Mai verabschiedeten Änderungen des Strafgesetzbuches waren Anlass zur
Sorge, da für viele Straftaten, beispielsweise Vergewaltigung in schweren Fällen, Tötungen im
Zusammenhang mit Hexerei, Raub und Waffenanwendung, die Todesstrafe wiedereingeführt
wurde. Das Parlament hat außerdem verschiedene Hinrichtungsmethoden gebilligt, einschließlich
Tod durch Erhängen, tödliche Injektion, Erschießen durch ein Erschießungskommando und
Elektrokution. Dies ist insofern ein schwerer Rückschlag, als sich das Land seit 1954 an ein
Moratorium für Hinrichtungen gehalten hatte. Die Hohe Vertreterin hat am 3. Juni eine Erklärung
abgegeben, in der sie die Behörden aufgerufen hat, das Moratorium von 1954 auch künftig zu
achten. Die EU hat am Welttag gegen die Todesstrafe am 10. Oktober zusammen mit dem
Vereinigten Königreich und Frankreich einen Meinungsbeitrag herausgegeben, in dem sie die
Regierung erneut aufgerufen hat, ihren Standpunkt zu überdenken.
Bei den Gesetzesänderungen waren auch einige positive Entwicklungen zu verzeichnen, beispiels-
weise die Aufhebung des Gesetzes von 1971 über Hexerei (das zuvor bei Mord zur Verteidigung
herangezogen werden konnte) und die Annahme des Familienschutzgesetzes im Oktober 2013 (mit
dem häusliche Gewalt als Straftat eingestuft wurde). Eine nationale Strategie für Frauen und
Geschlechtergleichstellung ist für den Zeitraum 2010 bis 2015 angenommen worden. Weitere posi-
tive Entwicklungen waren die Vorstellung des Berichts über Papua-Neuguinea der VN-Sonder-
berichterstatterin über Gewalt gegen Frauen und die nationale Strategie vom Juni 2013 für
Geschlechtergleichstellung im öffentlichen Bereich.
Die Beratungen mit den Behörden über einen ersten förmlichen politischen Dialog gemäß Artikel 8
des Cotonou-Abkommens wurden aufgenommen, aber ein Termin für den Dialog steht noch nicht
fest.
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Samoa
Die Menschenrechte sind in Samoa grundsätzlich gesetzlich geschützt, aber das Gesetz wird nicht
immer durchgesetzt. Geschlechtsspezifische Gewalt und Diskriminierung von Frauen sind nach wie
vor größere Probleme. Die EU fördert durch einen Dialog mit der Regierung und verschiedene
Finanzierungsinstrumente die Menschenrechte, die Geschlechtergleichstellung und eine größere
Teilhabe von Frauen am Beschlussfassungsprozess. Durch das regionale EIDHR-Projekt zur Unter-
stützung der pazifischen Staaten unterstützt sie die Aufklärung über den Bezug zwischen Men-
schenrechten und Entwicklung, die Stärkung der Kapazität für die Einbeziehung der Menschen-
rechte in die Regierungspolitik und in Entwicklungspläne und die Ratifizierung und Durchführung
von VN-Menschenrechtsverträgen und des Römischen Statuts.
Samoa kommt in den Genuss des EIDHR-Programms "Medien für Demokratie und Menschen-
rechte". Die EU hat 2013 192 000 EUR aus dem Programm zur Unterstützung der Zivilgesellschaft
bereitgestellt, um die psychische Gesundheit zu fördern, gegen die Stigmatisierung psychisch Kran-
ker vorzugehen und Sportmöglichkeiten für Kinder mit geistigen Behinderungen zu schaffen. Die
EU stellt aus ihrem regionalen Programm außerdem Finanzmittel für die Zivilgesellschaft zur Ver-
fügung, um die Stimme der Zivilgesellschaft und ihre Überwachungsrolle zu stärken.
Salomonen
Die Europäische Union hat sich weiterhin im Wege des Dialogs und durch finanzielle Unterstüt-
zung aktiv für die Menschenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter auf den Salomonen
eingesetzt. Sie hat in Treffen mit Regierungsvertretern die Frage der Ratifizierung von Menschen-
rechtsübereinkommen der VN und des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs zur
Sprache gebracht. Die Förderung der Geschlechtergleichstellung und die Bekämpfung der Gewalt
gegen Frauen sind nach wie vor wichtige Prioritäten, bei denen die EU mit der Regierung, der
Zivilgesellschaft und anderen Gebern eng zusammenarbeitet.
Die Salomonen waren Nutznießer des regionalen Programms der EU zur Unterstützung der pazi-
fischen Staaten im Hinblick auf die Menschenrechte und auf Entwicklung. Im Mittelpunkt stand
dabei die Einbeziehung der Menschenrechte in die Regierungspolitik und die Ratifizierung von VN-
Menschenrechtsverträgen und des Römischen Statuts. Mit dem Programm wurden ein nationaler
Schwerpunktbeauftragter für Geschlechtergleichstellung und Menschenrechtsaktivitäten und die
regionale Fortbildung für Rechtsanwälte, Parlamentsmitglieder, die Zivilgesellschaft und Justiz-
beamte gefördert. Die Regierung hat ihren ersten Bericht (seit der Ratifizierung im Jahr 2002) über
die Durchführung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
vorgelegt.
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Die Salomonen sind ein Pilotland für die Durchführung des EU-Aktionsplans zur Unterstützung der
Demokratie. Die EU hat ihre Unterstützung vor dem Hintergrund der Parlamentswahlen im Jahr
2014 in erster Linie weiterhin auf die Verbesserung der Transparenz und die Integrität des Wahl-
prozesses, die Förderung der politischen Teilhabe und Vertretung von Frauen und die Stärkung der
Kapazität nichtstaatlicher Akteure und der Bürger für die Verteidigung ihrer Rechte und eine akti-
vere Rolle in der politischen Debatte gerichtet.
Vanuatu
Die häufigsten Menschenrechtsverletzungen im Land betreffen häusliche Gewalt gegen Frauen und
Kinder. Der dritte politische Dialog mit Vanuatu sollte in der zweiten Hälfte des Jahres 2013 in Port
Vila stattfinden, aber die Führung Vanuatus hat beschlossen, den Dialog zu verschieben.
Die Good-Governance- und Entwicklungsvereinbarung zwischen der EU und der Regierung
Vanuatus (die Kernstück des Jahresaktionsprogramms 2013 ist) macht es unbedingt erforderlich,
durch geeignete Indikatoren nachzuweisen, dass Fortschritte bei den Menschenrechten (insbeson-
dere in geschlechtsspezifischen Fragen) erreicht wurden, damit die anreizbezogenen Teilbeträge der
Beihilfe ausgezahlt werden können. Mit der Vereinbarung soll insbesondere erreicht werden, dass
die Durchführung einer Politik der Geschlechtergleichstellung und der Stärkung der Gestaltungs-
und Entscheidungsmacht der Frauen verbessert wird, indem die Transparenz des Regierungshan-
delns und die Rechenschaftspflicht in Gleichstellungsfragen verstärkt werden. Die Menschenrechte
generell und die Rechte und die Teilhabe der Frauen im Besonderen werden daher im Rahmen der
Risikobewertung gemäß der Vereinbarung regelmäßig überwacht. Die nationale Berichterstattung
zu Gleichstellungfragen im jährlichen Entwicklungsbericht soll ebenfalls verbessert werden, und
zwar unter anderem durch die geschlechtsspezifische Aufschlüsselung von Statistiken.
Die EU bringt Menschenrechtsfragen in ihren regelmäßigen Kontakten mit der Regierung Vanuatus
zur Sprache und geht Menschenrechtsprioritäten durch gezielte Entwicklungshilfe an; dabei legt sie
den Schwerpunkt auf die Förderung der Ethik und des Bürgerbewusstseins und die Bekämpfung
geschlechtsspezifischer Gewalt.
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IX Amerika
Kanada
Die EU und Kanada haben 2013 ihre enge Zusammenarbeit und ihre Konsultationen in VN-Men-
schenrechtsgremien wie dem VN-Menschenrechtsrat und dem Dritten Ausschuss der VN-General-
versammlung fortgesetzt. Kanada hat Resolutionen der EU zu Myanmar/Birma, der Demokrati-
schen Volksrepublik Korea, der Religions- und Weltanschauungsfreiheit und den Rechten des Kin-
des miteingebracht. Die Mitgliedstaaten der EU schlossen sich der von Kanada geführten Initiative
zu Iran an. Kanada und die EU unterstützten eine interregionale Initiative betreffend Kinder-, Früh-
und Zwangsheirat.
Kanada wurde einer allgemeinen regelmäßigen Überprüfung unterzogen und hat 122 Empfehlungen
ganz, teilweise oder dem Grundsatz nach akzeptiert; es hat Empfehlungen unter anderem dazu, dass
es Vertragspartei bestimmter Menschenrechtsinstrumente wird, und zu den Rechten indigener Völ-
ker und zu Kanadiern, die im Ausland zum Tode verurteilt wurden, zurückgewiesen.
Die EU und Kanada führten informelle Menschenrechtsberatungen und hatten regelmäßige Kon-
takte in Genf, New York und Brüssel.
USA
Die EU und die USA haben 2013 ihre enge und regelmäßige Zusammenarbeit und ihren Austausch
zu Menschenrechtsfragen fortgesetzt. Auf Ebene der VN haben sie im Menschenrechtsrat und im
Dritten Ausschuss der VN-Generalversammlung bei der Unterstützung von Länderresolutionen zu
Myanmar/Birma, zur Demokratischen Volksrepublik Korea, zu Iran und zu Syrien sowie im
Menschenrechtsrat zu Sri Lanka zusammengearbeitet. Die USA haben außerdem in beiden Gremien
Initiativen der EU zur Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit und zu den Rechten des Kindes
unterstützt. Die Mitgliedstaaten der EU haben eine Resolution des Menschenrechtsrates zur Rolle
der Ausdrucks- und Meinungsfreiheit bei der Machtgleichstellung der Frauen und eine Initiative des
Dritten Ausschusses der VN-Generalversammlung zu periodischen demokratischen Wahlen unter-
stützt.
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Die EU und die USA haben im August Menschenrechtskonsultationen geführt. Zu den erörterten
Fragen gehören die Lage in Drittländern und thematische Fragen wie der Druck auf die Zivilgesell-
schaft, die Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit, Rechte von LGBTI-Personen und Wirtschafts-
und Menschenrechte. Die EU hat außerdem die Todesstrafe, Haftbedingungen im Land und
Menschenrechtsaspekte der Terrorbekämpfung, einschließlich Guantánamo und unbefristete Haft,
zur Sprache gebracht. Die bilateralen Konsultationen wurden durch Ad-hoc-Gespräche des EU-
Sonderbeauftragten für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, und Amtsträgern der EU und der
USA zu spezifischen Fragen, beispielsweise des kleiner werdenden Raums für die Zivilgesellschaft,
ergänzt. Menschenrechtsbezogene Aspekte wurden auch in regelmäßigen Treffen zum Bereich
Justiz und Inneres erörtert, insbesondere hinsichtlich der Terrorbekämpfung und der Tätigkeiten der
Nachrichtendienste. Es wurde eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe EU-USA eingesetzt, die sich mit den
Auswirkungen der Tätigkeit von US-Nachrichtendiensten auf die Datenschutzrechte von EU-
Bürgern befassen soll. Menschenrechtsthemen wurden außerdem als Teil des Dialogs und der
Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA in konsularischen Angelegenheiten zur Sprache
gebracht. Diese Beratungen führten zu einem gemeinsamen Kurs gegenüber einschlägigen Stellen,
beispielsweise in Bezug auf Haftbedingungen und den Schutz des Kindes.
