BT-Drucksache 18/2650

Stand der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes nach dem Reformstart im Jahr 2012

Vom 24. September 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2650
18. Wahlperiode 24.09.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden),
Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stand der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes nach dem
Reformstart im Jahr 2012

Die Bundesregierung hat Ende August 2014 einen weiteren Fortschrittsbericht
zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) vorge-
legt (sog. 6. Bericht). Gestartet ist die Reform mit ihren Teilvorhaben im Jahr
2012, doch wird deren Umsetzung mehr Zeit als erwartet in Anspruch nehmen.
Einige im 6. Bericht genannten Punkte machen allerdings Hoffnung, dass es mit
der Reform weitergehen wird. Es wird vor allem darauf ankommen, dass die
Bundesregierung die Reformschritte in Kooperation mit den Beschäftigten um-
setzt und die Umsetzung glaubhaft erfolgt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Wird nach Auffassung der Bundesregierung die Reform der WSV bereits

abgeschlossen sein, wie in einer Pressemitteilung vom 29. August 2014
(„Das enorme Reformprojekt […] steht unmittelbar vor dem Abschluss“)
durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) dargestellt, oder werden vielmehr in den folgenden Jahren die
Punkte aus dem 5. sowie 6. Bericht schrittweise weiter umgesetzt?

b) Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, die einzelnen Reformschritte
jeweils umzusetzen (bitte einzelne Reformbereiche mit Jahreszahlen nen-
nen)?

2. Wird die Bundesregierung die Kategorisierung der Wasserstraßen weiterver-
folgen, wie in der 17. Wahlperiode angekündigt und wie in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/726
beschrieben, oder welche Änderungen wird es im Zuge der Umsetzung des
6. Berichts an diesem Konzept aus welchen Gründen geben?

3. a) Auf welcher Grundlage einigte man sich bisher auf den Vorschlag einer
neuen Ämterstruktur von 18 Ämtern (Wasserstraßen- und Schifffahrtsäm-
tern), und was sind die Gründe dafür?

b) Wird es nach Durchführung der Personalbedarfsermittlung bzw. der Ziel-
struktur auf Ämterebene weitere Anpassungen bezüglich der Anzahl der
Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter geben?

c) Wird es nach Durchführung der Personalbedarfsermittlung bzw. der Ziel-
struktur auf Ämterebene weitere Anpassungen bezüglich der Größe und
Anzahl der Reviere geben?

Drucksache 18/2650 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Aus welchen Gründen sollen die Neubauämter erhalten bleiben, und wel-
chen Beitrag sollen sie zukünftig in der WSV leisten?

5. Durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, die touristischen
Wasserstraßen langfristig nutzbar zu machen?

6. Aus welchen Gründen soll die Anlagenbuchhaltung der WSV zentralisiert
werden?

7. Inwieweit wird die Bundesregierung im Rahmen der WSV-Reform die Ein-
führung der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), wie vom Haushalts-
ausschuss des Deutschen Bundestages per Beschluss vom 26. September
2012 gefordert, zusammen mit der Einführung eines Kennzahl- und Con-
trollingsystems sowie einer Anlagenbuchhaltung umsetzen?

8. Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung bis wann eine Anla-
genbuchhaltung für die Bundeswasserstraßen einführen, durch die alle Bun-
deswasserstraßen bewertet werden können?

9. In welchem Zeitrahmen beabsichtigt die Bundesregierung, die Außenstel-
len der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) örtlich
und personell in Bonn zusammenzuführen, und besteht bereits ein Einver-
nehmen über die zukünftige Liegenschaft, in der die GDWS in Bonn unter-
gebracht werden soll?

10. Wird die Bundesregierung im Rahmen der WSV-Reform vergabefähige
Aufgaben einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unterziehen, wie im 5. Be-
richt angekündigt (bitte jeweils begründen)?

11. Wie viele Stellenneubesetzungen wird es in den Jahren 2014 und 2015 ge-
ben, wie viele Abgänge wird es geben (wie viele davon altersbedingt), und
welche Personalentwicklung ist aus Sicht der Bundesregierung in der WSV
bis zum Jahr 2017 zur Erfüllung der bisherigen Aufgaben notwendig?

Berlin, den 23. September 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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