BT-Drucksache 18/1583

zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 18/1281, 18/1379 (neu) Nr. 2.3 - Siebte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung

Vom 28. Mai 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1583
18. Wahlperiode 28.05.2014

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 18/1281, 18/1379 (neu) Nr. 2.3 –

Siebte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung

A. Problem
Die Verpackungsverordnung regelt unter anderem die Rücknahme und Verwertung
von Verpackungsabfällen bei privaten Haushalten und bei den privaten Haushalten
gleichgestellten Anfallstellen. Auf der Grundlage dieser Regelung haben duale
Systeme eine flächendeckende haushaltsnahe Erfassung von Verpackungsabfällen
eingerichtet, die eine anspruchsvolle Verwertung dieser Verpackungsabfälle im
Wettbewerb gewährleistet. Der Wettbewerb auf der Ebene der dualen Systeme ist
jedoch teilweise durch Missbrauch und Umgehung einzelner Regelungen der Ver-
packungsverordnung verzerrt. Die offenbar zunehmende Nutzung von Schlupflö-
chern im Bereich der so genannten Eigenrücknahmen und Branchenlösungen droht
das Erfassungssystem insgesamt zu destabilisieren.
Ziel der Änderungsverordnung ist es, die flächendeckende haushaltsnahe Entsor-
gung von Verkaufsverpackungen unter Beibehaltung der Produktverantwortung der
Inverkehrbringer dauerhaft zu sichern und faire Wettbewerbsbedingungen zwi-
schen den Wirtschaftsbeteiligten zu schaffen.

B. Lösung
Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/1583 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 18/1281 zuzustimmen.

Berlin, den 21. Mai 2014

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Bärbel Höhn
Vorsitzende

Dr. Thomas Gebhart
Berichterstatter

Michael Thews
Berichterstatter

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Peter Meiwald
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1583

Bericht der Abgeordneten Dr. Thomas Gebhart, Michael Thews, Ralph Lenkert
und Peter Meiwald

I. Überweisung

Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 18/1281 wurde gemäß § 92 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages (Drucksache 18/1379 (neu) Nr. 2.3) am 8. Mai 2014 zur federführenden Beratung an
den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den Ausschuss
für Wirtschaft und Energie überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit der Änderungsverordnung werden Ausnahmeregelungen geändert, die bei der Entsorgung von Ver-
packungsabfällen zu Wettbewerbsverzerrungen auf der Ebene der haushaltsnahen Erfassung geführt haben.
Die Möglichkeit für Inverkehrbringer, die für die Beteiligung an einem dualen System geleisteten Entgelte
zurückzuverlangen, soweit sie nachweislich die von ihnen in den Verkehr gebrachten und an private Endver-
braucher abgegebenen Verkaufsverpackungen am Ort der Abgabe zurückgenommen und auf eigene Kosten
einer Verwertung entsprechend den Anforderungen der Verpackungsverordnung zugeführt haben, wird ge-
strichen. Außerdem werden die formalen Anforderungen an so genannte Branchenlösungen deutlich erhöht,
um auch an dieser Stelle Missbrauch und Umgehungen einzudämmen.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, der Verordnung auf
Drucksache 18/1281 zuzustimmen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die Verordnung der Bundesregierung
auf Drucksache 18/1281 in seiner 14. Sitzung am 21. Mai 2014 abschließend beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, dass die Siebte Novelle der Verpackungsverordnung nur ein Zwi-
schenschritt hin zu einem Kreislaufwirtschaftssystem sei, das künftig eine einheitliche Wertstofftonne bein-
halten müsse, in der Verpackungen und sonstige Abfälle aus gleichen Materialien zu entsorgen seien. Dieser
Zwischenschritt sei jedoch notwendig, da es insbesondere im Bereich der Eigenrücknahmen und der Bran-
chenlösungen zu Problemen gekommen sei. Die Ausgestaltung werde verstärkt dazu genutzt, die Pflicht zur
Beteiligung an einem der dualen Systeme zu umgehen. Dadurch gingen die lizenzierten Verpackungsmengen
deutlich zurück, während die gesammelten und verwerteten Mengen konstant blieben. Das Ziel des Verord-
nungsentwurfs bestehe darin, die flächendeckende Entsorgung von Verkaufsverpackungen unter Beibehal-
tung der Produktverantwortung zu sichern und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, um marktwirt-
schaftliche Lösungen zu erhalten. Konkret werde die Eigenrücknahme gestrichen, weil die dort angegebenen
Mengen nicht glaubwürdig seien. Außerdem würden die Branchenlösungen stark eingeschränkt werden. Um
jedoch gut funktionierende Branchenlösungen auch weiterhin zu ermöglichen, habe man darauf geachtet,
dass es zu keinen Beschränkungen auf direkte Lieferbeziehungen komme. Dennoch müssten die Anforderun-
gen an die Nachweise an verschiedenen Stellen stark erhöht werden. Unter dem Strich leiste man mit dieser
Siebten Novelle einen wichtigen Beitrag, um das System insgesamt zu stabilisieren.
Die Fraktion der SPD erklärte, die Novelle sei notwendig, weil im letzten Jahr die lizenzierten Abfallmen-
gen deutlich zurückgegangen seien. Dadurch sei das duale System in eine finanzielle Schieflage geraten. Die
nun vorliegende Siebte Novelle diene dazu, das duale System als Grundlage zu erhalten. Im nächsten Schritt
müsse die Weiterentwicklung des Systems folgen. In der Praxis sei man zum Teil schon viel weiter. In vielen
Kommunen stünden heute bereits Wertstofftonnen. Man habe im letzten Jahr erlebt, dass die beiden bisheri-
gen Ausnahmen zu massivem Missbrauch geführt hätten. Der geplante Wegfall der Eigenrücknahme habe
Drucksache 18/1583 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

