BT-Drucksache 18/280

Entwicklung der EUBAM-Mission in Libyen

Vom 20. Dezember 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 18/280
18. Wahlperiode 20.12.2013
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Annette Groth, Inge Höger,
Stefan Liebich, Petra Pau, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Entwicklung der EUBAM-Mission in Libyen

Im Juni 2013 begann die Mission der Europäischen Union zur Entwicklung eines
„integrierten Grenzmanagements“ in Libyen (EUBAM Libyen). Daran ist auch
die Bundespolizei beteiligt. Ziel ist unter anderem die Schaffung von bis dahin
nicht existierenden „Border Guards“. Gemeint ist eine Gendarmerie, die dem
Militär untersteht, aber im Innern eingesetzt wird. Außer dem Grenzschutz
sollen die Soldaten unter anderem an „kritischer Infrastruktur“ zum Einsatz
kommen. Zum Portfolio gehören auch Spezialeinsätze, wie sie im Rahmen von
EUBAM (European Union Border Assistance Mission to Moldova and Ukraine)
ebenfalls trainiert werden (Libya Herald, 8. November 2013).
Die EUBAM-Mission wird nicht zuletzt deswegen kritisch beobachtet, weil die
menschenrechtliche Lage in Libyen nach wie vor äußerst schlecht ist. Die Si-
cherheitsbehörden, soweit sie überhaupt im eigentlichen Sinn existieren und
nicht durch Milizen ersetzt sind, beteiligen sich mitunter an Menschenrechtsver-
letzungen. Insbesondere die Behandlung von Flüchtlingen scheint sich im Ver-
gleich zu Zeiten des Gaddafi-Regimes nicht verbessert zu haben. Die Mission
enthält daher das Risiko, nicht zur Verbesserung der Rechtslage, sondern zur
Stärkung menschenrechtsfeindlicher Gruppierungen inklusive Milizen beizutra-
gen.
Ob der Ansatz der Mission, auch Personen mit explizit militärischem Hinter-
grund zu rekrutieren, insoweit erfolgversprechend ist, wird von den Frage-
stellern bezweifelt. Mittlerweile wurden von der französischen Internetseite
„MEDIAPART“ die geheimen Operationsregelungen (CONOPS PLUS) ver-
öffentlicht (www.mediapart.fr/files/EUBAMRapportAVRIL2013.pdf). Es han-
delt sich um ein Papier des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) und ist
als Ratsdokument 8182/4/13 an alle Delegationen der EU-Mitgliedstaaten ver-
teilt worden. Das auf April 2013 datierte Dokument enthält zahlreiche Details,
welche die Bundesregierung noch im Sommer 2013 nicht gewusst haben will
(siehe Bundestagsdrucksache 17/14417). So wird dort berichtet, dass das liby-
sche Polizeigesetz zwar grundlegend für EUBAM ist, dieses jedoch nicht einmal
in einer englischen Fassung vorliegt. Laut dem EAD sollen allein 19 000 ehe-
malige Kämpfer zukünftig dem libyschen Innenministerium unterstehen, min-
destens 6 000 werden in die „Border Guards“ integriert.
Die EUBAM-Mission sollte nach einem halben Jahr, so sieht es der Operations-
plan vom 18. April 2013 vor, eine Bilanz vorstellen.
Angesichts des Umfangs der Kleinen Anfrage erklären sich die Fragesteller
vorab mit einer Verlängerung der Antwortfrist einverstanden.

Drucksache 18/280 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich Implementierung und Durchführung der EUBAM-Mission

aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich entwickelt, und welche Pro-
bleme und Defizite erkennt sie?

2. Wie genau ist nach Kenntnis der Bundesregierung in Zusammenhang mit
EUBAM der Begriff „integriertes Grenzmanagement“ definiert?

3. Wie viele Mitglieder umfasste die Mission bis Anfang August 2013, und wie
viele umfasst sie gegenwärtig?
Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung allfällige signifikante Ab-
weichungen von der Planung (bis Ende November 2013 sollte die EUBAM-
Mission komplett sein) zu erklären, und welche Schlussfolgerungen hat die
Missionsleitung daraus gezogen?

4. Welche See-, Luft- und Landgrenzen werden nach Kenntnis der Bundesregie-
rung derzeit von welchen Behörden bzw. Ministerien offiziell kontrolliert,
welche befinden sich weiterhin außerhalb staatlicher Kontrolle, und welche
Auswirkungen hat der militärische Ausnahmezustand einiger Provinzen auf
die Situation?

