BT-Drucksache 18/1506

Übungen mit Drohnen der Bundeswehr, der US-Armee und der NATO

Vom 20. Mai 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1506
18. Wahlperiode 20.05.2014

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Annette Groth, Inge Höger,
Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Stefan Liebich, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu,
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Übungen mit Drohnen der Bundeswehr, der US-Armee und der NATO

Auch die Bundeswehr ist an der im Mai 2014 in Norwegen stattfindende NATO-
Übung „Unified Vision 2014“ beteiligt (www.luftwaffe.de, 7. Mai 2014). Hierzu
soll vom 8. bis 9. Mai 2014, vom 19. bis 20. Mai 2014 und vom 26. bis 27. Mai
2014 eine Drohne des Typs „Global Hawk“ den deutschen Luftraum durchque-
ren. Vorgesehen ist, dass die „Global Hawk“ mehrmals zwischen Norwegen und
Sigonella/Italien operieren soll. Es fehlt die Angabe darüber, zu welcher Teil-
streitkraft welchen Landes die „Global Hawk“ gehört. In Sigonella sollen meh-
rere NATO-Mitgliedstaaten im Rahmen des Aufbaus des NATO Alliance
Ground Surveillance Systems (NATO AGS) Drohnen beschaffen. Derzeit haben
aber lediglich die USA „Global Hawk“ auf Sigonella. Die Luftwaffe spricht von
„reinen Transitzwecken“; als „Verweildauer“ wird pro Überflug „circa einein-
halb Stunden“ angegeben. Die Flughöhe soll 16 Kilometer betragen. An Bord
der Drohne befänden sich „Aufklärungssensoren, die für die Durchführung der
Übung von Relevanz sind“. Sie dürften aber während des Überfluges nicht be-
trieben werden. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) habe ein
Sensorbetrieb „strikt untersagt“. Um die Einhaltung dieser Auflage zu über-
wachen, soll ein „auf diese Technologie ausgebildeter deutscher Offizier“ als na-
tionaler Beobachter in eine Missionskontrollstation in den USA entsandt wer-
den. Im Vorfeld dieser Übung habe das Bundesministerium der Verteidigung
eine „ressortübergreifende Prüfung“ durchgeführt, die „sowohl technische als
auch flugbetriebliche Aspekte“ beinhaltet habe. Beteiligt waren demnach das
Auswärtige Amt, die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) und das Bundes-
ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Zusätzlich sei die
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea
Voßhoff, informiert worden. Es handele sich bei den Überflügen um „Einzelfal-
lentscheidungen“, die ausschließlich „auf die Nutzung des deutschen Luftraums
ohne geplante Starts und Landungen fokussieren“. Aus ihnen seien „keine gene-
rellen Regelungen für eine dauerhafte Nutzung ableitbar“. Dennoch kann ange-
nommen werden, dass die Überflüge Rückschlüsse auf den späteren Betrieb von
„Global Hawk“ im Rahmen des NATO AGS gezogen werden oder auch die Re-
aktivierung der eigentlich eingefrorenen, baugleichen Bundeswehrdrohne „Euro
Hawk“ befördern könnten. Tatsächlich schreibt die Luftwaffe, mit der Zustim-
mung zur Nutzung des deutschen Luftraums würde Deutschland, „insbesondere
mit Blick auf den Aufbau des NATO AGS, einer wichtigen Bündnisverpflich-
tung gerecht und agiert als verlässlicher Partner“.
Auch in der als „Schwerpunktübung der Bundeswehr“ bezeichneten JAWTEX
2014 (Joint Air Warfare Tactical Exercise) sollen Drohnen zum Einsatz kommen

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(www.luftwaffe.de, 28. April 2014). Die Übung habe demnach eine Größenord-
nung, „wie sie in Deutschland nur noch selten stattfindet“. Von den 4 500 Teil-
nehmenden kämen „mehr als 800“ aus elf „Partnernationen“. Die Vorbereitung,
Durchführung und Auswertung der Übung liege in der Verantwortung des Zen-
trums Luftoperationen in Kalkar, das neben dem Exercise Director (Leiter der
Übung) auch wesentliche Teile des Planungsstabes stelle. Auf dem Truppen-
übungsplatz Klietz werde eine große Luftlandeoperation durchgeführt, an der
900 Soldaten verschiedener Nationen beteiligt seien. In der deutschen Bucht be-
teilige sich die Marine mit zwei Fregatten und einem Tanker. Das Heer setze
Drohnen vom Typ LUNA, ALADIN und MIKADO ein.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche (Zwischen-)Ergebnisse kann die Bundesregierung zur Ursache des

