BT-Drucksache 18/2840

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/2591 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juni 2010 zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Zweites Änderungsabkommen zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/2588 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Internen Abkommen vom 24. Juni 2013 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäischen Union im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet (Internes Abkommen)

Vom 10. Oktober 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2840
18. Wahlperiode 10.10.2014
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(19. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/2591 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 22. Juni 2010
zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens
zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika,
im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits
und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten
andererseits (Zweites Änderungsabkommen zum
AKP-EG-Partnerschaftsabkommen)

b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/2588 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Internen Abkommen vom 24. Juni 2013
zwischen den im Rat vereinigten Vertretern
der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen
für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäischen Union
im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens
und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die
überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des Vertrags über
die Arbeitsweise der Europäischen Union
Anwendung findet (Internes Abkommen)

Drucksache 18/2840 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
A. Problem
Zu Buchstabe a
Das ursprüngliche Partnerschaftsabkommen zwischen 79 Mitgliedern der Gruppe
der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staa-
ten) einerseits und der Europäischen Union andererseits wurde im Juli 2000 für einen
Zeitraum von 20 Jahren geschlossen. In diesem Abkommen ist vorgesehen, alle 5
Jahre eine Überprüfung durchzuführen. Dementsprechend fand eine erste Revision
im Jahr 2005 statt. Die 2010 durchgeführte zweite Revision berührt die Grundlagen
des Vertragswerkes, weil die internationalen entwicklungspolitischen Prozesse ak-
tualisiert wurden. Bei Veränderungen ist die Ratifizierung beziehungsweise die Ge-
nehmigung durch die Unterzeichnerparteien notwendig.
Zu Buchstabe b
Das AKP-EU-Partnerschaftsabkommen sieht vor, dass in dem Fünfjahreszeitraum
ein Finanzprotokoll festgelegt wird. Voraussetzung hierfür ist der Beschluss über ein
sogenanntes „Internes Abkommen“, in dem Höhe und Verteilung der bereitstehen-
den Mittel bestimmt werden und zur Operationalisierung der Europäische Entwick-
lungsfonds (EEF) eingerichtet wird. Da mit dem Ende des Jahres 2013 die Laufzeit
des 10. EEF endete, bedarf es eines neuen Internen Abkommens und der Einrichtung
des 11. EEF. Um die Anpassung des EEF in den Gesamthaushalt der EU zu ermög-
lichen, soll der Geltungszeitraum des mehrjährigen Finanzrahmens von fünf auf sie-
ben Jahre verlängert werden.

B. Lösung
Zu Buchstabe a
Durch Annahme des Vertragsgesetzes können die von deutscher Seite erforderlichen
Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Zweiten Änderungsabkommens zum
AKP-EG-Partnerschaftsabkommen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundge-
setzes geschaffen werden.
Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/2591 in unveränderter Fas-
sung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimment-
haltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Zu Buchstabe b
Durch Annahme des Vertragsgesetzes können die von deutscher Seite erforderlichen
Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Internen Abkommens nach Artikel 59 Ab-
satz 2 Satz 1 des Grundgesetzes und für die Einrichtung des 11. Europäischen Ent-
wicklungsfonds geschaffen werden.
Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/2588 in unveränderter Fas-
sung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimment-
haltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Zu Buchstabe a
Ablehnung des Gesetzentwurfs.
Zu Buchstabe b
Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Wurden nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2840
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/2591 unverändert anzunehmen;
b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/2588 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 8. Oktober 2014

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Dagmar G. Wöhrl
Vorsitzende

Frank Heinrich (Chemnitz)
Berichterstatter

Dr. Sascha Raabe
Berichterstatter

Heike Hänsel
Berichterstatterin

Uwe Kekeritz
Berichterstatter

Drucksache 18/2840 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Frank Heinrich (Chemnitz), Dr. Sascha Raabe, Heike
Hänsel und Uwe Kekeritz

