BT-Drucksache 18/2539

Themen und Ergebnisse der Ausländerreferentenbesprechung vom Frühjahr 2014 und Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2173

Vom 12. September 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2539
18. Wahlperiode 12.09.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Kerstin Kassner, Katrin Kunert,
Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Themen und Ergebnisse der Ausländerreferentenbesprechung vom Frühjahr 2014
und Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/2173

Bei der Ausländerreferentenbesprechung (ARB) handelt es sich um ein halb-
jährliches Treffen von Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Länder
auf der Referatsleitungsebene, um sich zu aktuellen Fachfragen des Ausländer-
rechts auszutauschen. Gegenstand der Besprechungen sind unter anderem aktu-
elle Gerichtsurteile, Probleme der ausländerbehördlichen Praxis, die Umsetzung
von Gesetzesvorschriften oder eher technische Fragen des Verwaltungshan-
delns. Aus dem regelmäßigen Austausch auf der Fachebene können sich auch
Impulse für Gesetzgebungsvorhaben sowie Empfehlungen und Vereinbarungen
für die ausländerbehördliche Praxis ergeben. Der wichtigen Bedeutung der ARB
entspricht es nicht, dass das Gremium weitgehend im Verborgenen handelt und
keinerlei Informationen über die jeweiligen Beratungen an die Öffentlichkeit ge-
langen. Die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag fragt deshalb regel-
mäßig nach den Besprechungsinhalten und Vereinbarungen der ARB, jedoch
sind die Antworten der Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller derart
unvollständig und inhaltsleer, dass regelmäßig Nachfragen erforderlich sind.
Die Auskünfte der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/2173 sind
derart unzureichend, dass sich die Fragesteller in ihren parlamentarischen Aus-
kunftsrechten verletzt sehen. Beispielsweise erläutert die Bundesregierung zum
Thema „Umgang mit ARB-Protokollen“ (ebd., Antwort zu Frage 4) denkbar
knapp: „Das Thema wurde erörtert“. Dabei war in der Frage vorsorglich darum
gebeten worden, „in jedem Fall so detailliert“ zu antworten, „dass nachvollzo-
gen werden kann, welche Probleme oder Themen mit welchen unterschiedlichen
Betrachtungsweisen oder Lösungsmöglichkeiten diskutiert wurden, selbst wenn
es zu keinem gemeinsamen Ergebnis gekommen sein sollte; soweit noch kein
mit den Bundesländern abgestimmtes Protokoll vorliegen sollte, bitte auf der
Grundlage des vom BMI erstellten Protokolls beantworten […], und falls die
Bundesregierung keine Angaben zu Inhalten oder Ergebnissen der Besprechun-
gen machen möchte, wie wird dies in Bezug auf jeden einzelnen TOP begrün-
det“.
Inakzeptabel ist insbesondere, dass zur ARB von Ende April 2014 keinerlei An-
gaben zum Verlauf oder zu Ergebnissen der Besprechung gemacht wurden mit
der Begründung, dass „noch kein Protokoll-Entwurf“ vorliege (ebd., Antwort zu
Frage 6). Der Umfang des parlamentarischen Fragerechts richtet sich nicht nach
der Dauer, die das Bundesministerium des Innern (BMI) benötigt, um ein Proto-
koll einer Sitzung zu erstellen oder abzustimmen. Es ist in diesem Zusammen-
hang bemerkenswert, dass Angaben der Bundesregierung zufolge auch nach fast

