BT-Drucksache 18/2771

Errichtung eines EU-Polizeipostens in Libyen oder Tunesien

Vom 1. Oktober 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2771
18. Wahlperiode 01.10.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger,
Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Errichtung eines EU-Polizeipostens in Libyen oder Tunesien

Die italienische Regierung schlägt laut einem von der britischen Bürgerrechts-
organisation Statewatch veröffentlichten Dokument vor, in Libyen oder Tune-
sien ein Zentrum für die Polizei- und Zollzusammenarbeit anzusiedeln. Ein
Papier mit ersten Überlegungen wurde demnach an alle Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (EU) verschickt und wird dort geprüft. Der Polizeiposten
soll dabei helfen, einen „Gürtel“ um den Mittelmeerraum und den Balkan zu
ziehen. Auch an der EU-Außengrenze zur Türkei soll ein solches Zentrum mit
Bulgarien und Griechenland entstehen. Soweit bekannt, ist hierfür der Grenz-
übergang Kapitan Andreevo im Gespräch, eine erste Vereinbarung hierzu wurde
bereits unterzeichnet (www.press. mvr.bg/en/News/news131022_01.htm). Der
Vorschlag zur Einrichtung eines weiteren Zentrums in der Maghreb-Region zielt
laut dem EU-Dokument auf eine „Bekämpfung krimineller Aktivitäten“ und die
Schaffung eines „effektiven Informationsnetzwerks“. Die Zentren könnten dann
als „Antenne“ dienen, um Nachrichten über bestimmte Kriminalitätsphänomene
auszutauschen. Genannt werden „Terrorismus, illegale Einwanderung, Men-
schenhandel und organisiertes Verbrechen“. Auch der gegenseitige Austausch
von Erfahrungen und Praktiken soll darüber abgewickelt werden. Alle teilneh-
menden Länder sollten Verbindungsbeamte entsenden. Auch die Europäische
Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitglied-
staaten der Europäischen Union (FRONTEX) und die kriminalpolizeiliche
Agentur Europol würden eingebunden.
Laut dem Papier seien die Länder des Maghreb besonders von kriminellen Ver-
kehrs- und Handelsströmen betroffen. Kriminelle Gruppen „jeden Kalibers“
verbündeten sich immer mehr, ihr Einfluss steige dadurch weiter. Manche hätten
überdies Verbindungen zu religiösen, „subversiven“ Gruppen. Auf diese Weise
gelange immer mehr Kriminalität auch nach Südeuropa. Italien sei davon beson-
ders betroffen. Das Zentrum in Libyen oder Tunesien soll nach dem Vorschlag
Italiens zeitgleich mit dem Zentrum in Kapitan Andreevo entstehen. Beide Zen-
tren sollen dann Informationen mit zwei italienischen Kommandozentralen aus-
tauschen, die dafür in der Region Apulien und auf Sizilien errichtet werden. Das
Papier bleibt unpräzise, welche weiteren italienischen Lagezentren genutzt wer-
den sollen. Die Rede ist beispielsweise von einem „internationalen Kontroll-
zentrum zur Polizeikooperation“, was auch die Zusammenarbeit der Kriminal-
polizeien nahelegt. Italien würde dabei von seiner traditionell guten Polizei-
zusammenarbeit auf dem Balkan profitieren. Die italienischen Carabinieri
waren beim Aufbau eines südosteuropäischen Polizeizentrums behilflich, das in
Bukarest nach Vorbild des Europäischen Polizeiamtes (Europol) entstand (Bun-
destagsdrucksache 17/5133).

Drucksache 18/2771 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was ist der Bundesregierung über das Zustandekommen eines Vorschlags

der italienischen Regierung bekannt, wonach in Libyen oder Tunesien ein
Zentrum für die Polizei- und Zollzusammenarbeit angesiedelt werden soll?

2. Wann haben welche Bundesbehörden erstmals von einem solchen Ansinnen
Kenntnis erlangt?

3. Inwiefern und mit welchem Inhalt bzw. welchen Verabredungen wurde der
Vorschlag auch auf dem Treffen des deutschen und italienischen Innen-
ministers erörtert (Deutsche Welle, 2. September 2014)?

4. Wann hat die Bundesregierung den Vorschlag offiziell erhalten, und wo
bzw. auf welche Weise wird dieser nun behandelt?

