BT-Drucksache 18/1775

Zunahme von Ausschreibungen zur verdeckten Kontrolle oder Registrierung im Schengener Informationssystem SIS II

Vom 17. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1775
18. Wahlperiode 17.06.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Inge Höger,
Ulla Jelpke, Jan Korte, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Jörn
Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Zunahme von Ausschreibungen zur verdeckten Kontrolle oder Registrierung im
Schengener Informationssystem SIS II

Die heimliche Verfolgung von Personen und Sachen steigt nach einem Bericht
der Europäischen Kommission rapide an. Der jüngste „Halbjahresbericht zum
Funktionieren des Schengen-Raums“ (COM(2014) 292 final) der Europäischen
Kommission meldet eine 30-prozentige Zunahme bei der Zahl der betreffenden
Ausschreibungen im Schengener Informationssystem (SIS). Gründe für die Zu-
nahme werden in dem Papier nur angedeutet: Demnach habe sich die Europä-
ische Kommission „effektiv“ daran beteiligt, Lösungen für eine „intensivere
Nutzung“ einer Verfolgung unter Zuhilfenahme digitaler Informationssysteme
zu finden. Von Interesse sind Daten über Personen oder Fahrzeuge, darunter
auch Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge und Container. Immer, wenn die heimlich
Verfolgten innerhalb des Schengen-Raums angetroffen werden, erfolgt eine
Meldung an diese ausschreibende Polizeidienststelle. Bei „Grenzkontrollen und
sonstigen polizeilichen und zollrechtlichen Überprüfungen“ werden der aus-
schreibenden Stelle dann eine Reihe von Daten übermittelt. Hierzu gehören Ort,
Zeit und Anlass der Überprüfung, Reiseweg und Reiseziel, Begleitpersonen
oder Insassen sowie mitgeführte Sachen. Die Fahrzeuge können auch unter ei-
nem Vorwand durchsucht werden. Die Maßnahme darf sowohl zur Strafverfol-
gung als auch zur Gefahrenabwehr vorgenommen werden: Etwa wenn „kon-
krete Anhaltspunkte“ vorliegen, dass schwere Straftaten geplant oder begangen
werden. Als Erwägungsgrund gilt aber auch, wenn eine „Gesamtbeurteilung des
Betroffenen“ erwarten lasse, dass auch künftig außergewöhnlich schwere Straf-
taten begangen würden. Schließlich eröffnet der ebenfalls vorgesehene Einsatz
im Falle einer „erheblichen Gefährdung oder anderer erheblicher Gefahren für
die innere oder äußere Sicherheit des Staates“ weitere Anlässe für eine „ver-
deckte Kontrolle“ mithilfe des SIS. In der Neufassung des „Schengener In-
formationssystems“ der zweiten Generation (SIS II) wurde der frühere im
Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) festgelegte Artikel 99 nun
als Artikel 36 gefasst. Neu hinzugekommen ist ein Paragraf, der nach Beendi-
gung der Maßnahme eine nachträgliche Benachrichtigung vorsieht. Sofern Aus-
schreibungen von deutschen Polizeibehörden in das SIS eingegeben worden
sind, erfolgt die Benachrichtigung im Einvernehmen mit dem Bundeskriminal-
amt (BKA). Eine etwaige Löschung müssen die ausschreibenden Landes- oder
Zollbehörden gegenüber dem BKA bestätigen. Sofern eine Unterrichtung dann
trotzdem unterbleiben soll, braucht es eine gerichtliche Zustimmung. Fünf Jahre
nach Beendigung der Ausschreibung kann das Gericht dem „endgültigen Abse-
hen von der Benachrichtigung“ zustimmen. Komplizierter ist die nachträgliche
Unterrichtung, wenn ein anderer Mitgliedstaat die Daten in das EU-Fahndungs-

