BT-Drucksache 18/2330

Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zur Erhaltung der Schienenwege

Vom 11. August 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2330
18. Wahlperiode 11.08.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Oliver Krischer,
Tabea Rößner, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Christian Kühn
(Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zur Erhaltung der Schienenwege

Die sogenannte Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) ist zwischen
der Bundesregierung und der Deutschen Bahn AG zum 1. Januar 2009 geschlos-
sen worden, um den Erhalt der Schienenwege langfristig qualitativ sicherzustel-
len. Es werden darin Ersatzinvestitionen und Sanierungsmaßnahmen geregelt.
Jedes Jahr erhält die Deutsche Bahn AG auf Grundlage der LuFV Instandhal-
tungsmittel für das Schienennetz in Höhe von 2,5 Mrd. Euro (in den Jahren 2014
und 2015 2,75 Mrd. Euro) über die die Bahn weitgehend eigenverantwortlich
verfügen kann. Das heißt, ob und an welcher Stelle in Erhaltungsmaßnahmen in-
vestiert wird, entscheidet die Deutsche Bahn AG selbst anhand von Qualitäts-
vorgaben in der LuFV. Die Überwachung des Netzzustands durch den Bund ist
nach Auffassung der Fragesteller jedoch verbesserungswürdig. Daher ist ein un-
abhängiger Bericht über Qualität und Zustand des Netzes notwendig.
Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass es durch die sanktionsbewehrten Qualitäts-
kennzahlen zu erheblichen Fehlallokationen kommt und die Mittel des Bundes
nicht immer dorthin fließen, wo sie am dringendsten benötigt werden. Die
Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum „Zustand der Eisenbahnbrücken in Baden-
Württemberg“, Bundestagsdrucksache 18/1157: „Bei der Ermittlung des Finan-
zierungsbedarfs für eine künftige Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung hat
sich gezeigt, dass die EIU die Bundesmittel vorrangig dort konzentriert haben,
wo sanktionsbewehrte Qualitätskennzahlen zur Anwendung kommen. Diese un-
ternehmerische Fehlallokation führt zusammen mit der zeitlich gestreckten In-
standhaltung nun anscheinend zu einem zunehmenden Sanierungsbedarf bei den
Brücken.“
Nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz werden auch Teile des Infrastruk-
turbeitrags von 2,5 Mrd. Euro an die Länder für Verbesserungs- und Ausbau-
maßnahmen verteilt. Darüber sind die Bundesländer mit dem Bund in Verhand-
lungen. Die LuFV ist vorerst bis zum Jahr 2015 verlängert worden, soll danach
mit neuen Folgevereinbarungen aber weiter fortgeschrieben werden.

Drucksache 18/2330 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchem Verhandlungsstand ist die Bundesregierung bei der Fortschrei-

bung der LuFV über das Jahr 2015 hinaus mit der Deutschen Bahn AG und
evtl. weiteren Beteiligten (bitte unter Angabe, mit welchen weiteren Beteilig-
ten die Bundesregierung diesbezüglich in Verhandlung ist)?

2. Welche Aspekte sollen nach Auffassung der Bundesregierung in die Fort-
schreibung der LuFV nach dem Jahr 2015 einfließen?

3. Wie wird sichergestellt, dass der neue Bundesverkehrswegeplan 2015 im
Einklang steht mit den Regelungen und Ersatzmaßnahmen-Kapazitäten aus
der LuFV nach dem Jahr 2015?

4. Bis wann und mit welchem Inhalt wird die Bundesregierung gemäß dem
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD einen Verkehrsinfrastruk-
turbericht bzw. einen Netzzustandsbericht vorlegen?

5. Inwieweit wird sich der Infrastrukturbericht von dem bisherigen Verkehrs-
investitionsbericht unterscheiden, und wird dieser ersetzt werden, bzw. wird
es beide geben?

6. Wie und durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung mit der neuen
LuFV sicherstellen, dass es nicht zu Fehlallokationen durch sanktions-
bewehrte Qualitätskennzahlen kommt, sondern die Mittel des Bundes dorthin
fließen, wo sie am dringendsten benötigt werden, um einen weiteren Sub-
stanzverfall zu vermeiden?