kaum zu Widerspruch geführt, auch nicht aus den betroffenen Branchen. Der erste Entwurf zur Branchenlö-
sung sei aus Nordrhein-Westfalen gekommen und habe vorgesehen, diese stark einzuschränken. Zukünftig
solle auch der Handel mit einbezogen werden. Der Nachweis über den Verbleib der Verpackungen, die über
eine Branchenlösung angemeldet würden, sei zwingend erforderlich. Der jetzt vorliegende Entwurf korrigiere
das System und mache den Weg frei für ein Wertstoffgesetz, das möglichst noch in diesem Jahr beraten wer-
den solle.
Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, die Siebte Novelle der Verpackungsverordnung sei der erneute Versuch,
ein tot geborenes System zu retten. Die Betrugsfälle seien nicht übersehbar und systembedingt. Es gebe 18
echte, von den Branchen selbst eingerichtete Lösungen. Darüber hinaus gebe es mehrere Dutzend Branchen-
lösungen, die die dualen Systeme selbst ins Leben gerufen hätten. Genau diese Systeme würden jedoch mas-
siv zum Betrug genutzt. Man mache sprichwörtlich „den Bock zum Gärtner“ mit der Folge, dass auch die
funktionierenden Systeme abgeschafft würden. Gleichzeitig gebe es jedoch keine Anreize zur Abfallvermei-
dung. Diese spiele nach wie vor keine Rolle. Die gesamte Novelle sei unausgegoren und nicht durchdacht.
Man versuche ein System zu retten, das nicht funktionieren könne. Es sei besser, das System zu beenden und
auf eine kommunale Abfallentsorgung mit einer Verpackungsabgabe überzugehen. Dadurch ließen sich die
Ressourcen steuern und sie sei ohne Betrug durchführbar. So ließe sich eine Lösung finden, die nicht mehr
der Verpackungsindustrie dabei helfe, noch mehr Mengen zu verkaufen, sondern der Umwelt helfe, indem
die Abfallmengen reduziert würden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstrich den Charakter der Siebten Novelle der Ver-
packungsverordnung als Übergangslösung. Es sei allen klar, dass das gegenwärtige System so nicht mehr
funktioniere. Allerdings hätten auch die Ausnahmen der Fünften Novelle viel zu lange Bestand gehabt. Klar
sei auch, dass nicht mehr genügend Lizenzgebühren abgeführt würden. Die nun vorliegenden Regelungen der
Siebten Novelle habe man bereits bei der Sechsten Novelle gefordert. Das entspreche letztlich auch dem, was
Nordrhein-Westfalen formuliert habe. Zwar sei man froh über die jetzige Lösung, allerdings würden die
grundlegenden Probleme damit nicht gelöst. Man schaffe sich lediglich ein wenig mehr Spielraum, um auf
dem Weg zu einem Wertstoffgesetz nun schnell voranzukommen. Man hätte es für sinnvoller gehalten, diese
Änderungen schon in die Sechste Novelle aufzunehmen, um nun in der Siebten Novelle eine wirkliche Per-
spektive zu entwickeln hin zu einem Wertstoffsystem mit erhöhten Recyclingquoten, direkter Produktver-
antwortung zur Vermeidung von Verpackungsmüll und einer spürbaren Entlastung der Umwelt. Außerdem
müsse es auch darum gehen, darzustellen, dass es beim Recycling keine Unterscheidung mehr zwischen Ver-
packung und Produkt geben könne. Rohstoffe und eingesetzte Stoffe sollten vernünftig stofflich wiederver-
wertet werden können.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE., dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache
18/1281 zuzustimmen.

Berlin, den 21. Mai 2014

Dr. Thomas Gebhart
Berichterstatter

Michael Thews
Berichterstatter

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Peter Meiwald
Berichterstatter

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