BT-Drucksache 18/1647

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/1306, 18/1575 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Vom 4. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1647
18. Wahlperiode 04.06.2014

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 18/1306, 18/1575 –

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

A. Problem
Mit dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 (Gesetz vom
15. Juli 2013, BGBl. I S. 2397) war zum Ende der 17. Legislaturperiode kurzfristig
zunächst die steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern nur für das Ein-
kommensteuerrecht umgesetzt worden. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens
hatte die Bundesregierung angekündigt zu prüfen, ob Folgeänderungen notwendig
sind und diese gegebenenfalls im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsver-
fahrens zu Beginn der 18. Legislaturperiode umzusetzen.

B. Lösung
Der Gesetzentwurf sieht eine zeitnahe Umsetzung des noch verbliebenen Anpas-
sungsbedarfs zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern vor, insbe-
sondere in der Abgabenordnung, im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz,
im Bewertungsgesetz, im Bundeskindergeldgesetz, im Eigenheimzulagengesetz
und im Wohnungsbau-Prämiengesetz.

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Die Maßnahmen zur Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften führen zu ge-
ringfügigen Steuermindereinnahmen.

Drucksache 18/1647 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Das Gesetz hat keine messbaren Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand für
Bürgerinnen und Bürger.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Durch die Erstellung von Änderungsanzeigen für bereits zertifizierte Vertragsmus-
ter von Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen kann in geringfügigem Ausmaß
Aufwand bei den Anbietern entstehen. Ansonsten hat das Gesetz keine Auswir-
kungen auf den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Auswirkungen auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten entstehen nur für
die Anbieter von Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen, da sie Änderungsan-
zeigen für bereits zertifizierte Vertragsmuster erstellen müssen.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Der Bundesagentur für Arbeit kann durch die Änderung des Dritten Buches Sozi-
algesetzbuch in geringfügigem Ausmaß Verwaltungsmehraufwand entstehen.

Der Zertifizierungsstelle beim Bundeszentralamt für Steuern kann durch die Bear-
beitung von Änderungsanzeigen für bereits zertifizierte Vertragsmuster von Al-
tersvorsorge- oder Basisrentenverträgen in geringfügigem Ausmaß Verwaltungs-
mehraufwand entstehen.

Für die Steuerverwaltung ist durch die Änderungen zur Gleichbehandlung von
Lebenspartnern aufgrund der geringen Fallzahlen mit keinen signifikanten Auswir-
kungen zu rechnen.

F. Weitere Kosten
Keine.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1647

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksachen 18/1306, 18/1575 mit folgender Maßgabe, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

Artikel 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

,2. Nach § 85 Absatz 2 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:

„Bei Eltern, die miteinander eine Lebenspartnerschaft führen, nicht dauernd ge-
trennt leben (§ 26 Absatz 1) und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in
einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat haben, auf den das
EWR-Abkommen anwendbar ist, ist die Kinderzulage dem Lebenspartner zuzu-
ordnen, dem das Kindergeld ausgezahlt wird, auf Antrag beider Eltern dem ande-
ren Lebenspartner.“ ‘

Berlin, den 4. Juni 2014

Der Finanzausschuss

Ingrid Arndt-Brauer
Vorsitzende

Markus Koob
Berichterstatter

Frank Junge
Berichterstatter

Susanna Karawanskij
Berichterstatterin

Drucksache 18/1647 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Markus Koob, Frank Junge und Susanna Karawanskij

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksachen 18/1306, 18/1575 in seiner 33. Sitzung am
8. Mai 2014 dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Innenausschuss, dem Ausschuss
für Recht und Verbraucherschutz sowie dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitbe-
ratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesver-
fassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 (Gesetz vom 15. Juli 2013, BGBl. I S. 2397) war zum Ende der
17. Legislaturperiode kurzfristig zunächst die steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern nur für das
Einkommensteuerrecht umgesetzt worden. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hatte die Bundesregie-
rung angekündigt zu prüfen, ob Folgeänderungen notwendig sind und diese gegebenenfalls im Rahmen eines
ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens zu Beginn der 18. Legislaturperiode umzusetzen.

Der Gesetzentwurf sieht eine zeitnahe Umsetzung des noch verbliebenen Anpassungsbedarfs zur steuerlichen
Gleichbehandlung von Lebenspartnern, insbesondere in der Abgabenordnung, im Altersvorsorgeverträge-
Zertifizierungsgesetz, im Bewertungsgesetz, im Bundeskindergeldgesetz, im Eigenheimzulagengesetz und im
Wohnungsbau-Prämiengesetz vor.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 13. Sitzung am 4. Juni 2014 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Annahme.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 18. Sitzung am 4. Juni
2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN Annahme.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Gesetzentwurf in seiner 11. Sitzung am
4. Juni 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksachen 18/1306, 18/1575 in seiner 10. Sitzung am
21. Mai 2014 erstmalig beraten und die Beratung in seiner 11. Sitzung am 4. Juni 2014 abgeschlossen.