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system eingegeben hat. Sind etwa deutsche Staatsangehörige betroffen, darf das
BKA eine Auskunft nur erteilen, wenn dem ausschreibenden Mitgliedstaat vor-
her Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Auch hier kann die Aus-
kunftserteilung unterbleiben, wenn dies aus polizeilicher Sicht „unerlässlich
ist“. Bei der Umsetzung des neuen SIS II kommt es anscheinend zu weiteren
Problemen bei Ausschreibungen. Im Bericht der Europäischen Kommission
heißt es hierzu, mehrere Mitgliedstaaten würden diese nicht fristgerecht löschen.
Nicht mehr relevante Ausschreibungen könnten den betroffenen Personen aber
„Unannehmlichkeiten bereiten und Schäden zufügen“. Als Hauptgründe für das
verspätete Löschen führt die Europäische Kommission das Fehlen von Verfah-
ren und Kontrollen durch die zuständigen nationalen Behörden an, auch fehle es
teilweise an klaren Rechtsvorschriften. So sei häufig kein Zeitpunkt, wann eine
Ausschreibung gelöscht werden muss, festgelegt. Andere Ausschreibungen
seien sogar ungültig, etwa wenn eine Aufforderung zur Festnahme nicht mit ei-
nem Europäischen Haftbefehl verknüpft würde. In welchen Ländern die Verfeh-
lungen vorkommen, teilt die Europäische Kommission nicht mit. Man wolle
aber an die „betroffenen Mitgliedstaaten“ herantreten, „um die Situation zu klä-
ren“. Gegebenenfalls würden aber auch Untersuchungen eingeleitet.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern kann die Bundesregierung den Bericht der Europäischen Kommis-

sion bestätigen, wonach die heimliche Verfolgung von Personen und Sachen
mittels Ausschreibungen im Schengener Informationssystem (SIS) deutlich
zunimmt?

2. Welche Angaben oder Mutmaßungen kann die Bundesregierung zum Grund
für den deutlichen Anstieg machen, bzw. was ist ihr darüber aus Ratsarbeits-
gruppen zu anderen Mitgliedstaaten bekannt?

3. Wie viele Daten haben Behörden der Bundesregierung bzw. (soweit der Bun-
desregierung bekannt) der Landesregierungen von 2009 bis 2014 in das SIS
eingespeist (bitte für jedes Jahr entsprechende Zahlen angeben)?

4. Welche Zahlen für Ausschreibungen zur „verdeckten Kontrolle“ bzw. „ver-
deckten Registrierung“ im SIS haben Behörden der Bundesregierung bzw.
(soweit der Bundesregierung bekannt) der Landesregierungen von 2009 bis
2014 vorgenommen (bitte für jedes Jahr und jede Behörde entsprechende
Zahlen angeben)?
a) Wie verteilen sich diese Daten auf Personen und Fahrzeuge, Wasserfahr-

zeuge, Luftfahrzeuge und Container?
b) In wie vielen Fällen dienten die Maßnahmen der Strafverfolgung und in-

wiefern einer Gefahrenabwehr?
c) Inwiefern liegen Zahlen vor, wonach ersichtlich ist, ob Ausschreibungen

auch zunehmen, da vermehrt Personen ausgeschrieben werden, denen un-
terstellt wird, es lägen „konkrete Anhaltspunkte“ vor, dass schwere Straf-
taten geplant oder begangen würden, oder die „Gesamtbeurteilung des Be-
troffenen“ lasse erwarten, dass auch künftig außergewöhnlich schwere
Straftaten begangen würden (sofern der Bundesregierung hierzu keine
Zahlen vorliegen, inwiefern kann sie näherungsweise mitteilen, ob derar-
tige Ausschreibungsgründe zu- oder abnehmen)?

d) Inwiefern liegen Zahlen vor, wonach ersichtlich ist, ob Ausschreibungen
auch wegen einer „erheblichen Gefährdung oder anderer erheblicher Ge-
fahren für die innere oder äußere Sicherheit des Staates“ zunehmen (so-
fern der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, inwiefern kann
sie näherungsweise mitteilen, ob derartige Ausschreibungsgründe zu-
oder abnehmen)?

