BT-Drucksache 18/2144

Krieg in Afghanistan - Eine Bilanz

Vom 8. Juli 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2144
18. Wahlperiode 08.07.2014
Große Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Jan Korte, Jan van Aken, Christine
Buchholz, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Heike Hänsel,
Dr. André Hahn, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Stefan
Liebich, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Martina Renner,
Kersten Steinke, Frank Tempel, Alexander Ulrich, Halina Wawzyniak, Jörn
Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Krieg in Afghanistan – Eine Bilanz

Am 22. Dezember 2001 erteilte der Deutsche Bundestag erstmals ein Mandat für
den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan im Rahmen der Internationalen
Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF) (Bundestagsdrucksache 14/7930). Be-
reits am 16. November 2001 hatte der Deutsche Bundestag auf Antrag der vom
Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) geführten rot-grünen Bundesregierung
die militärische Beteiligung an der Operation ENDURING FREEDOM (OEF)
(Bundestagsdrucksache 14/7296) beschlossen. Die Fraktion der PDS war die
einzige, die von Beginn an gegen das OEF- und das ISAF-Mandat stimmte. Der
deutsche Beitrag zur OEF wurde am 29. Juni 2010 beendet. Am 28. Februar
2014 wurde das letzte ISAF-Mandat mit einer Laufzeit von zehn Monaten im
Deutschen Bundestag beschlossen. Mit dem Auslaufen der Resolution 2120
(2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie des Operationsplans
(OPLAN) der NATO laufen zudem die Rechtsgrundlagen für den ISAF-Einsatz
aus. Mit Ablauf des 31. Dezember 2014 wird somit der NATO-geführte ISAF-
Einsatz in Afghanistan beendet sein.
Seit Beginn der Mission wurden das Einsatzgebiet des deutschen ISAF-Kontin-
gents, dessen Kompetenzen und dessen Umfang schrittweise und kontinuierlich
ausgeweitet. Zu Beginn war der Einsatz auf die Hauptstadt Kabul, einen Umfang
von 1 200 Soldaten und einen Zeitraum von sechs Monaten begrenzt. Dem
Deutschen Bundestag wurden nach Auffassung der Fragesteller zu keinem Zeit-
punkt Kriterien vorgelegt, anhand derer die Bundesregierung den Erfolg oder
den Misserfolg des Einsatzes bewertet.
Zwar veröffentlicht die Bundesregierung seit Dezember 2010 regelmäßig soge-
nannte Fortschrittsberichte zur Lage in Afghanistan. Schon der Titel dieser
Berichte aber macht nach Auffassung der Fragesteller hinreichend deutlich, dass
hier keine kritische Bilanz der Entwicklung und Lage in Afghanistan und der
deutschen Beteiligung am ISAF-Krieg vorgelegt werden soll. Wesentliche Ent-
wicklungen werden entweder ausgelassen oder gar nicht thematisiert. Stattdes-
sen wäre es nötig, anhand des ISAF-Einsatzes eine institutionelle Selbstrefle-
xion vorzunehmen. Anhand dieser umstrittenen Mission sollte die Bundesregie-
rung die vorgetragenen Ziele des Krieges mit den ernüchternden Resultaten ab-
gleichen und daran das eigene Handeln auch für die Zukunft kritisch reflektieren
und überprüfen.

Drucksache 18/2144 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Bundesregierung muss der Öffentlichkeit eine schonungslose Bilanz des
13-jährigen Krieges in Afghanistan vorlegen – und zwar bevor Ende 2014 ISAF
für beendet erklärt und ein neues Mandat, mit dem Namen Resolute Support,
einsetzen wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Vorgeschichte des Krieges und Kriegsziele
1. Waren nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vor dem Jahr 2001 Ange-

hörige von NATO-Armeen oder NATO-Sicherheitsdiensten in Afghanistan
im Einsatz?
a) Von welchen dieser Einsätze/Operationen hat die Bundesrepublik

Deutschland Kenntnis (bitte benennen)?
b) Mit welchen afghanischen Akteuren wurde bei diesen Einsätzen/Opera-

tionen nach Kenntnis der Bundesregierung zusammengearbeitet?
2. Waren Bundeswehrangehörige oder Angehörige von Sicherheitsdiensten der

Bundesrepublik Deutschland bereits vor dem Jahr 2001 in Afghanistan im
Einsatz?
Wenn ja,
a) welche Einsätze waren das (ggf. bitte auflisten),
b) durch wen waren diese Einsätze autorisiert,
c) was war das Ziel dieser Einsätze,
d) wurden Deutsche im Verlauf dieser Einsätze getötet,
e) wurden nichtdeutsche Staatsangehörige im Verlaufe dieser Einsätze ge-

tötet?
3. Welche Beweise und Hinweise basierend auf welchen Quellen lagen der

Bundesregierung und der NATO nach dem 11. September 2001 dafür vor,
dass der Ursprung der Angriffe auf die Twin Towers in New York in Afgha-
nistan zu finden sei?
Sind diese Beweise und Hinweise nachträglich überprüft worden?
Wenn ja, von wem und mit welchem Ergebnis?

4. Welche Ziele wurden von der NATO für den Einsatz des Bündnisses in Af-
ghanistan genau ausgegeben?
a) Welche Ziele wurden vom Nordatlantikrat (NATO-Rat) im November

2001 bestimmt?
b) Änderten sich die Zielbestimmungen im NATO-Rat im Laufe der folgen-

den Jahre mit Bezug auf den Einsatz des Bündnisses?
5. Welche Ziele benannte die Bundesregierung bei ihrer Bereitschaftserklärung

zur Teilnahme an dem Einsatz im November 2001?
Haben sich diese Zielstellungen bis heute geändert?

6. Befürwortet die Bundesregierung Verhandlungen mit den Anführern der
Taliban zur Beilegung des bewaffneten Konfliktes, und haben die früheren
Bundesregierungen und die jetzt amtierende Bundesregierung im Laufe der
vergangenen zwölf Jahre derartige Initiativen für eine Verhandlungslösung
praktisch unterstützt oder selbst geführt (bitte gegebenenfalls konkrete Ini-
tiativen unter Angabe des Zeitraums und der Ergebnisse dieser Initiativen
benennen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2144
II. OEF/ISAF
7. Wie erfolgte die institutionelle Abgrenzung von Kräften und Material der

Bundeswehr, die/das im Rahmen des ISAF-Mandats eingesetzt wurden
bzw. wurde, von eingesetzten Kräften und Material der Bundeswehr im
Rahmen der OEF, konkret
a) wie viele Bundeswehrsoldaten welcher Einheiten wurden wann im

Rahmen von ISAF eingesetzt, wann im Rahmen von OEF (bitte auch
Angaben zum Aufgabenspektrum und zu den tatsächlich durchgeführten
Einsätzen machen),

b) welches Material kam in welcher Zahl wann im Rahmen von ISAF zum
Einsatz, wann im Rahmen von OEF,

c) in welcher Form und mit welchem Aufgaben-/Einsatzspektrum kam es
– unter Beteiligung der Bundeswehr – wann in welchen Gebieten zur
Kooperation zwischen im Rahmen von ISAF und im Rahmen von OEF
eingesetzten Kräften oder zur gemeinsamen bzw. sukzessiven Nutzung
von Material?

8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung nach der Teilnahme
Deutschlands an OEF aus der Auffassung von Völkerrechtsexperten, OEF
und die UN-Sicherheitsratsresolution 1368 (2001) vom 12. September 2001
hätten das Völkerrecht überdehnt und das von den USA behauptete Selbst-
verteidigungsrecht könne allein deshalb rechtlich nicht gegeben sein, weil
die Angriffe vom 11. September 2001 weder von einem Staat ausgingen,
noch einem Staat zuzurechnen waren (www.bpb.de/apuz/28038/epochen-
wechsel-im-voelkerrecht?p=all)?

