BT-Drucksache 18/1844

Export ausgemusterter Wasserwerfer und ihr Einsatz zur Bekämpfung europäischer Krisenproteste

Vom 23. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1844
18. Wahlperiode 23.06.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Jan van Aken, Dr. André Hahn,
Inge Höger, Ulla Jelpke, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Dr. Petra Sitte
und der Fraktion DIE LINKE.

Export ausgemusterter Wasserwerfer und ihr Einsatz zur Bekämpfung
europäischer Krisenproteste

Seit Längerem plant die Polizei in London die Beschaffung von Wasserwerfern,
um damit für weitere Aufstände, wie im Jahr 2011, in Tottenham gerüstet zu sein.
Die halbprivate und mit weitgehenden Polizeiaufgaben betraute Association of
Chief Police Officers (ACPO) will die Geräte bei Protesten gegen „derzeitige
und womöglich zukünftige Austeritätsprogramme“ einsetzen (The Guardian,
22. Januar 2014). Jedoch sind die fahrenden Wasserkanonen auch in Großbritan-
nien umstritten: Bernard Hogan-Howe, der Leiter der für London zuständigen
Metropolitan Police, lehnte sie zunächst ab (BBC, 24. Dezember 2011), die
britische Innenministerin Theresa May verweist auf eine fehlende Erlaubnis für
den Gebrauch der Wasserwerfer (The Telegraph, 8. August 2011). Eine Sonder-
genehmigung existiert bislang lediglich in Irland. London will die Wasserwerfer
aus Deutschland ordern. Es handelt sich dabei um ausgemusterte Fahrzeuge des
Typs „WaWe9000“ der Firma Albert Ziegler GmbH, die nach und nach durch
den leistungsfähigeren „WaWe10000“ von der österreichischen Firma Rosen-
bauer ersetzt werden (Telepolis, 13. Oktober 2010). Obwohl größtenteils Lan-
despolizeien mit den futuristisch anmutenden Fahrzeugen bedacht werden, han-
delt es sich um eine Bundesbeschaffung. Kürzlich machte das neue Modell
Negativschlagzeilen, als das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ über Be-
schädigungen durch Eier, Tennisbälle und halbvolle Plastikflaschen berichtete
(21. April 2014). Das Land Berlin dementiert die Meldungen jedoch. In einer
Antwort auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. erklärt der Innensenat, es
habe sich um unbedeutende Schäden an der Schutzverglasung gehandelt (Abge-
ordnetenhaus Berlin, Drucksache 17/13738). Diese sei „gemäß der technischen
Richtlinie hergestellt, getestet, verbaut“ worden. Ähnlich antwortet das Bundes-
ministerium des Innern auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im
Deutschen Bundestag: Bei der Übung der Polizei in Thüringen hätten sich ledig-
lich Haarrisse „in der Schutzlackierung der Frontscheibe“ gezeigt (Bundestags-
drucksache 18/1703). Untersuchungen der Bundespolizei hätten belegt, dass die
Schutzfunktion der Scheibe dadurch nicht beeinträchtigt würde. Die Bundes-
regierung macht in der Antwort auch Angaben zur Häufigkeit von Einsätzen in
2013. Angeführt wird die Liste von Sachsen (97) und Hamburg (64), es folgen
Nordrhein-Westfalen (31) und Niedersachsen (14). In keinem Bundesland wer-
den Statistiken über die Beimischung chemischer Reizstoffe geführt.
Die von London geplante Beschaffung hatte unter anderem britische Bürger-
rechtsgruppen bewegt, den aus Stuttgart stammenden Rentner Dietrich Wagner
einzuladen. Dietrich Wagner hatte bei Protesten gegen den neuen Bahnhof

