BT-Drucksache 18/18

Umfang der Staatsleistungen an die Kirchen seit dem Jahr 1990

Vom 28. Oktober 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 18/18
18. Wahlperiode 28. 10. 2013
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke,
Dr. Petra Sitte, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Umfang der Staatsleistungen an die Kirchen seit dem Jahr 1990

Nach Artikel 140 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit Artikel 138 Ab-
satz 1 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) vom 11. August 1919 ist der Bund
verpflichtet, ein Grundsätzegesetz zu schaffen, nach dessen Vorgaben die Länder
ihrerseits Gesetze zur Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesell-
schaften zu erlassen haben. Das Ablösungsgebot wurde 1919 in die Weimarer
Reichsverfassung aufgenommen, um die rechtlichen Voraussetzungen für einen
säkularen und bekenntnisneutralen Staat zu schaffen. Dafür wurde auch die Ent-
flechtung der finanziellen Beziehungen von Staat und Kirche als erforderlich an-
gesehen. In diesem Sinne umfasst der Begriff der Staatsleistungen des Artikels
138 WRV nicht alle geldwerten Vorteile, die der Staat Glaubens- und Welt-
anschauungsgemeinschaften zuwendet (Staatsleistungen im weiten Sinne), son-
dern nur solche Zahlungen, die zum Ausgleich für die weitreichende Enteignung
von kirchlichem Eigentum im Rahmen der Säkularisation (vor allem 1803 auf
Grundlage des Reichsdeputationshauptschlusses) erbracht werden.
Die Fraktion DIE LINKE. hatte auf Bundestagsdrucksache 17/8791 einen Ge-
setzentwurf über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Reli-
gionsgesellschaften eingebracht.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchem Umfang wurden von den Ländern nach Kenntnis der Bundes-

regierung seit dem Zeitpunkt der Wiedervereinigung Staatsleistungen an die
Kirchen erbracht (bitte nach Ländern und Haushaltsjahr aufschlüsseln)?

2. Ist der Bundesregierung bekannt, wozu die Staatsleistungen in den einzelnen
Bistümern verwendet werden?
Wenn ja, in welchem Umfang wurden die Staatsleistungen zur Bezahlung
von Neubauten und Gehältern verwendet (bitte nach Bistümern und Haus-
haltsjahr aufschlüsseln)?

3. Anerkennt die Bundesregierung den Verfassungsauftrag, ein Grundsätze-
gesetz zu schaffen?
Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 18/18 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Ist die Bundesregierung aufgrund der Debatten zum Gesetzentwurf auf Bun-
destagsdrucksache 17/8791 mit den Kirchen in Verhandlungen über eine Ab-
lösungssumme der Staatsleistungen eingetreten?
Wenn ja, was stellt sich die Bundesregierung als Ablösesumme vor?
Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 28. Oktober 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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