BT-Drucksache 18/1971

1. zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen - Drucksache 17/14009 - Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2012 - Vorlage der Haushaltsrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2012 - 2. zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen - Drucksache 17/14010 - Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2012 - Vorlage der Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2012 - 3. zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof - Drucksachen 18/111, 18/305 Nr. 4 - Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2013 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2012) 4. zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof - Drucksachen 18/1220, 18/1379 (neu) Nr. 1.7 - Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2013 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes - Weitere Prüfungsergebnisse -

Vom 2. Juli 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1971
18. Wahlperiode 02.07.2014

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

1. zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen
– Drucksache 17/14009 –

Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2012
– Vorlage der Haushaltsrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2012 –

2. zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen
– Drucksache 17/14010 –

Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2012
– Vorlage der Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2012 –

3. zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
– Drucksachen 18/111, 18/305 Nr. 4 –

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2013
zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes
(einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2012)

4. zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
– Drucksachen 18/1220, 18/1379 (neu) Nr. 1.7 –

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2013
zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes
– Weitere Prüfungsergebnisse –

A. Problem
1. Das Bundesministerium der Finanzen hat gemäß Artikel 114 Absatz 1 des
Grundgesetzes und § 114 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung die Haushalts-
und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2012 dem Deut-
schen Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt und gebeten, eine Entscheidung
über die Entlastung der Bundesregierung herbeizuführen.
– Drucksachen 17/14009 und 17/14010 –

2. Der Bundesrechnungshof hat die vorgelegten Rechnungen sowie die Wirtschaft-
lichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung der
Bundesregierung gemäß Artikel 114 Absatz 2 des Grundgesetzes und § 97 Ab-

Drucksache 18/1971 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

satz 1 der Bundeshaushaltsordnung geprüft und seine Bemerkungen 2013 dem
Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.
– Drucksachen 18/111 und 18/1220 –

3. Der Bundesrat hat der Bundesregierung in seiner 923. Sitzung am 13. Juni 2014
die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 erteilt.

B. Lösung
Der Deutsche Bundestag erteilt der Bundesregierung gemäß Artikel 114 Absatz 1
des Grundgesetzes in Verbindung mit § 114 der Bundeshaushaltsordnung für
das Haushaltsjahr 2012 die Entlastung.

Die Bundesregierung wird zugleich aufgefordert, den Feststellungen des Haus-
haltsausschusses Rechnung zu tragen und unter Berücksichtigung seiner Ent-
scheidungen Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit in die Wege zu
leiten oder fortzuführen.

Weiter wird die Erwartung ausgesprochen, dass die Bundesregierung alle Berichts-
pflichten fristgerecht erfüllt, um eine zeitnahe Verwertung der Ergebnisse bei
den Haushaltsberatungen zu ermöglichen.

Bundesregierung und Bundesrechnungshof werden gebeten, den Haushaltsaus-
schuss laufend über solche Prüfungsergebnisse zu unterrichten, die zu gesetz-
geberischen Maßnahmen geführt haben oder für anstehende Gesetzesvorhaben
von Bedeutung sind.

Zustimmung zu der Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr
2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN.
Kenntnisnahme der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2013 zur Haus-
halts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen
zur Jahresrechnung 2012).
Kenntnisnahme der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2013 zur Haus-
halts- und Wirtschaftsführung des Bundes (Weitere Prüfungsergebnisse).

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1971

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen:
1. Der Bundesregierung wird gemäß Artikel 114 des Grundgesetzes in Verbin-

dung mit § 114 der Bundeshaushaltsordnung aufgrund
a) der Anträge des Bundesministeriums der Finanzen auf Drucksachen

17/14009 und 17/14010 und
b) der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2013 auf Drucksachen

18/111 und 18/1220
die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 erteilt.
Die Entlastung umfasst auch die Rechnung der Sondervermögen des Bundes,
für die kein abweichendes Entlastungsverfahren vorgesehen ist.

2. Die Bundesregierung wird aufgefordert,
a) bei der Aufstellung und Ausführung der Bundeshaushaltspläne die Fest-

stellungen des Haushaltsausschusses zu den Bemerkungen des Bundes-
rechnungshofes zu befolgen,

b) Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichti-
gung der Entscheidungen des Ausschusses einzuleiten oder fortzuführen
und

c) die Berichtspflichten fristgerecht zu erfüllen, damit eine zeitnahe Verwer-
tung der Ergebnisse bei den Haushaltsberatungen gewährleistet ist.

Berlin, den 2. Juli 2014

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch Bettina Hagedorn
Vorsitzende Berichterstatterin

Drucksache 18/1971 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Bettina Hagedorn

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Die Anträge des Bundesministeriums der Finanzen auf Drucksachen 17/14009 und 17/14010 konnten
vom Deutschen Bundestage bis zum Ablauf der 17. Wahlperiode nicht mehr beraten werden, sodass die Vor-
lagen im vereinfachten Verfahren (Plenarprotokoll 18/30 Nr. 7a und b) dem Haushaltsausschuss der
18. Wahlperiode zur Beratung überwiesen wurden.
Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes auf Drucksache 18/111 hat der Präsident des Deutschen Bun-
destages am 17. Januar 2014 gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung (Drucksache 18/0305 lfd. Nr. 4)
federführend dem Haushaltsausschuss sowie zur Mitberatung dem Innenausschuss, dem Sportausschuss, dem
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales,
dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, dem Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung sowie dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.
Die ergänzenden Bemerkungen des Bundesrechnungshofes auf Drucksache 18/1220 hat der Präsident des
Deutschen Bundestages am 9. Mai 2014 gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung (Drucksache 18/1379
(neu) lfd. Nr. 1.7) federführend dem Haushaltsausschuss sowie zur Mitberatung dem Innenausschuss, dem
Finanzausschuss, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für
Verkehr und digitale Infrastruktur, dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit so-
wie dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.

II. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache 18/111) in seiner
13. Sitzung am 4. Juni 2014, der Sportausschuss in seiner 10. Sitzung am 4. Juni 2014, der Ausschuss für
Recht und Verbraucherschutz in seiner 21. Sitzung am 24. Juni 2014, der Finanzausschuss in seiner
11. Sitzung am 4. Juni 2014, der Ausschuss für Arbeit und Soziales in seiner 14. Sitzung am 4. Juni 2014,
der Verteidigungsausschuss in seiner 14. Sitzung am 4. Juni 2014, der Ausschuss für Verkehr und digitale
Infrastruktur in seiner 11. Sitzung am 4. Juni 2014, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit in seiner 17. Sitzung am 4. Juni 2014, der Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung in seiner 10. Sitzung am 4. Juni 2014 sowie der Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung in seiner 13. Sitzung am 4. Juni 2014 zur Kenntnis genommen.
Der Innenausschuss hat die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache 18/1220) in seiner
13. Sitzung am 4. Juni 2014, der Finanzausschuss in seiner 11. Sitzung am 4. Juni 2014, der Ausschuss für
Arbeit und Soziales in seiner 14. Sitzung am 4. Juni 2014, der Verteidigungsausschuss in seiner
14. Sitzung am 4. Juni 2014, der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur in seiner 11. Sitzung
am 4. Juni 2014, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in seiner
17. Sitzung am 4. Juni 2014 sowie der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
in seiner 13. Sitzung am 4. Juni 2014 zur Kenntnis genommen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlagen auf Drucksachen 17/14009, 17/14010, 18/111 und 18/1220 zur
Vorberatung an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die
Anträge des Bundesministeriums der Finanzen und die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes in seinen
Sitzungen am 14. Februar 2014, 21. Februar 2014, 14. März 2014 sowie 23. Mai 2014 und 27. Juni 2014
beraten. Unter Nr. 1 des Beschlusses hat er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Haushaltsausschuss die
Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2012 vorgeschlagen. Unter Nr. 2 des Beschlusses hat

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1971

er dem Haushaltsausschuss einvernehmlich vorgeschlagen, die Bundesregierung aufzufordern, a) bei der
Aufstellung und Ausführung der Bundeshaushaltspläne die anliegenden Feststellungen des Haushaltsaus-
schusses zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu befolgen, b) Maßnahmen zur Steigerung der
Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Ausschusses einzuleiten oder fortzuführen
und c) die Berichtspflichten fristgerecht zu erfüllen, damit eine zeitnahe Verwertung der Ergebnisse bei den
Haushaltsberatungen gewährleistet ist.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 18. Sitzung am 2. Juli 2014 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN be-
schlossen, dem Deutschen Bundestag die Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2012 zu
empfehlen und die Bundesregierung zugleich aufzufordern, a) bei der Aufstellung und Ausführung der Bun-
deshaushaltspläne die anliegenden Feststellungen des Haushaltsausschusses zu den Bemerkungen des Bun-
desrechnungshofes zu befolgen, b) Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung
der Entscheidungen des Ausschusses einzuleiten oder fortzuführen und c) die Berichtspflichten fristgerecht
zu erfüllen, damit eine zeitnahe Verwertung der Ergebnisse bei den Haushaltsberatungen gewährleistet ist.
Einvernehmen herrschte über die Kenntnisnahme der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes.

