BT-Drucksache 18/1521

Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Fischereipolitik

Vom 21. Mai 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1521
18. Wahlperiode 21.05.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Matthias
Gastel, Bärbel Höhn, Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Nicole Maisch,
Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umsetzung der Gemeinsamen europäischen Fischereipolitik

Die Europäische Union hat kürzlich ihre Gemeinsame Fischereipolitik (GFP)
reformiert. Damit traten die neue GFP-Grundverordnung und die neue gemein-
same Marktordnung zum 1. Januar 2014 in Kraft. Der in diesem Zusammenhang
ebenfalls neu strukturierte Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF)
wird in den kommenden Wochen in Kraft treten und rückwirkend zum 1. Januar
2014 gelten.
Die neue GFP-Grundverordnung legt in Artikel 2 das Vorsorgeprinzip und den
Ökosystemansatz zugrunde und gewichtet vor allem die ökologische Kompo-
nente des Nachhaltigkeitsprinzips in der Fischerei. Die Verordnung umfasst zu-
dem eine Reihe von neuen Verpflichtungen für die Regierungen der Mitglieds-
länder, insbesondere zum Bestands- und Flottenmanagement und zu der Zu-
weisung von Fangmöglichkeiten (Quoten). In Artikel 17 der neuen Grund-
verordnung heißt es: „Bei der Zuteilung der […] Fangmöglichkeiten wenden die
Mitgliedstaaten transparente und objektive Kriterien an, die unter anderem
ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Natur sein können.“ Weiter heißt es
dort: „Im Rahmen der ihnen zugeteilten Fangmöglichkeiten bemühen sich die
Mitgliedstaaten, Anreize für Fischereifahrzeuge zu bieten, die selektives Fang-
gerät einsetzen oder Fangtechniken nutzen, die beispielsweise durch niedrigeren
Energieverbrauch oder eine geringere Schädigung des Lebensraums die Umwelt
weniger beeinträchtigen.“ Durch die GFP-Reform sollen also die bisherigen
Probleme in der Fischerei (Überfischung, Beifangproblematik und Rückwürfe,
negative Umweltauswirkung der verwendeten Fangtechniken, Flottenüber-
kapazitäten etc.) möglichst verringert oder gar gelöst werden.
Die neue Verordnung enthält außerdem Bestimmungen für Schutzmaßnahmen
in Gebieten, die durch die EU-Gesetzgebung geschützt sind, wie zum Beispiel
Natura-2000-Gebiete (Artikel 11). Außerdem wird ein neuer Regionalisierungs-
ansatz zu Konsultations- und Beteiligungsverfahren eingeführt (Artikel 18). Die
fachgerechte und konsequente Umsetzung der einzelnen Punkte wird eine große
Herausforderung sowohl für die Fischereipolitik insgesamt als auch für die
Bundesregierung sein.

Drucksache 18/1521 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. a) Ist die Bundesregierung im Rahmen der neuen GFP-Verordnung für eine
Veränderung der Quotenzuteilung in Deutschland (bitte jeweils begrün-
den)?

b) Stimmt die Bundesregierung darin überein, dass man sich vom Fokus auf
historische Fangrechte verabschieden muss und eine Reihe von neuen
Kriterien zu berücksichtigen ist (bitte jeweils begründen)?

2. a) Inwieweit strebt die Bundesregierung zusammen mit der nachgeordneten
Behörde Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eine
Neubewertung des aktuellen Verfahrens zur Quotenzuteilung an, bzw. hat
sie diese bereits durchgeführt (bitte jeweils begründen)?

b) Wenn ja, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass diese Neubewertung
in einer transparenten Art und Weise und unter Einbeziehung aller an der
Umsetzung der Reform Beteiligten, insbesondere der kleinskaligen, hand-
werklichen Fischerei, erfolgt?

c) Falls nein, warum wurde diese Neubewertung bis jetzt nicht gemacht,
und bis wann soll sie durchgeführt werden?

3. a) Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass mit den neuen Zu-
teilungskriterien vor allem diejenigen Fischer berücksichtigt werden, die
ökologisch am nachhaltigsten wirtschaften?

b) Welche Kriterien wird die Bundesregierung bei der Bewertung der Nach-
haltigkeitsaspekte in der Fischerei heranziehen?

4. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass diejenigen Fischer bevor-
zugt berücksichtigt werden, die – unter Berücksichtigung der Ziele der GFP,
wie sie in Artikel 2 aufgeführt sind (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) –
am meisten zum Funktionieren lokaler Gemeinschaften beitragen?

5. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Zuteilungskriterien so
gestaltet werden, dass Anreize für die Nutzung selektiver und wenig zerstö-
rerischer Fischereimethoden geschaffen werden?

6. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die ökologischen, sozialen
und wirtschaftlichen Kriterien für die Fangquotenzuteilung der Öffentlich-
keit oder zumindest für diejenigen Fischer zugänglich gemacht werden, die
sich um Fangquoten bemühen?

7. Inwieweit plant die Bundesregierung, Gelder des Europäischen Meeres-
und Fischereifonds für die Entwicklung, Begleitung, Bewertung und das
Management des Quotenzuteilungssystems einzusetzen (Artikel 36 EMFF),
um das System in Einklang mit Artikel 17 der GFP-Grundverordnung zu
bringen?

8. Inwieweit plant die Bundesregierung, Gelder des EMFF für die Weiter-
entwicklung und den Einsatz alternativer, selektiver und naturverträglicher
Fanggeräte und den Schutz der marinen Biodiversität, insbesondere in
den Schutzgebieten des Natura-2000-Netzwerkes, einzusetzen (Artikel 38
EMFF)?

9. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die notwendige Kohärenz zwischen
der GFP und den Umweltzielen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, der
FFH- und der Vogelschutzrichtlinie im Fischereimanagement sicherzustel-
len?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1521
10. a) Welches Verfahren wird die Bundesregierung zur Umsetzung des
Artikels 11 der neuen GFP-Grundverordnung nutzen, der es EU-Mit-
gliedstaaten erlaubt, Maßnahmen, wie u. a. Fischereibeschränkungen,
zu verabschieden, um Gebiete zu schützen, die nach der europäischen
FFH- und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen sind?

b) Wie wird die Bundesregierung die Beteiligung des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) bei der
Umsetzung der GFP sicherstellen, und bei welchen Punkten ist das
BMUB direkt beteiligt bzw. federführend (bitte stichpunktartig auf-
führen und erläutern)?

c) Wie und in welchem zeitlichen Rahmen wird die Bundesregierung sicher-
stellen, dass die Öffentlichkeit und Verbände an dem Verfahren zur
Umsetzung beteiligt werden?

Berlin, den 21. Mai 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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