5. Inwiefern kann die Bundesregierung aus ihrer Teilnahme an EUBAM und di-
versen Treffen mit allen Ministerien die Einschätzung des EAD bestätigen,
dass die libysche Armee auch nach den Unruhen weitgehend intakt ist (siehe
Ratsdokument 8182/4/13)?

6. Wie viele Angehörige nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen sind nach Kennt-
nis der Bundesregierung bislang in die „Border Guards“ (BG) integriert wor-
den, und welche weiteren derartigen Maßnahmen sind anvisiert?
Wo sind die neuen Grenzsoldaten in welcher Stärke jeweils stationiert?

7. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung, wie im Ratsdokument
8182/4/13 beschrieben, zu, dass die BG „mehr mit der Unterstützung militä-
rischer Truppen beschäftigt [sind] als mit der Grenzsicherung“?

8. Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung das Mandat der BG, und
inwiefern ist anvisiert, diese zukünftig nicht mehr als vierte Streitkraft unter
militärisches Kommando zu stellen?
a) Welche libyschen Gesetze oder sonstigen Vereinbarungen regeln nach

Kenntnis der Bundesregierung die Kompetenzen und Verantwortungsbe-
reiche der BG?

b) Inwiefern trifft es zu, dass die BG auch „kritische Infrastruktur“ über-
wachen und weitere Aufgaben im Innern übernehmen (siehe Ratsdoku-
ment 8182/4/13)?

c) Welche Trainings von BG haben nach Kenntnis der Bundesregierung
unter Leitung der italienischen Carabinieri an der Akademie des CoESPU
(Center of Excellence for Stability Police Units) in Vicenza stattgefunden
(siehe Ratsdokument 8182/4/13)?

9. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Trainingslehrpläne,
wie geplant, bis August 2013 für die Naval Costal Guard (NCG), BG und den
Zoll entwickelt bzw. bis Anfang November 2013 implementiert worden?
a) Welche Aussagen treffen diese Lehrpläne hinsichtlich der Menschen-

rechte und der Genfer Flüchtlingskonvention (bitte möglichst im vollstän-
digen Wortlaut angeben)?

b) Was enthalten besonders die Lehrpläne für die NCG zum Recht, ein Land
zu verlassen, inklusive des eigenen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/280
c) Wie gliedern sich die Lehrpläne darüber hinaus auf, und welche Schwer-
punkte werden gesetzt?

10. Liegt der erste Halbjahresbericht, der Anfang November 2013 vorgelegt
werden sollte, mittlerweile tatsächlich vor, und wenn ja,
a) inwiefern ist dieser öffentlich bzw. für Mitglieder des Deutschen Bun-

destages einsehbar,
b) welche Aussagen werden darin getroffen,
c) welche Defizite werden benannt und welche Schlussfolgerungen gezo-

gen,
d) welche Empfehlungen werden getroffen,
e) welche Veränderungen hinsichtlich der Fortführung von EUBAM resul-

tieren daraus?
11. Wie viele Angehörige bzw. Beschäftigte der EUBAM-Mission haben nach

Kenntnis der Bundesregierung spezifische militärische Kenntnisse, und in-
wiefern werden diese von EUBAM benötigt?

12. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass auch der
libysche Geheimdienst mit der EUBAM-Mission zusammenarbeiten will,
und welche neueren Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu dessen
Zusammensetzung vor (siehe Bundestagsdrucksache 17/14417), wie es im
Ratsdokument 8182/4/13 als Fusion ziviler und militärischer Dienste be-
schrieben wird?

13. Liegen der Bundesregierung mittlerweile Informationen darüber vor, ob es
eine englische Übersetzung des libyschen Polizeigesetzes gibt, und wenn ja,
welche?
Inwiefern wird das Polizeigesetz nach Kenntnis der Bundesregierung der-
zeit überarbeitet?

14. In welchem Verhältnis stehen nach Kenntnis der Bundesregierung die bis-
lang angefallenen Kosten zur Sicherung der EUBAM-Mission zu den Ge-
samtkosten?
a) Sofern die Sicherungsausgaben signifikant höher liegen als bei den ur-

sprünglich veranschlagten 50 Prozent, welche Gründe sind hierfür aus-
schlaggebend?

b) Wie hoch sind die bislang bzw. bis zum Stichtag der letzten Erhebung
aufgelaufenen Ausgaben für die Sicherung der EUBAM-Mission?

c) Wie hoch fallen dabei die Ausgaben für private Sicherheitsdienste (in ab-
soluten Zahlen) aus?

