BT-Drucksache 18/1997

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/1569 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Luftverkehrsabkommen vom 25. und 30. April 2007 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Vertragsgesetz EU-USA-Luftverkehrsabkommen - EU-USA-LuftverkAbkG)

Vom 2. Juli 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1997
18. Wahlperiode 02.07.2014

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/1569 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Luftverkehrsabkommen vom 25. und 30. April 2007
zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika einerseits
und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
(Vertragsgesetz EU-USA-Luftverkehrsabkommen
EU-USA-LuftverkAbkG)

A. Problem
Bei dem Luftverkehrsabkommen handelt es sich um ein gemischtes Abkommen,
bei dem neben der Europäischen Union auch ihre Mitgliedstaaten Vertragsparteien
des Luftverkehrsabkommens sind. Es müssen daher für die erforderliche Ratifizie-
rung des Abkommens die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des
Grundgesetzes durch ein Gesetz geschaffen werden.
Ziel des Abkommens ist es, die zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen
Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten bestehenden bilateralen Luftverkehrs-
abkommen an gemeinschaftsrechtliche Vorgaben anzupassen und den Urteilen des
Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 5. November 2002 Rechnung
zu tragen.

B. Lösung
Schaffung der Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes
durch Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung.
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 18/1997 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/1569 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 2. Juli 2014

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Martin Burkert
Vorsitzender

Herbert Behrens
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1997

Bericht des Abgeordneten Herbert Behrens

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/1569 in seiner 39. Sitzung am
5. Juni 2014 beraten und an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur federführenden Bera-
tung sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den Innenausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucher-
schutz und den Verteidigungsausschuss zur Mitberatung überwiesen. Der Parlamentarische Beirat für nach-
haltige Entwicklung hat zu dem Gesetzentwurf eine gutachtliche Stellungnahme abgegeben.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Gesetzentwurf beinhaltet die Schaffung der Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des
Grundgesetzes für die erforderliche Ratifizierung des EU-USA-Luftverkehrsabkommens.
Auf der Grundlage eines von den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft erteilten Mandates zur
Schaffung eines offenen Luftverkehrsraumes („Open Skies“) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und
ihren Mitgliedstaaten und den Vereinigten Staaten von Amerika hat die Kommission der Europäischen Ge-
meinschaften mit den Vereinigten Staaten ein umfassendes Luftverkehrsabkommen verhandelt. Ziel des Ab-
kommens ist es, die zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staa-
ten bestehenden bilateralen Luftverkehrsabkommen an gemeinschaftsrechtliche Vorgaben anzupassen und
den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 5. November 2002 Rechnung zu tra-
gen. Das Abkommen ändert unter anderem die für bilaterale Luftverkehrsabkommen typische „Natio-
nalitätenklausel“ im Sinne der Niederlassungsfreiheit, indem es Luftfahrtunternehmen mit Hauptgeschäftssitz
im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft diskriminierungsfreien Zugang auf
den mit den Vereinigten Staaten vereinbarten Strecken von Punkten außerhalb des Hoheitsgebiets der Mit-
gliedstaaten über die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten und Zwischenlandepunkten zu einem oder mehreren
Punkten in den Vereinigten Staaten und darüber hinaus (3./4. Freiheit, 5. Freiheit) und im Falle von
Nurfracht-Diensten zwischen den Vereinigten Staaten und einem oder mehreren Punkten (7. Freiheit) und im
Falle von kombinierten Diensten zwischen einem Punkt oder mehreren Punkten in den Vereinigten Staaten
und einem oder mehreren Punkten in allen Mitgliedstaaten des Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrs-
raumes gewährt. Kabotagerechte bleiben allerdings ausgeschlossen. Darüber hinaus haben sich die Vertrags-
parteien auf eine intensive Zusammenarbeit in den Bereichen Flugsicherheit, Luftsicherheit, Umwelt und
Wettbewerb geeinigt.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/1569 in seiner 20. Sitzung am 2. Juli
2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 19. Sitzung am 2. Juli 2014 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 22. Sitzung am 2. Juli
2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 17. Sitzung am 2. Juli 2014 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. dessen Annahme.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich mit dem Gesetzentwurf in seiner
4. Sitzung am 21. Mai 2014 befasst und hat dem federführenden Ausschuss folgende gutachtliche Stellung-
nahme übermittelt (Ausschussdrucksache 18(23)3-9 – im federführenden Ausschuss verteilt mit Ausschuss-
drucksache 18(15)50):
Drucksache 18/1997 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

„Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung
auf Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nach-
haltige Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drs. 18/559) in seiner 4. Sitzung am 21. Mai 2014 mit dem
Entwurf eines zu dem Luftverkehrsabkommen vom 25. und 30. April 2007 zwischen den Vereinigten Staaten
von Amerika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Ver-
tragsgesetz EU-USA-Luftverkehrsabkommen - EU-USA-LuftverkAbkG) (BR-Drs. 159/14) befasst und festge-
stellt:
Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs ist bedingt gegeben durch einen Bezug zu folgendem
Indikator:
Indikator 11 (Mobilität)
Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit wurden in der Begründung des Gesetzentwurfes getroffen:
„Die Managementregeln und Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurden geprüft.
Das Gesetz berührt keine Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung."
Das Vertragsgesetz sorgt für mehr Luftverkehrssicherheit, ist deshalb nur am Rande nachhaltigkeitsrelevant.
Eine Prüfbitte ist daher nicht erforderlich.“

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/1569 in
seiner 14. Sitzung am 2. Juli 2014 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des
Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/1569.

Berlin, den 2. Juli 2014

Herbert Behrens
Berichterstatter

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