BT-Drucksache 18/2273

Sicherheit von Flugreisenden in Krisengebieten - einheitliche Sicherheitsstandards und Risikobewertung bei der Vergabe von Flugrouten

Vom 1. August 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2273
18. Wahlperiode 01.08.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Tressel, Stephan Kühn (Dresden), Agnieszka Brugger,
Marieluise Beck (Bremen), Harald Ebner, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Katja Keul,
Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Claudia Roth
(Augsburg), Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sicherheit von Flugreisenden in Krisengebieten – einheitliche Sicherheits-
standards und Risikobewertung bei der Vergabe von Flugrouten

Der mutmaßliche Abschuss von Malaysia Airlines Flug MH17 über der Ost-
ukraine hat deutlich gemacht, dass sich die zivile Luftfahrt sowie die politisch
verantwortlichen Akteure zu Unrecht in Sicherheit vor Flugabwehrsystemen
beim Überflug von Krisengebieten gewähnt haben. Mangels einschlägigem
Regelwerk oder einheitlichen europäischen Standards bestand für die Ostukraine
weder eine Sperrung des Luftraums noch eine Warnung an die Fluggesellschaf-
ten, das Gebiet weiträumig zu umfliegen. Die Fluggesellschaften selber müssen
im Einzelfall entscheiden, welche Flugrouten sie über Krisen- und Kriegsgebie-
ten wählen und die damit ggf. verbundenen Wettbewerbsnachteile in Kauf neh-
men.
Passagiere und Besatzungen sind darauf angewiesen, dass Flugrouten in Ge-
fahrensituationen aufgrund von nachvollziehbaren Kriterien geändert werden,
um das höchst mögliche Sicherheitsniveau zu erreichen. Gleichzeitig ist es für
die Fluggesellschaften von hoher Bedeutung, dass es bei Änderungen von Flug-
routen zu einer wettbewerbsrechtlich fairen Lösung kommt. Hierfür bedarf es
nationaler Lösungen, besser sogar eines internationalen Vorgehens.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Hinweise hatte die Bundesregierung, dass sich in den umkämpften

Gebieten in der Ostukraine Luftabwehrsysteme sowie Waffensysteme für den
Luftkampf befinden, und wie hat die Bundesregierung entsprechend die
Sicherheit für den zivilen und militärischen Flugverkehr über diesen Gebie-
ten eingeschätzt?

2. Welche Erkenntnis hatte die Bundesregierung, dass sich Luftabwehrsysteme
mit einer Reichweite (maximalen Zielentfernung) von deutlich über 10 km in
den Händen nichtukrainischer Kräfte befinden könnten?

3. Befasst sich die Bundesregierung aufgrund des mutmaßlichen Abschusses
von MH17 derzeit mit der Frage, welche einheitlichen Parameter bzw. Be-
wertungskriterien etabliert werden können, um künftig zivile Flugunglücke
über Krisengebieten aufgrund von Kampfhandlungen zu vermeiden, und
wenn ja, mit welchem Ergebnis oder Diskussionsstand?

Drucksache 18/2273 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Strebt die Bundesregierung eine verbesserte nationale Koordinierung bei der
Änderung von Flugrouten und/oder die Schaffung verbindlicher Standards
zur Risikobewertung von Kampfhandlungen an, um Wettbewerbsnachteile
für Fluggesellschaften, welche Krisengebiete weiträumig umfliegen, künftig
zu vermeiden, und wenn ja, welche Lösungsmodelle werden hierzu diskutiert
oder wurden bereits beschlossen?

5. Wird das Auswärtige Amt im Rahmen der Reisewarnungen künftig auch
Überflüge von potenziellen Kriegs- und Krisengebieten berücksichtigen und
bewerten?

6. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, inwieweit der Sicherheitsrat
der Vereinten Nationen Risiken des zivilen Luftverkehrs beim Überflug von
Kriegs- und Krisengebiete bewertet und kommuniziert?

7. Erachtet die Bundesregierung eine Neubewertung des Risikopotentials von
Krisengebieten für die zivile Luftfahrt vor dem Hintergrund der unüber-
schaubaren Verbreitung von Systemen zur Luftabwehr und zum Luftkampf
für notwendig, und wenn ja, welche Maßnahmen will sie ergreifen?
Wenn nein, warum nicht?

8. Ist die Bundesregierung bereits im Gespräch mit europäischen und interna-
tionalen Luftfahrtverbänden und Organisationen, um eine gemeinsame inter-
nationale Neubewertung und Koordinierung bei der Einteilung von Flug-
routen anzustreben, und wenn ja, mit welchen und mit welchem Diskussions-
stand?
Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 1. August 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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