BT-Drucksache 18/2252

Kohleförderung im Ausland

Vom 29. Juli 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2252
18. Wahlperiode 29.07.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Bärbel Höhn,
Harald Ebner, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Peter Meiwald,
Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kohleförderung im Ausland

Laut dem Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und digitale Infra-
struktur Rainer Baake (www.dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/011/1801128.pdf)
und der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Dr. Barbara Hendricks (Süddeutsche Zeitung vom 12./13. Juli 2014) überprüft
die Bundesregierung derzeit ihre Haltung zur Finanzierung von Kohlekraftwer-
ken im Rahmen der entwicklungs- und klimapolitischen Zusammenarbeit.
Ähnlich äußerte sich der Parlamentarische Staatsekretär beim Bundesminister
für Wirtschaft und digitale Infrastruktur Uwe Beckmeyer, der im Ausschuss für
Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 7. Mai 2014 auf die Sit-
zung der Export Credit Group (ECG) der Organisation für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Juni 2014 verwies, die bereits ein
entscheidender Termin im Prozess der Positionierung der Bundesregierung in
Bezug auf die internationale Finanzierung von Kohlekraftwerken sei. Im Okto-
ber 2014, so der Parlamentarische Staatssekretär, wolle die Bundesregierung die
Neupositionierung abgeschlossen haben.
Im Zuge des Petersberger Klimadialoges am 14. und 15. Juli 2014 in Berlin
forderte die Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks laut „Rheinischer
Post“ (www.rp-online.de/wirtschaft/barbara-hendricks-will-kohle-kraftwerke-
nicht-mehr-durch-kfw-foerdern-aid-1.4387854), „dass die staatliche Förder-
bank KfW den Export von Kohlekraftwerken grundsätzlich nicht mehr fördert“
und schlug eine entsprechende Änderung der Förderrichtlinien vor.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse in Bezug auf die internationale Kohlefinanzierung hat

die vom Parlamentarischen Staatssekretär Uwe Beckmeyer ins Gespräch ge-
brachte Sitzung der OECD-ECG im Juni 2014 für die Bundesregierung ge-
bracht?

2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das Thema „Finanzierung von
ausländischen Kohleprojekten“ kurzfristig von der Tagesordnung der KfW-
Verwaltungsratssitzung am 2. Juli 2014 genommen wurde, wenn ja, worauf
wurde dieser Schritt nach Kenntnis der Bundesregierung begründet, und wie
wird die Neupositionierung der Bundesregierung in den KfW-Verwaltungsrat
eingebracht?

3. Ist vorgesehen, dass dieses Thema auf der kommenden KfW-Verwaltungs-
ratssitzung aufgegriffen wird?

Drucksache 18/2252 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Welche Ebenen in welchen Bundesministerien sind an der Positionierung
der Bundesregierung bezüglich der Förderung von Kohlekraft im Ausland
beteiligt (bitte in tabellarischer Darstellung)?

5. In welcher Form findet die Meinungsbildung innerhalb der Bundesminis-
terien und wie zwischen den Bundesministerien zum Sachverhalt der inter-
nationalen Kohlefinanzierung statt, und welches Ressort übt hierbei die
Federführung in welcher Form aus?

6. Welche Gespräche gab es zur Frage der Finanzierung von ausländischen
Kohleprojekten in den vergangenen zwei Jahren zwischen der Bundesregie-
rung und Unternehmen, die in diesem Bereich aktiv sind bzw. werden wol-
len (bitte jeweils unter Angabe des Datums des Treffens und des Inhalts des
Gesprächs)?

7. Wie rechtfertigt die Bundesregierung den Anspruch der KfW Bankengruppe
in Nummer 2.1 der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW IPEX-Bank GmbH,
welcher den Klimaschutz als eindeutiges Ziel der Förderung definiert, wäh-
rend die KfW Bankengruppe zugleich auch im Kohlebereich fördert?

8. Inwiefern verträgt sich die Kohleförderpolitik der KfW Bankengruppe mit
der kürzlich von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Rahmen ihrer
Rede anlässlich des diesjährigen Petersberger Klimadialogs gemachten
Feststellung, wonach „neue Wind- und Solarkraftwerke bei guten Be-
dingungen heute kaum noch teurer als neue Kohle-, Gas- oder gar Kern-
kraftwerke sind“ und dass „Länder heute weltweit günstiger als jemals zu-
vor ein wettbewerbsfähiges und klimafreundliches Energiesystem aufbauen
können“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2014/07/2014-07-15-
merkel-petersburg.html)?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung einen möglichen Widerspruch bei einer
eigenen Neupositionierung gegenüber der Position der KfW Bankengruppe,
die noch im März dieses Jahres ein Papier veröffentlichte (www.kfw.de/
nachhaltigkeit/PDF/Nachhaltigkeit/KfW-Positionspapier-Kohlekraftwerks-
finanzierung-neu-2014-03-10_final.pdf), in dem sie sich deutlich für die
Förderung von Kohlekraftwerken aussprach, und welche konkreten Maß-
nahmen folgert die Bundesregierung daraus für ihr eigenes Handeln?

