BT-Drucksache 18/2206

Östliche Verlängerung der Bundestraße 6n von der Bundesautobahn 9

Vom 24. Juli 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2206
18. Wahlperiode 24.07.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Sabine Leidig, Herbert Behrens, Annette Groth,
Susanna Karawanskij, Katrin Kunert, Thomas Lutze, Dr. Petra Sitte und der
Fraktion DIE LINKE.

Östliche Verlängerung der Bundesstraße 6n von der Bundesautobahn 9

Der dreistreifige Neubau der Bundesstraße (B) 6n ist im derzeit gültigen Be-
darfsplan für die Bundesfernstraßen von der Bundesautobahn (BAB) 9 (Höhe
Thurland) bis zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt und Sachsen (Ostverlänge-
rung) als „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ und einem besonderen natur-
schutzfachlichen Planungsauftrag eingestuft. Die Planungen zu den einzelnen
Bauabschnitten haben noch nicht begonnen, somit liegt auch noch kein Baurecht
vor. Die Verlängerung der B 6n ab Thurland ist im September des Jahres 2013
im Rahmen der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2015
vom Land Sachsen-Anhalt an das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur gemeldet worden. Das Land Sachsen-Anhalt hat hierbei zwei
Varianten angemeldet (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUnd-
Mobilitaet/bvwp-uebersicht-vorhaben-strasse.pdf?__blob=publicationFile,
Seite 36).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Landesregierung bei den vom Land insgesamt für den BVWP 2015

angemeldeten Projekten unterschiedliche Prioritäten angegeben, oder wur-
den alle Projekte als gleich wichtig benannt (bitte ggf. für alle angemeldeten
Projekte die Priorität angeben)?

2. Wie hoch sind die vom Land Sachsen-Anhalt angegebenen Gesamtkosten
aller angemeldeten Projekte?

3. Wie hoch sind die Kosten zur Fertigstellung aller noch in Bau befindlicher
Projekte des Bedarfsplans Straße in Sachsen-Anhalt?

4. In welcher Form wurden die beiden Varianten der Ostverlängerung der B 6n
ab der BAB 9 durch das Land angemeldet?
Welcher Streckenverlauf wurde angemeldet (bitte auch kartographisch auf-
zeigen)?

5. Handelt es sich bei den beiden angemeldeten Varianten für die Ostverlänge-
rung der B 6n nach Kenntnis der Bundesregierung um zwei Varianten des
Landes, oder ist eine davon eine von Dritten vorgeschlagene Alternativvari-
ante (bitte ggf. angeben, von wem)?

6. Wie unterscheiden sich diese beiden Varianten voneinander?

Drucksache 18/2206 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
7. Inwieweit hat das Land für diese beiden Varianten eine Alternativenprüfung
nachgewiesen (s. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 14 und 15
auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdruck-
sache 18/2061)?

8. Wie unterscheiden sich die jeweils geprüften Alternativen von der jeweils
angemeldeten Variante?

9. Welches prognostizierte Verkehrsaufkommen liegt der Anmeldung der Ost-
verlängerung zugrunde?
Auf Basis welcher Daten wurde dies berechnet?

10. Wie hoch sind die vom Land angegebenen voraussichtlichen Baukosten für
die beiden Varianten einer möglichen Verlängerung der B 6n bis zur Lan-
desgrenze zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen?

11. Ist die Ostverlängerung lediglich als Transitstrecke gedacht, oder gibt es
eine konkrete Funktion für die Region (z. B. Entlastung vorhandener Ver-
kehrswege)?

12. Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Ver-
längerung der B 6n voraussichtlich auf die Wirtschaft in den Landkreisen
Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg?
Welche Gewerbegebiete werden hiervon nach Ansicht der Bundesregierung
profitieren?

13. Welche voraussichtlichen Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bun-
desregierung die Ostverlängerung der B 6n auf die Neuplanungen im Be-
reich des nachhaltigen Hochwasserschutzes an der Mulde?
Was hat das Land hierzu bereits angegeben?

14. Welche naturschutzrechtlichen Konflikte sieht die Bundesregierung unter
der Betrachtung der möglichen Streckenvarianten?
Welche Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete (FFH: Fauna-Flora-Habitat) oder
Natura-2000-Gebiete werden hierdurch beeinträchtigt und betroffen?

15. Werden die Belange von Natur und Landschaft, gerade im Hinblick auf die
Lebensräume in der Muldeaue und der Dübener Heide bzw. der Oranien-
baumer Heide, hinreichend gewürdigt?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?

16. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den Bau
der B 6n?

Berlin, den 23. Juli 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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