mittlerweile dritten Absturzes einer Bundeswehr-Drohne des Typs „Heron“
in Afghanistan machen, die nach Angaben der Bundeswehr „aus bisher un-
geklärter Ursache mit einem Berg kollidierte“ und offensichtlich auf einer
Trainingsmission war (Bundestagsdrucksache 18/213)?
a) Inwiefern liegt hierzu mittlerweile ein „belastbares Untersuchungsergeb-

nis zur Unfallursache“ vor, bzw. für wann ist dieses angekündigt?
b) Inwieweit treffen Berichte zu, wonach es auch Hinweise auf ein Eindrin-

gen in das elektronische Steuerungssystem gegeben haben könnte (THE
AVIONIST, 13. November 2013)?

2. Welche Überflüge oder sonstigen Flüge von Drohnen waren im Rahmen der
NATO-Übung „Unified Vision 2014“ über Deutschland geplant, und welche
haben tatsächlich stattgefunden?
a) Um wie viele verschiedene Drohnen welcher Typen handelte es sich?
b) In welcher Höhe und mit welcher Geschwindigkeit flogen die Drohnen?
c) Sofern auch Luftbeschränkungsgebiete durchquert wurden, um welche

handelt es sich dabei?
d) Im Rahmen welcher Gremien wurde die Teilnahme von US-Drohnen am

Manöver in Norwegen vorgeschlagen und diskutiert?
e) Welche Behörde hatte die Flüge wem gegenüber beantragt?
f) Inwiefern waren welche NATO-Gremien in die Planung und Durchfüh-

rung der Flüge involviert?
g) Wie wurde die Notwendigkeit der Flüge begründet?
h) Inwiefern war oder ist auch die Wehrtechnische Dienststelle 61 (WTD)

mit den Flügen befasst?
3. Inwiefern und mit welchen Aufgaben und Zielen waren nach Kenntnis der

Bundesregierung auch die NATO-Arbeitsgruppen „Joint Capability Group
on Unmanned Aerial Vehicles“ (JCGUAV) und „Flight in Non-Segregated
Airspace Working Group“ (FINAS) in die Flüge einbezogen?

4. Welche weiteren Länder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den
jeweiligen Flügen überquert (bitte für die einzelnen, genehmigten Flüge
nachweisen)?

5. Welche Teilstreitkraft welches Landes verantwortet bzw. befehligen nach
Kenntnis der Bundesregierung die bei „Unified Vision 2014“ über Deutsch-
land geflogenen Drohnen?
a) Von wo wurden die Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils

gesteuert?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1506

b) Von wo wurden die Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils
befehligt?

c) Welche Relaisstationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für
die Steuerung oder Kommunikation genutzt?

d) Inwiefern wurden hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung auch An-
lagen in Ramstein genutzt, und, soweit die Bundesregierung keine
Kenntnis hat, wie kann sie dies in Erfahrung bringen?

6. Inwiefern dienen die Überflüge mittelbar oder unmittelbar dem Aufbau des
NATO Alliance Ground Surveillance Systems (NATO AGS)?

7. Welche technischen Angaben hat das BMVg vor und nach der Genehmi-
gung der Überflüge verlangt?

a) Welche „Aufklärungssensoren“ haben sich nach Kenntnis der Bundes-
regierung an Bord befunden?

b) Über welche konkreten Kenntnisse sollte der „auf diese Technologie aus-
gebildete deutsche Offizier“ als „nationaler Beobachter“ verfügen?

c) In welchen Missionskontrollstationen wurden „nationale Beobachter“
entsandt?

d) Welche Zwischenfälle haben diese dort im Zusammenhang mit den Flü-
gen dokumentiert?

8. Worum handelte es sich bei der „ressort-übergreifenden Prüfung“, und wel-
che „technische[n] als auch flugbetriebliche[n] Aspekte“ hatte diese bein-
haltet (www.luftwaffe.de, 7. Mai 2014)?

a) Worin bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung vor, während und
nach den Flügen die Aufgaben des Auswärtigen Amts, der DFS und des
BMVI?

b) Mit welchem Inhalt war die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit informiert worden?