15. Welche privaten Sicherheitsdienste werden nach Kenntnis der Bundesregie-
rung von der EUBAM-Mission in Anspruch genommen (bitte Firmen sowie
Anzahl der Mitarbeiter nennen)?
Welche Referenzen haben diese Firmen nach Kenntnis der Bundesregie-
rung?
Inwieweit wurden die Verträge nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2013 hinsichtlich anderer Auftragnehmer geändert, und welche Gründe
waren hierfür maßgeblich?

16. Welche Gewichtung hat die EUBAM-Mission bezüglich See-, Land- und
Luftgrenzen nach Kenntnis der Bundesregierung getroffen, und woran zeigt
sich diese Gewichtung (bitte soweit möglich konkrete Angaben machen)?

Drucksache 18/280 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
17. Mit welchen libyschen Behörden sowie mit welchen konkreten Dienststel-
len hat EUBAM nach Kenntnis der Bundesregierung bislang (im weiteren
Sinne) zusammengearbeitet?
a) Welcher Art war die Zusammenarbeit, und welche konkrete Unterstüt-

zung hat EUBAM geleistet?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die EUBAM-Mission nach Kenntnis

der Bundesregierung aus den bisherigen Erfahrungen?
18. In welcher Form und in welchem Umfang wird den Angehörigen der liby-

schen Grenzbehörden seitens EUBAM die Bedeutung der Einhaltung von
Menschenrechten vermittelt, und in welchem Umfang gilt dies auch für die
Rechte von Asylsuchenden und Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlings-
konvention?

19. Mit welchen ggf. weiteren Instrumenten versucht EUBAM nach Kenntnis
der Bundesregierung die Beachtung der Menschen- und insbesondere
Flüchtlingsrechte durch die libyschen Behörden zu verbessern?

20. An welcher Stelle in den einschlägigen EU-Beschlüssen befindet sich die
von der Bundesregierung angeführte Aufgabe der EUBAM-Mission, die
Vermischung militärischer und polizeilicher Belange aufzuheben (vgl. die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache
17/14417), und warum glaubt die Bundesregierung, einer solchen Aufgabe
gerade dadurch nachkommen zu können, dass mit den BG eine explizit
militärische Kraft für Aufgaben des Grenzschutzes ausgebildet wird?

21. Inwiefern gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte zu Milizen
bzw. Stammesorganisationen (bitte ggf. Anlass der Kontaktaufnahme,
Name der Milizen und Art etwaiger Zusammenarbeit darstellen)?
Falls es keine solchen Kontakte gab, hat die EUBAM-Mission an den 23 der
25 Grenzübergänge (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16c
der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14417), die nach Darstel-
lung der Bundesregierung unter Kontrolle von Milizen stehen, keinerlei
Präsenz gezeigt, und wenn doch, welcher Art und mit welchem Ziel?

22. Welche der kontaktierten Behörden bzw. Dienststellen stützen sich nach
Kenntnis der Bundesregierung überwiegend oder teilweise auf Verbände
ehemaliger Aufständischer?

23. Wie schätzt die Bundesregierung selbst und nach ihrer Kenntnis die
EUBAM-Missionsleitung das Verhältnis solcher, von ehemaligen aufstän-
dischen beeinflussten Armee- oder Polizeieinheiten zu den Menschenrech-
ten ein?

24. Welche Defizite gibt es darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung
hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte durch libysche Sicherheits-
behörden?

25. Inwiefern kann nach Einschätzung der Bundesregierung bzw. der EUBAM-
Missionsleitung die Bekämpfung der an der Südwestgrenze Libyens operie-
renden, schwer bewaffneten Gruppen überhaupt durch herkömmliche poli-
zeiliche Mittel erfolgen, bzw. inwiefern sollen hierbei militärische Mittel
zum Einsatz kommen, und welche Rolle kommt hierbei EUBAM zu?