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5. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Betroffene
nach Beendigung einer Ausschreibung durch Bundes- und Landesbehörden
nach Artikel 36 seit dem Jahr 2009 benachrichtigt, und wer nahm diese Be-
nachrichtigung vor?
a) In wie vielen Fällen unterblieb seit dem Jahr 2009 eine Unterrichtung,

und in wie vielen Fällen ist hierfür eine gerichtliche Zustimmung einge-
holt worden?

b) In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Gerichte
dem „endgültigen Absehen von der Benachrichtigung“ zugestimmt?

c) Inwiefern bzw. in welchem Umfang konnte zu einer Benachrichtigung
oder Löschung von Landesbehörden kein Einvernehmen mit dem Bun-
deskriminalamt (BKA) hergestellt werden?

d) Inwiefern wurden nach Beendigung einer Maßnahme alle vorgeschriebe-
nen Löschungen bei ausschreibenden Landes- oder Zollbehörden gegen-
über dem BKA bestätigt, bzw. was ist der Bundesregierung zu entspre-
chenden Verfahrensdefiziten bekannt?

6. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland lebende Personen nach Beendigung einer Ausschreibung nach
Artikel 36 durch einen anderen Mitgliedstaat seit dem Jahr 2009 benach-
richtigt, und wer nahm diese Benachrichtigung vor?
In wie vielen Fällen haben die ausschreibenden Mitgliedstaaten nach einer
Stellungnahme gefordert, dass eine Benachrichtigung zu unterbleiben habe?

7. Inwiefern trifft die von der Europäischen Kommission kritisierte Praxis,
mehrere Mitgliedstaaten würden Ausschreibungen nicht fristgerecht lö-
schen, nach Kenntnis der Bundesregierung auch auf die Handhabung des
SIS durch deutsche Polizeibehörden zu?
a) Welche Gründe für ein verspätetes Löschen kann die Bundesregierung

anführen?
b) Inwiefern ist bei deutschen Ausschreibungen stets ein Zeitpunkt, wann

eine Ausschreibung gelöscht werden muss, festgelegt?
c) Inwiefern bzw. in welchem Umfang sind auch deutsche Ausschreibun-

gen ungültig, etwa wenn eine Aufforderung zur Festnahme nicht mit
einem Europäischen Haftbefehl verknüpft wurde?

d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen Staaten diese
im Bericht der Europäischen Kommission aufgezählten Verfehlungen
vorkommen?

e) An welche „betroffenen Mitgliedstaaten“ ist die Europäische Kommis-
sion nach Kenntnis der Bundesregierung herangetreten, „um die Situa-
tion zu klären“?

f) Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auch Untersu-
chungen eingeleitet?

8. Auf welche Weise hat sich die Europäische Kommission nach Kenntnis der
Bundesregierung „effektiv“ daran beteiligt, Lösungen für eine „intensivere
Nutzung“ der Nutzung verdeckter Ausschreibungsmöglichkeiten hinsicht-
lich des SIS zu finden?

9. Auf welche Weise will die Europäische Kommission nach Kenntnis der
Bundesregierung nun eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um
die neuen Funktionen des SIS II „in vollem Umfang zu nutzen“?

10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Behauptung
der Europäischen Kommission, das SIS erweise sich als ein „wichtiges

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Hilfsmittel bei der Verfolgung von Terroristen und reisenden kriminellen
Banden“, und was ist aus ihrer Sicht darunter zu verstehen?
a) Inwiefern kann die Bundesregierung derartige „Erfolge“ auch für die

eigene Arbeit bestätigen, und um welche signifikanten Fälle handelt es
sich dabei?

b) Sofern es sich bei dem Begriff „reisende kriminelle Banden“ um Ange-
hörige von Sinti und Roma handeln soll, inwiefern nehmen entspre-
chende Ausschreibungen im SIS nach Kenntnis der Bundesregierung zu
oder ab?

c) Inwiefern bzw. auf welche Weise nutzen Behörden der Bundesregierung
bei der Verfolgung von „reisenden kriminellen Banden“ auch das Visa-
Informationssystems (VIS)?

11. Wie war die Bundesregierung in das Zustandekommen der Abschlusser-
klärung des Rates für Justiz und Inneres hinsichtlich der Empfehlungen zur
verstärkten Nutzung des SIS II beteiligt (www.consilium.europa.eu/uedocs/
cms_data/docs/pressdata/en/jha/143107.pdf)?

