BT-Drucksache 18/2467

Ausspähung der Türkei durch den Bundesnachrichtendienst und diesbezügliche Aktivitäten in Deutschland

Vom 2. September 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2467
18. Wahlperiode 02.09.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen,
Dr. André Hahn, Inge Höger, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Niema Movassat,
Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.

Ausspähung der Türkei durch den Bundesnachrichtendienst und diesbezügliche
Aktivitäten in Deutschland

Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ späht der Bun-
desnachrichtendienst (BND) die Türkei aus. Das Land werde in einem noch gül-
tigen Auftragsprofil der Bundesregierung aus dem Jahr 2009 als offizielles Auf-
klärungsziel geführt (www.spiegel.de/spiegel/vorab/bnd-fuehrt-nato-partner-
tuerkei-als-aufklaerungsziel-a-986466.html). Wie das Magazin „FOCUS“ be-
richtete, soll die Türkei bereits seit dem Jahr 1976 Aufklärungsziel des BND sein
(www.focus.de/politik/deutschland/lauschangriff-auf-eu-bewerberland-mit-
genehmigung-von-helmut-schmidt-bnd-hoert-tuerkei-schon-seit-1976-ab_id_
4079836.html).
Vor rund einem Jahr hatte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel anlässlich der
Spähaffäre durch den US-Geheimdienst NSA, der nicht einmal vor ihrem Mobil-
telefon Halt machte, noch erklärt, „Ausspähen unter Freunden, das geht gar
nicht.“ Entgegen dieser Feststellung wird offenbar der NATO-Partner Türkei sys-
tematisch ausspioniert. Die „Frankfurter Allgemeine SONNTAGSZEITUNG“
berichtete unter Berufung auf deutsche Regierungskreise, die Türkei sei nicht
mit den USA oder Ländern wie Frankreich oder Großbritannien vergleichbar. Es
werde auf die Aktivitäten der Arbeiterpartei Kurdistans PKK oder links- und
rechtsextremistischer türkischer Gruppen in Deutschland, Drogenschmuggel
und Schleuserkriminalität verwiesen (www.fr-online.de/politik/bnd-spionage-
der-bnd-ist-mit-in-der-leitung,1472596,28148424.html).
Der ehemalige BND-Präsident Dr. Hans-Georg Wieck (1985 bis 1990) ist der
Ansicht, die Bundesregierung habe den Auftrag zum Ausspionieren der Türkei
gegeben, eine eigenmächtige Entscheidung des BND sei ausgeschlossen. Ursa-
che der Überwachung seien „Spannungen zwischen Kurden und Nicht-Kurden
in Deutschland gewesen“; hier sieht Dr. Hans-Georg Wieck eher eine „innen-
politische Konstellation, die diese Entscheidung ausgelöst hat.“ (www.
sueddeutsche.de/politik/spionage-beim-nato-partner-ex-bnd-chef-vermutet-
regierung-hinter-tuerkei-ueberwachung-1.2094491).
Die türkische Regierung teilte laut Medienbericht dem deutschen Botschafter in
Ankara, Eberhard Pohl, offiziell ihre Besorgnis über die berichtete Ausspähung
durch den BND mit. Während die Bundesregierung erklärte, Eberhard Pohl sei
zu einem Gespräch gebeten worden, heißt es aus dem türkischen Außenministe-
rium, der Botschafter sei „einbestellt“ worden. Die Abhöraktion sei den engen
Beziehungen zwischen beiden Ländern nicht angemessen und schade den ge-
meinsamen Anstrengungen zur Erhaltung der internationalen Sicherheit und