Drucksache 18/1844 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
„Stuttgart 21“ in einem später als rechtswidrig eingestuften Polizeieinsatz sein
Augenlicht verloren. Im Februar reiste Dietrich Wagner nach London und traf
sich mit Parlamentariern. „Einwohner Großbritanniens, hütet euch vor Wasser-
werfern!“, schrieb Dietrich Wagner in der Tageszeitung „The Telegraph“ vom
21. Februar 2014. Der für die Polizei zuständige Vizebürgermeister Stephen
Greenhalgh hat dem zum Trotz drei deutsche Distanzwaffen aus Deutschland
geordert. Zuständig ist das „Mayor’s Office for Policing and Crime“ (MOPAC),
das Stephen Greenhalgh untersteht. Dies geht aus einem Dokument hervor, das
auf der Webseite der Stadtverwaltung online gestellt wurde und das Datum vom
9. Juni 2014 trägt (http://tinyurl.com/knoyo5h). Stephen Greenhalgh folgt damit
einem Antrag des Polizeichefs Bernard Hogan-Howe, der seine Meinung zu den
Wasserwerfern demnach geändert hat. Laut Scotland Yard werde damit eine
„große Lücke“ in der Bekämpfung öffentlicher Unruhen gestopft.
Pro gebrauchtem Wasserwerfer verlangt das deutsche Bundesministerium des
Innern 113 000 Euro. Hinzu kommen weitere 157 000 Euro für Transport sowie
Umbau der Fahrzeuge für die Nutzung auf den Straßen Londons. Den hastigen
Zuschlag für den Kauf der Geräte begründet die Stadtverwaltung Londons mit
der Gefahr, dass ansonsten eine „andere europäische Sicherheitsbehörde“ zu-
greifen könnte, und London dann zum Kauf teurerer Geräte gezwungen wäre. Es
gebe eine „bewiesene Nachfrage“ nach Gebrauchtwasserwerfern in Europa.
Allerdings hat das deutsche Bundesinnenministerium für die Kaufentscheidung
eine Frist bis Ende Juli 2014 gewährt. Dies geht ebenfalls aus dem im Internet
einsehbaren Dokument hervor. Stephen Greenhalgh erklärt, es gebe zwar keine
Erkenntnisse für erwartete Proteste, diese seien aber im Sommer statistisch häu-
figer zu erwarten. Daher müsse die Polizei nun zugreifen. Die Tageszeitung
„The Guardian“ mutmaßt, dass der Kauf trotz fehlender Genehmigung politi-
sche Gründe habe, wonach sich der Londoner Bürgermeister Boris Johnson
gegenüber der Innenministerin Theresa May als Hardliner präsentieren möchte
(The Guardian, 11. Juni 2014). So habe er dem rechtsgerichteten Journalisten
Nick Ferrari angeboten, sich sogar von einem Wasserwerfer abspritzen zu las-
sen.
Die Kaufentscheidung ist unter britischen Parlamentarierinnen und Parlamen-
tariern höchst umstritten, es hagelt Kritik (http://tinyurl.com/msjtfhg). Mitt-
lerweile machen mehrere Bürgerrechtsgruppen gegen die Beschaffung der
deutschen Wasserwerfer mobil. Unter dem Motto „Boris bargains“ wird dazu
aufgerufen, Eingaben bei Politikerinnen und Politikern zu machen und das
Schaffen vollendeter Tatsachen zu kritisieren (www.defendtherighttoprotest.
org/boris-wants-water-cannon-to-quell-anti-austerity-protests-and-we-have-to-
stop-him/). Gleichzeitig ging ein Video auf Youtube online, das die Gefährlich-
keit der Wasserwerfer unter anderem mit Bildern gewalttätig unterdrückter
Proteste in Deutschland belegt („The Shocking Truth about Water Cannons in
2 Minutes“, www.youtube.com/watch?v=ANXSBdKaoqI).
Laut Aussage der Bundesregierung verfügt die Bundespolizei derzeit über 15
und die Landespolizeien über 46 Wasserwerfer. 24 neue Geräte des Typs
„WaWe10000“ seien bereits gekauft worden. Weitere 25 sollen bis zum Jahr
2017 beschafft werden. Ausgemusterte Geräte würden dann über die Länder so-
wie über den Bund durch die Verwertungsplattform der Behörden und Dienste
der Bundesrepublik Deutschland (VEBEG) veräußert. Allerdings würden nur
18 fahrbare Distanzwaffen außer Dienst gestellt. Zu schließen ist daraus, dass
der Gesamtbestand der Wasserwerfer bei deutschen Polizeien stark ansteigt.
Die Bundesregierung hält Wasserwerfer für ein „mildes und verhältnismäßiges
Mittel“. Es handelt sich nach Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragestel-
ler aber um hochgefährliche Distanzwaffen, die schwere Verletzungen hervorru-
fen können. Schon die Beschaffung der mit noch mehr Wasserdruck arbeitenden
„WaWe10000“ ist eine nicht zu rechtfertigende technische Aufrüstung gegen

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1844
politischen Ungehorsam. Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen es beson-
ders kritisch, dass die zu ersetzenden gebrauchten Geräte nun auf den euro-
päischen Markt gelangen, um Polizeien, wie in London, gegen erwartete Krisen-
proteste zu wappnen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele „WaWe10000“ werden von Bundespolizeien und nach Kenntnis

der Bundesregierung von Länderpolizeien insgesamt beschafft, wie viele
„WaWe9000“ insgesamt ausgemustert, wie viele davon veräußert, wie viele
verschrottet, und inwiefern nimmt der Gesamtbestand deutscher Wasser-
werfer nach Ende der Beschaffungsmaßnahme zu oder ab (bitte unter Angabe
des jeweiligen Jahres)?

