BT-Drucksache 18/2555

20 Jahre Nationale Stillkommission - Stand der Förderung des Stillens

Vom 10. September 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2555
18. Wahlperiode 10.09.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Maisch, Kordula Schulz-Asche, Harald Ebner,
Bärbel Höhn, Steffi Lemke, Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws,
Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

20 Jahre Nationale Stillkommission – Stand der Förderung des Stillens

Die Nationale Stillkommission feiert dieses Jahr ihr 20-jähriges Bestehen. An-
lässlich dessen bietet es sich an, die Situation des Stillens in Deutschland sowie
die Rolle der Stillkommission hinsichtlich der Stillförderung zu betrachten. Die
Kommission wurde im Jahr 1994 aufgrund einer Resolution der 45. Versamm-
lung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gegründet. Sie ist ein dem Bun-
desinstitut für Risikobewertung (BfR) angegliedertes Gremium, das die Förde-
rung des Stillens von Säuglingen in Deutschland zum Ziel hat. Wissenschaft-
lerinnen und Wissenschaftler, Kinderärztinnen und Kinderärzte, Vertreterinnen
und Vertreter der Stillverbände, der Hebammen und Geburtshelfer sowie Kin-
derkrankenschwestern arbeiten in der Kommission zusammen. Zum Zweck der
Förderung des Stillens berät sie die Bundesregierung, gibt Richtlinien und Emp-
fehlungen heraus und unterstützt die verschiedenen Initiativen zur Beseitigung
bestehender Stillhindernisse.
Das Stillen hat weitreichende positive Wirkungen sowohl für die Kinder als auch
für die Mütter. Die Nationale Stillkommission empfiehlt daher auf Basis der
Empfehlungen der WHO ein ausschließliches Stillen in den ersten sechs Mona-
ten (vgl. Empfehlung der Nationalen Stillkommission am BfR zur Stilldauer
vom 1. März 2004). Daher sollten Strukturen vorhanden sein, die es Frauen
erleichtern, die Stillempfehlungen nach eigenen Möglichkeiten und Wunsch
umzusetzen. Aktuelle Ergebnisse der „Studie zur Gesundheit von Kindern und
Jugendlichen in Deutschland – KiGGS-Studie“ (KiGGS Welle 1) zeigen zwar
einen Anstieg des Stillens. Allerdings ist die durchschnittliche Stilldauer gleich
geblieben, und die WHO-Empfehlung wird in Deutschland für den überwiegen-
den Teil der Kinder nicht erfüllt. Daher sollten stillfördernde Maßnahmen laut
den Autoren der Studie sich nicht allein auf die Aufnahme des Stillens nach der
Geburt beschränken, sondern darüber hinaus Hilfen für bereits stillende Mütter
umfassen (vgl. E. von der Lippe, u. a., „Einflussfaktoren auf Verbreitung und
Dauer des Stillens in Deutschland; Ergebnisse der KiGGS-Studie – Erste Folge-
befragung (KiGGS Welle 1)“, in: Bundesgesundheitsblatt 2014 · 57:849–859).

Drucksache 18/2555 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

Aktivitäten, Arbeitsweise und Ausstattung der Nationalen Stillkommission
1. Welche Aktivitäten hat die Nationale Stillkommission in den letzten Jahren

unternommen, um das Stillen in der Bundesrepublik Deutschland zu fördern?
a) Wie erfolgreich bzw. nicht erfolgreich waren dabei aus Sicht der Bundes-

regierung diese Aktivitäten, und welche weiteren müssten nach Ansicht
der Bundesregierung ergriffen werden?

b) Werden die Empfehlungen der nationalen Stillkommission nach Kenntnis
der Bundesregierung in der Praxis umgesetzt?

c) Wie wird die Umsetzung der Empfehlungen überprüft?
2. Wie und wann wurden die auf Grundlage des Aktionsplans der Europäischen

Union „Schutz, Förderung und Unterstützung des Stillens in Europa“ defi-
nierten Schwerpunkte der Arbeit der Nationalen Stillkommission umgesetzt,
nämlich
● die Einrichtung eines regelmäßigen, national repräsentativen Stillmonito-

rings,
● die stärkere Ausrichtung der Stillförderung auf die Bedürfnisse von sozial

Benachteiligten und Migrantinnen,
● die stärkere Berücksichtigung des Stillens als Thema in der Aus-, Weiter-

und Fortbildung von Fachpersonal?
3. Wer ist derzeit für die Leitung der Nationalen Stillkommission zuständig?

a) Wie viel Arbeitszeit steht für die Leitung und Geschäftsführung der Na-
tionalen Stillkommission derzeit zur Verfügung?
Hält die Bundesregierung dieses Zeitbudget angesichts der Aufgaben und
Herausforderungen für ausreichend?

b) Wie viel Personalstellen stehen der Nationalen Stillkommission derzeit
zur Verfügung, und welche Qualifikationen müssen die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter erfüllen?

c) Nach welchem Tarif und welcher Tarifstufe wird die Leitung bzw. werden
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nationalen Stillkommission be-
zahlt?

d) Haben sich diese Tarife in den letzten zehn Jahren verändert?
Wenn ja, wie haben sie sich verändert, und hatte dies Auswirkungen auf
die Stellenbesetzungen?

