BT-Drucksache 18/2719

Sicherheitszusammenarbeit mit Ägypten und Tunesien

Vom 26. September 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2719
18. Wahlperiode 26.09.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike
Hänsel, Ulla Jelpke, Stefan Liebich und der Fraktion DIE LINKE.

Sicherheitszusammenarbeit mit Ägypten und Tunesien

Die Europäische Union (EU) hatte schon im Jahr 2013 mit Tunesien vereinbart,
die dortige Regierung bei einer „Sicherheitssektorreform“ zu unterstützen (Fra-
gestunde im Deutschen Bundestag am 20. März 2013, Plenarprotokoll 17/230).
Hierzu war eine Gruppe von „Experten“ für eine Bestandsaufnahme nach Tune-
sien gereist. Danach sollten konkrete Maßnahmen beraten werden. Auch die
Bundesregierung hat mit Tunesien eine „Transformationspartnerschaft zur Un-
terstützung des Demokratisierungsprozesses“ vereinbart. Die Kooperation be-
gann mit Ausbildungsmaßnahmen der Bundespolizei „im Bereich Flughäfen
und maritime Sicherheit“, das Bundeskriminalamt (BKA) führte Workshops zu
„Tatortarbeit“, „Rauschgiftkriminalität“, Internetauswertung und Personen-
schutz durch. Noch unter der Regierung Ben Ali lieferte das Bundesministerium
des Innern die polizeiliche Analysesoftware „i2 Analystʼs Notebook“ der Firma
IBM. Der deutsche Inlandsgeheimdienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz
(BfV), beriet tunesische Partnerbehörden zur „Terrorismusabwehr“. Seit Früh-
jahr 2012 besteht nach Angaben der Bundesregierung „auf tunesische Anfrage
hin“ ein Kooperationsprojekt „Nachrichtendienste im demokratischen Rechts-
staat“. Zuständig ist die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung,
allerdings ist auch der deutsche Auslandsgeheimdienst, der Bundesnachrichten-
dienst (BND) eingebunden. Auch die deutschen Bundesländer helfen Tunesien
mit Kooperationen. Hessen und das BKA hatten polizeiliche Maßnahmen bei
Demonstrationen und Fußballspielen gelehrt.
In Tunesien, aber auch in Ägypten hat das BKA Lehrgänge zur polizeilichen
Auswertung des Internets durchgeführt (Bundestagsdrucksache 17/12971). Die
Maßnahmen richteten sich offiziell gegen „Terrorismus“. Nach Ansicht der
Fragesteller ist dies aber ein politischer, dehnbarer Begriff. Die durch das BKA
erlangten Kenntnisse könnten auch zur Niederschlagung von digitalem Dissens
genutzt worden sein. Unter anderem könnten die Fähigkeiten auch beim Ver-
folgen unliebsamer Fußballfans geholfen haben, deren Webseiten nach einem
Beschluss des Innenministeriums überwacht werden sollten (Egypt Indepen-
dent, 14. März 2013). Auch Journalistinnen bzw. Journalisten und die politische
Opposition im Allgemeinen, darunter die „Muslimbrüder“, werden verfolgt und
teilweise qualvoll getötet (beispielsweise bei mutmaßlichem Fluchtversuch aus
einem Gefangenentransport, AFP, 20. August 2013). Kürzlich wurde bekannt,
dass die ägyptische Polizei immer noch offene Quellen im Internet nutzt, um
Homosexuelle zu jagen, zu demütigen, zu misshandeln und einzusperren
(www.cairoscene.com, 31. August 2014). Schon lange sind digitale Aktivistin-
nen bzw. Aktivisten in Ägypten einem hohen Risiko ausgesetzt. Die Repression
von Militär und Polizei gipfelte im Mord an dem Blogger Chaled Mohammed
Said, der nach schweren Folterungen starb (Human Rights Watch, 24. Juni

