BT-Drucksache 18/1899

Maßnahmen zur Reduzierung der Ammoniakemissionen

Vom 25. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1899
18. Wahlperiode 25.06.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, Peter Meiwald, Annalena
Baerbock, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen),
Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Maßnahmen zur Reduzierung der Ammoniakemissionen

Im Multikomponentenprotokoll der Wirtschaftskommission für Europa der Ver-
einten Nationen hat sich Deutschland verpflichtet, seine Ammoniakemissionen
(NH3-Emissionen) zu reduzieren und ab dem Jahr 2010 nicht mehr als 550 000
Tonnen pro Jahr auszustoßen. Weiterhin hat Deutschland im Zuge der Novellie-
rung des Protokolls eine Reduktion der NH3-Emissionen bis zum Jahr 2020 um
5 Prozent gegenüber dem Wert des Jahres 2005 zugesagt. Auch die NEC-Richt-
linie (Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen) gibt eine Emis-
sionshöchstmenge von 550 000 Tonnen für NH3 vor.
Laut Umweltbundesamt (UBA) stammen 95 Prozent der Ammoniakemissionen
aus der Landwirtschaft, überwiegend aus der Tierhaltung. Durch den Einbau von
Abluftfiltern bei Tierhaltungsanlagen lassen sich 70 bis 90 Prozent der NH3-
Emissionen abscheiden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine An-
frage „Abluftreinigungssysteme für Tierhaltungsanlagen“, Bundestagsdruck-
sache 17/12918, S. 2). Mehrere Bundesländer schreiben inzwischen in so ge-
nannten Filtererlässen den verpflichtenden Einbau von Filtern bei bestimmten
Tierhaltungsanlagen (bei Neubau und Umbau) vor, ebenso die Nachrüstung von
Altanlagen innerhalb gewisser Fristen. Aus Sicht des Umweltschutzes und der
Landwirtschaft, für die es durch die unterschiedlichen Regelungen in den Bun-
desländern möglicherweise zu Wettbewerbsverzerrungen kommt, wäre jedoch
eine bundesweit einheitliche Regelung wünschenswert. Diese könnte über die
Anpassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft im
Bundes-Immissionsschutzgesetz erfolgen. Nach eigenen Angaben prüft die
Bundesregierung regelmäßig, „ob die Weiterentwicklung des Standes der Tech-
nik eine Anpassung der einschlägigen Regelwerke erforderlich macht“ (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/12918, S. 2).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ammoniakemissio-

nen seit dem Jahr 2005 entwickelt (bitte nach Jahren in Tonnen auflisten)?
2. Welche ökologischen und/oder gesundheitlichen Schäden verursacht nach

Kenntnis der Bundesregierung das gegenwärtige Level an Ammoniakemis-
sionen, insbesondere in der näheren Umgebung großer Mastanlagen, und mit
welchen Folgekosten dieser Schäden ist in welchen Bereichen zu rechnen?

3. Hält Deutschland seine internationalen Verpflichtungen (max. 550 000 Ton-
nen NH3-Ausstoß pro Jahr ab dem Jahr 2010) ein, und wenn nein, warum
nicht?

Drucksache 18/1899 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Welche Maßnahmen hat Deutschland seit dem Jahr 2005 ergriffen, um ins-
besondere die Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung zu reduzieren?

5. Wie viel NH3 dürfte Deutschland ab dem Jahr 2020 maximal ausstoßen, um
seine Verpflichtung einer 5-prozentigen Reduktion gegenüber dem Jahr
2005 zu erfüllen?
Wird Deutschland diese Reduktion nach Einschätzung der Bundesregie-
rung erreichen, und wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung konkret wel-
chen Einsparbeitrag erreichen, um die Reduktion bis zum Jahr 2020 zu er-
reichen?

6. Welche Regelungen haben die einzelnen Bundesländer nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang ergriffen, um die NH3-Emissionen aus der Tier-
haltung zu reduzieren, und wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag,
den die Länderregelungen zur Reduktion der Emissionen leisten können?

7. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Landwirtschafts-
verbände (vgl. z. B. www.rlv.de/rlv_.dll?pageID=6851), dass die Länder-
regelungen zu Wettbewerbsverzerrungen führen, und wenn ja, hält die Bun-
desregierung es aus diesem Grund für nötig, zu einer bundeseinheitlichen
Regelung zu kommen?

8. Plant die Bundesregierung eine Anpassung der Technischen Anleitung zur
Reinhaltung der Luft – TA Luft in dieser Legislaturperiode, und wenn nein,
warum nicht?

9. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem Vorstoß der Europäischen Kommission, im Rahmen des so ge-
nannten Luftreinhaltungspakets die Ammoniak- und Methanemissionen in
Deutschland bis zum Jahr 2030 um 39 Prozent gegenüber dem Jahr 2005 zu
reduzieren?
Hält die Bundesregierung dies für ökologisch wünschenswert, und mit wel-
chen Maßnahmen könnte eine solche Reduktion erreicht werden?

10. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen Bau-
ernverbands e. V. (DBV), dass die Vorschläge der Europäischen Kommis-
sion, die „Landwirtschaft und Tierhaltung in Deutschland in Frage [stel-
len]“ (www.bauernverband.de/eu-kommission-stellt-landwirtschaft-und-
tierhaltung-in-deutschland-in-frage), oder ließe sich nach Auffassung der
Bundesregierung der Handlungsspielraum für die Landwirtschaft auch bei
Verabschiedung der gegenwärtigen Pläne durch relativ einfache Maßnah-
men erhalten?

11. Sind der Bundesregierung Kostenrechnungen zum Einbau von Abluftfilter-
anlagen bei großen Tierhaltungsanlagen bekannt (Kosten für die Installa-
tion beim Neubau beziehungsweise Kosten zur Nachrüstung von Alt-
anlagen), und welche Auswirkungen auf die Erzeuger- beziehungsweise
Verbraucherpreise wären nach Auffassung der Bundesregierung hierdurch
zu erwarten?

Berlin, den 23. Juni 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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