5. Inwieweit teilt die Bundesregierung die darin aufgestellte Behauptung, die
Länder des Maghreb seien besonders von kriminellen Verkehrs- und Han-
delsströmen betroffen, kriminelle Gruppen „jeden Kalibers“ verbündeten
sich immer mehr, ihr Einfluss steige dadurch weiter und manche hätten
überdies Verbindungen zu religiösen, „subversiven“ Gruppen?

6. Inwieweit teilt die Bundesregierung die von der Regierung in Rom aufge-
stellte Behauptung, besonders „Terrorismus, illegale Einwanderung, Men-
schenhandel und organisiertes Verbrechen“ seien ein Problem und sollten
über das neue Zentrum bekämpft werden?

7. Die Bekämpfung welcher „krimineller Aktivitäten“ im Maghreb ist aus
Sicht der Bundesregierung besonders erforderlich?

8. Inwiefern hat sich die EU-Grenzagentur FRONTEX (auch der Verwaltungs-
rat) nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Vorschlag zur Errichtung
eines EU-Polizeipostens im Maghreb befasst?

9. Inwiefern war die Einrichtung eines EU-Polizeipostens im Maghreb nach
Kenntnis der Bundesregierung bereits im Rahmen der EU-Polizeioperation
EUBAM Libyen thematisiert worden?

10. Welche Maßnahmen von EUBAM Libyen wurden nach Kenntnis der Bun-
desregierung vorübergehend oder endgültig unterbrochen, und wann soll
über die Art und Weise einer Fortführung entschieden werden?

11. Wie viele „Ex-Kombattanten“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung bis
zum Abbruch von EUBAM Libyen in staatliche Sicherheitsbehörden inte-
griert worden, und um welche handelt es sich dabei?

12. Welchen Fortgang nahm das von der Bundesregierung geplante Ausbil-
dungsprogramm für 200 Angehörige der libyschen Diplomatenpolizei nach
den neuerlichen Kämpfen in Libyen?

13. Aus welchen Komponenten welcher Hersteller bestand der „Aufbau eines
Grenzkontrollsystems zur Überwachung der Ein- und Ausfuhr radioaktiver
Stoffe“, für das die Bundesregierung bis zum Jahr 2013 Gelder zur Verfü-
gung gestellt hat (Bundestagsdrucksache 18/1796, Antwort zu Frage 20d)?

14. Auf welche Weise steht die Bundesregierung in Libyen weiterhin mit „Un-
ternehmen, die in der Ölindustrie im Einsatz sind“ in Kontakt (Bundestags-
drucksache 18/1796, Antwort zu Frage 20d), und welche Verabredungen zu
einer möglichen Evakuierung oder aber Fortführung der Produktion wurden
im Zuge der jüngsten Krise getroffen?

15. Über welche neueren Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich
von „Ausbildungsmaßnahmen“ oder einem sonstigem Austausch von An-
gehörigen libyscher sowie US-Sicherheitsbehörden, die nach Angaben der
Bundesregierung im US-Generalkonsulat in Frankfurt stattfanden und sich

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2771
in mindestens einem Fall aus „Bediensteten des libyschen Innenministe-
riums, des Verteidigungsministeriums und der Zollbehörde“ zusammen-
setzte (Bundestagsdrucksache 18/1796, Antwort zu Frage 28)?

16. Welche „Grundfertigkeiten und -kenntnisse des Grenzschutzes“ sowie
„Grundlagen in den Bereichen Organisation und Planung sowie der Risiko-
analyse“ wurden den libyschen Behörden nach Kenntnis der Bundesregie-
rung in Frankfurt vermittelt?

17. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob der bereits vom Europä-
ischen Auswärtigen Dienst im Rahmen von EUBAM Libyen besuchte
Grenzübergang Ra’s Ajdir als möglicher Standort eines EU-Polizeipostens
im Gespräch war oder ist (www.youtube.com/watch?v=CVEGejxJcXU)?

18. Auf welche Weise könnten aus Sicht der Bundesregierung auch die Grenz-
agentur FRONTEX und das Europol in den Standort eines EU-Polizei-
postens eingebunden werden, und welche Erläuterungen der italienischen
Regierung sind ihr hierzu bekannt?

19. Welche zwei italienischen Kommandozentralen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung gemeint, mit denen das Zentrum in Libyen oder Tunesien
sowie das Zentrum in Kapitan Andreevo Informationen austauschen soll?

20. Inwiefern sind diese in der Region Apulien und auf Sizilien anvisierten Zen-
tren nach Kenntnis der Bundesregierung bereits existent?

21. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem weiteren „internati-
onalen Kontrollzentrum zur Polizeikooperation“ in Italien gemeint, an das
die Zentren angebunden werden könnten?

22. Welche italienischen Lagezentren zur internationalen Zusammenarbeit der
Kriminal- und Grenzpolizeien sowie des Zolls sind der Bundesregierung
bekannt, und von welchen Polizeien bzw. Gendarmerien werden diese nach
ihrer Kenntnis betrieben?

23. Von welchen existierenden Regelungen könnte ein EU-Polizeiposten unter
Mitarbeit von FRONTEX und Europol in Nordafrika rechtlich abgedeckt
werden?

24. Sofern nicht auf existierende Regelungen zurückgegriffen werden kann,
was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Art von „Ad-hoc-Ver-
einbarungen“ laut dem Vorschlag Italiens mit den Ländern abgeschlossen
werden könnten, um ein solches Zentrum überhaupt einzurichten?

25. Was ist der Bundesregierung aus Diskussionen in Ratsarbeitsgruppen, Be-
richten aus Brüssel oder ihrer Mitarbeit im FRONTEX-Verwaltungsrat über
den neueren Stand der Verhandlungen eines Arbeitsabkommens zwischen
FRONTEX und Tunesien, Marokko, Libyen und Ägypten bekannt (Bundes-
tagsdrucksache 18/1316)?

26. Was ist der Bundesregierung über weitere operative oder strategische Ab-
kommen von FRONTEX und Europol mit Tunesien oder Libyen bekannt?

27. Inwiefern werden diese nach Kenntnis der Bundesregierung bereits verhan-
delt, bzw. welche Positionen sind hierzu von den Regierungen in Tunis und
Tripolis bekannt?

28. Inwiefern bzw. weshalb ist die Bundesregierung der Ansicht, dass solche
Abkommen überhaupt von Vorteil wären?

29. Welchen Fortgang nahm nach Kenntnis der Bundesregierung die Behand-
lung eines „Optionenpapiers zur EU-Unterstützung des Grenzmanagements
in der Sahelregion“ der Europäischen Union, das auf Anforderung des Eu-
ropäischen Rates und der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für
Außen- und Sicherheitspolitik zustande kam und Vorschläge für weitere

Drucksache 18/2771 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Maßnahmen zur Unterstützung des Grenzmanagements im Sahel-Sahara-
Raum enthält (Bundestagsdrucksache 18/1316)?

30. Um welche Länder geht es dabei konkret?
31. Welche „Optionen“ werden im Papier aufgeführt, und wie hat sich die Bun-

desregierung hierzu positioniert, bzw. mit welchem Inhalt wird sie sich in
die Diskussionen einbringen?

32. Welchen Fortgang nahm nach Kenntnis der Bundesregierung der Vorschlag
Italiens, wonach die EU und ihre Mitgliedstaaten militärische Aufklärungs-
kapazitäten im Mittelmeer zur Suche nach Migranten einsetzen sollten und
hierin auch NATO-Verbände eingebunden werden könnten (Ratsdok.
16394/13)?

33. Was ist der Bundesregierung aus eigenen Erkenntnissen bzw. Mitteilungen
der EU-Grenzagentur FRONTEX bzw. durch EU-Mitgliedstaaten darüber
bekannt, inwiefern Geflüchtete auch soziale Medien nutzen, um ihre Über-
fahrten zu erleichtern bzw. Kontakt zu Fluchthelferinnen und Fluchthelfern
aufzunehmen, und um welche Plattformen handelt es sich dabei?

34. Was wurde von der EU-Grenzagentur FRONTEX bzw. durch EU-Mitglied-
staaten darüber mitgeteilt, inwiefern auch Anwendungen für Mobilgeräte
(sogenannte Apps) existieren, um Überfahrten zu erleichtern bzw. Kontakt
zu Fluchthelferinnen und Fluchthelfern aufzunehmen?

35. Wie bewertet die Bundesregierung den Wahrheitsgehalt entsprechender
Aussagen?

36. Was ist der Bundesregierung über die EU-Unterstützung eines afrikanischen
Polizeinetzwerks „Afripol“ bekannt, das Ermittlungskapazitäten unter an-
derem für die Bekämpfung unerwünschter Migration bereitstellen soll (www.
thecitizen.co.tz, 20. Februar 2014)?

37. Welche Polizeien welcher Länder nehmen nach Kenntnis der Bundesregie-
rung an „Afripol“ teil, und auf welche Weise wird das Netzwerk auch durch
Bundesbehörden unterstützt?