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Stabilität, erklärte das türkische Außenministerium. Der BND-Lauschangriff
müsse sofort gestoppt werden. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts erklärte
hierzu: „Wenn uns die Partner Fragen stellen, dann geben wir ihnen Antworten.“
(www.stern.de/politik/deutschland/bnd-lauschangriff-tuerkei-liest-deutschem-
botschafter-die-leviten-2131790.html; www.stern.de/politik/deutschland/bnd-
lauschangriff-auf-die-tuerkei-merkel-rechtfertigt-ihre-spionage-aeusserung-
2131860.html).
Die Außenminister Deutschlands und der Türkei verständigten sich laut einer
Meldung der türkischen halbamtlichen Nachrichtenagentur Anadolu telefonisch
über ein baldiges Spitzentreffen der Geheimdienste beider Seiten (www.
donaukurier.de/nachrichten/topnews/Deutschland-USA-Tuerkei-Geheimdienste-
Affaeren-Diplomatie-nachrichtentext-Offenbar-deutsch-tuerkisches-
Geheimdienst-Treffen-geplant;art154776,2950701).
Offenbar wurde der BND mehrfach im Zusammenhang mit Organisationen und
Parteien aus der Türkei auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland tätig.
So soll der BND den rechtsextremen „Grauen Wölfen“, der türkischen Partei der
Nationalistischen Bewegung (MHP), Ende der 70er-Jahre dabei geholfen haben,
in Deutschland Fuß zu fassen. Als im Juni 1978 die „Föderation der Türkisch-
Demokratischen Idealistenvereine in Europa“ (ADÜTDF, kurz: Türkische
Föderation) als Auslandsabteilung der MHP in Frankfurt am Main gegründet
wurde, mietete der Schwalbacher CDU-Stadtverordnete und Türkei-Experte des
BND H.-E. K. die Halle an. H.-E. K. soll dem Vorsitzenden der Türkischen
Föderation und Verbindungsmann zum türkischen Geheimdienst MIT L. K.
sowie dessen Nachfolger M. S. Ç. durch eine angebliche Beschäftigung als
„wissenschaftliche Mitarbeiter“ in einem fiktiven „Türkei Institut“ zu einer
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland verholfen
haben. M. S. Ç. wurde später im Zusammenhang mit dem Attentat auf Papst
Johannes Paul II. im Jahr 1981 in Italien inhaftiert (www.kozmopolit.com/
haziran03/Dosya/islamistenmhp.html).
Im Jahr 2002 übernahm der BND einen V-Mann des türkischen Geheimdienstes
MIT innerhalb der sowohl in der Türkei als auch in Deutschland verbotenen und
auf der EU-Terrorliste geführten Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front
(DHKP-C) als eigenen Agenten. A., der in der Türkei wegen eines Tötungs-
deliktes in Untersuchungshaft saß, war vom türkischen Geheimdienst MIT mit
600 000 Euro Startkapital nach Deutschland geschickt worden. Hier wurde er
vom BND empfangen und eingespannt. Bis zum Jahr 2009 stieg A. in der Hie-
rarchie der DHKP-C bis zum Deutschlandverantwortlichen auf. Im Jahr 2010
wurde er gemeinsam mit weiteren mutmaßlichen DHKP-C-Mitgliedern festge-
nommen und wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Ver-
einigung nach Paragraph 129b des Strafgesetzbuches (StGB) angeklagt. Vor
Gericht gab A. an, beim BND eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet zu
haben. In den Prozessunterlagen ist dokumentiert, dass sich A. zwischen De-
zember 2002 und Februar 2010 134 Mal mit BND-Mitarbeitern traf. A. erhielt
vom BND ein monatliches Gehalt, im August 2008 überwies ihm der BND zu-
dem eine Sondergratifikation von 10 000 Euro. Bei seiner Verurteilung zu zwei
Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung am 6. September 2011 wurde ihm vom
Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf seine Agententätigkeit für den BND straf-
mildernd ausgelegt, während seine Mitangeklagten zu hohen Haftstrafen verur-
teilt wurden. Das Urteil des OLG Düsseldorf wurde vom BND in wesentlichen
Teilen als geheim eingestuft und geschwärzt (www.cicero.de/berliner-republik/
kriminelle-v-leute-der-grauzone-der-geheimdienste/56788).
In der der islamisch-konservativen AKP-Regierung der Türkei nahestehenden
Zeitung „STAR Gazete“ behauptete im Mai 2014 der Journalist Aziz Üstel, un-
ter anderem unter Verweis auf den V-Mann A., der BND habe die DHKP-C mit
V-Leuten unterwandert und für seine eigenen Zwecke auf türkischem Boden
ausgenutzt (www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2014/05/502481/schwerer-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2467
vorwurf-der-bnd-unterstuetzt-tuerkische-terror-organisation/; http://haber.
stargazete.com/yazar/almanyanin-yeni-turkiye-korkusu/yazi-887226).
Die DHKP-C bekannte sich in den vergangenen Jahren zu einer Reihe von An-
schlägen in der Türkei, unter anderem im Februar 2013 auf die US-Botschaft in
Ankara.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwieweit hat die anlässlich der NSA-Affäre getätigte Aussage der Bundes-

kanzlerin Dr. Angela Merkel, „Ausspähen unter Freunden, das geht gar
nicht.“, für die Bundesregierung weiterhin Gültigkeit?
a) Was genau versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter

„Freunden“?
b) Inwiefern betrachtet die Bundesregierung die Türkei als „Freund“ bzw.

befreundetes Land?
c) Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung einen Unterschied in der

Freundschaft der Bundesrepublik Deutschland zum NATO-Partner USA
einerseits und zur gleichermaßen dem westlichen Militärbündnis angehö-
renden Türkei andererseits, und wenn ja, welchen?