Berlin, den 2. Juli 2014

Bettina Hagedorn
Berichterstatterin

Drucksache 18/1971 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

B. Besonderer Teil

Feststellungen des Haushaltsausschusses

Inhaltsübersicht

Nummer

A – Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache 18/111)

Teil I Allgemeiner Teil

Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das
Haushaltsjahr 2012

1

Feststellungen zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Bundes –

Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung in Sicht

2

Teil II Übergreifende und querschnittliche Prüfungsergebnisse

Regelungen zur Übertragung staatlicher Aufgaben auf Beliehene müssen verbessert werden 3

Erfahrungen aus der Gebührenreform für ein zukunftssicheres Beitragsrecht nutzen 4

Parallelentwicklung und -betrieb von Personalwirtschaftssystemen unwirtschaftlich 5

Bundesverwaltung setzt Empfehlungen zur wirtschaftlichen Arbeitsweise großer Poststellen
nicht konsequent um

6

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1971

Nummer

Teil III Einzelplanbezogene Entwicklung und Prüfungsergebnisse

Auswärtiges Amt

Wissenschafts- und Innovationshäuser des Auswärtigen Amtes tragen sich weiterhin nicht
selbst

14

Bundesministerium des Innern

Gesamtstaatlicher Bevölkerungsschutz erfordert bessere planerische und rechtliche Grundla-
gen

17

Unwirtschaftliche Förderung von Kulturprogrammen für Großveranstaltungen 18

Bundesministerium der Finanzen

Organisation der Bundesbeteiligungen bei stabilisierten Banken verbessern 24

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Jetzt: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Bundeswirtschaftsministerium muss jahrelange Abgabenausfälle der Bundesnetzagentur bei
Signaturverfahren abstellen

27

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesregierung setzt Vorschläge zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung bei der Kran-
ken- und Pflegeversicherung nicht um

30

Drucksache 18/1971 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Nummer

Bundesagentur für Arbeit

Bundesagentur für Arbeit gibt jährlich bis zu 2,6 Mio. Euro für nicht benötigte Kapazität
zum Scannen von Dokumenten aus

34

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Jetzt: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Geplante Lärmschutzwand nahezu wirkungslos 39

Notwendigkeit für den Bau von Standstreifen unzureichend überprüft 40

Bundesministerium der Verteidigung

Bundeswehr kauft für 3,5 Mio. Euro ungeeignete Ökostrom-Zertifikate 51

Bundeswehr kann den Verbleib von verliehenem Material nicht lückenlos nachweisen 52

Bundeswehr hat bis heute keine moderne Materialverfolgung im Einsatz 53

Bundesverteidigungsministerium finanziert Projekte der Bekleidungsgesellschaft mit 5 Mio.
Euro ohne rechtliche Grundlage

54

Ausgaben für den Auslandsverwendungszuschlag lassen sich nicht ausreichend kontrollieren 55

Bundeswehr zahlt Gehälter an neu eingestellte Soldatinnen und Soldaten fehlerhaft 56

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1971

Nummer

Bundesministerium für Gesundheit

Gesundheitsfonds ohne aussagekräftigen und geprüften Jahresabschluss 58

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bürokratieabbau: Bundesfamilienministerium muss gesetzlichen Unterhaltsvorschuss zügig
reformieren

62

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Programmpauschalen für Hochschulen – Grenzen der Finanzierungskompetenz des Bundes
beachten

68

Allgemeine Finanzverwaltung

Gesetzliche Regelung zur Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen dringend erforderlich 72

Regelung zu den Umsatzsteuerlagern muss überprüft werden 75

Steuerpflichtige Umsätze von Ärzten nicht vollständig erfasst 76

Finanzämter können Umsatzsteuerbetrug nach Geschäftsübernahmen nicht hinreichend be-
kämpfen

77

Bundesfinanzministerium informiert Gesetzgeber nicht über Änderungsbedarf bei Steuer-
subventionen

81

Drucksache 18/1971 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Nummer

B – Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes – Weitere Prüfungsergebnisse –
(Drucksache 18/1220)

Einzelplanbezogene Prüfungsergebnisse

Bundesministerium des Innern

Rückabwicklung von Schutzräumen ohne schlüssiges Konzept 1 W

Bundesministerium der Finanzen

Arbeitszeitregelung im Fachbereich Finanzen der Fachhochschule des Bundes verringert die
für die Lehre verfügbaren Personalkapazitäten

2 W

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Sehr aufwendige Einkommensermittlungen bei Waisenrenten 3 W

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Bundeseisenbahnvermögen zahlt eine unzulässige und zu hohe Pauschale zum Ausgleich
von Personalkosten

4 W

Bund sollte keine krebserregenden Stoffe mehr in seine Straßen einbauen 5 W

Kostspielige Planungen für den Bau einer Brücke der Bundesautobahn A 20 über den Fluss
Oste

6 W

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1971

Nummer

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Modellprojekte für umweltverträglichen Binnenschiffsverkehr weitgehend erfolglos 7 W

Bundesministerium der Verteidigung

Unnötige Ausgaben für privaten Dienstleister 8 W

Kostentransparenz beim EUROFIGHTER herstellen 9 W

Allgemeine Finanzverwaltung

Elektronische Übermittlung notarieller Urkunden an Finanzämter überfällig 10 W

Ausländische Internetanbieter zutreffend besteuern 11 W

Sonderregelung für Landwirte bei der Umsatzsteuer – Bundesministerium der Finanzen
muss den Deutschen Bundestag besser informieren

12 W

Drucksache 18/1971 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes

Teil I Allgemeiner Teil

Bemerkung Nr. 1

Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das
Haushaltsjahr 2012

1. Der Bundesrechnungshof hat gemäß Artikel 114 Absatz 2 Grundgesetz die Ordnungsmäßigkeit der
Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung des Bundes geprüft. Er hat keine für die Entlastung
der Bundesregierung wesentlichen Abweichungen zwischen den in den Büchern aufgeführten und den
in den Rechnungen nachgewiesenen Beträgen festgestellt.

Die bei 4,37 Prozent der durch Zufallsauswahl ermittelten, geprüften 1 304 Buchungsfälle festgestell-
ten wesentlichen Fehler betrafen insbesondere unvollständige begründende Unterlage, Buchungen auf
falschen Haushaltstitel und zu hoch oder zu früh veranlasste Zahlungen. Aufgrund des zugrunde lie-
genden mathematisch-statistischen Stichprobenverfahrens lässt sich schließen, dass der Anteil nicht
ordnungsgemäß belegter Zahlungen aller im HKR-Verfahren nachgewiesenen Einzelbuchungen mit
einem Konfidenzniveau von 95 Prozent ebenfalls in diesem Bereich liegt.1

Im Verlauf des Haushaltsjahres waren zwei Nachtragshaushalte erforderlich, um die ersten beiden Ra-
ten des deutschen Anteils am Eigenkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus und den deut-
schen Anteil an der Kapitalerhöhung der Europäischen Investitionsbank leisten zu können. Im Haus-
haltsvollzug lagen die Gesamtausgaben mit 306,8 Mrd. Euro um 4,8 Mrd. Euro unter dem Sollansatz
des zweiten Nachtragshaushalts. Im Haushaltsjahr 2012 leistete die Bundesregierung überplanmäßige
Ausgaben von 102,9 Mio. Euro und außerplanmäßige Ausgaben von 2,3 Mio. Euro. Sämtliche Haus-
haltsüberschreitungen wurden durch Minderausgaben an anderer Stelle des Bundeshaushalts ausgegli-
chen. Die Einnahmen (ohne Münzeinnahmen und Nettokreditaufnahme) übertrafen das Soll um 0,8
Mrd. Euro. Die Nettokreditaufnahme in Höhe von 22,5 Mrd. Euro unterschritt den geplanten Wert um
5,6 Mrd. Euro. Die seit dem Jahr 2011 geltende neue verfassungsrechtliche Schuldenregel wurde ein-
gehalten. Die strukturelle Nettokreditaufnahme des Haushaltsjahres 2012 lag im Ist bei 8,5 Mrd. Euro.
Dies waren 0,34 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Damit unterschritt die strukturelle Nettokreditauf-
nahme bereits im Jahr 2012 die erst ab dem Jahr 2016 geltende Obergrenze von 0,35 Prozent des Brut-
toinlandsprodukts. Zum 31. Dezember 2012 waren aus eingegangenen Verpflichtungen noch 123,6
Mrd. Euro zu leisten, was den künftigen Handlungsspielraum des Haushaltsgesetzgebers entsprechend
einschränkt.

Ende des Jahres hatten der Bund und seine Sondervermögen Gewährleistungen in Höhe von insgesamt
462,6 Mrd. Euro übernommen. Das erfasste Vermögen des Bundes einschließlich seiner Sonder- und
Treuhandvermögen betrug 215 Mrd. Euro. Die Schulden (einschließlich Versorgungs- und Beihilfe-
verpflichtungen) lagen bei 1,699 Bio. Euro.

Der Bundesrechnungshof unterstützt weiterhin die vom Bundesfinanzministerium geplante Vervoll-
ständigung der Vermögensrechnung des Bundes. Im Hinblick auf den Nachweis der immateriellen
Vermögenswerte, des beweglichen Sachvermögens und der Vorräte empfiehlt der Bundesrechnungs-
hof, die Aktualisierung der Verwaltungsvorschriften für die Buchführung und Rechnungslegung über
das Vermögen und die Schulden des Bundes zügig abzuschließen. Auch im Hinblick auf zu erwartende
Anforderungen aus dem europäischen Raum sollte das Bundesfinanzministerium seine Aktivitäten
fortsetzen, um die Vermögensrechnung zu vervollständigen und eine flächendeckende IT-gestützte in-
tegrierte Finanzbuchhaltung im Sinne des § 73 Absatz 2 BHO aufzubauen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.

1 Dies bedeutet, dass die Fehlerquote der geprüften Stichprobe mit einer 95-prozentigen Wahrscheinlichkeit auch für alle nicht geprüften Ein-
zelbuchungen innerhalb eines errechneten Konfidenzintervalls zwischen 3,26 Prozent und 5,48 Prozent liegt.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1971

b) Das Bundesministerium der Finanzen – als die für die Rechnungslegung zuständige Stelle – wird
aufgefordert, gemeinsam mit den Ressorts die Beachtung der für die Haushalts- und Wirtschafts-
führung geltenden Vorschriften und Grundsätze sicherzustellen.

Drucksache 18/1971 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bemerkung Nr. 2

Feststellungen zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Bundes – Bundeshaushalt ohne
Neuverschuldung in Sicht

1. Nach den Eckwerten des ersten Haushaltsentwurfs 2014 soll die Nettokreditaufnahme, die nach dem
Haushaltsabschluss 2013 noch 22,1 Mrd. Euro betragen hat, auf 6,2 Mrd. Euro zurückgehen. Für das
Jahr 2015 ist geplant, keine neuen Kredite aufzunehmen. Sollte das gelingen, wäre dies der erste ohne
Neuverschuldung ausgeglichene Bundeshaushalt seit dem Jahr 1969. Für die Jahre 2016 und 2017
werden ansteigende Haushaltsüberschüsse erwartet. Die günstigen Haushaltseckwerte beruhen weitge-
hend auf deutlich verringerten Ansätzen bei den Zinsausgaben, auf höheren Steuereinnahmeerwartun-
gen sowie auf niedrigen Arbeitsmarktausgaben und einem für das Jahr 2014 abgesenkten Bundeszu-
schuss an den Gesundheitsfonds. Gleichwohl bleibt die Haushaltslage nicht ohne Risiken. Belastungen
ergeben sich u. a. aus einer Reihe von finanziellen Zugeständnissen des Bundes gegenüber den Län-
dern. Überdies bestehen längerfristige Risiken aufgrund der Folgen der europäischen Staatsschulden-
krise.

