BT-Drucksache 18/2866

a) zu dem EU-Jahresbericht 2012 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt (Themenspezifische Berichte) Ratsdok. 9431/13 - Drucksache 18/419 Nr. A.156 - b) zu dem Entwurf des EU-Jahresberichts 2013 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt Ratsdok. 10848/14 - Drucksache 18/2533 Nr. A. 60 -

Vom 14. Oktober 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2866
18. Wahlperiode 14.10.2014
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

a) zu dem EU-Jahresbericht 2012 über Menschenrechte und Demokratie in
der Welt (Themenspezifische Berichte)
Ratsdok. 9431/13*
– Drucksache 18/419 Nr. A.156 –

b) zu dem Entwurf des EU-Jahresberichts 2013 über Menschenrechte und
Demokratie in der Welt
Ratsdok. 10848/14*
– Drucksache 18/2533 Nr. A.60 –

A. Problem
Die jährlich vorgelegten EU-Berichte über Menschenrechte und Demokratie in der
Welt geben einen Überblick über die Aktivitäten der EU.
a) Der Jahresbericht 2012 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt befasst
sich mit den Aktivitäten der EU im Berichtszeitraum im Rahmen der Beziehungen
zu anderen Ländern, in multilateralen Foren sowie mit praktischen Maßnahmen vor
Ort. Zugleich soll er als Richtschnur für die zukünftige Arbeit der EU dienen. Die
Struktur des Berichts ist an den Aktionsplan zur EU-Menschenrechtspolitik vom
25. Juni 2012 angelehnt.
b) Der Jahresbericht 2013 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt behan-
delt die Beziehungen der EU zu anderen Ländern, in multilateralen Foren sowie
praktische Maßnahmen vor Ort. Die Struktur des Berichts ist ebenfalls an den Akti-
onsplan zur EU-Menschenrechtspolitik vom 25. Juni 2012 angelehnt.

B. Lösung
Zu den Buchstaben a und b
Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN.
* Von einer Drucklegung der Anlagen der Ratsdokumente wird abgesehen; diese sind in der bundestagsinternen
EU-Datenbank EuDoX unter Ratsdok. 9431/13 und 10848/14 abrufbar.

Drucksache 18/2866 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
C. Alternativen
Annahme einer Entschließung der Fraktion DIE LINKE.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2866
Beschlussempfehlung

In Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 18/419 Nr. A.156 und Drucksache
18/2533 Nr. A.60 wolle der Bundestag folgende Entschließung annehmen:
„Der Deutsche Bundestag wertet die beiden Jahresberichte als umfassenden Über-
blick über die vielfältigen internen und externen Aktivitäten der Europäischen Union
im Bereich der Menschenrechtspolitik. Der Berichtszeitraum war durch die Umset-
zung des am 25. Juni 2012 erstmals angenommenen Strategischen Rahmens und Ak-
tionsplans für Menschenrechte und Demokratie geprägt. Beide Schlüsseldokumente
zielen darauf ab, die Menschenrechtspolitik der EU kohärenter und effizienter zu
gestalten und Menschenrechte und Demokratie in den Mittelpunkt ihrer Außenpoli-
tik und ihres auswärtigen Handelns zu stellen – auch in den Politikbereichen wie
Handel, Investitionen und Entwicklung sowie in der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik (GSVP) und bei den externen Dimensionen von Justiz und In-
neres und der Beschäftigungs- und Sozialpolitik. Der Deutsche Bundestag unter-
stützt die EU bei der Umsetzung der Maßnahmen des Strategischen Rahmens und
des Aktionsplans und empfiehlt, für die Zeit ab 2015 einen Folgeaktionsplan aufzu-
stellen. Er würde dazu beitragen, die Konturen der Menschenrechtspolitik im aus-
wärtigen Handeln der Europäischen Union weiter zu schärfen.
Der Deutsche Bundestag würdigt das Engagement der Hohen Vertreterin der EU für
Außen- und Sicherheitspolitik Catherine Ashton, die Menschenrechtsfragen mit den
strategischen Partnern der EU sowie mit Nachbar- und Transformationsländern er-
örtert hat. So hat sie unter anderem die Aufnahme eines Menschenrechtsdialogs mit
Myanmar/ Birma erreicht und von der ägyptischen Regierung wiederholt die Einhal-
tung der Menschenrechte eingefordert. 2013 war darüber hinaus das erste ganze Jahr
des Mandats des EU-Sonderbeauftragten (EUSR) für Menschenrechte, Stavros
Lambrinidis. Seine Aufgabe besteht darin, Kohärenz, Wirksamkeit und Sichtbarkeit
der EU-Menschenrechtspolitik zu gewährleisten. Seine ursprünglich bis zum Juni
2014 befristete Amtszeit wurde bis zum 28. Februar 2015 verlängert. Durch das Amt
des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte hat dieses Politikfeld eine deutliche
institutionelle Aufwertung erfahren. Der Deutsche Bundestag befürwortet daher aus-
drücklich die Erteilung eines Folgemandates.
2012 und 2013 hat die EU mit jeweils 30 Partnerländern und regionalen Zusammen-
schlüssen Menschenrechtsdialoge und -konsultationen geführt. Wichtig ist dabei ein
konsequentes Monitoring der Ergebnisse. Darüber hinaus konnte die Annahme län-
derspezifischer Menschenrechtsstrategien 2013 fast abgeschlossen werden. 146
Strategien wurden entworfen und 123 Strategien vom Politischen und Sicherheits-
politischen Komitee endgültig gebilligt. In diesen Strategien werden die menschen-
rechtlichen Prioritäten für jedes einzelne Drittland festgelegt. Dies ist nur durch eine
enge Kooperation zwischen den EU-Missionen und der Zivilgesellschaft der Länder
möglich. Der Deutsche Bundestag sorgt sich insbesondere um die weltweit schwie-
riger gewordene Lage von Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsver-
teidigern. Er fordert daher dringend die konsequente Umsetzung der EU-Leitlinien
zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern.
2012 und 2013 war das Menschenrecht auf Freiheit der Religion oder Weltanschau-
ung weiterhin besonders bedroht. So zeigte sich die EU vor allem 2012 sehr besorgt
über Versuche, den Begriff der Religionsdiffamierung zu etablieren, der sowohl die
Religions- als auch die Meinungsfreiheit einschränken würde und einer systemati-
schen Misshandlung von religiösen Minderheiten den Weg ebnen könnte. Der Deut-
sche Bundestag begrüßt die im Juli 2013 verabschiedeten Leitlinien zur Freiheit der
Religion und Weltanschauung. Darin verweist die EU auf die internationalen Men-
schenrechtsstandards in diesem Bereich und unterstreicht ihre Entschlossenheit, das
Recht auf Religionsfreiheit zu verteidigen. Besondere Aufmerksamkeit galt dabei
der Lage der Menschen, die in Syrien, Ägypten, Pakistan, im Irak, Iran, in Kenia,

Drucksache 18/2866 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Libyen, auf den Malediven, in Tansania und der Zentralafrikanischen Republik we-
gen ihres Glaubens schwerer Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt waren. Der
Deutsche Bundestag unterstützt den Vorschlag, das Engagement der EU für das
Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit durch die Benennung
eines Beauftragten für Religionsfreiheit durch die EU-Kommission weiter auszu-
bauen und so auch personell bzw. institutionell zu verankern.
Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die EU auch in den beiden Berichtsjahren die
Zivilgesellschaft großzügig mit Mitteln aus dem Europäischen Instrument für De-
mokratie und Menschenrechte (EIDHR) gefördert hat und somit dessen wichtige
Rolle als unabhängiges Finanzierungsinstrument weiter ausbauen konnte. Allein
2013 wurden über die 2 500 laufenden EIDHR-Projekte hinaus mehr als 530 neue
Initiativen eingeleitet. Außerdem kam 2012 in mehr als 300 Fällen in über 20 Län-
dern und 2013 in über 50 Fällen die EIDHR-Regelung für kleine Zuschüsse zum
Einsatz, mit der zahlreichen gefährdeten Menschenrechtsverteidigern Soforthilfe ge-
leistet werden konnte. In diesem Jahr fanden Verhandlungen zwischen dem EU-Par-
lament und dem Rat über das neue EIDHR statt, das die Kommission für den Zeit-
raum von 2014 bis 2020 vorgeschlagen hatte. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass
der Haushalt des EIDHR auf 1,33 Mrd. Euro aufgestockt werden konnte. Dadurch
wird die Fähigkeit der EU gesteigert, auf Notfälle im Menschenrechtsbereich rasch
zu reagieren und internationale und regionale Mechanismen zum Schutz der Men-
schenrechte besser zu unterstützen. Dabei sind die Abschaffung der Todesstrafe
weltweit sowie die Abschaffung von Folter und Misshandlung Hauptziele europäi-
scher Menschenrechtspolitik mit höchsten Prioritäten im Rahmen des EIDHR. Der
Deutsche Bundestag würdigt die Aktualisierung der Leitlinien der EU zur Todes-
strafe, die bei ihrer Annahme 1998 die ersten ihrer Art waren. Sie dienen als Grund-
lage für das Handeln der EU in diesem Bereich und konsolidieren ihre Erfahrungen
als weltweiter Vorreiter für die Abschaffung der Todesstrafe. Darüber hinaus können
auch die Durchführung von weiteren Wahlbeobachtungsmissionen, die Überwa-
chung ihrer Empfehlungen und die Verbesserung des demokratischen Prozesses und
der Abhaltung von Wahlen unterstützt werden. Im Laufe des Jahres 2013 hat die EU
insgesamt elf Wahlbeobachtungsmissionen und acht Wahlexpertenmissionen ent-
sandt.
Durch offensive öffentliche Erklärungen und in ihren bilateralen Beziehungen zu
Drittstaaten hat die EU Einschränkungen der Meinungsfreiheit und des Zugangs zum
Internet sowie die Inhaftierung von Journalisten und Bloggern verurteilt. Der Deut-
sche Bundestag begrüßt die Entschlossenheit der EU, sich künftig noch mehr für die
Meinungsfreiheit, einschließlich der Medienfreiheit einzusetzen.
Mit Blick auf den Aspekt „Menschenrechte und Konfliktprävention bzw. -bewälti-
gung“ hat die EU ihre Menschenrechts- und Gleichstellungspolitik im Rahmen der
Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ausgebaut. So wurden
im Juni 2013 neue Krisenbewältigungsverfahren angenommen, nach denen bei der
Planung neuer Missionen und Operationen stets auch eine Analyse geschlechterspe-
zifischer Aspekte und der Menschenrechtslage zu erfolgen hat. Der Deutsche Bun-
destag begrüßt, dass die EU in diesem Zusammenhang auch weitere Schritte zur
Umsetzung der Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrates betreffend Frauen, Frieden
und Sicherheit unternommen hat – insbesondere durch die Berücksichtigung der
Gleichstellung der Geschlechter bei allen GSVP-Missionen und -Operationen. Bei
über 70 Prozent der zivilen Missionen und bei allen militärischen Missionen gehört
ein Menschenrechts- und/oder Gleichstellungsbeauftragter zum Personal. Darüber
hinaus setzte die EU auch weiterhin den EU-Aktionsplan über Gleichstellung und
Teilhabe von Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit um.
Entsprechend der Vorgaben des Aktionsplanes hat der Europäische Auswärtige
Dienst EAD 2012 mit der Entwicklung eines Konfliktfrühwarnsystems begonnen, in
das Menschenrechtsverletzungen als ein Indikator aufgenommen wurden. Das Sys-
tem wurde 2013 als Pilotprojekt erstmals in acht Ländern der Sahel-Zone eingesetzt

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2866
und soll allmählich auf andere Regionen ausgeweitet werden. Das Frühwarnsystem
könnte zukünftig den Institutionen der EU und den Mitgliedstaaten dabei helfen,
neue Handlungsoptionen in der Krisenprävention zu eröffnen.
Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass sich die EU weiter für die Umsetzung der
VN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte eingesetzt hat. Die Auf-
forderung der Kommission an die Mitgliedstaaten, Nationale Aktionspläne zu erstel-
len, hat Dynamik in den Prozess gebracht. Sie selbst veröffentlichte Menschen-
rechtsleitlinien für drei Unternehmens- bzw. Wirtschaftsbereiche: Beschäftigung
und Einstellung, Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Erdöl und
Erdgas. Hilfreich ist auch der Leitfaden zum Thema Menschenrechte für kleine und
mittlere Unternehmen.
Ferner unterstützt der Deutsche Bundestag die EU weiterhin bei der Umsetzung ihrer
Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012 bis 2016. Im April 2013 hat
die Kommission den ersten Bericht mit statistischen Daten über den Menschenhan-
del in der EU in den Jahren 2008 bis 2010 veröffentlicht und damit einen wichtigen
Beitrag zur Erstellung eines globalen Lagebildes geleistet. Der Bericht hat gezeigt,
dass mehr als die Hälfte der Opfer (61 Prozent) aus Ländern innerhalb der EU
stammten. Die große Mehrheit der Betroffenen (80 Prozent) waren Frauen und Mäd-
chen.
Der Deutsche Bundestag fordert die EU auf, die Menschenrechtslage bei allen Bei-
trittskandidaten und potentiellen Beitrittskandidaten fortgesetzt mit größter Auf-
merksamkeit zu verfolgen und mit Nachdruck auf die Einhaltung der Menschen-
rechte zu drängen.
Menschenrechte haben in der Politik der Europäischen Union ein immer größeres
Gewicht erhalten. Der Deutsche Bundestag begrüßt diese positive Entwicklung, die
durch die Verleihung des Friedensnobelpreises an die Europäische Union im De-
zember 2012 eine besondere internationale Anerkennung erfahren hat. Der Preis ist
aber auch eine Verpflichtung, diesen Weg entschlossen weiter zu beschreiten. Auch
vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf,
gemeinsam mit den menschenrechtlich relevanten Akteuren und Gremien der EU
weiterhin für eine an den Menschenrechten orientierte kohärente und glaubwürdige
Politik einzutreten.“

Berlin, den 8. Oktober 2014

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Michael Brand
Vorsitzender

Erika Steinbach
Berichterstatterin

Frank Schwabe
Berichterstatter

Annette Groth
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

Drucksache 18/2866 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Erika Steinbach, Frank Schwabe, Annette Groth und
Tom Koenigs

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den EU-Bericht auf Ratsdok. 9431/13 mit Drucksache 18/419 Nr. A.156 am
3. Februar 2014 an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung und
an den Auswärtigen Ausschuss, den Innenausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, den Ausschuss für Tourismus und den
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.
Den EU-Bericht auf Ratsdok. 10848/14 hat der Deutsche Bundestag mit Drucksache 18/2533 Nr. A.60 am
12. September 2014 an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung
und an den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Fa-
milie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, den
Ausschuss Digitale Agenda und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitbera-
tung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Die EU- Berichte über Menschenrechtspolitik und Demokratie in der Welt werden jährlich vorgelegt.
Zu Buchstabe a
Der Bericht zur EU-Menschenrechtspolitik 2012 gibt einen Überblick über die Aktivitäten der EU im Berichts-
zeitraum im Rahmen der Beziehungen zu anderen Ländern, in multilateralen Foren sowie über praktische Maß-
nahmen vor Ort. Zugleich soll er als Richtschnur für die zukünftige Arbeit der EU dienen. Die Struktur des
Berichts ist an den Aktionsplan zur EU-Menschenrechtspolitik vom 25. Juni 2012 angelehnt.
In der Einleitung wird ein zusammenfassender Überblick über die Gesamtaktivitäten der EU auf dem Gebiet
der Menschenrechte und Demokratie gegeben. Hierbei wird auf den Strategischen Rahmen für Menschenrechte
und Demokratie und den ihn ergänzenden Aktionsplan von 2012 eingegangen. Hervorgehoben wird die Ernen-
nung des ersten EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte (EUSR), die Bedeutung des Europäischen Instru-
ments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) sowie die Einrichtung des Europäischen Fonds für De-
mokratie. Geschildert werden u. a. die Maßnahmen zur Effektivierung der Arbeitsmethoden im Bereich Men-
schenrechte, die Partnerschaft der EU mit den Ländern der südlichen und der östlichen Partnerschaft, die Maß-
nahmen zum Schutz der Menschenrechte bei bewaffneten Konflikten, die Förderung der Universalität der Men-
schenrechte, die Gewährleistung der bürgerlichen und politischen Rechte, die Bekämpfung der Diskriminie-
rung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechteridentität, die Initiativen zur Abschaffung der To-
desstrafe und der Folter, die Begleitung von Wahlprozessen weltweit, die Förderung der Menschenrechte im
Rahmen der EU-Entwicklungs- und Handelspolitik sowie die Menschenrechtsinitiativen der EU auf bilateraler
und multilateraler Ebene.
Teil I des Berichts widmet sich der Bedeutung, die den Menschenrechten und der Demokratie in allen Politik-
feldern der EU beigemessen wurde. Teil II gibt einen Überblick über die Förderung der Universalität der Men-
schenrechte durch die EU, Teil III bilanziert die Verfolgung kohärenter Politikziele auf interner und internati-
onaler Ebene. In Teil IV wird die Rolle der Menschenrechte in den Bereichen und Instrumenten der EU-Au-
ßenpolitik dargestellt. Der umfassendste Teil V enthält eine Darstellung der Umsetzung der Prioritäten der EU
auf dem Gebiet der Menschenrechte. Teil VI schildert die bilaterale Zusammenarbeit mit Partnern und Teil VII
bildet die Zusammenarbeit in multilateralen Institutionen ab. Abschließend wird ein Überblick über den Beitrag
des EP zum Jahresbericht gegeben. Im Anhang I zum Bericht sind in englischer Sprache die Zusagen der EU
enthalten, die sie auf der Tagung auf hoher Ebene über Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler
Ebene im Rahmen der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 24. September 2012 abgegeben hat.
Der Bericht 2012 verzichtet auf zusammenfassende Schlussfolgerungen. Die länderspezifischen Berichte sind
in einem Addendum enthalten (Rats-Dok-Nr. 9431/13 ADD 1 REV 1).
Der EU-Menschenrechtsbericht 2012 wurde durch den Rat am 21. Oktober 2013 als A-Punkt ohne Aussprache
angenommen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2866
Zu Buchstabe b
Der Bericht über die EU-Menschenrechtspolitik 2013 gibt einen Überblick über die Aktivitäten der EU im
Berichtszeitraum. Er behandelt die Beziehungen zu anderen Ländern, in multilateralen Foren sowie praktische
Maßnahmen vor Ort. Die Struktur des Berichts ist an den Aktionsplan zur EU-Menschenrechtspolitik vom 25.
Juni 2012 angelehnt.
Die Einleitung zum Bericht gibt einen zusammenfassenden Überblick über die Gesamtaktivitäten der EU auf
dem Gebiet der Menschenrechte und Demokratie. Hierbei wird auf den Strategischen Rahmen für Menschen-
rechte und Demokratie und den ihn ergänzenden Aktionsplan von 2012 eingegangen. Hervorgehoben werden
u. a. die Aktivitäten aus dem ersten ganzen Jahr des Mandats des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte
(EUSR), die Annahme von länderspezifischen Menschenrechtsstrategien sowie die Benennung von Anlauf-
stellen für Menschenrechte und Demokratie durch die EU-Delegationen und GSVP-Missionen und -Operatio-
nen. Auf Projekte, die durch das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) geför-
dert wurden, sowie auf den auf 1,33 Mrd. EUR aufgestockten EIDHR-Haushalt für 2014-2020 wird ebenfalls
eingegangen. Geschildert werden u.a. die Maßnahmen gegen Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit sowie
der Arbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Menschenrechtsverteidigern, die Maßnahmen zum
Schutz der Menschenrechte von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen (LGBTI), die
Leitlinien zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit, die Initiativen zur Abschaffung der Todesstrafe, die
Verteidigung der Frauenrechte, die Förderung der Kinderrechte, die Achtung der Rechte von Menschen mit
Behinderungen und der Einsatz für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Des Weiteren werden
die Durchführung der Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels, die weltweite Begleitung von Wahl-
prozessen, die Förderung der Menschenrechte im Rahmen der EU-Entwicklungs- und Handelspolitik, die spe-
zielle Menschenrechtspolitik im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheit- und Verteidigungspolitik und die Men-
schenrechtsinitiativen der EU auf bilateraler und multilateraler Ebene dargestellt.
Teil I des Berichts widmet sich der Bedeutung, die den Menschenrechten und der Demokratie in allen Politik-
feldern der EU beigemessen werden. Teil II gibt einen Überblick über die Förderung der Universalität der
Menschenrechte durch die EU, Teil III bilanziert die Verfolgung kohärenter Politikziele auf interner und inter-
nationaler Ebene. In Teil IV wird die Rolle der Menschenrechte in den Bereichen und Instrumenten der EU-
Außenpolitik dargestellt. Der Teil V enthält eine Darstellung der Umsetzung der Prioritäten der EU auf dem
Gebiet der Menschenrechte. Teil VI schildert die bilaterale Zusammenarbeit mit Partnern und Teil VII bildet
die Zusammenarbeit in multilateralen Institutionen ab. Nach einem Überblick über den Beitrag des EP zum
Jahresbericht folgen abschließende länder-und regionenspezifische Themen.
Der EU-Jahresbericht 2013 wurde durch den Rat am 23. Juni 2014 als A-Punkt ohne Aussprache angenommen.
Die endgültige Fassung findet sich in Ratsdok. 11107/14, welches durch Korrigendum auf Ratsdok. 11107/14
COR2 dazu erklärt wurde. Der Ausschuss hat Ratsdok. 11107/14 und Ratsdok. 11107/14 COR2 zur Grundlage
seiner Beratung gemacht.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den EU-Bericht auf Ratsdok. 9431/13 in seiner 25. Sitzung am 8. Oktober
2014, der Innenausschuss in seiner 19. Sitzung am 2. Juli 2014, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend in seiner 15. Sitzung am 8. Oktober 2014, der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung in seiner 16. Sitzung am 2. Juli 2014, der Ausschuss für Tourismus in seiner 13. Sitzung
am 2. Juli 2014 und der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union in seiner 14. Sitzung
am 24. September 2014 beraten. Alle mitberatenden Ausschüsse empfehlen Kenntnisnahme.
Den Entwurf des EU-Berichts auf Ratsdok. 10848/14 hat der Auswärtige Ausschuss in seiner 25. Sitzung am
8. Oktober 2014, der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner 25. Sitzung am 24. September
2014, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in seiner 15. Sitzung am 8. Oktober 2014,
der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in seiner 17. Sitzung am 24. Septem-
ber 2014, der Ausschuss Digitale Agenda in seiner 16. Sitzung am 8. Oktober 2014 und der Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union in seiner 14. Sitzung am 24. September 2014 beraten. Alle
mitberatenden Ausschüsse empfehlen Kenntnisnahme.

Drucksache 18/2866 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den EU-Jahresbericht 2012 über Menschen-
rechte und Demokratie in der Welt auf Ratsdok. 9431/13 und den Entwurf des EU-Jahresberichts 2013 über
Menschenrechte und Demokratie in der Welt auf Ratsdok. 10848/14 in seiner 19. Sitzung am 8. Oktober 2014
beraten. Die endgültige Fassung des Jahresberichts 2013 findet sich in Ratsdok. 11107/14, welches durch Kor-
rigendum auf Ratsdok. 11107/14 COR2 dazu erklärt wurde. Der Ausschuss hat Ratsdok. 11107/14 und Rats-
dok. 11107/14 COR2 zur Grundlage seiner Beratung gemacht.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fol-
gende Entschließung auf Ausschussdrucksache 17(18)46 anzunehmen:
„In Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 18/419 Nr. A.156 und Drucksache 18/2533 Nr. A60 wolle der
Bundestag folgende Entschließung annehmen:
Der Deutsche Bundestag wertet die beiden Jahresberichte als umfassenden Überblick über die vielfältigen in-
ternen und externen Aktivitäten der Europäischen Union im Bereich der Menschenrechtspolitik. Der Berichts-
zeitraum war durch die Umsetzung des am 25. Juni 2012 erstmals angenommenen Strategischen Rahmens und
Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie geprägt. Beide Schlüsseldokumente zielen darauf ab, die
Menschenrechtspolitik der EU kohärenter und effizienter zu gestalten und Menschenrechte und Demokratie in
den Mittelpunkt ihrer Außenpolitik und ihres auswärtigen Handelns zu stellen – auch in den Politikbereichen
wie Handel, Investitionen und Entwicklung sowie in der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
(GSVP) und bei den externen Dimensionen von Justiz und Inneres und der Beschäftigungs- und Sozialpolitik.
Der Deutsche Bundestag unterstützt die EU bei der Umsetzung der Maßnahmen des Strategischen Rahmens
und des Aktionsplans und empfiehlt, für die Zeit ab 2015 einen Folgeaktionsplan aufzustellen. Er würde dazu
beitragen, die Konturen der Menschenrechtspolitik im auswärtigen Handeln der Europäischen Union weiter zu
schärfen.
Der Deutsche Bundestag würdigt das Engagement der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheits-
politik Catherine Ashton, die Menschenrechtsfragen mit den strategischen Partnern der EU sowie mit Nachbar-
und Transformationsländern erörtert hat. So hat sie unter anderem die Aufnahme eines Menschenrechtsdialogs
mit Myanmar/ Birma erreicht und von der ägyptischen Regierung wiederholt die Einhaltung der Menschen-
rechte eingefordert. 2013 war darüber hinaus das erste ganze Jahr des Mandats des EU-Sonderbeauftragten
(EUSR) für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis. Seine Aufgabe besteht darin, Kohärenz, Wirksamkeit und
Sichtbarkeit der EU-Menschenrechtspolitik zu gewährleisten. Seine ursprünglich bis zum Juni 2014 befristete
Amtszeit wurde bis zum 28. Februar 2015 verlängert. Durch das Amt des EU-Sonderbeauftragten für Men-
schenrechte hat dieses Politikfeld eine deutliche institutionelle Aufwertung erfahren. Der Deutsche Bundestag
befürwortet daher ausdrücklich die Erteilung eines Folgemandates.
2012 und 2013 hat die EU mit jeweils 30 Partnerländern und regionalen Zusammenschlüssen Menschenrechts-
dialoge und -konsultationen geführt. Wichtig ist dabei ein konsequentes Monitoring der Ergebnisse. Darüber
hinaus konnte die Annahme länderspezifischer Menschenrechtsstrategien 2013 fast abgeschlossen werden. 146
Strategien wurden entworfen und 123 Strategien vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee endgül-
tig gebilligt. In diesen Strategien werden die menschenrechtlichen Prioritäten für jedes einzelne Drittland fest-
gelegt. Dies ist nur durch eine enge Kooperation zwischen den EU-Missionen und der Zivilgesellschaft der
Länder möglich. Der Deutsche Bundestag sorgt sich insbesondere um die weltweit schwieriger gewordene
Lage von Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsverteidigern. Er fordert daher dringend die kon-
sequente Umsetzung der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern.
2012 und 2013 war das Menschenrecht auf Freiheit der Religion oder Weltanschauung weiterhin besonders
bedroht. So zeigte sich die EU vor allem 2012 sehr besorgt über Versuche, den Begriff der Religionsdiffamie-
rung zu etablieren, der sowohl die Religions- als auch die Meinungsfreiheit einschränken würde und einer
systematischen Misshandlung von religiösen Minderheiten den Weg ebnen könnte. Der Deutsche Bundestag
begrüßt die im Juli 2013 verabschiedeten Leitlinien zur Freiheit der Religion und Weltanschauung. Darin ver-
weist die EU auf die internationalen Menschenrechtsstandards in diesem Bereich und unterstreicht ihre Ent-
schlossenheit, das Recht auf Religionsfreiheit zu verteidigen. Besondere Aufmerksamkeit galt dabei der Lage
der Menschen, die in Syrien, Ägypten, Pakistan, Irak, Iran, Kenia, Libyen, auf den Malediven, in Tansania und
der Zentralafrikanischen Republik wegen ihres Glaubens schwerer Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt
waren. Der Deutsche Bundestag unterstützt den Vorschlag, das Engagement der EU für das Menschenrecht auf

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2866
Religions- und Weltanschauungsfreiheit durch die Benennung eines Beauftragten für Religionsfreiheit durch
die EU-Kommission weiter auszubauen und so auch personell bzw. institutionell zu verankern.
Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die EU auch in den beiden Berichtsjahren die Zivilgesellschaft großzü-
gig mit Mitteln aus dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) gefördert hat
und somit dessen wichtige Rolle als unabhängiges Finanzierungsinstrument weiter ausbauen konnte. Allein
2013 wurden über die 2 500 laufenden EIDHR-Projekte hinaus mehr als 530 neue Initiativen eingeleitet. Au-
ßerdem kam 2012 in mehr als 300 Fällen in über 20 Ländern und 2013 in über 50 Fällen die EIDHR-Regelung
für kleine Zuschüsse zum Einsatz, mit der zahlreichen gefährdeten Menschenrechtsverteidigern Soforthilfe
geleistet werden konnte. In diesem Jahr fanden Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament und dem Rat über
das neue EIDHR statt, das die Kommission für den Zeitraum von 2014 bis 2020 vorgeschlagen hatte. Der
Deutsche Bundestag begrüßt, dass der Haushalt des EIDHR auf 1,33 Mrd. Euro aufgestockt werden konnte.
Dadurch wird die Fähigkeit der EU gesteigert, auf Notfälle im Menschenrechtsbereich rasch zu reagieren und
internationale und regionale Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte besser zu unterstützen. Dabei sind
die Abschaffung der Todesstrafe weltweit sowie die Abschaffung von Folter und Misshandlung Hauptziele
europäischer Menschenrechtspolitik mit höchsten Prioritäten im Rahmen des EIDHR. Der Deutsche Bundestag
würdigt die Aktualisierung der Leitlinien der EU zur Todesstrafe, die bei ihrer Annahme 1998 die ersten ihrer
Art waren. Sie dienen als Grundlage für das Handeln der EU in diesem Bereich und konsolidieren ihre Erfah-
rungen als weltweiter Vorreiter für die Abschaffung der Todesstrafe. Darüber hinaus können auch die Durch-
führung von weiteren Wahlbeobachtungsmissionen, die Überwachung ihrer Empfehlungen und die Verbesse-
rung des demokratischen Prozesses und der Abhaltung von Wahlen unterstützt werden. Im Laufe des Jahres
2013 hat die EU insgesamt elf Wahlbeobachtungsmissionen und acht Wahlexpertenmissionen entsandt.
Durch offensive öffentliche Erklärungen und in ihren bilateralen Beziehungen zu Drittstaaten hat die EU Ein-
schränkungen der Meinungsfreiheit und des Zugangs zum Internet sowie die Inhaftierung von Journalisten und
Bloggern verurteilt. Der Deutsche Bundestag begrüßt die Entschlossenheit der EU, sich künftig noch mehr für
die Meinungsfreiheit, einschließlich der Medienfreiheit einzusetzen.
Mit Blick auf den Aspekt „Menschenrechte und Konfliktprävention bzw. -bewältigung“ hat die EU ihre Men-
schenrechts- und Gleichstellungspolitik im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
(GSVP) ausgebaut. So wurden im Juni 2013 neue Krisenbewältigungsverfahren angenommen, nach denen bei
der Planung neuer Missionen und Operationen stets auch eine Analyse geschlechterspezifischer Aspekte und
der Menschenrechtslage zu erfolgen hat. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die EU in diesem Zusammen-
hang auch weitere Schritte zur Umsetzung der Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrates betreffend Frauen,
Frieden und Sicherheit unternommen hat – insbesondere durch die Berücksichtigung der Gleichstellung der
Geschlechter bei allen GSVP-Missionen und -Operationen. Bei über 70 Prozent der zivilen Missionen und bei
allen militärischen Missionen gehört ein Menschenrechts- und/oder Gleichstellungsbeauftragter zum Personal.
Darüber hinaus setzte die EU auch weiterhin den EU-Aktionsplan über Gleichstellung und Teilhabe von Frauen
in der Entwicklungszusammenarbeit um.
Entsprechend der Vorgaben des Aktionsplanes hat der Europäische Auswärtige Dienst EAD 2012 mit der Ent-
wicklung eines Konfliktfrühwarnsystems begonnen, in das Menschenrechtsverletzungen als ein Indikator auf-
genommen wurden. Das System wurde 2013 als Pilotprojekt erstmals in acht Ländern der Sahel-Zone einge-
setzt und soll allmählich auf andere Regionen ausgeweitet werden. Das Frühwarnsystem könnte zukünftig den
Institutionen der EU und den Mitgliedstaaten dabei helfen, neue Handlungsoptionen in der Krisenprävention
zu eröffnen.
Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass sich die EU weiter für die Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Unter-
nehmen und Menschenrechte eingesetzt hat. Die Aufforderung der Kommission an die Mitgliedsstaaten, Nati-
onale Aktionspläne zu erstellen, hat Dynamik in den Prozess gebracht. Sie selbst veröffentlichte Menschen-
rechtsleitlinien für drei Unternehmens- bzw. Wirtschaftsbereiche: Beschäftigung und Einstellung, Informa-
tions- und Kommunikationstechnologie sowie Erdöl und Erdgas. Hilfreich ist auch der Leitfaden zum Thema
Menschenrechte für kleine und mittlere Unternehmen.
Ferner unterstützt der Deutsche Bundestag die EU weiterhin bei der Umsetzung ihrer Strategie zur Beseitigung
des Menschenhandels 2012-2016. Im April 2013 hat die Kommission den ersten Bericht mit statistischen Daten
über den Menschenhandel in der EU in den Jahren 2008 bis 2010 veröffentlicht und damit einen wichtigen
Beitrag zur Erstellung eines globalen Lagebildes geleistet. Der Bericht hat gezeigt, dass mehr als die Hälfte der
Opfer (61 Prozent) aus Ländern innerhalb der EU stammten. Die große Mehrheit der Betroffenen (80 Prozent)
waren Frauen und Mädchen.

Drucksache 18/2866 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Der Deutsche Bundestag fordert die EU auf, die Menschenrechtslage bei allen Beitrittskandidaten und poten-
tiellen Beitrittskandidaten fortgesetzt mit größter Aufmerksamkeit zu verfolgen und mit Nachdruck auf die
Einhaltung der Menschenrechte zu drängen.
Menschenrechte haben in der Politik der Europäischen Union ein immer größeres Gewicht erhalten. Der Deut-
sche Bundestag begrüßt diese positive Entwicklung, die durch die Verleihung des Friedensnobelpreises an die
Europäische Union im Dezember 2012 eine besondere internationale Anerkennung erfahren hat. Der Preis ist
aber auch eine Verpflichtung, diesen Weg entschlossen weiter zu beschreiten. Auch vor diesem Hintergrund
fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den menschenrechtlich relevanten
Akteuren und Gremien der EU weiterhin für eine an den Menschenrechten orientierte kohärente und glaub-
würdige Politik einzutreten.“
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, beim EU-Jahresbericht über Menschenrechte und De-
mokratie 2013 werde zweierlei Maß angelegt. Fast sämtliche Länder der Welt würden behandelt, nicht aber die
EU-Mitgliedsstaaten. Im ganzen Bericht werde kein Wort über die Menschenrechtsperformance beispielsweise
eines Landes wie Ungarn verloren, das mit der Kommission im Streit gelegen habe. Solches dürfe aber nicht
unerwähnt bleiben.
Der Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD beschränke sich jedoch auf eine reine Belo-
bigung der EU, deren Handeln so oft, wie an kaum einer anderen Stelle, begrüßt werde. Dies irritiere.
Die Fraktion DIE LINKE. hat auf Ausschussdrucksache 18(17)47 einen Entschließungsantrag zum EU-Jahres-
bericht 2013 mit folgendem Wortlaut vorgelegt:
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Der Deutsche Bundestag bedauert, dass der EU-Jahresbericht 2013 über Menschenrechte und Demokratie
genau wie die EU-Jahresberichte der vergangenen Jahre die Situation der Menschenrechte in den Staaten der
EU nur unzureichend beleuchtet und in seinen Vorschlägen für eine konkrete Verbesserung der Lage der Men-
schenrechte in der EU weit hinter den Notwendigkeiten zurückbleibt. Der Bericht geht genau wie die Berichte
der Vorjahre davon aus, dass die grundsätzliche Ausrichtung der EU-Politik den Menschenrechten diene und
nimmt in keiner Weise zur Kenntnis, dass massive Menschenrechtsverletzungen Folge der verfehlten Migrati-
ons-, Handels- und Finanzpolitik innerhalb der EU sind.
2. Das Kapitel “Menschenrechts- und Demokratiekultur beim auswärtigen Handeln der EU“ klammert in wei-
ten Teilen die Menschenrechtsverletzungen in Folge der Militarisierung der EU-Außenpolitik aus. In dem Ka-
pitel wird in keiner Weise auf die Problematik der geopolitischen Ausrichtung der Menschenrechtspolitik der
EU hingewiesen. Mit großer Sorge nimmt der Deutsche Bundestag zur Kenntnis, dass auch dieser Menschen-
rechtsbericht durch eine einseitige Rücksichtnahme auf Außenhandelsinteressen und geostrategische Interes-
sen der EU geprägt ist. So werden zwar für einzelne Länder zum Teil schwerste Menschenrechtsverletzungen
aufgeführt, trotzdem werden im Menschenrechtsbericht daraus keinerlei Konsequenzen wie zum Beispiel ein
Verbot des Ausführens von Ausrüstungsgegenständen für die dortige Polizei und paramilitärische Einheiten
oder ein Verbot, Rüstungsgüter zu liefern, gezogen.
3. Der Deutsche Bundestag kritisiert, dass der Menschenrechtsbericht eine völlige Beschönigung der Militär-
missionen und Auslandseinsätze der EU vornimmt. Eine kritische Evaluierung von Menschenrechtsverletzun-
gen durch solche Einsätze und eine Benennung, wie diese in Zukunft abgestellt werden sollen, fehlen völlig.
4. Der Deutsche Bundestag erwartet vom nächsten EU-Menschenrechtsbericht, dass er sich kritischer mit den
Auswirkungen von Freihandelsabkommen und Partnerschaftsabkommen der EU auseinandersetzt. Dabei
nimmt der Deutsche Bundestag mit Interesse zur Kenntnis, dass der Menschenrechtsbericht mit dem „Hinweis
auf Folgenabschätzungen bei Verordnungen und zur Eröffnung von Handelsverhandlungen“ beginnt, nimmt
aber gleichzeitig mit Sorge zur Kenntnis, dass der Eindruck erweckt wird, bei Außenhandelsabkommen und im
internationalen Handel würden bereits ausreichend die Folgen für die Menschenrechte berücksichtigt. Das
Gegenteil ist jedoch der Fall: Durch viele internationale Handelsverträge werden das Recht auf Nahrung, das
Recht auf Gesundheit, das Recht auf Wohnen und das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser eingeschränkt.
Hier erwartet der Deutsche Bundestag, dass in zukünftigen Menschenrechtsberichten die Folgen auf die Men-
schenrechtssituation in Ländern, mit denen die EU Freihandelsabkommen oder Partnerschaftsabkommen ab-
geschlossen hat, konkret benannt werden. Für den nächsten Menschenrechtsbericht erwartet der Bundestag
eine Evaluierung der Menschenrechtssituation aufgrund der Freihandelsabkommen EU-Kolumbien.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2866
5. Der Deutsche Bundestag erwartet vom Rat der Europäischen Union, dass bei zukünftigen Menschenrechts-
berichten konkrete Menschenrechtsverletzungen durch Regierungen und Staaten der EU konkreter benannt
werden und die Verursacher von Menschenrechtsverletzungen konkret zu einer Veränderung aufgefordert wer-
den. Der Deutsche Bundestag erwartet auch, dass international agierende Unternehmen, die für Menschen-
rechtsverletzungen verantwortlich sind, im Menschenrechtsbericht konkret benannt werden.
6. Nicht nachvollziehbar ist die positive Bewertung des aktualisierten Leitfadens „Environmental and Social
Handbook“ der Europäischen Investitionsbank. Die dort aufgeführten ökologischen und sozialen Standards
für Kreditvergaben durch die EIB sind bei weitem nicht ausreichend und auch die Prüfungen vor der Vergabe
von Krediten und die spätere Evaluation von Projekten, die mit Krediten der EIB gefördert wurden, müssen
deutlich weiterentwickelt werden.
7. Für die Zukunft erwartet der Deutsche Bundestag, dass sich der Menschenrechtsbericht konkreter mit Men-
schenrechtsverletzungen durch Gesetze, Verordnungen und Einrichtungen der EU beschäftigt und die Politik-
bereiche, die für die Beeinträchtigung der sozialen und bürgerlichen Menschenrechte verantwortlich sind,
konkreter benennt.
8. In vielen Staaten der EU ist eine Einschüchterung, Kriminalisierung und Behinderung von kritischen Strö-
mungen und Bewegungen feststellbar. Bei den großen Demonstrationen in Spanien, Italien und Griechenland
ist die Polizei mit unverantwortlicher Härte gegen die Demonstrierenden vorgegangen, hat durch Überwa-
chungs- und Verbotsmaßnahmen die Bewegungen eingeschüchtert und behindert und durch eine Welle der
Kriminalisierung eine demokratische Meinungsäußerung behindert. Auch in Deutschland ist mit der ständig
zunehmenden Repression gegen kritische Bewegungen, z.B. gegen den antifaschistischen Widerstand, die
Blockupy-Bewegung oder die Menschenrechts- und Sozialproteste, das Recht auf freie Meinungsäußerung im-
mer stärker gefährdet. Hier erwartet der Deutsche Bundestag, dass sich zukünftige Menschenrechtsberichte
mit den konkreten Folgen dieser Repression für bürgerliche und demokratische Rechte in der EU auseinan-
dersetzt.
9. Mit großer Sorge nimmt der Deutsche Bundestag zur Kenntnis, dass im Bereich der sozialen Menschenrechte
und konkret bezüglich der Verletzung von sozialen Menschenrechten in der EU der Menschenrechtsbericht
erhebliche Defizite aufweist. Dies lässt auf ein fehlendes Problembewusstsein der Institutionen der Europäi-
schen Union und auf ein politisch gewolltes Verschweigen von Menschenrechtsverletzungen in den Staaten der
EU schließen. Durch die verfehlte Krisenpolitik der EU und ihrer Mitgliedsstaaten hat die soziale Ausgrenzung
immer größerer Teile der europäischen Gesellschaft zugenommen. Armut, Ausgrenzung, Perspektivlosigkeit,
Wohnungsnot, Arbeitslosigkeit und fehlender Zugang zu einer menschenwürdigen Gesundheitsversorgung sind
für Millionen von Menschen an der Tagesordnung. Der Menschenrechtsbericht beleuchtet diese Fragen jedoch
völlig unzureichend.
10. Der Deutsche Bundestag sieht die Aufgabe eines Menschenrechtsberichts auch darin, die Situation der
Menschenrechte in den eigenen Verantwortungsbereichen eingehend zu untersuchen und da wo konkrete Än-
derungsmöglichkeiten durch eigene Politik bestehen, Vorschläge für die Verbesserung der Lage der Menschen-
rechte vorzunehmen. In Bezug auf die Lage der Menschenrechte in der EU fehlt dies im Bericht fast vollständig.
11. In der Europäischen Union haben immer mehr Menschen keinen Zugang zu Bildung, zu angemessenem
Wohnen, angemessener Nahrung, Gesundheit und zur sozialen und politischen Teilhabe. Dies ist eine Folge
der fehlgeleiteten Austeritäts- und Sozialpolitik der letzten Jahre. Die Zunahme von Armutsmigration ohne eine
tarifliche oder gesetzliche Absicherung von Lohnhöhen und ohne eine strenge Überwachung der Arbeitsbedin-
gungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fördert den Niedriglohnsektor. Renten- und Lohnkürzun-
gen führen zu mehr Armut. Während sich gesellschaftlicher Reichtum in wenigen privaten Händen konzentriert
ist, die öffentliche Daseinsvorsorge immer weniger in der Lage, allen Menschen den gleichen Zugang zu ele-
mentarer Versorgung zu gewährleisten.
12. Die verfehlte Finanz- und Wirtschaftspolitik der EU hat zu einer skandalösen Ausgrenzung immer größerer
Teile der Bevölkerung in Ländern wie Griechenland geführt. Mehr als 3,5 Millionen Griechinnen und Griechen
in 902 000 Haushalten droht Armut und gesellschaftlicher Ausschluss. Die Caritas weist darauf hin, dass durch
die erzwungenen Sparprogramme heute 21 Prozent der griechischen Bevölkerung von einem Einkommen lebt,
das weniger als den Mindestlohn von 470 Euro im Monat beträgt. Jede/r dritte Grieche/in kann seine Miete
oder Hypothek nicht mehr bezahlen und sich nicht einmal mehr alle zwei Tage eine Mahlzeit mit Fleisch, Fisch
oder frischem Gemüse leisten. Ein Drittel aller Haushalte hat nicht genug Geld, seine Wohnung im Winter zu
heizen. Der Deutsche Bundestag nimmt diese Entwicklung mit großer Sorge zur Kenntnis und erwartet von der

Drucksache 18/2866 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bundesregierung, dass sie die falsche Wirtschafts- und Finanzpolitik sofort beendet. Die durch die Austeritäts-
politik verursachten Lebensbedingungen der Betroffenen verstoßen gegen die Menschenrechte und sind mit
der Grundrechtecharta der EU nicht vereinbar.
13. Mit großer Sorge nimmt der Deutsche Bundestag zur Kenntnis, dass in Folge der Austeritätspolitik in vielen
Ländern der EU der Alltagsrassismus, die Fremdenfeindlichkeit und der Antiziganismus deutlich zugenommen
haben. Rassistische Angriffe gegen Minderheiten und Flüchtlinge sind in vielen Ländern der EU inzwischen
an der Tagesordnung.
14. Armut ist eine Menschenrechtsverletzung. Vor allem Familien mit Kindern, ältere Menschen, Erwerbslose
und Beschäftigte in den Niedriglohnbereichen sind von einer selbstbestimmten Ernährung zunehmend ausge-
schlossen. In Griechenland müssen über 23 Prozent der Kinder und älteren Menschen unterhalb der Armuts-
grenze leben. In Deutschland sind fast 3 Millionen Kinder von Armut bedroht. Der Deutsche Bundestag kriti-
siert, dass im EU-Jahresbericht grundlegende Menschenrechtsverletzungen in Europa, wie die zunehmende
Armut eines immer größeren Teils der Bevölkerung, die Auswirkungen von Arbeitslosigkeit und der Hartz-
Gesetze, die Ausgrenzung von Armen, Älteren und Menschen mit Migrationshintergrund, nur unzureichend
aufgezeigt werden.
15. Der Deutsche Bundestag bedauert, dass im Menschenrechtsbericht keine Evaluierung der bisherigen Ar-
beit der Botschaften der Mitgliedstaaten zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschen-
rechtsverteidigern vorgenommen wurde. Der Deutsche Bundestag erwartet, dass in Zukunft alle Mitgliedstaa-
ten der EU ihre Programme zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern
ausbauen und alle Botschaften der EU-Staaten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Menschen-
rechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger in den Botschaften ernennen.
16. Der Deutsche Bundestag bedauert, dass die täglichen Menschenrechtsverletzungen gegen Roma und Sinti
in den Staaten der EU im Bericht völlig unzureichend beleuchtet werden. Der Deutsche Bundestag kritisiert,
dass im Kapitel „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ die Einschränkung des Rechts auf Frei-
zügigkeit für Roma und Sinti durch einige Mitgliedstaaten keine Erwähnung findet. Rassistische Vorurteile und
Stereotype gegenüber den Mitgliedern der Roma-Gemeinschaften sind an der Tagesordnung. Die Lage der
Menschenrechte für die Roma und Sinti hat sich in den letzten Jahren immer weiter verschlechtert. Rassistische
Angriffe, Ausgrenzung, fehlender Zugang zu Bildung, Gesundheitsvorsorge, Arbeit und sozialen Sicherungs-
system sind für viele Roma an der Tagesordnung. Der Deutsche Bundestag erwartet deshalb von der EU-
Kommission, dass in künftigen Menschenrechtsberichten die konkrete Lage der Roma-Gemeinschaften in den
einzelnen Mitgliedsstaaten der EU ausführlich beleuchtet und die Ausgrenzungspolitik der Regierungen in den
Staaten der EU konkret benannt wird. Völlig inakzeptabel ist die Einschränkung der in der EU geltenden
Grundrechte für diese Volksgruppe. Mitgliedern der Roma-Gemeinschaften wird in Staaten wie Italien, Frank-
reich, Spanien und Großbritannien das Recht auf Freizügigkeit und freie Berufswahl vorenthalten. Der Deut-
sche Bundestag erwartet, dass der Menschenrechtsbericht die konkreten Maßnahmen der EU und ihrer Mit-
gliedstaaten für die Lage der Menschenrechte für Roma durch die Nationalen Aktionspläne untersucht und
konkrete Änderungsnotwendigkeiten aufzeigt.
17. Der Deutsche Bundestag begrüßt die klare Positionierung des Berichts zur weltweiten Abschaffung der
Todesstrafe. Der Deutsche Bundestag bedauert jedoch, dass die Europäische Grundrechtecharta die Tötung
von Personen zur „rechtmäßigen Niederschlagung eines Aufruhrs oder Aufstands“ nicht ausschließt. Damit
ist auch in den Ländern der Europäischen Union in Ausnahmesituationen die Tötung von Menschen weiterhin
möglich. Hier erwartet der Deutsche Bundestag, dass im nächsten Menschenrechtsbericht konkrete Vorschläge
für eine Präzisierung der Europäischen Grundrechtecharta vorgeschlagen werden, um solche Ausnahmen
grundsätzlich abzuschaffen.
18. Der Deutsche Bundestag verurteilt die EU-Flüchtlingspolitik, die dafür verantwortlich ist, dass allein in
diesem Jahr bereits mindestens 3 000 Menschen im Mittelmeer ertrunken sind. Jeder tote Flüchtling ist eine
Schande für die EU-Flüchtlingspolitik, die mit einer Strategie der Abschottung und des Baus von Zäunen in
Griechenland und Bulgarien die betroffenen Menschen dazu zwingt, immer größere Risiken auf sich zu neh-
men. Das Ergebnis ist ein Massensterben an den EU-Außengrenzen, das von der EU-Politik einfach hinge-
nommen wird. Wie die Internationale Organisation für Migration (IOM) im September 2014 mitteilte, wurde
mit 3072 Todesopfern seit Jahresbeginn der bisherige Höchststand von 2011 deutlich übertroffen. Die IOM
verwies in ihrem 216 Seiten starken Bericht darauf, dass von den weltweit 4077 Todesopfern unter den Mig-
ranten mehr als 75 Prozent auf die Mittelmeer-Region entfielen. In diesem Gebiet seien seit dem Jahr 2 000
bereits rund 22 000 Einwanderer und damit mehr als die Hälfte der weltweit 40 000 Todesopfer gestorben.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2866
Dabei warnt die IOM, die tatsächlichen Zahlen könnten mehr als doppelt so hoch liegen, da viele Opfer in den
Statistiken nicht erfasst würden.
19. Im Oktober 2013 startete die italienische Marine die Seenotrettung „Mare Nostrum“. Trotz wiederholter
Appelle der Regierung in Rom lehnten aber die anderen EU-Staaten eine Beteiligung daran ab. Auch wenn
Italiens Premierminister Matteo Renzi Anfang Oktober anlässlich einer Gedenkfeier ein Jahr nach der Flücht-
lingstragödie vor der italienischen Insel Lampedusa versichert hat, dass Italien „Mare Nostrum“ fortführen
wird, ist es dringend erforderlich, dass die europäischen Länder und Deutschland endlich auch Verantwortung
übernehmen.
Der Deutsche Bundestag kritisiert die Aussagen von Bundesinnenminister Thomas De Maizière, die Seenotret-
tungsmission Mare Nostrum durch eine Mission zu ersetzen, die vornehmlich der Rückführung von Flüchtlin-
gen diene. Auch die Positionierung von Bundesinnenminister de Maizère, die die Seenotrettung urch einen
deutlich kleineren Einsatz der EU-Grenzschutzagentur Frontex und eine Zusammenfassung der Operationen
Hermes und Aeneas durchzuführen, wird das Sterben im Mittelmeer nicht beenden, da es sich bei "Hermes"
und "Aeneas" um Missionen mit dem Schwerpunkt Flüchtlingsabwehr an den EU-Außengrenzen handelt. Der
Deutsche Bundestag verurteilt dieses Vorgehen von Bundesregierung und EU und erwartet von den Verant-
wortlichen, endlich eine wirksame Flüchtlingsrettung für das Mittelmeer zu entwickeln, damit das tägliche
Sterben endlich beendet wird. Der Deutsche Bundestag erwartet von der Bundesregierung, sich innerhalb der
EU kurzfristig für die Unterstützung einer Seenotrettungsmission mit dem Engagement aller EU-Staaten und
langfristig für eine menschenrechtskonforme Reform der Asylgesetze in der EU einzusetzen.
20. Zukünftige Menschenrechtsberichte der Europäischen Union sollten eine adäquate Analyse der realen
Menschenrechtslage in allen EU-Ländern enthalten. Die Analyse der EU-Länder sollte die Empfehlungen der
aktuellen nationalen UN-Staatenberichte zu den Internationalen Pakten über bürgerliche und politische Rechte
(Zivilpakt) und über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) ebenso berücksichtigen wie die
Länderberichte des Europäischen Ausschusses für Soziale Rechte. Zukünftige Berichte sollten auch auf aus-
stehende Ratifizierungen von Menschenrechtspakten sowohl auf Europarats- und EU-Ebene als auch auf UN-
Ebene genauso eingehen wie auch auf die mangelnde Umsetzung von EU-Leitlinien wie z.B. der EU-Leitlinie
zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern
21. Der Deutsche Bundestag nimmt zur Kenntnis, dass auch im Menschenrechtsbericht 2013 der Zusammen-
hang zwischen Menschenrechtsverletzungen und der EU-Handelspolitik in keinster Weise dargestellt wird.
Diese mangelnde Kohärenz von Menschenrechtsfragen und EU-Handelspolitik ist nicht akzeptabel und muss
dringend korrigiert werden.
22. Der Bericht geht auf das Thema Menschenhandel nur völlig unzureichend ein. In den Industriestaaten,
einschließlich der EU, leben insgesamt 1,5 Millionen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter. 75 Prozent
der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sind laut UNDOC Mädchen und Frauen, die meisten von ihnen
stammen aus Asien. Menschenhandel wird in der Mehrzahl der Fälle zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
durchgeführt, wobei Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung eine immer größere Rolle spielt. In 6
Prozent der Fälle geht es um Organhandel. Diese extremen Menschenrechtsverletzungen müssen im nächsten
Menschenrechtsbericht der Bundesregierung adäquat berücksichtigt werden.
23. Kritisch ist zu sehen, dass im Menschenrechtsbericht eine Beschreibung der Menschenrechtsverletzungen
in den Justizsystem völlig fehlt. Während im Menschenrechtsbericht die Auswirkungen von Folter und anderer
grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe in Ländern außerhalb der EU sehr
deutlich kritisiert werden, fehlt eine klare Positionierung zu Problemen im Justizsystem vieler Länder der EU.
Der Bundestag erwartet, dass in den nächsten Menschenrechtsbericht ein eigenes Kapital zur Situation in den
Gefängnissen und geschlossenen Einrichtungen in den Mitgliedstaaten der EU aufgenommen wird und hier
die Ergebnisse der Nationalen Stellen zur Verhütung von Folter aufgegriffen und berücksichtigt werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich im Rat der Europäischen Union dafür ein-
zusetzen, dass im EU-Jahresbericht 2014 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt
a. jeweils eigene Kapitel zur Menschenrechtslage in den verschiedenen Ländern der Europäischen Union auf-
genommen werden, die detailliert auf die Situation in den jeweiligen Ländern eingehen;
b. ein eigenes Kapitel zu durch die Austeritätspolitik und die die Folgen der Krisenpolitik von IWF, EU-Kom-
mission und den nationalen Regierungen im Rahmen der Wirtschafts- und Finanzkrise verursachte Menschen-
rechtsverletzungen und aufgenommen wird;

Drucksache 18/2866 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
c. die Themenbereiche Rassismus und strukturelle Benachteiligung von Migrantinnen und Migranten sowie
deren Ursachen in den Bereichen wirtschaftliche und soziale Integration, politische Partizipation und gesell-
schaftliche Teilhabe detailliert herausgearbeitet und Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung dieser strukturel-
len Benachteiligung aufgezeigt werden;
d. die humanitäre und menschenrechtliche Lage von Asylsuchenden, Flüchtlingen, insbesondere ehemaligen
Kindersoldaten und Menschen ohne Papiere, in den Ländern der EU dargestellt und Maßnahmen zur Abschaf-
fung der menschenrechtsverletzenden Praktiken benannt werden, mit denen die Situation der Betroffenen deut-
lich verbessert werden kann;
e. die unterschiedlichen Formen und Auswirkungen von Armut auf besonders betroffene gesellschaftliche
Gruppen und Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung dieser Armut als Teil des Menschenrechtsberichts auf-
genommen werden;
f. das Verhältnis von Armut und Behinderung analysiert wird; die Fortschritte bei der Inklusion und der Schaf-
fung von Barrierefreiheit dargestellt werden; die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der internatio-
nalen Zusammenarbeit und in Entwicklungsprogrammen angemessen analysiert und die Benachteiligung in
den Ländern der EU aufgezeigt und konkrete Forderungen zur Veränderung dieser Situation aufgenommen
werden;
g. in einem eigenen Unterkapitel auf die Ursachen von Sklaven- und Menschenhandel, die Profiteure in
Deutschland und Europa eingegangen wird, die Hintergründe und regionale Schwerpunktregionen wie z. B.
der Organ- und Menschenhandel im Sinai aufgezeigt und konkrete Handlungsmöglichkeiten zur effektiven Be-
kämpfung des Menschenhandels vorgeschlagen werden;
h. „Menschenrechte in der europäischen Handels- und Wirtschaftspolitik“ in einem eigenen Kapitel analysiert
werden, wobei die Rolle von international tätigen Unternehmen bei Menschenrechtsverletzungen besondere
Beachtung finden muss; die extraterritorialen Staatenpflichten der europäischen Länder bezüglich ihrer Un-
ternehmen ebenso wie die Umsetzung von Transparenz und Offenlegung in den Zulieferketten der Unternehmen
dargestellt werden;
i. die Lage von Flüchtlingen an den EU-Außengrenzen, die Situation in den Abschiebelagern innerhalb der EU
und die Rolle von FRONTEX untersucht und dabei Maßnahmen zur Beendigung der Verletzung von Menschen-
rechten von Migrantinnen und Migranten sowie Asylsuchenden in Folge der Dublin-II-Verordnung aufgezeigt
werden; die Situation der ankommenden Flüchtlinge an den Außengrenzen der EU von Spanien und Griechen-
land dabei besonders analysiert wird;
j. im Kapitel „Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“
a. auch die Aspekte rassistisch motivierter Islamophobie und des Antiziganismus näher behandelt werden;
b. die Situation der Roma in den europäischen Staaten eingehend untersucht und eine Bewertung der Maßnah-
men im Rahmen der nationalen Strategie zur Integration der Roma unter Berücksichtigung des Europaratsdo-
kumentes 12950 (2012) des Ausschusses für Wanderbewegungen, Flüchtlinge und Vertriebene vorgenommen
werden;
c. konkrete Maßnahmen für eine Verbesserung der sozialen Situation der Roma vorgeschlagen werden;
k. ein eigenes Kapitel zu den Auswirkungen auf die Menschenrechte durch Freihandelsabkommen und Part-
nerschaftsabkommen in den Menschenrechtsbericht aufgenommen wird;
l. ein Kapitel zur zunehmenden Repression und Behinderung kritischer Bewegungen und Demonstrierender
durch Polizei und Justiz aufgenommen und die diesbezügliche Situation in den Staaten der EU analysiert wird
und konkrete Veränderungen vorgeschlagen werden.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in getrennter Abstimmung über Ziffer I. und
Ziffer II. des Entschließungsantrags der Fraktion DIE LINKE. auf Ausschussdrucksache 18(17)47 abgestimmt
und diesen abgelehnt:
Ziffer I. wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.
Ziffer II. wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. sei
im Forderungsteil zu Ziffer II. durchaus berechtigt. Allerdings sei der Antrag der Fraktion DIE LINKE. unter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/2866
Ziffer I. mit einem programmatischen Vorspann versehen, der deren Parteiprogram im Wandel der Zeiten ab-
bilde. Dem könne man nicht zustimmen.

Berlin, den 8. Oktober 2014

Erika Steinbach
Berichterstatterin

Frank Schwabe
Berichterstatter

Annette Groth
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

9431/13 db/hm//HBA/mh 1
DE

RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION

Brüssel, den 13. Mai 2013
(OR. en)
9431/13
COHOM 82
PESC 505
COSDP 419
FREMP 54
INF 80
JAI 362
RELEX 387
ÜBERMITTLUNGSVERMERK
des Generalsekretariats des Rates
für die Delegationen
Betr.: EU-Jahresbericht 2012 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt

(Themenspezifische Berichte)
Die Delegationen erhalten in der Anlage den Bericht mit dem Titel "EU-Jahresbericht 2012 über

Menschenrechte und Demokratie in der Welt (Themenspezifische Berichte)".
________________________

9431/13 db/hm//HBA/mh 2
ANLAGE DE

ANLAGE
EU-JAHREBERICHT 2012 ÜBER MENSCHENRECHTE

UND DEMOKRATIE IN DER WELT
9431/13 db/hm//HBA/mh 3
ANLAGE DE

INHALT

Inhalt ................................................................................................................................................... 3
Vorwort der Hohen Vertreterin ....................................................................................................... 5
Einleitung............................................................................................................................................ 7
Ein Strategischer Rahmen der EU für Menschenrechte und Demokratie ................................... 9

Überblick .................................................................................................................................... 9
1 Einbeziehung der Menschenrechte in alle Folgenabschätzungen................................... 25
2 Echte Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft – auch auf lokaler Ebene......................... 32
3 Regelmäßige Bewertung der Umsetzung........................................................................ 36

II Förderung der Universalität der Menschenrechte .............................................................. 38
4 Universelle Achtung der Menschenrechte ...................................................................... 38
5 Menschenrechts- und Demokratiekultur im auswärtigen Handeln der EU .................... 40

III Verfolgung kohärenter Politikziele auf interner und auf internationaler Ebene............. 42
6 Wirksame Unterstützung der Demokratie....................................................................... 42
7 Eine ständige Kapazität für Menschenrechtsfragen und Demokratie im Rat der EU..... 51
8 Erzielung einer größeren Politikkohärenz....................................................................... 53
9 Achtung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte...................................... 53

IV Menschenrechte in allen Bereichen und Instrumenten der EU-Aussenpolitik ................ 56
10 Streben nach einem rechtebasierten Ansatz in der Entwicklungszusammenarbeit ........ 56
11 Ausgestaltung des Handels in einer den Menschenrechten förderlichen Weise............. 58
12 Einbeziehung der Menschenrechte in Konfliktprävention und Krisenmanagement....... 60
13 Verankerung der Menschenrechte in Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung........... 64
14 Gewährleistung einer auf die Menschenrechte gestützten externen Dimension der

Arbeit im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR) ............................ 67
15 Gewährleistung einer Förderung der Menschenrechte in der externen Dimension

der Beschäftigungs- und Sozialpolitik ............................................................................ 68
V Umsetzung der Prioritäten der EU auf dem Gebiet der Menschenrechte ........................ 71

16 Abschaffung der Todesstrafe .......................................................................................... 71
17 Abschaffung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder

erniedrigender Behandlung oder Strafe .......................................................................... 74
18 Wirksame Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern ........................................... 77
19 Förderung und Schutz der Rechte des Kindes ................................................................ 81

Kinder .................................................................................................................... 81
Kinder in bewaffneten Konflikten......................................................................... 83
Kinderarbeit ........................................................................................................... 84

20 Schutz der Rechte von Frauen und Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt ............ 85
21 Einhaltung des humanitären Völkerrechts ...................................................................... 89
22 Ausübung der Menschenrechte durch Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender-

Personen und Intersexuelle ............................................................................................. 89
23 Religions- und Weltanschauungsfreiheit ........................................................................ 92
24 Meinungsfreiheit online und offline................................................................................ 96
24a Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ...................................................................... 99
25 Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte ................. 101
26 Verwaltung und Justiz................................................................................................... 108
27 Reaktion auf Verstöße: Gewährleistung der Ahndung ................................................. 109
28 Förderung der Wahrung der Rechte der Angehörigen von Minderheiten .................... 112
28a Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Nichtdiskriminierung und Achtung der Vielfalt.... 114
29. Wirksamere Politik in Bezug auf indigene Völker ....................................................... 117
30 Menschenrechte für Personen mit Behinderungen ....................................................... 120

Einhaltung des humanitären Völkerrechts ................................................................................. 122
9431/13 db/hm//HBA/mh 4
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VI Bilaterale Zusammenarbeit mit Partnern.......................................................................... 129
Die EU wird die Menschenrechte in den Mittelpunkt ihrer Beziehungen zu sämtlichen
Drittländern einschließlich ihrer strategischen Partner stellen. .............................................. 129
31 Einfluss vor Ort durch maßgeschneiderte Herangehensweisen .................................... 130
32 Einfluss durch Dialog.................................................................................................... 131
33 Wirksame Nutzung und Zusammenspiel der Instrumente der EU-Außenpolitik ......... 133

VII Zusammenarbeit in multilateralen Institutionen .............................................................. 134
34. Förderung eines effektiven Multilateralismus – 35. Effektive Lastenteilung im

Rahmen der VN ............................................................................................................ 134
67. Tagung der VN-Generalversammlung.................................................................... 134
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen .................................................................. 137

36 Verbesserte regionale Menschenrechtsmechanismen ................................................... 139
Europarat ....................................................................................................................... 141
OSZE............................................................................................................................. 142

Beitrag des Europäischen Parlaments (EP) zum EU-Jahrebericht 2012 über
Menschenrechte und Demokratie in der Welt ................................................................... 145

Annex I - High-level meeting on the rule of law at the national and international levels –
EU pledges ............................................................................................................................. 174

Annex II – Table of abbreviations ................................................................................................ 186

9431/13 db/hm//HBA/mh 5
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VORWORT DER HOHEN VERTRETERIN

Die Veröffentlichung des EU-Jahresberichts 2012 über Menschenrechte und Demokratie in der

Welt erfüllt uns mit großer Freude. Dieser Bericht gibt einen Überblick über unsere Arbeit im

Bereich Menschenrechte im gesamten Spektrum der Außenbeziehungen der EU und stellt unsere

wichtigsten Ergebnisse heraus. Er dient überdies als Richtschnur für unsere künftige Arbeit und

zeigt Bereiche auf, in denen dringend Fortschritte erzielt werden müssen.

Die Menschenrechte sind der rote Faden, der sich durch unser gesamtes auswärtiges Handeln zieht.

Die Verpflichtung, diese Werte innerhalb unserer Union und auch weltweit zu schützen ist ein

Grundpfeiler der EU. Wohin mich meine Reisen auch führen, die Menschenrechte sind immer ein

Teil der Besprechungen – sei es im Rahmen offizieller Kontakte mit Regierungen oder bei Gesprä-

chen mit der Zivilgesellschaft und NRO.

2012 war ein entscheidendes Jahr für die Menschenrechte in den Außenbeziehungen der EU. Die

Union hat am 25. Juni 2012 den Strategischen Rahmen für Menschenrechte und Demokratie ange-

nommen, in dem erstmals Grundsätze und Ziele als Richtschnur für die Förderung der Menschen-

rechte in der ganzen Welt zusammengefasst sind.

Der Strategische Rahmen für Menschenrechte und Demokratie ist mit einem Aktionsplan verknüpft,

damit unsere guten Absichten in greifbare Ergebnisse münden. Dieses Konzept hat bereits zu

großen Fortschritten geführt. Mit der Festlegung der Todesstrafe als vorrangiges Thema und durch

die fortwährende Lobbyarbeit der EU haben wir beispielsweise die Annahme einer Resolution der

Generalversammlung der Vereinten Nationen für ein weltweites Moratorium erreicht.

Die EU hat im letzten Jahr im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Men-

schenrechte Hunderte von Projekten zur Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft,

die sich der Förderung der Demokratie verschrieben haben, finanziert. Wir haben überdies den

Europäischen Fonds für Demokratie ins Leben gerufen, um kleine NRO flexibel und rasch unter-

stützen zu können. Dadurch sind mehr Menschen in der Lage, wirksam auf die Wahrung der Grund-

rechte und der Grundfreiheiten weltweit hinzuwirken.
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Wir aktualisieren und verbessern unser Wirken zur Förderung der Demokratie kontinuierlich, damit

wir greifbarere Ergebnisse erzielen. Ein systematischeres Vorgehen im Anschluss an Wahlbeob-

achtungsmissionen hilft uns sicherzustellen, dass unsere Empfehlungen zu echten Reformen führen.

Die weltweiten Fortschritte in vielen Ländern im letzten Jahr beflügeln die Menschen in der ganzen

Welt, für ihre Rechte einzustehen und den Kampf fortzusetzen. Es freut mich sehr, dass die EU sie

unterstützen konnte.

Wir dürfen uns jedoch nicht auf unseren Lorbeeren ausruhen. Täglich führen uns Nachrichten und

Bilder von großem Leid vor Augen, dass weiter dringender Handlungsbedarf besteht. Der Aktions-

plan wird uns helfen, für stetige Fortschritte zu sorgen.

Als Zeichen des dauerhaften Engagements der EU habe ich letztes Jahr Stavros Lambridinis zum

Sonderbeauftragten für Menschenrechte ernannt. Er hat unermüdlich die Botschaft der EU in die

Welt getragen, zu Fortschritten angetrieben und denjenigen, die sich für Menschenrechte einsetzen,

weltweit mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Zudem konnten wir glücklicherweise zur Unterstüt-

zung unserer Arbeit auf das Wissen und die Landeskenntnisse der NRO, der Organisationen der

Zivilgesellschaft sowie engagierter Einzelpersonen zurückgreifen. Bei den Menschenrechten geht es

um die Freiheiten des Einzelnen und auf diese Einzelnen kommt es letztendlich an.

Die Union hat 2012 den Friedensnobelpreis für ihren Einsatz für Frieden, Aussöhnung, Demokratie

und Menschenrechte in Europa erhalten. Diese Anerkennung ist für uns alle eine große Ehre. Ich

bin der Auffassung, dass uns dies Ansporn sein sollte, unsere Anstrengungen zu intensivieren und

hilfsbedürftigen Völkern weltweit zu helfen.

Auf der Grundlage des Jahresberichts können wir uns dieser Verantwortung stellen. Er ermöglicht

uns, die Fortschritte klar, einfach und systematisch zu erfassen und aufzuzeigen, wo weitere Fort-

schritte am dringendsten erforderlich sind. Er ist uns Ansporn, unsere wichtige Arbeit fortzusetzen

und darauf hinzuwirken, dass Menschenrechte, Grundfreiheiten und Demokratie nicht nur ein Pri-

vileg für wenige, sondern – unabhängig vom Geburtsort – für alle Wirklichkeit werden.
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EINLEITUNG

Die grundsätzliche Stärke der Menschenrecht liegt in ihrer Universalität – eine Grundwahrheit, die

sich durch diesen neuesten EU-Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt

zieht.

Die Menschenrechte sind das, was uns alle miteinander verbindet und auf die gleiche Ebene stellt.

Sie erinnern uns daran, dass der Kampf eines einzelnen weit entfernt lebenden Menschen auch

unser eigener Kampf ist. Die Menschenrechtsbewegung liefert uns den rechtlichen Unterbau und

die Sprache, mit denen wir den Kampf für jeden Einzelnen führen können. Es ist eine Sprache, die

es uns erlaubt, den Mächtigen in einer Art und Weise die Wahrheit zu sagen, die bei allen Men-

schen auf Resonanz stößt, so dass sich Menschen – Männer wie Frauen – aller Glaubensrichtungen

über Parteien- und Ländergrenzen hinweg dieser Sache anschließen können.

Der eigentliche Kampf um die Rechte wird nicht zwischen verschiedenen Kulturen ausgetragen. In

jeder Gesellschaft stehen die Menschenrechte für "das universelle Interesse der Machtlosen" gegen-

über dem "Relativismus der Mächtigen": das Interesse einer misshandelten Ehefrau gegenüber der

Berufung ihres sie misshandelnden Ehemannes auf "traditionelle Familienwerte"; das Interesse

eines verfolgten Aktivisten gegenüber der Berufung eines repressiven Staats auf "besondere Sicher-

heitsinteressen". Vielleicht wird deshalb die Universalität der Menschenrechte so selten von den

Opfern von Menschenrechtsverletzungen und so häufig von denjenigen, die für diese Menschen-

rechtsverletzungen verantwortlich sind, in Frage gestellt.

In Europa wurde diese Debatte vor über 60 Jahren angestoßen durch die traumatische Erfahrung

von zwei Weltkriegen innerhalb einer Generation und den schlimmsten Genozid der Welt, dies hat

die Menschen aufgerüttelt. Europa – und die internationale Gemeinschaft – gelobten, dass "nie wie-

der" ein Teil der Welt ähnliche Gräueltaten erleben müssen sollte.
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Heute gilt in Europa, dass die Universalität der Menschenrechte im eigenen Haus beginnt; deshalb

werden die Herausforderungen im Bereich Menschenrechte in Europa aufmerksam überwacht und

Europa ist bereit, sie durch ein breites Spektrum von Mechanismen zu bewältigen, wobei für Selbst-

gefälligkeit kein Platz ist. Dies rückt die Erkenntnis in den Vordergrund, dass die Verpflichtung der

EU, die Menschenrechte zu fördern und zu schützen, über ihre Grenzen hinweg reicht und deshalb

im gesamten Spektrum der außenpolitischen Instrumente und Maßnahmen zum Tragen kommen

muss.

Zur Verwirklichung dieses Ziels werden die Organe der EU im Rahmen des neuen Strategischen

Rahmens für Menschenrechte und Demokratie und des entsprechenden Aktionsplans zu noch enge-

rer Zusammenarbeit angehalten, um so die größtmögliche Kohärenz und Konsequenz unserer Poli-

tik zu erreichen. Wir verpflichten uns, alle unsere außenpolitischen Instrumente zu nutzen und ihre

Auswirkungen abzuschätzen, um die Menschenrechte im größtmöglichen Maße zu fördern und zu

schützen. Gemeinsam mit unseren bilateralen Partnern in der ganzen Welt versprechen wir, danach

zu streben, Menschenrechte und Demokratie in den Mittelpunkt unserer Interaktionen zu stellen.

Wir tun dies nicht nur, indem wir "mit dem Finger auf andere zeigen" – was wir bei schweren Men-

schenrechtsverletzungen allerdings müssen – sondern "reichen anderen die Hand", um sie bei der

Umsetzung von Menschenrechtsverpflichtungen konkret zu unterstützen und zu beraten. Wir ver-

pflichten uns überdies, in allen regionalen und multilateralen Organisationen, die mit der Förderung

und dem Schutz der Menschenrechte betraut sind, ein aktiver konstruktiver Partner zu sein. Und uns

ist bewusst, dass im Mittelpunkt unserer Menschenrechtspolitik – auf nationaler, europäischer und

multilateraler Ebene – eine lebendige Zivilgesellschaft steht, der die unverzichtbare Aufgabe eines

Gegengewichts zu den öffentlichen Behörden zukommt, die Menschen über ihre Rechte und deren

Einforderung aufklärt und deren Spielraum, in dem sie ohne Angst, Verdächtigung und Verfolgung

agieren kann, zu schützen ist.

Dieser Jahresbericht enthält einen Überblick über die Außenpolitik der EU auf dem weiten Feld der

Menschenrechte im Jahr 2012. Was noch wichtiger ist, er dient uns als Richtschnur für die Arbeit in

den kommenden Jahren. Er soll uns aufzeigen, was zu schützen, was zu verbessern und was zu

ändern ist, damit wir einen Beitrag dazu leisten, dass die Achtung der Menschenrechte weltweit

Realität wird.
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EIN STRATEGISCHER RAHMEN DER EU FÜR MENSCHENRECHTE UND DEMOKRATIE

Überblick

Die EU hat am 25. Juni 2012 erstmals einen Strategischen Rahmen und einen Aktionsplan für Men-

schenrechte und Demokratie angenommen. In diesen Dokumenten wird die Vision der EU für ihre

globale Menschenrechtspolitik in den kommenden Jahren dargelegt und eine ausführliche Liste der

Aktionen aufgestellt, die die EU zur Verwirklichung dieser Ziele durchführen wird. Von besonderer

Bedeutung ist die Annahme des Strategischen Rahmens und des Aktionsplans im Hinblick auf die

Partner in der Welt– Regierungen wie auch NRO– , da in diesen Dokumenten die Standards, zu

deren Förderung die EU entschlossen ist, eindeutig festgelegt sind.

In dem Strategischen Rahmen wird die Entschlossenheit der EU bekräftigt, dafür Sorge zu tragen,

dass die Menschenrechte - sei es in ihrer zivilen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder kultu-

rellen Dimension - allen Menschen zuteil werden, indem sie ihr volles Gewicht in die Waagschale

wirft, um die Verfechter von Freiheit, Demokratie und Menschenrechten weltweit zu unterstützen.

Im Strategischen Rahmen wird das Bestreben der EU hervorgehoben, die Menschenrechte in allen

Bereichen ihres auswärtigen Handelns ohne Ausnahme zu fördern, insbesondere in den Bereichen

Handel, Investitionen, Technologie, Internet und andere Medien der elektronischen Telekommuni-

kation, Energie, Umwelt, soziale Verantwortung der Unternehmen und Entwicklungspolitik sowie

in der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, im Rahmen der externen Dimension der

Beschäftigungs- und Sozialpolitik wie auch des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts,

einschließlich Terrorismusbekämpfung.

Im Strategischen Rahmen werden die wichtigsten Prioritäten, Ziele und Methoden der EU umrissen,

die alle mit dem Ziel konzipiert wurden, die Wirksamkeit und die Kohärenz der Menschenrechts-

politik der EU in den nächsten zehn Jahren zu verbessern. Überdies wird hervorgehoben, wie wich-

tig die Zusammenarbeit bei der Förderung der Menschenrechte ist, an der die Mitgliedstaaten, das

Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Rat beteiligt werden müssen. Ferner

wird hervorgehoben, welche Bedeutung die EU dem Dialog mit einer dynamischen und unabhängi-

gen Zivilgesellschaft sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU beimisst.
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Der Strategische Rahmen wird durch einen Aktionsplan mit 97 Aktionen ergänzt, die die EU bis

zum 31. Dezember 2014 umsetzen wird. Diese Aktionen erfassen alle Aspekte der Menschenrechte

- von der Abschaffung der Folter über die Bekämpfung von Zwangsehen bis zur Verteidigung der

Meinungsfreiheit. Neben der Fortsetzung der bereits seit Jahren laufenden Projekte, darunter die

Bekämpfung der Todesstrafe und die Kampagne zur Abschaffung der Folter, sind im Rahmen des

Aktionsplans EU-Initiativen in neuen Bereichen geplant; so sollen die Förderung der Menschen-

rechte in der Entwicklungszusammenarbeit, die Förderung der Meinungsfreiheit im Internet und die

Vermeidung der Staatenlosigkeit stärker in den Mittelpunkt gestellt werden.

Der Aktionsplan sieht vor, dass die EU im Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in

der Welt über ihre Fortschritte bei der Umsetzung seiner Bestimmungen Bericht erstattet1. Dem-

entsprechend wurde der Aufbau des vorliegenden Berichts an die Struktur des Aktionsplans ange-

glichen; jeder Abschnitt von Teil A des Berichts über den Strategischen Rahmen und Aktionsplan

umfasst eine Zusammenfassung der bisherigen Umsetzung des entsprechenden Teils des Aktions-

plans. Neun Aktionen des Aktionsplans waren bis Ende 2012 umzusetzen2. Bei der Erfüllung nahe-

zu all dieser Ziele wurden erhebliche Fortschritte erzielt (weitere Informationen zu Aktion 3 siehe

unten).
1 Aktion 3: Berichterstattung über den Erfolg der EU bei der Erfüllung der Ziele ihrer Menschenrechts-

strategie im Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt.
2 Aktionen 6a, 6d, 7, 14a, 16a, 18c, 23a, 25b und 30b.
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Der Rat hat am 25. Juni 2012 außerdem das Mandat des EU-Sonderbeauftragten (EUSR) für

Menschenrechte angenommen. Stavros Lambrinidis, früherer Außenminister Griechenlands und

Vizepräsident des Europäischen Parlaments, hat seine Tätigkeit im September 2012 aufgenommen.

Die Aufgabe des EUSR für Menschenrechte (des ersten EUSR mit einem thematischen Mandat seit

Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon) besteht darin, die Kohärenz, Wirksamkeit und Sichtbarkeit

der EU-Menschenrechtspolitik zu gewährleisten. Intern wird er im Interesse der politischen Kohä-

renz zur Umsetzung des Strategierahmens und des Aktionsplans für Menschenrechte sowie anderer

Instrumente wie den EU-Leitlinien zu den Menschenrechten beitragen. Der EUSR wird den Men-

schenrechtsdialog mit den Regierungen von Drittstaaten, internationalen und regionalen Organisa-

tionen sowie der Zivilgesellschaft intensivieren, um die Wirksamkeit und Sichtbarkeit der Men-

schenrechtspolitik der EU zu verbessern. In den letzten vier Monaten des Jahres 2012 hat Stavros

Lambrinidis die EU bei einer Reihe von wichtigen internationalen Menschenrechtskonferenzen

vertreten, unter anderem bei der OSZE-Jahreskonferenz über die Umsetzung der menschlichen

Dimension im September, bei der 67. Tagung des Dritten Ausschusses der VN-Generalversamm-

lung sowie bei dem VN-Forum für Wirtschaft und Menschenrechte im Dezember 2012. Der Son-

derbeauftragte ist mit den Leitern einer Reihe multilateraler und regionaler Organisationen (VN,

Europarat, OSZE, LAS, OIC, AU) und seinen Amtskollegen in diesen Organisationen zusammen-

getroffen, um sich für eine engere Zusammenarbeit und die Menschenrechtsziele der EU einzuset-

zen. Zudem leitete er die EU-Delegation zum 3. Menschenrechtsdialog EU-Mexiko im Oktober und

zum 9. Menschenrechtsdialog Afrikanische Union-EU. Stavros Lambrinidis stattete einer Reihe von

Ländern einen offiziellen Besuch ab, so besuchte er die Russische Föderation, wo er das EU-Russ-

land-Forum für Zivilgesellschaft im Oktober in St. Petersburg eröffnete; ferner übernahm er eine

führende Rolle beim ersten Treffen der Task Force EU-Ägypten am 14. November 2012. Überdies

pflegte er ausgedehnte Kontakte mit lokalen und internationalen NRO sowie mit Menschenrechts-

verteidigern in Brüssel und der ganzen Welt.
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2011 haben die EU-Delegationen in enger Zusammenarbeit mit den Vertretungen der EU-Mitglied-

staaten weltweit mit der Ausarbeitung von landesspezifischen Menschenrechtsstrategien begon-

nen. Der Rat hat 2012 48 dieser Strategien gebilligt und weitere 90 Strategien stehen kurz vor der

Annahme. Diese Strategien umfassen eine Analyse der Menschenrechtslage in dem betreffenden

Land und legen bestimmte Themen als Prioritäten für das Handeln der EU fest. Die Strategien wur-

den in Abstimmung mit der Zivilgesellschaft erarbeitet und stellen einen Orientierungsrahmen

sowohl für das politische Handeln der EU als auch für ihre Finanzhilfe an Drittstaaten dar. Die

Aufstellung von Menschenrechtsstrategien für alle Länder stellt somit einen großen Schritt zur

Verwirklichung des Ziels dar, dafür zu sorgen, dass die Menschenrechte praktisch und gezielt in

den Mittelpunkt der auswärtigen Beziehungen der EU gestellt werden. Die Umsetzung der Strate-

gien hat bereits begonnen und die ersten Umsetzungsberichte werden Anfang 2013 erwartet.

In Einklang mit der Annahme des Strategischen Rahmens hat die EU eine Reihe von Maßnahmen

ergriffen, um ihre Arbeitsmethoden im Bereich Menschenrechte effizienter und systematischer

zu gestalten. Alle 140 EU-Delegationen und -Büros sowie die 15 GSVP-Missionen und -Operatio-

nen verfügen nunmehr über Anlaufstellen für Menschenrechte und Demokratie vor Ort. Zudem

wurden in 101 Land Verbindungsbeamte für Menschenrechtsverteidiger benannt. Die Ratsgruppe

"Menschenrechte" (COHOM) hat die Häufigkeit ihrer Sitzungen erhöht. Die interdirektionale

Gruppe "Menschenrechte" der Kommission, der Vertreter des EAD und der Dienststellen der

Kommission angehören, ist mehrmals zur Überwachung der Durchführung des Aktionsplans

zusammengetreten. Im April 2012 haben das Europäische Parlament und der EAD eine hochrangige

Kontaktgruppe "Menschenrechte" als Forum für den regelmäßigen Austausch über Menschen-

rechtsfragen zwischen EP-Abgeordneten und höheren EAD-Beamten ins Leben gerufen.
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Betrachtet man die Ereignisse in der übrigen Welt, so bestand ein besonders besorgniserregender

Trend 2012 darin, dass in vielen Drittländern der Spielraum für die Zivilgesellschaft weiter einge-

schränkt wurde, was häufig der entschlossenen Absicht geschuldet war, die Ausbreitung von

Revolutionen nach dem Vorbild des Arabischen Frühlings zu verhindern, sowie der Wahrnehmung

der wachsenden Macht des Internets, repressive Regime herauszufordern. Organisationen der Zivil-

gesellschaft waren immer häufiger mit strengen Beschränkungen der Meinungs- und Versamm-

lungsfreiheit konfrontiert, wie z.B. äußerst aufwendigen Registrierungs- und Berichterstattungsauf-

lagen, sehr strengen Vorschriften für die Kontrolle ausländischer Finanzmittel, Verboten für NRO,

sich an politischen Aktivitäten zu beteiligen oder Kontakte zu Ausländern zu unterhalten, aggressi-

ver Anwendung von Verleumdungsgesetzen gegen NRO oder dem vollständigen Verbot der Arbeit

von NRO äußerte. Die EU ist über den Trend zutiefst besorgt. Sie hat in einer beträchtlichen Anzahl

von Einzelfällen, in denen Aktivisten der Zivilgesellschaft oder Menschenrechtsverteidiger einge-

schüchtert oder bestraft wurden, entweder über vertrauliche diplomatische Kanäle oder durch

öffentliche Erklärungen interveniert. Die EU setzte sich weiterhin weltweit für die Herausbildung

einer aktiven und unabhängigen Zivilgesellschaft ein, insbesondere über das Europäische Instru-

ment für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR), mit dem 2012 Menschenrechtsverteidiger

und Aktivisten der Zivilgesellschaft in mehr als 100 Ländern finanziell unterstützt wurden. Die

Kommission hat im Oktober 2012 eine Mitteilung mit dem Titel "Die Wurzeln der Demokratie und

der nachhaltigen Entwicklung: Europas Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Bereich der

Außenbeziehungen"1 angenommen, in der sich die EU verpflichtet, zivilgesellschaftlichen Organisa-

tionen in Partnerländern stärker zu unterstützen, damit sie ihrer Rolle in Bezug auf soziale Dienst-

leistungen, Transparenz, verantwortungsvolle Staatsführung und Interessensvertretung voll und

ganz gerecht werden und einen Beitrag zur Politikgestaltung leisten können. Die stärkere Unterstüt-

zung der Zivilgesellschaft ist auch ein Schlüsselelement der neuen Nachbarschaftspolitik der EU.

Daher hat die EU die Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft eingerichtet, über die 2012 und

2013 insgesamt 22 Millionen Euro zur Unterstützung der Zivilgesellschaft in der südlichen Nach-

barschaft bereitgestellt werden.
1 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2012:0492:FIN:DE:PDF
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Im Oktober wurde überdies der Europäische Fonds für Demokratie eingerichtet. Er wurde als

autonome privatrechtliche Stiftung gegründet und soll Aktivisten von Demokratiebewegungen in

ihrem Kampf für den Übergang zur Demokratie in der europäischen Nachbarschaft und darüber

hinaus unterstützen. Dieser Fonds ist kein Instrument der EU, er wird vielmehr bestehende Instru-

mente der EU einschließlich des EIDHR ergänzen, indem er Akteuren wie nicht registrierten NRO

und neu entstehenden Demokratiebewegungen, die gegenwärtig nur einschränkten Zugang zu EU-

Unterstützung haben, rasche und flexible Hilfe leistet.

Nach dem bedeutsamen Durchbruch für Demokratie und Menschenrechte in der südlichen Nach-

barschaft im Jahr 2011 wurden 2012 in mehreren Ländern Wahlen nach demokratischen Standards

abgehalten, Hindernisse für die Konsolidierung des demokratischen Übergangs blieben allerdings

noch bestehen. Wiederholte Massendemonstrationen, die oft von brutalem Vorgehen der Polizei

begleitet wurden, verdeutlichen die anhaltende Enttäuschung der Bürger angesichts der nach wie

vor unvollständigen Verwirklichung der bürgerlichen und zivilen Rechte und des geringen Zugangs

zu wirtschaftlichen und sozialen Rechten, der sich in hohen Arbeitslosen- und Armutszahlen wider-

spiegelt. Zur Stärkung der Partnerschaft zwischen der EU sowie den Ländern und Gesellschaften

der südlichen Nachbarschaft hat die EU 2011 den Grundsatz "mehr für mehr" angenommen, der

besagt, dass Partnerländer, die sich für den Aufbau einer vertieften und tragfähigen Demokratie

engagieren, stärker unterstützt werden. Die EU hat diesen Grundsatz 2012 durch die Einrichtung

des Programms zur Förderung von Partnerschaft, Reformen und breitenwirksamem Wachstum mit

einer Mittelausstattung von 390 Millionen Euro für 2011-2012 in die Tat umgesetzt. Die EU und

der Europarat haben zudem ein gemeinsames Programm zur Stärkung demokratischer Reformen in

den südlichen Nachbarländern aufgelegt, das es den südlichen Nachbarländern ermöglichen wird,

auf den Sachverstand des Europarats im Bereich des Schutzes von Menschenrechten und Demokra-

tie zurückzugreifen. Mit Tunesien, Jordanien und Ägypten wurden hochrangige EU Task Forces

eingerichtet, um den Übergang zur Demokratie politisch zu unterstützen und engere Kontakte mit

der Bevölkerung, den Regierungen und den Akteuren im Entwicklungsbereich in diesen Ländern

herzustellen. Die Rechte der Frau stellen in der Region nach wie vor eine Herausforderung dar; die

EU hat deshalb ein regionales Programm mit einer Mittelausstattung von 7 Millionen Euro für das

politische und wirtschaftliche Empowerment von Frauen eingerichtet, das von UN Women umge-

setzt wird.
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Der Grundsatz "mehr für mehr" wurde auch in der östlichen Nachbarschaft angewendet, so wurde

im Juni das Programm der Östlichen Partnerschaft für Integration und Zusammenarbeit eingerichtet,

in dessen Rahmen mehr finanzielle Unterstützung für Länder bereitgestellt wird, die Maßnahmen

zum Aufbau einer vertieften und tragfähigen Demokratie ergreifen.

Die EU hat Schritte unternommen, um zu versuchen, bei bewaffneten Konflikten den Schutz der

Menschenrechte zu gewährleisten und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu verhindern.

Zwei herausragende Beispiele waren Syrien und Mali. Die Lage in Syrien hat sich 2012 zu einem

immer gewaltsameren Konflikt zugespitzt, der mit einer humanitären Krise einhergeht, während in

Mali ein Staatsstreich und die Aktivitäten von bewaffneten extremistischen Gruppen zu groben

Menschenrechtsverstößen geführt haben. Als Reaktion auf die weit verbreiteten und systematischen

Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht in Syrien hat die EU die bila-

terale Zusammenarbeit ausgesetzt, Sanktionen verhängt – unter anderem die Aussetzung aller

bestehenden EIB-Operationen –, den Flüchtlingen und den von der Krise betroffenen Menschen in

Syrien umfangreiche humanitäre Hilfe geleistet und sich in den Vereinten Nationen maßgeblich für

die Verurteilung der Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht seitens

des syrischen Regimes eingesetzt. Die EU betonte, dass sie eine internationale Untersuchung der

mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen sowie die Befassung

des Internationalen Strafgerichtshofs unterstützt, falls diese Taten auf nationaler Ebene nicht ord-

nungsgemäß verfolgt werden. In Mali hat sich die EU bemüht, ihre Unterstützung der Zivilgesell-

schaft auszubauen und die Entwicklungshilfe so umzuverteilen, dass Friedensbemühungen unter-

stützt werden. Die EU hat überdies eine Reihe von Erklärungen abgegeben, in denen sie auf die

Bedeutung des ununterbrochenen Zugangs humanitärer Helfer zum gesamten Land und der Wah-

rung der Menschenrechte durch alle Parteien hervorhebt.
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Die EU hat sich weiterhin für die Förderung der Universalität der Menschenrechte eingesetzt und

im Rahmen des Menschenrechtsrates die Einführung von Konzepten in Frage gestellt, die die Wah-

rung der Universalität untergraben. Die EU bestärkt Drittstaaten darin, internationale Menschen-

rechtsverträge, internationale Verträge des humanitären Völkerrechts sowie das Römische Statut

des Internationalen Strafgerichtshofs zu ratifizieren. Auf der hochrangigen VN-Konferenz über

Rechtsstaatlichkeit 2012 haben die EU-Mitgliedstaaten ihr Engagement für die Universalität der

Menschenrechte bekräftigt, indem sie zusagten, den Beitritt zu einer Reihe von wesentlichen Men-

schenrechtsinstrumenten wie dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor

dem Verschwindenlassen und dem Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter zu prüfen

und das Recht auf Individualbeschwerden im Rahmen einer Reihe von VN-Menschenrechtsüber-

einkommen zu akzeptieren. Im Bereich des humanitären Völkerrechts sind nunmehr alle Mitglied-

staaten Vertragsparteien des Ottawa-Übereinkommens über das Verbot von Anti-Personenminen,

nachdem dieses 2012 von zwei Mitgliedstaaten ratifiziert wurde.

Die weltweite Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern war auch 2012 ein zentrales

Thema. Die EU hat 37 öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen sie ihre Unterstützung für ein-

zelne Menschenrechtsverteidiger zum Ausdruck bringt, die Gewaltanwendung, Einschüchterungen

oder Schikanen ausgesetzt waren; zudem hat sie elf vertrauliche Demarchen unternommen. Die EU-

Delegationen haben Menschenrechtsverteidigern praktische Hilfe geleistet, indem sie bei nationalen

Behörden intervenierten, um sich im Falle einer ungerechtfertigten Inhaftierung um deren Freilas-

sung zu bemühen, und indem sie deren Gerichtsverfahren beobachteten. In einigen Ländern wurde

den EU-Beobachtern wiederholt der Zugang zu den Gerichten verweigert. Im Jahr 2012 wurde mit

dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) über 300 gefährdeten

Menschenrechtsverteidigern in über 20 Ländern direkte Hilfe geleistet. Die EU hat sich ferner

regelmäßig bemüht, Menschenrechtsverteidiger sowohl in Brüssel als auch in Drittstaaten zur Lage

in bestimmten Ländern und zur Gestaltung der EU-Menschenrechtspolitik zu konsultieren.

Die EU hat 2012 mit Maßnahmen und Aktionen im Bereich der Menschenrechte auf unterschied-

liche Herausforderungen in Bezug auf zivile und politische Rechte reagiert.
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Die EU hat in einigen Drittstaaten und in multilateralen Foren wiederholt Einschränkungen der

Meinungsfreiheit und des Zugangs zum Internet sowie die Inhaftierung von Bloggern verurteilt.

Im Juni spielte sie eine wichtig Rolle bei der einstimmigen Annahme der ersten Resolution zur

Freiheit der Meinungsäußerung im Internet1 durch den Menschenrechtsrat, die unter der Federfüh-

rung Schwedens eingebracht worden war. Die EU hat Internet-Nutzer, Blogger und Cyber-Aktivis-

ten, die in autoritären Regimen leben, mit ihrer Strategie "No Disconnect" weiter kontinuierlich

dabei unterstützt, willkürliche Restriktionen bezüglich des Internets und anderer elektronischer

Kommunikationstechnologien zu umgehen.

2012 war die Universalität der Menschenrechte auch im Bereich der Freiheit der Religion oder

Weltanschauung bedroht. Die EU war besorgt über zahlreiche Fälle von Intoleranz und Diskrimi-

nierung, sei es in Form physischer Gewalt gegen Mitglieder bestimmter religiöser Gemeinschaften

oder diskriminierender Praktiken bzw. Gesetze. Besonders besorgt war die EU über Versuche, den

Begriff der Religionsdiffamierung zu etablieren, der sowohl die Religions- als auch die Meinungs-

freiheit einschränken würde und einer systematischen Misshandlung von Angehörigen religiöser

Minderheiten den Weg ebnen könnte. Vor diesem Hintergrund hat die EU entweder allein oder in

Partnerschaft mit anderen internationalen Organisationen eine Reihe von Erklärungen abgegeben, in

denen sie unter Hinweis auf die Notwendigkeit, die Menschenrechte im Allgemeinen und die Frei-

heit der Religion oder Weltanschauung im Besonderen zu achten, zu Frieden und Toleranz aufruft

und religiös motivierte Gewalt durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure sowie das Schüren von

religiösem Hass und die Anstachelung zu Gewalt verurteil. Im VN-Menschenrechtsrat hat die EU

eine Resolution über die Freiheit der Religion oder Weltanschauung vorgeschlagen, und sie hat über

diplomatische Kanäle eine Reihe von Ländern zu diesem Thema kontaktiert. In intensiven Ver-

handlungen mit der OIC hat die EU dafür gesorgt, dass weder in ihrer eigenen noch in der entspre-

chenden Resolution der OIC der Begriff der Religionsdiffamierung in irgendeiner Weise gebilligt

wird und somit beide Resolutionen einvernehmlich angenommen wurden. Als Beweis für die

Bedeutung, die sie diesem Thema beimisst, wird die EU Anfang 2013 Leitlinien des Rates zur Frei-

heit der Religion oder Weltanschauung annehmen.
1 A/HRC/20/L.13 The promotion, protection and enjoyment of human rights on the Internet

http://ap.ohchr.org/documents/alldocs.aspx?doc_id=20280
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Die EU hat sich weiterhin aktiv für die Förderung der Rechte der Frau eingesetzt. Sie hat die Um-

setzung ihres Aktionsplans für die Gleichstellung der Geschlechter und die Machtgleichstellung der

Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit weiter vorangetrieben und einen Bericht über die bis-

herigen Fortschritte vorgelegt. Am Rande der VN-Generalversammlung im September hat die EU

zusammen mit zwölf weiteren Gründungsmitgliedern die Partnerschaft für gleichberechtigte Zu-

kunft ins Leben gerufen, die sich für die politische Teilhabe und das wirtschaftliche Empowerment

von Frauen einsetzt. Die EU spielte nach wie vor eine führende Rolle bei der Umsetzung der Reso-

lution 1325 des VN-Sicherheitsrates betreffend Frauen, Frieden und Sicherheit, insbesondere durch

die Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter bei allen GSVP-Missionen und -Opera-

tionen. Überdies hat die EU in mehr als 70 Ländern das Thema Frauen, Frieden und Sicherheit pro-

pagiert und dabei ca. 200 Millionen Euro für die Entwicklung und Umsetzung von nationalen

Aktionsplänen, die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen und die Schulung von Vertre-

tern staatlicher Stellen ausgegeben. 2012 wurde im EAD ein Berater für Gleichstellungsfragen

benannt, um die Koordinierung und die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherzustellen. Gleichstel-

lungsfragen wird nunmehr in 109 länderspezifischen Menschenrechtsstrategien Priorität einge-

räumt.

Die EU tritt überdies für den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung ein. Sie hat außer-

dem das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderun-

gen und das Fakultativprotokoll unterzeichnet und ratifiziert. Sie ist die einzige regionale Organisa-

tion, die dies getan hat. Sie hat neben den Anlaufstellen und unabhängigen Mechanismen ihrer Mit-

gliedstaaten, von denen die meisten bislang sowohl das Übereinkommen als auch das Protokoll rati-

fiziert haben, ihre eigene Anlaufstelle und ihren eigenen unabhängigen Mechanismus zur Umset-

zung dieses Übereinkommens eingerichtet.
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Die EU hat bei ihren Anstrengungen zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund der sexuellen

Orientierung oder Geschlechteridentität hervorgehoben, dass sie dafür sorgen wolle, dass die

gleichen Menschenrechte weltweit für jeden ohne Diskriminierung gelten. Die EU hat einen Maß-

nahmenkatalog angenommen, in dem ihre Prioritäten in diesem Bereich festgelegt sind und der

2013 zu Menschenrechtsleitlinien ausgebaut werden soll. Die EU hat die Rechte von lesbischen,

schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen in verschiedenen Beiträgen in internationalen

Foren sowie im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen gegenüber bestimmten Drittstaaten zur

Sprache gebracht. Ferner hat sie in diesem Bereich engagierten Gruppen der Zivilgesellschaft über

das EIDHR finanziell unterstützt.

Die EU hat in verschiedenen Foren, insbesondere auf zwei großen internationalen Konferenzen

über Menschenrechte und Terrorismus, betont, welche Bedeutung sie der uneingeschränkten Wah-

rung der Menschenrechte bei der Bekämpfung des Terrorismus beimisst. Sie hat eine Liste von

Ländern und Regionen angenommen, mit denen die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des

Menschenhandels ausgebaut werden sollte.

Die EU hat die Umsetzung bestehender Leitlinien des Rates wie der Leitlinien betreffend die

Todesstrafe und Folter, Menschenrechtsverteidiger und Kinderrechte weiter vorangebracht.

Die EU war bemüht, die zunehmende internationale Ächtung der Todesstrafe durch zahlreiche

öffentliche Erklärungen und Interventionen in internationalen Foren zu unterstützen. Die EU hat

umfangreiche Lobbyarbeit für die Resolution 67/176 der Generalversammlung der VN betrieben, in

der die Forderung nach einem Moratorium für die Todesstrafe bekräftigt wird und die mit einer nie

dagewesenen Zahl von Ja-Stimmen angenommen wurde. Diese Resolution war entscheidend für die

Verstärkung des weltweiten Trends zur Abschaffung der Todesstrafe. Die EU hat weltweit zahl-

reiche Projekte und Veranstaltungen der Zivilgesellschaft gefördert, damit die Abschaffung der

Todesstrafe in der Öffentlichkeit noch größere Unterstützung findet. Die EU nahm 2012 überarbei-

tete Leitlinien betreffend Folter an. In den geänderten Leitlinien wird hervorgehoben, dass die für

ordnungsgemäße Umsetzung der Empfehlungen von internationalen Überwachungsmechanismen

wie dem VN-Ausschuss gegen Folter gesorgt werden muss und dass Folter oder Misshandlung bei

der Terrorismusbekämpfung verboten sind. Die EU hat einzelne Fälle von Folter direkt gegenüber

Drittstaaten zur Sprache gebracht und 16 Millionen Euro für NRO zur Unterstützung von Kampag-

nen gegen Folter bereitgestellt.
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Die EU hat 2012 eine weltweite Lobbying-Kampagne durchgeführt, um für die Ratifizierung von

zwei Fakultativprotokollen zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes sowie zum Überein-

kommen 182 der IAO zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu werben. Wei-

tere 18 Ratifizierungen dieses Instruments wurden zugesagt. Die EU hat in über 50 Ländern Pro-

jekte zur Förderung der Rechte des Kindes, einschließlich 15 Projektes gegen Kinderarbeit, mit

insgesamt ca. 11,1 Millionen Euro finanziert.

Auch im Jahr 2012 hat die EU weltweit Wahlprozesse begleitet, indem sie Wahlbeobachtungsmis-

sionen (EOM) und Wahlexpertenmissionen (EEM) entsendet, Wahlhilfe geleistet und inländische

Beobachter unterstützt hat. Im Laufe des Jahres 2012 hat die EU insgesamt 13 Wahlbeobachtungs-

missionen und Wahlexpertenmissionen entsendet. Diese Missionen haben einen Beitrag zur Förde-

rung des demokratischen Übergangs in der Nachbarschaft der EU geleistet (Wahlbeobachtungsmis-

sion in Algerien, Wahlbewertungsteam in Libyen, Wahlexpertenmission in Ägypten) sowie die

Übergabe der Macht an die Opposition (Wahlbeobachtungs- und Wahlexpertenmission in Senegal,

Wahlexpertenmission in Mexiko) und die Konsolidierung der Demokratie nach einem Konflikt

(Wahlbeobachtungsmission Timor-Leste und Sierra Leone) beobachtet. Zudem hat die EU ihre

Bemühungen zur systematischen Überprüfung der Befolgung der Empfehlungen der EU-Wahlmis-

sionen ausgebaut. Im Rahmen dieser Bemühungen hat die EU im Dezember eine erste Wahl-

Folgemission nach Malawi entsendet, deren Mandat darin besteht, die Fortschritte bei der Wahl-

reform und die Auswirkungen der Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmission zu unter-

suchen. Die EU hat sich im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2009

darum bemüht, ihre Arbeit zur Unterstützung der Demokratie zu intensivieren1. Sie hat über die

Umsetzung der Aktionspläne im Rahmen der Unterstützung der Demokratie in neun Pilotländern

Bericht erstattet und wird die gewonnenen Erfahrungen nutzen, um Anfang 2013 die Arbeit mit

einer zweiten Generation von Ländern einzuleiten.
1 Schlussfolgerungen des Rates zur Unterstützung der Demokratie in den Außenbeziehungen der EU –

Auf dem Weg zu mehr Kohärenz und Effizienz (16081/09)
http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/09/st16/st16081.de09.pdf
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Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sind ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil der

externen Menschenrechtspolitik der EU. Es liegt auf der Hand, dass die Verwirklichung der Men-

schenrechte (sowohl der bürgerlichen und politischen als auch der wirtschaftlichen, sozialen und

kulturellen), eine nachhaltige Entwicklung und die Bekämpfung der Armut eng miteinander ver-

knüpft sind. Deshalb hat die EU konsequent darauf hingewiesen, dass Menschenrechte, Gover-

nance, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den Rahmen der Millenniums-Entwicklungsziele für

die Zeit nach 2015 einbezogen werden müssen. Die EU hat wirtschaftliche und soziale Rechte in

den Menschenrechtsdialogen mit Drittländern zur Sprache gebracht, mit den Vereinten Nationen

und den Vereinigten Staaten eine Veranstaltung auf hoher Ebene zur sicheren Wasserversorgung

organisiert, eng mit den VN- Sonderberichterstattern über wirtschaftliche, soziale und kulturelle

Rechte zusammengearbeitet und eine Erklärung zum Weltwassertag unter Bezugnahme auf das

Recht auf Wasser abgegeben. Gegenüber Drittländern wurde regelmäßig darauf hingewiesen, dass

Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ratifiziert und umgesetzt werden müssen;

gleichzeitig hat die EU erhebliche bilaterale Finanzhilfe für Projekte zur Förderung von Arbeits-

normen, z.B. zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Bergbau, bereitgestellt. Der EAD

erkennt aber an, dass die Tätigkeit in diesem Bereich noch ausgebaut werden kann; er hat im Ein-

klang mit dem Aktionsplan mit Beratungen darüber begonnen, wie eine umfassendere Berücksich-

tigung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sichergestellt werden kann.
Die EU hat weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente genutzt, um Menschenrechts-

fragen gegenüber Drittländern zur Sprache zu bringen. Sie hat 2012 die Agenda für den Wandel

angenommen, in der die Förderung der Menschenrechte, der verantwortungsvollen Staatsführung

und der Demokratie in den Mittelpunkt der Entwicklungszusammenarbeit der EU stellt werden1.

Die Entwicklungzuschüsse und -darlehen der EU sollen nunmehr eng mit der Förderung der Men-

schenrechte - einschließlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte - und der Demo-

kratie verknüpft werden. Nach den 2012 angenommenen Programmplanungsleitlinien sollte die

Entwicklungshilfe der EU an die Fortschritte der Drittländer bezüglich ihres Bekenntnisses zu Men-

schenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit angepasst werden2. Eine allgemeine Budgethilfe

wird gewährt, wenn darauf vertraut werden kann, dass die Hilfe im Interesse der Grundwerte, zu

denen sich die EU und die Partnerländer bekennen, verwendet wird; die EU hat eine Methode zur

Beurteilung der Grundwerte entwickelt.
1 Schlussfolgerungen des Rates "Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den

Wandel" (3166. Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) am 14. Mai 2012 in Brüssel).
2 Schlussfolgerungen des Rates "Der künftige Ansatz für die EU-Budgethilfe an Drittstaaten

(3166. Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) am 14. Mai 2012 in Brüssel).
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Im Bereich der Handelspolitik so wurde der Mechanismus zur Überwachung der Umsetzung der

Menschenrechtsverpflichtungen von Drittstaaten, die von dem Handelsanreizsystem "APS+" profi-

tieren, durch die Annahme der überarbeiteten ASP-Verordnung im Oktober 2012 gestärkt. Die Ver-

ordnung über den Handel mit Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zu Folter verwen-

det werden könnten, wurde dahin gehend überarbeitet, dass bestimmte Stoffe, die für eine Hinrich-

tung durch tödliche Injektion verwendet werden könnten, in das Verbot aufgenommen wurden.

Die EU hat auch 2012 weiterhin dafür gesorgt, dass Menschenrechtsklauseln in politische Rahmen-

abkommen mit Industriestaaten und nichtindustrialisierten Ländern aufgenommen werden, auch

wenn es nicht immer leicht war, eine Einigung mit dem Partnerland zu erzielen. Abkommen mit

Menschenrechtsklauseln wurden 2012 mit Irak, Vietnam, Mittelamerika und den Philippinen

geschlossen. Im Laufe des Jahres wurden 30 Menschenrechtsdialoge und -konsultationen geführt,

bei denen kritische Punkte gegenüber den Partnerländern zur Sprache gebracht wurden. Alle Dia-

loge beruhten auf Gegenseitigkeit, wobei die Partnerländer die Gelegenheit nutzten, um problemati-

sche Menschenrechtsfragen innerhalb der Europäischen Union ausführlich zur Sprache zu bringen.

Eine steigende Zahl von Drittländern hat Interesse an der Einrichtung von Menschenrechtsdialogen

oder -konsultationen mit der EU bekundet. So wurde ein Menschenrechtsdialog mit Südafrika auf-

genommen, der bestehende lokale Menschenrechtsdialog mit Kolumbien wurde zu einem Treffen in

den Hauptstädten aufgewertet und mit Südkorea wurden Menschenrechtskonsultationen vereinbart,

deren erste Runde 2013 stattfinden wird. Angesichts der steigenden Zahl der Menschenrechtsdia-

loge stellt die EU Überlegungen an, wie dieses Instrument am besten zu nutzen ist. Parallel zu den

Menschenrechtsdialogen fanden zwölf Seminare mit der Zivilgesellschaft statt. Die Hohe Vertrete-

rin oder ihr Sprecher hat 2012 insgesamt 151 Erklärungen zu den Menschenrechten abgegeben,

während in einigen Fällen vertrauliche Demarchen erfolgten.
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Auf multilateraler Ebene hat die EU weiterhin eine führende Rolle bei der Verteidigung der Men-

schenrechte im Rahmen der Vereinten Nationen gespielt. Auf den drei Tagungen des Menschen-

rechtsrates 2012 hat die EU Resolutionen zur Lage in bestimmten Ländern (Syrien, Myanmar/

Birma, Demokratische Volksrepublik Korea und Belarus) sowie thematische Resolutionen zur Frei-

heit der Religion oder Weltanschauung und zu den Rechten des Kindes eingebracht. Sie hat zahl-

reiche weitere Resolutionen unterstützt, darunter Resolutionen zu Sri Lanka, Iran, Eritrea, Côte

d'Ivoire und Somalia. Ferner hat die EU die Einrichtung eines neuen Ländermandats für Belarus

initiiert und den neuen Sonderberichterstatter für Eritrea unterstützt. Sie EU hat die Arbeit der

Untersuchungskommission für Syrien entschlossen unterstützt und mit für die Verlängerung ihres

Mandats gesorgt.

Auf der 67. Tagung der VN-Generalversammlung fanden alle Initiativen der EU breite Unterstüt-

zung und wurden gebilligt. Die EU hat begrüßt, dass ein Konsens über eine Resolution zu Myanmar

erzielt werden konnte, in der Fortschritte anerkannt werden, aber auch noch verbleibende Bereiche

mit Menschenrechtsproblemen genannt werden. Sie begrüßte zudem, dass die Resolution zu DVRK

ohne Abstimmung angenommen wurde und dass eine Initiative zu Syrien, die von einer breiten

Koalition von Ländern unter arabischer Federführung eingebracht worden war, eine Rekordunter-

stützung erhielt. Ferner wurde mit Unterstützung der EU eine umfassende Resolution zu den Men-

schenrechten in Iran eingebracht. Die jährliche, von der EU eingebrachte VN-Resolution zur Frei-

heit der Religion oder Weltanschauung wurde erneut einvernehmlich angenommen. Die VN-Gene-

ralversammlung verabschiedete eine Resolution über die Rechte des Kindes mit Schwerpunkt auf

indigenen Kindern sowie erstmals eine Resolution, in der die Beendigung der Genitalverstümme-

lung von Frauen gefordert wird - eine afrikanische Initiative, die von der EU nachdrücklich unter-

stützt wurde.
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Die EU hat ihre enge Zusammenarbeit mit regionalen Partnern wie der Organisation für Sicher-

heit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Afrikanischen Union, dem Sekretariat des Forums

der pazifischen Inseln sowie der Arabischen Liga fortgesetzt. Sie hat ihre engen Beziehungen zum

Europarat weiter ausgebaut und Prioritäten für die Zusammenarbeit festgelegt; die EU und der

Europarat haben weiter eine beträchtliche Anzahl von gemeinsamen Programmen in den Bereichen

Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte im Wert von etwa 101 Million Euro durchge-

führt. Die EU hat ferner im Rahmen der Generalversammlung und des Menschenrechtsrates mit

einer thematischen Organisation wie der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) Kon-

takte gepflegt.

Im November 2012 verkündete das norwegische Nobelkomitee die Verleihung des Friedensnobel-

preises an die EU als Anerkennung ihres Wirkens im Interesse der Aussöhnung, der Demokratie,

der Förderung der Menschenrechte und der Ausdehnung des Raums des Friedens und der Stabilität

über den Kontinent. Der Preis wurde am 10. Dezember 2012 von den drei Präsidenten – Martin

Schultz (Europäisches Parlament), Herman Van Rompuy (Europäischer Rat) und Jose Manuel Bar-

roso (Europäische Kommission) – entgegengenommen. Die EU kündigte an, dass das Preisgeld zur

Unterstützung von Bildungsprojekten für von Krieg und Konflikten betroffene Kinder verwendet

wird.
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I Menschenrechte und Demokratie in allen Politikfeldern der EU

1 Einbeziehung der Menschenrechte in alle Folgenabschätzungen

Europäische Kommission

Seit 2006 führt die Europäische Kommission Folgeabschätzungen für Initiativen der EU durch, um

deren potenzielle Auswirkungen in sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht aufzuzei-

gen. Folgeabschätzungen werden durchgeführt für Gesetzgebungsvorschläge und Vorschläge ohne

Gesetzescharakter mit eindeutigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen

sowie nichtlegislative Initiativen zur Festlegung künftiger Politiken, einschließlich Verhandlungs-

richtlinien für internationale Übereinkünfte.

Obwohl die Kommission die Auswirkungen einer Initiative auf die Menschenrechte ursprünglich

nicht als Kriterium für ihre Folgeabschätzungen heranzog, kündigte sie 2010 an, dass sie die Folgen

ihrer Gesetzgebungsvorschläge – auch derjenigen mit einer externen Dimension wie Handelsab-

kommen oder Beihilfeverordnungen – für die Grundrechte bewerten werde, um die Einhaltung der

Grundrechtecharta sicherzustellen. Die Kommission hat zudem bestätigt, dass die Charta für die

externen Politikbereiche der EU gilt1. Sie hat 2011 operative Leitlinien zu den Grundrechten2 ange-

nommen, in denen festgelegt ist, welche Schritte die Dienststellen der Kommission zur Berücksich-

tigung der Grundrechte bei ihren Folgeabschätzungen unternehmen sollten.
1 http://ec.europa.eu/justice/fundamental-rights/charter/application/index_en.htm.
2 Operative Leitlinien zur Berücksichtigung der Grundrechte bei Folgenabschätzungen der Kommission,

SEC(2011) 567 endg.
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Der jährliche Bericht der Kommission über die Anwendung der Grundrechtecharta der EU1 hebt

hervor, dass die Charta nach wie vor als Bezugspunkt für die Einbeziehung der Grundrechte in alle

Rechtsakte der EU sowie die Anwendung dieser Rechtsvorschriften durch die Mitgliedstaaten dient.

Er veranschaulicht auch, wie sich durch den Erlass neuer Rechtsvorschriften in Bereichen, in denen

die EU handlungsbefugt ist, und durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen

Union eine Kultur der Grundrechte in der EU entwickelt. Der Bericht deckt jedes Jahr das gesamte

Spektrum der Bestimmungen der EU-Charta ab in dem Bestreben aufzuzeigen, wo Fortschritte

erzielt werden und wo neue Besorgnisse auftreten.

Die Menschenrechtsdimension der bei Handelsabkommen durchgeführten Folgabschätzungen

wurde 2012 gestärkt (siehe Abschnitt 11).

Europäisches Parlament

2012 war das erste Tätigkeitsjahr der Direktion für Folgenabschätzung und Europäischen Mehrwert

des Europäischen Parlaments, die als Reaktion auf den am 8. Juni 2011 angenommenen Niebler-

Bericht über die Gewährleistung unabhängiger Folgeabschätzungen eingerichtet worden war.
1 http://ec.europa.eu/justice/fundamental-rights/charter/application/index_en.htm.
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Die Direktion für Folgenabschätzung soll zur Stärkung der institutionellen Unabhängigkeit und

Kompetenz des Parlaments beitragen, indem sie die Ermittlung, Quantifizierung und Begründung

seiner allgemeinen politischen Prioritäten unterstützt und seine Fähigkeit zur vorwärts gerichteten

Politikbewertung verbessert, und somit dem übergeordneten Ziel der besseren Rechtssetzung die-

nen. Bei dieser Arbeit hat das Parlament die Folgenabschätzungen der Kommission berücksichtigt

und Folgenabschätzungen für seine eigenen inhaltlichen Abänderungen in Einklang mit seinem

2008 angenommenen Handbuch zur Folgenabschätzung durchgeführt. Die Direktion für Folgenab-

schätzung hat 2012 eine Reihe von Bewertungen durchgeführt, die für das auswärtige Handeln der

EU von Bedeutung sind1.

Obgleich die Menschenrechte im Handbuch von 2008 nicht genannt werden, zählt die Berücksich-

tigung der Auswirkungen auf gefährdete soziale Gruppen (soziales Benchmarking) und auf die

Gleichstellung der Geschlechter zu den vom Parlament festgelegten Kriterien. Die Direktion für

Folgenabschätzung hat zudem die Bedeutung bekräftigt, die sie den Menschenrechten beimisst, und

sie wird dieses Thema im Auge behalten.
1 – Erstbewertung der Folgenabschätzung der Kommission zum Vorschlag über die Ermächtigung zur Auf-

nahme von Verhandlungen mit Japan über ein Freihandelsabkommen; Erstbewertung der Folgenab-
schätzung der Kommission zur Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziel-
len Interessen der Union gerichtetem Betrug;

– Erstbewertung der Folgenabschätzung der Kommission zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates
über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union; Erstbewertung
der Folgenabschätzung der Kommission zum Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung des Euro-
päischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe; Erstbewertung der Folgenabschätzung der Kommis-
sion zum Vorschlag für eine Verordnung zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut
betroffenen Personen.
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Rat der Europäischen Union

In Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates zur Folgenabschätzung von 2011 hat der Vorsitz

dem AStV über den aktuellen Stand der Behandlung von Folgenabschätzungen im Rat Bericht

erstattet1. Der Bericht enthält die Ergebnisse einer Befragung zu Folgeabschätzungen in allen Rats-

formationen; es wurde festgestellt, dass "in zwei Ratsformationen – "Allgemeine Angelegenheiten"

und "Auswärtige Angelegenheiten"– normalerweise keine Folgenabschätzungen behandelt werden".

Restriktive Maßnahmen

Nach den Leitlinien zur Umsetzung und Evaluierung restriktiver Maßnahmen (Sanktionen) im

Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU müssen die Auswirkungen von im

Rahmen der GASP erlassenen restriktiven Maßnahmen auf die Menschenrechte vor der Annahme

der Maßnahmen und danach jährlich einer Bewertung unterzogen werden2.

Nummer 9 der Leitlinien lautet wie folgt: "Die Einführung und Durchführung restriktiver Maßnah-

men muss stets im Einklang mit dem Völkerrecht stehen. Die Achtung der Menschenrechte und der

Grundfreiheiten, insbesondere das Recht auf ein ordentliches Verfahren sowie das Recht auf wirk-

same Beschwerde, muss sichergestellt sein. Die verhängten Maßnahmen müssen in einem angemes-

senen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen."

Die Leitlinien wurden 2012 bei den jährlichen Überprüfungen und der Annahme neuer Maßnahmen

in Bezug auf Belarus, Myanmar/Birma, Iran, Syrien und Simbabwe angewendet.
1 Bericht des Vorsitzes und des Ratssekretariats über die Folgenabschätzung vom 21. November 2012

(16569/12).
2 11205/12
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Budgethilfe

Entsprechend den Schlussfolgerungen des Rates "Der künftige Ansatz für die EU-Budgethilfe an

Drittstaaten" vom Mai 2012 wird eine Evaluierung bezüglich der Werte Menschenrechte, Demo-

kratie und Rechtsstaatlichkeit durchgeführt, um zu entscheiden, ob eine Budgethilfe für ein Part-

nerland angebracht ist. Die EU prüft, ob die Voraussetzungen für den Abschluss von Good-Gover-

nance- und Entwicklungsvereinbarungen mit einem Partnerland gegeben sind, d.h., ob die Grund-

werte Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geachtet werden und ob eine solche

Vereinbarung weitreichenden Reformen zuträglich ist, die zu Armutsbekämpfung und besserer

Governance führen, und gleichzeitig ein gegenseitiges und gemeinsames Bekenntnis zu den univer-

sellen Grundwerten besteht.

Im April 2012 hat die Kommission einen Lenkungsausschuss für Budgethilfe eingesetzt, der solche

Prüfungen durchführen wird; der EAD ist Mitglied dieses Ausschusses. Der Ausschuss wird den

Rahmen für die Risikobewertung verwenden, der unter anderem auf der politischen Berichterstat-

tung der EU-Delegationen und dem laufenden politischen Dialog beruht. Im September 2012 wur-

den förmliche Leitlinien für die Planung, Gestaltung und Verwaltung von Budgethilfen festgelegt.

Kapitel 4 dieser Leitlinien ist den "Grundwerten" gewidmet. Darin werden die zu befolgenden

Grundsätze, der Bewertungsumfang, die Verknüpfung der Grundwerte mit den verschiedenen

Aspekten der Good-Governance- und Entwicklungsvereinbarungen und anderen Formen der Bud-

gethilfe (Sektorreformvereinbarungen und Staatsentwicklungsvereinbarungen) sowie der Prozess

der Bewertung und Überwachung der Grundwerte erläutert.
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Europäische Investitionsbank (EIB)

Als Bank der EU ist die EIB rechtlich an die Bestimmungen der Grundrechtecharta der Europäi-

schen Union gebunden. Die Bank orientiert sich an ihren Umwelt- und Sozialprinzipien und -stan-

dards, und ihre Sorgfaltspflicht richtet sich bezüglich einer Reihe von Auswirkungen an einem

menschenrechtsorientierten Ansatz aus1. In Einklang mit den Umwelt- und Sozialprinzipien und -

standards der EIB fließen Menschenrechtserwägungen in die Beurteilung der sozialen Auswirkun-

gen eines Projekts ein. Die Bank "beschränkt ihre Finanzierungen auf Projekte, die die Menschen-

rechte achten", Projekte oder Tätigkeiten, die dem nicht entsprechen, werden explizit von der

Finanzierung der EIB ausgeschlossen2.

In Einklang mit ihren rechtsverbindlichen Verpflichtungen (EUV) hat die EIB im Laufe des Jahres

2012 im Anschluss an die Billigung der Leitprinzipien der VN für Unternehmenstätigkeit und Men-

schenrechte eine Lückenanalyse im Bereich Menschenrechte durchgeführt, um ihre bestehenden

Standards zur Beurteilung der sozialen Auswirkungen auf Übereinstimmung mit den Bestimmun-

gen der EU-Charta und den Leitprinzipien der VN für Unternehmenstätigkeit und Menschenrechte

zu überprüfen. Das Ergebnis dieser Bewertung ist 2012/13 in die Überarbeitung der Standards der

sozialen Sorgfaltspflicht der Bank eingeflossen, und es wird davon ausgegangen, dass die Neufor-

mulierung dieser Standards einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer stärkeren Berücksichti-

gung von Menschenrechtserwägungen bei der Finanzierungstätigkeit der EIB aus operativer Sicht

darstellt. Dieses Ziel wurde im Oktober 2012 weiter verfolgt, als die EIB Gastgeber des jährlichen

internationalen Treffens der Sozialexperten (ISEM) war, auf dem geprüft wurde, wie die Menschen-

rechte am besten in die soziale Sorgfaltspflicht internationaler Finanzinstitute, insbesondere in die

Folgenabschätzung, einbezogen werden können.
1 Diese sind: Zwangsumsiedlungen/Umsiedlung aufgrund des Verlustes der wirtschaftlichen Existenz-

grundlage, Rechte und Interessen schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen, Arbeitsnormen, Gesundheit
und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie öffentliche Gesundheit, Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung.
Je nach Kontext der Operation können weitere Aspekte herangezogen werden in Bezug auf Unterneh-
mensführung, Transparenz und Kapazitätsfragen, Konfliktpotenzial und Sensitivität in Bezug auf
Zugang zu Ressourcen oder Verteilung der Profite aus einem Projekt, verschärfte Ungleichheiten und
ein komplexes institutionelles Umfeld und soziale Dynamik.

2 Liste der ausgeschlossenen Tätigkeiten siehe
http://www.eib.org/attachments/documents/excluded_activities_2012_de.pdf.
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Die gleichzeitig betriebene Entwicklung des Rahmens für die Ergebnismessung (REM) gilt als

wesentliches Element der verstärkten Sorgfaltspflicht der Bank in Bezug auf soziale Aspekte, Men-

schenrechtserwägungen, die soziale Verantwortung der Unternehmen, menschenwürdige Arbeit,

ökologische Prinzipien und gute Governance bei den von ihr finanzierten Projekten sowie der

Überwachung dieser Faktoren.

Die EIB erstattet schließlich im Rahmen ihrer alljährlichen Verpflichtungen bezüglich ihrer sozia-

len Verantwortung Bericht über ihre Ergebnisse in ökologischer, sozialer und unternehmerischer

Hinsicht, insbesondere über eine Reihe von Sozial- und Menschenrechtsindikatoren im Rahmen der

"Global Reporting Initiative".
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2 Echte Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft – auch auf lokaler Ebene

Die EU hat 2012 ihre Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft weiter ausgebaut, denn sie ist zum

einen ein wichtiger Partner, dessen Meinung in die Gestaltung der EU-Menschenrechtspolitik ein-

fließt, und zum anderen ein besonderer Empfänger von politischer und finanzieller Unterstützung

angesichts ihrer unverzichtbaren Rolle bei der Aufklärung der Menschen über ihre Rechte und

deren Einforderung sowie bei der Kontrolle der Arbeit der Behörden.

Die Beamten der EU führen vor einem Menschenrechtsdialog systematisch Konsultationen mit der

Zivilgesellschaft in Brüssel und in dem betreffenden Land durch und informieren sie im Anschluss

daran.

Zudem wurden 2012 im Rahmen der offiziellen Menschenrechtsdialoge mit Argentinien, Bangla-

desch, Brasilien, Chile, Kolumbien, Georgien, Indonesien, Kirgisistan, der Republik Moldau,

Mexiko, der Palästinensischen Behörde und Tadschikistan formelle Seminare für Organisationen

der Zivilgesellschaft veranstaltet, bei denen europäische und internationale NRO mit den entspre-

chenden Organisationen der betreffenden Länder zusammenkamen. In Galway fand im November

2012 ein Menschenrechtsseminar statt, an dem Juristen und Vertreter zivilgesellschaftlicher Organi-

sationen aus der EU und China teilnahmen.

Die Empfehlungen dieser Seminare der Organisationen der Zivilgesellschaft fließen in den offi-

ziellen Menschenrechtsdialog der EU mit diesen Ländern ein. Vertreter der Zivilgesellschaft nah-

men am offiziellen Menschenrechtsdialog mit der Afrikanischen Union, Mexiko und der Republik

Moldau teil, um diese Empfehlungen vorzutragen, was ein vorbildliches Verfahren darstellt.

Desgleichen wurden vor Ort und/oder am Sitz der EU Beiträge der Zivilgesellschaft zur Ausarbei-

tung der länderspezifischen Menschenrechtsstrategien eingeholt.
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Die Zivilgesellschaft wurde 2012 zu mehreren politischen Entwicklungen konsultiert - zuerst zur

Erarbeitung des Menschenrechtspakets, das am 25. Juni vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten)

angenommen und danach vom Europäischen Rat gebilligt wurde. Ferner leistete die Zivilgesell-

schaft Beiträge zu Projekten wie der Abfassung der EU-Leitlinien zur Freiheit der Religion und

Weltanschauung und zu lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen, die beide

noch in Arbeit sind.

Auch im Gesamtansatz der EU für Migration und Mobilität (GAMM), dem übergeordneten Rah-

men der Migrations- und Mobilitätspolitik der EU, wird die Rolle der Zivilgesellschaft für dessen

Umsetzung hervorgehoben. Die Zivilgesellschaft wird deshalb systematisch in alle Migrationsdia-

loge und die spezifischen Kooperationsrahmen und Mobilitätspartnerschaften einbezogen und wird

auch an der künftigen Gemeinsamen Agenda für Migration und Mobilität beteiligt werden. Außer-

dem wird in der Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-20161 ausdrücklich

auf die Rolle der Zivilgesellschaft bei ihrer Umsetzung, unter anderem ihre Beteiligung an nationa-

len und länderübergreifenden Verweismechanismen, hingewiesen. Ganz konkret sieht die Strategie

eine EU-Plattform vor, bestehend aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und Diensteanbietern,

die in den Mitgliedstaaten sowie ausgewählten Drittländern im Bereich Opferschutz und -unterstüt-

zung tätig sind.

Vertreter der Zivilgesellschaft stehen in regelmäßigem Kontakt mit der Ratsgruppe "Menschen-

rechte" (COHOM) und werden über deren Schlussfolgerungen unterrichtet.
1 http://ec.europa.eu/home-affairs/doc_centre/crime/docs/trafficking_in_human_beings_eradication-

2012_2016_de.pdf
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Die Hilfe aus dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte floss weiter-

hin hauptsächlich an die Zivilgesellschaft1. Im Jahr 2012 wurden nahezu 500 neue Projekte in vier

Arbeitsbereichen finanziert, so dass sich die Zahl derzeit weltweit auf 2500 Projekte beläuft:

• Stärkung der Fähigkeit der EU, besonders schwierige Situationen anzugehen, rasch auf Men-

schenrechtskrisen zu reagieren und einen umfassenden EU-Mechanismus für Menschenrechts-

verteidiger einzurichten;

• Entwicklung dynamischer Zivilgesellschaften, Befähigung zum Streben nach und Verteidigen

von Demokratie und Menschenrechten sowie deren besondere Rolle als Akteure für einen posi-

tiven Wandel;

• Themenbezogene Kampagnen, mit denen bei zentralen Anliegen Advocacy-Arbeit mit Einsät-

zen vor Ort kombiniert wird. 2012 standen folgende Themen im Mittelpunkt: Todesstrafe, Straf-

freiheit, Zugang zur Justiz, Folter und Misshandlung, Rechte des Kindes, Rechte der Frau,

sozioökonomische und kulturelle Rechte, Grundfreiheiten, Nichtdiskriminierung und Behinde-

rungen;

• Förderung und Unterstützung der Demokratie durch Begünstigung und Stärkung der partizipa-

torischen und repräsentativen Demokratie sowie Aufwertung der Rolle der Zivilgesellschaft und

ihres Zusammenwirkens mit universellen, internationalen und regionalen Demokratiemecha-

nismen, einschließlich Überwachung und Umsetzung internationaler Demokratieverpflichtun-

gen. Die EU hat 2012 vier Wahlbeobachtungsmissionen sowie eine Wahlbewertungsmission in

Libyen und eine Reihe von Wahlexpertenmissionen durchgeführt.
1 http://www.eidhr.eu/
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Die EU hat zudem 2012 mit der Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates "Die Wurzeln der

Demokratie und der nachhaltigen Entwicklung: Europas Zusammenarbeit mit der Zivil-

gesellschaft im Bereich der Außenbeziehungen" und der gleichnamigen Mitteilung der Kommis-

sion1 begonnen. Die EU wird darin unter anderem aufgefordert, Fahrpläne für die Beziehungen zu

den Organisationen der Zivilgesellschaft in den Partnerländern auszuarbeiten. Die Fahrpläne ent-

sprechen der Notwendigkeit, kohärente Kontakte zwischen der EU und der Zivilgesellschaft aufzu-

bauen. Die Fahrpläne werden die Umsetzung der neuen Politik auf Landesebene mit langfristigen

Zielen für die Zusammenarbeit der EU mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen, den Dialog

und die operative Unterstützung gewährleisten. Dieses Vorhaben wird mit der Programmplanung

der EU-Außenhilfe, d.h. der bilateralen, regionalen und thematischen Zusammenarbeit, verknüpft

werden und somit für politische Kohärenz und Komplementarität zwischen den Instrumenten sor-

gen. Die länderspezifischen Menschenrechtsstrategien werden ebenfalls einen wichtigen Bezugs-

rahmen für die Programmplanung darstellen.

Der Erfolg des 14. jährlichen Menschenrechtsforums EU-NRO am 6. und 7. Dezember in Brüssel

war mehr denn je das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen der EU (Europäischer Auswärtiger

Dienst und Europäische Kommission) und der Zivilgesellschaft (NGO-Netzwerk für Menschenrechte

und Demokratie und Dag Hammarksjöld Foundation). An diesem Forum nahmen über 200 Vertreter

der Zivilgesellschaft aus allen Teilen der Welt sowie Vertreter von internationalen und regionalen

Menschenrechtsmechanismen, der EU-Organe und der Mitgliedstaaten teil, um das Thema "Förde-

rung der Universalität der Menschenrechte: die Rolle der regionalen Menschenrechtsmechanismen

und ihre Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft" zu erörtern. Überdies nahmen auch die Leiter der

Menschenrechtsabteilungen regionaler Organisationen teil.

Das politische Forum und der Dialog werden durch eine ganze Reihe von Fachsitzungen ergänzt, die

sich an Organisationen der Zivilgesellschaft wenden; sie bieten Informationen, erleichterten Zugang,

Mittel und Unterstützung an, wozu Strukturierter Dialog, EIDHR-Forum und Seminare zur Vorberei-

tung von Ausschreibungen zählen.
1 COM(2012) 492 final; Schlussfolgerungen des Rates "Die Wurzeln der Demokratie und der nach-

haltigen Entwicklung: Europas Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Bereich der Außen-
beziehungen", 3191. Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) am 15. Oktober 2012 in
Luxemburg.
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3 Regelmäßige Bewertung der Umsetzung

Der Aktionsplan sieht vor, dass die EU im Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in

der Welt über ihre Fortschritte bei der Umsetzung seiner Bestimmungen Bericht erstattet. Dem-

entsprechend wurde der Aufbau des vorliegenden Berichts an die Struktur des Aktionsplans ange-

glichen; jeder Abschnitt von Teil A des Berichts über den Strategischen Rahmen und Aktionsplan

umfasst eine Zusammenfassung der bisherigen Umsetzung des entsprechenden Teils des Aktions-

plans. Durch diesen Aufbau soll das Dokument klarer, einfacher, besser lesbar und verständlicher

werden.

Neun Aktionen des Aktionsplans waren bis Ende 2012 umzusetzen1. Bei der Verwirklichung der

meisten dieser Ziele wurden erhebliche Fortschritte erzielt.

1. Im Oktober 2012 wurden Zwischenberichte über die Demokratie in neun Pilotländern angenom-

men; die Abschlussberichte sollen Anfang 2013 vorliegen; gleichzeitig werden für die meisten

Pilotländer Aktionspläne zur Förderung der Demokratie erstellt.

2. Es wurden Maßnahmen ergriffen, um die Folgemaßnahmen nach EU-Wahlbeobachtungsmissio-

nen durch die bessere Nutzung der Berichte der Missionsleiter, eine bessere Programmplanung

der EU-Hilfe sowie die Ausarbeitung neuer Leitlinien für Wahlbeobachtungsmissionen und

Delegationen zu systematisieren.

3. Im November 2012 wurde eine Brüsseler Formation der Ratsgruppe "Menschenrechte" gebildet.

4. Im Dezember 2012 wurde eine Liste mit Ländern und Regionen verabschiedet, die vorrangig für

Partnerschaften zur Bekämpfung des Menschenhandels in Frage kommen.
1 Aktionen 6a, 6d, 7, 14a, 16a, 18c, 23a, 25b und 30b.
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5. Die EU hat umfangreiche Lobbyarbeit für die Resolution 67/206 der Generalversammlung der

VN betrieben, in der die Forderung nach einem Moratorium für die Todesstrafe bekräftigt wird

und die mit einer nie dagewesenen Zahl von Ja-Stimmen angenommen wurde.

6. Bei allen EU-Missionen wurden Ansprechpartner für Menschenrechtsfragen und EU-Verbin-

dungsbeamte für Menschenrechtsverteidiger benannt. Es wurden erhebliche Anstrengungen

unternommen, um die Veröffentlichung ihrer Kontaktdaten zu erleichtern.

7. Es wurde mit der Ausarbeitung von Leitlinien zur Freiheit der Religion und Weltanschauung

begonnen. Zivilgesellschaft wurde konsultiert, und die EU wird die die Leitlinien voraussicht-

lich Anfang 2013 annehmen.

8. Die Veröffentlichung des Berichts über die Prioritäten der EU bei der Umsetzung der Leitprin-

zipien der Vereinten Nationen für Unternehmenstätigkeit und Menschenrechte wurde auf 2013

verschoben, damit die Beratungen des VN-Forums für Wirtschaft und Menschenrechte im

Dezember 2012 berücksichtigt werden können.

9. Die Europäische Kommission hat im August 2012 die Anpassung des Leitfadens über Behinde-

rung und Entwicklung an das VN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinde-

rungen abgeschlossen.
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II Förderung der Universalität der Menschenrechte

4 Universelle Achtung der Menschenrechte

Im Einklang mit Artikel 21 EUV und dem Strategischen Rahmen und Aktionsplan der EU für Men-

schenrechte und Demokratie bildeten die universellen Menschenrechtsstandards 2012 verstärkt die

Grundlage für die Kontakte der EU mit Drittstaaten und regionalen Organisationen.

Die EU hat auf der Tagung des VN-Menschenrechtsrates 2012 den Inhalt von Initiativen, die die

Universalität der Menschenrechte unterminieren könnten, darunter die Initiativen zu traditionellen

Werten, Multikulturalismus und Menschenrechten, aufmerksam geprüft – und gelegentlich auch

abgelehnt. Sie hat ihren Standpunkt in Erklärungen und Begründungen zur Stimmabgabe deutlich

zum Ausdruck gebracht.

Die EU hat die Entstehung einer neuen Menschenrechtserklärung der ASEAN-Staaten im Jahr 2012

unterstützt und aufmerksam verfolgt, wobei sie hervorhob, dass diese einen wichtigen Schritt zur

Stärkung des Schutzes der Menschenrechte in Asien darstellt. Die Hohe Vertreterin hat aber auch

betont, dass bei der Umsetzung für eine angemessene Regelung etwaiger Probleme mit der Verein-

barkeit mit internationalen Standards, insbesondere der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

und den einschlägigen VN-Menschenrechtsverträgen, gesorgt werden muss.

Vor dem Hintergrund der in der jeweiligen länderspezifischen Menschenrechtsstrategie dargestell-

ten Lage eines Drittstaats wurde die Ratifizierung der VN-Menschenrechtsinstrumente 2012 vor

allem im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zu einem Standardelement der Kontakte mit dem

betreffenden Land.
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Überdies hat die EU 2012 ihre Kampagne für die universelle Ratifizierung der beiden Fakultativ-

protokollen zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes und dem damit verbundenen Über-

einkommen 182 der IAO zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit abgeschlossen.

Die Kampagne stand in Verbindung mit dem 10. Jahrestag des Inkrafttretens dieser Instrumente

Anfang 2012. Mit der EU-Kampagne wurde eine positive Wirkung erzielt, denn sie hat dazu beige-

tragen, dass das Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Kon-

flikten von sieben Staaten ratifiziert wurde, das Fakultativprotokoll betreffend den Verkauf von

Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie von einem Staat unterzeichnet und von

zehn weiteren ratifiziert wurde, während ein Staat das Übereinkommen 182 der IAO ratifiziert hat.

Kurz- bzw. mittelfristig ist die Ratifizierung durch ca. 12 Staaten zu erwarten, da sie positiv auf die

Lobbykampagne der EU reagiert haben. In einigen Fällen kann dies von der Bereitstellung von

Hilfe abhängen.

Im Rahmen eines EIDHR-Projekts zur Förderung der Ratifizierung der VN-Menschenrechtsinstru-

mente durch die Mitgliedstaaten des Forums der pazifischen Inseln wurde die Zusammenarbeit mit

dem Sekretariat dieses Forums aufgenommen.

Desgleichen ist die Umsetzung von Empfehlungen von VN-Vertragsorganen und Sonderbericht-

erstattern sowie der von den Staaten im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung einge-

gangenen eigenen Verpflichtungen nunmehr ein Standardelement der bilateralen Beziehungen zu

Drittstaaten im Bereich der Menschenrechte. In ihren bilateralen Kontakten hat die EU sich routi-

nemäßig für eine Ausweitung der ständigen Einladungen an VN-Sonderberichterstatter eingesetzt.

Die EU hat 2012 ihre Gespräche mit Partnerländern und -organisationen über die Freiheit der Reli-

gion und Weltanschauung fortgesetzt und den Weg für einen anhaltenden Konsens über die Reso-

lutionen geebnet, die die EU beim Menschenrechtsrat und in der Generalversammlung eingebracht

hat. Die EU hat überdies Gespräche mit Partnern, insbesondere mit der OIC, über die Bekämpfung

von religiöser Intoleranz und die Annahme entsprechender VN-Resolutionen mit dem Ziel geführt,

universelle Standards für die Freiheit der Religion und der Weltanschauung in den Fokus der Men-

schenrechtsdebatte zu stellen.
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5 Menschenrechts- und Demokratiekultur im auswärtigen Handeln der EU

In Einklang mit dem Aktionsplan der EU für Menschenrechte und Demokratie hat der EAD wäh-

rend des gesamten Jahres 2012 Schulungen zum Thema Menschenrechte und Demokratie

abgehalten, insbesondere im Rahmen der "Menschenrechtsreihe", die dreimal jährlich jeweils eine

Woche lang stattfindet (März, Juni und Oktober 2012).

Im Anschluss an drei allgemeine Arbeitssitzungen zur Menschenrechts- und Demokratiepolitik in

den Außenbeziehungen der EU fanden Fachmodule zu folgenden Themen statt: Nichtdiskriminie-

rung (Freiheit der Religion und Weltanschauung, Behinderung, LGBT), Gleichstellung der

Geschlechter, Rechte des Kindes, Internationale Strafrechtspflege, Unterstützung von Demokratie

und Wahlbeobachtung, Menschenrechte im VN-Kontext, Europarat und Menschenrechte. Bei eini-

gen dieser Lehrgänge griff der EAD auf das Fachwissen von Akademikern, NRO aus dem Netz-

werk für Menschenrechte und Demokratie, VN-Einrichtungen und des Europarates zurück.

An diesen Schulungsmodulen nahmen Bedienstete des EAD und der Europäischen Kommission

(sowohl vom Sitz als auch aus den Delegationen), Personal von GSVP-Missionen und -Operatio-

nen, Diplomaten der Mitgliedstaaten und Bedienstete des EP teil. Mit einer durchschnittlichen Teil-

nahme von 35 Personalmitgliedern pro Tag stellten sie ein wichtiges Element der durchgehenden

Berücksichtigung von Menschenrechten und Demokratie in allen Politikbereichen der EU dar. Für

die Lehrgänge wurde über das Netz der Ansprechpartner für Menschenrechtsfragen in den Delega-

tionen geworben, so dass sich eine beträchtliche Zahl von Delegationsbediensteten (52 Personen

aus 48 unterschiedlichen Ländern) angemeldet und über bewährte Verfahren in Bezug auf aktuelle

Menschenrechtsfragen ausgetauscht hat.

Um der Personalschulung neue Impulse zu geben, hat der EAD im September 2012 eine Bestands-

aufnahme der Lehrgänge zu Menschenrechten und Demokratie in den Mitgliedstaaten eingeleitet,

um bewährte Verfahren zu vergleichen und die Kräfte zu bündeln. Sieben Mitgliedstaaten haben

einen Erfahrungsaustausch geführt.
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Eine Reihe von weiteren Lehrgängen zu Menschenrechten und Demokratie fand statt als Teil von

einsatzvorbereitenden Veranstaltungen für Delegationsleiter, politische Beamte und leitende

Beamte im Bereich Zusammenarbeit, von Seminaren für Diplomaten der Mitgliedstaaten, von Ein-

führungsveranstaltungen des EAD und von regionalen Seminaren der Generaldirektion Entwick-

lungszusammenarbeit oder ad hoc auf Anfrage. Alle Schulungen vor einer Entsendung enthalten

nunmehr systematisch eine Präsentation über Menschenrechte und Demokratie.

Die EU hat auch 2012 die Menschenrechtserziehung weltweit durch eine Vielzahl von Finanzie-

rungsinstrumenten, darunter das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte,

unterstützt. Die von akademischen Einrichtungen und NRO in verschiedenen Regionen geförderten

Projekte richteten sich an ein breit gefächertes Publikum - angefangen bei Schulkindern bis hin zu

kommunalen Entscheidungsträgern und Polizeibehörden, wobei auch besonders schutzbedürftige

Bevölkerungsgruppen eingeschlossen wurden. Das Europäische interuniversitäre Zentrum für Men-

schenrechte und Demokratisierung (EIUC) und sein Netzwerk regionaler Masterstudiengänge in

Afrika, dem asiatisch-pazifischen Raum, auf dem Balkan, im Kaukasus und in Lateinamerika sind

Beispiele für erfolgreiche Projekte in diesem Bereich. Dieses Netzwerk mit mehr als 81 angeschlos-

senen Universitäten weltweit stellt ein interdisziplinäres Exzellenzzentrum dar, das eine nachaka-

demische Ausbildung im Bereich Menschenrechte für Hunderte Studenten, künftige Führungs-

kräfte, den privaten Sektor, Organisationen der Zivilgesellschaft, den öffentlichen Dienst und die

Bediensteten der EU-Delegationen anbietet. Das EIUC-Netzwerk hat 2012 Verhandlungen über die

Einrichtung eines weiteren regionalen Masterstudiengangs im südlichen Mittelmeerraum

eingeleitet.

In Einklang mit dem Aktionsplan der EU für Menschenrechte und Demokratie wurden alle EU-

Delegationen und GSVP-Missionen ersucht, Ansprechpartner für Menschenrechtsfragen zu

benennen und deren Kontaktdaten auf ihren Websites zu veröffentlichen. Dem waren bis Ende

2012 alle 140 Delegationen und alle 15 GSVP-Missionen bzw. -Operationen nachgekommen. In

vielen Fällen wurden zwei Ansprechpartner benannt - einer im politischen und einer im operativen

Bereich (insgesamt 215 Ansprechpartner). Spezielle Verbindungsbeamte für Menschenrechtsvertei-

diger wurden in 101 Ländern benannt. 67 Delegationen haben bereits die Kontaktdaten ihrer

Ansprechpartner für Menschenrechtsfragen auf ihren Websites veröffentlicht. Sechs Delegationen

haben sich aus Sicherheitsgründen dagegen entschieden.
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Die Ansprechpartner für Menschenrechtsfragen spielen eine zentrale Rolle bei der Koordinierung

der Umsetzung der länderspezifischen Menschenrechtsstrategien vor Ort. Sie unterstützen zudem

die Hauptquartiere mit Kenntnissen über lokale Entwicklungen, betreuen einzelne Fälle, überbrin-

gen Demarchen und führen bei Tagungen des Dritten Ausschusses der VN-Vollversammlung und

des Menschenrechtsrates Outreach-Maßnahmen zu den Prioritäten der EU durch. Die Ansprech-

partner sind angehalten, sich in all diesen Bereichen über bewährte Verfahren auszutauschen. Gele-

genheit dazu bietet die erste Tagung der Ansprechpartner für Menschenrechtsfragen am 28. Februar

2013 in Brüssel.

Durch den Prozess der Vorbereitung und der Umsetzung der länderspezifischen Menschenrechts-

strategien hat die Zusammenarbeit der EU-Delegationen und der Botschaften der Mitgliedstaa-

ten im Bereich der Menschenrechte eine neue Dynamik erhalten. Dies führte 2012 vielerorts zur

Einrichtung von Arbeitsgruppen für Menschenrechtsfragen auf Ebene der politischen Berater und

zur Mitarbeit von Menschenrechtsexperten in den für die Zusammenarbeit zuständigen Abteilungen

der EU-Delegationen und der Botschaften der Mitgliedstaaten. Viele dieser Arbeitsgruppen ermög-

lichten zudem eine bessere Koordinierung von Informationen und Maßnahmen in Bezug auf Men-

schenrechtsverteidiger und führten zu einer effektiven Arbeitsteilung zwischen den lokalen EU-

Partnern. Der EAD wird solche lokalen Menschenrechtsarbeitgruppen weiter als bewährtes Verfah-

ren fördern.

III VERFOLGUNG KOHÄRENTER POLITIKZIELE AUF INTERNER UND AUF
INTERNATIONALER EBENE

6 Wirksame Unterstützung der Demokratie

Im Rahmen der Verfolgung kohärenter Ziele und auf der Grundlage ihrer Verpflichtungen nach

Artikel 21 EUV hat sich die EU 2012 weiterhin weltweit für die Stärkung der Demokratie und die

Förderung der Demokratisierung eingesetzt.

Zu den wichtigsten Instrumenten gehörte ein politischer Dialog mit konsistenten Botschaften, unter-

stützt durch Wahlbeobachtungsmissionen und Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit.
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Kohärenzförderung lässt sich am wirksamsten auf Länderebene bewerkstelligen und beginnt damit,

dass Kohärenz zwischen den EU-Instrumenten, einschließlich des politischen Dialogs, hergestellt

werden muss. Sie geschieht ferner in der Zusammenarbeit zwischen der EU und den Mitgliedstaa-

ten, wo Botschaften und Maßnahmen abgeglichen und aufeinander abgestimmt werden müssen; sie

hat ihren Zweck erfüllt, wenn Unterstützungsmaßnahmen gemeinsam mit dem Partnerland verein-

bart und durchgeführt werden. Derzeit wird an einer stärkeren Ausrichtung auf nachhaltige Ergeb-

nisse, einschließlich Unterstützung der Demokratie, gearbeitet.

Neben den Wahlbeobachtungsmissionen, die ein gut sichtbares Instrument zur Unterstützung

glaubwürdiger Wahlprozesse darstellen, werden in den Partnerländern in Zusammenarbeit mit

zivilgesellschaftlichen Organisationen Maßnahmen durchgeführt, die aus dem Europäischen

Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) finanziert werden und die Weiter-

entwicklung der bürgerlichen und politischen Rechte sowie der wirtschaftlichen, sozialen und kultu-

rellen Rechte unterstützen sollen.
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Unterstützung für die Demokratie erfolgt auch in größerem Maßstab in Form von Unterstützung

verschiedener öffentlicher Einrichtungen, die darauf abstellt, die Bürgerdienste auszubauen und die

Umsetzung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte zu fördern. Ebenso werden Parlamente und

Bürgerorganisationen unterstützt und Dezentralisierungsmaßnahmen gefördert, um den politischen

Raum zu erweitern und dafür zu sorgen, dass sich die Bürger Gehör verschaffen können und reprä-

sentiert sind. Der Aufbau von Kapazitäten und die institutionelle Unterstützung erfolgen hauptsäch-

lich über das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI), das Europäische

Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) und den Europäischen Entwicklungsfonds

(EEF).

Die Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates vom November 2009 und Dezember 2010 ist nun

Teil der Verpflichtungen im Bereich Demokratie und Menschenrechte innerhalb des Strategischen

Rahmens und des Aktionsplans.

2012 haben die EU-Delegationen zusammen mit den Mitgliedstaaten in den neun verbleiben-

den Pilotländern für die Unterstützung der Demokratie (Benin, Bolivien, Ghana, Indonesien,

Kirgisistan, Libanon, Malediven, Mongolei und Salomonen, die in den Schlussfolgerungen des

Rates vom Dezember 2010 genannt sind) weiter daran gearbeitet, die Demokratieprofile fertigzu-

stellen und Demokratie-Aktionspläne zu erstellen. Im Oktober 2012 wurde ein Zwischenbericht

angenommen. Der Endjahresbericht und der Abschluss der ersten Pilotphase werden Anfang 2013

erwartet.

Alle Pilotdelegationen haben Zustandsberichte, d.h. eine Kartierung der Maßnahmen der Geber-

gemeinschaft zur Unterstützung der Demokratie in dem jeweiligen Pilotland, vorgelegt. Die meisten

von ihnen haben zudem eine Bedarfsanalyse durchgeführt und entwickeln nun Aktionspläne zur

Unterstützung der Demokratie.
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Die Arbeit wird 2013 fortgesetzt und die Musterentwürfe werden im Lichte der eingehenden

Berichte überarbeitet. Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass die auf Fragen der Demokratie fokus-

sierten Berichte zusätzliche Informationen zu den politischen Strukturen und zur Qualität der Insti-

tutionen erbringen und politische Prozesse , die die Demokratie stärken oder schwächen, einer

Bewertung unterziehen Ebenso verdeutlichen sie, dass die Instrumente sowohl in Bezug auf die

Personalentwicklung und -schulung als auch im Hinblick auf Leitlinien und Mustervorlagen für die

Analyse, die Festlegung von Aktionen und die Durchführung und Bewertung von Maßnahmen zur

Unterstützung der Demokratie weiter entwickelt werden müssen.

Die Erfahrungen im Zusammenhang mit der ersten Generation von Pilotländern werden bei der

Bildung einer zweiten Generation von Pilotländern als Grundlage dienen.

Zweck der Demokratieprofile ist es, den Stand der Demokratie in einem bestimmten Land für die

EU zu bewerten, Informationen über zentrale Aspekte zu systematisieren und die Aussichten auf

Veränderungen zu beurteilen. Im Idealfall sollte dies in Zusammenarbeit sowohl mit lokalen Akteu-

ren (amtliche Stellen und Zivilgesellschaft) als auch mit internationalen Akteuren geschehen. Aus

dem Inhalt der Profile der ersten Generation lässt sich das vorläufige Fazit ziehen, dass die gesam-

melten Informationen relativ beständig sind und eine nützliche Grundlage für politische Dialoge,

Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit und Wahlbeobachtung/Wahlhilfe bilden.
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Die Demokratie-Aktionspläne sollen eine einvernehmliche Bewertung jener Bereiche zum Aus-

druck bringen, in denen eine Unterstützung durch die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie anderwei-

tige Unterstützung zur Stärkung der Demokratie erforderlich ist. Im Idealfall werden diese Bereiche

gemeinsam zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten (und anderen Gebern) und dem Partnerland

vereinbart. Auf diese Weise sollen Kohärenz und Eigenverantwortlichkeit für die Maßnahmen

gestärkt und nachhaltige Ergebnisse erreicht werden. Die Demokratieprofile und -Aktionspläne

werden dem Rat vorgelegt und zur Weiterentwicklung der Methodik genutzt. Das oberste Ziel

besteht darin, global anwendbare Instrumente zu entwickeln.

Echte Wahlen sind eine wesentliche Grundlage für eine funktionierende Demokratie und

ein Schlüsselelement nachhaltiger Entwicklung. Die EU ist der Auffassung, dass

Maßnahmen zum Schutz des Rechts, an echten Wahlen teilzunehmen, einen wichtigen

Beitrag zu Frieden, Sicherheit und Konfliktverhütung leisten können. 2012 hat die EU

weiterhin Wahlprozesse auf der ganzen Welt nachdrücklich unterstützt, indem sie auf

Einladung der Regierungen Wahlbeobachtungsmissionen (EOM) und
Wahlexpertenmissionen (EEM) der EU entsandte, auf Anfrage Wahlunterstützung
leistete und inländische Beobachter unterstützte.

Im Juni wurde eine Halbzeitüberprüfung durchgeführt, um die Arbeitsweise von EOM und EEM

und die Verwendung von Mitteln für diese Missionen zu verbessern.

2012 wurden EOM nach Senegal, Algerien, Timor-Leste und Sierra Leone entsandt. Aufgrund der

besonderen Sicherheitsbedingungen wurde ein Wahlbewertungsteam (EAT) nach Libyen entsandt.

Zudem wurden Wahlexpertenmissionen nach Ägypten, Jemen, El Salvador, Guinea-Bissau, Sene-

gal, Mexiko, Angola und Ghana entsandt.
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Die EU hat ihren langfristigen Ansatz für Wahlprozesse weiter verstärkt, indem sie damit begonnen

hat, möglichst viele Aspekte des Wahlzyklus vor den Wahlen (z.B. die Wählerregistrierung) und im

Anschluss daran (Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen der EOM) zu beurteilen. Um die Ver-

pflichtung aus dem Strategischen Rahmen und dem Aktionsplan der EU zu Menschenrechten und

Demokratie zu erfüllen, haben die EU-Organe Schritte unternommen, um die Folgemaßnahmen zu

EU EOM durch eine bessere Nutzung bestehender Instrumente, wie z.B. regelmäßige Berichterstat-

tung der Missionschefs und Programmplanung der EU-Hilfe, und durch die Entwicklung neuer

Instrumente wie Leitlinien und Weisungen für die Delegationen im Hinblick auf Follow-up-Missio-

nen zu systematisieren. Damit die EOM eine größere Wirkung erzielen, hat die EU eine erste Runde

von Follow-up-Missionen in der Mitte des Wahlzyklus eingeleitet, die die Empfehlungen aus den

vorherigen Wahlen verstärkt umsetzen und so die Bedingungen für die nächsten Wahlen verbessern

sollen. Im Dezember 2012 hat die EU eine Follow-up-Mission in Malawi durchgeführt, um die

Erfolge bei der Wahlreform zu untersuchen und zur Vorbereitung der nächsten Wahlen 2014 bei-

zutragen. Für 2013 werden weitere Missionen vorbereitet.

In dem Bewusstsein, dass die Art und die Form der Empfehlungen ausschlaggebend für deren

erfolgreiche Umsetzung sind, hat die EU die methodologischen Leitlinien für ihre Beobachtungs-

missionen zu diesem und anderen Themen speziell im Rahmen des NEEDS-Projekts verbessert.
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NEEDS-Projekt 2008-2012

Das Netzwerk für verbesserte Unterstützung im Bereich Wahlen und Demokratie (NEEDS) 2008-

2012 war das dritte Projekt, das von der EU in diesem Bereich finanziert wurde. Dieses Projekt

diente folgenden Zielen:

1. Beitrag zur Konsolidierung einer einheitlichen Methodik, die von EU EOM im Einklang mit den

internationalen und regionalen Standards für demokratische Wahlen (einschließlich Verknüpfung

mit Wahlunterstützung) angewendet wird;

2. Verbesserung der Fähigkeiten der EU-Beobachter durch die Entwicklung eines gemeinsamen

EU-Konzepts für die Einstellung und Schulung von Beobachtern;

3. Unterstützung des demokratischen Prozesses in Drittländern durch gezielte Unterstützung von

inländischen Beobachtergruppen und anderen einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft

durch regionale Partner; in diesem Kontext Entwicklung und Förderung von Strategien zur Umset-

zung der Empfehlungen der EU EOM, einschließlich Kapazitätsaufbau.

Im Ergebnis dieses (um ein weiteres Jahr verlängerte) Dreijahresprojekts entstanden mehrere nütz-

liche Instrumente und Leitlinien zur Methodik von EU EOM; es wurden Schulungen für Hunderte

von Langzeit- und Kurzzeitwahlbeobachtern sowie Kernteam-Mitgliedern durchgeführt und die

Kapazitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen und regionaler Netze ausgebaut.

Diese Ziele werden auch im Mittelpunkt der Unterstützung durch das für Wahlbeobachtung und

Demokratie-Unterstützung (2013-2017) stehen, das unter der Leitung von GIZ und ERIS mit Hilfe

ihrer regionalen Partner in Afrika, Asien und Lateinamerika realisiert wird.
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Die EU hat weiterhin die Koordinierung der Bemühungen der verschiedenen Wahlbeobachtungs-

missionen vor Ort geleitet und die Stärkung der Kapazitäten anderer regionaler Organisationen (z.B.

der Afrikanischen Union und der Liga der Arabischen Staaten) mit unterstützt. Die EU-Delegatio-

nen wurden angehalten, den Wahlbeobachtungsempfehlungen von OSZE/BDIMR nachzukommen.

Zusammenarbeit zwischen der Liga der Arabischen Staaten (LAS) und der EU

2012 wurde durch das NEEDS-Projekt ein zehntätiges Austausch- und Tätigkeitsprogramm unter-

stützt, in dessen Rahmen die Liga der Arabischen Staaten (LAS) und die Europäische Union (EU)

zusammenkamen, um die Herausforderungen von Wahlbeobachtungsmissionen zu erörtern. Das

Treffen fand vom 7. bis 17. Oktober 2012 statt; es begann mit Sitzungen in Brüssel, gefolgt von

einer Reise der LAS-Delegation zur Beobachtung der Parlamentswahlen in Litauen am 14. Oktober.

Die LAS-Delegation bestand aus 14 professionellen Mitgliedern ihres Hauptbüros, die bei Wahl-

beobachtungsmissionen der LAS mitwirken, und einem Vertreter des EU-LAS-Verbindungsbüros

in Malta.

Das Seminar bot den Beamten der LAS und der EU die Möglichkeit, sich über aktuelle Verfahren

und Konzepte im Bereich der Wahlbeobachtungs- und Wahlunterstützungsmethoden auszutau-

schen. So erfuhren sie mehr über die jeweiligen Beobachtungserfahrungen und gewannen einen

vergleichenden Überblick über die Methoden und Strategien verschiedener anderer internationaler

und regionaler Gruppen, die Wahlbeobachtungsteams unterstützen.
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Die EU hat in vielen Ländern glaubwürdige nationale Beobachternetzwerke finanziell und durch

den Aufbau von Kapazitäten unterstützt. Sie hat auch weiterhin technische und materielle Unter-

stützung für Wahlprozesse geleistet, insbesondere für Wahlverwaltungsorgane (EMB), materielle

Unterstützung für Stimmabgabe- und Registrierungsvorgänge sowie zunehmend auch für andere

wichtige Akteure, um den inklusiven Charakter und die Akzeptanz des Prozesses zu fördern. Hierzu

zählten die Begleitung von zivilgesellschaftlichen Organisationen in Bereichen wie Wählerschu-

lung/politische Bildung; die Förderung eines unparteiischen und professionellen Mediensektors, u.a.

durch die Schulung von Journalisten; Schulungen für die Mitglieder und Kandidaten politischer

Parteien, u.a. in Fragen des innerparteilichen Dialogs und Gleichstellungsfragen; die Förderung von

soliden Mechanismen zur Schlichtung von Wahlstreitigkeiten und die Stärkung des Justizwesens.

2012 hat die EU Wahlhilfe in einer Reihe von Ländern geleistet, darunter Burkina Faso, El

Salvador, Nigeria, Pakistan und Togo. Ohne ihre weltweiten Anstrengungen

einzuschränken oder andere Regionen der Welt aus dem Blick zu verlieren, hat die EU

ihre Unterstützung für die Welle der Demokratisierung im südlichen Mittelmeerraum und

im Nahen Osten verstärkt. So wurden die demokratischen Reformprozesse in Jordanien

und Libyen unterstützt. Derzeit wird Unterstützung für Länder vorbereitet, die wie Nepal

und Tansania an der Konsolidierung ihrer demokratischen Institutionen arbeiten oder wie

Madagaskar eine Krise durchlebt haben und wo die Übergangsinstitutionen nun durch

demokratisch gewählte Institutionen zu ersetzen sind.

Die Prioritäten der EU bleiben weiterhin der Wissensaufbau, der Aufbau politischer

Strukturen und die Zusammenarbeit mit den wichtigsten Akteuren im Bereich der

Wahlhilfe. Im März 2012 fand in Mombasa (Kenia) ein Workshop zum Thema "Wahlen und

IKT" mit über 200 Teilnehmern, darunter Vertreter von Wahlkommissionen aus zahlreichen

Entwicklungsländern, statt. Dieser Workshop wurde in Zusammenarbeit mit dem UNDP

organisiert. Er war Gegenstand eines ausführlichen zusammenfassenden Berichts und

bildete die Grundlage für einen E-Learning-Kurs.
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7 Eine ständige Kapazität für Menschenrechtsfragen und Demokratie im Rat der EU

In der Arbeitsgruppe des Rates, die sich mit allen Menschenrechtsaspekten der Außenbezie-

hungen der EU befasst (Gruppe "Menschenrechte"), sind die EU-Mitgliedstaaten, die Europäi-

sche Union und der Europäische Auswärtige Dienst vertreten. Diese Gruppe ist für die strategische

Entwicklung und Umsetzung der EU-Politik im Bereich Menschenrechte und Demokratie verant-

wortlich; hierzu zählen die verschiedenen Leitlinien der EU zu den Menschenrechten, die Men-

schenrechtsdialoge und -konsultationen mit Drittländern und die durchgehende Berücksichtigung

der Menschenrechte im auswärtigen Handeln der EU.

Eine der Hauptaufgaben besteht in der Bestimmung der strategischen Prioritäten der EU in multi-

lateralen Menschenrechtsgremien, insbesondere im VN-Menschenrechtsrat und im Dritten Aus-

schuss der VN-Vollversammlung. Die Gruppe "Menschenrechte" wirkte als treibende Kraft bei der

Ausarbeitung des Strategischen Rahmens und des Aktionsplans der EU zu Menschenrechten und

Demokratie und sie überwacht dessen gesamte Umsetzung.

Sie führt einen regelmäßigen Gedankenaustausch mit dem Vorsitzenden des Unterausschusses für

Menschenrechte des Europäischen Parlaments und mit Vertretern der Zivilgesellschaft. In der

Gruppe äußern sich auch verschiedene andere hochrangige Gastredner, wie z.B. die VN-Sonder-

berichterstatter, regelmäßig zu speziellen Themen.

Aufgrund der Ausweitung der Menschenrechtspolitik der EU haben die Arbeitsbelastung und die

Sitzungszeit der Arbeitsgruppe in den letzten Jahren erheblich zugenommen. So hat sich beispiels-

weise die Gesamtsitzungszeit im ersten Halbjahr 2012 gegenüber 2010 nahezu verdoppelt. Diese

neue Lage erforderte eine Änderung der Arbeitsmethoden.
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Die üblichen Sitzungen in den Hauptstädten, an denen die für Menschenrechte zuständigen

Direktoren der EU-Mitgliedstaaten teilnehmen, werden nun durch regelmäßige Sitzungen der

"Brüsseler Formation" ergänzt, die im November 2012 eingesetzt worden war. Vorrangiges Ziel

ist dabei nicht nur, die zunehmende Arbeitsbelastung der Gruppe zu bewältigen, sondern auch eine

schnellere Reaktion auf Entwicklungen zu ermöglichen und ein enges Zusammenwirken mit dem

Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee und anderen Gremien, insbesondere den geografi-

schen Arbeitsgruppen, zu gewährleisten. Dies ist ein anschauliches Beispiel für die Entschlossen-

heit der EU, Menschenrechte und Demokratie in allen Bereichen ihres auswärtigen Handelns zu

fördern.

Ausgehend von der bestehenden Praxis der turnusmäßig wechselnden Vorsitze hat die Gruppe

"Menschenrechte" Task Forces gebildet, die ihre Arbeit in bestimmten prioritären Bereichen durch

eine gründliche Vorbereitung und Erörterung verschiedener Themen, vor allem in Bezug auf die

Umsetzung der EU-Leitlinien im Bereich der Menschenrechte (z.B. Todesstrafe, Folter, Kinder und

bewaffnete Konflikte, Menschenrechtsverteidiger, Rechte des Kindes, Gewalt gegen Frauen und

Kinder), unterstützen sollen. Diese Task Forces sind ein praktisches Mittel, um die einschlägigen

Experten des EAD, der Kommissionsdienststellen und der Mitgliedstaaten zusammenzuführen und

die Lasten informell zu teilen.

Derzeit bestehen auch informelle Vereinbarungen über die Lastenteilung mit den Menschen-

rechtsgremien der VN (Dritter Ausschuss der Generalversammlung und Menschenrechtsrat) und

anderen multilateralen Organisationen wie dem Europarat und der OSZE.

Wirksame Vereinbarungen über die Lastenteilung sichern eine breite politische Unterstützung und

ermöglichen eine optimale Nutzung von Expertise und Fähigkeiten. Die Gespräche über einen wei-

teren Ausbau der Lastenteilung werden 2013 fortgesetzt.
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8 Erzielung einer größeren Politikkohärenz

Die EU engagiert sich für die Menschenrechte in allen Bereichen. Die EU und ihre Mitgliedstaa-

ten setzen sich dafür ein, dass die Achtung der Menschenrechte innerhalb der Grenzen der EU

gewährleistet ist. Sie ist entschlossen, Menschenrechte und Demokratie außerhalb ihres Hoheits-

gebiets im Rahmen ihres gesamten auswärtigen Handelns im Einklang mit Artikel 21 des Vertrags

über die Europäische Union zu fördern. 2012 wurden Anstrengungen unternommen, um Probleme

der Kohärenz und Konsistenz zwischen inneren und äußeren Aspekten der EU-Menschenrechts-

politik anzugehen. Die Zusammenarbeit zwischen den Ratsgruppen "Grundrechte, Bürgerrechte und

Freizügigkeit" (FREMP) und "Menschenrechte" (COHOM) wird 2013 intensiviert werden.

9 Achtung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte

Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sind fester Bestandteil der externen Men-

schenrechtspolitik der EU und bringen ihr entschiedenes Engagement für die universelle Gültigkeit

und Unteilbarkeit aller Menschenrechte zum Ausdruck. 2012 wurden verschiedene Instrumente zur

Förderung, zum Schutz und zur Achtung dieser Rechte genutzt, darunter Interessenvertretung auf

hoher Ebene und öffentliche diplomatische Bemühungen.

In zwischenstaatlichen Verhandlungen hat sich die EU für die Anerkennung der Verknüpfungen

zwischen der Umsetzung von Menschenrechtsstandards, nachhaltiger Entwicklung und Beseitigung

der Armut eingesetzt. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wurden 2012 auch mit einigen

Partnern im Rahmen der EU-Menschenrechtsdialoge erörtert. So wurden diese Rechte 2012 im

Menschenrechtsdialog mit Kolumbien, Georgien, der Ukraine und Vietnam unter verschiedenen

Gesichtspunkten, darunter Arbeitnehmerrechte und Bodenrechte, behandelt. Wie im Aktionsplan zu

Menschenrechten und Demokratie gefordert, wird dies nun systematischer geschehen.
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Das ganze Jahr über hat die EU mehrere VN-Sonderberichterstatter, die auf dem Gebiet der

wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte tätig sind, , wie z.B. die Sonderberichterstatter

über das Recht auf Nahrung und das Recht auf Wasser, aktiv unterstützt und mit ihnen zusammen-

gearbeitet.

Während der "Ministerwoche" der VN-Generalversammlung 2012 hat die EU gemeinsam mit den

Vereinigten Staaten und UN-Wasser eine Veranstaltung auf hoher Ebene zur sicheren Wasser-

versorgung und deren Bedeutung für die Nahrungsmittel- und Energieversorgung sowie für die

wirtschaftliche und soziale Entwicklung organisiert. Die Hohe Vertreterin Ashton und US-Außen-

ministerin Clinton sprachen zu den Teilnehmern der Rundtischsitzung. Die Teilnehmer forderten

nachdrücklich Zusammenarbeit und rasches Handeln, um Wasserknappheit zu verhindern, und

empfahlen, das Wassermanagement durch Partnerschaften zwischen Regierung, Unternehmen und

Bildungseinrichtungen zu verbessern. Die sichere Wasserversorgung war auch Gegenstand einer

informellen Tagung der EU-Außenminister im September in Zypern.

Als weltweit größter Geber von Entwicklungshilfe hat die EU konkrete Maßnahmen eingeleitet, um

ihre Partner bei der Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu unter-

stützen. Im Rahmen der Umsetzungsstrategie des EIDHR hat sich die EU verpflichtet, ihre Unter-

stützung für Initiativen zugunsten der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu verstär-

ken, u.a. indem sie sich für die Unterzeichnung und Ratifizierung des Sozialpakts (IPWSKR) und

seines Fakultativprotokolls einsetzt.

In Aktion 9 "Achtung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte" des Strategischen

Rahmens und des Aktionsplans der EU zu Menschenrechten und Demokratie ist festgelegt, dass die

EU a) an der Gestaltung der Agenda für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte unter beson-

derer Fokussierung auf den VN-Menschenrechtsrat und in enger Zusammenarbeit mit den Sonder-

berichterstattern, die mit den jeweiligen Rechten befasst sind, mitwirken sollte und b) bestimmte

Fragen betreffend wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in den Dialogen mit Drittländern

thematisieren sollte.

Zu diesem Zweck wird bis Mitte 2013 ein Arbeitsplan aufgestellt. Die diesbezüglichen Beratungen

wurden in der Gruppe "Menschenrechte" im November 2012 auf der Grundlage eines portugiesi-

schen Non-Papers eingeleitet und werden Anfang 2013 fortgesetzt.
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Mit Aktion 10 wird die EU verpflichtet, sich für die Förderung der Menschenrechte in der Ent-

wicklungszusammenarbeit einzusetzen und (Aktion 10 c) Menschenrechtsfragen in das Engagement

der EU betreffend die globale Entwicklungsagenda und andere globale Fragen, insbesondere den

Prozess im Anschluss an die Millenniums-Entwicklungsziele, einzubeziehen. Es wird bereits daran

gearbeitet, Menschenrechte, Demokratie und verantwortungsvolle Staatsführung als Schwer-

punkt in die Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 aufzunehmen.

2012 hat die EU ihre enge Zusammenarbeit mit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) fort-

gesetzt. Sie setzte die Mitteilung der Kommission "Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer

Wirkung: Agenda für den Wandel" (Oktober 2011) um, in der hervorgehoben wird, wie wichtig

Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit für einen Rahmen für inklusives Wachstum ist, der

den Menschen ermöglicht, an der Schaffung von Wohlstand und Arbeitsplätzen teilzuhaben und

davon zu profitieren.

Im Juli 2012 hatte das European Inter-University Centre for Human Rights and Democratisation

(EIUC) - mit finanzieller Unterstützung des EIDHR - in Venedig (Italien) zu einer diplomatischen

Konferenz zum Thema "Die EU und wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" eingeladen. Zu

dieser Konferenz kamen einschlägige Akteure (wie Wissenschaftler und Experten für Menschen-

rechte und Demokratisierung von den EU-Organen und aus den Mitgliedstaaten) zu Diskussionen

darüber zusammen, wie die EU-Politik zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten

gestärkt werden kann.

Im März 2012 hat der EAD eine Personalschulung zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen

Rechten durchgeführt. An ihr nahm Personal des EAD, der Europäischen Kommission und der

Außenministerien der Mitgliedstaaten teil.
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IV MENSCHENRECHTE IN ALLEN BEREICHEN UND INSTRUMENTEN DER EU-
AUSSENPOLITIK

10 Streben nach einem rechtebasierten Ansatz in der Entwicklungszusammenarbeit
2012 wurde eine Reihe von Strategien und Maßnahmen zur Verbesserung des rechtebasierten
Ansatzes in der Entwicklungszusammenarbeit eingeleitet. In der "Agenda für den Wandel"1 und
den "Leitlinien für die Budgethilfe"2 sind Menschenrechte, verantwortungsvolle Staatsführung und
Demokratie als Prioritäten der Entwicklungszusammenarbeit der EU festgelegt. In seiner Ent-
schließung vom 23. Oktober 2012 über eine Agenda für den Wandel: die Zukunft der EU-Ent-
wicklungspolitik3 hat das Europäische Parlament die Kommission und den EAD aufgefordert, "ihr
Versprechen einzulösen, den gesamten Prozess der Entwicklungszusammenarbeit auf einen auf
Menschenrechten basierenden Ansatz zu stützen".

Inklusives Wachstum und sozialer und wirtschaftlicher Wohlstand sind untrennbar mit den Men-
schenrechten sowie den bürgerlichen und politischen Rechten verknüpft. Nach den neuen Pro-
grammplanungsanweisungen4 sollte die EU zunehmend Kontakte mit den Partnerländern knüp-
fen, um Demokratie, Menschenrechte und Rechtstaatlichkeit zu fördern. Außerdem sollte die EU
ihre Unterstützung (Kombination und Umfang der Hilfe, Methoden und Modalitäten) anpassen an
das eigene Engagement des jeweiligen Landes für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaat-
lichkeit und an seine Fähigkeit, Reformen durchzuführen und den Forderungen und Bedürfnissen
seiner Bevölkerung zu entsprechen. Nach den neuen Leitlinien für die Budgethilfe5 sollte allge-
meine Budgethilfe dann bereitgestellt werden, wenn man darauf vertrauen kann, dass die Hilfe für
die Verfolgung der grundlegenden Werte und Ziele ausgegeben wird, auf die sich die EU und die
Partnerländer verpflichtet haben. In diesem Zusammenhang hat die EU die "Bewertung von grund-
legenden Werten" (Kapitel 4 und Anhang 12 der Leitlinien für die Budgethilfe) entwickelt, die für
verschiedene Arten von Verträgen durchgeführt werden sollte. Bei Good-Governance- und Ent-
wicklungsvereinbarungen ist die Verpflichtung auf die Grundwerte nun eine Vorbedingung.
1 Schlussfolgerungen des Rates "Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: eine Agenda

für den Wandel" (3166. Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) am 14. Mai 2012 in Brüssel).
2 Als Ausdruck der neuen Politik, die in den Schlussfolgerungen des Rates "Der künftige Ansatz für die

EU-Budgethilfe an Drittstaaten" formuliert ist (3166. Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten)
am 14. Mai 2012 in Brüssel).

3 2012/2002 (INI).
4 Instructions for the programming of the 11th European Development Fund (EDF) and the Development

Cooperation Instrument (DCI) – 2014-2020, angenommen am 15. Mai 2012.
5 Angenommen im September 2012.
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Außerdem zeigen die im Dezember 2011 vorgelegten Vorschläge für den mehrjährigen Finanzrah-

men 2014-2020, dass man davon abgeht, Menschenrechte und Demokratie als Querschnittsthema

(das sehr häufig lediglich mit thematischen Instrumenten angegangen wird) zu behandeln, und statt

dessen einen sektorbezogenen Ansatz wählt. Menschenrechte und Demokratie werden also nicht

länger als "Zugabe", sondern stärker als Grundlage für eine kohärentere und wirksamere Pro-

grammplanung betrachtet. Das Handeln der EU wird daher verschiedene Formen annehmen: Men-

schenrechte als Vorbedingung für allgemeine Budgethilfe, ein flexibleres und verstärktes Europäi-

sches Instrument für Demokratie und Menschenrechte, verstärkte Zusammenarbeit und Kontakt-

pflege mit der Zivilgesellschaft, aber vor allem durchgängige Berücksichtigung von Menschen-

rechten, Demokratie und verantwortungsvoller Staatsführung bei allen geografischen Instrumenten.

Auf diese Weise wird die EU dafür sorgen, dass Projekte in Verbindung mit Demokratie, Men-

schenrechten und Rechtsstaatlichkeit nicht allein auf Justizreformen oder den Aufbau von Institu-

tionen abzielen, sondern auch auf Infrastruktur- und Umweltprojekte. So wird die EU beispiels-

weise sicherstellen, dass die betroffenen Menschen ihre Ansichten und Bedürfnisse äußern, d.h. ihre

Menschenrechte ausüben können. In diesem Sinne wird die EU 2013 ein "Instrumentarium zur

Ausarbeitung eines rechtebasierten Ansatzes in der Entwicklungszusammenarbeit"1 entwickeln. Die

länderspezifischen Menschenrechtsstrategien sollten ein zentrales Element der Programmplanung

bilden.

Neben der Programmplanung arbeitet die EU derzeit an der Verbesserung der Kohärenz und der

Koordinierung zwischen den Folgemaßnahmen zu Rio+20 und der Entwicklungsagenda für die

Zeit nach 2015, wobei herausgestellt wird, dass das Ziel für die Zeit nach 2015 darin bestehen

sollte, bis 2030 "ein menschenwürdiges Leben für alle" zu erreichen. Fragen in Verbindung mit

demokratischer Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und der vollen Verwirklichung der Men-

schenrechte sind wichtig, um eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Die EU wird sich daher

dafür einsetzen, dass diese Schlüsselfragen in die globale Entwicklungsagenda für die Zeit nach

2015 einbezogen werden.
1 Aktion 10 a des Aktionsplans zum Strategischen Rahmen der EU für Menschenrechte und Demokratie.
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11 Ausgestaltung des Handels in einer den Menschenrechten förderlichen Weise

Anfang 2012 hat die Kommission eine Mitteilung zum Thema "Handel, Wachstum und Entwick-

lung: Eine maßgeschneiderte Handels- und Investitionspolitik für die bedürftigsten Länder"1 ange-

nommen, in der erneut bekräftigt wird, dass sich die EU im Einklang mit Artikel 3 Absatz 5 EUV

und Artikel 207 AEUV in ihrer Handelspolitik von den Grundwerten leiten lässt, auf denen ihre

eigene Existenz aufbaut, wozu auch die Achtung und Förderung der Menschenrechte und die nach-

haltige Entwicklung zählen.

Der Rat hat am 25. Oktober 2012 die Verordnung (EU) Nr. 978/2012 über ein Schema allgemeiner

Zollpräferenzen erlassen, die die vorherige Verordnung über ein Schema allgemeiner Zollpräfe-

renzen (APS) ersetzt. Die neue APS-Verordnung verstärkt die Mechanismen zur Überwachung der

Einhaltung internationaler Übereinkünfte, einschließlich der wichtigsten Menschenrechtsüberein-

kommen, durch die APS+-Begünstigten. Die Kommission wird die Berichterstattung über die Um-

setzungsergebnisse der APS+-Begünstigten ausbauen, indem sie dem Rat und dem Europäischen

Parlament alle zwei Jahre Bericht erstattet. Diese verbesserten Bestimmungen gelten, sobald das

neue Präferenzsystem zum 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist.
1 COM(2012) 22.
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Die Freihandelsabkommen der EU sind durch Überleitungsklauseln mit den entsprechenden poli-

tischen Rahmenübereinkommen verbunden, die auch Menschenrechtsklauseln umfassen. Gibt es

kein Assoziierungs- oder Rahmenabkommen, wird eine gesonderte Menschenrechtsklausel in die

Freihandelsabkommen aufgenommen. Dieser Ansatz wurde bei dem Freihandelsabkommen mit

Kolumbien/Peru verfolgt, das im Juni 2012 unterzeichnet wurde und im Dezember die Zustimmung

des Europäischen Parlaments erhielt. Bevor die Kommission einen Vorschlag zur Aufnahme von

Handelsgesprächen vorlegt, erfolgt eine Folgenabschätzung, während im Laufe der Verhandlungen

durchgeführte Nachhaltigkeitsprüfungen eine gründlichere Analyse ermöglichen. Seit der Annahme

der Operativen Leitlinien zur Berücksichtigung der Grundrechte bei Folgenabschätzungen der

Kommission im Jahr 2011 wurde die Menschenrechtsdimension dieser beiden Prozesse weiter ver-

stärkt. 2012 gelangte dieser Ansatz vor der Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsab-

kommen mit Japan und über ein eigenständiges bilaterales Investitionsabkommen (eine neue Kom-

petenz der EU im Rahmen des Vertrags von Lissabon) mit China sowie bei den Nachhaltigkeitsprü-

fungen zu den tiefgreifenden und umfassenden Freihandelsabkommen mit Georgien und der Repu-

blik Moldau zur Anwendung.

Im Hinblick auf die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 betreffend den Handel mit bestimmten

Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zu Folter verwendet werden könnten, hat die

Europäische Kommission im Dezember 2011 Thiopental-Natrium und ähnliche Stoffe, die für töd-

liche Injektionen verwendet werden, in die Liste der Güter aufgenommen, die Ausfuhrkontrollen

unterliegen1. Insbesondere als Reaktion auf Forderungen des Europäischen Parlaments hat die

Kommission, unterstützt von einer Expertengruppe, mit einer generellen Überprüfung der Verord-

nung (EG) Nr. 1236/2005 begonnen, die 2013 abgeschlossen werden soll. In diesem Zusammen-

hang wird geprüft, ob die Liste der kontrollierten Güter weiter geändert werden soll und ob zusätz-

liche Maßnahmen vorgeschlagen werden sollten.

Die Kommission hat Konsultationen zu der Möglichkeit eingeleitet, die Anwendung einiger

Bestimmungen der geltenden Ausfuhrkontrollverordnung (EG) Nr. 428/2009 auf die Kontrolle der

Ausfuhr bestimmter sensibler Technologien auszudehnen, die unter Verletzung von Menschen-

rechten in Konfliktgebieten oder unter autoritären Regimes eingesetzt werden könnten.
1 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1352/2011 der Kommission vom 20. Dezember 2011.
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So wurde beispielsweise infolge der sich verschlechternden Lage in Syrien in der Verordnung (EU)

Nr. 36/2012 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien ein Ausfuhrverbot

für Ausrüstung oder Software verhängt, die in erster Linie für die Überwachung oder das Abhören

des Internets oder des Telefonverkehrs durch die syrische Regierung bestimmt ist; das Verbot ist in

der EU am 18. Januar 2012 in Kraft getreten.

Während der VN-Konferenz über einen Vertrag über den Waffenhandel haben die Europäische

Union und ihre Mitgliedstaaten deutlich ihre Überzeugung zum Ausdruck gebracht, dass die

Verbringung von Waffen verweigert werden muss, wenn eindeutig die Gefahr besteht, dass die

Waffen für schwere Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen oder das humani-

täre Völkerrecht eingesetzt werden.

12 Einbeziehung der Menschenrechte in Konfliktprävention und Krisenmanagement

Die EU hat ihre spezielle Menschenrechts- und Gleichstellungspolitik im Rahmen der Gemein-

samen Sicherheits- und Verteidigungspolitik weiterverfolgt und konsolidiert. Menschenrechts-

und Gleichstellungsfragen waren weiterhin in den Prozess der Planung, Durchführung und Beur-

teilung von GSVP-Missionen und -Operationen integriert. Der EAD hat eine interne Task Force zu

Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen in der GSVP eingesetzt, in der regelmäßig Akteure aus

allen relevanten Dienststellen zusammentreffen. Die Empfehlungen aus dem Bericht des Rates

"Erfahrungen und bewährte Verfahren zur durchgängigen Berücksichtigung von Menschenrechts-

und Gleichstellungsfragen bei militärischen Operationen und zivilen Missionen im Rahmen der

GSVP"1 von 2010 bildeten neben den speziellen Verpflichtungen aus dem EU-Aktionsplan zu Men-

schenrechten und Demokratie weiter einen Bezugspunkt für das Handeln der EU in diesem Bereich.
1 Umfassende Angaben sind dem Dokument 17138/1/10 REV 1 zu entnehmen.
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Im Juni 2012 trafen sich die Menschenrechts- und Gleichstellungsberater von GSVP-Missionen und

-Operationen zu ihrer jährlichen Tagung, die diesmal unmittelbar im Anschluss an die jährliche

Tagung der EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung der Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrates

stattfand. Diese Tagung bot ihnen die Gelegenheit, sich über bewährte Verfahren auszutauschen

und praktische Empfehlungen dazu abzugeben, wie ihre Arbeit besser unterstützt werden könnte.

2012 gehörte bei 60 % der zivilen Missionen und bei allen Operationen ein Menschenrechts-

und/oder Gleichstellungsberater oder -ausbilder (EUTM Somalia) zum Personal.

Die Ausbildungsmodule für Menschenrechte, Kinderschutz und Gleichstellung wurden in Zusam-

menarbeit mit Ausbildungseinrichtungen der EU-Mitgliedstaaten und zivilgesellschaftlichen Grup-

pen weiterentwickelt und sollten 2013 zur Verfügung stehen. Diese einsatzvorbereitenden Ausbil-

dungsmodule, die auf den von den Mitgliedstaaten 2010 vereinbarten Standard-Ausbildungskom-

ponenten beruhen, stellen auf das Personal von Missionen und Operationen ab. Insbesondere als

Teil der Ausbildungsprogramme des ESVK und des EAD wurden weiterhin spezielle Schulungen

organisiert, um das Personal der EU und der Mitgliedstaaten mit den Menschenrechtsverpflichtun-

gen der EU im Bereich der GSVP vertraut zu machen,

Entsprechend dem Aktionsplan hat der EAD 2012 mit der Entwicklung eines Konfliktfrühwarn-

systems begonnen, in das Menschenrechtsverletzungen als ein Indikator aufgenommen wurden. Mit

diesem System wird der EAD besser in der Lage sein, die Risiken gewaltsamer Konflikte sowie

Optionen für ein frühzeitiges Handeln der EU zu bestimmen. Anfang 2013 wird es als Pilotprojekt

in acht Ländern der Sahelregion eingeführt.
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Im Rahmen der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen hat der EU/VN-Lenkungsaus-

schuss in seiner Sitzung vom November 2012 einen Gedankenaustausch über bewährte Verfahren

zur durchgängigen Berücksichtigung der Menschenrechte bei der Krisenbewältigung geführt.

Auch der Dialog EU-AU im November 2012 bot die Möglichkeit zu einem Gedankenaustausch

über dieses Thema.

Ebenso wurde die Zivilgesellschaft eng in die Arbeit der EU in diesem Bereich einbezogen, insbe-

sondere durch ihre Teilnahme an der Jahrestagung der Berater für Menschenrechts- und Gleich-

stellungsfragen und durch einen regelmäßigen Gedankenaustausch auf Arbeitsebene in Brüssel und

in den Einsatzgebieten der Missionen und Operationen.

Im März 2012 hat der Rat die Überarbeitung seines Arbeitspapiers "Umsetzung der Resolutionen

des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen betreffend Frauen und Frieden und Sicherheit im Rah-

men von GSVP-Missionen und -Operationen"1 abgeschlossen, das 2008 angenommen worden war.
1 7109/12. Bezieht sich auf die Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrates und deren Folgeresolutionen

1820, 1888, 1889 und 1960.
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EUTM Somalia ist eine EU-Ausbildungsmission für somalische Soldaten als Teil der in

Somalia eingeleiteten Reform des Sicherheitssektors. Die Mission ist in Uganda stationiert

und verfügt über ein Hauptquartier in Kampala und ein Ausbildungslager in Bihanga. Seit

ihrer Einleitung 2010 wurden im Rahmen der EUTM Somalia etwa 3 000 Soldaten ausgebil-

det, die nun die Basis für die neuen somalischen nationalen Streitkräfte bilden.

Neben der Unterweisung in den Pflichten der Soldaten zählt auch ein Modul über Menschen-

rechte und Demokratie zum ständigen Ausbildungsprogramm. Dieses Modul umfasst u.a.

folgende Themen: Menschenrechte im Zusammenhang mit den Pflichten eines Soldaten, Kin-

derrechte, Frauenrechte, das Konzept der Familie (insbesondere in Bezug auf Binnenvertrie-

bene), das demokratische System und die Rolle der somalischen Streitkräfte in einem demo-

kratischen Somalia. Zu diesen Themen fanden insgesamt 12 Veranstaltungen statt. Dieses

Modul ist obligatorisch für alle Auszubildenden, unabhängig von ihrem Rang oder ihrer Spe-

zialisierung. Zur Bestätigung der Ausbildung wurden Szenarien von Menschenrechtsverlet-

zungen in die Abschlussübung aufgenommen.

Die Ausbildung im Bereich Menschenrechte und Demokratie stellt nicht nur auf die Vermitt-

lung von Grundprinzipien ab, sondern bezweckt auch, Ehrgefühl und Kameradschaftsgeist

unter den Soldaten zu wecken, die nun den Schutz ihrer somalischen Mitbürger als ihren

Hauptauftrag ansehen. Diese Ausbildung hat auch dazu beigetragen, den Zusammenhalt

zwischen den verschiedenen Einheiten zu stärken, deren Angehörige oft aus verschiedenen

Klans stammen. Die EUTM Somalia will auch weiterhin somalische Auszubildende in Fragen

der Menschenrechte und der Demokratie schulen, und wird sich bemühen, ihr Ausbildungs-

programm auf dem Stand der neuesten Entwicklungen, insbesondere in Verbindung mit

Somalia, zu halten. Als nächster Schritt soll die Achtung der Menschenrechte in die Strategien

der somalischen nationalen Streitkräfte aufgenommen und eine eigene Ausbildungskapazität

in den somalischen Streitkräften aufgebaut werden. Alle diese Elemente sind in dem überar-

beiteten Mandat der EUTM Somalia enthalten.
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13 Verankerung der Menschenrechte in Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung

Bei der Terrorismusbekämpfung misst die EU der Gewährleistung eines umfassenden und wirk-

samen Schutzes der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowohl in Europa als auch in der übrigen

Welt große Bedeutung bei. Das strategische Engagement der Europäischen Union, das in ihrer

Strategie zur Terrorismusbekämpfung definiert ist, ist diesbezüglich sehr klar formuliert: "Terro-

rismus weltweit bekämpfen und dabei die Menschenrechte achten, Europa sicherer machen und es

seinen Bürgern ermöglichen, in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu leben."

Die EU-Organe und eine Reihe von Mitgliedstaaten haben an einer Konferenz zum Thema "Faire

und ordnungsgemäße Verfahren im Kontext der Terrorismusbekämpfung" teilgenommen, die

der Arbeitsstab Terrorismusbekämpfung der VN und das VN-Menschenrechtsbüro im Juli 2012 in

Brüssel ausgerichtet hatten. Die EU bekräftigte erneut, dass bei der Terrorismusbekämpfung die

Achtung der Menschenrechte gewährleistet sein muss.

Der dänische Vorsitz hat im März 2012 in Kopenhagen einen Workshop über Terrorismusbekämp-

fung und Menschenrechte organisiert, in dessen Mittelpunkt die Unterstützung beim Kapazitäts-

aufbau stand. Begleitend zu diesem Workshop veröffentlichten der dänische Außenminister, der

EU-Koordinator für Terrorismusbekämpfung (CTC) und der VN-Sonderberichterstatter über Terro-

rismusbekämpfung und Menschenrechte einen Presseartikel mit dem Titel "Terrorismus und Men-

schenrechte - das eine geht nicht ohne das andere". Einige Mitgliedstaaten stellten ihre bewährten

Verfahren vor, so den Praxisleitfaden des dänischen Instituts für Menschenrechte "Practical

Guidance Paper on Counter-Terrorism and Human Rights" und den Leitfaden des Vereinigten

Königreichs "Overseas Security and Justice Assistance Human Rights Guidance" 1.
1 Diese Dokumente sind zu finden unter:

http://eu2012.dk/en/Meetings/Conferences/Mar/~/media/Files/Conferences/Jan_Mar/countering%20terr
orism/Draft%20Practical%20Guidance%20Paper%20on%20Counter-
Terrorism%20and%20Human%20Rights.pdf; bzw.
https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/35447/osja-guidance-
151211.pdf.
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Die EU hat weiterhin den Nutzung des Strafrechtssystems zur Terrorismusbekämpfung geför-

dert und verschiedene Länder, darunter Pakistan und Länder der Sahelregion, bei der Stärkung ihres

Strafrechtssystems unterstützt, um die wirksame Ermittlung und Verfolgung von Terrorverdächti-

gen im Einklang mit den Menschenrechten und den Rechtsstaatsprinzipien zu ermöglichen.

Die EU hat die Arbeitsgruppe Strafrecht/Rechtsstaatlichkeit des Globalen Forums zur Bekämp-

fung des Terrorismus (GCTF) unterstützt Auf der Ministertagung des GCTF im Juni 2012 in

Istanbul wurde das "Rabat Memorandum on Good Practices for Effective Counterterrorism Practice

in the Criminal Justice Sector" angenommen. Außerdem hat die Hohe Vertreterin den Vorschlag

begrüßt, ein Ausbildungsinstitut für Recht und Rechtstaatlichkeit zu errichten, das Ausbildungspro-

gramme für die Übergangsländer, besonders in der Mittelmeerregion, entwickeln würde, welche

vermitteln, wie das Strafrechtssystem genutzt werden kann, um den Terrorismus im Einklang mit

den Menschenrechten zu bekämpfen.

Im Einklang mit der Gemeinsamen Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin zur Süd-

lichen Nachbarschaft von 2011, in der die Wichtigkeit von EU-Unterstützung für eine tiefgehen-

de Demokratie, einschließlich Rechtsstaatlichkeit und Reformen des Sicherheitssektors, hervorge-

hoben wird, hat die EU den Ländern im südlichen Mittelmeerraum 2012 Unterstützung für eine

umfassende Reform des Sicherheitssektors angeboten. Ferner hat die EU untersucht, wie bei der

Terrorismusbekämpfung die Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen wie der Liga der Ara-

bischen Staaten ausgebaut werden kann.

Die EU hat ihren ausführlichen halbjährlichen Dialog mit dem Rechtsberater des US-Außen-

ministeriums über die völkerrechtlichen Aspekte der Terrorismusbekämpfung fortgesetzt.
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Die Annahme des National Defense Authorization Act (NDAA) durch den US-Kongress im

Dezember 2011 hatte in der EU Zweifel geweckt, ob dieses Gesetz, insbesondere seine Bestim-

mungen zum obligatorischen Militärgewahrsam bestimmter ausländischer Terrorverdächtiger und

zur unbegrenzten Internierung von Terrorverdächtigen ohne ein Gerichtsverfahren, mit dem Völ-

kerrecht zu vereinbaren sind. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben während der Ausarbeitung

von Durchführungsverordnungen zum NDAA Anfang 2012 Bemerkungen an die US-Regierung

übermittelt.

Das Europäische Parlament hat am 11. September 2012 eine Entschließung zu der behaupteten

Beförderung und dem rechtswidrigen Festhalten von Gefangenen in europäischen Staaten

durch die CIA angenommen. Die Europäische Kommission betonte in ihrer Antwort, dass die

sogenannten Überstellungen einen schweren Verstoß gegen mehrere Grundrechte darstellten und

derartige unannehmbare Praktiken nicht mit der Bekämpfung des Terrorismus gerechtfertigt wer-

den könnten. Sie unterstrich ferner, dass es Aufgabe der betroffenen Mitgliedstaaten sei, gründ-

liche, unabhängige und objektive Untersuchungen einzuleiten oder fortzusetzen, um die Wahrheit

festzustellen.
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14 Gewährleistung einer auf die Menschenrechte gestützten externen Dimension der Arbeit

im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR)

Ergänzend zu der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels hat

die Kommission am 19. Juni 2012 eine Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels

2012-20161 angenommen. Die Umsetzung der Strategie wird von der Europäischen Kommission,

genauer gesagt vom Büro der EU-Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels, über-

wacht. In der Strategie wird besonders Augenmerk auf die externe Dimension des Menschenhan-

dels und auf die Bedeutung der Zusammenarbeit mit Drittländern gerichtet. Ebenso wird die zen-

trale Rolle der Zivilgesellschaft, einschließlich der Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisatio-

nen an nationalen und länderübergreifenden Verweismechanismen, hervorgehoben. Darüber hinaus

sieht die Strategie die Errichtung einer EU-Plattform von Organisationen der Zivilgesellschaft vor,

die in den Mitgliedstaaten und in ausgewählten Drittländern im Bereich Opferschutz und -unterstüt-

zung tätig sind.

Der Rat hat im Oktober 2012 Schlussfolgerungen2 angenommen, in denen er die Strategie begrüßt

und die Entschlossenheit der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Ausdruck

bringt.

Ferner hat der Rat (Justiz und Inneres) am 6. Dezember 2012 den zweiten Bericht über die Umset-

zung des maßnahmenorientierten Papiers von 2009 zur Stärkung der externen Dimension der EU in

Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels angenommen. Dieser Bericht ent-

hält eine Liste von Ländern und Regionen, mit denen die EU konkretere Partnerschaften entwickeln

und spezifische Bereiche der Zusammenarbeit bestimmen sollte. Die Zusammenarbeit mit den vor-

rangigen Ländern wird auf den Kapazitätsaufbau, einschließlich Bildung und Ausbildung, abstellen

und der Menschenrechtslage in dem betreffenden vorrangigen Land Rechnung tragen. Die Liste der

vorrangigen Länder und Regionen wird regelmäßig aktualisiert.
1 http://ec.europa.eu/home-affairs/doc_centre/crime/docs/trafficking_in_human_beings_eradication-

2012_2016_en.pdf
2 http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/jha/133202.pdf
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15 Gewährleistung einer Förderung der Menschenrechte in der externen Dimension der

Beschäftigungs- und Sozialpolitik

Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sind in ihren acht Basisüber-

einkommen enthalten. Die EU fördert die Ratifizierung und wirksame Umsetzung dieser Über-

einkommen, indem sie mit der IAO zusammenarbeitet, was die Beteiligung an einer laufenden

Beratung über die Arbeitsnormen und an der Arbeit der IAO-Aufsichtsorgane einschließt. Gleich-

zeitig unterstützt die EU im Rahmen der externen Dimension ihrer Beschäftigungs- und Sozialpoli-

tik die Grundsätze der menschenwürdigen Arbeit, einschließlich der Achtung der IAO-Basisüber-

einkommen, in ihren Beziehungen zu den Partnerländern durch bilaterale und regionale Dialoge

über Grundsatzfragen und die Durchführung von Entwicklungshilfeprojekten.

Die konzertierten Anstrengungen, die von der IAO und der internationalen Gemeinschaft ein-

schließlich der EU in den letzten Jahren unternommen wurden, haben zu Veränderungen im Hin-

blick auf die Umsetzung des IAO-Übereinkommens (Nr. 29) über Zwangsarbeit in Myanmar/Birma

beigetragen. Die Fortschritte des Landes wurden auf der Internationalen Arbeitskonferenz im Juni

2012 anerkannt.

Auf globaler Ebene haben die Staats- und Regierungschefs der G20 auf ihrer Tagung im Juni

2012 in Los Cabos (Mexiko) hervorgehoben, dass Strukturreformen, bei denen die grundlegenden

Prinzipien und Rechte bei der Arbeit im vollen Umfang geachtet werden, eine wichtige Rolle bei

der Förderung von Wirtschaftswachstum, Beschäftigungsmöglichkeiten und Mobilität spielen

können.

Auf regionaler Ebene wurden die IAI-Kernarbeitsnormen auf dem EU-CELAC (lateinamerikani-

sche und karibische Staaten) Forum über sozialen Zusammenhalt am 15./16. Oktober 2012 in

Argentinien und bei dem 4. ASEM-Treffen der Minister für Arbeit und Beschäftigung am 25./26.

Oktober 2012 in Hanoi (Vietnam) erörtert.
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2012 hat die EU die Arbeitnehmerrechte und die wirksame Umsetzung der bereits ratifizierten IAO-

Basisübereinkommen mit Ländern wie Kolumbien, Georgien (in beiden Fällen ging es um die

Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und Nr. 98 über das Recht auf Kollektivver-

handlungen) und Usbekistan (Übereinkommen Nr. 182 zur Beseitigung der schlimmsten Formen

der Kinderarbeit) erörtert.

Im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) wurde unterstrichen, dass weitere

Anstrengungen zur Ratifizierung und/oder effektiven Umsetzung der IAO-Basisübereinkommen

unternommen werden müssen. Dies kommt in den 2012 vereinbarten ENP-Aktionsplänen der neuen

Generation, z.B. mit Marokko, Tunesien und Jordanien (dessen Aktionsplan ist im Oktober 2012 in

Kraft getreten), zum Ausdruck.

Ebenso beteiligt sich die EU aktiv am Rio+20-Prozess und seinen Folgemaßnahmen, indem sie

menschenwürdige Arbeit für alle unterstützt, u.a. die Schaffung von Arbeitsplätzen, Garantien für

die Rechte bei der Arbeit, sozialen Schutz und sozialen Dialog. So hat sie geprüft, wie der soziale

Schutz - ein wichtiges Element der Entwicklungspolitik der EU - in die Entwicklungsagenda für die

Zeit nach 2015 integriert werden kann.

Außerdem wurde der Dialog über Grundsatzfragen in den Entwicklungsländern in Bezug auf Indi-

katoren für menschenwürdige Arbeit sowie auf sozialen Schutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz

am Arbeitsplatz und die Auswirkungen des Handels auf die Beschäftigung durch vier Projekte in

gemeinsamer Verwaltung unterstützt, die Ende 2012/Anfang 2013 abgeschlossen wurden. Hierzu

zählten die Unterstützung von Plattformen für den Dialog über Grundsatzfragen sowie die Verbes-

serung der Kapazitäten von staatlichen Akteuren und Sozialpartnern.

Die wirksame Umsetzung der IAO-Basisübereinkommen wurde auch im Rahmen der Entwick-

lungshilfe gefördert. In diesem Zusammenhang wurde 2010 ein Aufruf zur Einreichung von Vor-

schlägen zum Thema "Bekämpfung von Kinderarbeit" innerhalb des thematischen Programms "In

die Menschen investieren" des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) veröffent-

licht, über den Mittel beispielsweise für folgende Maßnahmen bereitgestellt werden:
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- Förderung eines wirksamen Dialogs über Grundsatzfragen mit dem Ziel, Kinderarbeit zu besei-

tigen sowie die Opfer wieder in die Vollzeitschule zurückzuführen und in die Gesellschaft zu

integrieren;

- Unterstützung von Partnerschaften und Netzwerken zwischen den Hauptakteuren, insbesondere

nichtstaatlichen Akteuren und dem privaten Sektor; es wurden 15 Projekte in zwölf verschie-

denen Partnerländern ausgewählt, für die Finanzmittel in Höhe von insgesamt 11 Millionen

EUR bereitgestellt werden. Außerdem erhielten im Rahmen der Unterstützung für die Bildung

und die Beseitigung der Kinderarbeit zwei bilaterale Länderprogramme in Bangladesh

insgesamt 20 Millionen EUR.

Auch andere bilaterale Hilfsprojekte, die im Rahmen verschiedener Finanzinstrumente eingeleitet

wurden, stellen auf die Förderung der IAO-Kernarbeitsnormen ab:

- ein Projekt mit einem Budget von 10 Millionen EUR aus dem Instrument für Entwicklungszu-

sammenarbeit (DCI) zur Finanzierung von sozialen Initiativen im Bergbausektor Boliviens. Die

entsprechenden Maßnahmen dienen u.a. dazu, die Arbeitsbedingungen von Frauen zu

verbessern, diesen zu helfen, Möglichkeiten zur Unterstützung ihrer Familien zu finden, und

Kinderarbeit im Bergbau zu verhindern. Das Projekt umfasst auch die Entwicklung von

Kapazitäten und Schulung in Bezug auf den Rechtsrahmen und die Arbeitsnormen.

- ein Projekt, das durch Budgethilfe aus dem Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschafts-

instrument (ENPI) in Höhe von 35 Millionen EUR finanziert wird und mit dem die

Gleichstellung der Geschlechter in Marokko gefördert werden soll. Eine spezielle Komponente

ist gerechten Einstellungsverfahren für Frauen und der Integration von Frauen in ein

Beschäftigungsverhältnis durch öffentliche Einrichtungen gewidmet.
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V UMSETZUNG DER PRIORITÄTEN DER EU AUF DEM GEBIET DER
MENSCHENRECHTE

16 Abschaffung der Todesstrafe

Die EU lehnt die Todesstrafe entschieden und grundsätzlich ab und ist einer der wichtigsten Akteure,

die sich für ihre weltweite Abschaffung einsetzen. Die EU ist der Überzeugung, dass die Abschaffung

der Todesstrafe der Wahrung der menschlichen Würde und der fortschreitenden Entwicklung der

Menschenrechte förderlich wäre. Die Leitlinien für die Politik der EU betreffend die Todesstrafe,

die 2008 überarbeitet wurden, bilden weiterhin das wichtigste Instrument für systematische

Maßnahmen in Drittländern; sie werden 2013 aktualisiert.

Auch 2012 hat die EU im gesamten Jahresverlauf ihre ablehnende Haltung zur Todesstrafe bekundet

und sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden diplomatischen Instrumenten für die Abschaffung

dieser Strafe eingesetzt. Der Einsatz für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe gehört zu den

vorrangigen Zielen des Strategischen Rahmens für Menschenrechte und Demokratie und des

entsprechenden Aktionsplans.

Anlässlich des Europäischen Tages gegen die Todesstrafe und des Welttages gegen die Todesstrafe

gaben die Europäische Union und der Europarat am 10. Oktober 2012 eine gemeinsame Erklärung ab,

in der sie bekräftigten, dass sie die Todesstrafe unter allen Umständen ablehnen und für ihre weltweite

Abschaffung eintreten. Die Hohe Vertreterin äußerte sich in einer Pressemitteilung wie folgt: "Die

Todesstrafe kann weder das Verbrechen, das sie ahnden soll, ungeschehen machen noch den Verlust

eines Opfers mildern. Sie sollte der Vergangenheit angehören." Die EU-Delegationen in der ganzen

Welt führten aus diesem Anlass zahlreiche Seminare, Pressekonferenzen, Ausstellungen und

Veranstaltungen durch (u.a. in Genf, Indien, Japan, Taiwan, Guatemala, Kenia, Jordanien, Gambia,

Hongkong, Kasachstan, der Republik Kongo, Belarus und Äthiopien).
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Die EU begrüßte die am 25. April 2012 bekanntgegebene Abschaffung der Todesstrafe im US-

Bundesstaat Connecticut. Damit haben nun 17 US-Bundesstaaten die Todesstrafe abgeschafft. Die EU

begrüßte ferner die Ratifizierung des Zweiten Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über

bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) durch das mongolische Parlament (13. Januar 2012) sowie

den Beitritt der Regierung von Benin zu diesem Protokoll (12. Juli 2012). Hingegen missbilligte die EU

die weitere Anwendung der Todesstrafe in anderen US-Bundessstaaten und anderen Teilen der Welt.

Iran, Irak, China und die USA standen dabei besonders im Fokus, doch wurden auch gegenüber vielen

anderen Ländern auf Grundlage der im Völkerrecht und in den EU-Leitlinien zur Todesstrafe

festgelegten Mindeststandards Erklärungen abgegeben und Demarchen unternommen. Die EU

missbilligte ferner die Wiederaufnahme von Hinrichtungen in Japan, Indien und Taiwan.

Die EU hat in allen relevanten Gremien, insbesondere in den VN, der OSZE und im Europarat,

weiterhin gegen die Todesstrafe Stellung bezogen. Durch umfassende Lobbyarbeit und Outreach-

Maßnahmen beteiligte sich die EU zusammen mit ihren Mitgliedstaaten und gleichgesinnten Ländern

aktiv an der regionenübergreifenden Allianz zur Förderung der Resolution 67/176 der VN-

Generalversammlung (20. Dezember 2012), in der ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe

gefordert wird. Die Resolution wurde mit einer bisher unerreichten Zahl von 111 Stimmen (bei 41

Gegenstimmen und 34 Enthaltungen) verabschiedet, d.h. die Zahl der bei ähnlichen Resolutionen in

den Jahren 2007, 2008 und 2010 abgegebenen Ja-Stimmen wurde übertroffen. Das Ziel der Aktion 16

Buchstabe a des Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie wurde damit verwirklicht.

Im Laufe des Jahres 2012 hat die EU insgesamt acht Erklärungen im Ständigen Rat der OSZE

abgegeben. In fünf dieser Erklärungen, die einzelne Todesurteile in den USA betrafen, brachte die EU

zum Ausdruck, dass sie die geplante bzw. bereits vollstreckte Hinrichtung zutiefst beklage. Die EU rief

ferner alle Teilnehmerstaaten der OSZE dazu auf, die Resolution der VN-Generalversammlung, in der

ein weltweites Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe gefordert wird, mitzutragen. Außerdem

gab die EU am 10. Oktober 2012 anlässlich des Europäischen Tages gegen die Todesstrafe und des

Welttages gegen die Todesstrafe eine Erklärung ab, in der sie auch zwei geplante Hinrichtungen in den

USA zur Sprache brachte.
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Über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) ist die EU der

wichtigste Förderer der Organisationen der Zivilgesellschaft, die weltweit auf die Abschaffung der

Todesstrafe hinwirken. Die Abschaffung der Todesstrafe ist eine der thematischen Prioritäten im

Rahmen von Ziel 3 des Instruments. Seit 2007 sind über das EIDHR fast 20 Mio. EUR für 35 Projekte

bereitgestellt worden, mit denen die Einschränkung der Anwendung der Todesstrafe, die Verhängung

eines Moratoriums zu dieser Strafe sowie ihre Abschaffung erreicht werden sollen. Im Rahmen des

EIDHR werden weltweit derzeit 16 Projekte unterstützt, die auf die Abschaffung der Todesstrafe

abzielen. Bei der Auswahl dieser Projekte wurde danach gestrebt, die Aktivitäten gleichmäßig auf die

Regionen zu verteilen, in denen die Todesstrafe weiterhin angewandt wird, wie etwa die USA, einige

afrikanische Staaten, China, Indien und Taiwan. Der Bericht “Delivering on Death Penalty”, der unter

www.eidhr.eu/library abrufbar ist, gibt einen umfassenden Überblick über aus dem EIDHR finanzierte

Maßnahmen zur Unterstützung des Kampfes gegen die Todesstrafe auf der ganzen Welt.

Die Liste der Güter, die nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 (Handel mit

bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zu Folter verwendet werden könn-

ten) Ausfuhrkontrollen unterliegen, wurde im Dezember 2011 von der Europäischen Kommission

dahin gehend erweitert, dass sie nun auch Thiopental-Natrium und ähnliche Stoffe, die für tödliche

Injektionen verwendet werden, erfasst. Ferner wird die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 derzeit im

Hinblick darauf überprüft, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein könnten, um dafür zu sor-

gen, dass die Wirtschaftsakteure der EU keinen Handel treiben, durch den die Todesstrafe in Dritt-

staaten gefördert oder anderweitig erleichtert wird.
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Die EU hat den Fall Daniel Cook, eines US-Bürgers, der 1988 in Arizona zum Tode verurteilt wurde,

aufmerksam verfolgt. Daniel Cook war des Mordes an seinen Kollegen Kevin Swaney und Carlos Cruz-

Ramos für schuldig befunden worden. Die EU hat am 6. Juli 2012 interveniert und die Behörden von

Arizona aufgefordert, das gegen Cook verhängte Urteil umzuwandeln, weil bei ihm eine

Geisteskrankheit diagnostiziert wurde.

Cook wurde am 8. August 2012 hingerichtet. Die Hohe Vertreterin Catherine Ashton gab eine

Erklärung ab, in der sie die Hinrichtung zutiefst beklagte und darauf hinwies, dass die EU die Um-

wandlung der Strafe gefordert hatte, weil Daniel Cook nachweislich an einer schweren Geistes-

krankheit litt.

17 Abschaffung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender

Behandlung oder Strafe

Im Einklang mit den Leitlinien der EU betreffend Folter setzt sich die Europäische Union nach-

drücklich dafür ein, dass das absolute Verbot von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und

erniedrigender Behandlung aufrechterhalten wird. Die EU nutzt alle denkbaren Formen der Diplomatie

und der Entwicklungshilfe, um auf die Abschaffung der Folter hinzuwirken, und leistet Organisationen

der Zivilgesellschaft in allen Teilen der Welt, die sich für die Verhinderung von Folterungen einsetzen

und Folteropfern helfen, finanzielle Unterstützung. Die EU ist auch 2012 in mehreren Ländern in

Einzelfällen tätig geworden, wobei sie sowohl offen als auch vertraulich intervenierte. Sie brachte das

Thema Folter und Misshandlung in ihren regelmäßigen Menschenrechtsdialogen mit Drittländern

immer wieder zur Sprache. Ferner gab sie u.a. in multilateralen Gremien wie den VN und der OSZE

eine Reihe von Erklärungen zu Folter ab und prüfte Mittel und Wege für eine bessere Koordination

mit dem VN-Ausschuss gegen Folter (UN CAT) und dem VN-Unterausschuss zur Verhinderung von

Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (SPT).
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In ihrer Erklärung anlässlich des Internationalen Tags zur Unterstützung der Opfer der Folter

am 26. Juni 2012 hat die EU alle Staaten aufgerufen, ein absolutes und bedingungsloses Folterver-

bot einzuführen, und herausgestellt, dass im Kampf gegen Folter und andere grausame, unmensch-

liche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ein geschlechterdifferenzierter Ansatz verfolgt

werden muss, wobei geschlechtsspezifischer Gewalt besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. Die

EU forderte alle Staaten nachdrücklich auf, dem VN-Übereinkommen gegen Folter und dem dazu-

gehörigen Fakultativprotokoll beizutreten. 2012 haben Laos, Nauru und die Vereinigten Arabischen

Emirate das Fakultativprotokoll unterzeichnet. In der Erklärung betonte die EU ferner, welch wich-

tige Rolle den VN, dem Europarat und der OSZE im Kampf gegen Folter und bei der Unterstützung

der Opfer zukommt, und sie sprach den zahlreichen Nichtregierungsorganisationen und Einzelper-

sonen, die sich unermüdlich für die Verhinderung von Folter einsetzen und versuchen, das Leid der

Opfer zu mildern, ihre Anerkennung aus.

Auf der 67. Tagung der VN-Generalversammlung haben die EU-Mitgliedstaaten eine Resolution

mitgetragen, mit der alle Formen von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder

erniedrigender Behandlung oder Strafe – einschließlich der Einschüchterung – verurteilt werden.

Die von Dänemark vorgelegte Resolution wurde einvernehmlich gebilligt. Die VN-General-

versammlung verurteilte damit alle Versuche zur Legalisierung, Zulassung oder stillschweigenden

Duldung von Folter, gleichviel unter welchen Umständen, einschließlich aus Gründen der nationalen

Sicherheit oder auf Grund gerichtlicher Entscheidungen, und forderte die Staaten nachdrücklich auf,

dafür zu sorgen, dass die Verantwortlichen für alle derartigen Handlungen zur Rechenschaft gezogen

werden.
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Im März 2012 hat der Rat die Leitlinien der EU betreffend Folter und andere grausame,

unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe aktualisiert. In der überarbeiteten

Fassung wird auf den Zusammenhang zwischen diesen Leitlinien und den übrigen Menschen-

rechtsleitlinien der EU hingewiesen. Die Unterstützung der einschlägigen internationalen und

regionalen Handlungsträger wird wiederholt zum Ausdruck gebracht; dazu gehört auch, dass ihren

Empfehlungen mit geeigneten Folgemaßnahmen entsprochen wird, die alle wesentlichen Aspekte –

Vorbeugung, Rehabilitation und Bekämpfung von Straflosigkeit – berücksichtigen. Darüber hinaus

sollen das Verbot von Folter und Misshandlung bei der Terrorismusbekämpfung größere Beachtung

finden und verstärkt Anstrengungen unternommen werden, um im Rahmen der Bekämpfung von

Folter und Misshandlung das Problem der Diskriminierung anzugehen.

Das Engagement der EU im Kampf gegen Folter schließt auch die Finanzierung von Projekten zur

Bekämpfung von Folter ein, die weltweit von zivilgesellschaftlichen Gruppen durchgeführt werden.

Im Juni 2012 erging eine weltweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Thema

"Kampf gegen Straflosigkeit" ("Fighting Impunity") im Rahmen des EIDHR. Durch dieses

Vorhaben, das mit einem Budget von 16,2 Mio. EUR ausgestattet ist, sollen Maßnahmen der Zivil-

gesellschaft gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder

Strafe auf Grundlage eines Konzepts unterstützt werden, das die Aspekte der Vorbeugung, der

Rehabilitation und der Rechenschaft miteinander verknüpft. Mit den für weltweite Aufforderungen

zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Themen wird das Ziel verfolgt, die Politik der EU

zu stärken und insbesondere die Umsetzung der EU-Leitlinien betreffend Folter, die der Rat der EU

2001 verabschiedet und in den Jahren 2008 und 2012 überarbeitet hat, zu fördern. Mit den erheb-

lichen finanziellen Mitteln, die 2012 für Projekte bereitgestellt wurden, konnten die allgemeine

Sensibilisierung für die Ursachen von Folter verstärkt, die Fähigkeit der Staatsbeamten, Folter und

Misshandlung zu verhindern und zu bekämpfen, verbessert und die Rehabilitation von Folteropfern

unterstützt werden.
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18 Wirksame Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern

Menschenrechtsverteidiger sind zentrale Partner der EU, wenn es darum geht, weltweit die Men-

schenrechte zu schützen und zu fördern. Wie die im Jahr 2004 verabschiedeten EU-Leitlinien

betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern verdeutlichen, unterstützt die EU mit

Entschiedenheit alle Personen, die sich mutig für die Einhaltung der Menschrechte einsetzen und sich

nicht scheuen, Verletzungen dieser Rechte zu thematisieren.

Angesichts der Tatsache, dass denjenigen, die sich für die Förderung der Menschenrechte einsetzen,

vielerorts zunehmend Feindseligkeit entgegenschlägt, gewinnt die Arbeit dieser Aktivisten umso mehr

an Bedeutung. Verleumdungskampagnen gegen NRO, Beschränkungen des Zugangs zu Finanzmitteln

aus dem Ausland sowie Drohungen und Gewalt gegen Vertreter der Zivilgesellschaft durch

nichtstaatliche Akteure oder staatliche Überwachung sind nur einige Beispiele für die Probleme, mit

denen Menschenrechtsverteidiger bei ihrer täglichen Arbeit konfrontiert sind. Angriffe auf Verteidiger

von Landrechten und auf Menschenrechtsaktivisten, die sich Umweltproblemen widmen, sowie die

Schikanierung dieser Personen stellen eine sehr beunruhigende Entwicklung dar.

Im Jahr 2012 bildeten die Leitlinien betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern weiter-

hin einen zentralen Bezugspunkt für die Beziehungen zu Partnerländern auf allen Ebenen sowie für

das Tätigwerden der EU in multilateralen Menschenrechtsgremien. Insbesondere wurden 2012 im

Rahmen von 25 Menschenrechtsdialogen Fälle zur Sprache gebracht, die einzelne Menschenrechts-

verteidiger betreffen. Die EU gab ferner 19 Erklärungen vor Ort ab, hinzu kamen 17 Erklärungen

der Hohen Vertreterin; zudem unternahm die EU 11 Demarchen, die konkret auf die Lage von

Menschenrechtsverteidigern abstellten, unter anderem auf die prominenten Fälle Malala Yousafzai

in Pakistan, Nabeel Rajab und Abdulhadi al-Khawaja in Bahrain sowie Ales Bialatski in Belarus.
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Die EU-Missionen in Drittstaaten spielten weiterhin eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der

Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern in konkrete Maßnahmen. EU-Diplomaten

ergriffen verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern; dazu zähl-

ten die Beobachtung von Gerichtsverfahren (im Fall Hilal Mammadov in Aserbaidschan) und Besu-

che vor Ort (Besuch der EU-Botschafter in San Luis Potosí (Mexiko) und Besuch der politischen

Referenten der EU in den mexikanischen Bundesstaaten Baja California und Michoacán). Jährliche

Treffen zwischen Menschenrechtsverteidigern und EU-Diplomaten sind zur festen Praxis gewor-

den. Es wurden 97 EU-Verbindungsbeamte für Menschenrechtsverteidiger benannt; 92 dieser

Beamten sind in EU-Delegationen tätig.

Was die multilaterale Dimension betrifft, so beteiligte sich die EU an Koordinierungssitzungen

mit anderen internationalen Organisationen und Mandatsträgern (darunter der Europarat, die VN

und die OSZE), die sich mit dem Thema Menschenrechtsverteidiger befassen.

2012 haben die Bemühungen um die Entwicklung einer EU-Initiative mit dem Ziel, dringend

schutzbedürftige Menschenrechtsverteidiger vorübergehend an sicheren Orten unterzubrin-

gen, an Dynamik gewonnen. Im Februar 2012 veröffentlichte die Kommission eine Studie, in der

die inner- und außerhalb Europas bestehenden Initiativen erfasst und Empfehlungen hinsichtlich des

potenziellen Zusatznutzens eines Systems der EU für die vorübergehende Unterbringung gefährde-

ter Menschenrechtsverteidiger formuliert werden. Demnach bestünde das Hauptziel darin, eine

flexible, zugleich jedoch stabile Schnittstelle zwischen bestehenden Initiativen, Menschenrechts-

verteidigern, den Mitgliedstaaten, der Kommission und dem EAD zu schaffen, um die Unterstüt-

zung zu koordinieren, die Ressourcen zu erfassen, Rechtsberatung anzubieten, den Austausch

bewährter Verfahren zu erleichtern und etwaige Schutzlücken zu schließen. Im Jahresaktionspro-

gramm des EIDHR wurde für die Pilotphase im Zeitraum 2012-2013 ein Betrag von 1 Mio. EUR

vorgesehen. Das System dürfte 2013 einsatzfähig sein.
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Über das EIDHR werden beträchtliche Finanzmittel für die Unterstützung von Menschenrechts-

verteidigern bereitgestellt. Der größte Teil dieser Unterstützung wird über einschlägige NRO an die

Menschenrechtsverteidiger weitergeleitet; dies gilt auch für Notfälle. Der Bericht "Delivering on

Human Rights Defenders", der unter www.eidhr.eu/library abrufbar ist, vermittelt einen umfassen-

den Eindruck von den Maßnahmen, die weltweit über das EIDHR finanziert werden. Durch

EIDHR-Projekte wird eine ganze Bandbreite von Projekten unterstützt, die eine weitreichende

Erfassung gefährdeter Menschenrechtsverteidiger gewährleisten; diese Projekte sind entweder auf

bestimmte Regionen ausgerichtet oder auf bestimmte gefährdete Gruppen von Verteidigern wie

Journalisten, Anwälte, Frauen, Umweltschützer, indigene Völker, LGBTI oder Menschenrechts-

verteidiger im wirtschaftlichen und sozialen Bereich. Außerdem verfügt die Europäische Kommis-

sion über einen Fonds, der es ihr ermöglicht, in dringenden Fällen auf direktem Wege Ad-hoc-Zu-

schüsse von bis zu 10 000 EUR für Menschenrechtsverteidiger bereitzustellen. Bis Ende 2012 sind

über 80 Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von 655 500 EUR ausgezahlt worden. Sie ermög-

lichten die direkte Unterstützung von über 300 gefährdeten Menschenrechtsverteidigern in mehr als

20 Ländern. Mit diesen Finanzmitteln können Menschenrechtsverteidiger (Einzelpersonen und/oder

Organisationen) auf verschiedene Weise unterstützt werden, etwa durch medizinische Betreuung,

die Deckung von Gerichtskosten, den Erwerb von Sicherheitsausrüstung für Büro- oder Wohn-

räume, die rasche Unterbringung gefährdeter Aktivisten an sicheren Orten und die Unterstützung

der Familien von inhaftierten oder verstorbenen Menschenrechtsverteidigern.

Auch vom Europäischen Parlament werden Menschenrechtsverteidiger nachdrücklich unterstützt.

Insbesondere der Unterausschuss Menschenrechte (DROI) lädt häufig Menschenrechtsverteidiger

zu Vorträgen ein. Seit 1988 werden herausragende Persönlichkeiten, die sich unter schwierigsten

Bedingungen gegen Intoleranz, Fanatismus und Unterdrückung einsetzen, vom Europäischen Par-

lament mit dem Sacharow-Preis für geistige Freiheit ausgezeichnet. Im Dezember 2012 wurde diese

Auszeichnung den Iranern Nasrin Sotoudeh, einem inhaftierten Menschenrechtsverteidiger und

Anwalt, und Jafar Panahi, einem Filmregisseur, der in seinen Werken auf das Elend der Armen in

Iran aufmerksam macht, verliehen.
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Nothilfezuschuss für Menschenrechtsverteidiger:

Die Democratic Voice of Burma (DVB; deutsch: demokratische Stimme Birmas), eines der weni-
gen unabhängigen Mediennetze, die in Myanmar/Birma betrieben werden, verbreitet seit über zehn
Jahren unzensierte Nachrichten in diesem Land. Die Journalisten der DVB spielten eine entschei-
dende Rolle bei der Aufdeckung der Rechtsverletzungen und Repressionen, unter denen die Bevöl-
kerung ihres Landes zu leiden hatte. Viele Journalisten in Myanmar/Birma haben ihr Engagement
teuer bezahlt und viele Jahre hinter Gittern verbracht. Im März 2012 haben neun DVB-Journalisten,
die im Zuge der im Januar verkündeten Amnestie freigelassen wurden, aus EIDHR-Mitteln einen
Notfallzuschuss in Höhe von 10 000 EUR erhalten. Mit diesen Mitteln konnte die ärztliche Versor-
gung geleistet werden, die die Betroffenen wegen ihrer schlechten Haftbedingungen dringend
benötigten. Ferner konnten die Journalisten dank der bereitgestellten Mittel in der entscheidenden
Übergangsphase ihres Landes ihre Arbeit wiederaufnehmen.

Fallbeispiel: Philippinen: Beobachtung des Gerichtsverfahrens gegen einen Menschenrechts-
verteidiger

Temogen Tulawie war früher Provinzvorsitzender des Consortium of Bangsamoro Civil Society
(CBCS), eines Zusammenschlusses von Organisationen der Zivilgesellschaft in der Provinz Sulu.
Er hatte an der Errichtung einer lokalen Organisation mitgewirkt, die die Rechte der von Militär-
operationen betroffenen muslimischen Gemeinschaften verteidigt.

Am 22. Juli 2009 wurde Tulawie vor dem Regionalgerichtshof in Jolo des "mehrfachen vereitelten
Mordes" und des "versuchten Mordes" angeklagt. Die gegen ihn erhobene Anklage steht im
Zusammenhang mit einem Bombenanschlag, der am 13. Mai 2009 in Patikul (Provinz Sulu) verübt
wurde; bei diesem Anschlag wurden 12 Menschen verletzt, darunter der Gouverneur von Sulu,
Abdusakur Tan. Laut Informationen von NRO beruhen die gegen Tulawie vorliegenden Beweise
auf erzwungenen Geständnissen zweier seiner angeblichen Mitverschwörer. Am 13. Januar 2012
wurde Tulawie, der sich versteckt hielt, in Davao City festgenommen. Am 23. August 2012 ent-
schied der Oberste Gerichtshof, dass das Verfahren an den Regionalgerichtshof (Regional Trial
Court) in Manila verwiesen wird.

Der Verbindungsbeamte der EU-Delegation auf den Philippinen besuchte Temogen Tulawie im
Gefängnis von Davao City, nahm an einer dem Fall gewidmeten Konferenz mit den Verteidigern,
Vertretern von Menschenrechts-NRO und Familienangehörigen teil und führte ein Gespräch mit
dem Richter am Regionalgerichtshof von Davao, um sich nach dem weiteren Vorgehen zu erkundi-
gen und deutlich zu machen, dass die EU einen Menschenrechtsverteidiger unterstützt, ohne sich
dabei in irgendeiner Weise in das philippinische Justizsystem einzumischen.
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19 Förderung und Schutz der Rechte des Kindes

Kinder

Die Förderung und der Schutz der Rechte des Kindes haben für die EU weiterhin Priorität. 2012 hat

die EU eine weltweite Lobbykampagne unternommen, um für die Ratifizierung von zwei

Fakultativprotokollen zum VN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes sowie zum IAO-

Übereinkommen 182 zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu werben.

Im Februar 2012 hat die EU eine Überprüfung der Leitlinien der EU für die Förderung und den

Schutz der Rechte des Kindes eingeleitet. Vertreter der Mitgliedstaaten, der EU-Organe, interna-

tionaler und regionaler Organisationen sowie von NRO nahmen an einer Konferenz zu diesem

Thema teil. Die Überprüfung soll 2013 abgeschlossen werden.

Außerdem hat die EU im Oktober 2012 zusammen mit UNICEF und dem Kinderhilfswerk Save the

Children eine zweitägige Schulung zum Thema "Rechte des Kindes" durchgeführt, an der ca. 30

Vertreter der EU-Organe und der Mitgliedstaaten teilnahmen.

Im Rahmen des EIDHR hat die Europäische Kommission für den Zeitraum 2007-2013 einen

Richtbetrag von 11 Mio. EUR für die Unterstützung von Kinderrechtsprojekten der Zivilgesell-

schaft vorgesehen. In allen Teilen der Welt werden Projekte umgesetzt, die auf den Schutz und die

Förderung der Rechte des Kindes abstellen.
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Die Europäische Kommission hat im Rahmen des thematischen Programms ''In Menschen investie-

ren'' ihre Unterstützung für Programme der Zivilgesellschaft in allen Teilen der Welt fortgesetzt.

Über dieses Instrument haben die EU und UNICEF auch ein Projekt zur Verbesserung der Gebur-

tenregistrierungsquoten in Nigeria, Burkina Faso, Myanmar, Mosambik, Uganda, Kiribati, Vanuatu

und auf den Salomonen finanziert. Durch die Sicherstellung der Geburtenregistrierung werden die

Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wesentlich mehr Kinder Zugang zur Gesundheitsversor-

gung erhalten, eine Schule besuchen können und an Wahlen teilnehmen dürfen, wenn sie das ent-

sprechende Alter erreichen.

2012 haben die EU und UNICEF ferner ihre Kräfte gebündelt, um in fünf asiatischen und vier

afrikanischen Ländern gegen die Unterernährung anzugehen und um Notschulprogramme in Jorda-

nien zu betreiben, die sowohl syrischen Flüchtlingen als auch Kindern in den aufnehmenden

Gemeinschaften zugute kamen.

Im Rahmen des Programms "In Menschen investieren" wurden zudem Finanzmittel in Höhe von

41 Mio. EUR für eine weltweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bereitgestellt, die

Ende 2012 erging und dem Ziel gewidmet ist, Gewalt gegen Kinder zu beseitigen. Außerdem hat

die EU im Einklang mit ihrem Strategischen Rahmen und Aktionsplan für Menschenrechte und

Demokratie damit begonnen, eine gezielte Kampagne zur Problematik der Gewalt gegen Kinder

vorzubereiten.

Ferner erörterte die EU das Thema Kinderrechte im Rahmen der politischen Dialoge mit Drittlän-

dern (u.a. Russland, Israel/Palästina, Republik Moldau, Brasilien), wobei insbesondere auf das

Jugendstrafrecht eingegangen wurde. Gemeinsam mit der Gruppe der lateinamerikanischen Staaten

handelte die EU im VN-Menschenrechtsrat und auf der 67. Tagung der VN-Generalversammlung

die jährliche Resolution über die Rechte des Kindes aus, deren Schwerpunkt auf indigenen Kindern

lag.
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Die EU hat den Rechten des Kindes weltweit in über 60 länderspezifischen Menschenrechtsstrate-

gien Priorität eingeräumt.

Kinder in bewaffneten Konflikten

Eine 2012 durchgeführte Erhebung über Hilfe für von bewaffneten Konflikten betroffene Kinder

ergab, dass sich die Beiträge der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Zeitraum 2008-2012 insgesamt

auf nahezu 300 Mio. EUR beliefen. In diesem Betrag war auch die Unterstützung enthalten, die auf

die Rehabilitation und Wiedereingliederung von Kindern in den vom VN-Generalsekretär bezeich-

neten problematischen Ländern abstellt. Die EU hat beispielsweise mit UNICEF und der IAO

zusammengearbeitet, um ehemalige Kindersoldaten in Myanmar/Birma wieder in die Gesellschaft

einzugliedern.

2012 wurde eine neue mehrjährige Finanzierungslinie der EU eingerichtet, die ganz konkret für

von Konflikten betroffene Kinder bestimmt ist. Nachdem ihr für ihren über sechs Jahrzehnte wäh-

renden Beitrag zur Förderung von Frieden und Versöhnung, Demokratie und Menschenrechten in

Europa der Nobelpreis verliehen wurde, hat die EU beschlossen, dass das Preisgeld für Maßnahmen

verwendet wird, die von Konflikten betroffenen Kindern zugute kommen. Die Europäische Kom-

mission hat das Preisgeld verdoppelt, so dass nun insgesamt 2 Mio. EUR an humanitäre Projekte

fließen werden, mit denen Bildungsmaßnahmen in Notsituationen finanziert werden. Im Rahmen

des Stabilitätsinstruments und des Programms "In Menschen investieren" ergingen 2012 zwei wei-

tere Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen.
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Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee erörterte im Juli 2012 im Beisein des damaligen

Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs, Coomaraswamy, wie mit Personen umgegangen

werden soll, die ständig gegen Kinderrechte verstoßen, und wie es um den Schutz von Kindern in

Syrien bestellt ist.

Die EU hat weitere Maßnahmen ergriffen, um den Schutz von Kindern im Rahmen ihrer Kri-

senbewältigungsoperationen durchgängig zu berücksichtigen. So hat sie beispielsweise der

Problematik des Schutzes von Kindern in anhaltenden bewaffneten Konflikten, darunter die Kon-

flikte in Syrien und in Mali, gebührende Aufmerksamkeit gewidmet. Im Falle Syriens rief die EU in

den Schlussfolgerungen des Rates von Oktober bzw. Dezember 2012 dazu auf, gefährdete Gruppen,

zu denen auch Kinder zählen, ausreichend zu schützen.

Im Dezember 2012 führte die EU Expertengespräche mit Vertretern von UNICEF, der Hauptabtei-

lung Friedenssicherungseinsätze (DPKO) der VN, des Büros des VN-Sonderbeauftragten für Kin-

der und bewaffnete Konflikte sowie Vertretern der NATO über das vorgeschlagene einsatzvorbe-

reitende Ausbildungsmodul "Schutz von Kindern", das in Zusammenarbeit mit dem Kinderhilfs-

werk Save the Children entwickelt worden war. Die abschließende Überarbeitung des Moduls soll

2013 erfolgen.

Im Europäischen Parlament fanden im November 2012 zwei Veranstaltungen statt: ein Seminar

des Unterausschusses Menschenrechte (DROI) zum Thema Kinderrechte anlässlich des 2012 in

Polen ausgerufenen Korczak-Jahres sowie ein vom EP-Abgeordneten Cashman ausgerichteter

Workshop über Kinder in bewaffneten Konflikten.

Kinderarbeit

2012 hat die EU 15 Projekte zur Verhinderung von Kinderarbeit durchgeführt, für die 11,1 Mio.

EUR aus dem Programm "In Menschen investieren" bereitgestellt wurden.

Im Einklang mit dem Aktionsplan (Aktion 19 Buchstabe c) hat die EU im Vorfeld der im Oktober

2013 stattfindenden Globalen Konferenz über Kinderarbeit Beratungen mit der IAO und Brasi-

lien aufgenommen, um insbesondere zu ermitteln, welche zusätzlichen Anstrengungen im Hinblick

auf die Umsetzung des Haager Fahrplans zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit

bis 2016 geleistet werden müssen.
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Die EU hat eine Erhebung eingeleitet, um zu ermitteln, wie die in Artikel 8 des Cotonou-Abkom-

mens vorgesehenen Dialoge mit AKP-Staaten genutzt werden, um die auf ein weltweites Verbot

der Kinderarbeit gerichteten Anstrengungen voranzubringen. Die Kommission (GD Handel) hat

ferner eine Studie über Handel und schlimmste Formen der Kinderarbeit erstellt, die auf den Erfah-

rungen der einschlägigen internationalen Organisationen beruht. Die Studie wird 2013 veröffent-

licht. Die EU hat auch 2012 mit verschiedenen Ländern, darunter Usbekistan, die Frage erörtert,

wie Kinderarbeit beseitigt werden kann; als Leitfaden für die Gespräche diente insbesondere die

Menschenrechtsstrategie der EU.

20 Schutz der Rechte von Frauen und Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt

Im Februar 2012 fand die 56. Tagung der Kommission für die Rechtsstellung der Frau (FRK)

statt. Die FRK ist das wichtigste politikgestaltende Organ der VN in Fragen der Gleichstellung und

der Förderung von Frauen. Vorrangiges Thema der FRK im Jahr 2012 war die Ermächtigung der

Frauen in ländlichen Gebieten und die Rolle dieser Frauen bei der Bekämpfung von Armut und

Hunger, den Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung und der Bewältigung der gegenwärti-

gen Herausforderungen. Auf der Februar-Tagung, die durch schwierige Diskussionen gekennzeich-

net war, konnte kein Einvernehmen über den Entwurf der FRK-Schlussfolgerungen erzielt werden.

Die EU hat mit den Vorbereitungen auf die 57. Tagung der FRK begonnen, deren vorrangiges

Thema die Beseitigung und Verhütung aller Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen sein

wird. Zu diesen Vorbereitungen gehören auch frühzeitig durchgeführte Outreach-Maßnahmen

gegenüber gleichgesinnten und potenziell gleichgesinnten Ländern und zivilgesellschaftlichen

Gruppen.
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Die EU (EAD und Europäische Kommission) und die Einheit der Vereinten Nationen für die

Gleichstellung und Ermächtigung der Frauen (UN Women) haben im April 2012 eine neue Ver-

einbarung (Memorandum of Understanding) unterzeichnet. Die Vereinbarung bildet die Grundlage

für eine Partnerschaft, deren Ziel darin besteht, internationale Kernverpflichtungen im Bereich der

Gleichstellung und Ermächtigung der Frauen durchzusetzen. Die Partnerschaft soll ferner zu Fort-

schritten auf dem Weg zu einer Welt beitragen, in der die Gesellschaften frei von geschlechts-

bedingter Diskriminierung sind, Frauen und Männer die gleichen Chancen haben, eine umfassende

wirtschaftliche und soziale Entwicklung von Frauen und Mädchen gewährleistet ist, die Gleichstel-

lung der Geschlechter und die Ermächtigung der Frauen verwirklicht sind und die Rechte der Frau

bei allen Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung, der Menscherechte, des Friedens und der

Sicherheit gewahrt werden.

Die EU engagiert sich in über 70 Ländern für das Thema "Frauen, Frieden und Sicherheit". Sie

wendet jährlich etwa 200 Mio. EUR auf, um die Entwicklung und Umsetzung nationaler Aktions-

pläne, die Finanzierung von nichtstaatlichen Organisationen und Ausbildungsmaßnahmen für staat-

liche Stellen zu unterstützen. Der EAD hat zwei Tagungen der informellen Task Force zur Resolu-

tion 1325 des VN-Sicherheitsrats betreffend Frauen, Frieden und Sicherheit abgehalten. Die Zu-

sammenarbeit mit internationalen und regionalen Organisationen (insbesondere mit den VN, der

NATO, der OSZE, der LAS und der AU) wurde intensiviert, damit greifbare Ergebnisse erzielt

werden. Die enge Zusammenarbeit im Rahmen der G8-Partnerschaft wurde fortgesetzt. Die EU hat

sich verpflichtet, die gleichberechtigte und uneingeschränkte Teilnahme von Frauen an Friedens-

verhandlungen und an der Friedenskonsolidierung zu fördern.
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Im Mai 2012 haben die Kommission und die Hohe Vertreterin das Paket zur Europäischen Nach-

barschaftspolitik angenommen. Darin werden die politischen Leistungen bilanziert, die von den

östlichen und den südlichen Partnerländern erbracht wurden. Im Strategiepapier der Kommission

wird hervorgehoben, dass der Aufbau einer nachhaltigen Demokratie auch die Sicherstellung der

Gleichstellung der Geschlechter und eine stärkere Beteiligung der Frauen am politischen und wirt-

schaftlichen Leben bedeutet. In einigen Ländern stießen neue Rechtsvorschriften, die für eine aus-

gewogenere Präsenz von Frauen und Männern im Parlament sorgen sollten, auf Widerstand und

entfalteten somit nicht die gewünschte Wirkung. Im Strategiepapier wird ferner betont, dass Frauen

im Arabischen Frühling eine wichtige Rolle gespielt haben und in den weiteren Transformations-

prozessen nicht außen vor gelassen werden sollten. Die EU wird ihre Bemühungen zur Unterstüt-

zung der Frauenrechte in der gesamten Region weiter verstärken; sie wird gleichzeitig sicherstellen,

dass die Gleichstellung der Geschlechter in alle relevanten Kooperationsmaßnahmen einbezogen

wird, und ein wirksames Vorgehen gegen Menschenhandel fördern.

Am Rande der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom September 2012 wurde die

"Equal Futures Partnership" ("Partnerschaft für gleichberechtigte Zukunft") ins Leben geru-

fen. Als Gründungsmitglied der Partnerschaft hat sich die EU dazu verpflichtet, konkrete Initiativen

zur Förderung der politischen Teilhabe und der wirtschaftlichen Emanzipation von Frauen zu

ergreifen.

Die Kommission hat im Oktober 2012 ihr jährliches Erweiterungspaket angenommen. Im ein-

schlägigen Strategiepapier wird darauf hingewiesen, dass die Strafverfolgungsbehörden bei der

Behandlung von Problemen wie etwa der geschlechtsspezifischen Gewalt, deren Beseitigung für die

meisten Erweiterungsländer eine zentrale Herausforderung darstellt, bessere Ergebnisse erzielt

haben. In den länderspezifischen Fortschrittsberichten wird beurteilt, welche Fortschritte die einzel-

nen Länder bei der Angleichung an den rechtlichen Besitzstand im Bereich der Geschlechtergleich-

stellung und bei dessen Umsetzung erzielt haben. Schwerpunktthemen der Berichte sind diesbezüg-

lich die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt, die ausgewogene Beteiligung von Frauen und Män-

nern an der Entscheidungsfindung in Wirtschaft und Politik, die geschlechtsspezifische Gewalt

sowie die Verwaltungskapazitäten.
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Die schwedische Stiftung "Kvinna till Kvinna" ("Von Frau zu Frau") hat im Oktober 2012 im Euro-

päischen Parlament während der Abschlussveranstaltung zu einem Projekt über Frauen und Kon-

fliktbewältigung, das durch das Instrument der EU für Stabilität unterstützt wurde, den Bericht

"Equal Power – Lasting Peace" ("Gleiche Rechte – dauerhafter Frieden") vorgelegt. In dem

Bericht werden die größten Hindernisse benannt, die der Beteiligung von Frauen an Friedenspro-

zessen im Wege stehen.