9. Mit welchen NATO-Nationen wird das AGS-Beschaffungsprogramm nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit weitergeführt?

a) Inwiefern haben die Vorbereitungen zum künftigen Betrieb und zur
Übergabe des AGS-Systems an die künftigen militärischen Nutzer be-
gonnen?

b) Wann soll die erste „Global Hawk“ ausgeliefert werden?

c) Inwiefern hat die nach Kenntnis der Fragesteller für Anfang April 2014
in Sigonella geplante „Spatenstichzeremonie“ tatsächlich stattgefunden,
bzw. für wann ist diese geplant?

d) Wer nahm daran teil, bzw. soll nach Kenntnis der Bundesregierung daran
teilnehmen?

10. Welche aktuelleren Überlegungen existieren für die weitere Nutzung oder
Lagerung der Bundeswehr Drohne „Euro Hawk“, die nach Kenntnis der
Fragesteller nur bis Juni 2014 entschieden worden war?

11. Welche bemannten oder unbemannten Luftfahrzeuge welcher Teilstreit-
kräfte welcher Länder sind in der als „Schwerpunktübung der Bundeswehr“
bezeichneten JAWTEX 2014 (Joint Air Warfare Tactical Exercise) zum Ein-
satz gekommen?

Auf welchen Flugplätzen waren sie stationiert?

Drucksache 18/1506 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

12. Welche Überflüge oder sonstigen Flüge von Drohnen waren im Rahmen der
Übung über Deutschland geplant, und welche haben tatsächlich stattgefun-
den?
a) Welche Teilstreitkraft welches Landes verantwortet bzw. befehligen die

bei „JAWTEX 2014“ über Deutschland geflogenen Drohnen?
b) In welcher Höhe und mit welcher Geschwindigkeit flogen die Drohnen?
c) Sofern auch Luftbeschränkungsgebiete durchquert wurden, um welche

handelt es sich dabei?
d) Von wo wurden die Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils

gesteuert?
e) Von wo wurden die Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils

befehligt?
f) Welche Relaisstationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für

die Steuerung oder Kommunikation genutzt?
g) Wo wurde bzw. wird die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung

der Übungsflüge von Drohnen ausgewertet?
h) Inwiefern waren die Drohnen auch Teil der Luftlandeoperation auf dem

Truppenübungsplatz Klietz?
13. Welche weiteren Tests, Trainingsflüge oder Flugkampagnen hat die Bun-

despolizei über der Nord- und Ostsee oder dem Mittelmeer durchgeführt
oder beobachtet, bzw. welche Flüge oder Beobachtungen sind geplant?
Worum handelt es sich bei der „Remote pilot station“ (RPS), und inwiefern
basiert diese auf Radardaten, die von der DFS überlassen werden (http://
tinyurl.com/ohoqljv)?

14. Inwiefern wird sich die Bundesregierung auch jenseits einer polizeilichen
oder grenzpolizeilichen Nutzung von Drohnen bei „DeSIRE II“ einbringen
(Bundestagsdrucksache 18/819)?

15. Welche Behörden sollen im Luftfahrtamt der Bundeswehr zusammenge-
führt werden, und über wie viele Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen wird
diese schließlich verfügen?
a) Wie viele Dienstposten kommen aus Köln, Manching, Bonn, Koblenz,

Frankfurt oder sonstigen Stützpunkten von Heer und Marine?
b) Welche Argumente haben für den Standort Köln gesprochen, bzw.

schließlich den Ausschlag gegeben?
c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob sich durch den bevor-

stehenden Umzug mehr Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der WTD 61
als gewöhnlich um andere Stellen in der Region bemüht haben?

d) Welche Testflugmöglichkeiten existieren in Köln, bzw. wenn keine exis-
tieren, wo werden diese genutzt?

