BT-Drucksache 18/1919

Themen und Ergebnisse der Ausländerreferentenbesprechungen in den Jahren 2013 und 2014

Vom 25. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1919
18. Wahlperiode 25.06.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Katrin Kunert, Petra Pau, Dr. Petra Sitte,
Frank Tempel, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Themen und Ergebnisse der Ausländerreferentenbesprechungen
in den Jahren 2013 und 2014

Bei der Ausländerreferentenbesprechung (ARB) handelt es sich um ein im Re-
gelfall halbjährliches Treffen von Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und
der Länder auf der Referatsleitungsebene, um sich zu aktuellen Fachfragen des
Ausländerrechts auszutauschen. Gegenstand der Besprechungen können aktu-
elle Gerichtsurteile, Probleme der ausländerbehördlichen Praxis, die Umsetzung
von Gesetzesvorschriften oder eher technische Fragen des Verwaltungshandelns
sein. Aus dem regelmäßigen Austausch auf der Fachebene können sich Impulse
für Gesetzgebungsvorhaben, aber auch Empfehlungen, Vereinbarungen und
Klärungen für die ausländerbehördliche Praxis ergeben.
Dieser wichtigen Bedeutung der ARB entspricht es nicht, dass das Gremium
weitgehend im Verborgenen handelt und keinerlei Informationen über die jewei-
ligen Beratungen an die Öffentlichkeit gelangen. Eine Übersicht der auf der
ARB von Ende März 2012 in Berlin besprochenen Themen und Vereinbarungen
ist der Antwort der Bundesregierung vom 3. September 2012 auf die Schriftliche
Frage 13 der Abgeordneten Ulla Jelpke zu entnehmen (Bundestagsdrucksache
17/10606). Auf Bundestagsdrucksache 17/11581 gibt es Informationen zu wei-
teren ARB, jedoch verweigerte die Bundesregierung an dieser Stelle – im
Gegensatz zu den vorherigen Antworten – nähere Auskünfte zu den Inhalten
getroffener Vereinbarungen. Angeblich könne dies zum „Mitregieren Dritter bei
Entscheidungen“ der Bundesregierung führen – was von den Fragestellern als
völlig unbegründet zurückgewiesen wird, zumal die Beteiligten der ARB nicht
durch entsprechende Weisungen bevollmächtigt sind und auch keinerlei ver-
bindliche Entscheidungen treffen. Die Befürchtungen der Bundesregierung sind
auch deshalb offenkundig unbegründet, weil ihre bisherigen Antworten zu den
Ergebnissen der ARB in keiner Weise erkennen lassen, inwieweit eine „detail-
lierte Kundgabe von Ergebnissen der ARB eine künftige Ressortabstimmung er-
heblich beeinträchtigen könnte, bevor sich die Bundesregierung zu einzelnen
Problembereichen selbst positioniert hat“ (Vorbemerkung der Bundesregierung
auf Bundestagsdrucksache 17/13724).
Auskünfte zu Inhalten und Ergebnissen der ARB muss die Bundesregierung
schon deshalb erteilen, weil den Abgeordneten des Deutschen Bundestages
nicht weniger Rechte zustehen können, als allen Bürgerinnen und Bürgern in-
folge des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Das Verwaltungsgericht (VG)
Berlin hat mit Urteil vom 12. Mai 2014 in dem Verfahren VG 2 K 176.13 das
Bundesministerium des Innern (BMI) zur Herausgabe einer Kopie eines Proto-
kolls einer ARB verpflichtet. Es sei nicht ersichtlich, weshalb die Bekanntgabe
solcher Informationen zu Beeinträchtigungen führen könne; es sei auch nicht

