BT-Drucksache 18/2125

Zur humanitären Situation und Menschenrechtsverletzungen durch staatliche und irreguläre Akteure in der Ostukraine

Vom 10. Juli 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2125
18. Wahlperiode 10.07.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Inge Höger, Katrin Kunert,
Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.

Zur humanitären Situation und Menschenrechtsverletzungen durch staatliche
und irreguläre Akteure in der Ostukraine

Seit der Wahl des neuen ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko am
25. Mai dieses Jahres hat die Bundesregierung ihm wiederholt ihre Unterstüt-
zung versichert. In ihren Verlautbarungen hat sie zentral auf die ihrer Ansicht
nach vorhandene Fähigkeit Petro Poroschenkos abgehoben, die Ukraine zu
einen und eine friedliche Lösung des Konflikts mit der Bevölkerung der Ost-
ukraine herbeizuführen. Mehr als einen Monat nach seiner Wahl ist jedoch das
Gegenteil der Fall. Der Konflikt ist nach Auffassung der Fragesteller – auch
durch das Agieren Petro Poroschenkos – weiter eskaliert.
Dabei muss angesichts des Bürgerkriegsgeschehens daran erinnert werden, dass
die neue Administration der Ukraine auch in ihrer Behandlung der Bevölkerung
der Ostukraine den grundlegenden Normen der Menschenrechte verpflichtet ist,
von denen die Achtung des Rechts auf Leben und Gesundheit die grundlegends-
ten sind. Dies ist Grundlage der Mitgliedschaft dieses Landes z. B. im Europarat
und Grundlage der Assoziierung mit der Europäischen Union (EU). So fordert
auch der am 17. Juni 2014 veröffentlichte Bericht der UN Humanitarian Mission
von Kiew‚ „internationale Normen und Standards“ gegenüber der Bevölkerung
der Ostukraine einzuhalten.
Aus dem Ostteil des Landes werden fast ununterbrochen schwere Kämpfe gemel-
det. Über die Zahl der Toten und Verletzten, über die Schäden an der Infrastruktur
und die Härten für die Zivilbevölkerung erhält die deutsche Öffentlichkeit jedoch
unzureichende Informationen. Bewegte Bilder, die die Dramatik des Kriegs-
geschehens widerspiegeln könnten, sind seit dem Amtsantritt Petro Poroschenkos
in den deutschen Medien nur selten zu finden. Auch die Bundesregierung infor-
miert die Öffentlichkeit nach Ansicht der Fragesteller unzureichend über ihre Er-
kenntnisse bzw. ihre Bewertung der Lage in der Ostukraine.
Jüngste Zahlen des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR lassen das Ausmaß der
Situation im Osten der Ukraine erahnen. Demnach gibt es im Land 54 400 Bin-
nenvertriebene, davon 42 400 im Osten des Landes und 12 000 von der Halb-
insel Krim (www.unhcr.de vom 27. Juni 2014). 110 000 Menschen sind laut
UNHCR nach Russland geflohen, wo sich in Rostow am Don 12 900 und in
Brjansk 6 500 Menschen in öffentlichen Gebäuden und in Zeltlagern befinden
sollen. Nach Angaben der russischen Migrationsbehörde FMS sind seit Beginn
dieses Jahres mehr als 400 000 Ukrainer für einen Daueraufenthalt in Russland
eingetroffen (www.german.ruvr.ru vom 19. Juni 2014 „Rund 400 000 Flücht-
linge aus der Ukraine halten sich in Russland auf“).

Drucksache 18/2125 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Nachdem die vorübergehende Waffenruhe, deren Einhaltung von beiden Kon-
fliktparteien bestritten wurde, nicht verlängert wurde, stellt sich noch drängen-
der die Frage, wie sich die Bundesregierung zu diesem Krieg gegen Teile der
eigenen Bevölkerung in einem Staat Europas und zu einer möglichen Eskalation
des Konflikts mit Russland positioniert.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Bewertet die Bundesregierung den bewaffneten Konflikt in der Ukraine oder

in Teilen der Ukraine nach Maßgabe der Europäischen Menschenrechtskon-
vention (EMRK) als Niederschlagung von Aufständen (Eskalationsstufe 1),
öffentlichen Notstand (Eskalationsstufe 2) oder als Krieg (Eskalationsstufe 3)?
a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Einstufung in