Im November 2012 wurden Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen auf die Tagesordnung des

EU/VN-Lenkungsausschusses für Krisenbewältigung gesetzt und in den gemeinsamen Schlussfol-

gerungen dieses Ausschusses berücksichtigt (zum ersten Mal seit 2009).

Im Rahmen ihrer Entwicklungspolitik hat sich die EU weiterhin für Fortschritte bei der Geschlech-

tergleichstellung und der Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht der Frauen eingesetzt.

Im EU-Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter und Teilhabe von Frauen in der Ent-

wicklungszusammenarbeit (2010-2015) haben sich die Kommission, der EAD und die Mitglied-

staaten dazu verpflichtet, die Entwicklungsländer in ihren Bemühungen um Verbesserungen bei der

Gleichberechtigung und der Mitgestaltungsmacht der Frauen zu unterstützen. Im November 2012

wurde der zweite Bericht über die Umsetzung des EU-Aktionsplans veröffentlicht. Sein Fazit lautet,

dass weitere Fortschritte erzielt wurden, z.B. bei der Verfügbarkeit von nach dem Geschlecht aufge-

schlüsselten Indikatoren und der Ausweitung des mit den Partnerländern geführten politischen Dia-

logs und des Dialogs über Grundsatzfragen betreffend die Gleichstellung der Geschlechter, dass aber

noch einige Probleme bestehen, z.B. bei der Verfügbarkeit von technischen Kapazitäten und Wissen

auf Länderebene. Ebenso bedarf es weiterer Fortschritte, um das ehrgeizige Ziel zu verwirklichen,

dass 75 % der Hilfe hauptsächlich oder in bedeutendem Maße zur Gleichstellung der Geschlechter

und zur Ermächtigung von Frauen beitragen.

Der nächste Umsetzungsbericht ist 2013 vorzulegen; dann wird auch eine Halbzeitbewertung der

durchgängigen Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts erfolgen.
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Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer humanitären Einsätze weiter Hilfe für die Über-

lebenden von geschlechtsspezifischer Gewalt geleistet.

2012 wurden zusätzliche Anstrengungen unternommen, um den Frauenanteil im EAD zu erhöhen.

Insgesamt sind 29,0 % der am Hauptsitz tätigen Bediensteten und 19,2 % der Leiter von EU-Dele-

gationen (u.a. in Jemen, Jordanien und Senegal) weiblichen Geschlechts. Zwei der insgesamt elf

EU-Sonderbeauftragten sind Frauen. Im April 2012 wurde im EAD ein Berater für Gleichstellungs-

fragen benannt.

21 Einhaltung des humanitären Völkerrechts

Siehe Seite 121.

22 Ausübung der Menschenrechte durch Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender-Perso-

nen und Intersexuelle

Überall in der Welt erfahren Menschen Diskriminierung und Gewalt aufgrund ihrer sexuellen Aus-

richtung oder Geschlechteridentität. In 76 Ländern werden einvernehmliche gleichgeschlechtliche

Beziehungen zwischen Erwachsenen immer noch als Straftat eingestuft und können in mindestens

fünf Staaten sogar mit der Todesstrafe geahndet werden.

Die EU hält entschieden daran fest, dass alle Menschen das Recht haben, ohne Diskriminierung das

gesamte Spektrum der Menschenrechte zu genießen. Als Zeichen dieses Bekenntnisses und um den

Bediensteten der EU die Förderung und den Schutz der Menschenrechte aller Menschen ungeachtet

der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechteridentität zu ermöglichen, hat die EU im Juni 2010

einen Maßnahmenkatalog zur Förderung und zum Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch

Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen (LGBT) angenommen. Im Rahmen des neuen

EU-Aktionsplans für Menschenrechte, den der Rat am 25. Juni 2012 angenommen hat, soll der

LGBT-Maßnahmenkatalog bis Mitte 2013 zu öffentlichen EU-Leitlinien ausgearbeitet werden.
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In einer Erklärung im Namen der EU anlässlich des Internationalen Tags gegen Homophobie am

17. Mai 2012 betonte die Hohe Vertreterin Catherine Ashton: "Wenn wir über die Rechte von Les-

ben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender-Personen und Intersexuellen reden, geht es nicht um die

Einführung neuer Rechte für eine bestimmte Personengruppe. Sondern darum, dass dieselben Men-

schenrechte ohne Diskriminierung überall und für jeden gelten sollen."

Die EU hat sich auch 2012 aktiv an multilateralen Maßnahmen insbesondere im Rahmen der VN

zur Bekämpfung von Diskriminierung unter anderem aufgrund der sexuellen Ausrichtung oder der

Geschlechteridentität beteiligt. Die EU beteiligte sich aktiv an der Tagung des VN-Menschenrechtsrats

unter dem Titel "Ein Ende von Gewalt und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und

der Geschlechteridentität", die am 7. März 2012 stattfand. Auf der Tagung wurde ein Bericht zu diesem

Thema erörtert, den der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte gemäß der

bahnbrechenden Resolution des Menschenrechtsrats von 2011 in Auftrag gegeben hatte. Ferner hat

sich die EU dafür eingesetzt, dass Gruppen, die für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und

Transsexuellen eintreten, im NRO-Ausschuss des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen

ein Beraterstatus eingeräumt wird. Am 11. Dezember 2012 organisierte die regionenübergreifende

LGBTI-Kerngruppe, der die EU und einige ihrer Mitgliedstaaten angehören, bei den VN eine

Veranstaltung zur "Führungsrolle bei der Bekämpfung von Homophobie", an der neben drei

Menschenrechtsverteidigern der VN-Generalsekretär, Desmond Tutu, und zwei Prominente, Yvonne

Chaka Chaka und Ricky Martin, teilnahmen. Es war die vierte und erfolgreichste Veranstaltung ihrer

Art. Die eindeutige Botschaft lautete, dass LGBTI-Personen die gleichen Rechte zustehen wie jedem

anderen. Am Vortag hatte die EU-Delegation zu einer Veranstaltung mit afrikanischen LGBTI-

Menschenrechtsverteidigern eingeladen, die der Arbeit der EU in Afrika und dem Wert der "stillen

Diplomatie" in LGBTI-Fragen Anerkennung zollten.
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Auf regionaler Ebene hat die EU weiter die Arbeit des Europarats zu den Menschenrechten von LGBT

unterstützt, und zwar insbesondere über die Empfehlung des Europarats für Maßnahmen zur

Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechteridentität,

die am 31. März 2010 angenommen wurde. Die EU beteiligte sich aktiv an der Organisation einer

Veranstaltung mit dem Titel "Beobachtung von Erscheinungsformen von Intoleranz und Diskriminierung

gegen LGBT-Personen", die im September 2012 am Rande der OSZE-Jahreskonferenz über die

Umsetzung der menschlichen Dimension stattfand.

Auf bilateraler Ebene hat sich die EU in ihren Menschenrechtsdialogen mit Drittländern weiter-

hin dafür eingesetzt, dass LGBTI-Personen nicht diskriminiert werden, und in mehreren öffent-

lichen Erklärungen und Demarchen ihren Standpunkt zu LGBTI-Fragen dargelegt, unter anderem

ihre Haltung gegenüber homophoben Maßnahmen und ihr Eintreten für die Entkriminalisierung

homosexueller Beziehungen. In diesem Zusammenhang hat die EU beunruhigende homophobe

Tendenzen beispielsweise in einigen afrikanischen Ländern und in Russland beobachtet und zur

Sprache gebracht.

Im Rahmen des EIDHR hat die EU mehreren Organisationen, die sich für die Rechte von LGBTI-

Personen einsetzen, weiterhin Unterstützung zukommen lassen, indem sie sie in die Lage versetzt

hat, homophobe Gesetze und Diskriminierung gegen LGBTI-Personen anzugehen, die Öffentlich-

keit stärker für die von Menschen mit anderen sexuellen Ausrichtungen erlebte Diskriminierung

und Gewalt zu sensibilisieren, diese zu bekämpfen und Nothilfe an Betroffene zu leisten (von psy-

chosozialer und medizinischer Betreuung bis zu Unterstützung durch Meditation und Reintegra-

tion). Ferner wurden 2012 Mittel aus dem Notfonds des EIDHR für gefährdete Menschenrechts-

verteidiger eingesetzt, beispielsweise um LGBTI-Personen verteidigende Anwälte in Kamerun zu

schützen. Seit September 2012 wurden Verteidiger von LGBTI-Rechten im frankophonen Afrika

durch ein regionales EIDHR-Projekt unterstützt, und ein neues panafrikanisches Projekt für Men-

schenrechtsverteidiger widmet sich speziell den als gefährdete Gruppe geltenden LGBTI-Personen.
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23 Religions- und Weltanschauungsfreiheit

Im Einklang mit den Zusagen des Vorjahres und den Schlussfolgerungen, die der Rat 2009 und

2011 speziell zu dieser Frage angenommen hat, bekennt sich die EU nach wie vor zur Förderung

und Verteidigung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit überall in der Welt.

Intoleranz und Diskriminierung aus religiösen Gründen, ebenso wie religiös motivierte Gewalt,

wurden von den EU-Delegationen und in den Zentralen aufmerksam verfolgt. Gewalttätige Angriffe

auf eine Reihe religiöser Gemeinschaften innerhalb und außerhalb Europas wurden auf höchster

Ebene verurteilt. In einer gemeinsamen Erklärung, die sie am 20. März 2012 abgaben, zeitgleich

mit dem tödlichen Vorfall in Toulouse und Terrorangriffen in Irak, betonten der Präsident des

Europäischen Rates und der Präsident der Europäischen Kommission, dass für Verfolgung und

Gewalt gegen Glaubensgemeinschaften, in welcher Form auch immer, kein Platz sei in Europa –

und ebenso wenig in der Welt. Sie hoben hervor, Europa habe "einen langen und schmerzhaften

Kampf" durchgestanden, "um Gedankenfreiheit, Religions- und Weltanschauungsfreiheit und die

Achtung des Einzelnen zu erreichen. Diese Menschenrechte und Grundfreiheiten gehören zur

Charta der Grundrechte, die im Kern unserer europäischen Werte steht". Zugleich bekundeten sie

die Bereitschaft der EU, die Achtung dieser Rechte weiter zu fördern.

Diskriminierungen aufgrund der Religion oder Weltanschauung bereiten nach wie vor in allen

Erdteilen Anlass zu Sorge, und Personen, die bestimmten Religionsgemeinschaften oder weltan-

schaulichen Gruppen angehören, werden noch immer in vielen Ländern benachteiligt. Außerdem

werden Gesetze über die Diffamierung von Religionen oft dazu benutzt, Angehörige religiöser

Minderheiten zu misshandeln und das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung

sowie die Freiheit der Religion oder Weltanschauung für die Gesellschaft insgesamt einzuschrän-

ken. Die EU weist darauf hin, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung ebenfalls eine wichtige

Rolle für die Bekämpfung der Intoleranz spielt, und dass die Freiheit der Religion oder Weltan-

schauung und die Freiheit der Meinungsäußerung sich gegenseitig verstärkende Rechte sind.
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Mit der Annahme des Strategischen Rahmens der EU für Menschenrechte und des dazugehörigen

Aktionsplans einschließlich der Annahme der neuen EU-Leitlinien zur Religions- und Weltan-

schauungsfreiheit1 durch den Rat (Auswärtige Angelegenheiten) am 25. Juni 2012 hat die EU ihrer

Zusage, sich dieser Frage anzunehmen, Nachdruck verliehen. Die genannten Leitlinien werden

nicht rechtsverbindlich sein, jedoch politisch untermauern, dass die Religions- und Weltanschau-

ungsfreiheit für die EU hohe Priorität hat. In Form von politischen Botschaften, praktischen Anwei-

sungen und Leitlinien sollten sie den Bediensteten der EU und der Mitgliedstaaten in diplomati-

schen Außenstellen und in den Zentralen helfen, Situationen zu beurteilen und möglichst pragma-

tisch anzugehen. Seit Mitte 2012 wird an den Leitlinien gearbeitet; eine erste Konsultationsrunde

mit der Zivilgesellschaft (einschließlich religiöser, nicht religiöser und weltanschaulicher Gruppen)

fand am 19. Oktober 2012 in Brüssel statt. Geplant ist, dass die EU die Leitlinien 2013 annimmt.

Die EU hat sich bilateral mit verschiedenen Ländern über die entscheidende Bedeutung der Reli-

gions- und Weltanschauungsfreiheit ausgetauscht. Was Nichtmitgliedstaaten betrifft, so wurden das

Recht auf Gedanken- und Gewissensfreiheit sowie auf die Freiheit der Religion oder Weltanschau-

ung gegenüber zahlreichen Partnern auf verschiedenen Ebenen des politischen Dialogs – nicht

zuletzt im Rahmen von Menschenrechtsdialogen und Konsultationen – systematisch zur Sprache

gebracht; dabei wurden die Umsetzung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit und die Situa-

tion von Angehörigen bestimmter religiöser Minderheiten oder Gruppen erörtert.

Wann immer schwere Verletzungen der Religionsfreiheit und entsprechende Intoleranz und Dis-

kriminierungen stattfanden und Anlass zur Sorge bestand, hat die EU ihre Auffassung über diplo-

matische Kanäle, durch öffentliche Erklärungen und in Schlussfolgerungen des Rates zum Aus-

druck gebracht, so im Fall Ägyptens, Irans, Iraks, Libyen, Malis, Nigerias, Pakistans und Tunesiens.

Sie setzte sich systematisch für die umfassende Achtung des Rechts auf Gedanken- und Gewissens-

freiheit sowie für das Verbot der Anstachelung zu Hass und Gewalt aus religiösen Gründen durch

Einschreiten einer unabhängigen Justiz nach internationalen Standards ein und rief dazu auf, den

Dialog zu suchen und die Meinungsfreiheit zu nutzen, um auf als anstößig empfundene Reden oder

Inhalte zu reagieren.
1 Punkt 23.a) des Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie.
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Angesichts der Verschlechterung der Lage in Syrien bekräftigte die EU ihren Aufruf, die Grund-

sätze der Freiheit der Religion oder Weltanschauung aufrechtzuerhalten und es nicht zu einer reli-

giös motivierten und ethnischen Spaltung kommen zu lassen. Sie hat die syrische Opposition wie-

derholt aufgefordert, einer Reihe von Grundsätzen zuzustimmen, um auf ein Syrien hinzuarbeiten,

in dem alle Bürger ungeachtet ihrer Zugehörigkeit, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder

Weltanschauung gleiche Rechte genießen, und bekräftigte ihre Unterstützung für das syrische Volk

und sein Streben nach einem demokratischen Syrien, das die Rechte all seiner Gemeinschaften

wahrt. Die Hohe Vertreterin der EU gab Erklärungen ab, in denen sie alle Handlungen verurteilte,

die Konflikte zwischen den Volksgruppen und zwischen den Glaubensgemeinschaften schüren

sollen.

Ferner sondierte die EU Möglichkeiten einer weiteren Zusammenarbeit mit Organisationen wie der

Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) oder der Liga der Arabischen Staaten (LAS),

insbesondere nach Gewalttaten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines umstrittenen

Films im Internet, den viele Muslime als anstößig empfanden. Am 20. September 2012 gaben die

Hohe Vertreterin der EU, der Generalsekretär der OIC, der Generalsekretär der LAS und der Vor-

sitzende der AU-Kommission eine gemeinsame Erklärung ab, in der sie zu Frieden und Toleranz

aufriefen, jegliche Befürwortung religiösen Hasses, die zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder

Gewalt anstachelt, verurteilten und alle politischen, säkularen und religiösen Führer aufriefen, den

Dialog und gegenseitiges Verständnis zu fördern. Am 13. November 2012 nahmen die Außen-

minister der EU und der LAS in Kairo eine gemeinsame Erklärung an, in der sie sich unter anderem

zur "Förderung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Freiheit der Religion oder Weltan-

schauung" verpflichteten und "jegliche Form der Anstachelung zu Gewalt und Intoleranz im Sinne

der internationalen Menschenrechtsvereinbarungen" verurteilten. Ferner betonten sie, dass für die

Gleichstellung der Geschlechter und die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte aller Men-

schen gesorgt werden müsse, und verurteilten „jegliche Befürwortung religiösen Hasses im Sinne

der Resolution 16/18 des Menschenrechtsrates“.
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Die Hohe Vertreterin nahm zum ersten Mal an einem Ministertreffen der OIC teil, das am 16.

November 2012 in Dschibuti stattfand. In ihrer Rede beschrieb die Hohe Vertreterin der EU die

Freiheit der Religion oder Weltanschauung als einen "Grundpfeiler sicherer und prosperierender

Gesellschaften" und die Freiheit, den eigenen Glauben zu praktizieren, als "einen Schlüssel zur

Förderung von Entwicklung und demokratischer Stabilität". Ferner wies sie darauf hin, vor welcher

Herausforderung die Länder im Übergang zur Demokratie stehen, wenn sie ihre jeweilige Gesell-

schaft neu gestalten, gleichzeitig aber auch die religiöse Freiheit schützen und gewährleisten müs-

sen.. Dabei verlieh sie ihrer Überzeugung Ausdruck, dass es in der Verantwortung der politischen

Führung liegt, "zu gewährleisten, dass jeder seinen Glauben frei und gleichberechtigt ausüben

kann", wodurch "wir der uns gemeinsamen Menschlichkeit Respekt bezeugen".

Die Frage wurde auch auf multilateraler Ebene thematisiert. Im VN-Menschenrechtsrat sowie in der

VN-Generalversammlung wurde der 2011 mit der Resolution des VN-Menschenrechtsrats 16/18

erzielte Konsens darüber, dass religiöse Intoleranz bekämpft werden muss, ohne dass das Konzept

der Bekämpfung der Diffamierung von Religionen zu einer Menschenrechtsnorm erhoben wurde,

aufrechterhalten (siehe den Bericht von 2011). Auf der 19. Tagung des VN-Menschenrechtsrats, die

im März 2012 stattfand, wurde die traditionelle Resolution der EU zur "Freiheit der Religion oder

Weltanschauung" ohne Abstimmung angenommen (Resolution 19/8), zusammen mit der Resolution

der OIC zur "Bekämpfung von Intoleranz, negativen Stereotypen, Stigmatisierung und Diskriminie-

rung, Anstachelung zu und Ausübung von Gewalt gegen Personen aufgrund der Religion oder der

Weltanschauung" (Resolution 19/25). Auf der 67. VN-Generalversammlung im Dezember 2012

wurden die von der EU eingebrachte Resolution 67/1791 und die von der OIC eingebrachte Resolu-

tion 67/178 zum gleichen Thema einvernehmlich angenommen.
1 http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/RES/67/179
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Was die Finanzinstrumente der EU betrifft, so wurden der Schutz von Angehörigen von Minder-

heiten und die Bekämpfung von Diskriminierung, auch aus religiösen Gründen, als eine Finanzie-

rungspriorität im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte

(EIDHR) angenommen. Projekte zum Schutz einzelner Verfolgter und Angehöriger religiöser Min-

derheiten in Ländern, in denen sie besonders gefährdet sind, werden mit Mitteln aus dem EIDHR

unterstützt und diese Unterstützung auch künftig erhalten. Konkret bildet das Recht auf Gedanken-

und Gewissensfreiheit sowie die Freiheit der Religion oder Weltanschauung eine der wichtigsten

Prioritäten beim Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für die Strategie "EIDHR Ziel 1", mit der

Maßnahmen in "schwierigen" Ländern in allen Teilen der Welt finanziert werden.

Schließlich war die Freiheit der Religion oder Weltanschauung eine der drei sensiblen Menschen-

rechtsfragen, die im Rahmen des jährlichen EU-NRO-Forums erörtert wurden, das am 7. und 8.

Dezember 2012 unter dem Titel "Förderung der Universalität der Menschenrechte: die Rolle regio-

naler Mechanismen und ihre Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft" stattfand.

24 Meinungsfreiheit online und offline

Die EU setzt sich in ausnahmslos allen Bereichen ihres auswärtigen Handelns für die Förderung der

Menschenrechte ein, insbesondere indem sie die Verbindung zwischen neuen Informations- und

Kommunikationstechnologien und Menschenrechten als ein wichtiges Instrument zur Förderung der

Demokratie nutzt.
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Die EU hat in ihren bilateralen Beziehungen zu Drittstaaten und durch diverse öffentliche Erklärun-

gen wiederholt Einschränkungen der Meinungsfreiheit und des Zugangs zum Internet sowie die

Inhaftierung von Bloggern und Angriffe auf Journalisten und Medien verurteilt. Beispielsweise hat

die Hohe Vertreterin im Juni 2012 ihrer Besorgnis über eine immer striktere Zensur und zuneh-

mende Einschränkungen der Medien und der politischen Opposition in Sudan Ausdruck verliehen

und die Regierung Sudans nachdrücklich aufgefordert, die Rechte ihrer Bürger auf Meinungs- und

Medienfreiheit zu achten. Die EU ist besorgt über die zunehmenden Beschränkungen der Freiheit

des Internets; dies hat sie sowohl im Rahmen bilateraler Menschenrechtsdialoge in Ländern wie

Vietnam und China als auch öffentlich in entsprechenden Erklärungen zum Ausdruck gebracht.

2012 hat sich die EU im Rahmen internationaler Foren wie der UNESCO, dem Europarat und der

OSZE noch stärker für die Sicherheit von Journalisten einsetzt. Als eine ihrer Prioritäten für den

VN-Menschenrechtsrat hat die EU hervorgehoben, dass der Freiheit der Meinungsäußerung, auch

im Internet, weiterhin die Aufmerksamkeit des Menschenrechtsrats gelten muss. Beispielsweise

beklagte die EU auf der Tagung des Dritten Ausschusses (Menschenrechte) der VN vom 6. Dezem-

ber 2012 in New York die Tendenz zu einer stärkeren Zensur und verurteilte Einschränkungen der

Nutzung des Internets. Ferner begrüßte sie die Resolution des VN-Menschenrechtsrats zur Freiheit

des Internets, die am 5. Juli 2012 einvernehmlich verabschiedet wurde. Die EU unterstützt die Bot-

schaft der Resolution, dass kein Unterschied zwischen der Wahrnehmung von Menschenrechten

online oder offline gemacht und nicht mit zweierlei Maß gemessen werden darf.

Die EU hat Zensurmaßnahmen entschieden verurteilt; so hat die Hohe Vertreterin in jüngster Zeit

eine Erklärung abgegeben, in der sie ihrer Besorgnis über das vorsätzliche Stören von Fernseh- und

Rundfunkübertragungen über Satellit Ausdruck verliehen hat, mit dem iranischen Bürgern der

Zugang zu freier Information verwehrt wird.
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Im Aktionsplan des Strategischen Rahmens für Menschenrechte, den die EU im Juni 2012 ange-

nommen hat, ist vorgesehen, dass die EU Leitsätze für die Meinungsfreiheit online und offline

entwickelt und dabei auch die Sicherheit von Bloggern und Journalisten berücksichtigt. Zudem hat

die EU bei der Zusammenarbeit im Bereich der Förderung der Meinungsfreiheit und der Unterstüt-

zung der Medien einen selbstbewussteren Ansatz gewählt.

Als geplante Maßnahmen zur Förderung der Meinungsfreiheit hat die EU unter anderem die Ent-

wicklung von Maßnahmen und Instrumenten mit dem Ziel zugesagt, willkürlicher Zensur oder mas-

siver Überwachung bei der Nutzung von IKT entgegenzuwirken. Diese Maßnahmen schließen an

die bereits geleistete Arbeit im Rahmen der Strategie "No Disconnect"1 an, mit der sich die EU wei-

terhin dafür einsetzt, dass das Internet und andere Informations- und Kommunikationstechnologien

(IKT) Triebkräfte für politische Freiheit, demokratische Entwicklung und Wirtschaftswachstum

bleiben können.

Die wichtigsten Säulen der Strategie “No Disconnect” sind Instrumente zur Stärkung der Kommu-

nikationsfreiheit; Unterweisung und Schulung in der Nutzung von Internet-Technologien in risiko-

reichen Umgebungen; bessere technologische Kapazitäten, um in Echtzeitinformationen über das,

was „vor Ort“ geschieht, zu erhalten; und verstärkte Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten.

2012 hat die EU eine Reihe von Initiativen in diesem Bereich unternommen, insbesondere durch die

Bereitstellung von finanzieller Unterstützung aus Mitteln des Europäischen Instruments für

Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) für Journalisten und NRO, die sich für die Unabhän-

gigkeit der Medien und die Freiheit der Meinungsäußerung einsetzen. Eines der besten Beispiele ist

ein aus Mitteln des EIDHR finanziertes, von "Reporter ohne Grenzen" durchgeführtes Projekt mit

dem Ziel, Zensur im Internet zu bekämpfen und für den freien Fluss digitaler Informationen zu sor-

gen. Zu den wichtigsten Maßnahmen des Projekts gehören die Einrichtung und der Unterhalt eines

virtuellen Schutzraums: eines gesicherten Raums, in dem unabhängige Journalisten arbeiten und

Nachrichten veröffentlichen können, die sonst zensiert würden.
1 http://europa.eu/rapid/press-release_IP-11-1525_en.htm
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Darüber hinaus enthielt die 2012 ergangene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im

Rahmen des EIDHR mit einem Gesamtvolumen von 20 Mio. EUR erstmals eine spezielle Rubrik

für Maßnahmen zur Bekämpfung von Zensur im Internet und zur Förderung der digitalen Freiheit

und Sicherheit, aus der Projekte zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen, die mittels

Informations- und Kommunikationstechnologien begangen werden, sowie zum Schutz der Privat-

sphäre und der Meinungsfreiheit in den Regionen unterstützt werden sollen, in denen Aktivisten,

Journalisten und Menschenrechtsverteidiger sehr stark gefährdet sind.

24a Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Das Recht auf Vereinigungs- und das Recht auf Versammlungsfreiheit sind Grundrechte des Men-

schen und fester Bestandteil der Menschenwürde. Die EU ist der Überzeugung, dass eine lebendige

Zivilgesellschaft und eine funktionierende Demokratie vom Recht der Bürger abhängen, sich unge-

hindert und friedlich mit anderen zu versammeln und zu vereinigen.

Da sie in der Gesellschaft einen offenen Dialog und eine offene Auseinandersetzung fördern, sind

die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit selbst Schutzgarantien gegen Konflikte und Instabili-

tät. In mehreren öffentlichen Erklärungen verlieh die Hohe Vertreterin ihrer Besorgnis über die

Verschlechterung der Versammlungsfreiheit Ausdruck. Zuletzt bekundete sie im Juni 2012 ihre

Besorgnis über das gewaltsame Vorgehen gegen Demonstrationen, die in Khartum und anderen

Städten stattgefunden hatten, forderte die unverzügliche Freilassung der aufgrund friedlicher Pro-

teste Festgenommenen und appellierte an die Sicherheitskräfte, zurückhaltend vorzugehen und auf

friedliche Demonstrationen nicht mit Gewalt zu reagieren; die Regierung Sudans forderte sie nach-

drücklich auf, die Rechte ihrer Bürger auf Versammlungsfreiheit zu achten.
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Die EU äußerte ihre Besorgnis über die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit im Rahmen poli-

tischer Dialoge mit Drittstaaten. Beispielsweise verständigten sich während des 9. Menschen-

rechtsdialogs AU-EU, der am 22. November 2012 in Addis Abeba stattfand, beide Seiten darauf,

einen intensiveren Dialog zur Vereinigungsfreiheit zu führen.

Eine der EU-Prioritäten für den VN-Menschenrechtsrat bestand darin, dass der Menschenrechtsrat

sich auch weiterhin auf die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit konzentrieren und Menschen-

rechtsaktivisten und Organisationen der Zivilgesellschaft, die eine wesentliche Rolle für die Stär-

kung der Demokratie spielen, konkrete Unterstützung gewähren muss. Die EU begrüßte die von den

USA eingebrachte und auf der 21. Tagung des Menschenrechtsrats im Konsens verabschiedete

Resolution über das Recht, sich friedlich mit anderen zu versammeln und zusammenzuschließen.

Im digitalen Zeitalter gelten die Grundfreiheiten auch online. Die neuen Technologien verändern

auch die Art und Weise, wie die Bürger ihr Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

ausüben. Die Staaten tragen Verantwortung dafür, die freie Ausübung des Rechts auf Versamm-

lungsfreiheit zu gewährleisten, auch durch die Nutzung von Online-Kommunikation. Die EU ist

bereit, Menschenrechte online und offline zu unterstützen.

Die Hohe Vertreterin ist äußerst besorgt über die in jüngster Zeit zu beobachtenden Versuche, den

Handlungsraum der Zivilgesellschaft einzuschränken. Im Juli 2012 zeigte sich die Hohe Vertreterin

tief besorgt über Änderungen des Gesetzes über die NRO in Russland; eine von mehreren Ent-

wicklungen, die dazu führen, dass eine sehr lebendige Zivilgesellschaft in Russland immer weniger

Spielraum bleibt, und zu denen auch die Festnahme von Persönlichkeiten der Opposition sowie ein

neues Gesetz gehören, nach dem Verwaltungsvergehen bei genehmigten Demonstrationen mit

unverhältnismäßig hohen Geldstrafen geahndet werden.
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Die EU hat 2012 mehrere Maßnahmen eingeleitet, um das Recht auf Vereinigungsfreiheit zu för-

dern. So wurde am 7. Dezember 2012 im Rahmen des Menschenrechtsforums EU-NRO ein run-

der Tisch (mit mehr als 50 NRO aus wichtigen Regionen) organisiert, um von den teilnehmenden

Menschenrechtsverteidigern zu erfahren, welchen Beschränkungen zivilgesellschaftliche Organisa-

tionen bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind, und um Vorschläge zu sammeln, wie die EU sich hier stär-

ker engagieren kann.

Ferner stellt die EU im Rahmen des EIDHR finanzielle Unterstützung für eine Reihe von Projekten

bereit, um die Vereinigungsfreiheit zu unterstützen. Die von der EU geförderten Projekte zielten

darauf ab, Systeme zur Überwachung der Vereinigungsfreiheit zu entwickeln, rechtliche Standards

für das Recht auf Versammlungsfreiheit zu fördern, die Öffentlichkeit für das Recht auf Vereini-

gungsfreiheit zu sensibilisieren und das Networking im Hinblick auf eine wirksamere Förderung

und einen wirksameren Schutz dieser Rechte zu intensivieren. So stellt die EU beispielsweise Mittel

in Höhe von 88 000 EUR für ein Projekt in Algerien zur Verfügung, mit dem das Recht auf Verei-

nigungsfreiheit durch den Aufbau eines Ressourcenzentrums für Vereinigungen gefördert wird.

25 Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte

2012 war das erste volle Jahr seit Annahme der VN-Leitprinzipien für Unternehmen und Men-

schenrechte, die der VN-Menschenrechtsrat am 16. Juni 2011 einstimmig gebilligt hatte. Die Leit-

prinzipien bilden eine Grundlage für die Umsetzung des Rahmens nach den Vorgaben des VN-Son-

derbeauftragten Prof. John Ruggie und umfassen die Pflicht des Staates, die Menschenrechte zu

schützen, die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen, die Menschenrechte zu achten

sowie Zugangsmöglichkeiten zu wirksamen Abhilfemaßnahmen.

2012 war ebenfalls das erste volle Jahr seit der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 25.

Oktober 2011 "Eine neue Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen

(CSR)" 1.
1 KOM(2011) 681.
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Einer der Höhepunkte 2012 war zweifellos das erste VN-Forum für Wirtschaft und Menschen-

rechte, das am 4. und 5. Dezember 2012 in Genf unter der Schirmherrschaft einer Arbeitsgruppe

stattfand, die von den VN eingerichtet worden war, um die Umsetzung der VN-Leitprinzipien

voranzubringen. Die Veranstaltung bot die Gelegenheit, anderthalb Jahre nach Annahme der VN-

Leitprinzipien Bilanz über ihre Umsetzung zu ziehen.

Das Forum übertraf die Erwartungen; unter den 1000 Teilnehmern (drei Mal so viele wie erwartet)

aus 85 Ländern, die aus allen Teilen der Welt kamen, waren Vertreter von NRO, Gewerkschaften

und Hochschulen ebenso wie von Unternehmen und Unternehmensorganisationen.

Das Forum bot an zwei Tagen einen Ort für Workshops und Diskussionen zu den Herausforderun-

gen im Zusammenhang mit der Umsetzung der VN-Leitprinzipien. In seiner Ansprache an die Teil-

nehmer des Forums stellte Prof. John Ruggie, ehemaliger Sonderbeauftragter des VN-General-

sekretärs für die Frage der Menschenrechte und transnationaler Unternehmen sowie anderer Wirt-

schaftsunternehmen fest, dass in relativ kurzer Zeit bereits gute Fortschritte erzielt worden seien,

und hob hervor, dass "die soziale Nachhaltigkeit der Globalisierung auf dem Spiel steht".
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Auf dem Forum war die EU gut vertreten: der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte Stavros

Lambrinidis, hielt bei der Eröffnung der Tagung auf hoher Ebene die Grundsatzrede und die EIB

stellte in einer Sitzung zur Rolle der öffentlichen Finanzen im Hinblick auf eine zügigere Umset-

zung der Leitprinzipien ihre anhaltenden Bemühungen um die durchgängige Einbeziehung der

Menschenrechte in ihre soziale Sorgfaltspflicht vor. Auch das Schlusswort wurde im Namen der EU

gesprochen, die zusagte, eine aktive Rolle in den unter der Federführung der Arbeitsgruppe einzu-

richtenden regionalen Foren zu spielen.

Das VN-Forum gab zudem einen Ausblick auf eine künftige Ankündigung der Europäischen Kom-

mission über die Offenlegung nicht-finanzieller Informationen durch Unternehmen. Sie ist in

der Mitteilung der Kommission vom 3. Oktober 2012 mit dem Titel "Binnenmarktakte II – Gemein-

sam für neues Wachstum" vorgesehen; der Legislativvorschlag wurde inzwischen veröffentlicht.

Das Thema kam auch in der Mitteilung zur sozialen Verantwortung der Unternehmen von 2011 zur

Sprache. Darin wurde festgestellt, dass bereits eine Reihe von Initiativen zur Berichterstattung über

soziale und umweltpolitische Informationen – unter anderem Menschenrechtsaspekte – bestehen,

und der Blick darauf gerichtet, gleiche Ausgangsbedingungen in diesem Bereich zu gewährleisten.

Dieses Bestreben gehört zu den allgemeinen Bemühungen, europäische Unternehmen wettbewerbs-

fähiger und moderner zu machen und stärker in die Pflicht zu nehmen, Rechenschaft abzulegen.

Die Kommission hatte in der Mitteilung zur sozialen Verantwortung der Unternehmen zugesagt, bis

Ende 2012 einen Bericht über die Prioritäten der EU für die effektive Umsetzung der VN-Leit-

prinzipien zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung des Berichts wurde jedoch verschoben, um das

Ergebnis des VN-Forums besser aufzubereiten und eine gründliche Darstellung aller Aspekte zu

gewährleisten.

Zu dem Thema wurde bereits einige Vorarbeit geleistet, nicht zuletzt auf einer vom dänischen Vor-

sitz organisierten Konferenz, die im Mai 2012 in Kopenhagen unter dem Titel "Von Prinzipien zur

Praxis: wie die Europäische Union die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unterneh-

menstätigkeit und Menschenrechte praktisch umsetzt" stattfand. Die Kommission hatte im Vor-

feld der Konferenz ein erstes Diskussionspapier beigetragen und nahm aktiv an den Beratungen teil.
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Zu den wichtigsten Themen, die auf der Konferenz behandelt wurden, gehörten die politische und

legislative Kohärenz innerhalb der EU, das Erreichen größerer globaler Schlagkraft, der Aufbau von

Kapazitäten und die Prioritäten bei der Entwicklung. Sonstige Punkte auf der Tagesordnung waren:

EU-Leitlinien für Unternehmen, Rechenschaftspflicht: Zugang zur Justiz und angemessene Abhil-

femaßnahmen, Transparenz: nicht-finanzielle Berichterstattung und Offenlegung, öffentlich-private

Partnerschaften und Initiativen mehrerer Interessenträger.

Zeitgleich mit dem VN-Forum in Genf veröffentlichte die Kommission "Mein Unternehmen und

die Menschenrechte: ein Leitfaden zum Thema Menschenrechte für kleine und mittlere

Unternehmen". Die Veröffentlichung wurde von den verschiedenen Teilnehmern des Forums

durchweg überaus positiv aufgenommen.

Seitdem hat die Kommission bei der Ausarbeitung sektorspezifischer Leitlinien in Zusammenarbeit

mit ihren Partnern "Shift" und dem "Institute for Human Rights and Business" bereits eine neue

Phase erreicht. Im Dezember 2012 wurde ein Entwurf von Leitlinien zur unternehmerischen Ver-

antwortung, die Menschenrechte zu achten, für drei Branchen zur öffentlichen Konsultation vorge-

legt. Die betreffenden Branchen sind Öl und Gas, IKT und Arbeitsvermittlungsdienste.

http://www.ihrb.org/project/eu-sector-guidance/draft-guidance-consultation.html

Die genannten Branchen wurden nach objektiven und öffentlich einsehbaren Kriterien ausgewählt,

zu denen gehörte, wie gravierend sich ihre Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte auswirkt, und

ob für die Branche bereits mit den VN-Leitprinzipien im Einklang stehende Leitlinien o.ä. vorlagen.

Die Leitlinien sollen so weit wie möglich international relevant sein und zugleich den besonderen

Umständen der EU-Unternehmen Rechnung tragen. Ende April 2013 sollen sie für alle drei Bran-

chen abgeschlossen sein. Die EIB hat die Entwicklung dieses Arbeitsschwerpunkts aufmerksam

verfolgt; sie nahm an allen drei Rundtischgesprächen teil und prüfte den Spielraum für Anpas-

sungen.
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Der EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie enthält eine Zusage der EU-Mitglied-

staaten, nationale Pläne für die Umsetzung der VN-Leitprinzipien zu erarbeiten. Bis Ende 2012

haben folgende Mitgliedstaaten bestätigt, dass sie einen solchen Plan ausarbeiten werden: Belgien,

Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Litauen, Niederlande,

Österreich, Polen, Rumänien, Slowenien, Schweden, Tschechische Republik, Vereinigtes König-

reich und Zypern.

Im Rahmen des EIDHR werden von zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführte Maß-

nahmen unterstützt, die darauf abzielen, die Achtung der Menschenrechte durch europäische Unter-

nehmen außerhalb der EU zu fördern. 2012 hat die EU die "Kampagne für Saubere Kleidung (Clean

Clothes Campaign)", einen Zusammenschluss von Organisationen aus 15 europäischen Ländern,

weiterhin bei der Durchführung von Projekten unterstützt, durch die erreicht werden soll, dass in

den globalen Lieferketten internationaler Unternehmen der Bekleidungsindustrie in über 30 Län-

dern die wirtschaftlichen und sozialen Rechte besser geachtet werden

Zwei weitere aus dem EIDHR geförderte Projekte beschäftigen sich mit dem Thema Unterneh-

menstätigkeit und Menschenrechte. Ein umfassendes, 70 Länder einbeziehendes Projekt zielt darauf

ab, die Kapazitäten lokaler Bodenrechtsaktivisten zur Verteidigung ihrer Rechte in Bezug auf

natürliche Ressourcen zu stärken, die fehlende Transparenz bei Verträgen zwischen Staaten und

Privatunternehmen anzugehen und in Ländern, in denen Konflikte im Zusammenhang mit dem

Abbau von Ressourcen bestehen, den Dialog mit den Regierungen und der mineralgewinnenden

Industrie zu suchen. In diese Richtung geht auch ein Projekt zu Verteidigern der Rechte indigener

Völker in Südostasien, das eine Studie über die soziale Verantwortung von Unternehmen, Men-

schenrechte und indigene Bevölkerungsgruppen vorsieht.

Ein weiteres aus Mitteln des EIDHR gefördertes Projekt, das sich auch mit der Frage "Unterneh-

menstätigkeit und Menschenrechte" befasst, ist das "Latin American Mining Monitoring Pro-

gramme", das indigene Frauen in ländlichen Gebieten dabei unterstützt, ihre Rechte gegenüber der

Bergbauindustrie geltend zu machen.
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Im Rahmen des Programms "In Menschen investieren" erhielten 2011 15 Projekte finanzielle

Unterstützung für die Bekämpfung von Kinderarbeit (EuropeAid/129339/C/ACT/Multi). Sie wur-

den 2012 fortgesetzt.

Schließlich wurde aus Mitteln für die Krisenvorsorge im Rahmen des Stabilitätsinstruments der

EU für 2013 ein Betrag von 1 Mio. EUR zur "Förderung der Transparenz der Mineralienlieferketten

in Gebieten mit Konflikten und hohem Risiko" bereitgestellt.

Die EU brachte das Thema Unternehmenstätigkeit und Menschenrechte auch weiterhin in ihren

bilateralen Dialogen zur Sprache, etwa im Rahmen des Menschenrechtsdialogs mit der Afrikani-

schen Union, der am 22. November in Addis Abeba stattfand. Über den Gedankenaustausch über

die Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte hinaus vereinbarten

die EU und die AU, die Möglichkeit ins Auge zu fassen, 2013 ein gemeinsames Seminar zum

Thema Menschenrechte und Unternehmenstätigkeit mit afrikanischen und europäischen Unterneh-

men sowie Vertretern der Zivilgesellschaft abzuhalten.

Die EU unterstützte auch weiterhin aktiv die Agenda der VN im Bereich Unternehmenstätigkeit

und Menschenrechte, wo sie weiterhin einhellige Unterstützung erfuhr. Die Resolution 21/5 des

VN-Menschenrechtsrats zum "Beitrag des gesamten Systems der Vereinten Nationen zur Förderung

der Agenda im Bereich Unternehmenstätigkeit und Menschenrechte sowie der Verbreitung und

Umsetzung der Leitprinzipien für Unternehmenstätigkeit und Menschenrechte" wurde am 27. Sep-

tember 2012 ohne Abstimmung angenommen.

Mitglieder der VN-Arbeitsgruppe "Unternehmenstätigkeit und Menschenrechte" wurden eng in die

Arbeit der Europäischen Kommission an der Entwicklung von Orientierungshilfen in Menschen-

rechtsfragen für drei Branchen und für KMU einbezogen. Auf der von der Kommission veranstal-

teten CSR-Jahresüberprüfungstagung vom November 2012, auf der die EU-Mitgliedstaaten, Inte-

ressengruppen und einschlägige internationale Organisationen zusammenkamen, war das Amt der

Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) mit einem Beitrag

vertreten. MdEP Richard Howitt sprach das Schlusswort.
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2012 beauftragte das Europäische Parlament die Universität Exeter mit einer Studie über "Die

Rolle nationaler Menschenrechtsinstitutionen bei der Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten

Nationen für Unternehmenstätigkeit und Menschenrechte, insbesondere in den Ländern der Öst-

lichen Partnerschaft". In der Studie wird der Geltungsbereich der Mandate nationaler Institutionen

im Rahmen der Pariser Grundsätze im Hinblick auf Anliegen im Bereich Menschenrechte und

Unternehmenstätigkeit untersucht und ein Überblick über bewährte Praktiken aus allen Teilen der

Welt gegeben. Einzelne nationale Menschenrechtsinstitutionen in Armenien, Aserbaidschan, Geor-

gien, der Republik Moldau und der Ukraine stehen bei der Analyse im Mittelpunkt, die mit Emp-

fehlungen einhergeht, wie die EU ihnen Unterstützung zukommen lassen kann.

Im Laufe des Jahres 2012 beschäftigte sich das Parlament mit zwei Entschließungsentwürfen zum

Thema CSR:

– zur sozialen Verantwortung der Unternehmen: redlichem, transparentem und verantwortlichem

unternehmerischem Verhalten und nachhaltigem Wachstum, vorgelegt von MdEP Baldasarre

über den Rechtsausschuss (JURI);

– zur sozialen Verantwortung der Unternehmen: Förderung gesellschaftlicher Interessen und

eines Weges zu nachhaltiger und inklusiver wirtschaftlicher Erholung, vorgelegt von MdEP

Howitt über den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL).

Verschiedene von den MdEP aufgeworfene Fragen betrafen Themen wie das Konzept der Sorg-

faltspflicht in Bezug auf die Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte in europäischen Lieferketten

sowie die Ausfuhr von Technologie, die von Nicht-EU-Unternehmen oder -Regierungen zur Über-

wachung oder Unterdrückung genutzt werden könnte.
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26 Verwaltung und Justiz

Die EU hat an der ersten Tagung auf hoher Ebene über Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und inter-

nationaler Ebene teilgenommen, die am 24. September 2012 im Rahmen der VN-Generalversamm-

lung stattfand. Sie hat einen aktiven Beitrag zu der auf dieser Tagung verabschiedeten politischen

Erklärung (Resolution 67/1 der VN-Generalversammlung) über die Rechtsstaatlichkeit

geleistet. Diese Erklärung enthält ein umfassende Vision der Rechtsstaatlichkeit in Verbindung mit

den drei Hauptsäulen der Vereinten Nationen – Frieden und Sicherheit, Entwicklung und Men-

schenrechte. In ihr wird zudem die Bedeutung der Gleichheit vor dem Gesetz, des Rechts auf Zu-

gang zur Justiz und eines uneingeschränkten Engagements für Menschenrechte und Grundfreiheiten

für alle hervorgehoben. Der VN-Generalsekretär wurde ersucht, die Arbeiten in diesem Bereich

voranzutreiben, wobei er die volle Unterstützung der EU erhalten wird.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten wie auch 21 EU-Mitgliedstaaten auf individueller Basis haben auf

der Tagung über Rechtsstaatlichkeit auf internationaler und nationaler Ebene Zusagen abgegeben.

Die EU-Mitgliedstaaten verpflichteten sich, einen Beitritt u.a. zum VN-Übereinkommen gegen

Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, zum VN-

Übereinkommen von 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen und zum VN-Übereinkommen

von 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit zu prüfen und das Recht auf Individualbeschwer-

den im Rahmen mehrerer VN-Menschenrechtsübereinkommen zu akzeptieren. Weitere Zusagen der

EU umfassen die Verpflichtung, eine weltweite Kampagne zur Justiz durchzuführen, Frieden und

Sicherheit in Konflikt- und Postkonfliktsituationen mittels einer Strategie für die Unrechtsaufarbei-

tung und einer verstärkten Unterstützung für VN-Friedensmissionen zu fördern, und einen Rahmen

zu entwickeln, in dem Fragen im Zusammenhang mit der Staatenlosigkeit gegenüber Drittstaaten

zur Sprache gebracht werden können. Der volle Wortlaut der Zusagen ist diesem Bericht als Anlage

beigefügt.
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Die EU hat im Rahmen ihrer Menschenrechtsdialoge und politischen Dialoge, die sie 2012 mit
Partnern in der ganzen Welt geführt hat, regelmäßig alle Staaten dringend aufgefordert, Maßnah-
men zur Stärkung der Unabhängigkeit der Gerichte und der Angehörigen der Rechtsberufe zu
ergreifen, und sie hat alle Versuche, Strafverteidiger zu bedrohen oder anzugreifen, verurteilt. Die
EU hat zudem entweder über die EU-Delegation vor Ort oder über ihre Mitgliedstaaten eine konti-
nuierliche Beobachtung sensibler Gerichtsverfahren in zahlreichen Ländern, darunter Algerien,
Aserbaidschan, Kasachstan, Thailand und Vietnam, gewährleistet, insbesondere in Fällen, in denen
Menschenrechtsverteidigern nach oberflächlichen Verfahren oder aufgrund voreingenommener
Richter ein Strafurteil drohte. Leider erwies sich dies in einigen Ländern als unmöglich, beispiels-
weise in China, wo Prozessbeobachter der EU der Urteilsverkündung der Menschenrechtsverteidi-
gerin Ni Yulan beizuwohnen versuchten, aber keinen Zugang zum Gerichtssaal erhielten. Die EU
unterstützte auch nachdrücklich die Arbeit der VN-Sonderberichterstatterin über die Unabhän-
gigkeit von Richtern und Anwälten, und ermutigte alle Staaten, die eine Besuchsanfrage der Son-
derberichterstatterin erhalten haben, ihr eine Einladung zu übermitteln.
27 Reaktion auf Verstöße: Gewährleistung der Ahndung

Die Verhütung schwerster Verbrechen ist Teil der EU-Außenpolitik. Die Verantwortung für den
Schutz der Bevölkerung vor Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, ethnischen Säube-
rungen und Kriegsverbrechen zählt zu den Grundprinzipien, auf denen politische Prioritäten wie der
Schutz von Personen, die einer Minderheit angehören, und die Achtung der Vielfalt beruhen. Wenn
jedoch schwere, die gesamte Staatengemeinschaft betreffende Verbrechen geschehen, so tritt die
EU von jeher für die Bekämpfung der Straflosigkeit bei schwersten Verbrechen ein. Hierfür hat sie
in den letzten zehn Jahren einen Beitrag von nahezu 30 Mio. EUR im Rahmen des EIDHR bereitge-
stellt, und damit andere Instrumente flexibler Weise ergänzt. Unterstützt werden Aktionen zur
Bekämpfung der Straflosigkeit, wie sie zivilgesellschaftliche Organisationen im Bereich der An-
waltschaft, Sensibilisierung und Beaufsichtigung durchzuführen. Personen, die für Völkermord,
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verantwortlich sind, sollten nirgendwo
einen sicheren Unterschlupf finden können. Zudem kann die Strafverfolgung als abschreckendes
Mittel zur Verhütung derartiger Verbrechen beitragen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten leisten
weiterhin umfangreiche Unterstützung für eine effiziente Arbeit des Internationalen Strafgerichts-
hofs (IStGH) und anderer Ad-hoc-Strafgerichtshöfe – beispielsweise der Internationalen Strafge-
richtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda, des Sondergerichtshofs für Sierra Leone,
der Außerordentlichen Kammern in den Gerichten Kambodschas und des Sondergerichtshofs für
Libanon. Die Nichtregierungsorganisationen sind weiterhin wertvolle Mitstreiter bei diesen Bemü-
hungen, indem sie die Öffentlichkeitsarbeit erleichtern, die Beteiligung von Opfern verstärken und
ergänzende Verbindungen zu den Bemühungen anderer Geber knüpfen.
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Durch die Umsetzung des Beschlusses 2011/168/GASP über den IStGH und des als Folgemaß-

nahme zu diesem Beschluss angenommenen EU-Aktionsplans haben die EU und ihre Mitglied-

staaten ihre Bemühungen um die weitere Stärkung des IStGH fortgesetzt, um diesem die Erfüllung

seines Mandats zu erleichtern. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben zu einer

möglichst breiten Beteiligung am Römischen Statut ermutigt. Die Ratifizierung des bzw. der Beitritt

zum Römischen Statut sowie gegebenenfalls dessen Anwendung waren nach wie vor fester

Bestandteil der Tagesordnungen der meisten Menschenrechtsdialoge, einschließlich der Menschen-

rechtsdialoge mit der Afrikanischen Union. Des weiteren hat die EU ihre systematischen Demar-

chenkampagnen weltweit fortgesetzt, ebenso wie ihre Politik der Aufnahme von IStGH-Klauseln in

Abkommen mit Drittstaaten (z.B. das am 30. März 2012 paraphierte Assoziierungsabkommen EU-

Ukraine ) und die finanzielle Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft. Die EU rea-

gierte auf Verweigerungen der Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof und erinnerte daran, wie

wichtig es ist, dass alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen die Resolutionen einhalten und

umsetzen, die vom Sicherheitsrat nach Kapitel VII der VN-Charta zur Unterbreitung von Situatio-

nen an den Gerichtshof verabschiedet werden. Die EU hat mit großer Besorgnis die Festnahme und

Inhaftierung von vier IStGH-Mitarbeitern in Libyen im Juni und Juli 2012 verfolgt und einen

erhebliche Beitrag zur Bewältigung der Krise geleistet. Sie verfolgte weiterhin ihr Ziel, durch ver-

stärkte Initiativen für den Kapazitätsaufbau auf nationaler Ebene einen ganzheitlichen und inte-

grierten Ansatz für Komplementarität zu entwickeln. Damit der Grundsatz der Komplementarität in

der Praxis angewandt werden kann, haben die EU und ihre Mitgliedstaaten im Rahmen der Ent-

wicklungszusammenarbeit und der technischen Unterstützungsprogramme die Bekämpfung der

Straffreiheit gefördert. Allgemein standen Justiz und Rechstaatlichkeit im Mittelpunkt der Ziele und

Operationen der EU, die kontinuierlich im Rahmen ihrer geografischen Instrumente ausgebaut wur-

den, welche vorrangig auf die Konsolidierung der nationalen Justizsysteme, die Vollstreckung von

Urteilen, die Haftbedingungen und die Fähigkeit der nationalen Regierungen zur Durchführung von

Zeugenschutzprogrammen abzielten. Zudem übernahm sie eine Schlüsselrolle bei der Friedenskon-

solidierung nach Konflikten, indem sie länderspezifische Bedürfnisse ermittelte und nach geeigne-

ten Modalitäten Hilfe leistete. Auf der Tagung auf hoher Ebene über Rechtsstaatlichkeit, die

anlässlich der VN-Generalversammlung am 24. September 2012 stattfand, hat sich die EU u.a. ver-

pflichtet, die Arbeit des IStGH kontinuierlich zu unterstützen. Der Europäische Auswärtige Dienst

veranstaltete einen eintägigen Lehrgang zum Thema internationale Strafjustiz. An ihm nahmen

Bedienstete des EAD, der Europäischen Kommission und der Außenministerien von EU-Mitglied-

staaten teil.
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Die EU-Mitgliedstaaten, die sich für die Wahrung der Integrität des Römischen Statuts sowie für

die Unterstützung der Unabhängigkeit des Gerichtshofs engagieren, zählten auch weiterhin zu des-

sen bedeutendsten Gebern. Die EU leistete dem Gerichtshof zusätzliche direkte und indirekte

Finanzhilfe, indem sie die Zusammenarbeit im justiziellen Bereich und den Austausch bewährter

Verfahren zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Vertragsparteien und der Rechtsgemeinschaft

fördert.

2012 führte die Europäische Kommission über das EIDHR einen Aufruf zur Einreichung von Vor-

schlägen zur Bekämpfung der Straffreiheit durch, der das effiziente Funktionieren des Internatio-

nalen Strafgerichtshofs und der Regelung des Römischen Statuts durch Aktionen der Zivilgesell-

schaft fördern wird. Der Richtbetrag für die Mittelzuweisung beläuft sich auf 6 Millionen Euro,

wobei der Gesamtbeitrag der Europäische Kommission maximal 80 % beträgt. Die Beihilfen betra-

gen mindestens 500 000 EUR und höchstens 1 500 000 EUR. Zudem hat ein von der EU finanzier-

tes Projekt zur Entwicklung des juristischen Sachverstands und zur Zusammenarbeit mehr als 200

Personen, die als Rechtsbeistand für staatliche und nichtstaatliche Vertragsparteien des Römischen

Statuts wirken, in Den Haag zusammengeführt. Ferner hat die Europäische Kommission im Rah-

men des EIDHR 1 000 000 EUR aus dem Jahresaktionsprogramm 2011 für das Jahr 2012 bereit-

gestellt, und weitere 1 000 000 EUR aus dem Jahresaktionsprogramm 2012 für das Jahr 2013 vor-

gesehen. hat sie in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Organen intensiv an einem Bericht über die

Komplementarität gearbeitet, der im Jahr 2013 vorliegen soll. Dieser Bericht soll dazu beitragen,

der Straflosigkeit von Personen ein Ende zu setzen, die schwerste Verbrechen wie Völkermord,

Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begangen haben, die den Frieden, die

Sicherheit und das Wohl der Welt bedrohen.
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28 Förderung der Wahrung der Rechte der Angehörigen von Minderheiten

In allen Teilen der Welt sind Personen, die Minderheiten angehören, nach wie vor ernsten Bedro-

hungen, Diskriminierung und Rassismus ausgesetzt und häufig von der uneingeschränkten Teil-

nahme am wirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben ausgeschlossen,

das der Mehrheit der Bevölkerung des Landes oder der Gesellschaft, in dem/der sie leben,

offensteht. Im Vertrag über die Europäische Union ist ausdrücklich festgelegt, dass die Rechte der

Personen, die Minderheiten angehören, zu den Werten gehören, auf denen die EU gründet und zu

deren Förderung sie sich in ihren Beziehungen zur übrigen Welt verpflichtet hat. Auf internationaler

Ebene ist die Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiö-

sen und sprachlichen Minderheiten angehören1, das wichtigste Referenzdokument über die

Rechte von Personen, die Minderheiten angehören. Auf europäischer Ebene hat der Europarat das

Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten2 und die Europäische Charta der

Regional- oder Minderheitensprachen3 angenommen.

Der Schutz von Personen, die einer Minderheit angehören, ist einer der wichtigsten Aspekte der

Kopenhagener Kriterien für einen EU-Beitritt. Aus diesem Grund werden die Ergebnisse der

Bewerberländer und potenziellen Bewerberländer in Minderheitenfragen weiterhin in den Fort-

schrittsberichten der Europäischen Kommission bewertet. Im Gegenzug hat die EU den Bewerber-

ländern und potenziellen Bewerberländern eine gezielte Heranführungsfinanzhilfe gewährt, um sie

bei der Durchführung der erforderlichen politischen, wirtschaftlichen und institutionellen Reformen

im Einklang mit den EU-Normen zu unterstützen. Die von der EU geförderten Projekte für Minder-

heitenangehörige zielen vorrangig darauf ab, die sozialen Unterschiede zu verringern und die

Lebensqualität zu verbessern. Maßnahmen zur Verbesserung des sozialen Zusammenhalts in diesen

Ländern erstrecken sich auf die Eingliederung benachteiligter Personen, die Bekämpfung der Dis-

kriminierung und die Stärkung des Humankapitals, insbesondere durch eine Reform der Bildungs-

systeme.
1 http://www.ohchr.org/Documents/Publications/GuideMinoritiesDeclarationen.pdf
2 http://conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/Html/157.htm.
3 http://conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/Html/148.htm.
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Minderheitenfragen waren außerdem nach wie vor ein wichtiges Thema in den Beziehungen der EU

zu anderen Teilen der Welt, und die EU bringt Minderheitenfragen in ihren politischen Dialogen

mit Drittländern regelmäßig zur Sprache. Diese Fragen wurden auch in die Kooperationsstrategien

und Aktionspläne integriert.

Die EU arbeitet zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Personen, die Minderheiten angehö-

ren, auch engagiert mit den Partnern in den VN-Foren zusammen. Zu den Prozessen im Rahmen

der VN gehören die Arbeiten des Forums für Minderheitenfragen und der Unabhängigen Expertin

für Minderheitenfragen. Ferner schloss sich die EU mit anderen in diesem Bereich tätigen interna-

tionalen Organisationen und multilateralen Gremien zusammen, darunter die OSZE und ihr Hoher

Kommissar für nationale Minderheiten und der Europarat.

Zu diesem Zweck hat die EU durch bilaterale Zusammenarbeit Regierungsprogramme und Politi-

ken unterstützt, die auf Angehörige von Minderheiten abzielen oder zumindest potenzielle Auswir-

kungen in diesem Bereich haben. Die EU unterstützte ferner – insbesondere über das EIDHR –

Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für den Schutz und die Förderung der Rechte von

Minderheitenangehörigen einsetzen, und verfolgte damit vorrangig das Ziel, die Bekämpfung der

Diskriminierung zu unterstützen sowie den Schutz und eine ausgewogene Beteiligung von Männern

und Frauen aus Minderheitengemeinschaften am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politi-

schen Leben im umfassenderen Kontext der Stärkung der Menschenrechte, des politischen Plura-

lismus und der demokratischen politischen Beteiligung zu fördern. Das EIDHR finanziert bei-

spielsweise gegenwärtig mit einem Beitrag von über 90 000 EUR ein Projekt, mit dem die politi-

sche Teilhabe und Vertretung der Roma und anderer Minderheiten in Bosnien und Herzegowina

verbessert werden soll und dadurch ihre Inklusion, ihre Interessen und ihre Rechte gestärkt werden

sollen.
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28a Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Nichtdiskriminierung und Achtung der Vielfalt

Die EU hat auch 2012 entscheidend zur weltweiten Bekämpfung aller Formen von Rassismus, Ras-

sendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und ähnlicher Arten von Intoleranz beigetragen.

Innerhalb der EU ging dieses Engagement weiter mit einer Politik konkreter Maßnahmen einher,

zu denen Rechtsvorschriften, wirksame Durchsetzung1, Aufklärung, Datenerhebung2 und finan-

zielle Unterstützung für nationale Behörden und die Zivilgesellschaft gehörten3. Das wohl repräsen-

tativste Beispiel ist die besondere Situation der Roma: Am 5. April 2011 legte die Kommission eine

Mitteilung über einen EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020

vor, in der die Mitgliedstaaten dazu angehalten werden, einen umfassenden Ansatz zur Integration

der Roma anzunehmen oder weiterzuentwickeln und Ziele in den Bereichen Zugang zu Bildung,

Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Wohnraum zu erreichen.

Alle Mitgliedstaaten - mit Ausnahme Maltas, wo es keine Roma-Bevölkerung gibt - haben der

Europäischen Kommission eine Strategie vorgelegt, obwohl keine rechtliche Verpflichtung hierfür

besteht; dies belegt ihr entschiedenes politisches Engagement.
1 Siehe einschlägige Rechtsvorschriften der EU in http://ec.europa.eu/justice/fundamental-rights/racism-

xenophobia/index_de.htm und http://ec.europa.eu/justice/discrimination/law/index_de.htm.
3 NRO-Netze auf EU-Ebene – z.B. ENAR, ERIO oder EQUINET –, die Diskriminierung aufgrund der

ethnischen Abstammung bekämpfen, erhalten über das PROGRESS-Programm Betriebskosten-
zuschüsse. Informationen über andere einschlägige Finanzierungsprogramme sind hier zu finden:
http://ec.europa.eu/justice/fundamental-rights/racism-xenophobia/index_de.htm.

2 Im November 2012 wurde ein Eurobarometer zum Thema Diskriminierung veröffentlicht. Diskrimi-
nierung aufgrund der ethnischen Abstammung ist nach Meinung von 56% der Befragten nach wie vor
als die am meisten verbreitete Form der Diskriminierung in der EU zu betrachten. Siehe Berichte und
Studien über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auf der Website der EU-Agentur für Grundrechte
http://fra.europa.eu/de/publication/2013/uberblick-aller-veroffentlichungen-der-fra-im-jahr-2012.
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Die Europäische Kommission hat im Mai 2012 ihren ersten Bewertungsbericht „Nationale Strate-

gien zur Integration der Roma - ein erster Schritt zur Umsetzung des EU-Rahmens“ vorgelegt, in

dem sie betont, dass noch viel mehr getan werden muss, um ausreichende Mittel für die Inklusion

der Roma sicherzustellen, Überwachungsmechanismen zu schaffen, Diskriminierung und

Ausgrenzung zu bekämpfen sowie die wichtigen Fragen des Zugangs zu angemessenem Wohn-

raum und Gesundheitsversorgung zu behandeln. Die Europäische Kommission erwartet von den

Regierungen, dass sie die in dem Bericht genannten Prioritäten angehen; sie wird die Umsetzung

der nationalen Strategien zur Integration der Roma alljährlich überprüfen und dem Europäischen

Parlament und dem Rat Bericht erstatten.

Am 21. März 2012, dem Internationalen Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung,

hat die Hohe Vertreterin Catherine Ashton eine Erklärung im Namen der EU abgegeben, in der sie

„das unerschütterliche Engagement der Europäischen Union für die Bekämpfung aller Formen von

Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ unterstrich. “Rassismus steht im Widerspruch zu den

Grundwerten der EU […]."

Im Rahmen ihres auswärtigen Handelns brachte die EU weiterhin die Themen Rassismus und

Fremdenfeindlichkeit in ihren politischen Dialogen mit Drittländern, beispielsweise mit afrikani-

schen Staaten, zur Sprache. Diese Themen werden auch in den Kooperationsstrategien weiter

berücksichtigt; so verpflichten sich die Partnerländer etwa im Rahmen der Aktionspläne der Euro-

päischen Nachbarschaftspolitik dazu, alle Formen von Diskriminierung, religiöser Intoleranz, Ras-

sismus und Fremdenfeindlichkeit zu bekämpfen.
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Die EU hat weiter mit regionalen Gremien wie der Europäischen Kommission gegen Rassismus

und Intoleranz (ECRI) des Europarats zusammengearbeitet. Im Rahmen der OSZE setzte sich die

EU in enger Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedern dafür ein, dass die 56 OSZE-Mitgliedstaaten

ihre Verpflichtungen im Bereich Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskrimi-

nierung zügiger erfüllen.

Auf multilateraler Ebene arbeitete die EU bei der Bekämpfung von Rassismus und Diskriminie-

rung auch aktiv mit den VN zusammen. Sie unterstützte das Mandat des Sonderberichterstatters der

VN für moderne Formen von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender

Intoleranz Mutama Ruteere und seines Vorgängers Githu Muigai. Elf Jahre nach der Weltkonferenz

gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende

Intoleranz von 2001 engagiert sich die EU weiterhin voll und ganz für das Hauptziel der Konferenz

von Durban (2001), nämlich die vollständige Beseitigung von Rassismus, Rassendiskriminierung,

Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz.

Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung

bildet die universelle Grundlage der Bemühungen um die Prävention, Bekämpfung und Beseitigung

von Rassismus. Die Europäische Union hat weiterhin an alle Staaten appelliert, die dieses Überein-

kommen noch nicht ratifiziert oder vollständig umgesetzt haben, dies zu tun; allerdings konnten

2012 keine Ratifizierungen sichergestellt werden.

Die EU hat die Bekämpfung von Diskriminierung bei ihrer internationalen Zusammenarbeit weiter-

hin systematisch berücksichtigt. Über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschen-

rechte (EIDHR) unterstützte sie ein breites Spektrum von zivilgesellschaftlichen Organisationen

bei rund 120 neuen Projekten im Gesamtwert von etwa 24 Millionen Euro. Darüber hinaus unter-

stützte sie über das EIDHR auch die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschen-

rechte (OHCHR) bei der Umsetzung bestehender internationaler Standards für Gleichstellung und

Nichtdiskriminierung, insbesondere des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder

Form von Rassendiskriminierung.
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Entsprechend der Grundsatzpolitik der EU in diesem Bereich billigte das Politische und Sicher-

heitspolitische Komitee am 24. Juli 2012 ein Strategiepapier mit dem Titel " The EU in the follow-

up of the Durban Declaration and Programme of Action".

Im Rahmen der strategischen Partnerschaft zwischen der EU und der Afrikanischen Union für

demokratischer Staatsführung und Menschenrechte wurde 2012 von beiden Seiten bestätigt, dass sie

der Bekämpfung von Rassismus, Rassendiskriminierung und Fremdenfeindlichkeit sowie ähnlichen

Formen der Intoleranz eine hohe Bedeutung beimessen.

Am 5. Juni 2012 veranstalteten die Delegationen der Europäischen Union und der Afrikanischen

Union in Genf einen gemeinsamen Workshop für die Mitgliedstaaten ihrer jeweiligen Organisatio-

nen, um sich über bewährte Verfahren auf lokaler, nationaler und regionaler Ebene a) bei der

Bekämpfung von zu Rassendiskriminierung führenden Handlungen und b) bei dem Vorgehen gegen

die Anstiftung zum Rassenhass auszutauschen.

29. Wirksamere Politik in Bezug auf indigene Völker

Die Grundsätze des Eintretens der EU für indigene Völker werden im Rahmen der VN-Erklärung

über die Rechte der indigenen Völker von 2007 angewandt, die die Rechte der indigenen Völker

stärkt und deren kontinuierliche Entwicklung weltweit gewährleistet.
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Die EU ist bestrebt, Menschenrechte, einschließlich der Rechte indigener Völker, in alle Aspekte

ihres außenpolitischen Handels, auch in ihre politischen Dialoge mit Drittländern und regionalen

Organisationen, sowie in ihre Arbeit in multilateralen Gremien wie den Vereinten Nationen einzu-

beziehen und finanzielle Unterstützung zu leisten.

Seit der Einführung des internationalen Tags der indigenen Bevölkerungen der Welt im Jahr

1994 haben zunächst das für Außenbeziehungen und die Europäische Nachbarschaftspolitik zustän-

dige Kommissionsmitglied und nun die Hohe Vertreterin nahezu jedes Jahr anlässlich dieses Tags

am 9. August eine Erklärung abgegeben. In ihrer Erklärung von 2012 hat sich die Hohe Vertreterin

den indigenen Völkern bei der feierlichen Würdigung ihres reichen kulturellen Erbes und ihres

Beitrags für die Welt angeschlossen. Darüber hinaus organisierten EU-Delegationen auf der ganzen

Welt am oder um den 9. August Veranstaltungen, darunter Treffen mit indigenen Führern, Presse-

konferenzen, Presseartikel, Teilnahme an Seminaren und Besichtigungen von EU-finanzierten Pro-

jekten.

Die EU hat sich weiterhin aktiv an den VN-Foren, die sich mit indigenen Fragen befassen, beteiligt

und mit den für indigene Völker zuständigen VN-Organisationen zusammengearbeitet. 2011 hatte

sie sich einem Konsens über die regelmäßige Resolution des Dritten Ausschusses der VN-Gene-

ralversammlung über die Rechte indigener Völker angeschlossen; diese Resolution war von etwa

der Hälfte der Mitgliedstaaten der EU mitgetragen worden. Sie enthielt den Beschluss, im Jahr 2014

eine hochrangige Plenartagung der Generalversammlung mit dem Titel "Weltkonferenz über indi-

gene Völker" abzuhalten. Die EU gab ferner im Dritten Ausschuss und auf der Tagung des Jahres

2012 des Expertenmechanismus für die Rechte der indigenen Völker (EMRIP) eine Erklärung ab

und nahm an dem interaktiven Dialog mit dem Sonderberichterstatter für die Rechte indigener Völ-

ker, James Anaya, teil. Die EU leistete einen aktiven Beitrag zu dem thematischen Bericht der VN-

Arbeitsgruppe für Menschenrechte und transnationale Unternehmen sowie andere Wirtschaftsunter-

nehmen, der auf der 68. VN-Generalversammlung vorgelegt werden soll, in deren Mittelpunkt die

Lage der indigenen Völker stehen wird, um negativen Auswirkungen von wirtschaftlichen Tätig-

keiten auf die Rechte der indigenen Völker vorzubeugen.
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Die Rechte indigener Völker wurden in den Strategien der EU für Entwicklungszusammen-

arbeit weiterhin durchgängig berücksichtigt. So werden in dem Länderstrategiepapier der EU für

Kolumbien 2007-2013 die humanitäre Situation und die Menschenrechtssituation der indigenen

Völker in diesem Land behandelt und als wichtige Prioritäten die Friedenskonsolidierung durch die

Beteiligung von marginalisierten Bevölkerungsgruppen an der lokalen Regierungsführung, die Mit-

bestimmung des Wirtschaftslebens sowie die Förderung der Menschenrechte, die verantwortungs-

volle Staatsführung und die Bekämpfung der Straflosigkeit genannt. Ein weiteres Beispiel ist die

explizite Einbeziehung der Belange indigener Völker in die Unterstützung für die Modernisierung

des Staates, die Stärkung der verantwortungsvollen Staatsführung und die soziale Inklusion im

Länderstrategiepapier für Peru (2007-2013).

Die EU ist sich der besonderen Gefährdung und scharfen Repression bewusst, der die Verteidiger

der Rechte indigener Völker in vielen Ländern der Welt ausgesetzt sind, wie zahlreiche internatio-

nale Berichte, darunter die Berichte der VN-Sonderberichterstatterin über die Lage von Menschen-

rechtsverteidigern, belegen.

Vor allem über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) leistet

die EU auch direkte Unterstützung für Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich mit Angele-

genheiten indigener Völker befassen. So finanziert das EIDHR seit ein Projekt im Wert von 1,2

Millionen Euro, mit dem das Netz der Verteidiger der Menschenrechte indigener Völker gestärkt

werden soll, das Verletzungen der Menschenrechte indigener Völker in Asien beobachtet und

dokumentiert, um auf lokaler und internationaler Ebene das Bewusstsein für die Rechte indigener

Völker zu schärfen und die Personen und Gruppen zu schützen, die die Rechte indigener Völker in

Asien fördern und schützen. Mit diesem Projekt, das auf Nepal, Bangladesch, Indien, Kambodscha,

Indonesien, Malaysia, die Philippinen und Thailand ausgerichtet ist, soll der fehlenden rechtlichen

Anerkennung indigener Völker und dem Mangel an geeigneten politischen Maßnahmen zum Schutz

der Menschenrechte indigener Völker in Asien entgegengewirkt werden, wo etwa 200 Millionen

der schätzungsweise weltweit insgesamt 350 Millionen Angehörigen indigener Völker leben.
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In diesen Ländern lebt die Mehrheit der indigenen Völker unterhalb der Armutsgrenze, ist Diskri-

minierung in jeder Form ausgesetzt und hat kaum Zugang zu Prozessen der politischen Beschluss-

fassung und zu Justizsystemen; nicht nur ihre individuellen Rechte, sondern auch ihre kollektiven

Rechte werden verletzt. Die Verletzung des Rechts indigener Völker auf Beteiligung an der Ent-

scheidungsfindung in Angelegenheiten, die ihre Rechte betreffen, ist oft auf die Missachtung des

Grundsatzes der freiwilligen und in Kenntnis der Sachlage erteilten vorherigen Zustimmung und

seiner praktischen Dimensionen zurückzuführen. Die Nichtanerkennung der Bodenrechte indigener

Völker hat zu weit verbreiteter Landaneignung und Vertreibung im Zusammenhang mit Plantagen,

umfangreichen Bergbauprojekten, Dämmen, Infrastrukturprojekten und Schutzgebieten geführt.

Viele Fälle von Verletzungen der Menschenrechte indigener Völker werden nicht dokumentiert und

angezeigt, da sich indigene Völker nur selten ihrer Rechte bewusst sind und Beratungsmaßnahmen

insbesondere in Konfliktgebieten sehr begrenzt sind; die Arbeit der Verteidiger der Rechte indige-

ner Völker ist daher unerlässlich.

Der neue EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie enthält einen Aktionsbereich indi-

gene Völker: "Überprüfung und Weiterentwicklung der EU-Politik im Zusammenhang mit der VN-

Erklärung über die Rechte der indigenen Völker im Hinblick auf die Weltkonferenz über indigene

Völker im Jahr 2014".

30 Menschenrechte für Personen mit Behinderungen

Die Europäische Union ist am 22. Januar 2011 dem VN-Übereinkommen über die Rechte von

Menschen mit Behinderungen (CRPD) beigetreten. Dies war ein historischer Schritt, da das

CRPD das erste umfassende Menschenrechtsübereinkommen ist, das die EU als eine "Organisation

der regionalen Integration" ratifiziert hat. Die EU hat im September 2011 erstmals als Vertragspar-

tei aktiv an der CRPD-Vertragsstaatenkonferenz teilgenommen. Im Oktober 2012 hat nach Maß-

gabe von Artikel 33 Absatz2 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von

Menschen mit Behinderungen die Schaffung einer Struktur auf EU-Ebene beschlossen. Diese EU-

Struktur wird die Durchführung dieses VN-Übereinkommens fördern, schützen und überwachen,

und zwar sowohl im Rahmen der Rechtsvorschriften und in der Politik der EU als auch im Hinblick

auf die "interne" Durchführung dieses Übereinkommens durch die EU-Organe, d.h. wenn diese als

öffentliche Verwaltung auftreten.
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Mit dem CRPD soll gewährleistet werden, dass Menschen mit Behinderungen ihre Rechte gleich-

berechtigt mit allen anderen Bürgern wahrnehmen können. Es enthält Mindeststandards für den

Schutz eines ganzen Spektrums von Menschenrechten und Grundfreiheiten für Menschen mit

Behinderungen. Dies bedeutet für die EU, dass sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten dafür sorgt,

dass ihre politischen und legislativen Maßnahmen und ihre Pogrammplanung mit den Bestimmun-

gen des CRPD über Rechte für Menschen mit Behinderungen im Einklang steht. In der im Novem-

ber 2010 angenommenen Strategie der EU zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-

2020, mit der dazu beigetragen werden soll, das CPRD auf EU-Ebene und auf Ebene der Mitglied-

staaten durchzuführen, sind "Maßnahmen im Außenbereich" als einer der acht wesentlichen

Aktionsbereiche genannt. Die Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die in erster Linie für Maßnahmen

zugunsten von Menschen mit Behinderungen zuständig sind, sollen durch diese Strategie ergänzt

und unterstützt werden. Auch in dem unlängst verabschiedeten EU-Aktionsplan für Menschen-

rechte und Demokratie wurden die Rechte von Menschen mit Behinderungen als Tätigkeitsbereich

herausgestellt.

Die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurden in den politischen Dialogen und den spe-

zialisierten Dialogen der EU (einschließlich Menschenrechtsdialogen) mit Drittländern vermehrt

zur Sprache gebracht. 2012 wurde das Thema Behinderungen als Menschenrechtsfrage in den Men-

schenrechtsdialogen mit der Afrikanischen Union, Chile, Mexiko, Neuseeland, der Palästinensi-

schen Behörde, Russland und den Vereinigten Staaten zur Sprache gebracht. Die Ratifizierung des

CRPD durch die EU war ein weiterer Anlass, auf diese Weise vorzugehen. Insbesondere hat die EU

zur Ratifizierung und uneingeschränkten Umsetzung des CRPD durch alle Staaten aufgerufen.

Die EU hat auch 2012 die Achtung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in den

einschlägigen regionalen und internationalen Gremien gefördert und propagiert.
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Die EU setzte außerdem den Schutz und die Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderun-

gen außerhalb der EU fort, indem sie diese Frage systematisch in ihre Entwicklungszusammen-

arbeit einbezog. Finanzmittel für das Thema Menschen mit Behinderungen werden im Rahmen

mehrerer Finanzierungsinstrumente der EU, beispielsweise des Finanzierungsinstruments für die

Entwicklungszusammenarbeit (DCI), des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), des Europäi-

schen Nachbarschaftsinstruments (ENPI) und des Europäischen Instruments für Demokratie und

Menschenrechte (EIDHR) bereitgestellt. 2012 hat die EU über 80 Projekte in mehr als 50 Partner-

ländern finanziert (mit einem auf über 30 Mio. EUR geschätzten Budget).

Im Einklang mit der Aktion 30b das Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie hat die

Europäische Kommission im August 2012 die Anpassung des Leitfadens über Behinderung und

Entwicklung an das VN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

abgeschlossen.

EINHALTUNG DES HUMANITÄREN VÖLKERRECHTS

Im Einklang mit den Leitlinien des Rates von 2005 zur Förderung der Einhaltung des humanitären

Völkerrechts hat die EU 2012 eine Vielzahl von Initiativen unternommen, um weltweit für das

humanitäre Völkerrecht zu werben. Das humanitäre Völkerrecht unterscheidet sich von den inter-

nationalen Menschenrechtsnormen. Es besteht aus den vier Genfer Konventionen von 1949, ihren

Zusatzprotokollen, anderen internationalen Übereinkommen und dem Völkergewohnheitsrecht,

deren gemeinsames Ziel darin besteht, nicht oder nicht mehr an Feindseligkeiten beteiligte Personen

(wie Zivilpersonen, Kriegsgefangene und andere Inhaftierte , Kranke und Verwundete) zu schützen

und die Mittel und Methoden der Kriegsführung (einschließlich Taktiken und Waffen) einzuschrän-

ken, um unnötiges Leid und unnötige Zerstörung zu vermeiden 1.
1 Ein umfassende Liste der Übereinkünfte im Bereich des humanitären Völkerrechts ist in der Anlage zu

den Leitlinien des Rates zum humanitären Völkerrecht wiedergegeben.
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Die Mitgliedstaaten haben Fortschritte bei der Umsetzung ihrer auf der 31. Internationalen Konfe-
renz des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds im Jahr 2011 getroffenen Zusagen gemacht;
auf der hochrangigen Tagung der Vereinten Nationen zur Rechtsstaatlichkeit, die im September
2012 stattfand, haben sie ihre Zusagen betreffend die Ratifizierung von Verträgen bekräftigt. Am 7.
Juni 2012 hat Österreich das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem
Verschwindenlassen von 2006 ratifiziert; Finnland und Polen haben das Ottawa-Übereinkommen
über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antiperso-
nenminen und über deren Vernichtung von 1997 ratifiziert (am 9. Januar 2012 bzw. am 27. Dezem-
ber 2012). Somit sind nun alle EU-Mitgliedstaaten Vertragsparteien des Ottawa-Übereinkommens.
In einer Reihe von Mitgliedstaaten wird daran gearbeitet, das Übereinkommen gegen das Ver-
schwindenlassen sowie andere Übereinkünfte des humanitären Völkerrechts zu ratifizieren, die
unter die Zusagen gegenüber dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) fallen.

In einer Reihe von Erklärungen, die sie 2012 vor den Vereinten Nationen abgab, betonte die EU
erneut, wie wichtig die Umsetzung des humanitären Völkerrechts ist. In einer Erklärung, die sie
am 25. Juni 2012 vor dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zum Schutz von Zivilpersonen in
bewaffneten Konflikten abgegeben hat, hat die EU ihrem Bedauern darüber Ausdruck verliehen,
dass die an bewaffneten Konflikten beteiligten Parteien ihren Verpflichtungen zur Achtung und
zum Schutz von Zivilpersonen nach Maßgabe des geltenden humanitären Völkerrechts, der interna-
tionalen Menschenrechtsnormen und des internationalen Flüchtlingsrechts häufig nicht nachkom-
men. Die EU teilte die tiefe Besorgnis des Generalsekretärs der VN über Situationen – wie u. a. in
Afghanistan, Südsudan, Sudan, der Demokratischen Republik Kongo und Somalia –, in denen die
Zivilbevölkerung, insbesondere Frauen und Kinder, immer wieder verschiedenen Formen extremer
Gewalt zum Opfer fallen. Die EU war tief besorgt über die humanitären Auswirkungen des Einsat-
zes von Waffen in dicht besiedelten Gebieten; sie nahm die vom IKRK zum Ausdruck gebrachte
Auffassung zur Kenntnis, dass der Einsatz von Explosionswaffen mit größerer Reichweite in dicht
besiedelten Gebieten vermieden werden sollte, und rief dazu auf, diese Frage systematischer und
proaktiver anzugehen. Die EU wies darauf hin, dass eine erhöhte Rechenschaftspflicht vonnöten
sei, wenn man die Konfliktparteien verstärkt zur Einhaltung ihrer internationalen Verpflichtungen
bewegen wolle, und betonte, dass es in erster Linie in der Verantwortung der nationalen Behörden
liege, für Rechenschaftspflicht zu sorgen. Sie hielt es für sinnvoll, vermehrt Untersuchungs- und
Erkundungsmissionen einzusetzen und den Internationalen Strafgerichtshof mit solchen Fällen zu
befassen. Nach Auffassung der EU müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass alle
Personen, Institutionen und Organisationen nach Gesetzen und Verfahren zur Rechenschaft gezo-
gen werden, die mit dem geltenden humanitären Völkerrecht in Einklang stehen; sie befürwortete
daher die aktive Beteiligung aller Staaten an den laufenden Anstrengungen, die das IKRK unter-
nimmt, um die Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu verbessern.
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In einer Erklärung vor dem Sechsten Ausschuss der VN-Generalversammlung vom 22. Oktober

2012 zum Stand der Zusatzprotokolle zu den Genfer Konventionen hob die EU hervor, dass die

Förderung und Achtung des humanitären Völkerrechts von entscheidender Bedeutung dafür ist, den

Schutz von Opfern bewaffneter Konflikte zu gewährleisten. Die EU appellierte eindringlich an die

Staaten, die noch nicht allen Zusatzprotokollen zu den Genfer Konventionen beigetreten sind, dies

zu tun. Soweit angebracht und erforderlich, ermutigt die EU alle Vertragsparteien, die Inanspruch-

nahme der Dienste der Internationalen Ermittlungskommission, die gemäß Artikel 90 des ersten

Zusatzprotokolls von 1977 zu den Genfer Konventionen eingesetzt wurde, in Erwägung zu ziehen.

In einer Erklärung vom 9. November 2012 vor dem Vierten Ausschuss zu israelischen Praktiken,

die die Menschenrechte des palästinensischen Volkes beeinträchtigen, verwies die EU erneut auf

die Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts in Palästina, einschließlich der Anwendbarkeit

des Vierten Genfer Abkommens zum Schutze von Zivilpersonen, und rief in diesem Zusammen-

hang dazu auf, das humanitäre Völkerrecht in vollem Umfang zu achten. In einer Stellungnahme

zur verstärkten Koordinierung der humanitären und der Katastrophenhilfe der Vereinten Nationen,

die sie am 13. Dezember 2012 vor der Generalversammlung abgab, forderte die EU alle Staaten und

Parteien nachdrücklich auf, ihren Verpflichtungen im Rahmen des humanitären Völkerrechts nach-

zukommen, und rief die Konfliktparteien dazu auf, das für die medizinische Versorgung abgestellte

Personal und dessen Transportmittel, Eigentum und Einrichtungen im Einklang mit allen einschlä-

gigen Vorschriften des Völkerrechts, einschließlich des humanitären Völkerrechts, zu schützen.

Während der VN-Konferenz über einen Vertrag über den Waffenhandel brachten die Europäi-

sche Union und ihre Mitgliedstaaten deutlich ihre Überzeugung zum Ausdruck, dass die Verbrin-

gung von Waffen verweigert werden muss, wenn offensichtlich die Gefahr besteht, dass die Waffen

für schwere Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen oder das humanitäre Völ-

kerrecht eingesetzt werden.
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Die EU hat wiederholt alle Konfliktparteien in Syrien dazu aufgefordert, das humanitäre Völker-
recht zu achten. In seinen Schlussfolgerungen vom 23. Januar 2012 verurteilte der Rat die Gewalt
gegen Zivilpersonen und forderte die syrischen Behörden auf, die Sicherheit der Journalisten in
ihrem Land zu gewährleisten. In seinen Schlussfolgerungen vom 27. Februar 2012 begrüßte der Rat
die Resolution der VN-Generalversammlung zu Syrien und bedauerte die vielen Opfer unter der
Zivilbevölkerung; er forderte Präsident Assad auf, das Töten von Zivilpersonen sofort einzustellen.
Die EU rief alle Parteien auf, die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der humanitären
Organisationen uneingeschränkt zu respektieren, und verurteilte die rechtswidrigen Angriffe
auf medizinisches Personal, das mit dem Emblem des Roten Halbmonds gekennzeichnet war.
Am 15. März 2012, dem Jahrestag des Aufstands, verurteilte die Hohe Vertreterin die Tötung von
Zivilpersonen und forderte den unverzüglichen Zugang humanitärer Helfer sowie eine Unter-
suchung der Erkenntnisse der Unabhängigen internationalen Untersuchungskommission, die darauf
hinweisen, dass das Regime Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere schwere Menschen-
rechtsverletzungen begangen hat. In seinen Schlussfolgerungen vom 23. März 2012 äußerte der Rat
seine tiefe Besorgnis über die sich verschlechternde humanitäre Lage der syrischen Zivilbevölke-
rung und forderte die syrischen Behörden nachdrücklich auf, humanitären Organisationen unver-
züglichen und ungehinderten Zugang zu allen Gebieten Syriens zu gewähren. Die EU begrüßte die
Annahme der Resolution des Menschenrechtsrats zur Menschenrechtslage in Syrien sowie die Ver-
längerung des Mandats der Unabhängigen internationalen Untersuchungskommission und hob her-
vor, dass die Täter von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen schweren Menschen-
rechtsverletzungen nicht ungestraft bleiben dürfen.

Am 27. Mai 2012 gab die Hohe Vertreterin eine Erklärung ab, in der sie das vom syrischen Regime
gegen seine eigene Zivilbevölkerung verübte Massaker, dem mehr als neunzig Menschen zum
Opfer fielen, aufs Schärfste verurteilte. In seinen Schlussfolgerungen vom 23. Juli 2012 verlieh der
Rat seiner tiefen Besorgnis über die Menschenrechtslage und die Verstöße gegen das humanitäre
Völkerrecht in Syrien Ausdruck. Die EU rief alle Parteien auf, das humanitäre Völkerrecht zu ach-
ten und den uneingeschränkten und sicheren Zugang der humanitären Helfer zu gestatten. In seinen
Schlussfolgerungen vom 15. Oktober 2012 forderte der Rat alle Konfliktparteien nachdrücklich auf,
ihrer rechtlichen und moralischen Pflicht zum Schutz der Zivilbevölkerung uneingeschränkt nach-
zukommen, und bekräftigte die Unterstützung der EU für die Ermittlungen der Unabhängigen inter-
nationalen Untersuchungskommission, einschließlich in mutmaßlichen Kriegsverbrechen und
Verbrechen gegen die Menschlichkeit. In Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Dezember 2012
begrüßte die EU die Annahme der Resolution des Dritten Ausschusses der VN-Generalversamm-
lung zu Syrien und forderte den VN-Sicherheitsrat auf, die Lage in Syrien in allen Aspekten, ein-
schließlich einer möglichen Befassung des Internationalen Strafgerichtshofs, anzugehen.

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In Bezug auf die Demokratische Republik Kongo gab die Hohe Vertreterin am 14. März 2012

eine Erklärung ab, in der sie das Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs im Fall Lubanga Dyilo

begrüßte. Am 7. Juni 2012 verurteilte die Hohe Vertreterin die Tötung von Zivilisten durch Streit-

kräfte in der Region Kivu und erinnerte daran, dass die EU fest entschlossen ist, Straflosigkeit zu

bekämpfen und Straftäter vor Gericht zu bringen. In seinen Schlussfolgerungen vom 25. Juni 2012

nahm der Rat mit Besorgnis die Verschlechterung der Sicherheitslage und der humanitären Lage im

Osten der Demokratischen Republik Kongo (DRK) zur Kenntnis und appellierte an alle Akteure,

den Zugang für humanitäre Hilfe zu ermöglichen. Im November bekräftigte er seinen Aufruf erneut

in Schlussfolgerungen und betonte, dass alle, die für Gewalt gegen Zivilpersonen, insbesondere

gegen Frauen und Kinder, verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden müssen.

Am 14. Mai 2012 verwies der Rat in Schlussfolgerungen zum Nahost-Friedensprozess erneut auf

die Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts einschließlich des IV. Genfer Abkommens zum

Schutze von Zivilpersonen in den palästinensischen Gebieten. In seinen Schlussfolgerungen zum

Nahost-Friedensprozess vom 9. November 2012 verlieh der Rat seiner tiefen Besorgnis über die

Lage in Gaza und Israel Ausdruck, verurteilte vorsätzliche Angriffe auf unschuldige Zivilpersonen

und rief alle Seiten auf, das humanitäre Völkerrecht uneingeschränkt zu achten.

In seinen Schlussfolgerungen vom 23. Januar 2012 erinnerte der Rat an die Verantwortung der

Regierung Sudans für den Schutz aller Zivilpersonen in ihrem Hoheitsgebiet, forderte sie auf,

uneingeschränkt mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammenzuarbeiten, und betonte, dass

Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht geahndet werden müssen. Am

3. März 2012 gab die Hohe Vertreterin eine Erklärung ab, in der sie die Entscheidung des Interna-

tionalen Strafgerichtshofs zur Kenntnis nahm, Haftbefehl gegen den sudanesischen Verteidigungs-

minister Abdelrahim Mohamed Hussein wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegs-

verbrechen zu erlassen, und erinnerte daran, dass die schwersten, die gesamte Staatengemeinschaft

betreffenden Verbrechen nicht ungestraft bleiben dürfen. In seinen Schlussfolgerungen vom 23. Juli

2012 äußerte der Rat seine Besorgnis über die sich verschlechternde humanitäre Lage in Süd-Kur-

dufan und im Bundesstaat Blauer Nil und forderte die sudanesischen Behörden nachdrücklich auf,

internationalen humanitären Organisationen unverzüglich ungehinderten Zugang zu gewähren. Am

18. Oktober 2012 verurteilte die Hohe Vertreterin einen Angriff auf einen Konvoi von Friedens-

sicherungskräften der UNAMID und forderte die Regierung Sudans auf, zu gewährleisten, dass die

Verantwortlichen vor Gericht gebracht werden.
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In seinen Schlussfolgerungen vom 23. April 2012 appellierte der Rat an alle Konfliktparteien in

Mali, das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen uneingeschränkt

zu achten und unverzüglichen und ungehinderten Zugang für humanitärer Helfer zu gewährleisten.

Dabei sprach der Rat den Nachbarstaaten seine Anerkennung für die Hilfe aus, die sie in Erfüllung

ihrer Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht geleistet hatten. Am 17. Mai 2012 verlieh

die Hohe Vertreterin ihrer Besorgnis darüber Ausdruck, dass die Kontrolle der nördlichen Regionen

Malis durch Rebellengruppen die Gewährung grundlegender humanitärer Hilfe verhinderte, und rief

alle Beteiligten auf, humanitäre Korridore einzurichten. In seinen Schlussfolgerungen vom 15.

Oktober 2012 bekräftigte der Rat die Zusage der EU, Mali durch anhaltende humanitäre Anstren-

gungen bei der Lösung der Krise zu unterstützen, und erinnerte an die Verpflichtung, allen huma-

nitären Akteuren freien und ungehinderten Zugang zu gefährdeten Gruppen zu gewähren.

Die EU hat sich weiterhin aktiv mit der Frage der privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen

befasst, und sie setzt sich nach wie vor dafür ein, Menschenrechtsverletzungen oder Missbrauch

von Menschenrechten, die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten privater Militär- und Sicher-

heitsunternehmen stehen könnten, zu verhindern oder abzustellen. Hohen Wert misst die EU einer

offenen und alle Seiten einschließenden Debatte bei, die es ermöglicht, die Komplexität der Bera-

tungen über die Regelung, Kontrolle und Beaufsichtigung der Tätigkeiten von privaten Militär- und

Sicherheitsunternehmen besser zu verstehen. In dieser Hinsicht betrachtet die EU das Montreux-

Dokument als äußerst wichtig, da es die einschlägigen völkerrechtlichen Verpflichtungen und guten

Praktiken für Staaten im Zusammenhang mit dem Einsatz von privaten Militär- und Sicherheits-

unternehmen in bewaffneten Konflikten enthält. Die EU hat am 26. Juli 2012 als erste internationale

Organisation öffentlich ihre Unterstützung für das Montreux-Dokument bekundet.

Ferner engagierte sie sich auch weiterhin aktiv in der vom VN-Menschenrechtsrat eingesetzten

offenen zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe zu privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen, die

vom 13.-17. August 2012 ihre zweite Sitzung abhielt. In diesem Kontext hat sie andere Drittländer

aufgerufen, ihre Unterstützung für das Montreux-Dokument zu bekunden, da es einen konkreten

Beitrag zur Erfüllung bestehender internationaler Verpflichtungen darstellt.

Als Auftraggeber bestimmter Dienstleistungen, die von privaten Militär- und Sicherheitsunterneh-

men bereitgestellt werden, hat der EAD begonnen, die mit diesen Unternehmen geschlossenen Ver-

träge auf ihre uneingeschränkte Vereinbarkeit mit dem humanitären Völkerrecht und anderen gel-

tenden Rechtsnormen zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass etwaige Verletzungen geahndet

werden.
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Die EU hat ihren Aufrufen, das humanitäre Völkerrecht bei humanitären Hilfseinsätzen zu res-

pektieren, größeren Nachdruck verliehen. Kommissionsmitglied Kristalina Georgieva hat Verlet-

zungen des humanitären Völkerrechts in Situationen bewaffneter Konflikte wie in Syrien und Mali

angeprangert und die Konfliktparteien aufgefordert, sich an das Recht zu halten und diejenigen, die

nicht an den Feindseligkeiten beteiligt sind, zu schützen, indem sie insbesondere dafür sorgen, dass

unparteiische humanitäre Organisationen unbehelligt und sicher Zugang erhalten. Am 6. November

2012 betonte Kommissionsmitglied Georgieva in ihrer Rede über die humanitäre Antwort auf die

Krise in Syrien, dass das humanitäre Völkerrecht eine Verpflichtung für alle Konfliktparteien dar-

stellt. In ihrer Rede auf der norwegischen Flüchtlingskonferenz zum Thema "Grundsätze in der

Praxis: Humanitäre Hilfe sicherstellen" vom 4. Dezember 2012 hob Kommissionsmitglied Geor-

gieva hervor, dass in Anbetracht der vielen neuen Akteure in der humanitären Hilfe die humanitären

Grundsätze der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit heute gültiger

denn je seien.

2012 hat die EU Finanzmittel für ein Projekt des norwegischen Flüchtlingsrates und des briti-

schen Overseas Development Institute bereitgestellt, in dessen Rahmen untersucht wird, wie die

humanitären Grundsätze in der Praxis angewandt werden, um für ihre konsequentere Anwendung

zu sorgen. In diesem Zusammenhang fand im Dezember 2012 in Brüssel eine hochrangige Konfe-

renz über humanitäre Grundsätze statt. Ferner stellte die Kommission finanzielle Unterstützung für

ein weiteres Projekt der Swiss Foundation for Mine Action und des Geneva Call für die Schulung

bewaffneter nichtstaatlicher Akteure in humanitärem Völkerrecht und den sich daraus ergebenden

humanitären Normen bereit.

Schließlich finanzierte die Kommission ein Projekt des finnischen Roten Kreuzes, das die europäi-

schen humanitären Organisationen und ihre Projektpartner, die in Ländern tätig sind, die konflikt-

anfällig sind oder gerade einen Konflikt überstanden haben, verstärkt für das humanitäre Völker-

recht und die humanitären Grundsätze sensibilisieren soll.
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Die EU hatte weiterhin die Befürchtung, dass ihre humanitären Hilfeleistungen durch Antiterror-

gesetze mit extraterritorialer Wirkung, die u.a. die materielle Unterstützung von einschlägig

gelisteten Organisationen unter Strafe stellen, behindert werden könnten, auch wenn es sich um rein

humanitäre Aktionen handelt und keineswegs die Absicht besteht, Terrorakte zu unterstützen. Auf-

grund der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten in der Rechtssache

"Holder v Human Law Project" (Bestätigung der Verfassungsmäßigkeit der amerikanischen Geset-

zesbestimmungen, nach denen es untersagt ist, bestimmte einschlägig gelistete Einrichtungen in den

Regeln des humanitären Völkerrechts zu unterweisen) hat die Kommission diese Frage weiterhin

gegenüber der US-Regierung auf verschiedenen Ebenen wie dem Außen- und dem Justizministe-

rium zur Sprache gebracht.

VI. BILATERALE ZUSAMMENARBEIT MIT PARTNERN

Die EU wird die Menschenrechte in den Mittelpunkt ihrer Beziehungen zu sämtlichen Dritt-

ländern einschließlich ihrer strategischen Partner stellen.

Erste Europäische Woche der Menschenrechte (3.-14. Dezember 2012) in Brasilien

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember, an dem der Europäi-
schen Union auch der Friedensnobelpreis 2012 verliehen wurde, hat die EU-Delegation in Brasilia
eine Reihe kultureller Veranstaltungen organisiert, darunter ein Seminar für Menschenrechtsverteidi-
ger, Filmvorführungen, Diskussionen, die Vorstellung einer Publikation von Menschenrechtsverteidi-
gern und ein Galakonzert. Die Veranstaltungen wurden in Abstimmung und Zusammenarbeit mit
den nationalen Kulturinstituten der EU (EUNIC) und den EU-Mitgliedstaaten in Brasilia sowie dem
brasilianischen Staatssekretariat für Menschenrechte (SDH), den Vereinten Nationen (einschließlich
der VN-Organisationen UNAIDS, UNFPA und UN Women), der brasilianischen Staatsanwaltschaft
und der Universität Brasilia organisiert. Die Veranstaltungen waren schwerpunktmäßig auf
Menschrechte ausgerichtet und hatten feierlichen Charakter.
Eine der wichtigsten Veranstaltungen der Woche war das Seminar für Menschenrechtsverteidi-
ger, das im Rahmen der Fazilität zur Unterstützung sektoraler Dialoge EU-Brasilien (EU-Brazil
Sectoral Dialogues Support Facility) finanziert wurde. Das Seminar führte die repräsentativsten und
bekanntesten Menschenrechtsverteidiger des Landes (die alle bedroht werden, unter Schutz stehen
und verschiedene Problembereiche vertreten), Organisationen, die sich für ihre Verteidigung einset-
zen, und Vertreter des nationalen und des bundesstaatlichen Schutzprogramms für Menschenrechts-
verteidiger zusammen. Es war ein weiter Teilnehmerkreis vertreten, der äußerst kritisch darüber
berichtete, was es bedeutet, unter Bedrohung zu leben.

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31 Einfluss vor Ort durch maßgeschneiderte Herangehensweisen

Abschnitt 31 "Einfluss vor Ort durch maßgeschneiderte Herangehensweisen" des EU-Aktionsplans

für Menschenrechte und Demokratie, der im Juni 2012 angenommen wurde, enthält die Verpflich-

tung zu einem umfassenden "Follow-up zu den länderspezifischen Menschenrechtsstrategien in

Form von jährlichen Sachstandsberichten und Überprüfungen".

Die länderspezifischen Menschenrechtsstrategien der EU wurden eingeführt, um einen gezielte-

ren und kohärenteren Ansatz für Menschenrechtsfragen in Drittländern zu erreichen. Mit ihnen soll

ein besserer Einblick in die wichtigsten Menschenrechtsprobleme gewonnen und das Handeln der

EU, sowohl in politischer Hinsicht als auch in Bezug auf die finanzielle Hilfe, auf die Hauptpriori-

täten ausgerichtet werden, um es so besser auf seinen Zweck zuzuschneiden und seine Wirksamkeit

zu erhöhen.

Seit Beginn dieser Aufgabe wurden mehr als 140 länderspezifische Menschenrechtsstrategien aus-

gearbeitet, von denen 48 im Jahr 2012 die endgültige Zustimmung des Politischen und Sicherheits-

politischen Komitees (PSK) erhielten. Im Dezember 2012 wurde ein Verfahren zur Überwachung

und Kontrolle der Durchführung der länderspezifischen Menschenrechtsstrategien eingeleitet.
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32 Einfluss durch Dialog

Die EU schätzt die Menschenrechtsdialoge mit Drittländern als effizientes Instrument für bilaterales

Engagement und Zusammenarbeit bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte, und sie

hat 2012 weiter daran gearbeitet, ihre Wirksamkeit insbesondere durch folgende Maßnahmen zu

verbessern:

• engere Verknüpfungen zwischen den Menschenrechtsdialogen und anderen politischen Instru-

menten, insbesondere den neuen länderspezifischen Menschenrechtsstrategien, und auch ande-

ren politischen Bereichen; so soll der lokale Dialog mit Kolumbien im Rahmen des neuen Frei-

handelsabkommens zu einem in den Hauptstädten angesiedelten Dialog umgestaltet werden;

• Stärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit den strategischen Partnern der EU auf dem

Gebiet der Menschenrechte; 2012 wurden der Inhalt und das Format der Dialoge mit Brasilien

und Mexiko verbessert, und es fanden erstmals Sitzungen auf hoher Ebene in Brüssel statt. Mit

Südafrika wurde ein neuer Menschenrechtsdialog formalisiert, und mit der Republik Korea

wurden Menschenrechtskonsultationen aufgenommen;

• Einführung vorbildlicher Verfahren in allen Formaten der Menschenrechtsdialoge einschließlich

der Gipfeltreffen, und zwar durch eine bessere Einbettung in sämtliche Beziehungen zu dem

betreffenden Drittland und durch Verlagerung des Schwerpunkts auf Maßnahmen, die sich an

die Dialoge anschließen, nämlich auf konkrete Aktionspläne, Gesetzesreformen und Projekte,

die die EU mit ihren Instrumenten, einschließlich der Entwicklungshilfe, unterstützen kann. Die

Menschenrechtsdialoge im Kontext der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) stellten

diesbezüglich nach wie vor das vorbildlichste Verfahren dar;
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• besondere Beachtung, dass bei den Menschenrechtsdialogen vor allem die Menschenrechtslage

in dem betreffenden Land, einschließlich einzelner Fälle, erörtert wird, und eine offene Haltung,

wenn Partnerländer EU-interne Menschenrechtsfragen erörtern möchten, wobei die EU eng mit

ihren Mitgliedstaaten zusammenarbeitet. Überdies werden nun multilaterale Fragen, die die

Vereinten Nationen und einschlägigen regionalen Organisationen betreffen, als Standardpunkte

auf die Tagesordnung der Dialoge gesetzt.

Im Rahmen dieser vorbildlichen Verfahren wurden Konsultationen mit der Zivilgesellschaft, die

sowohl am Sitz der jeweiligen Organisation als auch in dem betreffenden Land stattfanden, sowie

Abschlussbesprechungen nach den Dialogen in allen Fachbereichen durchgeführt. Außerdem haben

2012 zwölf Seminare mit Vertretern der Zivilgesellschaft zur Vorbereitung der offiziellen Men-

schenrechtsdialoge stattgefunden.

2012 wurden förmliche Menschenrechtsdialoge oder Treffen von Unterausschüssen mit den folgen-

den Partnern veranstaltet: Afrikanische Union, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus,

Brasilien, Chile, China, Georgien, Indonesien, Jordanien, Kambodscha, Kirgisische Republik,

Kolumbien, Laos, Libanon, Marokko, Mexiko, Pakistan, Palästinensische Behörde, Republik Mol-

dau, Ukraine, Usbekistan und Vietnam. Außerdem fanden Menschenrechtskonsultationen mit

Japan, Russland, den Vereinigten Staaten und den Bewerberländern (ehemalige jugoslawische

Republik Mazedonien, Island, Montenegro und Türkei) statt.

Im Rahmen der bestehenden Menschenrechtsdialoge mit Ägypten, Sri Lanka und Tunesien sind

2012 hingegen keine Treffen zustande kommen. Die Treffen mit Algerien, Indien, Israel, Laos,

Tadschikistan und Turkmenistan wurden auf Anfang 2013 verschoben. Der Menschenrechtsdialog

mit Iran ist seit 2006 ausgesetzt.
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Mit einer zunehmenden Zahl von Partnern wurden im Laufe des Jahres informelle Treffen zu mul-

tilateralen Menschenrechtsfragen und -prioritäten durchgeführt, die insbesondere in Form von

Videokonferenzen oder in New York und Genf stattfanden.

Darüber hinaus haben nahezu alle 79 Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen

Ozean, die Vertragsparteien des Cotonou-Abkommens sind, auf der Grundlage von Artikel 8 des

Abkommens einen Dialog mit der EU geführt, wobei auch die Entwicklungen bei der Achtung der

Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und des Rechtsstaatsprinzips sowie der verant-

wortungsvollen Staatsführung regelmäßig bewertet wurden. In Artikel 9 des Cotonou-Abkommens

werden die Menschenrechte, die demokratischen Grundsätze und das Rechtsstaatsprinzip als

wesentliche Elemente bezeichnet; sie unterliegen somit dem Streitbeilegungsverfahren nach Artikel

96, wonach Konsultationen eingeleitet und geeignete Maßnahmen, darunter (als letztes Mittel) auch

die Aussetzung des Abkommens mit dem betreffenden Land, ergriffen werden können. 2012

behielten die gegen fünf Länder – Simbabwe, Fidschi, Guinea, Guinea-Bissau und Madagaskar –

ergriffenen geeigneten Maßnahmen, einschließlich Bezugnahmen auf EIB-Darlehen, ihre

Gültigkeit.

Außerdem haben 2012 mehrere Mitgliedstaaten bilaterale Dialoge mit Drittländern geführt. Diese

bilateralen Dialoge stützen den EU-Rahmen der Menschenrechtsdialoge, indem sie ihn um Ele-

mente der Erfahrungen und Sachkenntnisse der Mitgliedstaaten, z.B. in Bezug auf erfolgreiche Pro-

zesse des demokratischen Übergangs, ergänzen.

33 Wirksame Nutzung und Zusammenspiel der Instrumente der EU-Außenpolitik

Die Menschenrechtsklausel wurde 2012 nicht als Grundlage für neue restriktive Maßnahmen

gegen ein Drittland herangezogen. Es wurde eine Debatte über die Erarbeitung von Kriterien für die

Anwendung der Menschenrechtsklausel eingeleitet, in der die Forderungen des Europäischen Par-

laments und der Zivilgesellschaft nach einer einheitlicheren und kohärenteren Anwendung der

Klausel in Bezug auf alle Partnerländer berücksichtigt werden.
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VII ZUSAMMENARBEIT IN MULTILATERALEN INSTITUTIONEN

34. Förderung eines effektiven Multilateralismus – 35. Effektive Lastenteilung im Rahmen

der VN

Die EU setzt sich uneingeschränkt für ein starkes und wirksames multilaterales Menschenrechts-

system ein, das die weitere Entwicklung und allgemeine Anwendung der universellen Menschen-

rechtsstandards begünstigt. Sie trägt ihre Menschenrechtsprioritäten im Dritten Ausschuss der VN-

Generalversammlung wie auch im VN-Menschenrechtsrat aktiv vor und kontaktiert zunehmend

Länder aller Regionen zu Initiativen, die tatsächlich zum Schutz und zur Förderung der Menschen-

rechte beitragen. In Aktion 34 des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie für 2012

verpflichtete sich die EU, ihre Beteiligung an diesen Foren durch ein jährliches Konzept und syste-

matische Outreach-Maßnahmen zu den Prioritäten der EU bei den VN und durch die Stärkung des

bestehenden Systems der Lastenverteilung zwischen den Mitgliedstaaten noch wirksamer zu

gestalten.

67. Tagung der VN-Generalversammlung

Der Dritte Ausschuss (soziale, humanitäre und kulturelle Fragen) der Generalversammlung

(67. Tagung) dauerte offiziell vom 8. Oktober bis zum 28. November, und die Ergebnisse der

Tagung wurden auf der VN-Plenartagung im Dezember 2012 bestätigt.

Am Ende der Tagung hatte der Ausschuss 61 Resolutionen verabschiedet – davon 15 nach einer

Abstimmung.

The EU was successful in achieving its main objectives for the session: all five EU initiatives were

adopted by the Third Committee, with important results.
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Eine Resolution über ein Moratorium für die Todesstrafe, die von einer breiten regionenübergrei-

fenden Koalition und der bislang höchsten Zahl von Miteinbringern eingebracht worden war, wurde

mit mehr Ja-Stimmen als in den vergangenen Jahren verabschiedet, was den Trend zur Abschaffung

der Todesstrafe bestätigt.

Eine Resolution zur Menschenrechtslage in Myanmar/Birma wurde angesichts der Reformen in

dem Land und nach der Kontaktaufnahme der EU mit Myanmar/Birma zum ersten Mal seit 2005

einvernehmlich verabschiedet. Darin werden die erreichten Fortschritte begrüßt, während gleich-

zeitig auf die noch bestehenden Menschenrechtsprobleme, darunter die noch verbleibenden politi-

schen Gefangenen, Gewalt und Diskriminierung gegen die Rohingya-Bevölkerung sowie die Lage

in den ethnischen Gebieten, hingewiesen wird.

Ein umfassender Text zu den anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen

Volksrepublik Korea (DVRK) wurde gemeinsam mit Japan eingebracht und - als eine über-

raschende, aber begrüßenswerte Entwicklung - ebenfalls ohne Abstimmung angenommen.

Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit wurde von der EU erneut im Ausschuss zur Sprache

gebracht, und ein umfassender, menschenrechtsorientierter Text wurde einvernehmlich verabschie-

det. Eine OIC-Resolution zur Bekämpfung von Intoleranz, negativen Klischees, Stigmatisierung,

Diskriminierung, des Aufrufs zu Gewalt und von Gewalt konnte konsolidiert werden, auch wenn –

infolge der Reaktionen auf ein Video und Karikaturen, die kurz vor Beginn der Tagung im Internet

veröffentlicht worden waren – umfangreiche Verhandlungen erforderlich waren, um einen akzep-

tablen Wortlaut zu finden.

Die EU und die GRULAC konnten eine Einigung über die Resolution zu den Rechten des Kindes

mit Schwerpunkt auf indigenen Kindern erreichen, mit der auch das Mandat des Sonderbeauftragten

des Generalsekretärs für Gewalt gegen Kinder verlängert wurde, so dass die Finanzierung seines

Amts aus dem ordentlichen VN-Haushalt erfolgt.
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Die EU hat auch nachdrücklich Länderresolutionen zu Iran und Syrien unterstützt, die in einer

Abstimmung verabschiedet wurden, wenngleich in diesem Jahr kein Nichtbefassungsantrag gestellt

wurde. Die von Kanada eingebrachte und von der EU unterstützte Resolution zu Iran wurde mit

über 80 Stimmen angenommen, was die anhaltende Unterstützung für die Initiative widergespiegelt.

Die Resolution zu den Menschenrechten in Syrien wurde von einer großen regionenübergreifenden

Gruppe unter Führung arabischer Staaten eingebracht und mit der bislang größten Unterstützung für

eine (zur Abstimmung gebrachte) Länderresolution im Dritten Ausschuss verabschiedet.

Der Ausschuss hat Fortschritte bei anderen Prioritäten der EU erzielt, beispielsweise in Bezug auf

die Gleichstellung und Förderung von Frauen, indem er eine Resolution zur Beseitigung aller For-

men der Gewalt gegen Frauen1 sowie die allererste Resolution der VN-Generalversammlung, in der

die Praxis der Genitalverstümmelung bei Frauen verurteilt und deren Beendigung angestrebt wird,

ohne Abstimmung angenommen hat.

Die EU ist bei der überwiegenden Mehrheit der Abstimmungen zu Resolutionen (13 von insgesamt

15) geschlossen aufgetreten und hat im Vorfeld der Tagung des Ausschusses mit Drittländern zu-

sammengearbeitet, um Texte – wie die Resolution zum Rassismus – zu verbessern. Die von der EU

auf der 67. Tagung des Dritten Ausschusses der VN-Generalversammlung erzielten Ergebnisse sind

Ausdruck einer bedeutenden Teamarbeit, bei der sich nahezu alle Mitgliedstaaten an der Lastentei-

lung beteiligt und viele von ihnen (12 Mitgliedstaaten) nationale Initiativen eingebracht haben2. Die

EU hat zudem ihre Kräfte für Outreach-Maßnahmen und Lobbying gebündelt.

Die Bemühungen der EU, Unterstützung für die Angelegenheiten von lesbischen, schwulen, bi- und

transsexuellen Personen (LGBT) zu gewinnen, wurden im Rahmen einer regionenübergreifenden

Nebenveranstaltung auf hoher Ebene über die Bedeutung einer Führungsfunktion im Kampf gegen

Homophobie fortgesetzt, der auch der VN-Generalsekretär beiwohnte.
1 Unterstützt von mehr als 100 Miteinbringern aus allen Regionen.
2 Verstärkung der Bemühungen zur Beseitigung aller Formen der Gewalt gegen Frauen (NL + FR),

Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (DK), Aus-
schuss gegen Folter (DK), Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassen-
diskriminierung (SI + BE), Menschenrechte in der Rechtspflege (AT), außergerichtliche, summarische
oder willkürliche Hinrichtungen (SE), Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor
dem Verschwindenlassen (ARG, FR und MO), Stärkung des Programms der Vereinten Nationen auf
dem Gebiet der Verbrechensverhütung und der Strafrechtspflege (IT), Rückgabe oder Rückerstattung
von Kulturgut an die Ursprungsländer (EL), Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen und das dazugehörige Fakultativprotokoll (SE, MX, &NZ), Ausschuss für die Rechte
des Kindes (SI & Costa Rica), Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen
(Nordische Länder).
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Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

Die EU hat sich 2012 erneut sehr aktiv an den drei ordentlichen Tagungen des Menschenrechtsrats

sowie an seiner Sondertagung zur Lage in Syrien beteiligt. Dieses Land blieb im gesamten Jahres-

verlauf ein wichtiger Tagesordnungspunkt des Menschenrechtsrats, der auf jeder Tagung Resolu-

tionen zu Syrien verabschiedete, wovon zwei von der EU eingebracht wurden. Das Mandat der

Untersuchungskommission für Syrien wurde bis März 2013 verlängert.

Auf der Tagung des Menschenrechtsrats vom März hat die EU auch Resolutionen zu Myanmar/

Birma und zur Demokratischen Volksrepublik Korea (gemeinsam mit Japan) eingebracht, mit

denen die Mandate der jeweiligen Sonderberichterstatter verlängert wurden, ebenso wie Initiativen

zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit und zu den Rechten des Kindes (gemeinsam mit

GRULAC), die alle einvernehmlich angenommen wurden. Außerdem hat sie eine Resolution zur

Verlängerung des Mandats des Sonderberichterstatters für Iran unterstützt.

Im Juni brachte die EU erfolgreich einen Vorschlag zur Einrichtung eines neuen Ländermandats

ein, der regionenübergreifende Unterstützung erhielt, und im September wurde ein

Sonderberichterstatter über die Lage in Belarus ernannt. Des Weiteren ernannte der Rat mit

Unterstützung der EU einen Sonderberichterstatter über Eritrea und verlängerte die Mandate der

Unabhängigen Experten für Haiti, Côte d'Ivoire und Somalia.

Zudem befasste sich der Rat mit der Lage in weiteren Ländern, darunter Tunesien, dessen positive

Entwicklungen in der Erklärung der EU zur technischen Zusammenarbeit (Punkt 10) hervorgeho-

ben wurden. In Bezug auf Bahrain unterstützten die meisten EU-Mitgliedstaaten eine von der

Schweiz initiierte gemeinsame regionenübergreifende Erklärung (Punkt 4), in der Besorgnis über

die Menschenrechtssituation zum Ausdruck gebracht und zur Umsetzung der Empfehlungen der

Unabhängigen Untersuchungskommission zu Bahrain und zur Zusammenarbeit mit dem Amt des

Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) aufgerufen wurde. Ent-

sendung einer Erkundungsmission zu den israelischen Siedlungen zu finden.
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Zu den Besonderheiten der Tagungen des VN-Menschenrechtsrats im Jahr 2012 zählen die Diver-

sifizierung der Initiatoren der länderspezifischen Initiativen, die nun auch von der Gruppe der afri-

kanischen Staaten oder einer Gruppe afrikanischer Länder eingebracht wurden, und die Tatsache,

dass die Syrien-Initiative seit September von einer Gruppe unter arabischer Führung geleitet wird.

Die EU hat auch die umfangreiche thematische Arbeit des VN-Menschenrechtsrats unterstützt. Sie

unterstützte aktiv eine Podiumsdiskussion zur Sensibilisierung für Gewalt und Diskriminierung

aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität, die erfolgreich veranstaltet wurde,

obwohl einige Teilnehmer die Diskussion auf Initiative der OIC verlassen haben. Die EU hat

außerdem einen konstruktiven Beitrag zu den Resolutionen über die Gewalt gegen Frauen und die

Diskriminierung der Frau geleistet. Sie verteidigte weiterhin die Teilnahme von

Nichtregierungsorganisationen an den VN-Sitzungen und wandte sich gegen

Vergeltungsmaßnahmen gegen Menschenrechtsverteidiger, einschließlich derjenigen, die mit den

VN-Menschenrechtsmechanismen zusammenarbeiten.

Darüber hinaus haben mehrere EU-Mitgliedstaaten, allein oder in Zusammenarbeit mit Drittländern,

thematische Initiativen (z.B. zu den Themen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit,

Menschenhandel, willkürliche Verhaftungen, Recht auf Bildung, Meinungsfreiheit und Zugang zum

Internet, Binnenvertriebene sowie Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen) erfolgreich

vorangebracht.

Die EU hat außerdem darauf hingewirkt, dass sich der Rat auf Initiativen konzentriert, die tatsäch-

lich zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte beitragen. Zu diesem Zweck hat sie sich

mit Drittländern über potenziell problematische Initiativen ausgetauscht (z.B. die von Kuba einge-

brachte Resolution zum Recht auf Frieden) und die allgemeine Gültigkeit und Anwendung der

Menschenrechte im Zusammenhang mit einer Resolution über traditionelle Werten verteidigt, auch

wenn die Abstimmungsergebnisse weiterhin entmutigend waren.

Des Weiteren hat die EU ihre Tätigkeiten im Bereich der öffentlichen Diplomatie ausgeweitet und

mehr Treffen mitorganisiert, z.B. zusammen mit Brasilien eine gut besuchte Nebenveranstaltung zu

Menschenrechtsverteidigerinnen.
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Während der drei Tagungen war die EU in der Lage, Einigkeit zu wahren, mit Ausnahme einer

getrennten Abstimmung über israelische Siedlungen und über die Änderungsanträge Russlands zur

Resolution zu Libyen. Gleichwohl hat die EU keine Mühe gescheut, Israel gemeinsam oder bilateral

zu ermutigen, wieder Kontakt mit dem VN-Menschenrechtsrat und dem OHCHR aufzunehmen,

nachdem die Beziehungen nach der Einsetzung einer Erkundungsmission zu den israelischen Sied-

lungen auf der Tagung vom März ausgesetzt worden waren. Die EU sprach sich auch für die Uni-

versalität der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung aus und appellierte an Israel, mit dem

Mechanismus zusammenzuarbeiten.
Zwar enthält der EU-Haushalt einen jährlichen Beitrag zum Haushalt des OHCHR, um gezielte

Aktionen des Amtes zu unterstützen, doch ist die Unterstützung für 2012 Teil eines außerordent-

lichen Ad-hoc-Beitrags zum Haushalt des Amtes in Höhe von 10 Mio. EUR. Dank dieser Ad-hoc-

Unterstützung konnte das Amt einen unvorhergesehenen Anstieg seiner Arbeitsbelastung in Nord-

afrika und Asien bewältigen und den Rückgang der finanziellen Beiträge der VN-Mitglieder zu

einem wichtigen Zeitpunkt abfedern.
36 Verbesserte regionale Menschenrechtsmechanismen

Die EU hat 2012 Maßnahmen zur Unterstützung der regionalen Menschenrechtsmechanismen aus-

gearbeitet.
Der Menschenrechtsdialog mit der Afrikanischen Union (AU) hat dank einer Tagung auf hoher

Ebene, die im November unter der Leitung der neuen AU-Kommissarin für politische Angelegen-

heiten Aisha Abdullahi für die AU und des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte Stavros

Lambrinidis für die EU stattfand, neue Impulse erhalten. Es wurden Zielvorgaben vereinbart, um

die Zusammenarbeit im Hinblick auf die Abschaffung der Todesstrafe, die Umsetzung der Resolu-

tion 1325 des VN-Sicherheitsrats (zu Frauen, Frieden und Sicherheit) und die gemeinsame Nutzung

von Ausbildungsmodulen über Gleichstellung, die Rechte des Kindes und Menschenrechte für Frie-

densmissionen zu verbessern.
Die Zusammenarbeit mit der Liga der Arabischen Staaten (LAS) auf dem Gebiet der Menschen-

rechte wurde auf der Grundlage der EU-LAS Erklärung von Kairo vom 13. November 2012 einge-

leitet. Das gleichzeitig angenommene gemeinsame Arbeitsprogramm umfasst die Zusammenarbeit

auf dem Gebiet der Menschenrechte, mit Schwerpunkt auf dem Dialog und Austausch von Fach-

wissen über die Umsetzung internationaler Menschenrechtsstandards, die Entwicklung der LAS-

Menschenrechtsmechanismen und die durchgängige Berücksichtigung der Menschenrechte bei

LAS-Tätigkeiten.
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In ihren bilateralen Dialogen mit lateinamerikanischen Staaten hat die EU bekräftigt, wie wichtig

unabhängige regionale Mechanismen und die Sicherung des Besitzstands und der Integrität des

Interamerikanischen Menschenrechtssystems sind.

Der Dialog mit der OIC wurde fortgesetzt, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung der

Resolution 16/18 des Menschenrechtsrats und anderer einvernehmlicher Resolutionen zur Bekämp-

fung religiöser Intoleranz und zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit.

Mit dem Forum der pazifischen Inseln wurde eine konkrete Zusammenarbeit bei der Ratifizierung

internationaler Menschenrechtsinstrumente im Rahmen eines durch das EIDHR finanzierten Pro-

jekts entwickelt.

Die EU hat die Annahme einer Menschenrechtscharta der ASEAN-Staaten gefördert und aufmerk-

sam verfolgt und die Achtung internationaler Menschenrechtsstandards gefordert.

Im Rahmen des 14. jährlichen EU-NRO-Forums zur Rolle regionaler Mechanismen und ihrer

Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Dezember in Brüssel hat ein nützlicher Erfahrungs-

austausch über die Umsetzung der universellen Menschenrechtsstandards durch regionale Mecha-

nismen stattgefunden, zu der nachdrücklich ermutigt wurde. Diese Gelegenheit wurde von den zahl-

reichen anwesenden regionalen Mechanismen genutzt. vom EU-Sonderbeauftragten Lambrinidis

eröffneten Forums zählten die Hohe Menschenrechtskommissarin der Vereinten Nationen Navi

Pillay, der Menschenrechtskommissar des Europarats Niels Muiznieks, die Vorsitzende der Afrika-

nischen Menschen- und Völkerrechtskommission Dupe Atoki, die Vorsitzende des Unterausschus-

ses des Europäischen Parlaments für Menschenrechte Barbara Lochbihler, der Vizepräsident der

Internationalen Föderation für Menschenrechte Arnold Tsunga sowie viele Vertreter der Zivilge-

sellschaft und von regionalen Mechanismen wie OAS, OSZE, ASEAN, der Liga der Arabischen

Staaten und der Organisation für Islamische Zusammenarbeit.
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Europarat

Die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Europarat wurde 2012 weiter vertieft. Seit der 2007

unterzeichneten Vereinbarung unterhalten die beiden Organisationen sowohl auf politischer als auch

auf Arbeitsebene regelmäßige Kontakte, wobei der Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit bei

Menschenrechts-, Rechtstaatlichkeits- und Demokratisierungsfragen liegt.

Um den Schutz der Grundrechte innerhalb der EU zu verbessern, bestimmt der Vertrag von Lissa-

bon, dass die EU der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beitritt. Der 2011 auf

Expertenebene erzielte Entwurf einer Übereinkunft war Gegenstand weiterer Beratungen innerhalb

der EU und der Gruppe "Grundrechte", da bei einigen schwierigen Aspekten des Beitritts das

besondere institutionelle Gefüge der Union berücksichtigt werden muss. Im Juni 2012 wurden die

Verhandlungen auf der Grundlage der von der EU vorgeschlagenen Änderungen wieder aufge-

nommen.

Der Kommissionspräsident, die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin und andere zuständige Kommis-

sionsmitglieder führten weiterhin regelmäßig Gespräche mit leitenden Beamten des Europarats,

darunter der Generalsekretär und der Kommissar für Menschenrechte. Die EU begrüßte insbeson-

dere die Arbeit der Expertengremien des Europarats zur Beobachtung und Beratung seiner Mit-

gliedstaaten im Hinblick auf die Menschenrechtsstandards.

Wie üblich hat die EU auch 2012 ihre jährlichen Konsultationen mit dem Europarat über ihr

Erweiterungspaket abgehalten. Weitere Konsultationen mit dem Europarat und seinen Beobach-

tungsgremien fanden im November 2012 während der Ausarbeitung der jährlichen ENP-Fort-

schrittsberichte statt. Die Zusammenarbeit mit dem Kommissar für Menschenrechte des Europarats

hat weiterhin gut funktioniert, und es wurden direkte und regelmäßige Kontakte mit dem kürzlich

ernannten EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte aufgenommen.
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Die EU leistet nach wie vor einen umfangreichen Beitrag zu den Tätigkeiten des Europarats, indem

sie gemeinsame Programme und Aktivitäten finanziert. Die EU und der Europarat haben eine

zunehmende Anzahl von gemeinsamen Programmen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Demo-

kratie und Menschenrechte umgesetzt, die 2012 mit Mitteln in Höhe von 101 Millionen Euro aus-

gestattet waren (von der EU zu durchschnittlich 89 % kofinanziert). Nach den vielversprechenden

Ergebnissen der gemeinsamen Fazilität der EU und des Europarats für die östlichen Partnerländer

hat die EU 2012 das gemeinsame Programm der EU und des Europarats zur "Stärkung demokrati-

scher Reformen in den südlichen Mittelmeerländern" ins Leben gerufen (ausgestattet mit

4,8 Millionen Euro für 30 Monate), über das im Geiste der neugestalteten Europäischen Nachbar-

schaftspolitik der EU Fortschritte bei Menschenrechten, Rechtstaatlichkeit und Demokratisierung in

den Ländern des südlichen Mittelmeerraums gefördert werden. Ein ähnlicher auf verstärkte

Zusammenarbeit ausgerichteter Ansatz wurde im Hinblick auf die Länder Zentralasiens verfolgt,

um Fortschritte auf dem Weg zu einer pluralistischen Demokratie und einer verantwortungsvollen

Staatsführung zu fördern. Im Rahmen der "Rechtsstaatlichkeitsinitiative EU-Zentralasien" werden

derzeit Folgemaßnahmen zu einem gemeinsamen regionalen Programm mit der Venedig-Kommis-

sion ausgearbeitet, das auf die Entwicklung von Rechtsvorschriften und Verfahren für das Justiz-

wesen abstellt. In der Überprüfung der EU-Strategie für Zentralasien wird die Nachbarschaftspolitik

des Europarats als wichtiger Beitrag zu Sicherheit und Stabilität in der Region besonders hervor-

gehoben.

OSZE

Die EU hat die Arbeit der OSZE 2012 weiter stark unterstützt und mit Nachdruck dazu beigetragen.

Mit beinahe der Hälfte der Mitgliedstaaten der OSZE, die 2012 mit dem Beitritt der Mongolei als

57. Teilnehmerstaat erweitert wurde, hat die EU die Bemühungen der OSZE um Erhöhung der

Sicherheit in allen ihren drei Dimensionen weiter unterstützt, nämlich

• der politisch-militärischen Dimension,

• der ökonomischen und der ökologischen Dimension und

• der menschlichen Dimension.
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In Bezug auf die menschliche Dimension fielen die Ergebnisse 2012 unter irischem OSZE-Vorsitz

gemischt aus. So konnte sich der Ministerrat auf seiner Tagung im Dezember 2012 in Dublin trotz

großer Anstrengungen des OSZE-Vorsitzes und der EU im zweiten Jahr in Folge nicht darauf ver-

ständigen, Beschlüsse zu Fragen der menschlichen Dimension zu fassen, was vor allem darauf

zurückzuführen war, dass bestimmte Teilnehmerstaaten es ablehnten, bestehende Verpflichtungen

zu bekräftigen oder die Arbeit der OSZE in den Bereichen Medienfreiheit, Vereinigungs- und Ver-

sammlungsfreiheit zu verstärken. Trotz fehlender Fortschritte wird sich die EU in den OSZE-Foren

weiterhin für die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Medien - online wie offline - sowie für die

Sicherheit von Journalisten und die Verstärkung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein-

setzen.

Aufgrund der unterschiedlichen Standpunkte der Teilnehmerstaaten war es ebenso wenig möglich,

die vom schweizerischen Vorsitz des Ausschusses für die menschliche Dimension eingeleitete und

vom OSZE-Vorsitz mit großer Unterstützung der EU weiterverfolgte Überprüfung der Veranstal-

tungen zur menschlichen Dimension abzuschließen, durch die deren Planung und Weiterverfolgung

verbessert werden soll. Gleichwohl ist die EU der Auffassung, dass die gegenwärtige Methode zur

Überprüfung der Erfüllung der OSZE-Verpflichtungen zufriedenstellend ist, solange der politische

Wille vorhanden ist; die Form ist nicht das wirkliche Problem.

Die EU hat weiterhin anlässlich der wöchentlichen Tagungen des Ständigen Rates der OSZE und

der monatlichen Sitzungen des OSZE-Ausschusses für die menschliche Dimension überprüft,

inwieweit die 57 Teilnehmerstaaten der OSZE ihren Verpflichtungen auf dem Gebiet der Men-

schenrechte nachkommen, und offene und freimütige Diskussionen über deren Verwirklichung

angestoßen. In diesen Foren wurde eine Reihe von Bedenken der EU in Bezug auf die Menschen-

rechte und Grundfreiheiten, darunter die Sicherheit von Journalisten, die Rechte von lesbischen,

schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen sowie die Rechte der Zivilgesellschaft im Allge-

meinen, hervorgehoben.
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Die EU hat auch an dem OSZE-Seminar zur menschlichen Dimension (Warschau, 14.-16. Mai)

teilgenommen, das der Bekämpfung des Menschenhandels im Rahmen der Rechtstaatlichkeit

gewidmet war, ebenso wie an den drei zusätzlichen Treffen zur menschlichen Dimension betreffend

die Bekämpfung von Rassismus, Intoleranz und Diskriminierung in der Gesellschaft durch Sport

(Wien, 19./20. April), Wahlen (Wien, 12. Juli) sowie die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

(Wien, 8./9. November) und an der Konferenz des amtierenden Vorsitzenden über die Freiheit des

Internet (Dublin, 18./19. Juni). Außerdem haben die EU-Vertretung in Wien und die EU-Agentur

für Grundrechte ein Symposium zum Thema Verbesserung der Lage der Roma und Sinti in der EU

veranstaltet. Auf diese Weise konnte die EU Themen unterstützen und prägen, die sie innerhalb der

OSZE für prioritär erachtet, darunter die Medienfreiheit, einschließlich im Internet, die Vereini-

gungs- und Versammlungsfreiheit sowie alle Formen von Toleranz und Nichtdiskriminierung.

Im Mai 2012 hat die EU dazu beigetragen, Einigung über die Rolle der OSZE bei der Unterstützung

der serbischen Wahlen im Kosovo zu erzielen.

Das jährliche Implementierungstreffen zur menschlichen Dimension fand vom 24. September bis

zum 6. Oktober in Warschau statt. Der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte Stavros Lambri-

nidis hat die Erklärung der EU in der Eröffnungssitzung abgegeben und Konsultationen mit seinen

jeweiligen Amtskollegen und den Organisationen der Zivilgesellschaft geführt, durch deren Anwe-

senheit dieses Forum einzigartigen Charakter erhielt. Die EU nahm aktiv an den Arbeitssitzungen

teil, die es den Teilnehmerstaaten und der Zivilgesellschaft ermöglichten, ihre Verpflichtungen auf

dem Gebiet der menschlichen Dimension zu überprüfen und Empfehlungen auszusprechen. Bei

dieser Gelegenheit hat der Europäische Auswärtige Dienst auch gemeinsam mit einigen Mitglied-

staaten eine Nebenveranstaltung über die Bekämpfung von Hassverbrechen gegen LGBTI-Personen

erfolgreich mitgetragen.

Die EU hat über ihre Vertretung in Wien weiter eng mit den OSZE-Strukturen zusammengewirkt

und auf Ebene der Zentrale einen speziellen Austausch mit dem BDIMR, dem OSZE-Sekretariat

und dem Beauftragten für Medienfreiheit insbesondere über Fragen der Wahlbeobachtung geführt.
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BEITRAG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS (EP) ZUM EU-JAHREBERICHT 2012 ÜBER
MENSCHENRECHTE UND DEMOKRATIE IN DER WELT
Das Europäische Parlament (EP) bekennt sich weiterhin zur Förderung der Menschenrechte und der

demokratischen Grundsätze. So hat das Parlament 2012 im Plenum Menschenrechtsverletzungen

debattiert und mehrere Entschließungen dazu verabschiedet. Menschenrechtsthemen sind auch ein

fester Bestandteil der Arbeit des Präsidenten des Europäischen Parlaments, der im Laufe des Jahres

2012 einschlägige Probleme sowohl in öffentlichen Erklärungen als auch in seinen Treffen mit

hochrangigen Gesprächspartnern zur Sprache gebracht hat. Auf der Ebene der Ausschüsse des

Europäischen Parlaments werden Fragen der Menschenrechte in der Welt speziell im Unteraus-

schuss Menschenrechte (DROI) des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten behandelt. Der

Unterausschuss unterhält enge Arbeitsbeziehungen zum Europäischen Auswärtigen Dienst, anderen

EU-Organen und Menschenrechts-NROs. Der Unterausschuss Menschenrechte kam 2012 mehrfach

zu einem formellen Gedankenaustausch mit dem neu eingesetzten EU-Sonderbeauftragten für Men-

schenrechte zusammen; darauf aufbauend werden regelmäßige Konsultationen zur EU-Menschen-

rechtspolitik eingerichtet. In Vor- und Nachbesprechungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat
der Unterausschuss Menschenrechte auch die vom EAD mit Drittländern geführten Menschen-

rechtsdialoge und -konsultationen verfolgt. Aufgrund der erweiterten prozessualen Befugnisse

konnte der Unterausschuss Menschenrechte 2012 mehr parlamentarische Berichte übernehmen, zu

denen unter anderem der Jahresbericht über Menschenrechte und Berichte über andere belangreiche

Themen, wie beispielsweise die EU-Menschenrechtsstrategie und die Auswirkungen der Wirt-

schaftskrise auf die Menschenrechte, zählen. Im Laufe des Jahres 2012 wurden mehrere VN-

Sonderberichterstatter über Menschenrechtsfragen sowie prominente Menschenrechtsverteidiger zu

Anhörungen des Unterausschusses Menschenrechte eingeladen, die oftmals in Zusammenarbeit

oder in Absprache mit anderen einschlägigen Ausschüssen oder interparlamentarischen Delegatio-

nen organisiert wurden.
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Das Europäische Parlament ist im Übrigen bemüht, das Thema Menschenrechte in seiner Arbeit –

im Einklang mit den Verträgen, in denen die universellen Menschenrechte und die Demokratie zu

Grundwerten der Union und zu Kernprinzipien und -zielen ihres auswärtigen Handelns erklärt wer-

den – durchgängig zu berücksichtigen. Diese vorrangige Aufgabe gestaltet sich äußerst vielfältig.

Menschenrechtsfragen werden im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) behandelt,

wenn sich dieser mit parlamentarischen Berichten über das auswärtige Handeln der EU oder inter-

nationalen Übereinkünften unterschiedlicher Art, die Menschenrechtsklauseln einschließen, befasst.

Für Markt- und Handelsabkommen, die Menschenrechtsklauseln beinhalten, ist der Ausschuss für

internationalen Handel (INTA) zuständig. Auch der Ausschuss für Entwicklung (DEVE) und der

Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) befassen sich

im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten ebenfalls regelmäßig mit den Menschenrechtsaspekten

der EU-Außenbeziehungen. Der Vorsitzende des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und

der Vorsitzende des Ausschusses für Entwicklung führen gemeinsam den Vorsitz in der Koordinie-

rungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen (DEG), die ihr Mandat erweitert hat, um sich über

die Wahlbeobachtung hinaus nun auch mit Wahlnachbearbeitung und Maßnahmen zur Demokratie-

förderung im allgemeinen zu befassen. Zentraler Akteur, was die Grundrechte innerhalb der Euro-

päischen Union angeht, ist der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE), der

über weitreichende Zuständigkeiten hinsichtlich der externen Aspekte der internen Politikbereiche

der EU verfügt, beispielsweise in den Bereichen der Einwanderungs- und Asylpolitik. Für recht-

liche und verfassungsrechtliche Fragen sind der Ausschuss für konstitutionelle Fragen (AFCO) und

der Ausschuss für Recht (JURI) zuständig, etwa für den Beitritt der EU zur Europäischen Men-

schenrechtskonvention, der auch Konsequenzen für die Außenbeziehungen der EU haben und sich

auf sie auswirken wird. Und schließlich bringen auch die interparlamentarischen Delegationen des

Europäischen Parlaments selbst ihren Gesprächspartnern gegenüber regelmäßig Menschenrechts-

fragen zur Sprache.

Bei den verschiedenen politischen Fragen, mit denen sich das Europäische Parlament 2012 befasst

hat, lassen sich die folgenden Schwerpunktthemen ausmachen:
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Menschenrechtspolitik der EU
Das Europäische Parlament hat anerkannt und begrüßt, dass 2012 mit der Annahme des Strategi-

schen Rahmens und des Aktionsplans der EU für Menschenrechte und Demokratie ein neues Kapi-

tel in der EU-Menschenrechtspolitik aufgeschlagen wurde. Die Überprüfung erfolgte auf der

Grundlage der Gemeinsamen Mitteilung der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin

vom Dezember 2011 mit dem Titel "Menschenrechte und Demokratie im Mittelpunkt des auswärti-

gen Handelns der EU - ein wirksamerer Ansatz". Das Europäische Parlament begrüßte die Mittei-

lung und beschloss, seinen Standpunkt zu der Überprüfung in einem Initiativbericht darzulegen.

Das Parlament befürwortete eine umfassende Überprüfung der Menschenrechtspolitik der EU und

schloss sich dem auf drei Säulen basierenden Ansatz des Rates an, der die Ausarbeitung eines stra-

tegischen Dokuments, die Erstellung eines Aktionsplans und die Ernennung eines EU-Sonderbeauf-

tragten für Menschenrechte vorsah. Das EP fordert schon seit langem ein effizienteres und kohären-

teres Handeln im Rahmen der EU-Menschenrechtspolitik, das auch von der Öffentlichkeit besser

wahrgenommen werden kann, und hat bereits in früheren Jahresberichten die Ernennung eines EU-

Sonderbeauftragten für Menschenrechte gefordert.

EU-Sonderbeauftragter für Menschenrechte

Der Jahresbericht 2010 des Parlaments über Menschenrechte und Demokratie in der Welt, der im

April 2012 angenommen wurden, enthielt bereits einige Überlegungen hinsichtlich der Überprü-

fung; außerdem wurde in ihm erneut die Forderung nach der Ernennung eines EU-Sonderbeauftrag-

ten erhoben. Nachdem das Menschenrechtspaket im Juni vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten)

angenommen worden war, wurde im Jahresbericht 2011 des Parlaments über Menschenrechte und

Demokratie in der Welt, der im Dezember 2012 angenommen wurde, die Notwendigkeit hervor-

gehoben, die Dynamik durch eine effiziente Umsetzung und durch ehrgeizige Maßnahmen beizu-

behalten, und enthielt unter anderem die Empfehlung, einen EU-Sonderbeauftragten für Tibet zu

ernennen, eine Halbzeitbewertung des neuen Menschenrechtspakets und insbesondere des Aktions-

plans durchzuführen, das Parlament umfassend zu konsultieren und regelmäßig zu informieren und

die Zivilgesellschaft in die Durchführung des Maßnahmenpakets einzubeziehen.
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Zur Darlegung seines Standpunkts in der Angelegenheit hat das EP am 13. Juni 2012 eine Empfeh-

lung an den Rat zu dem EU-Sonderbeauftragten angenommen, in der es sich für ein starkes, unab-

hängiges und flexibles Mandat ausgesprochen und betont hat, dass das Mandat für die Grundsätze

der Universalität und der Unteilbarkeit der Menschenrechte und der Grundfreiheiten gelten sollte.

Der Standpunkt des Parlaments stand weitestgehend im Einklang mit dem Vorschlag des Rates, im

Zusammenhang mit dem Mandat jedoch hat das Parlament die Aufnahme einiger Neuerungen im

Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag des Rates empfohlen. Einige der vorgeschlagenen Neue-

rungen sind in das abschließend vereinbarte Mandat, das vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten)

angenommen wurde, eingeflossen. Das EP hatte insbesondere eine Mandatslaufzeit von zwei Jahren

vorgeschlagen und angemessene finanzielle und personelle Ressourcen gefordert, um sicherzustel-

len, dass der EU-Sonderbeauftragte erfolgreich arbeiten kann. Die Empfehlung stellte auch auf die

vom EP erhobene Forderung ab, die Rechenschaftspflicht für die Politik der EU in diesem Bereich

zu verbessern. Das EP unterstrich seinen Wunsch, eine angemessene Rolle bei dem Ernennungsver-

fahren und bei der Beaufsichtigung des Mandats während der gesamten Laufzeit zu spielen, und lud

den EU-Sonderbeauftragten nach seiner Ernennung zu einem Gedankenaustausch ein. Dieser fand

am 3. September 2012, dem ersten Tag der Amtszeit des EU-Sonderbeauftragten, statt und bot die-

sem die Möglichkeit, seine Vorstellungen und Prioritäten für seine Amtszeit öffentlich vorzustellen.

In der Empfehlung wurde ebenfalls nachdrücklich gefordert, dass der EU-Sonderbeauftragte für

Menschenrechte regelmäßig dem zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments über die

Lage der Menschenrechte in der Welt und den Sachstand bei der Umsetzung des Mandats Bericht

erstatten solle.
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Überprüfung der Menschenrechtsstrategie der EU

In dem Wunsch, einen eigenen Beitrag zu dem Überprüfungsprozess zu leisten, hat das EP 2012

einen Initiativbericht dazu angenommen. In diesem Bericht hat es sich für eine gründliche, syste-

matische Überprüfung stark gemacht, damit im Ergebnis eine umfassende Strategie für die Maß-

nahmen der EU im Bereich der Menschenrechte, wie es der Titel besagt, erreicht wird.

Während des Überprüfungsprozesses hat das EP die gemeinsame und unteilbare Verantwortung

aller EU-Organe und Mitgliedstaaten, für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der

ganzen Welt einzutreten, herausgestellt und dem Wunsch Ausdruck verliehen, in den neugefassten

politischen Rahmen und die Beaufsichtigung seiner Umsetzung umfassend einbezogen zu werden.

Auf dieser Grundlage hat es sich für eine gemeinsame interinstitutionelle Erklärung über Men-

schenrechte eingesetzt, die alle Organe auf die gemeinsamen Grundsätze und Ziele verpflichtet.

Eine solche gemeinsame Erklärung kam bedauerlicherweise nicht zustande.

Es wurde eine informelle Kontaktgruppe eingerichtet, in der die laufende Arbeit im Zusammenhang

mit der Überprüfung und der Ausarbeitung des strategischen Rahmens und des Aktionsplans erör-

tert wurde. Wie im Bericht des EP dargelegt, hat sich die Kontaktgruppe als ein nützliches Forum

erwiesen und ihre Arbeit auch nach der Annahme des Menschenrechtspakets im Juni 2012 fortge-

setzt, wobei sie mit den Folgemaßnahmen zum Aktionsplan betraut wurde.

Das Parlament hat besonders die Notwendigkeit herausgestellt, für mehr Kohärenz und Konsistenz

zwischen den unterschiedlichen Bereichen des auswärtigen Handelns der EU und zwischen diesen

und anderen Politikbereichen zu sorgen. Das EP rief die EU auf, auf Worte Taten folgen zu lassen

und ihre Zusagen auf schnelle und transparente Art und Weise umzusetzen; ferner betonte das EP,

dass der Strategische Rahmen und der Aktionsplan keine Ober-, sondern eine Untergrenze für die

EU-Menschenrechtspolitik darstellten. Außerdem forderte es die Kommission und den EAD nach-

drücklich auf, ihr Versprechen, den gesamten Prozess der Entwicklungszusammenarbeit auf einen

menschenrechtspolitischen Ansatz zu stützen, zu erfüllen.
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Das EP hat sich in dem Bericht auch mit der Thematik der Menschenrechtsklauseln in internatio-

nalen Übereinkünften befasst und eine Folgenabschätzung in Bezug auf die Menschenrechte vor

dem Beginn von Verhandlungen zu allen bilateralen oder multilateralen Übereinkünften mit Dritt-

staaten gefordert. Das EP hat zudem für die EU-Menschenrechtspolitik ein verbessertes Bench-

marking und eine verbesserte Bewertung gefordert.

Das Parlament forderte die Kommission auf, ergänzend zu den in dem neuen Strategischen Rahmen

und dem Aktionsplan enthaltenen Zusicherungen Gesetzgebung vorzuschlagen, nach der Unter-

nehmen in der EU sicherstellen müssen, dass durch ihren Einkauf keine für kämpferische Ausein-

andersetzungen oder schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlichen Straftäter unterstützt

werden, und zwar anhand der Durchführung von Prüfungen und Audits ihrer Mineralien-Wert-

schöpfungskette. Das Parlament forderte die Kommission ebenfalls auf, eine Liste von Unterneh-

men der Union, die sich direkt an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig gemacht haben, indem

sie mit autoritären Systemen Handel betrieben haben, zu erstellen und zu veröffentlichen;

Im vollen Bewusstsein der eigenen Verantwortung und des eigenen Potenzials ersuchte das Parla-

ment darum, gebührend in die Umsetzungsphase des Aktionsplans einbezogen zu werden, und emp-

fahl eine systematischere Weiterverfolgung und eine engere Zusammenarbeit mit den EU-Organen

und den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten.

Es betonte die Notwendigkeit der Überarbeitung des Modells für die Plenardebatten zu Fällen von

Verletzungen der Menschenrechte, Demokratie und Rechtstaatlichkeit, um häufigere Debatten mit

mehr Abgeordneten, Konsultationen mit der Zivilgesellschaft während des Entwurfsprozesses, eine

größere Empfindlichkeit gegenüber Menschenrechtsverletzungen und anderen unvorhergesehenen

Ereignissen vor Ort zu ermöglichen. Außerdem betonte es die Notwendigkeit einer systematische-

ren Weiterverfolgung seiner Debatten und Entschließungen zu Menschenrechtsfragen. Es erkannte

an, dass Menschenrechtsfragen wirksamer in die eigenen Maßnahmen eingebunden werden müssen,

was auch ein systematisches Herangehen der ständigen Delegationen des EP an diese Fragen ein-

schließt. In dem Bericht wurde zudem hervorgehoben, dass das Potenzial des Netzwerks der Sacha-

row-Preisträger besser genutzt werden müsse, und es wurde die Empfehlung ausgesprochen, eine

jährlich stattfindende Veranstaltung über Menschenrechtsaktivisten zu organisieren.
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Der vom Ausschuss für Entwicklung erstellte Bericht über die Politikkohärenz im Interesse der

Entwicklung, der im Oktober 2012 angenommen wurde, enthält ebenfalls einige wichtige politische

Empfehlungen für die Menschenrechtspolitik der EU, insbesondere im Hinblick auf ihre Verknüp-

fung mit der Entwicklungspolitik der EU. Dem Bericht zufolge muss in jeder Diskussion über die

Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung die gegenseitige Abhängigkeit von Entwicklung,

Demokratie, Menschenrechten, verantwortungsvollem Regierungshandeln und Sicherheit in

Betracht gezogen werden. Das Parlament weist darauf hin, dass der allgemeine Rahmen der guten

Regierungsführung und der Achtung der Menschenrechte eine Katalysatorfunktion für die Ent-

wicklung in Partnerländern hat, warnt aber gleichzeitig davor, dass die Relevanz der Zusicherungen

der EU hinsichtlich Demokratie und Menschenrechte und ihre Politik der Konditionalität "nur

gewährleistet werden kann, wenn kein anderer Politikbereich und keine Interaktionen mit Partner-

ländern den Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, menschlicher Sicherheit und Demokratie

in Partnerländern entgegenwirken". Das Parlament betont außerdem die Bedeutung der Förderung

der Menschenrechte der Frauen in den zivilgesellschaftlichen, politischen, sozialen, wirtschaftlichen

und kulturellen Bereichen sowie in der nationale Gesetzgebung. In Bezug auf speziellere Politik-

bereiche unterstützt das Parlament einen auf Migranten ausgerichteten und auf Menschenrechten

basierenden Ansatz zur Migrationspolitik der EU und fordert die Aufnahme von Menschenrechts-

verpflichtungen in alle partnerschaftlichen Fischereiabkommen.
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Unterstützung der Demokratie

Das Europäische Parlament als das einzige direkt gewählte Organ der EU engagiert sich, wie es

schon in dem Bericht und der Entschließung mit dem Titel "Außenpolitische Maßnahmen der EU

zur Förderung der Demokratisierung" vom Juli 2011 zum Ausdruck gebracht wurde, in großem

Maße für die Weiterentwicklung der Maßnahmen der EU zur weltweiten Förderung der

Demokratie.

Im März 2012 verabschiedete das EP eine Empfehlung zu den Modalitäten der Einrichtung eines

Europäischen Fonds für Demokratie (EFD), in der die Initiative unterstützt wird, sofern sicher-

gestellt ist, dass dadurch nicht bestehende Instrumente dupliziert oder in ihrem finanziellen Verfü-

gungsrahmen beeinträchtigt werden. Auf der Grundlage dieser Empfehlung nahm das EP, vertreten

durch den für die Empfehlung zuständigen Berichterstatter, an den Verhandlungen über die Satzung

des Europäischen Fonds für Demokratie und an der Einrichtung dieses Fonds teil. Neun EP-Abge-

ordnete sind Mitglieder des Verwaltungsrats des Europäischen Entwicklungsfonds. Im November

2012 wurde der Vorsitzende des EP-Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten zum Vorsitzen-

den des Verwaltungsrates gewählt, außerdem führt ein Vertreter des Parlaments den Vorsitz im

Exekutivausschuss des Fonds.

2012 wurden Vorschläge für neue Finanzinstrumente zur Finanzierung des auswärtigen Handelns

für den Zeitraum von 2014 bis 2020 vorgelegt, wozu auch der Vorschlag für das neue Europäische

Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) gehört. Im Juli 2012 hat der Ausschuss

für auswärtige Angelegenheiten (AFET) die Verhandlungsposition gebilligt und den Berichterstat-

ter bevollmächtigt, die Verhandlungen einzuleiten. Die Verhandlungen begannen im November

2012 und waren zum Ende des Jahres noch nicht abgeschlossen.
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Einsetzung der Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen

Die Koordinierungsgruppe Wahlen des Europäischen Parlaments hat in diesem Zusammenhang im

Mai 2012 ihr Mandat erweitert, so dass es nun über die Wahlbeobachtung hinaus auch Folgemaß-

nahmen im Anschluss an Wahlen und generelle Maßnahmen zur Förderung der Demokratie

umfasst; die Bezeichnung der Koordinierungsgruppe wurde dementsprechend in Koordinierungs-

gruppe Demokratieförderung und Wahlen (DEG) geändert1. Auch die Zusammensetzung der Koor-

dinierungsgruppe wurde angepasst, so dass ihr nun auch der für Menschenrechte und Demokratie

zuständige Vizepräsident und der für das Netzwerk der Sacharow-Preisträger zuständige Vizepräsi-

dent sowie der Vorsitz des Unterausschusses Menschenrechte von Amts wegen als ständige Mit-

glieder angehören.

Entsprechend ihrem erweiterten Mandat liefert die Koordinierungsgruppe politische Leitlinien in

folgenden Bereichen und überwacht entsprechende Maßnahmen:

• Beobachtung von Wahlen und deren Nachbearbeitung;

• Förderung der parlamentarischen Demokratie, einschließlich der Schulung von Mitarbeitern von

Parlamenten und Parlamentariern aus Demokratien im Aufbau, vorzugsweise aus der europäi-

schen Nachbarschaft, sowie neuer Formen der e-Demokratie, Unterstützung der Ausarbeitung

von Rechtsvorschriften sowie Aufbau und Betreuung von Programmen wie Euromedscola oder

ähnlichen Programmen;

• Verwaltung von Aktivitäten in Zusammenhang mit dem Sacharow-Netzwerk und von Maßnah-

men im Bereich der Menschenrechte;

• Verwaltung von Projekten zur Unterstützung der Parlamente in den westlichen Balkanländern,

einschließlich Schulungen.
1 Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 16. Mai 2012.
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Wahlbeobachtungsmaßnahmen des EP im Jahr 2012
2012 war das Europäische Parlament weiterhin umfassend auf dem Gebiet der Wahlbeobachtungs-

maßnahmen tätig. Es entsandte sieben Delegationen zur Beobachtung von Wahlen in verschiedene

Ländern auf drei Kontinenten (in den Senegal, nach Armenien, Algerien, Osttimor und Georgien, in

die Ukraine und nach Sierra Leone sowie zur Beobachtung des zweiten Wahlgangs in den Senegal;

außerdem war eine Vorbereitungsmission in die Ukraine entsandt worden). Vorrangiges Ziel dabei

war, zu bewerten, ob das Wahlverfahren gemäß den nationalen Rechtsvorschriften des Gastlandes

und im Einklang mit dessen internationalen Verpflichtungen in Bezug auf demokratische Wahlen

durchgeführt wurde. Die Delegationen des EP waren Teil von EU-Wahlbeobachtungsmissionen

(EU EOM) oder von gemeinsam mit dem Büro für demokratische Institutionen und Menschen-

rechte (BDIMR) der OSZE durchgeführten internationalen Wahlbeobachtungsmissionen (IEOM),

bei denen es sich um längerfristige Missionen handelte.
Die Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen hatte zwei Studien in Auftrag gege-

ben; die erste mit dem Titel "Towards EU support for peaceful post-election transitions of power"

wurde in der Sitzung der Koordinierungsgruppe vom 6. November 2012 vorgestellt. Angesichts

ihres Erfolgs wurde die Studie ebenfalls im November 2012 in Washington in der Folgesitzung zur

Annahme der Grundsatzerklärung vorgestellt. Die zweite Studie mit dem Titel "Enhancing the

Follow-up to Election Observation Mission Recommendations" hat die Analyse der aktuellen Ver-

fahren für die Ausarbeitung, Umsetzung und Weiterverfolgung von Empfehlungen, die von Wahl-

beobachtungsmissionen ausgesprochen werden, zum Gegenstand; die Studie könnte als Hinter-

grunddokument dafür dienen, die Methodik, nach der EU-EOM-Empfehlungen zielgruppengerecht

ausgearbeitet werden, zu verbessern, um sicherzustellen, dass mit ihnen ein dauerhafter Beitrag zur

Demokratieförderung geleistet wird.
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Die Koordinierungsgruppe veranstaltete außerdem am 20. Juni 2012 eine Sitzung im EP, bei der es

um die Empfehlungen von Wahlbeobachtungsmissionen ging ("From Drafting to Implementation").

Gestützt auf die in dieser Sitzung verabschiedeten Schlussfolgerungen wurde der wichtige

Beschluss gefasst, die Empfehlungen der EOM als Bestandteil des "Fahrplans für den Übergang zur

Demokratie" in dem betreffenden Land zu befürworten und den Chefbeobachter, der als eine Art

Sonderbeauftragter betrachtet werden kann, mit der Aufgabe zu betrauen, mit Unterstützung durch

die ständigen Gremien des EP die Umsetzung der Empfehlungen zu gewährleisten.

Gleichzeitig hat die Koordinierungsgruppe die Zusammenarbeit mit anderen Organen und Institu-

tionen, die auf dem Gebiet der Wahlbeobachtung tätig sind und bei ihren Missionen Seite an Seite

mit dem Europäischen Parlament arbeiten, weiter ausgebaut.

Büro des Europäischen Parlaments zur Förderung der parlamentarischen Demokratie

Starke Parlamente bilden das Zentrum aller demokratischen Systeme, die die Achtung der Men-

schenrechte sicherstellen. Die im Jahr 2012 innerhalb des Generalsekretariats des Europäischen

Parlaments eingerichtete Direktion für Demokratieförderung (Directorate for Democracy Support)

umfasst auch das Büro zur Förderung der parlamentarischen Demokratie (OPPD). Aufgaben-

schwerpunkt des OPPD ist nach wie vor die Stärkung der parlamentarischen Institutionen und die

Unterstützung gewählter Parlamentarier und Parlamentsmitarbeiter in neuen und aufstrebenden

Demokratien. Zur Erreichung dieses Ziels werden insbesondere Studienbesuche veranstaltet und

Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt sowie für nationale und grenzüberschreitend tätige Parlament

und paritätische parlamentarische Versammlungen Peer-to-Peer-Beratungen und der Austausch

bewährter Verfahren angeboten. 2012 hat das OPPD verschiedene Veranstaltungen zum Aufbau

von Kapazitäten für das Panafrikanische Parlament, die Parlamentarische Versammlung EURO-

NEST, die Parlamente von Tansania, Südafrika, Tunesien, Libyen, Kenia, Uganda, Südsudan,

Pakistan, Indien, Afghanistan und Armenien sowie für das Parlament der Wirtschaftsgemeinschaft

der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) durchgeführt. Für Stipendiaten des Stipendienpro-

gramms "Demokratie" des OPPD (Democracy Fellowship Programme) aus Ländern der Östlichen

Partnerschaft wurden längere Programme, die sich über mehrere Wochen erstreckten, durchgeführt.
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Die Maßnahmen des OPPD richten sich immer stärker an die südlichen Nachbarstaaten der EU. Es

kam zu einer engeren Zusammenarbeit mit den EU-Delegationen vor Ort, und EP-Abgeordnete

waren unmittelbarer an den Unterstützungsmaßnahmen beteiligt. Für das tunesische Parlament

wurde ein Unterstützungsprogramm ausgearbeitet, in dem bilaterale Maßnahmen mit der Teilnahme

an einem vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) durchgeführten Projekt für

parlamentarische Assistenz gekoppelt wurden. Dieses Programm wurde in enger Zusammenarbeit

mit der EU-Delegation in Tunesien und dem UNDP ausgearbeitet, und das EP war hier erstmals

direkt an einem umfassenden Projekt des UNDP beteiligt. Ein EP-Abgeordneter hat einen Sitz im

Projekt-Lenkungsausschuss. Zum Programmauftakt wurden Studienbesuche für Parlamentarier,

Parlamentsmitarbeiter und Parteiaktivisten durchgeführt. In der Region werden Maßnahmen zur

Zusammenarbeit auch mit Libyen, Marokko, Libanon, Jordanien und Algerien sowie mit Parla-

mentarierinnen durchgeführt.

Internationale Übereinkommen, Handelspräferenzen und Menschenrechte
Durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat das EP mehr Befugnisse im Zusammenhang

mit internationalen Übereinkünften der EU, wozu unter anderem auch gehört, dass das EP seine

Zustimmung zum Abschluss von Abkommen mit Drittländern geben muss. Sowohl dem Ausschuss

für auswärtige Angelegenheiten (AFET) als auch dem Ausschuss für internationalen Handel

(INTA) kommt eine wichtige Rolle beim Abschluss von Übereinkünften in ihren jeweiligen Zu-

ständigkeitsbereichen zu.
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Im Fall des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (PKA) mit Turkmenistan hat das Parla-

ment aufgrund seiner Besorgnis über die Menschenrechtslage in Turkmenistan dem Abschluss des

Abkommens nicht zugestimmt. Das EP hat gefordert, einen umfassenden Beobachtungsmechanis-

mus zwischen Parlament und EAD einzurichten, damit eine umfassende und regelmäßige Unter-

richtung über die Umsetzung des PKA, vor allem in Bezug auf die Ziele, und über die Umsetzung

von Artikel 2 des Abkommens, möglich ist, wozu es auch gehört, dass konkrete Vorgaben festge-

legt werden, mit denen der Fortschritt bei den von der EU und von Turkmenistan im Zusammen-

hang mit Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in dem Land getroffenen Maßnah-

men gemessen wird; diesem Mechanismus ist schließlich zugestimmt worden.

In zahlreichen Debatten, die das Europäische Parlament über Handelsfragen führte, kam – insbeson-

dere im Zusammenhang mit mehreren internationalen Handelsabkommen – Menschenrechtsfragen

eine sehr große Bedeutung zu. Auf Betreiben des Europäischen Parlaments beinhalten die Doku-

mente, die die Grundlage für den Abschluss eines Freihandelsabkommens mit Kolumbien und Peru

bildeten, erstmals einen transparenten und verbindlichen Fahrplan für die Verbesserung der Einhal-

tung der Menschenrechte, der Rechte der Arbeitnehmer und für die Verbesserung der Einhaltung

von Umweltstandards. Das Parlament konnte sich weiter durchsetzen, indem es erfolgreich darauf

bestand, dass verschärfte Überwachungs- und Berichterstattungsanforderungen insbesondere in

Bezug auf die Nachhaltigkeitskapitel in die begleitenden Schutzmaßnahmen zu den beiden bilatera-

len Abkommen mit Lateinamerika (mit Kolumbien und Peru sowie mit Mittelamerika), zu denen

das Europäische Parlament seine Zustimmung gab, aufgenommen wurden.
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Fragen wie Kinderarbeit und Zwangarbeit kam in den Beratungen darüber, ob dem Internationalen

Kakao-Übereinkommen von 2010 oder dem Textilprotokoll zu dem Partnerschafts- und Koopera-

tionsabkommen zwischen der EU und Usbekistan zugestimmt werden sollte, ebenfalls entschei-

dende Bedeutung zu. Letzterem hat das Europäische Parlament aufgrund seiner Bedenken ange-

sichts des Einsatzes von Zwangsarbeitern bei der Baumwollernte die Zustimmung verweigert. Das

Europäische Parlament ist erstmals auch als Mitgesetzgeber bei der neuen APS-Verordnung tätig

geworden. Im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) werden auf einige oder sämtliche

Erzeugnisse, die Entwicklungsländer in die EU verkaufen, geringere Zollsätze erhoben, um diesen

Ländern Wirtschaftswachstum zu ermöglichen. Durch die Sonderregelung für nachhaltige Entwick-

lung und verantwortungsvolle Staatsführung (APS+) werden Ländern, die 27 wichtige Übereinkom-

men in den Bereichen Arbeitnehmerrechte, Menschenrechte, Umweltvorschriften und Regeln für

das verantwortungsvolle Regierungshandeln effizient umsetzen, weitere Vorteile gewährt. Das

Europäische Parlament hat sich den Ansatz zu Eigen gemacht, dass das APS zielorientierter ein-

gesetzt und gleichzeitig dem APS+ mehr Gewicht verliehen werden soll: Da einige Einschränkun-

gen für Präferenzen aufgehoben wurden, haben nun mehr Länder die Möglichkeit, sich dem System

anzuschließen, und es bestehen stärkere Anreize dafür.

Arabischer Frühling und Menschenrechte
Das Europäische Parlament hat weiterhin aufmerksam verfolgt, welche Entwicklung die Lage der

Menschenrechte angesichts der derzeitigen Umbrüche in der arabischen Welt nimmt. Der Unteraus-

schuss Menschenrechte (DROI) hat im April 2012 eine umfangreiche Anhörung zur Justiz in den

Ländern des Arabischen Frühlings durchgeführt. Die Menschenrechtslage im Nahen und Mittleren

Osten und in Nordafrika wurde auch in mehreren weiteren Sitzungen des Unterausschusses Men-

schenrechte behandelt, wobei insbesondere der großen Besorgnis über die Menschenrechte im Kon-

flikt in Syrien Ausdruck verliehen wurde.
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Im Oktober 2012 kamen in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für auswärtige Angelegen-

heiten (AFET) und des Unterausschusses Menschenrechte (DROI) die Sacharow-Preisträger des

Jahres 2011 Asmaa Mahfouz (Ägypten), Ahmed El-Senussi (Libyen) und Ali Ferzat (Syrien)

zusammen, um die Lage in Ägypten, Libyen und Syrien zu erörtern und über die Bausteine für

Demokratie in diesen Ländern zu beraten. Parlamentspräsident Schulz hat in seinen im Jahre 2012

abgegebenen Erklärungen auf die Menschenrechtsbelange in der Region hingewiesen. In Bezug auf

Ägypten stellte er die Arbeit der Organisationen der Zivilgesellschaft und die Freiheit der Mei-

nungsäußerung als wesentliche Voraussetzungen für einen erfolgreichen Übergang zur Demokratie

heraus. In mehreren zur Lage in Syrien abgegebenen Erklärungen unterstrich der Parlamentspräsi-

dent den Ernst der Lage und machte deutlich, wie wichtig es ist, eine Rechenschaftspflicht für Men-

schenrechtsverletzungen einzufordern.

DROI-Delegation trifft bei Besuch im Jemen Gefangene im Todestrakt

Während des Besuches einer Delegation des Unterausschusses Menschenrechte (DROI) im Mai

2012 im Jemen trafen drei EP-Abgeordnete innerhalb von zwei Tagen mit einer Reihe von Akteu-

ren zusammen, zu denen unter anderem Vertreter der jemenitischen Regierung und des jemeniti-

schen Parlaments, Vertreter der politischen Parteien und der Zivilgesellschaft sowie Vertreter von

Jugendgruppen zählten. Bei diesen Treffen brachte die Delegation Fragen wie die Rechenschafts-

pflicht für Menschenrechtsverletzungen, die während der Unruhen im Jahr 2011 verübt wurden, die

Todesstrafe, die Rechte der Frau und die Eheschließung im Kindesalter zur Sprache. Die Delegation

erörterte außerdem mit dem Minister für Menschenrechte und dem Minister für Rechtsfragen des

Jemen sowie mit dem Sonderberater des VN-Generalsekretärs für den Jemen, Jamal Benomar, das

Gesetz über nationale Aussöhnung und Übergangsjustiz, das sich zum damaligen Zeitpunkt in der

Ausarbeitungsphase befand. Die DROI-Delegation bekundete ihre Unterstützung für die Bemühun-

gen der EU, die darauf abzielen, die Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen in den nationalen

Dialog sicherzustellen. In ihrer Presseerklärung hob die Delegation hervor, dass die Übergangsjus-

tiz nicht nur die Bestimmungen vorsehen muss, die notwendig sind, um die Wahrheit zu etablieren

und für eine echte Aussöhnung zu sorgen, sondern auch eine angemessene Entschädigung der Opfer

sicherstellen muss.
9431/13 db/hm//HBA/mh 160
ANLAGE DE

Die EP-Abgeordneten besuchten das Zentralgefängnis von Sanaa, um Gefangene zu treffen, die als

Minderjährige zur Todesstrafe verurteilt worden waren. Im Anschluss an diesen Besuch im Gefäng-

nis traf die Delegation mit dem Präsidenten des Obersten Justizrats zusammen, was den Abgeord-

neten die Möglichkeit gab, diese Problematik direkt zur Sprache zu bringen. Die Behauptung, dass

im Jemen keine Hinrichtungen von Minderjährigen stattfinden, wurde zu einem späteren Zeitpunkt

in einem Treffen mit Menschenrechts-NROs widerlegt.

DROI-Delegation besucht ein Flüchtlingscamp an der syrischen Grenze
Im Rahmen des vom Unterausschuss Menschenrechte (DROI) im Dezember 2012 organisierten

Besuchs in der Türkei begab sich die EP-Delegation in das Flüchtlingslager Kilis, das sich im

Grenzgebiet zu Syrien befindet. Der Besuch war der rasch wachsenden Zahl von Flüchtlingen bei-

derseits der Grenze geschuldet und erfolgte im Zusammenhang mit der Ausweitung der von der EU

geleisteten humanitären Hilfe. Die beiden EP-Abgeordneten der Delegation erörterten die Lage der

syrischen Flüchtlinge mit Menschen im Flüchtlingslager Kilis sowie mit Vertretern syrischer Bür-

ger, die außerhalb der eingerichteten Flüchtlingslager leben. Diese Gespräche – zusammen mit den

Gesprächen mit türkischen Regierungsbeamten – vermittelten der Delegation einen umfassenden

Einblick in die Lage der Flüchtlinge und die Herausforderungen, die sich daraus für die Türkei und

die internationale Gemeinschaft ergeben.
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DROI-Delegation in Bahrain
Nachdem das EP 2011 zahlreiche Entschließungen zu Bahrain verabschiedet hatte, hat der Unter-

ausschuss Menschenrechte die Lage der Menschenrechte in Bahrain weiterhin aufmerksam verfolgt.

Im April 2012 hörte der Unterausschuss den Bericht der Tochter von Abdulhadi al-Khawaja, der

sich zu dem Zeitpunkt in einem kritischen Zustand in einem bahrainischen Gefängnis befand. Im

Dezember 2012 besuchte eine vier EP-Abgeordnete umfassende Delegation des Unterausschusses

Bahrain. Treffen mit Gesprächspartnern, die ein breites Spektrum der bahrainischen Gesellschaft

widerspiegelten und zu denen unter anderem Regierungsbeamte, Vertreter von zivilgesellschaft-

lichen Organisationen und Opfer von Menschenrechtsverletzungen zählten, vermittelten der Dele-

gation Einsicht in die Menschenrechtslage im Land und versetzten sie in die Lage, die Entwicklun-

gen im Land seit dem Beginn des Arabischen Frühlings nachzuvollziehen.

Die EP-Abgeordneten konnten das Gefängnis von Jau besuchen und kamen dort mit Abdulhadi al-

Khawaja, Nabeel Rajab und Ibrahim Sharif zusammen, bei denen es sich nach Ansicht von interna-

tionalen Menschenrechtsorganisationen um Gefangene aus Gewissensgründen handelt. Durch ihren

Besuch im Gefängnis von Jau konnten sich die EP-Abgeordneten aus der Nähe ein Bild vom Zu-

stand der drei Männer machen, von denen zwei bereits in früheren Entschließungen des EP nament-

lich erwähnt worden waren. Bei Treffen mit bahrainischen Regierungsvertretern, zu denen unter

anderem der Justizminister und Parlamentarier zählten, brachte die Delegation eine Reihe von

Anliegen betreffend die Menschenrechtslage zur Sprache. Die EP-Abgeordneten ergriffen insbe-

sondere die Gelegenheit, um die von der unabhängigen Untersuchungskommission zu Bahrain

(BICI) und im Rahmen der universellen, regelmäßigen Überprüfung des Landes durch die VN aus-

gesprochenen Empfehlungen zu erörtern und sich für die Umsetzung dieser Empfehlungen einzu-

setzen.
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Soziale Verantwortung der Unternehmen
Das Europäische Parlament hat 2012 der sozialen Verantwortung der Unternehmen (SVU) aktives

Interesse entgegengebracht. Im Zusammenhang mit den außenpolitischen Aspekten der sozialen

Verantwortung der Unternehmen hat der Unterausschuss Menschenrechte eine (auf der Plenar-

tagung im Februar 2013 angenommene) Stellungnahme zu zwei Initiativberichten von Parlaments-

ausschüssen abgegeben, die in Reaktion auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Eine

neue EU-Strategie für die soziale Verantwortung der Unternehmen" vorgelegt worden waren. Im

Entwicklungsausschuss, im Ausschuss für internationalen Handel und im Unterausschuss Men-

schenrechte fanden mehrere Expertenanhörungen statt, bei denen die externen Aspekte der sozialen

Verantwortung der Unternehmen behandelt wurden; die Ergebnisse dieser Anhörungen wurden bei

der Ausarbeitung der Entschließungen berücksichtigt.

Die Empfehlungen sahen unter anderem Folgendes vor: mit Blick auf mehr Inklusion eine intensi-

vere und transparentere Überwachung der SVU-Prinzipien in der EU-Handelspolitik, mit klaren

Parametern, an denen sich die Verbesserungen messen lassen, und die Einführung eines Systems

der länderübergreifenden Zusammenarbeit in Rechtsfragen zwischen der EU und Drittstaaten, wenn

sie bilaterale Abkommen unterzeichnen, damit die Opfer gegebenenfalls effektiven Zugang zur

Justiz in dem Land haben, in dem Unternehmen ihren Verpflichtungen der sozialen Verantwortung

der Unternehmen nicht nachkommen. Die EP-Ausschüsse sprachen sich zudem dafür aus, dass

internationale Rechtsverfahren eingeführt werden, mit denen die Verstöße von Unternehmen gegen

geltendes Recht bestraft werden können. Sie betrauten die Kommission mit einer Reihe von Maß-

nahmen, zu denen unter anderem gehört, dass die Kommission in ihren Beziehungen zu Drittstaaten

für die Herausbildung eines entsprechenden Bewusstseins und für den Aufbau entsprechender

Kapazitäten auf der Ebene der Regierung des jeweiligen Aufnahmestaates sorgen muss, um sicher-

zustellen, dass die SVU-Rechte wirksam umgesetzt werden, und zu denen des weiteren gehört, dass

EU-Hilfe für Regierungen von Drittländern bereitgestellt wird, die der Umsetzung von Vorschriften

über den Sozial- und Umweltschutz und zur Einführung von wirksamen Kontrollsystemen dient.
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Ein starkes Zeichen gegen Diskriminierung

Mit seinen Entschließungen hat das Parlament ein starkes Zeichen gegen Diskriminierung gesetzt.

Es hat in seinem Jahresbericht 2010 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt (der im

April 2012 verabschiedet wurde) und in dem entsprechenden Bericht für das Jahr 2011 (der im

Dezember 2012 angenommen wurde) mit Nachdruck gefordert, dass die EU dafür sorgen muss,

dass sich der zwischen der EU und Drittstaaten geführte politische Dialog über die Menschenrechte

auf eine integrativere und umfassendere Definition von Nichtdiskriminierung – unter anderem auf

der Grundlage der Religion oder der Weltanschauung, des Geschlechts, der rassischen oder ethni-

schen Herkunft, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung und der Geschlechts-

identität – stützt.

Das Parlament hat seiner Besorgnis über Fälle von Diskriminierung auf der Grundlage der ethni-

schen Herkunft oder der Religion in mehreren Dringlichkeitsentschließungen Ausdruck verliehen.

2012 wurden die Verfolgung von Rohingya-Moslems in Myanmar/Birma und die Diskriminierung

von Angehörigen von Minderheiten im Iran sowie die Diskriminierung von Mädchen in Pakistan in

Entschließungen des Parlaments thematisiert. In dem im Dezember 2012 verabschiedeten Jahres-

bericht wurden verstärkt proaktive und wirksamere Maßnahmen gegen die Diskriminierung auf-

grund der Kastenzugehörigkeit gefordert. Zu diesem Thema wurde im Dezember 2012 eine spe-

zielle Dringlichkeitsentschließung verabschiedet.
9431/13 db/hm//HBA/mh 164
ANLAGE DE

Das Parlament verurteilt in diesem Jahresbericht jegliche Intoleranz, Diskriminierung oder Gewalt

aufgrund von Religion oder Weltanschauung, ohne Ansehen des Ortes, an dem sie geschieht oder

der Person, die betroffen ist, und ohne Ansehen der Tatsache, ob es sich um religiöse Personen,

Apostaten oder um Personen handelt, die nicht gläubig sind. In dem Bericht wird zudem die tiefe

Besorgnis über die zunehmende Anzahl derartiger Handlungen in verschiedenen Ländern, die an

Vertretern von religiösen Minderheiten begangen wurden, zum Ausdruck gebracht. Im Einzelnen

fordert das Parlament den EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, die Kommission sowie den

EAD auf, in den Menschenrechtsdialogen der EU mit Drittländern diskriminierende und hetzerische

Inhalte, z. B. in den Medien, sowie Hindernisse anzusprechen, die dem freien Glaubensbekenntnis

entgegenstehen.

In den genannten Jahresberichten wird auch der Standpunkt des Parlaments zu den Rechten lesbi-

scher, schwuler, bi-, trans- und intersexueller Personen dargelegt. In einer speziellen Dringlich-

keitsentschließung setzte sich das Parlament im Juli 2012 außerdem mit der Gewalt gegen Lesben

und den Verstößen gegen die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgenderpersonen

in Afrika auseinander. In seinem im Dezember 2012 vorgelegten Jahresbericht forderte das Parla-

ment die Hohe Vertreterin der EU und den EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte auf, syste-

matisch auf diese Belange hinzuweisen, und sprach sich für die Ausarbeitung von verbindlichen

Leitlinien der EU in diesem Bereich aus.
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Sacharow-Preis für geistige Freiheit

Mit dem Sacharow-Preis für geistige Freiheit werden besondere Persönlichkeiten geehrt, die sich

gegen Intoleranz, Fanatismus und Unterdrückung einsetzen, um die Menschenrechte und die Frei-

heit der Meinungsäußerung zu verteidigen. Mit dem Preis, der nach dem sowjetischen Physiker und

politischen Dissidenten Andrej Sacharow benannt ist, werden vom Europäischen Parlament seit

1988 Personen oder Organisationen ausgezeichnet, die einen bedeutenden Beitrag zum Kampf für

die Menschenrechte oder für Demokratie geleistet haben. 2013 wird das Europäische Parlament das

25jährige Bestehen des Sacharow-Preises begehen.

Die Preisträger des Sacharow-Preises für geistige Freiheit im Jahr 2012 sind zwei iranische Akti-

visten: die Rechtsanwältin Nasrin Sotoudeh und der Filmregisseur Jafar Panahi. Nasrin Sotoudeh ist

eine bekannte iranische Menschenrechtsanwältin, die Oppositionelle, Frauen, Gefangene aus

Gewissensgründen und Jugendliche verteidigt hat, denen die Todesstrafe droht. Sie wurde im Sep-

tember 2010 im Zusammenhang mit dem Vorwurf der "Verbreitung von Propaganda" und der Ver-

schwörung gegen die nationale Sicherheit verhaftet und verbüßt derzeit eine sechsjährige Haftstrafe

im Evin-Gefängnis in Teheran. Sie beendete einen ihre Gesundheit gefährdenden Hungerstreik nach

49 Tagen erst, nachdem die iranische Regierung das gegen ihre zwölfjährige Tochter verhängte

Ausreiseverbot aufgehoben hatte.

Der international renommierte Filmregisseur Jafar Panahi hat mit seinen Filmen oftmals ein Schlag-

licht auf die Lage und die Nöte von Frauen, Kindern und verarmten Bevölkerungsgruppen in Iran

geworfen. 2010 wurde er verhaftet und zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt, die er bislang

noch nicht antreten musste, was sich jedoch jederzeit ändern kann; ferner wurde er für die Dauer

von 20 Jahren mit einem Berufs- und einem Ausreiseverbot belegt und ihm wurde der Kontakt zu

Medien untersagt. Dennoch ist es ihm 2011 gelungen, seinen Film "Dies ist kein Film" außer

Landes zu schmuggeln.
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Da es Jafar Panahi und Nasrin Sotoudeh nicht gestattet war, Iran zu verlassen, um an der Preisver-

leihungszeremonie, die am 12. Dezember 2012 in Strassburg stattfand, teilzunehmen, wurden die

beiden Preisträger durch Dr. Shirin Ebadi, Nobelpreisträgerin 2003, Karim Lahidji, Gründer der

Gesellschaft der iranischen Juristen, Solmaz Panahi, Tochter von Jafar Panahi, Herrn Costa-Gavras,

Präsident der Cinémathèque Française, und Serge Toubiana, Generaldirektor der Cinémathèque

Française, vertreten.

"Wir im Europäischen Parlament unterstützen uneingeschränkt den Ruf unserer Preisträger nach

Gerechtigkeit und Freiheit im Iran, und nach Achtung der Grundrechte. Wir ehren heute diese Men-

schen, die sich für einen besseren Iran einsetzen," erklärte Präsident Martin Schulz bei der Verlei-

hung des Sacharow-Preises, und forderte zum Abschluss die sofortige Freilassung von Nasrin

Sotoudeh.

Die beiden Kandidaten, die 2012 in die engere Auswahl gekommen waren, waren der belarussische

Menschenrechtsverteidiger Ales Bialiatski und die russische Punkband Pussy Riot. Nominiert

waren 2012 außerdem Joseph Francis, Gründer und Leiter des Center for Legal Aid, Assistance and

Settlement, das Opfer der pakistanischen Blasphemiegesetze unterstützt, sowie Victoire Ingabire

Umuhoza, Déogratias Mushayidi und Bernard Ntaganda, drei inhaftierte ruandische Oppositions-

politiker.

Das Sacharow-Netz ist eine Initiative des Europäischen Parlaments, die darauf abzielt, zum wech-

selseitigen Vorteil engen Kontakt zu den früheren Preisträgern zu halten. Im Oktober 2012 war Prä-

sident Martin Schulz Gastgeber der jährlichen Veranstaltung des Sacharow-Netzwerks, einer

Debatte unter dem Titel "Voices for Democracy: Citizenship in the Making", an der die drei Preis-

träger des Jahres 2011, Asmaa Mahfouz (Ägypten), Ahmed El-Senussi (Libyen) und Ali Ferzat

(Syrien), teilnahmen. Für Ali Ferzat war es der erste Besuch beim Europäischen Parlament, da er

zum Zeitpunkt der Preisverleihung 2011 noch davon genesen musste, dass er in Damaskus von

Unterstützern des Regimes brutal verprügelt worden war. Ihm wurde von den EP-Abgeordneten,

dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte und Vertretern der Zivilgesellschaft ein herzlicher

Empfang bereitet.
9431/13 db/hm//HBA/mh 167
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Menschenrechte im interparlamentarischen Kontext

Das Europäische Parlament setzt sich im Rahmen seiner interparlamentarischen Zusammenarbeit

und der paritätischen parlamentarischen Versammlungen mit Parlamenten weltweit ins Benehmen.

Die interparlamentarischen Delegationen, die für die Beziehungen zu Drittländern zuständig sind,

setzen sich - gestützt auf die 2011 erlassenen Leitlinien - auf vielfältige Weise für die Menschen-

rechte ein. Menschenrechtsbelange sind oftmals ein fester Bestandteil von Reisen in Drittländer: So

wird angestrebt, dass in den Programmen Treffen mit den jeweiligen nationalen Menschenrechts-

kommissionen sowie mit Vertretern von NRO und Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für

Menschenrechte einsetzen, vorgesehen sind. Menschenrechtsfragen stehen jedoch auch auf der

Tagesordnung von offiziellen Treffen in Brüssel oder Strassburg.

Interparlamentarische Treffen können die Gelegenheit zum Follow-up zu Resolutionen und

Berichten des Parlaments bieten. Dies war beispielsweise bei dem Treffen des Parlamentarischen

Kooperationsausschusses EU-Aserbaidschan im Juni 2012 der Fall, das im Nachgang zu einer im

Mai 2012 angenommenen Dringlichkeitsentschließung stattfand. Als weiteres Beispiel sei die Art

und Weise angeführt, in der der vom Parlament nachdrücklich vertretene Standpunkt zur Todes-

strafe bei den Treffen der zuständigen EP-Delegationen mit ihren hochrangigen Gesprächspartnern

in Singapur und Japan zum Ausdruck gebracht wurde. In einem vergleichbaren Fall erfolgte im

Kontext der Treffen des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Mexiko ein Follow-up zu

den Berichten des Parlaments über die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern, indem

Unterstützung für die Gesetzgebungsinitiativen Mexikos signalisiert wurde, die 2012 zu Gesetzen

zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern und Journalisten führten.
9431/13 db/hm//HBA/mh 168
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Bei dem interparlamentarischen Treffen in Pakistan im Juli 2012 wurde sowohl mit Parlamentsab-

geordneten als auch mit Regierungsvertretern des Gastgeberlandes die Frage erörtert, ob Pakistan

für eine Begünstigung durch das APS+-Handelssystem in Frage kommt, wobei ein besonderer

Schwerpunkt auf die Auflagen im Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte gelegt

wurde. Die EP-Delegation hob hervor, dass die Rechtsinstrumente im Bereich der Menschenrechte

(VN-Übereinkünfte einschließlich des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte

(IPBPR) und des Übereinkommens gegen Folter) wirksam angewendet werden müssen, wenn die

Anwendung der APS+-Regelung in den Bereich des Möglichen rücken soll.

Die interparlamentarischen Delegationen des EP legen außerdem großen Wert auf den Kontakt zu

den Preisträgern des Sacharow-Preises. 2012 konnte die für den südostasiatischen Raum und den

ASEAN zuständige EP-Delegation während ihres Besuchs in Myanmar/Birma im Februar mit der

Sacharow-Preisträgerin und Oppositonsführerin Aung San Suu Kyi zusammentreffen.

In den paritätischen parlamentarischen Versammlungen kommen EP-Abgeordnete und Parlamenta-

rier aus Drittländern zusammen, um gemeinsame Herausforderungen, unter anderem in den Berei-

chen Menschenrechte und Demokratie, zu erörtern. Beispiele hierfür sind die Paritätische Parla-

mentarische Versammlung AKP-EU, die Paritätische Parlamentarische Versammlung der Union für

den Mittelmeerraum, die Parlamentarische Versammlung Europa-Lateinamerika und die Parla-

mentarische Versammlung Euronest.

Die Parlamentarische Versammlung Euronest hat 2012 zwei wichtige Entschließungen angenom-

men, und zwar die Entschließung über die Herausforderungen der Zukunft der Demokratie, und die

Entschließung zur Situation von Julia Timoschenko. Der Ausschuss der Parlamentarischen Ver-

sammlung Euronest für politische Angelegenheiten, Menschenrechte und Demokratie hat diese Ent-

schließungen durch eingehende Beratungen über die darin angesprochenen Themen, zu denen unter

anderem die Demokratisierungsprozesse, Wahlen, die Medienfreiheit und die Rolle der Zivilgesell-

schaft zählen, begleitet.
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ANLAGE DE

Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU hat 2012 mehrere Entschließungen zu

verschiedenen Themen mit dem Ziel der durchgängigen Berücksichtigung der Menschenrechts-

dimension angenommen; bei einigen der Entschließungen stehen in AKP-Ländern verübte Men-

schenrechtsverletzungen im Mittelpunkt. So hat die Versammlung insbesondere Menschenrechts-

verstöße zur Sprache gebracht, die in Libyen, Somalia, Mali und im Osten der Demokratischen

Republik Kongo verübt wurden. Die Versammlung hat ferner die sozialen und ökologischen Aus-

wirkungen des Bergbaus in den AKP-Ländern unter dem Aspekt der Menschenrechte der Arbeiter

und der in den Bergbaugebieten lebenden Menschen untersucht und den Standpunkt vertreten, "dass

der Zugang zu angemessenen Nahrungsmitteln ein allgemeines Menschenrecht ist". Im Präsidium

der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung wurden die Situation von Isaac David und ande-

ren politischen Gefangenen in Eritrea sowie der Fall Eskinder Nega, eines bekannten äthiopischen

Journalisten, zur Sprache gebracht.

***

Die beschriebenen Tätigkeiten bekunden insgesamt das Bestreben des Europäischen Parlaments,

konstruktiv dazu beizutragen, dass die Menschenrechte durchgängig in den Außenbeziehungen und

im auswärtigen Handeln der EU berücksichtigt werden, wie es in den grundlegenden Verträgen der

Europäischen Union gefordert wird. Alle Organe der EU stehen gemeinsam vor der Herausforde-

rung, die neu geschaffenen institutionellen Vereinbarungen und politischen Instrumente zu nutzen,

um die Politik der EU in diesem Bereich noch effizienter zu gestalten.
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ANLAGE DE

Berichte des Parlaments zu Menschenrechten und Demokratie

• Die Lage der Frauen in Nordafrika, 12. März 2012

• Menschenrechte in der Welt und Politik der Europäischen Union in diesem Bereich,

einschließlich der Auswirkungen für die strategische Menschenrechtspolitik der EU, 18. April

2012

• Behauptete Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das

rechtswidrige Festhalten von Gefangenen, 11. September 2012

• Eine Strategie für digitale Freiheiten in der Außenpolitik der EU, 11. Dezember 2012

• EU-Menschenrechtsstrategie. Entschließung des Europäischen Parlaments zur Überprüfung der

EU-Menschenrechtsstrategie, 13. Dezember 2012

• Jahresbericht 2011 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt und die Politik der EU zu

diesem Thema, 13. Dezember 2012
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Entschließungen zu Fällen von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der

Rechtsstaatlichkeit (Dringlichkeitsentschließungen)

• Todesstrafe in Belarus, insbesondere die Todesurteile gegen Dmitrij Konowalow und

Wladsislaw Kowaljow, Februar 2012

• Jüngste Entwicklungen in Ägypten, Februar 2012

• Todesstrafe in Japan, Februar 2012

• Menschenhandel in Sinai und der Fall Solomon W., März 2012

• Palästina: Razzien bei palästinensischen Fernsehsendern durch israelische Streitkräfte,

März 2012

• Menschenrechtsverletzungen in Bahrain, März 2012

• Möglicher Austritt Venezuelas aus der Interamerikanischen Menschenrechtskommission,

Mai 2012

• Lage der Menschenrechte in Aserbaidschan, Mai 2012

• Lage der nordkoreanischen Flüchtlinge, Mai 2012

• Menschenrechte und Sicherheitslage in der Sahelzone, Juni 2012

• Fälle von Straffreiheit auf den Philippinen, Juni 2012

• Lage ethnischer Minderheiten im Iran, Juni 2012

• Gewalt gegen Lesben und LGBT-Rechte in Afrika, Juli 2012

• Meinungsfreiheit in Belarus, insbesondere der Fall Andrzej Poczobut, Juli 2012

• Skandal um Zwangsabtreibung in China, Juli 2012

• Südafrika: Massaker an streikenden Bergarbeitern, September 2012

• Verfolgung von Rohingya-Moslems in Birma/Myanmar, September 2012

• Aserbaidschan: Der Fall Ramil Safarow, September 2012

• Lage der Menschenrechte in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Oktober 2012

• Diskriminierung von Mädchen in Pakistan, insbesondere der Fall Malala Yousafzai,

Oktober 2012

• Lage in Kambodscha, Oktober 2012

• Menschenrechtslage in Iran, insbesondere die Massenhinrichtungen und der Tod des Bloggers

Sattar Behesthi, November 2012

• Lage in Birma, insbesondere die anhaltenden Gewalt im Rakhaing-Staat

• Lage der Migranten in Libyen, November 2012

• Lage in der Demokratischen Republik Kongo, Dezember 2012

• Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit in Indien, Dezember 2012
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Weitere Entschließungen zu Menschenrechten und Demokratie

• Position des Europäischen Parlaments zur 19. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten

Nationen, 16. Februar 2012

• Empfehlung an den Rat zu den Modalitäten der möglichen Errichtung eines Europäischen Fonds

für Demokratie, 29. März 2012

• Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem EU-Sonderbeauftragten für

Menschenrechte, 13. Juni 2012

• Lage in Syrien, 16. Februar 2012

• Die Lage in der Ukraine und der Fall Julia Timoschenko, 24. Mai 2012

• Lage der Frauen in Kriegen, 18. April 2012

• Lage in Birma/Myanmar, 20. April 2012

• Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen, 14. Juni 2012

• Maßnahmen im Anschluss an die Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo,

18. Juni 2012

• Politjustiz in Russland, 13. September 2012

• Lage in Syrien, 13. September 2012

• Wahlen in Belarus, 26. Oktober 2012

• Wahlen in Georgien, 26. Oktober 2012

• Lage in der Ukraine, 13. Dezember 2012
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ANLAGE DE

Delegationen des Unterausschusses Menschenrechte

• Genf/Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, 5.-7. März 2012

• Jemen, 1.-4. Mai 2012

• New York/VN-Generalversammlung (gemeinsam mit dem Ausschuss für auswärtige

Angelegenheiten), 28.-31. Oktober 2012

• Bahrain, 18.-21. Dezember 2012

• Türkei (einschließlich Grenzgebiet zu Syrien), 19.-21. Dezember 2012

Anhörungen im Unterausschuss Menschenrechte
• Interamerikanischer Menschenrechtsmechanismus

• Menschenrechte in Russland, mit Schwerpunkt auf Diskriminierung, Vereinigungsfreiheit und

Rechtsstaatlichkeit

• Geheime Praktiken bei Überstellung und Haft. Schutz der Menschenrechte im Kontext der

Terrorismusbekämpfung

• Justiz in den Ländern des Arabischen Frühlings. Rechenschaftspflicht für Verstöße gegen die

Menschenrechte, Übergangsjustiz und Justizreform

• Menschenrechte in China

• Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf die Menschenrechte

• Menschenrechte und Klimawandel

• Unternehmen und Menschenrechte: Förderung der Interessen der Gesellschaft und rechen-

schaftspflichtiges, transparentes und verantwortungsvolles Geschäftsgebaren

• Menschenrechte in Iran

• Lage der Menschenrechte in Mali
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ANHANG I DE

ANNEX I - HIGH-LEVEL MEETING ON THE RULE OF LAW AT THE NATIONAL AND INTERNATIONAL
LEVELS – EU PLEDGES
The rule of law belongs to the fundamental principles on which the European Union is founded.

The European Union strives to strengthen the rule of law in its Member States and promote of the

rule of law in the third countries. Therefore, the European Union and its Member States (Austria,

Belgium, Bulgaria, Cyprus, the Czech Republic, Denmark, Estonia, Finland, France, Germany,

Greece, Hungary, Ireland, Italy, Latvia, Lithuania, Luxembourg, Malta, the Netherlands, Poland,

Portugal, Romania, Slovakia, Slovenia, Spain, Sweden, United Kingdom of Great Britain and

Northern Ireland) hereby pledge:

A. Strengthening the rule of law at the international level

1. The EU Member States reiterate their pledges made at the 31st Conference of the Red Cross

and Red Crescent (Geneva, 28 November – 1 December 2011) to consider ratification of the 2006

Convention for the Protection of All Persons from Enforced Disappearance and the principal

international humanitarian law instruments and other relevant legal instruments which have an

impact on international humanitarian law to which they are not yet all party, namely:

- Additional Protocol III to the Geneva Conventions;

- The Hague Convention for the Protection of Cultural Property in the Event of Armed Conflict

and its First and Second Protocols;

- The Optional Protocol to the UN Convention on the Rights of the Child on the involvement of

children in armed conflict;

- The Ottawa Convention on the Prohibition of the Use, Stockpiling, Production and Transfer of

Anti-Personnel Mines;

- Protocol II, as amended on 3 May 1996, and Protocol V to the 1980 Convention on

Prohibitions or Restrictions on the Use of Certain Conventional Weapons which May Be

Deemed to Be Excessively Injurious or to Have Indiscriminate Effects;

- The Convention on the prohibition of military use of environmental modification techniques.
9431/13 db/hm//HBA/mh 175
ANHANG I DE

2. The EU Member States which have not yet done so will consider ratifying or acceding to the

Optional Protocol to the Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading

Treatment or Punishment.

3. The EU Member States which have not yet done so will consider accepting the right of

individual complaint under the UN Convention against Torture, the Convention on the Elimination

of All Forms of Discrimination against Women, the Convention on the Elimination of All Forms of

Racial Discrimination, the International Covenant on Civil and Political Rights and the UN

Convention on the Rights of Persons with Disabilities.

4. The EU Member States which have not yet done so pledge to address the issue of

statelessness by ratifying the 1954 UN Convention relating to the Status of Stateless Persons and by

considering the ratification of the 1961 UN Convention on the Reduction of Statelessness.

B. Strengthening the rule of law at the national level
1. Improving delivery of justice
5. The EU will conduct a worldwide campaign on justice, focusing on the right to a fair trial,

with a view to achieving results by 2014.
9431/13 db/hm//HBA/mh 176
ANHANG I DE

6. As demonstrated in the EU Strategic Framework and Action Plan of 25 June 2012 covering

the period until 31 December 2014, the EU and its Member States seek to be exemplary in ensuring

respect for human rights within their respective competency areas, as well as seeking to promote

human rights and the Rule of Law worldwide. With a view to ensuring full coherence and

consistency between the EU's internal and external human rights policies, the EU and its Member

States are committed to raising recommendations of the Human Rights Council’s Universal

Periodic Review which have been accepted, as well as observations and comments of treaty

monitoring bodies and UN Special Procedures, in their relations with all third countries; the EU

Member States are equally determined to implement or consider seriously such recommendations,

observations and comments within their own borders.

7. By 2014, the EU will develop specific actions to improve access to justice, to strengthen

judicial cooperation, to ensure the free circulation of judicial decisions within the EU and to

enhance legal certainty. The EU will fast-track growth enhancing measures which aim at removing

barriers to cross border trade, cutting unnecessary administrative burden and bringing business the

legal certainty they need.

2. Supporting peace and security in conflict and post-conflict situations

8. The EU will develop a policy on transitional justice, so as to help societies to deal with abuses

of the past and to fight impunity, covering issues such as truth and reconciliation commissions,

reparations and the criminal justice system, ensuring that such policy allows for tailored approaches

to specific circumstances, by 2014.
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ANHANG I DE

9. The EU will enhance its support to the UN engagement in conflict and post-conflict situations

in the rule of law area, in particular it will:

- define a list of civilian capacities, including rule of law capacities, the EU Member States can
potentially put at UN disposal for peacekeeping operations by the end of 2012;

- provide political support for operation of a "One UN approach" to rule of law assistance at the
country level;

- create a policy framework on EU providing a component to a UN peacekeeping operation and
establish modalities for coordination between the EU and UN during planning and conduct of
EU civilian missions deployed in support of UN operations by 2013;

- strengthen the EU-UN coordination on assistance to the African Union and other regional
organizations in respect of peacekeeping operations by 2013;

- establish technical arrangements on cooperation in training and in the area of Lessons
Learned, including rule of law missions, by 2013;

- develop a General Framework between the EU and the UN on operational aspects of
cooperation in peacekeeping/crisis management by 2014.

3. Fostering an enabling environment for sustainable human development

3.1 Fighting corruption

10. Starting in 2013, the European Commission will publish every two years the EU Anti-

Corruption Report, accompanied by country analyses for each Member State including tailor-made

recommendations. It will also facilitate the exchange of best practices, identify trends and stimulate

peer learning among Member States. The report will make use of all available sources, including

the existing monitoring mechanisms (GRECO in the Council of Europe, OECD, UNCAC)
independent experts and researchers, stakeholders and civil society. At the same time, it will ensure

that the existing gaps of the international and European monitoring tools are being addressed and

will allow the EU meet its legal obligation of self-assessment as a party to the UN Convention

against Corruption.
9431/13 db/hm//HBA/mh 178
ANHANG I DE

3.2 Birth registration and civic records

11. The EU will develop a framework for raising issues of statelessness with third countries by

2014.

C. Strengthening the nexus between the national and international levels

The International Criminal Court

12. The European Union and its Member States refer to the pledges concerning the International

Criminal Court made at the Review conference of the Rome Statute of the International Criminal

Court (Kampala, 31 May – 11 June 2010) and at the 31st International Conference of the Red Cross

and Red Crescent (Geneva, 28 November – 1 December 2011) and they pledge to promote the

greatest possible participation in and implementation of the Rome Statute of the International

Criminal Court, the development and maintenance of an effective court and the realization of the

principle of complementarity. To these ends, the EU and its Member States will particularly

emphasize the ratification and acceptance of the Statute in negotiations and political dialogues with

third countries, regional organisations and other regional groups, include provisions concerning the

ICC and the international justice into EU agreements with third countries, promote dissemination of

the values expressed in the Statute and cooperation with other states, international organizations and

representatives of civil society. The EU and its Member States will facilitate technical assistance to

interested states by supporting legislative work for the accession to the Statute, supporting their

participation in the ICC and their access to the instruments of the ICC.

2. Addressing transnational threats

2.1 Counter-terrorism

13. The EU pursues a civilian approach addressing counter-terrorism globally on the basis of

criminal justice and the rule of law while protecting human rights. The EU promotes confidence

building through regular counter-terrorism and security political dialogues and assists countries in

need in their efforts via capacity building measures.
9431/13 db/hm//HBA/mh 179
ANHANG I DE

In the field of prevention and fight against terrorism, the EU will continue to support an overall rule

of law approach, the development of effective institutional and legal frameworks, national and

regional counter-terrorism strategies and to strengthen the capacities of law enforcement and

judicial institutions in partner countries in the Sahel, Horn of Africa and South Asia, including

Pakistan. Furthermore, the EU will continue its effort in promoting the UN conventions and

resolutions related to terrorism, in particular the UN Global Counter-Terrorism Strategy, and will

engage actively in multilateral initiatives, such as the Global Counter-Terrorism Forum.

The EU pledges to increase its support for counter-terrorism capacity building measures, and by

2014, to support the enhancement of partner countries' capacity to:
• promote the criminal justice systems based on the full respect for rule of law and human rights;

• ratify and implement all the UN conventions on terrorism;

• support resolutions related to terrorism, especially the UN Global Counter-Terrorism Strategy

with all the overall approach it embodies;

• exchange information, also at regional and international levels;

• anticipate a terrorist act;

• formulate appropriate response measures;

• conduct policies on countering violent extremism;

• conduct investigation and prosecution of terrorist cases based on the full respect for rule of law

and human rights, while enhancing inter-agency and regional collaboration.
9431/13 db/hm//HBA/mh 180
ANHANG I DE

14. The EU also pledges to implement measures on countering violent extremism, as well as on

countering terrorist finance and illicit financial flows by promoting anti-money laundering

framework, especially FATF recommendations, by 2014.

15. By 2014, the EU will develop operational guidance to ensure the consideration of human

rights, and where applicable international humanitarian law, in the planning and implementation of

counter-terrorism assistance projects with third countries, in particular as regards the respect of due

process requirements (presumption of innocence, fair trial, rights of the defence).
9431/13 db/hm//HBA/mh 181
ANHANG I DE

2.2 Organised crime
16. The EU pledges to fight against the manufacture of drugs and its trafficking by assisting

partner countries in their efforts against this scourge.

By 2015, the EU pledges to support partner countries mainly by providing training and capacity

building to allow local law enforcement, judicial and prosecuting authorities to:

· ratify and implement international conventions, in particular the UN conventions on drugs, the

UN Convention against Transnational Organised Crime and its protocols;

· adopt an intelligence-led approach to countering drug trafficking and other forms of trafficking

(human beings, small arms, etc.);

· carry out complex investigations at regional and trans-regional levels;

· improve the collection and analysis of data related to drug trafficking;

· improve information sharing and exchange also through the establishment of adequate databases

and communication networks;

· develop inter-agency cooperation;

· strengthen existing capacities and procedures in asset laundering investigation and confiscation;

· increase regional and international cooperation.
9431/13 db/hm//HBA/mh 182
ANHANG I DE

17. With particular reference to small arms, the EU pledges to continue countering illicit

transnational trafficking in firearms by strengthening the international normative framework. To

this end, it will promote the ratification and implementation of the Protocol against the Illicit

Manufacturing of and Trafficking in Firearms, their Parts and Components and Ammunition,

supplementing the United Nations Convention against Transnational Organized Crime, in third

countries.

18. By 2014, the EU pledges to support the creation of an international database as a tool to

register, trace and track stolen and lost firearms and to identify related trafficking routes. This will

allow countries to have access to, insert, update and query a centralized international database for

lost and stolen firearms.
9431/13 db/hm//HBA/mh 183
ANHANG I DE

2.3 Maritime piracy
19. The EU pledges to support efforts to counter piracy and armed robbery at sea by paying

particular attention to two of the most concerned regions in the world, namely the Horn of Africa

and the Gulf of Guinea.

By 2015 (and beyond), the EU pledges to support partner countries by providing training and

capacity building to allow local law enforcement, judicial and prosecuting authorities to:

· better respond to piracy and armed robbery attacks;

· improve information sharing and exchange at the regional level with a view to ultimately

enhancing regional maritime domain awareness;

· conduct effective investigation and prosecution of piracy cases and related financial crime, with

a special focus on the high level suspects;

· set-up and train a land-based coastal police force (in Somalia).
9431/13 db/hm//HBA/mh 184
ANHANG I DE

2.4 Trafficking in human beings
20. EU Member States will establish national referral mechanisms to better identify, refer, protect

and assist victims of trafficking by the end of 2012. By 2015 the European Commission will

develop a model for an EU Transnational Referral Mechanism which links national referral

mechanisms to better identify, refer, protect and assist victims.

21. The EU will fund in 2012 a pilot project to strengthen regional cooperation on trafficking in

human beings along routes from the East to the EU. In addition, under the Heroin Route

programme, the EU will improve the collection and sharing of harmonized data on the actual

numbers of people trafficked and improve the Criminal Justice Response on the trafficking in

human beings cases.

3. Empowering women and children
22. By 2015, 80% of the EU Delegations will introduce specific measures on the role of external

assistance and development co-operation in their local strategies for the implementation of the EU

Guidelines on Violence against Women and Girls and Combating All Forms of Discrimination

against them. The EU thematic programmes and instruments will support non-state actors to

implement the EU Guidelines on Violence against Women and Girls and Combating All Forms of

Discrimination against them.

4. Accession and association process
23. The EU will intensify its rule of law dialogue with countries of the Western Balkans, with the

aim to strengthen preparations at earlier stages of the accession process. For Bosnia and

Herzegovina a structured dialogue on justice was launched in 2011, a structured dialogue on the

rule of law with Kosovo was launched on 30 May 2012. The EU will continue to support the rule of

law projects in countries of the Western Balkans.
9431/13 db/hm//HBA/mh 185
ANHANG I DE

5. European Neighbourhood Policy

24. The rule of law is one of the key priorities of the European Neighbourhood Policy.

- As regards the Eastern neighbourhood of the EU, the Roadmap to the 2013 Eastern Partnership

Summit includes several measures in the area of the rule of law, notably improved functioning

of the judiciary, cooperation among law enforcement agencies, fight against corruption and

fight against cybercrime.

- In the South Mediterranean, the EU is stepping up its technical and financial support for the

rule of law, overseen by an efficient, impartial and independent judiciary, with guarantees for

equal access to justice and respect for due process and fair trial standards, as well as reform of

the security sector for sustainable democratisation.

- The EU pledges to share with its neighbours the lessons learned and the best practices of its

Member States which initiated processes of democratic transition and of building of the rule of

law before they joined the EU.

6. Central Asia
25. The EU will further intensify the Rule of Law Initiative for Central Asia, notably it will

promote independent judiciaries, increased institutional capacities and modernising professional

qualifications including through contributing to the implementation of the Council of Europe

Neighbourhood Policy for Central Asia in these areas as well as modernisation of penal systems,

with a special focus on the eradication of torture. The EU is ready to support the accession of

Central Asian countries to the Group of States against Corruption (GRECO) of the Council of

Europe and assist Central Asian efforts to accede to and to implement international anti-corruption

and human rights conventions. The EU is also ready to strengthen counter-terrorism co-operation,

including for follow-up to the agreed Joint Plan of Action for the implementation of the United

Nations Global Counter-Terrorism Strategy in Central Asia.
9431/13 db/hm//HBA/mh 186
ANHANG II DE

ANNEX II – TABLE OF ABBREVIATIONS
AAP Annual Action Programme

ACP African, Caribbean and Pacific Group of States

AFCO Committee on Constitutional Affairs

AFET Committee on Foreign Affairs

ASEAN Association of Southeast Asian Nations

ASEM Asia Europe Meeting

AU African Union

BICI Bahraini Independent Commission of Inquiry

BSSC Budget Support Steering Committee

CAAC Children in Armed Conflict

CELAC Latin America and Caribbean

CFSP Common Foreign and Security Policy

CIA Central Intelligence Agency

CiO Chairmanship in Office

CoE Council of Europe

COHOM Council working party on human rights

COREPER Committee of Permanent Representatives

CRPD Convention on the Rights of Persons with Disabilities

CSDP Common Security and Defence Policy

CSO Civil Society Organisation

CSR Corporate Social Responsibility

CSW Commission on the Status of Women

CTC Counter-Terrorism Coordinator

DCI Development Cooperation Instrument

DEG Democracy Support and Election Coordination Group

DEVCO EU Commission Directorate General for Development and Cooperation

DEVE Committee on Development

DPRK Democratic People's Republic of Korea

DROI Subcommittee for Human Rights

DVB Democratic Voice of Burma

EAT Electoral Assessment Team
9431/13 db/hm//HBA/mh 187
ANHANG II DE

EC European Commission

ECG Election Coordination Group

ECOWAS Economic Community of West African States

EDF European Development Fund

EEAS European External Action Service

EED European Endowment for Democracy

EEM Electoral Expert Mission

EIB European Investment Bank

EIDHR European Instrument for Democracy and Human Rights

EIUC European Inter-University Centre for Human Rights and Democratisation

EMB Electoral Management Body

EMPL European Parliament Committee on Employment and Social Affairs

ENP European Neighbourhood Policy

ENPI European Neighbourhood and Partnership Instrument

EOM Election Observation Mission

EP European Parliament

ESC Economic, social and cultural (rights)

ESCR Economic, social and cultural rights

ESDC European Security and Defence College

ESG Environmental, social and governance

EU European Union

EUMS European Union Member States

EUNIC European Union National Institutes for Culture

EURONEST Euronest Parliamentary Assembly (Eastern Partnership)

EUSR European Union Special Representative

EUTM European Union Training Mission

FEMM Committee on Women's Rights and Gender Equality

FFM Fact-Finding Mission

FoRB Freedom of Religion or Belief

FREMP Council Working Party on Fundamental Rights, Citizens' Rights and Free Movement

of Persons within the EU

FSJ Freedom, security and justice

FTA Free Trade Agreement
9431/13 db/hm//HBA/mh 188
ANHANG II DE

FYROM former Yugoslav Republic of Macedonia

GAMM Global Approach to Migration and Mobility

GCTF Global Counter-Terrorism Forum

GGDC Good Governance and Development Contracts

GRI Global Reporting Initiative

GRULAC Latin American and Caribbean Group

GSP Generalised Scheme of Preferences

HDIM Human Dimension Implementation Meeting

HQ Headquarters

HR human rights

HR/VP High representative / Vice-president

HRC Human Rights Council

HRD Human rights defender

ICC International Criminal Court

ICCPR International Covenant on Civil and Political Rights

ICERD International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination

ICRC International Committee of the Red Cross

ICT Information and communications technology

IDP Internally Displaced People

IEOM International Election Observation Missions

IHL International humanitarian law

ILO International Labour Organisation

INTA Committee on International Trade

JURI Committee on Legal Affairs

LAS League of Arab States

LGBT Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender

LGBTI Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender and Intersex

LIBE Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs

MEP Member of Parliament

MoU Memorandum of Understanding

MS Member States

NDAA National Defense Authorization Act

NEEDS Network for Enhanced Electoral and Democratic Support
9431/13 db/hm//HBA/mh 189
ANHANG II DE

NGO Non-governmental organizations

NHRI National Human Rights Institute

OAS Organization of American States,

ODIHR Office for Democratic Institutions and Human Rights

OHCHR Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights

OIC Organisation of Islamic Co-operation

OPPD Office for Promotion of Parliamentary Democracy

OSCE Organisation for Security and Cooperation in Europe

PA Parliamentary Assembly

PCA Partnership and Cooperation Agreement

PIF Pacific Island Forum

PMSC Private military and security companies

PSC Political and Security Committee

REM Results Measurement Framework

SDH Brazilian Human Rights Secretariat

SIA Sustainable Impact Assessments

TEU Treaty on European Union

TFEU Treaty on the functioning of the European Union

U.S. United States of America

UK United Kingdom

UN CAT United Nations Committee against torture

UN United Nations

UNAIDS Joint United Nations Programme on HIV/AIDS

UNCRPD United Nations Convention on the Rights of Persons with Disabilities

UNDP United Nations Development Programme

UNFPA United Nations Population Fund

UNGA United Nations General Assembly

UNHRC United Nations Human Rights Council

UNICEF United Nations Children's Fund

UNSCR United Nations Security Council Resolution
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 1
DG C DE

RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION

Brüssel, den 21. Mai 2013 (09.09)
(OR. en)

9431/13
ADD 1 REV 1

COHOM 82
PESC 505
COSDP 419
FREMP 54
INF 80
JAI 362
RELEX 387
ÜBERMITTLUNGSVERMERK
des Generalsekretariats des Rates
für die Delegationen
Betr.: EU-Jahresbericht 2012 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt

(Länderspezifische Berichte)
Die Delegationen erhalten als Anlage den Bericht mit dem Titel "EU-Jahresbericht 2012 über

Menschenrechte und Demokratie in der Welt (Länderspezifische Berichte)".
________________________
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 2
DG C DE

EU-Jahresbericht 2012 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt
Länderspezifische Berichte
Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis .............................................................................................................................. 2

Länder- und regionenspezifische Themen ....................................................................................... 6
I Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer ....................................................................... 6

Albanien ...................................................................................................................................... 7
Bosnien und Herzegowina .......................................................................................................... 7
Kroatien ....................................................................................................................................... 8
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ....................................................................... 8
Island ........................................................................................................................................... 9
Das Kosovo ................................................................................................................................. 9
Montenegro ................................................................................................................................. 9
Serbien ...................................................................................................................................... 10
Türkei ........................................................................................................................................ 10

II EWR- und EFTA-Länder .......................................................................................................... 11
Island ......................................................................................................................................... 11
Norwegen .................................................................................................................................. 11
Schweiz ..................................................................................................................................... 11

III Europäische Nachbarschaftspolitik ........................................................................................... 12
Östliche Partnerschaft ............................................................................................................... 12
Armenien ................................................................................................................................... 13
Aserbaidschan ........................................................................................................................... 16
Georgien .................................................................................................................................... 19
Belarus ...................................................................................................................................... 22
Republik Moldau....................................................................................................................... 25
Ukraine ...................................................................................................................................... 28
Südlicher Mittelmeerraum ........................................................................................................ 31
Ägypten ..................................................................................................................................... 34
Israel .......................................................................................................................................... 38
Palästina .................................................................................................................................... 41
Jordanien ................................................................................................................................... 44
Libanon ..................................................................................................................................... 46
Syrien ........................................................................................................................................ 48
Tunesien .................................................................................................................................... 51
Algerien ..................................................................................................................................... 53
Marokko .................................................................................................................................... 55
Westsahara ................................................................................................................................ 58
Bahrain ...................................................................................................................................... 60
Libyen ....................................................................................................................................... 61

IV Russland und Zentralasien ........................................................................................................ 64
Russland .................................................................................................................................... 64
Zentralasien (Region) ................................................................................................................ 67
Kasachstan ................................................................................................................................ 70
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 3
DG C DE

Kirgisische Republik ................................................................................................................. 72
Tadschikistan ............................................................................................................................ 74
Turkmenistan ............................................................................................................................ 75
Usbekistan ................................................................................................................................. 77

V Afrika ........................................................................................................................................ 79
Afrikanische Union ................................................................................................................... 79
Angola ....................................................................................................................................... 80
Benin ......................................................................................................................................... 82
Botsuana .................................................................................................................................... 82
Burkina Faso ............................................................................................................................. 84
Burundi ..................................................................................................................................... 86
Kamerun .................................................................................................................................... 87
Kap Verde ................................................................................................................................. 89
Zentralafrikanische Republik .................................................................................................... 91
Tschad ....................................................................................................................................... 92
Komoren.................................................................................................................................... 94
Kongo (Brazzaville) .................................................................................................................. 94
Côte d'Ivoire .............................................................................................................................. 96
Demokratische Republik Kongo ............................................................................................... 98
Dschibuti ................................................................................................................................. 101
Äquatorialguinea ..................................................................................................................... 101
Eritrea ...................................................................................................................................... 102
Äthiopien ................................................................................................................................. 103
Gabun ...................................................................................................................................... 104
Gambia .................................................................................................................................... 105
Ghana ...................................................................................................................................... 107
Guinea ..................................................................................................................................... 109
Guinea-Bissau ......................................................................................................................... 110
Kenia ....................................................................................................................................... 112
Lesotho .................................................................................................................................... 114
Liberia ..................................................................................................................................... 115
Madagaskar ............................................................................................................................. 116
Malawi .................................................................................................................................... 117
Mali ......................................................................................................................................... 120
Mauretanien ............................................................................................................................ 122
Mauritius ................................................................................................................................. 124
Mosambik ............................................................................................................................... 125
Namibia ................................................................................................................................... 127
Niger........................................................................................................................................ 129
Nigeria ..................................................................................................................................... 130
Ruanda .................................................................................................................................... 134
São Tomé und Príncipe ........................................................................................................... 136
Senegal .................................................................................................................................... 137
Seychellen ............................................................................................................................... 139
Sierra Leone ............................................................................................................................ 140
Somalia.................................................................................................................................... 142
Südafrika ................................................................................................................................. 144
Südsudan ................................................................................................................................. 146
Sudan ....................................................................................................................................... 148
Swasiland ................................................................................................................................ 151
Tansania .................................................................................................................................. 152
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 4
DG C DE

Togo ........................................................................................................................................ 154
Uganda .................................................................................................................................... 155
Sambia ..................................................................................................................................... 157
Simbabwe ................................................................................................................................ 158

VI Naher und Mittlerer Osten und Arabische Halbinsel .............................................................. 160
Bahrain .................................................................................................................................... 160
Iran .......................................................................................................................................... 163
Irak .......................................................................................................................................... 165
Kuwait ..................................................................................................................................... 167
Oman ....................................................................................................................................... 169
Katar ........................................................................................................................................ 169
Saudi-Arabien ......................................................................................................................... 170
Vereinigte Arabische Emirate ................................................................................................. 171
Jemen ...................................................................................................................................... 173

VII Asien ....................................................................................................................................... 174
Afghanistan ............................................................................................................................. 174
Bangladesch ............................................................................................................................ 176
Bhutan ..................................................................................................................................... 178
Brunei ...................................................................................................................................... 179
Myanmar/Birma ...................................................................................................................... 181
Kambodscha ............................................................................................................................ 182
China ....................................................................................................................................... 184
Taiwan ..................................................................................................................................... 188
Indien ...................................................................................................................................... 190
Indonesien ............................................................................................................................... 194
Japan........................................................................................................................................ 196
Republik Korea ....................................................................................................................... 198
Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) ....................................................................... 200
Laos ......................................................................................................................................... 201
Malaysia .................................................................................................................................. 202
Malediven................................................................................................................................ 204
Mongolei ................................................................................................................................. 206
Nepal ....................................................................................................................................... 207
Pakistan ................................................................................................................................... 209
Philippinen .............................................................................................................................. 213
Singapur .................................................................................................................................. 214
Sri Lanka ................................................................................................................................. 215
Thailand .................................................................................................................................. 216
Timor-Leste ............................................................................................................................. 218
Vietnam ................................................................................................................................... 219

VIII Ozeanien.................................................................................................................................. 220
Australien ................................................................................................................................ 220
Fidschi ..................................................................................................................................... 221
Kleine pazifische Inselstaaten – Kiribati, Republik Marschallinseln, die Föderierten Staaten
von Mikronesien, Nauru, Palau, Tonga, Tuvalu ..................................................................... 223
Neuseeland .............................................................................................................................. 224
Papua-Neuguinea .................................................................................................................... 224
Samoa ...................................................................................................................................... 225
Salomonen ............................................................................................................................... 226
Vanuatu ................................................................................................................................... 228
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 5
DG C DE

IX Amerika ................................................................................................................................... 229
Kanada .................................................................................................................................... 229
USA ......................................................................................................................................... 229
Lateinamerika und Karibik ..................................................................................................... 231
Argentinien.............................................................................................................................. 231
Belize ...................................................................................................................................... 232
Bolivien ................................................................................................................................... 233
Brasilien .................................................................................................................................. 234
Chile ........................................................................................................................................ 237
Kolumbien ............................................................................................................................... 238
Costa Rica ............................................................................................................................... 240
Ecuador ................................................................................................................................... 240
El Salvador .............................................................................................................................. 241
Guatemala ............................................................................................................................... 243
Guyana .................................................................................................................................... 244
Honduras ................................................................................................................................. 245
Mexiko .................................................................................................................................... 247
Nicaragua ................................................................................................................................ 249
Panama .................................................................................................................................... 250
Paraguay .................................................................................................................................. 250
Peru ......................................................................................................................................... 252
Suriname ................................................................................................................................. 253
Uruguay ................................................................................................................................... 254
Venezuela ................................................................................................................................ 255

X Karibik .................................................................................................................................... 257
Antigua und Barbuda .............................................................................................................. 257
Bahamas .................................................................................................................................. 258
Barbados.................................................................................................................................. 259
Kuba ........................................................................................................................................ 260
Dominica ................................................................................................................................. 262
Dominikanische Republik ....................................................................................................... 263
Grenada ................................................................................................................................... 264
Haiti ......................................................................................................................................... 265
Jamaika.................................................................................................................................... 267
St. Kitts und Nevis .................................................................................................................. 268
St. Lucia .................................................................................................................................. 269
St. Vincent und die Grenadinen .............................................................................................. 270
Trinidad und Tobago ............................................................................................................... 271

Anlage I - Abkürzungsverzeichnis................................................................................................ 274
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 6
DG C DE

Länder- und regionenspezifische Themen

I Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer

Die institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die

Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und der Schutz von Minderheiten sind wesent-

liche Aspekte der Kopenhagener Kriterien für einen Beitritt zur Europäischen Union und werden

aus diesem Grund im Erweiterungsprozess ausführlich behandelt. Die Bewerberländer und poten-

ziellen Bewerberländer haben diesbezüglich den erforderlichen rechtlichen Rahmen im wesent-

lichen geschaffen, es bestehen jedoch nach wie vor gewisse Lücken, so beispielsweise in Bezug auf

den Anwendungsbereich der Nichtdiskriminierungsgesetze. In vielen Fällen gibt es noch

Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Gesetzen. Die nationalen Menschenrechtsinstitutionen sind

oftmals stark verbesserungswürdig, ebenso wie die Handhabung bestimmter Problematiken wie

Hassverbrechen und geschlechtsspezifische Gewalt durch die Strafverfolgungsbehörden. Ein weit

verbreitetes Problem ist noch immer der allgemeine Umgang der Gesellschaft mit besonders

schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen wie ethnischen Minderheiten, Menschen mit Behinderung,

Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgenderpersonen.

In Anbetracht ihrer Bedeutung für den Beitritt zur Europäischen Union beinhaltet das jährliche

Erweiterungspaket der Kommission ausführliche Bewertungen der Situation der Menschenrechte

und der Demokratie in den Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern. Dies spiegelt sich

auch in den Schlussfolgerungen des Rates zum Thema Erweiterung wider1. Angesichts der Fülle

der vorliegenden Informationen wird in diesem Bericht auf die entsprechenden Dokumente aus dem

Jahr 2012 verwiesen. Wo dies von Bedeutung ist, werden ergänzende Informationen zu den

Aktivitäten im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) und des Europäischen

Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) geliefert.

2012 wurde die auf nationaler Ebene geleistete finanzielle Unterstützung durch Regionalprogramme

ergänzt, wenn durch solche Programme ein Mehrwert bewirkt werden konnte und die Notwendig-

keit für ein Handeln auf regionaler Ebene gegeben war. Ein Handlungsschwerpunkt lag auf der

Unterstützung marginalisierter und am stärksten schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen.
1 http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/genaff/134234.pdf

http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/genaff/134234.pdf

9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 7
DG C DE

Albanien
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/al_rapport_2012_en.pdf

Die Europäische Union hat im Juli 2012 ein mit 1,5 Mio. EUR dotiertes Projekt (im Rahmen des

Programms 2011 des Instruments für Heranführungshilfe (IPA)) auf den Weg gebracht, durch das

die soziale Inklusion der Roma und der ägyptischen Bevölkerungsgruppe in Albanien gefördert

werden soll. 2012 hat die Europäische Union im Rahmen des Europäischen Instruments für Demo-

kratie und Menschenrechte (EIDHR) zehn Projekte finanziell unterstützt, die von zivilgesellschaft-

lichen Organisationen durchgeführt wurden; die Unterstützung belief sich insgesamt auf nahezu

1,2 Mio. EUR. Im Mittelpunkt standen dabei der Schutz von Minderheiten, der Zugang der Bürger

zur Justiz, die Rechte des Kindes, die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Stärkung der

Position der Frau in der Gesellschaft.

Bosnien und Herzegowina
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/ba_rapport_2012_en.pdf

Bei der aus dem IPA geleisteten Hilfe lag der Schwerpunkt auf dem Sozialschutz und der sozialen

Inklusion von Kindern (1,4 Mio. EUR), der dauerhaften Rückkehr (0,5 Mio. EUR) und der Unter-

stützung der Durchführung der Aktionspläne im Rahmen der Roma-Strategie (0,5 Mio. EUR). Die

vertraglichen Vereinbarungen für die 2012 im Rahmen des EIDHR laufenden Vorhaben wurden

hauptsächlich im Jahr 2009 getroffen, die Gesamtmittelausstattung belief sich auf 1,1 Mio. EUR.

Zu den Projektprioritäten gehören die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und

kulturellen Rechte. Die 2012 im Rahmen des EIDHR durchgeführten Finanzhilfeverträge hatten die

Bekämpfung der Diskriminierung von Frauen, den Schutz des Kindes, die Verbesserung des

Zugangs zum Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung und anderes zum Gegenstand. Im

Juni 2012 wurde das mit 485 000 EUR dotierte Projekt "Youth Peace Advocates in Eastern Bosnia

and Herzegovina - Jugendliche als Friedensstifter in Bosnien und Herzegowina" zum Abschluss

gebracht.

http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/al_rapport_2012_en.pdf
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/ba_rapport_2012_en.pdf

9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 8
DG C DE

Kroatien
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/hr_rapport_2012_en.pdf

Im Jahr 2012 wurden acht IPA-Projekte mit einer Finanzausstattung von 2,6 Mio. EUR durch-

geführt, bei denen die Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs von

Kindern, der Schutz von Kindern in Kinderheimen und die Verbesserung der Unterbringung von

Kindern in einer Familie im Vordergrund standen. Im Rahmen der Fazilität zur Förderung der

Zivilgesellschaft wurden drei Projekte mit einer Gesamtmittelausstattung von 7,7 Mio. EUR durch-

geführt, bei denen der Schwerpunkt auf der Stärkung der zivilgesellschaftlichen Organisationen lag.

Im Berichtszeitraum befanden sich rund 25 EIDHR-Projekte mit einer Gesamtmittelausstattung von

2,3 Mio. EUR in der Durchführung (von denen zehn im Dezember 2012 angelaufen sind); diese

Projekte zielten darauf ab, besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen die Möglichkeit zu

geben, sich in Selbsthilfegruppen zu organisieren, freiwillige Helfer und Mitarbeiter von Nicht-

regierungsorganisationen (NRO) sowie Mitarbeiter von lokalen Behörden und von Medien zu

schulen, die Anforderungen an die institutionelle Reform und die Gesetzesreform zu überwachen

und die Öffentlichkeit zu sensibilisieren.

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/mk_rapport_2012_en.pdf

Bei den 2012 im Rahmen des IPA durchgeführten Projekten lag der Schwerpunkt auf der Unter-

stützung des Amtes des Bürgerbeauftragten und der Direktion zum Schutz personenbezogener

Daten, der Durchführung der Roma-Strategie und der Förderung der Reform des Jugendstrafrechts

(Gesamtmittelausstattung der Projekte: 3,1 Mio. EUR). Im Rahmen der Fazilität zur Förderung der

Zivilgesellschaft wurden 14 Projekte (Mittelausstattung 0,7 Mio. EUR) abgeschlossen, die die

Gleichstellungspolitik, die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung, die interethnischen

Beziehungen und die Stärkung zivilgesellschaftlicher Organisationen zur Bekämpfung des

Menschenhandels zum Gegenstand hatten. Aus dem EIDHR wurden (mit 0,6 Mio. EUR) beispiels-

weise der Austausch zwischen den zuständigen Institutionen und der Zivilgesellschaft über

bewährte Vorgehensweisen der EU bei der Durchsetzung der Nichtdiskriminierungsgesetzgebung,

die multikulturelle Erziehung, die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung der

Geschlechter bei der Landbevölkerung, die Verbesserung der sozialen Inklusion im Bereich der

Wohnraumbeschaffung für marginalisierte Gruppen (hauptsächlich Roma) und die Rechte

ethnischer Gemeinschaften, die weniger als 20 % der Gesamtbevölkerung ausmachen, gefördert.

http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/hr_rapport_2012_en.pdf
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/mk_rapport_2012_en.pdf

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Island
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/is_rapport_2012_en.pdf

Island hat bezüglich der Grundrechte, einschließlich der wirtschaftlichen und sozialen Rechte,

weiterhin für ein hohes Maß an Schutz gesorgt. Die Europäische Union hat in diesem Bereich keine

Unterstützung geleistet.

Das Kosovo2
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/ks_analytical_2012_en.pdf

Die Europäische Union hat aus dem IPA-Programm 2010 im Jahr 2012 ein mit 1 Mio. EUR aus-

gestattetes Projekt zur Verbesserung des rechtlichen und des institutionellen Rahmens für

Menschenrechte und zum Aufbau der Kapazitäten der Institution des Bürgerbeauftragten und der

lokalen Zivilgesellschaft finanziert. Sie hat 2012 fünf von zivilgesellschaftlichen Organisationen im

Kosovo durchgeführte Projekte mit nahezu 0,9 Mio. EUR aus dem EIDHR unterstützt. Die Projekte

hatten die Stärkung der Position der Frau in der Gesellschaft, die Rechte von Lesben, Schwulen,

Bisexuellen und Transgenderpersonen, Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und Hilfe für

Menschen mit Behinderung, einschließlich Hilfe für Blinde, zum Gegenstand.

Montenegro
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/mn_rapport_2012_en.pdf

Derzeit werden im Rahmen des IPA drei Projekte durchgeführt, für die insgesamt 6,2 Mio. EUR

bereitgestellt werden; sie betreffen die Rechte des Kindes, Gleichstellungsfragen und nachhaltige

Lösungen für binnenvertriebene Roma. Aus dem EIDHR hat die EU 2012 vier Projekte mit

0,6 Mio. EUR gefördert. Diese Projekte zielten darauf ab, den Schutz vor Folter und vor

unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung besser durchzusetzen, für eine stärkere Einbe-

ziehung von Frauen in die Entscheidungsprozesse auf lokaler Ebene zu sorgen, für die Menschen-

rechte zu sensibilisieren und die Umsetzung der Menschenrechtspolitik zu überwachen.
2 Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der

Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur
Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/is_rapport_2012_en.pdf
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/ks_analytical_2012_en.pdf
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/mn_rapport_2012_en.pdf

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Serbien
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/sr_rapport_2012_en.pdf

Die Europäische Union hat 2012 im Rahmen des IPA drei Projekte mit einer Gesamtmittel-

ausstattung von 10,25 Mio. EUR durchgeführt, die schutzbedürftige Kinder und andere schutz-

bedürftige Bevölkerungsgruppen sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung

betrafen; für drei weitere Projekte zur Unterstützung von Flüchtlingen, Binnenflüchtlingen und

Rückkehrern wurden 7,12 Mio. EUR bereitgestellt. Die aus dem Programm der Fazilität zur Förde-

rung der Zivilgesellschaft geleistete finanzielle Unterstützung in einer Höhe von insgesamt

1,8 Mio. EUR kam 19 Projekten zugute, bei denen der Schwerpunkt auf der Stärkung der Rechts-

staatlichkeit und auf Maßnahmen zum Aufbau der Kapazitäten von zivilgesellschaftlichen Orga-

nisationen auf lokaler und auf nationaler Ebene lag. Die Europäische Union hat außerdem 20 von

zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführte Projekte mit 1 Mio. EUR aus dem EIDHR

gefördert, die im wesentlichen den Schutz von Minderheiten, die Rechte des Kindes, die Gleich-

stellung von Frauen und Männern, die Stärkung der Position der Frau in der Gesellschaft und die

Rechte von Menschen mit Behinderung zum Gegenstand hatten.

Türkei
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/tr_rapport_2012_en.pdf

Aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) wurden Projekte für den Aufbau von Kapazitäten

in den Bereichen Menschenrechte und Grundfreiheiten, Justiz/Recht, Gleichstellungsfragen,

Sicherheit und in Bezug auf andere Aspekte im Zusammenhang mit der Anwendung der politischen

Kriterien gefördert. Im Berichtszeitraum wurden etwa 15 Projekte durchgeführt, unter anderem

auch im Bereich der freien Meinungsäußerung. Aus dem EIDHR wurden Projekte gefördert, die

hauptsächlich darauf abzielten, die Maßnahmen der Zivilgesellschaft zu zahlreichen Aspekten der

Menschenrechte wie Menschenrechtsverteidiger, die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen

und Transgenderpersonen, die Rechte der Frau (einschließlich der politischen Einbeziehung der

Frauen und der Gewalt gegen Frauen), Flüchtlinge und Asylbewerber, Minderheiten, Religions-

freiheit und kulturelle Rechte zu unterstützen.

http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/sr_rapport_2012_en.pdf
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/tr_rapport_2012_en.pdf

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II EWR- und EFTA-Länder

Island

(Siehe Kapitel Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer).
Norwegen

Da die Europäische Union und Norwegen ähnliche Menschenrechtsstandards anwenden, legt die
Europäische Union bei ihrer Menschenrechtstrategie den Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit und
den engen Dialog mit Norwegen im Hinblick auf Menschenrechtsfragen in internationalen Orga-
nisationen (VN, Europarat, OSZE usw.) und in bestimmten Ländern rund um die Welt. Am
15. Oktober 2012 fand im Vorfeld der 67. Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Tele-
konferenz über Menschenrechtsfragen zwischen Brüssel und Oslo statt.

Die Menschenrechte sind in Norwegen Bestandteil der von der Europäischen Union unter-
nommenen Öffentlichkeits-Diplomatie und Informationstätigkeit, die darauf abzielen, die weltweit
führende Rolle der EU hervorzuheben.

Schweiz

Die Schweiz war 2012 Gegenstand einer allgemeinen regelmäßigen Überprüfung. Anlässlich dieser
Überprüfung wurden 140 Empfehlungen an die Schweiz gerichtet, von denen sie 50 sofort akzep-
tierte und vier sofort ablehnte. Die Schweiz wird die verbleibenden 86 Empfehlungen prüfen und
sich spätestens im März 2013 abschließend dazu äußern. Die von der Schweiz abgelehnten
Empfehlungen betrafen die Ratifizierung der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte
aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, die Annahme von Rechtsvorschriften
zum Verbot von Organisationen, die Rassismus fördern oder dazu aufstacheln, die Gewährleistung
von Rechtsmitteln gegen die Verletzung sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Rechte und die
Aufhebung des Verbots der Errichtung von Minaretten. Bei den anderen Empfehlungen ging es im
wesentlichen um die Gleichstellung der Geschlechter, den Missbrauch der Polizeigewalt, Migration
(einschließlich Menschenhandel) und Asyl sowie häusliche Gewalt. Bei der Umsetzung der
Empfehlungen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung besteht eine der größten Heraus-
forderungen in der Koordinierung zwischen den Behörden auf der Ebene der Eidgenossenschaft,
der Kantone und der Gemeinden, da alle drei Ebenen über Umsetzungskompetenzen verfügen.

http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/is_rapport_2012_en.pdf

9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 12
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Da die Schweiz und die Europäische Union ähnliche Ansichten und Werte vertreten, arbeiten sie in

verschiedenen internationalen Foren (VN, Europarat, OSZE usw.) und in bestimmten Ländern rund

um die Welt eng zusammen. Es finden regelmäßig Menschenrechtskonsultationen statt.

III Europäische Nachbarschaftspolitik

Östliche Partnerschaft

Östliche Partnerschaft

2012 intensivierte die EU ihren Dialog und die Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte

mit allen Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien,

Republik Moldau und Ukraine) sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene. Die

Grundlage der Östlichen Partnerschaft, die entsprechend der auf dem letzten Gipfeltreffen 2011 in

Warschau getroffenen Festlegung durch die gemeinsamen Werte und Grundsätze der Freiheit, der

Demokratie und der Achtung der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit

gebildet wird, wurde weiter ausgebaut.

Die multilaterale Dimension der Östlichen Partnerschaft unterstützt die Heranführung der Partner

an die EU-Normen und -Standards. Die Partnerschaft endet nicht bei den Regierungen, sondern

bindet auch die Zivilgesellschaft und andere wichtige Akteure, einschließlich der nationalen Parla-

mente, der Geschäftswelt, der regionalen und lokalen Behörden, ein, wodurch sichergestellt wird,

dass Demokratie- und Menschenrechtsfragen auch weiterhin weit oben auf der Agenda der

Östlichen Partnerschaft stehen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 13
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Plattform 1 der multilateralen Komponente der Östlichen Partnerschaft zielt darauf ab, die Grund-

sätze der Demokratie zu propagieren und verantwortliches Regierungshandeln und Stabilität zu

fördern, indem Verbesserungen in Schlüsselbereichen der Governance vorgenommen werden. Die

Tätigkeiten in diesen Bereichen wurden vom Europarat aus einer Europaratsfazilitäten unterstützt,

die Maßnahmen in Bezug auf Wahlstandards, die Reform der Justiz, verantwortungsvolles

Regierungshandeln, die Korruptionsbekämpfung und die gemeinsame Bekämpfung der Cyber-

kriminalität abdeckt.

Die Europäische Union hat außerdem ein polnisch-französisches Projekt zur Zusammenarbeit von

Bürgerbeauftragten (2009-2013) unterstützt, das darauf abzielt, der Institution des Bürger-

beauftragten in den Ländern der Östlichen Partnerschaft mehr Gewicht zu verleihen. 2012 wurden

im Rahmen dieses Projekts zwei Veranstaltungen durchgeführt, die Diskriminierung, die Förderung

der Gleichberechtigung insbesondere im Bereich des Schutzes der Rechte des Kindes, die Tätigkeit

der Bürgerbeauftragten, das Justizsystem und die Arbeitsrechte von älteren Menschen und

Menschen mit Behinderung zum Gegenstand hatten.

Armenien

http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_armenia_en.pdf

Die Europäische Union hat in den Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten)

zum Südkaukasus vom 27. Februar 2012 die armenische Regierung öffentlich auf die Notwendig-

keit hingewiesen, eine Reihe von Empfehlungen in den Bereichen demokratische Staatsführung und

Menschenrechte umzusetzen.

http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_armenia_en.pdf

9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 14
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Nach Auffassung des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR)

waren bei der Parlamentswahl vom 6. Mai 2012 zwar Fortschritte zu verzeichnen, bis zur Präsident-

schaftswahl im Februar 2013 seien jedoch noch etliche Mängel zu beseitigen. Die Europäische

Union teilte diese Auffassung, was in der Erklärung der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin Ashton

und des Kommissionsmitglieds Füle vom 8. Mai 2012 zum Ausdruck kam, und setzte gleichzeitig

die Förderung der technischen und fachlichen Kapazitäten der armenischen Behörden in Wahl-

belangen weiter fort. Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom 18. April 2012 zu

den Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen EU-Armenien hervorgehoben, welche

Bedeutung den Kernfragen im Zusammenhang mit den Menschenrechten, einschließlich der

ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlen, zukommt. Die EU hat weiter an die armenische

Regierung appelliert, zusätzliche Schritte zu unternehmen, damit ein Schlussstrich unter die Ereig-

nisse nach den Präsidentschaftswahlen vom 1./2. März 2008 gezogen werden kann. Die armenische

Regierung muss noch die Todesfälle während der Zusammenstöße vom März 2008 sowie die

Vorwürfe von Misshandlungen von in Polizeigewahrsam befindlichen Personen und von Verstößen

gegen ordnungsgemäße Gerichtsverfahren umfassend untersuchen.

Bei der jährlichen Überprüfung der von den Partnerländern im Kontext der Europäischen Nachbar-

schaftspolitik erzielten Fortschritte hat die Europäische Union gegenüber den Partnerländern, die

auf der Grundlage der gegenseitigen Rechenschaftspflicht und der gemeinsamen Verpflichtung zur

Achtung universeller Werte wie Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit die größten

Fortschritte bei den internen Reformen vorzuweisen haben, den Grundsatz "mehr Hilfe für mehr

Engagement" angewandt. Auf dieser Grundlage hat die Europäische Kommission im Jahr 2012

zusätzlich 15 Mio. EUR für Armenien bereitgestellt. Diese zusätzlichen Gelder wurden schwer-

punktmäßig für zwei vorrangige Ziele eingesetzt: die Förderung der Reform des Justizwesens und

die Förderung der beruflichen Bildung.

Die EU hat die armenische Regierung weiterhin dazu aufgerufen, die Lage in Bezug auf die Freiheit

der Meinungsäußerung und die Freiheit der Medien, insbesondere was das Rundfunk- und Fernseh-

gesetz und unverhältnismäßige Entschädigungen bei Klagen wegen Beleidigung und Verleumdung

betrifft, zu verbessern.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 15
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In Bezug auf die Religions- und Weltanschauungsfreiheit hat die Europäische Union an die

armenische Regierung appelliert, der Empfehlung der Venedig-Kommission des Europarates nach-

zukommen und für einen wirkliche Alternative zum Wehrdienst zu sorgen.

Im Rahmen ihrer Politik der Diskriminierungsbekämpfung hat die Europäische Union im Mai 2012

nach einem Brandbombenanschlag auf ein LGBT-freundliches Lokal in Jerewan und die darauf

folgende Unterbrechung des "Marsches der Vielfalt" eine lokale Erklärung abgegeben.

Das vierte Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs der EU mit Armenien fand im

Dezember 2012 in Brüssel statt.

Die EU trug weiterhin zur Stärkung des Büros für Menschenrechtsverteidigung bei, das nach wie

vor eine wichtige Rolle bei der Überwachung der Menschenrechtslage und der Grundfreiheiten in

Armenien spielt.

Ferner hat die EU-Beratergruppe für die Republik Armenien deren Reformanstrengungen, unter

anderem in den Bereichen Menschenrechte und verantwortungsvolle Staatsführung, weiter unter-

stützt.

Die Achtung der Menschenrechte bildet die Grundlage der Mobilitätspartnerschaft zwischen der EU

und Armenien, in deren Rahmen alle Aspekte der Migration und der Mobilität, unter anderem auch

die Ausmerzung des Menschenhandels sowie die Integration und der Schutz von Flüchtlingen,

behandelt werden.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 16
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Aserbaidschan

http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_azerbaijan_en.pdf

Die Europäische Union hat Menschenrechte und Demokratie anlässlich mehrerer Besuche auf hoher

Ebene (einschließlich der Besuche des Präsidenten des Europäischen Rates van Rompuy, der Vize-

präsidentin der Europäischen Kommission Kroes, und des Kommissionsmitglieds Füle) sowie bei

Besuchen und Treffen auf Arbeitsebene aktiv zur Sprache gebracht. Über diesen Themenkreis

wurde in der Sitzung des Unterausschusses EU-Aserbaidschan für Justiz, Freiheit, Sicherheit,

Menschenrechte und Demokratie, die am 19./20. November 2012 in Baku stattfand, ausführlich

beraten. Die wichtigsten Fragen wurden darüber hinaus sowohl bei den Tagungen des Koope-

rationsausschusses und des Kooperationsrats, die am 22. November bzw. am 17. Dezember 2012 in

Brüssel stattfanden, als auch bei den direkten Kontakten auf hoher Ebene zwischen der EU-Dele-

gation in Baku und der aserbaidschanischen Regierung zur Sprache gebracht.

Bei der jährlichen Überprüfung der von den Partnerländern im Kontext der Europäischen Nachbar-

schaftspolitik erzielten Fortschritte hat die Europäische Union ihre Besorgnis angesichts der

mangelnden Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit, von der insbesondere Organi-

sationen der Zivilgesellschaft betroffen sind, zum Ausdruck gebracht.

Im Vorfeld des Eurovision Song Contest hat in erster Linie die Europäische Union Kritik an der

Politik Aserbaidschans geübt, mit der Proteste im Zusammenhang mit der Veranstaltung ebenso

unterbunden werden sollten wie die "Koalition Eurovision 2012 - Singt für die Demokratie", die

von einer Reihe lokaler Menschenrechtsaktivisten ins Leben gerufen worden war. Die Achtung von

Eigentumsrechten und die Umsetzung von Gerichtsentscheidungen in einer Reihe von Rechts-

sachen, in denen es um Eigentumsfragen ging, waren eines der zentralen Themen des Dialogs

zwischen der EU und Aserbaidschan.

http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_azerbaijan_en.pdf

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Die Europäische Union und die EU-Delegation haben 2012 fünf Erklärungen zur Lage der
Menschenrechte im Land abgegeben. Die Hohe Vertreterin begrüßte am 26. Juni 2012 die Frei-
lassung der letzten noch inhaftierten Teilnehmer der friedlichen Protestkundgebung vom 2. April
2011.

