BT-Drucksache 18/2219

Einnahmen aus der EEG-Umlage

Vom 25. Juli 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2219
18. Wahlperiode 25.07.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel,
Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Nicole Maisch,
Peter Meiwald, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Einnahmen aus der EEG-Umlage

Aus den veröffentlichten Statistiken (siehe www.netztransparenz.de/de/file/2014-
07-03_EEG-Konto_Finanzieller-HoBA_2014_Juni_Internetveroeffentlichung.
pdf) der vier Übertragungsnetzbetreiber Amprion GmbH, 50Hertz Transmission
GmbH, Tennet TSO GmbH und TransnetBW GmbH geht hervor, dass die Ein-
nahmen aus der EEG-Umlage (EEG = Gesetz für den Ausbau erneuerbarer
Energien) über den notwendigen Ausgaben in diesem Jahr liegen. Allein für den
Zeitraum Januar 2014 bis Juni 20l4 belaufen sich die Überschüsse inklusive der
eingepreisten Bearbeitungsentgelte auf 1 803 768 294,31 Euro. Die EEG-Um-
lage ist jedoch eigentlich als Umlage per Definition kostendeckend zu erheben.
Eine kostendeckende Umlage ist ein sogenannter echter Zuschuss, auf den keine
Umsatzsteuer erhoben wird, da kein Leistungsaustauschverhältnis vorliegt. Die
Netzbetreiber berechnen auf die Erhebung der EEG-Umlage jedoch eine
Umsatzsteuer. Angesichts der Einnahmen ist davon auszugehen, dass die EEG-
Umlage in diesem Jahr stabil bleibt oder sogar geringfügig sinkt. Für die kom-
menden Jahre bleibt vor allem die EEG-Novelle 2014 der Großen Koalition ein
Unsicherheitsfaktor bezüglich der weiteren Kostenentwicklung.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Woraus resultieren nach Ansicht der Bundesregierung die sich abzeichnen-

den Überschüsse bei der diesjährigen EEG-Umlage?
2. Wo bzw. in welchen Finanzanlageprodukten werden die Überschüsse aus der

EEG-Umlage nach Kenntnis der Bundesregierung angelegt, und welche
finanztechnischen Konditionen gelten dafür?

3. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Zinsen für diese Anlage erwirt-
schaftet, und falls ja, wie werden diese versteuert?

4. Sofern Zinsen erwirtschaftet werden, wofür werden die Einnahmen aus den
Zinserlösen nach Kenntnis der Bundesregierung konkret verwendet (bitte
aufschlüsseln)?

5. Besitzen die Übertragungsnetzbetreiber bzw. ihre Treuhänder eine Lizenz
von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die
Geldanlage und Verwaltung des Vermögens, und wenn ja, welche Bedingun-
gen gelten dafür?

6. Wird eine solche Lizenz zur Verwaltung dieses aus der Umlage resultieren-
den, treuhänderisch verwalteten Vermögens benötigt, und wenn nein, warum
nicht?

Drucksache 18/2219 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
7. Ist eine zwischenzeitliche Senkung der EEG-Umlage zum Abbau der Über-
schüsse geplant, und wenn ja, in welcher Höhe, und wann?

8. Ist eine Rückerstattung der Umsatzsteuer auf den Teil der EEG-Umlage ge-
plant, die über Kosten und Verwaltungsentgelte hinaus eingezogen worden
ist, und wenn ja, in welcher Höhe, und wann?

9. Sofern keine Rückerstattung an die Verbraucherinnen und Verbraucher ge-
plant ist, welche Lösung präferiert die Bundesregierung für die Überschüsse
aus der EEG-Umlage?

10. Handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung bei der EEG-Umlage um
einen sogenannten echten Zuschuss?
Wenn nein, warum nicht?

11. Wie hoch war das Umsatzsteuervolumen in den Jahren 2004 bis 2014 durch
die EEG-Umlage (bitte pro Jahr aufschlüsseln)?

12. Sind Einnahmen aus der Umsatzsteuer auf die EEG-Umlage für die kom-
menden Haushalte eingeplant, und falls ja, auf welcher Grundlage wurden
diese in welcher Höhe kalkuliert?

13. Plant die Bundesregierung über die getroffenen Beschlüsse hinausgehende
Änderungen am EEG in dieser Legislaturperiode, und wenn ja, welche?

Berlin, den 25. Juli 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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