BT-Drucksache 18/20

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2013

Vom 28. Oktober 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 18/20
18. Wahlperiode 28. 10. 2013
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Frank Tempel,
Kersten Steinke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2013

Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten ergänzenden Informa-
tionen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung
wenig Beachtung finden.
So ist wohl weitgehend unbekannt, dass derzeit etwa jeder zweite Asylsuchende
in Deutschland als schutzberechtigt anerkannt wird. Die so genannte bereinigte
Schutzquote betrug im ersten Quartal 2013 46,5 Prozent (zweites Quartal:
42,2 Prozent), hinzukommen Anerkennungen durch die Gerichte (über 13 Pro-
zent der Klagen gegen eine ablehnende Asylentscheidung erwiesen sich im Jahr
2012 als berechtigt). Die bereinigte Schutzquote bezieht sich nur auf die tatsäch-
lich inhaltlich geprüften Asylanträge und entsprechende Entscheidungen des
BAMF – und nicht auf formelle Entscheidungen wie z. B., dass ein anderer EU-
Mitgliedstaat für die Asylprüfung zuständig ist oder das Verfahren eingestellt
wird. Die bereinigte Schutzquote gibt also Auskunft darüber, in welchem Maße
Asylanträge vom BAMF inhaltlich als berechtigt angesehen werden. Die hohe
Quote widerlegt das Vorurteil, wonach die meisten Asylsuchenden angeblich
„Wirtschaftsflüchtlinge“ oder „Scheinasylanten“ seien. Auch abgelehnte Flücht-
linge können gute Gründe für ihre Flucht vorweisen, wie jüngst sogar der Präsi-
dent des BAMF, Manfred Schmidt, bestätigte (vgl. DER TAGESSPIEGEL vom
16. Oktober 2013: „Amtschef hält Asylbegriff für nicht mehr passend zur Lage“).
Bei etwa einem Fünftel aller Asylsuchenden ist das BAMF aufgrund der Dublin-
Verordnung der Auffassung, dass ein anderes Land der Europäischen Union
(EU) für die Asylprüfung zuständig sei. Im Jahr 2012 stand ausgerechnet Italien
an der Spitze der Länder, in die Deutschland Asylsuchende abschieben möchte,
2013 hat Polen diese Rolle übernommen.
Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauerte im Jahr 2012 im Durch-
schnitt ein knappes halbes Jahr, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung inklu-
sive Gerichtsverfahren vergeht etwa ein Jahr. Bei bestimmten Herkunftsländern
mit geringen Anerkennungsquoten, etwa Serbien und Mazedonien, sind die Ver-
fahrensdauern infolge von Beschleunigungsmaßnahmen und vorgezogener Ent-
scheidungen bedeutend kürzer. Im Jahr 2012 dauerte das behördliche Verfahren
diesbezüglich nur etwa zwei Monate. Im Gegenzug stieg die Verfahrensdauer
bei Flüchtlingen aus anderen Ländern mit meist hohen Anerkennungschancen
an, im zweiten Quartal 2013 auf durchschnittlich 10,6 Monate (Afghanistan
15,2, Pakistan 15,9 und Somalia 18,8 Monate).