Drucksache 18/2539 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
zwei Jahren immer noch kein „inhaltlich abschließend abgestimmtes Protokoll
der ARB“ vom Herbst 2012 vorliegt (ebd., Antwort zu Frage 1). Da die Frage-
steller nicht unterstellen möchten, dass das Bundesministerium mehr als ein Jahr
benötigt, um ein abgestimmtes Protokoll zu erstellen, liegt die Interpretation
nahe, dass gar kein Interesse an einer abschließenden Protokollierung besteht,
etwa, um Auskunftsbegehren von Bürgerinnen und Bürgern oder von Abgeord-
neten unter Hinweis auf ein noch fehlendes Protokoll leichter abwehren zu kön-
nen. Es wird davon ausgegangen, dass die Beamtinnen oder Beamten des BMI,
die an einer ARB teilgenommen haben, auch ohne „abgestimmtes“ Protokoll
dazu in der Lage sind, Auskunft zu den Inhalten und Ergebnissen der Bespre-
chung, an der sie teilgenommen haben, zu geben, denn sie werden Mitschriften
angefertigt haben, die sie in die Lage versetzen, einen Protokollentwurf zu er-
stellen – oder eben auf parlamentarische Anfragen zu antworten.
Eine Vielzahl von Fragen auf Bundestagsdrucksache 18/2173 muss deshalb er-
neut gestellt werden. Bei der Beantwortung ist die Bundesregierung dazu ver-
pflichtet, eine etwaige erneute Verweigerung von substantiierten Auskünften in
Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung zum Umfang des verfassungs-
rechtlich begründeten parlamentarischen Auskunftsrechts in jedem Einzelfall zu
begründen.
Auskünfte zu Inhalten und Ergebnissen der ARB muss die Bundesregierung
schon deshalb erteilen, weil den Abgeordneten des Deutschen Bundestages
nicht weniger Rechte zustehen können, als allen Bürgerinnen und Bürgern in-
folge des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Das Verwaltungsgericht (VG)
Berlin hat mit Urteil vom 12. Mai 2014 in dem Verfahren VG 2 K 176.13 das
BMI zur Herausgabe einer Kopie eines Protokolls einer ARB verpflichtet. Es sei
nicht ersichtlich, weshalb die Bekanntgabe solcher Informationen zu Beein-
trächtigungen führen könne; es sei auch nicht nachvollziehbar, weshalb Teil-
nehmer künftiger ARB ihre Meinung nicht mehr äußern würden, wenn entspre-
chende Protokolle öffentlich würden. Das BMI, so das VG Berlin, sei als feder-
führendes Bundesministerium auch über die Informationen der von ihm erstell-
ten Protokolle verfügungsberechtigt und zur Auskunft verpflichtet, unabhängig
davon, ob die Protokolle noch mit den Bundesländern abgestimmt würden. Die
von der Bundesregierung beantragte Zulassung der Berufung gegen das oben
genannte Urteil (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdruck-
sache 18/2173) wurde inzwischen zurückgewiesen, so dass die diesbezügliche
rechtliche Argumentation der Bundesregierung nicht mehr aufrecht zu erhalten
ist.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie ist es zu erklären, dass es im Juli 2014 immer noch kein abschließend ab-

gestimmtes Protokoll der ARB vom Herbst 2012 gab, und wie entkräftet die
Bundesregierung den Verdacht, dass dies auch damit erklärt werden könnte,
dass regierungsseitig kein Interesse an einem abgestimmten Protokoll be-
steht, um so etwaige Auskunftsbegehren von Bürgerinnen und Bürgern oder
auch von Abgeordneten unter Hinweis auf ein fehlendes Protokoll leichter
zurückweisen zu können oder nur teilweise zu erfüllen (bitte ausführen)?

Nachfragen zur ARB vom Herbst 2012 (bzw. zu Frage 2 auf Bundestagsdruck-
sache 18/2173)
2. Welche Bitten zur Änderung des § 30 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)

waren zu TOP 6 vorgetragen worden, in welcher Weise sollte § 30 AufenthG
aufgrund welcher Erfahrungen geändert werden, und welche Argumente
hiergegen wurden vorgebracht (Antworten hierzu und zu allen nachfolgen-
den Frage bitte so detailliert angeben, dass inhaltlich nachvollzogen werden
kann, welche konkreten Probleme oder Lösungsmöglichkeiten in welcher

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2539
Weise diskutiert wurden; andernfalls bitte zu jedem einzelnen Punkt konkret
und nachvollziehbar darlegen, warum die Darstellung von auf der ARB
diskutierten Themen einen unzulässigen Eingriff in die Gesetzgebungskom-
petenz, Ressortabstimmung oder Positionierung der Bundesregierung dar-
stellen können soll, zumal die erwünschte Wiedergabe der diskutierten The-
men nicht einmal beinhalten muss, die konkrete Positionierung der Bundes-
regierung oder irgendeines Beteiligten erkennen zu lassen)?