Die Todesstrafe in den USA ist für die EU auch weiterhin Anlass zur Sorge, auch wenn einige Fort-
schritte erzielt wurden. Die Hohe Vertreterin hat eine Erklärung abgegeben, in der sie den Bundes-
staat Maryland zu seiner Entscheidung beglückwünscht hat, die Todesstrafe abzuschaffen. Mary-
land ist der sechste Bundesstaat in ebenso vielen Jahren, der diesen Schritt getan hat. In 32 Bundes-
staaten ist die Todesstrafe jedoch noch immer gesetzlich vorgesehen, ebenso wie auf der Bundes-
ebene der Vereinigten Staaten und beim Militär. 61 Menschen sind zum Tode verurteilt worden,
35 Menschen wurden hingerichtet. Gemäß ihren Leitlinien hat die EU eine Erklärung abgegeben
und ist an die entsprechenden Behörden herangetreten, um in zwei Fällen, in denen es um psychisch
kranke Häftlinge ging, für Gnade zu werben. Exportbeschränkungen der EU für kurz und inter-
mediär wirkende Barbitursäure-Derivate (Barbiturate) zur Anästhesie und freiwillige Beschränkun-
gen europäischer Unternehmen in Verbindung mit der Verwendung anderer Anästhetika, die für
Hinrichtungen verwendet werden, haben zu Engpässen bei der Verfügbarkeit von Substanzen für
tödliche Injektionen geführt. Diese Engpässe haben die Behörden in einigen Staaten dazu veran-
lasst, Hinrichtungen auszusetzen oder auf andere Substanzen oder Kombinationen von Substanzen
zurückzugreifen. Die EU hat über das EIDHR mit Finanzmitteln in Höhe von 1,5 Mio. EUR das
Werben für die Abschaffung der Todesstrafe in den USA unterstützt.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Die EU hat in bilateralen Menschenrechtskonsultationen und in Kontakten zu Bundesbehörden und
Behörden von Bundesstaaten zum Ausdruck gebracht, dass sie das Ausmaß und die Länge von Iso-
lationshaft im US-Justizvollzugssystem für problematisch hält.
Guantánamo, unbefristete Haft und der Einsatz von Dronen für gezielte Tötungen von Terror-
verdächtigen waren außerdem Thema parlamentarischer Anfragen und von Anhörungen im Euro-
päischen Parlament, einschließlich einer gemeinsamen Anhörung der Unterausschüsse für Vertei-
digung und für Menschenrechte am 25. April.
Der Ratsvorsitz und die Kommission haben ihren Bericht über die Feststellungen der Ad-hoc-
Arbeitsgruppe EU-USA zum Datenschutz am 27. November vorgelegt. Die wichtigsten Feststellun-
gen und Empfehlungen beziehen sich auf die unterschiedliche Behandlung von Betroffenen, die
US-amerikanische Staatsangehörige sind, und von Betroffenen, die keine US-amerikanischen
Staatsangehörigen sind, insbesondere auf den Umstand, dass die meisten der Schutzregelungen im
Rechtssystem der Vereinigten Staaten nicht für Betroffene gelten, die keine US-amerikanischen
Staatsangehörige sind. Die Tätigkeiten der National Security Agency der Vereinigten Staaten und
die etwaigen Auswirkungen auf die Rechte von EU-Bürgern waren ebenfalls Gegenstand einer
Untersuchung des Europäischen Parlaments, in deren Rahmen mehrere öffentliche Anhörungen
stattgefunden haben. Der Untersuchungsbericht wird Anfang 2014 herausgegeben. Dies war auch
Gegenstand verschiedener Anfragen im Europäischen Parlament. Elektronische Kommunikation
und Datenverarbeitung sind für den transatlantischen Wirtschaftsaustausch und die Zusammenarbeit
auf dem Gebiet der nationalen Sicherheit von wachsender Bedeutung. Die Wiederherstellung des
Vertrauens in die Datenflüsse zwischen der EU und den USA ist daher umso wichtiger. Die EU und
die USA haben daher zur Erreichung dieses Ziels unlängst bilaterale Gespräche aufgenommen, um
die Instrumente für den Datenaustausch zwischen der EU und den USA zu verbessern.
Die EU und die USA haben die transatlantischen Menschenrechtsbeziehungen gestärkt, indem sie
in spezifischen Fragen zusammengearbeitet haben, beispielsweise bei der wirtschaftlichen und
politischen Selbstbefähigung von Frauen (z.B. im Rahmen der Partnerschaft für gleichberechtigte
Zukunft) und bei den Rechten für Menschen mit Behinderungen, und indem sie ihre Beiträge bei
Veranstaltungen im Rahmen von Menschenrechtstagen gebündelt haben.
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X Lateinamerika
Argentinien
Argentinien hat die meisten Menschenrechtsinstrumente der Region und der VN sowie das
Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ratifiziert. Allerdings gibt es nach wie vor
Probleme, insbesondere was die Bedingungen in den Gefängnissen, die häusliche Gewalt gegen
Frauen und die Rechte der Angehörigen von Minderheiten betrifft.
Als Mitglied der LGBTI-Kerngruppe, gemeinsam mit der EU, war Argentinien im September 2013
einer der Unterzeichner der VN-Ministererklärung zur Beendigung der Gewalt und der Diskrimi-
nierung gegenüber Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität.
Argentinien hat 2013 als gewähltes Mitglied des VN-Menschenrechtsrats einige der zahlreicher
werdenden interregionalen Initiativen mitgetragen, einschließlich der Initiativen zu erzwungenem
oder unfreiwilligem Verschwinden von Personen und zu Wirtschafts- und Menschenrechten.
Menschenrechtsfragen spielen bei den bilateralen Kontakten zwischen der EU und Argentinien eine
wichtige Rolle; so wurde 2008 eine Gemeinsame Erklärung der EU und Argentiniens zu den Men-
schenrechten abgegeben.
Bei der Zusammenarbeit zwischen der EU und Argentinien in Menschenrechtsfragen stellten sozi-
ale Gerechtigkeit, die Rechte von Angehörigen von Minderheiten und der indigenen Bevölkerungs-
gruppen Schlüsselfragen und Kernbereiche für Maßnahmen im Rahmen des EIDHR 29 und der
thematischen Linien für nichtstaatliche Akteure dar. Die EU hat mit dem argentinischen Menschen-
rechtssekretariat zusammengearbeitet, das die Arbeit von acht Beobachtungsstellen für Menschen-
rechte unterstützt. Sie hat außerdem die Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Förde-
rung der Menschenrechte, der Menschenrechtsverteidiger, der Justiz und der Bekämpfung der
Straflosigkeit gestärkt und einige ihrer Initiativen, die durch offene Aufrufe zur Einreichung von
Vorschlägen ausgewählt wurden, finanziert.
Bolivien
Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit zwischen Bolivien und der EU in Menschenrechtsfragen ste-
hen der Ausbau der Rechtsstaatlichkeit und die Verbesserung des Zugangs zur Justiz, die Verstär-
kung des Schutzes und der Ausübung der Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen und die
Unterbindung der Gewalt gegen Frauen und Kinder.
29 Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Bolivien ist eines der sieben Pilotländer, die für die Durchführung des EU-Aktionsplans zur Unter-
stützung der Demokratie in den Außenbeziehungen der EU ausgewählt wurden. Finanzmittel des
EIDHR wurden eingesetzt, um ein Beratungsunternehmen zu beauftragen, die Tätigkeiten der
Gebergemeinschaft zur Unterstützung der Demokratie und den Bedarf des Landes, wie er von zent-
ralen Akteuren wahrgenommen wird, zu kartografieren. Im Rahmen des Dialogs auf hoher Ebene
im Jahr 2012 ist eine gemeinsame Arbeitsgruppe für Demokratie und Menschenrechte eingesetzt
worden. Die Gruppe trat erstmalig 2013 zusammen.
Die EU leistete 2013 mit ihrem Programm im Rahmen des Stabilitätsinstruments (4 Mio. EUR)
Unterstützung für den Konsultationsprozess mit indigenen Völkern, Konfliktmanagement und -prä-
vention und die Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz. Die Justiz ist als einer der drei Maßnah-
menbereiche im Rahmen der nächsten bilateralen Programmplanung für die Zusammenarbeit aus-
gewählt worden (2014-2020). Die EU hat eine lokale Strategie zur Umsetzung der EU-Leitlinien in
Bezug auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen angenommen, und es wurde eine beratende Gruppe
eingesetzt. Sie arbeitet mit den Vereinten Nationen zusammen, um die bolivianischen Behörden und
die Zivilgesellschaft dabei zu unterstützen, den Rechtsrahmen zu Gewalt gegen Frauen umzusetzen.
Brasilien
In Brasilien stand auch 2013 der Schutz gefährdeter Gruppen wie Kinder, Frauen, indigene Bevöl-
kerungsgruppen, Menschenrechtsverteidiger und lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle
Personen (LGBTI) insbesondere durch die Bekämpfung der Gewalt gegen Homosexuelle im Mit-
telpunkt der EU-Menschenrechtspolitik. Dabei fanden ein politischer Dialog und Kontakte mit
Ansprechpartnern in den Ministerien und im Menschenrechtssekretariat (im Amt des Präsidenten)
statt und wurden verschiedene von der EU finanzierte Kooperationsprojekte durchgeführt.
Die Delegation der EU führte das ganze Jahr über Beratungen mit den Behörden, und zwar sowohl
individuell als auch zusammen mit den Mitgliedstaaten der EU. Zu den erörterten Themen gehörten
die Kommission für die Rechtsstellung der Frau, die Prioritäten der EU für die 23. regelmäßige
Tagung des Menschenrechtsrats (zu Belarus) und Resolutionsentwürfe zu Syrien, zur
Demokratischen Volksrepublik Korea, Myanmar/Birma und Iran, was den Dritten Ausschuss der
VN-Generalversammlung anbelangt.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Brasilien hat zwei große internationale Veranstaltungen ausgerichtet, nämlich die Dritte Weltkonfe-
renz zu Kinderarbeit (8. bis 10. Oktober in Brasilia) und das Weltforum über Menschenrechte
(10. Dezember in Brasilia). Beide Veranstaltungen wurden von der EU und den Mitgliedstaaten
verfolgt.
Das Jahr war gekennzeichnet durch die weit verbreiteten Proteste, die das Land im Juni erschüttert
haben, und die Debatte über die Zwangsräumungen und Arbeitsbedingungen im Zusammenhang
mit den großen Bauprojekten für die Fußballweltmeisterschaft und die Olympischen Spiele. Außer-
dem gab es häufig Proteste gegen bekannt gewordene Versuche, die Verfassungsgarantien für die
Rechte indigener Völker hinsichtlich ihrer angestammten Gebiete zu beschneiden.
Die EU hat die Rechte indigener Völker in Brasilien über das EIDHR und andere Instrumente wei-
ter aktiv unterstützt. Die Kontakte zu den für Angelegenheiten der indigenen Völker zuständigen
Bundesbehörden (einschließlich FUNAI, der brasilianischen Behörde für die indigenen Völker)
wurden intensiviert. Die EU-Delegation und die EU-Mitgliedstaaten in Brasilia unterhalten außer-
dem regelmäßige Kontakte zum Menschenrechtssekretariat und zu denjenigen, die am Menschen-
rechtsverteidigerprogramm mitwirken. Die EU hat 2013 bei mehreren Anlässen außerdem Gesprä-
che mit Brasilien in multilateralen Gremien geführt, beispielsweise bei LGBTI-Veranstaltungen im
Zusammenhang mit dem Menschenrechtstag in New York und im VN-Menschenrechtsrat.
Mehr als 15 Projekte werden im Rahmen der länderspezifischen Unterstützung des EIDHR durch-
geführt; zum Spektrum der Themen gehören die Gewalt gegen Frauen, der Schutz der Rechte des
Kindes, der Schutz der Rechte von Häftlingen, Prozesskostenhilfe und sexuelle Ausbeutung wäh-
rend internationaler Großereignisse wie der bevorstehenden Fußballweltmeisterschaft und der
Olympischen Spiele. Hinsichtlich der schlechten Bedingungen und des mangelnden Rechtsschutzes
im Justizvollzugssystem sind in Brasilien zwei Projekte zur Förderung der Menschenrechte von
Gefängnisinsassen (mit denen das System der Vereinigung für Schutz und Hilfe für Verurteilte, die
in ihren Pilotprojekten bereits Ergebnisse erzielt hat, ausgeweitet und konsolidiert wurde) durchge-
führt worden; diese Projekte waren 2013 viel beachtet und sind im Mai von der Weltbank mit dem
Preis "Experiences from the Field" ausgezeichnet worden.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Mit der Fazilität der EU zur Unterstützung sektoraler Dialoge ist im September im Bundesstaat
Ceara ein Menschenrechtsverteidigerseminar finanziert worden. Botschaften der Mitgliedstaaten
haben an dieser Veranstaltung teilgenommen, zu der ein Besuch bei lokalen Menschenrechts-
verteidigern gehörte.
