BT-Drucksache 18/2571

Abhörsicheres Kommunikationsnetz des Bundes

Vom 18. September 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2571
18. Wahlperiode 18.09.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner,
Katrin Kunert, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Frank Tempel und
der Fraktion DIE LINKE.

Abhörsicheres Kommunikationsnetz des Bundes

Vor der parlamentarischen Sommerpause erregte die Tatsache Aufsehen, dass
die Kommunikationsstruktur des Deutschen Bundestages teilweise von der
US-amerikanischen Firma Verizon betrieben wurde, die in Verbindung mit
dem US-amerikanischen Geheimdienst NSA (National Security Agency) ge-
bracht worden war. Die Bundesregierung beabsichtigt nach Presseberichten in
den kommenden drei Jahren mit einem Investitionsvolumen von mindestens
250 Mio. Euro ein sabotage- und abhörsicheres eigenes Kommunikationsnetz
zwischen den Bundesbehörden aufzubauen (www.spiegel.de/spiegel/vorab/
bundesregierung-will-behoerdenkommunikation-sicherer-machen-a-986457.html).
Dazu wolle die Bundesregierung auf ein Leerrohrsystem zurückgreifen, das be-
reits von einem Privatunternehmen vor geraumer Zeit ringförmig durch das
gesamte Bundesgebiet verlegt worden sei. Mit einem einheitlichen Bundesnetz
soll das bisherige Kommunikationsnetz, das aus mehr als 40 Einzelnetzen beste-
hen soll und überwiegend von privaten Anbietern betrieben wird, abgelöst wer-
den. Bereits in der 17. Wahlperiode hat sich der Haushaltsausschuss des Deut-
schen Bundestages mit einer Gesamtstrategie IT-Netze der öffentlichen Verwal-
tung beschäftigte.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Firmen bzw. Anbieter betreiben derzeit Netze zur Kommunikation

unter Bundesbehörden?
Und welche Bundesbehörden sind in entsprechende Netze durch welchen
Anbieter eingebunden?

2. Werden die von den Bundesbehörden für die dienstliche Kommunikation
genutzten Netze regelmäßig auf Manipulationen oder ähnliche Angriffe über-
prüft, und wenn ja, in welchen Abständen, durch welche Behörden oder
Dienstleister, und mit welchen Ergebnissen (bitte Netzanbieter, angebundene
Behörden, Prüfungsdaten und -ergebnisse einzeln angeben)?

3. Welche haushaltswirksamen Beschlüsse wurden seitens der Bundesregierung
zur Schaffung einer einheitlichen abhör- und sabotagesicheren Kommunika-
tionsinfrastruktur der Bundesbehörden wann und aus welchem Anlass je-
weils gefasst?

4. Welche parlamentarischen Gremien wurden wann und wie beteiligt?

Drucksache 18/2571 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Wann und wie erfolgten ggf. Ausschreibungen für Planungsleistungen, Vor-
bereitung und Durchführung notwendiger Investitionen in Technik und
Bauleistung?

6. Auf welchen Grundlagen soll das Projekt „Netze des Bundes“ realisiert
werden, und welche Finanzierungsmodelle werden hierbei erwogen?

7. Welche Bundesministerien und nachgeordnete Behörden sind mit dem Pro-
jekt „Netze des Bundes“ mit welchen konkreten Aufgaben und Fragestel-
lungen jeweils befasst?

8. Welche Sicherheitsanforderungen werden an das neue integrierte Behörden-
netz gestellt, wer war an der Entwicklung der Sicherheitsanforderungen
beteiligt, und inwieweit werden diesen Anforderungen im konkreten Pla-
nungsvorhaben Rechnung getragen?

9. Welche Unternehmen haben wann und auf welcher Grundlage Aufträge
a) zum Bau und Bereitstellung eines Leerrohrsystems mit einer darin

befindlichen Glasfaserleitungsinfrastruktur und
b) zum Bau, Bereitstellen oder Betreiben von Servern und Knotenpunkten

und zur Bereitstellung entsprechender IT-Infrastruktur für die Bundesbe-
hörden erhalten?

10. Welche Bedingungen haben den Verlauf des Leerrohrsystems quer durch
die Bundesrepublik Deutschland bestimmt, der ja offensichtlich vor der
jetzigen Planung für das Projekt „Netze des Bundes“ feststand?

11. Haben die beteiligten Firmen bzw. Anbieter bereits in der Vergangenheit
Leistungen zur Bereitstellung von Kommunikationsinfrastruktur der Bun-
desbehörden erbracht, und wenn ja, wo, wann, welche Leistungen, und für
welche Behörden?

12. Wie hoch waren die entsprechenden Aufträge dotiert?
Erfolgten schon Zahlungen für erbrachte Leistungen, wurden Planungssum-
men überschritten, wenn ja, warum, und gab es Beanstandungen für fehler-
haft oder verspätet erbrachte Leistungen?

13. Nach welchen Kriterien wurde der technische Mindestbedarf zum Aufbau
eines bundesweiten Behördennetzes ermittelt?
Wie wurde das zukünftig zu bewältigende Datenaufkommen in diesem Netz
ermittelt?

14. Welche Behörden sollen nach den Planungen des Projekts „Netze des Bun-
des“ an dieses angeschlossen werden?

15. Inwieweit wird nach den Planungen des Projekts „Netze des Bundes“ für
dieses auf bestehende Kommunikationsinfrastrukturen zurückgegriffen,
und wenn ja, auf welche, wo, und warum?

16. Sofern Baumaßnahmen zur Bereitstellung eines Lehrrohrsystems schon
erfolgten, welche Behörden des Bundes und der Länder wurden in dies-
bezügliche Planungs- und Genehmigungsverfahren einbezogen, und inwie-
weit wurden Infrastruktursysteme (Kommunikations- und Verkehrswege-
trassen), die bereits bestanden, genutzt (bitte nach Bundesländern auf-
schlüsseln)?

Berlin, den 18. September 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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