BT-Drucksache 18/2331

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten in den Bundesministerien bei der Besetzung herausgehobener Stellen

Vom 11. August 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2331
18. Wahlperiode 11.08.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Dörner, Ulle Schauws, Dr. Franziska Brantner,
Kai Gehring, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink,
Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer,
Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten in den Bundesministerien bei der
Besetzung herausgehobener Stellen

Das Bundesgleichstellungsgesetz von 2001 regelt die Gleichstellung von Frauen
und Männern und dient der Beseitigung bestehender und der Verhinderung künf-
tiger Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts im Bereich der Bundesver-
waltung. Immer noch ist der Anteil von Frauen insbesondere in Führungsposi-
tionen im öffentlichen Dienst nicht paritätisch.
Im Mai 2014 entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass sich die gesetzlichen
Beteiligungsvorschriften nach dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) auch
auf Positionen politischer Beamter und Beamtinnen beziehen. Unter der ehema-
ligen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina
Schröder, wurden im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) in den Jahren 2011 und 2012 drei herausgehobene Stellen neu
besetzt, darunter diejenige des Pressesprechers des Bundesministeriums und die
eines beamteten Staatssekretärs. Die Auswahlentscheidungen wurden der
Gleichstellungsbeauftragten des Bundesministeriums entweder nicht oder nur
kurz vor der jeweiligen Besetzung mitgeteilt. Das Verwaltungsgericht Berlin
entschied daher, dass die frühzeitige Beteiligung und die umfassende Unterrich-
tung bei allen Entscheidungsprozessen, um an der Willensbildung mitzuwirken
und so wesentliche Weichenstellungen im Vorfeld zu beeinflussen, zu den Be-
teiligungsrechten der Gleichstellungsbeauftragten gehört.
Mitte Juni 2014 wurden Einzelheiten des Ressortentwurfs der Bundesministerin
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, und dem Bundes-
minister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, für ein Gesetz für
die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen
in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst bekannt. In diesem Entwurf
stellen sie fest, dass trotz des BGleiG von 2001 nicht die gewünschte Erhöhung
des Anteils von Frauen an Führungspositionen im Bund eingetreten sei. Daher
bestehe zwingender politischer Handlungsbedarf, um den verfassungsrechtli-
chen Auftrag zur Gleichstellung zu erfüllen. Neben konkreten Vorgaben an ein-
zuhaltenden Quoten soll insbesondere vermehrte Transparenz bei der Besetzung
von Führungspositionen zu mehr Geschlechtergerechtigkeit führen.
Auch unter der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Manuela Schwesig, wird Presseberichten zufolge die Gleichstellungsbeauftragte
nicht ausreichend beteiligt (DIE WELT Online, 8. Juli 2014, „Bei Manuela
Schwesig meutern die Mitarbeiter“). Laut BGleiG ist die Gleichstellungsbeauf-

Drucksache 18/2331 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
tragte zur Durchführung ihrer Aufgaben „unverzüglich und umfassend zu unter-
richten“. Dafür sind ihr die erforderlichen Unterlagen frühestmöglich vorzule-
gen und die erbetenen Auskünfte zu erteilen. Damit soll der Gleichstellungs-
beauftragten Gelegenheit zur aktiven Teilnahme an allen Entscheidungsprozessen
zu personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten gegeben werden.
Um mehr Transparenz zu schaffen, wollen die Fragesteller wissen, inwiefern die
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bei herausgehobenen Positionen
unter der jetzigen Bundesregierung entsprechend dem BGleiG erfolgt ist und sie
der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin entsprechen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchen Bundesministerien wurden seit der Bundestagswahl 2013

a) beamtete Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre,
b) Abteilungsleiterinnen bzw. Abteilungsleiter,
c) Pressesprecherinnen bzw. Pressesprecher,
d) weitere Führungspositionen
neu benannt, und wenn ja, wie viele (bitte nach Bundesministerien, Position
und Geschlecht aufschlüsseln)?

2. In welcher Form wurden die jeweiligen Gleichstellungsbeauftragten von
denen in der Antwort zu Frage 1 benannten Neubesetzungen unterrichtet?
Wenn nicht, warum nicht (bitte nach jeweiliger Benennung, Bundesministe-
rium und zu besetzender Position aufschlüsseln)?

3. Wurden die Gleichstellungsbeauftragten jeweils
a) vor der offiziellen Benennung,
b) vor der Bekanntgabe an die Hausöffentlichkeit, z. B. in einer Personalver-

sammlung oder
c) vor der Mitteilung in der Presse
beteiligt, und wenn nicht, warum nicht (bitte nach jeweiliger Benennung,
Bundesministerium und zu besetzender Position aufschlüsseln)?

4. Wurden den jeweiligen Gleichstellungsbeauftragten gegebenenfalls die
Alternativüberlegungen zu den in der Antwort zu Frage 1 benannten Stellen-
besetzungen mitgeteilt?
Wenn nicht, warum nicht (bitte nach jeweiliger Benennung, Bundesministe-
rium und zu besetzender Position aufschlüsseln)?

5. Hatten die Gleichstellungsbeauftragten bei den in der Antwort zu Frage 1
benannten Stellenbesetzungen die Möglichkeit, sich vor der Benennung zu
äußern (bitte nach jeweiliger Benennung, Bundesministerium und zu beset-
zender Position aufschlüsseln)?

6. Wurden diese Vorgänge in den Bundesministerien aktenkundig gemacht?
Wenn nicht, warum nicht?

7. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, in der BGleiG-Novelle die
oben benannte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin umzusetzen?
Wenn nicht, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2331
8. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, wegen der vorgenannten
Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin eine Besetzungspraxis und
damit verbundene Verwaltungsvorschriften in den Bundesministerien anzu-
passen?
Wenn ja, bis wann?

9. Will die Bundesregierung die Einbeziehung der Gleichstellungsbeauftragten
in Besetzungsverfahren zukünftig verbessern?
Wenn ja, wie?

Berlin, den 11. August 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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