2. Wurde der deutsche Botschafter in Ankara, Eberhard Pohl, am 17. August
2014 von der türkischen Regierung förmlich einbestellt oder zu einem Ge-
spräch geladen?
a) Wer genau nahm an dem Treffen vonseiten der türkischen Regierung teil?
b) Nahm außer dem deutschen Botschafter noch jemand von deutscher Seite

an dem Treffen teil, und wenn ja, wer?
c) Welches Anliegen genau hatte die türkische Seite, und wie reagierte der

deutsche Botschafter darauf?
3. Trifft ein Bericht der türkischen halbamtlichen Nachrichtenagentur Anadolu

zu, wonach die Außenminister der Bundesrepublik Deutschland und der Tür-
kei ein Spitzentreffen der Geheimdienste beider Länder vereinbart hätten,
und wenn ja, wann soll dieses Treffen stattfinden?

4. Inwieweit treffen Pressemeldungen zu, wonach der BND die Türkei aus-
späht?
a) Seit wann genau und mit welcher Begründung ist die Türkei Aufklärungs-

ziel für den BND?
b) Wer und was genau wurde bzw. wird ausgespäht?
c) Inwieweit wurden oder werden geheimdienstliche bzw. konspirative Mit-

tel bei der Tätigkeit des BND in der Türkei angewendet?
d) Inwieweit richteten oder richten sich geheimdienstliche Maßnahmen des

BND gegen Regierungs- oder Oppositionspolitikerinnen und -politiker in
der Türkei (und gegen welche bzw. von welchen Parteien)?

e) Inwieweit richteten oder richten sich geheimdienstliche Maßnahmen des
BND gegen Nichtregierungsorganisationen in der Türkei (und gegen
welche)?

f) Inwieweit richteten oder richten sich geheimdienstliche Maßnahmen des
BND in der Türkei gegen illegale Organisationen bzw. Aktive aus derarti-
gen Organisationen (bitte nach kurdischen, links- und rechtsgerichteten
sowie religiös motivierten Organisationen aufschlüsseln und angeben, ob
die genannten Gruppierungen auch in der Bundesrepublik Deutschland
aktiv sind)?

Drucksache 18/2467 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
g) Inwieweit richteten bzw. richten sich Aktivitäten des BND in der Türkei
gegen Drogen- oder Schleuserkriminalität?

5. Inwiefern fanden oder finden Aktivitäten des BND in der Türkei mit Wissen
der türkischen Regierung statt?
a) Um welche Art von Aktivitäten mit welcher Aufgabenstellung handelt es

sich?
b) Inwieweit und in welchen Bereichen gibt es Kooperationen zwischen

dem BND und dem MIT?
c) Inwiefern hat der BND Anlass, dem MIT zu misstrauen und eigenständig

Informationen über mögliche Bedrohungen der Bundesrepublik Deutsch-
land aus der Türkei zu beschaffen?

6. Inwieweit trifft eine Vermutung des früheren BND-Chefs Dr. Hans-Georg
Wieck zu, wonach eine eher „innenpolitische Konstellation“ vor dem Hin-
tergrund von Spannungen zwischen kurdischen und türkisch-nationalis-
tischen Verbänden und Personen für die Entscheidung ausschlaggebend
war, die Türkei zum Aufklärungsziel zu machen?

7. Hat unter dem Eindruck des Umstandes, dass die PKK und ihr nahestehende
Organisationen seit etlichen Jahren offenbar keine Bedrohung der inneren
Sicherheit und öffentlichen Ordnung in Deutschland darstellen, solche Ge-
fahren aber vor allem durch aus- und rückreisende Djihadisten bestehen, die
die Türkei als Drehscheibe für Reisen nach/von Afghanistan und Syrien
nutzen, eine Neugewichtung der Tätigkeit des BND in der Türkei stattge-
funden?