9. Wie wirkt sich nach Auffassung der Bundesregierung die insofern mögliche
fehlende völkerrechtliche Legitimation von OEF auf die Kooperationsfor-
men zwischen OEF und ISAF bezüglich Einsatzkräften und Material aus?

III. Afghanistan nach 13 Jahren Krieg
Sicherheitslage
10. Wie viel Prozent des Landes Afghanistan sind nach Kenntnis der Bundes-

regierung gegenwärtig (Stand 30. Juni 2014) unter der Kontrolle der Regie-
rungskräfte („kontrollierbar“), in welchen Gebieten gibt es eine vermehrte
Aktivität von Rebellen („schwer kontrollierbar“), in welchen Gebieten ist
die Kontrolle durch die Vertreter der Karsai- bzw. Nachfolgeregierung nicht
möglich („nicht kontrollierbar“; es wird um Darstellung der genannten
Möglichkeit der Kontrolle über das jeweilige Territorium durch eine oder
mehrere Karten und ggf. mit Darstellung der Veränderungen in den vergan-
genen fünf Jahren gebeten)?

11. Wie entwickelte sich die Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle in Af-
ghanistan seit Beginn des NATO-Einsatzes im Rahmen von ISAF, OEF und
später nach Kenntnis der Bundesregierung unter afghanischer Militärver-
antwortlichkeit (bitte nach Quartalen, Jahren und Verantwortungsbereichen
aufschlüsseln)?

12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung knapp zehn Jahre nach Beginn
des deutschen Engagements beim Polizeiaufbau die Möglichkeit festzustel-
len, wie viele von deutschen Ausbildern ausgebildete afghanische Polizis-
ten heute noch ihren Dienst versehen bzw. welche aus anderen als Alters-
oder Krankheitsgründen ausgeschieden sind, und wenn ja, welche Angaben
kann die Bundesregierung hierzu machen?

Drucksache 18/2144 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
13. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit die
Anzahl der Schusswaffen, die aus afghanischen Polizeibeständen ver-
schwanden (bitte soweit möglich nach Jahren sowie Waffentypen getrennt
angeben)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seitens internationaler Polizei-
ausbilder oder afghanischer Behörden Angaben oder Schätzungen, welcher
Anteil an diesen Verlusten auf den Diebstahl durch Polizeibeamte bzw. auf
deren Beihilfe zurückzuführen ist, und wenn ja, welche?

14. Welchen personellen Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung
gegenwärtig (Stand 30. Juni 2014) die verschiedenen regulären Polizeifor-
mationen der Afghan National Police (ANP), Afghan Uniformed Police
(AUP), Afghan National Civil Order Police (ANCOP), Afghan Border
Police (ABP), Counter Narcotics Police of Afghanistan (CNPA), City Traf-
fic Police (CTP), und wie ist ihre gegenwärtige Zielgröße?

15. Wie viele Tote sowie Verletzte hat es nach Kenntnis der Bundesregierung
auf Seiten der ANP (bitte nach Jahren getrennt darstellen) jeweils durch
Einwirkung von Aufständischen, unter Einwirkung sogenannter Innentäter,
durch sogenanntes friendly fire seitens der Afghan National Security Forces
(ANSF) oder der ISAF-/OEF-Kräfte gegeben?

16. Wie viele Tote sowie Verletzte hat es nach Kenntnis der Bundesregierung
auf Seiten der Afghan Local Police (ALP) (bitte nach Jahren getrennt dar-
stellen) jeweils durch die Einwirkung von Aufständischen, durch die Ein-
wirkung sogenannter Innentäter, durch sogenanntes friendly fire seitens der
ANSF oder der ISAF-/OEF-Kräfte gegeben?

17. Wie zuverlässig erfolgt nach Einschätzung der Bundesregierung die straf-
rechtliche Verfolgung von Angehörigen der ALP wie auch der ANP, wenn
ihnen Gewalttaten gegen die Bevölkerung vorgeworfen werden, durch die
afghanischen Justizbehörden, und welche Schlussfolgerungen und Konse-
quenzen zieht sie aus dem möglichen Problem der Straflosigkeit für Polizis-
ten?

18. Welche materielle Ausstattung haben die Bundeswehr, das German Police
Project Team (GPPT) oder EUPOL AFG der ALP zukommen lassen (bitte
nach Jahren getrennt auflisten)?

19. Inwiefern sind Kriterien für die nach der erhofften Beruhigung der Sicher-
heitslage angestrebte Reduzierung der afghanischen Polizeikräfte erarbei-
tet worden (vergleiche Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache
17/10665), und wie sind diese gegebenenfalls ausgestaltet?

20. Welchen personellen Umfang haben gegenwärtig (Stand 30. Juni 2014)
nach Kenntnis der Bundesregierung andere bewaffnete Formationen in
Afghanistan (z. B. Milizen, Hilfspolizeien, Einheiten im Rahmen der Local
Defense Initiative, Critical Infrastructure Programme und vergleichbare
Formationen; bitte getrennt angeben), die die Bundesregierung in ihren
Fortschrittsberichten (www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/
669968/publicationFile/189500/140205_Fortschrittsbericht_Januar_2014.
pdf) als mehr oder weniger regierungsfreundlich einschätzt?
a) Inwiefern werden diese Formationen nach Kenntnis der Bundesregie-

rung von der afghanischen Regierung unterstützt?
b) Inwiefern werden diese Formationen von den ISAF-Truppenstellern un-

terstützt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2144
Afghanische Ortskräfte
21. Wie vielen afghanischen Ortskräften und ggf. ihren Familienangehörigen

wurde aufgrund ihrer individuellen Gefährdung insgesamt ein Aufenthalts-
status für die Bundesrepublik Deutschland erteilt, und wie viele von ihnen
leben mittlerweile (Stand 30. Juni 2014) in Deutschland?

22. Wie viele Anträge afghanischer Ortskräfte und ggf. ihrer Familienangehö-
riger wurden aus welchen Gründen abgelehnt (bitte unter Angabe von
Datum, konkretem Ablehnungsgrund, ggf. ehemals beschäftigendem Bun-
desministerium)?

23. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über politisch motivierte
Gewalttaten/Racheakte gegen (auch ehemalige) afghanische Ortskräfte?
a) Wie viele dieser Opfer erhielten Ablehnungen auf ihre Anträge zur Auf-

nahme in Deutschland aufgrund ihrer individuellen Gefährdung?
b) Wie viele dieser Opfer besaßen zum Zeitpunkt der Gewalttaten bereits

Aufenthaltsgenehmigungen für die Bundesrepublik Deutschland?
c) Um welche konkreten Gewalttaten/Racheakte handelte es sich dabei ge-

nau (bitte nach individuellen Fällen aufschlüsseln)?
d) Wie wird der Zugang von ehemaligen afghanischen Ortskräften zu Auf-

nahmemöglichkeiten in Deutschland nach dem Abzug der Bundeswehr
sichergestellt, und welche deutschen Stellen werden gegebenenfalls über
diese Fälle zukünftig aufgrund welcher Faktenlage entscheiden?

24. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Aufnahmepraxis
anderer (auch ehemaliger) ISAF- und/oder OEF-Truppen entsendender
Staaten hinsichtlich der Aufnahme (auch ehemaliger) afghanischer Orts-
kräfte?
a) Welche dieser Länder unterhalten bzw. unterhielten ähnliche Aufnahme-

programme wie Deutschland, und welche nicht?
b) Wie viele afghanische Ortskräfte und ggf. deren Familienangehörige

wurden in diesen Ländern jeweils aufgenommen?
c) Wie hoch ist die Ablehnungszahl von Anträgen (auch ehemaliger) afgha-

nischer Ortskräfte in diesen Staaten, und wie werden die Ablehnungen in
diesen Ländern begründet?

d) Fanden oder finden mit den anderen an dem ISAF-Einsatz beteiligten
Staaten Konsultationen zu diesem Themenkomplex statt (falls ja, bitte
unter Angabe der beteiligten Stellen, von Anlass, Datum, Ergebnis)?

