BT-Drucksache 18/1711

Position der Bundesregierung zum Portpackage III

Vom 6. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1711
18. Wahlperiode 06.06.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Herbert Behrens, Annette Groth, Andrej Hunko, Sabine Leidig,
Thomas Lutze und der Fraktion DIE LINKE.

Position der Bundesregierung zum Portpackage III

Der Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission „Zur Schaffung eines
Rahmens für den Zugang zum Markt für Hafendienste und für die finanzielle
Transparenz der Häfen“ („Portpackage III“, des Weiteren: Verordnung) ist
höchst umstritten.
Drei Mitgliedstaaten (Großbritannien, Spanien, Italien) lehnen diesen Verord-
nungsentwurf grundsätzlich ab. Ebenso die europäischen Gewerkschaften und
Lotsenverbände.
Der Bundesrat hat am 20. August 2013 (Bundesratsdrucksache 439/13) darauf
hingewiesen, dass die Lotsendienste und die Hafenauffangeinrichtungen sys-
temwidrig in diesen Verordnungsentwurf aufgenommen wurden.
Auch die im Verordnungsentwurf enthaltenen sog. Notfallmaßnahmen stoßen
auf Kritik, die nach Ansicht der Gewerkschaften einen Angriff auf das Streik-
recht darstellen.
Eine im Zusammenhang des Verordnungsentwurfs in Auftrag gegebene Studie
(„Portiusstudie“) stellt darüber hinaus die Notwendigkeit dieses Verordnungs-
entwurfs grundsätzlich infrage, da sich nach Angaben der Autoren 80 Prozent
der Hafenkundschaft europaweit mit den Hafendiensten zufrieden zeigen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wird sich die Bundesregierung im Europäischen Rat für eine vollständige

Ablehnung des Entwurfs einsetzen (bitte begründen)?
2. Wird sich die Bundesregierung hilfsweise dafür einsetzen, dass die Bereiche

Ausbaggern, Schleppen und Hafenauffangeinrichtungen aus dem Regelungs-
bereich der Verordnung entfernt werden, wie dies auch vom Bundesrat gefor-
dert wurde (bitte begründen)?

3. Erfüllen die Lotsendienste nach Ansicht der Bundesregierung hoheitliche
Aufgaben?
a) Wenn ja, inwiefern ist die Aufnahme der Lotsendienste in den Anwen-

dungsbereich der Verordnung mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar,
und wird sich die Bundesregierung für eine Streichung der Lotsendienste
aus dem Anwendungsbereich der Verordnung einsetzen?

b) Wenn nein, warum nicht?
4. Wird sich die Bundesregierung für eine Streichung des die sog. Notfallmaß-

nahmen enthaltenden Artikels 8.6 einsetzen (bitte begründen)?

Drucksache 18/1711 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Hält die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission gewählte
Form einer Verordnung statt einer Richtlinie mit der damit verbundenen un-
mittelbaren Wirkung für das geeignete Mittel, den europaweit sehr heteroge-
nen Bereich der Hafendienste zu regulieren?
a) Wenn ja, welchen Vorteil sieht die Bundesregierung hier im Gegensatz zu

der alternativen Form der Richtlinie, welche den Mitgliedstaaten der Eu-
ropäischen Union Spielräume bei der Umsetzung des Rechtsaktes ließe?

b) Wenn nein, warum nicht?
6. Werden nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Verordnungsvorschlag

die sozialen Standards der in den europäischen Seehäfen Beschäftigten in
vollem Umfang erhalten (bitte begründen)?

7. Inwiefern ermöglicht der Verordnungsvorschlag nach Ansicht der Bundes-
regierung eine Ausweitung der Möglichkeit, das Streikrecht einzuschränken,
und inwiefern stellen die „Notfallmaßnahmen“ der Verordnung einen Angriff
auf das Streikrecht dar, wie die europäische Verkehrsgewerkschaft „Europä-
ische Transportarbeiter-Föderation“ (ETF) festgestellt hat?

Berlin, den 5. Juni 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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