Der verfassungsrechtlich vorgegebene Abbaupfad für die strukturelle Nettokreditaufnahme wird im Fi-
nanzplan deutlich unterschritten. Dies gilt auch, wenn bei der Berechnung des Abbaupfades entspre-
chend der Empfehlung des Bundesrechnungshofes auf das tatsächliche Haushaltsergebnis 2010 abge-
stellt würde. Der Sicherheitsabstand zur zulässigen Neuverschuldungsgrenze ist finanzwirtschaftlich
sinnvoll, um nicht vorhergesehene Haushaltsbelastungen im Einklang mit der Schuldenregel auffangen
zu können.

Die Ausgabenseite des Bundeshaushalts wird nach wie vor durch die Sozialausgaben bestimmt. Auf sie
entfällt nahezu die Hälfte des Haushaltsvolumens. Trotz der im Haushaltsbegleitgesetz 2013 umgesetz-
ten Kürzungen beim Bundeszuschuss werden die Rentenausgaben des Bundes im Finanzplanungszeit-
raum steigen. Auch der Finanzbedarf der Gesetzlichen Krankenversicherung und damit der Finanzie-
rungsdruck auf den Bundeshaushalt dürfte mittelfristig wieder steigen. Ebenso kann eine Verschlechte-
rung der historisch günstigen Refinanzierungsbedingungen des Bundes nicht ausgeschlossen werden.
Die Zinsausgaben bilden nach den Sozialausgaben den zweitgrößten Ausgabenblock. Höhere Zinssätze
an den Kreditmärkten würden schnell auf die Zinslast des Bundes durchschlagen.

Die Verschuldung des Bundes einschließlich seiner Extrahaushalte betrug zum Jahresende 2013 rund
80 Prozent des BIP. Überwiegend verantwortlich für den Anstieg seit dem Jahr 2010 sind die Schul-
den, die der Bund im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Finanzmarktkrise übernommen hat. In
welcher Größenordnung diese Krise den Schuldenstand dauerhaft erhöhen wird, wird sich erst feststel-
len lassen, wenn alle Unterstützungsmaßnahmen abgewickelt sind.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Solide Staatsfinanzen tragen dazu bei, auch bei schwieriger werdenden Rahmenbedingungen fi-

nanzwirtschaftlich handlungsfähig zu bleiben. Mit Blick auf die europäische Staatsschuldenkrise
unterstützt der Ausschuss daher das Ziel, einen Haushaltsausgleich ohne Neuverschuldung zu er-
reichen.

c) Der Ausschuss hält es für wichtig, dass die in der neuen Haushalts- und Finanzplanung angestreb-
ten Konsolidierungsziele im Haushaltsvollzug vollständig umgesetzt werden.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/1971

Teil II Übergreifende und querschnittliche Prüfungsergebnisse

Bemerkung Nr. 3

Regelungen zur Übertragung staatlicher Aufgaben auf Beliehene müssen verbessert werden

(Bundesministerium des Innern)
1. Die Erledigung staatlicher Aufgaben kann der Bund auf Beliehene übertragen. Beliehene sind natürli-

che oder juristische Personen des Privatrechts, die für den Staat hoheitlich handeln und entscheiden
dürfen. Ziel einer Beleihung ist es, übertragene Aufgaben wirksam und wirtschaftlich zu erledigen. Das
Bundesinnenministerium hat es bislang versäumt, das Rechtsinstitut der Beleihung grundlegend zu re-
geln. Regelungen zur Beleihung sind nicht an zentraler Stelle normiert, sondern in Spezialgesetzen
enthalten. Daraus resultieren erhebliche Schwächen in der Verwaltungspraxis. Aus Sicht des Bundes-
rechnungshofes ist das Institut der Beleihung klarer zu strukturieren, um die Qualitätssicherung bei den
Beleihungen zu verbessern.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium des Innern auf zu prüfen, welche Hilfen für die Bundesverwal-

tung zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von Beleihungen nötig sind.
Dabei soll es auch Vor- und Nachteile einer grundsätzlichen Normierung der Beleihung im Bun-
desrecht untersuchen.

c) Der Ausschuss erwartet hierzu einen Bericht an den Bundesrechnungshof bis zum
31. Dezember 2014.

Drucksache 18/1971 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bemerkung Nr. 4

Erfahrungen aus der Gebührenreform für ein zukunftssicheres Beitragsrecht nutzen

1. Grundsätzliche Fragen des Beitragsrechts sind bundesrechtlich nicht geregelt. Bislang obliegt es dem
jeweils fachlich zuständigen Ressort, die notwendigen Begriffe zu klären und eigenständige Verfah-
rensregelungen zu entwickeln, beispielsweise zur Kalkulation, Fälligkeit und Verjährung von Beiträ-
gen. Dies führt zu unnötiger Bürokratie, lückenhaften Regelungen und vermeidbaren Unterschieden.
Das Beitragsrecht sollte daher nach dem Vorbild der Strukturreform des Bundesgebührenrechts umfas-
send reformiert werden. Dies würde es erleichtern, durch Beiträge zu finanzierende Leistungen anhand
einheitlicher Vorgaben zu identifizieren und kostendeckende Beiträge zu erheben.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er bittet das Bundesministerium des Innern, einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Bei-

tragsrechts nach Abschluss der Arbeiten und in Anlehnung an die Strukturreform des Gebühren-
rechts zu entwickeln. Um einen Überblick über die von der Bundesverwaltung zu erhebenden Bei-
träge und ihre Rechtsgrundlagen zu erhalten, sollte zunächst ein Verzeichnis aller beitragsrechtli-
chen Normen des Bundes erstellt werden.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/1971

Bemerkung Nr. 5

Parallelentwicklung und -betrieb von Personalwirtschaftssystemen unwirtschaftlich

1. Der Bundesrechnungshof hat bei der Prüfung von Personalwirtschaftssystemen des Bundes neben pro-
jektspezifischen Problemen insbesondere grundsätzliche Mängel der IT-Steuerung festgestellt. Obwohl
die Bundesregierung bereits im Jahr 1996 beschlossen hatte, die IT-Verfahren zur Unterstützung der
Personalwirtschaft der Bundesverwaltung zu standardisieren, haben Ressorts seither für einen dreistel-
ligen Millionenbetrag vier große und viele kleine inkompatible und ressortübergreifend nicht hinrei-
chend vernetzte Personalwirtschaftssysteme entwickelt und betrieben. Die Bundesregierung hat die
Personalwirtschaftssysteme der Bundesverwaltung nicht übergreifend geplant und koordiniert. Die un-
zureichende Standardisierung verteuert und erschwert die erforderlichen Umstrukturierungen in der
Bundesverwaltung.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert die Bundesregierung auf,

für die jeweiligen Personalwirtschaftssysteme die bisherigen Kosten getrennt nach Entwick-
lung und Betrieb, den Investitionsbedarf für die Weiterentwicklung sowie den Wartungs- und
Pflegebedarf darzulegen,

eine Strategie für die Standardisierung der IT-Unterstützung der Personalwirtschaft zu entwi-
ckeln und dabei spezifische, messbare, akzeptierte, realistische und terminierte Ziele auszu-
weisen,

darzulegen, wie sie künftig Mehrfachentwicklungen und Doppelstrukturen und damit unnötige
Kosten für Personalwirtschaftssysteme vermeiden will und

über die Personalwirtschaft hinaus alle ressortübergreifenden IT-Maßnahmen konsequent zu
steuern und deren Zielerreichung streng zu überwachen.

c) Der Ausschuss erwartet einen Zwischenbericht der Bundesregierung an den Rechnungsprüfungs-
ausschuss über die ergriffenen Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2014.

Drucksache 18/1971 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bemerkung Nr. 6

Bundesverwaltung setzt Empfehlungen zur wirtschaftlichen Arbeitsweise großer Poststellen
nicht konsequent um

1. Der Bundesrechnungshof hat bei einer Kontrollprüfung im Jahr 2012 erneut festgestellt, dass viele
Bundesbehörden die Wirtschaftlichkeit ihrer großen Poststellen nicht nachgewiesen haben. Er hatte be-
reits im Jahr 2005 empfohlen, die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Arbeitsweise der Poststel-
len zu schaffen. Dazu sollten die Behörden insbesondere die Arbeitsabläufe in den Poststellen und die
Kosten der Postausgangsbearbeitung untersuchen sowie den Personalbedarf ermitteln. Auch Möglich-
keiten zur verstärkten maschinellen Bearbeitung und Teilvergaben an externe Dienstleister sind in die
Prüfung einzubeziehen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium des Innern auf, als das für Organisationsfragen federführende

Bundesministerium Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in den Poststellen der
Bundesministerien anzustoßen und diese zu beraten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/1971

Teil III Einzelplanbezogene Entwicklung und Prüfungsergebnisse

Bemerkung Nr. 14

Wissenschafts- und Innovationshäuser des Auswärtigen Amtes tragen sich weiterhin nicht
selbst

1. Seit dem Jahr 2009 baute das Auswärtige Amt im Ausland sechs Deutsche Wissenschafts- und Innova-
tionshäuser auf. Obwohl das Auswärtige Amt zunächst nur eine Anschubfinanzierung diese Häuser
über zwei Jahre übernehmen wollte, förderte es die Häuser bis zum Jahr 2013 mit insgesamt 10 Mio.
Euro und übergab die Leitung der Häuser an sogenannte Konsortialführer aus Wissenschaft und Wirt-
schaft. Es versäumte dabei, verbindliche Maßstäbe für den Aufbau der Standorte zu setzen, Ziele zu
vereinbaren und eine geeignete Trägerstruktur aufzubauen. In fünf Jahren ist es dem Auswärtigen Amt
somit nicht gelungen, dass sich die von ihm gegründeten Häuser aus Eigen- und Drittmitteln selbst fi-
nanzieren.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Auswärtige Amt auf,

die Förderung der Deutschen Wissenschafts- und Innovationshäuser auf einzelne Projekte zu
beschränken und dabei die zuwendungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten,

sicherzustellen, dass die Deutschen Wissenschafts- und Innovationshäuser ihre Betriebsausga-
ben vollständig selber finanzieren,

seine Bemühungen verstärkt fortzusetzen, deutsche Unternehmen als Partner in das Projekt zu
integrieren,

mit externer Unterstützung zu evaluieren, ob und in welchem Umfang die Ziele des Projekts
erreicht wurden und was die Deutschen Wissenschafts- und Innovationshäuser tatsächlich be-
wirken,

diejenigen Deutschen Wissenschafts- und Innovationshäuser nicht weiter aus Bundesmitteln
zu unterstützen, bei denen die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

c) Der Ausschuss fordert das Auswärtige Amt auf, ihm bis zum 15. September 2014 über das Veran-
lasste zu berichten.

