BT-Drucksache 18/2574

Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms in den Jahren 2011 bis 2020

Vom 9. September 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2574
18. Wahlperiode 09.09.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Tabea Rößner,
Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms in den Jahren 2011 bis 2020

Im November 2011 stellte der damalige Bundesminister für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, das Nationale Verkehrssicherheitspro-
gramm vor. Mit Hilfe des Programms soll die Zahl der Getöteten, Schwer- und
Schwerstverletzten im Straßenverkehr weiter abgesenkt werden. Kernziel ist die
Reduktion der im Verkehr Getöteten um 40 Prozent bis zum Jahr 2020, bezogen
auf das Jahr 2010. Neben einer Verringerung der Zahl der im Straßenverkehr
getöteten Verkehrsteilnehmer soll es darum gehen, auch die Zahl der schwerst-
verletzten Unfallopfer deutlich zu senken. Die Bundesregierung nennt 40 Maß-
nahmen, die dazu beitragen sollen, diese Ziele zu erreichen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Höhe sind Bundeshaushaltsmittel seit dem Jahr 2011 zur Umset-

zung des Programms bereitgestellt worden (bitte in Jahresscheiben angeben)?
2. In welcher Höhe sollen Bundeshaushaltsmittel im Jahr 2015 für die Umset-

zung des Verkehrssicherheitsprogramms aufgewendet werden?
3. Welche konkreten Aufklärungsmaßnahmen hat die Bundesregierung zur bes-

seren Kindersicherung in Kraftfahrzeugen durchgeführt, und wie bewertet
die Bundesregierung die Wirksamkeit der Maßnahmen für Kinder und Ju-
gendliche insgesamt?

4. Was hat die Bundesregierung zur Förderung des freiwilligen Tragens von
Radhelmen bei Kindern und Jugendlichen, aber auch bei Senioren, die statis-
tisch gesehen ungefähr die Hälfte aller getöteten Fahrradfahrer ausmachen,
unternommen, und wie bewertet sie die Ergebnisse der Maßnahmen und
Kampagnen?

5. Was hat die Bundesregierung zur Verbesserung der Fahranfängervorberei-
tung und zielgruppenspezifischer Kommunikation unternommen?
Wie wird ggf. die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen für Fahranfänger und
junge Fahrerinnen und Fahrer insgesamt bewertet?
Welche Regelungen sind in naher Zukunft vorgesehen?
Wie stellt sich die Bundesregierung die Optimierung des „Begleiteten Fah-
rens“ vor?
Welche Schritte sind bereits erfolgt, welche geplant?
Inwiefern fließen die Empfehlungen des 51. Deutschen Verkehrsgerichts-
tages 2013 ein?

Drucksache 18/2574 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
6. In welchen Schritten plant die Bundesregierung die Einführung bzw. Um-
setzung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festge-
haltenen Mehr-Phasen-Modells für die Verbesserung der Fahranfängeraus-
bildung?
Welche Schritte sind bereits erfolgt?
Welche Ergebnisse liegen bereits vor?
Inwiefern fließen die Empfehlungen des 51. Deutschen Verkehrsgerichts-
tages 2013 ein?

7. Was plant die Bundesregierung in Bezug auf die Verbesserung der pädago-
gischen Qualität der Fahrlehrerausbildung?
Welche Schritte sind bereits erfolgt?

8. Durch welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in der Be-
völkerung ein Bewusstsein für die besondere Gefährdung älterer Menschen
vor allem als Fußgänger und Radfahrer geschaffen?

9. Was hat die Bundesregierung unternommen, um für freiwillige Gesund-
heitschecks zu werben und die Angebote zur verkehrsmedizinischen Be-
ratung älterer Verkehrsteilnehmer zu erweitern, und wie wird die Wirksam-
keit der Maßnahmen bewertet?