Chile
Der Dialog und die enge Zusammenarbeit mit Chile über Menschenrechtsfragen wurde 2013 fortge-
setzt. Die EU konzentrierte sich vorrangig auf die Gleichstellung der Geschlechter, die Rechte der
indigenen Bevölkerungsgruppen und von LGBTI, Maßnahmen zur Erinnerung an die Militärdikta-
tur der Jahre 1973-90 sowie bereichsübergreifende Fragen wie die Stärkung der Rolle der Zivilge-
sellschaft und die Zusammenarbeit in internationalen Foren. Der 40. Jahrestag des Militärputsches
von 1973 war Anlass zu Debatten über die Opferentschädigung sowie Aufklärungs- und Sensibili-
sierungsmaßnahmen. Fragen wie die anstehende Durchführung der Konsultationen mit der indige-
nen Bevölkerung im Einklang mit dem IAO-Übereinkommen Nr. 169, der Rückgriff auf das Anti-
terror-Gesetz zur Eindämmung der sozialen Proteste der Mapuche sowie unverändert bestehende
Vorurteile und die andauernde Gewalt gegenüber der LGBTI-Gemeinschaft wurden im Rahmen
besonderer Verfahren der Vereinten Nationen überprüft, zu denen auch ein Besuch des Sonderbe-
richterstatters für Menschenrechte und Terrorismusbekämpfung Ben Emmerson in Chile gehörte.
Die gleichen Fragen wurden darüber hinaus vom Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskri-
minierung untersucht.
Im Rahmen der themenbezogenen Zusammenarbeit stellte die EU 1,2 Mio. EUR für die Unterstüt-
zung von über 20 Projekten in diesen Bereichen bereit. Sie unterstützte weiterhin den Einsatz der
Zivilgesellschaft für die Förderung und Überwachung der Fortschritte und der Einhaltung der inter-
nationalen Verpflichtungen Chiles in diesen Bereichen. Im Vorfeld der zweiten allgemeinen regel-
mäßigen Überprüfung des Landes führten die EU und Chile im November 2013 ihren vierten loka-
len Menschenrechtsdialog. Dabei wurde über die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der
Geschlechter, LGBTI-Rechte, die Rechte von Migranten und die Rechte der indigenen Bevölke-
rungsgruppen sowie die Zusammenarbeit in multilateralen Foren beraten.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Kolumbien
Die kolumbianischen Behörden unternehmen große Anstrengungen zur Verbesserung der
Menschenrechtslage im Land. Aufgrund der komplexen Ursachen für die Gewalt und
Menschenrechtsverletzungen stehen sie vor großen Herausforderungen. In zahlreichen Fällen
schwerer Menschenrechtsverletzungen ergingen Urteile von großer Tragweite, doch bleiben viele
Verbrechen weiterhin ungesühnt, so Drohungen gegen Menschenrechtsverteidiger, sexuelle Gewalt
gegen Frauen und die Ermordungen führender Vertreter der Gruppen, die die Rückgabe von Land
fordern. Mit Hilfe ihrer Kooperationsmechanismen und ihres politischen Dialogs hat die EU
weiterhin aktiv die Bemühungen der Regierung unterstützt, Gewalt und Drohungen gegen
Menschenrechtsverteidiger, Frauen, Kinder, indigene Bevölkerungsgruppen sowie Menschen
afrikanischer Abstammung einzudämmen.
Im April 2013 führte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen seine zweite allgemeine regel-
mäßige Überprüfung Kolumbiens durch. Kolumbien akzeptierte 126 Empfehlungen (von denen es
120 als "bereits umgesetzt" oder "im Prozess der Umsetzung befindlich" einstufte), wies
26 Empfehlungen zurück und ließ acht offen.
Das Amt der Europäischen Gemeinschaft für humanitäre Hilfe leistete 2013 weiterhin Soforthilfe
und gewährte Schutz für die von Konflikten betroffenen Bevölkerungsgruppen in Kolumbien.
Besondere Aufmerksamkeit wurde den am meisten gefährdeten Gruppen in ländlichen Gebieten
gewidmet: Binnenvertriebene, Flüchtlinge in Nachbarländern, von Frauen geführte Haushalte, Kin-
der, ältere Menschen, indigene und afro-kolumbianische Bevölkerungsgruppen.
Im Einklang mit der Menschenrechtsstrategie der EU für Kolumbien wurde ein Aufruf zur Einrei-
chung von Vorschlägen (Gesamtmittelausstattung: 1,6 Mio. EUR) gestartet. Er war auf zwei The-
men ausgerichtet: Stärkung der Garantien und Konzepte für die politische Teilhabe ethnischer Min-
derheiten sowie ländlicher und anderer gefährdeter Bevölkerungsgruppen auf lokaler Ebene und
Umsetzung der Resolutionen 1325 und 1820 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen,
Frieden und Sicherheit. Fünf neue Projekte wurden als förderfähig ausgewählt. Menschenrechts-
verteidiger, insbesondere Gewerkschaftsvertreter und Personen, die sich für die Landrückgabe ein-
setzen, wurden mit Projekten gefördert, die Schutz und psychosoziale Unterstützung leisten.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Costa Rica
Costa Rica ist eine Demokratie, die seit vielen Jahren ihren internationalen Menschenrechts-
verpflichtungen nachkommt. Die wichtigsten Herausforderungen beim Thema Menschenrechte
beziehen sich auf die öffentliche Sicherheit sowie Verbrechen im Zusammenhang mit Drogen und
Korruption. 2013 konzentrierte sich die EU hauptsächlich auf diese Fragen (einschließlich
Straflosigkeit, Schutz und Sicherheit) sowie auf die Diskriminierung von Minderheiten und die
Rechte von Frauen. Die Fortschritte wurden im Rahmen der häufigen Kontakte zu den Behörden
Costa Ricas und der Dialoge mit der Zivilgesellschaft überprüft. In Zusammenarbeit mit den EU-
Mitgliedstaaten wurden multilaterale Menschenrechtsfragen mit den Behörden erörtert.
Die Mitgliedstaaten ratifizieren derzeit das 2013 geschlossene Assoziierungsabkommen EU-Zent-
ralamerika. Sobald es in Kraft getreten ist, wird es den Rahmen für weitere Kontakte zu zentralame-
rikanischen Ländern in Bezug auf Menschenrechtsfragen, insbesondere durch den politischen Dia-
log, bieten.
Der gleiche thematische Schwerpunkt galt für die Kooperationsmaßnahmen der EU im Jahr 2013,
und zwar sowohl für die bilaterale Zusammenarbeit als auch die mit dem EIDHR finanzierten Maß-
nahmen. Das bilaterale "Emprende"-Projekt, das von der EU mit 4 Mio. EUR unterstützt wird, hilft
Frauen im ländlichen Raum und am Stadtrand, wirtschaftlich unabhängiger zu werden. Vier vom
EIDHR geförderte Maßnahmen (Gesamtbeitrag der EU: 343 000 EUR) sind auf häusliche Gewalt,
die soziale Ausgrenzung von Jugendlichen, die öffentliche Sicherheit und den Ausbau von Kapazi-
täten der Zivilgesellschaft ausgerichtet. Darüber hinaus erhält Costa Rica Budgethilfe für die
Bewältigung von Sicherheitsfragen. Ein Beispiel hierfür ist das "Prosec"-Projekt zur Unterstützung
der nationalen Sicherheitspolitik. Bei diesem Projekt beläuft sich der Beitrag der EU auf
13 Mio. EUR.
Ecuador
Die Menschenrechtslage in Ecuador hat sich verschlechtert; die gesellschaftlichen Proteste, insbe-
sondere im Zusammenhang mit den Bergbauprojekten, wurden kriminalisiert und der Rechtsrahmen
insgesamt wurde verschärft. Vor diesem Hintergrund konzentrierten sich die EU-Delegation und die
Botschaften von EU-Mitgliedstaaten in Ecuador auf bestimmte Fälle von Menschenrechtsverteidi-
gern und darauf, wie Ecuador die im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung durch
den VN-Menschenrechtsrat erhaltenen Empfehlungen in seinen Beziehungen zu den Behörden
umsetzt.
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Auf der Eröffnungssitzung des bilateralen Konsultationsmechanismus EU-Ecuador am 21. Juni
2013 wurde auch den Menschenrechtsfragen große Aufmerksamkeit zuteil, insbesondere der Frei-
heit der Meinungsäußerung und den Menschenrechtsfragen, die Ecuador angehen muss, um seinen
Verpflichtungen gemäß dem Interamerikanischen Menschenrechtssystem nachzukommen.
Der Strafvollzug zählt aufgrund der erniedrigenden Haftbedingungen und Berichten über einige
Fälle von Folter noch immer zu den kritischen Bereichen. Für Organisationen, die hierbei Unter-
stützung leisten könnten, ist es weiterhin schwierig, Zugang zu den Häftlingen zu erhalten.
Ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen, der Ende 2013 im Rahmen des EIDHR in die Wege
geleitet werden sollte, musste auf 2014 verschoben werden.
El Salvador
Nachdem El Salvador der informellen LGBTI-Kerngruppe bei der Generalversammlung der Ver-
einten Nationen beigetreten war, stand 2013 für die EU die Förderung der LGBTI-Rechte im Mit-
telpunkt ihrer Arbeit. Auf verschiedenen Ebenen fanden Beratungen mit den Behörden über die
Unterzeichnung des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs durch El Salvador statt.
Mittels des von der EU finanzierten Projekts 'Stärkung der Bürgerbeteiligung und der Wahlinstitu-
tionen in El Salvador' hat das Oberste Wahlgericht die Festlegung der Wahlbüros abgeschlossen,
damit nun landesweit Wahlen in Wohnortnähe abgehalten werden können. Dies war eine der wich-
tigsten Empfehlungen der Wahlbeobachtungsmission von 2009 und der Wahlexpertenmission von
2012.
Über die länderspezifische Unterstützung trug das EIDHR zu vier Projekten, die auf die Stärkung
der Demokratie, des verantwortlichen Regierungshandelns, der Rechenschaftspflicht, der Transpa-
renz, der Bürgerbeteiligung und der Gleichstellung der Geschlechter abzielen, insgesamt
1 Mio. EUR bei.
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Über die Partnerschaft zur Friedenskonsolidierung erhielt die EU-Delegation 1,8 Mio. EUR zur
Finanzierung von Organisationen, die sich für Kriminalprävention und Gleichstellungsfragen in
Haftanstalten einsetzen und Opfer von Bandenkriminalität unterstützen. Im Rahmen der Kompo-
nente 'Verbesserung der Kapazitäten nichtstaatlicher Akteure' des Instruments für Stabilität wurde
eine weitere Mittelzuteilung in Höhe von 750 000 EUR für Rehabilitierungs- und Wiedereingliede-
rungsmaßnahmen für inhaftierte Frauen gebilligt.
Guatemala
Am 18. April gab der Sprecher der Hohen Vertreterin eine Erklärung ab, in der die Fortschritte
Guatemalas bei der Verfolgung eklatanter Menschenrechtsverletzungen in der Zeit des Bürgerkriegs
als Maßnahme zur Förderung der Aussöhnung begrüßt wurden. Besorgnisse wurden jedoch geäu-
ßert hinsichtlich der Verzögerungen bei den Gerichtsverfahren gegen die Personen, die der Verlet-
zung der Menschenrechte während des Bürgerkriegs angeklagt sind; die EU wird die Fortschritte in
diesem Bereich weiter überwachen. Die EU förderte das gesamte Jahr hindurch politisch und finan-
ziell die von den VN unterstützte Internationale Kommission gegen die Straflosigkeit in Guatemala
(CICIG). Nachdem das Mandat der CICIG bis September 2015 verlängert worden war, bewilligte
die EU eine weitere finanzielle Unterstützung für den Zeitraum 2014-2015.