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksachen 18/1306, 18/1575 in geänderter
Fassung.

Die Bundesregierung erläuterte auf Frage der Fraktion DIE LINKE., auch im Rahmen des Bundeskinder-
geldgesetzes werde für alle jetzt noch offenen, nicht bestandskräftigen Kindergeldbescheide sowohl für die
Zukunft als auch für die Vergangenheit die Gleichbehandlung von Lebenspartnern vollzogen, ohne dass es

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1647

einer zusätzlichen gesetzlichen Regelung bedürfe. Dies sei mit dem an dieser Stelle federführenden Ressort,
dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, so abgestimmt worden.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD betonten, der Gesetzentwurf sei die konsequente Fortset-
zung und der konsequente Abschluss dessen, was in der letzten Legislaturperiode bei der Gleichstellung von
Lebenspartnern im steuerlichen Bereich begonnen worden sei. Mit dem Gesetzentwurf werde das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Jahr umgesetzt. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sei
notwendig, um die Definition der Lebenspartnerschaften zu konkretisieren. Den beiden Änderungsanträgen
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN könne hingegen nicht gefolgt werden. Zum einen sei nach den
Ausführungen der Bundesregierung und der entsprechenden protokollarischen Zusicherung, dass bei allen
offenen Fällen im Rahmen des Bundeskindergeldgesetzes die Gleichstellung der Lebenspartner vollzogen
werde, eine gesetzliche Regelung entbehrlich. Zum anderen sei eine Ausweitung der gemeinnützigen Zwecke
in der Abgabenordnung auf Lebenspartnerschaften vom Bundesverfassungsgericht nicht aufgegeben worden.
Als Gesetzgeber sehe man sich auch nicht in der Verantwortung, dies zu tun, da Artikel 6 Grundgesetz einen
eigenen Schutzbereich aufweise, der in diesem Fall nicht berührt sei.

Darüber hinaus gebe es in der Abgabenordnung zwei Vorschriften, die zumindest indirekt auch die Gemein-
nützigkeit solcher Körperschaften garantierten, die sich die Förderung von Lebenspartnern zum Ziel gesetzt
hätten. So sei kein Fall bekannt, in dem einem Verein, der sich beispielweise mit gleichgeschlechtlichen Le-
benspartnerschaften beschäftige oder sich für Homosexuelle einsetze, die Anerkennung der Gemeinnützigkeit
verweigert worden sei.

Die Fraktion der SPD betonte außerdem, sie trete für die vollständige Gleichstellung der eingetragenen Le-
benspartnerschaft mit der Ehe ein. Dazu gehöre auch eine Anerkennung der Förderung der eingetragenen
Lebenspartnerschaft als gemeinnütziger Zweck. Zwischen den Koalitionspartnern habe keine Einigung über
eine solche Erweiterung der gemeinnützige Zwecke erzielt werden können. Die Fraktion der SPD stimme
deshalb dem Antrag der Grünen, neben der Förderung des Schutzes von Ehe und Familie auch die Förderung
von Lebenspartnerschaften als gemeinnützigen Zweck anzuerkennen, nicht zu. Die Fraktion der SPD werde
dieses Anliegen weiter verfolgen.

Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte, der vorliegende Gesetzentwurf sei unvollständig. Die Fraktion DIE
LINKE. lehne steuerliche Privilegien für die Ehe grundsätzlich ab. Daher müssten diese Privilegien sowohl
kurzfristig als auch langfristig abgeschafft werden. In diesem Sinne sei der Gesetzentwurf ein guter Schritt.
Deshalb stimme man dem Gesetzentwurf auch zu, da in vielen Bereichen nun zumindest eine steuerliche
Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe hergestellt werde.

Eine vollständige steuerliche Gleichstellung sei mit dem Gesetzentwurf jedoch nicht hergestellt worden. Da-
her werde man den Änderungsanträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen. Der erste Än-
derungsantrag zur Abgabenordnung adressiere die mit dem Gesetzentwurf willkürlich nicht vollzogene
Gleichbehandlung der Lebenspartner. Trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts rücke die Frak-
tion der CDU/CSU in diesem Punkt nicht von deren Diskriminierung ab. Es sei zu bedauern, dass die Fraktion
der SPD vor dem Koalitionspartner einknicke. Hinsichtlich des Bundeskindergeldgesetzes beinhalte der zwei-
te Änderungsantrag eine notwendige Klarstellung.

Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußerte sich enttäuscht darüber, dass mit dem Gesetzent-
wurf entgegen der Ankündigung der Fraktion der CDU/CSU keine vollständige Gleichstellung der Lebens-
partner erreicht worden sei. Sie bezeichnete es als überflüssig und „unwürdig“, dass zwei Punkte, die für die
Fraktion der CDU/CSU offensichtlich symbolisch wichtig seien, herausgegriffen worden seien. Beim Bun-
deskindergeldgesetz hätte ohne weiteres eine gesetzliche Regelung vorgenommen werden können, um eine
Klarstellung zu erreichen. Bei der Frage der Ausweitung der gemeinnützigen Zwecke werde die Debatte um
die Gleichstellung von Lebenspartnern auf das Thema Familie und Kinder zugespitzt.

Vom Ausschuss angenommener Änderungsantrag

Die vom Ausschuss angenommenen Änderungen am Gesetzentwurf sind aus der Maßgabe in der Beschluss-
empfehlung des Finanzausschusses ersichtlich. Die Begründungen der Änderungen finden sich in diesem
Bericht unter „B. Besonderer Teil“.

Drucksache 18/1647 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Voten der Fraktionen:

Änderungsantrag 1 der Koalitionsfraktionen (Änderung des Einkommensteuergesetzes)

Zustimmung: CDU/CSU, SPD, DIE LINKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ablehnung: keine.

Enthaltung: keine.

Vom Ausschuss abgelehnte Änderungsanträge

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachte folgende zwei Änderungsanträge ein:

Änderungsantrag 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Änderung der Abgabenordnung):

Artikel 3 wird wie folgt geändert:

1. Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4 eingefügt:

„4. In § 52 Absatz 2 Nummer 19 werden nach dem Wort „Ehe“ die Wörter „oder Lebenspartnerschaft“ ein-
gefügt.“

2. Die bisherigen Nummer 4 bis 8 werden zu Nummer 5 bis 9.

Begründung

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Ehe und Lebenspartnerschaft gleichermaßen
auf Dauer angelegt und rechtlich verfestigt. Da-her soll die Definition von gemeinnützigen Zwecken auf die
Förderung des Schutzes von Lebenspartnerschaft erweitert werden.

Voten der Fraktionen:

Zustimmung: DIE LINKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ablehnung: CDU/CSU, SPD

Stimmenthaltung: keine.

Änderungsantrag 2 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Änderung des Bundeskindergeldgesetzes):

Dem Artikel 7 wird folgende Nummer 3 angefügt:

„3. Dem § 20 wird folgender Absatz 10 angefügt:

„(10) § 1 Absatz 1 Nummer 4, § 2 Absatz 1 Nummer 1, § 4 Abs. 1, § 6a Absatz 4 und § 10 Absatz 1 in der
Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom … (BGBl. I S. …) [einsetzen: Datum und Fundstelle des vorliegen-
den Änderungsgesetzes] sind ab dem 1. August 2001 anzuwenden, soweit Kindergeldbescheide noch nicht
bestandskräftig sind.“

Begründung

Die Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten beim Kindergeld ist nach den Vorgaben des Beschlusses
des Bundesverfassungsgerichts rückwirkend ab der Einführung des Instituts der Lebenspartnerschaft im Jahre
2001 für alle Lebenspartner einzuführen, deren Kindergeldbescheide noch nicht bestandskräftig sind.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1647

Voten der Fraktionen:

Zustimmung: DIE LINKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ablehnung: CDU/CSU, SPD

Stimmenthaltung: keine

Petition

Der Petitionsausschuss hat dem Finanzausschuss eine Bürgereingabe übermittelt.

Mit der am 20. März 2013 eingereichten Petition (Ausschussdrucksache 18(7)056) werden gleiche Steuerbe-
lastungen und eine Gleichstellung im Adoptionsrecht bei gleichgeschlechtlichen und heterosexuellen Partner-
schaften (Ehen) gefordert.

Nach § 109 der Geschäftsordnung hat der Petitionsausschuss den federführenden Finanzausschuss zur Stel-
lungnahme zu dem Anliegen aufgefordert. Der Finanzausschuss hat die Petition in seine Beratungen einbezo-
gen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird dem Petitum nach gleicher Steuerbelastung bei gleichgeschlechtli-
chen und heterosexuellen Partnerschaften (Ehen) Rechnung getragen. Die ebenso in der Petition enthaltene
Forderung einer Gleichstellung im Adoptionsrecht war nicht Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs.

Zu Verlauf und Gegenstand der Ausschussberatungen wird auf den vorstehenden Bericht verwiesen.

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes)

Zu Nummer 2 (§ 85 Absatz 2 Satz 2 – neu)
Aus Gründen der Rechtsklarheit soll künftig im EStG einheitlich der Begriff „Lebenspartnerschaft“ verwendet
werden.

Berlin, den 4. Juni 2014

Markus Koob
Berichterstatter

Frank Junge
Berichterstatter

Susanna Karawanskij
Berichterstatterin

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