Aufständische in Afghanistan
25. Welche bewaffneten Gruppierungen hat die NATO im Einzelnen bekämpft

(bitte aufschlüsseln nach Namen, Jahr, lokaler Zuordnung und ungefährerer
Zahl der bewaffneten Kämpfer)?

26. Wie viele bewaffnete Aufständische haben gegen die NATO-Truppen nach
Schätzung der Bundesregierung gekämpft (bitte nach Provinz und Jahr von
2001 bis heute, Stand 30. Juni 2014, aufschlüsseln)?

27. Wie viele Aufständische sind nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin
aktiv im Kampf gegen die Sicherheitskräfte der Zentralregierung in Kabul
oder gegen lokale Machthaber (bitte nach Provinz, Name der aufständi-
schen Gruppierung und Namen ihrer/ihres jeweiligen Anführerin/Anführers
aufschlüsseln)?

Drucksache 18/2144 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
28. Über welche Kampfmethoden und Waffen verfügten und verfügen (Stand
30. Juni 2014) die Aufständischen nach Kenntnis der Bundesregierung
(bitte nach Provinz und Jahr von 2001 bis heute, Stand 30. Juni 2014, auf-
schlüsseln)?

29. Mit welchen Gruppierungen war die Bundeswehr in ihrem Verantwortungs-
bereich konfrontiert, und wie viele bewaffnete Kämpfer gehörten diesen
nach ihrer Kenntnis an (ggf. bitte schätzen)?

30. Wie viele Aufständische wurden durch Soldatinnen bzw. Soldaten der Bun-
deswehr gefangen genommen, wie lange wurden sie von der Bundeswehr
jeweils in Gewahrsam genommen, wem wurden sie auf afghanischer Seite
übergeben, und wie viele dieser Gefangenen sind nach Kenntnis der Bun-
deswehr weiter in Haft, verschwunden oder hingerichtet worden (bitte nach
Jahr, Ort der Festnahme und Ort der Übergabe, Namen derjenigen/desjeni-
gen afghanischen Stelle/Gouverneurs, die/der die Gefangenen jeweils ver-
antwortlich in Gewahrsam nahm, aufschlüsseln)?
Liegen Erkenntnisse über deren Behandlung in afghanischem Gewahrsam
vor?
Wenn nein, warum nicht?
Wurde angesichts wiederholter Foltervorwürfe (www.amnesty.de/umleitung/
2007/deu01/055; www.dw.de/deutscher-general-best%C3%A4tigt-foltervorw
%C3%BCrfe/a-2913143) und mit Blick auf eine nach Auffassung der Frage-
steller eigene rechtliche Verantwortung seitens deutscher Stellen versucht,
Erkenntnisse zu erlangen?
Falls nein, warum nicht?

Ökonomische Lage
31. Wie setzt sich das afghanische Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach Kenntnis

der Bundesregierung aktuell nach Wirtschaftsbereichen zusammen?
Wie hat sich diese Zusammensetzung ggf. seit dem Jahr 2001 verändert?

32. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Außenhandelsquote in
Afghanistan heute?
Wie hat sie sich ggf. in den vergangenen Jahren seit dem Jahr 2001 ent-
wickelt?
Welche Güter sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Hauptexport-
und -importgüter?
Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wichtigsten Export-
und Importländer?

33. Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschäftigten in Afgha-
nistan den Wirtschaftssektoren zuzuordnen (bitte Angabe in Prozent)?

34. Wie viel Prozent der Landesfläche Afghanistans werden nach Kenntnis der
Bundesregierung landwirtschaftlich bearbeitet?

35. Wie viel Prozent der arbeitenden Bevölkerung waren nach Kenntnis der
Bundesregierung zwischen 2001 und 2014 in der Landwirtschaft beschäf-
tigt (bitte für jedes Jahr der angegebenen Zeitspanne auflisten)?

36. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Pro-
Kopf-Einkommen der in der Landwirtschaft beschäftigten Afghaninnen
und Afghanen zwischen 2001 und 2014 (bitte Angaben für jedes Jahr der
angegebenen Zeitspanne machen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2144
37. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die ausländischen
Direktinvestitionen in den Jahren 2001 bis 2014 (bitte Angaben für jedes
Jahr der angegebenen Zeitspanne machen)?
Wurde bzw. wurden zwischen Afghanistan und der EU bzw. Deutschland
ein bzw. mehrere Investitionsschutzabkommen abgeschlossen?
Welche Regelungen zu Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Auf-
trägen sind ggf. darin festgelegt?

38. In welchem Umfang haben deutsche Unternehmen seit dem Jahr 2002 nach
Kenntnis der Bundesregierung in Afghanistan investiert (bitte nach Bran-
chen aufschlüsseln)?

39. In welchem Umfang waren nach Kenntnis der Bundesregierung darunter
auch Investitionen in strategische Wirtschaftsbereiche (Rohstoffe, Energie)
oder in die öffentliche Daseinsvorsorge (Wasserversorgung, Wasserentsor-
gung, Stromversorgung, Bildungseinrichtungen, Finanzdienstleistungen,
Versicherungen etc.)?

40. Welche Investitionshemmnisse sieht die Bundesregierung für deutsche
Konzerne in Afghanistan, und wie trägt die Bundesregierung dazu bei, die
Hemmnisse abzubauen?

41. Welche Staatsunternehmen wurden in Afghanistan nach Kenntnis der Bun-
desregierung seit dem Jahr 2001 privatisiert?
Welche Pläne für weitere Privatisierungen gibt es gegebenenfalls nach
Kenntnis der Bundesregierung?
An welchen Plänen für Privatisierungen waren nach Kenntnis der Bundes-
regierung deutsche Unternehmen beteiligt?

42. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Durchschnittsver-
kaufspreis für ein Kilo Weizen in Afghanistan (Stand 30. Juni 2014), und
wie hoch war er in den Jahren 2001 bis 2014 (bitte Angaben für jedes Jahr
der genannten Zeitspanne machen)?

43. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Pro-
Kopf-Einkommen der afghanischen Bevölkerung zwischen 2001 und 2014
(bitte Angaben für jedes Jahr der angegeben Zeitspanne machen)?

44. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verteilung von Ein-
kommen und Vermögen in Afghanistan seit dem Jahr 2002 entwickelt (an-
hand von Gini-Koeffizient oder anderen Parametern)?

45. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der absolut
Armen und der Armutsgefährdeten in Afghanistan seit dem Jahr 2002 ent-
wickelt (bitte Angaben für jedes Jahr der angegeben Zeitspanne machen)?

46. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Ein-
kommen der in der Armee beschäftigten Afghaninnen und Afghanen zwi-
schen 2001 und 2014 (bitte für jedes Jahr der angegebenen Zeitspanne auf-
listen)?

47. Welchen Einfluss hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die Soldatin-
nen und Soldaten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ausländischen
Truppen ggf. auf das afghanische BIP?

48. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Frauenerwerbsarbeit
in Afghanistan entwickelt?

49. Was hat die Bundesregierung für die Entwicklung eines ökonomischen Sek-
tors für weibliche Beschäftigte geleistet?

Drucksache 18/2144 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Schattenwirtschaft
50. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Größe der Anbau-

fläche (Angabe in Hektar) für Mohn von 2001 bis 2014 in Afghanistan ent-
wickelt (bitte einzeln aufführen für jede Provinz und jedes Jahr)?

51. Wie viel Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Anbaufläche wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2001 und 2014 für den
Mohnanbau genutzt (bitte Angaben in Hektar und in Prozent für jedes Jahr
der angegebenen Zeitspanne machen)?

52. Wie viel Prozent des BIP in Afghanistan machte nach Kenntnis der Bundes-
regierung der Verkauf von Opium in den Jahren 2001 bis 2014 aus (bitte für
jedes Jahr auflisten)?

53. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen
2001 und 2014 in den Mohnanbau involviert (bitte für jedes Jahr auflisten)?
Wie viele sind es aktuell?

54. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Pro-
Kopf-Einkommen im Bereich der im Mohnanbau beschäftigten Afghanin-
nen und Afghanen zwischen 2001 und 2014 (bitte Angaben für jedes Jahr
der angegebenen Zeitspanne machen)?

55. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen zwischen der
afghanischen Regierung und in den Mohnanbau involvierten Personen?
Wenn ja, welche?

56. Sind der Bundesregierung Fälle von Verbindungen zwischen Truppenange-
hörigen und der Opiumproduktion bekannt?
Wenn ja, welche?

57. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil des Opiumex-
portes am Gesamtexport Afghanistans zwischen 2001 und 2014 (bitte auch
in Prozent für jedes Jahr des angegebenen Zeitraums auflisten)?

Menschenrechtliche Lage
58. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle durchschnittliche

Lebenserwartung von Männern und Frauen?
59. Wie viel Prozent der Bevölkerung haben nach Kenntnis der Bundesregie-

rung Zugang zu ärztlicher und medizinischer Versorgung?
Wie ist die aktuelle ärztliche Betreuung der Bevölkerung (Arzt pro Einwoh-
ner/Einwohnerin)?

60. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die zehn am meis-
ten auftretenden Todesursachen der Bevölkerung (bitte nach Geschlecht
und Alter aufschlüsseln)?

61. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl von Menschen
mit traumatischen oder posttraumatischen Erscheinungen (bitte nach Ge-
schlecht und Altersgruppen aufschlüsseln)?

Menschenrechtliche Lage von Frauen
62. Wie viele Frauen haben nach Kenntnis der Bundesregierung ein eigenes

Einkommen (bitte nach Witwen, Alleinstehenden, Verheirateten und An-
zahl der Kinder aufschlüsseln)?

63. Wie viele Frauen leben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit unter
der Armutsuntergrenze (bitte nach Witwen, Alleinstehenden, Verheirateten
und Anzahl der Kinder aufschlüsseln)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2144
64. Welche Unterstützung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für
Frauen, die durch den Krieg zu Witwen geworden sind und aufgrund ihrer
Kinder und/oder aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit selbst nicht arbeiten
können?

65. Wie viele Frauen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Analphabetin-
nen (bitte nach Alter aufschlüsseln)?
Wie hat sich diese Zahl relativ zur Gesamtbevölkerung seit dem Jahr 2001
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

66. Wie viele Frauen haben einen Schulabschluss (und welchen) und eine Be-
rufsausbildung (bitte nach Alter und Veränderung seit dem Jahr 2001 auf-
schlüsseln)?

67. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote der frauenärzt-
lichen Betreuung der Bevölkerung (Arzt pro Einwohnerin)?

68. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuellen Zahlen für
häusliche Gewalt, Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe an Frauen
(bitte ggf. auch die Schätzungen der Dunkelziffern mit angeben)?
a) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung vergewaltigte Frauen ge-

ächtet, aus den Familienverbänden ausgeschlossen, und welche wirt-
schaftlichen Nachteile haben sie?

b) Welche Unterstützung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für
misshandelte und vergewaltigte Frauen vor Ort?

c) Inwiefern wurden Vergewaltigungen von Frauen nach Kenntnis der Bun-
desregierung als Kriegsstrategie eingesetzt?

d) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das weitere
Schicksal vergewaltigter Frauen in Afghanistan vor?

69. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Müttersterb-
lichkeit bei der Geburt?

Menschenrechtliche Lage von Kindern
70. Wie viele Kinder werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell einge-

schult (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?
71. Wie lange gehen Kinder nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell durch-

schnittlich zur Schule (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?
72. Wie groß sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Schulklassen im

Durchschnitt (bitte nach Jungen- und Mädchenschulen aufschlüsseln)?
73. Welchen Ausbildungsstand haben nach Kenntnis der Bundesregierung die

Lehrkräfte in den Schulen (bitte nach der Art der Schule unterscheiden)?
74. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Prozentsatz der gegen

die allgemein üblichen Krankheiten geimpften Kinder (bitte nach Ge-
schlecht aufschlüsseln)?

75. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Kindersterblichkeit
bei Kindern unter fünf Jahren (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?

76. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Säuglingsster-
berate bei der Geburt?

Zugang zu Nahrung, Wasser, sanitärer Grundversorgung und Strom
77. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ernährungssituation der Be-

völkerung, und gibt es Fälle von Mangel- und Unterernährung (bitte auf-
schlüsseln nach Geschlecht und Alter)?

Drucksache 18/2144 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
78. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Nahrungsmittel-
preise, gemessen prozentual am Nettohaushaltseinkommen (Stand 30. Juni
2014)?

79. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Bevölke-
rung mit Zugang zu sicherem Trinkwasser (bitte ggf. regional unterschei-
den)?

80. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der monat-
lichen Ausgaben der Haushalte für die Wasserversorgung, gemessen pro-
zentual am Nettohaushaltseinkommen?

81. Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Weg
zu einer sicheren Wasserquelle?

82. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Bevölke-
rung mit Zugang zu sanitärer Grundversorgung (bitte ggf. regional unter-
scheiden)?

83. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der öffentlichen
Einrichtungen wie Schulen mit Zugang zu sanitärer Grundversorgung?

84. Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Weg
zu einer geschlechtsgerechten, zugänglichen Toilette für Mädchen und
Frauen?

Zugang zum Recht auf Wohnen
85. Wie viele Häuser von Zivilisten wurden nach Kenntnis der Bundesregie-

rung seit Beginn des OEF- und ISAF-Einsatzes zerstört (bitte nach Jahren
von 2001 bis heute, Stand 30. Juni 2014, aufschlüsseln)?

86. Wie viele zerstörte Häuser von Zivilisten wurden nach Kenntnis der Bun-
desregierung wieder aufgebaut?

87. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle durchschnitt-
liche Wohnraum (in m2/Person)?

88. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Preis für
Wohnraum, gemessen in Prozent am Nettohaushaltseinkommen?

89. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl obdachloser
Menschen, und wie groß (prozentual) ist ihr Anteil an der Gesamtbevölke-
rung (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Alter)?

90. Wo kommen nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen und Familien
ohne eigenen Wohnraum ggf. unter?

Lage von Flüchtlingen
91. Wie viele Afghaninnen und Afghanen (differenziert nach Kindern, Frauen

und Männern) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr
2001 vertrieben oder sind geflüchtet, und wie viele davon waren Binnen-
flüchtlinge (bitte sowohl die absoluten Zahlen als auch den prozentualen
Anteil an den jeweiligen Bevölkerungsgruppen angeben)?

92. Wie viele Angehörige nichtafghanischer Bevölkerungsgruppen (differen-
ziert nach Kindern, Frauen und Männern) wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung aus Afghanistan seit dem Jahr 2001 bis heute (Stand
30. Juni 2014) vertrieben oder sind geflüchtet, und welchen Volks- und/oder
Glaubensgruppen gehören diese jeweils an?

93. Wie viele afghanische Flüchtlinge wurden nach Kenntnis der Bundesregie-
rung jeweils von welchen Anrainerstaaten Afghanistans und jeweils von
welchen weiteren Staaten aufgenommen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2144
94. Wie viele afghanische Asylsuchende stellten nach Kenntnis der Bundes-
regierung seit dem Jahr 2001 in den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union einen Asylantrag oder Antrag auf anderweitigen Schutz, und wie
viele wurden als Flüchtlinge anerkannt oder erhielten einen subsidiären
oder humanitären Schutzstatus (bitte getrennt nach Kindern, Frauen, Män-
nern, Menschen über 60 Jahre, Kranken und Verletzten, Jahren, Staaten
und Status aufführen)?