Die Europäische Union hat die aserbaidschanische Regierung weiter bestärkt, für Verbesserungen
bei der Meinungs- und Medienfreiheit und bei der Untersuchung von Fällen von Druckausübung
auf Journalisten zu sorgen und sich sachgemäß mit Problemen wie Verleumdungen oder der
gerechten Verbreitung unabhängiger Zeitungen auseinanderzusetzen. Bei dem regelmäßigen Dialog
der EU mit Aserbaidschan wurden insbesondere im Hinblick auf die für 2013 angesetzte Präsident-
schaftswahl auch Bedenken hinsichtlich eventueller Nebenwirkungen, die von den vom Parlament
am 2. November 2012 verabschiedeten Änderungen des Strafgesetzes und des Ordnungswidrig-
keitengesetzes im Hinblick auf die Versammlungsfreiheit ausgehen könnten, förmlich zur Sprache
gebracht.

Die EU-Delegation hat die Fälle inhaftierter Menschenrechtsverteidiger aktiv verfolgt, indem sie
einige von ihnen im Gefängnis besucht oder zu besuchen versucht hat (Shahin Hasanli, Vidadi
Isganderov), deren Familien besucht hat (Hilal Mammadov) sowie die Gerichtsverfahren verfolgt
und öffentliche Protestaktionen beobachtet hat. Es wurden mehrere Treffen mit zivilgesellschaft-
lichen Gruppen und Oppositionsgruppen durchgeführt, die vor allem in den Räumlichkeiten der
EU-Delegation (in einigen Fällen unter Teilnahme von Vertretern aus EU-Mitgliedstaaten) statt-
fanden; zudem hat die Europäische Union zahlreiche von der Zivilgesellschaft durchgeführte
Veranstaltungen aktiv unterstützt (indem EU-Vertreter als Redner auftraten oder Räumlichkeiten
bereitgestellt wurden) und so die Öffentlichkeitswirkung dieser Veranstaltungen verbessert und für
eine Verbesserung des Images der Organisationen/Aktivisten gesorgt. Ferner hat die Europäische
Union ein Zusammentreffen zivilgesellschaftlicher Organisationen mit Regierungskreisen orga-
nisiert, um die bestehenden Missverständnisse über die Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen
in einer modernen Gesellschaft zu verringern und Impulse für einen Dialog zwischen beiden Seiten
zu bestimmten Fragen (Registrierung von Nichtregierungsorganisationen, Versammlungsfreiheit,
Medien- und Internet-Freiheit) zu geben. Die EU-Delegation hat nachdrücklich zu einem struktu-
rierten Dialog zwischen Regierung und Zivilgesellschaft aufgerufen, bei dem der
aserbaidschanischen nationalen Plattform des Zivilgesellschafts-Forums im Rahmen der Östlichen
Partnerschaft eine größere Rolle zukommen soll; dies ist von den zuständigen staatlichen Stellen
mit Interesse aufgenommen worden.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 18
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Im Februar 2012 hat die EU-Delegation einen ersten Besuch der EU-Delegationsleiter in der Auto-

nomen Republik Nachitschewan initiiert; in diesem Rahmen fanden Treffen mit Vertretern lokaler

Behörden (unter anderem mit der Bürgerbeauftragten Nachitschewans) und lokalen Menschen-

rechtsverteidigern statt. Angesichts der positiven Erfahrungen, die bei den 2011 auf Initiative der

EU-Delegation in Ganja und Baku veranstalteten Treffen mit lokalen Menschenrechtsverteidigern

gewonnen wurden, fand 2012 ein weiteres Treffen in Quba statt.

Die Europäische Union hat aus dem EIDHR&NSA rund 1,5 Mio. EUR für Projektaktivitäten im

Zusammenhang mit Menschenrechten und Demokratie bereitgestellt (der genaue Betrag kann nicht

ermittelt werden, da zahlreiche Projekte eine Laufzeit von mehreren Jahren haben).

Die EU-Delegation ist in einen aktiven Dialog mit dem Amt der Bürgerbeauftragten eingetreten,

von dem sie insbesondere nähere Erläuterungen zur Lage und zur Achtung der Rechte von

Gefangenen, einschließlich solcher, denen Verbrechen mit angeblich politischem Hintergrund zur

Last gelegt werden, forderte. Im Nachgang zur Sitzung des Unterausschusses EU-Aserbaidschan für

Justiz, Freiheit, Sicherheit, Menschenrechte und Demokratie beantragte das Amt der Bürger-

beauftragten finanzielle Unterstützung aus dem Instrument für technische Hilfe und Infor-

mationsaustausch (TAIEX), um gemeinsam mit der EU einen Workshop über die wirksamere

Wahrnehmung des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren und die Vollstreckung von Gerichts-

entscheidungen zu veranstalten.
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Georgien

http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_georgia_en.pdf

Im Jahr 2012, das für Georgien ein Jahr des Umbruchs war, haben die Europäische Union und

Georgien ihre Beziehungen noch weiter vertieft. Bei den Verhandlungen über ein Assoziierungs-

abkommen zwischen der EU und Georgien wurden weitere Fortschritte erzielt, und auch bei den

Verhandlungen über ein tiefgreifendes und umfassendes Freihandelsabkommen waren gute Fort-

schritte zu verzeichnen.

Das fünfte Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs EU-Georgien wurde im Juni 2012 in

Tbilisi abgehalten. Der Dialog fand in einer freundlichen, offenen und konstruktiven Atmosphäre

statt und er ermöglichte einen Austausch über ein breites Spektrum von Fragen, die für beide Seiten

von Interesse sind oder beiden Seiten Sorgen bereiten; zudem konnten Möglichkeiten für eine

konkrete Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte erörtert werden. Im Mittelpunkt der

Gespräche standen neben den Problemen, mit denen sich das Strafrechts- und das Strafverfolgungs-

system in Georgien konfrontiert sieht, auch die Wahlen und die wahlrechtlichen Bestimmungen, die

Meinungs- und Informationsfreiheit, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, der Schutz von

Minderheiten und Binnenflüchtlingen sowie die Lage der Menschenrechte in den georgischen

Regionen Abchasien und Zchinwali/Südossetien.

Im Dialog mit Georgien betonte die Europäische Union außerdem, dass Georgien seine Gesetz-

gebung, insbesondere das Arbeitsgesetz, und seine Praxis an die Übereinkommen Nr. 87 und 98 der

Internationalen Arbeitsorganisation über die Vereinigungsfreiheit und über das Recht zu Kollektiv-

verhandlungen angleichen muss.

2012 leistete die EU weiterhin im Rahmen des umfassenden Programms zum Aufbau der Insti-

tutionen Unterstützung für das Büro des Ombudsmanns. Das Büro des Ombudsmanns hat als unab-

hängiges Gremium weiterhin Menschenrechtsverletzungen verfolgt und konkrete Empfehlungen an

die georgische Regierung gerichtet, wobei es insbesondere auf die Misshandlung von Gefangenen

durch die georgischen Strafverfolgungsbehörden aufmerksam machte. Der Leiter der EU-Dele-

gation gab eine Erklärung ab, in der er die im Dezember 2012 erfolgte Ernennung eines neuen

Ombudsmannes begrüßte.

http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_georgia_en.pdf

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Die Misshandlung von Gefangenen wurde eines der dominierenden Themen im Wahlkampf für die

Parlamentswahl im Oktober 2012, die zu einem Regierungswechsel führte. Die EU-Botschafter in

Tbilissi gaben am 20. September 2012 eine Erklärung zur Misshandlung von Gefangenen ab; die

Hohe Vertreterin Ashton gab an diesem Tag ebenfalls eine Erklärung zu diesem Thema ab. Die

Europäische Union hat die Reform des Strafvollzugs auch schon bei früheren Gelegenheiten, so

auch bei dem jährlichen Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs und bei den Treffen im

Rahmen des Kooperationsrates EU-Georgien, zur Sprache gebracht. Auch das Europäische Parla-

ment thematisierte diese Reform in seiner Entschließung vom 17. November 2012 zu Georgien.

In den Monaten vor der Wahl wurde eine Reihe sehr wichtiger politischer Reformen durchgeführt,

so wurde unter anderem im Januar 2012 ein neues Wahlgesetz erlassen, an dem im März und Juni

2012 rechtliche Änderungen vorgenommen wurden, um Wahlbeteiligung, Parteienfinanzierung und

Zugang zu den Medien zu regeln. Die Umsetzung einiger dieser Änderungen rief - unter anderem

auch seitens des Büros des Ombudsmanns - Kritik wegen Selektivität und Unverhältnismäßigkeit

hervor. Der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) der EU nahm im März 2012 Schlussfolgerungen an,

in denen Georgien dazu aufgerufen wurde, dafür zu sorgen, dass die Wahlen nach international

anerkannten demokratischen Standards durchgeführt werden, und der Präsident des Europäischen

Rates, Herman van Rompuy, begrüßte in einer im Juli 2012 abgegebenen Erklärung die von

Georgien bei den Reformen erzielten Fortschritte. Die Europäische Union hat im Juni 2012, unter-

stützt durch einen Beitrag aus dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), eine

neue Initiative zur Unterstützung glaubwürdiger und zukunftsfähiger Wahlinstitutionen in Georgien

eingeleitet. Die Hohe Vertreterin Ashton und Kommissionsmitglied Füle gaben am 3. September

2012 eine weitere Presseerklärung ab, in der sie alle Seiten aufriefen, die Parlamentswahlen in

einem friedlichen Umfeld unter günstigen, die Wahlteilnahme Aller zulassenden Rahmen-

bedingungen durchzuführen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 21
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Der friedliche Regierungswechsel im Anschluss an die Wahl, die nach dem Urteil der internatio-

nalen Gemeinschaft internationalen demokratischen Standards entsprochen hat, ist als ein großer

Erfolg der Demokratie in Georgien zu werten. Die internationale Wahlbeobachtungsmission, bei

der auch eine Delegation des Europäischen Parlaments mitwirkte, beurteilte das Wahlergebnis als

ein Ergebnis, das den Willen des georgischen Volkes exakt widerspiegelt, auch wenn gewisse

Bedenken hinsichtlich der Durchführung des Wahlkampfes bestanden. Die Wahldurchführung, der

Umgang mit dem Wahlergebnis und der Übergang wurden vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten)

der EU im Oktober 2012, vom Europäischen Parlament in einer Entschließung vom 17. November

2012 und von der Hohen Vertreterin Ashton und dem Kommissionsmitglied Füle in ihrer Erklärung

vom 2. Oktober 2012 begrüßt; zudem äußerten sich hochrangige Persönlichkeiten der EU, so unter

anderem der Präsident des Europäischen Rates van Rompuy, der Präsident der Europäischen

Kommission Barroso, der Präsident des Europäischen Parlamentes Schulz, die Hohe Vertreterin

Ashton und Kommissionsmitglied Füle, in einer Reihe von Gesprächen, die sie sowohl in Brüssel

als auch in Georgien mit dem Premierminister und dem Präsidenten Georgiens und anderen

georgischen Regierungsministern führten, positiv dazu.

Seitdem die neue Regierung im Amt ist, wurde die strafrechtliche Verfolgung bestimmter Amts-

träger der vorherigen Regierung eingeleitet, denen Amtsmissbrauch vorgeworfen wird. Auch in

diesem Zusammenhang wurde der Vorwurf der Selektivität und der Unverhältnismäßigkeit

erhoben. Diese Fragen wurden von hochrangigen Persönlichkeiten der EU, so unter anderem vom

Präsidenten des Europäischen Rates van Rompuy, dem Präsidenten der Europäischen Kommission

Barroso, dem Präsidenten des Europäischen Parlaments Schulz, der Hohen Vertreterin Ashton und

dem Kommissionsmitglied Füle anlässlich der Besuche des Premierministers und des Präsidenten

Georgiens in Brüssel im November 2012 zur Sprache gebracht. Die Hohe Vertreterin Ashton

brachte diese Fragen bei ihrem Besuch in Georgien im November 2012 ebenfalls zur Sprache. Auch

bei dem Treffen des Kooperationsrates EU-Georgien, das am 18. Dezember 2012 stattfand, wurden

sie erörtert.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 22
DG C DE

Die EU und Georgien setzen die Mobilitätspartnerschaft, in deren Rahmen alle Aspekte der Migra-

tion und der Mobilität, unter anderem auch die Ausmerzung des Menschenhandels sowie die

Integration und der Schutz von Flüchtlingen, behandelt werden, weiter um. Im Juni 2012 wurde der

Visadialog EU-Georgien aufgenommen, in dessen Rahmen die Voraussetzungen für die Befreiung

von der Visumspflicht für georgische Staatsbürger bei Reisen in die EU geprüft werden, wobei zu

den Voraussetzungen unter anderem die Wahrung der Menschenrechtsstandards zählt.

Bei der jährlichen Überprüfung der von den Partnerländern im Kontext der Europäischen Nachbar-

schaftspolitik erzielten Fortschritte hat die Europäische Union gegenüber den Partnerländern, die

auf der Grundlage der gegenseitigen Rechenschaftspflicht und der gemeinsamen Verpflichtung zur

Achtung universeller Werte wie Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit die größten

Fortschritte bei den internen Reformen vorzuweisen haben, den Grundsatz "mehr Hilfe für mehr

Engagement" angewandt. Auf dieser Grundlage hat die Europäische Kommission im Jahr 2012

zusätzlich 22 Mio. EUR für Georgien bereitgestellt. Diese zusätzlichen Mittel wurden schwer-

punktmäßig für zwei vorrangige Ziele eingesetzt: für die Stärkung eines laufenden Programms zur

Unterstützung der Strafrechtsreform, die speziell eine Reform des Strafvollzugs einschließt, sowie

für ein neues Programm zur Verbesserung des Grenzmanagements und der Migrationssteuerung.

Belarus

2012 blieb die Lage in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der

demokratischen Grundsätze in Belarus besorgniserregend, und die Europäische Union, die ihre

Politik des kritischen Engagements gegenüber der belarussischen Regierung fortsetzt, forderte

nachdrücklich einen Wandel zum Besseren.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 23
DG C DE

Angesichts der allgemeinen Lage der Menschenrechte beschloss der Rat (Auswärtige Angelegen-
heiten) am 23. Januar 2012 eine Ausweitung der Kriterien für die Verhängung restriktiver Maß-
nahmen. Am 28. Februar sowie am 23. März 2012 verschärfte der Rat diese Maßnahmen noch,
sodass insgesamt 243 Personen mit einem Visumverbot und dem Einfrieren ihrer Vermögenswerte
belegt wurden und ein Embargo für Waffen und Ausrüstungen, die zur internen Repression benutzt
werden können, verhängt wurde; ferner wurde beschlossen, bei der Kreditvergabe durch die
EIB3/EBWE restriktiv vorzugehen und die Vermögenswerte von 32 Unternehmen einzufrieren. Im
Anschluss an diese Maßnahmen beorderte die belarussische Seite ihren Botschafter bei der EU und
ihren Botschafter in Polen für Konsultationen zurück und verwies den Botschafter der EU und den
Botschafter Polens des Landes. Dieses einseitige Vorgehen Belarus führte im Gegenzug dazu, dass
die Botschafter aller EU-Mitgliedstaaten das Land für einen Zeitraum von beinahe zwei Monaten
verließen.

Belarus ist das einzige Land in Europa, das nach wie vor die Todesstrafe anwendet. Im Februar
2012 forderte die Europäische Union die belarussische Regierung mehrfach auf, die gegen die
mutmaßlichen U-Bahn-Bombenleger Dzmitry Kanavalaw and Uladzislaw Kavalyow verhängte
Todesstrafe nicht zu vollstrecken, und das Europäische Parlament nahm eine Entschließung an, in
der es die Todesurteile verurteilte. Die Hohe Vertreterin Ashton verurteilte am 17. März 2012 die
Hinrichtungen auf das Schärfste unter Hinweis darauf, dass beiden Männern kein faires Gerichts-
verfahren zuteil geworden war. Die EU forderte Belarus auf, im Hinblick auf die endgültige
Abschaffung der Todesstrafe ein Moratorium für die Todesstrafe zu erlassen.

2012 forderte die Europäische Union die sofortige Freilassung und Rehabilitierung aller verblei-
benden politischen Gefangenen; außerdem forderte sie Belarus auf, seinen internationalen Ver-
pflichtungen hinsichtlich des Verbots von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und
erniedrigender Behandlungen nachzukommen. Am 14. und 15. April 2012 wurden zwei prominente
politische Gefangene, der ehemalige Präsidentschaftskandidat Andrei Sannikaw und sein Wahl-
kampfhelfer Dzimitry Bandarenka, freigelassen, nachdem Druck auf sie ausgeübt worden war, ein
Begnadigungsgesuch an den belarussischen Präsidenten zu richten. Ein dritter politischer
Gefangener, Syarhei Kavalenka, wurde am 26. September 2012 unter denselben Bedingungen frei-
gelassen. Kommissionsmitglied Füle und Vertreter des Europäischen Parlaments trafen mit
Verwandten politischer Gefangener zusammen, um der Unterstützung durch die Europäische Union
Ausdruck zu verleihen.
3 Die EIB vergibt keine Kredite an Belarus, obwohl das Land gemäß dem EIB-Mandat für die

Darlehenstätigkeit in Drittländern "potenziell" für eine Kreditvergabe in Frage käme. In früheren
Schlussfolgerungen des Rates (vom Juni 2011) hieß es bereits, dass die EIB nur dann tätig werden
sollte, "wenn die EU in der Lage ist, die Lage der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in dem
Land hinreichend positiv zu bewerten."
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 24
DG C DE

Die Europäische Union appellierte mehrfach an die belarussischen Behörden, jegliche Schikanen

gegen Mitglieder der Opposition, Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und die Zivilgesellschaft

einzustellen und ihre Bewegungsfreiheit nicht einzuschränken. Die Organe der Europäischen Union

brachten ihre Unterstützung für Menschenrechtsverteidiger und die Zivilgesellschaft dadurch zum

Ausdruck, dass sie im Laufe des Jahres bei zahlreichen Anlässen mit deren Vertretern zusammen-

traf. Diese Treffen ermöglichten es der EU außerdem, aus erster Hand Informationen über die Lage

vor Ort zu erhalten. Der Sprecher der Hohen Vertreterin Ashton brachte in einer am 28. Juni 2012

abgegebenen Erklärung die starke Besorgnis der Hohen Vertreterin über die Schikanierung von

Vertretern der Zivilgesellschaft, der Opposition und der unabhängigen Medien sowie über weitere

gegen diese verhängte restriktive Maßnahmen zum Ausdruck und forderte die belarussische Regie-

rung auf, ihre entsprechende Politik und Praxis grundlegend zu ändern. Der Rat und das Euro-

päische Parlament verurteilten zudem die Unterdrückung friedlicher Proteste und den syste-

matischen Einsatz des Justizsystems als Mittel zur Repression, auch gegen friedliche Demon-

stranten.

Mit dem Ziel, den inhaltlichen Dialog mit der Zivilgesellschaft zu verstärken, leitete

Kommissionsmitglied Füle am 29. März 2012 in Brüssel den "Europäischen Dialog über

Modernisierung" mit der belarussischen Gesellschaft ein, in dessen Rahmen mögliche Reformen

zur Modernisierung von Belarus, der damit verbundene potenzielle Ausbau der Beziehungen zur

EU und eine mögliche diesbezügliche Unterstützung durch die EU erörtert werden soll.

Der VN-Menschenrechtsrat verabschiedete am 5. Juli 2012 auf seiner 20. Tagung die Resolution

20/13, die von der Europäischen Union vorgelegt worden war; darin wird der ernsten Besorgnis

angesichts der schwerwiegenden Verstöße gegen die Menschenrechte und der Einschränkungen der

Grundfreiheiten Ausdruck verliehen, Belarus eindringlich zur Freilassung der politischen Häftlinge

aufgefordert und ein Sonderberichterstatter über die Menschenrechtssituation in Belarus ernannt.

Belarus ist bislang entschlossen, das in der Resolution festgelegte Mandat des Sonderbericht-

erstatters nicht anzuerkennen und nicht mit diesem zusammenzuarbeiten.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 25
DG C DE

In einer gemeinsamen Erklärung vom 24. September 2012 äußerten die Hohe Vertreterin Ashton

und Kommissionsmitglied Füle ihr Bedauern darüber, dass die Parlamentswahl vom 23. September

2012 in einer Atmosphäre von Repressalien und der Einschüchterung politisch Andersdenkender

stattfanden; ferner stellten sie darin fest, dass bei den Wahlen erneut eine Chance vertan worden sei,

den Wahlvorgang in Belarus den OSZE-Standards und den internationalen Standards anzupassen.

Der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) forderte die belarussische Regierung am 15. Oktober 2012

erneut auf, die politischen Gefangenen freizulassen und zu rehabilitieren, die Schikanierung der

Zivilgesellschaft, der politischen Opposition und der unabhängigen Medien zu beenden und der

Resolution 20/13 des Menschenrechtsrats nachzukommen; vor diesem negativen Hintergrund

beschloss er ferner, die geltenden restriktiven Maßnahmen unverändert um ein weiteres Jahr zu

verlängern.

Die Unterstützung der EU für Belarus ist nach wie von begrenztem Umfang, ihr Schwerpunkt liegt

auf der unmittelbaren und mittelbaren Unterstützung der Belange der Bevölkerung und der Förde-

rung der Demokratisierung. Die Unterstützung der Zivilbevölkerung wurde seit Anfang 2011 um

das Sechsfache gesteigert, sie belief sich 2012 auf 12,7 Mio. EUR. Sie umfasst Projekte, die darauf

abzielen, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit in Belarus zu garantieren, den Schutz

und die Rechte von Frauen und Kindern zu verbessern, die Initiativen verschiedener Bürger-

vereinigungen zu unterstützen, die Kapazitäten der Gewerkschaften zu verbessern, die soziale

Inklusion und die Gestaltungs- und Entscheidungsmacht benachteiligter Personengruppen zu ver-

bessern und ehemalige Häftlinge in die Gesellschaft zu integrieren.

Republik Moldau

http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_moldova_en.pdf
Die Europäische Union hat mit der Republik Moldau Gespräche über Menschenrechtsfragen in

einer Reihe unterschiedlicher Formate geführt, zu denen der förmliche Menschenrechtsdialog

ebenso zählt wie Ad-hoc-Expertentreffen unter Teilnahme von Vertretern der VN, der OSZE und

des Europarates, der Visumdialog und Besuche auf hoher Ebene.

http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_moldova_en.pdf

9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 26
DG C DE

Zu den wichtigsten Zielen, die die Europäische Union 2012 auf dem Gebiet der Menschenrechte in

der Republik Moldau verfolgt hat, zählten die Reform des Justizwesens, die Umsetzung der anläss-

lich der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung der VN ausgesprochenen Empfehlungen, die

Bekämpfung von Diskriminierung und die Medienfreiheit.

In den Bereichen Justiz und Strafverfolgung wurden ehrgeizige Reformen, einschließlich der

Bekämpfung der Korruption, eingeleitet, die durch Hilfsprogramme der Europäischen Union unter-

stützt wurden. Der nationale Aktionsplan zur Durchführung der Reformstrategie für den Justiz-

sektor 2011-2016 wurde im Februar 2012 verabschiedet. Im Einklang mit dem Grundsatz der öst-

lichen Dimension der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der "mehr Hilfe für mehr Engagement"

zusagt, hat die Europäische Union 70 Mio. EUR zur Unterstützung dieser grundlegenden Reform

bereitgestellt, von denen 8 Mio. EUR speziell für Menschenrechtsaspekte zweckgebunden waren.

Somit hat sich aufgrund der bei den Reformen erzielten Fortschritte die Unterstützung der Republik

Moldau aus dem Integrations- und Kooperationsprogramm der Östlichen Partnerschaft (EaPIC) im

Jahr 2012 um 28 Mio. EUR erhöht.

Im März 2012 hat die Republik Moldau die Mehrzahl der noch offenen 17 Empfehlungen (von 122

insgesamt) aus der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung akzeptiert und ihren 2011 aufgestellten

nationalen Menschenrechtsaktionsplan entsprechend geändert. Die EU-Delegation hat aktiv in der

von der Republik Moldau im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung eingesetzten

Task Force mitgewirkt.

Der Zugang der Bürger zur Justiz wurde verbessert. In der Rechtsprechung wurde auf das neue

Gesetz zur Freiheit der Meinungsäußerung Bezug genommen, wodurch ermutigende Präzedenzfälle

entstanden. Im Mai 2012 wurde ein Gesetz gegen Diskriminierung (das Gesetz zur Sicherstellung

der Gleichberechtigung) erlassen, was in der Region ohne Beispiel ist. Die Regierung der Republik

Moldau hat der Europäischen Union zugesichert, dass das Gesetz eine umfassende Regelung

schaffe und sich insbesondere mit der Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und

Transgenderpersonen befasse, entsprechend den sich aus den internationalen Verpflichtungen

Moldaus ergebenden Erfordernissen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 27
DG C DE

Die Durchsetzung des Rechts von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgenderpersonen auf

Versammlungsfreiheit sowie anderer Grundrechte blieb problematisch, obwohl die Regierung ver-

stärkte Anstrengungen zum Schutz der Rechte dieser Personengruppe unternommen hat. So konnte

beispielsweise die "Gay Pride"-Konferenz im Mai 2012 in Chisinau friedlich vonstatten gehen. Das

Fortbestehen homophober Gefühle in einigen Teilen der moldauischen Gesellschaft ist jedoch nach

wie vor ein Problem. Von Homophobie geprägte Entscheidungen der lokalen Behörden in Bălti und

einigen anderen Gemeinden, mit denen "aggressive Propaganda für unübliche sexuelle Orien-

tierungen" verboten wurde, waren ebenfalls problematisch und wurden von der Europäischen Union

im Rahmen der OSZE und auch im Rahmen des bilateralen Dialogs mit der Republik Moldau zur

Sprache gebracht. Die Regierung traf Maßnahmen, um diese Entscheidungen nach den gebotenen

rechtmäßigen Verfahren für nichtig erklären, außer Kraft setzen oder aufheben zu lassen;

diese Verfahren laufen in einigen Fällen noch.

Der Rat zur Koordinierung der audiovisuellen Medien (Audiovisual Coordination Council - ACC)

hat dem oppositionellen Fernsehsender NIT im April 2012 die Sendelizenz entzogen, da der Sender

gegen den Grundsatz des Pluralismus verstoßen habe. Das von NIT eingeleitete Berufungsverfahren

wurde mehrfach verschoben und war Ende 2012 noch immer beim Berufungsgericht von Chisinau

anhängig. Die Europäische Union brachte ihre Besorgnis über das zum Lizenzentzug durch den

ACC führende Verfahren und das langwierige Verfahren vor dem Berufungsgericht zur Sprache.

Sie gab eine lokale Erklärung zu dem Lizenzentzug ab und nahm in dieser Rechtssache an mehreren

Anhörungen vor Gericht teil. Ferner brachte sie dieses Problem auf allen Ebenen ihres bilateralen

Dialogs mit der Republik Moldau zur Sprache.

Die Europäische Union hat die Menschenrechtslage in Transnistrien weiterhin aufmerksam verfolgt

und die De-facto-Behörden weiterhin ermutigt, sich für die Förderung demokratischer Reformen

und die Achtung der Menschenrechte einzusetzen, unter anderem auch im Rahmen der Arbeit der

kürzlich eingesetzten Arbeitsgruppe "Menschenrechte".
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 28
DG C DE

Die EU und Moldau setzen die Mobilitätspartnerschaft, in deren Rahmen alle Aspekte der Migra-

tion und der Mobilität, unter anderem auch die Ausmerzung des Menschenhandels sowie die

Integration und der Schutz von Flüchtlingen, behandelt werden, weiter um. Im Juni 2010 wurde der

Visumdialog EU-Moldau aufgenommen, in dessen Rahmen die Voraussetzungen für die Befreiung

von der Visumpflicht für moldauische Staatsbürger bei Reisen in die EU geprüft werden, wobei zu

den Voraussetzungen unter anderem die Wahrung von Menschenrechtsstandards zählt. Die zweite

Phase des Visumdialogs wurde am 19. November 2012 eingeleitet, der Schwerpunkt liegt hier unter

anderem auf der wirksamen Umsetzungen der internationalen Schutzverfahren durch die Republik

Moldau und auf einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels im Einklang

mit den EU-Standards.

Ukraine

http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_ukraine_en.pdf
Die Europäische Union hat die Menschenrechtslage in der Ukraine 2012 sehr aufmerksam verfolgt.

Sie hat bei zahlreichen Anlässen ihrer Besorgnis hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte, der

Rechtsstaatlichkeit, der Unabhängigkeit der Justiz, des Rechts auf ein faires Verfahren sowie der

gesamten demokratischen Grundsätze Ausdruck verliehen. Hierfür nutzte sie Erklärungen,

Demarchen und andere öffentliche Reaktionen im Wege von Interviews, jeweils auch auf höchster

Ebene.

Menschenrechtsfragen wurden bei Dialogtreffen auf allen Ebenen zur Sprache gebracht, so unter

anderem auch auf der Tagung des Kooperationsrates im Mai 2012, auf der Tagung des Unter-

ausschusses für Recht, Freiheit und Sicherheit im Juni 2012, bei der den Menschenrechtsfragen ein

ganzer Sitzungstag gewidmet wurde, und auf der Tagung des Kooperationsausschusses im Oktober

2012.

In der den Menschenrechtsfragen gewidmeten Sitzung des Unterausschusses für Recht, Freiheit und

Sicherheit im Juni 2012 bekräftigte die Europäische Union die Bedeutung, die sie der Zusammen-

arbeit mit der Ukraine hinsichtlich des Informationsaustausches über besorgniserregende Einzelfälle

beimisst. Sie übergab eine Liste besorgniserregender Einzelfälle, die mit politisch motivierten

Gerichtsverfahren und Fällen selektiver Rechtsprechung, mit Misshandlungen durch die Straf-

verfolgungsbehörden, Gewaltanwendung gegen Vertreter der Zivilgesellschaft und Journalisten und

der Versammlungsfreiheit in Zusammenhang stehen. Die Reaktion der Ukraine steht noch aus.

http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_ukraine_en.pdf

9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 29
DG C DE

Die Europäische Union hat wiederholt ihrer Besorgnis darüber Ausdruck verliehen, dass sich

mehrere ehemalige hochrangige Beamte und führende Persönlichkeiten der Opposition, darunter die

ehemalige Premierministerin Timoschenko, der ehemalige Innenministers Lutsenko und der ehe-

malige geschäftsführende Verteidigungsminister Ivaschenko, einem selektiven Vorgehen der Justiz

ausgesetzt sahen, das durch nicht transparente und fehlerhafte Gerichtsverfahren gekennzeichnet

war. Die Mission des Europäischen Parlaments unter der Leitung der ehemaligen Präsidenten Cox

und Kwasniewski, die im Mai 2012 eingerichtet wurde, unterstützte in erheblichem Maß die

Bemühungen der EU, die Fälle selektiver Rechtsprechung zu verfolgen und eine angemessene

medizinische Versorgung sicherzustellen.

Die Europäische Union äußerte bei zahlreichen Anlässen ihre Sorge angesichts der im Justizsystem,

insbesondere im Strafrechtsbereich, systematisch auftretenden Probleme und hob hervor, wie wich-

tig die Unabhängigkeit der Justiz ist.

Im Zusammenhang mit der Parlamentswahl im Oktober 2012 brachte die Europäische Union ihre

Besorgnis hinsichtlich des ausgewogenen Zugangs der Kandidaten zu den Medien und angesichts

der Fälle von Einschüchterung von Journalisten zum Ausdruck. Die Europäische Union bekundete

mehrfach ihr Bedauern darüber, dass Vertreter der Opposition durch die Folgen von Gerichts-

verfahren, bei denen die internationalen Standards in Bezug auf ein freies, faires und transparentes

rechtmäßiges Verfahren missachtet wurden, davon abgehalten wurden, als Kandidaten für die

Parlamentswahl zur Verfügung zu stehen. Die Europäische Union stellte mit Besorgnis fest, dass

die Parlamentswahlen vom 28. Oktober 2012 aufgrund mehrerer Mängel ein gemischtes Bild

ergeben haben und in mehreren Bereichen ein Rückschritt gegenüber den bei früheren Wahlen

erzielten Standards zu verzeichnen war.

Im Hinblick auf die Förderung einer aktiven Zivilgesellschaft in der Ukraine begrüßte die Euro-

päische Union das neue Gesetz über Bürger-Organisationen, das 2012 verabschiedet wurde und im

Januar 2013 in Kraft getreten ist.

Durch den Mechanismus des Aktionsplans für eine Visaliberalisierung wurde ein neues Gesetz zur

Bekämpfung von Diskriminierung erlassen; zudem wurde ein Aktionsplan für eine Anti-Diskri-

minierungspolitik ausgearbeitet. Die Ukraine hat sich verpflichtet, weiter an der Verbesserung der

Rechtsvorschriften in diesem Bereich im Einklang mit dem Besitzstand der Europäischen Union

und den Empfehlungen internationaler Organisationen zu arbeiten.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 30
DG C DE

Der Menschenhandel gibt Anlass zu besonderer Besorgnis. Vor diesem Hintergrund hat die EU die
Ukraine in die Liste der Länder aufgenommen, mit denen in diesem Bereich vorrangig zusammen-
gearbeitet wird. Eine regelmäßige Bewertung der in diesem Bereich erzielten Fortschritte erfolgt im
Rahmen der Durchführung des Aktionsplans für eine Visaliberalisierung sowie bei der jährlichen
Bewertung der Durchführung des EU-Ukraine-Aktionsplans im Rahmen der Europäischen Nach-
barschaftspolitik.

Die Europäische Union und die Ukraine tauschen sich ebenfalls im Zusammenhang mit der Aus-
arbeitung der neuen Roma-Strategie der Ukraine aus, um die Probleme anzugehen, mit denen die
Gemeinschaft der Roma konfrontiert ist.

Die Europäische Union gab mehrere öffentliche Erklärungen zur Förderung des Rechts auf Ver-
sammlungsfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung für alle Ukrainer, einschließlich der
LGBT-Gruppe (Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgenderpersonen), ab. Weitere Probleme im
Zusammenhang mit Diskriminierung wurden in den verschiedenen Foren des bilateralen Dialogs
erörtert.

Die Europäische Union äußerte sich besorgt darüber, dass eine Person aus der Russischen Föde-
ration, die nach internationalem Recht als Flüchtling anerkannt ist, am 15. August 2012 von der
Ukraine ausgewiesen wurde. Die EU forderte die Ukraine in diesem Zusammenhang auf, den Ver-
pflichtungen nachzukommen, die sich aus der Annahme eines Asylgesetzes im Einklang mit den
internationalen Standards und den EU-Standards ergeben. Sie forderte die Ukraine auf, dafür zu
sorgen, dass das Verschwinden des russischen Oppositionsaktivisten Leonid Razvozhaev in Kiew
ausführlich untersucht und die Sachlage geklärt wird.

Generell hat die Europäische Union Menschenrechtsverteidiger aktiv unterstützt. Es bestanden
regelmäßige Kontakte auf Arbeitsebene zu Menschenrechts-NRO. 2012 hat die Europäische Union
fünf Projekte mit über 1 Mio. EUR unterstützt, durch die Menschenrechtsverteidiger die Möglich-
keit erhielten, ihre Arbeit in Bezug auf die Bekämpfung von Folter und Diskriminierung und die
Sicherstellung des Zugangs zur Justiz für besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen in der
Ukraine auszuweiten.

Die Europäische Union hat außerdem Menschenrechtsorganisationen in der Ukraine mit einem
Jahresbetrag von 1,2 Mio. EUR aus dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschen-
rechte unterstützt. 2012 hat die Europäische Union zehn neue Projekte vergeben, in deren Rahmen
in der gesamten Ukraine Maßnahmen zu folgenden Themen durchgeführt werden: Wahlbeobach-
tung und Wählerrechte, Aufklärungskampagnen über Menschenrechte für Jugendliche, Bekämp-
fung von Misshandlung und Folter, Achtung der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und
Transgenderpersonen, Rechtsberatung und strategische Rechtsstreitigkeiten in Sachen Menschen-
rechte.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 31
DG C DE

Bei der jährlichen Überprüfung der von den Partnerländern im Kontext der Europäischen Nachbar-

schaftspolitik und insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts erzielten Fortschritte stellte die EU

fest, dass hinsichtlich der Verabschiedung des lange erwarteten geänderten Arbeitsgesetzes keiner-

lei Fortschritt zu verzeichnen war.

2012 wurde die Arbeit im Rahmen des gemeinsamen Regionalprogramms der EU und des Europa-

rates zur Verstärkung der Bekämpfung von Misshandlung und Straflosigkeit in der Ukraine fortge-

setzt; dabei ging es um den Ausbau der nationalen Kapazitäten für die Bekämpfung von Misshand-

lung durch die Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden und um die Unterstützung des weiteren

Ausbaus des Beschwerdesystems im Einklang mit internationalen Standards.

Südlicher Mittelmeerraum

Über zwei Jahre nach Anbruch des "Arabischen Frühlings", der mit den Volkserhebungen in

Tunesien und Ägypten begann, ist die Lage in der arabischen Welt nach wie vor sehr ungewiss.

Zwischen den Ländern sind jedoch deutliche Unterschiede zu Tage getreten. Zwar wurden insge-

samt bedeutende Fortschritte dabei erzielt, demokratische Reformen voranzubringen (z.B. Durch-

führung von Wahlen gemäß demokratischen Standards, Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft,

größere Meinungs- und Versammlungsfreiheit), jedoch waren auch Schwierigkeiten und Rück-

schläge zu verzeichnen, und es gilt noch zahlreiche Hindernisse zu überwinden, damit der Über-

gang der jeweiligen Länder zur Demokratie erfolgreich konsolidiert werden kann.

Die EU hat mit den neuen demokratisch gewählten Regierungen in Beziehungen aufgenommen und

ihre Hilfe vor dem Hintergrund ausgeweitet, dass ihre Beziehungen zu diesen Regierungen nicht

nur deren offiziellen Programmen und deren offizieller Politik Rechnung tragen dürfen, sondern

ganz besonders auf die Erfolge ausgerichtet sein müssen, die diese Regierungen während ihrer

Amtszeit erzielen. Im Einklang mit ihrer überarbeiteten Nachbarschaftspolitik basiert das Engage-

ment der EU in allen Nachbarländern weiterhin auf Anreizen (gemäß dem Grundsatz "mehr Hilfe

für mehr Engagement") und gegenseitiger Rechenschaftspflicht.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 32
DG C DE

Der Konflikt in Syrien machte ein anderes Vorgehen seitens der Europäischen Union erforderlich.

Die EU fand sich mit einer Situation konfrontiert, die im Anschluss an die gewaltsame Reaktion des

Assad-Regimes auf friedliche Demonstrationen in Daraa von einer Menschenrechtskrise in einen

immer blutigeren Konflikt und eine humanitäre Krise eskalierte. Die Tatsache, dass dieser Konflikt

das Potenzial hat, auf die Nachbarländer Syriens überzugreifen und tatsächlich die gesamte Region

zu destabilisieren, gibt der Europäischen Union und der internationalen Gemeinschaft Anlass zu

großer Sorge. Seit dem Beginn des Konflikts hat sich die EU an mehreren Fronten um seine Bei-

legung bemüht. Hierzu gehörten politischer und diplomatischer Druck auf das Assad-Regime, die

Aussetzung sämtlicher finanzieller und technischer Hilfe, die Verhängung harter Wirtschafts-

sanktionen und harter politischer Sanktionen gegen das Regime und diejenigen, die es wirtschaft-

lich unterstützen, sowie diplomatische Unterstützung des Gemeinsamen Sonderbeauftragten der

Vereinten Nationen und der Liga der arabischen Staaten für Syrien sowie Anstrengungen, die

darauf abzielen, die verschiedenen Oppositionsgruppen zum Schulterschluss zu bewegen. Außer-

dem leistet die Europäische Union in großem Umfang humanitäre Hilfe für die syrische Bevölke-

rung und die Nachbarländer, die syrische Flüchtlinge aufnehmen.

Gleichzeitig hat die Europäische Union ihre Kontakte zu den regionalen Organisationen wieder mit

Leben erfüllt. 2012 hat die Europäische Union den nördlichen Ko-Vorsitz der 2008 gegründeten

Union für den Mittelmeerraum mit der Verpflichtung übernommen, Demokratie und politischen

Pluralismus dadurch zu fördern, dass die Teilhabe am politischen Leben ausgeweitet wird und alle

Menschenrechte und Grundfreiheiten geachtet werden. Während die Union für den Mittelmeerraum

den politischen Dialog zwischen ihren 43 Mitgliedstaaten fortführt, liegt einer ihrer Handlungs-

schwerpunkte auf der Förderung von Projekten in prioritären Bereichen von allerseitigem Interesse.

Hierbei wird wichtigen Menschenrechtsaspekten Rechnung getragen. So wurden beispielsweise drei

Projekte eingeleitet, die die Stärkung der Position der Frau in der Wirtschaft zum Ziel haben. Durch

diese Projekte sollen Existenzgründerinnen gefördert und die berufliche Qualifikation junger Frauen

verbessert werden.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 33
DG C DE

Im Zuge der Libyen-Krise hat die Europäische Union ihre Zusammenarbeit mit der Liga der

Arabischen Staaten (LAS) vertieft. Ein wichtiger Meilenstein hierbei war das Treffen der Außen-

minister der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten der Arabischen Liga am 13. November

2012 in Kairo. Bei diesem Treffen, bei dem die Hohe Vertreterin den Ko-Vorsitz innehatte, führten

die Minister einen politischen Dialog über ein breites Spektrum von Fragen von gemeinsamem

Interesse und vereinbarten eine gemeinsame Erklärung. Wie aus der gemeinsamen Erklärung her-

vorgeht, haben die Minister unter anderem hervorgehoben, dass sie sich zur Förderung und zum

Schutz der Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf wirtschaftliche und soziale Entwicklung,

des Rechts auf freie Meinungsäußerung und des Rechts auf Religions- und Weltanschauungs-

freiheit, verpflichten und jegliche Formen des Anstachelung zu Hass und Intoleranz im Sinne der

internationalen Menschenrechtsvereinbarungen verurteilen. Die Minister betonten, dass für die

Gleichstellung der Geschlechter und die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte aller

Menschen gesorgt werden müsse. Ferner verurteilten sie jegliche Befürwortung religiösen Hasses

im Sinne der Resolution des VN-Menschenrechtsrats 16/18. Ergänzend zu dem politischen Dialog

billigten die Minister ein gemeinsames Arbeitsprogramm, das konkrete Zusammenarbeit in ver-

schiedenen Bereichen, einschließlich Menschenrechtsfragen und Stärkung der Stellung der Frau in

der Gesellschaft, vorsieht. Auf dem Gebiet der Menschenrechte sind ein Dialog und ein Austausch

von Fachwissen über die Umsetzung internationaler Menschenrechtsstandards vorgesehen, die im

Rahmen einer Zusammenarbeit des Arabischen Regionalen Menschenrechtsmechanismus mit der

Sektion für Menschenrechte der Liga der Arabischen Staaten, dem EU-Sonderbeauftragten für

Menschenrechte und dem EAD erfolgen sollen. Auf dem Gebiet der Stärkung der Stellung der Frau

in der Gesellschaft ist eine Zusammenarbeit zwischen der für Frauenfragen zuständigen Sektion der

Liga der Arabischen Staaten, arabischen Frauenorganisationen, der Europäischen Kommission

(DEVCO), dem EAD und der Einheit der VN für Gleichstellung und Ermächtigung der Frauen

(VN-Frauen) mit dem Ziel der Förderung der politischen und wirtschaftlichen Teilhabe von Frauen

vorgesehen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 34
DG C DE

Ägypten

http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_egypt_en.pdf

In Ägypten wurde 2012 der Übergang von einer Militärregierung zu einer Zivilregierung fort-

gesetzt. Die Europäische Union hat diesen Prozess nachdrücklich unterstützt und gleichzeitig

wiederholt die Aspekte hervorgehoben, die ihrer Auffassung nach für einen erfolgreichen demo-

kratischen Übergang von grundlegender Bedeutung sind. Die Hohe Vertreterin bekräftige bei ver-

schiedenen Gelegenheiten, insbesondere in öffentlichen Erklärungen, die Notwendigkeit, die

Machtübertragung auf die Zivilregierung unverzüglich zum Abschluss zu bringen, und hob die

grundlegende Bedeutung hervor, die bei der Ausarbeitung einer neuen Verfassung der Einbe-

ziehung aller Seiten und der Achtung der Grundrechte zukommt. Die Hohe Vertreterin gab zum

ersten Jahrestag der ägyptischen Revolution am 25. Februar 2012 eine Erklärung ab, in der sie

bekräftigte, dass die EU die Weiterführung des demokratischen Übergangs in Ägypten mit dem Ziel

einer Machtübertragung auf eine Zivilregierung zum frühestmöglichen Zeitpunkt unterstützt.

Die politische Unterstützung des Übergangs in Ägypten durch die EU wurde zudem durch eine

Reihe von Besuchen auf hoher Ebene verdeutlicht. Die Hohe Vertreterin begab sich im Juli 2012

nach Kairo, Präsident Morsi besuchte am 13. September 2012 Brüssel; zudem führte die Hohe Ver-

treterin den Ko-Vorsitz bei der Tagung der Taskforce EU-Ägypten, die am 13. und 14. November

2012 in Kairo stattfand. Während dieses Treffens auf hoher Ebene war das Thema Menschenrechte,

das eine gemeinsame Priorität der bilateralen Beziehungen zwischen der EU und Ägypten ist, stets

präsent.

Die EU begrüßte die Aufhebung des Ausnahmezustands im Mai 2012. In den Schlussfolgerungen

des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 25. Juni 2012 äußerte die EU jedoch ihre Besorgnis

über das Dekret vom 13. Juni, durch das dem Militär umfassende Befugnisse zur Festnahme und

Inhaftierung von Zivilpersonen für ein breites Spektrum von Straftaten übertragen werden; dieses

Dekret gestattet es, strafrechtliche Verfolgungen, die unter dem Ausnahmezustand eingeleitet

wurden und vor Sondergerichten verhandelt werden, auch nach der Aufhebung des Ausnahme-

zustands fortzusetzen. Fälle illegaler Inhaftierung und die angebliche Folterung von Teilnehmern an

den Protesten vom 5. Dezember vor dem Präsidentenpalast, die den Tod von Demonstranten zur

Folge hatten, gaben ebenfalls Anlass zu Sorge.

http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_egypt_en.pdf

9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 35
DG C DE

Die EU ist der Auffassung, dass die Arbeitsbedingungen für zivilgesellschaftliche Organisationen in

Ägypten, die durch das geltende Gesetz über Nichtregierungsorganisation nach wie vor in ihrer

Arbeit behindert werden, verbessert werden müssen. Die Hohe Vertreterin gab im Februar 2012

eine Erklärung ab, in der sie an die ägyptischen Behörden appellierte, die Vereinigungsfreiheit zu

achten und ein Gesetz über Vereinigungen und Stiftungen zu erlassen, das in Einklang mit den

internationalen Standards steht. Im Dezember 2012 fand ein Dialogtreffen der EU-Missionsleiter

mit lokalen Menschenrechtsverteidigern statt. Der kontinuierliche Dialog zwischen der EU und der

ägyptischen Zivilgesellschaft wurde durch eine beispiellose Finanzhilfe in Höhe von 35 Mio. EUR

unterstützt; dieser Betrag wurde seit den Erhebungen im Januar 2011 von der EU für zivilgesell-

schaftliche Organisationen bereitgestellt.

Nach Auffassung der EU muss den Rechten der Arbeitnehmer und der Gewerkschaften im Zusam-

menhang mit der Versammlungs- und der Vereinigungsfreiheit verstärkt Aufmerksamkeit gewidmet

werden.

Die Hohe Vertreterin gab am 13. November 2012 eine Erklärung ab, in der sie Ägypten aufforderte,

die Menschenrechte aller Menschen, und nicht zuletzt der Frauen, die eine so wichtige Rolle bei

den Ereignissen im Frühjahr 2011 gespielt haben, uneingeschränkt zu achten. Die Rechte der Frau

in Ägypten wurden während des politischen Übergangs starken Anfechtungen ausgesetzt. Die im

Dezember 2012 verabschiedete neue Verfassung verpflichtet den Staat, für Chancengleichheit zu

sorgen, die früheren Bestimmungen über die Gleichstellung der Geschlechter wurden jedoch in dem

neuen Text nicht beibehalten. In Ägypten gibt es nach wie vor keinen rechtlichen Rahmen zum

Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt. Die Europäische Union unterstützt gegenwärtig mit

einem Betrag von 3,2 Mio. EUR zwölf laufende Projekte, die von zivilgesellschaftlichen Organi-

sationen, die die Rechte von Frauen unterstützen und schützen, durchgeführt werden. Diese Pro-

jekte decken ein breites Spektrum von Themen ab, wie beispielsweise die Förderung der Teilhabe

von Frauen am öffentlichen Leben, die Beobachtung der Wahlbeteiligung von Frauen, die Förde-

rung des Zugangs von Frauen zu Mikro-Krediten, die Unterstützung von Frauen, die Opfer von

Gewalt wurden, oder die Förderung der Mitgestaltungsmöglichkeiten von Frauen auf lokaler Ebene.

Die EU-Delegation veranstaltete am 19. Juli 2012 unter dem Vorsitz der Hohen Vertreterin ein

Seminar für Frauen mit dem Titel "Egyptian Women - the Way Forward", in dessen Verlauf ein

Vertrag über 4 Mio. EUR unterzeichnet wurde, mit dem die Maßnahme der Einheit der VN für

Gleichstellung und Ermächtigung der Frauen (UN-Frauen) unterstützt werden soll, in deren

Rahmen ägyptische Frauen einen Personalausweis erhalten sollen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 36
DG C DE

Die Europäische Union hat ihr besonderes Augenmerk auf die Freiheit der Meinungsäußerung
gelegt, die eine wesentliche Komponente der Demokratie ist. Zwar herrscht seit dem Rücktritt von
Präsident Mubarak eine größere Meinungsfreiheit, jedoch wurde unter Präsident Morsi ein Anstieg
der Zahl der Verleumdungsfälle dokumentiert, einschließlich Fällen von Strafverfolgung aufgrund
kritischer Äußerungen über den Präsidenten und die Regierungspartei und von Verhaftung und
Strafverfolgung aufgrund des Blasphemie-Gesetzes, das schon vor dem Amtsantritt der neuen
Regierung bestand. Beispielhaft sei erwähnt, dass die Maßnahmen der EU unter anderem die
Bereitstellung von Finanzmitteln aus dem EIDHR für ein Programm einschlossen, das von
Reporters sans Frontières (Reporter ohne Grenzen) durchgeführt wird und darauf abzielt,
Journalisten und Blogger zu schützen und ihnen erforderlichenfalls administrative, materielle oder
finanzielle Hilfe zu gewähren, damit sie ihre Arbeit fortsetzen können, wozu in ganz extremen
Fällen auch gehört, dass sie an einen sicheren Ort gebracht werden.

Es ist der Europäischen Union ein Anliegen, sich überall und für jedermann für die Religions- und
Weltanschauungsfreiheit einzusetzen und sie zu schützen. Der Rat (Auswärtige Angelegenheiten)
hat in seinen Schlussfolgerungen vom 27. Februar 2012 zu Ägypten hervorgehoben, wie wichtig
der Schutz der Grundfreiheiten ist, und wie wichtig es ist, Verstöße dagegen zu untersuchen, ein-
schließlich solcher Verstöße, die sich gegen Religionsgemeinschaften richten. In den Entschließun-
gen des Europäischen Parlaments vom 16. Februar 2012 zu Ägypten wird darauf hingewiesen, dass
die Europäische Union für Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit eintritt, und betont, dass es
überall in der Welt Aufgabe der Regierungen ist, diese Freiheiten zu garantieren.

Ägypten hat zwar die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 unterzeichnet, tat dies jedoch unter
starken Vorbehalten; ferner bestehen in dem Land keine Gesetzes- oder Verwaltungsvorschriften
auf dem Gebiet des Asyls. 2012 wurde in von zivilgesellschaftlichen Organisationen vorgelegten
Berichten die Lage von Flüchtlingen und Migranten in Ägypten, vor allem in der Sinai-Region,
kritisiert. Das Europäische Parlament forderte in seiner Entschließung vom 15. März 2012 zu
Menschenhandel auf der Sinai-Halbinsel die ägyptischen Behörden auf, die Maßnahmen zu ergrei-
fen, die erforderlich sind, damit eritreische Flüchtlinge und andere Flüchtlinge im Land nicht mehr
gefoltert und erpresst werden und mit ihnen kein Menschenhandel mehr getrieben wird, und jene
strafrechtlich zu verfolgen, die Flüchtlinge in ihren Menschenrechten beschneiden, sowie jene, die
Formen der Sklaverei betreiben. Die Europäische Union hat 2012 die Arbeit im Rahmen des regio-
nalen Schutzprogramms fortgesetzt, das darauf abzielt, dass in Ägypten ankommende Flüchtlinge
besser aufgenommen und behandelt werden. Sie stellte Finanzmittel für ein mit 2 Mio. EUR
dotiertes Projekt der Internationalen Organisation für Migration (IOM) bereit, das die Rechte von
Migranten betrifft, und bezuschusste ein Projekt mit Schwerpunkt auf Migrantenkindern.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 37
DG C DE

Im Dezember 2012 wurde die neue Verfassung durch ein Referendum gebilligt, das in einem

Umfeld tiefgehender politischer Kontroversen stattfand, die sich unter anderem in dem offenen

Machtkampf zwischen dem Vorsitz und Vertretern des Justizsektors offenbarten; die Billigung

erfolgte zudem im Anschluss an richterliche Entscheidungen und eine Verfassungserklärung von

Präsident Morsi vom 22. November 2012, durch die seine Dekrete, die Verfassungsgebende

Versammlung (aus der sich sekuläre Vertreter und Kirchenvertreter zurückgezogen hatten) und der

Schura-Rat für unanfechtbar durch die Justiz erklärt wurden. Die Verfassung enthält einige

Bestimmungen, die der Gemeinschaft der Menschenrechtler Anlass zu Sorge geben, so beispiels-

weise das Verbot der Beleidung einzelner Personen und der Propheten und Gesandten, die

Beschränkung der Freiheit der Religionsausübung und des Baus von Kultstätten auf die drei

abrahamitischen Religionen, die Rolle des Staates (und der Polizei) beim Schutz der öffentlichen

Moral und dabei, die Vereinbarkeit der familiären und beruflichen Pflichten der Frau sicher-

zustellen, oder die für Militärgerichte fortbestehende Möglichkeit, bei Straftaten zum Schaden des

Militärs über Zivilpersonen zu richten.

Am 13. und 14. November 2012 fand als konkretes Beispiel für die vertiefte Zusammenarbeit

zwischen Ägypten und der Europäischen Union die erste Sitzung der Taskforce EU-Ägypten statt.

Die Hohe Vertreterin und der ägyptische Außenminister Kamel Amr führten den gemeinsamen

Vorsitz. Der Ko-Vorsitz EU-Ägypten gab gemeinsame Schlussfolgerungen heraus, in denen von

einem "Neuanfang in den Beziehungen zwischen der EU und Ägypten" die Rede ist, durch den eine

"engere Partnerschaft ermöglicht [wird], die auf dem gemeinsamen Ziel der Förderung von Frieden,

Stabilität und Wohlstand sowie auf den zentralen Grundwerten soziale Gerechtigkeit, sozio-

ökonomische Entwicklung, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und gute Regierungsführung

beruht."
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 38
DG C DE

Israel
http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_israel_en.pdf

Die Europäische Union führt mit Israel einen regelmäßigen Dialog über Menschenrechtsfragen
sowohl den Staat Israel als auch Palästina betreffend. Als ein Staat, der seit seiner Gründung ein
demokratischer Staat war, bildet Israel die Ausnahme unter den Staaten in der europäischen Nach-
barschaft. In dem Bestreben, die Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie
und gemeinsamen Wohlstand uneingeschränkt umzusetzen, ist es für die Europäische Union jedoch
ein zentrales Anliegen ihrer Partnerschaft mit Israel, die demokratischen Werte, die Bedeutung
einer dynamischen Zivilgesellschaft und die Achtung der Menschenrechte und die Achtung der
Rechte der Minderheiten angehörenden Personen zu stärken. Angesichts der demokratischen Tradi-
tion Israels und vor dem Hintergrund des fortdauernden Stillstands im Nahost-Friedensprozess steht
eine Vielzahl der Menschenrechtsfragen, die die Europäische Union Israel gegenüber zur Sprache
bringt, mit der andauernden Besetzung Palästinas in Zusammenhang. Diese Fragen werden in dem
Palästina gewidmeten Teil dieses Berichts ausführlich behandelt und schließen auch die Fragen ein,
die mit Israels Verantwortung im Rahmen des humanitären Völkerrechts und der geltenden inter-
nationalen Menschenrechtsnormen in Zusammenhang stehen. Hierzu gehören unter anderem
konfliktbezogene Gewalt, die Internierung von Kindern, Verwaltungshaft und Einschränkung der
Vereinigungsfreiheit in Palästina durch Israel.

Diese Fragen beeinflussen außerdem nach wie vor die Beziehungen zwischen der Europäischen
Union und Israel. 2012 bekräftigte die Europäische Union ihren Standpunkt, die ursprünglich im
Jahr 2008 vorgeschlagene Vertiefung der bilateralen Beziehungen nicht fortzusetzen, sondern den
Ausbau der Beziehungen unter anderem danach zu bemessen, wieweit die Menschenrechte, Rechts-
staatlichkeit, die Grundfreiheiten und das humanitäre Völkerrecht geachtet werden und inwieweit -
im Kontext unseres beiderseitigen Interesses an der Lösung des israelisch-palästinensischen
Konflikts - die Zweistaatenlösung vorangetrieben wird.
In den weitreichenden Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 14. Mai
2012 zum Nahost-Friedensprozess stellte die Europäische Union fest, dass die Beendung des
Konflikts im fundamentalen Interesse der EU sowie der Parteien selbst liegt. Ferner wies sie darin
erneut auf die Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts im besetzten palästinensischen Gebiet
hin, einschließlich der Anwendbarkeit des Vierten Genfer Abkommens zum Schutze von Zivil-
personen. Sie verurteilte alle Angriffe auf Zivilpersonen, seien es Palästinenser oder Israeli. Im
November 2012 verurteilte die Europäische Union auf das Schärfste die vom Gazastreifen ausge-
henden Raketenangriffe auf Israel und stellte fest, dass Israel das Recht habe, seine Bevölkerung
vor Angriffen dieser Art zu schützen, dass es dabei jedoch unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit
vorgehen und den Schutz der Zivilbevölkerung zu jeder Zeit sicherstellen müsse. Die Hohe Ver-
treterin verurteilte ebenfalls den Terroranschlag auf einen Bus, der am 21. November 2012 in Tel
Aviv verübt wurde.

http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_israel_en.pdf

9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 39
DG C DE

Besondere Sorge bereitete der EU im Laufe des Jahres 2012 der fortgesetzte Bau israelischer

Siedlungen im Westjordanland, einschließlich in Ost-Jerusalem, die sich negativ auf die Menschen-

rechtslage in Palästina auswirken. Während des Jahres wurden in dieser Angelegenheit zahlreiche

Erklärungen abgegeben, die letztendlich zu den Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Ange-

legenheiten) vom Dezember 2012 führten, in denen die Europäische Union erklärte, dass sie die

Lage und ihre Weiterungen aufmerksam verfolgen und entsprechend handeln wird. Die EU verur-

teilte außerdem die fortdauernde Gewalt und die vorsätzlichen Provokationen, die von Zivil-

personen (settler violence - von Siedlern ausgehende Gewalt) und von den israelischen Sicherheits-

kräften ausgehen und gegen palästinensische Zivilpersonen gerichtet sind. Sie begrüßte, dass in

einigen Fällen gerichtliche Verfahren eingeleitet wurden, und forderte Israel auf, in allen Fällen

dafür zu sorgen, dass die Urheber solcher Handlungen vor Gericht gestellt werden.

Die Europäische Union und Israel treffen normalerweise einmal jährlich zu einem Dialog über

Menschenrechtsfragen in Israel und in der EU in einer informellen Arbeitsgruppe zusammen.

Bedauerlicherweise ist das Jahrestreffen 2012 dieser Arbeitsgruppe auf Januar 2013 verschoben

worden. Die EU hält an ihrer Auffassung fest, dass die informelle Arbeitsgruppe zu Menschen-

rechtsfragen in einen vollwertigen Unterausschuss über Menschenrechte und demokratische Staats-

führung im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel umgewandelt

werden sollte. Menschenrechtsfragen, die sowohl Israel als auch die israelisch besetzten Gebiete

Palästinas betreffen, werden auch im europäisch-israelischen Unterausschuss für politischen Dialog

sowie im Assoziationsausschuss und im Assoziationsrat, die alle im Laufe des Jahres 2012

zusammenkamen, erörtert. Die EU würdigt außerdem die fruchtbringende Zusammenarbeit mit

Israel bei der Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung und Antisemitismus; diese

Zusammenarbeit erfolgt unter anderem im Rahmen von einmal jährlich gemeinsam veranstalteten

Seminaren, wie dies beispielsweise im Juni 2012 der Fall war. Bestandteil der diesjährigen Veran-

staltung waren unter anderem spezielle Konferenzen zur Bekämpfung von Hasspredigten sowie

über den Zugang der Bürger zur Justiz, um für wirksame Wiedergutmachung im Falle rassistisch

motivierter Diskriminierung zu sorgen. Israel gibt weiterhin starke Garantien bezüglich der

Wahrung der Rechte von Frauen und Kindern und der Rechte der LGBT-Gemeinschaft.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 40
DG C DE

Die Europäische Union hat Israel im Laufe des Jahres im Rahmen des Dialogs ermutigt, vermehrt

Anstrengungen zu unternehmen, um die wirtschaftliche und soziale Lage der arabischen Minderheit

zu verbessern, wobei sie sich der Komplexität der Lage und der Anstrengungen durchaus bewusst

ist, die sowohl seitens der Regierung als auch seitens der Führung der arabischen Minderheit unter-

nommen werden müssen. In der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juli 2012 zur

EU-Politik für das Westjordanland und Ostjerusalem werden zum einen Fragen behandelt, die das

Westjordanland betreffen, und wird zum anderen die Forderung erhoben, die im Negev lebenden

Beduinen-Gemeinschaften zu schützen; ferner wird die Regierung aufgefordert, den sogenannten

Prawer-Plan zurückzuziehen, der Lösungsvorschläge für die Probleme enthält, mit denen die

Beduinen und nicht anerkannte Gemeinschaften konfrontiert sind. Die Europäische Union ermutigte

Israel, in enger Abstimmung mit den betroffenen Gemeinschaften gerechte Lösungen in Bezug auf

die nicht anerkannten Beduinen-Dörfer anzustreben.

Die EU war weiter besorgt angesichts einiger von Israel zur Bekämpfung der illegalen Migration

ergriffenen Maßnahmen, da die Gefahr besteht, dass durch diese Maßnahmen die Möglichkeiten

eritreischer oder sudanesischer Migranten, in Israel internationalen Schutz oder humanitäre Hilfe zu

erhalten, eingeschränkt werden. Die EU hat in diesem Zusammenhang angeboten, Erfahrungen aus-

zutauschen und, sofern darum nachgesucht wird, bei der Entwicklung einer umfassenden Einwan-

derungspolitik Unterstützung zu leisten.

Israel und die EU haben im ENP-Aktionsplan vereinbart, einen regelmäßigen Dialog über zivil-

gesellschaftliche Fragen aufzunehmen und europäisch-israelische Kontakte zwischen zivilgesell-

schaftlichen Organisationen und NRO zu fördern. Die Europäische Union rief Israel weiter auf,

seinen aktiven NRO-Sektor zu fördern und von Maßnahmen abzusehen, die die Handlungsfähigkeit

von Organisationen der Zivilgesellschaft einschränken könnten. Im ENP-Fortschrittsbericht für das

Jahr 2013 stellte sie fest, dass die bereits bestehenden Tendenzen zur Einschränkung dieser Hand-

lungsfähigkeit fortbestehen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 41
DG C DE

Palästina

http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_opt_en.pdf
Die Menschenrechtslage in Palästina und folglich auch die Menschenrechtsstrategie der Euro-

päischen Union für Palästina können nicht losgelöst vom politischen Gesamtkontext gesehen

werden, der i) von der fortdauernden Besetzung durch Israel und ii) der internen Spaltung zwischen

Fatah und Hamas gekennzeichnet ist. Dies wurde auch in der Entschließung des Europäischen

Parlaments vom 5. Juli 2012 zur EU-Politik für das Westjordanland und Ostjerusalem anerkannt.

2012 hat die Europäische Union sowohl die israelische als auch die palästinensische Seite zur

Rückkehr an den Verhandlungstisch ermutigt. Bedauerlicherweise ist es nicht zu einer Wieder-

aufnahme der Verhandlungen gekommen. Die Europäische Union bekräftigte in den Schlussfolge-

rungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom Mai und Dezember 2012 ihr Engagement für

eine Zweistaatenlösung, äußerte jedoch gleichzeitig ihre tiefe Besorgnis über Entwicklungen vor

Ort, die die Gefahr bergen, dass eine Zweistaatenlösung unmöglich würde.

Im November 2012 kam es zu einer starken Eskalation der Gewalttätigkeiten zwischen Israel und

bewaffneten Gruppen im Gazastreifen, bei der etwa 158 Palästinenser und sechs Israeli zu Tode

kamen. Die Hohe Vertreterin hat sich aktiv für eine Waffenruhe eingesetzt, die einen wichtigen

Schritt in Richtung auf eine längerfristig tragfähige Lösung für die Isolierung Gazas darstellen

würde. Der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) hat in seinen Schlussfolgerungen zu Gaza ebenfalls

die dringende Einstellung der Feindseligkeiten gefordert und zutiefst bedauert, dass auf beiden

Seiten Zivilpersonen zu Tode gekommen sind.

Die Palästinensische Behörde bleibt verantwortlich für die Wahrung der Menschenrechte in den

Gebieten, die sie kontrollieren kann. Die fortdauernde interne politische Spaltung der Palästinenser

zwischen Gaza und Westjordanland ist für die Europäische Union problematisch, wenn es darum

geht, in Palästina Menschenrechtsfragen anzugehen und sich für die Menschenrechte einzusetzen.

http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_opt_en.pdf

9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 42
DG C DE

Es ist eines der grundlegenden Ziele der EU, auch weiterhin mit der Palästinensischen Behörde

einen tragfähigen Dialog über Menschenrechtsfragen zu führen und sicherzustellen, dass sowohl

beim Staatsbildungsprozess Palästinas als auch bei der inner-palästinensischen Wiederaussöhnung

Menschenrechtsbelangen uneingeschränkt Rechnung getragen wird. Die EU setzt bedeutende Mittel

zur Verwirklichung dieses Ziels ein, so das umfangreiche Programm zur finanziellen Unterstützung

der Palästinensischen Behörde und die Entsendung der Polizeimission für die palästinensischen

Gebiete, EUPOL COPPS, im Rahmen der GSVP. Die Rechtsstaatlichkeit blieb auch 2012 einer der

Bereiche, auf den die Europäische Union ihre Entwicklungshilfe für die Palästinensische Behörde

konzentriert hat, wohingegen die EUPOL COPPS als Bestandteil ihrer Tätigkeit zur Förderung der

Rechtsstaatlichkeit auch Menschenrechtsschulungen umfasst. Auf diese Weise fördert die Euro-

päische Union weiterhin den Aufbau einer unabhängigen, unparteiischen und uneingeschränkt

funktionsfähigen Justiz und den Aufbau eines verstärkt rechenschaftspflichtigen Sicherheitsdienstes

der Palästinensischen Behörde. Die Europäische Union hat zudem weiterhin unparteiische

Menschenrechtsorganisationen und Menschenrechtsverteidiger unterstützt, wobei diese Unter-

stützung 2012 insbesondere in einer EU-Präsenz bei ausgewählten Gerichtsverfahren bestand, ent-

sprechend den Kriterien, die in einer lokal festgelegten in Bezug auf Menschenrechtsverteidiger zu

verfolgenden Strategie vorgegeben sind.

Die Europäische Union führt im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik mit der Paläs-

tinensischen Behörde einen jährlichen Dialog über Menschenrechtsfragen. Die vierte Sitzung des

europäisch-palästinensischen Unterausschusses für Menschenrechte, verantwortungsvolle Staats-

führung und Rechtsstaatlichkeit fand am 8. Mai 2012 in Brüssel statt. Dabei wurden unter anderem

folgende Themen behandelt: Gefangenenangelegenheiten, die Haftbedingungen in Hafteinrich-

tungen der Palästinensischen Behörde, die Vereinigungs-, Versammlungs-, Presse- und Religions-

freiheit, die Praxis bezüglich der Sicherheitsüberprüfung von Bediensteten der Palästinensischen

Behörde, das Strafgesetzbuch, die Rechte der Frau, die Rechte des Kindes, die Rechte von Personen

mit Behinderung, Maßnahmen zur Bekämpfung von Aufwiegelung sowie umfassendere Fragen der

Staatsführung und der Rechtsstaatlichkeit. Im Einklang mit ihrer vorherigen empfehlenswerten

Praxis gehörte die palästinensische Unabhängige Kommission für Menschenrechte der palästinen-

sischen Delegation an.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 43
DG C DE

2012 begannen über tausend palästinensische Häftlinge einen Hungerstreik, mit dem sie gegen die

Anwendung der Verwaltungshaft durch Israel protestierten. Die EU hat wiederholt ihrer Besorgnis

angesichts der unangemessen häufigen Anwendung der Verwaltungshaft durch Israel Ausdruck

verliehen und dies auch im Verlauf des Jahres in zahlreichen Foren deutlich gemacht, so auch im

EU-Israel-Assoziationsrat im Juli 2012 sowie im Menschenrechtsrat. Die Hohe Vertreterin machte

in den Erläuterungen, die sie im Mai 2012 im Anschluss an die Tagung des Rates (Auswärtige

Angelegenheiten) der Presse gab, deutlich, dass sie dringend eine Lösung für den breit angelegten

Hungerstreik der palästinensischen Häftlinge fordert. Ihr Sprecher gab zudem bei anderen Gelegen-

heiten während des Jahres Erklärungen zu einer Reihe von spezifischen Fällen von im Hungerstreik

befindlichen Verwaltungshäftlingen ab, so auch zu Khader Adnan im Februar 2012 und zu Samer

al-Barq und Hassan Safadi im September 2012. Die Haftbedingungen in palästinensischen Gefäng-

nissen sowohl im Westjordanland als auch im Gazastreifen gaben der Europäischen Union weiter-

hin Anlass zu Besorgnis, da Hinweise auf Misshandlung und Folter vorlagen. In einer am 8. Mai

2012 abgegebenen lokalen Erklärung forderte die EU die uneingeschränkte Achtung der internatio-

nalen Menschenrechtsverpflichtungen in Bezug auf Häftlinge.

Die EU beobachtete ebenfalls aufmerksam die Entwicklungen in Bezug auf die Meinungsfreiheit in

den besetzten palästinensischen Gebieten. In den Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Ange-

legenheiten) vom 14. Mai 2012 verlieh sie ihrer Besorgnis über Verhaftungen von Journalisten

Ausdruck und begrüßte, nachdem sie in der Frage des Verbots bestimmter Websites auf die Paläs-

tinensische Behörde eingewirkt hatte, in denselben Schlussfolgerungen die Entscheidung von Präsi-

dent Abbas, dieses Verbot aufzuheben. Die EU bleibt besonders besorgt in Bezug auf das Recht auf

Vereinigungsfreiheit sowohl in Gaza, wo nach wie vor Organisationen durch die De-facto-Regie-

rung geschlossen werden, als auch im Westjordanland, wo weiterhin über Fälle der Ablehnung der

Registrierung von NRO berichtet wird. Die Vereinigungsfreiheit der Palästinenser wird auch durch

die von Israel in Ostjerusalem verfolgte Politik beeinträchtigt. Die Europäische Union forderte im

Mai 2012 die Wiedereröffnung der dortigen palästinensischen Institutionen, und nachdem am

30. Juli 2012 die Schließungsanweisungen verlängert worden war, forderte sie Israel erneut auf,

diese Anweisungen aufzuheben. In einer lokalen Erklärung würdigte die EU den ersten demo-

kratischen Akt in Palästina seit 2006 (die Durchführung lokaler Wahlen in einigen Distrikten des

Westjordanlands am 20. Oktober 2012). Die EU fordert weiterhin die Durchführung von Präsident-

schafts- und Parlamentswahlen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 44
DG C DE

In einer Reihe lokaler Erklärungen verurteilte die Europäische Union die Verhängung und Voll-

streckung der Todesstrafe im Gazastreifen durch die De-facto-Regierung, einschließlich der Hin-

richtung von drei Personen am 17. Juli 2012. In einer vor dem Plenum des Europäischen Parlaments

am 21. November 2012 im eigenen Namen abgegebenen Erklärung bedauerte die Hohe Vertreterin

ebenfalls die standrechtliche Hinrichtung von sieben Palästinensern durch bewaffnete Gruppen im

Gazastreifen. Die Europäische Union würdigte weiterhin das De-facto-Moratorium der Todesstrafe

im Westjordanland, fordert aber gleichzeitig ein De-jure-Moratorium.

Jordanien

http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_jordan_en.pdf
Der Dialog über Menschenrechtsfragen zwischen der Europäischen Union und Jordanien fand seine

Fortsetzung in der siebten Tagung des Unterausschusses für Menschenrechte, Staatsführung und

Demokratie, die im Mai 2012 in Amman vor dem Hintergrund des im Land laufenden Reform-

prozesses und der Syrien-Krise stattfand. Auf dieser Tagung wurde ein breites Spektrum von

Fragen erörtert, so unter anderem die Reform der wahlrechtlichen Bestimmungen, die Ver-

einigungs- und Medienfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung, die Religions- und Welt-

anschauungsfreiheit, die Rechte der Frau, die Beseitigung der Folter usw.

Wie in anderen Ländern der Region kam es auch 2012 in Jordanien zu Demonstrationen, bei denen

die Forderung nach politischen und wirtschaftlichen Reformen erhoben wurde. Das Parlament hat

im Frühjahr 2012 vier wichtige reformorientierte Gesetze erlassen: ein neues Wahlgesetz, ein neues

Gesetz über politische Parteien, sowie Gesetze zur Einsetzung einer unabhängigen Wahl-

kommission und eines Verfassungsgerichts. Bemerkenswert hierbei ist, dass die Verabschiedung

der drei erstgenannten Gesetze den Prioritäten entspricht, die in dem 2010 ausgehandelten gemein-

samen ENP-Aktionsplan EU-Jordanien festgelegt wurden.

http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_jordan_en.pdf

9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 45
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Das Wahlgesetz ist von den meisten Oppositionsparteien heftig kritisiert worden, da es nicht für

eine faire Verteilung der Sitze sorgt und nicht sicherstellt, dass die dicht bevölkerten urbanen

Gebiete gegenüber den übermäßig vertretenen ländlichen Gebieten gerecht vertreten sind. Im Mai

2012 wurde eine Unabhängige Wahlkommission eingesetzt, und Jordanien erklärte sich damit ein-

verstanden, dass zu den Parlamentswahlen am 23. Januar 2012 eine vollwertige EU-Wahl-

beobachtungsmission entsandt wird. In der Erklärung der Europäischen Union anlässlich der

Tagung des Assoziationsrates EU-Jordanien im Dezember 2012 hieß es, dass das Wahlrecht für die

EU ein wesentlicher Bestandteil eines integrativen und dauerhaften Prozesses ist, dessen Ziel eine

bessere Vertretung, Staatsführung und demokratische Rechenschaftspflicht sein sollte.

Die Europäische Union unterstützt den laufenden Reformprozess in Jordanien sowohl politisch als

auch finanziell. Ein konkretes Beispiel für diese Unterstützung ist die Bereitstellung zusätzlicher

Finanzmittel aus dem Programm zur Förderung von Partnerschaft, Reformen und breiten-

wirksamem Wachstum (SPRING), aus dem unter anderem institutionelle Unterstützung für die neue

Unabhängige Wahlkommission, Sensibilisierungskampagnen usw. geleistet wird.

Im September 2012 verabschiedete das Parlament einige umstrittene Änderungen an dem Gesetz

über Presse und Publikationen, das eine Regierungsstelle (das Referat für Presse und Publikationen)

ermächtigt, Websites als "elektronische Publikation" zu definieren und so zur Registrierung zu

zwingen, woraus sich für den Eigentümer der Website neue Verpflichtungen ergeben. In der vorge-

nannten Erklärung der Europäischen Union wird Jordanien zudem aufgerufen, die uneingeschränkte

Achtung der freien Meinungsäußerung - auch in den Medien und im Internet - zu wahren, die eine

der Hauptprioritäten des gemeinsamen ENP-Aktionsplan ist. Die EU wies darauf hin, dass der neue

Rechtsrahmen nicht das übergeordnete Ziel, diese Grundfreiheit zu garantieren, untergraben sollte.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 46
DG C DE

Jordanien wendete seit Mai 2006 weiterhin ein De-facto-Moratorium bei der Anwendung der

Todesstrafe an. Im Anschluss an die 2011 durchgeführte Verfassungsänderung, durch die Folter für

ungesetzlich erklärt wurde, forderte die Europäische Union Jordanien auf, das Fakultativprotokoll

zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende

Behandlung oder Strafe zu unterzeichnen, einen wirksamen nationalen Präventionsmechanismus

sowie ein Inspektionssystem, das unangekündigte Besuche vorsieht, einzurichten und systematisch

Daten zu Folter zu veröffentlichen.

Das weitverbreitete Auftreten von Korruption in der jordanischen Gesellschaft gibt nach wie vor

Anlass zu großer Sorge.

Auf dem Gebiet der Arbeitsnormen hat Jordanien keine Fortschritte im Hinblick auf die Ratifi-

zierung des Übereinkommens Nr. 87 der IAO über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des

Vereinigungsrechts erzielt.

Im März 2012 empfahl der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Diskrimi-

nierung der Frau, dass Jordanien den gegen Artikel 15 Absatz 4 des Übereinkommens zur Besei-

tigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Frauenrechtskonvention) eingelegten Vorbehalt

aufheben und sein Staatsbürgerschaftsrecht novellieren sollte.

Libanon

http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_lebanon_en.pdf

Auch 2012 wurde Libanon durch die Auswirkungen der Krise im benachbarten Syrien beein-

trächtigt. Die steigende Zahl der Flüchtlinge, die in den Libanon einreisen, die instabile Sicher-

heitslage und das sporadische Aufflammen von Gewalt stellten ernsthafte Bedrohungen für die

interne Stabilität des Landes dar. Das Ende des Jahres 2012 stand ganz im Zeichen einer Lähmung

der nationalen Institutionen, nachdem im Oktober ein hochrangiger Sicherheitsbeamter ermordet

worden war. Ungeachtet dieser Umstände hat sich die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen

Union und Libanon intensiv weiterentwickelt, was durch wichtige Fortschritte beim ENP-Dialog,

bei den Verhandlungen über einen neuen ENP-Aktionsplan und bei der Programmplanung für die

Finanzhilfe der EU für die Jahre 2014 bis 2016 gekennzeichnet war.

http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_lebanon_en.pdf

9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 47
DG C DE

Die Wahlrechtsreform ist eines der vorrangigen Ziele des neuen, 2012 vereinbarten ENP-Aktions-

plans EU-Libanon. Im Rahmen des Assoziationsrates, des Assoziationsausschusses und der 2012

durchgeführten politischen Dialoge setzte die Europäische Union sich weiterhin aktiv dafür ein,

dass die Wahlrechtsreform rechtzeitig vor der Parlamentswahl 2013 voranschreitet und dabei den

von den Wahlbeobachtungsmissionen von 2009 und 2005 ausgesprochenen Empfehlungen Rech-

nung getragen wird. So forderte die Europäische Union beispielsweise die Einsetzung einer unab-

hängigen Wahlkommission und die Verwendung vorgedruckter Stimmzettel. Das Kabinett nahm im

August 2012 einen Entwurf eines Wahlgesetzes an und legte ihn dem Parlament vor. Die Mehr-

parteiengespräche über die wahlrechtlichen Bestimmungen wurden jedoch erst im Januar 2013 auf-

genommen, die dabei von den politischen Führern vertretenen Standpunkte sind sehr unterschied-

lich. Die EU unterstützt die zur Reform des Wahlrechts unternommenen Anstrengungen in Libanon,

wobei sie mit der Zivilgesellschaft, der libanesischen Regierung und dem Geberforum für Wahlen

unter Federführung der Vereinten Nationen zusammenarbeitet. Im letzten Jahr wurde die Wahl-

rechtsreform durch Projekte unterstützt, die mit 14 Mio. EUR dotiert waren.

Der Reform im Justizbereich wurde in dem 2012 erstellten neuen ENP-Aktionsplan erste Priorität

eingeräumt. Die Europäische Union setzte sich weiter aktiv dafür ein, die Lage in Bezug auf Straf-

losigkeit zu verbessern, wozu unter anderem auch gehört, die Effizienz und die Unabhängigkeit des

Justizsystems ebenso zu verbessern wie die Lage in den Gefängnissen und die Fälle willkürlicher

Verhaftung und die Fälle der Anwendung von Folter und des Rückgriffs auf Militärgerichte bei

Zivilklagen zu verringern. Am Welttag gegen die Todesstrafe ist die Europäische Union in eine

öffentliche Debatte über die Abschaffung der Todesstrafe eingetreten. Libanon ist seinen internatio-

nalen Verpflichtungen im Hinblick auf den Sondergerichtshof für Libanon und seine Finanzierung

nachgekommen. Darüber hinaus wurde das Mandat des Sondergerichtshofs im Januar 2012 um drei

weitere Jahre verlängert.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 48
DG C DE

Zwar ist Libanon nicht Partei des Genfer Abkommens über die Rechtsstellung von Flüchtlingen von
1951 und lehnt es nach wie vor ab, mit dem Hohen Flüchtlingskommissariat der Vereinten Natio-
nen eine Vereinbarung zu unterzeichnen, die die Schutzlücke füllen würde, dennoch leistete das
Land Hilfe für die großen Zahl der Flüchtlinge, die vor der Gewalt in Syrien geflohen sind. Die
Zahl der Flüchtlinge stieg Ende 2012 drastisch an und erreichte über 180 000. Die Regierung verab-
schiedete Ende 2012 einen Reaktionsplan für Hilfeleistungen an die Flüchtlinge, was von der EU
aktiv gefördert worden war; die Europäische Union stellte ihrerseits 44,8 Mio. EUR zur Unter-
stützung der syrischen Flüchtlinge im Libanon bereit, was humanitäre Hilfe, Bildungsleistungen
und den Ausbau der Krisenreaktionskapazitäten der libanesischen Regierung einschließt.

Die Europäische Union setzte sich weiterhin durch Bereitstellung von Finanzhilfe (20 Mio. EUR im
Jahr 2012 für Infrastruktur, Bildungsmaßnahmen und Beschäftigung in den Flüchtlingslagern) und
im Wege des politischen Dialogs dafür ein, die Lebensbedingungen der palästinensischen Flücht-
linge im Libanon zu verbessern. In einer im März 2012 abgegebenen lokalen Erklärung verurteilte
die Europäische Union öffentlich, dass sich an der Lage der einheimischen Wanderarbeiter nichts
geändert hat.

Die Freiheit der Meinungsäußerung bleibt nach wie vor ein wichtiger Punkt auf der Agenda der EU
für Libanon; in diesem Bereich arbeitet sie aktiv mit der Zivilgesellschaft und mit Menschenrechts-
verteidigern zusammen, verfolgt bekannt gewordene Fälle von Einschüchterung und organisiert
jährlich die Verleihung des Samir-Kassir-Preises für Pressefreiheit.

Syrien

Die Menschenrechtskrise in Syrien hat sich 2012 noch weiter verschlimmert und das Land befindet
sich nun in einem Dauerkonflikt. Im Verlauf des Jahres wurde in den Medien und von Beobachtern,
einschließlich VN-Beobachtern, vielfach über vermehrt auftretende umfangreiche und schwere Ver-
stöße gegen die Menschenrechte berichtet. Hierzu zählen willkürliche Tötungen, Folter, willkür-
liche Verhaftungen und verschiedene Formen der Verfolgung. Die im August 2011 durch eine
Resolution des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen während einer von der Europäischen
Union beantragten Sondertagung über Syrien eingesetzte unabhängige Untersuchungskommission
hat mehrfach erklärt, dass die umfangreichen Verstöße gegen die Menschenrechte in Syrien mit
Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichzusetzen sind. Sowohl die Zahl der zivilen Todesopfer
als auch die Zahl der willkürlich inhaftierten Personen belaufen sich auf Zehntausende.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 49
DG C DE

Die EU hat stets ihrer äußersten Besorgnis über die Verschlechterung der Lage in Syrien und insbe-

sondere über die weit verbreitete und systematische Verletzung der Menschenrechte, des humani-

tären Völkerrechts und der Grundfreiheiten durch die syrischen Behörden Ausdruck verliehen. Im

Einklang mit der Resolution des VN-Menschenrechtsrats zu Syrien vom 28. September forderte die

EU alle Parteien auf, alle Formen der Gewalt zu beenden und spezielle Maßnahmen zum Schutz

gefährdeter Bevölkerungsgruppen wie Kinder sowie Frauen und Mädchen, die geschlechts-

bezogener Gewalt ausgesetzt sind, zu ergreifen.

Die EU hat als Reaktion auf die Repression des Regimes gegen das syrische Volk und die weiteren

von beiden Konfliktparteien begangenen Gräueltaten eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Die

bilaterale Zusammenarbeit mit der syrischen Regierung ist nun bereits seit 2011 ausgesetzt, und es

wurden umfangreiche Sanktionen gegen das Regime verhängt. In der Zeit von Mai 2011 bis zum

Ende des Jahres 2012 hat die Europäische Union 20 Mal restriktive Maßnahmen gegen Syrien

erlassen und 180 Personen und 54 Organisationen in die Listen aufgenommen. Am 30. November

2012 beschloss der Rat, sämtliche restriktiven Maßnahmen gegen Syrien um drei Monate zu

verlängern. Das Europäische Parlament hat am 16. Februar 2012 eine Entschließung zur Lage in

Syrien angenommen (P7_TA-PROV(2012)0057), auf die am 11. September 2012 eine weitere Ent-

schließung folgte (P7_TA-PROV(2012)0351).

Die Europäische Union war der wichtigste Geldgeber für die syrischen Flüchtlinge und die bedürf-

tigen Personenkreise in Syrien selbst: Die von der EU in Reaktion auf die Syrien-Krise geleistete

humanitäre Hilfe belief sich 2012 auf über 310 Mio. EUR; diese Mittel wurden aus dem EU-Haus-

halt und von den Mitgliedstaaten bereitgestellt. Die aus dem Haushalt der EU für humanitäre Hilfe

bereitgestellten Finanzmittel wurden insbesondere zur Förderung des Schutzes für Kinder und

Frauen (geschlechtsbezogene Gewalt) im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht und anderen

geltenden internationalen Standards sowohl in Syrien als auch in den Nachbarländern eingesetzt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 50
DG C DE

Aus dem EU-Haushalt wurden zudem 85 Mio. EUR aus nicht für humanitäre Hilfe bestimmten
Instrumenten bereitgestellt. Im Juni 2012 wurde eine Sondermaßnahme zugunsten Syriens und der
syrischen Flüchtlinge angenommen, die mit Mitteln in Höhe von 27,6 Mio. EUR ausgestattet war
und zur Unterstützung der Zivilgesellschaft in Syrien und der in Nachbarländer geflohenen
syrischen Flüchtlinge diente. Im Dezember 2012 wurde eine weitere mit 20,8 Mio. EUR dotierte
Sondermaßnahme zugunsten syrischer Flüchtlinge angenommen, um dem starken Anstieg des
Flüchtlingsstroms Rechnung zu tragen. Im Rahmen des Stabilitätsinstruments wurde Ende 2012 ein
Beschluss über Regionalprogramme zur Unterstützung der von der Krise in Syrien betroffenen
Bevölkerungsgruppen gefasst; die Mittelausstattung dieser Programme belief sich auf 20 Mio.
EUR.

Die Europäische Union hat sich im Rahmen des EIDHR aktiv für Menschenrechtsverteidiger in
Syrien eingesetzt und Hilfe für die syrische Zivilgesellschaft bereitgestellt. Hierdurch konnte Not-
hilfe für Menschenrechtsverteidiger geleistet und die Dokumentierung von Menschenrechts-
verletzungen unterstützt werden; ferner konnten die digitale Sicherheit, die Medien sowie
Networking-Tätigkeiten gefördert und syrischen Bloggern und unabhängigen syrischen Medien
Unterstützung gewährt werden.

Auf der internationalen Bühne hat die Europäische Union eine Vorreiterrolle im Menschenrechtsrat
übernommen und drei Sondersitzungen zu Syrien initiiert, die für die Einsetzung der unabhängigen
Untersuchungskommission ausschlaggebend waren. Die vom VN-Menschenrechtsrat und der Gene-
ralversammlung angenommenen Resolutionen zu Syrien sind wichtige Schritte, die auf die Initia-
tive der EU zurückzuführen sind. Die EU begrüßte die 2012 erfolgte Verlängerung des Mandats der
unabhängigen internationalen Untersuchungskommission zu Syrien und deren Verstärkung durch
die Ernennung der beiden neuen Mitglieder Carla del Ponte und Vitit Muntarbhorn. Die EU bekräf-
tigte ihre Unterstützung für die Untersuchungen von mutmaßlichen Verstößen gegen die internatio-
nalen Menschenrechtsnormen durch die Kommission, damit die Verantwortlichen für diese Ver-
stöße – einschließlich der Verstöße, die möglicherweise Verbrechen gegen die Menschlichkeit und
Kriegsverbrechen im Sinne des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs darstellen –
zur Rechenschaft gezogen werden. Die EU hat wiederholt erklärt, dass in dem Falle, dass den
Anliegen in Bezug auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf nationaler
Ebene nicht angemessen Rechnung getragen wird, der Internationale Strafgerichtshof hiermit
befasst werden sollte. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen kann jederzeit den Internationalen
Strafgerichtshof mit der Lage in Syrien befassen. Die EU forderte den Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen in Schlussfolgerungen des Rates auf, die Lage in Syrien in allen ihren Aspekten, ein-
schließlich dieser Frage, vordringlich anzugehen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 51
DG C DE

Die EU hob hervor, wie wichtig eine Dokumentierung der weit verbreiteten, systematischen und
groben Menschenrechtsverletzungen ist, und erinnert daran, dass diejenigen, die für diese Ver-
letzungen verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Sie forderte die syrischen
Behörden erneut auf, uneingeschränkt mit der Untersuchungskommission zusammenzuarbeiten und
ihr unter anderem den vollen, sofortigen und ungehinderten Zugang zum gesamten syrischen Gebiet
zu gewähren. Die Anstrengungen, die gegenwärtig im Hinblick auf Gerechtigkeit und Rechen-
schaftpflicht unternommen werden, sei es von der Kommission oder von Nichtregierungsgremien,
werden von der Europäischen Union uneingeschränkt unterstützt.

Die EU hat kontinuierlich hervorgehoben, dass die auf internationaler und regionaler Ebene unter-
nommenen Anstrengungen darauf konzentriert werden müssen, die Krise in Syrien im Wege einer
politischen Lösung beizulegen, und hat alle wichtigen Akteure in der Region und alle Mitglieder
des VN-Sicherheitsrats aufgerufen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und den Gemeinsamen
Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen und der Liga der arabischen Staaten für Syrien,
Lakhdar Brahimi, in seinen Anstrengungen zu unterstützen.

Die Hohe Vertreterin hat in ihren Erklärungen mehrfach die entsetzlichen Verstöße gegen die
Menschenrechte verurteilt, sowohl generell als auch in Bezug auf Einzelfälle von verfolgten
Menschenrechtsverteidigern. Die Europäische Union hat in allen Foren und durch alle verfügbaren
Arten der Kommunikation deutlich gemacht, dass die massiven Menschenrechtsverletzungen aller
Parteien beendet werden müssen, und dass eine Lösung für den Konflikt gefunden werden muss, bei
der die Menschenrechte aller syrischen Bürger ungeachtet ihres ethnischen oder religiösen Hinter-
grunds geachtet und garantiert werden.
Tunesien
http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_tunisia_fr.pdf

Tunesien hat sich im Mai 2012 dem Verfahren der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung unter-
zogen. Von den 125 Empfehlungen, die von den gleichrangigen Prüfern ausgesprochen wurden,
akzeptierte die tunesische Regierung 110 (96 Empfehlungen wurden akzeptiert, ergänzend dazu
wurde zu 14 erklärt, dass sie umgesetzt würden). Tunesien verpflichtete sich, elf weitere Empfeh-
lungen (die insbesondere Gleichstellungsfragen und die Todesstrafe zum Gegenstand hatten) zu
prüfen, konnte diese jedoch aufgrund der in der nationalen verfassungsgebenden Versammlung
laufenden Debatte über den Verfassungsentwurf nicht akzeptieren. Drei Empfehlungen wurden
abgelehnt (betreffend die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgenderpersonen und
die Gesetze, mit denen Verunglimpfung zu einem Straftatbestand gemacht wird). Der Menschen-
rechtsrat verabschiedete auf seiner 21. Tagung am 19. September 2012 einen Bericht über Tunesien.

http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_tunisia_fr.pdf

9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 52
DG C DE

Auf der Tagung des Assoziationsrates vom 19. November 2012 erzielten die Europäische Union
und Tunesien politisches Einvernehmen über einen neuen Aktionsplan, in dem eine privilegierte
Partnerschaft verankert wurde. Das gemeinsame Dokument enthält ehrgeizige Verpflichtungen im
Hinblick auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Governance (Titel II des Abschnitts über die
politische Zusammenarbeit), ferner sind darin ein Dialog und eine Zusammenarbeit in Fragen im
Zusammenhang mit den Menschenrechten und Grundfreiheiten (Titel III) sowie eine Zusammen-
arbeit in den Bereichen Justiz und Sicherheit (Titel V) vorgesehen.

Dieser Rahmen für eine verstärkte politische Zusammenarbeit sollte die Europäische Union in die
Lage versetzen, den Dialog mit der tunesischen Regierung zu verschiedenen vorrangigen Themen
zu intensivieren, zu denen unter anderem die Bekämpfung der Folter, die Justizreform, die Freiheit
der Meinungsäußerung, die Abschaffung der Todesstrafe und die Umstrukturierung des tunesischen
Comité Supérieur des Droits de l'Homme et des Libertés Fondamentales (Oberstes Komitee für
Menschenrechte und Grundfreiheiten) zählen. Die EU wies in einer auf der Tagung des Asso-
ziationsrates vom 19. November 2012 angenommenen Erklärung auf die Bedeutung mehrerer dieser
vorrangigen Themen hin.

Auf dem Gebiet der Zusammenarbeit erging nach einem 2011 im Rahmen des Europäischen
Instruments für Demokratie und Menschenrechte erfolgten ersten Aufruf zur Einreichung von Vor-
schlägen für Wahlbeobachtung durch einheimische Beobachter, Schulungen für politische Parteien
und Maßnahmen zur Verbesserung der Freiheit der Meinungsäußerung und zur Förderung demo-
kratischer Werte im April 2012 ein zweiter Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen, für den ein
Budget von 1 Mio. EUR zur Verfügung stand. Im Juli 2012 wurde ein Finanzierungsabkommen
über 7 Mio. EUR zur Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft unterzeichnet. Außerdem wurde 2012
eine Vereinbarung mit der tunesischen Vereinigung für die Integrität und Demokratie der Wahlen
(ATIDE) geschlossen, durch die ATIDE eine Beihilfe in Höhe von 334 834 EUR gewährt wird, um
zu Transparenz und Glaubwürdigkeit des Verfassungsprozesses beizutragen.

Im Januar 2012 wurde ein GSVP-Beschluss, mit dem Sanktionen (Einfrieren von Vermögens-
gegenständen und Visumssperre) gegen 48 Personen, die dem Regime des ehemaligen Präsidenten
Ben Ali eng verbunden waren, verhängt werden, um ein weiteres Jahr verlängert.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 53
DG C DE

Algerien

Algerien hat die Europäische Union ausdrücklich darum ersucht, strukturierte Dialoge mit der
Zivilgesellschaft zu erleichtern und bei der Entwicklung einer besseren Kommunikation zu unter-
stützen (dies wurde bei den jüngsten Gesprächen über die Programmplanung für die Zusammen-
arbeit zwischen der EU und Algerien für die Jahre 2014-2017 deutlich). Nach Auffassung der
Europäische Union ist dies eine wichtige Gelegenheit, die nicht verpasst werden darf, kann hier
doch ebenfalls dazu beigetragen werden, der Teilhabe der Zivilgesellschaft in Algerien mehr
Glaubwürdigkeit zu verleihen.

Im Januar 2012 wurde ein neues Vereinigungsgesetz angenommen; es ist Bestandteil eines Reform-
pakets, das der Regierung umfangreiche Befugnisse verleiht, die unter anderem die Registrierung,
die Vereinnahmung von Geldern aus dem Ausland und die Verfolgung von Zielen, die gegen die
"nationalen Werte" verstoßen, betreffen. Kommissionsmitglied Füle hat anlässlich seines Besuchs
in Algier im März 2012 der Besorgnis der Europäischen Union über dieses Gesetz auf höchster
Ebene Ausdruck verliehen, zudem hat die EU auf politischer Ebene und auf Sektorebene ihre
Besorgnis zum Ausdruck gebracht.

In ihrem regelmäßigen Dialog mit der algerischen Regierung, unter anderem auch im institutio-
nellen Rahmen des Assoziierungsabkommens, brachte die EU die Einhaltung internationaler Über-
einkommen und Standards durch Algerien in Bezug auf die Versammlungs- und Religionsfreiheit
und die Freiheit der Meinungsäußerung zur Sprache. Die Europäische Union rief die algerische
Regierung außerdem dazu auf, für die Gleichstellung der Geschlechter zu sorgen und sicher-
zustellen, dass Fälle sexueller Belästigung von Frauen sofort untersucht werden.

Menschenrechtsverteidiger sehen ihre Freiheit der Meinungsäußerung sowie ihre Vereinigungs-
uind Vereinigungsfreiheit eingeschränkt, werden eingeschüchtert und sind gerichtlichen Schikanen
ausgesetzt. 2012 waren mehrere solcher Einzelfälle zu verzeichnen: Ahmed Kerroumi wurde im
April 2012 ermordet in seinem Büro aufgefunden. Der Sprecher der Hohen Vertreterin brachte in
einer Erklärung die Erschütterung und die Trauer über den Tod von Ahmed Kerroumi zum Aus-
druck und forderte die Einleitung einer Untersuchung. 2012 sah sich eine Reihe von Menschen-
rechtsverteidigern gerichtlichen Schikanen ausgesetzt, die mit Artikel 100 des Strafgesetzbuchs
(Aufstachelung zu waffenlosen Zusammenrottungen) begründet wurden. Die Europäische Union
entsandte einen Beobachter zu dem Gerichtsverfahren gegen vier Menschenrechtsverteidiger, die
der "Aufstachelung zur waffenlosen Zusammenrottung" beschuldigt wurden; dieses Verfahren fand
im September 2012 statt. Es wurde ein aufschlussreicher Kurzbericht erstellt und sowohl dem EAD
als auch den Leitern der Missionen der Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 54
DG C DE

Im Mai 2012 wurde Algerien einer allgemeinen regelmäßigen Überprüfung unterzogen. Im
September 2012 akzeptierte Algerien 63 der 112 dabei ausgesprochenen Empfehlungen, die rest-
lichen Empfehlungen wurden mit den Vermerken "Umsetzung läuft" oder "zur Kenntnis
genommen" versehen. Auf die Empfehlungen zur Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und zur
Freiheit der Meinungsäußerung reagierte Algerien negativ. Die Regierung verteidigte die im Januar
2012 verkündeten neuen Gesetze.

Auf Wunsch von Algerien entsandte die Europäische Union zum ersten Mal eine Wahlbeobach-
tungsmission zur Beobachtung der Parlamentswahlen, die im Mai 2012 durchgeführt wurden. Die
vom Mitglied des Europäischen Parlaments Salafranca geleitete EU-Wahlbeobachtungsmission
erstellte einen Bericht, in dem hervorgehoben wird, dass weitere Maßnahmen zur Verbesserung der
Transparenz, einschließlich des systematischen Zugangs der politischen Parteien zur nationalen
Wahlliste, notwendig sind. Auf der Tagung des Assoziationsrates, die im Dezember 2012 stattfand,
teilte die algerische Regierung mit, dass eine Reihe der in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen
umgesetzt worden seien. Die Europäische Union machte deutlich, dass sie bereit sei, die algerische
Regierung bei der Umsetzung sämtlicher Empfehlungen zu unterstützen.
Die erste Runde von Verhandlungen über einen Aktionsplan im Rahmen der neuen Europäischen
Nachbarschaftspolitik, einschließlich der Menschenrechtskapitel, fand am 17. Oktober 2012 in
Brüssel statt. Die Verhandlungen werden in den nächsten Jahren weitergeführt.

In Bezug auf Algerien wurden - ergänzend zu den themen- und regionenspezifischen Programmen
(z.B. EIDHR und Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft) - in die bilateralen Kooperations-
programme der EU Komponenten zur Unterstützung von Maßnahmen der Zivilgesellschaft aufge-
nommen, insbesondere zu Gleichstellungsfragen, zum kulturellen Erbe (21,5 Mio. EUR) und für
Jugendbeschäftigungsprogramme (23,5 Mio. EUR); die entsprechenden Vereinbarungen wurden im
November 2012 unterzeichnet.

9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 55
DG C DE

Darüber hinaus ergriff die EU im Rahmen des Programms zur Förderung von Partnerschaft, Refor-
men und breitenwirksamem Wachstum (SPRING) Maßnahmen zur Förderung der Beziehungen
zwischen Zivilgesellschaft und Regierung. Die erste Mittelzuweisung aus dem Programm SPRING
in Höhe von 10 Mio. EUR an Algerien wird zur Förderung eines Programms zur Regierungs-
führung eingesetzt, mit dem Bereiche angegangen werden sollen, in denen bisher eine Zusammen-
arbeit schwierig war (einschließlich des Parlaments). Vertreter der Zivilgesellschaft, wie beispiels-
weise bekannte Anwaltsverbände, sind konsultiert worden.

Die EU-Delegation lotet derzeit aus, welche weiteren Bereiche für eine Unterstützung in Frage
kämen, so unter anderem die Verbesserung des Zugangs der Bürger zur Justiz, die Bekämpfung der
Korruption sowie verbesserte Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwaltung der öffent-
lichen Finanzen. Die Bereitstellung weiterer Mittel aus dem Programm SPRING hängt nach wie vor
davon ab, wieweit Algerien Maßnahmen ergreift, um Vertreter der Zivilgesellschaft im Rahmen der
Ausarbeitung des ENP-Aktionsplans zu konsultieren. Der Conseil National Economique et Social
(CNES - Nationaler Wirtschafts- und Sozialrat) und die EU-Delegation werden hier die Feder-
führung übernehmen. Algerien hat die Europäische Union ausdrücklich darum nachgesucht, struk-
turierte Dialoge mit der Zivilgesellschaft zu erleichtern und bei der Entwicklung einer besseren
Kommunikation zu unterstützen (dies wurde bei den jüngsten Gesprächen über die Programm-
planung für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Algerien für die Jahre 2014-2017 deutlich).
Zudem wurde um nähere Angaben zur Verwendung von EU-Finanzmitteln für Nichtregierungs-
organisationen im Rahmen des neuen Gesetzes ersucht, bevor zusätzliche Mittel bereitgestellt
werden können.

Marokko
http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_maroc_fr.pdf
Die Europäische Union und Marokko haben ihren Dialog über Menschenrechte insbesondere in der
siebten Sitzung des Unterausschusses für Menschenrechte, Demokratisierung und Staatsführung
fortgesetzt, die am 16. und 17. Oktober 2012 in Rabat stattfand.

Bei diesem Dialog hat die Europäische Union Marokko eindringlich aufgefordert, die Umsetzung
der neuen Verfassung von 2011 voranzubringen, wofür die Verabschiedung von
19 Verfassungsgesetzen und weiteren Verordnungen sowie die Stärkung neuer Gremien und Insti-
tutionen erforderlich wäre. Zur Zeit sind 16 der Verfassungsgesetze, die zur ordnungsgemäßen
Umsetzung der neuen Verfassung erforderlich wären, noch immer nicht fertiggestellt.
http://ec.europa.eu/world/enp/docs/2012_enp_pack/progress_report_maroc_fr.pdf

9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 56
DG C DE

In dem Dialog mit der marokkanischen Regierung wies die Europäische Union darauf hin, wie
wichtig es ist, dass die Vereinigungsfreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung garantiert
werden, nachdem festgestellt worden war, dass auf dem Gebiet der Vereinigungsfreiheit nach wie
vor praktische Schwierigkeiten bestehen (Registrierung und Ausstellung von Eingangs-
bestätigungen) und einige Berichte über gewaltsames Vorgehen der Polizei und willkürliche Ver-
haftungen von Demonstranten bei friedlichen Demonstrationen vorlagen. In Bezug auf die Reform
des Pressegesetzes bekräftigte die EU die Notwendigkeit, so rasch wie möglich ein mit der neuen
Verfassung in Einklang stehendes neues Pressegesetz zu verabschieden und die Haftstrafen abzu-
schaffen, die nach wie vor gegen bestimmte Journalisten und Blogger verhängt werden.

Die Europäische Union hat aus dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte
(EIDHR) eine Reihe von Programmen finanziert, die darauf ausgelegt sind, die Freiheit der
Meinungsäußerung in Marokko zu fördern. Aus diesem Instrument wurden 2012 zudem 1,2 Mio.
EUR bereitgestellt, um eine große Anzahl von Projekten zu Demokratie und Menschenrechten in
Marokko finanziell zu unterstützen.

Marokko wurde im Rahmen der 13. allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (Mai 2012) überprüft
und akzeptierte 141 der 148 vom Menschenrechtsrat ausgesprochenen Empfehlungen. Die von
Marokko nicht akzeptierten Empfehlungen betrafen die Rücknahme von Erklärungen zum Über-
einkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau und die Überprüfung des
Familiengesetzbuchs in Bezug auf Polygamie, die Eheschließung Minderjähriger, die Gleich-
stellung von Frau und Mann in Erbrechtsangelegenheiten, die Überwachung der Menschenrechte in
der Sahara durch MINURSO und die Abschaffung der Todesstrafe bzw. die Einführung eines De-
jure-Moratoriums. Marokko kündigte zudem an, dass es beabsichtigt, mit den besonderen Verfahren
des VN-Menschenrechtsrats zu kooperieren. Auf dringendes Nachsuchen durch die Europäische
Union erließ der marokkanische Ministerrat im November 2012 drei Gesetze, mit denen das Fakul-
tativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder ernied-
rigende Behandlung oder Strafe, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung
jeder Form von Diskriminierung der Frau und das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt
über bürgerliche und politische Rechte gebilligt wurden. Marokko muss jedoch noch die Beitritts-
urkunden zu diesen Mechanismen hinterlegen.

9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 57
DG C DE

Das institutionelle Menschenrechtssystem, das die interministerielle Delegation für Menschenrechte
(DIDH), den Nationalen Menschenrechtsrat (CNDH) und das Amt des Ombudsmanns umfasst,
erhielt durch die Schaffung von13 regionalen Ausschüssen des Nationalen Menschenrechtsrats
starken Auftrieb. Im Anschluss an eine Prüfung der Organisation unterzeichnete die EU ein
Abkommen mit der marokkanischen Regierung über Unterstützung in Form von Zuschüssen aus
dem Programm SPRING in Höhe von 3 Mio. EUR zum Ausbau der Kapazität des nationalen
Menschenrechtsrats. Diese Zuschüsse sind ebenfalls dafür vorgesehen, die interministerielle
Delegation für Menschenrechte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

In Bezug auf die Menschenrechte von Migranten wurde sowohl von der Zivilgesellschaft als auch
vom VN-Menschenrechtsrat und der Internationalen Organisation für Migration herausgestellt, dass
es zu zahlreichen Fällen von Gewaltanwendung seitens der Sicherheitskräfte kam. Diese Proble-
matik wurde bei dem Dialogtreffen zwischen der EU und der marokkanischen Regierung zur
Sprache gebracht.

Marokko war aufgrund seines Sitzes als nichtständiges Mitglied im VN-Sicherheitsrat in der Lage,
in wichtigen internationalen politischen Fragen und bei der Krisenbewältigung eine konstruktive
Rolle zu spielen; dabei widmete Marokko dem Syrien-Konflikt besondere Aufmerksamkeit und
arbeitete diesbezüglich in Menschenrechtsfragen mit der EU zusammen.

Marokko hat seine Zusammenarbeit mit dem Europarat in mehreren Bereichen intensiviert, hierzu
gehört unter anderem der Beitritt zu mehreren Übereinkommen des Europarates und der Beginn der
Durchführung des von der EU finanzierten Programms des Europarats zur "Stärkung demo-
kratischer Reformen in den südlichen Nachbarländern".
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 58
DG C DE

Westsahara
Die Frage des Rechtsstatus des Gebiets Westsahara und die Frage der Souveränität sind nach wie
vor ungelöst; das Gebiet ist zwischen Marokko und der Frente Polisario (Volksfront zur Befreiung
von Westsahara) umstritten. Die Vereinten Nationen betrachten Westsahara als ein Gebiet ohne
Selbstregierung.

Die von Marokko kontrollierten Teile Westsaharas sind in mehrere Provinzen untergliedert, die
behandelt werden, als seien sie Bestandteil des Königreichs. Die Frente Polisario hat gegenwärtig
ihre Basis in den Flüchtlingslagern in Tindouf (Algerien), die sie kontrolliert. Sie kontrolliert zudem
den Teil Westsaharas östlich des Berm (Anm. d.Ü. aus dem Arabischen stammender Eigenname des
marokkanischen Walls).

Das Mandat der VN-Mission für das Referendum in Westsahara (MINURSO) läuft am 30. April
2013 aus.

Der Konflikt in Westsahara hat zu schweren Verstößen gegen die Menschenrechte geführt, über die
kontinuierlich von externen Reportern und Menschenrechtsaktivisten berichtet wird. Marokko und
die Polisario beschuldigen sich gegenseitig, gegen die Menschenrechte der Bevölkerung unter ihrer
Kontrolle in den marokkanisch kontrollierten Teilen von Westsahara bzw. in den Flüchtlingslagern
in Tindouf in Algerien zu verstoßen.

9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 59
DG C DE

Die Europäische Union hat sowohl in ihren Kontakten mit beiden direkt beteiligten Parteien
(Marokko, Frente Polisario) auch unter Nutzung des politischen Dialogs zwischen der EU und
Marokko, als auch in ihrer Erklärung vor der VN-Generalversammlung vom 15. Oktober 2012 und
bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen wiederholt i) ihrer Besorgnis über die lange
Dauer des Westsahara-Konflikts und dessen Auswirkungen auf Sicherheit und Zusammenarbeit in
der Region Ausdruck verliehen; ii) bekräftigt, dass sie die Bemühungen des VN-Generalsekretärs
um eine gerechte, dauerhafte und für beide Seiten annehmbare politische Lösung, die die Selbst-
bestimmung der Menschen in Westsahara im Rahmen von Regelungen nach Maßgabe der in der
Charta der Vereinten Nationen verankerten Ziele und Grundsätze ermöglicht, uneingeschränkt
unterstützt; iii) die Arbeit von Botschafter Christopher Ross als Persönlicher Gesandter des VN-
Generalsekretärs gewürdigt und dringend an die Parteien und die Nachbarstaaten appelliert, die
Arbeit mit ihm fortzusetzen, um den politischen Prozess voranzubringen; iv) alle Parteien aufge-
fordert, von gewalttätigen Handlungen abzusehen; v) die Resolution 2044(2012) des VN-Sicher-
heitsrats unterstützt, in der betont wird, "wie wichtig es ist, die Menschenrechtssituation in West-
sahara und in den Lagern in Tindouf zu verbessern" und den Parteien nahegelegt wird, "in Zusam-
menarbeit mit der internationalen Gemeinschaft unabhängige und glaubwürdige Maßnahmen zur
Gewährleistung der vollen Achtung der Menschenrechte zu erarbeiten und durchzuführen, einge-
denk ihrer diesbezüglichen völkerrechtlichen Verpflichtungen"; vi) begrüßt, dass die Kommis-
sionen des Nationalen Rates für Menschenrechte in Dakhla und Laayoune die Arbeit aufgenommen
haben; vii) ihre Besorgnis über die Lage der 24 in Salé inhaftierten saharauischen Aktivisten
geäußert und viiii) für den Fall, dass sich eine politische Lösung abzeichnet, ihre Bereitschaft
bekundet, Unterstützungsmaßnahmen zu prüfen, um die Durchführung einer solchen Lösung zu
erleichtern.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 60
DG C DE

Auf der 22. Tagung des Menschenrechtsrats berichtete der VN-Sonderberichterstatter über Folter
und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe über die
Anwendung von Folter und Misshandlung, einschließlich Vergewaltigung, schwerer Prügel und
Isolierung, durch marokkanische Strafverfolgungsbeamte insbesondere gegenüber Häftlingen,
denen die Teilnahme an Aktivitäten des Unabhängigkeitskampfs zur Last gelegt wird. Es wurde
ebenfalls über die Anwendung unverhältnismäßiger Gewalt bei der Repression von
Demonstrationen und bei der Verhaftung von Personen, die in dem Verdacht stehen, an
Demonstrationen für das Recht auf Selbstbestimmung des saharauischen Volkes teilgenommen zu
haben, berichtet. Die Europäische Union brachte im politischen Dialog der EU mit Marokko ihre
Besorgnis über mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen durch die marokkanischen
Sicherheitskräfte und angesichts der Berichte über schlechte Haftbedingungen in den Gefängnissen
in Salé zum Ausdruck.

9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 61
DG C DE

Libyen

Seit der Revolution von 2011 steht Libyen vor mehreren wichtigen Herausforderungen, einschließ-

lich was den Aufbau eines funktionierenden Verwaltungsapparats, die Wiederherstellung der

öffentlichen Ordnung sowie die Übergangsjustiz, Rechtsstaatlichkeit und wirtschaftliche Entwick-

lung anbelangt. Die Sicherheit stellt das dringlichste Problem dar. Die Sicherheitsprobleme

umfassen u.a. Aspekte wie die ausbaubedürftigen Sicherheitsvorkehrungen, opportunistische Ent-

führungen, Rachemord, Angriffe und Sprengstoffanschläge zu Provokationszwecken, Gewalt

zwischen Volksgruppen und ein drastischer Anstieg gemeiner Straftaten.

Die EU finanziert derzeit 19 Projekte in den Bereichen Sicherheit, Justiz und Rechtsstaatlichkeit.

Die Reform von Polizei und Justiz, wirksamere Ermittlungen in Strafsachen, Aufbau einer Risiko-

analysekapazität der libyschen Polizeikräfte und Förderung einer effizienten Übergangsjustiz zählen

mit zu den Zielen, die mit einigen der laufenden Programme verfolgt werden.

Zudem bereitet die EU die Entsendung einer zivilen GSVP-Mission zur Unterstützung des Fähig-

keitenaufbaus für Grenzschutz- und Grenzverwaltung in Libyen vor. Europäische Experten werden

libysches Personal beraten, betreuen und ausbilden, um Libyens Fähigkeiten zum Schutz seiner

Land-, See- und Luftgrenzen auszubauen. Die Steuerung der Migrationsströme und die Achtung der

Menschenrechte zählen ebenfalls zu den Aufgabenfeldern der Mission.

Im Jahr 2012 gaben mehrere Menschenrechtsverletzungen Anlass zu Sorge. Ungeachtet der

öffentlichen Zusagen der Regierung, die Haftanstalten unter zentrale Verwaltung zu stellen, wurden

nur geringe Fortschritte erzielt. Von Seiten der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen

wurden kontinuierlich Fälle von Folter, illegaler Inhaftierung und Misshandlung von Migranten,

insbesondere aus Ländern südlich der Sahara, gemeldet. (Amnesty International, International

Federation for Human Rights und Human Rights Watch). Nach Schätzungen der Libyan

Humanitarian Relief Agency gibt es landesweit 72 000 Binnenvertriebene. Das UNHCR hat Miss-

handlungen von Binnenvertriebenen gemeldet.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 62
DG C DE

Am 31. Januar 2012 reagierte die EU auf erste Meldungen über die Misshandlung von Häftlingen in

Libyen. Die Hohe Vertreterin forderte in einer Erklärung, dass die Rechte aller in Libyen inhaf-

tierten Personen im Einklang mit den internationalen Standards geachtet werden. In dieser

Erklärung wurde die Regierung zudem aufgefordert, die Unterordnung sämtlicher Haftanstalten

unter staatliche Kontrolle zu beschleunigen und gründliche, unparteiische und wirksame Ermitt-

lungen zu mutmaßlichen Verletzungen der Rechte von Häftlingen durchzuführen.

Im Anschluss an Berichte über bewaffnete Zusammenstöße in Sebha im März 2012 forderte die EU

zur Zurückhaltung auf und ersuchte die Regierung nachdrücklich, sich mit verstärkten Anstrengun-

gen um eine Normalisierung der Lage zu bemühen.

Die Hohe Vertreterin verurteilte den Angriff auf die US-Botschaft in Benghazi vom 11. September

2012 aufs Schärfste. Sie sprach den Angehörigen der Opfer und der US-Regierung ihr tiefstes Mit-

gefühl aus und forderte die libysche Regierung auf, unermüdlich darauf hinzuarbeiten, dass die

Verantwortlichen vor Gericht gebracht werden.

Im November 2012 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung zur Lage der

Migranten in Libyen. Dem ging eine Debatte voraus, in deren Verlauf die Teilnehmer betonten,

dass die EU auch weiterhin die Regierung auffordern werde, die Einhaltung der internationalen

Menschenrechtsstandards zu gewährleisten; zugleich werde die EU die Regierung nach wie vor bei

der Einhaltung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen unterstützen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 63
DG C DE

Aus dem ENPI, dem IfS und dem EIDHR wurden Gelder bereitgestellt, um ein Hilfspaket (20 Mio.

EUR) zu schnüren, das einen besseren Schutz gefährdeter Gruppen vor Menschenrechts-

verletzungen erzielen soll. Die betreffenden Projekte zielen u.a. auf Folgendes ab: Ausbau der auf

den Menschenrechten beruhenden Reformen im libyschen Strafvollzug, Verstärkung der Fähig-

keiten für eine wirksame und schutzorientierte Steuerung gemischter Migrationsbewegungen in

Libyen, Betreuung und Unterstützung von Opfern von Folter oder erzwungenem Verschwinden

sowie Unterstützung für Aussöhnungsprozesse und den demokratischen Übergang in Libyen.

Was den demokratischen Übergang anbelangt, so bilden die Wahlen vom 7. Juli 2012 zweifels-

ohne als Höhepunkt des Jahres, da die Libyer zum ersten Mal seit vier Jahrzehnten ihre

verfassungsgebende Versammlung wählen konnten.

Das nach Libyen entsandte EU-Wahlbeurteilungsteam (EU EAT) unter der Leitung des Mitglieds

des Europäischen Parlaments, Alexander Graf Lambsdorff, bescheinigte den Wahlen eine

ordnungsgemäße Abwicklung, pluralistische Ausgestaltung und einen insgesamt friedlichen

Verlauf. Der am 21. Oktober veröffentlichte Schlussbericht enthält die Feststellungen des EU EAT

nebst 39 Empfehlungen für eine bessere Durchführung der nächsten Wahlen in Libyen.

Die Zusammenarbeit der libyschen Behörden mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH)

in Bezug auf Saif al-Islam Qadhafi und Abdullah al-Senussi, gegen die der IStGH nach der Verab-

schiedung der Resolution 1970 des VN-Sicherheitsrates einen Haftbefehl erlassen hat, ist weiterhin

problematisch.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 64
DG C DE

Die Hohe Vertreterin gab am 19. Juni 2012 nach der Festnahme und Inhaftierung von vier

Personalmitgliedern des IStGH eine Erklärung ab. Darin wird hervorgehoben, dass Libyen nach der

Resolution 1970 (2010) des VN-Sicherheitsrates Resolution 1970 (2010) des VN-Sicherheitsrates

gemäß dieser Resolution zur uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem Internationalen

Strafgerichtshof verpflichtet ist und die Vorrechte und Immunitäten der IStGH-Mitarbeiter

anerkennen muss. Am 2. Juli 2012 begrüßte die Hohe Vertreterin die Freilassung der vier IStGH-

Mitarbeiter und würdigte den Einsatz all jener, die dieses Ergebnis ermöglicht haben.

IV Russland und Zentralasien

Russland

Die Menschenrechtssituation in Russland stand wie zuvor im Mittelpunkt der Beziehungen EU-

Russland während des Jahres 2012, das als Wahljahr in seinen ersten fünf Monaten von zahlreichen

Kundgebungen der Opposition und von Forderungen nach einer wirksamen heimischen

Wahlbeobachtung geprägt war. Im Laufe des Jahres wurden neue Gesetze erlassen, die Demon-

strationen neu regeln und russische Nichtregierungsorganisationen, die Gelder aus dem Ausland

erhalten, zur Registrierung als "ausländische Agenten" verpflichten; zudem wurde Verleumdung

erneut als Straftatbestand eingestuft und die Kontrolle über das Internet verstärkt. Besonders

besorgt zeigte sich die EU darüber, dass die neuen Rechtsvorschriften den Druck auf die Zivil-

gesellschaft erhöhen und zu einer verminderten Aktivität von Nichtregierungsorganisationen in

Russland führen. Die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin brachte ihre Anliegen anhand mehrerer

Erklärungen zu den gesetzlichen Änderungen sowie über spezifische Maßnahmen gegen Mitglieder

der Opposition zur Sprache. Die Verfolgung, einschließlich durch Festnahmen und Gerichts-

verfahren, von Oppositionellen und Anführern von Protestbewegungen während der Wahlperiode

und danach, insbesondere im Zusammenhang mit den Protesten am Bolotnaya-Platz, bereiteten der

EU Sorge.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 65
DG C DE

In diesem Kontext nahmen Menschenrechtsfragen auch weiterhin einen wichtigen Platz beim

politischen Dialog zwischen EU und Russland ein, so auch auf den beiden Gipfeltreffen EU-

Russland im Berichtszeitraum, die im Juni in St. Petersburg und im Dezember in Brüssel

stattfanden, sowie im Oktober auf dem der Tagung des Ständigen Partnerschaftsrates EU-Russland

(Justiz, Freiheit und Sicherheit) in Nicosia. Die EU brachte in diesen Foren ihre Anliegen in Bezug

auf die Menschenrechtslage und die einschränkenden Rechtsvorschriften in Russland zum

Ausdruck.

Der Sonderbeauftragte der EU für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, reiste im Oktober nach

Russland, um an dem Zivilgesellschafts-Forum EU-Russland in St. Petersburg teilzunehmen. Er

knüpfte Kontakte zum russischen Botschafter für Menschenrechte, Konstantin Dolgow, und traf

sich mit dem Vorsitzenden des Präsidentenbeirats für Zivilgesellschaft und Menschenrechte,

Michail Fedotow, und mit Russlands Ombudsman für Kinderrechte, Pavel Asthakow. Zudem

veranstaltete der thematische Sitzungen mit der russischen Zivilgesellschaft innerhalb und

außerhalb Russlands.
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DG C DE

Die EU und Russland setzen 2012 ihre regelmäßigen, zweimal jährlich stattfindenden Menschen-

rechtskonsultationen fort. Die 15. und 16. Runde dieser Konsultationen fanden im Juli und im

Dezember in Brüssel statt. Um diese Konsultationen wirksamer zu gestalten und um sicherzustellen,

dass ein echter Dialog stattfindet, forderte die EU Russland auf, die Modalitäten der Menschen-

rechtskonsultationen anzupassen, insbesondere durch Einbeziehung anderer Ministerien und

Agenturen als dem Außenministerium, durch Begegnungen mit russischen und internationalen

NRO am Rande der Konsultationen und durch die Veranstaltung der Konsultationen an alternieren-

den Orten. Beide Seiten hatten die Gelegenheit, insbesondere Entwicklungen im Bereich der

Rechtsstaatlichkeit (Gerichtswesen, Strafverfolgungsbehörden, Haftanstalten) zu erörtern und sich

durch den Austausch schriftlicher Listen von Einzelfällen, zu denen Anliegen vorlagen, Klarheit

über die jeweiligen Sachverhalte zu verschaffen. Die EU brachte ihre Besorgnis über die sich ver-

schlechternde Lage der Zivilgesellschaft zum Ausdruck, einschließlich hinsichtlich der Medienfrei-

heit, der Situation von Nichtregierungsorganisationen in Russland und der neuen Rechtslage, die die

NRO-Arbeit beeinträchtigt, sowie der Lage im Nordkaukasus. Die Rechte des Kindes und Fragen

der Diskriminierung und des Rassismus wurden ebenfalls angesprochen, insbesondere von der

Russischen Föderation, die ihre Besorgnis über bestimmte Praktiken in EU-Mitgliedstaaten zum

Ausdruck brachte. Die EU nutzte die Gelegenheit, die diese Konsultationen boten, um Fragen zu

konkreten Einzelfällen zu stellen, und begrüßte die Tatsache, dass Russland im Dezember 2012 in

schriftlicher Form zu mehreren dieser Fälle klärende Stellungnahmen abgegeben hat. Schließlich,

wie auch bei früheren Gelegenheiten, loteten die EU und Russland Möglichkeiten aus, ihre

Zusammenarbeit in internationalen Foren (VN-Generalversammlung und Menschenrechtsrat, OSZE

und Europarat) zu verbessern.

Die EU traf vor und nach jeder Konsultationsrunde mit Vertretern russischer und internationaler

NRO in Brüssel, Moskau und St. Petersburg zusammen. In St. Petersburg veranstaltete die EU eine

Reihe von Tagungen zu den Rechten des Kindes und zur Lage von LGBTI-Personen, die von der

Verabschiedung eines regionalen Gesetzes über "anti-homosexuelle Propaganda" beeinträchtigt

wurden.
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DG C DE

Im Jahresverlauf verfolgte das Europäische Parlament mit verstärkter Aufmerksamkeit die Lage-
entwicklungen in der Russischen Föderation und ersuchte die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin
mehrfach, vor dem Parlament die Position der EU gegenüber der politischen und Menschenrechts-
lage in Russland darzulegen. Die parlamentarischen Sitzungen EU-Russland waren spezifisch der
Rolle der Zivilgesellschaft gewidmet.

Die EU verfolgte den Fall Sergeij Magnitsky mit besonders großem Interesse. Die Bemühungen des
Präsidentenbeirats für die Entwicklung der Menschenrechte und der Zivilgesellschaft um Aufklä-
rung der Umstände des Todes des Anwalts Sergej Magnitsky wurden im Laufe der offiziellen
Ermittlungen weitgehend ignoriert. Der Rat verzeichnete einige Entwicklungen im Fall Michail
Chodorkowski, deren Umsetzung er aufmerksam verfolgen wird. Beide Fälle bleiben hoch auf der
Agenda der EU.

Im August 2012 gab die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin eine Erklärung ab, in der sie ihre tiefe
Enttäuschung über das unverhältnismäßig harte Urteil gegen Mitglieder der Punk-Band "Pussy
Riot" zum Ausdruck brachte. Die Hohe Vertreterin erinnerte Russlands an seine Zusagen, seinen
internationalen Verpflichtungen zur Gewährleistung eines fairen, transparenten und unabhängigen
Gerichtsverfahrens nachzukommen.

Im Rahmen des Dialogs über Visumfragen setzten die EU und Russland die Umsetzung der
"gemeinsamen Maßnahmen" fort. Hierbei erfolgte ein umfassender Informationsaustausch über die
Achtung der Menschenrechte und über den Menschenhandel, entsprechend den Vorgaben der
gemeinsamen Maßnahmen.

Zentralasien (Region)
Die 2007 angenommene EU-Strategie für eine neue Partnerschaft mit Zentralasien bietet den
politischen Rahmen für die Beziehungen der EU zu Ländern Zentralasiens. Sie setzt, was die
Zusammenarbeit mit der Region anbelangt, den Schwerpunkt auf Menschenrechte und Rechtsstaat-
lichkeit. Am 25. Juni 2012 nahm der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) den dritten Fortschritts-
bericht über die Umsetzung der EU-Strategie für Zentralasien an und umriss die Grundzüge der
künftigen Ausrichtungen. In dem Bericht werden die prioritären Bereiche bestätigt und die Unter-
stützung betont, die die EU im Hinblick auf Förderung und Schutz der Menschenrechte, demo-
kratische Reformen und Entwicklung der Zivilgesellschaft leistet, auch durch Stärkung der Rechts-
staatlichkeit und Kapazitätsaufbau bei zivilgesellschaftlichen Organisationen.
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DG C DE

2012 brachte die EU auch weiterhin Menschenrechtsfragen und Einzelfälle im Rahmen bilateraler

Menschenrechtsdialoge und politischer Kontakte mit führenden Politikern Zentralasiens zur

Sprache, so auch beim Besuch der Hohen Vertreterin Ashton in der Kirgisischen Republik,

Usbekistan, Tadschikistan und Kasachstan im Anschluss an das Ministertreffen EU-Zentralasien,

das am 27. November 2012 in Bishtek abgehalten wurde. Die Themen Menschenrechte und Zivil-

gesellschaft standen bei den Treffen der Hohen Vertreterin weit oben auf der der Tagesordnung. Sie

ermutigte ihre Gesprächspartner, die Liberalisierung und Demokratisierung durch weitere Reformen

weiter voranzutreiben. In jedem Ziel ihrer Vier-Länder-Reise traf sich die Hohe Vertreterin mit

Vertretern der Zivilgesellschaft.

In den fünf Jahren seit dem Beginn der EU-Zentralasien-Strategie erreichte der strukturierte Dialog,

der mit allen Ländern der Region aufgebaut worden war, eine gewisse Reife. Diese Dialoge ermög-

lichen nunmehr offene Gespräche über Anliegen, so auch über Einzelfälle, die Menschenrechts-

verteidiger betreffen. Die Dialoge werden in enger Zusammenarbeit mit lokalen Organisationen der

Zivilgesellschaft und internationalen Nichtregierungsorganisationen, die sich für die Menschen-

rechte einsetzen, vorbereitet. Mit Unterstützung des Europäischen Instruments für Demokratie und

Menschenrechte (EIDHR) wurden mehrere Zivilgesellschafts-Seminare veranstaltet. Diese

Seminare boten Vertretern der Zivilgesellschaft aus Europa und Zentralasien, Akademikern und

Staatsbediensteten Gelegenheit zu einem Meinungsaustausch. Aus diesen Seminaren sind

detaillierte Empfehlungen darüber hervorgegangen, welche rechtlichen und praktischen Ände-

rungen vorzunehmen sind, um eine uneingeschränkte Einhaltung der internationalen und nationalen

Standards zu gewährleisten.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 69
DG C DE

Im Rahmen der EU-Zentralasien-Strategie hat die seit 2008 bestehende Rechtsstaatlichkeits-

initiative die Länder Zentralasiens dabei unterstützt, ihre innerstaatlichen Rechtspraktiken und -

normen den internationalen Standards anzupassen. Auf der dritten Justizministerkonferenz, die am

6./7. Dezember in Brüssel abgehalten wurde, wurden die Empfehlungen der regionalen Seminare

zur Rechtsstaatlichkeit, die am 2./3. November 2012 in Astana und am 12./13. November 2012 in

Brüssel veranstaltet wurden, gebilligt. Die Justizminister legten zudem künftige Prioritäten für die

Rechtsstaatlichkeitsinitiative vor. Überdies hat die EU mit den zentralasiatischen Staaten auf natio-

naler Ebene bilaterale Kooperationsprogramme und -vorhaben mit direkter Bedeutung für die

Menschenrechte entwickelt. Die EU unterstützte insbesondere Reformen der Strafverfolgungs-

systeme und stellte Mittel für die Sensibilisierung für die Menschenrechte und für Kapazitäts-

aufbaumaßnahmen bereit. Im Wege des Dialogs und gemeinsamer Projekte arbeitete die EU eng

mit ihren internationalen Partnern zusammen: dem Europarat und seinen Fachgremien, insbe-

sondere der Venedig-Kommission, den VN und dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten

Nationen für Menschenrechte, und der OSZE.

Einen Beitrag zur Umsetzung der EU-Menschenrechtspolitik zu leisten, ist Teil des Auftrags des

Sonderbeauftragten der EU für Zentralasien; dieses Amt wurde bis zur Ernennung von Patricia Flor

im Juni 2012 von Pierre Morel wahrgenommen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 70
DG C DE

Kasachstan

2012 war die Menschenrechtslage in Kasachstan weiterhin erheblich von den Folgen der gewalt-

samen Zusammenstöße zwischen Ölarbeitern und der Polizei geprägt, die sich im Dezember 2011

in der westlichen Stadt Zhanaozen zugetragen hatten. Diese führten zu mehreren Gerichtsverfahren,

in denen rechtskräftige Urteile gegen Ölarbeiter, gegen Polizisten wegen übermäßiger Gewalt-

anwendung, gegen den Gouverneur der Stadt, gegen den Leiter einer Haftanstalt [in der ein inhaf-

tierter Ölarbeiter wegen Misshandlung und Vernachlässigung gestorben war], sowie gegen den

bekannten Oppositionsführer Vladimir Kozlow ergingen. Die EU beobachtete einen Teil der

Gerichtsverhandlungen und brachte ihre tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass das Gericht

den Angeklagten kein Recht auf ein faires Verfahren gewährte, sowie darüber, dass keine Ermitt-

lungen zu den mutmaßlichen unmenschlichen Behandlungen (Folter) in Haftanstalten eingeleitet

wurden. Die EU äußerte sich in einer Erklärung des Sprechers der Hohen Vertreterin Ashton vom 9.

Oktober 2012 zudem ihre Besorgnis über die politischen Untertöne des Gerichtsverfahren gegen

den Oppositionsführer Kozlow und über mehrere Mängel des Verfahrens, die von der EU festge-

stellt worden waren.

Im Jahresverlauf brachte die EU in bilateralen Treffen mit den kasachischen Behörden zudem

ernste Bedenken bezüglich der Einschränkungen der Medienfreiheit in Kasachstan zur Sprache4.

Diese Bedenken wurden durch eine gerichtliche Entscheidung zur vorläufigen Schließung mehrerer

Medien der Opposition aufgrund von Anklagepunkten im Zusammenhang mit den Zwischenfällen

von Zhanaozen im Jahre 2011 verstärkt.
4 http://eeas.europa.eu/delegations/vienna/documents/eu_osce/permanent_council/2012/pc_935_eu_on_taj-

and_kazakhstan.pdf

http://eeas.europa.eu/delegations/vienna/documents/eu_osce/permanent_council/2012/pc_935_eu_on_taj-and_kazakhstan.pdf
http://eeas.europa.eu/delegations/vienna/documents/eu_osce/permanent_council/2012/pc_935_eu_on_taj-and_kazakhstan.pdf

9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 71
DG C DE

Die Achtung der Religions- und Glaubensfreiheit in Kasachstan stand 2012 im Mittelpunkt der

Aufmerksamkeit, sowohl als Priorität der EU als auch aufgrund wichtiger innerstaatlicher Ent-

wicklungen, einschließlich der Verabschiedung eines neuen Religionsgesetzes, welches die erneute

Registrierung aller Glaubensgemeinschaften bedingte.

Im Jahr 2012 wurde Kasachstan zum Mitglied des VN-Menschenrechtsrats für den Zeitraum 2013-

2015 gewählt. Im Anschluss hieran wurde in diesem Land eine Arbeitsgruppe für die menschliche

Dimension eingesetzt, an der Regierungsbeamte und prominente NRO und Menschenrechts-

verteidiger teilnehmen. Zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten die Behörden zudem einen das Jahr

2011 erfassenden Bericht über die Menschenrechtslage in Kasachstan.

Am 8-9. November veranstaltete die EU in Astana ihr regelmäßiges Zivilgesellschafts-Seminar, an

dem Experten aus der Region teilnahmen und auf dem das Thema "Beitrag der Zivilgesellschaft zu

Rechts- und Justizreformen in Kasachstan" erörtert wurde. Das Seminar hatte 100 Teilnehmer, ein-

schließlich Vertreter der Zivilgesellschaft aus Kasachstan, Zentralasien und Europa, Vertreter der

Regierung und des Parlaments Kasachstans, Akademiker, Vertreter internationaler Organisationen,

Vertreter diplomatischer Missionen der EU-Mitgliedstaaten in Kasachstan, sowie Rechts-

sachverständige. Es wurden eine Reihe von Empfehlungen formuliert, die an die Regierung

Kasachstans und staatliche Bedienstete, die Zivilgesellschaft, die Europäische Union und die inter-

nationale Staatengemeinschaft gerichtet waren.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 72
DG C DE

Kirgisische Republik

Die Kirgisische Republik war wie zuvor Vorreiter des Demokratisierungsprozesses in Zentralasien.

Die neuen verfassungsrechtlichen Grundsätze wurden im September 2012, als die parlamentarische

Dynamik eine neue Regierung an die Macht brachte, gewahrt. Das Land ergriff auch weiterhin

wichtige Schritte für die Justizreform; die neue Regierung erklärte die Bekämpfung der Korruption

zu ihren wichtigsten Prioritäten und erklärte sich bereit, diesbezüglich mit der EU zusammen zu

arbeiten. In der Region ist die Kirgisische Republik ist ein Pilotland für die Unterstützung der

Demokratie im Rahmen der außenpolitischen Maßnahmen der EU.

2012 setzte die EU den politischen Dialog mit der Regierung über Menschenrechtsfragen und die

Rechtsstaatlichkeitsreform im Lande fort und arbeitete eng mit der Zivilgesellschaft und internatio-

nalen Organisationen zusammen. Insbesondere im Rahmen der vierten Runde des Menschenrechts-

dialogs vom 19. September 2012 brachte die EU den Zugang zur Justiz und das Recht auf ein faires

Gerichtsverfahren zur Sprache, ebenso wie den Schutz der Rechte von Angehörigen von Minder-

heiten, die Einrichtung eines rechtlichen und administrativen Rahmens zum Schutz der Menschen-

rechte und die Umsetzung von Empfehlungen von internationalen Organisationen und Einrich-

tungen. Die Beratungen über Menschenrechtsfragen wurden auf der Tagung des Kooperations-

ausschusses EU-Kirgisische Republik am 23./24. Oktober 2012 fortgesetzt, wobei auch die Bedeu-

tung einer umfassenden Justizreform hervorgehoben wurde. Während ihres ersten Besuchs in der

Kirgisischen Republik im November 2012 begrüßte die Hohe Vertreterin Ashton die Entschlossen-

heit der kirgisischen Bevölkerung, demokratische Reformen durchzusetzen, sowie die erzielten

Fortschritte, und sie beriet über die Bedeutung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit für

Wohlstand und nachhaltige Entwicklung. Sie hatte einen Gedankenaustausch mit Vertretern der

Zivilgesellschaft über die bedeutendsten Herausforderungen, so auch die Beschleunigung der

Justizreform und eine zügigere Rechtspflege, den inter-ethnischen Dialog und die Integration, und

über die maßgebende Rolle der NRO beim Reformprozess.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 73
DG C DE

Ein Zivilgesellschafts-Seminar EU-Kirgisische Republik über die Rolle von NRO bei der Gewähr-

leistung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten wurde am 8.-9. Februar 2012 unter aktiver

Beteiligung der kirgisischen Seite abgehalten. Auf diesem Seminar wurden Empfehlungen zu

folgenden Bereichen angenommen: Korruptionsbekämpfung, Justizreform, Strafverfolgungs-

behörden, Polizeireform und Folterprävention. Diese Empfehlungen wurden allen bedeutenden

öffentlichen Stellen vorgelegt und in den Menschenrechtsdialog einbezogen; sie werden im weite-

ren Verlauf in den allgemeinen politischen Dialog und in die Programmierung der EU-Hilfen ein-

fließen. Einigen wichtigen Empfehlungen zur Verhinderung von Folter wurde mittlerweile teilweise

nachgekommen, vor allem die Verabschiedung des Gesetzes "über das nationale Zentrum der

Kirgisischen Republik zur Verhinderung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder

erniedrigender Behandlungen".

Die Kirgisische Republik befindet sich in einer Übergangsphase; die Angleichung der Rechts-

normen an die neue Verfassung und die internationalen Standards wird vorangebracht, und die EU

ist entschlossen, die Konsolidierung der Demokratie, die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und die

Umsetzung der Justizreform weiter zu unterstützen. "Justizreform und Rechtsstaatlichkeit" ist einer

der drei prioritären Bereiche für Fördermaßnahmen der EU im Rahmen des Finanzierungs-

instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI) für den Zeitraum 2011-2013. Im Rahmen des

Stabilitätsinstruments, des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte

(EIDHR), werden nichtstaatliche Akteure unterstützt, um die inter-ethnische Aussöhnung und den

Schutz von Minderheiten, jungen Menschen, Frauen, Menschen mit Behinderungen zu fördern und

die Zivilgesellschaft zu unterstützen.
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Tadschikistan

2012 verfolgte die EU weiterhin mit großer Aufmerksamkeit verschiedene Menschenrechts-

entwicklungen in Tadschikistan, wobei sie einen politischen Dialog mit der Regierung führte und

zudem aktiv mit der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen zusammenarbeitete. Die

EU setzte sich vor allem für die Verhütung von Folter ein, forderte Freiheit der Meinungsäußerung

und ungehinderten Zugang zu Informationen, ermutigte zur Entradikalisierung in verschiedenen

Schichten der Gesellschaft, insbesondere der Jugend, und bemühte sich, die Aufrechterhaltung einer

dynamischen Zivilgesellschaft zu erleichtern, im Einklang mit Tadschikistans internationalen Ver-

pflichtungen im Bereich der Vereinigungsfreiheit. Mehrere EIDHR-Projekte zielten auf die Förde-

rung der Rechte von Frauen, Kindern und Menschen mit Behinderungen ab, wodurch Nicht-

diskriminierung und die Chancengleichheit größere Aufmerkamkeit zuteil wurde.

Im Juli 2012 kam es in der Provinz Gorno-Badakshan (GBAO) zu gewaltsamen Zusammenstößen

zwischen Regierungstruppen und bewaffneten lokalen Gruppen. Die EU forderte eine transparente

Untersuchung der Zwischenfälle sowie Garantien für eine ordnungsgemäße Anwendung der rechts-

staatlichen Grundsätze. Zudem brachte die EU ihre Besorgnis über Einschränkungen des Zugangs

zu Informationen, einschließlich der Sperrung mehrerer Internet-Websites, zum Ausdruck.

Für Tadschikistan stand das Jahr 2012 im Zeichen wichtiger Menschenrechtsdebatten in internatio-

nalen Foren. Nach Abschluss der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (Universal Periodic

Review – UPR) im Oktober 2011 aktzeptierte die Regierung Tadschikistans im März 2012 die

Mehrheit der Empfehlungen (von insgesamt 131 Empfehlungen wurden 104 akzeptiert und 7 abge-

lehnt). Im Mai 2012 besuchten zwei Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen Tadschikistan –

der Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Be-

handlung oder Strafe und der Sonderberichterstatter über das Recht eines jeden Menschen auf ein

Höchstmaß an physischer und psychischer Gesundheit. Im Oktober 2012 legte Tadschikistan dem

VN-Ausschuss gegen Folter die zweite regelmäßige Überprüfung vor. Die EU begrüßte die Offen-

heit und die große Einsatzbereitschaft der Regierung Tadschikistans in Bezug auf diese Über-

prüfungen. Andere positive Entwicklungen, die von der EU im Jahr 2012 begrüßt wurden, waren

die (teilweise) Entkriminalisierung von Verleumdungsstraftaten und die Verabschiedung der

Gesetzes über häusliche Gewalt.
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DG C DE

Im Juni 2012 prüfte ein zweitägiges Zivilgesellschafts-Forum EU-Tadschikistan Aspekte der

Folterverhütung unter reger Teilnahme von Vertretern der Zivilgesellschaft sowie Experten der

Regierung und internationalen Sachverständigen (z.B.: Amnesty International, Vereinigung für die

Verhütung der Folter - APT), Ärzte für Menschenrechte – PHR). Hierbei wurden umfassende

Empfehlungen ausgearbeitet, die der tadschikischen Regierung vorgelegt wurden und die bei der

nächsten Runde des Menschenrechtsdialogs EU-Tadschikistan weiter erörtert werden.

Die Menschenrechte wurden zudem im November im Kooperationsausschuss EU-Tadschikistan

thematisiert. Die wichtigsten Diskussionspunkte betrafen die Meinungs-, Religions- und

Vereinigungsfreiheit. Die Hohe Vertreterin Ashton hob während ihres ersten Besuchs in

Tadschikistan im November 2012 die Bedeutung einer starken und dynamischen Zivilgesellschaft

für das Land hervor. Eine Delegation von Mitgliedern des Europäischen Parlaments knüpfte

während ihres Aufenthalts in Duschanbe im Mai 2012 Kontakte zu Vertretern der tadschikischen

Zivilgesellschaft. Andere hochrangige Besucher, beispielsweise die Sonderbeauftragte der EU für

Zentralasien, Botschafterin Patricia Flor, und ihr Vorgänger, Botschafter Pierre Morel, trafen sich

2012 ebenfalls mit Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsverteidigern.

Turkmenistan

Turkmenistan ist weiterhin ein abgekapseltes Land mit wenig Kontakt zur Außenwelt, in dem

weitere Reformen dringend notwendig sind. Nach seine Wiederwahl im Februar 2012 leitete

Präsident Berdimuhamedow einige Reformen in die Wege, die eine gewisse Öffnung ermöglicht

haben; veranschaulicht wird dies durch die Verabschiedung eines Gesetzes über politische Parteien,

mit dem (zumindest theoretisch) erstmals ein politischer Pluralismus eingeführt wird, sowie durch

die Freilassung von politischen Gefangenen und durch eine erstmalige Zusammenarbeit mit dem

Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK).
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DG C DE

Allerdings ist die Menschenrechtslage weiterhin besorgniserregend. Erhebliche Ausreisebeschrän-

kungen sowie die Existenz "schwarzer Listen" bereiten nach wie vor Sorge. Auch wenn eine

Registrierung als Nichtregierungsorganisation rechtlich möglich ist, stellen sich in der Praxis

erhebliche Hürden. Dies hat zur Folge, dass in Turkmenistan fast keine unabhängigen turkmeni-

schen NRO tätig sind, wohingegen internationale NRO sich nicht registrieren lassen können.

Außerdem liegen gut dokumentierte Berichte über Folter in turkmenischen Gefängnissen vor.

Der gemeinsame Ausschuss EU-Turkmenistan tagte im Juni 2012. Die EU hat im Rahmen ihres

politischen Dialogs mit Turkmenistan beharrlich ihre Bedenken hinsichtlich Menschenrechtsfragen

in mehreren Bereichen zur Sprache gebracht, in denen noch viel getan werden muss: demo-

kratischer Übergang und öffentliche Rechenschaftspflicht, Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und

Gewährleistung des Schutzes der Menschenrechte und der Medienfreiheit. Erwähnenswert sind

Turkmenistans Anstrengungen beim Ausbau seiner Beziehungen zu anderen Staaten und zur

Verstärkung der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, einschließlich solcher, zur

deren Aufgabenbereichen die menschliche Dimension zählt, beispielsweise die OSZE und die VN.

Aber die Fortschritte sind begrenzt, und die aktuelle Führung ist weiterhin darauf bedacht, ihre

Macht zu konsolidieren.

Die EU ist entschlossen, die Menschenrechtslage in Turkmenistan auch weiterhin zu beobachten

und ihre Anliegen zur Sprache zu bringen, einschließlich im Rahmen des Menschenrechtsdialogs

EU-Turkmenistan. Die fünfte Runde des Dialogs wurde 2012 vertagt und findet nunmehr am 15.

Mai 2013 in Ashgabat statt.

Die EU leistet gegenwärtig Unterstützung durch Finanzierung eines gemeinsamen Projekts

"Stärkung der innerstaatlichen Fähigkeit Turkmenistans zur Förderung und zum Schutz der

Menschenrechte", das vom UNDP/OHCHR in Ashgabat durchgeführt wird. Dieses Projekt ist die

erste geberübergreifende Intervention in Menschenrechtsfragen und die erste gemeinsame Aktion

von EU und UNDP in Turkmenistan. Dieses im Jahr 2011 aufgenommene Projet hat zwei Haupt-

ziele: i) Verbesserung der Fähigkeit der Regierung Turkmenistans zur Einhaltung der internatio-

nalen Menschenrechtsstandards; und ii) Ausarbeitung einer umfassenden Strategie zur Sensibili-

sierung der Öffentlichkeit für die Menschenrechte, die auf verschiedene soziale Gruppen und

Amtsträger ausgerichtet ist: Studenten, Lehrkräfte, Richter und Polizisten.
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DG C DE

Usbekistan

Als Teil der EU-Politik der bedingten Wiederaufnahme des Engagements mit Usbekistan wurden

menschenrechtsbezogene Themen regelmäßig in jeder Sitzung, die die EU und Usbekistan im

Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens abgehalten haben, zu Sprache gebracht.

Dies trifft insbesondere auf Sitzungen des Unterausschusses für Wirtschaft, Handel und Investi-

tionen (Februar), des Kooperationsausschusses (Juli) und in besonderem Maße auf den Menschen-

rechtsdialog (November) zu. Während dieses Dialogs hob die EU insbesondere folgende Themen

hervor: Haftbedingungen, Grundfreiheiten wie Meinungs-, Informations-, Religions-, Welt-

anschauungs-, Vereinigungs und Versammlungsfreiheit, und Recht auf Unterkunft, insbesondere im

Hinblick auf den Schutz besonders gefährdeter Gruppen. Die EU nahm Kenntnis von den von

Usbekistan mitgeteilten Reformzielen in mehreren Bereichen, und bestand auf bestimmte Aspekte

ihrer Umsetzung, wobei sie anbot, erforderlichenfalls Hilfe zur Verwirklichung der Ziele zu leisten.

Der Besuch der Hohen Vertreterin Ashton in Usbekistan (November) bot eine weitere Gelegenheit,

die Botschaft der EU zu den Menschenrechten auf höchster politischer Ebene zu übermitteln, und

wurde auch für Treffen mit einem repräsentativen Querschnitt der in Usbekistan tätigen Zivilgesell-

schaftsorganisationen genutzt.

2012 wandte sich die EU vorrangig der langjährigen Problematik der Kinderarbeit zu, um insbe-

sondere den Bedenken Rechnung zu tragen, die das Europäische Parlament Ende 2011 bei der

Prüfung des Textilprotokolls zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen geäußert hatte. Im

Mai 2012 fand in Taschkent ein Seminar über die Umsetzung der von Usbekistan ratifizierten

Abkommen mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unter aktiver Beteiligung sowohl der

ILO als auch der EU statt. Die EU stellt fest, dass im Jahr 2012 weniger Kinder an der Baum-

wollernte teilgenommen haben (internationaler Beobachter verzeichneten in den meisten Regionen

einen erheblichen Rückgang der Zahl der Kinder unter 15 Jahren, die Feldarbeiten verrichteten) und

hofft, dass sich dieser Trend fortsetzen wird. Um dies zu gewährleisten, hat sich die EU für eine

Wiederaufnahme einer umfassenden Kooperationsagenda zwischen Usbekistan und der ILO einge-

setzt, auch im Hinblick auf die Überwachung der Umsetzung einschlägiger ILO-Übereinkommen.

Dennoch bereitet das Thema Kinderarbeit weiterhin Sorge.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 78
DG C DE

Entsprechend ihrer Politik des bedingten Engagements mit Usbekistan hat sich die EU bemüht, der

Kooperationsbereitschaft dieses Landes in Bezug auf grundlegende Menschenrechtsfragen auszu-

bauen. Zu diesem Zweck wurde Anfang 2012 ein mit 10 Mio. EUR dotiertes Programm zur Straf-

rechtsreform eingeleitet, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Zudem

wurde weiter an der Ausgestaltung einen Hilfsprojekts gegen erniedrigende Behandlungen in Haft-

anstalten gearbeitet. Mitte 2012 wurde ein mit 10 Mio. EUR ausgestattetes Programm zur Ent-

wicklung des ländlichen Raums unterzeichnet, das die Modernisierung und Diversifizierung der

Landwirtschaft fördern und die Abhängigkeit des Landes von Baumwoll-Monokulturen verringern

soll. Andere einschlägige EU-Kooperationsaktivitäten erstrecken sich auf die Unterstützung von

NRO mittels EU-EIDHR-Programmen. Zusätzlich zur bilateralen Zusammenarbeit hat sich die EU

nachdrücklich für die Teilnahme Usbekistans an der regionalen Rechtsstaatlichkeitsinitiative einge-

setzt, die im Rahmen der EU-Zentralasien-Strategie umgesetzt wird.

Im Verlauf des Jahres 2012 ist ein politischer Dialog über Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit

zwischen der neu eröffneten EU-Delegation und den usbekischen Behörden in Gang gekommen;

dieser Dialog sollte sich im Zuge der Konsolidierung der institutionelle Präsenz der EU in

Usbekistan und der Zusammenarbeit mit ihr weiter vertiefen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 79
DG C DE

V Afrika
Afrikanische Union

Der 2008 eingeleitete Menschenrechtsdialog AU-EU war weiterhin ein wichtiges Forum für den

Austausch über die Bemühungen zur Förderung von Demokratie und Menschenrechten. Der EU-

Sonderbeauftragte für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, vertrat 2012 die EU bei den Sitzungen

des Menschenrechtsdialogs, die in Addis Abeba abgehalten wurden. Vorrangige Diskussionspunkte

waren die Zusammenarbeit AU-EU in Angelegenheiten von gemeinsamem Belang, darunter

Rassismus, Recht auf Entwicklung, Todesstrafe und Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Unter-

nehmen und Menschenrechte. Zudem stimmten beide Seiten zu, ihre Zusammenarbeit in Bereichen

wie dem Schutz von Frauen vor Gewalt sowie der Vereinigungsfreiheit auszubauen. Im Verlauf des

Dialogs legten Vertreter der Zivilgesellschaft die Empfehlungen des dritten Zivilgesellschafts-

Seminars AU-EU (2011) zum Thema Wahlen und Recht auf Unterkunft vor.

Im Rahmen der Partnerschaft Afrika-EU in den Bereichen demokratische Governance und

Menschenrechte veranstalteten die Delegationen der AU und der EU in Genf einen gemeinsamen

Workshop (Juni 2012) zum Thema Rassismus mit den Schwerpunkten Rassendiskriminierung und

Aufwiegelung zum Rassenhass. Dieses Treffen war ein erster Schritt zur Verstärkung der

Zusammenarbeit im Menschenrechtsrat. Beide Seiten identifizierten Maßnahmen zur Verstärkung

der Zusammenarbeit, beispielsweise Veranstaltungen am Rande, aus denen gemeinsame Entschlie-

ßungen hervorgehen könnten. Zusätzlich zum Rassismus wurden auf der Sitzung auch künftige

Diskussionspunkte bestimmt, einschließlich Rechte von Frauen und Kindern, die allgemeine regel-

mäßige Überprüfung, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Religions- bzw. Welt-

anschauungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Recht auf freie Meinungsäußerung.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 80
DG C DE

Angola

2012 konzentrierte sich die EU hauptsächlich auf die Fertigstellung und Unterzeichnung des

umfassenden Partnerschaftsabkommens über das weitere Vorgehen "Angola-EU Joint Way

Forward (JWF)", die allgemeinen Wahlen von 2012 und die Folgemaßnahmen im Hinblick auf die

Menschenrechtslage in den angolanischen Provinzen Cabinda, Lunda Norte und Lunda Sul. Der

Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, reiste im April nach Angola, wo er

neben Treffen auf höchster Ebene auch die Gelegenheit nutzte für Gespräche mit Vertretern

angolanischer Oppositionsparteien, der katholischen Kirche und von Zivilgesellschafts-

organisationen, die sich für Menschenrechte einsetzen.

Angola-EU Joint Way Forward (JWF)

Angola und die EU kamen überein, ihren politischen Dialog zu vertiefen und eine aktivere poli-

tische Zusammenarbeit in die Wege zu leiten. Das auf der Cotonou-Partnerschaftaufbauende und

auf die Grundwerte Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Souveränität, Wahrung der territorialen

Unversehrtheit, Menschenrechte und verantwortungsvolle Staatsführung gestützte JWF-Abkommen

über das weitere Vorgehen wurde im Juli 2012 in Brüssel unterzeichnet. Das JWF ist als ständiger

und alle Seiten einbeziehender Prozess des Dialogs und der Zusammenarbeit in verschiedenen

Bereichen, beispielsweise Frieden und Sicherheit, verantwortungsvolle Staatsführung und

Menschenrechte, konzipiert.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 81
DG C DE

Allgemeine Wahlen vom 31. August 2012

Die EU leistete Wahlhilfe für die PALOP5-Gruppe und stellte eine spezielle EIDHR-Finanzierung

für NRO-Projekte bereit; darüber hinaus entsandte sie auf Einladung der angolanischen Behörden

eine Wahlexpertenmission (Election Expert Mission –EEM) nach Angola. Die EU erkannte die

erheblichen Anstrengungen der angolanischen Wahlbehörden zur Durchführung des Urnengangs an

und begrüßte den gut organisierten Wahlprozess, nahm jedoch auch Kenntnis von der Kritik einiger

politischer Parteien und Zivilgesellschaftsorganisationen gegenüber bestimmten Mängeln des

Wahlprozesses. Zur Steigerung des Vertrauens in den Wahlprozess bekräftigte die Hohe Vertreterin

am 21. September 2012 in einer Erklärung die Bereitschaft der EU, die angolanischen Behörden zu

unterstützen, damit gewährleistet wird, dass diese Bedenken bei künftigen Wahlen wirksam ange-

gangen werden.

Schutz der Menschenrechte

2012 unternahmen die EU-Missionsleiter eine viel beachtete Reise in die ölreiche nordangolanische

Provinz Cabinda sowie in zwei Provinzen mit Diamantenvorkommen, Lunda Norte und Lunda Sul,

infolge von Meldungen über mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen. Sie erörterten diese Fragen

mit lokalen Behörden, Menschenrechtsorganisationen, Kirchen und Einzelpersonen und

beschlossen, die Lage weiter zu beobachten und die Präsenz internationaler Entwicklungspartner in

den besagten Provinzen zu verstärken.
5 Portugiesischsprachige Länder Afrikas
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 82
DG C DE

Benin

Im Oktober 2012 unternahm Benin einen wichtigen Schritt für seine Menschenrechtsbilanz, indem
es die Todesstrafe abschaffte, nachdem das 2011 ratifizierte zweite Fakultativprotokoll des Inter-
nationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) in Kraft getreten ist. Benin wurde
Ende 2011 in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gewählt und nahm in den Beratungen
des Jahres 2012 eine konstruktive Rolle ein. Im Oktober unterzog es sich seiner zweiten allge-
meinen regelmäßigen Überprüfung, an der es offen und kooperativ mitwirkte. Im Dezember 2012
verabschiedete Benin ein Gesetz, mit dem der Menschenrechtsausschuss Benins im Einklang mit
den Pariser Grundsätzen eingerichtet wurde.

Allerdings muss noch viel verbessert werden, insbesondere was das Gerichtswesen, die Haft-
bedingungen und die Rechte von Frauen und Kindern anbelangt. Im Jahr 2012 war das Wirken der
EU vorrangig auf diese Bereiche ausgerichtet. Die EU unterstützte Verbesserungen der Gesetz-
gebungsverfahren und des Zugangs zur Justiz durch Bereitstellung von 4,5 Mio. EUR im Rahmen
des 10. EEF-Programms zur Unterstützung der Justizreform (PARJ) (2010 bis 2014) und anhand
eines regelmäßigen Dialogs mit der Regierung und Mitgliedern der Nationalversammlung. Um eine
Verbesserung der Haftbedingungen zu erzielen, unterstützte das PARJ-Projekt die Festlegung eines
Notfallplans für den Strafvollzug, durch den – als erster Schritt – ein System zur Erfassung der Zahl
der Haftinsassen dauerhaft eingerichtet wurde. Die EU unterstützte Schritte zur Beendigung der
Diskriminierung gegen Frauen und zur Förderung der Frauenrechte anhand von Projekten wie
ETODE (EIDHR), das der Sensibilisierung dient, die Wiedereingliederung von Opfern von Gewalt
fördert und die lokalen Nichtregierungsorganisationen in ihrem Vorgehen gegen Diskriminierung
und Gewalt gegen Frauen unterstützt. Die Wahrung der Rechte des Kindes und die Bekämpfung des
Kinderhandels, die nach wie vor zu den wichtigen Fragen zählen, wurden durch mehrere Projekte
im Rahmen des Programms zur Unterstützung der Zivilgesellschaft (10. EEF) unterstützt.

Präsident Barroso ermutigte die Regierung Benins bei seinem Besuch in Cotonou im Oktober 2012,
auch weiterhin darauf hinzuarbeiten, dass die Achtung der Menschenrechte gefördert wird.

Botsuana

Im Rahmen des politischen Dialogs sprach die EU im Jahresverlauf die Regierung Botsuanas auf
Menschenrechtsthemen wie die Todesstrafe, die Geschlechtergleichstellung oder die Lage der San
im Central Kalahari Wildreservat an.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 83
DG C DE

Zudem organisierte die EU anlässlich des Internationalen und Europäischen Tages gegen die

Todesstrafe eine Kunstausstellung mit anschließender Diskussionsrunde. Wie auch am Tag der

Menschenrechte 2012 wurden im Ergebnis dieser Veranstaltung mehrere Presseberichte in natio-

nalen Zeitungen veröffentlicht. Der Tag der Menschenrechte war Teil eines doppelten Festakts, bei

dem auch die Verleihung des Friedensnobelpreises an die EU gewürdigt wurde und eine öffentliche

Spende an die NRO "SOS Kinderdörfer" übergeben wurde.

Ende 2012 hat die Regierung Botsuanas - nachdrücklich bestärkt durch die EU-Delegation -

schließlich eine aktualisierte NRO-Politik angenommen und beschlossen, einen NRO-Rat einzu-

richten, in dem die Regierung und die Zivilgesellschaft ihre Ansichten austauschen und koor-

dinieren sollen. Dieser Rat ist eine notwendige Voraussetzung, damit EU-Mittel in Höhe von 8

Millionen Euro aus dem gegenwärtigen 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für nicht-

staatliche Akteure in Bostuana verwendet werden können - ein Teil davon zur Unterstützung von

Menschenrechtsverteidigern. Hinzu kommt ein lokaler Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen in

Höhe von zunächst 0,6 Millionen Euro, der derzeit im Rahmen des EIDHR vorbereitet wird.

Da der Großteil der Finanzausstattung für Botsuana aus dem 10. EEF für die Verbesserung des

Bildungswesens bestimmt ist, werden durch das wichtigste Programm der EU in diesem Land auch

die Rechte des Kindes - Artikel 28 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (Recht auf

Bildung) - behandelt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 84
DG C DE

Burkina Faso

2012 hat sich die EU in Burkina Faso in erster Linie auf folgende Schwerpunkte konzentriert: a)

institutioneller Rahmen, b) Todesstrafe, c) Haftbedingungen und Dauer von Gerichtsverfahren, d)

Justiz, e) Freiheit der Meinungsäußerung, f) Menschenrechtsverteidiger und Zivilgesellschaft, g)

Frauenrechte, h) Kinderrechte.

Die allgemeine Menschenrechtslage in Burkina Faso gilt als recht gut, wenngleich es einige

Beispiele für Menschenrechtsverletzungen gibt, wie z.B. Folter in Polizeigewahrsam oder willkür-

liche Verhaftungen von Demonstranten. Die Religions- und Meinungsfreiheit, insbesondere die

Pressefreiheit, sind durch die Verfassung garantiert und werden weitgehend geachtet.

Jedoch mangelt es insgesamt an Vertrauen in das Justizwesen, da der Großteil der Bevölkerung

keinen Zugang dazu hat. Außerdem hat die Exekutive großen Einfluss auf die Judikative. Korrup-

tion und Straflosigkeit gelten ungeachtet der jüngsten Regierungskampagnen zur Korruptions-

bekämpfung als weitverbreitet. 2012 wurde das Berufungsgericht durch gemeinsame Projekte der

EU und Frankreichs unterstützt.

Damit verbundene Bereiche waren die Ernährungssicherheit, die ländliche Entwicklung und die

Infrastruktur im Kontext einer Nahrungsmittelkrise und hoher Arbeitslosigkeit.

Die politische Debatte wird weiter offen geführt und es gibt aktive Oppositionsparteien. Im Parla-

ment (Nationalversammlung) behielt die Regierungspartei die absolute Mehrheit. Das demo-

kratische System in Burkina Faso befindet sich noch im Konsolidierungsprozess und benötigt

Unterstützung, da der Staat nur über begrenzte Finanzmittel verfügt. Die EU hat im Rahmen eines

gemeinsamen Projekts mit den EU-Mitgliedstaaten und dem UNDP zur Durchführung der Parla-

mentswahlen vom 2. Dezember 2012 beigetragen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 85
DG C DE

Nach Einschätzung der internationalen Gemeinschaft sind die Wahlen frei, glaubwürdig und fried-

lich verlaufen und hatten eine hohe Wahlbeteiligung. Die Anhänger von Präsident Compaore

errangen 97 der 127 Parlamentssitze, davon 70 allein seine Partei CDP, die somit die absolute

Mehrheit hält.

Einige EU-Mitgliedstaaten (Dänemark, Deutschland, die Niederlande und Schweden) engagierten

sich 2012 besonders aktiv im Bereich der Frauen- und Kinderrechte. Die Rechte der Frauen und

Kinder sind gesetzlich verankert, aber in der Praxis erweist sich ihre Achtung aus sozialen und

kulturellen Gründen als schwierig. Die Zahl der Vergewaltigungen ist hoch und es finden nach wie

vor Genitalverstümmelungen bei Frauen und Mädchen statt, wenngleich deren Zahl nach staatlich

finanzierten Kampagnen gegen Beschneidungen rückläufig ist. Viele Menschen, besonders auf dem

Land, haben keinen Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung, Bildung und sanitären

Einrichtungen. Nach neuesten Angaben des UNDP beträgt die Alphabetisierungsrate bei Männern

29 % und bei Frauen 22%. Entsprechend wurden Gleichstellungsfragen in die von der EU unter-

stützte nationale Entwicklungsstrategie der Regierung (SCADD) aufgenommen.

In Burkina Faso gilt formal nach wie vor die Todesstrafe, auch wenn selten Todesurteile verhängt

werden und seit 1988 keines vollstreckt wurde. Das Land hat sich auch in vielen internationalen

Gremien für die Abschaffung der Todesstrafe eingesetzt. Die EU-Delegation hat 2012 erfolgreich

Demarchen unternommen, um die Unterstützung Burkina Fasos für von der EU mitgetragene VN-

Resolutionen zu den Menschenrechten zu gewinnen. 2010 und 2011 fanden Jahrestagungen zu den

Menschenrechten zwischen der EU und Menschenrechtsorganisationen statt. Die Missionsleiter der

EU-Mitgliedstaaten kamen überein, jährlich einen Ansprechpartner für die Verfolgung dieser Frage

zu bestimmen; 2010 und 2011 hat Dänemark, unterstützt von der EU-Delegation, diese Funktion

wahrgenommen. 2012 wurde jedoch keine derartige Tagung abgehalten. Damit diese Tagungen in

den kommenden Jahren erneut stattfinden können, hat die EU-Delegation am Ende des Jahres ihren

eigenen Ansprechpartner für Menschenrechte benannt, während Dänemark weiter die Verbindung

zu den örtlichen Menschenrechtsverteidigern gewährleistet.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 86
DG C DE

Burundi

Obwohl sich die Menschenrechtslage in Burundi seit dem Ende des Krieges (1993-2005) gebessert

hat, kam es nach den Wahlen 2010 zu einer Verschlechterung des politischen Klimas und der

Sicherheitslage. 2012 waren nach VN-Angaben außergerichtliche Hinrichtungen, 16 Fälle von

Folter und 59 Fälle von Misshandlung zu verzeichnen. Straflosigkeit, mangelnde Unabhängigkeit

der Justiz, Machtmissbrauch durch lokale Behörden und Korruption waren weitverbreitet. Nach

Angaben des VN-Büros in Burundi wurden 2012 insgesamt 854 Personen im Zusammenhang mit

der Sicherheitslage ermordet.

Ferner leiden die Volksgruppe der Batwa (eine Minderheit, die weniger als 1 % der Bevölkerung

ausmacht) und Albinos weiter unter Diskriminierung und Gewalt. Die EU hat ein EIDHR-Projekt

zum Schutz der Rechte von Albinos finanziert.

Die Ermordung einiger führender Vertreter der Zivilgesellschaft und willkürliche Inhaftierungen

haben die Öffentlichkeit erschüttert. Die EU-Delegation hat zusammen mit den vor Ort vertretenen

Mitgliedstaaten einige lokale Erklärungen zu einigen Rechtssachen abgegeben.

Vor Kurzem hat die Regierung Burundis die Unabhängige Nationale Menschenrechtskommission

eingerichtet, wozu die EU einen Beitrag von 400.000 Euro geleistet hat.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 87
DG C DE

Das neue Strafgesetzbuch, das 2009 gebilligt worden war, hat einige positive Veränderungen mit

sich gebracht, wie z.B. die Abschaffung der Todesstrafe, die Anhebung des Alters der Strafmündig-

keit von 13 auf 15 Jahre und das Verbot von Folter und sexueller Gewalt. Hingegen gilt Homo-

sexualität weiter als Straftatbestand.

Es gibt keinen eigenen EU-Menschenrechtsdialog; dieser ist Teil des politischen Dialogs nach

Artikel 8. Im Vorfeld des politischen Dialogs mit der Regierung finden regelmäßig Treffen mit

Menschenrechtsverteidigern statt. Politische Berater der EU sowie die EU-Missionsleiter haben sich

bei verschiedenen Gelegenheiten mit einzelnen Menschenrechtsverteidigern getroffen und weiter

Informationen über Menschenrechtsverletzungen zusammengetragen.

Kamerun

2012 hat sich die EU im Rahmen des politischen Dialogs und der Anwaltschaft einerseits sowie

durch finanzielle Unterstützung andererseits weiter sehr intensiv für Fragen der Menschenrechte

und der Demokratisierung in Kamerun eingesetzt.

Durch die kontinuierliche Unterstützung des nationalen Netzes für den Schutz von Menschen-

rechtsverteidigern (RENAPDDHO) waren die EU-Missionen in Kamerun eingebunden in die

gezielte Unterstützung von bedrohten Menschenrechtsverteidigern, insbesondere von Anwälten, die

der Homosexualität angeklagte Klienten vertreten (Homosexualität ist in Kamerun ein Straftat-

bestand).

Außerdem ist die EU nach wie vor der größte Geber im Bereich Justiz und Haftbedingungen. EU-

Unterstützung hat entscheidend dazu beigetragen, die Zahl der Untersuchungshäftlinge zu begren-

zen, Rechtsbeistand für Gefängnisinsassen bereitzustellen sowie die Gesundheitsversorgung (ein-

schließlich HIV-Prävention) und die Hygienebedingungen der Häftlinge zu verbessern. Im Rahmen

des politischen Dialogs der EU mit der Regierung wurden auch mit zunehmender Deutlichkeit

Probleme in Verbindung mit der (mangelhaften) Arbeitsweise des Justizwesens, vor allem in

prominenten Fällen, zur Sprache gebracht.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 88
DG C DE

Ferner unterstützte die EU eine Serie von Zeitungsartikeln über die Haftbedingungen, die von

mehreren führenden privaten Zeitungen kostenlos abgedruckt wurde. Dies trägt dazu bei, dass die

schlechten Haftbedingungen sowie die Tatsache, dass Gefängnisinsassen Rechte haben, die regel-

mäßig verletzt werden, stärker wahrgenommen werden.

2012 kamen die Rechte von LGBT-Personen regelmäßig im politischen Dialog der EU mit den

Behörden zur Sprache, wobei letztendlich angestrebt wird, dass Homosexualität in Kamerun als

Straftatbestand abgeschafft wird. Die EU hat weiter ihre große Besorgnis über Gerichts-

entscheidungen, mit denen Homosexuelle zu Haftstrafen verurteilt werden, sowie über das offen-

kundige Fehlen staatlichen Handelns als Reaktion auf anonyme Drohungen gegen LGBT-Personen

und deren Anwälte zum Ausdruck gebracht. Der Sprecher der Hohen Vertreterin hat am 20.

Dezember 2012 eine Erklärung abgegeben, nachdem ein Berufungsgericht in Kamerun eine drei-

jährige Haftstrafe für Roger Mbédé wegen homosexuellen Verhaltens bestätigt hatte.

Auch die Pressefreiheit wird regelmäßig im Rahmen des politischen Dialogs zur Sprache gebracht.

Mit einer durch das thematisches EU-Programm "nichtstaatliche Akteure" gewährten und von

Radio France International verwalteten Finanzhilfe wird derzeit eine Journalistengewerkschaft bei

der Ausarbeitung von Änderungsvorschlägen für das Gesetz über die gesellschaftliche Kommu-

nikation und des Entwurfs eines Verhaltenskodex gegen Korruption in den Medien unterstützt.

http://www.guardian.co.uk/world/cameroon

9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 89
DG C DE

Eine zentrale Rolle im politischen Dialog spielt die Frage der Demokratisierung des Landes, zu der

die EU-Missionsleiter eine Reihe von Empfehlungen abgegeben haben, um den Wahlprozess in

Kamerun gerechter, glaubwürdiger und transparenter zu gestalten. Außerdem hat die EU unter-

strichen, wie wichtig die Errichtung der verschiedenen, in der Verfassung von 1996 vorgesehenen

Institutionen, insbesondere des Senats und des Verfassungsrates, ist. In diesem Zusammenhang

wurden Finanzhilfen für verschiedene NRO bereitgestellt, um eine unabhängige Wahlbeobachtung

zu unterstützen, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die bestehenden Probleme zu schärfen und

eine objektive Medienberichterstattung über die Wahlen zu fördern.

In Verbindung mit der Demokratisierung bildete die Korruptionsbekämpfung einen weiteren

Handlungsbereich, in dem die EU die Nationale Kommission für Korruptionsbekämpfung

(CONAC) sowie in diesem Bereich tätige NRO unterstützt hat.

2012 hat die EU-Delegation einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des EIDHR

zum Thema Menschenhandel veröffentlicht. Anfang 2013 werden voraussichtlich Verträge über bis

zu vier Projekte zu diesem Thema abgeschlossen.

Kap Verde

2012 haben die EU und die Republik Kap Verde das fünfjährige Bestehen ihrer besonderen Partner-

schaft begangen, die weit über die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit im Rahmen des

Cotonou-Abkommens hinausgeht. Eine ihrer Säulen bildet die verantwortungsvolle Staatsführung,

wobei die Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die Beteiligung der Zivilgesellschaft

am politischen Leben des Landes sowie der Ausbau des politischen Dialogs und der Zusammen-

arbeit, insbesondere im Bereich Demokratie und Menschenrechte, im Vordergrund stehen. Im

Rahmen der Partnerschaft EU-Kap Verde wird besonderes Augenmerk auf die Frauen- und Kinder-

rechte, die Lage der Migranten, die Bekämpfung von häuslicher Gewalt, die Dringlichkeit einer

Reform des kap-verdischen Justizwesens, die Korruptionsbekämpfung, die Reform der öffentlichen

Finanzen und den Ausbau der Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung im Hinblick auf statistische

Daten und eine verantwortungsvolle Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen gerichtet. Außer-

dem haben sich beide Seiten im Rahmen der Säule "Stabilität/Sicherheit" verpflichtet, die Achtung

der Menschenrechte zu fördern und gleichzeitig die Migrationsströme zu steuern und den

Menschenhandel zu bekämpfen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 90
DG C DE

2008 wurde eine neue Mobiliätspartnerschaft eingeleitet, um die Kapazitäten der Migrations-

steuerung zu verbessern. In diesem Zusammenhang wurde während des offiziellen Besuchs des

Präsidenten der Europäischen Kommission in Kap Verde am 26. Oktober 2012 ein bilaterales

Visaerleichterungsabkommen unterzeichnet. Dieses wird voraussichtlich zusammen mit dem Rück-

übernahmeabkommen 2013 in Kraft treten.

Im Dezember 2012 haben die Behörden und die EU-Delegation in Praia ein Dreijahresprojekt zur

Verbesserung der Rechte von Menschen mit Behinderungen abgeschlossen. Die EU leistete einen

Beitrag von 127.500 Euro (75 % des Gesamtbetrags). Das Projekt wurde von Handicap Inter-

national zusammen mit drei kap-verdischen Partnern entwickelt. Es war insbesondere auf den Aus-

bau des Dialogs zwischen der wichtigsten Behindertenorganisation, der Zivilgesellschaft und der

Regierung durch die Erleichterung des Informationsaustauschs und die Sensibilisierung für Behin-

derungen im Land ausgerichtet. Im Durchführungszeitraum des Projekts hat Kap Verde das VN-

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert.

2012 kam das Land ferner in den Genuss eines von der EU finanziertes Programms für afrikanische

Staaten mit der Amtssprache Portugiesisch (PALOP) zur Unterstützung der Wahlen, das auf die

Aufklärung der Wähler über ihre Rechte abstellte und sich besonders an Frauen richtete.

Insgesamt stellte die EU für diesen Zeitraum ein Budget von etwa 300.000 Euro für Menschen-

rechtsprojekte in Kap Verde bereit, aus dem das Projekt von Handicap International sowie ein Pro-

jekt der kap-verdischen Frauenorganisation OMCV- Associação Organização das Mulheres de

Cabo Verde zur Stärkung ihrer institutionellen Kapazität zur Bekämpfung von geschlechts-

bezogener Gewalt finanziert wurden.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 91
DG C DE

Zentralafrikanische Republik

Das Handeln der EU in der Zentralafrikanischen Republik war 2012 weiter durch ihr Engagement

für Menschenrechte und Demokratie sowohl im Rahmen des politischen Dialogs und der Sensibili-

sierung als auch im Rahmen ihrer Finanzhilfe geprägt.

2012 kam es zu einer Verschlechterung der politischen wie auch der Sicherheitslage in der Zentral-

afrikanischen Republik, die im Dezember zum Ausbruch einer weiteren politischen und mili-

tärischen Krise führte. Der Sprecher der Hohen Vertreterin hat am 21. Dezember 2012 eine

Erklärung zu diesem Thema abgegeben, in der er die Angriffe bewaffneter Gruppen verurteilte, alle

Seiten zum Dialog aufrief und auf die vollständige Umsetzung des bestehenden Friedens-

abkommens drängte.

Zu den Schwerpunkten im Bereich der Menschenrechte zählte die Bekämpfung von Straflosigkeit,

willkürliche Verhaftungen, die Haftbedingungen und Misshandlungen, die Frauenrechte und die

Verletzung von Kinderrechten.

Auf lokaler Ebene hat die Europäische Union gegenüber den zentralafrikanischen Behörden die

willkürlichen Verhaftungen und die Todesstrafe thematisiert. Die Delegation informierte die Regie-

rung ferner über ihre Besorgnis hinsichtlich der Achtung des humanitären Völkerrechts durch die

zentralafrikanischen Sicherheitskräfte bei Ausbruch der Krise Ende 2012. Außerdem brachte sie bei

den regelmäßig alle zwei Monate stattfindenden Treffen des verstärkten politischen Dialogs einige

Menschenrechtsfragen, wie z.B. Hexerei, zur Sprache.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 92
DG C DE

Es gab einige positive Entwicklungen bezüglich der Todesstrafe, so die Ausarbeitung eines Geset-

zesentwurfs zur Abschaffung der Todesstrafe, nachdem seit etwa 30 Jahren ein Memorandum gilt.

Zuvor hatte die Europäische Union zusammen mit Frankreich und dem BINUCA eine Sensibilisie-

rungsveranstaltung zum Welttag gegen die Todesstrafe (10. Oktober 2012) organisiert. Es sei darauf

hingewiesen, dass die gesamte politische Klasse Zentralafrikas (Präsidentenmehrheit, außer-

parlamentarische demokratische Opposition und Zivilgesellschaft) einvernehmlich eine Reform des

Wahlrechts angenommen hatte, über die das zentralafrikanische Parlament 2013 zu entscheiden hat.

Die Europäische Union unterstützte diesen Prozess, indem sie an der Durchführung von Workshops

mitwirkte, in denen alle politischen Akteure Zentralafrikas über die Änderungen berieten, die am

Entwurf der Wahlrechtsreform vorzunehmen sind.

Die Delegation der Europäischen Union organisierte regelmäßige Treffen mit Vertretern von

Menschenrechtsorganisationen.

Darüber hinaus war die humanitäre Situation in der Zentralafrikanischen Republik im Laufe des

vergangenen Jahres Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage.

Tschad
2012 fanden erstmals in der Geschichte Tschads lokale Wahlen statt. Sie bildeten den Abschluss

eines Wahlprozesses, den die EU aufmerksam verfolgt hatte, insbesondere indem sie sich an den

Beratungen der Gruppe zur Überwachung des inter-tschadischen politischen Abkommens beteiligte,

das mit der Durchführung der Wahlen endete. Die EU hat daher bei verschiedenen Gelegenheiten

und auf verschiedenen Ebenen bekräftigt, dass es einen Mechanismus für Konsultationen zwischen

der Opposition und der Mehrheit geben muss, um den Geist des politischen Abkommens von 2007

zu bewahren und so den laufenden Demokratisierungsprozess zu konsolidieren.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 93
DG C DE

Ferner war das Jahr gekennzeichnet durch einige Rückschläge bei den Grundfreiheiten, da mehrere
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, darunter Minister und Journalisten, im Rahmen einer
sogenannten Säuberungskampagne zur Bekämpfung der Korruption in der Verwaltung willkürlich
festgenommen und inhaftiert worden waren. Die EU hat aktiv Anteil an diesem Problem
genommen, insbesondere an einem der prominentesten Fälle, in dem das Mitglied der National-
versammlung Gali Gata N'Gothé am 4. März 2012 unter Verletzung seiner parlamentarischen
Immunität verhaftet und am 7. März 2012 vom Gericht erster Instanz zu einem Jahr Haft verurteilt
worden war, weil er bei einem Akt der Bestechung in Verbindung mit Wilderei ertappt worden war.
In diesem Fall hat die EU eine Demarche gegenüber den Behörden unternommen. Gali Gata
N'Gothé wurde am 24. April freigelassen, nachdem in einem Berufungsverfahren das Verfahren für
ungültig erklärt worden war.

Verschiedene Menschenrechtsfragen wurden 2012 im Rahmen des strukturierten politischen
Dialogs zwischen der EU und den tschadischen Behörden erörtert, darunter insbesondere die Fest-
nahme- und Haftbedingungen, die Zusammenarbeit Tschads mit dem IStGH und die Weiter-
verfolgung der Empfehlungen der Untersuchungskommission zu den Ereignissen vom 28. Januar
und 8. Februar 2008. Diese Frage wurde bei einer Reihe von Treffen in N'Djamena und Brüssel u.a.
mit dem tschadischen Minister für Menschenrechte weiter erörtert, nachdem im Februar ein
Zwischenbericht veröffentlicht worden war. Nach Einschätzung der EU wurden bei den 13
Empfehlungen der Untersuchungskommission kaum Fortschritte erzielt, da die Empfehlungen zum
Justizwesen noch nicht umgesetzt wurden. Die EU hat mehrfach geltend gemacht, dass der Folge-
ausschuss zu der Untersuchungskommission eine wichtige Arbeit leistet und dass er zusammen-
treten und seine Beratungen über die Weiterverfolgung der Empfehlungen wiederaufnehmen sollte.
Ebenso hat die EU weiter darauf gedrängt, dass die 1050 anhängigen Fälle, u.a. das Verschwinden
des Oppositionspolitikers Ibni Oumar Saleh, aufgeklärt und gerichtlich entschieden werden.

Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit fördert die EU die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit
und unterstützt eine Vielzahl von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Zu ihren strategischen
Prioritäten bei der Förderung der Menschenrechte zählen die Bekämpfung der Straflosigkeit, die
Förderung der Rechte der am stärksten schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen (Frauen, Kinder
und Menschen mit Behinderungen), die Reform der Sicherheitskräfte und die Gewährleistung der
Achtung der demokratischen Grundsätze (Wahlen, verantwortungsvolle Staatsführung und Unter-
stützung der Zivilgesellschaft). Das Handeln der EU beruht hauptsächlich auf Kooperations-
programmen und -projekten, insbesondere in den Bereichen Justiz und Sicherheitskräfte, und auf
dem politischen Dialog nach Artikel 8 des Cotonou-Abkommens.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 94
DG C DE

Komoren

2012 hat die Europäische Union ausgehend von den ermittelten Prioritäten Maßnahmen für die

Union der Komoren entwickelt. Die Delegation hat verschiedene Erklärungen abgegeben, u.a. zur

Todesstrafe anlässlich des Welttags gegen die Todesstrafe und zur Religionsfreiheit.

Zur Stärkung der Demokratie (insbesondere des Wahlprozesses) wurden Finanzmittel für Tätig-

keiten des UNDP bereitgestellt, die insbesondere darauf abstellen, das Wahlregister zu moderni-

sieren und sicher zu gestalten. Ebenso leistete die EU Unterstützung für das Justizwesen, vor allem

für die Neufassung und Aktualisierung geltender Rechtstexte sowie für Maßnahmen, um den

Obersten Gerichtshof arbeitsfähig zu machen.

Das 2011 geschaffene zivilgesellschaftliche Netzwerk ermöglicht einen regelmäßigen Dialog über

die in der EU-Strategie benannten prioritären Bereiche. Es wurde darüber informiert, aus welchen

Haushaltslinien die EU Hilfe bereitstellen würde, und es wurden Leitlinien für einen lokalen Aufruf

zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Haushaltslinie "nichtstaatliche Akteure und

lokale Behörden" ausgearbeitet.

Die EU stellte Ausrüstung für die neue Nationale Kommission für Menschenrechte und Freiheiten

bereit, die im September 2012 zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte in den Komoren

eingerichtet werden sollte.

Kongo (Brazzaville)

Die EU hat ihre Menschenrechtsziele in Kongo im Rahmen von Kooperationsprogrammen (Maß-

nahmen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Vereinigungen (PAREDA), Finanzhilfe für

NRO) und durch den politischen Dialog mit den kongolesischen Behörden, einen regelmäßigen

Dialog mit Menschenrechtsverteidigern sowie Informations- und Kommunikationsmaßnahmen zur

Förderung der Werte der EU im Bereich der Menschenrechte verfolgt.
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DG C DE

Als Teil eines von der EU finanzierten und von der kongolesischen Beobachtungsstelle für Men-

schenrechte (Observatoire Congolais des Droits de l'Homme - OCDH) realisierten Projekts mit dem

Titel "Beitrag zur Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit durch die Förderung, die Überwachung und

den Schutz der Menschenrechte" veröffentlichte die OCDH am 31. Oktober 2012 einen Bericht

über Folter, um die Öffentlichkeit für das Ausmaß des Problems zu sensibilisieren und die Behör-

den zu veranlassen, Maßnahmen zu dessen Bekämpfung einzuleiten.

Im Rahmen des gleichen Projekts wurde am 22. Dezember 2012 ein Bericht veröffentlicht, in dem

die Haftbedingungen in der Republik Kongo angeprangert werden. Die Tätigkeit der EU in diesem

Bereich wird 2013 mit der Finanzierung der Renovierung der Haftanstalten in Brazzaville, Pointe-

Noire (zusammen mit der zentralen Polizeistation) und Dolisie sowie mit der Ausbildung von

Gefängnisbeamten konkrete Ergebnisse zeigen.

Das PAREDA-Projekt umfasst vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise des

Justizwesens. 2012 wurde aus diesem Projekt eine Expertenstudie über den Bedarf der General-

inspektion der Gerichte und Justizdienste (Inspection Générale des Juridictions et Services

Judiciaires - IGJSJ) finanziert. Drei kongolesische Inspektoren reisten zu einem Studienaufenthalt

nach Senegal, um das dortige Inspektionssystem kennenzulernen, das als besonders effizient gilt.

Die Unterstützung der EU hat sich als entscheidend für die Tätigkeiten der OCDH, der wichtigsten

Menschenrechtsorganisation in der Republik Kongo, erwiesen, die über Finanzhilfe im Rahmen des

Projekts "Beitrag zur Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit durch die Förderung, die Überwachung

und den Schutz der Menschenrechte" finanziert wurden. Die EU hat vom 25. bis 27. Juli 2012 in

Brazzaville ein Seminar für Menschenrechtsverteidiger über Methoden der Anwaltschaft orga-

nisiert.
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DG C DE

Die meisten Empfehlungen der Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union (EU EOM) für

2012 wurden bei den Parlamentswahlen im Juli und August 2012 nicht befolgt. Im Rahmen eines

von mehreren Gebern (EU, Frankreich, USA, UNDP) unterstützten Projekts mit dem Titel "Aufbau

von Kapazitäten für staatliche und nichtstaatliche Akteure im Wahlprozess" hat die EU 2012 die

folgenden Maßnahmen finanziert: Wahlunterstützung für die Gremien, die für die Vorbereitung und

Durchführung der Wahlen zuständig sind (Nationale Wahlkommission und Generaldirektion für

Wahlangelegenheiten).

Côte d'Ivoire

Côte d'Ivoire ist nach wie vor ein fragiler Staat, der noch die Folgen einer Krise zu bewältigen hat.

Auch wenn sich die allgemeine Menschenrechtslage gegenüber der extremeren Krisenzeiten nach

den Wahlen deutlich verbessert hat, besteht noch eine Reihe schwerwiegender Defizite, deren

Existenz die Regierung anerkennt. Insbesondere gab es schwere Menschenrechtsverletzungen durch

paramilitärische Kräfte gegenüber Anhängern des früheren Präsidenten und anderen Bürgern. Auch

die Straflosigkeit von Verbrechen, die von einigen Ouattara-treuen Kräften während des Konflikts

begangen worden sein sollen, gibt nach wie vor Anlass zu großer Besorgnis. Die Zusammenarbeit

der Behörden mit dem IStGH war sehr zurückhaltend und muss reaktiviert werden.

Die Europäische Union und Côte d'Ivoire haben 2012 ihren politischen Dialog wieder-

aufgenommen, in dessen Rahmen zwei Treffen der EU-Botschafter mit dem Außenminister (März

und Oktober) und eines mit dem Präsidenten (April) stattfanden. Die EU verfügt somit über einen

Kanal für Dialog und politischen Austausch über Menschenrechtsfragen.

Nach einer Welle von scharfen politischen Reden, in denen zur Gewalt aufgehetzt wurde, hat die

EU im Juni 2012 eine lokale Erklärung abgegeben, in der sie die ivorischen Politiker und Medien

zur Mäßigung ihrer öffentlichen Äußerungen ermahnte. Die EU hat ihren regelmäßigen Dialog mit

den Menschenrechtsorganisationen fortgeführt. Ende 2012 wurden viele frühere Anhänger von

Präsident Gbagbo, die seit April 2011 inhaftiert waren, bedingt entlassen. Unter ihnen befand sich

der Gewerkschafter Basile Mahan Gahé, für den sich mehrere europäische Gewerkschaftsverbände

eingesetzt hatten.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 97
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Die EU führte ihre Politik der restriktiven Maßnahmen fort, indem sie im Dezember 2012 die

restriktiven Maßnahmen gegen 15 zentrale Persönlichkeiten von Côte d'Ivoire verlängerte.

2012 hat die EU 5,5 Millionen Euro für nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden als Beitrag zur

Versöhnung aufgewandt sowie 2 Millionen Euro (Europäisches Instrument für Demokratie und

Menschenrechte), um zur Bekämpfung der Straflosigkeit, zur Unterstützung von Missbrauchs-

opfern, zur Stärkung der Nationalversammlung und zur politischen Bildung beizutragen.

Im Rahmen des Programms zur Unterstützung des Justizwesens (18 Millionen Euro) wurden Maß-

nahmen eingeleitet, um eine Reformstrategie für den Sektor festzulegen, den Zugang zur Justiz zu

fördern, die Korruption im Justizwesen zu bekämpfen und die Professionalität der Richter zu

erhöhen. Es wurden ein sektorales Strategiepapier für das Justizwesen ausgearbeitet, die Kontrolle

der Gerichte und Haftanstalten verstärkt und sechs Rechtshilfebüros ("legal clinics") finanziert, die

Rechtsbeistand für Frauen und Minderjährige leisten. Außerdem erhielten in den am stärksten von

der Krise betroffenen Regionen 70 Frauen, die Opfer sexueller Übergriffe geworden waren, recht-

lichen und psychologischen Beistand und es wurden drei beschädigte Gerichtsgebäude instand

gesetzt; diese sind nun wieder funktionsfähig, wodurch sich die Zugang zur Justiz verbessert.

Ferner wurde 2012 eine Aktion zur nationalen Aussöhnung eingeleitet, um ein Übergangs-

justizsystem zu schaffen, in den Eigentumskonflikten im Westen des Landes zu vermitteln sowie

die Professionalität und das Verantwortungsbewusstsein der Medien zur erhöhen (Stabilitäts-

instrument, 2,6 Millionen Euro). Als Teil dessen wurden Maßnahmen eingeleitet (2,1 Millionen

Euro), um die Aussöhnung zwischen der Polizei und der Bevölkerung in drei Gemeinden von

Abidjan zu fördern - mit dem Ziel, den Sozialvertrag zwischen der Polizei und den Gemeinschaften

wiederherzustellen sowie die Professionalität und das Ansehen der Polizei zu verbessern. Im

November 2012 wurde eine Budgethilfe in Höhe von 115 Millionen Euro für die Staatsbildung

gebilligt, die auch Indikatoren für die innere Sicherheit und das Justizwesen umfasst.
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Demokratische Republik Kongo

2012 hat die Europäische Union den Wahlprozess im Ergebnis der Parlaments- und Präsident-

schaftswahlen 2011 aufmerksam verfolgt. Nach der Veröffentlichung des vorläufigen Ergebnisses

der Parlamentswahlen hat die EU am 3. Februar 2012 eine lokale Erklärung abgegeben, in der sie

betonte, dass alle Anstrengungen unternommen werden müssten, um die Transparenz und die

Glaubwürdigkeit des Wahlprozesses zur gewährleisten. Am 16. Februar brachte die EU ihre

Besorgnis über das Verbot einer für diesen Tag geplanten friedlichen Demonstration zum Aus-

druck. Ferner äußerte sie gegenüber den Behörden mehrfach ihre Sorge angesichts der Meldungen

über Gewalt in Verbindung mit den Wahlen, die in dem Bericht des Gemeinsamen Menschen-

rechtsbüros der VN vom März 2012 enthalten waren. In dem Abschlussbericht der Wahl-

beobachtungsmission der Europäischen Union vom 29. März 2012 werden ernsthafte Zweifel an

der Qualität des Wahlprozesses geäußert, wofür zahlreiche Beispiele für Betrug und Unregel-

mäßigkeiten angeführt werden. Der Bericht umfasst eine Liste mit ausführlichen Empfehlungen,

wie die Qualität des Wahlprozesses bei den Provinz- und Kommunalwahlen verbessert werden

kann. Im Juni 2012 nahm das Europäische Parlament eine dringliche Entschließung zur Wahl-

beobachtung in der Demokratischen Republik Kongo an, in der es die Verstöße gegen die Grund-

rechte während der Wahlen vom 28. November 2011 verurteilte und die Kommission und die

Mitgliedstaaten aufforderte, die finanzielle Unterstützung der EU für die Wahlen in der Demo-

kratischen Republik Kongo von der tatsächlichen Umsetzung der Empfehlungen der Wahl-

beobachtungsmission der EU abhängig zu machen.

Besonders verurteilt wurde das Klima der Straflosigkeit, das den Verantwortlichen von Menschen-

rechtsverletzungen zugute kommt. Die EU hat daher im Juni 2012 anlässlich der Eröffnung des

Berufungsverfahrens gegen die mutmaßlichen Mörder der Menschenrechtsverteidiger Floribert

Chebeya und Fidèle Bazana eine lokale Erklärung abgegeben.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 99
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Die EU spielte eine aktive Rolle bei den Beratungen des Menschenrechtsrates in Genf. Als vor-

rangig wurden die Schaffung eines Rechtsrahmens und die Errichtung von Menschenrechts-

institutionen bewertet. In diesem Zusammenhang nahm die EU mit Befriedigung die Annahme

eines Gesetzesentwurfs zur Einsetzung einer unabhängigen nationalen Menschenrechtskommission

zur Kenntnis. Am 4. Dezember 2012 verurteilte die EU die Entscheidung der Obersten Rates für

audiovisuelle Medien und Kommunikation (Conseil supérieur de l'audiovisuel et de la

communication - CSAC), das Übertragungssignal des Senders Radio Okapi in Kinshasa zu unter-

brechen. Diese Verurteilung erzielte die erwünschte Wirkung, da der Sendebetrieb noch am

gleichen Tag wieder aufgenommen wurde.

Seit Mitte 2012 richtete die EU ihre Aufmerksamkeit insbesondere auf die Lage im Osten der

Demokratischen Republik Kongo und die dortigen Menschenrechtsverletzungen. Am 3. Juni 2012

hat die Hohe Vertreterin eine Erklärung im Namen der Europäischen Union abgegeben, in der sie

ihre Sorge angesichts der Lage in den Kivu-Provinzen zum Ausdruck brachte. In dieser Erklärung

verurteilte die EU die Tötungen und sonstigen Menschenrechtsverletzungen, die von der Rebellen-

bewegung M23 und der FDLR begangen wurden. Am 12. Juni 2012 hielt die Hohe Vertreterin eine

Rede vor dem Europäischen Parlament, in der sie die Situation nach den Wahlen und die Lage im

Osten Kongos erörterte. Sie bekräftigte ihre Empörung über das Morden bewaffneter Gruppen. Der

Rat (Auswärtige Angelegenheiten) nahm am 25. Juni 2012 Schlussfolgerungen zur Lage im Osten

der Demokratischen Republik Kongo an, in denen er alle beteiligten Akteure aufrief, die Zivil-

bevölkerung zu schützen, und forderte, dass die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen

vor Gericht gestellt werden. Die Hohe Vertreterin gab am 10. Juli 2012 eine Erklärung ab, in der sie

ein sofortiges Ende aller Gewalt durch bewaffnete Gruppen forderte und ihre Besorgnis über die

externe Unterstützung der Bewegung M23 zum Ausdruck brachte.

Als Reaktion auf den Vorstoß der Rebellen im Osten der DR Kongo gab die Europäische Union im

November 2012 zwei Erklärungen ab und der Rat nahm im November und Dezember 2012 Schluss-

folgerungen an. Im Dezember 2012 nahm das Europäische Parlament eine dringende Entschließung

zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo an, in der insbesondere die Lage im Osten der DR

Kongo und die Menschenrechtsverletzungen behandelt wurden.
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Seit 2003 gilt für die DR Kongo eine Sanktionsregelung mit dem Ziel, den Frieden zu konsoli-

dieren. Sie umfasst ein Waffenembargo gegen alle bewaffneten Gruppen auf dem Hoheitsgebiet der

DR Kongo, ein Reiseverbot für Einzelpersonen und das Einfrieren der Vermögenswerte von

Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden. Diese

Maßnahmen wurden von der Europäischen Union im vollen Umfang umgesetzt.

Im Rahmen des politischen Dialogs und der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die EU die

Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und die Bekämpfung der Straflosigkeit in der DR Kongo. Diese

Unterstützung erfolgt insbesondere in Form von ehrgeizigen Programmen im Justizwesen, deren

Ziel es ist, den Zugang zur Justiz zu fördern und diejenigen zu unterstützen, die Rechtsbeistand

suchen. Ebenso sollen die Menschenrechtskomponenten der Missionen EUSEC und EUPOL unter-

stützt werden.

Die Europäische Union unterstützt zahlreiche kongolesische Organisationen der Zivilgesellschaft.

Derzeit finanziert sie mehr als 30 Projekte aus verschiedenen Haushaltslinien, wofür über 20

Millionen Euro bereitgestellt werden. Diese Projekte betreffen Bereiche wie sexuelle Gewalt,

geschlechtsspezifische Fragen, Medien, Schutz von Menschenrechtsverteidigern, Schutz von

Minderjährigen, Verhinderung von Folter und Unterstützung des Wahlprozesses.

Die EU beteiligt sich im Rahmen von humanitären und Kooperationsprogrammen zur Unter-

stützung der Opfer besonders aktiv an der Kampagne gegen sexuelle und geschlechtsspezifische

Gewalt. 2012 hat die Kommission eine spezielle Initiative zur Problematik der geschlechts-

spezifischen Gewalt mit einem Budget von 20 Millionen Euro eingeleitet, mit der die Stärkung der

Rolle der Frauen auf nationaler Ebene unterstützt werden soll.
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Dschibuti

2012 hat die Europäische Union ihre Tätigkeit speziell auf besonders schutzbedürftige Gruppen wie

Kinder, Frauen und Migranten ausgerichtet. Ebenfalls als vorrangig eingestuft wurde die Unter-

stützung für die Korruptionsbekämpfung, für die Reform der Jugendgerichtsbarkeit und für die

Schaffung eines Raums für die öffentliche Meinungsäußerung. Die Europäische Union bemühte

sich, dem von dschibutischen Verbänden geäußerten dringendsten Bedürfnissen zu entsprechen, in

dem sie in Dschibuti Unterstützung für Frauen in extremer sozialer Notlage, d.h. für Frauen mit

Behinderungen, Flüchtlinge, AIDS-Kranke, Frauen in Gefängnissen usw., bereitstellte. Diese Maß-

nahmen zur Bekämpfung der Verletzung der Rechte von besonders schutzbedürftigen Frauen

werden von der dschibutischen Vereinigung für das Gleichgewicht und die Förderung der Familie

(Association for the Equilibrium and Promotion of the Family) durchgeführt und dienen dazu, die

am stärksten benachteiligten Frauen über ihre Rechte und die verfügbaren Rechtsmittel aufzuklären

und das Bewusstsein für geschlechtsspezifische Gewalt zu schärfen.

Äquatorialguinea

2012 ergriff die Europäische Union Maßnahmen in Verbindung mit dem Fall von Dr Wenceslao

Mansogo Alo. Dieser für die Menschenrechte in der Oppositionspartei Convergencia Para la

Democracia Social (CPDS) verantwortliche Arzt war im Februar wegen eines Behandlungsfehlers

verhaftet worden. Er wurde im Gefängnis besucht, und die EU forderte, dass sein Verfahren ord-

nungsgemäß und innerhalb einer angemessenen Frist stattfindet. Dies ist geschehen; dennoch wurde

er am 7. Mai 2012 zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt, aber von Präsident Obiang am 5. Juni

2012 begnadigt. Gleichwohl weist das Justizsystem in Äquatorialguinea Mängel auf, insbesondere

im Hinblick auf seine Unabhängigkeit.

Die Europäische Union brachte diese allgemeineren Fragen gegenüber den Behörden zur Sprache -

ebenso wie die Frage, wie die durch die neue Verfassung bewirkten Änderungen umzusetzen sind,

die allgemeine regelmäßige Überprüfung und der nächste Wahlzyklus. Dies geschah im Rahmen

von Dialogen, die auf hoher Ebene, aber informell geführt wurden, da der strukturierte politische

Dialog seit 2009 ausgesetzt ist.

Das Land erhält keine Mittel aus dem 10. EEF, da es das überarbeitete Cotonou-Abkommen nicht

ratifiziert hat (Vorbehalt gegen die Klausel betreffend den IStGH). Derzeit läuft nur ein Projekt, das

kurz vor dem Abschluss steht: die Errichtung eines Zentrums für die Zivilgesellschaft.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 102
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Eritrea

Die EU hat weiter ihre große Besorgnis über den Verstoß Eritreas gegen seine Menschenrechts-

verpflichtungen geäußert und die Regierung mehrfach nachdrücklich aufgefordert, deutliche

Schritte zur Verbesserung der Situation zu unternehmen. Im September 2012 hat die Hohe Ver-

treterin eine Erklärung im Namen der EU zu politischen Gefangenen in Eritrea anlässlich des elften

Jahrestags ihrer Inhaftierung abgegeben. Darin rief die EU die Regierung zur bedingungslosen

Freilassung der Gruppe von hohen Regierungsbeamten auf, die seit 2001 willkürlich inhaftiert und

ihrer Rechte beraubt sind, nachdem sie Präsident Isaias Afwerki offen kritisiert hatten.

Ferner äußerte die EU ihre Besorgnis über das Schicksal der inhaftierten Journalisten und Gefan-

genen aus Gewissensgründen, die aufgrund ihrer politischen und religiösen Überzeugungen gefan-

gen gehalten werden. Sie forderte die eritreischen Behörden unter anderem auf, Dawit Isaak – einen

Journalisten mit eritreisch-schwedischer Staatsangehörigkeit, der seit 2001 ohne jeden Kontakt zur

Außenwelt festgehalten wird – sowie alle anderen inhaftierten Journalisten freizulassen. Die EU hat

erneut gefordert, dass Eritrea Informationen über diese Gefangenen zur Verfügung stellt und

Zugang zu ihnen gewährt.

Auch in den Bereichen Freiheit der Meinungsäußerung, Religionsfreiheit und Anwendung des

Rechtsstaatsprinzips, einschließlich der Eigentumsrechte, besteht weiterhin Anlass zu Sorge. Die

EU hat immer wieder ihre Besorgnis über die Verletzung dieser Rechte zum Ausdruck gebracht.

2012 äußerte die EU gegenüber den Behörden zudem ihre Sorge über das Problem der Migration

und des Menschenhandels am Horn von Afrika. Dieses Thema wurde auch in einer Entschließung

des Europäischen Parlaments herausgestellt. Die EU hat ferner die eritreischen Behörden nach-

drücklich aufgefordert, ihre Zusammenarbeit mit dem Menschenrechtssystem der Vereinten Natio-

nen, auch mit dem neuen VN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtslage in Eritrea, zu

verbessern und ihren Verpflichtungen im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung der

VN nachzukommen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 103
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Äthiopien

Die Achtung der Menschenrechte und speziell der politischen und bürgerlichen Rechte in Äthiopien

gibt der EU weiter Anlass zur Sorge. Auf der Grundlage des Antiterrorgesetzes haben die äthio-

pischen Behörden 2012 weitere Journalisten, Mitglieder von Oppositionsparteien und religiöse

Führer verhaftet und Verfahren gegen sie eingeleitet. Viele dieser Verfahren sind bereits abge-

schlossen oder es laufen Berufungsverfahren. Im Ergebnis wurden oft lange Haftstrafen verhängt.

Die EU stellt hat Zweifel an der Qualität der Zeugenaussagen und der ordnungsgemäßen Einhaltung

der Verfahren in diesen Fällen. Sie führt mit der äthiopischen Regierung einen regelmäßigen Dialog

über diese Fragen. Die EU gewährleistet auch eine systematische Beobachtung der Verfahren durch

eine wirksame Koordinierung und Lastenteilung zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der EU-

Delegation.

Im Oktober 2012 brachte die EU gegenüber der Regierung ihre Sorge über die Todesstrafe in

Äthiopien zur Sprache. Außerdem organisierte ein Mitgliedstaat eine Veranstaltung vor Ort, um für

die Abschaffung der Todesstrafe auf dem afrikanischen Kontinent zu werben.

Die neuen Leitlinien in Verbindung mit dem Gesetz über gemeinnützige Organisationen und

Verbände (Charities and Societies Proclamation), das 2011 in Kraft getreten ist, hat sich gravierend

auf die Tätigkeit der zivilgesellschaftlichen Organisationen ausgewirkt. Es wurde ein Trilog

zwischen der Regierung Äthiopiens, der Zivilgesellschaft und den Gebern eingerichtet mit dem

Ziel, einige der Probleme, mit denen die zivilgesellschaftlichen Organisationen konfrontiert sind, zu

mildern. Die EU führt den Mitvorsitz in diesem Gesprächsmechanismus. Der EU-Fonds für die

Zivilgesellschaft, der als ein lokaler Fonds gilt, leistet Unterstützung für die zivilgesellschaftlichen

Organisationen, die sich mit Fragen der Governance und der Menschenrechte befassen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 104
DG C DE

Mehrere EU-Mitgliedstaaten und die EU-Delegation haben sich auch an Beobachtungsmissionen

betreffend die Umsetzung des Regierungsprogramms zur Umsiedlung in neu errichtete Dörfer

("villagisation programme") in den entlegenen Gebieten Äthiopiens beteiligt. In einer Reihe von

Berichten von Menschenrechtsorganisationen wurden gravierende Menschenrechtsverletzungen in

Verbindung mit diesem Programm gemeldet. Die Missionen vor Ort haben zwar keine Beweise für

systematische Menschenrechtsverletzungen gefunden, jedoch bestehen nach wie vor Bedenken im

Hinblick auf Tempo und Ausmaß des Programms. Darüber hinaus muss die äthiopische Menschen-

rechtskommission, deren immer größere Rolle die EU begrüßt, zu einem von der Regierung unab-

hängigen Gremium werden.

Gabun

Die Ziele der Europäischen Union im Bereich Menschenrechte und Demokratie in der Gabunischen

Republik sind auf die wichtigsten Bedenken und Probleme in diesem Bereich ausgerichtet. Insbe-

sondere betreffen sie die Haftbedingungen, das Fortbestehen von Ritualverbrechen und deren

Straflosigkeit, die Frauenrechte, den Menschenhandel sowie die Transparenz und Inklusivität des

Wahlprozesses. In geringerem Maße bestehen auch Probleme in Bezug auf Verzögerungen im

Justizwesen, die große Zahl der Untersuchungshäftlinge, der auf Medien und Journalisten ausgeübte

Druck, die Korruption sowie die Diskriminierung von afrikanischen Einwanderern und indigenen

Gemeinschaften. Dennoch ist die Menschenrechtslage in Gabun viel besser als in vielen anderen

Ländern der Region.

Im Oktober 2012 erfolgte in der Gabunischen Republik eine allgemeine regelmäßige Überprüfung

durch den VN-Menschenrechtsrat. Die daraus resultierenden Empfehlungen decken sich mit den

oben aufgeführten Bedenken der EU, d.h. sie betreffen die Haftbedingungen, die Kinderrechte,

Ritualverbrechen, die Frauenrechte, den Menschenhandel, die Nichtdiskriminierung und die Frei-

heit der Meinungsäußerung.

Diese Fragen wurden auch mit den nationalen Behörden bei den Treffen des politischen Dialogs

zwischen der Europäischen Union und der Gabunischen Republik erörtert.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 105
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Auf lokaler Ebene hat die EU-Delegation einen strukturierten Dialog mit zivilgesellschaftlichen

Organisationen und Menschenrechtsorganisationen eingerichtet. Außerdem fanden regelmäßige

Treffen mit Vertretern der zuständigen Gremien (nationale Menschenrechtskommission,

Ministerien) statt.

Ferner konnte die Gabunische Republik 2012 erstmals ein thematisches Programm für nichtstaat-

liche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess in Höhe von 2,5 Millionen Euro

nutzen. Mit diesem Programm wird u.a. das Ziel verfolgt, Kapazitäten aufzubauen und zum Aufbau

von nichtstaatlichen Akteuren und zivilgesellschaftlichen Organisationen in Gabun beizutragen.

2012 bezog sich nur eine parlamentarische Anfrage zu Gabun auf die Menschenrechte; diese betraf

das Andauern von Ritualverbrechen und die von den gabunischen Behörden eingeleiteten Maß-

nahmen, um die Tatverdächtigen zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen.

Gambia

Die EU hat Menschenrechtsprobleme in Gambia weiterhin in ihrem politischen Dialog mit den

Behörden sowie im Rahmen konkreter Entwicklungsprojekte behandelt; dabei bemühte sie sich um

die Unterstützung von regionalen Akteuren wie der Afrikanischen Union. Zu den prioritären

Themen der EU in diesem Land zählten die Todesstrafe, die Medienfreiheit, die Unterstützung der

Zivilgesellschaft und von Menschenrechtsverteidigern, die Bedingungen in Gefängnissen und

Hafteinrichtungen, Gewalt gegen Frauen sowie die Rechte von LGBT-Personen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 106
DG C DE

Die EU unterstützte in diesem Jahr die Organisationen der Zivilgesellschaft, die im Bereich

Governance und Menschenrechte tätig waren und sich insbesondere mit den Frauenrechten

befassten. Sie finanzierte eine Reihe von Projekten, u.a. zur Abschaffung der

Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen (45.000 Euro), zur Förderung der

Geschlechtergleichstellung und für eine stärkere Repräsentation von Frauen in lokalen Räten

(90.000 Euro) sowie zur Verbesserung der Existenzbedingungen von Frauen (45.000 Euro). Im

Rahmen des Programms des 10. EEF zur Unterstützung der Governance und dessen

Medienkomponente hat die EU Gleichstellungsfragen in die Entwicklung von Lehrplänen und

Materialien für Fachleute des Mediensektors aufgenommen und Frauen als Zielgruppe für die

Ausbildung von Fachleuten/neuen Journalisten ausgewählt.

Als Reaktion auf die Hinrichtung von neun zum Tode verurteilten Häftlingen nach einem De-facto-

Moratorium für die Todesstrafe von 27 Jahren hat die Hohe Vertreterin im August eine Erklärung

abgegeben, in der sie die Hinrichtungen verurteilte, ihre unverzügliche Einstellung forderte und

Gambia an seine internationalen Verpflichtungen erinnerte. Nachdem es zu einer gravierenden Ver-

schlechterung der Lage im Bereich der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, u.a. mit zahl-

reichen Fällen der Einschüchterung von Journalisten und der rechtswidrigen Schließung von

Zeitungen und Rundfunksendern, gekommen war, hat die EU beschlossen, einen intensivierten

politischen Dialog nach Artikel 8 des Cotonou-Abkommens zu führen. Die Gespräche sollten

Anfang 2013 stattfinden.

Bei einem Treffen mit den Behörden im Mai und im Rahmen ihres regelmäßigen politischen

Dialogs im Juni hat die EU ihr Bedauern über die Diskriminierung von LGBT-Personen geäußert.

In einer lokalen Erklärung vom Dezember äußerte sich die EU sehr besorgt über die Bedingungen

der willkürlichen Haft von Imam Baba Leigh, eines prominenten religiösen Führers, dessen Ver-

bleib Ende des Jahres weiter unbekannt war.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 107
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Ghana

Die EU hat gemeinsam mit EU-Mitgliedstaaten (Dänemark und Vereinigtes Königreich) den von

der Kommission für die Überarbeitung der Verfassung durchgeführten Prozess zur Verfassungs-

überarbeitung (Studien, Konsultationen auf Bezirks- und nationaler Ebene, Konsolidierung des

Abschlussberichts) über einen gemeinsamen Geberfonds (Basket Fund) unterstützt. Im Weißbuch

der Regierung vom Juni 2012 zur Überarbeitung der Verfassung finden sich einige der von der

Kommission für die Überarbeitung der Verfassung ausgesprochenen Empfehlungen für den Bereich

Menschenrechte wieder; wie beispielsweise die rechtliche Abschaffung der Todesstrafe, die wirk-

same Umsetzung von Fördermaßnahmen für Frauen, Kinder, ältere Menschen und Menschen mit

Behinderungen, die Umsetzung wirtschaftlicher und sozialer Rechte sowie der bessere Zugang zur

Justiz. Im Gegensatz zum Vorschlag der Kommission für die Überarbeitung der Verfassung sah das

Weißbuch jedoch weder eine eindeutige Stärkung der Legislative noch eine Stärkung der regionalen

Befugnisse vor.

Die Überprüfung Ghanas fand am 23. Oktober 2012 im Rahmen des zweiten Zyklus der allge-

meinen regelmäßigen Überprüfung statt. Der VN-Menschenrechtsrat konnte mehrere positive

Ergebnisse seit der Überprüfung von 2008 verzeichnen, so zum Beispiel die Einsetzung der

Kommission für die Überarbeitung der Verfassung, die Ratifizierung des Übereinkommens über die

Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie die Einrichtung eines Sekretariats gegen häusliche

Gewalt. Er brachte jedoch auch seine Besorgnis zum Ausdruck und sprach Empfehlungen über den

Zugang zu Bildung, insbesondere für Mädchen, Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher

Gewalt und Genitalverstümmelungen bei Frauen, sowie Diskriminierung von Lesben, Schwulen,

Bisexuellen und Transgender-Personen aus. Ghana akzeptierte 123 der 148 an das Land gerichteten

Empfehlungen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 108
DG C DE

Die EU organisierte im Mai ein Treffen, um den Internationalen Tag gegen Homophobie zu

begehen. An dem Treffen nahmen ghanaische Menschenrechtsverteidiger und Entwicklungspartner

teil. Die Menschenrechtsverteidiger tauschten ihre Erfahrungen mit der Verteidigung von Lesben,

Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen in Ghana aus. Das Treffen fiel günstig in eine

Zeit, in der eine öffentliche Debatte über die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans-

gender-Personen geführt wurde, nachdem eine geplante Konferenz über diesen Personenkreis in

Ghana von religiösen Gruppen und vielen Mitgliedern der Öffentlichkeit allgemein verurteilt

worden war, die ihre Intoleranz zum Ausdruck brachten und die Regierung aufforderten, dieses

Verhalten unter Strafe zu stellen. Angeblich seien einige Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans-

gender-Personen offen verfolgt worden. Auf dem Treffen wurden die Menschenrechtsverteidiger

der Unterstützung durch die EU und andere Entwicklungspartner versichert.

Im Juni stattete die EU-Delegation anlässlich des Internationalen Tages des Kindes einer Jugend-

vollzugsanstalt einen Arbeitsbesuch ab. Sowohl der Leiter der EU-Delegation als auch der

Botschafter der Niederlande gaben Erklärungen ab, in denen sie auf die Notlage von Kindern in

Ghana eingingen und den Jugendlichen in der Vollzugsanstalt Mut zusprachen. Dieses Ereignis

fand entsprechendes Echo in den Medien.

Aufgrund der Kontakte mit Menschenrechtsverteidigern stellte die EU-Delegation 600 000 EUR

aus dem Budget des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (2012

und 2013) zur Unterstützung der Rechte von Kindern zur Verfügung.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 109
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Bei den Wahlen in Ghana vom 7. Dezember 2012 wurden die international anerkannten Wähler-

rechte gewahrt; internationale Beobachter bewerteten die Wahl generell positiv. Die EU entsandte

vom 23. November bis zum 24. Dezember 2012 eine Wahlexpertenmission nach Ghana. Die allge-

meine Stabilität des Landes blieb gewahrt und es waren keine größeren Gewaltausbrüche zu ver-

zeichnen, obwohl die Partei, die die Wahl verloren hatte, am Jahresende das Wahlergebnis vor dem

höchsten Gerichtshof angefochten hat. Während des Berichtszeitraums hatte der Gerichtshof noch

nicht über die Petition der Opposition befunden. Die Regierung Ghanas würdigte die Wahlunter-

stützung durch die EU. Diese umfasste die Finanzierung der drei am Wahlprozess beteiligten unab-

hängigen Gremien (Wahlkommission, Nationale Kommission für politische Bildung und Nationale

Medienkommission). Die EU unterstützte überdies von Organisationen der Zivilgesellschaft durch-

geführte Projekte zur stärkeren Beteiligung von Frauen in der Politik, die trotz des vielver-

sprechenden Anstiegs der Zahl von ins neue Parlament gewählten Frauen von 19 auf 30 immer

noch zu gering ausfällt.

Guinea
Nach dem Militärputsch vom 23. Dezember 2008 hat die EU die Zusammenarbeit mit Guinea aus-

gesetzt und einen Fahrplan für die Rückkehr zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit angenommen.

Diese Maßnahmen bleiben weiterhin in Kraft, obgleich einige Fortschritte erzielt wurden – insbe-

sondere bezüglich des Verfahrens zur Vorbereitung der Parlamentswahlen, die erheblich

verschoben wurden. Im Rahmen des politischen Dialogs nach Artikel 96 des AKP-EU-Partner-

schaftsabkommens drängte die EU auf freie und transparente Parlamentswahlen, die den Übergang

zur Demokratie vollenden und die uneingeschränkte Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit

Guinea ermöglichen würden. Da die Parlamentswahlen für den 12. Mai 2013 angesetzt waren, sah

sich die EU in der Lage, die Kooperationsdokumente im Rahmen des 10. EEF zu unterzeichnen und

Programme zur direkten Unterstützung der Bevölkerung, einschließlich eines Programms zur

Unterstützung der Zivilgesellschaft mit einer Mittelausstattung von 6 Mio. EUR, durchzuführen. 80

% der Mittel aus dem 10. EEF unterliegen allerdings nach wie vor dem Vorbehalt, dass freie und

transparente Wahlen abgehalten werden, deren Termin indes abermals verschoben wurde. Die EU

hat Mittel zur Unterstützung der Wahlen freigegeben, um den Wahlprozess sicherzustellen und so

zu einem ruhigen politischen Umfeld beizutragen.
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DG C DE

Anlass zu großer Besorgnis gibt weiterhin die Straflosigkeit. Die EU hat Menschenrechtsverteidiger

juristisch weiter unterstützt, damit sie den Opfern von Menschenrechtsverstößen bei der Vorbe-

reitung und Einreichung einer Zivilklage helfen und ihnen während der Ermittlungen bis zur

Gerichtsverhandlung beistehen können. Diese Hilfe konzentrierte sich ursprünglich auf die Ereig-

nisse vom September 2009, sie wurde 2012 jedoch auf die weiteren groben Menschenrechts-

verletzungen der Jahre 2007 und 2010 ausgedehnt. Die sonstigen Maßnahmen, die die EU als

Antwort auf das Massaker vom September 2009 ergriffen hat, bleiben in Kraft, nämlich individuelle

Sanktionen gegen fünf mutmaßliche Verantwortliche, die von einer VN-Untersuchungskommission

ermittelt wurden – zwei von ihnen haben nach wie vor hohe Positionen in der Verwaltung Guineas

inne – sowie ein Waffenembargo. Das Embargo wurde angesichts der Fortschritte bei der Reform

des Sicherheitssektors und der Wiederherstellung der demokratischen Kontrolle über die Sicher-

heitskräfte teilweise gelockert.

Ende 2012 leistete die EU technische Unterstützung bei der Übernahme des Römischen Statuts in

das nationale Recht. Überdies drängte die EU auf eine Änderung des Rechtsrahmens für die

Militärjustiz, der derzeit noch vorsieht, dass Militärangehörige, die allgemeine Vergehen begehen,

zivilrechtlich nicht verfolgt werden können.

Die EU und Unicef haben Guinea gemeinsam nahe gelegt, die beiden Fakultativprotokolle zum

Übereinkommen über die Rechte des Kindes zu ratifizieren; das erste Protokoll bezieht sich auf die

Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, das zweite auf den Verkauf von Kindern, die

Kinderprostitution und die Kinderpornografie. Die Ratifikationsurkunden wurden im April 2012

den Vereinten Nationen übermittelt.

Guinea-Bissau

Die Menschenrechtslage in Guinea-Bissau hat sich 2012 aufgrund der Spannungen durch die vorge-

zogenen Präsidentschaftswahlen, des Militärputsches vom 12. April und der bewaffneten Angriffe

auf Kasernen vom 21. Oktober verschlechtert.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 111
DG C DE

Nach der ersten Runde der Präsidentschaftswahlen forderte die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin

die Behörden zweimal nachdrücklich auf, ihrer Verantwortung nachzukommen und die Sicherheit

aller Bürger zu gewährleisten; dabei wies sie darauf hin, wie wichtig es ist, dass die Streitkräfte

loyal zur Verfassung und zu der gewählten Regierung stehen.

Die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin verurteilte den Putsch umgehend und forderte die Rückkehr

der rechtmäßigen Regierung und den Abschluss des Wahlprozesses. Sie bekräftigte die laufende

Aussetzung des größten Teils der EU-Hilfe und die Umverteilung der restlichen Hilfe, so dass sie

direkt der Bevölkerung zugute kommt; und schloss jegliche Unterstützung der unrechtmäßigen

Regierung aus.

In den Schlussfolgerungen des Rates vom 23. April 2012 wurde klargestellt, dass weder selbst-

ernannte Übergangsinstitutionen noch Vorkehrungen, die es den Streitkräften erlauben würden, die

zivilen Organe weiterhin zu bedrohen oder zu kontrollieren, anerkannt würden. Am 3. Mai 2012

wurden restriktive Maßnahmen gegen Personen, die weiter an Handlungen teilnehmen oder Hand-

lungen unterstützen, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in Guinea-Bissau gefährden,

angenommen; damit wurden die Vermögenswerte von sechs Personen eingefroren und ihnen die

Einreise in die EU untersagt. Später wurden 15 weitere Personen in die Liste aufgenommen und die

einschlägigen Bestimmungen der Resolution 2048 des Sicherheitsrates wurden in die Rechts-

vorschriften der EU übernommen.

Am 12. Juni 2012 verurteilte das Europäische Parlament den Putsch nachdrücklich und forderte die

bedingungslose Freilassung der unrechtmäßig inhaftierten Personen, ein Ende der Gewalt und Ein-

schüchterung sowie die uneingeschränkte Wiederherstellung und Gewährleistung der Grund-

freiheiten.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 112
DG C DE

Am 16. Juli 2012 weitete die EU die Anwendung der Maßnahmen nach Artikel 96 des Cotonou-

Abkommens aus, da nach wie vor gegen die wesentlichen Elemente dieses Abkommens verstoßen

wurde und die sich verschlechternde Lage im Land die Achtung der Menschenrechte, der Demo-

kratiegrundsätze und der Rechtsstaatlichkeit behinderte.

Die Menschenrechtsklausel des Protokolls zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen wurde

nicht geltend gemacht, da das Protokoll am 15. Juni 2012 abgelaufen ist. Die Verhandlungen über

die Annahme eines neuen Protokolls wurden bis zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen

Ordnung ausgesetzt.

Im Jahr 2012 wurden vier Projekte über das EIDHR mit insgesamt 1 200 000 EUR finanziert, die

eine stärkere Achtung der Menschenrechte bedrohter Gruppen (Frauen, Kinder, Häftlinge) zum Ziel

hatten. Die EU hat die Zivilgesellschaft Guinea-Bissaus in Anerkennung von deren zentraler Rolle

im Hinblick auf eine funktionierende Demokratie über den Europäischen Entwicklungsfonds wei-

terhin unterstützt. Infolge der Gewalttätigkeiten nach dem Putsch vom 12. April 2012 und den

bewaffneten Angriffen vom 21. Oktober 2012 hat die EU-Delegation in Bissau einer Reihe von

Mitgliedern der gestürzten rechtmäßigen Regierung und Oppositionellen, die um ihre körperliche

Unversehrtheit und um ihr Leben fürchteten, Schutz gewährt.

Kenia

Zu den wichtigsten Prioritäten der EU in Kenia zählte 2012 weiterhin die Unterstützung der

Umsetzung der neuen, im August 2010 in Kraft getretenen Verfassung, nicht zuletzt im Hinblick

auf den Schutz und die Förderung der Menschenrechte. Die Verfassung umfasst eine progressive

Grundrechtecharta und verleiht ferner der Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit neuen

Schwung. Bei allen politischen Kontakten mit den kenianischen Behörden spielte die Umsetzung

der Verfassung eine wichtige Rolle. So betonte die EU, wie wichtig es ist, dass im Jahr 2013

glaubwürdige, transparente und friedliche Wahlen durchgeführt werden. Die EU beteiligte sich

aktiv an den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft zur Unterstützung der Wahl-

vorbereitungen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 113
DG C DE

Die Straflosigkeit war nach wie vor Anlass zu großer Besorgnis und wurde regelmäßig von der EU

gegenüber der Regierung Kenias und in öffentlichen Botschaften zur Sprache gebracht. Als ent-

schiedene Befürworterin des IStGH forderte die EU die Regierung Kenias auf, bei den kenianischen

Fällen uneingeschränkt mit dem Gerichtshof zusammenzuarbeiten. Die EU erhielt ferner den poli-

tischen Druck auf die kenianische Regierung aufrecht, damit sie die Polizeireform mit Blick auf

eine friedliche Abhaltung der allgemeinen Wahlen und eine Beendigung der außergerichtlichen

Hinrichtungen weiter vorantreibt. Wichtige Schritte dabei waren die Einrichtung einer unab-

hängigen Polizeiaufsichtsbehörde und einer Nationalen Polizeidienstkommission sowie die

Ernennung eines Generalinspekteurs. Auch bei der Justizreform waren beträchtliche Fortschritte zu

verzeichnen.

Die EU und die EU-Mitgliedstaaten unterstützten ferner nachdrücklich die Menschenrechts-

verteidiger. Die EU unternahm aktive Schritte zur Umsetzung der aktualisierten Leitlinien betref-

fend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern, indem sie Kontakte zu Menschenrechts-

verteidigern unterhielt, sich für deren öffentliche Anerkennung einsetzte, EU-Maßnahmen koor-

dinierte und einen regelmäßigen Informationsaustausch förderte. Die EU-Missionsleiter gaben eine

öffentliche Erklärung zur Gewalt und zu den Morden im Tana-Delta ab und führten eine

Erkundungsmission durch. Außerdem wurde auch 2012 weiter ein ständiger Dialog mit Organi-

sationen der Zivilgesellschaft, dem Parlament und unabhängigen Kommissionen geführt. Am Tag

der Menschenrechte veröffentlichte die EU einen Kommentar und die EU-Missionsleiter hatten am

"Tag gegen die Todesstrafe" einen Besuch in einem Gefängnis geplant. Allerdings verweigerten

ihnen die Gefängnisbehörden in letzter Minute den Zutritt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 114
DG C DE

Lesotho

In Lesotho herrscht ein stabiles politisches Umfeld. Im Mai 2012 wurde ein neues Parlament

gewählt. Die Wahlen verliefen ordnungsgemäß, effizient und friedlich. Die Delegation der Euro-

päischen Union in Maseru koordinierte die Beobachtung dieser Wahlen durch ein Team von 35

Personen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten.

Die Staatsführung, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechtslage in Lesotho sind für den

Kontinent und die regionalen Verhältnisse relativ zufriedenstellend. In einer Reihe von Bereichen,

wie Diskriminierung von Frauen oder Zugang zur Justiz für gefährdete Gruppen, bestehen jedoch

nach wie vor Herausforderungen.

Die EU leistete 2012 Unterstützung im Justizsektor, insbesondere bei der Verbesserung des Fall-

bearbeitungssystems. Ein Expertenteam für technische Hilfe wurde rekrutiert und vor dessen Ein-

treffen fanden zahlreiche Koordinierungstreffen zwischen dem Amt des Kanzlers des Gerichts-

hofs/Obersten Richters, dem nationalen Rechnungshof und der EU-Delegation statt.

Außerdem unterstützte die EU 2012 die Dezentralisierung des Staates. Dazu wurde im Oktober

2012 eine Beitragsvereinbarung über 8 Mio. EUR zur Unterstützung des Kapazitätsaufbaus auf

zentraler und lokaler Ebene und zur Einrichtung eines Fonds zur Unterstützung der Regierung bei

der Erbringung von Dienstleistungen unterzeichnet. Gleichzeitig erging eine Aufforderung an die

Organisationen der Zivilgesellschaft, Vorschläge für die Erbringung von Dienstleistungen und den

Kapazitätsaufbau auf lokaler Ebene einzureichen; hierfür wurden rund 3 Mio. EUR bereitgestellt.

Im Bereich der wirtschaftlichen und sozialen Rechte unterstützte die EU den sozialen Schutz, insbe-

sondere für Waisen und gefährdete Kinder. Im Januar 2012 unterzeichnete die EU eine Verein-

barung über eine zweite Phase von Maßnahmen des Sozialschutzes zugunsten von Waisen und

gefährdeten Kindern. Eine Beitragsvereinbarung (9,8 Mio. EUR) wurde mit UNICEF unterzeichnet,

die eine enge Zusammenarbeit beim Kapazitätsaufbau im Ministerium für soziale Entwicklung und

bei der besseren Gestaltung des Programms zur Gewährung von Barzuschüssen vorsieht.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 115
DG C DE

Liberia

Der regelmäßige politische Dialog zwischen der EU und Liberia gemäß Artikel 8 des Cotonou-

Abkommens wurde 2012 bei einem hochrangigen Treffen zwischen dem leitenden Direktor des

Fachbereichs Afrika des EAD, Nicholas Westcott, und der Präsidentin Liberias, Ellen Johnson

Sirleaf, offiziell aufgenommen. Während des politischen Dialogs wurden die nationale

Aussöhnung, die Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Übereinkommens über den Internatio-

nalen Strafgerichtshof in nationales Recht und die Todesstrafe zur Sprache gebracht.

Die EU unterstützte auch 2012 den Wahlzyklus in Liberia mit technischer Hilfe im Interesse der

Stärkung der Kapazitäten der nationalen Wahlgremien; dazu konnte sie auf die 2010 zur Verfügung

gestellten 7 Mio. EUR zurückgreifen.

Die EU beobachtete aufmerksam die aufkommende Anti-Homosexuellenbewegung, die sich für

Gesetzesänderungen ausspricht, die gleichgeschlechtliche Ehen und homosexuelle Handlungen ver-

bieten. Vor diesem Hintergrund nahm die EU den Dialog mit Menschenrechtsverteidigern auf, die

sich für die Rechte von Homosexuellen einsetzen.

Mit dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) wurden zwei

Initiativen finanziert, mit denen die Kapazitäten der Zivilgesellschaft Liberias zur Förderung und

zum Schutz der Menschenrechte verbessert werden. Im Rahmen eines Projekts mit einer Mittel-

ausstattung von 300 000 EUR sollen Maßnahmen der Zivilgesellschaft zur Förderung der natio-

nalen Aussöhnung und des sozialen Zusammenhalts sowie zur Ermittlung lokal getragener Maß-

nahmen zur Konfliktentschärfung und -beilegung unterstützt werden. Weitere 300 000 EUR wurden

bereitgestellt, um den Dialog zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren im Bereich

Menschenrechte zu unterstützen, die Kapazität der unabhängigen nationalen Menschenrechts-

kommission zur Koordinierung des Schutzes der Menschenrechte auf Landesebene auszubauen und

die Möglichkeiten der Zivilgesellschaft zur Berichterstattung über die Menschenrechtslage zu

fördern.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 116
DG C DE

Um die Bemühungen der EU zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Rechte

der Frauen in Liberia besser zu koordinieren wurde Schweden in Einklang mit dem EU-Aktionsplan

zur Gleichstellung der Geschlechter als federführender Geber in diesem Bereich benannt.

Die EU unterstützte weiterhin die Bildung (2 000 000 EUR bereitgestellt), so dass sich der positive

Trend bei den Schulanmeldungen fortsetzen und Fortschritte bei der Verwirklichung des

Milleniumsziels "Geschlechterparität in der Grundschule" erzielt werden konnten.

Wegen der sehr hohen Müttersterblichkeitsrate in Liberia hat die EU im Rahmen ihrer Hilfe für den

Gesundheitsbereich 57 Mio. EUR bereitgestellt, damit weiterhin technische Hilfe geleistet werden

kann und Schulungen in den Bereichen Familienplanung und Notversorgung bei Geburten sowie

Kurse für Geburtshelfer durchgeführt werden können.

Madagaskar

Wegen einer verfassungswidrigen Machtübernahme im März 2009 und Verstößen gegen wesent-

liche Elemente des Cotonou-Abkommens (Menschenrechte, demokratische Grundsätze und Rechts-

staatlichkeit) unterliegt Madagaskar seit Juni 2010 Maßnahmen nach Artikel 96 des Cotonou-

Abkommens . Die Wiederaufnahme der Zusammenarbeit hängt von der Durchführung transpa-

renter, freier und glaubwürdiger Wahlen ab. Präsidentschafts- und Parlamentswahlen sind für Juli

2013 vorgesehen. Um die Krise zu beenden, unterstützt die EU den Wahlprozess politisch und

finanziell. Der politische Dialog zwischen den madagassischen Behörden und der EU wurde im

November 2012 wiederaufgenommen und 17. Mio. EUR wurden zur Unterstützung des Wahl-

prozesses zur Verfügung gestellt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 117
DG C DE

In Madagaskar wurde 2010 eine regelmäßige Überprüfung durch den VN-Menschenrechtsrat

durchgeführt. Die Behörden Madagaskars akzeptierten 65 der 84 von den Mitgliedstaaten des

Menschenrechtsrats abgegebenen Empfehlungen. Die Behörden nahmen im März 2012 einen Plan

zur Umsetzung der Empfehlungen an, dabei geht es um Themen wie Beitritt zu internationalen

Instrumenten, Gesetzesreform und Stärkung des nationalen Systems zum Schutz der Menschen-

rechte. Im Mittelpunkt des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Europäischen

Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) von 2012 standen drei Prioritäten:

Förderung der Achtung der Menschenrechte in der Justizverwaltung, Förderung der Rechte des

Kindes und Förderung der Rechte von Frauen.

Die Rechte des Kindes wurden hauptsächlich auf bilateraler Ebene von den im Bildungssektor

aktiven Mitgliedstaaten zur Sprache gebracht. Die Rechte des Kindes waren auch eines der Ziele

des obengenannten Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des länderspezifischen

Förderprogramms (CBSS) des EIDHR vom Oktober. Im Rahmen des Programms für demo-

kratische Staatsführung förderte die EU zudem die Übersetzung des Übereinkommens über die

Rechte des Kindes in drei lokale Landessprachen und führte Sensibilisierungsmaßnahmen durch.

Malawi

Mit dem Amtsantritt von Präsidentin Joyce Banda kam es 2012 in Malawi zu einem Wandel in

Bezug auf Demokratie und Menschenrechte. So wurden beispielsweise einige restriktive Gesetze

aufgehoben und es gab Initiativen zur Überprüfung von Gesetzen, die Homosexualität unter Strafe

stellen. Die derzeitige politische Führung hat überdies den Dialog mit der Zivilgesellschaft aus-

gebaut.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 118
DG C DE

Die Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Malawi stand auch 2012 oben auf

der Tagesordnung der EU. Die EU führte einen politischen Dialog mit der Regierung und brachte

ihre Anliegen vor; sie trat im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit für die Menschenrechte

ein.

Die EU und die in Malawi vertretenen Mitgliedstaaten haben die Themen Meinungs- und Medien-

freiheit in ihrem politischen Dialog mit der Regierung nachdrücklich zur Sprache gebracht. Zudem

war die Meinungsfreiheit mit dem Schwerpunkt Medien eines der Ziele des länderspezifischen

Förderprogramms des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR-

CBSS), das im Oktober 2012 in Malawi eingeleitet wurde.

Ferner organisierte die EU-Delegation anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte

2012 Gespräche am runden Tisch, die sich der Frage der politischen Teilhabe widmeten.

Malawi war das erste Land, in dem im Dezember 2012 eine Folgemission der EU nach einer Wahl-

beobachtung durchgeführt wurde. Die Mission bot eine günstige Gelegenheit für den Dialog mit

den Akteuren über die Vorbereitung glaubwürdiger Wahlen im Jahr 2014. Um das Land bei der

Vorbereitung der Wahlen 2014 zu unterstützen, stellte die EU im Rahmen des Programms für

demokratische Staatsführung der malawischen Wahlkommission (Malawi Electoral Commission

(MEC)) technische und finanzielle Hilfe zur Verfügung.

Während des politischen Dialogs und in den bilateralen Gesprächen mit Präsidentin Joyce Banda

und dem Justizminister kamen auch Minderheitenfragen zur Sprache, insbesondere die Rechte von

Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 119
DG C DE

Im Bereich der Gleichstellung unterzeichnete die EU im Mai 2012 eine Beitragsvereinbarung

bezüglich des Bevölkerungsfonds der VN zur Durchführung eines Programms, mit dem die

malawische Regierung dabei unterstützt werden soll, die Ungleichheit der Geschlechter beim

Zugang zu Produktivressourcen und Entwicklungschancen zu verringern. Der Beitrag der EU zu

diesem Programm beträgt 10,9 Mio. EUR. Zudem nahmen Vertreter der EU an Sitzungen des Aus-

schusses für Entwicklungshilfe "Geschlechterfragen" teil, dies ist ein Forum für den Dialog über die

Gleichstellung der Geschlechter, an dem sich Entwicklungspartner, die Zivilgesellschaft und die

Regierung Malawis beteiligen.

Die Rechte des Kindes wurden hauptsächlich auf bilateraler Ebene von den im Bildungssektor

aktiven Mitgliedstaaten zur Sprache gebracht. Die Förderung der Rechte des Kindes war auch eines

der Ziele des obengenannten Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des länder-

spezifischen Förderprogramms (CBSS) des EIDHR vom Oktober. Im Rahmen des Programms für

demokratische Staatsführung förderte die EU zudem die Übersetzung des Übereinkommens über

die Rechte des Kindes in drei lokale Landessprachen und führte Sensibilisierungsmaßnahmen

durch.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 120
DG C DE

Mali

Der Staatsstreich vom 22. März 2012 setzte allen institutionellen Reformen, dem Wahlprozess

und dem seit 1992 bestehenden demokratischen "Modell" Malis ein abruptes Ende. Er führte zu der

Einsetzung einer Regierung der nationalen Einheit nach Artikel 36 der Verfassung Malis6 und Arti-

kel 6 des von den maßgeblichen Akteuren unterzeichneten Rahmenabkommens7. Es sei darauf

hingewiesen, dass die Ereignisse von 2012 das Ergebnis vielschichtiger Probleme des malischen

demokratischen "Modells" waren und dass sie den dringenden Reformbedarf der Führungkultur auf

politischer, verwaltungstechnischer und wirtschaftlicher Ebene unterstreichen. Die seit Januar 2012

herrschende Krisensituation in Mali hat direkte und erhebliche Auswirkungen auf die Bewahrung

und die Konsolidierung der Errungenschaften in Bezug auf die Achtung und die Ausübung der

Menschenrechte in Mali sowie auf Malis Fähigkeit, die Menschenrechte zu fördern und zu

schützen. Nach dem Staatsstreich vom 22. März und dem gescheiterten Gegenputsch vom 30. April

2012 wurden zahlreiche Verstöße gegen die grundlegenden Menschenrechte begangen. Im Norden

hat die strikte Anwendung der Scharia durch die bewaffneten Gruppen zu zahlreichen Gewalttaten

geführt.

Die Besetzung des Norden des Landes durch bewaffnete Gruppen hat jegliche Intervention und

jegliche Unterstützung von Menschenrechts-NRO unmöglich gemacht, dies liegt größtenteils daran,

dass es nicht möglich ist, die Sicherheit der in diesem Bereich tätigen Personen zu garantieren.

Die Delegation hat jedoch die Menschenrechtslage in Mali aufmerksam verfolgt. So fanden

beispielsweise Treffen mit Organisationen der Zivilgesellschaft aus dem Norden statt. Die lokale

Menschenrechtsstrategie müsste zwar aktualisiert werden, doch die ermittelten Prioritäten sind nach

wie vor relevant, und es war möglich, die im Rahmen der Strategie getroffenen Maßnahmen fortzu-

setzen.
6 "Sollte das Amt des Präsidenten der Republik aus irgendeinem Grund oder infolge einer absoluten

und dauerhaften Verhinderung freiwerden,... so wird das Amt des Präsidenten der Republik vom
Präsidenten der Nationalversammlung ausgeübt."

7 "Einrichtung von Übergangsgremien, die für die Leitung des Übergangsprozesses verantwortlich sind,
bis auf der Grundlage eines ordnungsgemäß überarbeiteten und von allen akzeptierten Wahlregisters
Präsidentschaftswahlen abgehalten werden."
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 121
DG C DE

Im Laufe des gesamten Jahres 2012 wurden ernsthaft Maßnahmen geprüft, die eingeleitet oder

unterstützt werden können, sobald der Norden zugänglich wird. Im Rahmen des EIDHR wurden

Leitlinien mit den folgenden Prioritäten erarbeitet: (i) Schutz der Menschenrechte und Reaktion auf

Menschenrechtsverstöße im gesamten Hoheitsgebiet Malis und (ii) Reaktion auf den Konflikt im

Norden Malis. Gespräche mit Organisationen der Zivilgesellschaft, die in der Lage sind, Maß-

nahmen zu ergreifen, wurden oder werden derzeit geführt.

Im Rahmen des Programms zur Unterstützung der Zivilgesellschaft (PASOC) wurde eingehend

geprüft, ob malische Organisationen der Zivilgesellschaft bei Maßnahmen, die insbesondere die

Förderung und die Achtung der Menschenrechte betreffen, unterstützt werden können und ob das

Finanzierungsabkommen an die Bedürfnisse und Anforderungen angepasst werden kann.

Im Vorfeld der Umsetzung des Programms zur Unterstützung des Wahlprozesses hatte die EU eine

Prüfung der beiden Register finanziert, die als Wahlregister verwendet werden können. Diese Maß-

nahme war von größter Bedeutung und stellte eine wesentliche Voraussetzung für die Einleitung

des Wahlprozesses auf der Grundlage von Konsens und Glaubwürdigkeit dar.

Im Zusammenhang mit der Endüberprüfung und der Neuzuteilung der Mittel für Mali aus dem 10.

EEF wurde umfassend geprüft, welche Maßnahmen eingeleitet oder fortgesetzt werden könnten,

sobald der Norden zugänglich wird und die Regierung einen Fahrplan für den Übergang verab-

schiedet. Ein Programm für Vermittlung und Konfliktbeilegung wird gerade im Hinblick auf einen

Beitrag zur Schaffung dauerhaften Friedens in Mali sondiert.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 122
DG C DE

Programme zur Unterstützung der Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung und zur Stärkung

der Rechtsstaatlichkeit befinden sich ebenfalls in Vorbereitung: ein Programm zur Unterstützung

des Wahlprozesses und eines zur Ausarbeitung eines Vertrags über den Staatsaufbau.

Die politischen Beratungen der EU-Delegation mit allen malischen Behörden dürfen natürlich nicht

außer Acht gelassen werden.

Mauretanien

Die wichtigsten Themen im Bereich Menschenrechte sind die nach wie bestehenden versteckten

Formen der Sklaverei, häusliche und sexuelle Gewalt gegen Frauen sowie unannehmbare Haft-

bedingungen und einzelne Fälle von Folter. Die Todesstrafe ist legal und wird auch verhängt.

Mauretanien wendet jedoch de facto seit 1987 das Moratorium an. Besonderen Anlass zu Besorgnis

gibt die Tatsache, dass eine ganze Reihe von Verbrechen mit dem Tode bestraft wird, darunter auch

Aktivitäten im Zusammenhang mit den Rechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans-

gender-Personen. Diese Probleme werden noch verstärkt durch ein ineffizientes und unzu-

verlässiges Justizsystem und einen schwach ausgeprägten Willen, ernsthafe Reformen anzustoßen.

