BT-Drucksache 18/2211

Zentrale V-Leute-Datei des Verfassungsschutzes

Vom 24. Juli 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2211
18. Wahlperiode 24.07.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke,
Katrin Kunert, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich
und der Fraktion DIE LINKE.

Zentrale V-Leute-Datei des Verfassungsschutzes

Im Mai 2013 einigten sich die Innenminister von Bund und Ländern im Rahmen
der Innenministerkonferenz (IMK) auf die Führung einer zentralen V-Leute-
Datei. Umgesetzt werden sollte damit eine wichtige Folgerung aus dem NSU-
Untersuchungsausschuss (NSU: Nationalsozialistischer Untergrund). Die Ab-
schirmung der V-Leute durch die einzelnen Verfassungsschutzbehörden hatte in
der Konsequenz unter anderem dazu geführt, dass vorhandenes Wissen zum
NSU-Kerntrio nicht weitergegeben wurde.
Im Rahmen der IMK im Frühjahr 2013 wurde eine solche zentrale Datei be-
schlossen, jedoch konnte man sich nicht darauf einigen, die Klarnamen der
V-Leute in einer solchen Datei zu erfassen. Unklar sind auch die Umsetzung des
IMK-Beschlusses und seine gesetzliche Verankerung im Bundesverfassungs-
schutzgesetz (www.zeit.de vom 24. Mai 2013 „Bund und Länder einigen sich
auf V-Leute-Datei“, www.fr-online.de vom 24. Mai 2013 „V-Leute-Datei ohne
Klarnamen“).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist der Beschluss der IMK-Konferenz vom Mai 2013 umgesetzt, existiert eine

zentrale V-Leute-Datei aller V-Leute der Verfassungsschutzämter, und wenn
ja, seit wann existiert diese Datei?

2. Haben die Verfassungsschutzämter aller Länder und des Bundes sämtliche
V-Leute aus ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich in die zentrale Datei
eingetragen bzw. sich dazu bereit erklärt, und welche Ämter haben eine Mit-
arbeit verweigert?

3. In welchen Abständen wird bzw. soll die Datei aktualisiert werden, und wie
erfolgen Ein- bzw. Austragungen aus der Datei?

4. Wenn der IMK-Beschluss vom Frühjahr 2013 noch nicht umgesetzt ist, wel-
ches sind die Gründe für die Nichtumsetzung, welche Voraussetzungen müs-
sen aus Sicht der Bundesregierung noch erfüllt werden, und bis wann rechnet
sie mit einer Umsetzung?

5. In welcher Form sollen Kernelemente der „Zusammenführung von Informa-
tionen im Verfassungsschutzverbund“, wie es im Bericht der Bundesregierung
über den Umsetzungsstand der Empfehlungen des 2. Untersuchungsausschus-
ses des Deutschen Bundestages in der 17. Wahlperiode (NSU-Untersuchungs-
ausschuss) (Bundestagsdrucksache 18/710, S. 8) heißt, im Bundesverfas-
sungsschutzgesetz verankert werden, und bis wann soll das geschehen?

Drucksache 18/2211 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
6. Welche Informationen sollen in die zentrale V-Leute-Datei eingespeist wer-
den?

7. Mit welcher Begründung wurde auf die Nennung der Klarnamen in der
zentralen V-Leute-Datei verzichtet, und wie soll eine klare Zuordnung der
V-Leute und damit die Vermeidung von Doppelwerbungen oder anderen
Überschneidungen durch verschiedene Verfassungsschutzämter erfolgen?

8. Wer hat Zugriff auf die zentrale V-Leute-Datei, welche Voraussetzungen für
einen Zugriff müssen erfüllt sein, und wie viele Zugriffe hat es seit Einfüh-
rung der Datei gegeben?

Berlin, den 24. Juli 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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