BT-Drucksache 18/2570

Aktueller Stand der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung für Automatenspiele beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Vom 18. September 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2570
18. Wahlperiode 18.09.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Ulla Jelpke, Susanna Karawanskij,
Kerstin Kassner, Richard Pitterle, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Aktueller Stand der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
für Automatenspiele beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Der Vorschlag der Bundesregierung zur Sechsten Verordnung zur Änderung der
Spielverordnung wurde am 20. Juni 2014 durch das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie bei der Europäischen Kommission zur Notifizierung ein-
gereicht. Mit einer Umsetzung in Deutschland ist daher zum Ende dieses Jahres
zu rechnen. Dabei existiert eine Reihe von offenen Fragen, die durch die Bun-
desregierung beantwortet werden müssen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie verhält sich die Bundesregierung zur vom damaligen Bundesminister für

Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rössler (FDP), angekündigten Über-
gangsfrist zur Umsetzung der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spiel-
verordnung von bis zu fünf Jahren nach deren Inkrafttreten?

2. Wie verhält sich die Bundesregierung zu den Ergebnissen einer Erhebung der
Fachstelle für Suchtprävention Berlin (Ausschussdrucksache 17(14)247(2)),
die ergeben hat, dass Jugendliche unter 18 Jahren in der Gastronomie unkon-
trollierten Zugang zu Geldspielgeräten haben?

3. Wäre die Bundesregierung zu Änderungen an der Sechsten Verordnung zur
Änderung der Spielverordnung bereit, um den Anschein zu vermeiden, dass
in irgendeiner Weise ein Zusammenhang zwischen den vom Automatenher-
steller Gauselmann an FDP-Tochterunternehmen geflossenen 2,5 Mio. Euro
(ARD-Bericht am 10. September 2012) und der im Jahr 2013 durch den da-
maligen FDP-Bundeswirtschaftsminister vorgelegten Sechsten Verordnung
besteht?

4. Wie verhält sich die Bundesregierung dazu, dass nach Aussage von Prof. Dr.
Michael Adams in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses vom
14. März 2012 jeder zweite Euro der Einnahmen der Automatenindustrie von
Spielsüchtigen stammt (Ausschussdrucksache 17(14)247(6))?

5. Wie verhält sich die Bundesregierung dazu, dass nach Recherchen von Prof.
Dr. Michael Adams und Dr. Ingo Fiedler von der Universität Hamburg die
Krankenkassenkosten von pathologischen Spielern bei 530 Mio. Euro pro
Jahr (2014) liegen (Ausschussdrucksache 17(14)247(6))?

6. Wie verhält sich die Bundesregierung zur Forderung nach einem Verbot von
Automaten außerhalb von Spielbanken (Modell Norwegen) oder einem
Sperrsystem mit Spielerkarte (Modell Norwegen)?

Drucksache 18/2570 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
7. Wie verhält sich die Bundesregierung zur Forderung nach einer höheren Be-
steuerung für das Automatenspiel?

8. Wie sicher hält die Bundesregierung die aktuellen Geldspielautomaten vor
Manipulationen?

9. Ist nach Meinung der Bundesregierung die Einordnung des gewerblichen
Glücksspiels ins Gewerberecht (und damit kommunaler Aufsicht) noch ge-
rechtfertigt, nachdem diese Spielform als Glücksspiel innerhalb des Ersten
Glücksspieländerungsstaatsvertrages anerkannt worden ist?

10. Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen das Automaten-
spiel zum Zwecke der Geldwäsche benutzt wurde?

11. Wie verhält sich die Bundesregierung dazu, dass nach einem Bericht der
Internetseite www.automatenmarkt.de vom 25. April 2014 bei einem Mei-
nungsaustausch zwischen dem Bundesverband der Dienstleistungswirt-
schaft e. V. (BDWi), der Arbeitsgruppe Wirtschaft der Fraktion der CDU/
CSU und dem Justiziar des Bundesverbandes Automatenunternehmer e. V.,
Stephan Burger, die Anwesenden die Auffassung vertraten, „dass das Zerti-
fizierungskonzept ein gangbarer Weg sei, um das Image der Branche nach-
haltig zu verbessern“ (Quelle: www.automatenmarkt.de/Artikel.28.0.html?
&tx_ttnews%5Btt_news%5D=14443&cHash=91972082587d9719c908a3
74e72e9682, 14. August 2014)?

12. Warum wird in der vorliegenden Verordnung keine konkrete Auszahlungs-
quote für Geldgewinnspielgeräte festgelegt, sondern nur eine indirekte
Quote durch Festlegung des zu verbleibenden Kasseninhaltes ohne konkrete
Zeitraumdefinierung?

13. Inwiefern ist eine Evaluierung der Auswirkungen der Änderungen der
Spielverordnung bis zum 30. Juni 2017 vor dem Hintergrund sinnvoll, dass
die Glücksspielautomatenindustrie die „alten“ Geldgewinnspielgeräte bis
zum 1. September 2017 weiterführen darf und erst ab diesem Zeitpunkt alle
Geräte auf Grundlage der neuen Verordnung funktionieren müssen?

14. Geht die Bundesregierung davon aus, dass bis zum 1. September 2017 die
bisherigen Geldgewinnspielgeräte freiwillig von den Glückspielautomaten-
herstellern ausgetauscht werden (bitte begründen)?

15. Warum wird den Herstellern zur Überprüfung der Manipulationssicherheit
ihrer bisherigen Geldgewinnspielgeräte eine Übergangszeit von sechs Mo-
naten nach Inkrafttreten der neuen Verordnung eingeräumt?

16. Inwiefern soll eine personenungebundene Spielerkarte, welche 15 Monate
nach Inkrafttreten der Verordnung eingeführt werden soll, Abhängige und
riskant Spielende schützen und Missbrauch vorbeugen?

Berlin, den 18. September 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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