BT-Drucksache 18/2287

Mögliche Bespitzelung von Journalistinnen und Journalisten durch den Verfassungsschutz auch außerhalb Niedersachsens (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/1386)

Vom 30. Juli 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2287
18. Wahlperiode 30.07.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Petra Pau,
Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Mögliche Bespitzelung von Journalistinnen und Journalisten durch den
Verfassungsschutz auch außerhalb Niedersachsens
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/1386)

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1386 wird zu den Fragen 1 bis 5 ausge-
führt: „Wie bereits in der – in der neuerlichen Kleinen Anfrage bereits in Bezug
genommenen – Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/443 zu Frage 8 ausgeführt,
erfolgt weder im Bundesamt für Verfassungsschutz noch im Bundesnachrichten-
dienst eine statistische Erfassung der erfragten Speicherung von Datensätzen
mit den bezeichneten Berufsgruppenangaben über den erfragten Zeitraum.“
Die vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern,
Dr. Günter Krings, in der Kleinen Anfrage zitierte Mitteilung der Auswertbar-
keit des aktuellen Datenbankinhalts des Nachrichtendienstlichen Informations-
systems ermögliche „keine Aussage zu früheren Speicherungen, wie sie für den
Zeitraum 1998 bis 2013 erfragt war“.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich eine Reihe von Nachfragen zu der Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bun-
destagsdrucksache 18/1386.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welchen Zusammenkünften von Innenministern und Amtsleitungen der

Verfassungsschutzämter der Länder und des Bundes war nach Kenntnis der
Bundesregierung die mutmaßliche Überwachung von Journalistinnen und
Journalisten auch außerhalb Niedersachsens seit dem Jahr 1998 bis heute
Gegenstand von Erörterungen, Unterrichtungen, Gesprächen und Vorlagen
(bitte nach Zusammenkunft, Datum, Ort, Anlass der Zusammenkunft, Teil-
nehmern der Zusammenkunft, unterrichtender Behörden bzw. Ämter auf-
schlüsseln)?

2. In welcher Form und mit welchen Inhalten hat das Bundesamt für Verfas-
sungsschutz bei den o. g. Zusammenkünften über die mutmaßliche Über-
wachung von Journalistinnen und Journalisten auch außerhalb von Nieder-
sachsen seit dem Jahr 1998 bis heute unterrichtet (bitte nach Datum, Form
und Inhalt der Unterrichtung aufschlüsseln)?

Drucksache 18/2287 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. In welcher Form und mit welchen Inhalten haben nach Kenntnis der Bun-
desregierung Landesämter für Verfassungsschutz, das Amt für den Militä-
rischen Abschirmdienst (MAD) und der Bundesnachrichtendienst (BND)
bei den o. g. Zusammenkünften über die mutmaßliche Überwachung von
Journalistinnen und Journalisten auch außerhalb von Niedersachsen seit
dem Jahr 1998 bis heute unterrichtet (bitte nach Ämtern, Datum, Form und
Inhalt der Unterrichtung aufschlüsseln)?

4. Sind die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings
auf die Nachfragen zu Frage 38 in der Fragestunde des Deutschen Bundes-
tages am 19. Februar 2014 und der Bundesregierung auf die Kleinen Anfra-
gen auf Bundestagsdrucksachen 18/1386 und 18/443 so zu verstehen, dass
es für alle in NADIS-WN (Nachrichtendienstliches Informationssystem
Wissensnetz) gespeicherten Personen ein Freifeld Beruf gibt?

5. Handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung dabei um ein Datum,
das zum Auffinden von Akten und der dazu notwendigen Identifizierung
von Personen erforderlich ist?

6. Sind die Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bun-
destagsdrucksachen 18/443 und 18/1386 und die Antwort des Parlamenta-
rischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Nachfragen zu Frage 38
in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. Februar 2014 so zu
verstehen, dass das gesamte NADIS-WN nach Suchbegriffen wie Journalist
durchsucht werden kann?
Wenn ja, seit wann besteht diese Möglichkeit (bitte unter Datumsangabe)?