Drucksache 18/2719 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2010). Es ist unklar, inwiefern die deutschen Lehrgänge „Open Source Internet-
auswertung“ dem mittlerweile aufgelösten Staatssicherheitsdienst bei der Ver-
haftung des bekannten Bloggers geholfen hat. Zahlreiche weitere Blogger sind
in Haft und sehen sich schweren Anklagen gegenüber.
Trotzdem hatte die Bundesregierung ein Abkommen zur Polizeizusammenarbeit
mit Ägypten verhandelt (Bundestagsdrucksache 17/14474). Ziel sei die „Ver-
besserung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung, Verhütung und Aufklärung
von Straftaten der organisierten und der schweren Kriminalität, des Terrorismus
sowie im Bereich der technischen Hilfe bei Katastrophen oder schweren Un-
glücksfällen“. Von der „ägyptischen Seite“ seien nach Angaben der Bundes-
regierung auf einen deutschen Entwurf bereits „Gegenvorschläge“ eingegangen
(Bundestagsdrucksache 17/14577). Weil die Situation aber „instabil“ geworden
war, wollte die Bundesregierung „die politische Lage in Ägypten vor einem Ab-
schluss daher genau evaluieren“. Das Innenministerium Ägyptens habe inzwi-
schen um Klärung bestimmter Begrifflichkeiten ersucht. Laut einer neueren
Antwort der Bundesregierung wurden die Verhandlungen zu dem Abkommen
aber nicht suspendiert (Bundestagsdrucksache 18/2266). Auch mit Tunesien
würde ein „vergleichbares“ Sicherheitsabkommen verhandelt. Der Abschluss
solcher Abkommen sei erforderlich, „um die Zusammenarbeit mit diesen Län-
dern im Polizei-, Zoll- und Sicherheitsbereich zu stärken und weiter fortzuent-
wickeln“.
Unter dem Titel „Euromed Police III“ finanziert auch die EU Vorhaben zur Si-
cherheitszusammenarbeit mit Ägypten und Tunesien (www.euromedpolice3.eu).
Zu den Zielen gehören die Bekämpfung von „Cyberkriminalität und neuen kri-
minellen Bedrohungen” sowie das Aufspüren auffälliger Finanzströme. „Euro-
med Police“ soll die Polizeibehörden der adressierten Staaten stärker an die
Strukturen der EU und ihrer Mitgliedstaaten heranführen. Hierzu gehört auch
die Polizeiagentur Europol. Das gesamte Projekt richtet sich an Angehörige von
Polizeien, quasi-militärischen Gendarmerien, Spezialeinheiten sowie auf Fi-
nanzermittlungen und Computerkriminalität spezialisierte Abteilungen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchem Grund hält es die Bundesregierung derzeit für erforderlich, die

Zusammenarbeit mit Ägypten und Tunesien im Polizei-, Zoll- und Sicher-
heitsbereich „zu stärken und weiter fortzuentwickeln“?

2. Welche gegenwärtigen Anstrengungen der EU sind der Bundesregierung zu
Ägypten und Tunesien bekannt, um die Regierungen bei einer „Sicherheits-
sektorreform“ oder ähnlichen Maßnahmen für Polizeien, Geheimdienste oder
Zollbehörden zu unterstützen?

3. Wann begannen bzw. beginnen die EU-Vorhaben nach Kenntnis der Bundes-
regierung, und welche Behörden welcher Länder nehmen mit welchen Auf-
gaben daran teil?

4. Welche weiteren EU-Vorhaben sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren 2014 oder 2015 beginnen, und welche Behörden welcher Länder
nehmen mit welchen Aufgaben daran teil?

5. Mit welchen Vorhaben ist die Bundesregierung derzeit im Rahmen einer
„Transformationspartnerschaft zur Unterstützung des Demokratisierungs-
prozesses“ in Tunesien aktiv?

6. Inwieweit wird von dieser „Transformationspartnerschaft“ auch der Sicher-
heitssektor angesprochen, und um welche Behörden handelt es sich dabei?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2719
7. Welche wesentlichen Gründe kann die Bundesregierung zur Notwendigkeit
einer „Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung, Verhütung
und Aufklärung von Straftaten der organisierten und der schweren Krimi-
nalität, des Terrorismus sowie im Bereich der technischen Hilfe bei Kata-
strophen oder schweren Unglücksfällen“ hinsichtlich der Regierung in
Tunesien mitteilen?

8. Inwiefern trifft es zu, dass auch mit Tunesien ein Sicherheitsabkommen ver-
handelt wird, welchen Inhalt hat dieses, wann wurde ein Entwurf welchen
tunesischen Behörden gegenüber vorgestellt, und wie haben diese darauf
reagiert?

9. Wie könnte nach Ansicht der Bundesregierung eine operative Zusammen-
arbeit mit Tunesien „durch aufeinander abgestimmte polizeiliche Maßnah-
men mit Hilfe personeller/materieller Unterstützung“ ausgestaltet werden
(Bundestagsdrucksache 17/14577)?