Drucksache 18/1971 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bemerkung Nr. 17

Gesamtstaatlicher Bevölkerungsschutz erfordert bessere planerische und rechtliche Grund-
lagen

1. Die getrennten Zuständigkeiten des Bundes für den Zivilschutz und der Länder für den Katastrophen-
schutz erschweren einen wirksamen Schutz der Bevölkerung. Der Bund und die Länder haben zwar im
Jahr 2002 beschlossen, Zivil- und Katastrophenschutz durch den gesamtstaatlichen Ansatz des Bevöl-
kerungsschutzes zu bündeln. Mehr als zehn Jahre danach fehlt aber noch immer ein schlüssiges Kon-
zept, wie dieser Ansatz auszugestalten ist. Notwendig ist die Schaffung der verfassungsrechtlichen
Grundlagen für einen wirksamen Bevölkerungsschutz.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung des Bundesrechnungshofes zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium des Innern auf, gemeinsam mit den Ländern die planerischen

und verfassungsrechtlichen Grundlagen für einen wirksamen gesamtstaatlichen Bevölkerungs-
schutz zu schaffen und dabei insbesondere

anhand Bund-Länder übergreifender Szenarien die Risiken für die Bevölkerung zu analysieren
und ein Gesamtkonzept von Bund und Ländern für einen gesamtstaatlichen Bevölkerungs-
schutz zu erarbeiten sowie

Vorschläge zu entwickeln, wie durch eine Änderung des Grundgesetzes und darauf aufbauen-
de Regelungen das Zusammenwirken von Bund und Ländern beim Bevölkerungsschutz abge-
sichert werden kann. Dabei sind neben Informationspflichten der Länder auch operative Be-
fugnisse des Bundes bei national bedeutsamen Katastrophen vorzusehen.

c) Der Ausschuss bittet das Bundesministerium des Innern, ihm bis zum 31. Oktober 2014 über das
Veranlasste zu berichten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/1971

Bemerkung Nr. 18

Unwirtschaftliche Förderung von Kulturprogrammen für Großveranstaltungen

1. Das Bundesministerium des Innern hat in den Jahren 2006 bis 2011 Kulturprogramme für Großveran-
staltungen mit festen Beträgen von insgesamt 29 Mio. Euro gefördert. Diese Finanzierungsart war un-
wirtschaftlich und haushaltsrechtlich nicht zulässig. So minderten zusätzliche Einnahmen durch Spon-
soren ausschließlich die Ausgaben der Zuwendungsempfänger, führten aber nicht zu einer Absenkung
der Zuwendung. Hatten die Zuwendungsempfänger gegen Zuwendungsauflagen verstoßen, hat das
Bundesministerium unter Berufung auf die gewählte Festbetragsfinanzierung die Zuwendungen nur
eingeschränkt zurückgefordert.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium des Innern auf, Zuwendungen künftig nur als Festbetrags-

finanzierung zu gewähren, wenn die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies ist
nicht der Fall, wenn im Zeitpunkt der Bewilligung der Zuwendung konkrete Anhaltspunkte vorlie-
gen, dass der Zuwendungsempfänger mit späteren Einsparungen oder Mehreinnahmen in ungewis-
ser Höhe rechnet.

Drucksache 18/1971 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bemerkung Nr. 24

Organisation der Bundesbeteiligungen bei stabilisierten Banken verbessern

1. Im Bundesministerium der Finanzen ist die Zuständigkeit für die im Rahmen der Finanzmarktstabili-
sierung erworbenen Bankbeteiligungen auf zwei Abteilungen verteilt. Die inhaltlichen Fragen der Sta-
bilisierung sind in der einen Abteilung, die Betreuung der Aufsichtsräte dieser Banken in einer anderen
Abteilung angesiedelt. Der Bundesrechnungshof hält diese Organisationsstruktur für ungeeignet, eine
sachgerechte Betreuung zu gewährleisten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hält die Kommunikati-
ons- und Informationsprozesse zwischen den beteiligten Abteilungen für verbesserungswürdig.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er regt an, die Zusammenarbeit der organisatorisch getrennten Aufgabenbereiche der Bankenstabi-

lisierung und der Betreuung der Aufsichtsratsmitglieder weiter zu verbessern und dabei insbeson-
dere dafür Sorge zu tragen, dass in allen zuständigen Arbeitseinheiten die gleichen Informationen
verfügbar sind.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/1971

Bemerkung Nr. 27

Bundeswirtschaftsministerium muss jahrelange Abgabenausfälle der Bundesnetzagentur bei
Signaturverfahren abstellen

1. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat es über Jahre versäumt, die Verordnung für die
Abgabenerhebung nach dem Signaturgesetz neu zu fassen. Seit dem Jahr 2001 werden Gebühren und
eine jährliche Abgabe auf Grundlage unzutreffender und veralteter Kalkulationsgrundlagen erhoben.
Der Bundesrechnungshof hatte dem Bundesministerium schon im Jahr 2007 empfohlen, die Signatur-
verordnung zu überarbeiten. Das Bundesministerium kam seiner Zusage jedoch nicht nach und stellte
die Mängel nicht ab. Mehr als zehn Jahre nach Festlegung der Beitragsätze melden die
Zertifizierungsdiensteanbieter nur einen Bruchteil der damals prognostizierten Zertifikate. Insgesamt
sind dem Bund Einnahmen in Millionenhöhe entgangen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er erwartet, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Signaturverordnung un-

verzüglich novelliert und für die gesetzlich vorgesehene Refinanzierung der Kosten der Bundes-
netzagentur durch Abgaben sorgt.

c) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf, der Abgabenbemes-
sung realistische Zertifikatzahlen zugrunde zu legen, damit gewährleistet ist, dass die Bundesnetz-
agentur ihre refinanzierbaren Verwaltungskosten aus Abgaben decken kann. Dabei sollte sich das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie an den jährlichen Meldungen der
Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA) orientieren.

d) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf, die Kalkulations-
grundlagen für die Abgabenerhebung im Abstand von jeweils zwei Jahren zu überprüfen. Die Prü-
fung sollte erstmalig ein Jahr nach Inkrafttreten der zu ändernden Signaturverordnung erfolgen.

Drucksache 18/1971 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bemerkung Nr. 30

Bundesregierung setzt Vorschläge zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung bei der Kran-
ken- und Pflegeversicherung nicht um

1. Die Jobcenter müssen für jeden Bezieher von Arbeitslosengeld II feststellen, ob dieser familienversi-
chert ist oder aufgrund des Leistungsbezuges versicherungspflichtig ist. Dies birgt im Verwaltungs-
vollzug ein hohes Fehlerrisiko und führt zu vermeidbaren Kosten. Der Bundesrechnungshof hat ange-
regt, den Vorrang der Familienversicherung vor der Versicherungspflicht wegen des Bezugs von Ar-
beitslosengeld II abzuschaffen. Stattdessen sollte ein pauschaler Beitrag für die gesetzliche Kranken-
und Pflegeversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld II eingeführt werden. Der Rechnungsprü-
fungsausschuss sieht die Bemerkung des Bundesrechnungshofes als förderlichen Beitrag zum Bürokra-
tieabbau an. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Empfehlung des Bundesrech-
nungshofes zwar anerkannt, sie aber bislang nicht umgesetzt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Der Ausschuss erwartet, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesmi-

nisterium für Gesundheit unverzüglich eine aufwandsneutrale gesetzliche Neuregelung erarbeiten,
um einen rechtssicheren und wirtschaftlichen Verwaltungsvollzug bei der Kranken- und Pflegever-
sicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld II zu gewährleisten.

c) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium
für Gesundheit auf, ihm bis zum 30. Juni 2014 über die eingeleiteten Maßnahmen zu unterrichten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/1971

Bemerkung Nr. 34

Bundesagentur für Arbeit gibt jährlich bis zu 2,6 Mio. Euro für nicht benötigte Kapazität zum
Scannen von Dokumenten aus

1. Die Bundesagentur für Arbeit hat im Rahmen der Einführung der elektronischen Akte Dokumente der
Arbeitslosenversicherung von einem Dienstleistungsunternehmen digitalisieren lassen. Dabei hat sie
versäumt, die Menge der zu erfassenden Dokumente hinreichend genau zu bestimmen. Sie hat sich
deshalb zu hohe Kapazität bereitstellen lassen, für die sie eine jährliche Bereitstellungspauschale von
bis zu 2,6 Mio. Euro bezahlt. Eine Anpassungsmöglichkeit sieht der Vertrag nicht vor. Der Bundes-
rechnungshof hat die Bundesagentur für Arbeit aufgefordert, nur noch für Leistungen zu bezahlen, die
sie auch benötigt. In einem möglichen Verlängerungsvertrag mit dem Dienstleister muss sie eine ent-
sprechende Änderung durchsetzen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Der Ausschuss erwartet, dass die Bundesagentur für Arbeit sparsam und wirtschaftlich handelt.

Hierfür sollte sie den Vertrag mit dem Dienstleistungsunternehmen vor einer Verlängerung ent-
sprechend anpassen.

c) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für
Arbeit auf, dem Rechnungsprüfungsausschuss einen abgestimmten Bericht über die Maßnahmen
bis zum 30. September 2014 vorzulegen.

