BT-Drucksache 18/155

Vergünstigungen durch Eigenstromverbrauch im Kohlebergbau

Vom 9. Dezember 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 18/155
18. Wahlperiode 09.12.2013
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn,
Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vergünstigungen durch Eigenstromverbrauch im Kohlebergbau

Der Braun- und Steinkohlebergbau erhält bei Umlagen, Entgelten, Steuern u. Ä.
im Rahmen des Stromverbrauchs erhebliche Vergünstigungen. So profitiert etwa
das Bergbauunternehmen Vattenfall Europe Mining AG durch die Besondere
Ausgleichsregelung (BesAR) im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) davon in
Millionenhöhe (vergleiche Liste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhr-
kontrolle). Andere Bergbauunternehmen nehmen das Eigenstromprivileg in An-
spruch; dazu zählt wohl etwa die RWE Power AG. Dies erhöht die zu zahlenden
Umlagen und Entgelte für die nicht begünstigten Stromkunden bzw. reduziert
die Steuereinnahmen. Diese Begünstigung ist nicht nur aus Gründen des Klima-
und Umweltschutzes nicht nachzuvollziehen, sie ist zumindest im Falle des
Braunkohlebergbaus auch nicht mit Wettbewerbsnachteilen auf internationalen
Märkten zu begründen, da Braunkohle keine internationale Handelsware ist und
fast ausschließlich in unmittelbarer Nähe zu den Tagebauen verstromt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge auf-

schlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Braunkohle-
tagebau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jahren
von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der EEG-Umlage, und zu wel-
chen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigungen für die
nicht privilegierten Stromkunden geführt?

2. In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge auf-
schlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Braunkohle-
tagebau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jahren
von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der KWK-Umlage (KWK:
Kraft-Wärme-Kopplung), und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen
haben diese Vergünstigungen für die nicht privilegierten Stromkunden ge-
führt?

3. In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge auf-
schlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Braunkohle-
tagebau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jahren
von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der Energie- und Stromsteuer,
und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigungen
für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?

4. In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge auf-
schlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Braunkohle-
tagebau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jahren

Drucksache 18/155 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der Konzessionsabgabe, und
zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigungen
für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?

5. In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge auf-
schlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Braunkohle-
tagebau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jah-
ren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der Netznutzungsent-
gelte, und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergüns-
tigungen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?

6. In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge auf-
schlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Braunkohle-
tagebau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jah-
ren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen des EU-Emissionshan-
dels, und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergüns-
tigungen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?

7. In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge auf-
schlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Steinkohle-
bergbau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jah-
ren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der EEG-Umlage, und zu
welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigungen für
die nicht privilegierten Stromkunden geführt?

8. In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge auf-
schlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Steinkohle-
bergbau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jah-
ren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der KWK-Umlage, und
zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigungen
für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?

9. In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge auf-
schlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Steinkohle-
bergbau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jah-
ren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der Energie- und Strom-
steuer, und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Ver-
günstigungen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?

10. In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge auf-
schlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Steinkohle-
bergbau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jah-
ren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der Konzessionsabgabe,
und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergünstigun-
gen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?

11. In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge auf-
schlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Steinkohle-
bergbau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jah-
ren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen der Netznutzungsent-
gelte, und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergüns-
tigungen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?

12. In welchem Umfang (bitte nach finanzieller Höhe und Strommenge auf-
schlüsseln) profitierte nach Kenntnis der Bundesregierung der Steinkohle-
bergbau im Rahmen des Eigenstromprivilegs in den vergangenen vier Jah-
ren von rechtlichen Sonderstellungen im Rahmen des EU-Emissionshan-
dels, und zu welchen finanziellen Zusatzbelastungen haben diese Vergüns-
tigungen für die nicht privilegierten Stromkunden geführt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/155
13. Wie viele Megawattstunden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen der Eigenstromproduktion im Braunkohlebergbau in den vergan-
genen vier Jahren insgesamt produziert?

14. Wie viele Megawattstunden werden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen der Eigenstromproduktion im Steinkohlebergbau in den vergange-
nen vier Jahren insgesamt produziert?

15. Wie begründet die Bundesregierung die Einstufung der Schriftlichen Fra-
ge 92 des Abgeordneten Oliver Krischer auf Bundestagsdrucksache 18/51
vom 15. November 2013 als „Verschlusssache – Nur für den Dienstge-
brauch“ vor dem Hintergrund der nicht als „Verschlusssache – Nur für den
Dienstgebrauch“ beantworteten Mündlichen Frage 79 des ehemaligen
Abgeordneten Hans-Josef Fell vom 30. November 2011 (Plenarprotokoll
17/145), die beide den gleichen Frageinhalt besitzen?

Berlin, den 9. Dezember 2013

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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