10. Welche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bzw. sonstigen Kooperations-
formen (auch informeller Austausch) der Bundespolizei, des BKA, des BfV
und des BND wurden seit 2013 mit welchen tunesischen Behörden abgehal-
ten, und welche weiteren sind geplant?

11. Welchen Inhalt haben bzw. hatten die Maßnahmen zur polizeilichen Aus-
wertung des Internets und der „Nachrichtendienste im demokratischen
Rechtsstaat“?

12. Welchen Inhalt hatten Workshops in Tunesien im Bereich „grenzpolizei-
liche Auswertung und Analyse“ sowie „Terrorismusbekämpfung“, und wel-
che Behörden beider Seiten nahmen daran teil?

13. Welche Aufgaben hatte die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Ver-
waltung im Projekt „Nachrichtendienste im demokratischen Rechtsstaat“
übernommen?

14. Was ist der Bundesregierung über weitere Maßnahmen der Bereitschafts-
polizeien der Bundesländer in Tunesien bekannt, wann fanden diese statt,
bzw. wann sollen diese stattfinden, und welche tunesischen Behörden wer-
den adressiert?

15. Mit welchen Vorhaben ist die Bundesregierung derzeit im Rahmen einer
Sicherheitszusammenarbeit mit Ägypten aktiv?

16. Welche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bzw. sonstigen Kooperations-
formen (auch informeller Austausch) der Bundespolizei, des BKA, des BfV
und des BND wurden seit dem Jahr 2013 mit welchen ägyptischen Behörden
abgehalten, und welche weiteren sind geplant?

17. Welchen Inhalt haben bzw. hatten die Maßnahmen, und wer wurde hiervon
adressiert?

18. Was ist der Bundesregierung über weitere Maßnahmen der Bereitschafts-
polizeien der Bundesländer in Ägypten bekannt, wann fanden diese statt,
bzw. wann sollen diese stattfinden, und welche ägyptischen Behörden wer-
den adressiert?

19. Inwieweit haben sich Bundesbehörden in den Jahren 2013 oder 2014 mit
ägyptischen Behörden zu dem Phänomen „Schwarzer Block“ oder „Ultras“
ausgetauscht, und welche Stellen beider Seiten nahmen auf welche Weise
daran teil?

20. Welchen Stand hat die Verhandlung eines Abkommens zur Polizeizusam-
menarbeit mit Ägypten?

Drucksache 18/2719 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
21. Wann wurden die Verhandlungen suspendiert bzw. wieder aufgenommen,
und welche Gründe wurden der ägyptischen Regierung hierzu jeweils über-
mittelt?

22. Welche wesentlichen Gründe kann die Bundesregierung zur Notwendigkeit
einer „Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung, Verhütung
und Aufklärung von Straftaten der organisierten und der schweren Krimi-
nalität, des Terrorismus sowie im Bereich der technischen Hilfe bei Kata-
strophen oder schweren Unglücksfällen“ hinsichtlich der Regierung in
Ägypten mitteilen?

23. Wie könnte nach Ansicht der Bundesregierung eine operative Zusammen-
arbeit mit Ägypten „durch aufeinander abgestimmte polizeiliche Maßnah-
men mit Hilfe personeller/materieller Unterstützung“ ausgestaltet werden
(Bundestagsdrucksache 17/14577)?

24. Worin bestanden die von der ägyptischen Seite versandten „Gegenvor-
schläge“ zu dem deutschen Vorschlag eines Abkommens, und wie hat die
Bundesregierung hierauf reagiert?

25. Um Klärung welcher „bestimmter Begrifflichkeiten“ hatte die ägyptische
Regierung ersucht?

26. Wie steht die Bundesregierung gegenwärtig zu einem Abschluss des Ab-
kommens, und inwiefern wird sie die „politische Lage in Ägypten vor
einem Abschluss daher genau evaluieren“?

27. Inwiefern hat die Bundesregierung im Rahmen ihres Ausbaus einer Koope-
ration mit Ägypten auch die Verfolgung regierungskritischer Bloggerinnen
bzw. Blogger und Aktivistinnen bzw. Aktivisten angesprochen, und wie
haben die ägyptischen Behörden darauf jeweils reagiert?

28. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob die von ihren Behörden
gelehrten Fähigkeiten zur Ausforschung von Aktivitäten im Internet durch
ägyptische Behörden zur Verfolgung von Homosexuellen oder Andersden-
kenden genutzt werden?

29. Sofern die Bundesregierung darauf verweist, in ihren „Schulungen, Semi-
naren und Hospitationen“ würde den Teilnehmenden stets „die Wahrung der
Menschenrechte, rechtsstaatliches Handeln und die volle gerichtliche Über-
prüfbarkeit jedes polizeilichen Agierens vermittelt“, welche Schlussfolge-
rungen zieht sie aus deren offenbar fortgesetzter Missachtung durch die
ägyptische Polizei?

30. Welche Staaten wollen sich nach Kenntnis der Bundesregierung oder laut
Informationen aus den Ratsarbeitsgruppen bzw. anderen Gremien der EU
im seeseitigen Grenzüberwachungssystem „SEAHORSE Mediterraneo“
zusammenschließen?

31. Über welche neueren Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, inwiefern
sich auch Algerien, Tunesien und Ägypten an „SEAHORSE Mediterraneo“
beteiligen und hierfür „Koordinierungszentren“ oder vergleichbare Einrich-
tungen schaffen wollen (Bundestagsdrucksache 18/254)?

32. Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung welches Personal der EU-
Polizeimission EUBAM Libyen nach Tunesien evakuiert, und an welchen
Orten sind diese genau tätig (Bundestagsdrucksache 18/2466)?

33. Welche See-, Luft- und Landgrenzen Libyens befinden nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit außerhalb staatlicher Kontrolle, und welche Aus-
wirkungen hat der militärische Ausnahmezustand einiger Provinzen auf die
Situation in Tunesien?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2719
34. Inwiefern verfügt die Bundesregierung mittlerweile über weitere „über die
allgemeine Medienkenntnis hinausgehenden Informationen“ zu einer Ver-
einbarung Libyens, Tunesiens und Algeriens vom 8. Januar 2013 zur ge-
meinsamen Grenzsicherung und zu entsprechender technischer Aufrüstung
(Bundestagsdrucksache 18/2466)?

35. Was ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang Boote, die zur
Fluchthilfe über das Mittelmeer genutzt wurden, nach Erreichen europä-
ischer Küsten zu den Herkunftsländern zurückgebracht werden, um diese
erneut für Überfahrten von Geflüchteten zu nutzen, und welche Schlussfol-
gerungen zieht sie daraus?

36. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch die „5+5-
Staaten“ (fünf Maghrebstaaten sowie Portugal, Spanien, Frankreich, Italien
und Malta) neuere Maßnahmen zur „Bekämpfung des transnationalen Ter-
rorismus und der organisierten Kriminalität“ oder zur Verhinderung uner-
wünschter Migration aus Tunesien oder Ägypten vereinbart haben?

37. Was ist der Bundesregierung über Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen des
EU-Projektes „Euromed Police III“ bekannt, und welche Veranstaltungen
haben unter welcher Federführung und mit welchem Adressatenkreis seit
2013 in Tunesien und Ägypten dazu stattgefunden?

38. Was ist der Bundesregierung über eine Fortführung oder Neuauflage von
„Euromed Police“ bekannt, und welche Veranstaltungen haben unter wel-
cher Federführung und mit welchem Adressatenkreis dazu in Tunesien und
Ägypten stattgefunden?

39. Welche weiteren Vorhaben wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundes-
regierung in Tunesien und Ägypten über das EU-Programm „Instrument for
Stability“ finanziert?

40. Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern nordafrikanische Regierungen
zur Mitarbeit oder Kooperation hinsichtlich der unter der Leitung der EU-
Grenzagentur FRONTEX stehenden EU-Operation „Triton“ im Mittelmeer
bewegt werden sollen (bitte sofern bekannt, ausführlich darstellen)?

41. Wann haben hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechende Ge-
spräche mit Ägypten, Tunesien und/oder Libyen stattgefunden?

42. Welche Behörden aller beteiligten Staaten bzw. der EU haben nach Kennt-
nis der Bundesregierung an den Gesprächen teilgenommen?

43. Welche Ergebnisse zeitigten die Gespräche, welche Vereinbarungen wur-
den getroffen, bzw. welche Gegenvorschläge der nordafrikanischen Länder
wurden aufgestellt?

Berlin, den 25. September 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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