BT-Drucksache 18/2410

Vorübergehende Langsamfahrstellen im deutschen Schienennetz

Vom 27. August 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2410
18. Wahlperiode 27.08.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Dr. Valerie Wilms,
Markus Tressel, Oliver Krischer, Peter Meiwald, Friedrich Ostendorff,
Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorübergehende Langsamfahrstellen im deutschen Schienennetz

Gemäß Artikel 87e des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland hat der
Bund zu gewährleisten, dass dem Wohl der Allgemeinheit beim Ausbau und
Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Ver-
kehrsangeboten auf diesem Schienennetz Rechnung getragen wird. Aufgrund
zahlreicher Infrastrukturmängel im Schienennetz (inklusive Brücken- und Tun-
nelbauwerken) der DB Netz AG müssen Züge in Deutschland an vielen Orten
langsamer fahren als es technisch und bei optimalem Zustand der Strecken mög-
lich wäre. Es handelt sich hierbei um vorübergehende Langsamfahrstellen, die
dem Triebfahrzeugpersonal in der Regel durch Ankündigung in der wöchentlich
aktualisierten „Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen
und anderen Besonderheiten“ sowie durch Signale vor Ort bekannt gemacht
werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele vorübergehende Langsamfahrstellen wurden seit Anfang des Jah-

res 2013 bis heute im deutschen Schienennetz ausgewiesen (bitte alle betref-
fenden Langsamfahrstellen in Bundesländer untergliedert nach Strecken-
nummer und Streckenkilometer, Dauer, Zeitpunkt der erstmaligen Geschwin-
digkeitsreduzierung, Höhe der reduzierten Geschwindigkeit im Vergleich
vorher/nachher auflisten sowie mit Begründung)?

2. Werden Langsamfahrstellen, die unter 180 Tagen bestehen und somit im
Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht nicht mit in die Berechnung
der sanktionsbewehrten Qualitätskennzahl „Theoretischer Fahrzeitverlust“
(Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht 2013 der Deutschen Bahn
AG, S. 28 f.) eingehen, gesondert aufgeführt?
Wenn ja, wie viele Langsamfahrstellen, die unter 180 Tagen bestehen, wur-
den seit Anfang des Jahres 2013 bis heute im deutschen Schienennetz ausge-
wiesen (bitte alle betreffenden Langsamfahrstellen in Bundesländer unter-
gliedert auflisten nach Streckennummer und Streckenkilometer, Dauer, Zeit-
punkt der erstmaligen Geschwindigkeitsreduzierung, Höhe der reduzierten
Geschwindigkeit im Vergleich vorher/nachher sowie Begründung)?

3. Unter welchen Kriterien wird eine Langsamfahrstelle in den Jahresfahrplan
aufgenommen und verschwindet damit als solche, ohne dass Instandhaltun-
gen vorgenommen worden sind?

Drucksache 18/2410 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Wer entscheidet, welche Langsamfahrstellen in den Jahresfahrplan übernom-
men werden?

5. Wie viele vorübergehende Langsamfahrstellen im deutschen Schienennetz
aus dem Jahr 2013 sind in den Jahresfahrplan 2014 übernommen worden
(bitte alle betreffenden Langsamfahrstellen in Bundesländer untergliedert
nach Streckennummer und Streckenkilometer, Dauer, Zeitpunkt der erstma-
ligen Geschwindigkeitsreduzierung, Höhe der reduzierten Geschwindigkeit
im Vergleich vorher/nachher auflisten sowie mit Begründung)?

6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Übernahme von Lang-
samfahrstellen in die Jahresfahrpläne in den vergangenen zehn Jahren ent-
wickelt?

Berlin, den 27. August 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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