8. Hat der BND sich bei seinen türkeibezogenen Aktivitäten allein auf dem
linksextremistischen Spektrum zugeordnete Organisationen fokussiert, oder
zumindest gleichrangig auch rechtsextreme bzw. faschistische Organisa-
tionen wie die „Grauen Wölfe“ und dem islamistischen Spektrum zuzurech-
nende Organisationen als Aufklärungsziel definiert?

9. Inwiefern wurde oder wird der BND im Zusammenhang mit der mutmaß-
lichen Beobachtung der Türkei auch in der Bundesrepublik Deutschland
aktiv?
a) Inwieweit, mit welchem Ziel und welchen Methoden und auf welcher

gesetzlichen Grundlage wurden oder werden durch den BND türkische
oder kurdische Migrationsverbände oder Gemeinden, türkeistämmige
Exilpolitiker oder türkische Politiker auf Deutschlandbesuchen beobach-
tet?

b) Inwieweit, mit welchem Ziel und welchen Methoden und auf welcher
gesetzlichen Grundlage wurden oder werden durch den BND V-Leute in
türkischen oder kurdischen Migrationsverbänden oder Gemeinden ein-
gesetzt?

10. Inwieweit und zu welchem Zeitpunkt waren die rechtsextremen „Grauen
Wölfe“ Aufklärungs- oder Operationsziel für den BND?
a) Inwieweit wurde der BND im Zusammenhang mit den „Grauen Wölfen“

innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aktiv?
b) Treffen Informationen aus der Presse und Fachliteratur zu, wonach der

BND 1978 ff. bei der Etablierung der „Föderation der Türkisch-Demo-
kratischen Idealistenvereine in Europa“ (kurz: Türkische Föderation
ADÜTDF) als Auslandsabteilung der MHP durch die Anmietung einer
Halle für die Hauptversammlung und die Anstellung ihrer Vorsitzenden
bei BND-Tarnfirmen geholfen hat, und wenn ja, mit welcher Zielsetzung
erfolgte diese Unterstützung, bis wann dauerte sie an, und inwieweit
kooperierte der BND dabei mit dem türkischen Geheimdienst MIT?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2467
11. Inwieweit und zu welchem Zeitpunkt war die Revolutionäre Volksbe-
freiungspartei-Front Aufklärungs- oder Operationsziel für den BND?
a) Gab es bei der Aufklärung der DHKP-C durch den BND eine Koopera-

tion mit dem türkischen Geheimdienst MIT, und wenn ja, wann und in
welcher Form?

b) Inwieweit wurde der BND bei der Aufklärung der DHKP-C innerhalb
Deutschlands aktiv?

c) Wie viele V-Leute hat der BND innerhalb der DHKP-C zu welchem Zeit-
punkt angeworben oder eingeschleust?

d) Waren diese V-Leute an Straftaten beteiligt, und wenn ja, welcher Art?
12. Hält die Bundesregierung das Anwerben des innerhalb Deutschlands für die

DHKP-C tätigen A. als V-Mann durch den BND mit dem Auslandsaufklä-
rungsauftrag des Geheimdienstes für vereinbar, und wenn ja, auf welcher
gesetzlichen Grundlage, und wie grenzt die Bundesregierung diese Inlands-
aktivität des BND vom Aufgabenbereich des Bundesamtes für Verfassungs-
schutz ab?

13. Wurde in diesen und anderen Fällen das für gegen die freiheitliche demo-
kratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung ge-
richtete Bestrebungen zuständige Bundesamt für Verfassungsschutz in die
Tätigkeit des BND gegen Organisationen in Deutschland mit Bezug zur
Türkei einbezogen, wenn ja, in welcher Weise, und wenn nein, warum
nicht?

14. Wurde das im Deutschen Bundestag für die Kontrolle der Geheimdienste
zuständige Gremium zu irgendeinem Zeitpunkt über diese Aktivitäten des
BND informiert, und wenn nein, warum nicht?

15. Sind der Bundesregierung Vorwürfe des Journalisten Aziz Üstel in der der
türkischen Regierung nahestehenden Zeitung „STAR Gazete“ bekannt, wo-
nach der BND die Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front infiltriert und
für sich nutzbar gemacht habe?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung diese Vorwürfe?
b) Wurden derartige Vorwürfe bislang von türkischen Behörden oder

Regierungsstellen gegenüber der Bundesregierung oder deutschen
Behörden erhoben, und wenn ja, wann und von wem gegenüber welcher
Behörde, und wie reagierte die Bundesregierung darauf?

Berlin, den 1. September 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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