3. Welcher mögliche gesetzliche Anpassungsbedarf wurde im Zusammenhang
mit der Ex-tunc-Rücknahme einer Einbürgerung gesehen, und welche An-
wendungsfragen des § 38 Absatz 1 AufenthG wurden diesbezüglich disku-
tiert (zu TOP 8)?

4. Welche Fragen des Aufgabenvollzugs stellen sich infolge des Urteils des
Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) 1 C 5.11, und welche Lösungen
wurden diskutiert (zu TOP 11)?

5. Welche Einzelfragen mit Bezug zu §18c AufenthG wurden diskutiert (zu
TOP 20)?

6. Was waren die Vorschläge der Arbeitsgruppe „Vollzugsdefizite“, und wel-
che Vorschläge wurden (nicht) in einen Referentenentwurf zur Modernisie-
rung des Rechts der Aufenthaltsbeendigung übernommen (zu TOP 26)?

7. Welche datenschutzrechtlichen Erwägungen wurden im Zusammenhang
der automatisierten Sicherheitsabfrage erörtert (zu TOP 28)?

8. In welcher Weise, mit welchem Ziel und aus welchen Gründen wurde eine
Ausweitung von Abschiebungsmöglichkeiten in den Irak mit welchem Er-
gebnis erörtert, bzw. welche unterschiedlichen Positionen gab es hierzu (zu
TOP 30)?

9. Was wurde zu Fragen der Zurückstellung von Vollzugsmaßnahmen bei
anhängigen Petitionen mit welchem Ergebnis erörtert, bzw. welche unter-
schiedlichen Positionen gab es (zu TOP 31)?

10. In welcher Weise wurde erörtert, wann nach der Bundesverwaltungs-
gerichtsrechtsprechung von einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Asso-
ziationsrecht auszugehen ist, und welches Ergebnis, bzw. welche ggf. unter-
schiedlichen Positionierungen gab es hierzu (zu TOP 32d)?

Nachfragen zur ARB vom Frühjahr 2013 (bzw. zu Frage 4 auf Bundestagsdruck-
sache 18/2173)
11. Ist die damals getroffene Übereinkunft, keine Bescheinigungen über das

Bestehen eines Freizügigkeitsrechts mehr auszustellen, heute noch gültig,
und was wurde konkret zum Thema „Kommunikation zwischen Ausländer-
behörden und Jobcentern“ besprochen bzw. vereinbart, außer dass keine
Bescheinigungen über das Bestehen eines Freizügigkeitsrechts mehr ausge-
stellt werden sollen (zu TOP 3)?

12. Mit welchen Teilergebnissen und welchen unterschiedlichen Positionierun-
gen wurde die Frage der Ausweitung des behördlichen Anfechtungsrechts
auch auf Scheinehen erörtert, und welche Probleme wurden dabei ggf. ge-
sehen (zu TOP 4)?

13. Welche Probleme gibt es bei der Einführung der elektronischen Ausländer-
akte (zu TOP 5)?

14. Mit welchen Argumenten und (Teil-)Ergebnissen wurde die Frage dis-
kutiert, ob Wohnsitzauflagen gegenüber subsidiär Schutzberechtigten bei-
behalten werden sollen (zu TOP 9)?

Drucksache 18/2539 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
15. Welche Ideen und Vorschläge zur Verfahrensoptimierung bei einer Auf-
nahme nach § 22 Absatz 2 AufenthG gab es (TOP 11)?

16. Was konkret wurde zu Verfahrensfragen bei Dublin-Überstellungen nach
Eingang von Petitionen diskutiert, und welche (Teil-)Ergebnisse, Verein-
barungen oder unterschiedliche inhaltliche Positionierungen gab es hierzu
(TOP 13)?

17. Gibt es inzwischen Erfahrungswerte zur Anwendung von § 82 Absatz 6
AufenthG, und wenn ja, welche (TOP 14)?

18. Welche Probleme bei der Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse
und beim Zugang zur Datenbank Anabin gibt es bzw. wurden anhand wel-
cher Lösungsmöglichkeiten diskutiert (TOP 18)?

