BT-Drucksache 18/2007

zu der Beratung der Unterrichtung durch die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter - Drucksache 18/1178, 18/2003 - Jahresbericht 2013 der Bundesstelle und der Länderkommission

Vom 2. Juli 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2007
18. Wahlperiode 02.07.2014

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Annette Groth, Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken,
hristine Buchhol , evi Da delen, Dr. Diether Deh , Heike H nsel, Andre
Hunko, Katrin Kunert, Stefan Liebich, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu,
Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

zu der Beratung der Unterrichtung durch die
Nationale Stelle zur Verhütung von Folter
– Drucksachen 18/1178, 18/2003 –

Jahresbericht 2013 der Bundesstelle und der Länderkommission

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter wurde im Jahr 2009 auf der Grund-
lage des Fakultativprotokolls zur UN-Antifolterkonvention geschaffen. Sie hat die
Aufgabe, die Bedingungen und die Behandlung von Personen, denen die Freiheit
entzogen wird, regelmäßig zu prüfen und Empfehlungen zur Verbesserung abzu-
geben.
Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist zuständig für die Überprüfung
von Strafvollzug und Untersuchungshaft, Jugendstrafvollzug und Jugendarrest,
Gewahrsamseinrichtungen der Polizei und des Zolls, Abschiebehaft, Haft- und
Arresteinrichtungen der Bundeswehr. Darüber hinaus überwacht sie den Freiheits-
entzug in der Psychiatrie, in Alten- und Pflegeheimen, in Einrichtungen für behin-
derte Menschen und in der geschlossenen Unterbringung von Kindern und Jugend-
lichen in Einrichtungen der Jugendhilfe.
Der Deutsche Bundestag dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nationa-
len Stelle für ihre engagierte Arbeit. Der vorliegende Bericht zeigt eindrücklich die
Notwendigkeit der Nationalen Stelle auf. Trotz fehlender finanzieller, personeller
und organisatorischer Infrastruktur leistet die Nationale Stelle eine überaus wichti-
ge Aufgabe zur Prävention und Verhinderung von menschenunwürdiger Unter-
bringung in Gefängnissen. Durch ihre Berichte trägt sie dazu bei, bestehende Miss-
stände aufzuzeigen und damit zu ihrer Veränderung beizutragen.
Deutschland verlangt von den Regierungen anderer Länder einen konsequenten
Kampf gegen Folter. Der Deutsche Bundestag erwartet von der Bundesregierung,
dass sie selbst mit gutem Beispiel vorangeht. Auch in Deutschland gibt es men-
Drucksache 18/2007 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

schenunwürdige Bedingungen und Risikoräume, z. B. in Haftanstalten, psychiatri-
schen Kliniken, Pflegeheimen, in der Kinder- und Jugendhilfe und auf Polizeistati-
onen oder in Abschiebehafteinrichtungen. Es treten immer wieder Fälle von Miss-
handlungen durch die Polizei auf. Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte stellte 2011 „mit tiefer Besorgnis“ fest, dass es in Deutschland
Berichte über menschenunwürdige Verhältnisse älterer Menschen in Pflegeheimen
gibt. In Haftanstalten und Abschiebeeinrichtungen ist die Privat- und Intimsphäre
oft nicht gewahrt. Kinder und jugendliche Flüchtlinge werden zusammen mit er-
wachsenen Personen in Abschiebungshaft untergebracht, was sowohl das Kindes-
wohl missachtet als auch gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößt.
Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist unterfinanziert und kann ihre
Aufgabe, Misshandlungen durch regelmäßige unangemeldete Besuche in allen
Haft- und Gewahrsamseinrichtungen in Deutschland vorzubeugen, nicht annähernd
erfüllen. Die Vereinten Nationen haben bei der Überprüfung der Umsetzung des
Zusatzprotokolls zur UN-Antifolterkonvention in Deutschland in scharfer Form
darauf hingewiesen, dass die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter die völker-
rechtlichen Anforderungen und ihren umfassenden Auftrag aufgrund ihrer Ausge-
staltung und geringen finanziellen Ausstattung nicht ausreichend erfüllen kann.
Der Beschluss der Justizministerkonferenz vom 25. und 26. Juni 2014, das Budget
der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter anzuheben, reicht bei Weitem nicht
aus. Der Deutsche Bundestag erwartet von der Bundesregierung, ein ähnliches
finanzielles Niveau wie z. B. in Frankreich, Österreich und der Schweiz zu schaf-
fen. Hierfür muss das Budget verzehnfacht werden. Gleichzeitig unterstützt der
Bundestag eine grundlegende institutionelle Reform der Nationalen Stelle, die ihr
mehr Rechte und organisatorische Möglichkeiten einräumt.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. dafür zu sorgen, dass das Budget der Nationale Stelle zur Verhütung von Fol-
ter in Wiesbaden jährlich um 200 000 Euro anzuheben, bis eine jährliche Fi-
nanzierung von 1 Mio. gewährleistet ist;

2. die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter nach folgenden Kriterien zu
reformieren:
a) Das Besetzungsverfahren für die Stelle wird transparent und unter Ein-

beziehung der Zivilgesellschaft ausgestaltet.
b) Die Verpflichtung zur multidisziplinären, vielfältigen und geschlechter-

gerechten Besetzung der Stelle wird festgeschrieben.
c) Das Prinzip der Ehrenamtlichkeit der Mitglieder wird größtenteils aufge-

hoben, da die Arbeit der Nationalen Stelle eine ständige Präsenz ver-
langt. Zusätzlich zu den verbleibenden ehrenamtlichen Expertinnen und
Experten wird eine angemessene Anzahl fester Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter eingestellt, beides in enger Absprache mit der Nationalen
Stelle.

d) Der Nationalen Stelle werden deutlich mehr Rechte und organisatorische
Möglichkeiten zur Sicherstellung ihres Auftrags eingeräumt.

Berlin, den 1. Juli 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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