Die EU-Delegation hat mehrere prominente Fälle von Angriffen auf Menschenrechtsverteidiger
verfolgt, indem sie regelmäßig Dialoge mit den Verteidigern, zivilgesellschaftlichen Organisationen
und staatlichen Stellen führte und sich an öffentlichen Maßnahmen beteiligte, in deren Rahmen die
wichtige Rolle der Menschenrechtsverteidiger im Land hervorgehoben wurde. Die Schutzmaßnah-
men wurden über den Notfonds für Menschenrechtsverteidiger unterstützt. Beim jährlichen Treffen
mit den Menschenrechtsverteidigern am 10. Dezember wurde über den Zugang zur Justiz, über
Gewerkschafts- und Arbeitsrechte und über den Schutz ökonomischer, sozialer, kultureller und
ökologischer Rechte beraten.
Die EU hat einen regelmäßigen Dialog mit allen wichtigen Gewerkschaften und den für arbeits-
rechtliche Fragen und die Ermittlungen bei Verbrechen gegen Gewerkschaftsvertreter zuständigen
Regierungsstellen eingerichtet. Darüber hinaus unterstützte sie die Bemühungen der IAO, dem
Land dabei zu helfen, seine Kernarbeitsnormen zu verbessern. Die wirksame Umsetzung der IAO-
Kernübereinkommen zu Arbeitnehmerrechten stellt eine wichtige Prüfmarke für das Assoziierungs-
abkommen EU-Zentralamerika dar.
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Die Förderung und der Schutz der Rechte indigener Bevölkerungsgruppen ist Teil sämtlicher Maß-
nahmen der EU in Guatemala. Die G13-Arbeitsgruppe zu den Rechten indigener Bevölkerungs-
gruppen wurde als ein Forum für den gemeinsamen und strategischen Dialog zwischen den wich-
tigsten Gebern im Land über diese Frage eingerichtet. Jeden Monat fanden Treffen mit Gruppen
indigener sozialer Bewegungen und staatlichen Stellen statt. Die EU traf sich darüber hinaus mit
dem Sonderberichterstatter für die Rechte der indigenen Bevölkerung der Interamerikanischen
Menschenrechtskommission und dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Rechte
von indigenen Völkern.
2013 kamen in den ersten zehn Monaten 665 Frauen gewaltsam zu Tode, ein deutlicher Anstieg
gegenüber dem Vorjahr, als im gleichen Zeitraum 573 Frauen getötet wurden. Die EU hat sich
besorgt über die hohe Anzahl von Gewalttaten gegen Frauen geäußert und betonte, dass diese bes-
ser verhindert und die Täter bestraft werden müssen. Sie unterstützte zivilgesellschaftliche Organi-
sationen dabei, die Kampagne Ya es Hora in die Wege zu leiten, und anlässlich des Internationalen
Tages für die Beseitigung jeder Gewalt gegen Frauen wurde ein spezieller Newsletter veröffent-
licht.
Honduras
Auch im Jahr 2013 kam es in Honduras weitverbreitet zu Menschenrechtsverletzungen, insbeson-
dere zu Verstößen gegen die Rechte schutzbedürftiger Gruppen, wie Menschenrechtsverteidiger,
Frauen, LGBTI-Personen und Journalisten. Nationale und internationale Menschenrechts-NRO
berichteten häufig über Angriffe auf indigene Gruppen, die sich für Umweltschutz einsetzen, oder
deren Schikanierung. Generell wirken sich die sehr hohen Tötungs- und Kriminalitätsraten zusam-
men mit einer weit verbreiteten Straflosigkeit negativ auf die Rechte aller Bürger aus.
Die Menschenrechtslage in dem Land ist für die EU Anlass zu großer Sorge und ein vorrangiges
Thema in dem politischen Dialog der EU mit den nationalen Behörden. Die EU ist nach wie vor ein
wichtiger Akteur und Geldgeber in den Bereichen Sicherheit, Justiz und Menschenrechte. Sie trifft
sich regelmäßig mit Menschenrechtsverteidigern und führt einen laufenden Dialog mit Organisatio-
nen der Zivilgesellschaft. 2013 fanden viele Sitzungen und Besuche der Lokalitäten der Menschen-
rechtsorganisationen statt, einschließlich einer Veranstaltung zur Überprüfung der Strategie der EU
für den Schutz der Menschenrechtsverteidiger vor Ort. Die Missionsleiter reisten im April nach
Bajo Aguán, um die Menschenrechtslage in der Region zu beobachten und die Bauernverbände vor
Ort zu treffen.
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Die EU arbeitet auch weiterhin daran, das Ausmaß der Straflosigkeit zu reduzieren, die Unter-
suchungskapazitäten zu verbessen, Kapazitäten aufzubauen, Institutionen zu stärken und die Erbrin-
gung von Dienstleistungen zu verbessern. Mit dem Programm zur Förderung der Menschenrechte in
Honduras half die EU 2013 dem Ministerium für Justiz und Menschenrechte bei der Umsetzung des
Nationalen Aktionsplans für Menschenrechtspolitik – dem ersten seiner Art in Honduras. Im Rah-
men des Programms hat sie dazu beigetragen, dass Menschenrechtsindikatoren während der
gesamten operativen Planung der verschiedenen nationalen Institutionen berücksichtigt werden und
auf Gemeindeebene ein Menschenrechtsansatz integriert wurde.
Ferner trägt die EU dazu bei, die Situation der Menschen in Haftanstalten zu verbessern. Im Jahr
2013 ist die nationale Strafvollzugsanstalt für die soziale Eingliederung von Frauen durch ein mit
EU-Mitteln finanziertes Projekt der zivilgesellschaftlichen Organisation DOKITA unterstützt wor-
den, die auch durch Berufsausbildung und bessere Lebensbedingungen zur Resozialisierung von
Strafgefangenen beigetragen hat. Im Rahmen des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen
Folter trägt die EU zur Verstärkung des nationalen Präventionsmechanismus bei, der der Überwa-
chung der Haftbedingungen dient.
Zwischen 2007 und 2013 hat die EU über das Europäische Instrument für Demokratie und Men-
schenrechte zivilgesellschaftliche Organisationen mit ca. 4 Mio. EUR unterstützt, 0,6 Mio. EUR
davon entfielen auf das Jahr 2013.
Mexiko
Mexiko ist ein strategischer Partner, dessen Ansichten und Ziele denen der EU ähnlich sind. Auch
2013 unterstützte die EU Mexiko bei der Umsetzung wichtiger Reformen mit besonderem Schwer-
punkt auf der Bekämpfung der Straflosigkeit (Reform des Strafrechtssystems), der geschlechtsspe-
zifischen Gewalt und der Situation von Menschenrechtsverteidigern, Journalisten und schutzbe-
dürftigen Gruppen (indigene Völker, Migranten).
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In der Sitzung des Gemischten Ausschusses im Juni kamen Menschenrechtsfragen zur Sprache.
Menschenrechtsfragen waren auch ein wichtiges Thema im Rahmen des parlamentarischen Austau-
sches, insbesondere beim Besuchs des Präsidenten des EP, Martin Schulz, im Februar in Mexiko,
bei dem er sich auch mit Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen traf. Die beiden Sitzun-
gen des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Mexiko, die im Mai in Mexiko und im
November in Straßburg stattfanden, umfassten auch Zusammenkünfte mit Menschenrechtsverteidi-
gern und Mitgliedern der Zivilgesellschaft.
Als Ergebnis des Seminars über Zivilgesellschaft im Vorfeld des Menschenrechtsdialogs im Jahr
2012 hat die EU ihr Engagement für NRO im Mai 2013 erheblich verstärkt, indem sie eine Arbeits-
gruppe "Zivilgesellschaft" ins Leben rief. In diesem Rahmen treten die EU-Delegation und die
wichtigsten Menschenrechts-NRO regelmäßig zusammen. 2013 fanden zwei Sitzungen statt, die
dem Austausch von Informationen, Ansichten und Empfehlungen in Bezug auf vorrangige
Menschenrechtsfragen, den EU-Dialog und die Zusammenarbeit mit Mexiko dienten.
Im Einklang mit den lokalen Leitlinien für Menschenrechtsverteidiger führten die EU-Delegation
und die Missionen der Mitgliedstaaten ihre regelmäßige Arbeit mit den Aktivisten fort. Besuche vor
Ort fanden in den Bundesstaaten Coahuila, Chihuahua und Oaxaca statt. Bei diesen Gelegenheiten
trafen die EU-Repräsentanten Mitglieder der lokalen Zivilgesellschaft und diskutierten mit rangho-
hen Vertretern lokaler Behörden über individuelle Menschenrechtsfälle. Auch mit ranghohen
Beamten der Bundesbehörden, wie dem für Menschenrechtsfragen zuständigen Vizeminister, dem
Leiter der Abteilung für den Schutzmechanismus für Menschenrechtsverteidiger und Journalisten
und dem Präsidenten der nationalen Menschenrechtskommission, fanden Sitzungen statt.
Die EU verfolgte aufmerksam die weitere Entwicklung im Fall Jyri Jaakkola, einem finnischen
Bürger, der 2010 getötet wurde, als er Menschenrechtsverteidigern in Oaxaca half. Es wurde mit-
geteilt, dass das Gerichtsverfahren gegen einen seiner mutmaßlichen Mörder voraussichtlich
Anfang 2014 beginnt.
Auf multilateraler Ebene führten die EU und Mexiko ihr konstruktives Engagement mittels Kon-
sultationen in New York, Genf und Mexiko-Stadt fort. Die EU unterstützte ferner Mexikos Kandi-
datur für den Menschenrechtsrat 2014-2017.
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Diese politischen Prioritäten standen im Mittelpunkt der Zusammenarbeit der EU im Rahmen des
bilateralen Instruments für Entwicklungszusammenarbeit (DCI), des EIDHR und des Instruments
für nichtstaatliche Akteure (NSA-Instrument). Das mit Mitteln aus dem DCI finanzierte Labor
"Soziale Kohäsion" II, das im November unterzeichnet wurde und für das die EU insgesamt
11 Mio. EUR bereitgestellt hat, umfasst eine Komponente "Menschenrechte/Zugang zur Justiz", die
auf geschlechtsspezifische Gewalt, die legitime Anwendung von Gewalt, den Schutz von
Menschenrechtsverteidigern und Journalisten und die Rechte indigener Völker sowie auf die
Unterstützung der Reform des Strafjustizwesens abzielt.
Das EIDHR trägt insgesamt 1 Mio. EUR zur Unterstützung von NRO-Projekten bei. Ein wichtiges
Ziel ist die Unterstützung der Arbeit von Menschenrechtsverteidigern durch Schutz, Dokumentation
und Beratung, wenn sie angegriffen oder bedroht werden. Um die NRO zu unterstützen, die an der
Umsetzung der Reform des Strafjustizwesens, der Verhütung der Kriminalität, der öffentlichen
Sicherheit und der Strafverfolgung mitwirken, erging im August ein lokaler Aufruf zur Einreichung
von Vorschlägen im Rahmen des NSA-Instruments. Im Bereich Migration und Asyl wurde mit dem
Ombudsmann von Mexiko-Stadt eine Projektvereinbarung unterzeichnet, die durch eine verstärkte
Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und den Behörden von El
Salvador, Guatemala, Honduras und Mexiko auf den Schutz der Menschenrechte von Migranten
abzielt.
Nicaragua
2013 gab es eine Reihe von Entwicklungen im Bereich der Menschenrechte und der Demokratie in
Nicaragua, die von der EU aufmerksam beobachtet wurden, damit sie in den künftigen politischen
Dialog zwischen der EU und Nicaragua aufgenommen werden können. Einige wichtige Punkte
seien hier hervorgehoben: die umstrittene Reform der Verfassung und des Gesetzes 779 (Allgemei-
nes Gesetz gegen Gewalt an Frauen), die Vorgehensweise der Polizei bei Protesten und die Einzie-
hung des Mandats zweier Parlamentarier.
Die Reform des Gesetzes 779 beinhaltet bei weniger schwerwiegenden Straftaten Mediation zwi-
schen Partnern als Verfahrensschritt, wenn die Frau eine Anzeige wegen Misshandlung einreicht.
Ein positives Ergebnis der Reform war die Förderung der "Beobachtungsstelle für Gewalt gegen
Frauen", bei der die erste Phase der Gründung bereits abgeschlossen ist. Geschlechtsspezifische
Gewalt war nichtoffiziellen Zahlen zufolge die Ursache für die Ermordung von 72 Frauen in
Nicaragua im Jahr 2013. Diese Zahl liegt unter der des Vorjahres.
