BT-Drucksache 18/1994

zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Sabine Zimmermann (Zwickau), Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/982 - Angleichung der Renten in Ostdeutschland an das Westniveau sofort auf den Weg bringen

Vom 2. Juli 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1994
18. Wahlperiode 02.07.2014

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Sabine Zimmermann
(Zwickau), Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/982 –

Angleichung der Renten in Ostdeutschland an das Westniveau sofort auf
den Weg bringen

A. Problem
Die antragstellende Fraktion kritisiert, dass in Ost- und Westdeutschland noch
immer unterschiedliches Rentenrecht gelte.

B. Lösung
Die Fraktion DIE LINKE. fordert bis zur Angleichung der Löhne und Gehälter in
Ost und West u. a. einen steuerfinanzierten Zuschlag zum Ausgleich des Unter-
schieds zwischen den Rentenwerten in Ost und West. Die Hochwertung der Ent-
gelte in Ostdeutschland solle geleistet werden, bis der jeweilige Rentenwert (Ost)
dem Rentenwert (West) entspreche.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Kostenrechnungen wurden nicht angestellt.

Drucksache 18/1994 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/982 abzulehnen.

Berlin, den 2. Juli 2014

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Kerstin Griese
Vorsitzende

Daniela Kolbe (Leipzig)
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1994

Bericht der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig)

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/982 ist in der 39. Sitzung des Deutschen Bundestages am 5. Juni 2014 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung und an den Haushaltsauschuss sowie den
Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Mitberatung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die antragstellende Fraktion kritisiert, dass 24 Jahre nach der deutschen Einheit in Ost- und Westdeutschland
noch immer unterschiedliches Rentenrecht gilt. Eine vergleichbare Lebensleistung werde nicht in gleicher
Weise in der Rente anerkannt. Dieser Zustand müsse schnell beendet werden. Die Menschen im Osten
Deutschlands hätten schon zu lange darauf gewartet, dass zumindest Schritte dahingehend unternommen
werden, ihre Lebensleistung in der Rente in gleicher Weise anzuerkennen. Die stufenweise Angleichung des
Rentenwerts in Ostdeutschland auf das Westniveau müsse daher deutlich schneller kommen und deutlich
früher abgeschlossen werden.
Allein durch die Lohnentwicklung werde sich der fortbestehende Unterschied zwischen den Rentenwerten
nicht erledigen. Der gesetzliche Mindestlohn, wie ihn die Bundesregierung plane, solle erst ab 2018 flächen-
deckend gelten und viele Ausnahmen beinhalten. Eine schnelle Angleichung der Renten werde so nicht er-
reicht.
Die Angleichung der Löhne im Osten sei bereits Mitte der 90er Jahre ins Stocken gekommen. Sie stagnierte
seit Jahren bei ca. 78 Prozent der durchschnittlichen Westbruttolöhne. Die Differenz zwischen den Renten-
werten habe sich zwar von 2012 zu 2013 um 2,7 Prozentpunkte verringert und werde zum 1. Juli 2014 um
weitere 0,7 Prozentpunkte auf 7,8 Prozentpunkte zurückgehen. Durchschnittlich Verdienende müssten nach
45 Beitragsjahren aber auch dann noch mit rund 100 Euro weniger im Monat auskommen als Versicherte im
Westen mit gleicher Lebensleistung. Auch sei die Verringerung des Abstands der Rentenwerte nicht der fort-
schreitenden Lohnangleichung zu verdanken, sondern aufgrund der durch die Krise vor allem im Westen
verursachten Sondereffekte (Kurzarbeit) und deren Auswirkungen auf die Rentenanpassung der Folgejahre.

III. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Der Haushaltsausschuss und der Ausschuss für Wirtschaft und Energie haben den Antrag auf Drucksache
18/982 in ihren Sitzungen am 2. Juli 2014 beraten und dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 18/982 in seiner 17. Sitzung am
2. Juli 2014 abschließend beraten und dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.
Die Fraktion der CDU/CSU wies die Kritik aus dem Antrag zurück. Heute sei bereits eine Angleichung auf
92,2 Prozent erreicht. Die Lebensleistung der Menschen in Ostdeutschland werde anders als von der Fraktion
DIE LINKE. behauptet, durchaus anerkannt. Das zeige sich in dem Solidarpakt und eben auch in der Syste-
matik des Rentenüberleitungsgesetzes von 1992. Außerdem seien die Renten im Osten von 1991 bis 2008 um
116 Prozent gestiegen, die im Westen um 25,3 Prozent. Die Koalition verschiebe die Angleichung keines-
wegs auf den Sankt-Nimmerleins-Tag, sondern habe eine Überprüfung für das Jahr 2016 sowie die vollstän-
dige Angleichung im Rahmen eines Rentenüberleitungsabschlussgesetzes im Jahr 2020 verabredet.
Die Fraktion der SPD beurteilte Vereinheitlichung der rentenrechtlichen Rechengrößen – insbesondere der
aktuellen Rentenwerte – in Ost und West ebenfalls als notwendig. Daher habe man entsprechende Vereinba-
Drucksache 18/1994 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

rungen im Koalitionsvertrag getroffen. Darüber hinaus vollziehe man einen wichtigen Schritt zur Anglei-
chung der Renten in dieser Woche mit der Einführung eines allgemeinen flächendeckenden Mindestlohnes.
Die SPD habe das Wohl der Rentnerinnen und Rentner im Blick und werde sich für alle notwendigen Rege-
lungen einsetzen.
Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte, dass fast 25 Jahre nach der deutschen Einheit weiterhin unterschiedli-
ches Rentenrecht in Ost und West gelte. Die Standardrente betrage im Osten durchschnittlich noch immer
rund 100 Euro weniger als im Westen. Die Lohnentwicklung stagniere. Daher müsse die Höherwertung der
Entgeltpunkte Ostdeutscher in der Rente auch beibehalten werden, solange die Einkommen niedriger seien.
Darüber hinaus sei zu bedenken, dass die Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland erheblich stärker als
im Westen ausschließlich auf die gesetzliche Rente angewiesen seien, da sie seltener über Wohneigentum
und Kapital verfügten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprach sich ebenfalls für eine Angleichung des Rentenrechts in
Ost- und Westdeutschland aus. Dann müsse aber auch die Höherwertung der Entgeltpunkte aufgegeben wer-
den. Wichtig sei bei der Angleichung insbesondere ein Bestandsschutz für die jetzigen Rentnerinnen und
Rentner. Darüber hinaus erhoffe man sich von dem jetzt zur Beschlussfassung anstehenden Mindestlohn
einen höheren Druck auf die Arbeitgeber, höhere Entgelte in Ostdeutschland zu zahlen und so zu einer An-
gleichung auch der Renten beizutragen. Auch mit einem einheitlichen Rentenrecht werde es immer noch
regionale Unterschiede in Deutschland geben, die aber auch bisher nicht zu einer Höherwertung der Renten
in strukturschwachen Gebieten führe. Die Beibehaltung der Hochwertung im Osten – auch bei einer Anglei-
chung der aktuellen Rentenwerte – stoße in solchen Gebieten auf Unverständnis.

Berlin, den 2. Juli 2014

Daniela Kolbe (Leipzig)
Berichterstatterin

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