Zwei Häftlinge starben 2012 im Gefängnis, nachdem sie offensichtlich von den Wachen geschlagen

wurden. Diese Fälle werden derzeit untersucht, doch bisher liegen noch keine offiziellen Infor-

mationen vor. Mauretanien hat vor Kurzem (Oktober 2012) das Fakultativprotokoll zum Über-

einkommen gegen Folter (CAT-OP) ratifiziert.

Die Sicherstellung glaubwürdiger Wahlen bleibt trotz der Einrichtung einer unabhängigen natio-

nalen Wahlkommission (CENI) nach wie vor eine Herausforderung. Im Herbst 2011 hätten Parla-

ments- und Kommunalwahlen stattfinden sollen. Bisher wurde noch kein Termin genannt, doch es

gibt Anzeichen dafür, dass sie eventuell 2013 abgehalten werden. Die derzeitige Personalausweis-

reform und die Prozesse zur Registrierung der Wahlberechtigten wurden zunächst als nachteilig für

die schwarze Bevölkerung kritisiert, doch die Lage scheint sich 2012 gebessert zu haben.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 123
DG C DE

Die Anfragen an das Europäische Parlament des Jahres 2012 haben diese Bedenken untermauert, im

Mittelpunkt standen dabei die für die schwarzen Mauretanier diskriminierenden Aspekte der Auf-

nahme ins Wahlregister und die Lage der Menschenrechtsverteidiger. Der Fall des früheren

Menschenrechtsbeauftragten Dadde, der wegen angeblicher Korruptionsvorwürfe ohne Verur-

teilung inhaftiert ist, und der Fall des Sklavereigegners Biram, dem vorgeworfen wird, die staatliche

Sicherheit zu bedrohen, nachdem er religiöse Bücher verbrannt hatte, in denen seiner Ansicht nach

Sklaverei gebilligt wird, sind anschauliche Beispiele des Versagens der Behörden bezüglich der

Wahrung der grundlegenden Rechte dieser Häftlinge. Beide wurden jedoch vorläufig freigelassen.

Das Europäische Parlament verabschiedete 2012 keine Entschließungen zu Mauretanien. Das vom

Parlament noch nicht ratifizierte Fischereiabkommen EU-Mauretanien lässt die Möglichkeit einer

Aussetzung im Falle von Menschenrechtsverletzungen zu.

Die EU-Delegation hat 2012 zwei maßgebliche NRO (Empfänger von EIDHR-Mitteln), deren

Engagement in einem Gesetzesentwurf zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen

mündete, nachdrücklich unterstützt. Dieser Vorschlag wird nun den zuständigen Behörden zur

Beratung und späteren Annahme durch das Parlament vorgelegt.

Nach der Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter unterstützten

die EU-Delegation und die französische Botschaft die nationale Menschenrechtskommission finan-

ziell und logistisch bei der Organisation einer Konferenz über die Umsetzung des Fakultativ-

protokolls in Nouakchott im Dezember.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 124
DG C DE

Auf operativer Ebene wurden mehrere Tätigkeiten im Justizsektor aus dem 9. EEF finanziert. So

unterstützte die EU beispielsweise eine nationale Untersuchung über die Wahrnehmung der Justiz,

die Einrichtung von sechs Kommissionen zur Verbesserung und Modernisierung der Rechts-

vorschriften in sechs Bereichen und die Schaffung einer öffentlichen Datenbank, die alle im

Gesetzesblatt veröffentlichten Gesetze enthält. Überdies wurden eine Datenbank für die Gefängnis-

verwaltung, ein Film für Justizvollzugsbeamte und Häftlinge zur Verbesserung der Behandlung und

der Bedingungen sowie eine Reihe von Schulungen für alle Akteure im Justizsektor (Richter,

Justizbeamte, Zivilgesellschaft, Medien, Parlamentsabgeordnete) finanziert.

Die politischen Bemühungen der EU, die mauretanischen Behörden dazu zu bewegen, in der Gene-

ralversammlung der VN nicht gegen ein Moratorium der Todesstrafe zu stimmen, waren erfolg-

reich, denn Mauretanien hat sich – nachdem es im Dritten Ausschuss zunächst mit nein stimmte –

im Dezember 2012 auf der Plenartagung der Stimme enthalten. Zudem wurden mehrere Schreiben

an die Behörden gerichtet, um darauf aufmerksam zu machen, dass die Dynamik der Reformen zu

wünschen übrig lässt. Bei den regelmäßigen Treffen im Rahmen des politischen Dialogs wurde

ferner die Frage der Wahlen zur Sprache gebracht. Außerdem stehen Menschenrechtsfragen regel-

mäßig auf der Tagesordnung des offiziellen politischen Dialogs mit der Regierung und anderer

bilateraler Anlässe.

Mauritius

Der politische Dialog mit der Regierung von Mauritius und Treffen mit dem Außenminister, dem

Sprecher des Parlaments, Oppositionsführern, Vertretern des privaten Sektors und Menschenrechts-

verteidigern waren 2012 die wichtigsten Foren für die EU zur Förderung von Menschenrechten,

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 125
DG C DE

Es fand ein hochrangiger Dialog statt, um Mauritius in seinem Kampf gegen die Seeräuberei und

insbesondere bei der Strafverfolgung mutmaßlicher Seeräuber in Mauritius zu unterstützen. Die EU

leistete Mauritius außerdem finanzielle Hilfe nach dem Erlass des Gesetzes gegen Seeräuberei und

Gewalt auf See und der Vereinbarung zwischen der EU und Mauritius über die Bedingungen für die

Überstellung mutmaßlicher Piraten durch die GSVP-Mission der EU (EUNAVFOR ATALANTA)

an Mauritius.

In Einklang mit ihrer Priorität bei den Menschenrechten, nämlich der Verbesserung von Haft-

bedingungen, hat die EU über das UNODC die Renovierungsarbeiten in einem Gebäudeflügel eines

Gefängnisses finanziert und Mauritius bei der Vorbereitung seines Rechts- und Justizsystems auf

die Gerichtsverfahren und die Inhaftierung von mutmaßlichen Seeräubern geholfen. Außerdem hat

die EU im September 2012 einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Maßnahmen

zugunsten von Frauen und Kindern in Notlagen eingeleitet.

Mosambik

Die wichtigsten Prioritäten der EU 2012 waren: bessere Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit,

Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen, Menschenrechtsverteidiger, Römisches Statut,

Empfehlungen im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung und Pariser Grundsätze.

Die EU engagierte sich für ein Justizsystem in Mozambik, das frei ist von politischer Einfluss-

nahme und Korruption, für bessere Haftbedingungen und ein Ende der Straffreiheit bei Menschen-

rechtsverletzungen durch Strafverfolgungsbehörden und Justizvollzugsbeamte. Der politische

Dialog und die finanzielle Unterstützung des Justiz- und des Innenministeriums im Bereich Infra-

struktur zeitigten einige konkrete Ergebnisse und leisteten einen Beitrag zur Annahme wichtiger

Reformen (Strafvollzug, Statut der Justizvollzugsbeamten).
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 126
DG C DE

Während des Besuchs des Präsidenten der Europäischen Kommission Barroso im Juli 2012 wurde

von beiden Seiten ein Programm zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit unterzeichnet (9 Mio. EUR).

Im Rahmen des EIDHR wurde unter Federführung der Konrad-Adenauer-Stiftung und der natio-

nalen Wahlbeobachtung (NRO-Plattform) ein Projekt über die Beteiligung der Zivilgesellschaft an

der Wahlreform finanziert. Ein Beitrag der Zivilgesellschaft wurde entworfen und dem Parlament

übermittelt. Die EU setzte sich ferner auf politischer Ebene (Parlament und einschlägige Aus-

schüsse) für eine umfassende Wahlreform ein.

Die EU forderte nach wie vor die Verabschiedung eines Gesetzes über den Zugang zu Infor-

mationen und appellierte nachdrücklich an die Behörden, die Transparenz der Wirtschaftspolitik zu

verbessern. Der Beitritt Mozambiks zur Initiative für die Transparenz in der Rohstoffwirtschaft als

ordnungsgemäßes Mitglied war einer der größten Fortschritte des Jahres 2012.

Die EU setzte sich weiterhin auf hoher Ebene für die Registrierung der Organisation LAMBDA

(seit 2008 blockiert) ein, die sich für die Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans-

gender-Personen engagiert. Es wurden Projekte zur Stärkung der Kapazitäten von Journalisten und

zu deren Schutz finanziert, außerdem Projekte, die Gemeinschaften dabei helfen, sich Gehör zu

verschaffen (EIDHR).

Zudem hat die EU einen Verbindungsbeamten für Menschenrechtsverteidiger benannt. Am 10.

Dezember 2012 wurde ein Dialog mit Menschenrechtsverteidigern zu den Themen Transparenz und

Zugang zu Informationen geführt.

Zahlreiche Organisationen der Zivilgesellschaft und Plattformen, die sich mit unterschiedlichen

Aspekten der Menschenrechte befassen, erhielten finanzielle, technische und politische Unter-

stützung. Neben der Basisfinanzierung durch die Mitgliedstaaten nutzte die EU-Delegation das

länderspezifische Förderprogramm des EIDHR zur Unterstützung von neun Projekten in verschie-

denen Bereichen. Die EU forderte die Regierung Mosambiks nachdrücklich auf, eine ständige Ein-

ladung an den UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte auszusprechen und auf eine Anfrage

des Sonderberichterstatters der VN für außergerichtliche Hinrichtungen zu antworten.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 127
DG C DE

Die EU legte der Regierung und dem Parlament weiterhin nahe, die Bemühungen der Anwalts-

kammer um die Ratifizierung des Römischen Statuts zu unterstützen; sie drängte darauf, die

Gelegenheit der laufenden Verfassungsüberprüfung (2012) zu nutzen, um rechtliche Hindernisse zu

beseitigen.

Die EU-Delegation nahm 2012 an den maßgeblichen Ereignissen im Zusammenhang mit der

Umsetzung der Empfehlungen im Rahmen der regelmäßigen VN-Überprüfung (2011) teil und

unterstützte sie. Das Vereinigte Königreich war dem Justizministerium bei der Erstellung eines

Aktionsplans und eines Fortschrittsberichts behilflich.

Namibia

Die wichtigsten Prioritäten der Delegation im Bereich Menschenrechte in Namibia sind die

Konsolidierung der demokratischen Prozesse und der demokratischen Institutionen sowie die

Förderung der politischen Teilhabe und des Pluralismus. Im Interesse dieser Priorität leitete die EU-

Delegation 2012 ein Programm zur Unterstützung des Parlaments im Rahmen des EEF ein und

organisierte regelmäßige Treffen zwischen der Gruppe "Menschenrechte" der EU und namibischen

Menschenrechtsverteidigern.

Das Amt des Bürgerbeauftragten gab 2012 mit Unterstützung der EU eine umfassende Grund-

lagenerhebung zu den Menschenrechten in Namibia in Auftrag. Das Ziel der Grundlagenerhebung

besteht in erster Linie darin, einen Beitrag zur Formulierung des nationalen Menschenrechts-

aktionsplans, der Ende 2013 veröffentlicht werden dürfte, zu leisten.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 128
DG C DE

Aufgrund der zahlreichen Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt in Namibia ist die Förderung der

Rechte von Frauen für die EU ein wichtiges Ziel in diesem Land. Die EU unterstützt derzeit ein

Projekt, das von der Gruppierung "Women's Action for Development" und der Konrad-Adenauer-

Stiftung zur Sensibilisierung für die Themen Gleichstellung und Rechte der Frauen durchgeführt

wird. Die EU-Delegation hat 2012 gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und unter aktiver Beteili-

gung des namibischen Ministeriums für Gleichstellung und Kindeswohl einen Gleich-

stellungsworkshop veranstaltet, in dessen Mittelpunkt der Informationsaustausch im Interesse einer

Stärkung der Partnerschaften und die bessere Umsetzung der nationalen Gleichstellungspolitik

standen.

Die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Vernachlässigung als Folge der hohen Zahl

HIV/AIDS-Erkrankter im Land ist ein vorrangiges Ziel der EU. Die EU finanzierte 2012 Initiativen

zur Förderung von Kindern durch Bildung und zur Unterstützung von hörbehinderten Kindern,

ihren Familien und Gemeinschaften. Die EU unterstützte außerdem ein Projekt für die Rechte des

Kindes von Terres des Hommes, einer Organisation, die sich für die Verbesserung der Lebens-

bedingungen marginalisierter und gefährdeter Kinder und Heranwachsender in informellen Sied-

lungen in Katutura engagiert.

Die EU ist bestrebt, den Schutz von Minderheiten in Namibia, wie indigenen Völkern beispiels-

weise der San, zu fördern. Die EU unterstützt ein Projekt, das den Zugang zu Bildung für San-

Kinder erleichtern soll und von der Gruppe "Indigene Minderheiten im südlichen Afrika" durch-

geführt wird.

Der Caprivi-Verratsprozess ist nach wie vor ein Makel in Namibias Menschenrechtsbilanz. Seit

2003 sind 108 Menschen weiterhin inhaftiert und werden des Verrats und der Verschwörung zur

Abspaltung der Caprivi-Region beschuldigt. Eine weitere Person starb im Gefängnis, so dass

nunmehr 22 Menschen in Haft umgekommen sind. Die EU gab 2012 vor Ort eine Erklärung ab, in

der sie ein rasches Ende des Prozesses forderte.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 129
DG C DE

Anlässlich des Treffens zum politischen Dialog EU-Namibia und bei den regelmäßigen Treffen mit

der Regierung brachte die EU mehrere Punkte zur Sprache, die der EU Sorge bereiten, so zum

Beispiel die Verzögerung beim Erlass des Gesetzes über Kinderfürsorge und Kinderschutz und des

Gesetzes zur Umsetzung von Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs.

Niger

Seit dem Amtsantritt der neu gewählten Regierung im April 2011 war Niger konsequent bestrebt,

die Achtung der demokratischen Grundsätze und der Grundrechte sicherzustellen. Deshalb ist Niger

in der Rangliste zur Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen von Rang 104 auf Rang 29 vorge-

rückt. Während des Berichtszeitraums wurden keine systematischen Verstöße gegen die Grund-

rechte der Bürger verzeichnet. Die Maßnahmen der EU zur Förderung der Achtung der Menschen-

rechte wurden in einem insgesamt günstigen Umfeld durchgeführt.

Eine der Prioritäten der EU bei ihren Maßnahmen im Bereich der Menschenrechte war die Förde-

rung der Wahrung der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit. Im Rahmen des

Programms zur Unterstützung der Zivilgesellschaft (PASOC II) wurde im Oktober 2012 ein Aufruf

zur Einreichung von Vorschlägen für die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der grund-

legenden Menschen- und Bürgerrechte in den Regionen Agadez, Maradi, Tahoua und Zinder ver-

öffentlicht. Dieser Aufruf richtet sich vorrangig an lokale Gemeinschaften.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 130
DG C DE

Die Umsetzung der 14 aus dem thematischen Programm "Nichtstaatliche Akteure und lokale

Behörden" finanzierten Finanzhilfeverträge begann ebenfalls im Januar 2012. Ziel dieser Projekte,

die von Organisationen der Zivilgesellschaft sowie nigrischen und europäischen lokalen Stellen

durchgeführt werden, sind die Verbesserung der Regierungsführung (Rechenschaftspflicht bei

öffentlichen Maßnahmen, Kapazitätenbildung der Zivilgesellschaft) und/oder Konfliktprävention

und -bewältigung.

In Bezug auf die Verbesserung der Funktionsweise des Justizsystems war die Konferenz der

Akteure im Justizwesen im November 2012 ein wichtiger Meilenstein; sie bot die Gelegenheit,

Bilanz zu ziehen und einen Konsens über die in diesem Bereich durchzuführenden Reformen

herbeizuführen. Die Beratungen verliefen sehr offen und frei. Die EU wird einige der geplanten

Reformen aus dem Förderprogramm für Justiz und Rechtsstaatlichkeit (PAJED II) unterstützen.

Der Schutz von Frauen und Kindern bildete den dritten Bereich der Hilfe für Niger im Jahr 2012;

Unicef begann mit der Umsetzung des den Personenstand betreffenden Teils des Programm zur

Unterstützung des Aufbaus eines nationalen Statistiksystem im Interesse einer besseren Verwaltung

und zur Erfassung/Bewertung von Armut. Eines der erwarteten Ergebnisse ist ein Anstieg des

Anteils registrierter Geburten, der derzeit lediglich 30% beträgt. Die Instrumente, die zur Zeit zur

Aufklärung der Bevölkerung entwickelt werden, werden zur höheren Nachfrage nach Registrie-

rungsdiensten beitragen.

Nigeria

Angesichts schwerer Menschenrechtsverletzungen, unter anderem außergerichtliche Hinrichtungen

und die weit verbreitete Anwendung von Folter, Fälle von Verschwindenlassen, Terrorangriffe und

Verstöße gegen die Rechte von Frauen und Kindern, bleibt die Menschenrechtslage in Nigeria nach

wie vor besorgniserregend. Die EU und Nigeria arbeiten partnerschaftlich an der Bewältigung

dieser schwerwiegenden Probleme.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 131
DG C DE

Die dritte Tagung des lokalen informellen Menschenrechtsdialogs EU-Nigeria fand im Februar

2012 statt. Ihr folgte ein Treffen hoher Beamter und die Ministertagung EU-Nigeria, zu beiden

Anlässen wurden ebenfalls Menschenrechtsthemen angesprochen. Die Menschenrechte kamen

zudem während der beiden Besuche des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung im

Februar und im Dezember 2012 zur Sprache. Im November fand ein Treffen mit dem Vorsitzenden

des Menschenrechtsausschusses des Abgeordnetenhauses statt, um über die Prioritäten der EU im

Bereich der Menschenrechte zu sprechen und den Standpunkt der EU über das Gesetz über die Ehe

zwischen Partnern desselben Geschlechts vorzutragen. Im März 2012 wurde ein Treffen mit dem

Vorsitzenden des Verwaltungsrates der nationalen Menschenrechtskommission organisiert. Er

wurde überdies ersucht, zu der lokalen EU-Gruppe "Menschenrechte" zu sprechen, um seine Prio-

ritäten darzulegen. Die Kontakte wurden während des gesamten Jahres aufrecht erhalten.

Im Berichtszeitraum fanden sieben Sitzungen der lokalen EU-Gruppe "Menschenrechte" statt. Es

wurden drei Ad-hoc-Sitzungen der politischen Referenten der EU zu Themen mit Menschenrechts-

bezug einberufen ( internationale Justiz, Recht auf angemessenen Wohnraum, Menschenrechte und

Terrorismusbekämpfung). Es wurden Treffen zwischen den Missionsleitern der EU und dem

Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs und dem Generalsekretär von Amnesty International

im Juli bzw. Oktober 2012 organisiert.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 132
DG C DE

Acht verschiedene Menschenrechtsorganisationen wurden eingeladen, um vor lokalen EU-Gruppen

zu sprechen. Eine jährliche Konsultationstagung mit Menschenrechtsorganisationen wurde im

Februar 2012 veranstaltet (ausgerichtet von Schweden). Im August 2012 besuchte die Anlaufstelle

für Menschenrechte der EU-Delegation Lagos, wo Treffen mit Organisationen der Zivilgesellschaft

stattfanden, darunter auch Organisationen, die sich vorrangig mit der Polizeireform, Frauenrechten

sowie sozialen und wirtschaftlichen Rechten befassen. Besuche vor Ort fanden in Makoko (Lagos)

und Mpape (Abuja) statt, in beiden Gebieten war die Räumung von Häusern geplant gewesen. Ver-

treter der Anlaufstellen nahmen ferner im November 2012 an einer Ad-hoc-Konsultationssitzung

(ausgerichtet von UK) mit Aktivisten teil, die sich für die Belange von Lesben, Schwulen,

Bisexuellen und Transgender-Personen einsetzen, nachdem das Abgeordnetenhaus in zweiter

Lesung ein Gesetz über die Ehe zwischen Partnern desselben Geschlechts verabschiedet hatte.

Nach Besuchen der EU-Delegation in Kaduna und Jos wurde eine Schulung in Mediation in Abuja

für Vertreter der Zivilgesellschaft veranstaltet. Das interreligiöse Mediationszentrum (Kaduna)

wurde später ersucht, mit Vertretern der diplomatischen Gemeinschaft in Abuja in Kontakt zu

treten. Während des gesamten Jahres kam es zu weiteren Kontakten mit religiösen Führern.

Es wurden Erklärungen der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin veröffentlicht, in denen sie Terror-

angriffe, unter anderem auf Gebetsstätten, verurteilte. Eine lokale Erklärung wurde im Oktober

2012 zum Risiko von Exekutionen im Bundesstaat Edo abgegeben. Die EU-Delegation nahm an

mehreren öffentlichen Veranstaltungen anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte

teil, unter anderem einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der nationalen Menschenrechts-

kommission und am Dialog mit dem Vorsitzenden des Senatsausschusses für Justiz und Menschen-

rechte und dem Justizminister. Ein gemeinsam mit gleichgesinnten diplomatischen Vertretungen

gesponsortes Radiojingle wurde produziert und von Nigerias größtem Radiosender ausgestrahlt (47

Sendungen).
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 133
DG C DE

Im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) wurden

2012 in Nigeria acht Projekte verwirklicht, die sich unter anderem auf die Bekämpfung von Folter

und Misshandlung, die Abschaffung der Todesstrafe, die Bekämpfung außergerichtlicher Hinrich-

tungen, Friedenskonsolidierung und Konfliktprävention sowie Bekämpfung von Menschenhandel

erstreckten. Außerdem führte ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des länder-

spezifischen Förderprogramms des EIDHR (lokal eingeleitet) zum Abschluss von sieben weiteren

Finanzhilfeverträgen für die Umsetzung von Projekten in Bereichen wie Friedenskonsolidierung

und Konfliktprävention, Bekämpfung von Folter und Misshandlung, Rechte von Frauen und

Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau sowie

Bekämpfung von Kinderhandel.

Ein Projekt zur Förderung von Frieden und Stabilität im Niger-Delta wurde im Rahmen des

Stabilitätsinstruments verwirklicht. Ein Aufruf zur Interessenbekundung wurde im Rahmen des

gleichen Instruments für den Middle Belt eingeleitet.

Im Rahmen der Beitragsvereinbarung mit dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Ver-

brechensbekämpfung (UNODC) wurde ein EU-Programm zur Unterstützung des Justizsektors mit

einer Mittelausstattung von 28 Mio. EUR eingeleitet.

Die EU und Nigeria setzten 2012 ihre Zusammenarbeit in den Bereichen Migration und entwick-

lungsbezogene Fragen im Rahmen des 2008 ins Leben gerufenen Dialogs über Migration und Ent-

wicklung fort. Der Menschenhandel gibt Anlass zu besonderer Besorgnis. Vor diesem Hintergrund

wurde Nigeria in die Liste der Länder aufgenommen, bei denen die Zusammenarbeit in diesem

Bereich Vorrang hat. Die EU und Nigeria arbeiteten überdies bei der Datenerhebung, Schulungen

und Aufklärung zusammen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 134
DG C DE

Ruanda

Der Einsatz für Menschenrechte und Demokratisierung in Ruanda stand weiterhin auf der Tages-

ordnung der EU ganz oben, dies gilt sowohl für den politischen Dialog und das Engagement als

auch für die finanzielle Unterstützung.

Für die Europäische Union hatte 2012 die Unterstützung und die Überwachung der Erfüllung der

Verpflichtungen Vorrang, die Ruanda zur Umsetzung der Empfehlungen im Rahmen der regel-

mäßige Überprüfung durch den VN-Menschenrechtsrat vom Januar 2011 eingegangen war.

Besonders wichtig waren hier die Verpflichtungen, die die derzeitigen Zwänge betreffen, die den

politischen Handlungsspielraum durch die Verhinderung politischer Debatten und die Behinderung

von Meinungsfreiheit und politischen Organisationen einschränken. Die Unabhängigkeit der Justiz

und die lebendige Medienlandschaft sind in diesem Zusammenhang sehr wichtige Aspekte.

Die EU verfolgte 2012 die Medienreform, die Reform des Strafgesetzes und die Reformen im

Zusammenhang mit Wahlen, u.a. politische Parteien, sowie das Gesetz über die Ideologie des

Genozids und unterstützte die Regierung Ruandas bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen. Ange-

sichts der sehr konkreten Verpflichtungen, die die Regierung Ruandas anlässlich der Überprüfung

durch den VN-Menschenrechtsrat eingegangen war, bestand die Aufgabe der EU-Delegation haupt-

sächlich darin, für einen regelmäßigen Dialog in den verschiedenen Foren zu sorgen, um die Fort-

schritte des Reformprozesses zu beurteilen.

Im Rahmen des politischen Dialogs (nach Artikel 8) führte die EU einen Gedankenaustausch mit

den ruandischen Behörden über politische, rechtliche und humanitäre Fragen. Außerdem kamen die

Genozidideologie, Gaçaça, das Strafgesetz, die Mediengesetze sowie Fragen der Auslieferung und

die universelle Gerichtsbarkeit zur Sprache.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 135
DG C DE

Die Regierung Ruandas trieb die Gemeinsame Regierungsbewertung voran (seit Januar 2011

gemeinsamer Vorsitz mit der EU-Delegation), in deren Rahmen die Regierung mit Entwicklungs-

partnern regelmäßig die Fortschritte und die noch bestehenden Herausforderungen ermittelt und

Empfehlungen zur Verbesserung der politischen und wirtschaftlichen Staatsführung ausspricht.

2012 fanden regelmäßige Sitzungen des Lenkungsausschusses statt, auf denen über Fragen der

Staatsführung beraten wurde. In den Bereich "Gerechtes Regieren" fielen u.a. Rechtsstaatlichkeit,

Menschenrechte und bürgerliche Freiheiten.

Die EU-Delegation und die Mitgliedstaaten organisierten sowohl formelle als auch informelle

Treffen mit Menschenrechtsorganisationen.

Zur Unterstützung der Regierung bei der Umsetzung der verschiedenen Reformen und der

Wahrung der Rechtsstaatlichkeit half die EU-Delegation der Regierung Ruandas hauptsächlich

mit einer allgemeinen Budgethilfe und sektorspezifischer Budgethilfe in den Bereichen Justiz, Aus-

söhnung und öffentliche Ordnung. Im Zusammenhang mit diesen Programmen findet ein regel-

mäßiger sektorspezifischer Dialog statt, bei dem über Indikatoren mit Menschenrechtsbezug

gesprochen wird (z.B. Verringerung des Rückstaus bei der Bearbeitung von Fällen durch die

Gerichte, durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Minderjährigen in Gefängnissen, überfüllte

Gefängnisse). Maßnahmen zur Unterstützung der Organisationen der Zivilgesellschaft werden im

Rahmen der thematischen Haushaltslinien durchgeführt (EIDHR, nichtstaatliche Akteure und lokale

Behörden sowie EEF). Die EU-Delegation war zudem bei der Koordinierung des Informations-

austauschs über die Finanzierung und die Unterstützung der Zivilgesellschaft mit den Mitglied-

staaten und anderen Entwicklungspartnern behilflich.

Seit Mitte des Jahres 2012 standen insbesondere die Lage im östlichen Kongo und die daraus

resultierenden Menschenrechtsverletzungen im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der Euro-

päischen Union.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 136
DG C DE

Die EU nahm die Anschuldigungen im Berichtsentwurf der Expertengruppe des Sanktions-

ausschusses der Vereinten Nationen, dass Ruanda den Aufstand der M23 im Osten der Demo-

kratischen Republik Kongo (DRK) unterstützt habe, sehr ernst. Am 25. Juni 2012 nahm der Rat

(Auswärtige Angelegenheiten) Schlussfolgerungen an, in denen alle Parteien zum Schutz der

Zivilisten und alle Behörden zur strafrechtlichen Verfolgung der für die Menschenrechts-

verletzungen Verantwortlichen aufgefordert wurden. Die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin gab am

10. Juli 2012 eine Erklärung ab, in der ein unverzügliches Ende aller Formen von Gewalt durch die

bewaffneten Gruppen gefordert und Besorgnis über die externe Unterstützung der Bewegung M23

zum Ausdruck gebracht wurde. Angesichts des Vordringens der Rebellen im Osten Kongos nahm

das PSK im September 2012 Schlussfolgerungen zu DRK/Ruanda an. Das PSK war sich darin

einig, dass es politisch angemessen sei, neue Beschlüsse über Budgethilfen für Ruanda unter den

Vorbehalt der weiteren Entwicklungen und des konstruktiveren Verhaltens Ruandas zu stellen.

Anfragen an das Europäische Parlament des Jahres 2012 betrafen eine Bewertung der Ruanda

geleisteten Hilfe im Justizbereich, die Unterstützung der Gaçaça-Gerichte, Foltervorwürfe in

Ruanda, den Bericht von Amnesty International und der Prozess von Victoire Ingabire.

São Tomé und Príncipe

Obwohl São Tomé und Príncipe noch nicht alle internationalen Übereinkommen (einschließlich des

Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs) ratifiziert haben, werden die Menschen-

rechte im Allgemeinen geachtet. Probleme entstehen im Wesentlichen durch Mängel im Bereich

des Sozialschutzes, weit verbreitete Armut und Schwächen bei den institutionellen Kapazitäten.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 137
DG C DE

Deshalb haben sich die Maßnahmen der EU vorrangig auf den Ausbau der Entwicklungs-

zusammenarbeit (einschließlich Instandhaltung ländlicher Straßen und Initiativen für die sexuelle

und reproduktive Gesundheit) und der Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren konzentriert.

Bei dem letzten Treffen im Rahmen des politischen Dialogs am 27. November 2012 äußerte die EU

ihre Besorgnis angesichts der aktuellen politischen Störungen und eventuell damit verbundenen

negativen Auswirkungen auf die Stabilität im Land selbst und gegenüber internationalen Gebern.

Senegal

Senegal stand 2012 nach den Präsidentschaftswahlen vom Februar/März unter dem Zeichen der

Machtübergabe von Abdoulaye Wade, der seit 2000 an der Macht war, an Macky Sall. Die EU ent-

sandte eine Wahlbeobachtungsmission (EOM) mit über 90 Beobachtern unter der Leitung von Thijs

Berman (MdEP). Die EOM begrüßte den friedlichen Ablauf und die insgesamt gesehen gute Orga-

nisation der Wahlen, was auch die Hohen Vertreterin in ihrer Erklärung vom 26. März anerkannte,

und gab Empfehlungen ab, um einige während des Verfahrens aufgetretene Unregelmäßigkeiten zu

korrigieren. Zur Überprüfung der Parlamentswahlen am 1. Juli entsandte die EU eine Wahl-

expertenmission.

Menschenrechtsfragen nahmen im Rahmen des politischen Dialogs nach Artikel 8 des Cotonou-

Abkommens und im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zwischen der EU und Senegal wei-

terhin einen wichtigen Platz ein. Auch 2012 lag der Schwerpunkt der EU auf den Rechten der Frau

und des Kindes, der Nichtdiskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung, der Unterstützung

des Friedensprozesses in Casamance, der Verbesserung des Justizwesens im Hinblick auf die

Bekämpfung von Straflosigkeit und Korruption und auf der weiteren Stärkung der Zivilgesellschaft.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 138
DG C DE

2012 fanden mit den neuen Behörden zwei Treffen nach Artikel 8 statt. Dabei wurden Gewalt

gegen Frauen, die Situation von Kindern, insbesondere Zwingen von Kindern zum Betteln und

Kindesmisshandlung, sowie Diskriminierung von LGBT angesprochen. Nachdem gegen einen

Journalisten wegen "unnatürlicher Handlungen" Anklage erhoben und homophobe Artikel in der

senegalesischen Presse erschienen waren, bestand die EU im Oktober 2012 auf einem gesonderten

Treffen mit den Behörden, bei dem es um die Unteilbarkeit der Menschenrechte ging und die EU

Senegal aufforderte, seine Rechtsvorschriften zu ändern, um Diskriminierung aus Gründen der

sexuellen Ausrichtung zu beenden.

2012 wurden mehrere Projekte zur Förderung der Menschenrechte in Senegal umgesetzt bzw.

wurden neue Projekten begonnen. Im Hinblick auf die Bekämpfung der Straflosigkeit und die

Verbesserung des Zugangs zur Justiz hat die EU mit Mitteln des 10. EEF (7,9 Mio. EUR) ein

Justiz-Projekt unterstützt, das zum Kapazitätsaufbau des Justizwesens beigeträgt. Ferner wurden

Projekte umgesetzt, die darauf abzielen bei Journalisten, lokalen Behörden, Organisationen der

Zivilgesellschaft und Führern lokaler Gemeinschaften das Bewusstsein für zum Betteln

gezwungene Kinder und Menschenhandel zu schärfen. Projekte zur Sensibilisierung von Frauen

und lokalen Gemeinschaften für die nach nationalem und internationalem Recht bestehenden

Rechte der Frau, insbesondere die Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der

Frau (CEDAW), wurden von der EU und ihren Mitgliedstaaten weitergeführt. Fortgeführt wurden

auch Projekte, die zur Diskussion über die Abschaffung der Verstümmelung weiblicher Genitalien,

anderer für Mädchen schädliche Praktiken sowie über frühe Schwangerschaften beitragen. In Bezug

auf die Gleichstellung der Geschlechter bei der Inanspruchnahme der politischen, wirtschaftlichen

und sozialen Rechte wurden zwölf Projekte mit einem Gesamtbetrag von 1.365.000 EUR durchge-

führt. Mit dem Kapazitätsaufbauprogramm für nichtstaatliche Akteure im Rahmen des 10. EEF

unterstützte die EU mehrere kleine Projekte zur Stärkung der sozio-politischen Rechte von Frauen

im Friedensprozess in Casamance.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 139
DG C DE

Die EU bestätigte 2012 erneut, dass sie die neue senegalesische Regierung in ihrem Vorhaben

unterstützen werde, das Gerichtsverfahren gegen den (im Senegal lebenden) ehemaligen

Präsidenten des Tschad, Hissène Habré, der der Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt ist,

in Senegal durchzuführen. Verhandlungen mit der Afrikanischen Union führten im August zu einer

Vereinbarung, wonach im Rahmen des senegalesischen Justizsystems Sonderkammern eingerichtet

werden. Gegen Ende des Jahres traf die EU Vorbereitungen für ein Darlehen im Rahmen des EU-

Stabilitätsinstruments, das der senegalesischen Regierung zur Unterstützung der ersten Phase des

Gerichtsverfahrens gewährt werden soll.

Seychellen

Im Einklang mit den landesspezifischen Prioritäten bei den Menschenrechten hat die Europäische

Union im Jahr 2012 Fragen im Zusammenhang mit der Reform des Wahlverfahrens (rechtliche und

institutionelle Reformen) sowie der Versammlungs- und der Medienfreiheit angesprochen. Als

Folge wurde dem Parlament der Entwurf eines Gesetzes über öffentliche Versammlungen vorge-

legt, das den Ermessensspielraum des Polizeipräsidenten einschränkt. Ferner organisierte die EU im

Oktober 2012 die erste Sitzung der Menschenrechtsverteidiger über den Stand von Menschenrechts-

fragen. 2012 ermutigte der lokale EU-Vorsitz (Frankreich) die Regierung, das Fakultativprotokoll

zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinder-

prostitution und die Kinderpornografie zu ratifizieren.

Darüber hinaus leistete die EU in Zusammenarbeit mit dem Commonwealth-Sekretariat 2012 tech-

nische Unterstützung bei der Ausarbeitung eines nationalen Aktionsplans für Menschenrechte. Die

aus EU-Mitteln finanzierte technische Hilfe, mit der sichergestellt werden soll, dass nationale

Rechtsvorschriften im Bereich der Menschenrechte den Verpflichtungen im Rahmen internationaler

Übereinkommen entsprechen, führte dazu, dass die Seychellen im Oktober 2012 einen Ausschuss

für Berichterstattung über die vertraglich verbürgten Menschenrechte einsetzten, dessen Aufgabe es

ist, die Umsetzung der entsprechenden Übereinkommen zu überwachen und den nationalen

Aktionsplan für Menschenrechte auszuarbeiten und umzusetzen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 140
DG C DE

Sierra Leone

Am 17. November 2012 wurden mit einer hohen Wahlbeteiligung von 87,3 % Präsidentschafts-,

Parlaments- und Kommunalwahlen abgehalten, die friedlich verliefen. Der amtierende Präsident,

Ernest Bai Koroma, wurde mit 58,7 % der gültigen Stimmen wiedergewählt. Die EU unterstützte

die Vorbereitung und die Durchführung der Wahlen sowie auf Frauen und junge Menschen ausge-

richtete Kampagnen im Zusammenhang mit den Wahlen. Sie entsandte eine Wahlbeobachtungs-

mission von 100 Personen, die – wie die nationalen Interessenvertreter anerkannten – dazu beige-

tragen hat, das Selbstvertrauen und das Vertrauen in den Wahlprozess zu stärken und Spannungen

abzuschwächen. Die Mission stellte fest, dass die Wahlen gut organisiert, glaubhaft und der Demo-

kratie förderlich waren; sie identifizierte jedoch eine Reihe von Mängeln, wie die missbräuchliche

Nutzung der mit einem Amt verbundenen Vorteile, unzureichende Aufklärung der Wähler und das

Fehlen von Kandidatinnen. Die Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmission wurden mit allen

Interessenträgern als Beitrag zu einer integrativen und partizipativen Demokratie erörtert. Die Hohe

Vertreterin, Catherine Ashton, gab im November zwei Erklärungen ab, in denen sie den Wahl-

prozess unterstützte.

Im Dezember begrüßte die EU die Unterstützung Sierra Leones für die Resolution der VN-General-

versammlung über das Moratorium für die Todesstrafe (die rein rechtlich dort noch immer besteht,

de facto jedoch ausgesetzt ist).

Mit der Ausbildung von Polizisten und der Unterstützung von Menschenrechtsvereinigungen, ver-

antwortungsvoller Staatsführung, Nichtdiskriminierung und Zugang zur Justiz hat die EU auch

weiterhin zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission für Wahrheit und Aussöhnung und

des (von Sierra Leone 2011 eingeleiteten) allgemeinen Überprüfungsprozesses beigetragen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 141
DG C DE

Die EU und ihre Mitgliedstaaten setzten 2012 die Programme und Projekte unter anderem zuguns-

ten von Personen mit Behinderungen (Kapazitätsaufbau, psychische Gesundheit), der Rechte der

Frau (beispielsweise Stärkung der Position der Frau in der Gesellschaft, Bekämpfung der

geschlechtsspezifischen Gewalt einschließlich der Geschlechtsverstümmelung bei Frauen) und der

Rechte des Kindes (Kinderarbeit) fort; sie arbeiteten für einen verbesserten Zugang zur Justiz, ein-

schließlich der Ausbildung für Angehörige der Rechtsberufe und juristische Hilfskräfte, Infor-

mationsfreiheit und bessere Gesundheitsdienstleistungen, einschließlich der Verbesserung der

sexuellen und reproduktiven Gesundheit. Auch die Menschenrechtskommission in Sierra Leone

wurde unterstützt. Im Hinblick auf die Förderung der Menschenrechte, insbesondere die Unter-

stützung der Kommission für Wahrheit und Aussöhnung, wurde im Dezember ein landesweiter

Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen lanciert, der über das EIDHR mit 0,9 Mio. EUR finanziert

wird.

Mit dem vor Ort erarbeiteten Enciss-Programm unterstützte die EU die Zivilgesellschaft auch

weiterhin beim Kapazitätsaufbau, wozu auch Darlehen an Organisationen zählen, die sich für

verantwortungsvolle Staatsführung, die Rechte der Frau, den Zugang zur Justiz und Rechte der

Jugendlichen einsetzen.

Die EU finanzierte auch weiterhin die Arbeit des Sondergerichtshofs für Sierre Leone zur

Vergangenheitsaufarbeitung und Versöhnung, vor dem Anklagen wegen während des Bürgerkriegs

begangener Kriegsverbrechen verhandelt werden. Im Mai verurteilte der Gerichtshof den ehe-

maligen liberianischen Präsidenten Charles Taylor zu 50 Jahren Haft.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 142
DG C DE

Somalia

Konfliktbezogene Vergehen, einschließlich der Tötung von Menschen, Vertreibungen und die

Behinderung humanitärer Hilfe hatten weiterhin ernstzunehmende Auswirkungen auf die Zivilbe-

völkerung in Somalia und sind für die EU nach wie vor Anlass zu großer Sorge. Zudem befanden

sich große Gebiete Süd- und Zentralsomalias nicht unter der Kontrolle der Zentralregierung,

wodurch die Rechtsstaatlichkeit landesweit stark eingeschränkt war und massive Menschenrechts-

verstöße auftraten.

Angaben der Vereinten Nationen zufolge belief sich die Zahl der Vertriebenen in Somalia 2012 auf

1,3 Mio. und bis zum Juli 2012 befanden sich mehr als eine Million Flüchtlinge am Horn von

Afrika. Der Mehrheit der Binnenvertriebenen fehlte es an einer angemessenen Unterkunft sowie

Zugang zu Nahrung, Gesundheitsversorgung und Bildung und angemessenen sanitären Installa-

tionen. In den ungeschützten und überfüllten Lagern der Binnenvertriebenen sind insbesondere

Frauen und Mädchen sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt. Führer der Binnen-

vertriebenenkomitees verweigern ihnen oft den Zugang zu Hilfe oder zu angemessenem Rechts-

schutz.

In den von der Al-Shabaab-Miliz kontrollierten Gebieten gab es Meldungen über Tötungen, Folter,

Behinderung der humanitären Hilfe und Erpressung. Um diesen Missständen abzuhelfen, unterstützt

die EU den Aufbau somalischer Sicherheitskräfte, die einer politischen Instanz gegenüber rechen-

schaftspflichtig sind, sowie den Ausbau von Rechtsstaatlichkeitskapazitäten im ganzen Land zum

Schutz der Bevölkerung und zur Einhaltung der Menschenrechte. Die EU ist ferner besorgt über

Fälle von Machtsmissbrauch und Menschenrechtsverstöße durch Angehörige der Sicherheits- und

Streitkräfte.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 143
DG C DE

Andere schwerwiegende Menschenrechtsverstöße, die die EU oft gegenüber den somalischen

Behörden anspricht, sind schlechte und lebensbedrohende Zustände in den Gefängnissen, willkü-

rliche Verhaftungen und Inhaftierungen, Verweigerung eines fairen Gerichtsverfahrens, Anwerbung

von Kindersoldaten, Menschenhandel, Misshandlung von Clanmitgliedern und Mitgliedern reli-

giöser Minderheiten und ihre Diskriminierung, Zwangsarbeit und Kinderarbeit. Die neue politische

Führung Somalias hat sich verpflichtet, die noch ausstehenden Aufgaben des Fahrplans, insbe-

sondere den Schutz der Menschenrechte, in Angriff zu nehmen. Der Schutz der Zivilbevölkerung

und die Achtung des humanitären Völkerrechts durch alle Parteien sind die wichtigsten Anliegen

der EU.

Die Annahme einer "vorläufigen" föderalen Verfassung bietet die Gelegenheit, demokratische

Grundsätze und Menschenrechte zu verankern, um eine Gesellschaft aufzubauen, in der alle

vertreten sind und auch die Rechte der Frau geachtet werden.

Die Rechte von Kindern in bewaffneten Konflikten sind ein weiteres wichtiges Anliegen der EU.

Kinder wurden zwangsrekrutiert, misshandelt, verstümmelt und zur Arbeit gezwungen. Die

Annahme eines Aktionsplans gegen die Rekrutierung von Kindern stellt einen wichtigen Schritt dar,

für den die EU eine Finanzierung im Rahmen des EIDHR beantragt hat.

Auch die Medienfreiheit bereitete der EU Sorge. Es kam regelmäßig vor, dass Journalisten verhaftet

oder in gezielten Angriffen getötet oder verletzt wurden. In solchen Fällen wurde die EU unverzüg-

lich tätig, indem sie bei Verhaftungen die Rechtshilfestellen einschaltete oder zur Klärung der

Umstände den Polizeipräsidenten oder den Generalstaatsanwalt anrief oder Erklärungen abgab. Die

EU koppelte ihre Prioritäten im Bereich der Menschenrecht an den Aufruf des EIDHR zur Ein-

reichung von Vorschlägen. Darüber hinaus sieht der Schutz von Menschenrechtsverteidigern einen

Umsiedlungsfonds im Rahmen des EIDHR vor. Der Zugang zur Justiz für die am stärksten gefähr-

deten Personengruppen ist im Rahmen des EU-Programms für Rechtstaatlichkeit angesiedelt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 144
DG C DE

2012 hat die neu eingerichtete Arbeitsgruppe der EU-Mitgliedstaaten (die auch Norwegen, der

Schweiz und den Vereinigten Staaten offensteht) eine solide Beziehung zu anderen im Bereich der

Menschenrechte tätigen Stellen aufgebaut, beispielweise zu Stellen im Rahmen der VN, zu Human

Rights Watch oder dem Netzwerk der Menschenrechtsverteidiger. Ferner überwachte sie die

Medienfreiheit, finanzierte technische Missionen vor Ort und traf Menschenrechtsverteidiger.

Südafrika

Am 18. September 2012 fand in Val Duchesse, Brüssel, das fünfte Gipfeltreffen zwischen der EU

und Südafrika statt, auf dem die Fortschritte bei der Umsetzung der Strategischen Partnerschaft EU-

Südafrika, die auf gemeinsamen Werten beruht, einschließlich Menschenrechten, Demokratie und

Rechtsstaatlichkeit, gewürdigt wurden. Die politischen Führer sowohl der EU als auch Südafrikas

bekräftigten erneut, dass sie die engen und frühzeitigen Konsultationen im Bereich der Menschen-

rechte über eine Vielzahl von Fragen, einschließlich Diskriminierung, Gleichstellung der

Geschlechter, Rechte des Kindes und private Militärfirmen, in den einschlägigen Foren fortsetzen

wollen.

Die Gipfelteilnehmer begrüßten darüber hinaus die Formalisierung des Menschenrechtsdialogs EU-

Südafrika. Am 19. November fasste der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) den förmlichen

Beschluss über die Einrichtung eines solchen Dialogs, der einmal pro Jahr stattfinden und

einschlägige Fragen aus den Bereichen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

umfassen soll. Durch eine solche verstärkte Zusammenarbeit wollen die EU und Südafrika die

innerstaatliche und internationale Menschenrechtsdimension weiter voranbringen, indem sie die

laufenden Bemühungen zur Achtung, Förderung und Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der

Menschenrechte konsolidieren.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 145
DG C DE

Im Juli 2012 fand der fünfte informelle Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Südafrika statt;

dieser baute auf den seit Dezember 2009 geführten Dialogen auf. Die Diskussionen umfassten die

Zusammenarbeit in multilateralen Foren und ein breites Spektrum von den gesamten Kontinent

betreffenden und nationalen Fragen. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zwischen

Südafrika und der EU wurden die Menschenrechte auch weiterhin durch unterschiedliche

Programme gefördert, darunter das Programm für den Zugang zur Justiz und die Förderung der

Verfassungsrechte; darüber hinaus wurde die Zivilgesellschaft über das Europäische Instrument für

Demokratie und Menschenrechte unterstützt.

Das gesamte Jahr hindurch verfolgte die EU die Entwicklungen und brachte Südafrika gegenüber

Menschenrechtsaspekte zur Sprache; dabei lag der Schwerpunkt unter anderem auf den Arbeit-

nehmerrechten/der Anwendung von Gewalt durch die Polizei gegenüber Demonstranten, die Rechte

von Zuwanderern und Fremdenfeindlichkeit, die laufende Debatte über die Verabschiedung des

Mediengesetzes ("Protection of State Information Bill") und über das Gesetz zur Anerkennung

traditioneller Instanzen ("Traditional Authorities Bill") sowie der Lage von LGBT in Südafrika. Das

EP richtete seine besondere Aufmerksamkeit auf den Arbeitskampf in der Lonmin-Mine in

Marikana und nahm hierzu nach der Tragödie im September eine Entschließung an.

Im September 2012 nahm der VN-Menschenrechtsrat den Bericht über das Ergebnis seiner allge-

meinen regelmäßigen Überprüfung Südafrikas an. Von den 152 an das Land gerichteten Empfeh-

lungen akzeptierte Südafrika u.a. jene in Bezug auf das Erreichen der Millenniums-Entwicklungs-

ziele, die Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht und den Schutz gefährdeter Gruppen,

die Beseitigung von Rassismus, Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie die Kriminali-

sierung von Folter und anderer grausamer und unmenschlicher Behandlung. Südafrika wurde

gelobt für die Fortschritte, die es in Bezug auf die sozio-ökonomische Entwicklung, den sozialen

Zusammenhalt und die nationale Aussöhnung erzielt hat. Es wurde jedoch nachdrücklich aufge-

fordert, seine gegenwärtige Politik zu überprüfen, um die Bildung im Land zu verbessern, den

Kreislauf der sexuellen und der fremdenfeindlichen Gewalt zu durchbrechen sowie die Rechte von

Asylsuchenden und Flüchtlingen zu schützen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 146
DG C DE

Südsudan

Nach Jahrzehnten des Bürgerkriegs und der Straflosigkeit stand Südsudan 2011 mit Erreichen

seiner Unabhängigkeit vor der Herausforderung, aus dem Nichts Institutionen aufzubauen, die

Rechenschaft ablegen müssen und transparent sind. Der laufende Verfassungsprozess und die

bevorstehenden Wahlen können als Test für den gegenwärtigen Status und die künftige Ausrichtung

des Landes dienen. Ein unzureichender rechtlicher Rahmen – viele internationale Menschenrechts-

abkommen müssen noch ratifiziert werden – macht es schwer, die Regierung zur Rechenschaft zu

ziehen, und Straflosigkeit ist ein weit verbreitetes Übel. Darüber hinaus hat die Regierung die Frei-

heit der Meinungsäußerung und die Pressefreiheit häufig eingeschränkt und politische Gegner

schikaniert und willkürlich verhaften lassen.

Aktivitäten von Rebellenmilizen sowie Konflikte zwischen den Ethnien, beispielsweise im Bundes-

staat Jonglei, haben die Menschenrechtslage noch weiter verschlechtert. Die humanitäre Krise ver-

schärfte sich zudem durch die Ankunft von Rückkehrern und Flüchtlingen aus dem Sudan, durch

Dürre und die Überinanspruchnahme von Ressourcen.

In einem Klima der extremen Armut und Unterentwicklung werden die wirtschaftlichen und

sozialen Rechte im Großen und Ganzen nicht geachtet, etwa das Recht auf Nahrung, Gesundheit,

Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitäranlagen, zu Bildung und angemessenem Wohnraum.

2012 konzentrierten sich die Bemühungen in Südsudan in erster Linie auf die Entwicklung eines

Kontaktnetzes, die Einrichtung von Koordinierungsmechanismen auf EU-Ebene und die Aus-

arbeitung eines gemeinsamen strategischen Rahmens für Menschenrechte. Die neue EU-Delegation

in Juba hat in enger Zusammenarbeit mit den vor Ort vertretenen EU-Mitgliedstaaten damit

begonnen, einen umfassenden Ansatz auszuarbeiten, der sowohl auf den Kapazitätsaufbau von

Regierungsinstitutionen als auch auf den anderer Akteure, wie der Zivilgesellschaft, des privaten

Sektors, religiöser Organisationen und der Medien, abzielt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 147
DG C DE

2012 initiierte die EU über den Notfonds des EIDHR eine direkte Hilfe für drei Menschenrechts-

verteidiger und ihre jeweiligen Familien. Die EU setzte sich auch weiterhin für die Beseitigung der

Gewalt gegen Frauen ein, indem sie Mitgestaltungsmacht und Zugang zu gesetzlich verbürgten

Rechten erhalten und Lesen und Schreiben lernen. In Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt trug

die EU vor Ort zur Förderung von Prävention, Schutz und Reaktion bei, indem die Gemeinschaften

für dieses Problem sensibilisiert und die lokalen Reaktionskapazitäten in sieben Bundesstaaten

verbessert wurden. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Steigerung der Leistungsfähigkeit des

Verwaltungspersonals der Gesetzgebenden Versammlung und der Mitglieder des Parlaments.

Zweimal, nämlich im Oktober und im Dezember 2012, gab die Hohe Vertreterin eine Erklärung zur

Ausweisung eines Menschenrechtsbeauftragten der VN ab und erklärte ihre Besorgnis angesichts

der Tötung eines Menschenrechtsaktivists in Juba und eines unbewaffneten Protestierers in Wau.

Diese Menschenrechtsvorfälle sind ein Hinweis auf die besorgniserregende Verengung des poli-

tischen Handlungsspielraums in Südsudan.

Die EU hielt regelmäßigen Kontakt zur südsudanesischen Zivilgesellschaft und unterstützte sie bei

der Überarbeitung der Verfassung in ihrem Engagement für eine umfassende Grundrechtecharta.

Darüber hinaus bot sie nationalen Organisationen, Basisorganisationen der Zivilgesellschaft und

lokalen Gemeinschaften Ausbildungsmaßnahmen zu den Themen Menschenrechte und Rechts-

staatlichkeit an. Die EU leistete ferner der Menschrechtskommission Südsudans technische und

materielle Hilfe. Nicht zuletzt ist der Erfolg der EU-Delegation und der Botschaft Norwegens zu

erwähnen, die sich im Dezember 2012 gemeinsam beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheit

um die Unterstützung des Landes für die Resolution über das Moratorium für die Todesstrafe bei

der Abstimmung in der VN-Generalversammlung bemüht hatten.

http://www.cc.cec/EUROPEAID/cris/saisie/contrat/contratsv.cfm?action=ShowFromList&fct=&key=309233
http://www.cc.cec/EUROPEAID/cris/saisie/contrat/contratsv.cfm?action=ShowFromList&fct=&key=309233

9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 148
DG C DE

Sudan

Schutz und Förderung von Menschenrechten und Demokratie in Sudan verschlechterten sich gene-

rell im Jahr 2012, mit besonderen Tiefpunkten in den Sommermonaten, als es zu verstärkten öffent-

lichen Protesten kam. Hauptanlass zu Sorge ist nach wie vor die systematische Verfolgung von Ein-

zelpersonen und Gruppen, die Kritik am Regime üben. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies über

Massen- oder soziale Medien erfolgt, ob es sich um Bürgerprotest oder um politische Opposition im

traditionellen Sinne handelt. Schikane, willkürliche Festnahmen, Misshandlung und Folter kommen

häufig vor und sind weit verbreitet, werden zumeist vom Nationalen Sicherheitsdienst (NISS)

verübt und nicht geahndet. Junge Aktivisten sind besonders betroffen, da viele öffentliche Proteste

ihren Ursprung in den Universitäten haben.

Auf die allgemeine Lage reagierten die EU-Delegation und das Büro des EU-Sonderbeauftragten

für Sudan mit der Veranlassung öffentlicher Erklärungen, die in den meisten Fällen von der Hohen

Vertreterin abgegeben wurden, und bei wichtigen Fällen mit einer parallel geführten umfassenden

stillen Diplomatie. Die Überwachung von Gerichtsverfahren erfolgte in Absprache mit EU-Mit-

gliedstaaten und Gleichgesinnten.

Eine weitere besonders schutzbedürftige Gruppe stellen die in Sudan lebenden Südsudanesen da,

deren rechtlicher Status seit der Unabhängigkeit Südsudans unklar ist. Die neue religiöse Zusam-

mensetzung des Sudans, das jetzt ein vorwiegend muslimisches Land ist, hat auch nichtmuslimische

Minderheiten zu schutzbedürftigen Gruppen gemacht. Christliche Führer warnen vor einer Ein-

engung des Freiraums für die christliche Minderheit, was mit dem Niederbrennen einer Kirche in

Khartum sichtbar wurde und international Empörung auslöste.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 149
DG C DE

Die EU traf sich das ganze Jahr über im Rahmen der EU-Arbeitsgruppen für sowohl politische

Angelegenheiten als auch Menschenrechte mit den wichtigsten Vertretern der Kirche. Die EU hat

dieses Thema ferner gegenüber der nationalen Menschenrechtskommission und dem Konsultativrat

für Menschenrechte, der wichtigsten Regierungsstelle für Menschenrechte, angesprochen.

Die Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger äußerten ihre Besorgnis über eine zunehmend

konservative Auslegung von Teilen des Strafrechts durch bestimmte Richter. Dies äußerte sich

darin, dass in zwei Fällen Steinigung sowie einem Fall Amputation als Strafe verhängt wurde.

Keines dieser Urteile wurde vollstreckt, die Verfahren wurden schließlich eingestellt.

In beiden Einzelfällen traf sich die EU mit den Anwälten der Angeklagten und kontaktierte auf

ihren Rat hin im Wege einer umfassenden stillen Diplomatie Regierungsvertreter auf höchster

Ebene. Besorgnis angesichts des zunehmenden Konservatismus wird auch regelmäßig im Zusam-

menhang mit der Überarbeitung der Verfassung geäußert.

Die Todesstrafe wird für verschiedene Verbrechen verhängt, insbesondere im Zusammenhang mit

Apostasie oder Hochverrat. Wie viele Todesurteile vollstreckt wurden, ist nicht bekannt. Die Kon-

flikte in den drei Regionen Abyei, Blauer Nil und Südkordofan sowie in Darfur gaben weiterhin

Anlass zu großer Besorgnis, da angenommen wird, dass dort vielfach Menschenrechtsverstöße vor-

kommen; eine internationale Überwachung war jedoch in Ermangelung eines Zugangs, von der nur

die Menschenrechtssektion der UNAMID ausgenommen war, nicht möglich. Trotz der Einrichtung

einer nationalen Menschenrechtskommission gab es de facto auf Regierungsseite keine Über-

wachung der Menschenrechte.

Am 8. März 2012 gab der Sprecher der Hohen Vertreterin eine Erklärung zur Zunahme von Grenz-

konflikten und Menschenrechtsverletzungen sowohl in Sudan als auch in Südsudan ab.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 150
DG C DE

Angesichts der beunruhigenden Menschenrechtslage in Sudan und der Tatsache, dass die Möglich-

keiten des auswärtigen Handels, kurzfristig eine Verbesserung der Lage herbeizuführen, begrenzt

sind, gelten für die politischen Ziele der EU in Bezug auf die Menschenrechte langfristige Ziel-

setzungen: Es gilt die rechtliche und institutionelle Grundlage für den Schutz der Menschenrechte

in diesem Land zu schaffen. Dazu zählen die Ratifizierung und Umsetzung zentraler Menschen-

rechtsübereinkommen und die durchgängige Berücksichtigung der Menschenrechte in nationalem

Recht und Governance-Strukturen. Eine wichtige Komponente hierbei ist die Stärkung unab-

hängiger Menschenrechtsakteure und -institutionen in Sudan, insbesondere durch die Unterstützung

von Menschenrechtsverteidigern und der Zivilgesellschaft. Die Einführung eines regelmäßigen

politischen Dialogs über Menschenrechtsfragen mit der Regierung Sudans war 2012 daher eines der

Hauptziele, das in einem gewissen Umfang zum einen durch regelmäßige Treffen der EU-Arbeits-

gruppe "Menschenrechte" und des Konsultativrates für Menschenrechte und zum anderen durch das

sogenannte Menschenrechtsforum der internationalen Partner, das neben der EU verschiedene afri-

kanische, arabische und asiatische Partner umfasst, erreicht wurde. Abgesehen von den förmlichen

Sitzungen bestand das wichtigste Ergebnis des Dialogs in dem Informationsaustausch und der Ver-

trauensbildung, ausgehend von der Maxime, dass ein Dialog erst bestehen muss, ehe er solide

werden kann.

Im Mai 2011 wurde Sudan der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung unterzogen. Im Sommer

2012 legte der Konsultativrat für Menschenrechte mit Unterstützung des UNDP einen Plan zur

Umsetzung der aus dieser Überprüfung hervorgegangenen Empfehlungen vor, der sich im Wesent-

lichen auf den Kapazitätsaufbau im Justizbereich konzentriert.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 151
DG C DE

Swasiland

Swasiland ist das letzte als absolute Monarchie regierte Land Afrikas, in dem alle endgültigen Ent-

scheidungsbefugnisse beim König liegen. Politische Parteien können weder legal arbeiten noch sich

allgemeinen Wahlen stellen. Auf Arbeitnehmerdemonstrationen wird oftmals mit brutalem Vor-

gehen der Polizei reagiert, es grassiert Korruption, und Gewalt gegen Frauen ist weit verbreitet.

Eines der Ziele, die die Europäische Union mit ihrem auswärtigen Handeln verfolgt, ist die Unter-

stützung und Konsolidierung der Demokratie sowie die Förderung der Menschenrechte und der

Rechtsstaatlichkeit. 2012 hat die Europäische Union bei ihren Maßnahmen im Bereich Demokratie

und Menschenrechte verschiedene Instrumente eingesetzt. Im Rahmen des politischen Dialogs

nach Artikel 8 hat die Europäische Union bei der Regierung darauf gedrungen, ihren Zusagen

bezüglich der Förderung der demokratischen Grundsätze und der Legalisierung politischer Parteien

nachzukommen. Bei einer Audienz beim König am 18. November 2012 erhob die EU dieselben

Forderungen.

Im Mai 2012 gab die EU eine lokale Erklärung ab, in der sie ihre Besorgnis über die Verstöße

gegen die Rechte der Arbeitnehmer äußerte und an die Regierung von Swasiland appellierte, das in

der Verfassung des Landes verankerte Recht aller Bürger auf Versammlungs- und Vereinigungs-

freiheit und auf freie Meinungsäußerung zu garantieren.

Die Europäische Union nutzte auch die Zusammenarbeit, um Demokratie und Menschenrechte

in Swasiland zu fördern. Zusätzlich zu den 2,2 Mio. EUR, die sie bereitstellte, um Waisenkindern

und besonderes schutzbedürftigen Kindern den Schulbesuch zu ermöglichen, bezuschusste sie drei

Vorhaben (mit insgesamt 900 000 EUR aus dem EIDHR), die die Förderung einer demokratischen

Gesellschaft, eine stärkere Teilhabe und bessere Vertretung von Frauen in der Gesellschaft und die

Verbesserung der Lebensbedingungen für Kinder mit Behinderung in Swasiland zum Ziel haben.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 152
DG C DE

Tansania

Obwohl Tansania eine eher positive Menschenrechtsbilanz vorweisen kann, besteht beträchtlicher

Raum für Verbesserungen. 2012 haben die Europäische Union und die Mitgliedstaaten ihre gemein-

same Aktion auf dem Gebiet der Menschenrechte intensiviert und sich auf gemeinsame Prioritäten

und Strategien verständigt, um der Problematik besser gerecht zu werden. Zu den von der Euro-

päischen Union in Tansania vorrangig verfolgten Zielen gehört unter anderem die Abschaffung der

Todesstrafe, der Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die Bekämpfung von Diskriminierung

aufgrund des Geschlechts sowie von Gewalt gegen Frauen und Kinder, die Förderung/der Schutz

der Rechte des Kindes sowie der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-

personen (LGBT), von Personen mit Behinderung und von indigenen Bevölkerungsgruppen.

2012 fanden mehrere ernste Zwischenfälle statt, so beispielsweise die Tötung und Verstümmelung

von Albinos, die Ermordung älterer Frauen im Zusammenhang mit Hexerei, die Schikanierung von

LGBT-Aktivisten und der verdachterregende Tod eines dieser Aktivisten. Die Behörden organi-

sierten zudem die Vertreibung von Hirten-Gemeinschaften von ihrem Land, ferner ordneten sie zur

Auflösung von Menschenansammlungen bei Demonstrationen ein Vorgehen an, das dazu führte,

dass einige Personen verletzt wurden und mehrere Personen zu Tode kamen. Der Anführer eines

Ärztestreiks wurde verprügelt und gefoltert. Nach seinen Aussagen waren Staatsbeamte daran

beteiligt. Die EU ist in allen diesen Fällen bei der Regierung vorstellig geworden.

Die Medienfreiheit und der Zugang zu Informationen werden durch nicht mehr zeitgemäße Gesetze

(von 1976) geregelt, in denen beispielsweise Exekutivbefugnisse vorgesehen sind, die es gestatten,

kritische Zeitungen zu verbieten. Selbstzensur ist - insbesondere in Sansibar - weit verbreitet. Ein

Journalist wurde von der Polizei getötet, als er über eine Oppositionsveranstaltung berichtete. Die

Europäische Union hat die Regierung Tansanias aufgefordert, nach Kräften die Pressefreiheit zu

fördern und die Freiheit der Meinungsäußerung zu schützen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 153
DG C DE

Zur Unterstützung der Förderung und der Durchführung der Menschenrechtsagenda hat die Euro-

päische Union auf eine breite Palette von Maßnahmen zurückgegriffen, die vom politischen Dialog

durch öffentliche Diplomatie bis hin zur gezielten technischen Zusammenarbeit reicht. Die Men-

schenrechtslage wurde von den Leitern der Missionen der EU-Mitgliedstaaten dem Außenminister

gegenüber im Kontext des politischen Dialogs nach Artikel 8 des Cotonou-Abkommens zur

Sprache gebracht. Die EU und die Mitgliedstaaten haben der Sache der Hirten-Gemeinschaften eine

Fotoausstellung gewidmet. Die Europäische Union ist außerdem der Regierung gegenüber für die

Abschaffung der Todesstrafe und für die Religions- und Weltanschauungsfreiheit eingetreten. Die

EU und die Mitgliedstaaten waren die treibende Kraft hinter der Gründung einer nationalen

Koalition der Menschenrechtsverteidiger, mit der sie nach wie vor in Kontakt stehen, wenn es um

Verstöße gegen die Menschenrechte geht.

Positiv ist herauszustellen, dass 2012 auch einige günstige Entwicklungen zu verzeichnen waren,

wie beispielsweise die Tatsache, dass die nationalen Behörden zugestimmt haben, die anlässlich der

(im Oktober 2011 durchgeführten) allgemeinen regelmäßigen Überprüfung ausgesprochenen

Empfehlungen, die (unter anderem) die Abschaffung der Todesstrafe und die Ratifizierung des

Übereinkommens gegen Folter betreffen, zu prüfen.

2012 finanzierten die EU und die EU-Mitgliedstaaten mehrere Programme, die auf die Stärkung des

institutionellen Rahmens für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit abzielen. Die Finanzhilfe und

die gezielte Zusammenarbeit seitens der EU dienten weiterhin der Förderung gemeindeorientierter

Programme, der Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Menschenrechts-

aktivisten in ihren Bemühungen, Gewalt gegen Frauen und Kinder und Kinderarbeit zu bekämpfen,

der Verbesserung der Systeme zum Schutz des Kindes, der Förderung der wirtschaftlichen, sozialen

und politischen Rechte und der Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht von Rand-

gruppen wie beispielsweise Frauen in ländlichen Gemeinden, indigene Gemeinschaften und

Menschen mit Behinderung. Beispielhaft sei angeführt, dass die EU und mehrere Mitgliedstaaten

unter anderem ca. 10 Mio. EUR für die Förderung der demokratischen Mitgestaltungsmacht und die

Förderung von echten und glaubwürdigen Wahlverfahren vorgesehen haben. Außerdem hat die EU-

Delegation 2 Mio. EUR für die Unterstützung der Reform des Justizsektors und des Jugend-

strafrechts in Sansibar vorgesehen; hierdurch werden die langjährige Unterstützung seitens der

Mitgliedstaaten und ihr Engagement für Prozesskostenhilfe und eine faire, zügig arbeitende und

zugängliche Justiz für alle Bürger ergänzt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 154
DG C DE

Togo

In Togo waren 2012 einige Fortschritte im Bereich der Rechtsvorschriften zu verzeichnen, so wurde

beispielsweise ein überarbeitetes Personen- und Familienrecht verabschiedet. An wichtigen Ereig-

nissen sind die Vorlage des Berichts der Kommission für Wahrheit, Gerechtigkeit und Aussöhnung

(TJRC) (Unterstützung seitens der EU in Höhe von 1,6 Mio. EUR) und die Vorlage des Berichts

der Nationalen Menschenrechtskommission über Fälle von Folter in Sicherheitseinrichtungen zu

erwähnen, bei denen sich die Regierung um eine Änderung der darin enthaltenen Schlussfolge-

rungen bemühte. Die in den beiden Berichten enthaltenen Empfehlungen gaben Anlass zu Zusagen

bezüglich deren Umsetzung; die Umsetzung jedoch ist nur teilweise abgeschlossen.

Bei den beiden Treffen im Rahmen des politischen Dialogs, die am 13. April und am 14. September

2012 stattfanden, und bei regelmäßigen Treffen mit den politischen Parteien und den Menschen-

rechtsorganisationen wurde die Menschenrechtssituation behandelt. Bei den Treffen im Rahmen des

politischen Dialogs wurden die politische Lage, Demonstrationen, die Menschenrechtssituation,

Berichte von Fällen von Folter, die Reform des Justizsystems, die nationale Aussöhnung sowie

Fragen der nationalen und regionalen Sicherheit erörtert. Mehrere lokale Erklärungen der EU

wurden veröffentlicht, in denen sie sich für die Achtung der Menschenrechte und der Grundrechte,

insbesondere des Rechts auf Freiheit der Meinungsäußerung, einsetzte.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 155
DG C DE

Die wichtigsten Prioritäten für die EU sind die Reform des Justizwesens und des Justizvollzugs-
systems, wozu unter anderem auch gehört, die Achtung der Rechte der Gefangenen, die nationale
Aussöhnung, die Förderung der Grundfreiheiten, die Verhütung von Gewalt während und im
Anschluss an Wahlen und den Aufbau von Kapazitäten für Menschenrechtsverteidiger sicher-
zustellen. Die Kooperationsmaßnahmen der Europäischen Union umfassten 2012 ein Projekt zur
Unterstützung der Zivilgesellschaft und der nationalen Aussöhnung, das mit 4,4 Mio. EUR dotiert
war und die Aussöhnung sowie den Schutz der Menschenrechte zum Ziel hatte; ferner umfassten
die Kooperationsmaßnahmen einen an nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden gerichteten
Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen (mit 2,3 Mio. EUR ausgestattet), bei dem einer der
Aktionsbereiche die Menschenrechte und den Zugang der Bürger zur Justiz betraf. Im Rahmen des
Projektes zur Unterstützung des Wahlprozesses wurden von der Zivilgesellschaft sechs Mikro-
projekte zur politischen Bildung durchgeführt, ferner umfasste das Projekt Schulungskurse für die
Sicherheitskräfte zum Thema Achtung der demokratischen Grundsätze sowie Schulungen für
Frauen in Führungspositionen in politischen Parteien, den Wahlbehörden, der Zivilgesellschaft und
den Medien. 1 Mio. EUR wurde für die Beobachtung der nächsten Wahlen durch die togoische
Zivilgesellschaft und für den Kapazitätsaufbau bereitgestellt. Das aus dem Europäischen Instrument
für Demokratie und Menschenrechte geförderte Projekt "Atlas der Folter" hat die Regierung dazu
veranlasst, erhebliche Verpflichtungen in Bezug auf die Gefängnisse einzugehen; zudem hat ein
von der Weltorganisation gegen Folter (OMCT) durchgeführtes Projekt eine Verbesserung der
Kapazitäten der Zivilgesellschaft bewirkt und für eine verstärkte Teilhabe der Zivilgesellschaft im
Ausschuss gegen Folter gesorgt.

Der Dialog der EU-Delegation mit Togo und mit Menschenrechtsorganisationen wurde 2012
sowohl im Hinblick auf die Programmplanung als auch im Hinblick auf die Kooperation ausgebaut.

Uganda

In Uganda stand das Jahr 2012 ganz im Zeichen einer Debatte über die Freiheit der Meinungs-
äußerung und die Versammlungsfreiheit und einer wahrnehmbaren Einschränkung des Handlungs-
spielraums für Organisationen der Zivilgesellschaft, die in politisch brisanten Bereichen tätig sind,
zu denen die bürgerlichen und politischen Menschenrechte, das Bodenrecht, verantwortliches
Handeln im Ölsektor, die Rechenschaftspflicht und insbesondere die Rechte der Lesben, Schwulen,
Bisexuellen und Transgenderpersonen zählen. Die EU-Delegation war 2012 sehr aktiv in diesen
Bereichen und sowie in anderen Bereichen der Menschenrechte und der Demokratie tätig.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 156
DG C DE

Im Oktober 2011 hatte sich Uganda zum ersten Mal einer allgemeinen regelmäßigen Überprüfung
unterzogen und eine große Zahl der dabei ausgesprochenen Empfehlungen akzeptiert. Es bestehen
jedoch Bedenken hinsichtlich der Entschlossenheit zur Umsetzung der Empfehlungen, die von der
Regierung akzeptiert worden waren.

Die Freiheit der Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit gaben das ganze Jahr 2012
Anlass zu Sorge, da Demonstrationen fortlaufend mit Beschränkungen belegt wurden, es zu Fällen
gewaltsamer Unterdrückung durch die Sicherheitskräfte kam und zudem über die Schikanierung
von in politisch brisanten Bereichen tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft und Medien
berichtet wurde. Die EU und die Mitgliedstaaten setzten den politischen Dialog über diese
kritischen Punkte auf der höchsten politischen Ebene (mit dem Präsidenten und mit Ministern) fort
und brachten außerdem Einzelfälle willkürlicher Festnahmen zur Sprache. Die EU und die Mit-
gliedstaaten kamen außerdem regelmäßig und auch ad-hoc mit Menschenrechtsverteidigern
zusammen, um bedrohten oder in Notsituationen befindlichen Menschenrechtsverteidigern zu
helfen. Der erste von der EU an Menschenrechtsverteidiger vergebene Preis wurde im Mai 2012
einer ländlichen Organisation zuerkannt, die in Fort Portal (Westuganda) auf dem Gebiet der
Korruptionsbekämpfung und der Demokratieförderung tätig ist.

Der aus dem Jahr 2009 stammende Entwurf für ein Gesetz gegen Homosexualität wurde dem
Parlament erneut vorgelegt, nachdem er während des ersten Halbjahrs 2012 zurückgestellt worden
war. Die Europäische Union reagierte darauf, indem sie den Gesetzesentwurf regelmäßig gegenüber
dem Präsidenten, dem Außenminister und dem Innenminister sowie gegenüber Polizeibeamten und
Parlamentsmitgliedern zur Sprache brachte. Die EU und die Mitgliedstaaten trafen außerdem mit
mehreren LGBTI-Aktivisten und -Organisationen zusammen, um Unterstützung zu gewähren und
sie in Bezug auf Notfallhilfe zu beraten.

In Zusammenarbeit mit einer bekannten lokalen zivilgesellschaftlichen Organisation (FHRI) führte
die EU eine Veranstaltung durch, die für die Bekämpfung der Todesstrafe sensibilisieren sollte (in
Uganda wird die Todesstrafe noch angewendet). Die Europäische Union brachte außerdem weiter-
hin der Regierung und dem Parlament gegenüber Gleichstellungsfragen zur Sprache. Die EU und
die Mitgliedstaaten haben den EU-Gleichstellungs-Aktionsplan 2010-2015 als Instrument einge-
setzt, um Kontakte zu zivilgesellschaftlichen Organisationen mit dem Ziel herzustellen, dass
konzertierte Anstrengungen in Bezug auf die Unzulänglichkeiten und die wichtigsten Probleme der
nationalen Gleichstellungsagenda unternommen werden.

Die Europäische Union hat außerdem ein Projekt mit der Zielstellung durchgeführt, den Kinder-
handel zu bekämpfen und Opfern des Kinderhandels in Ostuganda in angemessener und umfassen-
der Weise Rechtshilfe zu leisten; dieses Projekt ist das erste seiner Art in Uganda. Außerdem hat
die EU eine zivilgesellschaftliche Organisation bei der Veranstaltung von zwei Expertentreffen über
die Umsetzung des VN-Übereinkommens gegen Folter in nationale Rechtsvorschriften in Uganda
unterstützt. Die Europäische Union hat das Gesetz gegen Folter weiter unterstützt, das 2012 verab-
schiedet wurde.

9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 157
DG C DE

Die EU und die Mitgliedstaaten haben im Zusammenhang mit der Förderung der Demokratisierung

zahlreiche Treffen sowohl mit der Exekutive als auch mit der Legislative durchgeführt, bei denen

sie deutlich gemacht haben, welche Bedeutung einem wirksamen System von Kontrolle und

Gegenkontrolle in einer demokratischen Gesellschaft zukommt; gleichzeitig wurde dieser Rahmen

genutzt, um die Notwendigkeit einer Reform des Wahlrechts in Uganda und die Notwendigkeit der

Öffnung des politischen Raums deutlich zu machen. Die EU traf zudem mit der Wahlkommission,

dem Obersten Rat für das Justizwesen (Judicial Service Commission) und dem Generalstaatsanwalt

zusammen, um die Umsetzung der anlässlich der vorigen EU-Wahlbeobachtungsmission ausge-

sprochenen Empfehlungen zu verfolgen. Der diesbezügliche Dialog läuft noch immer und wird

2013 bei den Beratungen über eine Wahlrechtsreform im Nationalen Beratenden Forum hoffentlich

zu ersten Ergebnissen führen.

Sambia

Die Europäische Union hat 2012 mit ihrer Politik im Bereich der Menschenrechte und der

Demokratie in Sambia die folgenden fünf vorrangigen Ziele verfolgt: i) die Abschaffung der

Todesstrafe, ii) die Verbesserung der Haftbedingungen einschließlich der Bekämpfung von Folter

und Gewaltanwendung durch die Polizei, iii) die Unterstützung und Förderung der Rechte von

lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen (LGBTI), iv) die Bekämpfung von

geschlechtsspezifischer Gewalt und die Förderung der Rechte von Frauen und Mädchen und v) die

Förderung der Freiheit der Meinungsäußerung.

2012 hat die Europäische Union ihre Unterstützung für Projekte fortgesetzt, die darauf abzielen, die

demokratischen Prozesse und Institutionen zu festigen: dabei handelt es sich um das Programm zur

Unterstützung des Wahlzyklus (gemeinsam mit FI und NL), das Programm für den Zugang der

Bürger zur Justiz (mit DE und DK) sowie um ein Projekt zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Dänemark, Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich haben zudem maßgeblich bei der

Schaffung der Zambian Governance Foundation (ZGF - sambische Stiftung für Governance-

Fragen) mitgewirkt, durch die im Wege einer gemeinschaftlichen Korbfinanzierung eine bessere

Staatsführung und eine verbesserte Rechenschaftspflicht gefördert werden sollen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 158
DG C DE

Die Europäische Union hat anlässlich des Internationalen Tags für die Beseitigung der Rassen-
diskriminierung, des Tags der Menschenrechte und des Welttags/des Europäischen Tags gegen die
Todesstrafe Medienerklärungen abgegeben. Außerdem hat sie eine Radiosendung zur Todesstrafe
gestaltet, die von lokalen Radiosendern in lokalen Landessprachen gesendet wurde, während FR
eine Debatte zu dem Thema durchführte.

Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten haben 2012 offizielle Demarchen im Zusammen-
hang mit dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes, der Ratifizierung des IAO-Über-
einkommens zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit und dem Moratorium für
die Anwendung der Todesstrafe sowie im Zusammenhang mit der Religions- und Welt-
anschauungsfreiheit unternommen.

Sambia wurde im Oktober 2012 im VN-Menschenrechtsrat einer allgemeinen regelmäßigen Über-
prüfung unterzogen. Zu den dabei behandelten Themen gehörten die Todesstrafe, die Rechte der
Frau, die Rechte des Kindes, Nichtdiskriminierung, Folter und Haftbedingungen, NRO und
Menschenrechtsverteidiger, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie die Freiheit der
Meinungsäußerung. Es wurden 125 Empfehlungen ausgesprochen, zu denen Sambia am
2. November 2012 erklärte, dass 70 davon seine Unterstützung fänden und dass es 54 weitere einer
näheren Prüfung unterziehen und spätestens zur 22. Tagung des VN-Menschenrechtsrats dazu
Stellung nehmen würde. Eine Empfehlung wurde abgelehnt. Im Vorfeld der Tagung zur allge-
meinen regelmäßigen Überprüfung erstellten die Missionen der EU-Mitgliedstaaten in Sambia
einen gemeinsamen aktualisierten Bericht zur Situation der Menschenrechte im Land. 13 EU-Mit-
gliedstaaten nahmen an dem Dialogtreffen in Genf teil.

Simbabwe

Seit 2009 hat das Umfassende Politische Abkommen für ein gewisses Maß an Stabilität und wirt-
schaftlicher Erholung gesorgt und eine Öffnung des politischen Raums bewirkt. Die Tatsache,
gemeinsam Regierungsverantwortung zu tragen, hat dafür gesorgt, dass das Zusammenwirken
weniger konfliktbeladen war; und die Zusammenarbeit und das tagtägliche Interagieren haben
bewirkt, dass ein gewisses Vertrauen entstanden ist, wodurch ein offenerer Gedankenaustausch
möglich wurde und offener Denkanstöße zur Politikgestaltung gegeben werden. Insgesamt hat die
sich Situation der Menschenrechte in Simbabwe verbessert. Die Hohe Kommissarin der VN für
Menschenrechte würdigte diese Verbesserungen im Anschluss an ihren Besuch im Mai 2012, der
auf Einladung der simbabwischen Regierung erfolgte; gleichzeitig betonte sie jedoch, dass weitere
Fortschritte unerlässlich seien.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 159
DG C DE

Die politische Situation in Simbabwe ist nach wie vor weit davon entfernt, völlig geklärt zu sein,

und das Land sieht sich nach wie vor mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Die Kultur

der Straflosigkeit der Täter ist eines der Probleme, die weiterhin Sorge bereiten. Gegen Ende des

Jahres 2012 kam es zu beunruhigenden Fällen der Schikanierung von Organisationen, die auf dem

Gebiet der Interessensvertretung tätig sind, was als ein Hinweis auf eine Verengung des politischen

und wahlpolitischen Raums zu werten ist. Das Näherrücken des Wahltermins im Jahr 2013 bewirkt,

dass die politischen Spannungen wieder zunehmen.

Für die EU-Delegation blieben die Förderung und der Schutz der Menschenrechte in Simbabwe

weiterhin eines der Hauptanliegen, das sie nicht nur in der Entwicklungspolitik im Rahmen

spezieller Projekte, sondern auch auf politischer Ebene durch den Dialog mit der Regierung im

Kontext der Wiederaufnahme der Zusammenarbeit verfolgte. Die Europäische Union führt zudem

innerhalb der EU-Foren (Treffen der politischen Referenten, Treffen der Missionsleiter) regelmäßig

Besprechungen und Briefings zur aktuellen Lage durch; ferner führt sie einen offenen Dialog mit

Organisationen der Zivilgesellschaft, verfolgt Verhaftungen und beobachtet Gerichtsverfahren.

2012 leistete die EU Unterstützung für die Verfassungsgebende Kommission Simbabwes und für

das Justizwesen; ihr Hauptanliegen war es dabei, den demokratischen Übergang und die wirksame

Umsetzung der in dem Umfassenden Politischen Abkommen vorgesehenen Reformen zu fördern.

Gleichzeitig hat die Europäische Union 2012 aus verschiedenen Finanzierungsinstrumenten

5,5 Mio. EUR für die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen bereitgestellt. In diesem

Zusammenhang war der kontinuierliche strategische Einsatz des EIDHR und der für nichtstaatliche

Akteure bereitstehenden Fonds von grundlegender Bedeutung für die Unterstützung der Bemühun-

gen der Zivilgesellschaft um Konsolidierung des demokratischen Übergangs und um Schutz und

Förderung der Menschenrechte. Die länderspezifischen Förderprogramme des EIDHR wurden

sowohl 2011 als auch 2012 in ihrer Gesamtheit für die Bekämpfung der Straflosigkeit, die

Beobachtung von Verstößen gegen die Menschenrechte, den Schutz von Menschenrechts-

verteidigern und für Hilfeleistungen für die Opfer politischer Gewalt eingesetzt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 160
DG C DE

Im Mai 2012 kam es während des Besuchs der Hohen Kommissarin der VN für Menschenrechte in

Simbabwe zu einem Treffen zwischen ihr und den Botschaftern der EU-Mitgliedstaaten. Bei diesem

Treffen wurden die Menschenrechtssituation und insbesondere das Problem der willkürlichen Ver-

haftungen erörtert.

Die Europäische Union hat 2012 außerdem ein spezielles Projekt zur Bekämpfung von Folter unter-

stützt, in dessen Rahmen die Ratifizierung des VN-Übereinkommens gegen Folter befürwortet

wird. Die Ratifizierung dieses Übereinkommens ist eine der wichtigen Empfehlungen, die bei der

allgemeinen regelmäßigen Überprüfung 2011 ausgesprochen und von Simbabwe akzeptiert worden

war.

Die Europäische Union unterstützte zudem die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung

der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht der Frauen in Simbabwe; hier war sie im wesentlichen

im Rahmen des Programms zur Förderung der Gleichstellung tätig, das von der Einheit der VN für

Gleichstellung und Ermächtigung der Frauen (UN-Frauen) durchgeführt wird. Durch dieses

Programm soll die Mitgestaltungsmacht von Frauen bei der Friedenskonsolidierung vergrößert und

für die Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrats sensibilisiert werden.

VI Naher und Mittlerer Osten und Arabische Halbinsel

Bahrain

In Bahrain herrschen seit Februar 2011 kontinuierlich Unruhen; der Golfstaat ist seitdem das am

stärksten vom Arabischen Frühling betroffene Land; allerdings kam es seit der Unabhängigkeit des

Landes im Jahr 1971 immer wieder mehr oder weniger regelmäßig zu Unruhen. Die gegenwärtige

Krise ist somit tief in der Geschichte des Landes, die von zyklisch auftretenden Perioden der

Unruhe gekennzeichnet ist, verwurzelt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 161
DG C DE

Seit dem Wiederaufflammen der Unruhen hat die Europäische Union alle ihr zu Gebote stehenden

Möglichkeiten genutzt, um allen Seiten in Bahrain gleichermaßen zu verdeutlichen, dass es

unerlässlich ist, auf Gewalt zu verzichten und einen konstruktiven, friedlichen Dialog aufzunehmen;

diese Botschaft hat sie öffentlich durch regelmäßige Erklärungen (anlässlich des ersten Jahrestages

der Unruhen, wobei sie ihrer Besorgnis angesichts der Situation von Abdulhadi Al-Khawaja und

Nabeel Rajab Ausdruck verlieh und gleichzeitig die Anwendung von Gewalt verurteilte, sowie

anlässlich des ersten Jahrestages der Veröffentlichung des Berichts der unabhängigen Unter-

suchungskommission von Bahrain)8 und in ihren Kontakten mit der Regierung, auch auf höchster

Ebene, übermittelt. Zudem wurde in enger Zusammenarbeit mit den vor Ort vertretenen Mitglied-

staaten dafür gesorgt, dass Beobachter bei verschiedenen Gerichtsverhandlungen im Zusammen-

hang mit den Unruhen zugegen waren. Außerdem begaben sich hochrangige EU-Beamte nach

Bahrain und besuchten unter anderem einen inhaftierten Menschenrechtsverteidiger im Gefängnis.

Die Hohe Vertreterin Ashton gab mehrere Erklärungen ab, in denen sie die Anwendung von Gewalt

auf allen Seiten und die umfassend dokumentierten Menschenrechtsverstöße verurteilte und ein-

dringlich dazu aufrief, unverzüglich einen sinnvollen nationalen Dialog einzuleiten, der zu einer

wirklichen Versöhnung führt.

Die EU hat auf alle Seiten Druck im Hinblick auf eine nationale Aussöhnung ausgeübt und konse-

quent dazu aufgerufen, die angeblichen Fälle von Verstößen gegen die Menschenrechte durch die

Sicherheitskräfte zu untersuchen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Hohe

Vertreterin hat in ihren Erklärungen deutlich gemacht, dass die uneingeschränkte und rasche

Umsetzung der Empfehlungen der unabhängigen Untersuchungskommission von Bahrain, die in

dem am 23. November 2011 von der Kommission vorgelegten Bericht enthalten sind, ebenso eine

Handlungspriorität sein muss wie die Wiederherstellung von Vertrauen durch einen nationalen

Dialog ohne Vorbedingungen, um die sozioökonomischen Missstände, von denen die Bevölkerung

Bahrains betroffen ist, zu beheben.
8 Abrufbar unter http://eeas.europa.eu/gulf_cooperation/news/index_en.htm
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 162
DG C DE

Parallel dazu hat die Europäische Union ihre Bereitschaft bekundet, hierbei durch Bereitstellung
von Hilfe und Fachwissen konkrete Unterstützung zu leisten. Die Vorbereitungen für ein aus dem
Stabilitätsinstrument finanziertes Projekt der EU stehen kurz vor dem Abschluss. Bei diesem Pro-
jekt wird der Schwerpunkt - in vollem Einklang mit den Empfehlungen der unabhängigen Unter-
suchungskommission von Bahrain - im wesentlichen auf der Konzeption und Vorlage eines
umfassenden Schulungsplans liegen, der das Verbot von Folter und Misshandlung gemäß den
Grundsätzen von Istanbul zum Gegenstand hat und für die Richter und Staatsanwälte bestimmt ist,
die der Einheit für Sonderermittlungen angehören (die am 27. Februar 2012 eingesetzt wurde, um
die mutmaßlichen Fälle von Folter und Misshandlung zu untersuchen).

Das Europäische Parlament verabschiedete am 15. März 2012 eine Entschließung zur Situation der
Menschenrechte in Bahrain9, in der es die anhaltenden Verletzungen der Menschenrechte verurteilte
und die vollständige Umsetzung des Berichts der unabhängigen Untersuchungskommission von
Bahrain (BICI) sowie die Freilassung der politischen Aktivisten forderte. Eine Delegation des
Unterausschusses Menschenrechte des Europäischen Parlaments besuchte Bahrain vom 18. bis zum
21. Dezember 2012; sie wurde dabei vom Leiter der EU-Delegation in Riyadh begleitet, der in
Bahrain akkreditiert ist. Die Delegation bildete sich ein Urteil über die Situation der Menschen-
rechte im Land, indem sie mit Gesprächspartnern aus allen Gesellschaftsschichten zusammenkam10.

Bahrain wurde im Mai und im September 2012 im VN-Menschenrechtsrat einer allgemeinen
regelmäßigen Prüfung unterzogen. Von den insgesamt 176 dabei ausgesprochenen Empfehlungen
akzeptierte Bahrain 145 uneingeschränkt und 13 teilweise. Die von Bahrain eingegangenen Ver-
pflichtungen zur Umsetzung der bei der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung ausgesprochenen
Empfehlungen betrafen vorrangig die Strafgerichtsbarkeit, die Verhinderung von Folter, die Rechte
der Frau, den Schutz von Kindern und Minderheiten, die Ratifizierung internationaler Verträge, die
Verhinderung des Menschenhandels und die uneingeschränkte Umsetzung der Empfehlungen der
unabhängigen Untersuchungskommission von Bahrain. Bahrain äußerte Vorbehalte zu mehreren
Empfehlungen, die es als unvereinbar mit der islamischen Scharia oder als unvereinbar mit der Ver-
fassung erachtet oder für politisch motiviert hält und als Eingriff in die Souveränität des Landes
betrachtet. Bahrein hat zugestimmt, dem Rat Ende 2016 vor der nächsten allgemeinen regelmäßigen
Überprüfung freiwillig einen Zwischenbericht vorzulegen.
9 Abrufbar unter http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&language=DE&reference=P7-TA-

2012-94
10 Der Abschlussbericht über diesen Besuch ist abrufbar unter

http://www.europarl.europa.eu/document/activities/cont/201301/20130129ATT59957/20130129ATT59957EN.p
df
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 163
DG C DE

Iran

Die Todesstrafe war auch 2012 eines der wichtigsten Themen (292 Hinrichtungen wurden bekannt-

gegeben, es steht jedoch zu befürchten, dass die tatsächliche Zahl bei 523 liegt). Mehrere dieser

Hinrichtungen waren offensichtlich politisch motiviert und waren gezielt gegen ethnische oder reli-

giöse Minderheiten gerichtet. Die willkürliche Verhaftung von Menschenrechtsaktivisten und

Bloggern wurde vom Regime weiterhin als "politisches Instrument" eingesetzt. Es kam vermehrt zu

Einschränkungen der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit, unter anderem

durch Online-Überwachung und die absichtliche Störung von Satelliten.

Die EU reagierte darauf mit öffentlichen Erklärungen. Die Todesstrafe stand dabei besonders im

Mittelpunkt, und zwar sowohl die Massenhinrichtungen als auch Todesstrafen, die im Anschluss an

äußerst unfaire Gerichtsverfahren verhängt wurden und offensichtlich politisch motiviert waren.

Die Europäische Union hat Iran weiterhin aufgefordert, internationale Mindeststandards einzu-

halten, und das Land in mehreren Erklärungen der Hohen Vertreterin eindringlich ersucht, ein

Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe zu erlassen.

In den Erklärungen der Hohen Vertreterin wurden außerdem die Verhaftung von Oppositions-

führern und Aktivisten, unfaire Gerichtsverhandlungen und die Verhängung harter Strafen gegen

Internet-Aktivisten, die absichtliche Störung des internationalen Satellitenrundfunks und der Tod

des Bloggers Sattar Beheshti in Haft thematisiert; der Tod des inhaftierten Bloggers stand auch im

Mittelpunkt der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. November 2012. Zu diesem

letztgenannten Fall sei angemerkt, dass die iranische Regierung im Zusammenhang mit Beheshtis

Tod den Leiter der iranischen Cyber-Polizei entlassen und mehrere Personen verhaftet hat.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 164
DG C DE

Die Unterstützung von Menschenrechtsanwälten bildete auch weiterhin einen der Handlungs-

schwerpunkte der EU. In diesem Zusammenhang wurden im Laufe des Jahres mehrere Erklärungen

zu inhaftierten oder auf andere Weise bestraften Menschenrechtsanwälten abgegeben. Außerdem

hat das Europäische Parlament den Sacharow-Preis für geistige Freiheit 2012 zu gleichen Teilen

dem inhaftierten iranischen Menschenrechtsanwalt Nasrin Sotoudeh und dem Filmemacher Jafar

Panahi verliehen.

2012 hat sich trotz der Verfassungsgarantien die negative Entwicklung im Hinblick auf die

Repression und die Diskriminierung zahlreicher Personen, die ethnischen und religiösen Minder-

heiten angehören, fortgesetzt. Zur üblichen Praxis gehörten die Inhaftierung aufgrund von

Gewissensgründen, unfaire Gerichtsverfahren für politische Gefangene, körperliche Züchtigung und

die Anwendung der Todesstrafe sowie die systematische Einschränkung der Bewegungsfreiheit und

die Aberkennung bestimmter bürgerlicher Rechte. Die EU reagierte hierauf durch eine Erklärung

der Hohen Vertreterin, die sie im Fall der Hinrichtung von drei arabischen Männern aus der Region

Ahwaz abgab, und verfolgte die Entwicklung aufmerksam, indem sie die offenen Dialoge mit

sowohl in Iran selbst als auch im Exil lebenden Minderheiten fortführte. Das Europäische Parlament

verabschiedete am 14. Juni 2012 eine Entschließung, in der es seine Besorgnis angesichts der Lage

ethnischer Minderheiten in Iran bekundet.

Die Europäische Union aktualisierte am 23. März 2012 die Sanktionsliste, in der Personen erfasst

sind, die für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran verantwortlich sind, die sie entweder

selbst begangen oder angeordnet haben. Die Vermögenswerte der 78 iranischen Personen, die nun

in dieser Liste erfasst sind, wurden eingefroren, und die Personen wurden mit einem Einreiseverbot

in die EU belegt.

Die EU unterhielt weiterhin Verbindungen mit der iranischen Zivilgesellschaft in Iran und im Exil,

um den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Iran zu unterstützen. Dies wurde insbe-

sondere anhand einer Reihe von Projekten bewerkstelligt, die durch einschlägige Instrumente – ein-

schließlich des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) – finan-

ziert wurden. Diese Projekte sind aus Sicherheitsgründen als "EU Restricted" eingestuft.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 165
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Irak

Die Situation der Menschenrechte in Irak bereitet weiterhin Sorge. Zwar hat die Regierung 2012

einige positive Maßnahmen ergriffen, das Strafjustizwesen bleibt jedoch eine wesentliche Schwach-

stelle, und das Verhalten der Sicherheitskräfte bereitet ebenso ernste Probleme wie die Behandlung

von Inhaftierten.

Terroristische Gewalttaten sind nach wie vor weit verbreitet und zeitigen starke Auswirkungen auf

das Leben der irakischen Bevölkerung. Während des Jahres kam es häufig zu willkürlichen

Angriffen auf Zivilpersonen und Sicherheitskräfte. Viele Hundert unschuldige Zivilpersonen kamen

2012 bei solchen Angriffen ums Leben, und Tausende wurden verletzt.

Im Laufe des Jahres war ein stetiger Anstieg der Anwendung der Todesstrafe festzustellen: 2012

kam es zu 129 Hinrichtungen, wohingegen 2011 nur 67 und 2010 nur 18 Hinrichtungen zu ver-

zeichnen waren. Die Europäische Union hat mehrfach an Irak appelliert, alle Hinrichtungen einzu-

stellen und hinsichtlich der Anwendung der Todesstrafe die internationalen Mindeststandards zu

befolgen. Zu dem Thema wurde eine Reihe von Erklärungen abgegeben, sowohl von der Hohen

Vertreterin als auch auf lokaler Ebene von der EU-Delegation (Erklärung der Hohen Vertreterin

vom 27. Januar 2012, lokale Erklärung anlässlich des Welttags gegen die Todesstrafe am

10. Oktober 2012). Die Todesstrafe wurde wiederholt gegenüber Regierungskreisen in Bagdad zur

Sprache gebracht, und zwar sowohl auf Regierungsebene, auf der Ebenen des Präsidenten und auf

der Ebene des Parlaments. Die Region Kurdistan Irak führt das inoffizielle Moratorium für die

Anwendung der Todesstrafe fort.

Die Europäische Union brachte ihre Besorgnis über Menschenrechtsverstöße, einschließlich der

Verstöße gegen die Rechte der Frau, regelmäßig gegenüber der irakischen Regierung zur Sprache.

Sowohl in Bagdad als auch in Erbil pflegte die EU-Delegation regelmäßige Kontakte mit staat-

lichen Stellen und kam mit Vertretern der Zivilgesellschaft und Vertretern von Minderheiten

zusammen. Die diplomatischen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten koordinierten ihre Tätigkeiten

weiterhin im Wege monatlicher Sitzungen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 166
DG C DE

Menschenrechtsfragen, einschließlich der Freiheit der Meinungsäußerung, der Rechte der Frau, der

Rechte von Minderheiten angehörenden Personen, der Todesstrafe, der Folter und des Rechts auf

ein faires Verfahren, waren auch weiterhin prioritär bei der Gewährung von Hilfe für Irak durch die

EU.

Die EU hat die Bereiche Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in ihrem Entwicklungsplan für

den Zeitraum 2011-2013 unterstützt (mit 22 Mio. EUR). Außerdem entschied die EU, die neu ein-

gerichtete Unabhängige Menschenrechtskommission zu unterstützen (mit 7,5 Mio. EUR). Die EU

hat zwei Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen an irakische Nichtregierungsorganisationen

gerichtet. Der erste (mit 3,5 Mio. EUR dotierte) Aufruf zielt auf Projekte ab, durch die eine Kultur

der Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft und Regierung gefördert werden soll, bei dem

zweiten (für den 6,595 Mio. EUR bereitstehen) stehen Themen wie die Sensibilisierung für

Menschenrechtsfragen, der Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die Förderung der Rechte von

besonders schutzbedürftigen Gruppen einschließlich Frauen und Kinder, die Freiheit der Meinungs-

äußerung und die Förderung der Unabhängigkeit der Medien im Mittelpunkt. Im Rahmen der EU-

Rechtsstaatlichkeitsmission für Irak (EUJUST LEX) wurden weiterhin Anleitungs- und

Schulungsmaßnahmen für Polizei-, Gerichts- und Strafvollzugsbehörden in Bagdad, Erbil und

Basra durchgeführt. Durch EUJUST LEX wurden 963 Beamte ausgebildet: 350 Polizeibeamte, 330

Justizbeamte und 283 Strafvollzugsbeamte. Die wesentlichen Elemente der Ausbildung waren ins-

besondere die Ausarbeitung von Lehrplänen für den Federal Investigation Training Course (Aus-

bildung in Ermittlungsarbeit) der Polizei, die Einsetzung von Ausschüssen für Rechtsstaatlichkeit,

die Ausarbeitung von Handbüchern zur internationalen justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen

und bei Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und das International Standards Audit Programme

(Programm zur Prüfung der Einhaltung internationaler Standards) im Strafvollzug.

Im Mai 2012 wurde das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) mit Irak unterzeichnet.

Ein wesentlicher Bestandteil dieses Abkommens ist eine Menschenrechtsklausel, ferner ist darin

eine intensivere Zusammenarbeit zwischen der EU und Irak in Menschenrechtsfragen vorgesehen,

unter anderem durch einen formellen Dialog in einem entsprechend eingerichteten Unterausschuss

für Menschenrechte, der einmal im Jahr zu einer Sitzung zusammentreten wird. Die wichtigsten

Teile des Abkommens (einschließlich der Menschenrechtsbestimmungen) werden seit August 2012

vorläufig angewandt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 167
DG C DE

Die Hohe Vertreterin begrüßte die im April 2012 erfolgte Ernennung der Mitglieder der Unab-

hängigen Hohen Kommission für Menschenrechte, bei der es sich um das erste unabhängige

Menschenrechtsgremium Iraks handelt. Am Jahresende galt es noch einige Punkte zu klären, bevor

die Unabhängige Hohe Kommission uneingeschränkt arbeitsfähig sein wird, dazu zählen beispiels-

weise die Wahl des Vorsitzenden, der Umzug in ein eigenes Gebäude oder der Beginn der Durch-

führung der Aufgaben entsprechend dem rechtlich verankerten Auftrag der Hohen Kommission.

Im Januar 2012 hat das irakische Parlament ein Gesetz zur Ratifizierung des VN-Übereinkommens

über die Rechte von Menschen mit Behinderung erlassen. Das Ministerium für Menschenrechte

koordiniert die Arbeit eines interministeriellen Ausschusses, der mit der Durchführung des natio-

nalen Aktionsplans für Menschenrechte betraut ist; dieser Aktionsplan umfasst viele der 136

Empfehlungen, die bei der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung im VN-Menschenrechtsrat 2010

von Irak akzeptiert wurden. Die EU plant die Bereitstellung von technischer Hilfe in diesen Berei-

chen.

Sie hat die Lage der Menschen, die im ehemaligen Lager Ashraf lebten, aufmerksam weiterverfolgt

und zudem politische und finanzielle Unterstützung (in Höhe von 12 Mio. EUR) für den von den

VN geförderten Prozess bereitgestellt.

Kuwait

Kuwait hat Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Situation der Menschenrechte ergriffen

und gibt - insbesondere in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung, die Pressefreiheit und das

Vorhandensein starker demokratischer Institutionen - verhältnismäßig umfangreichere Menschen-

rechtsgarantien als die benachbarten Golfstaaten.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 168
DG C DE

Das wichtigste Problem im Bereich der Menschenrechte ist das der staatenlosen Menschen, der

sogenannten Bidun, deren Zahl sich möglicherweise auf über 100 000 beläuft; sie leben im Land,

ohne dass ihnen die bürgerlichen Rechte zuerkannt würden und ohne dass sie einen Anspruch auf

staatliche Hilfe hätten. Die Regierung hat mitgeteilt, dass den Bidun nun einige grundlegende

Rechte gewährt würden, wie der Zugang zu Dokumenten sowie zu Gesundheitsversorgung,

Beschäftigung und Bildung. Angehörige der Bidun-Gemeinschaft stellten fest, dass diese

Bestimmung nur Flickwerk ist. Anträge auf die kuwaitische Staatsbürgerschaft blieben ohne

Antwort.

Zu den weiteren Menschenrechtsfragen, die kontinuierlich zur Sprache gebracht wurden, gehörten

unter anderem das Problem des Menschenhandels (von dem insbesondere Hausangestellte betroffen

sind) und die Einschränkungen der Rechte der Arbeitnehmer. Anlass zu Besorgnis besteht außer-

dem nach wie vor in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit,

wobei diese Besorgnis durch die Zahl der seit November 2012 festgenommenen Personen geschürt

wird. Die Europäische Union verfolgte außerdem aufmerksam die Entwicklungen im kuwaitischen

Parlament, einschließlich der Demonstrationen für weitere politische Reformen. Die Verurteilung

von Aktivisten, die Kritik an der Regierung übten, und von Personen, die regierungskritische

Tweets ins Internet stellten, gibt der EU nach wie vor Anlass zu Sorge.

Die Todesstrafe besteht in Kuwait, seit 2007 allerdings wird ein de-facto-Moratorium befolgt. Vor

diesem Hintergrund stand die Europäische Union kontinuierlich in Kontakte mit der kuwaitischen

Regierung und setzte sich dafür ein, dass das Moratorium für die Todesstrafe fortgesetzt und

Anwendung der Todesstrafe in einem ersten Schritt - wenn sie schon nicht ganz abgeschafft wird -

auf die schwersten Fälle beschränkt wird11.
11 2013, nach dem Ende des Berichtszeitraums, kam es erneut zu Hinrichtungen .
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 169
DG C DE

Oman

Oman war eines der beiden dem Golf-Kooperationsrat angehörenden Länder, in dem im Zusam-

menhang mit dem Arabischen Frühling gewisse Unruhen zu verzeichnen waren. Aus diesem Grund

hat Sultan Qabus Maßnahmen ergriffen, die unter anderem auf eine größere politische Teilhabe

abzielten. Die Verurteilung von Bloggern und Aktivisten, die an Demonstrationen beteiligt waren,

geben der EU nach wie vor Anlass zu Sorge.

Ein weiteres Problem, dass der Europäischen Union Anlass zu Sorge gibt, ist - wie in anderen

Golfstaaten auch - die rechtliche und faktische Diskriminierung von ausländischen Arbeitnehmern

sowie deren allgemeiner Status und generelle Situation.

Die im Land vertretenen EU-Mitgliedstaaten sind auf verschiedenen Gebieten durch die Veran-

staltung von Seminaren und Fortbildungsmaßnahmen aktiv tätig gewesen, so unter anderem zu den

Themen Rechte der Frau, Menschenhandel und Freiheit der Meinungsäußerung.

Katar

Katar hat in den letzten Jahren mehrere Maßnahmen ergriffen, um die allgemeine Situation der

Menschenrechte zu verbessern.

Die Europäische Union hat bei der katarischen Regierung auch weiterhin das Problem des

Menschenhandels, von dem insbesondere Hausangestellte betroffen sind, zur Sprache gebracht.

Wanderarbeiternehmer bilden beinahe 80 Prozent der Bevölkerung Katars und sind nach wie vor

missbräuchlicher Ausnutzung ausgesetzt.

Die Europäische Union hat während des Jahres der Regierung gegenüber auch die Problematik der

Todesstrafe zur Sprache gebracht und sich dabei für ein Moratorium für Hinrichtungen eingesetzt,

als einen ersten Schritt in Richtung auf die Abschaffung der Todesstrafe. Seit 2003 wurden keine

Hinrichtungen mehr vorgenommen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 170
DG C DE

Die kontinuierliche Verbesserung der Menschenrechtslage insgesamt ist unübersehbar, die Lage der

Wanderarbeitnehmer und insbesondere der Hausangestellten bedarf jedoch noch weiterer Aufmerk-

samkeit. Die derzeit laufenden Beratungen über ein neues Mediengesetz werden von der Euro-

päischen Union sehr aufmerksam verfolgt.

Saudi-Arabien

Saudi-Arabien hat in den letzten Jahren unter der Führung von König Abdullah einen vorsichtigen

Reformkurs verfolgt.

Bei den Menschenrechtsfragen, die der Europäischen Union in Saudi-Arabien Anlass zu Besorgnis

geben, handelt es sich hauptsächlich um die weit verbreitete Anwendung der Todesstrafe, die Ein-

schränkungen der Freiheit der Meinungsäußerung und der Religions- und Weltanschauungsfreiheit,

die angeblichen Fälle von Folter sowie um den Zugang der Bürger zur Justiz, und hier insbesondere

um die langfristigen Inhaftierungen ohne Gerichtsverfahren.

Saudi-Arabien zählt zu den Ländern mit den höchsten Zahlen an Hinrichtungen pro Jahr. Es ist

schwierig, sich ein genaues Bild darüber zu verschaffen, da die Regierung keine Zahlen zu Hin-

richtungen veröffentlicht. Die saudische Regierung vertritt den grundsätzlich Standpunkt, jede

ernsthafte Diskussion über dieses Thema abzulehnen, da die Todesstrafe in der Scharia vorgesehen

ist, die nicht angefochten werden kann, da es sich um eine von der Religion herrührende Rechts-

quelle handelt. Die Europäische Union hat diese Problematik weiterhin in den verschiedenen for-

mellen und informellen Treffen und Kontakten mit der saudischen Regierung zur Sprache gebracht.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 171
DG C DE

Saudi-Arabien übt eine strenge Kontrolle über alle Mittel der Meinungsäußerung aus. Es wurden

Verhaftungen im Anschluss an die Veröffentlichung von Tweets und andere Arten der Nutzung

sozialer Medien vorgenommen. Außerdem befinden sich die Anhänger anderer Religionen oder

Weltanschauungen als des Islam in Saudi-Arabien nach wie vor in einer schwierigen Situation und

sehen sich Diskriminierungen ausgesetzt. Die Europäische Union hat bei ihren Kontakten mit den

Behörden immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Grundfreiheiten angemessen zu

schützen, einschließlich in Bezug auf die Anwendung internationaler Übereinkommen, die Situation

der Frau und die Pressefreiheit.

Zwar gibt die Situation der Frau in Saudi-Arabien nach wie vor Anlass zu Besorgnis, dennoch

begrüßte die Europäische Union den Beschluss des saudischen Königs, im Jahr 2013 dreißig Frauen

(das entspricht 20 %) in den Schura-Rat zu berufen und Frauen ab 2015 bei Kommunalwahlen das

aktive und das passive Wahlrecht zuzuerkennen. Der König beschloss außerdem, weiblichen Recht-

anwälten demnächst das Recht zuzugestehen, ihre Klienten im Gerichtssaal zu verteidigen.

Vereinigte Arabische Emirate

Der Arabische Frühling hat sich bisher in den Vereinigten Arabischen Emirate nicht bemerkbar

gemacht, was sicherlich mit darauf zurückzuführen ist, dass eine zahlenmäßig sehr geringe lokale

Bevölkerung über eines der weltweit höchsten Bruttoinlandsprodukte pro Kopf verfügt. Dennoch

waren Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsverteidiger fortwährend Einschrän-

kungen unterworfen. 2011 wurde das Gulf Research Centre (Golf-Forschungszentrum) (das ein von

der EU finanziertes Projekt durchführt, das auf eine Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU

und dem Golf-Kooperationsrat abzielt) zur Schließung seines Büros in Dubai gezwungen, und im

Anschluss daran wurden die deutsche Konrad-Adenauer-Stiftung und US-amerikanische Organi-

sationen ebenfalls des Landes verwiesen, eine Tatsache, die die Europäische Union in ihren Kon-

takten mit der Regierung bedauerte. Die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate fasste den

Beschluss, dass alle Kontakte zwischen ausländischen Botschaften und lokalen Nichtregierungs-

organisationen vorab genehmigt werden müssen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 172
DG C DE

Ein weiteres Thema, das Anlass zu Sorge gibt, ist die Todesstrafe, die auch für Vergehen verhängt

wird, die nicht den Kriterien eines "schwersten Verbrechens" entsprechen. Die Vereinigten

Arabischen Emirate haben anlässlich der Besuche des VN-Sonderberichterstatters über Rassismus,

des VN-Sonderberichterstatters über den Verkauf von Kindern und des VN-Sonderberichterstatters

über Menschenhandel, die in den Jahren von 2009 bis 2012 stattfanden, mit den Sonderbericht-

erstattern zusammengearbeitet und Anstrengungen zur Bekämpfung des Menschenhandels unter-

nommen (das Land ist ein Logistikknotenpunkt und ein Knotenpunkt für den Personenverkehr in

der Region), wozu unter anderem die Einsetzung eines Komitees zur Bekämpfung von Menschen-

handelsdelikten und die Tätigkeiten des nationalen Komitees zur Bekämpfung des Menschen-

handels zählen.

Eine Delegation des Europäischen Parlaments hat sich 2012 zu einem Besuch in die Vereinigten

Arabischen Emirate begeben; bei diesem Besuch stand die Situation der Menschenrechte sehr weit

oben auf der Tagesordnung und wurde bei Treffen auf hoher Ebene mit den lokalen Behörden

erörtert. Die Europäische Union hatte zudem Gelegenheit, ihrer Besorgnis in diesen Fragen anläss-

lich der Tagung des Gemeinsamen Rates für die Zusammenarbeit GCC/EU und der Minister-

konferenz, die am 25. Juni 2012 in Luxemburg stattfanden, Ausdruck zu verleihen.

Im Oktober 2012 verabschiedete das Europäische Parlament eine kritische Entschließung zu den

Menschenrechten in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Im Anschluss daran kam es zum Aus-

tausch mehrerer Noten, in dessen Verlauf die Vereinigten Arabischen Emirate bedauerten, nicht die

Möglichkeit zur Darlegung ihres Standpunkts gehabt zu haben, und ferner feststellten, dass in der

Entschließung zahlreichen positiven Aspekten in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte keine

Rechnung getragen würde (z.B. der Religions- und Weltanschauungsfreiheit, der Gleichstellung der

Geschlechter usw.).
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 173
DG C DE

Jemen

Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Jemen werden derzeit von dem 1988

unterzeichneten Kooperationsabkommen bestimmt. Die EU hat sich - im Einklang mit den anderen

wichtigen internationalen Akteuren - im wesentlichen auf die Notwendigkeit konzentriert, gegen die

im Zusammenhang mit den Unruhen weit verbreiteten Verstöße gegen die Menschenrechte anzu-

gehen, gegen die Todesstrafe vorzugehen und sich mit der Lage der Frau zu befassen (Jemen belegt

den letzten Platz im globalen Index zur Gleichstellung der Geschlechter (Global Gender Gap

Index)).

Die EU geht bei den regelmäßigen Treffen mit der jemenitischen Regierung die Frage der Todes-

strafe - insbesondere in Bezug auf Jugendliche - aktiv an. Sie arbeitet mit UNICEF und dem

Justizministerium zusammen, um die institutionellen Kapazitäten dahingehend auszubauen, dass ein

kinderfreundliches Jugendstrafrecht entsteht, und arbeitet auch auf andere Weise in dieser Ange-

legenheit mit den Behörden zusammen, wobei sie insbesondere den Aufbau eines formellen Zivil-

registers im Jemen fördert, um den Altersnachweis zu erleichtern. Da die Mehrheit der Bevölkerung

Jemens nicht über Ausweispapiere verfügt, ist eine Überprüfung des Alters sehr schwierig.

Der EAD führt einen kontinuierlichen Dialog mit der jemenitischen Regierung über alle Fragen im

Zusammenhang mit den Menschenrechten, und insbesondere mit den Rechten der Frau und des

Kindes; dieser Dialog wird auf allen Ebenen sowohl im Land selbst durch die EU-Delegation als

auch bei offiziellen Gesprächen und Dialogtreffen geführt. 2012 fand angesichts der Lage im Land

keine Tagung des Gemischten Kooperationsausschusses statt, es fanden jedoch regelmäßige Treffen

mit der Regierung statt, und zwar sowohl mit hochrangigen Beamte aus dem Hauptquartier als auch

mit der EU-Delegation. Bei der jemenitischen Regierung und bei jemenitischen Parlaments-

abgeordneten wurden regelmäßig Demarchen unternommen.

Der Unterausschuss Menschenrechte des Europäischen Parlaments stattete dem Jemen im Mai 2012

einen Besuch ab.

Im Februar, Mai und November 2012 nahm der Rat Schlussfolgerungen zu Jemen an. In den

Schlussfolgerungen vom Februar wird ausdrücklich Unterstützung für "die Bestrebungen des

jemenitischen Volkes zur Schaffung eines demokratischen und zivilen Staates, der keine Aus-

grenzung zulässt und die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit gewährleistet"

zugesagt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 174
DG C DE

Die Hohe Vertreterin und ihr Sprecher gaben im Laufe des Jahres zahlreiche Erklärungen ab, von
denen sowohl die Erklärung, die im Anschluss an die Wahl abgegeben wurde, als auch diejenige,
die nach den Beratungen mit Präsident Hadi abgegeben wurde, eine ausdrückliche Bezugnahme auf
die Menschenrechte enthalten.
VII Asien

Afghanistan

Beim politischen Dialog der EU mit den afghanischen Behörden standen die erforderliche Ver-
besserung der Menschenrechtspolitik und deren Umsetzung im Mittelpunkt. Besonderen Anlass zur
Sorge gaben unter anderem die Rechte von Frauen und Kindern, die Todesstrafe, Gefahren, denen
Menschenrechtsverteidiger ausgesetzt sind, Folter und Misshandlung, willkürliche Inhaftierung,
Meinungsfreiheit, Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Übergangsjustiz und Straflosigkeit. Die
EU hat immer wieder ihre Besorgnis über die hohe Anzahl ziviler Opfer infolge von Terror-
anschlägen, des bewaffneten Konflikts und der labilen Sicherheitslage zum Ausdruck gebracht.
Diese Fragen wurden auf politischer Ebene und auf der Ebene hoher Beamter regelmäßig erörtert.
Darüber hinaus unterhielt die EU regelmäßige Kontakte mit der Zivilgesellschaft und Nicht-
regierungsorganisationen in Form von Konsultationen und Gesprächsrunden.

Die EU unterstützte weiterhin die Stärkung der internationalen, regionalen und nationalen Rahmen
zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte in Afghanistan. Maßgeblich trug sie dazu bei,
dass für eine angemessene Berücksichtigung von Menschenrechts- und Genderfragen in der
Rahmenvereinbarung von Tokio über gegenseitige Rechenschaft (TMAF) gesorgt wurde. So wurde
eine eindeutige Konditionalität festgelegt und der Empfang weitreichender Unterstützung an
Reformen der afghanischen Regierung in Schlüsselbereichen wie Governance, Rechtsstaatlichkeit
und Menschenrechte, einschließlich der Förderung der Rechte von Frauen, der Bekämpfung der
Korruption sowie Reformen in den Bereichen Justiz und Wahlen, geknüpft. Konkret wurden zwei
Indikatoren in die Rahmenvereinbarung (TMAF) aufgenommen; erstens zur Verbesserung des
Zugangs aller und insbesondere von Frauen zur Justiz – indem sichergestellt wird, dass die
Verfassung und andere grundlegende Gesetze zügig und in gerechter und transparenter Weise zur
Anwendung kommen – und zweitens zur Gewährleistung, dass Frauen ihre wirtschaftlichen,
sozialen, zivilen, politischen und kulturellen Rechte umfassend wahrnehmen können. Dazu gehören
greifbare Fortschritte bei der Umsetzung des Gesetzes zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen
und des nationalen Aktionsplans für Frauen in Afghanistan. In ähnlicher Weise haben sich die
afghanischen Behörden verpflichtet, der Afghanischen Unabhängigen Menschenrechtskommission
ebenso wie zivilgesellschaftlichen Organisationen zu ermöglichen, die ihnen zustehenden Aufgaben
zu erfüllen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 175
DG C DE

Vor diesem Hintergrund bedauerte die EU, dass die Regierung Fortschritte bei der Ernennung quali-

fizierter Mitglieder der Afghanischen Unabhängigen Menschenrechtskommission vermissen ließ,

und hat Präsident Karzai in einem gemeinsamen Schreiben der EU und der Mitgliedstaaten mit-

geteilt, dass die Mitglieder in Kürze und auf der Grundlage eines Konsultationsprozesses ernannt

werden müssen. Ebenso bedauerte die EU die ausbleibenden Fortschritte bei der Umsetzung des

nationalen Prioritätenplans "Justiz". Als Reaktion darauf stellte die EU die Auszahlung von EU-

Mitteln in Höhe von 20 Mio. EUR zur Unterstützung des Justizwesens zurück, bilden "Justiz und

Rechtsstaatlichkeit" doch eine der fünf Säulen der Rahmenvereinbarung von Tokio (TMAF) und

damit einen der Bereiche, in denen die Regierung Ergebnisse zugesagt hat.

2012 hat die EU anlässlich schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen öffentliche Erklärungen

abgegeben. Dazu gehörten die Ermordung der Frauenrechtlerin Hanifa Safi und des Abgeordneten

Ahmad Khan Samangani (im Juli), die Enthauptung von 17 Zivilisten in der Provinz Helmand (im

August), der Selbstmordanschlag in Kabul vom 8. September, bei dem mindestens sechs

afghanische Zivilisten, darunter Kinder, ums Leben kamen, sowie die Erklärung und Demarche im

Anschluss an die Hinrichtung von 14 verurteilten Straftätern (im November). Im Dezember verur-

teilte die Hohe Beauftragte scharf die Ermordung der Frauenrechtlerin Nadia Seddiqi. Die EU

verlieh ihrer tiefen Besorgnis über die Berichte der Hilfsmission der Vereinten Nationen in

Afghanistan (UNAMA) Ausdruck, denen zufolge 2012 mehr als die Hälfte der im Konflikt-

zusammenhang Festgenommenen gefoltert oder misshandelt wurden.

Die EU blieb einer der wichtigsten Geber in Afghanistan. Neben der anhaltenden Unterstützung im

Rahmen des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) (Jahresaktions-

programm 2012 zum Sozialschutz), wurden im Rahmen des Europäischen Instruments für Demo-

kratie und Menschenrechte (EIDHR), des Programms "Nichtstaatliche Akteure und lokale Behör-

den im Entwicklungsprozess" und des Stabilitätsinstruments zivilgesellschaftliche Initiativen und

Projekte finanziert. 13 Projekte wurden neu aufgenommen (EIDHR, NSA), sechs davon mit einem

deutlichen Bezug auf Genderfragen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 176
DG C DE

Mit diesen Unterstützungsmaßnahmen – konkret durch die Gewährleistung, dass sie am Friedens-

und Versöhnungsprozess mitwirken, und indem sichergestellt wird, dass sie im öffentlichen Leben

und in den Medien eine aktive Rolle spielen – werden die Rechte von Frauen durch Kapazitäts-

aufbau und Menschenrechtsbildung gefördert. Zu den Maßnahmen gehören auch die Bereitstellung

von rechtlicher Unterstützung, Schutz, Beratung und Mediation für von häuslicher Gewalt

betroffene Frauen und Mädchen; die Förderung von Frauenrechten durch zivilgesellschaftliche

Strukturen vor Ort; Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und zur Sensibilisierung für Justizbeamte

und Verantwortliche auf kommunaler Ebene sowie die Befähigung zivilgesellschaftlicher Organi-

sationen und lokaler Gemeinden auf Provinzebene, dem Gesetz zur Beseitigung von Gewalt gegen

Frauen und der Resolution des VN-Sicherheitsrats 1325 Folge zu leisten.

In die gleiche Richtung gingen die Zusammenarbeit der Polizeimission der EU in Afghanistan

(EUPOL AFGHANISTAN) mit dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) bei der

Organisation spezieller, an Polizeibeamte und Staatsanwälte gerichteter Schulungen zum Gesetz zur

Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und die Kooperation u.a. mit der Internationalen Organi-

sation für Migration (IOM) und dem UNFPA bei der Durchführung einer vielbeachteten

Sensibilisierungskampagne. Ferner hat die EU die mit häuslichen Problemen betrauten Stellen

("Family Response Units") des Innenministerium durch Schulungen zum Vorgehen bei Ermitt-

lungen in Strafsachen und bei Befragungen von Frauen und Mädchen unterstützt.

Schließlich wurden Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen über Partnerschaft und

Entwicklung eingeleitet, in denen Menschenrechtsbestimmungen als wesentliche Elemente eines

künftigen Abkommens einen großen Stellenwert einnehmen werden.

Bangladesch

Die EU hat sich – im Einklang mit ihrem Kooperationsabkommen mit Bangladesch – weiterhin für

dessen nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung eingesetzt; in dem Abkommen wird die

Achtung der Menschenrechte und demokratischen Grundsätze als ein wesentliches Element

genannt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 177
DG C DE

In ihrem Dialog mit den Behörden des Landes hat die EU problematische Themen zur Sprache

gebracht; dazu gehörten die Todesstrafe, Arbeitnehmerrechte, außergerichtliche Hinrichtungen und

Fälle von Verschwindenlassen, Meinungsfreiheit, die Umsetzung des CHT-Friedensabkommens

("Chittagong Hill Tracts Peace Accord"), die Rolle unabhängiger Aufsichtsgremien, das harmo-

nische Zusammenleben auf kommunaler Ebene, die Rechte von Personen, die Minderheiten ange-

hören, sowie die Rechte von Frauen und Kindern.

Angesichts des Anstiegs parteipolitisch motivierter Gewalt in den Straßen rief die EU zu einer

friedlichen Lösung politischer Auseinandersetzungen und zum Dialog über die Rahmen-

bedingungen für Wahlen auf. Nach der Entführung und Ermordung des Arbeitnehmerrechtlers

Aminul Islam trafen Vertreter der EU mit Arbeitnehmerorganisationen zusammen und riefen die

Regierung auf, eine unvoreingenommene Untersuchung dieses und anderer Fälle von Verschwin-

denlassen einzuleiten.

Die EU unterstützt registrierte Flüchtlinge ebenso wie staatenlose Personen unter UNHCR-Mandat,

die – ohne rechtliche Anerkennung als Flüchtlinge – als illegal aufhältige Ausländer gelten.

Als Reaktion auf den Strom von Rohingya-Flüchtlingen nach Bangladesch, der auf den Ausbruch

örtlicher Gewalt im Bundesstaat Rakhine (Myanmar) folgte, setzte sich die EU für eine Behandlung

der Flüchtlinge nach humanitären Standards ein. In diesem Zusammenhang bemühte sie sich, eine

ungehinderte Bereitstellung ihrer humanitären Hilfe vor Ort zu gewährleisten. Parallel dazu setzte

sich die EU bei der Regierung Myanmars auf diplomatischem und entwicklungspolitischem Wege

weiterhin für eine langfristige Lösung im Hinblick auf die Lage der Rohingya-Bevölkerung ein.

Nach dem tragischen Brand in einer Bekleidungsfabrik in Ashulia reagierte die Europäische Union

unverzüglich, um den Betroffenen zu helfen. Ein von der EU und Deutschland gemeinsam finan-

ziertes Projekt zur Verbesserung der Sozial- und Unweltstandards in der Industrie trug dazu bei, den

Opfern medizinische Versorgung und den betroffenen Familien Lebensmittel und weitere materielle

Hilfe zukommen zu lassen. Daneben bildete ein Treffen von Vertretern der EU mit Vertretern des

Verbands der Textilhersteller und Exporteure (Bangladesh Garments Manufacturers and Exporters

Association) den ersten Schritt einer Reihe von Bemühungen zur Verbesserung der Gesundheits-

und Sicherheitsbedingungen in den Fabriken.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 178
DG C DE

2012 nahm die EU zwei Programme auf, die darauf abzielen, den sozialen Zusammenhalt zu

stärken und die wirtschaftlichen Chancen der Armen zu verbessern. Die Projekte sollen die Lebens-

bedingungen und die Nahrungsmittelsicherheit der ärmsten Bevölkerungsschicht verbessern und die

Wettbewerbsfähigkeit von Baumwollfabriken und kleinen Unternehmen stärken.

Im April organisierte die EU eine Konferenz der Zivilgesellschaft zum Thema nachhaltige Ent-

wicklung in Bangladesch. Die Teilnehmer hoben die Bedeutung des sozialen Zusammenhalts und

der Rechenschaftspflicht der Institutionen für die Förderung der Menschenrechte in Bangladesch

hervor.

Bhutan

Bhutan bereitet sich auf die Parlamentswahlen im Juni 2014 vor.

Im Laufe des Jahres 2012 konzentrierte sich die EU bei ihrer finanziellen Unterstützung des Demo-

kratisierungsprozesses in erster Linie auf die Einrichtung eines Systems jährlicher Kapitalbeihilfen

zur Unterstützung der fiskalischen Dezentralisierung und stärkeren Verlagerung auf Distrikt- und

Bezirksebene.

Nepal und Bhutan haben eine Wiederaufnahme von Ministergesprächen zur Lage bhutanischer

Flüchtlinge vereinbart, die sich angeblich im Osten Nepals aufhalten.

Die EU-Delegation in Bhutan hat Menschenrechtsfragen zur Sprache gebracht, die Anlass zur

Sorge geben, insbesondere die Frage der Flüchtlinge.

Die EU hat ferner ihre Unterstützung für ein Projekt fortgesetzt, das auf vier ausgewählte Gruppen

ausgerichtet ist und darauf abzielt, der Kultur und den Traditionen von Minderheitengruppen in drei

Distrikten Bhutans Geltung zu verschaffen und zu ihrer Erhaltung beizutragen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 179
DG C DE

Brunei

Brunei ist eine absolute Monarchie. Seit 1962 hat der Sultan im Ausnahmezustand und dadurch mit

nahezu unbeschränkten Befugnissen regiert. Die Demokratisierung schreitet voran, allerdings nur

sehr langsam. Einer der wenigen Schritte in Richtung politischer Reformen bestand in der Wieder-

einsetzung eines 2004 ins Amt gerufenen Parlaments (Legislativrat). In der Verfassung ist ein

erweitertes Haus mit derzeit 30 vom Sultan ernannten Mitgliedern und bis zu 15 gewählten Abge-

ordneten vorgesehen. Bislang wurde jedoch noch kein Termin für Wahlen anberaumt (die letzten

Wahlen fanden 1962 statt), und im Hinblick auf politische Reformen waren keine weiteren Fort-

schritte zu verzeichnen.

Für LGBT sind gesetzliche Strafen vorgesehen, die jedoch nicht angewandt werden. Für zahlreiche

Vergehen sind Stockschläge als Strafe vorgesehen. Brunei hält ein De-facto-Moratorium der Todes-

strafe aufrecht; die letzte Hinrichtung fand 1996 statt. Die Todesstrafe wurde zuletzt 2010 verhängt.

Derzeit befinden sich 10 bis 15 Menschen im Todestrakt. Berichten zufolge gab es folgende

Menschenrechtsprobleme: fehlende Einflussnahme der Bürger auf ihre Regierung, willkürliche

Inhaftierung, eingeschränkte Meinungs-, Presse-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit;

Beschränkungen der Religionsfreiheit, Diskriminierung von Frauen, eingeschränkte Arbeitnehmer-

rechte und Ausbeutung ausländischer Arbeitskräfte. 2012 hat Brunei keine neuen Menschenrechts-

instrumente ratifiziert.

Die EU unterhält keine Delegation in Brunei. Ortsansässige Missionsleiter der Mitgliedstaaten

führen daher nach Bedarf informelle Dialoge zu Menschenrechtsfragen. Im April 2012 wurden

Verhandlungen über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) förmlich eingeleitet.

Die erste Verhandlungsrunde fand im Dezember 2012 statt, die zweite im März 2013 in Bandar Seri

Begawan.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 180
DG C DE

Eine Demarche der EU zum Beitritt Bruneis zum Römischen Statut des Internationalen Straf-

gerichtshofs (IStGH) befindet sich derzeit in Vorbereitung. Die Regierung von Brunei Darussalam

hat keine Einwände in Bezug auf einzelne Bestimmungen des Römischen Statuts oder den Beitritt

im Allgemeinen geäußert; dieser könnte jedoch mit der Immunität des Sultans von Brunei, die ihm

verfassungsgemäß bei allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten zusteht, kollidieren.

Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN)

Am 18. November nahmen die Staats- und Regierungschefs des Verbands der Südostasiatischen

Nationen (ASEAN) eine Menschenrechtserklärung an ("ASEAN Human Rights Declaration"); sie

bildet das erste umfassende regionale Menschenrechtsinstrument in Asien und damit – zusammen

mit der Tätigkeit der zwischenstaatlichen Menschenrechtskommission ("ASEAN Intergovernmental

Commission on Human Rights") – eine gute Grundlage für die weitere Zusammenarbeit mit den

asiatischen Partnern. Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Catherine

Ashton begrüßte die Annahme der Erklärung als eine wichtige Bestätigung des Bekenntnisses des

ASEAN zu den Menschenrechten; zugleich unterstrich sie die Erwartung der EU, dass bei ihrer

Umsetzung etwaige Probleme der Unvereinbarkeit mit internationalen Standards, etwa der Allge-

meinen Erklärung der Menschenrechte oder anderen einschlägigen Menschenrechtsverträgen der

VN gelöst werden.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 181
DG C DE

Myanmar/Birma

Im April 2012 eröffnete die EU mit der Aussetzung der gegen die Regierung verhängten restrik-

tiven Maßnahmen (mit Ausnahme des Waffenembargos) ein neues Kapitel ihrer Beziehungen zu

Myanmar/Birma. Am 28. April eröffnete die Hohe Vertreterin Catherine Ashton ein EU-Büro in

Yangon.

Die EU begrüßte die Nachwahlen vom 1. April, die zur Wahl von Daw Aung San Suu Kyi und von

Mitgliedern der Nationalen Liga für Demokratie geführt haben und einen transparenten und glaub-

würdigen Verlauf nahmen. Die EU begrüßte ferner den Beschluss der Regierung, weitere legislative

Änderungen vorzunehmen, um Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu ermöglichen und die

Kontrolle über die Medien zu lockern. Präsident U Thein Sein nutzte sein in der Verfassung veran-

kertes Recht, im Laufe des Jahres 2012 die Entlassung einer Reihe von Häftlingen zu veranlassen,

sodass die überwiegende Mehrheit der politischen Gefangenen nunmehr ihre Freiheit wiedererlangt

hat. Die ILO hat ihre Zusammenarbeit mit der Regierung im Hinblick auf die Beseitigung der

Zwangsarbeit wieder aufgenommen.

Die EU hat die Einrichtung einer nationalen Menschenrechtskommission unterstützt und Hilfe beim

Umgang mit einer steigenden Zahl von Fällen geleistet. Daneben unterstützte die EU die Stärkung

der Rolle der Zivilgesellschaft und der Medien. Zu den Maßnahmen in diesem Bereich gehörten die

finanzielle Unterstützung bestehender zivilgesellschaftlicher Netze und Ressourcenzentren ebenso

wie die Einrichtung neuer Mechanismen für Konsultationen und den Austausch von Informationen,

die Schulung zivilgesellschaftlicher Organisationen aus den ethnischen Regionen sowie politischer

Parteien zu Menschenrechten, verantwortungsvoller Staatsführung und öffentlicher Verwaltung,

sowie die Weiterbildung von Journalisten im Hinblick auf die Berichterstattung über wirtschaftliche

und politische Themen und eine professionelle Wahlberichterstattung. Die EU finanzierte Projekte

zur Unterstützung des Arbeitsprogramms der ILO im Land.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 182
DG C DE

Wie in den Vorjahren war die EU einer der Hauptinitiatoren der Resolution der VN-General-

versammlung zur Menschenrechtslage in Myanmar, die 2012 erstmals im Konsens angenommen

wurde. In der Resolution wurden die beträchtlichen Fortschritte auf dem Weg zu politischen

Reformen, Demokratisierung und nationaler Versöhnung sowie Verbesserungen der Menschen-

rechtslage begrüßt. Zugleich wurde festgehalten, welche Herausforderungen noch bevorstehen;

darunter die Freilassung noch inhaftierter Gefangener, Menschenrechtsverletzungen gegenüber

Angehörigen ethnischer Minderheiten und die Bewältigung der tieferen Ursachen der Gewalt im

Bundesstaat Rakhine.

Sorgen bereiten nach wie vor Menschenrechtsverletzungen insbesondere in den ethnischen

Gebieten; dort wurden mit den meisten bewaffneten Gruppen bereits Vereinbarungen über Waffen-

ruhen unterzeichnet. Bei seinem Besuch im November 2012 eröffnete Präsident Barroso das

"Myanmar Peace Centre", dem eine entscheidende Rolle Friedensprozess zur Überwindung

ethnischer Spannungen spielen soll.

Kambodscha

Die EU hat die Menschenrechtslage in Kambodscha 2012 aufmerksam verfolgt. Besondere Auf-

merksamkeit galt den Verfahren, in denen Menschenrechtsverteidiger vor Gericht standen. In einer

Erklärung prangerte ein Sprecher der Hohen Beauftragten die Verurteilung von Mam Sonando zu

zwanzig Jahren Haft an; am 26. Oktober verurteilte das Europäische Parlament in einer Entschlie-

ßung zur Menschenrechtslage im Kambodscha die zunehmenden Menschenrechtsverletzungen im

Land und forderte die Regierung zu mehr Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und einer nachdrück-

licheren Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 183
DG C DE

Im Vorfeld der Tagung des gemeinsamen Ausschusses EU-Kambodscha (19.-21. Juni) fand ein

Treffen der Untergruppe über den Aufbau von Institutionen, die Verwaltungsreform, die Reform

von Recht und Justiz, die Staatsführung und die Menschenrechte statt, bei dem die Meinungs-

freiheit, die Lage der Menschenrechtsverteidiger und der Zivilgesellschaft sowie der Schutz von

Landrechten und Landrechteinhabern im Mittelpunkt standen.

Der Bereich Raumplanung/Landbewirtschaftung, einschließlich der Frage der Landrechte und der Ver-

treibung von in Land-Konzessionen wirtschaftlicher Natur ("Economic Land Concessions") ansässigen

Bevölkerungsgruppen, stand – in Zusammenarbeit mit den VN, der Zivilgesellschaft und anderen, ihre

Besorgnis teilenden Partnern – unter stetiger, aufmerksamer Beobachtung der EU.

Mit großer Aufmerksamkeit verfolgte die EU die Arbeit des VN-Sonderberichterstatters zur

Menschenrechtslage in Kambodscha, Professor Subedi; am 26. September, anlässlich der

Veröffentlichung seines jüngsten Berichts, verlieh sie im Rahmen des Menschenrechtsrats ihrer

Besorgnis Ausdruck.

Die EU setzte sich weiterhin für Rechts- und Justizreformen ein, insbesondere, indem sie dem

kambodschanischen Menschenrechtsrat ("Cambodian Human Rights Committee") und dem Justiz-

ministerium über die Kooperationsstelle für Governance und Menschenrechte ("EU-Cambodia Co-

operation Facility for Governance and Human Rights") fachliche Unterstützung für Straf-

verfolgungsbeamte zu den Rechten von Kindern zur Verfügung stellte. Im Rahmen des EIDHR

unterstützte die EU weiterhin eine Reihe laufender Projekte mit dem Ziel, den Zugang zur Justiz

und die Rechtsstaatlichkeit zu verbessern. Als Zeichen ihres Bekenntnisses zu Gerechtigkeit und

nationaler Aussöhnung gewährte die EU der nationalen Seite der Außerordentlichen Kammern in

den Gerichten Kambodschas (ECCC) finanzielle Hilfe in Höhe von 1,3 Mio. EUR.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 184
DG C DE

China

Das Jahr 2012 stand im Zeichen des 18. Parteikongresses und Führungswechsels. Im Vorfeld des

Kongresses verstärkten die chinesischen Behörden den Druck auf Petitionsführer und Menschen-

rechtsverteidiger.

Beim Menschenrechtsdialog EU-China, der am 29. Mai in Brüssel stattfand, standen aktuelle Ent-

wicklungen auf der Tagesordnung; thematisiert wurden unter anderem die Rechte von Personen, die

Minderheiten angehören, die Behandlung von Flüchtlingen aus Nordkorea, die Durchführung von

Lokalwahlen, der Bereich Rechtsstaatlichkeit und Rechtsberufe, die Meinungsfreiheit – auch im

Internet –, die Rolle der Zivilgesellschaft, das Recht auf Unterkunft und Räumungen, die Ein-Kind-

Politik Chinas, die Ratifizierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte

(IPBPR) und der nationale Menschenrechtsaktionsplan. Ganz oben auf der Tagesordnng standen die

Punkte Strafrecht und Freiheitsentzug sowie Fremdenfeindlichkeit und Rassendiskriminierung. Die

EU und China erörterten ferner die Zusammenarbeit in internationalen Foren und Institutionen.

Eine zweite Runde des Dialogs wurde von der chinesischen Regierung abgelehnt und fand 2012

deshalb nicht statt. Auf den Gipfeltreffen EU-China vom 14. Februar und vom 20. September,

ebenso wie am Rande des Menschenrechtsdialogs, wurden der chinesischen Regierung Listen von

Einzelfällen übergeben.

Vom 29.-31. Oktober fand in Galway, Irland, das Menschenrechtsseminar EU-China statt. Erörtert

wurden erstens die Rechte der Wanderarbeiter und zweitens das Thema Umwelt und Recht auf

Entwicklung.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 185
DG C DE

Im Rahmen der Tagungen des VN-Menschenrechtsrats vom März, Juni und September, ebenso wie

auf der Tagung des Dritten Ausschusses der VN-Generalversammlung vom 6. November in New

York, gab die EU Erklärungen zu Menschenrechtsverletzungen in China ab. In ihren Erklärungen

verlieh die EU ihrer Besorgnis über die Reihe von Selbstverbrennungen in Tibet Ausdruck und

forderte China nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass die Rechte von Angehörigen der tibetischen

und anderer Minderheiten, etwa der uigurischen, geachtet werden. Darüber hinaus äußerte sich die

EU besorgt über willkürliche Verhaftungen und Fälle des Verschwindenlassens sowie Verletzungen

des Rechts auf ein faires Verfahren, der Meinungsfreiheit, der Versammlungsfreiheit und der

Religions- und Weltanschauungsfreiheit.

Sorgen bereiteten der EU nach wie vor die Beschränkungen, die Einzelpersonen bei ihren

Bestrebungen auferlegt wurden, ihr Recht auf Meinungsfreiheit wahrzunehmen oder sich für die

Menschenrechte einzusetzen, und sie gab eine Reihe von Erklärungen zu besonders gravierenden

Fällen ab. Am 4. Januar bedauerte die Hohe Vertreterin die Verurteilung der Menschenrechts-

aktivisten Chen Wei and Chen Xi zu Gefängnisstrafen von neun bzw. zehn Jahren; das Urteil

erging, nachdem die Haftstrafe des Menschenrechtsanwalts Gao Zhisheng um weitere drei Jahre

verlängert worden war. Am 16. April erklärte die EU-Delegation in China die tiefe Besorgnis der

EU über die Verurteilung der Menschenrechtsverteidigerin Ni Yulan und ihres Ehemannes Dong

Jiqin zu Gefängnisstrafen. Die EU bedauerte das Urteil insbesondere angesichts des schlechten

Gesundheitszustands von Frau Ni und forderte ihre unverzügliche Freilassung. Am 30. April, kurz

nachdem Chen Guangcheng Zuflucht in der Botschaft der Vereinigten Staaten in Beijing gefunden

hatte, gab die EU-Delegation vor Ort eine Erklärung ab, in der sie betonte, dass die EU wiederholt

dazu aufgerufen hatte, Chen Guangcheng von seinem Hausarrest zu befreien, und die chinesischen

Behörden nachdrücklich aufforderte, beim Umgang mit ihm größte Zurückhaltung zu üben und

nicht zuletzt darauf zu verzichten, seine Familienanghörigen oder andere ihm nahestende Personen

zu bedrängen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 186
DG C DE

Die EU teilte den chinesischen Behörden ihre Besorgnis über die Umsetzung bestimmter, 2012 ein-

geführter Änderungen des Strafrechtsverfahrens mit, insbesondere mit Blick auf dessen Artikel 73,

der eine Rechtsgrundlage für erzwungenes Verschwindenlassen bilden könnte.

Da die mangelnde Achtung der Minderheitenrechte weiterhin ein Problem darstellte, äußerte sich

die Hohe Vertreterin am 12. Juni vor dem Europäischen Parlament ausführlich zur Lage in Tibet

und gab am 14. Dezember 2012 eine Erklärung ab. In den beiden Erklärungen verlieh die Hohe

Vertreterin der tiefen Betrübnis der EU über die wachsende Zahl von Tibetern Ausdruck. die sich

zum Freitod durch Selbstverbrennung entschlossen haben. Die EU äußerte sich besorgt über die

beschränkten Möglichkeiten der Tibeter, ihrer Identität Ausdruck zu verleihen, wodurch eine Welle

der Unzufriedenheit in der Region ausgelöst wurde, und rief die chinesischen Behörden auf, die

Ursachen der tief sitzenden Frustration der tibetischen Bevölkerung anzugehen und zu gewähr-

leisten, dass deren bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte geachtet

werden, nicht zuletzt auch das Recht, ihre eigene Kultur zu pflegen, ihre eigene Religion auszuüben

und ihre eigene Sprache zu sprechen. Die EU rief die chinesischen Behörden auf, das Recht der

Tibeter, sich friedlich zu versammeln und frei ihre Meinung zu äußern, zu achten, zurückhaltend

vorzugehen und alle wegen ihrer Teilnahme an friedlichen Demonstrationen inhaftierten Personen

freizulassen. Die EU rief die chinesischen Behörden ferner auf, Diplomaten sowie internationalen

Journalisten freien Zugang zu allen autonomen tibetischen Gebieten zu gewähren. Die EU unter-

stützte uneingeschränkt die diesbezügliche Erklärung der Hohen Kommissarin der VN für

Menschenrechte vom 2. November 2012.

Besorgt blieb die EU auch über die Menschenrechtslage im Uigurischen Autonomen Gebiet

Xinjiang, insbesondere über umfassende Beschränkungen des Ausdrucks der kulturellen und

religiösen Identität.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 187
DG C DE

Der Druck auf Anhänger der Falun-Gong-Bewegung, die von den chinesischen Behörden als illegal

betrachtet wird, blieb unverändert hoch und hinderte die Bewegung daran, sich neu zu organisieren,

seit sie 1999 einer repressiven Kampagne ausgesetzt war. Die EU sprach die Situation gegenüber

der chinesischen Regierung einerseits mit Blick auf die Achtung der Meinungsfreiheit und der

Religions- und Weltanschauungsfreiheit an, andererseits mit Blick auf das Recht auf ein faires

Verfahren, menschenwürdige Haftbedingungen, das Konzept der Umerziehung durch Arbeit sowie

Vorwürfe der erzwungenen Organentnahme. Einige der Einzelfälle, die die EU zur Sprache brachte,

betrafen Falun-Gong-Anhänger.

Im Laufe des Jahres zogen mehrere Einzelfälle die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf das

System der Umerziehung durch Arbeit. Gegenüber den chinesischen Behörden hob die EU erneut

die Unvereinbarkeit des Systems der Umerziehung durch Arbeit mit den internationalen Verpflich-

tungen des Landes hervor.

Die EU war weiterhin besorgt über die häufige Anwendung der Todesstrafe in China, die Geheim-

haltung im Umfeld der Hinrichtungen und die anhaltenden Vorwürfe der Entnahme von Organen

hingerichteter Gefangener. Die EU nahm eine Erklärung des chinesischen Vizeministers für

Gesundheit zur Kenntnis, die dieser im März abgab und in der er Chinas Absicht bekundete, Organ-

spenden von zum Tode verurteilten Gefangenen abzuschaffen; die EU wird Bemühungen Chinas

unterstützen, freiwillige Organspenden zu fördern.

Das Jahr 2012 war ferner von wachsender sozialer Unzufriedenheit über die mangelnde Einbe-

ziehung der Zivilgesellschaft in Entscheidungen – insbesondere in Umweltfragen – und schlechte

Arbeitsbedingungen geprägt. In dieser Hinsicht war die EU besorgt über Maßnahmen, die Berichten

zufolge insbesondere in Shenzhen gegen Organisationen von Wanderarbeitnehmern ergriffen

worden waren. Der Menschenhandel gibt Anlass zu besonderer Besorgnis. Vor diesem Hintergrund

wurde China in die Liste der Länder aufgenommen, bei denen die Zusammenarbeit in diesem

Bereich Vorrang hat. Mit einer Reihe von Projekten unterstützt die EU China durch technische

Hilfe und Kapazitätsaufbau. So wurden 2012 durch ein von der Europäischen Kommission finan-

ziertes, mit 2 Mio. EUR ausgestattetes Projekt zur Migrationssteuerung weitere Anstrengungen im

Bereich Kapazitätsaufbau unternommen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 188
DG C DE

Die EU forderte China erneut auf, das IPBPR zu ratifizieren, dem China 1998 beigetreten ist.

In Hongkong beobachtete die EU wie in den Vorjahren die Umsetzung des Grundsatzes "Ein Land,

zwei Systeme" und des Grundgesetzes, wobei sie baldige und spürbare Fortschritte im Hinblick auf

das Ziel eines echten, mit allen im IPBPR festgeschriebenen Rechten – insbesondere dem gleichen

Recht aller, Kandidaten aufzustellen – im Einklang stehenden allgemeinen Wahlrechts nachdrück-

lich unterstützte. Die Kommission für Chancengleichheit ermittelte drei Gruppen, denen vorrangig

besondere Aufmerksamkeit zukommen soll: Menschen mit Behinderungen, Angehörige ethnischer

Minderheiten und LGBT. Besorgt blieb die EU über Eingriffe in Hongkongs unabhängige Justiz

und Rechtsstaatlichkeit und die stetig voranschreitende Aushöhlung der Pressefreiheit. Schließlich

organisierte das EU-Büro mehrere Veranstaltungen, darunter den Europäischen Tag gegen die

Todesstrafe und ein Seminar zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (CSR).

Taiwan

Nachdem Taiwan 2009 die Bestimmungen des IPBPR und des IPWSKR in sein innerstaatliches

Recht übernommen hatte, wurde 2010 ein beratender Ausschuss für Menschenrechtsfragen einge-

richtet, der im April 2012 seinen ersten Menschenrechtsbericht vorlegte; darin wird die Verein-

barkeit des taiwanesischen Rechtsrahmens mit den Bestimmungen der beiden Pakte geprüft. Der

Prozess verlief insgesamt sehr positiv, und der Bericht enthält nützliche politische Empfehlungen.

Die größte Sorge mit Blick auf die Menschenrechtslage in Taiwan bereitet nach wie vor die Todes-

strafe.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 189
DG C DE

Die EU bedauerte die Hinrichtungen, die im Dezember 2012 stattfanden und sich an die Hinrich-

tungen der Jahre 2010 und 2011 anschlossen, mit denen ein fünfjähriges De-facto-Moratorium

abgebrochen worden war. Die Hohe Beauftragte rief die taiwanesische Regierung auf, konkrete

Schritte in Richtung des Ziels einzuleiten, die Anwendung der Todesstrafe zu verringern und darauf

hinzuarbeiten, das Moratorium wieder aufzunehmen. In Kontakten mit den taiwanesischen Behör-

den haben Vertreter der EU wiederholt ihre diesbezügliche Besorgnis zum Ausdruck gebracht.

Durch eine Reihe von Veranstaltungen in den Bereichen Erfahrungsaustausch, Fürsprache und

Outreach pflegte die EU bestehende Kontakte mit den Behörden und der Zivilgesellschaft vor Ort

und konzentrierte sich auf Maßnahmen mit dem Ziel, die Abschaffung der Todesstrafe zu fördern

(nicht zuletzt durch die Organisation von Seminaren und Schulungsmaßnahmen für Justiz-

angestellte und Jurastudenten und die Unterstützung der NRO "Taiwan Alliance to End the Death

Penalty").
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 190
DG C DE

Indien

Indien hat sich im Mai 2012 der zweiten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung unterworfen; im

Vorfeld fand ein wichtiger Konsultationsprozess statt, insbesondere seitens der nationalen

Menschenrechtskommission. Im September 2012 akzeptierte die Regierung 67 von 169 Empfeh-

lungen und verpflichtete sich damit, in wichtigen Bereichen wie den Rechten von Frauen und

Kindern, der sozioökonomischen Entwicklung und der Armutsminderung Maßnahmen zu ergreifen.

Die Empfehlungen in einigen entscheidenden Bereichen (betreffend Menschenrechtsverletzungen

unter Sondergesetzen, die Todesstrafe und die Lage von Menschenrechtsverteidigern) wurden

jedoch nicht akzeptiert. Die EU bemühte sich weiterhin, die Regierung Indiens dazu zu bewegen,

ihren im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung eingegangenen Verpflichtungen

nachzukommen.

Der Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen

stattete Indien im März 2012 einen Besuch ab. Zum Abschluss seines Besuches rief er die Regie-

rung Indiens auf, Maßnahmen zur Bekämpfung der Straflosigkeit bei außergerichtlichen Hinrich-

tungen einzuleiten und gegen Gemeinschaftsmorde und durch Traditionen begründete Tötungen

vorzugehen. Die EU hat ihren Dialog mit der Regierung Indiens über die Empfehlungen des

Sonderberichterstatters zu vorgetäuschten Zusammenstößen mit der Polizei, sogenannten "fake

encounters", bei denen Sicherheitskräfte mit tödlicher Gewalt gegen Unbewaffnete vorgehen, und

die Frage der Straflosigkeit von Sicherheitskräften fortgesetzt.

Im November 2012 führte Indien zum ersten Mal seit 8 Jahren wieder eine Hinrichtung durch, als

Ajmal Kasab, der einzige überlebende Attentäter des Terroranschlags auf Mumbai vom 26.11.2008,

erhängt wurde. Die Hohe Vertreterin Ashton gab eine Erklärung ab12, in der sie daran erinnerte,

dass die EU die Anwendung der Todesstrafe in allen Fällen und unter allen Umständen ablehnt, und

rief die indischen Behörden auf, als ersten Schritt auf dem Weg zu einer endgültigen Abschaffung

der Todesstrafe das Moratorium für Hinrichtungen wieder einzuführen .

Die Lage der Frauen in Indien und insbesondere die Gewalt, der sie ausgesetzt sind, wurde nach

der Gruppenvergewaltigung vom 16. Dezember in Delhi erneut zu einem beherrschenden Thema.

Nach der öffentlichen Empörung ernannte die Regierung eine dreiköpfige Kommission unter Vor-

sitz des ehemaligen Obersten Richters J. S. Verma mit dem Auftrag, mögliche Änderungen des

Strafrechts zu prüfen, um eine schnellere Verurteilung und härtere Strafen für Sexualstraftäter vor-

zusehen, die sich auf besonders brutale Weise an Frauen vergangen haben.
12 http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/133681.pdf

http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/133681.pdf

9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 191
DG C DE

Was die Rechte der Kinder betrifft, so unternahm Indien wichtige Schritte zur Umsetzung der

ILO-Übereinkommen Nr. 138 (Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur

Beschäftigung, 1973) und Nr. 182 (Übereinkommen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der

Kinderarbeit, 1999), indem Ende 2012 ein Gesetzesantrag zur Änderung des Gesetzes gegen

Kinderarbeit ("Child Labour Act") eingebracht wurde, mit dem die Beschäftigung von Kindern in

allen Bereichen und in jeder Form verboten und ihre Einschulung nach dem Gesetz über das Recht

auf Bildung ("Right to Education Act") erleichtert und die Beschäftigung von Jugendlichen (im

Alter von 14-18 Jahren) in gefährlichen Tätigkeiten verboten werden soll. Darüber hinaus wurde

der Schutz von Kindern vor sexuellen Übergriffen durch ein neues Gesetz erhöht, das im November

2012 in Kraft getreten ist und in dem eine der Schwere der Straftat entsprechende harte Bestrafung

bis hin zu lebenslänglicher Haft vorgesehen ist.

Die Meinungsfreiheit im Internet ist nach wie vor problematisch; hier finden weiterhin die

Bestimmungen des Informationstechnologie-Gesetzes ("Information Technology Act") von 2008

Anwendung, die als strikter beurteilt werden als vergleichbare, für das Versenden von schweren

Beleidigungen oder Bedrohungen über einen Computer oder ein Kommunikationsgerät geltende

Bestimmungen des indischen Strafgesetzbuches. Die eingangs genannten Bestimmungen wurden in

einer Reihe von Fällen dazu missbraucht, Unschuldige aus politischen oder persönlichen Gründen

festnehmen zu lassen.

Im Laufe des gesamten Jahres hat die EU die Menschenrechtslage weiterhin aufmerksam beobach-

tet, nicht zuletzt durch intensivere Kontakte mit Aktivisten aus der Zivilgesellschaft und ein ver-

stärktes Zugehen auf zivilgesellschaftliche Organisationen in den einzelnen indischen Bundes-

staaten, deren sehr unterschiedliche Lage ein solches Vorgehen erforderlich macht. Der jährliche

Menschenrechtsdialog EU-Indien fand – nach mehrfachen Verschiebungen – 2012 jedoch nicht

statt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 192
DG C DE

Die EU brachte insbesondere folgende Fragen zur Sprache:

- die notwendige Ratifizierung des 1995 von Indien unterzeichneten VN-Übereinkommens gegen

Folter durch Annahme der Gesetzesvorlage zur Verhütung von Folter ("Prevention of Torture

Bill"). Bei einer Veranstaltung der EU-Delegation in Neu-Delhi anlässlich des Internationalen Tags

zur Unterstützung der Opfer der Folter sagte der Justizminister in einer öffentlichen Erklärung zu,

die Gesetzesvorlage gemeinsam mit seinen für innere und parlamentarische Angelegenheiten

zuständigen Kollegen wieder aufzunehmen. Bei einem laufenden, aus dem EIDHR finanzierten

Projekt geht es um die Aufgabe der Justiz, Folteropfern im Bundesstaat Uttar Pradesh Gerechtigkeit

widerfahren zu lassen.

- die Todesstrafe, und zwar durch diplomatisches Vorgehen auf hoher Ebene und die vorstehend

genannte Erklärung anlässlich der Wiederaufnahme von Hinrichtungen in Indien im November

2012. Die EU begann ferner, verstärkt proaktiv zur öffentlichen Auseinandersetzung in Indien bei-

zutragen; so organisierte die EU-Delegation anlässlich des Internationalen und Europäischen Tages

gegen die Todesstrafe am 10. Oktober eine öffentliche Veranstaltung in Delhi und nahm in

Zeitungsbeiträgen Stellung.

Mit Blick auf die Lage der Menschenrechtsverteidiger legte die EU der nationalen Menschen-

rechtskommission eine Reihe von Mitteilungen zu konkreten Fällen vor. Als Teil ihrer lokalen

Strategie in diesem Bereich legt die EU im Rahmen des jährlichen Menschenrechtsdialogs regel-

mäßig Anfragen zu einer bestimmten Zahl von Einzelfällen vor.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 193
DG C DE

EU-Vertreter nahmen an Konferenzen und Diskussionsrunden zu Frauenrechten teil und hielten

regelmäßige Konsultationen mit Frauenrechtlerinnnen ab. Regelmäßige Kontakte wurden auch mit

Mitgliedern der beratenden Gremien wie der indischen Kommission für Frauenrechte ("National

Commission for Women") unterhalten. Darüber hinaus hat die EU-Delegation regelmäßig über

frauenspezifische Anliegen berichtet. Die EU hat ferner die Rechte der Frauen als eine zentrale

Frage der jüngsten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung Indiens herausgestellt, bei der EU-Mit-

gliedstaaten die Lage der Frauen, die Vorbehalte Indiens gegenüber einigen Artikeln des Über-

einkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) und den Beitritt

zum CEDAW-Fakultativprotokoll thematisierten und diesbezügliche Empfehlungen abgaben. Die

Delegation ist am Gleichstellungs-Koordinierungsmechanismus unter der Leitung von UN Women

beteiligt, bei dem es um die Erörterung von Gleichstellungsfragen im Rahmen eines sektor-

spezifischen und allgemeinen politischen Dialogs geht.

Für die Rechte der Kinder setzte sich die EU in erster Linie über ihre Zusammenarbeit mit NRO

ein. Die EU gehört zu der vom Ministerium für die Entwicklung von Frauen und Kindern einge-

richteten Kerngruppe mit dem Auftrag, die Frage der Kinderehen zu beleuchten. Bei einem Projekt,

das die EU gemeinsam mit UNICEF und dem Ministerium für die Entwicklung von Frauen und

Kindern durchführt, steht die Verhütung von Kinderehen im Mittelpunkt. Ferner unterstützt die EU

NRO, die sich für die Rechte der Kinder einsetzen, um ein wirksames zivilgesellschaftliches Netz in

Südasien aufzubauen. Weitere Projekte beschäftigen sich schwerpunktmäßig mit von Aufständen

betroffenen und mit dem Gesetz in Konflikt geratenen Kindern, dem innerhalb des Landes statt-

findenden und grenzüberschreitenden Kinderhandel, Kinderarbeit in familiären handwerklichen

Betrieben und einer inklusiven, kinderfreundlichen Governance durch die Beteiligung von Kindern

in zwei der ärmsten Bundesstaaten.

Was die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen betrifft, so war die EU über NRO-Partner-

schaften vor Ort an der Überwachung der Umsetzung des Waldrechtegesetzes ("Forest Rights Act")

sowie von Rechtsvorschriften zur Garantie und Wahrung der traditionellen Rechte angestammter

Bevölkerungsgruppen beteiligt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 194
DG C DE

In einer Resolution vom 13. Dezember 2012 brachte das Europäische Parlament brachte die Frage

der Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit zur Sprache.

Die EU verfolgte weiterhin mit großer Aufmerksamkeit die Umsetzung von Sondergesetzen wie

dem Gesetz zu Sonderbefugnissen der Streitkräfte in aufständischen Gebieten, in denen es Berich-

ten zufolge immer wieder zu weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen durch Streitkräfte und

Sicherheitskräfte kommt.

Schließlich leitete die EU im Rahmen des EIDHR neue Projekte in verschiedenen Bereichen ein,

dazu gehörten die Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels, angestammte Rechte indigener

Bevölkerungsgruppen, der Zugang schwächer gestellter Bevölkerungsgruppen zur Justiz in von

Konflikten betroffenen Bundesstaaten, die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Gleich-

berechtigung von Frauen und Männern in der lokalen Verwaltung sowie Menschen- und soziale

Rechte im Zusammenhang mit Handelsabkommen.

Indonesien

Im Mai wurde zur Menschenrechtslage in Indonesien eine allgemeine regelmäßige Überprüfung im

VN-Menschenrechtsrat durchgeführt. Indonesien akzeptierte 150 der insgesamt 186 hierbei abge-

gebenen Empfehlungen.

Das dritte Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs EU-Indonesien fand im Mai 2012 in

Jakarta statt. Es bot die Gelegenheit für einen offenen und konstruktiven Austausch über ein weites

Spektrum von Themen, so auch Nichtdiskriminierung, Religionsfreiheit, Rechte von Häftlingen,

Frauenrechte, Pressefreiheit und Zusammenarbeit in multilateralen Foren. Die EU begrüßte zudem

den in Indonesiens nationalen Aktionsplan für Menschenrechte aufgenommenen Verweis, dass auf

die Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hinzu-

arbeiten ist.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 195
DG C DE

Im Verlauf des Jahres widmete die EU der Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie den

Minderheitengruppen besondere Aufmerksamkeit. Die EU-Delegation in Jakarta veranstaltete

regelmäßige Treffen mit Minderheitengruppen und Menschenrechtsorganisationen, die sich mit

diesem Thema befassen. Die Zusammenarbeit der EU mit Nahdlatul Ulama, der größten

islamischen Organisation des Landes, zur Förderung des Dialog und des Verständnisses zwischen

den verschiedenen Glaubensgemeinschaften, wurde weiter ausgebaut.

Im Oktober veranstaltet die EU in Jakarta eine Konferenz zum Thema "Nichtdiskriminierung: von

Grundsätzen zur Praxis", auf der Vertreter der Zivilgesellschaft aus Europa und Indonesien ihre

Erfahrungen in in verschiedenen Bereichen, beispielsweise religiöse Diskriminierung, Rechte von

Menschen mit Behinderungen und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, aus-

tauschten. Die Teilnehmer formulierten Empfehlungen, die in die 2013 stattfindende Tagung des

Menschenrechtsdialogs EU-Indonesien einfließen werden.

Im Jahr 2012 wurden über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte

(EIDHR) 14 Projekte gefördert, die eine Vielzahl von Sachbereichen erfassen, darunter Rechen-

schaftspflicht, Rechte des Kindes, Religionsfreiheit und Schutz besonders gefährdeter Gruppen. Die

EU-Menschenrechtsleitlinien wurden ins Indonesische übersetzt und sind auf der Website der EU-

Delegation abrufbar.

Die EU begrüßte die Entscheidung Indonesiens zur Stimmenthaltung bei der Abstimmung im

Dritten Ausschuss der Vereinten Nationen über die Resolution über ein Moratorium bei der

Anwendung der Todesstrafe.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 196
DG C DE

Die EU beobachtete auch weiterhin anhand regelmäßiger Treffen sowie Missionen vor Ort die

Menschenrechtslage in problematischen Gebieten wie Papua; ihre Sorge gilt hier spezifischen

Herausforderungen wie der Wahrheitsfindung und Aussöhnung sowie Fragen im Zusammenhang

mit der Sonderautonomie.

Japan

Im Bereich der Menschenrechte gilt Japan als langjähriger Partner in internationalen Foren, mit dem

die EU einen konstruktiven Dialog führt.

Was die Menschenrechtsfragen in Japan anbelangt, so befasste sich die EU 2012 vor allem mit dem

Thema Todesstrafe, da Japan nach nahezu 20-monatiger Unterbrechung erneut Todesstrafen voll-

streckte (sieben Hinrichtungen im Verlauf des Jahres). 2012 gab es in Japan drei Hinrichtungs-

runden (März, August und September), eine Kehrtwende gegenüber dem Vorjahr 2011, in dem erst-

mals seit Anfang der neunziger Jahre keine einzige Hinrichtung durchgeführt worden war. Insge-

samt wurden unter der regierenden Demokratischen Partei Japans (DPJ) acht Menschen hingerichtet

(sieben Hinrichtungen in 2012).

Die Hohe Vertreterin gab eine Erklärung ab, nachdem Japan am 29. März drei Haftinsassen hinge-

richtet hatte. Zudem führte der Delegationsleiter eine Demarche beim Justizminister in Tokio durch.

Der Sprecher der Hohen Vertreterin gab nach zwei weiteren Hinrichtungen am 3. August eine

Erklärung ab, woraufhin sich die EU-Delegation in dieser Angelegenheit direkt an den Justiz-

minister Taki wendete. Im Anschluss an zwei weitere Hinrichtungen am 27. September gab die

Hohe Vertreterin eine weitere Erklärung ab. Des Weiteren wurde von den EU-Botschaftern in

Tokio anlässlich des Internationalen Tages gegen die Todesstrafe eine Erklärung abgegeben.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 197
DG C DE

Die EU trat einen aktiven Dialog mit der Regierung und der Zivilgesellschaft Japans zum Thema

Todesstrafe ein. Es wurden regelmäßig Treffen mit Mitgliedern der Parlamentarischen Liga für die

Abschaffung der Todesstrafe veranstaltet. Die EU-Delegation in Tokio organisierte im April ein

internationales Symposium "Hin zur Abschaffung der Todesstrafe: Europäische Erfahrung und

Perspektiven für Asien" als Beitrag zur innerstaatlichen Debatte über die Todesstrafe in Japan.

Zusätzlich hierzu veröffentlichte die Delegation in Tokio im Benehmen mit Mitgliedstaaten einen

offenen Brief anlässlich des Europäischen/Internationalen Tages gegen die Todesstrafe am 10.

Oktober.

Im Rahmen des gemeinsamen Engagements Japans und der EU zur Förderung der Achtung der

Menschenrechte weltweit wurden im Oktober Menschenrechtskonsultationen durchgeführt. Es gab

eine gute Zusammenarbeit mit Japan bezüglich der Resolutionen über die Demokratische Volks-

republik Korea (Verweis auf die Problematik der Entführungen) sowie Myanmar/Birma (Forderung

nach einer weniger strengen Resolution) im Rahmen der VN-Generalversammlung. Aufgrund der

politischen Blockade im japanischen Parlament konnte Japan im Jahr 2012 zwar nicht dem Haager

Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung beitreten,

bekräftigte aber erneut seine Entschlossenheit, das Übereinkommen "in vollem Umfang" umzu-

setzen.

In Strafprozessen – diese Bereich hängt auch mit der Problematik der Todesstrafe zusammen–

stützen sich die gerichtlichen Verfahren auch weiterhin weitgehend auf das Geständnis des

Angeklagten. Die Haftbedingungen bereiten nach wie von Sorge (insbesondere der Zugang zu

Gesundheitsdiensten). Die EU sollte einen Austausch von Fachwissen und die Bestimmung

bewährter Praktiken in diesen Bereichen anstreben.

Ein Überprüfung Japans im Rahmen des zweiten Zyklus der regelmäßigen VN-Überprüfung fand

im Oktober 2012 statt. An Japan wurden insgesamt 174 Empfehlungen gerichtet, zu denen es auf

der 22. Tagung des Menschenrechtsrates im März 2013 eine Antwort vorgelegt hat.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 198
DG C DE

Republik Korea

Die Einhaltung der universellen Grundsätze der Menschenrechte ist ein unerlässliches Element des

Rahmenabkommens EU-Korea, welches zeitgleich mit dem Freihandelsabkommen und der

Erklärung über ein Strategische Partnerschaft im Jahr 2010 vereinbart worden war.

Auf dem Gipfeltreffen EU - Republik Korea im März 2012 bestätigten die politischen Führer der

EU und der Präsident der Republik Korea, dass es bilaterale Konsultationen geben werde, um die

Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte zu verstärken.

Dieser auf höchster Ebene eingegangenen Verpflichtung folgten im Verlauf des Jahres konkrete

Maßnahmen. Die Republik Korea schloss sich bei Abstimmungen über wichtige Resolutionen im

VN-Menschenrechtsrat und im Dritten Ausschuss der VN-Generalversammlung der EU an (ausge-

nommen bei der Resolution über das Moratorium für die Todesstrafe, wo Korea sich seiner Stimme

enthielt). Es wurde ein Einvernehmen über die Modalitäten für Menschenrechtskonsultationen

zwischen der EU und Korea erzielt, die eine noch wirksamere Zusammenarbeit in den VN sowie in

anderen Rahmen als den gegenwärtigen informellen Kanälen ermöglichen wird. Hochrangige EU-

Beamte des Arbeitsbereichs Menschenrechte nahmen an dem informellen ASEM-Seminar über

Menschenrechte und Informationstechnologie teil, das im Juni 2012 in Seoul veranstaltet wurde.

Zudem hat die EU-Seite, einschließlich Sozialpartner und andere Vertreter der Zivilgesellschaft, im

Juni im Rahmen der Umsetzung des Kapitels "Handel und nachhaltige Entwicklung" des Frei-

handelsabkommens EU-Korea mit der koreanischen Seite die Aussichten für eine künftigen Rati-

fizierung der verbleibenden ILO-Kernübereinkommen erörtert (Nrn. 29 und 105 über Zwangsarbeit

sowie Nrn. 87 und 98 über die Vereinigungsfreiheit und über das Recht zu Kollektivverhand-

lungen). Diese Sitzung bot eine Gelegenheit zur Erörterung der Situation von Gewerkschaften in

der Republik Korea.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 199
DG C DE

Die EU-Delegation und die Botschaften der EU-Mitgliedstaaten in Seoul führten im Vorfeld der

zweiten regelmäßigen VN-Überprüfung der Republik Korea im Oktober 2012 Konsultationen mit

Ministerien, dem Nationalen Menschenrechtsausschuss Koreas und einer Vielfalt zivilgesellschaft-

licher Gruppen. Im Anschluss an diese Konsultationen wurde von EU-Mitgliedstaaten empfohlen,

dass in mehreren Angelegenheiten Maßnahmen ergriffen werden. So wurde auf die Notwendigkeit

verwiesen, das seit 14 Jahren geltende Moratorium für Hinrichtungen in eine gesetzlich verankerte

Abschaffung der Todesstrafe umzuwandeln, die gegenwärtige Inhaftierung von 600 Wehrdienst-

verweigerern zu beenden und die Geschlechtergleichstellung sowie die Maßnahmen zur Gewähr-

leistung der Rechte unverheirateter Mütter und ihrer Kinder zu verbessern.

Die EU-Delegation und die EU-Mitgliedstaaten unternahmen gezielte Aktionen, um die Fortschritte

zu diesen und anderen Frage im Verlauf des Jahres 2012 zu verbessern.

Der Leiter der EU-Delegation hat zudem die Problematik der Todesstrafe gegenüber dem Justiz-

minister zur Sprache gebracht. In einer Sitzung zur Einbringung eines Gesetzesvorschlags zur

Abschaffung der Todesstrafe vor der Nationalversammlung legte der Delegationsleiter die wich-

tigsten Gründe dafür dar, weshalb die Todesstrafe nicht als wirksamere Abschreckung vor Straf-

taten als andere Strafen betrachtet werden könne. Diese Argumente wurden in einem Kommentar

wiederholt, die die Delegation in einer der auflagenstärksten Zeitungen des Landes anlässlich des

Welttages gegen die Todesstrafe veröffentlichte.

Es gab auch weiterhin eingehende Konsultationen mit Vertretern religiöser Gruppen in Bezug auf

Gerichtsverfahren, in denen inhaftierte Wehrdienstverweigerer geltend machen, dass die Regierung

den Empfehlungen des VN-Menschenrechtsrats nachkommen und einen Zivildienst als Alternative

zum Wehrdienst anbieten muss.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 200
DG C DE

Die EU begrüßte die politische Priorisierung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte durch poli-

tische Parteien Koreas im Jahr 2012 sowie das Interesse an sozialen Modellen in Europa. Das EU-

Zentrum in der Universität Hankuk organisierte ein Forum über Geschlechtergleichstellung. Die

Botschaften der EU-Mitgliedstaaten nutzten ihre Besuche auf hoher Ebene, um die Probleme

lediger Mütter und ihrer Kinder hervorzuheben. Zudem wurden im Berichtszeitraum die Probleme

mit dem Verfahren zur Registrierung der Geburten angesprochen.

Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK)

Die Förderung der Verbesserung der Menschenrechtslage in der DVRK ist nach wie vor ein

Schwerpunkt der EU-Politik gegenüber diesem Land. Die EU ist äußerst besorgt über die anhalten-

den systematischen, allgegenwärtigen und schwerwiegenden Verletzungen der zivilen, politischen,

wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in dem Land. Die EU hat diese Situation kate-

gorisch verurteilt. Die EU nutzt jede Gelegenheit, um ihre Anliegen gegenüber den Vertretern

Nordkoreas und im Kontext des jährlichen politischen Dialogs mit der DVRK zur Sprache zu

bringen, der allerdings 2012 ausnahmsweise nicht stattfand.

Die EU lenkte auch weiterhin die Aufmerksamkeit des VN-Menschenrechtsrats und der VN-Gene-

ralversammlung auf die anhaltend kritische Menschenrechtslage in der DVRK. Am 19. März 2012

brachte die EU eine (von Japan mitgetragene) Resolution des VN-Menschenrechtsrates ein, in der

sie ihre schwerwiegenden Bedenken über die anhaltenden schweren, weit verbreiteten und syste-

matischen Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Volksrepublik Korea zum Ausdruck

brachte. Entsprechend wurde am 29. März 2012 eine Resolution der VN-Generalversammlung ver-

abschiedet. Die einvernehmliche Annahme der letzten Resolutionen des Menschenrechtsrates und

der VN-Generalversammlung setzte ein deutliches Zeichen. Die EU unterstützte ferner die Verl-

ängerung des Mandats des VN-Berichterstatters über die Lage der Menschenrechte in der DVRK.

Aufgrund der aktiven Rolle der EU in den VN verweigert die DVRK seit 2003 die Teilnahme an

dem 2001 aufgenommenen speziellen Menschenrechtsdialog EU-DVRK.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 201
DG C DE

Am 23. Mai 2012 nahm das Europäische Parlament eine Gemeinsame Entschließung über die Lage

nordkoreanischer Flüchtlinge an, in der sie ihre Besorgnis über deren Lage hervorhob. Die EU

forderte die DVRK nachdrücklich auf, die Ursachen der Flüchtlingsproblematik anzugehen und

dafür zu sorgen, dass etwaige in die DVRK zurückkehrende Flüchtlinge in Sicherheit und Würde

zurückkehren können. Parallel zu dem oben dargelegten Ansatz leistet die EU auch weiterhin

humanitäre Hilfe für die nordkoreanische Bevölkerung, unabhängig von politischen Überlegungen

bezüglich der Führung in Pyongyang. Im September 2012 stellte die Europäische Kommission den

Opfern der schweren Überschwemmungen im Lande Direkthilfen in Höhe von 350 000 EUR bereit.

Soweit möglich versucht die EU, sich für die schutzbedürftigsten Gruppen der nordkoreanischen

Gesellschaft, beispielsweise Personen mit Behinderungen und junge Kinder, zu engagieren.

Laos

Die EU arbeitete mit Laos bei unterschiedlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Asien-

Europa-Treffen (ASEM) zusammen, vom Medientraining hin bis zur Teilnahme von Vertretern der

Zivilgesellschaft am Asien-Europa-Bürgerforum (AEPF) im Oktober 2012.

Im Rahmen des anhaltenden Menschenrechtsdialogs organisierte die EU im März 2012 mit dem

UNDP ein Seminar zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen mit insgesamt 200

Teilnehmern aus der laotischen Verwaltung, dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft.

2012 wurden acht Projekte mit Menschenrechtsbezug umgesetzt, von denen sechs mit EIDHR-

Mitteln und zwei im Wege einer Beitragsvereinbarung zwischen der EU und dem UNDP finanziert

wurden. Die EIDHR-Projekte zielten vorrangig auf die Umsetzung der Menschenrechtsstrategie ab;

sie beinhalteten eine Unterstützung der im Entstehen begriffenen Zivilgesellschaft und sind vor

allem auf Aktivitäten ausgerichtet, die mit den Rechten des Kindes, der Geschlechtergleichstellung,

den Rechten von Menschen mit Behinderungen und benachteiligten Minderheiten in Verbindung

stehen. Die EU hat gemeinsam mit dem UNDP dazu beigetragen, dass die Nationalversammlung

mit stärkerer Stimme ein Gesetz über internationale Menschenrechte fordert, und dass die Regie-

rung für ihre Politik zur Rechenschaft gezogen werden kann.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 202
DG C DE

Die EU unterstützte zudem die Regierung bei der Verbreitung von Informationen über Menschen-

rechte und beim Aufbau von Kapazitäten für die Umwandlung völkerrechtlicher Verpflichtungen in

innerstaatliche Gesetze, mit dem übergeordneten Ziel einer Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit.

Zwei Demarchen wurden 2012 durchgeführt, die der Ratifizierung des IStGH-Statuts (Juni) und der

Resolution über die Todesstrafe in der VN-Generalversammlung galten.

Die Situation der Menschenrechtsverteidiger wurde im Jahresverlauf aufmerksam beobachtet,

wobei die EU in besonderem Maße auf Beeinträchtigungen der Pressefreiheit achtete, insbesondere

nach der im Januar erfolgten Schließung einer beliebten Radiosendung, deren Moderatoren die

Hörer aufgefordert hatten, im Rahmen einer Live-Übertragung ihre Meinungen kundzutun.

Das Jahresende brachte leider einen harten Rückschlag für die Menschenrechte, als der Vertreter

einer internationalen Nichtregierungsorganisation des Landes verwiesen wurde und ein bekannter

Zivilgesellschaftsaktivist, Herr Sombath Somphone, spurlos verschwand. Die EU war maßgeblich

daran beteiligt, die internationale Aufmerksamkeit auf diesen Fall zu lenken. In einer Erklärung des

Sprechers der Hohen Vertreterin vom 21. Dezember 2012 wurde die Besorgnis hierüber zum Aus-

druck gebracht, wobei die laotischen Behörden auch ermutigt wurden, ihre Ermittlungen voran-

zutreiben.

Malaysia

Bei den Verhandlungen über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen der

EU und Malaysia wurden im Jahr 2012 Fortschritte erzielt. Der Abkommensentwurf enthält eine

Menschenrechtsklausel.

EU-Prioritäten für den Bereich der Menschenrechte in Malaysia waren die Förderung der

Abschaffung der Todesstrafe und die Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen

Strafgerichtshofs. Die EU setzte sich auch weiterhin für die in Malaysia in Todestrakten einsitzen-

den EU-Bürger ein. Zudem verstärkte die EU ihre Engagement mit Malaysia als Mitglied des VN-

Menschenrechtsrates.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 203
DG C DE

In 2012 traf sich die EU-Arbeitsgruppe "Menschenrechte" mit mehreren Organisationen der Zivil-

gesellschaft, die sich mit den Rechten des Kindes, dem Menschenhandel, der Meinungsfreiheit und

der Wahlreform befassen.

Im Januar 2012 unternahm die EU-Delegation in Kuala Lumpur eine Demarche, die auf die Rati-

fizierung der Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes abzielte. Im

April ratifizierte Malaysia die Protokolle über den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und

die Kinderpornografie sowie über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten. Im

Dezember brachte die EU ihre Besorgnis über die Vorbehalte Malaysias zum Ausdruck.

Am 21. Februar 2012 unternahm der Leiter der EU-Delegation eine Demarche, um die Auslieferung

des saudi-arabischen Journalisten Hamsa Kaschgari, der eine Twitter-Nachricht über den Propheten

Mohammed veröffentlicht hatte, an Saudi-Arabien aufzuschieben. Da Herrn Kaschgari die Todes-

strafe wegen Glaubensabfall (Apostasie) drohte, erinnerte die EU Malaysia an ihre Position in

Sachen Meinungsfreiheit, Todesstrafe und Rechtsstaatlichkeit. Herr Kaschgari wurde am 12.

Februar nach Saudi-Arabien ausgeliefert.

Im März organisierte die EU-Organisation gemeinsam mit der Anwaltskammer und der Nationalen

Menschenrechtskommission (SUHAKAM) eine öffentliche Veranstaltung zur Förderung der

Abschaffung der Todesstrafe sowie einen Debattierwettbewerb für Hochschulstudenten, an dem

sieben Universitäten teilnahmen. Diese mit Unterstützung des malaysischen Ministers für Recht und

parlamentarische Angelegenheiten durchgeführte Kampagne endete am 10. Dezember, dem Tag der

Menschenrechte, mit einem Grand Finale im malaysischen Parlament.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 204
DG C DE

2012 wurden mit dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)

sechs Projekte gefördert, die sich auf das VN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit

Behinderung, die Ausbildung staatenloser Kinder und die Rechte indigener Völker beziehen. Die

EU-Delegation organisierte ein Treffen mit malaysischen Menschenrechts-NROs, um die Prio-

ritäten für den nächsten EIDHR-Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen zu bestimmen, dessen

Veröffentlichung für Anfang 2013 geplant war.

Malediven

2012 erlebten die Malediven eine schwere politische Krise, die zum Rücktritt des ersten demo-

kratisch gewählten Präsidenten, Mohammed Nasheed, im Februar 2012 führte. Die Machtübergabe

unter strittigen Umständen löste wochenlange politische Unruhen mit zahlreichen Menschen-

rechtsverletzungen aus. Im August 2012 gelangte die nationale Untersuchungskommission

(CoNI) – unterstützt vom Commonwealth und den Vereinten Nationen – zu dem Schluss, dass die

Machtübergabe kein "Staatsstreich" war, wobei sie Empfehlungen im Hinblick auf das brutale Vor-

gehen der Polizei und andere Menschenrechtsaspekte abgab. Die Menschenrechtslage auf den

Malediven wurde im Juli 2012 im VN-Menschenrechtsausschuss erörtert. Im Oktober erhob der

Generalstaatsanwalt Anklage gegen den ehemaligen Präsidenten Nasheed wegen unrechtmäßiger

Festnahme und Inhaftierung des Richters Abdulla im Januar 2012. Im Falle einer Verurteilung

könnte Nasheed von einer Kandidatur bei den Präsidentschaftswahlen ausgeschlossen werden.

Die Europäische Union und die Malediven haben keinen formalen Rahmen für einen politischen

und einen Menschenrechtsdialog geschaffen; zudem hat weder die EU noch ein EU-Mitgliedstaat

eine ständige Vertretung in den Malediven. Die diplomatische Reaktion der EU stützt sich auf ihre

Interaktion mit maledivischen Akteuren aus Politik und Zivilgesellschaft in Colombo (Sri Lanka),

in Verbindung mit 2 bis 3 hochrangigen Missionen im Jahr in die Malediven. Strategische Dis-

kussionen mit internationalen Organisationen, beispielsweise dem Commonwealth, finden auch in

Brüssel statt. Die Delegation des Europäischen Parlaments hat den Malediven im April 2012

einen Besuch abgestattet.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 205
DG C DE

Die Malediven zählen zu den Demokratie-Pilotländern der EU; dies bedeutet, dass die Union eine

kohärente Analyse und Vorgehensweise zur Unterstützung der demokratischen Prozesse im Land

anstrebt. Das strategische Ziel der EU ist die Unterstützung der demokratischen Prozesse auf den

Malediven. Die EU möchte die Glaubwürdigkeit und Transparenz der für September 2013 geplan-

ten Präsidentschaftswahlen in den Malediven sicherstellen. Die EU hat eine Wahlexpertenmission

vorgesehen.

Derzeit gibt es sehr wenige Interventionen mit Menschenrechtsbezug, da die Malediven nicht Teil

des länderspezifischen Förderprogramms des Europäischen Instruments für Demokratie und

Menschenrechte sind. Allerdings gibt es zwei Projekte – für die lokale Friedensarbeit und die

Finanzierung von Wahlkampagnen –, die über Globale Fonds finanziert werden. Das landes-

spezifische Programm des Finanzierungsinstruments für Entwicklungszusammenarbeit unter-

stützt Aktionen, mit denen die gravierenden drogenbedingten sozialen Probleme und die Heraus-

forderungen im Bereich des Klimawandels angegangen werden.

Während der politischen Krise im Jahr 2012 hat die EU mehrere Erklärungen zur Lage auf den

Malediven abgegeben, und im Januar brachten die EU-Missionsleiter ihre Besorgnis über die Fest-

nahme des Richters Abdulla zum Ausdruck. Die EU gab zudem mehrere Erklärungen über die

Machtübergabe (Februar) und über die Notwendigkeit einer politischen Aussöhnung auf den

Malediven im Hinblick auf die andauernden politischen Unruhen auf den Malediven ab. Im Juli gab

die EU eine Erklärung über die eskalierenden politischen Spannungen auf den Malediven ab, der im

August eine Erklärung über die Veröffentlichung des Berichts der nationalen Untersuchungs-

kommission (CoNI) folgte. Im Oktober wurde eine Erklärung über die Festnahme des früheren

Präsidenten Nasheed veröffentlicht. Die EU brachte zudem das Problem der Todesstrafe gegenüber

den Behörden zur Sprache.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 206
DG C DE

Mongolei

Die letzten Parlamentswahlen fanden am 28. Juni 2012 statt. Sie brachten die größte Oppositions-
partei (Democratic Party - DP) an die Macht. Derzeit wird die Mongolei von einer Koalition regiert
(DP und Justice Coalition). Die Hohe Vertreterin gab eine Erklärung ab, in der Parlamentswahlen
als weiterer wichtiger Schritt zur Konsolidierung der Demokratie bezeichnet wurden. Die Wahl
verlief reibungslos, auch wenn es im Vorfeld politische Spannungen gab, u.a. die Festnahme und
Verurteilung des früheren Präsidenten Enkhbayar wegen Korruption. Der Sprecher der Hohen Ver-
treterin gab zu diesem Fall eine Erklärung ab, in der die Behörden aufgefordert wurden, völlig
transparent und unter uneingeschränkter Wahrung der demokratischen Grundsätze, der Rechtsstaat-
lichkeit und der Menschenrechte vorzugehen, und in der zugleich das Vertrauen der EU in die
mongolischen Institutionen erneut bekräftigt wurde.

Das neue Wahlgesetz wurde im Dezember 2011 mit dem Ziel verabschiedet, Bedenken hinsichtlich
der Transparenz der Stimmabgabe und der Ausgewogenheit der Repräsentation zu beseitigen. Es
wurde eine Quote festgelegt, wonach 20% der sich zur Wahl stellenden Personen Frauen sein
müssen, woraufhin der Anteil weiblicher Volksvertreter anstieg (von 3 auf 9 Abgeordnete).
Erstmals wurden elektronische Wahlgeräte eingeführt, und zwar kurz vor der Wahl. Diese
Ausrüstung verursachte einige Unregelmäßigkeiten, die in bestimmten Fällen eine Kontroll-
auszählung erforderten.

Im Januar 2012 ratifizierte die Mongolei das zweite Fakultativprotokoll des Internationalen Pakts
über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), das auf die Abschaffung der Todesstrafe abzielt.
Die Korruption ist weiterhin ein erhebliches Problem in allen staatlichen Organen und auf allen
Regierungsebenen, insbesondere im Kreise der Justiz, des Zolls und der Strafverfolgungsbehörden.
Die Haftbedingungen sind schlecht und es liegen Meldungen über Folter, Nötigung und Drohungen
durch Strafverfolgungsbehörden vor. Die Regierung hat Pläne zur Änderung des Strafgesetzbuchs
und zur Einstufung der Folter als Straftat entsprechend dem VN-Übereinkommen gegen Folter
bekannt gegeben. Um diesen Anliegen zu begegnen, wurden im Jahr 2012 Verträge für drei über
das EIDHR finanzierte Projekte geschlossen: Unterstützung für und Förderung der Achtung der
Menschenrechte in mongolischen Haftanstalten mit Schwerpunkt Prävention von Folter und andere
grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung; Unterstützung zur Verstärkung der
Rechte von Personen mit anderer sexueller Orientierung und ihrer Familien in der Mongolei; Förde-
rung der Menschenrechte durch Aufführung von Dokumentarfilmen vor Schülern und Lehrkräften
der Sekundar- und Berufsbildung. Die Mongolei hat ferner eine EU-Aktion bei der 67. VN-Gene-
ralversammlung mitgetragen, mit der ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe gefordert
wurde, und sie hat gemeinsam mit der EU eine hochrangige VN-Arbeitsgruppe über die
Abschaffung der Todesstrafe veranstaltet.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 207
DG C DE

2012 wurde die Mongolei Mitglied der OSZE. Im Zeitraum 2012-2013 führte die Mongolei zudem
den Vorsitz der Gemeinschaft der Demokratien ("Community of Democracies – CD)", wobei sie
sich vorrangig für die Erziehung zur Demokratie und die Förderung der regionalen CD-Zusammen-
arbeit, den Ausbau der Zivilgesellschaft, den Erfahrungsaustausch und die Null-Toleranz gegenüber
Korruption einsetzte.

Die Mongolei ist auch ein Pilotland für die Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates zur Unter-
stützung der Demokratie in den Außenbeziehungen der EU, und mehrere Projekte mit Menschen-
rechtsbezug werden über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte unter-
stützt.

Nepal

Auf dem Index der menschlichen Entwicklung (HDI) von 2011 liegt Nepal auf Platz 157 der 187
aufgeführten Länder. Nach Afghanistan ist es das zweitärmste Land Asiens. Allerdings hat Nepal in
den letzten 14 Jahren erhebliche Fortschritte bei der Verringerung der Einkommensarmut erzielt.
Was das Recht auf einen einen angemessenen Lebensstandard anbelangt, so weisen neuere Zahlen
darauf hin, dass die Armutsrate von 42 % im Jahr 1996 auf 24,8 % im Jahr 2010 zurückgegangen
ist. Im letzten Jahrzehnt wurden erhebliche Fortschritte bei den Rechten auf Gesundheit und
Bildung erzielt, und der Prozentsatz der geimpften Kleinkinder (Alter 1-2 Jahre) stieg von 83 % im
Jahr 2006 auf 87 % im Jahr 2011 an. Trotz dieser positiven Trends schüren jüngste politische Ent-
wicklungen noch mehr Unsicherheit im Bereich der sozialen und wirtschaftlichen Rechte.

Trotz der Verpflichtungen, die im Rahmen des Umfassenden Friedensabkommens von 2006 einge-
gangen wurden, haben die aufeinander folgenden Regierungen in Nepal noch stets keine Mecha-
nismen der Übergangsjustiz eingerichtet, und Ende 2012 war noch keine einzige Person wegen
schwerer konfliktbezogener Vergehen vor ein ordentliches Gericht gestellt worden. Die Regierung
Nepals und die Sicherheitskräfte schützen und befördern weiterhin Personen, die an konflikt-
bezogenen Vergehen beteiligt waren; 2012 machten mehrere umstrittene Beförderungen Schlag-
zeilen gerieten, obgleich der Oberste Gerichtshof in einem Urteil von August 2012 angeordnet
hatte, dass Verfahren zur Regelung der Beförderungen festgelegt werden. Im Jahr 2012 wurde dem
Büro des Präsidenten ein Erlass zur Errichtung eines gemeinsamen Ausschusses für Wahrheit, Aus-
söhnung und Verschleppungen ("Commission for Truth, Reconciliation and Disappearances")
übermittelt. Der Inhalt dieses Erlasses stieß bei Menschenrechtsorganisationen, in Diplomaten-
kreisen und den VN auf Bedenken. Die EU machte beim Dialog mit der nepalesischen Regierung
geltend, dass schwere Menschenrechtsverletzungen, die gegen internationale Menschenrechts-
standards und das humanitäre Völkerrecht verstoßen, keiner Amnestie oder erzwungenen Aus-
söhnung unterliegen dürfen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 208
DG C DE

Der Nationale Menschenrechtsausschuss (NHRC) wurde durch ein neues Gesetz vom Januar 2012

erheblich in seiner Unabhängigkeit und Autonomie eingeschränkt. Die Kapazitäten des Obersten

Gerichtshofs wurde seit der Auflösung der verfassungsgebenden Versammlung im Mai 2012

erheblich eingeschränkt, da die Ernennung neuer Richter dadurch verhindert wurde, dass es kein

legislatives Gremium gab, dass die vorgeschriebenen parlamentarischen Anhörungen hätte durch-

führen können. Die EU hat wiederholt beklagt, dass die Erosion der nationalen Institutionen und die

unbesetzten Stellen in mehreren Verfassungsgremien die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in

Nepal geschwächt haben.

Im Verlauf des Jahres setzte die EU ihre aufmerksame Beobachtung der Menschenrechtslage in

Nepal fort, einschließlich im Wege einer verstärkten Zusammenarbeit mit Menschenrechtsaktivisten

sowie durch politischen Dialog und Öffentlichkeitsarbeit.

Die EU ging insbesondere folgende Aspekte an:

- Straffreiheit und Übergangsjustiz, wobei die Verpflichtung der Regierung Nepals herausgestellt

wurde, völkerrechtskonforme Mechanismen der Übergangsjustiz zu schaffen und die verbreitete

Kultur der Straffreiheit zu bekämpfen; diesbezüglich wurden mehrere Erklärungen veröffentlicht.

- Die Lage der Menschenrechtsverteidiger in Nepal, durch Treffen mit Menschenrechtsaktivisten

und zweijährliche Sitzungen der EU-Arbeitsgruppe für den Schutz und von Menschenrechts-

verteidigern, deren Vorsitz die EU-Delegation führt.

- Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit, sowie geschlechtsbezogene Gewalt und

Diskriminierung durch anhaltende Unterstützung von Zivilgesellschaftsprojekten sowie eine

Zusammenarbeit mit der Regierung Nepals in Hinblick auf ihre Zusagen im Rahmen der allge-

meinen regelmäßigen Überprüfung von 2011.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 209
DG C DE

Zudem leistete die EU vorausgreifend einen Beitrag zur Menschenrechtsdebatte in Nepal, indem sie

ein halbtägiges Event mit Organisationen der Zivilgesellschaft veranstaltete, um den Tag der Men-

schenrechte am 10. Dezember 2012 zu begehen. Am diesem Tag veröffentlichten die EU-Missionen

auch einen gemeinsamen Kommentar in einer führenden nationalen Zeitung, in dem sie den

nepalesischen Menschenrechtsverteidigern ihre Anerkennung aussprachen und ihr Engagement für

Teilhabe, Wahrheit, Gerechtigkeit und Aussöhnung bekräftigten.

Zudem lancierte die EU im Jahr 2012 acht neue EIDHR-Projekte, die auf Themen wie Bekämpfung

des Frauen- und Kinderhandels, Geschlechtergleichstellung, Rechte junger Menschen, Diskrimi-

nierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit und andere Problematiken der sozialen Benachteiligung

abzielen. Politische Teilhabe, Transparenz, Rechenschaftspflicht und Recht auf freie Meinungs-

äußerung zählen ebenfalls zu den Fragen, die mit diesen Projekten angegangen werden.

Pakistan

Pakistan hat seine Rechtsvorschriften im Bereich der Menschenrechte verbessert. Eine wichtiger

Aspekt der neuen Rechtsnormen, der von Pakistan in die Praxis umgesetzt worden ist, ist die im

Mai 2012 erfolgte Errichtung einer unabhängigen nationalen Menschenrechtskommission gemäß

den Pariser Grundsätzen. Bei der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung Pakistans durch den VN-

Menschenrechtsrat im Oktober 2012 wurde die Haltung von Pakistan im Rahmen dieser Über-

prüfung als konstruktiv gewertet. Delegationen gaben positive Kommentare über die Errichtung

einer unabhängigen nationalen Menschenrechtskommission, die Ratifizierung einiger internatio-

naler Menschenrechtsübereinkommen und das De-facto-Moratorium für die Anwendung der Todes-

strafe ab. Die Delegationen gaben 165 Empfehlungen zu unterschiedlichsten Themen ab, von den

Blasphemie-Gesetzen bis hin zur Behandlung von Minderheiten, der Lage der Menschenrechts-

verteidiger und der Diskriminierung von Frauen. Pakistan erklärte sich bereit, 164 dieser Empfeh-

lungen zu prüfen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 210
DG C DE

Die die Umsetzungs- und Durchsetzungskapazität der ordentlichen Gerichte und Menschenrechts-

organe Pakistans hat sich zwar verbessert, befindet sich aber weiterhin auf schwachem Niveau.

2012 verstärkte sich die die sektiererische Gewalt, die vor allem gegen die shiitische Minderheit der

Hazara in Quetta gerichtet war. Ein hohes Niveau extremistischer Gewalt hält vor allem im Nord-

westen, in Balutschistan und in Karatschi an. Nur in wenigen Fällen wurden die Täter bislang vor

Gericht gebracht.

Am 6. Februar 2012 kam die Untergruppe "Staatsführung, Menschenrechte und Migration" des

Gemischten Ausschusses EU-Pakistan für einen Gedankenaustausch über Bürgerrechte, politische

Rechte und Menschenrechte zusammen. Erörtert wurden u.a. folgende Themen: Religions- und

Weltanschauungsfreiheit, Rechte der Frau, Zugang zur Justiz, Todesstrafe, Unterzeichnung und

Ratifizierung internationaler Menschenrechtsübereinkommen und Zusammenarbeit im Bereich der

Menschenrechte im VN-Rahmen.

Die Menschenrechte sind ein wichtiger Bestandteil des Strategischen Dialogs EU-Pakistan, den die

Hohe Vertreterin Ashton gemeinsam mit dem Außenminister Khar im Juni 2012 in die Wege

geleitet hat. Im Rahmen des strategischen Dialogs wird die Umsetzung des fünfjährigen Maß-

nahmenplans EU-Pakistan, zu dessen Prioritäten die Menschenrechte zählen, beaufsichtigt werden.

Die Hohe Vertreterin hob während ihres Besuchs in Pakistan die Notwendigkeit einer Stärkung der

demokratischen Institutionen, einer verantwortungsvollen Staatsführung und der Achtung der

Menschenrechte und Grundfreiheiten hervor, und brachte die Besorgnis der EU hinsichtlich der

Freiheit der Religion und Weltanschauung, der Rechte der Angehörigen von Minderheiten, der

Rechte der Frau und der Todesstrafe zum Ausdruck.

Im gesamten Verlauf des Jahres 2012 forderte die EU Pakistan nachdrücklich dazu auf, weitere

Fortschritte bei den Menschenrechten zu erzielen; zudem ermutigte sie Pakistan zur Umsetzung der

internationalen Menschenrechtsübereinkommen, denen Pakistan beigetreten ist, und zur Aufhebung

seine Vorbehalte. Im Rahmen ihrer neuen APS-Verordnung gewährt die EU Präferenzen für Ent-

wicklungsländer ("APS+"), um dieses Ziel zu erreichen. Das Bewusstsein für die "APS+"-Kriterien

wurde von der EU in Sitzungen, anhand von Pressemitteilungen und auf einer Handelsnetz-Ver-

anstaltung in Karatschi geschärft.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 211
DG C DE

Für einen weltweiten Aufschrei sorgte der Blasphemieprozess gegen Rimsha Masih, einer geistig

beeinträchtigten 14-jährigen Christin, die im August von ihrem Nachbarn der Verbrennung von

Koranblättern beschuldigt worden war, sowie der Mordversuch gegen die 14-jährige Bildungs-

aktivistin Malala Yousafzai durch Taliban im Oktober. Das Gerichtsverfahren gegen Rimsha wurde

in der Folge eingestellt, da sich die Anschuldigung als unwahr herausstellte. Die Hohe Vertreterin

verurteilte den Mordversuch an Malala, den sie als Anschlag sowohl gegen grundlegende mensch-

liche Werte als auch gegen alle Menschenrechtsverteidiger in Pakistan wertete, scharf und bekräf-

tigte, dass sich die EU dem Grundsatz "Bildung für alle" verschrieben hat und entschlossen hinter

jenen steht, die sich für dieses unerlässliche Ziel einsetzen. Am 26. Oktober verabschiedete das

Europäische Parlament eine Entschließung über die Diskriminierung gegen Mädchen in Pakistan, in

der insbesondere auf den Fall Malala Yousafzai eingegangen wurde.

Diese und andere Fälle, einschließlich jener der infolge einer Anklage wegen Blasphemie seit 2010

inhaftierten Christin Asia Bibi, wurden von der EU beobachtet und gegenüber den Behörden regel-

mäßig zur Sprache gebracht. Im November 2012 wurde ein Event für Menschenrechtsverteidiger

veranstaltet, um einen Gedankenaustausch über die aktuelle Menschenrechtslage in Pakistan sowie

über die Frage zu führen, wie die EU die Arbeit und die Bemühungen der Menschenrechts-

verteidiger besser unterstützten könnte. Aktivisten aus allen Landesteilen nahmen an dieser Ver-

anstaltung teil. Zu den am häufigsten ausgesprochenen Anliegen zählten die Kluft zwischen den

relativen Fortschritten im Bereich der Rechtsvorschriften und ihrer konkreten praktischen Umset-

zung, der schwindende Raum für Toleranz und Meinungsfreiheit, die Rechte von Frauen, von

Angehörigen religiöser Minderheiten und von Kindern (einschließlich des Anstiegs der Fälle

sexuellen Missbrauchs von Kindern, und der lehrplangestützten Verbreitung von Hass in Schulen)

sowie die sozialen und wirtschaftlichen Rechte.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 212
DG C DE

2012 unternahm die EU mehrere Demarchen, um die Problematik der Todesstrafe zur Sprache zu

bringen. Die Mitgliedstaaten und die EU-Delegation in Pakistan unternahmen gemeinsam und

bilateral mehrerer nachdrückliche Demarchen bezüglich der Todesstrafe in Pakistan, um zu

erreichen, dass verkündete Beschlüsse zur Hinrichtung mehrerer pakistanischer Bürger im Juni und

September rückgängig gemacht werden. Die Hinrichtungen wurden aufgeschoben, anscheinend für

immer. Allerdings wurde ein pakistanischer Soldat am 15. November 2012 in Punjab erhängt,

womit das in Pakistan seit 2008 geltende inoffizelle Moratorium für die Anwendung der Todes-

strafe endete. Nach Aussagen der Regierung wurde die Hinrichtung unter Druck der Militär-

behörden durchgeführt und sollte als Ausnahme betrachtet werden. In einer Erklärung sprach die

Hohe Vertreterin ihr tiefes Bedauern über die Hinrichtung aus, wobei sie hervorhob, dass Exeku-

tionen dem weltweiten Trend der Abschaffung der Todesstrafe und der jüngsten Ankündigung der

Regierung zuwiderlaufen, in der ein Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe in Aussicht gestellt

worden war. Sie forderte die Regierung auf, als ersten Schritt das Moratorium wieder einzuführen.

In der Entwicklungspolitik setzte die EU ihre Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden fort

und baute durch Schulungen Fähigkeiten auf, einschließlich was den wirksamen Schutz der

Menschenrechte anbelangt. Im Jahr 2012 leitete die EU zudem eine Zusammenarbeit ein, die darauf

abzielte, die Leistungsfähigkeit des Parlaments zu verbessern (Unterstützung der National-

versammlung und des Senats) und die Demokratie in Pakistan durch Unterstützung glaubwürdiger,

niemanden ausgrenzender und transparenter Wahlen, an denen nationale und internationale Organi-

sationen und Netzwerke mitwirken, zu konsolidieren. Ein im November 2012 durchgeführte

Erkundungsmission sollte die Machbarkeit der Entsendung einer Wahlbeobachtungsmission im Jahr

2013 abschätzen. Zudem wurde 2012 eine neues Programm zur "Unterstützung demokratischer

Institutionen" ausgearbeitet, das auch eine Menschenrechtskomponenten umfasst. Gesamtziel dieses

Programms ist die Förderung der Konsolidierung demokratischer Prozesse im Lande durch eine

Verstärkung der demokratischen Institutionen Pakistans. Die Menschenrechtskomponente soll die

Förderung und den Schutz der Menschenrechte dadurch verbessern, dass die Regierung und die

Menschenrechtsinstitutionen auf föderaler Ebene und auf Provinzebene beim Kapazitätsaufbau und

bei der Erfüllung ihrer internationalen Menschenrechtsverpflichtungen unterstützt werden.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 213
DG C DE

Philippinen

Die EU hat die Menschenrechtsverteidiger und die Strafrechtsreform weiterhin unterstützt. Die EU-

Delegation in Manila hat gemeinsam mit der Regierung der Philippinen und Organisationen der

Zivilgesellschaft mehrere Fälle von Menschenrechtsverletzungen verfolgt. Sie veranstaltete ein

hochrangiges Jahrestreffen mit Menschenrechtsverteidigern und initiierte ein neues "Justice for

All"-Programm (10 Mio. EUR), das dazu dienen soll, den Zugang zur Justiz zu stärken und die

Bekämpfung der Straflosigkeit zu unterstützen. Das EP hat am 14. Juni 2012 eine Entschließung zu

außergerichtlichen Hinrichtungen und dem Verschwindenlassen auf den Philippinen verabschiedet.

Die EU und die Philippinen haben am 11. Juli 2012 ein neues Partnerschafts- und Kooperations-

abkommen (PKA) unterzeichnet, in dem beide Seiten sich verpflichten, den Dialog und die

Zusammenarbeit in den Bereichen Menschenrechte, verantwortungsvolle Staatsführung und

Rechtsstaatlichkeit zu verstärken.

2012 haben die Philippinen eine Reihe internationaler Menschenrechtsinstrumente, darunter das

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder

erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) und das IAO-Übereinkommen Nr. 189 über

menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte, ratifiziert. Ferner hat die Regierung ein Gesetz gegen

Verschleppungen angenommen, mit dem die Philippinen das erste asiatische Land wurden, das

Verschleppungen unter Strafe stellt. Im Mai 2012 haben die Philippinen die allgemeine regelmäßige

Überprüfung durchgeführt und dabei ein besonderes Augenmerk auf außergerichtliche Hinrich-

tungen, Menschenrechtsverteidiger sowie die Rechte von Frauen und Kindern gerichtet. Im

November 2012 haben die Philippinen den VN-Sonderberichterstatter über Menschenhandel sowie

den Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau empfangen.

http://www2.ohchr.org/english/bodies/cedaw/index.htm

9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 214
DG C DE

Singapur

Bei den Verhandlungen über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen der

EU und Singapur wurden 2012 Fortschritte erzielt. Der Abkommensentwurf enthält eine Menschen-

rechtsklausel.

Die für die ASEAN zuständige Delegation des Europäischen Parlaments hat Singapur im Mai 2012

einen Besuch abgestattet. Bei den Treffen mit den singapurischen Gesprächspartnern ging es vor

allem um Menschenrechtsfragen und die Todesstrafe. Das Thema Abschaffung der Todesstrafe ist

für die EU in ihren Beziehungen zu Singapur nach wie vor von höchster Priorität. Die EU-Dele-

gation in Singapur veranstaltete informelle Dialogtreffen mit lokalen NRO über Menschenrechts-

fragen.

Die EU unternahm in Singapur eine Demarche zur Todesstrafe, und zwar speziell im Fall des am 4.

Juli 2012 wegen eines Drogendelikts verurteilten und im Todestrakt einsitzenden malaysischen

Häftlings Yong Vui Kong. Mit dieser Demarche wurde unterstrichen, dass die näheren Umstände

dieses Falles die für von der Hinrichtung bedrohte Personen geltenden Mindeststandards unmittel-

bar verletzen, da die EU das Delikt unter spezifischer Berufung auf die singapurischen Rechts-

vorschriften keinesfalls zu den schweren Verbrechen zählt.

Im Anschluss an eine einjährige Überprüfung der Todesstrafe hat die singapurische Regierung vor-

geschlagen, im Zusammenhang mit der obligatorischen Verhängung der Todesstrafe bei Drogen-

handel und Mord Änderungen einzuführen und diese Art der Strafe für kleine Drogenkuriere, die

mit der Polizei zusammenarbeiten, und bei Tötungsdelikten ohne Tötungsabsicht abzuschaffen..

Seit Juli 2011 gab es keine Hinrichtungen mehr.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 215
DG C DE

Die EU-Delegation hat am 10. Dezember 2012, dem Tag der Menschenrechte, ein Seminar zum
Thema "Regional Approaches to Human Rights in Europe and Southeast Asia" veranstaltet. Haupt-
redner war Rafendi DJAMIN, Vertreter Indonesiens in der zwischenstaatlichen Menschenrechts-
kommission der ASEAN (AICHR). Der neu ernannte Vertreter Singapurs in der AICHR, Bot-
schafter CHAN Heng Chee, hielt die Schlussansprache. An dem Seminar nahmen Wissenschaftler
aus Asien und Europa, Beamte, Diplomaten sowie zahlreiche Vertreter der Zivilgesellschaft teil,
und es gab eine ungewöhnlich freimütige Diskussion.

Sri Lanka
Die Lage im Zusammenhang mit den Menschenrechten und der Regierungsführung hat sich 2012 in
Sri Lanka im Zuge schwerer Angriffe auf den Rechtsstaat und die Unabhängigkeit der Justiz ver-
schlechtert. Menschenrechtsverteidiger und unabhängige Journalisten waren Schikanen ausgesetzt
und Verschleppungen waren immer noch an der Tagesordnung. Trotz einiger Fortschritte beim
wirtschaftlichen Wiederaufbau und der Rückkehr von Binnenflüchtlingen in den Norden des
Landes ist bisher für die Wiederaussöhnung und die Bekämpfung der Ursachen des Konflikts sehr
wenig getan worden. Auf der Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen im März
2012 haben die Vereinigten Staaten eine Resolution eingebracht, die von den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union mitgetragen und in der die Regierung nachdrücklich aufgefordert wurde, auf
Fortschritte bei der Wiederaussöhnung hinzuwirken.

Im Zuge der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung wurde im November 2012 auch die
Menschenrechtslage in Sri Lanka überprüft. Die Regierung Sri Lankas wies etwa die Hälfte der
nach der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung ausgesprochenen kritischen Empfehlungen
zurück.

Das 1995 unterzeichnete Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung liefert
die Grundlage für die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Sri Lanka. 2012 gab es jedoch
kein formelles Forum für den politischen Dialog mit Sri Lanka, da seit 2008 keine Sitzung des
Gemischten Ausschusses stattgefunden hat. Die Politik der EU gegenüber Sri Lanka ist gekenn-
zeichnet durch eine "vorsichtige Wiederaufnahme des Engagements", wobei die EU auch ihre
Bedenken angesichts der besorgniserregenden Menschenrechtslage zum Ausdruck bringt.

Die EU-Arbeitsgruppe "Menschenrechte" hat Kontakte zu Menschenrechtsverteidigern und der
Zivilgesellschaft geknüpft und in diesem Rahmen unter anderem ein jährliches Treffen und regel-
mäßige Informationsveranstaltungen zu spezifischen Fragen veranstaltet, Gerichtsverfahren
beobachtet und sich um den Schutz von Menschenrechtsverteidigern und Journalisten gekümmert.
Die Europäische Union hat zudem das Problem der Todesstrafe gegenüber den Behörden zur
Sprache gebracht. Die Delegation des Europäischen Parlaments hat Sri Lanka im Mai 2012 einen
Besuch abgestattet.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 216
DG C DE

Über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte und die Haushaltslinie
"Nichtstaatliche Akeure" sind mehrere Projekte in Sri Lanka finanziert worden. Das landes-
spezifische Programm des Finanzierungsinstruments für Entwicklungszusammenarbeit zielte
auf Rehabilitations- und Existenzsicherungsprogramme für besonders gefährdete Gruppen, ein-
schließlich Frauen und Kinder, in den Konfliktgebieten im Norden und Osten des Landes.

2012 hat die EU mehrere Erklärungen abgegeben. Dazu gehörten die EU-Erklärung vom Februar
2012, in der die Regierung dringend aufgefordert wurde, die Empfehlungen des Berichts der
Versöhnungskommission (Lessons Learnt and Reconciliation Commission) umzusetzen, die
Erklärung der EU-Missionsleiter vom Juli 2012 zu den Angriffen auf die Freiheit der Meinungs-
äußerung (nach der Schließung von Websites) sowie die Erklärung der EU-Missionsleiter vom
Dezember 2012 zur Rechtsstaatlichkeit und zum Justizwesen und daran anschließend eine
Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU vom Januar 2013 zur Amtsenthebung der
Obersten Richterin.

Thailand

Im Einklang mit den EU-Leitlinien betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern und der
lokalen Umsetzungsstrategie der EU-Delegation hat die EU-Delegation in Thailand zwei getrennte
Anhörungen der Zivilgesellschaft veranstaltet, die erste mit Menschenrechtsverteidigern und Orga-
nisationen der Zivilgesellschaft, wobei es um allgemeine Menschenrechtsfragen ging (31. Januar),
die zweite mit Menschenrechtsverteidigern und Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich den
Schutz der Menschenrechte im äußersten Süden (3. Februar) auf die Fahne geschrieben haben. Ins-
gesamt haben Vertreter von mehr als 20 hauptsächlich in Bangkok stationierten Organisationen der
Zivilgesellschaft teilgenommen. Der Meinungsaustausch wurde positiv aufgenommen.
Das Engagement der EU wurde allgemein zur Kenntnis genommen und gewürdigt. Die Teilnehmer
betonten, dass die Wahrnehmung, die Menschenrechtsverteidigern, die Gerichtsverfahren beobach-
tet haben, zuteil wurde, für die Beklagten eine moralische Unterstützung bedeutet und in entschei-
dendem Maße dafür gesorgt hat, dass diese ein faires Verfahren erhalten. Ferner hat die EU-Dele-
gation den Kontakt zu Menschenrechtsverteidigern gesucht, die in Gemeinschaften in abgelegenen
Gebieten Thailands tätig sind. Menschenrechtsverteidiger haben von juristischen Einschüchte-
rungen im Zusammenhang mit Streitigkeiten über den Landbesitz und von mangelnder Konsul-
tation bei Infrastrukturprojekten berichtet, die indigene und lokale Gemeinschaften betreffen; die
EU hat diese Problematik gegenüber der Regierung zur Sprache gebracht. Während des Besuchs
einer Delegation von Mitgliedern des Europäischen Parlaments am 30./31. August im Norden
Thailands knüpften die Parlamentarier auch Kontakte zu in Gemeinschaften tätigen Menschen-
rechtsverteidigern.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 217
DG C DE

Darüber hinaus nahmen Vertreter der EU-Delegation und der Botschaften von Mitgliedstaaten an

Gerichtsverhandlungen gegen zwei bekannte Persönlichkeiten teil, die wegen Majestätsbeleidigung

angeklagt waren, und zwar gegen den mehrfach ausgezeichneten Online-Herausgeber Chiranuch

Premchaiporn, der wegen Verstoßes gegen das Gesetz über Computerkriminalität zu einer ein-

jährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde, die jedoch ausgesetzt worden ist, und gegen Somyot

Pruksakasemsuk, der wegen Majestätsbeleidigung und Verleumdung am 23. Januar 2013 zu 11

Jahren verurteilt wurde. Die EU gab eine Erklärung der Missionschefs vor Ort ab, in der sie ihre

tiefe Besorgnis über die negativen Auswirkungen des Schuldspruchs auf die Freiheit der Meinungs-

äußerung in Thailand zum Ausdruck brachte, da dritte Personen für Inhalte bestraft würden, die von

anderen Internet-Nutzern auf Websites veröffentlicht werden.

Die EU-Delegation veranstaltete zusammen mit dem thailändischen Ministerium für auswärtige

Angelegenheiten am 13./14. Juni 2012 einen zweitägigen Workshop zum Thema Migrations-

steuerung, auf dem die Parteien ihre Erfahrungen im Zusammenhang mit bewährten Praktiken und

ihren jeweiligen Migrationsproblemen ausgetauscht haben. Behandelt wurden unter anderem die

Themen Asyl- und Flüchtlingspolitik, Menschenhandel sowie Grenzmanagement und -kontrollen.

In konstruktiven Debatten waren die Regierung und die EU einer Meinung darüber, dass das

Grenzmanagement und der Menschenhandel potenzielle Bereiche für die weitere Zusammenarbeit

darstellen.

Im Einklang mit der EU-Politik betreffend die Todesstrafe unterstützte die EU-Delegation ein von

der Union für bürgerliche Freiheiten am 12. Dezember organisiertes Seminar, auf dem ein Ver-

gleich der bei der Abschaffung der Todesstrafe im ASEAN-Raum erzielten Fortschritte vorge-

nommen werden sollte, und setzte damit ein Zeichen dafür, dass sie dieser Frage in ihren Bezie-

hungen zu Thailand prioritäre Bedeutung beimisst. Trotz eines seit 2009 geltenden De-facto-

Moratoriums hinsichtlich der Verhängung der Todesstrafe ist Thailand nach Malaysia das Land mit

der höchsten Zahl von zum Tode verurteilten Häftlingen (ca. 600 gegenüber 900 in Malaysia). Die

Haltung der Öffentlichkeit gilt als eines der größten Hindernisse für die Abschaffung.

Am 10. September hat die Hohe Vertreterin der EU, Catherine Ashton, in einer Erklärung die Ent-

scheidung Thailands begrüßt, die Todesstrafe für minderjährige Straftäter abzuschaffen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 218
DG C DE

Timor-Leste

10 Jahre nach der Unabhängigkeit fanden 2012 zwei Wahlen (Präsidentschafts- und Parlaments-

wahlen) statt, die von den Behörden von Timor-Leste erfolgreich durchgeführt wurden und einen

Meilenstein auf dem Weg des Landes hin zu einer stabilen Demokratie bildeten. Im Juli entsandte

die EU eine Wahlbeobachtungsmission und das Europäische Parlament schickte eine Delegation,

die die Aufgabe hatte, die Parlamentswahlen zu beobachten. Beide Wahlen nahmen einen fried-

lichen und transparenten Verlauf und standen allen offen, was die Hohe Vertreterin in einer

Erklärung vom 9. Juli 2012 auch anerkannte.

2012 unterstützte die EU in erheblichem Maße die Bemühungen der VN und leistete Timor-Leste

weiterhin Hilfe bei der Bewältigung seiner Menschenrechtsprobleme. Am 19. Dezember verab-

schiedete der Sicherheitsrat eine Erklärung des Präsidenten zu Timor-Leste, in der der Abschluss

des Mandats der Integrierten Mission der Vereinten Nationen in Timor-Leste (UNMIT) zum 31.

Dezember 2012 verkündet, die erheblichen Fortschritte in Timor-Leste begrüßt und die Bereitschaft

der VN und anderer Partner unterstrichen wurde, das Land auch künftig zu unterstützen. Auch wenn

es im Sicherheitsrat keine regelmäßigen Debatten und auch keine Berichterstattung über Timor-

Leste geben dürfte, wird das Land während eines Versuchszeitraums von 3 Jahren, in dem der

Sicherheitsrat das Problem Timor-Leste bei Bedarf unmittelbar erörtern könnte; weiterhin auf der

Tagesordnung des Sicherheitsrates stehen.

Am 31. Dezember 2012 hat die UNMIT ihren Rückzug abgeschlossen. Derzeit wird eine innovative

Form der Zusammenarbeit zwischen den VN-Agenturen und der Regierung von Timor-Leste im

Rahmen des "New Deal" festgelegt. Eine Frage, die geklärt werden muss, betrifft die Untersuchung

der schweren Verbrechen, die 1999 (im Rahmen der Gewalttaten vor der Unabhängigkeit)

begangen wurden. Die VN werden nach Beendigung ihrer Mission im April 2013 nicht in der Lage

sein, diese Untersuchung zu finanzieren. Bei mehreren Gelegenheiten, so auch während der regel-

mäßigen Debatten im VN-Sicherheitsrat, hat die EU ihre Bereitschaft bekundet, Timor-Leste bei

der Konsolidierung seiner Errungenschaften und im Hinblick auf Fortschritte bei der Schaffung

einer stabilen Demokratie zu unterstützen. Fortschritte bei Menschenrechtsfragen, einschließlich der

Gleichstellung von Frauen und Männern, werden genau überwacht und nehmen nach wie vor einen

sehr wichtigen Platz auf der Prioritätenliste der EU ein. Die Unterstützung durch die EU umfasst

auch Ziele wie die demokratische Staatsführung sowie die Entwicklung der ländlichen Gebiete und

der Rolle der Zivilgesellschaft. Diese Unterstützung ist weiterhin von großer Bedeutung, um Timor-

Leste in die Lage zu versetzen, im Rahmen seiner begrenzten Fähigkeiten die Menschenrechts-

agenda umzusetzen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 219
DG C DE

Die EU war an den Maßnahmen der VN eng beteiligt, wozu auch die Teilnahme an den Tagen der

offenen Tür zum Thema "Frauen, Frieden und Sicherheit" gehörte.

Vietnam

Das im Juni 2012 unterzeichnete Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und

Vietnam bot die Gelegenheit zur Vertiefung der Zusammenarbeit im Bereich Menschenrechte. Im

Rahmen einer im Vorgriff erfolgenden Anwendung des Abkommens haben die EU und Vietnam

Anfang 2012 die Einzelheiten ihres regelmäßigen Dialogs über Menschenrechte geprüft. Zunächst

fand ein von den EU-Missionsleitern in Hanoi geleiteter Dialog vor Ort statt, an den sich ein von

Menschenrechtsexperten geleiteter erweiterter Dialog in den Hauptstädten anschloss. Die erste

Runde dieses neuen, erweiterten Menschenrechtsdialogs fand am 12. Januar 2012 in Hanoi, die

zweite Runde am 25. Oktober 2012 in Brüssel statt.

Mittels dieses regelmäßigen Menschenrechtsdialogs sowie durch öffentliche Erklärungen und

diplomatische Demarchen hat die EU die vietnamesische Regierung veranlasst, die Einschrän-

kungen der freien Meinungsäußerung und der Medien aufzuheben. In einer Erklärung des Sprechers

der Hohen Vertreterin Catherine Ashton hat die EU ernste Bedenken angesichts der hohen Strafen

für drei bekannte Internet-Blogger in Ho-Chi-Minh-Stadt zum Ausdruck gebracht. Ferner hat die

EU ihre Besorgnis über die Anwendung der Todesstrafe geäußert und die Entwicklungen auf dem

Gebiet der Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie die Rechts- und Justizreformen verfolgt.

Vertreter der EU-Delegation in Hanoi haben Haftanstalten besucht und einer Reihe von Gerichts-

verhandlungen gegen Menschenrechtsverteidiger beigewohnt. Ferner nahmen sie Kontakt mit

lokalen Menschenrechtsaktivisten und Vertretern der Zivilgesellschaft auf, um mit ihnen einen

Meinungsaustausch über die Entwicklungen im Bereich der Menschenrechte zu führen. Die EU

unterstützte weiterhin die Modernisierung des Justizsystems mit einem Beitrag in Höhe von 8 Mio.

Euro zu dem Programm für justizielle Zusammenarbeit ("Justice Partnership Programme"), das eine

gemeinsame Geberinitiative der EU, Dänemarks und Schwedens darstellt. Mit dem Projekt werden

wichtige Institutionen wie das Justizministerium, der Oberste Volksgerichtshof, die Oberste Volks-

staatsanwaltschaft und die Anwaltskammer unterstützt; ferner umfasst es die Schulung von Rich-

tern, Rechtsanwälten und anderen Rechtspraktikern.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 220
DG C DE

Im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) wurden

2012 elf Projekte gefördert, die eine breite Palette von Themen abdeckten, unter anderem die

Rechte des Kindes, die Arbeitnehmerrechte, die Rechte von Personen mit Behinderungen, der

Schutz von Frauen vor Gewalt, die Bekämpfung des Menschenhandels und die Nichtdiskrimi-

nierung. Zudem wurden neue Projekte zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte und der Vertretung der

Arbeitnehmer, zur Weiterentwicklung der Rechtsstaatlichkeit, der Sozialpartnerschaften in den

Arbeitsbeziehungen und der Rechte von Angehörigen ethnischer Minderheiten sowie zur Förderung

der Rechte von Menschen mit HIV/Aids und von Bevölkerungsgruppen mit einem erhöhten Risiko

einer HIV-Infektion in die Wege geleitet.

Im Rahmen des Strategischen Dialogprojekts hat die EU ferner Maßnahmen in den Bereichen

Staatsführung, Migration, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung unterstützt.

VIII Ozeanien

Australien

Australien fördert nach wie vor in starkem Maße die Menschenrechte. Allerdings hat das Asyl-

bewerberproblem das Thema Menschenrechte im zweiten Halbjahr 2012 auf die politische Agenda

des Landes gesetzt. Im August hat das Parlament eine Änderung der Migrationsgesetzgebung

(Behandlung auf hoher See und andere Maßnahmen) verabschiedet, mit der die Empfehlungen einer

Expertengruppe "Asylbewerber" umgesetzt wurden, die zu dem heiklen Thema der wachsenden

Zahl von Asylbewerbern, die in Booten ankommen, Stellung nehmen sollte. Mit dem Änderungs-

rechtsakt wird die Behandlung von Asylanträgen vor Ort in Nauru und Papua-Neuguinea wieder

eingeführt. Die angekündigten Maßnahmen führten nicht nur zu hitzigen Debatten im Land selbst,

sondern darüber hinaus auch zu negativen Reaktionen von Amnesty International. Der Hohe

Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge hat der Ministerin für Immigration im Oktober

Fragen zu den Plänen für die Verlegung nach Papua-Neuguinea vorgelegt, das nach wie vor erheb-

liche Vorbehalte gegen die Flüchtlingskonvention von 1951 geltend macht und andere internatio-

nale Übereinkünfte, die für den Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen in Papua-Neuguinea

relevant sind, bisher nicht unterzeichnet hat. Im Dezember hat der UNHCR einen kritischen Bericht

über die Haftanstalt in Nauru vorgelegt und darin auf die schlechten Unterbringungsbedingungen,

den nicht korrekt funktionierenden Rechtsrahmen und die ungenügenden Kapazitäten zur Prüfung

von Beschwerden der Flüchtlinge hingewiesen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 221
DG C DE

Die Menschenrechtskonsultationen mit Australien fanden im Rahmen des politischen Dialogs EU-

Australien im Oktober 2012 statt. Ein Austausch über die eingeführten regionalen Bearbeitungs-

verfahren für Asylanträge erfolgte auch bei dem jährlichen Dialog hoher Beamter der EU und

Australiens über Fragen der Migration, der am 8. Oktober 2012 in Brüssel stattfand. Australien hob

hervor, dass es sich hierbei um eine sensible Frage handele und wies auf die wachsenden Probleme

hin, mit denen sich das Land durch den Zustrom von Wirtschaftsmigranten konfrontiert sieht. Das

umfassende bilaterale Rahmenabkommen, über das gegenwärtig verhandelt wird, wird zusätzliche

Möglichkeiten schaffen, den Dialog und die Zusammenarbeit mit Australien auf dem Gebiet der

Menschenrechte weiter auszubauen.

Fidschi

Fidschi fiel 2012 weiterhin unter Artikel 96 des Cotonou-Abkommens, da das Land gegen darin

vorgesehene wesentliche Elemente wie die Achtung der demokratischen Grundsätze, der

Menschenrechte und des Rechtsstaatsprinzips verstoßen hat. Im Laufe des Jahres waren jedoch

auch einige ermutigende Entwicklungen zu verzeichnen, wie die Aufhebung der Notstandsgesetze,

die Durchführung der elektronischen Wählerregistrierung und die Einleitung einer Verfassungs-

überprüfung. In Anerkennung dieser positiven Entwicklungen änderte der Rat der Europäischen

Union die entsprechenden Maßnahmen durch seinen Beschluss vom 24. September 2012, so dass

Beratungen über die Programmierung künftiger Entwicklungshilfe aus dem 11. EEF mit der der-

zeitigen Regierung anlaufen können.

Die Menschenrechte und der Demokratisierungsprozess standen 2012 im Mittelpunkt der Maß-

nahmen der Europäischen Union in Fidschi. Sie begrüßte die Aufhebung der Notstandsgesetze

Anfang Januar 2012. Gemeinsam mit anderen Gebern unterstützte die EU die Verfassungs-

kommission, die umfangreiche öffentliche Konsultationen durchführte und den Entwurf einer neuen

Verfassung vorlegte, der einen umfangreichen Katalog von Rechten, einschließlich sozio-

ökonomischer Rechte, umfasst und bei den Wahlen eine Frauenquote vorsieht.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 222
DG C DE

Außerdem unterstützte die EU weiterhin Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechts-

verteidiger durch Finanzhilfe aus dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschen-

rechte (EIDHR). Bei dem länderspezifischen Förderprogramm standen die Demokratisierung und

die Rechte der Frau im Mittelpunkt. Die EU gab im Mai 2012 eine lokale Erklärung ab, in der sie

ihr Bedauern darüber äußerte, dass die Polizei die Genehmigung für den Marsch gegen Homo-

phobie, der in Suva stattfinden sollte, in letzter Minute zurückgezogen hat.

Im Juli 2012 führte die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU eine Informations-

reise nach Fidschi durch, um sich ein Bild von den Fortschritten im Demokratisierungsprozess zu

machen.

Die Europäische Union gab im September 2012 eine weitere lokale Erklärung ab, die dadurch ver-

anlasst wurde, dass eine hochrangig besetzte Delegation der Internationalen Arbeitsorganisation

(ILO), die auf Einladung der Regierung zu einem Informationsbesuch im Land war, um die angeb-

liche Missachtung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit zu untersuchen, das Land früher als geplant

verlassen musste, da Differenzen mit der Regierung über das Mandat der Delegation bestanden. Im

November 2012 stellte der Verwaltungsrat der ILO Fidschi als eines der fünf Länder heraus, in

denen die schwerwiegendsten und vordringlichsten Probleme im Hinblick auf die Vereinigungs-

freiheit zu verzeichnen sind.

Die genannten Probleme und weitere relevante Fragen wurden systematisch im politischen Dialog

mit der Regierung Fidschis zur Sprache gebracht.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 223
DG C DE

Kleine pazifische Inselstaaten - Kiribati, Republik Marschallinseln, die föderierten Staaten

von Mikronesien, Nauru, Palau, Tonga, Tuvalu

Da in den kleinen pazifischen Inselstaaten keine EU-Delegationen bestehen, führt die Europäische

Union mit den Regierungen dieser Staaten Ad-hoc-Dialoge über politische Fragen und über Grund-

satzfragen, in deren Rahmen sie sich für die Menschenrechte und die Gleichstellung der

Geschlechter einsetzt. Außerdem arbeitet die EU mit regionalen Organisationen und der Zivilgesell-

schaft in der Region zusammen, um die Achtung und den Schutz der Menschenrechte zu fördern.

Die Pazifikregion gehört zu den Regionen der Welt, in denen geschlechtsspezifische Gewalt und die

Diskriminierung von Frauen am weitesten verbreitet sind. Auf der Tagung des Forums der pazi-

fischen Inseln 2012 gaben die politischen Führer der Pazifikstaaten eine Erklärung über die Gleich-

stellung der Geschlechter ab, in der sie sich verpflichteten, Maßnahmen zur Verbesserung der Lage

zu treffen. Die Europäische Union begrüßte die Erklärung und die vorgestellten Initiativen. Auf

derselben Tagung nahm die EU an einer Podiumsdiskussion über die Gleichstellung der

Geschlechter teil, bei der sie ihre Bereitschaft bekundete, die Länder in ihren Gleichstellungs-

bemühungen zu unterstützen und diesbezüglich mit anderen Gebern zusammenzuarbeiten.

Die Europäische Union ermutigt die Staaten, die internationalen Menschenrechtsübereinkommen

und das Römische Statut zu ratifizieren und umzusetzen, daher hat sie 1 Mio. EUR speziell für das

Forum der pazifischen Inseln bereitgestellt, um die pazifischen Inselstaaten bei der Ratifizierung

und der Umsetzung, die nach internationalen Standards gering ausfällt, zu unterstützen. Durch das

Projekt sollte zudem mehr Gleichheit zwischen den Geschlechtern bewirkt und das Ausmaß der

geschlechtsspezifischen Gewalt verringert werden.

Die Europäische Union gab 2012 Erklärungen ab, in denen sie die insgesamt freien und fairen

Präsidentschaftswahlen in Kiribati, auf den Marschallinseln und in Palau würdigte.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 224
DG C DE

Neuseeland

Im Bereich der Menschenrechte ist Neuseeland ein langjähriger Partner in internationalen Foren,

mit dem die EU einen konstruktiven Dialog führt.

Im politischen Dialog zwischen der EU und Neuseeland wurden Menschenrechtsfragen im

Zusammenhang mit einem breit angelegten Austausch über die Entwicklungen in der Region

erörtert, so beispielsweise auch im Rahmen der Sicherheitsgespräche EU-Neuseeland, die im

November 2012 in Wellington stattfanden. Das umfassende bilaterale Rahmenabkommen, über das

gegenwärtig verhandelt wird, wird zusätzliche Möglichkeiten schaffen, den Dialog mit Neuseeland

zu intensivieren und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Menschenrechte weiter auszubauen.

Papua-Neuguinea

Das Land durchlebte 2012 eine tiefe politische Krise, die eine Folge der Unsicherheit war, die aus

der ungeklärten Nachfolge für den krankheitsbedingt angeschlagenen Premierminister Somare und

dem Beschluss des Obersten Gerichtshofs, Somare durch den derzeitigen Premierminister O'Neill

zu ersetzen, entstanden war. Dieser Gerichtsbeschluss ermöglichte einen Generationswechsel in der

politischen Führung des Landes und trug dazu bei, die politische Lage im Land wieder zu stabili-

sieren.

In der Zivilgesellschaft finden die Menschenrechte extrem wenig Fürsprache, was zum einen auf

die Fragmentierung der bestehenden Organisationen zurückzuführen und zum anderen darin

begründet ist, dass bei großen Teilen der Öffentlichkeit eine passive Akzeptanz auch schwerster

Verstöße gegen die Menschenrechte gegeben ist. Um die Entwicklung einer Zivilgesellschaft zu

fördern, die den Schutz der Menschenrechte fördert und sich vernehmlich dafür einsetzt, hat die

Europäische Union ein Projekt zur Unterstützung nichtstaatlicher Akteure finanziert, das die

Schaffung einer Plattform für einen regelmäßigen und beständigen Dialog zum Ziel hat.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 225
DG C DE

Um Frauenvereinigungen dabei zu unterstützen, ihre Forderungen gegenüber der Regierung und der

Gesellschaft hörbar und kohärent geltend zu machen, wurden zwei EIDHR-Projekte, die von Trans-

parency International Papua-Neuguinea (TIPNG) und World Vision mitfinanziert werden, mit dem

Ziel auf den Weg gebracht, für die Rechte der Frau zu sensibilisieren. Anlässlich des Europatages

veranstaltete die EU-Delegation eine Gemäldeausstellung, die die Wahrnehmung der Frau in der

Kultur Papuas zum Thema hatte.

Durch fünf laufende EIDHR-Projekte wird dazu beigetragen, die Auswirkungen der Entwicklungen

des Rohstoffabbaus auf die Eingeborenen-Gemeinschaften abzumildern. Durch diese Projekte soll

bewirkt werden, dass verstärkt Mediation und ausgleichorientierte Justiz angewendet werden, um

die Beziehungen zwischen Gemeinschaften wieder zu normalisieren und in von Stammeskonflikten

betroffenen Gebieten in 31 Zielgemeinden die Sicherheitsprobleme zu minimieren.

Die öffentliche Meinung in Papua-Neuguinea ist nach wie vor mehrheitlich für die Todesstrafe.

Dennoch hat das Land auf der VN-Generalversammlung vom 20. Dezember 2012 bei der

Abstimmung über ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe (Resolution 67/176) nach

intensiver Lobbyarbeit seitens der EU sein Abstimmungsverhalten geändert und nicht gegen das

Moratorium gestimmt, sondern sich der Stimme enthalten.

Samoa

Wie in mehreren anderen Pazifikstaaten auch geben die geschlechtsspezifische Gewalt und die

Diskriminierung von Frauen in Samoa weiterhin Anlass zu großer Besorgnis. Die Regierung legte

einen umstrittenen Gesetzesvorschlag vor, in dem vorgesehen ist, nach der nächsten Wahl 2015 zu

garantieren, dass zehn Prozent der Parlamentssitze an Frauen gehen. Gegenwärtig muss ein Kandi-

dat für ein politisches Amt den Titel "Matai" (Titel des Oberhaupts eines samoanischen Familien-

verbands) führen. In zahlreichen Dörfern in Samoa ist es Frauen gegenwärtig noch immer verboten,

den Titel eines "Matai" zu führen, so dass die politische Vertretung im wesentlichen in der Hand

der Männer liegt. Auf der Tagung des Forums der pazifischen Inseln 2012 gab der samoanische

Premierminister gemeinsam mit den politischen Führern anderer Pazifikstaaten eine Erklärung über

die Gleichstellung der Geschlechter ab, in der sie sich verpflichteten, Maßnahmen zur Verbesserung

der Lage zu treffen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 226
DG C DE

Die Europäische Union setzt sich gegenüber dem Land im Wege des Dialogs für die Menschen-

rechte und die Gleichstellung der Geschlechter ein, wobei dieser Dialog mit finanzieller Unter-

stützung aus verschiedenen Instrumenten (EEF, FPI, EIDHR) kombiniert wird. Aus dem EIDHR-

Programm "Medien für Demokratie und Menschenrechte" wurde für den Bericht der Internatio-

nalen Journalistenvereinigung (IJF) mit dem Titel "Press Freedom in the Pacific" (Pressefreiheit im

pazifischen Raum) die Erstellung eines Kapitels über die Pressefreiheit in Samoa finanziert. Aus

einem regionalen EIDHR-Projekt zur Unterstützung der pazifischen Inselstaaten wurde Samoa

Unterstützung für die Ratifizierung der internationalen Menschenrechtsübereinkommen und des

Römischen Statuts und für deren Umsetzung, die nach internationalen Standards gering ist,

gewährt. Im Rahmen dieses Projekts erhielt die Regierung technische Hilfe für die Arbeit an legis-

lativen Indikatoren in Bezug auf das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinde-

rung, ferner wurde aus dem Projekt ein Seminar zu diesem Übereinkommen gefördert.

Die Maßnahmen der Europäischen Union zielen darauf ab, die Rolle der Zivilgesellschaft auch auf

dem Gebiet der Menschenrechte zu stärken; so wurden aus dem EEF die Rehabilitierung mehrerer

"Fales" für Frauen (Anm. d. Ü.: Fale bedeutet primär Hütte oder Haus, gemeint sind hier Orte, an

denen ausschließlich Frauen zusammenkommen) sowie Projekte zur Erzeugung von Einkommen

für Frauen finanziert. Die EU hat außerdem Mittel für Selbstverteidigungskurse und Kurse in

Aggressionsbewältigung bereitgestellt.

Salomonen

Die Salomonen befinden sich derzeit in einer verhältnismäßig friedlichen und stabilen Situation,

was zu einer verstärkten sozioökonomischen Entwicklung beiträgt. Die Mitglieder der Kommission

für Wahrheit und Aussöhnung legten dem Premierminister im Februar 2012 den Bericht über die

Zeit der Spannungen (1998 bis 2003) vor, der Empfehlungen zum Umgang mit den Spätfolgen der

in der Zeit der Spannungen verübten Gewalttaten und für eine dauerhafte Aussöhnung enthält. Der

Bericht muss noch dem Parlament vorgelegt werden.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 227
DG C DE

Die Europäische Union hat sich 2012 im Wege des politischen Dialogs und durch finanzielle Unter-

stützung aktiv für die Menschenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter auf den Salomonen

eingesetzt. Bei dem förmlichen politischen Dialog im September 2012 wurde die Ratifizierung des

Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs zur Sprache gebracht. Es scheinen keine

grundsätzlichen Einwände gegen die Ratifizierung des Statuts zu bestehen, die Verzögerungen bei

der Ratifizierung scheinen eher auf einen Rückstand bei der Gesetzgebung zurückzuführen zu sein.

Die Salomonen sind eines der Pilotländer für die Durchführung der EU-Agenda für Maßnahmen zur

Demokratieförderung, was einen weiteren Anreiz dafür bietet, weiterhin Fortschritte bei den demo-

kratischen Reformen zu erzielen. Im Hinblick auf die Parlamentswahl im Jahr 2014 konzentrierte

die EU ihre Unterstützungsmaßnahmen auf die Verbesserung der Transparenz und der Integrität des

Wahlverfahrens, die Förderung der politischen Teilhabe und der politischen Vertretung von Frauen

und die Stärkung der Fähigkeiten der nichtstaatlichen Akteure und der Bürger, ihre Rechte wahr-

zunehmen und auf allen Ebenen konstruktiv bei der politischen Debatte mitzuwirken. Ein weiteres

vorrangiges Ziel der EU ist die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und die Bekämpfung

der Gewalt gegen Frauen. Gemeinsam mit anderen Gebern und in enger Abstimmung mit der

Regierung wurden Projekte eingeleitet, die die Stärkung des Wahlzyklus, eine bessere Umsetzung

des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung von Frauen, die Stärkung

der Rolle der Zivilgesellschaft bei der Förderung der Gleichstellung und eine stärkere Sensibili-

sierung für Gewalt gegen Frauen (unter anderem durch Theaterveranstaltungen in Gemeinden) zum

Ziel haben.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 228
DG C DE

Vanuatu

Am 30. Oktober 2012 fanden in Vanuatu allgemeine Wahlen statt; Mitglieder der EU-Delegation

waren als Wahlbeobachter in einige Wahllokale eingeladen. Die Wahlen verlief im großen und

ganzen problemlos, auch wenn im Anschluss daran mehrere Eingaben gemacht wurden, in denen

"Geisterwähler" und das unethische Verhalten einiger Kandidaten angeprangert wurden.

Im Kontext der 2012 geleisteten Budgethilfe und im Zusammenhang mit der Fertigstellung einer

Good-Governance- und Entwicklungsvereinbarung mit Vanuatu wurde bewertet, wieweit die

Grundwerte der EU geachtet werden. Das wesentliche Fazit dieser Bewertung war, dass Vanuatu

für den Abschluss einer Good-Governance- und Entwicklungsvereinbarung infrage kommt, dass

jedoch noch weitere Anstrengungen erforderlich sind, insbesondere im Hinblick auf die Bekämp-

fung der Gewalt gegen Frauen und Kinder, die Teilhabe von Frauen am politischen Leben und die

Behandlung von Gefangenen. In der Durchführungsphase der Good-Governance- und Entwick-

lungsvereinbarung (durch die 3 % des Gesamtjahreshaushalts beigesteuert werden) wird es erfor-

derlich sein, durch geeignete Indikatoren nachzuweisen, welche Verbesserungen auf dem Gebiet

der Menschenrechte (insbesondere in Gleichstellungsfragen) erzielt wurden, damit der flexible

Teilbetrag der Beihilfe ausgezahlt werden kann.

Nichtregierungsorganisationen, die sich mit der Korruptionsbekämpfung und der Bekämpfung der

Gewalt gegen Frauen befassen, wurde besondere Unterstützung zuteil: für sie wurden Mittel aus der

Haushaltslinie "Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden" (250 000 EUR) bereitgestellt, unter

anderem, um durch Kunst und Theater für die Problematik zu sensibilisieren; dies erfolgte als

Ergänzung zu der im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds geleisteten Unterstützung

für nichtstaatliche Akteure, die sich für den Zeitraum von 2008 bis 2013 auf 1,6 Mio. EUR. beläuft.

Zwar hat Vanuatu 2011 das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshof ratifiziert, es

wurde jedoch noch nicht vollständig in den Rechtsrahmen des Landes umgesetzt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 229
DG C DE

IX Amerika

Kanada

Als Partner, die sich sich gemeinsam für die Menschenrechte einsetzen, teilen die EU und Kanada

gemeinsame Werte und arbeiten bei der Förderung der Achtung der Menschenrechte, der Demo-

kratie und der Rechtsstaatlichkeit eng zusammen. Dieser gemeinsame Ansatz kommt in regel-

mäßigen Menschenrechtskonsultationen und einer engen Zusammenarbeit in Menschenrechtsfragen

im Rahmen der VN (New York und Genf) und der OSZE (Wien) zum Ausdruck.

Auch 2012 haben die EU und Kanada im Rahmen des VN-Menschenrechtsrats und des dritten

Ausschusses der VN-Generalversammlung in Bezug auf Länder, die unter dem Gesichtspunkt der

Menschenrechte besonderen Anlass zur Sorge bieten, nicht zuletzt Iran und Syrien, eng zusammen-

gearbeitet.

USA

Die EU und die USA haben 2012 zwei bilaterale Menschenrechtskonsultationen abgehalten (im

Februar in Washington, DC, und im Juli in Brüssel). Auch im Rahmen ihres Dialogs mit dem

Außenministerium über Terrorismusbekämpfung und Völkerrecht hat die EU sich für Menschen-

rechtsfragen eingesetzt. Ergänzt wurden die institutionalisierten Dialoge durch regelmäßigen Aus-

tausch und Zusammenarbeit in Themenbereichen wie die wirtschaftliche und politische Selbst-

befähigung, Frauen, Frieden und Sicherheit, Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Freiheit des

Internets, die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgenderpersonen und Menschen-

rechte in China, Russland, Myanmar/Birma und den Ländern des Asiatischen und Arabischen

Frühlings.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 230
DG C DE

Anlässlich des Menschenrechtstags 2012 hat die EU in Zusammenarbeit mit einer Reihe von EU-

Mitgliedstaaten und den USA eine hochrangige Veranstaltung über Menschenrechte und Trans-

atlantische Partnerschaft: Förderung des Rechts der freien Meinungsäußerung, der Vereinigungs-

freiheit und der politischen Mitwirkung abgehalten. Die Partnerschaft zwischen der EU und den

USA in multilateralen Foren hat maßgeblich dazu beigetragen, Menschenrechtsfragen wie die Frei-

heit des Internets (im Rahmen der durch die „No disconnect“-Strategie geleisteten Arbeiten), die

Religions- und Weltanschauungsfreiheit oder die Lage in speziellen Ländern (Querverweis) voran-

zubringen.