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Die EU unterstützt die Menschenrechte und die Demokratie in Nicaragua mit einem Finanzrahmen
für bilaterale Zusammenarbeit (214 Mio. EUR für die Jahre 2007-2013), der im Wesentlichen auf
wirtschaftliche und soziale Rechte ausgerichtet ist, und durch thematische Linien und Instrumente,
die die Grundlage für die Arbeit mit der Zivilgesellschaft bilden. Ferner unterstützte sie 2013 ein-
schlägige Projekte der Zivilgesellschaft im Bereich der Menschenrechte und der Demokratie. Zur
Unterstützung von Maßnahmen in Bezug auf Governance, Schaffung von Arbeitsplätzen und
Unternehmertum von Frauen und jungen Menschen in den ländlichen Gebieten Nicaraguas vergab
die EU Darlehen in Höhe von 6 Mio. EUR. Die Umsetzung weiterer zivilgesellschaftlicher Pro-
jekte, die aus Mitteln des EIDHR finanziert werden, wurde während des Jahres fortgeführt; der
Schwerpunkt hierbei lag auf dem Ausbau der demokratischen Mitwirkung und der Förderung der
Menschenrechte besonders schutzbedürftiger Gruppen (straffällige Kinder, Frauen, afro-indigene
Gemeinschaften sowie die LGBTI-Gemeinschaft).
Panama
Panama ist ein Land mit mittlerem Einkommen und eine der stabilsten und wohlhabendsten Volks-
wirtschaften Lateinamerikas. Seine Menschenrechtsbilanz gilt in Anbetracht der Region als ver-
gleichsweise gut. Die wichtigsten bürgerlichen und politischen Rechte sind in der Verfassung ver-
ankert und werden im Allgemeinen geachtet.
2013 bestanden die wichtigsten Ziele der EU in der Konsolidierung der Demokratie, der Gewähr-
leistung der Achtung der Menschenrechte und der Wahrung des sozialen Zusammenhalts. Ihre
Aufmerksamkeit galt der Diskriminierung von Minderheiten (indigene Völker), dem Recht auf
Leben (Straflosigkeit, Sicherheit), den Haftbedingungen, der Zivilgesellschaft und den internatio-
nale Menschenrechtsmechanismen. Zudem richtete die EU ihr Augenmerk auf Fragen im Zusam-
menhang mit der Straflosigkeit und dem unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt durch die Polizei.
Die diesbezügliche Situation überwachte sie mittels regelmäßiger Kontakte mit den parlamentari-
schen Behörden und im Dialog mit zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Das 2013 geschlossene Assoziierungsabkommen EU-Zentralamerika lag zum Jahresende in den
EU-Mitgliedstaaten zur Ratifizierung auf. Sobald es in Kraft getreten ist, wird es den Rahmen für
weitere Kontakte mit zentralamerikanischen Ländern in Bezug auf Menschenrechtsfragen, insbe-
sondere durch den politischen Dialog, bieten.
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Die Kernziele wurden 2013 durch bilaterale und regionale Kooperationsprojekte und durch themati-
sche Zusammenarbeit verwirklicht, u.a. durch über das EIDHR finanzierte Maßnahmen. Die EU hat
mit 10 Mio. EUR zum Cohesal-Programm beigetragen. Dieses Programm zielt darauf ab, im
Zusammenhang mit der institutionellen Modernisierung und politischen Maßnahmen für soziale
Kohäsion die sozialen und regionalen Ungleichheiten zu verringern. Im Rahmen des Secopa-Pro-
gramms hat die EU 28 Mio. EUR als strategische Unterstützung für Panama bereitgestellt, um das
Miteinander und die Sicherheit der Bürger zu verbessern. Das Projekt zur Förderung demokrati-
scher Grundsätze erhält vom EIDHR 100 000 EUR und unterstützt die Stiftung für die Entwicklung
der zivilen Freiheiten, die der Verteidigung und Förderung der demokratischen Freiheiten gewidmet
ist.
Paraguay
In Paraguay hat die EU im Bereich Menschenrechte folgende Prioritäten gesetzt: Verbesserung des
Justizwesens und des Strafvollzugssystems, Institutionalisierung der Menschenrechte, Gewährleis-
tung eines besseren Schutzes der Rechte des Kindes, der Frauen, der LGBTI-Gemeinschaft und der
einheimischen Völker sowie Achtung der Umweltrechte.
Zur Überwachung der allgemeinen Wahlen im April 2013 wurde eine Wahlbeobachtungsmission
(EOM) der EU nach Paraguay entsandt. Die Mission, die unter der Leitung von Renate Weber
(MdEP) stand, kam zu dem Schluss, dass die Wahlen gut organisiert waren und den Willen des
Volkes verlässlich widerspiegelten.
Der EOM-Abschlussbericht enthielt eine Reihe von Empfehlungen, die von der Regierung positiv
aufgenommen wurden.
Die EU führte 2013 mithilfe des EIDHR in Paraguay drei Projekte mit einem Gesamtwert von
625 000 EUR durch. Diese Projekte zielen darauf ab, die Rechte von Menschen mit Behinderungen,
das Recht auf Nahrung in ländlichen Gebieten und die Rechte älterer Menschen zu stärken. Ferner
leitete die EU eine neue Aufforderung des EIDHR zur Einreichung von Vorschlägen mit einer Mit-
telausstattung von 750 000 EUR ein, mit der das Ziel verfolgt wird, die Rolle der Zivilgesellschaft
bei der Förderung der Menschenrechte und der Rechtstaatlichkeit zu stärken und Kapazitäten für
den politischen Dialog und die Konsensfindung aufzubauen.
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Peru
Der Dialog mit den peruanischen Behörden und der Zivilgesellschaft wurde 2013 fortgesetzt. Im
Bereich der Menschenrechte verfolgte die EU folgende Prioritäten: Rechte der indigenen Völker,
Verhütung sozialer Konflikte, Maßnahmen im Anschluss an die Empfehlungen der Wahrheits- und
Versöhnungskommission sowie die Rechte schutzbedürftiger Personengruppen, insbesondere der
Frauen und der LGTBI-Gemeinschaft.
Der Besuch von Vizepräsidentin Ashton im Januar 2013 unterstrich das Engagement der EU für die
peruanischen Sozialpolitik, einschließlich des bilateralen Kooperationsprogramms zur Bekämpfung
von Armut und Unterernährung, EUROPAN.
In zahlreichen Kontakten mit dem stellvertretenden Minister für Menschenrechte, Vertretern des
peruanischen Ombudsmanns, lokalen NRO, Botschaften von Drittländern und bei Besuchen in ver-
schiedenen Regionen Perus verfolgte die EU-Delegation aufmerksam die Entwicklungen in dem
Land.
Mit den Behörden fanden Gespräche über Fragen wie die Todesstrafe und zur Koordinierung von
Standpunkten auf multilateraler Ebene statt. Die EU hatte beschlossen, sozialen Konflikten im
Bergbau, die in den Berichten der nationalen NRO über Menschenrechtsverstöße verstärkt themati-
siert wurden, ab Beginn 2013 besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Berichte über Angriffe auf
Menschenrechtsverteidiger (die mehrheitlich für Umweltrechte eintreten) wurden aufmerksam ver-
folgt und Notfallmaßnahmen durchgeführt. In Bezug auf indigene Völker hat die EU die Umset-
zung des Gesetzes über die vorherige Konsultation der indigenen Bevölkerung aufmerksam über-
wacht.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
2013 trug die EU mit insgesamt 4,5 Mio. EUR zu acht Projekten im Rahmen des EIDHR bei. Im
Bereich der Menschenrechte wurden u.a. folgende Fragen behandelt: Zugang zur Justiz, Verhütung
von Folter und Konflikten, Diskriminierung, Rechte indigener Völker, Governance und
geschichtliche Dokumentation der gewalttätigen internen Konflikte in Peru in den 80er und 90er
Jahren. Zum Jahresende stehen drei weitere Projekte im Rahmen eines lokalen Aufrufs zur
Einreichung von Menschenrechtsprojekten (für einen Gesamtbetrag von fast 700 000 EUR) zur
Genehmigung an. Der Schwerpunkt liegt hier auf Geschlechtergleichstellung, Diskriminierung und
den Rechten der LGBTI-Gemeinschaft.
Uruguay
Im Mittelpunkt der Maßnahmen der EU in Uruguay standen Justiz, Rechtsstaatlichkeit, und die
Verbindung zwischen Menschenrechten und öffentlicher Sicherheit, was ein wichtiges Anliegen der
Bürger Uruguays ist. Die EU unterstützte auch weiterhin die Reform der Strafrechtspflege und des
Strafvollzugswesens, die Verbesserung der Haftbedingungen und die Wiedereingliederung von
Häftlingen. Häusliche Gewalt und Menschenhandel mit Frauen und Kindern zählen ebenfalls zu
den Problembereichen, die sie aufmerksam überwacht und an deren Lösung sie mit Mitteln des
EIDHR mitarbeitet. 2013 wurden 300 000 EUR aus den landesspezifischen Mitteln des EIDHR für
die Förderung von friedlichen Konfliktlösungen in Familien, Bildungseinrichtungen und Nachbar-
schaften zugewiesen.
Im Oktober legte Uruguay dem VN-Menschenrechtsausschuss seinen fünften Bericht vor, in dem
die geleistete Arbeit in den Bereichen Geschlechtergleichstellung, Migranten und ausländische
Arbeitnehmer, häusliche Gewalt, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung sowie die
Reduzierung der Überbevölkerung in den Haftanstalten herausgestellt wurden. Ferner bereitete es
sich für seine zweite allgemeine regelmäßige Überprüfung durch den Menschenrechtsrat vor, die
für Januar 2014 vorgesehen ist.
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Venezuela
Die sehr hohen Tötungs- und Kriminalitätsraten wirken sich zusammen mit einer weit verbreiteten
Straflosigkeit negativ auf die Rechte aller Bürger aus.
Die EU führt keinen strukturierten politischen Dialog mit der venezolanischen Regierung. Gesprä-
che über Menschenrechtsfragen fanden ad hoc anlässlich von Sitzungen zwischen der EU-Delega-
tion oder den Botschaften der Mitgliedstaaten und den venezolanischen Behörden statt.
Die Kündigung der Amerikanischen Menschenrechtskonvention durch Venezuela, die der Organi-
sation Amerikanischer Staaten im September 2012 förmlich notifiziert wurde, trat am
10. September 2013 in Kraft. Die Europäische Union erkennt die wichtigen Entwicklungen an, die
sich in der Region in Bezug auf die Menschenrechte vollzogen haben, und ist der Ansicht, dass das
Interamerikanische Menschenrechtssystem eine bedeutende Rolle bei diesen Entwicklungen
gespielt hat.
In einer Erklärung im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen am 14. April zeigte sich Vizepräsi-
dentin Ashton besorgt über die zunehmende Polarisierung in der venezolanischen Gesellschaft. Sie
rief alle Parteien auf, einen friedlichen Dialog aufzunehmen und zusammenzuarbeiten, um eine
verantwortungsvolle Staatsführung und Transparenz zu fördern.
2013 wurde die Durchführung von neun mit Mitteln aus dem EIDHR finanzierten Projekten abge-
schlossen. Ein neuer lokaler Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen fand im Juni im Rahmen des
EIDHR statt. Übergeordnetes Ziel ist die Stärkung der Demokratie durch Machtgleichstellung von
Bürgern und Gesetzgebern und eine stärkere Achtung der Menschenrechte schutzbedürftiger Grup-
pen mit besonderer Betonung auf Inhaftierten und Flüchtlingen und der Gewährleistung eines ord-
nungsgemäßen Gerichtsverfahrens. Die jährliche Sitzung der EU-Delegation mit den Menschen-
rechtsverteidigern fand im Juni 2013 statt.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
XI Karibik
Antigua und Barbuda
Auch 2013 standen Antigua und Barbuda in Bezug auf die Menschenrechte vor ernsthaften Heraus-
forderungen; diese reichten von der Nichteinhaltung der internationalen Menschenrechtsstandards
durch die Strafverfolgungsbehörden, über die Todesstrafe bis zur Diskriminierung aufgrund der
sexuellen Ausrichtung und der geschlechtsspezifischen Gewalt.
