BT-Drucksache 18/2783

zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/1874 - Das unbefristete Arbeitsverhältnis zur Regel machen

Vom 10. Oktober 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2783
18. Wahlperiode 10.10.2014
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/1874 –

Das unbefristete Arbeitsverhältnis zur Regel machen

A. Problem
Die Zahl der befristet Beschäftigten in Deutschland hat sich nach den Worten der
antragstellenden Fraktion in den vergangenen 20 Jahren verdreifacht. Mit befristeten
Arbeitsverträgen würden u. a. teils arbeitsrechtliche Standards ausgehöhlt.

B. Lösung
Die Fraktion DIE LINKE. fordert, das Teilzeit- und Befristungsgesetz dahingehend
zu ändern, dass u. a. die Möglichkeiten zur sachgrundlosen Befristung sowie der
Befristungsgrund zur Erprobung gestrichen werden.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Kostenrechnungen wurden nicht angestellt.
Drucksache 18/2783 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/1874 abzulehnen.

Berlin, den 8. Oktober 2014

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Kerstin Griese
Vorsitzende

Gabriele Hiller-Ohm
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2783
Bericht der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/1874 ist in der 46. Sitzung des Deutschen Bundestages am 3. Juli 2014 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung sowie an den Ausschuss für Wirtschaft und
Energie und den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die antragstellende Fraktion macht geltend, dass für die Erprobung einer neu eingestellten Arbeitnehmerin
oder eines neu eingestellten Arbeitnehmers der sachliche Grund „Befristung zur Erprobung“ oder eine kalen-
dermäßige Befristung nicht erforderlich sei, da sich bereits aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch die Möglichkeit
ergibt, im Rahmen der Vertragsfreiheit eine Probezeit von bis zu sechs Monaten zu vereinbaren. Es habe sich
herauskristallisiert, dass befristete Arbeitsverhältnisse mit dem sachlichen Befristungsgrund „Befristung zur
Erprobung“ zunehmend als verlängerte Probezeit missbraucht würden. Befristungen, die an zweckgebundene
Haushaltsmittel geknüpft seien, bürgen ebenso eine große Missbrauchsgefahr in sich. Dabei wird auf ein Urteil
des Bundesarbeitsgerichts hinsichtlich öffentlicher Arbeitgeber verwiesen (vgl. BAG, Urteil vom 18.10.2006
– 7 AZR 419/05).

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie und der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
haben den Antrag auf Drucksache 18/1874 in ihren Sitzungen am 8. Oktober 2014 beraten und dem Deutschen
Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 18/1874 in seiner 19. Sitzung am
8. Oktober 2014 abschließend beraten und dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.
Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass sie keinen Handlungsbedarf zur Änderung des Teilzeit- und Be-
fristungsgesetzes sehe. Dies stütze ein Blick auf die Fakten: Seit dem Jahr 2011 gebe es bereits einen Rückgang
bei der befristeten Beschäftigung, prozentual sogar seit 2009. Befristete Arbeitsverhältnisse erfüllten eine wich-
tige Brückenfunktion auf den Arbeitsmarkt besonders für Langzeiterwerbslose. Rund 75 Prozent der befristet
Beschäftigt würden darüber hinaus weiterbeschäftigt, mehr als 30 Prozent sogar unbefristet. Die Befristung
werde zudem weiterhin als unbürokratisches Mittel der Flexibilisierung von den Unternehmen gebraucht.
Die Fraktion der SPD wies darauf hin, dass der Antragstitel – „Das unbefristete Arbeitsverhältnisse zur Regel
machen“ – längst eingelöst sei. Zwischen acht und zehn Prozent befristete Arbeitsverhältnis bedeuteten eben
mehr als 90 Prozent unbefristete Beschäftigung. Unbefristete Beschäftigungsverhältnisse seien somit der Re-
gelfall. Gleichwohl teile die SPD die Kritik insbesondere an den Nachteilen sachgrundlos befristeter Beschäf-
tigung und trete daher für deren Abschaffung ein. Innerhalb der Koalition mit der CDU/CSU gebe es für dieses
Vorhaben aber keine Mehrheit.
Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte, dass inzwischen 42 Prozent aller neuen Arbeitsverträge nur befristet
abgeschlossen würden. Das gehe insbesondere zu Lasten von jungen Menschen und von Frauen. Das unbefris-
tete Arbeitsverhältnis müsse wieder zur Regel werden. Befristete Arbeitsverträge erschwerten die Lebenspla-
nung und die berufliche Perspektivfindung. Es sei eine paradoxe Situation, dass in einigen Branchen einerseits
über Fachkräftemangel geklagt werde, andererseits erhielten die Beschäftigten nur befristete Arbeitsverträge.
Insbesondere die sachgrundlose Befristung müsse abgeschafft werden.
Drucksache 18/2783 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schloss sich der Kritik an der zu hohen Zahl befristeter Arbeits-
verträge bei Neueinstellungen an. Das gelte besonders bei jungen Menschen, die einen geregelten Einstieg ins
Berufsleben brauchten. Befristete Arbeit bedeute ständige Unsicherheit für die Lebensplanung. Die Fraktion
könne dem Antrag trotz der Zustimmung zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung insgesamt aber nicht
zustimmen, weil dieser Mängel etwa bei der Forderung nach Streichung der Haushaltsmittelbefristung auf-
weise.

Berlin, den 8. Oktober 2014

Gabriele Hiller-Ohm
Berichterstatterin

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