26. Wie viele Angehörige der BG, der NCG und ggf. anderer Kräfte sind nach
Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile von oder mit Hilfe von
EUBAM jeweils trainiert worden (bitte Umfang und Inhalt des Trainings
angeben)?
Wie groß ist der Personalumfang dieser Kräfte insgesamt, bzw. wie groß
soll er werden?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/280
27. Welche anderen Akteure (NATO – North Atlantic Treaty Organization,
G8 – Group of Eight, UN – United Nations, Drittstaaten, NGOs – Nichtre-
gierungsorganisationen, IOs – Internationale Organisationen, GONGOs –
Government organized non-governmental organizations, Privatunterneh-
men usw.) sind nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile auf dem
Gebiet der Ausbildung der libyschen Sicherheitskräfte tätig oder werden
dies in absehbarer Zeit sein (bitte möglichst konkreten Auftrag sowie An-
zahl der dabei aufgewandten finanziellen, personellen und materiellen Res-
sourcen angeben)?
Inwiefern werden deren Aktivitäten sowie diejenigen von EUBAM tatsäch-
lich mit der United Nations Support Mission in Libyen (UNSMIL) abge-
stimmt, und welche Defizite gibt es hierbei?

28. Wie viele Angehörige libyscher Sicherheitskräfte sind nach Kenntnis der
Bundesregierung (im Rahmen von EUBAM oder darüber hinaus) mittler-
weile in Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgebildet worden (bitte
nach BG, NCG und anderen Kräften, Umfang und Inhalt der Ausbildung
darstellen)?

29. Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zum Treffen bei der
Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außen-
grenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) Anfang
Juni 2013 sowie den weiteren Treffen mitteilen?
a) Wer war von libyscher Seite daran beteiligt, und (sofern es sich um Be-

hörden handelte) zu welchem Ministerium gehörten die Delegierten?
b) Wo fand das Zusammentreffen statt?
c) Was soll der spezifische Beitrag von FRONTEX zum Aufbau des liby-

schen Grenzschutzes sein?
d) Inwiefern soll der libysche Grenzschutz mit FRONTEX kooperieren?
e) Welche Vereinbarungen oder Absprachen wurden getroffen bzw. avi-

siert?
f) Inwieweit war FRONTEX auch an der Ausarbeitung der CONOPS PLUS

(siehe Ratsdokument 8182/4/13) beteiligt?
g) Welchen Stand bzw. Regelungsgehalt hat das Arbeitsabkommen zwi-

schen FRONTEX und Libyen?
30. Ist an das Politische und Sicherheitskomitee, wie vorgesehen, nach Kennt-

nis der Bundesregierung regelmäßig berichtet worden, und wenn ja, was
war Gegenstand und wesentlicher Inhalt der Berichte?
Welche Defizite und Probleme sowie welche Empfehlungen wurden darin
benannt?

31. Wie viele Angehörige der Bundespolizei bzw. weiterer deutscher Behörden
haben bislang in jeweils welchen Zeiträumen an der EUBAM-Mission teil-
genommen?
a) Welche Berichte haben diese bislang verfasst, und an wen waren sie ge-

richtet?
b) Was ist Gegenstand dieser Berichte, und welche Defizite, Probleme und

Schlussfolgerungen enthalten sie?
32. Gab es seit Beginn der EUBAM-Mission nach Kenntnis der Bundesregie-

rung sicherheitsrelevante Zwischenfälle, in die Missionsangehörige invol-
viert waren, und wenn ja, wo, wann, welcher Art und mit welchen Folgen?

Drucksache 18/280 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
33. Worin bestehen die deutschen Aktivitäten zur Reaktorsicherheit in Libyen,
welche Abteilungen welcher Behörden nehmen daran teil, und welche Maß-
nahmen sollen noch umgesetzt werden?
a) Wo und wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellte

radioaktive Stoffe gelagert, und welche Firmen sind hierfür verantwort-
lich?

b) Welche sicherheitskritischen Vorfälle hat es dabei nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits gegeben?

c) Inwieweit wird die Kontrolle radioaktiven Materials auch in die EUBAM-
Mission integriert?

d) Was ist mit einer „proaktiven“ Medienpolitik gemeint (siehe Ratsdoku-
ment 8182/4/13)?

34. Welche Anstrengungen hat die EUBAM-Mission zur Kommunikation ihrer
Arbeit in Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung selbst unternommen?
Inwieweit werden dabei, wie vorgesehen, neue soziale Medien genutzt, und
was ist Inhalt dieser Nutzung (bitte soweit vorhanden auch URLs oder
Facebookseiten angeben)?

35. Inwiefern hat sich EUBAM nach Kenntnis der Bundesregierung darum be-
müht, Berichte (www.maltatoday.com vom 12. Oktober 2013) zu recher-
chieren, denen zufolge Flüchtlinge, die von Libyen übers Mittelmeer ge-
flohen und vor Lampedusa gekentert waren, bei ihrer Abreise von einem
libyschen Boot aus beschossen worden waren, und welche Erkenntnisse
insbesondere hinsichtlich der Identität bzw. Zugehörigkeit der Schützen
wurden dabei gewonnen?

36. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, wie von Human
Rights Watch berichtet (siehe DER TAGESSPIEGEL, 18. November 2013),
dass in Libyen mehrere tausend Flüchtlinge zum Teil seit Jahren in Gefäng-
nissen festgehalten werden, obwohl ihnen keine Straftat (abgesehen evtl.
vom Vorwurf des illegalen Grenzübertritts) vorgeworfen wird?
a) Inwiefern erwartet die Bundesregierung von EUBAM, dieser Problema-

tik überhaupt nachzugehen?
b) Was hat EUBAM unternommen, um diesem Problem nachzugehen, und

welche Feststellungen konnte die Mission treffen?
c) Was hat EUBAM unternommen, damit die Flüchtlinge aus der Haft frei-

kommen, und wie viele Flüchtlinge sind durch Intervention von EUBAM
tatsächlich freigekommen?

d) Inwiefern hat die Bundesregierung oder haben andere EU-Staaten ent-
sprechende Berichte von EUBAM zum Anlass genommen, zu interve-
nieren und mit welchem Erfolg?
Wie viele Flüchtlinge sind dadurch freigekommen?

e) Wer (Behörde, Miliz usw.) ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die
berichtete Inhaftierungspraxis verantwortlich?

37. Welche Stärke umfasst die libysche Küstenwache nach Kenntnis der Bun-
desregierung, wem untersteht sie, und über wie viele Boote, Flugzeuge und
Helikopter verfügt sie?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/280
38. Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit für welche Gebiete der
1 800 Kilometer langen Seegrenze (auch hoheitlicher Gewässer) zuständig,
und an welchen Stellen sind reguläre Ausreisen möglich?
Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmte Regionen
der Küste besonders überwacht, etwa hinsichtlich des Ablegens von Booten
mit Flüchtlingen in Richtung Europa?

39. Was ist der Bundesregierung über einen „three-phase plan“ der Marine und
der Küstenwache bekannt (siehe Ratsdokument 8182/4/13)?
a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über ein Projekt zur Wieder-

herstellung von Radarkapazitäten, und worauf basiert das ebenfalls inte-
grierte „Vessel Traffic Management and Information System“?

b) Inwieweit hat die Bundesregierung neue Erkenntnisse darüber, ob bzw.
wie libysche maritime Kontrollzentren an ähnliche Infrastruktur in
Italien angebunden werden sollen?

40. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ausführun-
gen des EAD, das SEAHORSE-Programm zur Grenzüberwachung des
Mittelmeers sei eingerichtet worden, um „die Kapazitäten von Behörden in
Ländern Nordafrikas zur Beantwortung irregulärer Migration zu stärken“
(siehe Ratsdokument 8182/4/13)?

41. Wie ist generell die Haltung der Bundesregierung und, soweit bekannt, der
EU-Institutionen und EU-Mitgliedstaaten zu Aktivitäten der libyschen
Sicherheitskräfte bzw. der NCG in eigenen Küstengewässern und auch auf
Hoher See, Boote an der Überfahrt von Libyen nach Italien bzw. Malta zu
hindern?

42. Welche bi- oder multilateralen Vereinbarungen hat Libyen nach Kenntnis
der Bundesregierung mit Nachbarstaaten geschlossen, die nach Ansicht der
Bundesregierung oder der Teilnehmenden an EUBAM für einen Umbau der
libyschen Sicherheitsarchitektur von Bedeutung sind?

43. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es in diesem Zusammenhang eine Ver-
einbarung Libyens, Tunesiens und Algeriens vom 8. Januar 2013 zur ge-
meinsamen Grenzsicherung und zu entsprechender technischer Aufrüstung
gab, und wenn ja, welche Kenntnis hat sie über den Inhalt dieser Verein-
barung?
a) Welche Abschiebeabkommen hat die libysche Regierung nach Kenntnis

der Bundesregierung demnach mit anderen Ländern abgeschlossen?
b) Inwieweit existieren nach Kenntnis der Bundesregierung auch entspre-

chende Vereinbarungen zwischen lokalen Stämmen und Nachbarstaaten
(siehe Ratsdokument 8182/4/13)?

c) Inwieweit dient nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufrüstung der
Grenzüberwachung (auch von EUBAM) auch einer Verhinderung des
Schmuggels von billigem Benzin in die Nachbarländer, und welche Be-
deutung misst die Bundesregierung diesem Problem bei?