Drucksache 18/1971 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bemerkung Nr. 39

Geplante Lärmschutzwand nahezu wirkungslos

1. Ein Straßenbauamt plante für 900 000 Euro eine Lärmschutzwand, die nahezu wirkungslos wäre, weil
sie eine wesentliche Lärmquelle ausspart. Die Lärmschutzwand würde zwar die Anwohner einer neu zu
bauenden Bundesstraße vor Straßenlärm schützen, nicht jedoch vor dem viel stärkeren Schienenlärm
einer parallel verlaufenden Bahnstrecke. Dazu müsste die Lärmschutzwand nicht zwischen Bahnstre-
cke und Bundesstraße, sondern zwischen der Bahnstrecke und den Wohnäusern der Anwohner errichtet
werden. Der Bundesrechnungshof hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
darauf hingewiesen, dass der Bau der geplanten Lärmschutzwand unwirtschaftlich ist, da den erhebli-
chen Kosten kein angemessener Nutzen gegenüber steht.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf, dafür zu sorgen, dass

die Lärmschutzwand in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG dort errichtet wird, wo sie den
größtmöglichen Nutzen für die Anwohner hat.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruk-
tur an den Bundesrechnungshof bis zum 31. Dezember 2014 über das Veranlasste.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/1971

Bemerkung Nr. 40

Notwendigkeit für den Bau von Standstreifen unzureichend überprüft

1. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und die Straßenbauverwaltung
Schleswig-Holstein planen, die Bundesstraße B 207 mit Ausnahme der Fehmarnsundbrücke vierstreifig
mit Standstreifen auszubauen. Der Bundesrechnungshof bezweifelt, dass dieser autobahnähnliche Aus-
bau angesichts des prognostizierten Verkehrs notwendig ist. Seiner Ansicht nach sind Nothaltebuchten
statt Standstreifen für die Verkehrssicherheit ausreichend. Der Bund könnte dadurch Baukosten von 22
Mio. Euro sparen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf, die Notwendigkeit

von Standstreifen auf der Bundesstraße B 207 zu überprüfen und dabei alle relevanten Gründe ein-
zubeziehen.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruk-
tur an den Bundesrechnungshof bis zum 31. Dezember 2014 über das von ihm Veranlasste.

Drucksache 18/1971 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bemerkung Nr. 51

Bundeswehr kauft für 3,5 Mio. Euro ungeeignete Ökostrom-Zertifikate

1. Die Bundeswehr hat in den Jahren 2010 bis 2012 für 3,5 Mio. Euro Ökostrom-Zertifikate erworben, die
nicht geeignet waren, den Ökostrom-Anteil in ihren Liegenschaften zu erhöhen. Die Zertifikate dienten
lediglich dazu, den verbrauchten konventionellen Strom als Ökostrom zu deklarieren. Der Erwerb der
Zertifikate trug nicht dazu bei, die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. In Folge der
Bemerkung des Bundesrechnungshofes hat das Bundesministerium der Verteidigung seinen nachge-
ordneten Bereich zwischenzeitlich angewiesen, keine Ökostrom-Zertifikate mehr für die Liegenschaf-
ten der Bundeswehr auszuschreiben und ist damit der Empfehlung des Bundesrechnungshofes gefolgt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/1971

Bemerkung Nr. 52

Bundeswehr kann den Verbleib von verliehenem Material nicht lückenlos nachweisen

1. Die Bundeswehr stellt ihr Wehrmaterial sowohl wissenschaftlichen Einrichtungen als auch zivilen
Rüstungsunternehmen zu Erprobungs-, Entwicklungs- und Forschungszwecken zur Verfügung. Der
Bundesrechnungshof hat in den Jahren 1993 und 2006 wiederholt beanstandet, dass die zentrale Nach-
weisstelle der Bundeswehr keinen lückenlosen Überblick über verliehenes Wehrmaterial hat. Auch im
Jahr 2012 konnte sie nicht nachweisen, wo Wehrmaterial im Wert von 92 Mio. Euro verblieben ist.
Buchungsdifferenzen konnte die Bundeswehr selbst mit Unterstützung von zusätzlichem Fachpersonal
nicht mehr lückenlos aufklären. Sie ist nach jahrelanger Recherche und Aufarbeitung gezwungen, die
Millionenwerte pauschal auszubuchen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er erwartet, dass das Bundesministerium der Verteidigung künftig durch konsequente Dienstauf-

sicht dazu beiträgt, dass Defizite in der Nachweisführung nicht mehr entstehen und Vermögens-
schäden vermieden werden.

c) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung auf,
die volle Arbeitsfähigkeit der zentralen Nachweisstelle zukünftig durchgängig sicherzustellen
und

den Bundesrechnungshof über die endgültige Beseitigung der noch bestehenden Buchungsdif-
ferenzen und die neuen Verfahrensregeln zu informieren.

d) Er erwartet über das Veranlasste einen Bericht an den Bundesrechnungshof bis zum 30. Juni 2014.

Drucksache 18/1971 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bemerkung Nr. 53

Bundeswehr hat bis heute keine moderne Materialverfolgung im Einsatz

1. Seit den 1990er-Jahren hat die Bundeswehr wiederholt versucht, ein von der Übernahme bis zum Ver-
brauch oder der Aussonderung transparentes Materialverfolgungssystem einzuführen, bislang ohne Er-
folg. 5 Mio. Euro investierte sie zuletzt in ein eigenständiges IT-System für den Einsatz in Afghanistan,
das sich als nicht praktikabel herausstellte. Für über 8 Mio. Euro will sie nun einen zivilen Betreiber
nur mit der Überwachung des Materialrückflusses aus Afghanistan beauftragen. Der Bundesrech-
nungshof hat die bisherigen Schritte der Bundeswehr zur Verbesserung der Materialverfolgung als un-
koordiniert und unzureichend bewertet. Lösungen oder Verfahren ohne Einbindung in bestehende Ma-
terialbewirtschaftungssysteme der Bundeswehr hält er für unwirtschaftlich.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung auf,

die Transparenz der Materialbewegungen für die Auslandseinsätze in der Standard-
Anwendungs-Software-Produkt-Familie SASPF zu realisieren,

auf nicht in das logistische Gesamtsystem der Bundeswehr integrierte Sonderlösungen zu ver-
zichten,

die zentrale Stelle für Identifizierungstechnik mit den für ihren Koordinierungsauftrag not-
wendigen Kompetenzen auszustatten und

die Neuregelung des Erlasses zur automatisierten Identifizierungstechnik beschleunigt umzu-
setzen.

3. Er erwartet über das Veranlasste einen Bericht an den Ausschuss bis zum 31. Dezember 2014.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/1971

Bemerkung Nr. 54

Bundesverteidigungsministerium finanziert Projekte der Bekleidungsgesellschaft mit 5 Mio.
Euro ohne rechtliche Grundlage

1. Das Bundesministerium der Verteidigung hat mehrere technische Projekte der LH Bekleidungs-
gesellschaft mbH, diese stattet die Truppe z. B. mit Uniformen aus, mit insgesamt 5 Mio. Euro finan-
ziert. Unter anderem wurde die Finanzierung eines Projekts zur Einführung eines neuen IT-Systems
übernommen. Hierfür gab es keine rechtliche Grundlage. Das Bundesministerium kann zudem nicht
ausschließen, dass es für ein Projekt mehr zahlte als es kostete. Der Forderung des Bundesrechnungs-
hofes, die Umstände der Finanzierung aufzuklären, ist es nicht nachgekommen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung auf, alle Entscheidungen seines Fachreferates

zur Finanzierung des IT-Projekts aufzuarbeiten und rechtlich umfassend zu würdigen. Es sollte
insbesondere nachweisen, dass die Bundeswehr für das IT-Projekt nicht mehr als die tatsächlichen
Kosten bezahlt hat. Hierzu sollte das Bundesministerium der Verteidigung die Kalkulation des
Festpreises der Bekleidungsgesellschaft prüfen und das Ergebnis detailliert darstellen.

c) Er erwartet, dass das Bundesministerium der Verteidigung künftig auch eilige Maßnahmen nur im
Einklang mit den haushaltsrechtlichen Bestimmungen durchführt und seine Entscheidungen doku-
mentiert.

d) Er erwartet dazu einen Bericht bis zum 30. September 2014.

Drucksache 18/1971 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bemerkung Nr. 55

Ausgaben für den Auslandsverwendungszuschlag lassen sich nicht ausreichend kontrollie-
ren

1. Soldatinnen und Soldaten sowie Beamtinnen und Beamte der Bundeswehr erhalten während ihrer
Verwendung im Ausland, beispielsweise in Afghanistan oder im Kosovo, zusätzlich zu ihren Inlands-
dienstbezügen Auslandsverwendungszuschläge. Aufgrund der unzureichenden Aktenführung bzw. un-
vollständiger elektronischer Datensätze lassen sich derzeit weder die Qualität der Bearbeitung noch die
Höhe der Auszahlungen angemessen kontrollieren. Über- oder Unterzahlungen bleiben daher auf Dau-
er unentdeckt. Bei einer Stichprobe hat der Bundesrechnungshof in einer Dienststelle 30 Prozent feh-
lerhafte Fälle festgestellt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung auf, alsbald eine ordnungsgemäße Aktenfüh-

rung und wirksame Kontrolle der Ausgaben für die Auslandsverwendungszuschläge (AVZ) sicher-
zustellen und die getroffenen Maßnahmen zu evaluieren.

c) Der Ausschuss erwartet dazu bis zum 31. Dezember 2014 einen Bericht, der die Auszahlung der
AVZ über SASPF, eine bessere Prüfbarkeit der Nachweise durch eine ordnungsgemäße Aktenfüh-
rung und die Ergebnisse der Evaluierung einbezieht.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/1971

Bemerkung Nr. 56

Bundeswehr zahlt Gehälter an neu eingestellte Soldatinnen und Soldaten fehlerhaft

1. Die Bundeswehr hat die Gehaltszahlungen an ihre neu eingestellten Soldatinnen und Soldaten unzurei-
chend kontrolliert. 2 000 Soldatinnen und Soldaten erhielten ihre Gehälter in falscher Höhe. Ursache
war häufig, dass die zuständigen Bediensteten die im IT-Verfahren zur Berechnung und Zahlung der
Gehälter maschinell zutreffend ermittelten Daten geändert hatten, weil sie diese für unzutreffend hiel-
ten. Da die Besoldungsakten der Soldatinnen und Soldaten als Papierakten an verschiedenen Standor-
ten geführt werden, ist es aufwendig die Zahlungen nachträglich manuell zu prüfen. Das Bundesminis-
terium der Verteidigung hat aber sicherzustellen, dass die Gehälter korrekt ausgezahlt werden. Eine
elektronische Besoldungsakte und zusätzliche Kontrollfunktionen im IT-Verfahren könnten diesen
Mangel beheben.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung auf, künftig fehlerfreie Gehaltszahlungen mit

SASPF an die Soldatinnen und Soldaten sicherzustellen, wirksame Kontrollen der Zahlungen zu
gewährleisten und eine elektronische Besoldungsakte einzuführen.

c) Der Ausschuss erwartet bis zum 31. Dezember 2014 einen Bericht, wie das Bundesministerium der
Verteidigung in SASPF fehlerfreie Gehaltszahlungen sowie Kontrollen der Eingaben und der zah-
lungsbegründenden Nachweise sicherstellen will.