12. Inwiefern wurden mit der Einführung des SIS II auch in Deutschland neue
Endnutzersysteme eingerichtet oder Upgrades der bestehenden Systeme
vorgenommen?
a) Inwiefern können nun auch in Deutschland parallel mehrere SIS-II-Ab-

fragen nach verschiedenen Kriterien vorgenommen werden, und um wel-
che Kategorien handelt es sich dabei?

b) Inwiefern bzw. in welchem Umfang hat sich nach Kenntnis der Bundes-
regierung auch in Deutschland die „Trefferquote“ im Vergleich zum frü-
heren SIS erhöht?

13. Inwiefern sind auch deutsche Behörden von einer Prüfung durch Sachver-
ständige der neuen Agentur für IT-Großsysteme sowie aus den Mitglied-
staaten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Effizienz na-
tionaler Sicherheitsmaßnahmen betroffen?
a) Wann und wo wurden bzw. werden diese vorgenommen?
b) Wann und wo sollen die Empfehlungen nach Kenntnis der Bundesregie-

rung vorgestellt werden?
14. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung auch untersucht, ob der

Hackerangriff auf die dänische Kontaktstelle des SIS aus dem Jahr 2011 wo-
möglich doch nicht unter Urheberschaft des derzeitigen Verdächtigen, des
Pirate-Bay-Mitgründers G. S. W., ausgeführt wurde (The Register, 7. Juni
2013)?
a) Inwiefern wird bei den Prüfungen zur Effizienz nationaler Sicherheits-

maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung auch untersucht, ob
sich Sicherheitsrisiken auch deshalb ergeben, wenn SIS-Endnutzersys-
teme (wie in Dänemark) durch US-Konzerne programmiert werden, die
für ihre intensive Kooperation mit US-Geheimdiensten bekannt sind?

b) Sofern die Bundesregierung hierüber keine Kenntnis hat, inwiefern
würde sie eine solche Prüfung begrüßen?

15. Inwiefern, auf welche Weise, und in welchem Umfang will die Bundesregie-
rung „verdeckte Kontrollen“ oder „verdeckte Registrierungen“ zukünftig
vermehrt gegen sogenannte ausländische Kämpfer (foreign fighters) nut-
zen?

16. Wer ist demnach mit „ausländischen Kämpfern“ (foreign fighters) gemeint,
und wie werden diese von Bundesbehörden definiert?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1775
17. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern auch
Ausreiseverbote für „in Deutschland lebende Salafisten“ verhängt werden
könnten oder man die betreffenden Personen zwar ausreisen lassen, sie je-
doch an einer Wiedereinreise nach Deutschland hindern könne (FOCUS,
6. Juni 2014)?

18. Mit welcher Kategorie war der französische Staatsbürger M. N. nach Kennt-
nis der Bundesregierung im SIS II gespeichert?
a) Wann wurde die Ausschreibung eingestellt, und wer war die ausschrei-

bende Behörde?
b) Wann genau wurde M. N. von deutschen Behörden festgestellt, und wann

genau erfolgten Mitteilungen an welche in- und ausländischen Behör-
den?

c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Fall
(auch dass M. N. trotz SIS-Speicherung mutmaßlich einen Anschlag be-
ging), und was hat sie in welchen EU-Gremien hierzu vorgetragen?

19. Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei einer
Arbeitsgruppe, die nach Medienberichten Deutschland „und mehrere an-
dere EU-Staaten“ eingesetzt hätten, um Maßnahmen gegen „foreign figh-
ters“ zu entwickeln (DIE WELT, 11. Juni 2014)?
a) Welche Behörden welcher Länder bzw. EU-Einrichtungen gehören der

Gruppe an?
b) Worin besteht die Rolle des Vorsitzes?
c) Welches Ziel und welchen Zweck verfolgt die Arbeitsgruppe?
d) Wann sollen Berichte vorliegen bzw. weitere Treffen stattfinden?

20. Inwiefern existieren nach Kenntnis der Bundesregierung auch auf Ebene der
Bundes- und Landespolizeien entsprechende Arbeitsgruppen zum Umgang
mit „foreign fighters“?
a) Welche Bund-Länder-Arbeitsgruppen existieren hierzu, welches Ziel

und welchen Zweck verfolgen diese, und wer führt diese an?
b) Inwiefern existieren auch im „Gemeinsamen Terrorismusabwehrzen-

trum“ entsprechende Arbeitsgruppen, welches Ziel und welchen Zweck
verfolgen diese, und wer gehört diesen an?

c) Welche Datensammlungen existieren zu dem Phänomen, und wo sind
diese jeweils angesiedelt?