95. Wie viele afghanische Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bun-
desregierung im Rahmen von Resettlement-Programmen aus den Anrai-
nerstaaten oder unmittelbar aus Afghanistan aufgrund einer konkreten Ge-
fährdungslage, beispielsweise als sogenannte Ortskräfte, in den Staaten
der EU oder anderen an ISAF beteiligten Staaten aufgenommen (bitte nach
Staaten getrennt aufführen)?

96. Wie viele Kinder wurden während des Aufenthaltes ihrer Eltern in
Deutschland und nach Kenntnis der Bundesregierung in den anderen Auf-
nahmeländern geboren (bitte Angaben zu den einzelnen Aufnahmeländern
machen)?

97. Welchen Aufenthaltsstatus haben ggf. diese Kinder in Deutschland und
nach Kenntnis der Bundesregierung in den anderen Aufnahmeländern,
und welche Folgen hat die Geburt eines Kindes für den Aufenthaltsstatus
bzw. eine gegebenenfalls bestehende Ausreisepflicht der Eltern (bitte An-
gaben zu den einzelnen Aufnahmeländern machen)?

98. Welche Unterstützung erhalten Kranke und Traumatisierte aus Afghanis-
tan in der Bundesrepublik Deutschland?
Werden sie von der Rückkehraufforderung ausgenommen, und wenn nein,
warum nicht?

99. Wie viele afghanische Asylsuchende und Geduldete im Bezug von Leis-
tungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhielten ggf.
wegen einer vermeintlich fehlenden Mitwirkung an ihrer Abschiebung
verminderte Leistungen nach § 1a Nummer 2 AsylbLG (bitte getrennt
nach Bundesländern, Jahren, Kindern, Frauen und Männern aufführen)?

100. Wie viele Afghaninnen und Afghanen wurden seit dem Jahr 2001 in wel-
che Länder abgeschoben (bitte getrennt nach Kindern, Frauen, Männern
und Menschen über 60 Jahre, Bundesländern sowie Zielstaaten auffüh-
ren)?

101. Wie waren die Anerkennungs- bzw. Ablehnungsquoten bei afghanischen
Asylsuchenden seit dem Jahr 2001 in Deutschland (bitte nach Jahren und
Status differenzieren)?

102. Welche genaueren Regelungen (Erlasse, Weisungen usw.) galten nach
Kenntnis der Bundesregierung auf Ebene der Bundesländer seit dem Jahr
2001 zum Umfang und zur Art und Weise von Abschiebungen welcher af-
ghanischer Staatsangehöriger nach Afghanistan (bitte nach Jahren diffe-
renziert angeben und Veränderungen kenntlich machen, beispielsweise
aufführen, welche Personengruppen vorrangig bzw. nachrangig abgescho-
ben werden sollten)?

103. Welche spezifischen, auf afghanische Staatsangehörige abzielenden Ab-
schiebestopp- bzw. Bleiberechtsregelungen bzw. Ländererlasse zur posi-
tiven Ausnutzung von Ermessensspielräumen im Aufenthaltsrecht gab es
nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern seit
dem Jahr 2001 (bitte einzeln aufführen)?

104. Welche Unterstützung erhalten die zurückkehrenden oder bereits zurück-
gekehrten Flüchtlinge seitens der Bundesrepublik Deutschland?

Drucksache 18/2144 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
IV. Opfer des Krieges
Zivile Opfer
105. Wie viele Zivilisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von

ISAF- bzw. OEF-Kräften sowie im Rahmen geheimer Operationen von an
OEF oder ISAF beteiligten Staaten seit dem Jahr 2001 getötet (bitte ge-
trennt nach Männern, Frauen, Kindern aufschlüsseln sowie unter Nennung
von Ort, Monat/Jahr, Name der Operation und verantwortlicher militäri-
scher Einheit)?

106. Wie viele Zivilisten wurden von Bundeswehrtruppen oder nach Kenntnis
der Bundesregierung in von Offizieren der Bundeswehr angeforderten
Einsätzen verbündeter Truppen im Rahmen von ISAF, OEF sowie im Rah-
men geheimer Operationen seit dem Jahr 2001 getötet (bitte getrennt nach
Männern, Frauen, Kindern aufschlüsseln sowie unter Nennung von Ort,
Monat/Jahr, Name der Operation und verantwortlicher militärischer Ein-
heit)?

107. Wie viele Kinder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch den
Krieg zu Waisen?

108. Wie viele Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zu Witwen,
und wie viele davon haben nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. Kin-
der?

109. Wie viele Männer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zu Wit-
wern, und wie viele davon haben nach Kenntnis der Bundesregierung ggf.
Kinder?

110. Wie viele Zivilisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von
Taliban bzw. weiteren sogenannte Kombattanten (regierungsfeindliche
Kräfte – RFK) seit dem Jahr 2001 getötet?

111. Wie viele Gewalttaten verübten nach Kenntnis der Bundesregierung af-
ghanische Sicherheitskräfte oder paramilitärische Verbände an der Zivil-
bevölkerung und an mutmaßlichen Taliban-Kämpfern?
Wie viele Zivilisten kamen dabei ggf. zu Tode?

Opfer unter den Aufständischen
112. Wie viele Aufständische wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von

NATO-Truppen insgesamt im Rahmen von ISAF, OEF sowie im Rahmen
geheimer Operationen seit dem Jahr 2001 getötet (bitte nach Ort, Monat/
Jahr, Name der Operation und verantwortlicher militärischer Einheit auf-
schlüsseln)?

113. Wie viele Aufständische wurden von Bundeswehrtruppen oder nach
Kenntnis der Bundesregierung in von Offizieren der Bundeswehr angefor-
derten Einsätzen verbündeter Truppen im Rahmen von ISAF, OEF sowie
im Rahmen geheimer Operationen seit dem Jahr 2001 getötet oder verletzt
(bitte nach Ort, Monat/Jahr, Name der Operation und verantwortlicher
militärischer Einheit aufschlüsseln)?

Folteropfer
114. Wie viele Menschen wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregie-

rung seit dem Jahr 2001 in afghanischen Gefängnissen gefoltert?
115. Hat die Bundeswehr Kontakte mit dem afghanischen Inlandsgeheimdienst

Nationale Sicherheitsdirektion (NDS)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2144
Arbeiten die Einheiten der Bundeswehr mit Einheiten der NDS zusam-
men?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Standorte der NDS im Verant-
wortungsbereich der Bundeswehr im Norden Afghanistans?
Sind ggf. Folterpraktiken der NDS in bestimmten Standorten im Norden
Afghanistans bekannt?

116. Hat die Bundesregierung die US-Partner aufgefordert, offenzulegen, wo-
hin die Central Intelligence Agency (CIA) ihre Gefangenen verbringt?
Wird sie ggf. weiterhin die US-Regierung auffordern, keine Gefangenen
an die NDS zu übergeben, solange die Vorwürfe von Folter im Raum
stehen (vgl. Frage 30)?

117. Wird die Bundesregierung darauf drängen, dass der ehemalige Geheim-
dienstchef von Kandahar, H. G. (www.washingtonpost.com/world/
national-security/mystery-surrounds-move-of-afghan-torturer-in-chief-
to-us-amid-allegations-of-agency-abuse/2014/04/28/0916144a-ca4b-
11e3-93eb-6c0037dde2ad_story.html), und andere potenzielle Folterver-
antwortliche der Karsai-Regierung und ihres Apparats, strafrechtlich ver-
folgt werden?

V. Kriegsschäden
118. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung (ggf. bitte schätzen) die

Folgen der durch den Krieg zugefügten Schäden auf die zivile Wirtschaft
Afghanistans insgesamt?
Welche Angaben gibt es dazu, und welche Schlussfolgerungen und Kon-
sequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen?