Drucksache 18/1971 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bemerkung Nr. 58

Gesundheitsfonds ohne aussagekräftigen und geprüften Jahresabschluss

1. Das Bundesversicherungsamt verwaltet seit dem Jahr 2009 den Gesundheitsfonds mit Ausgaben von
bis zu 185 Mrd. Euro im Jahr 2012. Den Jahresabschluss für das Jahr 2009 hat es mit eineinhalb Jahren
und den Abschluss 2010 mit zwei Jahren Verspätung vorgelegt. Auch sind die Jahresabschlüsse wenig
aussagekräftig, da sie keine Erläuterungen zur Finanz- und Liquiditätssituation des Gesundheitsfonds
enthalten. Zudem werden die Jahresabschlüsse von der Innenrevision des Bundesversicherungsamts
geprüft. Diese untersteht als Stabstelle dem Präsidenten des Bundesversicherungsamts, der auch den
Jahresabschluss unterzeichnet und damit dessen Richtigkeit bestätigt. Diese Doppelfunktion kann zu
einem Interessenkonflikt führen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Es fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, dafür zu sorgen, dass

die Jahresabschlüsse des Gesundheitsfonds künftig termingerecht vorgelegt werden und

die Voraussetzungen für einen aussagekräftigen Jahresabschluss des Gesundheitsfonds sowie
Regelungen für dessen unabhängige Prüfung und für die Entlastung des Bundesversicherungs-
amtes geschaffen werden.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit bis zum 14. Juni
2014.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/1971

Bemerkung Nr. 62

Bürokratieabbau: Bundesfamilienministerium muss gesetzlichen Unterhaltsvorschuss zügig
reformieren

1. Bei Ländern und Kommunen verursacht der gesetzliche Unterhaltsvorschuss für Kinder mit Anspruch
auf Leistungen der Grundsicherung (sog. Hartz IV-Leistungen) unnötigen Verwaltungsaufwand. Ein
großer Beitrag zum Bürokratieabbau kann gelingen, wenn die aufwendige Anrechnung des Unterhalts-
vorschusses auf die Grundsicherung entfällt. Künftig sollten nur noch Kinder gesetzlichen Unterhalts-
vorschuss erhalten, die keine Grundsicherung beziehen. Dies würde den Gesamtleistungsanspruch al-
leinerziehender Elternteile und ihrer Kinder nicht berühren. Nach Ansicht des Bundesrechnungshofes
sollte das Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend die dazu notwendige Gesetzes-
änderung mit Nachdruck vorbereiten, dabei sei die daraus folgende Verschiebung der Lasten zwischen
Bund, Ländern und Kommunen auszugleichen. In den Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses
wurde ausdrücklich der positive Beitrag einer Gesetzesänderung zum Bürokratieabbau herausgestellt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf, erforderliche Än-

derungen des gesetzlichen Unterhaltsvorschusses zügig vorzubereiten. Künftig sollten nur noch
Kinder gesetzlichen Unterhaltsvorschuss erhalten, die keine Grundsicherung beziehen. Die daraus
folgende Verschiebung der Lasten zwischen Bund, Ländern und Kommunen muss ausgeglichen
werden.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend bis zum 30. September 2014.

Drucksache 18/1971 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bemerkung Nr. 68

Programmpauschalen für Hochschulen – Grenzen der Finanzierungskompetenz des Bundes
beachten

1. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft gewährt bei der Forschungsförderung von Hochschulen Pro-
grammpauschalen. Sie fördert nicht nur die dem Projekt direkt zurechenbaren Ausgaben, sondern fi-
nanziert mit pauschalen Zuschlägen in Höhe 20 Prozent auch die Infrastruktur der Hochschulen mit.
Der Bund trägt diese Pauschalen, anders als die übrige Förderung, allein, obwohl die Deutsche For-
schungsgemeinschaft anteilig von Bund und Ländern finanziert wird. Der Bundesrechnungshof hat das
Bundesministerium für Bildung und Forschung aufgefordert, die Programmpauschalen nur dann über
das Jahr 2015 hinaus zu verlängern, wenn die Länder sich angemessen beteiligen. Ergänzend wurde in
den Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss die Erwartung geäußert, dass die Höhe der Pro-
gramm- und Projektpauschalen angemessen berechnet und die Verwendung transparent nachgewiesen
wird.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er spricht sich für eine Fortführung der Pauschale aus und fordert das Bundesministerium für Bil-

dung und Forschung auf, sich für den Zeitraum ab dem Jahr 2016 für eine angemessene Beteili-
gung der Länder an der Programmpauschale mit Nachdruck einzusetzen.

c) Der Ausschuss erwartet, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung repräsentative
Daten dazu erhebt, welche zusätzlichen Belastungen den Hochschulen durch geförderte For-
schungsprojekte entstehen. Er bittet das Bundesministerium für Bildung und Forschung, dem Bun-
desrechnungshof und dem Rechnungsprüfungsausschuss bis zum 30. September 2014 über das Er-
gebnis dieser Untersuchung zu berichten.Dabei soll das Bundesministerium auch Vorschläge erar-
beiten, wie eine transparente und zweckdienliche Verwendung der Programm- und Projektpau-
schalen zukünftig sichergestellt wird.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 18/1971

Bemerkung Nr. 72

Gesetzliche Regelung zur Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen dringend erforderlich

1. Um ein Unternehmen vor dem finanziellen Zusammenbruch zu bewahren, verzichten die Gläubiger
häufig auf ihre Forderungen. Dadurch erhöht sich das Betriebsvermögen und es entsteht ein sogenann-
ter Sanierungsgewinn. Die Unternehmen müssen den Antrag, diese Sanierungsgewinne von der Steuer
zu befreien, sowohl beim Finanzamt als auch bei jeder zuständigen Gemeinde stellen. Gemeinden und
Finanzämter können unabhängig voneinander entscheiden, ob sie Sanierungsgewinne von Einkommen-
und Körperschaftsteuer bzw. der Gewerbesteuer befreien. Der Bundesrechnungshof hat festgestellt,
dass Finanzämter und Gemeinden oftmals unterschiedlich entschieden, ob ein steuerfreier Sanierungs-
gewinn vorliege oder nicht. Damit würden die derzeitigen Regelungen zur Steuerbefreiung die Sanie-
rung notleidender Unternehmen erschweren oder sogar gefährden, denn es fehle den Unternehmen die
Planungssicherheit, die sie für die Sanierung benötigten. Der Bundesrechnungshof hat empfohlen, die
Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen unmittelbar gesetzlich zu regeln.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium der Finanzen auf, eine Gesetzesvorlage für die Steuerbefreiung

von Sanierungsgewinnen zu erarbeiten oder auf andere Weise bis zum 31. März 2015 gesetzlich
sicherzustellen, dass Finanzämter und Gemeinden über die Behandlung von Sanierungsgewinnen
einheitlich entscheiden.

c) Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefordert, dem Ausschuss bis zum 31. März 2015
über das Veranlasste zu berichten.

Drucksache 18/1971 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bemerkung Nr. 75

Regelung zu den Umsatzsteuerlagern muss überprüft werden

1. Seit dem Jahr 2004 können Unternehmer in Deutschland sogenannte Umsatzsteuerlager betreiben. In
diesen können sie oder andere Unternehmer bestimmte Waren lagern und verkaufen, ohne dass hierfür
Umsatzsteuer anfällt. Erst wenn die Waren be- oder verarbeitet werden oder das Lager verlassen, fällt
Umsatzsteuer an. Die Finanzverwaltung hat keinen Überblick, wie viele Umsatzsteuerlager die Finanz-
ämter tatsächlich genehmigt haben und wie hoch die Umsätze der Unternehmer sind. Steuerausfälle
und Betrugsfälle können nicht ausgeschlossen werden. Das Bundesfinanzministerium hat zudem nicht
untersucht, welche wirtschaftliche Bedeutung den Umsatzsteuerlagern zukommt und ob das Ziel der
steuergesetzlichen Regelung, die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Unternehmer zu verbessern,
erreicht wird.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium der Finanzen auf, die Genehmigungs- und Kontrollpraxis für

Umsatzsteuerlager deutlich zu verbessern, um der Gefahr von Steuerausfällen entgegen zu wirken.
Darüber hinaus soll es umgehend prüfen, ob die Regelung das angestrebte Ziel erreicht, die Wett-
bewerbsfähigkeit inländischer Unternehmer zu verbessern.

c) Der Ausschuss bittet das Bundesministerium der Finanzen, ihm bis zum 1. Oktober 2015 zu be-
richten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 18/1971

Bemerkung Nr. 76

Steuerpflichtige Umsätze von Ärzten nicht vollständig erfasst

1. Ärzte bieten zunehmend rein private Leistungen an, wie zum Beispiel Fettabsaugen, kosmetische
Brustoperationen oder auch das Entfernen von Tätowierungen. In diesen Fällen handelt der Arzt als
steuerpflichtiger Unternehmer. Finanzämter können diese Leistungen jedoch häufig nicht erkennen,
weil ihnen notwendige Informationen darüber fehlen. Weil vielfach auch die Abgrenzung zu steuerbe-
freiten Heilbehandlungen schwierig ist, müssten in großer Zahl Betriebsprüfungen gemacht werden. Da
für diese Prüfungen in den Finanzämtern die notwendigen Informationen fehlen, hat der Bundesrech-
nungshof als eine mögliche Lösung die Entwicklung eines branchenspezifischen Fragebogens ange-
regt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er erwartet, dass das Bundesministerium der Finanzen bei den Ländern entschlossen dafür eintritt,

die Besteuerung von umsatzsteuerpflichtigen ärztlichen Leistungen sicherzustellen. Dazu sollte es
gemeinsam mit den Ländern prüfen, ob ein branchenspezifischer Fragebogen für Ärzte ein geeig-
netes Instrument sein kann.

c) Er bittet das Bundesministerium der Finanzen, ihm bis zum 31. Dezember 2014 über das Veran-
lasste zu berichten.