Bezug auf die Anwendung der EMRK-Konventionsrechte, insbesondere
des Rechts auf Leben?

b) Inwieweit und in welchen Regionen wird nach Ansicht der Bundesregie-
rung im aktuellen Konflikt in der Ukraine die Anwendung der EMRK
durch die Vorschriften des Humanitären Völkerrechts überlagert?

c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verletzungen der
EMRK-Konventionsrechte im Rahmen des Konfliktes in der Ukraine?

d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verletzungen Huma-
nitärem Völkerrechts im Rahmen des Konfliktes in der Ukraine?

e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Urheber und die
Opfer der Verletzungen der EMRK-Konventionsrechte bzw. des Humani-
tären Völkerrechts?

2. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Auflagen für Makrofinanzhilfen
vonseiten des Europäischen Rates in Bezug auf die Erfüllung „effektiver de-
mokratischer Mechanismen – einschließlich eines Mehrparteiensystems und
der Rechtsstaatlichkeit“ sowie die Garantie der „Achtung der Menschen-
rechte“ (Ausschussdrucksache des Finanzausschusses des Deutschen Bun-
destages 18(7)063) als gegenwärtig erfüllt an?

3. Inwiefern und wie informiert sich die Bundesregierung regelmäßig über die
Entwicklung der Situation in der Ostukraine, und wie regelmäßig gibt es
einen Austausch mit der ukrainischen Regierung und Kontakten, die die Lage
kompetent einschätzen können?

4. Inwieweit deckt der Beobachtungsauftrag, welcher der Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) erteilt wurde, die militä-
rischen Aktivitäten aller relevanten Akteure innerhalb der Ukraine ab, also
auch der auf Seiten der ukrainischen Nationalgarde mitkämpfenden irregulä-
ren Verbände?

5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die neu gebildete Natio-
nalgarde und über die Behauptungen, sie rekrutiere sich maßgeblich aus na-
tionalistischen Kräften der Maidanbewegung (www.heise.de vom 13. Mai
2014 „Ukraine: Zeichen stehen auf Sturm“), wie beurteilt sie ihre Ausbildung
als Voraussetzung zur Einhaltung von EMRK und Humanitärem Völkerrecht
und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus den den
Angeworbenen versprochenen zukünftigen Anstellungen beim Ministerium
für Inneres (www.dw.de vom 21. März 2014 „Kann die Nationalgarde die
Ukraine retten?“), auch in Bezug auf die zukünftige Korruptionsbekämpfung
in der Ukraine?

6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Rivalitäten
zwischen dem ukrainischen Militär, dem Grenzschutz und der neu gebildeten
Nationalgarde?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2125
7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass der Konflikt
in der Ostukraine – der neu gewählte Präsident sprach Medienberichten zu-
folge von einem „Krieg“ (Berliner Morgenpost, 25. Mai 2014) – auf militä-
rische Weise nicht gelöst werden kann bzw. mit Blick auf die menschlichen
Opfer und die Folgen für die Bevölkerung auf beiden Seiten, wie auch die
politischen Folgen, nicht militärisch gelöst werden sollte?

8. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Haltung Petro Poroschenkos,
die Eingliederung der Krim in die Russische Föderation nicht zu akzeptie-
ren und dabei keine Kompromisse zuzulassen (www.heute.de/ukraine-
praesidentschaftskandidat-poroschenko-will-die-krim-zurueck-32543460.
html)?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko einer militärischen Eskalation
zwischen der Ukraine und Russland, sieht sie das Risiko eines militärischen
Sieges Kiews in der Ostukraine steigen, und wie würde sie sich zu einem
solchen militärischen Angriff der Ukraine gegen die Machthaber auf der
Krim positionieren?

10. Inwieweit hat die Bundesregierung versucht, auf die ukrainische Regierung
dahingehend Einfluss zu nehmen, dass die wiederholten Ankündigungen
eines Waffenstillstands auch tatsächlich umgesetzt werden?
a) Wann hat die Bundesregierung, angesichts der bereits am 17. April 2014

gemeldeten Zusammenstöße zwischen „pro-russischer“ oder Kiew-kri-
tischer Bevölkerung und Armee (www.kyivpost.com/multimedia/photo/
ukrainian-army-gets-hostile-reception-in-donetsk-oblast-on-april-16-
343886.html), eine Einstellung der sogenannten Anti-Terror-Operation
durch die ukrainische Regierung gefordert?