19. In welcher Weise und mit welchen ggf. unterschiedlichen Positionierungen
wurde das Thema des Einvernehmens der Staatsanwaltschaften gemäß § 72
Absatz 4 Satz 1 AufenthG auf der ARB bzw. in der Arbeitsgruppe „Voll-
zugsdefizite“ diskutiert (TOP 21)?

20. Welche Probleme des Gesetzesvollzugs bei Abschiebungen in die West-
balkanstaaten gibt es, und wie wurden diese auf der ARB mit welchen
(Teil-)Ergebnissen diskutiert (TOP 22)?

21. Was genau wurde zur möglichst bundesweiten Anwendung des § 11
AufenthG diskutiert bzw. beschlossen (TOP 23)?

22. Welche Probleme gibt es bei der Mitteilungspflicht über Aufenthaltstitel ge-
genüber den Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten (TOP 24a)?

23. Was genau wurde zum Umgang mit ARB-Protokollen erörtert, welche
unterschiedlichen Auffassungen wurden hierzu vertreten, welche (Teil-)-
Vereinbarungen gab es, und in welcher Weise wurde insbesondere über
Auskünfte der Bundesregierung zu ARB-Protokollen bzw. Besprechungs-
inhalten infolge parlamentarischer Anfragen debattiert (TOP 24c)?

24. Welche unterschiedlichen Auffassungen zur Umsetzung des Urteils des
BVerwG zu Gebühren für türkische Staatsangehörige wurden vertreten, und
wie wurde die Forderung nach einer Gesetzesänderung zur Verhinderung
einer „Aufenthaltstitelkumulation“ begründet (TOP 24e)?

25. Was beinhaltete der Runderlass zu Übergangsregelungen an die Botschaf-
ten zur Zustimmung der Ausländerbehörden zur Visumerteilung, und wie
sind die jetzigen Regelungen (TOP 24h)?

26. Was wurde zur Aufnahme libyscher Kriegsverletzter erörtert bzw. verein-
bart (TOP 24j)?

Nachfragen zur ARB vom Herbst 2013 (bzw. zu Frage 5 auf Bundestagsdruck-
sache 18/2173)
27. Was konkret wurde über die rechtlichen Möglichkeiten des Familiennach-

zugs im Rahmen humanitärer Aufnahmeprogramme bzw. bei Aufnahmen
nach § 22 AufenthG diskutiert bzw. vereinbart, bzw. welche ggf. unter-
schiedlichen Positionen wurden hierzu vertreten (TOP 2)?

28. Welche Probleme bei der Widerrufsprüfung und Zuerkennung der Flücht-
lingseigenschaft wurden diskutiert (TOP 3)?

29. Was sind nach Auffassung der Teilnehmer die Auswirkungen des Urteils
des BVerwG auf mittelbar von einer Ex-tunc-Rücknahme der Einbürgerung
Betroffene (TOP 7)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2539
30. Welche Erkenntnisse und Ergebnisse erbrachte bislang die Bund-Länder-
Arbeitsgruppe zur bundeseinheitlichen Berechnung der Lebensunterhalts-
sicherung bei familiären Bedarfsgemeinschaften, und welche Probleme gibt
es diesbezüglich (TOP 10)?

31. Welche Modifikationen gab es oder sind hinsichtlich der datenschutzrecht-
lich problematischen Fragen nach dem Gesundheitszustand im Visuman-
tragsformular für längerfristige Aufenthalte angedacht (TOP 11)?

32. Welche unterschiedlichen Auslegungen des § 2 Absatz 7 des Freizügig-
keitsgesetzes (FreizügG/EU) im Zusammenhang mit möglichen Scheinehen
wurden diskutiert, und welche Hinweise auf Fälle eines „organisierten Ein-
gehens von Scheinehen“ wurden vorgetragen (TOP 12)?

33. Welche Auswirkungen im Freizügigkeitsrecht infolge der jüngeren Recht-
sprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wurden diskutiert
(TOP 13)?