Drucksache 18/1971 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bemerkung Nr. 77

Finanzämter können Umsatzsteuerbetrug nach Geschäftsübernahmen nicht hinreichend
bekämpfen

1. Bei der Neugründung eines Unternehmens ist der Unternehmer zur Abgabe von monatlichen Umsatz-
steuer-Voranmeldungen verpflichtet. Die Finanzämter erhalten dadurch frühzeitig Informationen über
die steuerrelevanten Tatbestände. Bei Erwerb bereits bestehender Unternehmen sieht das Umsatzsteu-
ergesetz eine solche Verpflichtung dagegen nicht vor. In diesen Fällen werden in der Regel nur viertel-
jährliche Voranmeldungen gefordert. Betrügerische Unternehmen nutzten den Erwerb eines Firmen-
mantels aus, um mit diesem am Markt tätig zu werden und eine kurzfristige Steuerprüfung zu umge-
hen. Der Bundesrechnungshof hat angeregt, auch beim Erwerb von Firmenmänteln eine Verpflichtung
zur Abgabe von monatlichen Voranmeldungen in das Umsatzsteuergesetz einzuführen. Dadurch könn-
ten Betrugsfälle schneller erkannt und Steuerausfälle verhindert werden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er erwartet, dass das Bundesministerium der Finanzen umgehend einen Vorschlag zur Änderung

des Umsatzsteuergesetzes vorlegt. Dieser sollte auch für Fälle, in denen ein Firmenmantel erwor-
ben wird, eine Verpflichtung zur Abgabe monatlicher Voranmeldungen vorsehen.

c) Er bittet das Bundesministerium der Finanzen, ihm bis zum 31. Dezember 2014 über das Veran-
lasste zu berichten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 41 – Drucksache 18/1971

Bemerkung Nr. 81

Bundesfinanzministerium informiert Gesetzgeber nicht über Änderungsbedarf bei Steuer-
subventionen

1. Externe Gutachter und das Bundesministerium der Finanzen selbst hatten im Grundsatz übereinstim-
mend Änderungsbedarf bei mehreren Steuersubventionen in Milliardenhöhe festgestellt. Das Bundes-
ministerium der Finanzen hat es aber versäumt, das Parlament über die Ergebnisse des Gutachtens zur
systematischen Erfolgskontrolle von Steuersubventionen zu informieren. Damit hat es dem Gesetzge-
ber die Möglichkeit genommen, eigene Rückschlüsse aus den Ergebnissen der Erfolgskontrollen zu
ziehen. Soweit das Bundesministerium der Finanzen nach Erfolgskontrollen zu der Überzeugung ge-
langt, dass Steuervorschriften wesentliche Regelungsziele nicht erreichen, sollte es den Gesetzgeber
hierüber unterrichten, damit dieser über notwendige gesetzliche Nachsteuerungen entscheiden kann.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium der Finanzen auf, den Finanzausschuss über sämtli-

che Erfolgskontrollen von Steuersubventionen zeitnah und umfassend zu informieren. Ein Verweis
auf öffentlich zugängliche Medien (z. B. Internet) reicht nicht aus.

c) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium der Finanzen auf, künftig im Subventionsbericht der
Bundesregierung Erkenntnisse über Ergebnisse von Erfolgskontrollen zu Subventionen aufzuneh-
men.

d) Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefordert, dem Ausschuss bis zum 31. Dezember
2014 über das Veranlasste zu berichten.

Drucksache 18/1971 – 42 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bemerkung - Weitere Prüfungsergebnisse - Nr. 1 W

Rückabwicklung von Schutzräumen ohne schlüssiges Konzept

1. Das Bundesministerium des Innern lässt alle 1 300 öffentlichen Schutzräume ohne ein schlüssiges
Gesamtkonzept stilllegen, zurückbauen oder verkaufen. Um die Maßnahmen nach Art, Umfang und
Zeitpunkt sachgerecht und wirtschaftlich durchführen zu können, muss es sich einen vollständigen
Überblick über den Zustand, die Rechtsverhältnisse sowie die Kosten für den Unterhalt und den Rück-
bau aller öffentlichen Schutzräume verschaffen. Dies hat es bisher versäumt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung des Bundesrechnungshofes zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium des Innern auf,

das Parlament über die Auswirkungen der Rückabwicklung von öffentlichen Schutzräumen
auf den Bevölkerungsschutz zu informieren und

dabei darzulegen, wie die Schutzräume sachgerecht und wirtschaftlich rückabgewickelt wer-
den sollen. Hierzu hat es sich einen Überblick über die Rechtsverhältnisse und den Zustand al-
ler Schutzräume und die Kosten für Unterhalts- und Verkehrssicherungsmaßnahmen zu ver-
schaffen und ein Gesamtkonzept für die Rückabwicklung der Schutzräume nach Art, Umfang,
Kosten und Zeitpunkt zu erstellen.

c) Der Ausschuss bittet das Bundesministerium des Innern, bis zum 30. Juni 2015 über das Veran-
lasste zu berichten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 43 – Drucksache 18/1971

Bemerkung - Weitere Prüfungsergebnisse - Nr. 2 W

Arbeitszeitregelung im Fachbereich Finanzen der Fachhochschule des Bundes verringert die
für die Lehre verfügbaren Personalkapazitäten

1. Die Arbeitszeitregelung im Fachbereich Finanzen der Fachhochschule des Bundes ist unwirtschaftlich.
Da von der Lehrverpflichtung zahlreiche andere Tätigkeiten abgezogen werden, stehen für die Lehre
deutlich weniger Stunden zur Verfügung als es die Regellehrverpflichtung nach der Vereinbarung der
Kultusministerkonferenz (KMK) vorsieht. Der Bundesrechnungshof fordert daher, dass das Bundesmi-
nisterium der Finanzen die Anrechnung von anderen Tätigkeiten auf die Regellehrzeit stärker be-
schränkt, damit mehr Personalkapazitäten für die Lehre zur Verfügung stehen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er erwartet, dass die vom Bundesministerium der Finanzen zu überarbeitende Arbeitszeitrichtlinie

im Fachbereich Finanzen unter Beteiligung des Bundesrechnungshofes so angepasst wird, dass die
Regellehrverpflichtung entsprechend der KMK-Vereinbarung erreicht wird.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesministeriums der Finanzen über das von ihm
Veranlasste bis zum 31. Oktober 2014.

Drucksache 18/1971 – 44 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bemerkung - Weitere Prüfungsergebnisse - Nr. 3 W

Sehr aufwendige Einkommensermittlungen bei Waisenrenten

1. Die Träger der Rentenversicherung müssen das Einkommen volljähriger Waisenrentenbezieher jährlich
ermitteln, weil dieses Einkommen die Rente mindern kann. Da die Einkommensermittlung recht kom-
plex ist, entsteht den Rentenversicherungsträgern ein erheblicher Verwaltungsaufwand. Dem stehen je-
doch deutlich geringere Einsparungen durch Kürzung des Rentenanspruchs gegenüber. Der Bundes-
rechnungshof hat daher vorgeschlagen, bei der Rentenberechnung künftig das Einkommen der Waisen
unberücksichtigt zu lassen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, dem Gesetzgeber die bereits ange-

kündigte Neuregelung zum Wegfall der Einkommensanrechnung bei Renten an volljährige Waisen
umgehend, spätestens bis zum 30. Juni 2015, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45 – Drucksache 18/1971

Bemerkung - Weitere Prüfungsergebnisse - Nr. 4 W

Bundeseisenbahnvermögen zahlt eine unzulässige und zu hohe Pauschale zum Ausgleich
von Personalkosten

1. Führt die Deutsche Bahn AG Rationalisierungsmaßnahmen durch, kann sie unter bestimmten Voraus-
setzungen vom Bund eine Erstattung von Personalkosten beanspruchen. Durch eine Pauschalvereinba-
rung hat die Deutsche Bahn AG in den Jahren 2009 bis 2012 insgesamt 278 Mio. Euro Personalaus-
gleichszahlungen erhalten, ohne ihre Ansprüche im Einzelfall nachweisen zu müssen. Der Bundes-
rechnungshof hat ermittelt, dass bei der weitaus überwiegenden Zahl der geprüften Fälle die Voraus-
setzung, dass es sich um die Folge einer Rationalisierungsmaßnahme handelt, nicht erfüllt war. Er for-
dert daher, Personalkosten nur dann zu erstatten, wenn im Einzelfall die Voraussetzungen nachweisbar
erfüllt seien.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er erwartet, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur von weiteren Ver-

einbarungen zur Abgeltung von Ansprüchen aus § 21 Absatz 5 und Absatz 6 DBGrG ab dem
1. Januar 2015 absieht. Stattdessen sollte die Deutsche Bahn AG die Ansprüche entsprechend der
gesetzlichen Regelungen prüfbar nachweisen.

c) Er erwartet einen Bericht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur an den
Bundesrechnungshof innerhalb von sechs Monaten.