7. a) Welchen genauen Prüfauftrag hat das im Februar 2014 durch das Bundes-
ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur entsendete Mess-
fahrzeug zur Untersuchung des Zustands der Schieneninfrastruktur (vgl.
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/messfahrten-schienennetz-der-
db-netz-ag.html)?

b) Wie lange wird das Fahrzeug im Einsatz sein?
c) Welche Messabschnitte wird das Fahrzeug untersuchen bzw. hat es bereits

untersucht, und mit welchen Ergebnissen?
d) Welche Messwerte kann das Fahrzeug bisher vorweisen, und wie ordnet

die Bundesregierung diese ein?
e) Wie erfolgten die Ausschreibung und Vergabe des Messfahrzeugs?
f) Welche Daten zur Schieneninfrastruktur stehen dem derzeitigen Auftrag-

nehmer für die Messfahrten durch wen zur Verfügung?
g) Wie plant die Bundesregierung, mit den Ergebnissen der Messfahrten um-

zugehen, und wie werden diese in die Ausgestaltung der LuFV einfließen?
8. Wann, mit welcher Begründung und in welchem Umfang wurden gegenüber

der Deutschen Bahn AG Sanktionierungen im Zusammenhang mit der LuFV
verhängt (bitte tabellarische Darstellung)?

9. a) Wie haben sich die Höhe der Mittel gemäß der LuFV sowie die Trassen-
und Stationsentgelte, die die Deutsche Bahn AG zur Nutzung der Netz-
infrastruktur erhebt, seit dem Jahr 2009 entwickelt, und welche Schluss-
folgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Ent-
wicklung?

b) Wurden die in der LuFV festgeschriebenen Zielwerte erreicht, bzw. wel-
che wurden nicht erreicht (bitte jeweils begründen)?

c) Welche zusätzlichen Mittel sind nach Auffassung der Bundesregierung
jährlich nötig, um das Schienennetz in einem „guten Zustand“ zu halten
und um ausstehende Sanierungsmaßnahmen schrittweise nachzuholen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2330
10. Inwieweit wird das geplante Eisenbahnregulierungsgesetz durch die Neu-
regelung der LufV beeinflusst?

11. Trifft es zu, dass die Bundesregierung erwägt, die Brücken aus der nächsten
LuFV auszuklammern und ein gesondertes Brückensanierungsprogramm
aufzulegen?
Wenn ja,
a) wodurch unterscheidet es sich von der LuFV für andere Ersatzinvesti-

tionen und Sanierungsmaßnahmen,
b) aus welchen Mitteln und in welcher Höhe soll dieses gespeist werden,
c) wird ein gesondertes Programm auch für Eisenbahntunnel erwogen?

12. Nach welchen Parametern, mit welchen Ermittlungsgrundlagen und wie ge-
wichtet erfolgte bisher die Aufteilung der Mittel aus Anlage 8.7 der LuFV
zwischen den Bundesländern?

13. Was sind die aktuellen Vorstellungen der Bundesregierung, mit welchen
Parametern, mit welchen Ermittlungsgrundlagen und wie gewichtet die
Aufteilung der Mittel aus Anlage 8.7 der LuFV zwischen den Bundes-
ländern demnächst erfolgen soll?

14. In welcher Weise berücksichtigt die Bundesregierung Anregungen, bei der
Berechnung der Parameter für die Länderquote die Bahnhöfe nach Kate-
gorien bzw. weiteren Faktoren zu gewichten?

15. In welcher Weise berücksichtigt die Bundesregierung Anregungen, bei der
Berechnung der Parameter für die Länderquote Strecken nach Nutzung und
genutzten Fahrzeugtypen bzw. weiteren Faktoren zu gewichten?

16. In welcher Weise wird die Bundesregierung Einwände berücksichtigen, wo-
nach im Rahmen der LuFV zur Berechnung der Länderquoten nur Strecken
und Stationen heranzuziehen sind, die durch Mittel der Anlage 8.7 auch
finanziert werden können, und wie begründet die Bundesregierung ihre
diesbezügliche Auffassung?

Berlin, den 11. August 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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