b) Hat sie sich öffentlich von dem militärischen Vorgehen der ukrainischen
Regierung in den Städten der Ostukraine distanziert und insbesondere
von berichteten Angriffen auf zivile Gebäude?

c) Wenn nein, warum wurde das unterlassen?
d) Wann hat sie sich gegenüber der ukrainischen Regierung für Verhandlun-

gen der ukrainischen Regierung mit den Aufständischen eingesetzt, und
wie und gegenüber wem hat sie das getan?

e) Wenn nicht, warum hat sie das unterlassen?
f) Inwiefern sieht sie Oligarchen als geeignete und legitimierte Vertreter

der Ostukraine bei solchen Verhandlungen an?
g) Inwiefern hat sich die Bundesregierung als Unterstützerin bei solchen

Verhandlungen angeboten?
h) Sieht die Bundesregierung in den Rebellen im Osten der Ukraine „Terro-

risten“?
11. Wie und wem gegenüber hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, die

am 18. Juni 2014 erklärte und am 27. Juni 2014 beendete Waffenruhe zu
verlängern?
Hat sich die Bundesregierung insbesondere dafür eingesetzt, dass Petro
Poroschenko etwaige Verhandlungen beginnt, ohne Vorbedingungen zu
stellen, wie die Abgabe der Waffen nur durch eine Seite des Konflikts?

12. Hat die Bundesregierung in irgendeiner Form Kontakt zu Vertreterinnen
und Vertretern der Aufständischen bzw. der deklarierten „Volksrepubliken“
gehabt oder eine Dialogaufnahme versucht?

13. Wie viele Menschen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im
Moment auf der Flucht aus der Ostukraine?

Drucksache 18/2125 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
a) Wie viele Menschen schätzt die Bundesregierung derzeit als Binnen-
flüchtlinge ein?

b) Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung ins Aus-
land geflohen (bitte nach Zielländern aufschlüsseln)?

14. Ist die Bundesregierung bereit, Flüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland
aufzunehmen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie viele, und inwieweit ist sie bereits tätig geworden, um die

Flüchtlinge zu unterstützen?
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die tatsächliche Einrich-

tung eines „Fluchtkorridors“, wie er vom ukrainischen Präsidenten Mitte
Juni dieses Jahres angekündigt wurde (www.zeit.de/politik/ausland/2014-06/
poroschenko-fluchtkorridor-ukraine-kaempfe-separatisten)?
a) Hat sich die Bundesregierung gegenüber der ukrainischen Regierung

oder in internationalen Institutionen für die Einrichtung eines solchen
„Fluchtkorridors“ für die Zivilisten eingesetzt, die die Kampfgebiete in
Richtung anderer Teile der Ukraine, Russland oder anderer Länder ver-
lassen wollen?

b) Welche anderen Schritte hat die Bundesregierung hinsichtlich der Flucht
der Zivilbevölkerung aus den umkämpften Gebieten unternommen, und
wann wurde über diese Schritte entschieden?

c) Wenn keine Schritte unternommen wurden, warum wurde dies unterlas-
sen?

16. Wie viele Menschen sind nach den Erkenntnissen der Bundesregierung seit
dem Beginn der Kämpfe am 14. April 2014 ums Leben gekommen?
a) Wie viele wurden durch Waffeneinwirkung insgesamt getötet und ver-

letzt?
b) Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der Urheber

der Tötungen?
c) Wie viele der Getöteten und Verletzten waren nach den Erkenntnissen

der Bundesregierung Zivilisten?
d) Welche Information hat die Bundesregierung über die Zahl der in

Slowjansk Getöteten und Verwundeten durch den Artilleriebeschuss seit
Beginn des Beschusses durch ukrainische Einheiten?

e) Inwiefern versucht die Bundesregierung, eigene Erkenntnisse und Posi-
tionen zu den rechtlichen Verhältnissen bei Tötungen in der Ukraine zu
erlangen, um ggf. auf Verletzungen der EMRK und des darin enthaltenen
Verhältnismäßigkeitsgebots bzw. auf Verletzungen des Humanitären
Völkerrechts reagieren zu können?