Drucksache 18/1971 – 46 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bemerkung - Weitere Prüfungsergebnisse - Nr. 5 W

Bund sollte keine krebserregenden Stoffe mehr in seine Straßen einbauen

1. Straßen enthalten teilweise krebserregende teer- oder pechhaltige Bindemittel. Bei Straßenerneuerun-
gen wird der Asphalt zunächst abgetragen und später wiederverwendet. Bei jeder Beimischung der be-
lasteten Schichten zu unbelasteten Schichten steigt die kontaminierte Abfallmenge um 30 Prozent. Dies
ist weder ökologisch noch wirtschaftlich sinnvoll. Technisch wäre es möglich, die krebserregenden
Substanzen nahezu rückstandsfrei zu verbrennen (thermisches Verfahren) und stattdessen unbedenkli-
che Materialien zu verwenden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf,

einen Zeitplan für den Ausstieg aus demWiedereinbau von teer- oder pechhaltigem Straßen-
aufbruch vorzulegen,

das thermische Verfahren oder gleichwertige Verfahren bei der Behandlung des krebserregen-
den Abfalls vorzuschreiben,

eine Regelung für den Mehreinbau zu treffen, der die finanziellen Nachteile des Bundes bis
zur Umstellung auf das neue Verwertungsverfahren ausgleicht und

zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass möglichst zeitnah keine krebserregenden Stof-
fe mehr in Bundesfernstraßen eingebaut werden.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruk-
tur an den Bundesrechnungshof bis zum 31. Dezember 2015 über das von ihm Veranlasste.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 47 – Drucksache 18/1971

Bemerkung - Weitere Prüfungsergebnisse - Nr. 6 W

Kostspielige Planungen für den Bau einer Brücke der Bundesautobahn A 20 über den Fluss
Oste

1. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur will bei Bremervörde eine nach den
Feststellungen des Bundesrechnungshofes unnötig hohe Brücke bauen, um die Bundesautobahn A 20
über den Fluss Oste zu führen. Da auf diesem Teilstück der Oste keine Güterschiffe fahren können,
würde eine um knapp einen Meter niedrigere Brücke den gleichen Zweck erfüllen. Dies würde den
ökologischen Belangen besser gerecht werden und Kosten von bis zu 1 Mio. Euro sparen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zur Kenntnis.

Drucksache 18/1971 – 48 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bemerkung - Weitere Prüfungsergebnisse - Nr. 7 W

Modellprojekte für umweltverträglichen Binnenschiffsverkehr weitgehend erfolglos

1. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat zwei Modellprojekte
mit dem Ziel gefördert, die Binnenschifffahrt umweltverträglicher zu machen. In Bau und Betrieb eines
Mehrzweck- und eines Tankschiffes flossen 4 Mio. Euro. Die wesentlichen Ziele der Förderung, gerin-
gere Abgase und geringerer Kraftstoffverbrauch, wurden aber nicht erreicht. Ein Grund hierfür war,
dass das Ministerium Risiken für den Projekterfolg nicht erkannt oder falsch bewertet hat und seine
Entscheidungen nicht konsequent am Förderziel ausrichtete. Dadurch hat es wichtige Gelegenheiten
zur Steuerung der Projekte ungenutzt verstreichen lassen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auf,

die beabsichtigten Verbesserungen seines Projektmanagements schnell umzusetzen,

die Steuerung seiner Projekte konsequent auf das Erreichen der Förderziele auszurichten,

bei Fehlentwicklungen schnell und konsequent zu reagieren und über eine Fortführung der
Förderung an den Förderzielen orientiert zu entscheiden.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit über die ergriffenen Maßnahmen an den Bundesrechnungshof bis zum 19. De-
zember 2014.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 49 – Drucksache 18/1971

Bemerkung - Weitere Prüfungsergebnisse - Nr. 8 W

Unnötige Ausgaben für privaten Dienstleister

1. Die Bundeswehr hat allein für die Jahre 2011 bis 2013 insgesamt 2,1 Mio. Euro für eine nicht notwen-
dige Dienstleistung ausgegeben. Sie beauftragte einen privaten Dienstleister, Geräte und Material für
die beiden Universitäten der Bundeswehr zu beschaffen. Der Dienstleister konnte die Beschaffungen
ohne größeren Aufwand durchführen, da die Gegenstände in der Regel detailliert vorgegeben waren.
Dies betraf zum Beispiel Marke, Typenbezeichnung oder genaue technische Spezifikation. Der Bun-
desrechnungshof hat bereits mehrfach empfohlen, dass die Bundeswehr die Beschaffungen selbst
durchführt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung auf, die betreffende Wirtschaftlichkeitsunter-

suchung zeitnah abzuschließen und dem Rechnungsprüfungsausschuss darüber einen Bericht bis
zum 31. August 2014 vorzulegen.

Drucksache 18/1971 – 50 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bemerkung - Weitere Prüfungsergebnisse - Nr. 9 W

Kostentransparenz beim EUROFIGHTER herstellen

1. Das Bundesministerium der Verteidigung hat keinen Überblick über die bisher aufgelaufenen und die
noch anfallenden Ausgaben beim EUROFIGHTER. Dies betrifft sowohl die Beschaffungs- als auch
die sogenannten Lebenswegkosten. Mit dem EUROFIGHTER verfolgt die Bundeswehr das teuerste
deutsche Rüstungsvorhaben. Es zeichnet sich ab, dass die hierfür vormals geplanten Ausgaben erheb-
lich überschritten werden. Damit verringern sich die verfügbaren Mittel für andere Systeme. Die feh-
lende Transparenz erschwert es zudem zu erkennen, welcher Gestaltungsspielraum künftig für andere
Rüstungsvorhaben bleibt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung auf,

die Lebenswegkosten des EUROFIGHTER neu zu ermitteln,

durch Soll-Ist-Vergleiche die Ausgaben zu überwachen,

den Ursachen für Kostensteigerungen nachzugehen und auf

Kostenreduzierungen hinzuwirken sowie

die Aussagekraft der jährlichen Sachstandsberichte durch eine Darstellung der

Ausgabenentwicklung zu erhöhen.

c) Er erwartet einen Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung bis zum 30. September 2015.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 51 – Drucksache 18/1971

Bemerkung - Weitere Prüfungsergebnisse - Nr. 10 W

Elektronische Übermittlung notarieller Urkunden an Finanzämter überfällig

1. Bis heute haben Notare Urkunden über Rechtsvorgänge bei Kapitalgesellschaften in Papierform und
nicht elektronisch an die Finanzämter zu senden. Das erschwert den notwendigen Informationsaus-
tausch, der zum Beispiel für eine zeitnahe Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen wichtig ist. Der
Bundesrechnungshof hält es für erforderlich und machbar, die elektronische Übermittlung dieser Ur-
kunden zügig einzuführen. Entsprechende Vorschläge hatte die Bundesnotarkammer bereits im Jahr
2007 vorgelegt, sie wurden jedoch bislang nicht umgesetzt. Das Bundesministerium der Finanzen sollte
in den zuständigen Bund-Länder-Gremien dafür eintreten.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium der Finanzen auf, sich in den zuständigen Bund-Länder-

Gremien dafür einzusetzen, dass die elektronische Übermittlung der Urkunden nach § 54 EStDV
zügig eingeführt wird.

c) Er erwartet, dass das Bundesministerium der Finanzen ihm bis zum 30. September 2014 über den
Sachstand berichtet.

Drucksache 18/1971 – 52 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bemerkung - Weitere Prüfungsergebnisse - Nr. 11 W

Ausländische Internetanbieter zutreffend besteuern

1. Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass die Finanzbehörden ausländische Unternehmer, die
Internetleistungen in Deutschland erbringen, nur unzureichend kontrollieren. Eine hohe Dunkelziffer
nicht registrierter Unternehmer lässt Steuerausfälle in Millionenhöhe befürchten. Das Bundesministeri-
um der Finanzen ist gefordert, die steuerliche Kontrolle der Internetleistungen zu verbessern und Defi-
zite im Besteuerungsverfahren zu beseitigen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er bittet das Bundesministerium der Finanzen, die Besteuerung von Internetleistungen durch

Drittlandsunternehmer zu verbessern. Er erwartet, dass bestehende Verfahrensmängel beseitigt
werden. Zudem sollte das Bundeszentralamt für Steuern in die Lage versetzt werden, die Steuer-
verwaltung der Länder bei der Suche nach unbekannten Steuerfällen zu unterstützen.

c) Der Ausschuss regt darüber hinaus an, Struktur und Volumen des Marktes von Internetleistungen
durch Drittlandsunternehmer mit Hilfe externen Sachverstandes untersuchen zu lassen.

d) Er bittet das Bundesministerium der Finanzen, ihm bis zum 31. März 2015 über das Veranlasste zu
berichten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 53 – Drucksache 18/1971

Bemerkung - Weitere Prüfungsergebnisse - Nr. 12 W

Sonderregelung für Landwirte bei der Umsatzsteuer - Bundesministerium der Finanzen muss
den Deutschen Bundestag besser informieren

1. Das Bundesministerium der Finanzen hat den Deutschen Bundestag seit Jahren nicht darüber unterrich-
tet, wie sich die Vorsteuerbelastung der Landwirte entwickelt hat, für die bei der Umsatzsteuer eine
Sonderregelung gilt (Pauschallandwirte). Die Vorsteuerbelastung ist für den Gesetzgeber ein wichtiges
Kriterium für die Festlegung des besonderen Umsatzsteuersatzes der Pauschallandwirte. Wird der
Durchschnittssatz nur um einen Prozentpunkt geändert, entspricht dies bereits einem Umsatzsteuerbe-
trag von jährlich 150 Mio. Euro. Ein nicht angepasster Steuersatz kann somit zu erheblichen Steueraus-
fällen führen. Zudem darf die Sonderregelung nicht zu einer steuerlichen Subvention führen. Aufgrund
der fehlenden Information konnte der Gesetzgeber nicht sachgerecht entscheiden, ob der Umsatzsteuer-
satz für die Pauschallandwirte anzupassen war.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er erwartet, dass das Bundesministerium der Finanzen den Finanzausschuss des Deutschen Bun-

destages jährlich über die Entwicklung der Vorsteuerbelastung der Pauschallandwirte unterrichtet.
In seinem ersten Bericht sollte es zudem sämtliche Grundlagen und Methoden zur Berechnung der
Belastung offenlegen.

c) Er bittet das Bundesministerium der Finanzen, ihm bis zum 31. Oktober 2014 über das Veranlasste
zu berichten.

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