BT-Drucksache 18/206

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 18/200 - Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (13. SGB V-Änderungsgesetz ? 13. SGB V-ÄndG)

Vom 18. Dezember 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 18/206 (neu)
18. Wahlperiode 18.12.2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Hauptausschusses

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 18/200 –

Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

(13. SGB V-Änderungsgesetz – 13. SGB V-ÄndG)

A. Problem
Das gesetzliche Preismoratorium, durch das einseitig bestimmte Preissteigerungen
der pharmazeutischen Unternehmer nicht zu Lasten der Krankenkassen und sonsti-
gen Kostenträger abgerechnet werden konnten, hat sich zur Dämpfung der steigen-
den Ausgabenentwicklung im Arzneimittelbereich bewährt. Bei Auslaufen dieser
Maßnahme Ende 2013 sind jedoch ein deutlicher Anstieg der Arzneimittelausgaben
und eine überdurchschnittliche Preisentwicklung zu erwarten. Dabei hält auch der
langjährige Trend zu steigenden Kosten je Arzneimittelverordnung weiter an und
trägt erheblich zu Ausgabensteigerungen in der Arzneimittelversorgung bei.

B. Lösung
Das Preismoratorium wird zunächst befristet bis zum 31. März 2014 verlängert.

Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen aller
Fraktionen.

C. Alternativen
Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine zusätzlichen Haushaltsausgaben.

Für den Bund sowie für Länder und Kommunen ergeben sich durch die Regelungen
dieses Gesetzes geschätzte Minderausgaben im Rahmen der Beihilfeausgaben für
Arzneimittel in einem einstelligen Millionenbetrag.

Drucksache 18/206 (neu) – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Keiner.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.

Das Preismoratorium wird von den pharmazeutischen Unternehmern in den beste-
henden unveränderten Abrechnungsverfahren der Apothekenrechenzentren abgewi-
ckelt.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Keine neuen Informationspflichten.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.

F. Weitere Kosten
Das Gesetz führt zu finanzwirksamen Entlastungen der gesetzlichen Krankenversi-
cherung sowie der sonstigen Kostenträger und begrenzt den Ausgabenanstieg in der
Arzneimittelversorgung.

Die Regelungen des Gesetzes wirken dämpfend auf das Erstattungspreisniveau für
Arzneimittel. Für das Verbraucherpreisniveau ergeben sich keine relevanten Auswir-
kungen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/206 (neu)

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/200 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 18. Dezember 2013

Der Hauptausschuss

Dr. Norbert Lammert
Vorsitzender

Jens Spahn
Berichterstatter

Heidtrud Henn
Berichterstatterin

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Andreae
Berichterstatterin
Drucksache 18/206 (neu) – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Jens Spahn, Heidtrud Henn, Wolfgang Gehrcke und
Kerstin Andreae

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/200 in seiner 5. Sitzung am 18. De-
zember 2013 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Hauptausschuss überwie-
sen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Das bislang geltende gesetzliche Preismoratorium, durch das einseitig bestimmte Preissteigerungen der
pharmazeutischen Unternehmer nicht zu Lasten der Krankenkassen und sonstigen Kostenträger abgerech-
net werden konnten, hat sich zur Dämpfung der steigenden Ausgabenentwicklung im Arzneimittelbereich
bewährt. Bei Auslaufen dieser Maßnahme zum 31. Dezember 2013 sind jedoch ein deutlicher Anstieg der
Arzneimittelausgaben und eine überdurchschnittliche Preisentwicklung zu erwarten. Dabei hält auch der
langjährige Trend zu steigenden Kosten je Arzneimittelverordnung durch die Umstellung auf Arzneimittel
mit teureren Wirkstoffen und die Verordnung größerer Packungsgrößen, höherer Dosierungen und anderer
Darreichungsformen weiter an und trägt erheblich zu den Ausgabensteigerungen in der Arzneimittelversor-
gung bei. So zeigen die Daten des Deutschen Apothekerverbandes zur Frühinformation der Arzneimittel-
ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung (ohne Berücksichtigung von Rabattverträgen nach
§ 130a Absatz 8 SGB V) im Laufe des Jahres 2013 eine deutliche Ausgabenbeschleunigung. Während die
Ausgaben in den Monaten Januar bis Juni 2013 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um
rund 2,2 Prozent gestiegen sind, betrug der Anstieg in den Monaten Juli bis Oktober 2013 im Vergleich
zum Vorjahreszeitraum bereits rund 6,1 Prozent.

Das Preismoratorium wird zunächst befristet bis zum 31. März 2014 verlängert.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Hauptausschuss hat seine Beratungen über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
auf Drucksache 18/200 in seiner 3. Sitzung am 18. Dezember 2013 aufgenommen und abgeschlossen. Als
Ergebnis empfiehlt der Hauptausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen, den Gesetzentwurf auf Drucksa-
che 18/200 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 18. Dezember 2013

Jens Spahn
Berichterstatter

Heidtrud Henn
Berichterstatterin

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Andreae
Berichterstatterin

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