I. Überweisung

Zu Buchstabe a
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/2591 in seiner 54. Sitzung am 25. September
2014 beraten und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden
Beratung und an den Auswärtigen Ausschuss, Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union, Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung zur Mitbera-
tung überwiesen.
Zu Buchstabe b
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/2588 in seiner 54. Sitzung am 25. September
2014 beraten und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden
Beratung und an den Auswärtigen Ausschuss, Haushaltsausschuss, Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union, Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a
Das „Zweite Änderungsabkommen zum AKP-EU-Partnerschaftsabkommen“ trägt insbesondere der gestiege-
nen Bedeutung neuer Akteure in den Partnerländern Rechnung, wie der Afrikanischen Union (AU).
Des Weiteren setzen die Vertragspartner auf eine breitere Basis des politischen Dialogs zum Thema Gleichbe-
handlung, die zukünftig sämtliche Formen beinhalten und nicht auf ethnische, religiöse, und rassistische Dis-
kriminierung beschränkt sein soll.
Da seit Ende 2007 Wirtschaftspartnerschaftsabkommen die bis dahin geltenden AKP-EU-Handelsregime ab-
gelöst haben, wurden diese Formulierungen im Zweiten Änderungsabkommen gelöscht.
Mit dem Änderungsabkommen soll der wachsenden Rolle bei der Verminderung und der Anpassung an die
Folgen des Klimawandels genauso Rechnung getragen werden wie der Verpflichtung zu mehr Kohärenz.
Im Interesse der Entwicklungspolitik werden neue sektorspezifische Bestimmungen die Zusammenarbeit in
den Bereichen Nahrungsmittelsicherheit, nachhaltige Fischerei und HIV/AIDS regeln.
Schließlich werden die Vertragsparteien die international vereinbarte Agenda zur Wirksamkeit der Entwick-
lungszusammenarbeit in ihre Entwicklungshilfe einbinden, um die Effizienz zu erhören.
Zu Buchstabe b
Das „Interne Abkommen“ ermöglicht die Einrichtung des 11. Europäischen Entwicklungsfonds, an dessen
Ausstattung und Einrichtung sich die Bundesrepublik Deutschland mit 30 506 Mio. Euro beteiligen wird.
Für die Genehmigung und Kontrolle der Mittelvergabe wird ein einzurichtender Verwaltungsausschuss (EEF-
Ausschuss) zuständig sein, an dem Deutschland anteilig mit 206 von 998 Stimmen vertreten sein wird.
Die Europäische Investitionsbank (EIB) verwaltet die Investitionsfazilität im Namen der Gemeinschaft, die
über einen Verwaltungsausschuss Kontrollfunktionen ausübt.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a
Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage 18/2591 in seiner 25. Sitzung am 8. Oktober 2014 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2840
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage 18/2591 in seiner 27. Sitzung am 8. Ok-
tober 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthal-
tung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Vorlage 18/2591 in seiner 16.
Sitzung am 8. Oktober 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat im Rahmen einer gutachtlichen Beteiligung
folgende Stellungnahme (Ausschussdrucksache 18(23)14-5 übermittelt:
„Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung
auf Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhal-
tige Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drs. 18/559) in seiner 8. Sitzung am 24. September 2014 mit dem
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juni 2010 zur zweiten Änderung des Partnerschaftsab-
kommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifi-
schen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Zweites
Änderungsabkommen zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen) (Drs. 18/2591) befasst und festgestellt:
Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs ist nicht gegeben. Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit
wurden in der Begründung des Gesetzentwurfes getroffen:
„Neue sektorspezifische Bestimmungen regeln die Zusammenarbeit in den Bereichen Nahrungsmittelsicher-
heit, nachhaltige Fischerei und HIV/AIDS, die für die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele von
zentraler Bedeutung sind. Als Thema von übergreifender Bedeutung wird die Reaktion auf den Klimawandel
eingeführt, um der zentralen Rolle der Zusammenarbeit von EU und AKP-Staaten bei der Verminderung und
der Anpassung an die Folgen des Klimawandels Rechnung zu tragen.“
Es handelt sich um ein Vertragsgesetz, in dem eine Nachhaltigkeitsprüfung nicht vorgenommen wird. Auf
Aspekte der Nachhaltigkeit wird im Text des Abkommens eingegangen.
Eine Prüfbitte ist daher nicht erforderlich.“
Zu Buchstabe b
Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage 18/2588 in seiner 25. Sitzung am 8. Oktober 2014 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage 18/2588 in seiner 22. Sitzung am 8. Oktober 2014 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Vorlage 18/2588 in seiner 16.
Sitzung am 8. Oktober 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat im Rahmen einer gutachtlichen Beteiligung
folgende Stellungnahme (Ausschuss-drucksache 18(23)14-4) übermittelt:
„Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung
auf Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhal-
tige Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drs. 18/559) in seiner 8. Sitzung am 24. September 2014 mit dem
Entwurf eines Gesetzes zu dem Internen Abkommen vom 24. Juni 2013 zwischen den im Rat vereinigten Ver-
tretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Finanzierung der im mehrjähri-
gen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäische Union im Rahmen des
AKP-EU-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die überseeischen
Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union An-
wendung findet (Internes Abkommen) (Drs. 18/2588) befasst und festgestellt:
Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs ist nicht gegeben. Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit
wurden in der Begründung des Gesetzentwurfes getroffen:
„Nach den Grundprinzipien des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens sind die Ziele des 11.
Europäischen Entwicklungsfonds die Beseitigung der Armut, die nachhaltige Entwicklung und die schritt-
weise Integration der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft. Den am wenigsten entwickelten AKP-Staaten sollte
eine besondere Behandlung gewährt werden.“

Drucksache 18/2840 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Es handelt sich um ein Vertragsgesetz, in dem eine Nachhaltigkeitsprüfung nicht vorgenommen wird. Auf
Aspekte der Nachhaltigkeit wird im Text des Abkommens eingegangen.
Eine Prüfbitte ist daher nicht erforderlich.“

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Zu Buchstabe a
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage in seiner 18. Sitzung
am 8. Oktober 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Zu Buchstabe b
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage in seiner 18. Sitzung
am 8. Oktober 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, bei
Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Berlin, den 8. Oktober 2014

Frank Heinrich (Chemnitz)
Berichterstatter

Dr. Sascha Raabe
Berichterstatter

Heike Hänsel
Berichterstatterin

Uwe Kekeritz
Berichterstatter

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