BT-Drucksache 18/1998

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/1570 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen vom 15. Dezember 2010 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits (Vertragsgesetz Europa-Mittelmeer-Jordanien-Luftverkehrsabkommen - Euromed-JOR-LuftverkAbkG)

Vom 2. Juli 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1998
18. Wahlperiode 02.07.2014

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/1570 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen vom 15. Dezember 2010
zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits
(Vertragsgesetz Europa-Mittelmeer-Jordanien-Luftverkehrsabkommen
Euromed-JOR-LuftverkAbkG)

A. Problem
Bei dem Luftverkehrsabkommen handelt es sich um ein gemischtes Abkommen,
bei dem neben der Europäischen Union auch ihre Mitgliedstaaten Vertragsparteien
des Luftverkehrsabkommens mit Jordanien sind. Es müssen daher für die erforder-
liche Ratifizierung des Abkommens die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2
Satz 1 des Grundgesetzes durch ein Vertragsgesetz geschaffen werden.
Das Abkommen fällt in den Rahmen der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft zwi-
schen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten mit den Ländern des
Mittelmeers. Die in diesem Rahmen geschlossenen Europa-Mittelmeer-Luftver-
kehrsabkommen streben als Ziel einen gemeinsamen Luftverkehrsraum Europa-
Mittelmeer an. Neben der Erweiterung des europäischen Luftverkehrsmarktes aus
wirtschaftlichen Gründen zielt das Abkommen auf die Erhöhung der Sicherheit im
internationalen Luftverkehr ab.

B. Lösung
Schaffung der Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes
für die erforderliche Ratifizierung des Abkommens durch Annahme des Gesetz-
entwurfs der Bundesregierung.
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 18/1998 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/1570 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 2. Juli 2014

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Martin Burkert
Vorsitzender

Herbert Behrens
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1998

Bericht des Abgeordneten Herbert Behrens

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/1570 in seiner 39. Sitzung am
5. Juni 2014 beraten und an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur federführenden Bera-
tung sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den Innenausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucher-
schutz und den Verteidigungsausschuss zur Mitberatung überwiesen. Der Parlamentarische Beirat für nach-
haltige Entwicklung hat zu dem Gesetzentwurf eine gutachtliche Stellungnahme abgegeben.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Gesetzentwurf beinhaltet die Schaffung der Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des
Grundgesetzes für die erforderliche Ratifizierung des Europa-Mittelmeer-Jordanien-Luftverkehrsab-
kommens. Das Abkommen fällt in den Rahmen der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft zwischen der Europäi-
schen Union und ihren Mitgliedstaaten mit den Ländern des Mittelmeers. Die im Rahmen der Europa-
Mittelmeer-Partnerschaft geschlossenen Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen streben als Ziel einen
gemeinsamen Luftverkehrsraum Europa-Mittelmeer an. Neben der Erweiterung des europäischen Luftver-
kehrsmarktes aus wirtschaftlichen Gründen zielt das Abkommen auf die Erhöhung der Sicherheit im interna-
tionalen Luftverkehr ab. Zudem enthält der Gesetzentwurf eine Verordnungsermächtigung im Zusammen-
hang mit dem Luftverkehrsabkommen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/1570 in seiner 20. Sitzung am
2. Juli 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dessen Annahme.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 19. Sitzung am 2. Juli 2014 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. dessen Annahme.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 22. Sitzung am 2. Juli
2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dessen Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 17. Sitzung am 2. Juli 2014 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. dessen Annahme.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich mit dem Gesetzentwurf in seiner
4. Sitzung am 21. Mai 2014 befasst und hat dem federführenden Ausschuss folgende gutachtliche Stellung-
nahme übermittelt (Ausschussdrucksache 18(23)3-7 – im federführenden Ausschuss verteilt mit Ausschuss-
drucksache 18(15)51):
„Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung
auf Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nach-
haltige Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drs. 18/559) in seiner 4. Sitzung am 21. Mai 2014. mit dem
Entwurf eines Gesetzes zu dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen vom 15. Dezember 2010 zwi-
schen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich
Jordanien anderseits (Vertragsgesetz Europa-Mittelmeer-Jordanien-Luftverkehrsabkommen - Euromed-JOR-
LuftverkAbkG) (BR-Drs. 160/14) befasst und festgestellt:
Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs ist bedingt gegeben durch einen Bezug zu folgendem
Indikator:
Indikator 11 (Mobilität)
Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit wurden in der Begründung des Gesetzentwurfes getroffen:
Drucksache 18/1998 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

„Die Managementregeln und Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurden geprüft. Das Gesetz
berührt keine Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung."
Das Vertragsgesetz sorgt für mehr Luftverkehrssicherheit, ist deshalb nur am Rande nachhaltigkeitsrelevant.
Eine Prüfbitte ist daher nicht erforderlich.“

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/1570 in
seiner 14. Sitzung am 2. Juli 2014 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetz-
entwurfs auf Drucksache 18/1570.

Berlin, den 2. Juli 2014

Herbert Behrens
Berichterstatter

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