34. Welche Probleme im Zusammenhang der Neuregelung des § 31 der Aufent-
haltsverordnung (AufenthV) wurden besprochen (TOP 15)?

35. Welche unterschiedlichen Auffassungen wurden mit welchen Argumenten
vertreten, bzw. welche Verabredungen gab es zu der Frage, ob Leistungen
nach § 23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) als „schädliche“
Leistungen im Sinne des § 2 Absatz 3 AufenthG zu werten sind (TOP 16)?

36. In welchen Bundesländern wird nach Kenntnis der Bundesregierung Asyl-
suchenden und Geduldeten kein Studium ohne Wartezeit ermöglicht, auch
wenn eine Zulassung der Hochschule vorliegt (TOP 18)?

37. Welche Änderungswünsche zum Merkblatt zu § 59 Absatz 8 AufenthG gab
es, und welche wurden inzwischen umgesetzt (TOP 21)?

38. Wie war der Sachstand zu Abschiebungen in den Zentralirak, über den das
BMI berichtete (TOP 22)?

39. Welche Auffassungen zu den Auswirkungen des EuGH-Urteils Filev und
Osmani wurden diskutiert, und welche Konsequenzen wurden inzwischen
gezogen, welche Änderungen bzw. Bereinigungen des Ausländerzentral-
registers gab es bzw. sind noch geplant (bitte auch quantitativ möglichst
genau benennen, d. h. z. B., wie viele unbefristete Wiedereinreisesperren
welcher Staatsangehöriger aufgehoben wurden usw.) (TOP 23)?

40. Warum und unter welchen Aspekten wurde die Frage der Abschiebungshaft
in der Zuständigkeit der Bundespolizei nach Inkrafttreten der Dublin-III-
Verordnung diskutiert, und zu welchen Punkten sollte die weitere Recht-
sprechung abgewartet werden (TOP 24)?

41. Inwieweit wurde diskutiert oder vorgebracht, ob aufgrund der vom Bundes-
gerichtshof (BGH) und dem VG München geäußerten unionsrechtlichen
Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Inhaftierung von Abschiebungshäft-
lingen in normalen Justizvollzugsanstalten die Betroffenen entlassen wer-
den müssen (TOP 26)?

42. Was enthält das vom BMI ausgearbeitete Papier zur Frage der Erteilung
mehrerer Aufenthaltstitel (TOP 27a)?

43. Was sind nach Ansicht des BMI die Auswirkungen des BGH-Beschlusses
vom 27. Juni 2012 in Bezug auf das Anfechtungsrecht missbräuchlicher
Vaterschaftsanerkennungen (TOP 27c)?

44. Welche unterschiedlichen Positionen wurden dazu vorgebracht oder welche
(Teil-)Vereinbarungen gab es dazu, unter welchen Voraussetzungen von
einem Daueraufenthaltsrecht nach Artikel 6 oder 7 ARB 1/80 auszugehen
ist (TOP 27d)?

45. Was hat die Evaluierung der Visa-Warndatei erbracht (TOP 27e)?

Drucksache 18/2539 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Nachfrage zur ARB vom Frühjahr 2014 (bzw. zu Frage 6 auf Bundestagsdruck-
sache 18/2173)
46. Welche Themen wurden mit welchen unterschiedlichen Positionierungen

und welchen (Teil-)Ergebnissen auf der ARB im Frühjahr 2014 besprochen
(die Fragesteller gehen davon aus, dass die an der ARB teilnehmenden Be-
diensteten des BMI aufgrund ihrer schriftlichen Aufzeichnungen dazu in
der Lage sind, zu Besprechungsinhalten der ARB, wie erwünscht, Auskunft
zu geben, unabhängig davon, ob bereits ein offizieller Protokollentwurf er-
stellt wurde und unabhängig davon, ob und inwieweit ein solcher Protokoll-
entwurf bereits mit den Bundesländern abgestimmt wurde oder nicht; falls
die Bundesregierung hierzu keine Angaben machen möchte, wie wird dies
angesichts des verfassungsrechtlich abgesicherten parlamentarischen Fra-
gerechts in Bezug auf jeden einzelnen TOP begründet)?

Berlin, den 11. September 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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