Drucksache 18/1919 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
nachvollziehbar, weshalb Teilnehmer künftiger ARB ihre Meinung nicht mehr
äußern würden, wenn entsprechende Protokolle öffentlich würden. Das BMI, so
das VG Berlin, sei als federführendes Bundesministerium auch über die In-
formationen der von ihm erstellten Protokolle verfügungsberechtigt und zur
Auskunft verpflichtet, unabhängig davon, ob die Protokolle noch mit den Bun-
desländern abgestimmt würden. Dies widerspricht den Ausführungen der Bun-
desregierung, mit denen Auskünfte auf eine parlamentarische Anfrage nach Be-
sprechungsergebnissen der ARB verweigert wurden, weil „noch kein zwischen
den Teilnehmern inhaltlich abschließend abgestimmtes Protokoll vorliegt“ (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 5 auf Bundes-
tagsdrucksache 17/13724); allerdings gab die Bundesregierung zu Frage 7 auf
der genannten Bundestagsdrucksache dann doch – jedoch nur unzureichend und
rudimentär – Auskunft, weil die Bundesländer „zumindest die Gelegenheit zur
Stellungnahme zu diesem Protokoll hatten“.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist inzwischen das Protokoll der ARB vom Herbst 2012 mit den Bundeslän-

dern abgestimmt, und hat es noch Änderungswünsche oder Korrekturen
durch die Bundesländer gegeben, und wenn ja, in welchen Punkten (vgl. Ant-
wort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu den Fragen 1a und 7 auf
Bundestagsdrucksache 17/13724), und in welchem Umfang hat es jemals sol-
che Änderungswünsche einzelner Bundesländer zu den Protokollen des BMI
zu den einzelnen ARB gegeben?

2. Was wurde konkret zu den Tagesordnungspunkten (TOP) 6, 7, 8, 10, 11, 14,
16, 17, 19, 20, 25, 26, 27, 28, 30, 31, 32b, 32c, 32d auf der ARB vom Herbst
2012 besprochen bzw. erörtert (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 17/13724, denn
Angaben wie „Die Teilnehmer erörtern das Thema“ oder „Das Thema wird
erörtert“ lassen jeweils nicht erkennen, worum es bei den Themen jeweils
konkret ging, worin z. B. ein Problem gesehen wurde und welche unter-
schiedlichen Auffassungen oder Lösungsmöglichkeiten hierzu diskutiert
wurden, auch wenn es am Ende kein gemeinsames Ergebnis gab)?

3. Was beinhaltet das mittlerweile vermutlich ergangene Rundschreiben zur
Feststellung eines erkennbar geringen Integrationsbedarfs im Rahmen des
§ 30 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG (Nach-
frage zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 17/11581 und zu Frage 10 auf
Bundestagsdrucksache 17/13724; bitte so ausführlich wie möglich darstellen
oder in Ablichtung beifügen), und wenn es ein solches Rundschreiben immer
noch nicht gibt, warum nicht?

4. Welche Themen wurden mit welcher Schwerpunktsetzung und welchem Er-
gebnis auf der ARB im Frühjahr 2013 besprochen (bitte wie auf Bundestags-
drucksache 17/10606 zu Frage 13 bzw. auf Bundestagsdrucksache 17/13724
zu den Fragen 8 und 9 darstellen, jedoch in jedem Fall so detailliert, dass
nachvollzogen werden kann, welche Probleme oder Themen mit welchen
unterschiedlichen Betrachtungsweisen oder Lösungsmöglichkeiten diskutiert
wurden, selbst wenn es zu keinem gemeinsamen Ergebnis gekommen sein
sollte; soweit noch kein mit den Bundesländern abgestimmtes Protokoll vor-
liegen sollte, bitte auf der Grundlage des vom BMI erstellten Protokolls be-
antworten, vgl. VG Berlin 2 K 176.13, Urteil vom 12. Mai 2014, und falls die
Bundesregierung keine Angaben zu den Inhalten oder Ergebnissen der Be-
sprechungen machen möchte, wie wird dies in Bezug auf jeden einzelnen
TOP begründet)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1919
5. Welche Themen wurden mit welchem Ergebnis auf der ARB im Herbst 2013
besprochen (bitte entsprechend der vorhergehenden Klammerbemerkung be-
antworten)?

6. Welche Themen wurden mit welchem Ergebnis auf der ARB im Frühjahr
2014 besprochen (bitte entsprechend der vorhergehenden Klammerbemer-
kung beantworten)?

7. Wann ist die nächste ARB geplant?

Berlin, den 24. Juni 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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