BT-Drucksache 18/2622

Freiheit für Leonard Peltier

Vom 24. September 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2622
18. Wahlperiode 24.09.2014
Antrag
der Abgeordneten Annette Groth, Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken,

Hunko, Katrin Kunert, Stefan Liebich, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu,
Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Freiheit für Leonard Peltier

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Leonard Peltier wurde am 12. September 2014 70 Jahre alt. Von seinem bishe-
rigen Leben hat er mehr als 38 Jahre in Gefangenschaft verbracht. Er wurde in
einem zweifelhaften Prozess für einen mutmaßlichen Mord an zwei Polizisten
verurteilt, den er nicht begangen hat. Amnesty International hat starke Zweifel
am Prozessverfahren geäußert und sieht politische Einflussfaktoren, die zu sei-
ner Verurteilung geführt haben. Deshalb setzt sich die Menschenrechtsorgani-
sation für die Freilassung von Leonard Peltier ein.

2. Die Behandlung von Leonard Peltier steht für die unmenschliche und rassistisch
geprägte Justiz in Teilen der USA. Er hat sich trotz Todesdrohungen und An-
griffen im Gefängnis nicht brechen lassen und ist für viele zum Vorbild für den
Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und die menschenunwürdige Ge-
fängnisindustrie geworden.

3. Bereits vor mehreren Jahren ist Leonard Peltier schwer erkrankt. Seine Vertei-
diger fordern, dass Leonard Peltier für eine längst überfällige Biopsie an eine
Mayo-Klinik überwiesen wird. Dies wird ihm jedoch verweigert. Der Deutsche
Bundestag hält diese Verweigerungshaltung der amerikanischen Justiz für mit
den Menschenrechten nicht vereinbar.

4. Der Deutsche Bundestag bedauert, dass es nach dem US-amerikanischen Recht
keine juristische Möglichkeit gibt, den Prozess neu aufzurollen. Lediglich eine
Begnadigung durch den Präsidenten der USA kann Leonard Peltier derzeit aus
dem Gefängnis befreien.

5. Der Deutsche Bundestag nimmt zur Kenntnis, dass selbst der frühere Richter
aus dem Verfahren gegen Leonard Peltier, Richter Gerald Heaney, der 1986 eine
Neuverhandlung noch ablehnte, frühere FBI-Agenten wie Don Edwards und der
ehemalige US-Justizminister und spätere Peltier-Anwalt Ramsey Clark die Be-
gnadigung Leonard Peltiers fordern.

6. Mit Erstaunen nimmt der Deutsche Bundestag zur Kenntnis, dass Lynn Crooks,
der Staatsanwalt, der 1977 im Prozess gegen Leonard Peltier die Anklage ver-
trat, bereits im Jahr 1986 bei einer gerichtlichen Anhörung ausführte, man wisse
nicht, wer diese Agenten getötet habe.
Drucksache 18/2622 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
7. Der Deutsche Bundestag dankt der weltweiten Solidaritätsbewegung, Institutio-

nen, Organisationen und Einzelpersonen, die sich für Leonard Peltier eingesetzt
haben. Ohne diesen weltweiten Einsatz wäre Leonard Peltier heute wahrschein-
lich nicht mehr am Leben. Gleichzeitig bittet der Deutsche Bundestag diejeni-
gen, die sich für Leonard Peltier eingesetzt haben, diesen Einsatz unbedingt fort-
zuführen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. sich nachdrücklich gegenüber dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von
Amerika (USA) für die Begnadigung von Leonard Peltier einzusetzen;

2. den USA anzubieten, Leonard Peltier in Deutschland Aufnahme zu gewähren,
falls dieser es wünschen sollte;

3. sich in Gesprächen mit Mitgliedern der US-amerikanischen Regierung, des Se-
nats und des Repräsentantenhauses für eine menschenrechtskonforme Reform
des Strafprozessrechtes und des Strafvollzugs in den USA einzusetzen und auf
eine Überwindung der menschenrechtswidrigen Gefängnisindustrie in den USA
hinzuwirken.

Berlin, den 24. September 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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