44. Welche Absprachen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jah-
ren 2012 und 2013 mit dem Internationalen Währungsfonds und der Welt-
bank zur Unterstützung des libyschen Transformationsprozesses getroffen,
und wer war daran beteiligt?

45. Wer nahm von deutscher Seite an der internationalen Ministerkonferenz zur
Unterstützung Libyens am 12. Februar 2013 in Paris teil, welche Inhalte
wurden besprochen, und welche Zusagen wurden dort gemacht?

Drucksache 18/280 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
46. Was kann die Bundesregierung zum Inhalt und zur Umsetzung von EU-Pro-
grammen, die sich mit den Themen Sicherheit und Migration in Libyen be-
fassen, mitteilen?
a) Welchen Stand hat die Umsetzung des „Crisis Response Capacity Buil-

ding/Operational Centre“ des Europäischen Nachbarschafts- und Part-
nerschaftsinstruments (ENPI), worum geht es dabei, und wie soll dies
ausgestaltet werden?

b) Welchen Stand hat die Umsetzung des Projekts „Strengthening demo-
cracy, good governance and civilian culture in the security and justice
sectors“ des ENPI, worum geht es dabei, und wie soll dies ausgestaltet
werden?

c) Welchen Stand hat die Umsetzung des Projekts „Enhancing Local Risk
Detection and Crime Investigation Capability“ des Instruments für Sta-
bilität, worum geht es dabei, und wie soll dies ausgestaltet werden?

d) Welchen Stand hat die Umsetzung des Programms SAHARAMED, wo-
rum geht es dabei, und wie soll dies ausgestaltet werden?

e) Inwiefern wird im Rahmen von SAHARAMED auch ein Fingerabdruck-
system eingerichtet?

47. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch andere Länder im
Rahmen bilateraler Maßnahmen mit den Aufbau der libyschen Sicherheits-
architektur befasst, indem das Militär, die Geheimdienste, die Polizei oder
der Zoll ausgebildet oder unterstützt werden?
a) Was ist der Bundesregierung außer den Angaben im Ratsdokument

8182/4/13 über ein „Border Security programme“ des US State Depart-
ment bekannt, und in welchen an Libyen angrenzenden Ländern finden
Trainings statt?

b) Was ist der Bundesregierung außer den Angaben im Ratsdokument
8182/4/13 über ein „Partnership for Peace programme“ der Türkei be-
kannt?

c) Welchen Stand haben nach Kenntnis der Bundesregierung entspre-
chende Partnerschaften mit Jordanien, den Vereinigten Arabischen Emi-
raten und Katar?

d) Was ist der Bundesregierung außer den Angaben im Ratsdokument
8182/4/13 über ein elektronisches Kontrollsystem für die Landgrenzen
bekannt, das von der italienischen Firma SELEX nun endgültig geliefert
werden soll, und wie wird dies im Rahmen von EUBAM thematisiert
oder sogar integriert?

e) Wie viele Küstenwachschiffe sind nach Kenntnis der Bundesregierung
bereits von der italienischen Regierung modernisiert oder neu beschafft
worden (siehe Ratsdokument 8182/4/13)?

f) Was ist der Bundesregierung außer den Angaben im Ratsdokument
8182/4/13 über ein System zur Verhinderung von Waffenschmuggel auf
dem Wasserweg bekannt (water-space management)?

g) Was ist der Bundesregierung außer den Angaben im Ratsdokument
8182/4/13 über die Anbindung libyscher Kontrollzentren an ein mariti-
mes „Italian Operational Centre“ bekannt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/280
h) Was ist der Bundesregierung über die Austragung der maritimen ge-
meinsamen Übung „Shahin“ in den Jahren 2012 und 2013 auf dem Mit-
telmeer bekannt, an der auch Frankreich teilgenommen hat (siehe Rats-
dokument 8182/4/13)?

i) Inwiefern hat Algerien weiterhin „Interesse an der Installation eines
Grenzüberwachungssystems“ (siehe Bundestagsdrucksache 17/13462)?

j) Welchen Fortgang nahm ein „EU ko-finanziertes Projekt zur Errich-
tung und materiellen Ausstattung von Grenzposten und mobilen
Überwachungseinheiten“ in Mauretanien (siehe Bundestagsdrucksache
17/13462)?

48. Welches Budget soll die EUBAM-Mission nach Kenntnis der Bundesregie-
rung im Jahr 2014 erhalten, und wie gliedert sich dieses auf?

Berlin, den 19. Dezember 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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