10. Liegen der Bundesregierung Erhebungen vor, wie viele Senioren bzw. Bür-
gerinnen und Bürger freiwillige Gesundheitschecks und weitere Angebote
der verkehrsmedizinischen Beratung seit dem Jahr 2011 in Anspruch ge-
nommen haben und welche Auswirkungen dies auf die Verbesserung der
Verkehrssicherheit hatte?
Wenn nein, plant die Bundesregierung entsprechende Erhebungen?

11. Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass es auch künftig bei
der Freiwilligkeit von Gesundheitschecks bleiben soll?
Wenn ja, auf welche Erkenntnisse stützt sich die Bundesregierung bei ihrer
Haltung?

12. Wie ist der Sachstand bei der Umsetzung der IVS-Richtlinie (IVS – Intel-
ligente Verkehrssysteme) in nationales Recht, und welchen Effekt für die
Erhöhung der Verkehrssicherheit verspricht sich die Bundesregierung von
der Richtlinie?

13. Welche Maßnahmen im Bereich Infrastruktur (motorradfreundliche Schutz-
einrichtungen, Rüttelstreifen) konnten nach Kenntnis der Bundesregierung
durch die Straßenbauverwaltungen der Länder seit dem Jahr 2011 auf den
Weg gebracht werden, und welche Auswirkungen auf die Verbesserung der
Verkehrssicherheit konnten damit erzielt werden?

14. In welchem Umfang wurden auf Bundesstraßen in den letzten Jahren durch
die Straßenbauverwaltungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
Überholfahrstreifen gebaut?

15. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, in welcher Weise diese In-
frastrukturmaßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beigetragen
hat?

16. In welchem Umfang wurden in den letzten Jahren auf Bundesautobahnen
Seitenstreifen temporär freigegeben (in Kombination mit dem Ausbau von
Streckenbeeinflussungsanlagen)?

17. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, in welcher Weise diese In-
frastrukturmaßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beigetragen
hat?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2574
18. Welche Maßnahmen zur Vermeidung von Falschfahrern auf Bundesauto-
bahnen favorisiert die Bundesregierung auf Basis des in Bayern durchge-
führten Pilotprojekts?

19. Folgt die Bundesregierung dem österreichischen Beispiel, indem auf Bun-
desautobahnen Falschfahrerwarntafeln aufgestellt werden?

20. Plant die Bundesregierung zwecks Warnung von Falschfahrern auch die
Überarbeitung der Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS)?
Wenn ja, bis wann soll die Änderung der genannten Richtlinie erfolgen, und
in welchen Punkten soll sie angepasst werden?

21. Wie ist der Sachstand beim Aufbau eines elektronischen Mobilitätsdaten-
marktplatzes (MDM), und welchen Effekt verspricht sich die Bundesregie-
rung von diesem Projekt in Bezug auf die freie Verfügbarkeit von sicher-
heitsrelevanten Informationen?

22. Wie ist der Sachstand beim Aufbau eines automatisierten Notrufsystems
(eCall) insbesondere mit Blick auf die notwendigen Rahmensetzungen
durch den Bund?

23. Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung zur verstärkten Einbeziehung
von Fahrerassistenzsystemen in die Sicherheitsbewertung von Neufahrzeu-
gen (Euro NCAP) entwickelt, und wie bewertet sie den Nutzen dieser Tech-
nologie?

24. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Assistenzsysteme in den einzel-
nen Fahrzeugen verbaut sind und wie sich die Unfallstatistik dieser Fahr-
zeuge entwickelt hat?

25. Plant die Bundesregierung die Aufnahme der Daten über den Verbau von
Fahrerassistenzsystemen in das Fahrzeugregister i. S. d. § 33 des Straßen-
verkehrsgesetzes (StVG)?

26. Plant die Bundesregierung auf europäischer Ebene eine Initiative für euro-
paweit einheitliche Erfassungssysteme bei den Unfall- und Verletztendaten
insbesondere für eine definierte Erhebung von Schwer- und Schwerstver-
letzten?
Wenn nein, wie soll die Vereinheitlichung in diesem Bereich sonst erzielt
werden?

27. Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung entwickelt, um die serienmä-
ßige Ausstattung aller Motorräder mit automatischen Blockierverhinderern
(ABV, ABS) zu erreichen?