Die Todesstrafe in den USA ist für die EU nach wie großer Anlass zur Sorge. In den letzten Jahren

hat sich jedoch in den USA bei der Vollstreckung und der Unterstützung dieser Strafe ein erheb-

licher Wandel vollzogen. Wie 2011 belief sich auch 2012 die Anzahl der Hinrichtungen auf 43.

Dies stellt gegenüber dem Jahr 2000 mit 78 Hinrichtungen einen Rückgang um fast 50% dar.

Außerdem wurden 2012 von den Gerichten landesweit nur 78 Todesurteile ausgesprochen, was im

Vergleich zum Höchstrekord von 1996 (315 Todesurteile) den niedrigsten Wert darstellt. 2012 hat

die EU auf Bundesstaatenebene in sechs Fällen interveniert, die die in den EU-Leitlinien festge-

legten Interventionskriterien erfüllen. 2012 hat die Hohe Vertreterin und Vizepräsidentin

Connecticut in einer Erklärung zur Abschaffung der Todesstrafe beglückwünscht. Außerdem hat die

EU weiterhin NRO unterstützt, die sich für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen.

Im dritten Jahr nacheinander hat der US-Kongress Rechtsvorschriften verabschiedet, die die Ver-

wendung von Mitteln zum Bau oder Umbau von Hafteinrichtungen in den USA oder zur Über-

führung von Häftlingen aus Guantánamo in die USA oder in Drittländer untersagen (National

Defence Authorization Act (Ermächtigungsgesetz zur Landesverteidigung) 2013). Aufgrund der

Rechtsvorschriften über das Lager von Guantánamo konnte die Regierung in dieser Angelegenheit

keine Fortschritte erzielen, obwohl Präsident Obama wiederholt geäußert hat, dass dessen

Schließung für seine Regierung nach wie vor eine Priorität darstellt. Die EU hat mit der US-Regie-

rung weiterhin Gespräche über die anhaltenden Beschränkungen für die Überführung von Häft-

lingen geführt, durch die die Schließung von Guantánamo verhindert wird.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 231
DG C DE

2012 hat das Europäische Parlament einen Follow-up-Bericht über die angebliche Verbringung von

Gefangenen in europäische Ländern und deren dortige illegale Inhaftierung durch die CIA ange-

nommen und gegenüber der Hohen Vertreterin und Vizepräsidentin auf die Todesstrafe in den

USA, die Schließung von Guantánamo und die rechtliche Aspekte des Rückgriffs auf Drohnen-

Angriffe zur Terrorismusbekämpfung zur Sprache gebracht.

Durch die gemeinsame Gründung der Partnerschaft für gleichberechtigte Zukunft, deren Ziel es ist,

dass Frauen voll und ganz am öffentlichen Leben teilnehmen, eine Führungsrolle bei einem inklu-

siven Wirtschaftswachstum übernehmen und Nutzen daraus ziehen, hat die EU mit den USA im

Hinblick auf die wirtschaftliche und politische Selbstbefähigung von Frauen zusammengearbeitet.

Bei der Eröffnungsveranstaltung zur dieser Initiative hat die EU folgende Zusagen abgegeben: auf

die politische und wirtschaftliche Teilhabe von Frauen in Ländern im Übergang gerichtete

Kampagnen, in denen Gewalt gegen Frauen als Hindernis für eine derartige Teilhabe thematisiert

wird, die Förderung der Vertretung von Frauen in Friedensverhandlungen und Vermittlungs-

prozessen sowie Fortschritte bei der Beteiligung von Frauen und ihrer Selbstbefähigung zur

Mitgestaltung in der EU.

Lateinamerika und Karibik

Argentinien

Auch 2012 stand die Förderung der Menschenrechte ganz oben auf der Tagesordnung der argen-

tinischen Regierung. Dennoch - und obwohl Argentinien die meisten VN- und regionalen

Menschenrechtsübereinkünfte sowie das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs rati-

fiziert hat - wurden bei der 2012 vorgenommenen allgemeinen regelmäßigen Überprüfung eine

Reihe von Problembereichen festgestellt. Dazu zählen a) die Überfüllung der Gefängnisse und

Berichte über Folter in den Gefängnissen, b) Menschenhandel, häusliche Gewalt und Gewalt gegen

Frauen und c) die Rechte der Angehörigen von Minderheiten.

Wie in der Gemeinsamen Erklärung zu den Menschenrechten von 2008 vorgesehen, fand im April

2012 ein Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Argentinien statt.

Außerdem wurde im Dezember 2012 zwischen der EU und Argentinien ein Seminar über soziale

Inklusion abgehalten.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 232
DG C DE

Bei der Zusammenarbeit zwischen der EU und Argentinien in Menschenrechtsfragen stellten

soziale Gerechtigkeit, die Rechte von Angehörigen von Minderheiten und der indigenen Bevöl-

kerungsgruppen Schlüsselfragen und Kernbereiche für den Einsatz des Europäischen Instruments

für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) und die thematischen Linien für nichtstaatliche

Akteure dar. Die EU hat mit dem argentinischen Menschenrechtssekretariat zusammengearbeitet,

das die Arbeit der acht Beobachtungsstellen für Menschenrechte unterstützt. Außerdem hat die EU

das Ziel verfolgt, die Rolle der Organisationen der Zivilgesellschaft bei der Förderung der

Menschenrechte, der Menschenrechtsverteidiger, der Justiz und der Bekämpfung der Straflosigkeit

zu verstärken.

Belize

Belize ist eine konstitutionelle parlamentarische Demokratie. Am 7. März 2012 wurde die UDP mit

erheblichen Stimmenverlusten für eine zweite Amtszeit wiedergewählt. Während die UDP zuvor

eine überwältigende Mehrheit im Parlament besaß, verfügt sie nunmehr nur noch über eine dünne

Mehrheit von 17 zu 14 Sitzen im Abgeordnetenhaus.

In Bezug auf die Menschenrechten in Belize befasst sich die EU vorrangig mit der unverhältnis-

mäßigen Gewaltanwendung seitens der Sicherheitskräfte, der langen Untersuchungshaft, der häus-

lichen Gewalt, der Diskriminierung von Frauen, dem sexuellen Missbrauch von Kindern, dem

Menschenhandel und der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung.

In Belize gibt es nur wenige Nichtregierungsorganisationen, die sich mit verschiedenen Aspekten

der Menschenrechte wie beispielsweise der Verteidigung, der öffentlichen Bildung und Sensibili-

sierung und der Umsetzung von Programmen befassen.

Nach wie vor besorgniserregend ist die Gewalt gegenüber Frauen und Kindern sowie die Kinder-

arbeit in der Landwirtschaft. Die ungleiche Behandlung der Geschlechter ist sehr weit verbreitet; im

Bericht des Weltwirtschaftsforums von 2011 zur Gleichstellung der Geschlechter steht Belize auf

Rang 100 der 135 Länder. Belize ist Herkunfts-, Transit- und Bestimmungsland für Frauen und

Kinder, die zur Prostitution und Zwangsarbeit verkauft werden. Im Menschenhandelsbericht des

US-amerikanischen Außenministeriums von 2011 stand Belize nicht mehr auf Stufe 2 "Watch List",

es wurde jedoch weiterhin als ein Stufe 2-Land geführt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 233
DG C DE

Obwohl in Belize nach wie vor für Mord und Militärverbrechen die Todesstrafe gilt, wird sie de

facto als abgeschafft betrachtet, da seit 1985 keine Hinrichtungen mehr vollstreckt wurden. Am 20.

Dezember 2012 hat Belize in der VN-Generalversammlung erneut gegen eine Resolution über ein

Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe gestimmt. Zwar ist Belize 1996 dem Internatio-

nalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) beigetreten, es hat jedoch weder das

zweite Fakultativprotokoll zum IPBPR (1989), das auf die Abschaffung der Todesstrafe abzielt,

noch die Amerikanische Menschenrechtskonvention und deren Protokoll über die Abschaffung der

Todesstrafe (1990) unterzeichnet oder ratifiziert.

Die nächste allgemeine regelmäßige Überprüfung Belizes wird im Juli 2013 stattfinden.

Bolivien

Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit zwischen Bolivien und der EU in Menschenrechtsfragen

stehen der Ausbau der Rechtsstaatlichkeit und die Verbesserung des Zugangs zum Justizwesen, die

Verstärkung des Schutzes und der Ausübung der Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen und

die Unterbindung der Gewalt gegen Frauen, Mädchen und Jungen.

2012 hat die EU ein Programm im Rahmen des Stabilitätsinstruments (4 Mio. Euro) eingeleitet, mit

dem sozialpolitischen Konflikten begegnet und die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die

Demokratie gestärkt werden sollen. Es beinhaltete die Unterstützung der Konsultation der indigenen

Bevölkerungsgruppen, Konfliktmanagement und -vermeidung sowie Maßnahmen im Hinblick auf

eine größere Unabhängigkeit der Justiz.

Die EU hat eine lokale Strategie zur Umsetzung der EU-Leitlinien in Bezug auf Gewalt gegen

Frauen und Mädchen angenommen, und es wurde eine beratende Gruppe eingesetzt. Des Weiteren

arbeitet die EU gemeinsam mit den VN auf den Ausbau des Rechtsrahmens gegen die Gewalt

gegen Frauen hin.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 234
DG C DE

Bolivien spielt eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung des EU-Aktionsplans zur Unterstützung der

Demokratie. Dies hat die EU und die Mitgliedstaaten ermutigt, auf stärkere Kohärenz hinzuwirken.

Außerdem stellt es für Bolivien einen Anreiz dar, Fortschritte bei der demokratischen Reform zu

erzielen. Beim zweiten hochrangigen Dialog mit Bolivien (2012) wurde vereinbart, eine gemein-

same Arbeitsgruppe EU-Bolivien über Demokratie einzusetzen.

Die EU hat die Fälle bestimmter des Terrorismus beschuldigter EU-Bürger (Toaso und Dwyer) ver-

folgt und auf höchster Ebene zur Sprache gebracht.

Brasilien

In Brasilien stand auch 2012 der Schutz der gefährdeten Gruppen wie Kinder, Frauen, indigene

Bevölkerungsgruppen, Menschenrechtsverteidiger und Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans-

genderpersonen insbesondere durch die Bekämpfung der Gewalt gegen Homosexuelle an oberster

Stelle. Des Weiteren konzentrierte sich die EU auf die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung und

vollständige Umsetzung der Menschenrechtsbestimmungen.

Das Jahr war von Brasiliens unablässigem Kampf gegen die extreme Armut gekennzeichnet; im

Bereich Kinder, Jugendliche und Behinderte fanden zwei große nationale Konferenzen statt, die

durch öffentliche Diskussionen betreffend die indigene Bevölkerung und die Schaffung großer

Entwicklungsvorhaben sowie die Vorbereitung der Großereignisse wie des Welt-Cups und der

Olympischen Spiele begleitet wurden.

2012 fand in Genf die zweite allgemeine regelmäßige Überprüfung Brasiliens statt, bei der es sich

mit 169 (davon 10 teilweise) der 170 Empfehlungen einverstanden erklärte, die von 70 Ländern

ausgesprochen wurden. Die meisten Empfehlungen konzentrierten sich auf Fragen wie den Zugang

zur Justiz, Tötungen ohne Gerichtsverfahren, die Haftbedingungen, Gewalt gegen Frauen, die Lage

der Menschenrechtsverteidiger und der indigenen Bevölkerungsgruppen. Im November wurde

Brasilien erneut für drei Jahre (2013 - 2015) in den VN-Menschenrechtsrat gewählt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 235
DG C DE

Der Dialog und die enge Zusammenarbeit mit Brasilien im Bereich der Menschenrechte wurden

auch 2012 fortgesetzt. Wie im gemeinsamen Bewertungspapier vorgesehen, haben die EU und

Brasilien einen institutionellen Rahmen geschaffen, der regelmäßige Konsultationen über

Menschenrechtsfragen ermöglicht. Im März 2012 hat die EU einen Strategischen Rahmen für

Menschenrechte und Demokratie und einen Aktionsplan angenommen.

Beim Besuch der Hohen Vertreterin und Vizepräsidentin Ashton in Brasilien (Februar 2012) wurde

vereinbart, in Bezug auf Menschenrechtsverteidiger, Frauen und Sicherheit sowie Menschenrechte

und Entwicklung gemeinsame Initiativen zu ergreifen. Des Weiteren wurde vereinbart, interessier-

ten Drittländern durch dreiseitige Zusammenarbeit technische Unterstützung und Kapazitätsaufbau

zu leisten, um sie bei der Umsetzung der im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung

ausgesprochenen Empfehlungen zu unterstützen.

Als konkretes Ergebnis dieser Zusammenarbeit haben die EU und Brasilien am 19. Juni 2012

gemeinsam eine Veranstaltung am Rande der 20. Tagung des Menschenrechtsrats über Menschen-

rechtsverteidigerinnen abgehalten. Außerdem wurden die Rechte der indigenen Bevölkerungs-

gruppen im Rahmen der Rio + 20-Konferenz über nachhaltige Entwicklung erörtert.

Das dritte Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Brasilien fand am

12. September 2012 in Brüssel statt. Im Mittelpunkt der Gespräche standen die Koordinierung in

multilateralen Foren, Menschenrechtsverteidiger, Kinder, Menschenhandel und bilaterale Koope-

rationsprojekte. Es wurde vereinbart, konkrete Modalitäten für technische Unterstützung und den

Kapazitätsaufbau in interessierten Drittländern im Rahmen einer dreiseitigen Zusammenarbeit fest-

zulegen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 236
DG C DE

Im November fand in Brüssel das II. Menschenrechtsseminar mit Vertretern der Zivilgesellschaft

zwischen der EU und Brasilien statt. Das Seminar wurde im Rahmen der sektorspezifischen Dia-

loge zwischen der EU und Brasilien veranstaltet, mit dem Organisationen der Zivilgesellschaft in

der EU und Brasilien veranlasst werden sollen, sich für Fragen und Themen einzusetzen , die unter-

schiedliche Aspekte des politischen Menschenrechtsdialogs betreffen. Die Tagesordnung hatte drei

Schwerpunkte: die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgenderpersonen,

Menschenhandel und Menschenrechtsverteidiger. Die auf dem II. Seminar ausgesprochenen

Empfehlungen werden bei den Treffen im Rahmen des politischen Dialogs im Jahr 2013 vorgelegt.

Die EU hat die Rechte der indigenen Bevölkerung in Brasilien im Rahmen der Haushaltslinie für

NRO, des EIDHR und der Haushaltslinie für tropischen Regenwald nach wie vor aktiv gefördert.

Auch die EU-Mitgliedstaaten setzen sich aktiv für die Förderung der Rechte der indigenen Bevölke-

rung und die Finanzierung mehrerer Kooperationsprojekte ein. Indigene Gemeinschaften waren in

den letzten Jahren Ziel zunehmender Gewalt, und daher wurden die Kontakte mit den Bundes-

behörden für Fragen der indigenen Bevölkerung (einschließlich FUNAI, der brasilianischen

Behörde für die indigenen Bevölkerungsgruppen) intensiviert. Die EU-Delegation und die EU-Mit-

gliedstaaten in Brasilia unterhalten regelmäßige Kontakte zum Menschenrechtssekretariat und dem

Menschenrechtsverteidigerprogramm.

Die Fazilität zur Unterstützung sektoraler EU-Dialoge hat zwei Haupttätigkeiten finanziert: ein

Seminar über Menschenhandel (Mai 2012) und ein Seminar über Menschenrechtsverteidiger

(Dezember 2012), die beide in Brasilia stattfanden. Im November 2011 erging im Rahmen des

CBSS/EIDHR eine Ausschreibung, die auf Gewalt gegen Frauen, Kinder, indigene Bevölkerungs-

gruppen und Menschenrechtsverteidiger abzielte. 2012 und 2013 wurden elf Vorhaben zur Finan-

zierung ausgewählt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 237
DG C DE

2012 stellte das Europäische Parlament Anfragen zu den Lebensbedingungen in brasilianischen

Gefängnissen, den Arbeitsnormen und den Tötungen ohne Gerichtsverfahren, vor allem jedoch zur

Lage bei den Rechten der indigenen Bevölkerung. Es sei darauf hingewiesen, dass Präsident

Barroso im Dezember 2012 in Strassburg mit dem Häuptling des Kayapo-Stamms aus dem brasilia-

nischen Amazonasgebiet, Cacique Raoni, während dessen Kampagne durch Europa zusammen-

getroffen ist, mit der dieser auf die Lage seines Volkes und die Notwendigkeit aufmerksam machen

wollte, ihr Territorium zu erhalten. (711 Worte)

Chile

Der Dialog und die enge Zusammenarbeit mit Chile über Menschenrechtsfragen wurde 2012 fortge-

setzt. Diese Zusammenarbeit verfolgt im Wesentlichen drei Prioritäten: die Rechte der indigenen

Bevölkerung, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen und Maßnahmen zur Aussöhnung

und zur Bewahrung der Erinnerungen an die Militärdiktatur der Jahre 1973 - 1990. Über das Euro-

päische Instrument für Demokratie und Menschenrechte hat die EU 1,1 Mio. EUR bereitgestellt, um

acht Organisationen der chilenischen Zivilgesellschaft zu unterstützen, die sich die Verteidigung der

Menschenrechte in diesen Bereichen zur Aufgabe gemacht haben. Im Anschluss an das unter Betei-

ligung der Zivilgesellschaft von der EU im Oktober 2011 abgehaltene Seminar über institutionelle

Bestimmungen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte wurden 2012 Rechts-

vorschriften zur Schaffung einer Hauptabteilung für Menschenrechte im Justizministerium verab-

schiedet. Die EU trägt zur Finanzierung des quasi unabhängigen Nationalen Instituts für Menschen-

rechte bei, zu dem sie enge Beziehungen pflegt; das Institut hat 2012 seine Besorgnis über das

gewalttätige Vorgehen der Polizei gegen protestierende Studenten und andere Bürgergruppen sowie

den Einsatz der Antiterror-Gesetz zur Verfolgung indigener Mapuche-Aktivisten bekundet. Vorur-

teile und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung sind nach wie vor weit verbreitet,

aber der homophobe Mord an dem jungen Homosexuellen Daniel Zamudio hat eine nationale

Debatte entzündet und den Kongress veranlasst, Chiles erstes Antidiskriminierungsgesetz zu verab-

schieden, das Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung sowie aus vielen anderen

Gründen untersagt. Während des dritten lokalen Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Chile

im Mai hat die EU dieses bahnbrechende Gesetz begrüßt und betont, dass es durch Aufklärungs-

und Präventionsmaßnahmen ergänzt werden muss. Die EU und Chile haben außerdem die Rechte

von Frauen, Behinderten, indigener Bevölkerungsgruppen, Migranten und Kindern sowie die

Zusammearbeit in den UN-Gremien erörtert.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 238
DG C DE

Kolumbien

Der interne bewaffnete Konflikt, der Drogenhandel und die organisierte Kriminalität in Kolumbien

stellen nach wie vor große Probleme dar, aber die Regierung Santos hat Menschenrechtsfragen zur

Priorität erhoben, und in diesem Jahr waren erhebliche positive Entwicklungen zu verzeichnen,

darunter wichtige gesetzgeberische und politsche Maßnahmen, mit denen gegen die Ursachen des

Konflikts vorgegangen werden soll. Es wurde mit der Umsetzung des Gesetzes über die Opfer-

entschädigung und die Rückgabe von Land begonnen, und die Beziehungen zwischen der aus-

führenden und der rechtsprechenden Gewalt haben sich verbessert; auch im Hinblick auf die

Schaffung einer nationalen Menschenrechtspolitik wurden weitere Fortschritte erzielt. Im Dezember

wurde unter breiter Beteiligung der Regierung, der Zivilgesellschaft und der internationalen

Gemeinschaft eine nationale Konferenz über Menschenrechte abgehalten.

Die Reformen haben den Weg für Friedensverhandlungen mit der FARC geebnet und schließlich zu

deren Aufnahme geführt; Berichten zufolge finden diese Verhandlungen in einem Klima gegen-

seitigen Vertrauens statt und schreiten gut voran. Dennoch ist der Friedensprozess voller Schwie-

rigkeiten und Gefahren. Die Regierung hat weiterhin erhebliche Bemühungen unternommen, um

insbesondere durch die Verstärkung der staatlichen Präsenz in zuvor von illegalen bewaffneten

Gruppen kontrollierten Gegenden die Rechtsstaatlichkeit zu stärken; jedoch kommt es noch stets in

besorgniserregendem Maße zu Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völker-

rechts. Die Bedrohungen der internen Sicherheit gingen von den Guerilla-Kämpfern, jedoch auch in

steigendem Maße von großen bewaffneten Gruppen aus, die nach der paramilitärischen Demobili-

sierung in Erscheinung getreten und zur größten Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit geworden sind.

Die hohe Anzahl von Binnenvertriebenen (3,8 Mio.) stellt eine permanente humanitäre Krise

großen Ausmaßes dar. In diesem Zusammenhang steht die Durchführung der fortschrittlichen

Rechtsvorschriften der Regierung weiterhin erheblichen Herausforderungen gegenüber.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 239
DG C DE

Die EU hat Santos' Reformen unterstützt. Außer ihrer langjährigen, beständigen Unterstützung des

Justizwesens hat sie erste Maßnahmen zur Unterstützung des Gesetzes über die Opferentschädigung

und die Rückgabe von Land eingeleitet. Die Landreform und die ländliche Entwicklung werden

auch in den kommenden Jahren einen Schwerpunktbereich der Zusammenarbeit mit der EU dar-

stellen Des Weiteren hat die EU durch eine Reihe von Erklärungen der Hohen Vertreterin und

Vizepräsidentin ihre Unterstützung für die Friedensverhandlungen bekundet und Hilfe bei der

Umsetzung einer möglichen Friedensvereinbarung angeboten. ECHO hat 12 Mio. EUR für huma-

nitäre Hilfe für die Binnenvertriebenen in Kolumbien oder in den Nachbarländern bereitgestellt.

Allgemein verfolgt die EU im Menschenrechtsbereich in Kolumbien folgende Prioritäten:

Menschenrechtsverteidiger und Gewerkschaftler, Kinder im bewaffneten Konflikt, Frauen, Frieden

und Sicherheit, Straflosigkeit sowie Angehörige ethnischer Minderheiten. Diese stehen im Mittel-

punkt der Zusammenarbeit mit der EU im Rahmen des EIDHR, aber auch der bilateralen Zusam-

menarbeit, und wurden im bilateralen Menschenrechtsdialog erörtert, der 2012 in Kapitel (statt geo-

grafisch) gegliedert wurde. Die Menschenrechte und die Bekämpfung der Straflosigkeit stellen

einen wichtigen Schwerpunkt der Zusammenarbeit mit der EU dar, und Menschenrechtsfragen

fließen in alle Aspekte der EU-Hilfe ein.

Die Menschenrechtslage in Kolumbien war für das Europäische Parlament eine wichtige Priorität,

nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Billigung des Handelsübereinkommens zwischen der EU

und Kolumbien/Peru. Als Reaktion auf eine Entschließung des EP vom Juni, in der ein Zeitplan für

Menschen- und Arbeitsrechte gefordert wurde, hat Kolumbien eine ausführliche Liste diesbezüg-

licher Ziele und Maßnahmen vorgelegt, die bereits existieren oder in Planung sind, so dass das EP

im Dezember das Übereinkommen annehmen konnte. – Das EP hat mehrere Aussprachen und

Anhörungen abgehalten, und seine Abgeordneten haben zahlreiche Anfragen über Menschenrechte

in Kolumbien gestellt.

Am Ende des Jahres 2012 hat die EU des Weiteren ihrer Besorgnis über eine Verfassungsänderung

Ausdruck verliehen, durch die der Zuständigkeitsbereich der Militärgerichtsbarkeit ausgeweitet

wird, und die Erwartung geäußert, dass dies nicht zu einer Zunahme der Straflosigkeit führen wird,

nicht zuletzt bei den Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren, die angeblich von Angehörigen der

Streitkräfte vorgenommen werden.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 240
DG C DE

Costa Rica

Die EU hält Konsultationen mit der Regierung von Costa Rica über den Inhalt und die Durch-

führung der Menschenrechtspolitik des Landes ab.

Im Oktober hat die EU das "Emprende"-Projekt eingeleitet, mit dem eine größere wirtschaftliche

Unabhängigkeit von in prekären Verhältnissen lebenden Frauen mit Geschäftsmöglichkeiten im

ländlichen Raum und am Stadtrand gefördert werden soll.

Ecuador

Die ecuadorianische Verfassung bietet einen umfassenden Rahmen für den Schutz der Menschen-

rechte. 2012 hat die Regierung weitere Schritte zur Bekämpfung der Armut, zur Förderung der

sozialen und wirtschaftlichen Rechte und zur Verbesserung des Zugangs zu Bildung und Gesund-

heitsversorgung unternommen. Der effiziente Schutz der Menschenrechte, die Konsolidierung der

demokratischen Institutionen und der Ausbau ihrer Kapazität (insbesondere des Justizwesens und

dessen Unabhängigkeit) stellen jedoch nach wie vor ein Problem dar.

Einige Entscheidungen der Regierung von Präsident Correa über die privaten Medien und die

Berichterstattung über die Wahlen haben Besorgnis geweckt, da sie das Recht der freien Meinungs-

äußerung, die Pressefreiheit und den Zugang zu Informationen einschränken. Die EU hat diese

Frage in ihren Kontakten mit der ecuadorianischen Regierung zur Sprache gebracht.

Menschenrechtsverteidiger üben außerdem Kritik an der Regierung wegen der Kriminalisierung

sozialer Proteste, die sich insbesondere gegen die Anführer indigener Bevölkerungsgruppen richtet,

die das Wasser, die Umwelt und ihr Territorium verteidigen und ihr Recht auf eine angemessene

Anhörung einfordern. Diese Fragen wurden bei der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung

Ecuadors im Jahre 2012 zur Sprache gebracht.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 241
DG C DE

Ecuador leidet weiterhin unter den Folgen des internen Konflikts in Kolumbien, nämlich der Gewalt

im Zusammenhang mit den Aktivitäten illegaler Gruppen, dem Drogen- und Menschenhandel und

der Anwesenheit von kolumbianischen Flüchtlingen / Personen, die internationalen Schutz benöti-

gen, die hinsichtlich humanitärer Maßnahmen und der Sicherheit ein Problem darstellen. 2012

wurde die Flüchtlingspolitik restriktiver.

Zusätzlich zu dem Dialog mit der Regierung hat die EU weiterhin enge Kontakte zur Zivilgesell-

schaft und zu Menschenrechtsverteidigern unterhalten. Die EU unterstützt Maßnahmen zum Schutz

der Rechte gefährdeter Bevölkerungsteile (indigene Bevölkerungsgruppen, Frauen, Kinder und

umherziehende Menschen) sowie Maßnahmen zur Krisenprävention und zur Konfliktbewältigung

an der ecuadorianischen Nordgrenze.

Andere Kernbereiche der EU-Demarchen in Ecuador sind die Förderung der politischen Rechte, der

freien Meinungsäußerung und der Pressefreiheit, die Justizreform, die Lage der Menschenrechts-

verteidiger, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die Rechte der Angehörigen von

Minderheiten sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtslage an der Grenze zu

Kolumbien.

El Salvador

Die Mehrausgaben der Regierung im Jahre 2012 für Sozialprogramme richteten sich an die

schwächsten Bevölkerungsschichten und haben Erfolge erzielt. Hinsichtlich der Übergangsjustiz hat

Präsident Funes die vom Staat in der Vergangenheit verübten Verbrechen eingeräumt, indem er für

mehrere symbolische Fälle wie die Ermordung des Bischofs Romero und das Massaker von El

Mozote öffentlich um Vergebung gebeten hat. Dadurch hat die Regierung die Empfehlungen der

Interamerikanischen Kommission teilweise erfüllt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 242
DG C DE

Die Waffenruhe, die zwischen den beiden größten Banden des Landes vereinbart wurde, die für die

meisten Morde in El Salvador verantwortlich sind, stellt eine wichtige Entwicklung dar. Die Regie-

rung hat einen Pakt für Sicherheit und Beschäftigung ausgearbeitet, der die Waffenruhe im Hinblick

auf einen Wandel in den am stärksten von Banden betroffenen Gegenden nutzen soll. Aufgrund

dieser Entwicklungen hat die EU durch die Friedenskonsolidierungskomponente des Stabilitäts-

instruments 1 Mio. EUR bereitgestellt, mit der Organisationen der Zivilgesellschaft unterstützt

werden sollen, die sich mit der Gewaltprävention und der Schaffung günstiger sozialer Bedin-

gungen auf lokaler Ebene befassen. Damit diese Waffenruhe von Dauer ist, bedarf es eines

umfassenden Ansatzes mit Prävention, Wiedereingliederung und Initiativen zur Schaffung von

Arbeitsplätzen.

Die EU hat 2012 in den Fällen zweier Menschenrechtsverteidiger interveniert. Der erste war ein

Angriff auf einen Umweltschützer, dem durch eine spezialisierte NRO Rechtsbeistand zur Ver-

fügung gestellt wurde. Der zweite Fall hat sich im Dezember zugetragen, als eine Familie aufgrund

des Eintretens der Mutter für die Frauenrechte von Bandenmitgliedern bedroht wurde. Die Dele-

gation konnte sie in Sicherheit bringen, und die spanische Botschaft unterstützte sie bei den Ver-

fahren und dem weiteren Fortgang des Falls. 2012 wurden im Bereich der stärkeren Beteiligung der

Bürger an der lokalen Verwaltung und der Achtung der Menschenrechte auf lokaler Ebene vier

EIDHR–Projekte (1 Mio. EUR) gebilligt.

Aufgrund der teilweise von der EU finanzierten Wahlreformen gibt es nunmehr im gesamten Land

mehr Wahlbüros, wodurch sich die zurückzulegenden Wege für die meisten Bürger bei den Parla-

ments- und den Kommunalwahlen erheblich verkürzt haben. Durch diese Verbesserung wurde die

Wahlbeteiligung gefördert und haben die Versuche der politischen Parteien, Wähler mit dem Bus zu

befördern und dabei ihre Wahlentscheidung zu beeinflussen, stark abgenommen. Eine weitere

wichtige Änderung bestand darin, dass die Wähler für einen bestimmten Kandidaten stimmen

konnten (Vorzugswahl). Bis zu den Wahlen von 2012 konnte nur für eine politische Partei gestimmt

werden und haben sich alle Parteien mit geschlossenen Listen zur Wahl gestellt. Außerdem hat die

EU eine Mission von Wahlexperten entsandt, die die Wahlen beobachtet und eine Reihe von

Empfehlungen ausarbeitet haben, die mit den zuständigen Behörden erörtert wurden.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 243
DG C DE

Guatemala

Die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin beglückwünschte Guatemala im April zu dessen Beschluss,

dem Internationalen Strafgerichtshof beizutreten. Seit vielen Jahren hatte die EU immer wieder

darauf hingewiesen, wie wichtig dieser Schritt sei, und mehrere Demarchen in dieser Frage unter-

nommen. Nach dem Beitritt Guatemalas billigte die EU ein Projekt im Rahmen des Europäischen

Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR), mit dem die Umsetzung des Römischen

Statuts und damit verbundener Änderungen in den nationalen Rechtsrahmen unterstützt werden soll.

Im Jahr 2012 wurden Verträge für insgesamt sechs neue Projekte im Rahmen des EIDHR

geschlossen (776 000 EUR).

Ein anderes Thema, mit dem die EU sich näher zu befassen hatte, betrifft die Gespräche mit den

guatemaltekischen Behörden in Bezug auf die IAO-Kernübereinkommen zu Arbeitnehmerrechten.

Seit vielen Jahren finden im Rahmen der IAO Erörterungen zu Guatemala in Verbindung mit der

Vereinigungsfreiheit statt. Die EU-Delegation und die Mitgliedstaaten vor Ort verständigten sich

auf einen gemeinsamen Ansatz bezüglich der Beschwerde, die Gewerkschaftsorganisationen im

Juni 2012 bei der IAO eingereicht hatten. Die Einhaltung der IAO-Übereinkommen stellt für die

Handelsbeziehungen der EU zu Drittländern einen wichtigen Maßstab dar; dies gilt auch weiterhin

im Rahmen des unlängst gebilligten Assoziationsabkommens zwischen der EU und Zentralamerika.

Die EU-Delegation und die Mitgliedstaaten sorgten ferner für eine enge Abstimmung zu der allge-

meinen regelmäßigen Überprüfung durch den VN-Menschenrechtsrat, der das Land im Oktober

2012 unterzogen wurde.

Die EU brachte ihre Besorgnis angesichts des im Mai in Barillas ausgerufenen Ausnahmezustands

sowie angesichts der tragischen Ereignisse in Totonicapán vom Oktober, bei denen sieben

Demonstranten vom Militär getötet wurden, zum Ausdruck. In der Folge schränkte der Präsident

den Einsatz der Streitkräfte bei Demonstrationen ein und die Regierung gestattete die Durchführung

einer unabhängigen Untersuchung, die zur Verhaftung mehrerer Mitglieder der Armee führte.

Dieser Vorfall unterstreicht die Notwendigkeit zu einer Stärkung der Konfliktlösungsmechanismen

des Landes, eine Frage, mit der sich die EU in den kommenden Jahren vorrangig befassen wird.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 244
DG C DE

Im Jahr 2012 wurden 305 Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger verzeichnet. Die EU-Delegation

sorgte über regelmäßige Treffen der "Filtergruppe" der EU und enge Kontakte zu den einschlägigen

staatlichen Behörden für die Weiterverfolgung einiger prominenter Fälle. Im November führten die

EU-Delegation und die Botschaften der Mitgliedstaaten das Jahrestreffen der Menschenrechts-

verteidiger durch, in dessen Mittelpunkt die Herausforderungen standen, denen sich jene gegen-

übersehen, die die Rechte indigener Völker und das Recht auf Land sowie die Rechte im Zusam-

menhang mit dem Zugang zur Justiz verteidigen.

Außerdem unterstützte die EU das gesamte Jahr 2012 hindurch politisch und finanziell nachdrück-

lich das Mandat der Internationalen Kommission gegen die Straflosigkeit in Guatemala (CICIG).

Im Bereich Demokratie wurden ungeachtet erster Beratungen im Parlament zur Wahlrechtsreform

keine Vorschläge angenommen. Dies bedeutet, dass die Empfehlungen der Wahlexperten der EU zu

den Wahlen von 2011 unberücksichtigt blieben.

Guyana

Die Entwicklung Guyanas auf dem Weg zur Festigung der Demokratie kann als positiv angesehen

werden. Insbesondere die Ergebnisse der Parlamentswahlen vom November 2011, die das politische

Umfeld für das Jahr 2012 prägten, boten die Chance zu mehr Transparenz und einer größeren

Rechenschaftspflicht bei der Regierungsführung.

Die EU setzt ihr Länderprogramm zur Unterstützung nichtstaatlicher Akteure über die thematische

Haushaltslinie des EIDHR weiterhin erfolgreich fort; die zur Verfügung stehenden Mittel wurden

zu nahezu 100 % absorbiert.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 245
DG C DE

Die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Guyana betreffen außergerichtliche Hinrichtungen,

polizeiliche Gewalt, häusliche Gewalt, die Landverteilung und die Rechte von Schwulen, Lesben,

Bi- und Transsexuellen. Die Todesstrafe ist im Recht vorgesehen, wird aber nicht angewandt.

Mit dem UNDP wurden 2012 ausführliche Gespräche über die Bereitstellung eines Beitrags der EU

zu dem laufenden Programm der VN zur Unterstützung demokratischer Einrichtungen, einschließ-

lich des nationalen Menschenrechtsausschusses, geführt.

Honduras

Nationale und internationale Menschenrechtsorganisationen haben auch 2012 weiter über

Menschenrechtsverstöße in Honduras (insbesondere gegen Journalisten, Lesben, Schwule,

Bisexuelle und Transgenderpersonen, Frauen, Menschenrechtsverteidiger sowie die Landbevölke-

rung) berichtet. Die Menschenrechtslage in der Region Bajo Aguan – in der ein lange andauernder

Agrarkonflikt besteht – ist nach wie vor angespannt, obwohl die Regierung vereinbart hat, die

Umverteilung von Land an einige ländliche Gruppen vorzunehmen.

Justiz, Menschenrechte und Sicherheit blieben die wichtigsten Themen auf der Agenda für den

politischen Dialog der EU mit den honduranischen Behörden und bildeten weiterhin einen vorran-

gigen Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Die Bemühungen der EU und ihrer Mitglied-

staaten sind beständig auf die Menschenrechte und den Schutz von Menschenrechtsverteidigern

gerichtet. Dies erfolgte 2012 über einen offenen Dialog mit Menschenrechtsorganisationen, Treffen

mit gefährdeten Menschenrechtsverteidigern und Besuche in deren Räumlichkeiten. Darüber hinaus

gab die EU 2012 mehrere öffentliche Erklärungen heraus, in denen sie ihre Besorgnis angesichts

der Menschenrechtslage im Land äußerte und die honduranischen Behörden aufforderte, Verstöße

zu untersuchen und den Einzelnen zu schützen. Im Februar veröffentlichte die EU eine Erklärung,

nachdem bei einem Brand im Gefängnis von Comayagua 360 Insassen umgekommen waren; im

Mai hielten die EU-Missionsleiter in Tegucigalpa eine gemeinsame Pressekonferenz als Antwort

auf die zunehmende Welle der Schikanierung und Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern ab.

Im September 2012 verurteilte die EU in einer Erklärung die Ermordung eines Rechtsanwalts, der

Menschenrechtsverteidiger vertrat, und eines Staatsanwalts für Menschenrechte.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 246
DG C DE

Die Europäische Union ist sich bewusst, wie wichtig es ist, dass ein ganzheitlicher Ansatz in Bezug

auf Sicherheit, Justiz und Menschenrechte verfolgt wird, bei dem der Stärkung des Systems zum

Schutz der Menschenrechte entscheidende Bedeutung zukommt. In diesem Sinne bilden die

Menschenrechte das Kernstück der bilateralen Kooperationsprojekte. Mit einem Projekt der EU im

Umfang von 5 Mio. EUR zur Unterstützung des neuen Ministeriums für Justiz und Menschen-

rechte, mit dessen Durchführung 2012 begonnen wurde, dürfte voraussichtlich zu den Bemühungen

um die Entwicklung und Umsetzung einer nationalen Menschenrechtspolitik beigetragen werden.

Um die Untersuchungskapaziäten in Fällen von Menschenrechtsverletzungen zu stärken; wird auch

das Amt des Sonderstaatsanwalts aus dem Projekt unterstützt. Ferner ist vorgesehen, den nationalen

Präventionsmechanismus – CONAPREV – im Rahmen des Fakultativprotokolls zum Überein-

kommen gegen Folter mit dem Ziel zu unterstützen, die Menschenrechtsbedingungen für inhaftierte

Personen zu verbessern.

Außer der bilateralen Zusammenarbeit mit der honduranischen Regierung bilden auch der laufende

Dialog der EU mit der Zivilgesellschaft und die Finanzierung von honduranischen NRO durch die

EU einen Grundpfeiler der Unterstützung der EU für die Menschenrechte in Honduras.

Im Jahre 2012 wurden Zuschüsse in Höhe von 1,5 Mio. EUR im Rahmen des Europäischen

Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) gewährt. Mit den Projekten werden

gezielt Maßnahmen zur Unterstützung der Menschenrechte der am stärkten gefährdeten Gruppen

(Kinder und junge Menschen, Frauen, Menschenrechtsverteidiger sowie Lesben, Schwule,

Bisexuelle und Transgenderpersonen).
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 247
DG C DE

Mexiko

Die EU unterhält mit Mexiko einen konstruktiven Dialog und eine konstruktive Zusammenarbeit

auf dem Gebiet der Menschenrechte sowohl in nationalen als auch in internationalen Fragen. Im

Jahre 2012 wurde durch die Kooperationsmaßnahmen der EU in erster Linie die Umsetzung der

2011 und 2012 in Mexiko eingeführten Reformen mit Blick auf die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit

und den Schutz und die Förderung der Menschenrechte unterstützt. Die Beiträge der EU kon-

zentrierten sich im Besonderen auf die Stärkung der Strafrechtspflege, die Bekämpfung von

geschlechtsbezogener Diskrimierung und Gewalt sowie den Schutz von Menschenrechts-

verteidigern, Journalisten und gefährdeten Gruppen wie beispielsweise indigene Völker und

Migranten.

Diese Fragen wurden auf der dritten Tagung des Dialogs auf hoher Ebene zu bilateralen Ange-

legenheiten erörtert, die im Oktober in Mexiko stattfand und die auf EU-Seite von dem neu

ernannten EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, mit geleitet wurde. In

Mexiko ging dem Seminar erstmals ein zivilgesellschaftliches Seminar zum Thema Menschen-

rechte voran, auf dem Organisationen der Zivilgesellschaft Empfehlungen für den bilateralen

Dialog unterbreiten konnten. Die Ergebnisse dieser Veranstaltungen werden unter anderem in die

Formulierung für das Labor "Soziale Kohäsion" II (Social Cohesion Laboratory II) einfließen,

dessen Konzept die EU Ende des Jahres gebilligt hatte; dieses Projekt umfasst eine wichtige

Komponente zum Bereich Justiz und Menschenrechte.

Bei der Zusammenarbeit mit Mexiko im Jahre 2012 lag der Akzent auf der Kohärenz und

Komplementarität der einerseits von den Behörden und andererseits von Organisationen der Zivil-

gesellschaft durchgeführten Projekte. Im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie

und Menschenrechte (EIDHR) wurde eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

veröffentlicht und bewertet; Ziel war es, NRO in ihrem Beitrag zur Politikformulierung und -

umsetzung auf nationaler und lokaler Ebene zu unterstützen. Aufgrund dessen wurde beschlossen,

fünf neue Projekte mit Schwerpunkt auf Menschenrechtsrechtsverteidigern, Migranten und Frauen

im Umfang von 1,5 Mio. EUR zu finanzieren.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 248
DG C DE

Die EU unterstützte ferner über die thematischen Programme des Instruments für die Entwicklungs-

zusammenarbeit (DCI) zivilgesellschaftliche Initiativen in Mexiko. Im zweiten Halbjahr wurde im

Rahmen des Programms "Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess"

eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht; die Mittelausstattung für die

entsprechenden Projekte mit Schwerpunkt auf dem Beitrag der NRO zur Umsetzung der Reform

der Strafrechtspflege, auf der Kriminalitätsprävention, der öffentlichen Sicherheit und der Straf-

verfolgung beträgt 1,9 Mio. EUR. Überdies beschloss die EU, im Rahmen des Programms

"Migration und Asyl" die Menschenrechtskommission in Mexico-Stadt bei ihren Bemühungen zum

Schutz der Menschenrechte von Transitmigranten zu unterstützen, indem insbesondere die Zusam-

menarbeit zwischen Organisationen der Zivilgesellschaft und den Behörden in Mexiko, Guatemala,

Honduras und El Salvador gestärkt wird.

Die EU organisierte im Rahmen ihrer lokalen Strategie zur Umsetzung der EU-Leitlinien betreffend

den Schutz von Menschenrechtsverteidigern Treffen mit verschiedenen Organisationen der Zivil-

gesellschaft, Menschenrechtsverteidigern, dem Amt des Hohen Kommissars der VN für Menschen-

rechte und den einschlägigen mexikanischen Behörden. Die Probleme, denen sich lokale

Menschenrechtsverteidiger gegenübersehen, wurden auch von den EU-Botschaftern bei ihrem

Besuch in San Luis Potosi und von den politischen Referenten der EU bei ihren Besuchen in den

mexikanischen Bundesstaaten Baja California und Michoacán gegenüber den lokalen Behörden zur

Sprache gebracht. Außerdem veröffentlichte die EU im Mai eine lokale Erklärung, in der sie das

vom mexikanischen Kongress angenommene Gesetz zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern

und Journalisten begrüßte und Unterstützung für dessen wirksame Umsetzung anbot.

Das Europäische Parlament interessierte sich insbesondere am Rande der Tagung der Parlamen-

tarischen Versammlung Europa-Lateinamerika (EuroLAT) im Februar in Mexiko-Stadt sowie bei

einem Besuch der Fraktion Die Grünen des Europäischen Parlaments im September in Mexiko für

die Menschenrechtslage in Mexiko.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 249
DG C DE

Anlässlich der mexikanischen Föderalwahlen im Juli führte die EU eine Wahlexpertenmission

durch. In ihrem Abschlussbericht würdigten die beiden Experten die Qualität des Rechtsrahmens

und die Kompetenz der föderalen Wahlbehörden in Mexiko. Außerdem unterbreiteten sie darin der

mexikanischen Regierung eine Reihe von Empfehlungen zur Prüfung, die darauf abzielen, den

Gesetzes- und Verordnungsrahmen für den Wahlprozess noch weiter zu verbessern.

Nicaragua

Der Kontext nach den Wahlen war 2012 immer noch das bestimmende Thema der Menschenrechts-

und Demokratieagenda der EU in Nicaragua. Die zu den allgemeinen Wahlen im November 2011

entsandte umfassende Wahlbeobachtungsmission der EU legte ihren Abschlussbericht Anfang 2012

vor. Darin wurden die vorläufigen Schlussfolgerungen bestätigt, wonach die wesentlichen Maßstäbe

für demokratische Wahlen, insbesondere hinsichtlich der Abwicklung der Wahlen durch einen

Obersten Wahlrat, bei dem Wahlprozess nicht erreicht wurden. Die Empfehlungen der Wahl-

beobachtungsmission waren 2012 eines der Hauptthemen der Gespräche zwischen der EU und den

Behörden von Nicaragua.

Die EU unterstützte auch 2012 die nicaraguanische Zivilgesellschaft weiter mit Zuschüssen

(1,54 Mio. EUR), die im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschen-

rechte (EIDHR) gewährt wurden. Im Jahre 2012 zielte die im Rahmen des EIDHR geleistete Unter-

stützung darauf ab, die demokratische Teilhabe an öffentlichen Entscheidungsprozessen zu stärken,

und konzentrierte sich vor allem auf Menschen mit Behinderungen und auf Frauen, insbesondere

indigener oder afrostämmiger Herkunft. Unterstützt wurden ferner Maßnahmen zum besseren

Schutz der Menschenrechte der am stärksten gefährdeten Gruppen (straffällige Kinder, Frauen,

afro-indigene Gemeinschaften sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen).
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 250
DG C DE

Panama

In Panama ist die Hauptpriorität der EU im Menschenrechtsbereich auf die indigenen Völker ausge-

richtet. Die vorhandenen Mechanismen zur Anhörung von indigenen Gemeinschaften auf der

Grundlage demokratisch festgelegter Regeln für die rechtliche Vertretung und Verfahren müssen

weiter gestärkt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kultur und die Traditionen der

indigenen Völker berücksichtigt werden und es so zu weniger Konflikten und zu einer besseren

Vertretung der Interessen der indigenen Gemeinschaften kommt.

Was die Haftbedingungen anbelangt, so bedarf es einer wirksamen Umsetzung des Fakultativ-

protokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder ernie-

drigende Behandlung oder Strafe, die zu einer systematischen Haftüberwachung und besseren Haft-

bedingungen führt.

Die EU unterstützte 2012 das Ziel von Organisationen der Zivilgesellschaft, Menschenrechts-

verteidiger stärker ins Blickfeld zu heben, um so in Panama die Sensibilisierung für demokratische

Werte voranzubringen und für Bürgerbeteiligung und Achtung der Menschenrechte zu werben.

Paraguay

Aufgrund der politischen Ereignisse war 2012 ein bedeutungsvolles Jahr für die Menschenrechte in

Paraguay.

Bei tödlichen Zusammenstößen zwischen der Polizei und landlosen Bauern im Zuge einer Land-

räumung kamen 18 Menschen ums Leben. Dieses tragische Ereignis führte am 22. Juni zur Amts-

enthebung von Präsident Lugo durch den paraguayanischen Kongress. Präsident Lugo wurde aus

dem Amt entfernt und Vize-Präsident Franco übernahm das Amt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 251
DG C DE

Die Reaktionen der lateinamerikanischen Regionalorganisationen waren gespalten. Der Mercosur

und die UNASUR warfen Paraguay vor, gegen die demokratische Ordnung verstoßen zu haben, und

setzten die Mitgliedschaft Paraguays unverzüglich aus. In der OAS und der CELAC hingegen

votierte die Mehrheit der Mitglieder gegen die Aussetzung. Die meisten südamerikanischen Länder

riefen ihren Botschafter zurück und nur ein paar Botschafter kehrten seitdem wieder auf ihren

Posten zurück. Die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin erklärte daraufhin, dass sie die regionale

Reaktion zur Kenntnis genommen habe, und rief dazu auf, den demokratischen Willen des para-

guayanischen Volkes zu achten. Das Europäische Parlament entsandte eine Erkundungsmission, die

sich vom 16. bis zum 18. Juli 2012 vor Ort aufhielt, und schlug die Entsendung einer EU-Wahl-

beobachtungsmission vor.

Seither sind die internen Bemühungen der Regierung darauf gerichtet, die Durchführung der allge-

meinen Wahlen zu organisieren, die gemäß den Verfassungsbestimmungen am 21. April 2013 statt-

finden sollen. In den Außenbeziehungen konzentrierte sich die Regierung darauf, die Rechtmäßig-

keit des Prozesses, der zur Amtsenthebung von Lugo führte, zu verteidigen und die internationale

Gemeinschaft zu versichern, dass niemals gegen die demokratische Ordnung verstoßen wurde. Die

Lage in der Region bleibt angespannt und instabil, und ihre Normalisierung ist wegen möglicher

Auswirkungen auf die interne Stabilität von größter Bedeutung.

Das gesamte Jahr 2012 hindurch beobachtete die EU weiterhin die Menschenrechtslage; die Ein-

ladung der paraguayanischen Regierung, die Wahlen zu beobachten, beantwortete sie positiv.

Anfang März 2013 soll eine entsprechende Mission entsandt werden.

Die Unterstützung der EU für Organisationen der Zivilgesellschaft über das Europäische Instrument

für Demokratie und Menschenrechte wurde das ganze Jahr über unvermindert fortgesetzt. Derzeit

werden drei Projekte mit einer Mittelausstattung von insgesamt 572 000 EUR durchgeführt, die der

Förderung und dem Schutz der Menschenrechte von älteren Menschen, der Förderung gleicher

Rechte für Menschen mit Behinderungen und der Unterstützung von bürgerschaftlichen Maß-

nahmen gegen Hunger dienen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 252
DG C DE

Im Zuge der Erstellung des jährlichen Aktionsplans für 2012 und 2013 hörte die Delegation in

Asuncion die führenden Menschenrechtsorganisationen an. Als wichtigste Priorität wurde die

Stärkung von Organisationen der Zivilgesellschaft zur Förderung von Menschenrechten und Demo-

kratie ermittelt.

Peru

Präsident Humala hat soziale Inklusion und Menschenrechte ganz oben auf die Agenda gesetzt;

2012 waren positive Entwicklungen zu verzeichnen. Die Regierung entwickelte Sozialprogramme

und verabschiedetet das Gesetz über die vorherige Anhörung der indigenen Bevölkerung sowie die

entsprechende Verordnung; diese dürften dazu beitragen, dass soziale Konflikte über Projekte im

Bereich der mineralgewinnenden Industrie abnehmen. Der rechtliche und institutionelle Rahmen für

die Förderung und Achtung der Menschenrechte wurde (durch die Schaffung eines Vize-

ministeriums für Menschenrechte innerhalb des Justizministeriums und die Annahme des Natio-

nalen Plans für Menschenrechte) gestärkt.

Als Antwort auf die Entschließung des Europäischen Parlaments zum Handelsabkommen der EU

mit Peru/Kolumbien unterbreitete Peru ein umfassendes Dokument, in dem laufende oder geplante

Maßnahmen in den Bereichen Menschen-, Arbeitnehmer- und Umweltrechte im Einzelnen aufge-

führt waren. Das Europäische Parlament führte mehrere Debatten und Anhörungen durch, und die

Mitglieder des Parlaments stellten Fragen insbesondere zu Menschen- und Umweltrechten und zu

sozialen Konflikten über Projekte im Bereich der mineralgewinnenden Industrie in Peru.

Im Jahr 2012 wurde Peru zum zweiten Mal der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung unterzogen.

Die meisten Empfehlungen betrafen hauptsächlich Fragen wie die Bekämpfung von Armut und

Ungleichheit, den Schutz der Rechte von gefährdeten Gruppen (insbesondere Mitglieder der indi-

genen Bevölkerung, Frauen und Kinder), die Haftbedingungen, die Todesstrafe, den Schutz von

Menschenrechtsverteidigern, Verletzungen der Menschenrechte durch die Streitkräfte und die Poli-

zei bei Konflikten und die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission für Wahrheit und Aus-

söhnung, um die Rechenschaftspflicht für Menschenrechtsverletzungen zu verbessern und die Opfer

zu entschädigen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 253
DG C DE

Die EU unterstützte durch Kooperation und bilateralen Dialog die Förderung der Menschenrechte,

die gute Staatsführung und die Bekämpfung von Armut und der Unterernährung von Kindern. Bei

einem politischen Dialog auf hoher Ebene, der im November stattfand, wurde das Thema soziale

Konflikte und Mineralgewinnung erörtert. Zusätzlich zu dem Dialog mit der Regierung unterhielt

die EU weiterhin enge Kontakte mit der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidigern. Die

Maßnahmen der EU in Peru betrafen hauptsächlich Folgendes: die Rechte von Frauen, Kindern und

indigenen Völkern, Versöhnung und Justiz, wirtschaftliche und soziale Rechte, Zivilgesellschaft

und Menschenrechtsverteidiger. Die EU unterstützte die Umsetzung der Kommission für Wahrheit

und Aussöhnung und kofinanzierte das Projekt "Platz der Erinnerung" (2 Mio. EUR), mit dem nach

der Phase der politisch motivierten Gewalt der 1980er und 1990er Jahre Raum für den Dialog

geschaffen und die Aussöhnung gefördert werden sollen.

Suriname

Am 4. April 2012 billigte die surinamische Nationalversammlung mit den Stimmen der Vertreter

der regierenden Koalition eine Änderung des Amnestiegesetzes von 1992, um diejenigen zu

schützen, die im Zusammenhang mit der Verteidigung des Staates und/oder dem Umsturz der

rechtmäßigen Gewalt im Zuge der Ereignisse vom Dezember 1982 und des internen Konfliks – der

sogenannten "Dezember-Morde", bei denen 15 bekannte Gegner des Militärregimes gefoltert und

hingerichtet wurden – Straftaten begangen hatten und/oder der Begehung von Straftaten verdächtigt

wurden.

Ziel des Gesetzgebungsakts der Nationalversammlung war es, den laufenden Prozess gegen die

"Mörder vom Dezember 1982", der 24 Verdächtige betraf (wozu auch der amtierende Präsident

Desi D. Bouters und den Botschafter der Französischen Republik Harvey Narendorp) unverzüglich

auszusetzen. Die Aussetzung trat effektiv nur wenige Wochen nach dem endgültigen Urteil in

Kraft; das Gericht erklärt seitdem, dass es nicht entscheiden könne, ob das Amnestiegesetz gegen

die surinamische Verfassung verstößt, da nur das noch zu schaffende Verfassungsgericht hierzu

rechtmäßig befugt sei.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 254
DG C DE

Nach der Änderung betonte die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin in einer Erklärung, wie wichtig es

sei, dass alle Surinamer – Behörden und Staatsbürger – ungeachtet der politischen Zugehörigkeit

sich zusammenschließen und daran arbeiten, den laufenden Heilungs- und Aussöhnungsprozess im

Land zu festigen.

Uruguay

Uruguay beendete im Dezember 2012 seinen erfolgreichen achtzehnmonatigen Vorsitz im VN-

Menschenrechtsrat. Während seiner Amtszeit stellte Uruguay unter Beweis, dass es sich im eigenen

Land wie auf internationaler Ebene entschlossen für den Schutz der Menschenrechte einsetzt.

Im Rahmen der VN setzten die EU und Uruguay ihre Zusammenarbeit im Bereich der Förderung

der Rechte des Kindes und der Bekämpfung der Todesstrafe, die 1907 in Uruguay abgeschafft

wurde, weiter fort.

Im Mittelpunkt der Maßnahmen der EU in Uruguay standen die Reform der Strafrechtspflege und

des Strafvollzugswesens. Wie der VN-Sonderberichter über Folter Manfred Nowak in einem

Bericht von 2009 hervorhob, sind die Haftanstalten stark überbelegt und die Strafgefangenen sind

oft unter harten oder selbst unmenschlichen Bedingungen inhaftiert. Durch ein im Oktober 2011

initiiertes recht umfangreiches Kooperationsprojekt, dessen Tätigkeiten 2012 anliefen, trägt die EU

zur Umsetzung der Empfehlungen des Nowak-Berichts bei. Sowohl der frühere als auch der der-

zeitige VN-Sonderberichterstatter über Folter statteten Uruguay 2012 einen Besuch ab, um die Lage

mit Unterstützung der EU und der VN zu überprüfen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 255
DG C DE

Andere wichtige Bereiche für Maßnahmen der EU betreffen die Rechte von Frauen und Kindern

sowie die Sicherheit der Bürger. Die EU-Delegation veröffentlichte 2012 einen auch an Organi-

sationen der Zivilgesellschaft gerichteten Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im Bereich der

Menschenrechte und der Sicherheit der Bürger, die aufgrund des Anstiegs der Gewaltkriminalität

ein wichtiges Anliegen der uruguayischen Gesellschaft ist. Vier Zuschüsse für Projekte wurden

gewährt, die auf die Verhütung sexueller Gewalt, die Verhütung von Gewalt an Schulen, die Arbeit

mit den Familien und Kindern von Häftlingen sowie die Entwaffnung von Zivilisten gerichtet sind.

Andere Projekte im Zusammenhang mit den Rechten von Frauen und Kindern befanden sich in der

Durchführung, z.B. zur Bekämpfung des Kinderhandels und der häuslichen Gewalt gegen Frauen.

Als Ergebnis eines dieser Projekte richtete die uruguayische Regierung einen neuen nationalen

Dienst ein, der Opfern von Menschenhandel Unterstützung anbietet.

Venezuela

In den im März 2012 angenommenen Ergebnissen der 2011 durchgeführten allgemeinen regel-

mäßigen Überprüfung von Venezuela wird hervorgehoben, dass zwar Fortschritte hinsichtlich der

wirtschaftlichen und sozialen Rechte zu verzeichnen waren, jedoch weiterhin ernste Probleme in

Bezug auf die bürgerlichen und politischen Rechte bestehen. Hierzu gehören: starke Überbelegung

der Gefängnisse, übermäßige Anwendung von Gewalt durch die Polizei einschließlich außer-

gerichtlicher Hinrichtungen, Ineffizienz und Parteilichkeit der Gerichte, Verletzungen der

Meinungsfreiheit, gewaltsam verursachtes Verschwinden von Personen sowie unzureichender

Schutz und Schikanierung von Menschenrechtsverteidigern.

Am 24. Mai 2012 nahm das Europäische Parlament eine Entschließung an, in der es seine Besorg-

nis angesichts des möglichen Rückzugs von Venezuela aus der Interamerikanischen Menschen-

rechtskommission zum Ausdruck brachte. Im September 2012 kündigte die venezolanische Regie-

rung dann tatsächlich förmlich die Amerikanische Menschenrechtskonvention. Der Beschluss wird

nach einem Übergangszeitraum von einem Jahr wirksam werden. Infolgedessen unterliegt das Land

nicht mehr den Entscheidungen des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der

Venezuela im Lauf der Jahre in einer Reihe von Fällen verurteilt hat. Die Interamerikanische

Menschenrechtskommission wird für das Land zuständig bleiben.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 256
DG C DE

Im November 2012 wurde Venezuela für drei Jahre in den VN-Menschenrechtsrat gewählt. Zwar

erfolgt innerhalb der EU keine Koordinierung zu den Wahlen zum Menschenrechtsrat, da dies eine

Zuständigkeit der Mitgliedstaaten ist, jedoch misst die EU den in der grundlegenden Resolution

zum Menschenrechtsrat niedergelegten Grundsätzen große Bedeutung bei; darin heißt es dass "die

in den Rat gewählten Mitglieder den höchsten Ansprüchen auf dem Gebiet der Förderung und des

Schutzes der Menschenrechte gerecht werden müssen, dass sie mit dem Rat uneingeschränkt

zusammenarbeiten werden".

Die EU führt keinen strukturierten politischen Dialog mit der venezolanischen Regierung. Die

Erörterung von Menschenrechtsfragen beschränkte sich so auf Ad-hoc-Gelegenheiten, die sich für

die EU-Delegation oder die Botschaften der EU-Mitgliedstaaten ergaben.

Örtliche Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen für eine Finanzierung über das Europäische

Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) bilden einen wichtigen Bezugspunkt für

die Zivilgesellschaft, insbesondere Menschenrechtsverteidiger. Die von der EU kofinanzierten

Projekte in Venezuela zielen unter anderem ab auf die Förderung der Beobachtung und Bericht-

erstattung im Bereich der Menschenrechte, die Förderung der Pressefreiheit und der Transparenz,

die Verhütung von Gewalt, die Unterstützung der opferorientierten Justiz und den Schutz der

Rechte indigener Völker. Im März 2012 führte die EU-Delegation das jährliche Treffen mit

Menschenrechtsverteidigern durch und im Juni 2012 wurde eine reguläre Arbeitsgruppe Menschen-

rechte zusammen mit den in Caracas präsenten EU-Mitgliedstaaten eingerichtet.

In ihrer Erklärung nach den Präsidentschaftswahlen vom 8. Oktober 2012 in Venezuela führte die

Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Euro-

päischen Kommission Catherine Ashton aus, dass Präsident Chavez auf alle Teile der vene-

zolanischen Gesellschaft zugehen sollte, um die Institutionen des Landes zu stärken sowie die

Grundfreiheiten, die Inklusion und eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. (478

words)
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 257
DG C DE

X Karibik

Antigua und Barbuda

Die Maßnahmen der EU in Bezug auf Menschenrechte haben in engem Zusammenhang mit den

Prioritäten der Interessengruppen in dem Land gestanden. Die wichtigste Unterstützung der

Menschenrechte ist durch die technische Zusammenarbeit mit dem nationalen Anweisungsbefugten

geleistet worden. Der Beratenden Gruppe für nichtstaatliche Akteure (NSA-Gruppe) als Teil des

nichtzentralen Sektors für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) wurden 400 000 EUR

für die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Bekanntmachung der Anwesenheit des

NRO-Sektors in dem Land gewährt.

In dem Land, in dem die letzte Hinrichtung im Februar 1991 stattfand, gilt ein De-facto-Moratorium

für die Anwendung der Todesstrafe. Die EU hat über ihre Delegation in Barbados bei den örtlichen

Behörden Demarchen zur Aufhebung der Todesstrafe unternommen; dies erfolgte parallel zur

Verstärkung der Berichtsmechanismen der internationalen Menschenrechtsübereinkommen.

Es gab wenige offenkundige Fälle von Gewaltanwendung gegen Minderheiten. Häusliche Gewalt

und Kindesmisshandlung sind jedoch dringliche Probleme geworden, die sich auf die soziale Ent-

wicklung des Landes auswirken. In Berichten des Ministeriums für Nationale Sicherheit ist die Zahl

der Fälle von sexueller Gewalt gegen Minderjährige im Zeitraum Januar bis Juni 2012 bei 60 ange-

setzt worden.

Die Minderheitengruppen sind in Organisationen der Zivilgesellschaft landesweit vertreten und

repräsentieren die Jugendlichen, die Frauen und andere schutzbedürftige Gruppen. Die Bürger

treten für die Vereinigungsfreiheit ein, denn über 75 % der erwerbstätigen Bevölkerung sind

gewerkschaftlich organisiert. Die Gruppen treten nun vierteljährlich als Teil der NSA-Gruppe, der

ersten Gruppe in der östlichen Karibik, zusammen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 258
DG C DE

Bahamas

Im Anschluss an die Parlamentswahlen, bei denen die Progessive Liberal Party ("progessive liberale

Partei") über die amtierende Partei, Free National Movement ("freie nationale Bewegung"), siegte,

hat im Mai 2012 eine neue Regierung ihr Amt angetreten. Die im Programm der Regierung ent-

haltenen Menschenrechtsfragen wurden während der Eröffnung des Parlaments am 23. Mai 2012

vorgestellt. Die Regierung wird rasch handeln, um alle Formen von Diskriminierung, insbesondere

gegen Menschen mit Behinderungen, zu beenden. Entsprechend dieser Zusage sollen die notwen-

digen Rechtsvorschriften erlassen werden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die

Rechte von Menschen mit Behinderungen soll ebenfalls unterzeichnet und ratifiziert werden. Die

Regierung wird für die umfassende Umsetzung des Kinderschutzgesetzes 200713sorgen. Die "Swift

Justice Initiative" zur Gewährleistung der zügigen strafrechtlichen Verfolgung von Fällen und zur

Verringerung der Zahl der Personen, die bei schweren Straftaten auf Kaution freigelassen wurden,

soll erneut eingebracht werden. Das Zeugenschutzprogramm soll vorrangig wiedereingeführt

werden. Das Gesetz zur Rehabilitation von Straftätern soll geändert werden, damit junge und erst-

mals straffällig gewordene Personen dabei unterstützt werden können, ein Leben zu führen, das auf

den Werten Ehrlichkeit, harte Arbeit und Achtung des Lebens und des Eigentums der anderen

beruht.

Die wichtigsten Prioritäten der EU hinsichtlich der Menschenrechte für die Bahamas sind die Tode-

strafe, Haftbedingungen, Frauenrechte und Diskriminierung von Haitianern. Die Delegation der EU

in Jamaika, die auch bei den Bahamas akkreditiert ist, versucht ständig, hinsichtlich dieser Prio-

ritäten wie auch den umfassenderen Menschenrechtsfragen mit den Behörden in Kontakt zu treten.
13 http://www.oas.org/dil/The_Child_Protection_Act_Bahamas.pdf
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 259
DG C DE

Barbados

Obwohl Barbados ein Unterzeichnerstaat des Interamerikanischen Menschengerichtshofs ist, hat es

die Todesstrafe in seinem Strafgesetzbuch beibehalten. Das letzte Urteil wurde im Oktober 1984

vollstreckt, als drei Männer gehenkt wurden.

Als Teil des Mandats der EU sind bei den barbadischen Amtsträgern Demarchen bezüglich der

Todesstrafe unternommen worden. Der Dialog wird fortgesetzt, da die Regierung zugesagt hat, das

Gesetz über strafbare Handlungen gegen Personen durch Abschaffung des zwingenden Todesurteils

bei Mord abzuändern.

Die EU hat Demarchen in Bezug auf länderspezifische Menschenrechtsresolutionen in den

Vereinten Nationen unternommen, die von Barbados erstmals im Jahr 2012 bei der jüngsten

Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNGA67) unterstützt wurden.

Die Frage der häuslichen Gewalt, die weniger sichtbar ist, kommt immer wieder zur Sprache und

und betrifft hauptsächlich Frauen und Jugendliche.

Die Reaktion der EU hierauf ist durch die Unterstützung nichtstaatlicher Akteure wie der National

Organisation of Womenr ("Nationale Frauenorganisation") und der Men's Educational Support

Association ("Vereinigung für die bildungsspezifische Unterstützung von Männern") als Teil des

Aktionsplans der nichtstaatlichen Akteure erfolgt.

Die Regierung hat Strategien zum Schutz der Rechte von Kindern, Behinderten, Zuwanderern und

an HIV/AIDS erkrankten Personen ausgearbeitet. Insbesondere ist Frau Kerry Ann Ifill, die

sehbehindert ist, im März 2012 zur Senatspräsidentin ernannt worden. Frau Ifill ist die erste Frau

mit einer Behinderung, die eine solche hochrangige Position einnimmt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 260
DG C DE

Die EU hat über ihre Regelung für kleinere Zuschüsse in Höhe von mehr als 100 000 EUR für die

NRO bereitgestellt. Durch die Universität der Westindischen Inseln wurde ein Programm betreffend

die NRO-Verwaltung aufgelegt, mit dem die technischen Fähigkeiten der örtlichen Rechtsanwälte

verbessert werden sollen.

Wie andere Staaten in der Region verfügt Barbados über eine Gesetzgebung, welche die Rechte der

Gruppe der Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgenderpersonen (LGBT) untergräbt. Nach

dem Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten sind Beziehungen zwischen gleichgeschlecht-

lichen Personen illegal und werden mit lebenslanger Gefängnishaft bestraft.

Die EU ist in enger Zusammenarbeit mit dem Hochkommissariat des Vereinigten Königreichs mit

örtlichen Medien in Kontakt getreten, um den Vorurteilen, welche die Menschenrechte dieser

Personen untergraben, entgegenzuwirken.

Kuba

Im Juli des Jahres 2012 ereignete sich ein tragischer Autounfall, bei dem der prominente Oppo-

sitionsführer Oswaldo Payá zusammen mit einem anderen Menschenrechtsaktivisten ums Leben

kam. Der Sprecher der Hohen Vertreterin hat in einer Erklärung auf diesen tragischen Verlust

Bezug genommen und darauf hingewiesen, dass Payá für seine Arbeit im Zusammenhang mit dem

Varela-Projekt 2002 den Sacharow-Preis erhalten hat.

Positiv zu bewerten ist, dass die kubanische Regierung im Oktober einen Beschluss von besonderer

Tragweite im Hinblick auf den freien Personenverkehr fasste, wonach die Reise- und Migrations-

regelungen gelockert werden sollen. Die Hohe Vertreterin begrüßte diese Ankündigung und

wünschte eine umfassende Umsetzung der neuen Gesetzgebung, die am 14. Januar 2013 in Kraft

getreten ist. Das Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe wurde im Jahr 2012 weiterhin

angewandt, es wurden keine neuen Todesurteile ausgesprochen und Kuba hat sich bei Abstimmun-

gen im Rahmen der VN weiterhin der Stimme enthalten.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 261
DG C DE

Während sich bei der Freilassung von langjährigen politischen Gefangenen in den Jahren 2010-

2011 ein deutlicher Fortschritt bei der Menschenrechtslage in Kuba abzeichnete, blieben die Zahlen

der zeitweiligen Verhaftungen und kurzen Haftaufenthalte während des Jahres 2012 hoch und

erreichten ihre Höchststände im März zum Zeitpunkt des Papstbesuchs sowie Anfang November.

Die Schikanierung von Menschenrechtsverteidigern und anderen friedlichen Oppositions-

mitgliedern wurde fortgesetzt. Die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieb eingeschränkt,

auch wenn einige Menschenrechtsvereinigungen weiterhin tätig waren, die geduldet wurden, wenn

auch nicht gänzlich die Erlaubnis hatten, sich rechtmäßig niederzulassen. Bei der Meinungsfreiheit

sind leichte Verbesserungen zu verzeichnen, wobei die Veröffentlichung auf Pfarreiebene "Espacio

Laical" und die Zeitschrift "Temas" mehr Raum erhielten und die Regierung bei der Information der

Bürger proaktiver wurde (z.B. über die Folgen des Hurrikans Sandy) und auf öffentlichen Fernseh-

kanälen die Rolle der Menschenrechtsverteidiger zur Sprache brachte, auch wenn dies mit

abwertenden Formulierungen geschah.

Bei der Religions- und Weltanschauungsfreiheit haben sich 2012 insofern einige Verbesserungen

ergeben, als religiöse Prozessionen zugelassen wurden, der katholischen Kirche einige Gebäude

zurückgegeben wurden und ein weiterer katholischer Feiertag wiedereingeführt wurde. Ferner

waren Fortschritte bei den Rechten für die Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-

personen zu verzeichnen, da ein größerer öffentlicher Marsch genehmigt wurde und öffentliche

Diskussionen über einen künftigen Vorschlag für die Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe

stattfinden konnten.

Bei den Zielen der EU im Bereich der Menschenrechte für Kuba stand die Ratifizierung der Pakte

der Vereinten Nationen betreffend Menschenrechte, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit und freier

Personenverkehr im Mittelplunkt. Die EU hat den kubanischen Behörden bei verschiedenen

Gelegenheiten in Brüssel und in Havana ihre Besorgnis angesichts der zeitweiligen Verhaftungen

und des Fehlens von bürgerlichen Freiheitsrechten mitgeteilt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 262
DG C DE

Das Europäische Parlament hat mit 27 einschlägigen parlamentarischen Anfragen weiterhin sein

Interesse an Kuba bekundet; diese Anfragen waren vor allem an die Hohe Vertreterin gerichtet und

betrafen insbesondere die kurzfristige Schikanierung und Inhaftierungen von einzelnen Menschen-

rechtsverteidigern, Aktivisten und unabhängigen Journalisten sowie die Abschaffung der Ausreise-

erlaubnis. Weitere Fragen hatten das Embargo der USA und die humanitäre Hilfe der EU für Kuba

in der Zeit nach dem Hurrikan Sandy zum Gegenstand.

Dominica

Die EU ist weiterhin der wichtigste internationale Geber für das Commonwealth Dominica. Bei

zahlreichen Initiativen wurde im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) in unter-

schiedlichem Umfang Unterstützung mit Schwerpunkt auf dem wirtschaftlichen und dem sozialen

Sektor gewährt. Spezifische Beiträge für Menschenrechte und Demokratisierung für 2012 erfolgten

über das Amt des nationalen Anweisungsbefugten im Rahmen der Fazilität für technische Zusam-

menarbeit für nichtstaatliche Akteure. Diese Unterstützung diente zur Verbesserung der Fähigkeit

der NRO im Bereich der Sensibilisierung für spezifische Fragen. Die öffentliche Sensibilisierung

für bestimmte Fragen betreffend HIV/AIDS-positive Bürger, Frauenrechte, Lesben, Schwule,

Bisexuelle und Transgenderpersonen sowie andere schutzbedürftige Gruppen wurde als erwartetes

Ergebnis der NRO-Unterstützung behandelt. Die EU hat insbesondere empfohlen, dass Vertreter

des Kalinago-Volks als indigene Bevölkerungsgruppe zum Schutz der Interessen dieser besonders

schutzbedürftigen Gruppe nicht nur auf lokaler, sondern auch auf regionaler Ebene benannt werden

sollen. Dominica ist die einzige Insel in der östlichen Karibik, in der es heute noch eine indigene

Bevölkerungsgruppe gibt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 263
DG C DE

Dominikanische Republik

Die Dominikanische Republik ist eine funktionierende Demokratie mit einem starken Präsidialamt

und seine Parlamentswahlen wurden in jüngster Zeit als frei und fair erklärt. Die EU hat die Reform

der öffentlichen Verwaltung unterstützt und im Jahr 2012 zu einer gut funktionierenden Wahl-

beobachtung durch die Zivilgesellschaft beigetragen.

Die Menschenrechte werden formal geachtet, nachdem alle einschlägigen Übereinkommen mit

Ausnahme der Konvention betreffend Wanderarbeitnehmer und deren Familienangehörige unter-

zeichnet und ratifiziert worden sind. Im Jahr 2012 hat die Dominikanische Republik das Protokoll

zur Amerikanischen Konvention für Menschenrechte zur Abschaffung der Todesstrafe und das

Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

oder Strafe ratifiziert und seinen Standpunkt zur Todesstrafe bekräftigt. Jedoch geben außergericht-

liche Hinrichtungen durch die Polizei (290 im Jahr 2012) weiterhin Anlass zur Beunruhigung und

sind 2012 von Amnesty International hervorgehoben worden. Die EU führt einen regelmäßigen

politischen Dialog mit der Dominikanischen Republik, bei dem unter anderen die Fragen der

Menschenrechte zur Sprache kommen.

Die Frauenrechte sind zwar in der Verfassung verankert, sind aber wegen der Zunahme der

geschlechtsspezifischen Gewalt in Bedrängnis geraten. 2002 ist das Amt eines Ombudsmanns

geschaffen worden, doch ist noch keine Ernennung erfolgt.

Die dominikanische Zivilgesellschaft hat 2012 ambitioniertere Ziele entwickelt und an Einfluss

gewonnen und unter anderem eine Mobilisierung bei der Frage der geschlechtsspezifischen Gewalt

bewirkt. Die EU unterstützt die meisten der wichtigsten Organisationen und Initiativen zur Förde-

rung der Frauenrechte und der Teilhabe von Frauen in der Gesellschaft sowie zur Bekämpfung von

geschlechtsspezifischer Gewalt und hat deren Tätigkeiten mit dem politischen Dialog und der

Lobbyarbeit mit der Regierung, dem Parlament und den politischen Parteien begleitet.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 264
DG C DE

Eine schwierige Frage betrifft die mehreren Hunderttausenden haitianischen Migranten und deren

im Land geborene Nachkommen, von denen die meisten keine gültigen Ausweispapiere und keinen

geregelten Aufenthaltsstatus haben. Die EU hat im Rahmen des Stabilitätsinstruments die Arbeit im

Zusammenhang mit der Lage der haitianischen Migranten und der Nationalitätenrechte von Domi-

nikanern haitianischen Ursprungs unterstützt. Ferner hat die EU die wichtigste Organisation betref-

fend die Rechte von Behinderten unterstützt und damit einen Durchbruch bei der einschlägigen

Gesetzgebung erleichtert.

Grenada

Die Unterstützung der EU für Grenada ist durch die Unterstützung beim Aufbau nach dem Hurrikan

Ivan vorangekommen. Dessen Verwüstungen waren gewaltig, doch haben die gemeinsamen

Anstrengungen positive Ergebnisse erbracht. Bei der unmittelbaren Unterstützung für die

Menschenrechte stand die Aufrechterhaltung des De-facto-Moratoriums für die Anwendung der

Todesstrafe und des Dialogs über andere Fragen einschließlich Frauenrechte sowie Diskriminierung

von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgenderpersonen wie auch von HIV/AIDS-positiven

Einzelpersonen im Mittelpunkt.

Der nationale Anweisungsbefugte hat EU-Mittel an nichtstaatliche Akteure verteilt, um den natio-

nalen Dialog über die wichtigsten Fragen – Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans-

genderpersonen, Stärkung der Position der Frau in der Gesellschaft und Kinderrechte – weiter-

zuentwickeln. Die Regierung hat sich weiterhin verpflichtet, die Budgethilfe zur Weiterentwicklung

des Humankapitals und zur Verbesserung der Lebensqualität zu verwenden. Gesundheit und

Bildung sind Schwerpunkte bei den Staatsausgaben geworden, da das Land ein neues Programm zur

Armutsbekämpfung verabschiedet.

Die Delegation der EU hat thematische Demarchen in Bezug auf die Ratifizierung der Fakultativ-

protokolle 11b und 11c zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes und des IAO-Über-

einkommens 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit unternommen, auf welche die

örtlichen Behörden positiv reagiert haben.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 265
DG C DE

Haiti

Die Lage in Haiti ist im Jahr 2012 während mehrerer Monate durch politische Instabilität und das

Fehlen einer effektiven Regierung gekennzeichnet gewesen. Die Regierungsführung ist nach wie

vor schwach und immer noch durch die Folgen des Erdbebens vom Januar 2010 beeinträchtigt.

Die Durchführung verfassungsrechtlicher Änderungen im Jahr 2012 hat die Ernennung und Ein-

setzung der Mitglieder des Obersten Rates des Justizwesens und erstmals in der jüngsten

Geschichte Haitis die Schaffung eines Ständigen Rates für die Wahlen ermöglicht. Es wurde ein

Minister für Menschenrechte und die Bekämpfung extremer Armut ernannt. Es wurden soziale

Programme zur Verbesserung der Lebensbedingungen und des Zugangs zur Grundbildung für die

besonders benachteiligten sozialen Gruppen aufgelegt. Die Zahl der durch das Erdbeben vertrie-

benen und in Unterkünften lebenden Personen ist von 1,5 Mio. auf 350 000 zurückgegangen. Das

Justizwesen steht immer noch vor beträchtlichen Herausforderungen und es gibt kumulierte Ver-

zögerungen bei der Reform der haitianischen nationalen Polizei einschließlich der Strafverfolgungs-

und Ermittlungsfähigkeiten. Die Haftbedingungen waren wegen Überbelegung, die weitgehend mit

willkürlichen Verhaftungen und zahlreichen Fällen einer länger andauernden Untersuchungshaft

zusammenhing, nach wie vor schlecht.

Im Januar 2012 erklärte ein Gericht erster Instanz, dass die angeblichen Menschenrechts-

verletzungen, die vom ehemaligen Diktator Jean-Claude Duvalier während der Dauer seiner Präsi-

dentschaft begangen worden sein sollen, verjährt seien und dass er nur wegen Korruption und

Unterschlagung öffentlicher Gelder strafrechtlich verfolgt werden könne. Bezüglich des Berufungs-

verfahrens, das von mehreren Opferfamilien gegen dieses Urteil angestrengt wurde, erging 2012

keine Entscheidung.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 266
DG C DE

Haiti stimmte im März 2012 122 der 136 Empfehlungen der allgemeinen regelmäßigen Über-

prüfung zu. Zu den 14 Empfehlungen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung, die Haiti nicht

akzeptiert hat, gehören diejenigen betreffend die Hausarbeit von Kindern und die Weigerung Haitis,

einen Kodex für Kinderarbeit anzunehmen. Die Regierung hat erstmals einen nationalen Bericht

zum Pakt über bürgerliche und politische Rechte ausgearbeitet. Das haitianische Parlament hat den

Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und das Haager Über-

einkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem

Gebiet der internationalen Adoption ratifiziert. Im November 2012 hat der vom Generalsekretär der

Vereinten Nationen ernannte Unabhängige Experte für Menschenrechte in Haiti seine 11. Mission

in dem Land durchgeführt.

Die EU hat im Jahre 2012 im Wege des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit mehrere Pro-

jekte in den Bereichen Gewalt gegen Frauen und Kinder einschließlich häuslicher Gewalt, Rechte

der haitianischen Migranten in der Dominikanischen Republik und zum Zwecke der Stärkung der

Organisationen der Zivilgesellschaft im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), des

Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte

(EIDHR) und des Fonds für die innere Sicherheit unterstützt. 6 Mio. EUR wurden für die Unter-

stützung der Organisation der nächsten Wahlrunden zur Ersetzung eines Drittels der Mitglieder des

Senats und aller örtlichen Verwaltungen sowie für die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus des

Ständigen Rates für die Wahlen zugewiesen. Allerdings konnte aufgrund von Spannungen zwischen

der Legislativ- und der Exekutivgewalt keine Einigung über die Zusammensetzung des Ständigen

Rates für die Wahlen erzielt werden, was zu weiteren Verzögerungen bei der Abhaltung der lange

überfälligen Wahlrunde geführt hat.

Die Zusammenarbeit mit der EU ist auch bei der Unterstützung der Anstrengungen der Regierung

um eine Verbesserung der Einhaltung der sozialen und wirtschaftlichen Rechte, einschließlich

Unterkunft, Gesundheit und Bildung, fortgesetzt worden.

Die Prioritäten bei den Menschenrechten im Bereich der Zusammenarbeit zwischen der EU und

Haiti sind Frauenrechte, inbesondere in Bezug auf Gewalt gegen Frauen, Kinderrechte, einschließ-

lich der Rechte von Kindern, die in Leibeigenschaft gehalten werden; Rechtspflege und Haft-

bedingungen sowie Stärkung der Organsationen der Zivilgesellschaft, die sich für Menschenrechte

einsetzen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 267
DG C DE

Jamaika

Jamaika hat die meisten Instrumente zum Schutz des humanitären Völkerrechts und der Menschen-

rechtsnormen ratifiziert. Jamaika ist Vertragspartei der meisten der wichtigsten internationalen

Menschenrechtsinstrumente. Zu den Hauptprioritäten der EU im Bereich der Menschenrechte für

Jamaika gehören die Verhängung der Todesstrafe, das angebliche Fehlverhalten der Sicherheits-

kräfte, der Umgang mit Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen, die Haft-

bedingungen sowie die Rechte von Frauen und Kindern.

Jamaika hält auch in jüngerer Zeit an der Todesstrafe für Mord fest, doch gilt seit 1998 ein De-

facto-Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe. Am 20. Dezember 2012 hat Jamaika in der

Generalversammlung der Vereinten Nationen erneut gegen die Resolution über ein Moratorium für

die Vollstreckung der Todesstrafe gestimmt. Es gibt anhaltende Berichte über übermäßige Gewalt-

anwendung seitens der Sicherheitskräfte und angebliche außergerichtliche Hinrichtungen. 2012

waren 219 Tötungen durch die Polizei zu verzeichnen, was einer Zunahme um 4 % gegenüber 2011

entspricht.

Die jamaikanischen Nichtregierungsorganisationen haben die Regierung seit Jahren eindringlich

ersucht, das Gesetz über das Verbot des Analverkehrs aufzuheben und ein Gesetz zur Bekämpfung

der Nichtdiskriminierung zum Schutz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-

Personen zu erlassen. Nach dem jamaikanischen Gesetz über strafbare Handlungen gegen Personen

darf bei Begehen der Straftat des Analverkehrs eine Höchststrafe von 10 Jahren verhängt werden.

2012 hat die Delegation sich durch eine Reihe verschiedener Tätigkeiten, die sich insbesondere auf

drei Hauptbereiche konzentrierten, d.h. Fragen betreffend Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans-

gender-Personen, inhaftierte Kinder und Geschlechtergleichstellung, verstärkt für die Förderung der

Menschenrechte eingesetzt. Im Lauf des Jahres 2012 wurden bei mehreren Projekten, die im

Rahmen des Programms der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)

finanziert werden, Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Bedingungen an Orten der Freiheits-

entziehung, dem Fehlverhalten der Polizei sowie den Rechten von Kindern und Frauen durchge-

führt. Im Rahmen des von der EU finanzierten Programms zur Reform des Sicherheitssektors

wurden 2012 in der Polizeiausbildungsschule die Menschenrechtsschulungen weiterhin durchge-

führt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 268
DG C DE

St. Kitts und Nevis

Die Unterstützung der EU für St. Kitts and Nevis hat sich auf die von der Regierung ausgewählte

Frage der Inneren Sicherheit als der zentralen Frage im Rahmen des 10. Europäischen Entwick-

lungsfonds konzentriert. Bei der Kriminalität war in den letzten Jahren eine zunehmende Tendenz

zu verzeichnen, welche die sozialen Strukturen der Gesellschaft bedroht. Diese Entwicklung voll-

zieht sich, trotzdem die Todesstrafe noch im Strafrecht verankert ist und 2008 ein Todesurteil voll-

streckt wurde; dies war der jüngste Fall einer Hinrichtung in der Karibik. Bei den Behörden sind

Demarchen in Bezug auf ein Moratorium bei der Todesstrafe unternommen worden und die

Gespräche mit den örtlichen Behörden und den NRO werden über die Fazilität für technische

Zusammenarbeit fortgesetzt.

Im Jahr der Olympischen Spiele in London fand in St. Kitts and Nevis im Rahmen der Initiative zur

olympischen Waffenruhe eine Veranstaltung zum Aufbau des Gemeinwesens statt, mit der der Ein-

fluss der Bandengewalt bekämpft werden soll.

Im Rahmen der nationalen Armutsbekämpfungsstrategie ist auf Sozialschutz und Entwicklung der

Humanressourcen als prioritäre Bereiche abgestellt worden. Die Stärkung der Postion des Gemein-

wesens und das Sicherheitsmanagement sind die zentralen Ansatzpunkte zur Verringerung der

Auswirkungen der Kriminalität auf die Gesellschaft.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 269
DG C DE

St. Lucia

St. Lucia hat wie viele andere Inseln in der Region mit dem zunehmenden Vorkommen von häus-

licher Gewalt, sexuellem Missbrauch von Kindern, brutalem Vorgehen der Polizei und Diskrimi-

nierung einiger Minderheitsgruppen, insbesondere der Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans-

genderpersonen zu kämpfen.

Das Land hält an einem De-facto-Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe fest, das von der

EU beobachtet wird.

Die EU hat ihr Handeln ungeachtet der Bedeutung dieser Fragen auf die Prioritäten der örtlichen

Interessengruppen ausgerichtet. Als Teil der Millenniums-Entwicklungsziele ist die allgemeine

Gesundheitsversorgung eine Priorität für die Amtsträger gewesen. Der Großteil der Hilfe der Euro-

päischen Union ist dem lucianischen Gesundheitswesen zugewiesen worden. Mehr als 23 Mio.

EUR sind dem Bau des nationalen Krankenhauses zugeflossen, das für einen breiten Querschnitt

der Bevölkerung gedacht ist. Diese Hilfe bei der Reform des schutzbedürftigen Gesundheitssektors

wird einen größeren Zugang zu einer bezahlbaren Gesundheitsversorgung für die ortsansässige

Bevölkerung ermöglichen und zu einer verbesserten Lebensqualität führen.

Als Teil der Initiative betreffend die Millenniums-Entwicklungsziele wurden weitere Mittel in Höhe

von 810 000 EUR gewährt, um das Land bei seiner sozialen Weiterentwicklung zu unterstützen.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 270
DG C DE

St. Vincent und die Grenadinen

St. Vincent und die Grenadinen haben viele internationale Menschenrechtskonventionen unter-

zeichnet. Die Mittelknappheit hat dazu geführt, dass die Insel bei der Berichterstattung und der

Umsetzung bestimmter Anforderungen in Rückstand geraten ist. Das Land hat ein De-facto-

Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe aufrechterhalten; in der Justizvollzugsanstalt der

Insel gibt es jedoch noch Häftlinge, die auf ihre Hinrichtung warten. Seit 1998 wurde keine Hin-

richtung mehr vorgenommen.

Ungeachtet der Aktivitäten nichtstaatlicher Akteure im Bereich der Menschenrechte mangelt es bei

Menschenrechtsfragen in beträchtlichem Ausmaß an der Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Die

EU hat über die Fazilität für technische Zusammenarbeit Unterstützung in Höhe von 780 000 EUR

zur Förderung der Aktivitäten der NRO bereitgestellt. Die nichtstaatlichen Akteure konnten die

Kluft überbrücken und sind mit der Regierung in Bezug auf Strategien und Maßnahmen, die nicht

nur die Menschenrechte, sondern auch die Stärkung der wirtschaftlichen Selbstbestimmung

berühren, in Kontakt getreten.

Es ist eine weit verbreitete Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-

personen zu verzeichnen. Die Menschenrechtsvereinigung von St. Vincent und die Grenadinen hat

sich für die Sache vieler Minderheitengruppen eingesetzt und die Regierung und die Amtsträger zur

Durchführung einer Reform aufgefordert, wobei sie insbesondere als Interessengruppe für angeb-

liche Opfer von brutalem Vorgehen der Polizei handelte. Diese Vereinigung handelt als Teil der

NSA-Gruppe, da es in dem Land keine etablierte und anerkannte Menschenrechtsinstitution gibt.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 271
DG C DE

Trinidad und Tobago

Die Abschaffung der Todesstrafe gehört in dem Land weiterhin zu den schwierigsten Menschen-

rechtsfragen, gefolgt von Gewalt gegen Frauen und Kinder und Rechten von Lesben, Schwulen,

Bisexuellen und Transgenderpersonen. Die Delegation der EU hat am 21.September 2012 an dem

vierten Regionalen Forum zur Stärkung der Inter-Amerikanischen Menschenrechtskommission teil-

genommen. Auf dem Forum wurde hervorgehoben, dass die Sensibilisierung für Menschenrechte

an der Basis verbessert und die Menschenrechtsverteidiger gestärkt werden müssen. Zu diesem

Zweck hat die Delegation der EU die Menschenrechtsverteidiger unterstützt, indem über das Pro-

gramm für die Fazilität für technische Zusammenarbeit im Rahmen des 10.EEF Finanzhilfe (40 000

EUR) für die Verbesserung der Sensibilisierung und des Kapazitätsaufbaus für Menschenrechts-

fragen, wie die Rechte von Jugendlichen, häusliche Gewalt, Menschenhandel und das Recht auf

einen angemessenen Lebensstandard, bereitgestellt wurde.

In den Entwicklungshilfeprogrammen der EU wird auf Menschenrechtsfragen eingegangen, indem

unter anderem Hilfe in Höhe von 2,1 Mio. EUR bei der Umsetzung der Initiative für Transparenz in

der Rohstoffwirtschaft und von 1,2 Mio. EUR an technischer Unterstützung für die Einrichtung von

Überwachungs- und Evaluierungsabteilungen in den Fachministerien bereitgestellt wurde. Die EU

hat ferner technische Unterstützung in Höhe von 140 000 EUR zur Unterstützung der demo-

kratischen Strukturen durch Stärkung der Unabhängigkeit, der Rechenschaftspflicht und der Trans-

parenz des Parlaments bereitgestellt.

Am 11. Dezember 2012 ist die EU in Zusammenarbeit mit allen in Trinidad und Tobago vertretenen

Missionen im Rahmen eines Dialogtreffens mit Menschenrechtsverteidigern zusammengetroffen.

Im Kontext des Welttags gegen die Todesstrafe hat die EU mit den Mitgliedstaaten bei der Förde-

rung einer Reihe von Sensibilisierungsmaßnahmen, wie beispielsweise der Ausstrahlung des Videos

der EU "Death has no Appeal", zusammengearbeitet und an Konferenzen teilgenommen, die von

den Mitgliedstaaten der EU anlässlich des Tags der Menschenrechte veranstaltet wurden.
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 272
DG C DE

Article I. Annex I – Table of abbreviations
ACC Audiovisual Coordination Council
ACP African, Caribbean and Pacific Group of States
AHB Anti-Homosexuality Bill
ASEAN Association of Southeast Asian Nations
ASEM Asia Europe Meeting
ATIDE Association Tunisienne pour l'Intégrité et la Démocratie des Elections
AU African Union
BICI Bahrain Independent Commission of Inquiry
CAT Convention against Torture
CBSS Country Based Support Scheme
CD Community of Democracies
CEDAW Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women
CENI Independent National Election Commission
CFSP Common foreign and security policy
CIA Central Intelligence Agency
CICIG International Commission against Impunity in Guatemala
CNDH National Human Rights Commission
CNES Conseil National Economique et Social
CoE Council of Europe
CONAC National Anti-Corruption Commission
CoNI Commission of National Inquiry
CRC Convention on the Rights of the Child
CRC Convention on the Rights of the Child
CRDP Convention of the Rights of Disabled Persons
CRPD Convention of the rights of persons with disabilities
CSDP Common Security and Defence Policy
CSO Civil Society Organisation
CV Cape Verde
CVJR Commission Vérité Justice et Réconciliation
DCFTA Deep and Comprehensive Free Trade Area
DCI Development Cooperation Instrument
DE Germany
DEVCO EU Commission Directorate General for Development and Cooperation
DIDH Délégation interministérielle aux droits de l'homme
DK Denmark
DP Democratic Party
DPRK Democratic People's Republic of Korea
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 273
DG C DE

DRC Democratic Republic of Congo
EaPIC Eastern Partnership Integration and Cooperation programme
EAT Election Assessment Team
EBRD European Bank for Reconstruction and Development
EDF European Development Fund
EEA European Economic Area
EEM Election Expert Mission
EFTA European Free Trade Association
EIB European Investment Bank
EIDHR European Instrument for Democracy and Human Rights
EITI Extractive Industries Transparency Initiative
ENP European Neighbourhood Policy
ENPI European Neighbourhood and Partnership Instrument
EOM Election Observation Mission
EP European Parliament
EU European Union
EUJUST LEX EU Rule of Law Mission for Iraq
EUPOL AFGHANISTAN European Union Police Mission in Afghanistan
EUPOL COPPS EU Coordination Office for Palestinian Office Support
EVAW Elimination of Violence Against Women Law
FGM Female Genital Mutilation
FM Foreign minister
FoRB Freedom of Religion or Belief
FPI Foreign Policy Instruments
GBAO Gorno-Badakshan Province
GBV Gender-based violence
GCC Gulf Cooperation Council
GCS Gender Co-ordination mechanism
GGDC Good Governance and Development Contract
GoI Government of India
GPA Global Political Agreement
GSP Generalized System of Preferences
HIV Human immunodeficiency virus
HoM Head of mission
HR/VP High representative / Vice-president
HRC Human Rights Council
HRD Human rights defenders
HRDO Human Rights Defender's Office
ICC International Criminal Court
ICCPR International Covenant on Civil and Political Rights
ICESCR International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights
ICHR Independent Commission for Human Rights
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 274
DG C DE

ICJ International Court of Justice
IDP Internally Displaced People
IEC Independent electoral commission
IfS Instrument for Stability
IHCHR Independent High Commission for Human Rights
IHL International humanitarian law
IHRL International human rights law
ILO International Labour Organisation
IOM International Organization for Migration
IPA Instrument for Pre-Accession Assistance
JLS Justice, Freedom and Security
JPA Joint Parliamentary Assembly
JWF Joint Way Forward
LAS League of Arab States
LGBT Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender
LGBTI Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender and Intersex
MDG Millennium development goals
MEC Malawi Electoral Commission
MEP Member of Parliament
MEPP Middle East Peace Process
MERCOSUR Mercado Común del Sur
MINURSO United Nations Mission for the Referendum in Western Sahara
NAPWA National Action Plan for Women
NGO Non-governmental organizations
NHRAP National Human Rights Action Plan
NHRC National Human Rights Commission
NSA Non State Actors Advisory panel
ODIHR Office for Democratic Institutions and Human Rights
OMCV Associação Organização das Mulheres de Cabo Verde
OPCAT Optional Protocol to the convention against Torture
OSCE Organisation for Security and Cooperation in Europe
PA Palestinian Authority
PAJED Projet d'Appui à la Justice et à l'Etat de Droit
PALOP Portuguese-speaking African countries
9431/13 ADD 1 REV 1 HBA,CHA/ar 275
DG C DE

PAREDA Projet d'Actions pour le Renforcement de l'Etat de Droit et des Associations
PASTAGEP Programme d’appui au développement du système statistique national pour la
promotion de la gouvernance et le suivi/évaluation de la pauvreté
PCA Partnership and Cooperation Agreement
PDO Public Defender’s Office
PEC Permanent Electoral Council
PIDCP Pacte International relatif aux Droits Civils et Politiques
PM Prime Minister
PNG Papua New Guinea
PSC Political and Security Committee
RENAPDDHO National network for the protection of human rights defenders
RTL Re-education Through Labour
SGBV Sexual and gender-based violence
SPRING Support for Partnership, Reform and Inclusive Growth
SR Special Rapporteur
SSMB Same Sex Marriage Bill
TAIEX Technical Assistance and Information Exchange instrument
TMAF Tokyo Mutual Accountability Framework
TRC Truth and Reconciliation Commission
UAE United Arab Emirates
UDP United Democratic Party
UK United Kingdom
UN United Nations
UNAMA United Nations Assistance Mission to Afghanistan
UNASUR Union of South American Nations
UNDP United Nations Development Programme
UNFPA United Nations Population Fund
UNGA United Nations General Assembly
UNICEF United Nations Children's Fund
UNMIT United Nations Integrated Mission in Timor-Leste
UNODC United Nations Office on Drugs and Crime
UNSC United Nations Security Council
UNSCR United Nations Security Council Resolution
UNSG Secretary-General of the United Nations
UPR Universal Periodic Review
WIMSA Working Group on Indigenous Minorities of Southern Africa
ZGF Zambian Governance Foundation
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION

Brüssel, den 11. Juni 2014
(OR. en)

10848/14
LIMITE
COHOM 97
PESC 596
CSDP/PSDC 352
FREMP 119
INF 213
JAI 506
RELEX 493

VERMERK
Absender: Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee
Empfänger: Ausschuss der Ständigen Vertreter
Betr.: Entwurf des EU-Jahresberichts 2013 über Menschenrechte und Demokratie in

der Welt
Die Delegationen erhalten in der Anlage den Entwurf des EU-Jahresberichts 2013 über

Menschenrechte und Demokratie in der Welt, wie er vom Politischen und Sicherheitspolitischen

Komitee am 11. Juni 2014 mit Ausnahme der Verwendung des Begriffs "Palästina", was vom AStV

weiter geprüft werden muss, vereinbart wurde.

10848/14 ds/DK/cat 1
DG C 2B LIMITE DE
ANLAGE

Inhaltsverzeichnis
Vorwort ............................................................................................................................................. 10
Überblick .......................................................................................................................................... 12
I Menschenrechte und Demokratie in allen Politikfeldern der EU ....................................... 26

1. Einbeziehung der Menschenrechte in alle Folgenabschätzungen ........................................... 26
2. Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft (einschließlich der Vereinigungs- und
Versammlungsfreiheit)................................................................................................................... 28
3. Regelmäßige Bewertung der Umsetzung ................................................................................ 32

II Förderung der Universalität der Menschenrechte ............................................................... 33
4. Universelle Achtung der Menschenrechte .............................................................................. 33
5. Menschenrechts- und Demokratiekultur beim auswärtigen Handeln der EU ......................... 35

III Verfolgung kohärenter Politikziele auf interner und auf internationaler Ebene ........... 37
6. Wirksame Unterstützung der Demokratie............................................................................... 37
7. Eine ständige Kapazität für Menschenrechtsfragen und Demokratie im Rat der EU ............. 40
8. Gewährleistung einer umfassenderen Politikkohärenz ........................................................... 42
9. Achtung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ............................................. 43

IV. Menschenrechte in allen Bereichen und Instrumenten der EU-Außenpolitik ............... 44
10. Streben nach einem rechtebasierten Ansatz in der Entwicklungszusammenarbeit ............. 44
11. Ausgestaltung des Handels in einer den Menschenrechten förderlichen Weise ................. 46
12. Einbeziehung der Menschenrechte in Konfliktprävention und Krisenmanagement ........... 49
13. Verankerung der Menschenrechte in Tätigkeiten zur Terrorismusbekämpfung ................. 51
14. Gewährleistung einer auf die Menschenrechte gestützten externen Dimension der Arbeit
im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR) ...................................................... 53
15. Höherer Stellenwert der Menschenrechte in der externen Dimension der Beschäftigungs-
und Sozialpolitik ............................................................................................................................ 55

V. Umsetzung der Prioritäten der EU auf dem Gebiet der Menschenrechte .......................... 59
16. Abschaffung der Todesstrafe ............................................................................................... 59
17. Abschaffung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe .................................................................................................................. 62
18. Wirksame Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern ................................................ 65
19. Förderung und Schutz der Rechte des Kindes ..................................................................... 67
20. Schutz der Rechte von Frauen und Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt ................ 70
21. Einhaltung des humanitären Völkerrechts .......................................................................... 75
22. Ausübung der Menschenrechte durch Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und
Intersexuelle (LGBTI).................................................................................................................... 78

10848/14 ds/DK/cat 2
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
23. Religions- und Weltanschauungsfreiheit ............................................................................. 81

24. Meinungsfreiheit online und offline .................................................................................... 84

25. Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte ....................... 86

26. Justiz .................................................................................................................................... 89

27. Reaktion auf Verstöße: Gewährleistung der Ahndung ........................................................ 91

28. Förderung der Wahrung der Rechte der Angehörigen von Minderheiten ........................... 93

29. Wirksamere Politik in Bezug auf indigene Völker ............................................................. 96

30. Menschenrechte für Personen mit Behinderungen ............................................................ 100

VI. Bilaterale Zusammenarbeit mit Partnern ........................................................................ 102
31. Einfluss vor Ort durch maßgeschneiderte Herangehensweisen ........................................ 102

32. Einfluss durch Dialog ........................................................................................................ 103

33. Wirksame Nutzung und Zusammenspiel der Instrumente der EU-Außenpolitik ............. 105

VII. Zusammenarbeit in multilateralen Institutionen ............................................................. 106
34. Voranbringen eines effektiven Multilateralismus ............................................................. 106

35. Effektive Lastenteilung im Rahmen der VN ..................................................................... 107

36. Verbesserte regionale Menschenrechtsmechanismen ....................................................... 113

Beitrag des Europäischen Parlaments (EP) zum EU-Jahresbericht 2013 über Menschenrechte
und Demokratie in der Welt ......................................................................................................... 119

Länder- und regionenspezifische Themen ................................................................................... 153

I Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer .............................................................. 153
Albanien ....................................................................................................................................... 154

Bosnien und Herzegowina ........................................................................................................... 154

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ........................................................................ 155

Island ............................................................................................................................................ 155

Das Kosovo .................................................................................................................................. 156

Montenegro .................................................................................................................................. 156

Serbien ......................................................................................................................................... 156

Türkei ........................................................................................................................................... 157

II EWR- und EFTA-Länder ..................................................................................................... 158
Norwegen ..................................................................................................................................... 158

Schweiz ........................................................................................................................................ 158

III Europäische Nachbarschaftspolitik .................................................................................. 160
Östliche Partnerschaft .................................................................................................................. 160

10848/14 ds/DK/cat 3
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Armenien ...................................................................................................................................... 161

Aserbaidschan .............................................................................................................................. 163

Georgien ....................................................................................................................................... 165

Belarus ......................................................................................................................................... 167

Republik Moldau.......................................................................................................................... 170

Ukraine ......................................................................................................................................... 172

Südlicher Mittelmeerraum ........................................................................................................... 175

Ägypten ........................................................................................................................................ 177

Israel ............................................................................................................................................. 179

[Palästina]..................................................................................................................................... 182

Jordanien ...................................................................................................................................... 184

Libanon ........................................................................................................................................ 186

Syrien ........................................................................................................................................... 188

Tunesien ....................................................................................................................................... 190

Algerien ........................................................................................................................................ 192

Marokko ....................................................................................................................................... 194

Westsahara ................................................................................................................................... 197

Libyen .......................................................................................................................................... 198

IV Russland und Zentralasien ................................................................................................. 201
Russland ....................................................................................................................................... 201

Zentralasien (Region) ................................................................................................................... 204

Kasachstan ................................................................................................................................... 205

Kirgisische Republik .................................................................................................................... 206

Tadschikistan ............................................................................................................................... 207

Turkmenistan ............................................................................................................................... 209

Usbekistan .................................................................................................................................... 210

V Afrika ...................................................................................................................................... 211
Afrikanische Union – Gemeinsame Strategie Afrika-EU ............................................................ 211

Angola .......................................................................................................................................... 212

Benin ............................................................................................................................................ 213

Botsuana ....................................................................................................................................... 214

Burkina Faso ................................................................................................................................ 215

Burundi ........................................................................................................................................ 216

Kamerun ....................................................................................................................................... 218

Kap Verde .................................................................................................................................... 220

10848/14 ds/DK/cat 4
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Zentralafrikanische Republik ....................................................................................................... 221

Tschad .......................................................................................................................................... 222

Komoren....................................................................................................................................... 224

Republik Kongo (Brazzaville) ..................................................................................................... 225

Côte d'Ivoire ................................................................................................................................. 227

Demokratische Republik Kongo .................................................................................................. 229

Dschibuti ...................................................................................................................................... 231

Äquatorialguinea .......................................................................................................................... 231

Eritrea ........................................................................................................................................... 232

Äthiopien ...................................................................................................................................... 233

Gabun ........................................................................................................................................... 235

Gambia ......................................................................................................................................... 236

Ghana ........................................................................................................................................... 237

Guinea .......................................................................................................................................... 238

Guinea-Bissau .............................................................................................................................. 239

Kenia ............................................................................................................................................ 241

Lesotho ......................................................................................................................................... 241

Liberia .......................................................................................................................................... 243

Madagaskar .................................................................................................................................. 244

Malawi ......................................................................................................................................... 245

Mali .............................................................................................................................................. 246

Mauretanien ................................................................................................................................. 247

Mauritius ...................................................................................................................................... 248

Mosambik .................................................................................................................................... 249

Namibia ........................................................................................................................................ 251

Niger............................................................................................................................................. 252

Nigeria .......................................................................................................................................... 253

Ruanda ......................................................................................................................................... 255

São Tomé und Príncipe ................................................................................................................ 256

Senegal ......................................................................................................................................... 257

Seychellen .................................................................................................................................... 258

Sierra Leone ................................................................................................................................. 259

Somalia......................................................................................................................................... 260

Südafrika ...................................................................................................................................... 262

Südsudan ...................................................................................................................................... 264

10848/14 ds/DK/cat 5
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Sudan ............................................................................................................................................ 265

Swasiland ..................................................................................................................................... 266

Tansania ....................................................................................................................................... 267

Togo ............................................................................................................................................. 268

Uganda ......................................................................................................................................... 269

Sambia .......................................................................................................................................... 271

Simbabwe ..................................................................................................................................... 273

VI Naher und Mittlerer Osten und Arabische Halbinsel ..................................................... 274
Bahrain ......................................................................................................................................... 274

Iran ............................................................................................................................................... 275

Irak ............................................................................................................................................... 276

Kuwait .......................................................................................................................................... 278

Oman ............................................................................................................................................ 279

Katar ............................................................................................................................................. 279

Saudi-Arabien .............................................................................................................................. 280

Vereinigte Arabische Emirate ...................................................................................................... 281

Jemen ........................................................................................................................................... 281

VII Asien ..................................................................................................................................... 283
Afghanistan .................................................................................................................................. 283

Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN) .......................................................................... 286

Bangladesch ................................................................................................................................. 287

Bhutan .......................................................................................................................................... 289

Brunei ........................................................................................................................................... 290

Myanmar/Birma ........................................................................................................................... 290

Kambodscha ................................................................................................................................. 294

China ............................................................................................................................................ 296

Taiwan .......................................................................................................................................... 299

Indien ........................................................................................................................................... 300

Indonesien .................................................................................................................................... 302

Japan............................................................................................................................................. 303

Republik Korea ............................................................................................................................ 304

Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) ............................................................................ 306

Laos .............................................................................................................................................. 307

Malaysia ....................................................................................................................................... 308

Malediven..................................................................................................................................... 310

10848/14 ds/DK/cat 6
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Mongolei ...................................................................................................................................... 312

Nepal ............................................................................................................................................ 313

Pakistan ........................................................................................................................................ 314

Philippinen ................................................................................................................................... 316

Singapur ....................................................................................................................................... 317

Sri Lanka ...................................................................................................................................... 318

Thailand ....................................................................................................................................... 319

Timor-Leste .................................................................................................................................. 321

Vietnam ........................................................................................................................................ 322

VIII Ozeanien ........................................................................................................................... 324
Australien ..................................................................................................................................... 324

Fidschi .......................................................................................................................................... 324

Kleine pazifische Inselstaaten – Kiribati, Republik Marschallinseln, die föderierten Staaten von
Mikronesien, Nauru, Palau, Tonga, Tuvalu ................................................................................. 325

Neuseeland ................................................................................................................................... 327

Papua-Neuguinea ......................................................................................................................... 327

Samoa ........................................................................................................................................... 329

Salomonen .................................................................................................................................... 329

Vanuatu ........................................................................................................................................ 330

IX Amerika................................................................................................................................ 331
Kanada ......................................................................................................................................... 331

USA .............................................................................................................................................. 331

X Lateinamerika ........................................................................................................................ 334
Argentinien................................................................................................................................... 334

Bolivien ........................................................................................................................................ 334

Brasilien ....................................................................................................................................... 335

Chile ............................................................................................................................................. 337

Kolumbien .................................................................................................................................... 338

Costa Rica .................................................................................................................................... 339

Ecuador ........................................................................................................................................ 339

El Salvador ................................................................................................................................... 340

Guatemala .................................................................................................................................... 341

Honduras ...................................................................................................................................... 342

Mexiko ......................................................................................................................................... 343

Nicaragua ..................................................................................................................................... 345

10848/14 ds/DK/cat 7
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Panama ......................................................................................................................................... 346

Paraguay ....................................................................................................................................... 347

Peru .............................................................................................................................................. 348

Uruguay ........................................................................................................................................ 349

Venezuela ..................................................................................................................................... 350

XI Karibik ................................................................................................................................. 351
Antigua und Barbuda ................................................................................................................... 351

Bahamas ....................................................................................................................................... 351

Barbados....................................................................................................................................... 352

Belize ........................................................................................................................................... 353

Kuba ............................................................................................................................................. 354

Dominica ...................................................................................................................................... 355

Dominikanische Republik ............................................................................................................ 356

Grenada ........................................................................................................................................ 357

Guyana ......................................................................................................................................... 357

Haiti .............................................................................................................................................. 358

Jamaika......................................................................................................................................... 359

St. Kitts und Nevis ....................................................................................................................... 359

St. Lucia ....................................................................................................................................... 360

St. Vincent und die Grenadinen ................................................................................................... 360

Suriname ...................................................................................................................................... 361

Trinidad und Tobago .................................................................................................................... 361

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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Ein Strategischer Rahmen der EU

für Menschenrechte und Demokratie

THEMENSPEZIFISCHER BERICHT

10848/14 ds/DK/cat 9
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Vorwort

Bei der Vorlage des ersten Jahresberichts über Demokratie und Menschenrechte im Jahre 2009 habe

ich mir zum Ziel gesetzt, mich noch stärker und effizienter für die Förderung und den Schutz der

Menschenrechte überall auf der Welt einzusetzen. Seitdem haben wir uns unablässig darum bemüht,

dass die Menschen auf der ganzen Welt dieselbe Würde und Freiheiten in Anspruch nehmen kön-

nen, die wir oftmals für selbstverständlich halten. Die Verpflichtung, diese Werte innerhalb unserer

Union und auch weltweit zu schützen, ist ein Grundpfeiler der EU. Ich glaube, dass die Bürger der

Europäischen Union genau dies von uns erwarten.

In einer Zeit, in der die demokratischen Werte in vielen Teilen der Welt in Frage gestellt werden, ist

die Verteidigung der Menschenrechte keine leichte Aufgabe. In den letzten Jahren waren wir Zeuge

bedeutsamere Entwicklungen im Nahen Osten, in Nordafrika und erst vor kurzem in unserer östli-

chen Nachbarschaft, als die Menschen sich erhoben, um ihre Rechte einzufordern. Es war nicht ein-

fach, strategisch auf dieses sich rasch wandelnde Umfeld zu reagieren. Doch hat die EU nicht nach-

gelassen, diejenigen, die für ihre Rechte, ihre Würde und für friedliche demokratische Reformen

kämpfen, in erheblichem Maße zu unterstützen. Wir haben Rückschläge erlitten, und in einigen der

betreffenden Länder sind die Fortschritte zum Stillstand gekommen, es sind jedoch auch bemer-

kenswerte Erfolge zu verzeichnen.

Wir sind heute entschlossener denn je, die Menschenrechtsagenda in unserer Nachbarschaft und

weltweit voranzubringen. Wir haben die Politiken, Verfahren und Instrumente der EU reformiert

und verstärkt, um die Menschenrechte zu fördern und sicherzustellen, dass sie sich vor Ort positiv

auswirken. Sicherlich sind wir schon weit gekommen. Die Annahme des Strategischen Rahmens

und des Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie im Juni 2012 stellt einen Meilenstein

dar. Bei der Umsetzung des Aktionsplans haben wir unsere Arbeitsmethoden verbessert, ein Netz

von Ansprechpartnern für Menschenrechtsfragen in den EU-Delegationen und Hauptquartieren

geschaffen und Leitlinien zur Förderung der EU-Politiken in den wichtigsten Menschenrechts-

bereichen angenommen. Wir haben fast 150 länderspezifische Menschenrechtsstrategien ausgear-

beitet und führen nach wie vor mit zahlreichen Ländern Menschenrechtskonsultationen.

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2013 haben wir eine Reihe wichtiger Ziele erreicht. Wir haben EU-Leitlinien in den Bereichen

Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit sowie zur Förderung der Menschenrechte von Lesben,

Schwulen, Bisexuellen, Transgender-Personen und Intersexuellen angenommen. Außerdem haben

wir viel für die vollständige Einbeziehung der Menschenrechte in unsere gesamte Außenpolitik,

einschließlich der Handels-, der Entwicklungs- und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidi-

gungspolitik getan. Dadurch ist gewährleistet, dass die Menschenrechte der rote Faden sind, der

sich durch unser gesamtes Handeln zieht.

Die Achtung der Menschenrechte stellt für die EU ein Grundprinzip dar. Überall und gegenüber

allen Gesprächspartnern stellen die Menschenrechte für mich einen integralen Bestandteil der

Gespräche dar. Stavros Lambrinidis, den ich zum EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte

ernannt habe, hat sich auch sehr dafür eingesetzt, die Kontakte zu unseren wichtigsten Partnern zu

pflegen und überall auf der Welt für unsere Werte zu werben.

In diesem Jahresbericht ist aufgezeichnet, was wir 2013 im gesamten Spektrum der Außen-

beziehungen der EU für die Menschenrechte getan haben. Er beschreibt unsere unablässigen

Bemühungen, die zentralen Werte und Prinzipien, auf denen die Union beruht, auf internationaler

Ebene zu fördern.

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Überblick

Auch 2013 hat die EU sich wieder aktiv für die weltweite Achtung der Menschenrechte eingesetzt.

In öffentlichen Erklärungen und diskreten diplomatischen Kontakten, bei bilateralen Gesprächen

und multilateralen Treffen sowie in ihren Entwicklungshilfeprogrammen hat die EU die Menschen-

rechte generell berücksichtigt und zu einer Priorität gemacht. Maßgeblich für alle diese Arbeiten

sind nach wie vor der Strategische Rahmen und der Aktionsplan für Menschenrechte und Demo-

kratie1, die im Juni 2012 angenommen worden waren und darauf abzielen, die Menschenrechts-

politik der EU noch effizienter und kohärenter zu gestalten und Menschenrechte und Demokratie in

den Mittelpunkt ihrer Außenpolitik und ihres auswärtigen Handelns zu stellen, und zwar auch in

Politikbereichen wie Handel, Investitionen und Entwicklung sowie in der Gemeinsamen Sicher-

heits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und bei den externen Dimensionen von Justiz und Inneres

und der Beschäftigungs- und Sozialpolitik.

Der Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt hat die Tätigkeiten und Erfolge

der EU im Jahre 2013 zum Gegenstand, einschließlich der Fortschritte bei der Ausführung der 97

spezifischen Aufgaben des Aktionsplans. Der Klarheit halber ist der Bericht wie der Aktionsplan

aufgebaut: In jedem Abschnitt von Teil A des Berichts wird zusammengefasst, inwieweit der

entsprechende Teil des Aktionsplans bisher durchgeführt ist.

2013 standen die Menschenrechte stets ganz oben auf der Tagesordnung der Hohen Vertreterin der

EU für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Catherine

Ashton. Während des gesamten Jahres 2013 hat die Hohe Vertreterin die Tätigkeit der EU zur

Förderung der Menschenrechte geleitet, wobei die wirkliche Einbeziehung von Menschenrechts-

fragen in alle außenpolitischen Bereiche im Mittelpunkt stand.

1 http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/131181.pdf
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http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/131181.pdf
Das Thema der Menschenrechte bietet sich für politische Dialoge und hochrangige Besuche an. Die

Hohe Vertreterin erörtert Menschenrechtsfragen mit den strategischen Partnern der EU sowie auf

ihren umfangreichen Reisen in die Nachbarschaft der EU und in Länder, die sich im Übergang

befinden. 2013 hat sie beispielsweise während des Treffens der Task Force EU-Myanmar mit den

Behörden in Myanmar/Birma vereinbart, einen Menschenrechtsdialog zwischen der EU und

Myanmar/Birma aufzunehmen, dessen erstes Treffen Mitte 2014 stattfinden soll. In Bahrain hat sie

die Freilassung der Personen gefordert, die wegen friedlicher politischer Betätigung festgenommen

worden waren. In Ägypten hat sie wiederholt dazu aufgerufen, die Menschenrechte zu achten, was

eine unerlässliche Voraussetzung für den Übergang zur Demokratie darstellt. Die Hohe Vertreterin

und ihr Sprecher haben zahlreiche Erklärungen abgegeben, denen zufolge die EU bereit ist, die

Menschenrechte und Menschenrechtsverteidiger entschlossen zu unterstützen.

2013 war auch das erste ganze Jahr des Mandats des EU-Sonderbeauftragten (EUSR) für Men-

schenrechte, Stavros Lambrinidis. EURS Lambrinidis hat sich in erster Linie darauf konzentriert,

das Menschenrechtsengagement der EU mit den strategischen Partnerländern der EU zu verstärken,

Menschenrechtsprobleme gegenüber Ländern im Übergang in zentralen Regionen zur Sprache zu

bringen, die Außenwirkung und das Engagement der EU für multilaterale und regionale Menschen-

rechtsmechanismen (Vereinte Nationen, Europarat, OSZE, ASEAN, Afrikanische Union, OIC) zu

steigern und die Zusammenarbeit der EU mit der Zivilgesellschaft und deren Förderung weltweit zu

intensivieren. Thematisch hat sich der EUSR weiterhin auf den Schutz von NRO und Menschen-

rechtsverteidigern und die Erweiterung ihres Spielraums, die Förderung der Universalität der

Menschenrechte, die Steigerung der Effizienz der Menschenrechtsdialoge der EU und die Förde-

rung der thematischen Hauptprioritäten der EU, auch derjenigen, die in den kürzlich angenom-

menen Menschenrechtsleitlinien enthalten sind, konzentriert.

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Durch diese Arbeit und Besuche in mehr als zwölf Ländern (u.a. China, Russland, den Vereinigten

Staaten, Ägypten, Bahrain, Myanmar/Birma, Indonesien und Südafrika) und das prinzipientreue

Engagement mit Hunderten wichtiger Akteure hat der EUSR die Menschenrechtspolitik der EU

wesentlich kohärenter, effizienter und außenwirksamer gestaltet; des Weiteren hat er sich bemüht,

die wichtige Arbeit bestehender Menschenrechtsstrukturen der EU und der Mitgliedstaaten zu

unterstützen, und die Voraussetzungen für einen vertieften Dialog und ein ergebnisorientiertes

Engagement mit ausländischen Regierungen, internationalen Organisationen und der Zivilgesell-

schaft auf der ganzen Welt geschaffen. Der EUSR untersteht der Hohen Vertreterin und arbeitet

unter der Leitung der Botschafter im PSK des Rates und in Absprache mit dem EAD, der Europäi-

schen Kommission und dem Europäischen Parlament.

Die Annahme der länderspezifischen Menschenrechtsstrategien, in denen die vorrangigen

Menschenrechtsfragen festgelegt sind, in denen die EU in den einzelnen Ländern, in denen sie

vertreten ist, tätig wird, wurde 2013 fast abgeschlossen. 146 Strategien wurden entworfen, während

123 Strategien vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee endgültig gebilligt wurden.

Alle EU-Delegationen und GSVP-Missionen und -Operationen haben bis Ende 2012 eine Anlauf-

stelle für Menschenrechte und Demokratie benannt. Die Anlaufstellen für Menschenrechte spielen

eine wesentliche Rolle bei der Durchführung der länderspezifischen Menschenrechtsstrategien,

indem sie Verbindungen zu lokalen Organisationen der Zivilgesellschaft herstellen und die Arbeit

der EU-Missionen in Menschenrechtsfragen koordinieren. Die Schulung von EU-Personal über

Menschenrechts- und Demokratiepolitik wurde das ganze Jahr lang fortgesetzt.

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Die Arbeitsgruppe des Rates, die sich mit den Menschenrechtsaspekten der Außenbeziehungen

befasst, hat ihre Leistungen 2013 weiter gesteigert, da sie begann, regelmäßige Sitzungen ihrer vor

kurzem eingesetzten ergänzenden Formation (die aus nach Brüssel entsandten Diplomaten der EU-

Mitgliedstaaten besteht) abzuhalten. Im Hinblick auf eine stärkere Kohärenz zwischen der Innen-

und Außenpolitik der EU im Menschenrechtsbereich hat die Ratsgruppe den Austausch und die

Zusammenarbeit mit der Gruppe "Grundrechte, Bürgerrechte und Freizügigkeit" intensiviert. Die

interdirektionale Gruppe "Menschenrechte" der Kommission, der Vertreter des EAD und der

Dienststellen der Kommission angehören, ist regelmäßig zur Erörterung der Durchführung des

Aktionsplans zusammengetreten. Auch die 2012 eingesetzte Kontaktgruppe zwischen dem EAD

und dem Europäischen Parlament über Menschenrechte ist im Laufe des Jahres zur Überprüfung

der Durchführung des Aktionsplans zusammengetreten.

2013 hat die EU mit 30 Partnerländern und regionalen Zusammenschlüssen Menschenrechtsdialoge

und -konsultationen geführt. Zum ersten Mal fanden ein Menschenrechtsdialog mit Südafrika und

Konsultationen mit der Republik Korea statt; die EU und Myanmar/Birma haben vereinbart, 2014

einen Menschenrechtsdialog aufzunehmen. Außerdem sind viele der 79 dem Cotonou-Abkommen

angehörenden afrikanischen, karibischen und pazifischen Länder in einen Dialog mit der EU einge-

treten. Meistens gehen dem Menschenrechtsdialog Konsultationssitzungen mit Organisationen der

Zivilgesellschaft in Brüssel und in den jeweiligen Ländern voraus, und im Anschluss an den Dialog

finden Informationssitzungen für diese Organisationen statt. Angestrebt wurde eine Verbesserung

der Auswirkungen und der Effizienz der Dialoge, u.a. durch die Verknüpfung der Dialoge mit ande-

ren Politikinstrumenten, die Schaffung von Kontrollmechanismen und die Behandlung einzelner

Fälle in den Gesprächen. Zusätzlich zu den öffentlichen Erklärungen der Hohen Vertreterin und

ihres Sprechers zu Menschenrechtsfragen wurden in zahlreichen Fällen vertrauliche Demarchen

unternommen.

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Das ganze Jahr über hat die EU wiederholt ihre Besorgnis über die zunehmenden Einschränkungen

der Vereinigungsfreiheit und der Tätigkeiten von Organisationen der Zivilgesellschaft bekundet.

Schmutzkampagnen, Einschränkungen des Zugangs zu ausländischen Finanzmitteln sowie Ein-

schüchterungsversuche und Gewalt gegenüber Aktivisten stellen nur einige Beispiele der großen

Schwierigkeiten dar, mit denen viele Menschenrechtsverteidiger bei ihrer täglichen Arbeit konfron-

tiert sind. In ihren Kontakten mit zahlreichen Drittländern brachte die EU Fälle von Menschen-

rechtsverteidigern zur Sprache und gab Erklärungen zur Unterstützung von deren Arbeit ab, auch in

Fällen, in denen Aktivisten inhaftiert, schikaniert oder ermordet wurden. EU-Diplomaten vor Ort

nahmen an den Prozessen gegen Menschenrechtsverteidigern teil und setzten sich für deren Frei-

lassung ein.

Auch 2013 hat die EU die Zivilgesellschaft weiterhin unterstützt. Die Mittel aus dem Europäischen

Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) flossen weiterhin hauptsächlich an die

Zivilgesellschaft. Zusätzlich zu den über 2500 laufenden EIDHR-Projekten, die bereits vor Ort

durchgeführt werden, wurden mehr als 530 neue EIDHR-Initiativen eingeleitet. Außerdem kam in

über 50 Fällen die EIDHR-Regelung für kleine Zuschüsse zum Einsatz, mit der Hunderten gefähr-

deter Menschenrechtsverteidigern Soforthilfe geleistet wurde. EU-Delegationen in 107 Ländern

leiteten Auswahlverfahren für Projekte von zivilgesellschaftlichen Basisorganisationen in den

Bereichen Menschenrechte und Demokratisierung, Konfliktlösung und politische Teilhabe ein.

In diesem Jahr fanden Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über das

neue EIDHR statt, das die Kommission für den Zeitraum vom 2014 bis 2020 vorgeschlagen hatte.

Der Haushalt des EIDHR wurde auf 1,33 Mrd. EUR aufgestockt und wird der EU ermöglichen, die

Entwicklung erfolgreicher Zivilgesellschaften und ihre besondere Rolle als wesentliche Akteure für

einen positiven Wandel zur Förderung der Menschenrechte und der Demokratie stärker zu unter-

stützen. Dadurch wird die Fähigkeit der EU gesteigert, auf Notfälle im Menschenrechtsbereich

rasch zu reagieren und internationale und regionale Mechanismen für den Schutz der Menschen-

rechte besser zu unterstützen. Unterstützt wird auch die Durchführung von Wahlbeobachtungs-

missionen, die Überwachung ihrer Empfehlungen und die Verbesserung des demokratischen

Prozesses und der Abhaltung von Wahlen. Das Instrument wird sich stärker auf die problema-

tischsten Länder und Krisensituationen konzentrieren, in denen die Menschenrechte und Grundfrei-

heiten am meisten gefährdet sind.

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2013 hat die EU die Achtung der Bürgerrechte und der politischen Rechte weiter gefördert, und in

etlichen Bereichen von grundlegender Bedeutung wurden Menschenrechtsleitlinien angenommen.

Der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) hat im Juni 2013 Leitlinien für die Förderung und den

Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle

Personen (LGBTI) angenommen. Die Leitlinien enthalten das Konzept der EU für das gezielte

Vorgehen gegen diskriminierende Gesetze und politische Maßnahmen, für die Förderung der

Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung und die Bekämpfung von Gewalt gegen lesbische,

schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen. Zugleich beteiligte die EU sich aktiv an regionalen

und multilateralen Maßnahmen insbesondere im Rahmen der VN zur Bekämpfung von Diskrimi-

nierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung oder der Geschlechteridentität. In öffentlichen Erklä-

rungen und in privaten diplomatischen Kontakten brachte die EU ihre Haltung zu Fragen im

Zusammenhang mit lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen bilateral zum

Ausdruck, einschließlich ihrer Ablehnung der Homophobie und ihrer Befürwortung der Entkrimi-

nalisierung homosexueller Beziehungen. Die EU hat die besorgniserregenden Tendenzen bei den

Rechten lesbischer, schwuler, bi-, trans- und intersexueller Personen, die in einigen afrikanischen

Ländern und in Russland am deutlichsten sind, aufmerksam verfolgt und zur Sprache gebracht.

Ebenfalls im Juni hat die EU im Anschluss an Konsultationen mit einem breiten Spektrum von

Beteiligten, zu denen Organisationen der Zivilgesellschaft, die Kirchen, religiöse Vereinigungen

oder Gemeinschaften und weltanschauliche Gemeinschaften gehören, Leitlinien zur Freiheit der

Religion und Weltanschauung angenommen. In den Leitlinien verweist die EU auf die internatio-

nalen Menschenrechtsstandards in diesem Bereich und bekräftigt ihre Entschlossenheit, das Recht

auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit beruhend auf den Grundsätzen der Gleichheit, der

Nichtdiskriminierung und der Allgemeingültigkeit auszuüben, zu verteidigen. Diese Leitlinien

werden der EU bei den Schritten, die sie angesichts einer besorgniserregenden weltweiten Tendenz

von Verletzungen des Rechts auf Religionsfreiheit zu dessen Gunsten unternimmt, künftig von

Nutzen sein. Besondere Aufmerksamkeit galt der Lage von Menschen, die in Syrien, Ägypten,

Pakistan, Irak, Iran, Kenia, Libyen, auf den Malediven, in Tansania und in der Zentralafrikanischen

Republik schwerer Diskriminierung oder Gewalt ausgesetzt sind. Die EU brachte ihre Besorgnis in

bilateralen diplomatischen Demarchen, öffentlichen Erklärungen, Schlussfolgerungen des Rates

(Auswärtige Angelegenheiten) und in multilateralen und regionalen Menschenrechtsforen zur

Sprache.

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Während des gesamten Jahres 2013 hat die EU wiederholt die Einschränkungen des Rechts der

freien Meinungsäußerung und des Internetzugangs sowie die Verhaftungen von Journalisten und

Bloggern verurteilt. In den Leitlinien zur Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit stellte die EU

einen besonderen Zusammenhang zwischen dieser Freiheit und der freien Meinungsäußerung her,

da beide Rechte von einander abhängig sind und sich gegenseitig verstärken. Die EU vertrat außer-

dem den Standpunkt, dass Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Internet gemäß

denselben Normen, Prinzipien und Werten, die die EU offline anwendet, geschützt werden müssen.

Dementsprechend setzte die EU die Ausarbeitung von Leitlinien zur freien Meinungsäußerung

online und offline, die 2014 fertiggestellt werden sollen, fort. In diesem Zusammenhang hat der

EAD im Juni eine öffentliche Internetbefragung der Zivilgesellschaft auf der ganzen Welt zu der

Frage durchgeführt, wie Journalisten und Blogger besser beteiligt und geschützt werden können.

Aufbauend auf der Dynamik im Anschluss an die Annahme der Resolution der VN-General-

versammlung im Dezember 2012, in der ein globales Moratorium für die Todesstrafe gefordert

wurde, hat die EU weiter auf deren Abschaffung gedrängt. Auf bi- und multilateraler Ebene sprach

sie gezielt an der Todesstrafe festhaltende Länder und Territorien an, wobei Iran, Irak, Saudi-

Arabien, Jemen, Japan, Indien, Taiwan und den USA besondere Aufmerksamkeit galt. Die 1998

angenommenen Leitlinien zur Todesstrafe wurden 2013 aktualisiert, und in den neuen Text sind die

Erfahrungen der EU bei ihren Bemühungen um deren Abschaffung eingeflossen. Die EU hat ihre

Ablehnung der Todesstrafe weiterhin in allen einschlägigen Foren, insbesondere den VN, der OSZE

und dem Europarat bekundet, und der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte hat das Engage-

ment der EU auf dem Weltkongress gegen die Todesstrafe vom Juni 2013 in Madrid zum Ausdruck

gebracht.

Die EU trieb die Umsetzung der Leitlinien betreffend Folter und andere grausame, unmenschliche

oder erniedrigende Behandlung oder Strafe voran und brachte weiterhin in ihren Menschenrechts-

dialogen mit Drittländern einzelne Fälle von Folter und Misshandlungen zur Sprache. Ferner gab sie

u.a. in multilateralen Gremien wie den VN und der OSZE eine Reihe von Erklärungen ab und prüfte

Mittel und Wege für eine bessere Koordination mit dem VN-Übereinkommen gegen Folter (CAT)

und dem VN-Unterausschuss zur Verhinderung von Folter. Schließlich wurden Organisationen der

Zivilgesellschaft weltweit von der EU in erheblichem Maße finanziell unterstützt. Im Rahmen des

EIDHR-Programms zur Bekämpfung der Straflosigkeit wurden 25 neue Initiativen zur Unter-

stützung gefährdeter Menschenrechtsverteidiger in Höhe von insgesamt 20 Mio. EUR eingeleitet.

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Auf der 57. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau im

März 2013 ist die EU aktiv für die Verteidigung der Frauenrechte eingetreten. Die EU und VN

Women setzten ihre Partnerschaftsvereinbarung weiter um, indem sie u.a. gemeinsam in Zusam-

menarbeit mit dem Sahel-Sonderbeauftragen der VN im April 2013 die hochrangige Konferenz zu

dem Thema „Frauen als Führungskräfte in der Sahelzone" veranstalteten. Die EU unternahm

weitere Schritte zur Umsetzung der Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrates betreffend Frauen,

Frieden und Sicherheit, insbesondere durch die Berücksichtigung der Gleichstellung der

Geschlechter bei allen GSVP-Missionen und -Operationen. Über die Hälfte der derzeit im Einsatz

befindlichen GSVP-Missionen und -Operationen verfügen über mindestens einen Gleichstellungs-

beauftragten, und die EU setzte die Durchführung des EU-Aktionsplans über Gleichstellung und

Teilhabe – die Rolle der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit fort.

2013 hat die EU ihre Bemühungen zur Förderung der Kinderrechte auf der ganzen Welt fortgesetzt.

Im Anschluss an gemeinsame Bemühungen der EU und von UNICEF wurde ein Instrumentarium

für die Einbeziehung der Kinderrechte in die Entwicklungszusammenarbeit fertiggestellt und durch

regionale Schulungen für EU-Delegationen und andere Geber zur Anwendung gebracht. Im Herbst

2013 veranstaltete die EU in Partnerschaft mit der Afrikanischen Union in Addis Abeba einen

Workshop über von bewaffneten Konflikten betroffene Kinder. Über die im Anschluss an die Ver-

leihung des Nobelpreises an die EU eingeleitete EU-Initiative "Kinder des Friedens" wurden wei-

tere 4 Mio. EUR für die Grundbildung von Kindern in Krisensituationen bereitgestellt. Die endgül-

tige elektronische Fassung wird im ersten Halbjahr 2014 offiziell zum Einsatz kommen. Zum

Thema Kinderarbeit brachte die Kommission ein Arbeitsdokument über Handel und schlimmste

Formen der Kinderarbeit2 heraus. Im Oktober 2013 nahm die EU an der Dritten Weltkonferenz zu

Kinderarbeit in Brasilia teil und beteiligte sich aktiv an der Aushandlung einer Dreiparteien-

erklärung zu Kinderarbeit.

2 Dokument SWD(2013)/173
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Die EU hat sich aktiv für die Achtung der Rechte von Menschen mit Behinderungen eingesetzt,

indem sie u.a. anhaltend für die Ratifizierung des von der EU 2011 ratifizierten Übereinkommens

über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingetreten ist und in Menschenrechtsdialogen

mit Partnerländern Fragen der Behindertenrechte zur Sprache gebracht hat. Der erhebliche Beitrag

der EU zum hochrangigen Treffen zu Behinderung und Entwicklung im Rahmen der VN-General-

versammlung, das im September 2013 in New York stattfand, bestand darin, dass die Europäische

Kommission im April ein europäisches Treffen im Rahmen von Regionalkonsultationen über dieses

hochrangige Treffen ausgerichtet hatte. Durch die systematische Berücksichtigung von Fragen der

Behindertenrechte in Entwicklungszusammenarbeitsprogrammen und die Durchführung von

Projekten zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen schützte und förderte die EU

auch weiterhin die Rechte von Menschen mit Behinderungen außerhalb der EU.

Das ganze Jahr über legte die EU wiederholt ihren Standpunkt dar, dass bei der Bekämpfung des

Terrorismus die Rechtsstaatlichkeit und das geltende Völkerrecht in vollem Umfang gewahrt

werden müssen. Im Oktober 2013 nahmen die EU und viele Mitgliedstaaten an der Internationalen

Konferenz über die nationale und internationale Koordinierung der Terrorismusbekämpfung in

Istanbul teil. Die EU setzte die Durchführung ihrer Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels

2012-2016 fort, wobei die EU-Delegationen in den vorrangigen Ländern eine aktive Rolle spielten,

und es wurde mit der Ausarbeitung eines Verzeichnisses der Finanzierungsinstrumente und Projekte

zur Bekämpfung des Menschenhandels begonnen, die von der EU und ihren Mitgliedstaaten in vor-

rangigen Ländern und Regionen eingesetzt bzw. durchgeführt werden.

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2013 hat die EU weltweit Wahlprozesse begleitet, indem sie Wahlbeobachtungsmissionen (EOM)

und Wahlexpertenmissionen (EEM) entsendet, Wahlgremien technische Hilfe geleistet und inländi-

sche Beobachter finanziell unterstützt hat. Im Laufe des Jahres 2013 hat die EU insgesamt 11

Wahlbeobachtungsmissionen und 8 Wahlexpertenmissionen entsendet. Mit diesen Missionen wurde

der demokratische Übergang in der Nachbarschaft der EU (Jordanien und Kosovo3) unterstützt, die

Konsolidierung instabiler demokratischer Institutionen überwacht (Kenia und Pakistan), die Über-

tragung der Macht an die Opposition verfolgt (Nepal) und ein Beitrag zur Konsolidierung der

Demokratie in Ländern im Anschluss an Konflikte geleistet (Mali und Madagaskar). Da bei Emp-

fehlungen von Wahlbeobachtungsmissionen das Monitoring eine Priorität darstellt, begannen die

Delegationsleiter außerdem mit regelmäßigen Berichten über die Umsetzung der Empfehlungen,

und es wurde mit den Arbeiten an der Erstellung entsprechender Leitlinien für die Wahlbeobach-

tungsmissionen und die Delegationen begonnen. Erste Monitoringmissionen wurden nach Malawi,

Bolivien und Mosambik entsandt. Außerdem bemühte sich die EU um eine stärkere Unterstützung

der Demokratie. Die EU erstattete über die Umsetzung der Aktionspläne im Rahmen der Unterstüt-

zung der Demokratie in neun Pilotländern Bericht und schlug eine vorläufige Liste von neun Pilot-

ländern der zweiten Generation für die Unterstützung der Demokratie vor.

2013 hat der Europäische Demokratiefonds als private Stiftung nach belgischem Recht seine Tätig-

keit aufgenommen. Die Finanzmittel werden von der EU und ungefähr der Hälfte der Mitglied-

staaten des Europäischen Demokratiefonds bereitgestellt. Bis Ende 2013 gingen insgesamt 425

Vorschläge ein, von denen 28 zu Finanzierungsbeschlüssen wurden. Der Europäische Demokratie-

fonds hat die Aufgabe, Akteure zu unterstützen, die derzeit nur beschränkt Zugang zu EU-Unter-

stützung haben.

3 Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der
Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen
Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

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Die EU hat in Zusammenarbeit mit den VN-Sonderberichterstattern die wirtschaftlichen, sozialen

und kulturellen Rechte weiterhin gefördert, und Verstöße gegen diese Rechte wurden in Menschen-

rechtsdialogen mit Drittländern regelmäßig zur Sprache gebracht. Anlässlich des Weltwassertags

am 22. März hat die Hohe Vertreterin betont, dass der Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitä-

ren Einrichtungen ein Menschenrecht ist, das sich aus dem Recht auf einen angemessenen Lebens-

standard herleitet. Gegenstand des jährlichen NRO-Forums (5.-6. Dezember 2013) war im wesentli-

chen, sicherzustellen, dass für die Einhaltung und volle Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozia-

len und kulturellen Rechte Rechenschaft abgelegt wird. Die EU hat die Partnerländer immer wieder

aufgefordert, die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation zu ratifizieren und umzu-

setzen, und ihre Zusammenarbeit mit der ILO zur Förderung von Arbeitsstandards intensiviert.

Die EU setzte ihre Arbeit an der Einbeziehung der Menschenrechte in ihre Handels- und Entwick-

lungspolitik und ihre sonstigen außenpolitischen Maßnahmen fort. Es wurden weitere Schritte im

Hinblick auf die Einbeziehung eines rechteorientierten Ansatzes in die Entwicklungszusammen-

arbeit unternommen, u.a. durch die Ausarbeitung eines Instrumentariums. Im vom Europäischen

Parlament im Dezember 2013 angenommene Legislativpaket über die außenpolitischen Instrumente

der EU standen Menschenrechte, Demokratie und verantwortungsvolle Staatsführung noch stärker

im Mittelpunkt, und die EU folgte bei der Ausarbeitung der ersten Konzepte der Strategiepapiere,

der mehrjährigen Richtprogramme und der Budgethilfeprogramme 2014-2020 einem auf die Men-

schenrechte ausgerichteten Ansatz. Parallel zu der Programmplanung arbeitete die EU intensiv an

den Maßnahmen im Anschluss an Rio+20 und der Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015, und

betonte immer wieder, dass Menschenrechte, Staatsführung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in

den Rahmen für die Zeit nach 2015 einbezogen werden müssten.

In der Handelspolitik hat die EU die ursprünglich 1997 verhängte Aussetzung der APS-Präferenzen

für Myanmar/Birma aufgehoben, da sich in diesem Land die Lage in Bezug auf die Menschen- und

Arbeitnehmerrechte erheblich verbessert hat. Die Vorbereitungen für die Anwendung der neuen

APS-Verordnung wurden fortgesetzt, wozu auch eine Überprüfung der ersten Gruppe von Anträgen

für den APS+-Status gehörte. Bei allen 2013 aufgenommenen Verhandlungen über Handel wurden

Folgeabschätzungen sowie Einschätzungen der Menschenrechtslage durchgeführt.

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Die EU hat ihre spezielle Menschenrechts- und Gleichstellungspolitik im Rahmen der Gemeinsa-

men Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) weiterverfolgt und konsolidiert. Im Juni 2013

wurden neue Krisenbewältigungsverfahren angenommen, denen zufolge bei der Planung neuer

Missionen und Operationen stets eine Analyse der Gleichstellungs- und Menschenrechtslage zu

erfolgen hat. Das Frühwarnsystem für Konflikte, das zahlreiche Menschenrechtsindikatoren

beinhaltet, wurde 2013 erstmals in der Sahel-Zone eingesetzt und wird allmählich auf andere

Regionen ausgeweitet.

2013 hat die EU sich weiter für die Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Unternehmen und

Menschenrechte eingesetzt, die der VN-Menschenrechtsrat im Juni 2011 einstimmig gebilligt hatte.

Die EU arbeitete darauf hin, dass die europäischen Unternehmen sich voll und ganz an die Leit-

prinzipien halten, und förderte zugleich ihre Umsetzung in anderen Ländern. 2013 veröffentlichte

die Kommission Menschenrechtsleitlinien für drei Unternehmens- bzw. Wirtschaftsbereiche:

Beschäftigung und Einstellung, Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Erdöl und

Erdgas. Die Leitlinien sind für Unternehmen bestimmt, die in den drei ausgewählten Bereichen

inner- und außerhalb der EU tätig sind.

2013 hat die Europäische Investitionsbank Vorgaben im Hinblick auf ein noch stärkeres Engage-

ment für Menschenrechte erteilt und ihre überarbeiteten Umwelt- und Sozialstandards veröffent-

licht, die die Menschenrechte wirklich einbeziehen und solide und umfassende Sorgfaltsprüfungen

in Bezug auf Menschenrechte fördern.

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Die EU hat sich weiterhin für die Förderung der Universalität der Menschenrechte eingesetzt und

u.a. im Rahmen des Menschenrechtsrates, des Dritten Ausschusses der VN und der Kommission für

die Rechtsstellung der Frau die Einführung von Konzepten in Frage gestellt, die die Wahrung der

Universalität untergraben. Bilateral, und zwar meistens in den Menschenrechtsdialogen, legte die

EU Drittländern regelmäßig nahe, die VN-Menschenrechtsübereinkünfte zu ratifizieren und wirk-

lich umzusetzen und Vorbehalte zu überprüfen oder zurückzuziehen. Insbesondere wirkte die EU

weiter auf die Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH)

hin und forderte die Länder, die das Statut ratifiziert haben, auf, ihren rechtlichen Verpflichtungen

nachzukommen. Die EU setzte sich u.a. auf der Versammlung der IStGH-Vertragsstaaten vom 20.-

28. November 2013 in Den Haag weiter für die Erhaltung der Integrität des Römischen Statuts ein.

Die EU trat weiterhin entschieden für das humanitäre Völkerrecht ein, das in ihre Außenpolitik,

einschließlich der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe, eingebunden ist. Alle

EU-Mitgliedstaaten haben den richtungsweisenden Vertrag über den Waffenhandel (ATT) unter-

zeichnet, mit dem der internationale Handel mit konventionellen Waffen reguliert wird und der von

der VN-Generalversammlung im April 2013 angenommen wurde.

2013 hat sich die EU weiterhin aktiv in Genf, New York und weltweit im Rahmen der Vereinten

Nationen, dem zentralen Forum für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte, engagiert.

2013 konnte die EU im Menschenrechtsrat in Genf alle ihre Ziele erreichen, u.a. die Verlängerung

der Mandate für die Sonderberichterstatter für Myanmar/Birma, die Demokratische Volksrepublik

Korea (DVRK), Belarus, Iran und die Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit; des Weiteren

unterstützte sie die Verlängerung des Mandats der Untersuchungskommission zu Syrien. Auch in

New York, im Dritten Ausschuss der VN-Generalversammlung, wurden alle vier EU-Initiativen

angenommen. Die EU-Resolutionen zu Myanmar/Birma und der DVRK wurden ohne Abstimmung

angenommen und fanden breite, überregionale Unterstützung. Auch die Resolutionen zu Iran und

Syrien wurden, ebenfalls mit starker europäischer und überregionale Unterstützung, angenommen.

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Die EU setzte ihre umfassende Zusammenarbeit mit einem breiten Spektrum regionaler Partner fort.

Nach wie vor unterstützte sie nachdrücklich die Arbeit der OSZE, zu der sie einen wesentlichen

Beitrag leistete, und förderte deren Arbeit in Bezug auf die menschliche Dimension. Menschen-

rechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratisierung standen auch im Mittelpunkt der Zusammenarbeit

der EU mit dem Europarat, und beim Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention

(EMRK) wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Die EU setzte die Finanzierung gemeinsam mit

dem Europarat durchgeführter Programme und Tätigkeiten in den Bereichen Recht, Demokratie und

Menschenrechte fort, die sich auf über 100 Mio. EUR pro Jahr belief.

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I Menschenrechte und Demokratie in allen Politikfeldern der EU
1. Einbeziehung der Menschenrechte in alle Folgenabschätzungen

Bevor die Kommission eine wichtige politische Initiative vorschlägt, wird eine Folgenabschätzung

durchgeführt; dies gilt auch für Verordnungen oder Vorschläge zur Eröffnung von Handelsver-

handlungen. Eine ausführlichere Nachhaltigkeitsprüfung wird während des Verhandlungsprozesses

vorgenommen. Die Menschenrechtsdimension ist Teil dieser Folgeabschätzungen bzw. Nachhaltig-

keitsprüfungen; sie kommt beispielsweise bei der Folgenabschätzung für die 2013 eingeleiteten

Handelsverhandlungen - einschließlich der Verhandlungen zwischen der EU und den USA - zum

Tragen. Die operativen Leitlinien zur Berücksichtigung der Grundrechte bei Folgenabschätzungen

der Kommission von 2011 werden sinngemäß auch auf die Menschenrechte angewendet.

Der Rat hat im Frühjahr 2013 mehrere Maßnahmen erarbeitet, mit denen die Nutzung von Folgen-

abschätzungen bei der Arbeit des Rates gefestigt und verbessert werden soll. Die Vorsitzenden der

Arbeitsgruppen haben dazu eine überarbeitete Checkliste erhalten. Die Checkliste enthält unter

anderem einen Abschnitt über Folgenabschätzungen für Kommissionsvorschläge im Bereich der

Grundrechte und des Schutzes bestimmter Gruppen. Die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen des

Rates werden voraussichtlich 2014 ein aktualisiertes Handbuch für Folgenabschätzungen erhalten.

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Die Europäische Investitionsbank hat 2013 den überarbeiteten und aktualisierten Leitfaden
"Environmental and Social Handbook" veröffentlicht. Er umfasst ökologische und soziale Stan-
dards. Diese Überarbeitung ist auf das Bestreben der Bank zurückzuführen, bei allen Kreditverga-
ben auch Menschenrechtserwägungen in ihre Sorgfaltspflicht einzubeziehen, was im Vertrag von
Lissabon vorgeschrieben ist und auch den weltweiten Entwicklungen im Bereich Wirtschaft und
Menschenrechte entspricht. Diese Entwicklung ist ein Beleg dafür, dass die Bank die Wahrung der
Menschenrechte als wesentlichen Bestandteil des Eintretens für eine nachhaltige Entwicklung
erachtet. Im Leitfaden wird umrissen, wie die Bank die ökologischen und sozialen Auswirkungen
sowie die Risiken und Chancen im Verhältnis zu ihrer Bedeutung bewertet, handhabt und über-
wacht. Es werden die Schritte beschrieben, mit denen die Tragweite der Tätigkeiten der EIB in den
Bereichen Umwelt, Soziales und Überwachung während des Projektzyklus im Rahmen aller Opera-
tionen und in allen Regionen erfasst wird. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, je nach
Abhilfemöglichkeiten eine gewisse Hierarchie zu erstellen, sich auf die tatsächliche Gefährdung der
betroffenen Personen zu konzentrieren sowie Überlegungen zur Wahrscheinlichkeit, Schwere und
Häufigkeit der zu erwartenden Auswirkungen auf die Menschenrechte anzustellen und dement-
sprechend den Abhilfemaßnahmen eine entsprechende Priorität zuzuordnen.

Die Direktion für Folgenabschätzung und Europäischen Mehrwert des Europäischen Parlaments
wurde 2012 als Reaktion auf den Niebler-Bericht über die Gewährleistung unabhängiger Folge-
abschätzungen eingerichtet. Sie soll die institutionelle Unabhängigkeit und Kompetenz des Parla-
ments stärken, indem sie die Ermittlung, Quantifizierung und Begründung seiner allgemeinen poli-
tischen Prioritäten unterstützt und seine Fähigkeit zur vorwärts gerichteten Politikbewertung ver-
bessert, und somit dem übergeordneten Ziel der besseren Rechtssetzung dienen. Das Parlament
berücksichtigt bei seinen Stellungnahmen die Folgenabschätzungen der Kommission, es führt
jedoch auch ergänzende und alternative Folgenabschätzungen durch oder erstellt in Einklang mit
dem Handbuch für Folgenabschätzungen bei substantiellen Abänderungen selbst eine Folgen-
abschätzung. Das Parlament hat 2013 sein Handbuch für Folgenabschätzungen überarbeitet. Nun-
mehr wird ausdrücklich vorgeschrieben, dass alle Folgenabschätzungen den Anforderungen des
Vertrags in Bezug auf die Grundrechte, die Nichtdiskriminierung, einen angemessenen Sozial-
schutz, die Bekämpfung sozialer Ausgrenzung und ein hohes Bildungsniveau entsprechen müssen.
Folgenabschätzungen müssen zudem die Auswirkungen vorgeschlagener Rechtsvorschriften auf
Entwicklungsländer sowie die Auswirkungen außerhalb der Union, einschließlich des internationa-
len Handels, umfassen. Die Direktion für Folgenabschätzung hat 2013 überdies eine Reihe von
Abschätzungen erstellt, die für das auswärtige Handeln der EU von Belang sind.

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2. Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft (einschließlich der Vereinigungs-

und Versammlungsfreiheit)

Der Zivilgesellschaft und auch den Sozialpartnern kommt eine unverzichtbare Rolle bei der Aufklä-

rung der Menschen über ihre Rechte und deren Einforderung sowie bei der Kontrolle der Arbeit der

Behörden zu. Die EU hat 2013 ihre Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft weiter ausgebaut,

denn sie ist zum einen ein wichtiger Partner, der zur EU-Menschenrechtspolitik konsultiert wird,

und zum anderen ein besonderer Empfänger von politischer und finanzieller Unterstützung.

Die EU ist zudem der Überzeugung, dass eine funktionierende Demokratie vom Recht der Bürger

abhängt, sich ungehindert und friedlich mit anderen zu versammeln und zu vereinigen. Anlässlich

der Tagung des Dritten Ausschusses der VN-Vollversammlung im Oktober brachte die EU ihre

Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass Akteure der Zivilgesellschaft, einschließlich der Sozialpart-

ner, in vielen Ländern Einschüchterung, Schikanierung und selbst gewaltsamen Angriffen ausge-

setzt sind. Die EU verurteilte nachdrücklich die Einschränkung des Spielraums der Zivilgesellschaft

und die Versuche, die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern zu behindern.

Die EU führt vor einem Menschenrechtsdialog systematisch Konsultationen mit der Zivilgesell-

schaft in Brüssel und in dem betreffenden Land durch und informiert sie im Anschluss daran.

Zudem wurden 2013 im Rahmen der offiziellen Menschenrechtsdialoge mit Kasachstan, Kirgisis-

tan, Libanon, Moldau, der Palästinensischen Behörde, Tadschikistan, der Ukraine und der Afrikani-

schen Union formelle Seminare für Organisationen der Zivilgesellschaft veranstaltet, bei denen

europäische und internationale NRO mit den entsprechenden Organisationen der betreffenden

Länder zusammenkamen. Die Empfehlungen dieser Seminare für Organisationen der Zivilgesell-

schaft fließen in den offiziellen Menschenrechtsdialog der EU mit diesen Ländern ein. Desgleichen

wurden vor Ort und/oder am Sitz der EU Beiträge der Zivilgesellschaft zur Ausarbeitung der län-

derspezifischen Menschenrechtsstrategien eingeholt. Die Zivilgesellschaft wurde 2013 zu mehreren

politischen Entwicklungen konsultiert, unter anderem zur Erstellung und Überarbeitung von Leit-

linien. Vertreter der Zivilgesellschaft stehen in regelmäßigem Kontakt mit der Ratsgruppe

"Menschenrechte" (COHOM) und werden systematisch über deren Schlussfolgerungen unterrichtet.

Die EU hat die Zivilgesellschaft in Myanmar/Birma gefördert, indem sie dafür gesorgt hat, dass

Vertreter der Zivilgesellschaft umfassend und gleichberechtigt an der Tagung der Task Force EU-

Myanmar/Birma teilnehmen konnten, die im November 2013 in Myanmar/Birma stattfand.

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Im Gesamtansatz der EU für Migration und Mobilität (GAMM), dem übergeordneten Rahmen der

Migrations- und Mobilitätspolitik der EU, wird die Rolle der Zivilgesellschaft für dessen Umset-

zung hervorgehoben. Organisationen der Zivilgesellschaft werden systematisch in alle Migrations-

dialoge und die spezifischen Kooperationsrahmen und Mobilitätspartnerschaften einbezogen und

auch an der künftigen Gemeinsamen Agenda für Migration und Mobilität beteiligt werden. Desglei-

chen wird in der Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016[1] ausdrücklich

auf die Rolle der Organisationen der Zivilgesellschaft bei ihrer Umsetzung und auf ihre Beteiligung

an nationalen und länderübergreifenden Verweismechanismen hingewiesen. Ganz konkret sieht die

Strategie eine EU-Plattform vor, bestehend aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und Dienste-

anbietern, die in den Mitgliedstaaten sowie ausgewählten Drittländern im Bereich Opferschutz und

-unterstützung tätig sind.

Die Hilfe aus dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte floss auch 2013

hauptsächlich an Organisationen der Zivilgesellschaft. Die Hauptstärke des EIDHR besteht darin,

dass er auch ohne das Einverständnis der Regierung des betreffenden Landes funktioniert; so kön-

nen im Rahmen dieses Instruments sensible Fragen und innovative Ansätze den Schwerpunkt bilden

und die Zusammenarbeit mit isolierten oder marginalisierten Organisationen der Zivilgesellschaft

kann direkt erfolgen.

[1] http://ec.europa.eu/home-
affairs/doc_centre/crime/docs/trafficking_in_human_beings_eradication-2012_2016_de.pdf

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http://ec.europa.eu/home-affairs/doc_centre/crime/docs/trafficking_in_human_beings_eradication-2012_2016_de.pdf
http://ec.europa.eu/home-affairs/doc_centre/crime/docs/trafficking_in_human_beings_eradication-2012_2016_de.pdf
Im Jahr 2013 wurden über 530 neue EIDHR-Initiativen mit einem Budget von über 150 Mio. EUR

in mehr als 135 Ländern eingeleitet. Sie kommen zu den über 2500 laufenden EIDHR-Projekten

hinzu; mit vielen dieser laufenden Projekte werden Menschenrechtsverteidiger unterstützt (siehe

Abschnitt 18). Das EIDHR ist als flexibles und anpassungsfähiges Instrument konzipiert und stellt

einen spezialisierten Bestandteil der Krisenreaktion der EU dar. Das EIDHR kam 2013 bei Initiati-

ven der EU in Ländern wie Mali, Myanmar/Birma, Somalia und Syrien zum Einsatz. Eine

weltweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Thema "Kampf gegen

Straflosigkeit" mit einer Mittelausstattung von 20 Mio. EUR resultierte in 20 neuen wichtigen

Initiativen für einen umfassenden und ganzheitlichen Ansatz bei der Bekämpfung von Folter und

anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen oder Strafen. Die EU-

Delegationen führten in 107 Ländern lokale Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

durch; ihnen steht ein Gesamtbudget von ca. 70 Mio. EUR zur Verfügung. Mit diesen Projekten

wurde die Arbeit der Zivilgesellschaft vor Ort zur Förderung der Menschenrechte und

demokratischer Reformen unterstützt, indem ein friedlicher Interessensausgleich der Gruppen

erleichtert und die politische Beteiligung und Repräsentation gefestigt wurden. Das EIDHR hat

2013 überdies die Unterstützung wichtiger Menschenrechtsprozesse ermöglicht, insbesondere die

Förderung des Beitrags der Zivilgesellschaft zu mehr als 20 Menschenrechtsdialogen der EU mit

Drittländern.

Im Rahmen der neuen Politik der EU gegenüber der Zivilgesellschaft und auf der Grundlage der

Mitteilung "Europas Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Bereich der Außenbeziehungen"

nahm der Europäische Rat Anfang 2013 Schlussfolgerungen zur EU-Unterstützung für einen nach-

haltigen Wandel in Übergangsgesellschaften an, in denen er die wesentliche Rolle der Zivilgesell-

schaft hervorhob4.

4 http://ec.europa.eu/europeaid/what/development-
policies/documents/communication_transition_en.pdf

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http://ec.europa.eu/europeaid/what/development-policies/documents/communication_transition_en.pdf
http://ec.europa.eu/europeaid/what/development-policies/documents/communication_transition_en.pdf
Im Mittelpunkt des 15. jährlichen Menschenrechtsforums EU-NRO am 5. und 6. Dezember 2013 in

Brüssel stand die Frage der Rechenschaftspflicht bei der Bekämpfung der Straflosigkeit und die

Rolle der Menschenrechtsverteidiger bei dem Eintreten für wirtschaftliche, soziale und kulturelle

Rechte. Das Forum wurde vom EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte Stavros Lambrinidis

eröffnet; es nahmen über 200 Vertreter der Zivilgesellschaft aus aller Welt, Vertreter internationaler

und regionaler Menschenrechtsmechanismen sowie Beamte der EU-Institutionen und der

Mitgliedstaaten teil. Das Forum bot der Zivilgesellschaft eine wichtige Gelegenheit, über die

einschlägige Politik der EU zu beraten und einen Beitrag dazu zu leisten, hierzu zählen auch das

Bestreben der EU sicherzustellen, dass die Opfer von Menschenrechtsverletzungen Zugang zu Justiz

und Wiedergutmachung erlangen, und die Unterstützung regionaler Mechanismen zur Bekämpfung

von Straflosigkeit.

Der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte hat wiederholt besonders darauf hingewiesen, dass

die EU sich für eine lebendige Zivilgesellschaft einsetzt, so zum Beispiel als Hauptredner des

OSZE-Implementierungstreffens zur menschlichen Dimension im September in Warschau, auf dem

Kongress der Internationalen Föderation für Menschenrechte im Mai in Istanbul, auf der

Jahreskonferenz der Organisation Front Line Defenders im Oktober in Dublin, auf der

Jahreskonferenz des ILGA Europa in Zagreb und anlässlich zahlreicher weiterer Seminare,

Vorlesungen und Gespräche am runden Tisch im Laufe des Jahres. Der EU-Sonderbeauftragte ist

zudem sowohl in Brüssel als auch auf seinen Reisen mit Hunderten von Vertretern internationaler

und regionaler NRO und Menschenrechtsverteidigern zusammengetroffen. Der Sonderbeauftragte

hat unter anderem in Ägypten, Bahrain und Myanmar/Birma die Bedenken wegen

Gesetzesentwürfen über NRO zur Sprache gebracht und mit Regierungsbeamten, Parlamentariern

sowie Vertretern von Zivilgesellschaft und Menschenrechtsinstitutionen umfangreiche Kontakte

unterhalten.

Die politischen Foren und die Dialoge wurden während des gesamten Jahres durch zahlreiche

Fachtagungen mit Organisationen der Zivilgesellschaft ergänzt, auf denen die EU über Aktivitäten

und politische Maßnahmen informiert und den Zugang zu Mitteln und Unterstützung erleichtert hat.

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Die EU bezieht weiterhin eindeutig Position gegen ungerechtfertigte Einschränkungen der Vereini-
gungs- und Versammlungsfreiheit und hat Einschränkungen dieser Rechte in mehreren öffentlichen
Erklärungen verurteilt. Zuletzt hat die EU die Ukraine am 30. November 2013 in einer Erklärung
aufgefordert, ihren internationalen Verpflichtungen zur Wahrung der Versammlungsfreiheit voll
und ganz nachzukommen. Als weiteres Beispiel sei die Tagung des Ständigen Rates der OSZE vom
Juli 2013 genannt; bei diesem Anlass hat die EU Russland zur Erfüllung seiner Verpflichtungen in
Bezug auf die Versammlungsfreiheit aufgerufen. Die Besorgnis der EU bezüglich der Versamm-
lungsfreiheit in Ägypten wurde 2013 wiederholt in Schlussfolgerungen des Rates und Erklärungen
der Hohen Vertreterin zur Sprache gebracht.

Die EU hat weiterhin Vorschläge gesammelt und sich für internationale Kohärenz und multilaterale
Kooperation eingesetzt, um zu eruieren, wie dieses Problem am besten anzugehen ist. Im Dezember
2012 hat der EAD Konsultationen mit den Leitern der Delegationen in den Ländern geführt, in
denen die Zivilgesellschaft gefährdet ist; hauptsächlich ging es dabei um die Vereinigungs- und
Versammlungsfreiheit. Außerdem wurden bei den Gesprächen am runden Tisch im Rahmen des
EU-NRO-Forums vom Dezember 2012 über drohende Einschränkungen der Organisationen der
Zivilgesellschaft Empfehlungen ausgearbeitet.

3. Regelmäßige Bewertung der Umsetzung

Die EU informiert weiterhin im Rahmen des Jahresberichts über Menschenrechte und Demokratie
über ihre Fortschritte und die wichtigsten Ergebnisse bezüglich der Umsetzung der Bestimmungen
des Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie. Der Aufbau des vorliegenden themen-
spezifischen Berichts folgt den Bestimmungen des Aktionsplans. Mit dem Aktionsplan, der die
Einbeziehung der Menschenrechte in alle Aspekte der EU-Außenpolitik, einschließlich Entwick-
lung und Handel, vorsieht, sollen die Menschenrechte und die Demokratie in den Mittelpunkt der
Außenpolitik gerückt werden.

Der Aktionsplan wird vom EAD, der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten
gemeinsam umgesetzt; das Europäische Parlament und die Zivilgesellschaft verfolgen dies auf-
merksam. Seit der Annahme des Strategischen Rahmens und des Aktionsplans der EU zu
Menschenrechten und Demokratie5 im Juni 2012 wurden bei der Umsetzung der 97 Maßnahmen
des Aktionsplans erhebliche Fortschritte erzielt.

5 http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/131173.pdf
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http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/131173.pdf
II Förderung der Universalität der Menschenrechte
4. Universelle Achtung der Menschenrechte

In Einklang mit Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union sowie dem Strategischen

Rahmen und Aktionsplan der EU für Menschenrechte und Demokratie bildeten die universellen

Menschenrechtsstandards 2013 verstärkt die Grundlage für die Kontakte der EU mit Drittstaaten

und regionalen Organisationen. Da 2013 der 20. Jahrestag der Erklärung und des Aktions-

programms von Wien begangen wurde, widmete die EU der Förderung der Universalität der Men-

schenrechte in ihren Erklärungen und Begründungen zur Stimmabgabe, bei öffentlichen Veranstal-

tungen und Konferenzen sowie in Veröffentlichungen besondere Aufmerksamkeit. Die universelle

Geltung der Menschenrechtsinstrumente ist nach wie vor ein wichtiges Ziel des Handelns der EU.

Im Rahmen ihrer bilateralen Kontakte, vor allem in den Menschenrechtsdialogen, hat die EU

regelmäßig nachdrücklich darauf hingewirkt, dass die Menschenrechtsinstrumente der VN ratifiziert

und wirksam umgesetzt werden und dass Vorbehalte überdacht bzw. zurückgezogen werden.

Was den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) anbelangt, so setzt die EU in Einklang mit dem

Beschluss 2011/168/GASP des Rates und des im Anschluss an diesen Beschluss aufgestellten Akti-

onsplans ihre Bemühungen fort und macht ihren Einfluss geltend, um weitere Länder zur Ratifizie-

rung des Römischen Statuts zu ermutigen. Die EU hat ihre systematischen Demarchenkampagnen

zur Unterstützung des IStGH fortgesetzt, ebenso wie ihre Politik der Aufnahme von IStGH-

Klauseln in Abkommen mit Drittstaaten (z.B. das am 14. Oktober 2013 paraphierte Partnerschafts-

und Kooperationsabkommen EU-Singapur und das am 7. November 2013 paraphierte Partner-

schafts- und Kooperationsabkommen EU-Thailand). Seit 2003, nachdem das Römische Statut in

Kraft getreten war, sind mehr als 30 Mio. EUR in weltweite Ratifizierungskampagnen von Organi-

sationen der Zivilgesellschaft und in IStGH-Projekte geflossen (siehe Abschnitt 27).

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Desgleichen sind die Zusammenarbeit mit VN-Mechanismen und die Umsetzung von Empfehlun-

gen von VN-Vertragsorganen und Sonderberichterstattern sowie der von den Staaten im Rahmen

der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung eingegangenen eigenen Verpflichtungen nunmehr

Standardelemente der bilateralen Beziehungen der EU zu Drittstaaten im Bereich der Menschen-

rechte. In ihren bilateralen Kontakten hat die EU sich routinemäßig für eine Ausweitung der ständi-

gen Einladungen an VN-Sonderberichterstatter eingesetzt.

Die EU hat 2013 ihre Gespräche mit Partnerländern und -organisationen über die Freiheit der Reli-

gion und Weltanschauung fortgesetzt. Die EU war bestrebt, bei der Vorlage von Resolutionen im

VN-Menschenrechtsrat und in der VN-Generalversammlung universelle Standards in den Fokus der

Menschenrechtsdebatte zu stellen, die in Einklang mit den Leitlinien der EU zur Freiheit der Reli-

gion oder Weltanschauung stehen. Die EU beteiligte sich zudem an der Bekämpfung aller Formen

von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund von Religion oder Weltanschauung und der Umset-

zung der einschlägigen VN-Resolutionen sowie an Initiativen im Bereich des interkulturellen und

interreligiösen Dialogs.

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5. Menschenrechts- und Demokratiekultur beim auswärtigen Handeln der EU

Wie im vorangegangenen Jahr hat der EAD auch 2013 Schulungen in den Bereichen Menschen-
rechte und Demokratie durchgeführt; diese fanden hauptsächlich im Rahmen einer Reihe von Lehr-
gängen im Bereich Menschenrechte statt, die im Laufe des Jahres dreimal jeweils eine Woche lang
veranstaltet wurden (März, Juni und November 2013). Im Anschluss an die drei allgemeinen Schu-
lungen in Menschenrechts- und Demokratiepolitik und -operationen in den Außenbeziehungen der
EU fanden Fachmodule zu folgenden Themen statt: Nichtdiskriminierung (Freiheit der Religion
und der Weltanschauung, Rechte von Menschen mit Behinderungen, LGBTI-Rechte), Gleich-
stellung der Geschlechter, Rechte des Kindes, Unterstützung von Demokratie und Wahlbeobach-
tung, Menschenrechte im VN-Kontext und Europarat. Bei einigen dieser Lehrgänge griff der EAD
auf das Fachwissen von Akademikern, von Vertretern von NRO aus dem Netzwerk für Menschen-
rechte und Demokratie sowie von Beamten der VN-Einrichtungen und des Europarates zurück. An
diesen Schulungsmodulen nahmen Bedienstete der europäischen Organe, Personal von GSVP-
Missionen und -Operationen sowie Diplomaten der Mitgliedstaaten teil. Die Bestandsaufnahme der
Lehrgänge zu Menschenrechten und Demokratie in den Mitgliedstaaten dauert noch an.

Eine Reihe von weiteren Lehrgängen zu Menschenrechten und Demokratie fand statt als Teil von
einsatzvorbereitenden Veranstaltungen für das Personal von Delegationen, von Seminaren für
Diplomaten der Mitgliedstaaten, von Einführungsveranstaltungen des EAD, von regionalen Semi-
naren der Generaldirektion Entwicklungszusammenarbeit und der jährlichen Konferenz über
Demokratie und Wahlhilfe im Rahmen des Entwicklungsprogramms der VN. Alle Schulungen vor
einer Entsendung enthalten nunmehr systematisch eine Präsentation über Menschenrechte und
Demokratie.

Zusätzlich zur regelmäßigen Unterrichtung des PSK, der Gruppe "Menschenrechte" und anderer
geografischer Arbeitsgruppen sowie des Europäischen Parlaments hat der EU-Sonderbeauftragte für
Menschenrechte alle Leiter von EU-Delegationen sowie alle Berater für Menschenrechts- und
Gleichstellungsfragen in GSVP-Missionen über bewährte Verfahren zur durchgängigen Berück-
sichtigung der Menschenrechte im auswärtigen Handeln der EU informiert. Er nahm am jährlichen
regionalen Treffen der Delegationsleiter der EU im Nahen Osten und Nordafrika in Beirut teil, um
ausführlicher über die durchgängige Berücksichtigung der Menschenrechte im Rahmen der EU-
Diplomatie in der Region zu sprechen; zudem gab es mehrere Treffen mit einzelnen Delegations-
leitern, um über die Menschenrechtslage im jeweiligen Land und das koordinierte Vorgehen der EU
zu beraten.

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Die EU hat auch 2013 die Menschenrechtserziehung weltweit durch eine Vielzahl von Finanzie-

rungsinstrumenten, darunter das EIDHR, unterstützt. Die von akademischen Einrichtungen und

NRO in verschiedenen Regionen geförderten Projekte richteten sich an ein breit gefächertes Publi-

kum - angefangen bei Schulkindern bis hin zu kommunalen Entscheidungsträgern und Polizei-

behörden, wobei auch besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen eingeschlossen wurden.

Das Europäische interuniversitäre Zentrum für Menschenrechte und Demokratisierung (EIUC) und

sein Netzwerk regionaler Masterstudiengänge in Afrika, dem asiatisch-pazifischen Raum, auf dem

Balkan, im Kaukasus und in Lateinamerika sind Beispiele für erfolgreiche Projekte in diesem

Bereich. Dieses Netzwerk mit mehr als 80 angeschlossenen Universitäten weltweit stellt ein inter-

disziplinäres Exzellenzzentrum dar, das eine nachakademische Ausbildung im Bereich Menschen-

rechte für Hunderte Studenten und künftige Führungskräfte anbietet. Der Hintergrund der Ausbilder

ist sehr unterschiedlich (unter anderem Privatsektor, Organisationen der Zivilgesellschaft, öffentli-

cher Dienst, EU-Delegationen). Das EIUC-Netzwerk hat 2013 die Verhandlungen über die Ein-

richtung eines weiteren regionalen Masterstudiengangs im südlichen Mittelmeerraum fortgeführt.

• Bis Ende 2013 hatten alle EU-Delegationen und alle GSVP-Missionen und -operationen einen

Ansprechpartner für Menschenrechtsfragen benannt. In den meisten Delegationen wurden

bereits spezielle Verbindungsbeamte für Menschenrechtsverteidiger benannt und deren

Kontaktdaten auf der Website veröffentlicht. Die Ansprechpartner für Menschenrechtsfragen

spielen eine zentrale Rolle bei der Koordinierung der Umsetzung der länderspezifischen

Menschenrechtsstrategien vor Ort. Sie hatten auf der ersten Jahrestagung der Ansprechpartner

für Menschenrechtsfragen vom 28. Februar 2013 in Brüssel die Gelegenheit zum Austausch

bewährter Verfahren.

• Die Wahrung der Menschenrechte ist ein wichtiger Grundsatz bei der Vergabe von Darlehen

der EIB. Dies findet seinen Niederschlag in den Standards, die der Bank als Orientierung für

ihre soziale Sorgfaltspflicht dienen. Die Umsetzung dieser Standards durch die Bank erfolgt

in enger Abstimmung mit den Ansprechpartnern des EAD für Menschenrechtsfragen in den

EU-Delegationen.

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III Verfolgung kohärenter Politikziele auf interner und auf

internationaler Ebene
6. Wirksame Unterstützung der Demokratie

Die EU hat sich 2013 weiterhin weltweit für die Stärkung der Demokratie und die Förderung der

Demokratisierung eingesetzt. Zu den wichtigsten Instrumenten gehörte der politische Dialog, unter-

stützt durch Wahlbeobachtungsmissionen und Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit.

Neun EU-Delegationen haben bereits die Pilotarbeiten für mehr Kohärenz bei der Unterstützung der

Demokratie in den Außenbeziehungen der EU abgeschlossen, die mit den Schlussfolgerungen des

Rates von 2009 und 20106 eingeleitet und im Strategischen Rahmen und dem Aktionsplan der EU

zu Menschenrechten und Demokratie (2012) verankert wurden. Ein konsolidierter Abschlussbericht

wurde den Ratsgruppen im März 2013 vorgelegt. Die Delegationen erstellten "Demokratieprofile"

und "Aktionspläne zur Unterstützung der Demokratie". Die gewonnenen Erfahrungen fließen in die

Erstellung einer stärker strukturierten zweiten Generation von Pilotprojekten ein. Die im EU-Akti-

onsplan zur Unterstützung der Demokratie dargelegten Grundsätze (länderspezifischer Ansatz,

Dialog und Partnerschaft, Kohärenz und Koordinierung, durchgängige Berücksichtigung, internati-

onale Zusammenarbeit und Außenwirkung) dienten als Grundlage für die Umsetzung. Der Prozess

verdeutlichte, dass die Instrumente sowohl in Bezug auf die Personalentwicklung und -schulung als

auch im Hinblick auf Leitlinien und Mustervorlagen für die Analyse, die Festlegung von Aktionen

und die Durchführung und Bewertung von Maßnahmen zur Unterstützung der Demokratie weiter-

entwickelt werden müssen.

6 http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/gena/111250.pdf und
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/118433.pdf

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http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/gena/111250.pdf
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/118433.pdf
Die praktische Arbeit wurde in einigen Ländern fortgesetzt, insbesondere in Bolivien, wo eine

hochrangige Gruppe zwischen der EU und der Regierung eingerichtet wurde, um die Bemühungen

um eine intensivere Demokratisierung fortzuführen. Ebenfalls in Bolivien wurde im Februar/März

ein Pilotprojekt für eine Folgemission zu einer Wahlbeobachtung durchgeführt, mit dem die weiter-

gehenden Verbindungen zur Demokratieunterstützung untersucht werden sollen. Ende 2013 wurden

die Beratungen über eine zweite Generation von Pilotprojekten für die Demokratieunterstützung

eingeleitet, in die die Erfahrungen aus der ersten Generation eingeflossen sind. Im Laufe des Jahres

2013 wurden Schulungseinheiten entwickelt, die entweder in reguläre Lehrgänge integriert oder

eigenständig durchgeführt wurden. Das oberste Ziel besteht darin, global anwendbare Instrumente

zu entwickeln.

Auch im Jahr 2013 hat die EU weltweit Wahlprozesse begleitet, indem sie Wahlbeobachtungs-

missionen (EOM) und Wahlexpertenmissionen (EEM) entsandt hat. Wahlbeobachtungsmissionen

wurden in die folgenden Länder entsandt: Jordanien (Parlamentswahlen am 23. Januar), Kenia (all-

gemeine Wahlen am 4. März), Paraguay (allgemeine Wahlen am 21. April), Pakistan (Parlaments-

und Provinzwahlen am 11. Mai), Mali (Präsidentschaftswahlen am 28. Juli und am 11. August

sowie eine weitere Entsendung für die Parlamentswahlen am 24. November und am 15. Dezember),

Guinea Conakry (Parlamentswahlen am 28. September), Madagaskar (Präsidentschafts- und Parla-

mentswahlen am 25. Oktober und 20. Dezember), Kosovo7 (Kommunalwahlen am 3. November),

Nepal (Wahlen für die verfassunggebende Versammlung sowie Parlamentswahlen am

19. November) und Honduras (Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 24. November). Wahl-

expertenmissionen wurden nach Bhutan, Kambodscha, Togo, Swasiland, Ruanda, Malediven,

Simbabwe und Mauretanien entsandt. Zudem wird der Reaktion auf die Empfehlungen der EU-

Wahlbeobachtungsmission hohe Priorität eingeräumt (entsprechend dem Aktionsplan für

Menschenrechte): Die regelmäßige Berichterstattung durch die Missionsleiter ist angelaufen, die

Leitlinien für Wahlbeobachtungsmissionen und Delegationen werden derzeit erstellt und Folge-

missionen wurden nach Malawi (Dezember 2012), Bolivien (März 2013) und Mosambik (Mai

2013) entsandt.

7 Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der
Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen
Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

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Neben den Wahlbeobachtungsmissionen, die ein gut sichtbares Instrument zur Unterstützung

glaubwürdiger Wahlprozesse darstellen, werden in den Partnerländern in Zusammenarbeit mit

zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführte Maßnahmen zur Unterstützung der Demokra-

tie durch das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) finanziert8.

Die Unterstützung für die Demokratie erfolgt auch in größerem Maßstab in Form von Unterstüt-

zung verschiedener öffentlicher Einrichtungen; sie stellt darauf ab, die Bürgerdienste auszubauen

und die Umsetzung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte zu fördern. Parlamente und Bürger-

organisationen werden unterstützt und Dezentralisierungsmaßnahmen gefördert, um den politischen

Raum zu erweitern und dafür zu sorgen, dass sich die Bürger Gehör verschaffen können und reprä-

sentiert sind. Der Aufbau von Kapazitäten und die institutionelle Unterstützung erfolgen hauptsäch-

lich über das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI), das Europäische

Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) und den Europäischen Entwicklungsfonds

(EEF). Im Laufe des Jahres wurden neue Leitlinien für die Budgethilfe erarbeitet, in denen die

Achtung von Grundwerten herausgestellt wird; außerdem wurde eine neue Politik zur Unterstüt-

zung von nichtstaatlichen Akteuren/Akteuren der Zivilgesellschaft und lokalen Behörden ange-

nommen9. Dies alles wirkt sich auf den Demokratisierungsprozess aus.

8 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2012:0492:FIN:DE:PDF
9 http://ec.europa.eu/europeaid/what/civil-

society/documents/com_2013_280_local_authorities_in_partner_countries_en.pdf
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http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2012:0492:FIN:DE:PDF
http://ec.europa.eu/europeaid/what/civil-society/documents/com_2013_280_local_authorities_in_partner_countries_en.pdf
http://ec.europa.eu/europeaid/what/civil-society/documents/com_2013_280_local_authorities_in_partner_countries_en.pdf
7. Eine ständige Kapazität für Menschenrechtsfragen und Demokratie im Rat

der EU

In der Arbeitsgruppe des Rates, die sich mit allen Menschenrechtsaspekten der Außenbeziehungen

der EU befasst (Gruppe "Menschenrechte"), sind die EU-Mitgliedstaaten, die Europäische Kom-

mission und der Europäische Auswärtige Dienst vertreten. Diese Gruppe ist für die strategische

Entwicklung und Umsetzung der EU-Politik im Bereich Menschenrechte und Demokratie verant-

wortlich; hierzu zählen die verschiedenen Leitlinien der EU zu den Menschenrechten, die

Menschenrechtsdialoge und -konsultationen mit Drittländern und die durchgehende Berücksichti-

gung der Menschenrechte im auswärtigen Handeln der EU. Eine der Hauptaufgaben besteht in der

Bestimmung der strategischen Prioritäten der EU in multilateralen Menschenrechtsgremien, insbe-

sondere im VN-Menschenrechtsrat und im Dritten Ausschuss der VN-Vollversammlung. Die

Gruppe überwacht die gesamte Umsetzung des Strategischen Rahmens und des Aktionsplans der

EU zu Menschenrechten und Demokratie.

Sie führte auch 2013 einen regelmäßigen Gedankenaustausch mit dem Vorsitzenden des Unter-

ausschusses für Menschenrechte des Europäischen Parlaments und mit Vertretern der Zivilgesell-

schaft. Auch mehrere andere hochrangige Gastredner, wie Sonderberichterstatter der VN und der

Menschenrechtskommissar des Europarats, sprachen vor der Gruppe über bestimmte Themen.

Die üblichen Sitzungen in der "Hauptstadt-Formation", an denen die für Menschenrechte zuständi-

gen Direktoren der Außenministerien der EU-Mitgliedstaaten teilnehmen, werden nun durch regel-

mäßige Sitzungen der in Brüssel ansässigen Vertreter ergänzt; diese Sitzungen wurden im Novem-

ber 2012 ins Leben gerufen. Vorrangiges Ziel ist dabei nicht nur, die durch den Ausbau der EU-

Menschenrechtspolitik zunehmende Arbeitsbelastung der Gruppe zu bewältigen, sondern auch eine

schnellere Reaktion auf Entwicklungen zu ermöglichen und ein enges Zusammenwirken mit dem

Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee und anderen Gremien, insbesondere den geografi-

schen Arbeitsgruppen, zu gewährleisten. Dies ist ein anschauliches Beispiel für die Entschlossen-

heit der EU, Menschenrechte und Demokratie in ihrem gesamten auswärtigen Handeln zu fördern.

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Die Gruppe "Menschenrechte" hat Task Forces gebildet, die ihre Arbeit in bestimmten prioritären

Bereichen durch eine gründliche Vorbereitung und Erörterung verschiedener Themen, vor allem in

Bezug auf die Umsetzung der EU-Leitlinien im Bereich der Menschenrechte unterstützen sollen.

Diese Task Forces sind ein praktisches Mittel, um die einschlägigen Experten des EAD, der

Kommissionsdienststellen und der Mitgliedstaaten zusammenzuführen und die Lasten informell zu

teilen. Die verschiedenen Task Forces befassten sich 2013 mit den folgenden Themen: Todesstrafe,

Folter, Rechte des Kindes, Kinder und bewaffnete Konflikte, Menschenrechtsverteidiger, Gewalt

gegen Frauen und Mädchen, Unterstützung der Demokratie, Freiheit der Religion und der Welt-

anschauung, Rechte von LGBTI-Personen sowie Meinungsfreiheit.

Informelle Vereinbarungen über die Lastenteilung haben sich als wirksames Mittel zur Gewähr-

leistung einer breiten politischen Unterstützung erwiesen, sie ermöglichen die sinnvolle Nutzung

des Fachwissens und der Kapazitäten der EU-Mitgliedstaaten, des EAD und der Europäischen

Kommission. Es bestehen informelle Vereinbarungen mit den Menschenrechtsgremien der VN

(Dritter Ausschuss der Generalversammlung und Menschenrechtsrat) und anderen multilateralen

Organisationen wie dem Europarat und der OSZE sowie im bilateralen Rahmen.

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8. Gewährleistung einer umfassenderen Politikkohärenz

Die EU und ihre Mitgliedstaaten setzen sich dafür ein, dass die Achtung der Menschenrechte inner-

halb der Grenzen der EU gewährleistet ist. Sie ist entschlossen, Menschenrechte und Demokratie

außerhalb ihres Hoheitsgebiets im Rahmen ihres gesamten auswärtigen Handelns im Einklang mit

Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union zu fördern.

2013 wurden weitere Anstrengungen unternommen, um Probleme der Kohärenz und Konsistenz

zwischen inneren und äußeren Aspekten der EU-Menschenrechtspolitik anzugehen. Die Zusam-

menarbeit zwischen den Ratsgruppen "Grundrechte, Bürgerrechte und Freizügigkeit" (FREMP) und

"Menschenrechte" (COHOM) wurde 2013 durch einen regelmäßigen Austausch intensiviert. Die

Gruppe "Menschenrechte" führte außerdem einen Gedankenaustausch über die Umsetzung von

Menschenrechtsverträgen, in deren Mittelpunkt das Vorgehen im Anschluss an die Schlussbemer-

kungen der VN-Vertragsorgane stand.

Das Zusammenspiel zwischen internationalen Standards und den Rechtsvorschriften und politi-

schen Maßnahmen der EU im Bereich der wirtschaftlichen und sozialen Rechte wurde 2013 im

Rahmen der Zusammenarbeit mit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und dem Europarat

behandelt.

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9. Achtung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte

Die EU bekennt sich zur Unterstützung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, auch
indem er für die Unterzeichnung und Ratifizierung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte und seines Fakultativprotokolls eintritt und Organisationen, deren
Arbeit auf die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte abzielt, einschließ-
lich des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard und auf Kernarbeitsnormen, praktische
Unterstützung gewährt. 2013 wurden verschiedene Instrumente wiederum zur Förderung, zum
Schutz und zur Achtung dieser Rechte genutzt, darunter Interessenvertretung auf hoher Ebene,
Finanzierung durch das EIDHR und öffentliche Diplomatie.

Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sind weiterhin ein Bereich von wesentlicher
Bedeutung für die Finanzierung im Rahmen des länderspezifischen Förderprogramms des EIDHR,
mit dem die Menschenrechte in erster Linie durch die Unterstützung lokaler Organisationen der
Zivilgesellschaft gefördert werden.

In zwischenstaatlichen Verhandlungen hat sich die EU für die Anerkennung der Verknüpfungen
zwischen der Umsetzung von Menschenrechtsstandards, nachhaltiger Entwicklung und Beseitigung
der Armut eingesetzt. Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates der EU zum übergreifen-
den Konzept für den Rahmen für die Zeit nach 2015 hat die EU einen rechtebasierten Ansatz, der
alle Menschenrechte umfasst, gefordert. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wurden 2013
auch mit einer Reihe von Partnern im Rahmen der EU-Menschenrechtsdialoge erörtert. Fragen im
Zusammenhang mit wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten, einschließlich Arbeitneh-
merrechten, Bodenrechten, Unternehmenstätigkeit und Menschenrechten sowie Transparenz in der
Rohstoffwirtschaft, wurden in zahlreichen Menschenrechtsdialogen erörtert. In dem durch das
EIDHR finanzierten Zivilgesellschafts-Seminar, das kurz vor dem förmlichen Dialog zwischen der
EU und der Afrikanischen Union 2013 stattfand und dessen Empfehlung direkt in diesen Dialog
einfloss, gehörten die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu den wenigen ausgewähl-
ten Schwerpunkten mit Sitzungen über Bodenfragen und die Lage von Hausangestellten.

Das ganze Jahr über hat die EU mehrere VN-Sonderberichterstatter, die auf dem Gebiet der wirt-
schaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte tätig sind, wie z.B. die Sonderberichterstatter über das
Recht auf Nahrung und das Recht auf Wasser und Sanitärversorgung, aktiv unterstützt und mit
ihnen zusammengearbeitet.

Die EU hat weiterhin darüber diskutiert, wie sie ihre Maßnahmen im Bereich wirtschaftliche, sozi-
ale und kulturelle Rechte verstärken kann. Das jährliche Menschenrechtsforum EU-NRO beschäf-
tigte sich in Teilen auch mit der Frage, wie die Rechenschaftspflicht im Hinblick auf die Achtung,
den Schutz und die Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte gestärkt
werden könnte.

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IV. Menschenrechte in allen Bereichen und Instrumenten der

EU-Außenpolitik
10. Streben nach einem rechtebasierten Ansatz in der Entwicklungszusammen-

arbeit

In der Agenda für den Wandel, dem Strategischen Rahmen der EU für Menschenrechte und Demo-

kratie und der Mitteilung "Auf dem Weg zu einem Entwicklungsrahmen für die Zeit nach 2015"

wurde der Übergang hin zu einem rechtebasierten Ansatz gefordert. Die Verhandlungen über das

Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI) haben deutlich gemacht, dass ein rechtebasier-

ter Ansatz als eines der Hauptziele der Verordnung für den Zeitraum 2014-2020 angesehen wird.

Zu diesem Zweck hat die EU das Mandat erhalten, ein Instrumentarium zur Ausarbeitung eines

rechtebasierten Ansatzes in der Entwicklungszusammenarbeit, der alle Menschenrechte umfasst, zu

entwickeln.

Die EU hat mit der Vorbereitung der ersten Entwürfe der Strategiepapiere für den Zeitraum 2014-

2020, der Mehrjahresrichtprogramme und der Budgethilfeprogramme begonnen. Mit einem auf

Menschenrechten basierenden Ansatz soll sichergestellt werden, dass die EU ihre Bemühungen zur

Unterstützung der Partnerländer bei der Umsetzung ihrer jeweiligen Entwicklungspolitiken im Ein-

klang mit den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen, zu denen sie sich bekannt haben,

verstärkt. Darüber hinaus wird in dem vom Europäischen Parlament am 11. Dezember 2013 verab-

schiedeten Legislativpaket zu den außenpolitischen Instrumenten der EU die stärkere Fokussierung

auf den Bereich Menschenrechte, Demokratie und verantwortungsvolle Staatsführung bestätigt.

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2013 hat die Europäische Kommission mehrere Konsultationsrunden mit Gebern, darunter interna-

tionale Organisationen wie UNHCHR, UNESCO und UNICEF, sowie Akademikern und Organisa-

tionen der Zivilgesellschaft durchgeführt. Unter anderem hat die Europäische Kommission im No-

vember 2013 ein Brainstorming-Seminar über das Streben nach einem rechtebasierten Ansatz in der

EU-Entwicklungszusammenarbeit, der alle Menschenrechte umfasst, abgehalten und zusammen mit

dem OHCHR anlässlich der Europäischen Entwicklungshilfetage am 27. November 2013 eine

spezielle Podiumsdiskussion über das Thema Wird ein rechtebasierter Ansatz zu einer humaneren

Entwicklung führen? veranstaltet.

Neben der Programmplanung hat die EU zur Festlegung des Standpunkts und der Strategie der EU

zu den Folgemaßnahmen zu Rio+20 und der Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 beigetra-

gen. In den Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2013 zur übergeordneten Agenda für den Zeit-

raum nach 2015 sowie der Mitteilung der Europäischen Kommission mit dem Titel Ein menschen-

würdiges Leben für alle: Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die

Welt (Februar 2013) wird die vorrangige Bedeutung von Recht und Gleichheit, Menschenrechten,

Demokratie und anderer Aspekte verantwortungsvoller Staatsführung sowie menschenwürdiger

Arbeit einschließlich der Rechte am Arbeitsplatz, des Sozialschutzes und des sozialen Dialogs in

dem neuen Rahmen für die Zeit nach 2015 bekräftigt.

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11. Ausgestaltung des Handels in einer den Menschenrechten förderlichen

Weise

Die Freihandelsabkommen der EU sind durch Überleitungsklauseln mit den entsprechenden politi-

schen Rahmenübereinkommen verbunden, die auch Menschenrechtsklauseln umfassen. Gibt es kein

Assoziierungs- oder Rahmenabkommen, wird eine gesonderte Menschenrechtsklausel in die

Freihandelsabkommen aufgenommen. Der zentrale Wert einer Menschenrechtsklausel besteht

darin, dass das gemeinsame Bekenntnis der Parteien zu den Menschenrechten deutlich gemacht

wird, während sie gleichzeitig die Rechtsgrundlage für geeignete Maßnahmen bildet, einschließlich

der Aussetzung der Abkommen bei schweren Menschenrechtsverletzungen.

Ein liberalisierter Handel trägt zusammen mit einer verantwortungsvollen Staatsführung und einer

soliden Innenpolitik in erheblichem Maße zu inklusivem Wachstum und nachhaltiger Entwicklung

und somit zu besseren Menschenrechtsbedingungen bei. Im Einklang mit der Mitteilung zum

Thema Handel, Wachstum und Entwicklung: eine maßgeschneiderte Handels- und Investitions-

politik für die bedürftigsten Länder (COM(2012)22) hat die EU 2013 den Entwicklungsländern,

insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) sowie anderen besonders bedürftigen

Ländern, weiterhin dabei geholfen, sich in das globale Handelssystem einzugliedern und möglichst

umfassend vom Handel zu profitieren. Grundlage hierfür ist in erster Linie die EU-Politik der Hilfe

für Handel, ihre einseitigen Handelspräferenzen und ihre bilateralen und regionalen Handels-

abkommen.

In dem von der Kommission im April 2013 veröffentlichten Arbeitsdokument über Handel und

schlimmste Formen der Kinderarbeit (SWD(2013)173) wird anerkannt, dass der Handel generell

dem Wachstum und der Entwicklung zugutekommt und indirekt die Menschenrechtslage verbessern

kann. Des Weiteren wird in dem Dokument abschließend festgestellt, dass nur ein kleiner Teil des

internationalen Handels mit Kinderarbeit verknüpft ist und die Beseitigung der schlimmsten

Formen der Kinderarbeit am ehesten über einen ganzheitlichen Ansatz unter Nutzung eines breiten

Spektrums von Instrumenten erreicht werden kann.

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Der EU-Aktionsplan für Menschenrechte deckt Tätigkeitsbereiche in Verbindung mit der Gestal-

tung der Handelspolitik ab, in denen der Beitrag zum Schutz der Menschenrechte von besonderer

Bedeutung sein kann, wie das Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS) der EU. 2013 hat die EU

die 1997 verhängte Aussetzung der APS-Präferenzen für Myanmar/Birma aufgrund substanzieller

Verbesserungen im Bereich Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte in dem Land aufgehoben.

Im Laufe des Jahres 2013 sind die Vorbereitungen für die Anwendung der neuen APS-Verordnung,

die am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist, fortgesetzt worden, wozu auch eine Überprüfung der

ersten Gruppe von APS+-Anträgen gehörte. Die neue APS-Verordnung verstärkt die Mechanismen

zur Überwachung der Einhaltung internationaler Übereinkünfte (einschließlich der wichtigsten

Menschenrechtsübereinkommen) durch die APS+-Begünstigten; zudem wird die Kommission dem

Rat und dem Europäischen Parlament alle zwei Jahre über die Umsetzungsergebnisse der APS+-

Begünstigten Bericht erstatten.

2011 hat die Europäische Kommission Thiopental-Natrium und ähnliche Stoffe, die für tödliche

Injektionen verwendet werden, zusätzlich in die Liste der Güter aufgenommen, die gemäß der

Verordnung 1236/2005 über den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todes-

strafe oder zu Folter verwendet werden könnten, Ausfuhrkontrollen unterliegen10. 2012 und 2013

haben US-Medien berichtet, dass ein US-Bundesstaat damit beginnen möchte, Propofol - ein

Arzneimittel, das nicht auf der Kontrollliste steht - für Hinrichtungen zu verwenden. Die EU-Her-

steller, die den US-Markt versorgen, haben daraufhin proaktive Maßnahmen ergriffen, um sicherzu-

stellen, dass ihr Produkt nicht für die Vollstreckung der Todesstrafe verwendet wird, und bis Ende

des Jahres lagen keine Meldungen über Hinrichtungen mit Propofol vor. Insbesondere als Reaktion

auf Ersuchen des Europäischen Parlaments hat die Kommission mit Unterstützung durch eine

Expertengruppe eine allgemeine Überprüfung der Verordnung 1236/2005 vorgenommen und beab-

sichtigt sie, dem Rat und dem Europäischen Parlament im Frühjahr 2014 einen Vorschlag zur

Änderung der Verordnung vorzulegen.

10 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1352/2011 der Kommission vom 20. Dezember 2011.

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Die Kommission hat Konsultationen zu der Möglichkeit geführt, einige Bestimmungen der gelten-

den Ausfuhrkontrollverordnung 428/2009 auf die Kontrolle der Ausfuhr bestimmter sensibler

Technologien auszudehnen, die unter Verletzung von Menschenrechten in Konfliktgebieten oder

durch autoritäre Regime eingesetzt werden könnten. Die Kommission hat mit der Erstellung einer

Mitteilung über die Überprüfung der Ausfuhrkontrollpolitik begonnen, die im Frühjahr 2014 veröf-

fentlicht werden sollte. Aufgrund der sich stetig verschlechternden Lage in Syrien hat der Rat im

Mai 2013 beschlossen, das ursprünglich mit der Verordnung Nr. 36 von 2012 verhängte Ausfuhr-

verbot für Ausrüstung oder Software, die in erster Linie für die Überwachung oder das Abhören des

Internets und des Telefonverkehrs durch die syrische Regierung bestimmt ist, zu verlängern.

Der Vertrag über den Waffenhandel, der von der EU und ihren Mitgliedstaaten unterstützt wird,

wurde von der VN-Generalversammlung im April 2013 verabschiedet. Nach Artikel 7 des Vertrags

ist das Risiko, dass die Waffen eingesetzt werden, um schwere Verletzungen der Menschenrechts-

normen oder des humanitären Völkerrechts, einschließlich Handlungen geschlechtsspezifischer

Gewalt, zu begehen oder zu erleichtern, in Beschlüssen über Waffenausfuhren zu prüfen. Diese

Risikobewertung erfolgt zusätzlich zu dem Verbot von Waffenausfuhren gemäß Artikel 6, wenn die

Waffen bei der Begehung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schweren Ver-

letzungen des Genfer Abkommens, Angriffen auf Zivilpersonen oder anderen Kriegsverbrechen im

Sinne der einschlägigen völkerrechtlichen Übereinkünfte verwendet werden könnten.

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12. Einbeziehung der Menschenrechte in Konfliktprävention und Krisen-

management

Die EU hat ihre Menschenrechts- und Gleichstellungspolitik im Einklang mit den Empfehlungen

aus dem Bericht des Rates "Erfahrungen und bewährte Verfahren zur durchgängigen Berücksichti-

gung von Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen bei militärischen Operationen und zivilen

Missionen im Rahmen der GSVP" von 2010 und den Verpflichtungen aus dem EU-Aktionsplan zu

Menschenrechten und Demokratie weiterhin in die GSVP eingebunden.

Überlegungen betreffend die Menschenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter werden bei

der Planung, Durchführung und Beurteilung von GSVP-Missionen und -Operationen berücksich-

tigt. Neue Verfahren für das Krisenmanagement wurden im Juni 2013 verabschiedet, wonach eine

Analyse geschlechterspezifischer Aspekte und der Menschenrechtslage stets in der Phase der

Planung neuer Missionen und Operationen durchgeführt und in die zentralen Planungsdokumente

aufgenommen werden sollte. Im Juli 2013 trafen sich die Berater für Menschenrechts- und Gleich-

stellungsfragen von GSVP-Missionen und -Operationen zu ihrer Jahrestagung. Auf der Tagung

wurden Probleme und beste Vorgehensweisen erörtert, in erster Linie mit Blick auf die Start- und

Abschlussphase einer Mission, und der Umsetzung der Menschenrechts- und Gleichstellungspolitik

der EU in vorwiegend islamisch geprägten Gesellschaften besondere Beachtung geschenkt. 2013

gehörte bei 70 % der zivilen Missionen und bei allen militärischen Operationen ein Menschen-

rechts- und/oder Gleichstellungsberater oder -ausbilder zum Personal.

Ausbildungsmodule über Menschenrechte, Kinderschutz und Gleichstellung, die den Mindestaus-

bildungsstandards der EU entsprachen, wurden im Laufe des Jahres in Zusammenarbeit mit Ausbil-

dungsinstituten aus den EU-Mitgliedstaaten und Gruppen der Zivilgesellschaft als Pilotprojekte

eingeführt. Diese Ausbildungsmodule sollen von den Mitgliedstaaten im Rahmen der einsatzvor-

bereitenden Ausbildung für das gesamte Personal von Missionen und Operationen in Anspruch

genommen werden. Insbesondere als Teil der Ausbildungsprogramme des Europäisches Sicher-

heits- und Verteidigungskollegs und des EAD wurden spezielle Schulungen organisiert, um das

Personal der EU und der Mitgliedstaaten mit den Menschenrechts- und Gleichstellungsverpflich-

tungen der EU im Bereich der GSVP vertraut zu machen.

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Das EIDHR ist als flexibles und anpassungsfähiges Instrument konzipiert und spielt bei der

Krisenreaktion der EU eine spezifische Rolle. Das EIDHR wurde 2013 im Rahmen von EU-

Initiativen in mehreren Ländern wie Mali, Myanmar/Birma, Somalia oder Syrien genutzt. So

wurden etwa in Myanmar/Birma zusätzlich 1,65 Mio. EUR für die Finanzierung von Initiativen für

Wahlhilfe, die Unterstützung des Friedensprozesses, die Abschaffung der Zwangsarbeit und den

Aufbau von Kapazitäten unabhängiger Medien bereitgestellt. In Mali hat die EU während des

Konflikts von 2013 eine Initiative der Zivilgesellschaft finanziert, die darauf abzielte, die von den

bewaffneten Gruppen begangenen Menschenrechtsverletzungen zu melden.

Im ersten Halbjahr 2013 wurde das neue Frühwarnsystem für Konflikte erstmals in der Sahelzone

eingesetzt und wird nun allmählich auf andere Regionen ausgeweitet. Die für das Frühwarnsystem

entwickelten Instrumente und Vorgehensweisen beinhalten zahlreiche Menschenrechtsindikatoren,

so etwa die Achtung des internationalen Rechtsrahmens für die Menschenrechte, die Pressefreiheit

und die Wahrung der bürgerlichen und politischen Freiheiten.

Die Arbeiten an dem umfassenden Ansatz der EU für die Umsetzung der Resolutionen 1325 und

1820 des VN-Sicherheitsrates betreffend Frauen, Frieden und Sicherheit wurden fortgesetzt. Im

Mittelpunkt des jährlichen Seminars der EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Resolution 1325,

das am 27. Mai 2013 stattfand, standen die Verringerung der Straflosigkeit und die Unterstützung

für die Teilnahme von Frauen an geschlechterrelevanten Verfahren der Übergangsjustiz. Auf dem

Seminar sprach Frau Zainab Hawa Bangura, die Sonderbeauftragte des VN-Generalsekretärs für

sexuelle Gewalt in Konflikten. Der zweite Bericht über die Indikatoren für einen umfassenden

Ansatz der EU für die Umsetzung der beiden Resolutionen wurde im Laufe des Jahres erstellt und

sollte 2014 veröffentlicht werden.

Was die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen anbelangt, so hat der

EU/VN-Lenkungsausschuss für Krisenbewältigung Gleichstellungs- und Menschenrechtsfragen -

einschließlich Schulungen in Gleichstellungsfragen - in seiner Sitzung im April 2013 sowie in den

anschließenden Arbeitsgesprächen erörtert. Ferner gab es regelmäßige Arbeitskontakte mit der

NATO und der OSZE über Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen. Ebenso wurden Organisa-

tionen der Zivilgesellschaft eng in die Arbeit der EU auf diesem Gebiet einbezogen, auch durch ihre

Teilnahme an der Jahrestagung der Berater für Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen und

durch einen regelmäßigen Dialog in Brüssel und auf der Ebene der Missionen und Operationen.

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13. Verankerung der Menschenrechte in Tätigkeiten zur Terrorismus-

bekämpfung

Die EU bekennt sich im Kontext der Terrorismusbekämpfung umfassend zum Schutz der

Menschenrechte im Einklang mit ihrer Strategie zur Terrorismusbekämpfung von 2005 und dem

aktualisierten Aktionsplan zur Bekämpfung des Terrorismus. Die EU verfolgt den Ansatz, die

Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der Grundrechte und der Grundfreiheiten sowie die Nutzung des

Strafrechtssystems zu fördern, um den Terrorismus zu bekämpfen und zu verhindern. Effiziente

Strategien zur Terrorismusbekämpfung sowie die Förderung und der Schutz der Menschenrechte

verstärken sich gegenseitig.

Die EU unterstützt voll und ganz die zentrale Rolle der VN im Zusammenhang mit der multilatera-

len Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung und arbeitet mit Drittländern bei ihren Bemü-

hungen zur Umsetzung der Weltweiten Strategie der VN zur Bekämpfung des Terrorismus, die von

der Generalversammlung der Vereinten Nationen 2006 verabschiedet wurde, zusammen. Der

Schutz und die Förderung der Menschenrechte sind ein Eckpfeiler dieser Strategie. Die EU hat in

einer Reihe zentralasiatischer Länder ein Hilfsprojekt zur Unterstützung dieser Länder bei der

Umsetzung der VN-Strategie durchgeführt und regionale Aktionspläne für die Umsetzung mit

einem spezifischen Schwerpunkt auf dem Schutz der Menschenrechte bei der Terrorismus-

bekämpfung aufgestellt. Ein zweites Hilfsprojekt wurde Ende 2013 in die Wege geleitet.

Die EU und viele Mitgliedstaaten nahmen an der Internationalen Konferenz über die nationale und

internationale Koordinierung der Terrorismusbekämpfung teil (Istanbul, 24./25. Oktober). Die Kon-

ferenz führte Experten und politische Entscheidungsträger aus den Mitgliedsländern und Beobacht-

erstaaten des Europarates, den Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der Organisation

für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zusammen. Sie erörterten rechtliche und politische

Fragen im Zusammenhang mit der Koordinierung der Terrorismusbekämpfung und prüften die

Rolle der Koordinierungsstellen bei der Vorbereitung und Umsetzung der nationalen Strategien zur

Terrorismusbekämpfung. Auf der Konferenz sollten bewährte Verfahren zur Koordinierung der

Terrorismusbekämpfung auf nationaler und internationaler Ebene aufgezeigt werden und wurden

Mittel und Wege sondiert, wie die Koordinierung zwischen zwischenstaatlichen, regionalen und

supranationalen Organisationen auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung verbessert werden

könnte.

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Hochrangige VN- und EU-Beamte, leitende Rechts-, Politik- und Militärberater sowie führende

Akademiker auf den Gebieten humanitäres Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen

kamen am 22. Februar 2013 am Europäischen Hochschulinstitut (EHI) unter der Schirmherrschaft

des „Global Governance Programme“ der EU zusammen, um die Ausrichtung und die Entwicklung

der EU-Politik gegenüber der Praxis der gezielten Tötungen unter Verwendung von Drohnen zu

erörtern. Auf dem im Rahmen des „Global Governance Programme“ veranstalteten hochrangigen

politischen Seminar wurde die kontroverse Praxis der gezielten Tötungen unter Verwendung von

Drohnen aus verschiedenen rechtlichen und politischen Blickwinkeln betrachtet.

Die EU unterstützt Drittländer in ihren Strafrechtsreformen, insbesondere ihren Bemühungen, von

einem auf Geständnisse gestützten Ansatz zu einem beweisgestützten Ansatz überzugehen. Die EU-

Projekte bieten Richtern, Staatsanwälten und Strafverfolgungsbeamten Schulungen. So hat die EU

2013 3 Mio. EUR an Hilfe für die globale VN-Initiative zur effizienten strafrechtlichen Ermittlung

und Ahndung bei der Terrorismusbekämpfung im Maghreb, bei der die Menschenrechte und die

Rechtsstaatlichkeit geachtet werden, bereitgestellt. Pakistan hat für seine Bemühungen zur Reform

des Strafrechts im Hinblick auf die Terrorismusbekämpfung eine vergleichbare Hilfe erhalten.

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14. Gewährleistung einer auf die Menschenrechte gestützten externen

Dimension der Arbeit im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

(RFSR)

Die EU hat die Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016 und das maßnahmen-

orientierte Papier von 2009 zur Stärkung der externen Dimension in Bezug auf Maßnahmen zur

Bekämpfung des Menschenhandels weiterhin umgesetzt, wobei die EU-Delegationen in vorrangi-

gen Ländern eine aktive Rolle gespielt haben. Es wurde mit der Ausarbeitung eines Verzeichnisses

der Finanzierungsinstrumente und Projekte begonnen, die von der EU und ihren Mitgliedstaaten in

vorrangigen Ländern und Regionen eingesetzt bzw. durchgeführt werden. Im März 2013 hat die

EU-Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels anlässlich der 57. Tagung der VN-

Kommission für die Rechtsstellung der Frau (FRK) eine Nebenveranstaltung organisiert, auf der die

FRK erstmals anerkannt hat, dass der Frauen- und Mädchenhandel eine Form der Gewalt gegen

Frauen darstellt.

Im April 2013 hat die Kommission den ersten Bericht mit statistischen Daten über den Menschen-

handel in der EU in den Jahren 2008-2010 veröffentlicht. Der Bericht hat gezeigt, dass mehr als die

Hälfte der Opfer (61%) aus Ländern innerhalb der EU stammten, während Nigeria und China in den

meisten Fällen die Herkunftsländer außerhalb der Union waren. Die große Mehrheit der Opfer

(80%) waren Frauen und Mädchen. Ebenfalls im April 2013 hat die Kommission eine Übersicht

über die Rechte von Opfern des Menschenhandels in der EU veröffentlicht. Damit sollen die Opfer,

auch die aus Drittländern, über ihre Rechte informiert und die Behörden und die Organisationen der

Zivilgesellschaft in den Mitgliedstaaten in ihrer täglichen Arbeit im Bereich Opferschutz und -hilfe

unterstützt werden. Am 6. April 2013 ist die Frist für die Umsetzung der Richtlinie von 2011 zur

Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (2011/36/EU)

abgelaufen, die Bestimmungen über die Behandlung von Opfern aus Drittländern und die Verfol-

gung von am Menschenhandel außerhalb der EU beteiligten kriminellen Gruppen enthält.

Im Einklang mit dem Gesamtansatz für Migration und Mobilität (GAMM) wurden die Menschen-

rechte systematisch in die bilateralen und regionalen Dialoge und die Kooperationsrahmen für

Migration und Asyl mit Drittländern sowie die Mobilitätspartnerschaften aufgenommen. Darüber

hinaus wurden migrations- und mobilitätsbezogene Aspekte in den Menschenrechtsdialogen mit

Drittländern häufig erörtert.

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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
http://ec.europa.eu/anti-trafficking/Legislation+and+Case+Law/EU+Legislation/Criminal+Law/EU_Directive
http://ec.europa.eu/anti-trafficking/Legislation+and+Case+Law/EU+Legislation/Criminal+Law/EU_Directive
Im Rahmen des GAMM wurden zahlreiche Projekte durchgeführt, die auf den Schutz von Migran-

ten, einschließlich Asylbewerbern, vor Missbrauch und Verletzungen der Menschenrechte abzielen;

die EU hat weiterhin Projekte über das thematische Programm zu Migration und Asyl finanziert,

das ursprünglich für einen Zeitraum von 7 Jahren (2007-2013) aufgelegt worden war. Die im

Rahmen dieses Programms für 2013 bereitgestellten Mittel beliefen sich auf insgesamt 60,89 Mio.

EUR, mit denen 22 Projekte in Drittländern unterstützt worden, darunter die zivilgesellschaftliche

Aktion für die Förderung der Rechte von Migranten, die besonders auf schutzbedürftige Bevölke-

rungsgruppen wie ausländische Hausangestellte (Migranten) und Opfer von Menschenhandel aus-

gerichtet ist. Alles in allem wurden 187 Projekte über das Programm finanziert, wobei die EU einen

Gesamtbeitrag in Höhe von 296 Mio. EUR geleistet hat. Der Schwerpunkt des Programms lag auf

der Förderung der Verknüpfungen zwischen Migration und Entwicklung und der Förderung einer

gut organisierten Steuerung der Arbeitskräftemigration, ferner auf der Bekämpfung der illegalen

Migration, der Ausländerschleusung und des Menschenhandels, dem Schutz von Migranten vor

Ausbeutung und Ausgrenzung und der Förderung von Asyl und internationalem Schutz. Das

thematische Programm zu Migration und Asyl ist nach wie vor eine der Schlüsselkomponenten des

thematischen Gesamtprogramms "Globale öffentliche Güter und Herausforderungen" im Rahmen

des Haushaltszyklus 2014-2020.

1 http://ec.europa.eu/anti-

trafficking/Legislation+and+Case+Law/EU+Legislation/Criminal+Law/EU_Directive

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http://ec.europa.eu/anti-trafficking/Legislation+and+Case+Law/EU+Legislation/Criminal+Law/EU_Directive
http://ec.europa.eu/anti-trafficking/Legislation+and+Case+Law/EU+Legislation/Criminal+Law/EU_Directive
15. Höherer Stellenwert der Menschenrechte in der externen Dimension der

Beschäftigungs- und Sozialpolitik

Die zentralen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sind in ihren acht

Basisübereinkommen verankert. Die EU fördert die Ratifizierung und wirksame Umsetzung dieser

Übereinkommen, indem sie mit der IAO zusammenarbeitet, was die Beteiligung an einer laufenden

Beratung über die Arbeitsnormen und an der Arbeit der IAO-Aufsichtsorgane einschließt. Gleich-

zeitig unterstützt die EU in der externen Dimension ihrer Beschäftigungs- und Sozialpolitik die

Grundsätze der menschenwürdigen Arbeit, einschließlich der Achtung der IAO-Basisüber-

einkommen, in ihren Beziehungen zu den Partnerländern durch bilaterale und regionale

Politikdialoge und die Durchführung von Entwicklungshilfeprojekten.

2013 hat die IAO eine Diskussion über die Festlegung einer neuen Norm zur Ergänzung des Über-

einkommens (Nr. 29) über Zwangsarbeit initiiert, das eines der acht IAO-Basisüberkommen ist. Die

neue Norm, die auf der Internationalen Arbeitskonferenz (dem obersten Beschlussfassungsorgan

der IAO) im Juni 2014 erörtert und angenommen werden soll, wird die Form eines Protokolls

und/oder einer Empfehlung haben und sollte Umsetzungslücken dadurch beseitigen, dass ein

Beitrag dazu geleistet wird, Zwangsarbeit wirkungsvoller zu verhindern, Opfer besser zu schützen,

den Zugang zur Justiz und Ausgleichsmaßnahmen sowie die Durchsetzung auch im Wege internati-

onaler Zusammenarbeit und/oder Unterstützung zu erleichtern. Die EU und ihre Mitgliedstaaten

nehmen an den Vorbereitungsarbeiten für die neue Norm teil. Die Mitgliedstaaten der EU wurden

wie alle IAO-Mitglieder ersucht, bis Ende 2013 einen Fragebogen zu beantworten und damit die

Grundlage für einen im März 2014 vorzulegenden umfassenden IAO-Bericht und die nachfolgen-

den Diskussionen auf der Internationalen Arbeitskonferenz im Juni 2014 zu schaffen.

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Die EU hat im Kontext des Inkrafttretens des IAO-Übereinkommens über menschenwürdige Arbeit

für Hausangestellte und des Seearbeitsübereinkommens einen Beitrag zur Förderung menschen-

würdiger Arbeit für Hausangestellte und Seeleute geleistet, indem sie Projekte betreffend ausländi-

sche Hausangestellte (Migranten) finanzierte und Vorschläge und Rechtsvorschriften zur einfache-

ren Umsetzung dieser Übereinkommen durch die EU-Mitgliedstaaten annahm. Die Kommission hat

einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten zur Ratifizie-

rung des IAO-Übereinkommens (Nr. 189) über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte vor-

gelegt, das am 5. September 2013 in Kraft getreten ist. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten

dringend ersucht, das Übereinkommen als Teil der EU-Strategie gegen den Menschenhandel zu

ratifizieren.

Auf regionaler Ebene haben die Teilnehmerstaaten am Gipfeltreffen EU-CELAC (lateinamerikani-

sche und karibische Staaten), das am 26./27. Januar 2013 in Santiago de Chile stattgefunden hat, ihr

Eintreten für die Achtung der in den internationalen Übereinkommen verankerten Menschenrechte

bekräftigt. Sie räumten ein, dass die praktische Anwendung der Arbeitsnormen und die Arbeits-

bedingungen, einschließlich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, im Einklang mit

den Grundsätzen der IAO-Übereinkommen verbessert werden müssen. Sie bekannten sich dazu,

den Menschenhandel verhindern und bekämpfen zu wollen, und betonten, dass der sozialen Ent-

wicklung, der Gesundheit und der Bildung Vorrang eingeräumt und ein nachhaltiges und inklusives

Wirtschaftswachstum in einer alle umfassenden, fairen und gerechten Gesellschaft mit gesundem

Lebensumfeld gefördert werden muss.

Das gemeinsam von China, der EU und Polen organisierte ASEM-Seminar über die Förderung der

Jugendbeschäftigung, das am 20./21. November 2013 in Chongqing (China) stattfand, bot eine

Plattform für den Austausch von bewährten Praktiken und Erfahrungen beim Umgang mit der

Jugendarbeitslosigkeit.

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Was die bilateralen Beziehungen betrifft, so waren die Arbeitnehmerrechte und die tatsächliche

Umsetzung der ratifizierten IAO-Basisübereinkommen 2013 Gegenstand von Gesprächen der EU

mit Drittländern wie Bolivien (IAO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182 über die Beseitigung der

Kinderarbeit) und Peru (Zwangsarbeit sowie Versammlungsfreiheit und das Recht auf Kollektiv-

verhandlungen). In den Beziehungen zu Georgien führte ein Dialog über die Übereinkommen Nr.

87 über die Versammlungsfreiheit und Nr. 98 über das Recht auf Kollektivverhandlungen infolge

von Empfehlungen der IAO-Aufsichtsorgane zu den lang erwarteten Änderungen des Arbeits-

gesetzes. Im Rahmen eines Dialogs mit Usbekistan über das Übereinkommen Nr. 182 über die

schlimmsten Formen der Kinderarbeit wurden die Arbeiten der IAO zur Überwachung der Baum-

wollernte und Maßnahmen für eine bessere Umsetzung des Übereinkommens unterstützt.

Hinsichtlich der Beziehungen zu Bangladesch hat die EU am 8. Juli 2013 in Zusammenarbeit mit

der IAO und der Regierung des Landes die gemeinsame Erklärung "Nicht nachlassen: ein Nach-

haltigkeitspakt für ständige Verbesserungen der Arbeitnehmerrechte und der Sicherheit in den

Fabriken des Konfektionskleidungssektors und der Wirkwarenindustrie in Bangladesch" ("Staying

engaged: A Sustainability Compact for continuous improvements in labour rights and factory safety

in the Ready-Made Garment and Knitwear Industry in Bangladesh") abgegeben. Die Erklärung ist

eine Initiative mit genau terminierten konkreten Maßnahmen zur besseren Achtung von Arbeits-

normen wie Versammlungsfreiheit und Arbeitsbedingungen sowie zur Verbesserung der Sicherheit

in den Fabriken. Die Vereinigten Staaten haben sich dem Pakt am 19. Juli 2013 angeschlossen.

Im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) wurde unterstrichen, dass weitere

Anstrengungen zur Ratifizierung und/oder effektiven Umsetzung der IAO-Basisübereinkommen

unternommen werden müssen. Auf dem zweiten Euromed-Forum für den sozialen Dialog, das im

Rahmen der Union für den Mittelmeerraum am 13. November 2013 in Barcelona stattfand, wurde

betont, dass das Phänomen der Schattenwirtschaft bekämpft und der Aufbau von Kapazitäten der

Sozialpartner in der Region weiter vorangetrieben werden muss. In ihrem regelmäßigen Dialog mit

Marokko hat die EU das Land nachdrücklich dazu angehalten, das IAO-Basisübereinkommen Nr.

87 möglichst bald zu ratifizieren. Was die Beziehungen zu Georgien und zur Republik Moldau

betrifft, so wurden im November 2013 Assoziierungsabkommen, einschließlich der Bestimmungen

über eine weitreichende und umfassende Freihandelszone, paraphiert. Sie umfassen die Verpflich-

tung zur wirksamen Umsetzung der ratifizierten IAO-Basisübereinkommen.

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Ebenso hat sich die EU aktiv an den Folgemaßnahmen zu der Entwicklungsagenda für die Zeit nach
2015 und am Rio+20-Prozess und seinen Folgemaßnahmen beteiligt und dadurch gezeigt, dass sie
produktive Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle, unter anderem die Schaffung von
Arbeitsplätzen, Garantien für die Rechte bei der Arbeit, sozialen Schutz und sozialen Dialog, und
die Beseitigung von Ungleichheiten unterstützt.

Die wirksame Umsetzung der IAO-Basisübereinkommen wurde auch im Rahmen der Entwick-
lungshilfe gefördert. 2013 hat die EU das Projekt BEST mit einem Gesamtbudget in Höhe von
15 Mio. EUR, die unter anderem für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im
Konfektionskleidungs- und Textilwarensektor in Bangladesch verwendet werden, weiter umgesetzt.
Der Aufbau politischer Strukturen und der Dialog über Grundsatzfragen in den Entwicklungslän-
dern in Bezug auf Indikatoren für menschenwürdige Arbeit sowie auf sozialen Schutz, Sicherheit
und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Auswirkungen des Handels auf die Beschäftigung
wurde durch vier Projekte in gemeinsamer Verwaltung mit einer Mittelausstattung von 8,5 Mio.
EUR unterstützt, die 2012/2013 abgeschlossen wurden. Hierzu zählten die Unterstützung von Platt-
formen für den Dialog über politische Grundsatzfragen sowie der Aufbau von Kapazitäten für staat-
liche Akteure und Sozialpartner.

Die soziale Sorgfaltspflicht der Europäischen Investitionsbank stützt sich auf die IAO-Kernarbeits-
normen. Die Normen der Bank schließen Praktiken wie Kinderarbeit, Arbeit wie in Knechtschaft
oder Zwangsarbeit ausdrücklich aus. Schützt das Gastland nicht das Recht der Arbeitnehmer auf
Versammlungsfreiheit und auf Kollektivverhandlungen, so wird von den Dienstleistern dennoch
erwartet, dass sie sich darum bemühen, dass akzeptable Alternativmechanismen für Beschwerden
und den Schutz der Arbeitnehmerrechte in Bezug auf das Arbeitsumfeld und die Beschäftigungs-
bedingungen zugelassen werden. In beiden Fällen oder wenn die Gesetze sich dazu nicht äußern,
wird von den Dienstleistern verlangt, dass sie Arbeitnehmern, die sich Arbeitnehmerorganisationen
anschließen oder an Kollektivverhandlungen teilnehmen möchten, keine Beschränkungen auferle-
gen oder sie diskriminieren oder Repressalien gegen sie verhängen. Die Dienstleister haben in ihren
Versorgungsketten die Kernarbeitsnormen zu beachten und sicherzustellen, dass ihre Hauptauftrag-
nehmer/-vertragsparteien und direkten Lieferanten diese Normen gleichermaßen anwenden, die in
ihren Ausschreibungsunterlagen, Verträgen und Überwachungsregelungen in gebührender Weise
zum Ausdruck kommen müssen.

Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich dafür einsetzen, dass Arbeitsnormen zum Tragen
kommen und menschenwürdige Arbeit gefördert wird, wurden über das Europäische Instrument für
Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) unterstützt.

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V. Umsetzung der Prioritäten der EU auf dem Gebiet der

Menschenrechte
16. Abschaffung der Todesstrafe

Die EU ist entschieden und grundsätzlich gegen die Todesstrafe und ist weltweit einer der wich-

tigsten Akteure im Kampf gegen die Todesstrafe. Auch 2013 hat die EU ihre Ablehnung der Todes-

strafe bekräftigt und alle ihr zur Verfügung stehenden diplomatischen Instrumente eingesetzt, um

dem Ziel der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe näher zu kommen. Dieses Ziel ist eine der

Prioritäten des Strategischen Rahmens und Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie.

Die Leitlinien der EU zur Todesstrafe, die bei ihrer Annahme 1998 die ersten ihrer Art waren, wur-

den 2013 aktualisiert. Mit dem neuen Text, der als Grundlage für das Handeln der EU in diesem

Bereich dient, werden die Erfahrungen der EU als weltweiter Vorreiter für die Abschaffung der

Todesstrafe konsolidiert.

In der überarbeiteten Fassung wird der Standpunkt der EU zur Abschaffung der Todesstrafe in den

Vordergrund gerückt und werden einschlägige Formulierungen des 2012 angenommenen Strategi-

schen Rahmens und des Aktionsplans der EU zu Menschenrechten und Demokratie übernommen.

Die Leitlinien enthalten Bezugnahmen auf alle jüngeren Resolutionen der Generalversammlung der

VN über ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe, einschließlich der Resolution der 67.

Tagung der Generalversammlung, die am 21. Dezember 2012 mit einer nie dagewesenen Zahl von

Stimmen angenommen wurde. Ferner wird Bezug genommen auf die Finanzierung von Projekten

zur Abschaffung der Todesstrafe durch das EIDHR sowie die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005, die

die Ausfuhrkontrollen bestimmter Güter, die zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden

könnten, regelt. Mit dem neuen Text werden die Missionsleiter der EU angehalten, regelmäßig über

die Anwendung der Todesstrafe in Drittländern zu berichten und die länderspezifische Menschen-

rechtsstrategie entsprechend zu aktualisieren. Schließlich enthalten sie eine Aktualisierung des

Dokuments über die Mindeststandards, die den jüngsten VN-Resolutionen, Berichten und Gutach-

ten Rechnung trägt.

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Anlässlich des Europäischen Tags und des Welttags gegen die Todesstrafe gaben die Europäische

Union und der Europarat am 10. Oktober eine gemeinsame Erklärung ab, in der sie bekräftigten,

dass sie die Todesstrafe unter allen Umständen ablehnen und für ihre weltweite Abschaffung ein-

treten. Die EU hat die Ankündigung der Abschaffung der Todesstrafe im US-Bundesstaat Maryland

vom 2. Mai 2013 begrüßt. Die EU würdigte überdies den Beitritt Boliviens zum Zweiten Fakulta-

tivprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) am

12. Juli 2013. Hingegen missbilligte die EU die nach wie vor häufige Anwendung der Todesstrafe

in anderen Teilen der Welt. Iran, Irak, Saudi-Arabien, Jemen, Japan, Indien, Taiwan und die USA

standen dabei besonders im Fokus, doch wurden auch gegenüber vielen anderen Län-

dern/Territorien auf der Grundlage der im Völkerrecht und in den EU-Leitlinien zur Todesstrafe

festgelegten Mindeststandards Erklärungen abgegeben und Demarchen unternommen.

Die EU hat in allen relevanten Gremien, insbesondere in den VN, der OSZE und im Europarat,

weiterhin gegen die Todesstrafe Stellung bezogen. Die Hohe Vertreterin hat die EU auf der Minis-

tertagung der Generalversammlung der VN vertreten und sich aktiv eingebracht; die Tagung wurde

von Frankreich, Benin, Costa Rica und der Mongolei gemeinsam veranstaltet und hatte die Rolle

regionaler Organisationen bei der Bekämpfung der Todesstrafe zum Thema.

Die EU hat sich nach Vorgabe des Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie aktiv am

Weltkongress gegen die Todesstrafe im Juni 2013 in Madrid beteiligt. Der Kongress wurde von der

Organisation ECPM (Ensemble contre la peine de mort) unter der Schirmherrschaft Spaniens,

Norwegens, der Schweiz und Frankreichs in Partnerschaft mit der Initiative "Weltweite Koalition

gegen die Todesstrafe" sowie mit der Unterstützung Deutschlands, Schwedens, Luxemburgs und

der EU veranstaltet. Der Kongress hat sich als einzigartiger Beitrag zum Erreichen des Ziels der

Abschaffung der Todesstrafe erwiesen, denn er hat Vertreter von staatlichen Organisationen, die

Zivilgesellschaft, Akademiker, Juristen und in diesem Bereich tätige Einzelpersonen zusammen-

geführt. Die EU war auf hoher Ebene durch den Sonderbeauftragten für Menschenrechte Stavros

Lambrinidis vertreten, der auf der Abschlussveranstaltung am 15. Juni eine Ansprache hielt.

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Im Laufe des Jahres 2013 hat die EU im Ständigen Rat der OSZE fünf Erklärungen zur Todesstrafe

abgegeben. In drei dieser Erklärungen wurden Todesurteile kritisiert, die in Teilnehmerstaaten

(Belarus und die USA) verhängt wurden. In einer der Erklärungen wurde die Abschaffung der

Todesstrafe in Maryland/USA gewürdigt. Zudem gab die EU am 10. Oktober anlässlich des Euro-

päischen Tags und des Welttags gegen die Todesstrafe eine Erklärung ab. Sie begrüßte den wach-

senden Trend zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe, einschließlich der Annahme der Reso-

lution der Generalversammlung der VN von 2012, in der ein weltweites Moratorium für die

Anwendung der Todesstrafe gefordert wird, bedauerte jedoch, dass in der Praxis Hinrichtungen

weiterhin stattfinden. Schließlich organisierte die EU gemeinsam mit Andorra, Norwegen, San

Marino, Serbien und der Schweiz am 2. Oktober in Warschau während der Jahreskonferenz über die

Umsetzung der menschlichen Dimension eine Nebenveranstaltung über die Abschaffung der

Todesstrafe.

Das EIDHR ist ein maßgebliches Instrument für die Bemühungen der EU um die Abschaffung der

Todesstrafe. Die EU, die mit dem EIDHR der wichtigste Geber ist, unterstützt die Anstrengungen

von Organisationen der Zivilgesellschaft zur Abschaffung der Todesstrafe in Ländern, die noch

daran festhalten. Seit 2007 wurden im Rahmen des EIDHR nahezu 20 Mio. EUR zur Unterstützung

solcher Maßnahmen zur Verfügung gestellt, darunter neun wichtige mehrjährige Initiativen, die

2012 eingeleitet wurden und darauf abzielen, die Todesstrafe restriktiv anzuwenden, ein Morato-

rium einzurichten und sie ganz abzuschaffen. Die Aktivitäten umfassen die Unterstützung der

Reform der Strafgesetzgebung, den Einsatz für die Unterzeichnung, Ratifizierung und tatsächliche

Umsetzung einschlägiger internationaler und regionaler Instrumente, die Förderung eines für die

Abschaffung günstigen Umfelds durch Fürsprache, Lobbyarbeit und Sensibilisierungskampagnen

sowie die Überwachung der derzeitigen Bedingungen für die Anwendung der Todesstrafe. Mit dem

EIDHR ist die weitgehende Erfassung der Länder/Territorien sichergestellt, in denen die Todes-

strafe noch nicht abgeschafft wurde, wie die USA, afrikanische Länder, China, Indien und

Taiwan11.

11 Der Bericht “Delivering on Death Penalty” gibt einen umfassenden Überblick über aus dem
EIDHR finanzierte Maßnahmen zur Unterstützung des Kampfes gegen die Todesstrafe auf der
ganzen Welt. http://www.eidhr.eu/files/dmfile/EIDHRDeliveringonDeathPenalty.pdf.

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http://www.eidhr.eu/files/dmfile/EIDHRDeliveringonDeathPenalty.pdf
17. Abschaffung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder

erniedrigender Behandlung oder Strafe

Im Einklang mit den Leitlinien der EU zur Folter (2012 überarbeitet) setzte die Europäische Union

ihre Politik im Interesse der Aufrechterhaltung des absoluten Verbots von Folter und anderer grau-

samer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung fort. Die EU hat alle verfügbaren Instru-

mente der Diplomatie und der Entwicklungshilfe genutzt, um auf die Abschaffung der Folter hin-

zuwirken, und hat Organisationen der Zivilgesellschaft in allen Teilen der Welt, die sich für die

Verhinderung von Folterungen einsetzen und Folteropfern helfen, sehr umfangreiche finanzielle

Unterstützung geleistet. Auch 2013 hat die EU, insbesondere im Rahmen von Menschenrechts-

dialogen, vertraulich ihre Bedenken wegen einzelner Fälle von Folter geäußert und mehrere öffent-

liche Erklärungen abgegeben, in denen sie die Anwendung von Folter verurteilt bzw. die Unter-

zeichnung einschlägiger internationaler Instrumente begrüßt. Die EU kritisierte öffentlich die Ver-

urteilung eines minderjährigen Opfers sexuellen Missbrauchs zu körperlicher Züchtigung auf den

Malediven, forderte eine umfassende Untersuchung eines im Internet veröffentlichten Videos mit

drastischen Belegen für Folter auf Fidschi, begrüßte die Unterzeichnung des Übereinkommens der

Vereinten Nationen gegen Folter (CAT) durch Vietnam und sprach sich weiterhin in multilateralen

Foren wie den VN und der OSZE gegen Folter aus. Die EU-Delegationen haben sich aktiv für den

Beitritt zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und zum Fakultativprotokoll

zum Übereinkommen gegen Folter eingesetzt und die Entwicklung nationaler Mechanismen gegen

Folter gefördert.

So haben beispielsweise die EU-Delegation in Indonesien, die nationale indonesische

Menschenrechtskommission und die Vereinigung für die Verhütung der Folter am 9. Dezember

2013 gemeinsam ein Seminar über das Fakultativprotokoll zum VN-Übereinkommen gegen Folter

und die Einrichtung eines nationalen Präventionsmechanismus veranstaltet.

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In ihrer jährlichen Erklärung anlässlich des Internationalen Tags zur Unterstützung der Opfer der

Folter am 26. Juni 2013 hat die EU alle Staaten aufgerufen, ein absolutes und bedingungsloses

Folterverbot einzuführen, und hat herausgestellt, dass im Kampf gegen Folter und andere grausame,

unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ein geschlechterdifferenzierter Ansatz

verfolgt werden muss, wobei geschlechtsspezifischer Gewalt besondere Aufmerksamkeit zu wid-

men ist. Die EU forderte alle Staaten nachdrücklich auf, dem VN-Übereinkommen gegen Folter

und dem dazugehörigen Fakultativprotokoll beizutreten. In der Erklärung wies die EU ferner auf die

wichtige Rolle hin, die den VN, dem Europarat und der OSZE im Kampf gegen Folter und bei der

Unterstützung der Opfer zukommt, und sie sprach den zahlreichen Nichtregierungsorganisationen

und Einzelpersonen, die sich unermüdlich für die Verhinderung von Folter einsetzen und versuchen,

das Leid der Opfer zu mildern, ihre Anerkennung aus.

Auf der 22. Tagung des VN-Menschenrechtsrats haben die EU-Mitgliedstaaten sich gemeinsam mit

anderen für eine Resolution eingesetzt, in der unter anderem alle Formen von Folter und anderer

grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verurteilt werden und

betont wird, wie wichtig es ist, dass Folteropfer Wiedergutmachung erhalten, wobei dem Recht auf

Rehabilitierung besondere Aufmerksamkeit zukommt. In der Resolution werden die Staaten dazu

aufgerufen, dafür zu sorgen, dass die Rehabilitierungsmaßnahmen auf die Bedürfnisse der Opfer

zugeschnitten werden und auch medizinische und psychologische Behandlung, die Betreuung durch

die Familie und die Gemeinschaft sowie Sozial-, Bildungs- und Berufsdienste umfassen.

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Das Engagement der EU für die Bekämpfung von Folter und Misshandlung wird durch die welt-
weite Finanzierung von Projekten zur Bekämpfung von Folter, die von Akteuren der Zivilgesell-
schaft getragen werden, ergänzt. Die Abschaffung von Folter und Misshandlung ist eines der
Hauptziele der europäischen Menschenrechtspolitik und eine der höchsten Prioritäten im Rahmen
des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte. Im Einklang mit der EIDHR-
Strategie wurde 2012 eine weltweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstüt-
zung von Maßnahmen der Zivilgesellschaft durchgeführt, mit denen ein absolutes Folterverbot für
alle Menschen Wirklichkeit werden soll. Damit soll letztendlich die Rechenschaftspflicht für Folter
und Misshandlung in Drittländern gewährleistet werden. Die für diese Aufforderung gewählten
Prioritäten belegen die Weiterentwicklung unserer Methodik und dienen der Förderung eines inte-
grierten Ansatzes, der alle Faktoren der Bekämpfung wie Prävention, Anprangerung, Ermittlung,
Strafverfolgung, Bestrafung der Täter sowie die Rehabilitierung von Opfern und ihren Familien
umfasst. Diese auf die Opfer ausgerichtete Perspektive ermöglicht ein umfassenderes Vorgehen im
Interesse der Abschaffung von Folter und Misshandlung, wobei kein Bereich, in dem es der Hilfe
bedarf, ausgelassen wird. Dieser Prozess führte zur Auswahl von neunzehn globalen und regionalen
Projekten, deren Maßnahmen im Laufe des Jahres 2013 anliefen (Mittelausstattung insgesamt
20 Mio. EUR).

Parallel dazu konnten wir auf nationaler Ebene feststellen, dass immer mehr Vertretungen der EU in
Drittländern die Bekämpfung von Folter und Misshandlung als Priorität in ihre lokalen Aufforde-
rungen zur Einreichung von Vorschlägen aufnehmen. Diese Tendenz, die in den Ländern des Euro-
päischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments am stärksten ausgeprägt ist, verstärkt nicht
nur die Arbeit auf regionaler und globaler Ebene, sondern trägt auch zur besseren Umsetzung der
Leitlinien der EU zu Folter und Misshandlung auf einer nationalen Ebene bei.

Dank der umfangreichen Finanzierung von Projekten durch das EIDHR konnten auch dieses Jahr
die Erkenntnisse über die Ursachen von Folter weltweit erweitert werden, die Verpflichtungen aus
dem Übereinkommen gegen Folter (CAT) auf Landesebene eingeführt, eine Rechenschaftspflicht
aufgebaut und der Zugang von Opfern zu Wiedergutmachung und Entschädigung, einschließlich
umfassender Rehabilitierung der Folteropfer und ihrer Familien, verbessert werden. Neben anderen
Maßnahmen hat das EIDHR auch dazu beigetragen, die Kapazitäten von Organisationen der Zivil-
gesellschaft oder Netzwerken von NRO in Drittländern, die die Maßnahmen zur Bekämpfung von
Folter und Straflosigkeit tragen, aufzubauen und die Kapazitäten und die Motivation nationaler
Menschenrechtsinstitutionen in Afrika und im asiatisch-pazifischen Raum zur Verhütung von Folter
zu stärken.

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18. Wirksame Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern

Menschenrechtsverteidiger sind wichtige Partner der EU in Bezug auf ihre Politik zum weltweiten
Schutz der Menschenrechte und deren Förderung. Im Einklang mit den 2004 verabschiedeten EU-
Leitlinien für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern unterstützt die EU mit Entschiedenheit
alle Personen, die sich mutig für die Einhaltung der Menschrechte einsetzen und sich nicht scheuen,
Verletzungen dieser Rechte zu thematisieren. In einer Zeit, in der denjenigen, die sich für die Förde-
rung der Menschenrechte einsetzen, vielerorts zunehmend Feindseligkeit entgegenschlägt, gewinnt
die Arbeit dieser Aktivisten umso mehr an Bedeutung. Verleumdungskampagnen gegen NRO,
Einschränkungen des Zugangs zu ausländischen Finanzmitteln sowie Einschüchterungsversuche
und Gewalt gegenüber Aktivisten stellen nur einige Beispiele der Schwierigkeiten dar, mit denen
viele Menschenrechtsverteidiger bei ihrer täglichen Arbeit konfrontiert werden.

Die Leitlinien der EU sind deshalb nach wie vor ein zentraler Bezugspunkt in den Kontakten mit
den Partnerländern auf allen Ebenen, vor allem in den Menschenrechtsdialogen, sowie in multilate-
ralen Menschenrechtsforen. Während des gesamten Jahres brachte die EU in ihren Kontakten mit
Drittländern konsequent Fälle, in denen es um Menschenrechtsverteidiger ging, zur Sprache und
gab Erklärungen zur Unterstützung von deren Arbeit ab, und zwar auch in Fällen, in denen
Menschenrechtsverteidiger inhaftiert, schikaniert oder ermordet wurden. Es gab zahlreiche lokale
Erklärungen der EU, Erklärungen der Hohen Vertreterin und Demarchen, in deren Mittelpunkt
insbesondere die Lage von Menschenrechtsverteidigern stand.

Von Brüssel aus und durch die EU-Delegationen vor Ort hat die EU auf die Freilassung von Akti-
visten hingewirkt, die ungerechtfertigt inhaftiert wurden; sie hat die Gerichtsverfahren gegen
Menschenrechtsverteidiger beobachtet und mit ihnen darüber beraten, wie die EU zur Verbesserung
der Menschenrechtslage im Land beitragen kann; sie hat die Bevölkerung vor Ort und die breite
Öffentlichkeit für die Arbeit der Menschenrechtsverteidiger sensibilisiert, finanzielle Unterstützung
für deren Tätigkeiten geleistet und Wege gefunden, um die gegen Menschenrechtsverteidiger
gerichtete Zensur zu umgehen. Regelmäßige, jährliche Treffen zwischen Menschenrechts-
verteidigern und EU-Diplomaten sind zur festen Praxis geworden. Während des gesamten Jahres
hat die EU eng mit strategischen Partnern, internationalen Organisationen und VN-Mandatsträgern,
die sich mit Menschenrechtsverteidigern befassen, zusammengearbeitet. Die EU hat insbesondere
zu der Erstellung der Empfehlungen zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern in der OSZE-
Region beigetragen, die vom Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE
ausgearbeitet wurden.

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Über das EIDHR werden beträchtliche Finanzmittel für die Unterstützung von Menschenrechts-
verteidigern bereitgestellt. Der größte Teil dieser Unterstützung wird über einschlägige NRO an die
Menschenrechtsverteidiger weitergeleitet; dies gilt auch für Notfälle. Im Jahr 2013 wurden 25 neue
Projekte zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern mit einer Mittelausstattung von
20 Mio. EUR initiiert. Diese neuen Maßnahmen kommen zu den 130 bereits laufenden konkreten
Projekten zum Schutz der Menschenrechte und ihrer Verteidiger in Regionen, wo die größte
Gefährdung herrscht, noch hinzu (Mittelausstattung bereits 100 Mio. EUR). Sie wurden im Rahmen
von neun Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die der Hauptsitz seit 2007 durchge-
führt hat, ausgewählt und von Organisationen der Zivilgesellschaft umgesetzt; bei mindestens 14
lokalen Aufforderungen wurde Menschenrechtsverteidigern Priorität eingeräumt. Des Weiteren
wurde 2013 eine neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eingeleitet, für die Mittel in
Höhe von 15 Mio. EUR zur Verfügung stehen (das entsprechende Auswahlverfahren läuft derzeit).
Im Frühjahr 2014 entsteht so eine neue Reihe von Projekten. Deren Prioritäten sind: (i) bürgerliche
und politische Rechte angesichts eines eingeschränkten Spielraums für NRO und Kriminalisierung
von Menschenrechtsverteidigern, (ii) wirtschaftliche und soziale Rechte, einschließlich Umwelt,
natürliche Ressourcen und Landfragen, (iii) Herausforderungen für Menschenrechtsverteidiger in
entlegenen Gebieten und (iv) Rechte der Frau und Gleichstellungsfragen. Außerdem verfügt die
Europäische Kommission über einen Fonds, der es ihr ermöglicht, in dringenden Fällen auf direk-
tem Wege Ad-hoc-Zuschüsse von bis zu 10 000 EUR für Menschenrechtsverteidiger bereitzustel-
len. Bis Ende 2013 sind über 140 Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von 1,1 Mio. EUR ausge-
zahlt worden. Diese Art der Unterstützung kann verschiedene Hilfen für Menschenrechtsverteidiger
(Einzelpersonen und/oder Organisationen) umfassen, unter anderem medizinische Betreuung, die
Deckung von Gerichtskosten, den Erwerb von Sicherheitsausrüstung für Büro- oder Wohnräume,
die rasche Unterbringung gefährdeter Aktivisten an sicheren Orten und die Unterstützung der
Familien von inhaftierten oder verstorbenen Menschenrechtsverteidigern usw. Der Bericht
"Delivering on Human Rights Defenders", der unter www.eidhr.eu/library abrufbar ist, vermittelt
einen umfassenden Eindruck von den Maßnahmen, die weltweit über das EIDHR zur Unterstützung
von Menschenrechtsverteidigern finanziert werden.

Auch vom Europäischen Parlament werden Menschenrechtsverteidiger nachdrücklich unterstützt.
Der Unterausschuss Menschenrechte (DROI) hat häufig Menschenrechtsverteidiger zu seinen
Sitzungen eingeladen. Der Sacharow-Preis für geistige Freiheit wurde 1988 ins Leben gerufen; mit
ihm werden herausragende Persönlichkeiten, die sich unter schwierigsten Bedingungen gegen
Intoleranz, Fanatismus und Unterdrückung einsetzen, vom Europäischen Parlament ausgezeichnet.
Im Oktober 2013 wurde der Preis Malala Yousafzai, einer Pakistanerin, die sich für die Schul-
bildung von Mädchen einsetzt, verliehen.