Drucksache 18/20 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Im Jahr 2012 wurden 174 Asylanhörungen mittels Videokonferenztechnik
durchgeführt. Nach massiver Kritik an diesem umstrittenen Verfahren gab es im
zweiten Quartal 2013 keine Asylanhörungen per Video mehr. Die Bundesregie-
rung ließ auf Nachfrage offen, ob sie überhaupt mit der geänderten EU-Asylver-
fahrenslinie vereinbar wären (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14553, Antwort zu
Frage 12e).
Angesichts gestiegener Asylzahlen könnte das BAMF erhebliche Arbeitskapa-
zitäten einsparen, wenn auf massenhafte Widerrufsverfahren verzichtet würde.
Im Zeitraum 2005 bis 2010 gab es fast so viele Asylwiderrufe (38 500) wie
Anerkennungen (41 000). Im Jahr 2012 wurden gut 10 000 Widerrufsverfahren
betrieben, nur noch in jedem 20. Fall kommt es dabei zu einer Aberkennung des
zuvor gewährten Flüchtlingsstatus. Dennoch sind die Verfahren für die Be-
troffenen – politisch verfolgte und häufig traumatisierte Flüchtlinge – sehr
belastend und für Behörden und Gerichte arbeitsaufwändig. In der EU sieht nur
Deutschland obligatorische Widerrufsprüfungen nach drei Jahren ohne kon-
kreten Anlass vor.
Vom umstrittenen Asyl-Flughafenverfahren waren im Jahr 2012 787 Asyl-
suchende betroffen, unter ihnen 230 syrische, 113 afghanische und 108 iranische
Flüchtlinge sowie 28 unbegleitete Minderjährige. Im Ergebnis wurde 58 Asyl-
suchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise
im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten, ab-
geschoben wurden oder in Deutschland verbleiben konnten, ist nicht bekannt.
37,8 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2012 waren Kinder.
3,2 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen die Ge-
samtschutzquote zwischen 40,9 und 57,7 Prozent lag. Die Asylverfahren bei
unbegleiteten Minderjährigen dauerten im Jahr 2012 mit durchschnittlich
9,9 Monaten ungewöhnlich lange, derzeit sind es etwa elf Monate (Bundestags-
drucksache 17/14553, Antwort zu Frage 4).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a

des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
– AufenthG – (in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK)
und von Abschiebungshindernissen nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7
AufenthG) in der Entscheidungspraxis des BAMF im dritten Quartal
2013, und wie lautet der Vergleichswert des vorherigen Quartals 2013
(bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben und für die zehn wich-
tigsten Herkunftsländern gesondert darstellen sowie für jedes dieser zehn
Länder in relativen Zahlen angeben, wie viele einen internationalen
Flüchtlingsstatus, wie viele einen subsidiären Schutzstatus zugesprochen
bekommen haben; bitte in einer weiteren Tabelle nach Art der Aner-
kennung differenzieren: Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer
Schutz nach § 60 Absatz 2 und 5 AufenthG – unmenschliche Behand-
lung –, nach § 60 Absatz 3 AufenthG – Todesstrafe –, nach § 60 Absatz 7
Satz 2 AufenthG – bewaffnete Konflikte – und nach § 60 Absatz 7 Satz 1
AufenthG – sonstige existenzielle Gefahren – sowie schließlich die Ver-
teilung von subsidiärem Schutz auf nationaler bzw. europäischer Rechts-
grundlage darstellen)?

b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Ge-
samtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf tat-
sächlich inhaltliche und nicht rein formelle (Nicht-)Entscheidungen (bitte
wie zuvor differenzieren)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/20
2. Wie viele der Anerkennungen nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK im dritten
Quartal 2013 beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezi-
fischer Verfolgung (bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal
gesondert nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern angeben)?

3. Wie viele Widerrufsverfahren wurden im dritten Quartal 2013 bzw. im vor-
herigen Quartal 2013 eingeleitet (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den
verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Her-
kunftsländern differenzieren), und wie viele Entscheidungen in Widerrufs-
verfahren mit welchem Ergebnis gab es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamt-
zahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und
den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren sowie die jeweiligen
Widerrufsquoten benennen)?

4. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer im dritten Quartal
2013 (bitte auch den Vergleichswert des vorherigen Quartals 2013 nennen)
bis zu einer behördlichen Entscheidung, wie lang war die durchschnittliche
Bearbeitungsdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive
eines Gerichtsverfahrens), wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungs-
zeit bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen (bitte jeweils
nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und Erst- und Folgeanträgen
differenzieren), und wie werden weit überdurchschnittliche Verfahrensdauern
etwa in Bezug auf afghanische, pakistanische und somalische Asylsuchende
(im zweiten Quartal 2013 15 bis 19 Monate) gerechtfertigt?

5. Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung wurden im dritten
Quartal 2013 eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen, die
Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf Eurodac-Treffern
basierenden angeben und zum Vergleich die Werte des vorherigen Quartals
2013 nennen)?
a) Welche waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten betrof-

fenen Herkunftsländer, und welche die zehn am stärksten angefragten EU-
Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben
sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern, Malta, Bulgarien
und Ungarn nennen)?

b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit
eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland,
Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es
in den benannten Zeiträumen?

c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung wurden in den
benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und in
Prozentzahlen angeben und auch nach den zehn wichtigsten Herkunfts-
ländern und EU-Mitgliedstaaten – in jedem Fall auch Griechenland, Un-
garn, Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), und wie viele dieser
Personen wurden unter Einschaltung des BAMF, aber ohne Durchführung
eines Asylverfahrens, überstellt?

d) Wie hoch war der Anteil der in Zuständigkeit der Bundespolizei durchge-
führten Dublin-II-Verfahren bzw. Überstellungen in den genannten Zeit-
räumen?

e) Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der
Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-II-Verordnung ab-
gelehnt oder eingestellt oder als unbeachtlich betrachtet, ohne dass ein
Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in abso-
luten und relativen Zahlen angeben)?

Drucksache 18/20 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
f) In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen bei Asylsuchen-
den festgestellt, dass Griechenland nach der Dublin-II-Verordnung zu-
ständig gewesen wäre (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunfts-
ländern differenziert angeben)?

g) Welche organisatorischen und verfahrenstechnischen Änderungen im
Dublin-Verfahren hat das BAMF infolge der Neufassung der Dublin-II-
Verordnung bereits vorgenommen bzw. sind in Planung (insbesondere
hinsichtlich persönlicher Gespräche, der Informationsrechte und Garan-
tien für Minderjährige, der neuen Rechtsschutzmöglichkeiten, der Rege-
lungen zur Inhaftnahme usw.)?

h) Inwieweit trifft die Information der Fragesteller zu, dass Ungarn im Juli
2013 Dublin-Rücküberstellungen unter Hinweis auf Kapazitätsprobleme
abgelehnt haben soll, wie haben die deutschen Behörden hierauf gegebe-
nenfalls reagiert (bitte ausführen), und gibt es ähnliche Vorgänge in Bezug
auf andere EU-Mitgliedstaaten, zum Beispiel Bulgarien oder Kroatien?

i) Welche praktischen Erfahrungen haben sich aus der Ende Juni 2013 ver-
fügten Aufhebung des Erlasses vom 3. März 2006 ergeben, wonach in
„Aufgriffsfällen“ grundsätzlich keine Bearbeitung der Asylanträge durch
das BAMF erfolgen und stattdessen Abschiebungshaft beantragt werden
sollte (bitte ausführen)?

j) Welche Angaben kann das BAMF zur durchschnittlichen Dauer eines
Dublin-Verfahrens (soweit möglich bitte auch nach Mitgliedstaaten und
nach Dauer bis zur Entscheidung des ersuchten Staates bzw. bis zur tat-
sächlichen Überstellung differenzieren) und zum aktuellen Stand bzw.
zum Stand Ende 2012 und Ende 2011 machen?

k) Beinhaltet die monatlich in der Asylgeschäftsstatistik des BAMF bekannt
gegebene Zahl noch offener Asylverfahren (Ende September 2013:
80 050, darunter 73 196 Erstanträge und 6 854 Folgeanträge) auch Verfah-
ren, in denen die Frage der Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland
im Dublin-II-Verfahren noch nicht endgültig geklärt ist (bitte erläutern)?

6. Wie viele Asylanträge wurden im dritten Quartal 2013 (bitte zum Vergleich
auch die Werte des vorherigen Quartals 2013 nennen) nach § 14a Absatz 2
AsylVfG von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von
Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten
Zeiträumen von bzw. für Kinder(n) unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen
zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten, minderjährigen Flücht-
lingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in
Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge
unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie
hoch waren die jeweiligen (auch bereinigten) Gesamtschutzquoten für die
genannten Gruppen?

7. Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im drit-
ten Quartal 2013 einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach den wichtigsten
Herkunftsländern und Bundesländern aufgliedern), und wie hoch war die
Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen in den genannten Zeit-
räumen (bitte nach verschiedenen Schutzstatus und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?

8. Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) wurden im drit-
ten Quartal 2013 an welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufgegriffen,
wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, und wie viele von
ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach den fünf
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/20
9. Wie viele Asylanträge wurden im dritten Quartal 2013 bzw. im vorherigen
Quartal 2013 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben dif-
ferenziert nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem
jeweils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)?

10. Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im dritten Quartal 2013
an welchen Flughafenstandorten mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte
auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten Minderjährigen und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern machen)?

11. Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im
Bereich Asyl für das bisherige Jahr 2013 (bitte wie auf Bundestagsdruck-
sache 17/4627 zu Frage 7 darstellen), und welche Angaben zur Dauer des
gerichtlichen Verfahrens lassen sich machen?

12. Wie viele Asylanhörungen gab es im dritten Quartal 2013 bzw. im vorheri-
gen Quartal 2013 (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele davon wurden mit Hilfe der Bild- und Ton-
übertragung durchgeführt?

13. Wie waren die Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei Asyl-
suchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien und Libyen im dritten
Quartal 2013?

14. Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Staats-
angehörigen aus Serbien, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien-
Herzegowina in den Monaten Juli, August, September, Oktober 2013 ge-
stellt (bitte jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen
nennen), und wie wurden diese Asylanträge in diesen Monaten jeweils mit
welchem Ergebnis beschieden?

15. In Bezug auf welche Herkunftsländer werden Asylanträge derzeit prioritär
bearbeitet, welche neuen Informationen gibt es zur aktuellen Personalsitua-
tion, -entwicklung und -planung im BAMF, insbesondere im Bereich Asyl,
und in welchem Umfang ungefähr kann derzeit die angestrebte Einheit von
Asylanhörer und Entscheider nicht gewahrt werden (soweit relevant, bitte
auch nach Herkunftsländern differenzieren; die Fragesteller gehen davon
aus, dass das BAMF zumindest ungefähre Einschätzungen hierzu machen
kann, ansonsten wird um Darlegung gebeten, warum dies nicht möglich sein
soll)?

16. Wie hat sich die Verfahrensdauer bei Asylsuchenden, die nicht aus Ländern
des Westbalkans kommen, im dritten Quartal gegenüber dem vorherigen
Quartal entwickelt, wie hoch ist derzeit die bereinigte Gesamtschutzquote in
Bezug auf diese Länder (ohne Westbalkan), und wie bewertet es das BAMF,
dass die sechsmonatige Regelvorgabe aus § 24 Absatz 4 AsylVfG bei die-
sen Asylsuchenden mit hoher Anerkennungschance fast um das Doppelte
überschritten wird (10,6 Monate im zweiten Quartal 2013)?

17. Wie ist die aktuelle Entwicklung der Asylsuche von Personen aus Serbien
und Mazedonien und anderen Ländern des Westbalkans, und wie wird die
Entwicklung der nächsten Monate eingeschätzt?

18. Wie ist die aktuelle Entwicklung der Asylsuche von Personen aus Russland/
Tschetschenien, wie wird die Entwicklung der nächsten Monate einge-
schätzt, und was haben die in Bezug auf diese Personengruppe ergriffenen
Maßnahmen bewirkt?

19. Inwieweit würde es das BAMF angesichts der steigenden Antragszahlen
begrüßen, wenn die in der Europäischen Union einmalige gesetzliche Ver-
pflichtung zur obligatorischen Einleitung von Widerrufsprüfverfahren drei
Jahre nach der Anerkennung durch eine Gesetzesänderung zurückgenom-

Drucksache 18/20 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
men würde und hierdurch Kapazitäten für die Asylantragsprüfung frei wür-
den (Wiederholung der insoweit unbeantwortet gebliebenen Frage 3 auf
Bundestagsdrucksache 17/14553; die Frage war nicht, ob das BAMF seinen
gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt, sondern ob es eine Gesetzesän-
derung begrüßen würde, durch die Widerrufsverfahren in fünfstelliger Zahl
pro Jahr entbehrlich würden, zumal es nur noch in einem geringen Umfang
tatsächlich zu Widerrufen kommt)?

20. Werden durch deutsche Behörden beim Aufgriff an der Grenze oder im
grenznahen Raum oder in Zusammenhang mit einem Asylverfahren per-
sonenbezogene Abfragen außer im Eurodac in weiteren europäischen Da-
tenbanken vorgenommen, und wenn ja, zu welchen Anlässen, durch welche
Behörden und in welchen Datenbanken?

Berlin, den 28. Oktober 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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