BT-Drucksache 18/2311

Videoaufzeichnungen in Einsätzen der Bundeswehr

Vom 8. August 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2311
18. Wahlperiode 08.08.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Christine Buchholz, Annette Groth,
Inge Höger und der Fraktion DIE LINKE.

Videoaufzeichnungen in Einsätzen der Bundeswehr

Die ARD berichtete am 10. Juli 2014 in der Sendung „Monitor“ unter dem Titel
„Zivile Opfer im Afghanistan-Krieg: Was verschweigt die Bundeswehr?“ über
zivile Opfer der Operation Halmazag, in die die Bundeswehr im Herbst 2010 in-
volviert war. In diesem Beitrag wird Filmmaterial gezeigt, das augenscheinlich
von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aufgezeichnet wurde. Ehemalige
Soldatinnen und Soldaten äußern in Internetforen, sie hätten seinerzeit, ohne
dienstlichen Befehl, aus eigener Initiative Videoaufnahmen in Einsatzgebieten
gemacht und besäßen davon auch heute noch große Datenmengen (facebook.
com/veteranenverband.bund.deutscher.veteranen/posts/701861129883035).
Auf YouTube wurden u. a. Videos eingestellt, die im März 2010 in der Nähe des
Provincial Reconstruction Team – PRT Kunduz mit Helmkameras aufgenom-
men worden sein sollen (www.youtube.com/watch?v=FsMccWKJrbE). Ab
Anfang 2011 soll die Bundeswehr Soldatinnen und Soldaten in Einsatzgebieten
mit Helmkameras ausgestattet haben, damit diese im Einsatz filmen konnten.
Aufnahmen sollen an Journalisten verteilt worden sein (http://blog.zdf.de/
hyperland/2011/05/helmkamera-videos-mit-den-augen-des-kriegers/). Gegen-
über dem NDR-Magazin „ZAPP“ bestätigte ein Sprecher der Bundeswehr
die Existenz eines entsprechenden Beschaffungsprogramms: Es gehe dabei
darum, dass die Bürgerinnen und Bürger sich ein Bild von den Einsätzen der
Bundeswehr machen könnten (www.presseportal.de/pm/6561/2063247/ndr_
norddeutscher_rundfunk).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Regeln galten für Soldatinnen und Soldaten zu Beginn des Afghanis-

taneinsatzes der Bundeswehr bezüglich der Anfertigung und Aufbewahrung
bzw. Speicherung von Bildaufzeichnungen bzw. Videomaterial von Ge-
fechtshandlungen, welche galten in den Jahren 2009, 2010, 2011 und in den
Folgejahren, und wann und aus welchem Grund erfolgte welche Änderung
der jeweils geltenden Regelungen?

2. Welche Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung und ihre Behörden (in-
klusive dem nachgeordneten Bereich) zu von Soldatinnen und Soldaten von
in Gefechtshandlungen gefertigten Bildaufzeichnungen mit Helmkameras
oder sonstigen Aufnahmegeräten?

Drucksache 18/2311 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Wie viele derartige Bildaufzeichnungen wurden auf dienstliche Veranlas-
sung hin angefertigt?

4. Wie gehen die Bundeswehr bzw. das Bundesministerium der Verteidigung
(BMVg) und nachgeordnete Behörden mit Bildaufzeichnungen durch Sol-
datinnen und Soldaten um, die eigeninitiativ ohne dienstliche Weisung,
erstellt wurden?

5. Wie gehen die Bundeswehr bzw. das BMVg und nachgeordnete Behörden
mit Bildaufzeichnungen durch Soldatinnen und Soldaten um, die nicht auf
Ausstattungsgegenständen bzw. Material der Bundeswehr erstellt wurden,
sondern beispielsweise auf Equipment, das sich in privatem Eigentum be-
fand?

6. Welche Regeln gelten und galten für den Umgang mit dem entstandenen
Bildmaterial, insbesondere für die Aufbewahrung bzw. Speicherung, Archi-
vierung, Verwaltung, Verbreitung und Zugänglichmachung?

7. Welche Regelungen gelten und galten für die Löschung der Bildaufzeich-
nungen aus Einsätzen?
Insbesondere
a) durch welche Stellen muss(te) eine Löschung ggf. autorisiert werden,
b) in welcher Form wird/wurde gewährleistet, dass Bildaufzeichnungen

möglicher Straftaten oder Verstöße gegen Einsatzregeln nicht unautori-
siert gelöscht werden können?

8. Welche Regelungen gelten und galten für die (nachträgliche) Bearbeitung
der Bildaufzeichnungen aus Einsätzen?
Insbesondere
a) durch welche Stellen muss(te) eine Bearbeitung ggf. autorisiert werden,
b) in welcher Form wird/wurde gewährleistet, dass keine Bearbeitung von

Bildaufzeichnungen im Sinne eines Vortäuschens oder einer Verschleie-
rung möglicher Straftaten oder Verstöße gegen Einsatzregeln erfolgen
kann?

9. Welche Regelungen gelten und galten bezüglich der Vervielfältigung, der
Weitergabe oder des Verkaufs der Bildaufzeichnungen aus Einsätzen?

10. Welche Regelungen gelten und galten bezüglich eines möglichen Abhan-
denkommens der Bildaufzeichnungen, z. B. im Einsatz bzw. Gefecht?

11. Werden die erstellten Aufnahmen zentral erfasst?
12. Wo, wie und von wem werden die Aufnahmen aufbewahrt bzw. gespeichert,

archiviert und verwaltet?
13. Wer hat Zugriff auf dieses Bildmaterial?
14. Zu welchem Zweck wurden Bildaufnahmen gefertigt?
15. Welchen Personen(-kreisen) außerhalb der Bundeswehr haben die Bundes-

wehr bzw. das BMVg und diesem nachgeordnete weitere Behörden das
Bildmaterial bislang zugänglich gemacht?

16. Wurde das Bildmaterial Medienvertreterinnen und Medienvertretern zur
Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht, oder ist dies beabsichtigt (bitte
begründen), und zu welchem Zweck erfolgt(e) dies?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2311
17. Anhand welcher Kriterien wurden ggf. Medienvertreterinnen und Medien-
vertreter ausgewählt, denen Zugang zu dem Material ermöglicht wurde, und
in welcher Form wird eine Gleichbehandlung aller Medienvertreterinnen
und Medienvertreter gewährleistet?

18. Ermöglicht die Bundesregierung Abgeordneten des Deutschen Bundes-
tages, auf dieses Bildmaterial zuzugreifen (bitte begründen)?

Berlin, den 6. August 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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