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http://www.eidhr.eu/library
19. Förderung und Schutz der Rechte des Kindes

Auch 2013 hat die EU sich für die Förderung der Kinderrechte auf der ganzen Welt eingesetzt. Im

Anschluss an gemeinsame Bemühungen von EU und UNICEF wurde ein Instrumentarium für die

Einbeziehung der Kinderrechte in die Entwicklungszusammenarbeit fertiggestellt und durch regio-

nale Schulungen für EU-Delegationen und andere Geber in Gebrauch genommen. Es soll haupt-

sächlich erreicht werden, dass nicht nur die EU, sondern alle Geber die Kinderrechte in die Ent-

wicklungszusammenarbeit einbeziehen.

Die EU unterstützt das UNICEF-Programm "Breaking with Broken Systems: Partnership for the

Legal Identity of African and Asian Children (Investing In People)" und stellt für den Zeitraum

2012-2014 insgesamt 5,4 Mio. EUR zur Verfügung. Das übergeordnete Ziel des Programms besteht

darin, in acht ausgewählten Ländern in Afrika, Asien und im pazifischen Raum eine Änderung der

Personenregistrierung anzustoßen und so sicherzustellen, dass allen Bürgern ein unmittelbarer

universeller Registrierungsdienst zur Verfügung steht.

Die EU hat 2013 eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte zur Bekämpfung

der Tötung weiblicher Neugeborener aufgelegt (Mittelausstattung 5 Mio. EUR).

Im Dezember 2012 wurde im Rahmen des Programms "In Menschen investieren" eine globale Auf-

forderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder durchge-

führt (Mittelausstattung 41 Mio. EUR). So wurden 38 Projekte ausgewählt, die direkt oder indirekt

das Problem der Kinderarbeit angehen. Einige Projekte betreffen Länder, in denen Konflikte herr-

schen (Demokratische Republik Kongo, Republik Kongo und Afghanistan).

Über 28 000 Kinder in bewaffneten Konflikten konnten von der Ende 2012 getroffenen Entschei-

dung, das Preisgeld des der EU verliehenen Friedensnobelpreises zur Unterstützung von Kindern in

Konfliktsituationen zu verwenden, profitieren. Die EU-Initiative "Kinder des Friedens" wurde in

ein mehrjähriges Hilfsprogramm für Bildungsmaßnahmen in Notsituationen umgewandelt (die EU

stellte 2012 2 Mio. EUR und 2013 4 Mio. EUR zur Verfügung). Das Kommissionsmitglied Georgi-

eva hat am Weltkindertag, dem 20. November 2013, bei einer öffentlichen Veranstaltung neun neue

Projekte im Rahmen der EU-Initiative "Kinder des Friedens" bekannt gegeben, die weiteren 80 000

Kindern zugutekommt.

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Am 12. Februar 2013 gaben die Hohe Vertreterin und die neu ernannte VN-Sonderbeauftragte Leila

Zerrougui anlässlich des Internationalen Tages gegen den Einsatz von Kindersoldaten eine gemein-

same Erklärung ab, in der sie ihre Bedenken angesichts einer wachsenden Zahl von kontinuierlichen

schweren Menschenrechtsverletzungen gegen Kinder während Konflikten zum Ausdruck brachten.

Frau Zerrougui besuchte am 26. und 27. Juni 2013 Brüssel und traf auf einer Reihe von Tagungen

mit Vertretern der EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten zusammen.

Die EU veranstaltete im Rahmen eines umfassenderen Programms zur Schulung in Menschenrech-

ten und humanitärem Völkerrecht gemeinsam mit der Afrikanischen Union, der Weltbank und den

VN ein Seminar über Kinder und bewaffnete Konflikte (Addis Abeba, September 2013). Die Semi-

narteilnehmer sprachen eine Reihe von Empfehlungen für die weitere Zusammenarbeit aus.

Die EU hat weitere Maßnahmen ergriffen, um den Schutz von Kindern im Rahmen ihrer Krisen-

bewältigungsoperationen durchgängig zu berücksichtigen. Im Rahmen der Ausbildungsmission der

EU in Mali fanden Schulungen der Sicherheitskräfte in Fragen des Kinderschutzes statt. Die EU

und Belgien haben gemeinsam mit dem Kinderhilfswerk Save the Children das einsatzvorberei-

tende Ausbildungsmodul "Schutz von Kindern" getestet, das 2014 in die Einsatzvorbereitung aller

neuen GSVP-Missionen und des entsprechenden Personals aufgenommen werden sollte.

In dem von den Kommissiondienststellen Anfang 2013 veröffentlichten Arbeitsdokument über

Handel und schlimmste Formen der Kinderarbeit (SWD(2013)173) wird anerkannt, dass der Han-

del generell dem Wachstum und der Entwicklung zugutekommt und indirekt die Menschenrechts-

lage verbessern kann. Des Weiteren wird in dem Arbeitsdokument der Kommissiondienststellen

abschließend festgestellt, dass nur ein kleiner Teil des internationalen Handels mit Kinderarbeit

verknüpft ist und die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit am ehesten über einen

ganzheitlichen Ansatz unter Nutzung eines breiten Spektrums von Instrumenten erreicht werden

kann.

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Die EU nahm aktiv an der dritten Weltkonferenz über Kinderarbeit in Brasilia (8.-10. Oktober

2013) teil. Das Hauptziel der Konferenz bestand darin zu bewerten, welche Fortschritte weltweit

seit der Annahme des IAO-Übereinkommens Nr. 182 erzielt wurden und inwieweit der 2010 auf

der zweiten Weltkonferenz über Kinderarbeit in Den Haag verabschiedete Fahrplan zur Beseitigung

der schlimmsten Formen der Kinderarbeit bis 2016 bereits umgesetzt wurde. Die Erklärung von

Brasilia zur Kinderarbeit wurde angenommen. Darin werden die bisherigen Anstrengungen gewür-

digt und Maßnahmen umrissen, die die Länder zur Beseitigung von Kinderarbeit ergreifen sollten.

Das Ziel, die schlimmsten Formen der Kinderarbeit bis 2016 zu beseitigen, wird zwar nicht erreicht

werden können, aber die EU hält nach wie vor uneingeschränkt an der Umsetzung des 2010 in Den

Haag verabschiedeten Fahrplans fest.

Die Europäische Kommission stellt im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und

Menschenrechte (EIDHR) weltweit 13,2 Mio. EUR für den Zeitraum 2007-2013 für die Unterstüt-

zung der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung von Kinderprojekten bereit.

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20. Schutz der Rechte von Frauen und Schutz vor geschlechtsspezifischer

Gewalt12

Auch 2013 gehörte die Förderung der Gleichstellung und der Machtgleichstellung von Frauen zu
den zentralen Themen der Außenbeziehungen der EU. Die behandelten Themen reichten von der
politischen Teilhabe von Frauen und wirtschaftlicher Emanzipation bis zu verschiedenen Initiativen
gegen geschlechtsspezifische Gewalt und schädliche traditionelle Praktiken. Gleichstellungsfragen
werden in alle EU-Programme einbezogen und in öffentlichen Mitteilungen, im politischen Dialog
mit Regierungen und im Dialog mit der Zivilgesellschaft zur Sprache gebracht. Die EU hat weiter-
hin Diplomaten speziell darin geschult, wie sie Frauenfragen während ihrer Entsendung in ein
Drittland in ihre tägliche Arbeit einbinden können.

Die EU hat sich aktiv an der 57. Tagung der Kommission für die Rechtsstellung der Frau (FRK) im
März 2013 beteiligt. Die FRK ist das wichtigste politikgestaltende Organ der VN in Fragen der
Gleichstellung und der Förderung von Frauen. Das vorrangige Thema war 2013 die Beseitigung
und Verhütung aller Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Die EU hat mit den Vorbe-
reitungen für die 58. Tagung der FRK begonnen, deren vorrangiges Thema die Herausforderungen
und Erfolge bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele für Frauen und Mädchen
sein wird.

Die EU war aktiv an der Initiative zur Prävention der sexuellen Gewalt beteiligt, einer vorrangigen
Initiative der G8, die sich gegen die Straflosigkeit bei sexueller Gewalt in Konflikten wendet. Im
November 2013 hat die EU eine Mitteilung zum Thema "Null Toleranz gegenüber Genital-
verstümmelungen bei Frauen" angenommen. Die Mitteilung enthält eine Reihe von Maßnahmen im
Hinblick auf die Abschaffung der weiblichen Genitalverstümmelung, dazu gehören unter anderem
bessere Kenntnisse über das Phänomen, die Prävention der Verstümmelung und die Unterstützung
von Opfern, wirksamere Strafverfolgung durch die Mitgliedstaaten, Schutz von gefährdeten Frauen
im Hoheitsgebiet der EU und Einsatz für die globale Abschaffung der weiblichen Genital-
verstümmelung.

In der Mitteilung über die Europäische Nachbarschaftspolitik von 2013 haben die Kommission und
die Hohe Vertreterin nochmals bekräftigt, dass es weiterer Anstrengungen zur Förderung der
Rechte der Frauen bedarf. Die EU fordert insbesondere ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen
den Geschlechtern in den Institutionen angesichts der Tatsache, dass eine stärkere gesellschaftliche
Vertretung von Frauen sich in Bezug auf Demokratie und Frieden positiv auswirkt. Im Rahmen der
Union für den Mittelmeerraum fand im September 2013 in Paris eine Ministerkonferenz zur
Stärkung der Rolle der Frau in der Gesellschaft statt.

12 In diesem Abschnitt wird auch auf die Gleichstellung der Geschlechter eingegangen.
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Im Dezember 2013 wurde der dritte Bericht über die Umsetzung des EU-Aktionsplans zur Gleich-

stellung der Geschlechter und Machtgleichstellung der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit

(2010-2015) veröffentlicht. Der Bericht erstreckt sich über den Zeitraum von Juli 2012 bis Juni

2013 und behandelt insbesondere die Umsetzung der Indikatoren während dieses Zeitraums.

Im November 2013 veranstaltete die EU in Brüssel die Europäischen Entwicklungstage. Ein spezi-

elles Gremium widmete sich der Frage, wie nach 2015 sichergestellt werden kann, dass Fortschritte

bei der Gleichstellung, den Rechten der Frauen und der Machtgleichstellung erreicht werden, und

welche Rolle Frauen bei der Förderung der nachhaltigen Entwicklung zukommt.

Die VN sind nach wie vor die Plattform, auf der die EU ihre strategischen Prioritäten vorantreibt.

Die EU unterstützte die Arbeit von UN Women, der Sonderberichterstatterin der VN über Gewalt

gegen Frauen, ihre Ursachen und Folgen sowie der Sonderbeauftragten für sexuelle Gewalt in Kon-

flikten. Die EU und UN Women haben auch 2013 die Umsetzung der im April 2012 unterzeichne-

ten Vereinbarung weiter fortgesetzt. Ein Arbeitsprogramm wurde aufgestellt und umgesetzt. Die

Vereinbarung bildet die Grundlage für eine Partnerschaft, deren Ziel darin besteht, internationale

Kernverpflichtungen im Bereich der Gleichstellung und Ermächtigung der Frauen durchzusetzen.

Wesentliche Ergebnisse wurden in den Bereichen Kommunikation, politischer Dialog und gemein-

same Fürsprache, Schulung und Planung gemeinsamer Programme der EU und von UN Women

erzielt. Derzeit laufen acht gemeinsame Programme der EU und von UN Women in verschiedenen

Bereichen und Ländern, dabei geht es um Themen wie politische Führung, Gewalt gegen Frauen,

wirtschaftliche Gleichstellung, gleichstellungsorientierte Haushaltsplanung und -aufstellung sowie

Beteiligung von Frauen an der Friedenskonsolidierung. So organisierten die EU und UN Women

beispielsweise im April 2013 gemeinsam unter Einbeziehung des Sondergesandten der VN für die

Sahelzone eine Veranstaltung über Frauen als Führungspersönlichkeiten in der Sahelzone. Bei

dieser Veranstaltung trafen führende Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft, Regierungsbeamte und

Vertreter von internationalen Organisationen zusammen; im Mittelpunkt stand die Bedeutung der

Förderung der Gleichstellung und von Frauen in Führungspositionen im Interesse der Bewältigung

der Krise in der Region.

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Der EAD hielt regelmäßig Tagungen der informellen Task Force zur Resolution 1325 des

VN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit ab. Auf der jährlichen Tagung der EU-Mit-

gliedstaaten zur Resolution 1325 des Sicherheitsrats der VN (Mai 2013) wurden die Themen Über-

gangsjustiz und Gleichstellung sowie Verringerung der Straflosigkeit behandelt. Der zweite Bericht

über die Indikatoren der EU für einen umfassenden Ansatz für die Umsetzung der Resolutionen

1325 und 1820 des Sicherheitsrats der VN zu Frauen, Frieden und Sicherheit durch die EU wurde

2013 erstellt; er erstreckt sich über den Zeitraum von Oktober 2010 bis Dezember 2012. Der

Bericht stützt sich auf die von der EU im Rahmen des umfassenden Ansatzes eingegangene Ver-

pflichtung und die 17 Indikatoren, die der Rat 2008 festgelegt hat. Darin werden viele positive

Entwicklungen herausgestellt, unter anderem die Fortschritte bei der Annahme und Umsetzung der

nationalen Aktionspläne der EU-Mitgliedstaaten und die Entsendung von Beratern für Gleich-

stellungsfragen bei mehr als der Hälfte der GSVP-Missionen und -Operationen.

Im Einklang mit ihrem Eintreten für die konsequente und systematische Entsendung von Beratern

zum Schutz von Frauen im Rahmen von friedenserhaltenden und politischen Missionen unterstützte

die EU die rasche Entsendung von Menschenrechtsbeobachtern nach Mali durch die Afrikanische

Union und die Vereinten Nationen. Die Europäische Union stellte finanzielle Hilfe für die Entsen-

dung unabhängiger Menschenrechtsbeobachter aus Organisationen der Zivilgesellschaft zur Verfü-

gung. Die Ausbildungsmission der Europäischen Union in Mali umfasste auch Schulungen in den

Bereichen Gleichstellung und Menschenrechte, die vom einzigen zivilen Ausbilder der Mission

durchgeführt wurden, der im Rahmen der Initiative des Vereinigten Königreichs zur Verhütung

sexueller Gewalt entsendet worden war.

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Die EU hat die Einbeziehung von Experten für Gleichstellungsfragen in Vermittlungsbemühungen

neben der Beteiligung von Frauen an derartigen Prozessen unterstützt. Die EU hat bereits eine

Reihe von Maßnahmen zur Förderung der gleichberechtigten und umfassenden Beteiligung von

Frauen an der Verhütung und Beilegung von Konflikten, an Friedensverhandlungen, Friedenskon-

solidierung, Friedenserhaltung, humanitären Maßnahmen sowie am Wiederaufbau nach Konflikten

ergriffen. Im April 2013 organisierte die EU den zweiten Pilotkurs der Gruppe für Vermittlungs-

unterstützung der VN zu Gleichstellung und inklusiven Vermittlungsprozessen, bei dem es sich um

ein Seminar auf hoher Ebene für Gesandte, Mediatoren und Mediationsexperten handelte. In Cote

d'Ivoire leistete die EU einen Beitrag in Höhe von 1 Mio. EUR zur informellen Arbeit bezüglich

Friedensverhandlungen, dazu gehörten Sensibilisierungskampagnen von Frauenorganisationen zur

Förderung der Rolle der Frau beim Friedensprozess und der Aussöhnung. Das Frauennetzwerk im

Rahmen des westafrikanischen Friedens- und Sicherheitsnetzes erhielt von der EU Hilfe zur Förde-

rung von Dialog und Austausch. In Guatemala unterstützte die EU ein Projekt, bei dem 386 indi-

gene Frauen in Mediation und Verhandlungsführung geschult wurden; dadurch konnten 100

Grundbesitzkonflikte beigelegt werden. Insgesamt nahmen 4181 Frauen an diesem Prozess teil. Die

EU-Delegation in Guinea Bissau begann vor Kurzem im Rahmen des Friedenskonsolidierungs-

progamms mit der Unterstützung von Mediatorinnen bei lokalen Konflikten. Auf den Malediven

unterstützt die EU über die VN ein lokales Konfliktmediationsprojekt, bei dem 23 der 37 Teil-

nehmer Frauen sind (62%).

Im Juli 2013 nahm die EU ein Arbeitsdokument der Kommissiondienststellen mit dem Titel

"Gender in Humanitarian Aid: Different Needs, Adapted Assistance (SWD (2013) 290 final)" an, in

dem der Ansatz der Kommission in Bezug auf Gleichstellung und geschlechtsspezifische Gewalt im

Rahmen der humanitären Hilfe umrissen wird. Mit Maßnahmen, die auf die spezifischen Bedürf-

nisse von Frauen, Mädchen, Jungen und Männern zugeschnitten sind, soll die Qualität der humani-

tären Hilfe verbessert werden. Dies wird durch die Einbeziehung von geschlechterspezifischen

Fragen, durch Teilhabe und durch Schutz erreicht. Im Interesse der Umsetzung der Maßnahmen und

der Kohärenz wurde ein Geschlechts-/Altersmarker geschaffen, um eine geschlechts- und alters-

bezogene Programmplanung zu fördern und zu überwachen; der Marker soll ab 2014 auf alle

geförderten Maßnahmen angewendet werden.

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Die EU ist nach wie vor ein aktiver Partner der im September 2012 ins Leben gerufenen Initiative

"Partnerschaft für gleichberechtigte Zukunft", deren Ziel darin besteht, die Hindernisse für die Teil-

habe der Frauen am politischen und wirtschaftlichen Leben abzubauen.

Gleichstellungsfragen haben in den Beziehungen zwischen der EU und anderen internationalen

Partnern an Bedeutung gewonnen. Der Dialog zwischen der EU und den Ländern Lateinamerikas

und der Karibik (LAK) über Gleichstellungsfragen wurde als eine Plattform ins Leben gerufen, auf

der geschlechtsspezifische Fragen im Rahmen der Partnerschaft zwischen der EU und diesen Län-

dern behandelt und thematisiert werden können. Gleichstellungsfragen wurde außerdem im

Arbeitsprogramm der EU und des Sekretariats der Liga der Arabischen Staaten Vorrang einge-

räumt.

2013 wurden zusätzliche Anstrengungen unternommen, um den Frauenanteil im EAD zu erhöhen.

Insgesamt sind 29,0 % der am Hauptsitz tätigen Bediensteten und 19,2 % der Leiter von EU-Dele-

gationen Frauen. Zwei der insgesamt elf EU-Sonderbeauftragten sind Frauen. Der am 26. Juli 2013

herausgegebene Jahresbericht des EAD über den Personalstand bestätigt eine eindeutige Verbesse-

rung beim Anteil der Frauen in Führungspositionen in den Delegationen sowie ein ausgewogeneres

Verhältnis zwischen den Geschlechtern am Hauptsitz in Brüssel. 2013 wurde unter der Feder-

führung der stellvertretenden Generalsekretärin für politische Angelegenheiten das EAD-Frauen-

Netzwerk gegründet. Im Mittelpunkt der Arbeit des Netzwerks standen eine Reihe von Aktivitäten,

die von informellen Gesprächen mit Botschafterinnen, Sonderbeauftragten der VN und anderen

Frauen, die als Vorbild dienen können, bis zu Coaching und einem Mentoringprogramm reichen,

damit alle von den Erfahrungen und den Ratschlägen von Diplomatinnen in Führungspositionen

profitieren können.

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21. Einhaltung des humanitären Völkerrechts

Die Europäische Union ist ein entschiedener Befürworter des humanitären Völkerrechts und huma-

nitärer Grundsätze. Sie verfolgt beim humanitären Völkerrecht einen zweigleisigen Ansatz: einen

innenpolitischen und einen außenpolitischen Ansatz. Im Rahmen ihres auswärtigen Handelns hat

die EU auch weiterhin die Verbreitung des humanitären Völkerrechts bei allen Konfliktparteien,

einschließlich der bewaffneten nichtstaatlichen Akteure, unterstützt und systematischer den politi-

schen Dialog und Demarchenkampagnen angewendet, um Drittländer dazu zu ermutigen, die

grundlegenden humanitären Völkerrechtsinstrumente zu ratifizieren und die hieraus erwachsenden

Verpflichtungen umzusetzen. Die EU hat die 2005 angenommenen und 2009 aktualisierten Leit-

linien zum humanitären Völkerrecht, mit denen die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch

Drittstaaten und nichtstaatliche Akteure gefördert wird, weiter umgesetzt.

Sie hat ihre Bereitschaft signalisiert, an dem Beratungsgremium für die Teilnehmerstaaten des

Montreux-Dokuments über die Vereinigung des Internationalen Verhaltenskodex für private

Sicherheitsdienstleister (ICoCA) teilzunehmen. Hierbei handelt es sich um einen unabhängigen

Überwachungsmechanismus, der im September 2013 in Genf gegründet wurde. Die Europäische

Union hat außerdem an der Internationalen Konferenz zum Montreux-Dokument teilgenommen, die

von der Schweiz und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) vom 11. bis

13. Dezember 2013 veranstaltet wurde.

2013 hat die EU ihr Eintreten für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts bei humanitären

Hilfseinsätzen mit noch größerem Nachdruck fortgesetzt. Kommissionsmitglied Kristalina Georgi-

eva hat die Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten, insbesondere in

Syrien, angeprangert. In ihrer Rede auf der Syrien-Geberkonferenz in Kuwait am 30. Januar 2013

forderte sie nachdrücklich, dass alle Konfliktparteien das humanitäre Völkerrecht achten und die

wichtigsten humanitären Grundsätze aufrechterhalten und schützen müssen. Das Leben unschuldi-

ger Zivilisten und vor Ort eingesetzter Mitarbeiter von Hilfsorganisationen sei zu schützen.

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Im Dezember 2013 zollte die Hohe Vertreterin Catherine Ashton in ihrer Erklärung anlässlich des

150. Jahrestags der Gründung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) diesem ihre

Anerkennung für seine unermüdlichen und unschätzbaren Bemühungen, das Leben und die Würde

von Opfern bewaffneter Konflikte in aller Welt zu schützen. Die EU nahm an vielen Gedenkver-

anstaltungen des IKRK teil, und Kommissionsmitglied Georgieva hob die unverzichtbare Rolle der

Organisation für die humanitäre Welt, ihre stolze Geschichte und ihre Erfolgsbilanz hervor. 2013

hat die EU zusammen mit den Mitgliedstaaten den größten Finanzbeitrag zum IKRK geleistet. Die

Europäische Kommission unterstützte das vom IKRK geleitete Projekt "Health Care in Danger"

(medizinische Versorgung in Gefahrensituationen), mit dem die Effizienz und die Bereitstellung

wirksamer und unparteiischer medizinischer Leistungen in bewaffneten Konflikten und anderen

Notsituationen verbessert werden sollen, und finanzierte 2013 auch eine mit dem IKRK gemeinsam

veranstaltete Informationskampagne mit Maßnahmen in sieben europäischen Hauptstädten. Die EU

setzte die Finanzierung eines Projekts des finnischen Roten Kreuzes zur Sensibilisierung für das

humanitäre Völkerrecht weiter fort. Die verschiedenen Einrichtungen der EU stehen mit dem IKRK

häufig in Kontakt bei aktuellen schwierigen humanitären Herausforderungen in zahlreichen operati-

ven Kontexten. Schwerpunkt des Dialogs ist u. a. die Reaktion des IKRK auf zahlreiche Krisen,

wobei die Umsetzung der EU-Leitlinien zur Förderung der Einhaltung des humanitären Völker-

rechts einen wichtigen Bereich der Zusammenarbeit darstellt.

2013 stellte die Europäische Union für ein Projekt des IKRK finanzielle Unterstützung bereit, mit

dem die Fähigkeit des IKRK, Armee- und Sicherheitskräfte sowie bewaffnete nichtstaatliche

Akteure im humanitären Völkerrecht auszubilden und entsprechende Kenntnisse an diese weiterzu-

geben, in Ländern verbessert werden soll, die von gravierenden Krisen betroffen sind, wie Irak,

Kolumbien und die Demokratische Republik Kongo. Außerdem stellte die EU Mittel für ein Projekt

der "Swiss Foundation for Mine Action" und des "Geneva Call" für die Schulung bewaffneter

nichtstaatlicher Akteure in humanitärem Völkerrecht in Sudan bereit, mit der auch eine Tagung der

Unterzeichner der Verpflichtungserklärungen unterstützt wurde, damit die Umsetzung der Zusagen

überprüft und gefördert werden kann. Die EU setzte die Finanzierung eines Projekts des finnischen

Roten Kreuzes fort, mit dem europäische humanitäre Organisationen und ihre Projektpartner, die in

konfliktanfälligen Ländern oder in Ländern tätig sind, die gerade einen Konflikt überstanden haben,

verstärkt für das humanitäre Völkerrecht und die humanitären Grundsätze sensibilisiert werden

sollen.

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Die Mitgliedstaaten haben Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Zusagen gemacht, die sie auf der

31. Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds im Jahr 2011 gegeben

hatten. Am 14. August 2013 hat Litauen das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Per-

sonen vor dem Verschwindenlassen aus dem Jahre 2006 ratifiziert; Polen hat das Übereinkommen

am 25. Juni 2013 unterzeichnet. Am 2. April 2013 hat die Generalversammlung der Vereinten Nati-

onen den richtungsweisenden Vertrag über den Waffenhandel (ATT) verabschiedet, mit dem der

internationale Handel mit konventionellen Waffen reguliert wird und der bereits von allen EU-Mit-

gliedstaaten unterzeichnet wurde.

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22. Ausübung der Menschenrechte durch Lesben, Schwule, Bisexuelle,

Transgender und Intersexuelle (LGBTI)

Die EU hält entschieden daran fest, dass alle Menschen das Recht haben, ohne Diskriminierung das
gesamte Spektrum der Menschenrechte zu genießen. Als Zeichen dieses Bekenntnisses hat der Rat
(Auswärtige Angelegenheiten) im Juni 2013 "Leitlinien für die Förderung und den Schutz der Aus-
übung aller Menschenrechte durch Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle
(LGBTI)" angenommen.13

Mit diesen Leitlinien sollen die Beamten der EU-Organe und der Mitgliedstaaten von Fall zu Fall
Vorgaben für Kontakte mit Drittstaaten und mit internationalen und zivilgesellschaftlichen Organi-
sationen erhalten, damit sie sich im Rahmen des auswärtigen Handelns für die Förderung und den
Schutz der Menschenrechte von LGBTI einsetzen. Die EU soll in die Lage versetzt werden, proak-
tiv für die Menschenrechte von LGBTI einzutreten, die Diskriminierungen, mit denen dieser Perso-
nenkreis konfrontiert sein kann, besser zu erkennen und zu bekämpfen und auf entsprechende Men-
schenrechtsverletzungen zu reagieren. Damit tragen diese Leitlinien auch zum Ausbau und zur
Unterstützung der Menschenrechtspolitik der EU insgesamt bei.

Am 17. Mai 2013, dem Internationalen Tag gegen Homophobie und Transphobie, hat die Hohe
Vertreterin eine Erklärung im Namen der EU abgegeben, in der sie feststellte, dass die "EU uner-
müdlich dafür [wirbt], dass die Menschenrechte unabhängig von der sexuellen Ausrichtung und der
Geschlechtsidentität geachtet werden. Wir bringen die Rechte von LGBTI in unseren Menschen-
rechtsdialogen zur Sprache, wir geben Stellungnahmen im Rahmen öffentlicher Erklärungen ab und
wir werden hinter den Kulissen über unsere Delegationen tätig, um für Gerechtigkeit und Men-
schenrechte einzutreten. Mit Hilfe des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschen-
rechte unterstützt die EU weltweit Personen, die sich für die Menschenrechte von LGBTI
einsetzen."

Im Oktober wurde der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte zur Jahreskonferenz von ILGA in
Zagreb eingeladen, um die neuen Leitlinien für die Rechte der LGBTI vorzustellen. Außerdem
besuchte er Nürnberg, um den von dieser Stadt alle zwei Jahre verliehenen internationalen
Menschenrechtspreis an die ugandische LGBTI-Menschenrechtsaktivistin Kasha Nabagesera zu
überreichen. In speziellen Sitzungen vor und während seines Besuches in Russland legte der EU-
Sonderbeauftragte besonderen Wert darauf, dass angesichts des in der Russischen Föderation
unlängst verabschiedeten Gesetzes über das Verbot der Propaganda für Homosexualität in Anwe-
senheit von Minderjährigen LGBTI-Personen und Menschenrechtsverteidiger verteidigt werden
müssen.

13 http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/137584.pdf
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http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/137584.pdf
Die EU hat sich auch 2013 insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen aktiv an multilateralen

Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung unter anderem aufgrund der sexuellen Ausrich-

tung oder der Geschlechteridentität beteiligt. In verschiedenen Gremien der Vereinten Nationen

setzt sich die EU dafür ein, dass alle Menschen, einschließlich der LGBTI, alle Menschenrechte

ohne Diskriminierung genießen.

Am 26. September veranstaltete die regionenübergreifende LGBTI-Kerngruppe, an der die EU und

einige ihrer Mitgliedstaaten beteiligt sind, das erste Treffen auf Ministerebene zur Rolle der Ver-

einten Nationen bei der Bekämpfung von Gewalt gegenüber Lesben, Schwule, Bisexueller und

Transgender und deren Diskriminierung. Alle Mitglieder dieser Gruppe, einschließlich der Hohen

Vertreterin, haben hierzu eine Ministererklärung unterzeichnet, deren Botschaft klar und deutlich

ist: LGBTI stehen die gleichen Rechte zu wie allen anderen Menschen; es werden für sie keine

neuen Menschenrechte geschaffen, und keine der bestehenden Menschenrechte sollten ihnen

verweigert werden.

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte 2013 haben eine Gruppe von Mitglied-

staaten der Vereinten Nationen und der EU, das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Natio-

nen für Menschenrechte (OHCHR), die Einheit der Vereinten Nationenfür die Gleichstellung und

Ermächtigung der Frauen (UN-Women), die NRO Human Rights Watch, die International Gay and

Lesbian Human Rights Commission (IGLHRC), "United For Equality in Sports and Entertainment"

sowie Global Action Initiatives (GAI) die fünfte der bereits traditionellen LGBTI-Veranstaltungen

bei den VN dieses Jahr unter dem Motto "Der Sport engagiert sich gegen Homophobie" organisiert.

An dieser Veranstaltung nahmen auch einige berühmte Sportler teil.

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Auf regionaler Ebene hat die EU weiterhin die Arbeit des Europarats zu den Menschenrechten von

LGBTI unterstützt, und zwar insbesondere über die Empfehlung des Europarats für Maßnahmen zur

Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechter-

identität, die am 31. März 2010 angenommen wurde.

Auf bilateraler Ebene hat die EU die Menschenrechtsdialoge mit Drittländern weiterhin dazu

genutzt, sich gegen die Diskriminierung von LGBTI einzusetzen, und hat in mehreren öffentlichen

Erklärungen und Demarchen ihren Standpunkt zu LGBTI-Fragen dargelegt, unter anderem ihre

Ablehnung der Homophobie und ihr Eintreten für die Entkriminalisierung homosexueller Bezie-

hungen. In diesem Zusammenhang hat die EU beunruhigende homophobe Tendenzen beispiels-

weise in einigen afrikanischen Ländern, in Russland und der Republik Moldau beobachtet und zur

Sprache gebracht.

Im Rahmen des EIDHR hat die EU mehreren Organisationen, die sich für die Rechte von LGBTI

einsetzen, weiterhin Unterstützung zukommen lassen, indem sie sie in die Lage versetzt hat, homo-

phobe Gesetze und Diskriminierung gegen LGBTI anzugehen, die Öffentlichkeit stärker für die von

Menschen mit anderen sexuellen Ausrichtungen erlebte Diskriminierung und Gewalt zu sensibili-

sieren, diese zu bekämpfen und Nothilfe an Betroffene zu leisten (von psychosozialer und medizini-

scher Betreuung bis hin zur Unterstützung durch Mediation und Reintegration). Im August 2013

wurde im Rahmen des EIDHR eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Finanzie-

rung von Maßnahmen für die Förderung und den Schutz der Rechte von LGBTI veröffentlicht.

Hierfür sind 5 Millionen EUR bereitgestellt worden; das Verfahren zur Auswahl der Projekte läuft

noch und wird im Laufe des Jahres 2014 abgeschlossen.

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23. Religions- und Weltanschauungsfreiheit

Nach breiter Konsultation mit spezialisierten Organisationen der Zivilgesellschaft, Kirchen, religiö-

sen Verbänden und Religionsgemeinschaften sowie weltanschaulichen und konfessionslosen Orga-

nisationen hat sich der EAD auf der Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) im Juni 2013

aktiv an der Ausarbeitung neuer Leitlinien zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit beteiligt.

In diesen Leitlinien bekräftigt die EU ihre Entschlossenheit, das Recht auf Religions- und Welt-

anschauungsfreiheit als ein Recht, das von allen Menschen überall auf der Welt beruhend auf den

Grundsätzen der Gleichheit, der Nichtdiskriminierung und der Allgemeingültigkeit ausgeübt

werden kann, zu verteidigen. In den Leitlinien wird insbesondere erläutert, worin die internationa-

len Menschenrechtsstandards in Bezug auf die Religions- und Weltanschauungsfreiheit bestehen;

ferner enthalten sie klare politische Vorgaben für die Beamten der EU-Organe und der EU-Mit-

gliedstaaten, die bei Kontakten mit Drittstaaten, internationalen Organisationen und Organisationen

der Zivilgesellschaft zu befolgen sind. Darüber hinaus werden den Beamten praktische Orientie-

rungshilfen an die Hand gegeben, wie Verstößen gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit

vorgebeugt werden kann, wie konkrete Fälle zu analysieren sind und wie wirksam auf Verstöße

unabhängig vom jeweiligen Ort reagiert werden kann, damit im Rahmen des auswärtigen Handelns

der EU die Religions- und Weltanschauungsfreiheit gefördert und geschützt wird.

Die Leitlinien stützen sich auf die universelle Definition der Religions- und Weltanschauungs-

freiheit und stellen acht gleichermaßen wichtige Schwerpunktbereiche in den Mittelpunkt: Gewalt,

Meinungsfreiheit, Förderung der Achtung von Vielfalt und Toleranz, Diskriminierung, das Wech-

seln oder Aufgeben einer Religion oder Weltanschauung, das Bekennen einer Religion oder Welt-

anschauung, Unterstützung und Schutz für Menschenrechtsverteidiger einschließlich einzelner Fälle

sowie Unterstützung der Zivilgesellschaft und die Zusammenarbeit mit ihr. Es wurde als besonders

wichtig erachtet, die freie Meinungsäußerung im Kontext der Religions- und Weltanschauungsfrei-

heit hervorzuheben, da diese beiden Grundrechte miteinander verwoben sind und sich gegenseitig

verstärken, denn sie schützen alle Menschen – nicht die Religion oder die Weltanschauung an sich –

und das Recht dieser Menschen auf die freie Äußerung ihrer Meinungen zu allen Religionen und

Weltanschauungen. Darüber hinaus wird in den Leitlinien auf die Instrumente verwiesen, die die

EU bei der Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit in bilateralen oder multilateralen

Gremien anwenden kann.

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Die Leitlinien wurden zur rechten Zeit angenommen, denn weltweit wird immer häufiger gegen die

Freiheit der Religion oder Weltanschauung verstoßen. In zahlreichen Ländern kam es aus Gründen

der Religion oder Weltanschauung zu gewalttätigen Zwischenfällen und terroristischen Anschlägen

gegen Personen und Örtlichkeiten, was von der EU durch diplomatische Demarchen, Erklärungen

und Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) verurteilt wurde. Wie bereits in

den Jahren zuvor wurde die Religions- und Weltanschauungsfreiheit mit vielen Partnern auf ver-

schiedenen Ebenen des politischen Dialogs – auch im Rahmen der Menschenrechtsdialoge – syste-

matisch erörtert und die Religions- und Weltanschauungsfreiheit und die Situation von Personen,

die aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung schweren Diskriminierungen oder Gewalt ausge-

setzt sind, angesprochen.

In multilateralen Foren – sowohl im Menschenrechtsrat als auch in der Generalversammlung der

Vereinten Nationen – war die EU besonders aktiv bei der inhaltlichen Konkretisierung von Resolu-

tionen zur Freiheit der Religion oder Weltanschauung. Auf der 22. Tagung des VN-Menschen-

rechtsrates im März 2013 wurde die unter Führung der EU ausgearbeitete Resolution zur Freiheit

der Religion und Weltanschauung erneut einvernehmlich angenommen. Mit der Resolution wird

das Mandat des Sonderberichterstatters für Religions- und Weltanschauungsfreiheit ausgeweitet

und zum ersten Mal ausdrücklich das Recht, keiner Religion anzugehören, festgehalten. Auf der

68. Tagung der VN-Generalversammlung konnte die EU im Dritten Ausschuss die Menschen-

rechtsaspekte der VN-Resolution über die Religions- und Weltanschauungsfreiheit erfolgreich

stärken. Diese Resolution enthält zum ersten Mal einen Hinweis auf das Recht, seine Religion oder

Weltanschauung zu wechseln. Sie wurde einvernehmlich angenommen. Die EU setzte sich aktiv

mit der Organisation der Islamischen Kooperation (OIC) für die Umsetzung der Resolution 16/18

des VN-Menschenrechtsrates zur “Bekämpfung von Intoleranz, negativen Stereotypen, Stigmatisie-

rung und Diskriminierung, Anstachelung zu und Ausübung von Gewalt gegen Personen aufgrund

der Religion oder Weltanschauung” ein. Die Europäische Union nahm im Juni 2013 in Genf an

einem diesbezüglichen Expertentreffen teil, dessen Schwerpunkt auf der Umsetzung von drei

Punkten lag, darunter auch einer zur Verabschiedung von Maßnahmen, um die Anstachelung zu

Gewalt aus Gründen der Religion oder Weltanschauung unter Strafe zu stellen. Die EU betonte die

praxisorientierte Ausrichtung der Resolution 16/18 und rief alle Teilnehmer dazu auf, über beson-

dere Erfolge mit Vorbildfunktion zu berichten, sich weiterhin für ein Umdenken einzusetzen und

Missverständnisse zu überwinden.

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Was nun die Finanzierungsinstrumente der EU angeht, so ist die Förderung der Religions- und

Weltanschauungsfreiheit für das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte

(EIDHR) weiterhin ein Schwerpunktbereich. 2013 erging ein weltweiter Aufruf zur Einreichung

von Vorschlägen zur Bekämpfung von Diskriminierung mit einer Mittelausstattung von insgesamt

20 Millionen EU; davon waren 5 Mio. EUR speziell für die Unterstützung von Projekten zur Förde-

rung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit und zur Bekämpfung von Diskriminierungen

aufgrund der Religion oder Weltanschauung eingeplant. Auf dem EIDHR-Forum – eine jährlich

stattfindende Veranstaltung für die konkrete Umsetzung des Europäischen Instruments für Demo-

kratie und Menschenrechte – bildete 2013 die Religions- und Weltanschauungsfreiheit eines der in

den parallel organisierten Sitzungen erörterten Schlüsselthemen. Bei dieser Veranstaltung kamen

Organisationen der Zivilgesellschaft zusammen, die Mittel aus diesem Instrument erhalten oder

erhalten können, und tauschten Erfahrungen und bewährte Verfahren aus, um die operative Unter-

stützung durch das EIDHR für die in diesem Bereich tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft

und Menschenrechtsverteidiger zu verbessern.

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24. Meinungsfreiheit online und offline

Die Europäische Union ist entschlossen, sich künftig noch mehr für die Meinungsfreiheit, ein-

schließlich der Medienfreiheit, online und offline einzusetzen. 2013 hat die EU in ihren bilateralen

Beziehungen zu Drittstaaten und durch diverse öffentliche Erklärungen wiederholt Einschränkun-

gen der Meinungsfreiheit und des Zugangs zum Internet sowie die Inhaftierung von Journalisten

und Bloggern verurteilt.

Die EU setzt sich dafür ein, dass die Verknüpfung der neuen Technologien und der Menschenrechte

als ein wichtiges Instrument zur Förderung der Demokratie unterstützt wird. Bei der Einführung der

Europäischen Strategie für Internet-Sicherheit im Februar 2013 betonte die Hohe Vertreterin die

Bedeutung der Meinungsfreiheit im Internet: "Damit der Cyberspace auch künftig durch Offenheit

und Freiheit geprägt bleibt, sollten „online“ dieselben Normen, Grundsätze und Werte gelten, für

die die EU auch „offline“ eintritt. Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit müssen auch im

Cyberraum geschützt werden. Die EU bemüht sich gemeinsam mit ihren internationalen Partnern

sowie mit der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor darum, dass diese Rechte weltweit geachtet

werden."

Hierbei knüpft die EU an Maßnahmen an, die sie bereits im Rahmen der 2011 geschaffenen

"No disconnect"-Strategie durchgeführt hat und mit denen Aktivisten, politisch Andersdenkende,

Blogger, Journalisten und Bürger, die in einem undemokratischen System leben und arbeiten, durch

eine Vielzahl von Instrumenten zur Umgehung willkürlicher Zensur und zur Bekämpfung wahlloser

Überwachung kontinuierlich bei der Organisation, der Mobilisierung und bei der Ausübung ihrer

Rechte unterstützt werden sollen.

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Im Einklang mit dem Aktionsplan hat der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) mit der Kommis-

sion und den Mitgliedstaaten informelle Gespräche zur Ausarbeitung von Leitsätzen für die

Meinungsfreiheit online und offline geführt, die 2014 verabschiedet werden sollen. Zweck dieser

Leitsätze ist die Bekämpfung ungerechtfertigter Einschränkungen der Meinungsfreiheit. Mit der

Zivilgesellschaft wurden außerdem Konsultationen dazu geführt, wie besser auf die Bedürfnisse

von Journalisten und Blogger eingegangen werden kann und wie diese Personen besser geschützt

werden können. Im Juni 2013 eröffnete der EAD im Internet eine Konsultation der Öffentlichkeit.

Das Europäische Parlament nahm im Juni 2013 eine Entschließung über die Presse- und Medien-

freiheit in der Welt an.

Die EU setzte sich weiter dafür ein, dass die freie Meinungsäußerung oben auf der Tagesordnung

der Vereinten Nationen steht, und arbeitete aktiv in multilateralen Gremien mit, um die Förderung

und die Verteidigung der Meinungsfreiheit überregional entschlossen zu unterstützen. So sprach

sich die EU auf der 24. Tagung des VN-Menschenrechtsrates gegen stärkere Einschränkungen der

Meinungsfreiheit aus.

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25. Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte

Die VN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte wurden vom VN-Menschenrechtsrat

am 16. Juni 2011 gebilligt und umfassen die Pflicht des Staates, die Menschenrechte zu schützen,

die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen, die Menschenrechte zu achten, sowie

Zugangsmöglichkeiten zu wirksamen Abhilfemaßnahmen. Auch 2013 setzte sich die EU für die

Umsetzung dieser Leitprinzipien ein und sorgte dafür, dass erstens diese in der EU vollständig

verstanden werden und sich alle Unternehmen zu ihnen bekennen, und dass zweitens deren

Umsetzung über das auswärtige Handeln der EU gefördert wird.

Um die Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte innerhalb der EU

zu unterstützen, veröffentlichte die Kommission 2013 einen Leitfaden zum Thema Menschenrechte

für kleine und mittlere Unternehmen. Darin werden die Gründe für die Achtung der Menschen-

rechte durch Unternehmen erläutert und Beispiele für deren potenzielle Auswirkungen auf den

Betrieb kleiner und mittlerer Unternehmen gegeben. Es werden Kategorien von Menschenrechten

aufgeführt, die aus Sicht eines Unternehmens von Bedeutung sind (wie das Recht auf Nichtdiskri-

minierung, das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, das Recht auf Privatsphäre oder das

Recht auf Versammlungsfreiheit), und Erläuterungen zu deren Achtung gegeben. Abschließend

wird erläutert, wie mögliche Risiken abzuwenden sind.

2013 veröffentlichte die Kommission Menschenrechtsleitlinien für drei Wirtschaftsbereiche

(Arbeitsvermittlungsdienste, Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) sowie Öl und

Gas). Die Leitlinien sind für Unternehmen bestimmt, die in diesen Bereichen inner- und außerhalb

der EU tätig sind. In den Leitlinien werden die Kategorien von Menschenrechten erläutert, die beim

Umgang mit verschiedenen Zielgruppen wichtig sind (beispielsweise die eigenen Mitarbeiter,

Kunden), und Empfehlungen dafür gegeben, wie die Achtung dieser Rechte in die Unternehmens-

politik und den laufenden Betrieb einbezogen werden kann.

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Die Kommission setzt gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine gegenseitige Begutachtung der

Tätigkeiten im Bereich der sozialen Verantwortung von Unternehmen um, einschließlich des

Bereichs "Unternehmen und Menschenrechte". Im Anschluss an die gegenseitige Begutachtung

fanden sieben Treffen von jeweils vier Mitgliedstaaten statt, auf dem diese ihre Erfahrungen mit der

sozialen Verantwortung von Unternehmen austauschten und im Frage-Antwort-Verfahren vorei-

nander Rechenschaft ablegten. Die Ergebnisse werden von der Gruppe hochrangiger, für die soziale

Verantwortung von Unternehmen zuständiger Vertreter der Mitgliedstaaten durchgesehen. Gegen-

wärtig wird eine Übersicht über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich der sozialen

Verantwortung von Unternehmen erstellt.

In dem Aktionsplan für Demokratie und Menschenrechte einigten sich die EU-Mitgliedstaaten

darauf, nationale Aktionspläne über Unternehmen und Menschenrechte zu erstellen. 2013 haben die

meisten Mitgliedstaaten an derartigen Aktionsplänen gearbeitet.

Im April 2013 stellte die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung der

Transparenz bestimmter großer Unternehmen in Bezug auf sozial- und umweltpolitische Fragen

vor. Die betroffenen Unternehmen werden Informationen über ihre Strategien, Risiken und Ergeb-

nisse in Bezug auf ökologische Fragen, soziale und arbeitnehmerrelevante Aspekte, die Achtung der

Menschenrechte, Fragen in Bezug auf Bekämpfung der Korruption und Bestechung sowie die Viel-

falt in den Aufsichtsräten offenlegen. Mit dem Vorschlag sollen bestehende Rechtsvorschriften der

EU noch verschärft werden, in denen die Aufnahme umweltpolitischer und arbeitnehmerrelevanter

Informationen in die Jahresberichte der Unternehmen bereits verlangt wird. Zur Vermeidung eines

unnötigen Verwaltungsaufwands werden von Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten keine

umwelt- und sozialpolitischen Informationen verlangt.

Im Dezember 2013 fand in Genf das zweite VN-Forum für Wirtschaft und Menschenrechte unter

der Schirmherrschaft einer Arbeitsgruppe statt, die von den VN zur Unterstützung und Förderung

der Umsetzung der VN-Leitprinzipien eingerichtet worden war. 1800 Vertreter von Regierungs-

organisationen, NRO, Gewerkschaften und Unternehmensorganisationen nahmen an diesem Forum

teil. Die Teilnahme seitens der Geschäftswelt fiel allerdings etwas geringer aus als im Jahr zuvor.

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Die EU war dort ebenfalls vertreten (durch den EAD, die Kommission und die EIB). In der Plenar-

sitzung betonte sie ihr Eintreten für die Umsetzung der Leitprinzipien. In einem Mehrparteien-

gremium stellte der Vertreter der Kommission die Menschenrechtsleitlinien der Kommission für

den IKT-Sektor vor. Die EIB stellte ihr Engagement für die VN-Leitprinzipien im Gremium

"Anwendung der VN-Leitprinzipien auf staatseigene Finanzinstitute" vor, das sich mit öffentlichen

Finanzen befasst.

Während seiner Reise nach China im September 2013 organisierte der EU-Sonderbeauftragte für

Menschenrechte das erste Rundtischgespräch der EU mit China zum Thema "Unternehmenstätig-

keit und Menschenrechte", an dem über 50 Vertreter von Regierungsstellen, Hochschulen, Unter-

nehmen und anderen Bereichen teilnahmen, um über die Umsetzung der VN-Leitprinzipien für

Unternehmen und Menschenrechte zu sprechen, bewährte Verfahren auszutauschen und die Mög-

lichkeiten für die künftige Zusammenarbeit in diesem Bereich zwischen China und der EU zu

erkunden.

Im Anschluss an eine Erklärung auf der Gipfeltagung EU-CELAC (Gemeinschaft der Latein-

amerikanischen und Karibischen Staaten) in Santiago fand im Oktober 2013 in Brüssel das erste

EU-CELAC-Seminar zur sozialen Verantwortung von Unternehmen statt. Sachverständige aus der

Privatwirtschaft und Beamte der EU, aus EU-Mitgliedstaaten, CELAC-Ländern und der einschlägi-

gen internationalen Organisationen besprachen den aktuellen Stand und die neuesten Entwicklun-

gen bei internationalen Instrumenten zur sozialen Verantwortung von Unternehmen. Es wurden

außerdem die bestehenden nationalen Pläne für die soziale Verantwortung von Unternehmen

geprüft, die Herausforderungen, auf die der öffentliche und der private Sektor in den Ländern

Lateinamerikas und der Karibik bei der Umsetzung dieser Instrumente stoßen, vorgestellt und die

Besonderheiten kleiner und mittlerer Unternehmen im Rahmen der sozialen Verantwortung von

Unternehmen betrachtet. Darüber hinaus wurden Vorträge über innovative Beschwerdeverfahren

für Konflikte zwischen lokalen Gemeinschaften und Unternehmen gehalten.

Die EU setzte die Förderung der Verfahren für soziale Verantwortung von Unternehmen im

Rahmen der Kapitel "Handel" und "nachhaltige Entwicklung" ihres Freihandelsabkommens fort,

darunter auch diejenigen, die sie mit der Republik Korea sowie Kolumbien und Peru abgeschlossen

hat.

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26. Justiz

Im gesamten Jahr 2013 hat die EU bei der Arbeit der Vereinten Nationen zum Thema Rechtsstaat-

lichkeit kontinuierlich einen umfassenden Ansatz verfolgt und dem VN-Sekretariat ihre Ansichten

darüber vorgelegt, wie die Verknüpfung von Rechtsstaatlichkeit mit den drei Hauptsäulen der Ver-

einten Nationen (Frieden und Sicherheit, Entwicklung sowie Menschenrechte) auf der VN-General-

versammlung weiter vorangebracht werden kann.

Die Ratsarbeitsgruppen "Vereinte Nationen" und "Menschenrechte" haben über die Umsetzung der

Zusagen beraten, die die EU auf der Tagung auf hoher Ebene über Rechtsstaatlichkeit auf nationaler

und internationaler Ebene am 24. September 2012 im Rahmen der VN-Generalversammlung gege-

ben hat, insbesondere die weitere Ratifizierung und der Beitritt zu internationalen Instrumenten und

verstärkte Kontakte mit der Ratsarbeitsgruppe "Grundrechte", um Kohärenz und Stimmigkeit

zwischen den innenpolitischen und den außenpolitischen Aspekten der EU-Menschenrechtspolitik

weiter zu verbessern.

Die EU-Mitgliedstaaten haben auch die von Österreich initiierte Resolution des VN-Menschen-

rechtsrats zu "Menschenrechten in der Justiz" unterstützt. Darüber hinaus unterstützte die EU die

Arbeit des VN-Sonderberichterstatters über die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten.

Im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen mit Drittländern hat die EU die Rechtsstaatlichkeit

gefördert und Fragen zur Justiz angesprochen, darunter die Arbeitsweise und die Mittelausstattung

des Justizsystems, die Organisation und die Unabhängigkeit der Justiz, das Recht auf ein faires Ver-

fahren und die Rechte der Angeklagten. Die EU hat gegebenenfalls legislative und institutionelle

Reformen (z. B. im Strafrecht und Strafvollzugssystem) sowie den Kapazitätsaufbau und Maßnah-

men zur Verbesserung des Zugangs zur Justiz – auch für Frauen – gefördert und unterstützt.

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Die Unterstützung des Justizwesens und der Rechtsstaatlichkeit im Allgemeinen ist auch in

vielen Ländern, die EU-Hilfen erhalten, ein wichtiger Bereich der Zusammenarbeit, dessen Bedeu-

tung noch zunimmt. Sie ist eng mit der Förderung der demokratischer Regierungsführung, der Men-

schenrechte, der Geschlechtergleichstellung, der Sicherheit der Bürger und der sozio-ökonomischen

Entwicklung verknüpft.

Im Einklang mit den EU-Leitlinien betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern sind

EU-Diplomaten weltweit auch an der Prozessbeobachtung beteiligt, um den Behörden oder der

Regierung eines Partnerlandes und der allgemeinen Öffentlichkeit ein klares und sichtbares Zeichen

zu geben, dass die Justiz in dem betreffenden Land von der internationalen Gemeinschaft beobach-

tet wird. 2013 haben EU-Diplomaten u. a. Gerichtsverfahren gegen vier Mitglieder eines Men-

schenrechtsvereins in der Türkei, gegen einen Menschenrechtsverteidiger in den Philippinen und

gegen einen Journalisten und Verteidiger der Rechte der talischen Minderheit in Aserbaidschan

beobachtet. Manchmal wurde der Zugang zum Gerichtssaal verweigert, die Anwesenheit in der

Nähe zum Gerichtsgebäude allerdings gewährleistet. Die Prozessbeobachtung durch EU-Diploma-

ten erfolgte üblicherweise nach dem Grundsatz der Lastenteilung, d. h. es sind Vertreter der EU-

Delegationen und der Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten beteiligt.

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27. Reaktion auf Verstöße: Gewährleistung der Ahndung

Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben ihre bewährte gemeinsame Politik zur Unterstützung des

Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) fortgesetzt; dazu gehören die Wahrung seiner Unabhän-

gigkeit sowie die Universalität und die Integrität des Römischen Statuts. Dank seines Mandats,

Personen zu bestrafen, die die unmenschlichsten Verbrechen begangen haben, die man sich vor-

stellen kann, leistet der Gerichtshof in den Fällen, in denen kein anderer Rechtsweg möglich ist,

einen wesentlichen Beitrag zu Frieden und Sicherheit weltweit.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben sich unter anderem auf der Versammlung der IStGH-

Vertragsstaaten vom 20. bis 28. November 2013 in Den Haag weiter für die Erhaltung der Integrität

des Römischen Statuts eingesetzt. Die EU trat insbesondere für den Grundsatz ein, dass das Römi-

sche Statut für alle Menschen ungeachtet der Ausübung eines öffentlichen Amtes gleichermaßen

gilt. Dieses grundlegende Prinzip untermauert die Arbeit des Gerichtshofs, auf ein Ende der Straf-

losigkeit für die Personen hinzuwirken, die schwerste Verbrechen begangen haben.

Die EU hat ihre systematischen Demarchenkampagnen zur Unterstützung des IStGH fortgesetzt

(siehe Abschnitt 4).

Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben weiter nachdrücklich darauf hingewiesen, dass der IStGH

ein unabhängiges und unparteiisches Justizorgan darstellt, das keinerlei politische Ziele verfolgt; die

EU-Mitgliedstaaten zählen nach wie vor zu seinen wichtigsten Gebern. Die EU leistete dem

Gerichtshof zusätzliche direkte und indirekte Finanzhilfe, indem sie die Zusammenarbeit im justizi-

ellen Bereich und den Austausch bewährter Verfahren zwischen staatlichen und nichtstaatlichen

Vertragsparteien und der Rechtsgemeinschaft förderte.

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Die EU reagierte auf Verweigerungen der Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof und erinnerte

daran, wie wichtig es ist, dass alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen die Resolutionen einhal-

ten und umsetzen, die vom Sicherheitsrat nach Kapitel VII der VN-Charta zur Unterbreitung von

Situationen an den Gerichtshof verabschiedet werden. Die EU betonte, dass die Verweigerung der

Zusammenarbeit eine der größten Herausforderungen für die wirksame Arbeit des IStGH darstellt.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten setzten sich weiterhin für einen ganzheitlichen und integrierten

Ansatz für Komplementarität ein, der auf mehr Initiativen zum Kapazitätenaufbau auf nationaler

Ebene und nicht zuletzt auf dem Engagement für die Bekämpfung der Straflosigkeit im Rahmen der

Entwicklungszusammenarbeit und der Programme für technische Hilfe beruht. Der EAD und die

Europäische Kommission haben deshalb ein gemeinsames internes Arbeitsdokument zur Förderung

des Grundsatzes der Komplementarität erstellt, mit dem die Lücke zwischen internationaler und

nationaler Justiz geschlossen werden soll. Das Dokument enthält operative Leitlinien für das EU-

Personal in den EU-Delegationen und am Hauptsitz, aus denen hervorgeht, wie der Grundsatz der

Komplementarität unter Wahrung des Römischen Statuts auf nationaler Ebene angewendet werden

kann. Es enthält zudem Anregungen dazu, wo man in den Bereichen Strafrecht und Rechtsstaat-

lichkeit ansetzen kann, um den Grundsatz der Komplementarität in einem landesspezifischen

Kontext zu fördern.

Die EU unternahm erste Schritte zur Ausarbeitung einer Strategie in Bezug auf die Übergangsjustiz.

In der Gruppe "Menschenrechte" fanden Beratungen über die Übergangsjustiz statt, an denen auch

Pablo de Greiff, der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über die Förderung der Wahr-

heit, der Gerechtigkeit, der Wiedergutmachung und der Garantien der Nichtwiederholung, teilnahm.

Ferner waren 2013 mehrere Tagungen des jährlichen Forums EU-NRO über die Gewährleistung der

Ahndung dem Thema Übergangsjustiz gewidmet, auf denen wertvolle Erfahrungen und Erkennt-

nisse über die noch bestehenden Probleme in diesem Politikbereich gewonnen wurden.

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28. Förderung der Wahrung der Rechte der Angehörigen von Minderheiten14

Im Vertrag über die Europäische Union ist ausdrücklich festgelegt, dass die Wahrung der Rechte

der Personen, die Minderheiten angehören, zu den Werten gehört, auf denen die EU gründet und zu

deren Förderung sie sich in ihren Beziehungen zur übrigen Welt verpflichtet hat. Auf internationaler

Ebene ist die Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen

und sprachlichen Minderheiten angehören, das wichtigste Referenzdokument über die Rechte von

Personen, die Minderheiten angehören. Auf europäischer Ebene hat der Europarat das Rahmen-

übereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten15 und die Europäische Charta der Regional-

oder Minderheitensprachen16 angenommen.

Minderheitenfragen waren auch 2013 ein wichtiges Thema in den Außenbeziehungen der EU, und

die EU bringt Minderheitenfragen in ihren politischen Dialogen mit Drittländern regelmäßig zur

Sprache.

Die EU hat in enger Zusammenarbeit mit den Erweiterungsländern geprüft, welche Fortschritte bei

der Erfüllung der wichtigsten Verpflichtungen erzielt wurden, die zur weiteren Inklusion der Roma

eingegangen wurden.

Die EU arbeitete zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Personen, die Minderheiten ange-

hören, auch aktiv mit den Partnern in den VN-Foren zusammen. Zu den Prozessen im Rahmen der

VN gehören die Arbeiten des Forums für Minderheitenfragen und der Unabhängigen Expertin für

Minderheitenfragen. Ferner schloss sich die EU mit anderen in diesem Bereich tätigen internatio-

nalen Organisationen und multilateralen Gremien zusammen, darunter die OSZE und ihre erst

kürzlich ernannte Hohe Kommissarin für nationale Minderheiten (HKNM) Astrid Thors und der

Europarat.

14 Dieser Abschnitt umfasst die Strategien in Bezug auf Rassismus, Fremdenfeindlichkeit,
Nichtdiskriminierung und Achtung der Vielfalt.

15 http://conventions.coe.int/Treaty/EN/Treaties/Html/157.htm
16 http://conventions.coe.int/Treaty/EN/Treaties/Html/148.htm
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http://conventions.coe.int/Treaty/EN/Treaties/Html/157.htm
http://conventions.coe.int/Treaty/EN/Treaties/Html/148.htm
Die Hohe Vertreterin Ashton hat am 21. März 2013, dem internationalen Tag für die Beseitigung

der Rassendiskriminierung, in einer Erklärung im Namen der EU darauf hingewiesen, dass "wir

noch energischer gegen alle Formen von Intoleranz, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und andere

Arten von Diskriminierung vorgehen müssen. In Zeiten von Wirtschaftskrisen sind zunehmender

Rassismus und wachsende Fremdenfeindlichkeit, zuweilen angefacht von steigender Arbeitslosig-

keit und Zukunftsangst, sehr reale Gefahren. Gerade in diesen schwierigen Zeiten darf unser Enga-

gement für die Bekämpfung von Rassismus nicht nachlassen."

Die EU hat im Rahmen ihrer Außenbeziehungen in den politischen Dialogen mit Nicht-EU-Ländern

weiterhin Themen in Bezug auf Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zur Sprache gebracht. Diese

Themen werden nach wie vor in den Kooperationsstrategien berücksichtigt. So verpflichten sich die

Partnerländer etwa im Rahmen der Aktionspläne der Europäischen Nachbarschaftspolitik dazu, alle

Formen von Diskriminierung, religiöser Intoleranz, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu

bekämpfen.

Im Rahmen ihrer multilateralen Beziehungen arbeitete die EU bei der Bekämpfung von Rassismus

und Diskriminierung auch aktiv mit den VN zusammen. Das Internationale Übereinkommen zur

Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung bildet die universelle Grundlage der Bemühun-

gen um die Prävention, Bekämpfung und Beseitigung von Rassismus. Die Europäische Union hat

weiterhin an alle Staaten appelliert, die dieses Übereinkommen noch nicht ratifiziert oder vollstän-

dig umgesetzt haben, dies zu tun. Die EU hat auf der Tagung des Dritten Ausschusses der VN-Ge-

neralversammlung im November 2013 den Bericht des Sonderberichterstatters der VN für moderne

Formen von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz Mutama

Ruteere begrüßt.

Die EU hat weiter mit regionalen Gremien wie der Europäischen Kommission gegen Rassismus

und Intoleranz (ECRI) des Europarats zusammengearbeitet. Im Rahmen der OSZE setzte sich die

EU in enger Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedern dafür ein, dass die 57 OSZE-Mitgliedstaaten

ihre Verpflichtungen im Bereich Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskrimi-

nierung zügiger erfüllen.

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Die EU hat bei ihrer internationalen Zusammenarbeit Regierungsprogramme und Politiken unter-

stützt, die auf Angehörige von Minderheiten und die Bekämpfung von Diskriminierung abzielen.

Die EU hat ein weites Spektrum von Akteuren der Zivilgesellschaft, die sich in Antidiskriminie-

rungsprojekten engagieren, aus dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte

(EIDHR) gefördert. Im Jahr 2013 wurde ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt

(Mittelausstattung 20 Mio. EUR), um die aus dem EIDHR finanzierte Bekämpfung von Diskrimi-

nierung zu intensivieren.

Darüber hinaus unterstützte die EU über das EIDHR auch das Amt der Hohen Kommissarin der

Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) bei der Umsetzung bestehender internationaler

Standards für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, insbesondere des Internationalen Überein-

kommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung. In einer Erklärung vom 8. Mai

2013 bekräftigten die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin Ashton und das Kommissionsmitglied

Piebalgs die Unterstützung der EU für das OHCHR mit den folgenden Worten: "Wir haben uns zu

diesem Beitrag entschlossen, da das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für

Menschenrechte das weltweite Bekenntnis zu den allgemein gültigen Idealen der Menschenwürde

repräsentiert. Menschenrechte, Grundfreiheiten, Friede und verantwortungsvolle Staatsführung sind

gemeinsame Werte und der rote Faden, der sich durch die gesamte Außen- und Entwicklungspolitik

der EU zieht. Wir haben sowohl die moralische Verpflichtung als auch den politischen Willen,

diese Werte zu schützen."

Im Rahmen der Standards für ihre soziale Sorgfaltspflicht hat die EIB 2013 einen Standard dem

Schutz der Rechte und Interessen gefährdeter Bevölkerungsgruppen gewidmet. In diesem Standard

werden Minderheiten unter Wahrung der Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Gleich-

behandlung ausdrücklich insofern als potenziell gefährdete Gruppe anerkannt, als sie mehreren

Risiken und negativen Auswirkungen gleichzeitig ausgesetzt sein können, angesichts bestehender

Diskriminierung, finanzieller, sozioökonomischer, kultureller und/oder geschlechtsspezifischer

Ungleichbehandlung und/oder des eingeschränkten oder fehlenden Zugangs zu Justiz und Entschei-

dungsprozessen anfälliger für diese Risiken und Auswirkungen sind und aufgrund des einge-

schränkten Zugangs zu den notwendigen finanziellen Mitteln und/oder Ressourcen eine geringere

Anpassungsfähigkeit zur Bewältigung dieser Risiken und zur Erholung von diesen Auswirkungen

haben.

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29. Wirksamere Politik in Bezug auf indigene Völker

Die Grundsätze, die das Engagement der EU gegenüber indigenen Völkern leiten, sind in der Erklä-

rung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker (2007) verankert, mit der die

Rechte indigener Völker gefördert werden und ihr Zugang zur Weiterentwicklung weltweit

gewährleistet wird.

Die EU ist bestrebt, die Menschenrechte, einschließlich der Rechte indigener Völker, in alle

Aspekte ihrer Außenpolitik einzubeziehen. Dies kommt in ihren politischen Dialogen mit Dritt-

ländern und regionalen Organisationen, in multilateralen Foren wie den Vereinten Nationen und in

der Gewährung finanzieller Unterstützung zum Ausdruck.

Anlässlich des internationalen Tages der indigenen Völker der Welt gab die Hohe Vertreterin am 9.

August 2013 folgende Erklärung ab: "Wir schließen uns der feierlichen Anerkennung ihres reichen

Kulturerbes an und würdigen den außerordentlichen Beitrag, den ihre Traditionen und ihr Wissen

zum Weltkulturerbe geleistet haben." Darüber hinaus haben viele EU-Delegationen auf der ganzen

Welt am oder um den 9. August herum Veranstaltungen, darunter Treffen mit indigenen Führern,

Pressekonferenzen, Presseartikel, Teilnahme an Seminaren und Besichtigungen von EU-finanzier-

ten Projekten, organisiert.

Die EU hat sich weiterhin aktiv an den VN-Foren, die sich mit den Rechten indigener Völker befas-

sen, beteiligt und mit den für indigene Völker zuständigen VN-Agenturen zusammengearbeitet. Die

EU gab ferner auf der 68. Tagung des Dritten Ausschusses der VN-Generalversammlung und auf

der Tagung 2013 des Expertenmechanismus für die Rechte der indigenen Völker (EMRIP) eine

Erklärung ab und nahm an dem interaktiven Dialog mit dem Sonderberichterstatter für die Rechte

indigener Völker James Anaya teil. Die EU hat zudem ihre Unterstützung für das Technische

Sekretariat der Vertreter der indigenen Völker in den mit den Menschenrechten befassten Organen,

Gremien und Tagungen der Vereinten Nationen nochmals bekräftigt. Über das Dokumentations-,

Forschungs- und Informationszentrum für indigene Völker (doCIP) wurden den Delegierten indige-

ner Völker verschiedene Dienste wie Schulungen, Dokumentationen und Informationen angeboten,

damit sie sich wirksam an allen einschlägigen Prozessen der Vereinten Nationen beteiligen können.

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Die Rechte indigener Völker wurden in den Strategien der EU für Entwicklungszusammenarbeit

weiterhin durchgängig berücksichtigt. So werden in dem Länderstrategiepapier der EU für Kolum-

bien 2007-2013 die humanitäre Situation und die Menschenrechtssituation der indigenen Völker in

diesem Land behandelt. Zu den wichtigsten Prioritäten zählen die Friedenskonsolidierung durch die

Beteiligung von marginalisierten Bevölkerungsgruppen an der lokalen Regierungsführung, die Mit-

bestimmung des Wirtschaftslebens sowie die Förderung der Menschenrechte, die verantwortungs-

volle Staatsführung und die Bekämpfung der Straflosigkeit. Ein weiteres Beispiel ist die explizite

Einbeziehung der Belange indigener Völker in die Unterstützung für die Modernisierung des

Staates, die Stärkung der verantwortungsvollen Staatsführung und die soziale Inklusion im Länder-

strategiepapier für Peru (2007-2013).

Die EU ist sich der besonderen Gefährdung und scharfen Repression bewusst, der die Verteidiger

der Rechte indigener Völker in vielen Ländern der Welt ausgesetzt sind, wie zahlreiche internatio-

nale Berichte, darunter die Berichte der VN-Sonderberichterstatterin über die Lage von Menschen-

rechtsverteidigern, belegen. Die Hohe Vertreterin hat in ihrer obengenannten Erklärung vom

9. August 2013 ebenfalls nachdrücklich darauf hingewiesen.

Vor allem über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) leistet

die EU direkte Unterstützung für Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich mit Angelegenheiten

indigener Völker befassen. Im Rahmen dieses Finanzierungsinstruments besteht ein beträchtlicher

Spielraum für spezielle Maßnahmen zugunsten indigener Völker auf einzelstaatlicher, grenzüber-

schreitender und regionaler Ebene. Aus dem EIDHR wurden der IAO 2013 Mittel zur Verfügung

gestellt, um die Umsetzung des IAO-Übereinkommens Nr. 169 über eingeborene und in Stämmen

lebende Völker in drei Regionen der Welt voranzutreiben: Afrika, Asien und Lateinamerika.

Außerdem war die Rubrik Nr. 1 des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen zur Bekämpfung von

Diskriminierung im Rahmen des EIDHR 2013 indigenen Völkern gewidmet.

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Seit 2011 wird aus dem EIDHR ein Projekt im Wert von 1,2 Millionen Euro zur Stärkung des

Netzes der Verteidiger der Menschenrechte indigener Völker finanziert, das Verletzungen der

Menschenrechte indigener Völker in Asien beobachtet und dokumentiert, um auf lokaler und inter-

nationaler Ebene das Bewusstsein für die Rechte indigener Völker zu schärfen und die Personen

und Gruppen zu schützen, die die Rechte indigener Völker in Asien fördern und schützen. Mit

diesem Projekt, das auf Nepal, Bangladesch, Indien, Kambodscha, Indonesien, Malaysia, die

Philippinen und Thailand ausgerichtet ist, soll der fehlenden rechtlichen Anerkennung indigener

Völker und dem Mangel an geeigneten politischen Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte

indigener Völker in Asien entgegengewirkt werden, wo etwa 200 Millionen der weltweit

schätzungsweise insgesamt 350 Millionen Angehörigen indigener Völker leben.

Im Rahmen des EIDHR wurde ein Projekt zum Schutz indigener Frauen im ländlichen Raum in

Lateinamerika vor den Auswirkungen des Bergbaus und anderer mineralgewinnender Industrie-

zweige und zur Unterstützung dieser Frauen unterzeichnet. Dieses Projekt betrifft Ecuador, Peru,

Bolivien und Venezuela in Südamerika, Guatemala und El Salvador in Mittelamerika sowie

Mexiko. Es werden rechtliche und therapeutische Hilfe sowie Workshops zu Themen wie

Menschenrechte, Mittelbeschaffung, Computersysteme usw. angeboten. Gleichzeitig bietet es Leit-

linien für die Ausarbeitung von Schutzplänen für gefährdete Aktivistinnen. Eine Gruppe von Akti-

vistinnen besuchte die Institutionen der Europäischen Union im Rahmen des Projekts, um das

Thema Wirtschaft und Menschenrechte ins Blickfeld zu rücken.

Der EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie enthält einen Aktionsbereich indigene

Völker: "Überprüfung und Weiterentwicklung der EU-Politik im Zusammenhang mit der VN-Er-

klärung über die Rechte der indigenen Völker im Hinblick auf die Weltkonferenz über indigene

Völker im Jahr 2014". Die Vorbereitungen haben im zweiten Halbjahr 2013 begonnen, in deren

Rahmen unter anderem dienststellenübergreifende Konsultationen durchgeführt und Vertreter der

Partnerschaft zwischen den Vereinten Nationen und den indigenen Völkern (UNIPP) zu einem

Vortrag vor der Gruppe "Menschenrechte" eingeladen wurden.

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Die Überarbeitung der Standards der sozialen Sorgfaltspflicht der EIB untermauert das Bekenntnis

der Bank zu den Rechten und Interessen indigener Völker gemäß Standard Nr. 7, der die Rechte

und Interessen gefährdeter Bevölkerungsgruppen betrifft. Indigene Völker werden darin ausdrück-

lich als eigene soziale und kulturelle Gruppe genannt. Wenn EIB-Operationen die Gewohnheits-

rechte und die Interessen indigener Völker tangieren, beeinträchtigen oder gefährden und konkrete

Maßnahmen und Leistungen vom Darlehensnehmer verlangt werden, muss der sozialen Sorgfalts-

pflicht besondere Beachtung geschenkt werden. Hierbei dient die Erklärung der VN über die Rechte

der indigenen Völker (UNDRIP) der EIB als Maßstab. Ein geschlechterdifferenzierter Ansatz zur

Förderung der Rechte und Interessen von Frauen und Mädchen in indigenen Gemeinschaften ist ein

weiterer Aspekt der sozialen Sorgfaltspflicht. Bei allen Darlehen der EIB, die indigene Völker

berühren, muss unter Einhaltung des Grundsatzes der freiwilligen und in Kenntnis der Sachlage

erteilten vorherigen Zustimmung ein Entwicklungsplan für indigene Völker erstellt werden. Einzel-

heiten zu den Anforderungen und Verfahren, mit denen die freiwillige und in Kenntnis der Sachlage

erteilte vorherige Zustimmung untermauert wird, sind dem EIB-Standard Nr. 10 zu entnehmen.

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30. Menschenrechte für Personen mit Behinderungen

Die EU engagiert sich in Einklang mit dem VN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen

mit Behinderungen (CRPD), dem sie 2011 beigetreten ist, in ihrem außenpolitischen Handeln für

die Förderung der Rechte von Personen mit Behinderungen. Zu den Maßnahmen der EU gehört die

durchgehende Berücksichtigung der Rechte von Personen mit Behinderungen im gesamten Spekt-

rum ihrer Außenpolitik, unter anderem im Dialog mit Partnerländern, in multilateralen Foren, in der

Entwicklungszusammenarbeit, der Erweiterung, der Nachbarschaftspolitik sowie der Soforthilfe

und der humanitären Hilfe. Die Behindertenpolitik der EU im Rahmen ihrer Außenbeziehungen ist

sowohl in der von der Europäischen Kommission 2010 angenommenen Strategie zugunsten von

Menschen mit Behinderungen 2010-2020 als auch als Maßnahmenbereich im Strategischen Rah-

men und im Aktionsplan der EU zu Menschenrechten und Demokratie verankert.

Die Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch

die EU gab einen zusätzlichen Anstoß, Themen im Zusammenhang mit den Rechten von Menschen

mit Behinderungen in den politischen Dialogen bzw. den Menschenrechtsdialogen mit Drittstaaten

anzusprechen. 2013 wurden Fragen betreffend das Thema Rechte von Menschen mit Behinderun-

gen in den Menschenrechtsdialogen mit der Afrikanischen Union, Chile, Mexiko, Neuseeland, der

Palästinensischen Behörde, Russland, Tadschikistan und den Vereinigten Staaten zur Sprache

gebracht. Insbesondere hat die EU zur Ratifizierung und uneingeschränkten Umsetzung des CRPD

durch alle Staaten aufgerufen. Die EU hat zudem die Achtung der Menschenrechte von Menschen

mit Behinderungen in den einschlägigen regionalen und internationalen Gremien vertreten und

propagiert.

Die EU hat die Rechte von Menschen mit Behinderungen außerhalb der EU weiterhin geschützt und

gefördert, indem sie dieses Thema systematisch in ihre Entwicklungszusammenarbeit einbezogen

hat. Gemäß der Mitteilung der Kommission "Ein menschenwürdiges Leben für alle" werden die

soziale Inklusion und die Rechte von Menschen mit Behinderungen durchgängig im Vorschlag der

Kommission für einen gemeinsamen Ansatz der EU für die Zeit nach 2015 berücksichtigt, mit dem

den universellen Herausforderungen der Beseitigung der Armut und der nachhaltigen Entwicklung

begegnet werden soll.

10848/14 ds/DK/cat 100
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Die EU hat sich 2013 aktiv an der Vorbereitung des hochrangigen Treffens zu Behinderung und

Entwicklung im Rahmen der VN-Generalversammlung beteiligt, das am 23. September 2013 in

New York stattgefunden hat. Insbesondere hat die Europäische Kommission im April 2013 eine

regionale europäische Konsultationstagung zur Vorbereitung des Treffens veranstaltet. Dank der

regionalen Konsultation konnte ein Beitrag zum maßnahmenorientierten Abschlussdokument des

hochrangigen Treffens geleistet werden, in dem unterstrichen wurde, wie wichtig es ist sicherzu-

stellen, dass Menschen mit Behinderungen zu allen Facetten der Entwicklung Zugang haben, einge-

bunden werden und in der Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 gebührende Berücksichti-

gung finden.

Im Mittelpunkt des Jahresberichts der Gruppe hochrangiger Beamter für Behinderungsfragen über

die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen standen

2013 die internationale Zusammenarbeit und die Entwicklung (Artikel 32 des Übereinkommens).

Der Bericht gibt einen Überblick über die Konzepte, Maßnahmen und Instrumente, die auf Ebene

der EU und der Mitgliedstaaten zur Förderung der tatsächlichen Berücksichtigung des Faktors

Behinderung in den Maßnahmen und Programmen der Entwicklungszusammenarbeit zur Verfü-

gung stehen.

Im Rahmen mehrerer Instrumente der EU werden Mittel zugunsten von Menschen mit Behinderun-

gen bereitgestellt. Als Beispiele seien hier das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI),

der Europäische Entwicklungsfonds (EEF), das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschafts-

instrument (ENI) und das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)

genannt. 2012 hat die EU über 80 Projekte in mehr als 50 Partnerländern finanziert (mit einem auf

über 30 Mio. EUR geschätzten Budget).

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VI. Bilaterale Zusammenarbeit mit Partnern
31. Einfluss vor Ort durch maßgeschneiderte Herangehensweisen

Die länderspezifischen Menschenrechtsstrategien der EU wurden eingeführt, um einen gezielteren

und kohärenteren Ansatz für Menschenrechtsfragen in Drittländern zu erreichen. In diesen Strate-

gien, die die EU-Delegationen in enger Zusammenarbeit mit den Botschaften der Mitgliedstaaten

erarbeiten, werden die Prioritäten für Maßnahmen der EU im Bereich Menschenrechte für jedes

Drittland festgelegt. Dank konzertierter Anstrengungen der EU-Delegationen, der EU-Organe, der

Missionsleiter und der Mitgliedstaaten wurden 146 länderspezifische Menschenrechtsstrategien für

alle Regionen der Welt ausgearbeitet, über die in der Gruppe "Menschenrechte" und den jeweils

zuständigen geografischen Gruppen in Brüssel beraten wurde. Ende 2013 hatte das Politische und

Sicherheitspolitische Komitee 123 länderspezifische Menschenrechtsstrategien gebilligt. Lediglich

vier Strategien müssen noch fertiggestellt werden.

Die Ausarbeitung und die Umsetzung der länderspezifischen Menschenrechtsstrategien hat zu einer

engeren Zusammenarbeit zwischen den EU-Delegationen und den Botschaften der Mitgliedstaaten

bei den Menschenrechten geführt.

Im Zuge des Konsultationsprozesses wurden die Kontakte mit der Zivilgesellschaft gefördert, und

mehrere Delegationen konnten ihr Netzwerk von Kontakten im Bereich Menschenrechte erweitern,

da der Prozess zum Abgleich der Kontaktlisten der Mitgliedstaaten und der EU-Delegationen in

diesem Bereich beigetragen hat.

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32. Einfluss durch Dialog

Die EU schätzt die Menschenrechtsdialoge mit Drittländern als effizientes Instrument für bilaterales

Engagement und Zusammenarbeit bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte. 2013

wurden förmliche Menschenrechtsdialoge, Treffen von Unterausschüssen oder Konsultationen mit

33 Partnern veranstaltet17. Da die Menschenrechte ein Kernstück der Kopenhagener Kriterien

darstellen, steht die Europäische Kommission mit den Bewerberländern und potenziellen Bewer-

berländern bezüglich der Menschenrechtslage in engem Kontakt.

Zudem stand die EU weiterhin mit vielen der 79 dem Cotonou-Abkommen angehörenden afrikani-

schen, karibischen und pazifischen Länder gemäß Artikel 8 des Abkommens oder auf einer anderen

Grundlage im Dialog über die Wahrung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze, der

Rechtstaatlichkeit und der verantwortungsvollen Staatführung.

Auch 2013 hat die EU auf eine größere Wirksamkeit der Dialoge hingewirkt, vor allem durch

– die Schaffung enger Verknüpfungen zwischen den Menschenrechtsdialogen und anderen

politischen Instrumenten, insbesondere den länderspezifischen Menschenrechtsstrategien, und

auch in anderen politischen Bereichen; so wurden z.B. 2013 der Inhalt und das Format des

Dialogs mit Kolumbien erweitert;

17 Menschenrechtsdialoge bzw. Treffen von Unterausschüssen fanden statt mit der
Afrikanischen Union, Algerien, Armenien, Chile, China, Kolumbien, Georgien, Indonesien,
Irak, Jordanien, Kasachstan, Laos, Libanon, Mexiko, der Republik Moldau, Neuseeland, der
Palästinensischen Behörde, Südafrika, Tadschikistan, Turkmenistan, der Ukraine,
Usbekistan und Vietnam. Menschenrechtskonsultationen fanden statt mit Kanada, Japan,
Russland, Südkorea, den Vereinigten Staaten und Bewerberländern (ehemalige
jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Montenegro, Serbien und Türkei). Im Rahmen
der bestehenden Menschenrechtsdialoge mit Ägypten, Sri Lanka und Tunesien sind 2013
hingegen keine Treffen zustande kommen. Die Treffen mit Argentinien, Aserbaidschan,
Bangladesch, Brasilien, Kambodscha, Indien, Israel, der Kirgisischen Republik, Mexiko,
Marokko und Pakistan wurden auf 2014 verschoben. Der Menschenrechtsdialog mit Iran ist
seit 2006 ausgesetzt.

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– die uneingeschränkte Nutzung der Empfehlungen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung

bei den Tagungen des VN-Menschenrechtsrates und der Vertragsüberwachungsgremien und

den Sonderverfahren;

– die Stärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit den Partnern der EU auf dem Gebiet

der Menschenrechte. 2013 fanden zum ersten Mal ein Menschenrechtsdialog mit Südafrika

sowie Menschenrechtskonsultationen mit Südkorea statt. Im Rahmen des mit der EU

getroffenen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens ist nunmehr die Einrichtung eines

offiziellen Menschenrechtsdialogs mit der Mongolei, Singapur und den Philippinen möglich.

Außerdem haben die EU und Myanmar/Birma sich auf die Aufnahme eines

Menschenrechtsdialogs Anfang 2014 verständigt;

– die weitere Einführung vorbildlicher Verfahren in allen Formaten der Menschenrechtsdialoge

und zwar in erster Linie durch eine bessere Einbettung in sämtliche Beziehungen zu dem

betreffenden Drittland und durch Verlagerung des Schwerpunkts auf Maßnahmen, die sich an

die Dialoge anschließen, nämlich auf konkrete Aktionspläne, Gesetzesreformen und Projekte,

die die EU mit ihren Instrumenten, einschließlich der Entwicklungshilfe, unterstützen kann.

Die Menschenrechtsdialoge im Kontext der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP)

stellten diesbezüglich nach wie vor das vorbildlichste Verfahren dar;

– die besondere Berücksichtigung bei den Menschenrechtsdialogen gerade der Menschenrechts-

lage in dem betreffenden Land, einschließlich einzelner Fälle, und durch eine offene Haltung,

wenn Partnerländer EU-interne Menschenrechtsfragen erörtern möchten, wobei die EU eng

mit ihren Mitgliedstaaten zusammenarbeitet. Überdies werden nun multilaterale Fragen, die

die Vereinten Nationen und einschlägigen regionalen Organisationen betreffen, als

Standardpunkte auf die Tagesordnung der Dialoge gesetzt;

– das stärkere Engagement der EU und der lokalen Organisationen der Zivilgesellschaft in den

Menschenrechtsdialogen: 2013 wurden sieben Seminare mit Vertretern der Zivilgesellschaft

zur Vorbereitung der offiziellen Menschenrechtsdialoge durchgeführt.

Im Rahmen dieser vorbildlichen Verfahren wurden Konsultationen mit der Zivilgesellschaft, die

sowohl am Sitz der jeweiligen Organisation als auch in dem betreffenden Land stattfanden, sowie

Abschlussbesprechungen nach den Dialogen in allen Bereichen durchgeführt.

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33. Wirksame Nutzung und Zusammenspiel der Instrumente der EU-Außen-

politik

Mit der Aufnahme einer Menschenrechts-, Demokratie- und Rechtsstaatlichkeitsklausel (Klausel

über wesentliche Elemente) in Abkommen der EU mit Drittländern wird bezweckt, den Werten und

politischen Grundsätzen der EU, die die Grundlage für ihre Außenbeziehungen bilden, mehr

Geltung zu verschaffen. Diese Klausel steht für die Grundwerte der EU und gilt als ein wesentliches

Element der Abkommen. Die grobe Verletzung eines wesentlichen Elements gestattet es einer Ver-

tragspartei, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich - als letztes Mittel - der Ausset-

zung eines Abkommens oder von Teilen eines Abkommens.

Die EU hat 2013 den Dialog mit vielen der 79 Länder Afrikas, der Karibik und des pazifischen

Raums, die Vertragsparteien des Cotonou-Abkommens sind, weitergeführt (siehe Abschnitt 32).

Artikel 96 enthält eine Streitbeilegungsklausel, nach der Konsultationen und geeignete Maßnahmen,

einschließlich (als letztes Mittel) der Aussetzung der Zusammenarbeit, in Bezug auf das in Frage

stehende Land zum Tragen kommen können. Im Jahr 2013 haben derartige geeignete Maßnahmen

weiterhin für Fidschi, Guinea-Bissau und Madagaskar gegolten. Geeignete Maßnahmen nach Arti-

kel 96 sind in Bezug auf die Republik Guinea aufgehoben worden, und die EU hat die uneinge-

schränkte Zusammenarbeit mit dem Land nach den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen 2010

bzw. 2013 wieder aufgenommen. Im Fall von Simbabwe sind die geeigneten Maßnahmen

ausgeweitet worden, aber ihre Anwendung wurde ausgesetzt.

Die Menschenrechtsklausel wurde 2013 nicht als Grundlage für neue restriktive Maßnahmen gegen

ein Drittland herangezogen.

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VII. Zusammenarbeit in multilateralen Institutionen
34. Voranbringen eines effektiven Multilateralismus

Die EU hat sich weiter sehr für ein starkes und wirksames multilaterales Menschenrechtssystem

eingesetzt, das die weitere Entwicklung und allgemeine Anwendung der universellen Menschen-

rechtsstandards begünstigt. Die EU hat ihre Menschenrechtsprioritäten im Dritten Ausschuss der

Generalversammlung der Vereinten Nationen, im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und in

den VN-Fachorganisationen wie der ILO in die Tat umgesetzt. Die EU hat außerdem aktiv Länder

aus allen Regionen in Initiativen eingebunden, die tatsächlich zum Schutz und zur Förderung der

Menschenrechte beigetragen haben. Die EU hat weiter auf einen jährlichen strategischen Arbeits-

plan und regelmäßige Beratungen in Hauptstadttreffen der Gruppe "Menschenrechte", Verein-

barungen über eine verstärkte Lastenteilung und intensive Koordinierung der EU in Genf und New

York sowie regelmäßige Beratungen in bilateralen Dialogen und verstärkte Outreach-Maßnahmen

zu EU-Prioritäten gesetzt, damit ihre Beteiligung in diesen Gremien noch wirksamer wird (siehe

Aktion 34 des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie von 2012).

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35. Effektive Lastenteilung im Rahmen der VN

68. Tagung der VN-Generalversammlung (Dritter Ausschuss)

Der Dritte Ausschuss (soziale, humanitäre und kulturelle Fragen) der Generalversammlung

(68. Tagung) ist vom 7. Oktober bis zum 27. November zusammengetreten, und die Ergebnisse der

Tagung wurden auf der VN-Plenartagung im Dezember 2013 bestätigt.

Am Ende der Tagung hatte der Ausschuss 63 Resolutionen verabschiedet – davon 14 nach einer

Abstimmung. Die EU hat ihre Hauptziele für diese Tagung erreicht: Alle vier EU-Initiativen

wurden vom Dritten Ausschuss verabschiedet, und es wurden positive Ergebnisse erzielt.

Die Resolution zur Menschenrechtslage in Myanmar/Birma wurde angesichts der Reformen in dem

Land und nach engen Kontakten der EU mit Myanmar/Birma im zweiten Jahr in Folge einver-

nehmlich verabschiedet. Darin werden die erreichten Fortschritte begrüßt, während gleichzeitig auf

die noch bestehenden Menschenrechtsprobleme, darunter die noch verbleibenden politischen

Gefangenen, Gewalt und Diskriminierung gegen muslimische Minderheiten einschließlich der

Rohingya-Bevölkerung sowie die Lage in den ethnischen Gebieten, hingewiesen wird.

Myanmar/Birma wurde aufgerufen, Fortschritte bei der Eröffnung eines OHCHR-Länderbüros mit

vollständigem Mandat zu erzielen.

Ein umfassender Text über die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen

Volksrepublik Korea wurde zusammen mit Japan auf den Weg gebracht. In der Resolution wurde

die Arbeit der Unabhängigen Internationalen Kommission, die der Menschenrechtsrat im März

eingesetzt und die ihre Arbeit im Juli 2013 aufgenommen hat, begrüßt und auf die alarmierende

Lage in den Haftlagern verwiesen. Sie wurde wie 2012 ohne Abstimmung angenommen, obwohl

sich das betreffende Land und sieben andere Länder von der Resolution distanziert haben.

10848/14 ds/DK/cat 107
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Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit wurde von der EU erneut im Ausschuss zur Sprache
gebracht, und ein umfassender, menschenrechtsorientierter Text wurde einvernehmlich verabschie-
det. Darin wurde auf das Recht hingewiesen, die Religion zu wechseln.

Die EU und die Gruppe der lateinamerikanischen Staaten (GRULAC) konnten sich auf einen um-
fassenden Resolutionsentwurf zu den Rechten des Kindes einigen, in dem dieses Jahr das gesamte
Spektrum der Fragen zu diesem Thema behandelt wurde. Dies führte zu einem fortschrittlichen
Text, der einvernehmlich verabschiedet wurde und mehrere neue Elemente zu den Themen Kinder
und bewaffneter Konflikt, Verwaltung von Justiz und Gesundheit sowie explizite Bezüge zum
IStGH, zur Todesstrafe und zum Recht, sich friedlich zu versammeln, enthielt. Die EU und Uru-
guay richteten eine gut besuchte Nebenveranstaltung aus, bei der alle Mandatsträger im Bereich des
Kinderschutzes zusammenkamen.

Die EU hat auch nachdrücklich Länderresolutionen zu Iran und Syrien unterstützt, die in einer
Abstimmung verabschiedet wurden, wenngleich in diesem Jahr kein Nichtbefassungsantrag gestellt
wurde. Die von Kanada eingebrachte und von der EU unterstützte Resolution zu Iran wurde mit
über 80 Stimmen angenommen, was die anhaltende Unterstützung für die Initiative widergespiegelt.
Die Resolution zu den Menschenrechten in Syrien wurde von einer regionenübergreifenden Gruppe,
die von Saudi-Arabien angeführt wurde, eingebracht und mit großer Unterstützung angenommen.

Der Ausschuss hat Fortschritte bei anderen Prioritäten der EU erzielt, beispielsweise in Bezug auf
die Gleichstellung und Förderung von Frauen und die Lage von Mädchen, indem er ohne Abstim-
mung eine Resolution gegen Kinder-, Früh- und Zwangsheirat angenommen hat, ein Thema, das
auch Gegenstand einer gemeinsamen Initiative der Afrikagruppe und der EU auf einer früheren
Tagung des Menschenrechtsrates war.

Die EU ist bei der überwiegenden Mehrheit der Abstimmungen zu Resolutionen geschlossen auf-
getreten und hat im Vorfeld der Tagung des Ausschusses mit Drittländern zusammengearbeitet, um
Texte – wie die Resolution zum Rassismus – zu verbessern. Die von der EU auf der 68. Tagung des
Dritten Ausschusses der VN-Generalversammlung erzielten Ergebnisse sind erneut Ausdruck einer
bedeutenden Teamarbeit, bei der sich nahezu alle Mitgliedstaaten an der Lastenteilung beteiligt und
viele von ihnen nationale Initiativen eingebracht haben. Die EU-Missionen haben zudem ihre
Kräfte für Outreach-Maßnahmen und Lobbying gebündelt und in New York intensives Lobbying
betrieben, das von Demarchen der Hauptstädte, Folgekontakten und Outreach-Maßnahmen in Genf
unterstützt wurde.

10848/14 ds/DK/cat 108
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Die Bemühungen der EU, Unterstützung für die Angelegenheiten von lesbischen, schwulen, bi- und

transsexuellen Personen (LGBT) zu gewinnen, wurden zusammen mit Partnern der LGBT-Kern-

gruppe im Rahmen einer regionenübergreifenden Nebenveranstaltung auf hoher Ebene, auf der sich

bekannte Persönlichkeiten des Sports für die Kampagne der Vereinten Nationen gegen homophobe

Gewalt und Diskriminierung ausgesprochen haben, fortgesetzt.

Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

Die EU hat sich im Jahr 2013, das für den Menschenrechtsrat das arbeitsreichste Jahr seit seiner

Gründung war, sehr aktiv an dessen drei ordentlichen Tagungen (auf denen mit 107 verabschiedeten

Resolutionen und Entscheidungen sowie Erklärungen des Präsidenten eine Rekordzahl erreicht

wurde), zudem an einer Reihe von Arbeitsgruppen und Foren für Menschenrechte (unter anderem

zu den Themen Wirtschaft und Menschenrechte, Recht auf Entwicklung und Rassismus) sowie an

den drei Tagungen im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfungen beteiligt, um deren

Beibehaltung als universeller Mechanismus mit kooperativem Charakter sie sich bemühte. Während

der drei Tagungen vertrat die EU zu der Mehrzahl der Resolutionen einen gemeinsamen Stand-

punkt.

Die sich verschlechternde Lage in Syrien war während des ganzen Jahres eines der vorrangigen

Anliegen des Menschenrechtsrats, der auf jeder seiner Tagungen Resolutionen zu Syrien verab-

schiedete, unter anderem zwei auf seiner 23. Tagung, auf der außerdem nach den tödlichen Vorfäl-

len in Al Qusayr eine Dringlichkeitsdebatte geführt wurde. Das Mandat der Untersuchungs-

kommission für Syrien wurde bis März 2014 verlängert.

Auf der März-Tagung des Menschenrechtsrats brachte die EU Resolutionen zu Myanmar/Birma

und zur Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK) (gemeinsam mit Japan) ein, um die Verlän-

gerung des Mandats des jeweiligen Sonderberichterstatters und - im Falle der DVRK - die Einset-

zung einer unabhängigen internationalen Untersuchungskommission zu bewirken. Die EU verfolgte

außerdem Initiativen zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit (mit denen das Mandat des Son-

derberichterstatters im Konsens verlängert wurde) und zu den Rechten des Kindes (gemeinsam mit

der Gruppe der lateinamerikanischen und karibischen Staaten); hier ging es im Wesentlichen

darum, höchstmögliche Gesundheitsstandards zu erreichen. Wie auch in den vergangenen Jahren

hat sie außerdem eine Resolution zur Verlängerung des Mandats des Sonderberichterstatters für Iran

unterstützt.

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Der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte nahm an den Beratungen einer hochrangigen
Gruppe anlässlich des 20. Jahrestags der Erklärung und des Aktionsprogramms von Wien sowie an
einer Nebenveranstaltung teil, auf der Strategien gegen die Todesstrafe erörtert wurden. Die EU war
Mitorganisatorin einer regionenübergreifenden hochrangigen Nebenveranstaltung zum Thema
"Teilhabe von Frauen an der Macht (power of empowered women)" und richtete eine Nebenveran-
staltung über Religions- und Weltanschauungsfreiheit aus. Des Weiteren hat die EU generell ihre
Tätigkeiten im Bereich der öffentlichen Diplomatie ausgeweitet und verstärkt die sozialen Medien
genutzt.

2013 kam der EU-Sonderbeauftragte zu offiziellen Treffen mit dem VN-Generalsekretär Ban Ki
Moon und dem Stellvertretenden Generalsekretär Jan Eliason zusammen, traf sich mehrfach mit der
Hohen Kommissarin für Menschenrechte Navi Pillay und kam außerdem mit einigen Sonder-
berichterstattern und Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen zusammen, um sich über Hand-
lungsprioritäten auszutauschen und auf eine noch engere Zusammenarbeit zwischen der EU und den
VN auf dem Gebiet der Menschenrechte hinzuwirken.

Im Juni 2013 setzte sich die EU erfolgreich für die Verlängerung des Mandats des Sonderbericht-
erstatters über die Menschenrechtssituation in Belarus ein, für die sie verstärkt regionenübergrei-
fende Unterstützung erhielt. Dieser Mandatsträger und der Sonderberichterstatter über Eritrea führ-
ten erste interaktive Dialoge mit dem Menschenrechtsrat und erstatteten dem Dritten Ausschuss der
VN-Generalversammlung im Oktober 2013 Bericht. Der Menschenrechtsrat hielt sich außerdem
über die Lage in bestimmten Ländern auf dem Laufenden und verlängerte mit Unterstützung der EU
die Mandate der Unabhängigen Experten für Haiti, Côte d'Ivoire und Somalia. Ferner nahm er eine
erste Resolution zur Lage in der Zentralafrikanischen Republik an und ebnete so den Weg dafür,
dass auf der September-Tagung das Mandat eines Sonderberichterstatters geschaffen wurde.

Die EU hat auch die umfangreiche thematische Arbeit des VN-Menschenrechtsrats unterstützt. Sie
setzte sich aktiv für Resolutionen zu Gleichstellungsfragen ein (Resolutionen zur Beseitigung der
Gewalt gegen Frauen, zur Diskriminierung von Frauen und zur Rolle der Freiheit der Meinungs-
äußerung und der Meinungsfreiheit bei der Ermächtigung der Frauen). Ferner haben die EU und die
Gruppe der afrikanischen Staaten eine gemeinsame Erklärung betreffend Kinder-, Früh- und
Zwangsheirat vorgelegt, die von mehr als 100 Ländern mitgetragen wurde. Die EU unterstützte
außerdem eine von den afrikanischen Staaten initiierte Erklärung zur Genitalverstümmelung bei
Frauen und Mädchen sowie eine von Norwegen vorgelegte regionenübergreifende Erklärung zum
Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung oder der Geschlechtsidentität.

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Die EU nahm an Beratungen mit dem Sonderberichterstatter über die Menschenrechte von Migran-

ten teil, dessen Bericht sich auf das Grenzmanagement an den Außengrenzen der EU und die Aus-

wirkungen auf die Menschenrechte von Migranten konzentrierte. Vertreter der Europäischen Kom-

mission und der Agentur für Grundrechte beteiligten sich konstruktiv an einer Diskussion auf einer

vom Amt der Hohen Kommissarin der VN für Menschenrechte organisierten Nebenveranstaltung

über die Umsetzung der von dem Sonderberichterstatter in seinem jüngsten Bericht ausgesproche-

nen Empfehlungen.

Im September 2013 verabschiedete der Menschenrechtsrat auf seiner 24. Tagung mit Unterstützung

der EU eine Resolution zu Syrien, in der sehr nachdrücklich eine Rechenschaftspflicht gefordert

wird, die Massaker und der Einsatz chemischer Waffen scharf verurteilt und das Recht auf Zugang

für die Untersuchungskommission und ein sicherer Zugang für humanitäre Organisationen verlangt

werden. Die Lage in bestimmten afrikanischen Ländern, darunter die Zentralafrikanische Republik,

die Demokratische Republik Kongo, Somalia und Sudan, war erneut ein wichtiger Tagesordnungs-

punkt; außerdem standen Resolutionen zu Kambodscha und Jemen auf der Tagesordnung.

Auf Initiative mehrerer EU-Mitgliedstaaten, die entweder allein oder in Zusammenarbeit mit Dritt-

staaten tätig waren, konnten die politischen Prioritäten der EU - wie etwa der Schutz von Journalis-

ten und Menschenrechtsverteidigern, der Schutz des Raums für die Zivilgesellschaft, die Abschaf-

fung der Todesstrafe und das Recht auf Privatsphäre - erfolgreich angegangen werden. Die EU

verteidigte außerdem weiterhin die Teilnahme von Nichtregierungsorganisationen an den

VN-Tagungen und verurteilte die Einschüchterung und Schikanierung von Personen, die mit den

VN-Menschenrechtsmechanismen zusammenarbeiten.

Die EU führte Gespräche mit Drittländern über potenziell problematische Initiativen, um auf diese

Weise dafür zu sorgen, dass der Menschenrechtsrat sich weiter auf Menschenrechtsfragen

konzentriert und das in anderen Foren Erreichte durch seine Arbeit nicht aushöhlt. Die EU interve-

nierte aktiv im Zusammenhang mit der Resolution über die Auswirkungen von Waffentransfers auf

die Menschenrechte, um sicherzustellen, dass hierdurch nicht der vor kurzem angenommene Ver-

trag über den Waffenhandel unterminiert würde, für den sich die EU und viele andere Partner regi-

onenübergreifend mit großen Nachdruck eingesetzt hatten und der aussagekräftige Parameter zum

humanitären Völkerrecht und zu den internationalen Menschenrechtsnormen enthält.

10848/14 ds/DK/cat 111
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Die EU leistet jährlich einen freiwilligen, nicht zweckgebundenen finanziellen Beitrag zur Arbeit

des Amts der Hohen Kommissarin für Menschenrechte zur Durchführung gezielter Maßnahmen;

dieser Beitrag belief sich 2013 auf 10 Mio. EUR. Dieser Ad-Hoc-Beitrag, der höher als gewöhnlich

ausfiel, ermöglichte es dem Amt, die unvorhergesehene Mehrbelastung aufgrund der Entwicklun-

gen im nördlichen Afrika und in Asien zu bewältigen und den Rückgang der Finanzbeiträge der

VN-Mitglieder zu einem entscheidenden Zeitpunkt aufzufangen.

Internationale Arbeitsorganisation (IAO)

Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO), eine 1919 eingesetzte VN-Agentur mit dreigliedriger

Struktur, nimmt eine wichtige Rolle bei der Überwachung der Einhaltung der wirtschaftlichen und

sozialen Rechte wahr. Die Kernarbeitsnormen der IAO sind in ihren acht Basisübereinkommen ent-

halten. Die EU fördert die Ratifizierung und wirksame Umsetzung dieser Übereinkommen, indem

sie mit der IAO zusammenarbeitet, was die Beteiligung an einer laufenden Beratung über die

Arbeitsnormen und an der Arbeit der IAO-Aufsichtsorgane einschließt. Gleichzeitig unterstützt die

EU im Rahmen der externen Dimension ihrer Beschäftigungs- und Sozialpolitik in ihren Beziehun-

gen zu den Partnerländern durch bilaterale und regionale Dialoge über Grundsatzfragen und die

Durchführung von Entwicklungshilfeprojekten die Grundsätze der menschenwürdigen Arbeit, ein-

schließlich der Achtung der IAO-Basisübereinkommen.. Nähere Einzelheiten sind Kapitel 15

"Höherer Stellenwert der Menschenrechte in der externen Dimension der Beschäftigungs- und

Sozialpolitik" zu entnehmen.

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36. Verbesserte regionale Menschenrechtsmechanismen

Die zehnte Tagung im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zwischen der Afrikanischen Union

(AU) und der Europäischen Union (EU) fand im November 2013 in Brüssel statt. Beide Seiten

kamen überein, ihre Zusammenarbeit in Bereichen wie Abschaffung der Todesstrafe, Rechte von

Migranten, Wirtschaft und Menschenrechte sowie Schutz der Rechte von Personen mit Behinde-

rungen zu intensivieren. Zudem begrüßten beide Seiten die von Vertretern der afrikanischen und der

europäischen Zivilgesellschaft vorgetragenen Empfehlungen und nahmen diese zur Kenntnis; die

Empfehlungen waren das Ergebnis des vierten Seminars mit Vertretern der Zivilgesellschaft von

AU und EU, das im Vorfeld des Dialogtreffens stattfand.

Die Zusammenarbeit mit der Liga der Arabischen Staaten (LAS) auf dem Gebiet der Menschen-

rechte wurde auf der Grundlage der EU-LAS Erklärung von Kairo vom 13. November 2012 einge-

leitet. Das am selben Tag angenommene gemeinsame Arbeitsprogramm legt den Schwerpunkt auf

den Dialog, den Austausch von Fachwissen über die Umsetzung internationaler Menschenrechts-

standards, die Entwicklung der LAS-Menschenrechtsmechanismen und die durchgängige Berück-

sichtigung der Menschenrechte bei LAS-Tätigkeiten. Auf der Tagung hochrangiger Beamter im

November 2013 wurde eine förmliche Einigung über eine Vereinbarung über konkrete Zusammen-

arbeit auf dem Gebiet der Menschenrechte für den Zeitraum von 2013 bis 2015 erzielt; einige

Komponenten dieser Vereinbarung werden bereits umgesetzt.

In ihren bilateralen Dialogen mit lateinamerikanischen Staaten hat die EU bekräftigt, wie wichtig

unabhängige regionale Mechanismen und die Sicherung des Besitzstands und der Integrität des

Interamerikanischen Menschenrechtssystems sind.

10848/14 ds/DK/cat 113
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Die EU arbeitete mit Menschenrechtsgremien und -ausschüssen des ASEAN zusammen, um den

Austausch von Fachwissen zu fördern, bewährte Verfahren zu bestimmten Menschenrechts-

verträgen und zur allgemeinen regelmäßigen Überprüfung zu propagieren, die Umsetzung von

internationalen Menschenrechtsverträgen, bestimmte themenbezogenen Prioritäten und die Rolle

regionaler Menschenrechtsmechanismen zu verbessern und um durch technische Hilfe den Ausbau

von Institutionen und den Aufbau von Kapazitäten zu ermöglichen; dies soll unter anderem durch

das ASEAN-EU-Menschenrechtsprogramm erfolgen (das Kooperationsmaßnahmen auf dem Gebiet

der Menschenrechte im Rahmen der READI-Fazilität 2014-2015 umfassen wird). Der EU-Sonder-

beauftragte für Menschenrechte wurde zu offiziellen Gesprächen mit der Zwischenstaatlichen

Kommission für Menschenrechte des ASEAN (AICHR) eingeladen; diese Gespräche fanden

während der Jahrestagung der AICHR im Mai 2013 in Jakarta statt. Während dieses Besuchs hob

der EU-Sonderbeauftragte hervor, wie wichtig es ist, im Hinblick auf die Verbesserung der univer-

sellen Anwendung der Menschenrechte und den Ausbau der Kooperation mit der Zivilgesellschaft

zusammenzuarbeiten.

Mit dem Sekretariat des Forums der pazifischen Inseln wurde die konkrete Zusammenarbeit bei der

Ratifizierung internationaler Menschenrechtsinstrumente im Rahmen eines durch das EIDHR

finanzierten Projekts fortgesetzt.

Schließlich hat im Rahmen des 15. jährlichen EU-NRO-Forums, das im Dezember 2013 in Brüssel

stattfand (siehe Abschnitt 2), ein nützlicher Erfahrungsaustausch über die Umsetzung der univer-

sellen Menschenrechtsstandards durch regionale Mechanismen stattgefunden, zu der nachdrücklich

ermutigt wurde. Die Rolle regionaler Mechanismen bei der Bekämpfung der Straflosigkeit wurde

erörtert, wobei ein besonderes Augenmerk auf das Zusammenwirken und die Stärkung von Instru-

menten/Mechanismen gerichtet wurde, durch die für die Opfer von gravierenden Menschenrechts-

verletzungen der Zugang zur Justiz und zu Entschädigungen erleichtert und ihr Recht auf Wahrheit

durchgesetzt werden soll. An dem Forum nahmen Vertreter einer Reihe regionaler Menschen-

rechtsmechanismen teil, darunter die Vereinten Nationen, das Amt der Hohen Kommissarin für

Menschenrechte, der Europarat und die OSZE.

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Europarat

Die EU hat 2013 ihre enge Zusammenarbeit mit dem Europarat fortgesetzt. Gemäß der 2007 unter-

zeichneten Vereinbarung unterhalten die beiden Organisationen sowohl auf politischer als auch auf

Arbeitsebene regelmäßige Kontakte, wobei der Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit bei Men-

schenrechts-, Rechtstaatlichkeits- und Demokratisierungsfragen liegt. Der Kommissionspräsident,

die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin und Kommissionsmitglieder kamen zu Treffen mit leitenden

Beamten des Europarates zusammen, darunter der Generalsekretär und der Präsident der Parlamen-

tarischen Versammlung. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Kommissar für Men-

schenrechte des Europarats hat weiterhin gut funktioniert, und der EU-Sonderbeauftragte für Men-

schenrechte stand weiterhin regelmäßig in direktem Kontakt mit dem Europarat.

Die EU verfolgte aufmerksam die Arbeit der Expertengremien des Europarats zur Beobachtung und

Beratung seiner Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Menschenrechtsstandards. Die EU hielt ihre

jährlichen Konsultationen mit dem Europarat über ihr Erweiterungspaket ab. Weitere Konsultatio-

nen mit dem Europarat und seinen Beobachtungsgremien fanden im Oktober 2013 während der

Ausarbeitung der jährlichen ENP-Fortschrittsberichte statt.

Um den Schutz der Grundrechte innerhalb der EU zu verbessern, bestimmt der Vertrag von

Lissabon, dass die EU der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beitritt. Bei den Ver-

handlungen über den Beitritt der EU wurde im April 2013 ein wichtiger Schritt getan, da auf der

Ebene der Verhandlungsführer Einvernehmen über den Entwurf eines Pakets von Rechtsinstru-

menten, in denen die Modalitäten des Beitritts der EU zur EMRK geregelt werden, erzielt wurde.

Der Gerichtshof der Europäischen Union prüft nun, ob dieser Entwurf einer Beitrittsübereinkunft

mit den EU-Verträgen vereinbar ist.

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Die EU leistet nach wie vor einen umfangreichen Beitrag zu den Tätigkeiten des Europarats, indem

sie gemeinsame Programme und Aktivitäten finanziert. Die EU und der Europarat setzen weiterhin

eine große Anzahl von gemeinsamen Programmen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Demokra-

tie und Menschenrechte um, die mit Mitteln in Höhe von jährlich über 100 Mio. EUR ausgestattet

sind. Durch die Fazilität des Europarats für die östlichen Partnerländer, die 2011 auf den Weg

gebracht wurde, konnten positive Ergebnisse in den Bereichen Justizreform, Wahlen, Cyberkrimi-

nalität und Korruptionsbekämpfung erzielt werden; eine Verlängerung des Programms ist in Vorbe-

reitung. Die EU hat 2012 das gemeinsame Programm der EU und des Europarats zur "Stärkung

demokratischer Reformen in den südlichen Mittelmeerländern" ins Leben gerufen (ausgestattet mit

4,8 Mio. Euro für 30 Monate), über das im Geiste der neugestalteten Europäischen Nachbarschafts-

politik der EU Fortschritte bei Menschenrechten, Rechtstaatlichkeit und Demokratisierung in den

Ländern des südlichen Mittelmeerraums gefördert werden. Auch wenn Tunesien und Marokko nach

wie vor im Mittelpunkt dieses Programms stehen, waren 2013 verstärkte Kontakte und eine intensi-

vierte Zusammenarbeit mit anderen Partnerländern in der Region, insbesondere mit Jordanien,

Ägypten und Algerien, zu verzeichnen.

OSZE

Die EU hat die Arbeit der OSZE 2013 weiter stark unterstützt und mit Nachdruck zu dieser Arbeit

beigetragen. Die EU hat die Bemühungen der OSZE um Erhöhung der Sicherheit in allen ihren drei

Dimensionen weiter unterstützt, nämlich der politisch-militärischen, der ökonomischen und ökolo-

gischen und der menschlichen Dimension.

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In Bezug auf die menschliche Dimension fielen die Ergebnisse 2013 unter ukrainischem OSZE-

Vorsitz bescheiden aus. Nachdem zwei Jahre lang keinerlei Beschluss zur menschlichen Dimension

gefasst worden war, gelang es dem Ministerrat der OSZE im Dezember 2013 in Kiew, einen Kon-

sens über einen Beschluss des Ministerrats zur Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Welt-

anschauungsfreiheit, einen Beschluss des Ministerrats in Hinblick auf verstärkte Anstrengungen zur

Durchführung des OSZE-Aktionsplans zur Verbesserung der Lage der Sinti und Roma im OSZE-

Raum mit besonderem Schwerpunkt auf Sinti- und Roma-Frauen, -Jugendlichen und -Kindern

sowie über ein Addendum zum OSZE-Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels herzu-

stellen. Trotz dieser Fortschritte und erheblicher Anstrengungen seitens des OSZE-Vorsitzes und

der EU erwies es sich als unmöglich, einen Konsens über einen Beschluss über den Schutz von

Journalisten herbeizuführen, was hauptsächlich daran lag, dass bestimmte teilnehmende Staaten

sich einer Bestätigung bestehender Zusagen oder einer Intensivierung der Arbeit der OSZE auf dem

Gebiet der Medienfreiheit widersetzten. Trotz der konstruktiven Rolle der EU erwies es sich als

äußerst schwierig, Einvernehmen über den Entwurf eines Beschlusses über die Freizügigkeit herzu-

stellen.

Die EU hat weiterhin anlässlich der wöchentlichen Tagungen des Ständigen Rates der OSZE und

der monatlichen Sitzungen des OSZE-Ausschusses für die menschliche Dimension überprüft,

inwieweit die 57 Teilnehmerstaaten der OSZE ihren Verpflichtungen auf dem Gebiet der

Menschenrechte nachkommen, und offene und freimütige Diskussionen über deren Verwirklichung

angestoßen. In diesen Foren wurde eine Reihe von Bedenken der EU in Bezug auf die Menschen-

rechte und Grundfreiheiten, darunter die Freiheit der Meinungsäußerung einschließlich der Sicher-

heit von Journalisten, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie Toleranz und Nicht-

diskriminierung, einschließlich der Rechte von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen

Personen, hervorgehoben. Mehrere EU-Mitgliedstaaten nahmen 2013 an der freiwilligen Berichter-

stattung über die Implementierung der Zusagen im Bereich der menschlichen Dimension an den

OSZE-Ausschuss für die menschliche Dimension teil. Am 5. November 2013 stellte ein Experte des

EAD dem OSZE-Ausschuss für die menschliche Dimension die EU-Leitlinien zur Religions- und

Weltanschauungsfreiheit vor.

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Die EU nahm ebenfalls an dem im Mai von der OSZE veranstalteten Seminar zur menschlichen

Dimension, das den rechtlichen Rahmen für die Medienfreiheit zum Gegenstand hatte (13.-15. Mai

2013 in Warschau), sowie an den drei zusätzlichen Tagungen zur menschlichen Dimension teil, auf

denen folgende Themen behandelt wurden: Freizügigkeit und menschliche Kontakte (25./26. April

2013 in Wien), Rechtstaatlichkeit bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte

(11./12. Juli 2013 in Wien) und Durchführung des Aktionsplans zur Verbesserung der Lage der

Sinti und Roma (7./8. November 2013 in Wien). Ferner nahm die EU an der vom OSZE-Vorsitz

veranstalteten Konferenz zur Stärkung der Maßnahmen der OSZE gegen den Menschenhandel

(10./11. Juni 2013 in Kiew) und an der Konferenz auf hoher Ebene zu Toleranz und Nichtdiskrimi-

nierung (21./22. Mai 2013 in Tirana) teil. Dies gab der EU die Möglichkeit, bestimmte Themen, die

zu den Handlungsprioritäten der EU im Rahmen der OSZE für das Jahr 2013 gehörten, zu unter-

stützen und mitzugestalten, darunter Fragen der Medienfreiheit, der Rechtsstaatlichkeit sowie der

Toleranz und der Nichtdiskriminierung.

Das jährliche Implementierungstreffen zur menschlichen Dimension fand vom 24. September bis

zum 4. Oktober 2013 in Warschau statt. Der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte hielt in der

Eröffnungssitzung eine Grundsatzrede und nutzte die Gelegenheit, um die Kontakte zu seinen

Amtskollegen sowie zu einer Reihe von Organisationen der Zivilgesellschaft, durch deren Anwe-

senheit dieses Forum einzigartigen Charakter erhält, zu pflegen. Die EU nahm aktiv an den Arbeits-

sitzungen teil, die es den Teilnehmerstaaten und der Zivilgesellschaft ermöglichten, ihre Verpflich-

tungen auf dem Gebiet der menschlichen Dimension zu überprüfen und Empfehlungen auszuspre-

chen. Darüber hinaus hat die EU zwei Nebenveranstaltungen (zur Abschaffung der Todesstrafe und

zu den Rechten von LGBTI-Personen) mitgetragen.

Schließlich hat die EU über ihre Vertretung in Wien und durch den themenspezifischen Austausch

auf der Ebene der Zentralen weiter eng mit den OSZE-Gremien und anderen Exekutivstrukturen

zusammengewirkt, und zwar - insbesondere in Wahlangelegenheiten - mit dem BDIMR, der

Beauftragten für Medienfreiheit, dem Hohen Kommissar bzw. der Hohen Kommissarin für

nationale Minderheiten und dem OSZE-Sekretariat.

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Beitrag des Europäischen Parlaments (EP) zum EU-Jahres-

bericht 2013 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt

Das Europäische Parlament (EP) bekennt sich weiterhin zur Förderung der Menschenrechte und der

demokratischen Grundsätze. 2013 wurden Verstöße gegen die Menschenrechte, gegen die Rechts-

staatlichkeit und gegen die demokratischen Grundsätze vom EP regelmäßig auf seinen Plenartagun-

gen erörtert, in zahlreichen Entschließungen gezielt behandelt und in den Sitzungen von Ausschüs-

sen und interparlamentarischen Delegationen zur Sprache gebracht. Menschenrechtsthemen sind

auch ein fester Bestandteil der Arbeit des Präsidenten des Europäischen Parlaments, der einschlä-

gige Probleme sowohl in öffentlichen Erklärungen als auch in seinen Treffen mit hochrangigen

Gesprächspartnern zur Sprache gebracht hat.

Prüfung der EU-Menschenrechtspolitik durch das Parlament

Auf der Ebene der Ausschüsse des Europäischen Parlaments werden Fragen der Menschenrechte in

der Welt speziell im Unterausschuss Menschenrechte (DROI) des Ausschusses für auswärtige

Angelegenheiten behandelt. Der Unterausschuss unterhält enge Arbeitsbeziehungen zum Europäi-

schen Auswärtigen Dienst (EAD), anderen EU-Organen und Menschenrechts-NROs sowie zu

multilateralen Menschenrechtsgremien. In Vor- und Nachbesprechungen unter Ausschluss der

Öffentlichkeit hat der Unterausschuss Menschenrechte auch die vom EAD mit Drittländern geführ-

ten Menschenrechtsdialoge und -konsultationen weiterverfolgt. Der Unterausschuss Menschen-

rechte hat 2013 mehrere parlamentarische Berichte verfasst, zu denen unter anderem der Jahres-

bericht über Menschenrechte und Berichte über andere belangreiche Themen wie die Auswirkungen

der Wirtschaftskrise auf die Menschenrechte, die Lage der Menschenrechte in der Sahelzone und

die Auswirkungen der Korruption auf die Menschenrechte zählen. Die Arbeit zu dem parlamentari-

schen Bericht über Folter ist ebenfalls 2013 aufgenommen worden. Im Laufe des Jahres 2013 wur-

den mehrere VN-Sonderberichterstatter über Menschenrechtsfragen und sonstige Vertreter der VN-

Menschenrechtsgremien sowie prominente Menschenrechtsverteidiger zu Anhörungen des Unter-

ausschusses Menschenrechte eingeladen, die oftmals in Zusammenarbeit oder in Absprache mit

anderen einschlägigen Ausschüssen oder interparlamentarischen Delegationen organisiert wurden.

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Das Europäische Parlament hat 2013 erneut den Strategischen Rahmen und Aktionsplan der EU zu

Menschenrechten und Demokratie als einen wichtigen Meilenstein für die Einbeziehung der

Menschenrechte und ihre durchgängige Berücksichtigung in allen Bereichen der Außenpolitik der

EU gewürdigt. Jedoch hat das Parlament in seinem Jahresbericht zu den Menschenrechten auch

hervorgehoben, dass es eines allgemeinen Konsenses und einer verstärkten Koordinierung der EU-

Menschenrechtspolitik zwischen den Organen der EU und den Mitgliedstaaten bedarf, und hat den

EAD aufgerufen, intensiver darauf hinzuwirken, dass bei den Mitgliedstaaten das Bewusstsein der

Eigenverantwortung für den Aktionsplan gestärkt wird. Die entscheidende Bedeutung einer effi-

zienten und glaubwürdigen Umsetzung der erklärten Zusagen des Strategischen Rahmens und des

Aktionsplans ist hervorgehoben worden. In dem Bericht ist darauf hingewiesen worden, dass der

gegenwärtige Aktionsplan Ende 2014 endet, und ist die Hohe Vertreterin und der EAD aufgerufen

worden, rechtzeitig eine Überprüfung und Konsultationen mit den Mitgliedstaaten, der Kommis-

sion, dem Parlament und der Zivilgesellschaft durchzuführen, damit ein neuer Aktionsplan, der ab

Januar 2015 gilt, angenommen wird.

Der Unterausschuss Menschenrechte hat 2013 solide Arbeitsbeziehungen zu dem neuen EU-Son-

derbeauftragten (EUSR) für Menschenrechte aufgebaut, unter anderem durch einen regelmäßigen

öffentlichen Gedankenaustausch über die EU-Menschenrechtspolitik. Das Parlament hat in seinem

Jahresbericht die Bedeutung des Mandats gewürdigt, das dem ersten EU-Sonderbeauftragten für

Menschenrechte übertragen wurde, und hat den Sonderbeauftragten insbesondere aufgerufen, die

Außenwirkung, die durchgängige Berücksichtigung, die Kohärenz, die Schlüssigkeit und die Wirk-

samkeit der EU-Menschenrechtspolitik zu verbessern und bei der Ausführung seines Mandats für

das richtige Gleichgewicht zwischen stiller und öffentlicher Diplomatie zu sorgen. Das Parlament

hat darüber hinaus seine frühere Empfehlung wiederholt, dass der Sonderbeauftragte dem Parlament

regelmäßig einen Bericht über seine Tätigkeit und über thematische und geografische Prioritäten

vorlegt. Das Parlament hat begrüßt, dass die Zusammenarbeit mit dem EU-Sonderbeauftragten für

Menschenrechte in das Mandat des geografischen EU-Sonderbeauftragten für die Sahelzone aufge-

nommen wurde, und der Rat und die Hohe Vertreterin wurden aufgerufen, dies als Beispiel für eine

optimale Vorgehensweise in die Mandate künftiger geografischer Sonderbeauftragter der EU

einfließen zu lassen.

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In dem Jahresbericht des Parlaments wird betont, wie wichtig eine glaubwürdige durchgängige

Berücksichtigung ist, und wird der Rat der EU (Auswärtige Angelegenheiten) aufgerufen, die

Praxis einzuführen, dass er Schlussfolgerungen zu den Menschenrechten einschließlich strategi-

scher Partner annimmt. Zu den Tätigkeiten der EU im Bereich Entwicklungszusammenarbeit hat

das Parlament in dem Bericht seinen Standpunkt bekräftigt, dass die Kommission und der EAD für

die Einführung eines rechtegestützten Konzepts in künftige Programmplanungstätigkeiten verant-

wortlich sein sollten. Das Parlament hat darüber hinaus betont, dass die Busan-Partnerschaft für

wirksame Entwicklungszusammenarbeit die internationale Gemeinschaft aufgerufen hat, einen

menschenrechtsgestützten Ansatz für die internationale Entwicklungszusammenarbeit einzuführen,

um die Wirksamkeit der Entwicklungsanstrengungen zu steigern. Die Kommission ist in diesem

Zusammenhang aufgerufen worden, eingehende Folgenabschätzungen der Projekte der EU zur

Entwicklungszusammenarbeit durchzuführen, zu denen eine Bewertung ihrer Folgen für die

Menschenrechtslage gehören sollte.

Das Parlament hat im April 2013 eine Entschließung auf der Grundlage eines Berichts über die

Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Menschenrechte angenommen. Es hat

betont, dass die Regierungen auch in Zeiten einer Wirtschaftskrise zu den Menschenrechts-

verpflichtungen, die sie eingegangen sind, stehen müssen. Da Entwicklungsländer und die am

wenigsten entwickelten Länder von der Krise überproportional betroffen sind, hat das Parlament

dazu aufgerufen, dass die EU tätig wird, damit ein Globaler Fonds für Sozialschutz eingerichtet

wird, und hat sich für eine Finanztransaktionssteuer, einen Finanzierungsmechanismus für

Entwicklung, ausgesprochen. Im Einklang mit dem einschlägigen Standpunkt der VN ist in der

Entschließung außerdem dazu aufgerufen worden, dass in die Entwicklungsagenda für die Zeit nach

2015 wirkungsvolle Menschenrechtsstandards einbezogen werden.

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Das Parlament hat in seinem Bericht und in seiner Entschließung zu den Auswirkungen der
Korruption im öffentlichen und privaten Sektor auf die Menschenrechte in Drittländern vom
Oktober 2013 den Bezug zwischen Korruption und Verletzung der Menschenrechte aufgezeigt und
zu einer ehrgeizigen Politik der EU in diesem Bereich aufgerufen. In dem Bericht wird betont, dass
das Geld, das jährlich durch Korruption verloren geht, ausreichen würde, um die Hungernden der
Welt achtzigfach zu ernähren. Das Parlament hat in dieser Hinsicht zwar verschiedene Initiativen
auf europäischer Ebene, einschließlich der Überprüfung der Richtlinie über die Besteuerung von
Zinserträgen, mit der das Bankgeheimnis stark eingeschränkt würde, begrüßt, war aber der Auffas-
sung, dass diese Maßnahmen nicht ehrgeizig genug sind. Im dem Bericht wird die Kommission
aufgefordert, einen Aktionsplan zur Schaffung eines Mechanismus zu erstellen, durch den ähnliche
gezielte Sanktionen gegen Amtsträger aus Drittstaaten (u. a. Polizeibeamte, Staatsanwälte und
Richter) aufgelistet und verhängt werden, wenn diese Amtsträger in schwerwiegende Verletzungen
der Menschenrechte und juristische "Manipulationen" gegen Informanten, Journalisten und
Menschenrechtsaktivisten in Drittstaaten, die über Korruption berichten, verwickelt sind.

Was die Politikinstrumente der EU betrifft, so hat das Parlament in seinem Bericht über die
Menschenrechtslage in der Sahelzone begrüßt, dass die Europäische Kommission sich für die
Entsendung von speziellen Menschenrechtsbeobachtern, die durch das Europäische Instrument für
Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) finanziert werden soll und mit der die Menschenrechts-
lage und etwaige Menschenrechtsverletzungen in dem Konflikt in Mali überwacht werden sollen,
einsetzt. Das Parlament hat die EU aufgefordert, aus diesen Erfahrungen Lehren zu ziehen und zu
sondieren, wie in geeigneter Weise Pools aus geschulten Experten zur Verfügung gestellt werden
können, die in Dringlichkeitsfällen unverzüglich entsandt werden können, um vor Ort Sachverhalte
zu prüfen und erforderlichenfalls den politischen Entscheidungsträgern professionelle Beratung zu
erteilen. Das Parlament hat außerdem darauf hingewiesen, dass die internationalen Menschen-
rechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht in Situationen eines bewaffneten Konflikts besser
eingehalten werden müssen, und hat die Hohe Vertreterin aufgerufen, die Lehren aus den tragischen
Ereignissen in Mali und anderen Konflikten der jüngsten Vergangenheit zu ziehen, um die EU-
Leitlinien zum humanitären Völkerrecht zu überprüfen. Das Parlament hat hinsichtlich der
Menschenrechtsdialoge in seinem Jahresbericht davor gewarnt, dass die Menschenrechtsberatungen
von den politischen Dialogen auf hoher Ebene wegverlagert werden, und hat die EU aufgefordert,
deutliche politische Schlussfolgerungen zu ziehen, wenn ein Menschenrechtsdialog nicht konstruk-
tiv ist; in solchen Fällen oder in Fällen anhaltender Menschenrechtsverletzungen sollte sie den
Schwerpunkt auf den politischen Dialog, Demarchen und öffentliche Diplomatie legen.

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Durchgängige Berücksichtigung der Menschenrechte in den Parlamentsausschüssen

Neben der Arbeit des Unterausschusses Menschenrechte ist das Europäische Parlament im Übrigen

bemüht, das Thema Menschenrechte in seiner Arbeit – im Einklang mit den Artikeln der grund-

legenden Verträge der EU, in denen die universellen Menschenrechte und die Demokratie zu

Grundwerten der Union und zu Kernprinzipien und -zielen ihres auswärtigen Handelns erklärt

werden – durchgängig zu berücksichtigen. Im Einklang mit den Menschenrechtsresolutionen des

Parlaments gehört zur durchgängigen Berücksichtigung der Menschenrechte die interne/externe

Kohärenz der Menschenrechtspolitik und die Gewährleistung, dass sich die Einhaltung der

Menschenrechte beispielsweise in vorrangigen Bereichen wie Handel, Migration und Zusammen-

wirken mit strategischen Partnern widerspiegelt. Diese vorrangige Aufgabe hat im Europäischen

Parlament viele Dimensionen und erstreckt sich auf die Arbeit von Parlamentsausschüssen und

interparlamentarischen Delegationen.

Menschenrechtsfragen werden im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) in seinen

parlamentarischen Berichten über das auswärtige Handeln der EU oder internationale Überein-

künfte unterschiedlicher Art, die Menschenrechtsklauseln einschließen, behandelt. Für Markt- und

Handelsabkommen, die Menschenrechtsklauseln beinhalten, ist der Ausschuss für internationalen

Handel (INTA) zuständig. Auch der Ausschuss für Entwicklung (DEVE) und der Ausschuss für die

Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) befassen sich im Rahmen ihrer

jeweiligen Zuständigkeiten regelmäßig mit den Menschenrechtsaspekten der EU-Außenbeziehun-

gen und haben regelmäßig förmliche Stellungnahmen ausgearbeitet, um die Erstellung menschen-

rechtsbezogener parlamentarischer Berichte im Unterausschuss Menschenrechte zu unterstützen.

Darüber hinaus hat der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

als federführender Ausschuss die Arbeit zu zwei wichtigen Berichten über Frauen mit Behinderun-

gen und über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die entsprechenden Rechte abgeschlossen.

Der Vorsitzende des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und der Vorsitzende des Aus-

schusses für Entwicklung führen gemeinsam den Vorsitz in der Koordinierungsgruppe Demokra-

tieförderung und Wahlen (DEG), die ihr Mandat erweitert hat, um sich über die Wahlbeobachtung

hinaus nun auch mit Wahlnachbearbeitung und Maßnahmen zur Demokratieförderung im Allgemei-

nen zu befassen.

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Zentraler Akteur, was die Grundrechte innerhalb der Europäischen Union angeht, ist der Ausschuss

für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE), der über weitreichende Zuständigkeiten hin-

sichtlich der externen Aspekte der internen Politikbereiche der EU verfügt, beispielsweise in den

Bereichen der Einwanderungs- und Asylpolitik. Für rechtliche und verfassungsrechtliche Fragen

sind der Ausschuss für konstitutionelle Fragen (AFCO) und der Ausschuss für Recht (JURI)

zuständig, unter anderem für den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention, der

auch Konsequenzen für die Außenbeziehungen der EU haben und sich auf sie auswirken wird.

Menschenrechte in dem GASP-, dem Erweiterungs- und dem Nachbarschaftspolitikbericht

Das Parlament hat in seinem (im Oktober angenommenen) Bericht, der vom AFET ausgearbeitet

wurde und sich auf den Jahresbericht der Hohen Vertreterin über die Gemeinsame Außen- und

Sicherheitspolitik stützt, seine Bedenken wegen des mangelnden Einsatzes Russlands für Rechts-

staatlichkeit, pluralistische Demokratie und Menschenrechte zum Ausdruck gebracht. Es wies dar-

über hinaus erneut darauf hin, dass der Menschenrechtsdialog EU-China vertieft werden müsse und

äußerte seine Besorgnis über die Menschenrechtslage und die Demokratisierung sowohl in der süd-

lichen als auch in der östlichen Nachbarschaft.

Im Bereich der Erweiterung nahm der AFET seinen Jahresfortschrittsbericht an, der sich auf die

Fortschrittsberichte der Kommission stützt; darin werden verschiedenen Fragen im Zusammenhang

mit dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte angesprochen, einschließlich Rechtsstaat-

lichkeit, Justiz, Medienfreiheit, Rechten von Personen, die Minderheiten angehören, und Freiheit

der Meinungsäußerung. Darüber hinaus reiste eine Ad-hoc-Delegation aus Mitgliedern des Europäi-

schen Parlaments während der Wahlen im Mai 2013 nach Albanien und beobachtete im November

2013 die lokalen Wahlen im Kosovo (einschließlich des nördlichen Kosovo). Zur Arbeit des AFET

im Bereich der Europäischen Nachbarschaftspolitik zählt auch eine Entschließung des Parlaments,

die im Oktober angenommen wurde und sich auf die Fortschritte in der östlichen und südlichen

Nachbarschaft bezieht; darin werden die Länder aufgerufen, ihrem Bekenntnis zu den Werten der

Demokratie, zu Rechtsstaatlichkeit und zur Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten mehr

Nachdruck zu verleihen.

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Menschenrechte und Finanzhilfeinstrumente der EU

2013 führte das Europäische Parlament Verhandlungen über die Instrumente für externe Finanzhilfe

für den Zeitraum 2014-2020, was zur Annahme der entsprechenden Gesetzgebungsakte im Dezem-

ber führte. Ungeachtet des spezifischen Instruments für die Förderung der Menschenrechte

(EIDHR) gelang es dem EP-Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) sicherzustellen,

dass die meisten Instrumente einen nachdrücklichen Verweis auf die Menschenrechte als bereichs-

übergreifendes Thema enthielten; dies gilt insbesondere für die gemeinsame Durchführungsverord-

nung. In der Durchführungsverordnung, die auf alle Instrumente für externe Finanzhilfe anwendbar

ist, ist eindeutig festgelegt, dass die Werte Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Achtung der

Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Umsetzung aller Finanzinstrumente zu berücksichti-

gen sind. Darüber hinaus sieht sie vor, dass eine Bewertung des Einsatzes, der bisherigen Ergeb-

nisse und der Fortschritte der Partnerländer hinsichtlich Demokratie, Menschenrechte und Rechts-

staatlichkeit ein zentraler Faktor eines jeden Beschlusses über die Gewährung von Budgethilfe sein

muss.

Die Verhandlungen über das nächste Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte

(EIDHR) (2014-2020) wurden während des Jahres 2013 fortgeführt und im Dezember mit einer

neuen Verordnung abgeschlossen; wie vom Parlament gewünscht, kann mit diesem Instrument

nicht nur in Bezug auf etablierte Organisationen, sondern auch in Bezug auf einzelne Menschen-

rechtsverteidiger, die der Hilfe bedürfen, in neu auftretenden Situationen flexibler und direkter rea-

giert werden. Das Parlament konnte ferner dafür sorgen, dass die Mittelausstattung des neuen

EIDHR für den Zeitraum 2014-2020 aufgestockt wurde, automatisch eine Halbzeitüberprüfung des

EIDHR durchgeführt wird und der Anhang, in dem die Prioritäten für die Hilfe aufgeführt sind,

mittels delegiertem Rechtsakt geändert werden kann. Sowohl in Bezug auf die (mehrjährige und

jährliche) Programmierung des EIDHR als auch in Bezug auf die Durchführung der Arbeit des

EIDHR baute das Parlament die ihm obliegende Kontrollfunktion aus. Die EIDHR-Arbeitsgruppe

des Parlaments trat unter der Leitung des Vorsitzenden des Unterausschusses für Menschenrechte

zusammen, um Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung der EIDHR-Verordnung für den

Zeitraum 2007-2013 zu erörtern und Ausführungen der Europäischen Kommission zu vertraulichen

EIDHR-Darlehen zu hören.

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Bei den Verhandlungen über das Instrument für Stabilität und Frieden setzte der AFET sich dafür

ein, dass ein spezifischer Menschenrechtsmechanismus aufgenommen wird. Es ist Aufgabe der

Kommission, operative Leitlinien auszuarbeiten, um zu gewährleisten, dass die Menschenrechte bei

der Ausgestaltung und Durchführung der Maßnahmen in Bezug auf die Bekämpfung des Terroris-

mus und der organisierten Kriminalität berücksichtigt werden; desgleichen müssen bei Maßnahmen

zur Computer- und Netzsicherheit und zur Bekämpfung der Cyberkriminalität Menschenrechts-

aspekte berücksichtigt werden. Ferner zählen – im Rahmen des Mechanismus – Überwachung und

jährliche Berichterstattung über die Durchführung dieser Maßnahmen zu den Aufgaben der Kom-

mission, um die Einhaltung der Menschenrechtsverpflichtungen zu gewährleisten. Die Verordnung

ermöglicht darüber hinaus, dass in einer Notsituation Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung

ergriffen werden, um die Menschenrechte zu schützen.

Bei den Verhandlungen über das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) (2014-2020) achtete

der AFET darauf, dass bei seiner Durchführung die Menschenrechtsdimension stärkeres Gewicht

erhielt. Es wurde insbesondere ein neuer Artikel aufgenommen, wonach die Finanzierung im Rah-

men des ENI nach Maßgabe der in Artikel 21 EUV verankerten Werte und Grundsätze zu erfolgen

hat. Und es wurden die Durchführungsmechanismen für das "mehr für mehr"-Konzept mit einer

starken Betonung auf den Menschenrechten definiert (über die Vergabe zusätzlicher Mittel an Part-

nerländer wird in erster Linie in Abhängigkeit von den Fortschritten entschieden, die beim Aufbau

einer vertieften und tragfähigen Demokratie erreicht wurden, was die Achtung der Menschenrechte

und Grundfreiheiten einschließt).

Bei dem Instrument für Heranführungshilfe (2014-2020) sind Schutz und Förderung der Menschen-

rechte und Grundfreiheiten sowohl als Ziel als auch als einer der Indikatoren festgelegt worden,

denen bei der Überwachung und Bewertung der Fortschritte Rechnung zu tragen ist. Darüber hinaus

ist das Herstellen und die Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte eine der

thematischen Prioritäten für die Hilfe.

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Internationale Übereinkommen, Handelspräferenzen und Menschenrechte

Durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat das Europäische Parlament mehr Befugnisse

im Zusammenhang mit internationalen Übereinkünften der EU, wozu unter anderem auch gehört,

dass es seine Zustimmung zum Abschluss von Abkommen mit Drittländern geben muss. Sowohl

dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) als auch dem Ausschuss für internationa-

len Handel (INTA) kommt eine wichtige Rolle beim Abschluss von Übereinkünften in ihren jewei-

ligen Zuständigkeitsbereichen zu.

Auch im Jahr 2013 überwachte der AFET die Verhandlungen über internationale Abkommen

zwischen der EU und Drittländern und achtete darauf, dass die Menschenrechte angemessen

berücksichtigt wurden. Die EU steht kurz davor, ein Dutzend internationaler Abkommen mit

Ländern in Zentral-, Süd-, Südost- und Ostasien abzuschließen. Das Rahmenabkommen über

umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit mit der Republik Indonesien ist wahrscheinlich das

erste dieser Abkommen, das abgeschlossen wird. Für dieses Abkommen wurde Ende 2013 im

Parlament das Verfahren der Zustimmung eingeleitet. Mit der Zustimmung des Parlaments wird im

März 2014 gerechnet, kurz danach müsste das Abkommen in Kraft treten.

Darüber hinaus nahm der AFET eine Empfehlung zu einem Abkommen über eine strategische Part-

nerschaft mit Kanada an, in der er ausdrücklich darauf hinweist, dass das Abkommen im Einklang

mit der diesbezüglichen Politik der EU eine Menschenrechtsklausel enthalten sollte, wonach eine

Aussetzung bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Menschenrechte möglich ist. Er hob erneut

hervor, dass diese Vorgehensweise in allen Verhandlungen der EU über internationale Abkommen

zur Anwendung kommen sollte.

Die Menschenrechte bildeten auch einen wichtigen Punkt in vielen der Debatten über Handels-

fragen, die im INTA geführt wurden, und zwar sowohl in Bezug auf autonome Handelsinstrumente

als auch in Bezug auf verschiedene internationale Handelsabkommen.

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Nach der Annahme der neuen Verordnung über ein Allgemeines Präferenzsystem (APS) hat das

Parlament die Umsetzung der Verordnung aufmerksam verfolgt. Im Rahmen des Allgemeinen

Präferenzsystems werden auf einige oder sämtliche Erzeugnisse, die Entwicklungsländer in die EU

verkaufen, geringere Zollsätze erhoben; damit wird das Ziel verfolgt, zum Wirtschaftswachstum in

diesen Ländern beizutragen. Durch die Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verant-

wortungsvolle Staatsführung (APS+) werden Ländern, die glaubhaft an der Umsetzung von

27 wichtigen Übereinkommen in den Bereichen Arbeitnehmerrechte, Menschenrechte, Umweltvor-

schriften und Regeln für das verantwortungsvolle Regierungshandeln arbeiten, weitere Vorteile

gewährt. Nach Prüfung durch das Parlament ist 2013 zehn Ländern der APS+-Status verliehen wor-

den, nachdem sie sich dazu verpflichtet hatten, die Einhaltung der 27 internationalen Übereinkom-

men zu verbessern. Das Parlament wird nunmehr daran mitwirken, die Einhaltung dieser Ver-

pflichtung zu überwachen. Der Unterausschuss für Menschenrechte hält das APS+ für eines der

zentralen Instrumente im Handelsbereich, um die Achtung der Menschenrechte durch Anreize für

die Partnerländer zu verbessern, und will sich zusammen mit dem Ausschuss für Internationalen

Handel verstärkt bei der Kontrolle delegierter Rechtsakte zur Gewährung des APS+-Status im

Rahmen der neuen Verordnung engagieren.

Im Rahmen des Mitentscheidungsverfahren beschlossen Parlament und Rat angesichts der von der

Regierung in Myanmar/Birma eingeleiteten bedeutsamen Schritte, Myanmar/Birma als Zeichen der

Ermutigung erneut Zugang zum APS zu gewähren, damit der eingeschlagene Weg weiter verfolgt

wird und umfassende Demokratisierung, Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit und Achtung aller

Menschenrechte und Grundfreiheiten Bestand haben und unumkehrbar werden; das Parlament rief

die Kommission ferner auf, die Einhaltung der Verpflichtungen im Rahmen der länderspezifischen

Empfehlungen durch die europäischen Unternehmen genau zu überwachen und die mit der APS+-

Verordnung einhergehende Auflagengebundenheit in vollem Umfang zu nutzen.

Bei der Aktualisierung der Verordnung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck rief das

Europäische Parlament unter anderem zu einer erhöhten Wachsamkeit in Bezug auf die Ausfuhr

bestimmter Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) auf, die im Zusammenhang mit

Verstößen gegen die Menschenrechte zum Einsatz kommen können.

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Die Beseitigung von Kinder- und Zwangsarbeit war auch weiterhin ein wichtiges Thema für das
Parlament. Bereits 2011 beschloss das Parlament, seine Zustimmung zu dem zwischen der EU und
Usbekistan ausgehandelten Textilprotokoll zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU-
Usbekistan zu verweigern, und bestand darauf, dass eine Beobachtermission der IAO in das Land
gesandt wird, um Berichten über Zwangs- und Kinderarbeit während der Baumwollernte nachzu-
gehen. Während des Jahres 2013 hat das Parlament den Druck aufrechterhalten, und die usbekische
Regierung hat der Entsendung einer solchen Mission während der Erntezeit im Herbst schließlich
zugestimmt. Darüber hinaus hat das Parlament in verschiedenen Entschließungen, so auch in der
Entschließung über Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette von Baumwolle, darauf gedrängt,
dass ein Gesetzgebungsvorschlag über einen wirksamen Rückverfolgungsmechanismus für Erzeug-
nisse, die durch Kinder- oder Zwangsarbeit hergestellt werden, vorgelegt wird. Als Reaktion darauf
nahm die Kommission ein Arbeitsdokument über Handel und die schlimmsten Formen der Kinder-
arbeit an.

Folgemaßnahmen des Parlaments hinsichtlich der Beförderung und des rechtswidrigen Fest-
haltens von Gefangenen durch die CIA in europäischen Ländern

Das Europäische Parlament hat am 10. Oktober 2013 eine Entschließung zu der behaupteten Beför-
derung und dem rechtswidrigen Festhalten von Gefangenen durch die CIA in europäischen Staaten
angenommen. Die Entschließung geht auf zwei mündliche Anfragen des Parlaments (eine an die
Kommission und eine an den Rat) zurück, in denen die Kommission bzw. der Rat vom
Europäischen Parlament nachdrücklich aufgefordert wurden, früheren Entschließungen zum selben
Thema Rechnung zu tragen.

In der neuen Entschließung bedauert das Europäische Parlament zutiefst, dass insbesondere ange-
sichts der schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte, die die Opfer der CIA-Überstel-
lungsprogramme erleiden mussten, vor allem der Rat, die Kommission, die Regierungen der Mit-
gliedstaaten, Bewerberländer und assoziierten Länder, die NATO und die Behörden der Vereinigten
Staaten die in seiner Entschließung vom 11. September 2012 enthaltenen Empfehlungen nicht
umgesetzt haben. Die Parlamentarier waren der Auffassung, dass das Klima der Straffreiheit in
Bezug auf diese Programme die Fortsetzung der Grundrechtsverletzungen im Rahmen der Anti-
Terror-Politik der EU und der Vereinigten Staaten ermöglicht hat, wie durch die gegenwärtig vom
Parlament untersuchten Massenüberwachungsprogramme der Nationalen Sicherheitsagentur der
Vereinigten Staaten (NSA) und der Überwachungsbehörden mehrerer Mitgliedstaaten noch
deutlicher geworden ist.

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Das Parlament äußerte seine große Enttäuschung angesichts der Weigerung der Kommission,

inhaltlich auf die Empfehlungen des Parlaments zu reagieren, und wiederholte seine speziell an die

Kommission gerichteten Empfehlungen aus seiner früheren Entschließung. Es wiederholte auch

seine spezifischen Empfehlungen an den Rat und forderte beide Organe auf, in ihre jeweiligen

Mehrjahresprogramme, die auf das Programm von Stockholm folgen, spezifische Maßnahmen

aufzunehmen, durch die Rechtsstaatlichkeit und Rechenschaftspflicht in Bezug auf Grundrechts-

verletzungen, insbesondere durch Nachrichtendienste und Strafverfolgungsbehörden, sichergestellt

werden.

Die Parlamentarier forderten das nächste Europäische Parlament (2014-2019) auf, das vom Nicht-

ständigen Ausschuss erteilte Mandat weiterhin umzusetzen und dementsprechend dafür Sorge zu

tragen, dass seine Empfehlungen weiterverfolgt werden.

Ferner erklärte das Parlament, dass es erwarte, dass im Rahmen seiner Untersuchung im Zusam-

menhang mit dem Überwachungsprogramm der Nationalen Sicherheitsagentur (NSA) der VS und

den Überwachungsbehörden in mehreren Mitgliedstaaten Maßnahmen für eine wirksame demokra-

tische parlamentarische Überwachung der Nachrichtendienste vorgeschlagen werden, da es der

Auffassung ist, dass eine demokratische Überwachung dieser Einrichtungen und ihrer Aktivitäten

durch eine angemessene interne, exekutive, unabhängige gerichtliche und parlamentarische

Kontrolle unbedingt erforderlich ist.

Das Parlament forderte die Regierung der Vereinigten Staaten auch zur Zusammenarbeit bei allen

Auskunftsersuchen und Auslieferungsanträgen von EU-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem

CIA-Programm auf. Es appellierte nachdrücklich an die Vereinigten Staaten, die strengen Schutz-

bestimmungen aufzuheben, die Anwälte von Gefangenen in Guantánamo davon abhalten, Informa-

tionen über Einzelheiten zur geheimen Inhaftierung dieser Gefangenen in Europa offenzulegen. Die

Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, ihre Anstrengungen zu verstärken, Aufnahmeländer für nicht-

europäische, aus Guantánamo entlassene Häftlinge zu finden, die nicht in ihre Heimatländer

zurückkehren können, da ihnen dort Tod, Folter oder grausame und unmenschliche Behandlung

drohen.

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Unternehmen und Menschenrechte

Das Europäische Parlament hat auch im Jahr 2013 der sozialen Verantwortung der Unternehmen

aktives Interesse entgegengebracht. Der Unterausschuss für Menschenrechte legte dem Rechtsaus-

schuss eine Stellungnahme über den Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung der Richtlinie über die

Offenlegung nichtfinanzieller Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Konzerne

vor. Der Unterausschuss für Menschenrechte lud zu einer Anhörung zum Thema "Indigene Völker

und mineralgewinnende Industrie" sowie zu einer Anhörung über die Auswirkungen der

Freihandelsabkommen der EU mit Drittstaaten mit Schwerpunkt auf Kolumbien. Das Thema

"Unternehmen und Menschenrechte" war ebenfalls Gegenstand eines Meinungsaustauschs mit den

Bürgerbeauftragten aus den Ländern der Östlichen Partnerschaft, der vom Unterausschuss für

Menschenrechte im Februar 2013 veranstaltet wurde.

Beobachtermission des Europäischen Parlaments in der Ukraine

Die Beobachtermission des Europäischen Parlaments in der Ukraine wurde in einer am 16. Mai

2012 zwischen dem Präsidenten des Europäischen Parlaments und dem Ministerpräsidenten der

Ukraine getroffenen Übereinkunft und deren anschließenden Schriftwechsel vereinbart. Ihr Mandat

umfasste u. a. die Beobachtung des anstehenden Berufungsverfahrens sowie künftiger Gerichtsver-

fahren gegen Julia Tymoschenko und den vollständigen Zugang zu allen Unterlagen und Sitzungen

des Gerichts unter Mithilfe von Mitarbeitern des Europäischen Parlaments. Später wurde es auf die

Beobachtung der Strafverfahren gegen die ehemaligen Minister Jurij Luzenko und Walerij

Iwaschtschenko, auf deren humanitäre Haftbedingungen und allgemeiner auf die Bewertung der

laufenden Reformen des Justizwesens in der Ukraine ausgeweitet.

Im Rahmen der Mission wurden in 18 Monaten insgesamt 27 offizielle Besuche durchgeführt, und

das Mandat wurde von der Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments viermal (im

Oktober 2012, Februar 2013, April 2013 und Oktober 2013) verlängert. Die Besuche umfassten für

gewöhnlich auch Treffen mit Präsident Janukowytsch, Ministerpräsident Asarow, Julia

Tymoschenko und führenden Politikern sowohl der regierenden Partei als auch der Opposition.

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War die Mission ursprünglich auf die Beobachtung der Strafverfahren ausgerichtet, verlagerte sich

ihr Schwerpunkt immer mehr auf die Ausarbeitung möglicher Lösungen für die größten Probleme

in den Beziehungen zwischen der Ukraine und der EU. Dies war insbesondere der Fall, nachdem

bei der Behandlung des Themas "selektive Justiz" Erfolge erzielt wurden und das Verhindern

erneuter Fälle von selektiver Justiz zu einer der drei wichtigsten Voraussetzungen für die Unter-

zeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten

und der Ukraine erklärt wurde.

Der Mission gelang es, das erforderliche Vertrauen aller Seiten zu gewinnen: von den höchsten

politischen Stellen bis zu den Häftlingen selbst sowie deren Familien und Anwälten. Dadurch

konnte die Mission Kommunikationskanäle zwischen verschiedenen Parteien in der Ukraine eröff-

nen und somit günstige Bedingungen für wesentliche Fortschritte bei den im Laufe der Mission

beobachteten Strafverfahren und Justizreformen schaffen.

Entwicklung der beobachteten Fälle

Der ehemalige Verteidigungsminister Walerij Iwaschtschenko wurde am 14. August 2012 aus der

Haft entlassen und das gegen ihn verhängte Reiseverbot aufgehoben. Er hält sich gegenwärtig in

Dänemark auf.

Der ehemalige Innenminister Jurij Luzenko wurde von Präsident Janukowytsch am 7. April 2013

begnadigt und unmittelbar aus der Haft entlassen. Dies geschah auf Drängen des Bürger-

beauftragten und mit Hilfe unserer Mission.

Für die ehemalige Ministerpräsidentin Julia Tymoschenko wurden zahlreiche Verbesserungen der

Haftbedingungen erreicht. Sie konnte insbesondere ohne Videoüberwachung im Krankenhaus

bleiben und wurde ausschließlich von weiblichen Aufsichtskräften bewacht. Ihr Gesundheitszustand

und die entsprechende Behandlung wird von einem Ärzteteam der Charité (Berlin) überwacht. Am

1. Juli 2013 wurde bei der Beurteilung ihres Gesundheitszustands festgestellt, dass sie sich dringend

einer Operation unterziehen müsse. Sie gab am 4. Oktober 2013 öffentlich bekannt, dass sie hierzu

im Ausland bereit wäre.

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Entwicklung der beobachteten Justizreformen

Eine neue, durch die Venedig-Kommission gebilligte Strafprozessordnung trat am 20. November

2012 in Kraft.

Das neue Gesetz über die Anwalts- und Rechtspraxis, mit dem Beklagte Zugang zu einem

professionellen und wirksamen Rechtsbeistand erhalten dürften, trat am 15. August 2012 in Kraft.

Am 10. Oktober 2013 verabschiedete die Werchowna Rada (das ukrainische Parlament) in erster

Lesung die Änderungen der Verfassung, mit denen die Unabhängigkeit der Richter gefestigt werden

soll. Die zweite Lesung ist noch nicht abgeschlossen.

Das neue Gesetz über die Staatsanwaltschaft wurde der Werchowna Rada am 30. Oktober 2013

vorgelegt und in erster Lesung am 8. November 2013 gebilligt. Die zweite Lesung ist noch nicht

abgeschlossen. Dieses Gesetz würde einen erheblichen Fortschritt bedeuten, da es die vehement

kritisierte allgemeine Aufsichtsfunktion der Strafverfolgung abschaffen und weitere Garantien für

die Unabhängigkeit dieser Institution geben soll.

Das Gesetz über die Wahlreform wurde am 21. November verabschiedet, und am 15. Dezember

2013 wurden in den fünf umstrittenen Wahlkreisen Nachwahlen veranstaltet, die allerdings durch

Berichte über Unregelmäßigkeiten getrübt wurden.

Unterstützung der Demokratie

Das Europäische Parlament als das einzige direkt gewählte Organ der EU engagiert sich, wie es

schon in dem Bericht und der Entschließung mit dem Titel "Außenpolitische Maßnahmen der EU

zur Förderung der Demokratisierung" vom Juli 2011 zum Ausdruck gebracht wurde, in hohem

Maße für die Weiterentwicklung der Maßnahmen der EU zur weltweiten Förderung der Demokra-

tie.

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2012 erweiterte das Parlament das Mandat der Koordinierungsgruppe Wahlen, das nun über die

Wahlbeobachtung hinaus auch Maßnahmen zur Förderung der Demokratie im Allgemeinen

umfasst. Hierdurch entstand die Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen (DEG).

Unter Anleitung und auf Initiative der beiden Vorsitzenden der DEG hat sich die Gruppe 2013 aktiv

dafür eingesetzt, die Rolle des Europäischen Parlaments im Bereich der Wahlbeobachtung sowohl

bei den EU-Wahlbeobachtungsmissionen als auch bei den internationalen Wahlbeobachtungs-

missionen innerhalb der OSZE auszubauen. Ein weiterer Schwerpunkt bestand in der besseren

Verknüpfung von Wahlbeobachtung mit der Nachbearbeitung, mit Maßnahmen zur Demokratie-

förderung und mit Maßnahmen für die Menschenrechte.

Darüber hinaus sind neun Mitglieder des Europäischen Parlaments Mitglieder des Verwaltungsrats

des Europäischen Demokratiefonds, dessen Vorsitz ebenfalls vom Vorsitzenden des Ausschusses

für Auswärtige Angelegenheiten geführt wird. Sie haben aktiv zur Gründung und Einrichtung des

Europäischen Demokratiefonds beigetragen. Der Aufbau des Europäischen Demokratiefonds ist

abgeschlossen und die ersten Finanzierungsbeiträge für ausgewählte Projekte wurden im

September 2013 ausgezahlt.

Wahlbeobachtungsmaßnahmen des EP im Jahr 2013

2013 war das Europäische Parlament weiterhin umfassend an Wahlbeobachtungsmaßnahmen betei-

ligt. Elf Delegationen wurden zur Wahlbeobachtung in verschiedene Länder auf vier Kontinenten

gesandt: Jordanien, Armenien, Kenia, Paraguay, Pakistan, Mali, Aserbaidschan, Georgien, Nepal,

Honduras und Madagaskar. Vorrangiges Ziel dabei war, zu bewerten, ob das Wahlverfahren gemäß

den nationalen Rechtsvorschriften des Gastlandes und im Einklang mit dessen internationalen

Verpflichtungen in Bezug auf demokratische Wahlen durchgeführt wurde.

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Lange Zeit hat sich die EU – und auch das Europäische Parlament – bei der Wahlbeobachtung auf

die Zeit im Vorfeld der Wahlen und die Wahlen selbst konzentriert und die Wahlbeobachtungs-

missionen und -delegationen als einmalige Maßnahmen und isolierte Instrumente zur Demokra-

tieförderung betrachtet. Die Entschließung des Parlaments mit dem Titel "Außenpolitische Maß-

nahmen der EU zur Förderung der Demokratisierung" sowie verschiedene Veranstaltungen, die

vom Parlament in den letzten Jahren im Anschluss an Wahlen organisiert wurden, haben verdeut-

licht, dass die Phase nach der Wahlbeobachtung und die Umsetzung der Empfehlungen genau wie

die Vorbereitung und die Durchführung der Wahlen in den Mittelpunkt gerückt werden müssen, um

den Beitrag der Wahlbeobachtung am weiteren Ausbau der Demokratie zu maximieren.

2013 hat der EAD zum ersten Mal besondere Besuche organisiert, um zu verfolgen, ob die Emp-

fehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmissionen eingehalten werden, so auch eine Reise nach

Mosambik im Mai 2013 unter Anleitung des vorherigen Chefbeobachters im Land.

Die Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen hat eine Debatte veranstaltet, auf der

die Umsetzung der Empfehlungen der in den letzten Jahren durchgeführten EU-Wahlbeobach-

tungsmissionen überprüft wurde, und beschlossen, diese Überprüfung jedes Jahr vorzunehmen.

Darüber hinaus hat die Koordinierungsgruppe Debatten über die Wahlbeobachtungsmissionen des

Europäischen Parlaments im Rahmen der OSZE sowie über die Komplementarität von EU-Wahl-

beobachtung und Wahlhilfe als integraler Bestandteil der Demokratieförderung der EU in Partner-

ländern veranstaltet.

Büro des Europäischen Parlaments zur Förderung der parlamentarischen Demokratie

2013 lag der Schwerpunkt des Büros des Europäischen Parlaments zur Förderung der parlamentari-

schen Demokratie (OPPD) weiterhin auf der Stärkung der parlamentarischen Institutionen durch

Unterstützung der Abgeordneten und Parlamentsmitarbeiter in aufstrebenden Demokratien. Dies

wurde mit Hilfe einer Vielzahl von Maßnahmen erreicht, insbesondere durch Schulungs-

maßnahmen. Das OPPD arbeitete innerhalb der größeren Direktion für Demokratieförderung, die

im vergangenen Jahr im Sekretariat GD EXPO (Außenpolitik) eingerichtet wurde.

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2013 erreichte das OPPD mit den von ihm durchgeführten Schulungsmaßnahmen rund

200 Teilnehmer aus 33 Ländern. Im Mittelpunkt der Arbeit des OPPD standen die EU-Nachbar-

schaftsländer. Trotz der schwierigen politischen Situation in Tunesien wurde ein bedeutendes

Förderprogramm für das tunesische Parlament durchgeführt. Das Europäische Parlament war maß-

geblich an dem von der EU unterstützten Förderprogramm des Lenkungsausschusses der UNDP für

das tunesische Parlament beteiligt. 13 Führungskräfte und leitende Mitarbeiter aus fünf verschiede-

nen Dienststellen des tunesischen Parlaments nahmen an Schulungen in Brüssel teil. Der Protokoll-

dienst des Europäischen Parlaments bot dem tunesischen Parlament ebenfalls seine Hilfe an, und in

Tunis wurde ein Workshop über parlamentarische Kommunikation veranstaltet. Schulungsmaß-

nahmen wurden auch für die Parlamente Marokkos und anderer arabischer Länder oder Organisati-

onen veranstaltet.

Ein weiteres Schwerpunktthema des OPPD war 2013 der Kapazitätsaufbau für das Parlament von

Myanmar/Birma. Zwei Abgeordnete (je einer aus der unteren und der oberen Kammer) des

birmanischen Parlaments unternahmen eine Studienreise zum Europäischen Parlament, um die

Bereiche festzulegen, in denen die Unterstützung durch das Europäische Parlament am effektivsten

wäre. Anschließend empfing das Europäische Parlament bzw. das OPPD eine Gruppe von zehn

Parlamentariern aus Myanmar/Birma zu einem Studienaufenthalt.

Menschenrechte bei Delegationsbesuchen zur Sprache bringen

Die Ausschüsse des Europäischen Parlaments sowie die ständigen interparlamentarischen Delegati-

onen führen offizielle Delegationsbesuche in Drittstaaten durch. 2011 wurden auf der Konferenz

der Delegationsvorsitze des Parlaments besondere Leitlinien für die Einbeziehung des Themas

"Menschenrechte" in die Delegationsbesuche angenommen.

2013 organisierte der Unterausschuss für Menschenrechte (DROI) Delegationsbesuche in die ehe-

malige jugoslawische Republik Mazedonien, nach Myanmar/Birma, Äthiopien (einschließlich der

Afrikanischen Union), Pakistan und Serbien. Die DROI-Delegationen reisten auch zum Menschen-

rechtsrat der Vereinten Nationen in Genf und zur VN-Generalversammlung in New York. Im

November besuchte der Vorsitzende dieses Ausschusses im Namen des Parlamentspräsidenten

Saudi- Arabien.

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DROI-Delegation besucht die Afrikanische Union und Äthiopien

Im Juli 2013 besuchte eine Delegation von drei EP-Abgeordneten und dem Vorsitzenden des DROI

Addis Abeba und die Kommission der Afrikanischen Union (AU). Die DROI-Delegation räumte

zwar die im Bereich Frieden und Sicherheit erzielten Erfolge ein, betonte jedoch, dass die Regie-

rungen für ihre Zusagen zur Rechenschaft gezogen werden müssten, die sie auf der Ebene der AU

unterzeichnet haben, und eine ordnungsmäßige Umsetzung der Menschenrechtsmechanismen auf

nationaler Ebene gewährleisten sollten, damit diese sich tatsächlich auf die Rechte Bürger

auswirken.

Ein weiterer wunder Punkt, der von der Delegation sowohl auf AU-Ebene als auch gegenüber

äthiopischen Gesprächspartnern angesprochen wurde, bezog sich auf die Notwendigkeit, zivil-

gesellschaftlichen Organisationen ein förderliches Umfeld zu gewährleisten, insbesondere wenn

Regierungen in zahlreichen afrikanischen Ländern die Tätigkeiten von zivilgesellschaftlichen

Organisationen mit übermäßigen Vorschriften behindern bzw. ihren Zugang zu nationalen und

ausländischen Fördermitteln beschränken.

DROI-Delegation in Pakistan

Im August 2013 besuchte eine Delegation des Unterausschusses für Menschenrechte Pakistan, um

die dortige Lage der Menschenrechte zu begutachten. Der Besuch bot auch die Gelegenheit, der

neuen Regierung die wichtigsten Ziele und Bedenken des Europäischen Parlaments insbesondere in

Bezug auf die geschlechtsspezifische Diskriminierung, die Rechte von Kindern und Minderheiten,

die freie Meinungsäußerung, die Religionsfreiheit und die Bekämpfung von Radikalismus zu

erläutern. Es fanden ausführliche Gespräche über die Todesstrafe statt, und die parlamentarische

Delegation ersuchte die Regierung dringend um eine Verlängerung des Moratoriums für die Todes-

strafe. Mehrfach wurde die schreckliche Lage von Frauen und Mädchen angesprochen und die

Regierung aufgefordert, entschlossen zu handeln, um alle Formen der Diskriminierung, Einschüch-

terung und Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und zu beseitigen und den Frauen eine aktive Teil-

habe am öffentlichen Leben des Landes zu ermöglichen. Gewaltsamer Extremismus, der auch

gegen Mädchen, die nach Bildung streben, wie im Fall der Sacharow-Preisträgerin Malala

Yousafzai, zum Ausdruck kommt, bedroht die Zukunft des Landes, und so hat das Parlament eine

umfassende Strategie für die Bekämpfung der Straflosigkeit gefordert.

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In jüngster Vergangenheit hat Pakistan Erfolge in Bezug auf bessere Regierungsführung und

Rechtsstaatlichkeit erzielt. Es hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte

der Vereinten Nationen ratifiziert und den Beschluss gefasst, eine nationale Menschenrechts-

kommission einzurichten. Die Parlamentswahlen am 11. Mai 2013 stellten nicht nur einen friedli-

chen Machtwechsel zwischen zwei Zivilregierungen, sondern zugleich ein Vertrauensvotum für die

Demokratie dar. Es besteht jedoch nach wie vor erheblicher Handlungsbedarf bei der Beseitigung

von enormen Defiziten, die noch immer bezüglich der Menschenrechte vorhanden sind, und bei der

weiteren Vertiefung des demokratischen Prozesses, insbesondere bei der Frage der Teilhabe von

Frauen.

Das Parlament und vor allem der Unterausschuss für Menschenrechte haben den Prozess der

Demokratisierung und die Lage der Menschenrechte in Pakistan aufmerksam verfolgt. Das Parla-

ment hat wiederholt davor gewarnt, Menschenrechtsverletzungen im Namen der Bekämpfung des

Terrorismus oder aus religiösen Gründen zu begehen und hat 2013 zwei wichtige Dringlichkeitsent-

schließungen gegen die Angriffe auf Mitarbeiter medizinischer Hilfsorganisationen und gegen die

Gewalt gegenüber Christen und gegen deren Verfolgung angenommen.

Interparlamentarische Delegationen

Über ihre ständigen Delegationen, die für die interparlamentarische Zusammenarbeit mit Drittstaa-

ten zuständig sind, und durch die Teilnahme an paritätischen parlamentarischen Versammlungen

steht das Europäische Parlament weltweit mit anderen Parlamenten in Kontakt. Menschenrechts-

fragen stellen oft einen integralen Bestandteil der Missionen in Drittstaaten dar: Die Programme

umfassen gewöhnlich Treffen mit den jeweiligen nationalen Menschenrechtskommissionen sowie

NRO und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich für Menschenrechtsfragen einsetzen.

Menschenrechtsfragen stehen jedoch auch auf der Tagesordnung von offiziellen Treffen der ständi-

gen Delegationen in Brüssel oder Straßburg.

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Interparlamentarische Treffen können die Gelegenheit zum Follow-up zu Entschließungen und

Berichten des Parlaments bieten. Dies war der Fall beim Delegationsbesuch in Laos (November),

der von dem Fall Sombath Somphone geprägt war und dessen Verschwinden Gegenstand einer

Dringlichkeitsentschließung des Europäischen Parlaments im Februar 2013 war. Die von der

Delegation gegebenen Erklärungen fanden große Beachtung in den Medien und darüber hinaus. In

ähnlicher Weise besuchte die Delegation für die Beziehungen zur Arabischen Halbinsel nach einer

Dringlichkeitsentschließung im Januar im April Bahrain und wiederholte in ihrer Erklärung die

Forderungen des Europäischen Parlaments an die Regierung, sich gegenüber friedlichen Aktivisten

nachsichtig zu zeigen und alle politischen Gefangenen und Gefangene aus Gewissensgründen

freizulassen.

Von besonderer Besorgnis ist die Lage der Träger des vom Europäischen Parlament verliehenen

Sacharow-Preises. Die Delegation für die Beziehungen zu Iran traf sich während ihres Besuches in

Teheran im Dezember 2013 mit den Sacharow-Preisträgern des Jahres 2012. Eine von ihnen, Nasrin

Sotoudeh, war kurz zuvor aus der Haft entlassen worden. Vor ihrer Reise nach Iran veranstaltete die

Delegation eine gemeinsame Anhörung mit dem Unterausschuss für Menschenrechte sowie Treffen

mit Vertretern ethnischer und religiöser Minderheiten und dem internationalen Netz von NRO, die

in Brüssel zum Thema Menschenrechte tätig sind.

Die ständigen Delegationen haben auch Themen aufgegriffen, die im Zusammenhang mit Wahlen

stehen, obwohl ihre Arbeit in diesem Bereich von der Rolle der offiziellen, vom Parlament durchge-

führten Wahlbeobachtungsmissionen zu unterscheiden ist. Die Delegation für die Beziehungen zu

den Ländern Südasiens konzentrierte ihre Arbeit auf die ernsten Wahlkrisen auf den Malediven und

in Bangladesch sowie auf die Wahlen in Nepal und Bhutan.

Während eines gemeinsamen Besuchs des Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung und

der ständigen interparlamentarischen Delegation für die Beziehungen zu Afghanistan wurden die

Menschenrechte in Konflikt- und Postkonfliktsituationen hervorgehoben, vor allem die Lage der

Frauen und Mädchen. Es wurde außerdem betont, dass es von grundlegender Bedeutung ist, die

Präsidentschafts- und Provinzwahlen im April 2014 auf inklusive, transparente und glaubwürdige

Weise durchzuführen. Während der interparlamentarischen Mission nach Sri Lanka wurden die

Themen Rechenschaftspflicht und Versöhnung nach einem Konflikt erörtert.

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Bei einem Besuch in Indien (April/Mai) legte die Delegation für die Beziehungen zu Indien den
Schwerpunkt auf die Lage der Frauen, nachdem im Dezember 2012 in Delhi eine Studentin auf-
grund einer Gruppenvergewaltigung gestorben war und dies in der Presse große Beachtung gefun-
den hatte. Das Thema wurde mit dem Minister für soziale Gerechtigkeit und Gleichstellung sowie
mit Vertretern der Zivilgesellschaft erörtert. Die Delegation äußerte auch ihr tiefes Bedauern über
die Wiederaufnahme von Hinrichtungen, nachdem es diesbezüglich de facto ein Moratorium gege-
ben hatte. Die Todesstrafe wurde auch des Öfteren bei Treffen der Delegation mit japanischen
Amtskollegen angesprochen.

Die Delegation für die Beziehungen zu China brachte das Thema Menschenrechte und Tibet bei
ihrem Besuch im Juli bei einem Treffen mit dem Direktor für Tibet und ethnische Minderheiten der
Parteischule der chinesischen kommunistischen Partei zur Sprache. Einige Delegationsmitglieder
trafen Ende Mai den chinesischen Bürgerrechtsaktivisten Chen Guangcheng.

Die ständige Delegation in den Ausschüssen für parlamentarische Kooperation EU-Aserbaidschan
und die Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Russland stellten 2013 in
den jeweiligen Partnerländern eine zunehmend besorgniserregende Menschenrechtssituation fest.
Aufgrund mangelnder bilateraler Treffen oder fehlenden gegenseitigen Verständnisses wurden
jedoch keine gemeinsame Erklärung oder Empfehlungen zu Menschenrechtsfragen angenommen.
Die parlamentarische Delegation für die Beziehungen zu Belarus versuchte 2013 zweimal erfolglos
nach Belarus zu reisen, um sich dort mit Menschenrechtsaktivisten und Vertretern der Opposition
und der Zivilgesellschaft zu treffen.

In den paritätischen parlamentarischen Versammlungen kommen EP-Abgeordnete und Parlamenta-
rier aus Drittstaaten zusammen, um gemeinsame Probleme, unter anderem in den Bereichen Men-
schenrechte und Demokratie, zu diskutieren. Gegenwärtig handelt es sich hierbei um die Paritäti-
sche Parlamentarische Versammlung AKP-EU, die Paritätische Parlamentarische Versammlung der
Union für den Mittelmeerraum, die Parlamentarische Versammlung Europa-Lateinamerika und die
Parlamentarische Versammlung Euronest.

In ihrer Entschließung vom 29. Mai 2013 forderte die Parlamentarische Versammlung Euronest zur
Annahme umfassender Rechtsvorschriften für die Bekämpfung von Diskriminierung in den Län-
dern der Region auf und vertrat die Auffassung, dass der Schutz der Menschen- und Minderheiten-
rechte einen grundlegenden europäischen Wert darstellt und jegliche Bedrohung oder Verletzung
dieser Rechte verhindert werden sollte, da dies ebenfalls zu Destabilisierung beitragen könnte.

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Sacharow-Preis für geistige Freiheit und das Netzwerk der Sacharow-Preisträger

Mit dem Sacharow-Preis für geistige Freiheit werden besondere Persönlichkeiten geehrt, die sich

gegen Intoleranz, Fanatismus und Unterdrückung einsetzen, um die Menschenrechte und die Frei-

heit der Meinungsäußerung zu verteidigen. Der Preis, der nach dem sowjetischen Physiker und

politischen Dissidenten Andrej Sacharow benannt ist, wird vom Europäischen Parlament seit 1988

an Personen oder Organisationen verliehen, die einen bedeutenden Beitrag zum Kampf für die

Menschenrechte oder für Demokratie geleistet haben.

Der Sacharow-Preis 2013 wurde am 20. November in einer Plenarsitzung des Europäischen

Parlaments an Malala Yousafzai in Anwesenheit der anderen Preisträger verliehen.

Bei Malala Yousafzai handelt es sich um eine 16-jährige Schülerin aus Pakistan, die 2012 von

einem Taliban durch einen Schuss ins Gesicht verletzt wurde, um sie und andere Mädchen am

Schulbesuch zu hindern. Sie erholte sich jedoch von ihren Verletzungen und setzte ihre Kampagne

für das Recht von Kindern auf Bildung weltweit fort. Der Präsident des Europäischen Parlaments

betonte, dass ihr Eintreten daran erinnere, dass der Zugang zu Bildung und Wissen die beste Inves-

tition ist, die eine Gesellschaft beim Kampf gegen Intoleranz, Isolation, Gewalt und Armut tätigen

kann.

2008 wurde der Sacharow-Preis um das Netzwerk der Sacharow-Preisträger ergänzt. 2013 kam das

Netzwerk im Europäischen Parlament in Straßburg zusammen, um den 25. Jahrestag der Verleihung

des Sacharow-Preises zu begehen. Sechszehn Preisträger und vier Vertreter von Preisträgern disku-

tierten mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, mit zwei seiner ehemaligen Präsidenten

und anderen Abgeordneten sowie mit dem für humanitäre Hilfe zuständigen Mitglied der Kommis-

sion, dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, mit Vertretern des EAD, von UNICEF, des

Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Europarates, der EU-Grundrechteagentur und

der Zivilgesellschaft.

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Alle Mitglieder des Netzwerkes engagieren sich dafür, gemeinsam weltweit auf Menschenrechts-

verletzungen aufmerksam zu machen. Die EU wird dringend ersucht, sich diplomatisch über ihre

weltweiten Vertretungen vehement für die Mitglieder dieses Netzwerkes einzusetzen, insbesondere

für den Schutz bedrohter Sacharow-Preisträger und Menschenrechtsaktivisten. Die Mitglieder des

Netzwerkes sagten internationalen Kampagnen zur Förderung der Grundrechte, einschließlich

Kampagnen zur Beendigung der Gewalt gegen Kinder und für das Recht von Kindern auf Bildung,

ihre Unterstützung zu. Die dreitägige Konferenz führte schließlich zu einer Erklärung, in der die

Durchführung konkreter Maßnahmen zu Gunsten der Menschenrechte zugesagt wurde.

Das Europäische Parlament bleibt mit den Preisträgern in engem Kontakt, überwacht ständig deren

politische Lage und verfolgt aufmerksam die politischen Entwicklungen in den jeweiligen Ländern.

Mit einer vom Netzwerk der Sacharow-Preisträger neu eingerichteten Website werden das Europäi-

sche Parlament und die Preisträger zu aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten. 2013

wurde von den Sacharow-Preisträgern außerdem eine Vortragsreihe geschaffen, um die Öffentlich-

keit in den Mitgliedstaaten für Menschenrechtsfragen zu sensibilisieren.

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ABKÜRZUNGEN

AAP Annual Action Programme

ACC Audiovisual Coordination Council

ACP African, Caribbean and Pacific Group of States

AFCO Committee on Constitutional Affairs

AFET Committee on Foreign Affairs

AHB Anti-Homosexuality Bill

ASEAN Association of Southeast Asian Nations

ASEM Asia Europe Meeting

ATIDE Association Tunisienne pour l'Intégrité et la Démocratie des Elections

AU African Union

BICI Bahrain Independent Commission of Inquiry

BSSC Budget Support Steering Committee

CAAC Children and Armed Conflict

CAT Convention against Torture

CBSS Country Based Support Scheme

CD Community of Democracies

CEDAW Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against

Women

CELAC Latin America and Caribbean

CENI Independent National Election Commission

CFSP Common Foreign and Security Policy

CIA Central Intelligence Agency

CICIG International Commission against Impunity in Guatemala

CiO Chairmanship in Office

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CoE Council of Europe

CNDH National Human Rights Commission

CNES Conseil National Economique et Social

COHOM Council working party on human rights

CONAC National Anti-Corruption Commission

CoNI Commission of National Inquiry

COREPER Committee of Permanent Representatives

CRPD Convention on the Rights of Persons with Disabilities

CSDP Common Security and Defence Policy

CSO Civil Society Organisation

CSR Corporate Social Responsibility

CSW Commission on the Status of Women

CTC Counter-Terrorism Coordinator

CRC Convention on the Rights of the Child

CV Cape Verde

CVJR Commission Vérité Justice et Réconciliation

DCFTA Deep and Comprehensive Free Trade Area

DCI Development Cooperation Instrument

DE Germany

DEG Democracy Support and Election Coordination Group

DEVCO European Commission Directorate General for Development and

Cooperation

DEVE Committee on Development

DIDH Délégation interministérielle aux droits de l'homme

DK Denmark

DP Democratic Party

DPRK Democratic People's Republic of Korea

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DRC Democratic Republic of Congo

DROI Subcommittee for Human Rights

DVB Democratic Voice of Burma

EaPIC Eastern Partnership Integration and Cooperation programme

EAT Election Assessment Team

EBRD European Bank for Reconstruction and Development

EC European Commission

ECG Election Coordination Group

ECOWAS Economic Community of West African States

EDF European Development Fund

EEA European Economic Area

EEAS European External Action Service

EED European Endowment for Democracy

EEM Election Expert Mission

EFTA European Free Trade Association

EIB European Investment Bank

EIDHR European Instrument for Democracy and Human Rights

EITI Extractive Industries Transparency Initiative

EIUC European Inter-University Centre for Human Rights and

Democratisation

EMB Electoral Management Body

EMPL European Parliament Committee on Employment and Social Affairs

ENP European Neighbourhood Policy

ENPI European Neighbourhood and Partnership Instrument

EOM Election Observation Mission

EP European Parliament

10848/14 ds/DK/cat 145
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
ESC Economic, social and cultural (rights)

ESCR Economic, social and cultural rights

ESDC European Security and Defence College

ESG Environmental, social and governance

EU European Union

EUJUST LEX EU Rule of Law Mission for Iraq

EUMS European Union Member States

EUNIC European Union National Institutes for Culture

EUPOL AFGHANISTAN European Union Police Mission in Afghanistan

EUPOL COPPS EU Coordination Office for Palestinian Office Support

EURONEST Euronest Parliamentary Assembly (Eastern Partnership)

EUSR European Union Special Representative

EUTM European Union Training Mission

EVAW Elimination of Violence against Women Law

FGM Female Genital Mutilation

FEMM Committee on Women's Rights and Gender Equality

FFM Fact-Finding Mission

FM Foreign minister

FoRB Freedom of Religion or Belief

FPI Foreign Policy Instruments

FREMP Council Working Party on Fundamental Rights, Citizens' Rights and

Free Movement of Persons within the EU

FSJ Freedom, security and justice

FTA Free Trade Agreement

GAMM Global Approach to Migration and Mobility

GBAO Gorno-Badakshan Province

GBV Gender-based violence

GCC Gulf Cooperation Council

10848/14 ds/DK/cat 146
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
GCS Gender Co-ordination mechanism

GCTF Global Counter-Terrorism Forum

GGDC Good Governance and Development Contract

GoI Government of India

GPA Global Political Agreement

GRI Global Reporting Initiative

GRULAC Latin American and Caribbean Group

GSP Generalised Scheme of Preferences

HDIM Human Dimension Implementation Meeting

HIV Human immunodeficiency virus

HoM Head of mission

HQ Headquarters

HR Human rights

HR/VP High representative / Vice-president

HRC Human Rights Council

HRD Human rights defenders

HRDO Human Rights Defender's Office

ICC International Criminal Court

ICCPR International Covenant on Civil and Political Rights

ICERD International Convention on the Elimination of All Forms of Racial

Discrimination

ICESCR International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights

ICHR Independent Commission for Human Rights

ICJ International Court of Justice

ICRC International Committee of the Red Cross

ICT Information and communications technology

IDP Internally Displaced People

10848/14 ds/DK/cat 147
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
IEC Independent electoral commission

IEOM International Election Observation Missions

IfS Instrument for Stability

IHCHR Independent High Commission for Human Rights

IHL International humanitarian law

IHRL International human rights law

ILO International Labour Organisation

INTA Committee on International Trade

IOM International Organization for Migration

IPA Instrument for Pre-Accession Assistance

JLS Justice, Freedom and Security

JPA Joint Parliamentary Assembly

JURI Committee on Legal Affairs

JWF Joint Way Forward

LAS League of Arab States

LGBT Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender

LGBTI Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender and Intersex

LIBE Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs

MDG Millennium development goals

MEC Malawi Electoral Commission

MEP Member of the European Parliament

MEPP Middle East Peace Process

MERCOSUR Mercado Común del Sur

MINURSO United Nations Mission for the Referendum in Western Sahara

MoU Memorandum of Understanding

MS Member States

NAPWA National Action Plan for Women

10848/14 ds/DK/cat 148
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
NDAA National Defense Authorization Act

NEEDS Network for Enhanced Electoral and Democratic Support

NHRAP National Human Rights Action Plan

NHRC National Human Rights Commission

NSA Non State Actors Advisory panel

NGO Non-governmental organisation

NHRI National Human Rights Institute

OAS Organization of American States,

ODIHR Office for Democratic Institutions and Human Rights

OHCHR Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights

OIC Organisation of Islamic Co-operation

OMCV Associação Organização das Mulheres de Cabo Verde

OPCAT Optional Protocol to the convention against Torture

OPPD Office for Promotion of Parliamentary Democracy

OSCE Organisation for Security and Cooperation in Europe

PA Palestinian Authority

PAJED Projet d'Appui à la Justice et à l'Etat de Droit

PALOP Portuguese-speaking African countries

PAREDA Projet d'Actions pour le Renforcement de l'Etat de Droit et des

Associations

PASTAGEP Programme d’appui au développement du système statistique national

pour la promotion de la gouvernance et le suivi/évaluation de la

pauvreté

PA Parliamentary Assembly

PCA Partnership and Cooperation Agreement

PDO Public Defender’s Office

PEC Permanent Electoral Council

10848/14 ds/DK/cat 149
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
PIDCP Pacte International relatif aux Droits Civils et Politiques

PIF Pacific Island Forum

PM Prime Minister

PMSC Private military and security companies

PNG Papua New Guinea

PSC Political and Security Committee

REM Results Measurement Framework

RENAPDDHO National network for the protection of human rights defenders

RTL Re-education Through Labour

SDH Brazilian Human Rights Secretariat

SGBV Sexual and gender-based violence

SIA Sustainable Impact Assessments

SPRING Support for Partnership, Reform and Inclusive Growth

SR Special Rapporteur

SSMB Same Sex Marriage Bill

TAIEX Technical Assistance and Information Exchange instrument

TEU Treaty on European Union

TFEU Treaty on the Functioning of the European Union

TMAF Tokyo Mutual Accountability Framework

TRC Truth and Reconciliation Commission

UAE United Arab Emirates

UDP United Democratic Party

UK United Kingdom

UN United Nations

UNAIDS Joint United Nations Programme on HIV/AIDS

UNAMA United Nations Assistance Mission to Afghanistan

10848/14 ds/DK/cat 150
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
UNASUR Union of South American Nations

UN CAT United Nations Committee against torture

UNCRPD United Nations Convention on the Rights of Persons with Disabilities

UNDP United Nations Development Programme

UNFPA United Nations Population Fund

UNGA United Nations General Assembly

UNHRC United Nations Human Rights Council

UNICEF United Nations Children's Fund

UNMIT United Nations Integrated Mission in Timor-Leste

UNODC United Nations Office on Drugs and Crime

UNSC United Nations Security Council

UNSCR United Nations Security Council Resolution

UNSG Secretary-General of the United Nations

UPR Universal Periodic Review

US United States of America

WIMSA Working Group on Indigenous Minorities of Southern Africa

ZGF Zambian Governance Foundation

10848/14 ds/DK/cat 151
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Länder- und regionenspezifische Themen

10848/14 ds/DK/cat 152
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Länder- und regionenspezifische Themen

I Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer

Die Kopenhagener Kriterien spiegeln die Werte wider, auf die sich die EU gründet, nämlich Demo-
kratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Grundrechte sowie die Bedeutung einer funktionieren-
den Marktwirtschaft. Wie in der EU-Erweiterungsstrategie für die Jahre 2013-2014 18 dargelegt,
besteht eine zentrale Erkenntnis aus der Vergangenheit darin, dass zuerst die Grundprinzipien ein-
geführt werden müssen, darunter der Schutz der Grundrechte, der eine wichtige Rolle spielt. In den
Schlussfolgerungen des Rates von Dezember 2013 19 wird ebenfalls herausgestellt, wie wichtig dies
ist.

In einer ganzen Reihe von Erweiterungsländern zählen eine reibungslos funktionierende Rechts-
staatlichkeit und das Funktionieren der die Demokratie tragenden Institutionen, politische Inklusion,
Grundrechte und Menschenrechte einschließlich Meinungsfreiheit und die Rechte Angehöriger von
Minderheiten sowie die Bekämpfung der Diskriminierung schutzbedürftiger Gruppen wie der Roma
sowie von lesbischen, schwulen und bi-, trans- und intersexuellen Personen zu den größten Heraus-
forderungen. Diese schutzbedürftigen Gruppen sehen sich zudem Anfeindungen ausgesetzt, die in
Hasspredigten, Gewalt und Einschüchterung münden können. Es ist wichtig, dass in Bereichen wie
audiovisuelle Medien, Sport, Politik, Bildung und Internet ein kohärenter Rahmen für die Bekämp-
fung rassistischer und fremdenfeindlicher Verhaltensweisen und Ausdrucksformen fest etabliert
wird.

In der diesjährigen Erweiterungsstrategie legt die Kommission besonderes Gewicht auf die Freiheit
der Meinungsäußerung, die Lage der Roma und die Stellung von lesbischen, schwulen und bi-,
trans- und intersexuellen Personen ("LGBTI-Personen"). Die Kommission arbeitet in diesen Fragen
eng mit einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen, vor allem mit dem Europarat
und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), zusammen. Die
Kommission schlägt vor, dass Bewerberländer als Beobachter in der Agentur der Europäischen
Union für Grundrechte ("Grundrechteagentur") mitwirken, um ihre Bemühungen zur Gewährleis-
tung der uneingeschränkten Achtung der Grundrechte zu unterstützen.

18 http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/strategy_paper_2013_en.pdf.
19 http://register.consilium.europa.eu/doc/srv?l=DE&f=ST%2017952%202013%20INIT.
10848/14 ds/DK/cat 153
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/strategy_paper_2013_en.pdf.
http://register.consilium.europa.eu/doc/srv?l=DE&f=ST%2017952%202013%20INIT
Albanien

Die EU hat 2013 zehn Projekte finanziell unterstützt und im Rahmen des Europäischen Instruments

für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) Vergabeverfahren für sieben weitere Projekte auf

den Weg gebracht; das Finanzvolumen für alle diese Projekte beläuft sich auf 2,4 Mio. EUR. Bei

diesen Projekten, die landesweit von zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführt werden,

stehen die Rechte Angehöriger von Minderheiten, die Überwachung des Strafvollzugssystems und

die Förderung einer opferorientierten Justiz, die Rechte des Kindes, Gleichstellungsfragen, die

Rechte von Menschen mit Behinderung, die Rechte von lesbischen schwulen, bi-, trans- und inter-

sexuellen Personen sowie die Stärkung der Position der Frau in der Gesellschaft und die Bekämp-

fung häuslicher Gewalt im Mittelpunkt. Die EU hat außerdem im Rahmen des EIDHR das

Internationale Filmfestival der Menschenrechte 2013 in Tirana unterstützt, das von einer lokalen

gemeinnützigen Organisation veranstaltet wurde.

Im November 2013 hat die EU aus der Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft (im Rahmen

des Programms 2012 des Instruments für Heranführungshilfe (IPA)) Aufträge für zehn Projekte in

einem Gesamtwert von 1,5 Mio. EUR. vergeben; diese Projekte sollen von Organisationen der

Zivilgesellschaft durchgeführt werden und zielen darauf ab, den Zugang zur Justiz, die Achtung der

Menschenrechte in Haftanstalten, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Medienfreiheit und

die soziale Inklusion von Kindern, die der Bevölkerungsgruppe der Roma und der ägyptischen

Bevölkerungsgruppe angehören, in fünf Regionen Albaniens zu verbessern. Außerdem wurde ein

mit 1,5 Mio. EUR dotiertes Projekt, dessen Durchführung im Rahmen des Programms 2011 des

IPA im Juli 2012 von der EU eingeleitet wurde, auch 2013 weiter durchgeführt; es zielt darauf ab,

die soziale Inklusion der Roma und der ägyptischen Bevölkerungsgruppe in Albanien zu fördern.

http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/albania_2013.pdf

Bosnien und Herzegowina

Bei der im Jahr 2013 aus dem IPA-Programm geleisteten Hilfe lag der Schwerpunkt auf dem Sozi-

alschutz und der sozialen Inklusion von Kindern (1,9 Mio. EUR), der dauerhaften Rückkehr von

Migranten (im Dezember 2013 wurde ein mit 7 Mio. EUR dotiertes Projekt zur Durchführung von

Anhang VII zum Dayton-Friedensübereinkommen zu Flüchtlingen und Vertriebenen eingeleitet)

und auf der Unterstützung der Durchführung der Aktionspläne im Rahmen der Roma-Strategie (im

Mai 2013 wurde ein mit 2,5 Mio. EUR ausgestattetes Projekt zur sozioökonomischen Inklusion von

Roma auf den Weg gebracht).

10848/14 ds/DK/cat 154
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/albania_2013.pdf
Die 2013 im Rahmen des EIDHR (mit einer Mittelausstattung in Höhe von 6,1 Mio. EUR) durchge-
führten Projekte hatten den Schutz von Minderheiten einschließlich Roma, die Unterstützung und
den Schutz von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen, Frauen, Kindern und
Menschen mit Behinderung, die sozialen Rechte sowie die Rehabilitierung und Wiedereingliede-
rung von Opfern von Folter und Gewalt zum Gegenstand.

http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/bosnia_and_herzego-
vina_2013.pdf

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

2013 wurden die aus dem EIDHR bereitgestellten Mittel (0,6 Mio. EUR) eingesetzt, um acht Pro-
jekte zu unterstützen, die die stärkere Einbeziehung von Minderheitengruppen auf lokaler Ebene,
Aktivitäten für die Jugend zur Förderung der Akzeptanz der Vielfalt, die Verbesserung der lokalen
Lobbyarbeit und der Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Politikgestaltung, die Gleichbehandlung
von Menschen mit Behinderung, die Einbeziehung von inoffiziellen, der Bevölkerungsgruppe der
Roma angehörenden Müllsammlern in die offiziellen Müllsammelsysteme, den Ausbau der
Zusammenarbeit zwischen Organisationen der Zivilgesellschaft und Medien auf dem Gebiet der
Menschenrechte und der Freiheit der Meinungsäußerung, die Förderung der Demokratie und die
Förderung des Einsatzes Jugendlicher für die Freiheit der Meinungsäußerung zum Gegenstand
haben.

Aus dem IPA-Programm wurden 0,3 Mio. EUR für technische Hilfe im Rahmen von Projekten zur
Verbesserung der Strafrechtspflege bereitgestellt; ferner hat die ehemalige jugoslawische Republik
Mazedonien mit dem Europarat zusammengearbeitet, um eine angemessene Behandlung inhaftierter
und verurteilter Personen durch die Strafverfolgungsbehörden sicherzustellen (Projektkosten:
2,1 Mio. EUR).

http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/the_former_yugoslav
_republic_of_macedonia_2013.pdf

Island

Island hat weiterhin durch Rechtsmittel und Gesetzgebung und entsprechende Durchführungs-
maßnahmen die Grundrechte und Grundfreiheiten, einschließlich der wirtschaftlichen und sozialen
Rechte und Freiheiten, garantiert. Von der Europäischen Union wurde in diesem Bereich keine
Unterstützung geleistet.

http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/iceland_2013.pdf

10848/14 ds/DK/cat 155
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/bosnia_and_herzegovina_2013.pdf
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/bosnia_and_herzegovina_2013.pdf
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/the_former_yugoslav_republic_of_macedonia_2013.pdf
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/the_former_yugoslav_republic_of_macedonia_2013.pdf
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/iceland_2013.pdf
Das Kosovo20

Die EU hat 2013 fünf von zivilgesellschaftlichen Organisationen im Kosovo durchgeführte Projekte
mit nahezu 0,9 Mio. EUR aus dem EIDHR-Programm 2011 unterstützt. Die Projekte hatten die
Stärkung der Position der Frau in der Gesellschaft, die Rechte von lesbischen, schwulen, bi-, trans-
und intersexuellen Personen, Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und Hilfe für Menschen mit
Behinderung, einschließlich Hilfe für Blinde, zum Gegenstand. Das EU-Büro im Kosovo hat 2013
aus dem IPA-Programm ein mit 1 Mio. EUR ausgestattetes Projekt zur Verbesserung des rechtli-
chen und des institutionellen Rahmens für Menschenrechte und zum Aufbau der Kapazitäten der
Institution des Bürgerbeauftragten und der lokalen Zivilgesellschaft finanziert.

http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/kosovo_2013.pdf

Montenegro

Derzeit werden im Rahmen des IPA drei Projekte durchgeführt, für die in einem Zeitraum von drei
Jahren insgesamt 6,2 Mio. EUR bereitgestellt werden; sie betreffen die Rechte des Kindes, Gleich-
stellungsfragen und nachhaltige Lösungen für binnenvertriebene Roma. Aus dem EIDHR hat die
EU 2013 im Rahmen des länderspezifischen Förderprogramms sieben Projekte mit insgesamt
0,9 Mio. EUR gefördert.

http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/montenegro_2013.pdf

Serbien

Die EU hat 2013 aus dem IPA-Programm 16,5 Mio. EUR für vier Projekte bereitgestellt, die Maß-
nahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung sowie die Verbesserung der Lage von schutzbedürf-
tigen Personen, einschließlich Roma, Flüchtlinge und Binnenflüchtlinge, betrafen. Die EU hat
außerdem in Serbien 17 von zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführte Projekte mit ins-
gesamt 1 Mio. EUR aus dem EIDHR-Haushalt für 2012 gefördert. Diese Projekte hatten im
wesentlichen den Schutz von Minderheiten, die Rechte des Kindes, Gleichstellungsfragen,

20 Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der
Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen
Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

10848/14 ds/DK/cat 156
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/kosovo_2013.pdf
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/montenegro_2013.pdf
die Stärkung der Position von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen in der

Gesellschaft, die Rechte von Asylbewerbern, die Stärkung der Position der Frau in der Gesellschaft

und die Rechte von Personen mit Behinderung zum Gegenstand. Aus der Fazilität zur Förderung

der Zivilgesellschaft leistete die EU Finanzhilfe in Höhe von insgesamt 2 Mio. EUR für rund

20 Projekte, bei denen der Schwerpunkt auf der Reform der öffentlichen Verwaltung, der

kulturellen Vielfalt und der Entwicklung von Organisationen der Zivilgesellschaft auf lokaler Ebene

lag.

http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/serbia_2013.pdf

Türkei

Aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) wurden Projekte für den Aufbau von Kapazitäten

in den Bereichen Menschenrechte und Grundfreiheiten, Justiz, Gleichstellungsfragen und Sicherheit

sowie in Bezug auf andere Aspekte im Zusammenhang mit der Anwendung der politischen Krite-

rien gefördert. Im Berichtszeitraum wurden sieben Projekte weiter durchgeführt, bei denen die

Unparteilichkeit der Justiz, die partizipative Demokratie und die Rechenschaftspflicht der Polizei

im Mittelpunkt standen. 2013 wurden aus dem EIDHR 51 laufende Projekte gefördert, die darauf

abzielten, die Arbeit der Zivilgesellschaft auf dem Gebiet der Menschenrechte zu unterstützen, die

unter anderem folgende Aspekte betraf: den Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die Rechte

lesbischer, schwuler, bi-, trans- und intersexueller Personen, die Rechte der Frau (einschließlich der

politischen Teilhabe von Frauen und der Verhütung von Gewalt gegen Frauen), Flüchtlinge und

Asylbewerber, Minderheiten, Religionsfreiheit und kulturelle Rechte.

http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/turkey_2013.pdf

10848/14 ds/DK/cat 157
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/serbia_2013.pdf
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2013/package/brochures/turkey_2013.pdf
II EWR- und EFTA-Länder
Norwegen

Da die Europäische Union und Norwegen ähnliche Menschenrechtsstandards anwenden, legt die

Europäische Union bei ihrer Menschenrechtstrategie den Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit und

den engen Dialog mit Norwegen im Hinblick auf Menschenrechtsfragen in internationalen Organi-

sationen (VN, Europarat, OSZE usw.) und in bestimmten Ländern rund um die Welt. Die Men-

schenrechte sind in Norwegen Bestandteil der von der Europäischen Union unternommenen

Öffentlichkeits-Diplomatie und Informationstätigkeit, die darauf abzielen, die weltweit führende

Rolle der EU hervorzuheben.

Schweiz

Wie bei Norwegen auch legt die Europäische Union bei ihrer mit der Schweiz verfolgten Men-

schenrechtstrategie den Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit und den engen Dialog im Hinblick

auf Menschenrechtsfragen in internationalen Organisationen (VN, Europarat, OSZE usw.) und in

bestimmten Ländern rund um die Welt. Eine der drei Prioritäten, die sich die Schweiz für den Ko-

Vorsitz der OSZE 2014 gesetzt hat, nämlich die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern,

trägt der menschlichen Dimension der Aufgaben der OSZE Rechnung und rückt die Menschen-

rechte verstärkt in den Mittelpunkt.

Die Menschenrechte sind in der Schweiz Bestandteil der von der Europäischen Union unternomme-

nen Öffentlichkeits-Diplomatie und Informationstätigkeit, die darauf abzielen, die weltweit füh-

rende Rolle der EU hervorzuheben.

Die Schweiz war 2012 Gegenstand einer allgemeinen regelmäßigen Überprüfung. Anlässlich dieser

Überprüfung wurden 140 Empfehlungen an die Schweiz gerichtet, von denen sie letztendlich 99

akzeptiert hat. Am 14. März 2013 hat die Schweiz dem Menschenrechtsrat ihr Positionspapier zu

den noch verbleibenden Empfehlungen vorgelegt.

10848/14 ds/DK/cat 158
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Die von der Schweiz abgelehnten Empfehlungen betrafen die Ratifizierung der Internationalen

Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, die

Annahme von Rechtsvorschriften zum Verbot von Organisationen, die Rassismus fördern oder dazu

aufstacheln, die Gewährleistung von Rechtsmitteln gegen die Verletzung sozialer, wirtschaftlicher

und kultureller Rechte und die Aufhebung des Verbots der Errichtung von Minaretten. Bei den von

der Schweiz akzeptierten Empfehlungen ging es im wesentlichen um die Gleichstellung der

Geschlechter, den Missbrauch der Polizeigewalt, Migration (einschließlich Menschenhandel) und

Asyl sowie häusliche Gewalt. Bei der Umsetzung der Empfehlungen der allgemeinen regelmäßigen

Überprüfung besteht eine der größten Herausforderungen in der Koordinierung zwischen den

Behörden auf der Ebene der Eidgenossenschaft, der Kantone und der Gemeinden, da alle drei Ebe-

nen über Umsetzungskompetenzen verfügen.

10848/14 ds/DK/cat 159
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
III Europäische Nachbarschaftspolitik

Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP), die 2011 einer Überprüfung unterzogen wurde, bil-

det die Grundlage für die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit ihren südlichen und östli-

chen Nachbarn, bei der eine weitestmögliche politische Anbindung und wirtschaftliche Integration

angestrebt wird. Hierbei wird auf eine gemeinsame Verantwortung und auf gemeinsame Interessen

und Grundwerte, nämlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und sozi-

aler Zusammenhalt, abgestellt. Jedes Partnerland vereinbart mit der EU einen Aktionsplan im Rah-

men der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP-Aktionsplan), in dem es sein Engagement für

Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, demokratische Staatsführung, die Grundsätze der

Marktwirtschaft und eine nachhaltige Entwicklung festschreibt. Die EU unterstützt bei der Ver-

wirklichung dieser Ziele.

Einige Partnerländer der Nachbarschaftspolitik waren 2013 weiterhin mit Konflikten, politischer

Instabilität und einer schwierigen sozioökonomischen Lage konfrontiert. Dennoch wurde der bilate-

rale politische Dialog mit den meisten Partnerländern fortgeführt, so auch im Rahmen der Sitzungen

der Unterausschüsse für Menschenrechte, die mit neun der zwölf ENP-Partnerländer durchgeführt

wurden. Die EU hat an der zugesagten Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, den nationalen

Parlamenten und anderen wichtigen Interessenträgern wie Sozialpartnern und Unternehmen weiter

festgehalten, um sicherzustellen, dass die mit den Partnerländern vereinbarten Reformziele tatsäch-

lich den Anliegen und Erwartungen ihrer Bürger entsprechen.

Östliche Partnerschaft

Das Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft, das am 28./29. November 2013 in Vilnius stattfand,

war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum weiteren Ausbau der Partnerschaft. Die EU, ihre Mit-

gliedstaaten und die Partnerländer bekräftigten ihr Bekenntnis zu den Grundsätzen des Völkerrechts

und den Grundwerten, zu denen neben Demokratie unter anderem auch Rechtsstaatlichkeit, Ach-

tung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Marktwirtschaft, nachhaltige Entwicklung und ver-

antwortliches Regierungshandeln zählen. 2013 fanden Sitzungen der Unterausschüsse für Men-

schenrechte mit Armenien, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine statt. Der Menschen-

rechtsdialog mit Belarus hingegen war weiterhin eingefroren.

10848/14 ds/DK/cat 160
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Die Schaffung des Zivilgesellschaftlichen Forums der Östlichen Partnerschaft, einschließlich der
Schaffung der nationalen Plattformen in den Partnerländern, ist ein gutes Beispiel für die Stärkung
der Rolle der Zivilgesellschaft im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik.

Die EU hat die Zivilgesellschaft weiterhin aus einer Reihe von Finanzierungsinstrumenten unter-
stützt.

Armenien

Die EU hat ihre Unterstützung für Armenien weiterhin auf Maßnahmen des Landes konzentriert,
durch die - insbesondere durch die Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, die Beseitigung von
Mängeln im Wahlprozess, die Förderung der Medienfreiheit, die Verbesserung der Haftbedingun-
gen und die Bekämpfung von Diskriminierung - verantwortliches Regierungshandeln und die Men-
schenrechte gefördert werden sollen. Das fünfte Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs der
EU mit Armenien fand im Dezember 2013 in Eriwan statt.

Am 18. Februar 2013 fand in Armenien die Präsidentschaftswahl statt. Die Wahlbeobachtungsmis-
sion des BDIMR/OSZE 21 gab am 19. Februar 2013 eine Erklärung über vorläufige Erkenntnisse
und Schlussfolgerungen ab. Darin hieß es, dass die Wahl unter Achtung der Grundfreiheiten
generell ordnungsgemäß abgewickelt worden sei; gemäß dem Abschlussbericht des BDIMR/OSZE
jedoch kam es zu schwerwiegenden Problemen bei der Stimmabgabe und der Stimmauszählung, die
zu Bedenken hinsichtlich der Integrität des Wahlverfahrens Anlass gaben. Die EU ermutigte die
armenische Regierung, weiter an der Beseitigung der vom BDIMR/OSZE sowohl bei der
Parlamentswahl im Mai 2012 als auch bei der Präsidentschaftswahl im Februar 2013 festgestellten
Mängel zu arbeiten, und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Notwendigkeit zu richten, gleiche
Voraussetzungen für alle Kandidaten zu schaffen und die Verwendung administrativer Ressourcen
für Wahlzwecke zu verhindern. Die EU hat zudem die armenische Regierung weiter nachdrücklich
aufgefordert, die Todesfälle, zu denen es während der Zusammenstöße vom März 2008 im
Anschluss an die Präsidentschaftswahl kam, sowie die damit im Zusammenhang stehenden Vor-
würfe von Misshandlungen von in Polizeigewahrsam befindlichen Personen und von Verstößen
gegen ordnungsgemäße Gerichtsverfahren umfassend zu untersuchen. Außerdem appellierte die EU
an die armenische Regierung, die Lage in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung und die
Medienfreiheit insbesondere im Hinblick auf den Pluralismus im Rundfunksektor zu verbessern und
Medienorgane angemessen gegen missbräuchliche zivile Verleumdungsklagen zu schützen.

21 Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit
und Zusammenarbeit in Europa.

10848/14 ds/DK/cat 161
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Die Nationalversammlung hat im Mai 2013 ein Gesetz zur Gleichstellung und Chancengleichheit

von Männern und Frauen verabschiedet. Im August und September 2013 kam es jedoch zu Protes-

ten bestimmter Gruppen gegen das in diesem Gesetz definierte Geschlechterkonzept, die mit Ein-

schüchterungsversuchen gegenüber Frauenrechtsaktivisten einhergingen.

Die EU war besorgt angesichts des Fehlens jeglicher offizieller Verurteilung dieser Einschüchte-

rungsversuche und des Eindrucks unzureichender Ermittlungen. Die Regierung hat außerdem einen

Gesetzesentwurf über häusliche Gewalt abgelehnt. Stattdessen schlug sie vor, die vorgeschlagenen

Maßnahmen im Wege von Abänderungen in andere Gesetze aufzunehmen, ein Vorschlag, der von

der lokalen Zivilgesellschaft kritisiert wurde. Der von Menschenrechtsverteidigern (mit beratender

Unterstützung seitens der EU) unternommene Versuch, einen Entwurf für ein Antidiskriminie-

rungsgesetz auszuarbeiten, traf auf heftigen Widerstand seitens mehrerer zivilgesellschaftlicher und

religiöser Organisationen. Einschränkungen des Streikrechts und des Rechts, einer Gewerkschaft

beizutreten, wurden festgestellt.

Die EU leistete auf unterschiedliche Arten Unterstützung für die Reformen des Justizsektors, um

den Aufbau eines transparenteren und besser zugänglichen Justizwesens voranzubringen. Unter

anderem unterstützte sie durch die EU-Beratungsgruppe, Partnerschaftsprojekte und durch umfang-

reiche Budgethilfe (29 Mio. EUR). Reformen hinsichtlich des Zugangs zur Justiz sind unumgäng-

lich, wobei diese Reformen auch die Verbesserung der Qualität der Gerichtsverfahren und den

Kapazitätsaufbau beim Personal einschließen müssen.

Durch aus dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) finanzierte

Maßnahmen wurde weiterhin zum Ausbau der Demokratie und zur Verbesserung der Achtung der

Menschenrechte und Grundfreiheiten beigetragen. So wurden Maßnahmen hinsichtlich des Stimm-

rechts, der Rechte des Kindes, der Arbeitnehmerrechte und der Rechte der Frau, Maßnahmen zur

Beendigung von Folter und der Erzwingung von Geständnissen sowie weitere Projekte unterstützt.

Die EU hat ihre Unterstützung für demokratische Wahlen im Rahmen eines gemeinsamen Projektes

mit der OSZE fortgesetzt und im Vorfeld der Präsidentschafts- und Kommunalwahlen Hilfe bei der

Schulung von Beamten, Personen der Zivilgesellschaft und Journalisten geleistet und Maßnahmen

unterstützt, durch die die Kontrolle verbessert und verstärkt sensibilisiert werden sollte. Außerdem

hat die EU Unterstützung zur Stärkung des Büros für Menschenrechtsverteidigung geleistet. Ferner

hat die EU-Beratergruppe für die Republik Armenien deren Reformanstrengungen, insbesondere in

den Bereichen Menschenrechte und verantwortungsvolle Staatsführung, weiter unterstützt.

http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm

10848/14 ds/DK/cat 162
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Aserbaidschan

Die EU hat 2013 Menschenrechtsfragen anlässlich mehrerer offizieller Treffen auf hoher Ebenen

zwischen der EU und Aserbaidschan (Besuch des für Erweiterung und Europäische Nachbarschafts-

politik zuständigen Kommissionsmitglieds in Baku, Treffen von Präsident Ilham Aliyev mit dem

Präsidenten der Europäischen Kommission in Brüssel) zur Sprache gebracht. Über diesen Themen-

kreis wurde auch bei regelmäßigen Treffen mit aserbaidschanischen Beamten in Baku und Brüssel

(Sitzung des Kooperationsausschusses im Oktober 2013, Tagung des Kooperationsrates im Dezem-

ber 2013) beraten. Das für 2013 vorgesehene Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs wurde

auf Bitten Aserbaidschans auf Februar 2014 verschoben.

Die EU hat Aserbaidschan weiter darin bestärkt, den freiwillig in internationalen Organisationen

eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen. Dies galt insbesondere hinsichtlich des nicht stän-

digen Sitzes Aserbaidschans im VN-Sicherheitsrat und der 2014 anstehenden Übernahme des Vor-

sitzes des Ministerkomitees des Europarates.

Im Vorfeld der Präsidentschaftswahl hat die EU-Delegation die Lage der Menschenrechte und der

Grundfreiheiten im Land aktiv verfolgt und gemeinsame Aktionen mit den diplomatischen Missio-

nen der EU-Mitgliedstaaten koordiniert. In diesem Zusammenhang beobachteten die EU-Delegation

und einige Missionen der EU-Mitgliedstaaten Wahlkampfveranstaltungen in Baku und nahmen

regelmäßig an den Arbeitssitzungen des zentralen Wahlausschusses teil. Am Tag der Wahl stellte

die EU-Delegation im Rahmen der Wahlbeobachtungsmission des BDIMR/OSZE zwei Wahlbe-

obachterteams ab.

Die EU intensivierte in diesem Jahr außerdem ihren regelmäßigen Dialog mit Organisationen der

Zivilgesellschaft, indem sie ihnen die Möglichkeit gab, in einer alle Seiten einbeziehenden vertrau-

lichen Runde ihre Standpunkte auszutauschen. Es fanden - vornehmlich in den Räumlichkeiten der

EU-Delegation - regelmäßige monatliche Treffen mit Vertretern der Zivilgesellschaft und Vertre-

tern von Oppositionsgruppen statt; die EU hat zudem zahlreiche Veranstaltungen aktiv unterstützt,

durch die der Bekanntheitsgrad unabhängiger zivilgesellschaftlicher Organisationen gesteigert

wurde. Die EU-Delegation nutzte außerdem ihre regelmäßigen Medienaktivitäten und die Outreach-

Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Europatag und dem Gipfeltreffen der Östlichen Partner-

schaft in Vilnius, um hervorzuheben, welchen Stellenwert die demokratischen Werte und die Men-

schenrechte in der Politikagenda der EU für Aserbaidschan haben.

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Im Zusammenhang mit der Anwendung der lokalen Leitlinien für Menschenrechtsverteidiger in

Aserbaidschan hat die EU-Delegation regelmäßig mit aktiven Menschenrechtsverteidigern in Kon-

takt gestanden, allerdings konnte 2013 keine Veranstaltung zu diesem Thema in der Region durch-

geführt werden.

Im Laufe des Jahres hat die EU weiterhin Fälle verfolgt, die Eigentumsrechte zum Gegenstand hat-

ten, hierzu gehörte auch, dass sie zu regelmäßigen Treffen mit betroffenen Bürgern zusammenkam.

Die EU und ihre Delegation in Aserbaidschan sowie ihre Delegation bei der OSZE gaben insgesamt

sieben Erklärungen zur Menschenrechtslage im Land und zur Durchführung der Wahlen ab. Diese

Erklärungen hatten die Verhaftung des Vorsitzenden der Bewegung "Republikanische Alternative",

die Gesetzesänderungen zur Kriminalisierung von Online-Diffamierung, die Lage im Vorfeld der

Wahlen und die Durchführung der Wahlen im Land zum Thema. Das Europäische Parlament nahm

2013 zwei Entschließungen zu Aserbaidschan an, eine zum Fall Ilgar Mammadov (13. Juni 2013)

und eine thematisch weiter gefasste zu den Fortschrittsberichten 2012 zur Europäischen Nachbar-

schaftspolitik (23. Oktober 2013).

2013 wurde Aserbaidschan der zweiten allgemeinen, regelmäßigen Überprüfung durch den VN-

Menschenrechtsrat unterzogen, bei der 162 Empfehlungen ausgesprochen wurden, von denen einige

auf EU-Mitgliedstaaten zurückgingen. Im Rahmen des EU-Aktionsplans für die Gleichstellung ver-

anstaltete die EU-Delegation ein Treffen mit Vertreterinnen bekannter Frauenorganisationen und

erörterte die auf dem Gebiet der Rechte der Frau bestehenden Probleme, einschließlich häuslicher

Gewalt und Diskriminierung. Die EU-Delegation hat die Fälle inhaftierter politischer Aktivisten

und Menschenrechtsverteidiger aktiv verfolgt und gemeinsam mit anderen diplomatischen Missio-

nen Gerichtsverfahren beobachtet. Die EU-Delegation hatte außerdem die Möglichkeit, inhaftierte

Aktivisten zu besuchen, und sie stand in regelmäßigem Kontakt zu deren Familien und Anwälten.

2013 legte die EU-Delegation dem Amt des Bürgerbeauftragten schriftliche Anträge auf Informati-

onen über Fälle von Gefangenen mit politischem Hintergrund vor.

Zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens und zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen

der Regierung und den Organisationen der Zivilgesellschaft hat sich die EU weiterhin für die Wie-

deraufnahme des Dialogs eingesetzt. Außerdem machte sie sich dafür stark, dass der aserbaidscha-

nischen nationalen Plattform des Zivilgesellschaftlichen Forums der Östlichen Partnerschaft mehr

Bedeutung beigemessen wird.

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Die EU-Delegation veranstaltete außerdem eine Pressekonferenz anlässlich der Veröffentlichung

der Fortschrittsberichte 2012 zur Europäischen Nachbarschaftspolitik und erörterte den Bericht mit

Vertretern der Zivilgesellschaft.

Als Folgemaßnahme zu dem Besuch der Missionsleiter in der Autonomen Republik Nachitschewan,

der 2012 stattgefunden hatte, führte die EU-Delegation im Februar 2013 gemeinsam mit Vertretern

des diplomatischen Dienstes von EU-Mitgliedstaaten einen Besuch auf Arbeitsebene in der Autono-

men Republik durch, um mit Vertretern der lokalen Behörden, dem Bürgerbeauftragten und Akti-

visten der Zivilgesellschaft zusammenzukommen. Der Leiter der EU-Delegation besuchte im April

2013 zudem gemeinsam mit Vertretern der EU-Mitgliedstaaten Ganja, Barda und Goranboy. Au-

ßerdem fand in Ganja ein Treffen mit jungen Aktivisten und Menschenrechtsverteidigern statt.

Die EU stellte Finanzmittel in Höhe von 2 Mio. EUR für Projekte im Zusammenhang mit Men-

schenrechten und Demokratie bereit. Im April 2013 endete ein Aufruf zur Einreichung von Vor-

schlägen in Höhe von 2,2 Mio. EUR im Rahmen des EIDHR. Die ausgewählten Projekte dienen der

Förderung und Sicherstellung des Zugangs zu Informationen, der Medienfreiheit und der Freiheit

der Meinungsäußerung, der Versammlungsfreiheit, der Gewissens- und Religionsfreiheit, der

Bekämpfung von Folter und Misshandlung und der Bekämpfung von Straflosigkeit, des Zugangs

zur Justiz, der Rechtsstaatlichkeit, der Nichtdiskriminierung und der Gleichstellung der

Geschlechter.

http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm

Georgien

Die EU und Georgien brachten die Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen der EU mit

Georgien zu einem erfolgreichen Abschluss. Das Abkommen wurde auf dem Gipfeltreffen der Öst-

lichen Partnerschaft im November 2013 in Vilnius paraphiert.

Das sechste Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs EU-Georgien wurde im Juni 2013 in

Brüssel abgehalten. Im Mittelpunkt der Gespräche standen neben den Problemen, mit denen sich

das Justiz- und das Strafverfolgungssystem konfrontiert sehen, und der Reform der beiden Systeme

die Wahlen und die wahlrechtlichen Bestimmungen, die Meinungsfreiheit, die Versammlungs- und

Vereinigungsfreiheit, die Rechte Angehöriger von Minderheiten, einschließlich religiöser Minder-

heiten, und Fragen der Nichtdiskriminierung.

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http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Die Regierung hat eine nationale Menschenrechtsstrategie und einen Aktionsplan für Menschen-

rechte ausgearbeitet und dem Parlament zur Annahme vorgelegt.

Eine Delegation des Europäischen Parlaments besuchte Georgien anlässlich der Präsidentschafts-

wahl im Oktober 2013 und würdigte die Glaubwürdigkeit des Wahlprozesses. Die Hohe Vertreterin

Ashton und Kommissionsmitglied Füle gaben eine gemeinsame Erklärung ab.

Im Juni 2013 verabschiedete Georgien ein neues Arbeitsgesetz, das im Einklang mit den Überein-

kommen Nr. 87 und Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Vereinigungsfreiheit

und über das Recht zu Kollektivverhandlungen steht. Hiermit wurde einer seit langem bestehenden

Forderung der EU entsprochen. 2013 wurden wichtige Schritte in Richtung auf eine größere Unab-

hängigkeit der Justiz unternommen, so wurden ein Gesetz über die allgemeinen Gerichte und neue

Modalitäten für die Auswahl der Mitglieder des Hohen Justizrats erlassen und zudem dafür gesorgt,

dass Journalisten Zugang zu den Gerichten haben. Ein weiterer wichtiger Schritt war die Heraus-

lösung der Staatsanwaltschaft aus dem Justizministerium. Die Hohe Vertreterin Ashton und Kom-

missionsmitglied Füle gaben eine gemeinsame Erklärung über die strafrechtliche Verfolgung von

35 wichtigen Mitarbeitern der vorherigen Regierung ab, in der sie zur strengen Achtung des Grund-

satzes eines fairen und ordnungsgemäßen Gerichtsverfahrens unter Ausschluss jeglicher politischer

Motivation aufrufen.

Die EU hat die Reformen mit umfangreichen Finanzmitteln unterstützt, so leistete sie unter anderem

Haushaltszuschüsse und führte gemeinsame Aktionen mit internationalen Organisationen wie dem

Europarat, dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) und UNICEF durch,

wobei ihren Maßnahmen durch die Ernennung von Thomas Hammarberg zum Sonderberater der

EU für Verfassungs- und Rechtsreformen und Menschenrechte in Georgien noch mehr Gewicht

verliehen wurde. Im September 2013 veröffentlichte Hammarberg seinen Bericht "Georgia in Tran-

sition", in dem er eine Analyse der relevanten Fortschritte und Defizite vornimmt und Empfehlun-

gen für prioritäre Maßnahmen ausspricht.

Die EU leistete weiterhin im Rahmen des umfassenden Programms zum Aufbau der Institutionen

Unterstützung für das Büro des Ombudsmanns. 2013 kam Georgien das im Rahmen des Programms

der Östlichen Partnerschaft für Integration und Zusammenarbeit angewendete anreizbasierte Kon-

zept zugute, aufgrund dessen zusätzliche 27 Mio. EUR für das Land bereitgestellt wurden.

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Im Juni 2013 wurde im Rahmen des EIDHR ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für ein

Volumen von 1 Mio. EUR veröffentlicht. Mit den Mitteln aus dem EIDHR soll ein Beitrag geleistet

werden zur Förderung der Rechte schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen einschließlich ihrer

Rechte auf dem Gebiet der Gesundheit, ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, ihrer

Arbeitnehmerrechte und ihres Rechts auf Gleichbehandlung und auf Eingliederung in die Gesell-

schaft, zur Bekämpfung jeglicher Formen von Diskriminierung, zur Bekämpfung häuslicher

Gewalt, zur Sicherstellung von Transparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit, des freien Zugangs

zu öffentlichen Informationen und zur Justiz sowie zur Unterstützung von Maßnahmen, die von

Menschenrechtsverteidigern und Organisationen der Zivilgesellschaft durchgeführt werden und auf

die Stärkung der demokratischen Reformen und des Dialogs abzielen.

http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm

Belarus

2013 blieb die Lage in Belarus in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlich-

keit und der demokratischen Grundsätze besorgniserregend. Die EU hat mehrfach ihren Willen

bekräftigt, ihre Politik des kritischen Engagements gegenüber der belarussischen Regierung fort-

zusetzen. Verstöße gegen die Menschenrechte blieben weit verbreitet. Hierzu zählten die Ein-

schränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit und des Rechts, sich

friedlich mit anderen zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen, die konti-

nuierliche Schikanierung, Einschüchterung und Inhaftierung von politischen Gegnern, Menschen-

rechtsverteidigern, Journalisten und Aktivisten sowie Vorwürfe von Folter und Misshandlung in

Haft. 2013 wurden Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgenderpersonen vermehrt schikaniert.

Die EU bekundete 2013 bei zahlreichen Gelegenheiten ihre ernsthafte Besorgnis angesichts der

mangelnden Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Grunds-

ätze. Die EU-Delegation und die Mitgliedstaaten der EU haben bei ihren Kontakten mit ihren

Gegenübern in der belarussischen Regierung immer wieder hervorgehoben, dass es wichtig ist, alle

politischen Gefangenen sofort freizulassen und zu rehabilitieren, und wiederholt ihre Besorgnis

über Fälle der Schikanierung von Menschenrechtsverteidigern, Aktivisten von Organisationen der

Zivilgesellschaft und der Opposition sowie angesichts weiterer restriktiver Rechtsvorschriften zum

Ausdruck gebracht.

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http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Im November 2013 veröffentlichte die EU-Delegation die Menschenrechtsstrategie der EU auf ihrer

Website veröffentlicht und hob deren besondere Bedeutung für die Menschenrechtslage insgesamt

in Belarus hervor, was die Lage der Zivilgesellschaft, Demokratisierung, Wahlen, Medienfreiheit,

das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ebenso

einschließt wie die Beibehaltung der Todesstrafe, das weitere Vorhandensein politischer Gefange-

ner und die Anwendung von Folter. Der Schutz der Rechte von Lesben, Homosexuellen Bisexuel-

len und Transgenderpersonen, und der Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit zählen

ebenfalls zu den prioritären Maßnahmen der EU.

In belarussischen Gefängnissen sind noch immer einige politische Gefangene inhaftiert. 2013 wur-

den drei politische Gefangene freigelassen, nachdem sie ihre gesamte Strafe verbüßt hatten

(Sevyarinets, Dashkevich und Frantskevich), eine Rehabilitierung der drei ist nicht erfolgt.

2013 wurden einige neue Fälle gemeldet, die von Menschenrechtsorganisationen als politisch moti-

viert betrachtet werden (die Fälle Lazar, Yaromenak, Pastnau und Parfenkow). Die EU-Delegation

und die Leiter der EU-Missionen verfolgen die Lage aufmerksam. Die EU-Delegation gab am

20. August 2013 eine Erklärung zur Berufungsverhandlung von Andrey Haydukow ab; hierbei

könnte es sich um einen politisch motivierten Fall handeln. In dieser Erklärung wurde an Belarus

appelliert, für ein gerechtes, faires und transparentes Verfahren zu sorgen, bei dem sämtliche inter-

nationalen Standards und Verpflichtungen eingehalten werden. Dr. Pastnau wurde Ende September

2013 aus der stationären psychiatrischen Behandlung entlassen. Anfang Dezember 2013 wurde der

katholische Priester Uladzislaw Lazar nach einem Schuldanerkenntnis entlassen.

In einem herausgeschmuggelten Brief des politischen Gefangenen Mikalay Awtukhovich, der von

unabhängigen belarussischen Medien veröffentlicht wurde, werden schockierende Haftbedingungen

und zahlreiche Verstöße gegen die Menschenrechte beschrieben. Die Leiter der EU-Missionen

übersandten dem prominenten politischen Gefangenen Ales Bialiatski am 25. September 2013 -

seinem Geburtstag - ein Schreiben, in dem sie ihre Unterstützung für ihn zum Ausdruck bringen.

Bereits am 13. August 2013 war einem anderen politischen Gefangenen, Mykola Statkevich, ein

vergleichbares Schreiben übersandt worden.

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Ein Sprecher der Hohen Vertreterin gab im Mai und im Juni 2013 Erklärungen ab, in denen dem

Bedauern darüber Ausdruck verliehen wird, dass in Belarus drei weitere Todesurteile verhängt

wurden. Belarus ist das einzige Land in Europa, das nach wie vor die Todesstrafe anwendet. Von

den vier Todesurteilen, die 2013 ergangen sind, hat das Oberste Gericht zwei der Urteile nicht

widerrufen. Zum ersten Mal seit 2003 wurde ein Todesurteil vom Obersten Gericht kassiert und der

Fall zur neuen Verhandlung zurückverwiesen. Am 25. Oktober 2013 gab die EU-Delegation im

Einvernehmen mit den EU-Missionsleitern in Minsk eine Erklärung ab, in der dieser Entscheid

begrüßt wurde. In dem neuen Verfahren wurde allerdings wieder ein Todesurteil verhängt.

Die Sprecher der Hohen Vertreterin Ashton und des Kommissionsmitglieds Füle gaben am 14. Juni

2013 eine Erklärung ab, in der sie die Annahme einer Resolution (23/15) zur Lage der Menschen-

rechte in Belarus durch den VN-Menschenrechtsrat befürworteten. In der Erklärung wurde begrüßt,

dass das Mandat von Miklos Haraszti als VN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtssitua-

tion in Belarus um ein Jahr verlängert wurden, außerdem wurde eindringlich an die belarussische

Regierung appelliert, uneingeschränkt mit Haraszti zusammenzuarbeiten. Die belarussische Regie-

rung erkennt das Mandat Harasztis nach wie vor nicht an und verweigert ihm die Einreise nach

Belarus.

Mehrere Gewerkschaftsaktivisten und Arbeiter, die Mitglieder unabhängiger Gewerkschaften sind,

wurden grundlos entlassen; zu solchen Vorkommnissen kam es insbesondere in der Mozyr-Erdöl-

raffinerie. Zahlreiche Gewerkschaften der EU brachten ihre Solidarität zum Ausdruck und forderten

die Wiedereinstellung der entlassenen Arbeiter.

Der Rat verlängerte am 29. Oktober 2013 die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus um ein weite-

res Jahr. Im Anschluss an die jährliche Überprüfung der restriktiven Maßnahmen wurde die Liste

der Personen aktualisiert, für die ein Einreiseverbot gilt und deren Vermögenswerte in der EU ein-

gefroren wurden. Es sind nach wie vor 232 Personen und 25 Einrichtungen und Organisationen von

den Sanktionen der EU betroffen, da noch nicht alle politischen Gefangenen freigelassen wurden,

die freigelassenen Häftlinge nicht rehabilitiert wurden und hinsichtlich der Achtung der Menschen-

rechte, der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Grundsätze keine Fortschritte zu verzeich-

nen sind.

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Am 12. September 2013 nahm das Europäische Parlament Empfehlungen zur Politik der EU gegen-

über Belarus an. In den Empfehlungen heißt es, "dass die allgemeine Lage der Menschenrechte und

Grundfreiheiten [...] beklagenswert ist und nach wie vor Anlass zu großer Besorgnis gibt".

Die Unterstützung der EU für Belarus ist nach wie von begrenztem Umfang, ihr Schwerpunkt liegt

auf der unmittelbaren und mittelbaren Unterstützung der Belange der Bevölkerung und der Förde-

rung der Demokratisierung. Die Unterstützung für die Zivilgesellschaft wurde seit Anfang 2011

erheblich gesteigert, sie belief sich für den Zeitraum von 2011 bis 2013 auf insgesamt 19 Mio. EUR

(von denen 7,9 Mio. EUR auf 2013 entfallen). Im Juni 2013 wurde im Rahmen des EIDHR ein Auf-

ruf zur Einreichung von Vorschlägen für ein Volumen von 565 000,00 EUR veröffentlicht. Die

ausgewählten Projekte zielen darauf ab, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit in

Belarus zu fördern, die Frauenrechte und den Schutz des Kindes zu verbessern, die Initiativen ver-

schiedener Bürgervereinigungen zu unterstützen, die Kapazitäten der zivilgesellschaftlichen Orga-

nisationen und der Menschenrechtsverteidiger zu verbessern, die soziale Inklusion und die Gestal-

tungs- und Entscheidungsmacht benachteiligter Personengruppen zu verbessern, die Todesstrafe

abzuschaffen und ehemalige Häftlinge wieder in die Gesellschaft zu integrieren.

http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm

Republik Moldau

Die Europäische Union hat mit der Republik Moldau weiterhin Gespräche über Menschenrechts-

fragen in unterschiedlichen Formaten geführt, zu denen der strukturierte Menschenrechtsdialog

zwischen der EU und der Republik Moldau ebenso zählt wie Expertentreffen zu Menschenrechts-

fragen unter Teilnahme der VN, der OSZE und des Europarats, Treffen im Rahmen des Aktions-

plans für die Visaliberalisierung und Besuche auf hoher Ebene.

Zu den wichtigsten von der EU 2013 verfolgten Zielen zählten die Reform des Justizwesens und der

Strafverfolgung, die Bekämpfung von Diskriminierung , die Medienfreiheit und die Verbesserung

der Menschenrechtssituation in Transnistrien.

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http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Im Laufe des Jahres wurden zehn aus der Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft im Rahmen
der Nachbarschaftspolitik und aus dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschen-
rechte (EIDHR) finanzierte Menschenrechtsprojekte eingeleitet oder durchgeführt. Bei diesen
Projekten standen die Bekämpfung von Diskriminierung, die Rechte der am stärksten
schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen auf beiden Ufern des Dnister, die Versammlungsfreiheit,
die Rechte von Menschen mit Behinderung, die Überwachung der Reform des Justizwesens, die
Teilnahme der Jugend und die Bekämpfung der Misshandlung älterer Menschen im Mittelpunkt.

Die EU hat die ehrgeizigen Reformen der Republik Moldau in den Bereichen Justiz und Strafver-
folgung durch die Umsetzung der Reformstrategie für den Justizsektor 2011-2016 und den zugehö-
rigen Aktionsplan sowie durch umfangreiche Budgethilfe und Maßnahmen zur technischen Unter-
stützung (in einem Umfang von 70 Mio. EUR) weiter unterstützt. Sie hat insbesondere die Bemü-
hungen um die Reform des Amtes des Generalstaatsanwalts unterstützt, um die institutionelle
Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Professionalität dieses Amts sicherzustellen.

Die EU begrüßte die Fortschritte, die von der Republik Moldau bei der Umsetzung ihrer im Bereich
der Bekämpfung der Diskriminierung gemachten Zusagen erzielt wurden; insbesondere begrüßte sie
die Schaffung einer Stelle zur Förderung der Gleichbehandlung (Rat zur Bekämpfung der Diskrimi-
nierung) im zweiten Halbjahr 2013, auch wenn es dabei zu einem mehrmonatigen Terminverzug
kam. Kommissionsmitglied Füle nahm an dem von der Gemeinschaft der lesbischen, schwulen, bi-,
trans- und intersexuellen Personen am 19. Mai 2013 veranstalteten "Marsch für traditionelle Werte"
teil, um deutlich zu machen, wie wichtig Toleranz in der von Vielfalt geprägten Gesellschaft der
Republik Moldau ist.

Bei dem Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs, das im April 2013 stattfand, ermutigte die
EU die Republik Moldau, sich verstärkt um die Durchführung ihres nationalen Aktionsplans zur
Unterstützung der Roma zu bemühen. Die EU setzte sich dafür ein, dass hierin eingeschlossen die
staatliche Finanzierung von 15 Mediatoren für die Roma-Gemeinschaft im Jahr 2013 sein sollte - in
Anbetracht der Auswirkungen, die Initiative beispielsweise auf den Unterrichtsbesuch von Roma-
Kindern haben könnte.

Angesichts der Zweifel, die 2012 hinsichtlich der Unabhängigkeit des Rates zur Koordinierung der
audiovisuellen Medien (Audio-Visual Coordination Council - ACC) aufgekommen waren, hat die
EU dieses Thema in die Agenda für das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Repub-
lik Moldau aufgenommen, das am Rande des Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft in Vilnius
paraphiert wurde.

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Die EU äußerte ihr Bedauern darüber, dass bisher kaum jemand für die Menschenrechtsverletzun-

gen, zu denen es während der Ereignisse im April 2009 kam, zur Verantwortung gezogen wurde,

auch wenn sie anerkannte, dass die Republik Moldau wichtige Maßnahmen getroffen hat, um Folter

und Misshandlungen künftig zu verhindern (z.B. die neue Strafprozessordnung, den Entwurf eines

Gesetzes über einen Bürgerbeauftragten, die Nichtigerklärung des Gesetzes über die chemische

Kastration).

http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm

Ukraine

Die EU und die Ukraine haben 2013 gemeinsam weiter an der Verbesserung des rechtlichen und

institutionellen Rahmens für den Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten gearbeitet,

dem angesichts der tiefen und lang andauernden politischen Krise, in die die Ukraine im November

2013 gestürzt ist, ganz besondere Bedeutung zukommt. Die von der EU im Kontext der Vorberei-

tungsarbeiten für die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens und im Rahmen des Aktions-

plans für die Visaliberalisierung unterstützten Reformen standen in direktem Zusammenhang mit

einigen der Hauptprioritäten der EU im Bereich der Menschenrechte und der Grundfreiheiten.

Hierzu gehörte unter anderem die Wahrung des Rechts auf ein faires Verfahren, die Bekämpfung

von willkürlichen Verhaftungen und Folter, die Bekämpfung von Diskriminierung, der Schutz der

Rechte von Asylbewerbern und Flüchtlingen sowie die Schaffung eines besseren Rahmens für die

Ausübung des Rechts, sich friedlich mit anderen zu versammeln.

Die EU hat weiterhin im Rahmen des regelmäßigen politischen Dialogs mit Vertretern der Ukraine

Menschenrechtsfragen erörtert und blieb weiterhin in engem Kontakt mit der Zivilgesellschaft. Im

Anschluss an die Sitzung des Unterausschusses für Recht, Freiheit und Sicherheit im Mai 2013

übermittelte die Ukraine der EU ihre Antwort auf die von der EU schriftlich vorgelegte Liste von

Fällen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen.

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http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Bei dem Gipfeltreffen EU-Ukraine am 25. Februar 2013 in Brüssel bekräftigten beide Seiten ihren

Willen, die politischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Assoziierungsabkommen zwi-

schen der EU und der Ukraine in Vilnius unterzeichnet werden kann. In diesem Zusammenhang hat

sich die Ukraine verpflichtet, einige der auf der Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten)

vom 10. Dezember 2012 hervorgehobenen Problempunkte anzugehen. Hierzu gehörten unter

anderem die Besorgnis der EU angesichts der selektiven Rechtsprechung gegen Oppositionsführer

und die umfassende Reform des Justizwesens, um eine Wiederholung solcher Fälle zu verhindern,

die Reform des Wahlgesetzes im Einklang mit den Empfehlungen des Europarates und des

BDIMR/OSZE sowie Fortschritte bei den Reformen, die in der vorgeschlagenen

Assoziierungsagenda EU-Ukraine dargelegt sind.

Der Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, und der ukrainische Ministerpräsident,

Mykola Azarov, setzen eine Mission unter der Leitung von Alexander Kwasniewski, dem ehemali-

gen polnischen Präsidenten, und Pat Cox, dem ehemaligen Präsidenten des Europäischen Parla-

ments, ein. Im Rahmen dieser Mission wurden 27 Besuche in der Ukraine durchgeführt, um die

ukrainischen Interessensträger insbesondere bezüglich der Benchmark zur selektiven Rechtspre-

chung zu unterstützen. Darüber hinaus hat die EU ihre Unterstützung in Bezug auf die Umsetzung

der Empfehlungen der Venedig-Kommission und des BDIMR/OSZE zur Reform der Wahlgesetz-

gebung in der Ukraine fortgesetzt. Aufgrund dessen wurde im Oktober 2013 das Gesetz über die

Parlamentswahl angenommen. Die EU forderte konsequent die Fortsetzung dieses Reformprozes-

ses, um Mängel in den gesetzlichen Vorschriften zu den Kommunal- und den Präsidentschaftswah-

len auszuräumen.

Da der Reform des Strafjustizwesens große Bedeutung beigemessen wurde, hatten die EU und

andere wichtige internationale Partner sich hier sehr stark engagiert. So hat die EU der Reform des

Justizwesens ihre volle politische Unterstützung zuteil werden lassen, diese Reform erfolgte im

Rahmen einer Initiative, die unter der Leitung der ukrainischen Behörden in enger Zusammenarbeit

mit dem Europarat durchgeführt wurde. Infolge dieser Initiative wurden im September 2013 Abän-

derungen an Kapitel VIII der Verfassung in erster Lesung angenommen. Im Oktober 2013 wurde

ein ehrgeiziges Gesetz über das Amt des Generalstaatsanwalts ebenfalls in erster Lesung angenom-

men.

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Der plötzliche Entschluss der politischen Führung der Ukraine, das Assoziierungsabkommen mit

dem vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen auf dem Gipfeltreffen in Vilnius nicht zu

unterzeichnen, führte zu friedlichen pro-europäischen Demonstrationen in Kiew und anderen ukrai-

nischen Städten. Die gewaltsame Auflösung dieser Demonstrationen am 30. November 2013 stellte

einen Verstoß gegen die internationalen Verpflichtungen der Ukraine hinsichtlich der Versamm-

lungsfreiheit dar, und auch andere Menschenrechte wurden verletzt. Die EU hat während der fort-

dauernden Demonstrationen auf dem Maidan die Lage der Menschenrechte in der Ukraine weiter

verfolgt und darüber Bericht erstattet. Sie hat die regelmäßigen Kontakte mit Vertretern der Zivilge-

sellschaft fortgesetzt, als sich die Lage vor Ort zuspitzte. Während der Vermittlungsgespräche, die

von hochrangigen Vertretern der EU mit der ukrainischen Regierung, ukrainischen Parteiführern

und Interessensträgern der Zivilgesellschaft geführt wurden, wurde herausgestellt, welche herausra-

gende Bedeutung der Achtung der Menschenrechte durch beide Seiten zukommt. Die EU setzt sich

aus diesem Grund dafür ein, dass diejenigen, die während der Massenunruhen in der Ukraine

Verstöße gegen die Menschenrechte begangen haben, rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Die EU und die Ukraine haben außerdem dabei zusammengearbeitet, die Voraussetzungen für die

Einführung einer Regelung für visumfreies Reisen zu schaffen, indem die in dem Aktionsplans der

EU und der Ukraine für eine Visaliberalisierung dargelegten Rechtsvorschriften verabschiedet wur-

den. In diesem Zusammenhang wurde weiterhin darüber beraten, ob die Notwendigkeit besteht,

Änderungen am Rechtsrahmen der Ukraine vorzunehmen, um auf umfassende Weise gegen Diskri-

minierung vorgehen zu können. Die EU sprach eine Reihe von Empfehlungen zu der verabschie-

deten Strategie für die Rechte der Bevölkerungsgruppe der Roma und dem zugehörigen Aktions-

plan aus.

Im Rahmen des kontinuierlichen Engagements der EU für die Rechte der Krimtartaren hob das für

Erweiterung und Nachbarschaftspolitik zuständige Mitglied der Europäischen Kommission die

Notwendigkeit eines Dialogs hervor, um die offenen Fragen hinsichtlich der Integration und der

Wiedereinsetzung von vormals deportierten Bevölkerungsgruppen in ihre Rechte zu behandeln. Das

Kommissionsmitglied bekräftigte außerdem den Willen der EU, eine ethnisch vielfältige Krim

weiterhin in ihrer politischen und wirtschaftlichen Entwicklung zu unterstützen.

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Im April 2013 wurde im Rahmen des EIDHR ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für ein

Volumen von 1 144 100 EUR veröffentlicht. Die ausgewählten Projekte werden die Bekämpfung

von Folter und anderen Formen der Misshandlung, die Förderung der freien Meinungsäußerung, der

Medienfreiheit und des Medienpluralismus, die Freiheit, sich friedlich mit anderen zu versammeln,

die Vereinigungsfreiheit, die Gedanken-, Gewissens- und Religions- bzw. Weltanschauungsfreiheit,

die Sicherstellung des Zugangs zur Justiz, einschließlich des Rechts auf ein faires ordnungsgemäßes

Gerichtsverfahren, die Beobachtung des Wahlprozesses, die verstärkte Bekämpfung von Diskrimi-

nierung und die Förderung der Gleichstellung zum Ziel haben.

http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm

Südlicher Mittelmeerraum
Die Lage im südlichen Mittelmeerraum hat sich im Laufe des Jahres 2013 weiterentwickelt, wobei

noch größere Unterschiede zwischen den Entwicklungsverläufen einzelner Länder der Region

zutage traten. In einigen Ländern wurden weitere Fortschritte beim Aufbau und bei der Festigung

der institutionellen Grundlage für eine Vertiefung von Demokratie und Menschenrechten erzielt; in

anderen Ländern und ist der Prozess infolge politischer Polarisierungen und Konflikte fast zum

Erliegen gekommen oder hat sich gar rückläufig entwickelt. Die mit den Übergangsprozessen ver-

knüpften Herausforderungen betreffen verfassungsrechtliche Entwicklungen, die Übergangsjustiz,

institutionelle Reformen, die Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft und die Sicherstellung der

Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungs-

freiheit sowie der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Sie betreffen jedoch auch Fragen

der Sicherheit und der Stabilität.

Bei den Entwicklungen in den im Übergang befindlichen Ländern hat sich die frühere Einschätzung

bestätigt, dass diese Prozesse strategische Geduld und diversifizierte Konzepte erfordern, wobei

gleichzeitig die universelle Gültigkeit der Menschenrechte und die demokratischen Werte zu achten

sind. Dies war die Kernbotschaft, welche die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission im

Rahmen ihrer ständigen Kontakte mit Regierungen, Parlamentariern und Zivilgesellschaftsaktivis-

ten in der Region sowie in ihren Erklärungen übermittelt hat. Auf technischer Ebene hat die EU im

kontinuierlichen Reformdialog mit den Partnerländern im Rahmen der Assoziierungsabkommen,

unter anderem in den Unterausschüssen für Menschenrechte und Demokratie, sowie hinsichtlich der

Umsetzung der bei der jährlichen ENP-Fortschrittberichterstattung ausgesprochenen Empfehlungen

einen umfassenden Ansatz verfolgt.

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http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Die EU hat die Intensivierung ihrer Beziehungen zur Liga der Arabischen Staaten (LAS) fortge-

setzt. 2013 haben EU und LAS mit der Umsetzung des gemeinsamen Arbeitsprogramms begonnen,

das die Außenminister auf ihrer Tagung im November 2012 vereinbart hatten. Im Bereich der Men-

schenrechte, der Ermächtigung der Frauen und der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft haben

die Menschenrechtsgremien beider Organisationen eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt. Dazu

zählen ein Studienaufenthalt des LAS-Sekretariats und des arabischen Menschenrechtsausschusses

beim Europarat und den EU-Organen in Brüssel sowie mehrere themenbezogene Workshops.

Außerdem werden derzeit Tagungen und themenbezogene Seminare zu den Rechten der Frau und

ihrer Ermächtigung vorbereitet, die in Zusammenarbeit mit UN Women ausgerichtet werden.

Ein von der EU, der LAS und der Zivilgesellschaft veranstaltetes regionales Seminar fand im Juni

2013 auf Malta statt. Im Rahmen der Unterstützung der EU für die Demokratisierung wurden

Wahlbeobachter der LAS geschult, die anschließend an Wahlbeobachtungsmissionen teilnahmen,

unter anderem anlässlich der Parlamentswahlen in Jordanien im Januar 2013.

Die EU hat auch ihr Engagement im Rahmen der Union für den Mittelmeerraum (UfM) weiter

intensiviert. Die UfM ist der organisatorische Rahmen für kontinuierliche sektorbezogene politische

Dialoge zwischen der EU und ihren südlichen Nachbarstaaten auf Ministerebene geworden. Nach-

dem diese Ministertreffen eine Zeit lang nicht stattgefunden hatten, gelang im Jahr 2013 ein erfolg-

reicher Neustart in Gestalt der Ministerkonferenz zur Stärkung der Rolle der Frau in der Gesell-

schaft, die am 11. und 12. September in Paris ausgerichtet wurde. In der auf der Konferenz abgege-

benen Erklärung bekräftigten die Minister ihre früheren Zusagen und Verpflichtungen in Frauen-

rechtsfragen und sagten zu, konkrete Maßnahmen zur Verwirklichung spezifischer Ziele durchzu-

führen. Ferner vereinbarten die Minister einen speziellen Follow-up-Mechanismus, der eine regel-

mäßige Bestandsaufnahme der bei der Durchführung der Maßnahmen erzielten Fortschritte vor-

sieht. Die EU hat am 13. November 2013 in Barcelona das zweite Euromed/UfM-Forum für den

sozialen Dialog veranstaltet. Das Forum bietet den UfM-Sozialpartnern Gelegenheit, zur Beschäfti-

gungssituation und zur sozialen Lage in der Region Europa-Mittelmeer gehört zu werden.