4. Welche Aufgaben sind konkret von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Stillkommission zu erfüllen?

5. Welche weiteren Aufgaben im BfR hat die Leitung der Nationalen Stillkom-
mission (unter Auflistung der konkreten anderen Zuständigkeitsbereiche und
der konkreten Arbeitszeit, die für die Arbeit der Nationalen Stillkommission
bleiben)?

6. Welche finanziellen Ressourcen werden für die unmittelbare Arbeit der
Nationalen Stillkommission zur Verfügung gestellt?

7. Welche finanziellen Ressourcen werden für die Evaluations- und For-
schungsaufgaben der Nationalen Stillkommission zur Verfügung gestellt?

8. Welche finanziellen Ressourcen werden für die Öffentlichkeitsarbeit der
Nationalen Stillkommission zur Verfügung gestellt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2555
9. Hält die Bundesregierung die derzeitige finanzielle und personelle Ausstat-
tung der Nationalen Stillkommission für ausreichend?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht, und welche Maßnahmen wird die Bundesregie-
rung wann ergreifen, um die Ausstattung zu verbessern?

Stillsituation in Deutschland – Ergebnisse der KiGGS-Untersuchung
10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,

dass die durchschnittliche Stilldauer und der Anteil ausschließlich gestillter
Kinder in Deutschland weiterhin unterhalb der WHO-Empfehlung bleibt,
und welche Gründe sieht die Bundesregierung hierfür?

11. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um das Stillen stärker zu fördern
und zu unterstützen?
Wenn ja, welche Maßnahmen sind dies, wann sollen sie umgesetzt werden,
und welche Rolle spielt die Nationale Stillkommission in den Planungen der
Bundesregierung?
Wenn nein, warum nicht?

12. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die jetzige Situation in Deutsch-
land (bezüglich des Stillens) im europäischen Vergleich, sowie im Blick auf
die WHO-Empfehlungen zu sehen, und welche Schlussfolgerungen erge-
ben sich daraus?

13. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse und Studien liegen der Bundes-
regierung zu Stillhindernissen und zu Ursachen des Abbrechens des Stillens
vor, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

14. Stimmt die Bundesregierung mit der Schlussfolgerung der KiGGS-Studie
überein, dass „ein erhöhter Bedarf für stillfördernde und unterstützende
Maßnahmen nach wie vor bei bildungsschwachen und jungen Müttern so-
wie bei in der Schwangerschaft rauchenden Frauen und Frauen mit Mehr-
lings- und Frühgeburten“ besteht (vgl. E. von der Lippe, u. a. 7/2014)?
Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung hinsichtlich dieses
Bedarfs?
Wenn nein, warum nicht?

15. Stimmt die Bundesregierung mit der Schlussfolgerung der KiGGS-Studie
überein, dass stillfördernde Maßnahmen „daher nicht allein auf die Auf-
nahme des Stillens nach der Geburt, sondern darüber hinaus auch Hilfen für
bereits stillende Mutter umfassen“ sollten (vgl. ebd.)?
Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung hinsichtlich dieser
Empfehlung?
Wenn nein, warum nicht?

16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die praktische Umset-
zung von Stillpausen nach dem Mutterschutzgesetz im beruflichen Alltag?

Stillförderung in Deutschland
17. Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung aufgrund der Globalen Strate-

gie zur Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern (55. Versammlung der
Weltgesundheitsorganisation 2002) im Hinblick auf das Stillen in den letz-
ten fünf Jahren ergriffen?

Drucksache 18/2555 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
18. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung der
WHO/UNICEF-Initiative (UNICEF: Kinderhilfswerk der Vereinten Natio-
nen) „babyfreundliches Krankenhaus“ in der Bundesrepublik Deutschland
dar?
a) Wie viele Krankenhäuser in Deutschland gelten offiziell als „baby-

freundliches Krankenhaus“ (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Wie viele babyfreundliche Krankenhäuser sind in Deutschland in den

letzten fünf Jahren hinzugekommen?
c) Wie hoch ist der Anteil der Geburten, die in babyfreundlichen Kranken-

häusern stattfinden, gemessen an der Gesamtzahl klinischer Geburten in
Deutschland?

d) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, inwieweit sich die Nach-
frage werdender Mütter nach babyfreundlichen Krankenhäusern mit
dem tatsächlichen Angebot deckt?

e) Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung ergriffen, um
die Anzahl der babyfreundlichen Krankenhäuser in Deutschland zu
erhöhen, und welche diesbezüglichen Maßnahmen beabsichtigt die Bun-
desregierung zu ergreifen?

f) Werden babyfreundliche Krankenhäuser bei der geplanten Formulierung
des Präventionsgesetzes berücksichtigt?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 8. September 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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