119. Was hat die Bundesregierung unternommen, um ggf. Angriffe von OEF-
und ISAF-Kräften auf zivile Objekte, wie Krankenhäuser, Schulen, Alten-
heime, Gefängnisse, Flüchtlingstrecks, Marktplätze etc., zu verhindern?
a) Wie viele zivile Produktionsstätten wurden nach Kenntnis der Bundes-

regierung durch Luftangriffe beschädigt oder zerstört?
b) Wie viele öffentliche und private Gebäude wurden nach Kenntnis der

Bundesregierung insgesamt in Afghanistan und den Anrainerstaaten
durch OEF- und ISAF-Kräfte beschädigt oder zerstört?

c) Wie viele Wohneinheiten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
insgesamt in Afghanistan und den Anrainerstaaten durch OEF- und
ISAF-Kräfte beschädigt oder zerstört?

d) Wie viele Infrastruktureinrichtungen (wie Brücken, Straßen, Kanäle,
Energieleitungen etc.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung ins-
gesamt in Afghanistan und den Anrainerstaaten durch OEF- und ISAF-
Kräfte beschädigt oder zerstört?

e) Wie viele Bildungseinrichtungen wurden nach Kenntnis der Bundesre-
gierung insgesamt in Afghanistan und den Anrainerstaaten durch OEF-
und ISAF-Kräfte in Mitleidenschaft gezogen?
Wie viele davon wurden ggf. so schwer beschädigt oder zerstört, dass
sie nicht mehr nutzbar sind (waren)?

f) Wie viele Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in Afghanistan durch OEF- und ISAF-
Kräfte zerstört?

g) Wie viele religiöse und Kunstdenkmäler und andere kulturelle Einrich-
tungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Afghanistan und

Drucksache 18/2144 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
in den Anrainerstaaten seit dem Beginn der NATO-Angriffe im Jahr
2001 durch diese zerstört oder beschädigt?

120. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
im Hinblick auf das Ausmaß der ökologischen Schäden und möglichen
Folgeschäden auf dem Gebiet Afghanistans und der Anrainerstaaten, die
ggf. durch die Angriffe hervorgerufen wurden?
Auf welchen Quellen basieren ggf. die Angaben?

121. Welche Giftstoffe sind nach Kenntnis der Bundesregierung infolge der
Kriegshandlungen in welchem Umfang freigesetzt worden?

122. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Bombardierung von
Industrieanlagen die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung gefährdet?

123. In welchem Ausmaß sind nach Kenntnis der Bundesregierung Landminen
verlegt worden?

124. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung ergrif-
fen, um die Landminen zu beseitigen?

VI. Kosten des Krieges
125. Welche Kosten sind der Bundesrepublik Deutschland für den unmittelba-

ren Kriegseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan bisher entstanden?
126. Welche Kosten sind bisher insgesamt für die Stationierung der Bundes-

wehr in Afghanistan entstanden?
127. Welche Mittel wurden seit dem Jahr 2002 von den OEF- und ISAF-Trup-

penstellerstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung zur Finanzierung
ihrer militärischen Strukturen in Afghanistan bereitgestellt, und welcher
Anteil daran wurde von der Bundesrepublik Deutschland bestritten?

128. In welcher Höhe haben nach Kenntnis der Bundesregierung die OEF- und
ISAF-Truppenstellerstaaten Entschädigungen für verletzte oder getötete
Personen oder beschädigte Gebäude gezahlt, und welchen Anteil daran hat
die Bundesrepublik Deutschland übernommen?

129. Welche Mittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang für
humanitäre Hilfe im Rahmen des Afghanistankrieges seitens der Bundes-
republik Deutschland aufgebracht, und an wen gingen diese Mittel?
Mit welchen weiteren Zahlungen an wen ist zu rechnen?

130. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der Auf-
nahme von Flüchtlingen aus Afghanistan in der Bundesrepublik Deutsch-
land entstanden?
Mit welcher weiteren Entwicklung ist diesbezüglich zu rechnen?

131. Welche Kosten sind im Zuge der Rückführung oder Abschiebung von
Flüchtlingen nach Afghanistan entstanden?

132. Welche Kosten sind der Bundesrepublik Deutschland bisher zur Beseiti-
gung von Umweltschäden in Afghanistan entstanden?

133. Welche Kosten sind im Rahmen des Stabilitätspakts Afghanistan entstan-
den, und welche Kosten werden ggf. absehbar in den nächsten Jahren für
die Bundesrepublik Deutschland entstehen?

134. Welche Auswirkungen hat die zusätzliche Belastung des Bundeshaushalts
durch den Krieg und durch die Kosten für den Wiederaufbau auf die für
Entwicklungszusammenarbeit, Konfliktprävention und Verteidigungsaus-
gaben vorgesehenen Mittel?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/2144
VII. Die Bundeswehr in OEF und ISAF
135. Wie viele Bundeswehrangehörige wurden seit der Erteilung des ersten

Mandats – jeweils im Rahmen von OEF und von ISAF – im Jahr 2001 in
Afghanistan eingesetzt?
a) Wie viele davon wurden mehrmals nach Afghanistan geschickt?
b) Bis zu wie viele Male wurden Soldatinnen bzw. Soldaten nach Afgha-

nistan geschickt?
136. Gibt es über die bekannten 54 getöteten Bundeswehrsoldatinnen bzw.

-soldaten hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung noch weitere deut-
sche Staatsbürger, die in Afghanistan getötet wurden?

137. Wie viel Prozent des Großgeräts der Gesamtpräsenz ist noch an den Stand-
orten der Bundeswehr in Afghanistan vorhanden?
Werden Großgeräte für die Weiternutzung durch Resolute Support in Af-
ghanistan zurückgelassen?
Wenn ja, welche?

138. Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit zwischen ALP und Bundeswehr?
Gab bzw. gibt es eine operative Zusammenarbeit, und wenn ja, welche?

139. Wie viele Fälle von „Close Air Support“ wurden von Bundeswehreinheiten
angefordert bzw. durch deutsche Luftkräfte geflogen (bitte nach Jahr und
Ort des Einsatzes auflisten)?
Wie viele Opfer bei diesen Einsätzen waren nach Kenntnis der Bundes-
regierung Zivilisten?

140. Gab bzw. gibt es eine operative Zusammenarbeit zwischen US-amerikani-
schen JSOC-Einheiten (JSOC = Joint Special Operations Command) und
der Bundeswehr?
a) Wenn ja, durch welche (gesetzlichen) Vorschriften bzw. Einsatzregeln

wurde diese Zusammenarbeit geregelt?
Ist innerhalb dieser die Beteiligung bundesdeutscher Streitkräfte an so-
genannten gezielten Tötungen explizit ausgeschlossen?

b) Wie viele gemeinsame Einsätze gab es bis zum Juni 2014?
141. Hat sich die Bundeswehr in Afghanistan an „Search and Clear Operations“

beteiligt?
Wenn ja, wie viele Operationen führte die Bundeswehr in bewohnten Ge-
bieten insgesamt durch?
a) Wie viele sicherheitsrelevante Zwischenfälle (Schusswechsel, Ge-

fechte, sniper fire) passierten zwischen den Jahren 2001 und 2013 im
Vollzug von „Search and Clear Operations“ (bitte jeweils nach Jahr auf-
führen)?

b) Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von
Bundeswehreinheiten bei solchen Einsätzen in bewohnten Gebieten ge-
tötet?

c) Wie viele der ggf. Getöteten wurden nach Kenntnis der Bundesregie-
rung später als Zivilisten identifiziert?

d) Wurden bei der Durchführung von „Search and Clear Operations“ auch
Drohnen der Bundeswehr zur Überwachung dieser Wohngebiete einge-
setzt?

