BT-Drucksache 18/2851

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/1779 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, EURATOM) Nr. 354/83 im Hinblick auf die Hinterlegung der historischen Archive der Organe beim Europäischen Hochschulinstitut in Florenz

Vom 13. Oktober 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2851
18. Wahlperiode 13.10.2014
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union
(21. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/1779 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates
zur Änderung der Verordnung (EWG, EURATOM) Nr. 354/83 im Hinblick
auf die Hinterlegung der historischen Archive der Organe beim
Europäischen Hochschulinstitut in Florenz

A. Problem
Im Hinblick auf die Bestimmung des Europäischen Hochschulinstituts (EHI) in Flo-
renz zum Standort der historischen Archive der europäischen Organe hat die Euro-
päische Kommission auf Grundlage von Artikel 352 des Vertrags über die Arbeits-
weise der Europäischen Union (AEUV) einen Vorschlag für eine Verordnung des
Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, EURATOM) Nr. 354/83 des Rates vom
1. Februar 1983 über die Freigabe der historischen Archive der Europäischen Wirt-
schaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft vorgelegt. Dadurch
soll die Aufbewahrung der historischen Archive der Organe der Europäischen Union
einheitlich geregelt werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, dem Verordnungs-
vorschlag im Rat der Europäischen Union zuzustimmen. Nach § 8 des Integrations-
verantwortungsgesetzes (IntVG) vom 22. September 2009 (BGBl. I S. 3822), das
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3822) geändert
worden ist, darf der deutsche Vertreter im Rat der Europäischen Union dem Vor-
schlag erst zustimmen, wenn ein entsprechendes Gesetz gemäß Artikel 23 Absatz 1
des Grundgesetzes in Kraft getreten ist.

B. Lösung
Das Gesetz ist Voraussetzung dafür, dass der deutsche Vertreter im Rat der Europä-
ischen Union dem Vorschlag für die Verordnung zustimmen darf.
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE.
Drucksache 18/2851 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
C. Alternative
Keine.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2851
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/1779 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 8. Oktober 2014

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Gunther Krichbaum
Vorsitzender

Thomas Dörflinger
Berichterstatter

Norbert Spinrath
Berichterstatter

Dr. Diether Dehm
Berichterstatter

Manuel Sarrazin
Berichterstatter
Drucksache 18/2851 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Thomas Dörflinger, Norbert Spinrath, Dr. Diether Dehm
und Manuel Sarrazin

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/1779 in seiner 51. Sitzung am 11. September
2014 beraten und an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur federführenden Be-
ratung und an den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Kultur und Medien und den Parlamentarischen
Beirat für nachhaltige Entwicklung zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Hinterlegung der historischen Archive des Europäischen Parlaments, des Rats der Europäischen Union und
der Europäischen Kommission beim Europäischen Hochschulinstitut (EHI) in Florenz ist in einem am 17. De-
zember 1984 unterschriebenen Vertrag geregelt. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie der Europäische
Rechnungshof sind diesem Vertrag beigetreten. Ferner hinterlegt die Europäische Investitionsbank ihre histo-
rischen Archive beim EHI. Die bislang geltenden vertraglichen Regelungen sollen durch die Änderung der
Archiv-Verordnung ersetzt werden. Das EHI wird durch die vorgesehene Änderung rechtlich zum einheitlichen
Standort der historischen Archive der EU-Organe bestimmt. Die Hinterlegungspflicht soll in Zukunft auf den
Europäischen Rat ausgeweitet werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage 18/1779 in seiner 25. Sitzung am 8. Oktober 2014 beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme empfohlen.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat die Vorlage 18/1779 in seiner 15. Sitzung am 8. Oktober 2014
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme empfohlen.

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich mit der Vorlage 18/1779 in seiner 5. Sit-
zung am 4. Juni 2014 befasst und festgestellt, dass eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs nicht ge-
geben sei. In der Begründung des Gesetzentwurfes werde ausgeführt, dass das Vorhaben keine Aspekte einer
nachhaltigen Entwicklung im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie berühre. Der Gesetzentwurf
schaffe die Voraussetzung zur einheitlichen Behandlung von EU-Dokumenten von deutscher Seite zur Archi-
vierung beim Europäischen Hochschulinstitut in Florenz. Der Inhalt des Entwurfes habe rein administrativen
Charakter. Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie seien
nicht berührt.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Vorlage in seiner 16. Sitzung am
8. Oktober 2014 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme empfohlen.

Berlin, den 8. Oktober 2014
Thomas Dörflinger
Berichterstatter

Norbert Spinrath
Berichterstatter

Dr. Diether Dehm
Berichterstatter

Manuel Sarrazin
Berichterstatter

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