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Ägypten

2013 hat die EU die Menschenrechtslage in Ägypten eingehend verfolgt und mit den Behörden vor

und nach der Amtsenthebung von Präsident Morsi, die Anfang Juli erfolgte, in Kontakt gestanden.

Im Allgemeinen hat sich das Menschenrechtsumfeld seit Juli 2013 verschlechtert; dies gilt insbe-

sondere für die Versammlungs-, Meinungs- und Medienfreiheit. Laut Erklärung der Übergangs-

regierung ist dies eine Reaktion auf die zunehmende Bedrohung der Sicherheit und die wachsende

Terrorgefahr.

Die Amtsenthebung von Präsident Morsi führte zu Massendemonstrationen, Sit-ins von Morsi-

Anhängern und Gewalttaten. Am 14. Juli gab die Hohe Vertreterin eine Erklärung im Namen der

EU ab, in der sie tiefe Besorgnis über die Lage äußerte und feststellte, dass das Militär die verfas-

sungsmäßige Autorität der zivilen Macht als grundlegendes Prinzip der demokratischen Staatsfüh-

rung akzeptieren und achten müsse. Im weiteren Verlauf des Monats nahm der Rat Schlussfolge-

rungen an, in der er erneut Besorgnis über die Lage äußerte und einen integrativen Prozess forderte,

der eine demokratisch gewählte Regierung hervorbringt, die den legitimen Bestrebungen der

gesamten ägyptischen Bevölkerung gerecht wird. Nach der gewaltsamen Auflösung der von der

Muslimbruderschaft organisierten Sit-ins berief die Hohe Vertreterin für den 21. August 2013 eine

außerordentliche Tagung des Rates "Auswärtige Angelegenheiten" ein. Der Rat nahm Schlussfolge-

rungen an, in denen er sich mit klaren Worten an Ägypten wandte: Er verurteilte alle Gewalttaten –

von der unverhältnismäßigen Anwendung von Gewalt durch die Sicherheitskräfte bis hin zu Terror-

anschlägen – und rief dazu auf, den Ausnahmezustand aufzuheben, die politischen Gefangenen

freizulassen, den Demokratieprozess wiederherzustellen und die Menschenrechte zu achten.

2013 ist die Hohe Vertreterin fünf Mal nach Ägypten gereist; sie traf dort mit Vertretern des gesam-

ten politischen Spektrums sowie mit führenden Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen

und aktivistischer Bewegungen zusammen. Bei allen Besuchen wies sie darauf hin, wie wichtig ein

alle Seiten einbeziehender politischer Prozess für einen stabilen Übergang zur Demokratie bei

gleichzeitiger Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist.

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Der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte ist 2013 drei Mal nach Ägypten gereist; er traf dort

mit hochrangigen Beamten und Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen zusammen, um die

Menschenrechtslage zu erörtern und Anliegen vorzutragen. Im Frühjahr 2013 ermöglichte der EU-

Sonderbeauftragte die Entsendung von Experten, die den nationalen Frauenrat bei der der Ausarbei-

tung eines Gesetzes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen unterstützten. Er sorgte ferner

dafür, dass die Venedig-Kommission nach entsprechender Vereinbarung mit der ägyptischen Regie-

rung in die Ausarbeitung des Vereinigungsgesetzes einbezogen wurde. Hinsichtlich der Änderung

mehrerer sehr umstrittener Bestimmungen in früheren Entwürfen konnten Fortschritte verzeichnet

werden. Dennoch äußerte die EU am 2. Juni die Befürchtung, dass der Gesetzesentwurf weiterhin

Bestimmungen enthalte, welche die Arbeit von NRO in Ägypten unnötig beschränken und die

Fähigkeit der EU zur Unterstützung dieser Arbeit beeinträchtigen könnten.

Nach dem Regierungswechsel im Juli 2013 hat die EU die Menschenrechtslage in Ägypten weiter-

hin eingehend beobachtet. Während ihres Besuchs im Juli, bei dem sie vom EU-Sonderbeauftragten

begleitet wurde, legte die Hohe Vertreterin den Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit mit zivilge-

sellschaftlichen Organisationen und die Bereitstellung von öffentlicher Unterstützung für diese

Organisationen; gleichzeitig rief sie dazu auf, nach dem Regierungswechsel niemanden auszugren-

zen und die Menschenrechte zu achten. Die EU reagierte mit deutlichen Worten auf den im

November erfolgten Erlass des neuen Gesetzes über das Versammlungsrecht, als sie erklärte, dass

die betreffenden Maßnahmen die Rechte des ägyptischen Volkes verletzten, seine Anliegen miss-

achteten und den Ägyptern niemals wirkliche und dauerhafte Sicherheit brächten.

Zu Beginn des Jahres 2012 war ein Verfahren gegen zehn NRO eingeleitet worden, denen zur Last

gelegt wurde, sie hätten ohne Genehmigung gearbeitet und seien rechtswidrig aus dem Ausland

finanziert worden. Am 4. Juni 2013 wurden alle 43 ausländischen und ägyptischen Angeklagten

schuldig gesprochen. Das Strafmaß beinhaltete bis zu fünf Jahren Haft, Geldbußen, die dauerhafte

Einstellung der Tätigkeit der betroffenen NRO sowie die Beschlagnahme von Vermögenswerten.

Dieses Grundsatzurteil trug zu der Unsicherheit und den Risiken bei, mit denen ausländische NRO,

die in Ägypten arbeiten, und ägyptische NRO, die Mittel aus dem Ausland erhalten, konfrontiert

sind. Die Hohe Vertreterin und das Kommissionsmitglied Füle gaben eine gemeinsame Erklärung

ab, in der sie ihre Besorgnis über das Gerichtsurteil in Ägypten zum Ausdruck brachten.

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Das ganze Jahr hindurch hat die EU im Rahmen zahlreicher Treffen und Erklärungen sexuelle

Übergriffe gegen weibliche Demonstranten verurteilt und darauf gedrängt, dass die Täter rasch zur

Rechenschaft gezogen werden.

http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm

Israel

Die EU führt mit Israel einen regelmäßigen Dialog über Menschenrechtsfragen sowohl den Staat

Israel als auch das besetzte palästinensische Gebiet betreffend.

Ein zentrales Anliegen der Partnerschaft zwischen der EU und Israel besteht darin, die uneinge-

schränkte Achtung der Menschenrechte aller im Verantwortungsbereich Israels lebenden Menschen

sowie der Rechte von Angehörigen von Minderheiten zu gewährleisten, demokratische Werte zu

entwickeln und eine dynamische Zivilgesellschaft zu fördern. Jede Vertiefung der bilateralen

Beziehungen muss unter anderem danach bemessen werden, wieweit die Menschenrechte, die

Rechtsstaatlichkeit, die Grundfreiheiten und das humanitäre Völkerrecht geachtet werden und

inwieweit - im Kontext unseres beiderseitigen Interesses an der Lösung des israelisch-palästinen-

sischen Konflikts - die Zweistaatenlösung vorangetrieben wird.

Die EU und Israel haben im Januar 2013 eine Sitzung ihrer informellen Arbeitsgruppe zu

Menschenrechtsfragen abgehalten. Menschenrechtsfragen wurden auch im Rahmen der

regelmäßigen diplomatischen Kontakte mit Israel sowie in multilateralen Foren aufgeworfen.

Die EU hat ihre Anliegen in einer Reihe von Fragen vorgetragen, insbesondere in Bezug auf die

Rechtsstellung und die wirtschaftlichen und sozialen Rechte von Minderheiten in Israel sowie in

Bezug auf die Diskriminierung von arabischen Israelis, einschließlich der Negev-Beduinen. Hin-

sichtlich des Prawer-Begin-Plans für die Negev-Beduinen, dessen Ziel darin besteht, die Gebietsan-

sprüche der Beduinen zu regeln und ihre Ansiedlung in der Negev-Wüste im Rahmen des Wirt-

schaftsentwicklungsplans der Regierung für dieses Gebiet zu "regulieren", wies die EU insbeson-

dere darauf hin, dass die betroffenen Gemeinschaften gebührend konsultiert werden müssen und

dass Offenheit herrschen muss, was die Prüfung alternativer Pläne betrifft.

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http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Im Unterausschuss für Soziales und Migration äußerte die EU Bedenken hinsichtlich einiger Men-

schenrechtsaspekte der israelischen Einwanderungsgesetzgebung und -politik. In einem strafrechts-

bezogenen Zusatzprotokoll zum Antiinfiltrationsgesetz wurde die Definition der Straftaten, die mit

Inhaftierung geahndet werden können, um Handlungen erweitert. die "die öffentliche Ordnung stö-

ren". Asylbewerber können selbst dann rechtmäßig in Haft genommen werden, wenn nicht genü-

gend Beweise für eine Anklageerhebung vorliegen.

Die EU kann auf eine fruchtbringende Zusammenarbeit mit Israel bei der Bekämpfung von Frem-

denfeindlichkeit, Diskriminierung und Antisemitismus zurückblicken; diese Zusammenarbeit

erfolgt unter anderem im Rahmen von einmal jährlich gemeinsam veranstalteten Seminaren, wie

dies beispielsweise im Dezember 2013 der Fall war. Bestandteil der genannten Veranstaltung waren

unter anderem spezielle Konferenzen zur Bekämpfung von Hasspredigten sowie zur Gewährleis-

tung des Zugangs der Bürger zur Justiz, um für wirksame Wiedergutmachung im Falle rassistisch

motivierter Diskriminierung zu sorgen. Israel gibt weiterhin starke Garantien bezüglich der Wah-

rung der Rechte von Frauen und Kindern und der Rechte der LGBTI-Gemeinschaft und hat

zugleich nützliche Diskussionsbeiträge zu der Frage geleistet, wie innerhalb der EU auf Menschen-

rechtsfragen eingegangen werden kann, die diese Gemeinschaften betreffen.

Die EU hat den Dialog mit Israel über Menschenrechtsfragen und das humanitäre Völkerrecht im

Zusammenhang mit der Besetzung palästinensischer Gebiete durch Israel fortgesetzt. Themen die-

ses Dialogs sind unter anderem konfliktbezogene Gewalt, Internierung von Kindern, Verwaltungs-

haft und Einschränkung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte und der Vereinigungsfreiheit in

Palästina durch Israel.

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Besondere Sorge bereitete der EU im Laufe des Jahres 2013 der fortgesetzte und ausgeweitete Bau

israelischer Siedlungen sowie der Abriss von Häusern im Westjordanland, einschließlich in Ost-

Jerusalem, wodurch die Achtung der Menschenrechte beeinträchtigt wurde. Hierzu wurden mehrere

Erklärungen abgegeben, und die dabei geäußerte Besorgnis wurde in den Schlussfolgerungen des

Rates vom Dezember 2013 bekräftigt. Im Einklang mit dem Standpunkt der EU zur Unrechtmäßig-

keit der israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten hat die Europäische

Kommission im Juni Leitlinien angenommen, um dafür zu sorgen, dass israelische Einrichtungen

und Tätigkeiten in Siedlungen nicht in den Genuss von EU-Programmen kommen. Die EU verur-

teilte ferner die Gewalttaten, die israelische Siedler und in einigen Fällen auch israelische Sicher-

heitskräfte gegen palästinensische Zivilisten verübt haben. Die EU begrüßte zwar, dass in einigen

Fällen Gerichtsverfahren eingeleitet wurden, forderte Israel jedoch auf, die Täter in allen Fällen vor

Gericht zu bringen.

Der Beschluss Israels, die Beziehungen zum Menschenrechtsrat der VN und dem Amt des Hohen

Kommissars für Menschenrechte auszusetzen, war Gegenstand der obengenannten Sitzung der

informellen Arbeitsgruppe, in deren Rahmen die EU Israel zur Wiederaufnahme der vollständigen

Zusammenarbeit aufforderte. Die EU begrüßte den Beschluss Israels, sich an der allgemeinen

regelmäßigen Überprüfung am 29. Oktober zu beteiligen, und die von Israel angekündigte Wieder-

aufnahme der Beziehungen zu den VN-Gremien in Genf.

Im Zeitraum Januar/Oktober 2013 liefen 30 Vorhaben, die durch das EIDHR und die Fazilität zur

Förderung der Zivilgesellschaft im Rahmen der Nachbarschaftspolitik (CSF) unterstützt wurden;

acht dieser Vorhaben wurden im genannten Zeitraum eingeleitet. Diese Vorhaben trugen zu folgen-

den im Aktionsplan genannten Prioritäten bei: Achtung und Förderung der Rechte von Angehörigen

von Minderheiten, Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts sowie Bekämp-

fung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. Der jährliche Aufruf der EU-Dele-

gation zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von EIDHR und CSF erging im März 2013,

und die Evaluierungen wurden im Oktober 2013 abgeschlossen. Mindestens acht Vorhaben wurden

ausgewählt. Im Bereich der Frauenrechte wurde mit der Durchführung von drei neuen EU-finan-

zierten Vorhaben begonnen; diese betrafen die Arbeitsrechte von israelischen Frauen arabischer und

äthiopischer Abstammung, die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltspla-

nung auf kommunaler Ebene und das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen. An dem zuletzt

genannten Vorhaben ist die Kommission für gleiche Beschäftigungschancen beteiligt.

http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm

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http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
[Palästina]

Ziel des zwischen der EU und der Palästinensischen Behörde vereinbarten ENP-Aktionsplans, der
2013 angenommen wurde, ist ein palästinensischer Staat, dessen Grundlagen Rechtsstaatlichkeit,
die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte, die weitere Entfaltung der demokratischen
Werte und die Förderung einer lebendigen Zivilgesellschaft sind.22

Die Menschenrechtsstrategie der EU für [Palästina] ist mit dem politischen Gesamtkontext
verknüpft, d.h. mit der fortdauernden Besetzung durch Israel, der anhaltenden internen Spaltung
zwischen Fatah und Hamas und der Wiederaufnahme der Friedensgespräche zwischen Israelis und
Palästinensern im August 2013. Die EU hat betont, dass sie den Prozess voll und ganz unterstützt,
und sie hat erneut ihr Konzept einer Zweistaatenlösung dargelegt, die zu einer Vereinbarung über
alle den endgültigen Status betreffenden Fragen führen würde. Die EU hat jedoch auch das
Geschehen weiter beobachtet und ihre tiefe Besorgnis über störende Entwicklungen vor Ort
geäußert, welche die Verhandlungen unterminieren könnten. Unter anderem kam es zu einem
Anstieg der gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Israelis und Palästinensern im
Westjordanland, bei denen vier Israelis und 27 Palästinenser zu Tode kamen. Ferner äußerte der Rat
der EU in seinen Schlussfolgerungen vom Dezember 2013 tiefe Besorgnis über die rapide
Verschlechterung der humanitären Lage im Gazastreifen. Die fortdauernde interne politische
Spaltung der Palästinenser zwischen Gaza und Westjordanland sowie die Tatsache, dass die EU
keine Beziehungen zu den De-facto-Behörden im Gazastreifen unterhält, waren ausschlaggebend
dafür, dass die EU die signifikanten Menschenrechtsfragen im Gazastreifen nicht wirksam zur
Sprache bringen konnte. Neben der Unterdrückung der Menschenrechte, einschließlich des Rechts
auf freie Meinungsäußerung, sowie der Frauenrechte und der Rechte der Angehörigen von
Minderheiten sind diesbezüglich das sporadische Abfeuern von Raketen auf Israel durch militante
Gazabewohner und die Vergeltungsmaßnahmen in Gestalt israelischer Luftangriffen zu nennen.

Die EU ist bei der Verwirklichung ihrer Menschenrechtsziele vorangekommen; die Grundlage dafür
bildeten ein umfangreiches Programm zur finanziellen Unterstützung der Palästinensischen
Behörde und die Entsendung der Polizeimission für die palästinensischen Gebiete, des Koordinie-
rungsbüros der Europäischen Union für die Unterstützung der palästinensischen Polizei (EUPOL
COPPS) im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Die Rechtsstaatlich-
keit blieb auch 2013 einer der Bereiche, auf den die EU ihre Entwicklungshilfe für die Palästinensi-
sche Behörde konzentriert hat, wohingegen die EUPOL COPPS als Bestandteil ihrer Tätigkeit zur
Förderung der Rechtsstaatlichkeit auch Menschenrechtsschulungen umfasst. Auf diese Weise för-
dert die EU weiterhin den Aufbau einer unabhängigen, unparteiischen und uneingeschränkt

22 http://eeas.europa.eu/enp/pdf/docs/2013_enp_pack/2013_progress_report_palestine_en.pdf.
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http://eeas.europa.eu/enp/pdf/docs/2013_enp_pack/2013_progress_report_palestine_en.pdf
funktionsfähigen Justiz und einen verstärkt rechenschaftspflichtigen Sicherheitsdienst der

Palästinensischen Behörde. Die EU hat zudem weiterhin unparteiische

Menschenrechtsorganisationen und Menschenrechtsverteidiger unterstützt, wobei diese

Unterstützung 2013 insbesondere in einer EU-Präsenz bei ausgewählten Gerichtsverfahren bestand,

entsprechend den Kriterien, die in einer lokal festgelegten in Bezug auf Menschenrechtsverteidiger

zu verfolgenden Strategie vorgegeben sind.

Die fünfte Sitzung des europäisch-[palästinensischen] Unterausschusses für Menschenrechte, ver-

antwortungsvolle Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit fand am 26. November 2013 in Ramallah

statt. Dabei wurden unter anderem folgende Themen behandelt: Versammlungs- und Meinungs-

freiheit, Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen, Haftbedingungen in palästinensischen

Gefängnissen, behauptete und tatsächliche Aufwiegelungen, humanitäres Völkerrecht und internati-

onale Menschenrechtsnormen sowie Entwurf des Strafgesetzbuchs. Die Unabhängige Kommission

für Menschenrechte wirkte als Teil der palästinensischen Delegation an den Arbeiten des Unteraus-

schusses für Menschenrechte mit und lieferte damit ein Beispiel für eine vorbildliche Verfahrens-

weise in der Region.

Die EU hat in diesem Zusammenhang mehrere Fragen aufgeworfen. Hinsichtlich der Grundfreihei-

ten äußerte die EU Besorgnis über Verletzungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit, insbe-

sondere im Bereich der Online- und sozialen Medien.

Die EU würdigte das De-facto-Moratorium der Todesstrafe im Westjordanland und forderte gleich-

zeitig ein De-jure-Moratorium. Sie forderte ferner die rasche Annahme des Entwurfs des Strafge-

setzbuchs, mit der die Todesstrafe abgeschafft würde. In ihren vor Ort abgegebenen Erklärungen

verurteilte die EU konsequent die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe im Gazastreifen.

Was den Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen betrifft, ist die Zahl der Ehrenmorde und der

Gewalttaten gegen Frauen im Allgemeinen besorgniserregend gestiegen. Hinsichtlich des Entwurfs

eines Gesetzes zum Schutz von Familien vor Gewalt äußerte die EU Besorgnis über das Fehlen

einer Bezugnahme auf internationale Standards.

10848/14 ds/DK/cat 183
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Hinsichtlich der Haftbedingungen in palästinensischen Gefängnissen begrüßte die EU das im Mai

2013 erlassene Präsidialdekret über das Verbot der Folter. Da jedoch weiterhin Beschwerden über

mutmaßliche Fälle von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behand-

lung durch palästinensische Sicherheitskräfte registriert werden, betonte die EU, dass die einschlä-

gigen Ermittlungen verbessert und die Täter vor Gericht gestellt werden müssen.

Die EU würdigte ferner, dass dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz ein besserer Zugang

zu den Internierungslagern und Gefängnissen gewährt wird.

Die EU begrüßte die angekündigte Ausarbeitung eines Nationalen Aktionsplans für Menschen-

rechte und betonte, dass es wichtig sei, einen menschenrechtsorientierten Ansatz in den Palästinen-

sischen nationalen Entwicklungsplan aufzunehmen.

Die Zusammenarbeit zwischen der EU und Palästina in multilateralen Foren (sowohl in Genf als

auch in New York) ist positiv und konstruktiv.

Das Vertretungsbüro der EU hat eine lokale Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im

Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) und der

Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft veröffentlicht, die speziell an lokale zivilgesellschaftli-

che Organisationen im Westjordanland und im Gazastreifen gerichtet ist. Schwerpunktziele der

Ausschreibung sind der Schutz gefährdeter Gruppen, die Vereinigungs- und Meinungsfreiheit, der

Zugang der Bürger zu Informationen über ihre Rechte, das verantwortungsvolle Regierungshandeln

sowie die zivile Kontrolle.

http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm

Jordanien

Jordanien war weiterhin von der Syrien-Krise und dem Zustrom syrischer Flüchtlinge betroffen, der

das Bildungssystem, das Gesundheitswesen und den informellen Arbeitsmarkt in Jordanien belas-

tete. 2013 stellte die EU weiterhin in erheblichem Umfang humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe

für Jordanien bereit, um die Flüchtlinge und die sie aufnehmenden Gemeinschaften zu unterstützen.

10848/14 ds/DK/cat 184
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http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Die EU und Jordanien führen einen regelmäßigen Dialog über Menschenrechte und Demokratie.
Die achte Sitzung des Unterausschusses für Menschenrechte, Regierungsführung und Demokratie
fand am 9. September 2013 in Brüssel statt. In dieser Sitzung wurden mehrere Kernfragen aufge-
worfen, unter anderem die Reform der wahlrechtlichen Bestimmungen, die Vereinigungs- und Ver-
sammlungsfreiheit, die Medienfreiheit, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit, die Rechte der
Frau, die Todesstrafe sowie die Folter. Bezüglich der Freiheit der Meinungsäußerung wurde weiter-
hin Besorgnis geäußert, vor allem wegen der im Juni erfolgten Umsetzung des Gesetzes über Presse
und Publikationen.

Anlässlich der Parlamentswahlen vom 23. Januar 2013 hat die EU auf Einladung der unabhängigen
jordanischen Wahlkommission eine Wahlbeobachtungsmission (EU EOM) mit über 80 Beobach-
tern zur Beurteilung des gesamten Wahlprozesses entsandt. Gemäß dem Abschlussbericht der EU
EOM wurden die Wahlen in technischer Hinsicht ordnungsgemäß abgewickelt und überwiegend in
transparenter Weise durchgeführt. Das Wahlgesetz weist jedoch mehrere Mängel auf, die den
Schutz allgemein anerkannter Prinzipien, wie etwa der Stimmengleichheit und des allgemeines
Wahlrechts, untergraben.

Die EU widmete einen erheblichen Teil (7 Mio. EUR) ihrer anreizbasierten Mittel (SPRING-Pro-
gramm) der Unterstützung des Wahlprozesses in Jordanien. Folgende drei Komponenten werden
derzeit umgesetzt: 1) Unterstützung der unabhängigen Wahlkommission in Jordanien durch das
UNDP; 2) Schärfung des Bürgerbewusstseins, Förderung aufstrebender politischer Akteure und
Durchführung der Wahlreform sowie 3) Förderung einer professionellen und korrekten Berichter-
stattung der Medien über den Wahlprozess durch die UNESCO.

2013 umfasste das Jahresprogramm des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstru-
ments eine Komponente "Zivilgesellschaft und Medien" (10 Mio. EUR) mit dem Hauptziel, durch
eine verbesserte Teilnahme der Bürger am politischen Leben zur Stärkung der Demokratie in
Jordanien beizutragen und Kapazitäten für einen unabhängigen, qualitätsbasierten Mediensektor
aufzubauen.

Die EU-Delegation in Jordanien hat einen lokalen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im
Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) veröffent-
licht, der speziell an lokale zivilgesellschaftliche Organisationen gerichtet ist und auf die Verhütung
von Folter und sonstigen Formen von Misshandlung sowie auf die Verbesserung der Rechte und
Lebensbedingungen von Kindern abzielt.

http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm

10848/14 ds/DK/cat 185
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http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Libanon

In einem Kontext, der durch die Lähmung der nationalen libanesischen Institutionen und die Aus-

wirkungen der Krise im benachbarten Syrien gekennzeichnet war, hat die EU die Gespräche mit

Libanon im Bereich der Menschenrechte fortgesetzt. Im Rahmen der Europäischen Nachbarschafts-

politik fanden Treffen auf Ebene des Unterausschusses für Menschenrechte, Demokratie und

Regierungsführung sowie auf Ebene des Assoziationsausschusses (zwei Tagungen) statt. Im

Rahmen mehrerer Besuche auf hoher Ebene wurden wichtige Menschenrechtsfragen mit Libanon

erörtert.

Die EU hat wiederholt baldige Präsidentschafts- und Parlamentswahlen gefordert. Im Einklang mit

dem neuen ENP-Aktionsplan EU-Libanon hat die EU auch weiterhin zu einer Wahlreform aufgeru-

fen und dabei insbesondere ein neues Wahlgesetz gefordert, das den Empfehlungen früherer EU-

Wahlbeobachtungsmissionen Rechnung trägt. Die EU hat weiterhin einen zweigleisigen Ansatz

verfolgt, indem sie i) die Regierung bei der Durchführung technischer Reformen unterstützte und ii)

die Zivilgesellschaft ermutigte, sich für bessere wahlrechtliche Bestimmungen einzusetzen, wobei

sich die EU-Wahlhilfe in den vergangenen Jahren auf insgesamt acht Mio. EUR belief.

Hinsichtlich des sehr starken Zustroms syrischer Flüchtlinge hat die EU auch 2013 Libanons Politik

der offenen Tür, die Libanon während des gesamten Jahres aufrecht erhielt, gewürdigt und das Land

in dieser Haltung bestärkt. Libanon gewährte den Flüchtlingen Schutz und Hilfe und wurde dabei

von der EU sowie vor Ort von VN-Organisationen und humanitären Partnern unterstützt. Die Zahl

der aus Syrien Geflüchteten ist 2013 dramatisch gestiegen; während zu Beginn des Jahres erst

180 000 Flüchtlinge registriert waren, belief sich diese Zahl am Jahresende auf über 910 000. Die

EU war weiterhin größter Geldgeber; sie stellte insgesamt 232,8 Mio. EUR bereit, um Libanon bei

der Milderung der Krisenauswirkungen zu helfen 23.

23 http://eeas.europa.eu/enp/pdf/docs/2013_enp_pack/2013_progress_report_lebanon_en.pdf.
10848/14 ds/DK/cat 186
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http://eeas.europa.eu/enp/pdf/docs/2013_enp_pack/2013_progress_report_lebanon_en.pdf
Im Einklang mit der ersten Priorität des neuen ENP-Aktionsplans hat sich die EU weiterhin im
Justizsektor engagiert. Ihre Anstrengungen waren darauf gerichtet, die Straflosigkeit zu bekämpfen
(d.h. die Nichtsanktionierung begangener Straftaten), die Effizienz und Unabhängigkeit des
Justizsystems zu stärken, die Lage in den Gefängnissen zu verbessern, die Fälle willkürlicher
Verhaftung zu verringern, die Praxis der Folter auszumerzen und die Anrufung von Militärgerichten
einzuschränken. Was die Todesstrafe betrifft, so wurde 2013 die Bewegung für ihre Abschaffung
mit Unterstützung der EU neubelebt; gleichwohl wurden von den Gerichten weiterhin Todesurteile
verhängt.

Wie im neuen ENP-Aktionsplan vorgesehen, waren der Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen
und die Bekämpfung der Diskriminierung auch während des gesamten Jahres 2013 ein vorrangiges
Tätigkeitsfeld der EU. Die EU setzte sich durch Bereitstellung von Finanzhilfe und im Wege des
politischen Dialogs weiterhin dafür ein, die Lebensbedingungen der palästinensischen Flüchtlinge
im Libanon zu verbessern. Ferner setzte sich die EU in zentralen Unterausschuss-Sitzungen weiter-
hin für die Rechte der Frau (u.a. Verhütung häuslicher Gewalt und Recht auf Übertragung der
Staatsangehörigkeit auf die Kinder) und für die Verbesserung der Lage der einheimischen Wander-
arbeiter ein.

Hinsichtlich der Freiheit der Meinungsäußerung hat die EU aktiv mit der Zivilgesellschaft und
Menschenrechtsverteidigern zusammengearbeitet, und sie ist mit den zuständigen Behörden den
bekannt gewordenen Fällen von Einschüchterung nachgegangen. 2013 wurden drei Journalisten mit
dem Samir-Kassir-Preis für Pressefreiheit ausgezeichnet, der von der EU finanziert und seit 2006
jährlich verliehen wird. Die EU erörterte ferner mit Tausenden von Studenten aus Universitäten
aller Landesteile das Thema Menschenrechte und Demokratie; sie führte zu diesem Zweck Podi-
umsveranstaltungen mit Vertretern libanesischer staatlicher Stellen, zivilgesellschaftlichen Organi-
sationen, Wissenschaftlern und EU-Missionsleitern durch.

Die Delegation veröffentlichte im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Men-
schenrechte (EIDHR) eine lokale Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, die hauptsäch-
lich an lokale zivilgesellschaftliche Organisationen gerichtet war. Schwerpunktziele der Aufforde-
rung waren der Schutz gefährdeter Gruppen, das Recht auf faire Gerichtsverfahren, die Verbesse-
rung des Umfelds für rechtebasierte Organisationen sowie Unterstützungsmaßnahmen, um die liba-
nesischen Behörden darin zu bestärken, ihre menschenrechtsspezifischen Verpflichtungen im Rah-
men der ENP und der VN-Instrumente uneingeschränkt zu erfüllen.

http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm

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Syrien

Die Menschenrechtskrise in Syrien hat sich 2013 weiter verschlimmert und das Land befindet sich

nun in einem Dauerkonflikt. Im Verlauf des Jahres wurde in den Medien und von Beobachtern,

einschließlich VN-Beobachtern, vielfach über vermehrt auftretende umfangreiche und schwere Ver-

stöße gegen die Menschenrechte berichtet. Hierzu zählen willkürliche Tötungen und Verhaftungen,

Folter, Entführungen und verschiedene Formen der Verfolgung. Die im August 2011 durch eine

Resolution des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen eingesetzte unabhängige

Untersuchungskommission hat in ihren Berichten vom 5. Februar, 4. Juni und 11. September

wiederholt erklärt, dass die umfangreichen Verstöße gegen die Menschenrechte in Syrien mit

Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichzusetzen sind. Sowohl die Zahl der zivilen Todesopfer

als auch die Zahl der willkürlich inhaftierten Personen belaufen sich auf Zehntausende.

Die EU hat stets ihrer äußersten Besorgnis über die Verschlechterung der Lage in Syrien Ausdruck

verliehen. Sie hat in den Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom Februar,

Mai und Oktober 2013 insbesondere auf die weit verbreitete und systematische Verletzung der

Menschenrechte, des humanitären Völkerrechts und der Grundfreiheiten durch die syrischen Be-

hörden hingewiesen. Ausdrückliche Erwähnung fand die steigende Zahl von Angriffen auf religiöse

und ethnische Gemeinschaften; zugleich wurde die Freilassung von zwei entführten Bischöfen der

orthodoxen Kirche gefordert. Am 27. Mai verurteilte der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) insbe-

sondere die von der syrischen Armee und ihren Milizen in Bayda und Baniyas begangenen Massa-

ker, bei denen mehr als 140 Menschen, einschließlich Frauen und Kinder, zu Tode kamen. Auch der

Sprecher der Hohen Vertreterin veröffentlichte eine Erklärung, mit der auf die Massaker reagiert

wurde.

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Die EU hat den schrecklichen Angriff mit chemischen Kampfstoffen vom 21. August 2013

geschlossen auf das Schärfste verurteilt. Dieser Angriff stellte einen eklatanten Verstoß gegen das

Völkerrecht dar, der nach dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) ei-

nem Verbrechen gegen die Menschlichkeit und einem Kriegsverbrechen gleichkommt. Die EU

wiederholte ihren festen Standpunkt, dass diese Verbrechen sowie andere Gräueltaten, Menschen-

rechtsverstöße und Übergriffe untersucht werden müssen und dass die Verantwortlichen dafür zur

Rechenschaft gezogen werden müssen. Die EU bekräftigte, dass derartige Verstöße, die mit chemi-

schen oder konventionellen Waffen oder auf andere Weise begangen werden, nicht ungestraft blei-

ben dürfen. Sie erinnerte ferner daran, dass der VN-Sicherheitsrat jederzeit den IStGH mit der Lage

in Syrien befassen kann, wie es die Schweiz in ihrem Schreiben vom 14. Januar 2013 an den

Sicherheitsrat gefordert hatte.

Auf der internationalen Bühne hat die EU auf der 22., 23. und 24. Tagung des Menschenrechtsrats

an der Verabschiedung von vier Resolutionen zur Menschenrechtslage in Syrien mitgewirkt. Sie

spielte eine besonders aktive Rolle bei der Erarbeitung der im März verabschiedeten Resolution, mit

der das Mandat der Untersuchungskommission um ein weiteres Jahr verlängert wurde und

gleichzeitig die Forderung erhoben wurde, der Untersuchungskommission sofortigen und ungehin-

derten Zugang nach Syrien zu gewähren. Der Appell der EU an den VN-Sicherheitsrat, nach den

Angriffen vom 21. August 2013 eindeutig Stellung zu beziehen, fand am 29. September Gehör, als

der Sicherheitsrat eine Resolution zu den syrischen Chemiewaffen verabschiedete, die den Weg zur

Beseitigung dieser Waffen ebnen sollte. In dieser rechtsverbindlichen und durchsetzbaren Resolu-

tion, die von der EU begrüßt wurde, wird Rechenschaftspflicht für den Einsatz solcher Waffen

gefordert und eine energische internationale Reaktion erwogen, falls dieser Forderung nicht ent-

sprochen wird. Die EU hat ferner die Resolution zu Syrien mitgetragen, die im November im Drit-

ten Ausschuss der VN-Generalversammlung verabschiedet wurde. In der Resolution werden die

Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durch die syrischen Behörden

sowie der Einsatz chemischer Waffen mit deutlichen Worten erneut verurteilt; zugleich wird die

Rolle der internationalen Strafjustiz ins Blickfeld gerückt.

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Ferner hat die EU als Reaktion auf die Repression des Regimes gegen das syrische Volk und die

weiteren von allen Konfliktparteien begangenen Gräueltaten eine Reihe von Maßnahmen ergriffen.

Die bilaterale Zusammenarbeit mit der syrischen Regierung ist nun bereits seit 2011 ausgesetzt, und

es wurden zusätzliche Sanktionen gegen das Regime verhängt.

Die Europäische Union war weiterhin der wichtigste Geldgeber für die syrischen Flüchtlinge und

die bedürftigen Personenkreise in Syrien selbst. Die von der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise

geleistete humanitäre und nichthumanitäre Hilfe, die Beiträge aus dem EU-Haushalt und seitens der

Mitgliedstaaten umfasste, erreichte 2013 einen Gesamtbetrag von über zwei Mrd. EUR. Die aus

dem Haushalt der EU für humanitäre Hilfe bereitgestellten Finanzmittel wurden sowohl in Syrien

als auch in den Nachbarländern eingesetzt und insbesondere zur Förderung des Schutzes für Kinder

und Frauen (geschlechtsbezogene Gewalt) im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht und

anderen geltenden internationalen Standards verwendet. Über das EIDHR werden einige Organisa-

tionen der Zivilgesellschaft finanziert, die sich für die Förderung der Menschenrechte und die Stär-

kung der Menschenrechtsverteidiger einsetzen.

http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm

Tunesien

Bei den Zielen in Bezug auf Menschenrechte und Demokratie, die von der EU im Rahmen der

Beziehungen zu Tunesien verfolgt werden, liegt der Schwerpunkt auf der Bekämpfung von Folter,

der Reform im Justizbereich, der Gewährleistung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, den

Rechten der Frau sowie auf der Abschaffung der Todesstrafe. Diese Themen werden im Rahmen

des politischen Dialogs mit Tunesien fortlaufend angesprochen und bilden einen wichtigen Teil des

2012 vereinbarten Aktionsplans.

Nach der Ermordung der Politiker Chokri Belaïd (im Februar) und Mohamed Brahmi (im Juli) gab

die Hohe Vertreterin zwei Erklärungen ab, in denen sie auf die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit

hinwies. Wie wichtig es ist, die Menschenrechte zu gewährleisten, wurde unter anderem während

der Besuche des Präsidenten des Europäischen Rates (im Januar) und des für Erweiterung und

Nachbarschaftspolitik zuständigen Kommissionsmitglieds (im Juli) hervorgehoben und auf der

Tagung des Assoziationsausschusses im Juni bekräftigt. In seinen Schlussfolgerungen vom Oktober

2013 wies der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) der EU ferner erneut darauf hin, wie wichtig es

ist, die Verfassung fertigzustellen und glaubwürdige und transparente Wahlen vorzubereiten, bei

denen niemand ausgegrenzt wird.

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http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Wann immer die Meinungsfreiheit durch Urteile oder repressive Maßnahmen eingeschränkt wurde,

hat die EU die tunesische Regierung darauf aufmerksam gemacht und die Überarbeitung der – vom

Ben-Ali-Regime geerbten – Gesetze gefordert, die zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ver-

wendet werden können. Ebenso misst die EU den Rechtsvorschriften, mit denen diese Freiheit

gefestigt und garantiert wird, große Bedeutung bei. Im Rahmen ihres regelmäßigen politischen

Dialogs mit der tunesischen Regierung rief die EU wiederholt zur Konsolidierung der Meinungs-

freiheit auf. Ferner finanzierte die EU ein Seminar in Tunesien, das zur Annahme des Code

Déontologique de la Presse Ecrite (Verhaltenskodex für Printmedien) führte. Die EU hat extensiv

für die Verbreitung dieses Kodex geworben und außerdem die Weiterbildung von Journalisten

unterstützt. Was die menschenrechtsspezifischen Tätigkeiten des Dritten Ausschusses der VN-

Generalversammlung betrifft, so führte die EU Gespräche mit der tunesischen Regierung über deren

Prioritäten und geplante Aktivitäten.

Im November wurde eine politische Einigung über die "Mobilitätspartnerschaft" erzielt, die auch

die Förderung der Rechte von Flüchtlingen umfasst. Bei den auf allen Ebenen mit den tunesischen

Behörden geführten Gesprächen wies die EU wiederholt darauf hin, dass es wichtig ist, im Einklang

mit den Genfer Abkommen und der Flüchtlingscharta der Afrikanischen Union einen Rechtsrahmen

für Asylbewerber zu schaffen.

Das Europäische Parlament hat 2013 zwei Entschließungen angenommen. Im Mittelpunkt der

ersten, im Mai angenommenen Entschließung stand die Rückführung von Vermögenswerten an im

Übergang befindliche Länder des Arabischen Frühlings (einschließlich Tunesiens). Die zweite, im

Oktober angenommene Entschließung zielte auf die Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspo-

litik ab, wobei ausdrücklich – für Tunesien – darauf hingewiesen wurde, wie wichtig Meinungsfrei-

heit und Nichtdiskriminierung, die Stärkung der Demokratie durch die Unabhängigkeit der Justiz,

Medienfreiheit und eine angemessene Vorbereitung der nächsten Parlamentswahlen sind.

Bei der Zusammenarbeit kommt Tunesien in den Genuss des Europäischen Nachbarschafts- und

Partnerschaftsinstruments und des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte

(EIDHR).

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Im Rahmen des EIDHR wurde im ersten Halbjahr 2013 ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlä-

gen veröffentlicht, für den ein Budget von 1 Mio. EUR zur Verfügung stand. Ziele des Aufrufs

waren die Förderung der Einbeziehung der Zivilgesellschaft in den Übergang zur Demokratie und

die Förderung der Rechte der Frau in Randgebieten. Schwerpunkte der ausgewählten Vorhaben sind

die inländische Wahlbeobachtung und entsprechende Schulungen sowie Sensibilisierungs-

maßnahmen in Bezug auf Wahlen, politische Debatten und politische Bildung.

Außerdem unterstützt die EU die Präsenz des Europarats in Tunesien und seinen dortigen Dialog

durch das Programm der südlichen Nachbarschaft, das auf die Stärkung demokratischer Reformen

abzielt und mit einem Budget von 4,8 Mio. EUR für den Zeitraum 2012-2014 ausgestattet ist.

Wichtigste Tätigkeitsbereiche sind das Justizwesen, die verantwortungsvolle Staatsführung (mit den

Schwerpunkten Korruptions- und Geldwäschebekämpfung), der Schutz der Menschenrechte und

das gemeinsame Einstehen für demokratische Werte in der Region.

Die Geltungsdauer des Beschlusses 2011/72/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen

bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien wurde im Januar 2013 um

ein weiteres Jahr verlängert.

http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm

Algerien

Der regelmäßige Dialog mit der algerischen Regierung über die Menschenrechte wurde 2013 fort-

gesetzt; dies erfolgte insbesondere im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und

Algerien. Hautziele der EU sind die Meinungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, die Rechte der

Frau, das Justizwesen, die Abschaffung der Todesstrafe sowie die Beendigung der Praxis des Ver-

schwindenlassens von Personen. In der Sitzung des Unterausschusses für politischen Dialog,

Sicherheit und Menschenrechte im Mai 2013 bekundete die EU unter anderem ihre Besorgnis über

das Vereinigungsgesetz aus dem Jahr 2012, über Gleichstellungsprobleme und über die Umsetzung

der Empfehlungen der Wahlbeobachtungsmission der EU (EU EOM) vom Mai 2012. Außerdem

boten Treffen auf hoher Ebene in Algier, wie etwa anlässlich des Besuchs des Präsidenten der

Kommission (6./7. Juli) und der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu

den Maghreb-Ländern (28.-30. Oktober), Gelegenheit zur Übermittlung wichtiger Botschaften in

Bezug auf die Menschenrechte und die Zivilgesellschaft.

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http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Am Europäischen und Internationalen Tag gegen die Todesstrafe (10. Oktober 2013) organisierte

die EU in Zusammenarbeit mit Italien ein Gespräch am runden Tisch. Ein breiter Konsens

hinsichtlich des seit 1993 geltenden Moratoriums bekräftigte die von der Regierung verfolgte

Politik.

Hinsichtlich der wahlrechtlichen Bestimmungen vertritt die algerische Regierung die Auffassung,

dass 17 von 31 Empfehlungen der EU EOM umgesetzt werden konnten und dass die übrigen Emp-

fehlungen nicht mit dem nationalen Recht oder der Verfassung zu vereinbaren sind. Eine wesentli-

che Empfehlung, die Veröffentlichung des Wahlregisters, ist bislang nicht umgesetzt worden, und

hinsichtlich der Regelungen für die Organisation und Überwachung der Präsidentschaftswahlen im

April 2014 sowie hinsichtlich der Arbeitsweise der dafür zuständigen Kommissionen besteht

weiterhin Unklarheit.

Im November 2013 wurde Algerien ab Januar 2014 für drei Jahre in den VN-Menschenrechtsrat

gewählt. Bezüglich der Folgemaßnahmen zu den Besuchen des VN-Sonderberichterstatters forderte

die EU Algerien auf, die 2011 abgegebenen Empfehlungen des Sonderberichterstatters zum Recht

auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung (insbesondere zu den Regelungen für die

Medien) umzusetzen und Besuche weiterer VN-Sonderberichterstatter zuzulassen (u.a. im Zusam-

menhang mit der Achtung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung und mit der Folter-

Problematik).

2013 hat die EU 1,5 Mio. EUR an bilateraler Hilfe im Rahmen des ENPI für den Bereich Men-

schenrechte und Unterstützung der Zivilgesellschaft bereitgestellt; umgesetzt wurden die Hilfsmaß-

nahmen im Wege spezieller Projekte, einschließlich spezifischer regionaler und themenbezogener

Programme (z.B. des EIDHR), durch nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden sowie im Rah-

men der Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft im Rahmen der Nachbarschaftspolitik. In den

themenbezogenen Programmen des EIDHR und der nichtstaatlichen Akteure werden Gleichstel-

lungsprioritäten systematisch berücksichtigt, und bei einigen Programmen stehen geschlechtsspezi-

fische Gewalt und die Ermächtigung der Frauen im Vordergrund. Während der Vorbereitung eines

neuen einheitlichen Unterstützungsrahmens für den Zeitraum 2014-2017 kamen beide Seiten über-

ein, dass die Justizreform und die stärkere Beteiligung der Bürger zu den drei Prioritäten zählen

werden.

http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm

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http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Marokko

Die menschenrechtsspezifischen Tätigkeiten der EU in Marokko waren 2013 auf fünf zentrale
Themen ausgerichtet: Straflosigkeit, Transparenz, Recht auf körperliche und moralische Unver-
sehrtheit und auf Achtung der Würde, Rechte der Frau sowie Rechte des Kindes. 24 Die EU hat ihre
institutionelle Zusammenarbeit verstärkt und ist weiterhin ein zentraler Partner für die Zivilgesell-
schaft, was auch für die Bereiche gilt, in denen die nationalen Behörden derzeit neue politische
Maßnahmen konzipieren, d.h. Rechte von Migranten, Rechte der Frau sowie Justizwesen. Die
Europäische Union hat Marokko mehrmals eindringlich aufgefordert, die Umsetzung der neuen
Verfassung von 2011 voranzubringen, wofür die Verabschiedung von 19 grundlegenden Gesetzen
und weiteren Verordnungen sowie die Stärkung neuer Gremien und Institutionen erforderlich wäre.
Zur Zeit sind 14 grundlegende Gesetze, die zur ordnungsgemäßen Umsetzung der neuen Verfas-
sung erforderlich wären, noch immer nicht fertiggestellt.

Die EU ist im Bereich der Vereinigungsfreiheit und der Meinungsfreiheit tätig geworden, insbeson-
dere im Fall eines Redakteurs der Website Lakome, der aufgrund des Gesetzes zur Terrorismusbe-
kämpfung angeklagt wurde, weil er einen regimekritischen Artikel versandt und darin ein Link zu
einem Video aufgenommen hatte, das Al-Qaida im Islamischen Maghreb zugeschrieben wird. Die
ergriffenen Maßnahmen bestanden in einem informellen Austausch auf hoher Ebene und in
technischen Sitzungen mit Experten für marokkanisches Straf- und Medienrecht.

Bezüglich der Menschenrechte von Migranten haben sich 2013 mehrere Entwicklungen vollzogen.
Im März haben die Missionen der EU in Rabat, das Hohe Flüchtlingskommissariat der VN und die
Internationale Organisation für Migration eine Task Force für Migranten aus Gebieten südlich der
Sahara eingerichtet. Im Wege des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit strebten sie eine
bessere Koordinierung der Maßnahmen vor Ort an; hierzu fanden 2013 drei Treffen statt. Im Juni
wurde eine politische Erklärung zur "Mobilitätspartnerschaft" unterzeichnet, in der betont wurde,
dass die Rechte und die Würde illegaler Migranten anerkannt und geschützt werden müssen. In der
politischen Erklärung werden auch Maßnahmen umrissen, mit denen die EU und die Mitgliedstaa-
ten die marokkanische Regierung bei der Umsetzung ihrer neuen Migrationspolitik unterstützen
sollen. Im Verlauf des Jahres hatte der Leiter der EU-Delegation mehrere Treffen mit Vertretern der
Zivilgesellschaft; anschließend wurden jeweils Medienerklärungen abgegeben, in denen nach-
drücklich darauf hingewiesen wurde, das die Menschenrechte von Migranten bei der Bekämpfung
der illegalen Einwanderung geachtet werden müssen.

24 http://eeas.europa.eu/enp/pdf/docs/2013_enp_pack/2013_progress_report_maroc_fr.pdf.
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http://eeas.europa.eu/enp/pdf/docs/2013_enp_pack/2013_progress_report_maroc_fr.pdf
Die EU hat Marokko ferner aufgefordert, das IAO-Basisübereinkommen Nr. 87 über die Vereini-

gungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts möglichst bald zu ratifizieren.

2013 hat die EU ihre Unterstützung für mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen fortgesetzt,

die schutzbedürftigen Migranten dabei helfen, Zugang zu sozialen Basisdiensten zu erhalten.

Außerdem wurde ein mit 5 Mio. EUR ausgestattetes Programm zur Umsetzung der Bestimmungen

der Mobilitätspartnerschaft gebilligt. Die EU kündigte zudem an, dass aus den Mitteln des Pro-

gramms zur Förderung von Partnerschaft, Reformen und breitenwirksamem Wachstum (SPRING)

ein zusätzlicher Betrag von 6 Mio. EUR zurückbehalten wird, um die marokkanische Regierung

dabei zu unterstützen, ihre politischen Konzepte und rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich

der Asylpolitik und bei der Bekämpfung des Menschenhandels zu verbessern.

Im Juni hat die EU-Delegation an der Nachbesprechung teilgenommen, welche die VN Sonderbe-

richterstatterin über Menschenhandel, Joy Ngozi Ezeilo, einberufen hatte. Im Bereich der Bekämp-

fung des Menschenhandels wurde eine institutionelle Zusammenarbeit eingeleitet; diese erfolgt

vornehmlich im Rahmen der Programme MIEUX ("Migration EU Expertise") und SPRING. Zu den

in diesem Zusammenhang ergriffenen Initiativen gehörten ein im November veranstaltetes Seminar

in Rabat zur Bekämpfung des Menschenhandels (Austausch über internationalen Standards und

Verpflichtungen sowie bewährte Verfahren auf nationaler Ebene) und eine Reihe bilateraler Treffen

im Dezember mit allen Akteuren, die an der Gewährung von Unterstützung für die Opfer von Men-

schenhandel beteiligt sind.

Als Folgemaßnahme zu dem Bericht des VN-Sonderberichterstatters über Folter wurde während

des jährlichen Treffens der EU-Missionsleiter mit Menschenrechtsverteidigern im Juni hauptsäch-

lich das Thema Folter erörtert.

In der im Oktober angenommenen Entschließung des Europäischen Parlaments zur Europäischen

Nachbarschaftspolitik wird Marokko aufgefordert, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern.

Durch ein mit 45 Mio. EUR ausgestattetes EU-Programm wird der Regierungsplan zur Förderung

der Gleichstellung von Frauen und Männern unterstützt; 2013 erfolgte die zweite Auszahlung von

Mitteln im Rahmen dieses Programms. In seiner vorstehend genannten Entschließung nimmt das

Parlament auch die Arbeit des Marokkanischen Nationalrats für Menschenrechte zur Kenntnis und

fordert die personelle und finanzielle Stärkung der Regionalbüros, damit diese ihre Funktionen aus-

üben und weitere Aufgaben übernehmen können.

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2013 hat die EU bei der Unterstützung des institutionellen Menschenrechtssystems, das die intermi-

nisterielle Delegation für Menschenrechte (DIDH), den Nationalen Menschenrechtsrat (CNDH) und

das Amt des Ombudsmanns umfasst, große Fortschritte erzielt. Mit der Umsetzung des bilateralen

Projekts "Förderung und Schutz der Menschenrechte in Marokko", das Ende 2012 unterzeichnet

worden war, wurde die Umstrukturierung und die interne Organisation des CNDH unterstützt. Im

Rahmen dieses Projekts wurde auch eine institutionelle Partnerschaft zugunsten der DIDH einge-

richtet; die diesbezüglichen Tätigkeiten sollen 2014 durchgeführt werden.

Die EU hat ein neues Programm zur Unterstützung der im September veröffentlichten "Nationalen

Charta für die Reform des Rechtsystems" eingeleitet. Es wurde ein erstes Programm für den Kapa-

zitätsaufbau beim marokkanischen Parlament erstellt, das auf den neuen Vorrechten dieser Institu-

tion und auf den Bestimmungen der Verfassung von 2011 aufbaut.

Durch sechs neue EIDHR-Projekte (zusätzlich zu den 15 bereits laufenden Projekten) werden die

Zivilgesellschaft in Bereichen wie bürgerliche Freiheitsrechte und Rechte des Kindes sowie kon-

krete Maßnahmen zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Anerkennung der Tamazight-Sprache

unterstützt. Die Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft, die mit 1,3 Mio. EUR ausgestattet ist

und auf den Kapazitätsaufbau bei marokkanischen zivilgesellschaftlichen Organisationen abzielt,

wurde im Februar 2013 auf den Weg gebracht. Der Dialog mit der Zivilgesellschaft spielte

weiterhin eine wichtige Rolle bei den Tätigkeiten, die mit den neuen verfassungsrechtlichen

Bestimmungen über Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zusammenhängen, und bei der

Erstellung von Kooperationsprogrammen, mit denen beispielsweise die Gleichstellung der

Geschlechter oder die Reform des Justizsystems gefördert werden soll.

http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm

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http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
Westsahara

Westsahara ist ein zwischen Marokko und der Frente Polisario (Volksfront zur Befreiung von

Westsahara) umstrittenes Gebiet. Westsahara wird von den Vereinten Nationen als ein Gebiet ohne

Selbstregierung betrachtet. Das Mandat der VN-Mission für das Referendum in Westsahara

(MINURSO) wurde bis zum 30. April 2014 verlängert. 2013 hat die EU wiederholt ihrer Besorgnis

über die lange Dauer des Westsahara-Konflikts und dessen Auswirkungen auf Sicherheit, Achtung

der Menschenrechte und Zusammenarbeit in der Region Ausdruck verliehen.

Die EU hat in den Sitzungen der aufgrund des Assoziierungsabkommens EU-Marokko eingerich-

teten gemeinsamen Gremien kritische Fragen aufgeworfen. Sie rief alle Parteien dazu auf, keine

Gewalt mehr auszuüben und die Menschenrechte zu achten: So hat sie beispielsweise am 16. Januar

2013 ihre Besorgnis über die Lage der 24 in Salé inhaftierten saharauischen Aktivisten geäußert,

gegen die im Zusammenhang mit den Vorfällen in Laayoune vom 8./9. November 2010 Anklage

erhoben worden war. Die EU hat das Gerichtsverfahren, das im Februar 2013 mit der Verhängung

schwerer Strafen abgeschlossen wurde, aufmerksam verfolgt. Sie hat auch die Resolution 2099

(2013) des VN-Sicherheitsrats konsequent unterstützt, in der betont wird, "wie wichtig es ist, die

Menschenrechtssituation in Westsahara und in den Lagern von Tindouf zu verbessern", und sie

begrüßte die Verstärkung der in Dakhla und Laayoune tätigen Kommissionen des Nationalen Men-

schenrechtsrats.

Auf Wunsch des Vorsitzenden des Ausschusses des Europäischen Parlaments für auswärtige Ange-

legenheiten legte der EAD am 12. März 2013 einen Bericht über den Gdeim-Izik-Prozess vor. Im

September 2013 nahm das Parlament den Tannock-Bericht über die Menschenrechtslage in der

Sahelzone an. Der Bericht, in dem sich das Europäische Parlament zum ersten Mal mit dieser Prob-

lematik befasst hatte, wurde wegen der Herangehensweise an das heikle Thema quer durch alle

politischen Lager begrüßt.

Die EU hat ein bilaterales Kooperationsprogramm zum Thema "Schutz und Förderung der Men-

schenrechte in Marokko" unterzeichnet, das mit 2,9 Mio. EUR ausgestattet ist. In den kommenden

drei Jahren wird dieses Programm insbesondere die institutionellen Kapazitäten des Nationalen

Menschenrechtsrats (CNDH) und seiner regionalen Kommissionen stärken, darunter auch die in

Dakhla und Laayoune tätigen Kommissionen. Der CNDH wird im Hinblick auf seine Fachkompe-

tenz und seine Fähigkeit zur Beobachtung der Menschenrechtslage gestärkt. Weitere Projekte wer-

den in Westsahara nicht finanziert.

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Libyen

Nach der Revolution von 2011 war der politische Übergang in Libyen auch im Jahr 2013 mit

erheblichen Herausforderungen konfrontiert. Die schlechtere Sicherheitslage und die größere politi-

sche Instabilität haben sich auf die Menschenrechtslage ausgewirkt, und so wurde 2013 über zahl-

reiche Menschenrechtsverletzungen berichtet. Die politischen Morde erreichten 2013 vor allem im

Osten einen Höchststand. Libysche Strafverfolgungsbeamte haben zu beinahe keinem dieser Ver-

brechen Ermittlungen aufgenommen, und die Verantwortlichen wurden selten vor Gericht gestellt.

Nach den gewalttätigen Vorfällen vom Juli in Benghazi – darunter auch die Ermordung eines politi-

schen Aktivisten – rief die Hohe Vertreterin die Regierung dazu auf, die für die Gewalt gegen die

libysche Bevölkerung Verantwortlichen für ihre Verbrechen vor Gericht zur Verantwortung zu zie-

hen. Am 15. November reagierte die Hohe Vertreterin dann auf die ersten Berichte über die Ereig-

nisse in Tripoli, bei denen demonstrierende Zivilpersonen vom Militär heftig beschossen und über

40 Personen getötet worden waren. Sie bedauerte die Todesfälle, zu denen es bei einer friedlichen

Demonstration gekommen war, und betonte, dass alle Parteien Grundwerte wie die Meinungs- und

Versammlungsfreiheit, die auch Anlass für die Revolution vom 17. Februar waren, achten müssen.

Am 18. November nahm der Rat Schlussfolgerungen zu Libyen an. Die EU forderte die libyschen

Behörden auf, Berichten über Menschenrechtsverletzungen, einschließlich gegen Migranten, nach-

zugehen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Sie würdigte zwar die beträchtlichen Fort-

schritte in dieser Frage, forderte die libysche Regierung aber auf, alle Haftanstalten nun endgültig

unter ihre vollständige Kontrolle zu bringen.

Im Hinblick auf die Lage von Migranten hat die EU nach den tragischen Ereignissen im Mittelmeer

(beispielsweise am 3. Oktober in Lampedusa) ihr Bedauern über die Todesfälle zum Ausdruck

gebracht und bekräftigt, dass sichere und stabile Grenzen für gut gesteuerte Migrationsströme und

für den Schutz der Grundrechte von Migranten von grundlegender Bedeutung sind. Darüber hinaus

erklärte sie ihre Entschlossenheit, die Zusammenarbeit mit Libyen und die Unterstützung der liby-

schen Regierung zu intensivieren, um Libyens Kapazitäten zur Sicherung all seiner Grenzen, zur

Bekämpfung des Menschenschmuggels, des Menschenhandels und des illegalen Schmuggels von

Waren und Waffen sowie zur Terrorismusbekämpfung zu verbessern. Die EU rief die libysche Füh-

rung außerdem dazu auf, weiterhin gemäß der Resolution 1970 (2011) des Sicherheitsrats der Ver-

einten Nationen, in der dieser die Situation in Libyen an den Internationalen Strafgerichtshof über-

wiesen hat, mit dem Strafgerichtshof zu kooperieren.

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Die Sonderberichterstatterin für Libyen des Europäischen Parlaments stattete dem Land 2013 mehr-

fach einen Besuch ab und übermittelte der Regierung und anderen Akteuren wichtige Botschaften.

Dabei wies sie darauf hin, dass die Rechtsstaatlichkeit eingehalten und die Menschenrechte und

Grundfreiheiten, insbesondere von gefährdeten Gruppen, geachtet werden müssen, wobei sie

besonders die Internierung von Migranten in Auffangzentren erwähnte.

Nachdem im März in Benghazi zwei wegen des Vorwurfs des Proselytismus Inhaftierte verstorben

waren, gab die EU-Delegation vor Ort eine Erklärung heraus, worin sie ihre Besorgnis über die

fortdauernde Inhaftierung und Behandlung von aufgrund ähnlicher Vorwürfe festgesetzten Perso-

nen zum Ausdruck brachte. Die EU-Delegation betonte, dass die Religions- und Weltanschauungs-

freiheit ein universelles Menschenrecht ist, das überall und für jedermann zu schützen ist.

2013 hat die EU weiterhin verschiedene Programme zu den Themen Menschenrechte und Rechts-

staatlichkeit umgesetzt. Beim Programm für Sicherheit und Unterstützung der Justiz lag der

Schwerpunkt auf der Polizeireform. Dabei besteht das Ziel in der Stärkung des Demokratisierungs-

prozesses der internen Sicherheits- und Justizorgane im Einklang mit den Bedürfnissen der Bevöl-

kerung und gemäß den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit. Zum Thema Migration werden derzeit

mehrere Programme zum Kapazitätsaufbau für eine ordnungsgemäße Steuerung einer gemischten

Migration in Libyen umgesetzt. Die EU setzte auch Programme für den Schutz gefährdeter Gruppen

vor Menschenrechtsverletzungen fort, insbesondere zugunsten von Inhaftierten, Opfern von Folter

oder erzwungenem Verschwinden, Menschen mit Behinderungen und Binnenvertriebenen. Mit

anderen Projekten wurden der Schutz und die Förderung der Informationsfreiheit angegangen.

Programme für den Aussöhnungsprozess und den Übergang zur Demokratie trugen ebenfalls zur

Förderung der Menschenrechte in diesem Zeitraum bei.

10848/14 ds/DK/cat 199
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Im November bewilligte die Europäische Kommission ein zusätzliches mit 5 Mio. EUR ausgestat-

tetes Programm für den Schutz gefährdeter Personen in Libyen. Mit der ersten Komponente des

Programms wird für eine bessere Behandlung von Inhaftierten, einschließlich der Achtung ihrer

justiziellen Grundrechte, im Einklang mit international anerkannten Standards Sorge getragen. Die

zweite Komponente stellt darauf ab, schutzbedürftigen und gefährdeten Bevölkerungsgruppen, ein-

schließlich ökonomisch und sozial benachteiligter Personen, Binnenvertriebener und Minderheiten,

Unterstützung zu gewähren (psychosoziale Rehabilitation, kommunale psychische Gesundheits-

dienste und sozioökonomische Integration).

Im Mai entsandte die EU im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik eine

zivile Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes nach Libyen (EUBAM). Damit sollen die

Managementkapazitäten der libyschen Behörden im Bereich der Migration (kurzfristige Sicherung

der Land-, See- und Luftgrenzen und mittel- bis langfristige Entwicklung einer integrierten Grenz-

managementstrategie) verstärkt werden. EUBAM trägt mit ihrer Tätigkeit zur guten Regierungsfüh-

rung in Libyen bei, so dass Migranten unter voller Achtung ihrer Grundrechte und im Einklang mit

internationalen Standards behandelt werden.

http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm (en)

10848/14 ds/DK/cat 200
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
http://eeas.europa.eu/enp/documents/progress-reports/index_en.htm
IV Russland und Zentralasien
Russland

Die Einhaltung der mit den Vereinten Nationen, der OSZE und dem Europarat eingegangenen Ver-

pflichtungen Russlands bleibt die Bezugsgröße, an der die Europäische Union ihre Vorgehensweise

im Hinblick auf die Menschenrechte in Russland ausrichtet. Die Prioritäten dabei sind eine funktio-

nierende Zivilgesellschaft, freie und unabhängige Medien, solide Maßnahmen zur Bekämpfung von

Diskriminierung sowie die Achtung der demokratischen Werte und die Rechtsstaatlichkeit.

Die Menschenrechte sind daher nach wie vor ein wesentliches Element des politischen Dialogs zwi-

schen der EU und Russland und wurden auf allen Ebenen der Beziehung erörtert, auch auf dem

Gipfeltreffen EU-Russland, das im Juni in Jekatarinburg stattfand. Die beiden Runden der halbjähr-

lich stattfindenden Menschenrechtskonsultationen wurden im Mai und im November 2013 in

Brüssel veranstaltet, da Russland nicht damit einverstanden war, sie in der Russischen Föderation

abzuhalten. Die EU drängte Russland weiter dazu, diese Konsultationen zu verbessern und deren

Modalitäten zu überprüfen. Am Rande der Menschenrechtskonsultationen im Mai fand auf Initia-

tive des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte Stavros Lambrinidis zum ersten Mal ein

Seminar über die Universalität der Menschenrechte statt. Die EU nutzte die Gelegenheit, um nach

spezifischen Einzelfällen zu fragen. Gemäß der etablierten Praxis traf sich die EU vor jeder Kon-

sultationsrunde in Brüssel, Moskau und Nischni Nowgorod mit russischen und europäischen Orga-

nisationen der Zivilgesellschaft. Die EU setzte ihre Unterstützung für das Forum der Zivilgesell-

schaft EU-Russland fort und nahm im Oktober an deren vierter Generalversammlung in Den Haag

teil.

Der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte Stavros Lambrinidis stattete Russland Ende Okto-

ber 2013 seinen zweiten Besuch ab. Die wichtigsten Ziele dieser Reise bestanden darin, umfangrei-

che Kontakte zu Akteuren der Zivilgesellschaft zu knüpfen, ein starkes und sichtbares Zeichen für

die Präsenz und die Unterstützung der EU zu geben und mit den mit Menschenrechten befassten

russischen Institutionen und Mechanismen zusammenzuarbeiten. Der Sonderbeauftragte traf sich

mit einer Reihe von zivilgesellschaftlichen Organisationen und u. a. mit dem Vorsitzenden des Prä-

sidentenbeirats für Zivilgesellschaft und Menschenrechte, Russlands Bürgerbeauftragten und dem

Präsidenten des Moskauer Stadtgerichts.

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2013 begann Russland mit der Umsetzung seiner geänderten Rechtsvorschriften zu Nichtregie-

rungsorganisationen, dem sogenannten "Gesetz über ausländische Agenten". Seit März 2013 wur-

den Hunderte von Organisationen überprüft. Dutzende von Nichtregierungsorganisationen waren

von verwaltungs- und zivilrechtlichen Verfahren betroffen oder erhielten Bescheide und Warnun-

gen wegen eines Verstoßes. Über diese Entwicklungen war die EU besonders besorgt und reagierte

öffentlich gegen die Gerichtsverfahren, mit denen mehrere Nichtregierungsorganisationen gezwun-

gen werden sollten, sich als "ausländische Agenten" registrieren zu lassen, sowie gegen den erhöh-

ten Druck gegenüber anderen. In diesem Zusammenhang setzte die EU die finanzielle

Unterstützung für die russische Zivilgesellschaft und für das Forum der Zivilgesellschaft EU-

Russland insbesondere über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (mit

3 Mio. EUR) und das Programm für nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden (mit 2 Mio. EUR)

fort.

Im Juni wurden auf föderaler Ebene zwei neue Gesetze verabschiedet – eines über Blasphemie und

eines zum "Schutz von Kindern vor für ihre Gesundheit und Entwicklung schädlichen Informatio-

nen" –, die die Versammlungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung noch weiter ein-

schränken könnten. Die EU erklärte öffentlich ihre Ablehnung dieses Gesetzes, das zur Stigmatisie-

rung von LGBTI-Gruppen und -Personen und zu diskriminierenden Praktiken und Äußerungen

gegen sie beigetragen hat.

In Russland kam eine zunehmend nationalistische und fremdenfeindliche Stimmung auf, die durch

den populistischen politischen Diskurs noch geschürt wurde. Die EU verfolgte die ethnischen

Unruhen vom 12./13. Oktober 2013 in Moskau und beobachtete die Entwicklungen in diesem

Bereich sehr aufmerksam, darunter die Festnahme und Inhaftierung mehrerer Hundert Migranten

wegen des mutmaßlichen Verstoßes gegen die Einwanderungsgesetze sowie Berichte über Hassver-

brechen gegen sie. Beschwerden über die Ausbeutung von Wanderarbeitnehmern, die an den Bau-

arbeiten für die Olympischen Spiele in Sotschi beteiligt waren, geben weiterhin Anlass zur Sorge.

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Der verfrühte Abschluss der Ermittlungen wegen des Todes von Sergei Magnitski im März – trotz
zweier unabhängiger Untersuchungen, die ergaben, dass er inhumanen Bedingungen, vorsätzlicher
Vernachlässigung und Folter ausgesetzt war –, war für die EU ein weiterer Anlass zur Sorge in
Bezug auf die Ordnungsmäßigkeit der Gerichtsverfahren in der Russischen Föderation. Bedauerli-
cherweise wurde Sergei Magnitski posthum im Juli 2013 aufgrund unfairer Verfahren und nicht
stichhaltiger Beweise der Steuervermeidung für schuldig gesprochen. Ein Schreiben von Präsident
Van Rompuy, das dieser im April 2013 an seinen damaligen Amtskollegen Präsident Medwedjew
sandte und in dem er die Besorgnis der EU zum Ausdruck brachte und um einen glaubwürdigen und
gründlichen Abschluss des Falles ersuchte, blieb unbeantwortet.

Oppositionelle wie Alexei Nawalny wurden 2013 weiterhin verfolgt, auch durch Festnahmen und
Gerichtsverfahren. Alexei Nawalny wurde im Juli wegen Untreue, die nach Ansicht der EU wäh-
rend seines Verfahrens nicht nachgewiesen werden konnte, zu einer fünfjährigen Haftstrafe verur-
teilt, die später zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Lage der Angeklagten in den Verfahren
wegen der Proteste auf dem Bolotnaja-Platz, insbesondere von Michail Kossenko, fand die Beach-
tung der EU, die Beobachter zu den Gerichtsverfahren entsandte, und brachte die schwierigen
Bedingungen der Untersuchungshaft sowie die unausgewogene Durchführung dieser Verfahren
durch die russischen Behörden an die Öffentlichkeit. Die EU ersuchte um eine systematische
Verbesserung der Haftbedingungen in der Russischen Föderation, die in dem offenen Brief von
Nadeschda Tolokonnikowa über ihre eigenen Haftbedingungen angeprangert worden waren, und
forderte Russland auf, seine Haftanstalten und -verfahren an seine völkerrechtlichen Verpflichtun-
gen anzupassen.

Die EU begrüßte die Begnadigung von Michail Chodorkowski und dessen Entlassung aus der Haft.
Sie begrüßte auch das Amnestiegesetz vom 20. Dezember anlässlich des 20. Jahrestages der russi-
schen Verfassung, das die Freilassung einiger wegen der Demonstrationen auf dem Bolotnaja-Platz
Angeklagter ermöglichte (die meisten von ihnen befanden sich seit mehr als einem Jahr in Untersu-
chungshaft); sie begrüßte ferner die Freilassung der Mitglieder von "Pussy Riot" und die Einstel-
lung des Verfahrens gegen die "Arctic Sunrise" zusammen mit der Freilassung der Greenpeace-
Aktivisten. Die EU betonte jedoch, dass zuallererst systematische Änderungen vorgenommen wer-
den müssten, und ersuchte Russland, seine Reformen zur Schaffung eines transparenten, unabhän-
gigen und verlässlichen Justizsystems weiterzuverfolgen und seine Verpflichtungen zu Menschen-
rechten, Rechtsstaatlichkeit und Nichtdiskriminierung zu erfüllen. Im Nordkaukasus wurden wei-
terhin die meisten der Menschenrechtsverletzungen in Russland begangen, darunter mutmaßlich
Folter und andere Misshandlungen wie erzwungenes Verschwinden und außergerichtliche
Tötungen.

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In internationalen Menschenrechtsforen, insbesondere dem Europarat, der OSZE sowie der Gene-

ralversammlung und dem Menschenrechtsrat (in den Russland wiedergewählt worden war) der

Vereinten Nationen suchten die EU und Russland weiterhin nach einer gemeinsamen Basis für

besorgniserregende Menschenrechtsfragen. Die EU ermutigte Russland auch zur Umsetzung aller

einschlägigen Empfehlungen, die es während seiner Teilnahme an der allgemeinen regelmäßigen

Überprüfung im April 2013 erhielt.

Im Rahmen des Dialogs EU-Russland über Visumfragen wurden die Arbeiten intensiv fortgesetzt,

der Austausch von Expertenmissionen wurde abgeschlossen und im Dezember 2013 veröffentlichte

die Europäische Kommission ihren ersten Fortschrittsbericht über die Umsetzung durch Russland

der gemeinsamen Maßnahmen im Hinblick auf visumfreie Kurzaufenthalte. In diesem Kontext

wurden Fragen wie Menschenhandel, Antidiskriminierungsmaßnahmen und Achtung der Men-

schenrechte im Zusammenhang mit der Freizügigkeit erörtert.

Das Europäische Parlament widmete der Menschenrechtslage in Russland weiterhin sehr große

Aufmerksamkeit. Im Juni nahm es eine Entschließung zur Rechtsstaatlichkeit in Russland an. Die

Hohe Vertreterin erläuterte dem Parlament regelmäßig den Standpunkt der EU Russland.

Zentralasien (Region)

2013 war das sechste Jahr der EU-Strategie für eine neue Partnerschaft mit Zentralasien. Diese

Strategie ist das wichtigste Instrument der EU für die Förderung der Menschenrechte, der demokra-

tischen Reformen und der Entwicklung der Zivilgesellschaft in den zentralasiatischen Ländern. Die

EU setzte ihre strukturierten Menschenrechtsdialoge und die begleitenden Seminare für die Zivil-

gesellschaft mit jedem der fünf zentralasiatischen Länder – Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan,

Turkmenistan und Usbekistan – fort.

Als fester Bestandteil der Strategie wurde im Juni in Brüssel der erste Sicherheitsdialog auf hoher

Ebene zwischen der EU und Zentralasien aufgenommen. Das Thema Menschenrechte gehört als

solches zwar nicht zum Dialog, die Beratungen über Terrorismusbekämpfung, Völkerrecht und

andere sicherheitsrelevante Themen betrafen jedoch auch ein Menschenrechtskonzept.

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Im Rahmen der Rechtsstaatlichkeitsinitiative der EU für Zentralasien, in der die Förderung und der

Schutz der Menschenrechte direkt behandelt werden, hat die EU eine Reihe von Seminaren und

Schulungen zu Themen veranstaltet, die für alle zentralasiatischen Länder Vorrang genießen:

Zugang zur Justiz, Grundsätze eines fairen Gerichtsverfahrens, Unabhängigkeit der Justiz, Ent-

wicklung der Rechtsberufe im Justizwesen und Ausbildung von Richtern. Im April wurde auf hoher

Ebene ein regionales Seminar über das Recht auf ein faires Verfahren in der kirgisischen Hauptstadt

Bischkek veranstaltet. Im Juni reiste eine Expertengruppe aus den zentralasiatischen Ländern nach

Deutschland und Frankreich, um sich mit dem jeweiligen Verwaltungsrecht und den bewährten

Verfahren vertraut zu machen. In Deutschland besuchte die Gruppe das Bundesverfassungsgericht

in Karlsruhe und das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in

Heidelberg; in Frankreich besuchte sie in Straßburg die Venedig-Kommission des Europarates, den

Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und die Ecole Nationale d'Administration.

Wenn die Sonderbeauftragte der EU für Zentralasien, Patricia Flor, die Region besuchte, plante sie

jedes Mal auch Treffen mit Vertretern der Zivilgesellschaft ein; dasselbe taten andere hochrangige

Beamte des EAD.

Kasachstan

2013 hat die EU das Thema Menschenrechte konsequent und auf allen Ebenen ihres politischen

Dialogs mit Kasachstan angesprochen. Im Laufe des Menschenrechtsdialogs, der im November in

der Hauptstadt Astana stattfand, hat die EU ihre Besorgnis über die Meinungsfreiheit, die Religi-

ons- und Weltanschauungsfreiheit und die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit geäußert. Bei

seinem Besuch in Kasachstan Anfang Juni ermutigte der Präsident der Europäischen Kommission,

José Manuel Barroso, die kasachische Regierung zu Reformen und Modernisierung und traf sich

mit zivilgesellschaftlichen Organisationen.

Die EU verfolgte aufmerksam eine Reihe von Einzelfällen und forderte Kasachstan sowohl formell

als auch informell zur Einhaltung seiner internationalen Verpflichtungen auf. Sie entsandte

Beobachter zu mehreren Gerichtsverfahren, u. a. zu den Berufungsverfahren gegen die Menschen-

rechtsaktivisten Wladimir Kozlow, Wadim Kuramschin und Rosa Tuletajewa vor dem Obersten

Gericht.

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An dem regelmäßig von der EU veranstalteten Seminar für die Zivilgesellschaft, das im November
in Astana stattfand, nahmen die unterschiedlichsten Aktivisten der Zivilgesellschaft und Vertreter
offizieller Einrichtungen teil. 2013 war das Thema die "Verbesserung der Wirksamkeit des Men-
schenrechtsdialogs in Kasachstan auf nationaler und lokaler Ebene". Das Seminar endete mit eini-
gen spezifischen Empfehlungen für die kasachische Regierung, die EU und die zivilgesellschaftli-
chen Organisationen.

Die EU förderte die Menschenrechte aktiv mittels einiger über das Europäische Instrument für
Demokratie und Menschenrechte finanzierter Projekte, mit denen eine Vielzahl von Themen ange-
gangen wird, u. a. Zugang zu öffentlichen Informationen, Fähigkeit der Zivilgesellschaft zur Ver-
teidigung der Menschenrechte, Förderung der Menschenrechtsbildung, Umsetzung des kasachi-
schen Menschenrechtsaktionsplan, Hilfe für Opfer von Menschenhandel, Bekämpfung von Gewalt
gegen Kinder in geschlossenen Einrichtungen, Zugang zur Justiz für benachteiligte Gruppen und
Abschaffung der Todesstrafe. Kasachstan werden hierfür jährlich 600 000 EUR zugewiesen.

Kirgisische Republik

Auch 2013 förderte die EU weiter den demokratischen Wandel in Kirgisistan, die Aussöhnung zwi-
schen den unterschiedlichen Ethnien, die Rechtsstaatlichkeit und ein verantwortliches Regierungs-
handeln. Die Menschenrechte standen im Mittelpunkt des Dialogs und der Zusammenarbeit zwi-
schen der EU und Kirgisistan, sowohl im Rahmen der EU-Strategie für Zentralasien als auch im
Rahmen des bilateralen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens.

Die EU forderte Kirgisistan auf, seine Anstrengungen zur Beseitigung von Folter und Misshandlun-
gen von Häftlingen zu verstärken, und verwies dabei auf die Empfehlungen des VN-Ausschusses
gegen Folter, die dieser nach der Vorlage des zweiten regelmäßigen Berichts von Kirgisistan im
November ausgesprochen hatte. Die Rechte ethnischer Minderheiten wurden in bilateralen Gesprä-
chen auf allen Ebenen erörtert. Die EU begrüßte, dass Kirgisistan im April eine Strategie für die
nationale Einheit und interethnische Beziehungen angenommen hat, und forderte die Regierung auf,
praktische Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie folgen zu lassen. Sie brachte weiterhin Fragen
in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit, die Rechtspflege und faire Verfahren zur Sprache und ersuchte
um eine ordnungsgemäße Untersuchung im Rahmen der mit den Ereignissen vom Juni 2000
zusammenhängenden Verfahren. Im Oktober gab die EU-Delegation in der Hauptstadt Bischkek
eine Erklärung zum Fall des Menschenrechtsaktivisten Asimschan Askarow heraus, der behauptet,
während seiner Haft gefoltert worden zu sein. In der Erklärung bedauerte die EU die Entscheidung
des Obersten Gerichts, keine Untersuchung anzuordnen, und ersuchte um eine erneute Prüfung des
Falles.

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Die EU hat die lebendige Zivilgesellschaft Kirgisistans über eine Reihe thematischer Programme

wie dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte, Nichtstaatliche Akteure

und lokale Behörden im Entwicklungsprozess und dem Instrument für Stabilität (IfS) unterstützt.

Sämtliche im Rahmen des IfS finanzierten Projekte haben eine Menschenrechtskomponente. Eines

hiervon ist das Projekt für Konfliktentschärfung und Friedenskonsolidierung, das von einem Kon-

sortium aus 16 internationalen und lokalen NRO durchgeführt wird. Das Forum der Zivilgesell-

schaft, das im September mit Hilfe von EU-Mitteln stattfand, befasste sich schwerpunktmäßig mit

Methoden zur Einhaltung des Rechts auf ein faires Verfahren. Mit Menschenrechtsprojekten wur-

den Minderjährige, Frauen und ältere Menschen in Haft sowie entlassene Straftäter unterstützt. In

der nationalen Strategie für nachhaltige Entwicklung 2013-2017 wird der Schwerpunkt auf die

Rechtsstaatlichkeit gelegt. Bei dem Besuch von Präsident Atambajew in Brüssel im September

wurde ein Rahmenabkommen für ein neues Programm zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit unter-

zeichnet. Mit dem Abkommen sollen die Reformen im Justizwesen und Kontrollmechanismen ver-

stärkt werden. Das Programm wird mit insgesamt 13,5 Mio. EUR ausgestattet.

Tadschikistan

2013 bestanden die Prioritäten der EU für Tadschikistan in der Förderung freier und fairer Wahlen,

der Verteidigung der Meinungs- und Pressefreiheit, der Förderung sozialer Gerechtigkeit, der Ein-

dämmung der Radikalisierung von Jugendlichen, dem Schutz der Rechte von Wanderarbeitnehmern

und der Förderung der Weiterentwicklung der Zivilgesellschaft. Diese Fragen wurden alle bei dem

jährlichen Menschenrechtsdialog mit Tadschikistan angesprochen, der im März in der Hauptstadt

Duschanbe abgehalten wurde.

Die EU verfolgte aufmerksam die Menschenrechtslage in Tadschikistan, insbesondere während der

Präsidentschaftswahlen, die im November stattfanden. Eine Delegation des Europäischen Parla-

ments nahm an einer gemeinsamen Wahlbeobachtungsmission mit der OSZE teil.

Als Präsident Rachmon im April Brüssel besuchte, brachte die EU ihre Besorgnis angesichts der

Presse- und Vereinigungsfreiheit zum Ausdruck. Bei ihren politischen Kontakten mit Tadschikistan

forderte die EU die tadschikischen Behörden wiederholt auf, freie und faire Wahlen abzuhalten und

mehr für die Garantie der Presse- und Meinungsfreiheit zu tun. Das Thema Menschenrechte wurde

außerdem im Oktober beim Kooperationsrat EU-Tadschikistan und im November mit dem tadschi-

kischen Außenminister am Rande des Ministertreffens EU-Zentralasien erörtert.

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Nach den Präsidentschaftswahlen forderte die Hohe Vertreterin der EU, Catherine Ashton, die Re-

gierung auf, die von der OSZE festgestellten Einschränkungen und Unregelmäßigkeiten zu beseiti-

gen, und bekräftigte die Bereitschaft der EU, Tadschikistan bei seinen Anstrengungen zu helfen,

den Wahlprozess in Einklang mit den OSZE-Verpflichtungen und anderen internationalen Stan-

dards zu bringen.

Die EU hat sich aktiv für die Zivilgesellschaft eingesetzt und eine Reihe von Maßnahmen für die

Rechte des Kindes, die Rechte von Wanderarbeitnehmer, die Abschaffung der Todesstrafe und die

Stärkung der Zivilgesellschaft organisiert. In Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisa-

tionen finanzierte sie eine Reihe von Projekten für die Verbesserung der Qualität von Sozialdienst-

leistungen für illegale Wanderarbeitnehmer und Opfer von Menschenhandel und für einen besseren

Zugang zu diesen Leistungen.

Das im September von der EU und Tadschikistan gemeinsam veranstaltete Seminar für die Zivilge-

sellschaft wurde von mehr als 60 Teilnehmern besucht. Vertreter von lokalen zivilgesellschaftlichen

Organisationen trafen mit Vertretern von Regierungsstellen und internationalen Experten zusam-

men, um über die Zusammenarbeit von nationalen Menschenrechtseinrichtungen und Zivilgesell-

schaft zu beraten. Aus dem Seminar ging eine Reihe von Empfehlungen hervor, in denen zur Ver-

besserung der Zusammenarbeit zwischen der tadschikischen Zivilgesellschaft und dem nationalen

Menschenrechtsbeauftragten aufgefordert wurde. Hierüber wird bei der nächsten Runde des Men-

schenrechtsdialogs EU-Tadschikistan 2014 weiter beraten.

Als Reaktion auf die Ereignisse in der Stadt Khorog im Jahr 2012 nahm die EU ein Programm an,

mit dem die Lage stabilisiert und der lokalen Bevölkerung bei der Wiederaufnahme ihrer wirt-

schaftlichen und sozialen Tätigkeiten geholfen werden soll.

Tadschikistan beteiligte sich aktiv an dem regionalen Seminar über das Recht auf ein faires Verfah-

ren, das im April in Bischkek (Kirgisistan) stattfand, sowie an anderen regionalen Maßnahmen, die

im Rahmen der Rechtsstaatlichkeitsinitiative der EU für Zentralasien organisiert wurden.

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Turkmenistan

Die fünfte Runde des Menschenrechtsdialogs EU-Turkmenistan fand im Mai 2013 in der Haupt-

stadt Aschgabat statt. Während des Treffens hat die EU ihre Besorgnis hinsichtlich der strengen

Einschränkungen der Meinungs-, der Bewegungs- und der Vereinigungsfreiheit zur Sprache

gebracht. Die EU ermutigte die turkmenischen Behörden, die Ausbildung für Bedienstete in Justiz

und Polizei zu verbessern, um eine ordnungsgemäße Durchsetzung des Rechts zu gewährleisten.

Sie leistete einen Beitrag in Höhe von 2,2 Mio. EUR für ein Programm, mit dem die Kapazitäten

Turkmenistans zum Schutze der Menschenrechte gestärkt werden sollen. Das Programm wird

gemeinsam mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) und dem Amt des

Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) durchgeführt. Mit dem

Programm konnten in jeder der fünf Provinzen Turkmenistans offizielle Ressourcenzentren für

Menschenrechte eröffnet und die Verfahren der Berichterstattung und die Einhaltung internationaler

Menschenrechtsstandards durch die Regierung verbessert werden.

Die EU stellte einen Beitrag in Höhe von 1,4 Mio. EUR für ein Projekt zum Kapazitätsaufbau im

Justizwesen bereit, das 2013 abgeschlossen wurde. Durch das Projekt erhielten das Justizministe-

rium und das Außenministerium Turkmenistans sowie sonstige Ministerien und öffentliche Einrich-

tungen eine Grundausbildung im Bereich des Völkerrechts und dessen Anwendung und die Kapa-

zitäten in diesem Bereich wurden ausgebaut. Das Projekt umfasste außerdem ein Schulungsressour-

cenzentrum, mit dessen Hilfe das Fachwissen in den Bereichen internationales Recht und internati-

onale Verfahren leichter verbreitet werden soll.

Im Rahmen des Interim-Handelsabkommens mit Turkmenistan fand im Dezember 2013 die drei-

zehnte Tagung des gemeinsamen Ausschusses statt, auf der die EU erneut eine Reihe von Bedenken

in Bezug auf Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zur Sprache brachte. Mit der Unterzeichnung

des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens EU-Turkmenistan wird der institutionelle Rah-

men für den politischen Dialog gestärkt und inhaltlich ausgeweitet werden.

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Usbekistan

2013 setzte die EU ihre Bemühungen um die Förderung der Menschenrechte in Usbekistan im

Wege des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit fort. Die Themen Menschenrechte und

Rechtsstaatlichkeit wurden im Juli auf der Tagung des Kooperationsrates, im November im Rah-

men des Menschenrechtsdialogs und bei sonstigen offiziellen Kontakten auf allen Ebenen ange-

sprochen. Die EU brachte ihre Besorgnis zu einer Reihe von Themen zur Sprache, darunter Folter

und Misshandlung von Häftlingen, unverhältnismäßige Einschränkungen der Meinungs-, Vereini-

gungs- und Religions- bzw. Weltanschauungsfreiheit und der restriktive Rechtsrahmen für unab-

hängige Gruppen der Zivilgesellschaft.

Mit Unterstützung der EU nahm Usbekistan seine Zusammenarbeit mit der Internationalen Arbeits-

organisation (ILO) wieder auf, deren größtes Anliegen das Thema Kinderarbeit war, und so über-

wachten 2013 Vertreter der ILO die Baumwollernte. Die EU nahm die Vorbereitung eines umfang-

reichen Programms für die ländliche Entwicklung in Angriff, mit dem der Agrarsektor Usbekistans

modernisiert, dessen Abhängigkeit von Kinder- und Zwangsarbeit verringert und eine Anbaudiver-

sifizierung – weg von der derzeitigen Baumwollmonokultur – gefördert werden soll.

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen untersuchte die Lage in Usbekistan im Rahmen

seiner allgemeinen regelmäßigen Überprüfung. Das Ergebnis waren einige Empfehlungen, die

Usbekistan im Einklang mit den Zielen der EU in einen Aktionsplan für Menschenrechte aufnahm.

Im November nahm die EU aktiv an Konsultationen mit der Regierung und mit Gebern, die im

Bereich Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit tätig sind, teil. Im Rahmen des Menschenrechtsdi-

alogs forderte die EU Usbekistan auf, ein System zur Kontrolle der Bedingungen im Strafvollzugs-

system einzurichten. Sie ersuchte die Regierung, die ihr zu diesem Zweck bereits zur Verfügung

stehenden Kooperationsinstrumente besser zu nutzen, die Umsetzung des von der EU finanzierten

Programms für die Strafjustizreform zu intensivieren und aktiv an der regionalen Rechtsstaatlich-

keitsinitiative der EU teilzunehmen.

Nach der Ankündigung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) im April, dass es

sein Programm für Häftlingsbesuche nicht weiter fortsetzt, forderte die EU die usbekischen Behör-

den auf, ihre Haltung zu überdenken und zusammen mit dem IKRK auf die Wiederaufnahme des

Programms für Häftlingsbesuche hinzuarbeiten.

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V Afrika
Afrikanische Union – Gemeinsame Strategie Afrika-EU

2013 waren die Themen demokratische Staatsführung und Menschenrechte weiterhin Schwerpunkte
der Gemeinsamen Strategie Afrika-EU. Für die EU sind die uneingeschränkte Achtung und der
Schutz der Menschenrechte eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Verwirklichung einer
inklusiven und nachhaltigen Entwicklung sowie eines inklusiven und nachhaltigen Wachstums; sie
werden daher ein Schwerpunktthema auf dem 2014 in Brüssel stattfindenden vierten Gipfeltreffen
Afrika-EU sein.

Menschenrechte in Afrika können allein durch starke und verantwortliche demokratische Institutio-
nen garantiert werden. 2013 setzte die EU die Unterstützung des erweiterten Mandats der Afrikani-
schen Union (AU) im Bereich der demokratischen Staatsführung fort, insbesondere durch die afri-
kanische Governance-Architektur und deren Plattform, die 2011 und 2012 eingerichtet wurde, um
die Umsetzung afrikanischer Menschenrechtsinstrumente durch alle AU-Mitgliedstaaten, die Um-
setzung der Bestimmungen der 2011 angenommenen afrikanischen Menschenrechtsstrategie sowie
die Ratifizierung und Umsetzung der im Februar 2012 in Kraft getretenen Afrikanischen Charta für
Demokratie, Wahlen und Staatsführung zu koordinieren und zu überwachen. Darüber hinaus unter-
stützte die EU weiterhin die unabhängige Arbeit der Instrumente des afrikanischen Menschen-
rechtssystems, insbesondere die Afrikanische Kommission der Menschenrechte und Rechte der
Völker (ACHPR) und deren Mechanismen – wie z.B. den Sonderberichterstatter für Menschen-
rechtsverteidiger – und den Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker.

2013 wurde die Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union hinsichtlich besonderer Menschen-
rechtsfragen wie Kinder in bewaffneten Konflikten, Frauen, Frieden und Sicherheit weiter vertieft.
Zum letzten Thema wurde im September 2013 in Addis Abeba ein Seminar veranstaltet. Im Okto-
ber 2013 wurde mit der AU-Kommission außerdem ein Workshop über sexuelle Gewalt gegen
Frauen organisiert. Ein weiterer Bereich, in dem die EU und die AU ihre Zusammenarbeit 2013
intensivierten, ist die Wahlbeobachtung: die EU stellte der AU-Kommission 0,4 Mio. EUR für die
Unterstützung der Organisation und Entsendung von AU-Wahlbeobachtungsmissionen zur
Verfügung.

In Ländern, in denen eklatant gegen Menschenrechte verstoßen wurde, hat die EU weiterhin rechtli-
che Maßnahmen angewandt. Mit Guinea wurde die Zusammenarbeit nach den Parlamentswahlen
vom September 2013 wieder aufgenommen, bei vier anderen Ländern – Guinea-Bissau, Fidschi,
Madagaskar und Simbabwe – kam allerdings weiterhin Artikel 96 des Abkommens von Cotonou
zur Anwendung.

10848/14 ds/DK/cat 211
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Darüber hinaus führt die EU einen regelmäßigen Menschenrechtsdialog mit der AU. Das letzte

Treffen in diesem Rahmen fand am 20. November 2013 in Brüssel unter dem Ko-Vorsitz des

EU-Sonderberichterstatters Lambrinidis statt. Bei dem Dialog wurden Fragen von gemeinsamen

Interesse für die AU und die EU behandelt, darunter die Bekämpfung der Todesstrafe, die Rechte

von Migranten, das Thema Frauen, Frieden und Sicherheit, Kinder in bewaffneten Konflikten, Ver-

einigungsfreiheit und das Recht von Menschen mit Behinderungen. Die Zusammenarbeit bei diesen

und anderen Fragen – beispielsweise Unternehmen und Menschenrechte – wird u.a. durch eine ver-

tiefte Koordinierung in internationalen Foren wie dem Menschenrechtsrat auf der Tagesordnung der

Kooperation zwischen Afrika und der EU 2014 weit oben stehen. Im Rahmen dieses Dialogs wurde

zudem ein Zivilgesellschafts-Seminar AU-EU veranstaltet.

Angola

2013 hat die EU die politische und die Menschenrechtslage in Angola, einschließlich der Achtung

der Pressefreiheit und des Rechts auf ein faires Verfahren, aufmerksam verfolgt und diese Themen

im laufenden politischen Dialog mit der Regierung zur Sprache gebracht. Die EU beobachtet wei-

terhin aufmerksam Angolas Fortschritte im Rahmen der 2014 anstehenden allgemeinen regelmäßi-

gen Überprüfung durch die Vereinten Nationen. In dem 2012 unterzeichneten Plan für das weitere

Vorgehen – "Angola-EU Joint Way Forward (JWF)" – kamen Angola und die EU überein, ihren

politischen Dialog zu vertiefen und eine aktivere politische Zusammenarbeit in die Wege zu leiten.

In dem JWF ist ein ständiger und alle Seiten einbeziehender Prozess des Dialogs und der Zusam-

menarbeit in verschiedenen Bereichen, beispielsweise Frieden und Sicherheit, verantwortungsvolle

Staatsführung und Menschenrechte, vorgesehen.

2013 wurden mehrere friedliche Demonstrationen, darunter kleinere Proteste gegen die Politik der

Regierung, von der Regierung vehement unterdrückt. Probleme gab es in Bezug auf den Inhalt, die

Auslegung und die Umsetzung von Gesetzen zur Meinungs- und Vereinigungsfreiheit in Angola.

Diese Freiheiten wurden durch Drohungen, Einschüchterung, übermäßige Gewaltanwendung, will-

kürliche Festnahmen und andere Maßnahmen seitens der Behörden beeinträchtigt.

Im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) hat die

EU eine Informationskampagne zu Menschenrechten in Luanda (0,29 Mio. EUR), die Förderung

der aktiven Teilhabe der Bürger in der nördlichen Region (0,86 Mio. EUR), die Demokratisierung

und die Entwicklung von Medien (0,3 Mio. EUR), Landrechte in städtischen Gebieten

(0,28 Mio. EUR) sowie eine besondere Unterstützung für Straßenkinder (0,3 Mio. EUR) finanziert.

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Benin

2013 richtete die EU ihre Maßnahmen auf die Schwerpunkte Haftbedingungen, Schwäche des Jus-

tizsystems, systematische Verwendung unbegrenzter Sicherungsverwahrung sowie die Rechte von

Frauen und Kindern. Ein weiteres wichtiges Problem sind Verstöße gegen sozio-ökonomische

Rechte.

Die EU unterstützte Verbesserungen der Gesetzgebungsverfahren und des Zugangs zur Justiz durch

die Bereitstellung von 4,5 Mio. EUR im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)

zur Unterstützung der Justizreform, einschließlich des Ausbaus der Kapazitäten im Justizwesen und

der Modernisierung von Kodizes und Gesetzen. Die Regierung und die Verfassungsorgane führten

einen regelmäßigen Dialog und waren 2013 mit der Sektorpolitik befasst. Zur Verbesserung der

Haftbedingungen wurde mit dem "Programme d'appui à la réforme de la justice" (Programm zur

Unterstützung der Justizreform) die Festlegung eines Notfallplans für den Strafvollzug unterstützt.

Benin ist für den Zeitraum 2012-2015 Mitglied des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen

und nahm 2013 aktiv an dessen Beratungen teil.

2013 finanzierte die EU außerdem Maßnahmen zur Förderung der Achtung der Frauenrechte mit

Projekten, die der Sensibilisierung für Frauenrechte dienten, die Wiedereingliederung von Opfern

geschlechtsspezifischer Gewalt unterstützten und die lokalen Nichtregierungsorganisationen bei

ihren Bemühungen um Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen förderten. Der

Schutz der Kinderrechte, die Bekämpfung des Kinderhandels und die soziale Integration von Men-

schen mit Behinderungen wurden mit sechs Projekten im Rahmen des EEF und dem thematischen

Programm 'Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden' unterstützt.

2013 erging seitens der EIDHR eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte

zum Thema Menschenrechte mit besonderem Schwerpunkt auf Haftbedingungen und den Rechten

von Frauen und Kindern. Es wurden drei Projekte mit einer Gesamtmittelausstattung von

600 000 EUR ausgewählt, bei denen der Schwerpunkt auf der Wiedereingliederung von ehemaligen

Häftlingen und auf der Suche nach alternativen Lösungen für jugendliche Straftäter liegt.

10848/14 ds/DK/cat 213
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Botsuana

Die wichtigsten Ziele der EU in Botsuana umfassen: i) Abschaffung der Todesstrafe, ii) Förderung

der Gleichberechtigung von Minderheiten mit besonderem Augenmerk für das Volk der San oder

Basarwa (Jäger und Sammler) und den Rechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender

und Intersexuellen (LGBTI), iii) Förderung der Rechte von Frauen, iv) Verwirklichung einer allge-

meinen Grundbildung sowie höhere Schulbesuchsquoten im Primar- und Sekundarbereich 25. Als

roten Faden bei der Umsetzung aller dieser Ziele setzt sich die EU für die Unterstützung des Kapa-

zitätsaufbaus einschlägiger lokaler Organisationen der Zivilgesellschaft ein.

Am 10. Oktober unterstützten die EU-Delegation und die Vertretungen der Mitgliedstaaten in

Botsuana zur Begehung des Internationalen und Europäischen Tags gegen die Todesstrafe ein The-

aterstück und ein Diskussionspanel in Gaborone.

Das Thema der Minderheitenrechte lässt sich in Botsuana derzeit am besten an der Lage des Volkes

der San oder Basarwa beobachten. Die EU-Delegation und Vertretungen der Mitgliedstaaten haben

ihre Kontakte zu verschiedenen interessierten Gruppen im Hinblick auf ein besseres Verständnis

und für eine bessere Unterstützung dieser Gemeinschaft ausgebaut.

Zum Thema allgemeine Grundbildung und Senkung der Schulabbrecherquoten in Grund- und wei-

terführenden Schulen sei daran erinnert, dass der größte Teil des Nationalen Richtprogramms für

Botsuana im Rahmen des 10. EEF der Verbesserung des Bildungswesens auf allen Ebenen gewid-

met ist.

2013 wurden Botsuana im Rahmen des EIDHR insgesamt 300 000 EUR zugewiesen. Die NRO, an

die diese Mittel gehen, sollen sich für Themen wie allgemeine Menschenrechte, Rechte von Men-

schen mit Behinderungen, Frauenrechte, geschlechtsspezifische Gewalt und Kinderschutz

einsetzen.

25 Der Großteil des Nationalen Richtprogramms für Botsuana im Rahmen des 10. EEF ist der
Verbesserung des Bildungswesens auf allen Ebenen gewidmet.

10848/14 ds/DK/cat 214
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Botsuana wurde während der 15. Tagung der Arbeitsgruppe für die allgemeine regelmäßige Über-

prüfung im Januar und während der 23. Tagung des Menschenrechtsrates im Juni 2013 überprüft.

Bezüglich einiger der dabei gegebenen Empfehlungen könnte die EU – wenn die Regierung dies

wünscht – technische Hilfe im Rahmen von Folgemaßnahmen anbieten.

Burkina Faso

Die Schwerpunkte der EU im Bereich Menschenrechte in Burkina Faso haben sich 2013 nicht

geändert und stellten auf folgende Themen ab: a) institutioneller Rahmen für den Schutz der Men-

schenrechte, b) Todesstrafe, c) Folter, Haftbedingungen und Dauer von Gerichtsverfahren,

d) Justizwesen, e) Freiheit der Meinungsäußerung, f) Menschenrechtsverteidiger und Zivilgesell-

schaft, g) Frauenrechte und h) Kinderrechte.

Die Durchsetzung einiger Menschenrechte ist zwar noch immer unzureichend, doch scheint die

Regierung zur Zusammenarbeit bereit zu sein, und so bessert sich die Lage langsam. Die wichtigs-

ten Mängel bestehen in Bezug auf Fragen der Regierungsführung und Demokratisierung, Zugang

zur Justiz und geschlechtsspezifische Diskriminierung sowie soziale und ökonomische Rechte. Die

EU-Delegation hat wiederholt auf eine rasche Verabschiedung eines Gesetzes zur Korruptionsbe-

kämpfung gedrungen; Ende November 2013 wurde dem Parlament endlich ein Gesetzentwurf vor-

gelegt.

2013 wurde ein Programm für die Unterstützung der nationalen Justizpolitik in Burkina Faso aus-

gearbeitet, das 2014 von der EU umgesetzt wird. Durch eine allgemeine Verbesserung der Kapazi-

täten des Justizministeriums und durch die Unterstützung bei der Umsetzung der nationalen Jus-

tizpolitik dürften in Bezug auf die wichtigsten Probleme in diesem Bereich Verbesserungen erzielt

werden. Der Zugang zur Justiz stellt nach wie vor das drängendste Problem dar.

Menschenrechte, insbesondere die Rechte von Frauen und Kindern, wurden auf dem letzten Treffen

im Rahmen des politischen Dialogs der EU mit Burkina Faso erörtert. Gleichstellungsfragen wur-

den in die von der EU unterstützte Nationale Entwicklungsstrategie (SCADD) aufgenommen. Dar-

über hinaus wurden geschlechtsspezifische Fragen in die von der EU im Rahmen der Entwick-

lungszusammenarbeit finanzierten Projekte aufgenommen.

10848/14 ds/DK/cat 215
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Im Rahmen der Programmplanung für den 11. Europäischen Entwicklungsfonds hat die

EU-Delegation in Burkina Faso eine gründliche Analyse der Lage der Menschenrechte im Land

vorgenommen.

Burkina Faso wurde am 22. April 2013 zum zweiten Mal einer allgemeinen regelmäßigen Überprü-

fung unterzogen. Dabei wurden einige Verbesserungen festgestellt und Empfehlungen für weitere

Anstrengungen gegeben; so verpflichtete sich Burkina Faso, dem Menschenrechtsrat 2015 einen

vorläufigen Fortschrittsbericht vorzulegen. Das Land hat sich in vielen internationalen Foren für die

Abschaffung der Todesstrafe ausgesprochen, ist jedoch seiner Zusage, die Todesstrafe vor der all-

gemeinen regelmäßigen Überprüfung 2013 abzuschaffen, nicht nachgekommen.

Burundi

In Bezug auf die Menschenrechte in Burundi plant die EU, die Regierung dabei zu unterstützen,

Fälle von außergerichtlichen Hinrichtungen und Folter zu untersuchen, die Straflosigkeit durch eine

Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und des Justizsystems zu bekämpfen, Menschenrechtsverteidiger

zu fördern, gegen Diskriminierungen vorzugehen und die Freiheit der Meinungsäußerung zu

gewährleisten. Im Februar 2013 wurden Menschenrechtsfragen mit der burundischen Regierung im

Rahmen des politischen Dialogs erörtert. Die Frage der außergerichtlichen Hinrichtungen wurde

mehrfach gegenüber der Regierung und der Regierungspartei zur Sprache gebracht.

Im Rahmen des Programms für eine verantwortungsvolle Staatsführung (28 Mio. EUR) unterstützte

die EU die Einrichtung lokaler Gerichte, die Ausbildung von Gerichtspersonal und Richtern sowie

die Leistung von Rechtsbeistand auf kommunaler Ebene. Des Weiteren unterstützte die EU die

Vorbereitung der 'Etats Généraux de la Justice', einer nationalen Konsultation zu justiziellen

Angelegenheiten, die im August 2013 stattfand. Daraus ging hervor, dass das Justizwesen noch

immer von der Politik beeinflusst wird und seine Unabhängigkeit unzureichend ist.

10848/14 ds/DK/cat 216
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Minderheiten wie die Volksgruppe der Batwa und Albinos erleiden weiterhin Diskriminierungen

und Gewalt. Mit Mitteln des EIDHR in Höhe von 300 000 EUR führt die EU Maßnahmen zur

Bekämpfung von Diskriminierungen gegenüber Minderheitengruppen durch. Die EU leistete

gefährdeten Kindern und Minderjährigen in Haft Rechtsbeistand sowie medizinische und psycho-

soziale Unterstützung. Durch ein mit Mitteln in Höhe von 660 000 EUR ausgestattetes Projekt

unterstützte sie außerdem Vereinigungen für sexuelle Minderheiten in den Ländern der Großen

Seen, darunter Burundi. Zusätzlich wurden 270 000 EUR für Maßnahmen zugewiesen, mit denen

die sexuelle und reproduktive Gesundheit gefördert werden soll.

2013 wurde in Burundi ein Mediengesetz erlassen, das das Recht auf Freiheit der Meinungsäuße-

rung gefährdet. Anlässlich seiner Verabschiedung äußerten die EU und die internationale Gemein-

schaft ihr Bedauern und die Sprecher der Hohen Vertreterin und des für Entwicklung zuständigen

Kommissionsmitglieds veröffentlichten eine Erklärung. Darüber hinaus verfolgte die EU die

Debatte über zwei weitere wichtige Gesetzentwürfe über öffentliche Demonstrationen und zivilge-

sellschaftliche Organisationen.

Sie stellte Mittel in Höhe von über 400 000 EUR für Maßnahmen im journalistischen Kontext

bereit, darunter die Unterstützung für die Gestaltung und Verbreitung von Programmen zur Sensi-

bilisierung der Bevölkerung für Fragen der Demokratie im Vorfeld der für 2015 geplanten Wahlen.

Außerdem unterstützte die EU weiterhin die burundische Zivilgesellschaft mit einem Projekt des

Europäischen Entwicklungsfonds zur "Stärkung zivilgesellschaftlicher Organisationen", das mit

Mitteln in Höhe von 5,5 Mio. EUR ausgestattet ist.

10848/14 ds/DK/cat 217
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Kamerun

Die EU hat ihren Einsatz für Menschenrechte und Demokratisierung in Kamerun fortgesetzt, was

sich an dem hohen Niveau des politischen Dialogs und der Fürsprache einerseits und der finanziel-

len Unterstützung andererseits ablesen lässt.

Die EU-Missionsleiter haben eine Reihe von Empfehlungen abgegeben, um den Wahlprozess

gerechter, glaubwürdiger und transparenter zu gestalten, insbesondere nach der Annahme eines

konsolidierten Wahlgesetzes und der Einführung biometrischer Daten, und im Hinblick auf die

Parlaments- und Kommunalwahlen am 30. September 2013. Darüber hinaus hat die EU Finanzhil-

fen für verschiedene NRO bereitgestellt, um eine unabhängige Wahlbeobachtung zu unterstützen,

das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die bestehenden Probleme zu schärfen und eine objektive

Medienberichterstattung über die Wahlen zu fördern. Die Korruptionsbekämpfung, die mit der

Demokratisierung verknüpft ist, bildete einen weiteren Handlungsschwerpunkt, und so hat die EU

die Nationale Kommission für Korruptionsbekämpfung (CONAC) und in diesem Bereich tätige

NRO unterstützt.

Zusätzlich zur kontinuierlichen Unterstützung des nationalen Netzes für den Schutz von Menschen-

rechtsverteidigern waren die EU-Missionen in Kamerun eingebunden in die gezielte Unterstützung

von bedrohten Menschenrechtsverteidigern, insbesondere von Anwälten, die der Homosexualität

angeklagte Klienten vertreten (Homosexualität ist in Kamerun ein Straftatbestand).

Die Rechte von LGBTI-Personen wurden von der EU weiterhin im Rahmen des politischen Dialogs

mit den Behörden zur Sprache gebracht und die EU-Delegation traf sich regelmäßig mit LGBTI-

Aktivisten, um deren Anliegen zu hören. In einer am 17. Juli veröffentlichten Erklärung verurteilte

die Hohe Vertreterin nachdrücklich die Ermordung eines Journalisten und LGBTI-Aktivisten, Eric

Lembembe, und rief die Behörden Kameruns auf, Ermittlungen aufzunehmen und die Verantwortli-

chen vor Gericht zu stellen.

10848/14 ds/DK/cat 218
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Die EU ist nach wie vor der größte Geber im Bereich Justiz und Strafvollzug. Ihre Unterstützung

hat entscheidend dazu beigetragen, die Zahl der Menschen, die sich in Untersuchungshaft befinden,

zu verringern und die Gesundheitsfürsorge (einschließlich der HIV-Prävention), die sanitären

Bedingungen und die Rechtsberatung für Gefangene zu verbessern. Außerdem wurden im Rahmen

des politischen Dialogs – vor allem in prominenten Fällen – verstärkt die aus der (mangelhaften)

Arbeit des Justizwesens resultierenden Probleme zur Sprache gebracht.

Mit einem Zuschuss für die von Journalisten gegründete NRO JADE (Journalistes en Afrique pour

le développement – Für Entwicklung eintretende Journalisten in Afrika) unterstützte die EU ferner

eine Serie von Zeitungsartikeln über die Haftbedingungen, die kostenlos durch einige der führenden

privaten Zeitungen verbreitet wurden. Dies hat dazu beigetragen, dass die schlechten Haftbedin-

gungen sowie die Tatsache, dass die Rechte der Gefängnisinsassen regelmäßig verletzt werden,

stärker wahrgenommen werden.

Fragen in Bezug auf die Pressefreiheit werden regelmäßig im Rahmen des politischen Dialogs mit

der Absicht einer Entkriminalisierung zur Sprache gebracht. Die EU unterstützte ferner eine Jour-

nalistengewerkschaft mit einem Zuschuss für deren Ausarbeitung von Änderungsvorschlägen für

das Gesetz über die gesellschaftliche Kommunikation und für einen Entwurf eines Verhaltenskodex

gegen Korruption in den Medien.

Im Mai 2013 wurde Kamerun zum zweiten Mal der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung unter-

zogen und erhielt 171 Empfehlungen, von denen es 121 akzeptierte. Das Land wies 14 Empfeh-

lungen in Bezug auf die Todesstrafe, weitere 14 bezüglich der Abschaffung von Homosexualität als

Straftatbestand und 9 über Pressestraftaten zurück. Die Ergebnisse der allgemeinen regelmäßigen

Überprüfung wurden im Rahmen des politischen Dialogs erörtert, und die EU setzte ihre Unter-

stützung für Maßnahmen zur Förderung der Umsetzung der Empfehlungen fort.

Das Auswahlverfahren für die im Rahmen des EIDHR 2012 von der Delegation eingeleitete Auf-

forderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Bekämpfung des Menschenhandels wurde

abgeschlossen. Mit PASC (Programme d’Appui à la Société Civile – Programm zur Unterstützung

der Zivilgesellschaft im Rahmen des 10. EEF) sollen u. a. Projekte zur Förderung der Rechte von

Minderheiten unterstützt werden.

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Kap Verde

Kap Verde ist nach wie vor ein Land mit einer guten Bilanz hinsichtlich der Menschenrechte und

Grundfreiheiten. Die größten Menschenrechtsdefizite stehen im Zusammenhang mit geschlechts-

spezifischer Gewalt, Diskriminierung von Frauen und Jugendkriminalität.

Zur besonderen Partnerschaft zwischen der EU und Kap Verde gehört eine Säule bezüglich der ver-

antwortungsvollen Staatsführung, wobei die Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die

Beteiligung der Zivilgesellschaft am politischen Leben des Landes sowie der Ausbau des politi-

schen Dialogs und der Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Demokratie und Menschenrechte,

im Vordergrund stehen. Im Rahmen der besonderen Partnerschaft wird besonderes Augenmerk auf

die Frauen- und Kinderrechte, die Lage der Migranten, die Bekämpfung von häuslicher Gewalt, die

Dringlichkeit einer Reform des kap-verdischen Justizwesens, die Korruptionsbekämpfung, die

Reform der öffentlichen Finanzen und den Ausbau der Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung im

Hinblick auf die Bereitstellung statistischer Daten und eine verantwortungsvolle Bewirtschaftung

der natürlichen Ressourcen gerichtet.

Im Jahr 2013 wurden zwei neue Projekte auf den Weg gebracht, um die Rechte von Menschen mit

Behinderungen in Kap Verde zu stärken. Das erste Projekt wurde zusammen mit Handicap Interna-

tional entwickelt und zielt auf den Schutz der Rechte von Verbrauchern mit Behinderungen ab (204

750 EUR). Das zweite Projekt mit dem Titel "Cape Verde will see the blind better" wurde mit der

Vereinigung "Association of The Visually Impaired of Cape Verde" entwickelt und zielt darauf ab,

die Rechte von Bürgern mit Sehbehinderungen in ihrer Eigenschaft als Verbraucher zu fördern und

zu stärken (349 977 EUR).

2013 kam das Land weiter in den Genuss eines von der EU finanzierten Programms für afrikanische

Staaten mit der Amtssprache Portugiesisch (PALOP) zur Unterstützung von Wahlen, das auf die

Aufklärung der Wähler über ihre Rechte abstellte und sich besonders an Frauen richtete.

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Zentralafrikanische Republik

Die Initiativen der EU hinsichtlich der Menschenrechtslage in der Zentralafrikanischen Republik

standen 2013 sehr im Zeichen der sich weiter verschlechternden Sicherheitslage und konzentrierten

sich daher auf die Bekämpfung der weit verbreiteten Straflosigkeit, auf die Achtung des humanitä-

ren Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen und auf die massiven Vertreibun-

gen der Bevölkerung. Für die Initiativen wurden verschiedene Kanäle benutzt.

Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen aufgrund des Stillstands des politischen Prozesses

Anfang 2013 und des unrechtmäßigen Regierungswechsels Ende März 2013 fanden am 26. Juni

2013 und 31. Juli 2013 zwei Treffen des politischen Dialogs gemäß Artikel 8 des Cotonou-Abkom-

mens statt. Ergebnis des ersten Treffens war die Wiederaufnahme des politischen Dialogs, der aus-

gesetzt worden war, nachdem Gruppen der Seleka-Rebellen im Dezember 2012 nach Bangui mar-

schiert sind. Das zweite Treffen diente dazu, Menschenrechtsverletzungen zur Sprache zu bringen.

Vor dem Hintergrund der zahlreichen Straftaten und Übergriffe, die vor und nach der gewaltsamen

Machtergreifung durch die Seleka-Rebellen begangen wurden, standen dabei die Wiederherstellung

eines funktionsfähigen Strafjustizsystems (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte und Justizvollzugs-

anstalten) und die gemeinsame nationale Untersuchungskommission, die von der Übergangsregie-

rung der Zentralafrikanischen Republik im Mai 2013 eingesetzt worden war, im Mittelpunkt. Die

EU hat betont, dass die oberste Verantwortung für den Schutz der Zivilbevölkerung bei den Behör-

den der Zentralafrikanischen Republik liegt.

In lokalen Erklärungen, die zusammen mit anderen, im Rahmen des Begleitausschusses zu den

Vereinbarungen von Libreville im Land vertretenen internationalen Partnern abgegeben wurden,

wurden Bedenken hinsichtlich der sich verschlechternden politischen Lage, Sicherheitslage, huma-

nitären Lage und Menschenrechtslage zum Ausdruck gebracht. Darüber hinaus wurden Erklärungen

der Hohen Vertreterin und Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) weithin

bekanntgemacht, um den Standpunkt der EU zu bekräftigen und die Straf- und Gräueltaten, die vor

und nach der gewaltsamen Machtergreifung durch Seleka-Rebellen am 24. März 2013 begangen

wurden, zu verurteilen.

Die Delegation hat eine Reihe informeller Kontakte hergestellt, entweder bilateral mit der Über-

gangsregierung der Zentralafrikanischen Republik oder zusammen mit anderen internationalen

Vertretern im technischen Begleitausschuss zu den Vereinbarungen von Libreville.

10848/14 ds/DK/cat 221
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Die EU hat trotz der Krise ihre Entwicklungszusammenarbeit mit der Zentralafrikanischen Regie-

rung nicht ausgesetzt. Laufende Tätigkeiten im Bereich der Menschenrechte sind daher fortgesetzt

worden, und es erging sogar ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der themati-

schen Haushaltslinien, um lokale Initiativen in dieser kritischen Zeit zu unterstützen. Die

Europäische Kommission hat darüber hinaus im August 2013 im Rahmen des Stabilitätsinstruments

ein Stabilisierungsprogramm für die Krise nach dem Staatsstreich (10 Mio. EUR) aufgelegt, mit

dem der Dialog zwischen den Glaubensgemeinschaften und die Vermittlung und Aussöhnung zwi-

schen den Gemeinschaften, die Wiedereinsetzung unabhängiger Medien, zu dazu beitragen, dass

objektive und konfliktsensible Informationen in Bangui und der Provinz verfügbar sind, und die

Entsendung von Menschenrechtsbeobachtern zum Integrierten Büro der Vereinten Nationen in der

Zentralafrikanischen Republik (BINUCA) unterstützt werden.

Die EU hat dazu aufgerufen, dass sich der Menschenrechtsrat intensiver mit der Krise in der

Zentralafrikanischen Republik befasst, und ist für die in der Resolution 2127(2013) des VN-Sicher-

heitsrats vorgesehene Einsetzung der internationalen Untersuchungskommission eingetreten.

Tschad

Die wichtigsten Ziele der EU bei der Förderung der Menschenrechte in Tschad waren 2013 wei-

terhin die Reform des Justizsystems und der Sicherheitskräfte, die Förderung der Rechte des Kindes

und der Frauen und die Demokratieförderung. Die EU und ihre Mitgliedstaaten hatten im Juni 2013

eine Sitzung des politischen Dialogs mit der tschadischen Regierung, in der verschiedene

Menschenrechtsfragen thematisiert wurden, insbesondere die Freiheit der Meinungsäußerung und

die Festnahmen von Journalisten, die Haftbedingungen und die Justizreform, das Vorgehen nach

den Ereignissen von 2008 und das Gerichtsverfahren gegen den früheren Präsidenten Tschads

Hissène Habré. Die wirksame Zusammenarbeit mit dem IStGH und dessen Unterstützung wurden

mehrfach bei verschiedenen Behörden zur Sprache gebracht.

10848/14 ds/DK/cat 222
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Hinsichtlich der Justizreform war 2013 das letzte Jahr des fünfjährigen EEF-Programms zur Unter-

stützung der Reform des Justizsektors, mit dem die Ausarbeitung eines neuen Strafgesetzbuches

einschließlich Bestimmungen im Einklang mit den von Tschad ratifizierten internationalen Über-

einkünften gefördert wird. Der Entwurf sieht die Abschaffung der Todesstrafe vor und soll 2014 im

Parlament erörtert werden. Die EU hat im Hinblick auf die Verbesserung der Festnahme- und Haft-

bedingungen die Schulung neu eingestellter Sicherheitsbediensteter unterstützt und 5 neue Haft-

zentren wurden im Einklang mit internationalen Mindeststandards erbaut. Zum Welttag gegen die

Todesstrafe ist die Delegation der EU mit dem tschadischen Justizminister zusammengetroffen, um

für die Annahme des neuen Strafgesetzbuches zu werben. Im Hinblick auf die Reform der Sicher-

heitskräfte hat im März 2013 ein Demobilisierungs- und Reintegrationsprojekt mit einer Mittel-

ausstattung in Höhe von 5 Mio. EUR aus dem Stabilitätsinstrument begonnen.

Die EU hat weiterhin eng mit Menschenrechtsorganisationen zusammengearbeitet, unter anderem

indem sie die Ausarbeitung eines alternativen Berichts der Zivilgesellschaft für die allgemeine

regelmäßige Überprüfung Tschads im Oktober 2013 unterstützt hat und die Teilnahme von zwei

Menschenrechtsverteidigern an der Vorbereitungssitzung für die allgemeine regelmäßige Überprü-

fung im September 2013 in Genf finanziert hat. Die EU hat im Laufe des Jahres 2013 etwa 2 Mio.

EUR für Organisationen der Zivilgesellschaft, die an Menschenrechtsprojekten arbeiten, bereitge-

stellt. Sie hat über das EIDHR zwei neue Projekte zum Ausbau von Kinderbetreuungszentren in der

Hauptstadt Tschads, N'Dschamena, und zur Aufklärung über die Rechte von Frauen in ländlichen

Gebieten Tschads unterstützt. Fünf neue Projekte sind über das Stabilitätsinstrument der EU finan-

ziert worden, um Mediationen in ganz Tschad zu finanzieren. Menschenrechtsverteidiger und Jour-

nalisten sind im Rahmen regelmäßiger Treffen und Besuche bei inhaftierten Journalisten unterstützt

worden. Der Entwicklungsausschuss des Europäischen Parlaments hatte am 28. August 2013 eine

Anhörung mit dem tschadischen Journalisten und Blogger Makaila.

Demokratieunterstützung wurde außerdem über laufende Projekte für den Kapazitätsaufbau bei den

Medien, die politische Bildung und die Einrichtung von Registerstellen geleistet.

10848/14 ds/DK/cat 223
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Komoren

Die EU hat nach den Versuchen vom April 2013, die verfassungsgemäße Ordnung in der Union der

Komoren zu destabilisieren, eine lokale Erklärung abgegeben, in der diese Destabilisierungsversu-

che verurteilt wurden und die EU bekräftigt hat, dass sie entschlossen für demokratische Werte und

die Rechtsstaatlichkeit eintritt, und der Regierung der Union der Komoren ihre vollständige Unter-

stützung zugesichert hat. Zur weiteren Stärkung der Demokratie wird technische Hilfe bereitge-

stellt, damit ein Programm zur Unterstützung der Parlamentswahlen im Jahr 2014, das über das EU-

Stabilitätsinstrument finanziert werden soll, entwickelt wird.

Die EU hat darüber hinaus Ausrüstung für die neu geschaffenen Menschenrechts- und Korruptions-

bekämpfungskommissionen bereitgestellt, ebenso wie Unterstützung für die Entwicklung eines

Schulungsprogramms für die Korruptionsbekämpfung, das 2014 aufgenommen werden soll. Im

Rahmen des regelmäßigen politischen Dialogs mit der Regierung hat die EU Bedenken gegen die

im Januar 2013 angenommenen Rechtsvorschriften geäußert, mit der andere muslimische Religi-

onspraktiken als die der traditionellen sunnitischen Lehre verboten werden.

In den Komoren soll im Januar 2014 eine zweite allgemeine regelmäßige Überprüfung stattfinden.

In dem nationalen Bericht werden die positiven Entwicklungen hervorgehoben, die auf den 52

Empfehlungen beruhen, die die Komoren während der ersten allgemeinen regelmäßigen Überprü-

fung von 2009 akzeptiert haben.

Ein lokaler Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen ist ergangen, damit Initiativen für eine gute

Regierungsführung und die Verringerung der Armut finanziert werden, und eine Gesamtmittel-

ausstattung von 1 Mio. EUR für fünf Projekte ist gebilligt worden. Das 2011 geschaffene

zivilgesellschaftliche Netzwerk ermöglicht einen regelmäßigen Dialog über die in der EU-Strategie

benannten prioritären Bereiche. Auf dieser Grundlage wurden Konzeptpapiere für eine künftige

Finanzierung aus den Haushaltslinien "Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden" und EIDHR

verfasst.

10848/14 ds/DK/cat 224
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Republik Kongo (Brazzaville)

Die EU hat 2013 ihre Arbeit in der Republik Kongo zum großen Teil auf die Förderung der Men-

schenrechte ausgerichtet, da sich die Menschenrechtslage seit 2012 nicht wesentlich verbessert hat.

Einige der wichtigsten Herausforderungen im Land sind in der allgemeinen regelmäßigen Überprü-

fung skizziert worden. Die Prioritäten der EU waren demgemäß die Bekämpfung von Folter, die

Verbesserung der Haftbedingungen, die Rechtspflege und die Förderung der Rechte indigener Völ-

ker, der Frauen, der Menschen mit Behinderungen und der Menschenrechtsverteidiger.

Der politische Dialog mit der kongolesischen Führung, der seit Anfang 2011 nicht mehr stattge-

funden hatte, ist im Dezember 2013 wiederaufgenommen worden und erstreckte sich auch auf die

Menschenrechte. Neben diesem Dialog mit der Regierung hatte die EU im April und im Dezember

2013 zwei Treffen mit Menschenrechtsverteidigern. Die Treffen fanden im Rahmen einer weitange-

legten Kommunikationskampagne zur Förderung der Menschenrechte statt.

Die EU ist kontinuierlich über Fälle von Misshandlung und Folter in Haftanstalten unterrichtet

worden. Sie hat im Jahr 2013 eine große Zahl von Tätigkeiten zur Verbesserung der Haftanstalten

in Brazzaville, Dolisie und Pointe-Noire (die drei größten Städte des Landes) und der Zellen in der

Polizeistation in Pointe-Noire finanziert. Den Haftanstalten wurden Medizinprodukte für die

Behandlung häufiger Krankheiten geliefert.

Die EU hat in den Haftanstalten in Brazzaville und Pointe-Noire außerdem die Umgestaltung von

Unterrichtsräumen zu Einrichtungen finanziert, die dafür geeignet sind, Häftlinge im Hinblick auf

ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu schulen. Bis zum Abschluss dieser Umgestaltung

ist 2013 eine Reihe von Lehrgängen durchgeführt worden, und Ausrüstung wurde bereits für Unter-

richtsräume für 70 Häftlinge (von denen mindestens 20 % Frauen waren) zur Verfügung gestellt. In

einem Fünfmonatszeitraum erhielten Häftlinge in Brazzaville eine spezifische Schulung in Garten-

arbeit sowie Hygiene und Gesundheitsvorsorge.

Die EU hat im Oktober 2013 mit der Unterstützung von Maßnahmen begonnen, mit denen der

Zugang von Häftlingen in der Haftanstalt in Pointe-Noire zu medizinischer Behandlung verbessert

werden soll; dazu gehören Sprechstunden und die Behandlung tödlicher Krankheiten, die Förderung

eines verantwortungsvollen Sexualverhaltens und der Voraussetzungen für regelmäßige Vorsorge

sowie Schulungen, durch die Häftlinge in die Lage versetzt werden sollen, ihr eigenes Einkommen

zu erzielen.

10848/14 ds/DK/cat 225
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Das Justizsystem in der Republik Kongo arbeitet äußerst langsam. Seine Funktionsweise wird durch
fehlende personelle und materielle Ressourcen und sogar noch mehr durch Korruption behindert.
Die EU hat im Jahr 2013 die Generalinspektion der Gerichte und Justizdienste (Inspection Générale
des Juridictions et Services Judiciaires - IGJSJ), der sie Ausrüstung bereitgestellt hat, weiter unter-
stützt, damit sie ihre Aufgaben im ganzen Land erfüllen kann. Ein Verfahrenshandbuch für das
IGJSJ wurde erarbeitet und validiert, nachdem zur Unterstützung der IGJSJ ein Experte zur Verfü-
gung gestellt wurde. Die EU hat außerdem Prozesskostenhilfe für Bedürftige finanziert, damit die
Dauer der Untersuchungshaft und die Überbelegung der Haftanstalten verringert werden.

Hinsichtlich der Geschlechtergleichstellung hat die EU im Jahr 2013 das Engagement von Organi-
sationen der Zivilgesellschaft zur Förderung der Rechte von Mädchen und Frauen unterstützt. In
einer Großstadt ist eine einmonatige Kampagne gegen sexuelle Gewalt durchgeführt worden.
400 Frauen erhielten ein Darlehen, damit sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können, und etwa
70 obdachlose Mädchen im Alter von 14 bis 21 Jahren erhielten Unterstützung für ihre soziale und
berufliche Integration.

Die Verringerung der Fälle von Diskriminierung gegen indigene Völker hängt zum Teil von der
Annahme der Dekrete zur Umsetzung des Gesetzes von 2011 zur Förderung und zum Schutz indi-
gener Völker ab, noch mehr jedoch von einem Wandel der Einstellung gegenüber indigenen Völ-
kern. Die EU unterstützte die Validierung des nationalen Aktionsplans für die Verbesserung der
Lebensbedingungen indigener Völker für den Zeitraum von 2014 bis 2018 und hat außerdem ein
Netz von Schulen für indigene Jugendliche unterstützt.

Die Republik Kongo hat 2013 beschlossen, dem Übereinkommen der Vereinten Nationen und dem
Fakultativprotokoll über die Rechte behinderter Menschen beizutreten. Menschen mit Behinderun-
gen werden zwar nicht stigmatisiert, aber sie sind in ihrem Alltagsleben größten Schwierigkeiten
ausgesetzt, da es an familiärer und öffentlicher Unterstützung mangelt. Die berufliche Integration
junger Menschen mit Behinderungen ist von der EU, die 15 Workshops zur beruflichen Bildung
und die Gründung von 24 Kooperativen unterstützt hat, gefördert worden.

Ein Zensus der kongolesischen Bürger im Alter der Wahlfähigkeit wird durchgeführt, damit die
Wählerliste glaubwürdiger wird. Die EU hat den jüngsten Wahlprozess unterstützt, indem sie
Unterstützung für die Nationale Wahlkommission und Generaldirektion für Wahlangelegenheiten,
für Wahlbeobachtung und Wähleraufklärung durch NRO und für eine Erhebung zur Haltung der
kongolesischen Bevölkerung zu Wahlen geleistet hat. Die für 2013 angesetzten lokalen Wahlen
sind verschoben worden, ohne dass ein konkretes neues Datum festgelegt wurde. Die EU
beobachtet die Vorbereitungen aufmerksam.

10848/14 ds/DK/cat 226
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Côte d'Ivoire

Zu den Menschenrechtsprioritäten der EU gehören das Recht auf Sicherheit, Justiz und Rechtsstaat-

lichkeit, die Bekämpfung der Straflosigkeit und die Aussöhnung, die Stärkung der Demokratie und

der Zivilgesellschaft, der Schutz der Menschenrechtsverteidiger, sozioökonomische Rechte ein-

schließlich der Rechte der Kinder, der Frauen und der Angehörigen von Minderheiten sowie die

Bekämpfung von Diskriminierung. Die Regierung hat im August 2013 14 Anhänger von Laurent

Gbagbo, die seit 2011 in Haft waren, bedingt freigelassen. Die EU hat im März 2013 ihre

restriktiven Maßnahmen gegen 15 Ivorer, die in die ivorische Krise verwickelt waren, verlängert.

Die EU verfügt aufgrund ihrer ständigen politischen Kontakte und ihres offiziellen politischen

Dialogs über einen Kanal für den Dialog und den politischen Austausch mit der Regierung über

Menschenrechtsthemen. Die letzte offizielle Sitzung des politischen Dialogs fand im Juni 2013 zwi-

schen EU-Botschaftern und dem Außenminister statt. Die EU hat außerdem ihren ständigen Dialog

mit politischen Parteien des gesamten Spektrums und mit zivilgesellschaftlichen Menschenrechts-

organisationen fortgesetzt.

Côte d'Ivoire ist Vertragspartei des Römischen Statuts, das es im Februar 2013 ratifiziert hat. Die

Zusammenarbeit mit dem IStGH war anfänglich gut und ermöglichte im Dezember 2011 die Über-

stellung des ehemaligen Präsidenten Laurent Gbagbo nach Den Haag, hat sich aber seither verschl-

echtert. Der IStGH hat Côte d'Ivoire im Dezember 2013 öffentlich aufgefordert, Charles Blé Goudé

nach Den Haag zu überstellen, nachdem der internationale Haftbefehl gegen ihn im September 2013

veröffentlicht wurde. Die ivorische Regierung hatte bis Januar 2014 Zeit für eine Antwort.

10848/14 ds/DK/cat 227
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Hinsichtlich der operativen Tätigkeiten hat die Budgethilfe der EU (115 Mio. EUR) eine wichtige
Hebelwirkung für die Eröffnung von drei Gerichten in der westlichen Region (Guiglo, Issia und
Man) und für die Annahme des Strategiepapiers über die Justizreform und des dazugehörigen Akti-
onsplans im Juni 2013 entfaltet. In Côte d'Ivoire gibt es gegenwärtig 36 Gerichte erster Instanz, die
sich mit Zivil- und Strafsachen befassen.

Die Indikatoren der Budgethilfe 2013 hinsichtlich des Vertrags über den Staatsaufbau im Justizbe-
reich (8 Mio. EUR) wurden erfüllt und neue Indikatoren für Statistiken und unparteiische Justiz
sind für 2014 vorgeschlagen worden. Die EU-Delegation wird die Fortschritte bei der Einrichtung
der Cours d’assises-Gerichte, die ihre Arbeit noch immer nicht aufgenommen haben, aufmerksam
beobachten.

Im Rahmen des Justizprojekts der EU (18 Mio. EUR) sind Aus- und Fortbildungslehrgänge für
Richter und Justizbeamte im Jahr 2013 umfassend überarbeitet worden. Über 100 Personen nutzten
eine kostenfreie Rechtsvertretung und über 2 600 Personen (darunter 40 % Frauen) erhielten im
ganzen Land Rechtsberatung und Beistand von den sechs Rechtshilfebüros ("legal clinics"), die im
Rahmen eines gemeinsamen Projekts der EU und der VN eingerichtet wurden.

Etwa 50 Frauen, die Opfer sexueller Gewalt wurden, erhielten im Rahmen des EIDHR rechtlichen
und medizinischen Beistand. In Abidjan wurden Lehrgänge zu Gleichstellungsfragen und guter
Regierungsführung veranstaltet, bei denen etwa 30 ivorische Journalisten Informationen erhielten.
Mehrere Verträge (mit einem Wert von 2 Mio. EUR), die auf die Bekämpfung der Straflosigkeit,
Landfragen und die Rechte der Frauen - einschließlich eines Engagements gegen die Genitalver-
stümmelung von Frauen - abzielen, werden ausgearbeitet beziehungsweise wurden Ende 2013
unterzeichnet.

Die EU finanziert mit Mitteln des Stabilitätsinstruments (2 Mio. EUR) ein Aussöhnungsprojekt, mit
dem Vertrauen und die friedliche Zusammenarbeit zwischen der nationalen Polizei und der lokalen
Bevölkerung aufgebaut und zugleich die legitime Autorität der Polizeikräfte gestärkt werden soll.
Das Projekt konzentriert sich auf drei Gemeinden in Abidjan - Marcory, Treichville und Yopougon
-, die nach der Krise allesamt eine von Gewalt gekennzeichnete soziale Instabilität und eine Miss-
achtung der staatlichen Behörden durchlebt haben. Die EU hat ferner beschlossen, Côte d'Ivoire bei
seinem Prozess der Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration zu unterstützen, und wird 10
Mio. EUR im Rahmen des Stabilitätsinstruments und 4 Mio. EUR im Rahmen des EEF bereitstel-
len, um die Regierung bei der sozialen Reintegration von 7 500 ehemaligen Kämpfern zu unter-
stützen.

10848/14 ds/DK/cat 228
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Demokratische Republik Kongo

Die EU hat auch 2013 die Achtung der Menschenrechte und die Verankerung der Demokratie und

der Rechtsstaatlichkeit in der Demokratischen Republik Kongo durch eine Kombination aus politi-

schem Dialog und Engagement in Verbindung mit finanzieller Unterstützung einer Reihe von

Kooperationsprogrammen gefördert.

Sie hat in mehreren formellen oder informellen Konsultationen mit der Führung der DR Kongo die

folgenden Prioritäten für das Justiz- und Rechtssystem hervorgehoben: die Einsetzung einer natio-

nalen Menschenrechtskommission, eine tiefgreifende Reform des Familiengesetzes, die Umsetzung

des Römischen Statuts in nationales Recht, die Abschaffung der Todesstrafe, die Einsetzung eines

Verfassungsgerichts und von Fachkammern für Kriegsverbrechen und schwere Menschenrechts-

verletzungen und ein neues Wahlrecht.

Die EU hat 2013 mehrere Erklärungen abgegeben, in denen sie bekräftigt hat, welche Bedeutung sie

der Justiz beimisst, und in denen sie Straflosigkeit verurteilt hat. Die Hohe Vertreterin hat im März

2013 die Überstellung von Bosco Ntaganda, der beschuldigt wird, im Osten der DR Kongo Kriegs-

verbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, begrüßt. Im April 2013

hat die EU eine lokale Erklärung abgegeben, in der sie ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck

gebracht hat, dass das Gerichtsverfahren gegen die Personen, die der Ermordung von zwei Men-

schenrechtsverteidigern beschuldigt werden, nur schleppend vorankommt. Im Mai und im Novem-

ber 2013 hat die EU lokale Erklärungen zu Menschenrechtsverletzungen in den Kivu-Provinzen, die

von den kongolesischen Streitkräften und der Rebellenbewegung M23 begangen wurden, abgege-

ben. Zu diesen Menschenrechtsverletzungen gehörten Vergewaltigungen und sonstige sexuelle

Gewalt gegen Frauen. Die EU hat außerdem die Reform des Justizsystems mit mehreren Program-

men, die von einigen Mitgliedstaaten der EU mitfinanziert wurden, weiter unterstützt. Was die bür-

gerlichen und politischen Rechte anbelangt, so hat die EU hinsichtlich des Vorgehens gegen politi-

sche Oppositionelle und politische Aktivisten im Land mehrere öffentliche Erklärungen abgegeben

und sich an die kongolesische Führung gewandt. Die Delegation der EU in der DR Kongo hat sol-

che Fälle aufmerksam beobachtet und hat Gerichtsverfahren und inhaftierte Oppositionelle in der

Haftanstalt besucht.

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Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben am 11./12. Dezember 2013 einen zweitätigen Workshop

und Konsultationen mit 30 Menschenrechtsverteidigern, die verschiedene kongolesische Organisa-

tionen vertreten, abgehalten, um zu erörtern, wie die EU die Arbeit der Menschenrechtsverteidiger

besser unterstützen könnte. Sie hat einem Dutzend gefährdeter Menschenrechtsverteidiger, die drin-

gend Unterstützung benötigten, kleine Direktbeihilfen gewährt. Die EU unterstützt darüber hinaus

ein Projekt der Menschenrechtsvereinigung Agir Ensemble pour les Droits de l'Homme, mit dem

die Kapazitäten von Menschenrechtsverteidigern in den Kivu-Provinzen gestärkt werden sollen.

Im Juli 2013 hat die EU ferner ein Programm (20 Mio. EUR) zur Bekämpfung geschlechtsspezifi-

scher Gewalt in mehreren Provinzen der DR Kongo gebilligt. Geschlechtsspezifische Diskriminie-

rung und Gewalt im Land werden durch mehrere Programme mit einem bereichsübergreifenden

Konzept (Gesundheit, Justiz, Polizei, humanitäre Hilfe usw.) bekämpft. Die Bekämpfung

geschlechtsspezifischer Gewalt gehört außerdem zum Mandat der Missionen zur Reform des

Sicherheitssektors EUPOL und EUSEC.

Die EU hat 2012 für die Annahme eines Aktionsplans der Regierung der DR Kongo zur Beendi-

gung der Rekrutierung von Kindern durch die nationalen Streitkräfte und Sicherheitskräfte gewor-

ben. 2013 hat sie in enger Zusammenarbeit mit MONUSCO, UNICEF und anderen Partnern die

Umsetzung des Aktionsplans weiter überwacht. Die EU hat 2013 verschiedene Projekte zu den

Rechten des Kindes wie das Projekt von War Child UK zur Prävention und zur Hilfe für Mädchen

in Streitkräften und bewaffneten Gruppen, mit dem Straßenkinder und insbesondere Mädchen, die

zu Streitkräften und bewaffneten Gruppen gehört haben, gerettet und nachhaltig in ihre Familien

und in die Gemeinschaft eingegliedert werden sollen. Die Arbeit der EU im Hinblick auf die Ein-

führung eines Identifizierungssystems für Angehörige des Militärs und Polizeibeamte (durch die

Einführung von Militärausweisen und biometrischen Ausweisen für Polizeibeamte) hat außerdem

dazu beigetragen, dass eine große Zahl von Kindern aus den kongolesischen Sicherheitskräften ent-

fernt wurden und eine Rekrutierung von Minderjährigen verhindert wird.

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Dschibuti

Im Februar 2013 haben in Dschibuti Parlamentswahlen stattgefunden, an denen das Oppositions-

bündnis Union pour le Salut National (USN) teilgenommen hat. Die EU hat eine Wahlexpertenmis-

sion entsandt, deren Empfehlungen der Regierung später mitgeteilt wurden. Nach den Wahlen hat

der Sprecher der Hohen Vertreterin am 12. März 2013 eine Erklärung abgegeben, in der zur Ach-

tung der Rechtsstaatlichkeit aufgerufen und an alle Akteure appelliert wurde, von Gewaltanwen-

dung abzusehen.

Die Lage nach den Wahlen und Menschenrechtsfragen wurden in der Sitzung des politischen Dia-

logs zwischen der EU und Dschibuti nach Artikel 8 am 15. Juni 2013 erörtert. Das Europäische

Parlament hat am 4. Juli 2013 eine Entschließung zur Lage in Dschibuti verabschiedet, in der es die

fehlende Achtung demokratischer Grundsätze und der Menschenrechte scharf kritisiert hat. Diese

Entschließung ist von der Regierung zurückgewiesen worden.

Die EU hat sich 2013 weiter für die Verbesserung der Frauenrechte und der allgemeinen Lage der

Frauen in Dschibuti eingesetzt. Sie hat außerdem die Zivilgesellschaft unterstützt und im Rahmen

der Programmplanung des 11. EEF im September 2013 Organisationen der Zivilgesellschaft getrof-

fen, um deren Bedürfnisse zu erörtern.

Äquatorialguinea

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Verletzungen aller Menschenrechte mit Ausnahme der Reli-

gionsfreiheit durch die autokratische Regierung Äquatorialguineas und der besonderen Bedenken

der internationalen Gemeinschaft angesichts der jüngsten Fälle von Hinrichtungen umfassen die

wichtigsten Prioritäten der EU in Äquatorialguinea das Erreichen eines offiziellen Moratoriums zur

Todesstrafe, die Verbesserung der Voraussetzungen für die Freiheit der Meinungsäußerung, wirk-

samen politischen Pluralismus, Unterstützung der Zivilgesellschaft und die Wiederaufnahme der

Kontakte zur Regierung hinsichtlich des politischen Dialogs.

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Lokale Wahlen und Parlamentswahlen fanden am 26. Mai 2013 statt. Nach der Bildung der neuen
Regierung fand am 15. Oktober 2013 zum ersten Mal seit 2009 eine förmliche Sitzung des politi-
schen Dialogs zwischen der EU und Äquatorialguinea statt. Dabei wurden Fragen der Menschen-
rechte und der Demokratisierung erörtert. Die EU und die Führung Äquatorialguineas erörterten die
Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der Veränderungen, die die neue Verfassung und
die Wahlen mit sich gebracht haben, und die Vorbereitungen für die allgemeine regelmäßige Über-
prüfung Äquatorialguineas im Jahr 2014. Die Mitgliedstaaten der EU werden die Ausarbeitung
eines Berichts der Zivilgesellschaft für die allgemeine regelmäßige Überprüfung unterstützen.

Eritrea

Die Menschenrechtslage in Eritrea ist nach wie vor sehr kritisch, da zahlreiche schwere Menschen-
rechtsverletzungen stattgefunden haben. Die EU hat bei Treffen mit der Regierung Eritreas, ein-
schließlich Sitzungen im Rahmen des förmlichen Dialogs nach Artikel 8, immer wieder ihre große
Besorgnis über die Verletzungen der Menschenrechtsverpflichtungen Eritreas geäußert und die
Behörden aufgefordert, die allgemeine Lage zu verbessern. Sie hat außerdem Bedenken hinsichtlich
Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Religionsfreiheit, willkürliche Inhaf-
tierungen ohne Gerichtsverfahren und die schlechte Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit, unter ande-
rem in Bezug auf Eigentumsrechte, geäußert. Die EU hat die eritreischen Behörden nachdrücklich
aufgefordert, ihre Zusammenarbeit mit dem Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen, auch
mit dem VN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtslage in Eritrea, zu verbessern und ihren
Verpflichtungen im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung der VN nachzukommen.

Die EU ist nach wie vor besonders besorgt über das Schicksal der inhaftierten Journalisten und
Gefangenen aus Gewissensgründen, die aufgrund ihrer politischen und religiösen Überzeugungen
gefangen gehalten werden. Einige Journalisten und Medienverantwortliche wurden 2013 zwar frei-
gelassen, aber es wurde über neue Festnahmen und Inhaftierungen ohne Gerichtsverfahren berich-
tet, einschließlich nach den Ereignissen vom 21. Januar 2013. Die EU hat wiederholt Informationen
über die Inhaftierten und Zugang zu ihnen gefordert. Sie hat generell immer wieder gefordert, dass
die Inhaftierten unverzüglich und bedingungslos freigelassen werden. Sie hat die eritreischen
Behörden unter anderem aufgefordert, Dawit Isaak – einen eritreisch-europäischen Journalisten,
der seit 2001 ohne jeden Kontakt zur Außenwelt festgehalten wird – freizulassen. Die Hohe Vertre-
terin hat am 18. September 2013 eine Erklärung zur Lage der politischen Gefangenen in Eritrea
abgegeben. Die Europäische Union hat außerdem ihre Besorgnis über Meldungen geäußert, wonach
einige der politischen Gefangenen nicht mehr am Leben sein sollen und der Gesundheitszustand
anderer sich zunehmend verschlechtert haben soll.

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2013 äußerte die EU gegenüber den Behörden zudem ihre Sorge über das Problem der Migration

und des Menschenhandels am Horn von Afrika. Die EU hat Eritrea aufgefordert, Reformen durch-

zuführen, um die Ursachen der Migration, beispielsweise den zeitlich unbefristeten Militärdienst,

anzugehen und mit internationalen Organisationen und regionalen Partnern zusammenzuarbeiten.

Die Tragödie vor Lampedusa im Oktober 2013, als hunderte eritreischer Flüchtlinge bei dem Ver-

such starben, die europäische Küste zu erreichen, hat das Problem und seinen regionalen Charakter

noch mehr hervorgehoben. Der EU-Sonderbeauftragte für Sudan und Südsudan hat im Juli 2013

Eritrea besucht und die Frage der Migration mit der Führung des Landes erörtert.

Äthiopien

Die EU hat insbesondere im Rahmen des politischen Dialogs gemäß Artikel 8 den regelmäßigen

Dialog mit der äthiopischen Regierung gesucht, um ihren Bedenken Ausdruck zu geben, ein-

schließlich hinsichtlich der Verringerung des politischen Spielraums und der Einschränkungen der

Medienfreiheit, der Zwänge, denen sich Organisationen der Zivilgesellschaft ausgesetzt sehen, reli-

giöser Angelegenheiten und der Lage in Gefängnissen. Eine Delegation von Mitgliedern des

Europäischen Parlaments hat vom 15. bis 17. Juli 2013 Äthiopien besucht und ebenfalls ihre

Besorgnis hinsichtlich einer Reihe bürgerlicher und politischer Rechte geäußert.

In Äthiopien war 2013 eine Reihe ermutigender Entwicklungen zu verzeichnen, einschließlich der

Annahme des nationalen Menschenrechts-Aktionsplans und des konstruktiven Engagements im

Dreiparteiendialog mit Organisationen der Zivilgesellschaft, bei dem die EU und das Ministerium

für föderale Angelegenheiten gemeinsam den Vorsitz führten. Eine begrüßenswerte Entwicklung ist

außerdem, dass die Regierung darin eingewilligt hat, dem Internationalen Komitee vom Roten

Kreuz (IKRK) Zugang zu allen Gefängnissen des Landes zu gewähren, da der Zugang zu Gefäng-

nissen eine problematische Frage ist. Im Juli 2013 wurde Mitgliedern des Europäischen Parlaments

ein Besuch des Gefängnisses von Kaliti in letzter Minute verweigert, aber EP-Mitglied Louis

Michel hat das Gefängnis im November 2013 am Rande der Tagung der Paritätischen Parlamentari-

schen Versammlung AKP-EU besucht. Die Delegation der EU führt mit den Behörden Gespräche

über etwaige Gefängnisbesuche, um zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Gefangenen

beizutragen. Eine Reihe von Mitgliedstaaten der EU hat 2013 außerdem Projekte finanziert, mit

denen die Haftbedingungen verbessert werden sollen.

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Die EU ist indes nach wie vor besorgt über einige Aspekte des Menschenrechtsansatzes in

Äthiopien, insbesondere hinsichtlich der bürgerlichen und politischen Rechte. Das Gesetz über

gemeinnützige Organisationen und Verbände (Charities and Societies Proclamation) von 2009 gibt

weiterhin Anlass zur Sorge. Das Antiterrorgesetz wurde benutzt, um 2013 weitere Festnahmen von

Journalisten und Oppositionellen und Gerichtsverfahren gegen sie zu rechtfertigen.

Die vierten landesweiten lokalen Wahlen haben am 14. und 21. April stattgefunden. Die Wahltage

verliefen zwar friedlich, aber die Wahlen waren für den Demokratisierungsprozess in Äthiopien

kein Fortschritt. Daher wurde eine Wahlkoordinierungsgruppe von Geberpartnerländern eingesetzt,

die gemeinsame Botschaften für den politischen Dialog vereinbaren und künftige Tätigkeiten zur

Unterstützung von Wahlen und der Demokratisierung in Äthiopien koordinieren soll. Die EU führt

zusammen mit den Vereinigten Staaten den Vorsitz der Gruppe.

Was die Entwicklungshilfe der EU anbelangt, so haben 2013 zwei für die Menschenrechte in

Äthiopien wichtige Institutionen finanzielle Unterstützung der EU und von Mitgliedstaaten aus dem

von mehreren Gebern geförderten Programm zur Unterstützung demokratischer Institutionen

erhalten: der Menschenrechtsausschuss und der Bürgerbeauftragte. Die EU hat über das EIDHR

Maßnahmen von Organisationen der Zivilgesellschaft unterstützt, mit denen beispielsweise die

Genitalverstümmelung von Frauen, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt, Diskriminierung

von Menschen mit Behinderungen und Kindesmissbrauch bekämpft werden sollen. Der Fonds EU-

Äthiopien zur Unterstützung der Zivilgesellschaft, der als lokaler Fonds gilt, hat 2013 im Rahmen

seines Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen äthiopische Nichtregierungsorganisationen

ausgewählt, die sich mit Fragen der guten Regierungsführung und der Menschenrechte befassen

werden.

Anlässlich des Internationalen und Europäischen Tages gegen die Todesstrafe im Oktober hat die

EU zusammen mit dem Menschenrechtszentrum an der Universität von Addis Abeba und zwei

Mitgliedstaaten der EU eine Diskussionsgruppe zur Todesstrafe veranstaltet. Die gut besuchte Ver-

anstaltung führte zu einer angeregten und tiefgründigen Debatte mit Vertretern der Regierung und

der Zivilgesellschaft sowie akademischen Kreisen.

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Gabun

Die größten Menschenrechtsprobleme und -herausforderungen in Gabun betreffen die Haftbedin-

gungen, die Frage der Ritualverbrechen, die Rechte der Frauen, den Menschenhandel einschließlich

des Kinderhandels sowie die Transparenz und Inklusivität des Wahlprozesses. Probleme bestehen

auch in Bezug auf Verzögerungen im Justizwesen, die große Zahl der Untersuchungshäftlinge und

die Diskriminierung von Einwanderern und indigenen Gemeinschaften. Die Wirksamkeit des

Justizsystems wird durch unzureichende finanzielle und personelle Ressourcen (beispielsweise im

Bereich der forensischen Medizin) und die Auswirkungen der Korruption geschmälert.

Diese Fragen müssen mit der Führung des Landes in Sitzungen des politischen Dialogs zwischen

der Europäischen Union und der Gabunischen Republik auf der Grundlage von Artikel 8 des

Cotonou-Abkommens erörtert werden. Die letzte Sitzung des politischen Dialogs fand indes im

Oktober 2012 statt. Es sind Anstrengungen unternommen worden, um diese politische Plattform,

die den Rahmen der Partnerschaft zwischen der EU und Gabun bildet, neu zu beleben. Die Delega-

tion der EU hat auf lokaler Ebene den Dialog mit Organisationen der Zivilgesellschaft und Men-

schenrechtsorganisationen aufrechterhalten und es fanden außerdem regelmäßig Treffen mit Ver-

tretern einschlägiger offizieller Stellen statt.

Gabun wurde für den Zeitraum 2013-2015 zum Mitglied des VN-Menschenrechtsrats gewählt. Die

letzte allgemeine regelmäßige Überprüfung durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

fand 2012 statt. Die Behörden haben 2013 an der Umsetzung der Empfehlungen zu den oben aufge-

führten größten Bedenken der EU gearbeitet, d.h. zu den Haftbedingungen, den Rechten des Kin-

des, Ritualverbrechen, den Rechten der Frauen, zum Menschenhandel einschließlich des Kinder-

handels von Westafrika aus sowie zu Nichtdiskriminierung und zur Freiheit der Meinungsäußerung.

Ferner konnte die Gabunische Republik ein thematisches Programm für nichtstaatliche Akteure und

lokale Behörden im Entwicklungsprozess in Höhe von 2,45 Millionen Euro nutzen. Mit diesem

Programm wird u.a. das Ziel verfolgt, Kapazitäten aufzubauen und zum Aufbau von nichtstaatli-

chen Akteuren und zivilgesellschaftlichen Organisationen in Gabun beizutragen. Der letzte Aufruf

zur Einreichung von Vorschlägen, der 2013 erging, bezog sich auch auf zentrale Menschenrechts-

themen.

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Gambia

Der politische Dialog zwischen der EU und Gambia im Rahmen des Artikels 8 des Cotonou-

Abkommens hat am 11. Juli 2013 stattgefunden; dabei sind Menschenrechtsfragen zur Sprache

gebracht worden. Prioritäten der EU waren nach wie vor die Todesstrafe, Fälle willkürlicher Fest-

nahmen und Inhaftierungen, die Haftbedingungen, die Rechtsstaatlichkeit, die Freiheit der Mei-

nungsäußerung und die Medienfreiheit, die Unterstützung der Zivilgesellschaft und von Menschen-

rechtsverteidigern, Gewalt gegen Frauen sowie die Rechte von LGBTI-Personen.

Die EU hat in ihrem politischen Dialog mit den Behörden im Rahmen konkreter Entwicklungspro-

jekte und der Unterstützung für Menschenrechtsverteidiger weiterhin problematische Fragen erör-

tert. Die EU hat 2013 die Zivilgesellschaft unterstützt und hat sich mit einem Aufruf zur Einrei-

chung von Vorschlägen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung, die im Rahmen des themati-

schen Programms für nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess finan-

ziert wird, besonders auf die Rechte der Frauen konzentriert. Ein zusätzlicher Betrag in Höhe von

415 000 EUR wurde zur Finanzierung von zwei weiteren Vorschlägen, die im Rahmen des Aufrufs

zur Einreichung von Vorschlägen vorgelegt wurden, bereitgestellt. Die EU hat 2013 über das Pro-

gramm für kleinere Zuschüsse, das durch das EIDHR finanziert wird, Menschenrechtsverteidiger

unterstützt. Sie hat über das 10. EEF-Programm für Staatsführung (10 Mio. EUR) den Zugang zur

Justiz insbesondere für die schwächsten Bevölkerungsgruppen und die Aufklärung über Rechtsfra-

gen weiter gefördert und hat über die Medienkomponente des Programms zur Pressefreiheit beige-

tragen.

In einer lokalen Erklärung vom Mai haben sich die diplomatischen Missionen der EU, des Verei-

nigten Königreichs und der Vereinigten Staaten sehr besorgt über die willkürliche Haft von Imam

Baba Leigh, eines prominenten religiösen Führers und Menschenrechtsverteidigers, geäußert, des-

sen Verbleib seit seiner Festnahme im Dezember 2012 unbekannt war.

Imam Baba Leigh ist drei Tage nach der Mitteilung an die Presse freigelassen worden. Die Delega-

tion der EU hat außerdem ihr Eintreten für Menschenrechte und Demokratie über Maßnahmen der

Öffentlichkeits-Diplomatie in sozialen Medien und in örtlichen Printmedien sowie im Rahmen

internationaler Tage wie des Welttags gegen die Todesstrafe im Oktober 2013 und des Internatio-

nalen Tags zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen im November 2013 verstärkt.

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Die Delegation der EU hat bei Zusammentreffen mit Kabinettsmitgliedern Aspekte weiterverfolgt,

die im Rahmen des politischen Dialogs zur Sprache gebracht wurden, einschließlich der Achtung

der Rechtsstaatlichkeit (Festnahmen und Inhaftierungen), der Pressefreiheit und der Einsetzung

einer Medienkommission.

Ghana

Die Hauptziele, die die Europäische Union bei den Menschenrechten verfolgt, bestehen in der För-

derung des Zugangs zur Justiz, der guten Staatsführung, den Kinderrechten und der echten Umset-

zung diskriminierungsfreier Maßnahmen. Dazu gehören auch die größten Herausforderungen wie

die Verbesserung der harten Haftbedingungen, die Gewährleistung der sozialen und wirtschaftli-

chen Rechte und die Unterbindung des Kinderhandels und -missbrauchs.

Die Wahlen vom Dezember 2012 wurden als im Allgemeinen den internationalen und regionalen

Standards entsprechend betrachtet. Im Anschluss an das Urteil des Obersten Gerichts vom August

2013 über die Anerkennung der Wahlergebnisse bekräftigte die EU, dass sie die Verbesserung des

Wahlprozesses unterstützt, die eines der Hauptziele des EU-Aktionsplans zur Unterstützung der

Demokratie darstellt. Für das laufende Wahlunterstützungsprogramm wurden zusätzlich 4,5 Mio.

EUR zugewiesen, so dass insgesamt 11,5 Mio. EUR bereitgestellt wurden. Die EU ist nach wie vor

der wichtigste Entwicklungspartner, der den für die Überarbeitung der Verfassung durchgeführten

Prozess unterstützt.

Im Einklang mit den VN-Milleniums-Entwicklungszielen und den Menschenrechtsprioritäten der

EU veranstaltete die EU am 9. Mai 2013 ein Seminar über die Zusammenarbeit zwischen der EU

und Ghana bei der Förderung der Geschlechtergleichstellung. Es wurde in Zusammenarbeit mit der

ghanaischen Regierung veranstaltet, die durch das Ministerium für Geschlechtergleichstellung,

Kinder und Sozialschutz vertreten war.

Anlässlich des Welttags gegen die Todesstrafe veranstalteten die EU und Frankreich am

10. Oktober 2013 in Akkra Gespräche am runden Tisch, in deren Mittelpunkt die rechtliche

Abschaffung der Todesstrafe in Ghana stand. Diese Frage wird vielleicht in das Referendum über

die Verfassung aufgenommen.

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Im Rahmen des EIDHR hielt die EU ein Informationsseminar über die Förderung der Kinderrechte

als Teil der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ab. Mit dieser Aufforderung zur Ein-

reichung von Vorschlägen sollte die Durchführung des (ghanaischen) Kindergesetzes unterstützt

werden, mit dem die Pflichten und die Verantwortung der Eltern gegenüber ihren Kindern insbeson-

dere hinsichtlich der Recht der Kinder auf Bildung, Wohlbefinden, Schutz vor ausbeuterischer

Arbeit und Schutz vor Folter und erniedrigender Behandlung gefördert werden sollen. Die EU

unterstützte drei zivilgesellschaftliche Organisationen finanziell, die sich mit Kinderarbeit in den

Fischergemeinschaften in Zentral- und Nordghana befassen.

Guinea

Die EU hat ihre Entwicklungszusammenarbeit mit Guinea, die seit dem Staatsstreich der Militärs

im Jahre 2008 teilweise ausgesetzt worden war, wieder aufgenommen, nachdem im September

2013 friedliche und alle Seiten einbeziehende Parlamentswahlen stattgefunden hatten. Die von der

EU 2009 angenommenen restriktiven Maßnahmen, insbesondere die individuellen Sanktionen (Rei-

sebeschränkungen und das Einfrieren von Vermögenswerten) gegen fünf Personen, die mutmaßlich

für das Massaker vom September 2009 verantwortlich sind, und das Waffenembargo blieben in

Kraft.

In einer sehr angespannten politischen Lage, in der mehrere Demonstrationen der Oppositionspar-

teien zu Gewalt, Opfern und erheblichen Sachschäden geführt haben, setzte die EU sich weiterhin

sehr aktiv für die internationale Vermittlung zur Unterstützung des Wahlprozesses und zur

Gewährleistung freier, transparenter und friedlicher Wahlen, die allen offen stehen, ein. Die Hohe

Vertreterin/Vizepräsidentin rief alle politischen Parteien öffentlich dazu auf, sich zurückzuhalten,

keine Gewalt anzuwenden und die Gespräche fortzusetzen. Die Paritätische Parlamentarische Ver-

sammlung AKP-EU nahm eine Entschließung an, in der Guinea aufgefordert wurde, auf einen

Kompromiss für alle Seiten einbeziehende Wahlen hinzuarbeiten, so dass die EU und die internati-

onale Gemeinschaft den Wahlprozess auch weiterhin unterstützen können.

Zur Unterstützung der Durchführung der Wahlen stellte die EU 6 Mio. EUR einschließlich tech-

nischer Hilfe bereit. Im Rahmen einer EU-Wahlbeobachtermission wurden vor Ort über

70 Beobachter eingesetzt.

10848/14 ds/DK/cat 238
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Neben dem Wahlprozess gehören zu den Menschenrechtsprioritäten der EU die Reform des Justiz-
wesens und des Sicherheitssektors, die Bekämpfung der Straflosigkeit sowie die Verbesserung der
Haftbedingungen.

Nach diesen Wahlen nahm die EU die Entwicklungszusammenarbeit mit Guinea in vollem Umfang
wieder auf, und die ausgesetzten Mittel von insgesamt 139,9 Mio. EUR sind wieder verfügbar. Die
EU arbeitete mehrere Projekte zur Unterstützung der Reform des Justizwesens und des Sicher-
heitssektors aus und unterstützte weiterhin die Zivilgesellschaft und die Menschenrechtsverteidiger
bei deren Kampf gegen Straflosigkeit sowie die Opfer unterschiedlicher Formen politischer Unter-
drückung. Die EU setzte ihre Unterstützung bei der Umsetzung des Römischen Statuts und der
internationalen Menschenrechtsübereinkünfte in innerstaatliches Recht fort. Die EU brachte bei den
guineischen Behörden Fälle von Menschenrechtsverletzungen einschließlich der Inhaftierung ohne
die gebotene Sorgfalt und Einhaltung der rechtlichen Verfahren zur Sprache. Zuletzt wurde ein Pro-
gramm zur Unterstützung der Zivilgesellschaft (6 Mio. EUR) ausgearbeitet, und es wurden zwei
Notprogramme im Rahmen des Stabilitätsinstruments eingeleitet, in denen Mittel in Höhe von
5 Mio. EUR für die Reform der Polizeikräfte und von 10 Mio. EUR für die Stabilisierung und die
Vermeidung weiterer Konflikte in der Waldregion bestimmt sind, wo sich ethnische Spannungen im
Juli 2013 gewaltsam entladen haben.

Guinea-Bissau

Vor dem Staatsstreich vom 12. April 2012 befasste sich die EU vorrangig mit der Achtung der
demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit, der Folter und den Haftbedingungen, der
Bekämpfung der Straflosigkeit sowie dem Schutz der Menschenrechte gefährdeter Gruppen. Als
sich nach dem Staatsstreich die Menschenrechtslage verschlechterte, setzte sich die EU als weitere
Prioritäten das Ende der willkürlichen Tötungen und Inhaftierungen sowie den Schutz von
Menschenrechtsverteidigern.

Es wurden zahlreiche Fälle von Menschenrechtsverletzungen gemeldet, einschließlich willkürlicher
Tötungen, Inhaftierungen und Folter, Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger und Einschränkungen
des Rechts der freien Meinungsäußerung und der Freiheit der Medien. Die Gewalt und Einschüch-
terung seitens der Sicherheitskräfte hielt an. Die Regierung unternahm nichts, um Beamte oder
Angehörige des Militärs, die Menschenrechtsverletzungen begangen hatten, zu verfolgen oder zu
bestrafen. Andere Menschenrechtsverletzungen waren auf die mangelnde Unabhängigkeit der
Gerichte und das Fehlen eines fairen Prozesses zurückzuführen, oder es handelte sich dabei um
Gewalt gegen Frauen und um Menschenhandel, von dem auch Kinder betroffen waren.

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Die EU führt keinen Dialog mit der Regierung von Guinea-Bissau, da sie sie nicht als rechtmäßig

anerkennt, allerdings brachte sie Menschenrechtsfragen gegenüber der ECOWAS (politischer Dia-

log auf Ministerebene), den VN, der AU und anderen internationalen Partnern zur Sprache und for-

derte, die Übergangsregierung und die Sicherheitskräfte stärker unter Druck zu setzen, damit sie die

Menschenrechte achten, gegen die Straflosigkeit vorgehen und gute Voraussetzungen für freie und

glaubwürdige Wahlen schaffen. Außer den zahlreichen lokalen Erklärungen (häufig gemeinsam mit

anderen internationalen Partnern) gab die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin am 14. Oktober 2013

eine Erklärung ab, in der sie die Menschenrechtsverletzungen verurteilte und die Achtung der

Rechtsstaatlichkeit sowie die möglichst baldige Durchführung glaubwürdiger Wahlen forderte.

Die Anwendung geeigneter Maßnahmen nach Artikel 96 des Cotonou-Abkommens (Beschluss

2011/492/EU des Rates) wurde im Juli 2013 um ein weiteres Jahr verlängert, ebenso die restriktiven

Maßnahmen der EU gegen 21 Militäroffiziere, die im Mai 2013 verlängert wurden.

Auch 2013 hat die EU Menschenrechtsverletzungen genau verfolgt und darüber Bericht erstattet.

Durch das EIDHR wurden fünf Projekte von insgesamt 1,5 Mio. EUR finanziert, mit denen die

Beobachtung der Menschenrechtslage durch die Zivilgesellschaft und die Achtung der Rechte von

Frauen, Kindern und Häftlingen gefördert werden sollen. Über den Notfonds des EIDHR stellte die

EU 10.000 EUR für die dringende Evakuierung von Menschenrechtsverteidigern bereit. Auch das

Stabilitätsinstrument wurde eingesetzt, um die Rolle der Frau als Akteurin in Friedensprozessen zu

stärken (360.000 EUR) und die Demokratie durch die Finanzierung der für den 13. April angesetz-

ten Wahlen zu unterstützen (2 Mio. EUR). Es wurde eine EU-Beobachtermission empfohlen. Die

EU-Delegation in Guinea-Bissau bietet noch immer einer Person Zuflucht, die im vergangenen Jahr

Opfer von Gewalt wurde, da diese um ihre körperliche Unversehrtheit und ihr Leben fürchtet.

10848/14 ds/DK/cat 240
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Kenia

Wenn auch die Achtung der Menschenrechte in der Verfassung von 2010 stark gefördert wird, so

bleibt die Umsetzung der diesbezüglichen Bestimmungen jedoch schwierig, insbesondere hinsicht-

lich der Aufsicht über die Polizei, der Unabhängigkeit der Justiz und freier Medien.

2013 konzentrierten sich die Bemühungen der EU in Kenia auf die Stärkung des demokratischen

Prozesses und die Beobachtung der allgemeinen Wahlen vom 4. März. Die EU unterstützte den

Wahlprozess durch den Einsatz einer EU-Wahlbeobachtermission während der allgemeinen Wahlen

im März 2013. Die EU-Wahlbeobachtermission würdigte die friedliche und erfolgreiche Durch-

führung der Wahlen, stellte jedoch einige Probleme fest, die künftig angegangen werden müssen.

Das politische Klima wurde auch dadurch beeinträchtigt, dass der Internationale Strafgerichtshof

sowohl gegen den Präsidenten als auch gegen den Vizepräsidenten Anklage erhoben hat. Die EU

stellte klar, dass sie den IStGH unterstützt und Kenia als Vertragspartei des Römischen Statuts und

alle Kläger mit ihm zusammenarbeiten müssen. Außerdem betonte die EU sowohl in öffentlichen

als auch in persönlichen Mitteilungen ihre Unterstützung für die Rechtsstaatlichkeit einschließlich

des IStGH.

Die neu gewählte Regierung hat Rechtsvorschriften über die Medien und NRO vorgeschlagen,

durch die einige Rechte, u.a. die Rede- und Vereinigungsfreiheit eingeschränkt werden. Die EU hat

Menschenrechtsverteidiger die ganze Zeit über durch das EIDHR unterstützt. Durch einen Aufruf

der EU-Delegation zur Einreichung von Vorschlägen, für die ein Fixbetrag von 600.000 EUR bereit

steht, werden Aktivisten unterstützt, die den Schutz der Menschenrechte durch die Strafverfol-

gungsbehörden beobachten. Es finden laufend Treffen mit Menschenrechtsverteidigern und regel-

mäßig besondere Treffen zwischen Organisationen der Zivilgesellschaft und den Leitern der EU-

Missionen statt.

Lesotho

In Lesotho ist das politische Klima im Anschluss an die Bildung einer Dreiparteienregierung nach

den allgemeinen Wahlen vom Mai 2012 stabil geblieben. Die Staatsführung und die Menschen-

rechtslage in Lesotho sind recht zufriedenstellend. Dennoch gibt es nach wie vor Probleme, ein-

schließlich der Diskriminierung von Frauen, der Unabhängigkeit der Justiz und des Zugangs zur

Justiz für gefährdete Gruppen.

10848/14 ds/DK/cat 241
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Im Mai 2013 fand das erste Treffen im Rahmen des Dialogs zwischen der EU und Lesotho über

Staatsführung statt. Erörtert wurden u.a. die Einsetzung einer Menschenrechtskommission, die

Umsetzung der internationalen Übereinkünfte in nationales Recht, die Verpflichtung der Regierung

von Lesotho zur Berichterstattung über die von ihm unterzeichneten internationalen Übereinkünfte

und entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft.

Durch das EIDHR unterstützt die Europäische Union das Engagement örtlicher NRO für die Schaf-

fung einer funktionierenden nationalen Menschenrechtskommission im Einklang mit den Pariser

Grundsätzen. Außerdem finanziert die EU ein Programm zur Sensibilisierung für das Gesetz von

2011 gegen den Menschenhandel. 2013 hat die EU den Justizsektor erneut unterstützt, und zwar

durch ein verbessertes Fallverwaltungssystem und die Unterstützung der Direktion für Korruption

und Wirtschaftsstraftaten.

Die Durchführung des Dezentralisierungsprogramms in Höhe von 8 Mio. EUR mittels einer Bei-

tragsvereinbarung mit dem UNDP verläuft reibungslos. Im Oktober 2013 wurden mit Organisatio-

nen der Zivilgesellschaft Vereinbarungen über vier Finanzhilfen in Höhe von insgesamt

3 Mio. EUR zur Unterstützung des Kapazitätsaufbaus vor Ort im Hinblick auf eine bessere Erbrin-

gung von Dienstleistungen unterzeichnet. In Bezug auf wirtschaftliche und soziale Rechte unter-

stützte die Europäische Union durch ein nunmehr in seiner zweiten Phase befindliches Projekt von

9,8 Mio. EUR Sozialschutzmaßnahmen, die insbesondere gefährdeten Kindern zugute kommen. Mit

dem von UNICEF durchgeführten Programm sollen die Kapazitäten im Ministerium für soziale

Entwicklung ausgebaut, ein Programm zur Gewährung von Barzuschüssen konzipiert und auf ein

ganzheitliches Sozialschutzsystem hingearbeitet werden.

10848/14 ds/DK/cat 242
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Liberia

Obwohl Liberia seit dem Bürgerkrieg bemerkenswerte Fortschritte erzielt hat, steht es noch stets
erheblichen Menschenrechtsproblemen und -verletzungen gegenüber. Die Abschaffung der Todes-
strafe, die Sensibilisierung für die Frauen- und Kinderrechte und deren Einhaltung sowie die Unter-
stützung der Zivilgesellschaft bei der Förderung der Menschenrechte stellen die wichtigste Priori-
täten der EU für das Land dar. Zu den besonderen Ziele gehören die Förderung des Zugangs von
Frauen und Kindern zu Gesundheitsversorgung und Bildung, einen erheblichen Abbau und die
letztendliche Beseitigung aller Formen der Ausbeutung, eine signifikante Zurückdrängung der
geschlechtsspezifischen Gewalt und der Müttersterblichkeit, die Stärkung der Gestaltungs- und Ent-
scheidungsmacht von Frauen und ein stärkeres Mitwirken der Zivilgesellschaft bei Menschenrechts-
fragen.

Die EU veranstaltete öffentliche Diskussionen über die Abschaffung der Todesstrafe, an denen sich
der Gesetzgeber, die unabhängige nationale Menschenrechtskommission, die Zivilgesellschaft und
die Medien beteiligten. Bei jungen Menschen wurden die Menschenrechte durch Musikveranstal-
tungen gefördert.

Es fand erneut ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen betreffend den Zugang zu Justiz und
die Geschlechtergleichstellung statt. Damit sollen zwei laufende Projekte (mit einer Mittelausstat-
tung von 600.000 EUR) ergänzt werden, die sich auf die nationale Aussöhnung und den Schutz der
Menschenrechte konzentrieren und durch das EIDHR finanziert werden. Die EU hat neue Projekte
über die Geschlechtergleichstellung und Frauenrechte einschließlich der Bekämpfung der Genital-
verstümmelung von Frauen für einen Gesamtbetrag von 860.000 EUR ausgearbeitet. Außerdem
wird durch zwei laufende, durch das Stabilitätsinstrument finanzierte Projekte (670.000 EUR) die
Beteiligung junger Menschen an Friedensprozessen unterstützt. Die EU unterstützt die Arbeit von
Zivilorganisationen für die am stärksten marginalisierten Menschen, einschließlich der Behinderten,
mit 660.000 EUR.

Im Bereich der Konsolidierung der Demokratie führte die EU Gespräche mit den nationalen Behör-
den über die Überarbeitung der Verfassung und die Vorbereitungen der Senatswahlen von 2014.
Die Unterstützung für den Wahlzyklus wurde fortgesetzt, und es wurde ein neues Programm mit
einer Mittelausstattung von 5,5 Mio. EUR zur Unterstützung der Dezentralisierung gebilligt. Dieser
Bereich bleibt problematisch, und es ist ein deutlicher politischer Wille erforderlich, um Fortschritte
bei den miteinander verknüpften Zielen der Verfassungsreform und der Dezentralisierung zu
erzielen.

Zur Unterstützung einer verantwortlichen Staatsführung hat die EU umfangreiche Gespräche mit
den nationalen Behörden über die Bewirtschaftung der nationalen Ressourcen, insbesondere im
Forstsektor, geführt.

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Madagaskar

Infolge einer verfassungswidrigen Machtübernahme im März 2009 unterliegt Madagaskar seit Juni

2010 Maßnahmen nach Artikel 96 des Cotonou-Abkommens. Die Wiederaufnahme der Zusam-

menarbeit hängt von der Durchführung transparenter, freier und glaubwürdiger Wahlen ab. Die

erste Runde der Präsidentschaftswahlen am 25. Oktober 2013 war nach Ansicht der nationalen und

internationalen Beobachter zufriedenstellend verlaufen. Eine zweite Runde fand zusammen mit den

Parlamentswahlen am 20. Dezember 2013 statt. Um die Krise zu beenden, unterstützt die EU den

Wahlprozess politisch und finanziell. Eigens zur Unterstützung des Wahlprozesses wurden 17 Mio.

EUR bereitgestellt.

Der politische Dialog zwischen der madagassischen Regierung und der EU wurde im November

2012 wieder aufgenommen, während des Wahljahrs 2013 fand jedoch kein offizielles Treffen statt.

Eine Wahlbeobachtungsmission kam zum Einsatz.

In Madagaskar konzentriert sich das EIDHR auf drei Prioritäten: Förderung der Achtung der Men-

schenrechte in der Rechtspflege, Förderung der Rechte des Kindes und Förderung der Rechte von

Frauen. Es wurden sechs Projekte mit einem Gesamtbetrag vom 1,25 Mio. EUR ausgewählt. Sie

haben die Unterstützung der Strafvollzugsbehörden bei der Verbesserung der Lebensbedingungen

der Häftlinge, die Bekämpfung des Menschenhandels im Bereich der Beschäftigung, einen besseren

Zugang zur Justiz, die Unterstützung von Frauen, die bei den lokalen Wahlen kandidieren, sowie

die Bekämpfung häuslicher Gewalt zum Gegenstand. Eine kleine Mittelzuweisung aus dem Haus-

halt des länderspezifischen Förderprogramms wird zur Finanzierung der Veröffentlichung von Bro-

schüren über kostenlose Beratung von Frauen und Minderjährigen durch Rechtsanwälte anlässlich

des internationalen Menschenrechtstags am 10. Dezember 2013 verwendet werden.

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Malawi

Der Einsatz für die Menschenrechte und die Demokratisierung in Malawi stand auch 2013 oben auf

der Tagesordnung der EU. Vierteljährlich fanden Treffen im Rahmen des politischen Dialogs statt.

Die EU-Delegation hat eine Arbeitsgruppe von Menschenrechtsverteidigern eingesetzt, die den

Mitgliedstaaten und Vertretern der Zivilgesellschaft offensteht und alle zweimal monatlich zusam-

mentritt. Die EU-Delegation hat aktiv am Tag der Menschenrechte 2013, der von der malawischen

Menschenrechtskommission veranstaltet wurde, mitgewirkt und diesen Tag der Menschenrechte

mitfinanziert. Der Tag der Menschenrechte 2013 war dem Thema freie und faire Präsidentschafts-,

Parlaments- und Kommunalwahlen im Jahre 2014 gewidmet. Zur Unterstützung des Landes bei der

Vorbereitungen der Wahlen von 2014 leistete die EU der malawischen Wahlkommission durch den

vom UNDP verwalteten gemeinsamen Geberfonds und das Programm für demokratische Staatsfüh-

rung, das z.B. den Zugang zu einer gut funktionierenden Justiz, die demokratische Rechenschafts-

pflicht, die Beachtung der Menschenrechte, die Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht

der Zivilgesellschaft und die Vermittlung von staatsbürgerlichem Kenntnissen unterstützt, finan-

zielle und technische Unterstützung. Im politischen Dialog mit den Behörden betonte die EU, wie

wichtig es ist, dass den politischen Parteien im Vorfeld der Wahlen gleiche Sendezeit in den staat-

lichen Medien eingeräumt wird, und welche Bedeutung einer größeren Freiheit der Meinungs-

äußerung und der Medien zukommt.

In der öffentlichen Diskussion dieses Jahres spielten Kinderrechte eine wichtige Rolle. Gewalt

gegen Kinder und die Verheiratung von Kindern waren die am meisten erörterten Themen in den

Medien. Gegen die Gewalt gegen Kinder wird die EU durch ein kürzlich unterzeichnetes Projekt

mit der Organisation Save the Children vorgehen, die in zwei malawischen Distrikten Kinder-

schutzsysteme aufbauen wird. Das von der EU, Deutschland und Irland unterstützte Geldtransfer-

Sozialprogramm kommt u.a. von Kindern geführten Haushalten zugute.

Im Rahmen des Programms für demokratische Staatsführung hielt die EU Schulungen in

Menschenrechtefragen für Polizei- und Strafvollzugsbeamte ab.

10848/14 ds/DK/cat 245
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Was die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter anbelangt, so befindet sich das von der EU
und dem UNFPA finanzierte Programm zur Gleichstellung von Frauen und Männern und zur Stär-
kung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht von Frauen im zweiten Jahr seiner Durchführung.
Einige der wichtigsten Errungenschaften des Jahres 2013 war die Annahme einer Gemeinsamen
Strategie für Gleichstellungsfragen, die Jugend und den Sportsektor, die Errichtung von zentralen
Anlaufstellen für die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt in drei malawischen Distrikten und die
Schulung des Strafverfolgungspersonals und der Stellen für Opferhilfe in gleichstellungsorientierter
Strafverfolgung. Ferner unterstützte das Programm die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt direkt
durch technische und berufliche Ausbildung sowie die Errichtung von einkommensschaffenden
Gruppen für die Überlebenden geschlechtsspezifischer Gewalt. Auch zwei vom EIDHR ausge-
wählte Projekte werden sich mit Geschlechterfragen befassen. Eines wird sich auf die geschlechts-
spezifischer Gewalt und das andere auf das Erb- und Eigentumsrecht von Frauen und Mädchen
konzentrieren.

Mali

Zu den Prioritäten der EU gehörten die nationale Aussöhnung und Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit
und Demokratie, die Justizreform und der Zugang zur Justiz, Kinder, Frauenrechte und Gleichstel-
lung, die Bekämpfung der Korruption, sozio-ökonomische Rechte und grundlegende Dienstleistun-
gen. Es bedarf größerer Anstrengungen, um weitere Verletzungen zu verhindern und die Sicherheit,
den Schutz und die Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten.

Die EU-Delegation leistete 2013 einen Beitrag zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ord-
nung in Mali, und die EU unterstützte den Einsatz von Menschenrechtsbeobachtern im Norden. Die
Menschenrechtsbeobachter standen weiterhin Sicherheits- und Kapazitätsproblemen gegenüber. Die
Stabilisierungsbemühungen haben zu ersten Erfolgen geführt, aber es ist noch viel zu tun, um die
Menschenrechte im ganzen Land zu schützen. In der Mitte und im Norden des Landes finden
Berichten zufolge weiterhin Übergriffe auf Zivilisten, einschließlich der Inhaftierung von Kindern
und rechtswidriger Tötungen statt. Nach wie vor werden Menschen ohne Gerichtsurteil in Haft
gehalten, insbesondere beim Sicherheitsdienst, der den Zugang zu den Gefangenen verweigert.

Mit den Präsidentschafts- und den Parlamentswahlen wurde die Übergangszeit abgeschlossen und
wieder eine demokratisch gewählte Regierung im Land eingesetzt. Zur Unterstützung des Wahl-
prozesses wurden drei verschiedene Maßnahmen durchgeführt: ein wesentlicher Beitrag zum
gemeinsamen Geberfonds, aus dem das von mehreren Gebern geförderte Wahlunterstützungs-
programm PAPEM (Projet d’Appui au Processus Electoral au Mali) finanziert wird,
Wahlunterstützung durch technische Unterstützung der drei Wahlinstitutionen in Mali und EU-
Wahlbeobachtungsmissionen für die Präsidentschafts- und die Parlamentswahlen.

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Eines der Ziele des Vertrags über die Unterstützung der Konsolidierung des Staates (Unterstützung

aus dem EU-Haushalt für Mali für den Zeitraum 2013 und 2014) zur Finanzierung der malischen

Regierung ist ein engagierter Kampf gegen die Straflosigkeit. Die EU erkennt an, dass die nationale

Aussöhnung sich auf ein faires und funktionierendes Justizwesen stützen muss, das diejenigen, die

Menschenrechtsverletzungen begangen haben, unterschiedslos vor Gericht stellt.

Durch ein vom EIDHR finanziertes Projekt wurde die Beobachtung der Menschenrechtslage als

Teil der umfassenden Reaktion der EU auf die Krise in Mali unterstützt. Mit dem Projekt soll die

lokale und subregionale Zivilgesellschaft angeleitet und mobilisiert werden, Menschenrechtsverlet-

zungen seitens bewaffneter Gruppen zu dokumentieren und zu melden, und es soll ein Beitrag zur

Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit geleistet werden.

Die Maßnahme ergänzt die Beobachtungsmission der Afrikanischen Union, die im Rahmen der

Friedensfazilität für Afrika (AFP) finanziert wird.

Es wurden zwei Programme zur Verbesserung der Haftbedingungen eingeleitet: eines leistet Gefan-

genen Rechtshilfe und schult die am Strafvollzug beteiligten Akteure, und ein zweites unterstützt

die Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für das Wohlbefinden von Gefangenen einsetzen.

Alle malischen Soldaten, die vor ihrem Einsatz die erste EU-Ausbildungsmission (EUTM) durch-

liefen, erhielten eine Menschenrechtsschulung. Diese Schulung wird auch im Rahmen einer verlän-

gerten Mission als Teil der umfassenderen Bemühungen um die Reform des Sicherheitssektors fort-

gesetzt.

Mauretanien

Mauretanien hat in den letzten Jahren sowohl in rechtlicher als auch in institutioneller Hinsicht

Fortschritte beim Schutz der Menschenrechte erzielt. In etlichen Bereichen gibt es jedoch noch

große Probleme. Die EU verfolgte 2013 das Ziel, zu einer effizienten Förderung und Verteidigung

der Menschenrechtsprioritäten beizutragen, die Staatsführung und die Rechtsstaatlichkeit durch

einen verstärkten Dialog und eine engere Zusammenarbeit mit den mauretanischen Behörden zu

verbessern und zum Schutz lokaler Menschenrechtsverteidiger und anderer einschlägiger Akteure

beizutragen. Zu den Menschenrechtsprioritäten der EU für Mauretanien gehörten das Justizsystem,

die Bekämpfung der Sklaverei, die Diskriminierung ethnischer Minderheiten, die Diskriminierung

aufgrund des Geschlechts, der Status der NRO, die Todesstrafe, die Bekämpfung der Folter und des

Verschwindenlassens.

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Die Parlaments- und die Kommunalwahlen, die 2011 hätten stattfinden sollen, wurden Ende 2013

abgehalten. Die EU setzte eine Wahlexpertenmission zur Unterstützung der Beobachtung und

Analyse des Wahlprozesses ein. Für 2014 sind Präsidentschaftswahlen angesetzt.

2013 fanden zwei offizielle Treffen der EU mit Menschenrechtsverteidigern und ein Treffen mit der

Regierung im Rahmen des politischen Dialogs statt, bei dem u.a. auch Menschenrechtsfragen erör-

tert wurden. Die EU forderte und unterstützte die Ausarbeitung eines neuen Gesetzes zur Unter-

bindung der Gewalt gegen Frauen.

Nach seiner Ratifizierung durch das Europäische Parlament ist das Fischereiabkommen zwischen

der EU und Mauretanien, das spezielle Menschenrechtsklauseln enthält, am 15. November 2013 in

Kraft getreten.

Die EU unterstützte eine Reihe von NRO, die sich in Mauretanien mit Menschenrechtsfragen wie

den Frauenrechten und der Sklaverei befassen, und wird dies auch 2014 tun. 2013 wurde ein neues

Projekt zur Stärkung des Justizwesens mit besonderem Schwerpunkt auf NRO bestimmt.

Mauritius

Durch den jährlichen politischen Dialog mit der Regierung von Mauritius und Treffen mit dem

Außenminister, dem Sprecher des Parlaments, Oppositionsführern, Vertretern des privaten Sektors

und Menschenrechtsverteidigern hat die EU 2013 die Achtung der Menschenrechte, der Demokratie

und der Rechtsstaatlichkeit aktiv gefördert. Das jährliche Treffen mit den Menschenrechtsverteidi-

gern fand am 6. Juni 2013 statt.

Mauritius' zweite allgemeine regelmäßige Überprüfung fand am 23. September 2013 statt. Die

Empfehlungen umfassten die offizielle Abschaffung der Todesstrafe, eine ständige Einladung zu

allen Sonderverfahren des HRC, eine engere Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, das Vorge-

hen gegen geschlechtsspezifische Gewalt, die Fertigstellung des Kindergesetzes und die Ratifizie-

rung der Menschenrechtsinstrumente parallel zum eigenen Aktionsplan des Landes.

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2013 hat die EU gemeinsam mit NRO öffentliche Veranstaltungen zur Sensibilisierung für

geschlechtsspezifische Gewalt organisiert. Im Vordergrund der bilateralen Programme zur Ent-

wicklungszusammenarbeit standen Maßnahmen zur Förderung der Rechte von Frauen und Kindern.

Verbesserungen bei zwei gesundheitsbezogenen Milleniums-Entwicklungszielen (Gesundheit der

Mütter und Kindersterblichkeit) für gefährdete Gruppen stellen ein wichtiges Ziel im derzeitigen

Unterstützungsprogramm der EU in Höhe von 86 Mio. EUR dar, das in Mauritius von 2013 bis

2015 durchgeführt wird.

Mosambik

2013 hat die EU sich insbesondere für die bürgerlichen und politischen Rechte und glaubwürdige

Wahlprozesse eingesetzt, sich aber auch vorrangig mit dem Recht der freien Meinungsäußerung

und dem Zugang zu Informationen, der Rechtsstaatlichkeit und den Pariser Grundsätzen befasst.

Durch eine multidimensionale Strategie, bei der die Unterstützung der die Wahl organisierenden

Gremien und der Zivilgesellschaft mit dem politischen Dialog mit der Regierung und den politi-

schen Parteien verbunden wurde, rückte die EU die Wahlprozesse in den Vordergrund. Sie forderte

einen offeneren politischen Raum für die Opposition und transparentere und glaubwürdigere Wahl-

zyklen. Vor Ort wurde eine Erklärung der EU abgegeben, in der ein friedlicher Wahlprozess gefor-

dert wurde. Die EU rief alle Beteiligten nachdrücklich dazu auf, einander zu respektieren und den

vor kurzem angenommen Verhaltenskodex für Wahlen einzuhalten.

Sie führte eine Mission im Anschluss an die Wahlen durch, um die Lage 4 Jahre nach der EU-

Wahlbeobachtungsmission von 2009 zu beurteilen. Im Rahmen dieser Mission fanden Treffen mit

allen Beteiligten statt und wurden auf einem Seminar weitere Diskussionen geführt, bevor eine

Reihe von Empfehlungen für den bevorstehenden Wahlzyklus ausgesprochen wurden. Außerdem

veranstaltete die EU für die Kommunalwahlen vom 20. November eine Übung für die Wahlbe-

obachtung durch Diplomaten und übermittelte der nationalen Wahlkommission einen entsprechen-

den Bericht.

Des Weiteren gab die EU eine öffentliche Erklärung ab, in der sie nachdrücklich darauf hinwies,

dass alle die Rechtsstaatlichkeit und das Verfassungssystem respektieren müssen und der konstruk-

tive Dialog gefördert werden muss, um politische Meinungsverschiedenheiten zu überwinden und

die Demokratie zu festigen. In dieser Hinsicht wurde betont, dass die Rechtsstaatlichkeit in Anbe-

tracht der zunehmenden Anzahl von Entführungen, von denen die Bevölkerung betroffen ist, wirk-

lich gestärkt werden müsse.

10848/14 ds/DK/cat 249
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Hinsichtlich der Unterstützung der Zivilgesellschaft wurden Verhandlungen mit dem Nationalen

Forum für Gemeinschaftsradios (FORCOM) über eine Direktvergabe aufgenommen. Die Finanz-

hilfe, die voraussichtlich im Januar 2014 unterzeichnet wird, ist für Maßnahmen zur stärkeren poli-

tischen Sensibilisierung und zur Wähleraufklärung durch lokale Gemeinschaftsradios bestimmt.

Des Weiteren unterstützte die EU ein regionales Projekt, mit dem die Gewalt bei Wahlen in der

Region der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika unterbunden werden soll. In

Mosambik fanden 2013 mehrere mit diesem Projekt verbundene Tätigkeiten, darunter eine Bedarfs-

bewertung und Schulungskurse (für Ausbilder) über Führungsverhalten und Konfliktmanagement

und -verhütung statt. Mit Hilfe des länderspezifischen Förderprogramms des EIDHR nahmen drei

Projekte über Frauenrechte und den Zugang zu Informationen ihre Tätigkeit auf. Organisationen der

Zivilgesellschaft, die im Rahmen des EIDHR durch Unterstützungsmaßnahmen finanziert werden,

erhielten technische Unterstützung. Im diesem Zusammenhang leistete ein Experte Hilfe beim

Projektmanagement und im Hinblick auf eine bessere Beobachtung der Menschenrechtslage in

Mosambik.

Zur Einschätzung des Hilfsbedarfs intensivierte die EU ihre Kontakte zur nationalen Menschen-

rechtskommission und forderte weiterhin hochrangige Unterstützung für die Billigung des

Personalorganigramms, damit die Kommission ihre Tätigkeit in vollem Umfang aufnehmen kann.

Die EU forderte die Einhaltung der Menschenrechte durch die Strafverfolgungsstellen und die

Annahme von Antikorruptionsgesetzen. Mosambik hat am 5. Februar 2013 das Fakultativprotokoll

zum Übereinkommen gegen Folter ratifiziert. Die EU-Missionsleiter besuchten im Rahmen eines

von der EU finanzierten Projekts Gefängnisse in Nampula und in der Provinz Maputo, wo zwei

Haftanstalten (das Zentralgefängnis von Maputo und die Frauenhaftanstalt von Ndlava) im Rahmen

der Veranstaltungen zum Tag der Menschenrechte besucht wurden.

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Namibia

Namibia ist ein stabiles und sicheres Land und steht hinsichtlich der Medienfreiheit in Afrika an

erster Stelle. Es weist nach wie vor eine allgemein positive Menschenrechtsbilanz auf. In Bezug auf

Menschenrechte und Demokratie verfolgt die EU in Namibia vor allem das Ziel, die politische

Teilhabe und den Pluralismus, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, die Rechte von

Frauen und Kindern und die Rechte der Angehörigen von Minderheiten zu fördern.

2013 wurden Namibia im Rahmen des EIDHR 600.000 EUR zugewiesen. Damit wurden Projekte

zur Förderung der Teilhabe, der Menschenrechte und der Wähleraufklärung in den lokalen Gemein-

schaften Namibias und zur Stärkung der Interaktion zwischen der Zivilgesellschaft und der regio-

nalen und lokalen Regierung finanziert. Außerdem soll durch die Projekte eine Kultur der Nulltole-

ranz gegen geschlechtsspezifische Gewalt gefördert werden.

2013 wurde das namibische Programm zur Unterstützung der Zivilgesellschaft eingeleitet und die

neu gegründete Stiftung der Zivilgesellschaft von Namibia unterstützt, die die von der EU finan-

zierten Mikro-Finanzhilfen für NRO verwalten wird. Damit soll der Beitrag der Zivilgesellschaft

zur nachhaltigen Entwicklung und sozio-ökonomischen Gerechtigkeit gefördert werden.

Einige zentrale Empfehlungen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung wurden nicht befolgt,

darunter Empfehlungen zum Schutz der Kinderrechte und der Eingeborenen, zu LGBTI-Fragen und

zur Lage in den Gefängnissen. Bei den Treffen im Rahmen des politischen Dialogs zwischen der

EU und Namibia legte die EU der namibischen Regierung erneut nahe, diese Empfehlungen umzu-

setzen.

10848/14 ds/DK/cat 251
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Niger

Zu den Zielen der EU hinsichtlich der Menschenrechte in Niger gehören die Achtung der demokra-

tischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit, die Stärkung des Justizwesens und der Schutz der

Frauen- und Kinderrechte.

Im Rahmen ihrer Bemühungen um eine stärkere Achtung der demokratischen Grundsätze und der

Rechtsstaatlichkeit unterstützte die EU ca. 160 gemeindenahe Organisationen in den Regionen

Tahoua, Agadez, Maradi und Zinder. Diese Projekte, die aus dem Programm zur Unterstützung der

Zivilgesellschaft (PASOC II) finanziert werden, zielten auf die Förderung der Menschenrechte und

des verantwortungsvollen demokratischen Staatsbürgertums ab.

Im zweiten Halbjahr 2013 wurden im Rahmen des thematischen Programms "Nichtstaatliche

Akteure und kommunale Behörden" zehn neue Finanzhilfeverträge unterzeichnet. Weitere sechs

Verträge erhielten Mittel aus dem EIDHR. Diese Projekte werden von zivilgesellschaftlichen Orga-

nisationen oder Kommunalbehörden durchgeführt und sollen Verbesserungen bei der Staatsführung

und insbesondere bei der Kontrolle der staatlichen Tätigkeiten durch die Bürger sowie den Kapa-

zitätsaufbau bei den zivilgesellschaftlichen Akteuren, die Konfliktverhütung und -bewältigung und

das Recht auf Bildung und Meinungsfreiheit fördern.

Durch ihr Förderprogramm für Justiz und Rechtsstaatlichkeit (PAJED II) leistete die EU einen Bei-

trag zu einem besseren Funktionieren des Justizwesens. Hinsichtlich des Gefängnissystems wurden

2013 durch PAJED II die Aktualisierung des rechtlichen und institutionellen Rahmens finanziert

und eine Reihe von Infrastrukturprojekten, Ausbildungsmaßnahmen und Schulungsprogrammen zur

Verbesserung der Lebensbedingungen in den Gefängnissen eingeleitet. Des Weiteren wurden Maß-

nahmen zur Erleichterung der sozialen Wiedereingliederung ehemaliger Häftlinge durchgeführt. Bei

der Rechtshilfe und dem Beistand vor Gericht wurde durch PAJED II die Errichtung einer natio-

nalen Agentur und von Büros unterstützt, die den schwächsten Bevölkerungsgruppen einschließlich

Frauen kostenlos Rechtshilfe und Beistand vor Gericht bieten.

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Hinsichtlich des Schutzes von Frauen und Kindern konnte das von UNICEF durchgeführte EU-Pro-

gramm zur Unterstützung des Aufbaus eines nationalen Statistiksystems im Interesse einer besseren

Verwaltung und zur Erfassung/Bewertung von Armut (PASTAGEP) beachtliche Ergebnisse erzie-

len. Die Registrierung von Geburten ist von 32% im Jahre 2006 auf derzeit 64% gestiegen.

2013 fand ein lokaler Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des EIDHR mit einem

Gesamtbudget von 600.000 EUR statt. Im Einklang mit der Sahel-Strategie und den von den EU-

Delegationen gewählten Menschenrechtsprioritäten sollen mit diesem Aufruf spezielle Maßnahmen

zur Verbesserung des Strafvollzugssystems und der Haftbedingungen finanziert und das Recht auf

Bildung und Meinungsfreiheit gefördert werden.

Nigeria

Auch 2013 gaben die Menschenrechtsverletzungen in Nigeria Anlass zu großer Sorge. Zu den

Menschenrechtsprioritäten der EU zählen die Reform des Justiz- und des Sicherheitssystems mit

besonderem Schwerpunkt auf der Bekämpfung von Folter und Misshandlungen, außergerichtlichen

Tötungen und Straflosigkeit, der Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie der Todesstrafe.

Boko Haram und anderer Terrorgruppen haben ihre Terrorkampagne im Nordosten des Landes ver-

stärkt und zahlreiche Anschläge von beispielloser Brutalität verübt. Die EU hat diese Gewalt in

mehreren Erklärungen verurteilt und ein sofortiges Ende aller Terroranschläge gefordert, ihre

uneingeschränkte Solidarität mit den Opfern sowie ihre entschlossene Unterstützung der nigeriani-

schen Bürger und Behörden bei ihren Bemühungen bekundet, im Land Frieden und Rechtsstaat-

lichkeit herzustellen. Zugleich hat die EU ein sofortiges Ende der Menschenrechtsverletzungen

seitens der Sicherheitskräfte gefordert und nachdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Vorfälle

untersucht werden und Menschenrechtsinstitutionen ungehinderten Zugang zu den Haftanstalten

erhalten müssen und eine Strafverfolgung und Wiedergutmachung erfolgen muss.

Diese Fragen wurden gegenüber den nigerianischen Behörden während des Menschenrechtsdialogs

im März 2013 und bei dem Treffen der hochrangigen Beamten und beim Ministerdialog, die beide

im Mai in Brüssel stattfanden, zur Sprache gebracht. Hinsichtlich der Diskriminierung aus Gründen

der sexuellen Ausrichtung ließ sich keine gemeinsame Grundlage finden.

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Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von Antiterroreinsätzen im Nordosten wurden erneut im

lokalen Dialog über Frieden und Sicherheit, der erstmals ebenfalls im März stattfand, und bei dem

Treffen zwischen dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee der EU und dem nigeriani-

schen nationalen Sicherheitsberater im November zur Sprache gebracht. Vor dem Menschenrechts-

dialog fand ein Konsultationstreffen mit der Zivilgesellschaft (und VN-Agenturen) statt, und Orga-

nisationen der Zivilgesellschaft wurden sowohl zu der Tagesordnung als auch zu den wichtigsten

Aspekten konsultiert, die mit den Behörden erörtert werden sollten.

Im lokalen Dialog über Migration und Entwicklung wurden Themen wie Menschenhandel und der

Schutz der Menschenrechte von Migranten erörtert. Am Tag der Menschenrechte, dem

10. Dezember, nahm der Leiter der EU-Delegation in Nigeria an einer öffentlichen Veranstaltung

des nationalen Menschenrechtsrats teil und hielt vor nigerianischen Ministern und anderen Wür-

denträgern eine Ansprache.

2013 wurden mehrere Erklärungen abgegeben: zum Gesetz, mit dem gleichgeschlechtliche Ehen

und Partnerschaften zu Straftaten erklärt wurden (Juni), zu den Hinrichtungen aufgrund der Todes-

strafe (Juni), zu dem von Terroristen verübten Massaker an Schulkindern (Juli), zum Verstoß gegen

die vom IStGH auferlegten Verpflichtungen, als dem vom IStGH angeklagten sudanesischen Präsi-

denten zur Teilnahme an einer von der AU veranstalteten Konferenz die Einreise nach Nigeria

gestattet wurde (Juli) und zu Terroranschlägen auf Studenten und Kinder (September). In Bezug auf

die Hinrichtungen und die vom IStGH auferlegten Verpflichtungen wurden gegenüber den zustän-

digen nigerianischen Behörden inoffizielle und offizielle Stellungnahmen abgegeben.

Im Juli war Nigeria Gegenstand der Dringlichkeitsdebatte im Plenum des Europäischen Parlaments,

und es wurde eine EP-Entschließung zur Menschenrechtslage in dem Land verabschiedet.

Bei seiner zweiten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung am 22. Oktober in Genf akzeptierte

Nigeria 175 der 219 Empfehlungen, u.a. diejenigen zu Folter und außergerichtlichen Tötungen

durch Angehörige der Sicherheitskräfte. Zwar verwarf Nigeria 10 Empfehlungen - und zwar alle im

Zusammenhang mit Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung - , es sagte jedoch zu,

34 Empfehlungen betreffend ein Moratorium für die Todesstrafe im Hinblick auf deren vollständige

Abschaffung zu prüfen. Die EU wird ihr Engagement und ihre Unterstützung für Nigeria fortsetzen,

um zur Verbesserung der Menschenrechtslage in den bedenklichsten Bereichen beizutragen.

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Die EU setzte ihre Unterstützung mehrerer Projekte in Nigeria fort, die Themen wie die Bekämp-

fung der Straflosigkeit, die Verhütung der Misshandlung von Frauen, außergerichtliche Tötungen

und die Verhinderung von Folter zum Gegenstand haben. Der Europäische Entwicklungsfonds

leistete weiterhin einen Beitrag zur laufenden Reform des Justizsektors in Nigeria, zur Unterstüt-

zung des Wahlzyklus 2012 - 2015 und zur Förderung der Beteiligung der Frauen am Friedenspro-

zess und am Aufbau der Sicherheit im Norden Nigerias.

Ruanda

Durch die Unterstützung der Gemeinsamen Regierungsbewertung, die Beobachtung der Wahlen,

die Koordinierung der Wahlbeobachtung durch Diplomaten, den Einsatz einer EU-Wahlexperten-

mission und die Unterstützung der Reform der Medien hat die Europäische Union 2013 einen

besonderen Schwerpunkt auf die Staatsführung gelegt. Außerdem hat sich die EU durch politische

Fürsprache in Verbindung mit dem Treffen nach Artikel 8 des Cotonou-Abkommens und der weite-

ren Unterstützung von NRO weiterhin für die Menschenrechte eingesetzt.

Die Gemeinsame Regierungsbewertung (seit Januar 2011 gemeinsamer Vorsitz mit der EU-Dele-

gation), durch die die Regierung und die Entwicklungspartner regelmäßig die Fortschritte bei der

politischen und wirtschaftlichen Staatsführung bewerten, erhielt starke Impulse von der EU, die

einen Beitrag zu einem überarbeiteten Beobachtungsrahmen mit soliden Indikatoren leistete. Die

nächste Bewertung sollte 2014 stattfinden, und zwar zusammen mit einem hochrangigen Forum

über Staatsführung.

Der Wahlkodex wurde unter Berücksichtigung einiger Empfehlungen aktualisiert, die EU-Wahl-

beobachtungsmissionen in der Vergangenheit ausgesprochen hatten.

Die Beendigungsklausel ist am 31. Juni 2013 vollständig in Kraft getreten, so dass der Flüchtlings-

status aller Personen, die zwischen 1959 und 1998 aus Ruanda geflohen sind, effektiv aufgehoben

wird. 2011 gab es in 40 Aufnahmeländern ca. 100.000 ruandische Flüchtlinge, von denen 65.500 in

Zentralafrika und der Region der Großen Seen leben. Was die Flüchtlingsfrage anbelangt, so

veranstaltete die EU-Delegation gemeinsame Besuche in Flüchtlingslagern und im Lager der

ehemaligen M23-Kämpfer.

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Im Rahmen des politischen Dialogs (Artikel 8 des Cotonou-Abkommens) und des Menschenrechts-

dialogs tauschte die EU Gedanken mit den ruandischen Behörden über politische und rechtliche

Fragen sowie die Menschenrechte aus. Erörtert wurden die Krise im Osten der DRK, das Justiz-

wesen, die Wahlen und Menschenrechtsfälle.

Durch das EIDHR räumte die EU-Delegation gemäß der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung

einigen Themen Vorrang ein, insbesondere der Stärkung der Medien, den Arbeitsrechten, den Kin-

derrechten, der Aussöhnung oder der Unterstützung schwacher Gruppen, Landfragen und der Kor-

ruptionsbekämpfung. Beispielsweise unterstützte die Delegation die Finanzierung einer Studie über

die Arbeitsbedingungen und die Löhne der Arbeiter auf den Teeplantagen, die schließlich zur

Unterzeichnung eines Tarifvertrags für diese Arbeiter führte.

Die Regierung leitete am 3. Juni 2013 die Strategie betreffend wirtschaftliche Entwicklung und

Armut (EDPRS II) 2013-2017 ein, die den Schwerpunkt auf eine verantwortliche Staatsführung als

vorrangigen Tätigkeitsbereich legt. Die Strategie bildet die Grundlage für die Tätigkeiten aller in

Ruanda beteiligten Geber einschließlich der EU, die die Strategie voll und ganz unterstützen wird.

Die EU leitete fünf von NRO und internationalen Organisationen durchgeführte Projekte zur Förde-

rung der Menschenrechte, zur Verbesserung des Zugangs zur Justiz und zur Beobachtung der

Rechtspflege ein.

São Tomé und Príncipe

Zu den Hauptprioritäten der EU gehören die Ratifizierung der wichtigsten internationalen

Menschenrechtsübereinkünfte, Maßnahmen zur Unterstützung des Justizwesens, die Unterbindung

von Misshandlungen durch die Polizei, die Ermutigung von Bemühungen um die Korruptions-

bekämpfung und die Sensibilisierung für die Notwendigkeit, die Diskriminierung zu bekämpfen.

Obwohl São Tomé und Príncipe noch nicht alle internationalen Übereinkommen (einschließlich des

Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs) ratifiziert haben, werden die Menschen-

rechte im Allgemeinen geachtet. Probleme entstehen im Wesentlichen durch Mängel im Bereich

des Sozialschutzes, weit verbreitete Armut und Schwächen bei den institutionellen Kapazitäten.

Während des letzten Treffens im Rahmen des politischen Dialogs (9. Juli 2013) brachte die EU ihre

Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die für 2013 angesetzten Kommunalwahlen auf 2014 ver-

schoben wurden.

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Infolgedessen konzentrierte sich die EU auf die Intensivierung der Entwicklungszusammenarbeit

und der Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren. Ferner konnte das Land ein thematisches

Programm für nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess in Höhe von

3,6 Millionen Euro für die Jahre 2012 und 2013 nutzen.

Senegal

2013 legten die EU und ihre Mitgliedstaaten im Rahmen des politischen Dialogs nach Artikel 8 des

Cotonou-Abkommens und in der Zusammenarbeit zwischen der EU und Senegal den Schwerpunkt

auf die Rechte der Frau und des Kindes, die Bekämpfung der Straflosigkeit und die Bekämpfung

der Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung. Senegal wurde im Oktober 2013 der

zweiten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung unterzogen. Die EU-Mitgliedstaaten forderten die

senegalesische Regierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Zwangsarbeit von Kindern ein-

schließlich der Zwangsbettelei zu beseitigen, die laufenden Anstrengungen zur Sicherstellung der

Gleichstellung der Geschlechter fortzusetzen, gegen häusliche Gewalt, sexuellen Missbrauch, Ver-

gewaltigung und Zwangsverheiratung vorzugehen, die Wahrung der Rechte von lesbischen, homo-

sexuellen, bi-, trans- und intersexuellen Personen sicherzustellen und Homosexualität, die nach

senegalesischem Recht nach wie vor strafbar ist, zu entkriminalisieren.

Generell würdigte die EU den bestehenden Rechtsrahmen, der den Schutz von Kindern, Frauen und

Minderheiten garantiert, machte jedoch weiterhin darauf aufmerksam, wie wichtig konkrete Durch-

führungsmaßnahmen sind, bei denen oftmals ein Rückstand besteht. Die EU und ihre Mitgliedstaa-

ten führten mehrere Maßnahmen durch, die der Förderung des Meinungsaustauschs und der Förde-

rung der Forschung dienten und zahlreichen Menschenrechtsorganisationen, der Zivilgesellschaft

und Regierungsbediensteten eine Plattform boten. Es wurden Rundtischgespräche zu den Themen

religiöser Extremismus, Rechte des Kindes und Rechte von lesbischen, homosexuellen, bi-, trans-

und intersexuellen Personen veranstaltet. Dies gab der EU die Möglichkeit, senegalesische Interes-

senträger für den von der EU hierbei verfolgten Ansatz zu sensibilisieren und den Handlungsbedarf

zu ermitteln.

Die EU stellte Mittel aus dem Stabilitätsinstrument bereit, mit denen die senegalesischen Behörden

bei der Durchführung des Gerichtsverfahrens gegen Hissène Habré, der Verbrechen gegen die

Menschlichkeit beschuldigt wird, unterstützt werden und die Normalisierung der Lage in der

Casamance gefördert wird.

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Am Tag der Menschenrechte, dem 10. Dezember, besuchten die Missionsleiter der EU gemeinsam

mit Studenten eine Zufluchtsstätte für Kinder, in der Straßenkinder eine Schulausbildung und ab

dem sechzehnten Lebensjahr eine handwerkliche Ausbildung erhalten. Ein von der EU finanziertes

Übersetzungssystem, das es den Abgeordneten des senegalesischen Parlaments, von denen 43 %

Frauen sind, ermöglicht, in jeder der sechs lokalen Sprachen zu arbeiten, ist im Dezember 2013 in

Betrieb genommen worden.

Die EU hat das senegalesische Justizwesens weiterhin mit Mitteln des 10. EEF (7,9 Mio. EUR)

unterstützt, mit besonderem Schwerpunkt auf der Verbesserung des Zugangs zur Justiz und der

Bekämpfung der Straflosigkeit. 2013 wurde auch das EU-Kapazitätsaufbauprogramm für nicht-

staatliche Akteure im Rahmen des 10. EEF (6,5 Mio. EUR) weiter umgesetzt, es zielte auf die Stär-

kung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Governance auf nationaler und auf lokaler

Ebene und auf die Minderung der Armut ab. 2013 finanzierten die EU und ihre Mitgliedstaaten

etwa 25 einander ergänzende Programme, bei denen Frauen in ländlichen Gebieten, Gleichstel-

lungsfragen und Bildung, die Bekämpfung der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen,

Information über die Rechte des Kindes und Sensibilisierung für diese Rechte, die Verhütung von

Folter, die Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderung und andere Menschenrechtsfragen

im Mittelpunkt standen.

Seychellen

Eines der Hauptziele der von der EU 2013 verfolgten Politik war die Reform des Wahlverfahrens

(insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung der Versammlungs-und der Medienfreiheit). Der

nationale Aktionsplan für Menschenrechte, der in Partnerschaft mit dem Commenwealth-Sekretariat

und dem Programm der EU für den Aufbau von Governance-Fähigkeiten (Governance Capacity

Building Programme) ausgearbeitet worden war, wurde von den Interessenträgern im Juni 2013

validiert, von der Regierung wurde er jedoch nicht gebilligt. Im Rahmen des Governance Capacity

Building Programme der EU, das im Oktober 2013 auslief, wurden staatlichen und nichtstaatlichen

Akteuren Kleinbeihilfen mit einer Gesamtsumme von 282 000 EUR gewährt, um Menschenrechts-

fragen auf den Seychellen zu behandeln.

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Die Seychellen ratifizierten das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kin-

des betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie. Im

September 2013 ratifizierten sie ebenfalls die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte

aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen. Im Oktober 2013 erstatteten die

Seychellen dem Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) Bericht.

Sierra Leone

Seit dem Ende des Bürgerkriegs wurden beachtliche Fortschritte erzielt, es sind jedoch nach wie vor

beträchtliche Probleme und Verstöße auf dem Gebiet der Menschenrechte zu verzeichnen. Zu den

Menschenrechtszielen der EU zählen unter anderem die Abschaffung der Todesstrafe, die Gleich-

stellung der Geschlechter, die Stärkung der Position der Frau in der Gesellschaft, die Durchsetzung

der Rechtsvorschriften gegen Kinderarbeit und -ausbeutung, die Armutsbekämpfung und die Ver-

besserung des Zugangs zur Justiz und zu Bildung und Gesundheitsvorsorge. Die Rechte von Perso-

nen, die von Landverpachtung in großem Umfang und durch die Rohstoffindustrie betroffen sind,

fordern ebenfalls anhaltende Aufmerksamkeit. Die EU hat internationale Menschenrechtsfragen

gegenüber der Regierung von Sierra Leone im Kontext der Mitgliedschaft des Landes im

Menschenrechtsrat zur Sprache gebracht und ihre Unterstützung für Projekte fortgesetzt, die auf die

Förderung der Grundrechte in Sierra Leone abzielen.

Die Menschenrechte sind - in Verbindung mit speziellen Maßnahmen zur Förderung der Gleich-

stellung der Geschlechter und zur Förderung der Bildung als wichtiger Beitrag zur Armuts-

bekämpfung - Bestandteil der nationalen Agenda für Wohlstand (2013-2018), die im Juli 2013 von

der Regierung mit Unterstützung der EU auf den Weg gebracht wurde. Die EU unterstützt

außerdem den Prozess zur Verfassungsüberarbeitung im Hinblick darauf, die Verfassung an die

internationalen Menschenrechtsverpflichtungen des Landes anzupassen, ebenso wie das Gesetz über

die Informationsfreiheit, das im Oktober 2013 verabschiedet wurde und den Zugang zu

Informationen von staatlichen Stellen garantiert.

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Bei den von der EU finanzierten Projekten lag der Schwerpunkt hauptsächlich auf den Rechten von
Menschen mit Behinderung (Kapazitätsaufbau und psychische Gesundheit), Gleichstellungsfragen
(z.B. Stärkung der Stellung der Frau in der Gesellschaft und Bekämpfung der geschlechtsspezifi-
schen Gewalt einschließlich der Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen) und den Rechten
des Kindes (Kinderarbeit). Außerdem wurden die Verbesserung des Zugangs zur Justiz, einschließ-
lich der Ausbildung für Angehörige der Rechtsberufe und juristische Hilfskräfte, und die Förderung
der Informationsfreiheit und besserer Gesundheitsdienstleistungen, einschließlich der Verbesserung
der reproduktiven und der sexuellen Gesundheit, unterstützt. Auch die Menschenrechtskommission
in Sierra Leone wurde unterstützt. Insbesondere unterstützte die EU die Durchführung eines Projek-
tes mit dem Titel ‘A National Conversation on Human Rights, Governance and Democracy’ in
Sierra Leone. Das Projekt zielt darauf ab, dass durch Selbstbemächtigung und Stärkung der Medien
und der Zivilgesellschaft des Landes Menschenrechtsfragen in Sierra Leone durchgängig berück-
sichtigt werden.

Die EU veröffentlichte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Menschenrechts-
projekte mit einem Gesamtvolumen von 5,7 Mio. EUR. Die ausgewählten Projekte sollten dazu
beitragen, die Empfehlungen der Kommission für Wahrheit und Aussöhnung umzusetzen (eines der
Hauptziele der Menschenrechtsaktivitäten der EU in Sierra Leone) und gleichzeitig dabei helfen,
Entwicklungsziele zu erreichen und die Kapazitäten der lokalen Behörden aufzubauen.

Somalia

Auch 2013 kam es in Somalia wieder zu umfangreichen Verstößen gegen die Menschenrechte, so
unter anderem zu willkürlichen Tötungen, Verfolgung, Gewalt und Vertreibung. Zahlreiche dieser
Verstöße standen mit dem Konflikt in Zusammenhang, der noch immer zwischen der Koalition der
von der föderalen Regierung unterstützten Kräfte und der Al-Shabaab-Miliz besteht. Nach wie vor
gibt es in Somalia Hunderttausende Vertriebene, hinzu kommt etwa eine Million somalischer
Flüchtlinge in den Nachbarländern. Die EU unterstützte nachdrücklich die Anstrengungen der
neuen Regierung, institutionelle Strukturen aufzubauen und Gesetzesvorschriften zu erlassen, die
den Menschenrechten Rechnung tragen, indem verstärkt darauf geachtet wird, dass die Menschen-
rechte als Querschnittsthema in verschiedene Leitlinien- und Strategiepapiere, die von der neuen
Regierung erstellt werden, aufgenommen werden. Menschenrechte und Gleichstellungsfragen sind
den Prioritäten zugehörig, die in dem auf der EU-Somalia-Konferenz am 16. September 2013 in
Brüssel von der internationalen Gemeinschaft gebilligten Pakt für einen Neuanfang ("New Deal
Compact") festgelegt wurden und auf den Wiederaufbau der Institutionen und des sozialen Gefüges
Somalias bis 2016 abzielen.

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Um die Menschenrechtslage in Somalia zu verbessern, war Unterstützung bei der Ausarbeitung
einer Strategie für Polizei und Justiz, die den Menschenrechten Rechnung trägt, Bestandteil des von
der EU finanzierten Programms für Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit (Rule of Law and Security
(ROLS)). Als einer der Hauptgeber des UNDP-ROLS-Programms (54 Mio. EUR aus dem 10. EEF)
hob die EU hervor, dass die Grundsätze einer zivilen Aufsicht, einer angemessenen Sicherheits-
überprüfung, einer den Menschenrechten Rechnung tragenden Ausbildung des neu eingestellten
Personals und der Bekämpfung der Straflosigkeit wesentliche Ecksteine für die gesamte Entwick-
lung des Sicherheitssektors darstellen. In ihren Gesprächen mit den somalischen Behörden wies die
EU kontinuierlich auf die Notwendigkeit hin, gegen Menschenrechtsverletzungen und sexuelle und
geschlechtsspezifische Gewalt durch Angehörige der Sicherheitskräfte vorzugehen und die Unter-
suchung solcher Fälle nach ordnungsgemäßen Rechtsverfahren durchzuführen. Die EU unterstützte
außerdem Programme, durch die dafür gesorgt wurde, dass Opfer von sexueller und geschlechts-
spezifischer Gewalt Schutz, Rechtsbeistand und psycho-soziale Unterstützung erhielten. Zudem
finanzierte die EU Maßnahmen, mit denen die politische Teilhabe von Frauen, die Ausbildung, der
Zugang zur Justiz, die wirtschaftliche Emanzipation sowie Ernährungssicherheit, Unternehmertum
und der Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit gefördert wurden. Die Gleichstellung
der Geschlechter und die Rechte der Frau wurden außerdem vielfach bei Gesprächen mit Vertretern
der Regierung und der Zivilgesellschaft zur Sprache gebracht.

Weitere wichtige Anliegen waren der EU die Lage im Hinblick auf die Freiheit der Meinungsäuße-
rung und die Sicherheitslage von Journalisten und Beschäftigten in der Medienbranche. Die EU hat
in einzelnen, Journalisten betreffenden Menschenrechtsfällen umgehend reagiert, indem sie Erklä-
rungen abgab, in Fällen der Inhaftierung Rechtsbeistände einschaltete oder die Behörden zur Unter-
suchung der Umstände aufrief. Zudem hat die EU ihre Menschenrechtsprioritäten in die Aufforde-
rung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des EIDHR und des NSA-LA einfließen lassen,
in deren Rahmen mehrere Projekte finanziert wurden, die auf die Förderung der Freiheit der Mei-
nungsäußerung abzielten und unter anderem auch Sicherheitstrainings für Journalisten einschlossen.

Die Rechte von Kindern in bewaffneten Konflikten und die Verhütung von Kinderarbeit waren
weitere Hauptanliegen der EU. Durch ihre Programme zum Schutz des Kindes förderte die EU den
Schutz und die soziale Integration von Kindern, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind,
indem sie neben psycho-sozialer Unterstützung auch Schul- und Berufsbildungsangebote schuf.
Außerdem war es durch ein von der EU finanziertes Projekt in Somaliland möglich, den Bedürf-
nissen von Kindern mit Behinderung oder spezifischen Bedürfnissen nachzukommen, indem ihnen
psycho-soziale Unterstützung gewährt wurde und die Kinder bei der Ausbildung unterstützt
wurden.

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Anfang 2013 wurde in Mogadischu ein von der EU finanziertes Programm eingeleitet, das von
Menschenrechtsverteidigern in Ostafrika und am Horn von Afrika durchgeführt wurde und aus dem
Menschenrechtsverteidiger, einschließlich Menschenrechtsanwälten, und bedrohte Journalisten
sowie in einigen Fällen auch Opfer von Verfolgung und Opfer von sexueller und geschlechtsspezi-
fischer Gewalt Unterstützung erhielten. Weitere wesentliche Menschenrechtsanliegen, die von der
EU gegenüber der somalischen Regierung häufig zur Sprache gebracht wurden, waren unter
anderem willkürliche Verhaftungen und die Verweigerung einer ordnungsgemäßen Untersuchung
oder eines fairen Gerichtsverfahrens, die Notwendigkeit eines Moratoriums für die Todesstrafe,
Zwangsarbeit sowie Missbrauch und Diskriminierung von Minderheiten-Clans und religiösen
Minderheiten. Aus dem ROLS-Programm förderte die EU außerdem den Zugang zur Justiz für die
am stärksten schutzbedürftigen Gruppen.

Im Jahr 2013 führte die EU die Sekretariatsgeschäfte der Arbeitsgruppe Menschenrechte und führte
außerdem dem Mitvorsitz in der neu eingesetzten Arbeitsgruppe für Gleichstellungsfragen; diese
beiden Arbeitsgruppen bilden den Hauptmechanismus, der es Gebern erlaubt, die Menschenrechts-
lage in Somalia zu beobachten und mit den zuständigen somalischen Behörden und der somalischen
Zivilgesellschaft konstruktive Dialoge über Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen zu unter-
halten. Bei mehreren Anlässen gaben die EU und die Arbeitsgruppen Presseerklärungen ab oder
übersandten den zuständigen Behörden Schreiben, in denen es um Fälle sexueller oder geschlechts-
spezifischer Gewalt, die Rechenschaftspflicht der Streitkräfte und die Freiheit der Meinungsäuße-
rung ging. Im Oktober und November 2013 führte die Arbeitsgruppe Menschenrechte auch Missio-
nen in Mogadischu durch und kam mit Vertretern der Bundesbehörden sowie mit Akteuren der
Zivilgesellschaft zusammen.

Südafrika

Anlässlich des sechsten Gipfeltreffens zwischen der EU und Südafrika, das im Juli 2013 in Pretoria
stattfand, bekräftigten die politischen Führer sowohl der EU als auch Südafrikas erneut, dass sie die
engen und frühzeitigen Konsultationen im Bereich der Menschenrechte über eine Vielzahl von Fra-
gen, einschließlich Diskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter, Rechte des Kindes und pri-
vate Militärfirmen, in den einschlägigen Foren fortsetzen wollen. Auf dem Gipfeltreffen wurde die
Durchführung des ersten strukturierten Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Südafrika am
27. Mai 2013 in Pretoria unter Ko-Vorsitz des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, Stavros
Lambrinidis, gewürdigt. Zwar wurde dieser Dialog erst 2013 formalisiert, es konnte jedoch auf den
seit 2009 regelmäßigen stattfindenden eingehenden Konsultationen und auf den Konsultationen mit
Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für den Schutz der Menschenrechte in Europa und
Südafrika einsetzen, aufgebaut werden.

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Bei dem ersten Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs im Mai 2013 erörterten die EU und
Südafrika Fragen, die von beiderseitigem Interesse sind oder beiden Seiten Anlass zu Besorgnis
geben, so unter anderem auch die Frage der Zusammenarbeit in multilateralen Foren sowie regio-
nale und innenpolitische Fragen. Im Mittelpunkt standen die Themen Rassismus (im Kontext der
Erklärung und des Aktionsprogramms von Durban), die Millenniums-Entwicklungsziele und die
Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015, die Rechte von LGBTI-Personen sowie Wirtschaft und
Menschenrechte. Mehrere der Themen wurden als Gebiete für eine weitere Zusammenarbeit
ermittelt. Als weitere wichtige Themen wurden der Internationale Strafgerichtshof, die Todesstrafe
und die trilaterale Zusammenarbeit behandelt. Ausführlich wurde außerdem die Frage der
länderspezifischen Resolutionen der VN erörtert. Die Gespräche hatten die allgemeine Lage der
Menschenrechte in Europa und in Südafrika mit Schwerpunkt auf dem Themenkreis Polizeiarbeit
und Menschenrechte, Gewalt gegen Frauen sowie Migration, Flüchtlinge und Asyl zum Gegenstand
- Probleme, mit denen sich gegenwärtig sowohl Europa als auch Südafrika konfrontiert sehen. Der
EU-Sonderbeauftragte Lambrinidis führte bei seinem Besuch nicht nur den Ko-Vorsitz bei dem
Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs, sondern stand auch in engem Kontakt zu
Nichtregierungsorganisationen und der Zivilgesellschaft und kam mit den zuständigen Ministern
und dem Vorsitzenden der Südafrikanischen Menschenrechtskommission zusammen.

2013 beobachtete die EU weiterhin die Entwicklungen und befasste sich weiterhin damit, Südafrika
auf dem Gebiet der Menschenrechte in Gespräche einzubinden, bei denen die Rechte der Arbeit-
nehmer, die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung, die
Rechten von Einwanderern und Fremdenfeindlichkeit im Mittelpunkt standen. In diesem Kontext
verfolgte die EU aufmerksam die Entwicklungen und die Debatte über die Verabschiedung des
Mediengesetzes ("Protection of State Information Bill") und über das Gesetz zur Anerkennung tra-
ditioneller Instanzen ("Traditional Authorities Bill") in Südafrika.

Das Europäische Parlament hat im Nachgang zu der Entschließung, die es 2012 nach der Tragödie,
die sich in der Nähe des Bergwerks Marikana ereignete, angenommen hatte, insbesondere durch
seine Delegation für die Beziehungen zu Südafrika die Arbeit der Marikana-Untersuchungskom-
mission weiterhin besonders aufmerksam verfolgt.

Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit hat die EU sich weiterhin für die Menschenrechte
eingesetzt, insbesondere durch die Ausarbeitung einer Anschlussmaßnahme, mit der an das Pro-
gramm für den Zugang zur Justiz und die Förderung der Verfassungsrechte angeknüpft werden soll,
sowie dadurch, dass bei den aus dem EIDHR geförderten Maßnahmen der Schwerpunkt auf die
sozioökonomischen Rechte und die Zivilgesellschaft gelegt wurde.

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Südsudan

Im dritten Jahr seiner Unabhängigkeit steht Südsudan bei dem Staats- und Nationsbildungsprozess,
den das Land gegenwärtig durchläuft, noch immer vor bedeutenden Herausforderungen. Die Versu-
che, die unternommen wurden, um die nationale Aussöhnung voranzubringen, verliefen weitgehend
erfolglos und wurden zusätzlich noch durch den Konflikt untergraben, der am 15. Dezember 2013
ausbrach und zu ethnisch motivierten Tötungen führte. Hinsichtlich des Schutzes und der Förderung
der Menschenrechte steht das Land vor schwerwiegenden Problemen. Die Zahl der Fälle von Ein-
schüchterung und Schikanierung durch nicht identifizierte Personen und die Zahl der willkürlichen
Verhaftungen blieben aufgrund des harten Vorgehens der Sicherheitskräfte unverändert. Bei dem
nationalen Prozess zur Überarbeitung der Verfassung sind nur wenige Fortschritte zu verzeichnen,
die Freiheit der Meinungsäußerung und die Pressefreiheit sind mehrfach eingeschränkt worden. In
einem Klima der extremen Armut und Unterentwicklung wurden die wirtschaftlichen und sozialen
Rechte im Großen und Ganzen weiterhin vernachlässigt, insbesondere das Recht auf Nahrung,
Gesundheit, Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitäranlagen, zu Bildung und angemessenem
Wohnraum.

Die EU stand weiterhin regelmäßig in Kontakt zur südsudanesischen Zivilgesellschaft und veran-
staltete für alle interessierten Kreise Ad-hoc-Rundtischgespräche zu spezifischen Themen. Das von
zivilgesellschaftlichen Organisationen im Rahmen des nationalen Prozesses zur Überarbeitung der
Verfassung durchgeführte Lobbying für einen umfassenden Katalog der Grundrechte wurde konti-
nuierlich unterstützt und gab dem Prozess die dringend benötigten Impulse.

Zweimal, nämlich im Mai und im Oktober 2013 gab die EU-Delegation lokale Erklärungen zur
Beendigung des Konflikts im Bundesstaat Jonglei ab. Die EU appellierte an alle Seiten, auf eine
dauerhafte politische Lösung für Jonglei hinzuarbeiten und forderte die Regierung auf, alle Perso-
nen, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben, einschließlich der Angehörigen der Sicher-
heitskräfte, im Wege eines transparenten Gerichtsverfahrens zur Rechenschaft zu ziehen.

Die EU-Delegation bekräftige bei Kontakten mit der Regierung, dass die EU die Todesstrafe unter
allen Umständen entschieden ablehnt, ungeachtet der zu ahndenden Verbrechen. Sie wurde außer-
dem im November 2013 gemeinsam mit interessierten Kreisen beim Präsidenten der Nationalen
Gesetzgebenden Versammlung vorstellig und trug Bedenken bezüglich bestimmter Klauseln im
Gesetz über Nichtregierungsorganisationen vor, die als zu restriktiv gelten. Zudem trug die EU in
Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt vor Ort zur Förderung von Prävention, Schutz und
Reaktion bei, indem die Gemeinschaften für dieses Problem sensibilisiert und die lokalen
Reaktionskapazitäten in sieben Bundesstaaten verbessert wurden.

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Die EU war gemeinsam mit wichtigen internationalen Partnern an den Bemühungen beteiligt, mit
der Regierung durch einen Pakt für einen Neuanfang ("New Deal Compact") eine neue Partner-
schaft aufzubauen, die auf gegenseitiger Rechenschaftspflicht basiert und durch die Verpflichtung
zu einer inklusiveren Governance, einer effizienteren und gerechteren Verwaltung und Verteilung
der natürlichen Ressourcen und zu größerer Transparenz untermauert wird. Die EU hat durch das
Rechtsstaatlichkeitsprogramm weiter beim Ausbau der Fähigkeiten des Justizwesens mitgewirkt.
Ein weiterer besonderer Schwerpunkt lag auf der Steigerung der Leistungsfähigkeit des
Verwaltungspersonals der Gesetzgebenden Versammlung und der Mitglieder des Parlaments.

2013 veröffentlichte die EU die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen
des EIDHR und der thematischen Programme "nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden" und
schuf auf diese Weise Anreize, indem die Rolle der Zivilgesellschaft bei der Förderung von Men-
schenrechten und demokratischen Reformen gestärkt wurde, während gleichzeitig durch Förderung
der eigenen Initiativen der Zivilgesellschaft auf eine gerechtere, offenere und demokratischere
Gesellschaft hingewirkt wurde.

Sudan

Auch 2013 kam es im Sudan zu schweren Menschenrechtsverletzungen, die von staatlichen Akteu-
ren, nichtstaatlichen Akteuren und Rebellengruppen verübt und nicht geahndet wurden. Hierzu
gehörten Massenvertreibungen von Zivilpersonen und Angriffe auf Zivilpersonen in den Provinzen
Darfur, Südkordofan und Blauer Nil, die Anwendung übermäßiger und todbringender Gewalt gegen
Personen, die versuchten, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung auszuüben, Folter und Misshand-
lung durch Sicherheitskräfte, Einschränkungen für Medien, die Zivilgesellschaft und religiöse Min-
derheiten sowie weitverbreitete Gewalt gegen Frauen und Kinder. Einige VN-Blauhelme wurden
getötet.

Die EU gab 2013 eine Reihe öffentlicher Erklärungen zu Menschenrechtsfragen im Sudan ab. Diese
Erklärungen betrafen unter anderem die Auflösung zivilgesellschaftlicher Organisationen, den
10. Jahrestag des Darfur-Konflikts, Besuche von Staatspräsident Bashir in Vertragsstaaten des
Römischen Statuts sowie die gewaltsame Niederschlagung der Proteste im September 2013. Die EU
forderte außerdem die durchgängige Berücksichtigung der Menschenrechte in dem laufenden Pro-
zess zur Überprüfung der Verfassung und die Stärkung der nationalen Menschenrechtskommission.
Die Verstöße gegen die Menschenrechte wurden auch regelmäßig in bilateralen Kontakten mit der
sudanesischen Regierung zur Sprache gebracht. In Abstimmung mit EU-Mitgliedstaaten beteiligten
sich Vertreter der EU an der Beobachtung von Gerichtsverfahren gegen Journalisten, Menschen-
rechtsverteidiger und Frauenrechtsaktivistinnen in Khartum.

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Die Beziehungen der EU zu Sudan werden nach wie vor von dem ausstehenden Haftbefehl des
Internationalen Strafgerichtshofs gegen Staatspräsident Bashir und von dem Beschluss Sudans, das
überarbeitete Cotonou-Abkommen nicht zu ratifizieren, überschattet. Entwicklungshilfe wird wei-
terhin aus neu gebundenen Mitteln sowie aus einer Sonderzuweisung, die auf einem Ratsbeschluss
aus dem Jahr 2010 über die Verwendung von Mitteln für die Bedürfnisse der am stärksten gefähr-
deten Bevölkerungsgruppen in Konfliktgebieten basiert, geleistet (insgesamt 93 Mio. EUR für Pro-
jekte in den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen und Landwirtschaft in Darfur sowie im östlichen
und südlichen Sudan). Finanzmittel für Maßnahmen auf dem Gebiet der Menschenrechte wurden
außerdem aus dem EIDHR (0,8 Mio. EUR im Jahr 2013), dem Programm für nichtstaatliche
Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess (2,5 Mio. EUR), dem thematischen Pro-
gramm für Ernährungssicherheit (10 Mio. EUR), dem Instrument für Stabilität und im Rahmen der
humanitären Hilfe bereitgestellt. Zu den Schwerpunktbereichen der Unterstützungsprojekte zählten
unter anderem die Förderung günstiger Rahmenbedingungen und des Kapazitätsaufbaus für Nicht-
regierungsorganisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger
sowie die Förderung der Rechte der Frau und des Kindes sowie der Rechte von marginalisierten
Gruppen.

Swasiland

Die EU setzte 2013 mehrere Instrumente zur Förderung und Konsolidierung der Demokratie und
zur Förderung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in Swasiland ein. Im Rahmen des
politischen Dialogs nach Artikel 8 hat die Europäische Union bei der Regierung darauf gedrungen,
ihren Zusagen bezüglich der Förderung der demokratischen Grundsätze und der Legalisierung poli-
tischer Parteien nachzukommen. Bei einer Akkreditierungszeremonie beim König für den kürzlich
ernannten Botschafter 26 erhob die EU dieselbe Forderung.

Die Europäische Union nutzte auch die Kooperationsprogramme, um Demokratie und Menschen-
rechte in Swasiland zu fördern. Zusätzlich zu den 5,5 Mio. EUR, die sie 2007-2011 bereitstellte, um
Waisenkindern und besonders schutzbedürftigen Kindern den Schulbesuch zu ermöglichen, bezu-
schusste sie drei Vorhaben (mit insgesamt 900 000 EUR aus dem EIDHR), die die Förderung einer
demokratischen Gesellschaft, eine stärkere Teilhabe und bessere Vertretung von Frauen in der
Gesellschaft und die Verbesserung der Lebensbedingungen für Kinder mit Behinderung in
Swasiland zum Ziel haben.

26 Im Oktober 2013 wurde die ehemalige Regionaldelegation der EU in eine vollwertige EU-
Delegation umgewandelt, um auf politischer Ebene wirksamer tätig werden zu können.

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Tansania

Tansania kann erneut eine eher stabile Menschenrechtsbilanz vorweisen. Dennoch kam es 2013 in

der traditionell durch starken Zusammenhalt geprägten tansanischen Gesellschaft zu verstärkten

Spannungen zwischen den Religionsgemeinschaften, die sich vermehrt in gewalttätigen Zwischen-

fällen entluden. Die EU verurteilte in einer lokalen Erklärung jedwede religiös begründete Gewalt,

appellierte an die tansanische Regierung, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit für jedermann

zu schützen und forderte eindringlich einen offenen Dialog zwischen den Religionsgemeinschaften.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten nahmen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit in die priori-

tären Ziele für Tansania auf dem Gebiet der Menschenrechte auf; auch das Europäische Parlament

befasste sich mit der Angelegenheit.

In vielen Teilen des Landes wurden Vorwürfe wegen Menschenrechtsverletzungen durch Vertreter

des Staates und staatliche Agenturen sowie wegen brutalen Vorgehens der Polizei erhoben.

Gewalttätige Ausschreitungen und Gewalttätigkeit im Zusammenhang mit Hexerei sowie andere

Formen außergerichtlicher Hinrichtungen scheinen 2013 in Tansania Hunderte von Menschenleben

gekostet zu haben, und in der Mehrheit der Fälle wurden die Täter nicht vor Gericht gestellt. Die

EU hat weiterhin dazu aufgerufen, die Rechtsstaatlichkeit zu schützen und für ihre wirksame

Durchsetzung zu sorgen.

Geschlechtsspezifische Gewalt ist weit verbreitet. Die EU hat Projekte gefördert, durch die Gewalt

gegen Frauen bekämpft werden soll und die darauf abzielen, die sozialen und wirtschaftlichen

Rechte von Frauen im Land zu stärken. Tansania hat eingestanden, dass im Land Probleme hin-

sichtlich der Rechte des Kindes, einschließlich Kinderarbeit, bestehen, bei denen es sich um

Schwerpunktbereiche für EU-Maßnahmen handelt. Die EU hat die Rechte des Kindes nicht nur

kontinuierlich bei allen einschlägigen Politikdialogen thematisiert, sondern auch mehrere Projekte

zur Bekämpfung der Kinderarbeit in Tansania durchgeführt, bei denen sie mit lokalen und inter-

nationalen Menschenrechtsorganisationen, lokalen Behörden, Gemeinden, Schulen und Eltern

zusammenarbeitete.

Die EU gab in Reaktion auf das Verbot von Zeitungen eine lokale Erklärung ab, in der sie dazu auf-

rief, die Freiheit der Meinungsäußerung zu wahren und das Recht auf Information zu schützen.

Anlässlich des Welttags gegen die Todesstrafe am 10. Oktober kamen die EU-Missionsleiter mit

Vertretern der Regierung, der Zivilgesellschaft und der Medien zusammen und besuchten das

größte Gefängnis des Landes, dabei sprachen sie über die Abschaffung der Todesstrafe.

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Die EU rief alle an den Streitigkeiten im Zusammenhang mit Landeigentum im Loliondo-Gebiet

Beteiligten auf, unter Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte eine friedliche

Lösung im Wege eines ordnungsgemäßen Konsultationsverfahrens anzustreben. Die EU forderte

eine ordnungsgemäße und gerechte Behandlung von irregulären Migranten und forderte dazu auf,

ihre Menschenrechte und ihre humanitären Rechte unter allen Umständen zu schützen. Auf Initia-

tive der EU hin lud die Regierung die Internationale Organisation für Migration ein, bei der Regist-

rierung irregulärer Migranten zu helfen; die EU leistete finanzielle Unterstützung.

2013 finanzierten die EU und ihre Mitgliedstaaten Programme, die in Bezug auf Menschenrechte

und Rechtsstaatlichkeit eine Vielzahl prioritärer Bereiche abdecken. Hierzu gehörten unter anderem

Finanzhilfe für Organisationen der Zivilgesellschaft, die sowohl auf dem tansanischen Festland als

auch auf Sansibar für Rechtsbeistand und Interessensvertretung sorgen, Programme zur Förderung

der Rechtsreform und der Kapazitätsaufbau der Medien. Die Hilfe der EU für schutzbedürftige

Gruppen war im wesentlichen an Kinder und Frauen, jedoch auch an Hirten-Gemeinschaften, indi-

gene Bevölkerungsgruppen, Menschen mit Behinderung und an lesbische, schwule, bi-, trans- und

intersexuelle Personen gerichtet. Außerdem wurden Sensibilisierungsmaßnahmen zu verschiedenen

Themen durchgeführt, so wurde unter anderem für den Schutz von Personen, die unter Albinismus

leiden, sowie für eine verantwortungsvolle Polizeiarbeit und soziale Verantwortung sensibilisiert.

Togo

Die wichtigsten Prioritäten der EU für dieses Land spiegelten die größten Menschenrechtsprobleme

und -defizite wider und umfassten unter anderem die Reform des Justizwesens und des Strafvoll-

zugssystems mit dem Ziel der Bekämpfung von Straflosigkeit und willkürlicher Verhaftung und der

Verbesserung der Behandlung von Gefangenen, die Abschaffung von Folter und unmenschlicher

Behandlung, die Unterbindung von Gewalt bei Wahlen, die Förderung des Rechts auf freie Mei-

nungsäußerung sowie die Stärkung der Zivilgesellschaft, was unter anderem auch den Schutz von

Menschenrechtsverteidigern und die Aussöhnung einschließt.

Die EU war eng in den langwierigen und schwierigen Vermittlungsprozess eingebunden, an dessen

Ende die Parlamentswahl vom 25. Juli 2013 stand. Trotz der Kritik seitens der Teilen der Oppo-

sition und einiger Defizite wurden die Ergebnisse der Wahl generell als getreues Abbild der

Abstimmung anerkannt. Die neue Regierung, die seit September 2013 im Amt ist, umfasst nun

einen Minister für Menschenrechtsfragen, der offiziell für die Umsetzung der Empfehlungen der

Kommission für Wahrheit, Gerechtigkeit und Aussöhnung (TJRC) zuständig ist.

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Auf dem letzten Treffen im Rahmen des politischen Dialogs zwischen der EU und Togo, das am

26. November 2013 stattfand, wurde die Notwendigkeit erörtert, die Reform des Justizwesens und

des Sicherheitssektors in Togo wieder in Gang zu bringen, nachdem mit dem ersten Programm zur

Modernisierung des Justizwesens nur spärliche Ergebnisse erzielt wurden. Es wurde mit der Ausar-

beitung eines Unterstützungsprogramms für den Justizbereich im Rahmen des 11. EEF (2014-2020)

begonnen, parallel dazu wurde technische Hilfe bei der Ausarbeitung einer neuen Politik für den

Justizbereich geleistet.

Togo hat im Juli 2010 das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter ratifiziert. Im

Rahmen des Projekts "Atlas der Folter" unterstützte die EU bei der Ausarbeitung von Rechtsvor-

schriften für die Einführung eines nationalen Präventionsmechanismus gegen Folter.

Im Rahmen von Menschenrechtsprojekten der EU wurde ein Finanzbeitrag zur Wahlbeobachtung

durch die Zivilgesellschaft (1 Mio. EUR) geleistet, die die Beobachtung des gesamten Wahl-

prozesses - einschließlich der Wählererfassung - im Vorfeld der Parlamentswahl vom Juli 2013

beinhaltete. Im Justiz- und Strafvollzugssektor hat das Projekt "Atlas der Folter" die Schaffung von

fünf Rechtsbeistandsgruppen in Gefängnissen ermöglicht und gleichzeitig zum Kapazitätsaufbau

bei Menschenrechtsorganisationen beigetragen. Die Europäische Union hat den

Aussöhnungsprozess mit 6 Mio. EUR weiter finanziell unterstützt, wobei sich ihre Unterstützung

auf Maßnahmen richtete, die zum Ziel hatten, sowohl auf institutioneller Ebene als auch auf der

Ebene der Zivilgesellschaft über die von der TJRC geleistete Arbeit zu informieren und dafür zu

sensibilisieren.

Uganda

Die Freiheit der Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit gaben das ganze Jahr 2013

Anlass zu Sorge, da Demonstrationen fortlaufend mit Beschränkungen belegt wurden, es zu Fällen

von Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte kam und zudem über die Schikanierung von in

politisch brisanten Bereichen tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft und Medien berichtet

wurde. Die EU und die Mitgliedstaaten setzten den politischen Dialog über diese Punkte auf der

höchsten politischen Ebene (mit dem Präsidenten, mit Ministern, dem Parlament und Vertretern der

Polizeiverwaltung) fort.

10848/14 ds/DK/cat 269
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2013 verabschiedete das ugandische Parlament ein umstrittenes Gesetz zum Schutz der öffentlichen

Ordnung. Zwar wurde das Gesetz im Parlament noch erheblich verbessert, dennoch bleiben einige

zentrale Anliegen bestehen, da wichtige Begriffsbestimmungen fehlen und einige Begriffsbestim-

mungen übermäßig weit gefasst sind. Es bestehen Bedenken hinsichtlich der Entschlossenheit zur

Umsetzung der Empfehlungen, die anlässlich der 2011 durchgeführten allgemeinen regelmäßigen

Überprüfung ausgesprochen worden waren.

Am 20. Dezember 2013 verabschiedete das ugandische Parlament ein Gesetz gegen Homosexu-

alität, das alle Formen homosexuellen Verhaltens - bis hin zur Berührung einer Person in der

Absicht, homosexuelle Handlungen zu begehen - verbietet und mit lebenslanger Freiheitsstrafe

ahndet. Das Gesetz sieht außerdem strafrechtliche Folgen für Personen, die homosexuelle Hand-

lungen auf ihrem Grundstück dulden, sowie für Personen vor, die Homosexualität "fördern". Die

Hohe Vertreterin gab eine Erklärung ab, in der sie Bedauern über die Verabschiedung des Gesetzes

äußert, da es im Widerspruch zu dem im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische

Rechte und in der afrikanischen Charta der Rechte der Menschen und der Völker (African Charter

of Human and People's Rights) niedergelegten Grundsatz der Nichtdiskriminierung steht, und die

ugandische Regierung aufruft, ein Klima der Toleranz allen Minderheiten gegenüber zu bewahren.