Drucksache 18/2144 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
142. Wie viele Einsätze wurden bis Juli 2014 durch Einheiten des Kommandos
Spezialkräfte (KSK) oder unter Beteiligung einzelner Angehöriger des
KSK durchgeführt?
a) Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im

Laufe dieser Operationen getötet?
Wie viele Tote gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Durch-
schnitt pro Einsatz?
Wie viele davon waren nach Kenntnis der Bundesregierung Zivilisten?

b) Wie viele Operationen des KSK oder Operationen unter Beteiligung
einzelner Angehöriger des KSK wurden von der FOB Khilagay (FOB =
Forward Operating Base) aus durchgeführt?

c) In wie vielen Fällen operierten die KSK-Kräfte zusammen mit den in
Khilagay stationierten US-Kräften?

Drohnen/Gezielte Tötungen
143. Wie viele Drohnenangriffe gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit

dem Jahr 2001 in Afghanistan, und wie viele Menschen wurden dabei nach
Kenntnis der Bundesregierung in jedem Jahr getötet bzw. verletzt (bitte
nach Regionen und einzelnen Jahren differenzieren)?
a) In welcher Form, nach welchem Strukturprinzip und anhand welcher

Kriterien werden Daten zu bewaffneten Angriffen (der Bundeswehr so-
wie anderer Staaten) und deren Folgen in Afghanistan durch die Bun-
deswehr erfasst, gesammelt und ausgewertet?

b) Soweit die Bundeswehr keine Daten über den Einsatz unbemannter
Flugsysteme anderer Staaten in Afghanistan erhebt, wie werden die
Effekte von Einsätzen und Angriffen (der Bundeswehr sowie anderer
Staaten) mit unbemannten und bemannten Systemen nach Kenntnis der
Bundesregierung für die Erstellung von Gefährdungsanalysen im Ein-
satzgebiet erfasst?

144. Wie viele Drohneneinsätze mit dem Ziel einer sogenannten gezielten
Tötung gab es seit dem Jahr 2001 in Afghanistan (bitte nach Regionen und
einzelnen Jahren differenzieren)?

145. Über welche unbemannten Flugzeuge (unmanned aerial vehicle – UAV)
bzw. Drohnen hat die Bundeswehr in der Vergangenheit seit Beginn ihrer
Beteiligung an den Einsätzen OEF bzw. ISAF verfügt, und über welche
verfügt sie aktuell?

146. Über welche anderen OEF- oder ISAF-Truppenstellerstaaten zuzuordnen-
den UAV/Drohnen kann oder konnte die Bundeswehr in Afghanistan in
welchen Einsatzgebieten, wann und in welcher Form verfügen?
Auf welche anderen OEF- oder ISAF-Truppenstellerstaaten zuzuordnen-
den UAV/Drohnen hatten welche deutschen Kräfte mit Bezug auf ihre Ein-
sätze unter welchen Umständen Zugriff?

147. Welche nachrichtendienstlichen Erkenntnisse deutscher Dienste wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung bei Drohneneinsätzen anderer OEF-
oder ISAF-Truppenstellerstaaten in Afghanistan genutzt?

148. Auf nachrichtendienstliche Erkenntnisse welcher Staaten konnte Deutsch-
land bei Drohneneinsätzen in Afghanistan zurückgreifen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/2144
149. Von welchen Stellen und anhand welcher Kriterien werden und wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2001 Personen als Ziel-
personen für Drohnenangriffe im Umfeld des Afghanistaneinsatzes er-
fasst?
In wie vielen Fällen wurden dazu seit dem Jahr 2001 Daten von deutschen
Stellen an staatliche Stellen anderer Nationen übermittelt?

150. Was ist der Bundesregierung dazu bekannt, inwieweit von deutschen Stel-
len übermittelte Daten, Handlungsbeiträge deutscher Soldatinnen bzw.
Soldaten oder deutscher Nachrichtendienstmitarbeiter, in Deutschland
oder in Einsatzregionen, oder sonstige Handlungen deutscher Stellen, sei
es in Form der Gewährung von Überflugrechten, der Zurverfügungstel-
lung von Liegenschaften oder technischen Einrichtungen, oder jeder ande-
ren Aktivität, die die Durchführung von Einsätzen ggf. ermöglichte oder
erleichterte, (mit) kausal geworden sind für die Durchführung sogenannter
gezielter Tötungen?

151. Welche rechtlichen Kriterien wurden einer Datenübermittlung deutscher
Stellen an staatliche Stellen anderer Nationen zugrunde gelegt, und in wes-
sen Verantwortung lag es nach Auffassung der Bundesregierung, die Er-
füllung dieser Kriterien im Einzelnen zu überprüfen?

152. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, der am
4. September 2009 in der Provinz Kundus durchgeführte Luftangriff auf
einer Sandbank, auf der sich eine größere Zahl von Menschen sowie zwei
Tanklaster befanden, könne als sog. gezielte Tötung bezeichnet werden,
und womit wird diese Positionierung begründet?

Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS)
153. Wie viele Fälle von PTBS wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit

Beginn des Afghanistaneinsatzes der Bundeswehr bei Soldatinnen und
Soldaten festgestellt, die im Rahmen von ISAF in Afghanistan stationiert
waren (bitte nach Jahr, Geschlecht und Dienstgrad der Betroffenen auf-
schlüsseln)?

154. Welche zivilen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland sind
nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Beratung, medizinische Be-
handlung und Rehabilitation von PTBS-Erkrankten (ambulant und statio-
när) spezialisiert?

155. Welche finanziellen Mittel haben nach Kenntnis der Bundesregierung
diese Einrichtungen im Zusammenhang mit PTBS seit Beginn des Bun-
deswehreinsatzes in Afghanistan pro Jahr erhalten (bitte nach Finanzie-
rungsquelle, Einrichtung und Jahr aufschlüsseln)?

156. Welche Einrichtungen der Bundeswehr sind auf die Beratung, medizini-
sche Behandlung und Rehabilitation von PTBS-Erkrankten (ambulant und
stationär) spezialisiert?

157. Wie haben sich die Ausgaben für die medizinische Behandlung von PTBS
und anderen stressassoziierten Erkrankungen innerhalb der Gesamtaus-
gaben des Afghanistaneinsatzes der Bundeswehr seit dem Jahr 2001 ent-
wickelt (bitte nach Finanzvolumen und Jahr aufschlüsseln)?

158. Welche Maßnahmen werden im Vorfeld eines Einsatzes von Soldatinnen
und Soldaten in Konflikt- und Krisengebieten unternommen, um die Ent-
stehung einer PTBS zu vermeiden?

159. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den Ergebnissen der Längsschnittstudie der Technischen Universität
Dresden vom November 2013, wonach etwa jeder fünfte Soldat bereits mit

Drucksache 18/2144 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
einer manifesten psychischen Störung in Auslandseinsätze geht, wodurch
sich das Risiko für den Ausbruch einer PTBS-Erkrankung während des
Einsatzes oder nach der Einsatzrückkehr signifikant erhöht (www.tu-
dresden.de/aktuelles/news/Downloads/ptbs_lang)?

160. Wie wird im Einsatzgebiet des deutschen Regionalkommandos in Nord-
afghanistan die Diagnose und Behandlung von PTBS und anderen stress-
assoziierten Erkrankungen sichergestellt?

161. Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die im Rahmen von
OEF oder ISAF in Afghanistan stationiert waren, wurden wegen einer
Diagnose PTBS aus dem Einsatz repatriiert (bitte möglichst nach Jahr, Ge-
schlecht und Dienstgrad aufschlüsseln)?

162. Wie viele stationäre Behandlungsplätze stehen der Bundeswehr für an
PTBS-Erkrankte derzeit zur Verfügung?

VIII. Bilanz der Entwicklungspolitik/Stabilitätspakt Afghanistan
163. Wie hoch ist die Gesamtsumme der seit dem Jahr 2002 von Deutschland

in Afghanistan verausgabten Mittel der Öffentlichen Entwicklungszusam-
menarbeit (ODA)?