38. Was ist der Bundesregierung über die EU-Unterstützung eines polizeilichen
Informationssystems „WAPIS“ für Polizeien Westafrikas bekannt?

39. Auf welche Weise war oder ist die Bundesregierung an den FRONTEX-
Operationen „Hermes“, „Aenas“ und „Triton“ beteiligt?

40. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die von der „Task
Force Mittelmeer“ vorgeschlagene Priorität einer unverzüglichen Rückfüh-
rung von ausreisepflichtigen Migranten inzwischen umgesetzt worden ist
(www.neues-deutschland.de vom 30. September 2014 „EU will Flücht-
lingsrettung einschränken“)?

41. Durch welche Maßnahmen ist nach Kenntnis der Bundesregierung umge-
setzt, wie von der „Task Force Mittelmeer“ vorgeschlagen, zu verhindern,
„dass tunesische Boote libyschen Schleusern zur Verfügung gestellt wer-
den“ (Mitteilung der Europäischen Kommission COM/2013/0869 final)?

42. Mit welchen Regierungen afrikanischer Staaten arbeitet FRONTEX im
Rahmen seiner „Africa Frontex Intelligence Community“ (AFIC) nach
Kenntnis der Bundesregierung direkt zusammen?

43. Welche weiteren Informationen liegen der Bundesregierung mittlerweile
vor, auf welche Art und in welchem Umfang der EAD, die Organe der
GSVP sowie deren Missionen EUCAP SAHEL Niger und EUBAM Libyen
in die AFIC eingebunden sind (Bundestagsdrucksache 18/1316)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2771
44. Was ist der Bundesregierung mittlerweile über eine AFIC-Konferenz in
Warschau im Mai 2014 bekannt, wer bereitete diese vor, und welche Punkte
wurden dort behandelt (Bundestagsdrucksache 18/1316)?

45. Welche Anstrengungen kann die Bundesregierung unternehmen, um den
Fragestellern zu verdeutlichen, auf welche Weise und in welcher Qualität in
AFIC-Berichten auch „diverses Kartenmaterial, Statistiken, Grafiken und
Dokumentenmuster“ sowie „Schiffe und Boote, die für die illegale Migra-
tion im Mittelmeer genutzt werden“, enthalten sind bzw. in welcher Qualität
diese abgebildet und/oder beschrieben sind (Bundestagsdrucksache 18/
1316)?

46. Mit welcher Liste von „möglichen Prioritäten, die einer weiteren Erörterung
durch Entscheidungsträger in Europa und Afrika bedürfen“, schließt der
AFIC-Bericht 2013?

47. Auf welche Weise sollen diese Prioritäten darauf abzielen, „Maßnahmen zur
Verhinderung von Todesfällen bei Schleusungen über das Mittelmeer zu op-
timieren, das Risiko von Terrorismus an den nationalen Grenzen in Afrika
zu reduzieren und die Voraussetzungen zur Erkennung und Bekämpfung
von Urkundendelikten zu verbessern“?

48. Inwiefern war nach Kenntnis der Bundesregierung in einem AFIC-Bericht
bereits davon die Rede, dass die EU bzw. ihre Mitgliedstaaten eigene Poli-
zeikapazitäten im Maghreb ansiedeln sollten oder könnten?

49. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die „Task
Force Mittelmeer“ mit internationalen Organisationen, wie dem kriminal-
polizeilichen Institut bei den Vereinten Nationen (UNODC), der Internatio-
nalen Organisation für Migration (IOM) oder der Polizeiorganisation Inter-
pol, zusammenarbeitet?

50. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern das Thema der un-
erwünschten Migration auch auf der Tagung „Police Chief Convention“
vom 25. September 2014 bei dem Europäischen Polizeiamt Europol behan-
delt wurde, und welche Verabredungen wurden getroffen?

51. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur von der Regierung Öster-
reichs eingebrachten „Safe lives“ (Kurier, 21. September 2014) hinsichtlich
einer Quotenregelung zur Verteilung Geflüchteter innerhalb der EU, neuen
Programmen zu Resettlement bzw. Neuansiedlung und der Einrichtung von
sicheren Fluchtkorridoren zur Vermeidung weiterer Toter?

52. Was spräche aus Sicht der Bundesregierung für oder gegen die Vorschläge?
53. Wann und wo wird der Vorschlag Österreichs nach Kenntnis der Bundes-

regierung weiter beraten?

Berlin, den 1. Oktober 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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