21. Inwiefern wird der „Focal Point Travellers“ bei Europol nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2013 stärker durch die Mitgliedstaaten oder
andere Beteiligte genutzt?
a) Welche Mitgliedstaaten oder andere Einrichtungen nehmen am „Focal

Point Travellers“ teil?
b) Auf welche Weise bringen sich welche Bundesbehörden dort ein?

22. Inwiefern könnten aus Sicht der Bundesregierung weitere Möglichkeiten
des Informationsaustauschs über „ausländische Kämpfer“ (foreign fighters)
genutzt werden?
a) Für welche Maßnahmen bräuchte es demnach keine neuen gesetzlichen

Regelungen?
b) Für welche neuen gesetzlichen Regelungen setzt sich die Bundesregie-

rung auf EU-Ebene ein?

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c) Inwiefern hält es die Bundesregierung für denkbar oder sogar erwiesen,
dass „ausländische Kämpfer“ (foreign fighters) über Libyen über das
Mittelmeer in die EU einreisen?

23. Inwiefern bzw. auf welche Weise werden von deutschen Behörden auch In-
formationssysteme der Polizeiorganisation INTERPOL zum Umgang mit
„ausländischen Kämpfern“ (foreign fighters) genutzt?
a) Was ist der Bundesregierung über eine Initiative INTERPOLS bekannt,

die Interoperabilität nationaler Systeme zu verbessern, und worum han-
delt es sich dabei technisch, administrativ sowie organisatorisch?

b) Inwiefern ist hiermit nach Einschätzung bzw. Kenntnis der Bundesregie-
rung auch eine polizeiliche Suchanfrage in mehreren Systemen gemeint?

c) Welche EU-Mitgliedstaaten oder EU-Agenturen haben sich nach Kennt-
nis der Bundesregierung für die Unterstützung eines derartigen Vorha-
bens bereiterklärt, und worin soll diese bestehen?

d) Was ist der Bundesregierung über die Problematik von EU-Mitgliedstaa-
ten bekannt, die keine polizeilichen personenbezogenen Daten an
INTERPOL als private Einrichtung übermitteln dürfen?

24. Welche Firmen oder Institute sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit
der Ausarbeitung einer Studie bezüglich der Optionen zur Fortentwicklung
von der Europäischen Agentur für IT-Großsysteme (eu-LISA) zu einem
zentralen IT-Dienstleister für die europäischen Sicherheitsbehörden beauf-
tragt (Schriftliche Frage 28 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundes-
tagsdrucksache 17/1434)?
a) Welche Ansichten zu „Lücken in den bestehenden polizeilichen Informa-

tionsaustauschsystemen“ hat die Bundesregierung hierzu auf EU-Ebene
vorgetragen?

b) Auf welche Weise könnte eu-LISA nach derzeitigem Stand aus Sicht der
Bundesregierung zur Unterstützung der Verwaltung dezentraler Verfah-
ren (z. B. Prümer Beschlüsse) herangezogen werden, bzw. welche Maß-
nahmen wären aus ihrer Sicht hierzu wünschenswert?

25. Auf welche Weise hat sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen
über den EU-PNR-Richtlinienentwurf (PNR: Passenger Name Record) „für
ein hohes Datenschutzniveau eingesetzt“, welche Vorschläge wurden ge-
macht, und inwiefern konnten sich diese durchsetzen (Bundestagsdruck-
sache 18/1630)?

26. Auf welche Weise und durch welche Beteiligten prüft die Bundesregierung
derzeit, inwiefern sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung auch Maßgaben für die EU-PNR-
Richtlinie ergeben?

27. Auf welche Weise und durch welche Beteiligten prüft die Europäische
Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit, inwiefern sich aus
dem Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung auch Maßgaben für die
EU-PNR-Richtlinie ergeben?

Berlin, den 17. Juni 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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