164. Wie verhält sich die Summe der seit dem Jahr 2002 in Afghanistan einge-
setzten ODA-Mittel pro Kopf zu dem Einsatz von ODA-Mitteln in ande-
ren Ländern während desselben Zeitraums (bitte in der Summe und im
Verlauf angeben)?

165. Durch welche Programme und Projekte, sowohl bi- als auch multilaterale,
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2002 in Afgha-
nistan Mittel der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit umgesetzt
(bitte für jedes Programm bzw. Projekt die Gesamthöhe der jeweils ein-
gesetzten Mittel sowie den jeweiligen Anteil der Verwaltungskosten, der
Gehälter deutscher Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, der Gehälter von
afghanischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern sowie von Beraterhono-
raren nennen)?

166. Durch welche Programme und Projekte der nichtstaatlichen Entwick-
lungszusammenarbeit wurden seit dem Jahr 2002 Steuermittel in Afgha-
nistan umgesetzt (bitte jeweils Gesamthöhe sowie den jeweiligen Anteil
der Verwaltungskosten, der Gehälter deutscher Mitarbeiter, der Gehälter
von afghanischen Mitarbeitern sowie von Beraterhonoraren nennen)?

167. Welche Beiträge hat die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zum Auf-
bau der Infrastruktur geleistet (Straßen- und Schienenbau, Wohnungsbau,
Bau von Schulen und Krankenhäusern), und wonach bemisst bzw. wie
evaluiert die Bundesregierung den tatsächlichen Nutzen der Projekte?

168. Welche der neu geschaffenen oder ertüchtigten Infrastrukturen werden
nach Kenntnis der Bundesregierung heute von der öffentlichen Hand, wel-
che in öffentlich-privater Partnerschaft und welche als private Unterneh-
men betrieben?

169. Welche staatlichen Versorger in Afghanistan wurden mithilfe der deut-
schen Entwicklungszusammenarbeit in welchem Umfang seit dem Jahr
2002 unterstützt bzw. überhaupt erst aufgebaut?

170. Welche Versorger wurden im Rahmen der deutschen Entwicklungszusam-
menarbeit in eine öffentlich-private Partnerschaft umgewandelt oder über-
haupt erst aufgebaut?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/2144
171. Welche Aufträge hat die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusam-
menarbeit (GIZ) GmbH, vormals GTZ (Deutsche Gesellschaft für Techni-
sche Zusammenarbeit), vom Bundesministerium für Verteidigung (BMVg)
angenommen?
Welche Projekte wurden im Auftrag des BMVg bereits realisiert (bitte
Höhe der umgesetzten Mittel nennen)?

172. Welche dieser Projekte wurden auf die ODA angerechnet?
173. Inwieweit kam bisher in Afghanistan die Kooperationsvereinbarung zwi-

schen der GIZ und dem BMVg von 2011 (www.bmvg.de/portal/a/bmvg/
!ut/p/c4/NYvBCsIwEET_aDdBUPFm7UGhJ0G03tI2hJVmU9ZNvfjxJg
dn4B3mMfjEUnYrBaeU2M34wH6kw_CBIa4BXilLWSES01u9UI54r5_
Jw5jYa6V6VioM4jQJLEl0riaLFAM0YW9s2xhr_rHf_bk7dbfNbttemisu
MR5_YU4Grg!!/) zum Tragen?

174. Wie funktionierte der im Abkommen beschriebene „Austausch von Infor-
mationen zu Einsatzgebieten und Regionen bzw. Ländern, in denen die
Bundeswehr künftig voraussichtlich stärker gefordert sein wird“, konkret?
a) Welche gemeinsamen Analysen und Auswertungen wurden erstellt?
b) Welche gemeinsamen Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen zur

Vorbereitung der Bundeswehrsoldaten auf den Einsatz in Afghanistan
wurden von der GIZ im Rahmen der Kooperation mit dem BMVg
durchgeführt?

c) An welchen Trainingsmaßnahmen des BMVg haben GIZ-Mitarbeiter
und Gutachter/Consultingmitarbeiter teilgenommen?

d) In welchem Umfang kam es zu dem in § 6 des Abkommens angekün-
digten Personalaustausch sowie Hospitationen?

e) In welchem Umfang haben Mitarbeiter der GIZ und andere Entwick-
lungshelfer in Afghanistan auf Logistik der Bundeswehr (u. a. Trans-
port von Personen und Material, ärztliche Versorgung, Feldpost, Nut-
zung von Liegenschaften der Bundeswehr) zurückgegriffen?

175. Was kann die Bundesregierung über die künftige Verwendung der im Auf-
trag des BMVg in Afghanistan errichteten Liegenschaften sagen?
Welche davon wurden von der GIZ errichtet?
Wird ihr Bau oder ihre Nutzung auf die ODA angerechnet?

176. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Analyse des Verhältnisses der seit dem Jahr 2002 in Afghanistan
eingesetzten ODA-Mittel zu dem Entwicklungserfolg angesichts des Um-
stands, dass Afghanistan nach wie vor einen der letzten Plätze im Human
Development Index der Vereinten Nationen (www.laenderdaten.de/indizes/
hdi.aspx) einnimmt?

IX. Ab 2015 – Resolute Support
177. Welche Truppen plant die Bundeswehr nach gegenwärtigem Kenntnis-

stand ab dem 1. Januar 2015 im Norden Afghanistans zu stationieren (An-
gaben bitte nach Einheit und Waffengattung machen)?

178. Welche Truppen sind für die Wahrnahme von operativen Gefechtsaufgaben
ausgerüstet?
Was beinhaltet diese Ausrüstung ggf. bei diesen Einheiten?

Drucksache 18/2144 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
179. Sollen nach gegenwärtigem Kenntnisstand Task Forces, vergleichbar z. B.
der deutschen Task Force 47, als Teil des genannten Mandats oder außer-
halb des Mandats weitere operative Aufgaben in Afghanistan überneh-
men?
Wenn ja, in welcher Personalstärke sollen sie präsent sein (Größenord-
nung), und sollen sie mit Spezialkräften anderer Staaten kooperieren?

180. Inwieweit unterscheidet sich das geplante Mandat Resolute Support von
ISAF, und inwieweit schlägt sich dies ggf. in der Ausrüstung und den Ein-
satzregeln für die Bundeswehrsoldaten tatsächlich (Stichwort: Taschen-
karte) nieder?

181. Existieren gegenwärtig Pläne bezüglich einer Zusammenarbeit eines zu-
künftigen deutschen Kontingents mit den Gliederungen der afghanischen
Polizei?
Wenn ja, auf welche Weise, und bei welchen Vorhaben ist dies geplant?

182. Welchen Anteil an der Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte werden
nach gegenwärtigem Kenntnisstand deutsche Ausbilder – innerhalb oder
außerhalb der Mandatierung Resolute Support – übernehmen?

183. In welchem Umfang wird nach gegenwärtigem Kenntnisstand der Bun-
desregierung das – sowohl bilaterale als auch EU-gestützte – Polizeitrai-
ning nach dem 1. Januar 2015 weitergeführt?

184. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung bezüglich Überlegun-
gen zur Ausstattung anderer an einem möglichen Folgemandat, ggf. Reso-
lute Support, beteiligter Einsatzkräfte anderer Staaten mit UAV/Drohnen?

185. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob und inwie-
weit ggf. von wem geplant ist, in Afghanistan auch nach Beendigung des
ISAF-Einsatzes weiterhin mit oder ohne den Einsatz von Drohnen bewaff-
nete Angriffe in Form sogenannter gezielter Tötungen gegenüber Aufstän-
dischen vorzunehmen?

186. Gibt es – insbesondere nach der Entscheidung der USA, ihre Streitkräfte
in Afghanistan zum Ende des Jahres 2016 vollständig aus der Fläche ab-
zuziehen – Überlegungen seitens der Bundesregierung zu einer zeitlich
über das Jahr 2016 hinausgehenden Präsenz deutscher Truppen in Afgha-
nistan?

Berlin, den 4. Juli 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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