16. Inwiefern ist die Bundesregierung unabhängig von dem Gutachten der Bun-
desanwaltschaft der Ansicht, dass die Nutzung von in großer Höhe operie-
render, mithin unbemerkt agierender Kampfdrohnen, „Heimtücke“ sei (Bun-
destagsdrucksache 18/1318)?
a) Inwiefern ist auch die Bundesregierung der Ansicht, dass das Ausnutzen

des „gegnerischen Überraschungsmoments“ eine „zulässige Kriegslist“
sei?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1506

b) Inwiefern ist auch die Bundesregierung der Ansicht, dass in Pakistan ein
bewaffneter Konflikt mit Teilnahme der USA vorliege, mithin das Kon-
fliktsvölkerrecht gelte (bitte begründen)?

17. Wann wird die Bundeswehr nach derzeitigem Stand ihre Beschaffungsent-
scheidung für MALE-Drohnen der Luftwaffe fällen?
a) Welche Angebote oder Voranfragen wurden bis heute eingeholt, bzw.

welche wurden unaufgefordert eingesandt?
b) Welche Angaben werden in den Angeboten oder Antworten auf Voran-

fragen hinsichtlich von „Haltepunkten“ der Drohnen und einer mögli-
chen Bestückung mit Waffen gemacht?

c) Wann wird der Generalinspekteur der Bundeswehr nach Kenntnis der
Bundesregierung seine Auswahlentscheidung treffen?

18. Inwiefern spielt bei den Überlegungen zur Beschaffungsentscheidung für
MALE-Drohnen der Luftwaffe eine Rolle, inwiefern israelische oder US-
amerikanische Militärs bei einem Betrieb der Drohnen durch die Bundes-
wehr Zugriff auf die Steuerung oder Überwachungsdaten der Drohnen
hätte?
a) Für wie realistisch hält die Bundesregierung einen solchen Zugriff, und

inwiefern werden hierzu Prüfungen vorgenommen oder Gespräche mit
den betreffenden Regierungen geführt?

b) Inwiefern könnte das Militär sogar den Flugweg kontrollieren und in die-
sen eingreifen?

c) Inwiefern spielt bei den Überlegungen zur Beschaffungsentscheidung
eine Rolle, über welches Bewaffnungskonzept die Drohne verfügt?

d) Inwiefern spielt bei den Überlegungen zur Beschaffungsentscheidung
eine Rolle, dass die Bundeswehr im Falle des Kaufs einer „Predator“,
bzw. deren Derivate auf ein bestehendes Versorgungsnetz der US-Armee
zurückgegriffen werden könnte?

19. Welche Drohnentypen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über
eine Zulassung bzw. einmalige Überführungsrechte für das Luftbeschrän-
kungsgebiet TRA 210 bzw. Korridore zwischen US-Standorten wie Ans-
bach, Grafenwöhr und Hohenfels, bzw. für welche Typen wurden diese be-
antragt?

20. Werden von US-Standorten in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregie-
rung Übungs- oder Einsatzflüge ausländischer Drohnen außerhalb von
Deutschland betreut, koordiniert, überwacht, gesteuert oder per Relais-
station für den Datenverkehr unterstützt?

21. Hat die Bundesregierung den US-Präsidenten Barack Obama lediglich
gefragt, ob bewaffnete Drohneneinsätze aus Deutschland geflogen oder be-
fehligt werden (Bundestagsdrucksache 18/1318) bzw. inwiefern hat sie
ebenfalls Erkundigungen darüber eingeholt, ob US-Anlagen auch als
Relaisstationen ausgebaut wurden, damit breitbandige Übertragungen zur
Steuerung und Kommunikation überhaupt möglich werden?
a) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass ein

Ausbau von US-Anlagen als Relaisstationen für eine breitbandige Über-
tragung zur Steuerung und Kommunikation von Drohnen als ein Beitrag
zum US-Drohnenkrieg zu betrachten ist?

b) Da die Berichte über den Ausbau von US-Anlagen als Relaisstationen für
eine breitbandige Übertragung zur Steuerung und Kommunikation von
Drohnen nach Einschätzung der Fragesteller zutreffend sind, inwiefern
hielte auch die Bundesregierung eine derartige technische Infrastruktur

Drucksache 18/1506 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

als nicht vereinbar mit ihren politischen Zielen, zumal dadurch außerge-
richtliche Hinrichtungen durch einen zivilen US-Geheimdienst unter-
stützt werden?

22. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Bundes-
wehr die Zulassungsregeln ZDv 19/1 derzeit überarbeitet, und was sind die
Gründe hierfür?

Berlin, den 19. Mai 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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