BT-Drucksache 18/2263

Entwicklung der Wartezeiten in der Psychotherapie seit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz

Vom 31. Juli 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2263
18. Wahlperiode 31.07.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Elisabeth
Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring,
Ulle Schauws, Tabea Rößner, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entwicklung der Wartezeiten in der Psychotherapie seit dem GKV-
Versorgungsstrukturgesetz

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat zur Umsetzung des GKV-Ver-
sorgungsstrukturgesetzes (GKV = gesetzliche Krankenversicherung) die Be-
darfsplanungs-Richtlinie reformiert. In ländlichen Gebieten gibt es seither mehr
Zulassungsmöglichkeiten, wovon 26 Prozent der Bevölkerung profitieren wer-
den (Bundespsychotherapeutenkammer, BPtK-Spezial, Reform der Bedarfs-
planung, März 2013). Für Menschen im übrigen Bundesgebiet, darunter auch
die Menschen im Ruhrgebiet (allein 6,2 Prozent der Bevölkerung), hat sich die
Situation nicht geändert. Nach einer im Juli 2014 veröffentlichten Umfrage der
Wochenzeitung „DIE ZEIT“ mussten 34 Prozent der Befragten weiterhin mehr
als sechs Monate auf einen Therapieplatz warten und nur 27 Prozent weniger als
einen Monat („Die Seele muss warten“, „DIE ZEIT“ vom 3. Juli 2014). Somit
scheint sich an den (sehr) langen Wartezeiten für ein psychotherapeutisches
Erstgespräch, die laut BPtK (Studie zu Wartezeiten in der ambulanten psycho-
therapeutischen Versorgung, 2011) im Jahr 2011 im Bundesdurchschnitt drei
Monate und in der Sonderregion Ruhrgebiet sogar mehr als 4 Monate betrugen,
wenig geändert zu haben.
Der Bedarfsplanungsrichtlinie liegt der Grundsatz zugrunde, dass heute an-
nähernd genauso viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gebraucht
werden, wie im Jahr 1999 vorhanden waren. Die Versorgung psychisch kranker
Menschen hat sich seitdem jedoch erheblich verändert. Heute sehen Leitlinien
Psychotherapie als das oder zumindest ein Mittel der Wahl bei fast allen psychi-
schen Erkrankungen vor. Immer mehr Menschen sind daher auf einen Psycho-
therapieplatz angewiesen, wenn sie die Chance auf eine leitliniengerechte Be-
handlung haben möchten.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegen der Bundesregierung, abgesehen von der oben genannten Studie der

BPtK und der Umfrage der Wochenzeitung „DIE ZEIT“, weitere Daten zu
Wartezeiten im Bereich Psychotherapie vor?
Wenn ja, welche?

2. Welche Wartezeiten im Bereich Psychotherapie hält die Bundesregierung für
angemessen?

Drucksache 18/2263 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung des GKV-Versorgungs-
strukturgesetzes, mit dem eine flächendeckende Versorgung sichergestellt
werden sollte, für psychisch kranke Menschen, obwohl sich bei den Warte-
zeiten für Patientinnen und Patienten insgesamt wenig geändert hat?

4. Hält die Bundesregierung weitere Maßnahmen (wie z. B. Anreize für
Gruppentherapien, Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Therapie-
richtung) für notwendig, um die Ziele des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes
zu erreichen und die Weichenstellung bei der Reform der Bedarfsplanung zu
korrigieren?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?

5. Hält die Bundesregierung es für angemessen, nach wie vor die Zahl der im
Jahr 1999 vorhandenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als
Basis für die Berechnung der angemessenen Versorgung heranzuziehen und
lediglich punktuell zu korrigieren, obwohl die Leitlinien heute eine Psycho-
therapie als das oder zumindest ein Mittel der Wahl bei fast allen psychischen
Erkrankungen vorsehen (bitte begründen)?

6. Plant die Bundesregierung im Rahmen des sog. kleinen Versorgungsgesetzes,
mit welchem u. a. die Wartezeiten im fachärztlichen Bereich verkürzt werden
sollen, eine spezifische Regelung zur Verkürzung der Wartezeiten bei Psycho-
therapeutinnen und Psychotherapeuten?
Wenn nein, warum nicht?

7. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung wann, um die
Wartezeiten im Bereich der Psychotherapie, wie im Koalitionsvertrag zwi-
schen CDU, CSU und SPD angekündigt, zu verkürzen?

Berlin, den 31. Juli 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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