Seit 1991 ist keine Todesstrafe mehr ausgeführt worden, was einem De-facto-Moratorium gleich-
kommt. Jedoch wurden in der Öffentlichkeit Forderungen nach Wiederaufnahme der Hinrichtungen
laut, und die EU-Delegation nahm Kontakt zu den Behörden auf, um diese Frage zu erörtern.
2013 erhielten Antigua und Barbuda 3,4 Mio. EUR aus dem 10. Europäischen Entwicklungsfonds.
Im Einklang mit den zentralen Menschenrechtsgrundsätzen der Transparenz und Universalität der
Dienstleistungen zielte diese Hilfe auf die Verwaltung der öffentlichen Finanzen, die Unterstützung
der Regierung und der Zivilgesellschaft ab. Darüber hinaus stellte die EU dem Gilbert-Zentrum für
landwirtschaftliche und ländliche Entwicklung 380 000 EUR für ein Projekt zur Verfügung, das
durch Unternehmertum und integrative Berufsausbildung die Stellung der Frau stärken soll.
Bahamas
Die Prioritäten der EU für die Bahamas lagen im Jahr 2013 bei der Abschaffung der Todesstrafe,
der Verbesserung der Haftbedingungen, der Verteidigung der Rechte der Frau und der Beendung
der Diskriminierung illegaler Einwanderer. Die bahamaischen Behörden glauben weiterhin an die
abschreckende Wirkung der Todesstrafe für Straftaten, und eine Person sitzt weiterhin im Todes-
trakt ein. Die gegenwärtigen Rechtsvorschriften haben ein De-facto-Moratorium zur Folge, da das
Recht auf Anrufung des Geheimen Staatsrats (Privy Council) im Vereinigten Königreich die Durch-
führung der Todesstrafe verhindert. Bei der zweiten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung der
Bahamas durch den VN-Menschenrechtsrat sind in einer Reihe von Bereichen Fortschritte festge-
stellt worden. Dazu zählen Maßnahmen zur Reduzierung des Menschenhandels, zur Förderung der
Rechte der Frau und zugunsten der Menschenrechtserziehung. Die wichtigsten Empfehlungen der
VN bezogen sich auf nationale Menschenrechtsinstitutionen, die Todesstrafe, Fehlverhalten der
Polizei und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung.
10848/14 ds/DK/cat 351
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
2013 wurden die Bahamas für die Art, wie haitianische Einwanderer und kubanische Häftlinge be-
handelt wurden, stark kritisiert. Außerdem haben die Bahamas das Römische Statut des Internatio-
nalen Strafgerichtshofs nicht ratifiziert. Beide Themen brachte die EU gegenüber der Regierung zur
Sprache.
Barbados
In Barbados geben die Todesstrafe, das zwingende Todesurteil bei Mord und Verrat, körperliche
Züchtigung, Straffreiheit bei übermäßiger Gewaltanwendung durch die Polizei, die Haftbedingun-
gen und Haftstrafen für einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen desselben
Geschlechts nach wie vor Anlass zu Sorge. Die EU setzte ihren Dialog mit den Behörden über die
Todesstrafe und die zu einem früheren Zeitpunkt gegebene Zusage der Regierung, das zwingende
Todesurteil für Mord aus den Gesetzbüchern zu entfernen, fort. Der VN-Menschenrechtsrat führte
seine allgemeine regelmäßige Überprüfung von Barbados 2013 durch.
Der Frage der geschlechtsspezifischen häuslichen Gewalt in Barbados maß die EU im Jahr 2013
oberste Priorität bei, und so wurde die Zusammenarbeit zur Umsetzung der EU-Leitlinien betref-
fend Gewalt gegen Frauen und die Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung von Frauen fort-
gesetzt. Nachdem der Europäischer Rat 2008 Barbados als Pilotland für den Bereich der Rechte des
Kindes ausgewählt hatte, führten die EU und Barbados ferner ihre Zusammenarbeit im Rahmen des
Pilotprogramms zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder fort.
Auch 2013 arbeitete die EU mit den Behörden zusammen, um häusliche Gewalt zu reduzieren. Zu
diesem Zweck übernahm die EU-Delegation den Vorsitz einer informellen Arbeitsgruppe, die sich
aus Entwicklungspartnern, der Zivilgesellschaft und staatlichen Stellen, einschließlich der Polizei,
zusammensetzte.
Wie viele andere Länder der Region hält Barbados an Gesetzen fest, die die Rechte der Menschen
aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung unterminieren. Nach dem Gesetz über Sittlichkeitsdelikte sind
bestimmte einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen desselben Geschlechts
strafbar und werden mit lebenslangen Freiheitsstrafen geahndet. Die EU führt in enger Zusammen-
arbeit mit dem britischen Hochkommissariat eine Initiative gegenüber den lokalen Medien, um
Vorurteile angesichts der sexuellen Ausrichtung abzubauen.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Gemeinsam mit dem Regionalen Sicherheitssystem hat die EU ein Fortbildungsprogramm für
Sicherheitskräfte angeboten, das auch die Menschenrechtsgrundsätze umfasst, und einen nationalen
Aktionsplan für Humanressourcen unterstützt, durch den soziale Inklusion und der Zugang zu einer
qualitativ hochstehende Bildung für alle gefördert wird.
2013 gab die EU-Delegation 100 000 EUR zur Unterstützung zahlreicher Nichtregierungs-
organisationen aus, die sich für die Förderung der Menschenrechte einsetzen.
Belize
In Bezug auf die Menschenrechte in Belize befasste sich die EU vorrangig mit der unverhältnismä-
ßigen Anwendung von Gewalt durch die Sicherheitskräfte, der langen Untersuchungshaft, der
häuslichen Gewalt, der Diskriminierung von Frauen, dem Missbrauch von Kindern, dem Men-
schenhandel und der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung. Obwohl in Belize nach
wie vor für Mord und Militärverbrechen die Todesstrafe gilt, wird sie de facto als abgeschafft
betrachtet.
Die zweite allgemeine regelmäßige Überprüfung von Barbados wurde vom VN-Menschenrechtsrat
im Oktober 2013 durchgeführt.
In Sitzungen und Diskussionen mit Interessengruppen und der Regierung setzte die EU sich auch
weiterhin für die Förderung der Menschenrechte ein. Darüber hinaus trug die EU-Delegation zur
Sensibilisierung für die Resozialisierung von Straftätern ein, indem sie die Ausstrahlung eines
Dokumentarfilms über ein mit EU-Mitteln finanziertes Programm in Jamaika sponserte, das Musik
zur Resozialisierung von Häftlingen einsetzt. Das Europäisches Instrument für Demokratie und
Menschenrechte (EIDHR) wies UNICEF 100 000 EUR zu für Maßnahmen zum Schutz des Kindes.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Kuba
Für die Beziehungen zwischen der EU und Kuba gibt es keinen rechtlichen Rahmen, jedoch wurden
im Jahr 2008 der politische Dialog und die Zusammenarbeit wiederaufgenommen. Die EU setzt
sich für die Förderung bürgerlicher, politischer, sozialer, wirtschaftlicher, kultureller sowie anderer
Menschenrechte in Kuba ein.
2013 ermutigte die EU Kuba, die Freizügigkeit auszudehnen und internationale Menschenrechts-
übereinkommen zu ratifizieren. Verbesserungen in diesen beiden Bereichen galten als Ausgangs-
punkt für eine größere Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit und für einen größeren
Spielraum der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger.
Das Jahr war geprägt von dem Inkrafttreten eines neuen Migrationsgesetzes im Januar, durch das
die Reise- und Migrationsbeschränkungen für kubanische Bürger beträchtlich gelockert wurden.
Die EU trat 2013 für eine großzügige Auslegung des Gesetzes ein und beobachtete seine Umset-
zung aufmerksam. Dieses Gesetz ermöglichte es Vertreterinnen der "Damen in Weiß" (Damas de
Blanco) im April nach Brüssel zu reisen, um den Sacharow-Preis für geistige Freiheit in Empfang
zu nehmen, den das Europäisches Parlament ihnen 2005 verliehen hatte. Auch Guillermo Fariñas,
der den Sacharow-Preis 2010 erhalten hatte, konnte der Feierlichkeit beiwohnen, die das
Europäisches Parlament zu seinen Ehren in Straßburg abhielt.
Die Reisefreiheit führte dazu, dass zwischen Vertretern der kubanischen Zivilgesellschaft und EU-
Beamten vermehrt Kontakte in Brüssel stattfanden. Die EU-Delegation in der Hauptstadt Havanna
richtete eine Kontaktstelle für Menschenrechte ein und führte in einer Arbeitsgruppe für Menschen-
rechte Gespräche mit Kubanern unterschiedlicher Herkunft. Treffen zwischen der EU und der
Opposition sind jedoch nach wie vor verboten. Die EU setzte sich in Kontakten mit den Behörden
und unabhängigen Anwälten für eine Reform des Strafgesetzbuchs ein. Darüber hinaus äußerte die
EU ihre Bedenken angesichts des im Strafgesetzbuch verankerten Konzepts der "sozialen Gefähr-
dung".
In ihren Gesprächen mit den kubanischen Behörden ermutigte die EU Kuba ferner, die VN-Men-
schenrechtskonventionen zu ratifizieren und Sonderberichterstatter der VN, die mit verschiedenen
Menschenrechtsfragen befasst sind, einzuladen. Positiv ist anzumerken, dass das Moratorium für
die Todesstrafe fortbesteht und keine neuen Todesurteile ausgesprochen wurden.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Im Mai führte der VN-Menschenrechtsrat die zweite Runde der allgemeinen regelmäßigen Über-
prüfung durch und richtete 292 Empfehlungen an Kuba. Die kubanische Regierung akzeptierte
230 von ihnen ohne Einschränkungen, nahm weitere 42 zur Kenntnis und wies 20 zurück. Die EU
erleichterte die Koordinierung der Missionen der EU-Mitgliedstaaten vor und nach der Überprü-
fung, damit bei der kubanischen Regierung gemeinsam darauf gedrängt werden konnte, Maßnah-
men im Anschluss an die Überprüfung zu ergreifen.
Die EU finanzierte auch weiterhin Kooperationsprojekte in Kuba, die darauf abzielen, die Rechte
der Frauen, der Jugendlichen und der Menschen mit Behinderungen zu stärken. Im Rahmen des
EIDHR wies die EU Kuba für das Jahr 2013 300 000 EUR zu und leitete mit den Behörden und der
Zivilgesellschaft die vorbereitenden Arbeiten für die Zuweisung dieser Mittel ein.
Dominica
Trotz allgemeiner Fortschritte bei menschlichen und sozialen Aspekten stand Dominica auch 2013
vor anhaltenden wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, wie einer hohen Jugendarbeitslo-
sigkeit, einer hohen Auswanderung und steigenden Kriminalitätsraten. Vor allem das indigene Volk
der Kalinago ist besonders gefährdet.
Bei den Menschenrechten in Dominica geben die Todesstrafe, die körperliche Züchtigung, die
Haftbedingungen und Haftstrafen für einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen
desselben Geschlechts den größten Anlass zur Sorge. Häusliche Gewalt und sexueller Missbrauch
unterminieren auch weiterhin die Entwicklung in zentralen Bereichen und den Schutz der Rechte
der Bevölkerung und verstärken den generationenübergreifenden Kreislauf von Gewalt, der sich auf
die gesamte Gesellschaft auswirkt.
Für Dominica ist die EU nach wie vor der größte internationale Geber und trägt zur Förderung der
sozialen und wirtschaftliche Rechte bei. Mit dem allgemeinen Budgethilfeprogramm im Rahmen
des 10. Europäischer Entwicklungsfonds wurde die Strategie Dominicas zur Armutsbekämpfung
unterstützt und erhielten Regierung und zivilgesellschaftliche Organisationen zusätzliche Unter-
stützung.
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Dominikanische Republik
Formell gesehen wurden die meisten Menschenrechte in der Dominikanischen Republik respektiert.
