BT-Drucksache 18/2196

Durchsetzung von Fluggastrechten

Vom 22. Juli 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2196
18. Wahlperiode 22.07.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Tressel, Renate Künast, Nicole Maisch,
Katja Keul, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Stephan Kühn
(Dresden), Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden, Dr. Valerie Wilms und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Durchsetzung von Fluggastrechten

Die Durchsetzung der Fluggastrechte nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004
des Europäischen Parlaments und des Rates obliegt nach Deutschem Recht dem
Luftfahrt-Bundesamt. Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung enthält für die
Rechtsdurchsetzung keine konkreten Vorgaben, sondern lediglich die Maßgabe,
dass Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen.
Die Europäische Kommission hat bei der Bundesregierung in der Vergangenheit
bereits zweimal eine effektivere Durchsetzung von Fahrgastrechten im Luftver-
kehr angemahnt, zuletzt mit Bericht vom 11. April 2011 (KOM(2011) 174, Rats-
dok. 9066/11).
Eine besondere Notwendigkeit für ein ordnungspolitisches Einschreiten ergibt
sich unter anderem daraus, dass sich die privatrechtliche Durchsetzung von
(Ausgleichs-)Forderungen durch betroffene Reisende aufgrund der international
agierenden Fluggesellschaften und der unklaren Rechtslage als überaus schwie-
rig erwiesen hat. Im Jahr 2012 und der ersten Jahreshälfte 2013 wurden ins-
gesamt 2 548 Ordnungswidrigkeitsverfahren durch das Luftfahrtbundesamt ein-
geleitet. Dies hatte 118 Bußgeldbescheide zur Folge (vgl. Bundestagsdrucksache
17/14459, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 6).
Um die Durchsetzung privater Ansprüche zu erleichtern und niedrigschwelliger
zu gestalten, hat der Deutsche Bundestag im März 2013 das Gesetz zur Schlich-
tung im Luftverkehr verabschiedet. Hiermit wurden die Voraussetzungen dafür
geschaffen, dass Ansprüche von Fluggästen – sofern sie von den Luftfahrtunter-
nehmen nicht binnen zwei Monaten erfüllt werden – auch im Rahmen eines
Schlichtungsverfahrens reguliert werden können. Die beiden großen Luftfahrt-
verbände BDL (Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e. V.) und
BARIG (Board of Airline Representatives in Germany e. V.) haben sich darauf-
hin der bereits bestehenden Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenver-
kehr e. V. (söp) angeschlossen. Der Gesetzentwurf unterwirft aber auch Luft-
fahrtunternehmen der Schlichtung, die sich nicht auf freiwilliger Basis beteili-
gen wollen. Sie unterfallen einer behördlichen Schlichtung beim Bundesminis-
terium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Drucksache 18/2196 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Beschwerden hat das Luftfahrt-Bundesamt seit Einführung der

Fluggastrechte-Verordnung erhalten (bitte einzeln nach Jahr und Grund auf-
listen)?

2. Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren hat das Luftfahrt-Bundesamt im
gesamten Jahr 2012 sowie in der ersten Jahreshälfte des Jahres 2013 wegen
Verstößen gegen die Fluggastrechte-Verordnung eingeleitet (bitte einzeln
nach Airline und Jahr auflisten oder für den Fall datenschutzrechtlicher Be-
denken bitte nach deutschen, EU- und Non-EU-Fluggesellschaften und Jahr
tabellarisch auflisten)?

3. Wie viele Widerspruchsverfahren gegen Bußgeldbescheide wurden seit
Einführung der Fluggastrechte-Verordnung durchgeführt (bitte einzeln nach
Jahr und Grund auflisten)?

4. Wie viele Bußgeldbescheide des Luftfahrt-Bundesamtes wurden seit Ein-
führung der Fluggastrechte-Verordnung aufgrund eines erfolgreichen Wi-
derspruchsverfahrens aufgehoben (bitte einzeln nach Jahr und Grund auf-
listen)?

5. Wie viele verwaltungsgerichtliche Verfahren wurden von Seiten der Luft-
fahrtunternehmen angestrengt (bitte tabellarisch nach deutschen und auslän-
dischen Airlines unter Nennung des Aktenzeichens aufführen)?

6. Wie viele Planstellen hält das Luftfahrt-Bundesamt derzeit für die Aufgaben
der Durchsetzung der Fluggastrechte vor?

7. Wie viele „Vor-Ort-Kontrollen“ wurden im Jahr 2013 bis heute an Flug-
häfen durchgeführt (bitte einzeln unter Angabe von Ort und Zeit auflisten)?

8. Wird die Informationssituation durch die Luftfahrtunternehmen dokumen-
tiert und evaluiert (wenn ja, bitte Beifügung der Kontrollbericht o. Ä.)?

9. Wie stellt die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit anderen europä-
ischen Durchsetzungsbehörden sicher?
Welche Vernetzungstätigkeit findet diesbezüglich statt (bitte ausführliche
Beschreibung, ggf. unter Nennung von konkreten Terminen, Veranstaltun-
gen o. Ä.)?

10. Wie wirkt sich der Beitritt der Luftfahrtverbände BDL, BDF (Bundesver-
band der Deutschen Fluggesellschaften e. V.) und BARIG zur söp nach
Kenntnis der Bundesregierung bislang aus?
a) Wie viele Schlichtungsverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregie-

rung seitdem geführt worden (bitte einzeln unter Nennung von Verfah-
rensdauer, Ausgang des Verfahrens aufführen – Entschädigungszahlung
ja/nein)?

b) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zivilrechtlich geführten
Schadensersatzklagen seit der Tätigkeit der Schlichtungsstelle öffent-
licher Personenverkehr rückläufig?

c) Ist durch die Bundesregierung eine erste Evaluation des Schlichtungs-
gesetzes für den Flugverkehr vorgesehen?

11. Wie wirkt sich der Beitritt der großen Luftfahrtverbände zur Schlichtungs-
stelle öffentlicher Personenverkehr auf die beim Luftfahrtbundesamt anhän-
gigen Ordnungswidrigkeitsverfahren aus?
a) Wie viele Verfahren ruhten im Jahr 2013 (oder ruhen derzeit) wegen

gleichzeitig stattfindendem Schlichtungsverfahren?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2196
b) Ist die Anzahl der Beschwerden beim Luftfahrt-Bundesamt seit Beginn
der Schlichtungsstätigkeit der söp rückläufig?

c) Wurden Bußgelder der Höhe nach angepasst, weil bezüglich des glei-
chen incidents Ausgleichszahlungen infolge eines Schlichtungsverfah-
rens geleistet wurden?

d) Meldet die söp ermittelte missbräuchliche Praktiken der Airlines an das
Luftfahrt-Bundesamt (wenn ja, bitte einzeln nach Grund, Zeitpunkt und
weiterem Verfahrensgang aufschlüsseln)?

e) Findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Luftfahrt-Bundesamt und
söp statt (wenn ja, bitte nach Ort, Datum und Art des Austausches auf-
listen)?

12. Wie viele Fälle wurden durch die beim BMJV angesiedelte Schlichtungs-
stelle seit Einführung des Schlichtungsgesetzes geschlichtet (bitte einzeln
nach Grund und Zeitpunkt aufführen)?

13. Wie viele Planstellen werden im BMJV für die Tätigkeit der Schlichtung
vorgehalten?

14. Welche Kosten sind dem Bund durch die behördliche Schlichtung bislang
entstanden, bzw. inwiefern werden die Kosten für die behördliche Schlich-
tung durch die Verfahrensbeteiligten kompensiert?

Berlin, den 22. Juli 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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