2. Sofern der Gesamtbestand deutscher Wasserwerfer nach Ende der Beschaf-
fungsmaßnahme zunimmt, welche Gründe führt die Bundesregierung hierfür
an?

3. Inwiefern wurden bzw. werden tatsächlich alle Wasserwerfer, wie auf Bun-
destagsdrucksache 18/1703 erklärt, „technisch abgerüstet“?

4. Seit wann war der Bundesregierung bekannt, dass die britische Polizei die
Beschaffung deutscher Wasserwerfer „WaWe9000“ der Firma Albert Ziegler
GmbH in Erwägung zog?
a) Inwiefern ist nachvollziehbar, ob die britische Polizei dabei auf eine Aus-

schreibung reagierte oder der Verkauf zunächst anderweitig angebahnt
oder besprochen wurde?

b) Was ist der Bundesregierung über Ziel und Zweck des Kaufs durch die
Stadtverwaltung London bekannt?

c) Wann und mit welchem Inhalt hatten welche Bundesbehörden oder nach
Kenntnis der Bundesregierung auch Landesbehörden hinsichtlich eines
Kaufs der Wasserwerfer „WaWe9000“ jeweils Kontakt mit der halbpriva-
ten und mit weitgehenden Polizeiaufgaben betrauten Association of Chief
Police Officers (ACPO), Scotland Yard, Bernard Hogan-Howe, dem Lei-
ter der für London zuständigen Metropolitan Police, dem für die Polizei
zuständigen Londoner Vizebürgermeister Stephen Greenhalgh, dem
„Mayor’s Office for Policing and Crime“ (MOPAC) oder dem Büro der
Innenministerin Theresa May?

d) Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung, wie vom MOPAC
in dem Dokument vom 9. Juni 2014 beschrieben, zu, deutsche Behörden
hätten ihren britischen Partnern vorgerechnet, dass eine Neubeschaffung
von Wasserwerfern teurer sei („evidence received from the German police
shows that new water cannon cost around £870,000, meaning that for each
German device purchased MOPAC avoid costs of approximately 097,000
or £2,391,000 in total.“)?

5. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der britischen
Polizei im Dezember 2013 bereits ein anderes Angebot unterbreitet worden
war, die versprochenen Geräte nach Ablauf einer Kaufoption aber an einen
anderen Kunden verkauft wurden („When previous cannon were offered by
the German police to the MPS with a time limit of December 2013 these were
sold to another purchaser following the expiration of that deadline“)?
a) Um wie viele Geräte handelte es sich bei dem ursprünglichen Angebot,

und welche Summe war anvisiert worden?

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b) Um welchen „anderen Kunden“ für die von Großbritannien zu erwerben-
den „WaWe9000“ handelte es sich dabei („it has become clear that the
option for them to sell the devices is credible as another purchaser has
already been identified“)?

c) Inwiefern wurden die hier in Rede stehenden, für den Verkauf bestimm-
ten Wasserwerfer ebenfalls, wie auf Bundestagsdrucksache 18/1703 er-
klärt, „technisch abgerüstet“?

6. Wann hat die Stadtverwaltung Londons nach Kenntnis der Bundesregierung
wem gegenüber endgültig erklärt, Wasserwerfer des Typs „WaWe9000“
kaufen zu wollen?
a) Inwiefern sind britische Behörden zuvor in Deutschland vorstellig ge-

worden, um die Geräte in Augenschein zu nehmen oder sogar zu testen?
b) Wo fanden diese Treffen statt?
c) Inwiefern lässt sich rekonstruieren, welche Geräte aus welchem Bundes-

land bzw. welchem Standort der Bundespolizei konkret nach London ge-
liefert werden?

d) Wie teuer sind die gekauften „WaWe9000“ im Einzelnen?
e) Was ist der Bundesregierung über weitere Kosten für Transport sowie

Umbau der Fahrzeuge für die Nutzung auf den Straßen Londons bekannt,
und welche technischen Maßnahmen müssen hierfür getroffen werden?

f) Inwiefern werden mit Umbauten oder Transporten auch deutsche Firmen
beauftragt, um welche handelt es sich dabei, und welche Kosten entste-
hen für welche konkreten Maßnahmen?

g) Inwiefern wurden oder werden die Maßnahmen offen ausgeschrieben?
h) Wann werden die Geräte geliefert?