Alle einschlägigen Übereinkommen waren ratifiziert worden, mit Ausnahme der Konvention über
Wanderarbeitnehmer und ihre Familienangehörigen und jener über die Vermeidung von Staatenlo-
sigkeit. In der Praxis gibt es jedoch weiterhin Probleme in Bezug auf die Gleichstellung der
Geschlechter, außergerichtliche Tötungen, Migration, Rasse und Nationalität, die Rechte von Men-
schen mit Behinderungen und Menschenhandel.
Mit der Ratifizierung der neuen Verfassung im Jahr 2010 und der Ernennung eines Ombudsmanns
im Mai 2013 konsolidieren sich die Fortschritte im Bereich der Menschenrechte, wovon der erfolg-
reiche Schutz der Meinungsfreiheit und die hohe Beteiligung der Zivilgesellschaft Zeugnis ablegen.
Die EU und die Dominikanische Republik setzten 2013 ihren regelmäßigen politischen Dialog fort.
In der jüngsten Sitzung richtete die EU besonderes Augenmerk auf den Menschenhandel, da die
Dominikanische Republik ein vorrangiges Land für die Zusammenarbeit mit der EU in diesem
Bereich ist. Die EU hat die Gespräche mit vielen bedeutenden Menschenrechtsorganisationen fort-
gesetzt und wichtige Organisationen unterstützt, die sich für Menschenrechte einsetzen.
Im September verkündete das Verfassungsgericht ein umstrittenes Urteil, demzufolge Tausende von
Dominikanern ausländischer Herkunft (im Wesentlichen Haitianer) ihre dominikanische Staatsan-
gehörigkeit verlieren und de facto staatenlos werden könnten. Die EU hat die Lage aufmerksam
beobachtet und engen Kontakt sowohl zur dominikanischen Regierung als auch zu Menschen-
rechtsorganisationen gehalten.
Die EU unterstützte auch weiterhin die Reform der öffentlichen Verwaltung, die bilateralen Bezie-
hungen zu Haiti und die Arbeit in den Bereichen Governance und Menschenrechte. Über das
Stabilitätsinstrument trug die EU 5,5 Mio. EUR zur Steuerung der haitianischen Migration bei, was
zur ersten Untersuchung über Wanderarbeitnehmer führte. 2013 stellte das EIDHR 346 480 EUR
für Projekte in Bereichen wie Rechte von Menschen mit Behinderungen, Recht der Frauen auf
Vertretung, sexuelle und reproduktive Gesundheit der Frau sowie Migranten- und
Nationalitätenrechte zur Verfügung.
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Grenada
In den vorangegangenen fünf Jahren hatte Grenada schwer unter einer Kombination aus Naturkata-
strophen und der weltweiten Wirtschaftskrise zu leiden. Dies verstärkte die Anfälligkeit und Armut
des Landes. Todesstrafe, Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung, sexueller Miss-
brauch und häusliche Gewalt stellen in Grenada weiterhin problematische Bereiche dar. 2013 stellte
die EU die geschlechtsspezifische häusliche Gewalt in den Mittelpunkt ihres politischen Dialogs
mit der Regierung und ihrer Kontakte mit maßgeblichen Akteuren, wie der Universität von
Huddersfield und der NRO "Grenada Community Development Agency".
2013 ratifizierte Grenada das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Ras-
sendiskriminierung. Die EU leistete Grenada Budgethilfe, die der Förderung der sozialen Inklusion,
der sozialen Rechte und des Bildungsniveaus dienten. Das Land nahm ein neues Programm zur
Armutsbekämpfung an, bei dem der Staat schwerpunktmäßig in Bildung und Gesundheit investiert.
Guyana
Auch 2013 galt Guyana als fragile Demokratie mit einer multiethnischen, multireligiösen Bevölke-
rung. Beim Aufbau einer Infrastruktur für Governance und dem Ausbau verschiedener Wirtschafts-
zweige sind gewisse Fortschritte erzielt worden. Die EU identifizierte häusliche Gewalt (ein-
schließlich sexueller Gewalt), Kindesmissbrauch und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen
Ausrichtung als die wichtigsten Problempunkte im Bereich der Menschenrechte, die angegangen
werden müssen. Menschenhandel und Prostitution von Frauen und Mädchen in entlegenen Berg-
baugebieten traten 2013 besonders hervor.
Wie zuvor unterstützte die EU zivilgesellschaftliche Organisationen durch das Programm "nicht-
staatliche Akteure und lokale Behörden" und das EIDHR. Sie stellte ca. 1,14 Mio. EUR für die
Bekämpfung von Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung, die Bekämpfung der
geschlechtsspezifischen Gewalt und der Gewalt gegen Kinder bereit und unterstützte die Indio-
Gemeinschaften.
Obwohl das Land ein de-facto-Moratorium für die Todesstrafe einhält, wurde die Todesstrafe noch
nicht aus der Verfassung gestrichen. Im Oktober forderte die EU-Delegation Guyana nachdrücklich
auf, die Todesstrafe abzuschaffen.
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Haiti
Im Dezember 2013 hat die EU einen politischen Dialog mit Haiti aufgenommen. Für Anfang 2014
war ein erstes Arbeitstreffen geplant, auf dessen Tagesordnung Menschenrechtsfragen stehen
sollten.
Die wichtigsten Ziele der EU in ihrem politischen Dialog mit Haiti stellten Menschenrechte und
Demokratie und insbesondere die Rechte von Frauen und Kindern, zivilgesellschaftlichen Organi-
sationen und Menschenrechtsverteidigern und die Rechtsstaatlichkeit dar. Die EU rückte insbeson-
dere geschlechtsspezifische Gewalt, in häuslicher Sklaverei lebende Kinder, das Justizwesen und
die Haftbedingungen in den Mittelpunkt.
2013 konzentrierte sich die finanzielle Unterstützung der EU vor allem auf die Kinderrechte. Die
Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten finanzierten Seminare und zahlreiche Projekte
zur Unterstützung der Zivilgesellschaft und der öffentlichen Verwaltung. Außerdem stellte die EU
ca. 5 Mio. EUR für die Finanzierung von Projekten zum Schutz der Frauen- und Kinderrechte
bereit. Im Mai wurde durch ein Präsidialdekret eine Regierungskommission für Menschenrechte
eingesetzt. Diese soll überwachen, dass Haiti die neuen internationalen Menschenrechtsüberein-
künfte ratifiziert, die bestehenden Übereinkünfte einhält und die 112 Empfehlungen umsetzt, denen
die Regierung 2012 im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung des VN-Menschen-
rechtsrats zugestimmt hat.
Die EU hatte 5 Mio. EUR zu einem Programm unter Führung des Entwicklungsprogramms der
Vereinten Nationen beizutragen, mit dem der Wahlprozess unterstützt wurde. Mit diesem Pro-
gramm sollten die Kapazitäten der vorläufigen Wahlbehörde verstärkt werden, was zur Schaffung
eines vollwertigen ständigen Wahlrats führen sollte.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Jamaika
Bei den Menschenrechten in Jamaika befasste sich die EU vorrangig mit der Abschaffung der
Todesstrafe, dem angeblichen Fehlverhalten der Sicherheitskräfte, der Diskriminierung aus Grün-
den der sexuellen Ausrichtung, den Haftbedingungen und den Frauen- und Kinderrechten. In
Jamaika gilt für Mord noch stets die Todesstrafe, obwohl das Land seit 1988 ein de-facto-Morato-
rium für ihre Vollstreckung einhält. Hingegen sind allein von Januar bis Oktober insgesamt 213
Menschen in den Händen der Polizei ums Leben gekommen. Nichtregierungsorganisationen in
Jamaika setzen die Regierung seit Jahren unter Druck, das Gesetz gegen homosexuellen
Geschlechtsverkehr aufzuheben und Rechtsvorschriften zu erlassen, die der Diskriminierung aus
Gründen der sexuellen Ausrichtung ein Ende setzen. Die Lebensbedingungen inhaftierter Kinder
sind nach wie vor besorgniserregend. Jamaika hat das Römische Statut des Internationalen Straf-
gerichtshofs noch nicht ratifiziert.
Auch 2013 hat die EU die Menschenrechte durch zahlreiche Aktivitäten gefördert, wobei der
Schwerpunkt auf der Diskriminierung und den inhaftierten Kindern lag. Die EU-Delegation veran-
staltete eine Reihe öffentlicher Vorführungen eines vor Ort gedrehten Dokumentarfilms, in dem
gezeigt wurde, wie Insassen der Tower-Street-Haftanstalt an einem vom EIDHR finanzierten Pro-
jekt zur Resozialisierung durch Musik teilnehmen. Die EU-Delegation förderte des Weiteren ein
öffentliches Forum über die Fortschritte, die bei den im Rahmen des Internationalen Pakts der VN
über bürgerliche und politische Rechte ausgesprochenen Empfehlungen erzielt wurden. In den
Kontakten mit der Regierung wurden auf verschiedenen Ebenen Menschenrechtsfragen zur Sprache
gebracht.
Im Juni wurden vier EIDHR-Projekte zur Resozialisierung von Häftlingen, für die Rechtshilfe für
Opfer staatlichen Unrechts, für die Aufklärung über Menschenrechte und die Werbung für diese
Rechte und für Kinder- und Frauenrechte unterzeichnet. Sie belaufen sich auf insgesamt 523.000
EUR. Früher im Jahr wurden einem gemeinsamen Projekt mit UNICEF zur Resozialisierung inhaf-
tierter Kinder und deren Beratung 200.000 EUR zugewiesen.
St. Kitts und Nevis
Ein großes Problem stellen nach wie vor die Überbelegung der Gefängnisse und die unmenschli-
chen Haftbedingungen dar, die durch die Langsamkeit der Justiz und das Ausbleiben von Reformen
noch verschlimmert werden. Die EU unterstützt eine Strategie für alternative Verurteilungen, um
Alternativen zur Haftstrafe zu fördern, und arbeitet mit den Behörden an einer Strafrechtsreform
zusammen.
In den letzten 10 Jahren wurde St. Kitts und Nevis mit ca. 70 Mio. EUR beim Schutz der wirt-
schaftlichen und sozialen Rechte der Bevölkerung durch die Förderung sozialer Inklusion, einer
hochwertigen Bildung und der Transparenz bei der Verwaltung des Landes und den öffentlichen
Finanzen unterstützt.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Die EU konzentrierte ihre Unterstützung im Rahmen des 10. Europäischer Entwicklungsfonds auf
die von der Regierung gewählte Priorität der inneren Gefahrenabwehr und Sicherheit. So konnte der
Regierung und der Zivilgesellschaft dabei geholfen werden, die endemische Gewalt im Land in
kleinen, aber spürbaren Schritten zurückzudrängen.
St. Lucia
Für die EU stellt häusliche Gewalt die wichtigste Menschenrechtspriorität für St. Lucia dar. 2013
unterstützte die EU die Gruppe nichtstaatlicher Akteur in St. Lucia bei der Förderung der Men-
schenrechte und der Ermutigung der Opfer, Menschenrechtsverletzungen zu melden. In St. Lucia
gilt für Mord noch stets die Todesstrafe, obwohl das Land ein de-facto-Moratorium für ihre Voll-
streckung einhält.
Die EU förderte die wirtschaftlichen und sozialen Rechte in St. Lucia vor allem durch Finanzhilfen
im Gesundheitswesen und in der Landwirtschaft. In Fragen der Staatsführung im Bereich der natio-
nalen Sicherheit war die EU vor allem durch regionale Programme wie das regionale Sicherheits-
system, die Implementation Agency for Crime and Security der CARICOM 30 und das Seehafen-
Kooperationsprogramm tätig.
St. Vincent und die Grenadinen
2013 räumte die EU der häuslichen Gewalt als wichtigster Menschenrechtsfrage für St. Vincent und
die Grenadinen Vorrang ein. Vor dem Gesetz gilt häusliche Gewalt nicht als Straftat, aber Staats-
anwälte können Klage wegen Körperverletzung und ähnlichen Straftaten erheben, und die Regie-
rung unterhält einen Zufluchtsort zum Schutz der Überlebenden. Leider zeigte sich die Polizei häu-
fig abgeneigt, Ermittlungen durchzuführen, so dass viele Straftäter Straflosigkeit genießen.
Die Entwicklungsunterstützung der EU konzentrierte sich im Wesentlichen auf die Landwirtschaft
und die Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung für alle Mitglieder der Gesellschaft.