7. Inwiefern handelt es sich bei NADIS-WN angesichts der Antwort der Bun-
desregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 18/443
und 18/1386 und die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Dr. Günter Krings auf die Nachfragen zu Frage 38 in der Fragestunde des
Deutschen Bundestages am 19. Februar 2014 noch immer grundsätzlich um
eine Indexdatei?
Inwiefern werden die Analyse und Recherchemöglichkeiten auch außerhalb
des Ausnahmebereiches des § 6 Satz 8 des Bundesverfassungsschutzgeset-
zes (BVerfSchG) eingesetzt?

8. Gilt das NADIS-Prozedere (personenbezogene Daten von Abgeordneten
werden geschützt, indem bei NADIS ein besonderes Kennzeichen mitge-
speichert wird. Bei einer Recherche erfolgt eine automatische Benachrich-
tigung des Datenschutzbeauftragten des Bundesamtes für Verfassungs-
schutz.) auch für andere geschützte Berufsgruppen, wie Journalisten und
Journalistinnen, Anwältinnen und Anwälte etc.?

9. Ist es technisch möglich, alle in NADIS-WN gespeicherten Personen, zu
denen ein in Frage 8 genanntes besonderes Kennzeichen mitgespeichert ist,
aufzurufen?
Wenn ja, hält die Bundesregierung dies für zulässig?

10. Inwiefern wurden, wie es in der Archivmeldung des Landesamtes für
Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern „IMK-Vorkonferenz zieht
positive Zwischenbilanz für NADIS-WN“ vom 20. November 2012 heißt,
mit NADIS-WN „die gesetzlich zulässigen Speicher- und Analysemög-
lichkeiten optimiert“ (vgl. www.verfassungsschutz-mv.de/cms2/
Verfassungsschutz_prod/Verfassungsschutz/content/de/_Service/
Archivmeldungen/_meldungen/IMK-Vorkonferenz_zieht_positive_
Zwischenbilanz_fuer_NADIS_WN/index.jsp, bitte auch unter Nennung
von Beispielen erläutern)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2287
11. Inwiefern können mit NADIS-WN „Informationen aus dem Verfassungs-
schutzverbund präzise erfasst und analysiert werden“ (www.
verfassungsschutz-mv.de/cms2/Verfassungsschutz_prod/Verfassungsschutz/
content/de/_Service/Archivmeldungen/_meldungen/IMK-Vorkonferenz_
zieht_positive_Zwischenbilanz_fuer_NADIS_WN/index.jsp, bitte auch
unter Nennung von Beispielen erläutern)?

12. Was ist unter der schrittweisen Erweiterung von NADIS-WN mit zusätz-
lichen fachlichen Funktionen zu verstehen (www.verfassungsschutz-mv.de/
cms2/Verfassungsschutz_prod/Verfassungsschutz/content/de/_Service/
Archivmeldungen/_meldungen/IMK-Vorkonferenz_zieht_positive_
Zwischenbilanz_fuer_NADIS_WN/index.jsp)?

13. Was genau wird in der NADIS-Richtlinie, der Dateianordnung NADIS_WN,
den entsprechenden Durchführungsbestimmungen, der DOMUS-Anord-
nung und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen geregelt (bitte
die genannten Dokumente der Antwort beifügen)?

14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung seit wann darüber, dass das
Landesamt für Verfassungsschutz Niedersachsen über mehrere Jahre die
Daten von mindestens sieben Journalistinnen und Journalisten, darunter der
Rechtsextremismusexpertin und preisgekrönten Fachjournalistin Andrea
Röpke, erhoben und diese Daten dem Bundesamt für Verfassungsschutz
(BfV) zur Verfügung gestellt hat und das BfV darüber hinaus eigene Daten
zu den in Niedersachsen betroffenen Journalistinnen und Journalisten erho-
ben hat (Magazin DER SPIEGEL vom 9. Februar 2014)?

15. Welche Angaben kann die Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 5 auf Bun-
destagsdrucksache 18/1235 für den Zeitraum ab Januar 2013 machen?

Berlin, den 30. Juli 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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