7. Inwiefern macht die Bundesregierung den Export ihrer Wasserwerfer
„WaWe9000“ von dem Vorliegen einer Genehmigung im Zielland abhän-
gig, dass diese dort überhaupt eingesetzt werden können?
Sofern entsprechende Genehmigungen vernachlässigt werden, welche
Gründe sind hierfür maßgeblich?

8. Welche „Untersuchungen“ hat die Bundespolizei angestellt, um zu belegen,
dass die Schutzfunktion der Scheibe der „WaWe10000“ trotz Beschädigun-
gen durch Eier, Tennisbälle und halbvolle Plastikflaschen nicht beeinträch-
tigt worden sei (Bundestagsdrucksache 18/1703)?

9. Aus welchem Grund werden nach Kenntnis der Bundesregierung in keinem
Bundesland Statistiken über die Beimischung chemischer Reizstoffe bei
Einsätzen von Wasserwerfern geführt (Bundestagsdrucksache 18/1703)?
Wieso verzichtete auch die Bundespolizei bis zum Jahr 2012 auf entspre-
chende Nachweise, und aus welchem Grund werden diese für die Jahre 2013
und 2014 geführt?

10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Artikel des
aus Stuttgart stammenden Rentners Dietrich Wagner in der Tageszeitung
„The Telegraph“, in der er vor der Gefährlichkeit der deutschen Wasserwer-
fer warnt, diese demnach also keineswegs als ein „mildes und verhältnismä-
ßiges Mittel“ anzusehen sind?

11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einem Video auf
„YouTube“, das die Gefährlichkeit von Wasserwerfern unter anderem mit
Bildern polizeilich unterdrückter Proteste in Deutschland belegen soll („The
Shocking Truth about Water Cannons in 2 Minutes“, www.youtube.com/
watch?v=ANXSBdKaoqI)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1844
12. Inwiefern trifft die Einschätzung der Stadtverwaltung Londons nach Kennt-
nis der Bundesregierung zu, dass es eine große Nachfrage nach gebrauchten
deutschen Wasserwerfern gebe?

13. Inwiefern trifft die Einschätzung der Stadtverwaltung Londons nach Kennt-
nis der Bundesregierung zu, wonach im Falle eines Zögerns eine „andere
europäische Sicherheitsbehörde“ zugreifen könnte?

14. Inwiefern ist die Nachfrage nach deutschen Gebrauchtwasserwerfern nach
Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich höher als das Angebot?

15. Aus welchem Grund werden die Wasserwerfer „WaWe9000“ auch von den
Bundesländern veräußert (Bundestagsdrucksache 18/1703), obwohl etwa das
Land Berlin betont, bei den neuen „WaWe10000“ handele es sich um eine
Bundesbeschaffung (Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 17/13738)?

16. Mit welchen Regierungen welcher weiterer Staaten sind die zuständigen
Stellen des Bundes oder nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundeslän-
der bzw. etwaige beauftrage Subunternehmen zur Veräußerung von Ge-
brauchtwasserwerfern des Typs „WaWe9000“ im Gespräch?
a) Welche Behörden welcher Staaten oder auch Privatpersonen haben be-

reits Kaufabsichten für „WaWe9000“ mitgeteilt, welche Kaufoptionen
wurden gewährt, welche Fristen für einen endgültigen Zuschlag wurden
vereinbart, und um wie viele Geräte soll es sich dabei jeweils handeln?

b) Inwieweit sind ausländische Behörden oder Privatpersonen bereits in
Deutschland vorstellig geworden, um „WaWe9000“ in Augenschein zu
nehmen oder zu testen, und wo fanden diese Treffen jeweils statt?

c) Welche Behörden welcher Staaten oder auch Privatpersonen haben be-
reits „WaWe9000“ gekauft, um wie viele Geräte handelt es sich dabei,
welcher Kaufpreis wurde vereinbart, und wann werden die Geräte gelie-
fert?

d) Welche Verkäufe sind über die Bundesländer und welche über den Bund
durch die VEBEG abgewickelt worden?

17. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Kaufoptionen für die
„WaWe9000“ zurückzuziehen, um die Verkäufe zunächst zu stoppen, und
welche finanziellen Konsequenzen ergäben sich daraus?

Berlin, den 20. Juni 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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