Sie arbeitete mit einer aktiven Gruppe nichtstaatlicher Akteur zusammen. Diese Gruppe bot Organi-
sationen der Zivilgesellschaft, die das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Leben fördern,
geschlechtsspezifische Unterstützung.
30 Karibische Gemeinschaft
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Suriname
2013 stellten die Haftbedingungen, häusliche Gewalt und Diskriminierung aus Gründen der sexu-
ellen Ausrichtung die größten Menschenrechtsverletzungen in Suriname dar. Der Handel mit
Frauen und Kindern zwecks sexueller Ausbeutung trat besonders in den Vordergrund. Obwohl
Suriname ein de-facto-Moratorium für die Todesstrafe einhält, wurde sie noch nicht aus dem Straf-
gesetzbuch gestrichen.
Während der zweiten Runde des politischen Dialogs vom April in der Hauptstadt Paramaribo
bekundete die EU ihre Besorgnis über die Auswirkungen der Änderung des Amnestiegesetzes und
rief die surinamischen Behörden auf, die Todesstrafe abzuschaffen. Zum ersten Mal gewährte die
EU Suriname Mittel im Rahmen der länderspezifischen Förderprogramme des EIDHR, und 2014
erging eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. Außerdem wurde für den neuen
Programmplanungszyklus 2014-20 ein Konsultationstreffen mit zivilgesellschaftlichen Organisation
abgehalten.
Trinidad und Tobago
2013 verfolgte die EU für Trinidad und Tobago folgende Menschenrechtsprioritäten: Beibehaltung
des derzeitigen Moratoriums für die Todesstrafe im Hinblick auf deren Abschaffung, Förderung der
Frauen- und Kinderrechte, Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrich-
tung, Gefangenenrechte und die Stärkung der Kapazitäten der Ermittlungsstellen.
Die EU und Trinidad und Tobago setzten ihren regelmäßigen politischen Dialog fort, in dem sie
Themen wie die Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung, die Haftbedingungen und
das Funktionieren der Ermittlungsstellen wie der Kinderbehörde zur Sprache brachten. Die EU sen-
sibilisierte die Öffentlichkeit für die Notwendigkeit, die Todesstrafe abzuschaffen, was dazu beige-
tragen hat, das derzeitige Moratorium für Hinrichtungen beizubehalten. Bei Kinder- und Frauen-
rechten wurden hauptsächlich aufgrund des Fehlens eines länderspezifischen Förderprogramms
weniger Fortschritte erzielt.
Die EU-Delegation stellte aus dem 10. Europäischen Entwicklungsfonds Mittel für Konferenzen,
Seminare und Schulungen zur Sensibilisierung für Menschenrechte bereit.
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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
2866_Ratsdok. 9431_13_Anlage.pdf
ÜBERMITTLUNGSVERMERK
Die Delegationen erhalten als Anlage den Bericht mit dem Titel "EU-Jahresbericht 2012 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt (Länderspezifische Berichte)".
Inhaltsverzeichnis
Länder- und regionenspezifische Themen
I Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer
Albanien
Bosnien und Herzegowina
Kroatien
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
Island
Das Kosovo1F
Montenegro
Serbien
Türkei
II EWR- und EFTA-Länder
Island
Norwegen
Schweiz
III Europäische Nachbarschaftspolitik
Östliche Partnerschaft
Armenien
Aserbaidschan
Georgien
Belarus
Republik Moldau
Ukraine
Südlicher Mittelmeerraum
Ägypten
Israel
Palästina
Jordanien
Libanon
Syrien
Tunesien
Algerien
Marokko
Westsahara
Libyen
IV Russland und Zentralasien
Russland
Zentralasien (Region)
Kasachstan
Kirgisische Republik
Tadschikistan
Turkmenistan
Usbekistan
V Afrika
Afrikanische Union
Angola
Benin
Botsuana
Burkina Faso
Burundi
Kamerun
Kap Verde
Zentralafrikanische Republik
Tschad
Komoren
Kongo (Brazzaville)
Côte d'Ivoire
Demokratische Republik Kongo
Dschibuti
Äquatorialguinea
Eritrea
Äthiopien
Gabun
Gambia
Ghana
Guinea
Guinea-Bissau
Am 12. Juni 2012 verurteilte das Europäische Parlament den Putsch nachdrücklich und forderte die bedingungslose Freilassung der unrechtmäßig inhaftierten Personen, ein Ende der Gewalt und Einschüchterung sowie die uneingeschränkte Wiederherstellung u...
Kenia
Lesotho
Liberia
Madagaskar
Malawi
Mali
Mauretanien
Mauritius
Mosambik
Namibia
Niger
Nigeria
Ruanda
São Tomé und Príncipe
Senegal
Seychellen
Sierra Leone
Somalia
Südafrika
Südsudan
Sudan
Swasiland
Tansania
Togo
Uganda
Sambia
Simbabwe
VI Naher und Mittlerer Osten und Arabische Halbinsel
Bahrain
Iran
Irak
Kuwait
Oman
Katar
Saudi-Arabien
Vereinigte Arabische Emirate
Jemen
VII Asien
Afghanistan
Bangladesch
Bhutan
Brunei
Myanmar/Birma
Kambodscha
China
Taiwan
Indien
Indonesien
Japan
Republik Korea
Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK)
Laos
Malaysia
Malediven
Mongolei
Nepal
Pakistan
Philippinen
Singapur
Sri Lanka
Thailand
Timor-Leste
Vietnam
VIII Ozeanien
Australien
Fidschi
Kleine pazifische Inselstaaten - Kiribati, Republik Marschallinseln, die föderierten Staaten von Mikronesien, Nauru, Palau, Tonga, Tuvalu
Neuseeland
Papua-Neuguinea
Samoa
Salomonen
Vanuatu
IX Amerika
Kanada
USA
Lateinamerika und Karibik
Argentinien
Belize
Bolivien
Brasilien
Chile
Kolumbien
Costa Rica
Ecuador
El Salvador
Guatemala
Guyana
Honduras
Mexiko
Nicaragua
Panama
Paraguay
Peru
Suriname
Uruguay
Venezuela
X Karibik
Antigua und Barbuda
Bahamas
Barbados
Kuba
Dominica
Dominikanische Republik
Grenada
Haiti
Jamaika
St. Kitts und Nevis
St. Lucia
St. Vincent und die Grenadinen
Trinidad und Tobago
Article I. Annex I – Table of abbreviations
2866_Ratsdok. 10848_14.pdf
Vorwort
Überblick
I Menschenrechte und Demokratie in allen Politikfeldern der EU
1. Einbeziehung der Menschenrechte in alle Folgenabschätzungen
2. Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft (einschließlich der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit)
3. Regelmäßige Bewertung der Umsetzung
II Förderung der Universalität der Menschenrechte
4. Universelle Achtung der Menschenrechte
5. Menschenrechts- und Demokratiekultur beim auswärtigen Handeln der EU
III Verfolgung kohärenter Politikziele auf interner und auf internationaler Ebene
6. Wirksame Unterstützung der Demokratie
7. Eine ständige Kapazität für Menschenrechtsfragen und Demokratie im Rat der EU
8. Gewährleistung einer umfassenderen Politikkohärenz
9. Achtung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte
IV. Menschenrechte in allen Bereichen und Instrumenten der EU-Außenpolitik
10. Streben nach einem rechtebasierten Ansatz in der Entwicklungszusammenarbeit
11. Ausgestaltung des Handels in einer den Menschenrechten förderlichen Weise
12. Einbeziehung der Menschenrechte in Konfliktprävention und Krisenmanagement
13. Verankerung der Menschenrechte in Tätigkeiten zur Terrorismusbekämpfung
14. Gewährleistung einer auf die Menschenrechte gestützten externen Dimension der Arbeit im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR)
15. Höherer Stellenwert der Menschenrechte in der externen Dimension der Beschäftigungs- und Sozialpolitik
V. Umsetzung der Prioritäten der EU auf dem Gebiet der Menschenrechte
16. Abschaffung der Todesstrafe
17. Abschaffung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
18. Wirksame Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern
19. Förderung und Schutz der Rechte des Kindes
20. Schutz der Rechte von Frauen und Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt12F
21. Einhaltung des humanitären Völkerrechts
22. Ausübung der Menschenrechte durch Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI)
23. Religions- und Weltanschauungsfreiheit
24. Meinungsfreiheit online und offline
25. Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte
26. Justiz
27. Reaktion auf Verstöße: Gewährleistung der Ahndung
28. Förderung der Wahrung der Rechte der Angehörigen von Minderheiten14F
29. Wirksamere Politik in Bezug auf indigene Völker
30. Menschenrechte für Personen mit Behinderungen
VI. Bilaterale Zusammenarbeit mit Partnern
31. Einfluss vor Ort durch maßgeschneiderte Herangehensweisen
32. Einfluss durch Dialog
33. Wirksame Nutzung und Zusammenspiel der Instrumente der EU-Außenpolitik
VII. Zusammenarbeit in multilateralen Institutionen
34. Voranbringen eines effektiven Multilateralismus
35. Effektive Lastenteilung im Rahmen der VN
36. Verbesserte regionale Menschenrechtsmechanismen
Beitrag des Europäischen Parlaments (EP) zum EU-Jahresbericht 2013 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt
Länder- und regionenspezifische Themen
I Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer
Albanien
Bosnien und Herzegowina
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
Island
Montenegro
Serbien
Türkei
II EWR- und EFTA-Länder
Norwegen
Schweiz
III Europäische Nachbarschaftspolitik
Östliche Partnerschaft
Armenien
Aserbaidschan
Georgien
Belarus
Republik Moldau
Ukraine
Südlicher Mittelmeerraum
Ägypten
Israel
[Palästina]
Jordanien
Libanon
Syrien
Tunesien
Algerien
Marokko
Westsahara
Libyen
IV Russland und Zentralasien
Russland
Zentralasien (Region)
Kasachstan
Kirgisische Republik
Tadschikistan
Turkmenistan
Usbekistan
V Afrika
Afrikanische Union – Gemeinsame Strategie Afrika-EU
Angola
Benin
Botsuana
Burkina Faso
Burundi
Kamerun
Kap Verde
Zentralafrikanische Republik
Tschad
Komoren
Republik Kongo (Brazzaville)
Côte d'Ivoire
Demokratische Republik Kongo
Dschibuti
Äquatorialguinea
Eritrea
Äthiopien
Gabun
Gambia
Ghana
Guinea
Guinea-Bissau
Kenia
Lesotho
Liberia
Madagaskar
Malawi
Mali
Mauretanien
Mauritius
Mosambik
Namibia
Niger
Nigeria
Ruanda
São Tomé und Príncipe
Senegal
Seychellen
Sierra Leone
Somalia
Südafrika
Südsudan
Sudan
Swasiland
Tansania
Togo
Uganda
Sambia
Simbabwe
VI Naher und Mittlerer Osten und Arabische Halbinsel
Bahrain
Iran
Irak
Kuwait
Oman
Katar
Saudi-Arabien
Vereinigte Arabische Emirate
Jemen
VII Asien
Afghanistan
Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN)
Bangladesch
Bhutan
Brunei
Myanmar/Birma
Kambodscha
China
Taiwan
Indien
Indonesien
Japan
Republik Korea
Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK)
Laos
Malaysia
Malediven
Mongolei
Nepal
Pakistan
Philippinen
Singapur
Sri Lanka
Thailand
Timor-Leste
Vietnam
VIII Ozeanien
Australien
Fidschi
Kleine pazifische Inselstaaten – Kiribati, Republik Marschallinseln, die föderierten Staaten von Mikronesien, Nauru, Palau, Tonga, Tuvalu
Neuseeland
Papua-Neuguinea
Samoa
Salomonen
Vanuatu
IX Amerika
Kanada
USA
X Lateinamerika
Argentinien
Bolivien
Brasilien
Chile
Kolumbien
Costa Rica
Ecuador
El Salvador
Guatemala
Honduras
Mexiko
Nicaragua
Panama
Paraguay
Peru
Uruguay
Venezuela
XI Karibik
Antigua und Barbuda
Bahamas
Barbados
Belize
Kuba
Dominica
Dominikanische Republik
Grenada
Guyana
Haiti
Jamaika
St. Kitts und Nevis
St. Lucia
St. Vincent und die Grenadinen
Suriname
Trinidad und Tobago