17. Welche Informationen hat die Bundesregierung zum Einsatz von Phosphor-
bomben sowie von Kassettenbomben gegen zivile Ziele durch Regierungs-
truppen (www.heise.de/tp/artikel/42/42005/1.html)?
a) Hat sich die Bundesregierung nach Bekanntwerden dieser mutmaßlichen

Verletzungen des Kriegsvölkerrechts mit der Kiewer Regierung in Ver-
bindung gesetzt, um die sofortige Einstellung der Bombardierungen zu
fordern?

b) Wenn ja, wann erfolgte das?
c) Wenn nein, warum erfolgte das nicht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2125
d) Gibt es zu den mutmaßlichen Einsätzen schwerer Waffen in Wohngebie-
ten eine öffentliche Stellungnahme der Bundesregierung, und wenn nein,
warum nicht?

18. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Versorgung der Be-
völkerung in den umkämpften Gebieten der Ostukraine mit lebenswichtigen
Medikamenten, besonders über die Versorgung mit Insulin?
a) Seit wann ist die Bundesregierung von den Zuständen informiert?
b) Hat sich die Bundesregierung dazu an die Kiewer Regierung gewandt,

und hat sie eine freie Belieferung der belagerten Städte mit lebenswich-
tigen Medikamenten gefordert?

c) Wenn ja, wann ist das geschehen?
d) Wenn nein, warum ist dies nicht geschehen?
e) Welche konkreten Maßnahmen Humanitärer Hilfe hat die Bundesregie-

rung für die betroffenen Gebiete in Betracht gezogen bzw. in die Wege
geleitet?

19. Welche Information hat die Bundesregierung über die Versorgungslage der
Bevölkerung in den ostukrainischen Städten mit Lebensmitteln, Trinkwas-
ser und Strom?

20. Gegenüber welchen Staaten bestehen weitgehendere EU-Handelssanktio-
nen als gegenüber der Krim, und inwiefern und ggf. warum befürwortete die
Bundesregierung schärfere Handelssanktionen als gegenüber dem Iran und
Syrien?

21. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die humanitären Kon-
sequenzen des Artillerieangriffs der ukrainischen Armee auf zwei Pump-
stationen des Trinkwasser führenden Seversky-Donezk-Donbass-Kanals,
bei dem zwei Arbeiter der Wasserwirtschaft getötet wurden (www.faz.net/
aktuell/politik/ausland/kaempfe-in-der-ostukraine-hunderttausende-
menschen-ohne-wasser-12974108.html)?
a) Ist die Trinkwasserversorgung für die Einwohner im Oblast Donetzk

nach Kenntnis der Bundesregierung gesichert?
b) Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko der Entwicklung von Epide-

mien (wie bereits vor zwei Jahren geschehen) durch die flächendeckende
Kontamination von Trinkwasser ein?

c) Wie ist der Stand der Reparaturen, die die ukrainische Regierung am
10. Juni 2014 zusagte?

d) Für wie vertrauenswürdig hält die Bundesregierung diese Zusage, wenn
die ukrainische Seite es ablehnt, Verhandlungen mit den Rebellen aufzu-
nehmen, die den Ort Semenowka besetzt halten, in dem die Pumpstatio-
nen liegen?

22. Hat sich die Bundesrepublik Deutschland sofort nach Bekanntwerden des
Angriffs auf die Pumpstationen an die Kiewer Regierung gewandt und deut-
lich gemacht, dass mögliche Angriffe auf die Trinkwasserversorgung der
Bevölkerung eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung darstellen
und in einem bewaffneten Konflikt das Kriegsvölkerrecht verletzen?
a) Wenn ja, wann ist das geschehen?
b) Wenn nein, warum ist das unterblieben?

Drucksache 18/2125 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
23. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zur Frage der Au-
thentizität einer mutmaßlichen Verfassung der selbsterklärten „Volksrepu-
blik Donezk“ (https://linksunten.indymedia.org/de/node/114522), die auch
als False-flag-Aktion bewertet wird?

24. Welche Erkenntnisse hat sie über klerikale, homophobe oder großrussische
Kräfte in den selbsterklärten „Volksrepubliken“ und ihre politischen Kräfte-
verhältnisse?

25. An welchen Tagen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bewaffnete
Auseinandersetzungen in Mariupol, welche Information hat die Bundes-
regierung zu Toten und Verletzten dieser Kämpfe, und wie viele Zivilisten
starben bzw. wurden dabei verletzt?

26. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Zahl von Toten und
Verletzten durch einen Luftangriff auf ein Gebäude der Gebietsverwaltung
Lugansk am 2. Juni 2014 (http://de.ria.ru/security_and_military/20140603/
268670298.html, bitte aufschlüsseln, ob es sich bei den Opfern um Zivilis-
ten handelt)?

27. Welche weiteren militärischen Angriffe auf zivile Gebäude (bspw. Wohnge-
biete) bzw. zivile Infrastruktur in Lugansk sind der Bundesregierung be-
kannt?

28. Welche Informationen hat die Bundesregierung über „Filtrationspunkte“,
wie sie der Verteidigungsminister der Ukraine, Mychajlo Kowal, gegenüber
Medien ankündigte (www.youtube.com/watch?v=9IZLotoo5mA)?
a) Welche Funktion haben diese „Filtrationspunkte“ nach Kenntnis der

Bundesregierung?
b) Nach welchen Kriterien sollen nach Kenntnis der Bundesregierung Men-

schen an diesen Punkten „gefiltert“ werden, und was soll mit den „gefil-
terten“ Personen passieren?

c) Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Zahl der zu
erwartenden „ausgefilterten“ Personen und darüber, wo diese ggf. in
Gewahrsam genommen werden sollen, beziehungsweise inwiefern hat
sie versucht, darüber Informationen der ukrainischen Regierung zu er-
halten?

29. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz privater
Söldnerarmeen durch einzelne, ökonomisch mächtige Personen in der
Ukraine, wie es beispielsweise über den Gouverneur von Dnipropetrovsk,
Igor Kolomoisky, berichtet wurde (www.heise.de/tp/artikel/42/42062/1.
html)?
a) Unterliegen derartige Strukturen nach Ansicht der Bundesregierung dem

Abrüstungsgebot des Genfer Friedensfahrplans vom 17. April 2014?
b) Wenn ja, wurde die Kiewer Regierung von der Bundesregierung zur Auf-

lösung dieser Strukturen gemäß der Beschlusslage des Genfer Agree-
ments aufgefordert?
Wenn ja, wann geschah das?

c) Wenn nein, warum wurde dies nicht gefordert?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2125
30. Stehen die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung weiterhin zu ihrer For-
derung, dass betreffend die Todesschüsse auf dem Maidan vom 19./20. Fe-
bruar dieses Jahres „eine umfassende und transparente, unter Einbeziehung
internationaler Institutionen erfolgende, Aufklärung“ erfolgen muss (Staats-
minister Michael Roth in seiner Antwort auf die Schriftliche Frage 32 der
Abgeordneten Dr. Sahra Wagenknecht auf Bundestagsdrucksache 18/815),
und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus den bis-
herigen Ermittlungen und der daran geäußerten Kritik (vgl. www.wdr.de/tv/
monitor/sendungen/2014/0410/maidan.php5), auch im Verhältnis zu den
ukrainischen Verpflichtungen aus der EMRK?

31. Hat die Bundesregierung inzwischen Informationen über die mutmaßliche
Urheberschaft des Massakers im Gewerkschaftshaus in Odessa am 2. Mai
2014?

32. Haben die ukrainischen Behörden nach Informationen der Bundesregierung
Ermittlungen eingeleitet, um das Massaker vom 2. Mai 2014 in Odessa auf-
zuklären?
a) Wie ist der Stand dieses Verfahrens?
b) Wie viel Vertrauen setzt die Bundesregierung in die ermittelnden Behör-

den?
c) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus den bisheri-

gen Ermittlungen, auch im Verhältnis zu den ukrainischen Verpflichtun-
gen aus der EMRK?

33. Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung das Massaker an etwa
50 Zivilisten am 2. Mai 2014 in Odessa und die dafür Verantwortlichen ver-
urteilt, und wann und in welcher Form verurteilte die Bundesregierung die
Verantwortlichen für den Abschuss eines ukrainischen Militärflugzeuges
Mitte Juni 2014, bei dem 49 Soldaten ums Leben kamen?
Aus welchem Grund wurde der für die Opfer von Odessa vorgesehene
Kranz des Bundesministers des Auswärtigen bei dessen Odessa-Besuch am
13. Mai 2014 nicht niedergelegt (www.spiegel.de/politik/ausland/ukraine-
steinmeier-trifft-jazenjuk-und-legt-kranz-in-odessa-nieder-a-969101.html)?

Berlin, den 9. Juli 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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