BT-Drucksache 18/2433

Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2283)

Vom 28. August 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2433
18. Wahlperiode 28.08.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Martina Renner
und der Fraktion DIE LINKE.

Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 18/2283)

Die Fraktion DIE LINKE. erkundigt sich in unregelmäßigen Abständen nach der
Zahl der mit Haftbefehl gesuchten Neonazis. Seit der ersten derartigen Kleinen
Anfrage im März 2012 (beantwortet auf Bundestagsdrucksache 17/8997) sind
die Erfassungskriterien seitens der Sicherheitsbehörden verbessert worden. Da-
mit stieg auch die Zahl der erfassten Nazis, die mit Haftbefehl gesucht wurden.
Nach Angaben der Bundesregierung hat sich durch die Optimierung der Vorge-
hensweisen auch der Arbeitsaufwand für die Erstellung der Übersicht verringert.
Das ist aus Sicht der Fragesteller ein positives Ergebnis ihrer Kleinen Anfragen.
Aus der jüngsten Beantwortung ergibt sich, dass zwischen der im Oktober 2013
und der im März 2014 durchgeführten Erfassung zwar die Haftbefehle von
144 Personen erledigt wurden, dafür kamen aber 129 Personen neu hinzu. Die
Gesamtzahl betrug im März 2014 253 Personen.
Bedenklich ist aus Sicht der Fragesteller, dass ein beträchtlicher Anteil von
106 Fahndungsausschreibungen (nicht identisch mit der Zahl der gesuchten Per-
sonen) schon seit dem Jahr 2012 oder früher gesucht wird. Das könnte darauf
hindeuten, dass ein „harter Kern“ von Neonazis kontinuierlich jeglichen Be-
hördenkontakt meidet und möglicherweise bewusst untergetaucht ist. Um die
Gefährlichkeit dieser Neonazis einzuschätzen, könnte wiederum eine Auf-
schlüsselung dieser schon längere Zeit offenen Haftbefehle nach dem zugrunde
liegenden Delikt hilfreich sein. Das würde erlauben, zu unterscheiden, ob die be-
treffende Person „nur“ wegen einer vergleichsweise harmlosen Handlung wie
etwa eine Beförderungserschleichung eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten soll
oder ob sie wegen einer Gewalttat gesucht wird. Zu diesem Zweck hatten die
Fragesteller in ihrer jüngsten Kleinen Anfrage, die auf Bundestagsdrucksache
18/2283 beantwortet wurde, unter Frage 1e gefragt: „Wann sind die Haftbefehle
jeweils ausgestellt worden?“ Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort aber nur
eine Grobübersicht über Fahndungsausschreibungen aus der Vergangenheit vor-
gestellt, aus der die jeweiligen Delikte nicht hervorgehen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann sind die Haftbefehle gegen die 253 Neonazis, die in der Antwort auf

die Kleinen Anfrage zu Frage 1 der genannten Bundestagsdrucksache aufge-
führt werden, jeweils erlassen worden (bei Mehrfachhaftbefehlen bitte alle
Daten aufführen)?

2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

Drucksache 18/2433 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Auf wie viele Personen beziehen sich die 106 Haftbefehle, die zwischen den
Jahren 2009 und 2012 erlassen wurden und immer noch offen sind?
a) Bei wie vielen dieser Personen beruht der Haftbefehl auf einem Gewalt-

delikt (dieses bitte für jeden Einzelfall kurz beschreiben), und wie viele
Personen aus dieser Teilsumme werden von den Sicherheitsbehörden als
gewaltbereit eingeschätzt?

b) Wie viele jener Personen, deren Haftbefehle zwischen den Jahren 2009
und 2012 erlassen wurden und noch offen sind, gelten insgesamt als ge-
waltbereit?

4. Zu welchen Schlussfolgerungen gelangen die Sicherheitsbehörden zur Frage,
inwiefern sich Neonazis gezielt einem Haftbefehl entziehen?
Inwiefern gibt es über diese Frage einen Austausch zwischen den Behörden,
und welche Zahlen kann die Bundesregierung diesbezüglich mitteilen?

5. Aus welchem Grund wird gegenüber manchen gesuchten Neonazis mitunter
ein temporärer Vollstreckungsverzicht ausgesprochen (wie aus einer Unter-
richtung des Bundesministeriums des Innern an den Innenausschuss des
Deutschen Bundestages vom 23. Juni 2014 ersichtlich), und auf welche der
253 gesuchten Neonazis traf dies mit Stichtag 31. März 2014 zu?
Inwiefern erwägen die zuständigen Sicherheitsbehörden diesbezüglich eine
Änderung, um flüchtigen Neonazis nicht die Vollstreckung ihres Haftbefehls
zu ersparen?

Berlin, den 28. August 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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