Es liegen einige gut dokumentierte Fälle der Schikanierung sowie Fälle willkürlicher Verhaftung

vor, die Oppositionspolitiker und Organisationen der Zivilgesellschaft betreffen. Außerdem liegen

Berichte vor, dass Medien dahingehend unter Druck gesetzt werden, dass sie Interviews mit Oppo-

sitionspolitikern ablehnen. Zwei Medienunternehmen wurden für mehrere Wochen geschlossen, die

dabei obwaltenden Umstände riefen starke Proteste seitens der Zivilgesellschaft und der Entwick-

lungspartner hervor. Die EU behielt einen intensiven Dialog mit allen Seiten bei, äußerte Bedenken

und unterstützte beim Abbau von Spannungen. Insgesamt bleibt die Lage hinsichtlich der bürger-

lichen und politischen Menschenrechte, der Bodenrechte, des verantwortungsvollen Handelns im

Ölsekttor, der Rechenschaftspflicht und der Rechte der LGBTI-Personen besorgniserregend.

Im Jahr 2013 unterstützte die EU zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Menschenrechte

und Governance einsetzen, und sie hat vor, diese Unterstützung fortzusetzen. Der Handlungsspiel-

raum für Organisationen der Zivilgesellschaft hat sich 2013 kontinuierlich verringert, insbesondere

für Organisationen, die in politisch brisanten Bereichen tätig sind und sich mit Fragen der Rechen-

schaftspflicht befassen.

10848/14 ds/DK/cat 270
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Die EU-Delegation brachte bei allen sich bietenden Gelegenheiten das noch immer ausstehende

Gesetz zur Wahlrechtsreform zur Sprache. Im Mai 2013 veröffentlichte sie eine Aufforderung zur

Einreichung von Vorschlägen zur Förderung der Menschenrechte in Uganda mit besonderem

Schwerpunkt darauf, Vertrauen in den Wahlprozess aufzubauen und die Zuverlässigkeit und Trans-

parenz des Wahlprozesses zu verbessern.

Die EU führt den Vorsitz der lokalen Menschenrechtsverteidiger-Gruppe und ist aktives Mitglied

der Gruppe der Entwicklungspartner für Demokratie und Menschenrechte. Der zweite EU-Preis für

Menschenrechtsverteidiger wurde im Mai 2013 Herrn Geoffrey Wokulira Ssebaggala zuerkannt;

der Preisträger ist Programmkoordinator und Gründungsmitglied des ugandischen Menschenrechts-

netzwerks für Journalisten (HRNJ-Uganda).

Sambia

Menschenrechte sind ein wichtiger Bereich im Dialog der EU mit Sambia. Da unzureichende

Kapazitäten zu den größten Herausforderungen bei der Wahrung der Menschenrechte in Sambia

gehören, steht Armutsbekämpfung im Mittelpunkt der Arbeit der EU. Zu den Zielen, die die EU im

Bereich der Menschenrechte verfolgt, gehören unter anderem die Abschaffung der Todesstrafe, die

Verbesserung der Haftbedingungen, das Verbot der Diskriminierung von Bürgern aufgrund der

sexuellen Ausrichtung, die Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Gewalt und die Förderung der

Freiheit der Meinungsäußerung. Diese Prioritäten wurden von der EU und Mitgliedstaaten der EU

im Rahmen des Dialogs mit Vertretern der Regierung, der Opposition und der Zivilgesellschaft

immer wieder zur Sprache gebracht.

10848/14 ds/DK/cat 271
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Die EU-Delegation besuchte Gefängnisse in Choma, Mumbwa und Lusaka und unterstützte im

Rahmen des Programms für den Zugang der Bürger zur Justiz eine Initiative zur Durchführung von

Polizei- und Gefängniszelleninspektionen in zehn Provinzen. Das Child Justice Forum erhielt

Unterstützung, um Inspektionen in Gefängnissen vorzunehmen. Die EU ist in einen intensiven

Dialog mit Menschenrechtsverteidigern eingetreten. Die EU-Delegation erörterte in Sitzungen die

Vereinigungsfreiheit und das Gesetz über Nichtregierungsorganisationen. Die EU gab anlässlich

des Welttags gegen die Todesstrafe eine gemeinsame Pressemitteilung ab.

2013 hatten die Hilfsprojekte der EU im Zusammenhang mit den Menschenrechten unter anderem

den Schutz von Migrantenkindern vor Menschenhandel und Ausbeutung, Lebensmittelsicherheit

und Ernährungshilfe, die Verbesserung des Zugangs der Bürger zur Justiz, die Unterstützung von

Medien für Interessensvertretung und Selbstbemächtigung sowie die Förderung der reproduktiven

Gesundheit und der HIV/AIDS-Prävention zum Gegenstand. Für diese Projekte wurde ein Gesamt-

betrag von ca. 10 000 000 EUR bereitgestellt, wobei dieser Betrag nicht allein für das Jahr 2013,

sondern für die Gesamtlaufzeit der Projekte zur Verfügung steht. Die EU hat 2013 zudem weiterhin

Projekte unterstützt, die auf die Konsolidierung der demokratischen Prozesse und der demokrati-

schen Institutionen abzielen, namentlich das Programm zur Unterstützung des Wahlzyklus und das

Programm für den Zugang der Bürger zur Justiz. Die EU und die Mitgliedstaaten unterstützten

außerdem eine Reihe von Akteuren und Initiativen, die sich für die Menschenrechte, verantwort-

liches Regierungshandeln und die Zivilgesellschaft einsetzen. Es wurden drei EIDHR-Zuschüsse

bereitgestellt, um die Rechte schwacher Gesellschaftsgruppen zu fördern.

10848/14 ds/DK/cat 272
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Simbabwe

Die EU begrüßte den generell friedlichen Verlauf der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen von

2013. Allerdings äußerte sie ebenfalls ihre große Besorgnis angesichts der erheblichen Mängel, die

beim Wahlprozess zutage getreten sind, und der von der SADC, der AU und einheimischen

Beobachtermissionen festgestellten Transparenzdefizite, die Zweifel an der Glaubwürdigkeit der

Wahlen aufkommen ließen.

2013 waren deutliche Fortschritte hinsichtlich der restriktiven Maßnahmen der EU gegen

Simbabwe zu verzeichnen. Im Februar 2013 setzte die EU für sechs weitere Mitglieder der Regie-

rung Simbabwes das Reiseverbot aus und strich 21 Personen und eine Organisation von der Liste.

Im März 2013 setzte die EU im Anschluss an die Durchführung eines friedlichen und glaubwür-

digen Verfassungsreferendums die Mehrzahl der verbleibenden restriktiven Maßnahmen (gegen 81

Personen und acht Organisationen) aus und strich im September 2013 die Zimbabwe Mining

Development Company von der Liste. Diese Änderungen und die Beibehaltung des Systems der

gezielten Maßnahmen der EU spiegeln die Fortschritte wider, die erzielt wurden, geben jedoch auch

Aufschluss über die noch bestehenden Probleme.

Für die EU blieb die Menschenrechtsagenda in Simbabwe weiterhin eines der Hauptanliegen, das

sie durch regelmäßige Besprechungen und Briefings zur aktuellen Lage innerhalb der EU-Foren

und durch Unterstützung der regionalen Beobachtungsmissionen der AU und der SADAC verfolgte.

2013 vertiefte die EU-Delegation ihre Kontakte und den Dialog mit der Menschenrechtskommis-

sion. Besondere Aufmerksamkeit galt dem Stand der Vorbereitung auf die Wahlen sowie

Menschenrechtsverteidigern und dem Mandat der Kommission zur Durchsetzung der Förderung

und des Schutzes der Menschenrechte. Die Gesamtzuweisung aus dem EIDHR für 2013 in Höhe

von 1,2 Mio. EUR wurde in Maßnahmen investiert, bei denen die Wahlbeobachtung, die

Menschenrechtskommission und der Schutz der Rechte von Migranten und Binnenflüchtlingen

durch Verbesserung der Fähigkeit lokaler und zentraler Behörden zur Steuerung der Migration im

Mittelpunkt standen.

10848/14 ds/DK/cat 273
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VI Naher und Mittlerer Osten und Arabische Halbinsel
Bahrain

Die EU hat die Entwicklungen in Bahrain weiter aufmerksam verfolgt und hat, wo es angezeigt
war, über verschiedene Kanäle Bedenken hinsichtlich der Menschenrechtslage im Land zum Aus-
druck gebracht. Neben einer Reihe öffentlicher Erklärungen stand die Hohe Vertreterin auch in
direktem Kontakt zu ihren Amtskollegen und zu politischen Entscheidungsträgern in Bahrain. Ver-
treter der EU haben dem Land mehrfach Besuche abgestattet: das Europäische Parlament im April,
die Hohe Vertreterin Catherine Ashton und der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte, Stavros
Lambrinidis, im Juni und der Verwaltungsdirektor für den Nahen und Mittleren Osten und die Süd-
liche Nachbarschaft, Hugues Mingarelli, im März und im Dezember.

Der EU-Sonderbeauftragte pflegte bei seinem Besuch im Juni ausgedehnte Kontakte zu Ministern,
führenden Vertretern der politischen Parteien, Parlamentariern, Nichtregierungsorganisationen und
nationalen Menschenrechtseinrichtungen. Diskutiert wurde dabei über die Unterstützung der EU für
die Umsetzung der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung und der Empfehlungen der Unabhän-
gigen Untersuchungskommission von Bahrain, und es wurden mögliche Folgemaßnahmen heraus-
gearbeitet. Der EU-Sonderbeauftragte stattete auch dem Jaw-Gefängnis einen Besuch ab, wo er ein
Gespräch mit zwei Häftlingen führte, die angeblich aufgrund ihrer politischen Aktivitäten verurteilt
worden waren. Er forderte öffentlich die Freilassung der politischen Gefangenen; eine entspre-
chende Forderung wurde wenige Tage später auch von der Hohen Vertreterin am Rande des
Ministertreffens des EU-Golf-Kooperationsrats in Manama erhoben.

Die EU appellierte an alle Seiten, konstruktiv am Prozess einer wirklichen nationalen Wieder-
aussöhnung und eines echten Dialogs – ohne Vorbedingungen und auf friedlichem Wege –
mitzuwirken. Sie begrüßte die von der Regierung Bahrains eingeleiteten Initiativen – unter anderem
die Einrichtung des Nationalen Dialogs für Konsens und die Umsetzung des Berichts der
Unabhängigen Untersuchungskommission von Bahrain –, die zu einigen positiven Ergebnissen
geführt haben, etwa zur offiziellen Einsetzung eines Ombudsmanns für Polizeiangelegenheiten im
Innenministerium und einer Kommission für die Rechte Gefangener und Festgehaltener. Die
Bedingungen, die für eine echte und nachhaltige Wiederaussöhnung erforderlich sind, sind dennoch
bislang nicht erfüllt. Die EU rief dazu auf, 2013 erneute Anstrengungen zu unternehmen, um den im
Land noch bestehenden Problemen entgegenzuwirken; konkret unterstützte sie diesen Prozess durch
ein Projekt des Erfahrungsaustauschs, bei dem sie mit dem Nationalen Institut für Menschenrechte,
dem Büro des Ombudsmanns für Polizeiangelegenheiten, dem Innen- und Justizministerium und
der Generalstaatsanwaltschaft zusammenarbeitete. Die EU wird ihr Engagement im Jahr 2014
fortsetzen, indem sie die beiden Kammern des Parlaments und Juristen in ähnlicher Weise
unterstützen wird. Des Weiteren waren Diplomaten aus den EU-Mitgliedstaaten bei
Gerichtsverhandlungen gegen politische Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger zugegen.

10848/14 ds/DK/cat 274
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Iran

Nach einer langen Phase der anhaltenden Verschlechterung der Menschenrechtslage in Iran hat die

Wahl eines neuen Präsidenten und einer neuen Regierung Mitte 2013 zu neuer Hoffnung Anlass

gegeben, dass sich die Dinge zum Besseren wenden würden. Im September – kurz vor der Tagung

der VN-Generalversammlung in New York – wurde eine größere Zahl politischer Gefangener frei-

gelassen, darunter Nasrin Soutoude, eine bekannte Anwältin und Menschenrechtsverteidigerin, der

das Europäische Parlament 2012 den Sacharow-Preis für geistige Freiheit verliehen hatte. Seither

haben keine Freilassungen größeren Ausmaßes mehr stattgefunden.

Bis Dezember waren keine erkennbaren Fortschritte bei der Menschenrechtslage in Iran zu ver-

zeichnen, und die internationale Gemeinschaft wartet nach wie vor darauf, dass die neue Regierung

die während des Wahlkampfs gegebenen Zusicherungen hinsichtlich der Menschenrechte auch

umsetzt. Wie bereits im Jahr 2012 war ein zentraler Problempunkt die sehr hohe Zahl von Hinrich-

tungen in Iran. Bis Ende 2013 waren knapp über 400 Hinrichtungen gemeldet worden; dies sind

über 100 mehr als im Jahr 2012, in dem 292 Menschen hingerichtet worden waren. Allerdings steht

zu befürchten, dass die tatsächliche Zahl der Hinrichtungen in den Jahren 2012 und 2013 höher

liegt, da nicht alle Fälle öffentlich gemacht werden. Die meisten der 2013 vollstreckten Todesurteile

sollen aufgrund von Drogenstraftaten verhängt worden sein. Mehrere waren gegen Minderheiten-

gruppen gerichtet.

Die EU reagierte mit öffentlichen Erklärungen, in denen sie die Regierung dazu aufrief, den von ihr

eingegangenen internationalen rechtlichen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte nach-

zukommen, internationale Mindeststandards für die Anwendung der Todesstrafe einzuhalten, alle

anstehenden Hinrichtungen auszusetzen und ein Moratorium für die Todesstrafe zu verhängen.

Angesichts der gravierenden Menschenrechtslage in Iran hat die EU weitere neun Personen und

eine Organisation in ihre Liste der für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran verantwort-

lichen Personen und Einrichtungen aufgenommen. Die Vermögenswerte der 87 Iraner, die derzeit

auf dieser Liste stehen, werden eingefroren; für diese Personen gilt ferner ein Einreiseverbot in die

bzw. ein Reiseverbot innerhalb der EU; was die in die Liste aufgenommene Organisation angeht, so

werden auch ihre Vermögensgegenstände eingefroren. Verhängt wurde ferner ein Embargo für

Ausrüstung zur Überwachung und zum Abhören des Telekommunikationsverkehrs sowie für zur

internen Repression verwendbare Ausrüstung.

10848/14 ds/DK/cat 275
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Am 19. Januar hat Kanada im Dritten Ausschuss der Vereinten Nationen eine Resolution zur

Menschenrechtslage in Iran eingebracht. Diese wurde mit 83 Ja-Stimmen bei 36 Gegenstimmen und

62 Enthaltungen angenommen (im Jahr 2012 war das Abstimmungsergebnis 88-31-68 im Dritten

Ausschuss und 86-32-65 in der Generalversammlung). Die jüngste – präziser gefasste – Resolution

ist stärker auf den "Aufruf zum Handeln" zur Verbesserung der Situation ausgerichtet; sie schließt

an die Zusicherungen des neuen iranischen Präsidenten an. Die EU-Mitgliedstaaten haben die

Resolution wie in den Vorjahren mitgetragen, und ihre Vorschläge zur Aktualisierung und Straf-

fung wurden berücksichtigt. Das Werben der EU um Zustimmung zu dem Text in den nationalen

Hauptstädten und in New York hat nach wie vor eine wichtige Rolle dabei gespielt, Sinn und

Zweck der Resolution und der Änderungen deutlich zu machen.

Während des gesamten Jahres 2013 stand die EU weiterhin in Verbindung zu der iranischen Zivil-

gesellschaft in Iran und im Exil, um den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Iran zu

unterstützen.

Irak

Trotz bestehender demokratischer Einrichtungen war die Menschenrechtslage nach wie vor proble-

matisch. Die anhaltenden Terrorangriffe haben sich negativ auf die Menschenrechte ausgewirkt;

2013 ist die Zahl der Ermordeten signifikant gestiegen (bis zu 1000 pro Monat). Am 10. Oktober

hat das Europäische Parlament eine Entschließung verabschiedet, in der es Terrorakte und religiös

motivierte Gewalt in Irak verurteilt und die Regierung und alle politischen Führungskräfte aufge-

fordert hat, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um allen Menschen in Irak Sicherheit und

Schutz zu bieten, insbesondere den Angehörigen der schutzbedürftigen Minderheiten. Ferner hat es

die Regierung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheitskräfte die Rechtsstaatlichkeit

und die internationalen Normen beachten.

Den Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Irak bildet das Partnerschafts- und

Kooperationsabkommen, zu dessen wesentlichen Elementen die Achtung der demokratischen

Grundsätze, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit zählen. Vorgesehen ist ein förmlicher

Dialog über Menschenrechtsfragen in einem eigens eingerichteten Unterausschuss, der erstmals im

November in Bagdad zusammengetreten ist.

10848/14 ds/DK/cat 276
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Was den institutionellen Rahmen Iraks für den Schutz der Menschenrechte anbelangt, so unterstützt

die EU die Unabhängige Hohe Kommission für Menschenrechte (Independent High Commission

for Human Rights, IHCHR) und den Ausschuss für Menschenrechte im Repräsentantenrat durch ein

Programm zum Kapazitätsaufbau mit Mitteln in Höhe von 7,5 Mio. Euro. Mit diesem Projekt wird

auch die Umsetzung des irakischen nationalen Aktionsplans für Menschenrechte gefördert. Dieser

berücksichtigt viele der Empfehlungen, die das Land im Zuge der allgemeinen regelmäßigen Über-

prüfung im VN-Menschenrechtsrat 2010 akzeptiert hat, von denen etwa zwei Drittel vollständig

oder teilweise umgesetzt worden sind. Irak ist derzeit dabei, sich auf seine nächste allgemeine

regelmäßige Überprüfung im Jahr 2014 vorzubereiten.

Die EU hat irakischen und internationalen NRO Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 6,6 Mio. EUR

für Sensibilisierungsmaßnahmen, den Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die Förderung der

Rechte besonders schutzbedürftiger Gruppen, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Förde-

rung der Unabhängigkeit der Medien gewährt. Ferner hat sie irakischen NRO Finanzhilfen in Höhe

von insgesamt 3,5 Mio. EUR für Projekte zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Zivil-

gesellschaft und der Regierung zur Verfügung gestellt.

Die EU hat Irak immer wieder dazu aufgerufen, ein Moratorium für die Todesstrafe zu erlassen,

Mindeststandards für deren Anwendung einzuhalten und die Zahl der Straftatbestände, auf die die

Todesstrafe steht, zu verringern. Sie ist mit irakischen Regierungskreisen – unter anderem durch

Erklärungen der Hohen Vertreterin und über die EU-Delegation in Bagdad – in Kontakt getreten.

Bedauerlicherweise ist die Zahl der Todesurteile in Irak im Jahr 2013 gestiegen; mindestens

177 Menschen wurden hingerichtet (gegenüber 129 im Jahr 2012). Die Region Kurdistan-Irak

führte das inoffizielle Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe fort. Am 22. April wurde in

der Zeitung "Zaman" ein Meinungsbeitrag der EU-Missionsleiter in Bagdad veröffentlicht, in dem

ein Ende der Hinrichtungen in Irak gefordert wurde.

Die EU hat sich um Zusicherungen bemüht, dass sämtlichen Hinweisen auf Angriffe auf Minder-

heiten nachgegangen wird und dass Schritte eingeleitet werden, um die Sicherheit der Minderhei-

tengemeinschaften zu verbessern. Sie hat Minderheitenfragen den staatlichen Stellen gegenüber zur

Sprache gebracht und ist regelmäßig mit Vertretern der Zivilgesellschaft und der Minderheiten-

gruppen zusammengekommen.

10848/14 ds/DK/cat 277
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Die EU hat sich für eine Reform des Strafrechts eingesetzt, damit bei Mord der Begriff der "Ehre"

nicht mehr als mildernder Umstand gilt, und hat auf den Beitritt Iraks zum Fakultativprotokoll zum

Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau hingewirkt. Ferner hat

sie an die irakische Staatsführung appelliert, sich homophober Äußerungen zu enthalten und

Angriffen auf Mitglieder der Gemeinschaft der Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen nach-

zugehen und diesbezügliche Ermittlungen einzuleiten.

Die EU hat die politische Führung aufgefordert, keine inoffiziellen oder geheimen Haftanstalten zu

betreiben und bei allen Hinweisen auf Misshandlungen von Häftlingen umfassende Untersuchungen

einzuleiten, und sie hat sich für den Beitritt Iraks zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen

gegen Folter eingesetzt. Die EU-Rechtsstaatlichkeitsmission für Irak (EUJUST LEX) hat mit

Schulungs- und Mentoringprogrammen für 1590 Beamte der Polizei-, Gerichts- und Strafvollzugs-

behörden weiter zur Verbesserung des irakischen Strafrechtssystems beigetragen. Das Mandat der

EUJUST LEX-Mission endete am 31. Dezember, und die EU hat ein neues, mit 8,5 Mio. EUR

dotiertes Programm aufgelegt, das ab 2014 auf der Arbeit der Mission aufbauen wird.

Die EU hat die Durchführung der Provinzwahlen begrüßt und hat die Anstrengungen der Unabhän-

gigen Hohen Wahlkommission (Independent High Electoral Commission, IHEC), ihren Aufgaben

gerecht zu werden, unterstützt. Zu den Kommunalwahlen im April wurde eine EU-Wahlexperten-

mission entsandt. Die EU-Delegation hat am Wahltag Wahlüberwachungsmaßnahmen der diploma-

tischen Missionen in Bagdad koordiniert.

Kuwait

Zu den wichtigsten Punkten, die die EU der kuwaitischen Staatsführung gegenüber zur Sprache

gebracht hat, gehören die Lage der staatenlosen Einwohner (der sogenannten Bidun), die Todes-

strafe, die freie Meinungsäußerung und die Lage der Fremdarbeiter und der Hausangestellten.

Im April hat die Hohe Vertreterin eine Erklärung abgegeben, in der sie ihr tiefes Bedauern darüber

zum Ausdruck brachte, dass es nach einer Unterbrechung von sechs Jahren in Kuwait erneut zu

Hinrichtungen gekommen ist; sie rief die kuwaitische Regierung nachdrücklich dazu auf, wieder ein

De-facto-Moratorium einzuführen.

10848/14 ds/DK/cat 278
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Die EU hat die erste Konferenz zur Problematik der Bidun in Kuwait im April unterstützt und selbst

daran teilgenommen. Auch hat sie Kuwait aktiv darin bestärkt, die Lage der Hausangestellten wei-

ter zu verbessern. Die EU-Delegation in Riad, die in Kuwait akkreditiert ist, hat weiter den Kontakt

zu der "Social Work Society of Kuwait" gepflegt, einer NRO, die maßgeblich daran beteiligt war,

die Bedingungen für die Hausangestellten, unter anderem durch eine Gesetzesreform, zu verbes-

sern. (Der "Social Work Society of Kuwait" wurde 2012 den Chaillot-Preis der EU-Delegation

verliehen.)

Oman

Besorgt zeigte sich die EU über verschiedene Gerichtsverfahren gegen Personen, die in sozialen

Medien protestiert oder Meinungen zum Ausdruck gebracht hatten, wobei allerdings auch festzu-

stellen war, dass in den meisten dieser Fälle Begnadigungen gewährt wurden. Anlass zur Sorge

geben ferner die Diskriminierung ausländischer Arbeitskräfte bei der Anwendung der arbeitsrechtli-

chen Bestimmungen sowie in der Praxis und der allgemeine Status und die generelle Situation der

Betroffenen. Die EU hat mit der omanischen Staatsführung in der Frage der Situation der ausländi-

schen Arbeitskräfte und des Menschenhandels Verbindung aufgenommen.

Katar

Die Aufmerksamkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten richtete sich insbesondere auf die freie Mei-

nungsäußerung und die Entwicklung unabhängiger Medien, die Bemühungen zur Stärkung der

Zivilgesellschaft durch liberalere Gesetze zur Vereinigungsfreiheit und Initiativen der Zivilgesell-

schaft, die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern, die Rechte der Frauen und die Verbes-

serung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Wanderarbeitnehmer.

Nach Berichten über nicht gezahlte Löhne, Gesundheits- und Sicherheitsmängel, unangemessene

Wohnbedingungen und skrupellose Arbeitsvermittler in den Herkunftsländern der Arbeitskräfte

haben die Bedingungen der Wanderarbeitnehmer in Katar weltweite Beachtung gefunden.

In diesem Zusammenhang ist die EU auf verschiedenen Verwaltungsebenen mit den Regierungs-

behörden und mit dem Vorsitzenden des Nationalen Menschenrechtsausschusses Katars zusam-

mengetroffen und hat Fachwissen und Unterstützung angeboten, besonders in den Bereichen

Arbeitsrecht sowie Gesundheit und Sicherheit.

10848/14 ds/DK/cat 279
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Das Europäische Parlament hat im November eine Entschließung zur Lage der Wanderarbeitneh-

mer in Katar angenommen, in der es die Anwendung der Arbeitsnormen auf alle Arbeitnehmer, den

Erlass von Gesetzen für Hausangestellte, die Abschaffung des "Bürgschaftssystems", die Errichtung

zusätzlicher Unterkünfte für Wanderarbeitnehmer und die Ratifizierung der einschlägigen internati-

onalen Übereinkünfte forderte. Die EU wird auch weiterhin aktiv in dieser Angelegenheit tätig

werden.

Saudi-Arabien

In einem kontinuierlichen Dialog hat sich die EU mit der saudischen Staatsführung immer wieder

über Menschenrechtsfragen im Königreich ins Benehmen gesetzt und hat die laufenden Reform-

maßnahmen gewürdigt und befürwortet. Zu den Problembereichen zählen das System männlicher

Vormundschaft und die Frauenrechte, die Todesstrafe, die Justizreform, die freie Meinungsäuße-

rung, religiöse Toleranz, Diskriminierung und die Rechte der ausländischen Arbeitskräfte.

Die EU-Delegation in Riad hat 2013 in Zusammenarbeit mit den Botschaften der EU-Mitgliedstaa-

ten den Chaillot-Preis zur Förderung der Menschenrechte in der Region des Golf-Kooperationsrats

der König-Khalid-Stiftung verliehen, einer Organisation, die eine öffentlichkeitswirksame Kam-

pagne gegen häusliche Gewalt durchgeführt hat und die wesentlichen Anteil daran hatte, dass von

der Regierung ein wichtiges Gesetz zur Verhinderung von Missbrauch erlassen wurde.

Die EU hat ferner ihre Kontakte zu Organisationen der Zivilgesellschaft und zu Menschenrechts-

verteidigern intensiviert und Problemfälle gegenüber den zuständigen staatlichen Stellen zur Spra-

che gebracht. Erstmals hat die EU-Delegation den Zugang von Diplomaten zu öffentlichen

Gerichtsverhandlungen beantragt, was auch bewilligt wurde, und sie hat der saudischen Staatsfüh-

rung immer wieder nahegelegt, zügig ein seit langem erwartetes und dringend erforderliches Gesetz

für Nichtregierungsorganisationen zu erlassen.

Die EU hat Saudi-Arabien nachdrücklich aufgefordert, das Todesurteil gegen Rizana Nafeeq, eine

Staatsbürgerin Sri Lankas, die zum Tatzeitpunkt aller Wahrscheinlichkeit nach noch minderjährig

war, in eine Freiheitsstrafe umzuwandeln. Die EU hat im Januar öffentlich zu der Hinrichtung von

Frau Nafeeq Stellung genommen und hat auch Erklärungen zu anderen Hinrichtungen abgegeben,

bei denen ihres Erachtens die VN-Mindeststandards nicht eingehalten worden waren.

10848/14 ds/DK/cat 280
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Delegation in Genf waren aktiv an der allgemeinen regelmäßi-

gen Überprüfung Saudi-Arabiens durch die VN beteiligt.

Im November statteten Abgeordnete des Europäischen Parlaments dem Land zwei wichtige Besu-

che im Zusammenhang mit Menschenrechtsfragen ab, bei denen Vertreter der saudischen Führung

und der Zivilgesellschaft einen offenen und umfassenden Dialog über die Menschenrechtslage

führten.

Vereinigte Arabische Emirate

Die EU hat die Menschenrechtslage in den Vereinigten Arabischen Emiraten weiter aufmerksam

beobachtet und festgestellt, dass in jüngster Zeit eine positive Entwicklung bei den Rechten der

Wanderarbeitnehmer, den Frauenrechten und der Gleichstellung der Geschlechter sowie bei der

Bekämpfung des Menschenhandels zu verzeichnen war.

Einen Meilenstein in den Beziehungen zwischen der EU und den VAE stellte die Einsetzung einer

bilateralen technischen Menschenrechts-Arbeitsgruppe dar. Die Gruppe trat erstmals am

14. November in Brüssel zusammen und befasste sich mit der gesamten Bandbreite der Anliegen

der EU einschließlich der Todesstrafe, der Rechte der Wanderarbeitnehmer, der Rechtsstaatlichkeit

und der Governance. Die EU hat die VAE auch weiterhin darin bestärkt, für entsprechende Folge-

maßnahmen im Anschluss an die allgemeine regelmäßige Überprüfung durch die VN im Jahr 2012

Sorge zu tragen.

Jemen

Zu den problematischsten Menschenrechtsfragen im Jemen zählten die Verhängung der Todesstrafe

gegen Jugendliche und die Lage der Frauen unter besonderer Berücksichtigung der Kinderehen

(Jemen belegt den letzten Platz im globalen Index zur Gleichstellung der Geschlechter).

Die EU hat bei den regelmäßigen Treffen mit der jemenitischen Staatsführung die Frage der Todes-

strafe – insbesondere in Bezug auf Jugendliche – aktiv zur Sprache gebracht. Sie hat mit UNICEF

und dem Justizministerium zusammengearbeitet, um die institutionellen Kapazitäten dahingehend

auszubauen, dass ein kinderfreundliches Jugendstrafrecht entsteht, und sie arbeitet auch auf andere

Weise in dieser Angelegenheit aktiv mit den Behörden zusammen.

10848/14 ds/DK/cat 281
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Durch die gemeinsamen Bemühungen von EU und UNICEF ist die jemenitische Regierung auf

individuelle Fälle von Jugendlichen aufmerksam geworden, gegen die die Todesstrafe verhängt

worden war. Daraufhin wurden in mehreren Fällen Hinrichtungen aufgeschoben oder aufgehoben.

Des Weiteren wurde durch unser Kooperationsprogramm der Aufbau eines offiziellen Zivilregisters

im Jemen gefördert. Die einfache Erbringung eines Altersnachweises ist ein wesentliches Element

der Jugendgerichtsbarkeit. Auch für viele andere Bereiche einer ordnungsgemäßen Verwaltung und

des Institutionenaufbaus, wozu auch die Wahlen zählen, ist ein zuverlässiges Zivilregister von zent-

raler Bedeutung.

Der kontinuierliche Dialog mit der jemenitischen Staatsführung über alle Fragen im Zusammen-

hang mit den Menschenrechten und insbesondere mit den Rechten von Frauen und Kindern wurde

auf verschiedenen Ebenen fortgesetzt, sowohl im Land selbst durch die EU-Delegation als auch bei

offiziellen Zusammenkünften und Dialogtreffen, etwa im Rahmen des Gemischten Kooperations-

ausschusses, der im Mai 2013 zusammengetreten ist, nachdem seine letzte Sitzung im Jahr 2010

stattgefunden hatte. Bei der jemenitischen Regierung und bei jemenitischen Parlamentsabgeordne-

ten wurden regelmäßig Demarchen im Zusammenhang mit Menschenrechtsfragen unternommen.

Die Hohe Vertreterin gab Erklärungen zu Kinderehen und zu Hinrichtungen von Jugendlichen

sowie allgemeine Erklärungen zur Unterstützung des nationalen Dialogs und des Reformprozesses

ab.

Die Unterstützung der EU im Bereich der Reform des zivilen Sicherheitssektors beinhaltet einen

wichtigen Menschenrechtsaspekt, indem sie darauf drängt, dass die polizeilichen Methoden inter-

national vereinbarten Regeln und Vorgehensweisen folgen und "der Bevölkerung dienen" sollen.

Im Rahmen des nationalen Dialogs, der durch das vom Golf-Kooperationsrat vermittelte Über-

gangsabkommen eingeleitet wurde und der von der internationalen Gemeinschaft auf breiter Basis

unterstützt wird, werden Fragen – unter anderem in Bezug auf eine neue Verfassung und Wahlen –

zur Sprache gebracht, die die Grundlage für einen neuen Jemen bilden. Bei der Unterstützung dieses

Prozesses durch die EU kommt Menschenrechtsfragen ein großer Stellenwert zu.

Die Delegation veröffentlichte im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Men-

schenrechte (EIDHR) eine lokale Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. Es ging dabei

um die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Bezug auf den Schutz besonders schutzbedürftiger

Gruppen und um die Förderung einer gleichberechtigten Bürgerschaft.

10848/14 ds/DK/cat 282
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
VII Asien
Afghanistan

Aufgrund der Verzögerungen im politischen Prozess Afghanistans wurden kaum Fortschritte bei

den Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung erzielt, in

dem Menschenrechtsbestimmungen eine wichtige Rolle spielen sollen. Beim politischen Dialog der

EU mit der afghanischen Staatsführung standen dennoch weiterhin auch die erforderliche Verbes-

serung der Menschenrechtspolitik und deren Umsetzung im Mittelpunkt. Besonderen Anlass zur

Sorge geben weiterhin die Aspekte Frauen- und Kinderrechte, Zivilgesellschaft und Menschen-

rechtsverteidiger, Folter und Misshandlung, Meinungsfreiheit, Religions- und Weltanschauungs-

freiheit, Todesstrafe und Zugang zur Justiz.

Die EU hat die Stärkung der internationalen, regionalen und nationalen Rahmen zum Schutz und

zur Förderung der Menschenrechte in Afghanistan weiter unterstützt. Sie spielt eine führende Rolle

in der Rahmenvereinbarung von Tokio über gegenseitige Rechenschaft (Tokyo Mutual Accounta-

bility Framework, TMAF) und setzt sich unter anderem für die Umsetzung von Reformen in

Bereichen wie Governance, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte einschließlich der Frauen-

rechte ein. Sie hat dazu beigetragen, dass auf der Tagung hoher Beamter vom 3. Juli ein deutlicher

Schwerpunkt auf Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen gelegt wurde, und hat die Notwen-

digkeit hervorgehoben, angesichts der Menschenrechtslage in Afghanistan weitere Fortschritte zu

erzielen.

Sie hat weiterhin nachdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Justizreform erforderlich ist, damit

die gesetzlichen Maßnahmen betreffend die Frauenrechte, einschließlich des Gesetzes zur Bekämp-

fung der Gewalt gegen Frauen, besser angewandt werden und Frauen leichter Zugang zur Justiz

erhalten (eine der Vorgaben der Rahmenvereinbarung von Tokio). Sie hat wiederholt an die Regie-

rung appelliert, im Einklang mit der Verfassung einen neuen obersten Richter und Mitglieder des

Obersten Gerichtshofs als Nachfolger derjenigen Mitglieder, deren Mandat abgelaufen ist, zu

ernennen.

In ihrem Dialog mit der afghanischen Regierung hat die EU die Notwendigkeit hervorgehoben,

politisches Engagement und Unterstützung für die Afghanische Unabhängige Menschenrechts-

kommission (Afghanistan Independent Human Rights Commission, AIHRC) zum Ausdruck zu

bringen, und hat betont, wie wichtig ein konstruktiver Ansatz der Regierung ist, damit die Kom-

mission ihren A-Status erhalten oder zumindest wiedergewinnen kann.

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Es wurde ein Nationaler Lenkungsausschuss auf Ebene der stellvertretenden Minister wie auch eine

technische Arbeitsgruppe (unter Beteiligung der EU) eingesetzt, um die Umsetzung der Resolution

1325 des VN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit zu fördern.

Die EU hat anlässlich schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen verschiedentlich öffentliche

Erklärungen abgegeben; unter anderem äußerte sie ihre tiefe Besorgnis angesichts eines Berichts

der UNAMA 27 über Inhaftierungen im Zusammenhang mit Konflikten (20. Januar). Immer wieder

hat sie ihre Besorgnis über die hohe Anzahl ziviler Opfer infolge von Terroranschlägen, des

bewaffneten Konflikts und der labilen Sicherheitslage zum Ausdruck gebracht. Am 12. Juni hat die

Hohe Vertreterin eine Erklärung abgegeben, in der sie ihr Bedauern darüber zum Ausdruck brachte,

dass bei dem Anschlag auf das Oberste Gericht in Kabul gezielt und menschenverachtend zivile

Opfer in Kauf genommen wurden. Außerdem gab die EU eine Presseerklärung ab, in der sie deut-

lich machte, dass sie sich entschieden und grundsätzlich gegen die Todesstrafe in Afghanistan stellt.

Weitere Erklärungen, insbesondere zu den Frauenrechten, wurden anlässlich des Internationalen

Tags der Frau (8. März), bei den Entwicklungskonsultationen auf hoher Ebene (23. Oktober) und

am Internationalen Tag für die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen (25. November) abgegeben.

Die EU hat mehrfach die Bedeutung der Teilnahme der Frauen an den Wahlen hervorgehoben.

Die EU hat auch weiterhin öffentliche Veranstaltungen zur Förderung der Menschen- und der

Frauenrechte unterstützt. Sie unterstützte zusammen mit Frankreich, Norwegen und der Schweiz

das erste Frauenfilmfestival in Afghanistan am 6. März. Am 10. März organisierte sie eine

Gemäldeausstellung zur Feier des Internationalen Tags der Frau. Des Weiteren führte sie weiter den

Vorsitz in der EU+-Arbeitsgruppe für Menschenrechte auf der Ebene politischer Berater. Auf der

Menschenrechtswoche im Dezember hielt der EU-Sonderbeauftragte/Delegationsleiter eine

Abschlussrede, und es wurde eine Presseerklärung herausgegeben.

27 Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan.
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Die EU war weiterhin einer der wichtigsten Geber in Afghanistan und hat sich im Rahmen ihrer
verschiedenen Instrumente und thematischen Programme für die Menschenrechte eingesetzt. Neben
der Unterstützung im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit
(elf laufende Projekte im Rahmen des Programms "Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden"
und drei neue Projekte im Rahmen des Programms "Unterstützung des sozialen Schutzes von
Frauen") wurden im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte
und des Stabilitätsinstruments zivilgesellschaftliche Initiativen und sieben Projekte durchgeführt.

Dies umfasste auch Unterstützung für Tätigkeiten von Nichtregierungsorganisationen, darunter
Maßnahmen zur Sensibilisierung für Menschen- und Frauenrechte und zur Verteidigung dieser
Rechte, rechtlichen Beistand für Menschenrechtsverteidiger und Journalisten, Unterstützung der
Rechte von Angehörigen von Minderheiten und Flüchtlingen, Beratung und Mediation für von
häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Mädchen, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und zur
Sensibilisierung für Justizbeamte und Verantwortungsträger auf kommunaler Ebene, die Beobach-
tung der Frauenrechte im Übergangsprozess, von Opfern geschaffene Schuras sowie die Befähigung
zivilgesellschaftlicher Organisationen und lokaler Gemeinden auf Provinzebene, dem Gesetz zur
Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und der Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrats Folge zu
leisten.

Die EU-Polizeimission EUPOL Afghanistan hat das Innenministerium in Sachen Menschen-,
Frauen- und Kinderrechte unterstützt. Sie hat verschiedene Schulungen für Polizeibeamte und
Staatsanwälte im Zusammenhang mit der Gewalt gegen Frauen und sexuelle Gewalt (in Zusam-
menarbeit mit der International Development Law Organisation) durchgeführt und eine Schulung
zur Fortbildung weiblicher Polizeibeamter entwickelt. EUPOL berät die mit der Reform des Straf-
rechts betraute Arbeitsgruppe (Criminal Law Reform Working Group, CLRWG), die derzeit mit der
Ausarbeitung des afghanischen Strafgesetzbuchs befasst ist. Als Problempunkt erwies sich die
weibliche Polizeiarbeit, da deutlich wurde, dass sexuelle Belästigung und Übergriffe auf Polizei-
beamtinnen an der Tagesordnung waren. Das Innenministerium arbeitet derzeit eine Strategie für
weibliche Polizeiarbeit (die 2014 fertiggestellt sein soll) aus, um die Situation zu verbessern; es
wird dabei von EUPOL und UNAMA beraten.

Bei der wichtigen Reform des Justizsektors kommt die Regierung zwar bislang nur langsam voran,
doch wurde im Juni endlich die Priorität 5 des nationalen Prioritätenplans (Zugang zur Justiz für
alle) im Rahmen des Governance-Clusters verabschiedet. Die EU konnte somit 20 Mio. EUR an die
Weltbank freigeben, und im Sommer wurde mit der Umsetzung des "Justice Services Delivery
Project" (JSDP) begonnen.

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Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN)

Im Anschluss an die Annahme einer Menschenrechtserklärung durch die Staats- und Regierungs-

chefs des Verbands Südostasiatischer Nationen (ASEAN) im Jahr 2012 wurde die Tätigkeit der

zwischenstaatlichen Menschenrechtskommission (ASEAN Intergovernmental Commission on

Human Rights, AICHR) – des zentralen Menschenrechtsgremiums des ASEAN – intensiviert. Auf

der Grundlage des "Bandar Seri Begawan Aktionsplans zur Stärkung der vertieften EU-ASEAN

Partnerschaft (2013-2017)" haben der Dialog zwischen EU und ASEAN und ihre Zusammenarbeit

in Menschenrechtsfragen eine wesentliche Verbesserung erfahren.

Der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, wurde zu offiziellen Gesprä-

chen mit dem Ausschuss der Ständigen Vertreter des ASEAN und mit dem zentralen ASEAN-

Menschenrechtsgremium, der zwischenstaatlichen Menschenrechtskommission, auf deren

Jahrestagung in Jakarta im Mai eingeladen. Während seines Besuchs betonte er, wie wichtig die

Zusammenarbeit ist, um die universale Achtung der Menschenrechte zu stärken; er stimmte mit den

Mitgliedern der Menschenrechtskommission darin überein, dass die Zivilgesellschaft in der Region

stärker eingebunden werden muss. Im Rahmen des regionalen Dialoginstruments READI (Regional

EU-ASEAN Dialogue Instrument) verhandeln EU und ASEAN derzeit über ein breitgefächertes

Arbeitsprogramm für Menschenrechte.

Mitglieder des ASEAN-Ausschusses zur Förderung und zum Schutz der Rechte von Frauen und

Kindern (Commission on the Promotion and Protection of the Rights of Women and Children,

ACWC) sind im Februar nach Brüssel gereist, um Erfahrungen, die in Europa und in Südostasien in

diesem Themenbereich gemacht wurden, auszutauschen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit in

Bereichen von gegenseitigem Interesse auszuloten.

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Bangladesch

Die EU hat sich entsprechend ihrem Kooperationsabkommen mit Bangladesch weiterhin für die

nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Landes eingesetzt; ein wesentliches Ele-

ment dieses Abkommens ist die Achtung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze.

In ihrem Dialog mit der Staatsführung hat die EU Problempunkte zur Sprache gebracht, unter ande-

rem die Todesstrafe, die freie Meinungsäußerung, die Rolle unabhängiger Aufsichtsgremien, das

harmonische Zusammenleben auf kommunaler Ebene und die Rechte von Flüchtlingen und Ange-

hörigen von Minderheiten, die Umsetzung des CHT-Friedensabkommens ("Chittagong Hill Tracts

Peace Accord") sowie die Rechte von Frauen und Kindern. Sie war an den Vorarbeiten für die all-

gemeine regelmäßige Überprüfung Bangladeschs beteiligt; im Vorfeld der Überprüfung, die im

April in Genf stattfand, erörterte sie mit Regierungskreisen ihre Prioritäten im Bereich der Men-

schenrechte. Die EU, die entschlossen ist, Rahmenbedingungen zu gewährleisten, unter denen

Menschenrechtsverteidiger ohne Nachteile und ungehindert arbeiten können, ist mehrfach mit

Menschenrechtsverteidigern aus Bangladesch zusammengetroffen und hat den staatlichen Stellen

gegenüber ihre Besorgnis angesichts der Inhaftierung und Strafverfolgung von Adilur Rahman

Khan, dem Geschäftsführer einer Beobachtungsorganisation für Menschenrechte in Bangladesch,

zum Ausdruck gebracht.

Die politische Lage in Bangladesch hat sich im Vorfeld der Parlamentswahlen im Januar 2014 ver-

schlechtert, und auf den Straßen ist es vermehrt zu Gewalttaten gekommen. Die EU ist ver-

schiedentlich mit führenden Politikern zusammengekommen und hat immer wieder zum Dialog und

zu einer friedlichen Beilegung der politischen Auseinandersetzungen aufgerufen. Als entschiedene

Verfechterin der Demokratie in Bangladesch hat sie die nationale Wahlkommission beim Kapa-

zitätsaufbau unterstützt und hat ihre Bereitschaft zur Entsendung einer Wahlbeobachtungsmission

erklärt, sofern die politischen Bedingungen und die Sicherheitslage dies zuließen. Eine EU-Wahl-

erkundungsmission ist im September nach Bangladesch gereist und ist mit den zuständigen staat-

lichen Stellen und mit Vertretern der Zivilgesellschaft zusammengekommen. Die geplante Wahl-

beobachtungsmission wurde nur wenige Wochen vor der Wahl abgesagt, da die zentralen politi-

schen Kräfte in Bangladesch nicht in der Lage gewesen waren, die erforderlichen Voraussetzungen

für transparente, alle Seiten einbeziehende und glaubwürdige Wahlen zu schaffen.

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Nach dem tragischen Brand in einer Bekleidungsfabrik in Ashulia (November 2012) und dem

Einsturz einer Textilfabrik in Savar (April 2013) machte die EU ganz besonders die Rechte der

Arbeiter im Konfektionskleidungssektor in Bangladesch zum Thema. Sie reagierte rasch, um den

Betroffenen im Rahmen ihres Programms für bessere Arbeitsbedingungen und Standards (Better

Work and Standards, BEST) medizinische und sonstige Hilfe zukommen zu lassen, und sie organi-

sierte eine spezielle Schulung für die Opfer im Rahmen ihres Reformprogramms für fachliche und

berufliche Aus- und Weiterbildung (Technical and Vocational Education and Training, TVET). Des

Weiteren leitete und unterstützte sie Initiativen, mit denen die Arbeitsbedingungen für die Arbeits-

kräfte in Bangladesch nachhaltig verbessert werden sollen. Am 8. Juli haben die EU, die Internatio-

nale Arbeitsorganisation (ILO) und die Regierung Bangladeschs in Genf einen Nachhaltigkeitspakt

unterzeichnet, bei dem in drei großen Bereichen Einvernehmen erzielt worden war: Einhaltung der

arbeitsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektiv-

verhandlungen), Standsicherheit von Gebäuden und Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeits-

platz sowie verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln sämtlicher Akteure im Konfektions-

kleidungssektor; dem Pakt haben sich in der Folge auch die Vereinigten Staaten angeschlossen. Die

EU hat die Anwendung des Nachhaltigkeitspakts in Abstimmung mit der ILO und der Regierung

Bangladeschs aufmerksam verfolgt.

Für eine Reihe neuer Projekte im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Men-

schenrechte, bei denen es um die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern und die Förderung

der politischen Ziele der EU wie die Bekämpfung der Folter und den Schutz der Rechte der indige-

nen Bevölkerung geht, wurde der öffentliche Startschuss gegeben. Der Einsatz der EU und ihrer an

der Durchführung beteiligten Partner hat zu deutlichen politischen Erfolgen im Bereich Demokratie

und Menschenrechte geführt, etwa zur Überarbeitung des Dorfgerichtsgesetzes (Village Court Act)

zur Steigerung der Effizienz des Justizsystems in ländlichen Gebieten und zur Annahme des

Kinder- und Jugendfürsorgegesetzes (Children Act) von 2013, mit dem das Alter der Volljährigkeit

im Einklang mit internationalen Übereinkünften auf 18 Jahre heraufgesetzt wurde.

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Bhutan

Bhutan hat im Mai/Juli seine zweiten Parlamentswahlen, die zu einem unumstrittenen Regierungs-

wechsel geführt haben, erfolgreich durchgeführt. Von der EU wurde eine Wahlexpertenmission

entsandt, und der Sprecher der Hohen Vertreterin hat am 16. Juli eine Erklärung abgegeben, in der

die Beteiligung der Bevölkerung am demokratischen Prozess begrüßt wurde. Die Wahlmission hat

Empfehlungen zur Verbesserung und Vereinfachung des Regelungsrahmens für die Wahlen ausge-

sprochen.

Auch der neuen Regierung gegenüber hat die EU Menschenrechtsfragen weiter zur Sprache

gebracht, insbesondere was die Flüchtlinge im Osten Nepals angeht. Thematisiert wurden auch die

zivilen und politischen Rechte, die Nichtdiskriminierung und die Rechte der Frauen, in erster Linie

im Rahmen des lokalen Dialogs, der fünften zweijährlichen Konsultationen zwischen der EU und

Bhutan (am 29. November in Brüssel) und eines Besuchs der Delegation des Europäischen Parla-

ments für die Beziehungen zu Südasien (Oktober).

Die EU hat den Demokratisierungsprozess in Bhutan weiter unterstützt, vor allem indem sie – im

Rahmen des mit 2,8 Mio. EUR ausgestatteten Programms zur Unterstützung der lokalen Selbst-

verwaltung, das im April ausgelaufen ist – zum System jährlicher Kapitalbeihilfen zur Unterstüt-

zung der fiskalischen Dezentralisierung und stärkeren Verlagerung auf die Distrikt- und Bezirks-

ebene beigetragen hat. Mit der neuen Regierung und verschiedenen Gebern wurden Gespräche über

eine Fortsetzung und Ausweitung der Unterstützung des Dezentralisierungsprozesses und über die

künftige Unterstützung der Zivilgesellschaft durch die EU geführt. Die EU hat ferner ihre Unter-

stützung für ein Projekt fortgesetzt, das auf vier ausgewählte Gemeinschaften ausgerichtet ist und

das darauf abzielt, der Kultur und den Traditionen von Minderheitengruppen in drei Distrikten

Bhutans Geltung zu verschaffen und zu ihrer Erhaltung beizutragen.

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Brunei

Die Verhandlungen über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und
Brunei wurden im Jahr 2013 fortgesetzt.

Am 22. Oktober hat Brunei ein neues Scharia-Strafgesetzbuch verabschiedet, das parallel zu dem
bestehenden Rechtssystem zur Anwendung kommen soll. Es wurde angekündigt, dass die neue
Gesetzessammlung schrittweise in drei Stufen angewandt werden soll; die erste Stufe ist für April
2014 vorgesehen, und die letzte soll 24 Monate nach der Veröffentlichung der Bestimmungen in
Kraft treten. Vorgesehen sind unter anderem Strafen wie der Tod durch Steinigung bei Ehebruch
und Amputationen der Hände bei Diebstahl. Die EU hat Informationen über die geplante Anwen-
dung eingeholt, da die Leitlinien derzeit noch in Vorbereitung sind.

Die EU-Mitgliedstaaten wollen den Prozess der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung im VN-
Menschenrechtsrat nutzen, um dieses strittige Thema weiterzuverfolgen. Die nächste Überprüfung
Bruneis soll im Mai 2014 stattfinden.

Myanmar/Birma

Das Jahr 2013 stellte mit dem Beginn einer neuen Partnerschaft einen Meilenstein in den Beziehun-
gen zwischen der EU und Myanmar/Birma dar. In Anerkennung der signifikanten Fortschritte beim
demokratischen Übergang, den wirtschaftlichen und sozialen Reformen und der nationalen Aussöh-
nung hat die EU im April die restriktiven Maßnahmen mit Ausnahme des Waffenembargos aufge-
hoben.

Der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, hat Myanmar/Birma kurz
nach Aufhebung der EU-Sanktionen im Mai einen Besuch abgestattet. Mit diesem Besuch sollten
die von der Aufhebung der Sanktionen ausgehenden positiven Signale verstärkt werden, und
gleichzeitig sollte den nach wie vor bestehenden Bedenken der EU im Zusammenhang mit den
Menschenrechten – unter anderem der dringenden Notwendigkeit, Diskriminierung und Gewalt-
tätigkeiten zwischen den Gemeinschaften zu beenden – mehr Nachdruck verliehen werden; des
Weiteren sollten Wege sondiert werden, um diese Problempunkte durch eine wechselseitige
Zusammenarbeit anzugehen. Der EU-Sonderbeauftragte leitete ferner Diskussionen über einen
möglichen künftigen Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Myanmar/Birma ein, forderte
eine rasche Eröffnung eines OHCHR 28-Büros mit einem zielgerechten Mandat in Myanmar/Birma
und bot EU-Fachwissen mit Blick auf die Ratifizierung zentraler internationaler Menschenrechts-
instrumente an.

28 Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (Amt des Hohen
Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte).

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Am 22. Juli hat die EU einen umfassenden Rahmen für ihre Politik und Unterstützung gegenüber

bzw. für Myanmar/Birma angenommen, in dem ihre Ziele und Prioritäten bis 2015 festgelegt und

die zentralen Wirkungsbereiche, darunter Frieden und Demokratie, definiert werden.

Im September hat die EU als Zeichen der Ausdehnung und der Bedeutung der bilateralen Bezie-

hungen in Yangon eine eigenständige Delegation eröffnet. Präsident Thein Sein stattete der EU im

März einen historischen Besuch ab. In einer gemeinsamen Erklärung mit Präsident Van Rompuy

und Präsident Barroso wurde unter anderem die Partnerschaft bei der Förderung der Menschen-

rechte und der Rechtsstaatlichkeit hervorgehoben. Im Oktober konnten die Einrichtungen der EU

die Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi begrüßen, die den ihr bereits 1990 verliehenen

Sacharow-Preis für geistige Freiheit nunmehr persönlich entgegennahm.

Die Einsetzung der Task Force EU-Myanmar (13.-15. November) war der sichtbarste Ausdruck der

Entwicklung enger Beziehungen zwischen der EU und Myanmar/Birma. Der Task Force, deren

Mitvorsitzende die Hohe Vertreterin Ashton ist, gehören Kommissionsvizepräsident Tajani, die

Mitglieder der Kommission Piebalgs und Ciolos, der EU-Sonderbeauftragte Lambrinidis, eine

Delegation des Europäischen Parlaments unter Leitung von Vizepräsidentin Isabelle Durant und

Vertreter von etwa 100 europäischen Unternehmen an. Im Rahmen der Eröffnung, an der rund

600 Personen teilnahmen, traten – neben einer interparlamentarischen Sitzung, einem Wirtschafts-

treffen und einer politischen Sitzung in Nay Pyi Taw – auch ein demokratisches Forum der Zivilge-

sellschaft, ein Entwicklungsforum und ein Wirtschaftsforum in Yangon zusammen. Das demokrati-

sche Forum der Zivilgesellschaft, an dem als ranghohe Politiker die Hohe Vertreterin und Aung San

Suu Kyi teilnahmen, versammelte mehr als 60 Teilnehmer aus dem gesamten Spektrum der zivilge-

sellschaftlichen Gruppen des Landes. Der EU bot sich dabei die Gelegenheit, hervorzuheben, wie

wichtig ihr die Interaktion mit der Zivilgesellschaft ist, und mit einem breiten Spektrum von Grup-

pen der Zivilgesellschaft die zentralen Herausforderungen, denen sich Myanmar/Birma gegenüber-

sieht – unter anderem die Fragen des demokratischen Übergangs, der Menschenrechte und des Frie-

dens – zu erörtern. Vertreter der Zivilgesellschaft waren auch an Diskussionen im Entwicklungs-

und im Wirtschaftsforum beteiligt und nahmen aktiv an der politischen Sitzung der Task Force teil.

Zum Abschluss der Veranstaltungen kündigten die Hohe Vertreterin und ihr birmanischer Amts-

kollege eine Vereinbarung zur Einrichtung eines Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und

Myanmar/Birma an, dessen erste Runde 2014 stattfinden soll. Ein weiteres wichtiges Ergebnis war

die Unterzeichnung einer Vereinbarung über parlamentarische Zusammenarbeit zwischen dem

Europäischen Parlament und dem Parlament von Myanmar/Birma.

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Die EU hat darauf hingewiesen, dass ein dauerhafter Frieden in Myanmar/Birma die Vorbedingung

für die Festigung der Demokratie, die Förderung der Entwicklung und den Schutz der Menschen-

rechte ist. Im Januar hat sich die Hohe Vertreterin tief besorgt über die Kämpfe im Kachin State

gezeigt und hat alle Seiten aufgefordert, die Kampfhandlungen einzustellen. Im März ist es erneut

zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Gemeinschaften gekommen; sie erstreckten

sich nunmehr bis nach Meiktila (Region Mandalay), und auch im Rakhine State waren weitere Zwi-

schenfälle zu verzeichnen. Die EU zeigte sich angesichts der Situation tief besorgt und rief die

Regierung auf, unabhängige Ermittlungen durchzuführen, stärker aktiv darauf hinzuwirken, dass

Gewalttätigkeiten zwischen den Gemeinschaften verhindert werden, und die tieferliegenden Ursa-

chen für die Spannungen anzugehen. Besorgnis äußerte die EU insbesondere angesichts der Lage

der Rohingya. Des Weiteren hat sie sich nachdrücklich für Entwicklungsinitiativen und die Förde-

rung der religiösen und ethnischen Toleranz eingesetzt. Am 13. Juni hat das Europäische Parlament

eine Entschließung zur Lage der Rohingya verabschiedet.

Im Dritten Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen hat die EU eine Resolution

zur Menschenrechtslage in Myanmar/Birma eingebracht, die zum zweiten Mal in Folge einver-

nehmlich angenommen wurde. Die Regierung hat beim Entwurf der Resolution eng mit der EU

zusammengearbeitet. In der Resolution werden die positiven Entwicklungen und die Bereitschaft

der Regierung, sich für den laufenden demokratischen Übergangsprozess und für Reformen zu

engagieren, begrüßt; gleichzeitig bringt sie jedoch auch die Besorgnis der internationalen Gemein-

schaft angesichts der wiederkehrenden Menschenrechtsverletzungen, insbesondere im Rakhine und

im Kachin State, zum Ausdruck; gefordert wird ferner eine Verfassungsreform, um 2015 glaub-

würdige, alle Seiten einbeziehende und transparente Wahlen zu ermöglichen. Entsprechend äußerte

sich auch die Hohe Vertreterin in ihrer Erklärung vom 21. November.

Auf der Tagung des Menschenrechtsrats im März brachte die EU eine Resolution zu

Myanmar/Birma ein, um das Mandat des Sonderberichterstatters zu verlängern.

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Im Februar hat das EU-Büro in Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft von

Myanmar/Birma ein erfolgreiches Seminar zum Thema "Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma:

Perspektiven und Aussichten" organisiert. Die Regierung und Aung San Suu Kyi (in ihrer Eigen-

schaft als Vorsitzende des Ausschusses für Rechtsstaatlichkeit des birmanischen Parlaments)

ersuchten die EU um technische Hilfe bei der Reform der Polizeikräfte von Myanmar/Birma auf

den Gebieten der bürgernahen Polizeiarbeit und der Steuerung von Menschenmengen mit besonde-

rem Schwerpunkt auf der Achtung der Menschenrechte und auf bewährter internationaler Praxis für

die Polizeiarbeit. Im November startete die EU ein Projekt zur Förderung der polizeilichen

Verantwortlichkeit unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft und des Parlaments und zum Schutz

der Menschenrechte und der Grundfreiheiten der Bevölkerung.

Die EU-Delegation hat zu verschiedenen Zusammenkünften mit Parlamentsabgeordneten aller

politischen Parteien eingeladen, um über Grundfreiheiten, Wahlsysteme und andere Bausteine der

Demokratie zu diskutieren. Die EU hat sich immer wieder für die unverzügliche Freilassung der

verbliebenen politischen Gefangenen eingesetzt. Der Ankündigung von Präsident Thein Sein im

Juli in London, wonach sämtliche noch festgehaltenen Gefangenen bis Ende des Jahres freigelassen

würden, folgte die Freilassung von 70 Häftlingen aus Gewissensgründen im Juli, von 56 im Okto-

ber, weiteren 69 im November und 41 im Dezember. Mehrere Personen, deren Status umstritten ist,

befinden sich allerdings weiterhin in Haft.

2013 hat die EU-Delegation Projekte im Wert von 2 Mio. EUR zu folgenden prioritären Bereichen

ausgewählt: Nichtdiskriminierung, Teilnahme zivilgesellschaftlicher Organisationen am demokra-

tischen Reformprozess und Vorbereitung der Wahlen 2015. Gezielte Hilfe wurde darüber hinaus

der Wahlkommission der Union von Myanmar/Birma im Bereich Wahlhilfe sowie für die Abschaf-

fung der Zwangsarbeit in Myanmar/Birma durch die Internationale Arbeitsorganisation zur Verfü-

gung gestellt.

Die EU ist der größte Zuschussgeber zu Friedensprojekten und ein aktives Mitglied der "Peace

Donor Support Group" (PDSG) in Yangon. Diese unterstützt das "Peace Centre" in

Myanmar/Birma und auch nichtstaatliche Akteure in Konfliktgebieten mit dem Ziel, die

Menschenrechte zu schützen, die Lebensverhältnisse zu verbessern und die Aussöhnung

voranzubringen.

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Kambodscha

Bei der Überwachung der Menschenrechtslage in Kambodscha durch die EU wurde den Maßnah-

men im Anschluss an die Parlamentswahlen im Juli besondere Beachtung geschenkt. Die EU betei-

ligte sich an der "diplomatischen Beobachtung" am Wahltag und gab im Anschluss an die Wahlen

Erklärungen ab. Die Wahlen waren von mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten überschattet, und die

Bildung der Nationalversammlung wurde von der Opposition boykottiert. Nach den Wahlen wurden

im Bemühen um einen Dialog und die Wiederherstellung des Vertrauens zwischen den Parteien

Treffen mit lokalen Behörden und Vereinigungen organisiert.

Die EU appellierte weiterhin an beide Seiten, im Interesse aller Kambodschaner einen produktiven

Dialog aufzunehmen und zusammenzuarbeiten.

Die EU ersuchte die kambodschanische Regierung, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu

stärken und eine nationale Menschenrechtsinstitution nach den Pariser Grundsätzen einzurichten.

Die EU unterstützte die Förderung der Grundfreiheiten wie etwa der Meinungs- und Versamm-

lungsfreiheit. Sie widmete der Meinungsfreiheit im Wahlkampf – der als frei galt – besondere Auf-

merksamkeit. Der andauernde Dialog mit der Regierung konzentrierte sich vor allem auf den

gleichberechtigten Zugang aller politischer Parteien zu den Medien. Im Juni gab die EU vor Ort

eine Erklärung ab, in der sie Bedeutung der nationalen Wahlkommission bei der Umsetzung der

Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmission von 2008, einschließlich des erforderlichen

gleichberechtigten Zugangs zu den Medien, hervorhob. Im Anschluss an die Wahlen bedauerte die

Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin, dass die Behörden nicht alle notwendigen Maßnahmen getroffen

hatten, um einige wesentliche Defizite, wie etwa den fehlenden gleichberechtigten Zugang zu den

Medien, zu beseitigen. Die EU-Delegation organisierte anlässlich des internationalen Menschen-

rechtstags am 10. Dezember eine Veranstaltung, die zum Teil der Meinungsfreiheit gewidmet war.

Die EU setzte sich weiter für eine Justizreform ein, insbesondere was den Zugang zur Justiz und die

Stärkung der Rechtsstaatlichkeit angeht. Vor den Wahlen unterstützte sie die Vorlage von drei

Gesetzesentwürfen an die Nationalversammlung, die auf die Förderung der Unabhängigkeit, der

Unparteilichkeit, der Transparenz und der Effizienz des kambodschanischen Justizsystems abziel-

ten; sie betrafen den Status von Richtern und Staatsanwälten, die Organisation und Arbeitsweise der

Gerichte sowie den Obersten Rat der Richterschaft ("Supreme Council of Magistracy"). Nach den

Wahlen verpflichtete sich die Regierung zur Prüfung der Gesetzesentwürfe in den ersten Sitzungen

der neu gebildeten Nationalversammlung.

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Die EU leistete weiterhin finanzielle Unterstützung für die internationale und die nationale Kompo-

nente der Außerordentlichen Kammern in den Gerichten Kambodschas. Der Sprecher der Hohen

Vertreterin/Vizepräsidentin gab im März eine Erklärung zum Beschluss des Berufungsgerichts über

die Freilassung von Mam Sonando, Leiter der kambodschanischen "Association of Democrats" und

Direktor von Beehive Radio, ab. Die EU beobachtete die Verfahren gegen Menschenrechtsverteidi-

ger aufmerksam und wohnte der Verhandlung gegen Yorm Bopha bei, eine Landrechtsaktivistin,

die für ihren Widerstand gegen das Bauprojekt am Boeung-Kak-See in Phnom Penh bekannt ist.

Landrechte nahmen im Dialog zwischen der EU und der königlichen Regierung Kambodschas nach

wie vor eine zentrale Rolle ein. Die Regierung verpflichtete sich, diese Problematik mit einem

Moratorium für die Vergabe von Land-Konzessionen wirtschaftlicher Natur und der Beschleuni-

gung der Vergabe von Landtiteln anzugehen. Die EU legte der Regierung mehrfach nahe, die not-

wendigen Schritte einzuleiten, um die Probleme im Zusammenhang mit der illegalen Landnahme

("land grabbing") und der Vergabe von Land-Konzessionen wirtschaftlicher Natur zu lösen. Die

EU-Delegation beteiligte sich verstärkt an den Treffen der Entwicklungspartner zur Landproblema-

tik. Sie nutzte bei Gesprächen auf hoher Ebene die Gelegenheit, um ihrer Besorgnis über den Man-

gel an Transparenz und Rechenschaftspflicht der Behörden im Zusammenhang mit der Landprob-

lematik Ausdruck zu verleihen, der es schwierig macht, sich ein klares Bild über die Umsetzung

und die Auswirkungen der neuen Landpolitik zu verschaffen. Die EU unterstützte die Bemühungen

der Zivilgesellschaft um die Förderung der politischen und finanziellen Dezentralisierung auf sub-

nationaler Ebene, um eine verantwortungsvolle Verwaltung auf lokaler Ebene zu stärken.

Die EU-Delegation widmete den Fortschritten von Projekten ihrer zivilgesellschaftlichen Partner –

insbesondere Vereinigungen und nichtstaatliche Organisationen – große Aufmerksamkeit. Im Laufe

des Jahres fanden regelmäßig Treffen und Workshops mit den wichtigsten Gruppen statt. Im Zuge

eines Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen wurden Darlehen in Höhe von 1,9 Mio. EUR an in

vorrangigen Bereichen der Menschenrechte tätige NRO vergeben. Während des gesamten Jahres

wurden regelmäßige Kontakte mit Vereinigungen, NRO, der Regierung und Botschaften gepflegt.

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Im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter arbeitete die EU Seite an Seite mit "Gender and

Development for Cambodia" (GADC), um lokale Behörden, NRO, die Zivilgesellschaft und

Jugendgruppen zu schulen. Sie unterstützte den strategischen Plan zur Gleichstellung der

Geschlechter 2009-2013 (Neary Rattanak III) und seine fünf Hauptpunkte (wirtschaftliche Teil-

habe, Bildung, Gesundheit, Gewalt gegen Frauen und öffentliche Entscheidungsfindung und Poli-

tik) in ihrem Dialog mit lokalen Behörden und Vereinigungen. Einen besonderen Schwerpunkt

bildete der Zugang aller zur Justiz und die Vielfalt, insbesondere in der Politik. Die Förderung der

Gleichstellung der Geschlechter und der Teilhabe der Frauen wurde in einem Artikel des EU-

Botschafters, der im März auf der Website der Delegation veröffentlicht wurde, besonders

hervorgehoben.

China

Auf dem Gipfeltreffen EU-China vom 21. November wurde eine umfassende strategische

Kooperationsagenda angenommen, die anlässlich des zehnten Jahrestags der bilateralen

strategischen Partnerschaft ein neues Kapitel in den Beziehungen zwischen der EU und China in

den kommenden Jahren eröffnen soll. In dieser Agenda wird anerkannt, dass der bilaterale und

internationale Austausch über die Menschenrechte vertieft und der Menschenrechtsdialog durch

konstruktive Debatten über gemeinsam vereinbarte vorrangige Bereiche intensiviert werden muss.

China wurde im Oktober zum zweiten Mal der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung unterzogen,

die allerdings ohne Beteiligung der Zivilgesellschaft erfolgte, und wurde mit überwältigender

Unterstützung der VN-Mitglieder (176 Stimmen) in den Menschenrechtsrat wiedergewählt. Gleich-

zeitig bietet die Menschenrechtslage angesichts des harten Vorgehens gegen Menschenrechts-

verteidiger und der strengeren Kontrollen in bestimmten Regionen nach wie vor Anlass zur

Besorgnis. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Amtsantritt der neuen Führungsriege im März auf die

Menschenrechtslage auswirken wird, doch im ersten Jahr hat sich die Lage deutlich verschärft.

10848/14 ds/DK/cat 296
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Am 25. Juni fand in Guiyang (Guizhou) die 32. Runde des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU
und China statt, nachdem die Teilnehmer vor Ort einem ethnischen Modelldorf einen Besuch abge-
stattet und kurz eine christliche Kirche und ein EU-Projekt zur Umweltgerechtigkeit besichtigt hat-
ten. Trotz Simultandolmetschen konnten bei dem achtstündigen Treffen nur zwei Tagesordnungs-
punkte behandelt werden, nämlich "Jüngste Entwicklungen in der EU und in China" und "Koopera-
tion in internationalen Gremien". Die Aussprachen konzentrierten sich in erster Linie auf die ver-
schiedenen Aspekte der Reform des Strafprozessrechts und die Rechte von Angehörigen von Min-
derheiten, insbesondere Tibetern. Auf chinesischer Seite waren sieben Regierungsstellen vertreten;
nach dem Dialog wurde eine Pressemitteilung herausgegeben. Am 26. Juni wurde in einer Reihe
eher technischer Sitzungen mit Fachministerien die Möglichkeit erörtert, gemeinsame Koopera-
tionsvorhaben unter anderem zur Registrierung von NRO und zum Petitionssystem (Bürgerbeauf-
tragter) durchzuführen. Weder konnte für eine zweite Dialogrunde ein Termin gefunden werden,
noch konnte man sich auf einen Termin oder eine Agenda für das Menschenrechtsseminar EU-
China einigen, das in der zweiten Jahreshälfte hätte stattfinden sollen.

Im September besuchte der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte Stavros Lambrinidis erst-
mals China und verbrachte unter anderem fünf Tage in Qinghai und dem Autonomen Gebiet Tibet.
Hauptziel des Besuchs war es, einen neuen Kommunikationskanal auf hoher Ebene zwischen der
EU und China für eingehende Debatten über die Menschenrechte zu schaffen, alle wesentlichen
Bedenken der EU in Bezug auf die Menschenrechte anzusprechen und konkrete Fortschritte zu
erzielen, neue Bereiche und Instrumente für ein Engagement zu bestimmen und eine ergebnisorien-
tierte Zusammenarbeit einschließlich des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und China anzu-
streben sowie Beziehungen zu den zivilgesellschaftlichen Akteuren vor Ort anzuknüpfen und diese
zu unterstützen.

Von chinesischer Seite wurde in bisher ungekanntem Ausmaß Zugang sowohl zu den tibetischen
Gebieten als auch zu Einrichtungen in Beijing gewährt. Abgesehen von zahlreichen Treffen mit
Parteifunktionären und Regierungsbeamten einschließlich des stellvertretenden Ministers für aus-
wärtige Angelegenheiten Li Baodong fand unter dem Vorsitz des EU-Sonderbeauftragten
Lambrinidis der erste Runde Tisch EU-China zu Unternehmen und Menschenrechten statt; ferner
hielt der EU-Sonderbeauftragte eine Ansprache vor der Zentralen Parteischule und einen Vortrag an
der Chinesischen Universität für Politik und Recht. Neben dem offiziellen Programm traf er in Bei-
jing mit unterschiedlichsten Vertretern der Zivilgesellschaft und in Tibet und Qinghai mit Bauern,
Mönchen und Universitätsstudenten zusammen. Nach dem Besuch wurde eine Pressemitteilung
herausgegeben, in der besonders auf die Bedenken der EU in Bezug auf die Menschenrechte und
die potenziellen Bereiche einer künftigen Zusammenarbeit hingewiesen wurde.

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Die Hohe Vertreterin gab am 14. Dezember 2012 eine Erklärung ab, in der sie die tiefe Bestürzung

der EU angesichts der wachsenden Zahl von Tibetern, die den Freitod durch Selbstverbrennung

wählen, und ihre Besorgnis aufgrund der Beschränkungen des Ausdrucks der tibetischen Identität

formulierte. Eine Erklärung zur Todesstrafe wurde am 2. März veröffentlicht. In einer weiteren

Erklärung vom 28. August wurde Besorgnis über die Festnahme von Dr. Xu Zhiyong und die kurz

zuvor erfolgte Inhaftierung mehrerer anderer chinesischer Aktivisten der Zivilgesellschaft geäußert,

die sich öffentlich für Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und soziale Gerechtigkeit eingesetzt und

gegen Korruption protestiert hatten. Und schließlich zeigte sich die Hohe Vertreterin in einer

Erklärung vom 20. Oktober zutiefst besorgt über das Verschwinden von Cao Shunli, die sich dafür

eingesetzt hatte, dass die Regierung unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen in die

chinesische Delegationen aufnimmt, und beabsichtigt hatte, zwei Tage später am Interaktiven

Dialog der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung Chinas in Genf teilzunehmen.

Die EU-Delegation veröffentlichte ferner einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen zur Mit-

gestaltung der Entwicklung und Konsolidierung der verantwortungsvollen Regierungsführung in

China, insbesondere im Bereich des Zugangs zu sozialen und wirtschaftlichen Vorteilen und Rech-

ten für Wanderarbeitnehmer innerhalb Chinas und deren schwächste Gruppen.

Die EU gab auf drei Tagungen des Menschenrechtsrats EU-China (im März, Juni und September)

Erklärungen zur Menschenrechtslage in China ab und forderte China wiederholt auf, die Achtung

der Rechte von Angehörigen von Minderheiten zu gewährleisten, insbesondere hinsichtlich ihrer

Sprache, Kultur und Religion, ferner die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

umfassend zu achten, eine gerechte wirtschaftliche und soziale Entwicklung sicherzustellen, die

Ursachen ethnischer Spannungen anzugehen, vor allem in der Inneren Mongolei, in Xinjiang und in

den von Tibetern bewohnten Gebieten, Liu Xiaobo und andere politische Gefangene wie z. B. Xu

Zhiyong, freizulassen, ein Moratorium für die Todesstrafe anzunehmen und seine Bemühungen zur

Ratifizierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte fortzusetzen.

Auf der 68. Generalversammlung der VN legte die EU China nahe, die Zahl der Todesurteile noch

weiter zu verringern und die Transparenz zu erhöhen, die Menschenrechte aller Angehörigen von

ethnischen und religiösen Minderheiten, insbesondere in den von Tibetern bewohnten Gebieten und

in Xinjiang, besser zu schützen und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte

(IPBPR) zu ratifizieren.

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In Hongkong beobachtete die EU – wie in den Vorjahren – die Umsetzung des Grundsatzes "Ein

Land, zwei Systeme" und des Grundgesetzes, wobei sie baldige und spürbare Fortschritte im Hin-

blick auf ein echtes allgemeines Wahlrecht nachdrücklich unterstützte, das mit allen im IPBPR fest-

geschriebenen Rechten – insbesondere dem gleichen Recht für alle, Kandidaten aufzustellen – im

Einklang steht. Am 4. Dezember wurden im Legislativrat öffentliche Konsultationen eingeleitet,

wobei der Öffentlichkeit fünf Monate eingeräumt wurden, um ihre Ansichten zum Verfahren für die

Wahl des Regierungschefs im Jahr 2017 und die Bildung des Legislativrats im Jahr 2016 zu äußern.

Die EU vertritt die Ansicht, dass der Grundsatz "Ein Land, zwei Systeme" nach wie vor gut

funktioniert, da die Menschenrechte und Grundfreiheiten der Bevölkerung Hongkongs weiterhin

geachtet werden und die Rechtsstaatlichkeit, das marktwirtschaftliche System und das

Geschäftsumfeld erhalten wurden, obgleich einige Bedenken im Zusammenhang mit dem

allmählichen Abbau der Pressefreiheit, der Unabhängigkeit der Justiz und den Rechten von LGBTI

bestehen. Das EU-Büro organisierte einige Veranstaltungen wie den Europäischen Tag gegen die

Todesstrafe sowie Filmvorführungen gegen die Todesstrafe und geschlechtsspezifische Gewalt;

ferner hielt sie ein Treffen mit Menschenrechtsverteidigern ab und stellte bei der Asiatischen

Justizkonferenz die neue EU-Strategie zur Ausmerzung des Menschenhandels vor.

Taiwan

Die Vollstreckung der Todesstrafe in Taiwan ist nach wie vor der Bereich, der am meisten Anlass

zur Besorgnis gibt. Die EU gab eine Erklärung ab, in der sie die sechs Hinrichtungen bedauerte, die

am 19. April in Taiwan stattgefunden hatten, nachdem bereits am 21. Dezember 2012 mehrere Per-

sonen hingerichtet worden waren, und in der sie darauf hinwies, dass dies einen Verstoß gegen das

De-Facto-Moratorium darstellte, das seit 2005 eingehalten worden war. In ihrer Erklärung bedau-

erte die EU die Entscheidung Taiwans, der Empfehlung, ein sofortiges Moratorium einzuführen,

nicht Folge zu leisten. Die EU arbeitete mit lokalen Behörden und der Zivilgesellschaft (z. B. indem

sie die NRO "Taiwan Alliance to End the Death Penalty" unterstützte) und ermutigte sie, im Hin-

blick auf die förmliche Abschaffung der Todesstrafe Veranstaltungen in den Bereichen Erfahrungs-

austausch, Fürsprache und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zu organisieren und auf diese

Weise konkret auf die Wiedereinführung eines Moratoriums für die Todesstrafe hinzuwirken.

Taiwan verfolgt eine Politik der freiwilligen Anwendung des Internationalen Pakts über bürgerliche

und politische Rechte (IPBPR) und des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kul-

turelle Rechte (IPWSKR).

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Indien

In Indien lag der Schwerpunkt der Arbeit der EU auf den Kernthemen Gewalt gegen Frauen, Todes-

strafe und Bekämpfung der verschiedenen Formen von Diskriminierung. Der 8. lokale Menschen-

rechtsdialog EU-Indien fand am 27. November in Delhi statt und bot Gelegenheit zum Austausch

mit den indischen Regierungsstellen über eine Reihe wichtiger Themen (Menschenrechts-

verteidiger, Minderheiten, Todesstrafe und Rechte von Frauen und Kindern).

Das Europäische Parlament nahm am 17. Januar – nach der Gruppenvergewaltigung vom

16. Dezember 2012 – eine Entschließung zur Gewalt gegen Frauen in Indien an. Im April tauschte

sich eine Delegation des Europäischen Parlaments, die Indien besuchte, in Delhi mit Sachverstän-

digen für Frauenfragen aus (Frauen in Konflikten, Rechte von Frauen). Besondere Bemühungen

wurden unternommen, um Kontakt zu Menschenrechtsorganisationen und einzelnen Menschen-

rechtsverteidigern in mehreren Staaten der Indischen Union aufzunehmen und sich mit staatlichen

Stellen außerhalb der Hauptstadt über die jüngsten Entwicklungen und Maßnahmen im Bereich der

Rechte von Frauen und Kindern (Gesundheit, Bildung, sexuelle und reproduktive Gesundheit, Men-

schenhandel und Zugang zur Justiz) auszutauschen. Diese Bemühungen wurden durch Projekte im

Rahmen des EIDHR unterstützt.

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Was die Todesstrafe angeht, so reagierte die EU auf höchster Ebene auf die vor kurzem erfolgte

Wiederaufnahme von Hinrichtungen nach einer Unterbrechung von acht Jahren. Die Hohe Vertrete-

rin /Vizepräsidentin Ashton gab am 22. November 2012 im Anschluss an die Hinrichtung von

Ajmal Kasab und am 9. Februar nach der Hinrichtung von Afzal Mohammad Guru Erklärungen ab.

Am 23. Mai nahm das Europäische Parlament eine Entschließung zur Hinrichtung von Afzal Guru

und deren Auswirkungen an. Am 9. Oktober organisierte die EU-Delegation anlässlich des Welttags

gegen die Todesstrafe im Rahmen ihrer Kampagne für deren Abschaffung einen Debattierwettbe-

werb für Studenten der O. P. Jindal Global University. Im Rahmen des EIDHR wird ein Dreijahre-

sprojekt zur Erhebung von Daten über zum Tode Verurteilte und die Rechtsetzung im Zusammen-

hang mit der Todesstrafe durchgeführt. Equality in aid ist ein von der EU finanzierter Bericht des

Internationalen Netzwerks für die Solidarität mit Dalits, der im November vorgelegt wurde und sich

mit der Gleichbehandlung und nichtdiskriminierenden Verfahren bei der Vergabe von humanitärer

Hilfe beschäftigt. Am 10. Oktober nahm das Europäische Parlament eine Entschließung zu den ver-

schiedenen Formen der Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit an. Die Bekämpfung

von Diskriminierung in all ihren Formen ist Gegenstand einer Reihe von Projekten im Rahmen des

EU-Programms zur Entwicklungszusammenarbeit und von themengebundenen Instrumenten wie

dem EIDHR und dem Instrument für nichtstaatliche Akteure, die auf die wichtigsten Randgruppen

und die schutzbedürftigsten Gruppen abstellen, einschließlich der Personen, die aufgrund der

Kastenzugehörigkeit, einer Behinderung, ihres Geschlechts oder ihrer ethnischen Zugehörigkeit

diskriminiert werden. Diese Initiativen deckten Bereiche wie Rechtsberatung, Zugang zur Justiz,

Aufbau von Kapazitäten und Stärkung der Position von Zielgruppen ab.

Die EU leistete zwei Menschenrechtsverteidigern in Indien Finanzhilfe für die rechtliche, sicher-

heitstechnische und sonstige Unterstützung. In einem dreijährigen EIDHR-Projekt wurden Folte-

rungen von Angehörigen von muslimischen Minderheitengemeinschaften in Uttar Pradesh in Indien

durch Polizisten untersucht; ein anderes Projekt befasst sich mit umfassenderen Polizeireformen in

Indien und anderen südasiatischen Ländern.

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Indonesien

Die vierte Runde des Menschenrechtsdialogs EU-Indonesien im November in Brüssel bot Gelegen-

heit für einen Gedankenaustausch zu vielfältigen Themen wie Nichtdiskriminierung, Justiz und

Rechtsstaatlichkeit, Presse- und Meinungsfreiheit, Unternehmen und Menschenrechte und Todes-

strafe. Die EU legte besonderes Augenmerk auf die Religions- und Glaubensfreiheit und den Schutz

von Angehörigen von Minderheiten. Die EU-Delegation in Jakarta veranstaltete regelmäßige Tref-

fen mit Minderheitengruppen und Menschenrechtsorganisationen, die sich mit diesem Thema

befassen.

Auf Einladung der Zwischenstaatlichen Kommission für Menschenrechte des ASEAN besuchte der

EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte Stavros Lambrinidis im Mai Indonesien und traf mit

dem Außenminister, der nationalen Menschenrechtskommission und zivilgesellschaftlichen Grup-

pen zusammen.

Die EU erstellte ein Demokratieprofil und nahm eine Bestandsaufnahme der Maßnahmen zur

Unterstützung der Demokratie in Indonesien vor, das im Zuge der Umsetzung des Aktionsplans zur

Unterstützung der Demokratie in den Außenbeziehungen der EU als Pilotland ausgewählt wurde.

Gemeinsam mit der nationalen Menschenrechtskommission und der Vereinigung zur Verhütung

von Folter organisierte die EU-Delegation ein Seminar zur Einrichtung eines nationalen Präven-

tionsmechanismus gemäß dem Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter (OPCAT), zu

dessen Unterzeichnung sich Indonesien verpflichtet hat.

Im März wurde in Indonesien erstmals nach über vier Jahren die Todesstrafe vollstreckt: Ein mala-

wischer Staatsangehöriger, der wegen Drogenhandels verurteilt worden war, wurde hingerichtet.

Dieser Verstoß gegen das De-facto-Moratorium war Gegenstand einer Erklärung der Hohen Ver-

treterin/Vizepräsidentin vom 22. März. In den darauf folgenden Monaten wurden vier weitere Per-

sonen (ein Pakistani und drei Indonesier) hingerichtet, und die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin

gab am 24. November eine weitere Erklärung ab, in der sie Indonesien aufforderte, zu seiner frühe-

ren Politik der Aussetzung der Todesstrafe zurückzukehren. Die EU-Delegation sprach die Wieder-

aufnahme der Hinrichtungen im Laufe des Jahres in ihren Kontakten mit der Regierung immer wie-

der an. In Verbindung mit dem Welttag gegen die Todesstrafe am 10. Oktober startete sie zudem

eine Kampagne in den sozialen Medien und beteiligte sich an einer von der italienischen Botschaft

organisierten Veranstaltung.

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Im Juli prüfte die Menschenrechtskommission den Bericht Indonesiens über die Umsetzung des

Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und gab 26 Empfehlungen ab, ein-

schließlich der Überprüfung der Politik, wonach die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions-

gemeinschaft eine obligatorische Voraussetzung für die Beschäftigung im öffentlichen Sektor ist,

und der Verfolgung von Fällen früherer Menschenrechtsverstöße unter angemessener Entschädi-

gung der Opfer.

Das EIDHR unterstützte 2013 elf Projekte in den unterschiedlichsten Bereichen wie etwa Wahlen,

Religionsfreiheit, Rechenschaftspflicht und Schutz schwacher Bevölkerungsgruppen.

Japan

2013 setzten die EU und Japan ihre regelmäßige enge Zusammenarbeit in Menschenrechtsfragen -

sowohl in Asien als auch weltweit - fort. Sie engagierten sich weiterhin in den VN für die Men-

schenrechte, indem sie sich aktiv an den Arbeiten des Menschenrechtsrats und der VN-Generalver-

sammlung beteiligten (unter anderem im Zusammenhang mit den Resolutionen zur Demokratischen

Volksrepublik Korea und zu Myanmar/Birma). Die letzte Runde der Menschenrechtskonsultationen

EU-Japan fand im Oktober statt (mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit im

Menschenrechtsrat und im Dritten Ausschuss der VN-Generalversammlung).

Die EU forderte Japan nachdrücklich auf, in der sehr wichtigen Frage der Todesstrafe Maßnahmen

zu ergreifen, und legte der Regierung ein Moratorium für Hinrichtungen nahe, das letztendlich zur

(von der EU nach wie vor entschieden geforderten) Abschaffung der Todesstrafe führen sollte;

zudem forderte sie eine eingehende öffentliche Debatte. In diesem Jahr gab es unter der Regierung

von Premierminister Abe vier Hinrichtungsrunden mit insgesamt acht Hinrichtungen. In öffentli-

chen Erklärungen der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin verurteilte die EU insbesondere die hohe

Zahl an Hinrichtungen und eine besorgniserregende Entwicklung nach einem Zeitraum von fast

zwei Jahren ohne Hinrichtungen. Die EU äußerte ihre Besorgnis sowohl öffentlich als auch im

politischen Dialog, auch auf höchster Ebene. Die Wiederaufnahme von Hinrichtungen in Japan

nach einer längeren Unterbrechung erforderte eine Neubewertung der aktuellen Strategie der EU für

die Kampagne vor Ort für die Abschaffung der Todesstrafe. Die EU-Delegation gab eine Reihe von

- mittlerweile umgesetzten - Empfehlungen zu der Frage ab, wie von den Aktivitäten der EU gegen

die Todesstrafe in Japan stärkere politische Auswirkungen ausgehen könnten.

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Republik Korea

Die Einhaltung der universellen Menschenrechtsgrundsätze ist ein wesentliches Element des

Rahmenabkommens EU-Korea, das zeitgleich mit dem Freihandelsabkommen und der Erklärung

über eine Strategische Partnerschaft im Jahr 2010 vereinbart worden war.

Die ersten Menschenrechtskonsultationen EU-Republik Korea fanden am 7. Oktober in Brüssel

statt, womit der Verpflichtung der beiden Seiten zu einer Verstärkung der Konsultationen in diesem

wichtigen Bereich von gemeinsamem Interesse entsprochen wurde. Beide Seiten stimmten hin-

sichtlich der Universalität der Menschenrechte und der Notwendigkeit einer Stärkung des internati-

onalen Menschenrechtssystems überein. Im Mittelpunkt der Gespräche stand – neben einem Blick

auf Drittländer unter besonderer Berücksichtigung Asiens – die Verbesserung der Zusammenarbeit

in den Menschenrechtsgremien der VN (d. h. dem Dritten Ausschuss der VN-Generalversammlung

und dem Menschrechtsrat). Das Treffen diente auch dem Informationsaustausch über die

Menschenrechtspolitiken und die entsprechenden Instrumente der beiden Seiten und der

Behandlung anderer Menschenrechtsfragen von gemeinsamem Interesse.

Im Juni 2012 hat die EU-Seite, einschließlich Sozialpartnern und anderen Vertretern der Zivil-

gesellschaft, im Rahmen der Umsetzung des Kapitels "Handel und nachhaltige Entwicklung" des

Freihandelsabkommens EU-Korea mit der koreanischen Seite die Aussichten für eine künftige Rati-

fizierung der verbleibenden ILO-Kernübereinkommen durch die Republik Korea erörtert (Nrn. 29

und 105 über Zwangsarbeit sowie Nrn. 87 und 98 über die Vereinigungsfreiheit und über das Recht

auf Kollektivverhandlungen). Dieses Treffen bot auch Gelegenheit zur Erörterung der Situation von

Gewerkschaften in der Republik Korea und in der EU.

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Die EU-Delegation in Seoul hielt Konsultationen mit Ministerien und vielen verschiedenen zivil-
gesellschaftlichen Gruppen über die Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen ab, die im Rahmen
der zweiten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung der Republik Korea abgegeben worden waren.
In diesen Konsultationen wurde eine Reihe von Fragen geprüft, unter anderem die Notwendigkeit,
das seit 16 Jahren geltende Moratorium für Hinrichtungen in eine gesetzlich verankerte Abschaf-
fung der Todesstrafe umzuwandeln, die gegenwärtige Inhaftierung von 600 Wehrdienstverweige-
rern aus Gewissensgründen zu beenden und die Geschlechtergleichstellung sowie die Maßnahmen
zur Gewährleistung der Rechte unverheirateter Mütter und ihrer Kinder zu verbessern. Im Januar
organisierte die EU-Delegation gemeinsam mit den Botschaften Deutschlands, Frankreichs, Italiens
und des Vereinigten Königreichs ein Seminar für koreanische Strafverfolgungsbeamte und
Anwälte, in dem aufgezeigt werden sollte, dass sich die Todesstrafe nicht als wirksame Abschre-
ckung vor Gewaltverbrechen erwiesen hat. Anlässlich des Welttags gegen die Todesstrafe veran-
staltete die Delegation mit der britischen und der italienischen Botschaft ein Seminar für koreani-
sche zivilgesellschaftliche Organisationen über die Erfolge in anderen Ländern, in denen es gelun-
gen ist, die Öffentlichkeit und die Politiker davon zu überzeugen, die gesetzliche Abschaffung der
Todesstrafe zu unterstützen. Die Delegation und die italienische Botschaft beteiligten sich ferner am
30. November an der Seite von hochrangigen Politikern und Aktivisten der Zivilgesellschaft an der
von der Gemeinschaft Sant'Egidio organisierten Veranstaltung zur Abschaffung der Todesstrafe
"Cities for Life".

Es gab auch weiterhin eingehende Konsultationen mit Vertretern religiöser Gruppen in Bezug auf
Gerichtsverfahren, in denen inhaftierte Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen fordern, dass
die Regierung den Empfehlungen des VN-Menschenrechtsausschusses nachkommt und einen
Zivildienst als Alternative zum Wehrdienst anbietet.

Anlässlich des Internationalen Menschenrechtstags nahm die EU-Delegation an einem vom Justiz-
ministerium veranstalteten Seminar zum Thema Medien und Menschenrechte teil. Sachverständige
aus Europa und anderen Regionen diskutierten mit ihren südkoreanischen Partnern darüber, wie das
Recht auf freie Meinungsäußerung gewährleistet und gleichzeitig Hasspredigten, auch im Internet,
unterbunden werden können.

Die Menschenrechtserziehung war ein wichtiger Aspekt der Arbeit der EU während dieses Jahres,
und die Mitglieder der Delegation gaben häufig Präsentationen zu diesem Thema an Universitäten,
um für eine stärkere Beteiligung der EU und Koreas an dieser Aufgabe zu sensibilisieren und
Unterstützung dafür zu gewinnen.

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Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK)

Die Verbesserung der Menschenrechtslage in der DVRK steht nach wie vor im Mittelpunkt der EU-

Politik gegenüber diesem Land. Die EU war nach wie vor äußerst besorgt über die anhaltenden

Berichte und Zeugenaussagen, in denen systematische, weit verbreitete und schwere Verletzungen

der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte beschrieben werden.

Sie hat diese Situation kategorisch verurteilt und bei jeder Gelegenheit ihrer Besorgnis gegenüber

Vertretern der DVRK Ausdruck verliehen.

Aufgrund der aktiven Rolle der EU in den VN (siehe unten) verweigert die DVRK seit 2003 die

Teilnahme an dem 2001 aufgenommenen Menschenrechtsdialog EU-DVRK. Die EU unterhält

weiterhin diplomatische Kontakte zu den Behörden der DVRK und hat die DVRK aufgefordert, den

Dialog wieder aufzunehmen.

Die EU wies den VN-Menschenrechtsrat mehrfach auf die anhaltende kritische Situation in der

DVRK hin und brachte mit anderen eine (am 21. März angenommene) Resolution ein, in der die

schweren, weit verbreiteten und systematischen Menschenrechtsverletzungen im Land verurteilt

wurden und mit der eine Untersuchungskommission eingesetzt wurde, die diesen Missbräuchen

nachgehen soll. Die EU hat die Arbeit dieser Kommission und ihre Vorgehensweise konsequent

und nachdrücklich unterstützt.

Ferner unterstützte die EU die Annahme von Resolutionen zu den Menschenrechten in der DVRK

im Dritten Ausschuss der VN-Generalversammlung (zuletzt am 19. November) und in der VN-

Generalversammlung (im Dezember) und wirkte aktiv auf eine reibungslose Annahme dieser

Resolutionen hin.

Sie überwachte zudem die Situation von Flüchtlingen aus der DVRK im Ausland und forderte bei

Bedarf die umfassende Achtung aller maßgeblichen internationalen Verpflichtungen ein.

Am 14. März nahm das Europäische Parlament eine Entschließung zur atomaren Bedrohung und zu

den Menschenrechten in der DRVK an, in der es seine Besorgnis über die Verschlechterung der

Menschenrechtslage im Land äußerte und die DRVK aufforderte, seine internationalen Verpflich-

tungen im Bereich der Menschenrechte einzuhalten.

Die EU leistete unabhängig von politischen Bedenken nach wie vor humanitäre Hilfe für einige der

schwächsten Bevölkerungsgruppen in der DVRK.

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Laos

Im Februar organisierte die EU, die entschlossen war, weiterhin an einem echten Menschenrechts-

dialog mitzuwirken, den Menschenrechtsdialog EU-Laos mit einer umfassenden Agenda und

besonderem Schwerpunkt auf Einzelfällen von Personen, die nach unseren Informationen Opfer

schwerer Menschenrechtsverletzungen wurden.

Im Anschluss an das ungeklärte Verschwinden des prominenten Sozialrechtsaktivisten Sombath

Somphone am 15. Dezember 2012 trat die EU in einen systematischen Dialog mit den Behörden auf

höchster Ebene ein, in dessen Rahmen sie während des gesamten Jahres 2013 ernsthafte Bedenken

im Zusammenhang mit diesem Fall äußerte und die Behörden bei der Klärung der Umstände unter-

stützte. Die EU-Vertreter in Vientiane hielten zahlreiche Treffen und Konsultationen mit den laoti-

schen Behörden auf höchster Ebene ab und gingen dem Fall gemeinsam mit Mitgliedern des

Europäischen Parlaments und internationalen zivilgesellschaftlichen Aktivisten weiter nach. Im

Februar nahm das Europäische Parlament dazu eine Entschließung an, in der es seiner tiefen

Besorgnis Ausdruck verlieh und die laotischen Behörden aufforderte, zügig transparente und

gründliche Ermittlungen durchzuführen. Die Tatsache, dass nach wie vor keine glaubwürdigen

Informationen zum Verschwinden von Sombath Somphone vorliegen, führte zu zunehmender

Empörung in den internationalen Medien und wirkte sich auch auf die bilateralen Beziehungen aus.

Die EU führte eine Reihe von Gesprächen mit lokalen Behörden, in denen sie diese aufforderte, das

IStGH-Statut zu ratifizieren und eine rasche Ratifizierung des Übereinkommens zum Schutz aller

Personen vor dem Verschwindenlassen voranzutreiben sowie die Erklärung zu Artikel 1 des Über-

einkommens gegen Folter zu überarbeiten.

Im Mai nahm die EU gemeinsam mit Australien nach der Annahme eines Dekrets des Ministerprä-

sidenten über internationale NRO, mit dem die Kontrollen über das Personal, die Finanzmittel und

die Tätigkeiten internationaler NRO verschärft wurden, einen Dialog mit den Behörden auf, der

dazu diente, auf die notwendige Lockerung des eher restriktiven Umfelds für zivilgesellschaftliche

Organisationen in Laos hinzuarbeiten. "Leitlinien zur Umsetzung des Dekrets des Ministerpräsi-

denten über internationale NRO" wurden an andere wichtige Akteure im Entwicklungsbereich ver-

teilt und mit ihnen diskutiert.

10848/14 ds/DK/cat 307
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Im Juni wurde die EU über die Ausweisung von neun jungen nordkoreanischen Flüchtlingen nach
China informiert, woraufhin in Vientiane Treffen auf hoher Ebene abgehalten wurden, auf denen
die EU ihrer Besorgnis über diesen Vorfall Ausdruck verlieh, der das Leben der jungen Flüchtlinge
in ihrem Herkunftsland gefährdet.

Mit fünf Projekten im Bereich der Menschenrechte wurden folgende Ziele angestrebt:

(1) Stärkung der Rolle und der Kapazitäten der Laotischen Vereinigung für Menschen mit Behin-
derungen bei der Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen;

(2) Aufbau zivilgesellschaftlicher Kapazitäten zur Förderung der Teilhabe, der Rechte und der
Gleichstellung der Geschlechter in Bezug auf jugendliche Angehörige ethnischer Gruppen;

(3) Aufbau zivilgesellschaftlicher Kapazitäten zur Förderung und zum Schutz der Rechte von
Kindern;

(4) Wahrung des Rechts ethnischer Minderheiten auf Nahrung und

(5) Stärkung der Kapazitäten der Zivilgesellschaft im Hinblick auf die Beteiligung an der
Entscheidungsfindung der Regierung.

Ein neuer Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Tätigkeiten im Bereich der Menschenrechte
wurde veröffentlicht.

Malaysia

EU-Prioritäten für den Bereich der Menschenrechte in Malaysia waren die Abschaffung der Todes-
strafe und die Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH).
Die EU setzte sich auch weiterhin für die in Todestrakten einsitzenden EU-Bürger ein. Die Ver-
handlungen über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen der EU und
Malaysia gerieten aufgrund der im Mai abgehaltenen allgemeinen Wahlen ins Stocken, werden aber
voraussichtlich Anfang 2014 weitergeführt werden. Der Abkommensentwurf enthält eine Klausel
über Menschenrechte und grundlegende Rechte bei der Arbeit.

Die Lage illegaler Migranten, die Religionsfreiheit (im Berichtszeitraum nahmen religiöse Span-
nungen erheblich zu) und die Redefreiheit waren weitere wichtige Themen auf der Agenda.

Die EU-Arbeitsgruppe "Menschenrechte" traf sich mit mehreren Organisationen der Zivilgesell-
schaft, die sich mit Frauenrechtsfragen, der Beseitigung der Rassendiskriminierung und der Freiheit
der Meinungsäußerung befassen.

10848/14 ds/DK/cat 308
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Seit 2011 hat kein Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Malaysia stattgefunden.

Eine Überprüfung Malaysias im Rahmen des zweiten Zyklus der regelmäßigen VN-Überprüfung

fand im Oktober 2012 statt. Seitens der Delegationen wurden positive Entwicklungen hervorgeho-

ben, beispielsweise die Fortschritte im Hinblick auf das Erreichen der Millenniums-Entwicklungs-

ziele und auf die Verbesserung der Stellung von Frauen sowie bei der Gesundheitsversorgung und

der Bildung. Sie brachten allerdings auch ihre Besorgnis über das Fehlen von Rechtsnormen, die

Folter eindeutig definieren und verbieten, sowie über die anhaltende Misshandlung von Personen,

die sich in Gewahrsam befinden, zum Ausdruck. Die EU-Delegation in Kuala Lumpur veranstaltete

ein Treffen mit Vertretern der COMANGO (Coalition of Malaysian NGOs in the UPR Process), die

die EU und Mitgliedstaaten im Vorfeld des Verfahrens der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung

(UPR Process) unterrichteten.

Da Malaysia während des gesamten Jahres 2013 Mitglied des VN-Menschenrechtsrats war, unter-

nahm die EU auf dessen 22. und 23. Tagung mehrere Demarchen im Hinblick auf die Prioritäten

und Initiativen des Menschenrechtsrats. Im März unternahm die EU eine Demarche im Zusammen-

hang mit Vorbereitungen betreffend die VN-Kommission für die Rechtsstellung der Frau (dieses

Organ ist mit Fragen der Gleichstellung und der Förderung von Frauen befasst).

Die EU-Delegation setzte ihre Zusammenarbeit mit der malaysischen Anwaltsvereinigung, der

Nationalen Menschenrechtskommission (SUHAKAM) und dem britischen Ministerium für auswär-

tige Angelegenheiten und Commonwealth im Rahmen der Kampagne zur Abschaffung der Todes-

strafe in Malaysia, einschließlich anhand einer Fotoausstellung, fort. Am 14. November fand ein

von ihr mitorganisierter Dialog auf Ebene des nationalen Parlaments über die Wiedereinführung des

Ermessensspielraums in Verfahren, die ein Todesurteil vorsehen, statt. An dieser Veranstaltung

nahmen Mitglieder des Parlaments und Vertreter aller Behörden mit Zuständigkeiten in diesem

Bereich teil.

Im Dezember organisierte die EU-Delegation gemeinsam mit SUHAKAM und UNICEF ein Semi-

nar über die Rechte von Migrantenkindern im östlichen Bundesstaat Sabah.

Mit dem EIDHR wurden sechs Projekte gefördert, die sich auf das VN-Übereinkommen über die

Rechte von Menschen mit Behinderung, die Ausbildung staatenloser Kinder und die Rechte indige-

ner Völker beziehen.

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Malediven

Die Malediven zählen zu den Pilotländern für Unterstützung der Demokratie durch die EU. Die EU

verfolgt die politische Krise in den Malediven seit dem umstrittenen Machtwechsel im Februar

2012 mit verschärfter Aufmerksamkeit. Die Hohe Vertreterin Ashton gab mehrere Erklärungen im

Namen der EU ab, in denen die Sorge über den Machtwechsel und die darauf folgende politische

Krise zum Ausdruck gebracht wurde. Eine Delegation des Europäischen Parlaments stattete den

Malediven im Juli einen Besuch ab. Auch die EU-Missionsleiter organisieren regelmäßig gemein-

same Besuche.

Ungeachtet ernsthafter Bedrohungen gelang es der Wahlkommission schließlich, die zweite demo-

kratische Präsidentenwahl im November abzuschließen. Der zeitlich gestreckte Wahlvorgang wurde

von EU-Wahlexperten beurteilt und von einem EU-Team ("diplomatic watch"), das sich aus

Mitgliedern der EU-Delegation sowie in Colombo und Delhi tätigen Diplomaten von Mitglied-

staaten zusammensetzte, beobachtet. Obwohl es Beweise für Stimmenkauf und andere erhebliche

Verzerrungen gab, wurde der Wahlprozess als glaubwürdig und ausreichend transparent gewertet,

und das Wahlergebnis wurde letztendlich von den wichtigsten Kandidaten und der Bevölkerung

anerkannt. Während des zeitlich gestreckten Wahlprozesses (September bis November) gab die EU

mehrere Erklärungen ab.

In enger Abstimmung mit anderen internationalen Akteuren forderte die EU wiederholt, dass die

Rechtsstaatlichkeit gewahrt und ein unabhängiges Funktionieren der Exekutive, des Parlaments und

der Justiz garantiert wird. Sie ist zutiefst besorgt über das Lagebild bei der Justiz, deren Unabhän-

gigkeit erheblich beeinträchtigt ist. Trotz ihrer Appelle an die Regierung, mutmaßlichen gewaltsa-

men Übergriffen der Polizei nachzugehen, wurden bislang keine Fortschritte verzeichnet; einige der

beteiligten Polizeibeamten wurden sogar befördert. Die EU ist ganz besonders besorgt über Mel-

dungen, wonach oppositionelle Abgeordnete politisch motivierten Angriffen und Drohungen ausge-

setzt sind.

10848/14 ds/DK/cat 310
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Die EU-Delegation, die Botschaften der Mitgliedstaaten und die Hochkommissariate pflegten

regelmäßige Kontakte mit der maledivischen Zivilgesellschaft, die eine wichtige Rolle bei der

Überwachung der Präsidentenwahl spielte und die nach kritischen Äußerungen über die Einmi-

schung der Justiz in die Wahlen schikaniert und bedroht wurde. Die Malediven werden durch zwei

Projekte (Finanzierung von Wahlkampagnen, Polizeireform) aus der EIDHR-Dotation unterstützt.

Die EU-Missionsleiter brachten ihre Sorge über die Verschlechterung der Lage bei den Rechten von

Frauen und Kindern in einem zunehmend von religiösem Konservatismus geprägten Umfeld zum

Ausdruck. Im März gab der Sprecher der Hohen Vertreterin eine Erklärung zu einem Gerichtsurteil

ab, mit dem eine Prügelstrafe gegen ein 15-jähriges Vergewaltigungsopfer verhängt worden war;

dieses Urteil wurde im weiteren Verlauf aufgehoben. Über die VN unterstützt die EU ein lokales

Konfliktmediationsprojekt, in dessen Rahmen auch die die Mediationsfähigkeiten von Frauen

gefördert werden (23 von 37 ausgebildeten Vermittlern sind Frauen).

Verteidiger der politischen und bürgerlichen Rechte können auf den Malediven relativ unbehelligt

vorgehen, wohingegen Aktivisten, die sich für Religionsfreiheit oder für die Rechte von Lesben,

Schwulen, Bisexuellen und Transgender einsetzen, harten Strafen seitens der Behörden und allge-

meinen Schikanen seitens konservativer sozialer Kräfte ausgesetzt sind. Die EU-Gruppe "Men-

schenrechte" überwacht die Menschenrechtslage auf den Malediven, organisiert regelmäßig Brie-

fings und Treffen mit Menschenrechtsverteidigern während der Besuche auf den Malediven und

koordiniert Beratungstätigkeiten.

Bei Besuchen auf den Malediven brachten die EU-Missionsleiter Anliegen in Bezug auf die Freiheit

der Religion oder der Weltanschauung zur Sprache. Die maledivische Verfassung verpflichtet alle

Bürger zum islamischen Glauben und legt den Islam als Staatsreligion fest. Die Religionsfreiheit ist

ein politisch extrem brisantes Thema, das während der Kampagne zur Präsidentschaftswahl zu den

strittigsten Fragen zählte.

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Die EU-Missionsleiter brachten regelmäßig und nachdrücklich ihre Bedenken hinsichtlich Plänen

zur Einführung von Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Todesstrafe zum Ausdruck. Die

Malediven gehören zu den Staaten, die die Todesstrafe in der Praxis abgeschafft haben (seit 1953

wurde kein Todesurteil vollstreckt), aber im November 2012 wurde ein Gesetzesentwurf für die

Vollstreckung der Todesstrafe durch tödliche Injektion vorgelegt. Das Parlament lehnte den

Gesetzesentwurf schließlich im Jahr 2013 ab. Die Gerichte verhängen bei schweren Straftaten auch

weiterhin Todesurteile, die bislang aber stets in lebenslängliche Freiheitsstrafen umgewandelt

wurden.

Mongolei

Das im April unterzeichnete Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU

und der Mongolei enthält Menschenrechtsklauseln und sieht eine verstärkte Zusammenarbeit im

Menschenrechtsbereich vor.

Die Mongolei ist eines der Pilotländer für die EU-Maßnahmen zur Unterstützung der Demokratie.

2013 stellte die Mongolei einen Antrag im Hinblick auf das neue APS+; diese Regelung schafft

einen nützlichen Mechanismus, um Probleme anzugehen, die sich in Bezug auf den Rechtsrahmen

und die Umsetzung der grundlegenden internationalen Menschenrechtskonventionen und -proto-

kolle, denen die Mongolei beigetreten ist, stellen.

EIDHR-finanzierte Projekte der Zivilgesellschaft betreffen vorrangig die Unterstützung und Förde-

rung der Achtung der Menschenrechte in mongolischen Haftanstalten, den Schutz der Rechte von

Frauen und Opfern des Menschenhandels, der Stärkung der Rechte sexueller Minderheiten und

ihrer Familien in der Mongolei, und die Förderung der Menschenrechte bei jungen Menschen

anhand von Dokumentarfilmen.

Es gibt eine aktive Zivilgesellschaft, die die Politik mitgestaltet; zudem befassen sich Nicht-

regierungsorganisationen sich zunehmend mit dem Umweltschutz.

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Nepal

Wahlen, Rechtsstaatlichkeit, das vorherrschende Klima der Straffreiheit, die erforderliche Einrich-

tung von Mechanismen der Übergangsjustiz gemäß dem Umfassenden Friedensabkommen von

2006 und die Diskriminierungsbekämpfung waren nach wie vor die wichtigsten Fragen, denen die

EU Aufmerksamkeit widmete und die ihr Engagement in Nepal prägten.

Für die Wahlen vom 19. November entsandte die EU eine Wahlbeobachtungsmission, die unter

anderem das Wahlrecht sowie die Registrierung und die Unterrichtung der Wähler überprüfte und

beobachtete. Die Wahlen verliefen erfolgreich.

Im Rahmen ihres Dialogs mit der Regierung betonte die EU, dass schwere Menschenrechtsverlet-

zungen keiner Amnestie oder erzwungenen Aussöhnung unterliegen dürfen, und sie teilte ihre

Besorgnis über die Erosion der nationalen Institutionen und die Schwächung der Demokratie und

der Rechtsstaatlichkeit in Nepal mit. Das gesamte Jahr hindurch verwies die EU nachdrücklich auf

die Notwendigkeit internationalen Standards genügender Mechanismen der Übergangsjustiz. Dies-

bezüglich gab die EU mehrere Erklärungen ab.

Gegen Diskriminierung aufgrund der Kastenangehörigkeit sowie gegen geschlechtsspezifische

Gewalt wurde anhand einer Zusammenarbeit mit der Regierung hinsichtlich der Verpflichtungen

Nepals im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung von 2011 sowie durch die anhal-

tende Unterstützung von Zivilgesellschaftsprojekten vorgegangen. Es wurden Beihilfen für Zivil-

gesellschaftsprojekte gewährt, die Menschen mit Behinderungen sowie anderen marginalisierten

Gruppen und Gemeinschaften den Zugang zu Ressourcen und Möglichkeiten erleichtern und ihre

Teilhabe verstärken. Die EU befasste sich mit der Lage der Menschenrechtsverteidiger durch Tref-

fen mit Aktivisten und durch zweijährliche Sitzungen der EU-Arbeitsgruppe für den Schutz und

von Menschenrechtsverteidigern, deren Vorsitz die EU-Delegation führte; zudem unterstützte sie

Zivilgesellschaftsprojekte in diesem Bereich.

Die EU unterstützte auch weiterhin die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zu den Resolutio-

nen 1325 ("Frauen, Frieden und Sicherheit") und 1820 ("Gewalt gegen Frauen") des VN-Sicher-

heitsrats, indem sie über den "Nepal Peace Trust Fund" Mittel bereitstellte. Die Arbeitsgruppe für

die Friedensförderung, zu deren Mitgliedern die EU zählt, arbeitete darauf hin, dass die Regierung

auch Opfer sexueller oder geschlechtsspezifischer Gewalt in ihre Definition der vom Konflikt

betroffenen Person einbezieht, damit auch sie Anspruch auf Leistungen im Bereich der Soforthilfe,

Rehabilitation und Wiedergutmachung haben.

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Pakistan

Vor dem Hintergrund anhaltender terroristischer Anschläge in ganz Pakistan beobachtete die EU
die Situation und brachte Aspekte im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit, Straffreiheit und
dem Zugang zur Justiz zur Sprache, insbesondere in Anbetracht der von der Regierung im Oktober
verkündeten neuen Anti-Terror-Erlasse, die Strafverfolgungsbehörden weitreichende Befugnisse
zur Festnahme, Durchsuchung und Festhaltung von Verdächtigen im Rahmen von Ermittlungen mit
Sicherheitsbezug geben und die Civilian Armed Forces zum sofortigen Schusswaffengebrauch
ermächtigen.

Ungeachtet eskalierender Angriffe von militanten Aktivisten und einiger Verfahrensmängel fanden
die Wahlen statt, wobei ein hohes Maß an Wettbewerb, ein signifikanter Anstieg der Wahlbeteili-
gung und eine allgemeine Anerkennung des Wahlergebnisses festzustellen war. Die Wahlbeteili-
gung bei den Frauen und die Diskriminierung der Ahmadi-Gemeinschaft bereitete der EU nach wie
vor Sorge. Die EU entsandte eine Wahlbeobachtungsmission, die 50 Empfehlungen für eine Wahl-
reform aussprach.

In den Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom März wurden alle Gewalt-
handlungen gegen schutzbedürftige religiöse Minderheiten in Pakistan verurteilt, und sowohl die
Hohe Vertreterin als auch das Europäische Parlament verurteilten den Anschlag auf die Kirche in
Peschawar und andere Gewalttaten gegen religiöse Minderheiten und forderten, dass die Täter vor
Gericht gestellt werden. Das Europäische Parlament nahm zudem eine Entschließung zur Diskri-
minierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit an, einem Thema, das in Pakistan oftmals Parallelen
zur Diskriminierung aufgrund des Glaubens aufweist. Die EU arbeitet mit der gewählten Regierung
in prioritären Angelegenheiten zusammen, so auch bei Menschenrechtsfragen und dem Schutz von
Minderheiten.

Pakistan ist zwar den meisten grundlegenden internationalen Menschenrechtsinstrumenten beige-
treten, kommt jedoch bei deren Umsetzung in nationales Recht und bei der Durchsetzung der Maß-
nahmen zur Erfüllung der Ziele dieser Instrumente nur langsam voran. Im Jahresverlauf wurde es
von der EU aufgefordert, Abhilfe zu schaffen. Das Unterausschuss für Menschenrechte des Euro-
päischen Parlaments besuchte Pakistan im August, um die Menschenrechtssituation zu beurteilen,
insbesondere im Hinblick auf die Rechte der Frauen und Kinder. Die EP-Delegation traf Vertreter
der Regierung und des Parlaments sowie von politischen Parteien, VN-Agenturen, den Medien und
der Zivilgesellschaft. Sie erörterte die Zusammenlegung des früheren Ministeriums für Menschen-
rechte mit dem Ministerium für Justiz und Menschenrechte und die wünschenswerte Verlängerung
des Moratoriums für die Todesstrafe. Die Menschenrechte spielten eine wichtige Rolle bei der vom
EP im Herbst vorgenommenen Überprüfung des delegierten Rechtsakts zum APS+ (das auch
Pakistan begünstigt).

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Die neue Regierung erwog, im Zuge der Terrorismusbekämpfung ihre Politik in Bezug auf die

Todesstrafe zu ändern, was in Pakistans Medien umfassend debattiert wurde. Dennoch versicherte

Pakistan der EU, es werde an dem seit fünf Jahren bestehenden Moratorium für Hinrichtungen fest-

halten, wobei eine offizielle Bekanntgabe dieser Entscheidung allerdings noch aussteht. Dieser

Punkt wurde von der EU unter anderem während des Besuchs des EP-Unterausschusses für Men-

schenrechte (siehe oben) zur Sprache gebracht.

Im Jahresverlauf beobachtete die EU die Lage und brachte gegenüber den Behörden in spezifische

Fällen, so auch die Blasphemie-Anklagen gegen die Christinnen Asia Bibi und Rimsha Masih, ihre

Bedenken zum Ausdruck. Bei einem Festakt am 20. November wurde Malala Yousafzai, die einen

Anschlag der Taliban überlebt hat, der Sacharow-Preis 2013 des Europäischen Parlaments für ihren

mutigen Einsatz für das Recht aller Kinder auf Bildung verliehen. Im April veranstaltete die EU-

Delegation ein Treffen für Menschenrechtsverteidiger, um ihnen einen Gedankenaustausch über die

Menschenrechtslage sowie über die Frage, wie die EU ihre Anstrengungen besser unterstützen

könnte, zu ermöglichen.

In der Entwicklungspolitik setzte die EU ihre Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden fort

und baute durch Schulungen Fähigkeiten auf, einschließlich was den wirksamen Schutz der Men-

schenrechte anbelangt. Es wurde eine neuer Finanzierungsbeschluss zur Förderung der Rechtsstaat-

lichkeit und der bürgernahen Polizeiarbeit in der Provinz Khyber Pakhtunkhwa angenommen. Die

EU führte ein Projekt fort, das darauf abzielt, die Leistungsfähigkeit des Parlaments zu verbessern

(Unterstützung der Nationalversammlung und des Senats) und die Demokratie in Pakistan durch

Unterstützung glaubwürdiger, niemanden ausgrenzender und transparenter Wahlen, an denen natio-

nale und internationale Organisationen und Netzwerke mitwirken, zu konsolidieren. Dieses Projekt

ergänzte die Wahlbeobachtungsmission der EU. Das Programm "Unterstützung der demokratischen

Institutionen und Förderung der Menschenrechte" wurde mit dem Ziel aufgelegt, die

Provinzversammlungen zu stärken und eine Zusammenarbeit mit der Regierung und unabhängigen

nationalen Menschenrechtsinstitutionen in die Wege zu leiten. Die EU-Delegation überwachte die

Umsetzung des länderspezifischen Förderprogramms des EIDHR, das mehrere

Kinderschutzprojekte und eine Veranstaltung zur Begehung des Internationalen Tages der Frauen in

ländlichen Gebieten umfasste.

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Philippinen

Die Menschenrechtssituation in den Philippinen blieb gegenüber 2012 weitgehend unverändert.

Ungeachtet der Zusagen der Regierung, die Menschenrechte zu schützen, war die Kultur der Straf-

freiheit weiterhin präsent und schwere Fälle von Menschenrechtsverletzungen bleiben ungelöst. Die

EU führte wie zuvor mit verschiedenen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren, einschließlich

Zivilgesellschaftsorganisationen, Gespräche über die Menschenrechtslage im Land. Im Juni wurde

bei dem 8. Treffen hochrangiger Beamten der EU und der Philippinen eine Bestandsaufnahme zu

mehreren Menschenrechtsfragen vorgenommen, so auch in Bezug auf die Bekämpfung des Men-

schenhandels, die Rechte von Wanderarbeitnehmern, das Massaker von Ampatuan und das Zeugen-

schutzprogramm.

Die EU setzte ihre Unterstützung für Menschenrechtsverteidiger und für die Strafrechtsreform fort

und organisierte den zweiten Dialog mit der philippinischen Menschenrechtskommission, ein-

schließlich ihrer Regionalbüros, sowie mehrere Treffen auf hoher Ebene mit Menschenrechtsvertei-

digern. Die Regierung wird bei ihrem Vorgehen gegen die Straflosigkeit durch das EU-Programm

mit dem Titel "Justice for All" unterstützt, das im Juli lanciert wurde und einen gleichberechtigten

Zugang armer und benachteiligter Menschen zur Justiz und zu den Menschenrechten fördern soll.

Die EU beobachtete mehrere Fälle von Menschenrechtsverletzungen (willkürliche Inhaftierungen),

so auch die Fälle Temogen Tulawie und Zara Alavarez. Die Ermordung des Radiojournalisten Joas

Dignos im November war ein weiterer Beleg dafür, wie wichtig es ist, sich für den Schutz der

Medien und der Redefreiheit einzusetzen. Seit 1992 wurden 72 Journalisten ermordet.

Durch ihre Teilnahme am internationalen Beobachtungsteam (International Monitoring Team) in

Mindanao konnte die EU ihre Beobachtung der Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der

Menschenrechte in der Region fortsetzen, wobei sie dem Schutz der Rechte der von bewaffneten

Konflikten betroffenen Kinder besondere Aufmerksamkeit widmete.

Die Philippinen haben mehrere internationale Instrumente mit Menschenrechtsbezug unterzeichnet

und ratifiziert, so auch ein Gesetz gegen das Verschwindenlassen von Personen (Progressive Anti-

Enforced Disappearance Act), ein Gesetz über Hausangestellte und ein Gesetz über das Recht der

Opfer von Menschenrechtsverletzungen auf Wiedergutmachung und Anerkennung. Diese Unter-

zeichnungen und Ratifizierungen sind von grundlegender Bedeutung für die Philippinen, da es zu

den Ländern zählt, aus dem der VN-Arbeitsgruppe zur Frage des Verschwindenlassens von Perso-

nen mehr Fälle von erzwungenem oder unfreiwilligem Verschwinden gemeldet werden.

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Es laufen neun EIDHR-Projekte, die mit Mitteln in Höhe von insgesamt 3 Mio. EUR ausgestattet

sind und die vorrangig auf folgende Aufgabenbereiche ausgerichtet sind: Schutz der Rechte von

Kindern, Rechte von Menschen mit Behinderungen, Schutz der Opfer von Menschenrechtsverlet-

zungen, Schutz der Menschenrechtsverteidiger und Bekämpfung der Straflosigkeit.

Singapur

Die Verhandlungen über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und

Singapur wurden im Jahr 2013 förmlich abgeschlossen. Das in Singapur am 14. Oktober para-

phierte Abkommen enthält eine Klausel über Menschenrechte und grundlegende Rechte bei der

Arbeit.

Die EU-Delegation veranstaltete eine informellen Dialog über Menschenrechte mit örtlichen Nicht-

regierungsorganisationen, sowie eine den neue Regelungen in Bezug auf die Todesstrafe gewidmete

Sondersitzung mit Beiträgen örtlicher Strafverteidiger. Mit den Ende 2012 eingeführten Änderun-

gen des Strafrechts wurde die obligatorische Verhängung der Todesstrafe für kleine Drogenkuriere,

die mit der Polizei zusammenarbeiten, und bei Tötungsdelikten ohne Tötungsabsicht abgeschafft.

2013 wurden erstmals die Urteile gegen mehrere ehemalige Insassen der Todeszellen in lebenslange

Haft umgewandelt.

Fragen in Zusammenhang mit den Menschenrechten und mit der Todesstrafe wurden in einer Sit-

zung am 9. September, an der Außenminister Shanmugan und der Ausschuss des Europäischen

Parlaments für auswärtige Angelegenheiten teilnahmen, angegangen. Am 18. Juli ratifizierte

Singapur das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Anlass zu großer Besorgnis geben die zunehmenden Einschränkungen der Nutzung des Internet, die

damit zusammenhängenden Einschränkungen der Meinungsfreiheit – Herr Nizam Ismail und Herr

Chew sind Beispiele hierfür – und die neue Regelung, mit der Bedingungen für Online-Publikatio-

nen mit mehr als 50 000 Besuchern festgelegt wurden.

Am 8. Dezember beteiligte sich die EU-Delegation an dem Kunstfestival "We Can!", welches

örtliche Nichtregierungsorganisationen zur Unterstützung der weltweiten Kampagne "Gewalt gegen

Frauen ein Ende bereiten" veranstaltet hatten. Das Kunstfestival bildete den Höhepunkt der einjäh-

rigen Anstrengungen und umfasste Filmvorführungen, Theatervorstellungen sowie Aussagen von

Sozialarbeitern, Aktivisten und Opfern von Gewalt.

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Am 10. Dezember organisierte die EU-Delegation ein Menschenrechtsseminar zum Thema

"Contemporary Perspectives on Economic and Social Rights", bei dem Akademiker, Beamte, Dip-

lomaten, der regionale VN-Vertreter und zahlreiche Vertreter der Zivilgesellschaft ganz allgemein

frei über Aspekte des Arbeitsrechts, der Gesundheit, des Alterns, der Behinderung und der Partner-

schaft zwischen Staat und Zivilgesellschaft nachdachten.

Sri Lanka

Das 1995 unterzeichnete Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung liefert die

Grundlage für die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Sri Lanka. Eine Sitzung des

Gemeinsamen Ausschusses fand schließlich erstmals seit 2008 statt; hierbei wurden mehrere

Aspekte der Zusammenarbeit, einschließlich Menschenrechtsbelange, erörtert. Auch wenn der

Krieg im Jahr 2009 beendet wurde, ist die Staatssicherheit nach wie vor das zentrale Anliegen der

Regierung, oftmals auf Kosten der bürgerlichen Freiheiten. Problembereiche sind insbesondere die

anhaltende Straffreiheit bei Menschenrechtsverletzungen, die Sicherheit von Menschenrechts-

verteidigern und Journalisten, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Recht auf friedliche

Demonstrationen, die Religionsfreiheit, Landrechte und generell Fragen in Zusammenhang mit der

Rechtsstaatlichkeit (einschließlich der Unabhängigkeit der Justiz) und der anhaltenden Militarisie-

rung im Norden.

Die EU gab 2013 mehrere Erklärungen ab, so unter anderem im Januar eine Erklärung zur Amts-

enthebung der Obersten Richterin, im August eine Erklärung zum Recht auf friedlichen Protest und

auf Religionsfreiheit, ebenfalls im August eine Erklärung zum Internationalen Tag der Verschwun-

denen und im Dezember eine Erklärung zum Internationalen Tag der Menschenrechte.

Die EU-Arbeitsgruppe "Menschenrechte" pflegte ihre Kontakte zu Menschenrechtsverteidigern und

der Zivilgesellschaft und veranstaltete in diesem Rahmen ein jährliches Treffen und regelmäßige

Informationsveranstaltungen zu spezifischen Fragen; zudem beobachtete sie Gerichtsverfahren und

kümmerte sich um den Schutz von Menschenrechtsverteidigern und Journalisten. Besondere

Aufmerksamkeit galt den Konsultationen zu geschlechtsspezifischen Fragen, zu den Rechten von

Frauen, zur Rechtsstaatlichkeit und zur Justiz. Mit örtlichen Organisationen, die an der

Beobachtung der Wahlen zu den Provinzräten im September beteiligt waren, wurden mehrere Tref-

fen abgehalten. Auch 2013 brachte die EU das Problem der Todesstrafe mehrfach gegenüber den

Behörden zur Sprache. Eine Delegation des Europäischen Parlaments stattete den Sri Lanka im Juli

einen Besuch ab.

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Auf der Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen im März haben EU-Mitgliedstaa-

ten gemeinsam mit den Vereinigten Staaten eine Resolution mitgetragen, in der die Regierung

nachdrücklich aufgefordert wurde, weitere Fortschritte bei der Aussöhnung zu erzielen und eine

unabhängige und eine Untersuchung der angeblichen Verstöße gegen die internationalen Menschen-

rechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht durchzuführen.

Über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) und die Haus-

haltslinie "Nichtstaatliche Akteure" wurden auch 2013 mehrere Projekte in Sri Lanka finanziert.

Das landesspezifische Programm des Finanzierungsinstruments für Entwicklungszusammenarbeit

(DCI) zielte auf Rehabilitations- und Existenzsicherungsprogramme für besonders gefährdete

Gruppen, einschließlich Frauen und Kinder, in den Konfliktgebieten im Norden und Osten des

Landes ab.

Thailand

Die Verhandlungen über das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen der EU

und Thailand, das eine Klausel über Menschenrechte und grundlegende Rechte bei der Arbeit ent-

hält, wurden mit der Paraphierung des Textes am 7. November abgeschlossen.

Am 30.-31. Januar veranstaltete die EU ein öffentliches Forum zum Thema "Aussöhnung und Frei-

heit der Meinungsäußerung in Thailand", an dem thailändische und europäische Experten für freie

Meinungsäußerung, Vertreter der Regierung, der nationalen Menschenrechtskommission und der

Zivilgesellschaft sowie Akademiker und an diesem Thema interessierte Bürger teilnahmen. Diese

zweitägige Veranstaltung führte zu konstruktiven Diskussionen über die Freiheit der Meinungsäu-

ßerung in Thailand, wobei auch die Probleme erörtert wurden, die sich aus der Durchsetzung des

Gesetzes über Majestätsbeleidigung und des Gesetzes über Computerkriminalität ergeben.

Im Benehmen mit den Botschaften der Mitgliedstaaten verfolgte die EU-Delegation mit großer

Aufmerksamkeit die Rechtsverfahren gegen Menschenrechtsverteidiger und beobachtete in den

bekanntesten Fällen, bei denen es oftmals um Majestätsbeleidigung ging, die Gerichtsverfahren. Es

wurde ein geringfügiger EIDHR-Zuschuss zur Deckung der Anwaltskosten eines thailändischen

Menschenrechtsverteidigers bereitgestellt. Darüber hinaus organisierte die EU Besuche bei wegen

Majestätsbeleidigung inhaftierten Menschenrechtsverteidigern. Am 24. Januar führte die EU-Dele-

gation Konsultationen mit Vertretern lokaler Menschenrechtsstrukturen, die sich für Umweltschutz,

Landrechte und die Rechte indigener Völker einsetzen.

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Die EU finanzierte ein öffentliches Forum zum Thema "Schutz der Menschenrechtsverteidiger,

neue Medien und Sicherheit im Internet", das dazu diente, die in lokalen Gemeinschaften tätigen

Aktivisten über die Rechtsrahmen und internationalen Mechanismen zum Schutz von Menschen-

rechtsverteidigern zu informieren. Die EU-Delegation traf sich mit Vertretern der thailändischen

Regierung, der nationalen Menschenrechtskommission und von Organisationen der Zivilgesell-

schaft, um die EU-Leitlinien betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern und die

Finanzinstrumente der EU zur Unterstützung ihrer Tätigkeit vorzustellen.

Die EU-Delegation führte ihre Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft beim Eintreten für die

Abschaffung der Todesstrafe in Thailand fort, wobei sie den Schwerpunkt auf Sensibilisierungs-

kampagnen legte, um das von der Regierung – entsprechend ihrem nationalen Menschenrechts-

aktionsplan – angestrebte Ziel der Abschaffung der Todesstrafe zu unterstützen. Die EU stellte der

"Union for Civil Liberty" Finanzmittel bereit, um sie bei der Einrichtung der ersten Website, die in

lokalen Sprachen umfassend über die Todesstrafe informiert, zu unterstützen. Diese Website ist

dazu bestimmt, die landesweiten öffentlichen Anhörungen, die die Regierung für 2014 plant, zu

ergänzen.

Am 10.-11. Oktober veranstaltete die EU-Delegation in Zusammenarbeit mit der Generalstaats-

anwaltschaft eine Rundtischgespräch mit Experten aus Thailand und der EU zum Thema

Menschenhandel. Insgesamt elf Regierungsagenturen und EU-Einrichtungen, darunter EUPOL und

EUROJUST, führten zweitägige Beratungen, bei denen auch die Bereiche für eine künftige

Zusammenarbeit EU-Thailand herausgestellt wurden.

Zudem verfolgt die EU seit Anfang Dezember äußerst aufmerksam die Entwicklung der Menschen-

rechtslage während der Demonstrationen und Proteste, die im Lande, vor allem jedoch in der

Hauptstadt stattfinden.

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Timor-Leste

Timor-Leste wird in seinem bemerkenswerten Streben zur Schaffung einer stabilen Demokratie von

der EU uneingeschränkt unterstützt. Die EU und die Regierung führten im Februar in Dili ihren

ersten politischen Dialog nach Artikel 8 des Cotonou-Abkommens. Auf der Tagesordnung standen

unter anderem die Themen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Staatsführung

sowie regionale Integration und auswärtige Angelegenheiten. Der Dialog stieß bei den Medien auf

großes Interesse und führte zu gemeinsamen Verpflichtungserklärungen im Hinblick auf

Folgemaßnahmen zu bestimmten Punkten.

Das Projekt "Learning from our past, preventing conflict in our future" verbesserte das Verständnis

der Feststellungen und Empfehlungen der beiden Wahrheitskommissionen und ermöglichte den

Opfern eine wirksamere Zusammenarbeit, insbesondere beim Eintreten für ihre Interessen im Rah-

men parlamentarischer Debatten. Der mit der Durchführung betraute Partner bemühte sich, aller-

dings ohne Erfolg, das Parlament zur Wiederaufnahme der Debatte über zwei Gesetzesentwürfe zu

bewegen.

Das Projekt "Democracy and Development in Action, through Media and Empowerment" zielt

darauf ab, den Demokratisierungsprozess in Timor-Leste zu festigen und durch einen Kompe-

tenzaufbau bei den nichtstaatlichen Akteuren sowie durch Schaffung besserer Kommunikations-

wege zwischen den Bürgern und den Entscheidungsträgern das Land weiter zu stabilisieren.

Die Projekte ‘Strengthening institutional capacity of the National Parliament in Timor-Leste’,

‘Prgrama de Apoio à Governação Democrática em Timor-Leste — Programa de Justiça’ un ‘Apoio

à Governação Democrática em Timor-Leste — Componente de apoio à Comunicação Social’ haben

zum Ziel, die demokratischen Grundlagen Aufsicht/Rechenschaftspflicht und Transparenz durch

institutionelle Entwicklung und Kapazitätsaufbau im Parlament, bei der Justiz und den Medien zu

verstärken, indem unter anderem Kräfte gebündelt werden und insbesondere der das Land schwä-

chende Fachkräftemangel angegangen wird, sowie durch die Verbreitung besserer Informationen

über die Rechtslage, die Justiz und die Tätigkeiten des Sicherheitssektors.

Für diese Projekte wurden insgesamt zirka 10,8 Mio. EUR für den Zeitraum 2011 bis Frühjahr 2015

bereitgestellt.

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Vietnam

Die Achtung und Förderung der demokratischen Grundsätze sowie der Menschenrechte und
grundlegenden Rechte bei der Arbeit sind ein wesentliches Element des im Juni 2012 unterzeich-
neten Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Vietnam. Im Rahmen der
vorzeitigen Umsetzung des Abkommens hielten die EU und Vietnam im September ihre dritte
Runde ihres erweiterten Menschenrechtsdialogs ab. Im gesamten Jahresverlauf fanden bilaterale
Besuche auf hoher Ebene statt, bei denen die Menschenrechte durchgängig berücksichtigt wurden.
Insbesondere wurden Menschenrechtsfragen auf höchster Ebene angesprochen, als die Präsidenten
van Rompuy und Barroso den Generalsekretär der Kommunistischen Partei Vietnams im Januar
empfingen. Der Sprecher der Hohen Vertreterin begrüßte die von Vietnam am 7. November vorge-
nommene Unterzeichnung des VN-Übereinkommens gegen Folter als positive Reaktion auf eine
seit langem von der EU vorgetragene Forderung.

Im Wege des Menschenrechtsdialogs sowie durch öffentliche Erklärungen und diskrete Diplomatie
ersuchte die EU die vietnamesische Regierung nachdrücklich, die Einschränkungen der freien Mei-
nungsäußerung und der Medien aufzuheben. In öffentlichen Mitteilungen brachte sie mehrfach ihre
Besorgnis über die – meistens auf die im Strafrecht verankerten nationalen Sicherheitsvorschriften
gestützte – Festnahme und Verurteilung mehrerer Aktivisten, Blogger und Studenten zum Aus-
druck, und forderte erneut die Freilassung aller inhaftierten friedfertigen Menschenrechtsaktivisten
im Lande ((in diesem Zusammenhang wurde die EU-Liste besonders gefährdeter Menschen
("Persons of Concern") regelmäßig aktualisiert und den Behörden übermittelt)). Am 18. April nahm
das Europäische Parlament eine Entschließung zu Vietnam, insbesondere im Hinblick auf die Mei-
nungsfreiheit, an. Seine ASEAN-Delegation besuchte Vietnam Ende Oktober und brachte dort
Menschenrechtsbelange, insbesondere die Meinungsfreiheit und die Todesstrafe, als Teil einer
umfassenden Agenda zur Sprache.

Die EU brachte die Problematik der Todesstrafe auch gegenüber der Regierung zur Sprache und
reagierte mit einer öffentlichen Mitteilung, die auf der Website der EU-Delegation in Hanoi veröf-
fentlicht wurde, auf die im August erfolgte Wiederaufnahme der Hinrichtungen. Sie beobachtete
zudem die Entwicklungen im Bereich der Freiheit des Glaubens und der Weltanschauung, die wei-
terhin Anlass zu Besorgnis gibt, trotz der bei der Registrierung von Kirchen festgestellten schritt-
weisen Verbesserung. Vertreter der EU besuchten eine besonders gefährdete Person im Gefängnis,
wohnten den gegen zwei Menschenrechtsverteidiger geführten Prozessen bei und besuchten ein
Umerziehungslager. Ferner nahmen sie Kontakt mit lokalen Menschenrechtsaktivisten und Vertre-
tern der Zivilgesellschaft auf, um mit ihnen einen Meinungsaustausch über die Entwicklungen im
Bereich der Menschenrechte zu führen.

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Die EU unterstützte weiterhin die Modernisierung des Justizsystems mit einem Beitrag in Höhe von

8 Mio. EUR zu dem Programm für justizielle Zusammenarbeit ("Justice Partnership Programme"),

das eine gemeinsame Geberinitiative der EU, Dänemarks und Schwedens darstellt. Mit dem Projekt

werden wichtige Institutionen wie das Justizministerium, der Oberste Volksgerichtshof, die Oberste

Volksstaatsanwaltschaft und die Anwaltskammer unterstützt; ferner umfasst es die Schulung von

Richtern, Rechtsanwälten und anderen Rechtspraktikern.

Über das EIDHR wurden sieben Projekte unterstützt, die ein breites Spektrum an Themen abde-

cken, so auch die Förderung der Rechte von Menschen mit HIV/Aids und von Bevölkerungsgrup-

pen mit einem erhöhten Risiko einer HIV-Infektion, Schutz von Frauen vor Gewalt, Bekämpfung

des Menschenhandels, Nichtdiskriminierung, Rechte von Menschen mit Behinderungen, Rechte der

Kinder, Unterstützung für Netze zivilgesellschaftlicher Organisationen, Rechte von Angehörigen

ethnischer Minderheiten, Rechte der Arbeitnehmer sowie Arbeitsbeziehungen. Im Rahmen der

Fazilität für den Strategischen Dialog unterstützte die EU zudem Tätigkeiten in den Bereichen Kor-

ruptionsbekämpfung, Rechte von Angehörigen ethnischer Minderheiten, Freiheit des Glaubens und

der Weltanschauung, Staatsführung und Migration.

Vietnam wurde für den Zeitraum 2014-2016 in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

gewählt und bereitete sich seine für Januar 2014 vorgesehene zweite allgemeine regelmäßige Über-

prüfung vor.

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VIII Ozeanien
Australien

Australien tritt nach wie vor im Inland und im Ausland, wo es für die EU ein verlässlicher Partner

ist, wenn es darum geht, die multilaterale Menschenrechtsagenda voranzubringen, entschieden für

die Menschenrechte ein.

Die Frage, wie mit Asylbewerbern umzugehen ist, vor allem mit denjenigen, die in Booten

ankommen, ist in Australien nach wie vor ein zentrales und sensibles Thema. Das UNHCR hat im

November festgestellt, dass Asylbewerber, die von Australien zu Antragsbearbeitungszentren in

Nauru und auf die Insel Manus in Papua-Neuguinea gebracht wurden, in willkürlicher Haft unter

Bedingungen leben, die internationalen Standards nicht entsprechen.

Ein Austausch über die regionalen Bearbeitungsverfahren für Asylanträge erfolgte bei dem

jährlichen Dialog hoher Beamter der EU und Australiens über Fragen der Migration, der am

9. Dezember 2013 in Brüssel stattfand.

Das umfassende bilaterale Rahmenabkommen, über das gegenwärtig verhandelt wird, wird Mög-

lichkeiten schaffen, den Dialog und die Zusammenarbeit mit Australien auf dem Gebiet der Men-

schenrechte weiter auszubauen.

Fidschi

Der Rat der EU hat im September beschlossen, die gegen Fidschi gemäß Artikel 96 des Cotonou-

Partnerschaftsabkommens verhängten Maßnahmen um 18 Monate zu verlängern, da gegen zentrale

Teile des Abkommens in Bezug auf demokratische Werte, Menschenrechte und die Rechtsstaat-

lichkeit verstoßen wurde. Aufgrund des Beschlusses über die Verlängerung musste die EU außer-

dem den politischen Dialog mit Fidschi verstärken, um gemeinsam auf die Aufhebung der Maß-

nahmen nach Artikel 96 hinzuwirken.

Fidschi hat am 6. September 2013 eine neue Verfassung mit einem umfassenden Katalog von

Rechten verkündet, zu denen viele sozioökonomische Rechte gehören; allerdings sind auch Rechte-

beschränkungen möglich, die mit einfacher Mehrheit im Parlament verabschiedet werden können.

Vollständige und unwiderrufliche Immunität wurde allen gewährt, die an der im Wege des Staats-

streichs eingesetzten Regierung beteiligt sind.

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ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
http://unhcr.org.au/unhcr/images/2013-11-26%20Report%20of%20UNHCR%20Visit%20to%20Nauru%20of%207-9%20October%202013.pdf
http://unhcr.org.au/unhcr/images/2013-11-26%20Report%20of%20UNHCR%20Visit%20to%20Manus%20Island%20PNG%2023-25%20October%202013.pdf
Der Premierminister Fidschis hat seine Zusage bekräftigt, bis September 2014 demokratische

Wahlen durchführen zu lassen. Die EU, Neuseeland und das Commonwealth-Sekretariat haben im

Juli einen Bericht über die Bewertung von Wahlungereimtheiten ausgearbeitet, der die Grundlage

für die künftige Hilfe von Gebern für den Wahlprozess bildet. Die EU hat im Herbst Experten zur

rechtlichen und administrativen Unterstützung des Wahlbüros Fidschis entsandt. Für 2014 ist im

Vorfeld der Wahlen ein weiterer Kapazitätsaufbau geplant. Die EU hat durch Zuschüsse im Rah-

men des EIDHR weiterhin Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger

unterstützt. Bei dem länderspezifischen Förderprogramm standen die Demokratisierung und die

Rechte der Frau im Mittelpunkt.

Die EU hat im März zwei lokale Erklärungen abgegeben, in denen sie ihr Bedauern darüber

äußerte, dass die Polizei die Genehmigung für den Marsch anlässlich des Tags der Frau in letzter

Minute zurückgezogen hat, beziehungsweise auf die Veröffentlichung von Videoaufnahmen rea-

gierte, die Bildbelege für die Folter von zwei Männern enthielten, die verdächtigt wurden, geflo-

hene Häftlinge zu sein. In der letztgenannten lokalen Erklärung wurde dazu aufgerufen, dass

Fidschi das VN-Übereinkommen gegen Folter bald unterzeichnet.

Die EU hat Fidschi aufgefordert, mit der IAO wieder Gespräche über die Organisation der Mission

für direkte Kontakte zu führen, die 2012 wegen unterschiedlicher Auffassungen über die Bedin-

gungen unterblieben waren.

Diese und andere einschlägige Menschenrechtsfragen sind mit der Regierung Fidschis in der Sit-

zung des verstärkten politischen Dialogs auf hoher Ebene, die im Oktober stattgefunden hat, zur

Sprache gebracht worden.

Kleine pazifische Inselstaaten – Kiribati, Republik Marschallinseln, die

föderierten Staaten von Mikronesien, Nauru, Palau, Tonga, Tuvalu

Die EU hat sich in Ländern der Pazifikregion, in denen sie keine Delegation hat, in Ad-hoc-Dia-

logen über politische Fragen und über Grundsatzfragen weiterhin für die Menschenrechte und die

Gleichstellung der Geschlechter eingesetzt. Außerdem arbeitet sie mit regionalen Organisationen,

der Zivilgesellschaft und anderen Gebern in der Region zusammen, um die Achtung und den Schutz

der Menschenrechte zu fördern.

10848/14 ds/DK/cat 325
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Die Pazifikregion gehört zu den Regionen der Welt, in denen geschlechtsspezifische Gewalt und die

Diskriminierung von Frauen am weitesten verbreitet sind, auch wenn es von Land zu Land Unter-

schiede gibt. Die EU unterstützt durch Dialog und Entwicklungshilfe die Anstrengungen der

Region, rascher nachhaltige Fortschritte in diesen Fragen zu erzielen, die wirtschaftliche Position

der Frauen stärken, die Mitwirkung von Frauen an Beschlussfassungsgremien zu erhöhen und den

Aspekt der Geschlechtergleichstellung bei der Politikgestaltung zu berücksichtigen. Gleich-

stellungsfragen werden als horizontales Thema in vielen Projekten und Programmen berücksichtigt.

Beispielsweise wird sich die Verbesserung des Zugangs zu nachhaltiger Energie und sauberem

Wasser in diesen Ländern positiv auf die Lage der Frauen auswirken.

Die EU hat für das Forum der pazifischen Inseln 1 Mio. EUR bereitgestellt, um Inselstaaten des

Pazifiks bei der Ratifizierung und Umsetzung des Römischen Statuts und internationaler Menschen-

rechtsübereinkommen zu unterstützen. Durch das Projekt wird mehr Gleichheit zwischen den

Geschlechtern bewirkt und das Ausmaß der geschlechtsspezifischen Gewalt verringert. Niue war

das dritte Land, das 2013 nationale Konsultationen mit dem Forumsekretariat geführt hat; entspre-

chende Konsultationen mit Vanuatu und Palau sind bereits abgeschlossen worden. Wichtige

Menschenrechtsthemen in Niue sind die Rechte des Kindes, die Rechte der Frau und Beschäftigung.

Die Achtung der Menschenrechte lesbischer, schwuler und bi-, trans- und intersexueller Personen

(LGBTI-Personen) ist in der gesamten Pazifikregion nach wie vor problematisch. In allen Ländern

außer Mikronesien sind homosexuelle Handlungen zwischen Männern illegal. Gleichgeschlecht-

liche Beziehungen sind nicht anerkannt und es gibt kein gesetzliches Verbot der Diskriminierung

aufgrund der sexuellen Orientierung.

Die EU hat mit der VN-ESCAP, der IAO und dem UNDP zusammengearbeitet, um das dreijährige

Projekt zu Klimawandel und Migration in der Pazifikregion zu finanzieren; mit dem Projekt soll die

Kapazität der Inselstaaten des Pazifiks verbessert werden, die Menschenrechts- und Migrationsaus-

wirkungen des Klimawandels in der Region anzugehen.

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Neuseeland

Die EU und Neuseeland arbeiten gegenwärtig im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung von 2007

über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zusammen, einem übergeordneten politischen Rah-

men, der die gemeinsamen Tätigkeiten, einschließlich auf dem Gebiet der Menschenrechte, regelt.

Ein bilaterales Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit, über das

gegenwärtig verhandelt wird, wird Möglichkeiten für die weitere Verbesserung des Dialogs und die

Intensivierung der Zusammenarbeit in Menschenrechtsfragen bieten.

Da die EU und Neuseeland gleichgelagerte Menschenrechtsstandards haben, konzentriert sich die

EU vor allem auf die weitere Verbesserung der Zusammenarbeit. Sie führt mit Neuseeland regel-

mäßig Menschenrechtskonsultationen in internationalen Gremien, einschließlich bei den VN in

New York und Genf, und in spezifischen Ländern der Asien-Pazifik-Region und der ganzen Welt.

Neuseeland wird 2014 zum zweiten Mal einer allgemeinen regelmäßigen Überprüfung vor dem

VN-Menschenrechtsrat unterzogen. Die EU hatte im Vorfeld einen intensiven Austausch mit der

Menschenrechtskommission Neuseelands über die gegenwärtige Menschenrechtslage im Land.

Papua-Neuguinea

Die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ist eine der obersten Prioritäten der EU in Papua-

Neuguinea. Die EU hat die Behörden aufgerufen, Misshandlungen zu bekämpfen und Bildungs-

und Aufklärungsmaßnahmen sowie gesetzgeberische und politische Initiativen zu ergreifen.

Die EU hat 2013 auf verschiedene Weise dazu beigetragen, Gewalt gegen Frauen in Papua-

Neuguinea zu bekämpfen. Im Rahmen des EIDHR waren die EU und Médecins Sans Frontières am

21./22 November in Port Moresby gemeinsam Schirmherren einer Konferenz zu familiärer und

sexueller Gewalt in Papua-Neuguinea. Auf der Konferenz wurde die Annahme und Durchführung

umfassender Maßnahmen zur Bekämpfung familiärer und sexueller Gewalt propagiert, insbeson-

dere die Annahme eines Aktionsplans für 10 ausgewählte Provinzen.

Das ECHO hat im Oktober beschlossen, für den Zeitraum 2014-2015 1,5 Mio. EUR zur

Unterstützung der Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt in Papua-Neuguinea bereitzustellen. Die

EU unterstützt die Initiative "Offenes Parlament" des Amts des Präsidenten des Parlaments, mit der

erreicht werden soll, dass sich die Bürger demokratischen Grundsätzen stärker verpflichtet fühlen,

indem das Parlament für die Bürger geöffnet wird.

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Den Rechten der Frau und der Stärkung ihrer Gestaltungs- und Entscheidungsmacht wurde bei der

Durchführung der EU-Entwicklungsprogramme vorrangig Rechnung getragen. Insbesondere mit

der zweiten Phase des Programms der EU für die wirtschaftliche Entwicklung des ländlichen

Raums ist die Gestaltungs- und Entscheidungsmacht der Frauen in entlegenen ländlichen Gebieten

gefördert worden.

Die vom Parlament im Mai verabschiedeten Änderungen des Strafgesetzbuches waren Anlass zur

Sorge, da für viele Straftaten, beispielsweise Vergewaltigung in schweren Fällen, Tötungen im

Zusammenhang mit Hexerei, Raub und Waffenanwendung, die Todesstrafe wiedereingeführt

wurde. Das Parlament hat außerdem verschiedene Hinrichtungsmethoden gebilligt, einschließlich

Tod durch Erhängen, tödliche Injektion, Erschießen durch ein Erschießungskommando und

Elektrokution. Dies ist insofern ein schwerer Rückschlag, als sich das Land seit 1954 an ein

Moratorium für Hinrichtungen gehalten hatte. Die Hohe Vertreterin hat am 3. Juni eine Erklärung

abgegeben, in der sie die Behörden aufgerufen hat, das Moratorium von 1954 auch künftig zu

achten. Die EU hat am Welttag gegen die Todesstrafe am 10. Oktober zusammen mit dem

Vereinigten Königreich und Frankreich einen Meinungsbeitrag herausgegeben, in dem sie die

Regierung erneut aufgerufen hat, ihren Standpunkt zu überdenken.

Bei den Gesetzesänderungen waren auch einige positive Entwicklungen zu verzeichnen, beispiels-

weise die Aufhebung des Gesetzes von 1971 über Hexerei (das zuvor bei Mord zur Verteidigung

herangezogen werden konnte) und die Annahme des Familienschutzgesetzes im Oktober 2013 (mit

dem häusliche Gewalt als Straftat eingestuft wurde). Eine nationale Strategie für Frauen und

Geschlechtergleichstellung ist für den Zeitraum 2010 bis 2015 angenommen worden. Weitere posi-

tive Entwicklungen waren die Vorstellung des Berichts über Papua-Neuguinea der VN-Sonder-

berichterstatterin über Gewalt gegen Frauen und die nationale Strategie vom Juni 2013 für

Geschlechtergleichstellung im öffentlichen Bereich.

Die Beratungen mit den Behörden über einen ersten förmlichen politischen Dialog gemäß Artikel 8

des Cotonou-Abkommens wurden aufgenommen, aber ein Termin für den Dialog steht noch nicht

fest.

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Samoa

Die Menschenrechte sind in Samoa grundsätzlich gesetzlich geschützt, aber das Gesetz wird nicht
immer durchgesetzt. Geschlechtsspezifische Gewalt und Diskriminierung von Frauen sind nach wie
vor größere Probleme. Die EU fördert durch einen Dialog mit der Regierung und verschiedene
Finanzierungsinstrumente die Menschenrechte, die Geschlechtergleichstellung und eine größere
Teilhabe von Frauen am Beschlussfassungsprozess. Durch das regionale EIDHR-Projekt zur Unter-
stützung der pazifischen Staaten unterstützt sie die Aufklärung über den Bezug zwischen Men-
schenrechten und Entwicklung, die Stärkung der Kapazität für die Einbeziehung der Menschen-
rechte in die Regierungspolitik und in Entwicklungspläne und die Ratifizierung und Durchführung
von VN-Menschenrechtsverträgen und des Römischen Statuts.

Samoa kommt in den Genuss des EIDHR-Programms "Medien für Demokratie und Menschen-
rechte". Die EU hat 2013 192 000 EUR aus dem Programm zur Unterstützung der Zivilgesellschaft
bereitgestellt, um die psychische Gesundheit zu fördern, gegen die Stigmatisierung psychisch Kran-
ker vorzugehen und Sportmöglichkeiten für Kinder mit geistigen Behinderungen zu schaffen. Die
EU stellt aus ihrem regionalen Programm außerdem Finanzmittel für die Zivilgesellschaft zur Ver-
fügung, um die Stimme der Zivilgesellschaft und ihre Überwachungsrolle zu stärken.

Salomonen

Die Europäische Union hat sich weiterhin im Wege des Dialogs und durch finanzielle Unterstüt-
zung aktiv für die Menschenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter auf den Salomonen
eingesetzt. Sie hat in Treffen mit Regierungsvertretern die Frage der Ratifizierung von Menschen-
rechtsübereinkommen der VN und des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs zur
Sprache gebracht. Die Förderung der Geschlechtergleichstellung und die Bekämpfung der Gewalt
gegen Frauen sind nach wie vor wichtige Prioritäten, bei denen die EU mit der Regierung, der
Zivilgesellschaft und anderen Gebern eng zusammenarbeitet.

Die Salomonen waren Nutznießer des regionalen Programms der EU zur Unterstützung der pazi-
fischen Staaten im Hinblick auf die Menschenrechte und auf Entwicklung. Im Mittelpunkt stand
dabei die Einbeziehung der Menschenrechte in die Regierungspolitik und die Ratifizierung von VN-
Menschenrechtsverträgen und des Römischen Statuts. Mit dem Programm wurden ein nationaler
Schwerpunktbeauftragter für Geschlechtergleichstellung und Menschenrechtsaktivitäten und die
regionale Fortbildung für Rechtsanwälte, Parlamentsmitglieder, die Zivilgesellschaft und Justiz-
beamte gefördert. Die Regierung hat ihren ersten Bericht (seit der Ratifizierung im Jahr 2002) über
die Durchführung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
vorgelegt.

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Die Salomonen sind ein Pilotland für die Durchführung des EU-Aktionsplans zur Unterstützung der

Demokratie. Die EU hat ihre Unterstützung vor dem Hintergrund der Parlamentswahlen im Jahr

2014 in erster Linie weiterhin auf die Verbesserung der Transparenz und die Integrität des Wahl-

prozesses, die Förderung der politischen Teilhabe und Vertretung von Frauen und die Stärkung der

Kapazität nichtstaatlicher Akteure und der Bürger für die Verteidigung ihrer Rechte und eine akti-

vere Rolle in der politischen Debatte gerichtet.

Vanuatu

Die häufigsten Menschenrechtsverletzungen im Land betreffen häusliche Gewalt gegen Frauen und

Kinder. Der dritte politische Dialog mit Vanuatu sollte in der zweiten Hälfte des Jahres 2013 in Port

Vila stattfinden, aber die Führung Vanuatus hat beschlossen, den Dialog zu verschieben.

Die Good-Governance- und Entwicklungsvereinbarung zwischen der EU und der Regierung

Vanuatus (die Kernstück des Jahresaktionsprogramms 2013 ist) macht es unbedingt erforderlich,

durch geeignete Indikatoren nachzuweisen, dass Fortschritte bei den Menschenrechten (insbeson-

dere in geschlechtsspezifischen Fragen) erreicht wurden, damit die anreizbezogenen Teilbeträge der

Beihilfe ausgezahlt werden können. Mit der Vereinbarung soll insbesondere erreicht werden, dass

die Durchführung einer Politik der Geschlechtergleichstellung und der Stärkung der Gestaltungs-

und Entscheidungsmacht der Frauen verbessert wird, indem die Transparenz des Regierungshan-

delns und die Rechenschaftspflicht in Gleichstellungsfragen verstärkt werden. Die Menschenrechte

generell und die Rechte und die Teilhabe der Frauen im Besonderen werden daher im Rahmen der

Risikobewertung gemäß der Vereinbarung regelmäßig überwacht. Die nationale Berichterstattung

zu Gleichstellungfragen im jährlichen Entwicklungsbericht soll ebenfalls verbessert werden, und

zwar unter anderem durch die geschlechtsspezifische Aufschlüsselung von Statistiken.

Die EU bringt Menschenrechtsfragen in ihren regelmäßigen Kontakten mit der Regierung Vanuatus

zur Sprache und geht Menschenrechtsprioritäten durch gezielte Entwicklungshilfe an; dabei legt sie

den Schwerpunkt auf die Förderung der Ethik und des Bürgerbewusstseins und die Bekämpfung

geschlechtsspezifischer Gewalt.

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IX Amerika
Kanada

Die EU und Kanada haben 2013 ihre enge Zusammenarbeit und ihre Konsultationen in VN-Men-

schenrechtsgremien wie dem VN-Menschenrechtsrat und dem Dritten Ausschuss der VN-General-

versammlung fortgesetzt. Kanada hat Resolutionen der EU zu Myanmar/Birma, der Demokrati-

schen Volksrepublik Korea, der Religions- und Weltanschauungsfreiheit und den Rechten des Kin-

des miteingebracht. Die Mitgliedstaaten der EU schlossen sich der von Kanada geführten Initiative

zu Iran an. Kanada und die EU unterstützten eine interregionale Initiative betreffend Kinder-, Früh-

und Zwangsheirat.

Kanada wurde einer allgemeinen regelmäßigen Überprüfung unterzogen und hat 122 Empfehlungen

ganz, teilweise oder dem Grundsatz nach akzeptiert; es hat Empfehlungen unter anderem dazu, dass

es Vertragspartei bestimmter Menschenrechtsinstrumente wird, und zu den Rechten indigener Völ-

ker und zu Kanadiern, die im Ausland zum Tode verurteilt wurden, zurückgewiesen.

Die EU und Kanada führten informelle Menschenrechtsberatungen und hatten regelmäßige Kon-

takte in Genf, New York und Brüssel.

USA

Die EU und die USA haben 2013 ihre enge und regelmäßige Zusammenarbeit und ihren Austausch

zu Menschenrechtsfragen fortgesetzt. Auf Ebene der VN haben sie im Menschenrechtsrat und im

Dritten Ausschuss der VN-Generalversammlung bei der Unterstützung von Länderresolutionen zu

Myanmar/Birma, zur Demokratischen Volksrepublik Korea, zu Iran und zu Syrien sowie im

Menschenrechtsrat zu Sri Lanka zusammengearbeitet. Die USA haben außerdem in beiden Gremien

Initiativen der EU zur Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit und zu den Rechten des Kindes

unterstützt. Die Mitgliedstaaten der EU haben eine Resolution des Menschenrechtsrates zur Rolle

der Ausdrucks- und Meinungsfreiheit bei der Machtgleichstellung der Frauen und eine Initiative des

Dritten Ausschusses der VN-Generalversammlung zu periodischen demokratischen Wahlen unter-

stützt.

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Die EU und die USA haben im August Menschenrechtskonsultationen geführt. Zu den erörterten

Fragen gehören die Lage in Drittländern und thematische Fragen wie der Druck auf die Zivilgesell-

schaft, die Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit, Rechte von LGBTI-Personen und Wirtschafts-

und Menschenrechte. Die EU hat außerdem die Todesstrafe, Haftbedingungen im Land und

Menschenrechtsaspekte der Terrorbekämpfung, einschließlich Guantánamo und unbefristete Haft,

zur Sprache gebracht. Die bilateralen Konsultationen wurden durch Ad-hoc-Gespräche des EU-

Sonderbeauftragten für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, und Amtsträgern der EU und der

USA zu spezifischen Fragen, beispielsweise des kleiner werdenden Raums für die Zivilgesellschaft,

ergänzt. Menschenrechtsbezogene Aspekte wurden auch in regelmäßigen Treffen zum Bereich

Justiz und Inneres erörtert, insbesondere hinsichtlich der Terrorbekämpfung und der Tätigkeiten der

Nachrichtendienste. Es wurde eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe EU-USA eingesetzt, die sich mit den

Auswirkungen der Tätigkeit von US-Nachrichtendiensten auf die Datenschutzrechte von EU-

Bürgern befassen soll. Menschenrechtsthemen wurden außerdem als Teil des Dialogs und der

Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA in konsularischen Angelegenheiten zur Sprache

gebracht. Diese Beratungen führten zu einem gemeinsamen Kurs gegenüber einschlägigen Stellen,

beispielsweise in Bezug auf Haftbedingungen und den Schutz des Kindes.

Die Todesstrafe in den USA ist für die EU auch weiterhin Anlass zur Sorge, auch wenn einige Fort-

schritte erzielt wurden. Die Hohe Vertreterin hat eine Erklärung abgegeben, in der sie den Bundes-

staat Maryland zu seiner Entscheidung beglückwünscht hat, die Todesstrafe abzuschaffen. Mary-

land ist der sechste Bundesstaat in ebenso vielen Jahren, der diesen Schritt getan hat. In 32 Bundes-

staaten ist die Todesstrafe jedoch noch immer gesetzlich vorgesehen, ebenso wie auf der Bundes-

ebene der Vereinigten Staaten und beim Militär. 61 Menschen sind zum Tode verurteilt worden,

35 Menschen wurden hingerichtet. Gemäß ihren Leitlinien hat die EU eine Erklärung abgegeben

und ist an die entsprechenden Behörden herangetreten, um in zwei Fällen, in denen es um psychisch

kranke Häftlinge ging, für Gnade zu werben. Exportbeschränkungen der EU für kurz und inter-

mediär wirkende Barbitursäure-Derivate (Barbiturate) zur Anästhesie und freiwillige Beschränkun-

gen europäischer Unternehmen in Verbindung mit der Verwendung anderer Anästhetika, die für

Hinrichtungen verwendet werden, haben zu Engpässen bei der Verfügbarkeit von Substanzen für

tödliche Injektionen geführt. Diese Engpässe haben die Behörden in einigen Staaten dazu veran-

lasst, Hinrichtungen auszusetzen oder auf andere Substanzen oder Kombinationen von Substanzen

zurückzugreifen. Die EU hat über das EIDHR mit Finanzmitteln in Höhe von 1,5 Mio. EUR das

Werben für die Abschaffung der Todesstrafe in den USA unterstützt.

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Die EU hat in bilateralen Menschenrechtskonsultationen und in Kontakten zu Bundesbehörden und

Behörden von Bundesstaaten zum Ausdruck gebracht, dass sie das Ausmaß und die Länge von Iso-

lationshaft im US-Justizvollzugssystem für problematisch hält.

Guantánamo, unbefristete Haft und der Einsatz von Dronen für gezielte Tötungen von Terror-

verdächtigen waren außerdem Thema parlamentarischer Anfragen und von Anhörungen im Euro-

päischen Parlament, einschließlich einer gemeinsamen Anhörung der Unterausschüsse für Vertei-

digung und für Menschenrechte am 25. April.

Der Ratsvorsitz und die Kommission haben ihren Bericht über die Feststellungen der Ad-hoc-

Arbeitsgruppe EU-USA zum Datenschutz am 27. November vorgelegt. Die wichtigsten Feststellun-

gen und Empfehlungen beziehen sich auf die unterschiedliche Behandlung von Betroffenen, die

US-amerikanische Staatsangehörige sind, und von Betroffenen, die keine US-amerikanischen

Staatsangehörigen sind, insbesondere auf den Umstand, dass die meisten der Schutzregelungen im

Rechtssystem der Vereinigten Staaten nicht für Betroffene gelten, die keine US-amerikanischen

Staatsangehörige sind. Die Tätigkeiten der National Security Agency der Vereinigten Staaten und

die etwaigen Auswirkungen auf die Rechte von EU-Bürgern waren ebenfalls Gegenstand einer

Untersuchung des Europäischen Parlaments, in deren Rahmen mehrere öffentliche Anhörungen

stattgefunden haben. Der Untersuchungsbericht wird Anfang 2014 herausgegeben. Dies war auch

Gegenstand verschiedener Anfragen im Europäischen Parlament. Elektronische Kommunikation

und Datenverarbeitung sind für den transatlantischen Wirtschaftsaustausch und die Zusammenarbeit

auf dem Gebiet der nationalen Sicherheit von wachsender Bedeutung. Die Wiederherstellung des

Vertrauens in die Datenflüsse zwischen der EU und den USA ist daher umso wichtiger. Die EU und

die USA haben daher zur Erreichung dieses Ziels unlängst bilaterale Gespräche aufgenommen, um

die Instrumente für den Datenaustausch zwischen der EU und den USA zu verbessern.

Die EU und die USA haben die transatlantischen Menschenrechtsbeziehungen gestärkt, indem sie

in spezifischen Fragen zusammengearbeitet haben, beispielsweise bei der wirtschaftlichen und

politischen Selbstbefähigung von Frauen (z.B. im Rahmen der Partnerschaft für gleichberechtigte

Zukunft) und bei den Rechten für Menschen mit Behinderungen, und indem sie ihre Beiträge bei

Veranstaltungen im Rahmen von Menschenrechtstagen gebündelt haben.

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X Lateinamerika
Argentinien

Argentinien hat die meisten Menschenrechtsinstrumente der Region und der VN sowie das
Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ratifiziert. Allerdings gibt es nach wie vor
Probleme, insbesondere was die Bedingungen in den Gefängnissen, die häusliche Gewalt gegen
Frauen und die Rechte der Angehörigen von Minderheiten betrifft.

Als Mitglied der LGBTI-Kerngruppe, gemeinsam mit der EU, war Argentinien im September 2013
einer der Unterzeichner der VN-Ministererklärung zur Beendigung der Gewalt und der Diskrimi-
nierung gegenüber Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität.
Argentinien hat 2013 als gewähltes Mitglied des VN-Menschenrechtsrats einige der zahlreicher
werdenden interregionalen Initiativen mitgetragen, einschließlich der Initiativen zu erzwungenem
oder unfreiwilligem Verschwinden von Personen und zu Wirtschafts- und Menschenrechten.

Menschenrechtsfragen spielen bei den bilateralen Kontakten zwischen der EU und Argentinien eine
wichtige Rolle; so wurde 2008 eine Gemeinsame Erklärung der EU und Argentiniens zu den Men-
schenrechten abgegeben.

Bei der Zusammenarbeit zwischen der EU und Argentinien in Menschenrechtsfragen stellten sozi-
ale Gerechtigkeit, die Rechte von Angehörigen von Minderheiten und der indigenen Bevölkerungs-
gruppen Schlüsselfragen und Kernbereiche für Maßnahmen im Rahmen des EIDHR 29 und der
thematischen Linien für nichtstaatliche Akteure dar. Die EU hat mit dem argentinischen Menschen-
rechtssekretariat zusammengearbeitet, das die Arbeit von acht Beobachtungsstellen für Menschen-
rechte unterstützt. Sie hat außerdem die Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Förde-
rung der Menschenrechte, der Menschenrechtsverteidiger, der Justiz und der Bekämpfung der
Straflosigkeit gestärkt und einige ihrer Initiativen, die durch offene Aufrufe zur Einreichung von
Vorschlägen ausgewählt wurden, finanziert.

Bolivien

Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit zwischen Bolivien und der EU in Menschenrechtsfragen ste-
hen der Ausbau der Rechtsstaatlichkeit und die Verbesserung des Zugangs zur Justiz, die Verstär-
kung des Schutzes und der Ausübung der Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen und die
Unterbindung der Gewalt gegen Frauen und Kinder.

29 Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte.
10848/14 ds/DK/cat 334
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Bolivien ist eines der sieben Pilotländer, die für die Durchführung des EU-Aktionsplans zur Unter-

stützung der Demokratie in den Außenbeziehungen der EU ausgewählt wurden. Finanzmittel des

EIDHR wurden eingesetzt, um ein Beratungsunternehmen zu beauftragen, die Tätigkeiten der

Gebergemeinschaft zur Unterstützung der Demokratie und den Bedarf des Landes, wie er von zent-

ralen Akteuren wahrgenommen wird, zu kartografieren. Im Rahmen des Dialogs auf hoher Ebene

im Jahr 2012 ist eine gemeinsame Arbeitsgruppe für Demokratie und Menschenrechte eingesetzt

worden. Die Gruppe trat erstmalig 2013 zusammen.

Die EU leistete 2013 mit ihrem Programm im Rahmen des Stabilitätsinstruments (4 Mio. EUR)

Unterstützung für den Konsultationsprozess mit indigenen Völkern, Konfliktmanagement und -prä-

vention und die Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz. Die Justiz ist als einer der drei Maßnah-

menbereiche im Rahmen der nächsten bilateralen Programmplanung für die Zusammenarbeit aus-

gewählt worden (2014-2020). Die EU hat eine lokale Strategie zur Umsetzung der EU-Leitlinien in

Bezug auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen angenommen, und es wurde eine beratende Gruppe

eingesetzt. Sie arbeitet mit den Vereinten Nationen zusammen, um die bolivianischen Behörden und

die Zivilgesellschaft dabei zu unterstützen, den Rechtsrahmen zu Gewalt gegen Frauen umzusetzen.

Brasilien

In Brasilien stand auch 2013 der Schutz gefährdeter Gruppen wie Kinder, Frauen, indigene Bevöl-

kerungsgruppen, Menschenrechtsverteidiger und lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle

Personen (LGBTI) insbesondere durch die Bekämpfung der Gewalt gegen Homosexuelle im Mit-

telpunkt der EU-Menschenrechtspolitik. Dabei fanden ein politischer Dialog und Kontakte mit

Ansprechpartnern in den Ministerien und im Menschenrechtssekretariat (im Amt des Präsidenten)

statt und wurden verschiedene von der EU finanzierte Kooperationsprojekte durchgeführt.

Die Delegation der EU führte das ganze Jahr über Beratungen mit den Behörden, und zwar sowohl

individuell als auch zusammen mit den Mitgliedstaaten der EU. Zu den erörterten Themen gehörten

die Kommission für die Rechtsstellung der Frau, die Prioritäten der EU für die 23. regelmäßige

Tagung des Menschenrechtsrats (zu Belarus) und Resolutionsentwürfe zu Syrien, zur

Demokratischen Volksrepublik Korea, Myanmar/Birma und Iran, was den Dritten Ausschuss der

VN-Generalversammlung anbelangt.

10848/14 ds/DK/cat 335
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Brasilien hat zwei große internationale Veranstaltungen ausgerichtet, nämlich die Dritte Weltkonfe-

renz zu Kinderarbeit (8. bis 10. Oktober in Brasilia) und das Weltforum über Menschenrechte

(10. Dezember in Brasilia). Beide Veranstaltungen wurden von der EU und den Mitgliedstaaten

verfolgt.

Das Jahr war gekennzeichnet durch die weit verbreiteten Proteste, die das Land im Juni erschüttert

haben, und die Debatte über die Zwangsräumungen und Arbeitsbedingungen im Zusammenhang

mit den großen Bauprojekten für die Fußballweltmeisterschaft und die Olympischen Spiele. Außer-

dem gab es häufig Proteste gegen bekannt gewordene Versuche, die Verfassungsgarantien für die

Rechte indigener Völker hinsichtlich ihrer angestammten Gebiete zu beschneiden.

Die EU hat die Rechte indigener Völker in Brasilien über das EIDHR und andere Instrumente wei-

ter aktiv unterstützt. Die Kontakte zu den für Angelegenheiten der indigenen Völker zuständigen

Bundesbehörden (einschließlich FUNAI, der brasilianischen Behörde für die indigenen Völker)

wurden intensiviert. Die EU-Delegation und die EU-Mitgliedstaaten in Brasilia unterhalten außer-

dem regelmäßige Kontakte zum Menschenrechtssekretariat und zu denjenigen, die am Menschen-

rechtsverteidigerprogramm mitwirken. Die EU hat 2013 bei mehreren Anlässen außerdem Gesprä-

che mit Brasilien in multilateralen Gremien geführt, beispielsweise bei LGBTI-Veranstaltungen im

Zusammenhang mit dem Menschenrechtstag in New York und im VN-Menschenrechtsrat.

Mehr als 15 Projekte werden im Rahmen der länderspezifischen Unterstützung des EIDHR durch-

geführt; zum Spektrum der Themen gehören die Gewalt gegen Frauen, der Schutz der Rechte des

Kindes, der Schutz der Rechte von Häftlingen, Prozesskostenhilfe und sexuelle Ausbeutung wäh-

rend internationaler Großereignisse wie der bevorstehenden Fußballweltmeisterschaft und der

Olympischen Spiele. Hinsichtlich der schlechten Bedingungen und des mangelnden Rechtsschutzes

im Justizvollzugssystem sind in Brasilien zwei Projekte zur Förderung der Menschenrechte von

Gefängnisinsassen (mit denen das System der Vereinigung für Schutz und Hilfe für Verurteilte, die

in ihren Pilotprojekten bereits Ergebnisse erzielt hat, ausgeweitet und konsolidiert wurde) durchge-

führt worden; diese Projekte waren 2013 viel beachtet und sind im Mai von der Weltbank mit dem

Preis "Experiences from the Field" ausgezeichnet worden.

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Mit der Fazilität der EU zur Unterstützung sektoraler Dialoge ist im September im Bundesstaat

Ceara ein Menschenrechtsverteidigerseminar finanziert worden. Botschaften der Mitgliedstaaten

haben an dieser Veranstaltung teilgenommen, zu der ein Besuch bei lokalen Menschenrechts-

verteidigern gehörte.

Chile

Der Dialog und die enge Zusammenarbeit mit Chile über Menschenrechtsfragen wurde 2013 fortge-

setzt. Die EU konzentrierte sich vorrangig auf die Gleichstellung der Geschlechter, die Rechte der

indigenen Bevölkerungsgruppen und von LGBTI, Maßnahmen zur Erinnerung an die Militärdikta-

tur der Jahre 1973-90 sowie bereichsübergreifende Fragen wie die Stärkung der Rolle der Zivilge-

sellschaft und die Zusammenarbeit in internationalen Foren. Der 40. Jahrestag des Militärputsches

von 1973 war Anlass zu Debatten über die Opferentschädigung sowie Aufklärungs- und Sensibili-

sierungsmaßnahmen. Fragen wie die anstehende Durchführung der Konsultationen mit der indige-

nen Bevölkerung im Einklang mit dem IAO-Übereinkommen Nr. 169, der Rückgriff auf das Anti-

terror-Gesetz zur Eindämmung der sozialen Proteste der Mapuche sowie unverändert bestehende

Vorurteile und die andauernde Gewalt gegenüber der LGBTI-Gemeinschaft wurden im Rahmen

besonderer Verfahren der Vereinten Nationen überprüft, zu denen auch ein Besuch des Sonderbe-

richterstatters für Menschenrechte und Terrorismusbekämpfung Ben Emmerson in Chile gehörte.

Die gleichen Fragen wurden darüber hinaus vom Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskri-

minierung untersucht.

Im Rahmen der themenbezogenen Zusammenarbeit stellte die EU 1,2 Mio. EUR für die Unterstüt-

zung von über 20 Projekten in diesen Bereichen bereit. Sie unterstützte weiterhin den Einsatz der

Zivilgesellschaft für die Förderung und Überwachung der Fortschritte und der Einhaltung der inter-

nationalen Verpflichtungen Chiles in diesen Bereichen. Im Vorfeld der zweiten allgemeinen regel-

mäßigen Überprüfung des Landes führten die EU und Chile im November 2013 ihren vierten loka-

len Menschenrechtsdialog. Dabei wurde über die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der

Geschlechter, LGBTI-Rechte, die Rechte von Migranten und die Rechte der indigenen Bevölke-

rungsgruppen sowie die Zusammenarbeit in multilateralen Foren beraten.

10848/14 ds/DK/cat 337
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Kolumbien

Die kolumbianischen Behörden unternehmen große Anstrengungen zur Verbesserung der

Menschenrechtslage im Land. Aufgrund der komplexen Ursachen für die Gewalt und

Menschenrechtsverletzungen stehen sie vor großen Herausforderungen. In zahlreichen Fällen

schwerer Menschenrechtsverletzungen ergingen Urteile von großer Tragweite, doch bleiben viele

Verbrechen weiterhin ungesühnt, so Drohungen gegen Menschenrechtsverteidiger, sexuelle Gewalt

gegen Frauen und die Ermordungen führender Vertreter der Gruppen, die die Rückgabe von Land

fordern. Mit Hilfe ihrer Kooperationsmechanismen und ihres politischen Dialogs hat die EU

weiterhin aktiv die Bemühungen der Regierung unterstützt, Gewalt und Drohungen gegen

Menschenrechtsverteidiger, Frauen, Kinder, indigene Bevölkerungsgruppen sowie Menschen

afrikanischer Abstammung einzudämmen.

Im April 2013 führte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen seine zweite allgemeine regel-

mäßige Überprüfung Kolumbiens durch. Kolumbien akzeptierte 126 Empfehlungen (von denen es

120 als "bereits umgesetzt" oder "im Prozess der Umsetzung befindlich" einstufte), wies

26 Empfehlungen zurück und ließ acht offen.

Das Amt der Europäischen Gemeinschaft für humanitäre Hilfe leistete 2013 weiterhin Soforthilfe

und gewährte Schutz für die von Konflikten betroffenen Bevölkerungsgruppen in Kolumbien.

Besondere Aufmerksamkeit wurde den am meisten gefährdeten Gruppen in ländlichen Gebieten

gewidmet: Binnenvertriebene, Flüchtlinge in Nachbarländern, von Frauen geführte Haushalte, Kin-

der, ältere Menschen, indigene und afro-kolumbianische Bevölkerungsgruppen.

Im Einklang mit der Menschenrechtsstrategie der EU für Kolumbien wurde ein Aufruf zur Einrei-

chung von Vorschlägen (Gesamtmittelausstattung: 1,6 Mio. EUR) gestartet. Er war auf zwei The-

men ausgerichtet: Stärkung der Garantien und Konzepte für die politische Teilhabe ethnischer Min-

derheiten sowie ländlicher und anderer gefährdeter Bevölkerungsgruppen auf lokaler Ebene und

Umsetzung der Resolutionen 1325 und 1820 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen,

Frieden und Sicherheit. Fünf neue Projekte wurden als förderfähig ausgewählt. Menschenrechts-

verteidiger, insbesondere Gewerkschaftsvertreter und Personen, die sich für die Landrückgabe ein-

setzen, wurden mit Projekten gefördert, die Schutz und psychosoziale Unterstützung leisten.

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Costa Rica

Costa Rica ist eine Demokratie, die seit vielen Jahren ihren internationalen Menschenrechts-

verpflichtungen nachkommt. Die wichtigsten Herausforderungen beim Thema Menschenrechte

beziehen sich auf die öffentliche Sicherheit sowie Verbrechen im Zusammenhang mit Drogen und

Korruption. 2013 konzentrierte sich die EU hauptsächlich auf diese Fragen (einschließlich

Straflosigkeit, Schutz und Sicherheit) sowie auf die Diskriminierung von Minderheiten und die

Rechte von Frauen. Die Fortschritte wurden im Rahmen der häufigen Kontakte zu den Behörden

Costa Ricas und der Dialoge mit der Zivilgesellschaft überprüft. In Zusammenarbeit mit den EU-

Mitgliedstaaten wurden multilaterale Menschenrechtsfragen mit den Behörden erörtert.

Die Mitgliedstaaten ratifizieren derzeit das 2013 geschlossene Assoziierungsabkommen EU-Zent-

ralamerika. Sobald es in Kraft getreten ist, wird es den Rahmen für weitere Kontakte zu zentralame-

rikanischen Ländern in Bezug auf Menschenrechtsfragen, insbesondere durch den politischen Dia-

log, bieten.

Der gleiche thematische Schwerpunkt galt für die Kooperationsmaßnahmen der EU im Jahr 2013,

und zwar sowohl für die bilaterale Zusammenarbeit als auch die mit dem EIDHR finanzierten Maß-

nahmen. Das bilaterale "Emprende"-Projekt, das von der EU mit 4 Mio. EUR unterstützt wird, hilft

Frauen im ländlichen Raum und am Stadtrand, wirtschaftlich unabhängiger zu werden. Vier vom

EIDHR geförderte Maßnahmen (Gesamtbeitrag der EU: 343 000 EUR) sind auf häusliche Gewalt,

die soziale Ausgrenzung von Jugendlichen, die öffentliche Sicherheit und den Ausbau von Kapazi-

täten der Zivilgesellschaft ausgerichtet. Darüber hinaus erhält Costa Rica Budgethilfe für die

Bewältigung von Sicherheitsfragen. Ein Beispiel hierfür ist das "Prosec"-Projekt zur Unterstützung

der nationalen Sicherheitspolitik. Bei diesem Projekt beläuft sich der Beitrag der EU auf

13 Mio. EUR.

Ecuador

Die Menschenrechtslage in Ecuador hat sich verschlechtert; die gesellschaftlichen Proteste, insbe-

sondere im Zusammenhang mit den Bergbauprojekten, wurden kriminalisiert und der Rechtsrahmen

insgesamt wurde verschärft. Vor diesem Hintergrund konzentrierten sich die EU-Delegation und die

Botschaften von EU-Mitgliedstaaten in Ecuador auf bestimmte Fälle von Menschenrechtsverteidi-

gern und darauf, wie Ecuador die im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung durch

den VN-Menschenrechtsrat erhaltenen Empfehlungen in seinen Beziehungen zu den Behörden

umsetzt.

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Auf der Eröffnungssitzung des bilateralen Konsultationsmechanismus EU-Ecuador am 21. Juni

2013 wurde auch den Menschenrechtsfragen große Aufmerksamkeit zuteil, insbesondere der Frei-

heit der Meinungsäußerung und den Menschenrechtsfragen, die Ecuador angehen muss, um seinen

Verpflichtungen gemäß dem Interamerikanischen Menschenrechtssystem nachzukommen.

Der Strafvollzug zählt aufgrund der erniedrigenden Haftbedingungen und Berichten über einige

Fälle von Folter noch immer zu den kritischen Bereichen. Für Organisationen, die hierbei Unter-

stützung leisten könnten, ist es weiterhin schwierig, Zugang zu den Häftlingen zu erhalten.

Ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen, der Ende 2013 im Rahmen des EIDHR in die Wege

geleitet werden sollte, musste auf 2014 verschoben werden.

El Salvador

Nachdem El Salvador der informellen LGBTI-Kerngruppe bei der Generalversammlung der Ver-

einten Nationen beigetreten war, stand 2013 für die EU die Förderung der LGBTI-Rechte im Mit-

telpunkt ihrer Arbeit. Auf verschiedenen Ebenen fanden Beratungen mit den Behörden über die

Unterzeichnung des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs durch El Salvador statt.

Mittels des von der EU finanzierten Projekts 'Stärkung der Bürgerbeteiligung und der Wahlinstitu-

tionen in El Salvador' hat das Oberste Wahlgericht die Festlegung der Wahlbüros abgeschlossen,

damit nun landesweit Wahlen in Wohnortnähe abgehalten werden können. Dies war eine der wich-

tigsten Empfehlungen der Wahlbeobachtungsmission von 2009 und der Wahlexpertenmission von

2012.

Über die länderspezifische Unterstützung trug das EIDHR zu vier Projekten, die auf die Stärkung

der Demokratie, des verantwortlichen Regierungshandelns, der Rechenschaftspflicht, der Transpa-

renz, der Bürgerbeteiligung und der Gleichstellung der Geschlechter abzielen, insgesamt

1 Mio. EUR bei.

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Über die Partnerschaft zur Friedenskonsolidierung erhielt die EU-Delegation 1,8 Mio. EUR zur

Finanzierung von Organisationen, die sich für Kriminalprävention und Gleichstellungsfragen in

Haftanstalten einsetzen und Opfer von Bandenkriminalität unterstützen. Im Rahmen der Kompo-

nente 'Verbesserung der Kapazitäten nichtstaatlicher Akteure' des Instruments für Stabilität wurde

eine weitere Mittelzuteilung in Höhe von 750 000 EUR für Rehabilitierungs- und Wiedereingliede-

rungsmaßnahmen für inhaftierte Frauen gebilligt.

Guatemala

Am 18. April gab der Sprecher der Hohen Vertreterin eine Erklärung ab, in der die Fortschritte

Guatemalas bei der Verfolgung eklatanter Menschenrechtsverletzungen in der Zeit des Bürgerkriegs

als Maßnahme zur Förderung der Aussöhnung begrüßt wurden. Besorgnisse wurden jedoch geäu-

ßert hinsichtlich der Verzögerungen bei den Gerichtsverfahren gegen die Personen, die der Verlet-

zung der Menschenrechte während des Bürgerkriegs angeklagt sind; die EU wird die Fortschritte in

diesem Bereich weiter überwachen. Die EU förderte das gesamte Jahr hindurch politisch und finan-

ziell die von den VN unterstützte Internationale Kommission gegen die Straflosigkeit in Guatemala

(CICIG). Nachdem das Mandat der CICIG bis September 2015 verlängert worden war, bewilligte

die EU eine weitere finanzielle Unterstützung für den Zeitraum 2014-2015.

Die EU-Delegation hat mehrere prominente Fälle von Angriffen auf Menschenrechtsverteidiger

verfolgt, indem sie regelmäßig Dialoge mit den Verteidigern, zivilgesellschaftlichen Organisationen

und staatlichen Stellen führte und sich an öffentlichen Maßnahmen beteiligte, in deren Rahmen die

wichtige Rolle der Menschenrechtsverteidiger im Land hervorgehoben wurde. Die Schutzmaßnah-

men wurden über den Notfonds für Menschenrechtsverteidiger unterstützt. Beim jährlichen Treffen

mit den Menschenrechtsverteidigern am 10. Dezember wurde über den Zugang zur Justiz, über

Gewerkschafts- und Arbeitsrechte und über den Schutz ökonomischer, sozialer, kultureller und

ökologischer Rechte beraten.

Die EU hat einen regelmäßigen Dialog mit allen wichtigen Gewerkschaften und den für arbeits-

rechtliche Fragen und die Ermittlungen bei Verbrechen gegen Gewerkschaftsvertreter zuständigen

Regierungsstellen eingerichtet. Darüber hinaus unterstützte sie die Bemühungen der IAO, dem

Land dabei zu helfen, seine Kernarbeitsnormen zu verbessern. Die wirksame Umsetzung der IAO-

Kernübereinkommen zu Arbeitnehmerrechten stellt eine wichtige Prüfmarke für das Assoziierungs-

abkommen EU-Zentralamerika dar.

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Die Förderung und der Schutz der Rechte indigener Bevölkerungsgruppen ist Teil sämtlicher Maß-

nahmen der EU in Guatemala. Die G13-Arbeitsgruppe zu den Rechten indigener Bevölkerungs-

gruppen wurde als ein Forum für den gemeinsamen und strategischen Dialog zwischen den wich-

tigsten Gebern im Land über diese Frage eingerichtet. Jeden Monat fanden Treffen mit Gruppen

indigener sozialer Bewegungen und staatlichen Stellen statt. Die EU traf sich darüber hinaus mit

dem Sonderberichterstatter für die Rechte der indigenen Bevölkerung der Interamerikanischen

Menschenrechtskommission und dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Rechte

von indigenen Völkern.

2013 kamen in den ersten zehn Monaten 665 Frauen gewaltsam zu Tode, ein deutlicher Anstieg

gegenüber dem Vorjahr, als im gleichen Zeitraum 573 Frauen getötet wurden. Die EU hat sich

besorgt über die hohe Anzahl von Gewalttaten gegen Frauen geäußert und betonte, dass diese bes-

ser verhindert und die Täter bestraft werden müssen. Sie unterstützte zivilgesellschaftliche Organi-

sationen dabei, die Kampagne Ya es Hora in die Wege zu leiten, und anlässlich des Internationalen

Tages für die Beseitigung jeder Gewalt gegen Frauen wurde ein spezieller Newsletter veröffent-

licht.

Honduras

Auch im Jahr 2013 kam es in Honduras weitverbreitet zu Menschenrechtsverletzungen, insbeson-

dere zu Verstößen gegen die Rechte schutzbedürftiger Gruppen, wie Menschenrechtsverteidiger,

Frauen, LGBTI-Personen und Journalisten. Nationale und internationale Menschenrechts-NRO

berichteten häufig über Angriffe auf indigene Gruppen, die sich für Umweltschutz einsetzen, oder

deren Schikanierung. Generell wirken sich die sehr hohen Tötungs- und Kriminalitätsraten zusam-

men mit einer weit verbreiteten Straflosigkeit negativ auf die Rechte aller Bürger aus.

Die Menschenrechtslage in dem Land ist für die EU Anlass zu großer Sorge und ein vorrangiges

Thema in dem politischen Dialog der EU mit den nationalen Behörden. Die EU ist nach wie vor ein

wichtiger Akteur und Geldgeber in den Bereichen Sicherheit, Justiz und Menschenrechte. Sie trifft

sich regelmäßig mit Menschenrechtsverteidigern und führt einen laufenden Dialog mit Organisatio-

nen der Zivilgesellschaft. 2013 fanden viele Sitzungen und Besuche der Lokalitäten der Menschen-

rechtsorganisationen statt, einschließlich einer Veranstaltung zur Überprüfung der Strategie der EU

für den Schutz der Menschenrechtsverteidiger vor Ort. Die Missionsleiter reisten im April nach

Bajo Aguán, um die Menschenrechtslage in der Region zu beobachten und die Bauernverbände vor

Ort zu treffen.

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Die EU arbeitet auch weiterhin daran, das Ausmaß der Straflosigkeit zu reduzieren, die Unter-

suchungskapazitäten zu verbessen, Kapazitäten aufzubauen, Institutionen zu stärken und die Erbrin-

gung von Dienstleistungen zu verbessern. Mit dem Programm zur Förderung der Menschenrechte in

Honduras half die EU 2013 dem Ministerium für Justiz und Menschenrechte bei der Umsetzung des

Nationalen Aktionsplans für Menschenrechtspolitik – dem ersten seiner Art in Honduras. Im Rah-

men des Programms hat sie dazu beigetragen, dass Menschenrechtsindikatoren während der

gesamten operativen Planung der verschiedenen nationalen Institutionen berücksichtigt werden und

auf Gemeindeebene ein Menschenrechtsansatz integriert wurde.

Ferner trägt die EU dazu bei, die Situation der Menschen in Haftanstalten zu verbessern. Im Jahr

2013 ist die nationale Strafvollzugsanstalt für die soziale Eingliederung von Frauen durch ein mit

EU-Mitteln finanziertes Projekt der zivilgesellschaftlichen Organisation DOKITA unterstützt wor-

den, die auch durch Berufsausbildung und bessere Lebensbedingungen zur Resozialisierung von

Strafgefangenen beigetragen hat. Im Rahmen des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen

Folter trägt die EU zur Verstärkung des nationalen Präventionsmechanismus bei, der der Überwa-

chung der Haftbedingungen dient.

Zwischen 2007 und 2013 hat die EU über das Europäische Instrument für Demokratie und Men-

schenrechte zivilgesellschaftliche Organisationen mit ca. 4 Mio. EUR unterstützt, 0,6 Mio. EUR

davon entfielen auf das Jahr 2013.

Mexiko

Mexiko ist ein strategischer Partner, dessen Ansichten und Ziele denen der EU ähnlich sind. Auch

2013 unterstützte die EU Mexiko bei der Umsetzung wichtiger Reformen mit besonderem Schwer-

punkt auf der Bekämpfung der Straflosigkeit (Reform des Strafrechtssystems), der geschlechtsspe-

zifischen Gewalt und der Situation von Menschenrechtsverteidigern, Journalisten und schutzbe-

dürftigen Gruppen (indigene Völker, Migranten).

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In der Sitzung des Gemischten Ausschusses im Juni kamen Menschenrechtsfragen zur Sprache.

Menschenrechtsfragen waren auch ein wichtiges Thema im Rahmen des parlamentarischen Austau-

sches, insbesondere beim Besuchs des Präsidenten des EP, Martin Schulz, im Februar in Mexiko,

bei dem er sich auch mit Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen traf. Die beiden Sitzun-

gen des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Mexiko, die im Mai in Mexiko und im

November in Straßburg stattfanden, umfassten auch Zusammenkünfte mit Menschenrechtsverteidi-

gern und Mitgliedern der Zivilgesellschaft.

Als Ergebnis des Seminars über Zivilgesellschaft im Vorfeld des Menschenrechtsdialogs im Jahr

2012 hat die EU ihr Engagement für NRO im Mai 2013 erheblich verstärkt, indem sie eine Arbeits-

gruppe "Zivilgesellschaft" ins Leben rief. In diesem Rahmen treten die EU-Delegation und die

wichtigsten Menschenrechts-NRO regelmäßig zusammen. 2013 fanden zwei Sitzungen statt, die

dem Austausch von Informationen, Ansichten und Empfehlungen in Bezug auf vorrangige

Menschenrechtsfragen, den EU-Dialog und die Zusammenarbeit mit Mexiko dienten.

Im Einklang mit den lokalen Leitlinien für Menschenrechtsverteidiger führten die EU-Delegation

und die Missionen der Mitgliedstaaten ihre regelmäßige Arbeit mit den Aktivisten fort. Besuche vor

Ort fanden in den Bundesstaaten Coahuila, Chihuahua und Oaxaca statt. Bei diesen Gelegenheiten

trafen die EU-Repräsentanten Mitglieder der lokalen Zivilgesellschaft und diskutierten mit rangho-

hen Vertretern lokaler Behörden über individuelle Menschenrechtsfälle. Auch mit ranghohen

Beamten der Bundesbehörden, wie dem für Menschenrechtsfragen zuständigen Vizeminister, dem

Leiter der Abteilung für den Schutzmechanismus für Menschenrechtsverteidiger und Journalisten

und dem Präsidenten der nationalen Menschenrechtskommission, fanden Sitzungen statt.

Die EU verfolgte aufmerksam die weitere Entwicklung im Fall Jyri Jaakkola, einem finnischen

Bürger, der 2010 getötet wurde, als er Menschenrechtsverteidigern in Oaxaca half. Es wurde mit-

geteilt, dass das Gerichtsverfahren gegen einen seiner mutmaßlichen Mörder voraussichtlich

Anfang 2014 beginnt.

Auf multilateraler Ebene führten die EU und Mexiko ihr konstruktives Engagement mittels Kon-

sultationen in New York, Genf und Mexiko-Stadt fort. Die EU unterstützte ferner Mexikos Kandi-

datur für den Menschenrechtsrat 2014-2017.

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Diese politischen Prioritäten standen im Mittelpunkt der Zusammenarbeit der EU im Rahmen des

bilateralen Instruments für Entwicklungszusammenarbeit (DCI), des EIDHR und des Instruments

für nichtstaatliche Akteure (NSA-Instrument). Das mit Mitteln aus dem DCI finanzierte Labor

"Soziale Kohäsion" II, das im November unterzeichnet wurde und für das die EU insgesamt

11 Mio. EUR bereitgestellt hat, umfasst eine Komponente "Menschenrechte/Zugang zur Justiz", die

auf geschlechtsspezifische Gewalt, die legitime Anwendung von Gewalt, den Schutz von

Menschenrechtsverteidigern und Journalisten und die Rechte indigener Völker sowie auf die

Unterstützung der Reform des Strafjustizwesens abzielt.

Das EIDHR trägt insgesamt 1 Mio. EUR zur Unterstützung von NRO-Projekten bei. Ein wichtiges

Ziel ist die Unterstützung der Arbeit von Menschenrechtsverteidigern durch Schutz, Dokumentation

und Beratung, wenn sie angegriffen oder bedroht werden. Um die NRO zu unterstützen, die an der

Umsetzung der Reform des Strafjustizwesens, der Verhütung der Kriminalität, der öffentlichen

Sicherheit und der Strafverfolgung mitwirken, erging im August ein lokaler Aufruf zur Einreichung

von Vorschlägen im Rahmen des NSA-Instruments. Im Bereich Migration und Asyl wurde mit dem

Ombudsmann von Mexiko-Stadt eine Projektvereinbarung unterzeichnet, die durch eine verstärkte

Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und den Behörden von El

Salvador, Guatemala, Honduras und Mexiko auf den Schutz der Menschenrechte von Migranten

abzielt.

Nicaragua

2013 gab es eine Reihe von Entwicklungen im Bereich der Menschenrechte und der Demokratie in

Nicaragua, die von der EU aufmerksam beobachtet wurden, damit sie in den künftigen politischen

Dialog zwischen der EU und Nicaragua aufgenommen werden können. Einige wichtige Punkte

seien hier hervorgehoben: die umstrittene Reform der Verfassung und des Gesetzes 779 (Allgemei-

nes Gesetz gegen Gewalt an Frauen), die Vorgehensweise der Polizei bei Protesten und die Einzie-

hung des Mandats zweier Parlamentarier.

Die Reform des Gesetzes 779 beinhaltet bei weniger schwerwiegenden Straftaten Mediation zwi-

schen Partnern als Verfahrensschritt, wenn die Frau eine Anzeige wegen Misshandlung einreicht.

Ein positives Ergebnis der Reform war die Förderung der "Beobachtungsstelle für Gewalt gegen

Frauen", bei der die erste Phase der Gründung bereits abgeschlossen ist. Geschlechtsspezifische

Gewalt war nichtoffiziellen Zahlen zufolge die Ursache für die Ermordung von 72 Frauen in

Nicaragua im Jahr 2013. Diese Zahl liegt unter der des Vorjahres.

10848/14 ds/DK/cat 345
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Die EU unterstützt die Menschenrechte und die Demokratie in Nicaragua mit einem Finanzrahmen

für bilaterale Zusammenarbeit (214 Mio. EUR für die Jahre 2007-2013), der im Wesentlichen auf

wirtschaftliche und soziale Rechte ausgerichtet ist, und durch thematische Linien und Instrumente,

die die Grundlage für die Arbeit mit der Zivilgesellschaft bilden. Ferner unterstützte sie 2013 ein-

schlägige Projekte der Zivilgesellschaft im Bereich der Menschenrechte und der Demokratie. Zur

Unterstützung von Maßnahmen in Bezug auf Governance, Schaffung von Arbeitsplätzen und

Unternehmertum von Frauen und jungen Menschen in den ländlichen Gebieten Nicaraguas vergab

die EU Darlehen in Höhe von 6 Mio. EUR. Die Umsetzung weiterer zivilgesellschaftlicher Pro-

jekte, die aus Mitteln des EIDHR finanziert werden, wurde während des Jahres fortgeführt; der

Schwerpunkt hierbei lag auf dem Ausbau der demokratischen Mitwirkung und der Förderung der

Menschenrechte besonders schutzbedürftiger Gruppen (straffällige Kinder, Frauen, afro-indigene

Gemeinschaften sowie die LGBTI-Gemeinschaft).

Panama

Panama ist ein Land mit mittlerem Einkommen und eine der stabilsten und wohlhabendsten Volks-

wirtschaften Lateinamerikas. Seine Menschenrechtsbilanz gilt in Anbetracht der Region als ver-

gleichsweise gut. Die wichtigsten bürgerlichen und politischen Rechte sind in der Verfassung ver-

ankert und werden im Allgemeinen geachtet.

2013 bestanden die wichtigsten Ziele der EU in der Konsolidierung der Demokratie, der Gewähr-

leistung der Achtung der Menschenrechte und der Wahrung des sozialen Zusammenhalts. Ihre

Aufmerksamkeit galt der Diskriminierung von Minderheiten (indigene Völker), dem Recht auf

Leben (Straflosigkeit, Sicherheit), den Haftbedingungen, der Zivilgesellschaft und den internatio-

nale Menschenrechtsmechanismen. Zudem richtete die EU ihr Augenmerk auf Fragen im Zusam-

menhang mit der Straflosigkeit und dem unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt durch die Polizei.

Die diesbezügliche Situation überwachte sie mittels regelmäßiger Kontakte mit den parlamentari-

schen Behörden und im Dialog mit zivilgesellschaftlichen Organisationen.

Das 2013 geschlossene Assoziierungsabkommen EU-Zentralamerika lag zum Jahresende in den

EU-Mitgliedstaaten zur Ratifizierung auf. Sobald es in Kraft getreten ist, wird es den Rahmen für

weitere Kontakte mit zentralamerikanischen Ländern in Bezug auf Menschenrechtsfragen, insbe-

sondere durch den politischen Dialog, bieten.

10848/14 ds/DK/cat 346
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Die Kernziele wurden 2013 durch bilaterale und regionale Kooperationsprojekte und durch themati-

sche Zusammenarbeit verwirklicht, u.a. durch über das EIDHR finanzierte Maßnahmen. Die EU hat

mit 10 Mio. EUR zum Cohesal-Programm beigetragen. Dieses Programm zielt darauf ab, im

Zusammenhang mit der institutionellen Modernisierung und politischen Maßnahmen für soziale

Kohäsion die sozialen und regionalen Ungleichheiten zu verringern. Im Rahmen des Secopa-Pro-

gramms hat die EU 28 Mio. EUR als strategische Unterstützung für Panama bereitgestellt, um das

Miteinander und die Sicherheit der Bürger zu verbessern. Das Projekt zur Förderung demokrati-

scher Grundsätze erhält vom EIDHR 100 000 EUR und unterstützt die Stiftung für die Entwicklung

der zivilen Freiheiten, die der Verteidigung und Förderung der demokratischen Freiheiten gewidmet

ist.

Paraguay

In Paraguay hat die EU im Bereich Menschenrechte folgende Prioritäten gesetzt: Verbesserung des

Justizwesens und des Strafvollzugssystems, Institutionalisierung der Menschenrechte, Gewährleis-

tung eines besseren Schutzes der Rechte des Kindes, der Frauen, der LGBTI-Gemeinschaft und der

einheimischen Völker sowie Achtung der Umweltrechte.

Zur Überwachung der allgemeinen Wahlen im April 2013 wurde eine Wahlbeobachtungsmission

(EOM) der EU nach Paraguay entsandt. Die Mission, die unter der Leitung von Renate Weber

(MdEP) stand, kam zu dem Schluss, dass die Wahlen gut organisiert waren und den Willen des

Volkes verlässlich widerspiegelten.

Der EOM-Abschlussbericht enthielt eine Reihe von Empfehlungen, die von der Regierung positiv

aufgenommen wurden.

Die EU führte 2013 mithilfe des EIDHR in Paraguay drei Projekte mit einem Gesamtwert von

625 000 EUR durch. Diese Projekte zielen darauf ab, die Rechte von Menschen mit Behinderungen,

das Recht auf Nahrung in ländlichen Gebieten und die Rechte älterer Menschen zu stärken. Ferner

leitete die EU eine neue Aufforderung des EIDHR zur Einreichung von Vorschlägen mit einer Mit-

telausstattung von 750 000 EUR ein, mit der das Ziel verfolgt wird, die Rolle der Zivilgesellschaft

bei der Förderung der Menschenrechte und der Rechtstaatlichkeit zu stärken und Kapazitäten für

den politischen Dialog und die Konsensfindung aufzubauen.

10848/14 ds/DK/cat 347
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Peru

Der Dialog mit den peruanischen Behörden und der Zivilgesellschaft wurde 2013 fortgesetzt. Im

Bereich der Menschenrechte verfolgte die EU folgende Prioritäten: Rechte der indigenen Völker,

Verhütung sozialer Konflikte, Maßnahmen im Anschluss an die Empfehlungen der Wahrheits- und

Versöhnungskommission sowie die Rechte schutzbedürftiger Personengruppen, insbesondere der

Frauen und der LGTBI-Gemeinschaft.

Der Besuch von Vizepräsidentin Ashton im Januar 2013 unterstrich das Engagement der EU für die

peruanischen Sozialpolitik, einschließlich des bilateralen Kooperationsprogramms zur Bekämpfung

von Armut und Unterernährung, EUROPAN.

In zahlreichen Kontakten mit dem stellvertretenden Minister für Menschenrechte, Vertretern des

peruanischen Ombudsmanns, lokalen NRO, Botschaften von Drittländern und bei Besuchen in ver-

schiedenen Regionen Perus verfolgte die EU-Delegation aufmerksam die Entwicklungen in dem

Land.

Mit den Behörden fanden Gespräche über Fragen wie die Todesstrafe und zur Koordinierung von

Standpunkten auf multilateraler Ebene statt. Die EU hatte beschlossen, sozialen Konflikten im

Bergbau, die in den Berichten der nationalen NRO über Menschenrechtsverstöße verstärkt themati-

siert wurden, ab Beginn 2013 besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Berichte über Angriffe auf

Menschenrechtsverteidiger (die mehrheitlich für Umweltrechte eintreten) wurden aufmerksam ver-

folgt und Notfallmaßnahmen durchgeführt. In Bezug auf indigene Völker hat die EU die Umset-

zung des Gesetzes über die vorherige Konsultation der indigenen Bevölkerung aufmerksam über-

wacht.

10848/14 ds/DK/cat 348
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2013 trug die EU mit insgesamt 4,5 Mio. EUR zu acht Projekten im Rahmen des EIDHR bei. Im

Bereich der Menschenrechte wurden u.a. folgende Fragen behandelt: Zugang zur Justiz, Verhütung

von Folter und Konflikten, Diskriminierung, Rechte indigener Völker, Governance und

geschichtliche Dokumentation der gewalttätigen internen Konflikte in Peru in den 80er und 90er

Jahren. Zum Jahresende stehen drei weitere Projekte im Rahmen eines lokalen Aufrufs zur

Einreichung von Menschenrechtsprojekten (für einen Gesamtbetrag von fast 700 000 EUR) zur

Genehmigung an. Der Schwerpunkt liegt hier auf Geschlechtergleichstellung, Diskriminierung und

den Rechten der LGBTI-Gemeinschaft.

Uruguay

Im Mittelpunkt der Maßnahmen der EU in Uruguay standen Justiz, Rechtsstaatlichkeit, und die

Verbindung zwischen Menschenrechten und öffentlicher Sicherheit, was ein wichtiges Anliegen der

Bürger Uruguays ist. Die EU unterstützte auch weiterhin die Reform der Strafrechtspflege und des

Strafvollzugswesens, die Verbesserung der Haftbedingungen und die Wiedereingliederung von

Häftlingen. Häusliche Gewalt und Menschenhandel mit Frauen und Kindern zählen ebenfalls zu

den Problembereichen, die sie aufmerksam überwacht und an deren Lösung sie mit Mitteln des

EIDHR mitarbeitet. 2013 wurden 300 000 EUR aus den landesspezifischen Mitteln des EIDHR für

die Förderung von friedlichen Konfliktlösungen in Familien, Bildungseinrichtungen und Nachbar-

schaften zugewiesen.

Im Oktober legte Uruguay dem VN-Menschenrechtsausschuss seinen fünften Bericht vor, in dem

die geleistete Arbeit in den Bereichen Geschlechtergleichstellung, Migranten und ausländische

Arbeitnehmer, häusliche Gewalt, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung sowie die

Reduzierung der Überbevölkerung in den Haftanstalten herausgestellt wurden. Ferner bereitete es

sich für seine zweite allgemeine regelmäßige Überprüfung durch den Menschenrechtsrat vor, die

für Januar 2014 vorgesehen ist.

10848/14 ds/DK/cat 349
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Venezuela

Die sehr hohen Tötungs- und Kriminalitätsraten wirken sich zusammen mit einer weit verbreiteten

Straflosigkeit negativ auf die Rechte aller Bürger aus.

Die EU führt keinen strukturierten politischen Dialog mit der venezolanischen Regierung. Gesprä-

che über Menschenrechtsfragen fanden ad hoc anlässlich von Sitzungen zwischen der EU-Delega-

tion oder den Botschaften der Mitgliedstaaten und den venezolanischen Behörden statt.

Die Kündigung der Amerikanischen Menschenrechtskonvention durch Venezuela, die der Organi-

sation Amerikanischer Staaten im September 2012 förmlich notifiziert wurde, trat am

10. September 2013 in Kraft. Die Europäische Union erkennt die wichtigen Entwicklungen an, die

sich in der Region in Bezug auf die Menschenrechte vollzogen haben, und ist der Ansicht, dass das

Interamerikanische Menschenrechtssystem eine bedeutende Rolle bei diesen Entwicklungen

gespielt hat.

In einer Erklärung im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen am 14. April zeigte sich Vizepräsi-

dentin Ashton besorgt über die zunehmende Polarisierung in der venezolanischen Gesellschaft. Sie

rief alle Parteien auf, einen friedlichen Dialog aufzunehmen und zusammenzuarbeiten, um eine

verantwortungsvolle Staatsführung und Transparenz zu fördern.

2013 wurde die Durchführung von neun mit Mitteln aus dem EIDHR finanzierten Projekten abge-

schlossen. Ein neuer lokaler Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen fand im Juni im Rahmen des

EIDHR statt. Übergeordnetes Ziel ist die Stärkung der Demokratie durch Machtgleichstellung von

Bürgern und Gesetzgebern und eine stärkere Achtung der Menschenrechte schutzbedürftiger Grup-

pen mit besonderer Betonung auf Inhaftierten und Flüchtlingen und der Gewährleistung eines ord-

nungsgemäßen Gerichtsverfahrens. Die jährliche Sitzung der EU-Delegation mit den Menschen-

rechtsverteidigern fand im Juni 2013 statt.

10848/14 ds/DK/cat 350
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XI Karibik
Antigua und Barbuda

Auch 2013 standen Antigua und Barbuda in Bezug auf die Menschenrechte vor ernsthaften Heraus-

forderungen; diese reichten von der Nichteinhaltung der internationalen Menschenrechtsstandards

durch die Strafverfolgungsbehörden, über die Todesstrafe bis zur Diskriminierung aufgrund der

sexuellen Ausrichtung und der geschlechtsspezifischen Gewalt.

Seit 1991 ist keine Todesstrafe mehr ausgeführt worden, was einem De-facto-Moratorium gleich-

kommt. Jedoch wurden in der Öffentlichkeit Forderungen nach Wiederaufnahme der Hinrichtungen

laut, und die EU-Delegation nahm Kontakt zu den Behörden auf, um diese Frage zu erörtern.

2013 erhielten Antigua und Barbuda 3,4 Mio. EUR aus dem 10. Europäischen Entwicklungsfonds.

Im Einklang mit den zentralen Menschenrechtsgrundsätzen der Transparenz und Universalität der

Dienstleistungen zielte diese Hilfe auf die Verwaltung der öffentlichen Finanzen, die Unterstützung

der Regierung und der Zivilgesellschaft ab. Darüber hinaus stellte die EU dem Gilbert-Zentrum für

landwirtschaftliche und ländliche Entwicklung 380 000 EUR für ein Projekt zur Verfügung, das

durch Unternehmertum und integrative Berufsausbildung die Stellung der Frau stärken soll.

Bahamas

Die Prioritäten der EU für die Bahamas lagen im Jahr 2013 bei der Abschaffung der Todesstrafe,

der Verbesserung der Haftbedingungen, der Verteidigung der Rechte der Frau und der Beendung

der Diskriminierung illegaler Einwanderer. Die bahamaischen Behörden glauben weiterhin an die

abschreckende Wirkung der Todesstrafe für Straftaten, und eine Person sitzt weiterhin im Todes-

trakt ein. Die gegenwärtigen Rechtsvorschriften haben ein De-facto-Moratorium zur Folge, da das

Recht auf Anrufung des Geheimen Staatsrats (Privy Council) im Vereinigten Königreich die Durch-

führung der Todesstrafe verhindert. Bei der zweiten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung der

Bahamas durch den VN-Menschenrechtsrat sind in einer Reihe von Bereichen Fortschritte festge-

stellt worden. Dazu zählen Maßnahmen zur Reduzierung des Menschenhandels, zur Förderung der

Rechte der Frau und zugunsten der Menschenrechtserziehung. Die wichtigsten Empfehlungen der

VN bezogen sich auf nationale Menschenrechtsinstitutionen, die Todesstrafe, Fehlverhalten der

Polizei und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung.

10848/14 ds/DK/cat 351
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2013 wurden die Bahamas für die Art, wie haitianische Einwanderer und kubanische Häftlinge be-

handelt wurden, stark kritisiert. Außerdem haben die Bahamas das Römische Statut des Internatio-

nalen Strafgerichtshofs nicht ratifiziert. Beide Themen brachte die EU gegenüber der Regierung zur

Sprache.

Barbados

In Barbados geben die Todesstrafe, das zwingende Todesurteil bei Mord und Verrat, körperliche

Züchtigung, Straffreiheit bei übermäßiger Gewaltanwendung durch die Polizei, die Haftbedingun-

gen und Haftstrafen für einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen desselben

Geschlechts nach wie vor Anlass zu Sorge. Die EU setzte ihren Dialog mit den Behörden über die

Todesstrafe und die zu einem früheren Zeitpunkt gegebene Zusage der Regierung, das zwingende

Todesurteil für Mord aus den Gesetzbüchern zu entfernen, fort. Der VN-Menschenrechtsrat führte

seine allgemeine regelmäßige Überprüfung von Barbados 2013 durch.

Der Frage der geschlechtsspezifischen häuslichen Gewalt in Barbados maß die EU im Jahr 2013

oberste Priorität bei, und so wurde die Zusammenarbeit zur Umsetzung der EU-Leitlinien betref-

fend Gewalt gegen Frauen und die Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung von Frauen fort-

gesetzt. Nachdem der Europäischer Rat 2008 Barbados als Pilotland für den Bereich der Rechte des

Kindes ausgewählt hatte, führten die EU und Barbados ferner ihre Zusammenarbeit im Rahmen des

Pilotprogramms zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder fort.

Auch 2013 arbeitete die EU mit den Behörden zusammen, um häusliche Gewalt zu reduzieren. Zu

diesem Zweck übernahm die EU-Delegation den Vorsitz einer informellen Arbeitsgruppe, die sich

aus Entwicklungspartnern, der Zivilgesellschaft und staatlichen Stellen, einschließlich der Polizei,

zusammensetzte.

Wie viele andere Länder der Region hält Barbados an Gesetzen fest, die die Rechte der Menschen

aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung unterminieren. Nach dem Gesetz über Sittlichkeitsdelikte sind

bestimmte einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen desselben Geschlechts

strafbar und werden mit lebenslangen Freiheitsstrafen geahndet. Die EU führt in enger Zusammen-

arbeit mit dem britischen Hochkommissariat eine Initiative gegenüber den lokalen Medien, um

Vorurteile angesichts der sexuellen Ausrichtung abzubauen.

10848/14 ds/DK/cat 352
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Gemeinsam mit dem Regionalen Sicherheitssystem hat die EU ein Fortbildungsprogramm für

Sicherheitskräfte angeboten, das auch die Menschenrechtsgrundsätze umfasst, und einen nationalen

Aktionsplan für Humanressourcen unterstützt, durch den soziale Inklusion und der Zugang zu einer

qualitativ hochstehende Bildung für alle gefördert wird.

2013 gab die EU-Delegation 100 000 EUR zur Unterstützung zahlreicher Nichtregierungs-

organisationen aus, die sich für die Förderung der Menschenrechte einsetzen.

Belize

In Bezug auf die Menschenrechte in Belize befasste sich die EU vorrangig mit der unverhältnismä-

ßigen Anwendung von Gewalt durch die Sicherheitskräfte, der langen Untersuchungshaft, der

häuslichen Gewalt, der Diskriminierung von Frauen, dem Missbrauch von Kindern, dem Men-

schenhandel und der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung. Obwohl in Belize nach

wie vor für Mord und Militärverbrechen die Todesstrafe gilt, wird sie de facto als abgeschafft

betrachtet.

Die zweite allgemeine regelmäßige Überprüfung von Barbados wurde vom VN-Menschenrechtsrat

im Oktober 2013 durchgeführt.

In Sitzungen und Diskussionen mit Interessengruppen und der Regierung setzte die EU sich auch

weiterhin für die Förderung der Menschenrechte ein. Darüber hinaus trug die EU-Delegation zur

Sensibilisierung für die Resozialisierung von Straftätern ein, indem sie die Ausstrahlung eines

Dokumentarfilms über ein mit EU-Mitteln finanziertes Programm in Jamaika sponserte, das Musik

zur Resozialisierung von Häftlingen einsetzt. Das Europäisches Instrument für Demokratie und

Menschenrechte (EIDHR) wies UNICEF 100 000 EUR zu für Maßnahmen zum Schutz des Kindes.

10848/14 ds/DK/cat 353
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Kuba

Für die Beziehungen zwischen der EU und Kuba gibt es keinen rechtlichen Rahmen, jedoch wurden

im Jahr 2008 der politische Dialog und die Zusammenarbeit wiederaufgenommen. Die EU setzt

sich für die Förderung bürgerlicher, politischer, sozialer, wirtschaftlicher, kultureller sowie anderer

Menschenrechte in Kuba ein.

2013 ermutigte die EU Kuba, die Freizügigkeit auszudehnen und internationale Menschenrechts-

übereinkommen zu ratifizieren. Verbesserungen in diesen beiden Bereichen galten als Ausgangs-

punkt für eine größere Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit und für einen größeren

Spielraum der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger.

Das Jahr war geprägt von dem Inkrafttreten eines neuen Migrationsgesetzes im Januar, durch das

die Reise- und Migrationsbeschränkungen für kubanische Bürger beträchtlich gelockert wurden.

Die EU trat 2013 für eine großzügige Auslegung des Gesetzes ein und beobachtete seine Umset-

zung aufmerksam. Dieses Gesetz ermöglichte es Vertreterinnen der "Damen in Weiß" (Damas de

Blanco) im April nach Brüssel zu reisen, um den Sacharow-Preis für geistige Freiheit in Empfang

zu nehmen, den das Europäisches Parlament ihnen 2005 verliehen hatte. Auch Guillermo Fariñas,

der den Sacharow-Preis 2010 erhalten hatte, konnte der Feierlichkeit beiwohnen, die das

Europäisches Parlament zu seinen Ehren in Straßburg abhielt.

Die Reisefreiheit führte dazu, dass zwischen Vertretern der kubanischen Zivilgesellschaft und EU-

Beamten vermehrt Kontakte in Brüssel stattfanden. Die EU-Delegation in der Hauptstadt Havanna

richtete eine Kontaktstelle für Menschenrechte ein und führte in einer Arbeitsgruppe für Menschen-

rechte Gespräche mit Kubanern unterschiedlicher Herkunft. Treffen zwischen der EU und der

Opposition sind jedoch nach wie vor verboten. Die EU setzte sich in Kontakten mit den Behörden

und unabhängigen Anwälten für eine Reform des Strafgesetzbuchs ein. Darüber hinaus äußerte die

EU ihre Bedenken angesichts des im Strafgesetzbuch verankerten Konzepts der "sozialen Gefähr-

dung".

In ihren Gesprächen mit den kubanischen Behörden ermutigte die EU Kuba ferner, die VN-Men-

schenrechtskonventionen zu ratifizieren und Sonderberichterstatter der VN, die mit verschiedenen

Menschenrechtsfragen befasst sind, einzuladen. Positiv ist anzumerken, dass das Moratorium für

die Todesstrafe fortbesteht und keine neuen Todesurteile ausgesprochen wurden.

10848/14 ds/DK/cat 354
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Im Mai führte der VN-Menschenrechtsrat die zweite Runde der allgemeinen regelmäßigen Über-

prüfung durch und richtete 292 Empfehlungen an Kuba. Die kubanische Regierung akzeptierte

230 von ihnen ohne Einschränkungen, nahm weitere 42 zur Kenntnis und wies 20 zurück. Die EU

erleichterte die Koordinierung der Missionen der EU-Mitgliedstaaten vor und nach der Überprü-

fung, damit bei der kubanischen Regierung gemeinsam darauf gedrängt werden konnte, Maßnah-

men im Anschluss an die Überprüfung zu ergreifen.

Die EU finanzierte auch weiterhin Kooperationsprojekte in Kuba, die darauf abzielen, die Rechte

der Frauen, der Jugendlichen und der Menschen mit Behinderungen zu stärken. Im Rahmen des

EIDHR wies die EU Kuba für das Jahr 2013 300 000 EUR zu und leitete mit den Behörden und der

Zivilgesellschaft die vorbereitenden Arbeiten für die Zuweisung dieser Mittel ein.

Dominica

Trotz allgemeiner Fortschritte bei menschlichen und sozialen Aspekten stand Dominica auch 2013

vor anhaltenden wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, wie einer hohen Jugendarbeitslo-

sigkeit, einer hohen Auswanderung und steigenden Kriminalitätsraten. Vor allem das indigene Volk

der Kalinago ist besonders gefährdet.

Bei den Menschenrechten in Dominica geben die Todesstrafe, die körperliche Züchtigung, die

Haftbedingungen und Haftstrafen für einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen

desselben Geschlechts den größten Anlass zur Sorge. Häusliche Gewalt und sexueller Missbrauch

unterminieren auch weiterhin die Entwicklung in zentralen Bereichen und den Schutz der Rechte

der Bevölkerung und verstärken den generationenübergreifenden Kreislauf von Gewalt, der sich auf

die gesamte Gesellschaft auswirkt.

Für Dominica ist die EU nach wie vor der größte internationale Geber und trägt zur Förderung der

sozialen und wirtschaftliche Rechte bei. Mit dem allgemeinen Budgethilfeprogramm im Rahmen

des 10. Europäischer Entwicklungsfonds wurde die Strategie Dominicas zur Armutsbekämpfung

unterstützt und erhielten Regierung und zivilgesellschaftliche Organisationen zusätzliche Unter-

stützung.

10848/14 ds/DK/cat 355
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Dominikanische Republik

Formell gesehen wurden die meisten Menschenrechte in der Dominikanischen Republik respektiert.

Alle einschlägigen Übereinkommen waren ratifiziert worden, mit Ausnahme der Konvention über

Wanderarbeitnehmer und ihre Familienangehörigen und jener über die Vermeidung von Staatenlo-

sigkeit. In der Praxis gibt es jedoch weiterhin Probleme in Bezug auf die Gleichstellung der

Geschlechter, außergerichtliche Tötungen, Migration, Rasse und Nationalität, die Rechte von Men-

schen mit Behinderungen und Menschenhandel.

Mit der Ratifizierung der neuen Verfassung im Jahr 2010 und der Ernennung eines Ombudsmanns

im Mai 2013 konsolidieren sich die Fortschritte im Bereich der Menschenrechte, wovon der erfolg-

reiche Schutz der Meinungsfreiheit und die hohe Beteiligung der Zivilgesellschaft Zeugnis ablegen.

Die EU und die Dominikanische Republik setzten 2013 ihren regelmäßigen politischen Dialog fort.

In der jüngsten Sitzung richtete die EU besonderes Augenmerk auf den Menschenhandel, da die

Dominikanische Republik ein vorrangiges Land für die Zusammenarbeit mit der EU in diesem

Bereich ist. Die EU hat die Gespräche mit vielen bedeutenden Menschenrechtsorganisationen fort-

gesetzt und wichtige Organisationen unterstützt, die sich für Menschenrechte einsetzen.

Im September verkündete das Verfassungsgericht ein umstrittenes Urteil, demzufolge Tausende von

Dominikanern ausländischer Herkunft (im Wesentlichen Haitianer) ihre dominikanische Staatsan-

gehörigkeit verlieren und de facto staatenlos werden könnten. Die EU hat die Lage aufmerksam

beobachtet und engen Kontakt sowohl zur dominikanischen Regierung als auch zu Menschen-

rechtsorganisationen gehalten.

Die EU unterstützte auch weiterhin die Reform der öffentlichen Verwaltung, die bilateralen Bezie-

hungen zu Haiti und die Arbeit in den Bereichen Governance und Menschenrechte. Über das

Stabilitätsinstrument trug die EU 5,5 Mio. EUR zur Steuerung der haitianischen Migration bei, was

zur ersten Untersuchung über Wanderarbeitnehmer führte. 2013 stellte das EIDHR 346 480 EUR

für Projekte in Bereichen wie Rechte von Menschen mit Behinderungen, Recht der Frauen auf

Vertretung, sexuelle und reproduktive Gesundheit der Frau sowie Migranten- und

Nationalitätenrechte zur Verfügung.

10848/14 ds/DK/cat 356
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Grenada

In den vorangegangenen fünf Jahren hatte Grenada schwer unter einer Kombination aus Naturkata-

strophen und der weltweiten Wirtschaftskrise zu leiden. Dies verstärkte die Anfälligkeit und Armut

des Landes. Todesstrafe, Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung, sexueller Miss-

brauch und häusliche Gewalt stellen in Grenada weiterhin problematische Bereiche dar. 2013 stellte

die EU die geschlechtsspezifische häusliche Gewalt in den Mittelpunkt ihres politischen Dialogs

mit der Regierung und ihrer Kontakte mit maßgeblichen Akteuren, wie der Universität von

Huddersfield und der NRO "Grenada Community Development Agency".

2013 ratifizierte Grenada das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Ras-

sendiskriminierung. Die EU leistete Grenada Budgethilfe, die der Förderung der sozialen Inklusion,

der sozialen Rechte und des Bildungsniveaus dienten. Das Land nahm ein neues Programm zur

Armutsbekämpfung an, bei dem der Staat schwerpunktmäßig in Bildung und Gesundheit investiert.

Guyana

Auch 2013 galt Guyana als fragile Demokratie mit einer multiethnischen, multireligiösen Bevölke-

rung. Beim Aufbau einer Infrastruktur für Governance und dem Ausbau verschiedener Wirtschafts-

zweige sind gewisse Fortschritte erzielt worden. Die EU identifizierte häusliche Gewalt (ein-

schließlich sexueller Gewalt), Kindesmissbrauch und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen

Ausrichtung als die wichtigsten Problempunkte im Bereich der Menschenrechte, die angegangen

werden müssen. Menschenhandel und Prostitution von Frauen und Mädchen in entlegenen Berg-

baugebieten traten 2013 besonders hervor.

Wie zuvor unterstützte die EU zivilgesellschaftliche Organisationen durch das Programm "nicht-

staatliche Akteure und lokale Behörden" und das EIDHR. Sie stellte ca. 1,14 Mio. EUR für die

Bekämpfung von Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung, die Bekämpfung der

geschlechtsspezifischen Gewalt und der Gewalt gegen Kinder bereit und unterstützte die Indio-

Gemeinschaften.

Obwohl das Land ein de-facto-Moratorium für die Todesstrafe einhält, wurde die Todesstrafe noch

nicht aus der Verfassung gestrichen. Im Oktober forderte die EU-Delegation Guyana nachdrücklich

auf, die Todesstrafe abzuschaffen.

10848/14 ds/DK/cat 357
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Haiti

Im Dezember 2013 hat die EU einen politischen Dialog mit Haiti aufgenommen. Für Anfang 2014

war ein erstes Arbeitstreffen geplant, auf dessen Tagesordnung Menschenrechtsfragen stehen

sollten.

Die wichtigsten Ziele der EU in ihrem politischen Dialog mit Haiti stellten Menschenrechte und

Demokratie und insbesondere die Rechte von Frauen und Kindern, zivilgesellschaftlichen Organi-

sationen und Menschenrechtsverteidigern und die Rechtsstaatlichkeit dar. Die EU rückte insbeson-

dere geschlechtsspezifische Gewalt, in häuslicher Sklaverei lebende Kinder, das Justizwesen und

die Haftbedingungen in den Mittelpunkt.

2013 konzentrierte sich die finanzielle Unterstützung der EU vor allem auf die Kinderrechte. Die

Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten finanzierten Seminare und zahlreiche Projekte

zur Unterstützung der Zivilgesellschaft und der öffentlichen Verwaltung. Außerdem stellte die EU

ca. 5 Mio. EUR für die Finanzierung von Projekten zum Schutz der Frauen- und Kinderrechte

bereit. Im Mai wurde durch ein Präsidialdekret eine Regierungskommission für Menschenrechte

eingesetzt. Diese soll überwachen, dass Haiti die neuen internationalen Menschenrechtsüberein-

künfte ratifiziert, die bestehenden Übereinkünfte einhält und die 112 Empfehlungen umsetzt, denen

die Regierung 2012 im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung des VN-Menschen-

rechtsrats zugestimmt hat.

Die EU hatte 5 Mio. EUR zu einem Programm unter Führung des Entwicklungsprogramms der

Vereinten Nationen beizutragen, mit dem der Wahlprozess unterstützt wurde. Mit diesem Pro-

gramm sollten die Kapazitäten der vorläufigen Wahlbehörde verstärkt werden, was zur Schaffung

eines vollwertigen ständigen Wahlrats führen sollte.

10848/14 ds/DK/cat 358
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Jamaika

Bei den Menschenrechten in Jamaika befasste sich die EU vorrangig mit der Abschaffung der
Todesstrafe, dem angeblichen Fehlverhalten der Sicherheitskräfte, der Diskriminierung aus Grün-
den der sexuellen Ausrichtung, den Haftbedingungen und den Frauen- und Kinderrechten. In
Jamaika gilt für Mord noch stets die Todesstrafe, obwohl das Land seit 1988 ein de-facto-Morato-
rium für ihre Vollstreckung einhält. Hingegen sind allein von Januar bis Oktober insgesamt 213
Menschen in den Händen der Polizei ums Leben gekommen. Nichtregierungsorganisationen in
Jamaika setzen die Regierung seit Jahren unter Druck, das Gesetz gegen homosexuellen
Geschlechtsverkehr aufzuheben und Rechtsvorschriften zu erlassen, die der Diskriminierung aus
Gründen der sexuellen Ausrichtung ein Ende setzen. Die Lebensbedingungen inhaftierter Kinder
sind nach wie vor besorgniserregend. Jamaika hat das Römische Statut des Internationalen Straf-
gerichtshofs noch nicht ratifiziert.

Auch 2013 hat die EU die Menschenrechte durch zahlreiche Aktivitäten gefördert, wobei der
Schwerpunkt auf der Diskriminierung und den inhaftierten Kindern lag. Die EU-Delegation veran-
staltete eine Reihe öffentlicher Vorführungen eines vor Ort gedrehten Dokumentarfilms, in dem
gezeigt wurde, wie Insassen der Tower-Street-Haftanstalt an einem vom EIDHR finanzierten Pro-
jekt zur Resozialisierung durch Musik teilnehmen. Die EU-Delegation förderte des Weiteren ein
öffentliches Forum über die Fortschritte, die bei den im Rahmen des Internationalen Pakts der VN
über bürgerliche und politische Rechte ausgesprochenen Empfehlungen erzielt wurden. In den
Kontakten mit der Regierung wurden auf verschiedenen Ebenen Menschenrechtsfragen zur Sprache
gebracht.

Im Juni wurden vier EIDHR-Projekte zur Resozialisierung von Häftlingen, für die Rechtshilfe für
Opfer staatlichen Unrechts, für die Aufklärung über Menschenrechte und die Werbung für diese
Rechte und für Kinder- und Frauenrechte unterzeichnet. Sie belaufen sich auf insgesamt 523.000
EUR. Früher im Jahr wurden einem gemeinsamen Projekt mit UNICEF zur Resozialisierung inhaf-
tierter Kinder und deren Beratung 200.000 EUR zugewiesen.

St. Kitts und Nevis

Ein großes Problem stellen nach wie vor die Überbelegung der Gefängnisse und die unmenschli-
chen Haftbedingungen dar, die durch die Langsamkeit der Justiz und das Ausbleiben von Reformen
noch verschlimmert werden. Die EU unterstützt eine Strategie für alternative Verurteilungen, um
Alternativen zur Haftstrafe zu fördern, und arbeitet mit den Behörden an einer Strafrechtsreform
zusammen.

In den letzten 10 Jahren wurde St. Kitts und Nevis mit ca. 70 Mio. EUR beim Schutz der wirt-
schaftlichen und sozialen Rechte der Bevölkerung durch die Förderung sozialer Inklusion, einer
hochwertigen Bildung und der Transparenz bei der Verwaltung des Landes und den öffentlichen
Finanzen unterstützt.

10848/14 ds/DK/cat 359
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE
Die EU konzentrierte ihre Unterstützung im Rahmen des 10. Europäischer Entwicklungsfonds auf

die von der Regierung gewählte Priorität der inneren Gefahrenabwehr und Sicherheit. So konnte der

Regierung und der Zivilgesellschaft dabei geholfen werden, die endemische Gewalt im Land in

kleinen, aber spürbaren Schritten zurückzudrängen.

St. Lucia

Für die EU stellt häusliche Gewalt die wichtigste Menschenrechtspriorität für St. Lucia dar. 2013

unterstützte die EU die Gruppe nichtstaatlicher Akteur in St. Lucia bei der Förderung der Men-

schenrechte und der Ermutigung der Opfer, Menschenrechtsverletzungen zu melden. In St. Lucia

gilt für Mord noch stets die Todesstrafe, obwohl das Land ein de-facto-Moratorium für ihre Voll-

streckung einhält.

Die EU förderte die wirtschaftlichen und sozialen Rechte in St. Lucia vor allem durch Finanzhilfen

im Gesundheitswesen und in der Landwirtschaft. In Fragen der Staatsführung im Bereich der natio-

nalen Sicherheit war die EU vor allem durch regionale Programme wie das regionale Sicherheits-

system, die Implementation Agency for Crime and Security der CARICOM 30 und das Seehafen-

Kooperationsprogramm tätig.

St. Vincent und die Grenadinen

2013 räumte die EU der häuslichen Gewalt als wichtigster Menschenrechtsfrage für St. Vincent und

die Grenadinen Vorrang ein. Vor dem Gesetz gilt häusliche Gewalt nicht als Straftat, aber Staats-

anwälte können Klage wegen Körperverletzung und ähnlichen Straftaten erheben, und die Regie-

rung unterhält einen Zufluchtsort zum Schutz der Überlebenden. Leider zeigte sich die Polizei häu-

fig abgeneigt, Ermittlungen durchzuführen, so dass viele Straftäter Straflosigkeit genießen.

Die Entwicklungsunterstützung der EU konzentrierte sich im Wesentlichen auf die Landwirtschaft

und die Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung für alle Mitglieder der Gesellschaft.

Sie arbeitete mit einer aktiven Gruppe nichtstaatlicher Akteur zusammen. Diese Gruppe bot Organi-

sationen der Zivilgesellschaft, die das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Leben fördern,

geschlechtsspezifische Unterstützung.

30 Karibische Gemeinschaft
10848/14 ds/DK/cat 360
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Suriname

2013 stellten die Haftbedingungen, häusliche Gewalt und Diskriminierung aus Gründen der sexu-

ellen Ausrichtung die größten Menschenrechtsverletzungen in Suriname dar. Der Handel mit

Frauen und Kindern zwecks sexueller Ausbeutung trat besonders in den Vordergrund. Obwohl

Suriname ein de-facto-Moratorium für die Todesstrafe einhält, wurde sie noch nicht aus dem Straf-

gesetzbuch gestrichen.

Während der zweiten Runde des politischen Dialogs vom April in der Hauptstadt Paramaribo

bekundete die EU ihre Besorgnis über die Auswirkungen der Änderung des Amnestiegesetzes und

rief die surinamischen Behörden auf, die Todesstrafe abzuschaffen. Zum ersten Mal gewährte die

EU Suriname Mittel im Rahmen der länderspezifischen Förderprogramme des EIDHR, und 2014

erging eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. Außerdem wurde für den neuen

Programmplanungszyklus 2014-20 ein Konsultationstreffen mit zivilgesellschaftlichen Organisation

abgehalten.

Trinidad und Tobago

2013 verfolgte die EU für Trinidad und Tobago folgende Menschenrechtsprioritäten: Beibehaltung

des derzeitigen Moratoriums für die Todesstrafe im Hinblick auf deren Abschaffung, Förderung der

Frauen- und Kinderrechte, Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrich-

tung, Gefangenenrechte und die Stärkung der Kapazitäten der Ermittlungsstellen.

Die EU und Trinidad und Tobago setzten ihren regelmäßigen politischen Dialog fort, in dem sie

Themen wie die Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung, die Haftbedingungen und

das Funktionieren der Ermittlungsstellen wie der Kinderbehörde zur Sprache brachten. Die EU sen-

sibilisierte die Öffentlichkeit für die Notwendigkeit, die Todesstrafe abzuschaffen, was dazu beige-

tragen hat, das derzeitige Moratorium für Hinrichtungen beizubehalten. Bei Kinder- und Frauen-

rechten wurden hauptsächlich aufgrund des Fehlens eines länderspezifischen Förderprogramms

weniger Fortschritte erzielt.

Die EU-Delegation stellte aus dem 10. Europäischen Entwicklungsfonds Mittel für Konferenzen,

Seminare und Schulungen zur Sensibilisierung für Menschenrechte bereit.

10848/14 ds/DK/cat 361
ANLAGE DG C 2B LIMITE DE

2866_Ratsdok. 9431_13_Anlage.pdf
ÜBERMITTLUNGSVERMERK
Die Delegationen erhalten als Anlage den Bericht mit dem Titel "EU-Jahresbericht 2012 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt (Länderspezifische Berichte)".
Inhaltsverzeichnis
Länder- und regionenspezifische Themen
I Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer
Albanien
Bosnien und Herzegowina
Kroatien
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
Island
Das Kosovo1F
Montenegro
Serbien
Türkei

II EWR- und EFTA-Länder
Island
Norwegen
Schweiz

III Europäische Nachbarschaftspolitik
Östliche Partnerschaft
Armenien
Aserbaidschan
Georgien
Belarus
Republik Moldau
Ukraine
Südlicher Mittelmeerraum
Ägypten
Israel
Palästina
Jordanien
Libanon
Syrien
Tunesien
Algerien
Marokko
Westsahara
Libyen

IV Russland und Zentralasien
Russland
Zentralasien (Region)
Kasachstan
Kirgisische Republik
Tadschikistan
Turkmenistan
Usbekistan

V Afrika
Afrikanische Union
Angola
Benin
Botsuana
Burkina Faso
Burundi
Kamerun
Kap Verde
Zentralafrikanische Republik
Tschad
Komoren
Kongo (Brazzaville)
Côte d'Ivoire
Demokratische Republik Kongo
Dschibuti
Äquatorialguinea
Eritrea
Äthiopien
Gabun
Gambia
Ghana
Guinea
Guinea-Bissau
Am 12. Juni 2012 verurteilte das Europäische Parlament den Putsch nachdrücklich und forderte die bedingungslose Freilassung der unrechtmäßig inhaftierten Personen, ein Ende der Gewalt und Einschüchterung sowie die uneingeschränkte Wiederherstellung u...
Kenia
Lesotho
Liberia
Madagaskar
Malawi
Mali
Mauretanien
Mauritius
Mosambik
Namibia
Niger
Nigeria
Ruanda
São Tomé und Príncipe
Senegal
Seychellen
Sierra Leone
Somalia
Südafrika
Südsudan
Sudan
Swasiland
Tansania
Togo
Uganda
Sambia
Simbabwe

VI Naher und Mittlerer Osten und Arabische Halbinsel
Bahrain
Iran
Irak
Kuwait
Oman
Katar
Saudi-Arabien
Vereinigte Arabische Emirate
Jemen

VII Asien
Afghanistan
Bangladesch
Bhutan
Brunei
Myanmar/Birma
Kambodscha
China
Taiwan
Indien
Indonesien
Japan
Republik Korea
Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK)
Laos
Malaysia
Malediven
Mongolei
Nepal
Pakistan
Philippinen
Singapur
Sri Lanka
Thailand
Timor-Leste
Vietnam

VIII Ozeanien
Australien
Fidschi
Kleine pazifische Inselstaaten - Kiribati, Republik Marschallinseln, die föderierten Staaten von Mikronesien, Nauru, Palau, Tonga, Tuvalu
Neuseeland
Papua-Neuguinea
Samoa
Salomonen
Vanuatu

IX Amerika
Kanada
USA
Lateinamerika und Karibik
Argentinien
Belize
Bolivien
Brasilien
Chile
Kolumbien
Costa Rica
Ecuador
El Salvador
Guatemala
Guyana
Honduras
Mexiko
Nicaragua
Panama
Paraguay
Peru
Suriname
Uruguay
Venezuela

X Karibik
Antigua und Barbuda
Bahamas
Barbados
Kuba
Dominica
Dominikanische Republik
Grenada
Haiti
Jamaika
St. Kitts und Nevis
St. Lucia
St. Vincent und die Grenadinen
Trinidad und Tobago
Article I. Annex I – Table of abbreviations

2866_Ratsdok. 10848_14.pdf
Vorwort
Überblick
I Menschenrechte und Demokratie in allen Politikfeldern der EU
1. Einbeziehung der Menschenrechte in alle Folgenabschätzungen
2. Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft (einschließlich der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit)
3. Regelmäßige Bewertung der Umsetzung

II Förderung der Universalität der Menschenrechte
4. Universelle Achtung der Menschenrechte
5. Menschenrechts- und Demokratiekultur beim auswärtigen Handeln der EU

III Verfolgung kohärenter Politikziele auf interner und auf internationaler Ebene
6. Wirksame Unterstützung der Demokratie
7. Eine ständige Kapazität für Menschenrechtsfragen und Demokratie im Rat der EU
8. Gewährleistung einer umfassenderen Politikkohärenz
9. Achtung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte

IV. Menschenrechte in allen Bereichen und Instrumenten der EU-Außenpolitik
10. Streben nach einem rechtebasierten Ansatz in der Entwicklungszusammenarbeit
11. Ausgestaltung des Handels in einer den Menschenrechten förderlichen Weise
12. Einbeziehung der Menschenrechte in Konfliktprävention und Krisenmanagement
13. Verankerung der Menschenrechte in Tätigkeiten zur Terrorismusbekämpfung
14. Gewährleistung einer auf die Menschenrechte gestützten externen Dimension der Arbeit im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR)
15. Höherer Stellenwert der Menschenrechte in der externen Dimension der Beschäftigungs- und Sozialpolitik

V. Umsetzung der Prioritäten der EU auf dem Gebiet der Menschenrechte
16. Abschaffung der Todesstrafe
17. Abschaffung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
18. Wirksame Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern
19. Förderung und Schutz der Rechte des Kindes
20. Schutz der Rechte von Frauen und Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt12F
21. Einhaltung des humanitären Völkerrechts
22. Ausübung der Menschenrechte durch Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI)
23. Religions- und Weltanschauungsfreiheit
24. Meinungsfreiheit online und offline
25. Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte
26. Justiz
27. Reaktion auf Verstöße: Gewährleistung der Ahndung
28. Förderung der Wahrung der Rechte der Angehörigen von Minderheiten14F
29. Wirksamere Politik in Bezug auf indigene Völker
30. Menschenrechte für Personen mit Behinderungen

VI. Bilaterale Zusammenarbeit mit Partnern
31. Einfluss vor Ort durch maßgeschneiderte Herangehensweisen
32. Einfluss durch Dialog
33. Wirksame Nutzung und Zusammenspiel der Instrumente der EU-Außenpolitik

VII. Zusammenarbeit in multilateralen Institutionen
34. Voranbringen eines effektiven Multilateralismus
35. Effektive Lastenteilung im Rahmen der VN
36. Verbesserte regionale Menschenrechtsmechanismen

Beitrag des Europäischen Parlaments (EP) zum EU-Jahresbericht 2013 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt
Länder- und regionenspezifische Themen
I Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer
Albanien
Bosnien und Herzegowina
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
Island
Montenegro
Serbien
Türkei

II EWR- und EFTA-Länder
Norwegen
Schweiz

III Europäische Nachbarschaftspolitik
Östliche Partnerschaft
Armenien
Aserbaidschan
Georgien
Belarus
Republik Moldau
Ukraine
Südlicher Mittelmeerraum
Ägypten
Israel
[Palästina]
Jordanien
Libanon
Syrien
Tunesien
Algerien
Marokko
Westsahara
Libyen

IV Russland und Zentralasien
Russland
Zentralasien (Region)
Kasachstan
Kirgisische Republik
Tadschikistan
Turkmenistan
Usbekistan

V Afrika
Afrikanische Union – Gemeinsame Strategie Afrika-EU
Angola
Benin
Botsuana
Burkina Faso
Burundi
Kamerun
Kap Verde
Zentralafrikanische Republik
Tschad
Komoren
Republik Kongo (Brazzaville)
Côte d'Ivoire
Demokratische Republik Kongo
Dschibuti
Äquatorialguinea
Eritrea
Äthiopien
Gabun
Gambia
Ghana
Guinea
Guinea-Bissau
Kenia
Lesotho
Liberia
Madagaskar
Malawi
Mali
Mauretanien
Mauritius
Mosambik
Namibia
Niger
Nigeria
Ruanda
São Tomé und Príncipe
Senegal
Seychellen
Sierra Leone
Somalia
Südafrika
Südsudan
Sudan
Swasiland
Tansania
Togo
Uganda
Sambia
Simbabwe

VI Naher und Mittlerer Osten und Arabische Halbinsel
Bahrain
Iran
Irak
Kuwait
Oman
Katar
Saudi-Arabien
Vereinigte Arabische Emirate
Jemen

VII Asien
Afghanistan
Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN)
Bangladesch
Bhutan
Brunei
Myanmar/Birma
Kambodscha
China
Taiwan
Indien
Indonesien
Japan
Republik Korea
Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK)
Laos
Malaysia
Malediven
Mongolei
Nepal
Pakistan
Philippinen
Singapur
Sri Lanka
Thailand
Timor-Leste
Vietnam

VIII Ozeanien
Australien
Fidschi
Kleine pazifische Inselstaaten – Kiribati, Republik Marschallinseln, die föderierten Staaten von Mikronesien, Nauru, Palau, Tonga, Tuvalu
Neuseeland
Papua-Neuguinea
Samoa
Salomonen
Vanuatu

IX Amerika
Kanada
USA

X Lateinamerika
Argentinien
Bolivien
Brasilien
Chile
Kolumbien
Costa Rica
Ecuador
El Salvador
Guatemala
Honduras
Mexiko
Nicaragua
Panama
Paraguay
Peru
Uruguay
Venezuela

XI Karibik
Antigua und Barbuda
Bahamas
Barbados
Belize
Kuba
Dominica
Dominikanische Republik
Grenada
Guyana
Haiti
Jamaika
St. Kitts und Nevis
St. Lucia
St. Vincent und die Grenadinen
Suriname
Trinidad und Tobago

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