28. Welcher Anteil schwerer Motorräder (ab 125 ccm), die derzeit in Deutsch-
land vertrieben werden, sind serienmäßig mit dieser Sicherheitstechnik aus-
gestattet?

29. Hält die Bundesregierung die im Verkehrssicherheitsprogramm aufgeführte
„freiwillige Selbstverpflichtung“ der Motorradhersteller für hinreichend,
um das Ziel der Vollausrüstung mit ABV bzw. ABS ab Werk zu erreichen,
oder müssten nicht weitergehende ordnungspolitische Maßnahmen ergrif-
fen werden?

30. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung be-
züglich des Einflusses der Nutzung von Pedelecs und anderer motorisch un-
terstützter Fahrräder auf die Verkehrssicherheit vor, und welche Empfeh-
lungen sind daraus ableitbar?

31. Wie hat sich seit dem Jahr 2011 der Anteil der neu zugelassenen schweren
Lkw entwickelt, die serienmäßig mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet
sind?

Drucksache 18/2574 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
32. Plant die Bundesregierung zur Vermeidung schwerer Abbiegeunfälle mit
Fahrradfahrern die verpflichtende Ausrüstung schwerer Lkw mit Abbiege-
assistenten?
Wenn nein, mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung
schwere Abbiegeunfälle zukünftig verhindern helfen?

33. Liegen der Bundesregierung Informationen über die Wirkung der Winter-
reifenpflicht bei Lkw vor?
Wenn ja, in welcher Weise konnte die Verkehrssicherheit durch diese Maß-
nahme verbessert werden?

34. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Wirkung der Winter-
reifenpflicht bei Pkw vor?

35. Plant die Bundesregierung, die Regelung zur Winterreifenpflicht, insbeson-
dere durch die Festlegung einer Mindestprofiltiefe, auszuweiten?

36. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den Ergebnissen von Umfragen in der Bevölkerung, die ein auch bereits
vom Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesverkehrsminister ins Spiel ge-
brachtes absolutes Alkoholholverbot am Steuer für zielführend für die Ver-
besserung der Verkehrssicherheit erachten?

37. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung angesichts der besorg-
niserregenden Zunahme getöteter Fahrradfahrer in den ersten fünf Monaten
dieses Jahres (verglichen mit dem Vorjahr plus 37,1 Prozent, www.destatis.
de) auf ein „Mehr“ an Rücksichtnahme und Regelakzeptanz gegenüber
Radfahrern bei anderen Verkehrsteilnehmern hingewirkt?

38. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus den im Verkehrssicher-
heitsprogramm angesprochenen Forschungsprojekten zu ablenkungsbe-
dingten Verkehrsunfällen aufgrund von fahrfremden Tätigkeiten gewonnen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung daraus abgeleitet?

39. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Länder seit der Veröffentlichung
des Verkehrssicherheitsprogramms 2011 ein eigenes Verkehrssicherheits-
programm veröffentlicht haben?
Welche Länder verfügen über kein Verkehrssicherheitsprogramm?

40. Plant die Bundesregierung zur Stärkung der Umsetzung des Verkehrssicher-
heitsprogramms und zur Betonung des Stellenwerts, den die Verkehrs-
sicherheitsarbeit auf Bundesebene hat, die Einrichtung der Stelle einer
„Beauftragten für die Belange der Verkehrssicherheit“ analog der „Beauf-
tragten für den Radverkehr“ im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans
(NRVP 2020)?

41. Was gedenkt die Bundesregierung hinsichtlich des Anstiegs der Zahl der
auf Autobahnen Getöteten (plus 10,6 Prozent von 2012 auf 2013, www.
destatis.de) zu tun?
Denkt die Bundesregierung auch über ein Tempolimit als geeignete Maß-
nahme nach?
Wenn nicht, warum nicht, und was soll stattdessen passieren, um dem nega-
tiven Trend etwas entgegenzusetzen?

Berlin, den 8. September 2014

Katrin Göring-Eckhardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.