10. Wie teilen sich die in der Antwort auf die Schriftliche Frage 4 der Abgeord-
neten Annalena Baerbock auf Bundestagsdrucksache 18/2038 genannten
740 Mio. Euro Kohlefinanzierung der KfW Bankengruppe im Jahr 2013 auf
die verschiedenen Bankbereiche Entwicklungsbank, DEG – Deutsche In-
vestitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH, IPEX und Mittelstandsbank
sowie Industrie- und Entwicklungsländer auf, in welcher Form (Darlehen,
Garantien, Beteiligungen etc.) wurden die Zusagen getätigt (mit der Bitte
um zusätzliche tabellarische Darstellung), und wie hoch war der prozen-
tuale Anteil der Energiefinanzierung im Ausland im Jahr 2013?

11. Was sind die Kriterien für die Gewährung von Krediten für Kohleprojekte,
und inwieweit werden bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit, insbeson-
dere im Vergleich zu Erneuerbare-Energien-Projekten, die Kosten aufgrund
von CO2-Emissionen durch Kohlekraftwerke mit berücksichtigt?

12. Gibt es Bestrebungen seitens der Bundesregierung, ein zusätzliches Förder-
programm der KfW Bankengruppe für die Förderung von erneuerbaren
Energien in Entwicklungs- und Schwellenländern zu initiieren, das gerade
auch in Fällen greift, in denen mit Mehrkosten für erneuerbare Energien ge-
genüber konventionellen Energiequellen gerechnet werden muss, und wenn
ja, wie soll dieses konkret ausgestaltet sein?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2252
13. An welchen Projekten zum Bau von Kohlekraftwerken oder von Kohle-
infrastrukturprojekten (Häfen, Bahnlinien etc.) ist die KfW Bankengruppe
gegenwärtig weltweit in Form von Krediten, Bürgschaften oder anderen
Finanzierungsinstrumenten beteiligt (bitte einzeln aufschlüsseln nach Be-
ginn/Dauer, Standort sowie Art und Höhe der Finanzierung)?

14. An welchen Projekten, die dem Aufschluss oder Betrieb von Kohleminen
(Tage- und Untertagebauen) zur Gewinnung von Stein- oder Braunkohle
oder deren Weiterverarbeitung dienen, ist die KfW Bankengruppe gegen-
wärtig weltweit in Form von Krediten, Bürgschaften oder anderen Finan-
zierungsinstrumenten beteiligt (bitte nach Projekt, Standort und Art und
Höhe der Finanzierung aufschlüsseln)?

15. In welcher Weise fördert oder plant die Bundesregierung im In- und
Ausland Forschung und Entwicklung an Kohlekraftwerkstechnologien (in-
klusive Vergasung kohlenstoffhaltiger Energieträger und CCS – Carbon
Capture and Storage), z. B. über COORETEC, direkt oder indirekt (bitte
Auflistung aller Projekte der letzten drei Jahre und geplanter Projekte inklu-
sive der Zuwendungsempfänger und der Fördersummen)?

16. Welche in Deutschland ansässigen Unternehmen liefern nach Kenntnis der
Bundesregierung Kohlekraftwerkstechnik ins Ausland?

17. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der KfW-Kohlefinanzierung
im Hinblick auf das von den Staaten der Welt anerkannte Ziel bei, die Erd-
erwärmung auf höchstens 2 Grad zu begrenzen, wofür gemäß des jüngsten
IPPC-Berichts ein Großteil der fossilen Rohstoffe in der Erde verbleiben
müsse, und sieht die Bundesregierung durch die Kohleförderung der KfW
Bankengruppe negative Auswirkungen auf das Zustandekommen eines
neuen weltweiten Klimavertrages im Jahr 2015 in Paris?
Wenn nein, warum nicht?

18. Wie verträgt sich die Finanzierung von Kohlekraftwerken im Rahmen der
entwicklungs- und klimapolitischen Zusammenarbeit mit dem erklärten
Ziel der Klimakonferenz der Vereinten Nationen von Kopenhagen im Jahr
2009, wonach ab dem Jahr 2020 von der Staatengemeinschaft weltweit jähr-
lich mindestens 100 Mrd. Dollar für den internationalen Klimaschutz zur
Verfügung gestellt werden sollen (Report vom 30. März 2013, FCCC/CP/
2009/11/Add.1)?

19. Wie verträgt sich ein Festhalten an der Finanzierung von Kohlekraftwerken
durch die KfW Bankengruppe mit der Positionierung der Weltbank, der
Europäischen Investitionsbank oder der Europäischen Bank für Wiederauf-
bau und Entwicklung (EBRD), die erklären, sie würden die Unterstützung
für Kohleprojekte drosseln oder ganz einstellen (www.urgewald.org „Inter-
nationaler Trend gegen Kohlekraftwerks-Finanzierung“)?

20. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Exportkre-
ditgarantien der Bundesregierung (Hermesdeckungen) von Projekten mit
Bezug zur Kohleförderung bzw. -verbrennung und von Projekten im Sektor
erneuerbare Energien (bitte nach Jahr und Projekten aufgeschlüsselt)?

21. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Exportkredite für
endgültig angenommene Projekte im Sektor Erdöl- und Erdgasförderung in
den Jahren 2011 bis 2013 (bitte nach Jahr und Projekten aufgeschlüsselt)?

22. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Exportkreditgaran-
tien für erneuerbare Energien in den Jahren 2011 bis 2013 (bitte nach Jahr
und Projekten aufgeschlüsselt)?

Berlin, den 29. Juli 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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