BT-Drucksache 18/2207

Umgang der Bundespolizei mit posttraumatischen Belastungsstörungen bei Polizistinnen und Polizisten im Inland und bei Auslandseinsätzen

Vom 24. Juli 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2207
18. Wahlperiode 24.07.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Annette Groth, Inge Höger,
Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Stefan Liebich, Dr. Alexander S. Neu,
Dr. Petra Sitte, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Umgang der Bundespolizei mit posttraumatischen Belastungsstörungen bei
Polizistinnen und Polizisten im Inland und bei Auslandseinsätzen

Der Dienst von Polizistinnen und Polizisten ist mit hoher Wahrscheinlichkeit
mit schwer belastenden Erlebnissen verbunden, wie die Studie „Organisations-
profile, Gesundheit und Engagement in Einsatzorganisationen“ von Prof. Dr.
Irmtraud Beerlage ausweist. Eine mögliche Folge schwer belastender Erlebnisse
ist die Ausbildung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Die Aus-
landsverwendung von Polizistinnen und Polizisten birgt ein erhöhtes Potenzial
für PTBS-auslösende Ereignisse mit sich. Dem Dienstherrn obliegt es daher, in
seiner Fürsorgepflicht diesem speziellen Phänomen mit einer besonderen Prä-
vention zu begegnen. Des Weiteren sollte die Bundespolizei in unbürokratischer
Art und Weise Versorgungsansprüche regeln und betroffene Familienangehörige
unterstützend einbeziehen, wenn bei Beamtinnen und Beamten eine PTBS fest-
gestellt wurde.
Die Art und Höhe der Versorgungsleistungen davon abhängig zu machen, ob die
traumatisierenden Ereignisse im normalen Inlandsdienst oder die stattgefunde-
nen Erlebnisse im Auslandseinsatz letztlich auslösend für eine PTBS waren, ent-
spricht nach Auffassung der Fragesteller nicht dem Stand der Forschung und
spricht auch nicht für ein wertschätzendes Handeln des Dienstherrn.
In den Auslandsverwendungen werden Bundespolizisten wie auch Landespoli-
zisten eingesetzt. Zur Einschätzung der Problematik wäre eine gemeinsame Sta-
tistik bezüglich der PTBS-Fälle sinnvoll.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Beamtinnen und Beamte sind nach Kenntnis der Bundesregierung

in den letzten fünf Jahren an einer PTBS erkrankt?
2. Wie viele Beamtinnen und Beamte sind nach Kenntnis der Bundesregierung

in den letzten fünf Jahren wegen PTBS aus der Bundespolizei in die Dienst-
unfähigkeit entlassen worden?

3. Wie viele Beamtinnen und Beamte sind nach Kenntnis der Bundesregierung
in den letzten fünf Jahren an PTBS erkrankt, welche speziell durch Ereignisse
während des Auslandseinsatzes ausgelöst wurden (bitte, sofern Daten vor-
handen, Landesbeamtinnen und Landesbeamte gesondert aufführen)?

Drucksache 18/2207 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Wie viele bereits in Auslandsmissionen eingesetzte Beamtinnen und Be-
amte leiden nach Kenntnis der Bundesregierung unter einer PTBS, und wie
viele Dienstunfallanerkennungen gab es bereits dazu (bitte, sofern Daten
vorhanden, Landesbeamtinnen und Landesbeamte gesondert aufführen)?

5. Welche besonderen Präventionsmaßnahmen bezüglich der PTBS werden in
der Bundespolizei ergriffen?

6. Welche besonderen Präventionsmaßnahmen bezüglich der PTBS werden
für die Beamtenschaft vor, während und nach einem Auslandseinsatz ergrif-
fen?

7. Wie viele Beamtinnen und Beamte begingen nach Kenntnis der Bundesre-
gierung in den letzten fünf Jahren Suizidversuche oder Suizide?

8. Wie viele Beamtinnen und Beamte begingen nach Kenntnis der Bundesre-
gierung speziell während oder nach ihrer Auslandsmissionszeit Suizid
(bitte, sofern Daten vorhanden, Landesbeamtinnen und Landesbeamte ge-
sondert aufführen)?

9. Welche Gesetze und Verordnungen regeln die dienstrechtliche Versorgung,
wenn Beamtinnen und Beamte wegen im Auslandseinsatz erworbener
PTBS aus dem Dienst ausscheiden müssen, und worin unterscheiden sie
sich von entsprechenden, bei in der Inlandsverwendung erlittenen PTBS-
Erkrankungen?

10. Nach welchen Verfahren wird entschieden, ob eine dienstrechtliche Versor-
gung bezüglich PTBS aufgrund der Traumatisierung in der Auslandsver-
wendung oder aufgrund einer Traumatisierung bei Dienstverrichtungen im
Inland erfolgt?

11. Wie korrespondieren diese Verfahren mit dem aktuellen Forschungsstand
zu PTBS, dass ein Ausbruch der Krankheit eher auf einer Summierung trau-
matisierender Erfahrung als auf einmalige traumatisierende Erlebnisse zu-
rückzuführen ist?

12. Wenn das PTBS nach etwaigen Auslandsverwendungen auftritt, wird dann
nach dem Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen
(Einsatz-Weiterverwendungsgesetz – EinsatzWVG) verfahren, und wenn
nein, warum nicht?

13. Wie lange dauern die Verfahren zur Anerkennung der PTBS durchschnitt-
lich?

14. Wie werden Familienangehörige der an PTBS erkrankten Beamtinnen und
Beamten, die üblicherweise schweren Belastungen ausgesetzt sind, in den
Heilungsprozess involviert und seitens der Polizeibehörden unterstützt?

15. Gibt es in der Bundespolizei für Betroffene und deren Angehörige PTBS-
Ansprechpartner oder -beauftragte äquivalent zur Bundeswehr, und wenn
nein, warum nicht?

16. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen dem Per-
sonalwesen, dem arbeitsmedizinischen Dienst, dem sozialmedizinischen
Dienst und der Heilfürsorgestelle der Bundespolizei bezüglich der unbüro-
kratischen Unterstützung für an PTBS erkrankte Beamtinnen und Beamte?

17. Werden Beamtinnen und Beamte, die an PTBS erkrankt sind, erst nach einer
Dienstunfallanerkennung seitens ihrer Polizeibehörden die vollen Hei-
lungskosten erstattet, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die-
sen Sachverhalt?

Berlin, den 22. Juli 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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