BT-Drucksache 18/2153

Verdeckte bzw. geheim arbeitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verfassungsschutzämtern und -behörden

Vom 16. Juli 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2153
18. Wahlperiode 16.07.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke,
Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Verdeckt bzw. geheim arbeitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
Verfassungsschutzämtern und -behörden

Den Verfassungsschutzbehörden steht neben dem Einsatz von V-Leuten unter
den nachrichtendienstlichen Mitteln auch die Möglichkeit zur Verfügung, eigene
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals unter einer Legende in den Beobach-
tungsbereichen und/oder den zu beobachtenden Gruppen einzusetzen. Dabei
kommen diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Umständen auch mit In-
formationen in Berührung, denen ggf. zur Prävention von bzw. Verfolgung von
Straftaten eine Bedeutung zukommt. Es ist allerdings fraglich, ob und inwieweit
die parlamentarische Kontrolle den Einsatz derartiger verdeckt arbeitenden
Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, der so genannten geheimen Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter, erfasst.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele verdeckte/geheime Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzte das

Bundesamt für Verfassungsschutz im Bereich der nachrichtendienstlichen
Informationsbeschaffung in den Jahren von 1990 bis 2014 ein (bitte nach Jah-
ren, Dauer des Einsatzes und Art des Phänomenbereichs, in dem der Einsatz
erfolgte, auflisten)?

2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung z. B. aus Beschaffertagungen
der Verfassungsschutzbehörden zum Einsatz von verdeckt/geheim arbeiten-
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Landesverfassungsschutz-
behörden (bitte unter Nennung des Bundeslandes, des Umfangs des Einsatzes
der verdeckten/geheimen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort und der je-
weiligen Beobachtungsgegenstände)?

3. In welchen Fällen werden verdeckt/geheim arbeitende Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter nach Kenntnis der Bundesregierung von Verfassungsschutzbe-
hörden mit einer Legende ausgestattet?
Handelt es sich hierbei lediglich um falsche Personaldokumente, oder wird
ggf. auch ein kompletter Lebens-, Ausbildungs- und Berufsweg wahrheits-
widrig dargestellt?
Wenn ja, wie erlangen die verdeckten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dann
ggf. für diese Legende Unterlagen, wie Immatrikulationsbescheinigung etc.?

Drucksache 18/2153 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung verdeckt/geheim ar-
beitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Beobachtungsgegenständen
der Verfassungsschutzbehörden, insbesondere des Bundesamtes für Verfas-
sungsschutz, dort eingesetzt, wo Werbungsmaßnahmen zur Gewinnung von
V-Leuten oder Gewährspersonen nicht den gewünschten Erfolg haben?

5. Werden verdeckt/geheim arbeitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
Verfassungsschutzbehörden unter einer Legende nach Kenntnis der Bun-
desregierung auch Mitglied von Parteien, die Beobachtungsgegenstand der
Verfassungsschutzbehörden sind?
Wenn ja, um welche Parteien handelt es sich?

6. Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, nach denen ver-
deckt/geheim arbeitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verfas-
sungsschutzbehörden in Gruppen, Organisationen und Parteien aus den
Phänomenbereichen, zu denen die Verfassungsschutzbehörden Informatio-
nen gewinnen, Funktionen, auch leitende, in diesen ausüben (bitte nach
Jahr, Art und Dauer der Funktion, Phänomenbereich, in dem die Gruppe,
Organisation, Partei u. Ä. angesiedelt ist, auflisten)?

7. Auf welcher Grundlage dürfen verdeckt/geheim arbeitende Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Gruppen, Organisationen, Parteien und ähnlichen Gefü-
gen ggf. Funktionen ausüben?

8. Insofern Frage 6 bejaht wurde, inwieweit kann nach Kenntnis der Bundes-
regierung ausgeschlossen werden, dass die Verfassungsschutzbehörden
über diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhalt und Strategie der ent-
sprechenden Gruppen, Organisationen, Parteien etc. mitbestimmen?

9. Inwieweit erlangten nach Kenntnis der Bundesregierung verdeckt/geheim
arbeitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verfassungsschutzbehör-
den im Laufe ihres Einsatzes Informationen aus den Beobachtungsgegen-
ständen, die die Vorbereitung bzw. Durchführung und die Begehung von
Straftaten betrafen (bitte nach Jahr und Phänomenbereich, zu dem die Infor-
mationen anfielen, auflisten)?

10. In wie vielen Fällen, in denen verdeckt/geheim arbeitende Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter von Verfassungsschutzbehörden im Laufe ihres Einsatzes
Informationen aus den Beobachtungsgegenständen, die die Vorbereitung
bzw. Durchführung und die Begehung von Straftaten, erlangten, kam es
nach Kenntnis der Bundesregierung zu Ermittlungsverfahren?
Und in wie vielen dieser Fälle kam es nach Kenntnis der Bundesregierung
zu einer Verurteilung von Tatverdächtigen (bitte nach Jahr und Phäno-
menbereich, zu dem die Ermittlungsverfahren/Verurteilungen anfielen, auf-
listen)?

11. Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen verdeckt/
geheim arbeitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für
Verfassungsschutz Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden ge-
führt, bzw. zu welchen Landesverfassungsschutzbehörden liegen der Bun-
desregierung hierüber Kenntnisse vor, z. B. im Rahmen von Ermittlungs-
verfahren durch das Bundeskriminalamt oder die Landeskriminalämter
(bitte nach Jahr, Bundesland, Art des Straftatvorwurfes, Ermittlungsbe-
hörde, Ausgang des Verfahrens, auflisten)?

12. Inwieweit ist es verdeckt arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern/
geheimen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verfassungsschutzbehör-
den nach Kenntnis der Bundesregierung untersagt, persönliche bzw. intime
Kontakte zu Personen aus ihrem Beobachtungsgegenstand aufzunehmen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2153
In welchen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung gegen eine
möglicherweise existierende dementsprechende Dienstanweisung versto-
ßen (bitte unter Angabe von Jahr und Beobachtungsgegenstand)?

13. Für den Fall, dass eine derartige Dienstanweisung nicht existiert, wie be-
wertet die Bundesregierung das Eindringen von verdeckt/geheim arbeiten-
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Verfassungsschutzbehörden in
den Kernbereich privater Lebensgestaltung von Personen aus dem Beob-
achtungsgegenstand?

14. Wie häufig berichtete die Bundesregierung in den Jahren von 1990 bis 2014
im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) zum Einsatz verdeckt ar-
beitender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (bitte nach Monat und Jahr der
Unterrichtung auflisten)?

15. In welchen Bereichen der operativen Tätigkeit werden verdeckt arbeitende
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter/geheime Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter nach Kenntnis der Bundesregierung außerhalb der Informationsbeschaf-
fung noch eingesetzt (bitte nach Art des Einsatzgebietes, Dauer der Ein-
sätze, Jahresangabe beantworten)?

Berlin, den 16. Juli 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.